Versicherungsbedingungen Visa Premium, Visa Gold und Visa Prepaid Gold 07141 16-755500

Die Seite wird erstellt Dörte Brüggemann
 
WEITER LESEN
Versicherungsbedingungen Visa Premium, Visa Gold und Visa Prepaid Gold 07141 16-755500
Versicherungsbedingungen
Visa Premium, Visa Gold
und Visa Prepaid Gold.

                        mmer:           rre
              Servicenu ervice/Kartenspe
                   tunde ns
              24-S
                        755500
               07141 16-
Im Allgemeinen Teil der nachstehenden Versicherungsbedin-
gungen finden Sie diejenigen Versicherungsbedingungen, die
für alle Versicherungsprodukte gelten. Ergänzungen oder Ab-
weichungen zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
werden in den Besonderen Versicherungsbedingungen für
die einzelnen Versicherungsprodukte geregelt und finden ent-
sprechend Anwendung. Bitte lesen Sie daher die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen nebst den Besonderen Versiche-
rungsbedingungen für das jeweilige Versicherungsprodukt
sorgfältig durch.

INHALT
I. ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
  1   Vertragsparteien                                    6
  2   Zeitliche Bestimmung der Versicherung               7
  3   Beitragszahlung                                     8
  4   Berechtigte, Geltendmachung von Rechten,            8
      Aufrechnungsverbot
  5   Leistung der Entschädigung                          9
  6   Sanktionsklausel                                    9
  7   Allgemeine Ausschlüsse                              9
  8   Allgemeine Obliegenheiten                          10
  9   Obliegenheitsverletzung                            10
 10   Anderweitige Versicherung, Subsidiarität           11
 11   Ansprüche gegen Dritte                             11
 12   Abtretung                                          11
 13   Anzeige von Willenserklärungen                     12
 14   Anwendbares Recht, Gerichtsstand                   12
 15   Gesetzliche Verjährung                             12

 II. BESONDERE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
      zu der Best Price Garantie                         13
      zur Internet-Rechtsschutz-Versicherung             18
      zu der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung inkl.   27
      Reise-Abbruch-Versicherung
      zu der Reise-Service-Versicherung                  32
      zu der Auslandsreise-Krankenversicherung           39
      für Familien
      zu der Auslandsreise-Gepäckversicherung            44
Produktübersicht
                                      Versicherungs-          Selbst-
Ihre Versicherungsprodukte                                                      Versicherer     Kurzbeschreibung
                                      summen                  behalte
Gemeinsame Leistungen der Visa Gold, Visa Prepaid Gold und Visa Premium Karte
Best Price Garantie                   500 EUR/                keine             Chubb Insur-    Erstattung der Preisdifferenz zwischen dem tatsächlich
                                      zwei Schäden p.a.                         ance Company    bezahlten und dem günstigeren Preis.
                                                                                of Europe SE

Internet-Rechtsschutz-Versicherung    Versicherungs-          keine             ROLAND          Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahr-
                                      summe beträgt                             Rechtsschutz-   nehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen
                                      50.000 EUR                                Versicherung    Verträgen im privaten Bereich, die über das Internet
                                                                                AG              abgeschlossen werden einschließlich der Online-Anmie-
                                                                                                tung.
Zusätzliche Leistungen der Visa Premium Karte
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung   10.500 EUR/             100 EUR je        Chubb Insur-    Der Versicherer leistet Entschädigung bei Nichtantritt/
inkl. Reise-Abbruch-Versicherung      5.200 EUR               Schaden/          ance Company    verspätetem Antritt/bei Abbruch der Reise für die dem
                                      nur für den             Versiche-         of Europe SE    Reiseunternehmen oder einem anderen vom Versicher-
                                      Karteninhaber           rungs-                            ten vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten.
                                                              fall durch
                                                              Krankheit:
                                                              20%, mind.
                                                              100 EUR

Reise-Service-Versicherung            Such-, Rettungs- und    keine             Chubb Insur-    Sind Reisedokumente abhanden gekommen, wird ein
                                      Bergungskosten:                           ance Company    deutsch- bzw. englischsprachiger Arzt gebraucht, muss
                                      2.600 EUR                                 of Europe SE    ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktrans-
                                      Krankenrücktrans-                                         port in die Heimat erfolgen oder wird eine Kostenvorlage
                                      port: unbegrenzt                                          für einen Krankenhausaufenthalt verlangt: Wann immer
                                                                                                Hilfe benötigt wird, ein Anruf bei der Notrufzentrale in
                                                                                                Deutschland genügt, um alles Notwendige vor Ort zu
                                                                                                veranlassen.

Auslandsreise-Krankenversicherung     unbegrenzt              keine             Chubb Insur-    Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfallfolgen,
für Familien                                                                    ance Company    die während einer vorübergehenden Auslandsreise auf-
                                                                                of Europe SE    treten

Auslandsreise-Gepäckversicherung      1.500 EUR               10%, mind.        Chubb Insur-    Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn mitgeführ-
                                      je Schaden              50 EUR je         ance Company    tes Reisegepäck während der Reise abhandenkommt
                                                              Schaden           of Europe SE    oder beschädigt wird.

                                 2                                                                                    3
Gesetzliche Information                                         Sprache
                                                                Hinsichtlich des Versicherungsvertrages ist Deutsch anzuwen-
Versicherer, Adresse und ladungsfähige Anschrift                den. Dies gilt auch für die laufende Kommunikation.
ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Deutz-Kalker Straße 46                                          Beschwerden, Aufsicht
D-50679 Köln                                                    Beschwerden können außer an den Versicherer auch an
                                                                die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin),
Vorstandsvorsitzender                                           Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108,
Rainer Brune                                                    53117 Bonn, gerichtet werden.
Umsatzsteuernummer
DE 122661508

Registergericht, HRB
HRB 2164

Versicherer, Adresse und ladungsfähige Anschrift
Chubb Insurance Company of Europe SE
Direktion für Deutschland
Grafenberger Allee 295
40237 Düsseldorf

Hauptbevollmächtigter, ständiger Vertreter
Bijan Daftari

Eingetragener Hauptsitz
106 Fenchurch Street, London, EC3M 5NB, United Kingdom,
Company Number SE13

Umsatzsteuernummer
42/678/2073/1

Registergericht, HRB
Amtsgericht Düsseldorf, HRB 25138 / Amtsgericht Düsseldorf
HRB 25138

Vorstände der Gesellschaft (Mitglieder des Verwaltungsrats)
Michael Casella (CEO), Christopher Giles, Kevin O’Shiel, John
Degnan, Bernardus van der Vossen, Peter Haywood, Ian Hut-
chinson.

Aufsichtsbehörde des Hauptsitzes
Financial Services Authority, 25 The North Colonnade, Canary
Wharf, London E14 5HS, United Kingdom.

Anwendbares Recht
Auf die Versicherungsverträge ist jeweils deutsches Recht
anwendbar. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 14 der
Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

                              4                                                              5
I. ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN                                     Personen in häuslicher Gemeinschaft mit dem Karten-
                                                                           inhaber wohnen (im Folgenden „mitversicherte Fami-
    1   Vertragsparteien                                      6            lienangehörige“ genannt).
    2   Zeitliche Bestimmung der Versicherung                 7
                                                                   1.2     Versicherer
    3   Beitragszahlung                                       8
                                                                   1.2.1   Versicherer für die Leistung Best Price Garantie ist die
    4   Berechtigte, Geltendmachung von Rechten,              8            Chubb Insurance Company of Europe SE (im Folgenden
        Aufrechnungsverbot                                                 „Chubb“ genannt).
    5   Leistung der Entschädigung                            9
                                                                   1.2.2   Versicherer für die Leistung Internet-Rechtsschutz-Ver-
    6   Sanktionsklausel                                      9            sicherung ist die ROLAND Rechtsschutz-Versicherung
    7   Allgemeine Ausschlüsse                                9            AG (im Folgenden „ROLAND Rechtsschutz“ genannt).
    8   Allgemeine Obliegenheiten                            10    1.2.3   Versicherer für die Leistung Reise-Rücktrittskosten-
                                                                           Versicherung inkl. Reise-Abbruch-Versicherung ist die
    9   Obliegenheitsverletzung                              10
                                                                           Chubb Insurance Company of Europe SE (im Folgenden
 10     Anderweitige Versicherung, Subsidiarität             11            „Chubb“ genannt).
 11     Ansprüche gegen Dritte                               11    1.2.4   Versicherer für die Leistung Reise-Service-Versicherung
 12     Abtretung                                            11            ist die Chubb Insurance Company of Europe SE (im Fol-
 13     Anzeige von Willenserklärungen                       12            genden „Chubb“ genannt).

 14     Anwendbares Recht, Gerichtsstand                     12    1.2.5   Versicherer für die Leistung Auslandsreise-Krankenver-
                                                                           sicherung für Familien ist die Chubb Insurance Compa-
 15     Gesetzliche Verjährung                               13
                                                                           ny of Europe SE (im Folgenden „Chubb“ genannt).
                                                                   1.2.6   Versicherer für die Leistung Auslandsreise-Gepäckver-
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Anwen-                     sicherung ist die Chubb Insurance Company of Europe
dung, so lange und so weit in den jeweiligen Besonderen Ver-               SE (im Folgenden „Chubb“ genannt).
sicherungsbedingungen keine abweichende Regelung festge-           1.3     Versicherungsnehmer
legt ist.
                                                                           Versicherungsnehmer ist die Wüstenrot Bank AG
1        Vertragsparteien                                                  Pfandbriefbank.

1.1      Versicherter                                                      Vertragspartner des Versicherers ist nur die Wüsten-
                                                                           rot Bank AG Pfandbriefbank als Versicherungsnehmer,
         Versicherter ist der Inhaber einer gültigen Kreditkarte           nicht die versicherten Personen.
         (im Folgenden auch „Kreditkarte“ genannt), welcher
         auf Grund eines entsprechenden Kreditkartenvertra-        2       Zeitliche Bestimmung der Versicherung
         ges zur Nutzung dieser Kreditkarte berechtigt ist (im     2.1     Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Zeitpunkt
         Folgenden „Karteninhaber“ genannt).                               der Beantragung der Kreditkarte vorbehaltlich des
         Weiter erstreckt sich der Versicherungsschutz auf ge-             Abschlusses eines gültigen Kreditkartenvertrages und
         meinsamen Reisen auch auf die Familienangehörigen                 wird gewährt für während der jeweiligen Versiche-
         des Versicherten, sofern sie in den jeweiligen Beson-             rungsperiode innerhalb des versicherten Zeitraums
         deren Versicherungsbedingungen nicht explizit aus-                eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsperiode
         geschlossen werden. Familienangehörige im Sinne                   ist das Kalenderjahr. Beginnt die Gültigkeit der Kredit-
         dieser Bedingung sind der Ehegatte/eingetragene Le-               karte während eines laufenden Kalenderjahres, ist die
         benspartner oder Lebensgefährte und die unverheira-               erste Versicherungsperiode kürzer als ein Kalenderjahr.
         teten Kinder (auch Stief-, Adoptions- und Pflegekinder)           Der versicherte Zeitraum ist der Zeitraum vom Beginn
         bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern diese             der ersten bis zum Ende der letzten sich lückenlos an-

                                 6                                                                7
einander anschließenden Versicherungsperioden. Der         5      Leistung der Entschädigung
        versicherte Zeitraum endet
                                                                   5.1    Ist die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde
2.1.1   mit Ablauf des Gültigkeitszeitraums der Kreditkarte               und der Höhe nach festgestellt, so hat die Auszahlung
        oder                                                              der Entschädigung binnen zwei Wochen zu erfolgen.
2.1.2   mit dem Ende der Vertragslaufzeit des Gruppenversi-        5.2    Einen Monat nach Anzeige des Versicherungsfalles
        cherungsvertrages zwischen dem Versicherungsneh-                  kann als Abschlagszahlung der Betrag beansprucht
        mer und dem Versicherer, je nachdem, welcher der frü-             werden, der nach Sachlage mindestens zu zahlen ist.
        here dieser Zeitpunkte ist. Im Fall 2.1.2 obliegt es dem
                                                                   5.3    Der Versicherer ist berechtigt mit befreiender Wirkung
        Versicherungsnehmer, den Karteninhaber über den
                                                                          an den Überbringer von ordnungsgemäßen Nachwei-
        Anschlussversicherer zu informieren. Ab Beendigung
                                                                          sen zu leisten.
        des Gruppenversicherungsvertrags gilt gegenüber
        dem Karteninhaber eine Nachhaftung von maximal
        einem Jahr vereinbart (entsprechend dem Zeitraum,
        für den jeweils der Kartenbeitrag gezahlt worden ist).     Weitere Bestimmungen zu den Leistungs- und Zahlungsmo-
                                                                   dalitäten finden sich bei den jeweiligen Besonderen Versiche-
2.1.3   Bei lückenloser Fortsetzung des gleichen bzw. eines er-    rungsbedingungen.
        weiterten Versicherungsschutzes durch einen anderen
        Versicherer wird keine Nachhaftung gewährt.
                                                                   6      Sanktionsklausel
3       Beitragszahlung
                                                                          Unter diesem Versicherungsvertrag besteht kein Ver-
        Den Beitrag für diese Versicherungen sowie die even-              sicherungsschutz und es werden keine Versicherungs-
        tuell anfallende Versicherungssteuer trägt der Versi-             leistungen gewährt und keine Beträge gezahlt, soweit
        cherungsnehmer.                                                   die Bereitstellung von Versicherungsschutz oder die
                                                                          Zahlung von Versicherungsleistungen durch den Ver-
4       Berechtigte, Geltendmachung von Rechten, Aufrech-
                                                                          sicherer oder seine Konzerngesellschaften direkt oder
        nungsverbot
                                                                          indirekt gegen geltende Wirtschafts- oder Handels-
4.1     Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsver-                 sanktionsgesetze, Verordnungen oder sonstige Regu-
        trag stehen den Versicherten und im Todesfall deren               lierungen verstoßen würde.
        Erben direkt zu. Sämtliche Gestaltungs- und andere
                                                                   7      Allgemeine Ausschlüsse
        Rechte bezüglich der Eingehung, Abänderung und Be-
        endigung dieses Versicherungsvertrages unterliegen                Nicht versichert sind
        nur dem Versicherungsnehmer.
                                                                   7.1    Schäden durch Streik, innere Unruhen, Kriegsereig-
4.2     Der Versicherte kann seine Rechte gegenüber dem Ver-              nisse, Pandemien, Kernenergie, Beschlagnahme und
        sicherer auch ohne Zustimmung des Versicherungs-                  sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie Schäden in
        nehmers gerichtlich und außergerichtlich auch dann                Ländern, für welche das Auswärtige Amt eine Reise-
        geltend machen, wenn er nicht im Besitz des Versiche-             warnung ausgesprochen hat;
        rungsscheines ist.
                                                                   7.2    Schäden, welche der Karteninhaber sowie die mitversi-
4.3     Ansprüche auf Versicherungsleistungen haben aus-                  cherten Familienangehörigen vorsätzlich herbeiführen.
        schließlich die Versicherten. Ansprüche der Versicher-
        ten dürfen die Versicherer nicht mit Forderungen ge-       7.3    Schäden, die direkt oder indirekt durch Terrorakte verur-
        genüber dem Versicherungsnehmer aufrechnen. Der                   sacht worden sind. Terrorakte sind jegliche Handlungen
        § 35 VVG gilt insoweit als abbedungen.                            von Personen und Personengruppen zur Erreichung po-
                                                                          litischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele,
                                                                          die geeignet sind, Angst und Schrecken in der Bevölke-
                                                                          rung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder
                                                                          staatliche Einrichtung Einfluss zu nehmen.

                               8                                                                  9
8      Allgemeine Obliegenheiten                                  10   Anderweitige Versicherung, Subsidiarität
       Der Karteninhaber sowie die mitversicherten Famili-             Der jeweilige Versicherungsschutz besteht subsidi-
       enangehörigen haben:                                            är zu anderweitig bestehenden Versicherungen, das
                                                                       heißt sofern Versicherungsschutz für dieselbe Gefahr
8.1    nach Möglichkeit alle Handlungen zu unterlassen die
                                                                       auch noch bei einem anderen Versicherer besteht,
       den Eintritt des Versicherungsfalles fördern;
                                                                       geht der anderweitige Vertrag diesem vor. Versiche-
8.2    den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige             rungsschutz wird nur im Anschluss gewährt.
       Kosten zu vermeiden;
                                                                       Soweit aus anderen Versicherungsverträgen Entschä-
8.3    dem Versicherer den Eintritt des Versicherungsfalles            digung beansprucht werden können, steht es dem
       unverzüglich mitzuteilen;                                       Karteninhaber frei, welchem Versicherer er den Scha-
                                                                       densfall meldet. Erfolgt die Meldung beim 24-Stun-
8.4    dem Versicherer jede gewünschte sachdienliche Aus-
                                                                       den-Servicetelefon, werden die beteiligten Versicherer
       kunft zu erteilen und ihm alle erforderlichen Beweis-
                                                                       im Rahmen der Versicherungsbedingungen in Vorleis-
       mittel von sich aus zu Verfügung zu stellen.
                                                                       tung treten.
                                                                  11   Ansprüche gegen Dritte
Weitere zu beachtende Obliegenheiten finden sich bei den
                                                                       Hat der Karteninhaber bzw. das mitversicherte Fami-
jeweiligen Besonderen Versicherungsbedingungen.                        lienmitglied Ersatzansprüche gegen Dritte, so besteht
                                                                       unbeschadet des gesetzlichen Forderungsübergangs
                                                                       gemäß § 86 VVG die Verpflichtung diese Ansprüche
                                                                       bis zu der Höhe an den Versicherer schriftlich abzutre-
9      Obliegenheitsverletzung                                         ten, in welchem aus dem Versicherungsvertrag Ersatz
       Die hier beschriebenen Rechtsfolgen einer Obliegen-             (Kostenerstattung sowie Sach- und Dienstleistungen)
       heitsverletzung gelten für alle in den Allgemeinen Ver-         geleistet wird.
       sicherungsbedingungen und in den Besonderen Versi-              Der Karteninhaber bzw. das mitversicherte Famili-
       cherungsbedingungen genannten Obliegenheiten.                   enmitglied hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur
       Wird eine vertragliche Obliegenheit oder eine gesetz-           Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter
       liche Obliegenheit, deren Rechtsfolge nicht im Gesetz           Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften
       geregelt ist, durch den Karteninhaber oder einen mit-           zu wahren und bei dessen Durchsetzung durch den
       versicherten Familienangehörigen vorsätzlich verletzt,          Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.
       ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Bei        Steht dem Karteninhaber bzw. dem mitversicherten
       grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der         Familienmitglied ein Anspruch auf Rückzahlung ohne
       Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der             rechtlichen Grund gezahlter Entgelte gegen den Er-
       Schwere des Verschuldens des Karteninhabers ent-                bringer von Leistungen zu, für die der Versicherer auf
       sprechenden Verhältnis zu kürzen. Weist der Kartenin-           Grund des Versicherungsvertrages Erstattungsleistun-
       haber nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig         gen erbracht hat, sind Absatz 1 und 2 entsprechend
       verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz unein-           anzuwenden.
       geschränkt bestehen. Der vollständige oder teilweise
       Wegfall des Versicherungsschutzes hat bei Verletzung       12   Abtretung
       einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden
                                                                       Die Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag
       Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraus-
                                                                       können vor der endgültigen Feststellung durch den
       setzung, dass der Versicherer den Karteninhaber durch
                                                                       Versicherer oder ein Gericht ohne ausdrückliche Zu-
       gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfol-
                                                                       stimmung des Versicherers nicht angetreten oder ver-
       ge aufmerksam macht.
                                                                       pfändet werden.

                             10                                                              11
13   Anzeige von Willenserklärungen                           II. Besondere Versicherungsbedingungen zu
     Alle für den Versicherer bestimmte Anzeigen und Wil-         der Best Price Garantie
     lenserklärungen sind in Textform an folgende Versi-          1   Versicherungsumfang                                  13
     cherer abzugeben:
                                                                  2   Best Price Garantie Begriff                          13
                                                                  3   Versicherte Personen                                 13
     ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
     Referent Industrie                                           4   Versicherungsleistung                                14
     Deutz-Kalker Straße 46                                       5   Versicherungssumme                                   14
     D-50679 Köln
                                                                  6   Örtlicher Geltungsbereich der Versicherung           15
     Chubb Insurance Company of Europe SE                         7   Ausschlüsse/nicht versicherte Sachen und Schäden     15
     Direktion für Deutschland                                    8   Obliegenheiten                                       17
     Grafenberger Allee 295
     40237 Düsseldorf

                                                              1         Versicherungsumfang
14   Anwendbares Recht, Gerichtsstand                                   Im Rahmen der Best Price Garantie erstattet der Versi-
                                                                        cherer dem Versicherten die Differenz zwischen dem
     Alle Streitigkeiten bezüglich dieses Versicherungs-
                                                                        tatsächlich gezahlten Kaufpreis einer versicherten
     vertrages und seiner Wirksamkeit sind ausschließlich
                                                                        Neuware und dem geringeren Kaufpreis, den der Ver-
     nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zu
                                                                        sicherte für die identische Ware derselben Marke und
     entscheiden.
                                                                        gleichen Artikelbezeichnung des Herstellers innerhalb
     Der Gerichtsstand für alle Ansprüche unter der Ver-                von 30 Tagen nach dem Kauf in einer der breiten Öf-
     sicherung gegen die Versicherer bestimmt sich nach                 fentlichkeit zugänglichen Verkaufsstelle gesehen hat.
     dem Firmensitz oder der Niederlassung. Daneben ist                 Als Zeitpunkt der Kenntnis gilt derjenige, der auf der
     für solche Klagen auch das Gericht örtlich zuständig,              Bescheinigung für den Preisunterschied ausgewiesen
     in dessen Bezirk der Kartenbesitzer bzw. das mitver-               ist. Der Anspruch muss vom Versicherten innerhalb
     sicherte Familienmitglied zur Zeit der Klageerhebung               von 5 Tagen seit Kenntnis geltend gemacht werden.
     ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen, seinen
                                                              2         Best Price Garantie Begriff
     gewöhnlichen Aufenthalt hat.
                                                                        Versicherte Neuware: Alle in Deutschland gekauf-
                                                                        ten Artikel, Waren und ganz allgemein alle bewegli-
15   Gesetzliche Verjährung                                             chen Sachen, die vor dem Kauf weder benutzt noch
                                                                        in irgendeiner Weise verändert wurden und die: in
     Die Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren nach Ab-                einer für die breite Öffentlichkeit zugänglichen Ver-
     lauf von drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich             kaufsstelle erworben wurden, nicht zu gewinnbrin-
     nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen                 genden/ kommerziellen Zwecken erworben wurden,
     Gesetzbuches.                                                      ausschließlich mit einer von der Wüstenrot Bank AG
                                                                        Pfandbriefbank ausgestellten Kreditkarte mit Best Pri-
                                                                        ce Garantie bezahlt wurden.
     Bei einem Anspruch der dem Versicherer gemeldet
     wird, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem    3         Versicherte Personen
     Zeitpunkt gehemmt, zu dem der Karteninhaber die                    Inhaber einer von der Wüstenrot Bank AG Pfandbrief-
     Entscheidung in Textform zugeht.                                   bank ausgestellten Kreditkarte genießen die Best Price
                                                                        Garantie automatisch. Versichert werden können da-
                                                                        rüber hinaus nur Personen, die: zur Zeit des Beitritts

                           12                                                                  13
das 18. Lebensjahr vollendet haben; eine Altershöchst-     6     Örtlicher Geltungsbereich der Versicherung
      grenze besteht nicht, ihren Wohnsitz in Deutschland
                                                                       Geographischer Geltungsbereich: Die Best Price Ga-
      haben.
                                                                       rantie gilt für alle in Deutschland erworbenen und
4     Versicherungsleistung                                            dort zu einem niedrigeren Preis angebotenen Waren.
4.1   Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn eine Ware, die             Selbstbeteiligung: Keine. Versicherungsleistungen
      der mit der versicherten Kreditkarte gekauften Ware              werden bis zur vereinbarten Deckungsgrenze ohne
      (Originalware) in jeder Hinsicht entspricht, innerhalb           Abzug einer Selbstbeteiligung ausgezahlt. Soweit die
      von 30 Tagen nach Versicherungsbeginn zu einem                   versicherte Person keine andere Weisung erteilt, er-
      niedrigeren Bruttopreis von anderen Personen als dem             folgt die Auszahlung auf das zur versicherten Kredit-
      Kreditkarteninhaber öffentlich den Verbrauchern zum              karte gehörende Konto.
      Kauf angeboten wird. Die Ware bzw. der niedrigere
                                                                 7     Ausschlüsse/nicht versicherte Sachen und Schäden
      Bruttopreis darf nicht unter die Einschränkungen und
      Ausschlüsse in Ziffer 7 fallen und die günstiger ange-     7.1   Bei Erwerb nachfolgend aufgezählter Waren (Original-
      botene Ware muss folgende Kriterien erfüllen:                    ware) besteht kein Versicherungsschutz:
4.2   dieselbe Marke aufweisen wie die Originalware und                - Waren mit einem Einzelkaufpreis (brutto) von
                                                                          weniger als 30 EUR;
4.3   dieselbe technische Ausstattung haben wie die Origi-
                                                                       - Rohstoffe, Benzin, Diesel und Öle; Tiere und Pflanzen;
      nalware und
                                                                       - Bargeld, Schecks, Reiseschecks, alle sonstigen Wert-
4.4   dieselbe Farbe haben wie die Originalware und                       papiere und Eintrittskarten und sonstige Berechti-
                                                                          gungsscheine;
4.5   mit denselben dazugehörigen Dienstleistungen (z. B.
                                                                       - Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle, Kunstwerke, An-
      Garantie, Wartung) verbunden sein wie die Original-
                                                                          tiquitäten und Sammlerstücke; zum Verzehr oder
      ware und
                                                                          sonstigen Verbrauch bestimmte Güter (z. B. Essen,
4.6   neu, nicht gebraucht und keine „zweite Wahl“ sein.                  Trinken, Tabakwaren, Brennstoff, etc.);
      Sofern alle vorstehenden Kriterien erfüllt sind, erstat-         - Arzneimittel und andere medizinische Heil- und
      tet die Chubb die Differenz zwischen dem für die Ori-               Hilfsmittel;
      ginalware tatsächlich bezahlten Bruttopreis und dem              - Optische Hilfsmittel (z. B. Brille, Kontaktlinsen, etc.);
      Bruttopreis für die günstiger angebotene Ware. Die               - illegal erworbene Waren;
      Differenz wird dem Kreditkartenkonto des Kreditkar-              - maßgefertigte Waren und Einzelanfertigungen;
      teninhabers gutgeschrieben.                                      - Smartphone;
                                                                       - Motorisierte Fahrzeuge jeder Art, Boote, Flugma-
5     Versicherungssumme                                                  schinen, Zubehör, Ausstattung und sonstige Gegen-
      Im Rahmen der Best Price Garantie werden bis zu                     stände, die dem Gebrauch und der Wartung dieser
      500 EUR inklusive Mehrwertsteuer für jeden von                      Objekte dienen;
      der Best Price Garantie erfassten Artikel, für den ein           - Waren, die von Mitarbeitern, Managern oder Eigen-
      Preisunterschied festgestellt wurde, erstattet, sofern              tümern und deren Angehörigen bei ihrem Arbeitge-
      der Preisunterschied mindestens 20 EUR inklusive                    ber bzw. ihrem Unternehmen oder mit diesem ver-
      Mehrwertsteuer beträgt. Die Gesamtleistung ist je                   bundenen Unternehmen erworben oder angeboten
      versicherte Person und jeweils für einen 12 Monats-                 wurden;
      zeitraum, beginnend mit der Unterzeichnung des Kre-              - Waren, die über Auktionen erworben oder angebo-
      ditvertrages, auf zwei Schadenfälle begrenzt.                       ten wurden;
                                                                       - Waren, die außerhalb Deutschlands erworben oder
                                                                          angeboten wurden;
                                                                       - Waren, die in Duty-free-Zonen erworben oder ange-
                                                                          boten wurden;
                                                                       - gebrauchte Waren.

                            14                                                                 15
7.2     Darüber hinaus besteht kein Leistungsanspruch, wenn       8.1.2   den Erstattungsantrag, den er aufgrund seiner Mel-
        die Preisdifferenz                                                dung vom Versicherungsmakler erhalten hat, ein-
                                                                          schließlich aller erforderlichen Nachweise spätestens
        - unter 20 EUR liegt;
                                                                          30 Tage nach Erhalt ausgefüllt zurückzusenden;
        - aufgrund von Transportkosten oder dem Versand der
          Ware entstanden ist;                                    8.1.3   dem Versicherer ohne schuldhaftes Zögern anzuzei-
        - dadurch entsteht, dass Mitarbeiter, Manager oder                gen, wenn er von dritter Seite eine Erstattung einer
          Eigentümer und deren Angehörige bei ihrem Arbeit-               Preisdifferenz erhalten hat.
          geber bzw. bei ihrem Unternehmen und mit diesem
          verbundenen Unternehmen Rabatte bzw. Sonder-
                                                                  Weitere Obliegenheiten sowie die Rechtsfolgen sind in den all-
          konditionen erhalten;
                                                                  gemeinen Versicherungsbedingungen unter Ziffer 8 und Ziffer
        - bei demselben Verkäufer auftritt;
                                                                  9 zu finden.
        - zu außerhalb Deutschlands angebotenen Waren
          besteht;
        - zu in Duty-free-Zonen angebotenen Waren besteht;
        - zu gebrauchten Waren besteht;
        - aufgrund von steuerlichen Änderungen entsteht;
        - darauf beruht, dass die günstigere Ware als Teil
          eines Kombinationsangebotes (z. B.: 2 für 1, Set-
          Angebote) angeboten wird;
        - zu Waren besteht, die über Verkaufsstellen angebo-
          ten werden, die nur einem ausgewählten Kreis, nicht
          aber der Allgemeinheit zugänglich sind (z. B. Clubs,
          Verbände, Inhaber bestimmter Kreditkarten, etc. –
          es sei denn es ist die versicherte Karte)
        - zu Waren aus Ausverkäufen, Liquidationsverkäufen,
          Räumungsverkäufen, saisonalen Sonderverkäufen
          oder Lagerverkäufen (z. B. Outlet) besteht;
        - durch eine andere Versicherung oder Händlerpreis-
          garantien gedeckt ist.
        - Bei Widerruf oder Ungültigkeit des Kaufvertrages
          besteht kein Leistungsanspruch.

8       Obliegenheiten
        Schadensmeldung
8.1     Der Versicherte ist verpflichtet:
8.1.1   jede Preisdifferenz für eine versicherte Neuware inner-
        halb von 5 Werktagen nach Kenntnis telefonisch bei
        der Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank - Preisgaran-
        tie-Service - unter der Nummer 07141 – 16 75 55 00
        anzuzeigen;

                               16                                                               17
II. Besondere Versicherungsbedingungen zur                       3.3     Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeit-
     Internet-Rechtsschutz-Versicherung                                   raum, ist dessen Beginn maßgeblich. Sind für die
                                                                          Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechts-
   1 Versicherungsleistung                                  18            schutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend,
    2   Voraussetzung für den Anspruch auf Rechtsschutz     18            wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht
    3   Leistungsumfang                                     19            bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versiche-
                                                                          rungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der
    4   Einbeziehung des aussergerichtlichen Mediati-       22
                                                                          Versicherung eingetreten oder, soweit sich der Rechts-
        onsverfahrens
                                                                          schutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist.
    5   Örtlicher Geltungsbereich                           22
                                                                  3.4     Es besteht kein Rechtsschutz, wenn
    6   Verhalten nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles    23
    7   Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten               24    3.4.1   eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor
    8   Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangeln-         25            Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen
        der Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit                    wurde, den Verstoß nach Ziffer 3.2 ausgelöst hat;
        - Stichentscheid                                          3.4.2   der Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später als drei
                                                                          Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes für
1        Versicherungsleistung                                            den betroffenen Gegenstand der Versicherung geltend
                                                                          gemacht wird.
         Der Versicherer gewährt Rechtsschutz im Vertrags-
         und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher
         Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnis-       4       Leistungsumfang
         sen, die über das Internet abgeschlossen werden ein-
         schließlich der Online-Anmietung von Motorfahrzeu-               Der Versicherer erbringt und vermittelt Dienstleis-
         gen zu Lande.                                                    tungen zur rechtlichen Interessenwahrnehmung und
                                                                          trägt
         Nicht versichert sind Verträge im Zusammenhang mit
         Erwerb, Veräußerung oder sonstiger Überlassung von       4.1     bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die Ver-
         Motorfahrzeugen und Immobilien.                                  gütung eines für den Karteninhaber tätigen Rechts-
                                                                          anwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung
                                                                          eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen
2        Versicherungssumme                                               Rechtsanwaltes. Der Versicherer trägt in Fällen, in de-
                                                                          nen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die Ertei-
         Der Versicherer zahlt in jedem Rechtsschutzfall bis
                                                                          lung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder
         zu 50.000 EUR. Sind in einem Rechtsschutzfall
                                                                          einer Auskunft (Beratung), die nicht mit einer ande-
         mehrere Versicherte betroffen, zählt die Höchstent-
                                                                          ren gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt,
         schädigungssumme als Gesamtversicherungssumme.
                                                                          und für die Ausarbeitung eines Gutachtens keine
         Die Gesamtversicherungssumme bildet zugleich die
                                                                          der Höhe nach bestimmte Gebühr festsetzt, je nach
         Maximalleistung für alle zeitlich und ursächlich zu-
                                                                          Rechtsschutzfall eine Vergütung von bis zu 250 EUR.
         sammenhängenden Rechtsschutzfälle und für densel-
                                                                          Wohnt der Karteninhaber mehr als 100 km Luftlinie
         ben Rechtsschutzfall.
                                                                          vom zuständigen Gericht entfernt und erfolgt eine
3        Voraussetzung für den Anspruch auf Rechtsschutz                  gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen, trägt
3.1      Der Versicherungsschutz gilt nur unter der Vorausset-            der Versicherer bei den Leistungsarten gemäß Ziffer
         zung, dass die privatrechtlichen Schuldverhältnisse              1 die Kosten in der ersten Instanz für einen im Land-
         und dinglichen Rechte unter Einsatz der versicherten             gerichtsbezirk des Karteninhabers ansässigen Rechts-
         Kreditkarte zustande gekommen sind. (Die Kreditkarte             anwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines
         muss als Zahlungsmittel genutzt werden).                         Rechtsanwaltes, der lediglich den Verkehr des Karten-
                                                                          inhabers mit dem Prozessbevollmächtigten führt;
3.2      Der Versicherungsschutz gilt erst nach Ablauf von drei
         Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit).

                               18                                                               19
4.2     bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Ausland die               - Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus Kauf-
        Vergütung eines für den Karteninhaber tätigen, am                    und Reparaturverträgen von Motorfahrzeugen so-
        Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen ausländi-                   wie Anhängern;
        schen oder eines im Inland zugelassenen Rechtsan-          4.6.2   eines im Ausland ansässigen Sachverständigen in Fäl-
        waltes. Im letzteren Fall trägt der Versicherer die Ver-           len der Geltendmachung von Ersatzansprüchen we-
        gütung bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung, die                gen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines
        entstanden wäre, wenn das Gericht, an dessen Ort                   Motorfahrzeuges sowie Anhängers;
        der Rechtsanwalt ansässig ist, zuständig wäre. Wohnt
        der Karteninhaber mehr als 100 km Luftlinie vom zu-        4.7     die Kosten der Reisen des Karteninhabers zu einem
        ständigen Gericht entfernt und ist ein ausländischer               ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Be-
        Rechtsanwalt für den Karteninhaber tätig, trägt der                schuldigter oder Partei vorgeschrieben und zur Ver-
        Versicherer die Kosten der ersten Instanz für einen                meidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist. Die
        im Landgerichtsbezirk des Karteninhabers ansässigen                Kosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen
        Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergü-                  von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze über-
        tung eines Rechtsanwaltes, der lediglich den Verkehr               nommen;
        mit dem ausländischen Rechtsanwalt führt. Ist der          4.8     die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner recht-
        Rechtsschutzfall durch einen Kraftfahrtunfall im euro-             lichen Interessen entstandenen Kosten, soweit der
        päischen Ausland eingetreten und eine zunächst be-                 Karteninhabers zu deren Erstattung verpflichtet ist;
        triebene Regulierung mit dem Schadenregulierungs-
                                                                   4.9     Der Karteninhaber kann die Übernahme der vom Ver-
        beauftragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland
                                                                           sicherer zu tragenden Kosten verlangen, sobald er
        erfolglos geblieben, sodass eine Rechtsverfolgung im
                                                                           nachweist, dass er zu deren Zahlung verpflichtet ist
        Ausland notwendig wird, trägt der Versicherer zusätz-
                                                                           oder diese Verpflichtung bereits erfüllt hat.
        lich die Kosten eines inländischen Rechtsanwaltes bei
        der Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauf-          4.10    Vom Karteninhaber in fremder Währung aufgewandte
        tragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland bis                Kosten werden diesem in Euro zum Wechselkurs des
        zur Höhe einer Korrespondenzgebühr;                                Tages erstattet, an dem diese Kosten vom Karteninha-
                                                                           ber gezahlt wurden.
4.3     die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung
        für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht her-       4.11    Der Versicherer trägt nicht
        angezogen werden, sowie die Kosten des Gerichtsvoll-       4.11.1 Kosten, die der Karteninhaber ohne Rechtspflicht
        ziehers;                                                          übernommen hat;
4.4     die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfah-       4.11.2 Kosten, die bei einer einverständlichen Erledigung
        rens bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anru-            entstanden sind, soweit sie nicht dem Verhältnis des
        fung eines zuständigen staatlichen Gerichtes erster In-           vom Karteninhabers angestrebten Ergebnisses zum
        stanz entstehen; die Kosten für die Mediation richten             erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine
        sich hingegen ausschließlich nach Ziffer 5;                       hiervon abweichende Kostenverteilung gesetzlich vor-
4.5     die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden ein-              geschrieben ist.
        schließlich der Entschädigung für Zeugen und Sach-         4.11.3 Endet eine versicherte außergerichtliche Auseinan-
        verständige, die von der Verwaltungsbehörde heran-                dersetzung mit einer einverständlichen Erledigung
        gezogen werden, sowie die Kosten der Vollstreckung                und hatte der Karteninhaber einen Rechtsanwalt
        im Verwaltungswege;                                               mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interes-
4.6     die übliche Vergütung                                             sen beauftragt, trägt der Versicherer dessen Ho-
                                                                          norar jedoch in voller Höhe. Ein insoweit auf den
4.6.1   eines öffentlich bestellten technischen Sachverstän-
                                                                          Versicherer übergehender materiell-rechtlicher Kos-
        digen oder einer rechtsfähigen technischen Sachver-
                                                                          tenerstattungsanspruch bleibt hiervon unberührt;
        ständigenorganisation in Fällen der
        - Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ord-
          nungswidrigkeitenverfahren;

                              20                                                                 21
4.11.4 Kosten, die aufgrund der vierten oder jeder weiteren             nen jedoch nicht mehr als 4.000 EUR. Sind am Media-
       Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungsti-                tionsverfahren auch nicht versicherte Personen betei-
       tel entstehen;                                                   ligt, übernimmt der Versicherer die Kosten anteilig im
4.11.5 Kosten aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnah-                  Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen.
       men, die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des      5.4     Für die Tätigkeit des Mediators ist der Versicherer nicht
       Vollstreckungstitels eingeleitet werden;                         verantwortlich. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich
4.11.6 Kosten für Strafvollstreckungsverfahren jeder Art nach           etwas anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmun-
       Rechtskraft einer Geldstrafe oder -buße unter 250 EUR;           gen der Ziffer 8 mit Ausnahme von Ziffer 8.1.1 und 8.8
                                                                        sowie Ziffer 3 und 7 entsprechend.
4.11.7 Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet
       wäre, wenn der Rechtsschutz-Versicherungsvertrag         6       Örtlicher Geltungsbereich
       nicht bestünde;                                                  Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
4.12   Der Versicherer zahlt in jedem Rechtsschutzfall höchs-   7       Verhalten nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles
       tens die vereinbarte Versicherungssumme. Zahlungen       7.1     Der Versicherer bestätigt den Umfang des für den
       für den Karteninhaber und mitversicherten Familien-              Rechtsschutzfall bestehenden Versicherungsschutzes.
       angehörigen aufgrund desselben Rechtsschutzfalles                Ergreift der Karteninhaber Maßnahmen zur Wahrneh-
       werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch                 mung seiner rechtlichen Interessen, bevor der Versi-
       für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle,               cherer den Umfang des Rechtsschutzes bestätigt, und
       die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.                      entstehen durch solche Maßnahmen Kosten, trägt
4.13   Der Versicherer sorgt für                                        der Versicherer nur die Kosten, die er bei einer Rechts-
                                                                        schutzbestätigung vor Einleitung dieser Maßnahmen
4.13.1 die Übersetzung der für die Wahrnehmung der recht-               zu tragen hätte.
       lichen Interessen des Versicherungsnehmers im Aus-
                                                                7.2     Der Karteninhaber kann den zu beauftragenden Rechts-
       land notwendigen schriftlichen Unterlagen und trägt
                                                                        anwalt aus dem Kreis der Rechtsanwälte auswählen,
       die dabei anfallenden Kosten;
                                                                        deren Vergütung der Versicherer nach Ziffer 4.1 und 4.2
4.13.2 die Bestellung eines im Ausland für die Wahrnehmung              trägt. Der Versicherer wählt den Rechtsanwalt aus,
       der rechtlichen Interessen des Karteninhabers erfor-     7.2.1   wenn der Karteninhaber dies verlangt;
       derlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätig-
       keit entstehenden Kosten;                                7.2.2   wenn der Karteninhaber keinen Rechtsanwalt be-
                                                                        nennt und dem Versicherer die alsbaldige Beauftra-
5      Einbeziehung des außergerichtlichen Mediationsver-               gung eines Rechtsanwaltes notwendig erscheint.
       fahrens
                                                                7.3     Wenn der Karteninhaber den Rechtsanwalt nicht be-
5.1    Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außer-             reits selbst beauftragt hat, wird dieser vom Versiche-
       gerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Parteien              rer im Namen des Karteninhabers beauftragt. Für die
       mithilfe der Moderation eines neutralen Dritten, des             Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist der Versicherer nicht
       Mediators, eine eigenverantwortliche Problemlösung               verantwortlich.
       erarbeiten. Der Versicherer vermittelt dem Kartenin-     7.4     Der Karteninhaber hat
       haber einen Mediator zur Durchführung des Media-
       tionsverfahrens in Deutschland und trägt dessen Kos-     7.4.1   den mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauf-
       ten im Rahmen von Ziffer 5.3.                                    tragten Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsge-
                                                                        mäß zu unterrichten, ihm die Beweismittel anzu-
5.2    Der Rechtsschutz für Mediation erstreckt sich auf die            geben, die möglichen Auskünfte zu erteilen und die
       im Rechtsschutz-Vertrag vereinbarten Leistungsarten.             notwendigen Unterlagen zu beschaffen;
5.3    Der Versicherer trägt den auf den Karteninhaber ent-     7.5     dem Versicherer auf Verlangen Auskunft über den
       fallenden Anteil an den Kosten des vom Versicherer               Stand der Angelegenheit zu geben.
       vermittelten Mediators bis zu 2.000 EUR je Mediation,    7.6     Der Karteninhaber muss sich bei der Erfüllung seiner
       für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediatio-

                             22                                                                23
Obliegenheiten die Kenntnis und das Verhalten des          8.5.1   Spiel- und Wettverträgen sowie Termin- oder ver-
        von ihm beauftragten Rechtsanwaltes zurechnen las-                 gleichbaren Spekulationsgeschäften und Gewinnzu-
        sen, sofern dieser die Abwicklung des Rechtsschutzfal-             sagen;
        les gegenüber dem Versicherer übernimmt.
                                                                   8.5.2   der Anschaffung, Veräußerung, Verwaltung von Wert-
7.7     Ansprüche auf Rechtsschutz-Leistungen können nur                   papieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile),
        mit schriftlichem Einverständnis des Versicherers ab-              Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen, Betei-
        getreten werden.                                                   ligungen (z. B. an Kapitalanlagemodellen, stillen Ge-
Weitere Obliegenheiten sowie die Rechtsfolgen sind in den all-             sellschaften, Genossenschaften) und deren Finan-
gemeinen Versicherungsbedingungen unter Ziffer 8 und Ziffer                zierungen. Der Ausschluss gilt nicht für Geld- und
9 zu finden                                                                Vermögensanlagen, soweit Lebens- und Rentenversi-
8       Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten                              cherungen sowie Sparverträge betroffen sind;

        Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung             8.6     aus dem Rechtsschutz-Versicherungsvertrag gegen
        rechtlicher Interessen                                             den Versicherer oder das für diesen tätige Schadenab-
                                                                           wicklungsunternehmen;
8.1     in ursächlichem Zusammenhang mit
                                                                   8.7     mehrerer Karteninhaber desselben Rechtsschutz-Ver-
8.1.1   dem Erwerb oder der Veräußerung eines                              sicherungsvertrages untereinander, mitversicherte Fa-
        - zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes oder                       milienangehörige untereinander und mitversicherte
                                                                           Familienangehörige gegen den Versicherungsnehmer;
        - vom Karteninhaber oder dem mitversicherten Fa-
          milienangehörigen nicht selbst zu nutzenden bzw.         8.8     sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht ein-
          genutzten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäude-                   getragene Lebenspartner, gleich welchen Geschlech-
          teiles;                                                          tes) untereinander in ursächlichem Zusammenhang
                                                                           mit der Partnerschaft, auch nach deren Beendigung;
8.1.2   der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder
        Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des        8.9     aus Ansprüchen oder Verbindlichkeiten, die nach Ein-
        Karteninhabers befindet oder das dieser zu erwerben                tritt des Rechtsschutzfalles auf den Karteninhaber
        oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt;                             übertragen worden oder übergegangen sind;

8.1.3   der genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung          8.10    aus vom Karteninhaber in eigenem Namen geltend
        eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles,                   gemachten Ansprüchen anderer Personen oder aus ei-
        das sich im Eigentum oder Besitz des Karteninhabers                ner Haftung für Verbindlichkeiten anderer Personen;
        befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu     9       Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder Er-
        nehmen beabsichtigt;                                               folgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit - Stichent-
8.1.4   der Finanzierung eines der unter Ziffer 8.1.1 bis Ziffer           scheid
        8.1.3 genannten Vorhaben;                                  9.1     Der Versicherer kann den Rechtsschutz ablehnen,
8.2     zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, es sei                     wenn seiner Auffassung nach
        denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beru-        9.1.1   in dem Fall siehe Ziffer 1 die Wahrnehmung der rechtli-
        hen;                                                               chen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg
8.3     in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urhe-                    hat oder
        ber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmus-            9.1.2   die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen mutwil-
        terrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Ei-                lig ist. Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn der durch
        gentum;                                                            die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraus-
8.4     aus dem Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht;                  sichtlich entstehende Kostenaufwand unter Berück-
                                                                           sichtigung der berechtigten Belange der Versicher-
8.5     in ursächlichem Zusammenhang mit                                   tengemeinschaft in einem groben Missverhältnis zum

                              24                                                                 25
angestrebten Erfolg steht. Die Ablehnung ist dem Kar-      II. Besondere Versicherungsbedingungen zu der Reise-
      teninhaber in diesen Fällen unverzüglich unter Angabe          Rücktrittskosten-Versicherung inkl. Reise-Abbruch-
      der Gründe schriftlich mitzuteilen. Eine von der Beur-         Versicherung
      teilung des Rechtsanwaltes abweichende Beurteilung
      der Erfolgsaussichten wird nicht getroffen.                   1   Versicherungsumfang                                  27

9.2   Hat der Versicherer seine Leistungspflicht gemäß Ziffer       2   Reisebegriff                                         30
      9.1 verneint und stimmt der Karteninhaber der Auffas-         3   Zeitlicher Umfang der Versicherung                   30
      sung des Versicherers nicht zu, kann er den für ihn tä-       4   Versicherungsleistung und -summen                    30
      tigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt auf
      Kosten des Versicherers veranlassen, diesem gegen-            5   Selbstbehalte                                        30
      über eine begründete Stellungnahme abzugeben, ob              6   Ausschlüsse                                          30
      die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem an-           7   Obliegenheiten im Schadenfall                        31
      gemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht
      und hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. Die
      Entscheidung ist für beide Teile bindend, es sei denn,
      dass sie offenbar von der wirklichen Sach- und Rechts-    1        Versicherungsumfang
      lage erheblich abweicht.
                                                                1.1      Der Versicherer leistet unter den in Ziffer 1.2 genann-
9.3   Der Versicherer kann dem Karteninhaber eine Frist                  ten Umständen Entschädigung:
      von mindestens einem Monat setzen, binnen deren
      der Karteninhaber den Rechtsanwalt vollständig und        1.1.1    bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunterneh-
      wahrheitsgemäß über die Sachlage zu unterrichten                   men oder einem anderen vom Karteninhaber oder
      und die Beweismittel anzugeben hat, damit dieser                   mitversicherten Familienangehörigen vertraglich ge-
      die Stellungnahme gemäß Ziffer 9.2 abgeben kann.                   schuldeten Rücktrittskosten.
      Kommt der Karteninhaber dieser Verpflichtung nicht        1.1.2    bei verspätetem Antritt der Reise die Mehrkosten der
      innerhalb der vom Versicherer gesetzten Frist nach,                Hinreise. Erstattet werden die Mehrkosten bis zur
      entfällt der Versicherungsschutz. Der Versicherer ist              Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise
      verpflichtet, den Karteninhaber ausdrücklich auf die               angefallen wären.
      mit dem Fristablauf verbundene Rechtsfolge hinzu-
      weisen.                                                   1.1.3    bei Abbruch der Reise für die nachweislich entstande-
                                                                         nen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch
                                                                         unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten des
                                                                         Karteninhabers oder des mitversicherten Familienan-
                                                                         gehörigen, vorausgesetzt, dass An- und Abreise in dem
                                                                         versicherten Arrangement enthalten sind; dies gilt
                                                                         auch im Falle nachträglicher Rückkehr. Bei Erstattung
                                                                         dieser Kosten wird in Bezug auf Art und Klasse des
                                                                         Transportmittels, der Unterkunft und Verpflegung auf
                                                                         die durch die Reise gebuchte Qualität abgestellt. Wenn
                                                                         abweichend von der gebuchten Reise die Rückreise
                                                                         mit Flugzeug erforderlich wird, werden nur die Kosten
                                                                         für einen Sitzplatz in der einfachsten Flugzeugklas-
                                                                         se ersetzt. Nicht gedeckt sind Heilkosten, Kosten für
                                                                         Begleitpersonen sowie Kosten für die Überführung
                                                                         eines verstorbenen Karteninhabers oder mitversicher-
                                                                         ten Familienangehörigen.

                            26                                                                 27
1.1.4   bei Abbruch der Reise zusätzlich für Aufwendungen         1.2.5   Verlust des Arbeitsplatzes des Karteninhabers oder des
        des Karteninhaber oder des mitversicherten Familien-              mitversicherten Familienangehörigen mit anschlie-
        angehörigen für gebuchte, jedoch nicht in Anspruch                ßender Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten be-
        genommene Leistungen.                                             triebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses
                                                                          durch den Arbeitgeber. Nicht versichert ist der Verlust
1.1.5   bei Abschluss von Mietverträgen für Ferienwohnun-
                                                                          von Aufträgen oder die Insolvenz bei Selbständigen;
        gen, Ferienhäuser oder Ferienappartements in Hotels.
                                                                  1.2.6   Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses des Karteninha-
1.1.6   bei Nichtbenutzung der Ferienwohnung, des Ferien-
                                                                          bers oder des mitversicherten Familienangehörigen
        hauses oder Ferienappartements im Hotel aus einem
                                                                          aus der Arbeitslosigkeit heraus. Voraussetzung ist, dass
        der in Ziffer 1.2 genannten wichtigen Gründe für die
                                                                          der Karteninhaber oder der mitversicherte Familienan-
        dem Vermieter oder Anderer seitens des Karteninha-
                                                                          gehörige zum Zeitpunkt der Reisebuchung arbeitslos
        ber vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten.
                                                                          gemeldet war. Nicht versichert sind die Aufnahme von
1.1.7   bei vorzeitiger Aufgabe der Ferienwohnung, des Feri-              Praktika, betrieblichen Maßnahmen oder Schulungs-
        enhauses oder des Ferienappartements im Hotel aus                 maßnahmen jeglicher Art sowie die Arbeitsaufnahme
        einem der in Ziffer 1.2 genannten wichtigen Gründe                eines Schülers oder Studenten während oder nach der
        für den nicht abgewohnten Teil der Mietkosten, falls              Schul- oder Studienzeit;
        eine Weitervermietung nicht gelungen ist.
                                                                  1.2.7   Wechsel des Arbeitsplatzes des Karteninhabers oder
1.2     Der Versicherer ist im Umfang von Ziffer 1.1 leistungs-           des mitversicherten Familienangehörigen. Vorausset-
        pflichtig, wenn infolge einer der nachstehend genann-             zung ist, dass die versicherte Reise vor der Kenntnis
        ten wichtigen Gründe entweder die Reiseunfähigkeit                des Arbeitsplatzwechsels gebucht wurde und die ver-
        des Karteninhaber oder des mitversicherten Famili-                sicherte Reisezeit in die Probezeit, maximal jedoch in
        enangehörigen nach allgemeiner Lebenserfahrung zu                 die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit,
        erwarten ist oder ihm der planmäßige Antritt der Reise            liegt;
        oder deren planmäßige Beendigung nicht zugemutet
                                                                  1.2.8   Um eine nicht bestandene Prüfung an einer Schu-
        werden kann:
                                                                          le, Universität/Fachhochschule oder an einem Col-
1.2.1   Tod, schwerem Unfall oder unerwartete schwere Er-                 lege zu wiederholen, um eine zeitliche Verlängerung
        krankung des Karteninhabers oder des mitversicher-                des Schulbesuchs/Studiums zu vermeiden oder den
        ten Familienangehörigen, seines Ehegatten, seiner                 Schul-/Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung
        Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwie-           ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht
        gereltern, Schwiegerkinder;                                       bestandenen Prüfung gebucht wurde und der Termin
                                                                          für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versi-
1.2.2   Impfunverträglichkeiten des Karteninhabers oder des
                                                                          cherte Reisezeit oder bis zu 14 Tage nach Beendigung
        mitversicherten Familienangehörigen;
                                                                          der Reise fällt;
1.2.3   Schwangerschaft oder Schwangerschaftskomplikatio-
                                                                  1.2.9   Stornierung eine Schul- oder Klassenreise, weil der
        nen einer Karteninhaberin oder einer mitversicherten
                                                                          Karteninhaber oder der mitversicherte Familienange-
        Familienangehörigen;
                                                                          hörige nicht versetzt wurde;
1.2.4   Schaden am Eigentum des Karteninhabers oder des
                                                                  1.2.10 Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmli-
        mitversicherten Familienangehörigen infolge von
                                                                         cher Trennung der dementsprechende Antrag) beim
        Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straf-
                                                                         zuständigen Gericht unmittelbar vor einer gemeinsa-
        tat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis
                                                                         men Reise der betroffenen Ehepartner;
        zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen
        des Geschädigten erheblich oder sofern zur Scha-          1.2.11 Stornierung oder Umbuchung der Reise aufgrund einer
        denfeststellung seine Anwesenheit erforderlich ist;              unerwarteten gerichtlichen Ladung. Vorausgesetzt ist,
                                                                         dass das zuständige Gericht die Reisebuchung nicht
                                                                         als Grund zur Verschiebung der Ladung akzeptiert.

                              28                                                                29
2     Reisebegriff                                              7.      Obliegenheiten im Schadenfall
      Als Reise gelten alle Reisebausteine und Einzelrei-               Der Karteninhaber oder der mitversicherte Familien-
      seleistungen, die zeitlich und örtlich aufeinander                angehörige ist verpflichtet:
      abgestimmt genutzt werden. Die Reise wird mit In-
                                                                7.1     dem Versicherer den Eintritt des Versicherungsfalles
      anspruchnahme der ersten Teilleistung insgesamt an-
                                                                        unverzüglich mitzuteilen und gleichzeitig die Reise bei
      getreten und endet mit der Nutzung der letzten Teil-
                                                                        der Buchungsstelle oder im Falle der schon angetrete-
      leistung.
                                                                        nen Reise beim Reiseveranstalter zu stornieren;
3     Zeitlicher Umfang der Versicherung
                                                                7.2     dem Versicherer jede gewünschte sachdienliche Aus-
      Der Versicherungsschutz beginnt mit Buchung der                   kunft zu erteilen und ihm alle erforderlichen Beweis-
      Reise und endet nach planmäßiger Rückkehr oder mit                mittel zur Verfügung zu stellen, insbesondere ärztliche
      dem Versicherungsfall.                                            Atteste über Krankheiten, Unfälle, Impfunverträglich-
                                                                        keit und Schwangerschaft sowie Arbeitsunfähigkeits-
4     Versicherungsleistung und -summen
                                                                        bescheinigungen, Bescheinigungen der Agentur für
      Die Versicherungssumme beträgt je Reise gemäß Zif-                Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit, Beschei-
      fer 2 10.500 EUR für alle mitversicherten Familienan-             nigungen des Arbeitgebers über die Aufnahme eines
      gehörigen und den Karteninhaber insgesamt. Für den                Arbeitsverhältnisses bzw. über die betriebsbedingte
      Karteninhaber alleine max. 5.200 EUR.                             Kündigung unter Beifügung der Buchungsunterlagen
                                                                        einzureichen;
5     Selbstbehalte
      Je Versicherungsfall trägt der Karteninhaber oder der
      mitversicherte Familienangehörige einen Selbstbehalt      Weitere Obliegenheiten sowie die Rechtsfolgen sind in den all-
      in Höhe von 100 EUR. Wird der Versicherungsfall durch     gemeinen Versicherungsbedingungen unter Ziffer 8 und Ziffer
      Krankheit ausgelöst, so wird ein Selbstbehalt von dem     9 zu finden.
      erstattungsfähigen Schaden in Höhe von 20 %, min-
      destens 100 EUR in Abzug gebracht.
6     Ausschlüsse
6.1   Der Versicherer haftet nicht für die Gefahren des Krie-
      ges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und
      solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus
      der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen
      sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen
      als Folge einer dieser Gefahren ergeben, politische Ge-
      walthandlungen, Aufruhr, sonstige bürgerliche Unru-
      hen und Kernenergie.
6.2   Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung
      frei, wenn für den Karteninhaber oder den mitversi-
      cherten Familienangehörigen der Versicherungsfall
      bei Abschluss des Reisevertrages voraussehbar war
      oder der Karteninhaber oder der mitversicherte Fami-
      lienangehörige ihn vorsätzlich herbeigeführt hat.

                            30                                                                31
II. Besondere Versicherungsbedingungen                            2.2     Krankenhausaufenthalt
     zu der Reise-Service-Versicherung                                     Erkrankt oder erleidet der Karteninhaber oder der mit-
    1   Versicherungsumfang                                   32           versicherte Familienangehörige einen Unfall und wird
                                                                           er deswegen in einem Krankenhaus stationär behan-
    2   Krankheit/Unfall                                      32
                                                                           delt, erbringt der Versicherer nachstehende Leistun-
    3   Tod                                                   34           gen:
    4   Sonstige Notfälle                                     34   2.2.1   Betreuung
    5   Örtlicher Geltungsbereich                             35
                                                                           Der Versicherer stellt über einen von ihm beauftragten
    6   Ausschlüsse und Leistungskürzungen                    36           Arzt den Kontakt zum jeweiligen Hausarzt des Kar-
    7   Pflichten nach Schadeneintritt                        37           teninhaber oder des mitversicherte Familienangehö-
                                                                           rige und den behandelnden Krankenhausärzten her.
                                                                           Während des Krankenhausaufenthalts sorgt er für die
                                                                           Übermittlung von Informationen zwischen den betei-
1        Versicherungsumfang                                               ligten Ärzten. Auf Wunsch sorgt der Versicherer für die
                                                                           Information der Angehörigen.
1.1      Der Versicherer erbringt Beistandsleistungen bzw.
         leistet Entschädigung in folgenden Notfällen, die dem     2.2.2   Krankenbesuch
         Karteninhaber sowie den mitversicherten Familienan-
                                                                           Dauert der Krankenhausaufenthalt länger als zehn
         gehörigen während der Reise zustoßen:
                                                                           Tage, organisiert der Versicherer die Reise einer der
         - Krankheit/Unfall (Ziffer 2)                                     dem Karteninhaber oder dem mitversicherten Fami-
         - Tod (Ziffer 3)                                                  lienangehörigen nahestehenden Person zum Ort des
         - Such-, Rettungs- und Bergungskosten (Ziffer 4.1)                Krankenhausaufenthalts und von dort zurück zum
         - Strafverfolgungsmaßnahmen (Ziffer 4.2)                          Wohnort und übernimmt die Kosten für das Trans-
         - Verlust von Reisezahlungsmitteln (Ziffer 4.3)                   portmittel. Die Kosten des Aufenthalts sind nicht ver-
         - Verlust von Reisedokumenten (Ziffer 4.5)                        sichert.
                                                                   2.2.3   Garantie/Abrechnung
1.2      Voraussetzung für die Erbringung einer Beistandsleis-
         tung ist, dass sich der Karteninhaber oder der mitver-            Der Versicherer gibt gegenüber dem Krankenhaus, so-
         sicherte Familienangehörige oder ein von ihm Beauf-               weit erforderlich, eine Kostenübernahmegarantie bis
         tragter bei Eintritt des Versicherungsfalls telefonisch           zu 13.000 EUR ab.
         oder in sonstiger Weise an den Versicherer wendet.
         Ersatz der versicherten Kosten wird unabhängig davon      2.2.4   Der Versicherer übernimmt namens und im Auftrage
         geleistet. Der Versicherer kann allerdings die aufgrund           des Karteninhaber oder des mitversicherten Familien-
         der unterbliebenen Benachrichtigung und Abstim-                   angehörigen die Abrechnung mit dem Krankenversi-
         mung entstandenen Mehrkosten abziehen.                            cherer bzw. sonstigen Dritten, die zur Kostentragung
                                                                           der stationären Behandlung verpflichtet sind. Soweit
2        Krankheit/Unfall                                                  die vom Versicherer verauslagten Beträge nicht von
                                                                           einem Krankenversicherer oder Dritten übernommen
2.1      Ambulante Behandlung
                                                                           werden, sind sie von dem Karteninhaber oder dem
         Der Versicherer informiert auf Anfrage über die Mög-              mitversicherten Familienangehörigen binnen eines
         lichkeiten ärztlicher Versorgung. Soweit möglich, be-             Monats nach Rechnungsstellung an den Versicherer
         nennt er einen deutsch oder englisch sprechenden                  zurückzuzahlen.
         Arzt. Der Versicherer stellt jedoch nicht den Kontakt
                                                                   2.3     Krankenrücktransport
         zum Arzt selbst her.
                                                                           Sobald es medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, or-
                                                                           ganisiert der Versicherer den Rücktransport mit medi-

                                32                                                                33
Sie können auch lesen