Ostern Frohe wünschen Ihnen

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Ostern Frohe wünschen Ihnen
PA sämtl. HH

                                                             AmtsblAtt
                                                          der Stadt Bad Schandau
                                                          und der Gemeinden Rathmannsdorf,
                                                         Reinhardtsdorf-Schöna

                 Jahrgang 2021
                           2017                        Bad Schandau · Krippen · Ostrau · Porschdorf · Postelwitz · Prossen
                 Freitag, den 26.
                              XX. März
                                  monat2021
                                        2017          Schmilka · Waltersdorf · Rathmannsdorf · Wendischfähre
                 Nummer 61                           Reinhardtsdorf · Schöna · Kleingießhübel

                                                                Frohe
                                                                 Ostern
                                                                       wünschen Ihnen

                                     Thomas Kunack   Uwe Thiele                     Dr. Ing. Andreas Heine
                                     Bürgermeister   Bürgermeister                  Bürgermeister
                                     Bad Schandau    Rathmannsdorf                  Reinhardtsdorf-Schöna
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Ostern Frohe wünschen Ihnen
2                                                      Amtsblatt Bad Schandau                                             Nr. 6/2021

                                                         Öffnungszeiten

    Das Rathaus, einschließlich Bür-           Stadtbibliothek Bad Schandau               Die Städtischen
    geramt/Einwohnermeldeamt/Stan-             im Haus des Gastes, 1. Etage               Wohnungsgesellschaft Pirna mbH
    desamt, bleibt weiterhin aufgrund          nur telefonisch unter 035022 90055         telefonisch unter 03501 552-126
    der gegenwärtigen Coronasituation          Montag	                9:00 - 12:00 Uhr
    geschlossen.                               und                   13:00 - 18:00 Uhr   RVSOE – Servicebüro im
    In dringenden Angelegenheiten ist per-     Dienstag	              9:00 - 12:00 Uhr   Nationalparkbahnhof Bad Schandau
    sönliche Vorsprache im Rathaus nach        und                   13:00 - 18:00 Uhr   Montag – Freitag:	 08:00 – 18:00 Uhr
    vorheriger Terminvergabe möglich. Wir      Mittwoch	             13:00 - 18:00 Uhr   Samstag, Sonn-
    fordern unsere Kunden auf, im Rathaus      Donnerstag	 geschlossen                   und Feiertag:	        09:00 - 12:30 Uhr
    Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ansons-       Freitag	               9:00 - 12:00 Uhr   &                 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
    ten sind Anfragen, Mitteilungen, Infor-    und                   13:00 - 17:00 Uhr   Tel.: 03501 7111-930
    mationen oder Antragsbearbeitungen                                                    E-Mail: nationalparkbahnhof@rvsoe.de
    vorrangig per Brief, E-Mail, Fax oder      Museum Bad Schandau
    Telefon vorzunehmen.                       geschlossen                                Evangelischen luth. Kirchgemeinde
    Tel.: 035022 501101 oder                                                              Bad Schandau
    035022 501125                              Sprechzeiten der Schiedsstelle             Ev.-Luth. Pfarramt, Dampfschiffstr. 1
    Weitere Kontaktmöglichkeiten finden        Rathaus, Zi. 10                            nur telefonisch unter 035022 42396
    Sie auf der Internetseite der Verwal-      Termine nach Vereinbarung unter            Beachten Sie bitte die Hinweise unter
    tung unter www.bad-schandau.de.            Tel.: 035028 170236 oder                   der Rubrik Kirchen
                                               E-Mail: infohappe@gmail.com                E-Mail:
    Bad Schandauer                                                                        info@kirchgemeinde-bad-schandau.de
    Kur- und Tourismus GmbH                    Die Rentenberatung wird bis auf Weiteres
    im Haus des Gastes, Markt 12               telefonisch durchgeführt.                  NationalparkZentrum
    nur telefonisch unter 035022 900-30        Bitte wenden Sie sich an Frau Bochat       geschlossen
    Montag – Freitag	      9:00 - 17:00 Uhr   unter 0177 4000842 oder                    Tel. 035022 50-240
    oder per E-Mail: info@bad-schandau.de      per E-Mail:                                E-Mail: nationalparkzentrum@lanu.de
                                               versichertenberaterin@bochat.eu.
    Aktiv Zentrum Sächsische Schweiz                                                      Diakonie Pirna - Mobile Soziale Beratung
    im Hotel ELBRESIDENZ                       Sprechzeiten Bürgerpolizist                Sie erreichen Frau Pischtschan unter der
    bleibt vorerst geschlossen                 Polizeistandort Bad Schandau,              Telefonnummer 0163 3938320.
    E-Mail: aktiv@bad-schandau.de              Lindenallee 5
                                               Mobiltel.: 0172 7962474                    Ab Donnerstag, dem 14.04.2021, ist die
    Historischer Personenaufzug                E-Mail: peter.palm@polizei.sachsen.de      Mobile Soziale Beratung wieder direkt
    Samstag und                                Polizeirevier Sebnitz, Tel.: 035971 850    auf dem Marktplatz von 14 - 16 Uhr ge-
    Sonntag	            10:00 - 17:00 Uhr                                                plant
                                                                                          (Stand: 19.03.2021)

                                                    Sonstige Informationen

    Wasserbehandlung Sächsische Schweiz GmbH                         Service-Telefon                 0800 0320010 (kostenfrei)
    Bereitschaftsdienst Abwasser - Bad Schandau                      E-Mail :                service-netze@SachsenEnergie.de
    Telefon:                 035022 42433 oder 0172 3527547         Internet:                          www.Sachsen-Netze.de
    Trinkwasserzweckverband Taubenbach
    Bereitschaftsdienst Trinkwasser - Krippen                        SachsenEnergie AG
    Telefon:                 035021 68941 oder 0170 9042291         Service-Telefon                0800 6686868 (kostenfrei)
                                                                     E-Mail:                       service@SachsenEnergie.de
    Bereich Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz
                                                                     Internet:                         www.SachsenEnergie.de
    (ZVWV)
    Versorgungsgebiet Bad Schandau
                                                                     Trinkwasserversorgung
    Geschäftsstelle Sebnitz, Markt 11, 01855 Sebnitz
                                                                     Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz
    Tel.:                   035971 80600, Fax: 035971 806099
                                                                     Markt 11 in 01855 Sebnitz
                                   info@zvwv.de, www.zvwv.de
                                                                     Tel.:                                   035971 80600
    Im Falle von Havarien oder Rohrbrüchen kontaktieren Sie
                                                                     E-Mail:                    info@zvwv.de www.zvwv.de
    bitte die ENSO-Störungsrufnummer Wasser  0351 50178882
                                                                     Im Fall von Havarien/Rohrbrüchen:
    SachsenNetze - Entstördienst
                                                                     Störungsrufnummer:                           035023 51610
    Gas                                         0351 50178880
    Strom                                       0351 50178881
Ostern Frohe wünschen Ihnen
Nr. 6/2021                                               Amtsblatt Bad Schandau                                           3

    Inhalt
    Öffnungszeiten                           Seite 2               Gemeinde Rathmannsdorf                      Seite 12
    Sonstige Informationen                   Seite 2               Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna              Seite 16
    Wichtige Informationen                                         Lokales                                     Seite 20
    für alle Gemeinden                       Seite 3               Kirchliche Nachrichten                      Seite 23
    Stadt Bad Schandau                       Seite 4

                                   Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft

             Bekanntmachung des Beschlusses der Sitzung des Gemeinschaftsausschusses
                                        vom 18.03.2021
Beschluss-Nr.: 20210318.102                                        meinschaftsvereinbarung der Verwaltungsgemeinschaft zwi-
Beschluss zur Annahme der 5. Änderung der Gemeinschafts-           schen der Stadt Bad Schandau und den Gemeinden Rathmanns-
vereinbarung der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der              dorf und Reinhardtsdorf-Schöna zu empfehlen.
Stadt Bad Schandau und den Gemeinden Rathmannsdorf und
Reinhardtsdorf-Schöna                                              Bad Schandau, den 18.03.2021
Der Gemeinschaftsausschuss beschließt, den Stadt- und Gemein-
deräten der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden Rathmannsdorf     T. Kunack
und Reinhardtsdorf-Schöna die Annahme der 5. Änderung der Ge-      Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses

                                                                        Anzeige(n)

Bitte entnehmen Sie die aktuellen teilnehmenden Geschäfte
den Aushängen und dem Internet unter der Seite:
https://bad-schandau.de/serviceleistungen/service/

      Corona Testzentrum Bad Schandau
             im Haus des Gastes
                     Öffnungszeiten
   entnehmen Sie bitte den Aushängen und dem Internet
      https://bad-schandau.de/coronatestzentrum/

                          Telefon
                       035022 90036

Um Anmeldung wird gebeten unter www.bad-schandau.de/
coronatestzentrum oder telefonisch. In dringenden Fäl-
len kann ein Test auch ohne vorherige Anmeldung durch-
geführt werden.
Ostern Frohe wünschen Ihnen
4                                                               Amtsblatt Bad Schandau                                                                                    Nr. 6/2021

                Schadstoffe dürfen nicht einfach irgendwohin
                              entsorgt werden!
                     Deshalb: Gebührenfreie Abgabe am Schadstoffmobil
Im April und Mai tourt das Schadstoffmobil wieder durch den                                                       ben werden. Es erfolgt keine Annahme von radioaktiven Stoffen.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.                                                                       Behälter mit wasserlöslichen Anstrichstoffen gehören nicht
Alle Termine sind im Internet unter www.zaoe.de und im Abfall-                                                    zum Schadstoffmobil. Die Farbe sollte austrocknen und kann
kalender zu finden. Jede Annahmestelle kann genutzt werden,                                                       dann in den Restabfallbehälter; der leere Farbbehälter kommt in
der Wohnort ist nicht ausschlaggebend.                                                                            den Gelben Sack bzw. in die Gelbe Tonne.
Während der Sammlung werden haushaltstypische Problemab-                                                          Leider werden immer wieder Schadstoffe einfach an den Haltes-
fälle bis zu einer Menge von maximal 30 Liter beziehungsweise                                                     tandorten abgestellt, ohne auf das Mobil zu warten. Das ist un-
25 Kilogramm entgegengenommen.                                                                                    tersagt, können doch Gefährdungen durch zum Beispiel undich-
Dazu zählen zum Beispiel Farb-, Lack- und Lösemittelreste,                                                        te Behälter für Mensch und Tier nicht ausgeschlossen werden.
Spraydosen mit Restinhalten und Haushaltreiniger. Flüssige
Schadstoffe können nur in fest verschlossenen Gefäßen abgege-                                                     Service-Telefon: 0351 4040450

                                                                     Sprechzeiten

                                          Sprechzeiten und Sitzungstermine
Sprechstunde des Bürgermeisters, Herrn Kunack                                                                     Sitzung des Ortschaftsrates Prossen
Termine können nur nach vorheriger telefonischer Absprache                                                        im Feuerwehrgerätehaus, Talstr. 13 b
(Tel.: 035022 501-125) vereinbart werden.                                                                         Donnerstag, den 22.04.2021, 19:00 Uhr

Sitzung des Ortschaftsrates Bad Schandau                                                                          Sitzung des Ortschaftsrates Waltersdorf
in Kopprasch´s Bierstüb´l                                                                                         im Feuerwehrgerätehaus, Liliensteinstr. 39 b
Montag, den 26.04.2021, 19:00 Uhr                                                                                 Dienstag, den 20.04.2021, 18:00 Uhr

Sprechstunde des Ortschaftsrates Krippen                                                                          Sprechstunde Ortsvorsteherin
im Feuerwehrgerätehaus, Fr.-Gottlob-Keller-Str. 54                                                                im Feuerwehrgerätehaus, Liliensteinstr. 39 b
Dienstag, den 20.04.2021, 18:30 Uhr                                                                               Dienstag, den 20.04.2021, 16:00 Uhr

Sitzung des Ortschaftsrates Ostrau                                                                                Die nächste Sitzung des Stadtrates
im Mehrzweckgebäude                                                                                               findet am Mittwoch, den 21.04.2021, 19:00 Uhr, statt.
Donnerstag, den 15.04.2021, 17:30 Uhr
                                                                                                                  Die nächste Sitzung Haupt- und Sozialausschuss
Sitzung des Ortschaftsrates Postelwitz                                                                            findet am Dienstag, den 13.04.2021, 19:00 Uhr, statt
im Gemeindesaal ehem. Schule
Mittwoch, den 12.05.2021, 19:00 Uhr                                                                               Die nächste Sitzung Technischer Ausschuss
                                                                                                                  findet am Montag, den 12.04.2021, 19:00 Uhr, statt.
Sitzung und Sprechstunde des Ortschaftsrates Schmilka
im Mehrzweckgebäude                                                                                               Die Tagesordnung und den Tagungsort entnehmen Sie bitte den
Donnerstag, den 15.04.2021, 18:00 Uhr                                                                             Plakataushängen an den Bekanntmachungstafeln oder im Inter-
                                                                                                                  net unter www.bad-schandau.de.
Sitzung des Ortschaftsrates Porschdorf
im Feuerwehrgerätehaus Porschdorf, Hauptstr. 1b                                                                   Änderungen vorbehalten. Bitte beachten Sie die aktuellen Aus-
Dienstag, den 27.04.2021, 19:00 Uhr                                                                               hänge.

                                   Eine Veröffentlichung der WITTICH Medien KG
                                                                            Foto: fotolia.com / Robert Kneschke

                                                                                                                        Mit einer Anzeige...

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                                                                                                                               ganz stolz machen.

                                                                                                                                   Anzeige online aufgeben
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                                                                                                                        Gerne auch telefonisch unter Tel. 03535 489-0
Ostern Frohe wünschen Ihnen
Nr. 6/2021                                                Amtsblatt Bad Schandau                                                      5

                                                                    (2) Kommunale Parkplätze: Oberer und unterer Elbkai, Parkplatz
                                                                    Schmilka
                                                                    Die Parkgebühr für eine angefangene halbe Stunde Parkzeit be-
      Bekanntmachung der Beschlüsse der                             trägt
       Stadtratssitzung vom 17.03.2021                                                           für PKW                       1,00 €
                                                                                                 für Reisebusse                2,00 €
Beschluss-Nr.: 20210317.104
                                                                    (wenn Parkflächen dafür vorhanden)
Beschluss - Bestellung Standesbeamtin                               Die Mindestgebühr entspricht einer Parkzeit von 30 min.
Der Stadtrat bestellt Frau Linda Haase zum 1. April 2021 zur        Die Höchstgebühr je Tag beträgt:
Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Bad Schandau.                                           für PKW                       8,00 €
Beschluss-Nr.: 20210317.105                                         (3) Kommunale Parkplätze Kirnitzschtalstraße, Ostrau, Brü-
Beschluss - Vergabe der Leistung Instandsetzung des Daches          ckenschleife, Prossen
über dem Foyer an der Kulturstätte Bad Schandau                     Die Parkgebühr für eine angefangene halbe Stunde Parkzeit be-
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Instandsetzung des Da-      trägt
ches über dem Foyer in der Kulturstätte zum Angebotspreis von                                    für PKW                        0,50 €
28.209,45 € brutto an die Bredner GmbH Bad Schandau.                Die Mindestgebühr entspricht einer Parkzeit von 30 min.
Die Finanzierung ist im Haushalt 2021 darzustellen.                 Die Höchstgebühr je Tag beträgt:
                                                                                                 für PKW                        5,00 €
Beschluss-Nr.: 20210317.106                                         (4) Parkplatz Kiefricht
Beschluss - Neufassung der Satzung über die Erhebung einer          Die Parkgebühr für eine angefangene halbe Stunde Parkzeit beträgt
Gästetaxe (Gästetaxsatzung)                                                                      für PKW                        0,50 €
Der Stadtrat beschließt die vorliegende Neufassung der Gäs-                                      für Wohnmobile/
tetaxsatzung einschließlich der Kalkulation für den Zeitraum                                     Reisebusse                    1,00 €
2022-2026.                                                          Die Mindestgebühr entspricht einer Parkzeit von 30 min.
                                                                    Die Höchstgebühr je Tag beträgt:
Beschluss-Nr.: 20210317.107
                                                                                                 für PKW                        5,00 €
Beschluss Verkauf Flurstück 68/7 der Gemarkung Postelwitz
                                                                                                 für Wohnmobile               12,00 €
Der Stadtrat von Bad Schandau beschließt den Verkauf des Flur-
stückes 68/7 der Gemarkung Postelwitz mit einer Größe von ins-                     § 4 - Gebührenpflichtige Parkzeit
gesamt 555 qm zum geschätzten Verkehrswert.
Die Käuferin trägt die Kosten der Beurkundung des Vertrages,        (1) Innerstätische Parkflächen im     Bereich Poststraße, Markt-
des Vollzugs und die der Gutachterlichen Stellungnahme.             straße, Basteiplatz
                                                                    Die Gebührenpflicht Montag bis
Beschluss-Nr.: 20210317.108
                                                                    besteht              Freitag          von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Beschluss - Neufestsetzung der Mieten für PKW-Stellplätze
                                                                                         Samstag          von 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Der Stadtrat der Stadt Bad Schandau beschließt, die Mieten für
                                                                                         Sonntag          frei
PKW-Stellflächen auf 25 € pro Monat festzusetzen. Die Mietprei-
se gelten ab 1.5.2021.                                              (2) Kommunale Parkplätze außer Parkplatz Kiefricht und Prossen
                                                                    Die Gebührenpflicht besteht täglich von 09:00 Uhr - 19:00 Uhr
Beschluss-Nr.: 20210317.109
                                                                    (3) Für den Busparkplatz am Elbkai gilt die Gebührenpflicht täg-
Beschluss - Neufassung der Parkgebührenverordnung auf
                                                                    lich von 0:00 Uhr - 24:00 Uhr.
kommunalen und öffentlichen Parkplätzen
Der Stadtrat beschließt die nachfolgende Neufassung der Park-       (4) Parkplatz Kiefricht
gebührenverordnung der Stadt Bad Schandau                           Die Gebührenpflicht besteht täglich von 00:00 Uhr - 24:00 Uhr
                                                                    (5) Parkplatz Prossen
   Verordnung der Stadt Bad Schandau über Parkgebühren              Die Gebührenpflicht besteht täglich von 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
               (Parkgebührenverordnung)
                                                                                           § 5 - Inkrafttreten
vom 17.03.2021
                                                                    Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2021
                     § 1 - Geltungsbereich
                                                                    Gleichzeitig tritt die Parkgebührenverordnung der Stadt Bad Schandau
Für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und      vom 23.5.1995, zuletzt geändert am 01.07.2013 außer Kraft.
Parkplätzen im kommunalen Eigentum in der Stadt Bad Schandau
                                                                    Bad Schandau, den 17.03.2021
werden Gebühren erhoben, soweit Parkflächen mit Parkuhren,
Parkscheinautomaten oder anderen Vorrichtungen oder Einrich-        Thomas Kunack
tungen zur Überwachung der Parkzeit ausgestattet sind.              Bürgermeister
                   § 2 - Gebührenschuldner                                     Satzung über die Entschädigung
Gebührenpflichtig ist der jeweils parkende Fahrzeugführer. Die                   für ehrenamtliche Tätigkeit
Gebührenschuld wird fällig mit dem Beginn des Parkens.
                                                                                   der Stadt Bad Schandau
                      § 3 - Gebührenhöhe
                                                                    Aufgrund des § 4 und des § 21 der Sächsische Gemeindeordnung
(1) Innerstädtische Parkflächen im Bereich Postraße, Marktstraße,
                                                                    in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl.
Basteiplatz
                                                                    S. 62), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2020
Die Parkgebühr für einefür PKW                            0,50 €    (SächsGVBl. S. 425) geändert worden ist, hat der Stadtrat der
angefangene halbe Stunde                                            Stadt Bad Schandau am 17.02.2021 die folgende Satzung über
Parkzeit beträgt                                                    die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit erlassen:
Ostern Frohe wünschen Ihnen
6                                                      Amtsblatt Bad Schandau                                               Nr. 6/2021

                           §1                                        genden Sitzungen desselben Gremiums wird nur ein Sitzungs-
          Entschädigung nach Durchschnittssätzen                     geld gezahlt.
(1) Ehrenamtlich tätige Bürger, außer Personen, welche nach § 3      Die Grundbeträge der Aufwandsentschädigung nach den Abs. 1
oder § 4 entschädigt werden, erhalten den Ersatz ihrer notwen-       und 2 sowie die im Quartal anfallenden Sitzungsgelder werden
digen Auslagen und ihres Verdienstausfalls nach einheitlichen        spätestens 1 Monat nach Quartalsende gezahlt.
Durchschnittssätzen.                                                 (7) Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn der Anspruchs-
(2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inan-         berechtigte sein Amt ununterbrochen länger als 3 Monate tat-
spruchnahme                                                          sächlich nicht ausübt, für die über 3 Monate hinausgehende Zeit.
                                                                     (8) Verzichtet ein Mitglied des Stadtrates oder ein Ortsvorsteher
bis zu 3 Stunden                                        30,00 €
                                                                     auf die Zusendung der Sitzungsunterlagen in Papierform, wird
von mehr als 3 bis zu 6 Stunden                         50,00 €
                                                                     für Aufwendungen durch die Nutzung eines privaten mobilen
von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz)                70,00 €
                                                                     Endgeräts zusätzlich zu dem in Absatz 1 genannten Grundbetrag
                            §2                                       der Aufwandsentschädigung bei Stadträten bzw. Ortvorstehern
        Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme                    eine monatliche Pauschale in Höhe von 10,00 € gewährt.
(1) Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigten Zeit wird je      Diese Pauschale ist an die jeweilige Person gebunden. Werden
eine halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer Beendigung         zeitgleich mehrere Ämter wie z. B. Stadtrat und Ortsvorsteher
hinzugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme). Beträgt der Zeit-        ausgeübt, entsteht der Anspruch auf die Pauschale nur einmal.
abstand zwischen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten weniger als         Die Pauschale entfällt, wenn den Räten digitale Endgeräte zur
eine Stunde, so darf nur der tatsächliche Zeitabstand zwischen       Verfügung gestellt werden.
Beendigung der ersten und Beginn der zweiten Tätigkeit zuge-                                      §4
rechnet werden.                                                                            Reisekostenersatz
(2) Die Entschädigung wird im Einzelfall nach dem tatsächli-
chen, notwendigerweise für die Verrichtung der ehrenamtlichen        Bei Verrichtung im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tä-
Tätigkeit entstandenen Zeitaufwand berechnet.                        tigkeit außerhalb des Gemeindegebietes erhalten ehrenamtlich
(3) Es ist nicht die Zeitdauer der Sitzung, sondern die Dauer der    Tätige neben der Entschädigung nach § 1 Abs. 1 oder § 3 oder
Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maßgebend. Die Vor-              § 4 einen Reisekostenersatz in entsprechender Anwendung der
schriften des Absatz 1 bleiben unberührt. Besichtigungen, die        Bestimmungen des Sächsischen Reisekostengesetzes in der je-
im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit anfallen und die un-          weils gültigen Fassung.
mittelbar vor oder nach einer Sitzung stattfinden, werden in die                                   §5
Sitzung eingerechnet.                                                                         Inkrafttreten
(4) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme am sel-
                                                                     Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft. Gleich-
ben Tag darf zusammengerechnet den Tageshöchstsatz nach § 1
                                                                     zeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche
Abs. 2 nicht übersteigen.
                                                                     Tätigkeit der Stadt Bad Schandau in der Fassung vom 22.10.2003,
                            §3                                       zuletzt einschließlich der 1. Änderung vom 11.03.2009, der 2. Än-
                   Aufwandsentschädigung                             derung vom 25.01.2012, der 3. Änderung vom 10.09.2014 und der
(1) Stadträte erhalten für die Ausübung ihres Amtes anstelle         4. Änderung vom 17.10.2018 außer Kraft.
einer Entschädigung nach § 1 eine Aufwandsentschädigung.
                                                                     Bad Schandau, 17.02.2021
Diese wird gezahlt
1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe von 40,00 €                   T. Kunack
2. als Sitzungsgeld je Stadtratssitzung in Höhe von 20,00 €          Bürgermeister
3. als Sitzungsgeld je Ausschusssitzung in Höhe von 20,00 €
Bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden Sitzungen            Hinweis gem. § 4 Abs. 4 Satz 3 und 4 SächsGemO:
desselben Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt.                Sofern diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder
(2) Der ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters erhält       Formvorschriften zu Stande gekommen ist, gilt sie ein Jahr nach
anstelle des in Abs. 1 Nr. 1. genannten Betrages einen Grundbe-      ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande ge-
trag in Höhe von 80,00 €.                                            kommen.
(3) Für länger andauernde, nicht vorhersehbare Vertretung des
Bürgermeisters erhält der ehrenamtliche Stellvertreter des Bür-      Dies gilt nicht, wenn
germeisters neben dem Grundbetrag der Aufwandsentschädi-             1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt
gung nach Abs. 2 eine Entschädigung nach § 1.                            ist,
(4) Der ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters in den       2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-
Ausschüssen erhält neben der Aufwandsentschädigung nach                  nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
Abs. 1 für die Sitzungen, in denen er die Vertretungsfunktion            worden sind,
wahrnimmt 10,00 €.                                                   3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO
(5) Ortschaftsräte erhalten für die Ausübung ihres Amtes anstel-         wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
le einer Entschädigung nach § 1 eine Aufwandsentschädigung.          4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 SächsGemO Satz 1 genannten
Diese wird gezahlt als Sitzungsgeld je Ortschaftsratssitzung in          Frist
Höhe von 20,00 €. Bei mehreren, unmittelbar aufeinander fol-             a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-
genden Sitzungen desselben Gremiums wird nur ein Sitzungs-                     det hat oder
geld gezahlt.                                                            b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift
(6) Berufene Bürger, die zur ständigen Mitarbeit in den Aus-                   gegenüber der Stadt Bad Schandau unter Bezeichnung
schüssen berufen worden, erhalten ein Sitzungsgeld von 20,00 € je              des Sachverhalts der die Verletzung begründen soll,
Ausschusssitzung. Bei mehreren, unmittelbar aufeinander fol-                   schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ostern Frohe wünschen Ihnen
Nr. 6/2021                                                Amtsblatt Bad Schandau                                                     7

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht        ·  1 x Beratung mit Leiter der NPV, Herrn Zimmermann, zu Ret-
worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist         tungswegen und Verkehrssicherung und Vorortbesichtigung
jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind          mit NPV und FFw
nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung             · Gespräch mit Partnerstadt Ceska Kamenice und in Abstimmung
auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung          mit BSKT – Vorbereitung Internationales Musikfestival 2021
von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen          · 3 Gespräche mit Mobilitätsmanager S. Eibenstein wg. Park-
hingewiesen worden ist                                                 leitsystem in der Region um Bad Schandau – Aktuell: eine
                                                                       mögliche Lösung der Anzeigetechnik über Sensoren, wird
Bad Schandau, den 17.02.2021                                           bald auf dem P+R Parkplatz durch die VVO entstehen
                                                                    · Abstimmung mit Bürgermeister und Mitarbeitern der Stadt
T. Kunack                                                              Königstein zur weiteren Verfahrensweise nach der Winter-
Bürgermeister                                                          pause 2. BA Prossen – Halbestadt
                                                                    · Bauberatungen und Bauabnahmen Rosengasse 1 - 3
                                                                    · Bei einem Notartermin wurde der Gesellschaftervertrag mit
                                                                       der BSKT unterzeichnet
                                                                    · Sachsenenergie Fahrzeugübergabe – VW UP (Beschriftung
                                                                       erfolgt nach Freigabe von Sachsen Energie)
   Kurzprotokoll der Sitzung des Stadtrates                         · Mit Bekanntwerden der Schließung der Arztpraxis von Herrn
                                                                       Dr. Bastl mehrere Telefonate mit Herrn Dr. Bastl und umlie-
        Bad Schandau am 17.02.2021                                     genden Ärzten geführt (nur als Vermittler)
TOP 1 - Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit           · Beratung zur Projekteröffnung und Vororttermin Wander-
Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die ord-           parkplatz Ostrau
nungsgemäße Einladung und Beschlussfähigkeit fest. Zur Ta-          · Interview SZ zu verschiedenen Themen wie Perspektive Tou-
gesordnung gibt es keine Einwände.                                     rismus, Gastronomie in Bad Schandau, Wanderwege im NP
                                                                    · Am letzten Montag fand der 3. Digitale Tourismusstammtisch
                                                                       des TVSSW zum Thema – Sächsische Schweiz – Wege im Natio-
TOP 2 - Informationsbericht des Bürgermeisters
                                                                       nalpark – statt. Referenten waren Ulf Zimmermann, Leiter NP,
Die Coronapandemie lähmt uns nun schon seit geraumer Zeit in
                                                                       Sabine Bauling NP Harz, Carola Schmidt Geschäftsführerin
vielen privaten Belangen, in Bereichen des täglichen Lebens,
                                                                       TV Harz und Uwe Borrmeister Leiter Forstbezirk Neustadt
der Wirtschaft und des Tourismus. Letzteres ist vor allem für
                                                                    Der Bürgermeister kritisiert die politische Entscheidung, be-
unsere Region ein sehr wichtiges Thema. Es wird hoffentlich
                                                                    reits zum jetzigen Zeitpunkt von einem nichtmöglichen Touris-
bald eine Zeit nach der Pandemie geben, und auf diese müssen
                                                                    mus während des Osterfestes zu sprechen. Dies erzeugt extre-
wir, insbesondere im touristischen Bereich, vorbereitet sein. Es
                                                                    men Unmut bei den touristischen Leistungsträgern.
bleibt also keine Zeit, die Hände in den Schoß zu legen. Viele
touristische Akteure arbeiten gemeinsam an einer Strategie,         TOP 3 - Protokollkontrolle
um mit und nach der Pandemie gut gewappnet zu sein und eine         Herr Niestroj und Frau Bergmann erklären sich bereit, das Proto-
schrittweise Öffnung des Tourismus zu gewährleisten. Dazu fan-      koll der heutigen Sitzung zu unterzeichnen.
den von Dezember bis zum heutigen Tag zahlreiche digitale Ver-      Kurzprotokoll 20.01.2021
anstaltungen statt.                                                 Herr Ch. Friebel gibt den Hinweis, dass es sich im TOP 4 nicht um
· 3 x Digitaler Tourismusstammtisch des TVSSW                       Anfragen zum Wirtschaftsplan, sondern zum Jahresabschluss ge-
· 1 x Vorstandssitzungen des TVSSW                                  handelt hat. Dies wird korrigiert. Weitere Einwände erfolgen nicht.
· 1 x L andestourismusverband Vorstand und Sonderberatung          Abarbeitungsprotokoll
       des Vorstandes                                               Herr Ch. Friebel bittet um eine Aussage zur Thematik - Einsturz
· 3 x AG Neustart Tourismus (LTV)                                   der Gebäude der ehemaligen Deutrans.
· Videokonferenz des Landrates mit den Bürgermeistern der           Frau Wötzel informiert, dass, solange der öffentliche Verkehrs-
   NP-Region                                                        raum nicht gefährdet wird, es auch keinerlei Handhabe gibt,
· 2 x Workshop Tourismusbarometer des Ostsächsischen Spar-         entsprechende Maßnahmen beim Eigentümer anzuordnen. Die
       kassenverband (dwif)                                         Stadt bzw. der Landkreis können Anordnungen treffen, sobald
· 1 x Mitgliederversammlung Wanderverband                           die Öffentlichkeit gefährdet ist.
· 1 x Vorstandssitzung Landschaf(f)Zukunft e.V.
                                                                    Außerdem bittet Herr Ch. Friebel nochmals um Erklärung, war-
· 1 x Mitgliederversammlung Landschaf(f)Zukunft e.V.
                                                                    um kein Edelstahlbecken in das Tretbecken in Postelwitz einge-
· 2 x Kurortentwicklungskonzeption
                                                                    baut werden kann.
· 1 x AG Kirnitzschtal
                                                                    Frau Bergmann bittet um eine Aussage zum Stand - Grundstück-
· 2 x Abstimmung Verlängerung Kirnitzschtalbahn – Vorstel-
       lung der Studie im April (nichtöffentlichen Teil)            stausch Konzertplatz. Frau Prokoph erklärt, dass vereinbart ist,
· DRK hatte zu einem Online-Austausch mit dem Vorstands-            nach Sanierung des Grundstückes Badallee 7 den Grundstück-
   vorsitzenden des DRK Landesverbandes, Rüdiger Unger und          stausch notariell zu vollziehen.
   Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des Sächsischen Städte-
   und Gemeindetag eingeladen (Online-Austausch Impfzent-           TOP 4 - Beschluss – Vergabe Leistungen Elektroinstallation
   ren, mobile Impfeinrichtungen)                                   zur energetischen Sanierung der Turnhalle
                                                                    Prossen, 2. BA
Aber auch andere wichtige Aufgaben und anstehende Themen            Der Bürgermeister übergibt das Wort an Frau Prokoph. Frau Prokoph
wurden weiterbearbeitet:                                            erläutert den Beschlussvorschlag anhand der Vorlage. Da keine
· Per Videokonferenz erfolgte durch die Landestalsperren Ver-       Diskussion erfolgt, bittet Herr Kunack um Abstimmung.
  waltung die Übergabe der Gefahrenkarten für die Elbe              AE: 9 Ja-Stimmen, einstimmig
Ostern Frohe wünschen Ihnen
8                                                       Amtsblatt Bad Schandau                                              Nr. 6/2021

TOP 5 - Beschluss – Satzung über die Entschädigung für ehren-         Auffassung, dass ausreichend Wohneinheiten zur Verfügung
amtliche Tätigkeit der Stadt Bad Schandau                             stehen. Insofern ist eine Regulierung aus Sicht des Justizminis-
Der Bürgermeister erläutert den Beschlussvorschlag anhand der         teriums nicht geboten und erforderlich.
Vorlage. Die Neufassung der Satzung wurde im HSA vorberaten           Frau Scheffler fragt an, ob die Feuerwehreinfahrten durch den
und fand dort Zustimmung. Da keine Diskussion erfolgt, bittet         Winterdienst mit geschoben werden können, da ihre durchaus
er um Abstimmung zum Beschlussvorschlag.                              betagten Feuerwehrkameraden in Waltersdorf dies nur mit sehr
AE: 9 Ja-Stimmen, einstimmig                                          hohem händischem Aufwand realisieren können. Der Bürger-
                                                                      meister erklärt, dass dies schon so praktiziert wird. Allerdings
TOP 6 - Beschluss – Annahme von Spenden                               werden die Feuerwehrzufahrten nicht vordergründig, sondern
Der Bürgermeister erläutert den Beschlussvorschlag anhand             nachrangig betrachtet.
der Vorlage. Auf Anfrage, warum die Spende der Fördergemein-          Herr Kretzschmar fragt an, ob die Möglichkeit besteht, im Pa-
schaft in Aufwendungen für die Pyramide und für Lichterketten         villon Porschdorf eine Bücherzelle einzurichten. Herr Kunack
aufgeteilt wurde, erklärt er, dass dies ausdrücklicher Wille des      erklärt, dass dies mit dem Ortschaftsrat abgesprochen werden
Fördervereins war. Da keine weitere Diskussion erfolgt, bittet        müsste und es muss geprüft werden, ob dort geeignete Regale
der Bürgermeister um Abstimmung.                                      aufstellbar sind.
AE: 9 Ja-Stimmen, einstimmig                                          Herr Dr. Böhm lobt den Winterdienst des Bauhofes. Dieser hat in
                                                                      diesem Jahr sehr gut geklappt.
TOP 7 - Beschluss – Fusion ENSO/DREWAG – Wahrung der In-              Da keine weiteren Anfragen und Anmerkungen erfolgen, been-
teressen der Stadt Bad Schandau bei der Fusion von ENSO und           det der Bürgermeister 20.45 Uhr die Stadtratssitzung und be-
DREWAG                                                                dankt sich bei den Anwesenden für ihre Teilnahme.
Der Bürgermeister erläutert den Beschlussvorschlag anhand
                                                                      T. Kunack                       A. Wötzel
der Vorlage. Insbesondere geht es darum, dass die KBO in den
                                                                      Bürgermeister                   Protokollantin
weiteren Verhandlungen zum Fusionsverfahren für die Stadt Bad
Schandau tätig werden darf. Nach kurzer Diskussion bittet Herr
Kunack um Abstimmung zum Beschlussvorschlag.
AE: 8 ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung                                              Die Stadtverwaltung informiert
TOP 8 - Allgemeines/Informationen                                                     Deckenerneuerung auf der B 172
Der Bürgermeister informiert, dass die Landesdirektion den              Das LASuV plant in der 13. KW (29.03. – 01.04.2021) die
Antrag der Stadt Bad Schandau vom März 2020 zur finanziellen            Deckenerneuerung auf der B 172 in dem Bereich Steinbrü-
Unterstützung bei der Borkenkäferbekämpfung abgelehnt hat.              che 3 – 35. In diesem Zuge werden ggf. Schachtdeckel und
Es handelte sich dabei um Aufwendungen von ca. 47 T€, die nur           Schieberkappen ausgetauscht. Für diese Maßnahme ist eine
zu einem Bruchteil aus Holzverkäufen zu refinanzieren sind. We-         halbseitige Sperrung notwendig.
sentlicher Teil der Ablehnung ist der Fakt, dass der Freistaat mit
der Einzelfallbehandlung keinen Präzedenzfall schaffen will.
Herr Kunack informiert, dass es zu Anträgen zur Wegewidmung                       Parksensoren P+R Parkplatz am Bahnhof
Schriftverkehr gegeben hat. Insbesondere gibt es ein Anliegen           In der Nacht vom 26.03. zum 27.03.2021 werden die Park-
von Herrn Zimmermann aus Heidenau, der in Verbindung mit                sensoren auf den beiden P+R-Parkplätzen am Bahnhof ange-
Herrn Dr. Böhm zahlreiche Wanderwege im Nationalpark für die            bracht. Die Parkflächen sind ab 18.00 Uhr gesperrt.
Widmung vorgesehen bzw. eine Eintragung ins Bestandsver-
zeichnis beantragt hat.
Herr Dr. Böhm wird hier um einige Erläuterungen gebeten. Er
erklärt, dass nicht klar ist, inwieweit im Nationalpark das Recht                 Neue Ladesäule am Rathaus
auf freies Betreten der Landschaft nach § 27 SächsNatschG gilt.
Um weitere Schließungen zu verhindern, sollte dies über We-
gewidmungen ausgeschlossen werden. Frau Wötzel gibt noch
einige Erläuterungen, die grundsätzlich die Thematik der Wid-
mungsanträge erklären. Jeder einzelne Antrag muss geprüft
werden. Dazu wird es noch umfangreiche Aktivitäten gemein-
sam mit dem Stadtrat oder Ausschüssen geben, in denen wir die
einzelnen Anträge abwägen müssen. Die öffentliche Widmung                                                       Im Zuge der Elektro-
der Wege bedeutet in jedem Fall eine höhere Verkehrssiche-                                                      mobilität hat die Sach-
rungspflicht als bei normalen Wanderwegen, die aufgrund des                                                     senEnergie AG vom
allgemeinen Betretungsrechtes notwendig sind. Außerdem fällt                                                    08.03. - 11.03.2021
damit die Baulast auf die Stadt Bad Schandau zurück. In vielen                                                  die Ladesäule für Elek-
Waldbereichen bedeutet dies dann auch umfangreiche Maßnah-                                                      trofahrzeuge am Rat-
men an Stützmauern, Treppenanlagen usw. Auch unter diesem                                                       haus erneuert.
Aspekt müssen die Entscheidungen abgewogen werden. Herr Dr.
Böhm sieht schon einen Erfolg darin, dass man sich grundsätz-                                                   Mit der neuen Lade-
lich mit den Wegen auseinandersetzt.                                                                            säule wurde die Leis-
Herr Niestroj informiert über seine Anfrage beim Sächs. Jus-                                                    tungsfähigkeit gestei-
tizministerium. Er hat gebeten zu prüfen, ob die Stadt Bad                                                      gert, dadurch ist es
Schandau per Satzung die Einrichtung von weiteren Ferien-                                                       jetzt möglich, mit bis
wohnungen untersagen kann. Im Ministerium vertritt man die                                                      zu 50 kW/h zu laden.
Ostern Frohe wünschen Ihnen
Nr. 6/2021                                                                         Amtsblatt Bad Schandau                                               9

Scherben auf dem Kinderspielplatz in Ostrau                                                    Freie Wohnungen im kommunalen Bestand
Immer öfters werden Müll und                                                                 Im Stadtteil Porschdorf
Glasscherben, vor allem von al-                                                              Ringweg 40c
koholischen Getränken, auf dem                                                               Lage: 1. OG links, 2-Raum-Wohnung, ca. 60 m²
Sportplatzgelände des Ostrauer                                                               Vermietung ab sofort
Kinderspielplatzes vorgefun-
den.                                                                                         In Bad Schandau
Leider machen sich die „Müll-                                                                Rosengasse 1
sünder“ keinerlei Gedanken                                                                   4-Raum-Wohnung mit Balkon, Erdgeschoss, Wohnfläche ca. 104 m²
darüber, dass sie mit ihrem sehr
verantwortungslosen Verhalten                                                                Bergmannstraße 5
vor allem spielende Kinder mas-                                                              3-Raum-Wohnung mit Balkon, 1. OG, Wohnfläche ca. 80 m²
siv gefährden.                                                                               3-Raum-Wohnung mit Balkon, 1. OG, Wohnfläche ca. 78 m²
Anwohner und Nutzer des
Areals quittieren zu recht die                                                               Lindenallee 8
gefährlichen Spuren mit Kopf-                                                                3-Raum-Wohnung, 1. OG
schütteln und Empörung. Denn                                                                 Wohnfläche: ca. 63 m²
die Flaschen mit abgeschlage-                                                                Vermietung: ab 01.06.2021
nen Köpfen und die Scherben
bergen erhebliche Risiken für                                                                Erstbezug nach Sanierung Rosengasse 1
die Kinder, die sich dort unbekümmert austoben wollen.                                       4-Raum-Wohnung mit Balkon im 1. Obergeschoss Wohnfläche:
Unser Aufruf an die Müllsünder:                                                              ca. 101,80 m²
Denken Sie an unsere Kinder und verlassen Sie Spielplätze or-                                2-Raum-Wohnung im 2. Obergeschoss Wohnfläche: ca. 62,20 m²
dentlich und lassen Sie Ihren Unrat nicht liegen.                                            Vermietung ab sofort
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und damit attraktiven Spielplatz vorfinden!                                                  Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage

                                                                                             www.wg-pirna.de.

                                                                                             freie Gewerberäume im kommunalen Bestand
                                                                                             Bergmannstraße 5
                                                                                             EG, ca. 60 m²
                                                                                             EG, ca. 55 m²

                                                                                             Nähere Informationen erhalten Sie in der Städtischen Woh-
                                                                                             nungsgesellschaft Pirna mbH, Frau Schrön, Telefon 03501
                                                                                             552126

                                                                                                     Gelber Briefkasten ist umgezogen!
                                                                                             Sehr geehrte Einwohner,
                                                                                             seit dem 22.03.21 steht der gel-
                                                                                             be Briefkasten der Deutschen
                               Amtsblatt der Stadt Bad Schandau                              Post auf unserem Dorfplatz. Die
                    und der Gemeinden Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna
                                                                                             Umsetzung war aus infrastruk-
            Das Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden Rathmannsdorf, Rein-
            hardtsdorf-Schöna erscheint 2 x monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte
                                                                                             turellen Gründen notwendig.
            verteilt.
                                                                                             Jens Tappert
            - Herausgeber, Verlag und Druck:
              LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10,                 Ortsvorsteher
IMPRESSUM

              Telefon: (03535) 4 89-0
              Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
            - Verantwortlich für den amtlichen Teil:
              Der Bürgermeister der Stadt Bad Schandau, Thomas Kunack
              01814 Bad Schandau, Dresdner Straße 3                                                          Die nächste Ausgabe erscheint am:
            - Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und Anzeigenteil/Beilagen:
              LINUS WITTICH Medien KG,
                                                                                                                  Freitag, der 9. April 2021
              vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan
              „www.wittich.de/agb/herzberg“
                                                                                                    Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist:
            Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen.
            Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
                                                                                                           Montag, der 29. März 2021
            Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste.
            Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse
            kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden.                         Annahmeschluss für Anzeigen ist:
            Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich
            ausgeschlossen.
                                                                                                            Mittwoch, der 31. März 2021, 9.00 Uhr
Ostern Frohe wünschen Ihnen
10                                                    Amtsblatt Bad Schandau                                              Nr. 6/2021

  Der Ortschaftsrat Schmilka wünscht allen
      Einwohnern ein frohes Osterfest
                 Frühling wird es weit und breit
                 und die Häschen steh’n bereit.
                  Sie bringen zu der Osterfeier
                    viele bunt bemalte Eier.
 Tradition ist es in Schmilka wohl nicht, aber ein Gedanke, der
 2021 zum Osterfest umgesetzt werden sollte.
 Sagen wir mal so, es war ein Gedanke, den Ort zu Ostern etwas
 bunter wirken zu lassen.
 Aus der kleinen Idee wurde mit tatkräftiger Unterstützung
 vieler diese bunte, und für mich gelungene, Osterlandschaft.

                                                                    werden konnten, wurden alle 31 Atemschutzegeräteträger im
                                                                    Frühjahr 2020 mit der neuen Brandeinsatzbekleidung ausge-
                                                                    stattet. Diese Bekleidung ist ein wesentlicher und essentieller
 Auch andere Häuser haben ihre Talente des Gestaltens bewie-        Faktor zum Schutz unserer Einsatzkräfte im Brandeinsatz.
 sen. Am besten macht man sich bei einem Spaziergang ein            Zusätzlich erfüllten unsere teilweise 40 Jahre alten Einsatzhel-
 eigenes Bild und vielleicht lässt man sich inspirieren.            me die Anforderungen der aktuellen Normung nicht mehr. Daher
                                                                    wurde auch hier eine Investition erforderlich. In einem kleinen
 Ehrlich                                                            Gremium konnten die Angebote von unterschiedlichen Herstel-
 Ortsvorsteher                                                      lern betrachtet werden. Hierbei setzte sich die „ursprüngliche“
                                                                    Form aus Aluminium gegenüber den Kunststoffhelmen durch.
 PS: Unsere Osterhäsin und ihr Freund ha-                           Die neuen Helme der Firma Colsman weisen neben den Anforde-
 ben noch keinen Namen. Vielleicht findet                           rungen der Norm einen wesentlich besseren Tragekomfort auf.
 ihr einen passenden und hinterlegt ei-                             Mit einer kleinen Gruppe wurden die 120 Helme in der Wache Bad
 nen Vorschlag an der Krone, oder werft                             Schandau an drei Abenden zusammengebaut, mit Namen verse-
 eure Post in den Briefkasten „Schmilkaer                           hen und die Funktionskennzeichnung angebracht. Somit konn-
 Depesche“.                                                         ten die Helme Anfang März 2021 ausgetauscht werden.
                                                                    Ein großer Dank an die fleißigen „Bastler“, ohne deren Unter-
                                                                    stützung sich diese Auslieferung weiter hinaus gezögert hätte.
     Die Feuerwehren der Stadt Bad Schandau                         Die genannten Investitionen in die persönliche Schutzausrüs-
         erhalten neue Schutzausrüstung                             tung der Einsatzkräfte sind das Ergebnis der zielorientierten
                                                                    Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Feuerwehr.
Mit der Bestätigung des Doppelhaushalt für die Jahre 2019/2020
konnte die in die Jahre gekommene persönliche Schutzausrüs-         Wir sind für Sie da, Ihre Feuerwehren der Stadt Bad Schandau.
tung der Einsatzkräfte ersetzt werden.                              Stadtwehrleitung FF Bad Schandau
Begonnen hat die Optimierung der Ausstattung mit der Ersatz-
beschaffung der Atemschutzgeräte in 2019. Diese ersetzten die
über 20 Jahre alten Geräte und bieten wesentliche Verbesse-
rungen für die Handhabung im Einsatz. Zeitgleich konnten wir
damit alle Feuerwehren der Kommune mit einheitlichen Atem-
schutzgeräten ausstatten, sodass die Leistungsfähigkeit ge-
steigert und Ausbildung verbessert werden konnte.
Weiterhin wurden dringend notwendige Investitionen für die
Brandeinsatzbekleidung der Atemschutzgeräteträger umge-
setzt. Hierzu wurden 2 Kameraden bereits 2018 mit der neuen
Bekleidung der Firma NTI-112 ausgestattet, um diese auf ihre
Beständigkeit und den Tragekomfort im Einsatz zu testen. Nach-
dem die erforderlichen finanziellen Mittel 2019 bereit gestellt
Nr. 6/2021                                                  Amtsblatt Bad Schandau                                                   11

                   Frühlingserwachen                                              Die Osterwerkstatt ist eröffnet
                         Liebe Senioren,
ich weiß, ihr lest regelmäßig das Amtsblatt und guckt, ob et-
was von der Seniorengruppe drin steht. Nichts gefunden! Es gibt
leider noch nichts Erfreuliches zu berichten. Ideen hatten wir
viele. Wir wollten wieder gemeinsam etwas für das Osterfest
basteln. So können wir uns nur erinnern, als wir mit Martina
E. gefilzt haben. Das hatte uns allen gefallen. Fällt leider dieses
Jahr aus! Hatten wir nicht auch manche persönlichen Pläne? Ich
denke an Feierlichkeiten oder runde Geburtstage. Schade, aber
in der Situation muss man halt, auch der Gesundheit wegen, auf
manches verzichten. Gesund wollen wir alle bleiben. Und sind
wir mal ehrlich, in unserem Alter langen uns schon die jetzigen
„Wehwehchen“ zu. Um diese zu lindern, geben die „Kneipp-Ar-
tikel“ beste Anregungen. Vielen Dank! Das lustige Treiben der
vielen Vögel kündigt den Frühling an. (Kohl-, Blau-, Sumpf-,
Hauben-, Schwanzmeise, Gimpel, Stieglitz, Rotkehlchen und
Erlenzeisig). Hoffen wir auf mehr Sonne, damit wir wenigstens
                                                                      Hei juchei, hei juchei, suchen wir das Osterei. Bald ist es wieder
nicht auf einen kleinen Osterspaziergang verzichten müssen.           so weit. Ostern steht vor der Tür und im Kindergarten sind die
Mit etwas Glück seht ihr im Krippenbach eine Wasseramsel auf          fleißigen Osterwichtel schon kräftig beim Werkeln. Eier werden
einem Stein sitzen und von der Carolahöhe flattert wieder die         angemalt, lustige Osterhäschen in allen Facetten gebastelt und
Fahne mit den Krippnern Farben blau-gelb.                             in der Küche duftet es lecker nach frischem Osterbrot. In der Na-
                                                                      tur erwachen langsam auch die Osterglocken, um das bevorste-
Wir wünschen euch eine gute Zeit und bleibt gesund!
                                                                      hende Osterfest einzuläuten. Nur der Winter möchte noch nicht
i. A. U. Müller                                                       so richtig das Feld für die warmen Frühlingsstrahlen räumen.
                                                                      Vielleicht legt der Osterhase ein gutes Wort für uns ein und kann
                                                                      ihn noch überzeugen, dass wir die Osternester nicht im Tief-
                                                                      schnee suchen müssen.
                                                                      Wir wünschen allen Eltern, Kindern und Familien und natürlich
                                                                      auch den Ortsansässigen frohe Ostern und eine schöne Zeit.

                                                                      Das Team der Kita „Fuchs und Elster“ Krippen
                                                                      SUKI e. V.

Foto: privat

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12                                                    Amtsblatt Bad Schandau                                                 Nr. 6/2021

                                                                    worden ist, sowie der §§ 2, 6 und 34 des Sächsischen Kommunal-
                                                                    abgabengesetz – SächsKAG in der Fassung der Bekanntmachung
                                                                    vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 116), das durch Artikel 2 Absatz
          Beschlüsse des Gemeinderates                              17 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245) geändert
                 vom 11.03.2021                                     worden ist, hat der Gemeinderat der Gemeinde Rathmannsdorf
Beschluss-Nr. 01-03/2021 - Satzung über die Erhebung einer          am 11.03.2021 folgende Satzung beschlossen:
Gästetaxe der Gemeinde Rathmannsdorf                                                 § 1 - Erhebung einer Gästetaxe
Der Gemeinderat der Gemeinde Rathmannsdorf beschließt die
                                                                    (1) Die Gemeinde Rathmannsdorf erhebt zur teilweisen Deckung
Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe sowie deren Kal-
                                                                    ihrer besonderen Kosten, die ihr
kulation 2022-2026 und beauftragt den Bürgermeister mit den
                                                                    1. für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesse-
Verhandlungen und der Unterzeichnung des Vertrages zur Ein-
                                                                         rung und Unterhaltung der zu touristischen Zwecken be-
führung der „Mobilitätskarte Sächsische Schweiz“.
                                                                         reitgestellten Einrichtungen und Anlagen,
Beschluss-Nr. 02-03/2021 - Genehmigung von überplanmäßi-            2. für die kostenlose oder ermäßigte Benutzung des öffentli-
gen investiven Auszahlungen für die Beschaffung eines Spiel-             chen Personennahverkehrs und anderer Angebote
gerätes im Außenbereich der Kita im Haushaltsjahr 2019              entstehen, eine Gästetaxe. Sie wird unabhängig davon erho-
Der Gemeinderat genehmigt die Aufstockung der investiven            ben, ob und in welchem Umfang die zur Verfügung gestellten
Haushaltsmittel des Jahres 2019 für ein neues Spielgerät im         Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Vergünstigungen
Außenbereich der Kita Spatzennest um 11.500 €.                      tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Als Deckungsmittel sind die vom Träger der Kita zurückgezahl-       (2) Die Erhebung von Benutzungsgebühren und sonstigen Ent-
ten Betriebskostenanteile des Jahres 2019 einzusetzen.              gelten für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen und Veran-
                                                                    staltungen der Gemeinde Rathmannsdorf bleibt unberührt.
Beschluss-Nr. 03-03/2021 - Beschaffung einer Spielkombina-
tion für den Außenbereich der Kita „Spatzennest“                                        § 2 - Gästetaxepflichtige
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Beschaffung         (1) Gästetaxepflichtig sind natürliche Personen, die in der Ge-
und den Einbau einer Spielkombination für den Außenbereich          meinde Rathmannsdorf Unterkunft nehmen, aber nicht Ein-
der Kita „Spatzennest“ an die Firma Ziegler Spielgeräte in 04828    wohner der Gemeinde Rathmannsdorf sind. Unterkunft in der
Zeititz zum Bruttowert von 20.965,19 € brutto zu vergeben.          Gemeinde nimmt auch, wer in Bungalows, Wohnwagen, Zelten,
Es wurden 3 Angebote eingeholt und bewertet. Das günstigste         Fahrzeugen und dergleichen untergebracht ist.
Angebot erhält hiermit den Zuschlag. Die Finanzierung erfolgt       (2) Gästetaxepflichtig nach Maßgabe des Abs. 1 sind auch Personen,
aus übertragenen Haushaltsmitteln des Jahres 2019.                  die aus beruflichen Gründen in der Gemeinde Unterkunft nehmen.
Beschluss-Nr. 04-03/2021 - Genehmigung von überplanmäßi-            (3) Nicht gästetaxepflichtig sind Personen, die in der Gemein-
gen Aufwendungen für Betriebskostenanteile der Kinderbe-            de zum vorübergehenden Besuch ohne Zahlung eines Entgeltes
treuung in Fremdgemeinden im Jahr 2020                              Unterkunft nehmen, wenn dies als sozialadäquat anzusehen ist,
Der Gemeinderat genehmigt überplanmäßig Aufwendungen zur            insbesondere bei Verwandtschaftsbesuchen.
Begleichung der gesetzlich zu zahlenden Betriebskostenanteile                    § 3 - Maßstab und Satz der Gästetaxe
an Fremdgemeinden in Höhe von 14.000 €.
Als Deckungsmittel ist der nicht in Anspruch genommene Ansatz       (1) Die Gästetaxe wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemes-
der Kreisumlage über 10.750 € und übrige Mittel des Bereiches       sen. Sie beträgt ganzjährig je Person und Aufenthaltstag 2,00 €.
Gemeindestraßen (3.250 € aus Betriebsstromerstattungen und          (2) An- und Abreisetag zählen als ein Tag.
Straßenunterhaltung) einzusetzen.                                                  § 4 - Befreiung von der Gästetaxe
Beschluss-Nr. 05-03/2021 - Beschaffung eines VW Caddy als           (1) Von der Gästetaxe freigestellt sind:
Bauhof- und Gemeindefahrzeug                                        1. Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres
Der Gemeinderat beschließt den Erwerb eines gebrauchten VW               (bis zum 7. Geburtstag),
Caddy (Maxi Allrad) zu einem Maximalpreis von 18.837,70 €           2. Teilnehmer an Schulfahrten,
(brutto) vom wirtschaftlichsten Bieter (Regionalverkehr Säch-       3. Schwerbehinderte mit dem vorgedruckten Merkzeichen BL
sische Schweiz-Osterzgebirge GmbH, Bahnhofstr. 14a, 01796                und aG im Schwerbehindertenausweis.
Pirna) für den Einsatz im kommunalen Bauhof sowie für die Ge-       4. Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn im Ausweis
meindeverwaltung. Die Finanzierung erfolgt aus den vorhande-             des begleitenden Schwerbehinderten das Markenzeichen B
nen liquiden Mitteln der Gemeinde. Der Auszahlungsbetrag wird            und der Satz „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist
im Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Rathmannsdorf darge-                  nachgewiesen“ vorge-druckt eingetragen sind.
stellt. Die Beschaffung erfolgt in freihändiger Vergabe.            5. Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, nach-
                                                                         dem der Betroffene die Dauer der Verhinder-ung durch Vor-
 Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe                               lage eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen hat; das
    (Gästetaxesatzung) vom 11.03.2021                                    Zeugnis ist dem Vorlegenden nach Einsichtnahme zurück-
                                                                         zugeben.
Auf der Grundlage des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat     (2) Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Gästetaxe
Sachsen – SächsGemO in der Fassung der Bekanntmachung vom           sind, sofern sie nicht offensichtlich vorliegen, durch Vorlage eines
9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des    geeigneten Nachweises zu bestätigen. Der Nachweis ist dem Be-
Gesetzes vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722) geändert         troffenen nach Einsichtnahme zurückzugeben.
Nr. 6/2021                                                 Amtsblatt Bad Schandau                                                  13

                § 5 - Ermäßigung der Gästetaxe                       der Gästetaxe erforderlichen Daten richtig und vollständig mit-
(1) Die Gästetaxe wird auf Antrag um 50 v. H. ermäßigt für:          zuteilen. Der Beherberger hat die von der Gemeinde zur Verfü-
                                                                     gung gestellten amtlichen Meldescheine bereitzuhalten und
1. Kinder und Jugendliche vom 8. Lebensjahr (ab 1. Tag nach
                                                                     darauf hinzuwirken, dass die von ihm aufgenommenen gästeta-
     dem 7. Geburtstag) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (bis
                                                                     xepflichtigen Personen ihre Pflicht erfüllen. Der Meldeschein ist
     zum 16. Geburtstag),
                                                                     vom Gast handschriftlich zu unterzeichnen.
2. Schwerbehinderte, mit einem Grad der Behinderung von
                                                                     (3) Für die Meldung ist das von der Gemeinde unentgeltliche be-
     wenigstens 50 v. H.,
                                                                     reitgestellte elektronische Meldescheinverfahren (AVS) zu ver-
3. Schüler, Studenten und Auszubildende vom 17. Lebensjahr
     (1. Tag nach dem 16. Geburtstag) bis zum vollendeten            wenden. Es dient insbesondere der Verfahrensbeschleunigung
     25. Lebensjahr (bis zum 25. Geburtstag).                        sowie der Minimierung des bürokratischen Aufwandes. Die elek-
                                                                     tronisch erfassten Daten werden unter Wahrung der Vorgaben
(2) Beim Zusammentreffen mehrerer Ermäßigungsgründe wird             des Datenschutzes an die Gemeinde übermittelt. Die Zugangs-
nur eine Ermäßigung gewährt.                                         daten sowie die entsprechenden Meldescheine zur Nutzung des
(3) Die Voraussetzungen für die Ermäßigung der Gästetaxe sind        elektronischen Meldesystems erhält der Beherberger von der
durch Vorlage eines geeigneten Nachweises zu bestätigen. Der         Gemeinde. Der Meldeschein und die Gästekarte sind auszudru-
Nachweis ist dem Betroffenen nach Einsichtnahme zurückzugeben.       cken. Die Gästekarte ist auszuhändigen.
                        § 6 - Gästekarte                             Auf Antrag kann die Gemeinde zur Vermeidung unbilliger Härten
                                                                     den Beherberger von der Nutzung des elektronischen Melde-
(1) Jede Person, die der Gästetaxepflicht gemäß § 2 Abs. 1
                                                                     scheinverfahren (AVS) befreien. Im Falle der Befreiung erfolgt
und Abs. 2 unterliegt, hat Anspruch auf eine Gästekarte. Dies        die Meldung manuell unter Verwendung der von der Gemeinde
gilt auch für Personen, die nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4, 5 von der   bereitgestellten amtlichen Meldescheinvordrucke.
Zahlung der Gästetaxe befreit sind. Die Gästekarte wird auf den      (4) Der Beherberger erhält die von der Gemeinde vorgeschriebe-
Namen des Gästetaxepflichtigen ausgestellt und ist nicht über-       nen Meldescheine für das elektronische sowie für das manuelle
tragbar.                                                             Meldewesen, deren Empfang er mit seiner Unterschrift bestä-
Die Gästekarte enthält im Falle des manuellen Vordruckes:            tigt. Die Verwendung der Meldescheine ist lückenlos nachzu-
- die Nummer des zur Gästekarte zugehörigen Meldescheins,            weisen. Fehlerhaft ausgefüllte oder unbrauchbar gewordene
- den Namen und Vornamen der Gästetaxepflichtigen Haupt-             Melde-scheine sind ebenfalls zurückzugeben. Das Original des
    person                                                           Meldescheines ist vom Tag der Anreise der beherbergten Person
- den An- und Abreisetag                                             an ein Jahr aufzubewahren und innerhalb von drei Monaten nach
- den Beherbergungsbetrieb                                           Ablauf der Aufbewahrungsfrist vom Beherberger zu vernichten.
- die nach Anzahl und Kategorie unterteilten angereisten An-         (5) Die Gästetaxesatzung muss für jeden Gast zur Einsichtnahme
    gehörigen                                                        in der Beherbergungseinrich­tung oder bei dem für die Gästeta-
Im Falle des elektronischen Ausdruckes:                              xeerhebung beauftragten Personenkreis vorliegen.
- die Nummer des zur Gästekarte zugehörigen Meldescheins,            (6) Die Erfüllung der allgemeinen Meldepflichten nach dem Bun-
- den Namen des Gästekarteninhabers,                                 desmeldegesetz (BMG) bleibt von den Regelungen nach Abs. 1
- den An- und Abreisetag,                                            bis 5 unberührt.
- den Beherbergungsbetrieb,
- die Kategorie des Gästekarteninhabers                                             § 9 - Einzug und Abführung der Gästetaxe
Die Kategorie bestimmt sich anhand des § 4 Abs. 1 Nr. 1-5 und        (1) Der nach § 8 Abs. 1 benannte Personenkreis hat die Gästeta-
§ 5 Abs. 1.                                                          xe nach § 3 von den gästetaxepflichtigen Personen einzuziehen.
(2) Die Gästekarte berechtigt in dem angegebenen Zeitraum            (2) Für die Abrechnung der Gästetaxe hat der Beherberger der
einschließlich des An- und des Abreisetages zur kostenfreien         Gemeinde die Mehrfertigung der manuellen Meldescheine bis
oder ermäßigten Benutzung von bestimmten öffentlichen und            zum 10. des Folgemonats für den vorangegangenen Monat zu-
privaten Einrichtungen, Anlagen, Angeboten und Veranstal-            zuleiten. Im Fall der elektronischen Meldescheinabwicklung er-
tungen innerhalb und außerhalb des Gemeindegebietes. Sie ist         folgt die Datenweiterleitung automatisch.
auf Verlangen vorzulegen. Die Leistungen werden dem Gast mit         Der Beherberger erhält von der Gemeinde anhand der übermittel-
Aushändigung der Gästekarte in geeigneter Weise bekannt ge-          ten Daten einen Abrechnungsbescheid. Die darin ausgewiesene
geben.                                                               Gästetaxe ist entsprechend dem dort angegebenen Termin zur
                                                                     Zahlung fällig und auf das Konto der Gemeinde zu überweisen.
        § 7 - Entstehung und Fälligkeit der Gästetaxe                (3) Der Beherberger haftet gegenüber der Gemeinde für die
(1) Die Gästetaxeschuld entsteht in den Fällen des § 2 Abs. 1 und    rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der
Abs. 2 am Tag der Ankunft in der Gemeinde. Sie wird am ersten        Gästetaxe. Rückständige Gästetaxe wird im Verwaltungs-
Aufenthaltstag fällig und ist bei dem zum Einzug Verpflichteten      zwangsverfahren beigetrieben.
Beherberger (§ 9) zu entrichten.                                     (4) Die Beherberger sind nicht berechtigt, ohne Zustimmung der
                                                                     Gemeinde Befreiungen und Ermäßigungen von der Gästetaxe
                       § 8 - Meldepflicht
                                                                     oder Vergünstigungen, die nicht im Sinne dieser Satzung sind,
(1) Wer gästetaxepflichtige Personen nach § 2 beherbergt, oder       zu gewähren.
einen Campingplatz oder eine Hafenanlage mit Schiffsliege-           (5) Weigert sich der Gästetaxabgabepflichtige, die Gästetaxe
platz betreibt, ist verpflichtet, bei ihm verweilende ortsfremde     zu zahlen, so hat der in § 8 Abs. 1 benannte Personenkreis dies
Personen unverzüglich bei der Gemeinde anzumelden. Die Ge-           unverzüglich der Gemeinde mitzuteilen. Dabei sind Namen und
meinde hat ein Register der Beherberger zu führen.                   Anschrift des Gäste-taxepflichtigen anzugeben.
(2) Wer als gästetaxepflichtige Person bei einem Beherber-           (6) Wenn die Gästetaxe in dem Entgelt enthalten ist, das die
gungsbetrieb oder einer sonstigen Einrichtung im Sinne des           Reiseteilnehmer an ein Reiseunternehmen zu entrichten haben,
Abs. 1 übernachtet, hat am Tag seiner Ankunft die zur Erhebung       dann hat das Reiseunternehmen nach Ankunft unverzüglich die
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