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DAS INFOSERVICE DER AK FÜR BETRIEBSRÄTE & BETRIEBSRÄTINNEN, PERSONALVERTRETER & PERSONALVERTRETERINNEN

Kopf hoch!
Wir
schaffen
das.

Sonderbetreuungszeit neu

Arbeitgeber-Haftung und Corona

 Der Betriebsrat – ein Navigator durch die Krise
 Gekommen, um zu bleiben – das Homeoffice
 Betriebsratswahl: Leiharbeitskräfte sind wahlberechtigt

NR 01 | 2021
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AK AKTUELL

                                                                                                                                     Foto: Marina – stock.adobe
                Ein Meilenstein: Rechtsanspruch
                       auf Sonder­betreuungszeit
                                            Was gilt bei der Sonderbetreuungszeit II? Welche Verbesserungen
                                                bringt die Neuregelung für Beschäftigte und für Arbeitgeber?
                                                                                                             Von Philipp Brokes*

                                 Wiederholte Kindergarten- und Schulschlie-       des ersten Lockdowns aber als nicht weitrei-
                                 ßungen, eine Notbetreuung, die nicht allen       chend genug: So haben bis Mai 2020 öster-
                                 Kindern offenstand, Quarantänen für Kinder,      reichweit insgesamt nur rund 20.000 Eltern
                                 die mit dem Coronavirus infiziert oder als K1-   eine solche Freistellungsmöglichkeit in An-
                                 Kontaktpersonen festgestellt wurden, haben       spruch nehmen dürfen. Denn es bestand kein
                                 im Laufe der Pandemie gezeigt, dass beste-       Rechtsanspruch. Betroffene ArbeitnehmerIn-
                                 hende arbeitsrechtliche Instrumente nicht        nen waren somit auf das Entgegenkommen
                                 ausreichen. Um eine bezahlte Freistellung        ihrer Arbeitgeber angewiesen.
                                 zum Zweck der notwendigen Kinderbetreu-
                                 ung zu ermöglichen, hat das Parlament die        Zwar erhielten Arbeitgeber im Anschluss an
                                 Sonderbetreuungszeit neu geregelt.               eine gewährte Sonderbetreuungszeit I ein
                                                                                  Drittel (ab ­Oktober 2020: die Hälfte) der Lohn-
                                 Lücken bei der Erstregelung                      kosten aus Bundesmitteln zurück. Die vom
                                 Die insbesondere auf Betreiben von AK und        Arbeitsministerium veröffentlichten Statisti-
                                 Gewerkschaften im März 2020 eingeführte          ken zeigten aber deutlich: in Betrieben, in de-
                                 Sonderbetreuungszeit I war ein Schritt in die    nen Arbeitgeber nicht bereit waren, ihre Be-
                                 richtige Richtung. Sie erwies sich während       schäftigten in diesen Ausnahmesituationen zu

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SERVICE UND INFORMATION

                unterstützen, half auch die Teilrückerstattung   schaffen. Er greift dort, wo Eltern die Kinder­
                der Lohnkosten durch den Bund nicht weiter.      betreuung kurzerhand übernehmen müssen,
                                                                 weil Schule oder Kindergarten eine solche
                Das Fortschreiten der Pandemie, steigende        nicht anbieten und auch sonst keine geeig-
                Infektionszahlen und die im ersten Lockdown      nete Betreuungsperson (etwa ein nicht be-
                zum Großteil aufgebrauchten Urlaubs- und         rufstätiger Elternteil) hierfür in Frage kommt.
                Zeitausgleichsguthaben der Beschäftigten         Der Rechtsanspruch gilt überdies pro Eltern-
                machten deutlich: an einem Rechtsanspruch        teil; Eltern können sich damit ihren zweimal
                auf eine bezahlte Freistellung für Eltern in     vierwöchigen Topf bis zum Ende des lau-
                Ausnahmesituationen auf Grund von Corona-        fenden Schuljahres aufteilen. Ein gemein-
                Maßnahmen führt kein Weg vorbei. AK-Präsi-       samer Wohnsitz ist nicht erforderlich, was
                dentin Anderl brachte es mit ihrem Appell auf    für getrennt lebende Elternteile von enormer
                den Punkt: „Eltern dürfen bei der Sonderbe-      ­Bedeutung ist.
                treuungszeit nicht zu Bittstellern degradiert
                werden, die von der Gunst ihrer Arbeitgeber      Wann besteht ein Rechtsanspruch?
                abhängig sind.“                                  Für Verwirrung sorgte die Tatsache, dass im
                                                                 „zweiten Lockdown“ eine Sonderbetreuungs-
                Nach zahlreichen Verhandlungsrunden zwi-         zeit nicht möglich sein sollte, weil eine schu-         Kurz und bündig
                schen Sozialpartnern und Ministerien hat das     lische Not-Betreuung weiterhin gewährleistet
                                                                                                                    Die Neuregelung der Sonder-
                Parlament eine Novelle des § 18b Arbeitsver-     blieb. Dies traf korrekterweise auf die Frage
                                                                                                                      betreuungszeit sieht dann,
                tragsrechts-Anpassungsgesetzes beschlos-         nach dem Bestehen eines Rechtsanspruchs               wenn es tatsächlich keine
                sen, die den Grundstein für die neue „Son-       zu. Dieser gilt nur dann, wenn Eltern an ihrer      andere Betreuungsmöglich-
                derbetreuungszeit II“ legte. Sie gilt rückwir-   Arbeitsleistung verhindert sind, weil sie ihrer     keit für das Kind gibt, einen
                kend ab 1. November 2020.                        Aufsichtspflicht als Teil ihrer gesetzlichen Ob-      Rechtsanspruch auf Frei-
                                                                 sorge nachkommen müssen.                              stellung vor. Gibt es zum
                                                                                                                     Beispiel eine Notbetreuung
                Die Eckpunkte                                                                                           in der Schule, ist weiter-
                                                                 Lassen Eltern ihr Kind hingegen „freiwillig“ zu     hin das Einverständnis des
                n Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungs-           Hause und folgen zugleich dem Appell der             Arbeitgebers nötig. Da der
                   zeit, wenn Betreuung zu Hause notwendig       Regierung, auf die schulische Notbetreuung           Arbeitgeber aber nunmehr
                n Bei teilweiser und vollständiger Schul- und    nur in Ausnahmefällen zurückzugreifen, wäre          jedenfalls ­hundert Prozent
                                                                                                                    der Lohnkosten rückerstattet
                  Kindergartenschließung (auch von einzel-       ein gänzliches Verwehren der Sonderbetreu-
                                                                                                                     bekommt, sollte es auch in
                   nen Klassen oder Gruppen)                     ungszeit absurd. Aus diesem Grund wurde            diesen Fällen einfacher sein,
                n Bei behördlicher Absonderung (Quaran-          in die gesetzliche Bestimmung eine Auffang-         sich Sonderbetreuungszeit
                   täne) eines Kindes wegen Infektion oder       klausel aufgenommen: Werden Schulen bzw.                 nehmen zu können.
                   Infektionsverdachts (K1)                      Kindergärten gänzlich oder auch nur teil-
                n Verlängerung von bisher drei auf vier          weise geschlossen und bieten zugleich eine
                  ­Wochen pro Elternteil                         Not­betreuung an, können betroffene Eltern
                n Geltungsdauer 1. November 2020 bis             ebenfalls die Sonderbetreuungszeit II in An-
                  9. Juli 2021                                   spruch nehmen – allerdings ist in diesen Fäl-
                n Weiterhin Vereinbarungsmöglichkeit dort,       len die Zustimmung des Arbeitgebers erfor-
                  wo Rechtsanspruch nicht greift                 derlich. Der nunmehr garantierte hundertpro-
                n In beiden Fällen: hundert Prozent              zentige Kostenersatz sollte ein großzügiger
                  Kosten­ersatz für den Arbeitgeber aus          Anreiz sein, damit die Arbeitgeber letztendlich
                  Bundesmitteln                                  zustimmen.

                Mit der Sonderbetreuungszeit II wurde ein        Es erscheint daher keinesfalls überspitzt,
                spezieller Dienstverhinderungstatbestand ge-     den neu geschaffenen Rechtsanspruch auf
                                                                 Sonder­ b etreuungszeit als Meilenstein zu
                                                                 sehen; in einer Krise, in der sich Arbeitneh-
                                                                 merinnen und Arbeitnehmer neben einem
                      Eltern dürfen nicht zu Bittstellern        stabilen ­Arbeitsplatz eines ganz besonders
                      degradiert werden. Der Rechtsan-           wünschen: klare Rechtssicherheit in sehr                     Philipp Brokes
Foto: AK Wien

                                                                                                                       ist Mitarbeiter der Abteilung
                      spruch stellt das klar.                    u­nsicheren Zeiten. o                                  Sozialpolitik der AK Wien.

                                                                                                                                AK Aktuell      Seite 3
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                                                                                  Covid-19
         Achtung Haftung!
                  Ein laxer Umgang von Arbeitgeberinnen und
                Arbeitgebern mit Covid-19-Schutzmaßnahmen
                  oder gar Vertuschungsversuche können sich
                rächen. Nicht nur kann es zu – vermeidbaren –
              Infektionen am Arbeitsplatz kommen. Es drohen
                     auch Strafen und Schadenersatzpflichten.
                                                                                      Von Petra Streithofer

                                                              Dass alle Maßnahmen zur Verhinderung von        tungsübertretung, wer nicht dafür sorgt, dass
                                                              Covid-19-Infektionen am Arbeitsplatz ausge-     die Voraussetzungen der Covid-19-Verord-
                                                              schöpft werden, sollte sich in Pandemiezeiten   nungen eingehalten werden: Zum Beispiel
                                                              eigentlich von selbst verstehen. Ausdrück-      die Mund-Nasen-Schutz-Tragepflicht oder
                                                              liche Verpflichtungen sind im Gesundheits-      die Maximal­zahl an Kundschaft in einem
                                                              recht, nämlich dem Covid-19-Maßnahmen-          Geschäft. Es droht eine Geldstrafe von bis
                                                              gesetz und den zugehörigen Verordnungen         zu 3.600 Euro, im Nichteinbringungsfall eine
                            Foto: Stockhausen – stock.adobe

                                                              vorgesehen. So müssen Arbeitgeberinnen          Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen. Wer
                                                              und Arbeitgeber etwa dafür sorgen, dass der     einen Betrieb trotz eines Verbotes öffnet,
                                                              Mindestabstand bei der Arbeit eingehalten       muss mit bis zu 30.000 Euro Strafe rechnen.
                                                              werden kann oder unter bestimmten Umstän-       Zuständig ist die Gesundheitsbehörde, also
                                                              den ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird.        Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft.
                                                              AK-Mitglieder berichteten auch von Fällen, in   Die Arbeitsinspektion ist rund um die Covid-
                                                              denen diese Pflichten ignoriert und keinerlei   19-Gesetzgebung in beratender Rolle tätig.
                                                              Schutzmaßnahmen gesetzt wurden. Oder            Beratungsresistente Arbeitgeberinnen und
                                                              Beschäftigte nach positivem Covid-19-Test       Arbeitgeber müssen damit rechnen, dass die
                                                              zum Stillschweigen oder aber zum Weiterar-      Arbeitsinspektion die Gesundheitsbehörde
                                                              beiten trotz Absonderungsbescheid gedrängt      von Verwaltungsübertretungen informiert.
                                                              werden sollten. Derartige Verfehlungen
                                                              können rechtliche Konsequenzen nach sich        Schadenersatz
                                                              ziehen.                                         Verschuldet ein/e Arbeitgeber/in wegen man-
                                                                                                              gelhafter Schutzmaßnahmen oder gar wegen
                                                              Verwaltungstrafen                               der Vertuschung eines Covid-19-Falles eine
                                                              Für Inhaber einer Betriebsstätte, eines Ar-     Infektion am Arbeitsplatz, kann er/sie auch
                                                              beitsortes oder eines Verkehrsmittels sieht     zivilrechtlich haften. Denkbar sind Schadener-
                                                              das Covid-19-Maßnahmengesetz Strafbe-           satzansprüche des/der Beschäftigten oder der
                                                              stimmungen vor. So begeht eine Verwal-          Hinterbliebenen. Das Dienstgeberhaftungs-

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                                                                                                                                                     Kommentar

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                                                                                                                                           die Gesundheit
                                                                                                                                              Von Petra Streithofer

                                                                                                                                        Auch in der Covid-19-Pan-
                                                                                                                                        demie sind Arbeitgeberinnen
                                                                                                                                        und Arbeitgeber auf Grund
                                                                                                                                        ihrer Fürsorgepflicht für
                                                                                                                                        ­Sicherheit und Gesundheits-
                                                                                                                                         schutz am Arbeitsplatz ver-
                                                                                                                                         antwortlich. Sie sollten auch

                                                                                                         Foto: alex.pin – stock.adobe
                                                                                                                                         abseits von Haftungsfallen
                                                                                                                                         motiviert sein, für den Schutz
                                                                                                                                         vor Infektionen zu sorgen.
                                                                                                                                         Ein Covid-19-Cluster kann
                                                                                                                                         zum betriebswirtschaftlichen
                                                                                  Missachten Arbeitge-
                                                                                                                                         Super-Gau werden: Be-
                                                                                  berInnen die Schutz-
                         privileg nach § 333 Allgemeines Sozialversiche-          maßnahmen für                                          triebsschließungen, Ausfälle,
                         rungsgesetz (ASVG) kann zwar solche Ansprüche            die Beschäftigten,                                     Imageschaden. Und das
                         abwehren. Es gilt aber nur bei fahrlässiger Verursa-     drohen Strafen und                                     Vertrauen der Belegschaft
                         chung und wenn es sich um eine Berufskrankheit           ein Imageschaden.                                      kann in Krisenzeiten schnell
                         handelt. ­Covid-19 ist als ­„Infektionskrankheit“ laut                                                          zerstört werden, wenn ihre
                         Ziffer 38 der Berufskrankheitenliste der Anlage                                                                 ­Gesundheit merkbar keine
                         1 zum ASVG einzustufen. Dieser Tatbestand ist                                                                    Priorität hat. Umgekehrt
                         eingeschränkt auf bestimmte aufgezählte Unter-                                                                   ­erfreuen sich Organisatio-
                         nehmen (u. a. Krankenhäuser, Heil- und Pflege-                                                                    nen, die dem Gesundheits-
                         anstalten, Schulen, Kindergärten) und auf „Unter-                                                                 schutz einen hohen Stellen-
                         nehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung
                                                                                                                                           wert beimessen, an mehr
                         besteht“. Letzteres kann in Zeiten einer akuten
                                                                                                                                           Motivation, Loyalität und
                         Pandemie weit ausgelegt werden. Bei grober Fahr-
                                                                                                                                           Produktivität. Für Unbelehr-
                         lässigkeit hat der Unfallversicherungsträger einen
                         Regressanspruch: Er kann sich die entstandenen                                                                    bare braucht es aber Straf-
                         Kosten von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber                                                                      drohungen – und Behörden
                         zurückholen.                                                                                                      mit ausreichend Personal für
                                                                                                                                           den Vollzug. o
                         Strafrecht
                         Darüber hinaus kann bei mangelhaftem Schutz
                         auch eine strafrechtliche Verantwortung schla-
                         gend werden. Für die Straftatbestände der vor-
                         sätzlichen oder fahrlässigen Gefährdung durch
                         übertragbare Krankheiten nach den §§ 178, 179
Foto: AK/Leo Neumüller

                         Strafgesetzbuch reicht schon die bloße Gefähr-
                         dung, ohne dass tatsächlich ein Schaden, also                                                                                Petra Streithofer
                                                                                                                                         ist Mitarbeiterin der Abteilung Sicherheit,
                         eine Infektion, eintreten muss. o                                                                                  Gesundheit und Arbeit der AK Wien.

                                                                                                                                                               AK Aktuell     Seite 5
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AK AKTUELL

                                                 INTERVIEW
Foto: tong2530 - stock.adobe.com

                                                Leiharbeitskräfte gehören dazu

                                                                        Wer darf bei der Betriebsratswahl wählen? Bei Leiharbeitskräften war
                                                            umstritten, in welchen Fällen sie im Beschäftigerbetrieb (Entleiher-Unternehmen)
                                                             mitwählen dürfen. Ein OGH-Urteil sorgt für Klarheit. Auch Leiharbeitskräfte sind
                                                            wahlberechtigt. Wir haben AK-Experten Hannes Schneller zu dem Urteil befragt.
                                                                                                                                          Interview: Martina Fassler

                                                                    AK-Aktuell: Worum ging es bei dem Fall, der      der gewählt worden seien. Dazu führte er vor
                                                                    vor dem OGH landete?                             Gericht an, dass jene Leiharbeitskräfte, die
                                                                    Hannes Schneller: Im Frühjahr 2019 wählten       weniger als sechs Monate im Betrieb waren,
                                        Kurz und bündig             die ArbeiterInnen in einem Produktionsbetrieb    nicht mitwählen hätten dürfen. Außerdem war
                                                                    ihren Betriebsrat neu. In diesem Betrieb gab     er der Ansicht, dass auch Leiharbeitskräfte,
                                       Ein richtungsweisendes
                                                                    es neben der Stammbelegschaft viele über-        die zwar mehr als ein halbes Jahr im Betrieb
                                       Grundsatzurteil hat der
                                        Oberste Gerichtshof in      lassene Arbeitskräfte. Der Wahlvorstand kam      waren, aber im Überlasserbetrieb einen Be-
                                     Zusammenhang mit Leih-         unter Einrechnung der Leiharbeitskräfte auf      triebsrat hatten, nicht wahlberechtigt wären.
                                      arbeitskräften gefällt. Sie   603 wahlberechtigte ArbeitnehmerInnen –
                                      sind, sofern sie in den Be-   und damit auf zehn Betriebsratsmitglieder, die   Wie entschied das Gericht?
                                     trieb eingegliedert sind, im   zu wählen waren. Die Wahl fand plan­mäßig        Das Erst- und das Zweitgericht gaben dem
                                      Beschäftigerbetrieb aktiv
                                      wahlberechtigt. Eine Min-     statt, aber der Arbeitgeber wollte die Be-       Arbeitgeber recht. Mithilfe der Gewerkschaft
                                     destbeschäftigungsdauer        triebsratswahl vom Gericht für ungültig erklä-   PRO-GE gelang es dem Betriebsrat aber, den
                                    von sechs Monaten ist nicht     ren lassen; er brachte eine Betriebsrats-Wahl-   Obersten Gerichtshof einzuschalten. Denn in
                                   notwendig. Auch Leiharbeits-     anfechtungsklage nach § 59 Arbeitsverfas-        der Rechtsprechung fehlte eine klare ­Aussage,
                                   kräfte mit eigenem Betriebs-     sungsgesetz ein.                                 unter welchen Voraussetzungen Leiharbeits-
                                   rat im Überlasserbetrieb sind
                                                                                                                     kräfte im Beschäftigterbetrieb wahlberechtigt
                                    bei der Betriebsratswahl im
                                      Beschäftigerbetrieb aktiv     Was passte dem Arbeitgeber nicht an der          sind. In der Fachliteratur gab es einer­seits die
                                            wahlberechtigt.         Betriebsratswahl?                                Einschätzung, dass Leiharbeitskräfte zumin-
                                                                    Er beanstandete, dass im Verhältnis zur Be-      dest sechs Monate im Betrieb sein müssen.
                                                                    legschaftsstärke zu viele Betriebsratsmitglie-   Mehrheitlich wird in der Rechtswissenschaft

                                   Seite 6 wien.arbeiterkammer.at
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                                                                                                                             Fotocredit: Lukas Beck
                                                                           Mehr Schutz für Leiharbeitskräfte bringt
                                                                             neben dem OGH-Urteil vor allem der
                                                                            Abschluss einer Betriebsvereinbarung.
                                                                                      Hannes Schneller

                        aber argumentiert, dass für Leih­arbeitskräfte   eine betriebliche Interessenvertretung durch
                        dieselben Voraussetzungen gelten wie für         den Überlasser-Betriebsrat besteht. Denn der
                        das Stammpersonal, das Faktum der Einglie-       Beschäftigerbetrieb übernimmt auch bei Leih-
                        derung in die Betriebs­organisation sei unab-    arbeitskräften gewisse Arbeitgeberfunktionen.
                        hängig von der Dauer maßgeblich. Denn auch       Er ist zum Beispiel für den ArbeitnehmerIn-
                        beim Stammpersonal gilt punkto aktives Wahl-     nenschutz zuständig, ebenso entscheidet er                                           Martina Fassler
                                                                                                                                                      ist Mitarbeiterin des Bereichs
                        recht keine Mindest­beschäftigungs-Dauer.        meist über die Arbeitszeit. Folgerichtig vertritt                               Information der AK Wien
                        Der Oberste Gerichtshof schloss sich diesen      in diesen Angelegenheiten der Betriebsrat des
                        Rechtsmeinungen an.                              Beschäftigterbetriebs auch die Interessen der
                                                                         Leiharbeitskräfte. Geht es um Angelegenhei-
                        Wann sind Leiharbeitskräfte demnach              ten, die der Überlasser verantwortet, wie die
                        wahlberechtigt?                                  Einstufung in den Kollektivvertrag, kommt
                        Die Wahlberechtigung ist an zwei Stichtage       dagegen der Betriebsrat im Überlasserbe-
                        geknüpft, die man in § 52 Arbeitsverfassungs-    trieb zum Zug. Die Zuständigkeit der zwei
                        gesetz und in der Betriebsratswahlordnung        Betriebsräte ergänzt sich je nach konkreter
                        findet. Dort steht, dass man am Tag der Wahl     Angelegenheit. Daraus folgt: Auch Leihar-
                        des Wahlvorstandes im Betrieb beschäftigt        beitskräfte und ihre Vertretung verursachen
                        sein muss und am Tag der Wahl. Diese beiden      beim Betriebsrat des Beschäftigerbetriebs
                        Stichtage, die rund vier Wochen auseinander-     einen zeitlichen Aufwand. Deshalb sind die
                        liegen, sind relevant. Anders gesagt: Wer als    Leiharbeitskräfte auch zu berücksichtigen bei
                        Leiharbeitskraft vom ersten der beiden Stich-    der Frage, wie viele Betriebsratsmitglieder zu
                        tage bis zum zweiten, dem Tag der Betriebs-      wählen sind, erklärt der OGH in seinem Urteil.
                        ratswahl, durchgehend im Betrieb arbeitet, ist
                        wahlberechtigt.                                  Wie bewertest du das Urteil?
                                                                         Das Urteil bringt mehr Schutz für die Leih­
                        Wie urteilte der OGH in der zweiten              arbeitskräfte. Noch besser finde ich aber, wenn
Foto: Martina Fassler

                        Streitfrage?                                     aus Leiharbeitskräften Stammpersonal wird.                                   Das OGH-Urteil nachlesen:
                        Auch hier teilt der OGH die Auffassung der       Denn Leiharbeit geht häufig mit beruflicher Un-                                 https://tinyurl.com/
                        PRO-GE, es ist also unerheblich, ob bereits      sicherheit einher.                                                               OGH-Leiharbeit

                                                                                                                                                               AK Aktuell      Seite 7
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AK AKTUELL

Wie kann der Betriebsrat da etwas
verbessern?
Der Betriebsrat kann den Arbeitgeber zum
Abschluss einer Betriebsvereinbarung
über die Arbeitskräfteüberlassung auffor-
dern und sich notfalls an die Schlichtungs-
stelle wenden. Es handelt sich dabei um
eine erzwingbare Betriebsvereinbarung
und ich empfehle, in der Vereinbarung
einen Kündigungsverzicht betreffend
StammarbeitnehmerInnen, eine maximale
Entleihdauer oder ein Kontrahierungsge-           Kathrin Schragl moderierte (AK, o.), Elisabeth Lugger (AK, u. re.) interviewte. Matthias
bot zu verankern. Das bedeutet, offene            Kopetzky (o.), Helmut Gahleitner (u. li.) und Walter Doralt (u. mi.) antworteten.
Stellen sind vom Entleiher-Arbeitgeber
(Beschäftiger) zuerst den Leiharbeitskräf-
ten anzubieten, die bereits seit längerem         Muss jeder Aufsichtsrat ein
im Betrieb arbeiten. So haben Leihar-
beitskräfte die Chance auf mehr berufliche
                                                  Columbo sein?
­Sicherheit. o                                    Der Wirecard-Skandal und die Bankenpleite der
                                                  Commerzialbank Mattersburg sorgten für Schaden in
                                                  Milliardenhöhe. Kann ein Aufsichtsrat derartige Malversationen
                                                  erkennen? Damit befasste sich ein IFAM-Weblounge.

                                                  Machenschaften, die jahre- oder                  tätsprofessor Doralt wies darauf­
                                                  jahrzehntelang nicht aufflogen.                  hin, dass sich derartige Mal-
                                                  Erfundene Geschäfte ließen die                   versationen meist schleichend
                                                  Bilanzen glänzen. An welchen An-                 entwickeln – das Ausmaß werde
                                                  zeichen kann man erkennen, dass                  laufend größer, verwies Doralt auf
                                                  in der Bilanz etwas nicht passt?                 den Schneeballeffekt. Aufsichts-
                                                  Universitätsprofessor Walter                     räte müssten auf ein ordentliches
                                                  Doralt, Wirtschaftsforensiker Mat-               internes Kontrollsystem achten.
Buchtipp                                          thias Kopetzky und AK-Experte                    Wesentlich sei zudem die Unab-
                                                  Helmut Gahleitner gaben dazu im                  hängigkeit des Wirtschaftsprü-
Mitbestimmung Tag für Tag                         Rahmen einer Weblounge des In-                   fers, der den Jahresabschluss
Welche Rechte und Pflichten hat der               stituts für Aufsichtsrat-Mitbestim-              kontrolliert. Alle drei Experten
Betriebsrat? Was ist bei der Betriebs-            mung Tipps. Mehr als hundert                     plädierten dafür, die gesetzlichen
ratswahl zu beachten? Die wesentlichen            BetriebsrätInnen nahmen teil.                    Bestimmungen zum verpflich-
Bestimmungen des Arbeitsverfassungs-                                                               tenden Wechsel des Wirtschafts-
gesetzes werden für Nicht-JuristInnen             Warnsignal Erfolg                                prüfers zu verschärfen. Einigkeit
verständlich aufbereitet.                         Als Gemeinsamkeiten bei vie-                     gab es in einem weiteren Punkt:
                                                  len Bilanzdelikten ortete Wirt-                  Beim Drei­gestirn im Kontrollbe-
Kallab, Thomas, Ullmann Erich, Hruška-Frank       schaftsforensiker Kopetzky sehr                  reich Aufsichtsrat, Wirtschafts-
Silvia: Arbeitsverfassungsgesetz in Frage und
Antwort, ÖGB-Verlag, 2015, 224 S +
                                                  dominante Führungspersonen.                      prüfer und staatliche Aufsicht sei
E-Book, 29,90 Euro                                Misstrauisch sollte man wer-                     der Aufsichtsrat die schwächste
                                                  den, wenn ein Unternehmen sehr                   Ebene, um konkrete Bilanzfäl-
Wir verlosen drei Exemplare       J        etzt   lange unglaublichen Erfolg hätte                 schungen zu entdecken. Der Auf-
des Buches. Einfach ein         g ew innen        – oft gegen jegliche Marktent-                   sichtsrat könne meist nicht er-
E-Mail mit dem Betreff              ê             wicklung. „Leider müssen wir uns                 kennen, was genau nicht stimme.
„Betriebsratsarbeit“ und der                      genau die Personen anschauen,                    Aber dass etwas nicht stimmt,
Angabe des N ­ amens und der Post­                die unglaublich erfolgreich sind.                könnten Aufsichtsräte doch des
adresse an ak-aktuell@akwien.at                   Denen, die nicht erfolgreich sind,               Öfteren orten. o
schicken. Die G­ ewinnerInnen werden per          schauen ohnehin alle auf die Fin-
                                                                                                   Video-Tipp: Auszüge nachhören unter:
E-Mail verständigt. Einsendeschluss ist           ger. Die tun sich auch schwerer,                 wien.arbeiterkammer.at/betriebsrat im
der 28. Februar 2021.                             Fragen wegzuwischen.“ Universi-                  Bereich ifam

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                        Neues aus dem AK-Parlament
                        Vielen von uns erging es in den letzten Monaten so: Corona ließ Geburtstagsfeste
                        ausfallen oder schrumpfen. Auch das 100 Jahr-Jubiläum der AK stand im Zeichen
                        der Pandemie. Die Vollversammlung der AK Wien tagte unter großen Sicherheits­
                        vorkehrungen. Von Matthias Falter*                                                                          Wissen

                        Die Vollversammlung ist das Parlament         Die Vollversammlung forderte ein klares              Das Präsidium
                        der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.       Bekenntnis zu einem starken und aktiven
                        Die Mitglieder der Arbeiterkammer wäh-        Sozialstaat. Nur damit kann der soziale Zu-
                                                                                                                            der AK Wien
                        len ihre VertreterInnen, die 180 Kammer­      sammenhalt in einer sich rasch verändern-         Renate Anderl ist die Präsidentin
                        rätInnen, alle fünf Jahre. Zuletzt bei der    den Welt gewährleistet werden. Als zen-          der AK Wien. Gemeinsam mit den
                                                                                                                       VizepräsidentInnen Barbara Teiber,
                        AK-Wahl 2019. Die Vollversammlung tagt        trale Institution des Sozialstaates wurde
                                                                                                                        Regina Assigal, Erich Kniezanrek
                        grundsätzlich zwei Mal im Jahr, ist öffent-   die Selbstverwaltung hervorgehoben. Ein           und Helmut Gruber bildet sie das
                        lich und entscheidet über den politischen     funktionierender Sozialstaat erfordert eine      Präsidium. Die Zahl der Vizepräsi-
                        Kurs der AK.                                  faire Verteilung der „Krisenkosten“ und die      dentInnen ist gesetzlich festgelegt.
                                                                                                                        Das Präsidium ist das politische
                                                                      nachhaltige Finanzierung.                         Führungsgremium der AK Wien.
                        Sozialstaat sichert Zusammenhalt                                                                  Regina Assigal wurde von der
                        Im Frühjahr 2020 war die Vollversammlung      Mehr Schutz bei Betriebsratswahl                   Vollversammlung im November
                                                                                                                       zur neuen Vizepräsidentin gewählt.
                        aufgrund von Covid-19 nicht möglich. Am       Ein wichtiges Element des Sozialstaats ist         Sie folgt Renate Blauensteiner
                        11. November fand daher die erste Sitzung     die innerbetriebliche Mitbestimmung von            nach. Regina Assigal ist Vorsit-
                        seit dem Beginn der Covid-19-Krise unter      ArbeitnehmerInnen. Vor allem bei erst­           zende des Arbeiterbetriebsrats bei
                                                                                                                             Siemens AG Österreich.
                        großen Sicherheitsvorkehrungen statt. AK-     maligen Betriebsratsgründungen sind en-
                        Präsidentin Renate Anderl erinnerte in ih-    gagierte Beschäftigte oft verstärkt dem             Aktuelle Informationen zur
                        rer Eröffnungsrede an das 100-jährige Be-     Druck von Arbeitgeberseite ausgesetzt. Da-              Vollversammlung:
                        stehen der Arbeiterkammer: „Die AK ist aus    her forderte die Vollversammlung in einem               https://tinyurl.com/
                                                                                                                            Vollversammlung2020
                        dem Kampf für Gerechtigkeit für die arbei-    weiteren Antrag einen verstärkten Kündi-
                        tenden Menschen entstanden“. Die Be-          gungsschutz bei Betriebsratswahlen. Die-
                        deutung einer starken Arbeitnehmerver-        ser sollte ab dem Zeitpunkt gelten, ab dem
                        tretung zeigt sich, so Anderl, besonders in   das Interesse an der Betriebsratsgründung                  *Matthias Falter ist
                                                                                                                        Mitarbeiter der Abteilung Service und
                        Krisenzeiten.                                 ­offenkundig wird. o                                    Information der AK Wien

                                                                                                                       Die neue AK-Vizepräsidentin
                                                                                                                       Regina Assigal ist Siemens-
                                                                                                                       Betriebsrätin.

                                                                                                                       Foto links:
Fotos Lisi Specht (2)

                                                                                                                       Das Präsidium der AK Wien
                                                                                                                       (v.li.n.re): Barbara Teiber, Helmut
                                                                                                                       Gruber, Renate Anderl, Erich
                                                                                                                       Kniezanrek, Regina Assigal

                                                                                                                                        AK Aktuell    Seite 9
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AK AKTUELL

                                                                                                                       INTERVIEW

                                              Der Betriebsrat – ein
                                          Navigator durch die Krise
                                           Es gibt kaum einen Lebensbereich, der nicht durch die anhaltende
                                         Corona-Pandemie berührt wird. Wie haben die BetriebsrätInnen den
                                    ersten Lockdown erlebt? Welche Probleme beschäftigen sie aktuell? Der
                                    Strukturwandelbarometer – eine IFES-Studie im Auftrag von ÖGB und AK
                                     – zeigt: Die Lage ist je nach Branche unterschiedlich. Eines ist aber klar:
                                     Der Betriebsrat spielt beim Bewältigen der Krise eine wesentliche Rolle.
                                                                                                               Interview: Oliver Piller

                                  Um Klarheit zu bekommen, wie es in den            die Maschinen still. In dieser Branche finden
                                  Unternehmen tatsächlich aussieht, befragte        wir auch die meisten Kurzarbeitsanmeldun-
                                  IFES im Rahmen des Strukturwandelbarome-          gen. Ähnlich sieht die Lage im Handel aus.
                                  ters knapp 2000 BetriebsrätInnen im Zeitraum      Im privatwirtschaftlich organisiertem Gesund-
                                  von August bis September 2020. Wir haben          heits- und Sozialbereich wiederum meldeten
                                  mit Projektleiter Stefan Friesenbichler über      die BetriebsrätInnen einen Anstieg des zuvor
                                  die Ergebnisse der Umfrage gesprochen.            schon hohen Arbeits­drucks. Die Corona-
                                                                                    Krise bedeutet hier vor allem ein Anwachsen
                                  AK-Aktuell: Gleich vorneweg: Wie sehen die        der Belastungen für die Beschäftigten. Das
                                  BetriebsrätInnen die durch Corona bedingte        bringt natürlich auch ein schlechteres Arbeits-
 Der Betriebsrat spielt           Lage in ihren Unternehmen?                        klima mit sich. Darüber hinaus können wir
eine Schlüsselrolle beim          Stefan Friesenbichler: Unsere Grundfrage          sehen, welche Personengruppen am härtes-
 Bewältigen der Krise.            an die BetriebsrätInnen war prinzipiell, wie      ten von der Krise getroffen wurden. Das sind
   IFES-Projektleiter             hart sie vom ersten Lockdown getroffen            Frauen, niedrig qualifizierte Personen und
 Stefan Friesenbichler            wurden. Hier zeigt sich je nach Branche wie       LeiharbeiterInnen.            Fortsetzung Seite 12
                                  unterschiedlich die Einschätzungen sind. Er-
                                  freulicherweise sind die Kündigungszahlen in
                                  Betrieben mit BetriebsrätInnen gering. Ledi­
                                  glich in jedem elften Betrieb gab es Corona-
                                  bedingte Kündigungen.

                                  Gibt es Branchen, die die Pandemie härter
                                  getroffen hat als andere?
                                  Corona trifft Unternehmen aus unterschied-
                                  lichen Branchen unterschiedlich hart. Im
                                  Banken- und Versicherungssektor ist die Be-           Innerbetriebli-
                                  troffenheit eher gering. Hier sind die Arbeits­      che Demokratie
                                  abläufe größtenteils bereits digitalisiert. Das      stärkt nicht nur
                                  bedeutet auch, dass die Unternehmen den             die Interessen der
                                  Regelbetrieb durch das Umstellen auf Home-            Beschäftigten,
                                  office relativ einfach aufrechterhalten konn-       sondern hilft auch
                                  ten. Anders sieht es in Produktionsbetrieben        den Unternehmen
                                  aus. Wenn Aufträge ausbleiben und Liefer-              besser durch
                                  ketten unterbrochen sind, dann stehen auch          Krisen zu kommen.

Seite 10 wien.arbeiterkammer.at
SERVICE UND INFORMATION

Zahlen Daten Fakten

Die wichtigsten Ergebnisse des Strukturwan-
delbarometers von ÖGB und AK                                                                                                                                                       Kommentar

Wie gut war der Betriebsrat bei der Maßnahme eingebunden?
                                                                                                                                                                             Der Betriebsrat:
                                                                                                                                                                                Stütze der
Gesamt
                                          82                                           17                                                                                     ­Beschäftigten
Bauwesen                                                                                                                                                                         Von Oliver Piller
                                               88                                           12

Handel
                                          89                                                11                                                                           Die Corona-Pandemie hat ­gezeigt
Eisen, Metall, Elektro
                                                                                                                                                                         wie rasch sich Arbeitsweisen
                                          87                                           12                                                                                verändern können. Praktisch
Chemie, Kunststoff, Pharma                                                                                                                                               über Nacht wurden Beschäftigte
                                    83                                           16                                                                                      ins Homeoffice geschickt, zur
Gesundheit, Soziales                                                                                                                                                     Kurzarbeit angemeldet oder auch
                                     74                                               26
                                                                                                                                                                         gekündigt.
Geld-, Versicherungswesen
                                          79                                           21
                                                                                                                                                                         Umso klarer hat diese Krise die
                                                                                                                                                                         Bedeutung von Betriebsräten
0             20 %                  40 %            60 %                  80 %                   100 %
                                                                                                                                                                         unterstrichen. Bei innerbetrieb-
 sehr bzw. eher gut  sehr bzw. eher schlecht  weiß nicht/keine Angabe                                                                                                lichen Umstellungen war der
                                                                                                                                                                        Betriebsrat die #1 Anlaufstelle –
                                                                                                                                                                        bei Beschäftigten und Geschäfts-
Wie stark wurde ihr Unternehmen im März am Anfang der                                                                                                                   leitung. Der Einsatz zahlreicher
Krise getroffen?                                                                                                                                                        BetriebsrätInnen für die Kurzar-
Gesamt                                                                                                                                                                  beit hat vielen Menschen ihren
                          53                                     46
                                                                                                                                                                        Arbeitsplatz gesichert. In einer
Handel
                               63                                          33                                                                                           Phase, wo sich die gesetzlichen
                                                                                                                                                                        Regelungen quasi wöchentlich
Gesundheit, Soziales
                               61                                          37                                                                                           geändert haben, konnten die
Eisen, Metall, Elektro                                                                                                                                                  BetriebsrätInnen gemeinsam mit
                          52                                         49                                                                                                 Gewerkschaften und AK ihren
Bauwesen                                                                                                                                                                Belegschaften zur Seite stehen.
                41                                         56
                                                                                                                                                                        Die Einbindung des Betriebsrats
Geld-, Versicherungswesen                                                                                                                                               in der Krisenbewältigung im
                     46                                         53
                                                                                                                                                                        Betrieb sollte als Vorbild für die
Chemie, Kunststoff, Pharma
               38                                          61                                                                                                           staatspolitische Ebene dienen.
0             20 %                  40 %            60 %                  80 %                   100 %                                                                  Die Bundesregierung wäre gut
                                                                                                                                                                        beraten ÖGB und AK in ihre
 sehr bzw. eher stark           sehr bzw. eher schwach  weiß nicht/keine Angabe
                                                                                                                                                                        ­Planung der Corona-Maßnahmen
                                                                                                                                                                         umfassend miteinzubeziehen. o
                                                                                                         Illustrationen: emojez – stock.adobe (Bearbeitung Fielhauer)

                                                                                                                                                                                       Oliver Piller
                                                                                                                                                                               ist Mitarbeiter des Bereichs
                                                                                                                                                                                 Information der AK Wien

                                                                                                                                                                                           AK Aktuell     Seite 11
AK AKTUELL

Wie bewerten die BetriebsrätInnen das
­Verhältnis mit der Geschäftsführung in der
 aktuellen Krise?
 Die überwiegende Mehrheit der Betriebs­
 rätInnen sieht das aktuelle Verhältnis zur
 Geschäftsführung positiv. Der Betriebsrat
 kann seine Rolle als Sprachrohr zwischen
 Belegschaft und Geschäftsführung gut ein-
 nehmen. Lediglich im Gesundheits- und
 Sozial­bereich sieht ein Viertel der Betriebs­
 rätInnen das Verhältnis zur Geschäftsleitung
 oft angespannter.

Was waren die Krisenmaßnahmen während
der ersten Monate der Pandemie?                                         Gekommen,
                                                                              um zu
Ganz deutlich: Die Verlagerung ins Home­
office. Banken und Versicherungen haben

                                                                       bleiben – das
ihre MitarbeiterInnen fast gänzlich ins Home-
office geschickt. Eine zweite wichtige Maß-
nahme war der Abbau von Urlaub und Über-

                                                                         Homeoffice
stunden. Und natürlich die Kurzarbeit. Ohne       Der Betriebs-
die Möglichkeit der Kurzarbeit hätten viele       rat spielt eine
­Beschäftigte ihren Job verloren. Da haben        Schlüssel­rolle
 ÖGB, AK und die BetriebsrätInnen gute Arbeit     in dieser Krise.
 beim Ausverhandeln geleistet.                    Ohne betriebliche
                                                  Mitbestimmung
Ein Ausblick in die Zukunft: Welche Themen        würde die Situa-                 Im Frühling 2020 mussten
werden BetriebsrätInnen in den kommen-            tion vieler Beleg-   40 Prozent aller ArbeitnehmerInnen
den Monaten noch intensiver begleiten?            schaften düster      ihre Wohnungen zum Büro machen.
Das Thema Homeoffice wird die Betriebe            aussehen.                    Mit der zweiten Corona-Welle
noch längere Zeit beschäftigen. Hier muss
                                                                            stieg die Zahl der Beschäftigten
es rasch zu klaren gesetzlichen Regelungen
                                                                          im Homeoffice neuerlich. Wo die
kommen. Die Bundesregierung hat hier, unter
Einbindung von ÖGB und AK, die gesetzli-
                                                                        Druckpunkte für die Beschäftigten
chen Rahmenbedingungen festzuschreiben.                                          beim Arbeiten von zuhause
Darüber hinaus sehen BetriebsrätInnen die                                 liegen, zeigt eine IFES-Erhebung.
Flexibilisierung der Arbeitszeit im Unterneh-                                   Die Ergebnisse der Umfrage
men als ein bestimmendes Thema. Außer-                                      fließen in die Verhandlungen für
dem befürchten BetriebsrätInnen mögliche                                       bessere Rahmenbedingungen
Corona-bedingte Kündigungen bzw. einen                                                  beim Homeoffice ein.
Aufnahme- und Investitionsstopp in Unter-
nehmen.                                                                                 Von Christina Weichselbaumer

Was ist die wichtigste Erkenntnis der
Umfrage?
Der Betriebsrat als Schnittstelle zwischen
Beschäftigten und Geschäftsführung spielt
eine Schlüssel­rolle in dieser Krise. Ohne                                           Kurz und bündig
betriebliche Mitbestimmung würde die Situ-
ation vieler Belegschaften düster aussehen.                             Zu Redaktionsschluss waren die Verhandlungen
                                                                          zur Neuregelung des Homeoffice zwischen
Innerbetriebliche Demokratie stärkt nicht nur                          Regierung und Sozialpartnern noch im Gange. Auf
die Interessen der Beschäftigten, sondern                               www.jobundcorona.at informieren wir Sie über
hilft auch den Unternehmen besser durch Kri-                            neue Regelungen, sobald diese vom Parlament
sen zu kommen. o                                                                    beschlossen wurden.

Seite 12 wien.arbeiterkammer.at
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                                                                                   Egal ob Homeoffice, Produktion, Datenverarbeitung
                                                                                   oder der Einsatz von Künstlicher Intelligenz: Covid-19
                                                  Foto: olezzo - stock.adobe.com

                                                                                   beschleunigt die Digitalisierung der Arbeitswelt. Mitbe-
                                                                                   stimmung ist dabei wichtiger denn je. ArbeitnehmerIn-
                                                                                   nenrechte dürfen auch in turbulenten Zeiten nicht auf der
                                                                                   Strecke bleiben.

                                                                                   Alle Infos online
Ein Laptop, eine stabile Internetverbindung,
Sessel und Tisch: So einfach klingt das, wenn                                      Schwerpunkte, bisherige Projekte und Infos zur Förder-
es darum geht, fallweise im Homeoffice,                                            vergabe auf wien.arbeiterkammer.at/digifonds
also mobil zu arbeiten. Wenn das die Digita-                                       Einreichfrist: 11. Jänner bis 10. März 2021
lisierung sein soll, von der wir alle sprechen:
Nichts leichter als das!                                                           Wie hoch sind die Förderungen?
So einfach ist es aber dann doch nicht: Aus-                                       Zwischen 2.000 und 200.000 Euro. Projekte von Unter-
stattung, Platz, Arbeitsorganisation, Daten-                                       nehmen oder Gebietskörperschaften werden zu maximal
schutz und die Abgrenzung zwischen Arbeit                                          50 Prozent gefördert.
und Freizeit beschäftigen ArbeitnehmerInnen
– und damit natürlich auch Betriebsräte. Der-                                      Gerne unterstützen wir Projekte bereits im Vorfeld
zeit befindet sich die Arbeitswelt noch immer                                      der Einreichung.
im Ausnahmezustand. Künftig wird sich aber                                         Kontakt: Telefon 01 501 65/12856
auch die Frage nach der Freiwilligkeit stellen:                                    E-Mail digifonds@akwien.at
Darf oder muss ich im Homeoffice arbeiten?
Oder habe ich überhaupt noch Anspruch auf                                          wien.arbeiterkammer.at/digifonds
einen Arbeitsplatz im Büro?

Baustelle Ausstattung
Das Meinungsforschungsinstitut IFES hat im
Auftrag der AK Wien nachgefragt: Im April
(Lockdown 1) und Oktober (verschärfte Maß-
nahmen) wurden Arbeit­nehmerInnen zu ihrer
Situation im Homeoffice gefragt. Ein span-
nender Vergleich mit ernüchterndem Ergeb-
nis: Die Monate dazwischen wurden kaum
genutzt, um etwa ArbeitnehmerInnen      

                                                                                                                               AK Aktuell   Seite 13
AK AKTUELL

besser auszustatten. Viele sind weiter dar-
auf angewiesen, ihre private Ausstattung für
                                                    Weiterbildung und Tipps
berufliche Zwecke einzusetzen. Ein weiterer
                                                                        AK Aktuell
Aspekt: Frauen sind im Homeoffice durch die                             DAS INFOSERVICE DER AK FÜR BETRIEBSRÄTE & BETRIEBSRÄTINNEN, PERSONALVERTRETER & PERSONALVERTRETERINNEN

Bank schlechter ausgestattet. Sie verfügen
                                                                          § RECHT

weniger oft über ein eigenes Arbeitszimmer,
auch Schreibtischsessel oder Moni­tor stehen                            Berufsausbildungs­
                                                                        gesetz (BAG)
                                                                        Oktober 2020

eher Männern zur Verfügung.
                                                                        NR 03A | 2020

Baustelle Krankenstand und Pflege
Für das Jahr 2020 zeigt sich ein deutlicher         Änderung des Berufsaus­­
Rückgang von Krankenständen, während
des Lockdowns im Mai waren das bis zu 55
                                                    bildungsgesetzes (BAG)
Prozent, im Sommer noch immer bis zu ei-            Die Möglichkeit, auch Lehrlinge in die Kurz­
nem Viertel weniger. Auf Nachfrage des IFES         arbeit einzubeziehen, wurde bis 31. März 2021
gaben rund 56 Prozent der ArbeitnehmerIn-           verlängert.
nen mit Homeoffice-­Option an, krank eher
von zuhause zu arbeiten, als in Krankenstand        Mit der Novelle zum Berufsausbildungsgesetz (BAG)
zu gehen. Und 60 Prozent arbeiten eher vom          im März 2020 wurde im Rahmen der Covid-19-Maß-
Homeoffice, anstatt Pflegefreistellungen in         nahmen erstmals die Möglichkeit geschaffen, Lehr-
Anspruch zu nehmen.                                 linge in die Kurzarbeit einzubeziehen. Aufgrund von
                                                    Kurzarbeit im Lehrbetrieb kann daher auch mit Lehr-
Baustelle Entgrenzung                               lingen eine ­Reduktion der Arbeits- bzw Ausbildungs-
Das Büro zuhause lässt die Grenzen zwischen         zeit vereinbart werden. Eine Verlängerung der Lehrzeit
Arbeit und Freizeit verschwimmen. Häufig            aufgrund der Kurzarbeit ist nicht zulässig. Die Rege-
wird wesentlich länger gearbeitet und auch          lung über die Kurz­arbeit für Lehrlinge war ursprünglich
außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit. Die         bis 31. ­August 2020 befristet. Im Oktober 2020 erfolgte
Zeiten der Erreichbarkeit dehnen sich aus.          durch eine neuerliche Änderung eine Verlängerung der
Spannend ist in Ergänzung dazu der steigende        Kurzarbeits­regelungen bis zum 31. März 2021.
Leistungsdruck: 40 Prozent der befragten                   Tipp: Aktuelle Fassung des BAG
ArbeitnehmerInnen befürchten, dass ihre Leis-              https://tinyurl.com/BagOkt2020
tung im Homeoffice von Vorgesetzten weniger                AK Ratgeber Ausbildung Lehre
wahrgenommen wird.                                         https://tinyurl.com/Ratgeber2021
                                                           Mehr zu Lehre und Kurzarbeit:
Besser mit Betriebsrat                                     https://jobundcorona.at/kurzarbeit/

Deutlich besser stellt sich die Situation für Ar-
beitnehmerInnen mit Betriebsrat dar: Nicht          Entwicklungstrends digitaler
nur, dass in Betriebsvereinbarungen viele of-
fene Fragen geklärt werden können. Mit Be-
                                                    Arbeit – wie gestalten wir
triebsrat ist auch die Abgrenzung zwischen          ­digitale Prozesse mit?
Arbeit und Privat klarer, es wird auch mehr Au-
genmerk auf ergonomische Gestaltung des             Online-Weblounge, MS-Teams
Arbeitsplatzes und somit die Gesundheit von         Wie verändert die „Digitalisierung“ unsere Arbeit, die
ArbeitnehmerInnen gelegt. o                         ­Situation der Beschäftigten und die Strategien des Be-
                                                     triebsrates? Eine Studie der Forschungs- und Bera-
                                                     tungsstelle Arbeitswelt (FORBA) im Auftrag der AK ging
                                                     dieser Frage mit umfangreichen qualitativen Interviews
                                                     nach. Im Anschluss an die Präsentation der Ergebnisse
                                                     und Thesen der ForscherInnen werden praktische Er-
                                                     fahrungen und Ableitungen aus der Betriebsrats- und
                                                     Aufsichtsratspraxis diskutiert.
                                                     Anmeldungen unter bw@akwien.at, der Link zur Ver-
                Christina Weichselbaumer             anstaltung wird kurz vorab versendet.
          Politikwissenschafterin und Referentin
                  Digitalisierung AK Wien            Wann und Wo: 29.01.2021, 10-12 Uhr, online

Seite 14 wien.arbeiterkammer.at
SERVICE UND INFORMATION

Online Seminare des VÖGB im Frühjahr
Anmeldung unter www.voegb.at/wien
Computer mit Internetanschluss, Kamera und Mikrofon wird für alle
Veranstaltungen benötigt. Die Veranstaltung wird normalerweise mittels
Online Plattform Big Blue Button durchgeführt. Der Link wird mit der
Seminareinladung ca. eine Woche vor Beginn bekanntgegeben.

Aufleben statt Ausbrennen:               Doch was, wenn ich keine „Story“ zu       office haben sich die Präsenzzeiten vor
Wie wandle ich Stress in Freude um?      erzählen habe? In unserem Training        den digitalen Displays rasant erhöht.
                                         finden wir gemeinsam heraus, was          Die neuen Technologien und die Digi-
Dieses Online Training unterstützt,      eine Story zu einer Story macht. Wir      talisierung haben viele Annehmlich­
­Ansätze zur Bewältigung von Stress im   lernen, wie wir mit visuellen Elementen   keiten, bringen jedoch auch gesund-
 persönlichen und beruflichen Umfeld     eine überzeugende Geschichte erzäh-       heitliche Gefahren mit sich. Die Bild-
 zu kennen und damit umzugehen.          len und welche lebendigen ­Formate        schirmarbeit wird als Gesundheits-
                                         (analog wie digital) zur Verfügung        belastung noch viel zu wenig oder zu
Wann: 16.02.2021 9:30 bis 12:00 und      stehen.                                   spät wahrgenommen.
13:00 bis 15:30
                                         Wann: 05.03.2021 9:00 bis 12:00 und       Schlagwörter wie „office eye syn-
                                         12.03.2021 9:00 bis 12:00                 drom“, „digitale Lähmung“, „digitaler
Irgendwie-irgendwo-irgendwann –                                                    Stress“, „digitale Balance“ oder „fear
Homeoffice, Desksharing und Co                                                     of missing out“ werden uns in Zukunft
Der Einsatz mobiler Arbeitsgeräte        Effizient Gedanken, Notizen und Wissen    öfters begegnen. Im Zentrum dieses
wie Laptop und Smartphone nimmt          sammeln und nutzen mit Web-Tools:         Seminars steht die Leistungsfähigkeit
zu und bietet erweiterte Gestaltungs-    Mit wenigen Klicks zur digitalen          des Körpers. Neben theoretischem
möglichkeiten für zeitlich und örtlich
                                         Wissenssammlung                           Input werden viele rasch umsetzbare
flexible Formen der Arbeitserbringung    Alles beginnt mit einer Sammlung von      Übungen für die Leistungsfähigkeit
wie Homeoffice und Desksharing. Das      Gedanken, Ideen, Notizen, Bildern,        der Augen, für Kiefer- und Handge-
Seminar soll rechtliche und theoreti-    Inhalten, Wissen – ob es um die Vor-      lenksentspannung sowie für den Hals-,
sche Grundlagen liefern und Betriebs-    bereitung auf einen Vortrag, auf eine     Nacken-, Schulterbereich durch­
rätInnen praktisches Handwerkszeug       Verhandlung, ein Meeting geht oder        geführt. Sie lernen, wie Sie Ihr Home-
mitgeben, um bei der Einführung          das Erstellen eines Dokumentes oder       office und Ihr Selbstmanagement
oder Weiterentwicklung von flexiblen     Entwicklung eines Projektes. Inhalt       ­optimieren können.
­Arbeitsformen im eigenen Betrieb gute   des Workshops ist schnelles Finden
 Vereinbarungen im Sinne der Arbeit-     mit Suchmaschinen, das Zusammen-          Wann: 15.04.2021 9:30 bis 12:00 und
 nehmerInnen treffen zu können.          stellen und Organisieren einer per-       13:00 bis 15:30
 Wer bereits eine Betriebsvereinbarung   sönlichen Wissenssammlung mit nur
 zu dieser Thematik abgeschlossen hat,   wenigen Klicks bis zur Online-Zusam-
 kann diese bereithalten.                menarbeit an Inhalten durch verfüg-       Konferenz mit Präsenz
                                         bare Web-Tools. Obwohl der Besuch         In diesem Seminar lernen wir, uns in
Wann: 01.03.2021 9:30 bis 12:00 und      des Workshops „Online Tools für das       Videokonferenzen und -präsentati-
13:00 bis 15:30                          Arbeitsrecht“ nicht die Voraussetzung     onen wohlzufühlen und gut aufzu­
                                         ist, ist dieser Workshop eine sehr gute   treten, ohne uns zu verstellen. Über
                                         Ergänzung.                                die Schritte Wahrnehmen, Verfremden,
Inspirierende Impulse für MERKwürdige                                              Analysieren erarbeiten wir uns Mittel
Präsentationen – Visual Storytelling     Wann: 23.03.2021 9:30 bis 12:00 und       für unseren Online-Auftritt, die wir in
Öde Fakten sind von gestern. Hoch        13:00 bis 15:30                           den beiden letzten Schritten Gestalten
lebe das Storytelling! Wir sollten in                                              und Präsentieren anwenden. Statt die
­unserem beruflichen Alltag nicht ein-                                             Nackenmuskeln zu verspannen akti-
 fach nur Informationen weitergeben,     Gesundes Arbeiten im Homeoffice:          vieren wir auch die Lachmuskeln.
 sondern eher Geschichten erzählen,      Bildschirmarbeit und die
 denn Geschichten sind das, was hän-     gesundheitlichen Auswirkungen             Wann: 10.05.2021 9:00 bis 12:00 und
 gen bleibt.                             Bedingt durch die Arbeit im Home­         13:00 bis 17:00

                                                                                                         AK Aktuell   Seite 15
Österreichische Post AG
MZ 02Z034663 M
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Prinz-Eugen-Straße 20–22, 1040 Wien

IMPRESSUM
Herausgeberin & Medieninhaberin: Kammer für Arbeiter
und Angestellte für Wien
Redaktion: Abteilung Service und Information
Internet: http://wien.arbeiterkammer.at
E-Mail: ak-aktuell@akwien.at Verlags- und Herstellungsort: Wien
CvD und Grafik: Jakob Fielhauer | www.fielhauer.at
Coverfoto: dusanpetkovic1 – stock.adobe.com

Offenlegung gemäß Mediengesetz § 25:
siehe wien.arbeiterkammer.at/impressum
Datenschutzerklärung: wien.arbeiterkammer.at/datenschutz

Diese Zeitschrift wird auch an die Mitglieder und Ersatzmitglieder
der Personal­vertretungsorgane im Bereich der Stadt Wien, des
Wiener Krankenanstalten­verbundes und der Wiener Stadtwerke im
Auftrag des Zentralausschusses der Personalvertretung der Be-
diensteten der Gemeinde Wien verschickt.

                                                                     91

                                                                                                Quelle: IFES Umfrage unter 1.828 Betriebsratsvorsitzenden
                                                                          80
Corona-Krise:
Besser mit                                                                     61
Betriebsrat
Unternehmen mit Betriebsrat
setzen auf Homeoffice, Urlaubs-
abbau und Kurzarbeit. Damit
werden Kündigungen verhindert                                                       9   7
und Arbeitsplätze gesichert.
                                                                                            5

                                                                                   me e
                                                                                        eit

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                                                                                    de /
                                                                                un ub

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                                                                         kü beit
                                                                        Gu u U

                                                                        Ma A
                                                                              Ku

                                                                             nd

                                                                              r
                                                                           ba

                                                                          -/A
                                                                         Kü
                                                                        Ab

                                                                       hn
                                                                     Lo

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