Ein Partywochenende rund um den Sport - Mohlsdorfer Salatkirmes 2019 vom 5. bis 8. Juli - Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
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Jahrgang 2019 Samstag, 01.06.2019 Nummer 06 Ein Partywochenende rund um den Sport Mohlsdorfer Salatkirmes 2019 vom 5. bis 8. Juli wie Fußball aller Alters- kassen, Kegeln, Volleyball und Spaßwettkampf um den Kirmespokal warten viele Angebote zu Spiel, Spaß und gute Laune auf die Besucher. Zum Rah- menprogramm gehören die Schausteller und die Autoausstellung ebenso wie Tanzprogramm, Ba- stelstraße, Modellflug- schau und der großartige Auftritt der Schalmei- enkapelle. Auch für das leibliche Wohl ist reich- lich gesorgt, von Rostern, Steak, dem Kuchenbasar Wie jedes Jahr am ersten Juliwochenende und Fischsemmeln bis zur Gulaschkanone. lädt der FSV Mohlsdorf alle Einwohner und Getränke gibt es auch reichlich vom Bierwa- Gäste zum größten Volksfest unserer Ge- gen, der Bowlebar und Mixgetränke, die das meinde auf die „Sportstätte Bernd Wetzel“ Team des „Monte Carlo“ serviert. Feiern Sie an der Greizer Straße nach Mohlsdorf ein! mit uns 4 tolles Tage rund um das Sportange- Neben den vielen sportlichen Aktivitäten bot des FSV Mohlsdorf. Herausgeber: Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf – Druck und Verlag: TISCHENDORF :: DIE MEDIENPARTNER, Greiz – Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeisterin P. Pampel oder ein Vertreter im Amt; für den Anzeigenteil: TISCHENDORF :: DIE MEDIENPARTNER, Greiz – Das Amtsblatt erscheint monatlich sowie nach Bedarf und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. Bei Bedarf ist es außerdem kostenlos im Bürgerbüro Mohlsdorf, Straße der Einheit 6, 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf und im Bürgerbüro Teichwolframsdorf, Steinberg 1, 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, erhältlich. Internet: www.mohlsdorf-teichwolframsdorf.de – E-Mail: verwaltung@md-td.de
Gemeindeämter/Bürgerbüros Wichtige Rufnummern Postanschrift Teichwolframsdorf: Rettungsleitstelle Gera (03 65) 41 21 76 Steinberg 1, 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf (Auskunft zum ambulanten Notfalldienst) (03 65) 4 88 20 Telefon: (03 66 24) 2 02 03/Fax: (03 66 24) 2 04 55 Frauen in Not Frauenberatungsstelle (01 71) 7 20 79 94 Postanschrift Mohlsdorf: Diakonie-Verein Carolinenfeld e.V. (0 36 61) 26 17 Straße der Einheit 6, 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf Kinder- und Jugendschutzdienst (0 36 61) 4 42 58 98 Telefon: (0 36 61) 4 53 00/Fax: (0 36 61) 45 30 17 Diakonie-Verein Carolinenfeld e.V. „Die Insel“ (0 36 61) 4 42 58 99 E-Mail: verwaltung@md-td.de, Internet: mohlsdorf-teichwolframsdorf.de Sorgentelefon (08 00) 0 08 00 80 Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt Mohlsdorf (Straße der Einheit 6): Tierärztlicher Notdienst Dr. H.-D. Gerstner, Carolinenstraße 44 (0 36 61) 45 61 30 Donnerstag: 9:00 –12:00 Uhr und 14:00 –18:00 Uhr Freitag: 9:00 –12:00 Uhr jede gerade Kalenderwoche Kindertagesstätten „Regenbogen“ in Mohlsdorf (0 36 61) 43 25 55 „Sonnenschein“ in Teichwolframsdorf (03 66 24) 2 03 53 Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt Teichwolframsdorf (Steinberg 1): „Gänseblümchen“ in Waltersdorf (03 66 23) 2 04 14 Dienstag: 9:00 –12:00 Uhr und 14:00 –18:00 Uhr Freitag: 9:00 –12:00 Uhr jede ungerade Kalenderwoche Schulen Freie Regelschule Reudnitz (0 36 61) 43 25 47 Grundschule Mohlsdorf (0 36 61) 4 25 83 Öffnungszeiten der Verwaltung (Straße der Einheit 6): Grundschule Teichwolframsdorf (03 66 24) 2 22 81 Dienstag: 9:00 –12:00 Uhr und 14:00 –16:00 Uhr Landratsamt Greiz (0 36 61) 87 60 Donnerstag: 9:00 –12:00 Uhr und 14:00 –18:00 Uhr Freitag: 9:00 –12:00 Uhr Stromversorgung Kundenzentrum Weida (03 66 03) 53 48 00 Weitere Termine sind außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung TEAG Thür. Energie AG möglich. Die Bürger der Gemeinde können, unabhängig von ihrem Service-Nummer (0 36 41) 8 17 11 11 Wohnort, beide Bürgerbüros/Einwohnermeldeämter nutzen. TEN Thür. Energienetze GmbH Störungsnummer Strom (03 61) 73 90 73 90 Störungsnummer Erdgas (08 00) 6 86 11 77 Sprechzeiten Zweckverband TAWEG Greiz (0 36 61) 61 70 Entsorgungsgesellschaft „Umwelt“ Mehla (03 66 22) 56 80 Ortschaftsbürgermeister Abfallwirtschaftszweckverband 1. Dienstag im Monat von 17:00 bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung (Grobmüll) (0 36 61) 47 80 20 (Service-Nr.) (03 65) 8 33 21 50 – Mohlsdorf (Herr Michael Täubert) Greizer Straße 23, 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf Geraer Umweltdienste GmbH & Co. KG Telefon: (0 36 61) 45 45 60 Gelbe Tonne (08 00) 8 40 03 73 – Teichwolframsdorf (Herr Gerd Halbauer) Sparkasse Mohlsdorf/Teichwolframsdorf (03 65) 8 22 00 Steinberg 1, 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf Pfarramt Mohlsdorf (0 36 61) 4 27 00 Telefon: (03 66 24) 2 02 04 Pfarramt Reinsdorf (0 36 61) 6 34 01 Gemeinschaftspraxis Mohlsdorf Schiedsstelle Mohlsdorf-Teichwolframsdorf Frau Dr. med. Möhring/Frau Dipl.-Med. Rohleder (0 36 61) 43 21 21 Die Sprechzeiten der Schiedsstelle können jederzeit individuell ver- einbart werden. Terminvereinbarungen bitte telefonisch unter (0 36 61) Arztpraxis Reudnitz 4 53 00 oder per E-Mail schiedsstelle@md-td.de Frau Dipl.-Med. A. Ebert (0 36 61) 43 22 44 Arztpraxis Teichwolframsdorf Kontaktbereichsbeamter Herr Vogel Herr Dr. Thomas Helmer (03 66 24) 2 03 58 Die Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten entfallen ab dem 20. Juni Zahnarzt 2019 bis voraussichtlich Ende August. Fachzahnärztin Dr. med. dent. Undine Adler (0 36 61) 26 12 Dr. med. dent. Ingrid Dornheim (03 66 24) 2 02 56 Dipl.-Stom. Holger Schneidenbach (03 66 24) 2 02 26 Hinweise „Kleeblatt“ Hauskrankenpflege GmbH Frau Uta Tautz und Frau Corina Richter (0 36 61) 32 39 Naturheilpraxis Silke Sturm (0 36 61) 45 78 00 Redaktionsschluss Tierarztpraxis Dipl.-Vet.-Med. Gerd Reinhold (03 66 24) 2 04 96 Termin Redaktionsschluss Termin Erscheinungstag Postpoint Kahmer (0 36 61) 43 32 54 14. Juni 2019 06. Juli 2019 Poststelle in Teichwolframsdorf (03 66 24) 3 10 57 12. Juli 2019 03. August 2019 Fahrdienste Herr Andreas Trommer (0 36 61) 43 36 72 16. August 2019 07. September 2019 Herr Edgar Schneider (03 66 24) 2 04 56 Verteilung der Amtsblätter „Bienenschwarm-Hotline“ Imkerei Wünscher & Rößler, Reudnitz (01 71) 4 60 63 06 Das von der Firma Tischendorf beauftragte Unternehmen ist bemüht, jedem Haushalt der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf das Netkom Service-Nummer (0 36 43) 21 33 33 René Böttcher (Ansprechpartner) (01 74) 3 03 32 31 Amtsblatt am Erscheinungstag zuzustellen. Sollte es Probleme bei der Zustellung des Amtsblattes geben, bitten wir Sie, die Firma Tischendorf Netkom Servicetechniker in Greiz, Telefon: (0 36 61) 6 29 30, umgehend zu informieren. Computerservice von A–Z, H. Pelz (0 36 61) 45 34 42 Seite 2
b) für die Grundstücke (B) 402 v.H. Amtliche Bekanntmachungen 2. Gewerbesteuer 385 v.H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von In der 2. Gemeinderatssitzung der Gemeinde Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.050.000,00 € festgesetzt. Mohlsdorf-Teichwolframsdorf am 19.03.2019 wurden folgende Beschlüsse gefasst: §6 Der Stellenplan für das Jahr 2019 wird mit der Anlage festgesetzt. Beschluss-Nr. 24 – 02/2019 Der Gemeinderat der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf genehmigt §7 lt. § 42 (2) ThürKO die Niederschrift vom 22.01.2019 – öffentlicher Teil. Die finanziellen Mittel zur Erfüllung der Aufgaben nach § 45a Thür- mehrheitlich KO werden für die Ortschaften Mohlsdorf und Teichwolframsdorf in Höhe von 1 € je Einwohner in der Ortschaft zum 31. Dezember des je- Beschluss-Nr. 25 – 02-2019 weiligen Haushaltsvorvorjahres festgesetzt. Der Gemeinderat der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf be- schließt, dem in der Anlage vorliegenden Entwurf zur Abgabe einer §8 Stellungnahme im Zuge der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. gemäß § 9 NABEG zur „Sued-OstLink“ Trasse zu zustimmen. mehrheitlich Mohlsdorf- Teichwolframsdorf, 13.05.2019 Pampel, Bürgermeisterin - Siegel - Beschluss-Nr. 26 – 02/2019 Der Gemeinderat der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf be- II. schließt die Feststellung der geprüften Jahresrechnung der Gemeinde Mit Beschluss-Nr. 43 – 03/2019 vom 07.05.2019 hat der Gemeinderat Mohlsdorf-Teichwolframsdorf für das Haushaltsjahr 2017. die Haushaltssatzung und den Haushaltplan der Gemeinde Mohlsdorf- einstimmig Teichwolframsdorf für das Haushaltjahr 2019 beschlossen. Das Land- ratsamt Greiz hat mit Schreiben vom 13.05.2019 AZ:15-2019/0369 die Beschluss-Nr. 27 – 02/2019 Zustimmung zur vorzeitigen öffentlichen Bekanntmachung erteilt. Der Gemeinderat der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf be- schließt, die Entlastung der Bürgermeisterin und des Beigeordneten III. auf der Grundlage des Schlussberichtes zur Prüfung der Jahresrech- Die Haushaltssatzung 2019 mit Haushaltplan liegt in der Zeit vom nung 2017 zu erteilen. 03.06.2019 bis 17.06.2019 zu den allgemeinen Dienstzeiten in der Ge- einstimmig meinde Mohlsdorf- Teichwolframsdorf, Straße der Einheit 06, 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, Kämmerei – Zimmer 11, öffentlich Beschluss-Nr. 28 – 02/2019 aus. Am gleichen Ort, ebenfalls zu den Sprechzeiten, besteht ge- Der Gemeinderat der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf be- mäß § 57 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung die Möglich- schließt, den Beschluss des Gemeinderates Nr. 24-03/2013 vom keit zur Einsichtnahme des Haushaltplanes bis zur Entlastung und Be- 23.04.2013 aufzuheben und für den Fall eines langanhaltenden Vertre- schlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltjahres 2019. tungsfalls der Bürgermeisterin erneut darüber abzustimmen. mehrheitlich Mohlsdorf- Teichwolframsdorf, den 13.05.2019 Pampel, Bürgermeisterin Bekanntmachung der Haushaltssatzung der 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Gemeinde Mohlsdorf- Teichwolframsdorf der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf (Landkreis Greiz) für das Haushaltjahr 2019 Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Kommuna- I. Haushaltssatzung lordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom Auf der Grundlage der §§ 19 und 55 der Thüringer Kommunalord- 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt mehrfach geändert durch Arti- nung erlässt die Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf folgende kel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden Haushaltssatzung: vom 10.04.2018 (GVBl. Seite 74) hat der Gemeinderat der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf am 07.05.2019 folgende Änderungs- §1 satzung beschlossen: Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den § 1 Änderung der Hauptsatzung Einnahmen und Ausgaben mit 6.330.180,00 € und im Vermögens- Die Hauptsatzung der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf i.d.F. haushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.867.500,00 € ab. der Neubekanntmachung vom 09.06.2015 (Amtsblatt der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf Nr. 9 des Jahrgangs 2015 vom Erschei- §2 nungstag 05.09.2015), zuletzt geändert durch 4. Änderungssatzung Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- zur Hauptsatzung der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf vom nahmen sind nicht vorgesehen. 14.01.2019 (Amtsblatt der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf Nr. 2 des Jahrgangs 2019 vom Erscheinungstag 02.02.2019) wird wie §3 folgt geändert: Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens- haushalt wird auf 1.160.000 € festgesetzt. In § 12 Entschädigungen werden nachstehende Absätze wie folgt geändert: §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wer- –– In Abs. 1 wird der Währungswert „15,00 €“ durch den Währungs- den wie folgt festgesetzt: wert „20,00 €“ ersetzt. 1. Grundsteuer –– In Abs. 7 wird der Währungswert „15,00 €“ durch den Währungs- a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 295 v.H. wert „20,00 €“ ersetzt. Seite 3
§ 2 Neubekanntmachungsermächtigung felsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Wortlaut der Hauptsatzung werden) oder offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden. der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf in der vom Inkrafttreten (3) Personen, die sich ohne fremde Mittel nicht sicher fortbewegen der 5. Hauptsatzungsänderung an geltenden Fassung im Amtsblatt der oder an- und auskleiden können, insbesondere Personen mit kör- Gemeinde bekannt zu machen. perlichen und geistigen Gebrechen, welche während des Besuches des Bades der Hilfe und Aufsicht bedürfen, ist die Benutzung des § 3 Inkrafttreten Bades nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet. Für Kinder Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft. unter 7 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung einer erziehungsbe- rechtigten Begleitperson erlaubt. Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, den 31.05.2019 (4) Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist der Zutritt und Pampel, Bürgermeisterin (Siegel) Aufenthalt ab 18.00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsbe- rechtigten gestattet. Hinweis nach § 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) „Sollte die vorstehend öffentlich bekannt gemachte Satzung unter Ver- § 3 Betriebszeiten letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der ThürKO (1) Der Beginn sowie die Beendigung der Badesaison und die tägli- enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande chen Badezeiten werden jeweils durch die Gemeinde festgesetzt gekommen sein, so ist eine solche Verletzung unbeachtlich,, wenn sie und öffentlich bekannt gemacht. nicht innerhalb eines Jahres nach der Satzungsbekanntmachung ge- (2) Für das Freibad und für die Durchführung des Schul- und Vereins- genüber der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf (Gemeindever- schwimmens können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öff- waltung Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, Steinberg 1 in 07987 Mohls- nungszeiten festgelegt werden. dorf-Teichwolframsdorf) unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der (3) Bei Einschränkungen der Nutzung einzelner Angebote im Freibad die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. oder bei Schließung des Freibades im laufenden Betrieb besteht Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfer- kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Benutzungsent- tigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. geltes. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch (4) Die Kasse wird eine halbe Stunde vor Ablauf der täglichen Badezeit nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geschlossen. Der Zutritt zum Freibad vor Öffnung und nach Kassen- geltend machen.“ schluss ist Unbefugten nicht gestattet und gilt als Hausfriedensbruch. (5) Das Freibad kann bei anhaltend kalter Witterung und Dauerregen Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, den 31.05.2019 geschlossen werden und bleiben. Pampel, Bürgermeisterin (Siegel) § 4 Eintrittskarten (1) Der Badegast erhält gegen Zahlung des gesondert festgelegten Be- Satzung über die Benutzung des Freibades nutzungsentgeltes eine Eintrittskarte. Der gültige Tarif kann dem der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf Aushang an der Kasse entnommen werden. Einzelkarten gelten je- weils nur für das einmalige Betreten des Freibades. Sie verlieren – Badeordnung – beim Verlassen des Freibades ihre Gültigkeit. Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Kommunal (2) Einzelkarten, die für eine stundenweise Benutzung ausgestellt ordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom werden, gelten nur bis zum Ablauf der Benutzungszeit. Dauerkar- 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt mehrfach geändert durch Arti- ten sind nicht übertragbar. Bei sportlichen Wettkämpfen und son- kel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden stigen Veranstaltungen, bei denen Teile des Freibades dem allge- vom 10.04.2018 (GVBl. Seite 74) hat der Gemeinderat der Gemeinde meinen Betrieb entzogen werden, haben diese Eintrittskarten keine Mohlsdorf-Teichwolframsdorf am 07.05.2019 folgende Satzung über Geltung und berechtigen nicht zum Betreten des Badegeländes. die Benutzung des Freibades Teichwolframsdorf beschlossen: (3) Die gelösten Eintrittskarten sind aufzubewahren und dem Schwimmmeister oder den Beauftragten der Gemeinde auf Ver- § 1 Zweck der Badeordnung langen vorzuzeigen. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurück- (1) Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im genommen, Entgelte nicht zurückgezahlt. Für verlorengegangene Gesamtbereich des Freibades. Sie ist für alle Besucher des Freiba- Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. des verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt (4) Das Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren. Spätere Reklamatio- jeder Besucher des Freibades die Haus- und Badeordnung sowie nen werden nicht anerkannt. weitergehende Regelungen (z. B. für die Wasserrutsche) für einen sicheren und geordneten Betriebsablauf an. § 5 Badezeiten (2) Das Personal oder weitere Beauftragte des Freibades üben das Nach Ablauf der öffentlich bekannt gemachten Badezeiten endet die Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauf- Benutzung des Freibades, seiner Anlagen und Einrichtungen. Der Ba- tragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Bade- degast hat das Freibad bis zur festgesetzten Badezeit zu verlassen. ordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In sol- chen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Darüber § 6 Zutritt hinaus kann ein Hausverbot durch die Bürgermeisterin oder deren (1) Der Zutritt zum Freibad ist grundsätzlich nur mit einer gültigen Beauftragte ausgesprochen werden. Eintrittskarte gestattet. Mit Betreten des Freibades ist eine Weiter- (3) Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die gabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig. Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder (2) Personen, die sich ohne gültige Eintrittskarte unbefugt im Freibad Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nut- aufhalten, können vom Badpersonal unverzüglich aus dem Freibad zung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen verwiesen werden. Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt. (3) Der Badegast muss seine Eintrittskarte so verwahren, dass ein Ver- lust vermieden wird. § 2 Badegäste (4) Das Baden im Schwimmbecken in größeren Gruppen, Riegen- (1) Die Benutzung des Bades steht grundsätzlich jedermann frei. Per- übungen und die Benutzung von Tauchgeräten (mit Ausnahme von sonen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung im gesam- Taucherbrillen und Schnorcheln) sowie Schwimmflossen im Frei- ten Freibad darstellen, oder deren Benutzung durch andere Besu- bad sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Schwimmmeisters cher beeinträchtigt, ist die Benutzung untersagt. gestattet. (2) Ausgeschlossen sind Personen, die unter Einfluss berauschender (5) Die Zulassung von Schwimmvereinen, Schulklassen oder sonstigen Mittel stehen oder die an einer ansteckenden Krankheit (im Zwei- geschlossenen Gruppen wird von der Gemeinde besonders geregelt. Seite 4
§ 7 Verhalten im Freibad § 9 Badebekleidung (1) Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie Der Aufenthalt im Freibad ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung nicht ent- Sie hat den allgemein geltenden Begriffen von Anstand und Moral zu spricht. Jeder Badegast hat sich im gesamten Bereich des Freibades entsprechen und farbecht zu sein. Badebekleidung darf im Schwimm- so zu verhalten, dass andere Badegäste nicht gestört, geschädigt, ge- becken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden. Für diesen fährdet, belästigt oder behindert werden. Dies darf auch nicht durch Zweck sind besondere Einrichtungen vorhanden. sportliche Übungen und Spiele, unachtsames Schwimmen, Springen oder Tauchen geschehen. Ebenso hat jeder Badegast selbst, seine Ab- § 10 Badebenutzung fälle in die dafür aufgestellten Abfallbehälter zu entsorgen. (1) Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln, jede Beschädi- (2) Es ist insbesondere nicht gestattet: gung und Verunreinigung ist untersagt. Bei Beschädigungen und Ver- a) das störende Betreiben von Tonwiedergabegeräten, Musikinst- unreinigungen ist der Verursacher zum Schadensersatz verpflichtet. rumenten sowie sonstiges Lärmen im Bad, (2) Die Bürgermeisterin oder deren Beauftragte bzw. der/die dienstha- b) das Betreten des Schwimmbecken-Umgangs mit Schuhen, bende Schwimmmeister/in kann die Benutzung des Freibades oder c) das Spucken auf den Boden oder in das Badewasser, Teile davon einschränken. d) das Wegwerfen oder Liegenlassen von Glas oder anderen scharfen Gegenständen, von Obstschalen, Papier und Abfällen § 11 Betriebshaftung aller Art, (1) Bei Unfällen tritt eine Haftung nur ein, wenn ein Verschulden der e) das Untertauchen von Badegästen, Gemeinde oder seiner Beauftragten nachgewiesen wird. Die Be- f) das Springen vom seitlichen Beckenrand in die Becken, nutzung des Bades und seiner gesamten Einrichtungen oder Geräte g) das Rennen auf dem Beckenumgang und das Turnen an Ein- erfolgt auf eigene Gefahr, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrläs- steigeleitern und Haltestangen, sigkeit des Personals nachgewiesen wird. h) die Belästigung der Badegäste durch sportliche Übungen und (2) Für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge wird keine Haf- Spiele, tung übernommen. Eine Haftung der Badeanstalt für abgegebene i) jegliche sportliche Betätigung (Ballspielen etc.) auf bzw. zwi- Garderobe tritt nur ein, wenn ein Verschulden der Gemeinde oder schen den Liegeplätzen, die den Besuchern zur Entspannung seiner Beauftragten vorliegt. Im Übrigen ist die Haftung für die ab- vorbehalten sind. Das Ballspielen etc. ist nur auf den hierfür handen gekommenen oder beschädigten Sachen ausgeschlossen. eingerichteten Plätzen erlaubt, (3) Für die auf der Liegewiese abgelegten Sachen ist jeder Badegast j) das Mitbringen von Tieren, selbst verantwortlich. k) Mitnahme von Fahrrädern, (4) Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände l) das Verzehren von Speisen und Getränken im Schwimmbe- mit in das Freibad zu nehmen. cken-Bereich, m) die Benutzung zerbrechlicher Behälter (Behälter aus Glas oder § 12 Fundgegenstände Porzellan usw.) im Umkleide-, Sanitär- und Freibad-Bereich. Gegenstände, die im Freibad gefunden werden, sind an der Kasse ab- (3) Das Badpersonal übt die Betriebs- und Badeaufsicht aus. Durch zugeben. Über die Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Be- die Anwesenheit des Badpersonals werden Aufsichtspflichtige stimmungen verfügt. nicht von Ihrer Aufsichtspflicht entbunden. (4) Zur Sicherstellung der Sauberkeit und Betriebssicherheit (Reini- § 13 Betriebsunterbrechungen gungs- und Reparaturarbeiten), ist das männliche/weibliche Perso- Bei Betriebsunterbrechungen, welche infolge von Betriebsstörungen nal befugt den jeweiligen Sanitärbereich des anderen Geschlechts zu oder aus anderen Ursachen entstehen, wird keinerlei Ersatz geleistet. betreten. Dies geschieht nach vorheriger Ankündigung (Ruf- und/ oder Klopfsignal). Erfolgt keine wahrnehmbare Reaktion auf das Si- § 14 Sonderveranstaltungen gnal, betritt das Personal den jeweiligen Sanitärbereich. In den Um- Für Sonderveranstaltungen (schwimmsportliche Wettkämpfe, Veran- kleideräumen stehen zudem abschließbare Kabinen zur Verfügung. staltungen geschlossener Gruppen) werden zwischen der Gemeinde und dem Veranstalter besondere vertragliche Regelungen getroffen. § 8 Besondere Vorschriften für die Benutzung des Schwimm-, Nicht- schwimmer- und Planschbeckens sowie der Sprungeinrichtungen § 15 Verkauf von Waren (1) Die Schwimmbecken dürfen nur durch die eingebauten Durch- Das Anbieten und der Verkauf von Waren aller Art sowie jede ge- schreitebecken betreten werden. Dabei sollen sich die Badegäste schäftliche Werbung innerhalb des Schwimmgeländes bedürfen der gründlich duschen. schriftlichen Erlaubnis der Gemeinde. (2) Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Freibad typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen. § 16 Aufsicht (3) Nichtschwimmern und unsicheren Schwimmern ist es nicht gestat- Die Beauftragten der Gemeinde üben gegenüber allen Besucherinnen tet, das Schwimmbecken oder die Sprungeinrichtungen zu benutzen. und Besuchern das Hausrecht aus. Sie sind befugt, aufgrund örtlicher (4) Die Benutzung des Kinderplanschbeckens ist nur Kindern bis 4 Bedingungen jederzeit ergänzende Regelungen für die Nutzung des Ba- Jahren in Begleitung einer verantwortlichen Aufsichtsperson ge- des festzulegen und anzuwenden. Sie sind weiterhin befugt, Besuchern stattet. Die verantwortliche Aufsichtsperson darf das Kinder- (auch minderjährige Besuchern sowie deren Begleitpersonen) bei Ver- planschbecken ebenfalls betreten. stößen gegen die Badeordnung oder Aufforderungen und Anweisungen (5) Im Kinderplanschbecken müssen die Kinder aus hygienischen Grün- der Gemeinde ein befristetes oder dauerhaftes Hausverbot auszuspre- den geeignete Badekleidung, bspw. eine Schwimmwindel, tragen. chen. Bereits gezahlte Eintrittsgelder werden nicht zurückerstattet. (6) Jede Verunreinigung des Badewassers, die Verwendung von Seife, Bürsten und anderen Reinigungsmitteln in den einzelnen Becken § 17 Fotografieren und Filmaufnahmen sind nicht gestattet. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne (7) Während der allgemeinen Badezeit sind Ballspiele jeglicher Art deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für nur auf den vorgesehenen Plätzen erlaubt und nur gestattet, wenn die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Zustim- hierdurch andere Badegäste nicht belästigt werden. mung der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf. (8) Bei Gewitter müssen die Badegäste die Badebecken wegen Le- bensgefahr sofort verlassen. § 18 Inkrafttreten (9) Unter 7 Jahren ist die Benutzung der Wasserrutsche nur in Beglei- Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. tung Erwachsener, welche die Aufsichtspflicht übernehmen, er- laubt. Hierbei ist auf die Einhaltung der allgemeinen Informatio- Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, 10.05.2019 nen zur Benutzung der Wasserrutsche zu achten. Pampel, Bürgermeisterin (Siegel) Seite 5
Hinweis nach § 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) eines gültigen Ausweises. Kostenlosen Zutritt haben Begleitper- „Sollte die vorstehend öffentlich bekannt gemachte Satzung unter Ver- sonen von Schwerbehinderten, in deren Ausweis ein „B“ (Begleit- letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der ThürKO person) eingetragen ist. enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande (2) In Verlust geratene Karten werden nicht ersetzt. gekommen sein, so ist eine solche Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Satzungsbekanntmachung ge- § 2 Entstehung/Fälligkeit genüber der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf (Gemeindever- Die nach Maßgabe dieser Satzung erhobenen Gebühren entstehen mit waltung Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, Steinberg 1 in 07987 Mohls- der Lösung der entsprechenden Eintrittskarte. Die Gebührenschuld dorf-Teichwolframsdorf) unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der wird sofort fällig. Gebührenpflichtig ist der Benutzer bzw. der Ein- die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. trittskartenlöser. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfer- tigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. § 3 Inkrafttreten Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“ Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, den 10.05.2019 Pampel, Bürgermeister (Siegel) Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, den 10.05.2019 Pampel, Bürgermeisterin (Siegel) Hinweis nach § 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) „Sollte die vorstehend öffentlich bekannt gemachte Satzung unter Ver- letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der ThürKO Satzung über die Erhebung von Gebühren enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande bei der Benutzung des Freibades der gekommen sein, so ist eine solche Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Satzungsbekanntmachung ge- Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf genüber der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf (Gemeindever- Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Kommuna- waltung Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, Steinberg 1 in 07987 Mohls- lordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom dorf-Teichwolframsdorf) unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 1 die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden vom Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfer- 10.04.2018 (GVBl. Seite 74) sowie §§ 1 Abs. 1 und 2, 2 Abs. 1, 10, 12 tigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. des Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geändert durch das 8. und 9. Gesetz zur Änderung des ThürKAG vom geltend machen.“ 14. Juni 2017 (GVBl. S. 149,150) hat der Gemeinderat der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf am 07.05.2019 folgende Satzung über Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, den 10.05.2019 die Erhebung von Gebühren bei der Benutzung des Freibades Teich- Pampel, Bürgermeisterin (Siegel) wolframsdorf beschlossen: § 1 Gebühren Information des Zweckverbandes TAWEG (1) Für die Benutzung des Freibades Teichwolframsdorf werden die über die Trinkwasserqualität in der Gemein- folgenden Gebühren erhoben: de Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, einschließ- 1. Tageskarte für einmalige Benutzung am Tage der Lösung lich der zugehörigen Ortsteile a) Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr frei Gemäß der §§ 16 (4) und 21 der Verordnung über die Qualität von b) Kinder bis 16 Jahre 2,00 € Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – sowie Jugendliche, Schüler und Studenten* TrinkwV) vom 21.05.2001, in der Fassung der Bekanntmachung vom Schwerbehinderte Kinder bis 16 Jahre 1,50 € 10. März 2016 (BGBl. I S. 459), die zuletzt durch Artikel 1 der Verord- sowie Jugendliche, Schüler und Studenten* nung vom 3. Januar 2018 (BGBl. I S. 99) geändert worden ist, gibt der c) Personen über 18 Jahre 3,00 € Zweckverband hiermit folgende Information über die Qualität des im Schwerbehinderte Personen über 18 Jahre* 2,50 € o. g. Versorgungsgebiet bereitgestellten Trinkwassers. 2. Einzelkarte ab 17:00 Uhr Das in den Ortsteilen Mohlsdorf (außer Waldhaus), Reudnitz und Got- a) Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr frei tesgrün verteilte Trinkwasser wird aus dem Tiefbrunnen Neudeck ge- b) Kinder bis 16 Jahre 1,00 € fördert und im gleichnamigen Wasserwerk aufbereitet, während der sowie Jugendliche, Schüler und Studenten* Ortsteil Kahmer mit Trinkwasser aus dem Wasserwerk Greiz-Schön- Schwerbehinderte Kinder bis 16 Jahre 0,50 € feld versorgt wird. Zwischen Juli 2018 und Herbst 2019 erfolgt we- sowie Jugendliche, Schüler und Studenten* gen Sanierungsarbeiten am Tiefbrunnen Neudeck die Versorgung der c) Personen über 18 Jahre 2,00 € Ortsteile Mohlsdorf, Reudnitz und Gottesgrün aus dem Hochbehälter Schwerbehinderte Personen über 18 Jahre* 1,50 € Herrenreuth, in welchem Mischwasser aus den Wasserwerken Krüm- me, Glohdenhammer sowie Fernwasser vorliegt. Das von der Thürin- 3. 10er Blockkarte/Saisonkarte ger Fernwasserversorgung bezogene Trinkwasser wird im Wasserwerk a) Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr frei Zeigerheim aufbereitet und durch den Zweckverband TAWEG an die b) Kinder bis 16 Jahre 18,00 € Abnehmer verteilt. Die Ortsteile Großkundorf, Kleinreinsdorf, Sorge- sowie Jugendliche, Schüler und Studenten* Settendorf, Teichwolframsdorf und Waltersdorf werden ausschließlich Schwerbehinderte Kinder bis 16 Jahre 12,50 € mit Fernwasser aus dem Wasserwerk Zeigerheim versorgt. sowie Jugendliche, Schüler und Studenten* In den Wasserwerken erfolgt die Aufbereitung des Rohwassers nach c) Personen über 18 Jahre 27,00 € den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Verwendung Schwerbehinderte Personen über 18 Jahre* 18,00 € folgender Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren: *Gewährung des ermäßigten Tagespreises für Schwerbehinder- Wasserwerk Neudeck: te im Sinne des Schwerbehindertengesetzes und ihnen Gleichge- –– Kaliumpermanganat nach DIN EN 12672 stellte sowie Schüler und Studenten ausschließlich gegen Vorlage –– Eisen(III)Chlorid nach DIN EN 888 Seite 6
–– Quarzsand und Quarzkies ( Siliziumoxid ) nach DIN EN 12904 –– Quarzsand und Quarzkies ( Siliziumoxid ) nach DIN EN 12904 –– SEMIDOL nach DIN EN 1017 –– LEWATIT TP 207 (Austauscherharz) –– Natriumhypochlorit nach DIN EN 901 –– Natriumhypochlorit nach DIN EN 901 Wasserwerk Schönfeld: Wasserwerk Zeigerheim –– IONAC SR 7 (Austauscherharz) –– Polyaluminiumhydroxidchloridsulfat nach DIN EN 883 –– Natriumcarbonat (Soda) nach DIN EN 897 –– Kohlenstoffdioxid nach DIN EN 936 –– Natriumhypochlorit nach DIN EN 901 –– Calciumhydroxid (Weißkalk) nach DIN EN 12518 –– Ozon nach DIN EN 1278 Wasserwerk Krümme: –– Polyacrylamid nach DIN EN 1407 –– SEMIDOL nach DIN EN 1017 –– Aktivkohle, pulverförmig nach DIN EN 12903 –– Calciumcarbonat (Juraperle) nach DIN EN 1018 –– Quarzsand und Quarzkies (Siliziumoxid) nach DIN EN 12904 –– Natriumhypochlorit nach DIN EN 901 –– Hydro-Anthrazit nach DIN EN 12909 –– Chlordioxid nach DIN EN 12671 Wasserwerk Glohdenhammer: –– Chlor nach DIN EN 937 –– Kaliumpermanganat nach DIN EN 12672 –– Natriumchlorit nach DIN EN 938 –– Natriumhydroxid nach DIN EN 896 –– Natriumhypochlorit nach DIN EN 901 Nachfolgend sind die Mittelwerte der Trinkwassergüte im Jahr 2018 benannt: Parameter Maßeinheit Richt-/Grenzwert Messwerte 1. 2. 3. 4. Trübung FNU 1,0 0,04 0,02 0,09 0,05 elektrische Leitfähigkeit µS/cm 2.790 403 390 379 254 pH-Wert - 6,5 bis 9,5 7,8 7,79 8,06 8,23 Calcitlösevermögen mg/l CaCO3 5,0 -1,1 2,2 2,6 0,318 Säurekapazität bis pH-Wert 4,3 mmol/l - 2,78 1,31 1,69 1,19 Gesamthärte °dH - 11,9 9,83 6,15 4,81 mmol/l - 2,11 1,75 1,09 0,859 Härtestufe - - mittel mittel weich weich Eisen mg/l 0,2 0,004
Vereinsziel (-zweck) und die angedachte Mittelverwendung im Antrag alle Gäste Kaffee und Kuchen. Danach startete das kulturelle Pro- kurz darzustellen. Die Anträge sind an mich oder die Gemeindever- gramm mit einem Diavortrag von Herrn Gerd Richter des Heimat und waltung Mohlsdorf-Teichwolframsdorf zu adressieren. Sie sollen bis Geschichtsvereins Mohlsdorf. Es folgte eine Lesung von Geschich- 30. August 2019 eingereicht sein, damit der Ortschaftsrat in einer öf- ten und Sagen aus unserer Heimat durch Herrn Bernt Schädlich aus fentlichen Sitzung im IV. Quartal 2019 abschließend über die Verwen- Waltersdorf. Den Ausklang der Veranstaltung leitete der Mohlsdorfer dung der finanziellen Mittel entscheiden kann. Über die ausgereichten Männerchor mit einer Gesangsdarbietung ein. Zwischen alldem blieb Zuwendungen des Ortschaftsrates haben die Vereine einen Verwen- natürlich genügend Zeit, sich bei netten Gesprächen über die Neuig- dungsnachweis zu führen. keiten aus unseren Ortschaften auszutauschen. Zum Abschluss der Veranstaltung gab es dann für alle noch Gegrilltes und ein leckeres Ihr Ortschaftsbürgermeister Michael Täubert Dessert, um gestärkt den Heimweg antreten zu können. Gegen 20:00 Uhr traten die letzten Besucher den Heimweg an. Alle Teilnehmer wa- ren begeistert von der Veranstaltung und hoffen, dass diese auch im An die Vereine in der Ortschaft Teichwolf- Jahr 2020 stattfindet. ramsdorf, nach den Vorschriften der Thüringer Kommunalordnung erhält der Ortschaftsrat finanzielle Mittel zur Verwendung für kulturelle, sport- liche und soziale Zwecke. Mit der Beschlussfassung zur Haushaltssat- zung für das Haushaltsjahr 2019 hat sich der Gemeinderat darauf ver- ständigt, dass den beiden Ortschaften jeweils Mittel in Höhe von 1 € der in der Ortschaft zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsvorvorjahres lebenden Einwohner. Dies sind für die Ortschaft Teichwolframsdorf 2.305 Einwohner (Stand 31.12.2017) und damit finanzielle Mittel in Höhe von 2.305 €. Die Vereine in der Ortschaft Teichwolframsdorf möchte ich aufrufen, Anträge auf diese finanziellen Mittel zu stellen. Damit der Ortschafts- rat Teichwolframsdorf abwägen und entscheiden kann, möchte ich die Vereine bitten, das Vereinsziel (-zweck) und die angedachte Mittelver- wendung im Antrag kurz darzustellen. Die Anträge sind an mich oder Foto: Michael Täubert die Gemeindeverwaltung Mohlsdorf-Teichwolframsdorf zu adressie- ren. Sie sollen bis 30. August 2019 eingereicht sein, damit der Ort- Unser Dank gilt dem Team des Gasthofes „Zum heiteren Blick“ für die schaftsrat in einer öffentlichen Sitzung im IV. Quartal 2019 abschlie- Ausrichtung der Veranstaltung, dem Männerchor Mohlsdorf, dem Hei- ßend über die Verwendung der finanziellen Mittel entscheiden kann. mat und Geschichtsverein Mohlsdorf sowie Herrn Schädlich aus Wal- Über die ausgereichten Zuwendungen des Ortschaftsrates haben die tersdorf für das kulturelle Programm während der Veranstaltung sowie Vereine einen Verwendungsnachweis zu führen. allen unten alphabetisch aufgeführten Spendern, ohne die diese Veran- staltung nicht möglich gewesen wäre. Ihr Ortschaftsbürgermeister Gerd Halbauer Ehrenamtsgala der Gemeinde Mohlsdorf- Teichwolframsdorf In Vorbereitung der Ehrenamtsgala der Gemeinde Mohlsdorf-Teich- wolframsdorf, bitten wir Sie, Bürger zu benennen, die über einen län- geren Zeitraum ehrenamtlich tätig sind und für ihre hervorragende Ar- beit ausgezeichnet werden sollen. Dabei sollen auch jungengagierte Menschen, die sich entsprechend den o. g. Kriterien unter anderem in den Jugendfeuerwehren sowie Sport- und Karnevalsvereinen der Ge- meinde engagieren, benannt werden. Neben dem Namen und der Ad- resse des Auszuzeichnenden sollte eine kurze Information zur ehren- amtlichen Tätigkeit mit angegeben werden. Die Vorschläge senden Sie bitte an: Gemeindeverwaltung Mohlsdorf-Teichwolframsdorf – Bereich Sozi- Bäckerei Heiko Wendler, BAUplan Jürgen Jahn, Carola-Apotheke ales, Straße der Einheit 6, 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf Teichwolframsdorf, Caspar Bau GmbH, Computerservice Pelz, Elek- tro GmbH Kolbeck & Kanis, Fensterbau Frank Kraus, Firma Rai- Um die notwendigen Vorbereitungen treffen zu können, wird um Ein- ner Burkhardt, Firma W. Ludwig, Firma Winfried Bock, Frau Elke sendung der Vorschläge bis zum 31. August 2019 gebeten. Zaumseil, Frau Petra Pampel, Gartenbau Christine Rudolph, Gärtne- rei Hohmuth, Gemeinschaftspraxis A. Rohleder und P. Möhring, Gla- serei Frank Hilbert, GÖL mbH Gesellschaft für Ökologie und Land- Informationen aus dem Gemeindegebiet schaftsplanung mbH, Greizer Metall- & Schrott GmbH, Herrn Marko Hohmuth, Herrn Matthias Hohmuth, Herrn Michael Täubert, Hörmann GmbH, Immobilienbüro Jan Popp, Ing.-Büro Böttcher, Naturheilpra- Seniorennachmittag „Frühlingserwachen“ xis HP Silke Sturm, Planungsbüro Frank Auerswald, Praxis Holger Am 02.05. fand im Gasthof „Zum heiteren Blick“, Kleinreinsdorf der Schneidenbach, Praxis Thomas Helmer, SRP Schneider + Partner, Tau- Seniorennachmittag der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf bert Bau GmbH, Teichwolframsdorfer Agrar GmbH, THD-Fahrdienst statt. Hierzu waren alle Senioren unserer Gemeinde herzlich eingela- Trommer, Tierarztpraxis Reinhold, Unifrax GmbH, Vermessungsbüro den. Ca. 90 Senioren sind der Einladung der Bürgermeisterin und der Falk Weber, WTU Weischlitzer Tiefbau, Zimmerei Sven Langheinrich beiden Ortschaftsbürgermeister gefolgt und haben mit uns bei einem unterhaltsamen Programm einen gemütlichen Nachmittag verbracht. Petra Pampel, Bürgermeisterin Mohlsdorf-Teichwolframsdorf Gegen 14:30 Uhr eröffnete unsere Bürgermeisterin Petra Pampel die Michael Täubert, Ortschaftsbürgermeister Mohlsdorf Veranstaltung mit einer kurzen Begrüßung. Im Anschluss gab es für Gerd Halbauer, Ortschaftsbürgermeister Teichwolframsdorf Seite 8
Als aktive Handballerin von Jugend an, als Trainerin von Kinder-, Jugend- und Frauenmannschaften wird sie immer in bester Erinnerung bleiben. dorf und Niederselters, dem Team der Mittelpunktschule Selters sowie den Busunternehmen. Wir trauern um unsere langjährige Für ihren Einsatz und ihreund verdienstvolle Leistungen Sportfreundin in unserem Sportverein über viele Jahre sind Vala Engelhardt und Frau Engelhardt im Namen der Klassen 4a/4b wir ihr dankbar. Monika Zipfel Eine schöne Woche mit vielen interessanten Wir vermissen eine beliebte und geschätzte Sportlerin, der wir ein ehrendes Als aktive Handballerin von Jugend an, als Trainerin von Erlebnissen In der Zeit vom 01.– 05. April, als Kinder-, Jugend- und Frauenmannschaften wird sie immer unsere 4. Klassen die Partnerge- Andenken bewahren. in bester Erinnerung bleiben. Für ihren Einsatz und ihre meinde in Selters besuchten, tra- Leistungen in unserem Sportverein über viele Jahre sind fen sich Schüler der Mittelpunkt- Moni wird uns fehlen, aber in Gedanken immer bei uns sein. wir ihr dankbar. Wir vermissen eine beliebte und geschätzte schule Selters mit der 3. Klasse unserer Schule im SLH Zeulen- Sportlerin, der wir ein ehrendes Andenken bewahren. roda und verbrachten gemeinsam Moni wird uns fehlen, aber in Gedanken immer bei uns sein. eine interessante Woche. Zuerst Die Handballfrauen Der Vorstand Die Sportfreunde mussten wir uns kennenlernen Die Handballfrauen Der Vorstand Die Sportfreunde und dies erfolgte bei einem Ken- der TSG Concordia Reudnitz der TSG Concordia Reudnitz nenlernspiel im Freien. Der Hö- hepunkt für alle war eine Aus- fahrt in die Drachenhöhle nach Syrau. Wanderungen in den Wald mit fachkundigen Erklärungen der Försterin, Besuch des Falk- ners Herrn Rettenrath, Projekte im SLH z.B. Siebdruck auf Stoffbeuteln, gestalteten die gemeinsame Zeit interessant und abwechslungsreich. Am 4. April besuchten die Schüler aus Selters die Grundschule in Mohlsdorf und lernten so unsere Schule kennen. Hier nahmen sie an einem Trom- Klassenfahrt nach Selters melkurs teil. Anschließend ging es mit den Hortkindern ins Hotel Gudd Die Kinder der 4. Klassen der Grundschule Mohlsdorf waren vom zum Kegeln. Die Betreuer der Mittelpunktschule Selters, Bürgermeiste- 01.04.– 05.04.2019 zu Besuch in unserer Partnergemeinde Selters. Am rin Frau Pampel sowie Lehrer und Erzieher unserer Schule nutzten die Montag sind wir abends in der Jugendherberge in Limburg angekom- gemeinsame Zeit zu einem kleinen Erfahrungsaustausch. Der abschlie- men und wurden von Frau Hanauer-Friedrich begrüßt. Am Dienstag ßende Höhepunkt der gemeinsamen Woche war eine Disco mit DJ Rob- waren wir auf einem Mini-Golf-Platz in Linter und spielten dort mit by am letzten Abend. Es entstanden Freundschaften und viele freuen sich den Kindern der 4. Klasse von Selters Minigolf, 4-Gewinnt-Basketball schon auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr, wenn die Klasse 4 nach Sel- und Fußballbillard. Nach dem Mittagessen fuhren wir nach Limburg ters fährt. Wir möchten uns ganz herzlich bei der Gemeinde Mohlsdorf, und sahen im Kino „Drachen zähmen leichtgemacht 3“. Ein Besuch Gemeinde Selters, dem Landratsamt Greiz und den Eltern für die finan- der Mittelpunktschule Selters stand am Mittwoch auf dem Plan. In der zielle Unterstützung bedanken. Ohne diese wäre eine so ereignisreiche Turnhalle wurden verschiedene Stationen aufgebaut. Wir konnten mit Woche nicht möglich gewesen. den Kindern von Selters Völkerball spielen, Schildkröten basteln und ein Wettrennen über einen Hindernisparcours veranstalten. Am Nach- Klasse 3 mit Frau Rank. mittag besichtigten wir den Dom von Limburg. Anschließend hatten wir noch Zeit, um „Shoppen“ zu gehen. Ein Höhepunkt war auch der Besuch von Frankfurt a. M., welcher am Donnerstag organisiert wur- Neues Spielgerät für Waltersdorfer Kinder Mit einem großen Danke-Schild haben sich die Waltersdorfer Kinder de. Am Vormittag fand eine Altstadtrally statt. Dabei erfuhren wir viel bei der Bürgermeisterin Petra Pampel (IWA, links) und bei der Firma Interessantes über diese Stadt. Am Nachmittag besuchten wir den Unifrax aus Kleinreinsdorf bedankt. Letztere hatte 1.300 Euro für die größten McDonalds Deutschlands auf dem Flughafen von Frankfurt, Schaukel gespendet. Marcela und Torsten Treidler hatten die Vorarbei- danach machten wir eine Erlebnisfahrt über den Flughafen. Mit dem ten zum Aufbau geleistet, Bauhofmitarbeiter das Gerät aufgestellt und ICE ging es dann zurück nach Limburg. Unser Besuch von Selters en- einbetoniert. Allen gelte ein großes Dankeschön. dete am Freitag mit einer Schatzsuche und einer Brunnenführung in Niederselters. Wir fanden die Fahrt sehr schön und bedanken uns bei allen Begleitpersonen, den Lehrern, Erziehern und Eltern Foto: Tobias Schubert/Ostthüringer Zeitung Hilfstransport Moldawien Ein besonderer Dank gilt Frau Hanauer-Friedrich und Frau Brandt, Am 10.4. startete, nach unzähligen Vorbereitungsarbeiten, die Be- die uns die ganze Woche in Selters begleiteten sowie für ihre super ladung des LKW für den Moldawien-Hilfstransport der Lebenszei- Organisation. Dankeschön sagen wir auch den Gemeinden Mohls- chen Gemeinde Greiz und Kinderhilfe Westafrika. Es wurden ca. 100 Seite 9
Doppelstockbetten, 30 Fahrräder, Großküchengeräte und 120 Stühle als gehöre es zu denselben. Dieses ihm unbekannte Thier bleibt auch für das Kindercamp verstaut. Am 11.4. startete der LKW am Lager unter denselben bis er Mittags eintreibt u. geht ohne Umstände mit he- in Oelsnitz und am 12.4. die Teenagergruppe der Lebenszeichen Ge- rein. Nun meldet er´s gleich den H. Förster Wilke. H. W. geht sogleich meinde Greiz mit Betreuern und der in Reudnitz eingesetzten mol- mit zur Schäferei, in dem Glauben, dort ein junges Reh zu finden nach dawischen Freiwilligen Olga Roshka. Nach 1700 km Fahrt und zwei Beschreibung des Schäfers. Als er aber das Thier sieht, nimmt er gleich Übernachtungen in Christlichen Gemeinden in Brno (CR) und Bistrica wahr, daß es ein ungefähr 8 Tage altes Hirschkalb ist. Es wird nun ei- (RO), kam die Gruppe Sonntagabend in Moldawien an. Ein besonders ner Kuh, die den Tag vorher ihr Kalb verloren hat, zum Säugen über- schönes Erlebnis auf der Fahrt beschreibt Marko Hohmuth, Vorsitzen- geben, die es sich auch ohne Weiteres gefallen läßt. Das Thier gedieh der der Lebenszeichen Gemeinde Greiz: „Als wir in den Karpaten auf bei der guten Pflege zusehends, es wurde mit dem Rindvieh auf die einem Seitenweg in einem Dorf unser mitgenommenes Mittagessen Felder getrieben, ging oft ganz allein in den Wald, in das Wüsttal, im auspackten, kam eine Frau den Weg gefahren, die uns sagte, das sei Dorfe umher, zum Staunen Aller, die es sahen. Da er von den Leuten kein schöner Ort um zu essen. Wir sollen wieder einpacken und ihr geneckt u. er nun seine Kraft fühlte, wurde er ungezogen, er ging auf hinterher fahren. So landeten wir bei einem gemeinsamen traditionel- die Leute los u. brauchte sein Geweih. Meine Haushälterin Christliebe len Essen für einen Verstorbenen in einer orthodoxen Kirche mit ca. Voigt aus Teichwolframsdf. hat eines Morgens ein großes Geschrei auf 100 Leuten, wo wir außerordentlich reichlich bewirtet wurden.“ dem Hofe angefangen, als dieses ziemlich große Thier ihr entgegen- tritt u. Miene macht, seine Kraft in Anwendung zu bringen. Noch viele Am Dienstag kam der LKW am Bestimmungsort an, sodass wir ge- andere Leute sind durch ihn in Gefahr gekommen. Obgleich unser H. meinsam mit den moldawischen Helfern den LKW selbst wieder aus- Klostervoigt seine Freude an diesem frei herumlaufenden Thiere hat- laden konnten, was nur 3 Stunden dauerte, im Gegensatz zu 8 Stun- te u. ihm die Kosten seiner Erhaltung keineswegs zuwider waren, so den Beladung. Insgesamt war es eine sehr gesegnete Reise mit tollen mußte man doch endlich auf feste u. sichere Einsperrung denken, weil Erfahrungen auch für die Teenager. Insbesondere bei Besuchen von von dem Thiere wirklich Schlimmes zu befürchten war. Ende April ärmsten Familien konnten sie nun mit eigenen Augen sehen, wie hart 1845 wurde er an den Kaufmann Richter in Leipzig, der mit allerhand das Leben in anderen Ländern sein kann. Nachdenklich und dankbar Thieren Handel trieb, verkauft. Es wurde deshalb ein großer Kasten kamen alle am Ostersamstag Abend wohlbehalten wieder in Greiz an gemacht, wo er einen großen Lärm machte u. dumm tat. Nach Nach- mit dem festen Wunsch, dass die Hilfe weitergehen soll. richten von dort soll er einen Damhirsch, zu Schaden gestoßen haben.“ Quelle: Gekürzter Auszug aus der Böttcher-Chronik. Die Orthographie wur- de bei den Doppelkonsonanten der heutigen Schreibweise angepasst. Böttcher verzichtete, wohl um Platz zu sparen, vor allem auf die doppelten M und kenn- zeichnete diese in seinen Texten mit einem darübergezogenen Strich. Einen schöne Sommer wünscht Ihnen Ihre Ines Münzner Informationen aus der Tagespflege Mai 2019 Die Vorbereitungen für das Osterfest beschäftigten auch unsere Tages- pflegebesucher. Es wurden Osterhasen in allen Varianten gebastelt, als Anhänger für den Osterstrauß zu Hause oder als Fensterschmuck für unser Haus. Natürlich wurden auch unsere Osterhasen, die wir im vo- rigen Jahr von Frau Oehlert zur Verfügung gestellt bekamen, auf unse- re Fenstersimse plaziert, um den Osterpfad in Berga mit zu gestalten. Natürlich besuchten wir mit unseren Tagespflegegästen den Ostergar- Das Team bedankt sich bei allen Spendern aus Greiz und Umgebung, ten und die Osterkrone. Alle waren von der Vielfalt der Ostereier und die mit geholfen haben, dass der Traum für das Kindercamp im ärms- der liebevollen Gestaltung begeistert. ten Land Europas wahr werden konnte! Am Mittwoch, den 12.6. um 19 Uhr ist jeder herzlich eingeladen, zum Reisevortrag mit den schöns- ten Fotos, in der „Lebenszeichen christliche Gemeinde Greiz e.V.“ Reichenbacher Straße 75a, 07973 Greiz, Tel. (03661) 45 47 65 Da wir mehr Betten in den LKW bekommen haben als nötig waren, kann nun auch weiteren Menschen in Not geholfen werden. Waltersdorf-Spaziergang XII Der Hirsch im Schafspelz – So soll es gewesen sein! Liebe Leserinnen und Leser! Unser Waltersdorfer Ortschronist Wilhelm Böttcher notierte, neben Begebenheiten der Lokalpolitik und kirchlichen Nachrichten oder be- sonderen meteorologischen Ereignissen auch kuriose und amüsante Geschehnisse. Solche Geschichten hätten wir ohne seine fleißigen und umfangreichen Aufzeichnungen niemals zu lesen bekommen. Erfreu- en Sie sich – als leichte Sommerkost – nun am „Hirsch im Schafspelz“. „Zu Ende des Monats Juni hütet der hiesige herrschaftl. Schäfer Carl Jetzt freuen wir uns auf schönes Wetter und das Aufstellen unserer Petzold aus Endschütz in der Nähe der langen Leite auf herrschaft- Gartenmöbel. Dann können Beschäftigungen wieder im Freien statt- lichen Feldern. Durch das Bellen seines Hundes, der furchtsam vor finden, was bei unseren Besuchern sehr beliebt ist. einem Gegenstande steht, aufmerksam gemacht, geht dieser dahin u. sieht in einer Furche hart am Kornfelde ein Thier liegen, das er für todt Ein Angehöriger von Ihnen sollte betreut werden? Setzen Sie sich mit hält, weil es sich nicht mehr regt u. die Zunge herausstreckt vor großer uns in Verbindung. Frau Rosick berät Sie gern. Sie erreichen uns unter Hitze. Er hebt es auf u. siehe da, es geht unter die Schafe, gleichsam der Telefonnnummer (03 66 23) 22 72 92. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Seite 10
Eine Klassenfahrt auf der Elbe Am darauf folgenden Tag hieß es Wanderschuhe anziehen und los Die Klassen 9 der Regelschule Berga waren vom 01.04.-05.04.2019 geht’s. Wir waren in der Sächsischen Schweiz wandern und hatten dort auf Klassenfahrt in Dresden. Eine einzigartige Location, nämlich ein einen unbeschreiblich schönen Ausblick. Als wir nach unserem Aus- Hausboot, machte die Woche sehr besonders und unvergesslich. Auch flug wieder auf dem Boot waren, taten uns die Füße sehr weh und wir die vielen schönen Erlebnisse wie zum Beispiel ein Besuch im Hygie- konnten uns erholen. Donnerstag standen dann grünes Gewölbe und nemuseum und dem historischen Grünen Gewölbe, eine Besichtigung Zwinger auf dem Plan. Als wir die Sehenswürdigkeiten besucht hat- des Zwingers, die mystische Kerkermeisterführung durch Dresden bei ten, durften wir noch einmal die Stadt unsicher machen. Am Nachmit- Nacht und ein abenteuerlicher und aufregender Nachmittag in einem tag sind wir dann gruppenweise in einen Escape-Room gegangen. Am Escaperoom, in dem es nicht nur darum ging, knifflige Rätsel zu lösen, Anfang wusste niemand so richtig, was man da machen musste, doch sondern auch, dass die Gruppe zusammenhält. Wir hatten neben den schnell wurde klar: Hier wird logisches Denken gebraucht. Man muss- vielen Museen auch einen Wandertag in der Sächsischen Schweiz auf te nach und nach verschiedene Zahlenschlösser öffnen, um weiter zu die Bastei. Dies beeindruckte viele Schüler aufgrund der atemberau- kommen. Am Ende hatte es allen gefallen! Den letzten Abend haben benden Ausblicke auf die Elbe und das Gebirge. wir gemütlich auf dem Deck ausklingen lassen und die letzten Sonnen- Es gab auch Museumsbesuche wie z. B. im Panometer, welches vie- strahlen genossen. Freitagfrüh hieß es „Tschüss, Dresden!“. Wir fuh- le zum Nachdenken anregte und sogar die Sprache von einigen ver- ren am Vormittag los und waren am Nachmittag wieder zu Hause. So schlug. Das extrem gut dargestellte Panorama von Dresden 1945 ver- schön die Klassenfahrt auch war, man freut sich immer wieder auf zu anschaulichte die schlimme Lage, die zu dieser Zeit herrschte. Hause. Wir haben uns sehr gefreut, dass Frau Thoß, die leider schon Selbstverständlich gab es auch wunderschöne Momente, in denen die in Rente ist, mit uns auf Klassenfahrt gefahren ist und uns eine schöne Klasse sehr viel Spaß hatte und auch sehr zusammenwuchs. Ein Mit- Zeit beschert hat. Außerdem möchten wir uns bei Frau Morgner und tagessen im Erlebnisrestaurant, bei dem das Essen auf Achterbahnen Frau M. Merkel für die tolle Organisation bedanken. zu uns geliefert wurde, bereitete den Klassen besonders viel Freude. Neben zahlreichen Ausflügen gab es auch viel Freizeit, welche die Shona Schumann, 9a meisten in der Stadt mit shoppen oder auf dem Hausboot verbrach- ten. Am Abend auf dem Hausboot saßen wir alle gemeinsam auf dem Gedenkstunde Buchenwald Oberdeck, genossen den Sonnenuntergang, erzählten miteinander, Vereinzelte Schüler der Klassen 9 waren bei der Gedenkstunde für spielten Flaschendrehen und hatten sehr viel Spaß. die verstorbenen Häftlinge vom KZ Buchenwald am 11.04.2019 da- bei. Der Bürgermeister von Berga Hans-Peter Beyer und der Diplom- Wirtschaftler Günter Domkowsky hielten eine kurze Rede, sagten ein paar Worte zu diesem Ereignis und gedachten der Opfer. Es waren spannende Vorträge, die sie hielten. Wir erfuhren auch etwas darüber, wie einzelne Bergaer früher versuchten die Häftlinge im Au- ßenlager Schwalbe V zu unterstützen. Diese Geschichten von früher, die in Berga und Umgebung geschehen sind, sind erschreckend. Am Ende der Gedenkstunde durften wir noch Fragen stellen. Anabell Franke, 9a Brückenweihe Gottesgrün Leider ging die Woche viel zu schnell rum und die Abreise stand bevor. Trotzdem haben sich alle gefreut, wieder nach Hause zu kom- men, denn da ist es ja für gewöhnlich am schönsten. Einen besonderen Dank möchten wir an unsere Lehrer Frau Merkel, Frau Morgner und Frau Thoß aussprechen für die tolle Organisation und dafür, dass sie die Woche unvergesslich gemacht haben. Anne Dennstedt und Hannah Finsterbusch Eine Erlebnisreise nach Dresden Wir, die Klassen 9a und b waren in der Woche vom 01.04.-05.04.2019 Die Gottesgrüner hatten Grund zum Feiern: Nach 10-monatiger Bau- auf Klassenfahrt in Dresden. Dort haben wir auf einem Hausboot über- zeit wurde die neu errichtete Brücke am Dorfgemeinschaftshaus mit nachtet. Von unserem Deck aus hatten wir einen traumhaften Ausblick einer eigens organisierten Feierstunde im Beisein von Anwohnern, auf die Elbe. Das Wetter hat auch gut mitgespielt und wir durften die dem Planungsbüro und Vertretern der Baufirma von der Bürgermeis- ganze Woche strahlenden Sonnenschein genießen. Am Montag sind terin übergeben. Die Brücke wurde getauft und bekam den Namen wir früh in Berga am Bahnhof gestartet und kamen am Nachmittag in „Brücke am Bürgerhaus“ Dresden an. Gegen halb 9 abends hatten wir eine Stadtführung mit ei- nem Kerkermeister, wobei uns auf etwas andere Art und Weise vieles über Dresden „früher“ erklärt wurde. Der Dienstag startete mit dem Besuch im Hygienemuseum. Als wir da- Rentnergeburtstage im Juni 2019 mit fertig waren, sind wir in ein Erlebnis-Restaurant gegangen. Dort Die Bürgermeisterin gratuliert recht herzlich und wünscht alles Gute. kam das Essen und Trinken durch Loopings auf kleinen Achterbahn- schienen zu uns an den Tisch. Als wir alles aufgegessen hatten, ging es weiter zum Panometer. Dort durften wir eigenständig alles erkunden Mohlsdorf und haben viel über die Geschichte Dresdens 1945 erfahren. Danach 01.06.2019 Feustel, Helmut 85. Geb. Reudnitz war es Zeit für ein bisschen Freizeit, bis es dann am Abend zu einem 09.06.2019 Wasilkowski, Christa 75. Geb. Mohlsdorf Konzert in die Frauenkirche ging. 12.06.2019 Gräfe, Christa 80. Geb. Mohlsdorf Seite 11
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