Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung - Leitfaden für Unternehmen - DIHK

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Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung - Leitfaden für Unternehmen - DIHK
Integration von Flüchtlingen
in Ausbildung und Beschäftigung
Leitfaden für Unternehmen
Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung - Leitfaden für Unternehmen - DIHK
VORWORT

Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

in den beiden vergangenen Jahren sind über eine Million Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Auch wenn die
Zahl der Ankommenden zurückgegangen ist, steht unser Land weiterhin vor großen Herausforderungen. Häufig
haben die Neuankommenden noch keine beruflichen Qualifikationen und nur eine unzureichende Schulbildung.
Spracherwerb, Ausbildung und Beschäftigung sind darum der Schlüssel für eine langfristig gelingende Integration.

Sie, liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, können dabei helfen, Flüchtlingen Zukunftschancen in Deutsch-
land zu geben und damit perspektivisch auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. Wir wollen Ihnen
Mut machen, sich dieser wichtigen und zugegebener Maßen nicht einfachen Aufgabe zu stellen.

Wir als IHK-Organisation haben das Thema Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung früh-
zeitig aufgegriffen und Verantwortung übernommen. Im Rahmen unseres Aktionsprogramms engagieren sich
IHKs durch Informationsangebote, Beratungen, Projekte und Veranstaltungen deutschlandweit.

Wir wollen Ihnen mit diesem Leitfaden einen Weg durch die vielen, oft unübersichtlichen gesetzlichen Bestimmun-
gen bahnen und zeigen, wo Sie die passende Unterstützung und die richtigen Ansprechpartner finden. Die neue
Auflage greift die Änderungen durch das im Sommer 2016 in Kraft getretene Integrationsgesetz auf. Sie gibt im
bewährten Stil Informationen zu Aufenthaltsstatus und -dauer, Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten,
Praktika, der Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Sprachförderung und Fragen der Integration vor Ort.

Regelungen und Unterstützungsangebote ändern sich stetig. Falls Sie nicht alle Antworten auf Ihre Fragen fin-
den, sprechen Sie bitte Ihre Industrie- und Handelskammer an. Über 160 IHK-Mitarbeiter unterstützen Sie und
Geflüchtete vor Ort. Beim gemeinsam von DIHK und BMWi getragenen „NETZWERK Unternehmen integrieren
Flüchtlinge“ können Sie Mitglied werden und sich über die Homepage, Webinare, Publikationen und zahlreiche
Veranstaltungen informieren.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Leitfaden einen guten Wegweiser an die Hand geben. Wir wollen seitens
der IHK-Organisation das vielfältige Engagement der Betriebe vor Ort begleiten und als Teil der gesellschaftlichen
Verantwortung herausstellen unter der Überschrift „Ankommen in Deutschland – Gemeinsam unterstützen wir
Integration!“

Dr. Eric Schweitzer

                                                                                                                     3
Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung - Leitfaden für Unternehmen - DIHK
INHALT                                                                                                                                                               INHALT

         Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3

         Zum Umgang mit dem Leitfaden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7
                                                                                                                                                                         4.   Flüchtlinge | Praktikum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .33

                                                                                                                                                                             Dürfen Flüchtlinge ein Praktikum aufnehmen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

    1.   Flüchtlinge | Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8
                                                                                                                                                                             Welche Flüchtlinge können an den Maßnahmen „Perspektiven für Flüchtlinge“ (PerF), „Perspektiven für
                                                                                                                                                                             junge Flüchtlinge“ (PerjuF) und „Perspektiven für weibliche Flüchtlinge“ (Perf-W) teilnehmen? . . . . . . . 36
         Wie ist der grundsätzliche Ablauf des deutschen Asylverfahrens? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9                                       Dürfen Flüchtlinge hospitieren? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
         Welche Flüchtlinge können eine Aufenthaltserlaubnis,
         eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung haben? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10                              5.   Flüchtlinge | Anerkennung ausländischer Abschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .39

         Welche Flüchtlinge haben eine gute Bleibeperspektive? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16                                  Wie können im Ausland erworbene Berufsabschlüsse bewertet und in Deutschland

    2.   Flüchtlinge | Beschäftigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17
                                                                                                                                                                             anerkannt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

                                                                                                                                                                             Welche Vorteile bringt die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
         Wie ist der Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge grundsätzlich geregelt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18                                                 Müssen ausländische Bildungsabschlüsse in Deutschland anerkannt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
         Welche Wartezeiten gelten für die Aufnahme einer Beschäftigung und welche                                                                                           Können ausländische Berufsabschlüsse bewertet und anerkannt werden,
         Zustimmungen sind notwendig?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19                    wenn notwendige Nachweise fehlen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
         Welche Flüchtlinge können einem Beschäftigungsverbot unterliegen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21                                            Wie können Kompetenzen festgestellt werden, wenn kein formaler Abschluss besteht? . . . . . . . . . . . 42
         Wie erkennen Sie als Arbeitgeber, welches Aufenthaltsdokument vorliegt
         und ob eine Beschäftigung gestattet ist? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22                  6.   Flüchtlinge | Sprachförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .43

         Welche Planungssicherheit haben Sie als Arbeitgeber grundsätzlich bei der Beschäftigung                                                                             Welche Möglichkeiten der Sprachförderung gibt es für Flüchtlinge? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
         von Flüchtlingen?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23       Wie können die Deutschkenntnisse von Flüchtlingen eingeschätzt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
         Dürfen Flüchtlinge eine Beschäftigung als Zeitarbeitnehmer aufnehmen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23

         Dürfen Flüchtlinge eine Probebeschäftigung aufnehmen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24
                                                                                                                                                                         7.   Flüchtlinge | Integration vor Ort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .50

                                                                                                                                                                             Wie können Sie als Arbeitgeber Flüchtlinge im Unternehmen gut integrieren?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
         Können Flüchtlinge an der Maßnahme Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung
         und Spracherwerb (KompAS) teilnehmen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24                           Welche Rollen können Flüchtlingspaten oder -mentoren für die betriebliche Integration spielen?. . . 51

         Können Sie als Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss (EGZ) zum Arbeitsentgelt erhalten? . . . . . .25                                                            Wie können Unternehmen bei der sozialen Integration helfen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

         Wie können Sie als Arbeitgeber durch das Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger                                                                              Wie können Flüchtlinge psychologisch unterstützt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
         Weiterbildung (Kommit) gefördert werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25

    3.
                                                                                                                                                                             Wie und ab wann können Flüchtlinge eine eigene Wohnung beziehen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

                                                                                                                                                                             Wie ist die Sozialversicherung von Flüchtlingen, die abhängig beschäftigt sind, geregelt? . . . . . . . . . 53
         Flüchtlinge | Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26
                                                                                                                                                                             Dürfen Flüchtlinge ein Konto eröffnen?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
         Dürfen Flüchtlinge eine Ausbildung aufnehmen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
                                                                                                                                                                             Können Flüchtlinge eine private Haftpflichtversicherung abschließen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53

                                                                                                                                                                         8.
         Welche Planungssicherheit haben Sie als Arbeitgeber grundsätzlich bei einer
         betrieblichen Ausbildung von Flüchtlingen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
                                                                                                                                                                              Flüchtlinge | Unterstützung der IHK-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .54
         Können Flüchtlinge an einer Einstiegsqualifizierung (EQ) teilnehmen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
                                                                                                                                                                             Wie unterstützen IHKs Unternehmen bei der Integration von Flüchtlingen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
         Können Flüchtlinge an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,
         die Sie als Arbeitgeber durchführen (MAG), teilnehmen?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29                                   Glossar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .58
         Welche Flüchtlinge können an dem Kooperationsmodell „Step by Step“ teilnehmen? . . . . . . . . . . . . . 30
                                                                                                                                                                              Gesetze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .61
         Können Flüchtlinge durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH), durch Assistierte Ausbildung (AsA)
         und durch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gefördert werden?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31                                        Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .63

4                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         5
Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung - Leitfaden für Unternehmen - DIHK
ZUM UMGANG MIT DEM LEITFADEN

    8 Kapitel
       Der Leitfaden ist in 8 Kapitel unterteilt. Grundlegende rechtliche Infor-
       mationen finden Sie im ersten Kapitel. Die weiteren Kapitel behandeln
       Beschäftigungsmöglichkeiten, Ausbildungs- und Fördermöglichkeiten,
       Praktika, Anerkennung von Abschlüssen, Spracherwerb, die Integration
       vor Ort sowie mögliche Unterstützungsmöglichkeiten durch die IHK-Or-
       ganisation.

    Fragen
       Der Leitfaden ist in Form von Fragen aufgebaut. Sie können dabei direkt
       auf die für Sie relevante Frage gehen oder sich auch kapitelweise infor-
       mieren.

    Übersichtsgrafiken
       Veranschaulichung von Inhalten in zusammenfassenden Übersichten.

    Weiterführende Informationen
      Sind durch einen blauen Kasten kenntlich gemacht.

    IHKs – Ihre Ansprechpartner vor Ort
       Für weitere, regionale Informationen und individuelle Unterstützung
       wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK)
       vor Ort.

    Glossar
       Hier finden Sie wichtige Begriffsdefinitionen.

    Gesetze
       Hier finden Sie wesentliche Rechtsgrundlagen, die für die Erstellung des
       Leitfadens herangezogen wurden.

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Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung - Leitfaden für Unternehmen - DIHK
FLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS               UND    AUFENTHALTSDAUER          FLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUER

                                                                                   Flüchtlinge | Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer

                                                                                   Wie ist der grundsätzliche Ablauf des deutschen Asylverfahrens?
                                                                                   Das Asylverfahren läuft in mehreren Prozessschritten ab:
                                                                                   Registrierung des Asylsuchenden: Erstmalige Äußerung des Asylgesuches und Registrierung z. B. an der
                                                                                   Grenze oder in einer Aufnahmeeinrichtung. Als sichtbaren Registrierungsnachweis wird ein bundesweit einheit-
                                                                                   licher Ankunftsnachweis (AKN) ausgestellt, der den Inhaber zu bestimmten Leistungen berechtigt. Mit dem AKN
                                                                                   erhält der Asylsuchende implizit eine befristete Aufenthaltsgestattung.
                                                                                   Erstverteilung der Asylsuchenden auf die Bundesländer: Die Erstverteilung erfolgt mit Hilfe des Online-
                                                                                   Systems „EASY“ (Erstverteilung von Asylbegehrenden) und entscheidet sich u. a. nach den aktuellen Kapazitäten
                                                                                   der Bundesländer.
                                                                                   Meldung in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes: Diese ist u. a. für die
                                                                                   Versorgung und Unterkunft der Asylsuchenden verantwortlich.
                                                                                   Persönliche Asylantragsstellung: Sie erfolgt bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamts für Migration
                                                                                   und Flüchtlinge (BAMF) oder dem zuständigen Ankunftszentrum. Dem Asylbewerber wird eine Aufenthaltsge-
                                                                                   stattung ausgestellt und der Ankunftsnachweis verliert seine Gültigkeit.
                                                                                   Dublin-III-Prüfung: Das sogenannte „Dublinverfahren“ dient der Feststellung, welcher Staat für die Prüfung
                                                                                   eines Asylantrags zuständig ist. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitglied-
                                                                                   staat der EU inhaltlich geprüft wird. Bei Zuständigkeit Deutschlands erfolgt die weitere Prüfung des Asylantrags
                                                                                   im nationalen Asylverfahren.
                                                                                   Persönliche Anhörung des Asylbewerbers: Ziel ist es insbesondere mehr über die Fluchtgründe zu erfahren.
                                                                                   Feststellung und Entscheidung: Das BAMF entscheidet über den Aufenthaltsstatus. Der Antragsteller be-
     Wie ist der grundsätzliche Ablauf des deutschen Asylverfahrens?               kommt schriftlich einen positiven oder negativen Bescheid.
                                                                                   Positiver BAMF-Bescheid: Auf dieser Grundlage erteilt die zuständige Ausländerbehörde des jeweiligen Bun-
     Welche Flüchtlinge können eine Aufenthaltserlaubnis, eine Duldung oder eine   deslandes einen dem festgestellten Aufenthaltsstatus entsprechenden Aufenthaltstitel in Form einer befristeten
     Aufenthaltsgestattung haben?                                                  Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach dem Aufenthaltsgesetz.
                                                                                   Negativer BAMF-Bescheid: Mitteilung der Ausreisepflicht und zugleich Androhung der Abschiebung, für
     Welche Flüchtlinge haben eine gute Bleibeperspektive?                         den Fall, dass die Ausreise nicht freiwillig erfolgt. Reist der Betroffene nicht freiwillig aus, dann ist das weitere
                                                                                   Vorgehen der zuständigen Ausländerbehörde von verschiedenen Umständen abhängig. Ist die Abschiebung
                                                                                   beispielsweise unmöglich, dann kommt unter anderem die Erteilung einer Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz
                                                                                   in Betracht.

                                                                                   WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
                                                                                   Detaillierte Informationen zu den einzelnen Schritten, zu Rechtsmitteln
                                                                                   und Besonderheiten finden Sie in der Broschüre des Bundesamts
                                                                                   für Migration und Flüchtlinge (BAMF) „Ablauf des deutschen
                                                                                   Asylverfahrens“ unter: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/
                                                                                   DE/Publikationen/Broschueren/das-deutsche-asylverfahren.
                                                                                   html?nn=6077414 sowie unter www.bamf.de.

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Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung - Leitfaden für Unternehmen - DIHK
FLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUER                                                                         FLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUER

                Welche Flüchtlinge können eine Aufenthaltserlaubnis, eine Duldung oder eine Aufent-                                          Geltungszeitraum und Verlängerungsmöglichkeiten der Aufenthaltserlaubnisse:
                haltsgestattung haben?
                                                                                                                                                • Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge erhalten jeweils eine Aufenthaltserlaubnis,
                Ihrem Aufenthaltsstatus entsprechend sind Flüchtlinge in Besitz einer                                                             die zunächst auf 3 Jahre befristet ist.
                    • befristeten Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen                              • Die Aufenthaltserlaubnis wird für höchstens 3 weitere Jahre verlängert, sofern der Aufenthaltsstatus
                    • befristeten Duldung oder                                                                                                    nicht widerrufen wird.

                    • befristeten Aufenthaltsgestattung.                                                                                        • Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach 5 Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt
                                                                                                                                                  werden. Bereits nach 3 Jahren besteht die Möglichkeit, wenn herausragende Integrationsleistungen
                Übersicht: Aufenthaltsstatus                                                                                                      erbracht wurden, insbesondere die deutsche Sprache beherrscht wird und der Lebensunterhalt weit über-
                                                                                                                                                  wiegend gesichert ist.
                                                             FLÜCHTLINGE
                                                                    mit                                                                         • Mit der unbefristeten Niederlassungserlaubnis erhalten sie ein gesichertes Aufenthaltsrecht in Deutschland.

                    Aufenthaltserlaubnis                        Duldung                    Aufenthaltsgestattung
                                                                                                                                             Subsidiär Schutzberechtigte
                 Grundsätzlich uneingeschränkt        Grundsätzlich eingeschränkt       Grundsätzlich eingeschränkt
Arbeitsmarkt-                                                                                                                                Subsidiär Schutzberechtigte sind Flüchtlinge, die stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht haben, dass
zugang           und auf die Dauer der Aufenthalts-   und auf die Dauer der Duldung     und auf die Dauer der Aufenthalts-
                 erlaubnis befristet                  befristet                         gestattung befristet                                 ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Landes nicht in Anspruch
                Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis
                                                                                                                                             nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen. Ihnen wird deshalb subsidiärer
                Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis sind insbesondere Flüchtlinge, die ein Asylverfahren erfolgreich                  (nachrangiger) Schutz zuerkannt.
                durchlaufen haben. Ihr Asylantrag wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch einen
                positiven Bescheid bewilligt. Damit haben sie ein zunächst befristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland und sind              Ein ernsthafter Schaden kann sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen. Als
                vor einer Abschiebung geschützt.                                                                                             ernsthafter Schaden gilt beispielsweise:
                                                                                                                                                • Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe.
                Zu dieser Gruppe gehören Flüchtlinge mit folgendem Aufenthaltsstatus:
                                                                                                                                                • Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung.
                    • Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge
                                                                                                                                                • Ernste individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit der Betroffenen, weil in ihrem
                    • Subsidiär Schutzberechtigte und                                                                                             Land ein bewaffneter Konflikt auf internationaler oder innerstaatlicher Ebene ausgetragen wird.
                    • National Schutzberechtigte.
                                                                                                                                             Geltungszeitraum und Verlängerungsmöglichkeiten der Aufenthaltserlaubnis:
                Auf Grundlage des positiven BAMF-Bescheids erhalten sie von der zuständigen Ausländerbehörde jeweils einen Auf-
                                                                                                                                                • Subsidiär Schutzberechtigte erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, die zunächst auf 1 Jahr befristet ist.
                enthaltstitel, der ihrem Aufenthaltsstatus entspricht: eine auf 1 bis 3 Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis aus sog. hu-
                manitären Gründen. Sie haben während dieser Zeit grundsätzlich einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.                 • Die Aufenthaltserlaubnis wird für 2 weitere Jahre verlängert, sofern der Aufenthaltsstatus nicht widerrufen wird.
                                                                                                                                                • Subsidiär Schutzberechtigte können unter bestimmten Voraussetzungen nach 5 Jahren eine
                Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge                                                                                         unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
                Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge sind Flüchtlinge, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) als
                Flüchtlinge anerkannt sind.                                                                                                  National Schutzberechtigte
                                                                                                                                             National Schutzberechtigte sind Flüchtlinge, für die ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot festgestellt
                Konventionsflüchtlinge werden als Asylberechtigte nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland an-
                                                                                                                                             wurde. Sie dürfen nicht abgeschoben werden, wenn die Abschiebung in ihr Herkunftsland eine Verletzung der
                erkannt, wenn sie wegen ihrer politischen Überzeugung, Religion, Rasse oder Nationalität von einer staatlichen
                                                                                                                                             Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) darstellt oder im Her-
                Stelle (beispielsweise von der Polizei) in ihrem Heimatland verfolgt werden und nicht zurückkehren können, weil
                                                                                                                                             kunftsland eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Betroffenen besteht.
                sie sonst um ihr Leben, ihre körperliche Unversehrtheit oder ihre Freiheit fürchten müssten.
                                                                                                                                             Geltungszeitraum und Verlängerungsmöglichkeiten der Aufenthaltserlaubnis:
                Konventionsflüchtlinge werden nur nach der GFK als Flüchtlinge anerkannt (und nicht auch als Asylberechtigte
                nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland), wenn sie zum Beispiel über einen sicheren Drittstaat                      • National Schutzberechtigte erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, die zunächst auf mindestens 1 Jahr
                (Mitgliedstaaten der EU, Norwegen und die Schweiz) nach Deutschland eingereist sind oder von nichtstaatlichen                     befristet ist.
                Akteuren (zum Beispiel von einer terroristischen Organisation) verfolgt werden.

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Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung - Leitfaden für Unternehmen - DIHK
FLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUER                                                                                                          FLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUER

         • Sie wird verlängert, sofern der Status nicht widerrufen wird. Der Zeitraum liegt dabei im Ermessen der                                                  Flüchtlinge mit einer Duldung
           Ausländerbehörde.
                                                                                                                                                                   Flüchtlinge mit einer Duldung sind Flüchtlinge, die ein Asylverfahren ohne Erfolg durchlaufen haben. Ihr Asylan-
         • National Schutzberechtigte können unter bestimmten Voraussetzungen nach 5 Jahren eine unbefristete                                                      trag wurde vom BAMF durch einen negativen Bescheid abgelehnt, das heißt, sie haben kein Aufenthaltsrecht in
           Niederlassungserlaubnis erhalten.                                                                                                                       Deutschland. Sie sind zur Ausreise verpflichtet und ihnen droht die Abschiebung.

     Widerruf des Aufenthaltsstatus durch das BAMF und Entscheidungsmöglichkeiten der                                                                              Unter bestimmten Voraussetzungen müssen die Ausländerbehörden den Betroffenen eine Duldung erteilen (An-
     Ausländerbehörde                                                                                                                                              spruchsduldung), in anderen Fällen können sie eine Duldung erteilen (Ermessensduldung).

     Wird der Aufenthaltsstatus vom BAMF widerrufen, können die Betroffenen dagegen vor Gericht klagen. Solange                                                    Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern ein behördlicher Nachweis darüber, dass die Abschiebung der
     das Verfahren läuft, dürfen die Ausländerbehörden die Aufenthaltserlaubnis nicht einziehen. Sie müssen erst die                                               Betroffenen vorübergehend ausgesetzt ist. Geduldete haben grundsätzlich einen eingeschränkten Zugang zum
     rechtskräftige Entscheidung abwarten. Die Aufenthaltserlaubnis gilt dann mindestens bis zum Abschluss des                                                     Arbeitsmarkt.
     Verfahrens, das einige Monate oder auch länger andauern kann.

     Verlieren die Betroffenen ihren Aufenthaltsstatus durch Widerruf endgültig, dann bedeutet das nicht zwangs-                                                   Geduldete mit einer Anspruchsduldung
     läufig, dass sie auch ihre Aufenthaltserlaubnis verlieren. Die Ausländerbehörde hat die Möglichkeit die Aufent-
     haltserlaubnis trotz Widerruf zu verlängern, sie muss es aber nicht (Ermessensspielraum). Berücksichtigt wer-                                                 Geduldete sind in Besitz einer Anspruchsduldung, wenn sie wegen eines Hindernisses nicht abgeschoben werden
     den dabei die persönlichen Verhältnisse der Betroffen, zum Beispiel bestehende Beschäftigungsverhältnisse. Bei                                                können, z. B. weil sie keinen Pass haben oder eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen bzw. fortführen.
     Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist es möglich, dass die Betroffenen Deutschland verlassen müssen.
                                                                                                                                                                   Geltungszeitraum und Verlängerungsmöglichkeiten der Duldung:
     Übersicht: Aufenthaltsstatus von Flüchtlingen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
                                                                                                                                                                      • Für welchen Geltungszeitraum eine Anspruchsduldung maximal ausgestellt werden kann, ist gesetzlich
                                                        Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis                                                                      nicht vorgeschrieben. Sie gilt aber i. d. R. nur für kurze Zeit, da die Aussetzung der Abschiebung nur vo-
                                                                          (aus humanitären Gründen)                                                                     rübergehend sein soll. Anders ist es bei einer Duldung zum Zweck einer qualifizierten Berufsausbildung.
                                                                                                                                                                        Diese wird für die Gesamtdauer der Berufsausbildung erteilt, i. d. R. für 3 Jahre. Für den jeweils bewillig-
                                    Asylberechtigte und                                   Subsidiär                                  National
                                  Konventionsflüchtlinge                               Schutzberechtigte                        Schutzberechtigte                       ten Zeitraum sind die Betroffenen i. d. R. vor einer Abschiebung geschützt.
                                                                                                                                                                      • Ist die Geltungsdauer abgelaufen, die Abschiebung aber weiterhin unmöglich, wird die Duldung verlän-
                              Sind anerkannte Konventionsflüchtlinge,         Sind Flüchtlinge, die stichhaltige Gründe   Sind Flüchtlinge, für die ein
                              z.B. politisch Verfolgte, die bei Rückkehr um   vorgebracht haben, dass im Herkunftsland    Abschiebungsverbot festgestellt wurde         gert. Eine Verlängerung ist bis zu 1 Jahr möglich, für eine längere Zeit aber nur ausnahmsweise zulässig.
      Beschreibung            Leben, Leib, Freiheit fürchten müssten          ein ernsthafter Schaden droht               (z. B. wenn die Abschiebung gegen die
      Aufenthaltsstatus                                                       (z. B. Folter oder Todesstrafe)             Europäische Menschenrechtskonvention
                              • Asyl bei staatlicher Verfolgung (GG)
                              • Kein Asyl z. B. bei Einreise über sicheren                                                verstoßen würde)
                                                                                                                                                                      • Fällt das Abschiebungshindernis weg (z. B. weil ein neuer Pass ausgestellt wurde), wird die Duldung
                                Drittstaat (z. B. EU-Staaten)                                                                                                           nicht verlängert; sie kann sogar widerrufen werden und sofort ihre Gültigkeit verlieren. Die Betroffenen
                              Durch positiven Bescheid des BAMF               Durch positiven Bescheid des BAMF           Durch positiven Bescheid des BAMF
                                                                                                                                                                        müssen in beiden Fällen mit ihrer Abschiebung rechnen. Bei Abbruch einer Ausbildung hingegen wird
      Asylantrag              bewilligt                                       bewilligt                                   bewilligt                                     einmalig eine Duldung für sechs Monate zur Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle erteilt.

      Gültigkeitsdauer
      Aufenthaltserlaubnis    3 Jahre                                         1 Jahr                                      Mindestens 1 Jahr
      (befristeter Titel)                                                                                                                                          Geduldete mit einer Ermessensduldung
                                Bis zu 3 Jahre, sofern kein Widerruf          2 Jahre, sofern kein Widerruf               Verlängerung, sofern kein Widerruf des
      Verlängerung
                              •
                                des Aufenthaltstatus                          des Aufenthaltsstatus                       Aufenthaltsstatus
                                                                                                                                                                   Geduldete sind in Besitz einer Ermessensduldung, wenn „dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder
                              • Direkt Niederlassungserlaubnis: Bei                                                                                                ein öffentliches Interesse den weiteren Aufenthalt des Betroffenen erfordern“ und die Ausländerbehörden ihr
                                Erfüllung herausragender Integrations-
                                leistungen möglich                                                                                                                 Ermessen positiv ausgeübt haben (z. B. um den kurz bevorstehenden Schulabschluss zu ermöglichen). Die Auslän-
                                                                                                                                                                   derbehörden machen ihre Entscheidung oft von der Zusicherung der Betroffen, nach Ablauf der Geltungsdauer
      Niederlassungs-
      erlaubnis               Nach 3 Jahren oder 5 Jahren möglich             Nach 5 Jahren möglich                       Nach 5 Jahren möglich                    „freiwillig“ auszureisen, abhängig.
      (unbefristeter Titel)

      Arbeitsmarktzugang      Grundsätzlich uneingeschränkt                   Grundsätzlich uneingeschränkt               Grundsätzlich uneingeschränkt            Geltungszeitraum und Verlängerungsmöglichkeiten der Duldung:

                                                                                                                                                                      • Für welchen Geltungszeitraum eine Ermessensduldung maximal ausgestellt werden kann, ist gesetzlich
                                                                                                                                                                        nicht vorgeschrieben. Sie gilt aber immer nur für kurze Zeit, da der Aufenthalt nur vorübergehend ermög-
                                                                                                                                                                        licht werden soll. Üblicherweise werden Ermessensduldungen nur für wenige Wochen oder Monate ausge-
                                                                                                                                                                        stellt. Für den festgesetzten Zeitraum sind die Betroffenen in der Regel vor einer Abschiebung geschützt.

12                                                                                                                                                                                                                                                                                     13
Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung - Leitfaden für Unternehmen - DIHK
FLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUER                                                                                       FLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUER

         • Fällt der Erteilungsgrund weg (z. B. bei erfolgreichem Schulabschluss), dann wird die Duldung in der                                 Asylentscheidung
           Regel nicht verlängert. Die Betroffenen müssen grundsätzlich mit ihrer Abschiebung rechnen.
                                                                                                                                                Bewilligt das BAMF den Asylantrag durch positiven Bescheid, erhalten die Betroffenen eine befristete Aufent-
                                                                                                                                                haltserlaubnis.
     Übersicht: Flüchtlinge mit einer Duldung
                                                                                                                                                Lehnt das BAMF den Antrag durch negativen Bescheid ab, dann sind sie zur Ausreise verpflichtet und ihnen droht
                                                                                                                                                die Abschiebung.
                                                      Flüchtlinge mit einer Duldung (Geduldete)
                                                                                                                                                Gegen den ablehnenden Bescheid des BAMF können die Betroffenen vor Gericht klagen. Die Aufenthaltsgestat-
                                                                                                                                                tung gilt dann weiter, solange das Verfahren noch andauert und nicht (rechtskräftig) beendet ist.
      Beschreibung              •   Kein Recht zum Aufenthalt, deshalb Ausreisepflicht
      Aufenthaltsstatus         •   Abschiebung ist vorübergehend ausgesetzt                                                                    Gibt das Gericht der Klage statt, erhalten sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Weist es die Klage ab, bleibt die
                                                                                                                                                Ausreisepflicht bestehen und die Abschiebung droht. Die Betroffenen müssen Deutschland in der Regel innerhalb
      Asylantrag                Durch negativen Bescheid des BAMF abgelehnt                                                                     eines Monats verlassen. Die freiwillige Ausreise ist der Regelfall. Diejenigen, die nicht freiwillig ausreisen, werden
                                                                                                                                                abgeschoben, sofern möglich. Bei Unmöglichkeit der Ausreise kann die Ausländerbehörde einen befristeten Auf-
      Duldungsart                                Anspruchsduldung                                         Ermessensduldung
                                                                                                                                                enthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis) oder eine Duldung erteilen.
                                •   Ausreise bzw. Abschiebung aufgrund eines             • Dringende humanitäre, persönliche Gründe oder
                                    Hindernisses nicht möglich ist                         ein öffentliches Interesse den weiteren Aufenthalt
      Erteilung, wenn           •   Z. B., wenn eine qualifizierte Berufs-                 erfordern                                            Übersicht: Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung
                                    ausbildung aufgenommen oder fortgeführt wird         • Z. B., weil Schulabschluss kurz bevorsteht

                                                                                                                                                                                        Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber)
      Gültigkeitsdauer          •   Gesetzlich nicht vorgeschrieben                      •   Gesetzlich nicht vorgeschrieben
      der Duldung               •   I. d. R. nur für eine kurze Zeit                     •   I. d. R. nur für wenige Wochen oder Monate
                                •   Bei qualifizierter Berufsausbildung für die
                                                                                                                                                 Beschreibung               •   Flüchtling befindet sich im Asylverfahren

      (kein Aufenthaltstitel)       Gesamtdauer der Ausbildung                                                                                   Aufenthaltsstatus          •   Endgültiger Status noch offen

                                •   Solange Ausreisehindernis besteht                    •   Liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, bei         Asylantrag                 Noch nicht entschieden
                                •   Bis zu 1 Jahr zulässig; für längere Zeit nur             Wegfall des Erteilungsgrundes wahrscheinlich
      Verlängerung                  ausnahmsweise                                            keine Verlängerung                                  Gültigkeitsdauer der
                                    6 Monate bei Ausbildungsabbruch zur Suche                                                                                               Bis zur Asylentscheidung
                                •
                                                                                                                                                 Aufenthaltsgestattung
                                    von neuer Ausbildungsstelle                                                                                  (kein Aufenthaltstitel)

      Arbeitsmarktzugang                                                   Grundsätzlich eingeschränkt                                           Arbeitsmarktzugang         Grundsätzlich eingeschränkt

                                                                                                                                                 Asylentscheidung                 Asylantrag bewilligt                                   Asylantrag abgelehnt
     Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung
                                                                                                                                                                            •   Flüchtling erhält eine           •   Flüchtling erhält Ausreise-     •   Bei Unmöglichkeit der
     Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung sind Flüchtlinge, die sich im Asylverfahren befinden. Über ihren                                                                Aufenthaltserlaubnis                 aufforderung und                    Ausreise kann Flüchtling einen
                                                                                                                                                                                                                     Abschiebungsandrohung               Aufenthaltstitel oder eine
     Asylantrag wurde noch nicht endgültig entschieden. Sie werden auch Asylbewerber genannt.                                                                               •   Uneingeschränkter Zugang                                                 Duldung erhalten
                                                                                                                                                                                zum Arbeitsmarkt                                                     •   Bei Aufenthaltstitel
                                                                                                                                                                                                                                                         uneingeschränkter Zugang
     Asylbewerber erhalten zur Durchführung ihres Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung, die sie für die gesamte                                                                                                                                     zum Arbeitsmarkt; bei
     Verfahrensdauer behalten. Die Aufenthaltsgestattung ist kein Aufenthaltstitel. Bis zur Entscheidung über den                                                                                                                                        Duldung eingeschränkter
                                                                                                                                                                                                                                                         Zugang zum Arbeitsmarkt
     Antrag sind sie in der Regel vor einer Abschiebung geschützt. Sie haben einen grundsätzlich eingeschränkten
     Zugang zum Arbeitsmarkt.

     Die Aufenthaltsgestattung wird ungültig, sobald das Asylverfahren endgültig beendet ist.

     Auch Asylsuchende, die registriert sind und einen Ankunftsnachweis (AKN) besitzen aber noch keinen Asylantrag
     gestellt haben, erhalten durch die Ausstellung des AKN eine Aufenthaltsgestattung. Diese ist grundsätzlich bis
     zur Asylantragstellung gültig.

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Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung - Leitfaden für Unternehmen - DIHK
FLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUER                                                              FLÜCHTLINGE | BESCHÄFTIGUNG

     Welche Flüchtlinge haben eine gute Bleibeperspektive?
     Im Rahmen der Begründung des am 24. Oktober 2015 in Kraft getretenen Asylverfahrensbeschleunigungsgeset-
     zes wird der Begriff „Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive“ verwendet. Damit werden Flüchtlinge beschrieben,
     die eine hohe Wahrscheinlichkeit haben, auf Dauer in Deutschland bleiben zu dürfen. Flüchtlinge mit guter Blei-
     beperspektive erhalten dabei insbesondere einen verbesserten Zugang zu Integrationsangeboten.

     Zu den Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive gehören insbesondere:
        • Asylbewerber, deren Antrag auf Asyl voraussichtlich Erfolg haben wird. In 2016 gehörten hierzu
          Asylbewerber aus den Ländern: Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia. Eine regelmäßig aktualisierte
          Übersicht ist auf der Webseite des BAMF zu finden:
          http://www.bamf.de/DE/Infothek/FragenAntworten/IntegrationskurseAsylbewerber/
          integrationskurse-asylbewerber-node.html

     Zu den Flüchtlingen ohne Bleibeperspektive gehören insbesondere:
        • Asylbewerber, deren Antrag auf Asyl voraussichtlich keinen Erfolg haben wird. Hierzu gehören
          insbesondere Flüchtlinge, deren individuelle Fluchtgründe nicht für eine Schutzgewährung ausreichen.
        • Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten. Sichere Herkunftsstaaten sind (neben den Mitgliedstaaten
          der Europäischen Union) aktuell: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Mon-
          tenegro, Senegal und Serbien.

                                                                                                                        Wie ist der Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge grundsätzlich geregelt?

                                                                                                                        Welche Wartezeiten gelten für die Aufnahme einer Beschäftigung und welche Zustimmungen sind notwendig?

                                                                                                                        Welche Flüchtlinge können einem Beschäftigungsverbot unterliegen?

                                                                                                                        Wie erkennen Sie als Arbeitgeber, welches Aufenthaltsdokument vorliegt und ob eine Beschäftigung
                                                                                                                        gestattet ist?

                                                                                                                        Welche Planungssicherheit haben Sie als Arbeitgeber grundsätzlich bei der Beschäftigung von Flüchtlingen?

                                                                                                                        Dürfen Flüchtlinge eine Beschäftigung als Zeitarbeitnehmer aufnehmen?

                                                                                                                        Dürfen Flüchtlinge eine Probebeschäftigung aufnehmen?

                                                                                                                        Können Flüchtlinge an der Maßnahme Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb
                                                                                                                        (KompAS) teilnehmen?

                                                                                                                        Können Sie als Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss (EGZ) zum Arbeitsentgelt erhalten?

                                                                                                                        Wie können Sie als Arbeitgeber durch das Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung
                                                                                                                        (Kommit) gefördert werden?

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Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung - Leitfaden für Unternehmen - DIHK
FLÜCHTLINGE | BESCHÄFTIGUNG                                                                                                  FLÜCHTLINGE | BESCHÄFTIGUNG

     Flüchtlinge | Beschäftigung                                                                                                  Welche Wartezeiten gelten für die Aufnahme einer Beschäftigung und welche Zustim-
                                                                                                                                  mungen sind notwendig?
                                                                                                                                  Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis dürfen grundsätzlich sofort jede Form einer Beschäftigung aufneh-
                                                                              Mit „Beschäftigung“ ist im Folgenden die
                                                                                                                                  men. Hier müssen Sie keine Besonderheiten berücksichtigen.
                                                                              nichtselbstständige Arbeit im Sinne des Vier-
                                                                              ten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) ge-
                                                                                                                                  Für Geduldete und Asylbewerber gelten grundsätzlich folgende Regeln:
                                                                              meint.
                                                                              Ob es sich bei einer Tätigkeit um eine Beschäf-
                                                                                                                                     • 3 Monate Wartefrist: keine Beschäftigung erlaubt
                                                                              tigung handelt, richtet sich danach, wie diese
                                                                              konkret ausgestaltet sein soll, also nach den             Ab der Registrierung als Asylsuchender gilt eine 3-monatige Wartefrist, während der eine Beschäftigung
                                                                              tatsächlichen und objektiven Gegebenheiten.               nicht aufgenommen werden darf. Die Wartefrist beginnt mit Ausstellung des bundesweit einheitlichen
                                                                              Entscheidend ist nicht, wie eine Tätigkeit be-            Ankunftsnachweises.
                                                                              zeichnet wird.
                                                                              Zu berücksichtigen sind u. a. die Weisungs-            • Nach 3 Monaten: Beschäftigung grundsätzlich möglich
                                                                              abhängigkeit und die Eingliederung in die                 Nach Ablauf der 3-monatigen Wartefrist ist eine Beschäftigung grundsätzlich möglich.
                                                                              Arbeitsorganisation eines Betriebes. Eine Tä-
                                                                              tigkeit kann also auch dann als Beschäftigung             Bevor ein Geduldeter oder Asylbewerber eine konkrete Beschäftigung in Ihrem Betrieb aufnehmen darf,
                                                                              gelten, wenn sie nicht entlohnt wird. Vom                 muss er eine Beschäftigungserlaubnis bei seiner Ausländerbehörde beantragen. Die Bundesagentur für Ar-
                                                                              Beschäftigungsbegriff sind somit auch Aus-                beit muss der Beschäftigungserlaubnis i. d. R. zustimmen. Diese Zustimmung holt die Ausländerbehörde
                                                                              bildungen und Praktika erfasst.                           ein, sie als Arbeitgeber müssen sich nicht darum bemühen. Die Ausländerbehörde trägt die Erlaubnis unter
                                                                                                                                        „Nebenbestimmungen“ in das Aufenthaltsdokument ein. Die Beschäftigungserlaubnis wird jeweils befristet
                                                                                                                                        erteilt und kann verlängert werden. Die Verlängerung muss vor Fristablauf beantragt werden.

     Wie ist der Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge grundsätzlich geregelt?                                                        Die Bundesagentur für Arbeit stimmt nur zu, wenn
     Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für Flüchtlinge im Grundsatz folgendermaßen geregelt:                                              ✓    sich durch die Beschäftigung keine nachteiligen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ergeben und
        • Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis haben einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.                             ✓    für die konkrete Beschäftigung keine bevorrechtigten Arbeitnehmer (Deutsche, EU-Staatsbürger
          Da die Aufenthaltserlaubnis aber zunächst befristet ist, ist auch der Zugang zum Arbeitsmarkt zunächst                             oder andere ausländische Staatsbürger mit einem dauerhaften Aufenthaltsstatus sowie Flüchtlinge
          befristet.                                                                                                                         mit Aufenthaltserlaubnis) zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung) und
        • Flüchtlinge mit einer Duldung (Geduldete) und Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung                                     ✓    der Kandidat nicht zu schlechteren Bedingungen beschäftigt wird (Arbeitszeit, Verdienst) als
          (Asylbewerber) haben einen eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Da die Duldung und die                                         vergleichbare deutsche Arbeitnehmer (Beschäftigungsbedingungsprüfung). Über Bezahlung,
          Aufenthaltsgestattung befristet sind, ist auch der Zugang zum Arbeitsmarkt befristet.                                              Arbeitszeiten und sonstige Bedingungen müssen Sie als Arbeitgeber der Bundesagentur für Arbeit
                                                                                                                                             Auskunft geben.
     Detaillierte Informationen zum Aufenthaltsstatus und entsprechender Aufenthaltsdauer von Flüchtlingen siehe
     auch Kap. 1 | Welche Flüchtlinge können eine Aufenthaltserlaubnis, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestat-                       Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt ohne Vorrangprüfung:
     tung haben?
                                                                                                                                        ✓    In Agenturbezirken, in denen die Vorrangprüfung abhängig von der Arbeitsmarktlage ausgesetzt
                                                                                                                                             wurde. Dies gilt zunächst bis August 2019 für alle Bundesländer, außer Mecklenburg-Vorpommern
                                                                                                                                             und bestimmte Agenturbezirke in Bayern und Nordrhein-Westfalen (siehe Glossar).
     Übersicht: Grundsätzlicher Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge
                                                                                                                                        ✓    Bei einer Beschäftigung von anerkannten Hochschulabsolventen in einem definierten Mangelberuf
                                                                 FLÜCHTLINGE                                                                 (z. B. Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte) mit einem Bruttojahresgehalt von
                                                                        mit
                                                                                                                                             mindestens 39.624 Euro (Stand 2017, Gehaltsgrenze wird jährlich angepasst).
                        Aufenthaltserlaubnis                        Duldung                     Aufenthaltsgestattung                   ✓    Für Fachkräfte in einem sog. Engpassberuf nach der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit (z. B.
                                                                                                                                             Mechatroniker, Metallbauer), die einen anerkannten Berufsabschluss haben oder an einer Maßnah-
                     Grundsätzlich uneingeschränkt        Grundsätzlich eingeschränkt        Grundsätzlich eingeschränkt
     Arbeitsmarkt-                                                                                                                           me für die Berufsanerkennung teilnehmen. Die Positivliste der Bundesagentur für Arbeit finden Sie
     zugang          und auf die Dauer der Aufenthalts-   und auf die Dauer der Duldung      und auf die Dauer der Aufenthalts-
                     erlaubnis befristet                  befristet                          gestattung befristet                            unter www.arbeitsagentur.de.

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FLÜCHTLINGE | BESCHÄFTIGUNG                                                                                     FLÜCHTLINGE | BESCHÄFTIGUNG

       Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich, Zustimmung der Agentur für Arbeit nicht erforderlich:            Übersicht: Beschäftigung von Flüchtlingen
         ✓    Für anerkannte Hochschulabsolventen, mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 50.800 Euro
                                                                                                                                       Beschäftigung von Flüchtlingen
              (Stand 2017, Gehaltsgrenze wird jährlich angepasst).
         ✓    Für Führungskräfte, Wissenschaftler oder Lehrkräfte.
         ✓    Bei Berufsausbildungen in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf.           Sofort                         Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis

         ✓    Bei bestimmten Praktika (z. B. Praktika zur Berufsorientierung).
                                                                                                                                                            Geduldete und Asylbewerber
                                                                                                                       Nach 3 Monaten
                                                                                                                                                            (sofern kein Beschäftigungsverbot vorliegt)
         Ob die konkrete Beschäftigung zustimmungsfrei ist, wird in jedem Einzelfall geprüft. Für Geduldete ent-
                                                                                                                                                            Voraussetzung:
         fällt in diesen Fällen die Wartefrist von 3 Monaten. Sie dürfen sofort mit der Beschäftigung beginnen.
                                                                                                                                                            •Erlaubnis der Ausländerbehörde
                                                                                                                                                            •    Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
       • Nach 15 Monaten                                                                                                                                        (Vorrangprüfung, Beschäftigungsbedingungsprüfung)

                                                                                                                                                            Besonderheiten u. a.:
         Nach einem 15-monatigen legalen Aufenthalt in Deutschland entfällt die Vorrangprüfung durch die                                                    • Aussetzung der Vorrangprüfung in zahlreichen Agenturbezirken der Bundesagentur für
         Bundesagentur für Arbeit, im Zustimmungsverfahren erfolgt nur noch die Beschäftigungsbedingungs-                                                     Arbeit befristet bis August 2019
         prüfung. Die Erlaubnis der Ausländerbehörde ist weiterhin notwendig.                                                                               • Für Hochschulabsolventen mit Voraussetzung Blaue Karte EU, Fachkräfte in Engpass-
                                                                                                                                                             berufen nach Positivliste der Bundesagentur für Arbeit, für Zeitarbeit und während
                                                                                                                                                             Beschäftigung in Ausbildung und Praktika gelten teilweise Sonderregelungen
       • Nach 4 Jahren
                                                                                                                                                             Geduldete und Asylbewerber
         Nach einem 4-jährigen legalen Aufenthalt in Deutschland ist die Zustimmung durch die Bundesagentur                                                  • Erlaubnis der Ausländerbehörde weiterhin notwendig

         für Arbeit nicht mehr erforderlich. Es findet also keine Vorrang- und Beschäftigungsbedingungsprüfung         Nach 15 Monaten                        • Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit entfällt, Beschäftigungsbedingungs-
                                                                                                                                                               prüfung wird weiterhin durchgeführt
         mehr statt. Die Erlaubnis der Ausländerbehörde ist weiterhin notwendig.

                                                                                                                                                            Geduldete und Asylbewerber
                                                                                                                         Nach 4 Jahren                      •    Erlaubnis der Ausländerbehörde weiterhin notwendig
                                                                                                                                                            •    Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit entfällt

                                                                                                                     Welche Flüchtlinge können einem Beschäftigungsverbot unterliegen?
                                                                                                                     Eine Beschäftigung ist nicht gestattet für
                                                                                                                        • Flüchtlinge mit Residenzpflicht (Verpflichtung in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen)
                                                                                                                          - Ab Registrierung als Asylsuchender bis zu 6 Wochen und längstens bis zu 6 Monate.
                                                                                                                          - Für Staatsangehörige aus sicheren Herkunftsstaaten gilt die Residenzpflicht bis zur Entscheidung des
                                                                                                                            BAMF über ihren Asylantrag. Im Falle der Ablehnung müssen sie bis zur Ausreise und ggf. bis zur Abschie-
                                                                                                                            bung dort wohnen.
                                                                                                                        • Geduldete, wenn sie ihr Abschiebungshindernis selbst herbeigeführt haben (z. B. durch Täuschung über
                                                                                                                          ihre Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch falsche Angaben).
                                                                                                                        • Geduldete und Asylbewerber, wenn sie aus einem sicheren Herkunftsstaat stammen und ihren Asyl-
                                                                                                                          antrag nach dem 31. August 2015 gestellt haben.

                                                                                                                     Sonderregelungen gelten für Staatsangehörige aus dem Westbalkan (von 2016 bis 2020):
                                                                                                                     Um den Asyldruck zu verringern, erhalten Staatsangehörige aus den Ländern Albanien, Bosnien und Herzegowi-
                                                                                                                     na, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien die Möglichkeit, unabhängig von ihrer persönlichen Qualifika-
                                                                                                                     tion, eine Ausbildung oder eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen.

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FLÜCHTLINGE | BESCHÄFTIGUNG                                                                                       FLÜCHTLINGE | BESCHÄFTIGUNG

     Voraussetzungen hierfür sind:                                                                                     Welche Planungssicherheit haben Sie als Arbeitgeber grundsätzlich bei der Beschäfti-
        ✓ Ein konkretes Ausbildungs- oder Arbeitsplatzangebot. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist         gung von Flüchtlingen?
          erforderlich (Vorrang- und Beschäftigungsbedingungsprüfung).                                                 Planungssicherheit besteht grundsätzlich für die jeweilige Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsdokumente. Erst mit
        ✓ Ein zweckentsprechendes Visum. Das zweckentsprechende Visum muss im Herkunftsstaat des Bewerbers             Erteilung einer Niederlassungserlaubnis durch die Ausländerbehörde ist das Aufenthaltsrecht eines Flüchtlings in
          bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Der Antragsteller darf in den letzten 24 Mo-        Deutschland gesichert und eine langfriste Planung für Sie als Arbeitgeber möglich.
          naten vor Visumantragstellung in Deutschland keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
          bezogen haben. Wurden die Leistungen jedoch nach dem 1. Januar 2015 und vor dem 24. Oktober 2015             Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge zum Beispiel erhalten ihre Aufenthaltserlaubnis zunächst für 3 Jah-
          bezogen und ist der Antragsteller am 24. Oktober 2015 bzw. unverzüglich danach ausgereist, dann ist der      re, Subsidiär Schutzberechtigte für zunächst 1 Jahr und National Schutzberechtigte für mindestens 1 Jahr. Für
          Bezug der Leistungen unerheblich.                                                                            diesen Zeitraum können diese Flüchtlinge ohne Einschränkung jede Form einer Beschäftigung aufnehmen. Die
                                                                                                                       jeweilige Aufenthaltserlaubnis wird nach Ablauf der entsprechenden Gültigkeitsdauer durch die zuständige Aus-
                                                                                                                       länderbehörde verlängert, sofern der Aufenthaltsstatus durch das BAMF nicht widerrufen wird. Asylberechtig-
     Wie erkennen Sie als Arbeitgeber, welches Aufenthaltsdokument vorliegt und ob eine                                ten und Konventionsflüchtlingen kann grundsätzlich nach 5 Jahren, bei herausragenden Integrationsleistungen
     Beschäftigung gestattet ist?                                                                                      bereits nach 3 Jahren, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Ab diesem Zeitpunkt kann eine
                                                                                                                       Beschäftigung „ ohne Fristen“ aufgenommen werden.
     Welches Aufenthaltsdokument vorliegt, erkennen Sie an der Bezeichnung auf der Vorderseite des Dokuments. Die
     Ausländerbehörden sind verpflichtet den „konkreten Arbeitsmarktzugang“ der Flüchtlinge direkt in die Aufent-       Für Geduldete und Asylbewerber ist der Arbeitsmarktzugang beschränkt. Geduldete und Asylbewerber benötigen
     haltsdokumente einzutragen (sog. „Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit“).                                       stets die Erlaubnis der Ausländerbehörde zur Aufnahme einer konkreten Beschäftigung. Die Beschäftigungser-
     Ob und in welchem Umfang eine Beschäftigungsaufnahme gestattet ist, ist in jedem Aufenthaltsdokument unter        laubnis wird dabei befristet erteilt und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.
     „Anmerkungen“ oder „Nebenbestimmungen“ durch folgende (oder ähnliche) Angaben vermerkt:
        • „Erwerbstätigkeit gestattet“: Mit dieser Auflage darf jede selbstständige und unselbstständige                Ausführliche Informationen zu Aufenthaltsstatus und –dauer siehe Kapitel 1.
          Beschäftigung ausgeübt werden.
        • „Beschäftigung gestattet“: Mit dieser Auflage darf jede unselbstständige Beschäftigung ausgeübt werden.
                                                                                                                       Dürfen Flüchtlinge eine Beschäftigung als Zeitarbeitnehmer aufnehmen?
        • „Beschäftigung nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde“: Mit dieser Auflage darf nur eine ganz
                                                                                                                       Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis dürfen grundsätzlich ohne Ein-
          konkrete unselbstständige Beschäftigung und nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde ausgeübt werden.
                                                                                                                       schränkungen eine Beschäftigung als Zeitarbeitnehmer aufnehmen. Hier müs-
        • „Erwerbstätigkeit nicht gestattet“: Mit dieser Auflage darf keine selbstständige oder unselbstständige        sen Sie keine Besonderheiten berücksichtigen.
          Erwerbstätigkeit ausgeübt werden (z. B. wegen Beschäftigungsverbot).
                                                                                                                       Geduldete und Asylbewerber dürfen grundsätzlich erst nach 15 Monaten mit
     Weitere Möglichkeiten oder Einschränkungen der gestatteten Beschäftigungsaufnahme sind ebenfalls im jewei-        Erlaubnis der Ausländerbehörde eine Beschäftigung als Zeitarbeitnehmer auf-
     ligen Aufenthaltsdokument konkret aufgeführt.                                                                     nehmen. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist erforderlich; im Zu-
                                                                                                                       stimmungsverfahren erfolgt lediglich die Beschäftigungsbedingungsprüfung.
     Das Aufenthaltsgesetz verpflichtet Sie als Arbeitgeber dazu, sich zu vergewissern, dass der Flüchtling zur Auf-
     nahme einer Beschäftigung tatsächlich berechtigt ist. Wenn Sie einen Flüchtling beschäftigen, müssen Sie für      Ausnahme: Geduldete und Asylbewerber dürfen grundsätzlich bereits nach
     die Dauer der Beschäftigung eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis, der Duldung oder der Aufenthaltsgestattung in    3 Monaten mit Erlaubnis der Ausländerbehörde eine Beschäftigung als Zeitar-
     elektronischer Form oder in Papierform aufbewahren.                                                               beitnehmer aufnehmen, wenn für die Beschäftigung keine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit
                                                                                                                       durchgeführt werden muss, sondern lediglich die Beschäftigungsbedingungsprüfung erfolgt.
     HINWEIS: Nach entsprechenden Aufenthaltszeiten kann sich der „konkrete Arbeitsmarktzugang“ ändern, etwa
     von „Beschäftigung nicht gestattet“ zu „Beschäftigung nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde“. Es kann          Das gilt z. B.
     vorkommen, dass im Aufenthaltsdokument der veränderte Arbeitsmarktzugang von der Ausländerbehörde noch                • in Agenturbezirken, in denen die Vorrangprüfung abhängig von der Arbeitsmarktlage ausgesetzt wurde.
     nicht vermerkt bzw. aktualisiert wurde und die Nebenbestimmung somit fehlerhaft ist! Wenn sie sich nicht sicher         Zunächst bis August 2019 für alle Bundesländer, außer Mecklenburg-Vorpommern und bestimmte
     sind, ob die Angaben zutreffen, dann sollten Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde wenden und das wei-            Agenturbezirke in Bayern und Nordrhein- Westfalen.
     tere Vorgehen besprechen.
                                                                                                                           • für anerkannte Hochschulabsolventen in einem definierten Mangelberuf mit einem Bruttojahresgehalt
                                                                                                                             von mindestens 39.624 Euro (z. B. Ingenieure) oder
     WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
     Eine Ansicht der Aufenthaltsdokumente finden Sie im Internet auf der Seite des BAMF unter http://www.bamf.de/          • Fachkräfte in einem Engpassberuf nach der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit mit einem
     DE/Infothek/FragenAntworten/ZugangArbeitFluechtlinge/zugang-arbeit-fluechtlinge-node.html                                anerkannten Berufsabschluss (z. B. Mechatroniker).

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FLÜCHTLINGE | BESCHÄFTIGUNG                                                                                                      FLÜCHTLINGE | BESCHÄFTIGUNG

     Dürfen Flüchtlinge eine Probebeschäftigung aufnehmen?                                                                            Können Sie als Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss (EGZ) zum Arbeitsentgelt
                                                                                                                                      erhalten?
     Bei einer Probebeschäftigung soll die Eignung für eine Arbeitsstelle getestet werden, indem der Kandidat die
     später angestrebte Tätigkeit tatsächlich probeweise durchführt und in die Abläufe des Betriebes integriert ist. Die              Sie als Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern, deren Vermittlung
     Probebeschäftigung ist mit dem gesetzlichen Mindestlohn bzw. dem ortsüblichen Entgelt zu vergüten.                               wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Eingliederungszuschuss zum Arbeitsentgelt zum
     Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis dürfen grundsätzlich ohne Einschränkungen eine Probebeschäfti-                        Ausgleich einer Minderleistung erhalten. Die Förderung kann bis zu einer Höhe von 50 Prozent des regelmäßig
     gung in Ihrem Betrieb aufnehmen. Hier müssen Sie keine Besonderheiten berücksichtigen.                                           gezahlten Arbeitsentgelts sowie 20 Prozent des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversiche-
                                                                                                                                      rungsbeitrag für die Dauer von längstens 12 Monaten als monatlicher Zuschuss geleistet werden. Der EGZ muss
     Geduldete und Asylbewerber dürfen grundsätzlich nach 3 Monaten mit Erlaubnis der Ausländerbehörde eine                           vor Beginn der Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter beantragt werden.
     konkrete Probebeschäftigung in Ihrem Betrieb aufnehmen. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist
     erforderlich.                                                                                                                    Für Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis können Sie als Arbeitgeber grundsätzlich sofort einen EGZ erhalten.

                                                                                                                                      Für Geduldete und Asylbewerber können Sie als Arbeitgeber nach Ablauf der 3-Monatsfrist grundsätzlich einen
     Übersicht: Zeitarbeit und Probebeschäftigung für Flüchtlinge
                                                                                                                                      EGZ erhalten.
      Zeitarbeit und Probebeschäftigung für Geduldete und Asylbewerber
                                                                                                                                      HINWEIS: Bei den EGZ handelt es sich um Ermessensleistungen. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht
      Beschäftigung               Wartefrist                                  Ausländerbehörde          Bundesagentur für Arbeit      nicht. Der Zuschuss wird grundsätzlich nur gezahlt, wenn er zur beruflichen Eingliederung des Beschäftigten
                                                                              < Erlaubnis notwendig >   < Zustimmung erforderlich >
                                                                                                                                      erforderlich ist.
                                Grundsatz: 15 Monate                          Ja                        Ja,
                                Ausnahme: 3 Monate u. a.                                                nur Beschäftigungs-           Wie können Sie als Arbeitgeber durch das Kooperationsmodell mit berufsanschluss-
                                                                                                        bedingungsprüfung
                                • in Agenturbezirken der Bundesagentur                                                                fähiger Weiterbildung (Kommit) gefördert werden?
                                  für Arbeit, in denen die Vorrangprüfung
      Zeitarbeit                  befristet bis August 2019 ausgesetzt wird                                                           Das neue Kooperationsmodell, das auf bestehenden Förderinstrumenten des BAMF und der BA aufbaut, richtet
                                • für anerkannte Hochschulabsolventen
                                  in einem definierten Mangelberuf
                                                                                                                                      sich an Flüchtlinge über 25 Jahre. Es sieht verschiedene Integrationsphasen vor und kombiniert Sprachförderung,
                                  (z. B. Ingenieure)                                                                                  betriebliche Erprobung und beschäftigungsbegleitende Qualifizierung. Unternehmer erhalten einen Arbeitsent-
                                • für Fachkräfte in Engpassberufen nach                                                               geltzuschuss für die weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbei-
                                  Positivliste BA mit anerkanntem
                                  Berufsabschluss (z. B. Mechatroniker)                                                               trägen. Auch Lehrgangskosten für den neuen Mitarbeiter können u. a. erstattet werden.

      Probebeschäftigung          3 Monate                                    Ja                        Ja                            Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis, die über 25 Jahre alt sind sowie Asylbewerber mit guter Bleibe-
      Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis dürfen grundsätzlich ohne Einschränkungen Beschäftigungen wie Zeitarbeit und         perspektive können i. d. R. an Kommit teilnehmen.
      Probebeschäftigungen aufnehmen
                                                                                                                                      WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
                                                                                                                                      Detaillierte Informationen zu KompAS, EGZ und Kommit
                                                                                                                                      erhalten Sie über Ihren Arbeitgeber-Service vor Ort sowie
     Können Flüchtlinge an der Maßnahme Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung                                                über die Arbeitgeber-Hotline: 0800 / 4 5555 20.
     und Spracherwerb (KompAS) teilnehmen?
     Die Agentur für Arbeit stellt mit der Maßnahme KompAS ein Angebot zur Verfügung, bei der Spracherwerb und
     die Heranführung an den Arbeitsmarkt parallel erfolgen. Die Maßnahme kombiniert Integrationskurs, Maßnahmen
     zur Kompetenzfeststellung und zur frühzeitigen Aktivierung. Teilnehmer können vormittags einen Integrationskurs
     besuchen und nachmittags u. a. an einer flankierenden Maßnahme der Arbeitsförderung, wie z. B. Bewerbungstrai-
     nings oder betriebliche Erprobungsphasen teilnehmen. Die Maßnahme dauert zwischen 6 und 8 Monaten.

     Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, die eine Zulassung
     zur Teilnahme an einem Integrationskurs haben, können i. d. R. an der Maßnahme teilnehmen.

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