Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen

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Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
38. Jahrgang                         Donnerstag, 21. Februar 2019                Nr. 8/2019

               Mitteilungsblatt      der Gemeinde

               W a l l e r fa n g e n
               Mit den Gemeindebezirken: Bedersdorf, Düren, Gisingen, Ihn-Leidingen,
               Ittersdorf, Kerlingen, Rammelfangen, St. Barbara, Wallerfangen mit Oberlimberg
               Mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Wallerfangen

                         Unsere Partnergemeinde in Frankreich: St. Vallier
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                                             -2-                                                    Ausgabe 8/2019

           Bereitschaftsdienste
 Für die Veröffentlichung des Bereitschaftsdienstes übernimmt die            Die Praxisräume für diesen Dienst befinden sich im Erdgeschoss der
 Gemeinde Wallerfangen keine Haftung.                                        Elisabeth-Klinik in Saarlouis.
                                                                             Es ist dringend notwendig, um die Wartezeit für Sie so gering wie
 ■■ Apothekendienst für Wallerfangen                                         möglich zu halten, vorher anzurufen!
                                                                             Die Bereitschaftsdienstpraxis für Kinder und Jugendliche ist unter
    und Saarlouis                                                            folgender Rufnummer zu den aufgeführten Zeiten erreichbar: Tele-
 Notdienst-Hotline der ABDA, kostenlose Rufnummer: 0800/00 22 8 33,          fonnummer: 06831/1257883
 oder Kurzwahl 22 8 33 von jedem Handy (69 Cent/Minute)                      An den übrigen Wochentagen erreichen Sie den Bereitschaftsdienst
 21.02.2019, Mathilden-Apotheke, Schaffhausen, Tel.: 06834/41010             außerhalb der Sprechstunde über Ihre Kinder und Jugendärztliche
 22.02.2019, Brunnen-Apotheke, Dillingen, Tel.: 703936                       Praxis.
 23.02.2019, Luzia-Apotheke, Dillingen, Tel.: 7066990
 24.02.2019, Ludwigs-Apotheke, Saarlouis, Tel.: 2957                         ■■ Zahnärztlicher Notfalldienst
 25.02.2019, Saardom-Apotheke OHG, Dillingen, Tel.: 701331                   Nur für dringende Fälle und nach vorheriger telefonischer Verein-
 26.02.2019, Marien-Apotheke, Bous, Tel.: 06834/2300                         barung!):
 27.02.2019, easy-Apotheke, Dillingen, Tel.: 4614658                         23./24.02.2019
                                                                             B. Reinstädtler, Hostenbach,
 ■■ Ärzte-Notdienst                                                           Tel: 06834/42304
 Bereitschaftsdienstpraxen in Saarlouis und in Dillingen                     Es wird auch auf die Internetseite www.zahnaerzte-saarland.de
 Die niedergelassenen Ärzte im Kreis Saarlouis haben Bereitschafts-          verwiesen, auf der die aktuellen zahnärztlichen Notfalldienste ver-
 dienstpraxen in Saarlouis und Dillingen eingerichtet. Der Zweck dieser      öffentlicht werden.
 Bereitschaftsdienstpraxen ist, Patienten schnelle und qualifizierte ärzt-
 liche Hilfe auch an Wochenenden und Feiertagen anzubieten.                  ■■ HNO Notfalldienst
 Standorte und Telefonnummern:                                               (Telefonische Anmeldung erbeten!)
 Bereitschaftsdienst während der Woche:                                      Die Bereitschaftsdienstpraxiswird Ihnen unter der Rufnummer 116-117
 An Werktagen zwischen 18.00 abends und 8.00 morgens (mittwochs              mitgeteilt.
 und freitags bereits ab 14.00) ist der diensthabende Arzt telefonisch nur   Nur in dringenden Notfällen und nach telefonischer Vereinbarung.
 erreichbar über die Telefonnummer 116 117
 Der Anruf wird von der Rettungsleitstelle entgegengenommen und
 entweder wird der Krankenwagen oder Notarzt alarmiert oder der An-          ■■ Augenärztlicher Notfalldienst
 rufer wird mit dem jeweiligen diensttuenden Arzt verbunden.                 (Telefonische Anmeldung erbeten!):
 Bereitschaftsdienst an Wochenenden, Feiertagen und sogenannten              23./24.02.2019
 „Brückentagen“                                                              Dr. El-Husseiny Moatasem, Saarlouis,
 Für Wallerfangen und für die Ortsteile Oberlimberg, St.Barbara, Gisingen,   Tel: 42949
 Kerlingen, Rammelfangen und Ihn ist die Bereitschaftspraxis im Marienhaus
 Klinikum Saarlouis-Dillingen, Standort Dillingen, Werkstr. 3, zuständig     ■■ Tierärztlicher Notdienst
 Die Rufnummer lautet: 01805/663006 (Festnetzpreis 14 ct/Minute;
 Mobilfunkpreise max. 42 ct/Minute).                                         23./24.02.2019
 Patienten sollten sich vor ihrem Besuch in den Bereitschaftsdienst-         Tierärztin Koch, Püttlingen,
 praxen telefonisch anmelden.                                                 Tel. 06806/922000
 Für die Ortsteile Bedersdorf, Düren, Leidingen und Ittersdorf ist die       Tierärztliche Notdienstplan von der Tierärztekammer des Saarlandes ist
 Bereitschaftspraxis in der Elisabeth-Klinik in Saarlouis, Kapuzinerstr.     auf einer Homepage gestellt und ist unter der Internetseite: http://
 4, zuständig.                                                               tierarzt-saar.de/. abrufbar.
 Die Rufnummer lautet: 01805/663003 (Festnetzpreis 14 ct/Minute;
 Mobilfunkpreise max. 42 ct/Minute).
 Patienten sollten sich vor ihrem Besuch in den Bereitschaftsdienst-
 praxen telefonisch anmelden.
                                                                               Praxis Dr. med. Michael Kulas
                                                                               Moselstr. 4 - 66798 Ittersdorf - Tel. 06837 / 74144
 ■■ Kinderärztlicher Notfalldienst
 Es gibt nur noch einen zentralen Standort für das gesamte West-                       Die Praxis ist vom 27.02.2019
 Saarland, wo ein kinderärztlicher Notdienst am Wochenende, an
 Feiertagen sowie Brückentagen angeboten wird.                                          bis 08.03.2019 geschlossen.

                Herausgeber:		                 Der Bürgermeister der Gemeinde Wallerfangen
                		                             66798 Wallerfangen, Fabrikplatz                                              Impressum
                Druck:		                       Druckhaus WITTICH KG
                Verlag:		                      LINUS WITTICH Medien KG
                Anschrift:		                   54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)
                Verantwortlich:
                amtlicher Teil:		              Günter Zahn, Rathaus,                               Erscheinungsweise: wöchentlich
                		                             66798 Wallerfangen                                  Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle
                übriger Teil:		                Dietmar Kaupp, Verlagsleiter                        Haushalte, Einzelbezug über den Verlag
                Anzeigen:		                    Thomas Blees, Produktionsleiter
                Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
                Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit
                gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge-
                kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des
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Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                                     -3-                                                   Ausgabe 8/2019

                              4HEMAåDERå7OCHE                       aus der Gemeinde

                               7 ! , , % 2 &! . ' % .
                                                           Mitteilungen des Bürgermeisters

      ■■ Wir verabschieden unsere Schiedsfrau Ingrid Lay
                                           Wenn zwei sich streiten, kann oft ein Unparteiischer helfen, sodass sich am Ende des
                                           Zwists es für alle in Gewinn ist. Frau Ingrid Lay ist dies in den vergangenen Jahren oft
                                           gelungen.
                                           In Ihrer fast zwanzigjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit als Schiedsfrau des Bezirks „Wal-
                                           lerfangen II - Gauorte ohne Oberlimberg“, konnte Frau Lay als Schlichterin so manche
                                           außergerichtliche Lösung zwischenmenschlicher Konflikte gemeinsam mit den Streitpar-
                                           teien finden.
                                           Frau Ingrid Lay fungierte erstmals im Jahr 2000, für fünf Jahre, als stellvertretende
                                           Schiedsfrau.
                                           Darauf folgte im Jahr 2005 der Amtsantritt als Schiedsfrau, für das wir sie 2012 erneut
                                           verpflichten konnten.
                                           Noch über Ihre Amtszeit hinaus, die regulär Anfang des Jahres 2017 endete, blieb Frau
                                           Lay für viele Einwohner der Gauorte, die Ansprechpartnerin wenn diese in ihren Streitsi-
                                           tuationen festgefahren waren und die Unterstützung dieser erfahrenen Schiedsfrau ge-
                                           braucht haben.
                                           Die Gemeinde Wallerfangen bedankt sich herzlich bei Frau Ingrid Lay für Ihre Dienste im
                                           Ehrenamt und wünscht Ihr für die Zukunft alles Gute.
      Bürgermeister
      Günter Zahn

      ■■ Weitere Kooperation in der interkommunalen
         Zusammenarbeit zwischen Dillingen und Wallerfangen
      Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit haben die Stadt Dillingen und die Gemeinde Wallerfangen eine weitere
      Kooperation geschlossen.
                                                                            Demnach arbeiten die beiden Kommunen bei Vollstre-
                                                                            ckungsangelegenheiten zusammen.
                                                                            Hier übernimmt Dillingen die Durchführung der Vollstre-
                                                                            ckungsaufgaben. „Eine interkommunale Zusammenarbeit
                                                                            ermöglicht uns Kommunen nicht nur effizientere Vorge-
                                                                            hensweisen, sie bietet auch eine Optimierung von Standards,
                                                                            wie es hier bei der Aufgabenerfüllung eines gemeinsamen
                                                                            Vollstreckungsbeamten der Fall ist“, erklärt Bürgermeister
                                                                            Franz-Josef Berg.
                                                                            Neben der Zusammenlegung der Standesämter und der
                                                                            Annahme von Grünschnitt in Dillingen ist die Vollstreckungs-
                                                                            tätigkeit eine weitere Handlungsalternative in der Leis-
                                                                            tungserbringung von Kommunen, um kosteneinsparende
                                                                            Effekte zu erzielen. „Durch die jüngste Kooperationsver-
                                                                            einbarung mit der Stadt Dillingen haben wir den nächsten
                                                                            Schritt getan, gemeindeübergreifende Verwaltungseinhei-
                                                                            ten effektiv zu bündeln“, erklärt Wallerfangens Bürgermeis-
                                                                            ter Günter Zahn.
      Foto: Heike Theobald, Stadt Dilingen
                                                                            Der Vollstreckungsbeamte ist bei der Stadtverwaltung
      v.l.n.r.: Stadt Dillingen :Kassenleiterin Sabine Lauer, Bürgermeister
                                                                            Dillingen beschäftigt, er übt seine Tätigkeit für die Gemein-
      Franz-Josef Berg,
                                                                            de Wallerfangen bis zu 20 Prozent seiner tariflichen Wo-
      Gemeinde Wallerfangen: Bürgermeister Günter Zahn, Kämmerer
                                                                            chenarbeitszeit aus. Wallerfangen übernimmt die Perso-
      Joachim Lay
                                                                            nalkosten in Höhe der geleisteten Arbeitsstunden.
      Die Rechte und Pflichten der Gemeinde Wallerfangen, als Träger ihrer Aufgaben, bleiben unberührt.
      In einer Kooperationsvereinbarung ist das Aufgabengebiet des Vollstreckungsbeamten fest geregelt. Demnach darf er Zah-
      lungen oder sonstige Leistungen aus Vollstreckungsaufträgen einfordern und wirksam quittieren. Nach Zahlungsverweigerung
      klärt er den Schuldner über die rechtlichen Möglichkeiten auf, wie Wohnungsdurchsuchung, Sachpfändung, Lohn- oder
      Kontopfändung. Er darf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners feststellen oder die Unpfändbarkeit.
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                                        -4-                                                   Ausgabe 8/2019

                                                          Am tli ches
                                Bekanntmachungsblatt
                                                                der Gemeinde

                                W a l l e r fa n g e n
                                Mit den Gemeindebezirken: Bedersdorf, Düren, Gisingen, Ihn-Leidingen,
                                Ittersdorf, Kerlingen, Rammelfangen, St. Barbara, Wallerfangen mit Oberlimberg

                                          Amtlicher teil • Bekanntmachungen

        ■■ Wichtiger Hinweis für die verantwortlichen Vertrauensleute der Parteien
           und Wählergruppierungen bei der Einreichung der Wahlunterlagen
           zur Kommunalwahl 2019 in der Gemeinde Wallerfangen
        Nach der Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung vom 06. Februar 2019 (Amtsblatt des Saarlandes, Teil I vom 07. Feb-
        ruar 2019, S. 78) sind ab dem 08. Februar 2019 nur noch die geänderten Anlagen 13 (Zustimmungserklärungen) 14 (Bescheinigung der
        Wählbarkeit) und 14 a (Versicherungen an Eides Statt zum Nachweis der Wählbarkeit einer Unionsbürgerin oder eines Unionsbürgers)
        der KWO bei der Einreichung der Wahlunterlagen an den Gemeindewahlleiter zu verwenden.
        Diese sind auf dem Internetportal der Landeswahlleiterin unter www.wahlen.saarland.de eingestellt und können als ausfüllbare PDF-
        Dokumente abgerufen werden.
        Bei Nachfragen bitte ich den stellvertretenden Gemeindewahlleiter, Herrn Volker Bauer, Tel. 06831/680922 oder Frau Anja Hermes Tel.
        06831/680921, zu kontaktieren.
        Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
        Günter Zahn

        ■■ Öffentliche und Nichtöffentliche Sitzung der Verbandsversammlung
           des Wasserleitungszweckverband „Gau-Süd“ Wallerfangen
        Bekanntmachung
        Am Donnerstag, den 21. Februar 2019, findet um 17.15 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Wallerfangen eine öffentliche und eine
        nichtöffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserleitungszweckverband „Gau-Süd“ Wallerfangen statt.
        TAGESORDNUNG
        A) Öffentliche Sitzung
        1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Verbands-
             versammlung des Wasserleitungszweckverband „Gau-Süd“
             Wallerfangen vom 11. Dezember 2018 - Öffentliche Sitzung
             -
        2. Mitteilungen, Anfragen und Anregungen
        B) Nichtöffentliche Sitzung
        3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Verbands-
             versammlung des Wasserleitungszweckverband „Gau-Süd“
             Wallerfangen vom 11. Dezember 2018 - Nichtöffentliche
             Sitzung -
        4. Feststellung Jahresabschluss 2014
        5. Niederschlagungen
        6. Satzungsanpassung
        7. Grundstücksangelegenheiten
        8. Mitteilungen, Anfragen und Anregungen
        66798 Wallerfangen, den 18. Februar 2019
        Der Verbandsvorsteher
        des Wasserleitungszweckverband „Gau-Süd“, Wallerfangen
        Günter Zahn

                  Ende des amtlichen Teils
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                                               -5-                                                                        Ausgabe 8/2019

          Öffnungszeiten und Sprechstunden

■■ Öffnungszeiten und Sprechstunden                                          ■■ Rufnummern
   der Gemeindeverwaltung                                                       in der Gemeinde Wallerfangen
                                                                             Rathaus ���������������������������������������������������������������������������06831/6809-0
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und des
                                                                             Rathaus Fax-Nr. ��������������������������������������������������������������� 06831/680950
Wasserleitungszweckverbandes „Gau-Süd“, Wallerfangen                         E-Mail: ������������������������������������������������������������������ info@wallerfangen.de
                  vormittags                  nachmittags                    Internet: ���������������������������������������������������������������� www.wallerfangen.de
Montag:           08.00 bis 12.00 Uhr         13.30 bis 15.30 Uhr            Wasserleitungszweckverband
Dienstag:         08.00 bis 12.00 Uhr         geschlossen                    Verwaltung ������������������������������������������������������������������������06831/6809-0
Mittwoch:         08.00 bis 12.00 Uhr         geschlossen                    Fax ����������������������������������������������������������������������������������06831/6809-88
Donnerstag:       08.00 bis 12.00 Uhr         13.30 bis 17.00 Uhr            E-Mail: ���������������������������������������������������������������������������� info@wzvgs.de
Freitag:          08.00 bis 12.00 Uhr         geschlossen.                   Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������������� 0178/6112001
Das Friedhofsamt ist vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet unter        Beigeordnete
der Telefonnummer 06831/6809-34 erreichbar.                                  Schirra Stefan ������������������������������������������������������������������ 06831/964597
                                                                             Rhoden Herbert ��������������������������������������������������������������������� 06837/223
                                                                             Ortsvorsteher
                             Standesamt                                      Bedersdorf (Tasch Alois) ������������������������������������������������������ 06837/1836
  Das Standesamt Wallerfangen hat am 01.01.2019 mit dem Standes-
                                                                             Düren (Grundhefer Maria Luise) �������������������������������������������� 06837/829
  amt Dillingen/Saar fusioniert und bildet einen einheitlichen Standes-
  amtsbezirk mit der Bezeichnung „Standesamt Dillingen/Saar“.                Gisingen (Heffinger Ulrike) ��������������������������������������������������� 06837/7372
  Der Dienstsitz des „neuen“ Standesamtes befindet sich im Rathaus           Ihn/Leidingen (Schmitt Wolfgang) ����������������������������������������� 06837/534
  Dillingen/Saar, Merziger Str. 51, 66763 Dillingen/Saar, 1. Etage, Zim-     Ittersdorf (Rickert Heinz) �������������������������������������������������������� 06837/891
  mer 1.17 und 1.18.                                                         Kerlingen (Schmidt Werner) ������������������������������������������������� 06837/7118
  Die Öffnungszeiten sind:
                                                                             Rammelfangen (Harpers Gabriele) ������������������������������������ 06837/74237
  Montag bis Donnerstag:              08.00 bis 12.00 Uhr                    St. Barbara (Schirra Stefan) ��������������������������������������������� 06831/964597
  Dienstag:                           14.00 bis 16.00 Uhr                    Wallerfangen (Trenz Horst) ������������������������������������������������ 06831/62449
  Donnerstag:                         14.00 bis 17.00 Uhr                    Jagdvorsteher
  Freitag:                            07.30 bis 13.30 Uhr                    der Jagdgenossenschaften in der Gemeinde Wallerfangen
  Tel.: 06831/709-0                                                          Leidingen/Bederdorf:
  E-Mail: standesamt@dillingen-saar.de
  Fax-Nr.: 06831/709-231                                                     Alois Tasch, Bedersdorf, Margarethenstr. 15a, ������������������� 06837/1836
                                                                             Kerlingen/Düren:
                                                                             Werner Schmidt, Kerlingen, Jakobusstr. 23a, ��������������������� 06837/7118
■■ Historisches Museum Wallerfangen,                                         Gisingen:
   (Adolphshöhe):                                                            Ulrike Heffinger, Gisingen, Zum Scheidberg 9a, ����������������� 06837/7372
                                                                             Ihn:
Öffnungszeiten: Freitag bis Sonntag von 15.00 bis 18.00 Uhr.
Führungen für Gruppen ab 5 Personen sind auch außerhalb der Öffnungs-        Wolfgang Schmittt, Ihn,Rammelfanger Str. 9, ����������������������� 06837/534
zeiten möglich.                                                              Ittersdorf:
Der Verein weist darauf hin, dass er Führungen in Wallerfangen zu histo-     Franz-Josef Schrecklinger, Ittersdorf,
risch interessanten Themen anbietet.                                         Zur Weisacht 4,����������������������������������������������������������������� 06837/74130
Kontakt: Dr. Peter Winter, Tel: 06831/60212
                                                                             Rammelfangen:
www.verein-fuer-heimatforschung-wallerfangen.de
                                                                             Thomas HANS, Rammelfangen, Landstr. 1 a,��������� Tel: 06837/7080860
                                                                             Wallerfangen/St. Barbara:
■■ Öffnungszeiten „Haus Saargau“                                             Stefan Schirra, St. Barbara, Keltenstr. 4, ������������������Tel: 06831/964597
                                                                             Schulen
   in Wallerfangen-Gisingen                                                  Grundschule Wallerfangen ���������������������������������������������� 06831/965199
Mo - Di - Mi - So:               14.00 - 17.00 Uhr                           Fax ����������������������������������������������������������������������������������� 06831/643422
Do - Fr:                         10.00 - 12.00 Uhr                           Grundschule Gisingen ������������������������������������������������������� 06837/91001
Adresse: Zum Scheidberg 11, Gisingen, Tel. und Fax: 06837/912762             Fax ��������������������������������������������������������������������������������� 06837/7080051
                                                                             FGTS ����������������������������������������������������������������������������� 06837/7080050
■■ Sprechstunden                                                             Gemeinschaftsschule Wallerfangen �������������������������������� 06831/964585
Bürgermeister:                                                               Fax ����������������������������������������������������������������������������������� 06831/964594
Nach vorheriger Termin-Vereinbarung, Tel.: 06831/6809-21
                                                                             Nachmittagsbetreuung Grundschule Wfg. ���������������������� 06831/643425
Behindertenbeauftragter der Gemeinde Wallerfangen:
Herr Oliver Bianchi, Eichenbornweg 39, Tel: 06831/9867786                    Kreismusikschule Wallerfangen ������������������������������������������� 06837/7968
                                                                             Kindergärten
■■ Förster                                                                   Kindergarten Gisingen ��������������������������������������������������������� 06837/1283
Der für den Gemeindewald Wallerfangen zuständige Revierförster Ralf          Kindergarten Ittersdorf �������������������������������������������������������� 06837/1356
Schmitt hat jeden ersten Donnerstag eines Monats von 11.00 - 12.00           Fax-Nr. ����������������������������������������������������������������������������� 06837/901988
Uhr Sprechstunde im Rathaus Wallerfangen, Zimmer 10.                         Kindergarten Wallerfangen ����������������������� 06831/61128, 06831/643432
Weiter ist Herr Schmitt auch in seiner Sprechstunde im Rathaus Rehlin-       Fax ����������������������������������������������������������������������������������� 06831/643017
gen-Siersburg jeden Donnerstag von 14.00 - 16.00 Uhr unter der Telefon-      Sonstige Einrichtungen
Nr. 06835/508222, 0177-6683944, zur erreichen.
                                                                             Freibad Wallerfangen ��������������������������������������������������������� 06831/60402
                                                                             Campingplatz Wallerfangen ���������������������������������������������� 06831/60591
■■ Schiedsmann/Schiedsfrau                                                   Walderfingia Wallerfangen ������������������������������������������������� 06831/60297
Für den Ortsteil Wallerfangen: Herr Jens Kaeswurm, Tel.: 06831/7643699.
                                                                             Sporthalle Scheidberg ��������������������������������������������������������� 06837/1723
Für den Gaubereich: Frau Ingrid Lay, Tel.: 06831/61720.
                                                                             Heimatmuseum Wallerfangen ������������������������������������������� 06831/60282
■■ Deutsche Rentenversicherung                                               Haus Saargau ������������������������������������������������������������������ 06837/912762
                                                                             Krankenhaus Wallerfangen �������������������������������������������������� 06831/9620
Telefonische Voranmeldung erforderlich beim Versichertenberater, Herrn
Johannes Bodwing, Saarlouis-Picard, Tel: 06831/46437 oder 0160/95141138.     Polizei
Sprechtag jeden 1. Mittwoch im Monat von 14.00 - 16.30 Uhr im Sit-           Polizeiposten Wallerfangen ����������������������������������������������� 06831/62019
zungssaal des Rathauses.                                                     Polizei Saarlouis ������������������������������������������������������������������ 06831/9010
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                                             -6-                                                    Ausgabe 8/2019

             -ITTEILUNGENåDERå6ERWALTUNG
■■ Mitteilung des Bauamtes                                                   St. Barbara          Feuerwehrzufahrt / Dorfgemeinschaftshaus
                                                                                                  Straße Zum Blauwald
Streu- und Räumungspflicht bei Eis- und Schneeglätte                                              Insel „Römerfeld“
Zur Vermeidung von haftungsrechtlichen Folgen empfehle ich allen Bür-                             Zum Kaltenberg / Römerweg
gern der Gemeinde, die nachfolgenden Ausführungen aufmerksam zu                                   Hansenberger Weg, In der Lettkaul
lesen.
                                                                                                  Anliegerparkplatz am Ortseingang von ST. Barbara
Die Streu- und Räumungspflicht ist für den Bereich der Gemeinde Wal-
lerfangen durch die Satzung über die Reinigung und Streuung der öffent-      Wallerfangen         Rodener Straße
lichen Straßen, Wege und Plätze vom 03.12.1974 geregelt.                                          Schäferbruch-/ Blaulochstraße
Nach den Bestimmungen der Satzung obliegt grundsätzlich den Eigen-                                Felsberger Straße (Treppe)
tümern der an öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbe-                                Elbinger Straße
bauten Grundstücke die Streu- und Räumungspflicht für Gehweg und                                  Frankenring
Straße jeweils bis zur Fahrbahnmitte. Ausgenommen von dieser Regelung
                                                                                                  Nelkenstraße
sind nur die Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landstraßen. Den Eigen-
tümern der an diesen Straßen gelegenen Grundstücke verbleibt jedoch                               Lothringer -/ Augustiner Straße
die sich auf die Gehwege, Parkspuren, Radwege und Straßenrinnen                                   Danziger - / Flachslandener Straße
beschränkte Streu- und Räumungspflicht.                                                           Dr.-Kronenberger-Straße
Die Gemeinde ergänzt lediglich die Maßnahmen der Streupflichtigen bei        Oberlimberg          Anwesen Dorfstraße 3
den stark befahrenen und abschüssigen Straßen, wo besondere Gefah-
rensituationen auftreten können.
Ich darf darauf hinweisen, dass es der Gemeinde bei ihrer personellen
                                                                             ■■ Bekanntmachung für Staatsangehörige
und materiellen Ausstattung nicht möglich ist, alle Straßen des Gemein-         der übrigen Mitgliedstaaten
degebietes rechtzeitig und zu gleicher frühzeitiger Stunde von Eis und
Schnee zu räumen bzw. zu bestreuen. Daher können auch die bei auftre-           der Europäischen Union (Unionsbürger)
tender Glätte meist telefonisch an die Verwaltung herangetragenen Bitten
von Straßenanliegern und - benutzern nicht zu dem gewünschten Erfolg
                                                                                zur Wahl zum Europäischen Parlament
führen.                                                                         in der Bundesrepublik Deutschland
Für die Einschränkung des Streudienstes mit Streusalz gibt es darüber
                                                                             Am 26.05.2019 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen
hinaus weitere ganz wichtige Argumente. Es ist unbestritten, dass sich
                                                                             Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl
die Verwendung von Streusalz im Winterdienst schädlich auf die Vegeta-
tion, das Grundwasser, den Straßenbelag und die Fahrzeuge auswirkt.          können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag
Ebenso leiden die zumeist aus Betonrohren bestehenden Entwässerungs-         1.   die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Eu-
kanäle. Um diese negativen Auswirkungen in Grenzen zu halten, ist es              ropäischen Union besitzen,
aus der Sicht des Natur- und Umweltschutzes unumgänglich, weitgehend
                                                                             2.   das 18. Lebensjahr vollendet haben,
auf den Einsatz von Streusalz zu verzichten und - wo technisch möglich
- auf alternative Streumaterialien zurückzugreifen.                          3.   seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland
Auch die Gemeinde Wallerfangen wird aus den dargelegten Gründen und               oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine
vor allem zum Schutz der Pflanzen am Straßenrand auf einigen Verbin-              Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst
dungsstraßen beim Streudienst sparsam mit Streusalz umgehen. Die                  gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinander-
entsprechenden Strecken sind durch Hinweisschilder „Eingeschränkter               folgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet),
Winterdienst“ besonders gekennzeichnet.                                      4.   weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat
Bei der Unterstützung der Streupflicht der Anlieger ist durch den Bauhof          der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen,
- wie eingangs bereits ausgeführt - lediglich sicherzustellen, dass bei           vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlos-
Schnee- und Eisglätte gefährliche Straßenteile und verkehrswichtige               sen sind,
Straßen vorrangig vor allen anderen Straßen geräumt und gestreut werden.     5.   in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland einge-
Zur Entschärfung von Extremsituationen sind zusätzlich in allen Ortsteilen        tragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der
der Gemeinde mit Granulat gefüllte Streukästen zur Verwendung für die             Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser
Bürger aufgestellt.                                                               Bekanntmachung abgesandt werden.
Die aus den dargelegten Gründen unvermeidlichen Einschränkungen beim         Einem Antrag, der erst nach dem 05. Mai 2019 bei der zuständigen Ge-
Winterdienst treffen insbesondere die motorisierten Verkehrsteilnehmer.      meindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a
Wenn alle Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge wintergerecht ausrüsten
                                                                             Abs. 2 der Europawahlordnung).
und sich den gegebenen Straßenverhältnisse anpassen, ist ein ordnungs-
                                                                             Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999
gemäßer Verkehrsfluss trotz Einschränkungen im Winterdienst möglich.
                                                                             oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerver-
Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, dass im Hinblick auf den
reibungslosen Ablauf des Streu- und Räumdienstes in den Wintermona-          zeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein
ten nicht im Straßen- und Gehwegbereich geparkt werden sollte. Diese         erneuter Antrag nicht erforderlich.
Vorsichtsmaßnahme ist auch deshalb angebracht, weil gleichzeitig eige-       Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahl-
ne Schäden und damit verbundene Ärgernisse verhindert werden können.         rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum
                                                                             oben angegebenen 21. Tag vor der Wahl gegenüber der zuständigen
Der Bürgermeister                                                            Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerver-
Günter Zahn                                                                  zeichnis geführt zu werden.
Streugutbehälter                                                             Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament,
                                                                             bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
Bedersdorf            Dorfgemeinschaftshaus                                  stellen.
Düren                 am Friedhof                                            Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählerverzeichnis in
                      Kreuzung Kerlinger-/Schloßstraße                       der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für
                      Brunnenstr.                                            eine Teilnahme an der Wahl einen erneuten Antrag auf Eintragung in das
Gisingen              Feuerwehrgerätehaus                                    Wählerverzeichnis stellen.
Ihn                   am Hohberg                                             Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundes-
                                                                             republik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wäh-
Ittersdorf            an der Kirche
                                                                             lerverzeichnis erforderlich.
                      Am Kindergartengelände                                 Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können
Kerlingen             Zufahrt Hotel Scheidberg                               bei den Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefor-
                      Schulstraße / Jakobusstraße                            dert werden.
                      Stockath                                               Für ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist u.a. Voraussetzung, dass Sie am
                      Altgemein                                              Wahltag
                      Ecke Gisinger Weg / Stockath
                                                                             1.   das 18. Lebensjahr vollendet haben,
                      Sermlinger Straße
                                                                             2.   die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen
Leidingen             Kurzath                                                     Union besitzen,
                      Kirche                                                 3.   weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat
Rammelfangen          an der Kirche                                               der Europäischen Union, dem sie angehören, von der Wählbarkeit
                      Am Kirchenweg                                               ausgeschlossen sind.
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                                            -7-                                                      Ausgabe 8/2019
Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den         Veranstalter, die wirtschaftliche Zwecke verfolgen bzw. nicht gemeinnüt-
Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an Eides Statt abzugeben über         zig anerkannt sind, fallen nicht unter die Allgemeine Erlaubnis. Ihnen kann
das Vorliegen der o.g. Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahl-    auch keine Erlaubnis erteilt werden.
teilnahme.                                                                  Dies gilt auch dann, wenn der Ertrag der Veranstaltung gemeinnützigen
Saarlouis, den 10.01.2019                                                   Zwecken zugeführt wird. Das Gleiche gilt für Privatpersonen.
Der Kreiswahlleiter des                                                     Die Anzahl der während eines Jahres in den Städten und Gemeinden
Landkreises Saarlouis                                                       stattfindenden öffentlichen Lotterien und Ausspielungen ist zum 1.1. des
Joachim Breunig                                                             Folgejahres der Landkreisverwaltung mitzuteilen.
                                                                            Die Allgemeine Erlaubnis ist in den örtlichen Mitteilungsblättern zu ver-
■■ Allgemeine Erlaubnis für die Veranstaltung                               öffentlichen.
   öffentlicher kleiner Lotterien                                           III.
                                                                            Der Widerruf der Allgemeinen Erlaubnis sowie die nachträgliche Aufnah-
   und Ausspielungen                                                        me, Änderung oder Ergänzung der Nebenbestimmungen bleiben dem
Der Landkreis Saarlouis erlässt als zuständige Behörde aufgrund der §§      Landkreis vorbehalten.
13, 14 Abs. 5 des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Staats-        Unerlaubtes Glücksspiel und die Werbung hierfür kann untersagt werden.
vertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland, AG GlüStV-Saar,              Ordnungswidrig handelt, wer eine nicht allgemein erlaubte kleine Lotterie/
(Amtsblatt des Saarlandes vom 28.6.2012, Seite 157) in Verbindung mit       Ausspielung veranstaltet oder eine untersagte Veranstaltung durchführt
§ 18 des Glücksspielstaatsvertrages vom 15.12.2011, GlüStV, (Amtsblatt      oder gegen die Anzeigenpflicht bzw. die Nebenbestimmungen verstößt.
des Saarlandes vom 28.6. 2012, Seite 176), in Kraft getreten am 1. Juli     Zuständig für die Ahndung der Ordnungswidrigkeit ist nach § 15 Abs. 4
2012, zur Vereinfachung des Erlaubnisverfahrens für die Veranstaltung       Nr. 6 AG GlüStV-Saar der Landkreis Saarlouis.
öffentlicher kleiner Lotterien und Ausspielungen nachfolgende               IV.
Allgemeine Erlaubnis                                                        Diese Allgemeine Erlaubnis tritt am 1.3.2019 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf
I.                                                                          des 31.12.2029 außer Kraft.
Den gemäß § 14 Abs. 1 GlüStV genannten Veranstaltern, die die Voraus-
                                                                            V.
setzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes vom
                                                                            Rechtsbehelfsbelehrung
15.10.2002 (BGBl. I S. 4144) erfüllen und zuverlässig sind und die Gewähr
dafür bieten, dass die Veranstaltung ordnungsgemäß und für die Spieler      Gegen diese Allgemeine Erlaubnis kann innerhalb eines Monats nach
sowie die Erlaubnisbehörde nachvollziehbar durchgeführt wird und die        ihrer Bekanntgabe gemäß §§ 67 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung vom
den Reinertrag zweckentsprechend verwenden, wird die Erlaubnis zur          21.1.60 (BGBl. I. S. 18) Widerspruch eingelegt werden, über den der
Durchführung von kleinen Lotterien und Ausspielungen (Veranstaltung) in     Kreisrechtsausschuss beim Landkreis Saarlouis entscheidet.
den Städten und Gemeinden des Landkreises Saarlouis unter folgenden         Der Widerspruch ist möglichst schriftlich oder zur Niederschrift beim
Bedingungen und Auflagen erteilt:                                           Landkreis Saarlouis, Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Haupt-
1. Die Veranstaltung darf den Zielen des Staatsvertrages nicht zuwi-        gebäude, Kaiser-Wilhelm-Str. 4-6, einzulegen.
     derlaufen.                                                             Die Rechtsmittelfrist gilt auch als gewahrt, wenn der Widerspruch recht-
2. Durch die Veranstaltung selbst oder durch die Verwirklichung des         zeitig beim Kreisrechtsausschuss eingelegt wird.
     Veranstaltungszwecks oder die Verwendung des Reinertrages darf         Saarlouis, den 07.02.2019
     die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährdet werden.        Der Landrat
3. Der Jugend- und Spielerschutz ist zu gewährleisten. Die Teilnahme        Patrik Lauer
     von Minderjährigen ist nicht erlaubt.
4. Die Veranstaltung darf nicht über das Gebiet des Landkreises hinaus
     durchgeführt werden.
5. Der Losverkauf einschließlich der Veranstaltung darf die Dauer von         ■■ Rathaus geschlossen
     einem Monat nicht überschreiten.
6. Die Summe der für den Erwerb aller Lose zu entrichtenden Entgelte          An Fetten Donnerstag, 28. Februar 2019, ist das Rathaus ab 12.00
     darf den Betrag von 10.000 Euro nicht übersteigen.                       Uhr geschlossen.
7. Der Reinertrag und die Gewinnsumme müssen jeweils mindestens               An Rosenmontag, 04. März 2019, ist das Rathaus ganztägig ge-
                                                                              schlossen.
     25 % der Entgelte betragen. Es darf kein Grund zu der Annahme
                                                                              Bürgermeister
     bestehen, dass diese Anteile nicht erreicht werden.
                                                                              Günter Zahn
8. Der Reinertrag ist ausschließlich und zeitnah für gemeinnützige,
     kirchliche oder mildtätige Zwecke zu verwenden.
9. Die Spieler sind ausreichend über den Ablauf der Veranstaltung, den
     Spielplan, den Gewinnplan, die Losziehung, die Gewinne (Geldgewinn,
     Sachgewinn oder geldwerte Vorteile) zu informieren. Sämtliche
     Gewinne sind auszuspielen.
10. Mit der Veranstaltung darf keine Wirtschaftswerbung verbunden             ■■ Öffnungszeiten des Wahlamtes
     werden.                                                                  Das Wahlamt der Gemeinde Wallerfangen ist zu den allg. Öffnungs-
11. Der Veranstalter muss die Gewähr dafür bieten, dass nach Abschluss        zeiten noch zusätzlich an folgenden Samstagen von 09.00 bis 12.00
     der Veranstaltung eine Abrechnung vorgelegt wird, aus der sich die       Uhr zur Unterstützung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl
     tatsächliche Höhe der Einnahmen, des Reinertrages, der Gewinn-           bzw. für die Unterstützungsunterschriften für die Bürgermeisterwahl
     ausschüttung und der Kosten ggfls. der Steuern der Veranstaltung         am 26. Mai 2019, nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes
     ergeben. Die Abrechnung ist spätestens 3 Monate nach Ende der            (KWG), geöffnet:
     Veranstaltung vorzulegen.                                                - Samstag, 23. Februar 2019
II.                                                                           - Samstag, 02. März 2019
Die Lotterie oder Ausspielung ist den Ordnungsämtern der Städte und           - Samstag, 09. März 2019 und
Gemeinden mindestens 4 Wochen vor Beginn schriftlich anzuzeigen.              - Samstag, 16. März 2019.
In der Anzeige sind                                                           Weiter ist das Wahlamt der Gemeinde Wallerfangen an Rosenmontag,
- der Name und die Anschrift des Veranstalters,                               04. März 2019 in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis
- die für die Durchführung der Veranstaltung verantwortliche Person,          18.00 Uhr, zur Ausstellung von Wahlrechtsbescheinigungen /
- der Spielplan (Spielkapitals, Höhe der Kosten, des Reinertrages), der       Wählbarkeitsbescheinigungen anl. der Europawahl am 26. Mai
Gewinnplan, die Spieldauer und der Ort der Veranstaltung                      2019 geöffnet.
- und der Verwendungszweck                                                    Telefonisch ist das Wahlamt zu erreichen unter 06831/6809-22 oder
anzugeben. Der Freistellungsbescheid des Finanzamtes ist beizufügen.          06831/6809-21.
Die Gemeinde ist berechtigt, weitere Nebenbestimmungen festzulegen            Günter Zahn
und die Veranstaltung zu untersagen, wenn gegen die Nebenbestimmun-           Bürgermeister
gen verstoßen wird.                                                           als Gemeindewahlleiter
Der Veranstalter ist verpflichtet, nach der Veranstaltung der Gemeinde-
verwaltung alle Unterlagen zur Abrechnung vorzulegen und alle Auskünf-
te zu erteilen, die zur Überprüfung der Veranstaltung erforderlich sind.
Andernfalls ist die Gemeinde berechtigt, auf Kosten des Veranstalters
einen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung der Abrechnung zu beauftragen.      ■■ Bei Erledigung von Bauhofarbeiten
Sofern der Veranstaltungszweck nicht erreicht wird, ist die Gemeinde
berechtigt, die Verwendung des Reinertrages nachträglich festzusetzen.
                                                                               bitte direkt den Bauhofleiter kontaktieren
Wenn sich die Veranstaltung über das Gebiet einer Gemeinde hinaus           Um eine Arbeitserleichterung für das Bauamt zu schaffen, bitte ich alle
erstreckt, ist die Anzeige an die Landkreisverwaltung zu richten.           Bürgerinnen und Bürger bei der Erledigung von Arbeiten, die in den Auf-
Die Anzeigepflicht nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz sowie die          gabenbereich des Bauhofes fallen, zukünftig direkt den Leiter des Bau-
Steuerpflicht nach dem Körperschaftssteuergesetz sind von dem Veran-        hofes, Herrn Peter Both, Tel.-Nr. 06831/6431572 oder 0177/6809905,
stalter zu beachten.                                                        zu kontaktieren.
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                                         -8-                                                     Ausgabe 8/2019

 ■■ Öffnungszeiten der Kompostieranlage                                                  Redaktionsschluss-
    in Dillingen
              Berliner Straße 149, (Pachtener Heide)
                                                                                           Vorverlegung
                    gegenüber dem Waldfriedhof
                                und                                                        Fasching 2019
           des Wertstoff-Zentrums des EVS in Dillingen,
                       Paul-Desfossez-Allee 9                              Die närrischen Tage machen eine
       finden Sie hier im Amtsblatt unter der UMWELTSEITE
                                                                           Redaktionsschluss-Vorverlegung erforderlich.

■■ ENERGIEBERATUNG                                                         Der Redaktionsschluss ist demnach wie folgt:
   DER VERBRAUCHERZENTRALE
   IN WALLERFANGEN                                                                      KW 10 – Rosenmontag:
Nur nach telefonischer Voranmeldung unter 06831/6809-81!
Jeden ersten Donnerstag im Monat findet von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
                                                                                      Freitag, 1. März, 10.00 Uhr
im Haus der Generationen, Felsberger Straße, eine Energieberatung der      Wir bitten Sie, Ihre Beiträge rechtzeitig zu o.g.
Verbraucherzentrale durch Frau Dipl.-Ing. Christine Mörgen statt. Die
Energieberatung kostet 5 Euro pro halbe Stunde.                            Termin einzureichen. Später eingehende Be-
Bitte bringen Sie zu den Beratungsgesprächen die entsprechenden Un-        richte können nicht mehr veröffentlicht werden.
terlagen mit.
                                                                           Um Beachtung wird gebeten!
■■ Fragen zur „Blauen Tonne“ (Papiertonne)
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Blauen Tonne (Papiertonne) aus-
schließlich an das Unternehmen; die Gemeinde Wallerfangen kann Ihnen                     LINUS WITTICH Medien KG, Föhren
dazu keine Auskünfte erteilen! (Fa. REMONDIS Saar-Entsorgung GmbH,
Kirkel, Tel: 06849/90080).                                                                                                   -Redaktion-
■■ energiSaar -Straßenbeleuchtungsanlagen
Aus gegebenem Anlass weist das Gemeindebauamt darauf hin, dass für
die ordnungsgemäße Funktion und die Unterhaltung der Straßenbe-
leuchtungsanlagen in der Gemeinde Wallerfangen die energiSaar zu-
ständig ist.
Bei Meldung von Schäden an der Straßenbeleuchtungsanlage ist die
energiSaar unter der Telefonnummer: 0681/4030-3003 oder über Email
av-strom@energis-netzgesellschaft.de zu benachrichtigen.
An die Gemeindeverwaltung gemeldete Störungen werden vom Gemein-
debauamt lediglich an die energis weitergeleitet.
Auskünfte über den Zeitpunkt der entsprechenden Reparaturarbeiten
können vom Bauamt nicht erteilt werden.

                                                                                                                                              ✁
     ■■ Mitteilung an die Verwaltung
     Herrn Bürgermeister der Gemeinde Wallerfangen, Rathaus, 66798 Wallerfangen

     Ich habe am ..............................folgendes festgestellt:
     ❑         Kinderspielplatz verunreinigt /Spielgeräte beschädigt
     ❑         Schutt / Unratablagerung
     ❑         Fahrbahndecke beschädigt
     ❑         Hydrant / Kanaldeckel /Gully schadhaft
     ❑         Verkehrsschild beschädigt
     ❑         Bäume, Hecken und Sträucher behindern die Übersicht
     ❑         Straßenbaustelle nicht gesichert

     Sonstige Anregungen:�������������������������������������������������������������������

     Kurze Ortsangabe:����������������������������������������������������������������������

     Name:���������������������������������������������������������������������������������

     Wohnort, Straße:�����������������������������������������������������������������������

     ■■ Bei Erledigung von Bauhofarbeiten bitte direkt den Bauhofleiter kontaktieren
     Um eine Arbeitserleichterung für das Bauamt zu schaffen, bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger bei der Erledigung von Arbeiten, die in
     den Aufgabenbereich des Bauhofes fallen, zukünftig direkt den Leiter des Bauhofes, Herrn Peter Both, Tel.-Nr. 06831/6431572 oder
     0177/6809905, zu kontaktieren.
✁
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                                             -9-                                                  Ausgabe 8/2019

           Herzlichen Glückwunsch                                                                       Düren
           zum Geburtstag                                                                               Ortsvorsteherin: Maria-Luise Grundhefer
                                                                                                        Tel.: 06837/829
■■ Herzlichen Glückwunsch                                                                               www.dueren-saar.de

zum 90. Geburtstag                                                           ■■ Mitteilung der Ortsvorsteherin
von Frau Anna Hilt, Wallerfangen-Gisingen am 13.02.2019
                                                                             Rückblick Patronatsfest „Unserer lb. Frau von Lourdes“
                                                                             Ein Dankeschön geht an die Kinder der Grundschule Gisingen unter der
                                                                             Leitung von Michael Reiland, welche mit ihren Liedbeiträgen die Messe
                                                                             in der Kapelle in Düren mitgestaltet haben.
                                                                             Ein Lob und vielen Dank für das leckere Kleingebäck und die Kuchen-
                                                                             spenden an die Dürener Frauengemeinschaft
                                                                             zu unserem gemütlichen Beisammensein im Dorfgemeinschaftshaus
                                                                             (Alte Schule)!
                                                                             Maria-Luise Grundhefer
                                                                             -Ortsvorsteherin-

                                                                                                        'ISINGEN
                                                                                                        /RTSVORSTEHERINå5LRIKEå(EFlNGER
                                                                                                        4ELå
                                                                                                        WWWGISINGENDE

Mit auf dem Foto Tochter Christine Weber                                     ■■ TÜV Saarland automobil GmbH
Die Gemeinde Wallerfangen gratuliert sehr herzlich!                          Prüftermin gem. § 29 StVZO für Traktoren bis 40 km/h
                                                                             Freitag, 22.02.2019,
Ulrike Heffinger      Dagmar Arweiler                 Günter Zahn            - Gisingen, bei Landwirt Lotter, von 08.00-11.30 Uhr
Ortsvorsteherin       Stellv. Ortsvorsteherin         Bürgermeister
                                                                                                        Ihn
           Sicherheit und Ordnung                                                                       Ortsvorsteher: Wolfgang Schmitt
                                                                                                        Tel.: 06837/534
■■ Verkehrsrechtliche Anordnung
Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970, Bun-                                       )TTERSDORF
desgesetz-Blatt I S. 1565, in der zur Zeit geltenden Fassung, wird folgen-
des angeordnet:                                                                                         /RTSVORSTEHERå(EINZå2ICKERT
Zum Karnevalsumzug der Gemeinde Wallerfangen, am Donnerstag,
den 28. Februar 2019 wird die Rathausstraße in Wallerfangen im                                          4ELå
Zeitraum von 12.00 - 16.00 Uhr zur Sackgasse ausgeschildert. Die                                        WWWITTERSDORFDE
Einfahrt erfolgt über die Maschinenstraße, dort wird dafür das Vz.
357 installiert. Die Zufahrt der Rathausstraße seitens der Hospital-                                    Kerlingen
straße wird mittels 2 Schranken Vz. 600 mit Einfahrtsverbot Vz. 250
unterbunden. Auf der Hospitalstraße wird vor der Rathausstraße in
beiden Richtungen das VZ. 209-30 (vorgeschriebene Fahrtrichtung                                         Ortsvorsteher: Werner Schmidt
geradeaus) beschildert. Die Maßnahme wird aufgrund der engen                                            Tel.: 06837/7118
Straße und der Aufstellung der Umzugswagen sowie der Sicherheit
der beteiligten Personen und Besucher notwendig. Die verkehrspolizei-        ■■ TÜV Saarland automobil GmbH
liche Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
                                                                             Prüftermin gem. § 29 StVZO für Traktoren bis 40 km/h
Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt,
                                                                             Freitag, 22.02.2019,
wer o.g. Verkehrsregelung vorsätzlich oder fahrlässig missachtet. Dies
                                                                             - Kerlingen, beim Feuerwehrgerätehaus, von 12.30-15.00 Uhr
wird mit einem Bußgeld geahndet.
Wallerfangen, den 18. Februar 2019
Der Bürgermeister                                                                                       Leidingen
als Ortspolizeibehörde
Günter Zahn                                                                                             Ortsvorsteher: Wolfgang Schmitt
                                                                                                        Tel.: 06837/534
           Die Ortsvorsteher                                                                            2AMMELFANGEN
                             "EDERSDORF                                                                 /RTSVORSTEHERINå'ABRIELEå(ARPERS
                                                                                                        4ELå
                             /RTSVORSTEHERå4ASCHå!LOIS                                                 WWWRAMMELFANGENDE
                             4ELå
                             WWWBEDERSDORFDE                                                          3T¬"ARBARA
■■ Mitteilung des Ortsvorstehers                                                                        /RTSVORSTEHERå3TEFANå3CHIRRA
                                                                                                        4ELå
Der Ortsvorsteher macht Urlaub                                                                          WWWSTBARBARA ONLINEDE
Der Ortsvorsteher macht ab 25.02.2019 Urlaub.
Die Vertretung übernimmt in dieser Zeit mein Stellvertreter
         Thomas Ehl Margarethenstr. 11, Tel: 0178 /8881409                                              Wallerfangen
Mit sonnigen Grüßen                                                                                     mit Oberlimberg
Ihr Ortsvorsteher
Alois Tasch                                                                                             Ortsvorsteher: Horst Trenz
                                                                                                        Telefon 06831/62449
Hinweise auf Veranstaltungen in Bedersdorf
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Dorfcafé und Heringsessen                                      www.wallerfangen.de
unter der Rubrik Kultur und Freizeit !                                                                  www.oberlimberg.de
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                                            - 10 -                                                    Ausgabe 8/2019

           Feuerwehr
                  Feuerwehr
                     und DRK
                          Feuerwehr
                            und DRK
                                 Feuerwehr
                                    und DRK
                                         Feuerwehr
                                           und
                                            Feuerwehr
                                                DRKundund
                                                       DRKDRK

 ■■Mitteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Wallerfangen
 Benötigen Sie dringend Hilfe von der Feuerwehr, bitte eine der beiden Nummern wählen. Hier wird Ihnen schnellstmöglich geholfen !!!

 Notruf Feuerwehr
 112 (ohne Vorwahl)
 Rettungsdienst                                                                                                                              112
 Polizei                                                                                                                                     110
 Sollten Sie Fragen an die Feuerwehr haben, sind die Löschbezirke wie folgt zu erreichen:
 Löschbezirk Ittersdorf                                                                                        06837-1299 oder 06837-912750
 Löschbezirk Mitte (Düren/Bedersdorf/Kerlingen)                                                                 06837-1783 oder 06837-74493
 Löschbezirk Wallerfangen                                                                                   06831-643360 oder 06831-966477
 Löschgruppe Gisingen/Oberlimberg                                                                                                       06837-1804
 Löschgruppe St. Barbara                                                                                   0171/9598779 oder 0151-16463056
 Löschbezirk West (Ihn/Leidingen/Rammelfangen)                                                               06837-74521 oder 06837-909030
 Gemeindejugendwart                                                                                                                   0174-8222133
 Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Wallerfangen, Frank MINOR, 06831-69542
 Stellvertretender Wehrführer, Andreas JOST, 06837-1510

                                                                             für gesundheitliche Aufklärung und des Welt Aids Tages 2018 Rote
           Jung und alt                                                      Schleifen und Kondome. Durch diesen Verkauf machten diese beiden
                                                                             Klassen einen tollen Umsatz von über 200,00 €. Dieses Geld ist der Ak-
                                                                             tion zugute gekommen.
■■ Kaufmännisches                                                            Am 08. Januar 2019 besuchten die Klassen FO12A1 und FO12A2 die
                                                                             Ausstellung “Oh, eine Dummel!” in der Stadtbibliothek Saarbrücken. Hier
   Berufsbildungszentrum Saarlouis                                           konnten die Schüler in Form von Karikaturen sich mit Vorurteilen gegen-
                                                                             über Flüchtlingen, Nazis und der Rechten Bewegung sowie im Allgemei-
Projekttage am KBBZ Saarlouis                                                nen mit Migration/Integration, Diskriminierung, Alltagsrassismus und
unter dem Motto „Schule gegen Rassismus“                                     Menschenfeindlichkeit auseinandersetzen. Des Weiteren wurden Kurzfil-
Ausgrenzung, Diskriminierung, Rechtsextremismus oder Rassismus -             me zur gleichen Thematik gezeigt. Die Ausstellung wurde als sehr gut
diese Begriffe haben an unserer Schule nichts zu suchen - darin waren        empfunden - schülernahen Karikaturen und Kurzfilme weckten großes
sich alle Schüler und Lehrer einig.                                          Interesse und regten zu vielen Diskussionen an.
                                                                             Am 09. und 10. Januar 2019 fanden unter dem Motto „Menschenrechte,
                                                                             Vorurteile und Diskriminierung“ zwei weitere Projekte an unserer Schule
                                                                             statt. Die Handelsschul-Unterstufen und die Fachoberschulklasse FO11A4
                                                                             nahmen erfolgreich an einem der jeweiligen Projekte teil. Unterstützt
                                                                             wurden wir durch das Adolf-Bender-Zentrum und Netzwerk-Courage -
                                                                             vielen Dank an dieser Stelle für die zwei gelungenen Tage!
                                                                             Zwei Referenten des Adolf-Bender-Zentrums erarbeiteten mit den Schü-
                                                                             lern in Stationen Themen wie Menschenrechte in unserem Alltag, Medien
                                                                             und Menschenrechte oder der Kampf um Menschenrechte. Den Schülern
                                                                             wurde unter anderem bewusst, dass das Recht auf Bildung vielleicht doch
                                                                             gar nicht so schlecht ist;-)
                                                                             Der Projekttag des Netzwerk-Courage mit dem Titel „Lasst es uns Zu-
                                                                             sammenTun“, brachte viele unserer Schüler erstmals in Kontakt mit An-
                                                                             tiziganismus, der Diskriminierung von Sinti_zze und Rom_nja und dem
                                                                             damit verbundenen couragierten Handeln.
                                                                             Nach ausführlichen Feedback-Runden war das Ergebnis eindeutig - tol-
                                                                             le Projekttage, gerne wieder!

                                                                                        Wichtiger hinWeis
                                                                                                    an alle einsender von
Wir haben uns daher zum Ziel gesetzt, uns aktiv und langfristig gegen
Rassismus und Diskriminierung und somit für gleiche Rechte und Chan-
cen aller Menschen einzusetzen. Als sichtbares Zeichen streben wir den
                                                                                                           Fotos
offiziellen Titel „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ an. Seit          Bitte beachten Sie, dass aus Qualitätsgründen nur Fotos mit
Mitte Dezember 2018 sind wir daher auf „Unterschriftenfang“, denn                folgender Mindestgröße druckbar sind:
mindestens 70 % aller Schüler, Lehrer, Sekretärinnen, Putzfrauen und
Hausmeister müssen sich mit unserem Vorhaben identifizieren und sich             Bei 90 mm Breite (1-spaltig)      mind. 850 Pixel in der Breite
einverstanden erklären.                                                          Bei 185 mm Breite (2-spaltig) mind. 1.750 Pixel in der Breite.
Im Rahmen dieser Thematik gab es bereits einige Projekte, die wir im
Folgenden kurz vorstellen möchten:                                               Das entspricht einer Bildauflösung von 240 dpi.
Die Medizinischen Fachangestellten (MFA) unserer Schule beschäftigten            Fotos mit geringerer Auflösung werden nicht mehr abgedruckt.
sich im Unterricht mit dem Thema HIV/Aids. Auch hier ist Diskriminierung
ein Thema, denn leider werden Menschen mit HIV aufgrund ihrer Infekti-           Hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung.
on im Job oder in der Freizeit immer noch diskriminiert. Auf diese Tatsa-
che wollten vor allem zwei Klassen aufmerksam machen. Sie bauten im              Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Foyer unserer Schule einen Infostand mit selbst erstellten Plakaten auf                                                    Ihre Redaktion
und verkauften im Rahmen eines Aktionstages des Bundesministeriums
Wallerfangen                         - 11 -                Ausgabe 8/2019

                Gefahren im Internet
        Surfen, skypen, chatten……oder einfach nur googeln.
      Fast jeder ist im Internet aktiv und unterwegs. Doch was
       für Gefahren warten hier auf uns. Können wir zwischen
       seriösen und unseriösen Seiten unterscheiden? Woran
       erkennen wir die unseriösen Seiten? Wie Verhalten wir
       uns richtig und das nicht nur im Internet, sondern auch
                    am Telefon und an der Haustür.

               Ein kostenfreier Sicherheitsvortag mit unserem
                         Seniorensicherheitsberater
                           Herrn Bernhard Weiler

               Donnerstag, den 21. Februar 2019
                       um 18.00 Uhr
                          Haus der Generationen,
                      Felsberger Str. 2 in Wallerfangen

               Infos und Anmeldungen unter 06831 – 9668421
Wallerfangen                                                           - 12 -                                                   Ausgabe 8/2019

■■ Kindergarten Gisingen
                                                                                                                         Dann entdeckten sie noch
Das Thema Müll...                                                                                                        Regenwürmer, was wieder-
In der heutigen Zeit wird sich immer mehr mit dem Thema Nachhaltigkeit                                                   um für neue Fragen und
und Müllvermeidung auseinandergesetzt, denn es ist ein wichtiges Thema.                                                  Gespräche sorgte.
Deshalb entschlossen wir uns im Team das Thema Müll und Recycling                                                        Nachdem dies geklärt war,
mit den Kindern zu erarbeiten. Je früher damit angefangen wird, um so                                                    lenkte sich ihre Neugierde
mehr werden sie für einen bewussten Umgang mit der Umwelt sensibili-                                                     auf den Kompostierer, der
siert.                                                                                                                   sich gleich neben dem Kom-
So beschäftigten wir uns in den vergangenen Wochen bereits und auch                                                      posthaufen befand.
noch weiterhin mit dieser Thematik. Wie und welcher Müll wird getrennt,                                                  Es wurde ihnen erklärt, was
vermieden oder auch neu gestaltet? Diesen Fragen wurde und wird                                                          hineingefüllt wird, wie z.B.
nachgegangen.                                                                                                            Schalen von Obst, Salatblät-
                                                                                                                         ter, und was dann passiert.
                                                 Gemeinsam mit den                                                       Anschließend konnten sie
                                                 Kindern wurden Sor-                                                     sich davon überzeugen, was
                                                 tierspiele gemacht,                                                     als Endergebnis herauskommt.
                                                 Collagen angefertigt                                                    Dass aus Essensresten ein-
                                                 und Bilderbücher durch-                                                 mal Erde wird, erstaunte sie
                                                 forscht. So konnten sie                                                 sehr!! Alles in allem fanden
                                                 ihr Wissen erweitern                                                    und finden die Kinder das
                                                 und festigen. Es wurden                                                 Thema sehr spannend, vor
                                                 auch viele Gespräche                                                    allem wie und warum Müll
                                                 geführt, z.B. welcher                                                   getrennt wird.
                                                 Müll in welchen Eimer
                                                 gehört. Dazu wurden
                                                 Eimer selbst gestaltet,
                                                                            ■■ Saarland picobello 2019:
                                                 so dass die Kinder Pa-     Müll-Sammelaktion findet am 29./30. März statt
                                                 pier, Folien... und Es-
                                                 sensreste korrekt tren-    Am 29. und 30. März ist es wieder soweit: Der nächste „Frühjahrsputz für
                                                 nen und in den jeweils     die Umwelt“ im Rahmen der Kampagne saarland picobello findet statt.
                                                 dafür vorgesehenen         Seit inzwischen 16 Jahren engagieren sich jedes Mal Tausende Menschen
                                                 Eimern entsorgen.          im Saarland bei der picobello-Aktion.
                                                 Dass auch Essensres-       Die TeilnehmerInnen leisten mit ihrem Engagement einen aktiven Beitrag
                                                 te gesondert entsorgt      für ein schönes Lebensumfeld und setzen ein wichtiges Signal für den
                                                 werden sollten, war für    Umweltschutz.
                                                 einige Kinder sehr über-   Auch in diesem Jahr sind wieder Schulen, Kindertagesstätten, Vereine,
                                                 raschend und sie woll-     Verbände, Unternehmen, Initiativen, Familien und Einzelpersonen aufge-
                                                 ten deshalb ganz genau     rufen, sich an der landesweiten Aktion zu beteiligen und z.B. Gehwege,
                                                 wissen, warum...           Grünanlagen, Schulhöfe, Spielplätze, Parks und Waldwege von Müll zu
                                                                            befreien.

Natürlich tauchte auch irgendwann der Begriff Kompostieren auf. Einige
Kinder konnten dazu schon etwas sagen, denn sie kannten das bereits
von zu Hause. So durften wir bei einer Kita-Familie vorbeikommen und
uns einen Komposthaufen und einen Kompostierer aus der Nähe ansehen.

                                                                            Träger und Koordinator der Kampagne ist der Entsorgungsverband Saar,
                                                                            der die picobello-Abfälle in seinen Entsorgungsanlagen kostenlos annimmt.
                                                                            Die saarländischen Städte und Gemeinden unterstützen die Teilnehmerin-
                                                                            nen und Teilnehmer engagiert bei der Organisation ihrer Sammelaktionen
                                                                            vor Ort und transportieren den gesammelten Müll zu den EVS-Entsor-
                                                                            gungsanlagen.
                                                                            Starker Partner von saarland picobello ist auch in diesem Jahr wieder
                                                                            Kaufland. Das Unternehmen stellt kostenfrei Handschuhe für die teilneh-
                                                                            menden Kinder sowie Abfallsäcke zur Verfügung. Diese werden vor dem
                                                                            Sammeltermin von den kommunalen Ansprechpartnern an die angemel-
                                                                            deten Gruppen ausgegeben.
                                                                            Anmeldeschluss für picobello-Sammelaktionen ist der 12. März 2019.
                                                                            Ausgewählte Sammelaktionen werden im Frühsommer 2019 prämiert.
                                                                            Alles Wichtige zu saarland picobello 2019 gibt es unter www.saarland-
                                                                            picobello.de. Dort besteht auch die Möglichkeit, sich online zur Aktion
                                                                            anzumelden oder ein Anmeldeformular herunterzuladen und dem EVS
                                                                            zuzusenden.
                                                                            Für Fragen zur Organisation vor Ort, insbesondere zum Transport des
                                                                            eingesammelten Mülls zu den EVS-Anlagen, stehen die kommunalen
Der Komposthaufen barg eine große Überraschung für die Kinder, denn         picobello-Ansprechpartner(innen) zur Verfügung.
sie konnten erst mal gar nicht erkennen, dass es sich hierbei um irgend-    Allgemeine Fragen zum Ablauf und zur Organisation der Sammelaktion
eine Art von Müll handelte. So kletterten und sprangen sie darauf herum,    beantworten gerne die Mitarbeiterinnen des picobello-Organisationsbü-
bevor sie erfuhren, was das eigentlich ist.                                 ros in der EVS-Stabsstelle Kommunikation, Tel. 0681/ 5000-620.
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