Kreditmoratorium bis Dezember 2020

Die Seite wird erstellt Titus-Stefan Jürgens
 
WEITER LESEN
Kreditmoratorium bis Dezember 2020
Kreditmoratorium bis Dezember
2020

Ja!
Aber leider nicht in unserem Bezirk Marzahn-Hellersdorf, dem
„Ort der Vielfalt“, sondern in Ungarn.

Kurzfassung:

Ein Blick über den Tellerrand ist hilfreich.
Ungarns Regierung verabschiedete ein Gesetz, von dem wir nur
träumen können. Die Ausgangslage ist wie bei uns: Privatleute
und Unternehmen werden wegen der Corona-Maßnahmen deutliche
Umsatzeinbußen haben. Um sie nicht in den Ruin zu treiben,
werden in Ungarn alle Kreditzahlungen bis 31.12.2020
ausgesetzt.

Am „Ort der Vielfalt“ (MaHe) sieht Wirtschaftsförderung
dagegen ganz anders aus. Der Senat verabschiedete am
19.03.2020 zwei „Schutzschirme“ (Soforthilfe I und Soforthilfe
II). Nach umfangreichen Eigenlob erfahren wir, daß der Senat
erst einmal 2,5 Mio Euro bereitstellt. Und ganz nebenbei gibt
es einen Link zum Antragsformular. Dort gelangt man auf eine
Seite der IBB, wo man erfährt, wer alles schon mal gar keinen
Antrag zu stellen braucht.

____________________________________________________________

Langfassung:

Vergleiche machen anschaulich:
Ungarn: Kreditmoratorium bis 31.12.2020 (mit eventueller
Verlängerung)

Diesen Brief bekommen jetzt alle Bankkunden in Ungarn von
ihrer Hausbank:
Sehr geehrte Kunde!
Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, daß die Regierung
von Ungarn mit ihrer Regierungsverordnung Nr. 47/2020
(III.18.) die Stundung von sämtlichen Kapital-, Zins- und
Gebührenzahlungen der am 18.03.2020 bestehenden und bereits
flüssiggemachten bzw. zur Verfügung gestellten Krediten bis
zum 31.12.2020 verordnet hat (i.w. Zahlungsmoratorium). Das
heißt, daß Sie Ihre Zahlungspflichten, die aufgrund Ihres
Kreditvertrages zwischen dem 19.03.2020. und 31.12.2020 fällig
werden, bis zum 31.12.2020 nicht erfüllen müssen, gleichzeitig
wird aber die Laufzeit des Kreditvertrags mit dieser
Zeitperiode, also mit 9-10 Monaten verlängert. Im Sinne der
oben erwähnten Regierungsverordnung werden sämtliche Kredit-
und Darlehensverträge, die während der Gefahrsituation
ablaufen  würden,   bis  zum  31.12.2020  automatisch
verlängert. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass
falls Sie die Möglichkeit des Zahlungsmoratoriums nicht in
Anspruch nehmen möchten und wollen Ihren Zahlungspflichten
weiterhin Ihrem Originalkreditvertrag entsprechend nachkommen,
sollen                                                     Sie
die folgende Erklärung(https://www.oberbank.hu/docs/obkhu_nyil
_DE.pdf)    ausfüllen    und   nach   Unterschrift     zuerst
elektronisch per E-Mail (gescannt oder als Foto) an die E-Mail
Adresse bp@oberbank.hu spätestens bis 18.00 Uhr am
25.03.2020 senden, danach im Original per Post (Váci út 1-3.,
1062 Budapest) an unsere Zentrale. Falls Sie mit das von der
Regierung angeordnete Zahlungsmoratorium in Anspruch nehmen
möchten, haben Sie nichts zu tun. Bei Fragen stehen unsere
Kollegen und Kolleginnen gerne zu Ihrer Verfügung sowohl
bezüglich dieser Angelegenheit, als auch zuweiteren
banktechnischen Fragen. Bitte, benutzen Sie die elektronischen
Kommunikationswege. Budapest, den 19.03.2020 Mit freundlichen
Grüßen Oberbank AG Zweigniederlassung Ungarn   H-1062 Budapest,
Váci út 1-3. Web www.oberbank.hu

Jetzt Berlin:
ein Antragsformular mit zahlreichen Ausschlußgründen:
Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Beantragung
erfolgt ausschließlich auf digitalem Weg über unser
Kundenportal. Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf
hinweisen, dass es aufgrund der sehr hohen Nachfrage zu
zeitweiligen Serverproblemen kommen kann. Nutzen Sie daher
bitte auch die Tagesrandzeiten zur Antragstellung, da die
Server dann weniger stark belastet sind.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Was geht:

     kleine     und    mittlere      Unternehmen,       deren
     Existenzgründungsphase (3 Jahre) beendet ist
     Betriebsstätte liegt in Berlin
     z.B. Einzelhandel, Gastronomie,       Beherbergung    und
     konsumorientierte Dienstleistung (z.B. Clubs)
     Liquiditätsengpass ist in den Auswirkungen der Corona-
     Pandemie begründet
     Finanzierung von Betriebsmitteln
     zinslose Darlehen bis zu einer Höhe von 0,5 Mio. EUR und
     einer Laufzeit von 6 Monaten
     in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. EUR (Zinssatz 4,0%
     p.a. bis auf Weiteres wegen EU-Vorgaben – Bund und Land
     arbeiten an der Aussetzung)
     Übernahme von selbstschuldnerischen Bürgschaften in
     Darlehenshöhe ist obligatorisch
     ausschließlich digitale Anträge

     ausgeschlossen: Start-ups, deren Gründung weniger als 3
     Jahre zurückliegt
     ausgeschlossen: Unternehmen mit bereits bestehender
     Insolvenzantragspflicht
     ausgeschlossen: Unternehmen des Steinkohlenbergbaus und
der Stahlindustrie
        ausgeschlossen: Unternehmen, für die spezifische Regeln
        für Finanzinstitute gelten
        keine Finanzierung von Investitionen

Als  eine   Orientierungshilfe   für  Ihre  jeweiligen
Fragestellungen empfehlen wir folgendes Vorgehen:
Bitte beachten Sie die Checkliste zur Vorbereitung Ihres
Gespräches mit den Banken: Checkliste Sonderfall Corona

Wie gehen Sie vor?

   1. Hausbank kontaktieren
        Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte als
        erster Schritt zeitnah das Gespräch mit der Hausbank
        gesucht werden. Über Ihre Hausbank können Sie auch die
        Bundeshilfen der KfW beantragen. Mehr dazu unter:
        www.kfw.de
   2.   Bürgschaftsbank kontaktieren
        Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können
        durch die Bürgschaftsbank besichert werden.
        Webseite der Bürgschaftsbank
   3.   Kurzarbeit beantragen
        Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der weltweiten
        Krankheitsfälle durch das Coronavirus Kurzarbeit
        anordnet,      können     betroffene      Beschäftigte
        Kurzarbeitergeld erhalten.
        weitere Informationen zur Beantragung von Kurzarbeit
   4.   Steuerstundung verhandeln
        Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Ihrem
        Steuerberater über die Möglichkeit von Steuerstundungen.
   5.   Liquiditätshilfe Sonderfall Corona
        Mit den Liquiditätshilfen BERLIN richtet sich die IBB an
        etablierte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen. Wir
        öffnen das Darlehensprogramm für weitere von der Corona-
        Epidemie betroffene Branchen.
        Liquiditätshilfen BERLIN
Alles klar? Welches Modell gefällt ihnen besser, das Berliner
oder das ungarische?

Lesen Sie daa Fünf-Punkte-Programm der AfD! Es hätte auch in
unserem Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin Geltung.
Sie können auch lesen