Jährlicher Tätigkeitsbericht 2019 (Art. 103 Abs. 6 - HO 2017)
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Schola Europaea / Büro des Generalsekretärs AZ.: 2020-02-D-16-de-3 Original: EN Fassung: DE Jährlicher Tätigkeitsbericht 2019 (Art. 103 Abs. 6 HO 2017) Genehmigt durch den Obersten Rat der Europäischen Schulen im schriftlichen Verfahren Nr. 2020/23 am 5. Mai 2020 Der vorliegende Bericht enthält Verweise auf die nachstehenden Dokumente: - Angaben zum Schuljahresbeginn 2019-2020 an den Europäischen Schulen (AZ. 2019-10-D-32-de-2) - Bericht über Schulversagen und Wiederholerquoten an den Europäischen Schulen – 2019 (2019-09-D-25- de-2) - Statistikbericht über die pädagogische Unterstützung und die Integration von Schülern mit besonderem pädagogischen Förderbedarf in die Europäischen Schulen im Schuljahr 2018-2019 (AZ. 2019-11-D-11-de-5) - IKT-Bericht 2019 (AZ. 2020-02-D-21-de-3) + Anhang: Bericht der Arbeitsgruppe „IT-PEDA“ (AZ. 2020-04-D- 5-en-1) - Bericht über das Europäische Abitur 2019 (AZ. 2019-07-D-22-en-5) - Jahresbericht des Finanzkontrolleurs für das Jahr 2019 (AZ. 2020-02-D-35-de-4) - Jährlicher Tätigkeitsbericht des Büros des Generalsekretärs - Art. 103 Absatz 6 Haushaltsordnung 2017 (AZ. 2020-02-D-22-en-2) - Jährlicher Tätigkeitsbericht der 13 Schulen, über die Schulen erhältlich - Daten der Anerkannten Europäischen Schulen (AZ. 2020-01-D-16-en-1) - Mehrjahres- und Jahresplan 2020 des Büros des Generalsekretärs der Europäischen Schulen (AZ. 2020-03-D-18-de-3) Alle Dokumente sind auf der Website des Büros des Generalsekretärs der Europäischen Schulen abrufbar (www.eursc.eu). 1 / 49 2020-02-D-16-de-3
Inhalt JÄHRLICHER TÄTIGKEITSBERICHT 2019 (ART. 103 ABS. 6 HO 2017) ........................................................................... 1 1. LEITBILD DES SYSTEMS DER EUROPÄISCHEN SCHULEN ..................................................................................... 3 2. EINLEITUNG..................................................................................................................................................... 3 3. QUALITÄTSSICHERUNG IM BEREICH FINANZEN UND VERWALTUNG ................................................................. 4 A. EINFÜHRUNG DES FINANZMANAGEMENTSYSTEMS ............................................................................................................. 4 B. ÜBERBLICK ÜBER DIE SCHLUSSFOLGERUNGEN DER BEWERTUNG DER UMSETZUNG DES SYSTEMS DER INTERNEN KONTROLLE ............ 6 C. VERZEICHNIS DER AUSNAHMEN ................................................................................................................................... 10 D. RISIKOMANAGEMENT ................................................................................................................................................ 13 E. TÄTIGKEITEN DES INTERNEN AUDITDIENSTES (IAS) .......................................................................................................... 16 F. TÄTIGKEITEN DES EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOFS (EURH) ............................................................................................ 17 G. TÄTIGKEITEN DER EXTERNEN WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT DELOITTE .................................................................... 18 4. UMSETZUNG DER REFORM DES SYSTEMS DER EUROPÄISCHEN SCHULEN ....................................................... 19 A. REFORM DES SYSTEMS DER EUROPÄISCHEN SCHULEN - KONTEXT ....................................................................................... 19 B. FINANZIERUNG DES SYSTEMS: VERTEILUNG DER KOSTEN DES ABGEORDNETEN PERSONALS AUF DIE MITGLIEDSTAATEN (KOSTENTEILUNG) ............................................................................................................................................................. 20 C. ÖFFNUNG DES SYSTEMS ............................................................................................................................................. 25 Anerkannte Schulen ................................................................................................................................................. 25 D. AUTONOMIE DER EUROPÄISCHEN SCHULEN UND ORGANISATIONSFÜHRUNG ........................................................................ 31 5. FAZIT ............................................................................................................................................................. 31 6. AUSBLICK ...................................................................................................................................................... 32 ANHANG 1: ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNGEN ...................................................................................................... 34 2 / 49 2020-02-D-16-de-3
1. Leitbild des Systems der Europäischen Schulen Die Europäischen Schulen sind Bildungseinrichtungen, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschaffen wurden. „Ziel der Schulen ist es, die Kinder der Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften gemeinsam zu unterrichten“ Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen Es ist Aufgabe der Europäischen Schulen, allen Schülern eine breit gefächerte, mehrsprachige und hochwertige Ausbildung von der frühkindlichen Bildung bis zur Sekundarschule zu bieten und Schüler der Sekundarstufe II auf das Erwachsenenleben vorzubereiten und eine Grundlage für weitere Lernprozesse zu schaffen. Beschluss des Obersten Rates 2. Einleitung Gemäß Art. 103 Absatz 6 der Haushaltsordnung „[...] wird der/die Generalsekretär/in in der Übergangsperiode vom 1.1.2018 bis 31.12.2019 dem Obersten Rat im April 2019 und im April 2020 jeweils einen Jahrestätigkeitsbericht über das Gesamtmanagement des Systems der Europäischen Schulen vorlegen, der auch seine/ihre Hauptschlussfolgerungen bezüglich des Haushalts und der wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie der internen Kontrollsysteme beinhaltet.“ Ziel dieses Jährlichen Tätigkeitsberichts ist es, dieser Bestimmung nachzukommen. Im diesjährigen Bericht werden die Informationen, die in der Vergangenheit im Jahresbericht des Generalsekretärs und in dem 2018 erstmals vorgelegten Jährlichen Tätigkeitsbericht vorgestellt wurden, zusammengeführt. Außerdem wurden einige Kapitel und Informationen des früheren Berichts des Generalsekretärs im Jährlichen Tätigkeitsbericht 2019 des BGSES übernommen. Alle wichtigen Informationen wurden beibehalten, und die Bezeichnungen und Referenznummern der Dokumente sind dem Deckblatt dieses Berichts zu entnehmen. Die Europäischen Schulen (ES) setzen das neue Governance-Modell (2018-2020), das die Zentralisierung der Funktionen des Anweisungsbefugten und des Rechnungsführers vorsieht, weiter fort. Der Rechnungsführer der ES nahm seine Aufgaben und Zuständigkeiten 2018 auf und setzte sie seither schrittweise um. Der Generalsekretär (GS) übernahm am 1. Januar 2020 die Funktion des Anweisungsbefugten und legt seinen Bericht noch in seiner Eigenschaft als Generalsekretär und noch nicht als Anweisungsbefugter der ES vor. Damit unterzeichnet er keine Zuverlässigkeitserklärung, sondern führt die von den Anweisungsbefugten der Schulen und vom BGSES mitgeteilten Informationen zusammen und legt sie vor. 3 / 49 2020-02-D-16-de-3
3. Qualitätssicherung im Bereich Finanzen und Verwaltung A. Einführung des Finanzmanagementsystems • Funktionstrennung Das Memorandum des Generalsekretärs aus dem Jahr 2018 wurde mit nur wenigen Ausnahmen, nämlich im Fall von sehr kleinen Buchhaltungsteams an den kleineren Schulen, an allen Schulen und im BGSES angewandt. Alle Änderungen in den Tabellen zur Funktionstrennung wurden dem Referat für Finanzkontrolle mitgeteilt, das sie genehmigt hat, bevor die Änderungen in SAP in Produktion genommen wurden. Ende 2019 trat eine neue Tabelle zur Funktionstrennung in Kraft, die den in SAP vorgenommenen Verbesserungen sowie den Änderungen infolge der Umsetzung des neuen Governance-Modells (insbesondere die Ernennung des Generalsekretärs zum Anweisungsbefugten der Europäischen Schulen und des stellvertretenden Generalsekretärs und der Direktoren zu bevollmächtigten Anweisungsbefugten) Rechnung trägt. • SAP-Buchhaltungssystem Die SAP-Buchhaltungssoftware wurde 2019 weiter verbessert. Die wichtigsten Änderungen waren: ✓ Verbesserung der Gehaltsabrechnungen ✓ Umsetzung eines Arbeitsablaufs für die Verschrottung von Anlagen ✓ Verbesserung der Funktion „Mahnwesen“ ✓ Übernahme des Layouts von Aufträgen ✓ Möglichkeit, Anlagen zu Lieferantenstammdaten/stornierten Arbeitsabläufen hinzuzufügen ✓ Bessere Nachverfolgung von Verträgen (seit Anfang 2020 in Produktion) ✓ Vereinfachung des Arbeitsablaufs für Überweisungen zwischen Bankkonten, die einer einzigen Schule gehören ✓ Übernahme des Arbeitsablaufs für Vorschüsse ✓ Benachrichtigungsfunktion für stornierte Belege (Aufträge, Fl-Dokumente, Rechnungen usw.) ✓ Einrichtung einer Profit-Center-Rechnung (soll 2020 in Produktion gehen) 4 / 49 2020-02-D-16-de-3
✓ Migration von SAP-Dokumentationen und Handbüchern auf den SharePoint Für die neuen Anweisungsbefugten und die Prüfer wurden Schulungen durchgeführt. • Freigabe von Zahlungen in SAP und im Online-Banking-System Im Laufe des Jahres 2019 übernahm das Team des zentralen Rechnungsführers (jetzt 4 Beschäftigte, einschließlich 0,5 VZÄ für die Stammdatenverwaltung) die Freigabe von Zahlungen in SAP für das BGSES und alle Schulen (die schrittweise Umsetzung soll im Mai beginnen und im Oktober 2019 abgeschlossen sein). Weitere Angaben zu Schwellenwerten und deren Abschaffung sind dem Jährlichen Tätigkeitsbericht des BGSES (2020-02-D-22) zu entnehmen. Die Freigabe von Zahlungen im Online-Banking-System ISABEL (2. Signatur) wurde für alle Schulen in Belgien sowie für die Schulen Varese und Alicante im November bzw. Dezember vom Team des zentralen Rechnungsführers übernommen. Zwischenzeitlich wurde dieses Verfahren auch für die Schulen Bergen, Karlsruhe und die beiden Schulen in Luxemburg eingeführt, sodass nur noch die Schulen Frankfurt und München ausstehen. • Ex-ante-Kontrolle an der Schule und durch das Referat für Finanzkontrolle Jede einzelne finanzielle Transaktion unterliegt weiterhin mindestens einer Ex-ante-Kontrolle auf Ebene der Schule/des BGSES. Nach der Erfassung durch den Initiator werden sämtliche Transaktionen durch einen Workflow dem Prüfer für eine Ex-ante-Kontrolle (Vier-Augen-Prinzip) und anschließend dem Anweisungsbefugten zur Genehmigung (Sechs-Augen-Prinzip) übermittelt. 2019 hat eine Reihe von Schulen vom vereinfachten Modell (Vier-Augen- anstelle des Sechs-Augen- Prinzips) für weniger risikobehaftete Transaktionen Gebrauch gemacht. Eine Risikobewertung war Voraussetzung für die Anwendung des vereinfachten Modells. Das Referat für Finanzkontrolle hat eine begrenzte Zahl von Ex-ante-Kontrollen auf der Grundlage bestimmter Schwellenwerte für vorläufige Mittelbindungen, Zahlungen und Gehaltsbuchungen an den Schulen Bergen, Mol und München durchgeführt. Nähere Informationen sind dem Jahresbericht des Finanzkontrolleurs für das Jahr 2019 (2020-02-D-35-en-2) zu entnehmen. • Zentrale Abzeichnung des Jahresabschlusses 2019 Der zentrale Rechnungsführer hat die einzelnen Rechnungsabschlüsse aller Schulen sowie des BGSES für das Jahr 2018 abgezeichnet und sie den jeweiligen Gremien übermittelt. Außerdem hat er den konsolidierten Abschluss für das gesamte System der Europäischen Schulen vor seiner Übermittlung an den Obersten Rat, die Europäische Kommission, das Europäische Patentamt und den Europäischen Rechnungshof gemäß Artikel 73 der Haushaltsordnung (HO) abgezeichnet. 5 / 49 2020-02-D-16-de-3
• Halbjahresbericht Ein Halbjahresbericht über den Haushaltsvollzug und Schlussfolgerungen über das interne Kontrollsystem wurden dem OR im Juli 2019 übermittelt (Art. 103 Absatz 7 HO). B. Überblick über die Schlussfolgerungen der Bewertung der Umsetzung des Systems der internen Kontrolle Gemäß Artikel 4 HO 2017 muss der Haushaltsplan gemäß einer effizienten und wirksamen internen Kontrolle ausgeführt werden. Eine effiziente und wirksame interne Kontrolle auf allen Ebenen der Schule muss eine hinreichende Gewähr für die Erreichung folgender Ziele bieten: a) Wirksamkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Vorgänge; b) Zuverlässigkeit der Berichterstattung; c) Schutz von Vermögenswerten und Informationen; d) Verhütung, Aufdeckung, Korrektur und Weiterverfolgung von Betrug und Unregelmäßigkeiten; e) angemessene Steuerung von Risiken in Verbindung mit der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge in Anbetracht der Art der betreffenden Zahlungen. 2016 haben die Schulen einen überarbeiteten Katalog von Normen für die interne Kontrolle aufgrund internationaler bewährter Verfahren (2016-10-D-27-en-2) erlassen. Seither haben sich die ES unablässig bemüht, das System der internen Kontrolle zu verbessern. In der folgenden Tabelle werden die wichtigsten, im Haushaltsjahr 2019 ergriffenen Maßnahmen dargestellt. Sie sind in Form von sechs Bausteinen dargestellt, die die tragenden Säulen des Systems der internen Kontrolle bilden. Baustein (Bereich) Ergriffene Maßnahmen - Umsetzung einer Politik für das Wohlergehen am 1. Auftrag und Werte Arbeitsplatz im BGS. - Abschluss einer erweiterten Dienstgütevereinbarung (SLA) 2. Personalwesen über Fortbildungen mit der Kommission; - Schulung zum SAP-System für neue Anweisungsbefugte, bevollmächtigte Anweisungsbefugte und Prüfer der Schulen; - Schulung für Rechnungsführer, einschließlich einer Wiederholung der IPSAS-Grundsätze und der Buchungen 6 / 49 2020-02-D-16-de-3
am Jahresende, die wichtigsten Fehler in der Vergangenheit; - eine Veranstaltung zu Informations- und Austauschzwecken für das Beschaffungsnetz. 3. Planung und - Anhaltende Unterstützung beim Risikomanagement durch Risikomanagement Weiterentwicklung der Register der wichtigsten Risiken an den Schulen und im BGS in den Bereichen Pädagogik, Verwaltung und Finanzen; - Einigung auf einen strategischen Mehrjahresplan 2019- 2021 mit langfristigen Zielen in den Bereichen Pädagogik, Verwaltung und Finanzen und für das System der Europäischen Schulen; - Festlegung gemeinsamer Ziele für die Schulen im Bereich Pädagogik für das Schuljahr 2019-2020 und in den Bereichen Verwaltung und Finanzen für das Haushaltsjahr 2020; - Weiterverfolgung der Umsetzung der gemeinsamen Ziele 2017-2019 auf Verwaltungsratssitzungen. 4. Abläufe und - Herausgabe einer Charta der Aufgaben, Rechte und Kontrolltätigkeiten Pflichten des Anweisungsbefugten der Europäischen Schulen, der bevollmächtigten und der nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten (Art. 31 Absatz 4 der Haushaltsordnung 2017); - Einführung von zwingend zu befolgenden Checklisten für die Gehaltsbuchungen und Vergabeverfahren; - sukzessive Übernahme der Freigabe von Zahlungen im SAP-System (Schwellensystem); - sukzessive Übernahme der Freigabe von Zahlungen im Online-Banking-System der Schulen in Belgien sowie der Schulen Varese und Alicante; - weitere Verbesserungen zur Erhöhung der Sicherheit bei SAP-Arbeitsabläufen (hauptsächlich bei den Abläufen für die Verschrottung von Anlagen, für Gehaltsbuchungen, Vorschüsse und Rückbuchungsbenachrichtigungen); - Überarbeitung der Vorlage für die Funktionstrennung, die dem neuen Governance-Modell mit einem zentralen Rechnungsführer und einem Anweisungsbefugten der Europäischen Schulen Rechnung trägt; - kontinuierliche Überarbeitung und Genehmigung der von den Schulen und vom BGS erstellten Tabellen zur Funktionstrennung; - begrenzte Ex-ante-Kontrolle im Dezember 2019 aufgrund der vorhandenen Ressourcen im Referat erneut eingeführt. 7 / 49 2020-02-D-16-de-3
5. Informationen und - Abzeichnung der einzelnen Rechnungsabschlüsse der Finanzberichterstattung Schulen und des BGS für das Jahr 2019 durch den zentralen Rechnungsführer; - Abzeichnung des konsolidierten Jahresabschlusses der Europäischen Schulen 2018 durch den zentralen Rechnungsführer (Art. 73 HO); - Erstellung eines Jährlichen Tätigkeitsberichts des Systems der Europäischen Schulen für das Jahr 2019 (Art. 103 Absatz 6 HO) und Vorlage beim Obersten Rat; 6. Audit und Einhaltung - Prüfung des Rechnungsabschlusses 2018 von sieben der Normen für die Schulen (Alicante, Brüssel I, Brüssel II, Brüssel III, Brüssel interne Kontrolle IV, Karlsruhe und München) durch die externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte; - Beratungsauftrag des IAS bezüglich des Personaleinsatzes und der Verteilung von Nicht-Lehr-Aufgaben an den Europäischen Schulen; - Weiterverfolgung noch nicht umgesetzter Prüfungsempfehlungen, die als zur Überprüfung bereit eingestuft sind. Jede Schule und das BGSES haben die Umsetzung des internen Kontrollsystems zum Ende des Berichtsjahres selbst bewertet. In der folgenden Tabelle sind die Normen für die interne Kontrolle in Verbindung mit den sechs Bausteinen sowie die Zahl der Schulen/das BGSES dargestellt, die die Normen vollständig (grün)/teilweise (gelb)/noch nicht (rot) umgesetzt haben. Das Ergebnis lautet wie folgt: 1) Die Normen in Bezug auf das Leitbild und die Werte sowie die Personalverwaltung wurden von den Schulen als wirksam umgesetzt bewertet und funktionieren weitgehend gut. Gleichwohl gibt es nach wie vor Schwachstellen bei der Beurteilung der Leistung der Mitarbeiter gemäß dem entsprechenden Personalstatut. 2) Die ES haben die Normen für die interne Kontrolle in den Bereichen Planung und Risikomanagement in zufriedenstellender Form umgesetzt. Dies war einerseits möglich, weil die Schulen gemeinsame Vorlagen für die jährlichen Schulpläne (pädagogisch und finanziell/verwaltungstechnisch) verwenden und an der Erreichung gemeinsamer Ziele auf jährlicher Basis arbeiten. Andererseits hat das BGSES 2019 einen Mehrjahres- und Jahresplan für das System der ES in den Bereichen Personal, Pädagogik, Verwaltung, Finanzen und Anerkannte Europäische Schulen festgelegt, den es seither erstellt. Darüber hinaus wurden die Bemühungen zur Umsetzung eines sinnvollen Risikomanagementsystems, von regelmäßigen Analysen und Rückmeldungen fortgeführt. 3) Im Hinblick auf die Säule „Abläufe und Kontrolltätigkeiten“ zeigen die Bewertungen, dass die Norm für die Kontrolle in Bezug auf „Ausnahmen“ an allen Schulen/im BGSES wirksam 8 / 49 2020-02-D-16-de-3
umgesetzt wurde. Gleichwohl wurden die meisten anderen Normen (Ablauforganisation, Verfahren, Kontinuität des Dienstbetriebs und Dokumentenverwaltung) von mehr oder weniger der Hälfte der Schulen/vom BGSES teilweise umgesetzt, während einige andere Schulen nach wie vor Probleme bei der Umsetzung haben. Es wurden hauptsächlich folgende Schwachstellen aufgezeigt: • Mit der Umsetzung der finanziellen Steuerung der Zentralisierung des Finanzverwaltungsmodells wurde damit begonnen, im gesamten ES-System Verfahren umzusetzen und zu harmonisieren. Für einige Schulen ist die Umsetzung allerdings aufgrund der unzureichenden Personaldecke nach wie vor ein Problem. • In Bezug auf die „Kontinuität des Dienstbetriebs“ haben die meisten Schulen/das BGSES keinen Notfallplan, der sich auf mögliche Großereignisse bezieht, und auch keinen Krisenplan für den Fall größerer Ausfälle. In diesem besonderen Bereich fehlen innerhalb des Systems noch Handlungshilfen. • Für die Norm für die interne Kontrolle in Verbindung mit „Mail- und Dokumentenmanagement“ hat die Hälfte der Schulen die Norm vollständig umgesetzt, andere Schulen wiederum befinden sich noch in der Umsetzung. Mit der Einstellung des Datenschutzbeauftragten im BGSES und den lokalen Korrespondenten an den Schulen wurden die Datenschutzvorschriften und - richtlinien umgesetzt und innerhalb des Systems harmonisiert. 4) Im Fall der Normen für die interne Kontrolle in Verbindung mit „Informationen und Finanzberichterstattung“ wurde eine Reihe von Verbesserungen verzeichnet, denn verschiedene ausführliche Berichte in SAP stehen den Schulen/dem BGSES jetzt zur Verfügung. Dennoch sind in den Bereichen Abruf und Analyse einschlägiger Finanz- und Steuerungsinformationen für eine bessere Entscheidungsfindung noch immer einige Probleme ungelöst. 5) Die letzte Säule bezieht sich auf „Audit und Einhaltung der Internen Kontrolle“ und wurde allgemein aufgrund des Mangels an qualifiziertem Personal, das an den Schulen für die interne Kontrolle zuständig ist, als teilweise umgesetzt eingestuft, mit der Folge, dass die Bewertung der Normen für die interne Kontrolle über alle Schulen hinweg nicht einheitlich erfolgte. Aufgrund der Selbstbewertung der internen Kontrollsysteme an den Schulen/im BGSES können wir schlussfolgern, dass trotz der festgestellten Verbesserungen (siehe Tabelle der ergriffenen Maßnahmen) weitere erhebliche Anstrengungen in den Bereichen Leistung und Förderung der Mitarbeiter, Kontinuität des Dienstbetriebs und Finanzberichterstattung erforderlich sind. 9 / 49 2020-02-D-16-de-3
NUMBER OF SCHOOLS + OSG 2019 PILLAR INTERNAL CONTROL STANDARDS Fully Partially Not implemented implemented implemented I. MISSION AND 1. Mission 12 2 0 VALUES 2. Ethical and organisational values 10 4 0 II. HUMAN 3. Staff recruitment and allocation 8 6 0 RESSOURCES 4. Staff performance and development 10 3 1 III. PLANNING AND 5. Definition of objectives and indicators 10 4 0 RISK MANAGEMENT 6. Systematic risk management 13 1 0 7. Operational structure 8 6 0 8. Procedures 5 8 1 IV. OPERATIONS 9. Exceptions 13 1 0 AND CONTROL ACTIVITIES 10. Control and supervision arrangements 9 4 1 11. Continuity of operations 5 8 1 12. Mail and document management 7 7 0 V. INFORMATION 13. Management information and communication 6 8 0 AND FINANCIAL REPORTING 14. Accounting and Financial reporting 9 5 0 VI. AUDIT AND COMPLIANCE WITH 15. Audits 10 4 0 INTERNAL CONTROL 16. Assessment of compliance with the internal STANDARDS Control Standards 6 8 0 C. Verzeichnis der Ausnahmen Gemäß der Norm für die interne Kontrolle 9 (vom OR genehmigtes Dokument 2016-10-D-27) verfügen alle Schulen und das BGSES über ein Verzeichnis der Ausnahmen. Der Grundgedanke besteht darin, dass bei jeder Verletzung einer Regel, Vorschrift oder Entscheidung in Frage gestellt werden könnte, ob bei der Ausführung des Haushaltsplans eine wirtschaftliche Haushaltsführung betrieben und/oder aber das Ansehen der Schule beschädigt wird. Daher ist es wichtig, jede Verletzung möglichst frühzeitig einzeln zu analysieren und sie ordnungsgemäß zu dokumentieren und zu begründen. Wichtig ist außerdem, einen Überblick über sämtliche in einem Jahr begangenen Verstöße zu behalten, da sich diese - vielleicht nicht im Einzelnen, sondern in der Summe - auf die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und die vom Anweisungsbefugten unterzeichnete Zuverlässigkeitserklärung auswirken könnten. Im Laufe des Jahres 2019 wandten die Schulen und das BGSES das „Memorandum für die Nutzung des Ausnahmeverzeichnisses“ (2018-07-M-01) an. 10 / 49 2020-02-D-16-de-3
Insgesamt wurden an den Schulen und im BGSES 123 Ausnahmen verzeichnet. Die folgenden Schaubilder vermitteln einen Überblick über die Ausnahmen. Ausnahmen nach Kategorie: 11 / 49 2020-02-D-16-de-3
Ausnahmen nach Schule: Im Vergleich zum letzten Jahr ist die Gesamtzahl der Ausnahmen von 174 auf 123 zurückgegangen. Bei den wichtigsten Kategorien, bei denen es sich im letzten Jahr um „Vorschüsse“, gefolgt von „Zahlungen außerhalb von SAP“ und „Auftragsvergaben - Nichteinhaltung von Vorschriften“ handelte, war eine Verschiebung hin zu einer viel höheren Zahl von Ausnahmen in Verbindung mit „Auftragsvergaben“, gefolgt von „Zahlungen außerhalb von SAP“ und „SoD - Nichteinhaltung der definierten Tabelle zur Funktionstrennung“ festzustellen. Es wird davon ausgegangen, dass die Zahlungen außerhalb von SAP mit der Einführung einer gemeinsamen Online-Banking-Software und der zentralen Freigabe von Zahlungen durch das Team des zentralen Rechnungsführers weiter abnehmen werden. Es sei darauf hingewiesen, dass Schulen mit vielen Ausnahmen in Verbindung mit der Auftragsvergabe (EEB1, München, BGSES) nach Möglichkeiten suchen, um diese künftig zu vermeiden, etwa durch Weiterbildung ihres Personals, die Nutzung von Rahmenverträgen oder die Bündelung von Verfahren zwischen verschiedenen Schulen/dem BGSES. Was „SoD - Nichteinhaltung der definierten Tabelle zur Funktionstrennung“ anbetrifft, ist anzumerken, dass dies unter anderem daran liegt, dass die Buchhaltungen an bestimmten Schulen äußerst klein sind und Schwierigkeiten haben, Personal für die verschiedenen Vorgänge zu finden (Bergen, Varese). Ein weiterer wichtiger Grund ist das langfristige Fernbleiben von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen vom Dienst in der Buchhaltung (München). 12 / 49 2020-02-D-16-de-3
D. Risikomanagement Das Management, die Weiterverfolgung und Berichterstattung über Risiken, die seit 2015 kontinuierlich eingeführt werden, wurden auch das gesamte Jahr 2019 über fortgeführt. Hierzu gehörten folgende Tätigkeiten: - Besprechung der wichtigsten Risiken zwischen den Direktoren zweimal pro Jahr (Mai/Juni: pädagogische Risiken; Dezember: administrative und finanzielle Risiken); - halbjährliche Aktualisierung der Spitzenrisiken der Schulen, Bewertung durch die Leitung jeder einzelnen Schule, Präsentation auf den Verwaltungsratssitzungen; - halbjährliche Besprechung der wichtigsten Risiken des ES-Systems im Leitungsteam im BGSES (Februar und Oktober), Aktualisierung der Dokumentation und Vorstellung in den Leitungsgremien; - Überblick über und Überarbeitung der Risikoregister der Schulen auf zentraler Ebene, Rückmeldung auf den Verwaltungsratssitzungen. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Spitzenrisiken der Schulen seit 2018 bis Anfang 2020. Einige Risiken verlieren an Bedeutung. Dies ist wichtig, denn es zeigt, das die Aktionspläne umgesetzt und wichtige Entscheidungen von den Leitungsgremien getroffen werden. Finanzielle und Jan. 2018 Jan. 2019 Jan. 2020 Erläuterung administrative Risiken: Bezeichnung des Risikos Schwachstellen in 12 13 11 Schwachstellen in Bezug auf SAP den finanziellen wurden behoben, eine Reihe von Verwaltungsabläufen Schulen kommt mit der Aktualisierung ihrer Verzeichnisse des Anlagevermögens gut voran Ein sehr hohes Risiko besteht nach wie vor in Mol. Unzureichende 9 9 10 Die Umsetzung von Maßnahmen Sicherheits- wird von manchen Mitgliedstaaten maßnahmen zurückgestellt. Zunehmende 15 18 15 Weniger Ausfälle, Verbesserungen Abhängigkeit von IT bei den Sicherungskopien und der Ein sehr hohes Risiko besteht nach Telekommunikation wie vor an den Schulen EEB I, EEB IV, Karlsruhe, Luxemburg II und Mol. 13 / 49 2020-02-D-16-de-3
Verzögerungen bei 14 12 12 Keine einheitliche Entwicklung der Sanierung und dieses Risikos an den einzelnen Bereitstellung von Schulen. Gebäuden Unzureichende Zahl 18 17 15 Hat sich verringert, da die Stellen an geschulter einigen Schulen vergeben wurden Verwaltungs- Ein sehr hohes Risiko besteht nach mitarbeiter wie vor an den Schulen EEB III, EEB IV, Frankfurt und München. Fehlen eines 15 13 Ein sehr hohes Risiko besteht nach Personalver- wie vor an den Schulen EEB III, antwortlichen/einer Frankfurt, Karlsruhe und Mol. Personalabteilung Pädagogische Sept. 2017 Sept. 2018 Sept. 2019 Erläuterung Risiken: Bezeichnung des Risikos Mangelnde 10 10 9 Die Schulen, die dieses Risiko als Harmonisierung/ wichtig bewerteten und an die in den Abstimmung Berichten über die zwischen den Gesamtschulinspektion auch Abteilungen Empfehlungen ausgesprochen wurden, kommen mit der Umsetzung voran. Zahl der 10 11 10 Die Entwicklung dieses Risikos an Unterrichtsstunden den Schulen ist unklar nicht gewährleistet Keine der Schulen hat es als ein sehr hohes Risiko eingestuft. Schwierigkeiten bei 19 18 15 Das Risiko hat insbesondere an den der Einstellung von Schulen, an denen im April 2019 Ortslehrkräften eine Erhöhung der Gehälter erzielt wurde (Luxemburg, Karlsruhe), abgenommen. Folgen der Brexit- 15 16 14 Zum Zeitpunkt der Bewertung war Entscheidung Großbritannien noch nicht aus der EU ausgetreten, aber die Schulen haben sich besser vorbereitet. Entwicklung der 21 18 16 Das Risiko bleibt an den Schulen in Schülerzahlen Brüssel dauerhaft hoch, (konstanter Anstieg) insbesondere an den Schulen EEB 2 und EEB 3, aber auch Frankfurt, 14 / 49 2020-02-D-16-de-3
wo man auf ein neues Gebäude wartet Entwicklung der 15 12 12 Das Risiko bleibt an den kleineren Schülerzahlen Schulen seit dem Rückgang in (konstanter Verbindung mit dem Umzug der Rückgang) Arzneimittel-Agentur nach Amsterdam, wodurch sich die Lage an der Schule Bergen verbessert hat, konstant. Aber auch bei den Risiken in Verbindung mit dem System der Europäischen Schulen stellen wir positive Entwicklungen fest: Risiken in Verbindung Februar 2019 Februar 2020 Erläuterung mit dem System der Europäischen Schulen Unbesetzte abgeordnete 15 16 Trotz der auf der Tagung des OR Stellen (für Lehrer und gefassten positiven Beschlüsse ist Führungspositionen) die Situation noch immer besorgniserregend: Auf wichtige Führungspositionen, z. B. Stellen für Direktoren und stellvertretende Direktoren, gehen nur sehr wenig Bewerbungen ein, die Zahl der Lehrer bleibt eher konstant, anstatt zu steigen. Schwierigkeiten, hoch 15 12 Neue Gehaltstabelle im Januar qualifiziertes und 2020 in Kraft getreten, bietet spezialisiertes VDP zu Möglichkeiten für ein längeres binden und einzustellen Berufsleben und mehr Flexibilität in Bezug auf die Ersteinstufung von Bewerbern. Ausgewogenheit der 15 Risiko gehört zu Risiko 1 Kosten zwischen den (Unbesetzte abgeordnete Stellen) Mitgliedstaaten und den EU-Organen gefährdet 5. Schule in Brüssel, die für 25 20 Positiv: Die belgische Regierung 2019 erwartet wurde, wird hat bezüglich des Standortes der 5. nicht vor 2026 zur Schule eine Entscheidung Verfügung stehen getroffen; Eröffnungstermin noch offen, Regelungen bezüglich der Belegung der Schule müssen noch beschlossen werden. Umsetzung der 4 Zahlung des Beitrags zum Kostenneutralität der AES Haushaltsplan des BGS 2020, 15 / 49 2020-02-D-16-de-3
regelmäßige Überprüfung der Kostenneutralität geplant. Anerkennungsverfahren 15 9 Vereinbarung über das und Kostenneutralität der Anerkennungsverfahren getroffen, Anerkannten zusätzlicher Aufwand für Europäischen Schulen Inspektoren und Sachverständige (AES) ist gefährdet ist nach wie vor ein Risiko, Fortbildungen müssen vorbereitet werden Keine ordnungsgemäße 12 8 Umsetzung im Rahmen des Umsetzung des neuen Abiturs 2021 im Gange, Notensystems Fortschritte wie geplant. Ordnungsgemäße 15 15 Weitere Kommunikation Bewertung des neuen erforderlich. Notensystems in den Mitgliedstaaten E. Tätigkeiten des Internen Auditdienstes (IAS) 2019 nahm der IAS einen Beratungsauftrag bezüglich des Personaleinsatzes und der Verteilung von Nicht-Lehr-Aufgaben an den Europäischen Schulen wahr. Für diesen Beratungsauftrag besuchte der IAS das BGSES und die Schulen Laeken, Luxemburg II und Frankfurt. Alle Schulen unterstützten ihn bei diesem Einsatz und steuerten Anregungen und Impulse bei. Ziel des Beratungsauftrags war es, den Europäischen Schulen Beratung bezüglich der geeigneten Personalausstattung für andere als Lehraufgaben anzubieten, genauer gesagt, die Schulen in der Frage zu beraten, wie sie den Personaleinsatz und die Verteilung von Nicht-Lehr-Aufgaben verbessern können. Anfang Februar 2020 erhielten die Europäischen Schulen den Abschlussbericht. Die Ergebnisse des Berichts wurden den Führungskräften im BGSES mitgeteilt und erläutert und den Mitgliedern des Haushaltsausschusses vorgelegt. Der Bericht steht für die Mitglieder des Obersten Rates zur Verfügung. Die Ergebnisse des Berichts sind auslegungsbedürftig und müssen weiter analysiert werden. Dies wird 2020 erfolgen und wird sich sicherlich auf weitere Umstrukturierungsmaßnahmen und auf die Stellenanforderungen auswirken. 16 / 49 2020-02-D-16-de-3
Nach der Überprüfung der Umsetzung hat der IAS folgende noch nicht umgesetzte Empfehlungen im Laufe des Jahres 2019 abgeschlossen: ✓ Funktionstrennung innerhalb von SAP – kritisch ✓ Aufgaben in Verbindung mit der operativen und finanziellen Auslösung und/oder Überprüfung – sehr wichtig ✓ Standardarbeitsverträge – sehr wichtig ✓ Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen an den Schulen – sehr wichtig ✓ Kapitalanlagenbuchhaltung – sehr wichtig ✓ Funktionalitäten für die Rechnungen von Schülern – wichtig Damit bleiben zu Beginn des Jahres 2020 15 Empfehlungen (davon 3 mit demselben Aktionsplan) offen. Diese wurden in unseren Plänen für das Jahr berücksichtigt. In der zweiten Jahreshälfte 2020 wird der IAS eine Prüfung der Kontrollen des Europäischen Abiturs an Schulen des Typs 1, aber auch an den Anerkannten Europäischen Schulen durchführen. F. Tätigkeiten des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) Der Hof hat 2019 Folgendes geprüft: - den konsolidierten Jahresabschluss der ES; - die einzelnen Abschlüsse und internen Kontrollsysteme (Einstellung, Auftragsvergabe und Zahlungen) des BGSES und der Schulen Bergen und Varese; - die Arbeit der externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte, die die Abschlüsse und internen Kontrollsysteme von 7 Schulen geprüft hat; - der Hof hat die Prüfungen des Vorjahres weiterverfolgt. Der Hof hat keine wesentlichen Fehler festgestellt, mit Ausnahme einer Unsicherheit bezüglich der Verbindlichkeit der Europäischen Schule München, die sich aus den Gehältern abgeordneter Lehrer ergibt. Da einige Mitgliedstaaten ihren Anteil an der Verbindlichkeit der Europäischen Schule München nicht bestätigten, hatte die externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte ihren Bestätigungsvermerk eingeschränkt, um dieser Unsicherheit Rechnung zu tragen. Der Hof erklärte, dass die externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte Fehler bei der Berechnung der Sozialleistungen an Mitarbeiter, der Verbuchung von Forderungen und der Buchung von Gegenständen des Anlagevermögens aufgedeckt hat. Diese wurden von den Schulen berichtigt. Im Hinblick auf das interne Kontrollsystem konnte der Hof ein weiteres Mal nicht bestätigen, dass das BGSES und die geprüften Schulen die geltenden Vorschriften vollumfänglich einhielten. Er hat Schwachstellen in den untersuchten Bereichen des internen Kontrollsystems aufgezeigt und empfiehlt erneut, eine Reihe von Empfehlungen, die er in diesem und in früheren Berichten ausgesprochen hat, umzusetzen. 17 / 49 2020-02-D-16-de-3
In ihren Antworten haben sich das BGSES und die Schulen dazu verpflichtet, sich weiterhin darum zu bemühen, Fehler und Unzulänglichkeiten in Zukunft zu minimieren. Es wurden bereits bestimmte Maßnahmen getroffen, um die vollständige Einhaltung der geltenden Vorschriften besser zu gewährleisten. Der Bericht über den Jahresabschluss der Europäischen Schulen für das Haushaltsjahr 2018 steht für alle Mitglieder des Obersten Rates zur Verfügung. G. Tätigkeiten der externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte 2019 führte Deloitte eine Prüfung des Abschlusses an sieben Schulen für das Haushaltsjahr 2018 durch. Bei diesen Schulen handelte es sich um die ES Alicante, EEB1, EEB2, EEB3, EEB4, Karlsruhe und München. Die Prüfung umfasste die Bilanzen zum 31. Dezember 2018 und die Gewinn- und Verlustrechnung. Hinweis zur Information: Diese Prüfungen finden turnusmäßig statt, was dazu führt, dass jede Schule mindestens alle zwei Jahre geprüft wird. Mit Ausnahme der Schule München gelangten die Prüfer zu dem Schluss, dass die Abschlüsse ein wahrheitsgemäßes und den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Eigenkapitalausstattung und der Finanzlage der Schulen zum 31. Dezember 2018 und der Ergebnisse für das zu diesem Stichtag endende Haushaltsjahr vermittelten (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk). Für München erteilte Deloitte einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk, was bedeutet, dass die Gesellschaft der Auffassung war, dass der endgültige Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Schule vermittelte, mit Ausnahme der Differenzbeträge in Bezug auf die Verbindlichkeit, die sich aus den Gehältern abgeordneter Lehrer ergibt. Allen vorgeschlagenen Empfehlungen für Anpassungen und Neueinstufungen wurde während der Erstellung der endgültigen einzelnen Abschlüsse und des endgültigen konsolidierten Jahresabschlusses der Europäischen Schulen nachgekommen. Im Hinblick auf die internen Kontrollsysteme gab Deloitte jeder einzelnen geprüften Schule Empfehlungen ab, die sich hauptsächlich bezogen auf ✓ das Fehlen eines schriftlichen Handbuchs für die Bearbeitung der Gehälter; ✓ das Fehlen eines Reservesystems aufgrund der geringen Zahl von Mitarbeitern in der Buchhaltung; ✓ das Risiko falscher Abrechnungsbeträge: das derzeitige Tool für die Gehaltsabrechnungsdaten ermöglicht keinerlei Änderungen und Anpassungen für frühere Zeiträume. 18 / 49 2020-02-D-16-de-3
Die Schulen werden gebeten, diese genau weiterzuverfolgen und auf den Verwaltungsratssitzungen über ihre Umsetzung zu berichten. Die Ergebnisse der Prüfung von Deloitte wurden dem Hof mitgeteilt und dienten als Grundlage für den Bestätigungsvermerk. 4. UMSETZUNG DER REFORM DES SYSTEMS DER EUROPÄISCHEN SCHULEN A. Reform des Systems der Europäischen Schulen - Kontext Zehn Jahre nach der Reformentscheidung ist es sicherlich an der Zeit, die Entwicklung der Lage in diesen zehn Jahren zu bewerten. Die Überlegungen zur Reform des Systems der Europäischen Schulen, die als Reaktion auf die Entschließungen des Europäischen Parlaments 2002 und 2005 angestellt wurden, wurden auf der Grundlage des vom Obersten Rat auf seiner Tagung im April 2007 in Lissabon genehmigten „integrierten Aktionsplans“ fortgeführt. Die in Lissabon eingesetzten Arbeitsgruppen, die im April 2008 zu einer einzigen Arbeitsgruppe „Reform“ zusammengelegt wurden, und der damalige Generalsekretär haben Unterlagen erstellt, in denen eine Reihe von Vorschlägen zu den zentralen Punkten der Reform vorgelegt wurde: – Die Öffnung des Systems und des europäischen Abiturs für andere Schüler; – Die Reform der Governance • auf lokaler Ebene, indem den Europäischen Schulen mehr Autonomie zugestanden wurde, und • auf zentraler Ebene, indem die Rolle und die Aufgabe der verschiedenen Organe des Systems neu definiert wurden – Die Verteilung der Kosten der Entsendung von Lehrkräften auf die Mitgliedstaaten. Der Oberste Rat hat auf seiner Tagung im April 2009 Entscheidungen zu den drei Schwerpunkten der Reform getroffen: i. Die Öffnung des Systems und des europäischen Abiturs für andere Schüler Im Rahmen der Öffnung des Systems der Europäischen Schulen hin zu einem System des europäischen Unterrichts, der an den anerkannten Schulen nach den vom Obersten Rat in seinen früheren Entscheidungen festgelegten Modalitäten erteilt wird, hat der Oberste Rat dem Generalsekretär den Auftrag erteilt, Vorschläge zur Reform des europäischen Abiturs zusammen mit der Arbeitsgruppe „Abitur“, der ein Vertreter der Schulleiter, der Eltern, der Lehrer und der Europäischen Kommission angehörte, sowie zusammen mit dem Inspektionsausschuss für den Sekundarbereich auszuarbeiten. Eine Reform des europäischen Abiturs wurde im Januar 2010 beschlossen, und die notwendigen Anpassungen der Rechtsvorschriften wurden im April 2010 genehmigt und traten ab September 2010 für die Schüler der 6. Klasse in Kraft, die im Juni/Juli 2012 die europäische Abiturprüfung ablegen sollten. 19 / 49 2020-02-D-16-de-3
ii. Die Autonomie der Europäischen Schulen und die Governance Der Oberste Rat hat die Rolle des Schulbeirats und des Verwaltungsrats festgelegt und eine konkrete Liste der Entscheidungen erstellt, die jedes dieser Gremien treffen kann, ohne auf die zentrale Governance Bezug zu nehmen, und die Modalitäten der Entscheidungsfindung innerhalb jedes dieser Gremien festgelegt. Er hat ferner die Rolle der zentralen Ebene im Hinblick auf Beratung und Unterstützung, Festlegung von Normen, Erstellung von Richtlinien und Bewertung von Ergebnissen definiert. iii. Die Reform der Governance Der Oberste Rat hat ein Dokument über die Aufgaben der einzelnen Entscheidungsgremien des Systems auf zentraler und lokaler Ebene genehmigt. B. Finanzierung des Systems: Verteilung der Kosten des abgeordneten Personals auf die Mitgliedstaaten (Kostenteilung) Die im November 2013 im schriftlichen Verfahren angenommene Vereinbarung zur „Kostenteilung“, die Ende dieses Jahres auslaufen würde, wurde durch einen Beschluss des Obersten Rates auf dessen Sitzung in Athen im April 2019 ersetzt. Die neu angenommenen Vereinbarung zur Kostenteilung basiert auf vier Hauptelementen: 1. Schülerzahl nach Staatsangehörigkeit, 2. Anzahl der Mitglieder des abgeordneten Personals nach Staatsangehörigkeit, 3. Zielniveau der Anzahl der abgeordneten Personalmitglieder, 4. Struktur des Systems in Sprachabteilungen, die einen Berichtigungskoeffizienten impliziert. Die Anzahl der angemeldeten Schüler/innen wird jedes Jahr am 15. Oktober registriert. Alle – und ausschließlich – Schüler/innen mit EU-Staatsangehörigkeit werden berücksichtigt – ausgenommen die Schüler/innen der Europäischen Schule München. Schüler/innen mit zwei oder mehreren Staatsangehörigkeiten werden geteilt berücksichtigt (doppelte Staatsangehörigkeit als 0,5+0,5, dreifache Staatsangehörigkeit als 0,33+0,33+0,33 usw.). Alle Arten abgeordneter Planstellen (Unterricht, Verwaltung, Aufsicht) werden berücksichtigt, wenn die Zuweisung von Planstellen festgelegt wird. Die Mitglieder des abgeordneten Personals der Europäischen Schule München werden aufgrund ihres besonderen Statuts, das in der 1977 unterzeichneten Vereinbarung festgelegt ist, aus der Anwendung des Strukturierten Modells der Kostenteilung ausgenommen. Nach dieser Vereinbarung erstattet die Schule München den entsendenden Mitgliedsstaaten die nationalen Gehälter der Mitglieder des abgeordneten Personals. Um das Zielniveau für die Gesamtzahl an Abordnungen festzulegen, wurde als Grundlage für die Berechnungen die Anzahl der zurzeit vorhandenen abgeordneten Mitarbeiter/innen herangezogen und dazu die Anzahl der vollzeitäquivalenten (VZÄ) Ortslehrkräfte (OLK) addiert. Damit repräsentieren 65 % dieser Zahl das Zielniveau für die Gesamtzahl an Abordnungen, um das Zielverhältnis 65/35 % für abgeordnete Lehrkräfte bzw. OLK zu erreichen. Jeder nationale Beitrag an Abordnungen wird auf Grundlage des Anteils an Schüler/innen und des Zielniveaus für die Gesamtzahl an Abordnungen berechnet, und danach anhand der Berichtigungskoeffizienten der Sprachabteilungen angepasst. 20 / 49 2020-02-D-16-de-3
Die Sprachabteilungskoeffizienten basieren auf der Tatsache, dass es Mitgliedsstaaten mit einer Sprachabteilung an allen oder fast allen Schulen und Mitgliedsstaaten ohne Sprachabteilung oder mit nur einigen Sprachabteilungen gibt. Auf Grundlage dieser Einstufung wurden zwei Berichtigungskoeffizienten eingeführt. Die Differenz zwischen den beiden Koeffizienten sollte 0,2 bleiben1 und die Koeffizienten sollten dicht bei 1 liegen. Die Koeffizienten werden dann so festgelegt, dass das Zielniveau nach deren Anwendung unverändert bleibt (Multiplikation in Bezug auf jeden nationalen Beitrag in Abordnungen). Die Mitgliedsstaaten haben einen Zeitraum von fünf Jahren erhalten, um das erwartete Niveau an Abordnungen zu erreichen. Im ersten Jahr würden die Mitgliedsstaaten ersucht werden, ein Fünftel der am Ende der fünf Jahre erwarteten Abordnungen zu stellen. Nach der Berechnung entstandene Bruchteile von Stellen werden auf die nächste Ganzzahl gerundet. Jahr nach Jahr würden die Mitgliedsstaaten ersucht werden, 1/X (X wird Jahr nach Jahr für 4, 3, 2 und schließlich 1 stehen) der am Ende des X. Jahres erwarteten Abordnungen zu stellen. Bruchteile werden immer auf die nächste Ganzzahl gerundet. Es ist festzuhalten, dass das Zielniveau an Abordnungen, das jeder Mitgliedsstaat erreichen müsste, jedes Jahr auf Grundlage der aktuellen Anzahl der Staatsangehörigkeiten der Schüler/innen, der Anzahl der abgeordneten Lehrkräfte und des Zielniveaus für die Gesamtzahl an Abordnungen aktualisiert (neu berechnet) werden müsste. Da mehrere Delegationen erklärt haben, vorab wissen zu müssen, welcher Beitrag an Abordnungen erwartet wird, wurde beschlossen, die Zahlen von Jahr N heranzuziehen, um den erwarteten Beitrag für Jahr N+2 zu berechnen. Das bedeutet, dass die Zahlen für Schülerpopulation und abgeordnete Lehrkräfte für das Jahr N verwendet werden, um den erwarteten Beitrag an Abordnungen für das Jahr N+2 zu berechnen. Da die Resultate dieser Berechnungen im Dezember des Jahres N zur Verfügung stehen, werden die Delegationen die notwendige Zeit haben, um die Mittel bereitzustellen, um ihre Verpflichtungen im Jahr N+2 zu erfüllen. Der erwartete Beitrag ist somit lange genug im Voraus bekannt und die Dynamik des Prozesses wird dennoch eingehalten werden können. Das bedeutet, dass der OR den erwarteten Beitrag für September 2020 bereits beschlossen hat, basierend auf dem neuen Modell der Kostenteilung und auf den Zahlen der Staatsangehörigkeiten der Schüler/innen und abgeordneten Lehrkräfte für das letzte Schuljahr (Situation am 18. Oktober). Die Tabellen zur Kostenteilung für September 2019, 2020 und 2021 sind nachstehend zu sehen. 1 Die Differenz von 0,2 bei Berichtigungskoeffizienten, für Mitgliedsstaaten, in denen eine der L2 der Europäischen Schulen (Englisch, Französisch oder Deutsch) eine offizielle Landessprache ist, und allen anderen Mitgliedsstaaten, entspricht der berechneten Differenz an Unterrichtszeit in L1 und L2 im Curriculum der Europäischen Schulen. 21 / 49 2020-02-D-16-de-3
PUPILS COMING FROM THE MEMBER STATES/SECONDED TEACHERS BY MEMBER STATE IN ALL SCHOOLS AUTUMN 2018 WITHOUT MUNICH A B C D E F G H I L M N Pupils with Seconded expected total Seconded Staff share Nationalities / an EU % Pupils with Staff in post % Staff out of Language seconded expected Staff in post required in Target level Difference Member nationality an EU per Member a Member section post secondments per Member function of (F*G) (D-H) States enrolled nationality State in State coefficient contribution in 2019 State in pupils 15.10.2018 October 2018 in 2019 (D+L) October 2019 AT 292.67 1.24 16 1.31 15.1 1.0 15.1 0.9 0 16 16 BE 2,811.17 11.90 157 12.87 145.1 1.0 145.1 11.9 0 157 165 BG 479.33 2.03 14 1.15 24.7 0.8 19.8 -5.8 6 20 17 CY 54.16 0.23 2 0.16 2.8 0.8 2.2 -0.2 0 2 2 CZ 495.83 2.10 18 1.48 25.6 0.8 20.5 -2.5 3 21 21 DE 2,501.17 10.59 186 15.25 129.1 1.0 129.1 56.9 0 186 175 DK 435.83 1.84 28 2.30 22.5 0.8 18.0 10.0 0 28 27 EE 238.50 1.01 10 0.82 12.3 0.8 9.9 0.1 0 10 11 EL 1,018.67 4.31 38 3.11 52.6 0.8 42.1 -4.1 4 42 37 Die Tabelle zur ES 2,145.00 9.08 90 7.38 110.7 0.8 88.6 1.4 0 90 95 Kostenteilung für FI 508.83 2.15 29 2.38 26.3 0.8 21.0 8.0 0 29 28 September 2019 FR 2,952.58 12.50 191 15.66 152.4 1.0 152.4 38.6 0 191 192 basiert noch auf der HR 171.17 0.72 1 0.08 8.8 0.8 7.1 -6.1 6 7 1 alten Berechnung HU 566.42 2.40 17 1.39 29.2 0.8 23.4 -6.4 6 23 17 der Kostenteilung IE 402.00 1.70 57 4.67 20.8 1.0 20.8 36.2 0 57 58 und Daten vom IT 2,526.50 10.69 99 8.11 130.4 0.8 104.4 -5.4 5 104 91 15. Oktober 2018. LT 401.33 1.70 15 1.23 20.7 0.8 16.6 -1.6 2 17 17 LU 237.42 1.00 18 1.48 12.3 1.0 12.3 5.7 0 18 19 LV 279.83 1.18 4 0.33 14.4 0.8 11.6 -7.6 8 12 5 MT 85.08 0.36 5 0.41 4.4 1.0 4.4 0.6 0 5 5 NL 756.58 3.20 58 4.75 39.1 0.8 31.3 26.7 0 58 56 PL 944.58 4.00 32 2.62 48.8 0.8 39.0 -7.0 7 39 35 PT 697.00 2.95 31 2.54 36.0 0.8 28.8 2.2 0 31 32 RO 591.17 2.50 13 1.07 30.5 0.8 24.4 -11.4 11 24 15 SE 541.08 2.29 28 2.30 27.9 0.8 22.3 5.7 0 28 26 SI 251.00 1.06 7 0.57 13.0 0.8 10.4 -3.4 3 10 9 SK 329.17 1.39 13 1.07 17.0 0.8 13.6 -0.6 1 14 13 UK 915.17 3.87 43 3.52 47.3 1.0 47.3 -4.3 4 47 38 TOTAL 23,629.24 100.00 1,220 100.00 1,220.0 1,081.3 138.5 66 1286 1223 22 / 49 2020-02-D-16-de-2
REVISED COST SHARING AGREEMENT: EXPECTED SITUATION IN SEPTEMBER 2020 PUPILS COMING FROM THE MEMBER STATES/SECONDED TEACHERS BY MEMBER STATE IN ALL SCHOOLS AUTUMN 2018 WITHOUT MUNICH Die Tabelle zur A B C D E F G H I J K Kostenteilung für Seconded expected T otal September 2020 Pupils with T otal expected Nationalities an EU Staff in post Staff share Language expected seconded Total seconded basiert auf der neuen per Member required in T arget level post extra expected Berechnung der / Member nationality % section seconded posts in State in function of (F*E) contribution secondment States enrolled October pupils coefficient posts in 2020 s in 2019 place on Kostenteilung und 15.10.2018 (G-D) 2020 2018 (H/5) (I+J) Daten vom 15. Oktober AT 292.67 1.24 16 18 1.11 20 4 1 16 17 2018. BE 2,811.17 11.90 157 170 1.11 189 32 6 157 163 Die Anzahl zusätzlicher BG 479.33 2.03 14 29 0.91 26 12 2 20 22 CY 54.16 0.23 2 3 0.91 3 1 0 2 2 Abordnungen der CZ 495.83 2.10 18 30 0.91 27 9 2 21 23 einzelnen DE 2,501.17 10.59 186 151 1.11 168 0 0 186 186 Mitgliedsstaaten DK 435.83 1.84 28 26 0.91 24 0 0 28 28 scheint in Spalte I auf. EE 238.50 1.01 10 14 0.91 13 3 1 10 11 Zur Information der EL 1,018.67 4.31 38 62 0.91 56 18 4 42 46 ES 2,145.00 9.08 90 130 0.91 118 28 6 90 96 Mitgliedsstaaten FI 508.83 2.15 29 31 0.91 28 0 0 29 29 scheint auch die FR 2,952.58 12.50 191 178 1.11 199 8 2 191 193 Gesamtzahl der 2020 HR 171.17 0.72 1 10 0.91 9 8 2 7 9 erwarteten HU 566.42 2.40 17 34 0.91 31 14 3 23 26 Abordnungen, IE 402.00 1.70 57 24 1.11 27 0 0 57 57 IT 2,526.50 10.69 99 153 0.91 140 41 8 104 112 basierend auf der LT 401.33 1.70 15 24 0.91 22 7 1 17 18 Situation, als die LU 237.42 1.00 18 14 1.11 16 0 0 18 18 Vereinbarung LV 279.83 1.18 4 17 0.91 15 11 2 12 14 geschlossen wurde MT 85.08 0.36 5 5 1.11 6 1 0 5 5 (2018-19), in Spalte J NL 756.58 3.20 58 46 0.91 42 0 0 58 58 PL 944.58 4.00 32 57 0.91 52 20 4 39 43 auf. PT 697.00 2.95 31 42 0.91 39 8 2 31 33 RO 591.17 2.50 13 36 0.91 33 20 4 24 28 SE 541.08 2.29 28 33 0.91 30 2 0 28 28 SI 251.00 1.06 7 15 0.91 14 7 1 10 11 SK 329.17 1.39 13 20 0.91 18 5 1 14 15 UK 915.17 3.87 43 55 1.11 62 19 4 47 51 TOTAL 23,629.24 100.00 1,220 1,427 1,427 56 1286 1,342 23 / 49 2020-02-D-16-de-3
Die Tabelle zur Kostenteilung für September 2021 basiert auf der neuen Berechnung der Kostenteilung und Daten vom 15. Oktober 2019. Die Anzahl zusätzlicher Abordnungen der einzelnen Mitgliedsstaaten scheint in Spalte I auf. Zur Information der Mitgliedsstaaten scheinen auch die Gesamtzahl der 2020 erwarteten Abordnungen, basierend auf der Situation, als die Vereinbarung geschlossen wurde (2018-19), und die in den nachfolgenden Jahren erwarteten Abordnungen, gemäß Vereinbarung, in Spalte J auf. *Am 4/02/2020 betrug die Schulpopulation der Europäischen Schule in Alicante 1040 Schüler. Die Schülerpopulation der anderen in dieser Tabelle aufgeführten Europäischen Schulen wurde am 15.10.2019 festgelegt. 24 / 49 2020-02-D-16-de-3
C. Öffnung des Systems Anerkannte Schulen Als Reaktion auf eine Entschließung des Europäischen Parlaments, in der empfohlen wurde, die Zugänglichkeit zum Europäischen Abitur zu verbessern, entstand die Idee, nationale Schulen, die nicht Teil der zwischenstaatlichen Organisation der Europäischen Schulen sind, in die Lage zu versetzen, einen Lehrplan im Sinne der Europäischen Schulen anzubieten, der zum Europäischen Abitur führt. Die Festlegung und Annahme von Kriterien für Europäischen Unterricht durch den Obersten Rat auf seiner Tagung im April 2005 in Mondorf und die Verabschiedung der Reform im Jahr 2008 eröffneten für nationale Schulen die Möglichkeit, Anerkannte Europäische Schulen zu werden. Im Dezember 2019 wurde vom Obersten Rat ein neues Regelwerk für Anerkannte Europäische Schulen genehmigt, das am 1. Januar 2020 in Kraft treten sollte. Für den Unterricht vom Kindergarten bis zur 5. Sekundarschulklasse sind die Anerkannten Europäischen Schulen (AES) über Anerkennungsvereinbarungen, die normalerweise eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren haben, an das System der Europäischen Schulen gebunden. Um Unterricht in S6 und S7 anbieten zu können, der zum Europäischen Abitur führt, müssen AES eine Zusatzvereinbarung zur Anerkennungsvereinbarung unterzeichnen, die ebenfalls eine Geltungsdauer von üblicherweise drei Jahren vorsieht. Bislang wurden insgesamt achtzehn Schulen vom Obersten Rat anerkannt, zwei weitere Schulen wurden dieses Jahr eröffnet und einem Audit unterzogen, in der Hoffnung, ab dem 1. September 2019 Anerkennungsvereinbarungen abschließen zu können. Zwei weitere Schulen haben Konformitätsdossiers vorgelegt und planen, im September 2020 bzw. 2021 zu öffnen. Zwei andere Schulen haben mit Erfolg die Phase des Dossiers von Allgemeinem Interesse durchlaufen. Dies ergibt insgesamt 24 Schulen, die entweder anerkannt oder im Anerkennungsverfahren befindlich sind. Die meisten dieser Anerkannten Schulen und diejenigen, die derzeit das Anerkennungsverfahren durchlaufen, sind staatliche Schulen, und lediglich drei AES sowie zwei im Anerkennungsverfahren befindliche Schule sind private Schulen. Acht von achtzehn Anerkannten Schulen haben Zuschussvereinbarungen mit der Europäischen Kommission unterzeichnet und erhalten einen finanziellen Zuschuss der EU anteilig zur Zahl der Schüler, die Kinder von Bediensteten europäischer Organe und Agenturen sind und die Schule besuchen. Zwei weitere Schulen standen zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts in Verhandlungen mit der Europäischen Kommission über den Abschluss von Zuschussvereinbarungen. Nachstehend folgt eine Aufstellung der 24 Schulen in 14 EU-Mitgliedstaaten zusammen mit den Abkürzungen, die für die Deutung der Schaubilder in diesem Bericht wichtig sind: 25 / 49 2020-02-D-16-de-2
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