Ein Partywochenende rund um den Sport - Mohlsdorfer Salatkirmes 2019 vom 5. bis 8. Juli - Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

Die Seite wird erstellt Tom-Lennard Wiesner
 
WEITER LESEN
Ein Partywochenende rund um den Sport - Mohlsdorfer Salatkirmes 2019 vom 5. bis 8. Juli - Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Jahrgang 2019                                                         Samstag, 01.06.2019                                                                       Nummer 06

    Ein Partywochenende rund um den Sport
    Mohlsdorfer Salatkirmes 2019 vom 5. bis 8. Juli

                                                                                                                 wie Fußball aller Alters-
                                                                                                                 kassen, Kegeln, Volleyball
                                                                                                                 und Spaßwettkampf um
                                                                                                                 den Kirmespokal warten
                                                                                                                 viele Angebote zu Spiel,
                                                                                                                 Spaß und gute Laune auf
                                                                                                                 die Besucher. Zum Rah-
                                                                                                                 menprogramm gehören
                                                                                                                 die Schausteller und die
                                                                                                                 Autoausstellung ebenso
                                                                                                                 wie Tanzprogramm, Ba-
                                                                                                                 stelstraße, Modellflug-
                                                                                                                 schau und der großartige
                                                                                                                 Auftritt der Schalmei-
                                                                                                                 enkapelle. Auch für das
                                                                                                                 leibliche Wohl ist reich-
                                                                                                                 lich gesorgt, von Rostern,
                                                                                                                 Steak, dem Kuchenbasar
    Wie jedes Jahr am ersten Juliwochenende                                                  und Fischsemmeln bis zur Gulaschkanone.
    lädt der FSV Mohlsdorf alle Einwohner und                                                Getränke gibt es auch reichlich vom Bierwa-
    Gäste zum größten Volksfest unserer Ge-                                                  gen, der Bowlebar und Mixgetränke, die das
    meinde auf die „Sportstätte Bernd Wetzel“                                                Team des „Monte Carlo“ serviert. Feiern Sie
    an der Greizer Straße nach Mohlsdorf ein!                                                mit uns 4 tolles Tage rund um das Sportange-
    Neben den vielen sportlichen Aktivitäten                                                 bot des FSV Mohlsdorf.

           Herausgeber: Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf – Druck und Verlag: TISCHENDORF :: DIE MEDIENPARTNER, Greiz – Verantwortlich für den amtlichen Teil:
    Bürgermeisterin P. Pampel oder ­ein Vertreter im Amt; für den Anzeigenteil: TISCHENDORF :: DIE MEDIENPARTNER, Greiz – Das Amtsblatt erscheint monatlich sowie nach Bedarf
         und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. Bei Bedarf ist es außerdem kostenlos im Bürgerbüro Mohlsdorf, Straße der Einheit 6, 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
   und im Bürgerbüro Teichwolframsdorf, Steinberg 1, 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, erhältlich. Internet: www.mohlsdorf-teichwolframsdorf.de – E-Mail: verwaltung@md-td.de
Ein Partywochenende rund um den Sport - Mohlsdorfer Salatkirmes 2019 vom 5. bis 8. Juli - Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Gemeindeämter/Bürgerbüros                                                       Wichtige Rufnummern

Postanschrift Teichwolframsdorf:                                          Rettungsleitstelle Gera                          (03 65) 41 21 76
Steinberg 1, 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf                            (Auskunft zum ambulanten Notfalldienst)          (03 65) 4 88 20
Telefon: (03 66 24) 2 02 03/Fax: (03 66 24) 2 04 55
                                                                          Frauen in Not
                                                                          Frauenberatungsstelle                            (01 71) 7 20 79 94
Postanschrift Mohlsdorf:                                                  Diakonie-Verein Carolinenfeld e.V.               (0 36 61) 26 17
Straße der Einheit 6, 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
                                                                          Kinder- und Jugendschutzdienst                   (0 36 61) 4 42 58 98
Telefon: (0 36 61) 4 53 00/Fax: (0 36 61) 45 30 17
                                                                          Diakonie-Verein Carolinenfeld e.V. „Die Insel“   (0 36 61) 4 42 58 99
E-Mail: verwaltung@md-td.de, Internet: mohlsdorf-teichwolframsdorf.de
                                                                          Sorgentelefon                                    (08 00) 0 08 00 80
Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt Mohlsdorf (Straße der Einheit 6):            Tierärztlicher Notdienst
                                                                          Dr. H.-D. Gerstner, Carolinenstraße 44           (0 36 61) 45 61 30
Donnerstag: 9:00 –12:00 Uhr und 14:00 –18:00 Uhr
Freitag:    9:00 –12:00 Uhr jede gerade Kalenderwoche                     Kindertagesstätten
                                                                          „Regenbogen“ in Mohlsdorf                        (0 36 61) 43 25 55
                                                                          „Sonnenschein“ in Teichwolframsdorf              (03 66 24) 2 03 53
Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt Teichwolframsdorf (Steinberg 1):
                                                                          „Gänseblümchen“ in Waltersdorf                   (03 66 23) 2 04 14
Dienstag:   9:00 –12:00 Uhr und 14:00 –18:00 Uhr
Freitag:    9:00 –12:00 Uhr jede ungerade Kalenderwoche                   Schulen
                                                                          Freie Regelschule Reudnitz                       (0 36 61) 43 25 47
                                                                          Grundschule Mohlsdorf                            (0 36 61) 4 25 83
Öffnungszeiten der Verwaltung (Straße der Einheit 6):
                                                                          Grundschule Teichwolframsdorf                    (03 66 24) 2 22 81
Dienstag:   9:00 –12:00 Uhr und 14:00 –16:00 Uhr
                                                                          Landratsamt Greiz                                (0 36 61) 87 60
Donnerstag: 9:00 –12:00 Uhr und 14:00 –18:00 Uhr
Freitag:    9:00 –12:00 Uhr                                               Stromversorgung
                                                                          Kundenzentrum Weida                              (03 66 03) 53 48 00
Weitere Termine sind außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung       TEAG Thür. Energie AG
möglich. Die Bürger der Gemeinde können, unabhängig von ihrem             Service-Nummer                                   (0 36 41) 8 17 11 11
Wohnort, beide Bürgerbüros/Einwohnermeldeämter nutzen.                    TEN Thür. Energienetze GmbH
                                                                          Störungsnummer Strom                             (03 61) 73 90 73 90
                                                                          Störungsnummer Erdgas                            (08 00) 6 86 11 77
                        Sprechzeiten                                      Zweckverband TAWEG Greiz                         (0 36 61) 61 70
                                                                          Entsorgungsgesellschaft „Umwelt“ Mehla           (03 66 22) 56 80
Ortschaftsbürgermeister                                                   Abfallwirtschaftszweckverband
1. Dienstag im Monat von 17:00 bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung       (Grobmüll)                                       (0 36 61) 47 80 20
                                                                          (Service-Nr.)                                    (03 65) 8 33 21 50
– Mohlsdorf (Herr Michael Täubert)
   Greizer Straße 23, 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf                   Geraer Umweltdienste GmbH & Co. KG
   Telefon: (0 36 61) 45 45 60                                            Gelbe Tonne                                      (08 00) 8 40 03 73
– Teichwolframsdorf (Herr Gerd Halbauer)                                  Sparkasse Mohlsdorf/Teichwolframsdorf            (03 65) 8 22 00
   Steinberg 1, 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf                         Pfarramt Mohlsdorf                               (0 36 61) 4 27 00
   Telefon: (03 66 24) 2 02 04                                            Pfarramt Reinsdorf                               (0 36 61) 6 34 01
                                                                          Gemeinschaftspraxis Mohlsdorf
Schiedsstelle Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
                                                                          Frau Dr. med. Möhring/Frau Dipl.-Med. Rohleder   (0 36 61) 43 21 21
Die Sprechzeiten der Schiedsstelle können jederzeit individuell ver-
einbart werden. Terminvereinbarungen bitte telefonisch unter (0 36 61)    Arztpraxis Reudnitz
4 53 00 oder per E-Mail schiedsstelle@md-td.de                            Frau Dipl.-Med. A. Ebert                         (0 36 61) 43 22 44
                                                                          Arztpraxis Teichwolframsdorf
Kontaktbereichsbeamter Herr Vogel                                         Herr Dr. Thomas Helmer                           (03 66 24) 2 03 58
Die Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten entfallen ab dem 20. Juni     Zahnarzt
2019 bis voraussichtlich Ende August.                                     Fachzahnärztin Dr. med. dent. Undine Adler       (0 36 61) 26 12
                                                                          Dr. med. dent. Ingrid Dornheim                   (03 66 24) 2 02 56
                                                                          Dipl.-Stom. Holger Schneidenbach                 (03 66 24) 2 02 26
                            Hinweise                                      „Kleeblatt“ Hauskrankenpflege GmbH
                                                                          Frau Uta Tautz und Frau Corina Richter           (0 36 61) 32 39
                                                                          Naturheilpraxis Silke Sturm                      (0 36 61) 45 78 00
Redaktionsschluss
                                                                          Tierarztpraxis Dipl.-Vet.-Med. Gerd Reinhold     (03 66 24) 2 04 96
 Termin Redaktionsschluss           Termin Erscheinungstag                Postpoint Kahmer                                 (0 36 61) 43 32 54
 14. Juni 2019                      06. Juli 2019                         Poststelle in Teichwolframsdorf                  (03 66 24) 3 10 57
 12. Juli 2019                      03. August 2019                       Fahrdienste
                                                                          Herr Andreas Trommer                             (0 36 61) 43 36 72
 16. August 2019                    07. September 2019
                                                                          Herr Edgar Schneider                             (03 66 24) 2 04 56
Verteilung der Amtsblätter                                                „Bienenschwarm-Hotline“
                                                                          Imkerei Wünscher & Rößler, Reudnitz              (01 71) 4 60 63 06
Das von der Firma Tischendorf beauftragte Unter­nehmen ist bemüht,
jedem Haushalt der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf das               Netkom Service-Nummer                            (0 36 43) 21 33 33
                                                                          René Böttcher (Ansprechpartner)                  (01 74) 3 03 32 31
Amtsblatt am Erscheinungstag zuzustellen. Sollte es Probleme bei der
Zustellung des Amtsblattes geben, bitten wir Sie, die Firma Tischendorf   Netkom Servicetechniker
in Greiz, Telefon: (0 36 61) 6 29 30, umgehend zu informieren.            Computerservice von A–Z, H. Pelz                 (0 36 61) 45 34 42

                                                                     Seite 2
Ein Partywochenende rund um den Sport - Mohlsdorfer Salatkirmes 2019 vom 5. bis 8. Juli - Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
b) für die Grundstücke (B)                                402 v.H.
           Amtliche Bekanntmachungen                                        2. Gewerbesteuer                                             385 v.H.

                                                                                                          §5
                                                                            Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
In der 2. Gemeinderatssitzung der Gemeinde                                  Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.050.000,00 € festgesetzt.
Mohlsdorf-Teichwolframsdorf am 19.03.2019
wurden folgende Beschlüsse gefasst:                                                                          §6
                                                                            Der Stellenplan für das Jahr 2019 wird mit der Anlage festgesetzt.
Beschluss-Nr. 24 – 02/2019
Der Gemeinderat der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf genehmigt                                            §7
lt. § 42 (2) ThürKO die Niederschrift vom 22.01.2019 – öffentlicher Teil.   Die finanziellen Mittel zur Erfüllung der Aufgaben nach § 45a Thür-
mehrheitlich                                                                KO werden für die Ortschaften Mohlsdorf und Teichwolframsdorf in
                                                                            Höhe von 1 € je Einwohner in der Ortschaft zum 31. Dezember des je-
Beschluss-Nr. 25 – 02-2019                                                  weiligen Haushaltsvorvorjahres festgesetzt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf be-
schließt, dem in der Anlage vorliegenden Entwurf zur Abgabe einer                                            §8
Stellungnahme im Zuge der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung          Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.
gemäß § 9 NABEG zur „Sued-OstLink“ Trasse zu zustimmen.
mehrheitlich                                                                Mohlsdorf- Teichwolframsdorf, 13.05.2019
                                                                            Pampel, Bürgermeisterin - Siegel -
Beschluss-Nr. 26 – 02/2019
Der Gemeinderat der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf be-                II.
schließt die Feststellung der geprüften Jahresrechnung der Gemeinde         Mit Beschluss-Nr. 43 – 03/2019 vom 07.05.2019 hat der Gemeinderat
Mohlsdorf-Teichwolframsdorf für das Haushaltsjahr 2017.                     die Haushaltssatzung und den Haushaltplan der Gemeinde Mohlsdorf-
einstimmig                                                                  Teichwolframsdorf für das Haushaltjahr 2019 beschlossen. Das Land-
                                                                            ratsamt Greiz hat mit Schreiben vom 13.05.2019 AZ:15-2019/0369 die
Beschluss-Nr. 27 – 02/2019                                                  Zustimmung zur vorzeitigen öffentlichen Bekanntmachung erteilt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf be-
schließt, die Entlastung der Bürgermeisterin und des Beigeordneten          III.
auf der Grundlage des Schlussberichtes zur Prüfung der Jahresrech-          Die Haushaltssatzung 2019 mit Haushaltplan liegt in der Zeit vom
nung 2017 zu erteilen.                                                      03.06.2019 bis 17.06.2019 zu den allgemeinen Dienstzeiten in der Ge-
einstimmig                                                                  meinde Mohlsdorf- Teichwolframsdorf, Straße der Einheit 06, 07987
                                                                            Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, Kämmerei – Zimmer 11, öffentlich
Beschluss-Nr. 28 – 02/2019                                                  aus. Am gleichen Ort, ebenfalls zu den Sprechzeiten, besteht ge-
Der Gemeinderat der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf be-                mäß § 57 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung die Möglich-
schließt, den Beschluss des Gemeinderates Nr. 24-03/2013 vom                keit zur Einsichtnahme des Haushaltplanes bis zur Entlastung und Be-
23.04.2013 aufzuheben und für den Fall eines langanhaltenden Vertre-        schlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltjahres 2019.
tungsfalls der Bürgermeisterin erneut darüber abzustimmen.
mehrheitlich                                                                Mohlsdorf- Teichwolframsdorf, den 13.05.2019
                                                                            Pampel, Bürgermeisterin

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der                                     5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Gemeinde Mohlsdorf- Teichwolframsdorf                                       der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
(Landkreis Greiz) für das Haushaltjahr 2019
                                                                            Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Kommuna-
I. Haushaltssatzung                                                         lordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
Auf der Grundlage der §§ 19 und 55 der Thüringer Kommunalord-               28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt mehrfach geändert durch Arti-
nung erlässt die Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf folgende              kel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden
Haushaltssatzung:                                                           vom 10.04.2018 (GVBl. Seite 74) hat der Gemeinderat der Gemeinde
                                                                            Mohlsdorf-Teichwolframsdorf am 07.05.2019 folgende Änderungs-
                                  §1                                        satzung beschlossen:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den         § 1 Änderung der Hauptsatzung
Einnahmen und Ausgaben mit 6.330.180,00 € und im Vermögens-                 Die Hauptsatzung der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf i.d.F.
haushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.867.500,00 € ab.               der Neubekanntmachung vom 09.06.2015 (Amtsblatt der Gemeinde
                                                                            Mohlsdorf-Teichwolframsdorf Nr. 9 des Jahrgangs 2015 vom Erschei-
                               §2                                           nungstag 05.09.2015), zuletzt geändert durch 4. Änderungssatzung
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-            zur Hauptsatzung der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf vom
nahmen sind nicht vorgesehen.                                               14.01.2019 (Amtsblatt der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
                                                                            Nr. 2 des Jahrgangs 2019 vom Erscheinungstag 02.02.2019) wird wie
                                 §3                                         folgt geändert:
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens-
haushalt wird auf 1.160.000 € festgesetzt.                                  In § 12 Entschädigungen werden nachstehende Absätze wie folgt
                                                                            geändert:
                                   §4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wer-           –– In Abs. 1 wird der Währungswert „15,00 €“ durch den Währungs-
den wie folgt festgesetzt:                                                     wert „20,00 €“ ersetzt.
1. Grundsteuer                                                              –– In Abs. 7 wird der Währungswert „15,00 €“ durch den Währungs-
   a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 295 v.H.            wert „20,00 €“ ersetzt.

                                                                       Seite 3
Ein Partywochenende rund um den Sport - Mohlsdorfer Salatkirmes 2019 vom 5. bis 8. Juli - Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
§ 2 Neubekanntmachungsermächtigung                                            felsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Wortlaut der Hauptsatzung            werden) oder offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden.
der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf in der vom Inkrafttreten         (3) Personen, die sich ohne fremde Mittel nicht sicher fortbewegen
der 5. Hauptsatzungsänderung an geltenden Fassung im Amtsblatt der            oder an- und auskleiden können, insbesondere Personen mit kör-
Gemeinde bekannt zu machen.                                                   perlichen und geistigen Gebrechen, welche während des Besuches
                                                                              des Bades der Hilfe und Aufsicht bedürfen, ist die Benutzung des
§ 3 Inkrafttreten                                                             Bades nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet. Für Kinder
Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.               unter 7 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung einer erziehungsbe-
                                                                              rechtigten Begleitperson erlaubt.
Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, den 31.05.2019                               (4) Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist der Zutritt und
Pampel, Bürgermeisterin (Siegel)                                              Aufenthalt ab 18.00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsbe-
                                                                              rechtigten gestattet.
Hinweis nach § 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
„Sollte die vorstehend öffentlich bekannt gemachte Satzung unter Ver-     § 3 Betriebszeiten
letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der ThürKO          (1) Der Beginn sowie die Beendigung der Badesaison und die tägli-
enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande             chen Badezeiten werden jeweils durch die Gemeinde festgesetzt
gekommen sein, so ist eine solche Verletzung unbeachtlich,, wenn sie          und öffentlich bekannt gemacht.
nicht innerhalb eines Jahres nach der Satzungsbekanntmachung ge-          (2) Für das Freibad und für die Durchführung des Schul- und Vereins-
genüber der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf (Gemeindever-                schwimmens können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öff-
waltung Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, Steinberg 1 in 07987 Mohls-              nungszeiten festgelegt werden.
dorf-Teichwolframsdorf) unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der          (3) Bei Einschränkungen der Nutzung einzelner Angebote im Freibad
die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.        oder bei Schließung des Freibades im laufenden Betrieb besteht
Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfer-          kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Benutzungsent-
tigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.              geltes.
Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch           (4) Die Kasse wird eine halbe Stunde vor Ablauf der täglichen Badezeit
nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung          geschlossen. Der Zutritt zum Freibad vor Öffnung und nach Kassen-
geltend machen.“                                                              schluss ist Unbefugten nicht gestattet und gilt als Hausfriedensbruch.
                                                                          (5) Das Freibad kann bei anhaltend kalter Witterung und Dauerregen
Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, den 31.05.2019                                   geschlossen werden und bleiben.
Pampel, Bürgermeisterin (Siegel)
                                                                          § 4 Eintrittskarten
                                                                          (1) Der Badegast erhält gegen Zahlung des gesondert festgelegten Be-
Satzung über die Benutzung des Freibades                                      nutzungsentgeltes eine Eintrittskarte. Der gültige Tarif kann dem
der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf                                      Aushang an der Kasse entnommen werden. Einzelkarten gelten je-
                                                                              weils nur für das einmalige Betreten des Freibades. Sie verlieren
– Badeordnung –                                                               beim Verlassen des Freibades ihre Gültigkeit.
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Kommunal­           (2) Einzelkarten, die für eine stundenweise Benutzung ausgestellt
ordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom                     werden, gelten nur bis zum Ablauf der Benutzungszeit. Dauerkar-
28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt mehrfach geändert durch Arti-               ten sind nicht übertragbar. Bei sportlichen Wettkämpfen und son-
kel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden              stigen Veranstaltungen, bei denen Teile des Freibades dem allge-
vom 10.04.2018 (GVBl. Seite 74) hat der Gemeinderat der Gemeinde              meinen Betrieb entzogen werden, haben diese Eintrittskarten keine
Mohlsdorf-Teichwolframsdorf am 07.05.2019 folgende Satzung über               Geltung und berechtigen nicht zum Betreten des Badegeländes.
die Benutzung des Freibades Teichwolframsdorf beschlossen:                (3) Die gelösten Eintrittskarten sind aufzubewahren und dem
                                                                              Schwimmmeister oder den Beauftragten der Gemeinde auf Ver-
§ 1 Zweck der Badeordnung                                                     langen vorzuzeigen. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurück-
(1) Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im           genommen, Entgelte nicht zurückgezahlt. Für verlorengegangene
    Gesamtbereich des Freibades. Sie ist für alle Besucher des Freiba-        Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.
    des verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt      (4) Das Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren. Spätere Reklamatio-
    jeder Besucher des Freibades die Haus- und Badeordnung sowie              nen werden nicht anerkannt.
    weitergehende Regelungen (z. B. für die Wasserrutsche) für einen
    sicheren und geordneten Betriebsablauf an.                            § 5 Badezeiten
(2) Das Personal oder weitere Beauftragte des Freibades üben das          Nach Ablauf der öffentlich bekannt gemachten Badezeiten endet die
    Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauf-         Benutzung des Freibades, seiner Anlagen und Einrichtungen. Der Ba-
    tragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Bade-   degast hat das Freibad bis zur festgesetzten Badezeit zu verlassen.
    ordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In sol-
    chen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Darüber     § 6 Zutritt
    hinaus kann ein Hausverbot durch die Bürgermeisterin oder deren       (1) Der Zutritt zum Freibad ist grundsätzlich nur mit einer gültigen
    Beauftragte ausgesprochen werden.                                         Eintrittskarte gestattet. Mit Betreten des Freibades ist eine Weiter-
(3) Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die              gabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig.
    Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder       (2) Personen, die sich ohne gültige Eintrittskarte unbefugt im Freibad
    Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nut-            aufhalten, können vom Badpersonal unverzüglich aus dem Freibad
    zung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen           verwiesen werden.
    Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.        (3) Der Badegast muss seine Eintrittskarte so verwahren, dass ein Ver-
                                                                              lust vermieden wird.
§ 2 Badegäste                                                             (4) Das Baden im Schwimmbecken in größeren Gruppen, Riegen-
(1) Die Benutzung des Bades steht grundsätzlich jedermann frei. Per-          übungen und die Benutzung von Tauchgeräten (mit Ausnahme von
    sonen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung im gesam-           Taucherbrillen und Schnorcheln) sowie Schwimmflossen im Frei-
    ten Freibad darstellen, oder deren Benutzung durch andere Besu-           bad sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Schwimmmeisters
    cher beeinträchtigt, ist die Benutzung untersagt.                         gestattet.
(2) Ausgeschlossen sind Personen, die unter Einfluss berauschender        (5) Die Zulassung von Schwimmvereinen, Schulklassen oder sonstigen
    Mittel stehen oder die an einer ansteckenden Krankheit (im Zwei-          geschlossenen Gruppen wird von der Gemeinde besonders geregelt.

                                                                     Seite 4
Ein Partywochenende rund um den Sport - Mohlsdorfer Salatkirmes 2019 vom 5. bis 8. Juli - Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
§ 7 Verhalten im Freibad                                                    § 9 Badebekleidung
(1) Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie    Der Aufenthalt im Freibad ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
    der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung nicht ent-       Sie hat den allgemein geltenden Begriffen von Anstand und Moral zu
    spricht. Jeder Badegast hat sich im gesamten Bereich des Freibades      entsprechen und farbecht zu sein. Badebekleidung darf im Schwimm-
    so zu verhalten, dass andere Badegäste nicht gestört, geschädigt, ge-   becken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden. Für diesen
    fährdet, belästigt oder behindert werden. Dies darf auch nicht durch    Zweck sind besondere Einrichtungen vorhanden.
    sportliche Übungen und Spiele, unachtsames Schwimmen, Springen
    oder Tauchen geschehen. Ebenso hat jeder Badegast selbst, seine Ab-     § 10 Badebenutzung
    fälle in die dafür aufgestellten Abfallbehälter zu entsorgen.           (1) Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln, jede Beschädi-
(2) Es ist insbesondere nicht gestattet:                                        gung und Verunreinigung ist untersagt. Bei Beschädigungen und Ver-
    a) das störende Betreiben von Tonwiedergabegeräten, Musikinst-              unreinigungen ist der Verursacher zum Schadensersatz verpflichtet.
         rumenten sowie sonstiges Lärmen im Bad,                            (2) Die Bürgermeisterin oder deren Beauftragte bzw. der/die dienstha-
    b) das Betreten des Schwimmbecken-Umgangs mit Schuhen,                      bende Schwimmmeister/in kann die Benutzung des Freibades oder
    c) das Spucken auf den Boden oder in das Badewasser,                        Teile davon einschränken.
    d) das Wegwerfen oder Liegenlassen von Glas oder anderen
         scharfen Gegenständen, von Obstschalen, Papier und Abfällen        § 11 Betriebshaftung
         aller Art,                                                         (1) Bei Unfällen tritt eine Haftung nur ein, wenn ein Verschulden der
    e) das Untertauchen von Badegästen,                                         Gemeinde oder seiner Beauftragten nachgewiesen wird. Die Be-
    f) das Springen vom seitlichen Beckenrand in die Becken,                    nutzung des Bades und seiner gesamten Einrichtungen oder Geräte
    g) das Rennen auf dem Beckenumgang und das Turnen an Ein-                   erfolgt auf eigene Gefahr, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrläs-
         steigeleitern und Haltestangen,                                        sigkeit des Personals nachgewiesen wird.
    h) die Belästigung der Badegäste durch sportliche Übungen und           (2) Für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge wird keine Haf-
         Spiele,                                                                tung übernommen. Eine Haftung der Badeanstalt für abgegebene
    i) jegliche sportliche Betätigung (Ballspielen etc.) auf bzw. zwi-          Garderobe tritt nur ein, wenn ein Verschulden der Gemeinde oder
         schen den Liegeplätzen, die den Besuchern zur Entspannung              seiner Beauftragten vorliegt. Im Übrigen ist die Haftung für die ab-
         vorbehalten sind. Das Ballspielen etc. ist nur auf den hierfür         handen gekommenen oder beschädigten Sachen ausgeschlossen.
         eingerichteten Plätzen erlaubt,                                    (3) Für die auf der Liegewiese abgelegten Sachen ist jeder Badegast
    j) das Mitbringen von Tieren,                                               selbst verantwortlich.
    k) Mitnahme von Fahrrädern,                                             (4) Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände
    l) das Verzehren von Speisen und Getränken im Schwimmbe-                    mit in das Freibad zu nehmen.
         cken-Bereich,
    m) die Benutzung zerbrechlicher Behälter (Behälter aus Glas oder        § 12 Fundgegenstände
         Porzellan usw.) im Umkleide-, Sanitär- und Freibad-Bereich.        Gegenstände, die im Freibad gefunden werden, sind an der Kasse ab-
(3) Das Badpersonal übt die Betriebs- und Badeaufsicht aus. Durch           zugeben. Über die Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Be-
    die Anwesenheit des Badpersonals werden Aufsichtspflichtige             stimmungen verfügt.
    nicht von Ihrer Aufsichtspflicht entbunden.
(4) Zur Sicherstellung der Sauberkeit und Betriebssicherheit (Reini-        § 13 Betriebsunterbrechungen
    gungs- und Reparaturarbeiten), ist das männliche/weibliche Perso-       Bei Betriebsunterbrechungen, welche infolge von Betriebsstörungen
    nal befugt den jeweiligen Sanitärbereich des anderen Geschlechts zu     oder aus anderen Ursachen entstehen, wird keinerlei Ersatz geleistet.
    betreten. Dies geschieht nach vorheriger Ankündigung (Ruf- und/
    oder Klopfsignal). Erfolgt keine wahrnehmbare Reaktion auf das Si-      § 14 Sonderveranstaltungen
    gnal, betritt das Personal den jeweiligen Sanitärbereich. In den Um-    Für Sonderveranstaltungen (schwimmsportliche Wettkämpfe, Veran-
    kleideräumen stehen zudem abschließbare Kabinen zur Verfügung.          staltungen geschlossener Gruppen) werden zwischen der Gemeinde
                                                                            und dem Veranstalter besondere vertragliche Regelungen getroffen.
§ 8 Besondere Vorschriften für die Benutzung des Schwimm-, Nicht-
schwimmer- und Planschbeckens sowie der Sprungeinrichtungen                 § 15 Verkauf von Waren
(1) Die Schwimmbecken dürfen nur durch die eingebauten Durch-               Das Anbieten und der Verkauf von Waren aller Art sowie jede ge-
    schreitebecken betreten werden. Dabei sollen sich die Badegäste         schäftliche Werbung innerhalb des Schwimmgeländes bedürfen der
    gründlich duschen.                                                      schriftlichen Erlaubnis der Gemeinde.
(2) Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Freibad typischen Gefahren
    durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.                                § 16 Aufsicht
(3) Nichtschwimmern und unsicheren Schwimmern ist es nicht gestat-          Die Beauftragten der Gemeinde üben gegenüber allen Besucherinnen
    tet, das Schwimmbecken oder die Sprungeinrichtungen zu benutzen.        und Besuchern das Hausrecht aus. Sie sind befugt, aufgrund örtlicher
(4) Die Benutzung des Kinderplanschbeckens ist nur Kindern bis 4            Bedingungen jederzeit ergänzende Regelungen für die Nutzung des Ba-
    Jahren in Begleitung einer verantwortlichen Aufsichtsperson ge-         des festzulegen und anzuwenden. Sie sind weiterhin befugt, Besuchern
    stattet. Die verantwortliche Aufsichtsperson darf das Kinder-           (auch minderjährige Besuchern sowie deren Begleitpersonen) bei Ver-
    planschbecken ebenfalls betreten.                                       stößen gegen die Badeordnung oder Aufforderungen und Anweisungen
(5) Im Kinderplanschbecken müssen die Kinder aus hygienischen Grün-         der Gemeinde ein befristetes oder dauerhaftes Hausverbot auszuspre-
    den geeignete Badekleidung, bspw. eine Schwimmwindel, tragen.           chen. Bereits gezahlte Eintrittsgelder werden nicht zurückerstattet.
(6) Jede Verunreinigung des Badewassers, die Verwendung von Seife,
    Bürsten und anderen Reinigungsmitteln in den einzelnen Becken           § 17 Fotografieren und Filmaufnahmen
    sind nicht gestattet.                                                   Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne
(7) Während der allgemeinen Badezeit sind Ballspiele jeglicher Art          deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für
    nur auf den vorgesehenen Plätzen erlaubt und nur gestattet, wenn        die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Zustim-
    hierdurch andere Badegäste nicht belästigt werden.                      mung der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf.
(8) Bei Gewitter müssen die Badegäste die Badebecken wegen Le-
    bensgefahr sofort verlassen.                                            § 18 Inkrafttreten
(9) Unter 7 Jahren ist die Benutzung der Wasserrutsche nur in Beglei-       Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
    tung Erwachsener, welche die Aufsichtspflicht übernehmen, er-
    laubt. Hierbei ist auf die Einhaltung der allgemeinen Informatio-       Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, 10.05.2019
    nen zur Benutzung der Wasserrutsche zu achten.                          Pampel, Bürgermeisterin (Siegel)

                                                                       Seite 5
Ein Partywochenende rund um den Sport - Mohlsdorfer Salatkirmes 2019 vom 5. bis 8. Juli - Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Hinweis nach § 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)                  eines gültigen Ausweises. Kostenlosen Zutritt haben Begleitper-
„Sollte die vorstehend öffentlich bekannt gemachte Satzung unter Ver-        sonen von Schwerbehinderten, in deren Ausweis ein „B“ (Begleit-
letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der ThürKO             person) eingetragen ist.
enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande        (2) In Verlust geratene Karten werden nicht ersetzt.
gekommen sein, so ist eine solche Verletzung unbeachtlich, wenn sie
nicht innerhalb eines Jahres nach der Satzungsbekanntmachung ge-         § 2 Entstehung/Fälligkeit
genüber der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf (Gemeindever-           Die nach Maßgabe dieser Satzung erhobenen Gebühren entstehen mit
waltung Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, Steinberg 1 in 07987 Mohls-         der Lösung der ent­sprechenden Eintrittskarte. Die Gebührenschuld
dorf-Teichwolframsdorf) unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der         wird sofort fällig. Gebührenpflichtig ist der Benutzer bzw. der Ein-
die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.   trittskartenlöser.
Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfer-
tigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.         § 3 Inkrafttreten
Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch          Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung
geltend machen.“                                                         Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, den 10.05.2019
                                                                         Pampel, Bürgermeister (Siegel)
Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, den 10.05.2019
Pampel, Bürgermeisterin (Siegel)                                         Hinweis nach § 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
                                                                         „Sollte die vorstehend öffentlich bekannt gemachte Satzung unter Ver-
                                                                         letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der ThürKO
Satzung über die Erhebung von Gebühren                                   enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande
bei der Benutzung des Freibades der                                      gekommen sein, so ist eine solche Verletzung unbeachtlich, wenn sie
                                                                         nicht innerhalb eines Jahres nach der Satzungsbekanntmachung ge-
Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf                                     genüber der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf (Gemeindever-
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Kommuna-
                                                                         waltung Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, Steinberg 1 in 07987 Mohls-
lordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
                                                                         dorf-Teichwolframsdorf) unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 1
                                                                         die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden vom
                                                                         Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfer-
10.04.2018 (GVBl. Seite 74) sowie §§ 1 Abs. 1 und 2, 2 Abs. 1, 10, 12
                                                                         tigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
des Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung
                                                                         Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch
der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt
                                                                         nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung
geändert durch das 8. und 9. Gesetz zur Änderung des ThürKAG vom
                                                                         geltend machen.“
14. Juni 2017 (GVBl. S. 149,150) hat der Gemeinderat der Gemeinde
Mohlsdorf-Teichwolframsdorf am 07.05.2019 folgende Satzung über
                                                                         Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, den 10.05.2019
die Erhebung von Gebühren bei der Benutzung des Freibades Teich-
                                                                         Pampel, Bürgermeisterin (Siegel)
wolframsdorf beschlossen:

§ 1 Gebühren                                                             Information des Zweckverbandes TAWEG
(1) Für die Benutzung des Freibades Teichwolframsdorf werden die         über die Trinkwasserqualität in der Gemein-
    folgenden Gebühren erhoben:
                                                                         de Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, einschließ-
  1. Tageskarte für einmalige Benutzung am Tage der Lösung               lich der zugehörigen Ortsteile
  a) Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr             frei           Gemäß der §§ 16 (4) und 21 der Verordnung über die Qualität von
  b) Kinder bis 16 Jahre                               2,00 €            Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung –
		 sowie Jugendliche, Schüler und Studenten*                             TrinkwV) vom 21.05.2001, in der Fassung der Bekanntmachung vom
		 Schwerbehinderte Kinder bis 16 Jahre                1,50 €            10. März 2016 (BGBl. I S. 459), die zuletzt durch Artikel 1 der Verord-
		 sowie Jugendliche, Schüler und Studenten*                             nung vom 3. Januar 2018 (BGBl. I S. 99) geändert worden ist, gibt der
  c) Personen über 18 Jahre                            3,00 €            Zweckverband hiermit folgende Information über die Qualität des im
		 Schwerbehinderte Personen über 18 Jahre*            2,50 €            o. g. Versorgungsgebiet bereitgestellten Trinkwassers.

  2. Einzelkarte ab 17:00 Uhr                                            Das in den Ortsteilen Mohlsdorf (außer Waldhaus), Reudnitz und Got-
  a) Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr                     frei   tesgrün verteilte Trinkwasser wird aus dem Tiefbrunnen Neudeck ge-
  b) Kinder bis 16 Jahre                                       1,00 €    fördert und im gleichnamigen Wasserwerk aufbereitet, während der
		 sowie Jugendliche, Schüler und Studenten*                             Ortsteil Kahmer mit Trinkwasser aus dem Wasserwerk Greiz-Schön-
		 Schwerbehinderte Kinder bis 16 Jahre                        0,50 €    feld versorgt wird. Zwischen Juli 2018 und Herbst 2019 erfolgt we-
		 sowie Jugendliche, Schüler und Studenten*                             gen Sanierungsarbeiten am Tiefbrunnen Neudeck die Versorgung der
  c) Personen über 18 Jahre                                    2,00 €    Ortsteile Mohlsdorf, Reudnitz und Gottesgrün aus dem Hochbehälter
		 Schwerbehinderte Personen über 18 Jahre*                    1,50 €    Herrenreuth, in welchem Mischwasser aus den Wasserwerken Krüm-
                                                                         me, Glohdenhammer sowie Fernwasser vorliegt. Das von der Thürin-
  3. 10er Blockkarte/Saisonkarte                                         ger Fernwasserversorgung bezogene Trinkwasser wird im Wasserwerk
  a) Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr                     frei   Zeigerheim aufbereitet und durch den Zweckverband TAWEG an die
  b) Kinder bis 16 Jahre                                      18,00 €    Abnehmer verteilt. Die Ortsteile Großkundorf, Kleinreinsdorf, Sorge-
		 sowie Jugendliche, Schüler und Studenten*                             Settendorf, Teichwolframsdorf und Waltersdorf werden ausschließlich
		 Schwerbehinderte Kinder bis 16 Jahre                       12,50 €    mit Fernwasser aus dem Wasserwerk Zeigerheim versorgt.
		 sowie Jugendliche, Schüler und Studenten*                             In den Wasserwerken erfolgt die Aufbereitung des Rohwassers nach
  c) Personen über 18 Jahre                                   27,00 €    den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Verwendung
		 Schwerbehinderte Personen über 18 Jahre*                   18,00 €    folgender Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren:

   *Gewährung des ermäßigten Tagespreises für Schwerbehinder-            Wasserwerk Neudeck:
   te im Sinne des Schwerbehindertengesetzes und ihnen Gleichge-         –– Kaliumpermanganat nach DIN EN 12672
   stellte sowie Schüler und Studenten ausschließlich gegen Vorlage      –– Eisen(III)Chlorid nach DIN EN 888

                                                                    Seite 6
Ein Partywochenende rund um den Sport - Mohlsdorfer Salatkirmes 2019 vom 5. bis 8. Juli - Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
–– Quarzsand und Quarzkies ( Siliziumoxid ) nach DIN EN 12904                  –– Quarzsand und Quarzkies ( Siliziumoxid ) nach DIN EN 12904
–– SEMIDOL nach DIN EN 1017                                                    –– LEWATIT TP 207 (Austauscherharz)
–– Natriumhypochlorit nach DIN EN 901                                          –– Natriumhypochlorit nach DIN EN 901

Wasserwerk Schönfeld:                                                          Wasserwerk Zeigerheim
–– IONAC SR 7 (Austauscherharz)                                                –– Polyaluminiumhydroxidchloridsulfat nach DIN EN 883
–– Natriumcarbonat (Soda) nach DIN EN 897                                      –– Kohlenstoffdioxid nach DIN EN 936
–– Natriumhypochlorit nach DIN EN 901                                          –– Calciumhydroxid (Weißkalk) nach DIN EN 12518
                                                                               –– Ozon nach DIN EN 1278
Wasserwerk Krümme:                                                             –– Polyacrylamid nach DIN EN 1407
–– SEMIDOL nach DIN EN 1017                                                    –– Aktivkohle, pulverförmig nach DIN EN 12903
–– Calciumcarbonat (Juraperle) nach DIN EN 1018                                –– Quarzsand und Quarzkies (Siliziumoxid) nach DIN EN 12904
–– Natriumhypochlorit nach DIN EN 901                                          –– Hydro-Anthrazit nach DIN EN 12909
                                                                               –– Chlordioxid nach DIN EN 12671
Wasserwerk Glohdenhammer:                                                      –– Chlor nach DIN EN 937
–– Kaliumpermanganat nach DIN EN 12672                                         –– Natriumchlorit nach DIN EN 938
–– Natriumhydroxid nach DIN EN 896                                             –– Natriumhypochlorit nach DIN EN 901

Nachfolgend sind die Mittelwerte der Trinkwassergüte im Jahr 2018 benannt:

 Parameter                        Maßeinheit        Richt-/Grenzwert       Messwerte
                                                                           1.                   2.                3.                 4.
 Trübung                          FNU               1,0                    0,04                 0,02              0,09               0,05
 elektrische Leitfähigkeit        µS/cm             2.790                  403                  390               379                254
 pH-Wert                          -                 6,5 bis 9,5            7,8                  7,79              8,06               8,23
 Calcitlösevermögen               mg/l CaCO3        5,0                    -1,1                 2,2               2,6                0,318
 Säurekapazität bis pH-Wert 4,3   mmol/l            -                      2,78                 1,31              1,69               1,19
 Gesamthärte                      °dH               -                      11,9                 9,83               6,15              4,81
                                  mmol/l            -                      2,11                 1,75               1,09              0,859
 Härtestufe                       -                 -                      mittel               mittel             weich             weich
 Eisen                            mg/l              0,2                    0,004
Ein Partywochenende rund um den Sport - Mohlsdorfer Salatkirmes 2019 vom 5. bis 8. Juli - Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Vereinsziel (-zweck) und die angedachte Mittelverwendung im Antrag        alle Gäste Kaffee und Kuchen. Danach startete das kulturelle Pro-
kurz darzustellen. Die Anträge sind an mich oder die Gemeindever-         gramm mit einem Diavortrag von Herrn Gerd Richter des Heimat und
waltung Mohlsdorf-Teichwolframsdorf zu adressieren. Sie sollen bis        Geschichtsvereins Mohlsdorf. Es folgte eine Lesung von Geschich-
30. August 2019 eingereicht sein, damit der Ortschaftsrat in einer öf-    ten und Sagen aus unserer Heimat durch Herrn Bernt Schädlich aus
fentlichen Sitzung im IV. Quartal 2019 abschließend über die Verwen-      Waltersdorf. Den Ausklang der Veranstaltung leitete der Mohlsdorfer
dung der finanziellen Mittel entscheiden kann. Über die ausgereichten     Männerchor mit einer Gesangsdarbietung ein. Zwischen alldem blieb
Zuwendungen des Ortschaftsrates haben die Vereine einen Verwen-           natürlich genügend Zeit, sich bei netten Gesprächen über die Neuig-
dungsnachweis zu führen.                                                  keiten aus unseren Ortschaften auszutauschen. Zum Abschluss der
                                                                          Veranstaltung gab es dann für alle noch Gegrilltes und ein leckeres
Ihr Ortschaftsbürgermeister Michael Täubert                               Dessert, um gestärkt den Heimweg antreten zu können. Gegen 20:00
                                                                          Uhr traten die letzten Besucher den Heimweg an. Alle Teilnehmer wa-
                                                                          ren begeistert von der Veranstaltung und hoffen, dass diese auch im
An die Vereine in der Ortschaft Teichwolf-                                Jahr 2020 stattfindet.
ramsdorf,
nach den Vorschriften der Thüringer Kommunalordnung erhält der
Ortschaftsrat finanzielle Mittel zur Verwendung für kulturelle, sport-
liche und soziale Zwecke. Mit der Beschlussfassung zur Haushaltssat-
zung für das Haushaltsjahr 2019 hat sich der Gemeinderat darauf ver-
ständigt, dass den beiden Ortschaften jeweils Mittel in Höhe von 1 €
der in der Ortschaft zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsvorvorjahres
lebenden Einwohner. Dies sind für die Ortschaft Teichwolframsdorf
2.305 Einwohner (Stand 31.12.2017) und damit finanzielle Mittel in
Höhe von 2.305 €.
Die Vereine in der Ortschaft Teichwolframsdorf möchte ich aufrufen,
Anträge auf diese finanziellen Mittel zu stellen. Damit der Ortschafts-
rat Teichwolframsdorf abwägen und entscheiden kann, möchte ich die
Vereine bitten, das Vereinsziel (-zweck) und die angedachte Mittelver-
wendung im Antrag kurz darzustellen. Die Anträge sind an mich oder        Foto: Michael Täubert
die Gemeindeverwaltung Mohlsdorf-Teichwolframsdorf zu adressie-
ren. Sie sollen bis 30. August 2019 eingereicht sein, damit der Ort-      Unser Dank gilt dem Team des Gasthofes „Zum heiteren Blick“ für die
schaftsrat in einer öffentlichen Sitzung im IV. Quartal 2019 abschlie-    Ausrichtung der Veranstaltung, dem Männerchor Mohlsdorf, dem Hei-
ßend über die Verwendung der finanziellen Mittel entscheiden kann.        mat und Geschichtsverein Mohlsdorf sowie Herrn Schädlich aus Wal-
Über die ausgereichten Zuwendungen des Ortschaftsrates haben die          tersdorf für das kulturelle Programm während der Veranstaltung sowie
Vereine einen Verwendungsnachweis zu führen.                              allen unten alphabetisch aufgeführten Spendern, ohne die diese Veran-
                                                                          staltung nicht möglich gewesen wäre.
Ihr Ortschaftsbürgermeister Gerd Halbauer

Ehrenamtsgala der Gemeinde Mohlsdorf-
Teichwolframsdorf
In Vorbereitung der Ehrenamtsgala der Gemeinde Mohlsdorf-Teich-
wolframsdorf, bitten wir Sie, Bürger zu benennen, die über einen län-
geren Zeitraum ehrenamtlich tätig sind und für ihre hervorragende Ar-
beit ausgezeichnet werden sollen. Dabei sollen auch jungengagierte
Menschen, die sich entsprechend den o. g. Kriterien unter anderem in
den Jugendfeuerwehren sowie Sport- und Karnevalsvereinen der Ge-
meinde engagieren, benannt werden. Neben dem Namen und der Ad-
resse des Auszuzeichnenden sollte eine kurze Information zur ehren-
amtlichen Tätigkeit mit angegeben werden.

Die Vorschläge senden Sie bitte an:
Gemeindeverwaltung Mohlsdorf-Teichwolframsdorf – Bereich Sozi-            Bäckerei Heiko Wendler, BAUplan Jürgen Jahn, Carola-Apotheke
ales, Straße der Einheit 6, 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf             Teichwolframsdorf, Caspar Bau GmbH, Computerservice Pelz, Elek-
                                                                          tro GmbH Kolbeck & Kanis, Fensterbau Frank Kraus, Firma Rai-
Um die notwendigen Vorbereitungen treffen zu können, wird um Ein-         ner Burkhardt, Firma W. Ludwig, Firma Winfried Bock, Frau Elke
sendung der Vorschläge bis zum 31. August 2019 gebeten.                   Zaumseil, Frau Petra Pampel, Gartenbau Christine Rudolph, Gärtne-
                                                                          rei Hohmuth, Gemeinschaftspraxis A. Rohleder und P. Möhring, Gla-
                                                                          serei Frank Hilbert, GÖL mbH Gesellschaft für Ökologie und Land-
  Informationen aus dem Gemeindegebiet                                    schaftsplanung mbH, Greizer Metall- & Schrott GmbH, Herrn Marko
                                                                          Hohmuth, Herrn Matthias Hohmuth, Herrn Michael Täubert, Hörmann
                                                                          GmbH, Immobilienbüro Jan Popp, Ing.-Büro Böttcher, Naturheilpra-
Seniorennachmittag „Frühlingserwachen“                                    xis HP Silke Sturm, Planungsbüro Frank Auerswald, Praxis Holger
Am 02.05. fand im Gasthof „Zum heiteren Blick“, Kleinreinsdorf der        Schneidenbach, Praxis Thomas Helmer, SRP Schneider + Partner, Tau-
Seniorennachmittag der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf               bert Bau GmbH, Teichwolframsdorfer Agrar GmbH, THD-Fahrdienst
statt. Hierzu waren alle Senioren unserer Gemeinde herzlich eingela-      Trommer, Tierarztpraxis Reinhold, Unifrax GmbH, Vermessungsbüro
den. Ca. 90 Senioren sind der Einladung der Bürgermeisterin und der       Falk Weber, WTU Weischlitzer Tiefbau, Zimmerei Sven Langheinrich
beiden Ortschaftsbürgermeister gefolgt und haben mit uns bei einem
unterhaltsamen Programm einen gemütlichen Nachmittag verbracht.           Petra Pampel, Bürgermeisterin Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Gegen 14:30 Uhr eröffnete unsere Bürgermeisterin Petra Pampel die         Michael Täubert, Ortschaftsbürgermeister Mohlsdorf
Veranstaltung mit einer kurzen Begrüßung. Im Anschluss gab es für         Gerd Halbauer, Ortschaftsbürgermeister Teichwolframsdorf

                                                                     Seite 8
Ein Partywochenende rund um den Sport - Mohlsdorfer Salatkirmes 2019 vom 5. bis 8. Juli - Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Als aktive Handballerin von Jugend an, als Trainerin von Kinder-, Jugend- und

Frauenmannschaften wird sie immer in bester Erinnerung bleiben.                    dorf und Niederselters, dem Team der Mittelpunktschule Selters
                                                                                   sowie den Busunternehmen.
                        Wir trauern um unsere langjährige
Für ihren Einsatz und ihreund  verdienstvolle
                           Leistungen         Sportfreundin
                                      in unserem Sportverein über viele Jahre sind
                                                                                   Vala Engelhardt und Frau Engelhardt im Namen der Klassen 4a/4b

wir ihr dankbar.
                                Monika Zipfel                                      Eine schöne Woche mit vielen interessanten
Wir vermissen eine beliebte und geschätzte Sportlerin, der wir ein ehrendes
              Als aktive Handballerin von Jugend an, als Trainerin von
                                                                                   Erlebnissen
                                                                                                                       In der Zeit vom 01.– 05. April, als
             Kinder-, Jugend- und Frauenmannschaften wird sie immer                                                    unsere 4. Klassen die Partnerge-
Andenken bewahren.
               in bester Erinnerung bleiben. Für ihren Einsatz und ihre                                                meinde in Selters besuchten, tra-
              Leistungen in unserem Sportverein über viele Jahre sind                                                  fen sich Schüler der Mittelpunkt-
Moni wird uns fehlen, aber in Gedanken immer bei uns sein.
            wir ihr dankbar. Wir vermissen eine beliebte und geschätzte                                                schule Selters mit der 3. Klasse
                                                                                                                       unserer Schule im SLH Zeulen-
                Sportlerin, der wir ein ehrendes Andenken bewahren.
                                                                                                                       roda und verbrachten gemeinsam
            Moni wird uns fehlen, aber in Gedanken immer bei uns sein.                                                 eine interessante Woche. Zuerst
Die Handballfrauen                 Der Vorstand                Die Sportfreunde                                        mussten wir uns kennenlernen
            Die Handballfrauen        Der Vorstand       Die Sportfreunde                                              und dies erfolgte bei einem Ken-
                            der TSG  Concordia  Reudnitz
                            der TSG Concordia Reudnitz
                                                                                                                       nenlernspiel im Freien. Der Hö-
                                                                                                                       hepunkt für alle war eine Aus-
                                                                                                                       fahrt in die Drachenhöhle nach
                                                                                                                       Syrau. Wanderungen in den Wald
                                                                                                                       mit fachkundigen Erklärungen
                                                                                                                       der Försterin, Besuch des Falk-
                                                                                ners Herrn Rettenrath, Projekte im SLH z.B. Siebdruck auf Stoffbeuteln,
                                                                                gestalteten die gemeinsame Zeit interessant und abwechslungsreich. Am
                                                                                4. April besuchten die Schüler aus Selters die Grundschule in Mohlsdorf
                                                                                und lernten so unsere Schule kennen. Hier nahmen sie an einem Trom-
       Klassenfahrt nach Selters                                                melkurs teil. Anschließend ging es mit den Hortkindern ins Hotel Gudd
       Die Kinder der 4. Klassen der Grundschule Mohlsdorf waren vom            zum Kegeln. Die Betreuer der Mittelpunktschule Selters, Bürgermeiste-
       01.04.– 05.04.2019 zu Besuch in unserer Partnergemeinde Selters. Am      rin Frau Pampel sowie Lehrer und Erzieher unserer Schule nutzten die
       Montag sind wir abends in der Jugendherberge in Limburg angekom-         gemeinsame Zeit zu einem kleinen Erfahrungsaustausch. Der abschlie-
       men und wurden von Frau Hanauer-Friedrich begrüßt. Am Dienstag           ßende Höhepunkt der gemeinsamen Woche war eine Disco mit DJ Rob-
       waren wir auf einem Mini-Golf-Platz in Linter und spielten dort mit      by am letzten Abend. Es entstanden Freundschaften und viele freuen sich
       den Kindern der 4. Klasse von Selters Minigolf, 4-Gewinnt-Basketball     schon auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr, wenn die Klasse 4 nach Sel-
       und Fußballbillard. Nach dem Mittagessen fuhren wir nach Limburg         ters fährt. Wir möchten uns ganz herzlich bei der Gemeinde Mohlsdorf,
       und sahen im Kino „Drachen zähmen leichtgemacht 3“. Ein Besuch           Gemeinde Selters, dem Landratsamt Greiz und den Eltern für die finan-
       der Mittelpunktschule Selters stand am Mittwoch auf dem Plan. In der     zielle Unterstützung bedanken. Ohne diese wäre eine so ereignisreiche
       Turnhalle wurden verschiedene Stationen aufgebaut. Wir konnten mit       Woche nicht möglich gewesen.
       den Kindern von Selters Völkerball spielen, Schildkröten basteln und
       ein Wettrennen über einen Hindernisparcours veranstalten. Am Nach-       Klasse 3 mit Frau Rank.
       mittag besichtigten wir den Dom von Limburg. Anschließend hatten
       wir noch Zeit, um „Shoppen“ zu gehen. Ein Höhepunkt war auch der
       Besuch von Frankfurt a. M., welcher am Donnerstag organisiert wur-
                                                                                Neues Spielgerät für Waltersdorfer Kinder
                                                                                Mit einem großen Danke-Schild haben sich die Waltersdorfer Kinder
       de. Am Vormittag fand eine Altstadtrally statt. Dabei erfuhren wir viel
                                                                                bei der Bürgermeisterin Petra Pampel (IWA, links) und bei der Firma
       Interessantes über diese Stadt. Am Nachmittag besuchten wir den
                                                                                Unifrax aus Kleinreinsdorf bedankt. Letztere hatte 1.300 Euro für die
       größten McDonalds Deutschlands auf dem Flughafen von Frankfurt,
                                                                                Schaukel gespendet. Marcela und Torsten Treidler hatten die Vorarbei-
       danach machten wir eine Erlebnisfahrt über den Flughafen. Mit dem
                                                                                ten zum Aufbau geleistet, Bauhofmitarbeiter das Gerät aufgestellt und
       ICE ging es dann zurück nach Limburg. Unser Besuch von Selters en-
                                                                                einbetoniert. Allen gelte ein großes Dankeschön.
       dete am Freitag mit einer Schatzsuche und einer Brunnenführung in
       Niederselters. Wir fanden die Fahrt sehr schön und bedanken uns bei
       allen Begleitpersonen, den Lehrern, Erziehern und Eltern

                                                                                   Foto: Tobias Schubert/Ostthüringer Zeitung

                                                                                   Hilfstransport Moldawien
        Ein besonderer Dank gilt Frau Hanauer-Friedrich und Frau Brandt,           Am 10.4. startete, nach unzähligen Vorbereitungsarbeiten, die Be-
        die uns die ganze Woche in Selters begleiteten sowie für ihre super        ladung des LKW für den Moldawien-Hilfstransport der Lebenszei-
        Organisation. Dankeschön sagen wir auch den Gemeinden Mohls-               chen Gemeinde Greiz und Kinderhilfe Westafrika. Es wurden ca. 100

                                                                              Seite 9
Ein Partywochenende rund um den Sport - Mohlsdorfer Salatkirmes 2019 vom 5. bis 8. Juli - Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Doppelstockbetten, 30 Fahrräder, Großküchengeräte und 120 Stühle            als gehöre es zu denselben. Dieses ihm unbekannte Thier bleibt auch
für das Kindercamp verstaut. Am 11.4. startete der LKW am Lager             unter denselben bis er Mittags eintreibt u. geht ohne Umstände mit he-
in Oelsnitz und am 12.4. die Teenagergruppe der Lebenszeichen Ge-           rein. Nun meldet er´s gleich den H. Förster Wilke. H. W. geht sogleich
meinde Greiz mit Betreuern und der in Reudnitz eingesetzten mol-            mit zur Schäferei, in dem Glauben, dort ein junges Reh zu finden nach
dawischen Freiwilligen Olga Roshka. Nach 1700 km Fahrt und zwei             Beschreibung des Schäfers. Als er aber das Thier sieht, nimmt er gleich
Übernachtungen in Christlichen Gemeinden in Brno (CR) und Bistrica          wahr, daß es ein ungefähr 8 Tage altes Hirschkalb ist. Es wird nun ei-
(RO), kam die Gruppe Sonntagabend in Moldawien an. Ein besonders            ner Kuh, die den Tag vorher ihr Kalb verloren hat, zum Säugen über-
schönes Erlebnis auf der Fahrt beschreibt Marko Hohmuth, Vorsitzen-         geben, die es sich auch ohne Weiteres gefallen läßt. Das Thier gedieh
der der Lebenszeichen Gemeinde Greiz: „Als wir in den Karpaten auf          bei der guten Pflege zusehends, es wurde mit dem Rindvieh auf die
einem Seitenweg in einem Dorf unser mitgenommenes Mittagessen               Felder getrieben, ging oft ganz allein in den Wald, in das Wüsttal, im
auspackten, kam eine Frau den Weg gefahren, die uns sagte, das sei          Dorfe umher, zum Staunen Aller, die es sahen. Da er von den Leuten
kein schöner Ort um zu essen. Wir sollen wieder einpacken und ihr           geneckt u. er nun seine Kraft fühlte, wurde er ungezogen, er ging auf
hinterher fahren. So landeten wir bei einem gemeinsamen traditionel-        die Leute los u. brauchte sein Geweih. Meine Haushälterin Christliebe
len Essen für einen Verstorbenen in einer orthodoxen Kirche mit ca.         Voigt aus Teichwolframsdf. hat eines Morgens ein großes Geschrei auf
100 Leuten, wo wir außerordentlich reichlich bewirtet wurden.“              dem Hofe angefangen, als dieses ziemlich große Thier ihr entgegen-
                                                                            tritt u. Miene macht, seine Kraft in Anwendung zu bringen. Noch viele
Am Dienstag kam der LKW am Bestimmungsort an, sodass wir ge-                andere Leute sind durch ihn in Gefahr gekommen. Obgleich unser H.
meinsam mit den moldawischen Helfern den LKW selbst wieder aus-             Klostervoigt seine Freude an diesem frei herumlaufenden Thiere hat-
laden konnten, was nur 3 Stunden dauerte, im Gegensatz zu 8 Stun-           te u. ihm die Kosten seiner Erhaltung keineswegs zuwider waren, so
den Beladung. Insgesamt war es eine sehr gesegnete Reise mit tollen         mußte man doch endlich auf feste u. sichere Einsperrung denken, weil
Erfahrungen auch für die Teenager. Insbesondere bei Besuchen von            von dem Thiere wirklich Schlimmes zu befürchten war. Ende April
ärmsten Familien konnten sie nun mit eigenen Augen sehen, wie hart          1845 wurde er an den Kaufmann Richter in Leipzig, der mit allerhand
das Leben in anderen Ländern sein kann. Nachdenklich und dankbar            Thieren Handel trieb, verkauft. Es wurde deshalb ein großer Kasten
kamen alle am Ostersamstag Abend wohlbehalten wieder in Greiz an            gemacht, wo er einen großen Lärm machte u. dumm tat. Nach Nach-
mit dem festen Wunsch, dass die Hilfe weitergehen soll.                     richten von dort soll er einen Damhirsch, zu Schaden gestoßen haben.“

                                                                            Quelle: Gekürzter Auszug aus der Böttcher-Chronik. Die Orthographie wur-
                                                                            de bei den Doppelkonsonanten der heutigen Schreibweise angepasst. Böttcher
                                                                            verzichtete, wohl um Platz zu sparen, vor allem auf die doppelten M und kenn-
                                                                            zeichnete diese in seinen Texten mit einem darübergezogenen Strich.

                                                                            Einen schöne Sommer wünscht Ihnen
                                                                            Ihre Ines Münzner

                                                                            Informationen aus der Tagespflege Mai 2019
                                                                            Die Vorbereitungen für das Osterfest beschäftigten auch unsere Tages-
                                                                            pflegebesucher. Es wurden Osterhasen in allen Varianten gebastelt, als
                                                                            Anhänger für den Osterstrauß zu Hause oder als Fensterschmuck für
                                                                            unser Haus. Natürlich wurden auch unsere Osterhasen, die wir im vo-
                                                                            rigen Jahr von Frau Oehlert zur Verfügung gestellt bekamen, auf unse-
                                                                            re Fenstersimse plaziert, um den Osterpfad in Berga mit zu gestalten.
                                                                            Natürlich besuchten wir mit unseren Tagespflegegästen den Ostergar-
Das Team bedankt sich bei allen Spendern aus Greiz und Umgebung,            ten und die Osterkrone. Alle waren von der Vielfalt der Ostereier und
die mit geholfen haben, dass der Traum für das Kindercamp im ärms-          der liebevollen Gestaltung begeistert.
ten Land Europas wahr werden konnte! Am Mittwoch, den 12.6. um
19 Uhr ist jeder herzlich eingeladen, zum Reisevortrag mit den schöns-
ten Fotos, in der „Lebenszeichen christliche Gemeinde Greiz e.V.“

Reichenbacher Straße 75a, 07973 Greiz, Tel. (03661) 45 47 65

Da wir mehr Betten in den LKW bekommen haben als nötig waren,
kann nun auch weiteren Menschen in Not geholfen werden.

Waltersdorf-Spaziergang XII
Der Hirsch im Schafspelz – So soll es gewesen sein!

Liebe Leserinnen und Leser!
Unser Waltersdorfer Ortschronist Wilhelm Böttcher notierte, neben
Begebenheiten der Lokalpolitik und kirchlichen Nachrichten oder be-
sonderen meteorologischen Ereignissen auch kuriose und amüsante
Geschehnisse. Solche Geschichten hätten wir ohne seine fleißigen und
umfangreichen Aufzeichnungen niemals zu lesen bekommen. Erfreu-
en Sie sich – als leichte Sommerkost – nun am „Hirsch im Schafspelz“.
„Zu Ende des Monats Juni hütet der hiesige herrschaftl. Schäfer Carl        Jetzt freuen wir uns auf schönes Wetter und das Aufstellen unserer
Petzold aus Endschütz in der Nähe der langen Leite auf herrschaft-          Gartenmöbel. Dann können Beschäftigungen wieder im Freien statt-
lichen Feldern. Durch das Bellen seines Hundes, der furchtsam vor           finden, was bei unseren Besuchern sehr beliebt ist.
einem Gegenstande steht, aufmerksam gemacht, geht dieser dahin u.
sieht in einer Furche hart am Kornfelde ein Thier liegen, das er für todt   Ein Angehöriger von Ihnen sollte betreut werden? Setzen Sie sich mit
hält, weil es sich nicht mehr regt u. die Zunge herausstreckt vor großer    uns in Verbindung. Frau Rosick berät Sie gern. Sie erreichen uns unter
Hitze. Er hebt es auf u. siehe da, es geht unter die Schafe, gleichsam      der Telefonnnummer (03 66 23) 22 72 92. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

                                                                      Seite 10
Eine Klassenfahrt auf der Elbe                                             Am darauf folgenden Tag hieß es Wanderschuhe anziehen und los
Die Klassen 9 der Regelschule Berga waren vom 01.04.-05.04.2019            geht’s. Wir waren in der Sächsischen Schweiz wandern und hatten dort
auf Klassenfahrt in Dresden. Eine einzigartige Location, nämlich ein       einen unbeschreiblich schönen Ausblick. Als wir nach unserem Aus-
Hausboot, machte die Woche sehr besonders und unvergesslich. Auch          flug wieder auf dem Boot waren, taten uns die Füße sehr weh und wir
die vielen schönen Erlebnisse wie zum Beispiel ein Besuch im Hygie-        konnten uns erholen. Donnerstag standen dann grünes Gewölbe und
nemuseum und dem historischen Grünen Gewölbe, eine Besichtigung            Zwinger auf dem Plan. Als wir die Sehenswürdigkeiten besucht hat-
des Zwingers, die mystische Kerkermeisterführung durch Dresden bei         ten, durften wir noch einmal die Stadt unsicher machen. Am Nachmit-
Nacht und ein abenteuerlicher und aufregender Nachmittag in einem          tag sind wir dann gruppenweise in einen Escape-Room gegangen. Am
Escaperoom, in dem es nicht nur darum ging, knifflige Rätsel zu lösen,     Anfang wusste niemand so richtig, was man da machen musste, doch
sondern auch, dass die Gruppe zusammenhält. Wir hatten neben den           schnell wurde klar: Hier wird logisches Denken gebraucht. Man muss-
vielen Museen auch einen Wandertag in der Sächsischen Schweiz auf          te nach und nach verschiedene Zahlenschlösser öffnen, um weiter zu
die Bastei. Dies beeindruckte viele Schüler aufgrund der atemberau-        kommen. Am Ende hatte es allen gefallen! Den letzten Abend haben
benden Ausblicke auf die Elbe und das Gebirge.                             wir gemütlich auf dem Deck ausklingen lassen und die letzten Sonnen-
Es gab auch Museumsbesuche wie z. B. im Panometer, welches vie-            strahlen genossen. Freitagfrüh hieß es „Tschüss, Dresden!“. Wir fuh-
le zum Nachdenken anregte und sogar die Sprache von einigen ver-           ren am Vormittag los und waren am Nachmittag wieder zu Hause. So
schlug. Das extrem gut dargestellte Panorama von Dresden 1945 ver-         schön die Klassenfahrt auch war, man freut sich immer wieder auf zu
anschaulichte die schlimme Lage, die zu dieser Zeit herrschte.             Hause. Wir haben uns sehr gefreut, dass Frau Thoß, die leider schon
Selbstverständlich gab es auch wunderschöne Momente, in denen die          in Rente ist, mit uns auf Klassenfahrt gefahren ist und uns eine schöne
Klasse sehr viel Spaß hatte und auch sehr zusammenwuchs. Ein Mit-          Zeit beschert hat. Außerdem möchten wir uns bei Frau Morgner und
tagessen im Erlebnisrestaurant, bei dem das Essen auf Achterbahnen         Frau M. Merkel für die tolle Organisation bedanken.
zu uns geliefert wurde, bereitete den Klassen besonders viel Freude.
Neben zahlreichen Ausflügen gab es auch viel Freizeit, welche die          Shona Schumann, 9a
meisten in der Stadt mit shoppen oder auf dem Hausboot verbrach-
ten. Am Abend auf dem Hausboot saßen wir alle gemeinsam auf dem            Gedenkstunde Buchenwald
Oberdeck, genossen den Sonnenuntergang, erzählten miteinander,             Vereinzelte Schüler der Klassen 9 waren bei der Gedenkstunde für
spielten Flaschendrehen und hatten sehr viel Spaß.                         die verstorbenen Häftlinge vom KZ Buchenwald am 11.04.2019 da-
                                                                           bei. Der Bürgermeister von Berga Hans-Peter Beyer und der Diplom-
                                                                           Wirtschaftler Günter Domkowsky hielten eine kurze Rede, sagten ein
                                                                           paar Worte zu diesem Ereignis und gedachten der Opfer.
                                                                           Es waren spannende Vorträge, die sie hielten. Wir erfuhren auch etwas
                                                                           darüber, wie einzelne Bergaer früher versuchten die Häftlinge im Au-
                                                                           ßenlager Schwalbe V zu unterstützen. Diese Geschichten von früher,
                                                                           die in Berga und Umgebung geschehen sind, sind erschreckend. Am
                                                                           Ende der Gedenkstunde durften wir noch Fragen stellen.

                                                                           Anabell Franke, 9a

                                                                           Brückenweihe Gottesgrün

Leider ging die Woche viel zu schnell rum und die Abreise stand
bevor. Trotzdem haben sich alle gefreut, wieder nach Hause zu kom-
men, denn da ist es ja für gewöhnlich am schönsten.
Einen besonderen Dank möchten wir an unsere Lehrer Frau Merkel,
Frau Morgner und Frau Thoß aussprechen für die tolle Organisation
und dafür, dass sie die Woche unvergesslich gemacht haben.

Anne Dennstedt und Hannah Finsterbusch

Eine Erlebnisreise nach Dresden
Wir, die Klassen 9a und b waren in der Woche vom 01.04.-05.04.2019         Die Gottesgrüner hatten Grund zum Feiern: Nach 10-monatiger Bau-
auf Klassenfahrt in Dresden. Dort haben wir auf einem Hausboot über-       zeit wurde die neu errichtete Brücke am Dorfgemeinschaftshaus mit
nachtet. Von unserem Deck aus hatten wir einen traumhaften Ausblick        einer eigens organisierten Feierstunde im Beisein von Anwohnern,
auf die Elbe. Das Wetter hat auch gut mitgespielt und wir durften die      dem Planungsbüro und Vertretern der Baufirma von der Bürgermeis-
ganze Woche strahlenden Sonnenschein genießen. Am Montag sind              terin übergeben. Die Brücke wurde getauft und bekam den Namen
wir früh in Berga am Bahnhof gestartet und kamen am Nachmittag in          „Brücke am Bürgerhaus“
Dresden an. Gegen halb 9 abends hatten wir eine Stadtführung mit ei-
nem Kerkermeister, wobei uns auf etwas andere Art und Weise vieles
über Dresden „früher“ erklärt wurde.
Der Dienstag startete mit dem Besuch im Hygienemuseum. Als wir da-
                                                                                       Rentnergeburtstage im Juni 2019
mit fertig waren, sind wir in ein Erlebnis-Restaurant gegangen. Dort            Die Bürgermeisterin gratuliert recht herzlich und wünscht alles Gute.
kam das Essen und Trinken durch Loopings auf kleinen Achterbahn-
schienen zu uns an den Tisch. Als wir alles aufgegessen hatten, ging es
weiter zum Panometer. Dort durften wir eigenständig alles erkunden         Mohlsdorf
und haben viel über die Geschichte Dresdens 1945 erfahren. Danach          01.06.2019      Feustel, Helmut            85. Geb.     Reudnitz
war es Zeit für ein bisschen Freizeit, bis es dann am Abend zu einem       09.06.2019      Wasilkowski, Christa       75. Geb.     Mohlsdorf
Konzert in die Frauenkirche ging.                                          12.06.2019      Gräfe, Christa             80. Geb.     Mohlsdorf

                                                                     Seite 11
Sie können auch lesen