Kundeninformation 1 / 2022 - Ihr Zertifizierungspartner - bei ABCERT-WEB-DE

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Kundeninformation 1 / 2022 - Ihr Zertifizierungspartner - bei ABCERT-WEB-DE
Ihr Zertifizierungspartner

Kundeninformation 1/2022
KUNDENINFORMATION 1/2022
    INHALT

    ABCERT Kundenportal ...................................................................................................................... 4

    Akkreditierung nach der Norm ISO/IEC 17065 .................................................................................... 4

    Kontrollvorbereitung Landwirtschaft . . ............................................................................................... 4

    Meldepflichten ............................................................................................................................... 5

    Neues Bio-Recht seit 01.01.2022....................................................................................................... 5

    Integrität, Verstöße und Maßnahmenkatalog, Aktionsplan ................................................................. 5

    Vorsorgemaßnahmen ...................................................................................................................... 6

    Anwesenheit nicht zugelassener Stoffe und Verdacht ......................................................................... 7

    Zertifikat ........................................................................................................................................ 7

    Tierische Produktion ....................................................................................................................... 8

    Pflanzliche Produktion .................................................................................................................... 9

    Verarbeitung/Handel ....................................................................................................................... 11

    QS Qualität und Sicherheit GmbH .................................................................................................... 13

    Ohne Gentechnik-Kennzeichnung . . .................................................................................................. 13

    Regionalfenster ............................................................................................................................. 14

    Geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten – „Geoschutz" ................................................. 14

    Weitere Verfahren .. ......................................................................................................................... 15

    Ecotopia – Tu Gutes und rede darüber! ............................................................................................. 15

    Adressen ....................................................................................................................................... 16

2   ABCERT INFO 1/2022
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leser*innen,
als Erstes wünschen wir Ihnen, Ihren Familien und        Umsetzung und Verfestigung bei der Anwendung des
Mitarbeiter*innen in diesen anspruchsvollen Zeiten       neuen Tools in der Praxis nicht möglich. Trotz dieser
ein erfolgreiches Jahr 2022!                             erschwerten Bedingungen konnten wir dieses Projekt
                                                         erfolgreich umsetzen. Auch an dieser Stelle nochmal
Als Zweites bedanken wir uns bei Ihnen, dass Sie
                                                         Dank an Sie, unsere Kundinnen und Kunden. Sehr
bereit waren, trotz Pandemie und den damit verbun-
                                                         viele haben die Option des Kundenportals genutzt
denen Einschränkungen und Problemen, die Kon-
                                                         und die erforderlichen Dokumentationen vorbereitet.
trollen so zu ermöglichen, dass unter den gegebenen
                                                         Dies spart allen Beteiligten viel Zeit und Energie. Wir
Bedingungen eine Zertifizierung umsetzbar war.
                                                         freuen uns darauf, in diesem Jahr noch intensiver mit
Zwar hatten wir schon Übung und Erfahrung aus
                                                         diesem Tool mit Ihnen zusammen zu arbeiten.
dem Jahr 2020, dennoch waren die Kontrollen auch
im vergangenen Jahr mitunter eine Herausforderung        Ein weiteres großes Thema war und ist das neue
für alle Beteiligten.                                    Bio-Recht. Ursprünglich sollte dieses am 01.01.2021
                                                         in Kraft treten. Das Inkrafttreten wurde Ende 2020 auf
Mit viel Energie und Leidenschaft haben wir alles
                                                         01.01.2022 verlegt und das war gut so. Denn noch im
daran gesetzt, Hindernisse und Einschränkungen, die
                                                         Dezember 2021 wurden die letzten Durchführungs-
die Pandemiesituation mit sich brachte, zu überwin-
                                                         und Implementierungsrechtsakte erlassen und noch
den. Unser Ziel war und ist es, unsere Leistungen
                                                         immer stehen einzelne Klärungen aus. Wir werden
davon unabhängig in der gewohnten Qualität
                                                         Sie in dieser Kundeninformation mit weiteren Details
anzubieten. Oft ist uns das gelungen, in einzelnen
                                                         zur neuen Verordnung versorgen. Auch auf unserer
Fällen aber auch nicht. So mussten einige Kundinnen
                                                         Homepage (www.abcert.de) finden Sie immer wieder
und Kunden länger als üblich auf ihre Kontrolle oder
                                                         Neuigkeiten zur Verordnung aber auch vielen
das Zertifikat warten. Die erforderlichen Anpassun-
                                                         anderen Themen. Nutzen Sie unser Angebot!
gen bei der Kontrolle vor Ort oder in Distanz bzw.
organisatorischen Maßnahmen, um einen sicheren           Zugleich muss das nationale Recht auf der Grundlage
Büroalltag zu gewährleisten, haben dann doch zu          des neuen Bio-Rechts angepasst werden. Auch
der einen oder anderen Verzögerung geführt.              hier sind noch Baustellen offen und Aufgaben zu
                                                         erledigen. Wir werden aber alles dafür tun, dass das
Nun kommt ein neues Jahr und entgegen den
                                                         eingeführte und bewährte Kontrollverfahren erhalten
Erwartungen, werden zumindest die ersten Monate
                                                         bleibt, trotz der Unsicherheiten im rechtlichen
wiederum von der Pandemie geprägt sein. Wie auch
                                                         Rahmen.
viele von Ihnen, haben wir gelernt, unsere Planungen
so zu gestalten, dass wir auf Änderungen reagieren       Wie schon oben gesagt, planen wir mit Alternativen
können. Dies ist anspruchsvoll aber notwendig in         und unter Vorbehalt. Dies gilt auch für die BioFach-
diesen Zeiten. Wir werden wieder alles daran setzen,     Messe 2022. Wir haben uns angemeldet, um mit
dass Sie, der Kontroll- und Zertifizierungsprozess und   einem Stand präsent zu sein. Sollte die BioFach-
die damit verbundene Sicherheit und Aussagekraft         Messe 2022 stattfinden, stehen wir Ihnen gerne
nicht beeinträchtigt werden.                             zur Verfügung.
Wir hatten uns für 2021 ein großes Projekt vorgenom-     Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben, freuen
men: Die Digitalisierung des Kontrollprozesses. Auch     wir uns über Ihre Rückmeldung.
hier hat uns die Pandemie vor erhebliche Herausfor-
                                                         Bis dahin verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
derungen gestellt. Denn die Einführungsphase fiel
genau in den Lock-Down zu Beginn des vergangenen         Ihr Vorstand der ABCERT AG
Jahres. Somit waren Schulungen in Präsenz und ein        Friedrich Lettenmeier, Thomas Damm,
„Training on the job“, also die Begleitung bei der       Dr. Ulrike Harant

                                                                                           ABCERT INFO 1/2022      3
ABCERT Kundenportal
    Unser Kundenportal unterstützt Sie seit Anfang 2021      ber an insgesamt 20 Tagen in unseren Geschäfts­
    in der Vorbereitung der Bio-Kontrolle und ermöglicht     räumen in Esslingen, Augsburg, Jihlava (CZ) und
    unseren Mitarbeiter*innen die Kontrolle direkt zu        Lana (Südtirol) von unserer kompetenten und
    dokumentieren. Dort können Sie Ihre Anbauplanung,        unparteilichen Arbeit überzeugen. Nur drei dieser
    die Angaben zur Tierhaltung (Anzahl der Tiere, Ställe)   Audits fanden pandemiebedingt Remote statt.
    sowie Ihre Angaben in der Betriebsbeschreibung           Zudem führten sie über 100 Witness-Audits (Kontroll-
    aktualisieren. Zudem finden Sie im Kundenportal Ihre     begleitungen) durch, bei denen unsere Kontrolleure
    Dokumente aus den Kontrollen der Jahre 2020 und          und deren Arbeit überprüft und bewertet wurden.
    2021 sowie Ihr aktuelles Meldeformular. Auch können      Hierbei haben wir auch Hinweise zur Verbesserung
    Sie gespeicherte Flur- und Stallpläne sowie Organi-      unseres Kontrollsystems erhalten. Unsere hohe
    gramme und weitere Dokumente der Betriebsbe-             Kompetenz wurde in den zahlreichen Audits bestätigt
    schreibung eigenständig aktualisieren. Eine genaue       und ermutigt uns, diesen Weg der kontinuierlichen
    Anleitung finden Sie auf unserer Homepage unter          Verbesserung weiterzugehen.
    Service -> Kundenportal.
                                                             Neben staatlichen Stellen und Standardgebern
    Neu ist ab 2022, dass Sie direkt die Erzeugnis­          überwacht ein unabhängiges Gremium (Beirat)
    kategorien für Ihr Bio-Zertifikat auswählen können.      unsere Unparteilichkeit und gibt Rückmeldungen zu
    Die Erzeugniskategorien sind Grundlage für die Kon-      Kompetenz und Wirtschaftlichkeit. Wir haben den
    trolle und die Angaben auf Ihrem Zertifikat nach         Beirat bereits 2002 eingerichtet. Er besteht aus
    neuem Bio-Recht ab diesem Jahr. Sie finden diese         derzeit sechs, an unseren Zertifizierungstätigkeiten
    Erzeugniskategorien im Menü Betriebsbeschreibung         interessierten Parteien aus Kunden, Wettbewerbern,
    unter Datenschutz. Eine Änderung dieser Angaben          Wissenschaft, Naturschutz und Verbrauchern. Der
    stellt jedoch noch keinen geänderten Antrag auf          ABCERT Vorstand legt dem Beirat in jährlichen
    Zertifizierung dar. Diesen müssen Sie – sofern Sie       Sitzungen seine Tätigkeiten offen und beantwortet
    eine Änderung des Zertifikates vor der geplanten         Fragen zur Unparteilichkeit und Wirtschaftlichkeit.
    Kontrolle benötigen – ggf. zusammen mit einem
                                                             Die Arbeit des Beirats schafft eine wichtige Verbin-
    geänderten Meldeformular, uns direkt mitteilen.
                                                             dung zwischen den Interessen maßgeblicher, am
    Für landwirtschaftliche Betriebe stellen wir zunächst    Zertifizierungsprozess beteiligter Parteien sowie den
    für Baden-Württemberg den InVeKos-Import wieder          überwachenden und Regeln gebenden Stellen.
    zur Verfügung, sobald das Land Baden-Württemberg
    das Fiona Portal Anfang März 2022 öffnet. Bis dahin
    sind die Upload-Möglichkeiten gesperrt. Im Laufe des     Kontrollvorbereitung
    Jahres planen wir den Datenimport für weitere            Landwirtschaft
    Bundesländer bereitzustellen, um Ihnen die Vorberei-
                                                             Bitte bereiten Sie für 2022 die Regelkontrollen
    tung auf die Bio-Kontrolle zu erleichtern.
                                                             sorgfältig vor. Die Schlaglisten sind von zentraler
    Ihre Flächenänderungen können Sie zudem jederzeit        Bedeutung in der Kontrolle. Diese sollten für die
    im Kundenportal eingeben, bitte benachrichtigen Sie      angekündigte Kontrolle vollständig aktualisiert
    uns jedoch kurz, dass Sie eine Änderung gemacht          vorliegen. Bitte nutzen Sie dazu unser Kundenportal
    haben, damit wir ggf. Ihr Zertifikat anpassen können.    und soweit Ihnen dies möglich ist (aktuell in Ba-
                                                             den-Württemberg), empfehlen wir das „Hochladen“
                                                             der Schlagdaten aus Ihrem Förderantrag. Dies
    Akkreditierung nach der                                  ermöglicht den schnellen und effizienten Abgleich
    Norm ISO/IEC 17065                                       zwischen Bio und Förderschlagliste. Bitte halten Sie
                                                             grundsätzlich den Flächennutzungsnachweis für die
    Seit 2002 sind wir als Zertifizierungsstelle für
                                                             Agrarförderung bereit (digital oder in Papierform). Wir
    Produkte erfolgreich durch die Deutsche Akkreditie-
                                                             sind verpflichtet, einen Abgleich der uns benannten
    rungsstelle (DAkkS GmbH) akkreditiert. Dies ist die
                                                             Bio-Flächen mit den Flächen des Förderantrags
    Grundlage für die Zulassung durch die Bundesanstalt
                                                             durchzuführen.
    für Landwirtschaft und Ernährung (kurz BLE) im
    Bereich EG-ÖKO sowie die Zulassung für zahlreiche        Das neue Öko-Recht sieht vor, dass bei jeder
    weitere Programme in den Bereichen unverarbeitete        Kontrolle für jeweils zumindest ein Produkt eine
    und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse.        Massenbilanz- und zusätzlich eine Rückverfolgbar-
                                                             keitsprüfung vorzunehmen ist.
    In 2021 konnten sich 25 Gutachter*innen der DAkkS
    GmbH, der zuständigen Behörden und Standardge-

4   ABCERT INFO 1/2022
Die Massenbilanzprüfung ist nichts Neues – dieses        • neue Produktionszweige, Tierarten etc.
Rechenbeispiel kennen Sie aus vergangenen Kon­           • Neuflächen (diese beginnen die Umstellung
trollen. Hier ist zu prüfen, inwieweit die Mengen          erst mit Meldung)
erzeugter oder eingekaufter Produkte zu den Waren-
                                                         • Spritzschäden durch Nachbarn, Dritte, etc.
ausgängen passen. Dafür ist das Vorhandensein aller
Belege und Aufzeichnungen zur Kontrolle unabding-        • ggf. auch die Aufgabe von Betriebsteilen,
bar. Inventurdaten (für eigene Erzeugnisse, Futtermit-     Produktionsbereichen
tel, Handelsprodukte und Betriebsmittel) erleichtern     • Flächenabgabe (Achtung ggf. Förderkürzung,
die Massenbilanzprüfung. Halten Sie die erforder­          wenn der Nachbewirtschafter spritzt und die Fläche
lichen Belege bitte ebenfalls bereit.                      nicht abgemeldet wurde)
Die Rückverfolgbarkeitsprüfung beinhaltet die
Rückverfolgung von zugekauften Erzeugnissen              Neues Bio-Recht seit 01.01.2022
(Rechnungen / Lieferscheine / Zertifikate) bzw. bei      Mit unserem Informationsschreiben (per E-Mail)
verkauften Produkten die Überprüfung der Herkunft        haben wir Sie bereits im Oktober 2021 zum damali-
aller Bestandteile. Bei verarbeiteten Produkten          gen Stand der neuen Öko-Regelungen informiert.
bezieht sich dies auf alle Zutaten der jeweiligen        Eine Übersicht der Änderungen sowie die Verordnun-
Charge oder Partie.                                      gen finden Sie, soweit diese bereits veröffentlicht
Die Rückverfolgbarkeit ist lt. Lebensmittelrecht von     wurden, auf unserer Homepage unter Gesetze und
allen Lebens- und Futtermittelmittelunternehmer*in-      Verordnungen.
nen für alle Lebens- und Futtermittel zu gewährleis-     Im Folgenden möchten wir Sie über weitere Details
ten. Im Rahmen der Bio-Kontrolle kommt damit ein         und spezifische Regelungen informieren:
neuer Kontrollschwerpunkt dazu. Bei Landwirt*innen
wird die Rückverfolgbarkeit vereinfacht, wenn die
Chargen jeweils bis auf den Schlag zurückverfolgt        Integrität, Verstöße und
werden können. Dies ist insbesondere im Falle von        Maßnahmenkatalog, Aktionsplan
entstandenen Kontaminationen hilfreich, da es die
Ermittlung der Quelle der Kontamination erleichtert.     Im neuen Öko-Recht taucht der neue Begriff „Integri-
                                                         tät“ auf. Diese dient zur Abgrenzung von Verstößen.
Die Rückverfolgbarkeit kann nur anhand von Doku-
mentationen, Aufzeichnungen und Belegen geprüft          Ein Bio-Produkt gilt als „integer“, wenn bei dem
werden. Ist aufgrund fehlender Unterlagen („Buch-        Erzeugnis keine Verstöße vorliegen, die die Merkmale
führung beim Steuerberater“) eine entsprechende          des Erzeugnisses (ökologisch / biologisch oder aus
Prüfung nicht möglich, so kann die Kontrolle nicht       Umstellung) beeinträchtigen.
abgeschlossen werden und wir müssen einen                Während das bisherige Öko-Recht „Unregelmäßig­
weiteren, zusätzlichen Termin für die Kontrolle          keiten und Verstöße“ kannte, die nach der deutschen
einplanen. Halten Sie bitte ebenfalls Genehmigungen      ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung in
für konventionelle Saatgutzukäufe, Tierzukäufe oder      bestimmten Fällen zur Aberkennung führten, bringt
Eingriffe an Tieren zur Kontrolle zur Einsicht bereit.   das neue Öko-Recht eine andere Systematik mit sich:
                                                         Zukünftig gibt es nur noch die Kategorie „Verstoß“.
Meldepflichten                                           Die Verstöße werden je nach der Gefährdung der
                                                         Integrität eingeteilt in „geringfügig“, „erheblich“
Bitte denken Sie daran, uns wesentliche Änderungen       und „kritisch“.
in Ihrem Unternehmen umgehend zu melden. Dazu
gehören:                                                 Um bei der höchsten Stufe zu beginnen: Verstöße
                                                         sind kritisch, wenn die Integrität der Bio-Produkte
• neue Betriebsstätten (Ställe, Lagerstätten, etc.)      nicht gewährleistet ist, die Produktionsvorgaben
• neue Subunternehmen (Lagerung, Aufbereitung,           nicht eingehalten wurden, die Zutaten eines Produk-
  Verarbeitung) sind vor der ersten Verarbeitung         tes nicht zulässig sind oder das gesamte System
  zu melden und sofern nicht eigenständig im             im Unternehmen (Rückverfolgbarkeit, Vorsorgemaß-
  Kontrollverfahren i.d.R. zu kontrollieren, bitte       nahmen etc.) nicht funktioniert. Diese Verstöße
  melden Sie diese daher rechtzeitig.                    führen zur Untersagung jeglicher Öko-Kennzeich-
• neue Betriebszweige (z.B. Verarbeitung,                nung / -Vermarktung für das gesamte Unternehmen.
  Import, Futtermittelherstellung, Gastronomie           Die Untersagung erfolgt in jedem Fall durch die
  oder Online-Handel)                                    zuständige Landesbehörde.

                                                                                          ABCERT INFO 1/2022    5
Die erheblichen Verstöße betreffen lediglich einzelne    Was bedeutet das konkret? Zunächst muss klar sein:
    Produkte oder Kategorien und führen zur Aberken-         Diese Vorsorgemaßnahmen beziehen sich aus-
    nung der betroffenen Partien.                            schließlich auf Ihr Unternehmen. Damit ist alles, was
                                                             der Nachbar verursacht und was an Kontamination
    Die größte Änderung betrifft jedoch die geringfügigen
                                                             ubiquitär ist, was technisch unvermeidbar ist und
    Verstöße. Diese Verstöße stellen bislang die über­
                                                             was nicht in Ihrem Einflussbereich steht, außen vor.
    wiegende Mehrheit der Abweichungen dar. Hier sind
    z.B. zu nennen: auf dem Etikett fehlen Codenummer        Relevant sind hierbei lediglich Stoffgruppen, die im
    oder Herkunftsbezeichnung, ein Rezept ist nicht          Öko-Recht einen Zulassungsvorbehalt haben. Im
    aktuell, im Stall ist zu wenig eingestreut, der Geflü-   Wesentlichen sind das Pestizide, Düngemittel,
    gelauslauf ist trotz gutem Wetter verspätet zugäng-      Lebens- und Futtermittelzusatzstoffe und Verarbei-
    lich. Diese Verstöße wurden bisher mit Hinweisen         tungshilfsstoffe (Reinigungs- und Desinfektionsmittel
    oder Abmahnungen geahndet.                               erst ab 2024). Nicht gemeint sind Umweltgifte,
                                                             Mykotoxine, Schwermetalle etc.
    Nach dem neuen Öko-Recht sind nun Sie verpflich­-
    tet, wenn bei der Kontrolle entsprechendes festge-       Gerne weisen wir an dieser Stelle daraufhin, dass das
    stellt wird, einen „Aktionsplan“ zu erstellen, in dem    FiBL dazu ausführliche Merkblätter erstellt hat (zu
    Sie darlegen, wie Sie den Verstoß beheben. Dieser        finden unter: https://orgprints.org/id/eprint/42876).
    Aktionsplan muss mit einer realistischen und
                                                             Kurz zusammengefasst müssen Sie zunächst „kriti-
    angemessenen Frist versehen sein.
                                                             sche Punkte“ ermitteln. Kritische Punkte sind die,
    Um diese Regelungen möglichst unbürokratisch             an denen nicht zugelassene Stoffe und Substanzen
    abzuarbeiten, werden die Kontrolleurinnen und            auf / in Bio-Produkte gelangen können. Das sind in
    Kontrolleure bei jeder Kontrolle versuchen, festge-      der Landwirtschaft z.B. Sämaschinen, die gemein-
    stellte Verstöße möglichst sofort und vor Ort ab­        sam mit konventionell wirtschaftenden Betrieben
    zustellen, so dass möglichst wenig weiterer Aufwand      genutzt werden, oder wenn die Aussaat durch
    entsteht. Das verlangt von Ihnen die Bereitschaft        Lohnunternehmer / Maschinenring erfolgt. Hier ist
    ggf. während der Kontrolle den noch fehlenden Waren­-    beispielsweise zu prüfen, dass sich kein gebeiztes
    eingangsbeleg beim Lieferanten, eine Bestätigung         Saatgut und keine Stäube von Beizmitteln in den
    oder ähnliches anzufordern oder leicht umsetzbare        Maschinen befinden. Insbesondere Pflanzenschutz-
    Dinge (z.B. Änderungen auf Ihrer Homepage oder in        geräte, die nicht ausschließlich in Bio-Betrieben
    Dokumentenvorlagen) gleich abzuändern. Das               genutzt werden sind „kritisch“. Sie müssen mit
    bringt Sicherheit, denn das neue Öko-Recht sieht vor,    entsprechenden Mitteln und nach Anweisung
    dass geringfügige Verstöße, die nicht innerhalb einer    gereinigt werden. Auch Erntemaschinen (Mäh­
    angemessenen Frist abgestellt werden, in die Kate­­-     drescher) sind vollständig zu entleeren.
    gorie „erheblich“ hochgestuft werden müssen –
                                                             In verarbeitenden Unternehmen finden sich kritische
    und dann steht die Aberkennung der Partie im Raum.
                                                             Punkte überall dort, wo sich konventionelle mit
    Sicherlich trägt dieses, übrigens für die gesamte        ökologischen Warenströmen kreuzen und wo sich
    EU und für Drittländer geltende, strengere Verfahren     dabei Vermischungen oder Kreuzkontaminationen
    dazu bei, auch geringe Mängel schneller und              durch Stäube, Abrieb oder Flüssigkeitsreste ergeben
    nachhaltiger in den Griff zu bekommen.                   können.
                                                             Lager, die mit Lagerschutzmitteln behandelt werden
    Vorsorgemaßnahmen                                        oder in der Vergangenheit behandelt wurden, können
                                                             ebenfalls zur Kontamination von Bio-Erzeugnissen
    Alle Unternehmen müssen nun auf jeder Stufe der          beitragen und sind damit häufig kritische Punkte.
    Erzeugung, Aufbereitung und des Vertriebs Maßnah-
    men ergreifen, um Kontaminationen durch Erzeugnis-       Die Maßnahmen, die Sie an diesen kritischen
    se / Stoffe, die in der Öko-Produktion nicht zulässig    Punkten ergreifen, dokumentieren Sie bitte in
    sind, um eine Vermischung ökologischer Erzeugnisse       unserem Kundenportal in der Betriebsbeschreibung.
    mit nicht-ökologischen Erzeugnissen zu vermeiden.        Gerne können Sie diese bereits vor der Kontrolle
    Sie müssen sogenannte kritische Punkte identifizie-      eintragen (im Bereich „Basis“) und bei der Regelkont-
    ren (Gefahr von Kontamination oder Vermischung),         rolle mit Ihrer/m Kontrolleur*In durchsprechen.
    Maßnahmen festlegen und diese Maßnahmen auf              Bitte dokumentieren Sie auch stets die Durchführung
    ihre Wirksamkeit überprüfen.                             der Reinigungsmaßnahmen, Spülchargen, Trennungs-
    Sie sind damit noch stärker in der Verantwortung         maßnahmen. Diese Dokumentation kann Ihnen im
    und müssen prüfen, was Sie selbst tun können, um         Falle von nachgewiesenen Kontaminationen die
    Kontaminationen zu vermeiden.                            Bio-Kennzeichnung Ihrer Produkte sichern!

6   ABCERT INFO 1/2022
Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang auch,           Falls Sie dabei zu dem Schluss kommen, dass ein
dass die gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme im           Verdacht begründet ist, informieren Sie uns bitte
Falle von Kontaminationen, ohne dass Vorsorgemaß-         unverzüglich. Legen Sie uns dabei bitte alle Unter-
nahmen ergriffen wurden, die Aberkennung der              lagen zur Lieferung und zum Lieferanten (Warenbe-
betroffenen Partien zur Folge hat.                        gleitpapiere, Zertifikat des Lieferanten, Kontrollbe-
                                                          scheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse)
                                                          sowie zur Rückverfolgbarkeit vor (z.B. Partie, Los,
Anwesenheit nicht zugelassener                            Lagermenge, ggf. bereits verkaufte Mengen, Labor-
Stoffe und Verdacht                                       ergebnisse und Probenahmeprotokolle). Informatio-
                                                          nen über frühere Verdachtsfälle mit Bezug auf das
Bereits im alten Öko-Recht gab es Vorschriften für
                                                          Erzeugnis oder die Kontaminante und weitere
den Verdachtsfall. Sie waren verpflichtet, im Falle
                                                          relevante Unterlagen legen Sie uns ebenfalls vor.
eines Verdachts, dass eine Ware, die sich in Ihrem
Unternehmen befindet nicht den Anforderungen              Im Falle eines begründeten Verdachtes sind wir verpflich­-
entspricht, den Verdacht zu untersuchen und falls         tet, eine amtliche Untersuchung durchzuführen und
Sie diesen nicht ausräumen können, an Ihre                die Ware währenddessen zu sperren und zu isolieren.
Kontrollstelle zu melden.
                                                          Falls Sie den Verdacht mit eigener Untersuchung
Daran hat sich soweit auch im neuen Öko-Recht             ausräumen können, steht der Vermarktung des
nichts verändert. Der bisherige Art. 91 findet sich in    Erzeugnisses nichts entgegen.
der VO Nr. 2017/848 im Art. 27 wieder. Neu ist, und
                                                          Weitergehende Informationen finden Sie im Manual
das hat für viel Unsicherheit und Diskussionen
                                                          Rückstände (https://orgprints.org/id/eprint/38155).
gesorgt, Art. 28, Absatz (2). Hier wird Art. 27 wieder-
holt und für den Sonderfall „Verdacht aufgrund der
Anwesenheit nicht zugelassener Stoffe“ beschrieben.       IHRE ANSPRECHPARTNER*INNEN
In einem weiteren Artikel werden dann die Pflichten       BEI VERDACHTSFÄLLEN
des Unternehmers ausführlich beschrieben
                                                          für landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe
(VO 2021/279, Art. 1: https://eur-lex.europa.eu/
legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021R0279).              Nina Stoll nina.stoll@abcert.de
                                                          Gudrun Quarg gudrun.quarg@abcert.de
Zunächst: Falls Sie im Rahmen einer Analyse erfah-
ren, dass in einem Bio-Erzeugnis unzulässige Stoffe       für lebensmittelverarbeitende Betriebe
vorhanden sind (z.B. Pestizidspuren) entscheiden          Alexandra Nedele alexandra.nedele@abcert.de
Sie, ob daraus ein Verdacht entsteht, dass es sich        Christian Schweizer christian.schweizer@abcert.de
nicht um ein Bio-Erzeugnis handelt. Falls Sie zu dem
Schluss kommen, dass die festgestellten Kontami-
nanten für das Produkt, für die Herkunft und auch in      Zertifikat
den entsprechenden Mengen typisch sind und                Auch beim Zertifikat sieht das neue Öko-Recht
regelmäßig auch Bio-Produkte betreffen, ergibt sich       Änderungen vor: Zunächst heißt es jetzt wieder
kein Anlass für einen Verdacht. In diesem Fall            „Zertifikat“ und nicht mehr „Bescheinigung gemäß
brauchen Sie uns nicht zu informieren. Sie halten die     Artikel 29“. Das ist erfreulich!
Ergebnisse der Analyse samt Ihrer Feststellung, dass
kein Verdacht vorliegt, fest.                             Für das neue Zertifikat ist allerdings eine neue
                                                          Datengrundlage erforderlich. Bei uns wird es sich aus
Falls es sich um ungewöhnliche oder bisher unbe-          den Eintragungen in der Betriebsbeschreibung
kannte Stoffe oder untypische Konzentrationen oder        speisen, die Sie bisher schon als „Meldung der zu
Kombinationen mehrerer Wirkstoffe handelt, weshalb        zertifizierenden Produkte“ kennen. Sie finden diese
Sie den Verdacht auf seine Begründetheit überprüfen       im Kundenportal unter Betriebsbeschreibung -> Basis
wollen, gehen Sie folgendermaßen vor: Prüfen Sie,         -> Datenschutz. Das neue Zertifikat nennt Tätigkeits-
ob die Etiketten und Lieferpapiere der Ware vollstän-     bereiche und Erzeugniskategorien. Wir werden eine
dig sind und übereinstimmen. Prüfen Sie zudem,            Auswahl an verschiedenen Produkten anhängen und
ob sich die Angaben in dem vom Lieferanten vorge-         freuen uns, wenn Sie die Eintragungen schon vor der
legten Zertifikat auf das tatsächlich erworbene           Kontrolle vornehmen.
Erzeugnis beziehen. Falls der Verdacht besteht,
dass die Kontamination in Ihrem Unternehmen               Ihr neues Zertifikat werden wir Ihnen weiterhin auf
erfolgt sein könnte, so prüfen Sie alle möglichen         Papier zur Verfügung stellen. Wie bisher auch wird
Ursachen für die Kontamination.                           das Zertifikat elektronisch über unser Kundenportal,
                                                          die Datenbank der Öko-Kontrollstellen und unserer
                                                          Homepage abrufbar sein.

                                                                                             ABCERT INFO 1/2022        7
Die Bedeutung des Zertifikates bleibt gleich: Ihre       setzen (bislang nur 10 %). Imker mit weniger als
    Abnehmer vergewissern sich anhand Ihres Zertifika-       10 Völkern ein Schwarm/Königin pro Jahr.
    tes über die Zertifizierung Ihrer Produkte. Gleich-
                                                             Ausschließlich gefährdete Nutztierrassen
    zeitig benötigen Sie die Zertifikate Ihrer Lieferanten
                                                             (https://genres.de/fachportale/nutztiere/
    (wie bisher) für Ihre eigene Wareneingangskontrolle.
                                                             rote-liste-nutztierrassen) dürfen unbeschränkt ohne
    Es ist vorgesehen, dass die Zertifikate auch über        Genehmigung zugekauft werden. Hier dürfen auch
    TRACES (Trade Control and Expert System) als EU-         Säugetiere, die schon gekalbt/geworfen haben
    und weltweite Datenbank veröffentlicht werden            zugekauft werden.
    sollen. Nach heutigem Stand soll dies ab dem
    01.01.2023 erfolgen.                                     Veränderte Anforderungen an
                                                             Haltungsbedingungen
                                                             Die Anforderungen an Ausläufe für Schweine (hier
                                                             Spaltenanteil max. 50 % der Auslauffläche, Über-
    Tierische Produktion
                                                             gangszeit bis 2029) wurden ebenfalls angepasst. Für
                                                             die Geflügelhaltung wurde zusätzlich die „Veranda“
    Änderungen in den Tierhaltungs-
                                                             als geschütztes Freigelände definiert. Die Anzahl der
    anforderungen
                                                             erhöhten Ebenen in Legehennenställen wird ab
    Im neuen Bio-Recht sind nun auch weitere Tier-           01.01.2022 bei Neubauten auf zwei Ebenen be-
    arten geregelt: Für Geweihträger (Rotwild, Sikawild,     schränkt. Für bestehende Bio-Ställe gilt eine
    Damwild und Davidshirsche) gibt es jetzt detaillierte    Übergangszeit von 8 Jahren. Ebenso wurden die
    Produktionsregeln. Geregelt sind Gehegegrößen            Anforderungen für Bruderhähne und der Zugang
    und Besatzdichten.                                       zu Wasser für Wassergeflügel definiert.
    Auch für Kaninchen wurden Produktionsregeln              Tiere in Freilandhaltung müssen Zugang zu Unter-
    beschrieben. Hier sind ebenfalls die Anforderungen       ständen oder schattigen Plätzen zum Schutz vor
    an Ställe, Freigelände, Fütterung und Aufzucht           Extremwetter haben.
    formuliert.
                                                             Die bisher zulässige Endmast von Rindern im Stall für
    Die Detailregelungen finden Sie auf unserer Home-        maximal 3 Monate entfällt! Auch während der
    page in der Verordnung EG Nr. 2020/464 (oder hier:       Endmast ist ständiger Zugang zu Auslaufflächen oder
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/          Weide zu gewähren.
    ?uri=CELEX:32020R0464).
                                                             Die Anforderungen an die Anbindehaltung von
    Konventionelle Tierzukäufe                               Rindern bleiben mit Sommerweidegang und zweimal
                                                             Auslauf pro Woche außerhalb der Weidezeit gleich.
    Ab dem 01.01.2022 bedarf es für jeglichen nicht-
    ökologischen Tierzukauf einer Genehmigung. Diese         Gemeinschaftsweiden / Pensionstiere
    Genehmigung beantragen Sie bitte direkt über die
    Datenbank https://organicxlivestock.de, die vom          Die Anforderungen für Gemeinschaftsweiden und für
    FiBL im Auftrag der Bundesländer betrieben wird.         Tiere, die zeitweise auf Bio-Flächen weiden, haben
    Die Datenbank, für die Sie sich registrieren müssen,     sich geändert. Der bisherige Bezug zur Besatzdichte
    gibt auch Auskunft über das Angebot an ökologi-          wurde ersetzt, die neue Anforderung lautet:
    schen Tieren. Sie haben hier auch die Möglichkeit        Nichtökologische / nichtbiologische Tiere können
    ökologische Tiere anzubieten. Bitte bieten Sie ggf.      gemeinsam mit Bio-Tieren auf Gemeinschaftsflächen
    auch Tiere in der Datenbank zum Verkauf an. Dies         weiden oder jedes Jahr für einen begrenzten Zeitraum
    hilft den Bio-Markt für Nutztiere zu entwickeln und      ökologisches / biologisches Weideland nutzen,
    transparent zu machen.                                   sofern sie in umweltverträglicher Weise auf einer im
    Die Genehmigung der Tierzukäufe erfolgt durch die        Rahmen der Artikel 23, 25, 28, 30, 31 und 34 der
    zuständigen Behörden der jeweiligen Bundesländer.        Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 geförderten Fläche
    Die landesspezifischen Regelungen, z.B. zur zumut-       aufgezogen wurden und (gilt nur für konventionelle
    baren Entfernung eines Angebotes, sind in der            Weidetiere im Bio-Betrieb) sie sich nicht gleichzeitig
    Datenbank ebenfalls abgebildet.                          mit ökologischen / biologischen Tieren auf der
                                                             ökologisch / biologisch bewirtschafteten Fläche
    Videoanleitungen zur Nutzung der Datenbank finden        befinden. Die genannten Verweise auf die ELER-Ver-
    Sie auf der Startseite der Datenbank.                    ordnung betreffen im Einzelnen: Art. 23 Agrarforst­
    Imkereien dürfen 20 % Weiseln und nackte Schwärme        systeme, Art. 25 Investitionen zur Stärkung der
    ohne Ausnahmegenehmigung konventionell ein­              Waldökosysteme; Art. 28 Agrarumwelt und Klima-

8   ABCERT INFO 1/2022
maßnahmen, Art. 30 Natura 2000 und Wasser­              VDE Richtlinien. Bitte trennen Sie Stacheldrahtzäune
rahmenrichtlinie; Art. 31 benachteiligte Gebiete,       vom Strom.
Art. 24 Waldumwelt- und -klimaleistungen. Bitte
prüfen Sie bei Pensionstieren, ob die Tiere den         Tierbehandlungen
Anforderungen entsprechen und lassen Sie sich           Hier hat der Verordnungsgeber klargestellt: „Die
bei Gemeinschaftsweiden ebenfalls die Tierher­-         Wartezeit […] muss doppelt so lang sein wie die
kunft bestätigen.                                       gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit […] und
                                                        mindestens 48 Stunden betragen.“ Dies gilt aus-
Fütterung                                               nahmslos für alle chemisch-synthetisch-allopathi-
Bitte beachten Sie bei der Rationsgestaltung            schen Tierarzneimittel. Beim Zu- oder Verkauf von
folgende Änderungen:                                    Bio-Tieren achten Sie bitte darauf, dass die Art
                                                        und Anzahl der tierärztlichen Behandlungen mit
Der maximale Anteil zugekaufter Umstellungsware an
                                                        chemisch-synthetisch-allopathischen Arzneimitteln
der Jahresration (an der Trockenmasse) sinkt von
                                                        auf den Belegen angegeben sind, da deren Anzahl
bislang 30 % auf 25 %. Ab 01.01.2022 müssen für
                                                        wie bisher auf 1 (bei Tieren mit Produktionszyklus
Schweine und Geflügel mindestens 30 % der Futter-
                                                        unter 12 Monaten) bzw. 3 / Jahr bei langlebigen
mittel aus dem eigenen Betrieb oder der Region (bitte
                                                        Tieren begrenzt ist.
vom Futtermittelwerk bei Bezug von Alleinfutter
bestätigen lassen!) stammen (bisher galt 20 %).
                                                        Reinigung/ Desinfektion
Ab 01.01.2024 müssen für Rinder, Schafe, Ziegen,        Noch ausstehend sind die Regelungen zu den
Equiden (und Geweihträger) mindestens 70 % der          zulässigen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln für
Futtermittel aus dem eigenen Betrieb oder der Region    die tierische Produktion, hier wird die bisherige Liste
stammen (bis dahin weiterhin 60 %).                     fortgeführt (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/
Bestimmte Eiweißfuttermittel dürfen bis zu einem        DE/TXT/?uri=CELEX:32021R1165 Anhang IV). Aller-
Anteil von 5 % der Jahresration nur noch für            dings schreibt das Öko-Recht in jedem Fall die
Ferkel ≤ 35 kg und Junggeflügel aus konventioneller     Dokumentation von Desinfektionsmaßnahmen vor.
Herkunft eingesetzt werden – vorausgesetzt, entspre-    Bitte dokumentieren Sie daher mit welchen Mitteln
chende Futtermittel sind ökologisch nicht verfügbar.    sie zu welchem Zeitpunkt Tierhaltungseinrichtungen
                                                        reinigen und desinfizieren.
Weide
Das neue Öko-Recht sieht wie bisher vor, dass
Pflanzenfresser Weidezugang bekommen. Derzeit           Pflanzliche Produktion
werden zu diesem Thema Diskussionen zwischen der
europäischen Kommission und Deutschland geführt.        Anbau
Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass Pflan-
zenfresser immer dann Zugang zur Weide haben            Die bodengebundene Pflanzenproduktion wird
sollen, wenn Bodenzustand und Witterung dies            konkretisiert und erfolgt grundsätzlich „in lebendi-
zulassen. Damit wäre eine Haltung von Pflanzen­         gem Boden in Verbindung mit dem Unterboden und
fressern, die ausschließlich auf Zugang zu einem        Gestein“.
befestigten Auslauf basiert, nicht mehr öko-fähig.      Davon ausgenommen sind Zierpflanzen und Kräuter
Noch sind die Diskussionen nicht beendet, es ist        in Töpfen, die dem Endverbraucher in den Töpfen
aber zumindest mittelfristig mit einem stärkeren        verkauft werden, sowie Sämlinge und Setzlinge in
Schwerpunkt auf der Weide zu rechnen. Bitte prüfen      Töpfen für die weitere Umpflanzung (Jungpflanzen).
Sie daher, ob und ggf. in welchem Maß in Ihrem          Die ist keine Änderung zur bisherigen Praxis in
Betrieb geweidet werden kann. Da nach den Diskus-       Deutschland.
sionen zwischen der EU-Kommission und Österreich
nicht damit zu rechnen sein wird, dass befestigte       Weiterhin können nach wie vor Chicoréesprossen in
Ausläufe für Rinder, Schafe, Ziegen dauerhaft           Wasser oder Substrat getrieben werden.
genügen, empfehlen wir derzeit keine Investitionen      Andere Kulturen auf Tischen oder in Töpfen, wie die
in befestigte Ausläufe, falls diese nicht zusätzlich    Tulpentreiberei zur Gewinnung von Schnitttulpen
zur Weide gewährt werden sollen.                        oder die Schnittlauchtreiberei zur Gewinnung von
Wir weisen im Zusammenhang mit der Weide                Bundschnittlauch sind nicht mehr zulässig!
nochmals daraufhin, dass Stacheldrahtzäune nicht
unter Strom gesetzt werden dürfen! Dies ist eindeutig
nicht tiergerecht und entspricht im Übrigen nicht den

                                                                                          ABCERT INFO 1/2022      9
Saatgut und Vermehrungsmaterial
     Zugekauftes Umstellungssaatgut kann nur noch bei        wächshäusern und in Dauerkulturen Gründüngung
     nachgewiesener Nichtverfügbarkeit von Öko-Saatgut       und/oder Leguminosen ein und überprüfen Sie ihre
     (über die Datenbank organicxseeds.de) verwendet         Fruchtfolge!
     werden. Eigenes Saatgut aus der Umstellung, das
     mindestens 12 Monate nach Umstellungsbeginn             Pflanzenschutz
     geerntet wird, kann uneingeschränkt im eigenen          Im Bereich Pflanzenschutzmittel gibt es keine
     Betrieb eingesetzt werden.                              wesentlichen Änderungen. Der Einsatz der „Grund-
     Eigenes Saatgut aus dem ersten Umstellungsjahr          stoffe“ (Essig, Molke, Bier, Zwiebelextrakt, Calcium­
     (Ernte vor Ablauf der ersten 12 Umstellungsmonate)      hydroxid, Wasserstoffperoxid, Natriumhydrogen­-
     darf nur mit Ausnahmegenehmigung für konventio-         carbonat etc.) ist nur unter den in der Pestizid-
     nelles Saatgut im Betrieb eingesetzt werden.            datenbank der EU festgelegten Bedingungen/
                                                             Einschränkungen zulässig.
     Bei Saatgutmischungen ist die Lage schwierig.
     Zwar kann eine Saatgutmischung auch mit bis zu          Weiterhin ist keine Anwendung dieser Stoffe
     30 % konv. Anteilen als Bio-Mischung gekennzeich-       als Herbizide zulässig.
     net werden, allerdings würde nach derzeitiger
     Rechtsauffassung der Verwender eine Genehmigung         Reinigung und Desinfektion
     vor der Aussaat benötigen, so dass die meisten          Reinigungs- und Desinfektionsmittel für den Bereich
     Saatguthersteller nur noch reine Bio-Mischungen         der pflanzlichen Produktion sind noch nicht geregelt,
     anbieten werden.                                        die Anhangslisten für diese Stoffe stehen noch aus.
     Auch weiterhin werden Ausnahmegenehmigungen             Einstweilen können, soweit erforderlich, die üblichen
     für konventionelles Saatgut über die Datenbank          Mittel verwendet werden. Bitte dokumentieren Sie
     organicxseeds.de beantragt. In die Datenbank wird       auch hier, was wann mit welchen Mitteln gereinigt/
     auch das Genehmigungsverfahren für vegetatives          desinfiziert wird.
     Vermehrungsmaterial integriert werden.
                                                             Rückwirkende Anerkennung
     Inzwischen wurde ein tragfähiger Kompromiss für         von Umstellungszeiten
     den Bereich des Pflanzenvermehrungsmaterials /
                                                             Die rückwirkende Anerkennung von Umstellungs­
     Jungpflanzen gefunden. Obwohl die entsprechende
                                                             zeiten kann bei Vorliegen „amtlicher Nachweise“
     Verordnung noch nicht veröffentlicht wurde, ist davon
                                                             über die Teilnahme an entsprechenden Agrarumwelt-
     auszugehen, dass die bisherigen bewährten Rege-
                                                             maßnahmen wie bisher erfolgen. In allen Fällen,
     lungen im Wesentlichen beibehalten werden. Eine
                                                             in denen entsprechende Nachweise nicht vorliegen,
     Produktion von Bio-Jungpflanzen aus konventionel-
                                                             ist das Verfahren aufwendiger geworden. Hier
     lem Vermehrungsmaterial (mit Ausnahmegenehmi-
                                                             braucht es neben Karten bzw. Luftbildern der Fläche
     gung) wird damit auch zukünftig möglich sein. Die
                                                             Nachweise über die bisherige Nutzung. Zudem
     Neuregelung ist insbesondere dem Engagement der
                                                             müssen die Flächen im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle
     deutschen Vertreter im EU-Komitee für ökologische
                                                             auf Risiken einer Anwendung nicht zugelassener
     Produktion zu verdanken.
                                                             Mittel geprüft werden. Wir müssen eine ausführliche
                                                             Stellungnahme erstellen und ggf. Boden- oder
     Bodenfruchtbarkeit / Düngung
                                                             Blattproben nehmen und eine zusammenfassende
     Wie seither schreibt die Öko-Verordnung vor, dass       Bewertung an die genehmigende Behörde (jeweils
     Fruchtbarkeit und biologische Aktivität des Bodens      die für den ökologischen Landbau zuständige
     erhalten und gesteigert werden müssen Gefordert         Landesbehörde) senden. Leider verteuert diese
     sind mehrjährige Fruchtfolgen, die obligatorisch        Vorgehensweise das Verfahren in den meisten Fällen
     Leguminosen als Hauptfrucht oder Untersaat für          erheblich, da wir den jeweils entstehenden Aufwand
     Fruchtfolgepflanzen und andere Gründüngungs­            berechnen müssen. Wir empfehlen daher in den
     pflanzen einschließen.                                  meisten Fällen auf die rückwirkende Anerkennung
     Neu ist, dass auch im Falle der Produktion in Treib-    von Umstellungszeiten zu verzichten und neue
     häusern oder anderen mehrjährigen Kulturen als          Flächen regelgerecht in 24 Monaten (bzw. 36 Mona-
     Futterkulturen durch die Nutzung von Kurzzeit-          ten bei Dauerkulturen) umzustellen.
     Gründüngungspflanzen und Leguminosen sowie die
     Nutzung der Pflanzenvielfalt die Bodenfruchtbarkeit
     gefördert werden muss. Planen Sie daher in Ge-

10   ABCERT INFO 1/2022
Verarbeitung/Handel
Aromen
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Herstel-     dokumentiert wird und Kontaminationen aus-
lung und Verwendung von Aromen. Im Vergleich zum          geschlossen werden.
bisherigen Öko-Recht ist die Verwendung bestimmter
Aromakategorien zukünftig nicht mehr erlaubt.             Einzelhandel
Während bisher die Verwendung von natürlichen             Einzelhändler, die vorverpackte Produkte an
Aromen und natürlichem Aromaextrakt generell und          Endverbraucher abgeben, sind unverändert von
ohne Mengenbeschränkung möglich war, müssen               der Kontrollpflicht ausgenommen, sofern sie nicht
diese nun den Kategorien 16.2, 16.3 und 16.4 der          selbst erzeugen, aufbereiten, an einem anderen
Aromenverordnung (EG) 1334/2008 entsprechen               Ort lagern, importieren oder Tätigkeiten an Subunter-
(Anhang II Teil IV Nr. 2.2.2b der Öko-VO 2018/848).       nehmer vergeben.
Das bedeutet, dass die natürlichen Aromen zu mind.        Einzelhändler, die unverpackte Erzeugnisse / Produk-
95 % aus der namensgebenden Frucht (sogenannte            te an Endkunden verkaufen (z.B. Obst und Gemüse),
FTNF-Aromen, „from the named fruit“) stammen              können von den Mitgliedsstaaten von der Zertifikats-
müssen. Damit dürfen alle Aromen, die teilweise           pflicht ausgenommen werden (Art. 35.8), sofern
oder gar nicht aus dem namensgebenden Rohstoff            definierte Obergrenzen nicht überschritten werden.
stammen, nicht mehr in Bio-Produkte eingesetzt            Mit dem Ökolandbaugesetz vom 27.07.2021 wurde
werden (z.B. wird „natürliches Vanillearoma“ zu­-         auf nationaler Ebene festgelegt, dass eine Ausnahme
gelassen sein, nicht aber ein „natürliches Aroma“         von der Kontrollpflicht dann vorliegt, wenn die
ohne Angabe der Geschmacksrichtung). Nach neuem           Verkäufe nicht mehr als 5.000 kg pro Jahr über­
Bio-Recht sind Aromen und Aromaextrakte zudem zu          schreiten oder der Jahresumsatz mit unverpackten
den Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs zu             Bio-Produkten unter 20.000 Euro liegt.
berechnen und damit mengenmäßig beschränkt
(max. 5 %).                                               Gemeinschaftliche
                                                          Verpflegungseinrichtungen
Sofern Sie Aromen für Ihre Bio-Produkte verwenden,
                                                          (Gastronomie, AHV (Außer-Haus-Verpflegung))
müssen Sie sich künftig vom Lieferanten bestätigen
lassen, dass diese unter die genannten Kategorien         Wie bisher auch können die Mitgliedsstaaten
fallen (insbesondere 16.4) und Ihre Kennzeichnung         nationale Vorschriften für die Arbeitsgänge in
gemäß Aromenverordnung anpassen. Zur weiteren             gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen
Information empfehlen wir folgenden Leitfaden des         erlassen. Gemäß dem neuen Ökolandbaugesetz
FiBL (Leitfaden zum Einsatz von konventionellen           vom 27.07.2021 wurde festgelegt, dass die gemein-
Aromen in Biolebensmitteln nach der Verordnung            schaftlichen Verpflegungseinrichtungen auch
(EU) Nr. 2018 / 848).                                     weiterhin unter die Kontrollpflicht fallen. Bezüglich
                                                          der Regelungen für die Produktion, Kontrolle und
Ein Ziel des neuen Öko-Rechts ist eine verstärkte
                                                          Kennzeichnung wird eine weitere Rechtsverordnung
Verwendung von ökologisch erzeugten Aromen, für
                                                          erlassen. Bis diese in Kraft tritt, gelten die bisherigen
deren Herstellung die neue Verordnung erstmalig
                                                          Regelungen weiter (voraussichtlich bis Mitte nächs-
Regeln einführt (Art. 30.5 a) ii)). Diesen zufolge muss
                                                          ten Jahres). D.h. ab 01.01.2022 ändert sich für
ein Bio-Aroma mind. 95 % ökologische Zutaten
                                                          gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen
enthalten und die aromatisierenden Bestandteile
                                                          zunächst nichts.
und Aromaträgerbestandteile müssen aus bio­
logischer Produktion stammen.                             Das EU-Bio-Logo darf in der Kennzeichnung und
                                                          Werbung weiterhin nicht verwendet werden (Art. 2 (3)
Reinigung und Desinfektion                                der EU-VO 2018/848). Die Angabe des deutschen
Die neue Verordnung sieht erstmalig nicht nur für         Bio-Siegels ist möglich.
Stallungen und Anlagen für die Tierproduktion eine
Positivliste für Reinigungs- und Desinfektionsmittel      Exporte von Bio-Produkten aus der EU
vor, sondern auch für Verarbeitungs- und Lagerstät-       nach Großbritannien ab 01.07.2022
ten (Art. 24.1g)). Die Erstellung einer solchen Liste     Bio-Ware, die nach EG-ÖKO-VO zertifiziert ist, wird in
liegt bei der EU-Kommission. Bis zum 01.01.2024           Großbritannien weiterhin als gleichwertig anerkannt.
soll die Liste verabschiedet werden. Bis dahin            Ab 01.07.2022 (ursprünglich 01.07.2021) wird für den
können die üblichen Mittel verwendet werden.              Export von Bio-Ware nach GB ein zusätzliches Waren­-
Voraussetzung ist, dass der Einsatz dieser Mittel

                                                                                             ABCERT INFO 1/2022       11
begleitdokument, ein Certificate of Inspection                Einhaltung der Vorgaben für die Importe vorneh-
     (GB-CoI), erforderlich sein, das bei der Verzollung           men, die dem Bio-Kontrollsystem unterliegen.
     der Bio-Ware in GB vorzulegen ist.                           ∙ Diese fachrechtliche Bio-Import-Kontrolle ist zum
     Die Ausstellung des GB-CoI erfolgt durch uns.                  Jahreswechsel in den Aufgabenbereich der jeweili-
     Voraussetzung ist, dass Sie uns einen Antrag zur               gen Landesbehörde übergegangen, in deren
     Erstellung des GB-CoI mit ausgefülltem Entwurf des             örtlicher Zuständigkeit die Verzollung stattfindet.
     GB-CoI (incl. Warenbegleitpapiere) übermitteln.              ∙ Die Durchführung der Bio-Import-Kontrollen ist
     Weitere Informationen finden Sie auf unserer                   Voraussetzung für die abschließende Freigabe der
     Homepage.                                                      Ware als ökologische / biologische Sendung bzw.
                                                                    Teilsendung im Certificate of Inspection (COI).
     Import                                                         Die Bio-Import-Kontrolle umfasst die Dokumenten-
     Nachdem die EU-Kommission in Drittländern über                 prüfung, ggf. Nämlichkeitskontrollen (Stichproben)
     mehrere Jahre durch Überwachungen erhebliche                   und ggf. Warenuntersuchung (risikobasiert).
     Schwachstellen im Kontrollverfahren festgestellt hat,        ∙ Bei grenzkontrollpflichtigen Waren findet die
     sollen die Vorschriften für die Einfuhr weiter ver-            Prüfung generell an der Grenzkontrollstelle statt.
     schärft werden und gleiche Ausgangsbedingungen               ∙ Bei nicht-grenzkontrollpflichtigen Waren findet die
     zur Überwachung der Drittlandkontrollstellen durch             Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle oder am Ort
     die EU-Kommission geschaffen werden. Da die                    der Übergabe zum zollrechtlich freien Verkehr durch
     Vielzahl der Standards in den Drittländern die                 die zuständige Landesbehörde statt.
     Überwachung erschwert, soll das System der                   ∙ Nach den einschlägigen Bestimmungen haben die
     Anerkennung von gleichwertigen Standards                       für die Sendungen verantwortlichen Unternehmen
     abgeschafft werden.                                            den zuständigen Landsbehörden bei Bio-Importen
     Das neue Importverfahren sieht daher nur noch                  aus Drittländern die Ankunft der Sendung mindes-
     zwei Möglichkeiten vor:                                        tens einen Tag im Voraus zu melden. Sofern der Ort
                                                                    der Überführung bei nichtgrenzkontrollstellenpflich­
     1. Konforme Produkte, d.h. die Produkte, die
                                                                    tigen Einfuhren in anderen Bundesländern erfolgt,
        importiert werden sollen, entsprechen voll-
                                                                    ist die entsprechende Länderbehörde über die
        ständig den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung
                                                                    Einfuhr zu informieren.
        (Compliance, Art. 46 2018/848)
                                                                    Dies erfolgt in TRACES.NT durch die neue Pflicht­
     2. Gleichwertigkeit im Rahmen einer Handels-                   angabe der Ankunftsdaten in den entsprechenden
        vereinbarung, d.h. die Produkte stammen aus                 Feldern. Nach derzeitigem Stand wird die zustän­
        einem Drittland mit einem Handelsabkommen                   dige Landesbehörde jedoch nicht automatisch
        (Equivalence under a trade agreement,                       durch das System über die anstehende Einfuhr
        Art. 47, Art. 45 i) und ii))                                informiert! Wir raten daher dringend zu einer
     Die Verfahren für Importe, die bisher nach der                 Voranmeldung der Einfuhr per E-Mail.
     Drittlandliste (gem. Art. 33 Abs.2) und nach der             ∙ Um diesem geänderten Ablauf bei der Einfuhr von
     Kontrollstellenliste (gem. Art. 33 Abs. 3)                     Bio-Produkten aus Drittländern gerecht zu werden,
     durchgeführt werden, sollen auslaufen:                         hat die EU-Kommission das COI-Formular angepasst
     1. Anerkanntes Drittland                                       und auf 31 Felder erweitert.
        (Equivalent third country, Art. 48)                       Für den Import von Bio-Erzeugnissen aus bestimmten
        Übergangsfrist bis 31.12.2026 vorgesehen                  Drittländern (sog. Importe nach Leitlinien aus China,
     2. Anerkannte Drittlandkontrollstelle                        Ukraine, Kasachstan, Türkei, Moldawien und Russi-
        (Equivalent control authority or control body, Art. 57)   sche Föderation, Indien) gibt es seit mehreren Jahren
        Übergangsfrist bis 31.12.2024 vorgesehen                  zusätzliche Kontrollen beim Bio-Import. Die Bepro-
     Weiter wurden die Regelungen zum Drittlandimport             bung dieser Sendungen erfolgt in Deutschland bisher
     durch Durchführungsrechtsakte und Delegierte                 nachgelagert durch uns beim ersten Empfänger.
     Rechtsakte spezifiziert.                                     Auf Bundesebene wurde vereinbart, dass es bis auf
                                                                  weiteres bei dieser bisherigen Verfahrensweise
     Ab 01.01.2022 ergeben sich folgende wesentlichen
                                                                  bleiben kann.
     Änderungen:
     ∙ Bei Einfuhr der Sendungen wird der Zoll ausschließ-        Die zuständigen Landesbehörden haben bereits in
       lich die zollrechtliche Abfertigung durchführen.           den letzten Wochen ansässige Importeure bezüglich
       Er wird nicht mehr die fachrechtliche Kontrolle der        der o.g. Änderungen informiert und eine Abfrage zu
                                                                  den Grenzkontrollstellen bzw. Orten der Übergabe
                                                                  zum zollrechtlich freien Verkehr vorgenommen. Alle

12   ABCERT INFO 1/2022
Informationen sowie eine Liste der zuständigen             Bitte achten Sie stets darauf uns über zertifizierungs-
Landesbehörden finden Sie auf unserer Homepage.            relevante Änderungen zu informieren, z.B.:
                                                           • Änderung Produktsortiment Futtermittelwirtschaft
Meldung von Importen aus Drittländern
                                                           • Anerkennungswunsch GMP+ International
Bitte melden Sie uns weiterhin alle Importvorgänge
aus Drittländern (auch aus Großbritannien) rechtzeitig     • Ab- / Anmeldung neuer Standorte
vor der Verzollung. Senden Sie uns hierzu für jeden        • Zusatzmodule FIAS oder VLOG
Importvorgang die Kontrollbescheinigung per E-Mail         Bitte beachten Sie die Revisionen und neuen
(import@abcert.de) oder per Fax (0711-351792-200)          Leitfäden mit Gültigkeit ab dem 01.01.2022.
zu. Importe aus der Schweiz sind durch Sendung der         Im Vorfeld stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur
Rechnung anzumelden. Eine nochmalige Sendung               Verfügung.
der Unterlagen nach der Verzollung oder bei inhaltli-
chen Änderungen auf dem COI ist nicht erforderlich.        IHRE ANSPRECHPARTNER*INNEN BEI UNS
                                                           Futtermittel / Großhandel
                                                           Dr. Pia Rosenfelder-Kuon
                                                           Telefon 07 11 / 35 17 92 – 115
                                                           Futtermittel
                                                           Christian Schweizer
                                                           Telefon 07 11 / 35 17 92 – 124
                                                           Erzeugung/QS-GAP
                                                           Bianca Grupp
                                                           Telefon 07 11 / 35 17 92 – 169
                                                           Franziska Rintisch
                                                           Telefon 07 11 / 35 17 92 – 125
QS Qualität und Sicherheit GmbH                            Luise Karl
Seit 20 Jahren ist QS der führende Qualitätssicherungs-    Telefon 07 11 / 35 17 92 – 116
Standard für Lebensmittel in Deutschland. Die
ABCERT AG trägt zur Sicherheit dieses Systems mit
der Auditierung und Zertifizierung bestimmter Teile
der Lebensmittelkette bei. Mittelpunkt unserer
Kontrolle und Zertifizierung ist die sinnvolle Umset-
zung und Anwendung der QS-Vorgaben in der Praxis
Aufgrund der unterschiedlichen Betriebsstrukturen
und -größen unserer Kunden können wir hier auf
weitreichende Erfahrungen zurückblicken. Wir haben
das Ziel der sicheren Lebensmittel „vom Landwirt bis
zur Ladentheke“ stets im Blick. Dementsprechend
führen wir gerne für Sie die Auditierung und Zertifizie-
rung gemäß den Vorgaben des QS-Standards in
folgenden Systemketten durch:                              Ohne Gentechnik-Kennzeichnung
• Futtermittelwirtschaft (Einzelfuttermittel-              gemäß Produktions- und Prüfstandard des Ver-
  und Mischfutterherstellung inkl. Fahrbare                bands Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG)
  Mahl- und Mischanlagen und Kleinsterzeuger               Der VLOG-Standard legt die Anforderungen für eine
  von Einzelfuttermitteln, Handel, Lagerung und            „VLOG geprüft“-Futtermittel- bzw. „Ohne Gentech-
  Transport von Futtermitteln) in der Systemkette          nik“-Lebensmittelerzeugung dar und dient der
  Fleisch und Fleischwaren                                 Vereinheitlichung der Überprüfung der Prozess- und
• QS Zusatzmodul VLOG für den Bereich Futtermittel-        Qualitätssicherungssysteme. Für die Kontrolle und
  wirtschaft mit der Anerkennung für die VLOG-Zertifi-     Zertifizierung nach diesem Standard stehen wir Ihnen
  zierung (Kombikontrolle)                                 als Partner mit langjähriger Erfahrung zur Seite.
• Großhandel, Landwirtschaftliche Erzeugung &              Unsere Expertise erstreckt sich über alle Herstel-
  QS-GAP in der Systemkette Obst, Gemüse,                  lungs- und Verarbeitungsstufen, vom landwirtschaft-
  Kartoffeln                                               lichen Primärprodukt bis zur Frischetheke im Lebens-
                                                           mitteleinzelhandel.

                                                                                             ABCERT INFO 1/2022      13
Folgende Stufen des VLOG-Standards sind Teil             Bio-Siegel Hessen etc.) und Audits (QS-Erzeugung
     unseres Zertifizierungsportfolios:                       und QS-GAP) auf Erzeugerebene und erster Verarbei-
     • Logistik (Futter- und Lebensmittel)                    tungsstufe anerkannt.
     • Futtermittelherstellung                                Neu ist die Anerkennung des Standards KAT (Verein
     • Matrixorganisation für den Bereich Logistik            für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V.).
       und Futtermittelherstellung                            Eine Regionalfenster-zertifizierte Eierpackstelle kann
                                                              für die Herstellung von Regionalfenster-Produkten
     • Landwirtschaft & Gruppenorganisation
                                                              den Rohstoff Ei (ohne Regionalfenster-Zertifizierung)
       Landwirtschaft
                                                              von Legebetrieben und/oder Zwischenhändlern ohne
     • Lebensmittelverarbeitung / -aufbereitung               physischen Warenkontakt zukaufen, wenn folgende
     • Einzelhandel – Abgabe loser tierischer Lebensmittel    Voraussetzungen erfüllt sind:
     Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2022 der neue      • Regionalfenster-Zertifizierung der Packstelle
     VLOG-Standard (Version 22.01) gilt. Ob sich hieraus      • KAT-Zertifizierung der Packstelle
     für Ihr Unternehmen Änderungen ergeben, können           • KAT-Zertifizierung der zugekauften Eier
     Sie anhand der bereitgestellten Revisionsdokumente
                                                              • Legebetrieb liegt innerhalb der im Regionalfenster
     unter www.ohnegentechnik.org/fuer-unternehmen/
                                                                definierten Region
     standards/der-vlog-standard überprüfen.
                                                              Seit dem 01.01.2022 gelten neue Versionen der
     Gerne stehen wir Ihnen zu allen Fragen rund um die
                                                              Systemdokumente. Diese sowie weitere Informatio-
     Einführung und Umsetzung des VLOG-Standards in
                                                              nen zum Regionalfenster finden Sie unter:
     Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
                                                              www.regionalfenster.de
     IHRE ANSPRECHPARTNER*INNEN BEI UNS
                                                              IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN BEI UNS
     Simon Eisenhardt
                                                              Monica Marinho
     Telefon 07 11 / 35 17 92 – 155
                                                              Telefon 07 11 / 35 17 92 – 118
     Dr. Pia Rosenfelder-Kuon
                                                              Lara von Kürten
     Telefon 07 11 / 35 17 92 – 115
                                                              Telefon 07 11 / 35 17 92 – 171

     Regionalfenster                                          Geografische Angaben und traditio-
     Das „Regionalfenster“ bietet eine transparente           nelle Spezialitäten – „Geoschutz"
     Kennzeichnung regionaler Produkte. Es gibt Auskunft
                                                              Drei Gütezeichen bestätigen die besonderen Qualitä-
     über die Herkunft der eingesetzten landwirtschaftli-
                                                              ten und Traditionen von Erzeugnissen. Zwei von
     chen Zutaten, dem Ort der Verarbeitung und optional
                                                              ihnen, die "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.)
     zu den Vorstufen der Landwirtschaft. Durch das
                                                              und die "geschützte geografische Angabe" (g.g.A.),
     neutrale Prüf- und Sicherungssystem wird die Ein­-
                                                              heben die enge Verbindung mit einer Region hervor,
     haltung der vorgegebenen Kriterien garantiert.
                                                              aus der das Erzeugnis stammt. Das dritte Güte-
     Kriterien für das Regionalfenster sind die eindeutige
                                                              zeichen, die "garantiert traditionelle Spezialität"
     Definition der Region und eine klare Zuordnung der
                                                              (g.t.S.), weist auf ein besonderes traditionelles
     Zutaten sowie eine transparente und neutrale Über-
                                                              Herstellungsverfahren hin.
     prüfung durch ein dreistufiges Prüf- und Sicherungs-
     system. Geprüft werden Lizenznehmer und alle             Über die Homepage der EU-Kommission gelangen
     vorgelagerten Handels- und Verarbeitungsstufen           Sie zu den Rechtsverordnungen und zur eAmbrosia-
     sowie Erzeuger. Bei unverpackter Ware werden             Datenbank (EU-Register der geografischen Angaben)
     zusätzlich alle Verkaufsstätten überprüft. Die Über­­-   mit allen eingetragenen oder im Antrag befindlichen
     prüfung der Anforderungen für das Regionalfenster        Produktbezeichnungen. Weitere Informationen zu
     erfolgt jährlich und kann in Kombination mit anderen     den Spezifikationen sind auch auf der Homepage
     Kontrollverfahren (z.B. nach EG-ÖKO-VO) erfolgen.        der jeweils zuständigen Behörde oder auf unserer
                                                              Homepage erhältlich.
     Auf Erzeuger- und Handelsebene kann die Über-
     prüfung im Rahmen einer Gruppenzertifizierung            IHRE ANSPRECHPARTNERIN BEI UNS
     erfolgen. Um Mehrfachkontrollen auf den landwirt-
     schaftlichen Betrieben zu vermeiden, werden weitere      Lea Mörgenthaler
     Standards (z.B. QZBW, GQB, Bio-Zeichen BW, GQH,          Telefon 07 11 / 35 17 92 – 152

14   ABCERT INFO 1/2022
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