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Diese Ausgabe erscheint auch online 19. Februar 2021 Ausgabe 7 Jetzt anmelden! Das neue Programm ist da Tel.: 0711/550210 E-Mail: info@vhs-esslingen.de Homepage: vhs-esslingen.de Facebook: www.facebook.com/vhs.esslingen Plakat: vhs Esslingen
2 Aus Allen Gemeinden 19. Februar 2021 / Nr. 7 Kinderärzte AUF EINEN BLICK Zentrale Rufnummer: 116117 Ärztlicher Bereitschaftsdienst für Kinder und Jugendliche: Bürgermeisteramt Montag bis Freitag: 19 – 22 Uhr Reichenbach an der Fils Samstag, Sonn- und Feiertag: Telefon 5005-0 9 – 21 Uhr Sprechzeiten: Bitte coronabedingte Zu allen übrigen Zeiten übernimmt die Einschränkungen beachten. Notaufnahme des Klinikum Esslingen BürgerBüro (Tel. 5005-15) Sonn- und Feiertagsdienst in der die Notfallversorgung. Krankenpflege am mo. 9 - 19 uhr, Zuständig ist die zentrale kinder- und Di. und Do. 7 - 16 uhr, 20./21.02.2021 jugendärztliche Notfallpraxis und die mi. 7 - 13, Fr. 7 - 12 uhr Notaufnahme für Kinder und Jugend- Übrige Verwaltung: Reichenbach liche am Klinikum Esslingen, Hirsch- Mo. 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr, landstraße 97, 73730 Esslingen. Di. bis Do. 8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr Zu den angegebenen Zeiten können Fr. 8 - 12 Uhr; Patienten ohne Voranmeldung in die Bücherei: Tel. 984450 Klinik kommen, dort ist ständig ein Di. und Fr. 11 - 13 und 15 - 19 Uhr Arzt vorhanden. Bürgermeisteramt Hochdorf Zahnärzte Telefon 5006-0 Tel. 0711 7877755 Fr. Schmidt Sprechzeiten: mo. - Fr. 8 - 12 uhr, mo. zusätzlich 16 - 18.30 uhr HNO-Ärzte Hochdorf mi. zusätzlich 13 - 16 uhr Tel. 116117 Sprechzeiten - Termine mit Bürgermeister Kuttler, Frau Haller, Frau Nacht- und Sonntagsdienst Wimmer, Frau Stockburger und Herrn der Apotheken Kerner nach telefonischer Vereinbarung. Der Notdienst beginnt morgens um Bürgermeisteramt Lichtenwald 8:30 uhr und endet um 8:30 uhr des Telefon 9463-0, Fax 9463-33 nächsten Tages. Fr. Weidenbach Sprechzeiten: Samstag, 20.02.2021 mo., Di., mi., Do. 8 - 12 uhr, Central-Apotheke am Hundertwasser- Lichtenwald mo. 14 - 16 uhr, Di. 16 - 18 uhr, bau, Plochingen, Zehntgasse 1, Do. 14 - 18 uhr Tel. 07153 83360 Termine mit Bürgermeister Rentsch- ler, Herrn mayer und Frau Engelhardt Sonntag, 21.02.2021 nach telefonischer Vereinbarung. Rathaus-Apotheke, Wendlingen, uracher Str. 4, Tel. 07024 2230 Montag, 22.02.2021 Fr. Hartmayer NOTDIENSTE Grüne-Apotheke, Wendlingen, unterboihinger Str. 23, Tel. 07024 51311 Dienstag, 23.02.2021 Ärzte Löwen-Apotheke, Wendlingen, Albstr. 31, Tel. 07024 7363 Rufen Sie in dringenden, lebensbe- Mittwoch, 24.02.2021 drohlichen Notfällen sofort die Ret- Rathaus-Apotheke, Reichenbach, tungsleitstelle unter der Rufnummer 112 an. Hauptstr. 11, Tel. 07153 54172 Impressum Mittwochnachmittags geöffnet: Rathaus-Apotheke, Reichenbach, Bundesweite Rufnummer: 116 117 Hauptstr. 11, Tel. 07153 54172 Herausgeber sind die Gemeinden Reichenbach an der (kostenfrei aus allen Netzen) Kirch-Apotheke, Hochdorf, Fils, Hochdorf, Lichtenwald und der Gemeindeverwal- tungsverband Reichenbach an der Fils. unter dieser Rufnummer erfahren Sie Kauzbühlstr. 1, Tel. 07153 958276 Verantwortlich für den amtlichen Inhalt ist für Reichen- die zuständige Notfallpraxis - auch ein bach Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7, notwendiger Hausbesuch kann ange- Donnerstag, 25.02.2021 73262 Reichenbach o.V.i.A. - für Hochdorf Bürgermeister Gerhard Kuttler, Kirchheimer fordert werden. Eberhard-Apotheke, Notzingen, Straße 53, 73269 Hochdorf o.V.i.A. Für die Gemeinden Reichenbach und Wellinger Str. 1, Tel. 07021 45351 für Lichtenwald Bürgermeister Ferdinand Rentschler, Hauptstraße 34, 73669 Lichtenwald o.V.i.A. Lichtenwald Freitag, 26.02.2021 und für den Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach Notfallpraxis Esslingen am Klinikum Ess- Rathaus-Apotheke, Reichenbach, Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7, 73262 Reichenbach o.V.i.A. lingen, Hirschlandstr. 97, 73730 Esslingen Hauptstr. 11, Tel. 07153 54172 Druck und Verlag: NuSSBAum MEdiEn Weil der Stadt Dienstzeit mo.-Do. von 18 uhr bis 23 GmbH & Co. KG, merklinger Str. 20, 71263 Weil der uhr und Fr. 16.00 - 23.00 uhr; an Notdienst der Innungsbetriebe Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048, Wochenenden und Feiertagen von 8 www.nussbaum-medien.de uhr bis 23 uhr. Der Notdienst im Sanitär- und Gashei- Verantwortlich für den nichtamtlichen und den zungsbereich hat von 10 bis 18 uhr Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, merklinger Straße 20, Für die Gemeinde Hochdorf Bereitschaft 71263 Weil der Stadt Anzeigenannahme: Tel. 07163 1209-500, Wochentags ab 19 uhr bis 8 uhr und uhingen@nussbaum-medien.de. an den Wochenenden und Feiertagen Samstag, 20.02./Sonntag, 21.02.2021 Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu gilt die zentrale Notfallnummer Karl Scharpf GmbH & Co. KG, Sanitär entrichtenden Abonnementgebühr. 116 117 (siehe oben) - Heizung - Klempnerei, Fritz-müller-Str. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924- für alle Notfallpraxen in den zuständi- 136, 73730 Esslingen a.N., 0, E-mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de gen Krankenhäusern. Tel. 0711 939380
19. Februar 2021 / Nr. 7 Aus Allen Gemeinden 3 Damit bieten wir menschen in Trauer die möglichkeit, sich mit einem anderen menschen auszutauschen, über ihre Ge- fühle zu sprechen oder einfach nur eine Person an der Seite zu haben, die mitgeht, zuhört und achtsam da ist. Das geht unter Einhaltung der gültigen Corona-Regeln mit Abstand und mund-Nasen-Schutz in der freien Natur, an der frischen Stuttgarter Str. 4 Luft, zu zweit bei einem Spaziergang. mitarbeiterinnen un- 73262 Reichenbach serer Trauerbegleitungsgruppe bieten an, nach telefonischer Telefon 9511-0 Terminvereinbarung, mit einzelnen trauernden menschen ei- Für pflegerische Notfälle erreichen unsere Patienten uns nen Spaziergang zu zweit zu machen. Wochentag, uhrzeit, am Wochenende und bei Nacht unter der Ort und Länge des Spazierweges können ganz flexibel und Telefonnummer 0171 7069939 individuell vereinbart werden. Wir möchten Sie ermutigen, Geschäftsführerin: Brigitte Hummel, Telefon 951113 sich auf den Weg zu machen … Rufen Sie an! Sie erreichen Pflegedienstleitung: Ralf Daubner, Telefon 951111 uns unter der Handynummer: 0157 – 3013 8867. Wir nehmen Einsatzleitung Hauswirtschaft: uns Zeit für Sie! Beate Schulz, Telefon 951112 Ihre Trauerbegleitungsgruppe Deizisau und Altbach, Plochin- Essen auf Rädern: Sarah Erhard, Telefon 951114 gen, Reichenbach-Hochdorf-Lichtenwald - in Zusammenar- beit mit den jeweiligen Hospizgruppen. Sprechzeiten: montag bis Freitag 9:00 - 12:30 uhr montag und mittwoch 14:00 - 16:00 uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 uhr Musikschule Reichenbach/Fils Besuchen Sie uns doch im Internet und Umgebung e.V. unter www.diakonie-uf.de Kontaktdaten musikschule Reichenbach an der Fils und umgebung e.V. Schulstraße 29 Ambulanter Hospizdienst 73262 Reichenbach an der Fils Reichenbach . Hochdorf . Lichtenwald e.V. Tel: 07153/984452 info@musikschulereichenbach-fils.de www.musikschulereichenbach-fils.de Hospizgruppe Reichenbach-Hochdorf-Lichtenwald Bürozeiten: Einladung zur Mitgliederversammlung montag bis Donnerstag 9:00 - 11:30 uhr Liebe mitglieder des Ambulanten Hospizdienstes Reichen- mittwoch und Freitag 15:00 - 18:00 uhr bach-Hochdorf-Lichtenwald e.V. zu unserer diesjährigen mitgliederversammlung laden wir Sie herzlich ein. Wir freuen uns, dass wir diese Versammlung tatsächlich vor Ort abhalten dürfen. Da die Gemeinde Rei- Senioren-Online Reichenbach/Fils e.V. chenbach uns die möglichkeit gegeben hat, die Brühlhalle zu nutzen, haben wir genügend Platz für große Abstände und können alle Hygieneregeln gut einhalten. Wir freuen uns Regelinformation für 2020 auf Sie, auf Ihr Interesse und Ihre Anregungen. Gemäß un- Senioren Online Reichenbach/Fils e.V. ist ein Verein, der die serer Vereinssatzung sind dieses Jahr sowohl die mitglieder älteren Generationen an das Internet und der Nutzung von des Vorstands als auch die Kassenprüfer neu zu wählen. PCs und mobilgeräten heranführt und in der Nutzung aktiv Die Tagesordnung geht Ihnen persönlich mit der offiziellen unterstützt. Die Beratungs- und Betreuungstätigkeit ist eh- Einladung zu, gleichfalls die entsprechende Erläuterung des renamtlich. Für Kurse wird eine Kursgebühr erhoben. Hygienekonzepts. unsere mitgliederversammlung findet statt Die aktuellsten Termine und Informationen zu Kursen und am Mittwoch, den 10. März 2021 Vorträgen finden Sie unter "Aktuelles" auf unserer Home- um 18:00 Uhr page https://sor-fils.de oder besuchen Sie uns in unserem in Reichenbach, Brühlhalle Domizil Wilhelmstraße 15 in Reichenbach: (zurzeit wegen Hospizgruppe Reichenbach-Hochdorf-Lichtenwald Corona-Sperre geschlossen). Als ehrenamtlich Engagierte vom ambulanten Hospizdienst Die Beratungs- und Betreuung Termine sind: sind wir dazu ausgebildet, menschen in ihrer letzten Le- montags multimediagruppe von 15:00 - 18:00 uhr bensphase beizustehen. Gerade jetzt, wo viele allein sind in dienstags offene Tür von 10:00 - 12:00 uhr schwerer Krankheit, wäre das so nötig, für die, die krank donnerstags offene Tür von 15:00 - 18.00 uhr sind und auch für die Angehörigen, die vielleicht mit der Situation überfordert sind. Leider macht es Corona unglaub- unsere Telefonnummer lautet: 07153 550696 (Telefon ist lich schwierig, die Nähe und unterstützung so anzubieten, wegen Corona-Sperre zurzeit nicht besetzt) wie wir es gewohnt sind. Wir erreichen die menschen nicht unsere E-mailadresse lautet: sor.ev@t-online.de (wird wegen mehr so einfach, viele haben sehr verständliche Bedenken Corona-Sperre zurzeit nur sporadisch gelesen) und Ängste, jemanden ins Haus zu lassen. Auch wir selber Die E-mails werden zu den Öffnungszeiten der "Offenen wollen uns natürlich schützen, genauso wie wir diejenigen Tür" beantwortet. schützen möchten, die unsere Hilfe suchen. Deshalb bieten wir zunächst eine sehr ausführliche telefonische Beratung Alternative Kontakte in der Corona-Sperre: an. Wir können dabei auch eine ausschließlich telefonische Anrufbeantworter: 0151 5599 2447 Begleitung vereinbaren, ein Treffen im Freien oder ein Ge- mail-Adresse: sor-user00@web.de spräch vor Ort mit allen Hygieneregeln, die das erfordert. Digitalisierung im Gesundheitswesen Rufen Sie sehr gerne unser Hospiz-Telefon an, wir werden Die Digitalisierung hat alle Lebensbereiche erfasst und sicher eine gute Form der Begegnung finden. Sie erreichen macht auch vor dem Gesundheitswesen nicht halt. Neben uns unter der Nummer 0175 8396780. Bitte sprechen Sie der Tatsache, dass wir versuchen müssen Schritt zu hal- Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf die mailbox, wir ten, bringen die Digitalisierung und die künstliche Intelligenz rufen schnellstmöglich zurück. aber auch einen riesigen Blumenstrauß an ganz neuen Di- Aktuelles Angebot für Trauernde in Corona-Zeiten: agnose- und Behandlungsmöglichkeiten mit. In der nächs- Trauerspaziergänge ten Zeit kommen die ePatientenakte, das eRezept und die Das „Trauercafé Regenbogen“ kann derzeit wegen Corona eArbeitsunfähigkeits-Bescheinigung auf uns zu. Werfen wir nicht in der gewohnten Form stattfinden. Aber jetzt gibt es gemeinsam einen Blick darauf, was wir sonst noch in den stattdessen ein neues Angebot: Trauerspaziergänge. nächsten 10 - 15 Jahren zu erwarten haben.
4 Aus Allen Gemeinden 19. Februar 2021 / Nr. 7 Wegen der Corona-Beschränkungen fin- Donnerstag, 25. Februar; 19.00 -20.45 Uhr als Videokonferenz den der Vortrag und die anschließende Schätze aus Gottes Wort – 4. Mose 5-6 Diskussion online über das Konferenzsys- Vortrag „Wie kannst du dir an den Nasiräern ein Beispiel tem ZOOm statt. Den Zugangslink finden nehmen?“ Sie auf der Homepage von SOR "Aktu- Persönliche Kommentare zu 4.mo 5-6; Lesung 4.mo 5,1-18 elles" (https://sor-fils.de) und in dem QR- 19.30 Bibellehren: Worum können wir beten? Wie erhört Code in dieser Anzeige. Gott unsere Gebete? Wer mit einem Laptop, Tablet oder Smart- Code: SOR „Eine spektakuläre Entdeckung, die die geschichtliche Ge- phone teilnehmen will hat die technischen nauigkeit der Bibel bestätigt“ Voraussetzungen schon an Bord. Er benötigt nur die ZOOm- 19.50 Leben als Christ: Kannst du im märz/April vermehrt App, die er sich von seinem Store oder der ZOOm-HP dienen? Einladungsaktion herunterladen muss. Besitzer eines Stand-PC sollten eine 20.05 Bibelkurs anhand des Buches „Jehova deinen Gott uSB-Webcam mit mikrofon anschließen, sonst sind sie nur sollst du anbeten“ Kap.5 Abs. 9-16 stille Zuhörer. Biblische Bildung für jeden! www.jw.org; Sehen, Hören, Antworten finden Einwahldaten zu Videokonferenzen: Anfrage gern T 07163 - 531 943 Jehovas Zeugen JZ 14.Feb Samstag, 20. Februar; 18.00 -19.45 als Videokonferenz Denken Sie an den 18.00 Vortrag: „Wessen Versprechungen kann man vertrau- en?“, via Stream, Selters/Taunus. 18.35 „Jehova … befreit die, die am Boden zerstört sind“ MunD-naSen-Schutz – Psalm 34,18. Das „Leben ist kurz und voller Probleme“ – Hiob 14,1. Besprechung Wachtturm-Studienartikel 51/2020 via Zoom-Konferenz. Foto: Nodar Chernishev/istock/Getty Images Plus Zweck sollen Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet reduziert, Infektionswege (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes (1) Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen Verkündungsgesetzes und abrufbar unter http://www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung). aufgestellt, die Freiheiten des Einzelnen einschränken und die Anzahl physischer Regelungen erfolgt einerseits in Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger 1 Nichtamtliche konsolidierte Fassung nach Inkrafttreten der Verordnung der Landesregierung zur Auf Grund von § 32 in Verbindung mit §§ 28 bis 31 des Infektionsschutzgesetzes gegen die Ausbreitung des Virus SARSCoV2 (CoronaVerordnung – vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) geändert worden ist, wird verordnet: befristete Maßnahmen zur Abwendung einer akuten Gesundheitsnotlage (Coronavirus) zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Zu diesem (2) Zur Verfolgung dieser Ziele werden in dieser Verordnung Ge- und Verbote Kontakte in der Bevölkerung signifikant reduzieren. Die Umsetzung dieser Änderung der Corona-Verordnung vom 13. Februar 2021 (notverkündet gemäß § 4 des und andererseits durch hoheitliches Handeln der zuständigen Behörden. nachvollziehbar gemacht und die Aufrechterhaltung der medizinischen (in der ab 22. Februar 2021 gültigen Fassung) Teil 1 – Allgemeine Regelungen Vom 30. November 2020 Abschnitt 1: Ziele, CoronaVO)1 Versorgungskapazitäten gewährleistet werden. Ziele §1
7. zwingend erforderliche und unaufschiebbare Veranstaltungen, die der § 1a Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, und Befristete Maßnahmen zur Abwendung einer akuten Gesundheitsnotlage 8. die Durchführung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und sonstigen Bis einschließlich 7. März 2021 gehen die §§ 1b bis 1i den übrigen Regelungen beruflichen Fortbildungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften für die konkret dieser Verordnung und den aufgrund dieser Verordnung sowie den aufgrund der 19. Februar 2021 / Nr. 7 ausgeübte Tätigkeit erforderlich sind, sowie von Sprach- ����������������������;� Corona-Verordnung vom 23. Juni 2020 (GBl. S. 483), die zuletzt durch Artikel 1 der dies gilt nur, soweit diese nicht im Rahmen eines Online-Angebotes durchgeführt Verordnung vom 17. November 2020 (GBl. S. 1052) geändert worden ist, erlassenen werden können und unaufschiebbar sind. Rechtsverordnungen vor, soweit diese abweichende Vorgaben enthalten. (2) Nominierungs- und Wahlkampfveranstaltungen im Sinne des § 11 und die für die Parlaments- und Kommunalwahlen erforderliche Sammlung von § 1b Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge von Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerbern sowie für Volksbegehren, Volksanträge, Bürgerbegehren, Weitergehende Untersagungen und Einschränkungen von Veranstaltungen Aus Einwohneranträge und Einwohnerversammlungen sind zulässig. (1) Sonstige Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 sind untersagt. Dies gilt nicht für: § 1c Allen 1. notwendige Gremiensitzungen von juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähigen und teilrechtsfähigen Gesellschaften und Ausgangsbeschränkungen Gemeinschaften, Betriebsversammlungen und Veranstaltungen der Tarifpartner, (aufgehoben) 2. Eheschließungen unter Teilnahme von nicht mehr als ����������;�Kinder der Eheschließenden zählen hierbei nicht mit, § 1d 3. Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 4, Gemeinden Weitergehende Betriebsuntersagungen und Einschränkungen von Einrichtungen 4. im Präsenzbetrieb durchzuführende berufliche Ausbildung nach (1) Der Betrieb aller Einrichtungen nach § 13 Absatz 1 wird für den Publikumsverkehr Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung, wenn im aktuellen untersagt. Dies gilt nicht für: Ausbildungsjahr eine Zwischenprüfung oder eine Abschlussprüfung erfolgt, sowie im Präsenzbetrieb durchzuführende Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen, 1. Beherbergungsbetriebe soweit für notwendige geschäftliche, dienstliche sofern nicht in § 1f etwas Abweichendes geregelt ist, Übernachtungen oder in besonderen Härtefällen genutzt, 5. Veranstaltungen des Studienbetriebs im Sinne des § 13 Absatz 3, 2. das Gastgewerbe, insbesondere Schank- und Speisewirtschaften, einschließlich gastgewerblicher Einrichtungen im Sinne des § 25 Absatz 2 Gaststättengesetz, 6. Veranstaltungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die im Rahmen von ausschließlich für den Außer-Haus-Verkauf sowie Abhol- und Lieferdienste, für Leistungen oder Maßnahmen nach §§ 13, 14, 27 bis 35, 35a, 41 sowie §§ 42 bis die Verpflegung im Zusammenhang mit zulässigen Übernachtungsangeboten im 42e mit Ausnahme von § 42a Absatz 3a des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Sinne von Nummer 1, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) – durchgeführt werden, 5
6 3. Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem 1. der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke einschließlich Direktvermarktern, Akademiengesetz soweit die Ausgabe von Getränken und Speisen Metzgereien, Bäckereien und Konditoreien, ausschließlich zum Mitnehmen und im Rahmen des Außer-Haus-Verkaufs 2. Wochenmärkte im Sinne des § 67 GewO, erfolgt, 3. Ausgabestellen der Tafeln, 4. Sportanlagen, Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäder sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang soweit eine Nutzung 4. Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser, ausschließlich zu dienstlichen Zwecken, für den Reha-Sport, Schulsport, Orthopädieschuhtechniker, Hörgeräteakustiker, Optiker, Babyfachmärkte, Studienbetrieb, Spitzen- oder Profisport erfolgt, 5. Tankstellen, 5. Friseurbetriebe, die nach der Handwerksordnung Friseurdienstleistungen 6. Poststellen und Paketdienste, Banken und Sparkassen sowie Reise- und erbringen dürfen und entsprechend in die Handwerksrolle eingetragen sind, ab 1. Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im Öffentlichen Verkehr, März 2021, soweit sie ihre Dienstleistung nach vorheriger Reservierung 7. Reinigungen und Waschsalons, erbringen, Aus 8. der Zeitschriften- und Zeitungsverkauf, 6. Einrichtungen zur Erbringung medizinisch notwendiger körpernaher Dienstleistungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie 9. Verkaufsstätten für Tierbedarf und Futtermittelmärkte und und Fußpflege, 10. der Großhandel. Allen 7. Archive und Bibliotheken, soweit die Nutzung zur Abholung bestellter Medien und Wenn Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf Rückgabe von Medien erfolgt, unter entsprechender Anwendung von Absatz 2 nicht nach Satz 2 gestattet ist, verkauft werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil Satz 7, mindestens 60 Prozent beträgt. Diese Stellen dürfen dann alle Sortimente vertreiben, 8. Hundesalons, Hundefriseure und vergleichbare Einrichtungen der Tierpflege die sie gewöhnlich auch verkaufen. In allen anderen Fällen darf ausschließlich der unter entsprechender Anwendung von Absatz 2 Satz 7 und erlaubte Sortimentsteil weiterhin verkauft werden, sofern durch eine räumliche Abtrennung zum verboten Sortimentsteil gewährleistet ist, dass dessen Verkauf Gemeinden 9. Wettannahmestellen unter entsprechender Anwendung von Absatz 2 Satz 7. unterbleibt. Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Satz Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist abweichend von Satz 2 2 genannten Ausnahmen erlaubt. Bei der Einrichtung von Abholangeboten haben die Nummer 4 für den Freizeit- und Amateurindividualsport nach Maßgabe von § 9 Betreiber im Rahmen ihrer Hygienekonzepte insbesondere die Ausgabe von Waren Absatz 1 zulässig, soweit es sich um weitläufige Außenanlagen handelt und keine kontaktarm und innerhalb fester Zeitfenster zu organisieren. § 13 Absatz 2 bleibt Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder unberührt. Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt. Als weitläufige Außenanlagen im Sinne des (3) Wird eine Poststelle oder ein Paketdienst im Sinne des Absatzes 2 Satz 2 Satzes 3 gelten insbesondere Golf-, Reit- und Modellflugsportplätze sowie Skiloipen Nummer 6 zusammen mit einem untersagten Einzelhandelsbetrieb oder und Skipisten mit der Ausnahme von Skiaufstiegsanlagen. Ladengeschäft betrieben, darf der Einzelhandelsbetrieb oder das Ladengeschäft, mit (2) Der Betrieb von Einzelhandel, Ladengeschäften und Märkten, mit Ausnahme von Ausnahme von für den Brief- und Paketversand erforderlichen Nebenleistungen, Abholangeboten und Lieferdiensten einschließlich solcher des Online-Handels, wird nicht betrieben werden, wenn die mit dem Betrieb der Poststelle oder dem untersagt. Von der Untersagung sind ausgenommen: Paketdienst erwirtschafteten Umsätze einschließlich Nebenleistungen im Vergleich 19. Februar 2021 / Nr. 7
zu denen, die durch den Verkauf des Sortiments des untersagten 2. die Fahrausbildung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, des Einzelhandelsbetriebs oder Ladengeschäfts erwirtschaftet werden, eine Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes, des Technischen Hilfswerkes oder untergeordnete Rolle spielen. einer vergleichbaren Einrichtung, (4) Der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist ausschließlich zur 3. die bereits begonnene Fahrausbildung, die unmittelbar vor Abschluss durch ������������������;������������������������������������������������ die praktische Fahrerlaubnisprüfung steht oder 19. Februar 2021 / Nr. 7 (5) ��������������������������������25 Absatz 1 Gaststättengesetz sind zum Verzehr 4. die Durchführung einer nach § 1b Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 zulässigen von S����������������������������������������������������������mitnahmefähigen Veranstaltung. Speisen und Getränken ist zulässig, sofern der Verzehr auf dem �������sgelände in geeigneten Räumlichkeiten erfolgt. Satz 1 gilt nicht, wenn gewichtige Gründe dem Verzehr außerhalb d���������������������������������; in diesen Fällen haben die §1e ������������������������������������������insbesondere zu gewährleisten, dass Alkoholverbot ����������������������������������������������������������������������� Aus Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist auf von den zuständigen Behörden eingehalten wird und eine Mindestfläche von 1�������������������������������� festgelegten Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen Gastraum zur Verfügung steht. öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht (6) Einzelhandelsbetrieben und Märkten ist die Durchführung besonderer nur vorübergehend aufhalten, verboten. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken Allen Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten ist nur in verschlossenen Behältnissen erlaubt. lassen, untersagt. (7) Einrichtungen des Handwerks und des Dienstleistungsgewerbes nach Maßgabe § 1f des Absatzes 1 einschließlich Kraftfahrzeug-, Landmaschinen- und Betrieb der Schulen, Kindertageseinrichtungen und Fahrradwerkstätten sowie entsprechende Ersatzteilverkaufsstellen bleiben geöffnet. Kindertagespflegestellen In den Geschäftslokalen von Handwerkern und Dienstleistern ist der Verkauf von Gemeinden nicht mit handwerklichen Leistungen oder Dienstleistungen verbundenen Waren (1) Bis zum Ablauf des 21. Februar 2021 sind ���������;�������������������������������������������������������������� 1. der Unterrichtsbetrieb in der Präsenz sowie die Durchführung außerunterrichtlicher Telefondienstleistern sind nur die Störungsannahme und -beseitigung sowie die und anderer schulischer Veranstaltungen an den öffentlichen Schulen, Reparatur �������������������������������������������;������������������������ Grundschulförderklassen, Schulkindergärten und den entsprechenden auch im Zusammenhang mit der Vermittlung von Dienstleistungsverträgen, ist Einrichtungen in freier Trägerschaft, unzulässig. ������������2 gilt entsprechend, ausgenommen sind Einrichtungen im ����������������������� Satz 2 Nummer 5. 2. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege und �������������������������������������������������������-������������������������;� 3. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschule, flexiblen das gilt nicht für: Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule 1. die Fahrausbildung zu beruflichen Zwecken insbesondere in den LKW- und ���-Fahrerlaubnisklassen, untersagt. Das Kultusministerium und das Sozialministerium können zur 7
8 Durchführung abschlussrelevanter Prüfungsteile Ausnahmen zulassen. Förderschwerpunkte mit dem Bildungsgang Lernen sowie der Klassenstufen 9 und 10 in zieldifferenten inklusiven Bildungsangeboten, die sich auf ein nahtlos (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für anschließendes Bildungsangebot vorbereiten, 1. die Schulen am Heim an nach § 28 Landesjugendhilfegesetz anerkannten Heimen f) der beruflichen Schulen, die im Schuljahr 2020/21 eine Abschlussprüfung ablegen, für Minderjährige, soweit die Schüler ganzjährig das Heim besuchen, sowie mit Ausnahme der dualen Berufsausbildung, der berufsvorbereitenden Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Internat, die ganzjährig Bildungsgänge, der einjährigen Berufsfachschule, des einjährigen Berufskollegs geöffnet sind, für Sozialpädagogik, der einjährigen Berufskollegs BK I, des Berufskollegs 2. die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Ernährung und Erziehung und des Dualen Berufskollegs Fachrichtung Soziales, Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische 5. Einrichtungen nach § 14 Nummer 3 und entsprechende Bildungsgänge an Entwicklung, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit anderen beruflichen Schulen in der Ressortzuständigkeit des Kultusministeriums;���������������� Förderschwerpunkten mit diesen Bildungsgängen sowie die Schulkindergärten mit soweit der Unterrichtsbetrieb nicht im Rahmen eines Online-Angebotes durchgeführt diesen Förderschwerpunkten. Eine Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht in werden kann und er unaufschiebbar ist. Aus der Präsenz besteht nicht. (3) An die Stelle des Präsenzunterrichts tritt der Fernunterricht für Schülerinnen und 3. die Durchführung schriftlicher Leistungsfeststellungen in den auf der Grundschule Schüler aller Schularten ab der Jahrgangsstufe 5. Für die Schülerinnen und Schüler aufbauenden Schulen, den beruflichen Schulen sowie den entsprechenden der Grundschule werden analog oder digital Lernmaterialien durch ihre Lehrkräfte zur Allen Bildungsgängen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Verfügung gestellt. sofern eine Notenbildung zum Schulhalbjahr nach Einschätzung der unterrichtenden Lehrkraft ansonsten nicht möglich ist, (4) Ausgenommen von der Untersagung des Betriebs ist die Notbetreuung für teilnahmeberechtigte Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, 4. den für die Prüfungsvorbereitung neben dem Fernunterricht zwingend Grundschulförderklassen, der Klassenstufen 5 bis 7 der auf der Grundschule erforderlichen Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler aufbauenden Schulen, aller Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und a) der Klassenstufe 9 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Beratungszentren sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Gemeinden Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 2020/2021 die Abschlussprüfung ablegen, Schulkindergärten. Berechtigt zur Teilnahme sind Kinder, b) der Klassenstufe 10 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und 1. deren Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 2020/2021 die Abschlussprüfung ablegen, erforderlich ist, c) der Jahrgangsstufen 1 und 2 des allgemein bildenden Gymnasiums, des 2. deren Erziehungsberechtigte beide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich beruflichen Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule, sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben, und hierdurch an der Betreuung d) der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, die einen der unter a) gehindert sind, bis c) genannten Bildungsgänge in den entsprechenden Klassenstufen besuchen, 3. die aus sonstigen schwerwiegenden Gründen auf eine Notbetreuung angewiesen e) der Klassenstufen 9 der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sind. Lernen, der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren anderer 19. Februar 2021 / Nr. 7
Satz 1 Nummer 2 gilt auch, wenn eine Person alleinerziehend ist und sie die § 1f Voraussetzungen erfüllt. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte Betrieb der Schulen dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus zwingenden Gründen, (1) Untersagt sind zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung, an der Betreuung gehindert ist. 1. der Unterrichtsbetrieb in der Präsenz sowie die Durchführung außerunterrichtlicher (5) Die Notbetreuung erstreckt sich in der Regel auf den Zeitraum des Betriebs der und anderer schulischer Veranstaltungen an den öffentlichen Schulen und den 19. Februar 2021 / Nr. 7 Einrichtungen, den sie ersetzt. Sie findet in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind entsprechenden Einrichtungen in freier Trägerschaft, bisher besucht hat, durch deren Personal und in möglichst kleinen und konstant zusammengesetzten Gruppen statt. Ausnahmen hiervon sind nur in besonders zu 2. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschule, flexiblen begründenden Fällen zulässig. Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 der Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule. Kindertagesstättenverordnung kann in der Notbetreuung abgewichen werden, sofern die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht dennoch uneingeschränkt möglich ist. Das Kultusministerium und das Sozialministerium können zur Durchführung abschlussrelevanter Prüfungsteile Ausnahmen zulassen. (6) Der Betrieb der Schulmensen und der gemeinsame Verzehr von Speisen durch Aus Schülerinnen und Schüler sowie durch das an der Schule tätige Personal sind im (2) Der fachpraktische Sportunterricht in Präsenz ist, auch soweit der Rahmen des Unterrichtsbetriebs in der Präsenz und der Notbetreuung in möglichst Unterrichtsbetrieb nach den Absätzen 3 bis 13 wieder zulässig ist, untersagt. konstanten Gruppen unter Wahrung des Abstandsgebots von mindestens 1,5 Metern Abweichend hiervon ist fachpraktischer Sportunterricht in Präsenz zur Allen zwischen den Personen zulässig. Die Tische sind beim Schichtbetrieb zwischen den Prüfungsvorbereitung einschließlich der fachpraktischen Leistungsfeststellungen für Schichten grundsätzlich zu reinigen. die Schülerinnen und Schüler, die Sport als Prüfungsfach gewählt haben, mit der Maßgabe zulässig, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig (7) Ausgeschlossen von der Notbetreuung sind Kinder, eingehalten wird. Betätigungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten 1. die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder werden kann, sind untersagt. Es ist jedoch gestattet, mit einer nicht-medizinischen standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung Sicherheits- oder Hilfestellung zu leisten. Gemeinden soweit die zuständigen Behörden nichts anderes anordnen, oder (3) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für: 2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 10 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als 1. die Schulen am Heim an nach § 28 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden- ����������������������������;�������������������������������������������von 10 Württemberg anerkannten Heimen für Minderjährige, soweit die Schüler Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft wird, oder ganzjährig das Heim besuchen, sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Internat, die ganzjährig geöffnet sind, 3. die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen. 2. die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische (8) Ein Zutritts- und Teilnahmeverbot besteht in den Fällen von Absatz 7 Nummer 1 Entwicklung sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit nicht, sofern nach den Bestimmungen der Corona-Verordnung Absonderung eine anderen Förderschwerpunkten mit diesen Bildungsgängen, Pflicht zur Absonderung nicht oder nicht mehr besteht. 9
3. die Durchführung schriftlicher und praktischer Leistungsfeststellungen, (4) Abweichend von Absatz 1 findet der Präsenzunterricht an den Grundschulen in den Klassenstufen 1 bis 4 sowie den entsprechenden Klassenstufen der 10 4. den Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, soweit deren Betrieb nicht bereits nach Absatz 3 zulässig ist, in einem Wechselbetrieb mit geteilten Klassen a) der Klassenstufe 9 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und statt, deren Gruppenstärke höchstens die Hälfte des jeweils maßgeblichen Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 2020/21 die Abschlussprüfung ablegen, Klassenteilers beträgt. Es werden jeweils zwei Klassenstufen in der Präsenz b) der Klassenstufe 10 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und unterrichtet. Der Unterricht soll vorrangig in den Fächern Deutsch, Mathematik und Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 2020/21 die Abschlussprüfung ablegen, Sachunterricht erteilt werden. c) der Jahrgangsstufen 1 und 2 des allgemein bildenden Gymnasiums, des (5) Soweit Schülerinnen und Schüler in der Präsenz unterrichtet werden, sind für sie beruflichen Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule, der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule und der Ganztagsbetrieb d) der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, die einen der unter zulässig. Buchstabe a bis c genannten Bildungsgänge in den entsprechenden Aus Klassenstufen besuchen, (6) Für Schülerinnen und Schüler, e) der Klassenstufen 9 der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren 1. die durch den Fernunterricht nicht erreicht werden oder Allen Lernen, der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren anderer 2. für die aus anderen Gründen nach Einschätzung der Klassenkonferenz und Förderschwerpunkte mit dem Bildungsgang Lernen sowie der Klassenstufen 9 und Zustimmung der Schulleitung ein besonderer Bedarf besteht, 10 in zieldifferenten inklusiven Bildungsangeboten, die sich auf ein nahtlos anschließendes Bildungsangebot vorbereiten, werden im Rahmen der vorhandenen Ressourcen Präsenzlernangebote eingerichtet. Dies gilt entsprechend für fachpraktische Unterrichtsinhalte an beruflichen Schulen, f) der beruflichen Schulen, die im Schuljahr 2020/21 eine Abschlussprüfung ablegen, die im Fernunterricht nicht vermittelt werden können. die zu einem Berufsabschluss oder einem allgemeinen Abschluss führt, Gemeinden (7) Sofern und soweit Präsenzunterricht stattfindet, erklären die 5. Einrichtungen nach § 14 Satz 1 Nummer 3 und entsprechende Bildungsgänge an Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler gegenüber beruflichen Schulen in d����������������������������������������������;����������� der Schule, ob sie die Schulpflicht im Fernunterricht an Stelle des Präsenzunterrichts für Klassen, die nicht Abschlussklassen sind, nur, soweit der Unterrichtsbetrieb erfüllen möchten. Die Pflicht zur Teilnahme an schriftlichen Leistungsfeststellungen in nicht im Rahmen eines Onlineangebots durchgeführt werden kann und er der Präsenz kann auch bei einer Entscheidung gegen den Präsenzunterricht von der unaufschiebbar ist. unterrichtenden Lehrkraft festgelegt werden. Wird keine Entscheidung getroffen, an Der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler nach Satz 1 Nummer 4 und Stelle des Präsenzunterrichts am Fernunterricht teilzunehmen, bestimmt sich die Abschlussklassen in Bildungsgängen an beruflichen Schulen in der Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht nach den Regeln der Ressortzuständigkeit des Kultusministeriums nach Satz 1 Nummer 5 findet im Schulbesuchsverordnung. Die Entscheidung kann zum Ende des Schulhalb- oder Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht statt. Über den Umfang und die Schuljahres sowie bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse, beispielsweise Dauer der Präsenzphasen entscheidet die Schulleitung. des Pandemiegeschehens, mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. 19. Februar 2021 / Nr. 7
(8) Soweit kein Präsenzunterricht stattfindet, tritt an dessen Stelle der Fernunterricht. Schichten grundsätzlich zu reinigen. (9) Ausgenommen von der Untersagung des Betriebs ist die Notbetreuung für (12) Ausgeschlossen von der Notbetreuung und der Teilnahme am Schulbetrieb sind teilnahmeberechtigte Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, der Klassenstufen Kinder, 5 bis 7 der auf der Grundschule aufbauenden Schulen sowie aller Klassenstufen der 1. die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, sofern und soweit sie noch standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, 19. Februar 2021 / Nr. 7 nicht wieder am Präsenzunterricht teilnehmen können. Berechtigt zur Teilnahme sind soweit die zuständigen Behörden nichts anderes anordnen, Kinder, 2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 10 Tage in einem Gebiet aufgehalten 1. deren Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls haben, das durch das Robert Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufenthalts als erforderlich ist, ����������������������������;�������������������������������������������������� 2. deren Erziehungsberechtigte beide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft wird, oder sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Aus 3. die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben, und hierdurch an der Betreuung trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen. gehindert sind, oder (13) Ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7 besteht in den Fällen von Absatz 12 3. die aus sonstigen schwerwiegenden Gründen auf eine Notbetreuung angewiesen Allen Nummer 1 nicht, sofern nach den Bestimmungen der CoronaVO Absonderung eine sind. Pflicht zur Absonderung nicht oder nicht mehr besteht. Satz 2 Nummer 2 gilt auch, wenn eine Person alleinerziehend ist und sie die Voraussetzungen des Satz 2 Nummer 2 erfüllt. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus § 1g zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung, an der Beschränkungen von Veranstaltungen von Religions, Glaubens und Gemeinden Betreuung gehindert ist. Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung sowie von Veranstaltungen bei Todesfällen (10) Die Notbetreuung erstreckt sich in der Regel auf den Zeitraum des Betriebs der Einrichtungen, den sie ersetzt. Sie findet in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind (1) Während Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und bisher besucht hat, durch deren Personal und in möglichst kleinen und konstant Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung sowie Veranstaltungen bei zusammengesetzten Gruppen statt. Ausnahmen hiervon sind nur in besonders zu Todesfällen im Sinne des § 12 Absätze 1 und 2 ist der Gemeindegesang in begründenden Fällen zulässig. geschlossenen Räumen untersagt. (11) Der Betrieb der Schulmensen und der gemeinsame Verzehr von Speisen durch (2) Die Teilnahme an Veranstaltungen im Sinne des § 12 Absatz 1 ist nur nach Schülerinnen und Schüler sowie durch das an der Schule tätige Personal sind im vorheriger Anmeldung bei den Veranstaltenden zulässig, sofern es auf Grund der Rahmen des Unterrichtsbetriebs in der Präsenz und der Notbetreuung in möglichst erwarteten Besucherzahlen zur Auslastung der räumlichen Kapazitäten kommen konstanten Gruppen unter Wahrung des Abstandsgebots von mindestens 1,5 Metern wird. Die Veranstaltenden haben eine Datenverarbeitung nach § 6 durchzuführen. zwischen den Personen zulässig. Die Tische sind beim Schichtbetrieb zwischen den 11
(3) Veranstaltungen im Sinne des § 12 Absatz 1 mit mehr als 10 Teilnehmenden sind Rettungsdienst, Polizei und Katastrophenschutz ausgenommen, deren Zutritt zur bei der zuständigen Behörde spätestens zwei Werktage im Voraus anzuzeigen, Erfüllung eines Einsatzauftrages notwendig ist. 12 sofern mit dieser keine generellen Absprachen getroffen wurden. (3) Das Personal von Krankenhäusern und stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie von ambulanten Pflegediensten hat im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen einen Atemschutz, welcher die § 1h Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines Einschränkungen für Krankenhäuser, Einrichtungen für Menschen mit Pflege und vergleichbaren Standards erfüllt, zu tragen, soweit Kontakt zu Bewohnern oder Unterstützungsbedarf und ambulante Pflegedienste Patienten besteht. Das Personal von stationären Einrichtungen für Menschen mit (1) Der Zutritt von Besuchern zu Krankenhäusern ist nur nach vorherigem negativem Pflege- und Unterstützungsbedarf hat sich drei Mal pro Woche und das Personal von Antigentest und mit einem Atemschutz, welcher die Anforderungen des Standards ambulanten Pflegediensten hat sich zwei Mal pro Woche einer Testung in Bezug auf FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, eine Infektion mit dem Coronavirus zu unterziehen und jeweils das Ergebnis auf zulässig; für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren ist eine nicht-medizinische ������������������������������������������������;�������������������������ie Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend. Die ambulanten Pflegedienste haben die erforderlichen Testungen zu organisieren. Aus Krankenhäuser haben den Besuchern die Durchführung der Testung anzubieten. Der (4) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, in den Fällen der Zutritt von sonstigen externen Personen zu Krankenhäusern ist nur nach vorherigem Absätze 1 bis 3 nähere Regelungen zur Konkretisierung der Test- und negativem Antigentest oder mit einem Atemschutz, welcher die Anforderungen des Atemschutzpflicht zu erlassen. Allen Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zulässig. § 3 Absatz 2 Nummer 1 bleibt unberührt. § 1i (2) Der Zutritt von Besuchern und externen Personen zu stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf ist nur nach vorherigem Anforderungen an die MundNasenBedeckung in bestimmten Bereichen negativen Antigentest und mit einem Atemschutz zulässig. Der Atemschutz hat die Abweichend von § 3 Absatz 1 ist in den Fällen der Nummern 1, 2, 3, 4, 8 und 9 eine Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines medizinische Maske (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10) oder ein Gemeinden vergleichbaren Standards zu ��������;��ür Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren ist Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen- KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zu tragen. Satz 1 gilt Bedeckung ausreichend. § 3 Absatz 2 Nummer 1 bleibt unberührt. Die Einrichtungen entsprechend für Veranstaltungen im Sinne des § 12 Absätze 1 und 2. Für Kinder haben den Besuchern und externen Personen die Durchführung der Testung von 6 bis einschließlich 14 Jahren ist eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine anzubieten. Von der Durchführung eines vorherigen Antigentests ausgenommen sind vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend. § 1h Absatz 3 und § 3 Absatz 2 externe Personen, deren Zutritt zur Einrichtung zur Aufrechterhaltung des Betriebs bleiben unberührt. der Einrichtung oder für die psycho-soziale oder körperliche Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner zwingend erforderlich ist, sofern ein vorheriger Antigentest aus unaufschiebbaren Gründen nicht vorgenommen werden kann. Von Abschnitt 2: Allgemeine Anforderungen der Durchführung eines Antigentests sind auch Einsatzkräfte von Feuerwehr, §2 19. Februar 2021 / Nr. 7
Allgemeine Abstandsregel 2 Nummer 4 Buchstabe d Straßengesetz, soweit dies durch die zuständige (1) Soweit keine geeigneten physischen Infektionsschutzvorrichtungen vorhanden Behörde im Benehmen mit der zuständigen Ortspolizeibehörde bestimmt ist, sind, wird die Einhaltung eines Mindestabstands zu anderen Personen von 1,5 7. in geschlossenen Räumen, die für die Öffentlichkeit oder für den Metern empfohlen. Publikumsverkehr bestimmt sind, (2) Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 8. in Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatzorten, Metern eingehalten werden, sofern nicht die Einhaltung des Mindestabstands im 19. Februar 2021 / Nr. 7 9. bei Angeboten der beruflichen Bildung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft Einzelfall unzumutbar, dessen Unterschreitung aus besonderen Gründen erforderlich und oder durch Schutzmaßnahmen ein ausreichender Infektionsschutz gewährleistet ist. 10. in den auf der Grundschule aufbauenden Schulen, den beruflichen Schulen Ebenfalls ausgenommen sind Ansammlungen, die nach § 9 Absatz 1 zulässig sind. sowie den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ab Beginn der (3) Die Abstandsregel gilt nicht für Schulen, Kindertagesstätten und die weiteren in § Hauptstufe, jeweils in öffentlicher und freier Trägerschaft;������������������� 16 Absatz 1 genannten Einrichtungen. bleiben die Regelungen der Corona-Verordnung Schule für Schulen im Sinne des § 16 Absatz 1. Aus §3 (2) Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht MundNasenBedeckung 1. für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, (1) Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen- 2. für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund- Allen Bedeckung muss getragen werden Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen 1. bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere in nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung Eisenbahnen, Straßenbahnen, Bussen, Taxen, Passagierflugzeugen, Fähren, gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu Fahrgastschiffen und Seilbahnen, an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der erfolgen hat, Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden, 3. in Arbeits- und Betriebsstätten am Platz oder bei Verrichtung der Tätigkeit, sofern 2. in Einrichtungen im Sinne des § 13 Absatz 1 Nummer 11, ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden Gemeinden kann;���������������������� gleichzeitig Publikumsverkehr besteht oder in den 3. in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe Fällen des § 3 Absatz 1 Nummer 9, und der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, 4. in Praxen, Einrichtungen und Bereichen im Sinne des Absatzes 1 Nummern 2, 3, 7, 8 und 9, sofern die Behandlung, Dienstleistung, Therapie oder sonstige 4. in und im Warte- und Zugangsbereich von Einkaufszentren, Groß- und Tätigkeit dies erfordern, Einzelhandelsgeschäften und auf Märkten im Sinne der §§ 66 bis 68 Gewerbeordnung (GewO) sowie auf diesen räumlich zugeordneten Parkflächen, 5. beim Konsum von Lebensmitteln, 5. beim praktischen Fahr-, Boots- und Flugschulunterricht und bei den praktischen 6. wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen Prüfungen, gegeben ist, 6. innerhalb von Fußgängerbereichen im Sinne des § 3 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c Straßengesetz;�������������������������������������������������� 13
7. in den Bereichen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 6 und 7 bei sportlicher 6. das Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie von nicht 14 Betätigung in Sportanlagen und Sportstätten von Einrichtungen im Sinne des wiederverwendbaren Papierhandtüchern oder Handdesinfektionsmittel oder Absatzes 1 Nummer 10, anderen gleichwertigen hygienischen Handtrockenvorrichtungen, 8. in den Einrichtungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 7 und 8 bei 7. den Austausch ausgegebener Textilien, nachdem diese von einer Person benutzt Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 4, wurden, 9. in den Einrichtungen und Bereichen im Sinne des Absatzes 1 Nummern 6 und 7, 8. eine rechtzeitige und verständliche Information über Zutritts- und sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten Teilnahmeverbote, die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, werden kann, oder Abstandsregelungen und Hygienevorgaben, Reinigungsmöglichkeiten für die Hände, eine bestehende Möglichkeit bargeldlosen Bezahlens sowie einen 10. in Einrichtungen im Sinne des § 1 Kindertagesbetreuungsgesetz für Kinder, Hinweis auf die Pflicht zu gründlichem Händewaschen in den Sanitäranlagen. pädagogisches Personal und Zusatzkräfte dieser Einrichtungen. (2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn und soweit nach den konkreten Umständen des Einzelfalles, insbesondere den örtlichen Gegebenheiten oder der Art Aus des Angebots, eine Einhaltung der Hygieneanforderungen nicht erforderlich oder Abschnitt 3: Besondere Anforderungen unzumutbar ist. Allen §4 §5 Hygieneanforderungen Hygienekonzepte (1) Soweit durch Regelungen dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung (1) Soweit durch Regelungen dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung über die allgemeinen Pflichten aus §§ 2 und 3 hinaus Hygieneanforderungen ein Hygienekonzept zu erstellen ist, haben die Verantwortlichen dabei nach den einzuhalten sind, haben die Verantwortlichen mindestens folgende Pflichten zu konkreten Umständen des Einzelfalls die Anforderungen des Infektionsschutzes zu erfüllen: berücksichtigen. Im Hygienekonzept ist insbesondere darzustellen, wie die Gemeinden 1. die Begrenzung der Personenzahl auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten Hygienevorgaben nach § 4 umgesetzt werden sollen. und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen, damit eine (2) Auf Verlangen der zuständigen Behörde haben die Verantwortlichen das Umsetzung der Abstandsregel nach § 2 ermöglicht wird, Hygienekonzept vorzulegen und über die Umsetzung Auskunft zu erteilen. Darüber 2. die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen, die dem Aufenthalt hinaus gehende Pflichten zur Aufstellung von Hygieneplänen nach dem von Personen dienen, sowie die regelmäßige Wartung von Lüftungsanlagen, Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt. 3. die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden, §6 4. die Reinigung oder Desinfektion von Gegenständen, die bestimmungsgemäß in Datenverarbeitung den Mund genommen werden, nachdem diese von einer Person benutzt wurden, (1) Soweit durch Regelungen dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung 5. die regelmäßige Reinigung der Barfuß- und Sanitärbereiche, Daten zu verarbeiten sind, dürfen von den zur Datenverarbeitung Verpflichteten von 19. Februar 2021 / Nr. 7
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