Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung - Leitfaden für Unternehmen - DIHK
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VORWORT Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, in den beiden vergangenen Jahren sind über eine Million Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Auch wenn die Zahl der Ankommenden zurückgegangen ist, steht unser Land weiterhin vor großen Herausforderungen. Häufig haben die Neuankommenden noch keine beruflichen Qualifikationen und nur eine unzureichende Schulbildung. Spracherwerb, Ausbildung und Beschäftigung sind darum der Schlüssel für eine langfristig gelingende Integration. Sie, liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, können dabei helfen, Flüchtlingen Zukunftschancen in Deutsch- land zu geben und damit perspektivisch auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. Wir wollen Ihnen Mut machen, sich dieser wichtigen und zugegebener Maßen nicht einfachen Aufgabe zu stellen. Wir als IHK-Organisation haben das Thema Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung früh- zeitig aufgegriffen und Verantwortung übernommen. Im Rahmen unseres Aktionsprogramms engagieren sich IHKs durch Informationsangebote, Beratungen, Projekte und Veranstaltungen deutschlandweit. Wir wollen Ihnen mit diesem Leitfaden einen Weg durch die vielen, oft unübersichtlichen gesetzlichen Bestimmun- gen bahnen und zeigen, wo Sie die passende Unterstützung und die richtigen Ansprechpartner finden. Die neue Auflage greift die Änderungen durch das im Sommer 2016 in Kraft getretene Integrationsgesetz auf. Sie gibt im bewährten Stil Informationen zu Aufenthaltsstatus und -dauer, Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, Praktika, der Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Sprachförderung und Fragen der Integration vor Ort. Regelungen und Unterstützungsangebote ändern sich stetig. Falls Sie nicht alle Antworten auf Ihre Fragen fin- den, sprechen Sie bitte Ihre Industrie- und Handelskammer an. Über 160 IHK-Mitarbeiter unterstützen Sie und Geflüchtete vor Ort. Beim gemeinsam von DIHK und BMWi getragenen „NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ können Sie Mitglied werden und sich über die Homepage, Webinare, Publikationen und zahlreiche Veranstaltungen informieren. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Leitfaden einen guten Wegweiser an die Hand geben. Wir wollen seitens der IHK-Organisation das vielfältige Engagement der Betriebe vor Ort begleiten und als Teil der gesellschaftlichen Verantwortung herausstellen unter der Überschrift „Ankommen in Deutschland – Gemeinsam unterstützen wir Integration!“ Dr. Eric Schweitzer 3
INHALT INHALT Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3 Zum Umgang mit dem Leitfaden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7 4. Flüchtlinge | Praktikum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .33 Dürfen Flüchtlinge ein Praktikum aufnehmen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 1. Flüchtlinge | Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8 Welche Flüchtlinge können an den Maßnahmen „Perspektiven für Flüchtlinge“ (PerF), „Perspektiven für junge Flüchtlinge“ (PerjuF) und „Perspektiven für weibliche Flüchtlinge“ (Perf-W) teilnehmen? . . . . . . . 36 Wie ist der grundsätzliche Ablauf des deutschen Asylverfahrens? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Dürfen Flüchtlinge hospitieren? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Welche Flüchtlinge können eine Aufenthaltserlaubnis, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung haben? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 5. Flüchtlinge | Anerkennung ausländischer Abschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .39 Welche Flüchtlinge haben eine gute Bleibeperspektive? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Wie können im Ausland erworbene Berufsabschlüsse bewertet und in Deutschland 2. Flüchtlinge | Beschäftigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17 anerkannt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Welche Vorteile bringt die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Wie ist der Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge grundsätzlich geregelt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18 Müssen ausländische Bildungsabschlüsse in Deutschland anerkannt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Welche Wartezeiten gelten für die Aufnahme einer Beschäftigung und welche Können ausländische Berufsabschlüsse bewertet und anerkannt werden, Zustimmungen sind notwendig?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 wenn notwendige Nachweise fehlen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Welche Flüchtlinge können einem Beschäftigungsverbot unterliegen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Wie können Kompetenzen festgestellt werden, wenn kein formaler Abschluss besteht? . . . . . . . . . . . 42 Wie erkennen Sie als Arbeitgeber, welches Aufenthaltsdokument vorliegt und ob eine Beschäftigung gestattet ist? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22 6. Flüchtlinge | Sprachförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .43 Welche Planungssicherheit haben Sie als Arbeitgeber grundsätzlich bei der Beschäftigung Welche Möglichkeiten der Sprachförderung gibt es für Flüchtlinge? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 von Flüchtlingen?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Wie können die Deutschkenntnisse von Flüchtlingen eingeschätzt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Dürfen Flüchtlinge eine Beschäftigung als Zeitarbeitnehmer aufnehmen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23 Dürfen Flüchtlinge eine Probebeschäftigung aufnehmen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24 7. Flüchtlinge | Integration vor Ort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .50 Wie können Sie als Arbeitgeber Flüchtlinge im Unternehmen gut integrieren?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Können Flüchtlinge an der Maßnahme Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS) teilnehmen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24 Welche Rollen können Flüchtlingspaten oder -mentoren für die betriebliche Integration spielen?. . . 51 Können Sie als Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss (EGZ) zum Arbeitsentgelt erhalten? . . . . . .25 Wie können Unternehmen bei der sozialen Integration helfen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Wie können Sie als Arbeitgeber durch das Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Wie können Flüchtlinge psychologisch unterstützt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Weiterbildung (Kommit) gefördert werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25 3. Wie und ab wann können Flüchtlinge eine eigene Wohnung beziehen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Wie ist die Sozialversicherung von Flüchtlingen, die abhängig beschäftigt sind, geregelt? . . . . . . . . . 53 Flüchtlinge | Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26 Dürfen Flüchtlinge ein Konto eröffnen?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Dürfen Flüchtlinge eine Ausbildung aufnehmen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Können Flüchtlinge eine private Haftpflichtversicherung abschließen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 8. Welche Planungssicherheit haben Sie als Arbeitgeber grundsätzlich bei einer betrieblichen Ausbildung von Flüchtlingen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Flüchtlinge | Unterstützung der IHK-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .54 Können Flüchtlinge an einer Einstiegsqualifizierung (EQ) teilnehmen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Wie unterstützen IHKs Unternehmen bei der Integration von Flüchtlingen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Können Flüchtlinge an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, die Sie als Arbeitgeber durchführen (MAG), teilnehmen?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Glossar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .58 Welche Flüchtlinge können an dem Kooperationsmodell „Step by Step“ teilnehmen? . . . . . . . . . . . . . 30 Gesetze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .61 Können Flüchtlinge durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH), durch Assistierte Ausbildung (AsA) und durch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gefördert werden?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .63 4 5
ZUM UMGANG MIT DEM LEITFADEN 8 Kapitel Der Leitfaden ist in 8 Kapitel unterteilt. Grundlegende rechtliche Infor- mationen finden Sie im ersten Kapitel. Die weiteren Kapitel behandeln Beschäftigungsmöglichkeiten, Ausbildungs- und Fördermöglichkeiten, Praktika, Anerkennung von Abschlüssen, Spracherwerb, die Integration vor Ort sowie mögliche Unterstützungsmöglichkeiten durch die IHK-Or- ganisation. Fragen Der Leitfaden ist in Form von Fragen aufgebaut. Sie können dabei direkt auf die für Sie relevante Frage gehen oder sich auch kapitelweise infor- mieren. Übersichtsgrafiken Veranschaulichung von Inhalten in zusammenfassenden Übersichten. Weiterführende Informationen Sind durch einen blauen Kasten kenntlich gemacht. IHKs – Ihre Ansprechpartner vor Ort Für weitere, regionale Informationen und individuelle Unterstützung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK) vor Ort. Glossar Hier finden Sie wichtige Begriffsdefinitionen. Gesetze Hier finden Sie wesentliche Rechtsgrundlagen, die für die Erstellung des Leitfadens herangezogen wurden. 6 7
FLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUER FLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUER Flüchtlinge | Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer Wie ist der grundsätzliche Ablauf des deutschen Asylverfahrens? Das Asylverfahren läuft in mehreren Prozessschritten ab: Registrierung des Asylsuchenden: Erstmalige Äußerung des Asylgesuches und Registrierung z. B. an der Grenze oder in einer Aufnahmeeinrichtung. Als sichtbaren Registrierungsnachweis wird ein bundesweit einheit- licher Ankunftsnachweis (AKN) ausgestellt, der den Inhaber zu bestimmten Leistungen berechtigt. Mit dem AKN erhält der Asylsuchende implizit eine befristete Aufenthaltsgestattung. Erstverteilung der Asylsuchenden auf die Bundesländer: Die Erstverteilung erfolgt mit Hilfe des Online- Systems „EASY“ (Erstverteilung von Asylbegehrenden) und entscheidet sich u. a. nach den aktuellen Kapazitäten der Bundesländer. Meldung in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes: Diese ist u. a. für die Versorgung und Unterkunft der Asylsuchenden verantwortlich. Persönliche Asylantragsstellung: Sie erfolgt bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder dem zuständigen Ankunftszentrum. Dem Asylbewerber wird eine Aufenthaltsge- stattung ausgestellt und der Ankunftsnachweis verliert seine Gültigkeit. Dublin-III-Prüfung: Das sogenannte „Dublinverfahren“ dient der Feststellung, welcher Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitglied- staat der EU inhaltlich geprüft wird. Bei Zuständigkeit Deutschlands erfolgt die weitere Prüfung des Asylantrags im nationalen Asylverfahren. Persönliche Anhörung des Asylbewerbers: Ziel ist es insbesondere mehr über die Fluchtgründe zu erfahren. Feststellung und Entscheidung: Das BAMF entscheidet über den Aufenthaltsstatus. Der Antragsteller be- Wie ist der grundsätzliche Ablauf des deutschen Asylverfahrens? kommt schriftlich einen positiven oder negativen Bescheid. Positiver BAMF-Bescheid: Auf dieser Grundlage erteilt die zuständige Ausländerbehörde des jeweiligen Bun- Welche Flüchtlinge können eine Aufenthaltserlaubnis, eine Duldung oder eine deslandes einen dem festgestellten Aufenthaltsstatus entsprechenden Aufenthaltstitel in Form einer befristeten Aufenthaltsgestattung haben? Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach dem Aufenthaltsgesetz. Negativer BAMF-Bescheid: Mitteilung der Ausreisepflicht und zugleich Androhung der Abschiebung, für Welche Flüchtlinge haben eine gute Bleibeperspektive? den Fall, dass die Ausreise nicht freiwillig erfolgt. Reist der Betroffene nicht freiwillig aus, dann ist das weitere Vorgehen der zuständigen Ausländerbehörde von verschiedenen Umständen abhängig. Ist die Abschiebung beispielsweise unmöglich, dann kommt unter anderem die Erteilung einer Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz in Betracht. WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN Detaillierte Informationen zu den einzelnen Schritten, zu Rechtsmitteln und Besonderheiten finden Sie in der Broschüre des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) „Ablauf des deutschen Asylverfahrens“ unter: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/ DE/Publikationen/Broschueren/das-deutsche-asylverfahren. html?nn=6077414 sowie unter www.bamf.de. 8 9
FLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUER FLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUER Welche Flüchtlinge können eine Aufenthaltserlaubnis, eine Duldung oder eine Aufent- Geltungszeitraum und Verlängerungsmöglichkeiten der Aufenthaltserlaubnisse: haltsgestattung haben? • Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge erhalten jeweils eine Aufenthaltserlaubnis, Ihrem Aufenthaltsstatus entsprechend sind Flüchtlinge in Besitz einer die zunächst auf 3 Jahre befristet ist. • befristeten Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen • Die Aufenthaltserlaubnis wird für höchstens 3 weitere Jahre verlängert, sofern der Aufenthaltsstatus • befristeten Duldung oder nicht widerrufen wird. • befristeten Aufenthaltsgestattung. • Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach 5 Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Bereits nach 3 Jahren besteht die Möglichkeit, wenn herausragende Integrationsleistungen Übersicht: Aufenthaltsstatus erbracht wurden, insbesondere die deutsche Sprache beherrscht wird und der Lebensunterhalt weit über- wiegend gesichert ist. FLÜCHTLINGE mit • Mit der unbefristeten Niederlassungserlaubnis erhalten sie ein gesichertes Aufenthaltsrecht in Deutschland. Aufenthaltserlaubnis Duldung Aufenthaltsgestattung Subsidiär Schutzberechtigte Grundsätzlich uneingeschränkt Grundsätzlich eingeschränkt Grundsätzlich eingeschränkt Arbeitsmarkt- Subsidiär Schutzberechtigte sind Flüchtlinge, die stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht haben, dass zugang und auf die Dauer der Aufenthalts- und auf die Dauer der Duldung und auf die Dauer der Aufenthalts- erlaubnis befristet befristet gestattung befristet ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Landes nicht in Anspruch Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen. Ihnen wird deshalb subsidiärer Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis sind insbesondere Flüchtlinge, die ein Asylverfahren erfolgreich (nachrangiger) Schutz zuerkannt. durchlaufen haben. Ihr Asylantrag wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch einen positiven Bescheid bewilligt. Damit haben sie ein zunächst befristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland und sind Ein ernsthafter Schaden kann sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen. Als vor einer Abschiebung geschützt. ernsthafter Schaden gilt beispielsweise: • Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe. Zu dieser Gruppe gehören Flüchtlinge mit folgendem Aufenthaltsstatus: • Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung. • Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge • Ernste individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit der Betroffenen, weil in ihrem • Subsidiär Schutzberechtigte und Land ein bewaffneter Konflikt auf internationaler oder innerstaatlicher Ebene ausgetragen wird. • National Schutzberechtigte. Geltungszeitraum und Verlängerungsmöglichkeiten der Aufenthaltserlaubnis: Auf Grundlage des positiven BAMF-Bescheids erhalten sie von der zuständigen Ausländerbehörde jeweils einen Auf- • Subsidiär Schutzberechtigte erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, die zunächst auf 1 Jahr befristet ist. enthaltstitel, der ihrem Aufenthaltsstatus entspricht: eine auf 1 bis 3 Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis aus sog. hu- manitären Gründen. Sie haben während dieser Zeit grundsätzlich einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. • Die Aufenthaltserlaubnis wird für 2 weitere Jahre verlängert, sofern der Aufenthaltsstatus nicht widerrufen wird. • Subsidiär Schutzberechtigte können unter bestimmten Voraussetzungen nach 5 Jahren eine Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge sind Flüchtlinge, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) als Flüchtlinge anerkannt sind. National Schutzberechtigte National Schutzberechtigte sind Flüchtlinge, für die ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot festgestellt Konventionsflüchtlinge werden als Asylberechtigte nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland an- wurde. Sie dürfen nicht abgeschoben werden, wenn die Abschiebung in ihr Herkunftsland eine Verletzung der erkannt, wenn sie wegen ihrer politischen Überzeugung, Religion, Rasse oder Nationalität von einer staatlichen Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) darstellt oder im Her- Stelle (beispielsweise von der Polizei) in ihrem Heimatland verfolgt werden und nicht zurückkehren können, weil kunftsland eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Betroffenen besteht. sie sonst um ihr Leben, ihre körperliche Unversehrtheit oder ihre Freiheit fürchten müssten. Geltungszeitraum und Verlängerungsmöglichkeiten der Aufenthaltserlaubnis: Konventionsflüchtlinge werden nur nach der GFK als Flüchtlinge anerkannt (und nicht auch als Asylberechtigte nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland), wenn sie zum Beispiel über einen sicheren Drittstaat • National Schutzberechtigte erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, die zunächst auf mindestens 1 Jahr (Mitgliedstaaten der EU, Norwegen und die Schweiz) nach Deutschland eingereist sind oder von nichtstaatlichen befristet ist. Akteuren (zum Beispiel von einer terroristischen Organisation) verfolgt werden. 10 11
FLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUER FLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUER • Sie wird verlängert, sofern der Status nicht widerrufen wird. Der Zeitraum liegt dabei im Ermessen der Flüchtlinge mit einer Duldung Ausländerbehörde. Flüchtlinge mit einer Duldung sind Flüchtlinge, die ein Asylverfahren ohne Erfolg durchlaufen haben. Ihr Asylan- • National Schutzberechtigte können unter bestimmten Voraussetzungen nach 5 Jahren eine unbefristete trag wurde vom BAMF durch einen negativen Bescheid abgelehnt, das heißt, sie haben kein Aufenthaltsrecht in Niederlassungserlaubnis erhalten. Deutschland. Sie sind zur Ausreise verpflichtet und ihnen droht die Abschiebung. Widerruf des Aufenthaltsstatus durch das BAMF und Entscheidungsmöglichkeiten der Unter bestimmten Voraussetzungen müssen die Ausländerbehörden den Betroffenen eine Duldung erteilen (An- Ausländerbehörde spruchsduldung), in anderen Fällen können sie eine Duldung erteilen (Ermessensduldung). Wird der Aufenthaltsstatus vom BAMF widerrufen, können die Betroffenen dagegen vor Gericht klagen. Solange Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern ein behördlicher Nachweis darüber, dass die Abschiebung der das Verfahren läuft, dürfen die Ausländerbehörden die Aufenthaltserlaubnis nicht einziehen. Sie müssen erst die Betroffenen vorübergehend ausgesetzt ist. Geduldete haben grundsätzlich einen eingeschränkten Zugang zum rechtskräftige Entscheidung abwarten. Die Aufenthaltserlaubnis gilt dann mindestens bis zum Abschluss des Arbeitsmarkt. Verfahrens, das einige Monate oder auch länger andauern kann. Verlieren die Betroffenen ihren Aufenthaltsstatus durch Widerruf endgültig, dann bedeutet das nicht zwangs- Geduldete mit einer Anspruchsduldung läufig, dass sie auch ihre Aufenthaltserlaubnis verlieren. Die Ausländerbehörde hat die Möglichkeit die Aufent- haltserlaubnis trotz Widerruf zu verlängern, sie muss es aber nicht (Ermessensspielraum). Berücksichtigt wer- Geduldete sind in Besitz einer Anspruchsduldung, wenn sie wegen eines Hindernisses nicht abgeschoben werden den dabei die persönlichen Verhältnisse der Betroffen, zum Beispiel bestehende Beschäftigungsverhältnisse. Bei können, z. B. weil sie keinen Pass haben oder eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen bzw. fortführen. Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist es möglich, dass die Betroffenen Deutschland verlassen müssen. Geltungszeitraum und Verlängerungsmöglichkeiten der Duldung: Übersicht: Aufenthaltsstatus von Flüchtlingen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen • Für welchen Geltungszeitraum eine Anspruchsduldung maximal ausgestellt werden kann, ist gesetzlich Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis nicht vorgeschrieben. Sie gilt aber i. d. R. nur für kurze Zeit, da die Aussetzung der Abschiebung nur vo- (aus humanitären Gründen) rübergehend sein soll. Anders ist es bei einer Duldung zum Zweck einer qualifizierten Berufsausbildung. Diese wird für die Gesamtdauer der Berufsausbildung erteilt, i. d. R. für 3 Jahre. Für den jeweils bewillig- Asylberechtigte und Subsidiär National Konventionsflüchtlinge Schutzberechtigte Schutzberechtigte ten Zeitraum sind die Betroffenen i. d. R. vor einer Abschiebung geschützt. • Ist die Geltungsdauer abgelaufen, die Abschiebung aber weiterhin unmöglich, wird die Duldung verlän- Sind anerkannte Konventionsflüchtlinge, Sind Flüchtlinge, die stichhaltige Gründe Sind Flüchtlinge, für die ein z.B. politisch Verfolgte, die bei Rückkehr um vorgebracht haben, dass im Herkunftsland Abschiebungsverbot festgestellt wurde gert. Eine Verlängerung ist bis zu 1 Jahr möglich, für eine längere Zeit aber nur ausnahmsweise zulässig. Beschreibung Leben, Leib, Freiheit fürchten müssten ein ernsthafter Schaden droht (z. B. wenn die Abschiebung gegen die Aufenthaltsstatus (z. B. Folter oder Todesstrafe) Europäische Menschenrechtskonvention • Asyl bei staatlicher Verfolgung (GG) • Kein Asyl z. B. bei Einreise über sicheren verstoßen würde) • Fällt das Abschiebungshindernis weg (z. B. weil ein neuer Pass ausgestellt wurde), wird die Duldung Drittstaat (z. B. EU-Staaten) nicht verlängert; sie kann sogar widerrufen werden und sofort ihre Gültigkeit verlieren. Die Betroffenen Durch positiven Bescheid des BAMF Durch positiven Bescheid des BAMF Durch positiven Bescheid des BAMF müssen in beiden Fällen mit ihrer Abschiebung rechnen. Bei Abbruch einer Ausbildung hingegen wird Asylantrag bewilligt bewilligt bewilligt einmalig eine Duldung für sechs Monate zur Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle erteilt. Gültigkeitsdauer Aufenthaltserlaubnis 3 Jahre 1 Jahr Mindestens 1 Jahr (befristeter Titel) Geduldete mit einer Ermessensduldung Bis zu 3 Jahre, sofern kein Widerruf 2 Jahre, sofern kein Widerruf Verlängerung, sofern kein Widerruf des Verlängerung • des Aufenthaltstatus des Aufenthaltsstatus Aufenthaltsstatus Geduldete sind in Besitz einer Ermessensduldung, wenn „dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder • Direkt Niederlassungserlaubnis: Bei ein öffentliches Interesse den weiteren Aufenthalt des Betroffenen erfordern“ und die Ausländerbehörden ihr Erfüllung herausragender Integrations- leistungen möglich Ermessen positiv ausgeübt haben (z. B. um den kurz bevorstehenden Schulabschluss zu ermöglichen). Die Auslän- derbehörden machen ihre Entscheidung oft von der Zusicherung der Betroffen, nach Ablauf der Geltungsdauer Niederlassungs- erlaubnis Nach 3 Jahren oder 5 Jahren möglich Nach 5 Jahren möglich Nach 5 Jahren möglich „freiwillig“ auszureisen, abhängig. (unbefristeter Titel) Arbeitsmarktzugang Grundsätzlich uneingeschränkt Grundsätzlich uneingeschränkt Grundsätzlich uneingeschränkt Geltungszeitraum und Verlängerungsmöglichkeiten der Duldung: • Für welchen Geltungszeitraum eine Ermessensduldung maximal ausgestellt werden kann, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie gilt aber immer nur für kurze Zeit, da der Aufenthalt nur vorübergehend ermög- licht werden soll. Üblicherweise werden Ermessensduldungen nur für wenige Wochen oder Monate ausge- stellt. Für den festgesetzten Zeitraum sind die Betroffenen in der Regel vor einer Abschiebung geschützt. 12 13
FLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUER FLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUER • Fällt der Erteilungsgrund weg (z. B. bei erfolgreichem Schulabschluss), dann wird die Duldung in der Asylentscheidung Regel nicht verlängert. Die Betroffenen müssen grundsätzlich mit ihrer Abschiebung rechnen. Bewilligt das BAMF den Asylantrag durch positiven Bescheid, erhalten die Betroffenen eine befristete Aufent- haltserlaubnis. Übersicht: Flüchtlinge mit einer Duldung Lehnt das BAMF den Antrag durch negativen Bescheid ab, dann sind sie zur Ausreise verpflichtet und ihnen droht die Abschiebung. Flüchtlinge mit einer Duldung (Geduldete) Gegen den ablehnenden Bescheid des BAMF können die Betroffenen vor Gericht klagen. Die Aufenthaltsgestat- tung gilt dann weiter, solange das Verfahren noch andauert und nicht (rechtskräftig) beendet ist. Beschreibung • Kein Recht zum Aufenthalt, deshalb Ausreisepflicht Aufenthaltsstatus • Abschiebung ist vorübergehend ausgesetzt Gibt das Gericht der Klage statt, erhalten sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Weist es die Klage ab, bleibt die Ausreisepflicht bestehen und die Abschiebung droht. Die Betroffenen müssen Deutschland in der Regel innerhalb Asylantrag Durch negativen Bescheid des BAMF abgelehnt eines Monats verlassen. Die freiwillige Ausreise ist der Regelfall. Diejenigen, die nicht freiwillig ausreisen, werden abgeschoben, sofern möglich. Bei Unmöglichkeit der Ausreise kann die Ausländerbehörde einen befristeten Auf- Duldungsart Anspruchsduldung Ermessensduldung enthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis) oder eine Duldung erteilen. • Ausreise bzw. Abschiebung aufgrund eines • Dringende humanitäre, persönliche Gründe oder Hindernisses nicht möglich ist ein öffentliches Interesse den weiteren Aufenthalt Erteilung, wenn • Z. B., wenn eine qualifizierte Berufs- erfordern Übersicht: Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung ausbildung aufgenommen oder fortgeführt wird • Z. B., weil Schulabschluss kurz bevorsteht Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber) Gültigkeitsdauer • Gesetzlich nicht vorgeschrieben • Gesetzlich nicht vorgeschrieben der Duldung • I. d. R. nur für eine kurze Zeit • I. d. R. nur für wenige Wochen oder Monate • Bei qualifizierter Berufsausbildung für die Beschreibung • Flüchtling befindet sich im Asylverfahren (kein Aufenthaltstitel) Gesamtdauer der Ausbildung Aufenthaltsstatus • Endgültiger Status noch offen • Solange Ausreisehindernis besteht • Liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, bei Asylantrag Noch nicht entschieden • Bis zu 1 Jahr zulässig; für längere Zeit nur Wegfall des Erteilungsgrundes wahrscheinlich Verlängerung ausnahmsweise keine Verlängerung Gültigkeitsdauer der 6 Monate bei Ausbildungsabbruch zur Suche Bis zur Asylentscheidung • Aufenthaltsgestattung von neuer Ausbildungsstelle (kein Aufenthaltstitel) Arbeitsmarktzugang Grundsätzlich eingeschränkt Arbeitsmarktzugang Grundsätzlich eingeschränkt Asylentscheidung Asylantrag bewilligt Asylantrag abgelehnt Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung • Flüchtling erhält eine • Flüchtling erhält Ausreise- • Bei Unmöglichkeit der Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung sind Flüchtlinge, die sich im Asylverfahren befinden. Über ihren Aufenthaltserlaubnis aufforderung und Ausreise kann Flüchtling einen Abschiebungsandrohung Aufenthaltstitel oder eine Asylantrag wurde noch nicht endgültig entschieden. Sie werden auch Asylbewerber genannt. • Uneingeschränkter Zugang Duldung erhalten zum Arbeitsmarkt • Bei Aufenthaltstitel uneingeschränkter Zugang Asylbewerber erhalten zur Durchführung ihres Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung, die sie für die gesamte zum Arbeitsmarkt; bei Verfahrensdauer behalten. Die Aufenthaltsgestattung ist kein Aufenthaltstitel. Bis zur Entscheidung über den Duldung eingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt Antrag sind sie in der Regel vor einer Abschiebung geschützt. Sie haben einen grundsätzlich eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Aufenthaltsgestattung wird ungültig, sobald das Asylverfahren endgültig beendet ist. Auch Asylsuchende, die registriert sind und einen Ankunftsnachweis (AKN) besitzen aber noch keinen Asylantrag gestellt haben, erhalten durch die Ausstellung des AKN eine Aufenthaltsgestattung. Diese ist grundsätzlich bis zur Asylantragstellung gültig. 14 15
FLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUER FLÜCHTLINGE | BESCHÄFTIGUNG Welche Flüchtlinge haben eine gute Bleibeperspektive? Im Rahmen der Begründung des am 24. Oktober 2015 in Kraft getretenen Asylverfahrensbeschleunigungsgeset- zes wird der Begriff „Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive“ verwendet. Damit werden Flüchtlinge beschrieben, die eine hohe Wahrscheinlichkeit haben, auf Dauer in Deutschland bleiben zu dürfen. Flüchtlinge mit guter Blei- beperspektive erhalten dabei insbesondere einen verbesserten Zugang zu Integrationsangeboten. Zu den Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive gehören insbesondere: • Asylbewerber, deren Antrag auf Asyl voraussichtlich Erfolg haben wird. In 2016 gehörten hierzu Asylbewerber aus den Ländern: Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia. Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht ist auf der Webseite des BAMF zu finden: http://www.bamf.de/DE/Infothek/FragenAntworten/IntegrationskurseAsylbewerber/ integrationskurse-asylbewerber-node.html Zu den Flüchtlingen ohne Bleibeperspektive gehören insbesondere: • Asylbewerber, deren Antrag auf Asyl voraussichtlich keinen Erfolg haben wird. Hierzu gehören insbesondere Flüchtlinge, deren individuelle Fluchtgründe nicht für eine Schutzgewährung ausreichen. • Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten. Sichere Herkunftsstaaten sind (neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union) aktuell: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Mon- tenegro, Senegal und Serbien. Wie ist der Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge grundsätzlich geregelt? Welche Wartezeiten gelten für die Aufnahme einer Beschäftigung und welche Zustimmungen sind notwendig? Welche Flüchtlinge können einem Beschäftigungsverbot unterliegen? Wie erkennen Sie als Arbeitgeber, welches Aufenthaltsdokument vorliegt und ob eine Beschäftigung gestattet ist? Welche Planungssicherheit haben Sie als Arbeitgeber grundsätzlich bei der Beschäftigung von Flüchtlingen? Dürfen Flüchtlinge eine Beschäftigung als Zeitarbeitnehmer aufnehmen? Dürfen Flüchtlinge eine Probebeschäftigung aufnehmen? Können Flüchtlinge an der Maßnahme Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS) teilnehmen? Können Sie als Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss (EGZ) zum Arbeitsentgelt erhalten? Wie können Sie als Arbeitgeber durch das Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung (Kommit) gefördert werden? 16 17
FLÜCHTLINGE | BESCHÄFTIGUNG FLÜCHTLINGE | BESCHÄFTIGUNG Flüchtlinge | Beschäftigung Welche Wartezeiten gelten für die Aufnahme einer Beschäftigung und welche Zustim- mungen sind notwendig? Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis dürfen grundsätzlich sofort jede Form einer Beschäftigung aufneh- Mit „Beschäftigung“ ist im Folgenden die men. Hier müssen Sie keine Besonderheiten berücksichtigen. nichtselbstständige Arbeit im Sinne des Vier- ten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) ge- Für Geduldete und Asylbewerber gelten grundsätzlich folgende Regeln: meint. Ob es sich bei einer Tätigkeit um eine Beschäf- • 3 Monate Wartefrist: keine Beschäftigung erlaubt tigung handelt, richtet sich danach, wie diese konkret ausgestaltet sein soll, also nach den Ab der Registrierung als Asylsuchender gilt eine 3-monatige Wartefrist, während der eine Beschäftigung tatsächlichen und objektiven Gegebenheiten. nicht aufgenommen werden darf. Die Wartefrist beginnt mit Ausstellung des bundesweit einheitlichen Entscheidend ist nicht, wie eine Tätigkeit be- Ankunftsnachweises. zeichnet wird. Zu berücksichtigen sind u. a. die Weisungs- • Nach 3 Monaten: Beschäftigung grundsätzlich möglich abhängigkeit und die Eingliederung in die Nach Ablauf der 3-monatigen Wartefrist ist eine Beschäftigung grundsätzlich möglich. Arbeitsorganisation eines Betriebes. Eine Tä- tigkeit kann also auch dann als Beschäftigung Bevor ein Geduldeter oder Asylbewerber eine konkrete Beschäftigung in Ihrem Betrieb aufnehmen darf, gelten, wenn sie nicht entlohnt wird. Vom muss er eine Beschäftigungserlaubnis bei seiner Ausländerbehörde beantragen. Die Bundesagentur für Ar- Beschäftigungsbegriff sind somit auch Aus- beit muss der Beschäftigungserlaubnis i. d. R. zustimmen. Diese Zustimmung holt die Ausländerbehörde bildungen und Praktika erfasst. ein, sie als Arbeitgeber müssen sich nicht darum bemühen. Die Ausländerbehörde trägt die Erlaubnis unter „Nebenbestimmungen“ in das Aufenthaltsdokument ein. Die Beschäftigungserlaubnis wird jeweils befristet erteilt und kann verlängert werden. Die Verlängerung muss vor Fristablauf beantragt werden. Wie ist der Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge grundsätzlich geregelt? Die Bundesagentur für Arbeit stimmt nur zu, wenn Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für Flüchtlinge im Grundsatz folgendermaßen geregelt: ✓ sich durch die Beschäftigung keine nachteiligen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ergeben und • Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis haben einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. ✓ für die konkrete Beschäftigung keine bevorrechtigten Arbeitnehmer (Deutsche, EU-Staatsbürger Da die Aufenthaltserlaubnis aber zunächst befristet ist, ist auch der Zugang zum Arbeitsmarkt zunächst oder andere ausländische Staatsbürger mit einem dauerhaften Aufenthaltsstatus sowie Flüchtlinge befristet. mit Aufenthaltserlaubnis) zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung) und • Flüchtlinge mit einer Duldung (Geduldete) und Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung ✓ der Kandidat nicht zu schlechteren Bedingungen beschäftigt wird (Arbeitszeit, Verdienst) als (Asylbewerber) haben einen eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Da die Duldung und die vergleichbare deutsche Arbeitnehmer (Beschäftigungsbedingungsprüfung). Über Bezahlung, Aufenthaltsgestattung befristet sind, ist auch der Zugang zum Arbeitsmarkt befristet. Arbeitszeiten und sonstige Bedingungen müssen Sie als Arbeitgeber der Bundesagentur für Arbeit Auskunft geben. Detaillierte Informationen zum Aufenthaltsstatus und entsprechender Aufenthaltsdauer von Flüchtlingen siehe auch Kap. 1 | Welche Flüchtlinge können eine Aufenthaltserlaubnis, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestat- Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt ohne Vorrangprüfung: tung haben? ✓ In Agenturbezirken, in denen die Vorrangprüfung abhängig von der Arbeitsmarktlage ausgesetzt wurde. Dies gilt zunächst bis August 2019 für alle Bundesländer, außer Mecklenburg-Vorpommern und bestimmte Agenturbezirke in Bayern und Nordrhein-Westfalen (siehe Glossar). Übersicht: Grundsätzlicher Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge ✓ Bei einer Beschäftigung von anerkannten Hochschulabsolventen in einem definierten Mangelberuf FLÜCHTLINGE (z. B. Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte) mit einem Bruttojahresgehalt von mit mindestens 39.624 Euro (Stand 2017, Gehaltsgrenze wird jährlich angepasst). Aufenthaltserlaubnis Duldung Aufenthaltsgestattung ✓ Für Fachkräfte in einem sog. Engpassberuf nach der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Mechatroniker, Metallbauer), die einen anerkannten Berufsabschluss haben oder an einer Maßnah- Grundsätzlich uneingeschränkt Grundsätzlich eingeschränkt Grundsätzlich eingeschränkt Arbeitsmarkt- me für die Berufsanerkennung teilnehmen. Die Positivliste der Bundesagentur für Arbeit finden Sie zugang und auf die Dauer der Aufenthalts- und auf die Dauer der Duldung und auf die Dauer der Aufenthalts- erlaubnis befristet befristet gestattung befristet unter www.arbeitsagentur.de. 18 19
FLÜCHTLINGE | BESCHÄFTIGUNG FLÜCHTLINGE | BESCHÄFTIGUNG Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich, Zustimmung der Agentur für Arbeit nicht erforderlich: Übersicht: Beschäftigung von Flüchtlingen ✓ Für anerkannte Hochschulabsolventen, mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 50.800 Euro Beschäftigung von Flüchtlingen (Stand 2017, Gehaltsgrenze wird jährlich angepasst). ✓ Für Führungskräfte, Wissenschaftler oder Lehrkräfte. ✓ Bei Berufsausbildungen in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf. Sofort Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis ✓ Bei bestimmten Praktika (z. B. Praktika zur Berufsorientierung). Geduldete und Asylbewerber Nach 3 Monaten (sofern kein Beschäftigungsverbot vorliegt) Ob die konkrete Beschäftigung zustimmungsfrei ist, wird in jedem Einzelfall geprüft. Für Geduldete ent- Voraussetzung: fällt in diesen Fällen die Wartefrist von 3 Monaten. Sie dürfen sofort mit der Beschäftigung beginnen. •Erlaubnis der Ausländerbehörde • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit • Nach 15 Monaten (Vorrangprüfung, Beschäftigungsbedingungsprüfung) Besonderheiten u. a.: Nach einem 15-monatigen legalen Aufenthalt in Deutschland entfällt die Vorrangprüfung durch die • Aussetzung der Vorrangprüfung in zahlreichen Agenturbezirken der Bundesagentur für Bundesagentur für Arbeit, im Zustimmungsverfahren erfolgt nur noch die Beschäftigungsbedingungs- Arbeit befristet bis August 2019 prüfung. Die Erlaubnis der Ausländerbehörde ist weiterhin notwendig. • Für Hochschulabsolventen mit Voraussetzung Blaue Karte EU, Fachkräfte in Engpass- berufen nach Positivliste der Bundesagentur für Arbeit, für Zeitarbeit und während Beschäftigung in Ausbildung und Praktika gelten teilweise Sonderregelungen • Nach 4 Jahren Geduldete und Asylbewerber Nach einem 4-jährigen legalen Aufenthalt in Deutschland ist die Zustimmung durch die Bundesagentur • Erlaubnis der Ausländerbehörde weiterhin notwendig für Arbeit nicht mehr erforderlich. Es findet also keine Vorrang- und Beschäftigungsbedingungsprüfung Nach 15 Monaten • Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit entfällt, Beschäftigungsbedingungs- prüfung wird weiterhin durchgeführt mehr statt. Die Erlaubnis der Ausländerbehörde ist weiterhin notwendig. Geduldete und Asylbewerber Nach 4 Jahren • Erlaubnis der Ausländerbehörde weiterhin notwendig • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit entfällt Welche Flüchtlinge können einem Beschäftigungsverbot unterliegen? Eine Beschäftigung ist nicht gestattet für • Flüchtlinge mit Residenzpflicht (Verpflichtung in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen) - Ab Registrierung als Asylsuchender bis zu 6 Wochen und längstens bis zu 6 Monate. - Für Staatsangehörige aus sicheren Herkunftsstaaten gilt die Residenzpflicht bis zur Entscheidung des BAMF über ihren Asylantrag. Im Falle der Ablehnung müssen sie bis zur Ausreise und ggf. bis zur Abschie- bung dort wohnen. • Geduldete, wenn sie ihr Abschiebungshindernis selbst herbeigeführt haben (z. B. durch Täuschung über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch falsche Angaben). • Geduldete und Asylbewerber, wenn sie aus einem sicheren Herkunftsstaat stammen und ihren Asyl- antrag nach dem 31. August 2015 gestellt haben. Sonderregelungen gelten für Staatsangehörige aus dem Westbalkan (von 2016 bis 2020): Um den Asyldruck zu verringern, erhalten Staatsangehörige aus den Ländern Albanien, Bosnien und Herzegowi- na, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien die Möglichkeit, unabhängig von ihrer persönlichen Qualifika- tion, eine Ausbildung oder eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen. 20 21
FLÜCHTLINGE | BESCHÄFTIGUNG FLÜCHTLINGE | BESCHÄFTIGUNG Voraussetzungen hierfür sind: Welche Planungssicherheit haben Sie als Arbeitgeber grundsätzlich bei der Beschäfti- ✓ Ein konkretes Ausbildungs- oder Arbeitsplatzangebot. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist gung von Flüchtlingen? erforderlich (Vorrang- und Beschäftigungsbedingungsprüfung). Planungssicherheit besteht grundsätzlich für die jeweilige Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsdokumente. Erst mit ✓ Ein zweckentsprechendes Visum. Das zweckentsprechende Visum muss im Herkunftsstaat des Bewerbers Erteilung einer Niederlassungserlaubnis durch die Ausländerbehörde ist das Aufenthaltsrecht eines Flüchtlings in bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Der Antragsteller darf in den letzten 24 Mo- Deutschland gesichert und eine langfriste Planung für Sie als Arbeitgeber möglich. naten vor Visumantragstellung in Deutschland keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben. Wurden die Leistungen jedoch nach dem 1. Januar 2015 und vor dem 24. Oktober 2015 Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge zum Beispiel erhalten ihre Aufenthaltserlaubnis zunächst für 3 Jah- bezogen und ist der Antragsteller am 24. Oktober 2015 bzw. unverzüglich danach ausgereist, dann ist der re, Subsidiär Schutzberechtigte für zunächst 1 Jahr und National Schutzberechtigte für mindestens 1 Jahr. Für Bezug der Leistungen unerheblich. diesen Zeitraum können diese Flüchtlinge ohne Einschränkung jede Form einer Beschäftigung aufnehmen. Die jeweilige Aufenthaltserlaubnis wird nach Ablauf der entsprechenden Gültigkeitsdauer durch die zuständige Aus- länderbehörde verlängert, sofern der Aufenthaltsstatus durch das BAMF nicht widerrufen wird. Asylberechtig- Wie erkennen Sie als Arbeitgeber, welches Aufenthaltsdokument vorliegt und ob eine ten und Konventionsflüchtlingen kann grundsätzlich nach 5 Jahren, bei herausragenden Integrationsleistungen Beschäftigung gestattet ist? bereits nach 3 Jahren, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Ab diesem Zeitpunkt kann eine Beschäftigung „ ohne Fristen“ aufgenommen werden. Welches Aufenthaltsdokument vorliegt, erkennen Sie an der Bezeichnung auf der Vorderseite des Dokuments. Die Ausländerbehörden sind verpflichtet den „konkreten Arbeitsmarktzugang“ der Flüchtlinge direkt in die Aufent- Für Geduldete und Asylbewerber ist der Arbeitsmarktzugang beschränkt. Geduldete und Asylbewerber benötigen haltsdokumente einzutragen (sog. „Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit“). stets die Erlaubnis der Ausländerbehörde zur Aufnahme einer konkreten Beschäftigung. Die Beschäftigungser- Ob und in welchem Umfang eine Beschäftigungsaufnahme gestattet ist, ist in jedem Aufenthaltsdokument unter laubnis wird dabei befristet erteilt und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. „Anmerkungen“ oder „Nebenbestimmungen“ durch folgende (oder ähnliche) Angaben vermerkt: • „Erwerbstätigkeit gestattet“: Mit dieser Auflage darf jede selbstständige und unselbstständige Ausführliche Informationen zu Aufenthaltsstatus und –dauer siehe Kapitel 1. Beschäftigung ausgeübt werden. • „Beschäftigung gestattet“: Mit dieser Auflage darf jede unselbstständige Beschäftigung ausgeübt werden. Dürfen Flüchtlinge eine Beschäftigung als Zeitarbeitnehmer aufnehmen? • „Beschäftigung nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde“: Mit dieser Auflage darf nur eine ganz Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis dürfen grundsätzlich ohne Ein- konkrete unselbstständige Beschäftigung und nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde ausgeübt werden. schränkungen eine Beschäftigung als Zeitarbeitnehmer aufnehmen. Hier müs- • „Erwerbstätigkeit nicht gestattet“: Mit dieser Auflage darf keine selbstständige oder unselbstständige sen Sie keine Besonderheiten berücksichtigen. Erwerbstätigkeit ausgeübt werden (z. B. wegen Beschäftigungsverbot). Geduldete und Asylbewerber dürfen grundsätzlich erst nach 15 Monaten mit Weitere Möglichkeiten oder Einschränkungen der gestatteten Beschäftigungsaufnahme sind ebenfalls im jewei- Erlaubnis der Ausländerbehörde eine Beschäftigung als Zeitarbeitnehmer auf- ligen Aufenthaltsdokument konkret aufgeführt. nehmen. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist erforderlich; im Zu- stimmungsverfahren erfolgt lediglich die Beschäftigungsbedingungsprüfung. Das Aufenthaltsgesetz verpflichtet Sie als Arbeitgeber dazu, sich zu vergewissern, dass der Flüchtling zur Auf- nahme einer Beschäftigung tatsächlich berechtigt ist. Wenn Sie einen Flüchtling beschäftigen, müssen Sie für Ausnahme: Geduldete und Asylbewerber dürfen grundsätzlich bereits nach die Dauer der Beschäftigung eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis, der Duldung oder der Aufenthaltsgestattung in 3 Monaten mit Erlaubnis der Ausländerbehörde eine Beschäftigung als Zeitar- elektronischer Form oder in Papierform aufbewahren. beitnehmer aufnehmen, wenn für die Beschäftigung keine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden muss, sondern lediglich die Beschäftigungsbedingungsprüfung erfolgt. HINWEIS: Nach entsprechenden Aufenthaltszeiten kann sich der „konkrete Arbeitsmarktzugang“ ändern, etwa von „Beschäftigung nicht gestattet“ zu „Beschäftigung nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde“. Es kann Das gilt z. B. vorkommen, dass im Aufenthaltsdokument der veränderte Arbeitsmarktzugang von der Ausländerbehörde noch • in Agenturbezirken, in denen die Vorrangprüfung abhängig von der Arbeitsmarktlage ausgesetzt wurde. nicht vermerkt bzw. aktualisiert wurde und die Nebenbestimmung somit fehlerhaft ist! Wenn sie sich nicht sicher Zunächst bis August 2019 für alle Bundesländer, außer Mecklenburg-Vorpommern und bestimmte sind, ob die Angaben zutreffen, dann sollten Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde wenden und das wei- Agenturbezirke in Bayern und Nordrhein- Westfalen. tere Vorgehen besprechen. • für anerkannte Hochschulabsolventen in einem definierten Mangelberuf mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 39.624 Euro (z. B. Ingenieure) oder WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN Eine Ansicht der Aufenthaltsdokumente finden Sie im Internet auf der Seite des BAMF unter http://www.bamf.de/ • Fachkräfte in einem Engpassberuf nach der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit mit einem DE/Infothek/FragenAntworten/ZugangArbeitFluechtlinge/zugang-arbeit-fluechtlinge-node.html anerkannten Berufsabschluss (z. B. Mechatroniker). 22 23
FLÜCHTLINGE | BESCHÄFTIGUNG FLÜCHTLINGE | BESCHÄFTIGUNG Dürfen Flüchtlinge eine Probebeschäftigung aufnehmen? Können Sie als Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss (EGZ) zum Arbeitsentgelt erhalten? Bei einer Probebeschäftigung soll die Eignung für eine Arbeitsstelle getestet werden, indem der Kandidat die später angestrebte Tätigkeit tatsächlich probeweise durchführt und in die Abläufe des Betriebes integriert ist. Die Sie als Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern, deren Vermittlung Probebeschäftigung ist mit dem gesetzlichen Mindestlohn bzw. dem ortsüblichen Entgelt zu vergüten. wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Eingliederungszuschuss zum Arbeitsentgelt zum Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis dürfen grundsätzlich ohne Einschränkungen eine Probebeschäfti- Ausgleich einer Minderleistung erhalten. Die Förderung kann bis zu einer Höhe von 50 Prozent des regelmäßig gung in Ihrem Betrieb aufnehmen. Hier müssen Sie keine Besonderheiten berücksichtigen. gezahlten Arbeitsentgelts sowie 20 Prozent des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversiche- rungsbeitrag für die Dauer von längstens 12 Monaten als monatlicher Zuschuss geleistet werden. Der EGZ muss Geduldete und Asylbewerber dürfen grundsätzlich nach 3 Monaten mit Erlaubnis der Ausländerbehörde eine vor Beginn der Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter beantragt werden. konkrete Probebeschäftigung in Ihrem Betrieb aufnehmen. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist erforderlich. Für Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis können Sie als Arbeitgeber grundsätzlich sofort einen EGZ erhalten. Für Geduldete und Asylbewerber können Sie als Arbeitgeber nach Ablauf der 3-Monatsfrist grundsätzlich einen Übersicht: Zeitarbeit und Probebeschäftigung für Flüchtlinge EGZ erhalten. Zeitarbeit und Probebeschäftigung für Geduldete und Asylbewerber HINWEIS: Bei den EGZ handelt es sich um Ermessensleistungen. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht Beschäftigung Wartefrist Ausländerbehörde Bundesagentur für Arbeit nicht. Der Zuschuss wird grundsätzlich nur gezahlt, wenn er zur beruflichen Eingliederung des Beschäftigten < Erlaubnis notwendig > < Zustimmung erforderlich > erforderlich ist. Grundsatz: 15 Monate Ja Ja, Ausnahme: 3 Monate u. a. nur Beschäftigungs- Wie können Sie als Arbeitgeber durch das Kooperationsmodell mit berufsanschluss- bedingungsprüfung • in Agenturbezirken der Bundesagentur fähiger Weiterbildung (Kommit) gefördert werden? für Arbeit, in denen die Vorrangprüfung Zeitarbeit befristet bis August 2019 ausgesetzt wird Das neue Kooperationsmodell, das auf bestehenden Förderinstrumenten des BAMF und der BA aufbaut, richtet • für anerkannte Hochschulabsolventen in einem definierten Mangelberuf sich an Flüchtlinge über 25 Jahre. Es sieht verschiedene Integrationsphasen vor und kombiniert Sprachförderung, (z. B. Ingenieure) betriebliche Erprobung und beschäftigungsbegleitende Qualifizierung. Unternehmer erhalten einen Arbeitsent- • für Fachkräfte in Engpassberufen nach geltzuschuss für die weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbei- Positivliste BA mit anerkanntem Berufsabschluss (z. B. Mechatroniker) trägen. Auch Lehrgangskosten für den neuen Mitarbeiter können u. a. erstattet werden. Probebeschäftigung 3 Monate Ja Ja Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis, die über 25 Jahre alt sind sowie Asylbewerber mit guter Bleibe- Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis dürfen grundsätzlich ohne Einschränkungen Beschäftigungen wie Zeitarbeit und perspektive können i. d. R. an Kommit teilnehmen. Probebeschäftigungen aufnehmen WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN Detaillierte Informationen zu KompAS, EGZ und Kommit erhalten Sie über Ihren Arbeitgeber-Service vor Ort sowie Können Flüchtlinge an der Maßnahme Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung über die Arbeitgeber-Hotline: 0800 / 4 5555 20. und Spracherwerb (KompAS) teilnehmen? Die Agentur für Arbeit stellt mit der Maßnahme KompAS ein Angebot zur Verfügung, bei der Spracherwerb und die Heranführung an den Arbeitsmarkt parallel erfolgen. Die Maßnahme kombiniert Integrationskurs, Maßnahmen zur Kompetenzfeststellung und zur frühzeitigen Aktivierung. Teilnehmer können vormittags einen Integrationskurs besuchen und nachmittags u. a. an einer flankierenden Maßnahme der Arbeitsförderung, wie z. B. Bewerbungstrai- nings oder betriebliche Erprobungsphasen teilnehmen. Die Maßnahme dauert zwischen 6 und 8 Monaten. Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, die eine Zulassung zur Teilnahme an einem Integrationskurs haben, können i. d. R. an der Maßnahme teilnehmen. 24 25
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