AK-WAHLEN 2019 - Fahrerinfo

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AK-WAHLEN 2019 - Fahrerinfo
DIE ZEITUNG FÜR ALLE BERUFSKRAFTFAHRERiNNEN
                                                       P.b.b. | Verlagspostamt 1230 Wien | Preis € 0,65 | Für Mitglieder kostenlos

                                       AK-WAHLEN 2019                                                                               SEITEN 4/5
Foto: © AK Wien / Sebastian Philipp

                                       GEFAHR TOTER WINKEL: VERPFLICHTENDER ABBIEGEASSISTENT?	                                      SEITEN 8/9
                                       RECHT: RAUCHVERBOT, VERHÜLLUNGSVERBOT, VERBOT DES GAFFENS SEITEN 10/11
                                       U. V. M.

                                      1 | 2019
                                      1. QUARTAL
AK-WAHLEN 2019 - Fahrerinfo
EDITORIAL

                                 JAHRESTREFFEN 2018, ARBEITERKAMMERWAHLEN,
                                 VALENTINSTAG, GESETZLICHE ÄNDERUNGEN

                                             Werte Kollegin!
                                             Werter Kollege!
                                             Liebe Freunde!

                                 Jahrestreffen 2018
                                 Seit der letzten Ausgabe der „Fahrerinfo“ hat sich                                 kammern in Österreich über alle politischen Gren­
                                 einiges getan und deshalb haben wir in dieser Aus­                                 zen hinweg die Anliegen der ArbeitnehmerInnen
                                 gabe ein breit gefächertes Themenspektrum.                                         mit aller Kraft unterstützen.
                                 Wir möchten mit einer schönen Erinnerung an
                                 unser Jahrestreffen der BerufskraftfahrerInnen am                                                                                                                                          ROBERT WURM
                                                                                                                    Valentinstag
                                 24. November 2018 beginnen, das wie immer ein
                                                                                                                    Am Valentinstag haben die Funktionäre von
                                 großer Erfolg war, und das nicht nur wegen der
                                                                                                                    ­Busunternehmen bzw. Berufskraftfahrer an den
                                 tollen Tombolapreise am Ende der Veranstaltung.
                                                                                                                     Busbahnhöfen rote Nelken an unsere Fahrgäste
                                 Für alle, die sich schon jetzt den Termin für das
                                                                                                                     verteilt.
                                 Jahrestreffen der BerufskraftfahrerInnen vor­
                                 merken wollen – heuer findet das Jahrestreffen
                                 am 30. November 2019 statt.

                                 Arbeiterkammerwahlen
                                 Derzeit finden österreichweit die Arbeiterkam­
                                 merwahlen statt. Für uns ArbeitnehmerInnen ist
                                 diese Wahl sehr wichtig, da gerade die Arbeiter­

                                                                                                                    Gesetzliche Änderungen
                                                                                                                    Unser Rechtsexperte des Fachausschusses Berufs­
                                                                                                                    kraftfahrer, Dr. Herbert Grundtner, hat in dieser
                                                                                                                    Zeitschrift einige Gesetze detailliert zusammenge­
                                                                                                                    fasst.
Foto: © Sebastian Philipp, BAK

                                                                                                                                                          Euer Robert Wurm
                                                                                                                                                                                             w w w.fachausschuss-berufskraftfahrer.at

                                                                                                                                                                     kontakt@fahrerinfo.at

                                   IMPRESSUM
                                   Herausgeber und Medieninhaber: Kammer für ­A rbeiter und Angestellte für Wien, Fachausschuss Berufskraftfahrer, 1041 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20–22,
                                   Telefon: 01/501 65-12248, Fax: 01/501 65-412248, E-Mail: berufskraftfahrer@akwien.at. Internet: www.fahrerinfo.at
                                   Redaktionsteam: Uli Grundtner, Robert Wurm, Romana Steininger, Michael Walczyk, Martin Mödl, Thomas Svejda, Franz Altenburger.
                                   Layout/Grafik: Walter Schauer. Herstellung: Verlag des ÖGB GmbH, 1020 Wien, J­ ohann-Böhm-Platz 1, Telefon: 01/662 32 96-0, Fax: 01/662 32 96-39793.
                                   E-Mail: zeitschriften@oegbverlag.at; Internet: www.oegbverlag.at; UID: ATU 55591005; FN 226769i. Herstellungsort: Wien.
                                   Auflage: 30.100 · DVR-Nummer: 0046655 · ZVR-Nr.: 576439352.
                                   Beiträge: Dr. Herbert Grundtner, ÖAMTC, ÖGB, vida, AK Wien. Fotos: Privat, MAN, ÖAMTC, ÖGB Häusler, ASFINAG, Fotolia, Harald Mannsberger.
                                   Offenlegung gemäß Mediengesetz, § 25: www.fahrerinfo.at/impressum

                                 SEITE 2
AK-WAHLEN 2019 - Fahrerinfo
Rückblick auf das

                       JAHRESTREFFEN
                            2018

                                                                                             Fotos: © Robert Wurm
      A     m Samstag, 24. November 2018, fand
            u nser alljährliches Berufskraftfahrertref-
            ­
       fen in der Arbeiterkammer Wien statt. Über
                                                          die an diesem Tag am Bundesparteitag in
                                                          Wels war.
                                                          Auch unsere altbekannten Ehrengäste folg-
       400 BerufskraftfahrerInnen folgten dieser
                                                          ten unserer Einladung. Dr. Herbert Grundtner
      ­Einladung.
                                                          berichtete wie jedes Jahr über die neuesten
      Die Eröffnung wurde in diesem Jahr von un-          gesetzlichen Änderungen im Kraftfahrgesetz
      serem Arbeiterkammerdirektor Christoph              und beantwortete geduldig alle Fragen der
      Klein übernommen, als Vertretung für unsere         Community.
      Arbeiterkammerpräsidentin Renate Anderl,

                                                                Den Höhepunkt des Tages bildete
                                                                wie immer die großartige Tombola,
                                                                die wie jedes Jahr ein voller Erfolg
                                                                war und unsere MitstreiterInnen reich
                                                                beschenkte.
                                                                Unser Dank gebührt allen freiwilligen
                                                                Helferinnen und Helfern und den Mit-
                                                                gliedern des Fachausschusses der
                                                                Berufskraftfahrer, ohne Sie wäre diese
                                                                Veranstaltung nicht möglich gewesen.

                                                                                   Euer Robert Wurm

1 | 2019                                                                                                           SEITE 3
AK-WAHLEN 2019 - Fahrerinfo
ARBEITERKAMMER

AK-Wahlen 2019
Wofür soll sich die Arbeiterkammer (AK) einsetzen? Welche Leis-
tungen soll sie unbedingt anbieten? Das können Sie mitbestimmen
– bei der AK-Wahl! Heuer ist es wieder so weit: In jedem Bundes-
land wird das „Parlament“ der ArbeitnehmerInnen gewählt, aller-
dings zu unterschiedlichen Terminen.

                                                                     Termine im Überblick

          Wählen                                                   Finden Sie hier den Termin für die AK-
                                                                   Wahl 2019 in Ihrem Bundesland.

          Sie!                                                     AK Kärnten
                                                                   AK OÖ
                                                                   AK Burgenland
                                                                                               4.3.–13.3.2019
                                                                                               19.3.–1.4.2019
                                                                                               20.3.–2.4.2019
                                                                   AK NÖ                      20.3.–2.4.2019
                                                                   AK Wien                    20.3.–2.4.2019
                                                                   AK Steiermark             28.3.–10.4.2019

                                                                     Wann bin ich wahlberechtigt?
                                                                   Sie sind dann automatisch wahlberechtigt,
                                                                   wenn Sie zum Stichtag AK-Mitglied und
                                                                   umlagepflichtig waren – also wenn Sie
                                                                   über der Geringfügigkeitsgrenze verdient
                                                                   haben.
                                                                   Arbeitsuchende, geringfügig Beschäftig-

                                     erechtigkeit                  te, Karenzierte, Lehrlinge, Präsenz- und

                                    G                              Zivildiener mit aufrechtem Arbeitsver­
                                                                   hältnis sind auch AK-Mitglieder, zahlen
                                                                   aber keine Umlage. Sie sind zwar nicht
                                                                   ­automatisch wahlberechtigt, können sich
                                                                    aber in die Wählerliste eintragen lassen.

                                                                     Wen wähle ich bei der AK-Wahl?
                                                                   In jedem Bundesland gibt es ein „Arbeit­
                                                                   nehmerInnenparlament“ – die sogenannte
                                                                   Vollversammlung der Arbeiterkammer.
                                                                   Für dieses Parlament kandidieren ver­
                                                                   schiedene Fraktionen (Listen). Je mehr
                                                                   Stimmen eine Fraktion erhält, desto mehr
          Gehen Sie zur AK Wahl:                                   Abgeordnete (= Kammerrätinnen und
          Denn nur Ihre Stimme sorgt dafür, dass
          Ihre Interessen kraftvoll vertreten werden.              Kammerräte) kann sie in die Vollver­
          Wien: 20. 3. bis 2. 4. 2019                              sammlung entsenden. Die Kammerrätin­
          Per Briefwahl und in vielen Betrieben.                   nen und Kammerräte wählen wiederum
          wien.arbeiterkammer.at/wahl
                                                                   aus ihren Reihen die AK-Präsidentin oder
                                                                   den AK-Präsidenten in ihrem Bundesland.

SEITE 4
AK-WAHLEN 2019 - Fahrerinfo
ARBEITERKAMMER

                                                                       Wählen
                                                                       Sie!
                                                                                                                                                                     Welche Aufgaben hat die AK?
                                                                                                                                                                   Die Arbeiterkammer ist die gesetzliche
                                                                                                                                                                   Vertretung der Arbeitnehmerinnen und
                                                                                                                                                                   Arbeitnehmer in Österreich. Gemeinsam
                                                                                                                                                                   mit den Gewerkschaften werden Verbes­
                                                                                                                                                                   serungen im Arbeitsleben und im Konsu­
                                                                                                                                                                   mentInnenschutz durchgesetzt.

                                                                                                                                                                   Die 4 Hauptaufgaben umfassen:
                                                                                                                                                                   1. Aktive Mitgestaltung der Gesetze

                                                                                                  Gerechtigkeit
                                                                                                                                                                   2. Beratung und Hilfe
                                                                                                                                                                   3. Bildung
                                                                                                                                                                   4.	Forschung zu wirtschafts- und sozial­
                                                                                                                                                                       politischen Themen

                                                                                                                                                                     Wofür kämpft die AK?

                                                                                                                                                                   Das Hauptziel der AK ist es, für ihre Mit­
                                                                                                                                                                   glieder gute Arbeits- und Lebensbedin­
                                                                                                                                                                   gungen zu sichern. Daraus ergeben sich
Fotos: © Robert Staudinger, TBWA, Bearbeitung Andreas Kuffner

                                                                                                                                                                   konkrete Forderungen an die Politik.
                                                                                                                                                                   1. Arbeit muss sich lohnen
                                                                                                                                                                   2.	Die Arbeitslosigkeit muss bekämpft
                                                                                                                                                                       werden
                                                                       Gehen Sie zur AK Wahl:
                                                                       Denn nur Ihre Stimme sorgt dafür, dass                                                      3. Aus- und Weiterbildung für alle
                                                                       Ihre Interessen kraftvoll vertreten werden.
                                                                       Wien: 20. 3. bis 2. 4. 2019                                                                 4. Ein gerechtes Steuersystem
                                                                       Per Briefwahl und in vielen Betrieben.                                                      5. Wohnen muss leistbar sein
                                                                       wien.arbeiterkammer.at/wahl

                                                                                                                                                                     Gehen Sie zur AK-Wahl!
                                                                   Warum ist die AK so wichtig?                      ▲   Mehr als 70 Prozent der Bevölkerung       Nutzen Sie Ihr demokratisches Recht und
                                                                Mit der Kraft von mehr als drei Millionen                vertrauen der AK, die Zufriedenheit       gehen Sie zur AK-Wahl!
                                                                Menschen – das sind alle Arbeitneh­                      bei den Mitgliedern ist außerordent­      Mit Ihrer Stimme bestimmen Sie mit, wie
                                                                merinnen und Arbeitnehmer Österreichs                    lich hoch. Das senkt die Wahlbeteili­     Sie die Arbeiterkammer in den kommen­
                                                                – verfolgt die AK die Interessen ihrer Mit­              gung – dennoch betrug sie bei der letz­   den fünf Jahren gegenüber Wirtschaft und
                                                                glieder und sorgt für rasche und direkte                 ten Wahl 2014 bundesweit 40 Prozent,      Politik vertreten soll.
                                                                Hilfe.                                                   mehr als noch in den Neunziger-
                                                                                                                                                                   Sie stärken mit Ihrer Stimme aber auch die
                                                                Die Arbeiterkammer ist eine lebendige                    jahren.
                                                                                                                                                                   AK selbst, denn Sie zeigen, dass Ihnen
                                                                Demokratie, in der die Mitglieder die po­            ▲   In allen Bundesländern hat die führen­
                                                                                                                                                                   eine demokratisch legitimierte Vertretung
                                                                litische Richtung in Wahlen bestimmen.                   de Fraktion eine (meist sehr deutliche)
                                                                                                                                                                   aller ArbeitnehmerInnen wichtig ist.
                                                                ▲ In keinem Parlament gibt es so viele                   absolute Mehrheit – das zeigt die Zu­
                                                                    Fraktionen wie in der AK: Insgesamt                  friedenheit der Mitglieder mit der Or­    Weil nur eine starke AK Ihre Rechte
                                                                    sind 18 verschiedene Listen in den ein­              ganisation, den Leistungen und der Po­    durchsetzen kann!
                                                                    zelnen Arbeiterkammern vertreten.                    litik der AK im Bundesland.                                               Quelle: AK

                                                                1 | 2019                                                                                                                                SEITE 5
AK-WAHLEN 2019 - Fahrerinfo
AKTUELLES

Klimaschutz braucht mehr Schiene!
Mehr als 80 Entscheidungsträger und                                                             als Grundlage für Infrastrukturpla­
Manager aus dem Eisenbahnsektor                                                                 nung und Kapazitätssteigerung.
folgten im Jänner der Einladung des                                                         ▲ Fortsetzung des bestehenden Beihil­
Fachverbandes Schienenbahnen in                                                                 fensystems für den kombinierten Ver­
der       Wirtschaftskammer      Österreich                                                     kehr und die rollende Landstraße, um
(WKÖ) zur jährlichen Wintertagung.                                                              die Verlagerung von Gütertransporten
Der Obmann des Fachverbands, Tho-
                                                                                                wirtschaftlich attraktiver zu machen.
                                                                                            „Vor diesen Herausforderungen stehen
mas Scheiber, und ÖBB-Holding-Vor-
                                                                                            Bahnunternehmen nicht nur in Öster­
standsdirektor Andreas Matthä woll-
                                                                                            reich, sondern in ganz Europa. Aus die­
ten vor allem die zentrale Bedeutung
                                                                                            sem Grund haben sich Europas Güter­
der Schiene für den Klimaschutz her-
                                                                                            bahnen mit der Initiative ‚Rail Freight
vorheben.                                                                                   Forward 2030‘ das Ziel gesetzt, eine Verla­
„Die österreichischen Schienenbahnen                                                        gerung von 30 Prozent der Gütertrans­
sind nicht nur einfach eine Alternative,            güterverkehr damit rund 700 Millio­     porte auf die Schiene zu erreichen. Wir
sondern schlichtweg die Lösung zur Errei­           nen Euro.                               stehen in Österreich voll hinter dieser In­
chung der Klimaziele. Der Schienenver­          ▲   Die Bahnunternehmen zahlen hinge­       itiative. Zu schaffen ist das aber nur mit
kehr ist der wichtigste Hebel, um die               gen europaweit die höchste Abgabe auf   den richtigen Rahmenbedingungen“, so
Treibhausgas-Emissionen schnell und                 Bahnstrom (15 Euro/MWh), obwohl sie     Andreas Mandl, Vorsitzender des Aus­
nachhaltig zu senken“, so Scheiber.                 damit in Österreich CO2-neutral un­     schusses Güterverkehr im Fachverband
Die Schiene kämpft allerdings mit schwie­           terwegs sind.                           Schienenbahnen.
rigen Rahmenbedingungen und Wettbe­                                                         „Der Klimaschutz ist Ziel und Auftrag zu­
werbsverzerrung gegenüber der Straße.               System Bahn bevorzugen                  gleich und vereint sämtliche Eisenbahn­
                                                Damit das System Bahn attraktiver wird      unternehmen in Österreich und Europa.
  Bahn ist das CO2-sparsamste Transportmittel   und wachsen kann, sind aus Sicht der Ver­   Das gilt für jede einzelne Straßenbahn,
Die Bahn ist das mit Abstand CO2-spar­          antwortlichen in den Bahnunternehmen        U-Bahn und Regionalbahn, bis hin zum
samste Transportmittel. Eine Bahnfahrt          folgende Maßnahmen notwendig:               Fernverkehr auf der Schiene. Nur mit ei­
ist 31-mal klimafreundlicher als eine           ▲ Befreiung des Bahnstroms von der          nem Schulterschluss zwischen den Schie­
Flugreise. Beim Transport von einer Ton­           Energieabgabe Ökostromförderung für      nenbahnen und der Politik werden wir
ne Fracht stößt ein Güterzug 21-mal weni­          Bahnstrom-Kraftwerke mit erneuerba­      dieses Ziel erreichen. Dafür brauchen wir
ger CO2 aus als ein Lkw.                           rer Energieproduktion.                   nicht nur eine Gleichstellung, sondern so­
Gleichzeitig wird die für den Klimaschutz       ▲ Mehr Unterstützung für die Erfor­         gar eine Bevorzugung der umweltfreund­
notwendige Verlagerung auf die Schiene             schung und Entwicklung alternativer      lichen Schiene gegenüber den anderen
aber durch die aktuellen Wettbewerbs­              Antriebsmethoden (z. B. Wasserstoff,     Verkehrsträgern“, so Scheiber abschlie­
bedingungen gegenüber der Straße ge­               Akku-Technologie).                       ßend.
bremst:                                         ▲ Erstellung eines österreichischen Mas­                       Quelle: Fachverband der
▲ Die Straße verursacht neben dem CO2-             terplans für den Schienengüterverkehr                         Schienenbahnen/WKO
   Ausstoß weitere erhebliche externe
   Kosten wie Lärm, Unfälle, Bodenver­
   brauch und Staub. Diese werden voll
   vom Steuerzahler getragen.
▲ Das System Schiene verursacht kaum ex­
   terne Kosten und trägt diese selbst – un­
   ter anderem durch die flächendeckende
   Schienenmaut und Ökostromabgabe.
▲ Die Straße profitiert von der Mineralöl­
   steuerbegünstigung für Diesel. Allein
   im Jahr 2018 ersparte sich der Straßen­

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ÖGB

Kündigung, Entlassung oder einvernehmliche Lösung?
Der ÖGB-Faktencheck zur Dienstbeendigung bietet einen Überblick zu den häufigsten Fragen.

B
    ei einer einvernehmlichen Auflösung
    machen sich Arbeitgeber und Arbeit­
nehmerIn aus, das Dienstverhältnis zu ei-
nem bestimmten Termin und ohne weite­
re Fristen zu beenden. Dazu kann aber
keiner von beiden gezwungen werden. Der
ÖGB informiert zu Unterschieden und da­
rüber, was zu beachten ist. Für weitere Fra­
gen stehen die Gewerkschaften ihren Mit­
gliedern gerne beratend zur Seite.

KÜNDIGUNG DURCH ARBEITGEBER
ODER ARBEITNEHMERiN
ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber kön­
nen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
grundsätzlich jederzeit ohne Angabe von          Kündigung eine Diskriminierung auf­           Gründe haben, die genau festgelegt sind.
Gründen kündigen (wenn nicht im Kol­             grund des Geschlechts, der ethnischen Zu­     Darunter fallen zum Beispiel Vertrauens­
lektivvertrag, in der Betriebsvereinbarung       gehörigkeit, der Religion oder der sexuel­    unwürdigkeit, beharrliche Arbeitsverwei­
oder im Arbeitsvertrag andere Regelungen         len Ausrichtung darstellt. In Betrieben mit   gerung, Diebstahl, Körperverletzung oder
angeführt sind). Die Kündigung ist nicht         mindestens fünf Beschäftigten kann die        Veruntreuung. Der Arbeitgeber muss die
formgebunden und kann mündlich oder              Kündigung auch noch aus anderen Grün­         Entlassung sofort aussprechen, wenn er
schriftlich erfolgen. Mit einer schriftlichen    den angefochten werden. Dazu muss die         vom Entlassungsgrund erfährt – später
Kündigung ist man allerdings auf der si­         Kündigung entweder sozialwidrig sein,         handelt es sich um eine unberechtigte
cheren Seite.                                    also wesentliche Interessen der Arbeitneh­    Entlassung.
                                                 merInnen beeinträchtigen, oder aus „un-       Entlassung oder Austritt beenden das
   Wie lange ist die Kündigungsfrist?            zulässigen Motiven“ ausgesprochen wer­        Dienstverhältnis ohne weitere Fristen
Ab dem Ausspruch der Kündigung be­               den – beispielsweise wegen der Kandidatur     (Ausnahme: ArbeitnehmerInnen mit be­
ginnt die Kündigungsfrist zu laufen – erst       zum Betriebsrat oder der Geltendmachung       sonderem Entlassungsschutz) und es wird
nach Ende der Frist endet offiziell das Ar­      zustehender Ansprüche.                        kein Gehalt mehr ausgezahlt. Eventuell
beitsverhältnis. Während der Kündigungs­         Die Fristen für eine Anfechtung sind          müssen ArbeitnehmerInnen aliquot Ur­
frist besteht, zusätzlich zum Urlaubsan­         sehr kurz. Setzen Sie sich in solchen Fäl-    laubs- und Weihnachtsgeld zurückzahlen.
spruch, ein Anspruch auf ein Fünftel der         len sofort mit Ihrer Gewerkschaft in Ver-     Die Entlassung kann wie auch die Kündi­
wöchentlichen Arbeitszeit als Freizeit, um       bindung!                                      gung gerichtlich angefochten werden,
einen neuen Job zu suchen. Das Ende des                                                        wenn kein Entlassungstatbestand vorliegt.
Arbeitsverhältnisses muss jedenfalls auf ei­     AUSTRITT ODER ENTLASSUNG                      Auch hier sind die Fristen sehr kurz – set-
nen bestimmten Termin (den 15., den Mo­          DURCH DEN ARBEITGEBER                         zen Sie sich rasch mit Ihrer Gewerkschaft
natsletzten oder das Ende des Quartals)          ArbeitnehmerInnen können durch einen          in Verbindung!
fallen. Die Details zur Kündigungsfrist und      vorzeitigen Austritt ihr Dienstverhältnis
zum Kündigungstermin sind unterschied­           mit sofortiger Wirkung beenden. Dafür         WIE SIEHT DIE SITUATION BEI BEFRIS-
lich und im Angestelltengesetz bzw. den un­      muss es aber schwerwiegende Gründe ge­        TETEN ARBEITSVERHÄLTNISSEN AUS?
terschiedlichen Kollektivverträgen geregelt.     ben, wie beispielsweise fehlendes Entgelt     Das Arbeitsverhältnis läuft in diesem Fall
                                                 oder gesundheitliche Gefahren. Bei einem      nach der vereinbarten Zeit automatisch
   Wie kann ich gegen eine Kündigung vorgehen?   unberechtigten Austritt drohen gravie­        aus. Eine Kündigung ist grundsätzlich
Die Kündigung durch den Arbeitgeber              rende negative Konsequenzen.                  nicht möglich, außer es gibt spezielle ver­
kann in vielen Fällen gerichtlich ange-          Für eine fristlose Entlassung muss der        tragliche Regelungen. Eine einvernehmli­
fochten werden. Etwa dann, wenn die              Arbeitgeber ebenfalls schwerwiegende          che Auflösung ist zulässig.

1 | 2019                                                                                                                           SEITE 7
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AKTUELLES

GEFAHR TOTER WINKEL: ABBIEG

Erst Ende Jänner musste ein neunjähriger Bub auf
dem Weg zur Schule sein Leben lassen. Ein Lkw über-
sah den Buben, der sich im „toten Winkel“ befand.
Nicht erst seitdem werden Stimmen – vor allem von
verängstigten Eltern – laut, einen verpflichtenden

                                                                                                                                        Fotos: © MAN
Abbiegeassistenten für Lkws einzuführen.

  SPÖ setzt sich für Regelung ein           ernstes Thema, um es auf die lange Bank        bleibt wie immer die Frage der Finanzie­
Der stv. SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried      zu schieben. Es sind zu viele Menschen bei     rung offen.
wird allen Klubobleuten einen Entschlie­    solchen Unfällen gestorben oder verletzt       „Klar ist allerdings, dass die Unternehmer
ßungsantrag zukommen lassen, in dem         worden. Ich bin zuversichtlich, dass wir       die Umrüstung finanziell nicht alleine
der Verkehrsminister aufgefordert wird,     gemeinsam parteienübergreifend rasch           stemmen können. Um diesen wichtigen
„eine Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967    eine gesetzliche Regelung zustande brin­       Schritt zu gehen, braucht es Förderungen
vorzulegen, wonach Lastkraftwagen mit       gen, die Menschenleben retten wird.“           von der öffentlichen Hand für die Trans­
geeigneten Abbiegeassistenten verpflich­                                                   portbranche“, sagt Davor Sertic, Obmann
tend auszurüsten sind und sowohl für die      Wirtschaftskammer: Frage nach Finanzierung   der Sparte Transport und Verkehr in der
entsprechende Nachrüstung als auch für      Auch wenn es scheint, dass der Aufschrei       Wirtschaftskammer Wien. „Wir unter­
die Voraussetzung zur Zulassung in Ös­      durch ganz Österreich geht und sich die        stützen die Petition und fordern eine ra­
terreich eine kurze Übergangsfrist vorzu­   Investition der Aufrüstung rentieren wür­      sche Umsetzung. Wien ist als Großstadt
sehen ist“. Leichtfried: „Das ist ein zu    de und Menschenleben retten könnte,            und aufgrund der Straßenstruktur

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AK-WAHLEN 2019 - Fahrerinfo
AKTUELLES

GEASSISTENT VERPFLICHTEND
 schließlich besonders betroffen. Dass hier   ‚Leben retten im toten Winkel‘.“ Einer so­     renbereich vor und neben dem Fahrerhaus
 schnell etwas geschehen muss, ist klar.“     fortigen Nachrüstung von Lkw steht laut        befinden. Dazu erfasst der Lkw den Ab­
 Die Kosten für einen Lkw-Abbiegeassis­       dem Mobilitätsclub nichts im Wege, ganz        stand der Personen über Ultraschallsenso­
 tenten belaufen sich pro Fahrzeug auf        im Gegenteil: „Die Technik steht zur Ver­      ren, die über die Fahrzeugfront und den
 1.500 bis 3.000 Euro. Bei einem an           fügung. Jeder Unternehmer, der seine           rechten Seitenbereich verteilt angebracht
 Deutschland angelehnten Fördersystem         Flotte bereits heute nachrüstet, leistet ei­   sind. Er überwacht damit die besonders
 ist mit Kosten von 65 bis 125 Millionen      nen wichtigen Beitrag zu mehr Verkehrs­        gefährliche Zone, in der beim Rechtsab­
 Euro für ganz Österreich zu rechnen.         sicherheit“, so Schmerold.                     biegen die meisten Unfälle passieren.
                                                                                             Die Elektronik erfasst beim Anhalten des
    ÖAMTC: Nachrüsten und zur                   Was ist der Abbiegeassistent?                Lkw den Nahbereich bis etwa zwei Meter
    Verkehrssicherheit beitragen              Der elektronische Abbiegeassistent soll        und speichert die Abstände zu Fußgän­
 Bei der Frage nach verpflichtender Nach­     den Fahrer im oft hektischen Innenstadt­       gern oder Radfahrern. Nähern sich die
 rüstung stellte ÖAMTC-Direktor Oliver        verkehr unterstützen. Der Assistent ent­       Personen dem stillstehenden Fahrzeug
 Schmerold konkret klar: „Damit in Öster­     schärft eine unfallträchtige Verkehrssitua­    weiter oder kommt beispielsweise ein
 reich so bald wie möglich verpflichtende     tion: das Rechtsabbiegen im Kreuzungs­         Radfahrer hinzu, macht ein optisches Sig­
 Lkw-Abbiegeassistenten eingeführt wer­       bereich.                                       nal den Fahrer aufmerksam. Der Assistent
 den können, braucht es rasch eine entspre­                                                  warnt zusätzlich durch einen Alarmton,
 chende EU-Richtlinie. Wir unterstützen         Wie funktioniert der Abbiegeassistent?       wenn beim Anfahren weiterhin Personen
 sämtliche Maßnahmen, die Druck auf die       Der Abbiegeassistent warnt den Fahrer,         in der Gefahrenzone sind.
 handelnden Personen und Institutionen        wenn sich beim Abbiegen Fußgänger oder                     Quellen: SPÖ Parlamentsclub,
 ausüben – dazu gehört auch die Petition      Radfahrer im schlecht einsehbaren Gefah­                       #aufstehn, ÖAMTC, MAN

    Wer sich aktiv für die Umrüstung der      auf der BürgerInnen selbst Kampa-
    Lkw einsetzen will, hat die Gelegen-      gnen und Petitionen starten können.
    heit, sich bei der Petition mein #auf-
    stehn aktiv zu beteiligen:                  Petitionen starten, die Menschen

                                                                                                                                  Foto: © #aufstehn/Alexander Gotter
                                                am Herzen liegen
    Maria Mayrhofer mein #aufstehn:
                                              Nachdem wir mit unseren #aufstehn-
       Was ist mein #aufstehn?                Kampagnen schon viele Erfolge
                                              erzielt haben, haben wir uns dazu
    Wir sind eine Gruppe engagierter          entschlossen, unsere Technologi-
    Menschen aus der Zivilgesellschaft.       en Interessierten selbst in die Hand           zum Erstellen von eigenen Petitio-
    Mit unserem Verein #aufstehn sind         zu geben: Mit mein #aufstehn kann              nen und viele Tipps für erfolgreiche
    wir bereits seit drei Jahren aktiv und    jede/r eine Petition zu einem Thema            Kampagnen. Unsere CampaignerIn-
    setzen Kampagnen zu Themen um,            starten, das ihr/ihm besonders am              nen unterstützen die Petitionserstel-
    die vielen Menschen am Herzen lie-        Herzen liegt – ganz egal ob in der             lerInnen, geben Feedback und Ver-
    gen. Mittlerweile sind wir zu einer       Gemeinde, im Bundesland oder ös-               besserungsvorschläge und halten
    Community von über 170.000 Men-           terreichweit.                                  sie über den Stand der Petitionen
    schen angewachsen, die sich online                                                       auf dem Laufenden.
    und im echten Leben engagieren.             Mitmachen und unterschreiben
    2018 haben wir dann mein #auf-                                                           Website: https://mein.aufstehn.at
    stehn ins Leben gerufen – die erste       Auf unserer Website mein.aufstehn.             Unsere Tipps und Tricks:
    österreichische Petitionsplattform,       at gibt es eine einfache Anleitung             https://mein.aufstehn.at/community

 1 | 2019                                                                                                                       SEITE 9
AK-WAHLEN 2019 - Fahrerinfo
RECHTSINFO

Rechtsinfo von Herbert Grundtner

Rauchverbot , Verhüllungsverbot,
                        Dr. Herbert              endet hat. Ursprünglich wollte man nur       möglich wäre. Zeigt er/sie im Vorbeifah­
                        Grundtner                Kinder schützen, nun hat man sich            ren den/die LenkerIn an, dann kommt es
                        mit den rechtlichen      auch für den Schutz von Jugendlichen         zur Lenkererhebung und der/die Zulas­
                        Änderungen,              entschieden.                                 sungsbesitzerIn muss den/die LenkerIn
                        Neuerungen und                                                        bekannt geben. Hat aber der/die Beifahre­
                                               Die Organe des öffentlichen Sicherheits­
                        worauf Sie achten                                                     rIn geraucht, ist der/die Zulassungsbesit­
                                               dienstes dürfen im Auftrag der zuständi­
                        sollten.                                                              zerIn nicht verpflichtet, den Namen des
                                               gen Bundesminister Kontrollen der Ein­
                                                                                              Beifahrers/der Beifahrerin, der/die bei den
                                               haltung des Verbots nach 4. durchführen
                                                                                              Kindern im Kfz geraucht hat, der Behörde
                                               und auch Strafen verhängen bzw. Anzei­
                                                                                              bekannt zu geben! Diese Vorschrift ist mit
                                               gen durchführen.
                                                                                              April 2018 in Kraft getreten.
                                               Das bedeutet in der Praxis für jede/n Kfz-
                                               LenkerIn bzw. Insassen/Insassin, dass sich
1. Neue Bestimmungen über                      diese/r, will er/sie im Kfz rauchen, verge­
das Rauchen bzw. den Schutz                    wissern muss, dass die anderen mitfah­
                                               renden Personen bereits das 18. Lebens­
von NichtraucherInnen
                                               jahr vollendet haben. Unter 18 kann auch
(Rauchverbot)                                  der/die LenkerIn sein! (B17-Ausbildungs­
                                                                                              2. Verhüllungsverbot
Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Ta­          fahrten, Klasse-B-Führerschein mit Gül­        Mit dem Bundesgesetz über das Verbot
bak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nicht­        tigkeit in Österreich). Strafbar ist jede/r,   der Verhüllung des Gesichts in der Öffent­
raucherschutzgesetz – TNRSG geändert           der/die im Kraftfahrzeug sitzt, nicht nur      lichkeit (Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz
wird, wurden 2018 neue Bestimmungen            der/die LenkerIn. Der/Die PolizistIn muss      – AGesVG) werden Regelungen getrof­
eingeführt, die auch Kraftfahrzeuglenke­       das Kfz anhalten, um festzustellen, ob,        fen, die sich auch auf das Kfz-Lenken
rInnen betreffen.                              wenn im Kfz geraucht wird, eine Person         auswirken.
                                               noch nicht 18 ist.                             Ziele dieses Bundesgesetzes sind die För­
Der Verkauf von Tabakerzeugnissen so­
wie verwandten Erzeugnissen an Perso­                                                         derung von Integration durch die Stär­
nen, die das 18. Lebensjahr noch nicht                                                        kung der Teilhabe an der Gesellschaft und
vollendet haben, wird verboten.                                                               die Sicherung des friedlichen Zusammen­
                                                                                              lebens in Österreich. Integration ist ein
Bis dahin war es so, dass in Kfz folgende                                                     gesamtgesellschaftlicher Prozess, dessen
Rauchverbote bestanden:                                                                       Gelingen von der Mitwirkung aller in Ös­
1.	Bei der Gefahrgutbeförderung in Kraft­                                                    terreich lebenden Menschen abhängt und
    fahrzeugen der Klasse 1 (explosive Stof­                                                  auf persönlicher Interaktion beruht.
    fe und Gegenstände) sowie im Fahrzeug                                                     Wer daher an öffentlichen Orten oder in
    und in der Nähe des Fahrzeugs bei La­                                                     öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge
    dearbeiten                                                                                durch Kleidung oder andere Gegenstände
2.	In Omnibussen des Linienverkehrs und                                                      in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass
   des Gelegenheitsverkehrs                                                                   sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine
3.	In Taxifahrzeugen                                                                         Verwaltungsübertretung.
4.	Nunmehr wird darüber hinaus in den         Es stellt sich aber dann das Problem, dass     Die Verwaltungsübertretung kann durch
   übrigen Fahrzeugkategorien (Last­           in Österreich keine generelle Ausweis­         Organmandat in der Höhe von bis zu
   kraftwagen, private Personenkraftwa­        pflicht für österreichische StaatsbürgerIn­    150 Euro geahndet werden.
   gen) ein Rauchverbot zum Schutz der         nen besteht, sodass hier umfangreiche          Öffentliche Orte oder öffentliche Gebäude
   NichtraucherInnen eingeführt, wenn          Identitätsfeststellungen erfolgen müssen.      sind Orte, die von einem nicht von vorn­
   sich im Fahrzeug eine Person befindet,      Er/Sie kann auch im Vorbeifahren anzei­        herein beschränkten Personenkreis stän­
   die das 18. Lebensjahr noch nicht voll­     gen, was etwa bei Kleinkindern im Auto         dig oder zu bestimmten Zeiten betreten

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RECHTSINFO

Verbot des Gaffens
                                                       man ist nicht mehr vom Verhül­      allgemeinen Hilfeleistungspflicht oder
                                                       lungsverbot ausgenommen. Das        eine sonstige Hilfeleistung im Zusam­
                                                       heißt also: zuerst Sturzhelm ab­    menhang mit einem Unglücksfall behin­
                                                       nehmen und dann tanken. Die         dert oder die Privatsphäre jener Men­
                                                       Tankstelle erspart sich daher die   schen unzumutbar beeinträchtigt, die von
                                                       Tafeln, die aus Sicherheitsgrün­    dem Vorfall betroffen sind, begeht eine
                                                       den aufgestellt wurden: „Helm       Verwaltungsübertretung und ist mit einer
                                                       abnehmen“, da man dazu sowie­       Geldstrafe bis zu 500 Euro zu bestrafen.
                                                       so nach dem neuen Kraftfahrge­      Anstelle einer Geldstrafe kann bei Vorlie­
                                                       setz verpflichtet ist.              gen erschwerender Umstände eine Frei­
                                                       Man darf die Gesichtszüge nicht     heitsstrafe bis zu einer Woche, im Wie­
                                                       verdecken, ein Verstoß kann da­     derholungsfall bis zu zwei Wochen ver­
                                                       her auch beim Gehen mit einem       hängt werden.
                                                       aufgeklappten Vollvisierhelm
                                                       bestehen, wenn nicht alle Ge­
                                                       sichtszüge sichtbar sind!
                                                       Ein Verstoß gegen das Verhül­
                                                       lungsverbot liegt nicht vor, wenn
                                                       die Verhüllung oder Verbergung
werden können, einschließlich der nicht      der Gesichtszüge durch Bundes- oder
ortsfesten Einrichtungen des öffentlichen    Landesgesetz (siehe oben Helmpflicht für
und privaten Bus-, Schienen-, Flug- und      MotorradfahrerInnen im Kraftfahrgesetz)
Schiffsverkehrs.                             vorgesehen ist, im Rahmen künstlerischer,
Dieses Verbot gilt aber auch für Kraftfah­   kultureller oder traditioneller Veranstal­
rer!                                         tungen oder im Rahmen der Sportaus­
                                             übung erfolgt oder gesundheitliche oder
Fährt jemand mit einem Vollvisierhelm in
                                             berufliche Gründe hat.
einem Pkw, fällt er/sie auch unter dieses
Verbot, nicht aber der/die Motorradfahre­    Dieses Bundesgesetz ist mit 1. Oktober        Die Organe des öffentlichen Sicherheits­
rIn, da ihm/ihr das Sturzhelmtragen durch    2017 in Kraft getreten.                       dienstes sind ermächtigt, Unbeteiligte
das Kraftfahrgesetz vorgeschrieben wird!                                                   wegzuweisen, die durch ihr Verhalten
Den Vollvisierhelm im Personenkraftwa­                                                     oder ihre Anwesenheit am Ort einer ers­
gen darf man aber im Zuge einer sportli­                                                   ten allgemeinen oder sonstigen Hilfeleis­
chen Veranstaltung verwenden oder bei                                                      tung oder in dessen unmittelbarer Umge­
der Genehmigung eines Personenkraft­                                                       bung die öffentliche Ordnung stören, in­
                                                                                           dem sie die Erfüllung der ersten allge­
wagens wird das Verwenden des Sturzhel­      3. Verbot des Gaffens                         meinen Hilfeleistungspflicht oder eine
mes vorgeschrieben (Stichwort Roadster)!
                                             Mit einer Novelle des Sicherheitspolizei­     sonstige Hilfeleistung im Zusammenhang
Bei Tankstellen gibt es für Motorradfahre­
                                             gesetzes vom August 2018 geht es den no­      mit einem Unglücksfall behindern oder
rInnen auch eine neue Situation aufgrund
                                             torischen Gaffern an den Kragen:              die Privatsphäre jener Menschen unzu­
dieses Gesetzes. Die Tankstelle ist grund­
                                                                                           mutbar beeinträchtigen, die von dem Vor­
sätzlich eine Straße mit öffentlichem Ver­   Wer durch sein Verhalten oder seine An­
                                                                                           fall betroffen sind.
kehr. Fährt man zur Tankstelle bzw. Zapf­    wesenheit am Ort einer ersten allgemei­
säule zu, besteht Sturzhelmpflicht. Stellt   nen oder sonstigen Hilfeleistung oder in      Widersetzt man sich dieser Weisung, ist
man das Motorrad bei der Zapfsäule ab        dessen unmittelbarer Umgebung trotz           eine Festnahme zulässig!
und steigt ab, um zu tanken, besteht keine   Abmahnung die öffentliche Ordnung             Diese Bestimmung ist am 15.8.2018 in
Sturzhelmpflicht nach KFG mehr und           stört, indem er die Erfüllung der ersten      Kraft getreten.

1 | 2019                                                                                                                      SEITE 11
KURZMELDUNGEN

ASFINAG: 1.100 neue Lkw-Stellplätze geplant
M
      it rund 1.100 weiteren Stellplätzen      Parndorf/Neusiedl auf der A 4 im Burgen­
      baut die ASFINAG 2019 und 2020           land mit mehr als 140 neuen Flächen (Bau­
das Serviceangebot für Berufskraftfahren­      start März 2019) und ein Areal auf der A 21
de deutlich aus. Derzeit stehen bereits        in Alland/Niederösterreich mit 57 Plätzen.
mehr als 7.000 Lkw-Stellplätze zur Verfü­      Auch in der Steiermark auf der A 2 bei
gung. Den Bedarf an weiteren Flächen           St. Johann und in Oberösterreich auf der

                                                                                                                                                           Foto: © MAN
evaluiert die ASFINAG regelmäßig. Dar­         A 25 Welser Autobahn bei Sinnersdorf-
aus resultierend plant die ASFINAG heuer       Nord kommen insgesamt knapp 100 wei­
400 und im kommenden Jahr 700 zusätz­          tere Lkw-Stellplätze dazu.                                   einhalten können. Wir investieren heuer
liche Lkw-Stellplätze.                                                                                      und im kommenden Jahr insgesamt 100
Knapp die Hälfte der für 2019 geplanten          Grundlage für Ruhezeiten der Lkw-Lenkenden                 Millionen Euro in neue Rastanlagen und
Lkw-Rastmöglichkeiten entsteht allein im       ASFINAG-Geschäftsführer Fromm: „Nur                          somit mehr Verkehrssicherheit.“ 2019 und
Großraum Wien. Aber auch wichtige Ver­         ausgeruhte Lkw-Lenkerinnen und -Lenker                       2020 werden zusätzlich zu den geplanten
kehrsrouten wie die A 1 West, A 2 Süd, A 4     sind sicher unterwegs. Mit unserem ge­                       Lkw-Plätzen auch Pkw-Stellplätze neu er­
Ost sowie die A 12 Inntal und A 13 Bren­       planten Lkw-Stellplatzausbau und einer                       richtet. Bereits bestehende Anlagen wer­
ner Autobahn werden mit modernen Stell­        zweckmäßigen Infrastruktur schaffen wir                      den saniert sowie neue, mit Duschen, WCs
plätzen ausgestattet. Bereits heuer in Be­     eine gute Grundlage, dass die Lkw-Len­                       und Sicherheitseinrichtungen, gebaut.
trieb gehen unter anderem die Anlagen          kenden die gesetzlichen Ruhezeiten auch                                               Quelle: ASFINAG

ÖAMTC: Debatte über Stickoxid-Grenzwerte längst überfällig
Von der EU vorgeschriebene Ver-                faches höher als der Grenzwert für ver­                      über das österreichische NOx-Redukti­
schärfung der NOx-Limits in Öster-             kehrsnah positionierte Messstationen.“                       onsziel für 2030 laut ÖAMTC noch einmal
reich selbst laut Umweltministerium            Für Österreich ist die Grenzwert-Diskussi­                   zu diskutieren sein. „Selbst mit einer Voll­
nicht umsetzbar.                               on besonders wichtig: 2016 wurde auf EU-                     elektrifizierung der Pkw-Flotte, die für

A
     nfang dieses Jahres wurde bekannt,        Ebene eine NEC-Richtlinie beschlossen,                       nicht einmal die Hälfte der NOx-Emissio­
     dass über 100 deutsche Lungenspezi­       die Österreich bis 2030 nochmals zu einer                    nen verantwortlich zeichnet, wäre dieses
alistInnen den Nutzen der aktuellen            NOx-Reduktion um 69 Prozent – im Ver­                        Ziel nicht zu erreichen. Von alltagstaugli­
Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide        gleich zum Referenzjahr 2005 – verpflich­                    chen Elektro-Lkw, -Traktoren und -Pisten­
(NOx) für Gesundheit und Umwelt an­                                                                         raupen sind wir gar noch meilenweit ent­
zweifeln. Damit ist auch infrage gestellt,                                                                  fernt“, sagt Wiesinger.
ob der Dieselmotor tatsächlich so umwelt­
schädlich ist wie zuletzt immer wieder be­                                                                    Widersprüchlichkeiten bei Grenzwerten
hauptet. „Es ist gut, dass diese Diskussion,                                                                Bereits in den vergangenen Jahren haben
die bisher mehr ideologisch als rational                                                                    ExpertInnen in der Diskussion um Grenz­
geführt wurde, jetzt von Medizinern und                                                                     werte immer wieder Widersprüche aufge­
Wissenschaftern neu angestoßen wurde“,                                                                      zeigt. So kommt beispielsweise der NO2-
                                                                                              Foto: © MAN

kommentiert Bernhard Wiesinger, Leiter                                                                      Grenzwert am Arbeitsplatz von Medizine­
der ÖAMTC-Interessenvertretung, diese                                                                       rInnen und ist um etwa das 30-Fache hö­
Entwicklung. „Wenn die Überschreitung          tet. Sogar der damalige Umweltminister                       her als 40 μg/m³, die im Freien gelten und
des gültigen Grenzwertes von 40 μg/m³          Rupprechter hatte gegen dieses hohe Re­                      von Statistikern errechnet wurden. In den
NO2 für Messungen im Freien tatsächlich        duktionsziel, auf das sich der Rat der Um­                   USA, die eine sehr strenge Stickoxid-­
sofort eine Gesundheitsgefahr bedeuten         weltminister ohne Zustimmung Öster­                          Regulierung haben und wo auch der VW-
würde, müssten wir längst auch eine Dis­       reichs geeinigt hatte, protestiert und äu­                   Abgasskandal aufgedeckt wurde, liegt
kussion über Gasthermen, Adventkränze          ßerte gegenüber der WKÖ: „Die Zahlen                         wiederum der im Freien zulässige Grenz­
und Räucherstäbchen haben. Denn die in         stimmen nicht mit der Realität überein, sie                  wert mit 100 μg/m³ um mehr als das
geschlossenen Räumen objektiv gemesse­         sind nicht umsetzbar.“ Im Lichte der gera­                   1,5-Fache höher als in der EU.
ne Belastung durch diese ist um ein Viel­      de stattfindenden Grenzwert-Debatte wird                                               Quelle: ÖAMTC

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AUSBILDUNG

           ANMELDUNG ZUM BERUFSKRAFTFAHRER-AUSBILDUNGSKURS
           Zur Anmeldung heraustrennen und an 01/501 65-412248 faxen oder per Post an den Fachausschuss Berufskraftfahrer,
           1041 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20–22 schicken.

Familienname:                                                       Sozialversicherungsnummer:

Vorname:                                                            Nationalität:

PLZ:                                                                Geb.-Datum:

Ort/Straße:                                                         Telefon:

JA, ich melde mich hiermit verbindlich für folgenden Kurs an:

                         BERUFSKRAFTFAHRERiNNENAUSBILDUNG – GÜTERBEFÖRDERUNG
       DIREKTUNTERRICHT           PRÜFUNGSVORBEREITUNG                   PRÜFUNG                         ANMELDUNG
       02.09.–12.09.2019             14.10.–16.10.2019              17.10.+18.10.2019                          ❏

                      BERUFSKRAFTFAHRERiNNENAUSBILDUNG – PERSONENBEFÖRDERUNG
       DIREKTUNTERRICHT           PRÜFUNGSVORBEREITUNG                   PRÜFUNG                         ANMELDUNG
       04.11.–14.11.2019             16.12.–18.12.2019              19.12.+20.12.2019                          ❏

                                                        KURSKOSTEN € 650,–
                Voraussetzung für den Besuch dieses Kurses ist der Besitz des Führerscheines (mindestens Klasse B).
                 In der Kursgebühr sind inkludiert: Skriptum, Prüfungsgebühr und Weiterbildungsbestätigung (C95).

Kursort: Bildungsstätte Fachausschuss Berufskraftfahrer, Ödenburger Straße 14, 1210 Wien
Kurszeit: Montag bis Freitag 8.00–17.00 Uhr

              BERUFSKRAFTFAHRERiNNENAUSBILDUNG – GÜTERBEFÖRDERUNG – Zusatzkurs
       DIREKTUNTERRICHT           PRÜFUNGSVORBEREITUNG                   PRÜFUNG                         ANMELDUNG
       02.09.–06.09.2019             14.10.–16.10.2019              17.10.+18.10.2019                          ❏

          BERUFSKRAFTFAHRERiNNENAUSBILDUNG – PERSONENBEFÖRDERUNG – Zusatzkurs
       DIREKTUNTERRICHT           PRÜFUNGSVORBEREITUNG                   PRÜFUNG                         ANMELDUNG
       04.11.–08.11.2019             16.12.–18.12.2019              19.12.+20.12.2019                          ❏

                                                      KURSKOSTEN € 550,–
    Voraussetzungen für den Besuch dieses Kurses sind der Besitz des Führerscheines (mindestens Klasse B) und zwingend eine
         abgelegte Lehrabschlussprüfung in den Berufen: Baumaschinentechniker, Kraftfahrzeugtechniker/-elektriker,
                  Landmaschinen­techniker, Speditionskaufmann oder Berufskraftfahrer Personenbeförderung.
                In der Kursgebühr sind inkludiert: Skriptum, Prüfungsgebühr und Weiterbildungsbestätigung (C95).

Kursort: Bildungsstätte Fachausschuss Berufskraftfahrer, Ödenburger Straße 14, 1210 Wien
Kurszeit: Montag bis Freitag 8.00–17.00 Uhr

Stornobedingungen
Der Fachausschuss Berufskraftfahrer behält sich vor, bei zu geringer TeilnehmerInnenanzahl oder aus anderen zwingenden Gründen
den angekündigten Kurs abzusagen. Der Fachausschuss Berufskraftfahrer refundiert in diesem Fall ggf. geleistete Zahlungen. Ein
weiterführender Schadenersatzanspruch ist damit ausgeschlossen.
Der Kurs findet nach Zahlungseingang von mindestens zehn TeilnehmerInnen statt!

Datum                                                               Unterschrift
AUSBILDUNG

           KURSANMELDUNG
           Zur Anmeldung heraustrennen und an 01/501 65-412248 faxen oder per Post an den Fachausschuss Berufskraftfahrer,
           1041 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20–22 schicken.

Familienname:                                                        Geburtsort*:

Vorname:                                                             Geburtsland*:

PLZ/Ort:                                                             Geb.-Datum:

Straße:                                                              Telefon:

* Angaben laut Führerschein

JA, ich interessiere mich für folgende Kurse:

  EU-WEITERBILDUNG GÜTERBEFÖRDERUNG/PERSONENBEFÖRDERUNG                                               C/D 95
         (Besuch einzelner Module möglich – bitte ankreuzen)                                  08.04.2019–27.07.2019

                                                                                SAMSTAGS-
                 MODUL                                 TERMINE                                 KURSKOSTEN**         ANMELDUNG
                                                                                 TERMINE

        Modul 1: Sozialvorschriften       08.04.2019         13.05.2019         115.06.2019         € 60,–               ❏

        Modul 2: Recht 1 (C)              09.04.2019         14.05.2019         122.06.2019         € 60,–               ❏

        Modul 3: Recht 2 (C)              10.04.2019         15.05.2019         129.06.2019         € 60,–               ❏

        Modul 4: Gesundheit/Technik       11.04.2019         16.05.2019         106.07.2019         € 60,–               ❏

        Modul 5: Ladungssicherung         12.04.2019         17.05.2019         120.07.2019         € 60,–               ❏

        Modul 2: Recht 2 (D)              14.04.2019         19.05.2019         127.07.2019         € 60,–               ❏

        Komplett-Modul 1–5                                                                         € 260,–               ❏

Kursort: Bildungsstätte Fachausschuss Berufskraftfahrer, Ödenburger Straße 14, 1210 Wien
** In der Kursgebühr sind die Kosten für das Skriptum enthalten.
Der Kurs findet nach Zahlungseingang von mindestens zehn TeilnehmerInnen statt!

Datum                                                                Unterschrift
SERVICE

  BKF-Weiterbildung – Kontakte

                                             bfi Niederösterreich                                              bfi Steiermark
                                             2700 Wr. Neustadt, Lise-Meitner-Straße 1                          8020 Graz, Mariengasse 24
                                             Kontakt: Kathrin Kammerer                                         Kontakt: Mag. Carina Bachner
                                             Tel.: 02622/835 00-340                                            Tel.: 05/72 70-1024
                                             E-Mail: k.kammerer@bfinoe.at                                      E-Mail: carina.bachner@bfi-stmk.at
                                             Homepage: www.bfinoe.at                                           Homepage: www.bfi-stmk.at

   bfi Burgenland
   7400 Oberwart, Grazer Straße 86           bfi OÖ                                                            bfi Tirol
   Kontakt: Ingrid Stützner                  4020 Linz, Grillparzerstraße 50                                   6010 Innsbruck, Ing.-Etzel-Straße 7
   Tel.: 02682/757 54-3112                   Kontakt: Gerhard Zahrer                                           Kontakt: Mag. Katja Schartner
   E-Mail: i.stuetzner@bfi-burgenland.at     Tel.: 0732/69 22-5090                                             Tel.: 0512/596 60-215
   Homepage: www.bfi-burgenland.at           E-Mail: gerhard.zahrer@bfi-ooe.at                                 E-Mail: katja.schartner@bfi-tirol.at
                                             Homepage:www.bfi-ooe.at                                           Homepage: www.bfi-tirol.at

   bfi Kärnten
   9020 Klagenfurt am Wörthersee,            bfi Salzburg                                                      bfi Wien
   Bahnhofstraße 44                          5020 Salzburg, Schillerstraße 30                                  1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1
   Kontakt: Dr. Erika Karla Schneider        Kontakt: Dragana Kitic, Franz Fuchs-Weikl                         Kontakt: Mag. (FH) Bernd Wolfsberger
   Tel.: 05/78 78-2062                       Tel.: 0662/88 30 81                                               Tel.: 01/811 78-10172
   E-Mail: erika.schneider@bfi-kaernten.at   E-Mail: anmeldung@bfi-sbg.at                                      E-Mail: b.wolfsberger@bfi-wien.or.at
   Homepage: www.bfi-kaernten.at             Homepage: www.bfi-sbg.at                                          Homepage: www.bfi-wien.at

RATGEBER

Die kleinen Tipps für den Beruf

                         Dr. Herbert
                                                                        Die erfolgreiche
                                                                        Broschüre zu                            Fahrer
                                                                                                                Qualifizierungsnachweis
                                                                                                                                                    Die Broschüre
                                                                                                                                                    zu Fragen, die
                         Grundtner, der                                 allen Fragen                                                                die EU-weite
                         Gefahrengut­                                   des täglichen                                      Aus- und Weiterbildung   Aus- und
                         experte, hat                                   Bedarfs wurde                                                               Weiterbildung
                                                                                                                           für Berufslenker

                         Antworten auf                                  überarbeitet
                                                                      www.fachausschuss-berufskraftfahrer.at
                                                                                                                                                    betreffen.
                         die wichtigsten                                und neu                                                                     Ebenfalls
                         Fragen erstellt.                               aufgelegt.                                                                  über­arbeitet.
                                                                                                                           alle InFos dazu vom

                         Bestellungen:                                  Bestellungen:                           Fachausschuss BeruFskraFtFahrer
                                                                                                                                                    Bestellungen:
                         01/501 65-12248                                01/501 65-12248                                                             01/501 65-12248

1 | 2019                                                                                                                                                    SEITE 15
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Straße/Gasse Haus-Nr./Stiege/Stock/Tür

PLZ                                                                                        Österreichische Post AG                 MZ 02Z033860 M
                                                                                           ÖGB-Verlag, 1020 Wien, Johann Böhm Platz 1
                                                                                           Retouren an PF 100, 1350

  NÜTZLICHES FÜR UNTERWEGS …
  Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe LeserInnen,
  zeigen Sie Ihre Zugehörigkeit zur Gilde der BerufskraftfahrerInnen!                                                      Schlüssel-
  Der Fachausschuss Berufskraftfahrer hält für Sie einige nützliche Dinge für unterwegs bereit,                            anhänger
  die Sie telefonisch (01/501 65-12248) oder per Fax (01/501 65-412248) bestellen können.
  www.fachausschuss-berufskraftfahrer.at

                     Polo - Shirt                                                                                               € 2,10
                      L, XL, X XL                                                                                            Unkostenbeitrag

                                                                   Kappe

                        € 7,–                                                                           Taschenlampe
                    Unkostenbeitrag
                                                                   € 5,–
                                                               Unkostenbeitrag

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                 Etui                                                                                    Unkostenbeitrag

                                              BESTELLSCHEIN
                                              JA, ich möchte von dem günstigen Angebot Gebrauch
                € 4,–                                                                                                                          Bitte

            Unkostenbeitrag                   machen und bestelle                                                                        ausreichend
                                                                                                                                          frankieren
                                                         ___Stück POLO-SHIRT / GRÖSSE___
                                                         ___Stück SCHLÜSSELANHÄNGER
                                                         ___Stück KAPPE
                                                         ___Stück TASCHENLAMPE
                                                                                                                     An den
                                                         ___Stück ETUI                                               FACHAUSSCHUSS
                                                                                                                     BERUFSKRAFTFAHRER
                                                                                                                     AK Wien
                                              Name:
                                                                                                                     Prinz-Eugen-Straße 20–22
                                              Adresse:                                                               1040 Wien
                                              PLZ/Ort:
                                              E-Mail:

                                              Ich bin am Lehrabschluss interessiert und möchte wissen,
                                              wann der nächste Kurs stattfindet.
                                              JA ❏      NEIN ❏
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