Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Düren - 2021-2025 PLANUNGSZEITRAUM - Stadt Düren
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Inhalt Vorwort 5 Einleitung 6 Jugendverbandsarbeit 8 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 10 Jugendsozialarbeit 12 Offene und Mobile Jugendarbeit 14 Schulsozialarbeit 19 Geschlechterreflektierte Pädagogik 21 Hybride Jugendarbeit 22 Kinder- und Familienpartizipation 23 Jugendpartizipation – Eigenständige Jugendpolitik 25 Jugendcafé Liebertée 28 Abenteuerspielplatz 29 Impressum 31 2 Inhalt 3
Vorwort Sehr geehrte Leserinnen und Leser, es freut mich sehr, dass wir Ihnen den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Düren für den Planungszeitraum 2021-2025 vorstellen können. Kinder- und Jugendförderung ist eine bedeutende Tätigkeit innerhalb unserer Gesellschaft und natürlich auch innerhalb der Stadtverwaltung Düren. Dieser Aufgabe werden wir auch in den nächsten fünf Jahren wieder gerecht werden. Nach rund zwei Jahren Corona-Pandemie liegt es auf der Hand, dass vor allem die jüngsten Mitbürgerinnen und Mitbürger unter nötigen, aber auch drastischen Einschränkungen leiden mussten. Monatelange Schulschließungen, kaum Angebote des Vereinssportes und nur spärliche Möglichkeiten in einer größeren Gruppe zu toben und zu spielen. Deshalb ist es dem Jugendamt der Stadt Düren und mir als Bürgermeister besonders wichtig, dass wir schnell zu bewährten Strukturen zurückkehren können und unsere Kinder- und Jugendarbeit auf hohem Niveau fortsetzen können. Ich möchte einen Dank an all diejenigen richten, die tatkräftig an der Entwicklung, Erarbeitung und Erstellung dieses Kinder- und Jugendförderplanes mitgearbeitet haben. Die Zusammenarbeit des Jugendhilfeausschusses, der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendförderung sowie des städtischen Jugendamtes hat wieder einmal zu einem exzellenten Ergebnis geführt. Ich bin mir sicher, dass wir unseren Kindern und Jugendlichen auch weiterhin eine hervorragende Betreuung bieten können. Mit freundlichen Grüßen Frank Peter Ullrich Bürgermeister 4 Vorwort Vorwort 5
Die Corona Pandemie stellt hierbei alle Beteiligten seit rund zwei Jahren vor große Herausforderungen. Gleichzeitig wurde in dieser Zeit aber auch deutlich wie belastbar das über Jahrzehnte gewachsene Netzwerk der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Düren ist. Innerhalb kürzester Zeit wurden Schutz- verordnungen angewendet, neue Konzepte und Projekte entwickelt und kreativ umgesetzt. Digitale Kommunikationsformen wurden ebenso fester Bestandteil der Angebotsstruktur wie räumlich flexible, aufsuchende Arbeitsformen. Gleichzeitig konnte im Zuge einer verstärkten Arbeit in Kleingruppen, eine deutlich erhöhte Beziehungsqualität festgestellt werden. Diese auf die Jugendarbeit bezogen eher posi- tiven Folgen von Corona waren daher ebenfalls Bestandteil der Beratungen zur Fortschreibung des Kin- der- und Jugendförderplans. Hinsichtlich der professionellen Umsetzung dienen die im SGB VIII § 11 – 14 beschriebenen gesetzli- chen Vorgaben als wesentliche, fachliche Eckwerte, Strukturen und Schwerpunkte. Kinder und Jugend- liche haben das Recht auf Begleitung und Unterstützung durch entsprechende Fachkräfte. Sie sollen zur Selbstbestimmung befähigt und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung sowie zu sozialem Enga- gement angeregt und angeleitet werden. In Düren wird dies seit Jahrzehnten in den Jugendhäusern, Schulen, Vereinen oder im Rahmen der Mobilen Jugendarbeit auf hohem Niveau umgesetzt. Die Ju- gendarbeit bietet Kindern und Jugendlichen wichtige Freiräume und ein geschütztes Lern- und Experi- mentierfeld in ihrem Lebensumfeld, innerhalb dessen sie ihre individuellen Potenziale frei entwickeln können. Einleitung Schwerpunkte sind: • Offenheit Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJFöG in NRW verpflichtet die Kommunen zur Entwicklung eines Förderplanes auf Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung, der für jeweils eine Wahlperio- • Freiwilligkeit de der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird. So wie das Kinder- und Jugendförderungsgesetz • Partizipation bereichsübergreifend die Offene Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit, die Jugendsozial- • Lebens- und Sozialraumorientierung arbeit und den erzieherischen Jugendschutz umfasst, sollen die zu entwickelnden Förderpläne eben- falls nicht nur feldspezifisch angelegt werden, sondern die gesamte Kinder- und Jugendförderung be- • Kinder- und Jugendarbeit als aktiver jugendpolitischer Raum schreiben. Die Erstellung auf kommunaler Ebene ist also ein komplexes Vorhaben, das nicht nur be- • Bewahrung der Pluralität der Kinder- und Jugendarbeit reichsübergreifend, sondern auch partizipativ, sozialräumlich und dialogisch angelegt werden muss. Die offene Kinder- und Jugendarbeit wird seit mehr als 40 Jahren in verlässlicher Zusammenarbeit von Der Kinder- und Jugendförderplan 2021-25 ist mit seinen Themenfeldern nah an den Bedürfnissen der freien Trägem und dem Jugendamt im sogenannten Dürener Modell gestaltet. Dabei ist die offene Kin- Kinder und Jugendlichen, greift aktuelle Entwicklungen auf, setzt neue Schwerpunkte und verschafft der- und Jugendarbeit den sich verändernden Anforderungen entsprechend kontinuierlich weiterentwi- den Akteuren Planungssicherheit. ckelt worden. Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan ist das Ergebnis eines intensiven Fachaus- tauschs mit Vertreter*innen des Jugendamtes, der AG Kinder- und Jugendförderung gem. § 78 und des Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die engagierte und kompetente Mitarbeit in einer angeneh- Jugendhilfeausschusses. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse unterschiedlicher Beteiligungsformate men kollegialen Atmosphäre! mit Jugendlichen und den Fachkollegen vor Ort aufgenommen und eingearbeitet. Peter Junker Abteilungsleiter Sozialpädagogische Dienste 6 Einleitung Einleitung 7
und findet in Form von Gruppenstunden, Freizeittreffpunkten, Kultur- und Bildungsangeboten, Wo- chenend- und Ferienfreizeiten, Schulungen, Aktionstagen oder besonderen Projekten statt. In einem ganz besonderen Maße wird das ehrenamtliche Engagement von jungen Menschen im Rah- men der Jugendverbandsarbeit gefördert. Jugendliche übernehmen Verantwortung für Gruppenstunden, Projektarbeit oder Ferienfreizeiten. Sie organisieren und gestalten aktiv und gemeinschaftlich das Frei- zeitleben innerhalb des Verbandes mit. Dabei sind diese Experimentier- und Freiräume für Kinder und Jugendliche auch als Orte informeller und formeller Bildung und (internationaler) Begegnung zu verste- hen. Der Stadtjugendring Düren SJR ist eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft von Jugendverbänden in der Stadt Düren und stellt einen übergreifenden Dachverband, eine Lobby für all diejenigen dar, die in un- serer Stadt mit Kinder und Jugendliche arbeiten und sich für diese einsetzen. In seinen Leistungen und Aufgabenfeldern arbeitet der Stadtjugendring eng mit dem Jugendamt der Stadt Düren zusammen, or- ganisiert z.B. Veranstaltungen und bietet Aus- und Weiterbildungen von Jugendleiter*innen an. Seinen Mitgliedern verleiht der SJR eine jugendpolitische Stimme in Gremien der Stadt sowie im Jugendhilfe- ausschuss. Handlungsoptionen: • Unbürokratische Bereitstellung der Jugend Pauschale Jugendverbandsarbeit • Schulung und Begleitung von Ehrenamtlern • Verbesserte technische und finanzielle Ausstattung des SJR § 12 SGB VIII Förderung der Jugendverbände • Aufbau einer Info Börse für Vereine (1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern. • Fortführung des Deutsch – Israelischen Jugendaustausches (2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten. Mit § 12 räumt der Gesetzgeber den Jugendverbänden und deren Werteorientierungen einen besonde- ren Stellenwert ein und verpflichtet den öffentlichen Träger der Jugendhilfe zur Förderung dieser Ange- botsstruktur. Jugendverbandsarbeit basiert auf Freiwilligkeit, Selbstorganisation und ehrenamtlichem Engagement. Sie leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Weiterentwicklung. Jugendverbände re- gen Kinder und Jugendliche zu Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozia- lem Engagement an. Die Meinungsvielfalt der Gesellschaft spiegelt sich in der Pluralität der Werteori- entierung von Jugendverbänden wider. In der Regel ist verbandliche Jugendarbeit auf Dauer angelegt 8 Jugendverbandsarbeit Jugendverbandsarbeit 9
Handlungsoptionen: • Dem lokale Arbeitskreis Jugendschutz soll ab dem Jahr 2022 ein eigenes Budget zur Verfügung gestellt werden, um damit Veranstaltungen, Workshops und Veröffentlichungen zu aktuellen Jugendschutzthemen zu ermöglichen. • Der Internetauftritt des Jugendamtes soll hinsichtlich aktueller Informationen zum Thema Jugendschutz aufgewertet und transparenter werden. Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz • Die bereits bestehenden Kooperationen mit Schulen und Schulsozialarbeit sollen hinsichtlich des § 14 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Kinder- und Jugendschutzes intensiviert werden. (1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Ju- • Hinsichtlich besorgniserregender Entwicklungen im Bereich salafistsicher Radikalisierung und gendschutzes gemacht werden. radikalem Islamismus bedarf es einer abgestimmten Vorgehensweise aller lokalen und regionalen Partner sowie einer Intensivierung der Projektentwicklung in den bereits bestehenden Netzwerken. (2) Die Maßnahmen sollen Es müssen verstärkt Zugänge geschaffen werden, die eine niedrigschwellige Ansprache von gefährdeten jungen Menschen vor allem im Sinne der Prävention ermöglichen. 1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mit- • Schulung und Information der Fachkräfte aus den Bereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, menschen führen, Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden • Verstärkte Kooperation mit der „Wegweiser-Beratungsstelle – Gemeinsam gegen Islamismus Einflüssen zu schützen. • Weitere Mitarbeit des Jugendamtes in der Fachkommission Wegweiser Düren-Heinsberg • Teilnahme am regionalen Netzwerk „Radikalisierung“ mit Akteuren aus der Jugendhilfe und dem Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz dient dem Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüs- Arbeitsfeld Integration, sen, Stoffen und Handlungen. Dabei sollen die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, die Schu- len, die Polizei und die Ordnungsbehörden eng zusammenwirken und je nach Bedarfslage auch weitere • Fortbildungen und Workshops in Kooperation mit der Stabsstelle Integration und der Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz NRW e.V. (AJS) Institutionen und Einrichtungen einbeziehen. Sie sollen pädagogische Angebote entwickeln und Maß- nahmen treffen, um Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte und die Öffentlichkeit über Gefahren • Teilnahme am Projekt NRWeltoffen und damit verbundene Folgen rechtzeitig und in geeigneter Weise zu informieren und zu beraten. Da- • Organisation eigener Fachveranstaltungen bei soll die eigenständige Auseinandersetzung mit Gefährdungspotentialen und die Fähigkeit zu selbst verantworteten Konfliktlösungen gestärkt und gefördert werden. • Die AG 78 erhält den Auftrag niederschwellige Angebote und neue Zugänge zu der Zielgruppe radikalisierter oder von Radikalisierung bedrohter Jugendlicher zu entwickeln In diesem Sinne versteht sich Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz als Querschnittsaufgabe. In al- • Eine personelle Verstärkung hinsichtlich präventiver Zugänge und der Begleitung von betroffenen len Feldern der Jugendhilfe sollte es Teil des Selbstverständnisses der Fachkräfte sein, vorhandene Risi- Familien wird angeregt ko- und Gefährdungssituationen zu reflektieren, mit den von ihnen betreuten Kindern, Jugendlichen • Die Wiederbesetzung der Stelle des/der Jugendstraßenpolizisten/tin durch den Landrat wird als und Erwachsenen zu thematisieren und einen angemessenen Umgang damit zu suchen. Hierzu wirkt dringend erforderlich angesehen. die Abteilung Sozialpädagogische Dienste in einem Netzwerk mit Partnern aus den Ordnungsbehörden, • Die Jugendveranstaltung am Weiberfastnachtstag soll ab 2023 aufgrund des enormen personellen Einrichtungen der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit/Jugendverbandsarbeit, der Drogenberatungsstelle, und finanziellen Aufwandes nicht mehr vom Jugendamt durchgeführt werden. Eine Arbeitsgruppe der Schulsozialarbeit, dem AK Jugendschutz und der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe. mit Vertreter*innen der Jugendarbeit, der Ordnungsbehörden, des Dürener Karneval sowie der CityMa sollen ein alternatives Konzept entwickeln, welches sowohl die Aspekte einer traditionellen Angebote des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes richten sich an alle Kinder, Jugendlichen und Eröffnungsveranstaltung des Straßenkarnevals beinhaltet als auch ein jugendgerechtes Angebot. junge Erwachsene, nicht nur an gefährdete Gruppen. Auch Eltern, Lehrkräfte, Multiplikatoren und an- dere Kooperationspartner sind Zielgruppe. Die Angebote haben einen deutlich präventiven Charakter. 10 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 11
T0UPZ Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individuel- ler Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbil- dung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. (2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbil- dungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwick- lungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen. (3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnah- men oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sicher- gestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden. (4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäfti- gungsangeboten abgestimmt werden. Jugendsozialarbeit wendet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die von sozialer Benachteiligung betroffen sind und/oder individuell beeinträchtigt sind. Soziale Benachteiligung beschreibt keine homo- Handlungsoptionen gene Gruppe, sondern ist vielmehr als ein Zusammenspiel vielschichtiger Problemlagen zu verstehen. Junge Menschen, die von Sozialleistungen leben sind vermehrt von der Teilhabe am Bildungswesen • Fortführung und Weiterentwicklung des Arbeitsfeldes Streetwork auch nach Beendigung des ESF- und öffentlichen Leben ausgeschlossen. Wohnraum, Herkunft und damit verbundene Stigmatisierung Programms „JUGEND STÄRKEN im Quartier“. Der Untermietvertrag mit dem Sozialwerk Dürener bilden weitere individuelle Schieflagen, die eine Entwicklung im Sinne einer Gleichberechtigung er- Christen bezügl. der Räumlichkeiten Josef-Schregel-Str. 40 soll verlängert werden. Der schweren. Durch Einzelberatung, Gruppenangebote oder werkpädagogische Praxis werden Hilfen zur Arbeitsschwerpunkt soll weiterhin der Übergang zwischen Schule und Beruf sein. persönlichen Stabilisierung und beruflichen Orientierung gegeben. • Prüfung und ggfs. Interessenbekundung hinsichtlich des Folgeprogramms „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ Bildung schafft die Grundlage für ökonomische Selbständigkeit und gesellschaftliche Teilhabe. Soziale • Weitere Zusammenarbeit im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen mit den Realschulen Ungleichheit, unzureichende Förderung und weitere Faktoren hindern viele junge Menschen daran, den Wernerstr. und Bretzelnweg im Übergang Schule – Beruf Zugang zu Ausbildung und Arbeit eigenständig zu erreichen. • Aufsuchende Jugendsozialarbeit im Sozialraum Mitte – Nord Das ESF Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“, welches seit Beginn 2015 eine wichtige Aufgabe im Bereich der Jugendsozialarbeit in der Stadt Düren übernimmt, ermöglichte in den vergangenen Jah- • Fallbezogene Kooperation mit JobCom, Agentur für Arbeit, In Via, Amt 50 ren einer hohen Zahl von jungen Menschen die Teilhabe am Bildungswesen und Berufsleben. Gerade • Kooperation mit Café D der Drogenberatungsstelle und der dort angesiedelten aufsuchenden Arbeit der Baustein der aufsuchenden Jugendarbeit welche von der städt. Streetworkerin durchgeführt wird, erreicht viele sozial benachteiligte junge Menschen, die den Weg in Hilfsmaßnahmen nicht aus eigener • Fortführung des AK Jugendberufshilfe Kraft schaffen. • Jährliche Durchführung des Projektes „Komm auf Tour“ • Durchführung weiterer eigener Präventionsprojekte 12 Jugendsozialarbeit Jugendsozialarbeit 13
Offene und Mobile Jugendarbeit § 11 SGB VIII Jugendarbeit (1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendar- beit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen die Zugänglich- keit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden. (2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trä- gern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder be- stimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und Gemeinwesen orientierte Angebote. (1) Zu den Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit gehört insbesondere 1. die politische und soziale Bildung. Sie soll das Interesse an politischer Beteiligung frühzeitig her- ausbilden, die Fähigkeit zu kritischer Beurteilung politischer Vorgänge und Konflikte entwickeln und durch aktive Mitgestaltung politischer Vorgänge zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen. 2. die schulbezogene Jugendarbeit. Sie soll in Abstimmung mit der Schule geeignete pädagogische Angebote der Bildung, Erziehung und Förderung in und außerhalb von Schulen bereitstellen. 3. die kulturelle Jugendarbeit. Sie soll Angebote zur Förderung der Kreativität und Ästhetik im Rah- men kultureller Formen umfassen, zur Entwicklung der Persönlichkeit beitragen und jungen Menschen die Teilnahme am kulturellen Leben der Gesellschaft erschließen. Hierzu gehören auch Jugendkunst- und Kreativitätsschulen. 4. die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit. Sie soll durch ihre gesundheitlichen, erzieheri- schen und sozialen Funktionen mit Sport, Spiel und Bewegung zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen beitragen. 5. die Kinder- und Jugenderholung. Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit jungen Menschen sollen der Erholung und Entspannung, der Selbstverwirklichung und der Selbstfindung dienen. Die Maßnahmen sollen die seelische, geistige und körperliche Entwicklung fördern, die Erfahrung sozialer Beziehungen untereinander vermitteln und soziale Benachteiligungen ausgleichen. 6. die medienbezogene Jugendarbeit. Sie fördert die Aneignung von Medienkompetenz, insbesondere die kritische Auseinandersetzung der Nutzung von neuen Medien. 7. die interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit. Sie soll die interkulturelle Kompetenz der Kinder und Jugendlichen und die Selbstvergewisserung über die eigene kulturelle Identität fördern. Die Gelegen- heit, andere Wertvorstellungen kennen zu lernen, soll darüber hinaus die Fähigkeit der jungen Men- schen zu respektvollem Umgang im gemeinschaftlichen Handeln fördern. 8. die geschlechterdifferenzierte Mädchen- und Jungenarbeit. Sie soll so gestaltet werden, dass sie insbesondere der Förderung der Chancengerechtigkeit dient und zur Überwindung von Geschlechters- tereotypen beiträgt. 14 Offene und Mobile Jugendarbeit Offene und Mobile Jugendarbeit 15
9. die internationale Jugendarbeit. Sie dient der internationalen Verständigung und dem Verständ- • Mittelfristig soll die Offene und/oder Mobile Jugendarbeit in den Sozialräumen Süd-Ost und Nord- nis anderer Kulturen sowie der Friedenssicherung, trägt zu grenzüberschreitenden, gemeinsamen Pro- West personell verstärkt werden. blemlösungen bei und soll das europäische Identitätsbewusstsein stärken. • Der Personalkostenanteil des Jugendamtes beim Jugendheim St. Bonifatius (JuZeBo) wird um 16% 10. die integrationsfördernde Kinder- und Jugendarbeit. Sie dient der Integration von Kindern und Ju- auf dann 66% erhöht. Die Zuwendungen für Betriebskosten und päd. Sachmittel werden angepasst. gendlichen mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft mit dem Ziel, ihre Bildungschancen und ihre • Der Personalkostenanteil des Jugendamtes beim Kinder- und Jugendzentrum Gürzenich wird um 25% Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. auf dann 100% erhöht. Die Zuwendungen für Betriebskosten und päd. Sachmittel werden angepasst. (2) Die Träger der freien Jugendhilfe nehmen ihre Aufgaben im Rahmen dieser Schwerpunkte in eige- • Die Zuwendungen für Betriebskosten und päd. Sachmittel der Häuser Thomas-Morus-Haus, Papst- Johannes-Haus, Roncalli-Haus sowie Mobile Jugendarbeit Süd-Ost werden im Nachgang angepasst. ner Verantwortung wahr. Zentrale Grundprinzipien ihrer Arbeit sind dabei ihre Pluralität und Autono- mie, die Wertorientierung, die Methodenvielfalt und -offenheit sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme. • Das Investitionsprogramm für bauliche Maßnahmen gem. KJFP 2018-22, soll mit der Auszahlung der Orientiert an diesen Schwerpunktsetzungen werden in Düren ein breites Spektrum von Einrichtungen, in der Sitzung der AG 78 vom 12.11.2020 vereinbarten Teilbeträge abgeschlossen werden. Mobilen und aufsuchenden Angeboten, Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche und Ver- • Für die Umsetzung des Projektes „Tonstudio“ im Jugendtreff MultiKulti werden weiterhin anstaltungen vorgehalten. Die Prinzipien der Freiwilligkeit, Selbstbestimmung und Partizipation gelten Finanzmittel auf dem Niveau der Vorjahre bereitgestellt. für alle Angebotsformen, welche sich stark an den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen orien- • Die Räumlichkeiten des Kinder- und Jugendtreffs in Arnoldsweiler (Ellener Str.) bedürfen dringendst tieren und parteilich auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Im Sinne eines ganzheitlichen Bil- einer baulichen Sanierung. Eine weitere Verzögerung der Maßnahmen ist nicht akzeptabel. Alternativ dungsbegriffs trägt Jugendarbeit in einem hohen Maße zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern wird eine Schließung der Einrichtung erwogen. In diesem Fall würde dem Jugendheim Birkesdorf und Jugendlichen bei und befähigt diese zu einem selbstbestimmten Handeln. wieder eine Vollzeitstelle zugeordnet. Die Kinder- und Jugendarbeit richtet sich mit ihren Angeboten grundsätzlich an alle junge Menschen • Die Räumlichkeiten des städt. Jugendtreffs Rölsdorf bedürfen ebenfalls einer baulichen Sanierung. bis 27 Jahre, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft, Religion oder möglicher Handicaps. Die Angebotsformen sind entsprechend vielfältig. Offene Jugendeinrichtungen mit nieder- • Es besteht Bedarf nach einer zeitnahen räumlichen Alternative zur „Alten Verkehrsschule“ (Anna Kirmes Platz) genutzt durch die Rütger Kids. schwelligem Zugang, Mobile Jugendarbeit, Streetwork, aber auch Spielmobilarbeit für Kinder, der Abenteuerspielplatz und die Kinder- und Jugendarbeit der Vereine und Verbände sowie selbst organi- • Die Einrichtungsbezogene Jugendarbeit in Hoven wird eingestellt und durch das Angebot der Mobilen sierte Jugendgruppen gehören dazu. Jugendarbeit Nord-West kompensiert. Dem Jugendheim Echtz wird somit wieder eine Vollzeitstelle zugeordnet. Die Jugendarbeit bietet Kindern und Jugendlichen wichtige Freiräume und ein geschütztes Lern- und • Es sollen alle Möglichkeiten geprüft werden das Projekt „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ auch nach Experimentierfeld in ihrem Lebensumfeld, innerhalb dessen sie ihre individuellen Potenziale frei ent- Ablauf der ESF-Förderung 06/22 fortzuführen. wickeln können. Das Ausprobieren und Experimentieren ist ein wichtiger Bestandteil von (Selbst-)Bil- • Der Untermietvertrag des Jugendamtes mit dem Sozialwerk Dürener Christen bezügl. der dungsprozessen. Kinder und Jugendliche erleben in der Jugendarbeit in vielseitiger Art und Weise ziel- Räumlichkeiten Josef-Schregel-Str. 40 soll unabhängig eines möglichen Folgeprogramms um gruppenorientierte Angebote im Allgemeinen sowie in politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturel- mindestens ein Jahr bis 06/23 verlängert werden. len, naturkundlichen und technischen Bereichen. • Der Wunsch nach Realisierung einer Multifunktionshalle im Stadtgebiet wird weiterhin unterstützt. Beteiligte Ämter der Verwaltung sollen verstärkt bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten eingebunden werden. Handlungsoptionen: • Der Bedarf nach Freiflächen für Jugendliche soll in der Spiel- und Freiflächenplanung • Beibehaltung der dezentralen und sozialräumlichen Ausrichtung. Der gefasste Zuschnitt der Berücksichtigung finden. Bei einem Wegfall entsprechender Flächen beispielsweise durch Sozialräume wird als Planungs- und Bezugsgröße beibehalten. Sozialraumübergreifende Aktivitäten Einfriedungen, sollen Ersatzflächen bereitgestellt werden. Die Anwendung der Dienstanweisung sind möglich. „Kinder-, Jugend- und Familienfreundliche Stadt Düren“ wird angemahnt. • Dem Jugendheim Düren-Ost werden wieder zwei Vollzeit Stellen zugeordnet. Da beide Mitarbeiter im • Die im Corona Lock Down entwickelten (digitalen) Kommunikationsformen sollen weiterhin genutzt verstärkten Maße sozialräumlich arbeiten, wird im Gegenzug die Zuordnung zur Mobilen und weiterentwickelt werden (siehe Hybride Jugendarbeit). Die technische Ausstattung besonders Jugendarbeit für einen Mitarbeiter aufgehoben. der städt. Mitarbeiter*innen muss hierzu dringend angepasst werden. • Angebotszeiten sollen den Öffnungszeiten gleichgestellt werden. 16 Offene und Mobile Jugendarbeit Offene und Mobile Jugendarbeit 17
Schulsozialarbeit § 13a SGB VIII Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit umfasst sozialpädagogische Angebote nach diesem Abschnitt, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Träger der Schulsozialarbeit arbeiten bei der Erfül- lung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen. Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit wird durch Landesrecht geregelt. Dabei kann durch Landesrecht auch bestimmt werden, dass Aufgaben der Schulsozialarbeit durch andere Stellen nach anderen Rechtsvorschriften er- bracht werden. Schulsozialarbeit wird in gemeinsamer Verantwortung von Jugendhilfe und Schule durchgeführt. Sie ist grundsätzlich an allen Schulformen sinnvoll und erforderlich. Schulsozialarbeit bedient sich der Me- thoden der Jugendhilfe gemäß der Grundlagen des SGB VIII und ist Teil der kommunalen Bildungsland- • Es sollen künftig 12 Angebote der Einrichtungsbezogenen und Mobilen Jugendarbeit im Jahr an schaft. Schulsozialarbeit beinhaltet Formen kontinuierlicher Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Wochenenden organisiert und umgesetzt werden. Schule, die eine Tätigkeit von sozialpädagogischen Fachkräften am Ort Schule und die Zusammenarbeit • Die Leistungsvereinbarungen sollen überarbeitet und aktualisiert werden. Unter der Begrifflichkeit mit allen weiteren am Schulleben beteiligten pädagogischen Fachkräften zur Wahrnehmung von Aufga- und der Struktur einer Zielvereinbarung sollen sie jährlich ergänzend zu den Qualitätsberichten ben der Kinder- und Jugendhilfe zum Ziel haben. angelegt werden. Die Zielvereinbarungen sollen in erster Linie der Selbstevaluation dienen. • Der aufsuchende Aspekt der Mobilen Jugendarbeit soll herausgestellt werden. Im Vordergrund soll Schulsozialarbeit ist Anlaufstelle für alle Schülerinnen und Schüler einer Schule. Insbesondere aber für nicht die Etablierung eines langfristigen „Jugendtreffs vor Ort“ stehen, sondern eine dynamische jene, die bei individuellen Problemen und Konfliktsituationen sozialpädagogische Hilfe, Unterstützung Jugendarbeit die die Szenetypischen Bewegungen im Sozialraum wahrnimmt und aufgreift. Da wo es und Zuwendung suchen beziehungsweise benötigen. Dabei versteht sich Schulsozialarbeit als ein leicht aus Sicht der Fachkraft Sinn macht und aus Sicht der Jugendlichen/jungen Erwachsenen gewünscht zugängliches präventives Angebot, welches einen eigenen sozialpädagogischen Auftrag erfüllt und ist, entwickelt sich im besten Fall eine belastbare Arbeitsbeziehung die eine unterstützende nicht auf die Unterstützung von sogenannten Problemschüler*innen reduziert wird. Prävention und Begleitung der Zielgruppe über einen bestimmten Zeitraum ermöglicht. Einzelfallhilfe sollten in einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen. • In den Jugendhäusern oder Mobil sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, Sprechstunden zu jugendspezifischen Themen anzubieten. Mögliche Ansprechpartner: Mitarbeiter*innen der JobCom, Die sozialräumlich angelegte Schulsozialarbeit in der Stadt Düren hat sich seit 2012 aus dem Projekt- Agentur f. Arbeit, Jugendamt, Polizei, etc.. status heraus weiterentwickelt und ist z.Z. auf Grundlage entsprechender Kooperationsvereinbarungen • Der Koordinierungskreis der Jugendarbeiter*innen soll umfänglicher als Fachgremium dienen. an 23 Schulen im Stadtgebiet verortet. Mit der Ausweisung der fünf Fachkraftstellen im Stellenplan Fachspezifische Themen sollen hier auch gemeinsam mit externen Kolleg*innen oder Referent*innen der Stadt Düren können die genannten Arbeitsbereiche auf dem Papier abgedeckt werden. Allerdings bearbeitet werden. haben die Entwicklungen der vergangenen Jahre zu einer so deutlichen Arbeitsverdichtung geführt, dass eine Überprüfung des sozialräumlichen Ansatzes mit einer Zuständigkeit von bis zu 5 Schulen pro Schulsozialarbeiterstelle, angezeigt ist. Handlungsoptionen: • Aktualisierung der bestehenden Kooperationsvereinbarungen • Installation von Zielvereinbarungen ab Schuljahr 22/23 • Anmeldung von zwei zusätzlichen Stellen Schulsozialarbeit im Stellenplan • Überprüfung des sozialräumlichen Ansatzes und den damit verbundenen Zuständigkeiten 18 Offene und Mobile Jugendarbeit Schulsozialarbeit 19
Geschlechterreflektierte Pädagogik Geschlechterreflektierte Pädagogik meint, dass das Ziel der Gleichstellung aller Geschlechter und Ge- schlechtsspezifischer Ausrichtungen (divers) und der sexuellen Vielfalt auch in der Arbeit der offenen Kinder und Jugendarbeit wahrgenommen werden muss. Dies setzt bei den pädagogischen Fachkräften Reflexion und Geschlechtsbewusstheit und ein gleichstellungsorientiertes Handeln voraus. Die Interes- sen, Probleme, Lebensentwürfe und Lebenslagen von Jungen, Mädchen und jener Adressaten die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen sind oft unterschiedlich. Wird diese Unterschiedlichkeit nicht beachtet, findet, ob bewusst oder unbewusst, eine bevorzugende und unreflektierte Geschlechterförde- rung statt. Die Praxis der Jugendarbeit und ihre pädagogischen Konzepte müssen so ausgerichtet sein, dass die Gleichberechtigung aller geschlechtlichen Ausrichtungen gefördert wird. Sie reflektiert die gesellschaft- lichen Normen bezüglich der Geschlechterrollen und des Geschlechterverhältnisses und bezieht hierbei bewusst die Geschlechtsidentität der Pädagoginnen und Pädagogen mit ein. Geschlechterreflektierte Foto: © Adobe Stock / contrastwerkstatt Pädagogik kann sowohl in Form von reflektierter Koedukation in gemischtgeschlechtlichen Gruppen, als auch in Form von Mädchen-, Jungen- und Divers Gruppen, d.h. durch geschlechterdifferenzierte An- gebote in geschlechtshomogenen Gruppen, stattfinden. Durch den Arbeitskreis „Jungenarbeit“ und den kürzlich gegründeten Arbeitskreis LGBTQ findet das Thema der geschlechterreflektierten Pädagogik Einzug in die Praxis der offenen Kinder und Jugendar- beit. Für das Kalenderjahr 2022 und 2023 ist eine Fortbildungsreihe für die Kolleg*innen der OKJA von Stadt und Kreis Düren geplant. Handlungsoptionen • Einrichtungen der OKJA und die mobile Jugendarbeit perspektivisch als gemischtgeschlechtliches • Stärkere Besetzung des Themas „Übergang Schule-Beruf“ an den weiterführenden Schulen Team (Mann/Frau/Divers) besetzen • Organisation zusätzlicher Präventionsangebote (soziale Kompetenztrainings, Cool Down Trainings, • Geschlechterreflektierte Pädagogik als innere Haltung verstehen Medienarbeit zum Thema Cyber Mobbing, etc.) • Umsetzung Geschlechtsspezifischer Angebote in den Einrichtungen • Umsetzung von Angeboten im Rahmen des Programms „Aufholen nach Corona“. Gleichzeitig könnte der Einsatz von Teilnehmer*innen des Bundesfreiwilligendienstes helfen die prekäre • Einrichtungen für Diversität sensibilisieren (Willkommenskultur) Personalsituation der städt. Schulsozialarbeiterinnen zu lindern. • AK Jungenarbeit und LGBTQ langfristig installieren • Organisation von Fachveranstaltungen • Organisation eines jährlich stattfinden Jungentages • Unterstützung des „Think Tank Queer“ 20 Schulsozialarbeit Geschlechterreflektierte Pädagogik 21
Foto: © Adobe Stock / bramgino Kinder- und Familienpartizipation § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Ent- Hybride Jugendarbeit scheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzu- weisen. Unter hybrider Jugendarbeit versteht man die miteinander verwobene Nutzung digitaler und analoger Angebote für Kinder und Jugendliche, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Hybride Jugendarbeit § 11 SGB VIII Jugendarbeit nutzt unterschiedliche Zugangswege, verbindet Methoden miteinander und beschränkt sich nicht mehr (1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendar- auf eine analoge oder digitale Umsetzung von Angeboten. beit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen die Zugänglich- Wir befinden uns bereits im zweiten Jahr einer bespiellosen weltweiten Pandemie, die unser Leben keit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden. vollständig verändert hat. Die Pandemie hat deutlich gezeigt, dass es an schlüssigen und brauchbaren Konzepten fehlt, den Kindern und Jugendlichen ein adäquates digitales Angebot zu machen, welches dem pädagogischen Auftrag der OKJA genügt. Digitale Angebote, wie Chats und Spielangebote über Ser- Die Organisation von Kinderkultur- und Freizeitangeboten sind Teil der umfänglichen Aufgaben des ver wie discord setzen auch immer voraus, dass der Adressat über entsprechendes Equipment verfügt. Spielpädagogischen Dienstes. Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit unterschiedliche Beteili- Des Weiteren erfordert eine Nutzung digitaler Angebote die Bereitschaft des Sozialpädagogen sich neu- gungsformate für Kinder und Familien entwickelt. Neben dem Kinderparlament wurden Möglichkei- en Methoden gegenüber zu öffnen. Von der oft rudimentären digitalen Ausstattung der Jugendhäuser ten für Kinder und ihre Familien geschaffen sich an Planungen zur Spielplatzgestaltung zu beteiligen. einmal abgesehen, mangelt es den verantwortlichen Sozialpädagogen nicht selten an der erforderlichen Im Rahmen dieser Arbeit wird das Spielmobil, der “Schnelle Emil“ als mobiles Kinderbüro eingesetzt. Qualifikation. Trotz der unbestreitbaren Hürde die es zu überwinden gilt, wenn man ungewohntes Ter- Die hauptamtliche Mitarbeiterin wird hierbei von ehrenamtlichen jungen Erwachsenen unterstützt. rain verlässt und neue Wege einschlägt muss sich die OKJA dieser neuen Aufgabe widmen und als be- ständigen Teil des Angebots in ihre Arbeit integrieren. Ehrenamtliche Spielplatzpaten*innen betreuen das ganze Jahr viele Dürener Spielplätze und stellen u.a. die Kommunikation zwischen Nutzer*innen und Verwaltung her. Es ist in der Folge ein umfängliches Netzwerk entstanden, dass vom Spielpädagogischen Dienst begleitet wird. Handlungsoptionen • Qualifizierung der Fachkräfte durch regelmäßige Fortbildungen und Bei der Durchführung von Beteiligungsterminen bei der Neuplanung von Spiel- und Bolzplätzen wird eng mit den Fachkräften aus der Kinder- und Jugendarbeit zusammengearbeitet (Kindertagesstätten, • Fachveranstaltungen Mobile Jugendarbeit, Jugendfreizeiteinrichtungen). Diese Vernetzung macht es möglich eine große An- • Dauerhafte Nutzung der im Lockdown entwickelten virtuellen Angebote zahl von Kindern und Familien zu erreichen. • Entwicklung beständiger Netzwerke mit überregionalen Trägern In der Arbeitsgruppe Spiel- und Freiflächenplanung erarbeitet der Spielpädagogische Dienst gemeinsam • Medienkompetenz der Adressaten in den Blick nehmen und durch gezielte Angebote fördern. Im mit dem Amt für Tiefbau und Grünflächen und dem Dürener Servicebetrieb entsprechende Maßnah- Fokus einer hybriden Arbeit sollte auch die Prävention pathologischer Internetnutzung stehen. menlisten für die Dürener Spiel- und Bolzplätze. In diese Listen fließen sowohl die Wünsche der Nutze- • Online Angebote i. d. wöchentl. Arbeitszeit verankern r*innen der Flächen (Befragungen durch den Spielpädagogischer Dienst) wie auch die Ergebnisse der • Digitale Vorrausetzung auch für städt. Mitarbeiter schaffen (Nutzung v. social Media) Sicherheitsüberprüfungen und Belange der Pflege (DSB) sowie die planerischen Notwendigkeiten und 22 Geschlechterreflektierte Pädagogik Kinder- und Familienpartizipation 23
Sichtweisen (Amt 66) ein und werden dort abgewogen. Viele Jahre standen für die Überarbeitung der Spiel- und Bolzplätze nur geringe finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Diese Mittel flossen prioritär in Jugendpartizipation – Eigenständige Jugendpolitik die Überarbeitung und den Neubau von Angeboten für Kinder. In den vergangenen Jahren haben erfahrene Planer*innen die Verwaltung verlassen und wurden nur § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe zum Teil ersetzt. Durch die Zuweisung von zusätzlichen Aufgaben an das Amt für Tiefbau und Grünflä- chen (Masterplan, IHK, Arbeitsgruppe Kindergärten, Neubau und Komplettsanierungen vielfältiger Au- (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer ßen Gelände, Neuplanungen Schulhöfe) wurden die personellen Ressourcen für Spiel- und Jugendplatz- selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. planung zunehmend geringer. Zurzeit ist ein Maßnahmenstau festzustellen, der die Partizipation der § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Nutzerinnen zunehmend erschwert, da die zeitlichen Abläufe nicht mehr vermittelbar sind. (1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Ent- scheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Kinder- und Familienbeteiligung ist eine Querschnittsaufgabe innerhalb der Verwaltung. Aufgrund der Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzu- Dienstanweisung „Kinder-, Jugend- und Familienfreundliche Stadt Düren hatten die sozialpädagogi- weisen. schen Dienste bisher die Federführung bei der Partizipation von Kinder- und Familien. Es ist jedoch § 11 SGB VIII Jugendarbeit festzustellen, dass die Dienstanweisung kaum noch ihre Anwendung findet, da sie zum Teil nicht bei allen (neuen) Mitarbeiter*innen bekannt ist und zum Teil neue Aufgaben der Verwaltung nicht um- (1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendar- fasst. beit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen die Zugänglich- Ein weiterer wichtiger Baustein der Kinderpartizipation ist das Kinderparlament. Dieses hat Corona keit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden. bedingt pausiert, wird aber ab 2022 wieder zwei Mal im Jahr durchgeführt. Nach der Zwangspause soll der Name aktualisiert werden, da es sich eher um ein Forum handelt und der Name „Kinderparla- ment“ daher irreführend ist. Eine funktionierende Demokratie braucht Beteiligung und Mitbestimmung sowie engagierte Menschen und Rahmenbedingungen, die dieses Engagement ermöglichen. Wenn wir von jungen Menschen for- dern, aktive, engagierte und politisch eigenständig denkende Menschen zu werden, dann müssen wir Handlungsoptionen auch die Basis dafür schaffen – durch demokratische Beteiligung von klein auf. • Aktualisierung der Dienstanweisung Kinder-, Jugend- und familienfreundliche Stadt unter Einbeziehung des aktuellen Aufgabenzuschnitts der einzelnen Ämter Im Sinne eines erweiterten Bildungsbegriffs versteht sich Partizipation als emanzipatorische Bildung von Jugendlichen, welche sich als Querschnittsaufgabe in allen Teilbereichen der Kinder- und Jugend- • Festlegung von zeitgemäßen Formen und Ablaufregularien für die Zusammenarbeit der förderung widerspiegelt. Sozialpädagogischen Dienste mit den anderen Verwaltungsbereichen. Die Fachkraft des Jugendamtes der Stadt Düren für den Bereich Jugendpartizipation / Jugendcafè setzt • Nutzung des Programms „Aufholen nach Corona“, um Angebote zur Mitwirkung an Planungen von sich für die Rechte von jungen Menschen ein und entwickelt entsprechende Angebote zur Förderung Projekten wie Kinderstadt und Kulturrucksack auch für die Altersgruppe der 10 bis 14jährigen zu der Wahrnehmung dieser Rechte. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben soll die Mitwirkung und Mitbe- initiieren und eine Beteiligungsform für die genannte Altersgruppe zu entwickeln. stimmung von jungen Personen an kommunalen Entscheidungsprozessen, die ihre Lebensbereiche be- • Eine enge Vernetzung mit der Stelle Eigenständige Jugendpolitik und Jugendpartizipation. Diese treffen ermöglicht werden. Absprache ist sehr wichtig, da die Interessen der beiden Zielgruppen nicht immer die gleichen sind, sich durchaus widersprechen können und dann ein Ausgleich unter Einbeziehung der Zielgruppen Ferner sind Jugendliche bei der Wahl geeigneter Beteiligungsformen für die Gesamtstrategie jugendge- gefunden werden muss. rechter Partizipation aktiv einzubeziehen. Zudem soll diese Gesamtstrategie, im Sinne der ressourcen- • Ein eigenes Budget für die Bestückung und Einrichtung von Jugendplätzen sollte bereitgestellt aktivierenden Methode des Empowerments, junge Menschen in ihrer Autonomie stärken. Auf (lokal-) werden. Insbesondere zur Erschließung neuer Treffpunktflächen als Ersatz für die nicht mehr politischer Ebene betrachtet bedeutet dies, junge Menschen über potentielle Verfahren zur demokrati- verfügbaren (Abbau von Bänken, Schließung von Schulhöfen). schen Mitwirkung aufzuklären, um sie zur selbstbestimmten Gestaltung ihrer lokalen Umwelt sowie zur Umsetzung ihrer Wünsche nach Teilhabe in der Gesellschaft zu befähigen. 24 Kinder- und Familienpartizipation Jugendpartizipation – Eigenständige Jugendpolitik 25
ständigen Jugendpolitik und deren kontinuierliche Weiterentwicklung. Durch die Zusammenarbeit der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe sowie der Jugendämter in NRW soll es zukünftig gelingen, den gesetzlichen Auftrag zur Gestaltung einer beteiligungsorientierten Jugendhilfe offensiv umzusetzen. Handlungsoptionen: • Konzeptionell überarbeitete jährliche Fortführung des Kids-Projektes „Kommunalpolitik in der Schule“ • Weiterentwicklung des Formates „Political Talk“ • Sicherstellung der Strukturqualität von Beteiligung als formale Bedingung für die Eröffnung von Foto: © Adobe Stock / Monkey Business Zugängen • Organisation und Umsetzung eines jährlich stattfindenden Jugendforums zu aktuellen jugendspezifischen Themen • Gewichtung, Prüfung und Aufarbeitung der Wünsche und Anregungen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit • Umsetzung von analogen und digitalen Formen der Jugendpartizipation in Kooperation mit Schulen, politischen Jugendorganisationen, Jugendarbeiter*innen und den ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen des Jugendcafés Recherchen, Umfragen und fachlicher Austausch auf kommunaler und landesweiter Ebene haben ge- zeigt, dass eine offene, vielseitige und flexible Beteiligung in der Arbeit mit Jugendlichen eine große Zustimmung und eine große Schnittmenge milieuübergreifender Teilnahme seitens der Zielgruppe schafft. Um die Hemmschwelle zur aktiven Teilnahme bei Jugendlichen möglichst gering zu halten und sich darüber hinaus einem breiten Spektrum jugendspezifischer Themen widmen zu können, favorisiert das Jugendamt niedrigschwellige Angebote, die sich an der individuellen Lebenswelt und Bedürfnissen von Jugendlichen orientieren. Dass durch eine solche Vorgehensweise beispielsweise auch Zielgruppen, wie Jugendliche mit eingeschränkten Teilhabechancen mobilisiert werden können, bestätigen Kommunen, die im Rahmen des Landesprojekts „Eigenständige Jugendpolitik in Kommunaler Verantwortung“ über ihre Erfahrungen in der Jugendarbeit berichteten. Um den Zugang zu Jugendlichen zu erleichtern und vor allem in Zeiten von Corona teilweise überhaupt zu ermöglichen, ist der Einsatz von digitalen Tools bzw. Apps in der Arbeit und Beteiligung von Jugendlichen unabdingbar geworden. Um dieser Bedeu- tung nachkommen zu können, sind entsprechende Strukturen einzurichten. Das LVR-Landesjugendamt Rheinland hat mit dem Jugendamt der Stadt Düren am 04.02.2020 einen Kooperationsvertrag für das Förderprogramm „Eigenständige Jugendpolitik in kommunaler Verantwor- tung“ geschlossen. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen und eine strukturelle Ver- ankerung in den Kommunen in NRW zu unterstützen, zu qualifizieren und auszubauen ist langfristiges Ziel dieser schriftlichen Vereinbarung. Dazu bedarf es eine kommunale Gesamtstrategie einer eigen- 26 Jugendpartizipation – Eigenständige Jugendpolitik Jugendcafé – Lieberteé 27
Jugendcafé Liebertée Im März 2020 wurde das Jugendcafé mit dem Namen „Liebertée“ in der Dürener City eröffnet. Die Idee ein Café nur für Jugendliche einzurichten ist aus dem Projekt „Jugend macht Stadt“ hervorgegangen. Hier äußerten Teilnehmer*innen den Wunsch nach einem jugendgerechten Treffpunkt in Düren, wo zu- gleich günstig Snacks und Getränke angeboten werden. Dies wurde erfolgreich umgesetzt. Seit der Eröffnung arbeitet ein festes Team aus Jugendlichen im Liebertée. Zudem lernen Schüler*innen im Rahmen einer AG gastronomischen Fertigkeiten kennen. Das Jugendcafé setzt auf “Nachhaltigkeit“, was sich sowohl in der Produktauswahl, der Inneneinrichtung als auch der Haltung der Mitarbeitenden wiederspiegelt. Abenteuerspielplatz Handlungsoptionen: § 11 SGB VIII Jugendarbeit • Die aktive Beteiligung junger Menschen im betrieblichen Ablauf des Cafés wird durch eine Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit pädagogische Fachkraft gefördert. Durch das Mitwirken im Cafébetrieb erhalten die Mitglieder des zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mit- Teams Liebertée u.a. Kenntnisse in der Umsetzung gastronomischer Aufgaben, in der bestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mit- Kommunikation, Teamfähigkeit sowie in der Organisation von Events erlernt. Eine stufenweise verantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen die Zugänglichkeit ressourcenorientierte Übernahme von Verantwortung im Jugendcafé wird angestrebt, wobei die und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden Mitarbeitenden des Cafés stets in ihrer Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Mitbestimmung gefördert werden. Pädagogisch betreute Spielplätze erweitern neben Schule und Familie wesentlich den kindlichen bzw. • Das Café ist für alle Menschen im Jugendalter offen und informiert regelmäßig über aktuelle jugendlichen Sozialisationsrahmen und unterstützen die gesamte Persönlichkeitsentwicklung der Her- Dienstleistungen und Angebote für Jugendliche anwachsenden. Die Plätze verfügen über ein vielfältiges Angebot an • Durch regelmäßig stattfindende Events bzw. Angebote wie zum Beispiel eine Halloweenparty, Erfahrungsfeldern und sind immer pädagogisch betreut. Sie sind darüber hinaus Stätten sozialer Be- Kreativangebote, digitale oder analoge Thementreffen wird das Kennenlernen neuer sozialen gegnung und Integration. Sie fördern dabei durch Bereitstellung selbständig nutzbare Strukturen sowie Kontakte unter Jugendlichen unterstützt im Rahmen animatorischer Angebote nicht nur Kontakte unter den Kindern und Jugendlichen, sondern • Die Öffnungszeiten sollen Anfang 2023 so erweitert werden, dass montags bis freitags das Café auch zwischen den Generationen und Kulturen. besucht werden kann. Entsprechend bedarf es einer personellen Aufstockung etwa durch eine Person im Bundesfreiwilligendienst oder die ein freiwilliges Soziales Jahr durchführt. 28 Jugendcafé – Lieberteé Abenteuerspielplatz 29
Die Freizeit auf dem Dürener Abenteuerspielplatz soll den Besucher*innen einen selbstbestimmten und kreativen Alltag ermöglichen. Durch den Umgang mit Werkzeug, Materialien und diversen Elementa- Impressum rerfahrungen trainieren die Kinder und Jugendlichen ihre eigene Gefahreneinschätzung, übernehmen Verantwortung und intensivieren ihr Verhältnis zur Natur. Zusätzlich wird Selbstvertrauen aufgebaut, indem eigene Produkte und Konstruktionen geplant und erstellt werden können. Darüber hinaus werden durch unterschiedliche Angebote und Projekte di- verse lebenspraktische Kompetenzen vermittelt. Herausgeber: In Zusammenarbeit mit dem Betreuungspersonal werden die Besucher*innen fest in die Stadt Düren Planung und Gestaltung des Abenteuerspielplatzes eingebunden. Der Bürgermeister Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Handlungsoptionen: Kontakt: • Besetzung der im Stellenplan verankerten 50 % Erzieher*innenstelle Stadt Düren Sozialpädagogische Dienste • Die Kooperation mit Schulen, Kindertagesstätten, Jugendhäusern und Kultureinrichtungen soll Peter Junker intensiviert werden City-Karree • Fortführung der umfänglichen Ferienprogramme in Zusammenarbeit mit der LAG Siel & Theater Wilhelmstraße 34 NRW e.V. 52349 Düren • Bauliche Umsetzung unterschiedlicher Themenfelder auf dem zur Verfügung stehenden Gelände E-Mail: p.junker@dueren.de Telefon: 02421/25-2177 • Einrichtung eines Themenfeldes Inklusion www.dueren.de • Bereitstellung des Platzes zur Sondernutzung (Kulturveranstaltungen, Open-Air Kino) • Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit Titelbild: Stadt Düren/CreativCollection Fotos: Stadt Düren, wenn nicht anders im Bild vermerkt Design: Jeffrey Postma Grafikdesign, Aachen Druck: WirMachenDruck GmbH 30 Abenteuerspielplatz Impressum 31
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