Ostern Frohe wünschen Ihnen
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PA sämtl. HH AmtsblAtt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna Jahrgang 2021 2017 Bad Schandau · Krippen · Ostrau · Porschdorf · Postelwitz · Prossen Freitag, den 26. XX. März monat2021 2017 Schmilka · Waltersdorf · Rathmannsdorf · Wendischfähre Nummer 61 Reinhardtsdorf · Schöna · Kleingießhübel Frohe Ostern wünschen Ihnen Thomas Kunack Uwe Thiele Dr. Ing. Andreas Heine Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Bad Schandau Rathmannsdorf Reinhardtsdorf-Schöna Anzeige(n)
2 Amtsblatt Bad Schandau Nr. 6/2021 Öffnungszeiten Das Rathaus, einschließlich Bür- Stadtbibliothek Bad Schandau Die Städtischen geramt/Einwohnermeldeamt/Stan- im Haus des Gastes, 1. Etage Wohnungsgesellschaft Pirna mbH desamt, bleibt weiterhin aufgrund nur telefonisch unter 035022 90055 telefonisch unter 03501 552-126 der gegenwärtigen Coronasituation Montag 9:00 - 12:00 Uhr geschlossen. und 13:00 - 18:00 Uhr RVSOE – Servicebüro im In dringenden Angelegenheiten ist per- Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr Nationalparkbahnhof Bad Schandau sönliche Vorsprache im Rathaus nach und 13:00 - 18:00 Uhr Montag – Freitag: 08:00 – 18:00 Uhr vorheriger Terminvergabe möglich. Wir Mittwoch 13:00 - 18:00 Uhr Samstag, Sonn- fordern unsere Kunden auf, im Rathaus Donnerstag geschlossen und Feiertag: 09:00 - 12:30 Uhr Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ansons- Freitag 9:00 - 12:00 Uhr & 13:00 Uhr - 17:00 Uhr ten sind Anfragen, Mitteilungen, Infor- und 13:00 - 17:00 Uhr Tel.: 03501 7111-930 mationen oder Antragsbearbeitungen E-Mail: nationalparkbahnhof@rvsoe.de vorrangig per Brief, E-Mail, Fax oder Museum Bad Schandau Telefon vorzunehmen. geschlossen Evangelischen luth. Kirchgemeinde Tel.: 035022 501101 oder Bad Schandau 035022 501125 Sprechzeiten der Schiedsstelle Ev.-Luth. Pfarramt, Dampfschiffstr. 1 Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Rathaus, Zi. 10 nur telefonisch unter 035022 42396 Sie auf der Internetseite der Verwal- Termine nach Vereinbarung unter Beachten Sie bitte die Hinweise unter tung unter www.bad-schandau.de. Tel.: 035028 170236 oder der Rubrik Kirchen E-Mail: infohappe@gmail.com E-Mail: Bad Schandauer info@kirchgemeinde-bad-schandau.de Kur- und Tourismus GmbH Die Rentenberatung wird bis auf Weiteres im Haus des Gastes, Markt 12 telefonisch durchgeführt. NationalparkZentrum nur telefonisch unter 035022 900-30 Bitte wenden Sie sich an Frau Bochat geschlossen Montag – Freitag 9:00 - 17:00 Uhr unter 0177 4000842 oder Tel. 035022 50-240 oder per E-Mail: info@bad-schandau.de per E-Mail: E-Mail: nationalparkzentrum@lanu.de versichertenberaterin@bochat.eu. Aktiv Zentrum Sächsische Schweiz Diakonie Pirna - Mobile Soziale Beratung im Hotel ELBRESIDENZ Sprechzeiten Bürgerpolizist Sie erreichen Frau Pischtschan unter der bleibt vorerst geschlossen Polizeistandort Bad Schandau, Telefonnummer 0163 3938320. E-Mail: aktiv@bad-schandau.de Lindenallee 5 Mobiltel.: 0172 7962474 Ab Donnerstag, dem 14.04.2021, ist die Historischer Personenaufzug E-Mail: peter.palm@polizei.sachsen.de Mobile Soziale Beratung wieder direkt Samstag und Polizeirevier Sebnitz, Tel.: 035971 850 auf dem Marktplatz von 14 - 16 Uhr ge- Sonntag 10:00 - 17:00 Uhr plant (Stand: 19.03.2021) Sonstige Informationen Wasserbehandlung Sächsische Schweiz GmbH Service-Telefon 0800 0320010 (kostenfrei) Bereitschaftsdienst Abwasser - Bad Schandau E-Mail : service-netze@SachsenEnergie.de Telefon: 035022 42433 oder 0172 3527547 Internet: www.Sachsen-Netze.de Trinkwasserzweckverband Taubenbach Bereitschaftsdienst Trinkwasser - Krippen SachsenEnergie AG Telefon: 035021 68941 oder 0170 9042291 Service-Telefon 0800 6686868 (kostenfrei) E-Mail: service@SachsenEnergie.de Bereich Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz Internet: www.SachsenEnergie.de (ZVWV) Versorgungsgebiet Bad Schandau Trinkwasserversorgung Geschäftsstelle Sebnitz, Markt 11, 01855 Sebnitz Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz Tel.: 035971 80600, Fax: 035971 806099 Markt 11 in 01855 Sebnitz info@zvwv.de, www.zvwv.de Tel.: 035971 80600 Im Falle von Havarien oder Rohrbrüchen kontaktieren Sie E-Mail: info@zvwv.de www.zvwv.de bitte die ENSO-Störungsrufnummer Wasser 0351 50178882 Im Fall von Havarien/Rohrbrüchen: SachsenNetze - Entstördienst Störungsrufnummer: 035023 51610 Gas 0351 50178880 Strom 0351 50178881
Nr. 6/2021 Amtsblatt Bad Schandau 3 Inhalt Öffnungszeiten Seite 2 Gemeinde Rathmannsdorf Seite 12 Sonstige Informationen Seite 2 Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna Seite 16 Wichtige Informationen Lokales Seite 20 für alle Gemeinden Seite 3 Kirchliche Nachrichten Seite 23 Stadt Bad Schandau Seite 4 Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Bekanntmachung des Beschlusses der Sitzung des Gemeinschaftsausschusses vom 18.03.2021 Beschluss-Nr.: 20210318.102 meinschaftsvereinbarung der Verwaltungsgemeinschaft zwi- Beschluss zur Annahme der 5. Änderung der Gemeinschafts- schen der Stadt Bad Schandau und den Gemeinden Rathmanns- vereinbarung der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der dorf und Reinhardtsdorf-Schöna zu empfehlen. Stadt Bad Schandau und den Gemeinden Rathmannsdorf und Reinhardtsdorf-Schöna Bad Schandau, den 18.03.2021 Der Gemeinschaftsausschuss beschließt, den Stadt- und Gemein- deräten der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden Rathmannsdorf T. Kunack und Reinhardtsdorf-Schöna die Annahme der 5. Änderung der Ge- Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses Anzeige(n) Bitte entnehmen Sie die aktuellen teilnehmenden Geschäfte den Aushängen und dem Internet unter der Seite: https://bad-schandau.de/serviceleistungen/service/ Corona Testzentrum Bad Schandau im Haus des Gastes Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Aushängen und dem Internet https://bad-schandau.de/coronatestzentrum/ Telefon 035022 90036 Um Anmeldung wird gebeten unter www.bad-schandau.de/ coronatestzentrum oder telefonisch. In dringenden Fäl- len kann ein Test auch ohne vorherige Anmeldung durch- geführt werden.
4 Amtsblatt Bad Schandau Nr. 6/2021 Schadstoffe dürfen nicht einfach irgendwohin entsorgt werden! Deshalb: Gebührenfreie Abgabe am Schadstoffmobil Im April und Mai tourt das Schadstoffmobil wieder durch den ben werden. Es erfolgt keine Annahme von radioaktiven Stoffen. Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Behälter mit wasserlöslichen Anstrichstoffen gehören nicht Alle Termine sind im Internet unter www.zaoe.de und im Abfall- zum Schadstoffmobil. Die Farbe sollte austrocknen und kann kalender zu finden. Jede Annahmestelle kann genutzt werden, dann in den Restabfallbehälter; der leere Farbbehälter kommt in der Wohnort ist nicht ausschlaggebend. den Gelben Sack bzw. in die Gelbe Tonne. Während der Sammlung werden haushaltstypische Problemab- Leider werden immer wieder Schadstoffe einfach an den Haltes- fälle bis zu einer Menge von maximal 30 Liter beziehungsweise tandorten abgestellt, ohne auf das Mobil zu warten. Das ist un- 25 Kilogramm entgegengenommen. tersagt, können doch Gefährdungen durch zum Beispiel undich- Dazu zählen zum Beispiel Farb-, Lack- und Lösemittelreste, te Behälter für Mensch und Tier nicht ausgeschlossen werden. Spraydosen mit Restinhalten und Haushaltreiniger. Flüssige Schadstoffe können nur in fest verschlossenen Gefäßen abgege- Service-Telefon: 0351 4040450 Sprechzeiten Sprechzeiten und Sitzungstermine Sprechstunde des Bürgermeisters, Herrn Kunack Sitzung des Ortschaftsrates Prossen Termine können nur nach vorheriger telefonischer Absprache im Feuerwehrgerätehaus, Talstr. 13 b (Tel.: 035022 501-125) vereinbart werden. Donnerstag, den 22.04.2021, 19:00 Uhr Sitzung des Ortschaftsrates Bad Schandau Sitzung des Ortschaftsrates Waltersdorf in Kopprasch´s Bierstüb´l im Feuerwehrgerätehaus, Liliensteinstr. 39 b Montag, den 26.04.2021, 19:00 Uhr Dienstag, den 20.04.2021, 18:00 Uhr Sprechstunde des Ortschaftsrates Krippen Sprechstunde Ortsvorsteherin im Feuerwehrgerätehaus, Fr.-Gottlob-Keller-Str. 54 im Feuerwehrgerätehaus, Liliensteinstr. 39 b Dienstag, den 20.04.2021, 18:30 Uhr Dienstag, den 20.04.2021, 16:00 Uhr Sitzung des Ortschaftsrates Ostrau Die nächste Sitzung des Stadtrates im Mehrzweckgebäude findet am Mittwoch, den 21.04.2021, 19:00 Uhr, statt. Donnerstag, den 15.04.2021, 17:30 Uhr Die nächste Sitzung Haupt- und Sozialausschuss Sitzung des Ortschaftsrates Postelwitz findet am Dienstag, den 13.04.2021, 19:00 Uhr, statt im Gemeindesaal ehem. Schule Mittwoch, den 12.05.2021, 19:00 Uhr Die nächste Sitzung Technischer Ausschuss findet am Montag, den 12.04.2021, 19:00 Uhr, statt. Sitzung und Sprechstunde des Ortschaftsrates Schmilka im Mehrzweckgebäude Die Tagesordnung und den Tagungsort entnehmen Sie bitte den Donnerstag, den 15.04.2021, 18:00 Uhr Plakataushängen an den Bekanntmachungstafeln oder im Inter- net unter www.bad-schandau.de. Sitzung des Ortschaftsrates Porschdorf im Feuerwehrgerätehaus Porschdorf, Hauptstr. 1b Änderungen vorbehalten. Bitte beachten Sie die aktuellen Aus- Dienstag, den 27.04.2021, 19:00 Uhr hänge. Eine Veröffentlichung der WITTICH Medien KG Foto: fotolia.com / Robert Kneschke Mit einer Anzeige... die Oma und den Opa ganz stolz machen. Anzeige online aufgeben wittich.de/gruss Gerne auch telefonisch unter Tel. 03535 489-0
Nr. 6/2021 Amtsblatt Bad Schandau 5 (2) Kommunale Parkplätze: Oberer und unterer Elbkai, Parkplatz Schmilka Die Parkgebühr für eine angefangene halbe Stunde Parkzeit be- Bekanntmachung der Beschlüsse der trägt Stadtratssitzung vom 17.03.2021 für PKW 1,00 € für Reisebusse 2,00 € Beschluss-Nr.: 20210317.104 (wenn Parkflächen dafür vorhanden) Beschluss - Bestellung Standesbeamtin Die Mindestgebühr entspricht einer Parkzeit von 30 min. Der Stadtrat bestellt Frau Linda Haase zum 1. April 2021 zur Die Höchstgebühr je Tag beträgt: Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Bad Schandau. für PKW 8,00 € Beschluss-Nr.: 20210317.105 (3) Kommunale Parkplätze Kirnitzschtalstraße, Ostrau, Brü- Beschluss - Vergabe der Leistung Instandsetzung des Daches ckenschleife, Prossen über dem Foyer an der Kulturstätte Bad Schandau Die Parkgebühr für eine angefangene halbe Stunde Parkzeit be- Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Instandsetzung des Da- trägt ches über dem Foyer in der Kulturstätte zum Angebotspreis von für PKW 0,50 € 28.209,45 € brutto an die Bredner GmbH Bad Schandau. Die Mindestgebühr entspricht einer Parkzeit von 30 min. Die Finanzierung ist im Haushalt 2021 darzustellen. Die Höchstgebühr je Tag beträgt: für PKW 5,00 € Beschluss-Nr.: 20210317.106 (4) Parkplatz Kiefricht Beschluss - Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Die Parkgebühr für eine angefangene halbe Stunde Parkzeit beträgt Gästetaxe (Gästetaxsatzung) für PKW 0,50 € Der Stadtrat beschließt die vorliegende Neufassung der Gäs- für Wohnmobile/ tetaxsatzung einschließlich der Kalkulation für den Zeitraum Reisebusse 1,00 € 2022-2026. Die Mindestgebühr entspricht einer Parkzeit von 30 min. Die Höchstgebühr je Tag beträgt: Beschluss-Nr.: 20210317.107 für PKW 5,00 € Beschluss Verkauf Flurstück 68/7 der Gemarkung Postelwitz für Wohnmobile 12,00 € Der Stadtrat von Bad Schandau beschließt den Verkauf des Flur- stückes 68/7 der Gemarkung Postelwitz mit einer Größe von ins- § 4 - Gebührenpflichtige Parkzeit gesamt 555 qm zum geschätzten Verkehrswert. Die Käuferin trägt die Kosten der Beurkundung des Vertrages, (1) Innerstätische Parkflächen im Bereich Poststraße, Markt- des Vollzugs und die der Gutachterlichen Stellungnahme. straße, Basteiplatz Die Gebührenpflicht Montag bis Beschluss-Nr.: 20210317.108 besteht Freitag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr Beschluss - Neufestsetzung der Mieten für PKW-Stellplätze Samstag von 08:00 Uhr - 14:00 Uhr Der Stadtrat der Stadt Bad Schandau beschließt, die Mieten für Sonntag frei PKW-Stellflächen auf 25 € pro Monat festzusetzen. Die Mietprei- se gelten ab 1.5.2021. (2) Kommunale Parkplätze außer Parkplatz Kiefricht und Prossen Die Gebührenpflicht besteht täglich von 09:00 Uhr - 19:00 Uhr Beschluss-Nr.: 20210317.109 (3) Für den Busparkplatz am Elbkai gilt die Gebührenpflicht täg- Beschluss - Neufassung der Parkgebührenverordnung auf lich von 0:00 Uhr - 24:00 Uhr. kommunalen und öffentlichen Parkplätzen Der Stadtrat beschließt die nachfolgende Neufassung der Park- (4) Parkplatz Kiefricht gebührenverordnung der Stadt Bad Schandau Die Gebührenpflicht besteht täglich von 00:00 Uhr - 24:00 Uhr (5) Parkplatz Prossen Verordnung der Stadt Bad Schandau über Parkgebühren Die Gebührenpflicht besteht täglich von 08:00 Uhr - 17:00 Uhr (Parkgebührenverordnung) § 5 - Inkrafttreten vom 17.03.2021 Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2021 § 1 - Geltungsbereich Gleichzeitig tritt die Parkgebührenverordnung der Stadt Bad Schandau Für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und vom 23.5.1995, zuletzt geändert am 01.07.2013 außer Kraft. Parkplätzen im kommunalen Eigentum in der Stadt Bad Schandau Bad Schandau, den 17.03.2021 werden Gebühren erhoben, soweit Parkflächen mit Parkuhren, Parkscheinautomaten oder anderen Vorrichtungen oder Einrich- Thomas Kunack tungen zur Überwachung der Parkzeit ausgestattet sind. Bürgermeister § 2 - Gebührenschuldner Satzung über die Entschädigung Gebührenpflichtig ist der jeweils parkende Fahrzeugführer. Die für ehrenamtliche Tätigkeit Gebührenschuld wird fällig mit dem Beginn des Parkens. der Stadt Bad Schandau § 3 - Gebührenhöhe Aufgrund des § 4 und des § 21 der Sächsische Gemeindeordnung (1) Innerstädtische Parkflächen im Bereich Postraße, Marktstraße, in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. Basteiplatz S. 62), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2020 Die Parkgebühr für einefür PKW 0,50 € (SächsGVBl. S. 425) geändert worden ist, hat der Stadtrat der angefangene halbe Stunde Stadt Bad Schandau am 17.02.2021 die folgende Satzung über Parkzeit beträgt die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit erlassen:
6 Amtsblatt Bad Schandau Nr. 6/2021 §1 genden Sitzungen desselben Gremiums wird nur ein Sitzungs- Entschädigung nach Durchschnittssätzen geld gezahlt. (1) Ehrenamtlich tätige Bürger, außer Personen, welche nach § 3 Die Grundbeträge der Aufwandsentschädigung nach den Abs. 1 oder § 4 entschädigt werden, erhalten den Ersatz ihrer notwen- und 2 sowie die im Quartal anfallenden Sitzungsgelder werden digen Auslagen und ihres Verdienstausfalls nach einheitlichen spätestens 1 Monat nach Quartalsende gezahlt. Durchschnittssätzen. (7) Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn der Anspruchs- (2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inan- berechtigte sein Amt ununterbrochen länger als 3 Monate tat- spruchnahme sächlich nicht ausübt, für die über 3 Monate hinausgehende Zeit. (8) Verzichtet ein Mitglied des Stadtrates oder ein Ortsvorsteher bis zu 3 Stunden 30,00 € auf die Zusendung der Sitzungsunterlagen in Papierform, wird von mehr als 3 bis zu 6 Stunden 50,00 € für Aufwendungen durch die Nutzung eines privaten mobilen von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 70,00 € Endgeräts zusätzlich zu dem in Absatz 1 genannten Grundbetrag §2 der Aufwandsentschädigung bei Stadträten bzw. Ortvorstehern Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme eine monatliche Pauschale in Höhe von 10,00 € gewährt. (1) Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigten Zeit wird je Diese Pauschale ist an die jeweilige Person gebunden. Werden eine halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer Beendigung zeitgleich mehrere Ämter wie z. B. Stadtrat und Ortsvorsteher hinzugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme). Beträgt der Zeit- ausgeübt, entsteht der Anspruch auf die Pauschale nur einmal. abstand zwischen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten weniger als Die Pauschale entfällt, wenn den Räten digitale Endgeräte zur eine Stunde, so darf nur der tatsächliche Zeitabstand zwischen Verfügung gestellt werden. Beendigung der ersten und Beginn der zweiten Tätigkeit zuge- §4 rechnet werden. Reisekostenersatz (2) Die Entschädigung wird im Einzelfall nach dem tatsächli- chen, notwendigerweise für die Verrichtung der ehrenamtlichen Bei Verrichtung im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tä- Tätigkeit entstandenen Zeitaufwand berechnet. tigkeit außerhalb des Gemeindegebietes erhalten ehrenamtlich (3) Es ist nicht die Zeitdauer der Sitzung, sondern die Dauer der Tätige neben der Entschädigung nach § 1 Abs. 1 oder § 3 oder Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maßgebend. Die Vor- § 4 einen Reisekostenersatz in entsprechender Anwendung der schriften des Absatz 1 bleiben unberührt. Besichtigungen, die Bestimmungen des Sächsischen Reisekostengesetzes in der je- im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit anfallen und die un- weils gültigen Fassung. mittelbar vor oder nach einer Sitzung stattfinden, werden in die §5 Sitzung eingerechnet. Inkrafttreten (4) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme am sel- Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft. Gleich- ben Tag darf zusammengerechnet den Tageshöchstsatz nach § 1 zeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Abs. 2 nicht übersteigen. Tätigkeit der Stadt Bad Schandau in der Fassung vom 22.10.2003, §3 zuletzt einschließlich der 1. Änderung vom 11.03.2009, der 2. Än- Aufwandsentschädigung derung vom 25.01.2012, der 3. Änderung vom 10.09.2014 und der (1) Stadträte erhalten für die Ausübung ihres Amtes anstelle 4. Änderung vom 17.10.2018 außer Kraft. einer Entschädigung nach § 1 eine Aufwandsentschädigung. Bad Schandau, 17.02.2021 Diese wird gezahlt 1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe von 40,00 € T. Kunack 2. als Sitzungsgeld je Stadtratssitzung in Höhe von 20,00 € Bürgermeister 3. als Sitzungsgeld je Ausschusssitzung in Höhe von 20,00 € Bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden Sitzungen Hinweis gem. § 4 Abs. 4 Satz 3 und 4 SächsGemO: desselben Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt. Sofern diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder (2) Der ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters erhält Formvorschriften zu Stande gekommen ist, gilt sie ein Jahr nach anstelle des in Abs. 1 Nr. 1. genannten Betrages einen Grundbe- ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande ge- trag in Höhe von 80,00 €. kommen. (3) Für länger andauernde, nicht vorhersehbare Vertretung des Bürgermeisters erhält der ehrenamtliche Stellvertreter des Bür- Dies gilt nicht, wenn germeisters neben dem Grundbetrag der Aufwandsentschädi- 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt gung nach Abs. 2 eine Entschädigung nach § 1. ist, (4) Der ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters in den 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge- Ausschüssen erhält neben der Aufwandsentschädigung nach nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt Abs. 1 für die Sitzungen, in denen er die Vertretungsfunktion worden sind, wahrnimmt 10,00 €. 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO (5) Ortschaftsräte erhalten für die Ausübung ihres Amtes anstel- wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, le einer Entschädigung nach § 1 eine Aufwandsentschädigung. 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 SächsGemO Satz 1 genannten Diese wird gezahlt als Sitzungsgeld je Ortschaftsratssitzung in Frist Höhe von 20,00 €. Bei mehreren, unmittelbar aufeinander fol- a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan- genden Sitzungen desselben Gremiums wird nur ein Sitzungs- det hat oder geld gezahlt. b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift (6) Berufene Bürger, die zur ständigen Mitarbeit in den Aus- gegenüber der Stadt Bad Schandau unter Bezeichnung schüssen berufen worden, erhalten ein Sitzungsgeld von 20,00 € je des Sachverhalts der die Verletzung begründen soll, Ausschusssitzung. Bei mehreren, unmittelbar aufeinander fol- schriftlich geltend gemacht worden ist.
Nr. 6/2021 Amtsblatt Bad Schandau 7 Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht · 1 x Beratung mit Leiter der NPV, Herrn Zimmermann, zu Ret- worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist tungswegen und Verkehrssicherung und Vorortbesichtigung jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind mit NPV und FFw nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung · Gespräch mit Partnerstadt Ceska Kamenice und in Abstimmung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung mit BSKT – Vorbereitung Internationales Musikfestival 2021 von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen · 3 Gespräche mit Mobilitätsmanager S. Eibenstein wg. Park- hingewiesen worden ist leitsystem in der Region um Bad Schandau – Aktuell: eine mögliche Lösung der Anzeigetechnik über Sensoren, wird Bad Schandau, den 17.02.2021 bald auf dem P+R Parkplatz durch die VVO entstehen · Abstimmung mit Bürgermeister und Mitarbeitern der Stadt T. Kunack Königstein zur weiteren Verfahrensweise nach der Winter- Bürgermeister pause 2. BA Prossen – Halbestadt · Bauberatungen und Bauabnahmen Rosengasse 1 - 3 · Bei einem Notartermin wurde der Gesellschaftervertrag mit der BSKT unterzeichnet · Sachsenenergie Fahrzeugübergabe – VW UP (Beschriftung erfolgt nach Freigabe von Sachsen Energie) Kurzprotokoll der Sitzung des Stadtrates · Mit Bekanntwerden der Schließung der Arztpraxis von Herrn Dr. Bastl mehrere Telefonate mit Herrn Dr. Bastl und umlie- Bad Schandau am 17.02.2021 genden Ärzten geführt (nur als Vermittler) TOP 1 - Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit · Beratung zur Projekteröffnung und Vororttermin Wander- Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die ord- parkplatz Ostrau nungsgemäße Einladung und Beschlussfähigkeit fest. Zur Ta- · Interview SZ zu verschiedenen Themen wie Perspektive Tou- gesordnung gibt es keine Einwände. rismus, Gastronomie in Bad Schandau, Wanderwege im NP · Am letzten Montag fand der 3. Digitale Tourismusstammtisch des TVSSW zum Thema – Sächsische Schweiz – Wege im Natio- TOP 2 - Informationsbericht des Bürgermeisters nalpark – statt. Referenten waren Ulf Zimmermann, Leiter NP, Die Coronapandemie lähmt uns nun schon seit geraumer Zeit in Sabine Bauling NP Harz, Carola Schmidt Geschäftsführerin vielen privaten Belangen, in Bereichen des täglichen Lebens, TV Harz und Uwe Borrmeister Leiter Forstbezirk Neustadt der Wirtschaft und des Tourismus. Letzteres ist vor allem für Der Bürgermeister kritisiert die politische Entscheidung, be- unsere Region ein sehr wichtiges Thema. Es wird hoffentlich reits zum jetzigen Zeitpunkt von einem nichtmöglichen Touris- bald eine Zeit nach der Pandemie geben, und auf diese müssen mus während des Osterfestes zu sprechen. Dies erzeugt extre- wir, insbesondere im touristischen Bereich, vorbereitet sein. Es men Unmut bei den touristischen Leistungsträgern. bleibt also keine Zeit, die Hände in den Schoß zu legen. Viele touristische Akteure arbeiten gemeinsam an einer Strategie, TOP 3 - Protokollkontrolle um mit und nach der Pandemie gut gewappnet zu sein und eine Herr Niestroj und Frau Bergmann erklären sich bereit, das Proto- schrittweise Öffnung des Tourismus zu gewährleisten. Dazu fan- koll der heutigen Sitzung zu unterzeichnen. den von Dezember bis zum heutigen Tag zahlreiche digitale Ver- Kurzprotokoll 20.01.2021 anstaltungen statt. Herr Ch. Friebel gibt den Hinweis, dass es sich im TOP 4 nicht um · 3 x Digitaler Tourismusstammtisch des TVSSW Anfragen zum Wirtschaftsplan, sondern zum Jahresabschluss ge- · 1 x Vorstandssitzungen des TVSSW handelt hat. Dies wird korrigiert. Weitere Einwände erfolgen nicht. · 1 x L andestourismusverband Vorstand und Sonderberatung Abarbeitungsprotokoll des Vorstandes Herr Ch. Friebel bittet um eine Aussage zur Thematik - Einsturz · 3 x AG Neustart Tourismus (LTV) der Gebäude der ehemaligen Deutrans. · Videokonferenz des Landrates mit den Bürgermeistern der Frau Wötzel informiert, dass, solange der öffentliche Verkehrs- NP-Region raum nicht gefährdet wird, es auch keinerlei Handhabe gibt, · 2 x Workshop Tourismusbarometer des Ostsächsischen Spar- entsprechende Maßnahmen beim Eigentümer anzuordnen. Die kassenverband (dwif) Stadt bzw. der Landkreis können Anordnungen treffen, sobald · 1 x Mitgliederversammlung Wanderverband die Öffentlichkeit gefährdet ist. · 1 x Vorstandssitzung Landschaf(f)Zukunft e.V. Außerdem bittet Herr Ch. Friebel nochmals um Erklärung, war- · 1 x Mitgliederversammlung Landschaf(f)Zukunft e.V. um kein Edelstahlbecken in das Tretbecken in Postelwitz einge- · 2 x Kurortentwicklungskonzeption baut werden kann. · 1 x AG Kirnitzschtal Frau Bergmann bittet um eine Aussage zum Stand - Grundstück- · 2 x Abstimmung Verlängerung Kirnitzschtalbahn – Vorstel- lung der Studie im April (nichtöffentlichen Teil) stausch Konzertplatz. Frau Prokoph erklärt, dass vereinbart ist, · DRK hatte zu einem Online-Austausch mit dem Vorstands- nach Sanierung des Grundstückes Badallee 7 den Grundstück- vorsitzenden des DRK Landesverbandes, Rüdiger Unger und stausch notariell zu vollziehen. Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetag eingeladen (Online-Austausch Impfzent- TOP 4 - Beschluss – Vergabe Leistungen Elektroinstallation ren, mobile Impfeinrichtungen) zur energetischen Sanierung der Turnhalle Prossen, 2. BA Aber auch andere wichtige Aufgaben und anstehende Themen Der Bürgermeister übergibt das Wort an Frau Prokoph. Frau Prokoph wurden weiterbearbeitet: erläutert den Beschlussvorschlag anhand der Vorlage. Da keine · Per Videokonferenz erfolgte durch die Landestalsperren Ver- Diskussion erfolgt, bittet Herr Kunack um Abstimmung. waltung die Übergabe der Gefahrenkarten für die Elbe AE: 9 Ja-Stimmen, einstimmig
8 Amtsblatt Bad Schandau Nr. 6/2021 TOP 5 - Beschluss – Satzung über die Entschädigung für ehren- Auffassung, dass ausreichend Wohneinheiten zur Verfügung amtliche Tätigkeit der Stadt Bad Schandau stehen. Insofern ist eine Regulierung aus Sicht des Justizminis- Der Bürgermeister erläutert den Beschlussvorschlag anhand der teriums nicht geboten und erforderlich. Vorlage. Die Neufassung der Satzung wurde im HSA vorberaten Frau Scheffler fragt an, ob die Feuerwehreinfahrten durch den und fand dort Zustimmung. Da keine Diskussion erfolgt, bittet Winterdienst mit geschoben werden können, da ihre durchaus er um Abstimmung zum Beschlussvorschlag. betagten Feuerwehrkameraden in Waltersdorf dies nur mit sehr AE: 9 Ja-Stimmen, einstimmig hohem händischem Aufwand realisieren können. Der Bürger- meister erklärt, dass dies schon so praktiziert wird. Allerdings TOP 6 - Beschluss – Annahme von Spenden werden die Feuerwehrzufahrten nicht vordergründig, sondern Der Bürgermeister erläutert den Beschlussvorschlag anhand nachrangig betrachtet. der Vorlage. Auf Anfrage, warum die Spende der Fördergemein- Herr Kretzschmar fragt an, ob die Möglichkeit besteht, im Pa- schaft in Aufwendungen für die Pyramide und für Lichterketten villon Porschdorf eine Bücherzelle einzurichten. Herr Kunack aufgeteilt wurde, erklärt er, dass dies ausdrücklicher Wille des erklärt, dass dies mit dem Ortschaftsrat abgesprochen werden Fördervereins war. Da keine weitere Diskussion erfolgt, bittet müsste und es muss geprüft werden, ob dort geeignete Regale der Bürgermeister um Abstimmung. aufstellbar sind. AE: 9 Ja-Stimmen, einstimmig Herr Dr. Böhm lobt den Winterdienst des Bauhofes. Dieser hat in diesem Jahr sehr gut geklappt. TOP 7 - Beschluss – Fusion ENSO/DREWAG – Wahrung der In- Da keine weiteren Anfragen und Anmerkungen erfolgen, been- teressen der Stadt Bad Schandau bei der Fusion von ENSO und det der Bürgermeister 20.45 Uhr die Stadtratssitzung und be- DREWAG dankt sich bei den Anwesenden für ihre Teilnahme. Der Bürgermeister erläutert den Beschlussvorschlag anhand T. Kunack A. Wötzel der Vorlage. Insbesondere geht es darum, dass die KBO in den Bürgermeister Protokollantin weiteren Verhandlungen zum Fusionsverfahren für die Stadt Bad Schandau tätig werden darf. Nach kurzer Diskussion bittet Herr Kunack um Abstimmung zum Beschlussvorschlag. AE: 8 ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung Die Stadtverwaltung informiert TOP 8 - Allgemeines/Informationen Deckenerneuerung auf der B 172 Der Bürgermeister informiert, dass die Landesdirektion den Das LASuV plant in der 13. KW (29.03. – 01.04.2021) die Antrag der Stadt Bad Schandau vom März 2020 zur finanziellen Deckenerneuerung auf der B 172 in dem Bereich Steinbrü- Unterstützung bei der Borkenkäferbekämpfung abgelehnt hat. che 3 – 35. In diesem Zuge werden ggf. Schachtdeckel und Es handelte sich dabei um Aufwendungen von ca. 47 T€, die nur Schieberkappen ausgetauscht. Für diese Maßnahme ist eine zu einem Bruchteil aus Holzverkäufen zu refinanzieren sind. We- halbseitige Sperrung notwendig. sentlicher Teil der Ablehnung ist der Fakt, dass der Freistaat mit der Einzelfallbehandlung keinen Präzedenzfall schaffen will. Herr Kunack informiert, dass es zu Anträgen zur Wegewidmung Parksensoren P+R Parkplatz am Bahnhof Schriftverkehr gegeben hat. Insbesondere gibt es ein Anliegen In der Nacht vom 26.03. zum 27.03.2021 werden die Park- von Herrn Zimmermann aus Heidenau, der in Verbindung mit sensoren auf den beiden P+R-Parkplätzen am Bahnhof ange- Herrn Dr. Böhm zahlreiche Wanderwege im Nationalpark für die bracht. Die Parkflächen sind ab 18.00 Uhr gesperrt. Widmung vorgesehen bzw. eine Eintragung ins Bestandsver- zeichnis beantragt hat. Herr Dr. Böhm wird hier um einige Erläuterungen gebeten. Er erklärt, dass nicht klar ist, inwieweit im Nationalpark das Recht Neue Ladesäule am Rathaus auf freies Betreten der Landschaft nach § 27 SächsNatschG gilt. Um weitere Schließungen zu verhindern, sollte dies über We- gewidmungen ausgeschlossen werden. Frau Wötzel gibt noch einige Erläuterungen, die grundsätzlich die Thematik der Wid- mungsanträge erklären. Jeder einzelne Antrag muss geprüft werden. Dazu wird es noch umfangreiche Aktivitäten gemein- sam mit dem Stadtrat oder Ausschüssen geben, in denen wir die einzelnen Anträge abwägen müssen. Die öffentliche Widmung Im Zuge der Elektro- der Wege bedeutet in jedem Fall eine höhere Verkehrssiche- mobilität hat die Sach- rungspflicht als bei normalen Wanderwegen, die aufgrund des senEnergie AG vom allgemeinen Betretungsrechtes notwendig sind. Außerdem fällt 08.03. - 11.03.2021 damit die Baulast auf die Stadt Bad Schandau zurück. In vielen die Ladesäule für Elek- Waldbereichen bedeutet dies dann auch umfangreiche Maßnah- trofahrzeuge am Rat- men an Stützmauern, Treppenanlagen usw. Auch unter diesem haus erneuert. Aspekt müssen die Entscheidungen abgewogen werden. Herr Dr. Böhm sieht schon einen Erfolg darin, dass man sich grundsätz- Mit der neuen Lade- lich mit den Wegen auseinandersetzt. säule wurde die Leis- Herr Niestroj informiert über seine Anfrage beim Sächs. Jus- tungsfähigkeit gestei- tizministerium. Er hat gebeten zu prüfen, ob die Stadt Bad gert, dadurch ist es Schandau per Satzung die Einrichtung von weiteren Ferien- jetzt möglich, mit bis wohnungen untersagen kann. Im Ministerium vertritt man die zu 50 kW/h zu laden.
Nr. 6/2021 Amtsblatt Bad Schandau 9 Scherben auf dem Kinderspielplatz in Ostrau Freie Wohnungen im kommunalen Bestand Immer öfters werden Müll und Im Stadtteil Porschdorf Glasscherben, vor allem von al- Ringweg 40c koholischen Getränken, auf dem Lage: 1. OG links, 2-Raum-Wohnung, ca. 60 m² Sportplatzgelände des Ostrauer Vermietung ab sofort Kinderspielplatzes vorgefun- den. In Bad Schandau Leider machen sich die „Müll- Rosengasse 1 sünder“ keinerlei Gedanken 4-Raum-Wohnung mit Balkon, Erdgeschoss, Wohnfläche ca. 104 m² darüber, dass sie mit ihrem sehr verantwortungslosen Verhalten Bergmannstraße 5 vor allem spielende Kinder mas- 3-Raum-Wohnung mit Balkon, 1. OG, Wohnfläche ca. 80 m² siv gefährden. 3-Raum-Wohnung mit Balkon, 1. OG, Wohnfläche ca. 78 m² Anwohner und Nutzer des Areals quittieren zu recht die Lindenallee 8 gefährlichen Spuren mit Kopf- 3-Raum-Wohnung, 1. OG schütteln und Empörung. Denn Wohnfläche: ca. 63 m² die Flaschen mit abgeschlage- Vermietung: ab 01.06.2021 nen Köpfen und die Scherben bergen erhebliche Risiken für Erstbezug nach Sanierung Rosengasse 1 die Kinder, die sich dort unbekümmert austoben wollen. 4-Raum-Wohnung mit Balkon im 1. Obergeschoss Wohnfläche: Unser Aufruf an die Müllsünder: ca. 101,80 m² Denken Sie an unsere Kinder und verlassen Sie Spielplätze or- 2-Raum-Wohnung im 2. Obergeschoss Wohnfläche: ca. 62,20 m² dentlich und lassen Sie Ihren Unrat nicht liegen. Vermietung ab sofort Die nachfolgenden Nutzer sollen auch einen sicheren, sauberen und damit attraktiven Spielplatz vorfinden! Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage www.wg-pirna.de. freie Gewerberäume im kommunalen Bestand Bergmannstraße 5 EG, ca. 60 m² EG, ca. 55 m² Nähere Informationen erhalten Sie in der Städtischen Woh- nungsgesellschaft Pirna mbH, Frau Schrön, Telefon 03501 552126 Gelber Briefkasten ist umgezogen! Sehr geehrte Einwohner, seit dem 22.03.21 steht der gel- be Briefkasten der Deutschen Amtsblatt der Stadt Bad Schandau Post auf unserem Dorfplatz. Die und der Gemeinden Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna Umsetzung war aus infrastruk- Das Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden Rathmannsdorf, Rein- hardtsdorf-Schöna erscheint 2 x monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte turellen Gründen notwendig. verteilt. Jens Tappert - Herausgeber, Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Ortsvorsteher IMPRESSUM Telefon: (03535) 4 89-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Bad Schandau, Thomas Kunack 01814 Bad Schandau, Dresdner Straße 3 Die nächste Ausgabe erscheint am: - Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, Freitag, der 9. April 2021 vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan „www.wittich.de/agb/herzberg“ Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist: Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Montag, der 29. März 2021 Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Annahmeschluss für Anzeigen ist: Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Mittwoch, der 31. März 2021, 9.00 Uhr
10 Amtsblatt Bad Schandau Nr. 6/2021 Der Ortschaftsrat Schmilka wünscht allen Einwohnern ein frohes Osterfest Frühling wird es weit und breit und die Häschen steh’n bereit. Sie bringen zu der Osterfeier viele bunt bemalte Eier. Tradition ist es in Schmilka wohl nicht, aber ein Gedanke, der 2021 zum Osterfest umgesetzt werden sollte. Sagen wir mal so, es war ein Gedanke, den Ort zu Ostern etwas bunter wirken zu lassen. Aus der kleinen Idee wurde mit tatkräftiger Unterstützung vieler diese bunte, und für mich gelungene, Osterlandschaft. werden konnten, wurden alle 31 Atemschutzegeräteträger im Frühjahr 2020 mit der neuen Brandeinsatzbekleidung ausge- stattet. Diese Bekleidung ist ein wesentlicher und essentieller Auch andere Häuser haben ihre Talente des Gestaltens bewie- Faktor zum Schutz unserer Einsatzkräfte im Brandeinsatz. sen. Am besten macht man sich bei einem Spaziergang ein Zusätzlich erfüllten unsere teilweise 40 Jahre alten Einsatzhel- eigenes Bild und vielleicht lässt man sich inspirieren. me die Anforderungen der aktuellen Normung nicht mehr. Daher wurde auch hier eine Investition erforderlich. In einem kleinen Ehrlich Gremium konnten die Angebote von unterschiedlichen Herstel- Ortsvorsteher lern betrachtet werden. Hierbei setzte sich die „ursprüngliche“ Form aus Aluminium gegenüber den Kunststoffhelmen durch. PS: Unsere Osterhäsin und ihr Freund ha- Die neuen Helme der Firma Colsman weisen neben den Anforde- ben noch keinen Namen. Vielleicht findet rungen der Norm einen wesentlich besseren Tragekomfort auf. ihr einen passenden und hinterlegt ei- Mit einer kleinen Gruppe wurden die 120 Helme in der Wache Bad nen Vorschlag an der Krone, oder werft Schandau an drei Abenden zusammengebaut, mit Namen verse- eure Post in den Briefkasten „Schmilkaer hen und die Funktionskennzeichnung angebracht. Somit konn- Depesche“. ten die Helme Anfang März 2021 ausgetauscht werden. Ein großer Dank an die fleißigen „Bastler“, ohne deren Unter- stützung sich diese Auslieferung weiter hinaus gezögert hätte. Die Feuerwehren der Stadt Bad Schandau Die genannten Investitionen in die persönliche Schutzausrüs- erhalten neue Schutzausrüstung tung der Einsatzkräfte sind das Ergebnis der zielorientierten Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Feuerwehr. Mit der Bestätigung des Doppelhaushalt für die Jahre 2019/2020 konnte die in die Jahre gekommene persönliche Schutzausrüs- Wir sind für Sie da, Ihre Feuerwehren der Stadt Bad Schandau. tung der Einsatzkräfte ersetzt werden. Stadtwehrleitung FF Bad Schandau Begonnen hat die Optimierung der Ausstattung mit der Ersatz- beschaffung der Atemschutzgeräte in 2019. Diese ersetzten die über 20 Jahre alten Geräte und bieten wesentliche Verbesse- rungen für die Handhabung im Einsatz. Zeitgleich konnten wir damit alle Feuerwehren der Kommune mit einheitlichen Atem- schutzgeräten ausstatten, sodass die Leistungsfähigkeit ge- steigert und Ausbildung verbessert werden konnte. Weiterhin wurden dringend notwendige Investitionen für die Brandeinsatzbekleidung der Atemschutzgeräteträger umge- setzt. Hierzu wurden 2 Kameraden bereits 2018 mit der neuen Bekleidung der Firma NTI-112 ausgestattet, um diese auf ihre Beständigkeit und den Tragekomfort im Einsatz zu testen. Nach- dem die erforderlichen finanziellen Mittel 2019 bereit gestellt
Nr. 6/2021 Amtsblatt Bad Schandau 11 Frühlingserwachen Die Osterwerkstatt ist eröffnet Liebe Senioren, ich weiß, ihr lest regelmäßig das Amtsblatt und guckt, ob et- was von der Seniorengruppe drin steht. Nichts gefunden! Es gibt leider noch nichts Erfreuliches zu berichten. Ideen hatten wir viele. Wir wollten wieder gemeinsam etwas für das Osterfest basteln. So können wir uns nur erinnern, als wir mit Martina E. gefilzt haben. Das hatte uns allen gefallen. Fällt leider dieses Jahr aus! Hatten wir nicht auch manche persönlichen Pläne? Ich denke an Feierlichkeiten oder runde Geburtstage. Schade, aber in der Situation muss man halt, auch der Gesundheit wegen, auf manches verzichten. Gesund wollen wir alle bleiben. Und sind wir mal ehrlich, in unserem Alter langen uns schon die jetzigen „Wehwehchen“ zu. Um diese zu lindern, geben die „Kneipp-Ar- tikel“ beste Anregungen. Vielen Dank! Das lustige Treiben der vielen Vögel kündigt den Frühling an. (Kohl-, Blau-, Sumpf-, Hauben-, Schwanzmeise, Gimpel, Stieglitz, Rotkehlchen und Erlenzeisig). Hoffen wir auf mehr Sonne, damit wir wenigstens Hei juchei, hei juchei, suchen wir das Osterei. Bald ist es wieder nicht auf einen kleinen Osterspaziergang verzichten müssen. so weit. Ostern steht vor der Tür und im Kindergarten sind die Mit etwas Glück seht ihr im Krippenbach eine Wasseramsel auf fleißigen Osterwichtel schon kräftig beim Werkeln. Eier werden einem Stein sitzen und von der Carolahöhe flattert wieder die angemalt, lustige Osterhäschen in allen Facetten gebastelt und Fahne mit den Krippnern Farben blau-gelb. in der Küche duftet es lecker nach frischem Osterbrot. In der Na- tur erwachen langsam auch die Osterglocken, um das bevorste- Wir wünschen euch eine gute Zeit und bleibt gesund! hende Osterfest einzuläuten. Nur der Winter möchte noch nicht i. A. U. Müller so richtig das Feld für die warmen Frühlingsstrahlen räumen. Vielleicht legt der Osterhase ein gutes Wort für uns ein und kann ihn noch überzeugen, dass wir die Osternester nicht im Tief- schnee suchen müssen. Wir wünschen allen Eltern, Kindern und Familien und natürlich auch den Ortsansässigen frohe Ostern und eine schöne Zeit. Das Team der Kita „Fuchs und Elster“ Krippen SUKI e. V. Foto: privat Anzeige(n) Anzeige(n)
12 Amtsblatt Bad Schandau Nr. 6/2021 worden ist, sowie der §§ 2, 6 und 34 des Sächsischen Kommunal- abgabengesetz – SächsKAG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 116), das durch Artikel 2 Absatz Beschlüsse des Gemeinderates 17 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245) geändert vom 11.03.2021 worden ist, hat der Gemeinderat der Gemeinde Rathmannsdorf Beschluss-Nr. 01-03/2021 - Satzung über die Erhebung einer am 11.03.2021 folgende Satzung beschlossen: Gästetaxe der Gemeinde Rathmannsdorf § 1 - Erhebung einer Gästetaxe Der Gemeinderat der Gemeinde Rathmannsdorf beschließt die (1) Die Gemeinde Rathmannsdorf erhebt zur teilweisen Deckung Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe sowie deren Kal- ihrer besonderen Kosten, die ihr kulation 2022-2026 und beauftragt den Bürgermeister mit den 1. für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesse- Verhandlungen und der Unterzeichnung des Vertrages zur Ein- rung und Unterhaltung der zu touristischen Zwecken be- führung der „Mobilitätskarte Sächsische Schweiz“. reitgestellten Einrichtungen und Anlagen, Beschluss-Nr. 02-03/2021 - Genehmigung von überplanmäßi- 2. für die kostenlose oder ermäßigte Benutzung des öffentli- gen investiven Auszahlungen für die Beschaffung eines Spiel- chen Personennahverkehrs und anderer Angebote gerätes im Außenbereich der Kita im Haushaltsjahr 2019 entstehen, eine Gästetaxe. Sie wird unabhängig davon erho- Der Gemeinderat genehmigt die Aufstockung der investiven ben, ob und in welchem Umfang die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel des Jahres 2019 für ein neues Spielgerät im Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Vergünstigungen Außenbereich der Kita Spatzennest um 11.500 €. tatsächlich in Anspruch genommen werden. Als Deckungsmittel sind die vom Träger der Kita zurückgezahl- (2) Die Erhebung von Benutzungsgebühren und sonstigen Ent- ten Betriebskostenanteile des Jahres 2019 einzusetzen. gelten für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen und Veran- staltungen der Gemeinde Rathmannsdorf bleibt unberührt. Beschluss-Nr. 03-03/2021 - Beschaffung einer Spielkombina- tion für den Außenbereich der Kita „Spatzennest“ § 2 - Gästetaxepflichtige Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Beschaffung (1) Gästetaxepflichtig sind natürliche Personen, die in der Ge- und den Einbau einer Spielkombination für den Außenbereich meinde Rathmannsdorf Unterkunft nehmen, aber nicht Ein- der Kita „Spatzennest“ an die Firma Ziegler Spielgeräte in 04828 wohner der Gemeinde Rathmannsdorf sind. Unterkunft in der Zeititz zum Bruttowert von 20.965,19 € brutto zu vergeben. Gemeinde nimmt auch, wer in Bungalows, Wohnwagen, Zelten, Es wurden 3 Angebote eingeholt und bewertet. Das günstigste Fahrzeugen und dergleichen untergebracht ist. Angebot erhält hiermit den Zuschlag. Die Finanzierung erfolgt (2) Gästetaxepflichtig nach Maßgabe des Abs. 1 sind auch Personen, aus übertragenen Haushaltsmitteln des Jahres 2019. die aus beruflichen Gründen in der Gemeinde Unterkunft nehmen. Beschluss-Nr. 04-03/2021 - Genehmigung von überplanmäßi- (3) Nicht gästetaxepflichtig sind Personen, die in der Gemein- gen Aufwendungen für Betriebskostenanteile der Kinderbe- de zum vorübergehenden Besuch ohne Zahlung eines Entgeltes treuung in Fremdgemeinden im Jahr 2020 Unterkunft nehmen, wenn dies als sozialadäquat anzusehen ist, Der Gemeinderat genehmigt überplanmäßig Aufwendungen zur insbesondere bei Verwandtschaftsbesuchen. Begleichung der gesetzlich zu zahlenden Betriebskostenanteile § 3 - Maßstab und Satz der Gästetaxe an Fremdgemeinden in Höhe von 14.000 €. Als Deckungsmittel ist der nicht in Anspruch genommene Ansatz (1) Die Gästetaxe wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemes- der Kreisumlage über 10.750 € und übrige Mittel des Bereiches sen. Sie beträgt ganzjährig je Person und Aufenthaltstag 2,00 €. Gemeindestraßen (3.250 € aus Betriebsstromerstattungen und (2) An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Straßenunterhaltung) einzusetzen. § 4 - Befreiung von der Gästetaxe Beschluss-Nr. 05-03/2021 - Beschaffung eines VW Caddy als (1) Von der Gästetaxe freigestellt sind: Bauhof- und Gemeindefahrzeug 1. Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres Der Gemeinderat beschließt den Erwerb eines gebrauchten VW (bis zum 7. Geburtstag), Caddy (Maxi Allrad) zu einem Maximalpreis von 18.837,70 € 2. Teilnehmer an Schulfahrten, (brutto) vom wirtschaftlichsten Bieter (Regionalverkehr Säch- 3. Schwerbehinderte mit dem vorgedruckten Merkzeichen BL sische Schweiz-Osterzgebirge GmbH, Bahnhofstr. 14a, 01796 und aG im Schwerbehindertenausweis. Pirna) für den Einsatz im kommunalen Bauhof sowie für die Ge- 4. Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn im Ausweis meindeverwaltung. Die Finanzierung erfolgt aus den vorhande- des begleitenden Schwerbehinderten das Markenzeichen B nen liquiden Mitteln der Gemeinde. Der Auszahlungsbetrag wird und der Satz „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist im Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Rathmannsdorf darge- nachgewiesen“ vorge-druckt eingetragen sind. stellt. Die Beschaffung erfolgt in freihändiger Vergabe. 5. Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, nach- dem der Betroffene die Dauer der Verhinder-ung durch Vor- Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe lage eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen hat; das (Gästetaxesatzung) vom 11.03.2021 Zeugnis ist dem Vorlegenden nach Einsichtnahme zurück- zugeben. Auf der Grundlage des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat (2) Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Gästetaxe Sachsen – SächsGemO in der Fassung der Bekanntmachung vom sind, sofern sie nicht offensichtlich vorliegen, durch Vorlage eines 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des geeigneten Nachweises zu bestätigen. Der Nachweis ist dem Be- Gesetzes vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722) geändert troffenen nach Einsichtnahme zurückzugeben.
Nr. 6/2021 Amtsblatt Bad Schandau 13 § 5 - Ermäßigung der Gästetaxe der Gästetaxe erforderlichen Daten richtig und vollständig mit- (1) Die Gästetaxe wird auf Antrag um 50 v. H. ermäßigt für: zuteilen. Der Beherberger hat die von der Gemeinde zur Verfü- gung gestellten amtlichen Meldescheine bereitzuhalten und 1. Kinder und Jugendliche vom 8. Lebensjahr (ab 1. Tag nach darauf hinzuwirken, dass die von ihm aufgenommenen gästeta- dem 7. Geburtstag) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (bis xepflichtigen Personen ihre Pflicht erfüllen. Der Meldeschein ist zum 16. Geburtstag), vom Gast handschriftlich zu unterzeichnen. 2. Schwerbehinderte, mit einem Grad der Behinderung von (3) Für die Meldung ist das von der Gemeinde unentgeltliche be- wenigstens 50 v. H., reitgestellte elektronische Meldescheinverfahren (AVS) zu ver- 3. Schüler, Studenten und Auszubildende vom 17. Lebensjahr (1. Tag nach dem 16. Geburtstag) bis zum vollendeten wenden. Es dient insbesondere der Verfahrensbeschleunigung 25. Lebensjahr (bis zum 25. Geburtstag). sowie der Minimierung des bürokratischen Aufwandes. Die elek- tronisch erfassten Daten werden unter Wahrung der Vorgaben (2) Beim Zusammentreffen mehrerer Ermäßigungsgründe wird des Datenschutzes an die Gemeinde übermittelt. Die Zugangs- nur eine Ermäßigung gewährt. daten sowie die entsprechenden Meldescheine zur Nutzung des (3) Die Voraussetzungen für die Ermäßigung der Gästetaxe sind elektronischen Meldesystems erhält der Beherberger von der durch Vorlage eines geeigneten Nachweises zu bestätigen. Der Gemeinde. Der Meldeschein und die Gästekarte sind auszudru- Nachweis ist dem Betroffenen nach Einsichtnahme zurückzugeben. cken. Die Gästekarte ist auszuhändigen. § 6 - Gästekarte Auf Antrag kann die Gemeinde zur Vermeidung unbilliger Härten den Beherberger von der Nutzung des elektronischen Melde- (1) Jede Person, die der Gästetaxepflicht gemäß § 2 Abs. 1 scheinverfahren (AVS) befreien. Im Falle der Befreiung erfolgt und Abs. 2 unterliegt, hat Anspruch auf eine Gästekarte. Dies die Meldung manuell unter Verwendung der von der Gemeinde gilt auch für Personen, die nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4, 5 von der bereitgestellten amtlichen Meldescheinvordrucke. Zahlung der Gästetaxe befreit sind. Die Gästekarte wird auf den (4) Der Beherberger erhält die von der Gemeinde vorgeschriebe- Namen des Gästetaxepflichtigen ausgestellt und ist nicht über- nen Meldescheine für das elektronische sowie für das manuelle tragbar. Meldewesen, deren Empfang er mit seiner Unterschrift bestä- Die Gästekarte enthält im Falle des manuellen Vordruckes: tigt. Die Verwendung der Meldescheine ist lückenlos nachzu- - die Nummer des zur Gästekarte zugehörigen Meldescheins, weisen. Fehlerhaft ausgefüllte oder unbrauchbar gewordene - den Namen und Vornamen der Gästetaxepflichtigen Haupt- Melde-scheine sind ebenfalls zurückzugeben. Das Original des person Meldescheines ist vom Tag der Anreise der beherbergten Person - den An- und Abreisetag an ein Jahr aufzubewahren und innerhalb von drei Monaten nach - den Beherbergungsbetrieb Ablauf der Aufbewahrungsfrist vom Beherberger zu vernichten. - die nach Anzahl und Kategorie unterteilten angereisten An- (5) Die Gästetaxesatzung muss für jeden Gast zur Einsichtnahme gehörigen in der Beherbergungseinrichtung oder bei dem für die Gästeta- Im Falle des elektronischen Ausdruckes: xeerhebung beauftragten Personenkreis vorliegen. - die Nummer des zur Gästekarte zugehörigen Meldescheins, (6) Die Erfüllung der allgemeinen Meldepflichten nach dem Bun- - den Namen des Gästekarteninhabers, desmeldegesetz (BMG) bleibt von den Regelungen nach Abs. 1 - den An- und Abreisetag, bis 5 unberührt. - den Beherbergungsbetrieb, - die Kategorie des Gästekarteninhabers § 9 - Einzug und Abführung der Gästetaxe Die Kategorie bestimmt sich anhand des § 4 Abs. 1 Nr. 1-5 und (1) Der nach § 8 Abs. 1 benannte Personenkreis hat die Gästeta- § 5 Abs. 1. xe nach § 3 von den gästetaxepflichtigen Personen einzuziehen. (2) Die Gästekarte berechtigt in dem angegebenen Zeitraum (2) Für die Abrechnung der Gästetaxe hat der Beherberger der einschließlich des An- und des Abreisetages zur kostenfreien Gemeinde die Mehrfertigung der manuellen Meldescheine bis oder ermäßigten Benutzung von bestimmten öffentlichen und zum 10. des Folgemonats für den vorangegangenen Monat zu- privaten Einrichtungen, Anlagen, Angeboten und Veranstal- zuleiten. Im Fall der elektronischen Meldescheinabwicklung er- tungen innerhalb und außerhalb des Gemeindegebietes. Sie ist folgt die Datenweiterleitung automatisch. auf Verlangen vorzulegen. Die Leistungen werden dem Gast mit Der Beherberger erhält von der Gemeinde anhand der übermittel- Aushändigung der Gästekarte in geeigneter Weise bekannt ge- ten Daten einen Abrechnungsbescheid. Die darin ausgewiesene geben. Gästetaxe ist entsprechend dem dort angegebenen Termin zur Zahlung fällig und auf das Konto der Gemeinde zu überweisen. § 7 - Entstehung und Fälligkeit der Gästetaxe (3) Der Beherberger haftet gegenüber der Gemeinde für die (1) Die Gästetaxeschuld entsteht in den Fällen des § 2 Abs. 1 und rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Abs. 2 am Tag der Ankunft in der Gemeinde. Sie wird am ersten Gästetaxe. Rückständige Gästetaxe wird im Verwaltungs- Aufenthaltstag fällig und ist bei dem zum Einzug Verpflichteten zwangsverfahren beigetrieben. Beherberger (§ 9) zu entrichten. (4) Die Beherberger sind nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Gemeinde Befreiungen und Ermäßigungen von der Gästetaxe § 8 - Meldepflicht oder Vergünstigungen, die nicht im Sinne dieser Satzung sind, (1) Wer gästetaxepflichtige Personen nach § 2 beherbergt, oder zu gewähren. einen Campingplatz oder eine Hafenanlage mit Schiffsliege- (5) Weigert sich der Gästetaxabgabepflichtige, die Gästetaxe platz betreibt, ist verpflichtet, bei ihm verweilende ortsfremde zu zahlen, so hat der in § 8 Abs. 1 benannte Personenkreis dies Personen unverzüglich bei der Gemeinde anzumelden. Die Ge- unverzüglich der Gemeinde mitzuteilen. Dabei sind Namen und meinde hat ein Register der Beherberger zu führen. Anschrift des Gäste-taxepflichtigen anzugeben. (2) Wer als gästetaxepflichtige Person bei einem Beherber- (6) Wenn die Gästetaxe in dem Entgelt enthalten ist, das die gungsbetrieb oder einer sonstigen Einrichtung im Sinne des Reiseteilnehmer an ein Reiseunternehmen zu entrichten haben, Abs. 1 übernachtet, hat am Tag seiner Ankunft die zur Erhebung dann hat das Reiseunternehmen nach Ankunft unverzüglich die
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