Intergeschlechtlichkeit - Selbstbestimmung von Anfang an! Referent*innen: Hebammenkongress
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Intergeschlechtlichkeit Selbstbestimmung von Anfang an! Referent*innen: Florian Albrecht Lucie G Veith Fee-Alin Angetter 28.05.2019
Hintergrund des Workshops • Masterstudium Soziale Arbeit im Rahmen von einem Projekt • Kein medizinisches Fachwissen • Wunsch, möglichst früh über geschlechtliche Vielfalt aufzuklären 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 3
Was erhoffen Sie sich von diesem Workshop, welche Wünsche/ Erwartungen haben Sie? 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 4
Ablauf 1. Einstiegsmethode “Wo stehe ich?“ 2. Input zur heteronormativen Zweigeschlechtlichkeit 3. Reflexionsübung 4. Input zu Intergeschlechtlichkeit und geschlechtsverändernden Eingriffen Pause 10:30-11:00 Uhr 6. Input rechtliche Situation in Deutschland & Handlungsoptionen für Hebammen 7. Diskussionsrunde/ Ihre Praxiserfahrungen 8. Input Beratungsstelle, Peer-to-Peer Ansatz 9. Abschlussrunde 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 5
Einstiegsmethode „Wo stehe ich?“ 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 6
Heteronormative Zweigeschlechtlichkeit Fee-Alin Angetter 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 7
Biologisches Geschlecht ICH Soziales Psychisches Geschlecht Geschlecht 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 8
Theorie-Basics Alltagsannahmen: • “Das biologische Geschlecht sei an das soziale sowie psychisches Geschlecht gebunden“ • “Es gäbe nur Männer und Frauen“ • “Geschlechtsidentität sei ein Leben lang unveränderbar“ Folgen: • Unausgesprochene Verpflichtung Frau oder Mann zu sein • Zuordnung anderer Menschen erfolgt auf Treu und Glauben • Einordnen der Menschen zu Mann oder Frau passiert fremdbestimmt 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 9
Theorie-Basics • Unsere jetzige geschlechtliche Ordnung ist Ergebnis sozialer & historischer Herstellungsprozesse und wird heteronormative Zweigeschlechtlichkeit genannt • Zweigeschlechtlichkeit: „nur zwei Geschlechter, Männer und Frauen“ • hetero_normativ: der heterosexuellen Norm entsprechend • Heteronormativität: alles richtet sich nach Männern und Frauen, die sich klar voneinander abgrenzen und sich gegenseitig begehren Wichtig, gegen diese Ordnung anzukämpfen 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 10
Heteronormative Zweigeschlechtlichkeit: wie Geschlechterdifferenz Ausschluss produziert • Sprache (Pronomen, Vornamen) • Bekleidung (visuelle Dauerpräsenz) • Idealbilder von Körper und Attraktivität • Benimmregeln (Traditionen) • Getrennte Räumlichkeiten (Toiletten etc.) • Berufe • Farben, Waren (Taschen, Pflegeprodukte, Essen etc.) • Bürokratie (Überall Abfrage nach Geschlecht (v.a. Anrede)) • Gesetze 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 11
Theorie-Basics • Geschlecht wird in allen Interaktionen immerzu produziert • Jede Person hat ein Bild davon wie sich Männer und Frauen verhalten der starke Fokus auf Geschlecht und die starre Trennung zwischen Männern und Frauen erlaubt es uns nicht, dass uns das Geschlecht unseres Gegenübers egal ist 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 12
Zweigeschlechtlichkeit aufbrechen • Wenn wir nur das biologische Geschlecht wissen, können wir die Geschlechtsidentität nicht wissen • Jede Person hat ihre ganz eigene Geschlechtsidentität • Selbstbestimmung muss das höchste Ziel sein Geschlechtsidentität ist nicht begrenzbar, deswegen sprechen wir von geschlechtlicher Vielfalt 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 13
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Quellen • BAUER, Gero u.a. (Hg.) (2018): Die Naturalisierung des Geschlechts. Zur Beharrlichkeit der Zweigeschlechtlichkeit. Bielefeld: transcript. • HARTMANN, Jutta u.a. (Hg.) (2007): Heteronormativität. Empirische Studien zu Geschlecht, Sexuallitt und Macht. Wiesbaden: VS. • HIRSCHAUER, Stefan (2013): Die Praxis der Geschlechter(in)differenz und ihre Infrastruktur. In: GRAF, Julia u.a. (Hg.): Geschlecht zwischen Struktur und Subjekt: Theorie, Praxis, Perspektiven. Opladen u.a.: Budrich, 153-172. • SCHEUNEMANN, Kim (2018): Expert_innen des Geschlechts? Zum Wissen über Inter* - und Trans* -Themen, 1. Auflage. Bielefeld: transcript. • VILLA, Paula-Irene (2011): Sexy Bodies. Eine soziologische Reise durch den Geschlechtskörper, 4. Auflage. Wiesbaden: VS. Bildquelle • https://www.trans-kinder-netz.de/erklaerungshilfe.html. 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 16
Intergeschlechtlichkeit und geschlechtsverändernde Eingriffe Florian Albrecht 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 17
Was ist Intergeschlechtlichkeit? 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 18
Was ist Intergeschlechtlichkeit? • Geschlechtsvariationen, die nicht den Kategorien von „männlich“ oder „weiblich“ entsprechen 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 19
Was ist Intergeschlechtlichkeit? • Geschlechtsvariationen • In der Anatomie (äußerlich, innerlich) • Auf chromosomaler Ebene • hormonell 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 20
Häufigkeit • Konkrete, eindeutige Zahlen gibt es nicht • 1 – 4 % aller Menschen sind intergeschlechtlich • In der Wissenschaft wird oft der Wert von 1,7 % herangezogen • 0,02 % aller Neugeborenen 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 21
Intergeschlechtlichkeit als „Notfall“? • Eltern können Situation oft nicht einschätzen und sind verunsichert • Eltern werden unzureichend informiert • Darstellung als „Notfall“ löst Druck auf Eltern aus 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 22
Behandlungsziele • Das Geschlecht soll so verändert werden, dass es den Idealvorstellungen eines angeblich „männlichen“ oder „weiblichen“ Geschlecht entspricht • Heterosexueller Geschlechtsverkehr soll ermöglicht werden 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 23
Behandlungspraxis • Verkleinern, vergrößern, kürzen oder entfernen äußerer Genitalien • Künstliche Bildung äußerer Genitalien • Entfernung von Gonaden, die nicht in die jeweilige Vorstellung von „weiblich“ oder „männlich“ passen 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 24
Weiteres Vorgehen • Verabreichung von Hormonen • Bestimmte geschlechtliche Entwicklungen unterdrücken oder gezielt fördern • Kindern wird eine Geschlechterrolle (m/w) zugeteilt, nach der sie erzogen werden 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 25
UN-KRK Artikel 12: Berücksichtigung des Kindeswillens (1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. Artikel 18: Verantwortung für das Kindeswohl (1) Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen. 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 26
§1631c BGB Verbot der Sterilisation Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen. […] 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 27
mögliche Folgen geschlechtsverändernder Operationen an Kleinkindern • neurologischen Schäden an empfindsamen Stellen • Verlust des sexuellen Lustempfindens • Unfruchtbarkeit • Schmerzen • Vernarbungen → gewaltvolle und traumatisierende Erfahrung → Entfremdung vom eigenen Körper 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 28
Warum sind Genitalien so bedeutend? 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 29
Warum sind Genitalien so bedeutend? • Ein sehr persönlicher Teil des Körpers • Zentral für die Wahrnehmung des eigenen Körpers • Mit Emotionen verbunden • Privat • Ort sexueller Empfindung → verweisen auf sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Autonomie 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 30
Internationaler und nationaler Diskurs • Forderung: Alle Eingriffe und Behandlungen müssen auf volle Information, Beteiligung und Zustimmung Intergeschlechtlicher basieren • Im internationalen Menschenrechtsdiskurs aufgenommen • UN Comitee against Torture • EU-Grundrechteagentur • In Deutschland gibt es noch keine Umsetzung 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 31
Quellen • DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR UROLOGIE (DGU) E.V., DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR KINDERCHIRURGIE (DGKCH) E.V., & DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR KINDERENDOKRINOLOGIE UND – DIABETOLOGIE (DGKED) E.V. (Hrsg.). (2016). AWMF S2k-Leitlinie 174/001. Varianten der Geschlechtsentwicklung. Abgerufen von https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/174-001l_S2k_Geschlechtsentwicklung- Varianten_2016-08_01.pdf. • EARP, Brian D., & STEINFELD, Rebecca. (2018). Genital Autonomy and Sexual Well-being. Current Sexual Health Reports, 10(1), 7–17. https://doi.org/10.1007/s11930-018-0141-x. • GRUBER, Andrea. (2018). Intergeschlechtlichkeit und Gewalt. In Silvia ARZT, Cornelia BRUNNAUER, & Bianca SCHARTNER (Hrsg.), Sexualität, Macht und Gewalt : Anstöße für die sexualpädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (S. 131–152). Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-19602-8_8. • INTERSEXUELLE MENSCHEN E.V., & HUMBOLDT LAW CLINIC: GRUND- UND MENSCHENRECHTE (Hrsg.). (2011). Parallelbericht zum 5. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT). Abgerufen von http://www.im-ev.de/pdf/CAT_ParallelReport_Intersex_2011_DE.pdf. • KLÖPPEL, Ulrike. (2016). Zur Aktualität kosmetischer Operationen „uneindeutiger“ Genitalien im Kindesalter. Bulletin-Texte / Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien / Humboldt-Universität zu Berlin, 42. Abgerufen von https://www.gender.hu- berlin.de/de/publikationen/gender-bulletins/bulletin-texte/texte-42/kloeppel-2016_zur-aktualitaet-kosmetischer- genitaloperationen. • VEITH, Lucie. (2018). Von der Schönheit des Geschlechts und anderen unbekannten Größen. Wenn intergeschlechtliche Realität auf heteronormative Gesellschaft trifft. In Die Schönheiten des Geschlechts: Intersex im Dialog (S. 39–45). Frankfurt: Campus Verlag. • VOß, Heinz-Jürgen. (2015). Making Sex Revisited: Dekonstruktion des Geschlechts aus biologisch-medizinischer Perspektive.. Bielefeld: Transcript Verlag. Abgerufen von http://www.oapen.org/download?type=document&docid=640457. • VOß, Heinz-Jürgen. (2016). Geschlechtliche Zuweisung und Vereindeutigung bei intergeschlechtlichen Kindern als Gewalt. Zugänge zur Thematik und Anregungen für die Soziale Arbeit. In Alexander NASS & Ulrich KLOCKE (Hrsg.), Geschlechtliche Vielfalt (er)leben: Trans*- und Intergeschlechtlichkeit in Kindheit, Adoleszenz und jungem Erwachsenenalter (Originalausgabe). Giessen: Psychosozial- Verlag. 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 32
Intergeschlechtliche Kinder unter dem besonderen Schutz der Hebamme 28.05.2019 Hebammen in Bremen Lucie Veith
Perspektive des Vortrages Das Kindeswohl zu schützen und Familien zu entlasten Internormative Sicht – die Sicht aus intergeschlechtlicher Perspektive Mit dem Blick auf die ganze Schöpfung Auf der Basis der Grund - und Menschenrechte Mit der Absicht eine gleiche Teilhabe am Leben zu ermöglichen. Wagen wir den Blick mit wertschätzende Haltung und dem Wissen, dass ein Tropfen Liebe oft mehr ist als ein Meer von Verstand. Gerechtigkeit und sozialer Frieden ein Mehrwert darstellt für alle Menschen
Über welche Ebene von Geschlecht sprechen wir hier ? 1. Das äußere anatomische Geschlecht 2. Das innere anatomische Geschlecht 3. Das chromosomale Geschlecht 4. Das hormonelle Geschlecht 5. Das gonadale Geschlecht 6. Das psychische Geschlecht (eng. gender identity) 7. Das soziale Geschlecht (eng. gender role) 8. Das Hebammengeschlecht 9. Zuweisungsgeschlecht 10. Erziehungsgeschlecht 11. Das Personenstandsgeschlecht
Von welchem Modell der Geschlechterordnung gehen wir in unserem Denken aus? Was ist hier „Norm“ und „normal“, was „anders“? Binär = dichotom = männliche + weibliche Menschen Non_ oder a-binär = Mensch ohne beschriebene Geschlechtskategorie Geschlecht als Kontinuum = zwischen 2 Polen Geschlecht als Kontinuum unter der geschlechtlichen Differenzierung im Lebensverlauf
Wie entwickelt sich Geschlechtlichkeit Zeugenden Gebärenden Menschen Menschen X oder Y Immer X Diese Prozesse unterliegen Befruchtete verschiedenen Eizelle Einflüssen - innere Ursachen - äußere Ursachen diese führen u.A.auch zur Intergeschlechtlichkeit Bei guten Bedingungen kommt es zu einer Geburt, bei dem ein Menschen mit individueller Entwicklung, einzigartigem Potenzial und eigenem Geschlecht zur Welt kommt . Unzählige Varianten der Entwicklungsmöglichkeit des körperlichen Geschlechts/ der geschlechtlichen Differenzierung sind wissenschaftlich nachgewiesen. Viele Geschlechter - ein Recht!
Ungleich ist die Norm Jeder Mensch ist „anders als die anderen“. Jeder Mensch wird einem Geschlecht geboren: seinem eigenen. Jeder Mensch entwickelt sich im Lebensverlauf weiter – körperlich und in der Selbstwahrnehmung Niemand darf diskriminiert werden wegen seines Geschlechts. Das Verbot der Diskriminierung und die Menschenrechte gelten für alle Menschen auf allen Ebenen. Der Blick auf Teile der Schöpfung ist verstellt. Warum beginnen wir nicht heute anders darüber zu sprechen?
Medizin und Gesellschaft lassen zu, dass Menschen wegen ihrer geschlechtlichen Potenziale als „anders“ wahrgenommen werden Wie viele intergeschlechtliche Menschen leben in Deutschland ? • Zahlen ohne ein Mindestmaß an statistischer Sicherheit : • Schätzungsweise 120.000 – 180.000 intersexuelle Menschen – KIKO 1,7% • Davon sind ca. 5.000 - 8.000 Menschen bei Geburt mit einem auffälligen äußeren Genitale geboren. • Die Mehrheit wird im Laufe des Lebens als „intersexuell entdeckt“. • Ca.95 % der Menschen, die an Studien teilgenommen haben wurden /werden „behandelt und normalisiert“ • Ca. 84 % dieser Menschen findet sich im weiblichen Personenstand wieder, ungeachtet des persönlichen Erlebens. • Die med. Eingriffe sind zu einen extrem hohen Prozentsatz a. nicht med. notwendig + b. erfolgen sie ohne ausreichende Evidenz • Der Grad der Unzufriedenheit bei den Menschen, die so etwas erlebt haben , ist extrem hoch.
Häufige Folgen der “Pathologisierung und Behandlung intergeschlechtlicher Körper“ Lebenslang wirkende irreversible Schäden Verlust des Lebensrechts durch Spätabtreibungen Verlust der Autonomie Abhängig von Hormonen, die die es kein Langzeitstudien gibt. Verlust der Sensitivität im Genitalbereich Verlust des eigenen Potentials Durch die Behandlung wird eine messbare Schädigung im Sinne des SGB IX erreicht… Schwerbehindert! Schwere Traumatisierungen Verlust von „Urvertrauen“, „Bindungsfähigkeit“ Verlust der eigenen Sexualität und Verlust des Begehrens, Verlust der Libido Das Verunmöglichen der Teilhabe am Leben Durch das Fehlen des Anerkenntnisses der diversen Körper wird ein Exklusion befördert.
Wie sieht es heute aus? Ist der Wandel vollzogen? Quelle : Studie U. Köppel 2016
Was kann eine Hebamme tun? Seien Sie nicht erschrocken, sondern gratulieren Sie der Mutter/den Eltern zur Geburt ihres Kindes Denken Sie immer daran: Intergeschlechtlichkeit ist kein Drama, keine Krankheit und auch Sie haben Zeit… Wenn Sie die Geburtsvorbereitung leiten, denken Sie bitte daran: Auch Intergeschlechtlichkeit ist eine Variante menschlichen Lebens Auf die Frage „Was ist es denn?“ möchte keine Mutter eine schlechte Nachricht. Wenn Sie es nicht genau wissen, dann könnten Sie antworten: Ihr Kind! Sehen Sie selbst! Es ist ein besonders Kind! Herzlichen Glückwunsch. Sorgen Sie für Ruhe und verschaffen Sie den Eltern Zeit sich kennen zu lernen. Wenn Sie unsicher sind, holen Sie sich Hilfe. Achten sie darauf, dass keine Krisenstimmung sich breit macht. Bieten Sie der Gebärenden Hilfe an. Füllen Sie die Geburtsbescheinigung mit den Eltern aus. Bieten Sie eine kostenlose „Qualifizierte Peer-to-Peer“ an.
§ 22 PStG – Fehlende Angaben (gültig seit dem 1.1.2019) (1) 1Kann der Anzeigende die Vornamen des Kindes nicht angeben, so müssen sie binnen eines Monats mündlich oder schriftlich angezeigt werden. 2Sie werden alsdann bei dem Geburtseintrag beurkundet. (2) Die Vornamen des Kindes können nachträglich auch bei einem anderen Standesamt als dem, das die Geburt des Kindes beurkundet hat, angezeigt werden. (3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so kann der Personenstandsfall auch ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe "divers" in das Geburtenregister eingetragen werden. (1)
Personenstand § 45b PStG – Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (1) 1Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung können gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag durch eine andere in § 22 Absatz 3 vorgesehene Bezeichnung ersetzt oder gestrichen werden soll. 2Liegt kein deutscher Personenstandseintrag vor, können sie gegenüber dem Standesamt erklären, welche der in § 22 Absatz 3 vorgesehenen Bezeichnungen für sie maßgeblich ist, oder auf die Angabe einer Geschlechtsbezeichnung verzichten, wenn sie 1.Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, 2.als Staatenlose oder heimatlose Ausländer ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, 3.als Asylberechtigte oder ausländische Flüchtlinge ihren Wohnsitz im Inland haben oder 4.als Ausländer, deren Heimatrecht keine vergleichbare Regelung kennt, a)ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen, b)eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzen und sich dauerhaft rechtmäßig im Inland aufhalten oder c)eine Blaue Karte EU besitzen. 3Mit der Erklärung können auch neue Vornamen bestimmt werden. 4Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden; sie können auch von den Standesbeamten beglaubigt oder beurkundet werden. (2) 1Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur sein gesetzlicher Vertreter die Erklärung abgeben. 2Im Übrigen kann ein Kind die Erklärung nur selbst abgeben; es bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. 3Stimmt der gesetzliche Vertreter nicht zu, so ersetzt das Familiengericht die Zustimmung, wenn die Änderung der Angabe zum Geschlecht oder der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht; das Verfahren vor dem Familiengericht ist eine Kindschaftssache nach Buch 2 Abschnitt 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
PERSONENSTAND (3) Durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ist nachzuweisen, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt. Dies gilt nicht für Personen, die über keine ärztliche Bescheinigung einer erfolgten medizinischen Behandlung verfügen und bei denen das Vorliegen der Variante der Geschlechtsentwicklung wegen der Behandlung nicht mehr oder nur durch eine unzumutbare Untersuchung nachgewiesen werden kann, sofern sie dies an Eides statt versichern. (4) Für die Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt zuständig, das das Geburtenregister für die betroffene Person führt. Ist die Geburt nicht in einem deutschen Geburtenregister beurkundet, so ist das Standesamt zuständig, das das Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister der Person führt. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Das Standesamt I in Berlin führt ein Verzeichnis der nach den Sätzen 3 und 4 entgegengenommenen Erklärungen.
Diskussionsrunde/ Ihre Praxiserfahrungen 1. Hat Ihnen etwas gefehlt? 2. Können/ wollen Sie von eigenen Fällen berichten? 3. Möchten Sie ein Thema ansprechen/ darüber diskutieren, was eventuell zum Themenbereich Intergeschlechtlichkeit gehört? 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 48
Die Inter*-Peer – to – Peer – Beratung berät : auf hohem Niveau Ergebnisoffen, gem. der AMWF - Behandlungsleitlinie Wohnortnah In aufsuchender Weise Ist für die Ratsuchenden immer kostenlos Unabhängig Immer mit dem Blick, die Grund- und Menschenrechte zu wahren. Die Inter*-Peer-to-Peer-Beratung ist keine medizinische Beratung und ersetzt nicht die Aufklärung und Beratung durch die Ärtz_innen, sondern unterstützt diese. Mehr : www.im-ev.de Anfragen per Email an peerberatung@im-ev.de
Unterschied zwischen Selbsthilfeberatung und Qualifizierte Inter*Peer-to-Peer- Beratung von IMeV Qualifizierte Inter* Peer-to-Peer- Selbsthilfeberatung / Peerberatung Beratung von IMeV Erfahrungsexperte Ehrenamtlichen Erfahrungsexperten Erfahrung in der Selbsthilfegruppe Erfahrung in der Selbsthilfegruppe Beratung erfolgt über einen unbestimmten Wissenstransfer an einem Tag Zeitraum ( mehrere Termine), häufig in Form einer psychosozialen Begleitung Beratung an einem „ Wunschort“ Ehrenamtliche Beratung im Selbsthilfekontext Berater hat erfolgreich an drei Modulen ( jeweils 3 Tage ) teilgenommen Die Beratung unterliegt festen Regeln Berater erhält Nachgespräch (Supervision) Regelmäßige Fortbildung Evaluation Gefördert durch das BMFSJ/Projekt Demokratie Leben bis 2/2020
Was beinhaltet die Qualifikation Besonderheit : Tandemberatung Selbstreflektion Beratungs-und Fragetechniken Biologie Jeweils 1 qualifiziertes Elternteil und eine Endokrinologie qualifizierte erwachsene Inter*berater_in beraten gemeinsam Eltern. Chirurgie Deshalb erfolgt die Qualifikation gemeinsam. Geschlechtsstereotype Therapieformen / Psychologie Leitlinien Was Eltern brauchen Grund- u. Menschenrechte Sozialrecht Kenntnisse des Regelberatungsstrukturen Patientenrecht Regeln der Peerberatung
Literaturempfehlungen Ulla Fröhlich. Leben zwischen den Geschlechtern – Intersexualität: Erfahrungen in einem Tabu-Bereich. Ch. Links Verlag 2003 Claudia Lang. Intersexualität – Menschen zwischen den Geschlechtern. Campus Verlag 2006 Gerda Schmidtchen/Ivonne Krawinkel.LILA-oder was ist Intersexualität?-Das erste Inter*kinderbuch. IMEV (HG) 2009 Ursula Rosen. Jill ist anders. Salmo Verlag Lingen. 2015 Christiane Völling . Ich war Mann und Frau- Mein Leben als Intersexuelle. Fackelträger Verlag 2010 Clara Morgen. Mein intersexuelles Kind - Bericht einer Mutter – Transitverlag 2013 Heinz-Jürgen Voß. Geschlecht – wider die Natürlichkeit. Schmetterling-Verlag 2011 Kathrin Zehnder. Zwitter beim Namen nennen. Transcript – Verlag 2010 Schneider/Baltes(Hg) – Löhr. Normierte Kinder. Transcript – Verlag 2014 Ulrike Klöppel.XXOXY ungelöst- Eine historische Studie. Transcript – Verlag 2010 Conrad Krannich, Geschlecht als Gabe und Aufgabe, Inter*aus theologischer Perspektive, Psychosozial-Verlag 2016 Suskas Lötzerich. Hexenblut- ein Leben im Comic . Luftschacht Verlag 2014 Manuela Tillmanns. Intergeschlechtlichkeit-Impulse für die Beratung Psychosozialverlag 2015 Erika Nussberger, Zwischen Tabu und Skandal. Hermaphroditen von der Antike bis heute. Bröhlau Verlag 2014 Schweizer/Richter-Appelt(Hg).Intersexualität kontrovers-Grundlagen, Erfahrungen, Positionen. Psychosozialverlag 2012 Katinka Schweizer/Fabian Vogler (HG) Die Schönheiten des Geschlechts – Intersex im Dialog Campus 2018 Luzie Loda: Es gibt Lieblingseis – Marta-press 2019
Wichtige Links : www.im-ev.de http://nds.im-v.de/beratung/ peerberatung@im-ev.de Wo bekommen Sie Auskunft zum Thema Inter*? beratung@nds.im-ev.de gs@nds.im-ev.de vorstand@im-ev.de
Abschlussrunde • Wie hat sich meine Sichtweise auf Intergeschlechtlichkeit verändert? • Was hat mich überrascht? Was hat mich nachdenklich gemacht? • Was nehme ich von der Veranstaltung mit? • Welche nächsten Schritte ergeben sich für mich nach dem Workshop? 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 54
Links zum Thema Intergeschlechtlichkeit Leitlinien AWMF 174 https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/174-001l_S2k_Geschlechtsentwicklung- Varianten_2016-08_01.pdf Studien zu OPs https://www.gender.hu-berlin.de/de/publikationen/gender-bulletins/bulletin-texte/texte- 42/kloeppel-2016_zur-aktualitaet-kosmetischer-genitaloperationen https://omp.ub.rub.de/index.php/RUB/catalog/download/113/99/604-3?inline=1 Internetseiten http://www.im-ev.de/ https://oiigermany.org/ https://www.regenbogenportal.de/ https://genderdings.de/koerper/intergeschlechtlichkeit/ https://intersex-kontrovers.blogs.uni-hamburg.de/ http://zwischengeschlecht.org/ 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 55
Weiterführende Literatur • DGU, DGKCH & DGKED (Hrsg.). (2016). AWMF S2k-Leitlinie 174/001. Varianten der Geschlechtsentwicklung. Abgerufen von https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/174-001l_S2k_Geschlechtsentwicklung-Varianten_2016- 08_01.pdf. • HIRSCHAUER, Stefan (2013): Die Praxis der Geschlechter(in)differenz und ihre Infrastruktur. In: GRAF, Julia u.a. (Hg.): Geschlecht zwischen Struktur und Subjekt: Theorie, Praxis, Perspektiven. Opladen u.a.: Budrich, 153-172. • SCHEUNEMANN, Kim (2018): Expert_innen des Geschlechts? Zum Wissen über Inter* - und Trans* -Themen, 1. Auflage. Bielefeld: transcript. • SCHWEIZER, Katinka, & VOGLER, Fabian (Hrsg.). (2018). Die Schönheiten des Geschlechts: Intersex im Dialog. Frankfurt: Campus Verlag. • TREIBEL, Annette (2006): Geschlecht als soziale Konstruktion. In: TREIBEL, Annette: Einführung in die sozialogischen Theorien der Gegenwart, (7. aktualisierte Auflage). Wiesbaden: VS. • VOß, Heinz-Jürgen. (2015). Making Sex Revisited: Dekonstruktion des Geschlechts aus biologisch-medizinischer Perspektive.. Bielefeld: Transcript Verlag. Abgerufen von http://www.oapen.org/download?type=document&docid=640457. 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 56
Wir bedanken uns Sie können uns gerne kontaktieren für weitere Rückfragen oder wenn Sie unsere PPT zugeschickt bekommen möchten: faa2007@web.de 28.05.19 Workshop Intergeschlechtlichkeit 57
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