Versicherungsbedingungen Visa Premium, Visa Gold und Visa Prepaid Gold 07141 16-755500
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Versicherungsbedingungen Visa Premium, Visa Gold und Visa Prepaid Gold. mmer: rre Servicenu ervice/Kartenspe tunde ns 24-S 755500 07141 16-
Im Allgemeinen Teil der nachstehenden Versicherungsbedin- gungen finden Sie diejenigen Versicherungsbedingungen, die für alle Versicherungsprodukte gelten. Ergänzungen oder Ab- weichungen zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen werden in den Besonderen Versicherungsbedingungen für die einzelnen Versicherungsprodukte geregelt und finden ent- sprechend Anwendung. Bitte lesen Sie daher die Allgemeinen Versicherungsbedingungen nebst den Besonderen Versiche- rungsbedingungen für das jeweilige Versicherungsprodukt sorgfältig durch. INHALT I. ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN 1 Vertragsparteien 6 2 Zeitliche Bestimmung der Versicherung 7 3 Beitragszahlung 8 4 Berechtigte, Geltendmachung von Rechten, 8 Aufrechnungsverbot 5 Leistung der Entschädigung 9 6 Sanktionsklausel 9 7 Allgemeine Ausschlüsse 9 8 Allgemeine Obliegenheiten 10 9 Obliegenheitsverletzung 10 10 Anderweitige Versicherung, Subsidiarität 11 11 Ansprüche gegen Dritte 11 12 Abtretung 11 13 Anzeige von Willenserklärungen 12 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand 12 15 Gesetzliche Verjährung 12 II. BESONDERE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN zu der Best Price Garantie 13 zur Internet-Rechtsschutz-Versicherung 18 zu der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung inkl. 27 Reise-Abbruch-Versicherung zu der Reise-Service-Versicherung 32 zu der Auslandsreise-Krankenversicherung 39 für Familien zu der Auslandsreise-Gepäckversicherung 44
Produktübersicht Versicherungs- Selbst- Ihre Versicherungsprodukte Versicherer Kurzbeschreibung summen behalte Gemeinsame Leistungen der Visa Gold, Visa Prepaid Gold und Visa Premium Karte Best Price Garantie 500 EUR/ keine Chubb Insur- Erstattung der Preisdifferenz zwischen dem tatsächlich zwei Schäden p.a. ance Company bezahlten und dem günstigeren Preis. of Europe SE Internet-Rechtsschutz-Versicherung Versicherungs- keine ROLAND Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahr- summe beträgt Rechtsschutz- nehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen 50.000 EUR Versicherung Verträgen im privaten Bereich, die über das Internet AG abgeschlossen werden einschließlich der Online-Anmie- tung. Zusätzliche Leistungen der Visa Premium Karte Reise-Rücktrittskosten-Versicherung 10.500 EUR/ 100 EUR je Chubb Insur- Der Versicherer leistet Entschädigung bei Nichtantritt/ inkl. Reise-Abbruch-Versicherung 5.200 EUR Schaden/ ance Company verspätetem Antritt/bei Abbruch der Reise für die dem nur für den Versiche- of Europe SE Reiseunternehmen oder einem anderen vom Versicher- Karteninhaber rungs- ten vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten. fall durch Krankheit: 20%, mind. 100 EUR Reise-Service-Versicherung Such-, Rettungs- und keine Chubb Insur- Sind Reisedokumente abhanden gekommen, wird ein Bergungskosten: ance Company deutsch- bzw. englischsprachiger Arzt gebraucht, muss 2.600 EUR of Europe SE ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktrans- Krankenrücktrans- port in die Heimat erfolgen oder wird eine Kostenvorlage port: unbegrenzt für einen Krankenhausaufenthalt verlangt: Wann immer Hilfe benötigt wird, ein Anruf bei der Notrufzentrale in Deutschland genügt, um alles Notwendige vor Ort zu veranlassen. Auslandsreise-Krankenversicherung unbegrenzt keine Chubb Insur- Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfallfolgen, für Familien ance Company die während einer vorübergehenden Auslandsreise auf- of Europe SE treten Auslandsreise-Gepäckversicherung 1.500 EUR 10%, mind. Chubb Insur- Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn mitgeführ- je Schaden 50 EUR je ance Company tes Reisegepäck während der Reise abhandenkommt Schaden of Europe SE oder beschädigt wird. 2 3
Gesetzliche Information Sprache Hinsichtlich des Versicherungsvertrages ist Deutsch anzuwen- Versicherer, Adresse und ladungsfähige Anschrift den. Dies gilt auch für die laufende Kommunikation. ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG Deutz-Kalker Straße 46 Beschwerden, Aufsicht D-50679 Köln Beschwerden können außer an den Versicherer auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Vorstandsvorsitzender Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Rainer Brune 53117 Bonn, gerichtet werden. Umsatzsteuernummer DE 122661508 Registergericht, HRB HRB 2164 Versicherer, Adresse und ladungsfähige Anschrift Chubb Insurance Company of Europe SE Direktion für Deutschland Grafenberger Allee 295 40237 Düsseldorf Hauptbevollmächtigter, ständiger Vertreter Bijan Daftari Eingetragener Hauptsitz 106 Fenchurch Street, London, EC3M 5NB, United Kingdom, Company Number SE13 Umsatzsteuernummer 42/678/2073/1 Registergericht, HRB Amtsgericht Düsseldorf, HRB 25138 / Amtsgericht Düsseldorf HRB 25138 Vorstände der Gesellschaft (Mitglieder des Verwaltungsrats) Michael Casella (CEO), Christopher Giles, Kevin O’Shiel, John Degnan, Bernardus van der Vossen, Peter Haywood, Ian Hut- chinson. Aufsichtsbehörde des Hauptsitzes Financial Services Authority, 25 The North Colonnade, Canary Wharf, London E14 5HS, United Kingdom. Anwendbares Recht Auf die Versicherungsverträge ist jeweils deutsches Recht anwendbar. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 14 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 4 5
I. ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN Personen in häuslicher Gemeinschaft mit dem Karten- inhaber wohnen (im Folgenden „mitversicherte Fami- 1 Vertragsparteien 6 lienangehörige“ genannt). 2 Zeitliche Bestimmung der Versicherung 7 1.2 Versicherer 3 Beitragszahlung 8 1.2.1 Versicherer für die Leistung Best Price Garantie ist die 4 Berechtigte, Geltendmachung von Rechten, 8 Chubb Insurance Company of Europe SE (im Folgenden Aufrechnungsverbot „Chubb“ genannt). 5 Leistung der Entschädigung 9 1.2.2 Versicherer für die Leistung Internet-Rechtsschutz-Ver- 6 Sanktionsklausel 9 sicherung ist die ROLAND Rechtsschutz-Versicherung 7 Allgemeine Ausschlüsse 9 AG (im Folgenden „ROLAND Rechtsschutz“ genannt). 8 Allgemeine Obliegenheiten 10 1.2.3 Versicherer für die Leistung Reise-Rücktrittskosten- Versicherung inkl. Reise-Abbruch-Versicherung ist die 9 Obliegenheitsverletzung 10 Chubb Insurance Company of Europe SE (im Folgenden 10 Anderweitige Versicherung, Subsidiarität 11 „Chubb“ genannt). 11 Ansprüche gegen Dritte 11 1.2.4 Versicherer für die Leistung Reise-Service-Versicherung 12 Abtretung 11 ist die Chubb Insurance Company of Europe SE (im Fol- 13 Anzeige von Willenserklärungen 12 genden „Chubb“ genannt). 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand 12 1.2.5 Versicherer für die Leistung Auslandsreise-Krankenver- sicherung für Familien ist die Chubb Insurance Compa- 15 Gesetzliche Verjährung 13 ny of Europe SE (im Folgenden „Chubb“ genannt). 1.2.6 Versicherer für die Leistung Auslandsreise-Gepäckver- Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Anwen- sicherung ist die Chubb Insurance Company of Europe dung, so lange und so weit in den jeweiligen Besonderen Ver- SE (im Folgenden „Chubb“ genannt). sicherungsbedingungen keine abweichende Regelung festge- 1.3 Versicherungsnehmer legt ist. Versicherungsnehmer ist die Wüstenrot Bank AG 1 Vertragsparteien Pfandbriefbank. 1.1 Versicherter Vertragspartner des Versicherers ist nur die Wüsten- rot Bank AG Pfandbriefbank als Versicherungsnehmer, Versicherter ist der Inhaber einer gültigen Kreditkarte nicht die versicherten Personen. (im Folgenden auch „Kreditkarte“ genannt), welcher auf Grund eines entsprechenden Kreditkartenvertra- 2 Zeitliche Bestimmung der Versicherung ges zur Nutzung dieser Kreditkarte berechtigt ist (im 2.1 Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Zeitpunkt Folgenden „Karteninhaber“ genannt). der Beantragung der Kreditkarte vorbehaltlich des Weiter erstreckt sich der Versicherungsschutz auf ge- Abschlusses eines gültigen Kreditkartenvertrages und meinsamen Reisen auch auf die Familienangehörigen wird gewährt für während der jeweiligen Versiche- des Versicherten, sofern sie in den jeweiligen Beson- rungsperiode innerhalb des versicherten Zeitraums deren Versicherungsbedingungen nicht explizit aus- eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsperiode geschlossen werden. Familienangehörige im Sinne ist das Kalenderjahr. Beginnt die Gültigkeit der Kredit- dieser Bedingung sind der Ehegatte/eingetragene Le- karte während eines laufenden Kalenderjahres, ist die benspartner oder Lebensgefährte und die unverheira- erste Versicherungsperiode kürzer als ein Kalenderjahr. teten Kinder (auch Stief-, Adoptions- und Pflegekinder) Der versicherte Zeitraum ist der Zeitraum vom Beginn bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern diese der ersten bis zum Ende der letzten sich lückenlos an- 6 7
einander anschließenden Versicherungsperioden. Der 5 Leistung der Entschädigung versicherte Zeitraum endet 5.1 Ist die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde 2.1.1 mit Ablauf des Gültigkeitszeitraums der Kreditkarte und der Höhe nach festgestellt, so hat die Auszahlung oder der Entschädigung binnen zwei Wochen zu erfolgen. 2.1.2 mit dem Ende der Vertragslaufzeit des Gruppenversi- 5.2 Einen Monat nach Anzeige des Versicherungsfalles cherungsvertrages zwischen dem Versicherungsneh- kann als Abschlagszahlung der Betrag beansprucht mer und dem Versicherer, je nachdem, welcher der frü- werden, der nach Sachlage mindestens zu zahlen ist. here dieser Zeitpunkte ist. Im Fall 2.1.2 obliegt es dem 5.3 Der Versicherer ist berechtigt mit befreiender Wirkung Versicherungsnehmer, den Karteninhaber über den an den Überbringer von ordnungsgemäßen Nachwei- Anschlussversicherer zu informieren. Ab Beendigung sen zu leisten. des Gruppenversicherungsvertrags gilt gegenüber dem Karteninhaber eine Nachhaftung von maximal einem Jahr vereinbart (entsprechend dem Zeitraum, für den jeweils der Kartenbeitrag gezahlt worden ist). Weitere Bestimmungen zu den Leistungs- und Zahlungsmo- dalitäten finden sich bei den jeweiligen Besonderen Versiche- 2.1.3 Bei lückenloser Fortsetzung des gleichen bzw. eines er- rungsbedingungen. weiterten Versicherungsschutzes durch einen anderen Versicherer wird keine Nachhaftung gewährt. 6 Sanktionsklausel 3 Beitragszahlung Unter diesem Versicherungsvertrag besteht kein Ver- Den Beitrag für diese Versicherungen sowie die even- sicherungsschutz und es werden keine Versicherungs- tuell anfallende Versicherungssteuer trägt der Versi- leistungen gewährt und keine Beträge gezahlt, soweit cherungsnehmer. die Bereitstellung von Versicherungsschutz oder die Zahlung von Versicherungsleistungen durch den Ver- 4 Berechtigte, Geltendmachung von Rechten, Aufrech- sicherer oder seine Konzerngesellschaften direkt oder nungsverbot indirekt gegen geltende Wirtschafts- oder Handels- 4.1 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsver- sanktionsgesetze, Verordnungen oder sonstige Regu- trag stehen den Versicherten und im Todesfall deren lierungen verstoßen würde. Erben direkt zu. Sämtliche Gestaltungs- und andere 7 Allgemeine Ausschlüsse Rechte bezüglich der Eingehung, Abänderung und Be- endigung dieses Versicherungsvertrages unterliegen Nicht versichert sind nur dem Versicherungsnehmer. 7.1 Schäden durch Streik, innere Unruhen, Kriegsereig- 4.2 Der Versicherte kann seine Rechte gegenüber dem Ver- nisse, Pandemien, Kernenergie, Beschlagnahme und sicherer auch ohne Zustimmung des Versicherungs- sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie Schäden in nehmers gerichtlich und außergerichtlich auch dann Ländern, für welche das Auswärtige Amt eine Reise- geltend machen, wenn er nicht im Besitz des Versiche- warnung ausgesprochen hat; rungsscheines ist. 7.2 Schäden, welche der Karteninhaber sowie die mitversi- 4.3 Ansprüche auf Versicherungsleistungen haben aus- cherten Familienangehörigen vorsätzlich herbeiführen. schließlich die Versicherten. Ansprüche der Versicher- ten dürfen die Versicherer nicht mit Forderungen ge- 7.3 Schäden, die direkt oder indirekt durch Terrorakte verur- genüber dem Versicherungsnehmer aufrechnen. Der sacht worden sind. Terrorakte sind jegliche Handlungen § 35 VVG gilt insoweit als abbedungen. von Personen und Personengruppen zur Erreichung po- litischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet sind, Angst und Schrecken in der Bevölke- rung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtung Einfluss zu nehmen. 8 9
8 Allgemeine Obliegenheiten 10 Anderweitige Versicherung, Subsidiarität Der Karteninhaber sowie die mitversicherten Famili- Der jeweilige Versicherungsschutz besteht subsidi- enangehörigen haben: är zu anderweitig bestehenden Versicherungen, das heißt sofern Versicherungsschutz für dieselbe Gefahr 8.1 nach Möglichkeit alle Handlungen zu unterlassen die auch noch bei einem anderen Versicherer besteht, den Eintritt des Versicherungsfalles fördern; geht der anderweitige Vertrag diesem vor. Versiche- 8.2 den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige rungsschutz wird nur im Anschluss gewährt. Kosten zu vermeiden; Soweit aus anderen Versicherungsverträgen Entschä- 8.3 dem Versicherer den Eintritt des Versicherungsfalles digung beansprucht werden können, steht es dem unverzüglich mitzuteilen; Karteninhaber frei, welchem Versicherer er den Scha- densfall meldet. Erfolgt die Meldung beim 24-Stun- 8.4 dem Versicherer jede gewünschte sachdienliche Aus- den-Servicetelefon, werden die beteiligten Versicherer kunft zu erteilen und ihm alle erforderlichen Beweis- im Rahmen der Versicherungsbedingungen in Vorleis- mittel von sich aus zu Verfügung zu stellen. tung treten. 11 Ansprüche gegen Dritte Weitere zu beachtende Obliegenheiten finden sich bei den Hat der Karteninhaber bzw. das mitversicherte Fami- jeweiligen Besonderen Versicherungsbedingungen. lienmitglied Ersatzansprüche gegen Dritte, so besteht unbeschadet des gesetzlichen Forderungsübergangs gemäß § 86 VVG die Verpflichtung diese Ansprüche bis zu der Höhe an den Versicherer schriftlich abzutre- 9 Obliegenheitsverletzung ten, in welchem aus dem Versicherungsvertrag Ersatz Die hier beschriebenen Rechtsfolgen einer Obliegen- (Kostenerstattung sowie Sach- und Dienstleistungen) heitsverletzung gelten für alle in den Allgemeinen Ver- geleistet wird. sicherungsbedingungen und in den Besonderen Versi- Der Karteninhaber bzw. das mitversicherte Famili- cherungsbedingungen genannten Obliegenheiten. enmitglied hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Wird eine vertragliche Obliegenheit oder eine gesetz- Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter liche Obliegenheit, deren Rechtsfolge nicht im Gesetz Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften geregelt ist, durch den Karteninhaber oder einen mit- zu wahren und bei dessen Durchsetzung durch den versicherten Familienangehörigen vorsätzlich verletzt, Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Bei Steht dem Karteninhaber bzw. dem mitversicherten grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Familienmitglied ein Anspruch auf Rückzahlung ohne Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der rechtlichen Grund gezahlter Entgelte gegen den Er- Schwere des Verschuldens des Karteninhabers ent- bringer von Leistungen zu, für die der Versicherer auf sprechenden Verhältnis zu kürzen. Weist der Kartenin- Grund des Versicherungsvertrages Erstattungsleistun- haber nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig gen erbracht hat, sind Absatz 1 und 2 entsprechend verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz unein- anzuwenden. geschränkt bestehen. Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat bei Verletzung 12 Abtretung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden Die Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraus- können vor der endgültigen Feststellung durch den setzung, dass der Versicherer den Karteninhaber durch Versicherer oder ein Gericht ohne ausdrückliche Zu- gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfol- stimmung des Versicherers nicht angetreten oder ver- ge aufmerksam macht. pfändet werden. 10 11
13 Anzeige von Willenserklärungen II. Besondere Versicherungsbedingungen zu Alle für den Versicherer bestimmte Anzeigen und Wil- der Best Price Garantie lenserklärungen sind in Textform an folgende Versi- 1 Versicherungsumfang 13 cherer abzugeben: 2 Best Price Garantie Begriff 13 3 Versicherte Personen 13 ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG Referent Industrie 4 Versicherungsleistung 14 Deutz-Kalker Straße 46 5 Versicherungssumme 14 D-50679 Köln 6 Örtlicher Geltungsbereich der Versicherung 15 Chubb Insurance Company of Europe SE 7 Ausschlüsse/nicht versicherte Sachen und Schäden 15 Direktion für Deutschland 8 Obliegenheiten 17 Grafenberger Allee 295 40237 Düsseldorf 1 Versicherungsumfang 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand Im Rahmen der Best Price Garantie erstattet der Versi- cherer dem Versicherten die Differenz zwischen dem Alle Streitigkeiten bezüglich dieses Versicherungs- tatsächlich gezahlten Kaufpreis einer versicherten vertrages und seiner Wirksamkeit sind ausschließlich Neuware und dem geringeren Kaufpreis, den der Ver- nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zu sicherte für die identische Ware derselben Marke und entscheiden. gleichen Artikelbezeichnung des Herstellers innerhalb Der Gerichtsstand für alle Ansprüche unter der Ver- von 30 Tagen nach dem Kauf in einer der breiten Öf- sicherung gegen die Versicherer bestimmt sich nach fentlichkeit zugänglichen Verkaufsstelle gesehen hat. dem Firmensitz oder der Niederlassung. Daneben ist Als Zeitpunkt der Kenntnis gilt derjenige, der auf der für solche Klagen auch das Gericht örtlich zuständig, Bescheinigung für den Preisunterschied ausgewiesen in dessen Bezirk der Kartenbesitzer bzw. das mitver- ist. Der Anspruch muss vom Versicherten innerhalb sicherte Familienmitglied zur Zeit der Klageerhebung von 5 Tagen seit Kenntnis geltend gemacht werden. ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen, seinen 2 Best Price Garantie Begriff gewöhnlichen Aufenthalt hat. Versicherte Neuware: Alle in Deutschland gekauf- ten Artikel, Waren und ganz allgemein alle bewegli- 15 Gesetzliche Verjährung chen Sachen, die vor dem Kauf weder benutzt noch in irgendeiner Weise verändert wurden und die: in Die Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren nach Ab- einer für die breite Öffentlichkeit zugänglichen Ver- lauf von drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich kaufsstelle erworben wurden, nicht zu gewinnbrin- nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen genden/ kommerziellen Zwecken erworben wurden, Gesetzbuches. ausschließlich mit einer von der Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank ausgestellten Kreditkarte mit Best Pri- ce Garantie bezahlt wurden. Bei einem Anspruch der dem Versicherer gemeldet wird, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem 3 Versicherte Personen Zeitpunkt gehemmt, zu dem der Karteninhaber die Inhaber einer von der Wüstenrot Bank AG Pfandbrief- Entscheidung in Textform zugeht. bank ausgestellten Kreditkarte genießen die Best Price Garantie automatisch. Versichert werden können da- rüber hinaus nur Personen, die: zur Zeit des Beitritts 12 13
das 18. Lebensjahr vollendet haben; eine Altershöchst- 6 Örtlicher Geltungsbereich der Versicherung grenze besteht nicht, ihren Wohnsitz in Deutschland Geographischer Geltungsbereich: Die Best Price Ga- haben. rantie gilt für alle in Deutschland erworbenen und 4 Versicherungsleistung dort zu einem niedrigeren Preis angebotenen Waren. 4.1 Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn eine Ware, die Selbstbeteiligung: Keine. Versicherungsleistungen der mit der versicherten Kreditkarte gekauften Ware werden bis zur vereinbarten Deckungsgrenze ohne (Originalware) in jeder Hinsicht entspricht, innerhalb Abzug einer Selbstbeteiligung ausgezahlt. Soweit die von 30 Tagen nach Versicherungsbeginn zu einem versicherte Person keine andere Weisung erteilt, er- niedrigeren Bruttopreis von anderen Personen als dem folgt die Auszahlung auf das zur versicherten Kredit- Kreditkarteninhaber öffentlich den Verbrauchern zum karte gehörende Konto. Kauf angeboten wird. Die Ware bzw. der niedrigere 7 Ausschlüsse/nicht versicherte Sachen und Schäden Bruttopreis darf nicht unter die Einschränkungen und Ausschlüsse in Ziffer 7 fallen und die günstiger ange- 7.1 Bei Erwerb nachfolgend aufgezählter Waren (Original- botene Ware muss folgende Kriterien erfüllen: ware) besteht kein Versicherungsschutz: 4.2 dieselbe Marke aufweisen wie die Originalware und - Waren mit einem Einzelkaufpreis (brutto) von weniger als 30 EUR; 4.3 dieselbe technische Ausstattung haben wie die Origi- - Rohstoffe, Benzin, Diesel und Öle; Tiere und Pflanzen; nalware und - Bargeld, Schecks, Reiseschecks, alle sonstigen Wert- 4.4 dieselbe Farbe haben wie die Originalware und papiere und Eintrittskarten und sonstige Berechti- gungsscheine; 4.5 mit denselben dazugehörigen Dienstleistungen (z. B. - Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle, Kunstwerke, An- Garantie, Wartung) verbunden sein wie die Original- tiquitäten und Sammlerstücke; zum Verzehr oder ware und sonstigen Verbrauch bestimmte Güter (z. B. Essen, 4.6 neu, nicht gebraucht und keine „zweite Wahl“ sein. Trinken, Tabakwaren, Brennstoff, etc.); Sofern alle vorstehenden Kriterien erfüllt sind, erstat- - Arzneimittel und andere medizinische Heil- und tet die Chubb die Differenz zwischen dem für die Ori- Hilfsmittel; ginalware tatsächlich bezahlten Bruttopreis und dem - Optische Hilfsmittel (z. B. Brille, Kontaktlinsen, etc.); Bruttopreis für die günstiger angebotene Ware. Die - illegal erworbene Waren; Differenz wird dem Kreditkartenkonto des Kreditkar- - maßgefertigte Waren und Einzelanfertigungen; teninhabers gutgeschrieben. - Smartphone; - Motorisierte Fahrzeuge jeder Art, Boote, Flugma- 5 Versicherungssumme schinen, Zubehör, Ausstattung und sonstige Gegen- Im Rahmen der Best Price Garantie werden bis zu stände, die dem Gebrauch und der Wartung dieser 500 EUR inklusive Mehrwertsteuer für jeden von Objekte dienen; der Best Price Garantie erfassten Artikel, für den ein - Waren, die von Mitarbeitern, Managern oder Eigen- Preisunterschied festgestellt wurde, erstattet, sofern tümern und deren Angehörigen bei ihrem Arbeitge- der Preisunterschied mindestens 20 EUR inklusive ber bzw. ihrem Unternehmen oder mit diesem ver- Mehrwertsteuer beträgt. Die Gesamtleistung ist je bundenen Unternehmen erworben oder angeboten versicherte Person und jeweils für einen 12 Monats- wurden; zeitraum, beginnend mit der Unterzeichnung des Kre- - Waren, die über Auktionen erworben oder angebo- ditvertrages, auf zwei Schadenfälle begrenzt. ten wurden; - Waren, die außerhalb Deutschlands erworben oder angeboten wurden; - Waren, die in Duty-free-Zonen erworben oder ange- boten wurden; - gebrauchte Waren. 14 15
7.2 Darüber hinaus besteht kein Leistungsanspruch, wenn 8.1.2 den Erstattungsantrag, den er aufgrund seiner Mel- die Preisdifferenz dung vom Versicherungsmakler erhalten hat, ein- schließlich aller erforderlichen Nachweise spätestens - unter 20 EUR liegt; 30 Tage nach Erhalt ausgefüllt zurückzusenden; - aufgrund von Transportkosten oder dem Versand der Ware entstanden ist; 8.1.3 dem Versicherer ohne schuldhaftes Zögern anzuzei- - dadurch entsteht, dass Mitarbeiter, Manager oder gen, wenn er von dritter Seite eine Erstattung einer Eigentümer und deren Angehörige bei ihrem Arbeit- Preisdifferenz erhalten hat. geber bzw. bei ihrem Unternehmen und mit diesem verbundenen Unternehmen Rabatte bzw. Sonder- Weitere Obliegenheiten sowie die Rechtsfolgen sind in den all- konditionen erhalten; gemeinen Versicherungsbedingungen unter Ziffer 8 und Ziffer - bei demselben Verkäufer auftritt; 9 zu finden. - zu außerhalb Deutschlands angebotenen Waren besteht; - zu in Duty-free-Zonen angebotenen Waren besteht; - zu gebrauchten Waren besteht; - aufgrund von steuerlichen Änderungen entsteht; - darauf beruht, dass die günstigere Ware als Teil eines Kombinationsangebotes (z. B.: 2 für 1, Set- Angebote) angeboten wird; - zu Waren besteht, die über Verkaufsstellen angebo- ten werden, die nur einem ausgewählten Kreis, nicht aber der Allgemeinheit zugänglich sind (z. B. Clubs, Verbände, Inhaber bestimmter Kreditkarten, etc. – es sei denn es ist die versicherte Karte) - zu Waren aus Ausverkäufen, Liquidationsverkäufen, Räumungsverkäufen, saisonalen Sonderverkäufen oder Lagerverkäufen (z. B. Outlet) besteht; - durch eine andere Versicherung oder Händlerpreis- garantien gedeckt ist. - Bei Widerruf oder Ungültigkeit des Kaufvertrages besteht kein Leistungsanspruch. 8 Obliegenheiten Schadensmeldung 8.1 Der Versicherte ist verpflichtet: 8.1.1 jede Preisdifferenz für eine versicherte Neuware inner- halb von 5 Werktagen nach Kenntnis telefonisch bei der Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank - Preisgaran- tie-Service - unter der Nummer 07141 – 16 75 55 00 anzuzeigen; 16 17
II. Besondere Versicherungsbedingungen zur 3.3 Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeit- Internet-Rechtsschutz-Versicherung raum, ist dessen Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechts- 1 Versicherungsleistung 18 schutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend, 2 Voraussetzung für den Anspruch auf Rechtsschutz 18 wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht 3 Leistungsumfang 19 bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versiche- rungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der 4 Einbeziehung des aussergerichtlichen Mediati- 22 Versicherung eingetreten oder, soweit sich der Rechts- onsverfahrens schutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist. 5 Örtlicher Geltungsbereich 22 3.4 Es besteht kein Rechtsschutz, wenn 6 Verhalten nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles 23 7 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten 24 3.4.1 eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor 8 Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangeln- 25 Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen der Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit wurde, den Verstoß nach Ziffer 3.2 ausgelöst hat; - Stichentscheid 3.4.2 der Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes für 1 Versicherungsleistung den betroffenen Gegenstand der Versicherung geltend gemacht wird. Der Versicherer gewährt Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnis- 4 Leistungsumfang sen, die über das Internet abgeschlossen werden ein- schließlich der Online-Anmietung von Motorfahrzeu- Der Versicherer erbringt und vermittelt Dienstleis- gen zu Lande. tungen zur rechtlichen Interessenwahrnehmung und trägt Nicht versichert sind Verträge im Zusammenhang mit Erwerb, Veräußerung oder sonstiger Überlassung von 4.1 bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die Ver- Motorfahrzeugen und Immobilien. gütung eines für den Karteninhaber tätigen Rechts- anwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen 2 Versicherungssumme Rechtsanwaltes. Der Versicherer trägt in Fällen, in de- nen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die Ertei- Der Versicherer zahlt in jedem Rechtsschutzfall bis lung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder zu 50.000 EUR. Sind in einem Rechtsschutzfall einer Auskunft (Beratung), die nicht mit einer ande- mehrere Versicherte betroffen, zählt die Höchstent- ren gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, schädigungssumme als Gesamtversicherungssumme. und für die Ausarbeitung eines Gutachtens keine Die Gesamtversicherungssumme bildet zugleich die der Höhe nach bestimmte Gebühr festsetzt, je nach Maximalleistung für alle zeitlich und ursächlich zu- Rechtsschutzfall eine Vergütung von bis zu 250 EUR. sammenhängenden Rechtsschutzfälle und für densel- Wohnt der Karteninhaber mehr als 100 km Luftlinie ben Rechtsschutzfall. vom zuständigen Gericht entfernt und erfolgt eine 3 Voraussetzung für den Anspruch auf Rechtsschutz gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen, trägt 3.1 Der Versicherungsschutz gilt nur unter der Vorausset- der Versicherer bei den Leistungsarten gemäß Ziffer zung, dass die privatrechtlichen Schuldverhältnisse 1 die Kosten in der ersten Instanz für einen im Land- und dinglichen Rechte unter Einsatz der versicherten gerichtsbezirk des Karteninhabers ansässigen Rechts- Kreditkarte zustande gekommen sind. (Die Kreditkarte anwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines muss als Zahlungsmittel genutzt werden). Rechtsanwaltes, der lediglich den Verkehr des Karten- inhabers mit dem Prozessbevollmächtigten führt; 3.2 Der Versicherungsschutz gilt erst nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit). 18 19
4.2 bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Ausland die - Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus Kauf- Vergütung eines für den Karteninhaber tätigen, am und Reparaturverträgen von Motorfahrzeugen so- Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen ausländi- wie Anhängern; schen oder eines im Inland zugelassenen Rechtsan- 4.6.2 eines im Ausland ansässigen Sachverständigen in Fäl- waltes. Im letzteren Fall trägt der Versicherer die Ver- len der Geltendmachung von Ersatzansprüchen we- gütung bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung, die gen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines entstanden wäre, wenn das Gericht, an dessen Ort Motorfahrzeuges sowie Anhängers; der Rechtsanwalt ansässig ist, zuständig wäre. Wohnt der Karteninhaber mehr als 100 km Luftlinie vom zu- 4.7 die Kosten der Reisen des Karteninhabers zu einem ständigen Gericht entfernt und ist ein ausländischer ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Be- Rechtsanwalt für den Karteninhaber tätig, trägt der schuldigter oder Partei vorgeschrieben und zur Ver- Versicherer die Kosten der ersten Instanz für einen meidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist. Die im Landgerichtsbezirk des Karteninhabers ansässigen Kosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergü- von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze über- tung eines Rechtsanwaltes, der lediglich den Verkehr nommen; mit dem ausländischen Rechtsanwalt führt. Ist der 4.8 die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner recht- Rechtsschutzfall durch einen Kraftfahrtunfall im euro- lichen Interessen entstandenen Kosten, soweit der päischen Ausland eingetreten und eine zunächst be- Karteninhabers zu deren Erstattung verpflichtet ist; triebene Regulierung mit dem Schadenregulierungs- 4.9 Der Karteninhaber kann die Übernahme der vom Ver- beauftragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland sicherer zu tragenden Kosten verlangen, sobald er erfolglos geblieben, sodass eine Rechtsverfolgung im nachweist, dass er zu deren Zahlung verpflichtet ist Ausland notwendig wird, trägt der Versicherer zusätz- oder diese Verpflichtung bereits erfüllt hat. lich die Kosten eines inländischen Rechtsanwaltes bei der Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauf- 4.10 Vom Karteninhaber in fremder Währung aufgewandte tragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland bis Kosten werden diesem in Euro zum Wechselkurs des zur Höhe einer Korrespondenzgebühr; Tages erstattet, an dem diese Kosten vom Karteninha- ber gezahlt wurden. 4.3 die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht her- 4.11 Der Versicherer trägt nicht angezogen werden, sowie die Kosten des Gerichtsvoll- 4.11.1 Kosten, die der Karteninhaber ohne Rechtspflicht ziehers; übernommen hat; 4.4 die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfah- 4.11.2 Kosten, die bei einer einverständlichen Erledigung rens bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anru- entstanden sind, soweit sie nicht dem Verhältnis des fung eines zuständigen staatlichen Gerichtes erster In- vom Karteninhabers angestrebten Ergebnisses zum stanz entstehen; die Kosten für die Mediation richten erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine sich hingegen ausschließlich nach Ziffer 5; hiervon abweichende Kostenverteilung gesetzlich vor- 4.5 die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden ein- geschrieben ist. schließlich der Entschädigung für Zeugen und Sach- 4.11.3 Endet eine versicherte außergerichtliche Auseinan- verständige, die von der Verwaltungsbehörde heran- dersetzung mit einer einverständlichen Erledigung gezogen werden, sowie die Kosten der Vollstreckung und hatte der Karteninhaber einen Rechtsanwalt im Verwaltungswege; mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interes- 4.6 die übliche Vergütung sen beauftragt, trägt der Versicherer dessen Ho- norar jedoch in voller Höhe. Ein insoweit auf den 4.6.1 eines öffentlich bestellten technischen Sachverstän- Versicherer übergehender materiell-rechtlicher Kos- digen oder einer rechtsfähigen technischen Sachver- tenerstattungsanspruch bleibt hiervon unberührt; ständigenorganisation in Fällen der - Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ord- nungswidrigkeitenverfahren; 20 21
4.11.4 Kosten, die aufgrund der vierten oder jeder weiteren nen jedoch nicht mehr als 4.000 EUR. Sind am Media- Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungsti- tionsverfahren auch nicht versicherte Personen betei- tel entstehen; ligt, übernimmt der Versicherer die Kosten anteilig im 4.11.5 Kosten aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnah- Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen. men, die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des 5.4 Für die Tätigkeit des Mediators ist der Versicherer nicht Vollstreckungstitels eingeleitet werden; verantwortlich. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich 4.11.6 Kosten für Strafvollstreckungsverfahren jeder Art nach etwas anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmun- Rechtskraft einer Geldstrafe oder -buße unter 250 EUR; gen der Ziffer 8 mit Ausnahme von Ziffer 8.1.1 und 8.8 sowie Ziffer 3 und 7 entsprechend. 4.11.7 Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet wäre, wenn der Rechtsschutz-Versicherungsvertrag 6 Örtlicher Geltungsbereich nicht bestünde; Der Versicherungsschutz gilt weltweit. 4.12 Der Versicherer zahlt in jedem Rechtsschutzfall höchs- 7 Verhalten nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles tens die vereinbarte Versicherungssumme. Zahlungen 7.1 Der Versicherer bestätigt den Umfang des für den für den Karteninhaber und mitversicherten Familien- Rechtsschutzfall bestehenden Versicherungsschutzes. angehörigen aufgrund desselben Rechtsschutzfalles Ergreift der Karteninhaber Maßnahmen zur Wahrneh- werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch mung seiner rechtlichen Interessen, bevor der Versi- für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, cherer den Umfang des Rechtsschutzes bestätigt, und die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. entstehen durch solche Maßnahmen Kosten, trägt 4.13 Der Versicherer sorgt für der Versicherer nur die Kosten, die er bei einer Rechts- schutzbestätigung vor Einleitung dieser Maßnahmen 4.13.1 die Übersetzung der für die Wahrnehmung der recht- zu tragen hätte. lichen Interessen des Versicherungsnehmers im Aus- 7.2 Der Karteninhaber kann den zu beauftragenden Rechts- land notwendigen schriftlichen Unterlagen und trägt anwalt aus dem Kreis der Rechtsanwälte auswählen, die dabei anfallenden Kosten; deren Vergütung der Versicherer nach Ziffer 4.1 und 4.2 4.13.2 die Bestellung eines im Ausland für die Wahrnehmung trägt. Der Versicherer wählt den Rechtsanwalt aus, der rechtlichen Interessen des Karteninhabers erfor- 7.2.1 wenn der Karteninhaber dies verlangt; derlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätig- keit entstehenden Kosten; 7.2.2 wenn der Karteninhaber keinen Rechtsanwalt be- nennt und dem Versicherer die alsbaldige Beauftra- 5 Einbeziehung des außergerichtlichen Mediationsver- gung eines Rechtsanwaltes notwendig erscheint. fahrens 7.3 Wenn der Karteninhaber den Rechtsanwalt nicht be- 5.1 Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außer- reits selbst beauftragt hat, wird dieser vom Versiche- gerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Parteien rer im Namen des Karteninhabers beauftragt. Für die mithilfe der Moderation eines neutralen Dritten, des Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist der Versicherer nicht Mediators, eine eigenverantwortliche Problemlösung verantwortlich. erarbeiten. Der Versicherer vermittelt dem Kartenin- 7.4 Der Karteninhaber hat haber einen Mediator zur Durchführung des Media- tionsverfahrens in Deutschland und trägt dessen Kos- 7.4.1 den mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauf- ten im Rahmen von Ziffer 5.3. tragten Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsge- mäß zu unterrichten, ihm die Beweismittel anzu- 5.2 Der Rechtsschutz für Mediation erstreckt sich auf die geben, die möglichen Auskünfte zu erteilen und die im Rechtsschutz-Vertrag vereinbarten Leistungsarten. notwendigen Unterlagen zu beschaffen; 5.3 Der Versicherer trägt den auf den Karteninhaber ent- 7.5 dem Versicherer auf Verlangen Auskunft über den fallenden Anteil an den Kosten des vom Versicherer Stand der Angelegenheit zu geben. vermittelten Mediators bis zu 2.000 EUR je Mediation, 7.6 Der Karteninhaber muss sich bei der Erfüllung seiner für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediatio- 22 23
Obliegenheiten die Kenntnis und das Verhalten des 8.5.1 Spiel- und Wettverträgen sowie Termin- oder ver- von ihm beauftragten Rechtsanwaltes zurechnen las- gleichbaren Spekulationsgeschäften und Gewinnzu- sen, sofern dieser die Abwicklung des Rechtsschutzfal- sagen; les gegenüber dem Versicherer übernimmt. 8.5.2 der Anschaffung, Veräußerung, Verwaltung von Wert- 7.7 Ansprüche auf Rechtsschutz-Leistungen können nur papieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile), mit schriftlichem Einverständnis des Versicherers ab- Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen, Betei- getreten werden. ligungen (z. B. an Kapitalanlagemodellen, stillen Ge- Weitere Obliegenheiten sowie die Rechtsfolgen sind in den all- sellschaften, Genossenschaften) und deren Finan- gemeinen Versicherungsbedingungen unter Ziffer 8 und Ziffer zierungen. Der Ausschluss gilt nicht für Geld- und 9 zu finden Vermögensanlagen, soweit Lebens- und Rentenversi- 8 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten cherungen sowie Sparverträge betroffen sind; Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung 8.6 aus dem Rechtsschutz-Versicherungsvertrag gegen rechtlicher Interessen den Versicherer oder das für diesen tätige Schadenab- wicklungsunternehmen; 8.1 in ursächlichem Zusammenhang mit 8.7 mehrerer Karteninhaber desselben Rechtsschutz-Ver- 8.1.1 dem Erwerb oder der Veräußerung eines sicherungsvertrages untereinander, mitversicherte Fa- - zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes oder milienangehörige untereinander und mitversicherte Familienangehörige gegen den Versicherungsnehmer; - vom Karteninhaber oder dem mitversicherten Fa- milienangehörigen nicht selbst zu nutzenden bzw. 8.8 sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht ein- genutzten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäude- getragene Lebenspartner, gleich welchen Geschlech- teiles; tes) untereinander in ursächlichem Zusammenhang mit der Partnerschaft, auch nach deren Beendigung; 8.1.2 der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des 8.9 aus Ansprüchen oder Verbindlichkeiten, die nach Ein- Karteninhabers befindet oder das dieser zu erwerben tritt des Rechtsschutzfalles auf den Karteninhaber oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt; übertragen worden oder übergegangen sind; 8.1.3 der genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung 8.10 aus vom Karteninhaber in eigenem Namen geltend eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, gemachten Ansprüchen anderer Personen oder aus ei- das sich im Eigentum oder Besitz des Karteninhabers ner Haftung für Verbindlichkeiten anderer Personen; befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu 9 Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder Er- nehmen beabsichtigt; folgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit - Stichent- 8.1.4 der Finanzierung eines der unter Ziffer 8.1.1 bis Ziffer scheid 8.1.3 genannten Vorhaben; 9.1 Der Versicherer kann den Rechtsschutz ablehnen, 8.2 zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, es sei wenn seiner Auffassung nach denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beru- 9.1.1 in dem Fall siehe Ziffer 1 die Wahrnehmung der rechtli- hen; chen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg 8.3 in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urhe- hat oder ber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmus- 9.1.2 die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen mutwil- terrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Ei- lig ist. Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn der durch gentum; die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraus- 8.4 aus dem Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht; sichtlich entstehende Kostenaufwand unter Berück- sichtigung der berechtigten Belange der Versicher- 8.5 in ursächlichem Zusammenhang mit tengemeinschaft in einem groben Missverhältnis zum 24 25
angestrebten Erfolg steht. Die Ablehnung ist dem Kar- II. Besondere Versicherungsbedingungen zu der Reise- teninhaber in diesen Fällen unverzüglich unter Angabe Rücktrittskosten-Versicherung inkl. Reise-Abbruch- der Gründe schriftlich mitzuteilen. Eine von der Beur- Versicherung teilung des Rechtsanwaltes abweichende Beurteilung der Erfolgsaussichten wird nicht getroffen. 1 Versicherungsumfang 27 9.2 Hat der Versicherer seine Leistungspflicht gemäß Ziffer 2 Reisebegriff 30 9.1 verneint und stimmt der Karteninhaber der Auffas- 3 Zeitlicher Umfang der Versicherung 30 sung des Versicherers nicht zu, kann er den für ihn tä- 4 Versicherungsleistung und -summen 30 tigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers veranlassen, diesem gegen- 5 Selbstbehalte 30 über eine begründete Stellungnahme abzugeben, ob 6 Ausschlüsse 30 die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem an- 7 Obliegenheiten im Schadenfall 31 gemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht und hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. Die Entscheidung ist für beide Teile bindend, es sei denn, dass sie offenbar von der wirklichen Sach- und Rechts- 1 Versicherungsumfang lage erheblich abweicht. 1.1 Der Versicherer leistet unter den in Ziffer 1.2 genann- 9.3 Der Versicherer kann dem Karteninhaber eine Frist ten Umständen Entschädigung: von mindestens einem Monat setzen, binnen deren der Karteninhaber den Rechtsanwalt vollständig und 1.1.1 bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunterneh- wahrheitsgemäß über die Sachlage zu unterrichten men oder einem anderen vom Karteninhaber oder und die Beweismittel anzugeben hat, damit dieser mitversicherten Familienangehörigen vertraglich ge- die Stellungnahme gemäß Ziffer 9.2 abgeben kann. schuldeten Rücktrittskosten. Kommt der Karteninhaber dieser Verpflichtung nicht 1.1.2 bei verspätetem Antritt der Reise die Mehrkosten der innerhalb der vom Versicherer gesetzten Frist nach, Hinreise. Erstattet werden die Mehrkosten bis zur entfällt der Versicherungsschutz. Der Versicherer ist Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise verpflichtet, den Karteninhaber ausdrücklich auf die angefallen wären. mit dem Fristablauf verbundene Rechtsfolge hinzu- weisen. 1.1.3 bei Abbruch der Reise für die nachweislich entstande- nen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten des Karteninhabers oder des mitversicherten Familienan- gehörigen, vorausgesetzt, dass An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind; dies gilt auch im Falle nachträglicher Rückkehr. Bei Erstattung dieser Kosten wird in Bezug auf Art und Klasse des Transportmittels, der Unterkunft und Verpflegung auf die durch die Reise gebuchte Qualität abgestellt. Wenn abweichend von der gebuchten Reise die Rückreise mit Flugzeug erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in der einfachsten Flugzeugklas- se ersetzt. Nicht gedeckt sind Heilkosten, Kosten für Begleitpersonen sowie Kosten für die Überführung eines verstorbenen Karteninhabers oder mitversicher- ten Familienangehörigen. 26 27
1.1.4 bei Abbruch der Reise zusätzlich für Aufwendungen 1.2.5 Verlust des Arbeitsplatzes des Karteninhabers oder des des Karteninhaber oder des mitversicherten Familien- mitversicherten Familienangehörigen mit anschlie- angehörigen für gebuchte, jedoch nicht in Anspruch ßender Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten be- genommene Leistungen. triebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Nicht versichert ist der Verlust 1.1.5 bei Abschluss von Mietverträgen für Ferienwohnun- von Aufträgen oder die Insolvenz bei Selbständigen; gen, Ferienhäuser oder Ferienappartements in Hotels. 1.2.6 Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses des Karteninha- 1.1.6 bei Nichtbenutzung der Ferienwohnung, des Ferien- bers oder des mitversicherten Familienangehörigen hauses oder Ferienappartements im Hotel aus einem aus der Arbeitslosigkeit heraus. Voraussetzung ist, dass der in Ziffer 1.2 genannten wichtigen Gründe für die der Karteninhaber oder der mitversicherte Familienan- dem Vermieter oder Anderer seitens des Karteninha- gehörige zum Zeitpunkt der Reisebuchung arbeitslos ber vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten. gemeldet war. Nicht versichert sind die Aufnahme von 1.1.7 bei vorzeitiger Aufgabe der Ferienwohnung, des Feri- Praktika, betrieblichen Maßnahmen oder Schulungs- enhauses oder des Ferienappartements im Hotel aus maßnahmen jeglicher Art sowie die Arbeitsaufnahme einem der in Ziffer 1.2 genannten wichtigen Gründe eines Schülers oder Studenten während oder nach der für den nicht abgewohnten Teil der Mietkosten, falls Schul- oder Studienzeit; eine Weitervermietung nicht gelungen ist. 1.2.7 Wechsel des Arbeitsplatzes des Karteninhabers oder 1.2 Der Versicherer ist im Umfang von Ziffer 1.1 leistungs- des mitversicherten Familienangehörigen. Vorausset- pflichtig, wenn infolge einer der nachstehend genann- zung ist, dass die versicherte Reise vor der Kenntnis ten wichtigen Gründe entweder die Reiseunfähigkeit des Arbeitsplatzwechsels gebucht wurde und die ver- des Karteninhaber oder des mitversicherten Famili- sicherte Reisezeit in die Probezeit, maximal jedoch in enangehörigen nach allgemeiner Lebenserfahrung zu die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit, erwarten ist oder ihm der planmäßige Antritt der Reise liegt; oder deren planmäßige Beendigung nicht zugemutet 1.2.8 Um eine nicht bestandene Prüfung an einer Schu- werden kann: le, Universität/Fachhochschule oder an einem Col- 1.2.1 Tod, schwerem Unfall oder unerwartete schwere Er- lege zu wiederholen, um eine zeitliche Verlängerung krankung des Karteninhabers oder des mitversicher- des Schulbesuchs/Studiums zu vermeiden oder den ten Familienangehörigen, seines Ehegatten, seiner Schul-/Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwie- ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht gereltern, Schwiegerkinder; bestandenen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versi- 1.2.2 Impfunverträglichkeiten des Karteninhabers oder des cherte Reisezeit oder bis zu 14 Tage nach Beendigung mitversicherten Familienangehörigen; der Reise fällt; 1.2.3 Schwangerschaft oder Schwangerschaftskomplikatio- 1.2.9 Stornierung eine Schul- oder Klassenreise, weil der nen einer Karteninhaberin oder einer mitversicherten Karteninhaber oder der mitversicherte Familienange- Familienangehörigen; hörige nicht versetzt wurde; 1.2.4 Schaden am Eigentum des Karteninhabers oder des 1.2.10 Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmli- mitversicherten Familienangehörigen infolge von cher Trennung der dementsprechende Antrag) beim Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straf- zuständigen Gericht unmittelbar vor einer gemeinsa- tat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis men Reise der betroffenen Ehepartner; zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Scha- 1.2.11 Stornierung oder Umbuchung der Reise aufgrund einer denfeststellung seine Anwesenheit erforderlich ist; unerwarteten gerichtlichen Ladung. Vorausgesetzt ist, dass das zuständige Gericht die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung akzeptiert. 28 29
2 Reisebegriff 7. Obliegenheiten im Schadenfall Als Reise gelten alle Reisebausteine und Einzelrei- Der Karteninhaber oder der mitversicherte Familien- seleistungen, die zeitlich und örtlich aufeinander angehörige ist verpflichtet: abgestimmt genutzt werden. Die Reise wird mit In- 7.1 dem Versicherer den Eintritt des Versicherungsfalles anspruchnahme der ersten Teilleistung insgesamt an- unverzüglich mitzuteilen und gleichzeitig die Reise bei getreten und endet mit der Nutzung der letzten Teil- der Buchungsstelle oder im Falle der schon angetrete- leistung. nen Reise beim Reiseveranstalter zu stornieren; 3 Zeitlicher Umfang der Versicherung 7.2 dem Versicherer jede gewünschte sachdienliche Aus- Der Versicherungsschutz beginnt mit Buchung der kunft zu erteilen und ihm alle erforderlichen Beweis- Reise und endet nach planmäßiger Rückkehr oder mit mittel zur Verfügung zu stellen, insbesondere ärztliche dem Versicherungsfall. Atteste über Krankheiten, Unfälle, Impfunverträglich- keit und Schwangerschaft sowie Arbeitsunfähigkeits- 4 Versicherungsleistung und -summen bescheinigungen, Bescheinigungen der Agentur für Die Versicherungssumme beträgt je Reise gemäß Zif- Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit, Beschei- fer 2 10.500 EUR für alle mitversicherten Familienan- nigungen des Arbeitgebers über die Aufnahme eines gehörigen und den Karteninhaber insgesamt. Für den Arbeitsverhältnisses bzw. über die betriebsbedingte Karteninhaber alleine max. 5.200 EUR. Kündigung unter Beifügung der Buchungsunterlagen einzureichen; 5 Selbstbehalte Je Versicherungsfall trägt der Karteninhaber oder der mitversicherte Familienangehörige einen Selbstbehalt Weitere Obliegenheiten sowie die Rechtsfolgen sind in den all- in Höhe von 100 EUR. Wird der Versicherungsfall durch gemeinen Versicherungsbedingungen unter Ziffer 8 und Ziffer Krankheit ausgelöst, so wird ein Selbstbehalt von dem 9 zu finden. erstattungsfähigen Schaden in Höhe von 20 %, min- destens 100 EUR in Abzug gebracht. 6 Ausschlüsse 6.1 Der Versicherer haftet nicht für die Gefahren des Krie- ges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben, politische Ge- walthandlungen, Aufruhr, sonstige bürgerliche Unru- hen und Kernenergie. 6.2 Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn für den Karteninhaber oder den mitversi- cherten Familienangehörigen der Versicherungsfall bei Abschluss des Reisevertrages voraussehbar war oder der Karteninhaber oder der mitversicherte Fami- lienangehörige ihn vorsätzlich herbeigeführt hat. 30 31
II. Besondere Versicherungsbedingungen 2.2 Krankenhausaufenthalt zu der Reise-Service-Versicherung Erkrankt oder erleidet der Karteninhaber oder der mit- 1 Versicherungsumfang 32 versicherte Familienangehörige einen Unfall und wird er deswegen in einem Krankenhaus stationär behan- 2 Krankheit/Unfall 32 delt, erbringt der Versicherer nachstehende Leistun- 3 Tod 34 gen: 4 Sonstige Notfälle 34 2.2.1 Betreuung 5 Örtlicher Geltungsbereich 35 Der Versicherer stellt über einen von ihm beauftragten 6 Ausschlüsse und Leistungskürzungen 36 Arzt den Kontakt zum jeweiligen Hausarzt des Kar- 7 Pflichten nach Schadeneintritt 37 teninhaber oder des mitversicherte Familienangehö- rige und den behandelnden Krankenhausärzten her. Während des Krankenhausaufenthalts sorgt er für die Übermittlung von Informationen zwischen den betei- 1 Versicherungsumfang ligten Ärzten. Auf Wunsch sorgt der Versicherer für die Information der Angehörigen. 1.1 Der Versicherer erbringt Beistandsleistungen bzw. leistet Entschädigung in folgenden Notfällen, die dem 2.2.2 Krankenbesuch Karteninhaber sowie den mitversicherten Familienan- Dauert der Krankenhausaufenthalt länger als zehn gehörigen während der Reise zustoßen: Tage, organisiert der Versicherer die Reise einer der - Krankheit/Unfall (Ziffer 2) dem Karteninhaber oder dem mitversicherten Fami- - Tod (Ziffer 3) lienangehörigen nahestehenden Person zum Ort des - Such-, Rettungs- und Bergungskosten (Ziffer 4.1) Krankenhausaufenthalts und von dort zurück zum - Strafverfolgungsmaßnahmen (Ziffer 4.2) Wohnort und übernimmt die Kosten für das Trans- - Verlust von Reisezahlungsmitteln (Ziffer 4.3) portmittel. Die Kosten des Aufenthalts sind nicht ver- - Verlust von Reisedokumenten (Ziffer 4.5) sichert. 2.2.3 Garantie/Abrechnung 1.2 Voraussetzung für die Erbringung einer Beistandsleis- tung ist, dass sich der Karteninhaber oder der mitver- Der Versicherer gibt gegenüber dem Krankenhaus, so- sicherte Familienangehörige oder ein von ihm Beauf- weit erforderlich, eine Kostenübernahmegarantie bis tragter bei Eintritt des Versicherungsfalls telefonisch zu 13.000 EUR ab. oder in sonstiger Weise an den Versicherer wendet. Ersatz der versicherten Kosten wird unabhängig davon 2.2.4 Der Versicherer übernimmt namens und im Auftrage geleistet. Der Versicherer kann allerdings die aufgrund des Karteninhaber oder des mitversicherten Familien- der unterbliebenen Benachrichtigung und Abstim- angehörigen die Abrechnung mit dem Krankenversi- mung entstandenen Mehrkosten abziehen. cherer bzw. sonstigen Dritten, die zur Kostentragung der stationären Behandlung verpflichtet sind. Soweit 2 Krankheit/Unfall die vom Versicherer verauslagten Beträge nicht von einem Krankenversicherer oder Dritten übernommen 2.1 Ambulante Behandlung werden, sind sie von dem Karteninhaber oder dem Der Versicherer informiert auf Anfrage über die Mög- mitversicherten Familienangehörigen binnen eines lichkeiten ärztlicher Versorgung. Soweit möglich, be- Monats nach Rechnungsstellung an den Versicherer nennt er einen deutsch oder englisch sprechenden zurückzuzahlen. Arzt. Der Versicherer stellt jedoch nicht den Kontakt 2.3 Krankenrücktransport zum Arzt selbst her. Sobald es medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, or- ganisiert der Versicherer den Rücktransport mit medi- 32 33
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