Kammer-Spiegel - Deutsches Ingenieurblatt

 
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Deutsches Ingenieurblatt - Nordrhein-Westfalen                                     26. Jahrgang / Ausgegeben zu Düsseldorf am 15.04.2019 / Nr. 04

                                               Kammer-Spiegel
                                                 Offizielles Kammerorgan und Amtsblatt der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

INGENIEURKAMMER-BAU NRW HAT NEUEN VORSTAND

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp als Präsident
wiedergewählt
Die Ingenieurkammer-Bau NRW hat                  2001 an, seit zehn Jahren amtiert er als         el Püthe sowie die Beisitzerinnen und
einen neuen Vorstand: Auf der konstitu-          Präsident. Zu den ersten Gratulanten             Beisitzer Dipl.-Ing. Axel Conrads, Dipl.-
ierenden Sitzung in Essen wählte die VI.         zählte Ina Scharrenbach, Ministerin für          Ing. Jörg Friemel, Dipl.-Ing. (FH) Udo
Vertreterversammlung der IK-Bau am               Heimat, Kommunales, Bau und Gleich-              Kirchner, Dipl.-Ing. Burkhard Kreuter,
Freitag, 22. März 2019 in 13 geheimen            stellung des Landes NRW.                         Dipl.-Ing. Alexander Pirlet, Dr.-Ing.
Wahlgängen den Präsidenten, zwei Vi-                 Mit der Unterschrift des Wahlpro-            Heike Rieger, Dr.-Ing. Andreas Rose,
zepräsidenten und zehn Beisitzer/innen.          tokolls durch den Wahlvorstand wurde             Dipl.-Ing. Wolfram Schlüter, Dipl.-Ing.
In seinem Amt als Präsident ist Dr.-Ing.         das vorläufige amtliche Wahlergebnis             Carl Axel Springsfeld und Dipl.-Ing.
Heinrich Bökamp aus Münster mit über-            festgestellt: Dr.-Ing. Heinrich Bökamp           (FH) Annette Zülch bilden für die kom-
ragender Mehrheit bestätigt worden. Er           (Präsident), die Vizepräsidenten Dr.-Ing.
gehört dem Vorstand bereits seit März            Hubertus Brauer und Dipl.-Ing. Micha-                                  Fortsetzung: Seite 2

Der neue Vorstand mit Ministerin Ina Scharrenbach (von links): Dipl.-Ing. Carl Axel Springsfeld, Dipl.-Ing. (FH) Udo Kirchner, Dr.-Ing. Andreas
Rose, Dr.-Ing. Hubertus Brauer, Dipl.-Ing. (FH) Annette Zülch, Dipl.-Ing. Michael Püthe, Dr.-Ing. Heike Rieger, Dipl.-Ing. Burkhard Kreuter,
Dipl.-Ing. Jörg Friemel, Ministerin Ina Scharrenbach, Dipl.-Ing. Axel Conrads, Präsident Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Dipl.-Ing. Alexander Pirlet
und Dipl.-Ing. Wolfram Schlüter.
SEITE 2 KAMMER-SPIEGEL                                                                                                                APRIL 2019

      Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat,
      Kommunales, Bau und Gleichstellung des
      Landes NRW, wünschte Dr.-Ing. Heinrich
      Bökamp zu seiner Wiederwahl vor Ort alles     Bei der VI. Vertretervollversammlung wählten insgesamt 89 Delegierte den neuen Vorstand
      Gute.                                         sowie die Mitglieder in den Ausschüssen.

                                                                                                  menden fünf Jahre den Vorstand der
                                                                                                  Ingenieurkammer-Bau NRW. Gero De-
                                                                                                  busmann, Präsident des Oberlandesge-
                                                                                                  richtes Hamm a. D., leitete den Wahl-
                                                                                                  vorstand in gewohnt souveräner Weise.
                                                                                                  Ihn unterstützten die Mitarbeiterinnen
                                                                                                  und Mitarbeiter der Geschäftsstelle der
                                                                                                  Ingenieurkammer-Bau NRW.

                                                                                                  Zukunftssicherung des Berufsstandes
                                                                                                  Bökamp dankte den Mitgliedern der
                                                                                                  VI. Vertreterversammlung für seine
                                                                                                  Wiederwahl mit 88 von 89 möglichen
                                                                                                  Stimmen (bei einer Enthaltung) und das
                                                                                                  damit ausgedrückte Vertrauen. Er un-
                                                                                                  terstrich, dass die Kammer auch zukünf-
                                                                                                  tig in vielen Fällen einen langen Atem
      Stimmauszählung: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle der Ingenieur-    brauche. Ein zentrales Aufgabenfeld
      kammer-Bau NRW unterstützen die Wahl des neuen Vorstands tatkräftig.                        sei auch in den kommenden Jahren die
                                                                                                  Zukunftssicherung des Berufsstandes
                                                                                                  und die gezielte Ausgestaltung der
                                                                                                  Rahmenbedingungen. Hier seien neue
                                                                                                  Ideen gefragt. Wichtig sei auch die
                                                                                                  Beibehaltung hoher Aus- und Fortbil-
                                                                                                  dungsstandards. Ein ganz wesentlicher
                                                                                                  Schritt sei hier mit der Einführung des
                                                                 Ergebniskontrolle: Gero          „Qualifizierten Tragwerksplaners“ ge-
                                                                 Debusmann, Präsident des         lungen.
                                                                 Oberlandesgerichtes Hamm             Alles Gute wünschte Ina Schar-
                                                                 a. D. (links), leitete den       renbach, Ministerin für Heimat, Kom-
                                                                 Wahlvorstand in gewohnt
                                                                 souveräner Weise.                                      Fortsetzung: Seite 3

      IMPRESSUM            Herausgeber: Ingenieurkammer-Bau NRW                 V.i.S.d.P.: Geschäftsführer Christoph Spieker M.A.
                           Vertreten durch Präsident Dr.-Ing. Heinrich Bökamp   Redaktion: Ingenieurkammer-Bau NRW
                           Zollhof 2, 40221 Düsseldorf                          Layout: redaktion3.de | Fotos: S. Becker (1, 2, 3), Archiv (5),
                           Telefon: 0211/13067-0, Fax: 0211/13067-150           Mair (6), Vergabekammer (8), L. Conrath (11)
                           info@ikbaunrw.de, www.ikbaunrw.de                    Keine Haftung für Druckfehler.
APRIL 2019                                                                                                         KAMMER-SPIEGEL
                                                                                                                   KAMMER-SPIEGEL SEITE 3

munales, Bau und Gleichstellung des
Landes NRW, dem neuen Vorstand
und unterstrich, dass sie sich auf die
weitere Zusammenarbeit freue. In ih-
rem Grußwort berichtete sie von den
vielen gemeinsamen Schnittstellen wie
der neuen Landesbauordnung, der Bau-
kostensenkungskommission, dem Bau-
kammerngesetz oder dem geplanten
Ingenieurgesetz. Die Ministerin unter-
stützte die Forderung der IK-Bau NRW,
einen MINT-Anteil von mindestens 70
Prozent in Ingenieurstudiengängen
zu verankern. Schließlich könne man
vieles, aber eben nicht alles in der Praxis
lernen. Daher seien hohe Standards in
der Ingenieurausbildung unverzichtbar.
                                              Generationswechsel: Der Präsident verabschiedete fünf langjährige Vertreter persönlich
Generationswechsel in der VVS                 und begrüßte zugleich auch die 30 neugewählten Mitglieder der VI. VVS.
Ihre Vorstandsarbeit haben nun vier
wahre „Urgesteine“ der Kammerge-              eurkammer aktiv. Schatzmeister Klaus        ersten Stunde in der Vertreterversamm-
schichte aufgegeben: Seit zwanzig             Meyer-Dietrich war bereits Mitglied im      lung, er setzte sich insbesondere für die
Jahren war Charly Braun Mitglied in           Gründungsausschuss und seit dem Jahr        Belange der Öffentlich bestellten Ver-
der Vertreterversammlung, zehn Jahre          2004 im Vorstand. Ebenso lang war Ste-      messungsingenieure ein.
davon im Vorstand. Sein besonderes            phan Müller an Bord, dessen besondere           Der „alte“ und zugleich neu gewähl-
Augenmerk galt der Vergabe von In-            Anliegen das Versorgungswerk und die        te Präsident Dr.-Ing. Heinrich Bökamp
genieurleistungen, zudem war er im            Anerkennung der Bauvorlage waren.           bedankte sich ausdrücklich bei allen
Ausschuss Vergabe der Bundesingeni-           Auch Michael Zurhorst ist ein Mann der      jetzt aus der Vertreterversammlung
                                                                                          ausgeschiedenen Mitgliedern. Sie hät-
                                                                                          ten in einem konstruktiven Miteinander
Amtliche Mitteilung                                                                       zur Weiterentwicklung der IK-Bau NRW
                                                                                          beigetragen. Einer von ihnen, Frank
 Der Wahlvorstand hat am 22. März 2019 unter der Leitung von Gero Debus-                  Maraite, nutzte die Chance und griff
 mann das Ergebnis der Wahl zum Vorstand der Ingenieurkammer-Bau Nord­                    zum Mikrofon. Mit dem spontan entlie-
 rhein-Westfalen wie folgt festgestellt:                                                  henen Karnevalsruf aus Erkelenz „Maak
                                                                                          mött“ („Machen Sie mit!“) begrüßte er
 Präsident				Dr.-Ing. Heinrich Bökamp                                                    die 30 neuen Delegierten in der Vertre-
 Vizepräsident			 Dipl.-Ing. Michael Püthe                                                terversammlung und forderte die neue
 Vizepräsident			 Dr.-Ing. Hubertus Brauer                                                Generation auf, sich intensiv in dieser
 Beisitzer				 Dipl.-Ing. (FH) Udo Kirchner                                               Runde einzubringen.
 Beisitzerin				Dr.-Ing. Heike Rieger
 Beisitzer				Dipl.-Ing. Jörg Friemel                                                     Wechsel in der Geschäftsführung
 Beisitzer				Dipl.-Ing. Wolfram Schlüter                                                 Während die Präsidentschaft in den
 Beisitzer				Dr.-Ing. Andreas Rose                                                       vergangenen 23 Jahren von Heinz Pe-
 Beisitzer				Dipl.-Ing. Axel Conrads                                                     ter Funcke über Peter Dübbert bis zu
 Beisitzer				Dipl.-Ing. Alexander Pirlet                                                 Heinrich Bökamp wechselte, blieb der
 Beisitzer				Dipl.-Ing. Burkhard Kreuter                                                 Hauptgeschäftsführer der Ingenieur-
 Beisitzer				 Dipl.-Ing. Carl Axel Springsfeld                                           kammer-Bau NRW stets derselbe. Dr.
 Beisitzerin				 Dipl.-Ing. (FH) Annette Zülch                                            Wolfgang Appold nahm die Gelegen-
                                                                                          heit wahr, um sich in einer emotionalen
 Der Wahlvorstand                                                                         Rede von der Vertreterversammlung
 Gero Debusmann                                                                           zu verabschieden. Über den Wechsel
 Wahlleiter                                                                               in der Geschäftsführung werden wir im
                                                                                          nächsten Heft ausführlich berichten.
SEITE 4 KAMMER-SPIEGEL                                                                                                     APRIL 2019

      IK-BAU SUCHT KANDIDATEN/INNEN

      Beisitzer/innen für die Berufsgerichte
      werden neu gewählt
      Die Amtszeiten der ehrenamtlichen            Oberverwaltungsgerichts für das Land       Die Bewerberinnen und Bewerber
      Beisitzerinnen und Beisitzer des Berufs-     Nordrhein-Westfalen in Münster eine        müssen Mitglieder der Ingenieurkam-
      gerichts und des Landesberufsgerichts        Liste von mindestens 50 geeigneten Be-     mer-Bau NRW sein. Sie dürfen weder
      für Beratende Ingenieure und Ingeni-         werbern/innen vorzulegen. Die Amts-        Angestellte der Aufsichtsbehörde, Mit-
      eurinnen sowie Ingenieure und Inge-          zeit beginnt am 1. Januar 2020 und         glied der Vertreterversammlung, des
      nieurinnen im Bauwesen enden am 31.          endet am 31. Dezember 2024. Ziel ist       Vorstandes, des Eintragungsausschus-
      Dezember 2019.                               es, dass möglichst alle Fachrichtungen     ses oder eines anderen Ausschusses
          Zur Durchführung der erforder-           und Tätigkeitsarten vertreten sind. Die    der IK-Bau NRW sein. Sie dürfen auch
      lichen Neuwahl ist die Ingenieurkam-         gewählten Beisitzerinnen und Beisitzer     nicht Bedienstete der Kammer sein
      mer-Bau NRW gem. § 55 Abs. 4 Bau-            werden in der Regel ein- bis viermal pro   oder in deren Organisation sonstige
      KaG verpflichtet, der Präsidentin des        Jahr zu Verfahren hinzugebeten.            Funktionen ausüben.
                                                                                                  Die Ingenieurkammer-Bau NRW
                                                                                              bittet Mitglieder, die an dieser ehren-
                                                                                              amtlichen Tätigkeit Interesse haben,
                                                                                              sich möglichst bis zum 14. Juni 2019

        Veröffentlichung persönlicher Daten                                                   bei der Ingenieurkammer-Bau NRW,
                                                                                              Geschäftsführer Christoph Spieker
        Die Ingenieurkammer veröffentlicht im Kammer-Spiegel (als Online- und Print-          M.A., Zollhof 2, 40221 Düsseldorf zu
        version) unter der Rubrik „Geburtstage“ bestimmte Geburtstage von kammer-             bewerben. Der formlosen Bewerbung
        zugehörigen Ingenieurinnen und Ingenieuren. Diese Gratulation ist der Ingeni-         (kurzer Lebenslauf und Begründung
        eurkammer ein besonderes Anliegen, setzt jedoch aus datenschutzrechtlichen            der Qualifikation für das Amt) muss
        Gründen das Einverständnis der Jubilare voraus. Zu diesem Zweck benötigen             eine Einverständniserklärung für den
        wir eine Zustimmung per E-Mail (info@ikbaunrw.de) oder die Zusendung die-             Fall der Wahl beiliegen. Bei Fragen
        ses Abschnittes per Post. Die Einverständniserklärung wird von jedem Mitglied         wenden Sie sich bitte an
        benötigt und kann jederzeit per E-Mail, Fax oder schriftlich bei der Ingenieur-
        kammer-Bau NRW widerrufen werden.                                               Antje Guggenberger
            Ich bin damit einverstanden, dass die Ingenieurkammer-Bau NRW aus           guggenberger@ikbaunrw.de
        Anlass meines 60., 65., 70., 75., 80. und aller weiteren Geburtstage meinen     Telefon 0211/13067-113
        Namen, akademische Grade und geschützte Berufsbezeichnungen (wie z. B.
        Beratende Ingenieurin/Beratender Ingenieur) unter Hinweis auf den entspre-
        chenden Geburtstag im Kammer-Spiegel veröffentlicht.

                                               _________ ________________________
                                               (Name, Vorname)                            Die IK-Bau NRW
                                                                                                im Social Web
                                                 _________________________________
        Ingenieurkammer-Bau NRW                  (Geburtsdatum)                                 Vernetzen Sie sich mit uns auf den
        Zollhof 2                                                                               folgenden Plattformen im Social
        40221 Düsseldorf                         _________________________________              Web – dort sind Sie immer aktuell
        info@ikbaunrw.de                         (Straße)                                       informiert und können mit uns und
        Fax: 0211/13067-150                                                                     Ihren Kolleginnen und Kollegen in
                                                 _________________________________              kollegialen Dialog treten:
                                                 (Postleitzahl, Ort)
                                                                                                www.twitter.com/ikbaunrw
                                                 _________________________________              www.facebook.com/ikbaunrw
                                                 (Datum, Unterschrift)                          www.youtube.com/ikbaunrw
APRIL 2019                                                                                                     KAMMER-SPIEGEL
                                                                                                               KAMMER-SPIEGEL SEITE 5

FACHINFORMATIONEN

Stempel für qualifizierte Tragwerksplaner
und Bauvorlageberechtigte
Die Kammermitglieder, die über be-
sondere berufliche Qualifikationen
verfügen, sollen es einfacher haben,
ihre Qualifikation nachweisen zu kön-
nen. Dazu stellt die Kammer nicht nur
den qualifizierten Tragwerksplaner­
innen und Tragwerksplanern, sondern
auch allen Bauvorlageberechtigten
ein Stempelmuster zur Verfügung.
Auf diesem ist neben dem Namen der
entsprechend Qualifizierten auch die
Mitgliedsnummer sowie die Art der
Qualifikation aufgeführt. Eine Datei      Muster der Stempel für qualifizierte Tragwerksplaner und Bauvorlageberechtigte (Durch-
mit dem Stempelmuster wird auf der        messer: 42 mm).
Kammerhomepage im geschützten
Mitgliederbereich zu dem Zeitpunkt           Stempel neben ihrer Unterschrift auf     bindung in vorhandene Dokumente.
zur Verfügung gestellt, in dem auch          allen Unterlagen, die eine Bauvor-       Hierbei müssen Sie darauf achten, dass
die Qualifikation in der Mitglieder-         lage oder eine Tragwerksplanung          der Stempel in der richtigen Größe
datenbank aktiv geschaltet wird. Die         betreffen wie z.B. die Bauvorlagen       (Durchmesser 42 mm) dargestellt wird.
Kammermitglieder finden den oder             zum Bauantrag oder die Statik, die       Die Datei ist für eine Druckauflösung
die Stempel unter dem Menüpunkt              Schal- und Bewehrungspläne etc.          von 300 dpi konzipiert.
„Meine IK-Bau“ / „digitale Stempel“.         sowie die Bescheinigungen und Be-        SVG – eignet sich sehr gut, wenn Sie
Die Kammer rechnet damit, dass die           stätigungen.                             den Stempel skalieren möchten. In
Stempel mit den Qualifikationen in der       3.2 Sobald die Kammer auch andere        dieser Datei ist die Schriftart allerdings
Praxis alsbald akzeptiert werden.            Stempel über den geschützten Mit-        verlinkt. Eine korrekte Darstellung ist
                                             gliederbereich online zur Verfügung      deshalb nur möglich, während Sie mit
Folgende       Nutzungsbedingungen           stellt, gilt das unter 3.1 aufgeführte   dem Internet verbunden sind.
sind zu beachten:                            sinngemäß auch für die staatlich an-
1. Der/die entsprechend Qualifizierte        erkannten Sachverständigen.
   hat die Möglichkeit, anhand der        4. Erlischt die Anerkennung bzw. die
   Stempelvorlage ein Stempelunter-          Eintragung in der entsprechenden
   nehmen seiner/ihrer Wahl zu beauf-        Liste, darf der Stempel ab diesem           Öffentliche
   tragen.                                   Zeitpunkt nicht mehr verwendet
2. Der Stempel darf weder hinsichtlich       werden. Dies betrifft sowohl einen
                                                                                         Bestellung
   seines Inhalts noch seines Formats        haptisch verfügbaren Stempel als            Sie interessieren sich für die öf-
   verändert werden. Eine Verwen-            auch die entsprechenden Dateien.            fentliche Bestellung und Vereidi-
   dung ist ausschließlich in dem von        Die Stempelvorlage wird gleichzei-          gung zum Sachverständigen?
   der IK-Bau NRW zur Verfügung ge-          tig aus dem geschützten Mitglieder-         Am 8. und 9. Mai 2019 bietet die
   stellten Formatvorlage zulässig. Der      bereich entfernt.                           Ingenieurakademie West e.V. ein
   Stempel hat einen Durchmesser von                                                     2-tägiges Grundlagenseminar mit
   42 mm. Bei der Schriftart handelt es   Hinweise zu den drei zur Verfügung             allen relevanten Themen ­hierzu an.
   sich um Roboto; die Schriftgröße       gestellten Datenformaten                       Weitere Informationen sowie die
   beträgt in der Regel 7 pt.             PDF – eignet sich besonders gut zur            Anmeldung zur Veranstaltung fin-
3. Der Stempel darf nur im Zusam-         Weitergabe an Stempel-Produzenten.             den Sie online unter
   menhang mit der konkreten Tätig-       Der Stempel wird in der PDF-Datei be-          www.ikbaunrw.de/akademie
   keit genutzt werden.                   reits in der korrekten Größe angezeigt.
   3.1 Die Qualifizierten nutzen den      PNG – eignet sich am besten zur Ein-
SEITE 6 KAMMER-SPIEGEL                                                                                                      APRIL 2019

      AUS DEN EIGENEN REIHEN

      Neuer staatlich anerkannter Sachverständiger
      aus Dormagen
      Die Ingenieurkammer-Bau NRW er-            nieurkammer-Bau NRW, im Rahmen der
      nannte am 13. März 2019 einen neuen        Verleihung in Düsseldorf. Der 33-jäh-
      staatlich anerkannten Sachverständigen     rige geborene Kölner studierte bis 2011
      für die Prüfung des Brandschutzes.         Bauingenieurwesen an der Bergischen
                             elski konnte vor
      Dipl.-Ing. Patrick Posi­                   Universität Wuppertal. Seitdem ist er
      dem Prüfungsausschuss der Ingenieur-       als Diplom-Ingenieur in der Fachrich-
      kammer-Bau NRW seine hohe fachliche        tung Brandschutz tätig und geschäfts-
      Kompetenz und besondere Berufser-          führender Gesellschafter der P2 Brand-
      fahrung nachweisen.                        schutz GmbH in Dormagen.
          „Zukünftig steht Patrick Posielski         Alle durch die Ingenieurkammer-
      Bauherren, aber auch den Bauauf-           Bau NRW „Staatlich anerkannten
      sichtsbehörden mit seiner Prüfkom-         Sachverständigen“ sind unter www.ik-
      petenz zur Verfügung“, sagte Dr.-Ing.      baunrw.de/kammer/service/ingenieur-        Dipl.-Ing. Patrick Posielski mit Kammerprä-
      Heinrich Bökamp, Präsident der Inge-       suche zu finden.                           sident Dr.-Ing. Heinrich Bökamp.

      FACHINFORMATION                                                                       GESETZ- UND
                                                                                            VERORDNUNGSBLATT NRW
      Referentenentwurf                                                                     Verordnung zur Übertragung von Be-

      Klimaschutzgesetz (KSG)                                                               fugnissen auf das Deutsche Institut
                                                                                            für Bautechnik
                                                                                            (DIBt-Übertragungsverordnung             –
      Das Bundesministerium für Umwelt,          Der Sektor Gebäude umfasst die             DIBt-ÜtVO) vom 19. Februar 2019
      Naturschutz und nukleare Sicherheit        ­Kategorien:                               Dem Deutschen Institut für Bau-
      (BMU) hat den Referentenentwurf für         a) „Handel und Behörden“: Hier wer-       technik werden folgende Befugnisse
      ein Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)          den insbesondere die Emissionen aus       ­über­tragen:
      vorgelegt. Eine Abstimmung mit den          der Verbrennung von Brennstoffen zur       1. die Anerkennung von Prüf-, Überwa-
      übrigen Ressorts fand noch nicht            Wärmeerzeugung in Gewerbe, Handel          chungs- und Zertifizierungsstellen nach
      statt. Der Entwurf schreibt vor, dass       und Behörden berichtet.                    § 25 Absatz 1 der Landesbauordnung
      Deutschland die Treibhausgasemis-           b) „Haushalte“: Hier werden insbe-         2018 vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S.
      sionen bis 2050 um 95% gegenüber            sondere die Emissionen aus der Ver-        421) in der jeweils geltenden Fassung,
      1990 reduziert. Dazu werden die Jah-        brennung von Brennstoffen in Feue-         2. die Anerkennung von Prüf-, Über-
      resemissionsmengen für die Sektoren         rungsanlagen der privaten Haushalte        wachungs- und Zertifizierungsstellen
      Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude,       berichtet.                                 nach § 7 Absatz 1 der Verordnung über
      Landwirtschaft, Abfallwirtschaft sowie      c) „Sonstige Tätigkeiten im Zusam-         das Inverkehrbringen von Heizkesseln
      Landnutzung und Forstwirtschaft fest-       menhang mit der Verbrennung von            und Geräten nach dem Bauprodukten-
      gelegt. Die Jahresemissionsmengen           Brennstoffen“: Hier werden insbeson-       gesetz vom 28. April 1998 (BGBl. I S.
      sind in Anlage 1 zu § 4 KSG-E aufge-        dere die Emissionen der Verbrennung        796), die zuletzt durch Artikel 5 des Ge-
      führt. Hierzu sollen von den jeweils zu-    von Brennstoffen aus militärischen Ein-    setzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I
      ständigen Ministerien nach dem Res-         richtungen berichtet.                      S. 2449) geändert worden ist, und
      sortprinzip Klimaschutzmaßnahmen in             Werden die zulässigen Emissions-       3. der Widerruf, die Rücknahme und
      den betroffenen Sektoren erarbeitet         mengen überschritten, soll die Bun-        die nachträgliche Änderung bereits er-
      werden.                                     desregierung innerhalb von einem           teilter Anerkennungen.
                                                  halben Jahr ein Sofortprogramm ent-        GV. NRW. 2019 S. 126
                                                  wickeln, um die Einhaltung der Ziele zu
                                                  erreichen.
APRIL 2019                                                                                                     KAMMER-SPIEGEL
                                                                                                               KAMMER-SPIEGEL SEITE 7

AKTUELLES URTEIL                                                                        BIS 14.09.2019 BEWERBEN

Schadensberechnung nach fiktiven                                                        Deutscher
                                                                                        Brückenbaupreis 2020
Kosten nicht mehr möglich
                                                                                        Innovative Großprojekte, kleine Kon-
Das Problem                                 – auf Basis eines Mängelgutachtens,         struktionen oder herausragende Sanie-
Die Durchsetzung von Fehlerbesei­           welches      die    Mängelbeseitigungs-     rungen – die Bundesingenieurkammer
tigungskosten gegenüber Werkunter-          kosten fiktiv berechnet, müssen die         und der Verband Beratender Inge-
nehmern ist immer davon abhängig,           Mängel später auch tatsächlich besei-       nieure VBI haben am 12. März 2019
dass der Bauherr zuvor dem Unter-           tigt werden. Insoweit hat der Bauherr       den Deutschen Brückenbaupreis 2020
nehmer die Möglichkeit der Nachbes-         nach wie vor einen Kostenvorschuss­         ausgelobt. Der Wettbewerb würdigt
serung und damit der Nacherfüllung          anspruch auf seine möglichen Man-           die besten Brücken, die in den ver-
eingeräumt hat. Tut er dies nicht, sind     gelbeseitigungskosten. Will er aber in      gangenen vier Jahren in Deutschland
sämtliche Gewährleistungsansprüche          Wirklichkeit – wie in der Vergangenheit     entstanden sind und zeichnet die Bau-
(Kostenvorschuss, Rücktritt, Minde-         ständig geschehen – die Mängel gar          ingenieurinnen und Bauingenieure aus,
rung, Schadensersatz) erst einmal aus-      nicht beseitigen, sondern kann mit den      deren außerordentliche Leistungen
geschlossen.                                Mängeln „leben“, will also tatsächlich      den Bau dieser Brücken ermög­    licht
    Anders bei Fehlern, die der Inge-       Schadensersatz haben, kann er diesen        haben.
nieur zu verantworten hat. Ist ein Pla-     Schadensersatzanspruch nicht mehr               Preise werden in den beiden Wett-
nungs- oder Objektüberwachungsfeh-          auf ein fiktives Mängelbeseitigungs-        bewerbskategorien „Straßen- und
ler verbaut, hat sich also im Bauwerk       gutachten auf der Kostenseite abstüt-       Eisenbahnbrücken“ sowie „Fuß- und
bereits niedergeschlagen, steht dem         zen. Er muss vielmehr eine Vermö-           Radwegebrücken“ vergeben. Einge-
Ingenieur kein Nacherfüllungsanspruch       gensbilanz aufstellen, nämlich Bauwerk      reicht werden können bis zum 14. Sep-
mehr zur Seite. Grund: Das Ingenieur-       mit Fehlern zu Bauwerk ohne Fehler,         tember 2019 Bauwerke, deren Fertig-
werk ist ein intellektuelles Werk. Ist es   Differenz = Schadenshöhe. Soweit er         stellung, Umbau oder Instandsetzung
in Planung oder Objektüberwachung           sein Objekt veräußern will, muss er         zwischen dem 1. September 2015 und
fehlerhaft und der Fehler im Bau be-        den konkreten Mindererlös, der auf          dem 1. September 2019 abgeschlos-
reits realisiert, kann durch Nachbesse-     den Bauwerksmangel zurückzuführen           sen wurden. Der 2006 von Bundes-
rung der Planung oder Objektüberwa-         ist, errechnen. Er hat auch noch die        ingenieurkammer und VBI ins Leben
chung der Fehler nicht mehr beseitigt       Möglichkeit, dass er die mit dem Bau-       gerufene Deutsche Brückenbaupreis
werden.                                     unternehmer vereinbarte Vergütung           zählt zu den bedeutendsten Auszeich-
    Konsequenterweise ist ein Groß-         reduziert, um den mangelbedingten           nungen für Bauingenieurinnen und
teil von Bauherrn bei Fehlern des In-       Minderwert des Werkes des Bauun-            Bauingenieure in Deutschland und
genieurs und des Werkunternehmers           ternehmers zu verlangen. M.a.W., die        steht unter der Schirmherrschaft des
meist direkt gegen den Ingenieur vor-       Schadensberechnung muss konkret             Bundesministeriums für Verkehr und
gegangen und hat auf Grundlage von          sein. Diese Schadensberechnung wird         digitale Infrastruktur.
Mängelbeseitigungsgutachten Scha-           so oder so der Höhe nach geringer
densersatz verlangt, die Mängel aber        ausfallen als die Geltendmachung von        Weitere Informationen unter
nicht beseitigt, faktisch also kassiert,    fiktiven Fehlerbeseitigungskosten, da       www.brueckenbaupreis.de
ohne zu sanieren. Dieser Praxis hat der     das Gesamtwerk (das Gesamtbauvor-
BGH bereits im Frühjahr 2018 einen          haben) betrachtet wird und nicht die
Riegel vorgeschoben und jetzt durch         einzelne nachzubessernde Werklei-
wei­teren Beschluss aus dem Juli 2018       stung. Im Rahmen einer konkreten
dies im Verhältnis zu einem planenden       Schadensberechnung könnte – the-
Büro bestätigt (BGH, Urt. v. 22.02.2018     oretisch – der Fehler sich überhaupt
– VII ZR 46/17 -, BauR 2018, 815; BGH,      nicht auswirken, wenn er im Verhältnis
Beschl. v. 05.07.2018 – VII ZR 35/16 -,     zum Wert des gesamten Bauvorhabens          als Schadens­ersatz dem Ingenieur ge-
BauR 2018, 1770).                           geringfügig ist und deshalb bei einer       genüber geltend zu machen, die Män-
                                            nach Differenz vorgenommenen Wert-          gel tatsächlich aber überhaupt nicht zu
Die Lösung                                  berechnung untergeht. In jedem Falle        beseitigen.
Verlangt der Bauherr Schadensersatz         ist nun der fast schon als missbräuchlich
von einem Ingenieurbüro – gleiches          empfundenen Praxis ein Riegel vorge-                RA Prof. Dr. Sangenstedt
gilt gegenüber Werkunternehmern             schoben, Mängelbeseitigungskosten              sangenstedt@caspers-mock.de
SEITE 8 KAMMER-SPIEGEL                                                                                                    APRIL 2019

      Nachprüfungsverfahren vor den
      Vergabekammern
      Im „Oberschwellenbereich“, also bei        kammer aber auch auf eine mündliche          bekammer Rheinland mit Sitz in Köln
      öffentlichen Aufträgen und Konzes-         Verhandlung verzichten.                      eingerichtet.
      sionen, deren voraussichtlicher Auf-           Die Vergabekammer entscheidet,               Die Berücksichtigung der Erfah-
      tragswert den jeweils einschlägigen        ob der Antragsteller in seinen Rechten       rungen aus der beruflichen Praxis der
      EU-Schwellenwert überschreitet, sind       verletzt ist, und trifft die geeigneten      im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen
      die Vergabekammern zuständig für die       Maßnahmen, um eine festgestellte             und Ingenieure ist dadurch gewähr-
      Nachprüfung der Vergabe öffentlicher       Rechtsverletzung zu beseitigen und           leistet, dass ehrenamtliche Beisitzer/
      Aufträge und von Konzessionen. Die         eine Schädigung der betroffenen In-          Innen aus dem Berufsstand an den
      Vergabekammern entscheiden im Rah-         teressen zu verhindern. Sie ist dabei        Entscheidungen der Vergabekammern
      men der Gesetze unabhängig. Für die        nicht an die Anträge der Beteiligten         mitwirken. Die Ingenieurkammer-Bau
      Nachprüfung der Vergabeverfahren           gebunden und kann auch unabhän-              NRW wird regelmäßig gebeten, ge-
      des Bundes sind die Vergabekammern         gig davon auf die Rechtmäßigkeit des         eignete Personen als Beisitzer/In für
      des Bundes zuständig, für die Nach-        Vergabeverfahrens einwirken. Stellt          die Vergabekammern Rheinland und
      prüfung von Vergabeverfahren eines         die Vergabekammer eine Rechtsver-            Westfalen zu benennen. Zurzeit sind
      Landes ist die örtlich zuständige Ver-     letzung fest, verpflichtet sie meist den     mehrere Kammermitglieder für eine
      gabekammer des jeweiligen Landes           Auftraggeber, das Vergabeverfahren           Mitwirkung in den Spruchkörpern der
      zuständig.                                 in den Zeitpunkt vor dem Vergabe-            Vergabekammern benannt.
          Nachprüfungsverfahren erfolgen         verstoß zurückzuversetzen und es ab              Kammerpräsident Dr.-Ing. Heinrich
      nur auf Antrag. Im Gesetz gegen Wett-      diesem Zeitpunkt unter Beachtung der         Bökamp ist als Beisitzer in der Verga-
      bewerbsbeschränkungen (GWB) ist            rechtlichen Bewertung durch die Ver-         bekammer Westfalen tätig. Das unten-
      unter anderem geregelt, wer einen          gabekammer zu wiederholen.                   stehende Foto entstand anlässlich der
      Nachprüfungsantrag stellen kann und            Durch die zum 1.1.2015 in Kraft          Übergabe der Bestellungsurkunde für
      welche Anforderungen an Frist, Form        getretene Zuständigkeitsverordnung           die nächsten fünf Jahre. Ein regelmä-
      und Inhalt eines solchen Nachprü-          Nachprüfungsverfahren (VK ZuStV              ßiger Erfahrungsaustausch mit der Be-
      fungsantrags einzuhalten sind.             NRW) wurden für die Regierungsbe-            rufspraxis kommt der sachgerechten
          Bei Eingang eines Antrags auf          zirke Arnsberg, Detmold und Münster          Entscheidungsfindung zugute und ist
      Nachprüfung eines Vergabeverfahrens        die Vergabekammer Westfalen mit Sitz         damit geeignet, die Akzeptanz der
      prüft die Vergabekammer zunächst,          in Münster und für die Regierungsbe-         Entscheidung bei den Verfahrensbetei-
      ob der Antrag offensichtlich unzuläs-      zirke Düsseldorf und Köln die Verga-         ligten zu erhöhen.
      sig oder unbegründet ist. Ist dies nicht
      der Fall, übermittelt die Vergabekam-
      mer dem öffentlichen Auftraggeber
      eine Kopie des Antrags und fordert bei
      ihm die Vergabeakten an und gibt ihm
      Gelegenheit, zu dem Nachprüfungsan-
      trag Stellung zu nehmen. Im weiteren
      Verlauf des Verfahrens ist es möglich,
      dass die Beteiligten ihrerseits auf das
      Vorbringen des jeweils anderen erwi-
      dern. Die Vergabekammer erforscht
      den Sachverhalt von Amts wegen, kann
      ihre Prüfung aber auf das beschränken,
      was von den Beteiligten vorgebracht
      wird oder ihr sonst bekannt sein muss.
          Im Regelfall entscheidet die Verga-
      bekammer aufgrund einer mündlichen
      Verhandlung, bei der sie die Sach- und
      Rechtslage mit allen Beteiligten erör-
      tert; ausnahmsweise kann die Vergabe-      Die Beisitzerinnen und Beisitzer der Vergabekammer Westfalen.
APRIL 2019                                                                                                  KAMMER-SPIEGEL
                                                                                                            KAMMER-SPIEGEL SEITE 9

URTEILE DES BUNDESSOZIALGERICHTS
                                                                                       Büronachfolge:
Befreiung von der                                                                      Beratung für
Rentenversicherungspflicht                                                             Kammermitglieder
B 5 RE 1/18 R und B 5 RE 3/18 R            Rechtslage die Pflichtmitgliedschaft in
                                           der Berufskammer voraussetzt. Ein an-       Im Rahmen einer telefonischen Erst-
Am 13.12.2018 hat das Bundessozial-        gestellter Bauingenieur kann deshalb        beratung wird Kammermitgliedern
gericht in den oben genannten Revisi-      nach der seit dem 1.1.1996 geltenden        kostenlos die Möglichkeit einge-
onsverfahren über die Auslegung des        Rechtslage keine Befreiung von der          räumt, individuelle Fragen zu den
Befreiungsbescheides entschieden, der      Rentenversicherungspflicht kraft Ge-        Themen der Nachfolgeregelung im
in den Jahren 1995/1996 aufgrund der       setzes mehr erreichen.                      Ingenieurbüro an einen erfahrenen
bis zum 31.12.1995 geltenden Rechts-           Umso bedeutender war nun die Fra-       Berater zu richten, um erste Hinwei-
lage zur Regelung der Befreiung der als    ge, ob nicht der nach dem Recht bis zum     se zur optimalen Gestaltung einer
Arbeitnehmer beschäftigten Bauinge-        31.12.1995 erteilte Bescheid (Verwal-       Büronachfolge zu erhalten. Dieses
nieure verwandt worden ist. Nach der       tungsakt) losgelöst von der Gesetzes-       Angebot richtet sich sowohl an Bü-
Rechtslage bis zum 31.12.1995 reichte      lage auch für eine nach dem 1.1.1996        roinhaber als auch an Nachfolge­
für die Befreiung die freiwillige Mit-     neu aufgenommene Beschäftigung              interessenten. Je nach Beratungs-
gliedschaft des angestellten Bauingeni-    die Befreiung von der Rentenversiche-       umfang kann die Zusammenarbeit
eurs in der Ingenieurkammer-Bau NRW        rungspflicht regelt. Denn Verwaltungs-      anschließend auf Honorarbasis
aus. Nachdem in einer Vielzahl von Fäl-    akte schaffen eine Rechtslage, die nicht    individuell fortgesetzt werden. Für
len, allein in Nordrhein-Westfalen über    zwingend mit dem zugrunde liegenden         Kammermitglieder gelten Sonder-
5.000, Bauingenieure aufgrund dieser       Gesetz übereinstimmen muss, solange         konditionen.
Rechtslage von der Rentenversiche-         sie nicht nichtig sind. Nachdem mehrere
rungspflicht befreit worden waren, ver-    Landessozialgerichte den typischen Be-      Folgende Experten stehen für
schärfte der Gesetzgeber die Voraus-       freiungsbescheid so ausgelegt hatten,       dieses Angebot zur Verfügung:
setzungen für die Befreiung, indem er      dass er die Befreiung auch für eine seit
bestimmte, dass ab dem 1.1.1996 nur        dem 1.1.1996 geänderte Beschäftigung        Peter Messner
noch Pflichtmitglieder der Berufskam-      bestimmt, jedenfalls solange die Pflicht-   Management Consultants
mern von der Rentenversicherungs-          mitgliedschaft im Versorgungswerk auf-      Brendstraße 5
pflicht befreit werden konnten.            recht erhalten wird, hat das Bundessozi-    78647 Trossingen
    Nach dem Baukammerngesetz              algericht nun in den genannten Urteilen     Telefon 07425 327450
Nordrhein-Westfalen und den daraus         ihn so ausgelegt, dass er nur für die       Telefax 07425 327451
folgendem Satzungsrecht der Ingeni-        Beschäftigung gilt/gegolten habe, die       Mobil 0170 8169601
eurkammer-Bau NRW können aber als          der Empfänger des Bescheides im Jah-        peter.messner@pmmc.eu
angestellte beschäftigte Bauingenieure     re 1995 ausgeübt habe. Er habe diese        www.pmmc.eu
nur freiwillige Mitglieder sein. In den    Beschränkung der Befreiung erkennen
Urteilen vom 31.10.2012 legte dann         können, weil er für den Antrag auf Er-      Dipl.-Bw. (FH) Andreas Preißing,
das Bundessozialgericht das seit dem       teilung der Befreiung seinen damaligen      MBA
1.1.1996 geltende Befreiungsrecht so       Arbeitgeber habe angeben müssen.            Dr.-Ing. Preißing AG
aus, dass danach nicht eine Beschäf-       Diese Auslegung ist fragwürdig. Sie         Unternehmensberatung für
tigung innerhalb einer bestimmten          berücksichtigt insbesondere nicht, dass     Architekten und Ingenieure
Berufsgruppe von der Rentenversiche-       durch die Entscheidung über die Befrei-     Römerstraße 121
rungspflicht befreit wird, sondern immer   ung von der Rentenver­sicherungspflicht     71229 Leonberg
nur das konkrete Beschäftigungsver-        zugleich die Rechtstellung des Ar-          Telefon 07152 926188-0
hältnis mit einem bestimmten Arbeit-       beitgebers wegen seiner Melde- und          Telefax 07152 926188-8
geber. Diese Auslegung des Gesetzes        Beitragspflicht in der Gesetzlichen         info@preissing.de
bedeutet, dass gesetzmäßig im Falle        Rentenver­sicherung geregelt wird. Der      www.preissing.de
des Wechsels aus einer Beschäftigung       Inhalt des Antrages ist aber aus dem
für die neue Beschäftigung eine wei-       Bescheid und einer darüber erteilten
tere Befreiung von der Rentenversiche-     Ausweiskarte für den Arbeitgeber nicht
rungspflicht erforderlich wird, die aber
nach der seit dem 1.1.1996 geltenden                        Fortsetzung: Seite 10
SEITE 10 KAMMER-SPIEGEL                                                                                                    APRIL 2019

                                                   Fortsetzung von Seite 9                  Arbeitgeberanteil zur Rentenversiche-
         Büronachfolge oder                                                                 rung der Höhe nach entspricht. Dieser
                                                ersichtlich. Eine endgültige Beurteilung    Anspruch auf den Beitragszuschuss
         -übernahme:                            der Entscheidungen des Bundessozial-        setzt eine wirksame Befreiung von der
         Sprechstunde für                       gerichts ist zurzeit noch nicht möglich,    Rentenversicherungspflicht        voraus.
                                                weil die vollständigen schriftlichen Ur-    Fehlt diese Befreiung, dann hat der Ar-
         Kammermitglieder                       teile noch nicht zugestellt worden sind.    beitgeber den Beitragszuschuss ohne
                                                Es ist daher zurzeit auch noch offen, ob    Rechtsgrund geleistet, so dass ihm ein
         Die Ingenieurkammer-Bau NRW bie-       gegen eine dieser Entscheidungen Ver-       Anspruch auf Erstattung des Beitrags-
         tet in regelmäßigen Abständen wie-     fassungsbeschwerde eingelegt wird.          zuschusses nach Bereicherungsrecht zu-
         der sogenannte „Nachfolgesprech-       Wie wirken sich die Urteile des Bun-        stehen kann. Für diesen Anspruch des
         stunden“ an.                           dessozialgerichts auf das Arbeitsver-       Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer
         Die Gestaltung einer gelungenen        hältnis aus? Fehlt die Befreiung von der    gilt eine zivilrechtliche Verjährungsfrist
         Nachfolgeregelung beinhaltet die       Rentenversicherungspflicht,       besteht   von 3 Jahren, die ebenfalls „ultimo“
         Berücksichtigung von persönlichen,     die Beitragspflicht in der Gesetzlichen     berechnet wird. Also Leistungen, die
         zwischenmenschlichen, familiären,      Rentenversicherung. Das gilt auch           im Laufe eines Jahres erbracht worden
         finanziellen und betriebswirtschaft-   rückwirkend unter Umständen bis zur         sind, werden auf das Ende des Jahres
         lichen Fragestellungen. Es ergeben     Grenze der Verjährung. Die Verjäh-          bezogen und von da an läuft die Ver-
         sich oftmals folgende Fragen dazu:     rungsfrist beträgt 4 Jahre. Sie wird        jährungsfrist, so dass der Anspruch für
         - Wann sollte mit der Nachfolgepla-    „ultimo“ gerechnet und kann durch           einen längeren Zeitraum als 36 Monate
         nung begonnen werden?                  eine Betriebsprüfung gehemmt wer-           bestehen kann. Dieser Bereicherungs-
         - Was ist mein Büro wert?              den. Nachträgliche Forderungen des          anspruch begründet kein Recht des
         - Wie und wo finde ich das pas-        Rentenversicherungsbeitrages können         Arbeitgebers gegenüber dem Versor-
         sende Gegenüber?                       eine Größenordnung von 50.000,00 bis        gungswerk oder eine Verpflichtung des
         - Was passiert, wenn die Preisvor-     70.000,00 € erreichen. Beitragspflichtig    Arbeitnehmers, an den Arbeitgeber
         stellungen weit auseinanderklaffen?    in der Gesetzlichen Rentenversicherung      zur Befriedigung dieses Anspruches
         - In welchem Zeitraum sollte eine      ist nur der Arbeitgeber. Die Beteiligung    einen Betrag aus seiner Anwartschaft
         Übergabe abgeschlossen sein?           des Arbeitnehmers am Rentenversi-           gegen das Versorgungswerk abzutre-
         - Was macht der Senior danach?         cherungsbeitrag besteht in dem Recht        ten. Es gibt auch keine „Verrechnung“
                                                des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer-         zwischen Versorgungswerk und Ge-
         Im Rahmen der Nachfolgesprech-         anteil in Höhe von 50 % des gesamt-         setzlicher Rentenversicherung. Beides
         stunde haben Kammermitglieder          en Rentenversicherungsbeitrages vom         sind vollständig getrennte Systeme der
         die Möglichkeit, ihre individuellen    laufenden Gehalt des Arbeitnehmers          Altersversorgung. Der Arbeitnehmer
         Fragen zu den Themen der Nach-         abzuziehen. Wenn in der Vergangen-          kann deshalb frei darüber entscheiden,
         folgeregelung im Ingenieurbüro an      heit der Abzug vom laufenden Gehalt         wie er den Anspruch des Arbeitgebers
         einen erfahrenen Berater zu richten    versäumt worden ist, kann der Arbeit-       auf Rückzahlung des nicht geschul-
         und konkrete Hinweise zur optima-      geber durch eine Schutzvorschrift des       deten Beitragszuschusses erfüllt.
         len Gestaltung der Büronachfolge       Sozialrechts gehindert sein, den Arbeit-    Ob der Arbeitnehmer den Beitrags-
         zu erhalten. Die Sprechstunden         nehmer in größerem Umfang an der            zuschuss zurückzahlen muss, könnte
         umfassen ca. 45 Minuten und sind       nachträglichen Leistung des Beitrages       schließlich noch davon abhängen, ob in
         für Kammermitglieder kostenlos. Ihr    zu beteiligen. Für die Zeit der Vergan-     dem Arbeitsverhältnis eine Ausschluss-
         Gesprächspartner ist ein Mitarbei-     genheit wird dadurch die grundsätzlich      frist vereinbart worden ist, entweder
         ter der Preißing AG.                   paritätische Finanzierung des Renten-       unmittelbar im Arbeitsvertrag oder
                                                versicherungsbeitrages weit überwie-        durch Verweisung im Arbeitsvertrag auf
         Termine im Jahr 2019:                  gend dem Arbeitgeber auferlegt.             einen Tarifvertrag.
                                                Von dieser Rechtslage zu unterscheiden      Die Rechtslage ist sowohl im Sozial- als
         7.5.2019                               ist der Beitragszuschuss gemäß § 172 a      auch im Arbeitsrecht für Arbeitgeber
         25.6.2019                              Sozialgesetzbuch VI. Wenn ein Arbeit-       und Arbeitnehmer konfliktträchtig. Eine
                                                nehmer wirksam von der Rentenversi-         sachkundige Beratung ist geboten,
         Für weitere Informationen bzw. eine    cherungspflicht befreit ist, hat er gegen   ebenso der Versuch einer einvernehm-
         Anmeldung kontaktieren Sie bitte:      seinen Arbeitgeber einen Anspruch           lichen Lösung.
         Patricia Clevenhaus                    auf einen Zuschuss für seine Versiche-                             RA Martin Reuter
         Tel. 0211/13067-131                    rung im Versorgungswerk, der dem                          Fachanwalt für Sozialrecht
         E-Mail: clevenhaus@ikbaunrw.de         sonst vom Arbeitgeber geschuldeten
APRIL 2019                                                                                                    KAMMER-SPIEGEL
                                                                                                              KAMMER-SPIEGEL SEITE 11

SCHÜLERWETTBEWERB JUNIOR.ING
                                                                                         Rechtsberatung
Landesfinale der Achterbahn-
                                                                                         für Mitglieder
Bauer: Jury hat entschieden                                                              der IK-Bau NRW
Jetzt stehen die NRW-Finalisten des         stoff oder Schnur. Beton, Carbon oder
bundesweiten         Schülerwettbewerb      Zweikomponenten-Klebstoffe durften
                                                                                         Die Kammer verfügt über ein lei-
Junior.Ing „Achterbahn – Schwung-           sie hingegen nicht verwenden.                stungsstarkes Angebot bei der tele-
voll konstruiert“ fest. Insgesamt               Mit mehr als 5.000 teilnehmenden         fonischen rechtlichen Erstberatung.
überzeugten 14 Schulteams aus dem           Schülerinnen und Schüler bundesweit          Kammermitglieder erhalten aus
ganzen Land mit ihren Miniaturmodel-        ist dieser Wettbewerb einer der größ-        einem großen Pool von Beratern
len einer Achterbahn die Fachjury der       ten seiner Art. Zunächst suchen die          die Möglichkeit, eine kostenlose
Ingenieurkammer-Bau NRW. Sie treten         Ingenieurkammern aus 15 Bundeslän-           rechtliche Erstberatung in Anspruch
am 7. Mai im Movie Park in Bottrop in       dern die besten Ideen aus, in einem          zu nehmen. Nutzen Sie das Ange-
                                                                                         bot zu folgenden Sprechzeiten:
zwei Altersklassen gegeneinander an,        zweiten Schritt treten die Landessie-
auf die Besten wartet im Juni das Bun-      ger dann mit ihren Entwürfen in einem
desfinale in Berlin.                        Bundesentscheid gegeneinander an.            Rechtsanwältin Dr. Heike Glahs
    „Eine Achterbahn zu entwickeln,         Die Preisverleihung findet am 14. Juni       montags bis freitags
ist eine echte bauliche Herausforde-        2019 im Deutschen Technikmuseum in           9:00 bis 19:00 Uhr
rung“, sagt Georg Wiemann, Jurymit-         Berlin statt. Die Schirmherrschaft hat in    Telefon 0228/72625-120
glied und Bauingenieur. „Wir haben in       Nordrhein-Westfalen das Ministerium
diesem Wettbewerb vor allem die Ent-        für Schule und Bildung übernommen.           Rechtsanwalt Claus Korbion
wurfsqualität der Tragkonstruktion be-                                                   montags, dienstags & donnerstags
                                                                                         10:30 bis 13:00 Uhr und
wertet.“ Aber auch die Originalität der
                                                                                         14:30 bis 17:00 Uhr
Modelle, die Verarbeitung der Bauma-
                                                                                         mittwochs und freitags
terialien und die handwerkliche Aus-                                                     10:30 bis 13:00 Uhr
führung spielte bei der Entscheidung                                                     Telefon 0211/6887280
der Jury eine wichtige Rolle. Die Funk-
tionsfähigkeit testeten sie mit einer Ku-                                                Rechtsanwalt
gel, die nach dem Start ohne erneutes                                                    Lars Christian Nerbel
Anschieben vom Start bis zum Ziel der                                                    montags bis freitags
Miniatur-Achterbahn rollen musste.                                                       8:00 bis 19:00 Uhr
Die Jugendlichen beschränken sich                                                        Rechtsanwalt
mit ihren Planungen auf eine Grund-         Die Fachjury der Ingenieurkammer-Bau         Prof. Dr. Rudolf Sangenstedt
fläche von 30 mal 60 Zentimetern und        NRW im März 2019 (von links): Vorstands-
                                                                                         dienstags bis donnerstags
                                                                                         10:00 bis 16:00 Uhr
eine Höhe von 40 Zentimetern. Nutzen        mitglied Dipl.-Ing. Axel Springsfeld, Man-
konnten sie für ihre Bauten einfachste      fred Hannapel, Dipl.-Ing. Georg Wiemann      Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Weller
Materialien wie Drähte, Papier, Kunst-                                                   montags bis freitags
                                            und Prof. Dipl.-Ing. Balthasar Gehlen.
                                                                                         8:00 bis 19:00 Uhr
                                                                                         jeweils Telefon 0228 972798-222

                                                                                         Dr. Alexander Petschulat,
                                                                                         Stabsstelle Geschäftsführung
Amtliche Mitteilung                                                                      montags bis donnerstags
                                                                                         9:00 bis 15:00 Uhr
 Die Anerkennung als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und              freitags 09:00 bis 13:00 Uhr
 Wärmeschutz folgender Person ist erloschen:                                             Telefon 0211/13067-140
 Dipl.-Ing. Klaus Keweloh, Wickede (Ruhr)
                                                                                         Rechtsanwältin
                                                                                         Friederike von Wiese-Ellermann
 Die Eintragung folgender Personen in die Liste der Bauvorlageberechtigten               montags bis freitags
 bei der Ingenieurkammer-Bau NRW ist erloschen:                                          9:00 bis 12:00 Uhr und
 Dipl.-Ing. Karl-Josef Schott, Emmerich                                                  14:30 bis 17:30 Uhr
 Ing. Dieter Wilks, Beratender Ingenieur, Hilchenbach                                    Telefon 0521/82092
SEITE 12 KAMMER-SPIEGEL                                                                                                              APRIL 2019

       GEBURTSTAGE                                                                                                  APRIL

       Die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen gratuliert allen Jubilaren sehr herzlich.
       Wir bedanken uns für Ihre Verbundenheit mit Ihrer berufsständischen Vertretung.

       60 Jahre   Dipl.-Ing. Ulrich Beyen, Beratender Ingenieur                       Dipl.-Ing. Josef Engelbert Berbuir
                  Dipl.-Ing. Klaus Gerdesmann                                         PD Dr.-Ing. habil. Klaus Block, Beratender Ingenieur
                  Dipl.-Ing. (FH) Karsten Hochmuth, Beratender Ingenieur
                  Dipl.-Ing. Michael Möller, Beratender Ingenieur          75 Jahre   Dipl.-Ing. Heinz Jürgen Bürvenich
                  Dipl.-Ing. Georg Wahl, Beratender Ingenieur                         Prof. Dr.-Ing. Jürgen Meister, Beratender Ingenieur
                  Dipl.-Ing. Werner Filla                                             Ing. (grad.) Alexander Graf, Beratender Ingenieur
                  Dipl.-Ing. Jürgen Ober                                              Dipl.-Ing. Paul Laumann, Beratender Ingenieur
                  Dipl.-Ing. Ulrike Kammann                                           Ing. Helmut Möller, Beratender Ingenieur
                  Dipl.-Ing. Ulrich Beck
                  Dipl.-Ing. Fernando Kochems                              80 Jahre   Prof. Dr.-Ing. Joachim Hierlein, Beratender Ingenieur
                  Dipl.-Ing. Thomas van Heesch                                        Ing. (grad.) Günter Bruch, Beratender Ingenieur
                  Dipl.-Ing. (FH) Uwe Schreiner, Beratender Ingenieur                 Dipl.-Ing. Karl-Heinz Tilly
                  Dipl.-Ing. Marcel Piegrzyk                                          Dipl.-Ing. Wernt Weimert, Beratender Ingenieur
                  Dr.-Ing. Heribert Oberhaus                                          Dipl.- Ing. (FH) Karl Heinz Metternich, Beratender Ingenieur
                  Dipl.-Ing. Marco Friedel                                            Dipl.- Ing. (FH) Ulrich Pfeffer
                  Dipl.-Ing. Ralf-Günter Blase
                  Dipl.-Ing. Josef Haddick                                 81 Jahre   Dipl.-Ing. Otwin Dewes
                  Dr.-Ing. Michael Heitfeld, Beratender Ingenieur                     Dipl.-Ing. (FH) Hans Reiner Uhrmacher
                  Dipl.-Ing. Reimund Hornbergs
                  Dipl.-Ing. Heinz-Günther Sprinke                         82 Jahre   Dipl.-Ing. Heinz-Gerd Kopp, Beratender Ingenieur
                  Dipl.-Ing. (FH) Frank Schumacher                                    Dipl.-Ing. Wilhelm Kleine-Lasthues
                  Dipl.-Ing. Erhard Roßmann                                           Dipl.-Ing. Gerhard Sprenger, Beratender Ingenieur
                  Dipl.-Ing. Ralf Willert                                             Dipl.-Ing. Jürgen Eger
                  Dipl.-Ing. Hendrik Kaczorek, Beratender Ingenieur                   Dipl.-Ing. Reiner van Briel, Beratender Ingenieur
                  Dipl.-Ing. Norbert Liedmeyer
                  Dipl.-Ing. Michael Bos, Beratender Ingenieur             83 Jahre   Dipl.-Ing. Alfons Gayhoff, Beratender Ingenieur
                  Dipl.-Ing. Jörg Wegewitz
                  Dipl.-Ing. Lutz Tempel                                   84 Jahre   Dipl.-Ing. Dieter Schmeisser
                  Dipl.-Ing. Thomas Radtke                                            Ing. Eduard Leifker
                  Dr.-Ing. Thomas Neteler                                             Ing. August-Wilh. Eversmann, Beratender Ingenieur
                  Dipl.-Ing. Andreas Janot
                  Dipl.-Ing. Dietmar Westphal                              85 Jahre   Dipl.-Ing. Lienhard Wesselmann, Beratender Ingenieur
                  Dipl.-Ing. Ralf Hetkamp                                             Dipl.-Ing. Günter Lemke, Beratender Ingenieur
                  Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Ralf Sundermann                        Ing. Leonhard Jussen, Beratender Ingenieur
                  Dipl.-Ing. Detlef Kestermann                                        Dipl.-Ing. Uwe Carstesen, Beratender Ingenieur

       65 Jahre   Dipl.-Ing. Eckhard Meyer zu Hoberge                      86 Jahre   Dipl.-Ing. Ernst-Hermann Ridder Beratender Ingenieur
                  Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Tholen, Beratender Ingenieur                 Ing. (grad.) Günter Kron Beratender Ingenieur
                  Prof. Dr.-Ing. Thomas Jürges, Beratender Ingenieur                  Dipl.-Ing. M.A. Heinz Hofmann Beratender Ingenieur
                  Dipl.-Ing. Heinrich-Josef Mainz
                  Ing. (grad.) Theo Reinker                                89 Jahre   Ing. Hans-Albert Henne sen., Beratender Ingenieur
                  Dipl.-Ing. Bernhard Bretgeld                                        Dipl.-Ing. Johann Siebenmorgen
                  Dipl.-Ing. Andreas Plonka
                  Dipl.-Ing. Arno Firus                                    90 Jahre   Dipl.-Ing. Dietrich-B. Heller Beratender Ingenieur
                  Dr.-Ing. Gerd Udo Groten                                            Dipl.-Ing. Heinrich Wilmes Beratender Ingenieur
                  Dipl.-Ing. Hans-Georg Hater
                  Dipl.-Ing. Stefan Krämer                                 91 Jahre   Dipl.-Ing. Edmund Weber, Beratender Ingenieur
                  Dr.-Ing. Udo Josef Weber
                  Dr.-Ing. Klaus Patzkowsky                                92 Jahre   Ing. Werner Rother, Beratender Ingenieur
                  Dipl.-Ing. Udo Lauersdorf                                           Dipl.-Ing. Hans-Günter Schiborski
                  Dipl.-Ing. Hans Walter Felten, ÖbVI
                  Dipl.-Ing. Franz-Heiner Sonnek
                  Dipl.-Ing. Thomas Klarhorst
                  Dipl.-Ing. Wolfgang Tietze
                  Dipl.-Ing. Inge Jackisch
                  Dipl.-Ing. Rainer Jaspers

       70 Jahre   Dipl.-Ing. Heinz Ebbing, Beratender Ingenieur
                  Ing. (grad.) Hans Middeldorf
                  Dipl.-Ing. Wolfgang Peglow
                  Dipl.-Ing. Jens Habersaat, Beratender Ingenieur
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