Proximus 3 - Überblick der Neuerungen - Stand 20. August 2014 - www.bwv.de

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Proximus 3 - Überblick der Neuerungen - Stand 20. August 2014 - www.bwv.de
Proximus 3 – Überblick der
Neuerungen
Stand 20. August 2014

www.bwv.de   © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
Proximus 3 – Inhalt

I.    Zielsetzung des vorliegenden Dokuments und
      Definition Proximus 3

II. Übergreifende Änderungen

III. Spartenspezifische Änderungen

IV. Änderungswünsche für Proximus 4

     www.bwv.de   Seite 2   |   © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
Proximus 3 – Definition
Proximus 3 sammelt alle Versicherungsbedingungen und
Tarife der Proximus Versicherung AG als Muster-
Versicherung und dient als einheitliches Bedingungswerk
für die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung für
Versicherungsfachleute, Kaufleute für Versicherungen und
Finanzen sowie Fachwirte für Versicherungen und
Finanzen.
Der nachfolgende Themenüberblick:
   sammelt exemplarisch die Neuerungen Proximus 3
   hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit
   kann nicht als Grundlage für die Überarbeitung von
    Unterrichts- oder Schulungsmaterialien verwendet
    werden
   stellt lediglich einen exemplarischen Auszug dar

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Proximus 3 – Inhalt

I.    Zielsetzung des vorliegenden Dokuments und
      Definition Proximus 3

II. Übergreifende Änderungen

III. Spartenspezifische Änderungen

IV. Änderungswünsche für Proximus 4

     www.bwv.de   Seite 4   |   © Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
Übergreifende Änderungen
 Erstellung von Proximus 3 auf Grundlage der Musterbedingungen des Gesamtverbandes
  der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
 Schaffung eines Bedingungswerks für die Ausbildung unter Berücksichtigung der
  aktuellen Rahmenbedingungen der Versicherungswirtschaft sowie der
  Ausbildungsanforderungen für die Berufsbilder
      »   Geprüfter Versicherungsfachmann / Geprüfte Versicherungsfachfrau IHK (die grünen Seiten für die
          Versicherungsfachleute sind entfallen)
      »   Kaufmann für Versicherungen und Finanzen / Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
      »   Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen / Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen
 Erstellung von Proximus 3 unter starkem Einfluss praktischer Erfahrungen im Umgang mit
  dem bisherigen Bedingungswerk Proximus 2; beteiligte Berufsgruppen sind Ausbilder,
  Dozenten, Fachbereichsleiter und Lehrer an Berufsschulen und Studienleiter der
  Fachwirtfortbildung
 Neugestaltung der Proximus Konzernstruktur und neues Kapitel „Finanzprodukte“
 Neugestaltung im Design:
      »   Farbliche Strukturierung im Text für einen besseren Lesefluss
      »   Farbliche Unterscheidung von Bedingungswerk und Tarifen
      »   Griffregister für eine leichtere Handhabbarkeit

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Proximus 3 – Inhalt

I.    Zielsetzung des vorliegenden Dokuments und
      Definition Proximus 3

II. Übergreifende Änderungen

III. Spartenspezifische Änderungen

IV. Änderungswünsche für Proximus 4

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Proximus 3 – Inhalt

III. Spartenspezifische Änderungen

Folgende Sparten sind derzeit als Themenübersicht
verfügbar:
    Sparte Hausrat mit Glas
    Sparte Wohngebäude mit Glas
    Sparte Leben
    Sparte Unfall
    Sparte Kranken
    Sparte Haftpflicht
    Sparte Kraftfahrt
    Sparte Rechtsschutz

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Sparte Hausrat

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Grundsätzliches Wohngebäude und
Hausrat
  Die wesentlichste Änderung: „Entschlackung“ um den Teil B:
    » In „Proxi 2“ finden Sie im Anschluss an den Teil A einen Teil B, der sowohl für
      die Hausrat-, als auch für die Wohngebäudeversicherung im Wesentlichen eine
      Abschrift des VVG darstellt
    » Die wenigen wesentlichen Punkte, die juristisch aus dem VVG hinsichtlich dieser
      beiden Versicherungen „aufgeschlossen“ werden müssen, konnten in den Teil A
      mit eingearbeitet werden
    » Somit verliert der Teil A zwar seinen Namen, weil es Teil B nicht mehr gibt, aber
      Proximus 3 kann an dieser Stelle deutlich „abspecken“

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Änderungen Hausrat
Auszug für die Paragrafen:
§1
 § 1 weitere Elementargefahren (außer Sturm, Hagel) / Überspannung: Über Klausel
  versicherbar
      » gemäß der GDV Version / Proximus 2
 Diverse Paragrafen: Abhandenkommen ist durchgängig versichert
      » Ergänzung der GDV Version
 § 6 Wertsachen einschließlich Bargeld
      » Ergänzung der GDV Version
 § 6 Versicherungsort: Privat genutzte Garagen auf dem Grundstück / außerhalb, sofern im
  Antrag bekannt
      » Erweiterung der GDV Version
 § 9: Versicherungswert/-summe: Aufwendungsersatz wird unbegrenzt ersetzt. Keine
  Berücksichtigung einer SB
      » Erweiterung der GDV Version

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Straffung der Klauseln Hausrat

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Straffung der Klauseln Hausrat

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Sparte Wohngebäude

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Änderungen Wohngebäude
 Auszug für die Paragrafen:
 §1

  § 1 Überspannungsschäden: Nur über Klausel und entgegen Version des GDV
  § 1 weitere Elementargefahren: Gesondert versichert; analog zu Hausrat
  Diverse Paragrafen: Abhandenkommen durchgängig mitversichert; Erweiterung GDV, analog
   zu Hausrat
  § 5 Versicherungsort:
      gesondert versicherbar sind Photovoltaik auf Dach (Analog zu Proximus 2)
      gesondert versicherbar sind ohne qm-Angabe: Carports, Gartenhäuser, Hundehütten
  § 7 / § 8 Kosten / Mehrkosten: Entschädigungsgrenzen wie Proximus 2

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Änderungen Klausel Wohngebäude

Klauseln zu den Allgemeinen Wohngebäude
Versicherungsbedingungen

___________________

Übersicht                                                                                      7300 Versicherte Kosten

7100 Versicherte Gefahren und Schäden                                                          PK 7361 Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte
                                                                                               PK 7362 Kosten für Dekontamination von Erdreich
PK 7160 Überspannung                                                                           PK 7363 Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume
PK 7161 Einschluss von Nutzwärmeschäden                                                        PK 7364 Wasserverlust
PK 7165 Fahrzeuganprall                                                                        PK 7366 Graffitischäden
PK 7166 Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes
PK 7167 Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen
PK 7168 Datenrettungskosten in der Privatversicherung                                          7700 Entschädigung (Versicherungssumme, Unterversicherung,
                                                                                               Selbstbehalte, Entschädigungsgrenzen)

7200 Versicherte Sachen                                                                        PK 7761 Selbstbehalt

PK 7260 Weitere Zuleitungsrohre auf dem Grundstück                                             PK 7799 Wohnflächenmodell
PK 7261 Weitere Zuleitungsrohre außerhalb des Grundstücks
PK 7262 Weitere Ableitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück                                7800 Verhaltens- und Wissenszurechnung, Vertretung
PK 7263 Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks
PK 7264 Weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstücksbestandteile                                PK 7862 Makler
PK 7265 Sonstig Bruchschäden an Armaturen

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Änderungen Glasversicherung
 Allgemeines:
 Die Glasversicherung kann als rechtlich selbständiger Vertrag (Bündelung) zusammen mit der Hausrat-
 oder (neu) Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Das Bedingungswerk AGlB 2014 ist aber
 nur einmal im Anschluss an die VHB aufgeführt. (S. 015) Den Glastarif kann man sowohl im Abschnitt
 Hausrat (S. 028) als auch im Abschnitt Wohngebäude (S. 062) finden.

 Inhaltliche Neuerungen:
  Beitragsfrei mitversichert (nun ohne besondere Vereinbarung) sind nach "§ 3 (1) b) künstlerisch
    bearbeitete Glasscheiben, -platten und –spiegel. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf
    den vereinbarten Betrag begrenzt.„ Es gilt ein Betrag von (neu) 500 € als vereinbart. Ein höherer
    Betrag kann gegen Mehrprämie vereinbart werden (siehe Tarif).
  § 3 (1) a) Glaskeramikkochflächen sind bedingungsgemäß (ohne Beitragszuschlag) mitversichert.
  § 3 (2) f) Aquarien/Terrarien sind gesondert versicherbar (ist nun explizit im Bedingungswerk
   aufgeführt und dient der Klarstellung).
  § 3 (3) e Ausschluss – "Sachen in gewerblich genutzten Räumen"
  § 4 (1) c) und d) Versicherte Kosten: Ohne besondere Vereinbarung sind z. B. Kran- und Gerüstkosten
   sowie Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Schutzgittern versichert. Die Kosten sind
   bis (neu) 500 € prämienfrei mitversichert. Ein höherer Betrag kann gegen Mehrprämie vereinbart
   werden. (siehe Tarif).
  Die §§ 6, 9 bis 18 sind in Anlehnung an die Bedingungen des GDV neu hinzugekommen.

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Sparte Leben

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Welche Bedingungswerke gibt es? (1)
 Schicht 1:
     Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG
     („Basis-Rente“)
    Besondere Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung
     gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG („Basis-Rente“)

 Schicht 2:
    Allgemeine Bedingungen für eine Rentenversicherung nach dem AltZertG („Zulagen-Rente“)

 Schicht 3:
    Allgemeine Bedingungen für die Risikolebensversicherung (Raucher / Nichtraucher)
    Allgemeine Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung
    Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung
    Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung
    Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung
    Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung
    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
    Besondere Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung
    Besondere Bedingungen für die Unfalltod-Zusatzversicherung
    Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz
    Besondere Bedingungen für die Lebensversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und
     Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung

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Welche Bedingungswerke gibt es? (2)
  Tarifberechnungen
     (mit jeweils 1.200 EUR Jahresbeitrag bzw. 100.000 EUR Einmalbeitrag)

        » Grundsätzlich: Tarifberechnungen stellen einen Bezug zu dem zugrundeliegenden
          Bedingungswerk her
        » Aufgeschobene Rentenversicherung ohne Todesfallleistung (Basis-Rente)
        » Aufgeschobene Rentenversicherung (Zulagen-Rente)
        » Aufgeschobene Rentenversicherung mit Beitragsrückgewähr
        » Sofortbeginnende Rentenversicherung mit Rentengarantiezeit gegen Einmalbeitrag
            » Fondsgebundene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht
            » Risikoversicherung (Raucher und Nichtraucher)
            » Kapitalbildende Lebensversicherung
            » Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung

     Erläuterung zu den Tarifen

     Glossar

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Schnittstelle Leben zur anderen Sparten (3)
   Unfall
       »     Anrechnung von Vorerkrankungen im Leistungsfall einheitlich mit 25 Prozent auch
             bei der Unfalltod-Zusatzversicherung

   Finanzen
       »     Hinsichtlich der Risikoklassen greift nunmehr die fondsgebundene
             Rentenversicherung auf die Produkte der Proximus KAG zurück:

       sicherheitsorientiert (3%)                                PROXIMUS Bond Invest
       renditeorientiert (6%)                                    PROXIMUS Balance Invest
       chancenorientiert (9%)                                    PROXIMUS Global Invest

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Was ändert sich von Proximus 2 auf 3
Highlights (4)
 Schicht 1
    Tarif abgestellt auf das Bedingungswerk. Fondsvariante bei den Tarifen entfällt
    Bedingungen für die Hinterbliebenen-Zusatzversicherung
 Schicht 2
    Auszug aus dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz entfällt
    Information zu Altersvorsorgeverträgen entfällt
    Tariftabelle abgestimmt auf das Bedingungswerk. Fondsvariante bei den Tarifen entfällt
 Schicht 3
    Risikolebensversicherung: Variante Raucher + Nichtraucher neu
    Berufsunfähigkeit: Wiedereinführung der konkreten Verweisung in den Bedingungen,
     Verbesserung bei den Pflegestufen
    Kapitalbildende LV: Termfixversicherung in den Bedingungen berücksichtigt
    Vorläufiger Versicherungsschutz: Klarstellung für wen der Schutz gilt.
    Fondsgebunde LV: Abgestimmte Fonds mit Finanzen-Teil und Änderung der Fondsentwicklung
    Dynamik: Fester Steigerungssatz kann vereinbart werden
    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Bedingungstexte werden eingeführt
 Generell:
    Antragsvordruck komplett überarbeitet und auf die neuen gesetzlichen Anforderungen abgestellt
    „Kalkulationszuschläge“ ersetzen bei einem Teil der Tarife die „Ratenzahlungszuschläge“
     Anwendungsbeispiele entfallen

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Sparte Unfall

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Änderungen Unfall (1)
 AUB Ziffern 1 – 18:
  Unfallrente beinhaltet weiterhin die Verdopplung ab 90 % Invalidität
      » Positionsänderung von Ziffer 2.7 auf 2.2
    Krankenhaustagegeld wird auch bei ambulanten Operationen gezahlt
      »      Vorgabe des GDV übernommen
    Altersbedingte Tarifänderung in Ziffer 6.3
      »      Wechsel von Tarif 30 auf Tarif 50 (Senioren)
  Pauschalregelung für ärztliche Gebühren in Ziffer 9.3 je Leistungsart bis zu 100 €
  Folgende Inhalte sind nicht mehr in den AUB enthalten:
      » Genesungsgeld und Kurkostenbeihilfe sind entfallen:
        GDV sieht es nicht mehr vor; Notwendigkeit generell strittig
      » Oberschenkelhalsbruch: In BB Unfall-Assistance integriert
      » Tarifmerkmale zur Invalidität: jeweils für Mehrleistung und Progression eigene
        Bedingungen
      » Zuwachs von Beitrag und Leistung: Neue Bedingungen zur Dynamik

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Änderungen Unfall (2)
 ZB für beitragsfreie Kinder:

  alte Regelung „3 + 3“ wird durch die neue Regelung „6 + 6“ ersetzt
  Bergungs- und Rettungskosten werden auf 25.000 € reduziert

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Änderungen Unfall (3)
 BB für Unfall-Assistance:

    kein beitragsfrei mitversicherter Vertragsbestandteil
      » keine Ausgrenzung von Pflegebedürftigen & Geisteskranken
    neue BB orientieren sich an den GDV Bedingungen (Stand 2006)
      »      nur abschließbar für Senioren im Tarif 50
    Kombination aus GDV und Proximus 2 (Ziffern 3.1 bis 3.14)
      »      in neuen BB sind sämtliche Inhalte an passenden Stellen integriert
    Oberschenkelfraktur
      »      bisherige Leistung aus AUB nun hier integriert

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Änderungen Unfall (4)
 Leistungserweiterungen und -verbesserungen

     kein beitragsfrei mitversicherter Vertragsbestandteil
        » Bestandteile sind in die AUB integriert worden

     Verteidigung / Rettung von Menschenleben ist entfallen
        » Versicherungsschutz ist gegeben und benötigt keine Klarstellung

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Änderungen Unfall (5)
  Tarifauszug

   starke Reduzierung der Tarifvielfalt:
       Berücksichtigung von unisex-Tarifen
       » Tarife 40 (Hausfrauen) und 500 Plus-Lady sind entfallen
       Orientierung an üblichen Tarifangeboten
       »     Tarife 20 (Studenten) und 31 (Freizeitschutz) sind ebenso entfallen
     Endalter im Tarif 30: Vollendung des 67. Lebensjahres
       » anschließend Wechsel in Tarif 50 (Ziffer 6.3)
     Aufnahme eines Berufsgruppenverzeichnisses (Auszug)
       » Nennung konkreter Berufe in Berufsgruppen A und B
     Aufnahme „anfragepflichtiger Berufe“
       » Bsp.: Berufstaucher, Piloten und fliegendes Personal

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Änderungen Unfall (6)
 HöchstVS und Beitragsübersicht

    Anpassung der VS bei Kindern im Tarif 10
      » Invalidität von bisher max. 400.000 € auf 750.000 €
      » Unfallrente von bisher max. 2.000 € auf 3.000 €
    Reduzierung Todesfallleistung im Tarif 30
      »      von bisher max. 250.000 € auf 100.000 €
    generelle Reduzierung KOSOP und „Rettungskosten“
      » je Tarif und Leistung max. 25.000 €
  Aufnahme der Beiträge für Berufsgruppe A und B im Tarif 30
      » aus Platzgründen
    Erweiterung des Angebots im Bereich Tagegeld
      » ab 1. Tag für Selbstständige
      » ab 15. Tag für Selbstständige und Hausfrauen
      » ab 43. Tag für Selbstständige, Hausfrauen sowie Arbeitnehmer

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Änderungen Unfall (7)
 Antrag

     Aufnahme von Gesundheitsfragen

     Berücksichtigung eines SEPA-Mandats
     weiterhin stark reduzierte Schlusserklärungen

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Änderungen Unfall (8)
 Dynamik / Mehrleistung / Progression

    es wurde jeweils die Bezeichnung „Besondere Bedingungen“ gewählt
    inhaltlich sind die BB weitestgehend deckungsgleich mit den bisherigen
     Formulierungen
    lediglich die Anpassung an neue HöchstVS ist berücksichtigt worden

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Sparte Kranken

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Änderungen Kranken (1)
 Generelle Änderungen in der Krankenversicherung
    Trennung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen von den Tarifbedingungen
    Kürzung/Verschlankung der Tarifbedingungen der Krankheitskosten-,
     Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherung
    Kürzung Standardtarif
    Neu: Einführung neuer (marktüblicher) Tarife
    Neu: Tabellarische Übersicht der zu ersetzenden Leistungshöhen und
     Summenbegrenzungen sämtlicher Tarife
    Trennung der Tarife in Krankheitskostenvoll-, Krankentagegeld- und
     Ergänzungsversicherung zur besseren Übersicht und Handhabung
    Aktualisierung sämtlicher Tarifbeiträge
    Aktualisierter Antrag

 Generelle Änderungen in der Krankenversicherung
  Kein Abdruck von Kursivtexten und Umrandungen
  Kein Abdruck von Gesetzestexten

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Änderungen Kranken (2)
  Neue Musterbedingungen/Tarife

     Staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung
     Notlagentarif
     Pflege-Tagegeld
     Beitragsentlastungsvereinbarung
     Anwartschaft
     Auslands-Krankenversicherung
     Tarife der Ergänzungsversicherung
       » Ambulant
       » Stationär
       » Zahn

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Änderungen Kranken (3)
 Aufbau der Tarifbedingungen:

    Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung
    Krankentagegeldversicherung
    Pflegeversicherung
    Pflege-Tagegeld
    Beitragsentlastungsvereinbarung
    Standardtarif
    Basistarif
    Notlagentarif
    Anwartschaft
    Auslands-Krankenversicherung

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Änderungen Kranken (4)
 Aufbau der Tarifbeschreibungen / Beitragstabellen

 Tarifbeschreibung für die Krankheitskosten-Vollversicherung
 Ambulant (A)                                                  A0, A1, A2
 Stationär (S)                                                 S1, S2, S3
 Zahn (Z)                                                      Z1, Z2, Z3
 Kompakttarif (KPV)                                            Ambulant, Stationär, Zahn
 Beamten-Tarife (AB/SB/ZB)                                     20 BA/BZ, 30 BA/BZ, 50 BA/BZ,
                                                               20 BS, 30 BS, 50 BS
 Private Pflegepflichtvers. (PVN)                              PVN, PVB
 Beitragsentlastungsvereinbarung                               Leistung ab Vollendung des 65.
 (BEV)                                                         Lebensjahr
 Basistarif (BT)

 Notlagentarif (NLT)

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Änderungen Kranken (5)
 Aufbau der Tarifbeschreibungen/Beitragstabellen

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Änderungen Kranken (6)
       Aufbau der Tarifbeschreibungen/Beitragstabellen

Tarifbeschreibung für die Kranken-Ergänzungsversicherung
Ambulant (AEV)                                                                     Heilbehandlung, Heilpraktiker, Sehhilfen
Stationär (SEV)                                                                    Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung
Zahn (ZEV)                                                                         Zahnbehandlung, Zahnersatz, prof. Zahnreinigung,
                                                                                   Kieferorthopädie
Krankenhaus-Tagegeld (KHT)                                                         Leistung pro Tag der stationären Behandlung
Gesetzlich geförderte ergänzende                                                   Pflegestufe 0: 10 %
Pflegeversicherung (GEPV)                                                          Pflegestufe I: 20 %
                                                                                   Pflegestufe II: 30 %
                                                                                   Pflegestufe III: 100 %
Pflegeergänzungs-Tagegeld (PET)                                                   Pflegestufe 0: 40 %
                                                                                  Pflegestufe I: 40 %
                                                                                  Pflegestufe II: 60 %
                                                                                  Pflegestufe I: 80 %
Anwartschaftsvereinbarungen (AWV)                                                 Große und kleine Anwartschaft
Auslandskrankenversicherung (AAV)                                                  Aufenthalt bis 2 Monate
                                                                                   Aufenthalt ab 3. Monat bis ein Jahr

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Sparte Haftpflicht

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Änderungen / Hinweise Haftpflicht (1)
 Einheitliches Bedingungswerk für Haftpflicht. Keine Unterscheidung mehr
 zwischen AHB und Besondere Bedingungen.

 Teil A | Abschnitte 1: Mitversicherung
     Mitversicherung von Kindern für eine zweite Ausbildung (innerhalb von 12
      Monaten im Anschluss an die erste Ausbildung)
     Wartezeiten zwischen Schule und Ausbildung/Studium bis 12 Monate versichert
     Mitversicherter Lebensgefährte muss beantragt werden und unter der Anschrift
      des VN gemeldet sein
     Im gemeinsamen Haushalt lebende Angehörige sind versichert, sofern eine
      Pflegebedürftigkeit von mindestens der Pflegestufe 1 festgestellt wurde

 Teil A | Abschnitte 1: Begrenzung von Leistungen
     Versicherungssumme beträgt je nach je gewähltem Tarif für Personen, Sach- und
      Vermögensschäden EUR 5.000.000 bzw. EUR 10.000.000.

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Änderungen / Hinweise Haftpflicht (2)
Teil A | Abschnitt 1: 6.1 Haushalt und Familie
    Leistung bei Schäden durch deliktunfähige Kinder jetzt bis EUR 15.000, max. EUR 30.000
    Leistung bei Gefälligkeitshandlungen jetzt bis EUR 15.000, max. EUR 30.000
    Beaufsichtigung von bis zu fünf zur Betreuung übernommenen minderjährigen Kindern im
     eigenen Haushalt oder im Haushalt der betreuten Kinder (Tagesmutter)

Teil A | Abschnitt 1: 6.2 Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligenarbeit, fachpraktischer
Unterricht und Praktika
    Ehrenamtliche Tätigkeit etc. wurde jetzt klar geregelt
    Mitversicherung von Beschädigung von Ausbildungsgegenständen bis EUR 2.500, max.
     EUR 5.000; Selbstbeteiligung EUR 100

Teil A | Abschnitt 1: 6.3 Haus- und Grundbesitz
    Versichert sind auch Inhaber von im Inland gelegenen Zweifamilienhäusern, sofern diese
     selbst bewohnt und ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden.
    Mitversichert ist jetzt auch die Vermietung einer Wohnung im Zweifamilienhaus
    Versichert ist die Bauherrenhaftpflicht jetzt bis zu einer Bausumme von EUR 100.000

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Änderungen Haftpflicht (3)
 Teil A | Abschnitte 1: 6.5.3 Gemietete, geliehene, geleaste, gepachtete, unentgeltlich
 überlassene bewegliche Sachen
  Mitversichert sind Beschädigungen oder Zerstörung von gemieteten (außerhalb der
    Reiseunterkunft), geliehenen … Sachen
  Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall EUR 2.500 und 5.000 innerhalb eines
    Versicherungsjahres
  Hierbei gilt eine Selbstbeteiligung von EUR 100 je Schadenfall
 Teil A | Abschnitte 1: 6.6 Schlüsselverlust - privat und beruflich
  Mitversichert ist das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, auch elektronischen
    Zugangsberechtigungskarten und elektronischen Türöffnern
  Versicherungsschutz umfasst auch die Kosten für die Auswechslung von Schlössern und
    vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss)
  Ausschluss von Schlüsseln im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit, Tresor-, Schließfach-
    und Möbelschlüssel, Folgeschäden (Einbruch)
  Höchstersatzleistung beträgt pro Versicherungsfall EUR 15.000 begrenzt auf EUR 30.000
    für alle Fälle
 Teil A | Abschnitte 1: 6.7 Sportausübung
  Jetzt auch mit Pedelecs bis 25 (km/h)
  Privates Training und Wettkampfteilnahme bei Radrennen, sofern keine Startberechtigung
    erforderlich ist

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Änderungen Haftpflicht (4)
Teil A | Abschnitte 1: 6.7 Tiere
 Flurschäden anlässlich der Weidehaltung (einschließlich dem Auf- und Abtrieb), auch privat gehaltenes
   Kleinvieh (z.B. Schweine, Schafe, Ziegen). Diese gelten ebenfalls als zahme Haustiere.
Teil A | Abschnitte 1: 6.10 Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern
 Be- und Entladeschäden, außer am Ladegut und selbstgenutzten Kfz, bis max. EUR 500 je Versicherungsfall
Teil A | Abschnitte 1: 6.13 Gebrauch von Kitesportgeräten, Strandseglern und Eisseglern,
 mitversichert Kite- bzw. Segelfläche maximal 15 m², bei Kitesportgeräten die Seillänge max. 30 m
Teil A | Abschnitte 1: 6.15 Schäden im Ausland
 eintretende Versicherungsfälle bei einem zeitlich unbegrenzten Aufenthalt innerhalb der EU (auch
   außereuropäische EU-Gebiete), z.B. in der Schweiz, in Norwegen, … vorübergehende Aufenthalte bis zu zwei
   Jahren in allen anderen Staaten
 auch die vorübergehende Nutzung oder Anmietung von im Ausland gelegener selbstbewohnter Wohnungen
   und Häuser bis zu zwei Jahren
Teil A | Abschnitte 1: 6.18 Ansprüche aus Diskriminierung, Benachteiligung, Ungleichbehandlungen
 Versicherungsschutz als Dienstherr einer in seinem Privathaushalt tätigen Person
 als Vermieter, z.B. Einliegerwohnung oder von Garagen
Teil A | Abschnitte 1: 9. Vorsorgeversicherung
 Vorsorge bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme
 keine Vorsorge für betriebliche und berufliche Risiken
Teil A | Abschnitte 1: 11. Forderungsausfallrisiko
 Forderungsausfalldeckung ist in der PHV jetzt mitversichert

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Sparte Kraftfahrt

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Änderungen Kraftfahrt (1)
Grundsätze

   Orientierung an GDV-Bedingungen, nicht an den alten Proximus-Bedingungen
   Maßvolle Ergänzung um ausbildungsrelevante Regelungen, die der GDV noch
    nicht berücksichtigt hat
   Gestaltung des Tarifteils unter didaktischen Gesichtspunkten. Vorrangig ist die
    Beispielhaftigkeit und nicht die Vollständigkeit, z.B. wird auf die meisten
    besonderen Fahrzeugtypen verzichtet.
   Anpassung des Antragsformulars an Bedingungen und Tarif

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Änderungen Kraftfahrt (2)
Teil A.1 | Kfz-Haftpflichtversicherung

   Die Umweltschadenversicherung für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem
    Umweltschadengesetz wurde neu in das Bedingungswerk aufgenommen. Sie ist zwar in
    A.4 geregelt, jedoch fester Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung.
   Aufnahme berechtigte Begleitpersonen bei begleitendenden Fahren
   Ansonsten nur marginale Änderungen

Teil A.2 | Kaskoversicherung
   explizite Aufführung mitversicherter Teile innerhalb der Bedingungen
   Verzicht auf die ohnehin veraltete Teileliste
   Erweiterung der Leistungen bei Sturm etc. um Lawinen, Muren, Erdrutsch, Erdfall
   Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichert (nicht nur Haarwild)
   Bruchschäden an der Verglasung incl. Leuchtmittel und Reinigung; Verzicht auf SB bei
    Reparatur der Scheibe (ohne Austausch)
   „Tierbiss“ statt Marderbiss versichert und mit Folgeschäden
   Erweiterung der Neupreiserstattung auf 12 Monate
   Verzicht auf Abzug „neu für alt“
   Verzicht auf KaskoPlus und GAP-Deckung

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Änderungen Kraftfahrt (3)
Teil A.3 | Autoschutzbrief

   Schutzbriefversicherung jetzt selbstständiger Vertrag, nicht mehr an Haftpflicht
    gekoppelt
   Mitversicherung Falschbetankung bzw. Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel
   Entfall kleinerer Deckungskonzepte wie
         Krankenbesuch
         Haustiere
         Reiserückrufservice
         …
   Teilweise Änderung der Erstattungsbeträge
   grobe Fahrlässigkeit nun Ausschluss
   Aufnahme der Schäden durch Erkrankungen

Neuer Teil A.4 | Kfz-Umweltschadenversicherung

    Entfall der Kfz-Unfallversicherung und der FahrerPlus-Versicherung
    Versicherung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem
     Umweltschadengesetz

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Änderungen Kraftfahrt (4)
Teil B | Beginn des Vertrages und vorläufiger V-Schutz

   Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz mit Zahlung der Erstprämie
    (nicht mit Zugang des Versicherungsscheins)

Teil C | Prämienzahlung

   Neustrukturierung dieses Abschnitts
   Entfall der bisherigen Regelungen zur Zahlungsweise in C.1; jetzt in C.4 Verweis auf § 12 VVG
    zur Versicherungsperiode
   Prämienfälligkeit jetzt vereinheitlicht auf „unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen“, d.h.
    Berücksichtigung der Widerrufsfrist
   Keine Sonderregelungen mehr für unterjährige Versicherungsverträge, d.h. der bisherige C.2
    entfällt. Verzicht auf Abrechnung nach Kurztarif.

Teil D | Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs

   Alle Versicherungsarten: Obliegenheit „vollständiges Führen eines Wechselkennzeichens“
   Kaskoversicherung: Obliegenheit „Anwesenheit der Begleitung beim begleitenden Fahren“

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Änderungen Kraftfahrt (5)
Teil E | Pflichten im Schadenfall

   Selbstregulierung von Kleinschäden bis 500 € nur noch in der Kfz-
    Haftpflichtversicherung
   Neu: zusätzliche Obliegenheiten in der Kfz-Umweltschadenversicherung

Teil F | Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen

   unverändert

Teil G | Laufzeit und Kündigung, Veräußerung des Fahrzeugs, Wagniswegfall

   Recht des VN bei Prämienerhöhung Vertragsumstellung auf Neugeschäftskonditionen
    ist entfallen
   Haftpflicht- und Schutzbriefversicherung sind einzeln kündbar
   Kündigung in Textform möglich
   Beitragsabrechnung nur noch pro rata temporis

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Änderungen Kraftfahrt (6)
Teil H | Außerbetriebsetzung Saisonkennzeichen, Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen

   Absatz H.1.6 entfällt, nur marginale Änderungen

Teil I | Schadenfreiheitsrabatt-System

   Diverse Änderungen, Kürzungen und Umstrukturierungen
   Keine Sondereinstufung in SF-Klassen 1 und 3 mehr
   Überflüssiger „Rabattretter“ nach I.3.5 entfällt.
   Neu aufgenommene Regelungen zu einem Rabattschutz, der gegen Beitragszuschlag versichert
    werden kann.

Teil J | Individuelle Tarifmerkmale

   Da in GDV-Bedingungen nicht enthalten, daher eigene Regelungen
   Im Vergleich zu Proximus 2 etliche Streichungen
   Wegen des exemplarischen Charakters des Tarifs wurden alle individuellen Tarifmerkmale
    gestrichen, die lt. Proximus-Tarif nicht beitragswirksam sind, z.B. Nutzeralter, Branche.
   Für Ein-/Zweifamilienhausrabatt ist eine bestehende Wohngebäudeversicherung keine
    Voraussetzung mehr.
   Keine Regelungen mehr für Fahrzeugarten, die im Tarif nicht enthalten sind.

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Änderungen Kraftfahrt (7)
Teile K und L | Prämienänderungen

   nur wenige Änderungen

Teil M | Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände

   Hinweis auf Ombudsmann mit Anschrift
   Hinweis auf BAFin mit Anschrift

Teil N | Bedingungsänderung

   keine Änderung

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Änderungen Kraftfahrt (8)
Tabellenteil

   Anhang 1: SFR-System aktualisiert (bis SF 35), Beschränkung auf Pkw, Zweiräder und
    Campingfahrzeuge

   Anhang 2: Typklassentabellen unverändert

   Anhang 3: Regionalklassentabellen unverändert

   Anhang 4: Art und Verwendung von Fahrzeugen entfernt

   Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile: entfernt (s.o.)

   Fahrzeugschein bis zum Jahr 2005: entfernt

   Fahrzeugschein ab dem Jahr 2005: neues Muster

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Änderungen Kraftfahrt (9)
   Tarif zur Kraftfahrtversicherung: aktualisiert, u.a.
         multiplikative Rabatte
         Zuschlag für Rabattschutz ergänzt
         Vorauszahlungsnachlässe statt Ratenzahlungszuschlägen
         Autoschutzbrief 12,30 € „exklusiv“
         TK: Ergänzung von Regionalklassen R6 und R8

   Krafträder und Wohnmobile korrigiert

   Regionalklassenverzeichnis: Beschränkung auf einen Auszug

   Typklassenverzeichnis: Verwendung eines Nachtrags zum Verzeichnis, neue
    Fahrzeugtypen des Jahres 2013 beinhaltend

   Antrag: vollständig überarbeitet und an die aktuelle Gesetzeslage, die Bedingungen
    und den Tarif angepasst.

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Sparte Rechtsschutz

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Änderungen Rechtsschutz (1)
Aufbau

 Da der inhaltliche Aufbau an die Musterbedingungen des GDV angeglichen worden ist
  (aus Paragrafen sind beispielsweise die Ziffern 1-9 geworden), sind die Inhalte
  weitestgehend gleich geblieben, jedoch nun teilweise an anderer Stelle zu finden.

 Vom GDV wurde auch das Bausteinprinzip zu den Versicherungsprodukten übernommen.
  Die früheren Paketlösungen (wie z.B. Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS) sind hierdurch
  hinfällig geworden. Der Kunde kann nun die einzelnen Bausteine nach individuellem
  Bedarf kombinieren. Der Versicherungsschutz der einzelnen Bausteine bleibt immer
  gleich, egal ob sie einzeln oder in Kombination abgeschlossen werden.

                                                                                                  Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft |

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Änderungen Rechtsschutz (2)

Bausteine

 In den Bedingungen gibt es jetzt Zuordnungen, die durch „Abkürzungen“ rechts neben
  dem Text kenntlich gemacht worden sind. Sie beziehen sich auf die verschiedenen
  Bausteine und machen somit kenntlich, welche Textpassagen für den einzelnen Kunden
  relevant sind (erklärend werden Beispiele in Klammern aufgeführt):
    Vertragsform                                                                   Zuordnung

    Allgemein                                                                      A
    Beruf (Berufs-Rechtsschutz)                                                    B
    Privat (Privat-Rechtsschutz)                                                   P
    Verkehr (Verkehrs-Rechtsschutz)                                                Vk
    Fahrzeug (Fahrzeug-Rechtsschutz)                                               F
    Fahrer (Fahrer-Rechtsschutz)                                                   D
    Wohnen (Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz                                 W

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Änderungen Rechtsschutz (3)
 Privatkunden
  Die ARB sind nur für Privatkunden (private Risiken) geschrieben; alle Inhalte zu gewerblichen Risiken
   wurden gestrichen. Da Rechtsschutz für Selbstständige nur noch im privaten oder Verkehrsbereich
   möglich ist, müssen keine Umsatzgrenzen mehr beachtet werden

 Leistungsarten
  Bei den Leistungsarten wurde der Rahmenplan der Versicherungsfachleute berücksichtigt. Daraus
   ergibt sich, dass Steuer-RS und Sozial-RS generell nur vor Gericht und der Verwaltungs-RS nur für
   Verkehrssachen gelten

 Verkehr-Rechtsschutz
  Der Verkehrs-Rechtsschutz (Vk) umfasst Versicherungsschutz als Halter/Fahrer von Kraftfahrzeugen
   (= Motorfahrzeuge zu Lande), sowie für das Fahren eigener und fremder Motorfahrzeuge zu Wasser
   und in der Luft. Der Versicherungsschutz wird auf die Familie des VN ausgeweitet, so z.B. bei der
   Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, aber auch in Bezug auf die Haltereigenschaft. Über den
   Beitrags-Tarif wird geregelt, ob es sich um ein Kraftfahrzeug oder alle auf den versicherten
   Personenkreis zugelassenen Kraftfahrzeuge handelt. Dieser Umfang bleibt auch in Kombination mit
   anderen Bausteinen bestehen, was zur Folge hat, dass Kraftfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft
   immer zusätzlich über einen F (Fahrzeug-Rechtsschutz) versichert werden müssen

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Änderungen Rechtsschutz (4)
Versicherungssummen
 Die Versicherungssummen sind nun nicht mehr ausschließlich im Tarif, sondern auch in
  den ARB (Ziffer 2.3) zu finden.

                                                                 ARB 2008                               ARB 2012

    Versicherungssumme                                           200.000 € bzw. 250.000 €                1.000.000 €
    Strafkaution                                                   60.000 €                               200.000 €
    VSu außerhalb Geltungsbereich                                 100.000 €                               100.000 €
    Internetverträge                                             100.000 €                                100.000 €

Stichentscheidverfahren
Die ARB 2012 sehen nur noch die Möglichkeit des Stichentscheidverfahrens vor (Ziffer 3.4)
Anmerkungen zum Prämientarif:
 Ausgewiesen werden Jahres-Netto-Prämien inkl. 5 % Ratenzahlungsnachlass
 Selbstbeteiligungsvarianten der ARB 2012: ohne SB, 150 € SB und 250 € SB

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Änderungen Rechtsschutz (5)
Anhang:

   Schnelleinstieg                                        Kapitel

   Mediation                                              2.3.1.1

   Wartezeiten                                            3.1.1
   Stichentscheid                                         3.4
   RS-Fall-Definition                                     2.4
   Geltungsbereich                                        5.1
   Versicherungssumme                                     2.3
   Leistungsarten                                         2.2
   Nachhaftung                                            3.1.3
   Verjährung                                             8.1
   Freie Anwaltswahl                                      4.1.3
   Baurisiko                                              3.2.2

                                                                                                          Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft

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  Referentin Bildungspolitik
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