Hinweise für Gasteltern - Rotary Jugenddienst

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Hinweise für Gasteltern - Rotary Jugenddienst
Hinweise für Gasteltern

             Diese Broschüre ergänzt die vom Distrikt durchgeführte Orientation für Gasteltern. Sie
             zeigt auch nicht für jede mögliche Situation eine Lösung auf und hat keinerlei Anspruch
             auf Vollständigkeit sondern unterliegt einer permanenten Ergänzung. Hierfür sind wir
             auch auf Ihre Inputs angewiesen. Bitte helfen Sie mit Vorschlägen bei der Verbesserung.
             Sie finden weitere wertvolle Detail-Informationen auf der Homepage des RJD e.V. www.rotary-jd.de,
             und dort im Downloadcenter (Login mit Benutzername: „outbound“, Passwort: „outboundrjd“) vor allem
             unter: „Programmhandbuch Kapitel D - Leitfaden für Gastgeberfamilien“     bitte herunterladen !!!
             http://www.rotary-jugenddienst.de/fileadmin/user_upload/Downloadcenter/Programmhandbuch/D_-Gastfamilien_V22_31Dez2014.pdf

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Hinweise für Gasteltern - Rotary Jugenddienst
Hinweise für Gasteltern

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Hinweise für Gasteltern

             Jugendaustausch ist ein aufeinander Zugehen
             - Aller Anfang ist schwer !

             • Ihr Inbound ist da, sowohl für Gasteltern als auch für Inbounds
               etwas Neues, jeder / jede Inbound hat etwas Besonderes,
               seien Sie neugierig, es zu entdecken
             • Der/die Inbound ist alleine in einem fremden Land unter
               fremden Menschen mit fremder Sprache. Viele sind schüchtern,
               unsicher und gehemmt. Mit Freundlichkeit, Offenheit und Wärme
               können Sie helfen, das schnell zu überwinden.
             • Nehmen Sie sich Zeit für einander und besprechen Sie die
               gegenseitigen Erwartungen – lassen Sie den Austauschschüler
               ankommen.
             • Helfen Sie einen ersten Kontakt zu deutschen Jugendlichen zu
               vermitteln, organisieren Sie ggf. eine Welcome-Party

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Hinweise für Gasteltern

             Jugendaustausch ist ein aufeinander Zugehen
             - Aller Anfang ist schwer !

             • Die Gasteltern sollten eine erste Orientierung vor Ort geben:
               Sehenswürdigkeiten, Schule und Üben des Schulweges
             • Bedenken Sie, dass die Inbounds teilweise noch sehr jung und
               unerfahren sind – relativieren Sie daher Ihre Erwartungen
             • Besprechen Sie gleich zu Beginn die häuslichen Regeln und
               treffen Sie, soweit erforderlich, eindeutige Festlegungen.
               Eine Hilfestellung dazu gibt es auf der Homepage des RJD
               http://www.rotary-jd.de/ in Form einer Checkliste „Let´s talk about“.
               Diese wird regelmäßig aktualisiert und steht im Downloadcenter
               in mehreren Sprachen zur Verfügung
             •   http://www.rotary-jugenddienst.de/fileadmin/user_upload/Downloadcenter/Let__s_talk_about/Lets_talk_about_deutsch-englisch.pdf
             •   http://www.rotary-jugenddienst.de/fileadmin/user_upload/Downloadcenter/Let__s_talk_about/Lets_talk_about_deutsch-spanisch_web.pdf
             •   http://www.rotary-jugenddienst.de/fileadmin/user_upload/Downloadcenter/Let__s_talk_about/Lets_talk_about_deutsch-portugiesisch_web.pdf
             •   http://www.rotary-jugenddienst.de/fileadmin/user_upload/Downloadcenter/Let__s_talk_about/Lets_talk_about_deutsch-italienisch_web.pdf

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Hinweise für Gasteltern

             Jugendaustausch ist ein aufeinander Zugehen
             - Ein gutes Vertrauensverhältnis erleichtert Vieles!

             • Ein regelmäßiger Kontakt zum Rotary Club sollte ermöglicht
               werden (Meetings, Aktivitäten, Reisen)
             • Prüfen Sie, ob Sport- oder Vereinsaktivitäten in Frage kommen
             • Begleiten Sie Heimweh-Phasen, die auftreten können, mit viel
               Verständnis.
             • Wechseln Sie die Perspektive, betrachten Sie Deutschland und
               das nähere Umfeld mal aus der Sicht der Inbounds.
             • Auch im Verlauf des weiteren Austauschjahres nicht darin nach-
               lassen Interesse zu zeigen und Unterstützung zu leisten! Es geht
               um den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses als Basis für ein
               erfolgreiches Austauschjahr.

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             Jugendaustausch ist ein aufeinander Zugehen
             - Die ersten organisatorischen Schritte

             • Im ersten Schritt muss der Inbound beim Einwohner-Meldeamt
               angemeldet werden.
             • Klären Sie mit dem Counselor ob er oder Sie den Inbound dabei
               begleiten.
             • Alle Inbounds, außer die aus der EU, benötigen eine einjährige
               Aufenthaltsgenehmigung, die die lokale Ausländerbehörde
               ausstellt.

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             Jugendaustausch ist ein aufeinander Zugehen
             - Die ersten organisatorischen Schritte

             • Wenn eine Monatskarte des ÖPNV notwendig ist, besorgen Sie
               eine für den Inbound und klären Sie mit dem YEO die Kosten-
               Übernahme (im Regelfall sollten dies die Gasteltern tragen, denn auch eigene
                Kinder brauchen ÖPNV – Härtefälle ausgenommen)
             • Klären Sie mit dem Counselor ob ein Taschengeldkonto für den
               Inbound einrichtet werden soll. Dies ist, speziell für Minderjährige
               aber sehr kompliziert bzw. sogar unmöglich und meist auch nicht
               erforderlich.
             • Empfohlen wird, dass der Counselor die (bitte pünktliche)
               Übergabe des Taschengeldes, (das vom Rotary Club bezahlt
               wird !!!) in bar vornimmt; (dies bietet auch eine gute Gelegenheit
               für regel-mäßige monatliche Treffen).

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Hinweise für Gasteltern

             Erlernen der Deutschen Sprache
             - Erste Schritte

             • Haben Sie Verständnis dafür, dass viele der Inbounds kaum
               Kenntnisse der deutschen Sprache mitbringen, obwohl
               „Grundkenntnisse“ vorhanden sein sollten. Die Zeit zwischen
               Festlegung des Gastlandes und Ankunft reicht aber oft nicht aus !
               Speziell in manchen Regionen Südamerikas ist das Erlernen von Fremdsprachen
               nicht Schulstoff. Entsprechend schwer tun sich manche Inbounds, da sie keine
               Systematik zum Spracherwerb kennen.
             • Die Gastfamilie sollte die Benutzung von englischer / spanischer
               Konversation auf notwendige organisatorische Klarstellungen
               beschränken. Bitte nehmen sie sich Zeit und sprechen Sie viel
               mit den Inbounds, achten Sie auf das konsequente Führen
               eines Vokabelheftes.
             • Sehr hilfreich ist die Praxis, viele Gegenstände im Haushalt in den
               ersten Wochen mit „Post-It“- Zetteln mit den Deutschen Begriffen
               zu kennzeichnen. Sieht witzig aus und hilft sehr ☺

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             Erlernen der Deutschen Sprache
             - Erste Schritte

             • Die erste Inbound-Orientation des Distrikts (i.d.R. im September)
               ist ein erstes Kennlernen der anderen Inbounds, des Distrikt-
               teams und der Rotex-Betreuer/innen. (siehe hierzu Seite
               In (fast) jedem Austauschland war schon ein/e Rotexer/in der/die muttersprachlich
               und kulturerfahren den Kontakt mit den Inbounds herstellen kann.

             • Ein regelmäßiger und mehrwöchiger Sprachkurs ist zum Erlernen
               der deutschen Sprache meist unabdingbar. Bitte koordinieren Sie
               dies mit dem Counselor ebenso wie die Frage der Übernahme
               anfallender Kosten,
               Übernahme durch RC voll oder teils; Beteiligung der leiblichen Eltern des Inbound ?

             • Eine individuelle Sprachschulung ist einem Gruppenunterricht
               mit anderen Schülern/Ausländern vorzuziehen. (wg. Gruppenbildung)
               Ggf. kann die Schule helfen.
               Oft sind Schüler der Oberstufe gegen ein kleines Taschengeld bereit,
               1-2 x / Woche für je 2 Stunden zu unterrichten.

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             Distriktsprogramm für die Inbounds

             • Die Teilnahme an allen Veranstaltungen des Rotary Jugend-
               dienstes und Rotex 1880 ist für Inbounds Pflicht. Halten sie
               deshalb sofern möglich die entsprechendenTermine von
               Familienaktivitäten mit ihrer/m Inbound frei.

             • Wir werden vor jeder Veranstaltung Ihnen, dem jeweiligen Rotary
               Club und Ihren Inbounds eine Einladung per E-Mail übermitteln.
               Neben der Einladung erhalten Sie eine Belehrung, diese ist für
               jedes Wochenende separat auszufüllen und kann uns eingescannt
               oder abfotografiert zurückgeschickt werden. Weiterhin bitten wir
               die Inbounds vor jedem Wochenende sich für das jeweilige
               Wochenende anzumelden und die Teilnahmegebühr zu
               überweisen. Bitte unterstützen Sie ihre/n Inbound dabei.

             • In der Regel trägt „Ihr“ Rotaryclub die Kosten der Anmeldung.
               Ebenso die Reisekosten (gegen Abrechnung) – bitte vereinbaren
               Sie die Abwicklung mit dem/der Counselor/in oder dem/der YEO
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Hinweise für Gasteltern

             Distriktsprogramm für die Inbounds

             • Im Distrikt 1880 veranstalten keine eigene Europareise etc. Wir
               nehmen aber in Kooperation an der Europareise des D-1940
               teilnehmen. Unsere Inbounds können somit (auf eigene Kosten)
               mitmachen. Allerdings wird hier oftmals nach dem Motto ‚wer
               zuerst kommt…’ verfahren; insofern möchten wir Sie auch hier
               bitten ihre/n Inbound bei der Anmeldung zu unterstützen.

             • Hier einige vorläufige Termine für 2o19/2o2o (wird lfd. aktualisiert)
                  2o.-23.o9.2o19 Inbound-Orientation in Hof
                  o8.-1o.11.2o19 In- und Outbound-Orientation in Plauen
                                     (mit dem „Markt der Nationen“)
                  29.11.-o1.12.‘19 Deutschtest-Wochenende in Nürnberg

                die weiteren Termine stehen noch nicht endgültig fest…
                   im Okt. 2o19      Berlinreise (i.d.R. von Mittwoch bis Sonntag)
                   im Mär./Apr. ‘2o Europareise (i.d.R. ca. 2o Tage)

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             Der Schulbesuch
             - Die ersten Schritte

             • Gute Vorbereitung am Anfang beugt späteren Problemen vor !
             • Stimmen Sie mit dem Counselor des Rotary Clubs ab, wer den
               Inbound zum ersten Schulbesuch begleitet.
             • Zeigen und üben Sie mit dem Inbound den Schulweg
             • Erkundigen Sie sich ob es in der Lehrerschaft oder/und unter den
               Schülern je einen Schul-Paten (ggf. der Klassensprecher) für den
               Inbound gibt
             • Klären Sie ab, ob es einen Schülerausweis für den Inbound gibt
             • Regen Sie an, dass der Inbound sehr früh vor der Klasse sich,
               sein Land und seine Schule vorstellt (Präsentation)

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             Der Schulbesuch
             Die Basis für die einjährige Aufenthalts Genehmigung stellt der
             regelmäßige Besuch der Schule dar.

             • Die ersten Monate sind für alle Austauschschüler eine harte Zeit,
               da sie annähernd nichts in der Schule verstehen. Dies darf jedoch
               kein Grund sein dem Unterricht fernzubleiben.
             • Rotary erwartet eine aktive Beteiligung am Unterricht. Dies um-
               fasst Hausaufgaben und Teilnahme an Leistungsnachweisen,
               wenn dies von der Schule erwartet wird.
             • Besprechen Sie mit dem Counselor wer von Ihnen regelmäßigen
               Kontakt mit dem Klassenlehrer hält, um sich über das Engage-
               ment in der Schule zu informieren.
             • In Abstimmung mit Counselor und Schule sollte ein individueller
               Stundenplan für den/die Inbound nach Kenntnissen/Interessen
               zusammengestellt werden. (Beispiele: Deutsch mit 5./6. Klasse, Sport oder
                Kunst mehrfach mit mehreren Klassen, Englisch/Spanisch mit höheren Klassen etc.)

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Hinweise für Gasteltern

             Versicherungen
             Der Distrikt 1880 fordert von allen Inbounds vor Beginn des
             Austauschs den Abschluss eines vollumfänglichen
             Versicherungspakets bei einem standardisierten Versicherer.
             Ausnahme: Schüler aus Australien & Neuseeland sind „zu Hause“ versichert.

             •   Das Paket beinhaltet Haftpflicht, Unfall und Krankenversicherung.
                 Unter http://www.rotary-jugenddienst.de/inbound-informationen/insurance/
                 lassen sich die Konditionen und Versicherungsbedingungen sowie die
                 Kontaktdaten der „HanseMerkur“ (in englischer Sprache)
                 einsehen/herunterladen.
             •   https://secure.hmrv.de/rda-web/servlet/DokumentAdapter?dokumentTyp=PIB&folderIdGroup=118312/DLFE-50302.pdf
             •   https://secure.hmrv.de/rda-web/servlet/DokumentAdapter?dokumentTyp=AVB&folderIdGroup=118305/DLFE-13002.pdf,242203/DLFE-50301.pdf

             •   Bei der Outbound-Orientation steht i.d.R. ein Mitarbeiter der Versicherung
                 zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
             •   Service Hotline der HanseMerkur: +49 40 4119-1919
             •   Bei Arztbesuchen / im Krankenhaus wird, wie bei Privatpatienten, eine
                 Rechnung gestellt, die der Versicherung zur Erstattung vorgelegt wird.

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Hinweise für Gasteltern
             Reisen
             - Allgemeine Rahmenbedingungen

             • Von Rotariern oder den Gasteltern begleiteten Reisen ergänzen
               die Erfahrungen, die der Austauschschüler bei uns macht und sind
               ausdrücklich erwünscht.
             • Bei Auslandsreisen sollte der Distrikt (Inboundkoordinator) aber
               informiert werden.
             • ACHTUNG: Eventuelle Reise-/Visumsbeschränkungen der
               bereisten Staaten sind zu beachten !!!
             • Handlungsbedarf gibt es bei unbegleiteten*) Reisen innerhalb
               und außerhalb des Distriktes

               *)   unbegleitet heißt: ohne Gasteltern, ohne Lehrer der Schule, ohne Rotary/Rotex

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Hinweise für Gasteltern

             Unbegleitete Fahrten innerhalb des Distrikts
             • Das unbegleitete Fahren mit dem ÖPNV oder der Bahn setzt
               Mindest-Sprachkenntnisse voraus, über die der die Inbound meist
               in den ersten Wochen/Monate nicht verfügt
             • Es besteht somit das Risiko, dass Fahrplanänderungen oder die
               Systematik geteilter Züge vom Austauschschüler nicht verstanden
               werden
             • Aus diesem Grunde ist das unbegleitete Fahren auch innerhalb
               der Region während der ersten Wochen nur auf dem Schul-
               weg erlaubt.

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Hinweise für Gasteltern

             Unbegleitetes Reisen
             - Grundsätzliche Position von Rotary
             • Der Schüleraustausch dient der Integration in das deutsche
               Familien- und Schulleben.
             • Der Austausch ist keine Plattform für eigenständige
               touristische Aktivitäten des/der Inbounds
             • Aus diesem Grunde und aus Sicherheitserwägungen heraus ist
               das unbegleitete Reisen außerhalb des Distriktes nicht
               erwünscht und von daher stark reglementiert
             • Der Schulbesuch darf durch Reisen nicht gefährdet sein.
             • Unbegleitete Reisen müssen (!!!) nach den Genehmigungsregeln
               von RI abgewickelt werden !
               http://www.rotary-jd.de/fileadmin/user_upload/Downloadcenter/Reisegenehmigung.pdf

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Hinweise für Gasteltern
             Unbegleitetes Reisen
             - Rahmenbedingungen

             Schritt 1
             • Eine unbegleitete Reise wird als Ausnahme nur genehmigt wenn:
                • sie außerhalb der Schulzeit bzw. am Wochenende stattfindet
                • es eine aufnehmende Familie gibt und diese bekannt und
                   vertrauenswürdig ist
                • eine telefonische Rücksprache zwischen der aufnehmenden
                   Familie und den Gasteltern rechtzeitig stattgefunden hat.
                • Reisemittel möglichst ohne Umsteigen genutzt werden können
                • sichergestellt ist, dass die Inbounds zum Bahnhof/Flughafen
                   gebracht werden und von dort auch abgeholt werden
             • Unbegleitete „Gruppenreisen“ von mehreren Austausch-
               schülern außerhalb des Distriktes werden grundsätzlich
               nicht genehmigt
             • Unbegleitete Auslandsreisen von Austauschschülern werden
               grundsätzlich nicht genehmigt. (Ausnahme: Nach offizieller
               Beendigung des Austauschprogrammes „Termination of the Exchange“)
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Hinweise für Gasteltern
             Unbegleitetes Reisen
             - nur mit travel-permit form

             Schritt 2
             • Alle Bedingungen des ersten Schrittes müssen erfüllt sein
             • Rotary übernimmt keine Verantwortung für unbegleitete Reisen,
               und fordert aus diesem Grunde eine Bestätigung der leiblichen
               Eltern, dass sie dieser Reise zustimmen
             • Diese Bestätigung muss in dem „Travel Permission“ Formular
               erfolgen http://www.rotary-jd.de/fileadmin/user_upload/Downloadcenter/Reisegenehmigung.pdf
             • Mit Unterschrift der leiblichen Eltern unter dieses Formular wird
               Rotary aus der Haftung und Verantwortung entlassen.
             • Ohne dieses Formular dürfen weder vom Club oder Distrikt noch
               von den Gasteltern Reisegenehmigungen erteilt werden !
             • Der YEO/Counselor führt in jedem Falle die Erstprüfung des
               Reisewunsches durch, bevor der Distrikt eingeschaltet wird.

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Hinweise für Gasteltern
  Unbegleitetes Reisen
  - Ergänzende Aspekte

  •    Die Regeln für unbegleitetes Reisen
       gelten auch, wenn nur die An-
       und Abreise unbegleitet sind
  •    Die An- und Abreise ist möglichst
       ohne die Notwendigkeit des
       Umsteigens zu planen
  •    Minderjährige Gastgeschwister
       stellen für Reisen außerhalb des
       Distrikts keine von Rotary
       genehmigte Begleitung dar.
  •    Selbst bei Reisen mit Verwanden
       (Eltern, Großeltern, Onkel/Tanten
       etc.) ist die unterschriebene
       „Travel Permission“ erforderlich.

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Hinweise für Gasteltern
             Besuch von Freunden
             - Allgemeine Rahmenbedingungen

             • Der Besuch von Freunden und das Übernachten bei Freunden
               gehört zum Jugendaustausch, und wird früher oder später an jede
               Gastfamilie herangetragen.
               Dagegen ist auch grundsätzlich nichts einzuwenden
             • Es gibt jedoch neben den Gepflogenheiten in den einzelnen
               Familien vom RI und dem Distrikt vorgegebene Regeln, die
               einzuhalten sind
             • Die Anwendung und Überwachung dieser Regeln liegt bei den
               Gasteltern
             • Grundregel: Die Gasteltern müssen immer wissen, wo sich ihr
               Inbound aufhält !!!

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Hinweise für Gasteltern
             Übernachten bei Freunden
             - angemeldetes Fernbleiben über Nacht
             • Der Austauschschüler muss seine Gasteltern rechtzeitig (!) um
               Erlaubnis fragen, wenn er über Nacht bei einer anderen Familie
               bleiben will
             • Die Gasteltern müssen sich bei der anderen Familie informieren,
               ob die rotarischen Regeln eingehalten werden können und ob
               ausreichend geeignete Schlafplätze und eine Aufsicht (!) zur
               Verfügung stehen.
             • Der /die Inbound ist in der Pflicht, die Kontaktdaten rechtzeitig
               zu besorgen, damit diese Kontaktaufnahme stressfrei für alle
               Beteiligten erfolgen kann (Name, Adresse, Telefon (Festnetz+Handy)
             • Die Inbounds müssen den Gasteltern plausibel darlegen, wie die
               An- und Abreise sicher erfolgen kann. Ggf. prüfen, ob der/die
               Inbound von den Gasteltern gebracht/abgeholt werden kann/muss
             • Nur dann darf eine Freigabe durch die Gasteltern erfolgen.

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Hinweise für Gasteltern

             Übernachten bei Freunden
             - angemeldetes Fernbleiben über Nacht
             • Für alle Inbounds gilt das Jugendschutzgesetz, demnach ist
               der Besuch von Discos und Kneipen (ab 16 Jahren) ohne
               personensorgeberechtigter Begleitung auf 24:00 Uhr begrenzt.
             • Familienaktivitäten oder die Integration am Wohn- und
               Schulort sollten i.d.R. Vorrang vor häufigen Besuchen bei
               anderen Inbounds haben.
             • Ein Fernbleiben über Nacht ohne Inkenntnissetzung und
               Erlaubnis der Gasteltern ist unzulässig und muss dem RC und
               dem Distrikt gemeldet werden. Folge: „Gelbe/Rote Karte“ !

             • Ein wiederholtes, mit den Gasteltern nicht abgestimmtes Über-
               schreiten der häuslichen Regeln, die auch das Jugendschutz-
               gesetz berücksichtigen müssen, führt zu einer Verwarnung, d.h.
               einer „Gelben Karte“. Informieren Sie unbedingt den Counselor !

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Hinweise für Gasteltern

             Parties
             - Ihr Inbound will eine Party feiern
             • Gegen das Feiern von Partys, wie Geburtstagsparty ist grund-
               sätzlich nichts einzuwenden
             • Sprechen Sie im Vorfeld ab, was Ihr Inbound plant und wie viele
               Gäste (wer ?) eingeladen werden sollen. Feierschluss festlegen !!!
             • Die Gasteltern übernehmen die Verantwortung, dass kein Alkohol
               mitgebracht und getrunken wird. Das bedeutet entweder ständige
               Anwesenheit oder stichprobenartige Kontrolle
             • Sie müssen die eingeladenen Gäste kontrollieren und auf das
               Alkoholverbot ansprechen.
             • Wenn die Party abends stattfinden soll, klären Sie ab, ob Über-
               nachtungen geplant sind, und für wie viele Gäste Übernachtungs-
               plätze erforderlich sind. Wichtig ist das Jungen und Mädchen in
               getrennten Räumen untergebracht werden können. Aufsicht !

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Hinweise für Gasteltern

             Illegales Downloading
             • Tauschbörsen wie BitTorrent sind in vielen Ländern geduldet.
               Ihr Gebrauch wird somit im Heimatland nicht geahndet. Das
               Downloaden erfolgt dabei immer im Filesharing mit einen Upload.
             • In Deutschland werden diese Tauschbörsen überwacht. Der
               Upload wird als ein illegales Inverkehrbringen geahndet.
             • Illegales Downloaden über den WLAN-Zugriff bei den Gasteltern
               kann zu strafrechtlicher Verfolgung und hohen Geldbußen bei
               den Gasteltern führen (Fälle mit Strafen bis €15.ooo.- sind bekannt).
             • Dazu zählt auch das Downloaden von nach deutschem Recht
               illegalen Inhalten

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Hinweise für Gasteltern

             Illegales Downloading
             • Vermitteln Sie ihren Inbounds: Keine Musik und keine Filme
               downloaden, es sei denn, die benutzten Portale sind zweifelsfrei
               in Deutschland legal oder die Downloads werden persönlich von
               den Inbounds bezahlt
             • Unproblematisch ist Youtube und kostenpflichtige Dienste wie
               Amazon Prime, Netflix und iTunes)
             • „BitTorrent“ und ähnliche Software sind auf den Computern
               der Inbounds zu löschen oder mindestens auf offline zu
               stellen. Rebounds sollten nach der Heimkehr ihre Computer
               daraufhin prüfen und ggf. bereinigen.
             • Problematische Software nach unseren Informationen :
               Cuevana, Cuevana2, µTorrent (uTorrent), Transmission, Deluge,
               Miro, Azureus (Vuze), FrostWire, RetroShare, Shareaza,
               OneSwarm, BitComet, Halite, BitLord, BitSpirit, BitTornado,
               MakeTorrent, Cspace, LittleShoot, Torrent2Exe, BitTorrent,
               BitTorrent++, Morpheus u.v.m.
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Hinweise für Gasteltern

             Digital Dependency
             • Die Austauschschüler gebrauchen heute in der Regel intensiv alle
               sozialen Netzwerke. Damit wird auch der Kontakt zum Heimat-
               land aufrechterhalten, insbesondere Einblick in Fotos ermöglicht
             • Skypen, Facebook etc. gehört heute (leider) zum Jugendaus-
               tausch, sollte aber nicht dazu führen, dass die Inbounds keine Zeit
               für die Gastfamilie haben, da permanent Skype-Termine anstehen.
               Der damit verbundene Gebrauch der Muttersprache stört zudem
               das Lernen der deutschen Sprache. Versuchen Sie deshalb
               feste Zeitfenster zu vereinbaren (1-2 x / Woche ½ Stunde)
             • Das Verbreiten von Interna, nicht freigegebenen Fotos, besonders
               aber Schmähungen der Gastfamilien von Lehrern oder des Rotary
               Clubs/seiner Mitglieder sind verboten.
             • Ein exzessiver Gebrauch sozialer Netzwerke oder Computer-
               spiele, der zur Abkapselung und Isolation gegenüber Umgebung
               oder Gastfamilie führt, ist unerwünscht und muß von den
               Gasteltern unterbunden werden. Ggf Klärung mit Counselor !

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Hinweise für Gasteltern

             ALKOHOL - Vorgaben des Jugendschutzgesetz:

             § 9 Alkoholische Getränke

             (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit
                  dürfen
             1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die
                 Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder
                 und Jugendliche,
             2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter
                16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr
                gestattet werden.

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Hinweise für Gasteltern

             Alkohol Konsum
             – grundsätzliche Position
             • Sprachregelung gegenüber den Austauschschülern:
               Konsum von Alkohol ist grundsätzlich untersagt – auch für
               Volljährige
             • Sprachregelung bei den Gasteltern: Das Trinken einer geringen
               Menge von Wein oder Bier (z.B. ein Glas Sekt an Silvester, ein Glühwein am
               Weihnachtsmarkt, ein Bier am Volksfest o.ä.) kann bei Anwesenheit und
               Kontrolle durch Gasteltern und/oder Rotarier akzeptiert werden.
             • Bei Distrikt-Orientations ist den Austauschschülern Mitbringen
               und/oder der Konsum von Alkohol grundsätzlich untersagt
             • Alkoholkonsum, vor allem in größeren Mengen sowie
               Trunkenheit wird mit einer GELBEN Karte geahndet,
             • und führt in schweren Fällen (Kontrollverlust) zum sofortigen
               Abbruch des Austauschjahres – ROTE Karte

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Hinweise für Gasteltern

             Alkohol Konsum
             - bei Parties

             • Möchte ein Austauschschüler eine Party geben, müssen die
               Gasteltern auf einem absoluten Alkoholverbot bestehen
             • Die Gasteltern müssen die eingeladenen Gäste darüber
               informieren, dass das Mitbringen von alkoholischen Getränken
               nicht erlaubt ist.
             • Die Gasteltern müssen dieses Verbot kontrollieren. Dies
               bedeutet eine besondere Verantwortung.
             • Bei Einladungen zu Feiern mit deutschen Mitschülern müssen
               die Inbounds auf die Einhaltung der rotarischen Regeln hinweisen.
               Es gilt auch hier für die Inbounds das Alkoholverbot

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Hinweise für Gasteltern

             Vergabe einer roten Karte
             • Der Konsum oder das Verteilen von Drogen führt unweigerlich und
               sofort zur Vergabe einer „Roten Karte“ und damit dem sofortigen
               Abbruch des Austauschs.
             • Jeder Abbruch ist aber unbedingt mit dem Distrikt abzustimmen !!!
               Der Distrikt informiert den Heimatdistrikt und damit die Familie und
               stellt die geordnete Heimreise (Abholung) sicher.
             • D.h. die Gelbe Karte und die Rote Karte müssen vom Distrikt
               Chair ausgestellt werden. Nur so können die strikten Regeln zur
               Info-Weitergabe an RI eingehalten werden.

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Hinweise für Gasteltern

             No Dating
             – sexuelle Kontakte
             Das übergeordnete Ziel von Rotary International durch dieses Verbot
             ist es, ungewollte Schwangerschaften und Infektionen mit Krank-
             heiten wie Aids zu verhindern.
             Mögliche Anschuldigungen (ob begründet oder unbegründet) bzgl.
             Missbrauchs / sexueller Belästigung (d.h. strafbare Handlungen) sind
             ein zunehmendes Problem, speziell bei Jugendlichen aus
             angelsächsischen Heimatländern…

             • Sexuelle Kontakte sind von Rotary International ausdrücklich
               nicht erlaubt
             • Zweisamkeiten, die zur Abkapselungen von der Umgebung
               führen, sind im Rahmen des Jugendaustauschs ebenfalls nicht
               erlaubt.
             • Gegen Freundschaften ist prinzipiell nichts einzuwenden.
               Jedoch sollte mit den Inbounds die Regeln besprochen werden.

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Hinweise für Gasteltern

             Sexuelle Kontakte
             • Ein nachgewiesener sexueller Kontakt liegt dann vor, wenn die
               Inbounds in flagranti beim Geschlechtsverkehr oder
               vorbereitenden Handlungen erwischt werden
             • Dies liegt beispielsweise dann vor, wenn der/die Inbound von
               den Gasteltern erwischt wird
             • Ein nachgewiesener sexueller Kontakt liegt auch dann vor, wenn
               das Paar diesen auf Befragung zugibt.

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Hinweise für Gasteltern

             Führen eines motorisierten Fahrzeugs
             • Einige Austauschschüler aus USA, Australien, Mexiko verfügen
               bereits über einen Führerschein.
             • Sie genießen bei uns beim Führen eines motorisierten
               Fahrzeuges jedoch keinerlei Versicherungsschutz.
             • Aus diesem Grunde ist das Führen eines motorisierten
               Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr verboten.

             • Ausnahmen:
               - Lenken von Wassersportfahrzeugen in Anwesenheit und unter
                 Überwachung eines verantwortlichen Fahrzeugführers.
               - Fahren auf einer Kartbahn u.dergl.

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Hinweise für Gasteltern
             Beendigung des Austauschs ohne Rückflug ins
             Heimatland
             • Der Austausch endet grundsätzlich mit dem Betreten des
               Flugzeugs, welches den Inbound in das Heimatland zurück
               bringt
             • Mit der Beendigung des Austauschs entfällt die Grundlage für
               die europaweite Aufenthaltsgenehmigung (Visum)!
             • RJD akzeptiert ein Abweichen von der Regel, wenn Rotary von
               allen Verpflichtungen entbunden wird – Termination of Exchange
             • Gründe für eine Beendigung des Austauschs ohne Rückflug ins
               Heimatland:
                • Gemeinsames Treffen mit der Familie in einem Drittland
                • Abholen durch die leiblichen Eltern oder nächste Verwandte.
                  Visums-Gültigkeit beachten !!!
             • Sonstige „Gruppenreisen“ und eigene Reiseaktivitäten
               können nach Abschluss des Austauschs grundsätzlich nicht
               genehmigt werden
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Hinweise für Gasteltern

                                                                        Das Formblatt kann
                                                                        über den Distrikt
                                                                        beschafft werden

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Hinweise für Gasteltern

         • Bei Rotary International gelten die 5D – Regeln. Von Land zu
           Land werden sie nach ortsüblichen Gesetzen und Gepflogen-
           heiten etwas unterschiedlich gewichtet oder/und ergänzt:

             1.   No Drugs                              Keine Drogen
             2.   No Drinking                           Kein Alkoholmißbrauch
             3.   No Driving                            Kein Auto- oder Motoradfahren
             4.   No Dating                             Kein Sex
             5.   No Do it yourself travelling          Kein selbstständiges Verreisen
             6.   No Decorating                         Keine Piercings / Branding / Tatoos
             7.   No illegal Downloading                Kein illegales Downloading
             8.   No Digital dependancy                 Keine Internetsucht
             9.   No Demonstrations                     Keine Demos oder Gegen-Demos
                                                        (unkontrollierbare Sicherheitsrisiken)

         •   Regelverletzungen haben eine Gelbe Karte zur Folge – im Wiederholungsfall
             eine Rote Karte. Schwere Regelverletzungen können direkt zu einer Roten
             Karte führen.
         •   Wenn Ihr Gastschüler eine der Regeln verletzt informieren Sie bitte
             umgehend den Club-YEO und/oder den Counselor

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Hinweise für Gasteltern

             Vergabe von Gelben und Roten Karten
             Das Übertreten der Verbote innerhalb der Rotarischen Regeln wird
             unterschiedlich mit Verwarnungen sowie Gelben und Roten Karten
             geahndet:
             Bedeutung von GELBEN und ROTEN Karten

             • Die Vergabe einer Gelben Karte entspricht einer sehr strengen
               Verwarnung, die im Wiederholungsfall zu einer Roten Karte führt
               und zum sofortigen Abbruch des Austauschs.
             • Als Vorstufe von Gelben Karten dienen schriftliche
               Verwarnungen
             • Mehrere Verwarnungen führen zu einer Gelben Karte. Gelbe
               Karten müssen dem Distrikt bestätigt werden. Der Distrikt meldet die
               gelbe Karte an den Heimatdistrikt des/der Inbound weiter.
             • Rote Karten werden nur vom Distrikt ausgesprochen, die Clubs
               leisten hierzu die notwendige Zuarbeit. Der Distrikt leitet über den
               Heimatdistrikt die Rückreise ein.
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Hinweise für Gasteltern

                        Vergabe einer Roten Karte

             Einnahme von Drogen oder Besitz oder Handel von Drogen

             Exzessiver Genuss von Alkohol (Kontrollverlust)

             Nachgewiesener Diebstahl

             Systematisches Schulschwänzen / Verweis von der Schule

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Hinweise für Gasteltern
Für alle Tagesthemen sollten immer zuerst der Jugenddienstleiter (YEO) „Ihres“ Clubs
und der Counselor Ihres Gastschülers Ihre Ansprechpartner sein. Bei gravierenden
Problemen können Sie auf die nachfolgenden Distrikt-Koordinatoren zurückgreifen.

              Inbound-Koordinator
              Steffen Noack      RC Weißwasser
              Email: Steffen.Noack@t-online.de
              Tel.: 03576/243383 Mobil: 0174/3015073
              Anschrift: Krumme Str. 19, 02943 Weißwasser

              Outbound-Koordinator
              Barbara Neumann-Trüb RC Regensburg-Millennium
              Email: Barbara.Neumann-Trueb@gmx.de
              Tel.: 0941/30763249 Mobil: 0171/7850883
              Anschrift: Sudetendeutsche Str. 2, 93057 Regensburg

              Chairman
              Christof Furtwängler      RC Nürnberg-Kaiserburg
              Email: Christof.Furtwaengler@BuehlerMotor.de
              Tel.: 0911/591274 Mobil: 0171/3014186
              Anschrift: Kneippstr. 2, 90491 Nürnberg

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