ONNWEILER Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde

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Bierfeld                                                         Otzenhausen
     Braunshausen                                                       Primstal
        Kastel                                   Schwarzenbach

              Nonnweiler                               Sitzerath

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde

       ONNWEILER                      Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Nonnweiler
                                                   Trierer Straße 5 · 66620 Nonnweiler · Telefon (0 6873) 6 60-0
                                                   e-Mail: amtsblatt@nonnweiler.de
              48. Jahrgang · Nummer 41 · Donnerstag, 14. Oktober 2021
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                                    Jahrgang 48 · Nummer 41 · 14.10.2021

    Wichtige                           Wegweiser
    Telefon-                           Rathaus                                                       Wir gratulieren
    Nummern                            Telefon (06873) 660-
    Gemeindeverwaltung:                Durchwahl-Nr.                                                Es vollenden am
    Telefon . . . (06873) 660-0                                                          22.10.2021 Gimmler Christina, Otzenhausen, Hochwaldstraße 41,
                                                                         Durchwahl-Nr.              ihr 82. Lebensjahr,
    Telefax . . . . (06873) 660 94
                                       Erdgeschoss:                                      23.10.2021 Hilgers Helmut, Primstal, Wennebruchstraße 48,
    www.nonnweiler.de
                                       Abwasserwerk . . . . . . . . . .             16              sein 80. Lebensjahr.
    Bauhof:                            Ausweise . . . . . . . . . . . . . . .       39   Herzlichen Glückwunsch!           Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister
    Telefon (06873) 668244             Einwohnermeldeamt . . . .                    12
                                       Führerscheine . . . . . . . . . .            39
    Bürgermeister:
                                       Gemeindekasse . . . . . . . . .              17
    Dr. Franz Josef Barth              Gewerbeamt . . . . . . . . . . . .           13           Aus der Gemeinde
    Telefon (06873) 66027              Kulturamt . . . . . . . . . . . . . . .      10
    1. Beigeordnete:                   Presse- und
    Petra Mörsdorf
                                       Öffentlichkeitsarbeit . . . . .              10   Vom Fundamt
                                       Liegenschaften . . . . . . . . . .           16   Zugelaufen: Eine Katze mit schwarzem Rücken, weißem Bauch, Ge-
    Telefon (06873) 9019 20                                                              sicht schwarz-weiß, schwarze Beine und weiße Pfoten Anfang Septem-
                                       Ordnungsamt/OPB . . . . . .                  13
    Beigeordneter:                     Reisepässe . . . . . . . . . . . . .         12   ber in Otzenhausen, Zum Dollberg 44.
                                       Standesamt . . . . . . . . . . . . .         25   Nonnweiler, 11.10.2021                      Die Ortspolizeibehörde
    Günther Barth
    Telefon (06873) 3 94               Tourismus/Nationalpark                       19
                                                                                         Hundekot im Freizeitzentrum Peterberg
    Ortsvorsteher:                                                                       In letzter Zeit werden die Spazierwege, Parkplätze und Grünanlagen
                                       Obergeschoss:
                                                                                         des Freizeitzentrums Peterberg von immer mehr Personen zum Aus-
    Bierfeld                           Amtliches                                         führen ihrer Hunden genutzt. Grundsätzlich stellt dies kein Problem dar,
    Thomas Lauer                       Bekanntmachungsblatt . .                     31   solange der Hundekot durch die Tierhalter ordnungsgemäß beseitigt
    Telefon (06873) 1414               Bauamt . . . . . . . . . . . . . . . . .     26   wird. Leider wird der Kot von den meisten Hundebesitzern liegen las-
                                       Bürgermeister . . . . . . . . . .            27   sen oder mitsamt der Plastiktüte in die Natur geworfen. Ich bitte daher
    Braunshausen                                                                         alle Hundebesitzer, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner im öffent-
                                       Büroleiter . . . . . . . . . . . . . . .     22
    Heinz Peter Koop                                                                     lichen Interesse ordnungsgemäß zu beseitigen.
                                       Ehe- und Altersjubiläen .                    27
    Telefon (06873) 1784                                                                 Außerdem weise ich darauf hin, dass es laut Polizeiverordnung der Ge-
                                       Friedhofsamt . . . . . . . . . . . .         24
                                                                                         meinde Nonnweiler untersagt ist, Hunde auf öffentlichen Straßen und
    Kastel                             Hallen/Bürgerhäuser . . .                    23   Plätzen innerhalb der Ortslagen und in öffentlichen Anlagen, wozu
    Dr. Magnus Jung                    Renten . . . . . . . . . . . . . . . . . .   31   auch das gesamte Freizeitzentrum Peterberg einschließlich der Park-
    Telefon (06873) 9 9191             Schulverwaltung . . . . . . . .              23   plätze gehört, ohne Leine frei laufen zu lassen.
    Nonnweiler                         Steuern und Abgaben . . .                    41   Nonnweiler, 5.10.2021         Der Bürgermeister: Dr. Franz Josef Barth
    Günther Barth                      Wahlamt . . . . . . . . . . . . . . . .      21
                                       Wasserwerk . . . . . . . . . . . .           29   Mietwohnungen für Flüchtlinge gesucht
    Telefon (06873) 394                                                                  Die Gemeinde Nonnweiler sucht wieder Wohnungen für die Unterbrin-
    Otzenhausen                                                                          gung von Flüchtlingen. Wer bereit ist, eine Wohnung zu vermieten,
                                       Öffnungszeiten Rathaus:                           eventuell auch möbliert, melde sich bitte beim Ordnungsamt der Ge-
    Petra Mörsdorf
                                       vormittags:                                       meinde Nonnweiler, Trierer Str. 5, 66620 Nonnweiler, Tel. 06873/66013,
    Telefon (06873) 9019 20                                                              E-Mail: opb@nonnweiler.de.
                                       mo bis fr              8.30 – 12.00 Uhr
    Primstal                                                                             Dabei werden die folgenden Daten benötigt: Name und Adresse
    Rainer Peter                       nachmittags:                                      des/der Hauseigentümers/in mit Telefonnummer, Anschrift der Miet-
                                       mo bis mi    13.30 – 15.30 Uhr                    wohnung, Zahl der Zimmer, Gesamtgröße in m², Höhe der Kaltmiete
    Telefon (06875) 5 79
                                       do                   14.00 – 18.00 Uhr            und der Nebenkosten.
    oder (0170) 5 52 07 53
                                                                                         Nonnweiler, 5.10.2021      Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde:
    Schwarzenbach                      freitagsnachmittags                                                                               Dr. Franz Josef Barth
    Manfred Bock                       geschlossen
    Telefon (06873) 99 2158                                                                                            Nachruf
    oder (0171) 5282237                Öffnungszeiten Standesamt:
                                                                                                         Am 25. September 2021 verstarb
    Sitzerath                          Montag      9.00 – 12.00 Uhr
    Lieselene Scherer                  Dienstag    9.00 – 12.00 Uhr                                       Herr Ernst Meyer
                                       Mittwoch    9.00 – 12.00 Uhr                                                aus Primstal.
    Telefon (06873) 64154
                                       Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr
                                                                                           Er war seit April 1956 aktives Mitglied im Löschbezirk
    Polizeiinspektion                  Freitag     9.00 – 12.00 Uhr
                                                                                           Primstal der Freiwilligen Feuerwehr Nonnweiler. Im Juni
    Nordsaarland                                                                           1997 wechselte er in die Alterswehr.
    (bei Tag und Nacht)                Mehrgenerationenhaus                                Für seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im Dienst sei-
    Telefon (06871) 90010              Nonnweiler (MGH):                                   ner Mitmenschen sprechen wir ihm Dank und Anerkennung
    Polizeiwache Nonnweiler                                                                aus. Die Gemeinde Nonnweiler und die Freiwillige Feuer-
                                       und Nonnweiler Sozialruf
                                                                                           wehr Nonnweiler werden ihm ein ehrendes Andenken be-
    Telefon (06873) 91900                             (06873) 660-73
                                       mehrgenerationenhaus@nonnweiler.de
                                                                                           wahren.
    Polizei-Notruf . . . . . . . 110                                                       Dr. Franz Josef Barth Rainer Peter         Alexander Kuhn
    Feuerwehr-Notruf . . . . 112       Hallenbad . . . . . . (06873) 539                   Bürgermeister          Ortsvorsteher Gemeindewehrführer

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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                       Jahrgang 48 · Nummer 41 · 14.10.2021

  Der Bürgermeister informiert                                               Artikel 2 – Verordnung zum Schulbetrieb und zum Betrieb sonsti-
                                                                             ger Bildungseinrichtungen sowie zum Betrieb von Kindertages-
  Mit der neuen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
                                                                             einrichtungen während der Corona-Pandemie
  vom 30.09.2021 sind ab 01.10.2021 die folgenden Änderungen in
  Kraft getreten:                                                            – vollständiges Entfallen der Maskenpflicht im Schulgebäude
  Artikel 1 – Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie                  – redaktionelle Zusammenführung der Voraussetzungen für Veran-
  – grundsätzliche redaktionelle Überarbeitung der Verordnung mit dem           staltungen im außerschulischen Bildungsbereich und Beschränkung
    Ziel einer besseren Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Rege-            auf 3G sowie Maßnahmen des Musterhygieneplans Schulen
    lungen                                                                   Hygienerahmenkonzeptverordnung
  – damit einhergehend auch verschiedene Liberalisierungen:                  Die Hygienerahmenkonzeptverordnung führt die bisherigen Regelung
    • die Abstandsregelung wird in eine Empfehlung umgewandelt               der CP-VO für einzelen Bereiche näher aus.
      (damit entfällt die Notwendigkeit der Einhaltung des Mindestab-        In Folge der Anpassungen der bisherigen Regelungen bedurfte auch
      standes von 1,5 m im Alltag, aber gleichzeitig auch bei Veranstal-     diese Verordnung einer wesentlichen Überarbeitung. Eine Vielzahl der
      tungen, Gastronomie, etc.) zudem entfällt die Anforderung zur          in der Hygienerahmenkonzeptverordnung genannten Regelungen sind
      Beschränkung von Kontakten auf ein absolut nötiges Minimum.            durch die in der CP-VO vorgenommenen Änderungen ersatzlos ent-
      (Regelung bei aktuellem Infektionsgeschehen und Impffortschritt        fallen. Es bleiben allgemeine Regelungen für verschiedene Lebensbe-
      überholt).                                                             reiche wie Lüftungsempfehlungen, Einhaltung von Desinfektionsinter-
    • die Maskentragepflicht wird auf ÖPNV, geschlossene Räume mit           vallen und Reinigungsintervallen, Empfehlung zum bargeldlosen Zah-
      Kunden- und Besuchsverkehr sowie Arbeits- und Betriebsstätten          len, Kontaktnachverfolgung etc.
      begrenzt (damit entfällt die Notwendigkeit zur Maskentragepflicht      Inkrafttreten: 01.10.2021, Außerkrafttreten: 15.10.2021
      im Außenbereich bei Unterschreitung des Mindestabstandes von
      1,5 m, die zuvor differenzierten Einzelregelungen zur Maskentra-       Sonderimpfaktion des Landkreises St. Wendel 20.10. und 21.10.2021
      gepflicht werden auf „geschlossene Räume mit Besucher- und             Am Mittwoch, dem 20.10.2021 und Donnerstag, dem 21.10.2021 finden
      Kundenverkehr“ zusammengefasst).                                       jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr erneute Impfaktionen
    • neben den bereits bestehenden Ausnahmen (Kinder unter 6 Jah-           des Landkreises St. Wendel im Pfarrheim Otzenhausen, Kirchstraße 3,
      ren, Kranke, etc.) wird eine Ausnahme von der Maskentragepflicht       statt. Ohne vorherigen Termin können sich Impfwillige gegen Covid-19
      in geschlossenen Räumen und in Betriebs- und Arbeitsstätten vor-       impfen lassen. Das Impfangebot richtet sich auch bereits an Kinder und
      gesehen,                                                               Jugendliche ab einem Alter von 12 Jahren.
      • für alle Besucher*innen, Kund*innen und Teilnehmer*innen wenn        Verimpft werden die Impfstoffe von BioNTech sowie Johnson & John-
         alle Besucher*innen, Kund*innen und Teilnehmer*innen einen
                                                                             son. Mitzuführen sind der Impfpass sowie ein gültiger Personalausweis.
         3G-Nachweis nach § 3 Absatz 1 vorlegen,
                                                                             Es besteht die Möglichkeit der Zweit-Impfung, aber auch selbstver-
      • für das Personal, wenn alle anwesenden Personen einen 3G-
                                                                             ständlich weiterer Erst-Impfungen.
         Nachweis nach § 3 Absatz 1 vorlegen,
         ‘ damit bleibt die Maskentragepflicht im Regelfall im Einzelhan-    Bezüglich der minderjährigen Personen von 12-14 Jahren muss eine
         del bestehen (es sei denn der Betreiber kontrolliert die 3G-Nach-   schriftliche Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigen vorlie-
         weise); bei Veranstaltungen, Gastronomie, etc. kann von der         gen und ein Erziehungsberechtigter bei der Impfung zugegen sein. Bei
         Maskentragepflicht abgesehen werden).                               Personen ab 14 Jahren entfällt diese Zustimmung. Der Testbetrieb läuft
    • im Zuge der Verschlankung entfällt die bisherige Betretungsbe-         an den beiden Tagen parallel.
      schränkung auf 5 qm pro Person entfällt
    • die Kontaktbeschränkung für private Zusammenkünfte wird gestri-        ÖffnungszeitenTestzentum Otzenhausen
      chen (bisher waren zu privaten Zusammenkünften lediglich 10            In KW 41 ist das Testzentrum im Pfarrheim Otzenhausen, Kirchstraße
      Personen plus geimpfte/genesene Personen zugelassen; dies              3, wie folgt geöffnet:
      entspricht nicht der aktuellen Lebensrealität, sodass die Strei-       Montag bis Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 14:30 bis 18:00 Uhr
      chung der Regelung vorgeschlagen wird).
                                                                             Sonn-/Feiertage: 11:00 bis 16:00 Uhr
    • die Auslastungsbeschränkungen und Auflagen für private und öf-
                                                                             Ab dem 11. Oktober 2021 entfallen die kostenlosen Covid-19-Testun-
      fentliche Veranstaltungen werden gestrichen (bisher Beschrän-
                                                                             gen. Pro Testung fallen Selbstkosten in Höhe von 12,00 Euro an.
      kung auf 50%ige Auslastung sowie Anmeldung der Veranstaltung
      vorgeschrieben, dies wird vollständig gestrichen).
    • Aufnahme von Museen in die Auflistung der 3G-Betriebe, neben           Ehrung bei der Feuerwehr
      den bereits aufgenommenen Theatern, Konzerthäusern, Kinos.             Am 9. Oktober 2021 wurde bei der Freiw. Feuerwehr Lbz. Kastel
    • im Zuge der Verschlankung entfallen die beschränkenden Vor-            Löschmeister Karl-Heinz Gillenberg
      gaben für den Betrieb eines Gaststättengewerbes ‘ Beschrän-            anlässlich seiner Versetzung in die Altersabteilung nach über 48 akti-
      kung ausschließlich auf Einhaltung 3G sowie verschiedene nied-         ven Dienstjahren geehrt.
      rigschwellige Maßnahmen in der Hygieneverordnung.                      Für sein langjähriges Engagement sprechen wir ihm Dank und Aner-
    • im Zuge der Verschlankung entfällt die Auslastungsbeschränkung         kennung aus.
      für den Betrieb von Thermen und Saunen ‘ Beschränkung aus-             Dr. Franz Josef Barth,                               Dr. Magnus Jung,
      schließlich auf Einhaltung 3G sowie verschiedene niedrigschwel-        Bürgermeister                                            Ortsvorsteher
      lige Maßnahmen in der Hygieneverordnung.
    • im Zuge der Verschlankung entfällt die Auslastungsbeschränkung
      und weitere beschränkende Vorgaben für den Betrieb von Clubs
      und Diskotheken ‘ Beschränkung ausschließlich auf Einhaltung
      3G sowie verschiedene niedrigschwellige Maßnahmen in der Hy-
      gieneverordnung.
    • im Zuge der Verschlankung wird neben den bereits gestatteten
      sexuellen Dienstleistungen auch die Ausübung des Prostitutions-
      gewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3 gestattet (das Verbot war auf-
      grund der Beschränkung von Veranstaltungen bestehen geblieben
      und kann zwischenzeitlich entfallen).
    • im Zuge der Verschlankung entfällt die Ermächtigung der OPB
      zum Erlass eines Alkoholverbots auf belebten Plätzen (die ent-
      sprechende Regelung wird aktuell nicht angewandt und ist somit         Im Bild: Hintere Reihe (von links): Gemeindewehrführer Alexander Kuhn,
      beim aktuellen Infektionsgeschehen entbehrlich).                       Ortsvorsteher Dr. Magnus Jung, Bürgermeister Dr. Franz Josef Barth.
    • die bisher vorgeschriebene Kontaktnachverfolgung muss weiterhin        Vordere Reihe (von links): Löschbezirksführer Björn Schorr, Karl-Heinz
      gewährleistet werden.                                                  Gillenberg, Christel Gillenberg.

                                                                                                                                                      3
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                           Jahrgang 48 · Nummer 41 · 14.10.2021

    Glasfasernetz für Nonnweiler:                                               Nonnweiler kann bis zum 30.09.2021 im Verfahren eine Stellungnahme
    Deutsche Glasfaser startet Nachfragebündelung                               abgeben.
    Der erste Schritt auf dem Weg in die digitale Zukunft von Nonnweiler        Da in der Verwaltung nicht das erforderliche juristische Fachwissen
    ist gemacht: Deutsche Glasfaser und die Verwaltung haben einen Ko-          vorhanden ist und auch nur noch ein begrenztes Hintergrundwissen
    operationsvertrag geschlossen. Als privatwirtschaftlicher Anbieter treibt   existiert, da die früher mit der Thematik befassten Beschäftigten nicht
    Deutsche Glasfaser den Glasfaserausbau schnell und unbürokratisch           mehr im Dienst sind, hat die Gemeinde Nonnweiler die Rechtsanwalts-
    voran. Dafür ist sie aber auf die Unterstützung der Bürgerinnen und         kanzlei Rapräger, Saarbrücken, mit der rechtlichen Beratung und
    Bürger in Nonnweiler angewiesen. Am 16.10.2021 startet die Nach-            Unterstützung bei der Ausformulierung der gemeindlichen Stellung-
    fragebündelung. Bis zum Stichtag am 07. Februar 2022 können die             nahme beauftragt.
    Anwohner im Ausbaugebiet einen Vertrag mit Deutsche Glasfaser ab-           Er teilt mit, dass er zudem Herrn Gerd Barth als Ersten Vorsitzenden
    schließen, um einen kostenfreien Glasfaseranschluss bis ins Haus oder       der „Bürgerinitiative für eine lebenswerte Gemeinde Nonnweiler e.V.“
    in die Wohnung zu erhalten. Wenn mindestens 40 Prozent der an-              zu der heutigen Sitzung eingeladen hat, um weitere Informationen zur
    schließbaren Haushalte in Bierfeld-Auensbach, Nonnweiler, Primstal          bisherigen Entwicklung sowie eine Einschätzung zu erhalten.
    und Sitzerath mitziehen, steht dem Netzausbau nichts mehr im Wege.          Der Gemeinderat hat hiergegen keine Einwände.
    Die neue Infrastruktur berücksichtigt alle Haushalte im Ausbaugebiet        Diese ergänzende Unterstützung sowie die Behandlung der Stellung-
    und schafft die Voraussetzung, dass auch Nachzügler noch ange-              nahme im Gemeinderat erscheint Bürgermeister Dr. Barth angebracht,
    schlossen werden können – dann allerdings müssen diese Haushalte            da die Vorkommnisse in früheren Jahren bereits Unruhe und Auf-
    die Anschlusskosten von derzeit mindestens 750 Euro selbst tragen.          regung in der Gemeinde ausgelöst hatten.
    Deutsche Glasfaser informiert ausführlich über den Netzausbau, die          In einem Abstimmungsgespräch mit Prof. Kröninger und mit Prof. Mich-
    Produkte sowie den Projektverlauf auf einem Online-Infoabend und in         ler wurden die mögliche Aspekte, die gegenüber dem Bergamt vorge-
    eigens eingerichteten Servicepunkten, Trierer Straße 10, 66620 Nonn-        tragen werden sollen, erarbeitet. Hierbei hat auch Herr Gerd Barth mit-
    weiler (Montag 14:00 – 18:00 Uhr, Freitag 10:00 – 16:00 Uhr) und Haus       gearbeitet.
    der Vereine, Wiesbachstraße 1, 66620 Nonnweiler/Primstal (Mittwoch          Zu den formellen Antragserfordernissen zeigt Bürgermeister Dr. Barth
    und Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr) persönlich.         auf, dass es noch Unklarheiten zum Antragsteller gibt, da in den An-
    Nonnweiler, 11.10.2021            Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister      tragsunterlagen eine erst noch zu gründende Firma, die als Hochwald-
                                                                                ton GmbH, benannt wird. Die vom Bergamt selbst im Anschreiben ge-
    Niederschrift                                                               nannte Firma „Hofgut Peterberg Mariahütte“ existiert gewerberechtlich
    über die Sitzung des Gemeinderates Nonnweiler                               nicht und kann somit nicht als Unternehmer zugelassen werden. Viel-
                                                                                mehr handelt es sich hierbei um einen land- und forstwirtschaftlichen
    Sitzungstermin: Dienstag, 28.09.2021; Sitzungsbeginn: 18 Uhr;
                                                                                Betrieb.
    Sitzungsende: 19:04 Uhr; Ort, Raum: im Versammlungssaal der Kur-
    halle, Am Hammerberg 1a, 66620 Nonnweiler                                   Bürgermeister Dr. Barth betont, dass aus Sicht der Gemeinde die fol-
                                                                                genden beiden Themen hervorzuheben sind:
    Anwesende:
                                                                                Tourismus und Fremdenverkehr
    Vorsitz: Dr. Franz Josef Barth;
                                                                                Die Gemeinde Nonnweiler beabsichtigt, die in der Vergangenheit be-
    Mitglieder: Barth Günther, Bock Manfred, Braun Christian, Decker
                                                                                reits begonnenen Projekte zur Erhöhung der Attraktivität in den Berei-
    Bernd, Hofmann Dieter, Jonas Pascal, Kaufmann Jochen, Koch Franz
                                                                                chen Fremdenverkehr und Tourismus konsequent fortzusetzen. Hierzu
    Josef, Kohlhaas Jan, Lauer Thomas, Linnig Stefan, Mörsdorf Petra,
                                                                                wurde inzwischen mit dem Bau eines Besucher- und Ausstellungszen-
    Peter Rainer, Rech Kurt, Scherer Lieselene, Schneider Martin, Schon
                                                                                trums als Eingangstor für den länderübergreifenden „Nationalpark
    Stephanie, Schwan Benedikt, Storr Julia, Warken Inge, Ziller Peter.
                                                                                Hunsrück-Hochwald“ begonnen sowie das Verfahren zur Schaffung
    Damen und Herren OV: Dr. Magnus, Jung (Ortsvorsteher OT Kastel)             von Bauplanungsrecht eingeleitet, um weitere attraktivitätssteigernde
    Verwaltungsmitarbeiter: Martin Jörg (FB-Leitung), Maßmann Edwin             Maßnahmen im Freizeitzentrum Peterberg zu realisieren.
    (FB-Leitung), Michels Mario (FB-Leitung).                                   Eine stillgelegte Bahntrasse wird auf einer Gesamtlänge von ca. 30 km
    Abwesende:                                                                  als Bahnradweg (https://www.bahnradweg-sankt-wendeler-land.de)
    Mitglieder: Hahn Joachim – entschuldigt; Klässner Katharina – ent-          zwischen mehreren Gemeinden hergerichtet und bereits aktiv ver-
    schuldigt; Kuhn Klaus – entschuldigt; Peter Johannes – entschuldigt;        marktet.
    Reiter Jonas – entschuldigt; Schmitt Sabine – entschuldigt.                 Dieser Bahnradweg führt in unmittelbarer Nähe an der ehemaligen
    Tagesordnung: – Öffentlicher Teil –                                         Tongrube vorbei.
    1) Eröffnung der Sitzung                                                    Arbeitsplätze und Gewerbesteuereinnahmen
    2) Durchführung eines bergbaurechtlichen Verfahrens zum Tontage-            Neben vielen Handwerks- und Handelsbetrieben wird das Arbeitsplatz-
       bau „Mariahütte“; hier: Stellungnahme der Gemeinde Nonnweiler            angebot in der Gemeinde Nonnweiler durch die Betriebsstätten von
    3) Mitteilungen und Anfragen                                                zwei großen lebensmittelverarbeitenden Unternehmen bestimmt. Die-
                                                                                ses Arbeitsplatzangebot wirkt sich dabei deutlich über die Gemeinde-
    Beratung und Beschlussfassung:
                                                                                grenzen hinaus und entfaltet damit regionale Wirkung.
    Öffentlicher Teil
                                                                                Von den in der Gemeinde Nonnweiler tätigen Betrieben und Unterneh-
    1) Eröffnung der Sitzung                                                    men fließen jährlich Gewerbesteuerzahlungen in beträchtlichem Um-
    Bürgermeister Dr. Barth eröffnet als Vorsitzender die Sitzung des Ge-       fang an die Gemeinde Nonnweiler.
    meinderates Nonnweiler und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest,          Auswirkungen des Tontagebaus
    dass Ort und Zeit der Sitzung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der
                                                                                Die Gemeinde Nonnweiler anerkennt, dass das Fördern von Boden-
    Gemeinde veröffentlicht wurden und der Gemeinderat nach ordnungs-
                                                                                schätzen zur Rohstoffgewinnung ein legitimes Recht des Grundeigen-
    gemäßer Einladung in beschlussfähiger Zahl erschienen ist. Gegen
                                                                                tümers darstellt.
    Form und Frist der Einladung werden keine Bedenken erhoben.
                                                                                Aber die Historie und die Entwicklung in den vergangenen 30 Jahren
    Weiter begrüßt er die große Zahl an Zuhörern, an der deutlich wird,
                                                                                hinsichtlich des betroffenen Abbaugebietes und den dort stattgefun-
    dass ein großes Interesse in der Bevölkerung besteht, wenn es um
                                                                                denen Aktivitäten lassen die Gemeinde sehr kritisch auf die Beantra-
    einen erneuten Tontagebaus im Bereich Mariahütte geht.
                                                                                gung eines neuen Hauptbetriebsplanes blicken. So wurden in der Ver-
    2) Durchführung eines bergbaurechtlichen Verfahrens zum Ton-                gangenheit auf dem Betriebsgelände der Tongrube temporär oder dau-
       tagebau "Mariahütte"; hier: Stellungnahme der Gemeinde Nonn-             erhaft Abfallstoffe gelagert bzw. deponiert, deren Gefährdungspotential
       weiler                                                                   zumindest zur Verunsicherung in der Bevölkerung und in ansässigen
    Sachverhalt: Bürgermeister Dr. Barth weist einleitend darauf hin, dass      Betrieben sowie zu negativen Schlagzeilen geführt hat.
    beim Bergamt Saarbrücken in Schiffweiler am 29.06.2021 der Antrag           Solche oder ähnliche Aktivitäten gilt es für die Zukunft auszuschließen,
    auf Erteilung der Zulassung des Hauptbetriebsplanes zum Abbau von           da sonst zu befürchten ist, dass die Gemeinde Nonnweiler als Standort
    Tongestein für den Zeitraum 01.07.2021 bis 31.12.2031 eingegangen ist.      von zwei großen Unternehmen der Lebensmittelindustrie aber auch
    Mit Schreiben vom 30.06.2021 hat das Bergamt Saarbrücken auch die           die Strahlkraft der touristischen Attraktionen einen beträchtlichen
    Gemeinde Nonnweiler im Zulassungsverfahren beteiligt. Die Gemeinde          Schaden nehmen werden.

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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                           Jahrgang 48 · Nummer 41 · 14.10.2021

  Diese negativen Auswirkungen können auch über den rechtlichen Be-             3. bekräftigen, unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Bürger-
  stand eines Betriebes andauern, wenn zudem die Beseitigung der Alt-           initiative für eine lebenswerte Gemeinde Nonnweiler e.V., aus rechtli-
  lasten von der Allgemeinheit getragen werden muss.                            chen, politischen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Er-
  Bürgermeister Dr. Barth hebt hervor, dass bei der intensiven Befassung        wägungen ihre ablehnende Haltung gegenüber der Zulassung eines
  mit dem vorgelegten Zulassungsantrag für einen neuen Hauptbetriebs-           neuen Hauptbetriebsplans, der die Rekultivierung des Geländes auf
  plan zahlreiche Fragen und Ungereimtheiten aufgefallen sind, die es           Jahre hin verschleppen würde,
  im Rahmen der Stellungnahme gegenüber dem Bergamt zu themati-                 4. betonen, dass die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nonnwei-
  sieren gilt.                                                                  ler, ebenso wie die kommunalen Gremien, im weiteren Verfahren um-
  Die von der Kanzlei Rapräger zu verfassende Stellungnahme liegt               fassend informiert und beteiligt werden müssen,
  noch nicht vor, so dass es nunmehr um die Benennung der Kernpunkte            5. danken der Bürgerinitiative für eine lebenswerte Gemeinde Nonn-
  geht, die aus Sicht der Gemeinde Nonnweiler von Bedeutung sind.               weiler e.V. für die jahrelange überparteiliche, an der Sache orientierte,
  Herr Gerd Barth als I. Vorsitzender der „Bürgerinitiative für eine lebens-    gemeinnützige Arbeit und bestärken sie darin, ihre Aktivitäten im Sinne
  werte Gemeinde Nonnweiler e. V.“ weist darauf hin, dass man sich be-          eines nachhaltigen Lebens, sowie des Schutzes der Menschen und
                                                                                ihrer Umwelt vor Lärm- und Schadstoffbelastungen in der Gemeinde
  reits seit zwei Jahrzehnten mit dem Thema befasst und hierbei auch
                                                                                Nonnweiler und deren Umfeld weiter zu verfolgen. Hierzu bieten die im
  das Gelände regelmäßig beobachtet. Hier werden auch entsprechen-
                                                                                Gemeinderat vertretenen politischen Gruppierungen SPD, CDU und
  de Aktivitäten registriert über die dann die Fachbehörden, u. a. auch
                                                                                B‘90/DIE GRÜNEN ihre Unterstützung an.
  das Bergamt, in Kenntnis gesetzt werden.
                                                                                Für die SPD-Gemeinderatsfraktion
  Er stellt in seinen Ausführungen fest, dass erst kurz vor Fristablauf jetzt
                                                                                Jan Kohlhaas, Thomas Lauer
  ein neuer Antrag auf Zulassung des Hauptbetriebsplanes gestellt wor-
  den ist, da ansonsten die Verpflichtung zur Rekultivierung des Gelän-         Für die CDU-Gemeinderatsfraktion
  des entstanden wäre. Da dies mit hohen Kosten verbunden ist, wird             Christian Braun
  vom Unternehmer versucht, dies zu verzögern bzw. zu vermeiden.                Für B‘90/DIE GRÜNEN
  Es besteht dabei offenbar weiterhin die Absicht, sich dort im bisherigen      Bernd Decker
  Umfang wirtschaftlich zu betätigen. Das Bergamt hat hierzu bereits            Beschluss: Hinsichtlich des vorgelegten Antrages sind bei der Ge-
  festgestellt, dass diese Tätigkeit nicht dem genehmigten Betriebsplan         meinde Nonnweiler zahlreiche Fragen aufgetaucht, die im Rahmen des
  entspricht, weil es sich nicht um Tontagebau handelt.                         Genehmigungsverfahren einer Klärung bedürfen.
  Der vorgelegte Antrag enthält aus Sicht der Bürgerinitiative eine Reihe       Dazu macht die Gemeinde Nonnweiler im Zulassungsverfahren zur
  von Mängeln und Defiziten, weil hierin vermutlich wenig Aufwand               Fortführung des Tontagebaus „Mariahütte“ gem. § 52 Abs. 2 Bundes-
  investiert worden – es wurden einfach Textpassagen aus früheren               berggesetz (BBergG) folgende Punkte geltend:
  Anträgen übernommen, ohne diese an die aktuelle Situation, wie z. B.          1. Antragsteller ist eine „Hochwaldton GmbH i. G.“. Hier ist es zwingend
  die korrekten Grundstücksbezeichnungen, anzupassen.                           erforderlich, dass mitgeteilt wird, für wen als Unternehmer gem. § 54
  Diese festgestellten Schwachstellen und widersprüchlichen Angaben             Abs. 1 BBergG die Zulassung des neuen Hauptbetriebsplanes erfolgen
  werden auch von der Bürgerinitiative aufgegriffen und in einer umfang-        soll, da hieran die zu prüfende Zuverlässigkeit geknüpft ist.
  reichen Stellungnahme gegenüber dem Bergamt vorgetragen. Mit dem              2. Aus den Angaben im Antrag ist nicht erkennbar, in welcher Form der
  gesamten Antrag wird insgesamt der Eindruck erweckt, dass es weni-            künftige Unternehmer über die erforderliche Berechtigung der Grund-
  ger um den Abbau von Tongestein geht, als um den Erhalt des „status           stücksnutzung verfügt.
  quo“.                                                                         3. Sollten von Seiten der Gemeinde noch offene öffentlich-rechtlichen
  Bemerkenswert und gleichzeitig bedenklich ist, dass in dem jetzt vor-         Forderungen gegen den zu benennenden Unternehmer anhängig sein,
  gelegten Antrag – wenn auch nur in einem Nebensatz – darauf ver-              sind diese vor Erteilung einer Zulassung zu begleichen und dies dem
  wiesen wird, dass nach Beendigung der Abbautätigkeit ebenfalls eine           Bergamt durch entsprechende Negativbescheinigung nachzuweisen.
  Geländenutzung als Deponie erfolgen soll. Dabei werden die bislang            4. Ein Gemeindeweg (Gemarkung Braunshausen, Flur 11, Parz. Nr. 5/4)
  dort gelagerten Klärschlammmengen und Rundballen mit Kunststoff-              wurde durch die frühere Abbautätigkeit bereits geschädigt, ohne dass
  resten nicht erwähnt. Diese Situation wird komplett verschwiegen.             vom (bisherigen) Unternehmen Schadensersatz geleistet wurde. Dem-
  Abschließend weist Herr Gerd Barth darauf hin, dass es wichtig ist,           entsprechende Forderungen der Gemeinde auf Wiederherstellung
  dass eine Sicherheit für die erforderliche Rekultivierung gefordert und       bzw. finanzielle Entschädigung muss vor der Genehmigung weiterer
  auch tatsächlich hinterlegt wird. Wenn diese Sicherheit bereits bei den       Abbautätigkeiten zufriedenstellend gelöst werden.
  früheren Zulassungen gefordert worden wäre, könnten die Ablagerun-            5. Der beantragte Zulassungszeitraum umfasst zehneinhalb Jahre und
  gen auch jetzt ordnungsgemäß beseitigt werden.                                übersteigt damit den Regelzeitraum von zwei Jahren gem. § 52 Abs. 1
  Bürgermeister Dr. Barth bedankt sich auch im Namen der Gemeinde               BBergG deutlich. Besondere Gründe hierfür sind uns nicht ersichtlich
  Nonnweiler bei Herrn Gerd Barth – stellvertretend für die Mitglieder          und wurden nicht angegeben.
  der Bürgerinitiative – für die umfassenden Informationen sowie die            6. Nach unserer Überzeugung erfolgt entgegen den Angaben im An-
  gute Zusammenarbeit.                                                          trag bereits seit mehreren Jahren keine Abbautätigkeit mehr.
  Bürgermeister Dr. Barth merkt an, dass einige Punkte des als Tisch-           7. Im Antrag ist die genaue Abbaufläche für uns nicht ersichtlich. Die
  vorlage verteilten Beschlussvorschlages mit den von der Bürgerinitia-         genannten Parzellen existieren nicht mehr. Wir sind daher der Meinung,
  tive thematisierten Kritikpunkten übereinstimmen, was jedoch nicht            dass die Erstellung eines Rahmenbetriebsplanes vorzulegen ist, in
  nachteilig sein muss.                                                         dem die Abbauflächen genau zu definieren sind und die auf den Abbau
                                                                                sich zeitlich erstreckenden Folgemaßnahmen dargestellt werden.
  Von Ratsmitglied Rainer Peter wird vorgeschlagen, die jetzt zu for-
  dernde Sicherheitsleistung auch auf die noch vorhandenen Altlasten            8. Nach unserem Dafürhalten, rechtfertigt die im Gutachten dargelegte
  zu erstrecken.                                                                Qualität des gewonnenen Tongesteins es nicht, dessen Verwertung
                                                                                höher einzustufen, als die damit für die Gemeinde Nonnweiler verbun-
  Abschließend trägt Bürgermeister Dr. Barth die von den im Gemeinde-           denen negativen Auswirkungen. Insbesondere wird durch den Tonta-
  rat Nonnweiler vertretenen Fraktionen und Gruppierungen erarbeitete           gebau Mariahütte keine Rohstoffknappheit vermieden oder beseitigt.
  gemeinsame Stellungnahme vor:
                                                                                9. Die Gemeinde ist strikt gegen eine Verfüllung der Tagebauhohlform
  Die im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppierungen SPD, CDU             im Rahmen einer abfallrechtlichen Genehmigung. Nach Kenntnis der
  und B‘90/DIE GRÜNEN                                                           Gemeinde liegt im Gegensatz zur Darstellung im Antrag keine „positive
  1. nehmen den Antrag der Hochwaldton GmbH auf Erteilung der Zu-               raumordnerische Beurteilung zur Errichtung und Betrieb einer Deponie
  lassung des Hauptbetriebsplanes zum Abbau von Tongestein für den              auf der von dem Gewinnungsbetrieb beanspruchten Fläche“ vor.
  Zeitraum 01.07.2021 bis 31.12.2031 zur Kenntnis,                              10. Es ist eine Sicherheitsleistung gem. § 56 Abs. 1 BBergG vor Ertei-
  2. unterstreichen durch ihre einstimmige Zustimmung zum vorliegen-            lung der Zulassung festzusetzen, die insbesondere ausreicht, um die
  den Beschlussvorschlag die im Zulassungsverfahren zur Fortführung             Wiedernutzbarkeit der Oberfläche zu gewährleisten und noch vorhan-
  des Tontagebaus „Mariahütte“ gem. § 52 Abs. 2 BBergG geltend ge-              dene Altlasten ordnungsgemäß zu beseitigen, wie es zum Beispiel die
  machten Bedenken der Gemeinde Nonnweiler gegenüber dem Berg-                  Rückbauverpflichtungen im Zusammenhang mit der Errichtung von
  amt Saarbrücken,                                                              Windenergieanlagen regeln.

                                                                                                                                                            5
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                           Jahrgang 48 · Nummer 41 · 14.10.2021

    Abstimmungsergebnis: einstimmig                                             Besonderheiten
    3) Mitteilungen und Anfragen                                                – Der Verpächter haftet nicht für Schäden, die dem Pächter durch eine
    Mitteilungen:                                                                  betriebsbedingte Schließung des Badebetriebes entstehen.
                                                                                – Kein Anspruch des Pächters auf Schadenersatz gegenüber dem
    a) Bebauungsplan „Freizeitzentrum Peterberg“
                                                                                   Verpächter, wenn die Leistungspflicht des Pächters aufgrund gesetz-
    Bürgermeister Dr. Barth teilt mit, dass im Verfahren zur Aufstellung           licher und/oder naturgesetzlicher Regelungen der Unmöglichkeit
    eines Bebauungsplanes für das Freizeitzentrum Peterberg auf den Ge-            (z.B. Pandemie) unterliegt und/oder durch Verordnungen, Erlasse,
    markungen Kastel und Braunshausen ein Abstimmungsgespräch mit                  Gesetze, Satzungen usw. auferlegt wird.
    dem Umweltministerium und dem Landesamt für Umwelt- und Arbeits-
                                                                                Laufzeit Pachtverhältnis
    schutz stattgefunden hat. Im Ergebnis wurde festgehalten, die Planung
    zu konkretisieren und hierzu den Umfang der überbaubaren Fläche             – Das Pachtverhältnis beginnt am 01.01.2022 und endet am 30.09.2026.
    auf den benötigten Bedarf zu begrenzen und damit auch die zu erbrin-        Vom Bewerber einzureichende Unterlagen
    genden Ausgleichsmaßnahmen zu reduzieren. Diese angepassten                 – Detailliertes Betriebskonzept,
    Planunterlagen mit der aktuellen Darstellung der Biotop-Flächen wer-        – Referenzen,
    den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der       – Bonität des Bewerbers,
    Behörden versandt.                                                          – Angaben zur Qualifikation des Bewerbers,
    b) Keltisches Konzert                                                       – (Angebot Umsatzpacht).
    Am Samstag, 02.10.2021, findet ab 10:00 Uhr eine Belebung des Kel-          Einzureichende Unterlagen bei Vertragsabschluss (einzureichen
    tendorfes mit verschiedenen Vorführungen der Akteure statt. Zusätzlich      vom zukünftigen Pächter)
    werden interessante Führungen angeboten.                                    – Polizeiliches Führungszeugnis,
    Um 16:00 Uhr findet das große Ringwall Open Air als keltisches Konzert      – Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
    statt. Hier treten die keltisch-bretonische Band „An Ermining“ sowie der    – Auszug aus dem Gewerbezentralregister (soweit ein Gewerbe be-
    Musikverein Braunshausen auf.                                                  reits angemeldet ist).
    Da während der Corona-Pandemie viele kulturelle Veranstaltungen             Besichtigung
    nicht möglich waren, ist dieses Konzert ein weiterer Schritt zum Rück-      Die Örtlichkeit kann unter vorheriger telefonischer Anmeldung besich-
    kehr in die Normalität während der noch immer andauernden Corona-           tigt werden.
    Pandemie.                                                                   Nonnweiler, 08.10.2021             Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister
    Anfragen: Es ist nichts festzuhalten.
                                         Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister   Gründung von Kinderfeuerwehren
                                                                                Die Löschbezirke Braunshausen und Kastel der Freiwilligen Feuerwehr
    Ausschreibung zur Verpachtung                                               Nonnweiler beabsichtigen, Kinderfeuerwehren zu gründen. Diese Vor-
    des Kiosks/Imbisses im Naturfreibad                                         bereitungsgruppen sind Teil der Jugendfeuerwehr. Ziel der Vorberei-
                                                                                tungsgruppen ist, Kinder spielerisch an die Themen des Brandschut-
    Nonnweiler-Primstal                                                         zes und sozialen Engagements heranzuführen. Die Kinder sollen in die
    Die Gemeinde Nonnweiler schreibt den Kiosk im Naturfreibad Nonn-            Lage versetzt werden, soziale Fähigkeiten wie Humanität, Verhalten in
    weiler-Primstal, Am Schwimmbad, 66620 Nonnweiler ab der Bade-               Gruppen und Kommunikationsfähigkeit zu entwickeln, sowie durch
    saison 2022 zur Bewirtschaftung aus.                                        Spiel und Sport gefördert werden. Die Gründungsversammlung findet
    Für den Kiosk im Freibad wird ein Pächter gesucht, der sich eigenver-       am 16.10.2021 um 17.00 Uhr im Castellum in Kastel statt.
    antwortlich um das leibliche Wohl der Gäste im Bad kümmert.                 Nonnweiler, 11.10.2021      Der Bürgermeister: Dr. Franz Josef Barth
    Die Badesaison ist zeitlich von Mai bis September begrenzt. Je nach
    Wetterlage sind Änderungen möglich.                                         Der Seniorensicherheitsbeauftragte informiert
    Die regelmäßigen Öffnungszeiten des Kiosks sind an die Öffnungs-            Es ist seit Jahren immer wieder feststellbar: mit der dunklen Jahreszeit
    zeiten des Freibades gebunden.                                              steigen die Einbrüche in Wohnhäusern an. Laut der polizeilichen Kri-
    Wünschenswert zum Betreiben des Kiosks sind Erfahrungen und Vor-            minalstatistik gingen im Saarland im Jahr 2020 die Wohnungseinbrü-
    kenntnisse in der Gastronomie oder vergleichbaren gesetzlichen und          che (auch der Versuche) im Vergleich zu 2019 um 7,4% zurück (=109
    hygienerechtlichen Vorschriften. Eine Übernahme der gastronomi-             Einbrüche/Versuche weniger). Dies dürfte im Wesentlichen aber auf
    schen Ausstattung vom bisherigen Pächter ist eventuell möglich.             die häufigeren Aufenthaltszeiten der Wohnungsinhaber in ihren Häu-
    Das Naturfreibad Primstal verfügt über ein Schwimmer-, Nichtschwim-         sern zurück zu führen gewesen sein und war infolge der Corona-Pan-
    mer- und Babybecken. Im großzügigen und gepflegten Grünanlagen-             demie verständlich. Mit der Zeitumstellung wird es nun bald wieder frü-
    bereich integriert sind ein Beachvolleyballfeld und ein kleiner Spiel-      her dunkel und dies erleichtert den Einbrechern ihre „Arbeit“ insofern,
    platz.                                                                      dass sie kaum wahrnehmbar von Zeugen an Wohnhäusern einbrechen
    Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, erbitten wir ihre Bewerbung        können. Aus wissenschaftlichen Untersuchungen und Befragungen
    bis zum 30.11.2021.                                                         von Einbrechern während ihrer Haftzeit ist bekannt, dass Einbrecher
                                                                                ihre Tatobjekte (Wohnhäuser) oft so auswählen, dass diese nicht oder
    Weitere Auskünfte erteilt Herr Christof Görgen unter der Rufnummer
    06873-66023. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!                             nur von wenigen anderen Gebäuden umgeben sind, um so das Ent-
                                                                                deckungsrisiko durch Zeugen und Nachbarn zu reduzieren. Bei fast
    Anschrift:    Am Schwimmbad, 66620 Nonnweiler-Primstal                      80 % der Wohnhäuser erfolgt der Einbruch von der Gebäuderückseite
    Eigentümer: Gemeinde Nonnweiler, Trierer Str. 5, 66620 Nonnweiler           aus, dabei überwiegend durch aufbrechen von Terrassentüren oder
    Vertragsart: Verpachtung                                                    Fenster. Für viele Täter spielt die Tatsache, dass das Einbruchsobjekt
    Nutzfläche: 18 m²                                                           zur Tatzeit nicht bewohnt ist, bzw. die Bewohner zur Tatzeit nicht zu
    Vom Pächter zu übernehmende Leistungen                                      Hause sind, eine entscheidende Rolle. Eine wichtige Erkenntnis aus
    – Verkehrssicherungspflicht und Reinigung der verpachteten Räume.           der Täterbefragung war, dass eine aufmerksame Nachbarschaft auf
    – Gestellung der Inneneinrichtung.                                          den Einbrecher eine größere Abschreckungswirkung, als gelegentlich
    – Wartung und Instandhaltung der übernommenen Einrichtung.                  vorbeifahrende Polizeistreifenwagen hat. Gelingt es dem Einbrecher
    – Schönheitsreparaturen in den übernommenen Räumen.                         nicht in ca. 5 Minuten ein Fenster oder Türen am Wohnhaus aufzubre-
    – Abschluss und Nachweis einer Inventar-Einbruchdiebstahl- und Be-          chen, weil sie richtig gesichert und verschlossen sind, gibt er in der
      triebshaftpflichtversicherung für den Pachtgegenstand.                    Regel die weitere Tatausführung aus Angst vor Enddeckung auf. Aus
    Vom Verpächter zu übernehmende Leistungen                                   diesen Erfahrungen ergeben sich die Sicherheitstipps der Polizei und
    – Instandhaltung der Gebäude und baulichen Anlagen.                         der Seniorensicherheitsberater. Fenster, Balkon- und Terrassentüren
    Pacht und Nebenkosten                                                       sollten, auch wenn das Haus oder die Wohnung nur kurzzeitig verlas-
    – Die Grundpacht beträgt pro Jahr 250,00 €.                                 sen wird, auf jeden Fall geschlossen werden. Ein gekipptes Fenster ist
    – Die Pacht ist jeweils zur Hälfte zahlbar zu Beginn der Badesaison         für den Einbrecher immer ein offenes Fenster. Am besten man sichert
      und zum 01.08. eines jeden Jahres.                                        Fenster und Terrassentüren mit zusätzlichen mechanischen Sicherun-
    – Die Nebenkosten werden pauschal mit 600,00 € pro Jahr berechnet.          gen. Gut gesicherte Fenster und Türen zu öffnen, erfordert in der Regel
      Die Zahlung erfolgt zum 01.08. eines jeden Jahres.                        einen höheren Zeitaufwand und verursacht Lärm. Selbst wenn Haus

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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                        Jahrgang 48 · Nummer 41 · 14.10.2021

  oder Wohnung nur kurzzeitig verlassen werden, sollte die Haustür nicht
  nur ins Schloss gezogen werden, sondern immer zweifach abgesperrt
  werden. Des Weiteren sollte man den Haus- oder Wohnungsschlüssel
  niemals draußen (z.B. unter der Fußmatte, im Blumentopf etc.) verste-
  cken – Einbrecher kennen jedes Versteck. Außerdem fällt in der Regel
  der Versicherungsschutz weg, wenn Einbrecher auf diese Art in das
  Haus gelangen können. Rollläden sollte man grundsätzlich nur zur
  Nachtzeit schließen. Tagsüber geschlossene Rollläden zeigen dem
  Einbrecher an: „Hier ist niemand da“. Wenn man einige Tage außer
  Haus ist, sollte man seine Nachbarn informieren. So wissen Nachbarn
  und Freunde, wie lange man weg ist und wieder nach Hause kommt
  und wo man erreichbar ist. Schaltet man bei Abwesenheit in der Woh-
  nung eine Zeitschaltuhr für die Beleuchtung an, sollte man hiervon
  ebenfalls die Nachbarn informieren. Die Nachbarn selbst sollten aber
  auch Mitverantwortung übernehmen und auf verdächtige Situationen
  „nebenan“ achten. In Verdachtsfällen sollte daher sofort die Polizei über
  den Notruf 110 alarmiert werden. Bei derartigen Fällen sollte man nie
  versuchen, den Einbrecher selbst aufzuhalten. Dies ist Aufgabe der
  Polizei. Für weitere Informationen, auch zu anderen Themenfeldern
  stehen die Seniorensicherheitsberater zur Verfügung.
         Der Seniorensicherheitsbeauftragte der Gemeinde Nonnweiler

      Amtsblattleser sind
    immer bestens informiert!
  Literaturgesprächskreis des Seniorenbüros
  Der Literaturgesprächskreis des Seniorenbüros lädt zum nächsten
  Treffen am Donnerstag, 14. Oktober, in den Gemeinschäftsraum des
  kath. Gemeindehauses neben der St. Annenkirche (Ecke St. Annen-
  und Dechant-Gomm-Straße) ein. Beginn ist um 16 Uhr.
  Für eine Teilnahme ist ein Nachweis über eine Impfung, Negativ-Tes-
  tung oder Genesung zwingend erforderlich.
  Nähere Auskünfte erteilt das Seniorenbüro, Tel. (06851) 801 5201, oder
  Wilma Ganz, Tel. (06851) 7197 oder Josef Ohlmann, Tel. (06857) 5706.

                       Ortsteile

                                Kastel
  Mitteilung des Ortsvorstehers
  Am 20.10.2021 sind alle Vereine um 18.30 Uhr im Ortsvorsteherbüro
  eingeladen, um die Planungen der Veranstaltungen 2022 zu bespre-
  chen.                                            Dr. Magnus Jung

                           Nonnweiler
  Mitteilung des Ortsvorstehers
  Picobello-Aktion: In der Ortsratssitzung am 30.9. wurde durch einen
  Mehrheitsbeschluss des Ortsrates festgelegt die im Frühjahr ausge-
  fallene Picobello-Aktion am Samstag, dem 23.10., durchzuführen.
  Wir treffen uns um 9.30 Uhr auf dem Dorfplatz.
  Der Ortsrat freut sich über helfende Mitbürgerinnen und Mitbürger, Ver-
  eine und Gruppen, die uns bei der diesjährigen Reinigungsaktion in
  und um unseren Ort Nonnweiler tatkräftig mithelfen und die Aktion für
  eine saubere Umwelt unterstützen.
  Einebnen von Gräbern auf dem Friedhof:
  Nach der Friedhofssatzung der Gemeinde Nonnweiler beträgt die
  Ruhefrist 25 Jahre. Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, die
  Gräber deren Ruhefrist abgelaufen ist abzuräumen.
  Die Gemeinde wird zur Entsorgung der Grabsteine, Fundamente und
  Einfassungen in der Zeit vom 11.10. bis einschließlich 23.10. einen Con-
  tainer seitlich vom Eingangstor zum Friedhof bereitstellen.
  Günther Barth,                                  Hermann Josef Simon,
  Ortsvorsteher                                     stellv. Ortsvorsteher

                                                                                                                7
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                          Jahrgang 48 · Nummer 41 · 14.10.2021

                                                                               Schmitt Stefan; Verwaltungsmitarbeiter: Martin Jörg; Abwesende: –;
                           Otzenhausen                                         Mitglieder Entschuldigt: Barth Martina, Petit Dierk.
    Mitteilung der Ortsvorsteherin                                             Tagesordnung: – Öffentlicher Teil –
    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, aus gegebenem Anlass weise ich         1) Eröffnung der Sitzung
    darauf hin, dass Grünschnitt (Rasen-, Heckenschnitt) in die dafür vor-     2) Annahme der Niederschrift der öffentlichen Ortsratssitzung vom
    gesehene grüne Tonne oder auf die Grünschnittdeponie gehört und               19.04.2021
    nicht, wie schon mehrfach gesehen, auf privaten Grünflächen entsorgt       3) Planung zum Neubau an die Benkelberghalle
    werden darf. Ebenso ist es verboten Essensreste, wie gesehen, einfach      4) Information – Bau einer 4. Windenergieanlage WP Benkelberg
    in der Natur zu entsorgen.                                                 5) Anschaffung eines neuen Spielgerätes für den Spielplatz „Mus-
                                          Petra Mörsdorf, Ortsvorsteherin         wiese“
    Jagdgenossenschaft Otzenhausen                                             6) Mitteilungen und Anfragen
    Am 21. Oktober 2021, findet für den Jagdbezirk Otzenhausen, um 18 Uhr      Beratung und Beschlussfassung: Öffentlicher Teil
    im Restaurant Meyershof, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft           1) Eröffnung der Sitzung
    Otzenhausen statt.                                                         Sachverhalt: Ortsvorsteherin Lieselene Scherer eröffnet die Sitzung
    Die Teilnahme an der Genossenschaftsversammlung ist nur Personen           des Ortsrates und begrüßt die anwesenden Ortsratsmitglieder sowie
    mit vollständigem Impfschutz, Genesenen-Nachweis oder tagesaktu-           Herrn Jörg Martin. Zu Beginn des öffentlichen Teils begrüßt sie die an-
    ellem Negativtest gestattet. Es gilt die aktuelle Corona-Verordnung.       wesenden Bürgerinnen und Bürger.
    DieTagesordnung wurde in KW 40/2021 veröffentlicht.                        Sie stellt fest, dass Ort und Zeit der Sitzung im Amtlichen Bekanntma-
                                              Alban Haubert, Jagdvorsteher     chungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Nr. 26 vom 01.07.2021 veröffent-
                                                                               licht und die Ortsratsmitglieder schriftlich eingeladen wurden.
                               Primstal                                        Gegen Form und Frist der Einladung werden keine Bedenken erhoben.
                                                                               Die Sitzung findet unter Einhaltung der geltenden Hygienebestimmun-
    Mitteilungen des Ortsvorstehers                                            gen statt.
    Martinsumzug. Nach der aktuellen „Coronalage“ sind Veranstaltungen         2) Annahme der Niederschrift der öffentlichen Ortsratssitzung
    im Freien wieder ohne Auflagen möglich. Daher wollen wir in diesem            vom 19.04.2021
    Jahr „St. Martin“ wieder weitgehend wie in der Vergangenheit begehen.      Sachverhalt: Die Niederschrift der Ortsratssitzung vom 19.04.2021
    Als Termin ist der 12.11.21 vorgesehen beginnend um 18 Uhr mit einem       wurde allen Ortsratsmitgliedern schriftlich zugestellt.
    Gottesdienst. Weitere Einzelheiten erfolgen in einer späteren Mittei-
                                                                               Beschluss: Zu der genannten Niederschrift gibt es keine Einwendun-
    lung.
                                                                               gen.
    Weihnachtsmarkt 2021. Die erfreulich positiv angelaufenen Planungen
                                                                               Abstimmungsergebnis: einstimmig
    für einen Weihnachtsmarkt 2020 fielen leider der Coronapandemie
    zum Opfer. Die aktuellen „Corona-Vorschriften“ erlauben zur Zeit wie-      3) Planung zum Neubau an die Benkelberghalle
    der solche Veranstaltungen. Daher wollen wir nochmals Vorbereitun-         Sachverhalt: Das Ziel des Städtebauförderungsprogrammes aus 2017
    gen zu einem Weihnachtsmarkt 2021 starten.                                 war es, die Erweiterung der Benkelberghalle (BBH) auf den Weg zu
    Als Termin vorgesehen ist Samstag, 4.12.21, beginnend am Nachmittag.       bringen. Die Steigerung der Attraktivität des Dorfmittelpunktes und eine
    Wir bitten alle an einer Mitwirkung interessierten Vereine, Gruppen,       funktionale Verbesserung sollte erzielt werden. Durch die Zentralisie-
    Personen sich möglichst bald zu melden bei Rainer Peter, rainerpe-         rung stellen die geplanten Maßnahmen (Erweiterung BBH und Jugend-
    ter@gmx.de, 0170 5520753 oder bei Jonas Reiter, mail@jonas-reiter.de,      haus) auch aus sozialen Gesichtspunkten eine Lösung dar, welche die
    0151 21608046.                                                             Anforderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in besonderer
                                                                               Weise erfüllt.
    Mariengrotte. Der abfallende Zugang zur Mariengrotte ist seit der letz-
    ten Woche gemäß eines Ortsratsbeschlusses durch ein Geländer ab-           Der 1. Planentwurf der Benkelberghalle wurde an alle Vereinsvertreter
    gesichert.                                                                 weitergeleitet. Die Änderungswünsche wurden schriftlich festgehalten
                                                                               und mit dem Bürgermeister und dem Bauamt ausgetauscht. Einige
    Rainer Peter, OV                            Jonas Reiter, stellvertr. OV   Änderungswünsche konnten in den vorgestellten Planentwurf einge-
                                                                               arbeitet werden, für andere gab es keine Zustimmung seitens der Ge-
                         Schwarzenbach                                         meinde.
                                                                               Durch einen konstruktiven Austausch konnten in der geführten Diskus-
    Mitteilungen des Ortsvorstehers                                            sion überzeugende Argumente für sinnvolle Ergänzungen des vorlie-
    Infos zu Veranstaltungen in 2021                                           genden Bauvorschlages erarbeitet werden. Diese wurden durch den
    In einer Dienstbesprechung haben die Ortsvorsteher beschlossen,            Bauamtsleiter mit der Zusage einer nochmaligen Prüfung wohlwollend
    dass die Martinsumzüge und die Weihnachtsmärkte in den Orten unter         zur Kenntnis genommen.
    Beachtung der 3G-Regeln stattfinden sollen. Für uns bedeutet dies,         Beschluss: Der Ortsrat wünscht die schnellstmögliche Umsetzung des
    dass wir den Martinsumzug am 12.11. durchführen. Wir beginnen um           vorgelegten Entwurfes mit der Überprüfung der Ergänzungsforderun-
    17.30 Uhr mit einer kleinen Feier in der Kirche. Nach dem Laternenum-      gen. Das Genehmigungsverfahren soll zügig in die Wege geleitet wer-
    zug mit unserer Pfarrkapelle wird das Feuer auf dem Parkplatz wie ge-      den und die vorbereitenden Arbeiten auf den Weg gebracht werden.
    habt abgebrannt. Dort werden die Brezeln auch an die Kinder verteilt.      Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die weiteren planungsrecht-
    Die sonst übliche Feier mit Verlosung im Kolpinghaus entfällt in diesem    lichen Aufträge zu vergeben.
    Jahr.                                                                      Abstimmungsergebnis: einstimmig
    Den Weihnachtsmarkt plant die Pfarrkapelle am Samstag, 4.12., auf          4) Information – Bau einer 4. Windenergieanlage WP Benkelberg
    dem Dorfplatz durchzuführen.
                                                                               Mit Datum vom 23.04.2021 wurde mitgeteilt, dass die Fa. GERES einen
    Die Seniorentage werden in diesem Jahr nicht veranstaltet.                 Antrag auf Errichtung und Betrieb einer WEA vom Typ Enercon E-82,
    Manfred Bock, Ortsvorsteher Daniel Barth, stellvertr. Ortsvorsteher        Nabenhöhe 138 m, Gesamthöhe 179,38 m, Leistung 2,3 MW, auf der
                                                                               Gemarkung Sitzerath gestellt hat.
                               Sitzerath                                       Das Genehmigungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren ohne
                                                                               Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
    Niederschrift                                                              In den zeitlich nicht kalkulierbaren Genehmigungsprozessen ist die
    Sitzung des Ortsrates Sitzerath                                            Angabe eines konkreten Baubeginns aktuell nicht möglich. Die Fa.
    Sitzungstermin: Montag, 5.7.2021; Sitzungsbeginn: 18 Uhr;                  GERES strebt die Inbetriebnahme für Juni 2022 an.
    Sitzungsende: 20:40 Uhr; Ort, Raum: im Versammlungssaal der                5) Anschaffung eines neuen Spielgerätes für den Spielplatz „Mus-
    Benkelberghalle, Im Unterdorf 28 b, 66620 Sitzerath                           wiese“
    Anwesende: Vorsitz: Scherer Lieselene; Mitglieder: Finkler Anna,           Sachverhalt: Im September 2020 wurde das Konzept zur Neu-Ausrich-
    Lang Friedrich, Müller Siegfried, Paulus Volker, Schmitt Michael,          tung der Spielplätze in der Gemeinde Nonnweiler vorgestellt. Ziel ist

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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                           Jahrgang 48 · Nummer 41 · 14.10.2021

  es dabei, die Attraktivität der gemeindeeigenen Spielplätze zu steigern.     Freiw. Feuerwehr Lbz. Kastel
  Unser zentraler Spielplatz „Muswiese“ wurde in 2011 durch den Ortsrat        Übung Sonntag, 17.10., 8 Uhr.         Björn Schorr, Löschbezirksführer
  sowie der Mitwirkung einer Elterninitiative mit viel ehrenamtlichem En-
  gagement der Eltern neu gestaltet und aufgebaut. Der Spielplatz ent-         Freiwillige Feuerwehr Nonnweiler
  spricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Die vorhandenen Spiel-         Die Löschbezirke Braunshausen und Kastel beabsichtigen, Kinder-
  geräte, überwiegend aus Holz gefertigt, kommen sukzessive in die             feuerwehren zu gründen. Die Gründungsversammlung findet am 16.10.
  Jahre. Leider musste z.B. ein Klettergerüst aus Sicherheitsgründen ab-       um 17 Uhr im Castellum in Kastel statt. Alexander Kuhn, Wehrführer
  gebaut werden. Um auch künftig einen attraktiven Spielplatz für unsere
  jungen Mitbürger anbieten zu können, möchten wir in einem Gesamt-            Jugendfeuerwehr Otzenhausen
  konzept den Spielplatz mit verschiedenen Geräten aufwerten.
                                                                               Übung am Samstag, 16.10., 15 Uhr.                     Das Betreuerteam
  Beschluss: Der Ortsrat wird mit interessierten Eltern am 12.07.2021 den
  Spielplatz besichtigen und Vorschläge für die Neugestaltung des Spiel-       Feuerwehr Primstal
  platzes ausarbeiten und an die Gemeindeverwaltung weiterleiten. Dazu
                                                                               Abschlusstermin Atemschutzlehrgang am 16.10., Übung am 17.10. um
  zählen die Anschaffung eines Klettergerüstes, einer Spiele-Landschaft,
                                                                               6.30 Uhr. Vorstandssitzung am 19.10., 19 Uhr, im Gerätehaus.
  einer Kinderschaukel und einem Sonnensegel.
                                                                                                                Thomas Gläser, Löschbezirksführer
  Abstimmungsergebnis: einstimmig
  6) Mitteilungen und Anfragen                                                 Jugendfeuerwehr Schwarzenbach
  a) Mobilfunk                                                                 Übung am Freitag, 15.10., 17.30 Uhr.
  Die Genehmigung zum Bau des Mobilfunkmastes wurde am 07. Juni                                                 Jan Frederik Christmann, Jugendwart
  2021 erteilt. Anfang Juli werden die Erdarbeiten beginnen und die Flä-
  che für den Aufbau des Mastes vorbereitet.                                   Freiw. Feuerwehr, Lbz. Schwarzenbach
  b) Spendenaktion „Ein Hund für Paul“                                         Übung am Sonntag, 17.10., 9 Uhr.
  Die Spendenaktion für Paul Weber ist erfolgreich abgeschlossen wor-
  den. Über 80 Privatpersonen haben zwischen 20-150 Euro gespendet.
  Es wurde ebenfalls von Vereinen und Gruppen gespendet. Die Eichen-
  laubschule Weiskirchen hatte es zum Anlass genommen, auch zu
  spenden. Wir haben insgesamt 6.025 € an Spenden eingesammelt.
                                                                                 vhs                    Kreisvolkshochschule –
                                                                                                        Außenstelle Nonnweiler
  Aufgrund eines Eignungstests wurde zwischenzeitlich ein passender            Auskunft und Anmeldung: Tel. 06873/7535
  Therapie-Hund gefunden, der in der Familie Weber seinen Platz ge-            Aqua-Gmnastik: 14.10., 15.15 Uhr, Hallenbad Nonnweiler, 10 x 1 Ustd.,
  funden hat. Ich bedanke mich nochmals sehr herzlich bei allen Spen-          24 Euro + Eintritt, Fr. Endres.
  derinnen und Spendern.                                                       Aqua-Jogging: 5.11., 14 Uhr, Hallenbad Nonnweiler, 10 1 Ustd., 24 Euro
                                       Lieselene Scherer, Ortsvorsteherin
                                                                               + Hallenmiete, Fr. Endres.
                                                                               Bodyforming für Frauen: 3.11., 18.30 Uhr, Turnerheim Braunshausen,
                                                                               6 x 1 Z, 19,80 Euro, Fr. Dörr.
               Polizeiinspektion
                Nordsaarland
                                                                                                         Kirchen
  Die Verkehrspolizei informiert:
  Freies Fahren an der Jugendverkehrsschule in Neunkirchen-Nahe
  „Übung macht den Meister!“ Eine Lebensweisheit, die gerade in Bezug          Pfarreiengemeinschaft Nonnweiler
  auf die Verkehrssicherheit eine nicht zu unterschätzende Bedeutung           Bierfeld – Braunshausen – Kastel – Nonnweiler – Otzenhausen –
  gewinnt. Deshalb gibt die Verkehrspolizei Kindern und Jugendlichen,          Primstal – Sitzerath – Schwarzenbach
  aber auch Senioren:innen, die Möglichkeit sich auf abgegrenzten Ver-
                                                                               Gottesdienstordnung vom 16.10. – 24.10.2021
  kehrsübungsflächen für den modernen Straßenverkehr fit zu machen.
                                                                               29. Sonntag im Jahreskreis
  Nach den Herbstferien bietet die Jugendverkehrsschule in Neunkir-
  chen-Nahe bis auf Weiteres jeweils montags und mittwochs zwischen            Samstag, 16.10.:
  13 Uhr und 14:30 Uhr ein „freies Fahren“ an. Während dieser Zeit ist         15 Uhr Kastel: Taufe des Kindes Joshua Weber
  ein Polizeibeamter vor Ort, der sowohl für die Theorie als auch die Pra-     17.30 Uhr Kastel: Messfeier zum Wilfridustag; mit Verabschiedung von
  xis am Fahrrad ansprechbar ist. Wer will darf gerne sein eigenes Fahr-       Pastor Feldmann; mitgest. vom Kirchenchor; f. + Egon Müller als Ster-
  rad mitbringen, kann aber auch auf die Fahrräder der Jugendverkehrs-         beamt; Lektor: Werner Jung; Kommunionspender: Guido Maring.
  schule nutzen. Sollten die Termine aus dienstlichen Gründen kurzfristig      17.30 Uhr Bosen: Messfeier
  nicht stattfinden können, wird dies an der Jugendverkehrsschule
                                                                               Sonntag, 17.10.:
  gemäß Aushang bekannt gegeben.
                                                                               9 Uhr Schwarzenbach: Messfeier f. + Bernhard Meyer u. verst. Angeh.;
  Ansprechpartner: Polizeioberkommissar Ralf Andler, Tel. 06852/82588
                                                                               f. + Hildegard Barth u. verst. Angeh.; f. + Marianne Quester, Elfriede Le-
                                                                               wandowsky u. Sybille Ostermann; f. die Leb. u. Verst. der Familie Kattler
    Ende des amtlichen Teiles                                                  -Schön; Lektor: Katja Bock; Kommunionspender: Monika Petto.
    Nichtamtliche Mitteilungen                                                 10.30 Uhr Neunkirchen/Nahe: Messfeier
                                                                               14.30 Uhr Nonnweiler: Taufe des Kindes Malte Janne Ihßen
                                                                               19 Uhr Nonnweiler: Messfeier mit Einführung der neuen Messdiener;
                                                                               f. die Leb. u. Verst. der Pfarreiengemeinschaft; Lektor u. Kommunion-
                                                                               spender: Jutta Adam.
                                                                               Donnerstag, 21.10.:
                   Feuerwehren                                                 18.30 Uhr Kastel: Anbetung
                                                                               Freitag, 22.10.:
                                                                               19 Uhr Sötern: Musik trifft Gebet in der ev. Kirche
  Jugendfeuerwehr Braunshausen und Kastel                                      Samstag, 23.10.: Missio-Kollekte
  Mittwoch, 13. Okt., 19 bis 20 Uhr, Treffen zu Spiel und Sport in der Turn-   14.30 Uhr Otzenhausen: Taufe der Kinder Joshua Schwarz und Roman
  halle Peterberg Braunshausen.                           Die Jugendwarte      Malaschko

                                                                                                                                                            9
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