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AK Aktuell DAS INFOSERVICE DER AK FÜR BETRIEBSRÄTE & BETRIEBSRÄTINNEN, PERSONALVERTRETER & PERSONALVERTRETERINNEN Kopf hoch! Wir schaffen das. Sonderbetreuungszeit neu Arbeitgeber-Haftung und Corona Der Betriebsrat – ein Navigator durch die Krise Gekommen, um zu bleiben – das Homeoffice Betriebsratswahl: Leiharbeitskräfte sind wahlberechtigt NR 01 | 2021
AK AKTUELL Foto: Marina – stock.adobe Ein Meilenstein: Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit Was gilt bei der Sonderbetreuungszeit II? Welche Verbesserungen bringt die Neuregelung für Beschäftigte und für Arbeitgeber? Von Philipp Brokes* Wiederholte Kindergarten- und Schulschlie- des ersten Lockdowns aber als nicht weitrei- ßungen, eine Notbetreuung, die nicht allen chend genug: So haben bis Mai 2020 öster- Kindern offenstand, Quarantänen für Kinder, reichweit insgesamt nur rund 20.000 Eltern die mit dem Coronavirus infiziert oder als K1- eine solche Freistellungsmöglichkeit in An- Kontaktpersonen festgestellt wurden, haben spruch nehmen dürfen. Denn es bestand kein im Laufe der Pandemie gezeigt, dass beste- Rechtsanspruch. Betroffene ArbeitnehmerIn- hende arbeitsrechtliche Instrumente nicht nen waren somit auf das Entgegenkommen ausreichen. Um eine bezahlte Freistellung ihrer Arbeitgeber angewiesen. zum Zweck der notwendigen Kinderbetreu- ung zu ermöglichen, hat das Parlament die Zwar erhielten Arbeitgeber im Anschluss an Sonderbetreuungszeit neu geregelt. eine gewährte Sonderbetreuungszeit I ein Drittel (ab Oktober 2020: die Hälfte) der Lohn- Lücken bei der Erstregelung kosten aus Bundesmitteln zurück. Die vom Die insbesondere auf Betreiben von AK und Arbeitsministerium veröffentlichten Statisti- Gewerkschaften im März 2020 eingeführte ken zeigten aber deutlich: in Betrieben, in de- Sonderbetreuungszeit I war ein Schritt in die nen Arbeitgeber nicht bereit waren, ihre Be- richtige Richtung. Sie erwies sich während schäftigten in diesen Ausnahmesituationen zu Seite 2 wien.arbeiterkammer.at
SERVICE UND INFORMATION unterstützen, half auch die Teilrückerstattung schaffen. Er greift dort, wo Eltern die Kinder der Lohnkosten durch den Bund nicht weiter. betreuung kurzerhand übernehmen müssen, weil Schule oder Kindergarten eine solche Das Fortschreiten der Pandemie, steigende nicht anbieten und auch sonst keine geeig- Infektionszahlen und die im ersten Lockdown nete Betreuungsperson (etwa ein nicht be- zum Großteil aufgebrauchten Urlaubs- und rufstätiger Elternteil) hierfür in Frage kommt. Zeitausgleichsguthaben der Beschäftigten Der Rechtsanspruch gilt überdies pro Eltern- machten deutlich: an einem Rechtsanspruch teil; Eltern können sich damit ihren zweimal auf eine bezahlte Freistellung für Eltern in vierwöchigen Topf bis zum Ende des lau- Ausnahmesituationen auf Grund von Corona- fenden Schuljahres aufteilen. Ein gemein- Maßnahmen führt kein Weg vorbei. AK-Präsi- samer Wohnsitz ist nicht erforderlich, was dentin Anderl brachte es mit ihrem Appell auf für getrennt lebende Elternteile von enormer den Punkt: „Eltern dürfen bei der Sonderbe- Bedeutung ist. treuungszeit nicht zu Bittstellern degradiert werden, die von der Gunst ihrer Arbeitgeber Wann besteht ein Rechtsanspruch? abhängig sind.“ Für Verwirrung sorgte die Tatsache, dass im „zweiten Lockdown“ eine Sonderbetreuungs- Nach zahlreichen Verhandlungsrunden zwi- zeit nicht möglich sein sollte, weil eine schu- Kurz und bündig schen Sozialpartnern und Ministerien hat das lische Not-Betreuung weiterhin gewährleistet Die Neuregelung der Sonder- Parlament eine Novelle des § 18b Arbeitsver- blieb. Dies traf korrekterweise auf die Frage betreuungszeit sieht dann, tragsrechts-Anpassungsgesetzes beschlos- nach dem Bestehen eines Rechtsanspruchs wenn es tatsächlich keine sen, die den Grundstein für die neue „Son- zu. Dieser gilt nur dann, wenn Eltern an ihrer andere Betreuungsmöglich- derbetreuungszeit II“ legte. Sie gilt rückwir- Arbeitsleistung verhindert sind, weil sie ihrer keit für das Kind gibt, einen kend ab 1. November 2020. Aufsichtspflicht als Teil ihrer gesetzlichen Ob- Rechtsanspruch auf Frei- sorge nachkommen müssen. stellung vor. Gibt es zum Beispiel eine Notbetreuung Die Eckpunkte in der Schule, ist weiter- Lassen Eltern ihr Kind hingegen „freiwillig“ zu hin das Einverständnis des n Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungs- Hause und folgen zugleich dem Appell der Arbeitgebers nötig. Da der zeit, wenn Betreuung zu Hause notwendig Regierung, auf die schulische Notbetreuung Arbeitgeber aber nunmehr n Bei teilweiser und vollständiger Schul- und nur in Ausnahmefällen zurückzugreifen, wäre jedenfalls hundert Prozent der Lohnkosten rückerstattet Kindergartenschließung (auch von einzel- ein gänzliches Verwehren der Sonderbetreu- bekommt, sollte es auch in nen Klassen oder Gruppen) ungszeit absurd. Aus diesem Grund wurde diesen Fällen einfacher sein, n Bei behördlicher Absonderung (Quaran- in die gesetzliche Bestimmung eine Auffang- sich Sonderbetreuungszeit täne) eines Kindes wegen Infektion oder klausel aufgenommen: Werden Schulen bzw. nehmen zu können. Infektionsverdachts (K1) Kindergärten gänzlich oder auch nur teil- n Verlängerung von bisher drei auf vier weise geschlossen und bieten zugleich eine Wochen pro Elternteil Notbetreuung an, können betroffene Eltern n Geltungsdauer 1. November 2020 bis ebenfalls die Sonderbetreuungszeit II in An- 9. Juli 2021 spruch nehmen – allerdings ist in diesen Fäl- n Weiterhin Vereinbarungsmöglichkeit dort, len die Zustimmung des Arbeitgebers erfor- wo Rechtsanspruch nicht greift derlich. Der nunmehr garantierte hundertpro- n In beiden Fällen: hundert Prozent zentige Kostenersatz sollte ein großzügiger Kostenersatz für den Arbeitgeber aus Anreiz sein, damit die Arbeitgeber letztendlich Bundesmitteln zustimmen. Mit der Sonderbetreuungszeit II wurde ein Es erscheint daher keinesfalls überspitzt, spezieller Dienstverhinderungstatbestand ge- den neu geschaffenen Rechtsanspruch auf Sonder b etreuungszeit als Meilenstein zu sehen; in einer Krise, in der sich Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer neben einem Eltern dürfen nicht zu Bittstellern stabilen Arbeitsplatz eines ganz besonders degradiert werden. Der Rechtsan- wünschen: klare Rechtssicherheit in sehr Philipp Brokes Foto: AK Wien ist Mitarbeiter der Abteilung spruch stellt das klar. unsicheren Zeiten. o Sozialpolitik der AK Wien. AK Aktuell Seite 3
AK AKTUELL Covid-19 Achtung Haftung! Ein laxer Umgang von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern mit Covid-19-Schutzmaßnahmen oder gar Vertuschungsversuche können sich rächen. Nicht nur kann es zu – vermeidbaren – Infektionen am Arbeitsplatz kommen. Es drohen auch Strafen und Schadenersatzpflichten. Von Petra Streithofer Dass alle Maßnahmen zur Verhinderung von tungsübertretung, wer nicht dafür sorgt, dass Covid-19-Infektionen am Arbeitsplatz ausge- die Voraussetzungen der Covid-19-Verord- schöpft werden, sollte sich in Pandemiezeiten nungen eingehalten werden: Zum Beispiel eigentlich von selbst verstehen. Ausdrück- die Mund-Nasen-Schutz-Tragepflicht oder liche Verpflichtungen sind im Gesundheits- die Maximalzahl an Kundschaft in einem recht, nämlich dem Covid-19-Maßnahmen- Geschäft. Es droht eine Geldstrafe von bis gesetz und den zugehörigen Verordnungen zu 3.600 Euro, im Nichteinbringungsfall eine Foto: Stockhausen – stock.adobe vorgesehen. So müssen Arbeitgeberinnen Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen. Wer und Arbeitgeber etwa dafür sorgen, dass der einen Betrieb trotz eines Verbotes öffnet, Mindestabstand bei der Arbeit eingehalten muss mit bis zu 30.000 Euro Strafe rechnen. werden kann oder unter bestimmten Umstän- Zuständig ist die Gesundheitsbehörde, also den ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird. Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft. AK-Mitglieder berichteten auch von Fällen, in Die Arbeitsinspektion ist rund um die Covid- denen diese Pflichten ignoriert und keinerlei 19-Gesetzgebung in beratender Rolle tätig. Schutzmaßnahmen gesetzt wurden. Oder Beratungsresistente Arbeitgeberinnen und Beschäftigte nach positivem Covid-19-Test Arbeitgeber müssen damit rechnen, dass die zum Stillschweigen oder aber zum Weiterar- Arbeitsinspektion die Gesundheitsbehörde beiten trotz Absonderungsbescheid gedrängt von Verwaltungsübertretungen informiert. werden sollten. Derartige Verfehlungen können rechtliche Konsequenzen nach sich Schadenersatz ziehen. Verschuldet ein/e Arbeitgeber/in wegen man- gelhafter Schutzmaßnahmen oder gar wegen Verwaltungstrafen der Vertuschung eines Covid-19-Falles eine Für Inhaber einer Betriebsstätte, eines Ar- Infektion am Arbeitsplatz, kann er/sie auch beitsortes oder eines Verkehrsmittels sieht zivilrechtlich haften. Denkbar sind Schadener- das Covid-19-Maßnahmengesetz Strafbe- satzansprüche des/der Beschäftigten oder der stimmungen vor. So begeht eine Verwal- Hinterbliebenen. Das Dienstgeberhaftungs- Seite 4 wien.arbeiterkammer.at
SERVICE UND INFORMATION Kommentar Verantwortung für die Gesundheit Von Petra Streithofer Auch in der Covid-19-Pan- demie sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf Grund ihrer Fürsorgepflicht für Sicherheit und Gesundheits- schutz am Arbeitsplatz ver- antwortlich. Sie sollten auch Foto: alex.pin – stock.adobe abseits von Haftungsfallen motiviert sein, für den Schutz vor Infektionen zu sorgen. Ein Covid-19-Cluster kann zum betriebswirtschaftlichen Missachten Arbeitge- Super-Gau werden: Be- berInnen die Schutz- privileg nach § 333 Allgemeines Sozialversiche- maßnahmen für triebsschließungen, Ausfälle, rungsgesetz (ASVG) kann zwar solche Ansprüche die Beschäftigten, Imageschaden. Und das abwehren. Es gilt aber nur bei fahrlässiger Verursa- drohen Strafen und Vertrauen der Belegschaft chung und wenn es sich um eine Berufskrankheit ein Imageschaden. kann in Krisenzeiten schnell handelt. Covid-19 ist als „Infektionskrankheit“ laut zerstört werden, wenn ihre Ziffer 38 der Berufskrankheitenliste der Anlage Gesundheit merkbar keine 1 zum ASVG einzustufen. Dieser Tatbestand ist Priorität hat. Umgekehrt eingeschränkt auf bestimmte aufgezählte Unter- erfreuen sich Organisatio- nehmen (u. a. Krankenhäuser, Heil- und Pflege- nen, die dem Gesundheits- anstalten, Schulen, Kindergärten) und auf „Unter- schutz einen hohen Stellen- nehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung wert beimessen, an mehr besteht“. Letzteres kann in Zeiten einer akuten Motivation, Loyalität und Pandemie weit ausgelegt werden. Bei grober Fahr- Produktivität. Für Unbelehr- lässigkeit hat der Unfallversicherungsträger einen Regressanspruch: Er kann sich die entstandenen bare braucht es aber Straf- Kosten von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber drohungen – und Behörden zurückholen. mit ausreichend Personal für den Vollzug. o Strafrecht Darüber hinaus kann bei mangelhaftem Schutz auch eine strafrechtliche Verantwortung schla- gend werden. Für die Straftatbestände der vor- sätzlichen oder fahrlässigen Gefährdung durch übertragbare Krankheiten nach den §§ 178, 179 Foto: AK/Leo Neumüller Strafgesetzbuch reicht schon die bloße Gefähr- dung, ohne dass tatsächlich ein Schaden, also Petra Streithofer ist Mitarbeiterin der Abteilung Sicherheit, eine Infektion, eintreten muss. o Gesundheit und Arbeit der AK Wien. AK Aktuell Seite 5
AK AKTUELL INTERVIEW Foto: tong2530 - stock.adobe.com Leiharbeitskräfte gehören dazu Wer darf bei der Betriebsratswahl wählen? Bei Leiharbeitskräften war umstritten, in welchen Fällen sie im Beschäftigerbetrieb (Entleiher-Unternehmen) mitwählen dürfen. Ein OGH-Urteil sorgt für Klarheit. Auch Leiharbeitskräfte sind wahlberechtigt. Wir haben AK-Experten Hannes Schneller zu dem Urteil befragt. Interview: Martina Fassler AK-Aktuell: Worum ging es bei dem Fall, der der gewählt worden seien. Dazu führte er vor vor dem OGH landete? Gericht an, dass jene Leiharbeitskräfte, die Hannes Schneller: Im Frühjahr 2019 wählten weniger als sechs Monate im Betrieb waren, Kurz und bündig die ArbeiterInnen in einem Produktionsbetrieb nicht mitwählen hätten dürfen. Außerdem war ihren Betriebsrat neu. In diesem Betrieb gab er der Ansicht, dass auch Leiharbeitskräfte, Ein richtungsweisendes es neben der Stammbelegschaft viele über- die zwar mehr als ein halbes Jahr im Betrieb Grundsatzurteil hat der Oberste Gerichtshof in lassene Arbeitskräfte. Der Wahlvorstand kam waren, aber im Überlasserbetrieb einen Be- Zusammenhang mit Leih- unter Einrechnung der Leiharbeitskräfte auf triebsrat hatten, nicht wahlberechtigt wären. arbeitskräften gefällt. Sie 603 wahlberechtigte ArbeitnehmerInnen – sind, sofern sie in den Be- und damit auf zehn Betriebsratsmitglieder, die Wie entschied das Gericht? trieb eingegliedert sind, im zu wählen waren. Die Wahl fand planmäßig Das Erst- und das Zweitgericht gaben dem Beschäftigerbetrieb aktiv wahlberechtigt. Eine Min- statt, aber der Arbeitgeber wollte die Be- Arbeitgeber recht. Mithilfe der Gewerkschaft destbeschäftigungsdauer triebsratswahl vom Gericht für ungültig erklä- PRO-GE gelang es dem Betriebsrat aber, den von sechs Monaten ist nicht ren lassen; er brachte eine Betriebsrats-Wahl- Obersten Gerichtshof einzuschalten. Denn in notwendig. Auch Leiharbeits- anfechtungsklage nach § 59 Arbeitsverfas- der Rechtsprechung fehlte eine klare Aussage, kräfte mit eigenem Betriebs- sungsgesetz ein. unter welchen Voraussetzungen Leiharbeits- rat im Überlasserbetrieb sind kräfte im Beschäftigterbetrieb wahlberechtigt bei der Betriebsratswahl im Beschäftigerbetrieb aktiv Was passte dem Arbeitgeber nicht an der sind. In der Fachliteratur gab es einerseits die wahlberechtigt. Betriebsratswahl? Einschätzung, dass Leiharbeitskräfte zumin- Er beanstandete, dass im Verhältnis zur Be- dest sechs Monate im Betrieb sein müssen. legschaftsstärke zu viele Betriebsratsmitglie- Mehrheitlich wird in der Rechtswissenschaft Seite 6 wien.arbeiterkammer.at
SERVICE UND INFORMATION Fotocredit: Lukas Beck Mehr Schutz für Leiharbeitskräfte bringt neben dem OGH-Urteil vor allem der Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Hannes Schneller aber argumentiert, dass für Leiharbeitskräfte eine betriebliche Interessenvertretung durch dieselben Voraussetzungen gelten wie für den Überlasser-Betriebsrat besteht. Denn der das Stammpersonal, das Faktum der Einglie- Beschäftigerbetrieb übernimmt auch bei Leih- derung in die Betriebsorganisation sei unab- arbeitskräften gewisse Arbeitgeberfunktionen. hängig von der Dauer maßgeblich. Denn auch Er ist zum Beispiel für den ArbeitnehmerIn- beim Stammpersonal gilt punkto aktives Wahl- nenschutz zuständig, ebenso entscheidet er Martina Fassler ist Mitarbeiterin des Bereichs recht keine Mindestbeschäftigungs-Dauer. meist über die Arbeitszeit. Folgerichtig vertritt Information der AK Wien Der Oberste Gerichtshof schloss sich diesen in diesen Angelegenheiten der Betriebsrat des Rechtsmeinungen an. Beschäftigterbetriebs auch die Interessen der Leiharbeitskräfte. Geht es um Angelegenhei- Wann sind Leiharbeitskräfte demnach ten, die der Überlasser verantwortet, wie die wahlberechtigt? Einstufung in den Kollektivvertrag, kommt Die Wahlberechtigung ist an zwei Stichtage dagegen der Betriebsrat im Überlasserbe- geknüpft, die man in § 52 Arbeitsverfassungs- trieb zum Zug. Die Zuständigkeit der zwei gesetz und in der Betriebsratswahlordnung Betriebsräte ergänzt sich je nach konkreter findet. Dort steht, dass man am Tag der Wahl Angelegenheit. Daraus folgt: Auch Leihar- des Wahlvorstandes im Betrieb beschäftigt beitskräfte und ihre Vertretung verursachen sein muss und am Tag der Wahl. Diese beiden beim Betriebsrat des Beschäftigerbetriebs Stichtage, die rund vier Wochen auseinander- einen zeitlichen Aufwand. Deshalb sind die liegen, sind relevant. Anders gesagt: Wer als Leiharbeitskräfte auch zu berücksichtigen bei Leiharbeitskraft vom ersten der beiden Stich- der Frage, wie viele Betriebsratsmitglieder zu tage bis zum zweiten, dem Tag der Betriebs- wählen sind, erklärt der OGH in seinem Urteil. ratswahl, durchgehend im Betrieb arbeitet, ist wahlberechtigt. Wie bewertest du das Urteil? Das Urteil bringt mehr Schutz für die Leih Wie urteilte der OGH in der zweiten arbeitskräfte. Noch besser finde ich aber, wenn Foto: Martina Fassler Streitfrage? aus Leiharbeitskräften Stammpersonal wird. Das OGH-Urteil nachlesen: Auch hier teilt der OGH die Auffassung der Denn Leiharbeit geht häufig mit beruflicher Un- https://tinyurl.com/ PRO-GE, es ist also unerheblich, ob bereits sicherheit einher. OGH-Leiharbeit AK Aktuell Seite 7
AK AKTUELL Wie kann der Betriebsrat da etwas verbessern? Der Betriebsrat kann den Arbeitgeber zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung über die Arbeitskräfteüberlassung auffor- dern und sich notfalls an die Schlichtungs- stelle wenden. Es handelt sich dabei um eine erzwingbare Betriebsvereinbarung und ich empfehle, in der Vereinbarung einen Kündigungsverzicht betreffend StammarbeitnehmerInnen, eine maximale Entleihdauer oder ein Kontrahierungsge- Kathrin Schragl moderierte (AK, o.), Elisabeth Lugger (AK, u. re.) interviewte. Matthias bot zu verankern. Das bedeutet, offene Kopetzky (o.), Helmut Gahleitner (u. li.) und Walter Doralt (u. mi.) antworteten. Stellen sind vom Entleiher-Arbeitgeber (Beschäftiger) zuerst den Leiharbeitskräf- ten anzubieten, die bereits seit längerem Muss jeder Aufsichtsrat ein im Betrieb arbeiten. So haben Leihar- beitskräfte die Chance auf mehr berufliche Columbo sein? Sicherheit. o Der Wirecard-Skandal und die Bankenpleite der Commerzialbank Mattersburg sorgten für Schaden in Milliardenhöhe. Kann ein Aufsichtsrat derartige Malversationen erkennen? Damit befasste sich ein IFAM-Weblounge. Machenschaften, die jahre- oder tätsprofessor Doralt wies darauf jahrzehntelang nicht aufflogen. hin, dass sich derartige Mal- Erfundene Geschäfte ließen die versationen meist schleichend Bilanzen glänzen. An welchen An- entwickeln – das Ausmaß werde zeichen kann man erkennen, dass laufend größer, verwies Doralt auf in der Bilanz etwas nicht passt? den Schneeballeffekt. Aufsichts- Universitätsprofessor Walter räte müssten auf ein ordentliches Doralt, Wirtschaftsforensiker Mat- internes Kontrollsystem achten. Buchtipp thias Kopetzky und AK-Experte Wesentlich sei zudem die Unab- Helmut Gahleitner gaben dazu im hängigkeit des Wirtschaftsprü- Mitbestimmung Tag für Tag Rahmen einer Weblounge des In- fers, der den Jahresabschluss Welche Rechte und Pflichten hat der stituts für Aufsichtsrat-Mitbestim- kontrolliert. Alle drei Experten Betriebsrat? Was ist bei der Betriebs- mung Tipps. Mehr als hundert plädierten dafür, die gesetzlichen ratswahl zu beachten? Die wesentlichen BetriebsrätInnen nahmen teil. Bestimmungen zum verpflich- Bestimmungen des Arbeitsverfassungs- tenden Wechsel des Wirtschafts- gesetzes werden für Nicht-JuristInnen Warnsignal Erfolg prüfers zu verschärfen. Einigkeit verständlich aufbereitet. Als Gemeinsamkeiten bei vie- gab es in einem weiteren Punkt: len Bilanzdelikten ortete Wirt- Beim Dreigestirn im Kontrollbe- Kallab, Thomas, Ullmann Erich, Hruška-Frank schaftsforensiker Kopetzky sehr reich Aufsichtsrat, Wirtschafts- Silvia: Arbeitsverfassungsgesetz in Frage und Antwort, ÖGB-Verlag, 2015, 224 S + dominante Führungspersonen. prüfer und staatliche Aufsicht sei E-Book, 29,90 Euro Misstrauisch sollte man wer- der Aufsichtsrat die schwächste den, wenn ein Unternehmen sehr Ebene, um konkrete Bilanzfäl- Wir verlosen drei Exemplare J etzt lange unglaublichen Erfolg hätte schungen zu entdecken. Der Auf- des Buches. Einfach ein g ew innen – oft gegen jegliche Marktent- sichtsrat könne meist nicht er- E-Mail mit dem Betreff ê wicklung. „Leider müssen wir uns kennen, was genau nicht stimme. „Betriebsratsarbeit“ und der genau die Personen anschauen, Aber dass etwas nicht stimmt, Angabe des N amens und der Post die unglaublich erfolgreich sind. könnten Aufsichtsräte doch des adresse an ak-aktuell@akwien.at Denen, die nicht erfolgreich sind, Öfteren orten. o schicken. Die G ewinnerInnen werden per schauen ohnehin alle auf die Fin- Video-Tipp: Auszüge nachhören unter: E-Mail verständigt. Einsendeschluss ist ger. Die tun sich auch schwerer, wien.arbeiterkammer.at/betriebsrat im der 28. Februar 2021. Fragen wegzuwischen.“ Universi- Bereich ifam Seite 8 wien.arbeiterkammer.at
SERVICE UND INFORMATION Neues aus dem AK-Parlament Vielen von uns erging es in den letzten Monaten so: Corona ließ Geburtstagsfeste ausfallen oder schrumpfen. Auch das 100 Jahr-Jubiläum der AK stand im Zeichen der Pandemie. Die Vollversammlung der AK Wien tagte unter großen Sicherheits vorkehrungen. Von Matthias Falter* Wissen Die Vollversammlung ist das Parlament Die Vollversammlung forderte ein klares Das Präsidium der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bekenntnis zu einem starken und aktiven Die Mitglieder der Arbeiterkammer wäh- Sozialstaat. Nur damit kann der soziale Zu- der AK Wien len ihre VertreterInnen, die 180 Kammer sammenhalt in einer sich rasch verändern- Renate Anderl ist die Präsidentin rätInnen, alle fünf Jahre. Zuletzt bei der den Welt gewährleistet werden. Als zen- der AK Wien. Gemeinsam mit den VizepräsidentInnen Barbara Teiber, AK-Wahl 2019. Die Vollversammlung tagt trale Institution des Sozialstaates wurde Regina Assigal, Erich Kniezanrek grundsätzlich zwei Mal im Jahr, ist öffent- die Selbstverwaltung hervorgehoben. Ein und Helmut Gruber bildet sie das lich und entscheidet über den politischen funktionierender Sozialstaat erfordert eine Präsidium. Die Zahl der Vizepräsi- Kurs der AK. faire Verteilung der „Krisenkosten“ und die dentInnen ist gesetzlich festgelegt. Das Präsidium ist das politische nachhaltige Finanzierung. Führungsgremium der AK Wien. Sozialstaat sichert Zusammenhalt Regina Assigal wurde von der Im Frühjahr 2020 war die Vollversammlung Mehr Schutz bei Betriebsratswahl Vollversammlung im November zur neuen Vizepräsidentin gewählt. aufgrund von Covid-19 nicht möglich. Am Ein wichtiges Element des Sozialstaats ist Sie folgt Renate Blauensteiner 11. November fand daher die erste Sitzung die innerbetriebliche Mitbestimmung von nach. Regina Assigal ist Vorsit- seit dem Beginn der Covid-19-Krise unter ArbeitnehmerInnen. Vor allem bei erst zende des Arbeiterbetriebsrats bei Siemens AG Österreich. großen Sicherheitsvorkehrungen statt. AK- maligen Betriebsratsgründungen sind en- Präsidentin Renate Anderl erinnerte in ih- gagierte Beschäftigte oft verstärkt dem Aktuelle Informationen zur rer Eröffnungsrede an das 100-jährige Be- Druck von Arbeitgeberseite ausgesetzt. Da- Vollversammlung: stehen der Arbeiterkammer: „Die AK ist aus her forderte die Vollversammlung in einem https://tinyurl.com/ Vollversammlung2020 dem Kampf für Gerechtigkeit für die arbei- weiteren Antrag einen verstärkten Kündi- tenden Menschen entstanden“. Die Be- gungsschutz bei Betriebsratswahlen. Die- deutung einer starken Arbeitnehmerver- ser sollte ab dem Zeitpunkt gelten, ab dem tretung zeigt sich, so Anderl, besonders in das Interesse an der Betriebsratsgründung *Matthias Falter ist Mitarbeiter der Abteilung Service und Krisenzeiten. offenkundig wird. o Information der AK Wien Die neue AK-Vizepräsidentin Regina Assigal ist Siemens- Betriebsrätin. Foto links: Fotos Lisi Specht (2) Das Präsidium der AK Wien (v.li.n.re): Barbara Teiber, Helmut Gruber, Renate Anderl, Erich Kniezanrek, Regina Assigal AK Aktuell Seite 9
AK AKTUELL INTERVIEW Der Betriebsrat – ein Navigator durch die Krise Es gibt kaum einen Lebensbereich, der nicht durch die anhaltende Corona-Pandemie berührt wird. Wie haben die BetriebsrätInnen den ersten Lockdown erlebt? Welche Probleme beschäftigen sie aktuell? Der Strukturwandelbarometer – eine IFES-Studie im Auftrag von ÖGB und AK – zeigt: Die Lage ist je nach Branche unterschiedlich. Eines ist aber klar: Der Betriebsrat spielt beim Bewältigen der Krise eine wesentliche Rolle. Interview: Oliver Piller Um Klarheit zu bekommen, wie es in den die Maschinen still. In dieser Branche finden Unternehmen tatsächlich aussieht, befragte wir auch die meisten Kurzarbeitsanmeldun- IFES im Rahmen des Strukturwandelbarome- gen. Ähnlich sieht die Lage im Handel aus. ters knapp 2000 BetriebsrätInnen im Zeitraum Im privatwirtschaftlich organisiertem Gesund- von August bis September 2020. Wir haben heits- und Sozialbereich wiederum meldeten mit Projektleiter Stefan Friesenbichler über die BetriebsrätInnen einen Anstieg des zuvor die Ergebnisse der Umfrage gesprochen. schon hohen Arbeitsdrucks. Die Corona- Krise bedeutet hier vor allem ein Anwachsen AK-Aktuell: Gleich vorneweg: Wie sehen die der Belastungen für die Beschäftigten. Das BetriebsrätInnen die durch Corona bedingte bringt natürlich auch ein schlechteres Arbeits- Der Betriebsrat spielt Lage in ihren Unternehmen? klima mit sich. Darüber hinaus können wir eine Schlüsselrolle beim Stefan Friesenbichler: Unsere Grundfrage sehen, welche Personengruppen am härtes- Bewältigen der Krise. an die BetriebsrätInnen war prinzipiell, wie ten von der Krise getroffen wurden. Das sind IFES-Projektleiter hart sie vom ersten Lockdown getroffen Frauen, niedrig qualifizierte Personen und Stefan Friesenbichler wurden. Hier zeigt sich je nach Branche wie LeiharbeiterInnen. Fortsetzung Seite 12 unterschiedlich die Einschätzungen sind. Er- freulicherweise sind die Kündigungszahlen in Betrieben mit BetriebsrätInnen gering. Ledi glich in jedem elften Betrieb gab es Corona- bedingte Kündigungen. Gibt es Branchen, die die Pandemie härter getroffen hat als andere? Corona trifft Unternehmen aus unterschied- lichen Branchen unterschiedlich hart. Im Banken- und Versicherungssektor ist die Be- Innerbetriebli- troffenheit eher gering. Hier sind die Arbeits che Demokratie abläufe größtenteils bereits digitalisiert. Das stärkt nicht nur bedeutet auch, dass die Unternehmen den die Interessen der Regelbetrieb durch das Umstellen auf Home- Beschäftigten, office relativ einfach aufrechterhalten konn- sondern hilft auch ten. Anders sieht es in Produktionsbetrieben den Unternehmen aus. Wenn Aufträge ausbleiben und Liefer- besser durch ketten unterbrochen sind, dann stehen auch Krisen zu kommen. Seite 10 wien.arbeiterkammer.at
SERVICE UND INFORMATION Zahlen Daten Fakten Die wichtigsten Ergebnisse des Strukturwan- delbarometers von ÖGB und AK Kommentar Wie gut war der Betriebsrat bei der Maßnahme eingebunden? Der Betriebsrat: Stütze der Gesamt 82 17 Beschäftigten Bauwesen Von Oliver Piller 88 12 Handel 89 11 Die Corona-Pandemie hat gezeigt Eisen, Metall, Elektro wie rasch sich Arbeitsweisen 87 12 verändern können. Praktisch Chemie, Kunststoff, Pharma über Nacht wurden Beschäftigte 83 16 ins Homeoffice geschickt, zur Gesundheit, Soziales Kurzarbeit angemeldet oder auch 74 26 gekündigt. Geld-, Versicherungswesen 79 21 Umso klarer hat diese Krise die Bedeutung von Betriebsräten 0 20 % 40 % 60 % 80 % 100 % unterstrichen. Bei innerbetrieb- sehr bzw. eher gut sehr bzw. eher schlecht weiß nicht/keine Angabe lichen Umstellungen war der Betriebsrat die #1 Anlaufstelle – bei Beschäftigten und Geschäfts- Wie stark wurde ihr Unternehmen im März am Anfang der leitung. Der Einsatz zahlreicher Krise getroffen? BetriebsrätInnen für die Kurzar- Gesamt beit hat vielen Menschen ihren 53 46 Arbeitsplatz gesichert. In einer Handel 63 33 Phase, wo sich die gesetzlichen Regelungen quasi wöchentlich Gesundheit, Soziales 61 37 geändert haben, konnten die Eisen, Metall, Elektro BetriebsrätInnen gemeinsam mit 52 49 Gewerkschaften und AK ihren Bauwesen Belegschaften zur Seite stehen. 41 56 Die Einbindung des Betriebsrats Geld-, Versicherungswesen in der Krisenbewältigung im 46 53 Betrieb sollte als Vorbild für die Chemie, Kunststoff, Pharma 38 61 staatspolitische Ebene dienen. 0 20 % 40 % 60 % 80 % 100 % Die Bundesregierung wäre gut beraten ÖGB und AK in ihre sehr bzw. eher stark sehr bzw. eher schwach weiß nicht/keine Angabe Planung der Corona-Maßnahmen umfassend miteinzubeziehen. o Illustrationen: emojez – stock.adobe (Bearbeitung Fielhauer) Oliver Piller ist Mitarbeiter des Bereichs Information der AK Wien AK Aktuell Seite 11
AK AKTUELL Wie bewerten die BetriebsrätInnen das Verhältnis mit der Geschäftsführung in der aktuellen Krise? Die überwiegende Mehrheit der Betriebs rätInnen sieht das aktuelle Verhältnis zur Geschäftsführung positiv. Der Betriebsrat kann seine Rolle als Sprachrohr zwischen Belegschaft und Geschäftsführung gut ein- nehmen. Lediglich im Gesundheits- und Sozialbereich sieht ein Viertel der Betriebs rätInnen das Verhältnis zur Geschäftsleitung oft angespannter. Was waren die Krisenmaßnahmen während der ersten Monate der Pandemie? Gekommen, um zu Ganz deutlich: Die Verlagerung ins Home office. Banken und Versicherungen haben bleiben – das ihre MitarbeiterInnen fast gänzlich ins Home- office geschickt. Eine zweite wichtige Maß- nahme war der Abbau von Urlaub und Über- Homeoffice stunden. Und natürlich die Kurzarbeit. Ohne Der Betriebs- die Möglichkeit der Kurzarbeit hätten viele rat spielt eine Beschäftigte ihren Job verloren. Da haben Schlüsselrolle ÖGB, AK und die BetriebsrätInnen gute Arbeit in dieser Krise. beim Ausverhandeln geleistet. Ohne betriebliche Mitbestimmung Ein Ausblick in die Zukunft: Welche Themen würde die Situa- Im Frühling 2020 mussten werden BetriebsrätInnen in den kommen- tion vieler Beleg- 40 Prozent aller ArbeitnehmerInnen den Monaten noch intensiver begleiten? schaften düster ihre Wohnungen zum Büro machen. Das Thema Homeoffice wird die Betriebe aussehen. Mit der zweiten Corona-Welle noch längere Zeit beschäftigen. Hier muss stieg die Zahl der Beschäftigten es rasch zu klaren gesetzlichen Regelungen im Homeoffice neuerlich. Wo die kommen. Die Bundesregierung hat hier, unter Einbindung von ÖGB und AK, die gesetzli- Druckpunkte für die Beschäftigten chen Rahmenbedingungen festzuschreiben. beim Arbeiten von zuhause Darüber hinaus sehen BetriebsrätInnen die liegen, zeigt eine IFES-Erhebung. Flexibilisierung der Arbeitszeit im Unterneh- Die Ergebnisse der Umfrage men als ein bestimmendes Thema. Außer- fließen in die Verhandlungen für dem befürchten BetriebsrätInnen mögliche bessere Rahmenbedingungen Corona-bedingte Kündigungen bzw. einen beim Homeoffice ein. Aufnahme- und Investitionsstopp in Unter- nehmen. Von Christina Weichselbaumer Was ist die wichtigste Erkenntnis der Umfrage? Der Betriebsrat als Schnittstelle zwischen Beschäftigten und Geschäftsführung spielt eine Schlüsselrolle in dieser Krise. Ohne Kurz und bündig betriebliche Mitbestimmung würde die Situ- ation vieler Belegschaften düster aussehen. Zu Redaktionsschluss waren die Verhandlungen zur Neuregelung des Homeoffice zwischen Innerbetriebliche Demokratie stärkt nicht nur Regierung und Sozialpartnern noch im Gange. Auf die Interessen der Beschäftigten, sondern www.jobundcorona.at informieren wir Sie über hilft auch den Unternehmen besser durch Kri- neue Regelungen, sobald diese vom Parlament sen zu kommen. o beschlossen wurden. Seite 12 wien.arbeiterkammer.at
SERVICE UND INFORMATION Jetzt einreichen! Projekte und Herausforderungen zur Digitalisierung der Arbeitswelt Egal ob Homeoffice, Produktion, Datenverarbeitung oder der Einsatz von Künstlicher Intelligenz: Covid-19 Foto: olezzo - stock.adobe.com beschleunigt die Digitalisierung der Arbeitswelt. Mitbe- stimmung ist dabei wichtiger denn je. ArbeitnehmerIn- nenrechte dürfen auch in turbulenten Zeiten nicht auf der Strecke bleiben. Alle Infos online Ein Laptop, eine stabile Internetverbindung, Sessel und Tisch: So einfach klingt das, wenn Schwerpunkte, bisherige Projekte und Infos zur Förder- es darum geht, fallweise im Homeoffice, vergabe auf wien.arbeiterkammer.at/digifonds also mobil zu arbeiten. Wenn das die Digita- Einreichfrist: 11. Jänner bis 10. März 2021 lisierung sein soll, von der wir alle sprechen: Nichts leichter als das! Wie hoch sind die Förderungen? So einfach ist es aber dann doch nicht: Aus- Zwischen 2.000 und 200.000 Euro. Projekte von Unter- stattung, Platz, Arbeitsorganisation, Daten- nehmen oder Gebietskörperschaften werden zu maximal schutz und die Abgrenzung zwischen Arbeit 50 Prozent gefördert. und Freizeit beschäftigen ArbeitnehmerInnen – und damit natürlich auch Betriebsräte. Der- Gerne unterstützen wir Projekte bereits im Vorfeld zeit befindet sich die Arbeitswelt noch immer der Einreichung. im Ausnahmezustand. Künftig wird sich aber Kontakt: Telefon 01 501 65/12856 auch die Frage nach der Freiwilligkeit stellen: E-Mail digifonds@akwien.at Darf oder muss ich im Homeoffice arbeiten? Oder habe ich überhaupt noch Anspruch auf wien.arbeiterkammer.at/digifonds einen Arbeitsplatz im Büro? Baustelle Ausstattung Das Meinungsforschungsinstitut IFES hat im Auftrag der AK Wien nachgefragt: Im April (Lockdown 1) und Oktober (verschärfte Maß- nahmen) wurden ArbeitnehmerInnen zu ihrer Situation im Homeoffice gefragt. Ein span- nender Vergleich mit ernüchterndem Ergeb- nis: Die Monate dazwischen wurden kaum genutzt, um etwa ArbeitnehmerInnen AK Aktuell Seite 13
AK AKTUELL besser auszustatten. Viele sind weiter dar- auf angewiesen, ihre private Ausstattung für Weiterbildung und Tipps berufliche Zwecke einzusetzen. Ein weiterer AK Aktuell Aspekt: Frauen sind im Homeoffice durch die DAS INFOSERVICE DER AK FÜR BETRIEBSRÄTE & BETRIEBSRÄTINNEN, PERSONALVERTRETER & PERSONALVERTRETERINNEN Bank schlechter ausgestattet. Sie verfügen § RECHT weniger oft über ein eigenes Arbeitszimmer, auch Schreibtischsessel oder Monitor stehen Berufsausbildungs gesetz (BAG) Oktober 2020 eher Männern zur Verfügung. NR 03A | 2020 Baustelle Krankenstand und Pflege Für das Jahr 2020 zeigt sich ein deutlicher Änderung des Berufsaus Rückgang von Krankenständen, während des Lockdowns im Mai waren das bis zu 55 bildungsgesetzes (BAG) Prozent, im Sommer noch immer bis zu ei- Die Möglichkeit, auch Lehrlinge in die Kurz nem Viertel weniger. Auf Nachfrage des IFES arbeit einzubeziehen, wurde bis 31. März 2021 gaben rund 56 Prozent der ArbeitnehmerIn- verlängert. nen mit Homeoffice-Option an, krank eher von zuhause zu arbeiten, als in Krankenstand Mit der Novelle zum Berufsausbildungsgesetz (BAG) zu gehen. Und 60 Prozent arbeiten eher vom im März 2020 wurde im Rahmen der Covid-19-Maß- Homeoffice, anstatt Pflegefreistellungen in nahmen erstmals die Möglichkeit geschaffen, Lehr- Anspruch zu nehmen. linge in die Kurzarbeit einzubeziehen. Aufgrund von Kurzarbeit im Lehrbetrieb kann daher auch mit Lehr- Baustelle Entgrenzung lingen eine Reduktion der Arbeits- bzw Ausbildungs- Das Büro zuhause lässt die Grenzen zwischen zeit vereinbart werden. Eine Verlängerung der Lehrzeit Arbeit und Freizeit verschwimmen. Häufig aufgrund der Kurzarbeit ist nicht zulässig. Die Rege- wird wesentlich länger gearbeitet und auch lung über die Kurzarbeit für Lehrlinge war ursprünglich außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit. Die bis 31. August 2020 befristet. Im Oktober 2020 erfolgte Zeiten der Erreichbarkeit dehnen sich aus. durch eine neuerliche Änderung eine Verlängerung der Spannend ist in Ergänzung dazu der steigende Kurzarbeitsregelungen bis zum 31. März 2021. Leistungsdruck: 40 Prozent der befragten Tipp: Aktuelle Fassung des BAG ArbeitnehmerInnen befürchten, dass ihre Leis- https://tinyurl.com/BagOkt2020 tung im Homeoffice von Vorgesetzten weniger AK Ratgeber Ausbildung Lehre wahrgenommen wird. https://tinyurl.com/Ratgeber2021 Mehr zu Lehre und Kurzarbeit: Besser mit Betriebsrat https://jobundcorona.at/kurzarbeit/ Deutlich besser stellt sich die Situation für Ar- beitnehmerInnen mit Betriebsrat dar: Nicht Entwicklungstrends digitaler nur, dass in Betriebsvereinbarungen viele of- fene Fragen geklärt werden können. Mit Be- Arbeit – wie gestalten wir triebsrat ist auch die Abgrenzung zwischen digitale Prozesse mit? Arbeit und Privat klarer, es wird auch mehr Au- genmerk auf ergonomische Gestaltung des Online-Weblounge, MS-Teams Arbeitsplatzes und somit die Gesundheit von Wie verändert die „Digitalisierung“ unsere Arbeit, die ArbeitnehmerInnen gelegt. o Situation der Beschäftigten und die Strategien des Be- triebsrates? Eine Studie der Forschungs- und Bera- tungsstelle Arbeitswelt (FORBA) im Auftrag der AK ging dieser Frage mit umfangreichen qualitativen Interviews nach. Im Anschluss an die Präsentation der Ergebnisse und Thesen der ForscherInnen werden praktische Er- fahrungen und Ableitungen aus der Betriebsrats- und Aufsichtsratspraxis diskutiert. Anmeldungen unter bw@akwien.at, der Link zur Ver- Christina Weichselbaumer anstaltung wird kurz vorab versendet. Politikwissenschafterin und Referentin Digitalisierung AK Wien Wann und Wo: 29.01.2021, 10-12 Uhr, online Seite 14 wien.arbeiterkammer.at
SERVICE UND INFORMATION Online Seminare des VÖGB im Frühjahr Anmeldung unter www.voegb.at/wien Computer mit Internetanschluss, Kamera und Mikrofon wird für alle Veranstaltungen benötigt. Die Veranstaltung wird normalerweise mittels Online Plattform Big Blue Button durchgeführt. Der Link wird mit der Seminareinladung ca. eine Woche vor Beginn bekanntgegeben. Aufleben statt Ausbrennen: Doch was, wenn ich keine „Story“ zu office haben sich die Präsenzzeiten vor Wie wandle ich Stress in Freude um? erzählen habe? In unserem Training den digitalen Displays rasant erhöht. finden wir gemeinsam heraus, was Die neuen Technologien und die Digi- Dieses Online Training unterstützt, eine Story zu einer Story macht. Wir talisierung haben viele Annehmlich Ansätze zur Bewältigung von Stress im lernen, wie wir mit visuellen Elementen keiten, bringen jedoch auch gesund- persönlichen und beruflichen Umfeld eine überzeugende Geschichte erzäh- heitliche Gefahren mit sich. Die Bild- zu kennen und damit umzugehen. len und welche lebendigen Formate schirmarbeit wird als Gesundheits- (analog wie digital) zur Verfügung belastung noch viel zu wenig oder zu Wann: 16.02.2021 9:30 bis 12:00 und stehen. spät wahrgenommen. 13:00 bis 15:30 Wann: 05.03.2021 9:00 bis 12:00 und Schlagwörter wie „office eye syn- 12.03.2021 9:00 bis 12:00 drom“, „digitale Lähmung“, „digitaler Irgendwie-irgendwo-irgendwann – Stress“, „digitale Balance“ oder „fear Homeoffice, Desksharing und Co of missing out“ werden uns in Zukunft Der Einsatz mobiler Arbeitsgeräte Effizient Gedanken, Notizen und Wissen öfters begegnen. Im Zentrum dieses wie Laptop und Smartphone nimmt sammeln und nutzen mit Web-Tools: Seminars steht die Leistungsfähigkeit zu und bietet erweiterte Gestaltungs- Mit wenigen Klicks zur digitalen des Körpers. Neben theoretischem möglichkeiten für zeitlich und örtlich Wissenssammlung Input werden viele rasch umsetzbare flexible Formen der Arbeitserbringung Alles beginnt mit einer Sammlung von Übungen für die Leistungsfähigkeit wie Homeoffice und Desksharing. Das Gedanken, Ideen, Notizen, Bildern, der Augen, für Kiefer- und Handge- Seminar soll rechtliche und theoreti- Inhalten, Wissen – ob es um die Vor- lenksentspannung sowie für den Hals-, sche Grundlagen liefern und Betriebs- bereitung auf einen Vortrag, auf eine Nacken-, Schulterbereich durch rätInnen praktisches Handwerkszeug Verhandlung, ein Meeting geht oder geführt. Sie lernen, wie Sie Ihr Home- mitgeben, um bei der Einführung das Erstellen eines Dokumentes oder office und Ihr Selbstmanagement oder Weiterentwicklung von flexiblen Entwicklung eines Projektes. Inhalt optimieren können. Arbeitsformen im eigenen Betrieb gute des Workshops ist schnelles Finden Vereinbarungen im Sinne der Arbeit- mit Suchmaschinen, das Zusammen- Wann: 15.04.2021 9:30 bis 12:00 und nehmerInnen treffen zu können. stellen und Organisieren einer per- 13:00 bis 15:30 Wer bereits eine Betriebsvereinbarung sönlichen Wissenssammlung mit nur zu dieser Thematik abgeschlossen hat, wenigen Klicks bis zur Online-Zusam- kann diese bereithalten. menarbeit an Inhalten durch verfüg- Konferenz mit Präsenz bare Web-Tools. Obwohl der Besuch In diesem Seminar lernen wir, uns in Wann: 01.03.2021 9:30 bis 12:00 und des Workshops „Online Tools für das Videokonferenzen und -präsentati- 13:00 bis 15:30 Arbeitsrecht“ nicht die Voraussetzung onen wohlzufühlen und gut aufzu ist, ist dieser Workshop eine sehr gute treten, ohne uns zu verstellen. Über Ergänzung. die Schritte Wahrnehmen, Verfremden, Inspirierende Impulse für MERKwürdige Analysieren erarbeiten wir uns Mittel Präsentationen – Visual Storytelling Wann: 23.03.2021 9:30 bis 12:00 und für unseren Online-Auftritt, die wir in Öde Fakten sind von gestern. Hoch 13:00 bis 15:30 den beiden letzten Schritten Gestalten lebe das Storytelling! Wir sollten in und Präsentieren anwenden. Statt die unserem beruflichen Alltag nicht ein- Nackenmuskeln zu verspannen akti- fach nur Informationen weitergeben, Gesundes Arbeiten im Homeoffice: vieren wir auch die Lachmuskeln. sondern eher Geschichten erzählen, Bildschirmarbeit und die denn Geschichten sind das, was hän- gesundheitlichen Auswirkungen Wann: 10.05.2021 9:00 bis 12:00 und gen bleibt. Bedingt durch die Arbeit im Home 13:00 bis 17:00 AK Aktuell Seite 15
Österreichische Post AG MZ 02Z034663 M Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien Prinz-Eugen-Straße 20–22, 1040 Wien IMPRESSUM Herausgeberin & Medieninhaberin: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien Redaktion: Abteilung Service und Information Internet: http://wien.arbeiterkammer.at E-Mail: ak-aktuell@akwien.at Verlags- und Herstellungsort: Wien CvD und Grafik: Jakob Fielhauer | www.fielhauer.at Coverfoto: dusanpetkovic1 – stock.adobe.com Offenlegung gemäß Mediengesetz § 25: siehe wien.arbeiterkammer.at/impressum Datenschutzerklärung: wien.arbeiterkammer.at/datenschutz Diese Zeitschrift wird auch an die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Personalvertretungsorgane im Bereich der Stadt Wien, des Wiener Krankenanstaltenverbundes und der Wiener Stadtwerke im Auftrag des Zentralausschusses der Personalvertretung der Be- diensteten der Gemeinde Wien verschickt. 91 Quelle: IFES Umfrage unter 1.828 Betriebsratsvorsitzenden 80 Corona-Krise: Besser mit 61 Betriebsrat Unternehmen mit Betriebsrat setzen auf Homeoffice, Urlaubs- abbau und Kurzarbeit. Damit werden Kündigungen verhindert 9 7 und Arbeitsplätze gesichert. 5 me e eit en ng it- de / un ub ah er rzu sze n en n rb ng ßn nd tst rla rza igu kü beit Gu u U Ma A Ku nd r ba -/A Kü Ab hn Lo Bleib in schwierigen Zeiten gut informiert! Abonniere jetzt den ÖGB-Newsletter und erhalte die wichtigsten Infos aus der Arbeitswelt wöchentlich in dein Postfach – gratis, kompakt und jederzeit kündbar! Abo-Anmeldung unter: oegb.at/newsletter
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