Jährlicher Tätigkeitsbericht 2019 (Art. 103 Abs. 6 - HO 2017)

 
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Jährlicher Tätigkeitsbericht 2019 (Art. 103 Abs. 6 - HO 2017)
Schola Europaea / Büro des Generalsekretärs

AZ.: 2020-02-D-16-de-3
Original: EN
Fassung: DE

Jährlicher Tätigkeitsbericht 2019 (Art. 103 Abs. 6
HO 2017)
Genehmigt durch den Obersten Rat der Europäischen Schulen im
schriftlichen Verfahren Nr. 2020/23 am 5. Mai 2020

 Der vorliegende Bericht enthält Verweise auf die nachstehenden Dokumente:

     -   Angaben zum Schuljahresbeginn 2019-2020 an den Europäischen Schulen (AZ. 2019-10-D-32-de-2)
     -   Bericht über Schulversagen und Wiederholerquoten an den Europäischen Schulen – 2019 (2019-09-D-25-
         de-2)
     -   Statistikbericht über die pädagogische Unterstützung und die Integration von Schülern mit besonderem
         pädagogischen Förderbedarf in die Europäischen Schulen im Schuljahr 2018-2019 (AZ. 2019-11-D-11-de-5)
     -   IKT-Bericht 2019 (AZ. 2020-02-D-21-de-3) + Anhang: Bericht der Arbeitsgruppe „IT-PEDA“ (AZ. 2020-04-D-
         5-en-1)
     -   Bericht über das Europäische Abitur 2019 (AZ. 2019-07-D-22-en-5)
     -   Jahresbericht des Finanzkontrolleurs für das Jahr 2019 (AZ. 2020-02-D-35-de-4)
     -   Jährlicher Tätigkeitsbericht des Büros des Generalsekretärs - Art. 103 Absatz 6 Haushaltsordnung 2017 (AZ.
         2020-02-D-22-en-2)
     -   Jährlicher Tätigkeitsbericht der 13 Schulen, über die Schulen erhältlich
     -   Daten der Anerkannten Europäischen Schulen (AZ. 2020-01-D-16-en-1)
     -   Mehrjahres- und Jahresplan 2020 des Büros des Generalsekretärs der Europäischen Schulen
         (AZ. 2020-03-D-18-de-3)

 Alle Dokumente sind auf der Website des Büros des Generalsekretärs der Europäischen Schulen abrufbar
 (www.eursc.eu).

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Jährlicher Tätigkeitsbericht 2019 (Art. 103 Abs. 6 - HO 2017)
Inhalt
JÄHRLICHER TÄTIGKEITSBERICHT 2019 (ART. 103 ABS. 6 HO 2017) ........................................................................... 1
1.        LEITBILD DES SYSTEMS DER EUROPÄISCHEN SCHULEN ..................................................................................... 3
2.        EINLEITUNG..................................................................................................................................................... 3
3.        QUALITÄTSSICHERUNG IM BEREICH FINANZEN UND VERWALTUNG ................................................................. 4
     A.      EINFÜHRUNG DES FINANZMANAGEMENTSYSTEMS ............................................................................................................. 4
     B.      ÜBERBLICK ÜBER DIE SCHLUSSFOLGERUNGEN DER BEWERTUNG DER UMSETZUNG DES SYSTEMS DER INTERNEN KONTROLLE ............ 6
     C.      VERZEICHNIS DER AUSNAHMEN ................................................................................................................................... 10
     D.      RISIKOMANAGEMENT ................................................................................................................................................ 13
     E.      TÄTIGKEITEN DES INTERNEN AUDITDIENSTES (IAS) .......................................................................................................... 16
     F.      TÄTIGKEITEN DES EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOFS (EURH) ............................................................................................ 17
     G.      TÄTIGKEITEN DER EXTERNEN WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT DELOITTE .................................................................... 18
4.        UMSETZUNG DER REFORM DES SYSTEMS DER EUROPÄISCHEN SCHULEN ....................................................... 19
     A. REFORM DES SYSTEMS DER EUROPÄISCHEN SCHULEN - KONTEXT ....................................................................................... 19
     B. FINANZIERUNG DES SYSTEMS: VERTEILUNG DER KOSTEN DES ABGEORDNETEN PERSONALS AUF DIE MITGLIEDSTAATEN
     (KOSTENTEILUNG) ............................................................................................................................................................. 20
     C. ÖFFNUNG DES SYSTEMS ............................................................................................................................................. 25
        Anerkannte Schulen ................................................................................................................................................. 25
     D. AUTONOMIE DER EUROPÄISCHEN SCHULEN UND ORGANISATIONSFÜHRUNG ........................................................................ 31
5.        FAZIT ............................................................................................................................................................. 31
6.        AUSBLICK ...................................................................................................................................................... 32
ANHANG 1: ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNGEN ...................................................................................................... 34

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Jährlicher Tätigkeitsbericht 2019 (Art. 103 Abs. 6 - HO 2017)
1. Leitbild des Systems der Europäischen Schulen

      Die Europäischen Schulen sind Bildungseinrichtungen, die in den Mitgliedstaaten der
                          Europäischen Union geschaffen wurden.

                              „Ziel der Schulen ist es, die Kinder
        der Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften gemeinsam zu unterrichten“

                           Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen

 Es ist Aufgabe der Europäischen Schulen, allen Schülern eine breit gefächerte, mehrsprachige
und hochwertige Ausbildung von der frühkindlichen Bildung bis zur Sekundarschule zu bieten und
 Schüler der Sekundarstufe II auf das Erwachsenenleben vorzubereiten und eine Grundlage für
                               weitere Lernprozesse zu schaffen.

                                       Beschluss des Obersten Rates

   2. Einleitung

Gemäß Art. 103 Absatz 6 der Haushaltsordnung „[...] wird der/die Generalsekretär/in in der
Übergangsperiode vom 1.1.2018 bis 31.12.2019 dem Obersten Rat im April 2019 und im April 2020
jeweils einen Jahrestätigkeitsbericht über das Gesamtmanagement des Systems der Europäischen
Schulen vorlegen, der auch seine/ihre Hauptschlussfolgerungen bezüglich des Haushalts und der
wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie der internen Kontrollsysteme beinhaltet.“ Ziel dieses
Jährlichen Tätigkeitsberichts ist es, dieser Bestimmung nachzukommen.

Im diesjährigen Bericht werden die Informationen, die in der Vergangenheit im Jahresbericht des
Generalsekretärs und in dem 2018 erstmals vorgelegten Jährlichen Tätigkeitsbericht vorgestellt
wurden, zusammengeführt. Außerdem wurden einige Kapitel und Informationen des früheren
Berichts des Generalsekretärs im Jährlichen Tätigkeitsbericht 2019 des BGSES übernommen. Alle
wichtigen Informationen wurden beibehalten, und die Bezeichnungen und Referenznummern der
Dokumente sind dem Deckblatt dieses Berichts zu entnehmen.

Die Europäischen Schulen (ES) setzen das neue Governance-Modell (2018-2020), das die
Zentralisierung der Funktionen des Anweisungsbefugten und des Rechnungsführers vorsieht, weiter
fort. Der Rechnungsführer der ES nahm seine Aufgaben und Zuständigkeiten 2018 auf und setzte
sie seither schrittweise um. Der Generalsekretär (GS) übernahm am 1. Januar 2020 die Funktion
des Anweisungsbefugten und legt seinen Bericht noch in seiner Eigenschaft als Generalsekretär
und noch nicht als Anweisungsbefugter der ES vor. Damit unterzeichnet er keine
Zuverlässigkeitserklärung, sondern führt die von den Anweisungsbefugten der Schulen und vom
BGSES mitgeteilten Informationen zusammen und legt sie vor.

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3. Qualitätssicherung im Bereich Finanzen und Verwaltung

   A. Einführung des Finanzmanagementsystems

   •   Funktionstrennung

Das Memorandum des Generalsekretärs aus dem Jahr 2018 wurde mit nur wenigen Ausnahmen,
nämlich im Fall von sehr kleinen Buchhaltungsteams an den kleineren Schulen, an allen Schulen
und im BGSES angewandt. Alle Änderungen in den Tabellen zur Funktionstrennung wurden dem
Referat für Finanzkontrolle mitgeteilt, das sie genehmigt hat, bevor die Änderungen in SAP in
Produktion genommen wurden.

Ende 2019 trat eine neue Tabelle zur Funktionstrennung in Kraft, die den in SAP vorgenommenen
Verbesserungen sowie den Änderungen infolge der Umsetzung des neuen Governance-Modells
(insbesondere die Ernennung des Generalsekretärs zum Anweisungsbefugten der Europäischen
Schulen und des stellvertretenden Generalsekretärs und der Direktoren zu bevollmächtigten
Anweisungsbefugten) Rechnung trägt.

   •   SAP-Buchhaltungssystem

   Die SAP-Buchhaltungssoftware wurde 2019 weiter verbessert. Die wichtigsten Änderungen
   waren:

   ✓ Verbesserung der Gehaltsabrechnungen

   ✓ Umsetzung eines Arbeitsablaufs für die Verschrottung von Anlagen

   ✓ Verbesserung der Funktion „Mahnwesen“

   ✓ Übernahme des Layouts von Aufträgen

   ✓ Möglichkeit, Anlagen zu Lieferantenstammdaten/stornierten Arbeitsabläufen hinzuzufügen

   ✓ Bessere Nachverfolgung von Verträgen (seit Anfang 2020 in Produktion)

   ✓ Vereinfachung des Arbeitsablaufs für Überweisungen zwischen Bankkonten, die einer
     einzigen Schule gehören

   ✓ Übernahme des Arbeitsablaufs für Vorschüsse

   ✓ Benachrichtigungsfunktion für stornierte Belege (Aufträge, Fl-Dokumente, Rechnungen
     usw.)

   ✓ Einrichtung einer Profit-Center-Rechnung (soll 2020 in Produktion gehen)

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✓ Migration von SAP-Dokumentationen und Handbüchern auf den SharePoint

   Für die neuen Anweisungsbefugten und die Prüfer wurden Schulungen durchgeführt.

   •   Freigabe von Zahlungen in SAP und im Online-Banking-System

Im Laufe des Jahres 2019 übernahm das Team des zentralen Rechnungsführers (jetzt 4
Beschäftigte, einschließlich 0,5 VZÄ für die Stammdatenverwaltung) die Freigabe von Zahlungen in
SAP für das BGSES und alle Schulen (die schrittweise Umsetzung soll im Mai beginnen und im
Oktober 2019 abgeschlossen sein). Weitere Angaben zu Schwellenwerten und deren Abschaffung
sind dem Jährlichen Tätigkeitsbericht des BGSES (2020-02-D-22) zu entnehmen.

Die Freigabe von Zahlungen im Online-Banking-System ISABEL (2. Signatur) wurde für alle Schulen
in Belgien sowie für die Schulen Varese und Alicante im November bzw. Dezember vom Team des
zentralen Rechnungsführers übernommen. Zwischenzeitlich wurde dieses Verfahren auch für die
Schulen Bergen, Karlsruhe und die beiden Schulen in Luxemburg eingeführt, sodass nur noch die
Schulen Frankfurt und München ausstehen.

   •   Ex-ante-Kontrolle an der Schule und durch das Referat für Finanzkontrolle

Jede einzelne finanzielle Transaktion unterliegt weiterhin mindestens einer Ex-ante-Kontrolle auf
Ebene der Schule/des BGSES. Nach der Erfassung durch den Initiator werden sämtliche
Transaktionen durch einen Workflow dem Prüfer für eine Ex-ante-Kontrolle (Vier-Augen-Prinzip) und
anschließend dem Anweisungsbefugten zur Genehmigung (Sechs-Augen-Prinzip) übermittelt. 2019
hat eine Reihe von Schulen vom vereinfachten Modell (Vier-Augen- anstelle des Sechs-Augen-
Prinzips) für weniger risikobehaftete Transaktionen Gebrauch gemacht. Eine Risikobewertung war
Voraussetzung für die Anwendung des vereinfachten Modells.

Das Referat für Finanzkontrolle hat eine begrenzte Zahl von Ex-ante-Kontrollen auf der Grundlage
bestimmter Schwellenwerte für vorläufige Mittelbindungen, Zahlungen und Gehaltsbuchungen an
den Schulen Bergen, Mol und München durchgeführt. Nähere Informationen sind dem Jahresbericht
des Finanzkontrolleurs für das Jahr 2019 (2020-02-D-35-en-2) zu entnehmen.

   •   Zentrale Abzeichnung des Jahresabschlusses 2019

Der zentrale Rechnungsführer hat die einzelnen Rechnungsabschlüsse aller Schulen sowie des
BGSES für das Jahr 2018 abgezeichnet und sie den jeweiligen Gremien übermittelt. Außerdem hat
er den konsolidierten Abschluss für das gesamte System der Europäischen Schulen vor seiner
Übermittlung an den Obersten Rat, die Europäische Kommission, das Europäische Patentamt und
den Europäischen Rechnungshof gemäß Artikel 73 der Haushaltsordnung (HO) abgezeichnet.

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•   Halbjahresbericht

Ein Halbjahresbericht über den Haushaltsvollzug und Schlussfolgerungen über das interne
Kontrollsystem wurden dem OR im Juli 2019 übermittelt (Art. 103 Absatz 7 HO).

   B. Überblick über die Schlussfolgerungen der Bewertung der Umsetzung des Systems
      der internen Kontrolle

Gemäß Artikel 4 HO 2017 muss der Haushaltsplan gemäß einer effizienten und wirksamen internen
Kontrolle ausgeführt werden. Eine effiziente und wirksame interne Kontrolle auf allen Ebenen der
Schule muss eine hinreichende Gewähr für die Erreichung folgender Ziele bieten:

   a) Wirksamkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Vorgänge;

   b) Zuverlässigkeit der Berichterstattung;

   c) Schutz von Vermögenswerten und Informationen;

   d) Verhütung,  Aufdeckung,        Korrektur      und   Weiterverfolgung   von    Betrug      und
      Unregelmäßigkeiten;

   e) angemessene Steuerung von Risiken in Verbindung mit der Rechtmäßigkeit und
      Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge in Anbetracht der Art der betreffenden
      Zahlungen.

2016 haben die Schulen einen überarbeiteten Katalog von Normen für die interne Kontrolle aufgrund
internationaler bewährter Verfahren (2016-10-D-27-en-2) erlassen. Seither haben sich die ES
unablässig bemüht, das System der internen Kontrolle zu verbessern.

In der folgenden Tabelle werden die wichtigsten, im Haushaltsjahr 2019 ergriffenen Maßnahmen
dargestellt. Sie sind in Form von sechs Bausteinen dargestellt, die die tragenden Säulen des
Systems der internen Kontrolle bilden.

 Baustein (Bereich)                                 Ergriffene Maßnahmen
                                -   Umsetzung einer Politik für das Wohlergehen am
 1. Auftrag und Werte
                                    Arbeitsplatz im BGS.
                                -   Abschluss einer erweiterten Dienstgütevereinbarung (SLA)
 2. Personalwesen
                                    über Fortbildungen mit der Kommission;
                                -   Schulung zum SAP-System für neue Anweisungsbefugte,
                                    bevollmächtigte Anweisungsbefugte und Prüfer der
                                    Schulen;
                                -   Schulung für Rechnungsführer, einschließlich einer
                                    Wiederholung der IPSAS-Grundsätze und der Buchungen

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am Jahresende, die wichtigsten Fehler in der
                             Vergangenheit;
                         -   eine Veranstaltung zu Informations- und Austauschzwecken
                             für das Beschaffungsnetz.

3. Planung und           -   Anhaltende Unterstützung beim Risikomanagement durch
   Risikomanagement          Weiterentwicklung der Register der wichtigsten Risiken an
                             den Schulen und im BGS in den Bereichen Pädagogik,
                             Verwaltung und Finanzen;
                         -   Einigung auf einen strategischen Mehrjahresplan 2019-
                             2021 mit langfristigen Zielen in den Bereichen Pädagogik,
                             Verwaltung und Finanzen und für das System der
                             Europäischen Schulen;
                         -   Festlegung gemeinsamer Ziele für die Schulen im Bereich
                             Pädagogik für das Schuljahr 2019-2020 und in den
                             Bereichen Verwaltung und Finanzen für das Haushaltsjahr
                             2020;
                         -   Weiterverfolgung der Umsetzung der gemeinsamen Ziele
                             2017-2019 auf Verwaltungsratssitzungen.

4. Abläufe und           -   Herausgabe einer Charta der Aufgaben, Rechte und
   Kontrolltätigkeiten       Pflichten des Anweisungsbefugten der Europäischen
                             Schulen, der bevollmächtigten und der nachgeordnet
                             bevollmächtigten Anweisungsbefugten (Art. 31 Absatz 4 der
                             Haushaltsordnung 2017);
                         -   Einführung von zwingend zu befolgenden Checklisten für
                             die Gehaltsbuchungen und Vergabeverfahren;
                         -   sukzessive Übernahme der Freigabe von Zahlungen im
                             SAP-System (Schwellensystem);
                         -   sukzessive Übernahme der Freigabe von Zahlungen im
                             Online-Banking-System der Schulen in Belgien sowie der
                             Schulen Varese und Alicante;
                         -   weitere Verbesserungen zur Erhöhung der Sicherheit bei
                             SAP-Arbeitsabläufen (hauptsächlich bei den Abläufen für
                             die Verschrottung von Anlagen, für Gehaltsbuchungen,
                             Vorschüsse und Rückbuchungsbenachrichtigungen);
                         -   Überarbeitung der Vorlage für die Funktionstrennung, die
                             dem neuen Governance-Modell mit einem zentralen
                             Rechnungsführer und einem Anweisungsbefugten der
                             Europäischen Schulen Rechnung trägt;
                         -   kontinuierliche Überarbeitung und Genehmigung der von
                             den Schulen und vom BGS erstellten Tabellen zur
                             Funktionstrennung;
                         -   begrenzte Ex-ante-Kontrolle im Dezember 2019 aufgrund
                             der vorhandenen Ressourcen im Referat erneut eingeführt.

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Jährlicher Tätigkeitsbericht 2019 (Art. 103 Abs. 6 - HO 2017)
5. Informationen und             -   Abzeichnung der einzelnen Rechnungsabschlüsse der
    Finanzberichterstattung           Schulen und des BGS für das Jahr 2019 durch den
                                      zentralen Rechnungsführer;
                                  -   Abzeichnung des konsolidierten Jahresabschlusses der
                                      Europäischen Schulen 2018 durch den zentralen
                                      Rechnungsführer (Art. 73 HO);
                                  -   Erstellung eines Jährlichen Tätigkeitsberichts des Systems
                                      der Europäischen Schulen für das Jahr 2019 (Art. 103
                                      Absatz 6 HO) und Vorlage beim Obersten Rat;
 6. Audit und Einhaltung          -   Prüfung des Rechnungsabschlusses 2018 von sieben
    der Normen für die                Schulen (Alicante, Brüssel I, Brüssel II, Brüssel III, Brüssel
    interne Kontrolle                 IV, Karlsruhe und München) durch die externe
                                      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte;
                                  -   Beratungsauftrag des IAS bezüglich des Personaleinsatzes
                                      und der Verteilung von Nicht-Lehr-Aufgaben an den
                                      Europäischen Schulen;
                                  -   Weiterverfolgung     noch      nicht    umgesetzter
                                      Prüfungsempfehlungen, die als zur Überprüfung bereit
                                      eingestuft sind.

Jede Schule und das BGSES haben die Umsetzung des internen Kontrollsystems zum Ende des
Berichtsjahres selbst bewertet. In der folgenden Tabelle sind die Normen für die interne Kontrolle in
Verbindung mit den sechs Bausteinen sowie die Zahl der Schulen/das BGSES dargestellt, die die
Normen vollständig (grün)/teilweise (gelb)/noch nicht (rot) umgesetzt haben. Das Ergebnis lautet
wie folgt:

   1) Die Normen in Bezug auf das Leitbild und die Werte sowie die Personalverwaltung wurden
      von den Schulen als wirksam umgesetzt bewertet und funktionieren weitgehend gut.
      Gleichwohl gibt es nach wie vor Schwachstellen bei der Beurteilung der Leistung der
      Mitarbeiter gemäß dem entsprechenden Personalstatut.

   2) Die ES haben die Normen für die interne Kontrolle in den Bereichen Planung und
      Risikomanagement in zufriedenstellender Form umgesetzt. Dies war einerseits möglich, weil
      die Schulen gemeinsame Vorlagen für die jährlichen Schulpläne (pädagogisch und
      finanziell/verwaltungstechnisch) verwenden und an der Erreichung gemeinsamer Ziele auf
      jährlicher Basis arbeiten. Andererseits hat das BGSES 2019 einen Mehrjahres- und
      Jahresplan für das System der ES in den Bereichen Personal, Pädagogik, Verwaltung,
      Finanzen und Anerkannte Europäische Schulen festgelegt, den es seither erstellt. Darüber
      hinaus      wurden      die   Bemühungen      zur    Umsetzung      eines     sinnvollen
      Risikomanagementsystems, von regelmäßigen Analysen und Rückmeldungen fortgeführt.

   3) Im Hinblick auf die Säule „Abläufe und Kontrolltätigkeiten“ zeigen die Bewertungen, dass die
      Norm für die Kontrolle in Bezug auf „Ausnahmen“ an allen Schulen/im BGSES wirksam

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Jährlicher Tätigkeitsbericht 2019 (Art. 103 Abs. 6 - HO 2017)
umgesetzt wurde. Gleichwohl wurden die meisten anderen Normen (Ablauforganisation,
   Verfahren, Kontinuität des Dienstbetriebs und Dokumentenverwaltung) von mehr oder
   weniger der Hälfte der Schulen/vom BGSES teilweise umgesetzt, während einige andere
   Schulen nach wie vor Probleme bei der Umsetzung haben. Es wurden hauptsächlich
   folgende Schwachstellen aufgezeigt:

       •   Mit der Umsetzung der finanziellen Steuerung der Zentralisierung des
           Finanzverwaltungsmodells wurde damit begonnen, im gesamten ES-System
           Verfahren umzusetzen und zu harmonisieren. Für einige Schulen ist die Umsetzung
           allerdings aufgrund der unzureichenden Personaldecke nach wie vor ein Problem.

       •   In Bezug auf die „Kontinuität des Dienstbetriebs“ haben die meisten Schulen/das
           BGSES keinen Notfallplan, der sich auf mögliche Großereignisse bezieht, und auch
           keinen Krisenplan für den Fall größerer Ausfälle. In diesem besonderen Bereich
           fehlen innerhalb des Systems noch Handlungshilfen.

       •   Für die Norm für die interne Kontrolle in Verbindung mit „Mail- und
           Dokumentenmanagement“ hat die Hälfte der Schulen die Norm vollständig
           umgesetzt, andere Schulen wiederum befinden sich noch in der Umsetzung. Mit der
           Einstellung des Datenschutzbeauftragten im BGSES und den lokalen
           Korrespondenten an den Schulen wurden die Datenschutzvorschriften und -
           richtlinien umgesetzt und innerhalb des Systems harmonisiert.

4) Im Fall der Normen für die interne Kontrolle in Verbindung mit „Informationen und
   Finanzberichterstattung“ wurde eine Reihe von Verbesserungen verzeichnet, denn
   verschiedene ausführliche Berichte in SAP stehen den Schulen/dem BGSES jetzt zur
   Verfügung. Dennoch sind in den Bereichen Abruf und Analyse einschlägiger Finanz- und
   Steuerungsinformationen für eine bessere Entscheidungsfindung noch immer einige
   Probleme ungelöst.

5) Die letzte Säule bezieht sich auf „Audit und Einhaltung der Internen Kontrolle“ und wurde
   allgemein aufgrund des Mangels an qualifiziertem Personal, das an den Schulen für die
   interne Kontrolle zuständig ist, als teilweise umgesetzt eingestuft, mit der Folge, dass die
   Bewertung der Normen für die interne Kontrolle über alle Schulen hinweg nicht einheitlich
   erfolgte.

   Aufgrund der Selbstbewertung der internen Kontrollsysteme an den Schulen/im BGSES
   können wir schlussfolgern, dass trotz der festgestellten Verbesserungen (siehe Tabelle der
   ergriffenen Maßnahmen) weitere erhebliche Anstrengungen in den Bereichen Leistung und
   Förderung der Mitarbeiter, Kontinuität des Dienstbetriebs und Finanzberichterstattung
   erforderlich sind.

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Jährlicher Tätigkeitsbericht 2019 (Art. 103 Abs. 6 - HO 2017)
NUMBER OF SCHOOLS + OSG
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     PILLAR               INTERNAL CONTROL STANDARDS                 Fully        Partially     Not
                                                                  implemented   implemented implemented
  I. MISSION AND   1. Mission                                              12             2             0
       VALUES      2. Ethical and organisational values                    10             4             0
    II. HUMAN      3. Staff recruitment and allocation                      8             6             0
   RESSOURCES      4. Staff performance and development                    10             3             1

III. PLANNING AND 5. Definition of objectives and indicators               10             4             0
RISK MANAGEMENT
                  6. Systematic risk management                            13             1             0
                   7. Operational structure                                 8             6             0
                   8. Procedures                                            5             8             1
  IV. OPERATIONS
                   9. Exceptions                                           13             1             0
   AND CONTROL
     ACTIVITIES    10. Control and supervision arrangements                 9             4             1
                   11. Continuity of operations                             5             8             1
                   12. Mail and document management                         7             7             0
 V. INFORMATION
                13. Management information and communication                6             8             0
  AND FINANCIAL
     REPORTING  14. Accounting and Financial reporting                      9             5             0
   VI. AUDIT AND
COMPLIANCE WITH 15. Audits                                                 10             4             0
INTERNAL CONTROL 16. Assessment of compliance with the internal
    STANDARDS    Control Standards                                          6             8             0

   C. Verzeichnis der Ausnahmen

Gemäß der Norm für die interne Kontrolle 9 (vom OR genehmigtes Dokument 2016-10-D-27)
verfügen alle Schulen und das BGSES über ein Verzeichnis der Ausnahmen. Der Grundgedanke
besteht darin, dass bei jeder Verletzung einer Regel, Vorschrift oder Entscheidung in Frage gestellt
werden könnte, ob bei der Ausführung des Haushaltsplans eine wirtschaftliche Haushaltsführung
betrieben und/oder aber das Ansehen der Schule beschädigt wird. Daher ist es wichtig, jede
Verletzung möglichst frühzeitig einzeln zu analysieren und sie ordnungsgemäß zu dokumentieren
und zu begründen. Wichtig ist außerdem, einen Überblick über sämtliche in einem Jahr begangenen
Verstöße zu behalten, da sich diese - vielleicht nicht im Einzelnen, sondern in der Summe - auf die
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und die vom Anweisungsbefugten unterzeichnete
Zuverlässigkeitserklärung auswirken könnten.

Im Laufe des Jahres 2019 wandten die Schulen und das BGSES das „Memorandum für die Nutzung
des Ausnahmeverzeichnisses“ (2018-07-M-01) an.

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Insgesamt wurden an den Schulen und im BGSES 123 Ausnahmen verzeichnet. Die folgenden
Schaubilder vermitteln einen Überblick über die Ausnahmen.

Ausnahmen nach Kategorie:

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Ausnahmen nach Schule:

Im Vergleich zum letzten Jahr ist die Gesamtzahl der Ausnahmen von 174 auf 123 zurückgegangen.

Bei den wichtigsten Kategorien, bei denen es sich im letzten Jahr um „Vorschüsse“, gefolgt von
„Zahlungen außerhalb von SAP“ und „Auftragsvergaben - Nichteinhaltung von Vorschriften“
handelte, war eine Verschiebung hin zu einer viel höheren Zahl von Ausnahmen in Verbindung mit
„Auftragsvergaben“, gefolgt von „Zahlungen außerhalb von SAP“ und „SoD - Nichteinhaltung der
definierten Tabelle zur Funktionstrennung“ festzustellen. Es wird davon ausgegangen, dass die
Zahlungen außerhalb von SAP mit der Einführung einer gemeinsamen Online-Banking-Software
und der zentralen Freigabe von Zahlungen durch das Team des zentralen Rechnungsführers weiter
abnehmen werden. Es sei darauf hingewiesen, dass Schulen mit vielen Ausnahmen in Verbindung
mit der Auftragsvergabe (EEB1, München, BGSES) nach Möglichkeiten suchen, um diese künftig
zu vermeiden, etwa durch Weiterbildung ihres Personals, die Nutzung von Rahmenverträgen oder
die Bündelung von Verfahren zwischen verschiedenen Schulen/dem BGSES. Was „SoD -
Nichteinhaltung der definierten Tabelle zur Funktionstrennung“ anbetrifft, ist anzumerken, dass dies
unter anderem daran liegt, dass die Buchhaltungen an bestimmten Schulen äußerst klein sind und
Schwierigkeiten haben, Personal für die verschiedenen Vorgänge zu finden (Bergen, Varese). Ein
weiterer wichtiger Grund ist das langfristige Fernbleiben von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen vom
Dienst in der Buchhaltung (München).

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D. Risikomanagement

Das Management, die Weiterverfolgung und Berichterstattung über Risiken, die seit 2015
kontinuierlich eingeführt werden, wurden auch das gesamte Jahr 2019 über fortgeführt. Hierzu
gehörten folgende Tätigkeiten:

   -   Besprechung der wichtigsten Risiken zwischen den Direktoren zweimal pro Jahr (Mai/Juni:
       pädagogische Risiken; Dezember: administrative und finanzielle Risiken);

   -   halbjährliche Aktualisierung der Spitzenrisiken der Schulen, Bewertung durch die Leitung
       jeder einzelnen Schule, Präsentation auf den Verwaltungsratssitzungen;

   -   halbjährliche Besprechung der wichtigsten Risiken des ES-Systems im Leitungsteam im
       BGSES (Februar und Oktober), Aktualisierung der Dokumentation und Vorstellung in den
       Leitungsgremien;

   -   Überblick über und Überarbeitung der Risikoregister der Schulen auf zentraler Ebene,
       Rückmeldung auf den Verwaltungsratssitzungen.

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Spitzenrisiken der Schulen
seit 2018 bis Anfang 2020.

Einige Risiken verlieren an Bedeutung. Dies ist wichtig, denn es zeigt, das die Aktionspläne
umgesetzt und wichtige Entscheidungen von den Leitungsgremien getroffen werden.

 Finanzielle und         Jan. 2018     Jan. 2019     Jan. 2020   Erläuterung
 administrative
 Risiken:
 Bezeichnung des
 Risikos

 Schwachstellen in           12           13         11          Schwachstellen in Bezug auf SAP
 den finanziellen                                                wurden behoben, eine Reihe von
 Verwaltungsabläufen                                             Schulen kommt mit der
                                                                 Aktualisierung ihrer Verzeichnisse
                                                                 des Anlagevermögens gut voran
                                                                 Ein sehr hohes Risiko besteht nach
                                                                 wie vor in Mol.

 Unzureichende               9             9         10          Die Umsetzung von Maßnahmen
 Sicherheits-                                                    wird von manchen Mitgliedstaaten
 maßnahmen                                                       zurückgestellt.

 Zunehmende                  15           18         15          Weniger Ausfälle, Verbesserungen
 Abhängigkeit von IT                                             bei den Sicherungskopien
 und der
                                                                 Ein sehr hohes Risiko besteht nach
 Telekommunikation
                                                                 wie vor an den Schulen EEB I, EEB
                                                                 IV, Karlsruhe, Luxemburg II und Mol.

                                           13 / 49                                 2020-02-D-16-de-3
Verzögerungen bei           14           12        12           Keine einheitliche Entwicklung
der Sanierung und                                               dieses Risikos an den einzelnen
Bereitstellung von                                              Schulen.
Gebäuden

Unzureichende Zahl          18           17        15           Hat sich verringert, da die Stellen an
geschulter                                                      einigen Schulen vergeben wurden
Verwaltungs-
                                                                Ein sehr hohes Risiko besteht nach
mitarbeiter
                                                                wie vor an den Schulen EEB III,
                                                                EEB IV, Frankfurt und München.

Fehlen eines                             15        13           Ein sehr hohes Risiko besteht nach
Personalver-                                                    wie vor an den Schulen EEB III,
antwortlichen/einer                                             Frankfurt, Karlsruhe und Mol.
Personalabteilung

Pädagogische            Sept. 2017   Sept. 2018    Sept. 2019   Erläuterung
Risiken:
Bezeichnung       des
Risikos

Mangelnde                   10           10        9            Die Schulen, die dieses Risiko als
Harmonisierung/                                                 wichtig bewerteten und an die in den
Abstimmung                                                      Berichten über die
zwischen den                                                    Gesamtschulinspektion auch
Abteilungen                                                     Empfehlungen ausgesprochen
                                                                wurden, kommen mit der
                                                                Umsetzung voran.

Zahl der                    10           11        10           Die Entwicklung dieses Risikos an
Unterrichtsstunden                                              den Schulen ist unklar
nicht gewährleistet
                                                                Keine der Schulen hat es als ein sehr
                                                                hohes Risiko eingestuft.

Schwierigkeiten bei         19           18        15           Das Risiko hat insbesondere an den
der Einstellung von                                             Schulen, an denen im April 2019
Ortslehrkräften                                                 eine Erhöhung der Gehälter erzielt
                                                                wurde (Luxemburg, Karlsruhe),
                                                                abgenommen.

Folgen der Brexit-          15           16        14           Zum Zeitpunkt der Bewertung war
Entscheidung                                                    Großbritannien noch nicht aus der
                                                                EU ausgetreten, aber die Schulen
                                                                haben sich besser vorbereitet.

Entwicklung der             21           18        16           Das Risiko bleibt an den Schulen in
Schülerzahlen                                                   Brüssel dauerhaft hoch,
(konstanter Anstieg)                                            insbesondere an den Schulen EEB
                                                                2 und EEB 3, aber auch Frankfurt,

                                         14 / 49                                  2020-02-D-16-de-3
wo man auf ein neues Gebäude
                                                             wartet

 Entwicklung der              15        12        12         Das Risiko bleibt an den kleineren
 Schülerzahlen                                               Schulen seit dem Rückgang in
 (konstanter                                                 Verbindung mit dem Umzug der
 Rückgang)                                                   Arzneimittel-Agentur nach
                                                             Amsterdam, wodurch sich die Lage
                                                             an der Schule Bergen verbessert
                                                             hat, konstant.

Aber auch bei den Risiken in Verbindung mit dem System der Europäischen Schulen stellen wir
positive Entwicklungen fest:

 Risiken in Verbindung Februar 2019 Februar 2020 Erläuterung
 mit dem System der
 Europäischen Schulen

 Unbesetzte abgeordnete       15             16          Trotz der auf der Tagung des OR
 Stellen (für Lehrer und                                 gefassten positiven Beschlüsse ist
 Führungspositionen)                                     die    Situation    noch      immer
                                                         besorgniserregend: Auf wichtige
                                                         Führungspositionen, z. B. Stellen
                                                         für Direktoren und stellvertretende
                                                         Direktoren, gehen nur sehr wenig
                                                         Bewerbungen ein, die Zahl der
                                                         Lehrer bleibt eher konstant, anstatt
                                                         zu steigen.

 Schwierigkeiten, hoch        15             12          Neue Gehaltstabelle im Januar
 qualifiziertes und                                      2020 in Kraft getreten, bietet
 spezialisiertes VDP zu                                  Möglichkeiten für ein längeres
 binden und einzustellen                                 Berufsleben und mehr Flexibilität in
                                                         Bezug auf die Ersteinstufung von
                                                         Bewerbern.

 Ausgewogenheit der           15                         Risiko gehört zu Risiko 1
 Kosten zwischen den                                     (Unbesetzte abgeordnete Stellen)
 Mitgliedstaaten und den
 EU-Organen gefährdet

 5. Schule in Brüssel, die für 25            20          Positiv: Die belgische Regierung
 2019 erwartet wurde, wird                               hat bezüglich des Standortes der 5.
 nicht   vor     2026     zur                            Schule      eine     Entscheidung
 Verfügung stehen                                        getroffen; Eröffnungstermin noch
                                                         offen, Regelungen bezüglich der
                                                         Belegung der Schule müssen noch
                                                         beschlossen werden.

 Umsetzung              der                  4           Zahlung des Beitrags zum
 Kostenneutralität der AES                               Haushaltsplan des BGS 2020,

                                        15 / 49                                2020-02-D-16-de-3
regelmäßige Überprüfung der
                                                            Kostenneutralität geplant.

 Anerkennungsverfahren     15                9              Vereinbarung      über      das
 und Kostenneutralität der                                  Anerkennungsverfahren getroffen,
 Anerkannten                                                zusätzlicher    Aufwand      für
 Europäischen      Schulen                                  Inspektoren und Sachverständige
 (AES) ist gefährdet                                        ist nach wie vor ein Risiko,
                                                            Fortbildungen müssen vorbereitet
                                                            werden

 Keine   ordnungsgemäße 12                   8              Umsetzung im Rahmen des
 Umsetzung des neuen                                        Abiturs     2021     im   Gange,
 Notensystems                                               Fortschritte wie geplant.

 Ordnungsgemäße         15                   15             Weitere Kommunikation
 Bewertung des neuen                                        erforderlich.
 Notensystems    in den
 Mitgliedstaaten

   E. Tätigkeiten des Internen Auditdienstes (IAS)

2019 nahm der IAS einen Beratungsauftrag bezüglich des Personaleinsatzes und der Verteilung
von Nicht-Lehr-Aufgaben an den Europäischen Schulen wahr.

Für diesen Beratungsauftrag besuchte der IAS das BGSES und die Schulen Laeken, Luxemburg II
und Frankfurt. Alle Schulen unterstützten ihn bei diesem Einsatz und steuerten Anregungen und
Impulse bei.

Ziel des Beratungsauftrags war es, den Europäischen Schulen Beratung bezüglich der geeigneten
Personalausstattung für andere als Lehraufgaben anzubieten, genauer gesagt, die Schulen in der
Frage zu beraten, wie sie den Personaleinsatz und die Verteilung von Nicht-Lehr-Aufgaben
verbessern können.

Anfang Februar 2020 erhielten die Europäischen Schulen den Abschlussbericht. Die Ergebnisse
des Berichts wurden den Führungskräften im BGSES mitgeteilt und erläutert und den Mitgliedern
des Haushaltsausschusses vorgelegt. Der Bericht steht für die Mitglieder des Obersten Rates zur
Verfügung.

Die Ergebnisse des Berichts sind auslegungsbedürftig und müssen weiter analysiert werden. Dies
wird 2020 erfolgen und wird sich sicherlich auf weitere Umstrukturierungsmaßnahmen und auf die
Stellenanforderungen auswirken.

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Nach der Überprüfung der Umsetzung hat der IAS folgende noch nicht umgesetzte Empfehlungen
im Laufe des Jahres 2019 abgeschlossen:
   ✓ Funktionstrennung innerhalb von SAP – kritisch
   ✓ Aufgaben in Verbindung mit der operativen und finanziellen Auslösung und/oder
     Überprüfung – sehr wichtig
   ✓ Standardarbeitsverträge – sehr wichtig
   ✓ Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen an den Schulen – sehr wichtig
   ✓ Kapitalanlagenbuchhaltung – sehr wichtig
   ✓ Funktionalitäten für die Rechnungen von Schülern – wichtig

Damit bleiben zu Beginn des Jahres 2020 15 Empfehlungen (davon 3 mit demselben Aktionsplan)
offen. Diese wurden in unseren Plänen für das Jahr berücksichtigt.

In der zweiten Jahreshälfte 2020 wird der IAS eine Prüfung der Kontrollen des Europäischen Abiturs
an Schulen des Typs 1, aber auch an den Anerkannten Europäischen Schulen durchführen.

   F. Tätigkeiten des Europäischen Rechnungshofs (EuRH)

Der Hof hat 2019 Folgendes geprüft:

   -   den konsolidierten Jahresabschluss der ES;

   -   die einzelnen Abschlüsse und internen Kontrollsysteme (Einstellung, Auftragsvergabe und
       Zahlungen) des BGSES und der Schulen Bergen und Varese;

   -   die Arbeit der externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte, die die Abschlüsse und
       internen Kontrollsysteme von 7 Schulen geprüft hat;

   -   der Hof hat die Prüfungen des Vorjahres weiterverfolgt.

Der Hof hat keine wesentlichen Fehler festgestellt, mit Ausnahme einer Unsicherheit bezüglich der
Verbindlichkeit der Europäischen Schule München, die sich aus den Gehältern abgeordneter Lehrer
ergibt. Da einige Mitgliedstaaten ihren Anteil an der Verbindlichkeit der Europäischen Schule
München nicht bestätigten, hatte die externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte ihren
Bestätigungsvermerk eingeschränkt, um dieser Unsicherheit Rechnung zu tragen.

Der Hof erklärte, dass die externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte Fehler bei der
Berechnung der Sozialleistungen an Mitarbeiter, der Verbuchung von Forderungen und der Buchung
von Gegenständen des Anlagevermögens aufgedeckt hat. Diese wurden von den Schulen berichtigt.

Im Hinblick auf das interne Kontrollsystem konnte der Hof ein weiteres Mal nicht bestätigen, dass
das BGSES und die geprüften Schulen die geltenden Vorschriften vollumfänglich einhielten. Er hat
Schwachstellen in den untersuchten Bereichen des internen Kontrollsystems aufgezeigt und
empfiehlt erneut, eine Reihe von Empfehlungen, die er in diesem und in früheren Berichten
ausgesprochen hat, umzusetzen.

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In ihren Antworten haben sich das BGSES und die Schulen dazu verpflichtet, sich weiterhin darum
zu bemühen, Fehler und Unzulänglichkeiten in Zukunft zu minimieren. Es wurden bereits bestimmte
Maßnahmen getroffen, um die vollständige Einhaltung der geltenden Vorschriften besser zu
gewährleisten.

Der Bericht über den Jahresabschluss der Europäischen Schulen für das Haushaltsjahr 2018 steht
für alle Mitglieder des Obersten Rates zur Verfügung.

   G. Tätigkeiten der externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte

2019 führte Deloitte eine Prüfung des Abschlusses an sieben Schulen für das Haushaltsjahr 2018
durch. Bei diesen Schulen handelte es sich um die ES Alicante, EEB1, EEB2, EEB3, EEB4,
Karlsruhe und München. Die Prüfung umfasste die Bilanzen zum 31. Dezember 2018 und die
Gewinn- und Verlustrechnung.

Hinweis zur Information: Diese Prüfungen finden turnusmäßig statt, was dazu führt, dass jede
Schule mindestens alle zwei Jahre geprüft wird.

Mit Ausnahme der Schule München gelangten die Prüfer zu dem Schluss, dass die Abschlüsse ein
wahrheitsgemäßes und den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Eigenkapitalausstattung und der Finanzlage der Schulen zum 31. Dezember 2018 und der
Ergebnisse für das zu diesem Stichtag endende Haushaltsjahr vermittelten (uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk).

Für München erteilte Deloitte einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk, was bedeutet, dass die
Gesellschaft der Auffassung war, dass der endgültige Jahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Schule vermittelte, mit Ausnahme der
Differenzbeträge in Bezug auf die Verbindlichkeit, die sich aus den Gehältern abgeordneter Lehrer
ergibt.

Allen vorgeschlagenen Empfehlungen für Anpassungen und Neueinstufungen wurde während der
Erstellung der endgültigen einzelnen Abschlüsse und des endgültigen konsolidierten
Jahresabschlusses der Europäischen Schulen nachgekommen.

Im Hinblick auf die internen Kontrollsysteme gab Deloitte jeder einzelnen geprüften Schule
Empfehlungen ab, die sich hauptsächlich bezogen auf

   ✓ das Fehlen eines schriftlichen Handbuchs für die Bearbeitung der Gehälter;

   ✓ das Fehlen eines Reservesystems aufgrund der geringen Zahl von Mitarbeitern in der
     Buchhaltung;

   ✓ das    Risiko  falscher  Abrechnungsbeträge:     das    derzeitige Tool   für   die
     Gehaltsabrechnungsdaten ermöglicht keinerlei Änderungen und Anpassungen für frühere
     Zeiträume.

                                           18 / 49                                 2020-02-D-16-de-3
Die Schulen werden gebeten, diese genau weiterzuverfolgen und auf den Verwaltungsratssitzungen
über ihre Umsetzung zu berichten.

Die Ergebnisse der Prüfung von Deloitte wurden dem Hof mitgeteilt und dienten als Grundlage für
den Bestätigungsvermerk.

   4. UMSETZUNG DER REFORM DES SYSTEMS DER EUROPÄISCHEN SCHULEN

    A.     Reform des Systems der Europäischen Schulen - Kontext
      Zehn Jahre nach der Reformentscheidung ist es sicherlich an der Zeit, die Entwicklung
      der Lage in diesen zehn Jahren zu bewerten.
      Die Überlegungen zur Reform des Systems der Europäischen Schulen, die als Reaktion
      auf die Entschließungen des Europäischen Parlaments 2002 und 2005 angestellt wurden,
      wurden auf der Grundlage des vom Obersten Rat auf seiner Tagung im April 2007 in
      Lissabon genehmigten „integrierten Aktionsplans“ fortgeführt.
      Die in Lissabon eingesetzten Arbeitsgruppen, die im April 2008 zu einer einzigen
      Arbeitsgruppe „Reform“ zusammengelegt wurden, und der damalige Generalsekretär
      haben Unterlagen erstellt, in denen eine Reihe von Vorschlägen zu den zentralen Punkten
      der Reform vorgelegt wurde:
          – Die Öffnung des Systems und des europäischen Abiturs für andere Schüler;
          – Die Reform der Governance
                 •   auf lokaler Ebene, indem den Europäischen Schulen mehr Autonomie
                     zugestanden wurde, und
                 •   auf zentraler Ebene, indem die Rolle und die Aufgabe der verschiedenen
                     Organe des Systems neu definiert wurden

          – Die Verteilung der Kosten der Entsendung von Lehrkräften auf die Mitgliedstaaten.
          Der Oberste Rat hat auf seiner Tagung im April 2009 Entscheidungen zu den drei
          Schwerpunkten der Reform getroffen:
     i.   Die Öffnung des Systems und des europäischen Abiturs für andere Schüler
          Im Rahmen der Öffnung des Systems der Europäischen Schulen hin zu einem
          System des europäischen Unterrichts, der an den anerkannten Schulen nach den
          vom Obersten Rat in seinen früheren Entscheidungen festgelegten Modalitäten erteilt
          wird, hat der Oberste Rat dem Generalsekretär den Auftrag erteilt, Vorschläge zur
          Reform des europäischen Abiturs zusammen mit der Arbeitsgruppe „Abitur“, der ein
          Vertreter der Schulleiter, der Eltern, der Lehrer und der Europäischen Kommission
          angehörte, sowie zusammen mit dem Inspektionsausschuss für den
          Sekundarbereich auszuarbeiten. Eine Reform des europäischen Abiturs wurde im
          Januar 2010 beschlossen, und die notwendigen Anpassungen der
          Rechtsvorschriften wurden im April 2010 genehmigt und traten ab September 2010
          für die Schüler der 6. Klasse in Kraft, die im Juni/Juli 2012 die europäische
          Abiturprüfung ablegen sollten.

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ii.   Die Autonomie der Europäischen Schulen und die Governance
           Der Oberste Rat hat die Rolle des Schulbeirats und des Verwaltungsrats festgelegt
           und eine konkrete Liste der Entscheidungen erstellt, die jedes dieser Gremien treffen
           kann, ohne auf die zentrale Governance Bezug zu nehmen, und die Modalitäten der
           Entscheidungsfindung innerhalb jedes dieser Gremien festgelegt. Er hat ferner die
           Rolle der zentralen Ebene im Hinblick auf Beratung und Unterstützung, Festlegung
           von Normen, Erstellung von Richtlinien und Bewertung von Ergebnissen definiert.
    iii.   Die Reform der Governance
           Der Oberste Rat hat ein Dokument über die Aufgaben der einzelnen
           Entscheidungsgremien des Systems auf zentraler und lokaler Ebene genehmigt.

    B.      Finanzierung des Systems: Verteilung der Kosten des abgeordneten Personals
            auf die Mitgliedstaaten (Kostenteilung)

Die im November 2013 im schriftlichen Verfahren angenommene Vereinbarung zur „Kostenteilung“,
die Ende dieses Jahres auslaufen würde, wurde durch einen Beschluss des Obersten Rates auf
dessen Sitzung in Athen im April 2019 ersetzt. Die neu angenommenen Vereinbarung zur
Kostenteilung basiert auf vier Hauptelementen:
   1. Schülerzahl nach Staatsangehörigkeit,
   2. Anzahl der Mitglieder des abgeordneten Personals nach Staatsangehörigkeit,
   3. Zielniveau der Anzahl der abgeordneten Personalmitglieder,
   4. Struktur des Systems in Sprachabteilungen, die einen Berichtigungskoeffizienten impliziert.
Die Anzahl der angemeldeten Schüler/innen wird jedes Jahr am 15. Oktober registriert. Alle – und
ausschließlich – Schüler/innen mit EU-Staatsangehörigkeit werden berücksichtigt – ausgenommen
die Schüler/innen der Europäischen Schule München. Schüler/innen mit zwei oder mehreren
Staatsangehörigkeiten werden geteilt berücksichtigt (doppelte Staatsangehörigkeit als 0,5+0,5,
dreifache Staatsangehörigkeit als 0,33+0,33+0,33 usw.).
Alle Arten abgeordneter Planstellen (Unterricht, Verwaltung, Aufsicht) werden berücksichtigt, wenn
die Zuweisung von Planstellen festgelegt wird. Die Mitglieder des abgeordneten Personals der
Europäischen Schule München werden aufgrund ihres besonderen Statuts, das in der 1977
unterzeichneten Vereinbarung festgelegt ist, aus der Anwendung des Strukturierten Modells der
Kostenteilung ausgenommen. Nach dieser Vereinbarung erstattet die Schule München den
entsendenden Mitgliedsstaaten die nationalen Gehälter der Mitglieder des abgeordneten Personals.
Um das Zielniveau für die Gesamtzahl an Abordnungen festzulegen, wurde als Grundlage für die
Berechnungen die Anzahl der zurzeit vorhandenen abgeordneten Mitarbeiter/innen herangezogen
und dazu die Anzahl der vollzeitäquivalenten (VZÄ) Ortslehrkräfte (OLK) addiert. Damit
repräsentieren 65 % dieser Zahl das Zielniveau für die Gesamtzahl an Abordnungen, um das
Zielverhältnis 65/35 % für abgeordnete Lehrkräfte bzw. OLK zu erreichen.
Jeder nationale Beitrag an Abordnungen wird auf Grundlage des Anteils an Schüler/innen und des
Zielniveaus für die Gesamtzahl an Abordnungen berechnet, und danach anhand der
Berichtigungskoeffizienten der Sprachabteilungen angepasst.

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Die Sprachabteilungskoeffizienten basieren auf der Tatsache, dass es Mitgliedsstaaten mit einer
Sprachabteilung an allen oder fast allen Schulen und Mitgliedsstaaten ohne Sprachabteilung oder
mit nur einigen Sprachabteilungen gibt. Auf Grundlage dieser Einstufung wurden zwei
Berichtigungskoeffizienten eingeführt. Die Differenz zwischen den beiden Koeffizienten sollte 0,2
bleiben1 und die Koeffizienten sollten dicht bei 1 liegen. Die Koeffizienten werden dann so festgelegt,
dass das Zielniveau nach deren Anwendung unverändert bleibt (Multiplikation in Bezug auf jeden
nationalen Beitrag in Abordnungen).
Die Mitgliedsstaaten haben einen Zeitraum von fünf Jahren erhalten, um das erwartete Niveau an
Abordnungen zu erreichen.
Im ersten Jahr würden die Mitgliedsstaaten ersucht werden, ein Fünftel der am Ende der fünf Jahre
erwarteten Abordnungen zu stellen. Nach der Berechnung entstandene Bruchteile von Stellen
werden auf die nächste Ganzzahl gerundet.
Jahr nach Jahr würden die Mitgliedsstaaten ersucht werden, 1/X (X wird Jahr nach Jahr für 4, 3, 2
und schließlich 1 stehen) der am Ende des X. Jahres erwarteten Abordnungen zu stellen. Bruchteile
werden immer auf die nächste Ganzzahl gerundet.
Es ist festzuhalten, dass das Zielniveau an Abordnungen, das jeder Mitgliedsstaat erreichen
müsste, jedes Jahr auf Grundlage der aktuellen Anzahl der Staatsangehörigkeiten der
Schüler/innen, der Anzahl der abgeordneten Lehrkräfte und des Zielniveaus für die Gesamtzahl
an Abordnungen aktualisiert (neu berechnet) werden müsste.
Da mehrere Delegationen erklärt haben, vorab wissen zu müssen, welcher Beitrag an
Abordnungen erwartet wird, wurde beschlossen, die Zahlen von Jahr N heranzuziehen, um den
erwarteten Beitrag für Jahr N+2 zu berechnen.
Das bedeutet, dass die Zahlen für Schülerpopulation und abgeordnete Lehrkräfte für das Jahr N
verwendet werden, um den erwarteten Beitrag an Abordnungen für das Jahr N+2 zu berechnen.
Da die Resultate dieser Berechnungen im Dezember des Jahres N zur Verfügung stehen, werden
die Delegationen die notwendige Zeit haben, um die Mittel bereitzustellen, um ihre
Verpflichtungen im Jahr N+2 zu erfüllen.
Der erwartete Beitrag ist somit lange genug im Voraus bekannt und die Dynamik des Prozesses
wird dennoch eingehalten werden können.
Das bedeutet, dass der OR den erwarteten Beitrag für September 2020 bereits beschlossen hat,
basierend auf dem neuen Modell der Kostenteilung und auf den Zahlen der Staatsangehörigkeiten
der Schüler/innen und abgeordneten Lehrkräfte für das letzte Schuljahr (Situation am 18. Oktober).

Die Tabellen zur Kostenteilung für September 2019, 2020 und 2021 sind nachstehend zu sehen.

1
    Die Differenz von 0,2 bei Berichtigungskoeffizienten, für Mitgliedsstaaten, in denen eine der L2 der Europäischen
    Schulen (Englisch, Französisch oder Deutsch) eine offizielle Landessprache ist, und allen anderen Mitgliedsstaaten,
    entspricht der berechneten Differenz an Unterrichtszeit in L1 und L2 im Curriculum der Europäischen Schulen.

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PUPILS COMING FROM THE MEMBER STATES/SECONDED TEACHERS BY MEMBER STATE IN ALL SCHOOLS AUTUMN 2018 WITHOUT MUNICH
     A             B             C             D             E              F            G              H             I            L            M            N
                Pupils with                Seconded                                                                             expected         total   Seconded
                                                                       Staff share
Nationalities /   an EU     % Pupils with Staff in post % Staff out of               Language                                   seconded      expected Staff in post
                                                                       required in                 Target level   Difference
  Member        nationality    an EU      per Member a Member                         section                                      post     secondments per Member
                                                                       function of                    (F*G)          (D-H)
   States        enrolled    nationality    State in        State                    coefficient                               contribution    in 2019    State in
                                                                         pupils
                15.10.2018                October 2018                                                                           in 2019        (D+L)   October 2019
AT               292.67           1.24             16          1.31          15.1            1.0         15.1           0.9             0          16           16
BE             2,811.17          11.90            157         12.87         145.1            1.0        145.1          11.9             0         157          165
BG               479.33           2.03             14          1.15          24.7            0.8         19.8          -5.8             6          20           17
CY                54.16           0.23              2          0.16           2.8            0.8          2.2          -0.2             0           2            2
CZ               495.83           2.10             18          1.48          25.6            0.8         20.5          -2.5             3          21           21
DE             2,501.17          10.59            186         15.25         129.1            1.0        129.1          56.9             0         186          175
DK               435.83           1.84             28          2.30          22.5            0.8         18.0          10.0             0          28           27
EE               238.50           1.01             10          0.82          12.3            0.8          9.9           0.1             0          10           11
EL             1,018.67           4.31             38          3.11          52.6            0.8         42.1          -4.1             4          42           37     Die Tabelle zur
ES             2,145.00           9.08             90          7.38         110.7            0.8         88.6           1.4             0          90           95     Kostenteilung    für
FI               508.83           2.15             29          2.38          26.3            0.8         21.0           8.0             0          29           28     September      2019
FR             2,952.58          12.50            191         15.66         152.4            1.0        152.4          38.6             0         191          192     basiert noch auf der
HR               171.17           0.72              1          0.08           8.8            0.8          7.1          -6.1             6           7            1     alten Berechnung
HU               566.42           2.40             17          1.39          29.2            0.8         23.4          -6.4             6          23           17     der Kostenteilung
IE               402.00           1.70             57          4.67          20.8            1.0         20.8          36.2             0          57           58     und Daten vom
IT             2,526.50          10.69             99          8.11         130.4            0.8        104.4          -5.4             5         104           91     15. Oktober 2018.
LT               401.33           1.70             15          1.23          20.7            0.8         16.6          -1.6             2          17           17
LU               237.42           1.00             18          1.48          12.3            1.0         12.3           5.7             0          18           19
LV               279.83           1.18              4          0.33          14.4            0.8         11.6          -7.6             8          12            5
MT                85.08           0.36              5          0.41           4.4            1.0          4.4           0.6             0           5            5
NL               756.58           3.20             58          4.75          39.1            0.8         31.3          26.7             0          58           56
PL               944.58           4.00             32          2.62          48.8            0.8         39.0          -7.0             7          39           35
PT               697.00           2.95             31          2.54          36.0            0.8         28.8           2.2             0          31           32
RO               591.17           2.50             13          1.07          30.5            0.8         24.4         -11.4            11          24           15
SE               541.08           2.29             28          2.30          27.9            0.8         22.3           5.7             0          28           26
SI               251.00           1.06              7          0.57          13.0            0.8         10.4          -3.4             3          10            9
SK               329.17           1.39             13          1.07          17.0            0.8         13.6          -0.6             1          14           13
UK               915.17           3.87             43          3.52          47.3            1.0         47.3          -4.3             4          47           38
TOTAL         23,629.24         100.00          1,220        100.00       1,220.0                     1,081.3         138.5            66        1286         1223
                                                   22 / 49                                                   2020-02-D-16-de-2
REVISED COST SHARING AGREEMENT: EXPECTED SITUATION IN SEPTEMBER 2020
PUPILS COMING FROM THE MEMBER STATES/SECONDED TEACHERS BY MEMBER STATE IN ALL SCHOOLS AUTUMN
                                     2018 WITHOUT MUNICH                                                                                                                      Die     Tabelle   zur
     A            B         C             D              E             F               G               H                I              J          K                           Kostenteilung      für
                                      Seconded                                                                      expected
                                                                                                                                                T otal                        September        2020
              Pupils with                                                                           T otal                                     expected
Nationalities   an EU
                                     Staff in post   Staff share
                                                                   Language                       expected
                                                                                                                    seconded         Total
                                                                                                                                               seconded
                                                                                                                                                                              basiert auf der neuen
                                     per Member      required in                  T arget level                     post extra    expected                                    Berechnung        der
 / Member     nationality   %                                       section                       seconded                                     posts in
                                       State in      function of                      (F*E)                        contribution secondment
   States      enrolled
                                       October         pupils
                                                                   coefficient                        posts
                                                                                                                     in 2020       s in 2019
                                                                                                                                               place on                       Kostenteilung     und
              15.10.2018                                                                              (G-D)                                      2020
                                         2018                                                                         (H/5)
                                                                                                                                                 (I+J)
                                                                                                                                                                              Daten vom 15. Oktober
AT              292.67        1.24           16             18             1.11           20                   4               1         16          17                       2018.
BE            2,811.17       11.90          157            170             1.11          189                  32               6        157         163
                                                                                                                                                                              Die Anzahl zusätzlicher
BG              479.33        2.03           14             29             0.91           26                  12               2         20          22
CY               54.16        0.23            2              3             0.91            3                   1               0          2           2                       Abordnungen         der
CZ              495.83        2.10           18             30             0.91           27                   9               2         21          23                       einzelnen
DE            2,501.17       10.59          186            151             1.11          168                   0               0        186         186                       Mitgliedsstaaten
DK              435.83        1.84           28             26             0.91           24                   0               0         28          28                       scheint in Spalte I auf.
EE              238.50        1.01           10             14             0.91           13                   3               1         10          11
                                                                                                                                                                              Zur Information der
EL            1,018.67        4.31           38             62             0.91           56                  18               4         42          46
ES            2,145.00        9.08           90            130             0.91          118                  28               6         90          96                       Mitgliedsstaaten
FI              508.83        2.15           29             31             0.91           28                   0               0         29          29                       scheint     auch     die
FR            2,952.58       12.50          191            178             1.11          199                   8               2        191         193                       Gesamtzahl der 2020
HR              171.17        0.72            1             10             0.91            9                   8               2          7           9                       erwarteten
HU              566.42        2.40           17             34             0.91           31                  14               3         23          26
                                                                                                                                                                              Abordnungen,
IE              402.00        1.70           57             24             1.11           27                   0               0         57          57
IT            2,526.50       10.69           99            153             0.91          140                  41               8        104         112                       basierend     auf   der
LT              401.33        1.70           15             24             0.91           22                   7               1         17          18                       Situation,    als    die
LU              237.42        1.00           18             14             1.11           16                   0               0         18          18                       Vereinbarung
LV              279.83        1.18            4             17             0.91           15                  11               2         12          14                       geschlossen       wurde
MT               85.08        0.36            5              5             1.11            6                   1               0          5           5
                                                                                                                                                                              (2018-19), in Spalte J
NL              756.58        3.20           58             46             0.91           42                   0               0         58          58
PL              944.58        4.00           32             57             0.91           52                  20               4         39          43
                                                                                                                                                                              auf.
PT              697.00        2.95           31             42             0.91           39                   8               2         31          33
RO              591.17        2.50           13             36             0.91           33                  20               4         24          28
SE              541.08        2.29           28             33             0.91           30                   2               0         28          28
SI              251.00        1.06            7             15             0.91           14                   7               1         10          11
SK              329.17        1.39           13             20             0.91           18                   5               1         14          15
UK              915.17        3.87           43             55             1.11           62                  19               4         47          51
TOTAL        23,629.24      100.00        1,220          1,427                         1,427                                  56       1286       1,342

                                                                                            23 / 49                                                       2020-02-D-16-de-3
Die     Tabelle   zur
                                                                                                                                               Kostenteilung      für
                                                                                                                                               September 2021 basiert
                                                                                                                                               auf     der     neuen
                                                                                                                                               Berechnung        der
                                                                                                                                               Kostenteilung     und
                                                                                                                                               Daten vom 15. Oktober
                                                                                                                                               2019.
                                                                                                                                               Die Anzahl zusätzlicher
                                                                                                                                               Abordnungen           der
                                                                                                                                               einzelnen
                                                                                                                                               Mitgliedsstaaten scheint
                                                                                                                                               in Spalte I auf. Zur
                                                                                                                                               Information           der
                                                                                                                                               Mitgliedsstaaten
                                                                                                                                               scheinen      auch    die
                                                                                                                                               Gesamtzahl der 2020
                                                                                                                                               erwarteten
                                                                                                                                               Abordnungen,
                                                                                                                                               basierend      auf    der
                                                                                                                                               Situation,     als    die
                                                                                                                                               Vereinbarung
                                                                                                                                               geschlossen        wurde
                                                                                                                                               (2018-19), und die in
                                                                                                                                               den        nachfolgenden
                                                                                                                                               Jahren         erwarteten
                                                                                                                                               Abordnungen, gemäß
                                                                                                                                               Vereinbarung, in Spalte
                                                                                                                                               J auf.

*Am 4/02/2020 betrug die Schulpopulation der Europäischen Schule in Alicante 1040 Schüler. Die Schülerpopulation der anderen in dieser Tabelle aufgeführten Europäischen
Schulen wurde am 15.10.2019 festgelegt.

                                                                                    24 / 49                                              2020-02-D-16-de-3
C.     Öffnung des Systems

           Anerkannte Schulen

Als Reaktion auf eine Entschließung des Europäischen Parlaments, in der empfohlen wurde, die
Zugänglichkeit zum Europäischen Abitur zu verbessern, entstand die Idee, nationale Schulen, die
nicht Teil der zwischenstaatlichen Organisation der Europäischen Schulen sind, in die Lage zu
versetzen, einen Lehrplan im Sinne der Europäischen Schulen anzubieten, der zum Europäischen
Abitur führt. Die Festlegung und Annahme von Kriterien für Europäischen Unterricht durch den
Obersten Rat auf seiner Tagung im April 2005 in Mondorf und die Verabschiedung der Reform im
Jahr 2008 eröffneten für nationale Schulen die Möglichkeit, Anerkannte Europäische Schulen zu
werden. Im Dezember 2019 wurde vom Obersten Rat ein neues Regelwerk für Anerkannte
Europäische Schulen genehmigt, das am 1. Januar 2020 in Kraft treten sollte.

Für den Unterricht vom Kindergarten bis zur 5. Sekundarschulklasse sind die Anerkannten
Europäischen Schulen (AES) über Anerkennungsvereinbarungen, die normalerweise eine
Gültigkeitsdauer von drei Jahren haben, an das System der Europäischen Schulen gebunden. Um
Unterricht in S6 und S7 anbieten zu können, der zum Europäischen Abitur führt, müssen AES eine
Zusatzvereinbarung zur Anerkennungsvereinbarung unterzeichnen, die ebenfalls eine
Geltungsdauer von üblicherweise drei Jahren vorsieht.

Bislang wurden insgesamt achtzehn Schulen vom Obersten Rat anerkannt, zwei weitere Schulen
wurden dieses Jahr eröffnet und einem Audit unterzogen, in der Hoffnung, ab dem 1. September
2019 Anerkennungsvereinbarungen abschließen zu können. Zwei weitere Schulen haben
Konformitätsdossiers vorgelegt und planen, im September 2020 bzw. 2021 zu öffnen. Zwei andere
Schulen haben mit Erfolg die Phase des Dossiers von Allgemeinem Interesse durchlaufen. Dies
ergibt insgesamt 24 Schulen, die entweder anerkannt oder im Anerkennungsverfahren befindlich
sind.

Die meisten dieser Anerkannten Schulen und diejenigen, die derzeit das Anerkennungsverfahren
durchlaufen, sind staatliche Schulen, und lediglich drei AES sowie zwei im Anerkennungsverfahren
befindliche Schule sind private Schulen.

Acht von achtzehn Anerkannten Schulen haben Zuschussvereinbarungen mit der Europäischen
Kommission unterzeichnet und erhalten einen finanziellen Zuschuss der EU anteilig zur Zahl der
Schüler, die Kinder von Bediensteten europäischer Organe und Agenturen sind und die Schule
besuchen. Zwei weitere Schulen standen zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts in
Verhandlungen     mit   der   Europäischen     Kommission     über    den   Abschluss      von
Zuschussvereinbarungen.

Nachstehend folgt eine Aufstellung der 24 Schulen in 14 EU-Mitgliedstaaten zusammen mit den
Abkürzungen, die für die Deutung der Schaubilder in diesem Bericht wichtig sind:

                                     25 / 49                                  2020-02-D-16-de-2
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