Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
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38. Jahrgang Donnerstag, 21. Februar 2019 Nr. 8/2019 Mitteilungsblatt der Gemeinde W a l l e r fa n g e n Mit den Gemeindebezirken: Bedersdorf, Düren, Gisingen, Ihn-Leidingen, Ittersdorf, Kerlingen, Rammelfangen, St. Barbara, Wallerfangen mit Oberlimberg Mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Wallerfangen Unsere Partnergemeinde in Frankreich: St. Vallier
Wallerfangen -2- Ausgabe 8/2019 Bereitschaftsdienste Für die Veröffentlichung des Bereitschaftsdienstes übernimmt die Die Praxisräume für diesen Dienst befinden sich im Erdgeschoss der Gemeinde Wallerfangen keine Haftung. Elisabeth-Klinik in Saarlouis. Es ist dringend notwendig, um die Wartezeit für Sie so gering wie ■■ Apothekendienst für Wallerfangen möglich zu halten, vorher anzurufen! Die Bereitschaftsdienstpraxis für Kinder und Jugendliche ist unter und Saarlouis folgender Rufnummer zu den aufgeführten Zeiten erreichbar: Tele- Notdienst-Hotline der ABDA, kostenlose Rufnummer: 0800/00 22 8 33, fonnummer: 06831/1257883 oder Kurzwahl 22 8 33 von jedem Handy (69 Cent/Minute) An den übrigen Wochentagen erreichen Sie den Bereitschaftsdienst 21.02.2019, Mathilden-Apotheke, Schaffhausen, Tel.: 06834/41010 außerhalb der Sprechstunde über Ihre Kinder und Jugendärztliche 22.02.2019, Brunnen-Apotheke, Dillingen, Tel.: 703936 Praxis. 23.02.2019, Luzia-Apotheke, Dillingen, Tel.: 7066990 24.02.2019, Ludwigs-Apotheke, Saarlouis, Tel.: 2957 ■■ Zahnärztlicher Notfalldienst 25.02.2019, Saardom-Apotheke OHG, Dillingen, Tel.: 701331 Nur für dringende Fälle und nach vorheriger telefonischer Verein- 26.02.2019, Marien-Apotheke, Bous, Tel.: 06834/2300 barung!): 27.02.2019, easy-Apotheke, Dillingen, Tel.: 4614658 23./24.02.2019 B. Reinstädtler, Hostenbach, ■■ Ärzte-Notdienst Tel: 06834/42304 Bereitschaftsdienstpraxen in Saarlouis und in Dillingen Es wird auch auf die Internetseite www.zahnaerzte-saarland.de Die niedergelassenen Ärzte im Kreis Saarlouis haben Bereitschafts- verwiesen, auf der die aktuellen zahnärztlichen Notfalldienste ver- dienstpraxen in Saarlouis und Dillingen eingerichtet. Der Zweck dieser öffentlicht werden. Bereitschaftsdienstpraxen ist, Patienten schnelle und qualifizierte ärzt- liche Hilfe auch an Wochenenden und Feiertagen anzubieten. ■■ HNO Notfalldienst Standorte und Telefonnummern: (Telefonische Anmeldung erbeten!) Bereitschaftsdienst während der Woche: Die Bereitschaftsdienstpraxiswird Ihnen unter der Rufnummer 116-117 An Werktagen zwischen 18.00 abends und 8.00 morgens (mittwochs mitgeteilt. und freitags bereits ab 14.00) ist der diensthabende Arzt telefonisch nur Nur in dringenden Notfällen und nach telefonischer Vereinbarung. erreichbar über die Telefonnummer 116 117 Der Anruf wird von der Rettungsleitstelle entgegengenommen und entweder wird der Krankenwagen oder Notarzt alarmiert oder der An- ■■ Augenärztlicher Notfalldienst rufer wird mit dem jeweiligen diensttuenden Arzt verbunden. (Telefonische Anmeldung erbeten!): Bereitschaftsdienst an Wochenenden, Feiertagen und sogenannten 23./24.02.2019 „Brückentagen“ Dr. El-Husseiny Moatasem, Saarlouis, Für Wallerfangen und für die Ortsteile Oberlimberg, St.Barbara, Gisingen, Tel: 42949 Kerlingen, Rammelfangen und Ihn ist die Bereitschaftspraxis im Marienhaus Klinikum Saarlouis-Dillingen, Standort Dillingen, Werkstr. 3, zuständig ■■ Tierärztlicher Notdienst Die Rufnummer lautet: 01805/663006 (Festnetzpreis 14 ct/Minute; Mobilfunkpreise max. 42 ct/Minute). 23./24.02.2019 Patienten sollten sich vor ihrem Besuch in den Bereitschaftsdienst- Tierärztin Koch, Püttlingen, praxen telefonisch anmelden. Tel. 06806/922000 Für die Ortsteile Bedersdorf, Düren, Leidingen und Ittersdorf ist die Tierärztliche Notdienstplan von der Tierärztekammer des Saarlandes ist Bereitschaftspraxis in der Elisabeth-Klinik in Saarlouis, Kapuzinerstr. auf einer Homepage gestellt und ist unter der Internetseite: http:// 4, zuständig. tierarzt-saar.de/. abrufbar. Die Rufnummer lautet: 01805/663003 (Festnetzpreis 14 ct/Minute; Mobilfunkpreise max. 42 ct/Minute). Patienten sollten sich vor ihrem Besuch in den Bereitschaftsdienst- praxen telefonisch anmelden. Praxis Dr. med. Michael Kulas Moselstr. 4 - 66798 Ittersdorf - Tel. 06837 / 74144 ■■ Kinderärztlicher Notfalldienst Es gibt nur noch einen zentralen Standort für das gesamte West- Die Praxis ist vom 27.02.2019 Saarland, wo ein kinderärztlicher Notdienst am Wochenende, an Feiertagen sowie Brückentagen angeboten wird. bis 08.03.2019 geschlossen. Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Wallerfangen 66798 Wallerfangen, Fabrikplatz Impressum Druck: Druckhaus WITTICH KG Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich: amtlicher Teil: Günter Zahn, Rathaus, Erscheinungsweise: wöchentlich 66798 Wallerfangen Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle übriger Teil: Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Anzeigen: Thomas Blees, Produktionsleiter Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge- kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Wallerfangen -3- Ausgabe 8/2019 4HEMAåDERå7OCHE aus der Gemeinde 7 ! , , % 2 &! . ' % . Mitteilungen des Bürgermeisters ■■ Wir verabschieden unsere Schiedsfrau Ingrid Lay Wenn zwei sich streiten, kann oft ein Unparteiischer helfen, sodass sich am Ende des Zwists es für alle in Gewinn ist. Frau Ingrid Lay ist dies in den vergangenen Jahren oft gelungen. In Ihrer fast zwanzigjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit als Schiedsfrau des Bezirks „Wal- lerfangen II - Gauorte ohne Oberlimberg“, konnte Frau Lay als Schlichterin so manche außergerichtliche Lösung zwischenmenschlicher Konflikte gemeinsam mit den Streitpar- teien finden. Frau Ingrid Lay fungierte erstmals im Jahr 2000, für fünf Jahre, als stellvertretende Schiedsfrau. Darauf folgte im Jahr 2005 der Amtsantritt als Schiedsfrau, für das wir sie 2012 erneut verpflichten konnten. Noch über Ihre Amtszeit hinaus, die regulär Anfang des Jahres 2017 endete, blieb Frau Lay für viele Einwohner der Gauorte, die Ansprechpartnerin wenn diese in ihren Streitsi- tuationen festgefahren waren und die Unterstützung dieser erfahrenen Schiedsfrau ge- braucht haben. Die Gemeinde Wallerfangen bedankt sich herzlich bei Frau Ingrid Lay für Ihre Dienste im Ehrenamt und wünscht Ihr für die Zukunft alles Gute. Bürgermeister Günter Zahn ■■ Weitere Kooperation in der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen Dillingen und Wallerfangen Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit haben die Stadt Dillingen und die Gemeinde Wallerfangen eine weitere Kooperation geschlossen. Demnach arbeiten die beiden Kommunen bei Vollstre- ckungsangelegenheiten zusammen. Hier übernimmt Dillingen die Durchführung der Vollstre- ckungsaufgaben. „Eine interkommunale Zusammenarbeit ermöglicht uns Kommunen nicht nur effizientere Vorge- hensweisen, sie bietet auch eine Optimierung von Standards, wie es hier bei der Aufgabenerfüllung eines gemeinsamen Vollstreckungsbeamten der Fall ist“, erklärt Bürgermeister Franz-Josef Berg. Neben der Zusammenlegung der Standesämter und der Annahme von Grünschnitt in Dillingen ist die Vollstreckungs- tätigkeit eine weitere Handlungsalternative in der Leis- tungserbringung von Kommunen, um kosteneinsparende Effekte zu erzielen. „Durch die jüngste Kooperationsver- einbarung mit der Stadt Dillingen haben wir den nächsten Schritt getan, gemeindeübergreifende Verwaltungseinhei- ten effektiv zu bündeln“, erklärt Wallerfangens Bürgermeis- ter Günter Zahn. Foto: Heike Theobald, Stadt Dilingen Der Vollstreckungsbeamte ist bei der Stadtverwaltung v.l.n.r.: Stadt Dillingen :Kassenleiterin Sabine Lauer, Bürgermeister Dillingen beschäftigt, er übt seine Tätigkeit für die Gemein- Franz-Josef Berg, de Wallerfangen bis zu 20 Prozent seiner tariflichen Wo- Gemeinde Wallerfangen: Bürgermeister Günter Zahn, Kämmerer chenarbeitszeit aus. Wallerfangen übernimmt die Perso- Joachim Lay nalkosten in Höhe der geleisteten Arbeitsstunden. Die Rechte und Pflichten der Gemeinde Wallerfangen, als Träger ihrer Aufgaben, bleiben unberührt. In einer Kooperationsvereinbarung ist das Aufgabengebiet des Vollstreckungsbeamten fest geregelt. Demnach darf er Zah- lungen oder sonstige Leistungen aus Vollstreckungsaufträgen einfordern und wirksam quittieren. Nach Zahlungsverweigerung klärt er den Schuldner über die rechtlichen Möglichkeiten auf, wie Wohnungsdurchsuchung, Sachpfändung, Lohn- oder Kontopfändung. Er darf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners feststellen oder die Unpfändbarkeit.
Wallerfangen -4- Ausgabe 8/2019 Am tli ches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde W a l l e r fa n g e n Mit den Gemeindebezirken: Bedersdorf, Düren, Gisingen, Ihn-Leidingen, Ittersdorf, Kerlingen, Rammelfangen, St. Barbara, Wallerfangen mit Oberlimberg Amtlicher teil • Bekanntmachungen ■■ Wichtiger Hinweis für die verantwortlichen Vertrauensleute der Parteien und Wählergruppierungen bei der Einreichung der Wahlunterlagen zur Kommunalwahl 2019 in der Gemeinde Wallerfangen Nach der Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung vom 06. Februar 2019 (Amtsblatt des Saarlandes, Teil I vom 07. Feb- ruar 2019, S. 78) sind ab dem 08. Februar 2019 nur noch die geänderten Anlagen 13 (Zustimmungserklärungen) 14 (Bescheinigung der Wählbarkeit) und 14 a (Versicherungen an Eides Statt zum Nachweis der Wählbarkeit einer Unionsbürgerin oder eines Unionsbürgers) der KWO bei der Einreichung der Wahlunterlagen an den Gemeindewahlleiter zu verwenden. Diese sind auf dem Internetportal der Landeswahlleiterin unter www.wahlen.saarland.de eingestellt und können als ausfüllbare PDF- Dokumente abgerufen werden. Bei Nachfragen bitte ich den stellvertretenden Gemeindewahlleiter, Herrn Volker Bauer, Tel. 06831/680922 oder Frau Anja Hermes Tel. 06831/680921, zu kontaktieren. Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter Günter Zahn ■■ Öffentliche und Nichtöffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserleitungszweckverband „Gau-Süd“ Wallerfangen Bekanntmachung Am Donnerstag, den 21. Februar 2019, findet um 17.15 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Wallerfangen eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserleitungszweckverband „Gau-Süd“ Wallerfangen statt. TAGESORDNUNG A) Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Verbands- versammlung des Wasserleitungszweckverband „Gau-Süd“ Wallerfangen vom 11. Dezember 2018 - Öffentliche Sitzung - 2. Mitteilungen, Anfragen und Anregungen B) Nichtöffentliche Sitzung 3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Verbands- versammlung des Wasserleitungszweckverband „Gau-Süd“ Wallerfangen vom 11. Dezember 2018 - Nichtöffentliche Sitzung - 4. Feststellung Jahresabschluss 2014 5. Niederschlagungen 6. Satzungsanpassung 7. Grundstücksangelegenheiten 8. Mitteilungen, Anfragen und Anregungen 66798 Wallerfangen, den 18. Februar 2019 Der Verbandsvorsteher des Wasserleitungszweckverband „Gau-Süd“, Wallerfangen Günter Zahn Ende des amtlichen Teils
Wallerfangen -5- Ausgabe 8/2019 Öffnungszeiten und Sprechstunden ■■ Öffnungszeiten und Sprechstunden ■■ Rufnummern der Gemeindeverwaltung in der Gemeinde Wallerfangen Rathaus ���������������������������������������������������������������������������06831/6809-0 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und des Rathaus Fax-Nr. ��������������������������������������������������������������� 06831/680950 Wasserleitungszweckverbandes „Gau-Süd“, Wallerfangen E-Mail: ������������������������������������������������������������������ info@wallerfangen.de vormittags nachmittags Internet: ���������������������������������������������������������������� www.wallerfangen.de Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 15.30 Uhr Wasserleitungszweckverband Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr geschlossen Verwaltung ������������������������������������������������������������������������06831/6809-0 Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr geschlossen Fax ����������������������������������������������������������������������������������06831/6809-88 Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 17.00 Uhr E-Mail: ���������������������������������������������������������������������������� info@wzvgs.de Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr geschlossen. Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������������� 0178/6112001 Das Friedhofsamt ist vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet unter Beigeordnete der Telefonnummer 06831/6809-34 erreichbar. Schirra Stefan ������������������������������������������������������������������ 06831/964597 Rhoden Herbert ��������������������������������������������������������������������� 06837/223 Ortsvorsteher Standesamt Bedersdorf (Tasch Alois) ������������������������������������������������������ 06837/1836 Das Standesamt Wallerfangen hat am 01.01.2019 mit dem Standes- Düren (Grundhefer Maria Luise) �������������������������������������������� 06837/829 amt Dillingen/Saar fusioniert und bildet einen einheitlichen Standes- amtsbezirk mit der Bezeichnung „Standesamt Dillingen/Saar“. Gisingen (Heffinger Ulrike) ��������������������������������������������������� 06837/7372 Der Dienstsitz des „neuen“ Standesamtes befindet sich im Rathaus Ihn/Leidingen (Schmitt Wolfgang) ����������������������������������������� 06837/534 Dillingen/Saar, Merziger Str. 51, 66763 Dillingen/Saar, 1. Etage, Zim- Ittersdorf (Rickert Heinz) �������������������������������������������������������� 06837/891 mer 1.17 und 1.18. Kerlingen (Schmidt Werner) ������������������������������������������������� 06837/7118 Die Öffnungszeiten sind: Rammelfangen (Harpers Gabriele) ������������������������������������ 06837/74237 Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr St. Barbara (Schirra Stefan) ��������������������������������������������� 06831/964597 Dienstag: 14.00 bis 16.00 Uhr Wallerfangen (Trenz Horst) ������������������������������������������������ 06831/62449 Donnerstag: 14.00 bis 17.00 Uhr Jagdvorsteher Freitag: 07.30 bis 13.30 Uhr der Jagdgenossenschaften in der Gemeinde Wallerfangen Tel.: 06831/709-0 Leidingen/Bederdorf: E-Mail: standesamt@dillingen-saar.de Fax-Nr.: 06831/709-231 Alois Tasch, Bedersdorf, Margarethenstr. 15a, ������������������� 06837/1836 Kerlingen/Düren: Werner Schmidt, Kerlingen, Jakobusstr. 23a, ��������������������� 06837/7118 ■■ Historisches Museum Wallerfangen, Gisingen: (Adolphshöhe): Ulrike Heffinger, Gisingen, Zum Scheidberg 9a, ����������������� 06837/7372 Ihn: Öffnungszeiten: Freitag bis Sonntag von 15.00 bis 18.00 Uhr. Führungen für Gruppen ab 5 Personen sind auch außerhalb der Öffnungs- Wolfgang Schmittt, Ihn,Rammelfanger Str. 9, ����������������������� 06837/534 zeiten möglich. Ittersdorf: Der Verein weist darauf hin, dass er Führungen in Wallerfangen zu histo- Franz-Josef Schrecklinger, Ittersdorf, risch interessanten Themen anbietet. Zur Weisacht 4,����������������������������������������������������������������� 06837/74130 Kontakt: Dr. Peter Winter, Tel: 06831/60212 Rammelfangen: www.verein-fuer-heimatforschung-wallerfangen.de Thomas HANS, Rammelfangen, Landstr. 1 a,��������� Tel: 06837/7080860 Wallerfangen/St. Barbara: ■■ Öffnungszeiten „Haus Saargau“ Stefan Schirra, St. Barbara, Keltenstr. 4, ������������������Tel: 06831/964597 Schulen in Wallerfangen-Gisingen Grundschule Wallerfangen ���������������������������������������������� 06831/965199 Mo - Di - Mi - So: 14.00 - 17.00 Uhr Fax ����������������������������������������������������������������������������������� 06831/643422 Do - Fr: 10.00 - 12.00 Uhr Grundschule Gisingen ������������������������������������������������������� 06837/91001 Adresse: Zum Scheidberg 11, Gisingen, Tel. und Fax: 06837/912762 Fax ��������������������������������������������������������������������������������� 06837/7080051 FGTS ����������������������������������������������������������������������������� 06837/7080050 ■■ Sprechstunden Gemeinschaftsschule Wallerfangen �������������������������������� 06831/964585 Bürgermeister: Fax ����������������������������������������������������������������������������������� 06831/964594 Nach vorheriger Termin-Vereinbarung, Tel.: 06831/6809-21 Nachmittagsbetreuung Grundschule Wfg. ���������������������� 06831/643425 Behindertenbeauftragter der Gemeinde Wallerfangen: Herr Oliver Bianchi, Eichenbornweg 39, Tel: 06831/9867786 Kreismusikschule Wallerfangen ������������������������������������������� 06837/7968 Kindergärten ■■ Förster Kindergarten Gisingen ��������������������������������������������������������� 06837/1283 Der für den Gemeindewald Wallerfangen zuständige Revierförster Ralf Kindergarten Ittersdorf �������������������������������������������������������� 06837/1356 Schmitt hat jeden ersten Donnerstag eines Monats von 11.00 - 12.00 Fax-Nr. ����������������������������������������������������������������������������� 06837/901988 Uhr Sprechstunde im Rathaus Wallerfangen, Zimmer 10. Kindergarten Wallerfangen ����������������������� 06831/61128, 06831/643432 Weiter ist Herr Schmitt auch in seiner Sprechstunde im Rathaus Rehlin- Fax ����������������������������������������������������������������������������������� 06831/643017 gen-Siersburg jeden Donnerstag von 14.00 - 16.00 Uhr unter der Telefon- Sonstige Einrichtungen Nr. 06835/508222, 0177-6683944, zur erreichen. Freibad Wallerfangen ��������������������������������������������������������� 06831/60402 Campingplatz Wallerfangen ���������������������������������������������� 06831/60591 ■■ Schiedsmann/Schiedsfrau Walderfingia Wallerfangen ������������������������������������������������� 06831/60297 Für den Ortsteil Wallerfangen: Herr Jens Kaeswurm, Tel.: 06831/7643699. Sporthalle Scheidberg ��������������������������������������������������������� 06837/1723 Für den Gaubereich: Frau Ingrid Lay, Tel.: 06831/61720. Heimatmuseum Wallerfangen ������������������������������������������� 06831/60282 ■■ Deutsche Rentenversicherung Haus Saargau ������������������������������������������������������������������ 06837/912762 Krankenhaus Wallerfangen �������������������������������������������������� 06831/9620 Telefonische Voranmeldung erforderlich beim Versichertenberater, Herrn Johannes Bodwing, Saarlouis-Picard, Tel: 06831/46437 oder 0160/95141138. Polizei Sprechtag jeden 1. Mittwoch im Monat von 14.00 - 16.30 Uhr im Sit- Polizeiposten Wallerfangen ����������������������������������������������� 06831/62019 zungssaal des Rathauses. Polizei Saarlouis ������������������������������������������������������������������ 06831/9010
Wallerfangen -6- Ausgabe 8/2019 -ITTEILUNGENåDERå6ERWALTUNG ■■ Mitteilung des Bauamtes St. Barbara Feuerwehrzufahrt / Dorfgemeinschaftshaus Straße Zum Blauwald Streu- und Räumungspflicht bei Eis- und Schneeglätte Insel „Römerfeld“ Zur Vermeidung von haftungsrechtlichen Folgen empfehle ich allen Bür- Zum Kaltenberg / Römerweg gern der Gemeinde, die nachfolgenden Ausführungen aufmerksam zu Hansenberger Weg, In der Lettkaul lesen. Anliegerparkplatz am Ortseingang von ST. Barbara Die Streu- und Räumungspflicht ist für den Bereich der Gemeinde Wal- lerfangen durch die Satzung über die Reinigung und Streuung der öffent- Wallerfangen Rodener Straße lichen Straßen, Wege und Plätze vom 03.12.1974 geregelt. Schäferbruch-/ Blaulochstraße Nach den Bestimmungen der Satzung obliegt grundsätzlich den Eigen- Felsberger Straße (Treppe) tümern der an öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbe- Elbinger Straße bauten Grundstücke die Streu- und Räumungspflicht für Gehweg und Frankenring Straße jeweils bis zur Fahrbahnmitte. Ausgenommen von dieser Regelung Nelkenstraße sind nur die Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landstraßen. Den Eigen- tümern der an diesen Straßen gelegenen Grundstücke verbleibt jedoch Lothringer -/ Augustiner Straße die sich auf die Gehwege, Parkspuren, Radwege und Straßenrinnen Danziger - / Flachslandener Straße beschränkte Streu- und Räumungspflicht. Dr.-Kronenberger-Straße Die Gemeinde ergänzt lediglich die Maßnahmen der Streupflichtigen bei Oberlimberg Anwesen Dorfstraße 3 den stark befahrenen und abschüssigen Straßen, wo besondere Gefah- rensituationen auftreten können. Ich darf darauf hinweisen, dass es der Gemeinde bei ihrer personellen ■■ Bekanntmachung für Staatsangehörige und materiellen Ausstattung nicht möglich ist, alle Straßen des Gemein- der übrigen Mitgliedstaaten degebietes rechtzeitig und zu gleicher frühzeitiger Stunde von Eis und Schnee zu räumen bzw. zu bestreuen. Daher können auch die bei auftre- der Europäischen Union (Unionsbürger) tender Glätte meist telefonisch an die Verwaltung herangetragenen Bitten von Straßenanliegern und - benutzern nicht zu dem gewünschten Erfolg zur Wahl zum Europäischen Parlament führen. in der Bundesrepublik Deutschland Für die Einschränkung des Streudienstes mit Streusalz gibt es darüber Am 26.05.2019 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen hinaus weitere ganz wichtige Argumente. Es ist unbestritten, dass sich Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl die Verwendung von Streusalz im Winterdienst schädlich auf die Vegeta- tion, das Grundwasser, den Straßenbelag und die Fahrzeuge auswirkt. können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag Ebenso leiden die zumeist aus Betonrohren bestehenden Entwässerungs- 1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Eu- kanäle. Um diese negativen Auswirkungen in Grenzen zu halten, ist es ropäischen Union besitzen, aus der Sicht des Natur- und Umweltschutzes unumgänglich, weitgehend 2. das 18. Lebensjahr vollendet haben, auf den Einsatz von Streusalz zu verzichten und - wo technisch möglich - auf alternative Streumaterialien zurückzugreifen. 3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland Auch die Gemeinde Wallerfangen wird aus den dargelegten Gründen und oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine vor allem zum Schutz der Pflanzen am Straßenrand auf einigen Verbin- Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst dungsstraßen beim Streudienst sparsam mit Streusalz umgehen. Die gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinander- entsprechenden Strecken sind durch Hinweisschilder „Eingeschränkter folgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet), Winterdienst“ besonders gekennzeichnet. 4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat Bei der Unterstützung der Streupflicht der Anlieger ist durch den Bauhof der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, - wie eingangs bereits ausgeführt - lediglich sicherzustellen, dass bei vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlos- Schnee- und Eisglätte gefährliche Straßenteile und verkehrswichtige sen sind, Straßen vorrangig vor allen anderen Straßen geräumt und gestreut werden. 5. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland einge- Zur Entschärfung von Extremsituationen sind zusätzlich in allen Ortsteilen tragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der der Gemeinde mit Granulat gefüllte Streukästen zur Verwendung für die Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bürger aufgestellt. Bekanntmachung abgesandt werden. Die aus den dargelegten Gründen unvermeidlichen Einschränkungen beim Einem Antrag, der erst nach dem 05. Mai 2019 bei der zuständigen Ge- Winterdienst treffen insbesondere die motorisierten Verkehrsteilnehmer. meindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Wenn alle Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge wintergerecht ausrüsten Abs. 2 der Europawahlordnung). und sich den gegebenen Straßenverhältnisse anpassen, ist ein ordnungs- Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 gemäßer Verkehrsfluss trotz Einschränkungen im Winterdienst möglich. oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerver- Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, dass im Hinblick auf den reibungslosen Ablauf des Streu- und Räumdienstes in den Wintermona- zeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein ten nicht im Straßen- und Gehwegbereich geparkt werden sollte. Diese erneuter Antrag nicht erforderlich. Vorsichtsmaßnahme ist auch deshalb angebracht, weil gleichzeitig eige- Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahl- ne Schäden und damit verbundene Ärgernisse verhindert werden können. rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum oben angegebenen 21. Tag vor der Wahl gegenüber der zuständigen Der Bürgermeister Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerver- Günter Zahn zeichnis geführt zu werden. Streugutbehälter Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis Bedersdorf Dorfgemeinschaftshaus stellen. Düren am Friedhof Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählerverzeichnis in Kreuzung Kerlinger-/Schloßstraße der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für Brunnenstr. eine Teilnahme an der Wahl einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Gisingen Feuerwehrgerätehaus Wählerverzeichnis stellen. Ihn am Hohberg Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundes- republik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wäh- Ittersdorf an der Kirche lerverzeichnis erforderlich. Am Kindergartengelände Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können Kerlingen Zufahrt Hotel Scheidberg bei den Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefor- Schulstraße / Jakobusstraße dert werden. Stockath Für ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist u.a. Voraussetzung, dass Sie am Altgemein Wahltag Ecke Gisinger Weg / Stockath 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, Sermlinger Straße 2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Leidingen Kurzath Union besitzen, Kirche 3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat Rammelfangen an der Kirche der Europäischen Union, dem sie angehören, von der Wählbarkeit Am Kirchenweg ausgeschlossen sind.
Wallerfangen -7- Ausgabe 8/2019 Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Veranstalter, die wirtschaftliche Zwecke verfolgen bzw. nicht gemeinnüt- Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an Eides Statt abzugeben über zig anerkannt sind, fallen nicht unter die Allgemeine Erlaubnis. Ihnen kann das Vorliegen der o.g. Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahl- auch keine Erlaubnis erteilt werden. teilnahme. Dies gilt auch dann, wenn der Ertrag der Veranstaltung gemeinnützigen Saarlouis, den 10.01.2019 Zwecken zugeführt wird. Das Gleiche gilt für Privatpersonen. Der Kreiswahlleiter des Die Anzahl der während eines Jahres in den Städten und Gemeinden Landkreises Saarlouis stattfindenden öffentlichen Lotterien und Ausspielungen ist zum 1.1. des Joachim Breunig Folgejahres der Landkreisverwaltung mitzuteilen. Die Allgemeine Erlaubnis ist in den örtlichen Mitteilungsblättern zu ver- ■■ Allgemeine Erlaubnis für die Veranstaltung öffentlichen. öffentlicher kleiner Lotterien III. Der Widerruf der Allgemeinen Erlaubnis sowie die nachträgliche Aufnah- und Ausspielungen me, Änderung oder Ergänzung der Nebenbestimmungen bleiben dem Der Landkreis Saarlouis erlässt als zuständige Behörde aufgrund der §§ Landkreis vorbehalten. 13, 14 Abs. 5 des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Staats- Unerlaubtes Glücksspiel und die Werbung hierfür kann untersagt werden. vertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland, AG GlüStV-Saar, Ordnungswidrig handelt, wer eine nicht allgemein erlaubte kleine Lotterie/ (Amtsblatt des Saarlandes vom 28.6.2012, Seite 157) in Verbindung mit Ausspielung veranstaltet oder eine untersagte Veranstaltung durchführt § 18 des Glücksspielstaatsvertrages vom 15.12.2011, GlüStV, (Amtsblatt oder gegen die Anzeigenpflicht bzw. die Nebenbestimmungen verstößt. des Saarlandes vom 28.6. 2012, Seite 176), in Kraft getreten am 1. Juli Zuständig für die Ahndung der Ordnungswidrigkeit ist nach § 15 Abs. 4 2012, zur Vereinfachung des Erlaubnisverfahrens für die Veranstaltung Nr. 6 AG GlüStV-Saar der Landkreis Saarlouis. öffentlicher kleiner Lotterien und Ausspielungen nachfolgende IV. Allgemeine Erlaubnis Diese Allgemeine Erlaubnis tritt am 1.3.2019 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf I. des 31.12.2029 außer Kraft. Den gemäß § 14 Abs. 1 GlüStV genannten Veranstaltern, die die Voraus- V. setzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes vom Rechtsbehelfsbelehrung 15.10.2002 (BGBl. I S. 4144) erfüllen und zuverlässig sind und die Gewähr dafür bieten, dass die Veranstaltung ordnungsgemäß und für die Spieler Gegen diese Allgemeine Erlaubnis kann innerhalb eines Monats nach sowie die Erlaubnisbehörde nachvollziehbar durchgeführt wird und die ihrer Bekanntgabe gemäß §§ 67 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung vom den Reinertrag zweckentsprechend verwenden, wird die Erlaubnis zur 21.1.60 (BGBl. I. S. 18) Widerspruch eingelegt werden, über den der Durchführung von kleinen Lotterien und Ausspielungen (Veranstaltung) in Kreisrechtsausschuss beim Landkreis Saarlouis entscheidet. den Städten und Gemeinden des Landkreises Saarlouis unter folgenden Der Widerspruch ist möglichst schriftlich oder zur Niederschrift beim Bedingungen und Auflagen erteilt: Landkreis Saarlouis, Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Haupt- 1. Die Veranstaltung darf den Zielen des Staatsvertrages nicht zuwi- gebäude, Kaiser-Wilhelm-Str. 4-6, einzulegen. derlaufen. Die Rechtsmittelfrist gilt auch als gewahrt, wenn der Widerspruch recht- 2. Durch die Veranstaltung selbst oder durch die Verwirklichung des zeitig beim Kreisrechtsausschuss eingelegt wird. Veranstaltungszwecks oder die Verwendung des Reinertrages darf Saarlouis, den 07.02.2019 die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährdet werden. Der Landrat 3. Der Jugend- und Spielerschutz ist zu gewährleisten. Die Teilnahme Patrik Lauer von Minderjährigen ist nicht erlaubt. 4. Die Veranstaltung darf nicht über das Gebiet des Landkreises hinaus durchgeführt werden. 5. Der Losverkauf einschließlich der Veranstaltung darf die Dauer von ■■ Rathaus geschlossen einem Monat nicht überschreiten. 6. Die Summe der für den Erwerb aller Lose zu entrichtenden Entgelte An Fetten Donnerstag, 28. Februar 2019, ist das Rathaus ab 12.00 darf den Betrag von 10.000 Euro nicht übersteigen. Uhr geschlossen. 7. Der Reinertrag und die Gewinnsumme müssen jeweils mindestens An Rosenmontag, 04. März 2019, ist das Rathaus ganztägig ge- schlossen. 25 % der Entgelte betragen. Es darf kein Grund zu der Annahme Bürgermeister bestehen, dass diese Anteile nicht erreicht werden. Günter Zahn 8. Der Reinertrag ist ausschließlich und zeitnah für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke zu verwenden. 9. Die Spieler sind ausreichend über den Ablauf der Veranstaltung, den Spielplan, den Gewinnplan, die Losziehung, die Gewinne (Geldgewinn, Sachgewinn oder geldwerte Vorteile) zu informieren. Sämtliche Gewinne sind auszuspielen. 10. Mit der Veranstaltung darf keine Wirtschaftswerbung verbunden ■■ Öffnungszeiten des Wahlamtes werden. Das Wahlamt der Gemeinde Wallerfangen ist zu den allg. Öffnungs- 11. Der Veranstalter muss die Gewähr dafür bieten, dass nach Abschluss zeiten noch zusätzlich an folgenden Samstagen von 09.00 bis 12.00 der Veranstaltung eine Abrechnung vorgelegt wird, aus der sich die Uhr zur Unterstützung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl tatsächliche Höhe der Einnahmen, des Reinertrages, der Gewinn- bzw. für die Unterstützungsunterschriften für die Bürgermeisterwahl ausschüttung und der Kosten ggfls. der Steuern der Veranstaltung am 26. Mai 2019, nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes ergeben. Die Abrechnung ist spätestens 3 Monate nach Ende der (KWG), geöffnet: Veranstaltung vorzulegen. - Samstag, 23. Februar 2019 II. - Samstag, 02. März 2019 Die Lotterie oder Ausspielung ist den Ordnungsämtern der Städte und - Samstag, 09. März 2019 und Gemeinden mindestens 4 Wochen vor Beginn schriftlich anzuzeigen. - Samstag, 16. März 2019. In der Anzeige sind Weiter ist das Wahlamt der Gemeinde Wallerfangen an Rosenmontag, - der Name und die Anschrift des Veranstalters, 04. März 2019 in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis - die für die Durchführung der Veranstaltung verantwortliche Person, 18.00 Uhr, zur Ausstellung von Wahlrechtsbescheinigungen / - der Spielplan (Spielkapitals, Höhe der Kosten, des Reinertrages), der Wählbarkeitsbescheinigungen anl. der Europawahl am 26. Mai Gewinnplan, die Spieldauer und der Ort der Veranstaltung 2019 geöffnet. - und der Verwendungszweck Telefonisch ist das Wahlamt zu erreichen unter 06831/6809-22 oder anzugeben. Der Freistellungsbescheid des Finanzamtes ist beizufügen. 06831/6809-21. Die Gemeinde ist berechtigt, weitere Nebenbestimmungen festzulegen Günter Zahn und die Veranstaltung zu untersagen, wenn gegen die Nebenbestimmun- Bürgermeister gen verstoßen wird. als Gemeindewahlleiter Der Veranstalter ist verpflichtet, nach der Veranstaltung der Gemeinde- verwaltung alle Unterlagen zur Abrechnung vorzulegen und alle Auskünf- te zu erteilen, die zur Überprüfung der Veranstaltung erforderlich sind. Andernfalls ist die Gemeinde berechtigt, auf Kosten des Veranstalters einen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung der Abrechnung zu beauftragen. ■■ Bei Erledigung von Bauhofarbeiten Sofern der Veranstaltungszweck nicht erreicht wird, ist die Gemeinde berechtigt, die Verwendung des Reinertrages nachträglich festzusetzen. bitte direkt den Bauhofleiter kontaktieren Wenn sich die Veranstaltung über das Gebiet einer Gemeinde hinaus Um eine Arbeitserleichterung für das Bauamt zu schaffen, bitte ich alle erstreckt, ist die Anzeige an die Landkreisverwaltung zu richten. Bürgerinnen und Bürger bei der Erledigung von Arbeiten, die in den Auf- Die Anzeigepflicht nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz sowie die gabenbereich des Bauhofes fallen, zukünftig direkt den Leiter des Bau- Steuerpflicht nach dem Körperschaftssteuergesetz sind von dem Veran- hofes, Herrn Peter Both, Tel.-Nr. 06831/6431572 oder 0177/6809905, stalter zu beachten. zu kontaktieren.
Wallerfangen -8- Ausgabe 8/2019 ■■ Öffnungszeiten der Kompostieranlage Redaktionsschluss- in Dillingen Berliner Straße 149, (Pachtener Heide) Vorverlegung gegenüber dem Waldfriedhof und Fasching 2019 des Wertstoff-Zentrums des EVS in Dillingen, Paul-Desfossez-Allee 9 Die närrischen Tage machen eine finden Sie hier im Amtsblatt unter der UMWELTSEITE Redaktionsschluss-Vorverlegung erforderlich. ■■ ENERGIEBERATUNG Der Redaktionsschluss ist demnach wie folgt: DER VERBRAUCHERZENTRALE IN WALLERFANGEN KW 10 – Rosenmontag: Nur nach telefonischer Voranmeldung unter 06831/6809-81! Jeden ersten Donnerstag im Monat findet von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag, 1. März, 10.00 Uhr im Haus der Generationen, Felsberger Straße, eine Energieberatung der Wir bitten Sie, Ihre Beiträge rechtzeitig zu o.g. Verbraucherzentrale durch Frau Dipl.-Ing. Christine Mörgen statt. Die Energieberatung kostet 5 Euro pro halbe Stunde. Termin einzureichen. Später eingehende Be- Bitte bringen Sie zu den Beratungsgesprächen die entsprechenden Un- richte können nicht mehr veröffentlicht werden. terlagen mit. Um Beachtung wird gebeten! ■■ Fragen zur „Blauen Tonne“ (Papiertonne) Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Blauen Tonne (Papiertonne) aus- schließlich an das Unternehmen; die Gemeinde Wallerfangen kann Ihnen LINUS WITTICH Medien KG, Föhren dazu keine Auskünfte erteilen! (Fa. REMONDIS Saar-Entsorgung GmbH, Kirkel, Tel: 06849/90080). -Redaktion- ■■ energiSaar -Straßenbeleuchtungsanlagen Aus gegebenem Anlass weist das Gemeindebauamt darauf hin, dass für die ordnungsgemäße Funktion und die Unterhaltung der Straßenbe- leuchtungsanlagen in der Gemeinde Wallerfangen die energiSaar zu- ständig ist. Bei Meldung von Schäden an der Straßenbeleuchtungsanlage ist die energiSaar unter der Telefonnummer: 0681/4030-3003 oder über Email av-strom@energis-netzgesellschaft.de zu benachrichtigen. An die Gemeindeverwaltung gemeldete Störungen werden vom Gemein- debauamt lediglich an die energis weitergeleitet. Auskünfte über den Zeitpunkt der entsprechenden Reparaturarbeiten können vom Bauamt nicht erteilt werden. ✁ ■■ Mitteilung an die Verwaltung Herrn Bürgermeister der Gemeinde Wallerfangen, Rathaus, 66798 Wallerfangen Ich habe am ..............................folgendes festgestellt: ❑ Kinderspielplatz verunreinigt /Spielgeräte beschädigt ❑ Schutt / Unratablagerung ❑ Fahrbahndecke beschädigt ❑ Hydrant / Kanaldeckel /Gully schadhaft ❑ Verkehrsschild beschädigt ❑ Bäume, Hecken und Sträucher behindern die Übersicht ❑ Straßenbaustelle nicht gesichert Sonstige Anregungen:������������������������������������������������������������������� Kurze Ortsangabe:���������������������������������������������������������������������� Name:��������������������������������������������������������������������������������� Wohnort, Straße:����������������������������������������������������������������������� ■■ Bei Erledigung von Bauhofarbeiten bitte direkt den Bauhofleiter kontaktieren Um eine Arbeitserleichterung für das Bauamt zu schaffen, bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger bei der Erledigung von Arbeiten, die in den Aufgabenbereich des Bauhofes fallen, zukünftig direkt den Leiter des Bauhofes, Herrn Peter Both, Tel.-Nr. 06831/6431572 oder 0177/6809905, zu kontaktieren. ✁
Wallerfangen -9- Ausgabe 8/2019 Herzlichen Glückwunsch Düren zum Geburtstag Ortsvorsteherin: Maria-Luise Grundhefer Tel.: 06837/829 ■■ Herzlichen Glückwunsch www.dueren-saar.de zum 90. Geburtstag ■■ Mitteilung der Ortsvorsteherin von Frau Anna Hilt, Wallerfangen-Gisingen am 13.02.2019 Rückblick Patronatsfest „Unserer lb. Frau von Lourdes“ Ein Dankeschön geht an die Kinder der Grundschule Gisingen unter der Leitung von Michael Reiland, welche mit ihren Liedbeiträgen die Messe in der Kapelle in Düren mitgestaltet haben. Ein Lob und vielen Dank für das leckere Kleingebäck und die Kuchen- spenden an die Dürener Frauengemeinschaft zu unserem gemütlichen Beisammensein im Dorfgemeinschaftshaus (Alte Schule)! Maria-Luise Grundhefer -Ortsvorsteherin- 'ISINGEN /RTSVORSTEHERINå5LRIKEå(EFlNGER 4ELå WWWGISINGENDE Mit auf dem Foto Tochter Christine Weber ■■ TÜV Saarland automobil GmbH Die Gemeinde Wallerfangen gratuliert sehr herzlich! Prüftermin gem. § 29 StVZO für Traktoren bis 40 km/h Freitag, 22.02.2019, Ulrike Heffinger Dagmar Arweiler Günter Zahn - Gisingen, bei Landwirt Lotter, von 08.00-11.30 Uhr Ortsvorsteherin Stellv. Ortsvorsteherin Bürgermeister Ihn Sicherheit und Ordnung Ortsvorsteher: Wolfgang Schmitt Tel.: 06837/534 ■■ Verkehrsrechtliche Anordnung Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970, Bun- )TTERSDORF desgesetz-Blatt I S. 1565, in der zur Zeit geltenden Fassung, wird folgen- des angeordnet: /RTSVORSTEHERå(EINZå2ICKERT Zum Karnevalsumzug der Gemeinde Wallerfangen, am Donnerstag, den 28. Februar 2019 wird die Rathausstraße in Wallerfangen im 4ELå Zeitraum von 12.00 - 16.00 Uhr zur Sackgasse ausgeschildert. Die WWWITTERSDORFDE Einfahrt erfolgt über die Maschinenstraße, dort wird dafür das Vz. 357 installiert. Die Zufahrt der Rathausstraße seitens der Hospital- Kerlingen straße wird mittels 2 Schranken Vz. 600 mit Einfahrtsverbot Vz. 250 unterbunden. Auf der Hospitalstraße wird vor der Rathausstraße in beiden Richtungen das VZ. 209-30 (vorgeschriebene Fahrtrichtung Ortsvorsteher: Werner Schmidt geradeaus) beschildert. Die Maßnahme wird aufgrund der engen Tel.: 06837/7118 Straße und der Aufstellung der Umzugswagen sowie der Sicherheit der beteiligten Personen und Besucher notwendig. Die verkehrspolizei- ■■ TÜV Saarland automobil GmbH liche Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Prüftermin gem. § 29 StVZO für Traktoren bis 40 km/h Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, Freitag, 22.02.2019, wer o.g. Verkehrsregelung vorsätzlich oder fahrlässig missachtet. Dies - Kerlingen, beim Feuerwehrgerätehaus, von 12.30-15.00 Uhr wird mit einem Bußgeld geahndet. Wallerfangen, den 18. Februar 2019 Der Bürgermeister Leidingen als Ortspolizeibehörde Günter Zahn Ortsvorsteher: Wolfgang Schmitt Tel.: 06837/534 Die Ortsvorsteher 2AMMELFANGEN "EDERSDORF /RTSVORSTEHERINå'ABRIELEå(ARPERS 4ELå /RTSVORSTEHERå4ASCHå!LOIS WWWRAMMELFANGENDE 4ELå WWWBEDERSDORFDE 3T¬"ARBARA ■■ Mitteilung des Ortsvorstehers /RTSVORSTEHERå3TEFANå3CHIRRA 4ELå Der Ortsvorsteher macht Urlaub WWWSTBARBARA ONLINEDE Der Ortsvorsteher macht ab 25.02.2019 Urlaub. Die Vertretung übernimmt in dieser Zeit mein Stellvertreter Thomas Ehl Margarethenstr. 11, Tel: 0178 /8881409 Wallerfangen Mit sonnigen Grüßen mit Oberlimberg Ihr Ortsvorsteher Alois Tasch Ortsvorsteher: Horst Trenz Telefon 06831/62449 Hinweise auf Veranstaltungen in Bedersdorf Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Dorfcafé und Heringsessen www.wallerfangen.de unter der Rubrik Kultur und Freizeit ! www.oberlimberg.de
Wallerfangen - 10 - Ausgabe 8/2019 Feuerwehr Feuerwehr und DRK Feuerwehr und DRK Feuerwehr und DRK Feuerwehr und Feuerwehr DRKundund DRKDRK ■■Mitteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Wallerfangen Benötigen Sie dringend Hilfe von der Feuerwehr, bitte eine der beiden Nummern wählen. Hier wird Ihnen schnellstmöglich geholfen !!! Notruf Feuerwehr 112 (ohne Vorwahl) Rettungsdienst 112 Polizei 110 Sollten Sie Fragen an die Feuerwehr haben, sind die Löschbezirke wie folgt zu erreichen: Löschbezirk Ittersdorf 06837-1299 oder 06837-912750 Löschbezirk Mitte (Düren/Bedersdorf/Kerlingen) 06837-1783 oder 06837-74493 Löschbezirk Wallerfangen 06831-643360 oder 06831-966477 Löschgruppe Gisingen/Oberlimberg 06837-1804 Löschgruppe St. Barbara 0171/9598779 oder 0151-16463056 Löschbezirk West (Ihn/Leidingen/Rammelfangen) 06837-74521 oder 06837-909030 Gemeindejugendwart 0174-8222133 Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Wallerfangen, Frank MINOR, 06831-69542 Stellvertretender Wehrführer, Andreas JOST, 06837-1510 für gesundheitliche Aufklärung und des Welt Aids Tages 2018 Rote Jung und alt Schleifen und Kondome. Durch diesen Verkauf machten diese beiden Klassen einen tollen Umsatz von über 200,00 €. Dieses Geld ist der Ak- tion zugute gekommen. ■■ Kaufmännisches Am 08. Januar 2019 besuchten die Klassen FO12A1 und FO12A2 die Ausstellung “Oh, eine Dummel!” in der Stadtbibliothek Saarbrücken. Hier Berufsbildungszentrum Saarlouis konnten die Schüler in Form von Karikaturen sich mit Vorurteilen gegen- über Flüchtlingen, Nazis und der Rechten Bewegung sowie im Allgemei- Projekttage am KBBZ Saarlouis nen mit Migration/Integration, Diskriminierung, Alltagsrassismus und unter dem Motto „Schule gegen Rassismus“ Menschenfeindlichkeit auseinandersetzen. Des Weiteren wurden Kurzfil- Ausgrenzung, Diskriminierung, Rechtsextremismus oder Rassismus - me zur gleichen Thematik gezeigt. Die Ausstellung wurde als sehr gut diese Begriffe haben an unserer Schule nichts zu suchen - darin waren empfunden - schülernahen Karikaturen und Kurzfilme weckten großes sich alle Schüler und Lehrer einig. Interesse und regten zu vielen Diskussionen an. Am 09. und 10. Januar 2019 fanden unter dem Motto „Menschenrechte, Vorurteile und Diskriminierung“ zwei weitere Projekte an unserer Schule statt. Die Handelsschul-Unterstufen und die Fachoberschulklasse FO11A4 nahmen erfolgreich an einem der jeweiligen Projekte teil. Unterstützt wurden wir durch das Adolf-Bender-Zentrum und Netzwerk-Courage - vielen Dank an dieser Stelle für die zwei gelungenen Tage! Zwei Referenten des Adolf-Bender-Zentrums erarbeiteten mit den Schü- lern in Stationen Themen wie Menschenrechte in unserem Alltag, Medien und Menschenrechte oder der Kampf um Menschenrechte. Den Schülern wurde unter anderem bewusst, dass das Recht auf Bildung vielleicht doch gar nicht so schlecht ist;-) Der Projekttag des Netzwerk-Courage mit dem Titel „Lasst es uns Zu- sammenTun“, brachte viele unserer Schüler erstmals in Kontakt mit An- tiziganismus, der Diskriminierung von Sinti_zze und Rom_nja und dem damit verbundenen couragierten Handeln. Nach ausführlichen Feedback-Runden war das Ergebnis eindeutig - tol- le Projekttage, gerne wieder! Wichtiger hinWeis an alle einsender von Wir haben uns daher zum Ziel gesetzt, uns aktiv und langfristig gegen Rassismus und Diskriminierung und somit für gleiche Rechte und Chan- cen aller Menschen einzusetzen. Als sichtbares Zeichen streben wir den Fotos offiziellen Titel „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ an. Seit Bitte beachten Sie, dass aus Qualitätsgründen nur Fotos mit Mitte Dezember 2018 sind wir daher auf „Unterschriftenfang“, denn folgender Mindestgröße druckbar sind: mindestens 70 % aller Schüler, Lehrer, Sekretärinnen, Putzfrauen und Hausmeister müssen sich mit unserem Vorhaben identifizieren und sich Bei 90 mm Breite (1-spaltig) mind. 850 Pixel in der Breite einverstanden erklären. Bei 185 mm Breite (2-spaltig) mind. 1.750 Pixel in der Breite. Im Rahmen dieser Thematik gab es bereits einige Projekte, die wir im Folgenden kurz vorstellen möchten: Das entspricht einer Bildauflösung von 240 dpi. Die Medizinischen Fachangestellten (MFA) unserer Schule beschäftigten Fotos mit geringerer Auflösung werden nicht mehr abgedruckt. sich im Unterricht mit dem Thema HIV/Aids. Auch hier ist Diskriminierung ein Thema, denn leider werden Menschen mit HIV aufgrund ihrer Infekti- Hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung. on im Job oder in der Freizeit immer noch diskriminiert. Auf diese Tatsa- che wollten vor allem zwei Klassen aufmerksam machen. Sie bauten im Vielen Dank für Ihr Verständnis. Foyer unserer Schule einen Infostand mit selbst erstellten Plakaten auf Ihre Redaktion und verkauften im Rahmen eines Aktionstages des Bundesministeriums
Wallerfangen - 11 - Ausgabe 8/2019 Gefahren im Internet Surfen, skypen, chatten……oder einfach nur googeln. Fast jeder ist im Internet aktiv und unterwegs. Doch was für Gefahren warten hier auf uns. Können wir zwischen seriösen und unseriösen Seiten unterscheiden? Woran erkennen wir die unseriösen Seiten? Wie Verhalten wir uns richtig und das nicht nur im Internet, sondern auch am Telefon und an der Haustür. Ein kostenfreier Sicherheitsvortag mit unserem Seniorensicherheitsberater Herrn Bernhard Weiler Donnerstag, den 21. Februar 2019 um 18.00 Uhr Haus der Generationen, Felsberger Str. 2 in Wallerfangen Infos und Anmeldungen unter 06831 – 9668421
Wallerfangen - 12 - Ausgabe 8/2019 ■■ Kindergarten Gisingen Dann entdeckten sie noch Das Thema Müll... Regenwürmer, was wieder- In der heutigen Zeit wird sich immer mehr mit dem Thema Nachhaltigkeit um für neue Fragen und und Müllvermeidung auseinandergesetzt, denn es ist ein wichtiges Thema. Gespräche sorgte. Deshalb entschlossen wir uns im Team das Thema Müll und Recycling Nachdem dies geklärt war, mit den Kindern zu erarbeiten. Je früher damit angefangen wird, um so lenkte sich ihre Neugierde mehr werden sie für einen bewussten Umgang mit der Umwelt sensibili- auf den Kompostierer, der siert. sich gleich neben dem Kom- So beschäftigten wir uns in den vergangenen Wochen bereits und auch posthaufen befand. noch weiterhin mit dieser Thematik. Wie und welcher Müll wird getrennt, Es wurde ihnen erklärt, was vermieden oder auch neu gestaltet? Diesen Fragen wurde und wird hineingefüllt wird, wie z.B. nachgegangen. Schalen von Obst, Salatblät- ter, und was dann passiert. Gemeinsam mit den Anschließend konnten sie Kindern wurden Sor- sich davon überzeugen, was tierspiele gemacht, als Endergebnis herauskommt. Collagen angefertigt Dass aus Essensresten ein- und Bilderbücher durch- mal Erde wird, erstaunte sie forscht. So konnten sie sehr!! Alles in allem fanden ihr Wissen erweitern und finden die Kinder das und festigen. Es wurden Thema sehr spannend, vor auch viele Gespräche allem wie und warum Müll geführt, z.B. welcher getrennt wird. Müll in welchen Eimer gehört. Dazu wurden Eimer selbst gestaltet, ■■ Saarland picobello 2019: so dass die Kinder Pa- Müll-Sammelaktion findet am 29./30. März statt pier, Folien... und Es- sensreste korrekt tren- Am 29. und 30. März ist es wieder soweit: Der nächste „Frühjahrsputz für nen und in den jeweils die Umwelt“ im Rahmen der Kampagne saarland picobello findet statt. dafür vorgesehenen Seit inzwischen 16 Jahren engagieren sich jedes Mal Tausende Menschen Eimern entsorgen. im Saarland bei der picobello-Aktion. Dass auch Essensres- Die TeilnehmerInnen leisten mit ihrem Engagement einen aktiven Beitrag te gesondert entsorgt für ein schönes Lebensumfeld und setzen ein wichtiges Signal für den werden sollten, war für Umweltschutz. einige Kinder sehr über- Auch in diesem Jahr sind wieder Schulen, Kindertagesstätten, Vereine, raschend und sie woll- Verbände, Unternehmen, Initiativen, Familien und Einzelpersonen aufge- ten deshalb ganz genau rufen, sich an der landesweiten Aktion zu beteiligen und z.B. Gehwege, wissen, warum... Grünanlagen, Schulhöfe, Spielplätze, Parks und Waldwege von Müll zu befreien. Natürlich tauchte auch irgendwann der Begriff Kompostieren auf. Einige Kinder konnten dazu schon etwas sagen, denn sie kannten das bereits von zu Hause. So durften wir bei einer Kita-Familie vorbeikommen und uns einen Komposthaufen und einen Kompostierer aus der Nähe ansehen. Träger und Koordinator der Kampagne ist der Entsorgungsverband Saar, der die picobello-Abfälle in seinen Entsorgungsanlagen kostenlos annimmt. Die saarländischen Städte und Gemeinden unterstützen die Teilnehmerin- nen und Teilnehmer engagiert bei der Organisation ihrer Sammelaktionen vor Ort und transportieren den gesammelten Müll zu den EVS-Entsor- gungsanlagen. Starker Partner von saarland picobello ist auch in diesem Jahr wieder Kaufland. Das Unternehmen stellt kostenfrei Handschuhe für die teilneh- menden Kinder sowie Abfallsäcke zur Verfügung. Diese werden vor dem Sammeltermin von den kommunalen Ansprechpartnern an die angemel- deten Gruppen ausgegeben. Anmeldeschluss für picobello-Sammelaktionen ist der 12. März 2019. Ausgewählte Sammelaktionen werden im Frühsommer 2019 prämiert. Alles Wichtige zu saarland picobello 2019 gibt es unter www.saarland- picobello.de. Dort besteht auch die Möglichkeit, sich online zur Aktion anzumelden oder ein Anmeldeformular herunterzuladen und dem EVS zuzusenden. Für Fragen zur Organisation vor Ort, insbesondere zum Transport des eingesammelten Mülls zu den EVS-Anlagen, stehen die kommunalen Der Komposthaufen barg eine große Überraschung für die Kinder, denn picobello-Ansprechpartner(innen) zur Verfügung. sie konnten erst mal gar nicht erkennen, dass es sich hierbei um irgend- Allgemeine Fragen zum Ablauf und zur Organisation der Sammelaktion eine Art von Müll handelte. So kletterten und sprangen sie darauf herum, beantworten gerne die Mitarbeiterinnen des picobello-Organisationsbü- bevor sie erfuhren, was das eigentlich ist. ros in der EVS-Stabsstelle Kommunikation, Tel. 0681/ 5000-620.
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