Proximus 3 - Überblick der Neuerungen - Stand 20. August 2014 - www.bwv.de
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Proximus 3 – Überblick der Neuerungen Stand 20. August 2014 www.bwv.de © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
Proximus 3 – Inhalt
I. Zielsetzung des vorliegenden Dokuments und
Definition Proximus 3
II. Übergreifende Änderungen
III. Spartenspezifische Änderungen
IV. Änderungswünsche für Proximus 4
www.bwv.de Seite 2 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Proximus 3 – Definition
Proximus 3 sammelt alle Versicherungsbedingungen und
Tarife der Proximus Versicherung AG als Muster-
Versicherung und dient als einheitliches Bedingungswerk
für die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung für
Versicherungsfachleute, Kaufleute für Versicherungen und
Finanzen sowie Fachwirte für Versicherungen und
Finanzen.
Der nachfolgende Themenüberblick:
sammelt exemplarisch die Neuerungen Proximus 3
hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit
kann nicht als Grundlage für die Überarbeitung von
Unterrichts- oder Schulungsmaterialien verwendet
werden
stellt lediglich einen exemplarischen Auszug dar
www.bwv.de Seite 3 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Proximus 3 – Inhalt
I. Zielsetzung des vorliegenden Dokuments und
Definition Proximus 3
II. Übergreifende Änderungen
III. Spartenspezifische Änderungen
IV. Änderungswünsche für Proximus 4
www.bwv.de Seite 4 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Übergreifende Änderungen
Erstellung von Proximus 3 auf Grundlage der Musterbedingungen des Gesamtverbandes
der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
Schaffung eines Bedingungswerks für die Ausbildung unter Berücksichtigung der
aktuellen Rahmenbedingungen der Versicherungswirtschaft sowie der
Ausbildungsanforderungen für die Berufsbilder
» Geprüfter Versicherungsfachmann / Geprüfte Versicherungsfachfrau IHK (die grünen Seiten für die
Versicherungsfachleute sind entfallen)
» Kaufmann für Versicherungen und Finanzen / Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
» Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen / Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen
Erstellung von Proximus 3 unter starkem Einfluss praktischer Erfahrungen im Umgang mit
dem bisherigen Bedingungswerk Proximus 2; beteiligte Berufsgruppen sind Ausbilder,
Dozenten, Fachbereichsleiter und Lehrer an Berufsschulen und Studienleiter der
Fachwirtfortbildung
Neugestaltung der Proximus Konzernstruktur und neues Kapitel „Finanzprodukte“
Neugestaltung im Design:
» Farbliche Strukturierung im Text für einen besseren Lesefluss
» Farbliche Unterscheidung von Bedingungswerk und Tarifen
» Griffregister für eine leichtere Handhabbarkeit
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I. Zielsetzung des vorliegenden Dokuments und
Definition Proximus 3
II. Übergreifende Änderungen
III. Spartenspezifische Änderungen
IV. Änderungswünsche für Proximus 4
www.bwv.de Seite 6 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Proximus 3 – Inhalt III. Spartenspezifische Änderungen Folgende Sparten sind derzeit als Themenübersicht verfügbar: Sparte Hausrat mit Glas Sparte Wohngebäude mit Glas Sparte Leben Sparte Unfall Sparte Kranken Sparte Haftpflicht Sparte Kraftfahrt Sparte Rechtsschutz www.bwv.de Seite 7 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
Sparte Hausrat www.bwv.de Seite 8 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
Grundsätzliches Wohngebäude und
Hausrat
Die wesentlichste Änderung: „Entschlackung“ um den Teil B:
» In „Proxi 2“ finden Sie im Anschluss an den Teil A einen Teil B, der sowohl für
die Hausrat-, als auch für die Wohngebäudeversicherung im Wesentlichen eine
Abschrift des VVG darstellt
» Die wenigen wesentlichen Punkte, die juristisch aus dem VVG hinsichtlich dieser
beiden Versicherungen „aufgeschlossen“ werden müssen, konnten in den Teil A
mit eingearbeitet werden
» Somit verliert der Teil A zwar seinen Namen, weil es Teil B nicht mehr gibt, aber
Proximus 3 kann an dieser Stelle deutlich „abspecken“
www.bwv.de Seite 9 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Änderungen Hausrat
Auszug für die Paragrafen:
§1
§ 1 weitere Elementargefahren (außer Sturm, Hagel) / Überspannung: Über Klausel
versicherbar
» gemäß der GDV Version / Proximus 2
Diverse Paragrafen: Abhandenkommen ist durchgängig versichert
» Ergänzung der GDV Version
§ 6 Wertsachen einschließlich Bargeld
» Ergänzung der GDV Version
§ 6 Versicherungsort: Privat genutzte Garagen auf dem Grundstück / außerhalb, sofern im
Antrag bekannt
» Erweiterung der GDV Version
§ 9: Versicherungswert/-summe: Aufwendungsersatz wird unbegrenzt ersetzt. Keine
Berücksichtigung einer SB
» Erweiterung der GDV Version
www.bwv.de Seite 10 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Straffung der Klauseln Hausrat www.bwv.de Seite 11 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
Straffung der Klauseln Hausrat www.bwv.de Seite 12 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
Sparte Wohngebäude www.bwv.de Seite 13 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
Änderungen Wohngebäude
Auszug für die Paragrafen:
§1
§ 1 Überspannungsschäden: Nur über Klausel und entgegen Version des GDV
§ 1 weitere Elementargefahren: Gesondert versichert; analog zu Hausrat
Diverse Paragrafen: Abhandenkommen durchgängig mitversichert; Erweiterung GDV, analog
zu Hausrat
§ 5 Versicherungsort:
gesondert versicherbar sind Photovoltaik auf Dach (Analog zu Proximus 2)
gesondert versicherbar sind ohne qm-Angabe: Carports, Gartenhäuser, Hundehütten
§ 7 / § 8 Kosten / Mehrkosten: Entschädigungsgrenzen wie Proximus 2
www.bwv.de Seite 14 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Änderungen Klausel Wohngebäude
Klauseln zu den Allgemeinen Wohngebäude
Versicherungsbedingungen
___________________
Übersicht 7300 Versicherte Kosten
7100 Versicherte Gefahren und Schäden PK 7361 Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte
PK 7362 Kosten für Dekontamination von Erdreich
PK 7160 Überspannung PK 7363 Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume
PK 7161 Einschluss von Nutzwärmeschäden PK 7364 Wasserverlust
PK 7165 Fahrzeuganprall PK 7366 Graffitischäden
PK 7166 Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes
PK 7167 Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen
PK 7168 Datenrettungskosten in der Privatversicherung 7700 Entschädigung (Versicherungssumme, Unterversicherung,
Selbstbehalte, Entschädigungsgrenzen)
7200 Versicherte Sachen PK 7761 Selbstbehalt
PK 7260 Weitere Zuleitungsrohre auf dem Grundstück PK 7799 Wohnflächenmodell
PK 7261 Weitere Zuleitungsrohre außerhalb des Grundstücks
PK 7262 Weitere Ableitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück 7800 Verhaltens- und Wissenszurechnung, Vertretung
PK 7263 Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks
PK 7264 Weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstücksbestandteile PK 7862 Makler
PK 7265 Sonstig Bruchschäden an Armaturen
www.bwv.de Seite 15 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Änderungen Glasversicherung
Allgemeines:
Die Glasversicherung kann als rechtlich selbständiger Vertrag (Bündelung) zusammen mit der Hausrat-
oder (neu) Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Das Bedingungswerk AGlB 2014 ist aber
nur einmal im Anschluss an die VHB aufgeführt. (S. 015) Den Glastarif kann man sowohl im Abschnitt
Hausrat (S. 028) als auch im Abschnitt Wohngebäude (S. 062) finden.
Inhaltliche Neuerungen:
Beitragsfrei mitversichert (nun ohne besondere Vereinbarung) sind nach "§ 3 (1) b) künstlerisch
bearbeitete Glasscheiben, -platten und –spiegel. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf
den vereinbarten Betrag begrenzt.„ Es gilt ein Betrag von (neu) 500 € als vereinbart. Ein höherer
Betrag kann gegen Mehrprämie vereinbart werden (siehe Tarif).
§ 3 (1) a) Glaskeramikkochflächen sind bedingungsgemäß (ohne Beitragszuschlag) mitversichert.
§ 3 (2) f) Aquarien/Terrarien sind gesondert versicherbar (ist nun explizit im Bedingungswerk
aufgeführt und dient der Klarstellung).
§ 3 (3) e Ausschluss – "Sachen in gewerblich genutzten Räumen"
§ 4 (1) c) und d) Versicherte Kosten: Ohne besondere Vereinbarung sind z. B. Kran- und Gerüstkosten
sowie Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Schutzgittern versichert. Die Kosten sind
bis (neu) 500 € prämienfrei mitversichert. Ein höherer Betrag kann gegen Mehrprämie vereinbart
werden. (siehe Tarif).
Die §§ 6, 9 bis 18 sind in Anlehnung an die Bedingungen des GDV neu hinzugekommen.
www.bwv.de Seite 16 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Sparte Leben www.bwv.de Seite 17 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
Welche Bedingungswerke gibt es? (1)
Schicht 1:
Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG
(„Basis-Rente“)
Besondere Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung
gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG („Basis-Rente“)
Schicht 2:
Allgemeine Bedingungen für eine Rentenversicherung nach dem AltZertG („Zulagen-Rente“)
Schicht 3:
Allgemeine Bedingungen für die Risikolebensversicherung (Raucher / Nichtraucher)
Allgemeine Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung
Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung
Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung
Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung
Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Besondere Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung
Besondere Bedingungen für die Unfalltod-Zusatzversicherung
Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz
Besondere Bedingungen für die Lebensversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und
Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung
www.bwv.de Seite 18 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Welche Bedingungswerke gibt es? (2)
Tarifberechnungen
(mit jeweils 1.200 EUR Jahresbeitrag bzw. 100.000 EUR Einmalbeitrag)
» Grundsätzlich: Tarifberechnungen stellen einen Bezug zu dem zugrundeliegenden
Bedingungswerk her
» Aufgeschobene Rentenversicherung ohne Todesfallleistung (Basis-Rente)
» Aufgeschobene Rentenversicherung (Zulagen-Rente)
» Aufgeschobene Rentenversicherung mit Beitragsrückgewähr
» Sofortbeginnende Rentenversicherung mit Rentengarantiezeit gegen Einmalbeitrag
» Fondsgebundene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht
» Risikoversicherung (Raucher und Nichtraucher)
» Kapitalbildende Lebensversicherung
» Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung
Erläuterung zu den Tarifen
Glossar
www.bwv.de Seite 19 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Schnittstelle Leben zur anderen Sparten (3)
Unfall
» Anrechnung von Vorerkrankungen im Leistungsfall einheitlich mit 25 Prozent auch
bei der Unfalltod-Zusatzversicherung
Finanzen
» Hinsichtlich der Risikoklassen greift nunmehr die fondsgebundene
Rentenversicherung auf die Produkte der Proximus KAG zurück:
sicherheitsorientiert (3%) PROXIMUS Bond Invest
renditeorientiert (6%) PROXIMUS Balance Invest
chancenorientiert (9%) PROXIMUS Global Invest
www.bwv.de Seite 20 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Was ändert sich von Proximus 2 auf 3
Highlights (4)
Schicht 1
Tarif abgestellt auf das Bedingungswerk. Fondsvariante bei den Tarifen entfällt
Bedingungen für die Hinterbliebenen-Zusatzversicherung
Schicht 2
Auszug aus dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz entfällt
Information zu Altersvorsorgeverträgen entfällt
Tariftabelle abgestimmt auf das Bedingungswerk. Fondsvariante bei den Tarifen entfällt
Schicht 3
Risikolebensversicherung: Variante Raucher + Nichtraucher neu
Berufsunfähigkeit: Wiedereinführung der konkreten Verweisung in den Bedingungen,
Verbesserung bei den Pflegestufen
Kapitalbildende LV: Termfixversicherung in den Bedingungen berücksichtigt
Vorläufiger Versicherungsschutz: Klarstellung für wen der Schutz gilt.
Fondsgebunde LV: Abgestimmte Fonds mit Finanzen-Teil und Änderung der Fondsentwicklung
Dynamik: Fester Steigerungssatz kann vereinbart werden
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Bedingungstexte werden eingeführt
Generell:
Antragsvordruck komplett überarbeitet und auf die neuen gesetzlichen Anforderungen abgestellt
„Kalkulationszuschläge“ ersetzen bei einem Teil der Tarife die „Ratenzahlungszuschläge“
Anwendungsbeispiele entfallen
www.bwv.de Seite 21 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Sparte Unfall www.bwv.de Seite 22 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
Änderungen Unfall (1)
AUB Ziffern 1 – 18:
Unfallrente beinhaltet weiterhin die Verdopplung ab 90 % Invalidität
» Positionsänderung von Ziffer 2.7 auf 2.2
Krankenhaustagegeld wird auch bei ambulanten Operationen gezahlt
» Vorgabe des GDV übernommen
Altersbedingte Tarifänderung in Ziffer 6.3
» Wechsel von Tarif 30 auf Tarif 50 (Senioren)
Pauschalregelung für ärztliche Gebühren in Ziffer 9.3 je Leistungsart bis zu 100 €
Folgende Inhalte sind nicht mehr in den AUB enthalten:
» Genesungsgeld und Kurkostenbeihilfe sind entfallen:
GDV sieht es nicht mehr vor; Notwendigkeit generell strittig
» Oberschenkelhalsbruch: In BB Unfall-Assistance integriert
» Tarifmerkmale zur Invalidität: jeweils für Mehrleistung und Progression eigene
Bedingungen
» Zuwachs von Beitrag und Leistung: Neue Bedingungen zur Dynamik
www.bwv.de Seite 23 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Änderungen Unfall (2) ZB für beitragsfreie Kinder: alte Regelung „3 + 3“ wird durch die neue Regelung „6 + 6“ ersetzt Bergungs- und Rettungskosten werden auf 25.000 € reduziert www.bwv.de Seite 24 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
Änderungen Unfall (3)
BB für Unfall-Assistance:
kein beitragsfrei mitversicherter Vertragsbestandteil
» keine Ausgrenzung von Pflegebedürftigen & Geisteskranken
neue BB orientieren sich an den GDV Bedingungen (Stand 2006)
» nur abschließbar für Senioren im Tarif 50
Kombination aus GDV und Proximus 2 (Ziffern 3.1 bis 3.14)
» in neuen BB sind sämtliche Inhalte an passenden Stellen integriert
Oberschenkelfraktur
» bisherige Leistung aus AUB nun hier integriert
www.bwv.de Seite 25 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Änderungen Unfall (4)
Leistungserweiterungen und -verbesserungen
kein beitragsfrei mitversicherter Vertragsbestandteil
» Bestandteile sind in die AUB integriert worden
Verteidigung / Rettung von Menschenleben ist entfallen
» Versicherungsschutz ist gegeben und benötigt keine Klarstellung
www.bwv.de Seite 26 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Änderungen Unfall (5)
Tarifauszug
starke Reduzierung der Tarifvielfalt:
Berücksichtigung von unisex-Tarifen
» Tarife 40 (Hausfrauen) und 500 Plus-Lady sind entfallen
Orientierung an üblichen Tarifangeboten
» Tarife 20 (Studenten) und 31 (Freizeitschutz) sind ebenso entfallen
Endalter im Tarif 30: Vollendung des 67. Lebensjahres
» anschließend Wechsel in Tarif 50 (Ziffer 6.3)
Aufnahme eines Berufsgruppenverzeichnisses (Auszug)
» Nennung konkreter Berufe in Berufsgruppen A und B
Aufnahme „anfragepflichtiger Berufe“
» Bsp.: Berufstaucher, Piloten und fliegendes Personal
www.bwv.de Seite 27 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Änderungen Unfall (6)
HöchstVS und Beitragsübersicht
Anpassung der VS bei Kindern im Tarif 10
» Invalidität von bisher max. 400.000 € auf 750.000 €
» Unfallrente von bisher max. 2.000 € auf 3.000 €
Reduzierung Todesfallleistung im Tarif 30
» von bisher max. 250.000 € auf 100.000 €
generelle Reduzierung KOSOP und „Rettungskosten“
» je Tarif und Leistung max. 25.000 €
Aufnahme der Beiträge für Berufsgruppe A und B im Tarif 30
» aus Platzgründen
Erweiterung des Angebots im Bereich Tagegeld
» ab 1. Tag für Selbstständige
» ab 15. Tag für Selbstständige und Hausfrauen
» ab 43. Tag für Selbstständige, Hausfrauen sowie Arbeitnehmer
www.bwv.de Seite 28 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Änderungen Unfall (7) Antrag Aufnahme von Gesundheitsfragen Berücksichtigung eines SEPA-Mandats weiterhin stark reduzierte Schlusserklärungen www.bwv.de Seite 29 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
Änderungen Unfall (8)
Dynamik / Mehrleistung / Progression
es wurde jeweils die Bezeichnung „Besondere Bedingungen“ gewählt
inhaltlich sind die BB weitestgehend deckungsgleich mit den bisherigen
Formulierungen
lediglich die Anpassung an neue HöchstVS ist berücksichtigt worden
www.bwv.de Seite 30 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Sparte Kranken www.bwv.de Seite 31 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
Änderungen Kranken (1)
Generelle Änderungen in der Krankenversicherung
Trennung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen von den Tarifbedingungen
Kürzung/Verschlankung der Tarifbedingungen der Krankheitskosten-,
Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherung
Kürzung Standardtarif
Neu: Einführung neuer (marktüblicher) Tarife
Neu: Tabellarische Übersicht der zu ersetzenden Leistungshöhen und
Summenbegrenzungen sämtlicher Tarife
Trennung der Tarife in Krankheitskostenvoll-, Krankentagegeld- und
Ergänzungsversicherung zur besseren Übersicht und Handhabung
Aktualisierung sämtlicher Tarifbeiträge
Aktualisierter Antrag
Generelle Änderungen in der Krankenversicherung
Kein Abdruck von Kursivtexten und Umrandungen
Kein Abdruck von Gesetzestexten
www.bwv.de Seite 32 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Änderungen Kranken (2)
Neue Musterbedingungen/Tarife
Staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung
Notlagentarif
Pflege-Tagegeld
Beitragsentlastungsvereinbarung
Anwartschaft
Auslands-Krankenversicherung
Tarife der Ergänzungsversicherung
» Ambulant
» Stationär
» Zahn
www.bwv.de Seite 33 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Änderungen Kranken (3) Aufbau der Tarifbedingungen: Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung Krankentagegeldversicherung Pflegeversicherung Pflege-Tagegeld Beitragsentlastungsvereinbarung Standardtarif Basistarif Notlagentarif Anwartschaft Auslands-Krankenversicherung www.bwv.de Seite 34 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
Änderungen Kranken (4)
Aufbau der Tarifbeschreibungen / Beitragstabellen
Tarifbeschreibung für die Krankheitskosten-Vollversicherung
Ambulant (A) A0, A1, A2
Stationär (S) S1, S2, S3
Zahn (Z) Z1, Z2, Z3
Kompakttarif (KPV) Ambulant, Stationär, Zahn
Beamten-Tarife (AB/SB/ZB) 20 BA/BZ, 30 BA/BZ, 50 BA/BZ,
20 BS, 30 BS, 50 BS
Private Pflegepflichtvers. (PVN) PVN, PVB
Beitragsentlastungsvereinbarung Leistung ab Vollendung des 65.
(BEV) Lebensjahr
Basistarif (BT)
Notlagentarif (NLT)
www.bwv.de Seite 35 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Änderungen Kranken (5) Aufbau der Tarifbeschreibungen/Beitragstabellen www.bwv.de Seite 36 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
Änderungen Kranken (6)
Aufbau der Tarifbeschreibungen/Beitragstabellen
Tarifbeschreibung für die Kranken-Ergänzungsversicherung
Ambulant (AEV) Heilbehandlung, Heilpraktiker, Sehhilfen
Stationär (SEV) Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung
Zahn (ZEV) Zahnbehandlung, Zahnersatz, prof. Zahnreinigung,
Kieferorthopädie
Krankenhaus-Tagegeld (KHT) Leistung pro Tag der stationären Behandlung
Gesetzlich geförderte ergänzende Pflegestufe 0: 10 %
Pflegeversicherung (GEPV) Pflegestufe I: 20 %
Pflegestufe II: 30 %
Pflegestufe III: 100 %
Pflegeergänzungs-Tagegeld (PET) Pflegestufe 0: 40 %
Pflegestufe I: 40 %
Pflegestufe II: 60 %
Pflegestufe I: 80 %
Anwartschaftsvereinbarungen (AWV) Große und kleine Anwartschaft
Auslandskrankenversicherung (AAV) Aufenthalt bis 2 Monate
Aufenthalt ab 3. Monat bis ein Jahr
www.bwv.de Seite 37 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Sparte Haftpflicht www.bwv.de Seite 38 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
Änderungen / Hinweise Haftpflicht (1)
Einheitliches Bedingungswerk für Haftpflicht. Keine Unterscheidung mehr
zwischen AHB und Besondere Bedingungen.
Teil A | Abschnitte 1: Mitversicherung
Mitversicherung von Kindern für eine zweite Ausbildung (innerhalb von 12
Monaten im Anschluss an die erste Ausbildung)
Wartezeiten zwischen Schule und Ausbildung/Studium bis 12 Monate versichert
Mitversicherter Lebensgefährte muss beantragt werden und unter der Anschrift
des VN gemeldet sein
Im gemeinsamen Haushalt lebende Angehörige sind versichert, sofern eine
Pflegebedürftigkeit von mindestens der Pflegestufe 1 festgestellt wurde
Teil A | Abschnitte 1: Begrenzung von Leistungen
Versicherungssumme beträgt je nach je gewähltem Tarif für Personen, Sach- und
Vermögensschäden EUR 5.000.000 bzw. EUR 10.000.000.
www.bwv.de Seite 39 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Änderungen / Hinweise Haftpflicht (2)
Teil A | Abschnitt 1: 6.1 Haushalt und Familie
Leistung bei Schäden durch deliktunfähige Kinder jetzt bis EUR 15.000, max. EUR 30.000
Leistung bei Gefälligkeitshandlungen jetzt bis EUR 15.000, max. EUR 30.000
Beaufsichtigung von bis zu fünf zur Betreuung übernommenen minderjährigen Kindern im
eigenen Haushalt oder im Haushalt der betreuten Kinder (Tagesmutter)
Teil A | Abschnitt 1: 6.2 Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligenarbeit, fachpraktischer
Unterricht und Praktika
Ehrenamtliche Tätigkeit etc. wurde jetzt klar geregelt
Mitversicherung von Beschädigung von Ausbildungsgegenständen bis EUR 2.500, max.
EUR 5.000; Selbstbeteiligung EUR 100
Teil A | Abschnitt 1: 6.3 Haus- und Grundbesitz
Versichert sind auch Inhaber von im Inland gelegenen Zweifamilienhäusern, sofern diese
selbst bewohnt und ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden.
Mitversichert ist jetzt auch die Vermietung einer Wohnung im Zweifamilienhaus
Versichert ist die Bauherrenhaftpflicht jetzt bis zu einer Bausumme von EUR 100.000
www.bwv.de Seite 40 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Änderungen Haftpflicht (3)
Teil A | Abschnitte 1: 6.5.3 Gemietete, geliehene, geleaste, gepachtete, unentgeltlich
überlassene bewegliche Sachen
Mitversichert sind Beschädigungen oder Zerstörung von gemieteten (außerhalb der
Reiseunterkunft), geliehenen … Sachen
Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall EUR 2.500 und 5.000 innerhalb eines
Versicherungsjahres
Hierbei gilt eine Selbstbeteiligung von EUR 100 je Schadenfall
Teil A | Abschnitte 1: 6.6 Schlüsselverlust - privat und beruflich
Mitversichert ist das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, auch elektronischen
Zugangsberechtigungskarten und elektronischen Türöffnern
Versicherungsschutz umfasst auch die Kosten für die Auswechslung von Schlössern und
vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss)
Ausschluss von Schlüsseln im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit, Tresor-, Schließfach-
und Möbelschlüssel, Folgeschäden (Einbruch)
Höchstersatzleistung beträgt pro Versicherungsfall EUR 15.000 begrenzt auf EUR 30.000
für alle Fälle
Teil A | Abschnitte 1: 6.7 Sportausübung
Jetzt auch mit Pedelecs bis 25 (km/h)
Privates Training und Wettkampfteilnahme bei Radrennen, sofern keine Startberechtigung
erforderlich ist
www.bwv.de Seite 41 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Änderungen Haftpflicht (4)
Teil A | Abschnitte 1: 6.7 Tiere
Flurschäden anlässlich der Weidehaltung (einschließlich dem Auf- und Abtrieb), auch privat gehaltenes
Kleinvieh (z.B. Schweine, Schafe, Ziegen). Diese gelten ebenfalls als zahme Haustiere.
Teil A | Abschnitte 1: 6.10 Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern
Be- und Entladeschäden, außer am Ladegut und selbstgenutzten Kfz, bis max. EUR 500 je Versicherungsfall
Teil A | Abschnitte 1: 6.13 Gebrauch von Kitesportgeräten, Strandseglern und Eisseglern,
mitversichert Kite- bzw. Segelfläche maximal 15 m², bei Kitesportgeräten die Seillänge max. 30 m
Teil A | Abschnitte 1: 6.15 Schäden im Ausland
eintretende Versicherungsfälle bei einem zeitlich unbegrenzten Aufenthalt innerhalb der EU (auch
außereuropäische EU-Gebiete), z.B. in der Schweiz, in Norwegen, … vorübergehende Aufenthalte bis zu zwei
Jahren in allen anderen Staaten
auch die vorübergehende Nutzung oder Anmietung von im Ausland gelegener selbstbewohnter Wohnungen
und Häuser bis zu zwei Jahren
Teil A | Abschnitte 1: 6.18 Ansprüche aus Diskriminierung, Benachteiligung, Ungleichbehandlungen
Versicherungsschutz als Dienstherr einer in seinem Privathaushalt tätigen Person
als Vermieter, z.B. Einliegerwohnung oder von Garagen
Teil A | Abschnitte 1: 9. Vorsorgeversicherung
Vorsorge bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme
keine Vorsorge für betriebliche und berufliche Risiken
Teil A | Abschnitte 1: 11. Forderungsausfallrisiko
Forderungsausfalldeckung ist in der PHV jetzt mitversichert
www.bwv.de Seite 42 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Sparte Kraftfahrt www.bwv.de Seite 43 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
Änderungen Kraftfahrt (1)
Grundsätze
Orientierung an GDV-Bedingungen, nicht an den alten Proximus-Bedingungen
Maßvolle Ergänzung um ausbildungsrelevante Regelungen, die der GDV noch
nicht berücksichtigt hat
Gestaltung des Tarifteils unter didaktischen Gesichtspunkten. Vorrangig ist die
Beispielhaftigkeit und nicht die Vollständigkeit, z.B. wird auf die meisten
besonderen Fahrzeugtypen verzichtet.
Anpassung des Antragsformulars an Bedingungen und Tarif
www.bwv.de Seite 44 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Änderungen Kraftfahrt (2)
Teil A.1 | Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Umweltschadenversicherung für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem
Umweltschadengesetz wurde neu in das Bedingungswerk aufgenommen. Sie ist zwar in
A.4 geregelt, jedoch fester Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Aufnahme berechtigte Begleitpersonen bei begleitendenden Fahren
Ansonsten nur marginale Änderungen
Teil A.2 | Kaskoversicherung
explizite Aufführung mitversicherter Teile innerhalb der Bedingungen
Verzicht auf die ohnehin veraltete Teileliste
Erweiterung der Leistungen bei Sturm etc. um Lawinen, Muren, Erdrutsch, Erdfall
Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichert (nicht nur Haarwild)
Bruchschäden an der Verglasung incl. Leuchtmittel und Reinigung; Verzicht auf SB bei
Reparatur der Scheibe (ohne Austausch)
„Tierbiss“ statt Marderbiss versichert und mit Folgeschäden
Erweiterung der Neupreiserstattung auf 12 Monate
Verzicht auf Abzug „neu für alt“
Verzicht auf KaskoPlus und GAP-Deckung
www.bwv.de Seite 45 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Änderungen Kraftfahrt (3)
Teil A.3 | Autoschutzbrief
Schutzbriefversicherung jetzt selbstständiger Vertrag, nicht mehr an Haftpflicht
gekoppelt
Mitversicherung Falschbetankung bzw. Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel
Entfall kleinerer Deckungskonzepte wie
Krankenbesuch
Haustiere
Reiserückrufservice
…
Teilweise Änderung der Erstattungsbeträge
grobe Fahrlässigkeit nun Ausschluss
Aufnahme der Schäden durch Erkrankungen
Neuer Teil A.4 | Kfz-Umweltschadenversicherung
Entfall der Kfz-Unfallversicherung und der FahrerPlus-Versicherung
Versicherung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem
Umweltschadengesetz
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Teil B | Beginn des Vertrages und vorläufiger V-Schutz
Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz mit Zahlung der Erstprämie
(nicht mit Zugang des Versicherungsscheins)
Teil C | Prämienzahlung
Neustrukturierung dieses Abschnitts
Entfall der bisherigen Regelungen zur Zahlungsweise in C.1; jetzt in C.4 Verweis auf § 12 VVG
zur Versicherungsperiode
Prämienfälligkeit jetzt vereinheitlicht auf „unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen“, d.h.
Berücksichtigung der Widerrufsfrist
Keine Sonderregelungen mehr für unterjährige Versicherungsverträge, d.h. der bisherige C.2
entfällt. Verzicht auf Abrechnung nach Kurztarif.
Teil D | Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs
Alle Versicherungsarten: Obliegenheit „vollständiges Führen eines Wechselkennzeichens“
Kaskoversicherung: Obliegenheit „Anwesenheit der Begleitung beim begleitenden Fahren“
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Teil E | Pflichten im Schadenfall
Selbstregulierung von Kleinschäden bis 500 € nur noch in der Kfz-
Haftpflichtversicherung
Neu: zusätzliche Obliegenheiten in der Kfz-Umweltschadenversicherung
Teil F | Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen
unverändert
Teil G | Laufzeit und Kündigung, Veräußerung des Fahrzeugs, Wagniswegfall
Recht des VN bei Prämienerhöhung Vertragsumstellung auf Neugeschäftskonditionen
ist entfallen
Haftpflicht- und Schutzbriefversicherung sind einzeln kündbar
Kündigung in Textform möglich
Beitragsabrechnung nur noch pro rata temporis
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Teil H | Außerbetriebsetzung Saisonkennzeichen, Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Absatz H.1.6 entfällt, nur marginale Änderungen
Teil I | Schadenfreiheitsrabatt-System
Diverse Änderungen, Kürzungen und Umstrukturierungen
Keine Sondereinstufung in SF-Klassen 1 und 3 mehr
Überflüssiger „Rabattretter“ nach I.3.5 entfällt.
Neu aufgenommene Regelungen zu einem Rabattschutz, der gegen Beitragszuschlag versichert
werden kann.
Teil J | Individuelle Tarifmerkmale
Da in GDV-Bedingungen nicht enthalten, daher eigene Regelungen
Im Vergleich zu Proximus 2 etliche Streichungen
Wegen des exemplarischen Charakters des Tarifs wurden alle individuellen Tarifmerkmale
gestrichen, die lt. Proximus-Tarif nicht beitragswirksam sind, z.B. Nutzeralter, Branche.
Für Ein-/Zweifamilienhausrabatt ist eine bestehende Wohngebäudeversicherung keine
Voraussetzung mehr.
Keine Regelungen mehr für Fahrzeugarten, die im Tarif nicht enthalten sind.
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Teile K und L | Prämienänderungen
nur wenige Änderungen
Teil M | Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände
Hinweis auf Ombudsmann mit Anschrift
Hinweis auf BAFin mit Anschrift
Teil N | Bedingungsänderung
keine Änderung
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Tabellenteil
Anhang 1: SFR-System aktualisiert (bis SF 35), Beschränkung auf Pkw, Zweiräder und
Campingfahrzeuge
Anhang 2: Typklassentabellen unverändert
Anhang 3: Regionalklassentabellen unverändert
Anhang 4: Art und Verwendung von Fahrzeugen entfernt
Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile: entfernt (s.o.)
Fahrzeugschein bis zum Jahr 2005: entfernt
Fahrzeugschein ab dem Jahr 2005: neues Muster
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Tarif zur Kraftfahrtversicherung: aktualisiert, u.a.
multiplikative Rabatte
Zuschlag für Rabattschutz ergänzt
Vorauszahlungsnachlässe statt Ratenzahlungszuschlägen
Autoschutzbrief 12,30 € „exklusiv“
TK: Ergänzung von Regionalklassen R6 und R8
Krafträder und Wohnmobile korrigiert
Regionalklassenverzeichnis: Beschränkung auf einen Auszug
Typklassenverzeichnis: Verwendung eines Nachtrags zum Verzeichnis, neue
Fahrzeugtypen des Jahres 2013 beinhaltend
Antrag: vollständig überarbeitet und an die aktuelle Gesetzeslage, die Bedingungen
und den Tarif angepasst.
www.bwv.de Seite 52 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Sparte Rechtsschutz www.bwv.de Seite 53 | © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
Änderungen Rechtsschutz (1)
Aufbau
Da der inhaltliche Aufbau an die Musterbedingungen des GDV angeglichen worden ist
(aus Paragrafen sind beispielsweise die Ziffern 1-9 geworden), sind die Inhalte
weitestgehend gleich geblieben, jedoch nun teilweise an anderer Stelle zu finden.
Vom GDV wurde auch das Bausteinprinzip zu den Versicherungsprodukten übernommen.
Die früheren Paketlösungen (wie z.B. Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS) sind hierdurch
hinfällig geworden. Der Kunde kann nun die einzelnen Bausteine nach individuellem
Bedarf kombinieren. Der Versicherungsschutz der einzelnen Bausteine bleibt immer
gleich, egal ob sie einzeln oder in Kombination abgeschlossen werden.
Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft |
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Bausteine
In den Bedingungen gibt es jetzt Zuordnungen, die durch „Abkürzungen“ rechts neben
dem Text kenntlich gemacht worden sind. Sie beziehen sich auf die verschiedenen
Bausteine und machen somit kenntlich, welche Textpassagen für den einzelnen Kunden
relevant sind (erklärend werden Beispiele in Klammern aufgeführt):
Vertragsform Zuordnung
Allgemein A
Beruf (Berufs-Rechtsschutz) B
Privat (Privat-Rechtsschutz) P
Verkehr (Verkehrs-Rechtsschutz) Vk
Fahrzeug (Fahrzeug-Rechtsschutz) F
Fahrer (Fahrer-Rechtsschutz) D
Wohnen (Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz W
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Änderungen Rechtsschutz (4)
Versicherungssummen
Die Versicherungssummen sind nun nicht mehr ausschließlich im Tarif, sondern auch in
den ARB (Ziffer 2.3) zu finden.
ARB 2008 ARB 2012
Versicherungssumme 200.000 € bzw. 250.000 € 1.000.000 €
Strafkaution 60.000 € 200.000 €
VSu außerhalb Geltungsbereich 100.000 € 100.000 €
Internetverträge 100.000 € 100.000 €
Stichentscheidverfahren
Die ARB 2012 sehen nur noch die Möglichkeit des Stichentscheidverfahrens vor (Ziffer 3.4)
Anmerkungen zum Prämientarif:
Ausgewiesen werden Jahres-Netto-Prämien inkl. 5 % Ratenzahlungsnachlass
Selbstbeteiligungsvarianten der ARB 2012: ohne SB, 150 € SB und 250 € SB
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Anhang:
Schnelleinstieg Kapitel
Mediation 2.3.1.1
Wartezeiten 3.1.1
Stichentscheid 3.4
RS-Fall-Definition 2.4
Geltungsbereich 5.1
Versicherungssumme 2.3
Leistungsarten 2.2
Nachhaftung 3.1.3
Verjährung 8.1
Freie Anwaltswahl 4.1.3
Baurisiko 3.2.2
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