Kundeninformation 1 / 2022 - Ihr Zertifizierungspartner - bei ABCERT-WEB-DE
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
KUNDENINFORMATION 1/2022 INHALT ABCERT Kundenportal ...................................................................................................................... 4 Akkreditierung nach der Norm ISO/IEC 17065 .................................................................................... 4 Kontrollvorbereitung Landwirtschaft . . ............................................................................................... 4 Meldepflichten ............................................................................................................................... 5 Neues Bio-Recht seit 01.01.2022....................................................................................................... 5 Integrität, Verstöße und Maßnahmenkatalog, Aktionsplan ................................................................. 5 Vorsorgemaßnahmen ...................................................................................................................... 6 Anwesenheit nicht zugelassener Stoffe und Verdacht ......................................................................... 7 Zertifikat ........................................................................................................................................ 7 Tierische Produktion ....................................................................................................................... 8 Pflanzliche Produktion .................................................................................................................... 9 Verarbeitung/Handel ....................................................................................................................... 11 QS Qualität und Sicherheit GmbH .................................................................................................... 13 Ohne Gentechnik-Kennzeichnung . . .................................................................................................. 13 Regionalfenster ............................................................................................................................. 14 Geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten – „Geoschutz" ................................................. 14 Weitere Verfahren .. ......................................................................................................................... 15 Ecotopia – Tu Gutes und rede darüber! ............................................................................................. 15 Adressen ....................................................................................................................................... 16 2 ABCERT INFO 1/2022
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leser*innen, als Erstes wünschen wir Ihnen, Ihren Familien und Umsetzung und Verfestigung bei der Anwendung des Mitarbeiter*innen in diesen anspruchsvollen Zeiten neuen Tools in der Praxis nicht möglich. Trotz dieser ein erfolgreiches Jahr 2022! erschwerten Bedingungen konnten wir dieses Projekt erfolgreich umsetzen. Auch an dieser Stelle nochmal Als Zweites bedanken wir uns bei Ihnen, dass Sie Dank an Sie, unsere Kundinnen und Kunden. Sehr bereit waren, trotz Pandemie und den damit verbun- viele haben die Option des Kundenportals genutzt denen Einschränkungen und Problemen, die Kon- und die erforderlichen Dokumentationen vorbereitet. trollen so zu ermöglichen, dass unter den gegebenen Dies spart allen Beteiligten viel Zeit und Energie. Wir Bedingungen eine Zertifizierung umsetzbar war. freuen uns darauf, in diesem Jahr noch intensiver mit Zwar hatten wir schon Übung und Erfahrung aus diesem Tool mit Ihnen zusammen zu arbeiten. dem Jahr 2020, dennoch waren die Kontrollen auch im vergangenen Jahr mitunter eine Herausforderung Ein weiteres großes Thema war und ist das neue für alle Beteiligten. Bio-Recht. Ursprünglich sollte dieses am 01.01.2021 in Kraft treten. Das Inkrafttreten wurde Ende 2020 auf Mit viel Energie und Leidenschaft haben wir alles 01.01.2022 verlegt und das war gut so. Denn noch im daran gesetzt, Hindernisse und Einschränkungen, die Dezember 2021 wurden die letzten Durchführungs- die Pandemiesituation mit sich brachte, zu überwin- und Implementierungsrechtsakte erlassen und noch den. Unser Ziel war und ist es, unsere Leistungen immer stehen einzelne Klärungen aus. Wir werden davon unabhängig in der gewohnten Qualität Sie in dieser Kundeninformation mit weiteren Details anzubieten. Oft ist uns das gelungen, in einzelnen zur neuen Verordnung versorgen. Auch auf unserer Fällen aber auch nicht. So mussten einige Kundinnen Homepage (www.abcert.de) finden Sie immer wieder und Kunden länger als üblich auf ihre Kontrolle oder Neuigkeiten zur Verordnung aber auch vielen das Zertifikat warten. Die erforderlichen Anpassun- anderen Themen. Nutzen Sie unser Angebot! gen bei der Kontrolle vor Ort oder in Distanz bzw. organisatorischen Maßnahmen, um einen sicheren Zugleich muss das nationale Recht auf der Grundlage Büroalltag zu gewährleisten, haben dann doch zu des neuen Bio-Rechts angepasst werden. Auch der einen oder anderen Verzögerung geführt. hier sind noch Baustellen offen und Aufgaben zu erledigen. Wir werden aber alles dafür tun, dass das Nun kommt ein neues Jahr und entgegen den eingeführte und bewährte Kontrollverfahren erhalten Erwartungen, werden zumindest die ersten Monate bleibt, trotz der Unsicherheiten im rechtlichen wiederum von der Pandemie geprägt sein. Wie auch Rahmen. viele von Ihnen, haben wir gelernt, unsere Planungen so zu gestalten, dass wir auf Änderungen reagieren Wie schon oben gesagt, planen wir mit Alternativen können. Dies ist anspruchsvoll aber notwendig in und unter Vorbehalt. Dies gilt auch für die BioFach- diesen Zeiten. Wir werden wieder alles daran setzen, Messe 2022. Wir haben uns angemeldet, um mit dass Sie, der Kontroll- und Zertifizierungsprozess und einem Stand präsent zu sein. Sollte die BioFach- die damit verbundene Sicherheit und Aussagekraft Messe 2022 stattfinden, stehen wir Ihnen gerne nicht beeinträchtigt werden. zur Verfügung. Wir hatten uns für 2021 ein großes Projekt vorgenom- Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben, freuen men: Die Digitalisierung des Kontrollprozesses. Auch wir uns über Ihre Rückmeldung. hier hat uns die Pandemie vor erhebliche Herausfor- Bis dahin verbleiben wir mit freundlichen Grüßen derungen gestellt. Denn die Einführungsphase fiel genau in den Lock-Down zu Beginn des vergangenen Ihr Vorstand der ABCERT AG Jahres. Somit waren Schulungen in Präsenz und ein Friedrich Lettenmeier, Thomas Damm, „Training on the job“, also die Begleitung bei der Dr. Ulrike Harant ABCERT INFO 1/2022 3
ABCERT Kundenportal Unser Kundenportal unterstützt Sie seit Anfang 2021 ber an insgesamt 20 Tagen in unseren Geschäfts in der Vorbereitung der Bio-Kontrolle und ermöglicht räumen in Esslingen, Augsburg, Jihlava (CZ) und unseren Mitarbeiter*innen die Kontrolle direkt zu Lana (Südtirol) von unserer kompetenten und dokumentieren. Dort können Sie Ihre Anbauplanung, unparteilichen Arbeit überzeugen. Nur drei dieser die Angaben zur Tierhaltung (Anzahl der Tiere, Ställe) Audits fanden pandemiebedingt Remote statt. sowie Ihre Angaben in der Betriebsbeschreibung Zudem führten sie über 100 Witness-Audits (Kontroll- aktualisieren. Zudem finden Sie im Kundenportal Ihre begleitungen) durch, bei denen unsere Kontrolleure Dokumente aus den Kontrollen der Jahre 2020 und und deren Arbeit überprüft und bewertet wurden. 2021 sowie Ihr aktuelles Meldeformular. Auch können Hierbei haben wir auch Hinweise zur Verbesserung Sie gespeicherte Flur- und Stallpläne sowie Organi- unseres Kontrollsystems erhalten. Unsere hohe gramme und weitere Dokumente der Betriebsbe- Kompetenz wurde in den zahlreichen Audits bestätigt schreibung eigenständig aktualisieren. Eine genaue und ermutigt uns, diesen Weg der kontinuierlichen Anleitung finden Sie auf unserer Homepage unter Verbesserung weiterzugehen. Service -> Kundenportal. Neben staatlichen Stellen und Standardgebern Neu ist ab 2022, dass Sie direkt die Erzeugnis überwacht ein unabhängiges Gremium (Beirat) kategorien für Ihr Bio-Zertifikat auswählen können. unsere Unparteilichkeit und gibt Rückmeldungen zu Die Erzeugniskategorien sind Grundlage für die Kon- Kompetenz und Wirtschaftlichkeit. Wir haben den trolle und die Angaben auf Ihrem Zertifikat nach Beirat bereits 2002 eingerichtet. Er besteht aus neuem Bio-Recht ab diesem Jahr. Sie finden diese derzeit sechs, an unseren Zertifizierungstätigkeiten Erzeugniskategorien im Menü Betriebsbeschreibung interessierten Parteien aus Kunden, Wettbewerbern, unter Datenschutz. Eine Änderung dieser Angaben Wissenschaft, Naturschutz und Verbrauchern. Der stellt jedoch noch keinen geänderten Antrag auf ABCERT Vorstand legt dem Beirat in jährlichen Zertifizierung dar. Diesen müssen Sie – sofern Sie Sitzungen seine Tätigkeiten offen und beantwortet eine Änderung des Zertifikates vor der geplanten Fragen zur Unparteilichkeit und Wirtschaftlichkeit. Kontrolle benötigen – ggf. zusammen mit einem Die Arbeit des Beirats schafft eine wichtige Verbin- geänderten Meldeformular, uns direkt mitteilen. dung zwischen den Interessen maßgeblicher, am Für landwirtschaftliche Betriebe stellen wir zunächst Zertifizierungsprozess beteiligter Parteien sowie den für Baden-Württemberg den InVeKos-Import wieder überwachenden und Regeln gebenden Stellen. zur Verfügung, sobald das Land Baden-Württemberg das Fiona Portal Anfang März 2022 öffnet. Bis dahin sind die Upload-Möglichkeiten gesperrt. Im Laufe des Kontrollvorbereitung Jahres planen wir den Datenimport für weitere Landwirtschaft Bundesländer bereitzustellen, um Ihnen die Vorberei- Bitte bereiten Sie für 2022 die Regelkontrollen tung auf die Bio-Kontrolle zu erleichtern. sorgfältig vor. Die Schlaglisten sind von zentraler Ihre Flächenänderungen können Sie zudem jederzeit Bedeutung in der Kontrolle. Diese sollten für die im Kundenportal eingeben, bitte benachrichtigen Sie angekündigte Kontrolle vollständig aktualisiert uns jedoch kurz, dass Sie eine Änderung gemacht vorliegen. Bitte nutzen Sie dazu unser Kundenportal haben, damit wir ggf. Ihr Zertifikat anpassen können. und soweit Ihnen dies möglich ist (aktuell in Ba- den-Württemberg), empfehlen wir das „Hochladen“ der Schlagdaten aus Ihrem Förderantrag. Dies Akkreditierung nach der ermöglicht den schnellen und effizienten Abgleich Norm ISO/IEC 17065 zwischen Bio und Förderschlagliste. Bitte halten Sie grundsätzlich den Flächennutzungsnachweis für die Seit 2002 sind wir als Zertifizierungsstelle für Agrarförderung bereit (digital oder in Papierform). Wir Produkte erfolgreich durch die Deutsche Akkreditie- sind verpflichtet, einen Abgleich der uns benannten rungsstelle (DAkkS GmbH) akkreditiert. Dies ist die Bio-Flächen mit den Flächen des Förderantrags Grundlage für die Zulassung durch die Bundesanstalt durchzuführen. für Landwirtschaft und Ernährung (kurz BLE) im Bereich EG-ÖKO sowie die Zulassung für zahlreiche Das neue Öko-Recht sieht vor, dass bei jeder weitere Programme in den Bereichen unverarbeitete Kontrolle für jeweils zumindest ein Produkt eine und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse. Massenbilanz- und zusätzlich eine Rückverfolgbar- keitsprüfung vorzunehmen ist. In 2021 konnten sich 25 Gutachter*innen der DAkkS GmbH, der zuständigen Behörden und Standardge- 4 ABCERT INFO 1/2022
Die Massenbilanzprüfung ist nichts Neues – dieses • neue Produktionszweige, Tierarten etc. Rechenbeispiel kennen Sie aus vergangenen Kon • Neuflächen (diese beginnen die Umstellung trollen. Hier ist zu prüfen, inwieweit die Mengen erst mit Meldung) erzeugter oder eingekaufter Produkte zu den Waren- • Spritzschäden durch Nachbarn, Dritte, etc. ausgängen passen. Dafür ist das Vorhandensein aller Belege und Aufzeichnungen zur Kontrolle unabding- • ggf. auch die Aufgabe von Betriebsteilen, bar. Inventurdaten (für eigene Erzeugnisse, Futtermit- Produktionsbereichen tel, Handelsprodukte und Betriebsmittel) erleichtern • Flächenabgabe (Achtung ggf. Förderkürzung, die Massenbilanzprüfung. Halten Sie die erforder wenn der Nachbewirtschafter spritzt und die Fläche lichen Belege bitte ebenfalls bereit. nicht abgemeldet wurde) Die Rückverfolgbarkeitsprüfung beinhaltet die Rückverfolgung von zugekauften Erzeugnissen Neues Bio-Recht seit 01.01.2022 (Rechnungen / Lieferscheine / Zertifikate) bzw. bei Mit unserem Informationsschreiben (per E-Mail) verkauften Produkten die Überprüfung der Herkunft haben wir Sie bereits im Oktober 2021 zum damali- aller Bestandteile. Bei verarbeiteten Produkten gen Stand der neuen Öko-Regelungen informiert. bezieht sich dies auf alle Zutaten der jeweiligen Eine Übersicht der Änderungen sowie die Verordnun- Charge oder Partie. gen finden Sie, soweit diese bereits veröffentlicht Die Rückverfolgbarkeit ist lt. Lebensmittelrecht von wurden, auf unserer Homepage unter Gesetze und allen Lebens- und Futtermittelmittelunternehmer*in- Verordnungen. nen für alle Lebens- und Futtermittel zu gewährleis- Im Folgenden möchten wir Sie über weitere Details ten. Im Rahmen der Bio-Kontrolle kommt damit ein und spezifische Regelungen informieren: neuer Kontrollschwerpunkt dazu. Bei Landwirt*innen wird die Rückverfolgbarkeit vereinfacht, wenn die Chargen jeweils bis auf den Schlag zurückverfolgt Integrität, Verstöße und werden können. Dies ist insbesondere im Falle von Maßnahmenkatalog, Aktionsplan entstandenen Kontaminationen hilfreich, da es die Ermittlung der Quelle der Kontamination erleichtert. Im neuen Öko-Recht taucht der neue Begriff „Integri- tät“ auf. Diese dient zur Abgrenzung von Verstößen. Die Rückverfolgbarkeit kann nur anhand von Doku- mentationen, Aufzeichnungen und Belegen geprüft Ein Bio-Produkt gilt als „integer“, wenn bei dem werden. Ist aufgrund fehlender Unterlagen („Buch- Erzeugnis keine Verstöße vorliegen, die die Merkmale führung beim Steuerberater“) eine entsprechende des Erzeugnisses (ökologisch / biologisch oder aus Prüfung nicht möglich, so kann die Kontrolle nicht Umstellung) beeinträchtigen. abgeschlossen werden und wir müssen einen Während das bisherige Öko-Recht „Unregelmäßig weiteren, zusätzlichen Termin für die Kontrolle keiten und Verstöße“ kannte, die nach der deutschen einplanen. Halten Sie bitte ebenfalls Genehmigungen ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung in für konventionelle Saatgutzukäufe, Tierzukäufe oder bestimmten Fällen zur Aberkennung führten, bringt Eingriffe an Tieren zur Kontrolle zur Einsicht bereit. das neue Öko-Recht eine andere Systematik mit sich: Zukünftig gibt es nur noch die Kategorie „Verstoß“. Meldepflichten Die Verstöße werden je nach der Gefährdung der Integrität eingeteilt in „geringfügig“, „erheblich“ Bitte denken Sie daran, uns wesentliche Änderungen und „kritisch“. in Ihrem Unternehmen umgehend zu melden. Dazu gehören: Um bei der höchsten Stufe zu beginnen: Verstöße sind kritisch, wenn die Integrität der Bio-Produkte • neue Betriebsstätten (Ställe, Lagerstätten, etc.) nicht gewährleistet ist, die Produktionsvorgaben • neue Subunternehmen (Lagerung, Aufbereitung, nicht eingehalten wurden, die Zutaten eines Produk- Verarbeitung) sind vor der ersten Verarbeitung tes nicht zulässig sind oder das gesamte System zu melden und sofern nicht eigenständig im im Unternehmen (Rückverfolgbarkeit, Vorsorgemaß- Kontrollverfahren i.d.R. zu kontrollieren, bitte nahmen etc.) nicht funktioniert. Diese Verstöße melden Sie diese daher rechtzeitig. führen zur Untersagung jeglicher Öko-Kennzeich- • neue Betriebszweige (z.B. Verarbeitung, nung / -Vermarktung für das gesamte Unternehmen. Import, Futtermittelherstellung, Gastronomie Die Untersagung erfolgt in jedem Fall durch die oder Online-Handel) zuständige Landesbehörde. ABCERT INFO 1/2022 5
Die erheblichen Verstöße betreffen lediglich einzelne Was bedeutet das konkret? Zunächst muss klar sein: Produkte oder Kategorien und führen zur Aberken- Diese Vorsorgemaßnahmen beziehen sich aus- nung der betroffenen Partien. schließlich auf Ihr Unternehmen. Damit ist alles, was der Nachbar verursacht und was an Kontamination Die größte Änderung betrifft jedoch die geringfügigen ubiquitär ist, was technisch unvermeidbar ist und Verstöße. Diese Verstöße stellen bislang die über was nicht in Ihrem Einflussbereich steht, außen vor. wiegende Mehrheit der Abweichungen dar. Hier sind z.B. zu nennen: auf dem Etikett fehlen Codenummer Relevant sind hierbei lediglich Stoffgruppen, die im oder Herkunftsbezeichnung, ein Rezept ist nicht Öko-Recht einen Zulassungsvorbehalt haben. Im aktuell, im Stall ist zu wenig eingestreut, der Geflü- Wesentlichen sind das Pestizide, Düngemittel, gelauslauf ist trotz gutem Wetter verspätet zugäng- Lebens- und Futtermittelzusatzstoffe und Verarbei- lich. Diese Verstöße wurden bisher mit Hinweisen tungshilfsstoffe (Reinigungs- und Desinfektionsmittel oder Abmahnungen geahndet. erst ab 2024). Nicht gemeint sind Umweltgifte, Mykotoxine, Schwermetalle etc. Nach dem neuen Öko-Recht sind nun Sie verpflich- tet, wenn bei der Kontrolle entsprechendes festge- Gerne weisen wir an dieser Stelle daraufhin, dass das stellt wird, einen „Aktionsplan“ zu erstellen, in dem FiBL dazu ausführliche Merkblätter erstellt hat (zu Sie darlegen, wie Sie den Verstoß beheben. Dieser finden unter: https://orgprints.org/id/eprint/42876). Aktionsplan muss mit einer realistischen und Kurz zusammengefasst müssen Sie zunächst „kriti- angemessenen Frist versehen sein. sche Punkte“ ermitteln. Kritische Punkte sind die, Um diese Regelungen möglichst unbürokratisch an denen nicht zugelassene Stoffe und Substanzen abzuarbeiten, werden die Kontrolleurinnen und auf / in Bio-Produkte gelangen können. Das sind in Kontrolleure bei jeder Kontrolle versuchen, festge- der Landwirtschaft z.B. Sämaschinen, die gemein- stellte Verstöße möglichst sofort und vor Ort ab sam mit konventionell wirtschaftenden Betrieben zustellen, so dass möglichst wenig weiterer Aufwand genutzt werden, oder wenn die Aussaat durch entsteht. Das verlangt von Ihnen die Bereitschaft Lohnunternehmer / Maschinenring erfolgt. Hier ist ggf. während der Kontrolle den noch fehlenden Waren- beispielsweise zu prüfen, dass sich kein gebeiztes eingangsbeleg beim Lieferanten, eine Bestätigung Saatgut und keine Stäube von Beizmitteln in den oder ähnliches anzufordern oder leicht umsetzbare Maschinen befinden. Insbesondere Pflanzenschutz- Dinge (z.B. Änderungen auf Ihrer Homepage oder in geräte, die nicht ausschließlich in Bio-Betrieben Dokumentenvorlagen) gleich abzuändern. Das genutzt werden sind „kritisch“. Sie müssen mit bringt Sicherheit, denn das neue Öko-Recht sieht vor, entsprechenden Mitteln und nach Anweisung dass geringfügige Verstöße, die nicht innerhalb einer gereinigt werden. Auch Erntemaschinen (Mäh angemessenen Frist abgestellt werden, in die Kate- drescher) sind vollständig zu entleeren. gorie „erheblich“ hochgestuft werden müssen – In verarbeitenden Unternehmen finden sich kritische und dann steht die Aberkennung der Partie im Raum. Punkte überall dort, wo sich konventionelle mit Sicherlich trägt dieses, übrigens für die gesamte ökologischen Warenströmen kreuzen und wo sich EU und für Drittländer geltende, strengere Verfahren dabei Vermischungen oder Kreuzkontaminationen dazu bei, auch geringe Mängel schneller und durch Stäube, Abrieb oder Flüssigkeitsreste ergeben nachhaltiger in den Griff zu bekommen. können. Lager, die mit Lagerschutzmitteln behandelt werden Vorsorgemaßnahmen oder in der Vergangenheit behandelt wurden, können ebenfalls zur Kontamination von Bio-Erzeugnissen Alle Unternehmen müssen nun auf jeder Stufe der beitragen und sind damit häufig kritische Punkte. Erzeugung, Aufbereitung und des Vertriebs Maßnah- men ergreifen, um Kontaminationen durch Erzeugnis- Die Maßnahmen, die Sie an diesen kritischen se / Stoffe, die in der Öko-Produktion nicht zulässig Punkten ergreifen, dokumentieren Sie bitte in sind, um eine Vermischung ökologischer Erzeugnisse unserem Kundenportal in der Betriebsbeschreibung. mit nicht-ökologischen Erzeugnissen zu vermeiden. Gerne können Sie diese bereits vor der Kontrolle Sie müssen sogenannte kritische Punkte identifizie- eintragen (im Bereich „Basis“) und bei der Regelkont- ren (Gefahr von Kontamination oder Vermischung), rolle mit Ihrer/m Kontrolleur*In durchsprechen. Maßnahmen festlegen und diese Maßnahmen auf Bitte dokumentieren Sie auch stets die Durchführung ihre Wirksamkeit überprüfen. der Reinigungsmaßnahmen, Spülchargen, Trennungs- Sie sind damit noch stärker in der Verantwortung maßnahmen. Diese Dokumentation kann Ihnen im und müssen prüfen, was Sie selbst tun können, um Falle von nachgewiesenen Kontaminationen die Kontaminationen zu vermeiden. Bio-Kennzeichnung Ihrer Produkte sichern! 6 ABCERT INFO 1/2022
Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang auch, Falls Sie dabei zu dem Schluss kommen, dass ein dass die gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme im Verdacht begründet ist, informieren Sie uns bitte Falle von Kontaminationen, ohne dass Vorsorgemaß- unverzüglich. Legen Sie uns dabei bitte alle Unter- nahmen ergriffen wurden, die Aberkennung der lagen zur Lieferung und zum Lieferanten (Warenbe- betroffenen Partien zur Folge hat. gleitpapiere, Zertifikat des Lieferanten, Kontrollbe- scheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse) sowie zur Rückverfolgbarkeit vor (z.B. Partie, Los, Anwesenheit nicht zugelassener Lagermenge, ggf. bereits verkaufte Mengen, Labor- Stoffe und Verdacht ergebnisse und Probenahmeprotokolle). Informatio- nen über frühere Verdachtsfälle mit Bezug auf das Bereits im alten Öko-Recht gab es Vorschriften für Erzeugnis oder die Kontaminante und weitere den Verdachtsfall. Sie waren verpflichtet, im Falle relevante Unterlagen legen Sie uns ebenfalls vor. eines Verdachts, dass eine Ware, die sich in Ihrem Unternehmen befindet nicht den Anforderungen Im Falle eines begründeten Verdachtes sind wir verpflich- entspricht, den Verdacht zu untersuchen und falls tet, eine amtliche Untersuchung durchzuführen und Sie diesen nicht ausräumen können, an Ihre die Ware währenddessen zu sperren und zu isolieren. Kontrollstelle zu melden. Falls Sie den Verdacht mit eigener Untersuchung Daran hat sich soweit auch im neuen Öko-Recht ausräumen können, steht der Vermarktung des nichts verändert. Der bisherige Art. 91 findet sich in Erzeugnisses nichts entgegen. der VO Nr. 2017/848 im Art. 27 wieder. Neu ist, und Weitergehende Informationen finden Sie im Manual das hat für viel Unsicherheit und Diskussionen Rückstände (https://orgprints.org/id/eprint/38155). gesorgt, Art. 28, Absatz (2). Hier wird Art. 27 wieder- holt und für den Sonderfall „Verdacht aufgrund der Anwesenheit nicht zugelassener Stoffe“ beschrieben. IHRE ANSPRECHPARTNER*INNEN In einem weiteren Artikel werden dann die Pflichten BEI VERDACHTSFÄLLEN des Unternehmers ausführlich beschrieben für landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe (VO 2021/279, Art. 1: https://eur-lex.europa.eu/ legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021R0279). Nina Stoll nina.stoll@abcert.de Gudrun Quarg gudrun.quarg@abcert.de Zunächst: Falls Sie im Rahmen einer Analyse erfah- ren, dass in einem Bio-Erzeugnis unzulässige Stoffe für lebensmittelverarbeitende Betriebe vorhanden sind (z.B. Pestizidspuren) entscheiden Alexandra Nedele alexandra.nedele@abcert.de Sie, ob daraus ein Verdacht entsteht, dass es sich Christian Schweizer christian.schweizer@abcert.de nicht um ein Bio-Erzeugnis handelt. Falls Sie zu dem Schluss kommen, dass die festgestellten Kontami- nanten für das Produkt, für die Herkunft und auch in Zertifikat den entsprechenden Mengen typisch sind und Auch beim Zertifikat sieht das neue Öko-Recht regelmäßig auch Bio-Produkte betreffen, ergibt sich Änderungen vor: Zunächst heißt es jetzt wieder kein Anlass für einen Verdacht. In diesem Fall „Zertifikat“ und nicht mehr „Bescheinigung gemäß brauchen Sie uns nicht zu informieren. Sie halten die Artikel 29“. Das ist erfreulich! Ergebnisse der Analyse samt Ihrer Feststellung, dass kein Verdacht vorliegt, fest. Für das neue Zertifikat ist allerdings eine neue Datengrundlage erforderlich. Bei uns wird es sich aus Falls es sich um ungewöhnliche oder bisher unbe- den Eintragungen in der Betriebsbeschreibung kannte Stoffe oder untypische Konzentrationen oder speisen, die Sie bisher schon als „Meldung der zu Kombinationen mehrerer Wirkstoffe handelt, weshalb zertifizierenden Produkte“ kennen. Sie finden diese Sie den Verdacht auf seine Begründetheit überprüfen im Kundenportal unter Betriebsbeschreibung -> Basis wollen, gehen Sie folgendermaßen vor: Prüfen Sie, -> Datenschutz. Das neue Zertifikat nennt Tätigkeits- ob die Etiketten und Lieferpapiere der Ware vollstän- bereiche und Erzeugniskategorien. Wir werden eine dig sind und übereinstimmen. Prüfen Sie zudem, Auswahl an verschiedenen Produkten anhängen und ob sich die Angaben in dem vom Lieferanten vorge- freuen uns, wenn Sie die Eintragungen schon vor der legten Zertifikat auf das tatsächlich erworbene Kontrolle vornehmen. Erzeugnis beziehen. Falls der Verdacht besteht, dass die Kontamination in Ihrem Unternehmen Ihr neues Zertifikat werden wir Ihnen weiterhin auf erfolgt sein könnte, so prüfen Sie alle möglichen Papier zur Verfügung stellen. Wie bisher auch wird Ursachen für die Kontamination. das Zertifikat elektronisch über unser Kundenportal, die Datenbank der Öko-Kontrollstellen und unserer Homepage abrufbar sein. ABCERT INFO 1/2022 7
Die Bedeutung des Zertifikates bleibt gleich: Ihre setzen (bislang nur 10 %). Imker mit weniger als Abnehmer vergewissern sich anhand Ihres Zertifika- 10 Völkern ein Schwarm/Königin pro Jahr. tes über die Zertifizierung Ihrer Produkte. Gleich- Ausschließlich gefährdete Nutztierrassen zeitig benötigen Sie die Zertifikate Ihrer Lieferanten (https://genres.de/fachportale/nutztiere/ (wie bisher) für Ihre eigene Wareneingangskontrolle. rote-liste-nutztierrassen) dürfen unbeschränkt ohne Es ist vorgesehen, dass die Zertifikate auch über Genehmigung zugekauft werden. Hier dürfen auch TRACES (Trade Control and Expert System) als EU- Säugetiere, die schon gekalbt/geworfen haben und weltweite Datenbank veröffentlicht werden zugekauft werden. sollen. Nach heutigem Stand soll dies ab dem 01.01.2023 erfolgen. Veränderte Anforderungen an Haltungsbedingungen Die Anforderungen an Ausläufe für Schweine (hier Spaltenanteil max. 50 % der Auslauffläche, Über- Tierische Produktion gangszeit bis 2029) wurden ebenfalls angepasst. Für die Geflügelhaltung wurde zusätzlich die „Veranda“ Änderungen in den Tierhaltungs- als geschütztes Freigelände definiert. Die Anzahl der anforderungen erhöhten Ebenen in Legehennenställen wird ab Im neuen Bio-Recht sind nun auch weitere Tier- 01.01.2022 bei Neubauten auf zwei Ebenen be- arten geregelt: Für Geweihträger (Rotwild, Sikawild, schränkt. Für bestehende Bio-Ställe gilt eine Damwild und Davidshirsche) gibt es jetzt detaillierte Übergangszeit von 8 Jahren. Ebenso wurden die Produktionsregeln. Geregelt sind Gehegegrößen Anforderungen für Bruderhähne und der Zugang und Besatzdichten. zu Wasser für Wassergeflügel definiert. Auch für Kaninchen wurden Produktionsregeln Tiere in Freilandhaltung müssen Zugang zu Unter- beschrieben. Hier sind ebenfalls die Anforderungen ständen oder schattigen Plätzen zum Schutz vor an Ställe, Freigelände, Fütterung und Aufzucht Extremwetter haben. formuliert. Die bisher zulässige Endmast von Rindern im Stall für Die Detailregelungen finden Sie auf unserer Home- maximal 3 Monate entfällt! Auch während der page in der Verordnung EG Nr. 2020/464 (oder hier: Endmast ist ständiger Zugang zu Auslaufflächen oder https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/ Weide zu gewähren. ?uri=CELEX:32020R0464). Die Anforderungen an die Anbindehaltung von Konventionelle Tierzukäufe Rindern bleiben mit Sommerweidegang und zweimal Auslauf pro Woche außerhalb der Weidezeit gleich. Ab dem 01.01.2022 bedarf es für jeglichen nicht- ökologischen Tierzukauf einer Genehmigung. Diese Gemeinschaftsweiden / Pensionstiere Genehmigung beantragen Sie bitte direkt über die Datenbank https://organicxlivestock.de, die vom Die Anforderungen für Gemeinschaftsweiden und für FiBL im Auftrag der Bundesländer betrieben wird. Tiere, die zeitweise auf Bio-Flächen weiden, haben Die Datenbank, für die Sie sich registrieren müssen, sich geändert. Der bisherige Bezug zur Besatzdichte gibt auch Auskunft über das Angebot an ökologi- wurde ersetzt, die neue Anforderung lautet: schen Tieren. Sie haben hier auch die Möglichkeit Nichtökologische / nichtbiologische Tiere können ökologische Tiere anzubieten. Bitte bieten Sie ggf. gemeinsam mit Bio-Tieren auf Gemeinschaftsflächen auch Tiere in der Datenbank zum Verkauf an. Dies weiden oder jedes Jahr für einen begrenzten Zeitraum hilft den Bio-Markt für Nutztiere zu entwickeln und ökologisches / biologisches Weideland nutzen, transparent zu machen. sofern sie in umweltverträglicher Weise auf einer im Die Genehmigung der Tierzukäufe erfolgt durch die Rahmen der Artikel 23, 25, 28, 30, 31 und 34 der zuständigen Behörden der jeweiligen Bundesländer. Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 geförderten Fläche Die landesspezifischen Regelungen, z.B. zur zumut- aufgezogen wurden und (gilt nur für konventionelle baren Entfernung eines Angebotes, sind in der Weidetiere im Bio-Betrieb) sie sich nicht gleichzeitig Datenbank ebenfalls abgebildet. mit ökologischen / biologischen Tieren auf der ökologisch / biologisch bewirtschafteten Fläche Videoanleitungen zur Nutzung der Datenbank finden befinden. Die genannten Verweise auf die ELER-Ver- Sie auf der Startseite der Datenbank. ordnung betreffen im Einzelnen: Art. 23 Agrarforst Imkereien dürfen 20 % Weiseln und nackte Schwärme systeme, Art. 25 Investitionen zur Stärkung der ohne Ausnahmegenehmigung konventionell ein Waldökosysteme; Art. 28 Agrarumwelt und Klima- 8 ABCERT INFO 1/2022
maßnahmen, Art. 30 Natura 2000 und Wasser VDE Richtlinien. Bitte trennen Sie Stacheldrahtzäune rahmenrichtlinie; Art. 31 benachteiligte Gebiete, vom Strom. Art. 24 Waldumwelt- und -klimaleistungen. Bitte prüfen Sie bei Pensionstieren, ob die Tiere den Tierbehandlungen Anforderungen entsprechen und lassen Sie sich Hier hat der Verordnungsgeber klargestellt: „Die bei Gemeinschaftsweiden ebenfalls die Tierher- Wartezeit […] muss doppelt so lang sein wie die kunft bestätigen. gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit […] und mindestens 48 Stunden betragen.“ Dies gilt aus- Fütterung nahmslos für alle chemisch-synthetisch-allopathi- Bitte beachten Sie bei der Rationsgestaltung schen Tierarzneimittel. Beim Zu- oder Verkauf von folgende Änderungen: Bio-Tieren achten Sie bitte darauf, dass die Art und Anzahl der tierärztlichen Behandlungen mit Der maximale Anteil zugekaufter Umstellungsware an chemisch-synthetisch-allopathischen Arzneimitteln der Jahresration (an der Trockenmasse) sinkt von auf den Belegen angegeben sind, da deren Anzahl bislang 30 % auf 25 %. Ab 01.01.2022 müssen für wie bisher auf 1 (bei Tieren mit Produktionszyklus Schweine und Geflügel mindestens 30 % der Futter- unter 12 Monaten) bzw. 3 / Jahr bei langlebigen mittel aus dem eigenen Betrieb oder der Region (bitte Tieren begrenzt ist. vom Futtermittelwerk bei Bezug von Alleinfutter bestätigen lassen!) stammen (bisher galt 20 %). Reinigung/ Desinfektion Ab 01.01.2024 müssen für Rinder, Schafe, Ziegen, Noch ausstehend sind die Regelungen zu den Equiden (und Geweihträger) mindestens 70 % der zulässigen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln für Futtermittel aus dem eigenen Betrieb oder der Region die tierische Produktion, hier wird die bisherige Liste stammen (bis dahin weiterhin 60 %). fortgeführt (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/ Bestimmte Eiweißfuttermittel dürfen bis zu einem DE/TXT/?uri=CELEX:32021R1165 Anhang IV). Aller- Anteil von 5 % der Jahresration nur noch für dings schreibt das Öko-Recht in jedem Fall die Ferkel ≤ 35 kg und Junggeflügel aus konventioneller Dokumentation von Desinfektionsmaßnahmen vor. Herkunft eingesetzt werden – vorausgesetzt, entspre- Bitte dokumentieren Sie daher mit welchen Mitteln chende Futtermittel sind ökologisch nicht verfügbar. sie zu welchem Zeitpunkt Tierhaltungseinrichtungen reinigen und desinfizieren. Weide Das neue Öko-Recht sieht wie bisher vor, dass Pflanzenfresser Weidezugang bekommen. Derzeit Pflanzliche Produktion werden zu diesem Thema Diskussionen zwischen der europäischen Kommission und Deutschland geführt. Anbau Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass Pflan- zenfresser immer dann Zugang zur Weide haben Die bodengebundene Pflanzenproduktion wird sollen, wenn Bodenzustand und Witterung dies konkretisiert und erfolgt grundsätzlich „in lebendi- zulassen. Damit wäre eine Haltung von Pflanzen gem Boden in Verbindung mit dem Unterboden und fressern, die ausschließlich auf Zugang zu einem Gestein“. befestigten Auslauf basiert, nicht mehr öko-fähig. Davon ausgenommen sind Zierpflanzen und Kräuter Noch sind die Diskussionen nicht beendet, es ist in Töpfen, die dem Endverbraucher in den Töpfen aber zumindest mittelfristig mit einem stärkeren verkauft werden, sowie Sämlinge und Setzlinge in Schwerpunkt auf der Weide zu rechnen. Bitte prüfen Töpfen für die weitere Umpflanzung (Jungpflanzen). Sie daher, ob und ggf. in welchem Maß in Ihrem Die ist keine Änderung zur bisherigen Praxis in Betrieb geweidet werden kann. Da nach den Diskus- Deutschland. sionen zwischen der EU-Kommission und Österreich nicht damit zu rechnen sein wird, dass befestigte Weiterhin können nach wie vor Chicoréesprossen in Ausläufe für Rinder, Schafe, Ziegen dauerhaft Wasser oder Substrat getrieben werden. genügen, empfehlen wir derzeit keine Investitionen Andere Kulturen auf Tischen oder in Töpfen, wie die in befestigte Ausläufe, falls diese nicht zusätzlich Tulpentreiberei zur Gewinnung von Schnitttulpen zur Weide gewährt werden sollen. oder die Schnittlauchtreiberei zur Gewinnung von Wir weisen im Zusammenhang mit der Weide Bundschnittlauch sind nicht mehr zulässig! nochmals daraufhin, dass Stacheldrahtzäune nicht unter Strom gesetzt werden dürfen! Dies ist eindeutig nicht tiergerecht und entspricht im Übrigen nicht den ABCERT INFO 1/2022 9
Saatgut und Vermehrungsmaterial Zugekauftes Umstellungssaatgut kann nur noch bei wächshäusern und in Dauerkulturen Gründüngung nachgewiesener Nichtverfügbarkeit von Öko-Saatgut und/oder Leguminosen ein und überprüfen Sie ihre (über die Datenbank organicxseeds.de) verwendet Fruchtfolge! werden. Eigenes Saatgut aus der Umstellung, das mindestens 12 Monate nach Umstellungsbeginn Pflanzenschutz geerntet wird, kann uneingeschränkt im eigenen Im Bereich Pflanzenschutzmittel gibt es keine Betrieb eingesetzt werden. wesentlichen Änderungen. Der Einsatz der „Grund- Eigenes Saatgut aus dem ersten Umstellungsjahr stoffe“ (Essig, Molke, Bier, Zwiebelextrakt, Calcium (Ernte vor Ablauf der ersten 12 Umstellungsmonate) hydroxid, Wasserstoffperoxid, Natriumhydrogen- darf nur mit Ausnahmegenehmigung für konventio- carbonat etc.) ist nur unter den in der Pestizid- nelles Saatgut im Betrieb eingesetzt werden. datenbank der EU festgelegten Bedingungen/ Einschränkungen zulässig. Bei Saatgutmischungen ist die Lage schwierig. Zwar kann eine Saatgutmischung auch mit bis zu Weiterhin ist keine Anwendung dieser Stoffe 30 % konv. Anteilen als Bio-Mischung gekennzeich- als Herbizide zulässig. net werden, allerdings würde nach derzeitiger Rechtsauffassung der Verwender eine Genehmigung Reinigung und Desinfektion vor der Aussaat benötigen, so dass die meisten Reinigungs- und Desinfektionsmittel für den Bereich Saatguthersteller nur noch reine Bio-Mischungen der pflanzlichen Produktion sind noch nicht geregelt, anbieten werden. die Anhangslisten für diese Stoffe stehen noch aus. Auch weiterhin werden Ausnahmegenehmigungen Einstweilen können, soweit erforderlich, die üblichen für konventionelles Saatgut über die Datenbank Mittel verwendet werden. Bitte dokumentieren Sie organicxseeds.de beantragt. In die Datenbank wird auch hier, was wann mit welchen Mitteln gereinigt/ auch das Genehmigungsverfahren für vegetatives desinfiziert wird. Vermehrungsmaterial integriert werden. Rückwirkende Anerkennung Inzwischen wurde ein tragfähiger Kompromiss für von Umstellungszeiten den Bereich des Pflanzenvermehrungsmaterials / Die rückwirkende Anerkennung von Umstellungs Jungpflanzen gefunden. Obwohl die entsprechende zeiten kann bei Vorliegen „amtlicher Nachweise“ Verordnung noch nicht veröffentlicht wurde, ist davon über die Teilnahme an entsprechenden Agrarumwelt- auszugehen, dass die bisherigen bewährten Rege- maßnahmen wie bisher erfolgen. In allen Fällen, lungen im Wesentlichen beibehalten werden. Eine in denen entsprechende Nachweise nicht vorliegen, Produktion von Bio-Jungpflanzen aus konventionel- ist das Verfahren aufwendiger geworden. Hier lem Vermehrungsmaterial (mit Ausnahmegenehmi- braucht es neben Karten bzw. Luftbildern der Fläche gung) wird damit auch zukünftig möglich sein. Die Nachweise über die bisherige Nutzung. Zudem Neuregelung ist insbesondere dem Engagement der müssen die Flächen im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle deutschen Vertreter im EU-Komitee für ökologische auf Risiken einer Anwendung nicht zugelassener Produktion zu verdanken. Mittel geprüft werden. Wir müssen eine ausführliche Stellungnahme erstellen und ggf. Boden- oder Bodenfruchtbarkeit / Düngung Blattproben nehmen und eine zusammenfassende Wie seither schreibt die Öko-Verordnung vor, dass Bewertung an die genehmigende Behörde (jeweils Fruchtbarkeit und biologische Aktivität des Bodens die für den ökologischen Landbau zuständige erhalten und gesteigert werden müssen Gefordert Landesbehörde) senden. Leider verteuert diese sind mehrjährige Fruchtfolgen, die obligatorisch Vorgehensweise das Verfahren in den meisten Fällen Leguminosen als Hauptfrucht oder Untersaat für erheblich, da wir den jeweils entstehenden Aufwand Fruchtfolgepflanzen und andere Gründüngungs berechnen müssen. Wir empfehlen daher in den pflanzen einschließen. meisten Fällen auf die rückwirkende Anerkennung Neu ist, dass auch im Falle der Produktion in Treib- von Umstellungszeiten zu verzichten und neue häusern oder anderen mehrjährigen Kulturen als Flächen regelgerecht in 24 Monaten (bzw. 36 Mona- Futterkulturen durch die Nutzung von Kurzzeit- ten bei Dauerkulturen) umzustellen. Gründüngungspflanzen und Leguminosen sowie die Nutzung der Pflanzenvielfalt die Bodenfruchtbarkeit gefördert werden muss. Planen Sie daher in Ge- 10 ABCERT INFO 1/2022
Verarbeitung/Handel Aromen Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Herstel- dokumentiert wird und Kontaminationen aus- lung und Verwendung von Aromen. Im Vergleich zum geschlossen werden. bisherigen Öko-Recht ist die Verwendung bestimmter Aromakategorien zukünftig nicht mehr erlaubt. Einzelhandel Während bisher die Verwendung von natürlichen Einzelhändler, die vorverpackte Produkte an Aromen und natürlichem Aromaextrakt generell und Endverbraucher abgeben, sind unverändert von ohne Mengenbeschränkung möglich war, müssen der Kontrollpflicht ausgenommen, sofern sie nicht diese nun den Kategorien 16.2, 16.3 und 16.4 der selbst erzeugen, aufbereiten, an einem anderen Aromenverordnung (EG) 1334/2008 entsprechen Ort lagern, importieren oder Tätigkeiten an Subunter- (Anhang II Teil IV Nr. 2.2.2b der Öko-VO 2018/848). nehmer vergeben. Das bedeutet, dass die natürlichen Aromen zu mind. Einzelhändler, die unverpackte Erzeugnisse / Produk- 95 % aus der namensgebenden Frucht (sogenannte te an Endkunden verkaufen (z.B. Obst und Gemüse), FTNF-Aromen, „from the named fruit“) stammen können von den Mitgliedsstaaten von der Zertifikats- müssen. Damit dürfen alle Aromen, die teilweise pflicht ausgenommen werden (Art. 35.8), sofern oder gar nicht aus dem namensgebenden Rohstoff definierte Obergrenzen nicht überschritten werden. stammen, nicht mehr in Bio-Produkte eingesetzt Mit dem Ökolandbaugesetz vom 27.07.2021 wurde werden (z.B. wird „natürliches Vanillearoma“ zu- auf nationaler Ebene festgelegt, dass eine Ausnahme gelassen sein, nicht aber ein „natürliches Aroma“ von der Kontrollpflicht dann vorliegt, wenn die ohne Angabe der Geschmacksrichtung). Nach neuem Verkäufe nicht mehr als 5.000 kg pro Jahr über Bio-Recht sind Aromen und Aromaextrakte zudem zu schreiten oder der Jahresumsatz mit unverpackten den Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs zu Bio-Produkten unter 20.000 Euro liegt. berechnen und damit mengenmäßig beschränkt (max. 5 %). Gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen Sofern Sie Aromen für Ihre Bio-Produkte verwenden, (Gastronomie, AHV (Außer-Haus-Verpflegung)) müssen Sie sich künftig vom Lieferanten bestätigen lassen, dass diese unter die genannten Kategorien Wie bisher auch können die Mitgliedsstaaten fallen (insbesondere 16.4) und Ihre Kennzeichnung nationale Vorschriften für die Arbeitsgänge in gemäß Aromenverordnung anpassen. Zur weiteren gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen Information empfehlen wir folgenden Leitfaden des erlassen. Gemäß dem neuen Ökolandbaugesetz FiBL (Leitfaden zum Einsatz von konventionellen vom 27.07.2021 wurde festgelegt, dass die gemein- Aromen in Biolebensmitteln nach der Verordnung schaftlichen Verpflegungseinrichtungen auch (EU) Nr. 2018 / 848). weiterhin unter die Kontrollpflicht fallen. Bezüglich der Regelungen für die Produktion, Kontrolle und Ein Ziel des neuen Öko-Rechts ist eine verstärkte Kennzeichnung wird eine weitere Rechtsverordnung Verwendung von ökologisch erzeugten Aromen, für erlassen. Bis diese in Kraft tritt, gelten die bisherigen deren Herstellung die neue Verordnung erstmalig Regelungen weiter (voraussichtlich bis Mitte nächs- Regeln einführt (Art. 30.5 a) ii)). Diesen zufolge muss ten Jahres). D.h. ab 01.01.2022 ändert sich für ein Bio-Aroma mind. 95 % ökologische Zutaten gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen enthalten und die aromatisierenden Bestandteile zunächst nichts. und Aromaträgerbestandteile müssen aus bio logischer Produktion stammen. Das EU-Bio-Logo darf in der Kennzeichnung und Werbung weiterhin nicht verwendet werden (Art. 2 (3) Reinigung und Desinfektion der EU-VO 2018/848). Die Angabe des deutschen Die neue Verordnung sieht erstmalig nicht nur für Bio-Siegels ist möglich. Stallungen und Anlagen für die Tierproduktion eine Positivliste für Reinigungs- und Desinfektionsmittel Exporte von Bio-Produkten aus der EU vor, sondern auch für Verarbeitungs- und Lagerstät- nach Großbritannien ab 01.07.2022 ten (Art. 24.1g)). Die Erstellung einer solchen Liste Bio-Ware, die nach EG-ÖKO-VO zertifiziert ist, wird in liegt bei der EU-Kommission. Bis zum 01.01.2024 Großbritannien weiterhin als gleichwertig anerkannt. soll die Liste verabschiedet werden. Bis dahin Ab 01.07.2022 (ursprünglich 01.07.2021) wird für den können die üblichen Mittel verwendet werden. Export von Bio-Ware nach GB ein zusätzliches Waren- Voraussetzung ist, dass der Einsatz dieser Mittel ABCERT INFO 1/2022 11
begleitdokument, ein Certificate of Inspection Einhaltung der Vorgaben für die Importe vorneh- (GB-CoI), erforderlich sein, das bei der Verzollung men, die dem Bio-Kontrollsystem unterliegen. der Bio-Ware in GB vorzulegen ist. ∙ Diese fachrechtliche Bio-Import-Kontrolle ist zum Die Ausstellung des GB-CoI erfolgt durch uns. Jahreswechsel in den Aufgabenbereich der jeweili- Voraussetzung ist, dass Sie uns einen Antrag zur gen Landesbehörde übergegangen, in deren Erstellung des GB-CoI mit ausgefülltem Entwurf des örtlicher Zuständigkeit die Verzollung stattfindet. GB-CoI (incl. Warenbegleitpapiere) übermitteln. ∙ Die Durchführung der Bio-Import-Kontrollen ist Weitere Informationen finden Sie auf unserer Voraussetzung für die abschließende Freigabe der Homepage. Ware als ökologische / biologische Sendung bzw. Teilsendung im Certificate of Inspection (COI). Import Die Bio-Import-Kontrolle umfasst die Dokumenten- Nachdem die EU-Kommission in Drittländern über prüfung, ggf. Nämlichkeitskontrollen (Stichproben) mehrere Jahre durch Überwachungen erhebliche und ggf. Warenuntersuchung (risikobasiert). Schwachstellen im Kontrollverfahren festgestellt hat, ∙ Bei grenzkontrollpflichtigen Waren findet die sollen die Vorschriften für die Einfuhr weiter ver- Prüfung generell an der Grenzkontrollstelle statt. schärft werden und gleiche Ausgangsbedingungen ∙ Bei nicht-grenzkontrollpflichtigen Waren findet die zur Überwachung der Drittlandkontrollstellen durch Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle oder am Ort die EU-Kommission geschaffen werden. Da die der Übergabe zum zollrechtlich freien Verkehr durch Vielzahl der Standards in den Drittländern die die zuständige Landesbehörde statt. Überwachung erschwert, soll das System der ∙ Nach den einschlägigen Bestimmungen haben die Anerkennung von gleichwertigen Standards für die Sendungen verantwortlichen Unternehmen abgeschafft werden. den zuständigen Landsbehörden bei Bio-Importen Das neue Importverfahren sieht daher nur noch aus Drittländern die Ankunft der Sendung mindes- zwei Möglichkeiten vor: tens einen Tag im Voraus zu melden. Sofern der Ort der Überführung bei nichtgrenzkontrollstellenpflich 1. Konforme Produkte, d.h. die Produkte, die tigen Einfuhren in anderen Bundesländern erfolgt, importiert werden sollen, entsprechen voll- ist die entsprechende Länderbehörde über die ständig den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung Einfuhr zu informieren. (Compliance, Art. 46 2018/848) Dies erfolgt in TRACES.NT durch die neue Pflicht 2. Gleichwertigkeit im Rahmen einer Handels- angabe der Ankunftsdaten in den entsprechenden vereinbarung, d.h. die Produkte stammen aus Feldern. Nach derzeitigem Stand wird die zustän einem Drittland mit einem Handelsabkommen dige Landesbehörde jedoch nicht automatisch (Equivalence under a trade agreement, durch das System über die anstehende Einfuhr Art. 47, Art. 45 i) und ii)) informiert! Wir raten daher dringend zu einer Die Verfahren für Importe, die bisher nach der Voranmeldung der Einfuhr per E-Mail. Drittlandliste (gem. Art. 33 Abs.2) und nach der ∙ Um diesem geänderten Ablauf bei der Einfuhr von Kontrollstellenliste (gem. Art. 33 Abs. 3) Bio-Produkten aus Drittländern gerecht zu werden, durchgeführt werden, sollen auslaufen: hat die EU-Kommission das COI-Formular angepasst 1. Anerkanntes Drittland und auf 31 Felder erweitert. (Equivalent third country, Art. 48) Für den Import von Bio-Erzeugnissen aus bestimmten Übergangsfrist bis 31.12.2026 vorgesehen Drittländern (sog. Importe nach Leitlinien aus China, 2. Anerkannte Drittlandkontrollstelle Ukraine, Kasachstan, Türkei, Moldawien und Russi- (Equivalent control authority or control body, Art. 57) sche Föderation, Indien) gibt es seit mehreren Jahren Übergangsfrist bis 31.12.2024 vorgesehen zusätzliche Kontrollen beim Bio-Import. Die Bepro- Weiter wurden die Regelungen zum Drittlandimport bung dieser Sendungen erfolgt in Deutschland bisher durch Durchführungsrechtsakte und Delegierte nachgelagert durch uns beim ersten Empfänger. Rechtsakte spezifiziert. Auf Bundesebene wurde vereinbart, dass es bis auf weiteres bei dieser bisherigen Verfahrensweise Ab 01.01.2022 ergeben sich folgende wesentlichen bleiben kann. Änderungen: ∙ Bei Einfuhr der Sendungen wird der Zoll ausschließ- Die zuständigen Landesbehörden haben bereits in lich die zollrechtliche Abfertigung durchführen. den letzten Wochen ansässige Importeure bezüglich Er wird nicht mehr die fachrechtliche Kontrolle der der o.g. Änderungen informiert und eine Abfrage zu den Grenzkontrollstellen bzw. Orten der Übergabe zum zollrechtlich freien Verkehr vorgenommen. Alle 12 ABCERT INFO 1/2022
Informationen sowie eine Liste der zuständigen Bitte achten Sie stets darauf uns über zertifizierungs- Landesbehörden finden Sie auf unserer Homepage. relevante Änderungen zu informieren, z.B.: • Änderung Produktsortiment Futtermittelwirtschaft Meldung von Importen aus Drittländern • Anerkennungswunsch GMP+ International Bitte melden Sie uns weiterhin alle Importvorgänge aus Drittländern (auch aus Großbritannien) rechtzeitig • Ab- / Anmeldung neuer Standorte vor der Verzollung. Senden Sie uns hierzu für jeden • Zusatzmodule FIAS oder VLOG Importvorgang die Kontrollbescheinigung per E-Mail Bitte beachten Sie die Revisionen und neuen (import@abcert.de) oder per Fax (0711-351792-200) Leitfäden mit Gültigkeit ab dem 01.01.2022. zu. Importe aus der Schweiz sind durch Sendung der Im Vorfeld stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Rechnung anzumelden. Eine nochmalige Sendung Verfügung. der Unterlagen nach der Verzollung oder bei inhaltli- chen Änderungen auf dem COI ist nicht erforderlich. IHRE ANSPRECHPARTNER*INNEN BEI UNS Futtermittel / Großhandel Dr. Pia Rosenfelder-Kuon Telefon 07 11 / 35 17 92 – 115 Futtermittel Christian Schweizer Telefon 07 11 / 35 17 92 – 124 Erzeugung/QS-GAP Bianca Grupp Telefon 07 11 / 35 17 92 – 169 Franziska Rintisch Telefon 07 11 / 35 17 92 – 125 QS Qualität und Sicherheit GmbH Luise Karl Seit 20 Jahren ist QS der führende Qualitätssicherungs- Telefon 07 11 / 35 17 92 – 116 Standard für Lebensmittel in Deutschland. Die ABCERT AG trägt zur Sicherheit dieses Systems mit der Auditierung und Zertifizierung bestimmter Teile der Lebensmittelkette bei. Mittelpunkt unserer Kontrolle und Zertifizierung ist die sinnvolle Umset- zung und Anwendung der QS-Vorgaben in der Praxis Aufgrund der unterschiedlichen Betriebsstrukturen und -größen unserer Kunden können wir hier auf weitreichende Erfahrungen zurückblicken. Wir haben das Ziel der sicheren Lebensmittel „vom Landwirt bis zur Ladentheke“ stets im Blick. Dementsprechend führen wir gerne für Sie die Auditierung und Zertifizie- rung gemäß den Vorgaben des QS-Standards in folgenden Systemketten durch: Ohne Gentechnik-Kennzeichnung • Futtermittelwirtschaft (Einzelfuttermittel- gemäß Produktions- und Prüfstandard des Ver- und Mischfutterherstellung inkl. Fahrbare bands Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) Mahl- und Mischanlagen und Kleinsterzeuger Der VLOG-Standard legt die Anforderungen für eine von Einzelfuttermitteln, Handel, Lagerung und „VLOG geprüft“-Futtermittel- bzw. „Ohne Gentech- Transport von Futtermitteln) in der Systemkette nik“-Lebensmittelerzeugung dar und dient der Fleisch und Fleischwaren Vereinheitlichung der Überprüfung der Prozess- und • QS Zusatzmodul VLOG für den Bereich Futtermittel- Qualitätssicherungssysteme. Für die Kontrolle und wirtschaft mit der Anerkennung für die VLOG-Zertifi- Zertifizierung nach diesem Standard stehen wir Ihnen zierung (Kombikontrolle) als Partner mit langjähriger Erfahrung zur Seite. • Großhandel, Landwirtschaftliche Erzeugung & Unsere Expertise erstreckt sich über alle Herstel- QS-GAP in der Systemkette Obst, Gemüse, lungs- und Verarbeitungsstufen, vom landwirtschaft- Kartoffeln lichen Primärprodukt bis zur Frischetheke im Lebens- mitteleinzelhandel. ABCERT INFO 1/2022 13
Folgende Stufen des VLOG-Standards sind Teil Bio-Siegel Hessen etc.) und Audits (QS-Erzeugung unseres Zertifizierungsportfolios: und QS-GAP) auf Erzeugerebene und erster Verarbei- • Logistik (Futter- und Lebensmittel) tungsstufe anerkannt. • Futtermittelherstellung Neu ist die Anerkennung des Standards KAT (Verein • Matrixorganisation für den Bereich Logistik für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V.). und Futtermittelherstellung Eine Regionalfenster-zertifizierte Eierpackstelle kann für die Herstellung von Regionalfenster-Produkten • Landwirtschaft & Gruppenorganisation den Rohstoff Ei (ohne Regionalfenster-Zertifizierung) Landwirtschaft von Legebetrieben und/oder Zwischenhändlern ohne • Lebensmittelverarbeitung / -aufbereitung physischen Warenkontakt zukaufen, wenn folgende • Einzelhandel – Abgabe loser tierischer Lebensmittel Voraussetzungen erfüllt sind: Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2022 der neue • Regionalfenster-Zertifizierung der Packstelle VLOG-Standard (Version 22.01) gilt. Ob sich hieraus • KAT-Zertifizierung der Packstelle für Ihr Unternehmen Änderungen ergeben, können • KAT-Zertifizierung der zugekauften Eier Sie anhand der bereitgestellten Revisionsdokumente • Legebetrieb liegt innerhalb der im Regionalfenster unter www.ohnegentechnik.org/fuer-unternehmen/ definierten Region standards/der-vlog-standard überprüfen. Seit dem 01.01.2022 gelten neue Versionen der Gerne stehen wir Ihnen zu allen Fragen rund um die Systemdokumente. Diese sowie weitere Informatio- Einführung und Umsetzung des VLOG-Standards in nen zum Regionalfenster finden Sie unter: Ihrem Unternehmen zur Verfügung. www.regionalfenster.de IHRE ANSPRECHPARTNER*INNEN BEI UNS IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN BEI UNS Simon Eisenhardt Monica Marinho Telefon 07 11 / 35 17 92 – 155 Telefon 07 11 / 35 17 92 – 118 Dr. Pia Rosenfelder-Kuon Lara von Kürten Telefon 07 11 / 35 17 92 – 115 Telefon 07 11 / 35 17 92 – 171 Regionalfenster Geografische Angaben und traditio- Das „Regionalfenster“ bietet eine transparente nelle Spezialitäten – „Geoschutz" Kennzeichnung regionaler Produkte. Es gibt Auskunft Drei Gütezeichen bestätigen die besonderen Qualitä- über die Herkunft der eingesetzten landwirtschaftli- ten und Traditionen von Erzeugnissen. Zwei von chen Zutaten, dem Ort der Verarbeitung und optional ihnen, die "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) zu den Vorstufen der Landwirtschaft. Durch das und die "geschützte geografische Angabe" (g.g.A.), neutrale Prüf- und Sicherungssystem wird die Ein- heben die enge Verbindung mit einer Region hervor, haltung der vorgegebenen Kriterien garantiert. aus der das Erzeugnis stammt. Das dritte Güte- Kriterien für das Regionalfenster sind die eindeutige zeichen, die "garantiert traditionelle Spezialität" Definition der Region und eine klare Zuordnung der (g.t.S.), weist auf ein besonderes traditionelles Zutaten sowie eine transparente und neutrale Über- Herstellungsverfahren hin. prüfung durch ein dreistufiges Prüf- und Sicherungs- system. Geprüft werden Lizenznehmer und alle Über die Homepage der EU-Kommission gelangen vorgelagerten Handels- und Verarbeitungsstufen Sie zu den Rechtsverordnungen und zur eAmbrosia- sowie Erzeuger. Bei unverpackter Ware werden Datenbank (EU-Register der geografischen Angaben) zusätzlich alle Verkaufsstätten überprüft. Die Über- mit allen eingetragenen oder im Antrag befindlichen prüfung der Anforderungen für das Regionalfenster Produktbezeichnungen. Weitere Informationen zu erfolgt jährlich und kann in Kombination mit anderen den Spezifikationen sind auch auf der Homepage Kontrollverfahren (z.B. nach EG-ÖKO-VO) erfolgen. der jeweils zuständigen Behörde oder auf unserer Homepage erhältlich. Auf Erzeuger- und Handelsebene kann die Über- prüfung im Rahmen einer Gruppenzertifizierung IHRE ANSPRECHPARTNERIN BEI UNS erfolgen. Um Mehrfachkontrollen auf den landwirt- schaftlichen Betrieben zu vermeiden, werden weitere Lea Mörgenthaler Standards (z.B. QZBW, GQB, Bio-Zeichen BW, GQH, Telefon 07 11 / 35 17 92 – 152 14 ABCERT INFO 1/2022
Sie können auch lesen