URBACH 2035 HERZLICHE EINLADUNG ZUR BÜRGERBETEILIGUNG
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Nummer 26 Jahrgang 43 Donnerstag, 01. Juli 2021 h b ü ro Urba: c Amtsblatt der Gemeinde Urbach Se rvice n aktue gszeite ll 12.00 U hr, Öffnun Uhr, Di. 8.00 – 12.00 Uhr 0 – 0 – 19.0 Fr. 8.00 Mo. 8.0 – 12.00 Uhr, chlossen ng. 0 s Do. 7.0 Mittwoch ge ch Vereinbaru e n a in 9 Ansons ten Term 8007-9 07181 Telefon URBACH 2035 HERZLICHE EINLADUNG ZUR BÜRGERBETEILIGUNG Zukunftswerkstatt „Ideen URBACH 2035“ Donnerstag, 8. Juli 2021, 18.00 Uhr - 21.00 Uhr Auerbachhalle, Seebrunnenweg 15 „Gestalten Sie bei der künftigen Entwicklung Urbachs mit!“ Quelle: Heiko Potthoff (nähere Infos zur Bürgerbeteiligung erhalten Sie unter „Urbach aktuell“)
Donnerstag, 01. Juli 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 26 Störungsdienste Notdienste (Alle Angaben ohne Gewähr) Remstalwerk: Strom und Straßenbeleuchtung 0800 1135000 z.B. Stromausfall oder bei großflächigem Ausfall der Straßenbeleuchtung Ärztlicher Notfalldienst Urbach (Erreichbarkeit 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche) 08.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag, an den Wochenenden, Fei- Remstalwerk: Defekte Straßenbeleuchtung 0800 0542542 ertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: z.B. bei Ausfall einzelner Leuchten (Erreichbarkeit: Nur zu unseren Öffnungszeiten) Kostenfreie Rufnummer 116117 Remstalwerk: Wasserwerk 0800 7233990 Gynäkologischer Notfalldienst Rems-Murr-Kreis z.B. Wasserrohrbruch (Erreichbarkeit: 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche) 8.00 – 8.00 Uhr Tel. (0 18 05) 55 78 90 EnBW: Gasstörungen 07181 97810-12 Zahnärztlicher Notfalldienst: Der Notfalldienst an Wochenen- Deutsche Telekom: Telefon, Telefax 0800 3302000 den und Feiertagen wird zentral über Anrufbeantworter unter fol- Kabel BW: Kabelfernsehen 0221 46619100 gender Telefon-Nr. bekannt gegeben: (07 11) 7 87 77 44 HNO-ärztlicher Notfalldienst für den Rems-Murr-Kreis: Gemeindeverwaltung Urbach HNO-ärztlicher Gebietsdienst außerhalb der Sprechstunden 8.00 – 8.00 Uhr, am Samstag, am Sonntag und an den Feiertagen Postanschrift: Konrad-Hornschuch-Str. 12, 73660 Urbach unter der kostenfreien Rufnummer 116117. Zentrale mit Anrufbeantworter (0 71 81) 80 07-0 Fax Rathaus Urbach (0 71 81) 80 07-50 Augenärztlicher Notfalldienst Fax Bauamt, Am Rathaus 1 (0 71 81) 80 07-66 08.00 – 18.00 Uhr, Telefon 116117 (kostenfreie Rufnummer). E-Mailinfo@urbach.de Notfalldienst der Kinder- und Jugendärzte Internetwww.urbach.de Notfalldienst von 8.00 – 08.00 Uhr. Bitte rufen Sie Ihren Kinderarzt während der üblichen Dienstzeiten an. Auf dessen Anrufbeantworter erfahren Sie wer heute zustän- Bürgermeisterin Martina Fehrlen, Sekretariat (0 71 81) 80 07-11 dig ist. Außerdem über die kostenfreie Rufnummer 116117 Haupt- und Ordnungsamt, (auch am Wochenende). Sekretariat, Amtsleiter (0 71 81) 80 07-31 Chirurgen/Orthopäden: 18.00 – 8.00 Uhr Tel. (0 18 05) 55 78 91 Bauamt, Sekretariat Amtsleiter (0 71 81) 80 07-63 Tierärztlicher Notdienst für Fellbach, Waiblingen, Weinstadt, Finanzverwaltung, Sekretariat Amtsleiter (0 71 81) 80 07-21 Winnenden, Kernen, Remshalden, Schwaikheim, Backnang, Standesamt und Schorndorf und Urbach: Tel. 07000-tiernot bzw. 07000-8437668 Seniorenbeauftragte Elke Krubitzer (0 71 81) 80 07-34 Apotheken Bereitschaftsdienst 02.07. GeLo-Apotheke, Lorch, Maierhofstr. 20, Tel. 07172 / 1 87 Servicebüro: Tel. (0 71 81) 80 07-99, Fax (0 71 81) 80 07-55 80 80 und Kastell-Apotheke, Welzheim, Rudersberger E-Mail: servicebuero@urbach.de Str. 8, Tel. 07182 / 65 58 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung 03.07. Daimler-Apotheke, Schorndorf, Marktplatz 32, Tel. 6 12 98 Servicebüro 04.07. Apotheke Urbach, Gartenstr. 53, Tel. 8 14 80 Montag: 8.00 – 19.00 Uhr, Dienstag : 8.00 – 12.00 Uhr, 05.07. Apotheke am Ottilienberg, Schorndorf, Silcherstr. 77, Tel. Mittwoch geschlossen, Donnerstag: 7.00 – 12.00 Uhr, 7 13 13 Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr. 06.07. Apotheke am Kirchplatz, Welzheim, Kirchplatz 16, Tel. Außerhalb dieser Zeiten: nach telefonischer Vereinbarung 07182 / 80 59 30 und Salier-Apotheke, Winterbach, Übrige Ämter Bahnhofstr. 1, Tel. 4 11 58 Montag 14.00 – 19.00 Uhr, Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr, 07.07. Hubertus-Apotheke, Schorndorf-Haubersbronn, Wies- Donnerstag und Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr lauftalstr. 31, Tel. 6 22 86 oder nach telefonischer Vereinbarung! 08.07. Künkelin-Apotheke, Schorndorf, Künkelinstr. 2, Tel. 6 55 11 Sprechstunden der Bürgermeisterin Pflegedienst Bethel Welzheim Nach telefonischer Anmeldung unter (0 71 81) 80 07-11. Ortsbüro: Beckengasse 9 in Urbach Öffnungszeiten des Jugendhauses JuZe, Seebrunnenweg 25 Ergänzende Hilfe: Tel. 07181/980859, Anna Byczek-Palfalusi Ambulante Pflege: Tel. 07181/87014, Anna Byczek-Palfalusi Tel. 48 80 19 oder -20, E-Mail: jugendhaus@urbach.de Essen auf Rädern: Tel. 07182/8010 Dienstag bis Sonntag Uhrzeiten siehe: https://jugendhaus-ur- bach.jimdofree.com oder https://de-de.facebook.com/urbachju- Pflegestützpunkt des Rems-Murr-Kreises: Telefon 07151 501- gendhaus 1657, E-Mail: pflegestuetzpunkt@rems-murr-kreis.de Öffnungszeiten Mediathek, Kirchplatz 1 Entsorgungstermine Tel. 99 33 37, E-Mail: mediathek@urbach.de Dienstag, 14 – 18 Uhr, Mittwoch, 10 – 14 Uhr, Restmüll-Container, (wöchentl. Leerung), Freitag, 02.07.2021 Donnerstag, 14 – 19 Uhr, Freitag, 14 – 18 Uhr Biotonne, Montag, 05.07.2021 Wertstoffhof, Freitag, 09.07.2021 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Impressum und Samstag, 10.07.2021 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Herausgeber: Gemeinde Urbach Problemmüllsammelstelle, Freitag, 09.07.2021 von 15:00 Uhr Verantwortlich für Bürgermeisterin bis 18:00 Uhr und Samstag, 10.07.2021 von 9:00 bis 12:00 Uhr den amtlichen Teil: Martina Fehrlen Reisigsammelplatz, Samstag, 03.07.2021 von 12:00 Uhr bis Redaktion: Bürgermeisteramt Urbach, 16:00 Uhr Achim Grockenberger, Konrad-Horn- schuch-Straße 12, 73660 Urbach, Hilfe und Rat Tel. (0 71 81) 80 07-36, Fax -55, servicebuero@urbach.de, Polizei Notruf110 www.urbach.de Revier Schorndorf (0 71 81) 20 40 Verantwortlich für WÜRTH VERLAGS KG, Posten Plüderhausen (nicht ständig besetzt) (0 71 81) 8 13 44 Herstellung, Anzeigen, Schorndorfer Str. 67, 73635 Rudersberg, Unfall / Rettungsdienst / Feuerwehr Beilagen und Vertrieb: Tel. (0 71 83) 30 24 35-0, Fax -99, Notruf112 anzeigen@wuerthverlag.de, Kreiskrankenhaus Schorndorf (0 71 81) 67-0 www.wuerthverlag.de 2
Donnerstag, 01. Juli 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 26 Urbach aktuell Sonderimpfaktion der Gemeinde Urbach Urbach 2035 in Zusammenarbeit mit der Hausarztpraxis Gemeindeentwicklungskonzept Dr. Scherer/Dr. Kraiß Bürgerbeteiligung ZUKUNFTSWERKSTATT“ Gemeinsam mit der Hausarztpraxis Urbach, Dr. Scherer/Dr. Kraiß bietet die Gemeinde Urbach am kommenden Dienstag, Bürgerbeteiligung „Ideen URBACH 2035“ 6. Juli 2021 in der Auerbachhalle Urbach, Seebrunnenweg Gestalten Sie bei der zukünftigen Entwicklung Urbachs mit! 15 eine Sonderimpfaktion an. Gespritzt wird: • Johnson-Impfstoff von 11.00 bis 12.00 Uhr • Biontech-Impfstoff von 15.00 bis 17.00 Uhr. Anmelden kann sich jedermann, also nicht nur Patient*innen der Praxis Dr. Scherer/Dr. Kraiß. Achtung: die Anmeldung erfolgt ausschließlich über fol- gende Internetadresse: www.calendly.com/hausarzt-ur- bach. Dort erhalten Impfwillige alle weiteren Informationen zum Ab- lauf der Impfung, die genaue Uhrzeit sowie was sie zur Imp- fung mitbringen müssen. Von telefonischen oder persönlichen Anfragen bitten wir herz- lich abzusehen. Diese können leider nicht berücksichtigt wer- den. Sollte sich jemand impfen lassen wollen, der keine Verwand- ten, Freunde oder Bekannte hat, die mit Internet oder elektro- nischer Kommunikation vertraut sind, können sich diese Bürger*innen gerne an das Servicebüro der Gemeindeverwal- tung wenden, Tel. 07181 8007-99. Der Prozess zum „Gemeindeentwicklungskonzept | URBACH 2035“ wird mit einer offenen Bürgerbeteiligung fortgesetzt. Dazu sind Sie herzlich eingeladen! Vorangegangen sind eine flächen- bezogene und städtebauliche Bestandsuntersuchung, eine re- präsentative Bürgerbefragung sowie eine kommunale Klausurta- gung des Gemeinderats. Im Zuge der nun stattfindenden Bürgerbeteiligung werden Sie als Bürgerinnen und Bürger Urbachs dazu eingeladen, Ihre Ideen und Anregungen zu den zentralen Handlungsfeldern der Gemeinde- entwicklung (Wohnen, Arbeiten, Bildung und Betreuung, Kultur, Mobilität etc.) einzubringen. Hierzu bietet die Gemeinde Urbach eine Zukunftswerkstatt an, innerhalb derer interessierte Bürgerin- nen und Bürger aktiv an der Gemeindeentwicklung mitarbeiten und diese mitgestalten können. Wichtige Fragestellungen zur zukünftigen Gemeindeentwicklung lauten hierbei: Welche Themen sind für die Gemeinde Urbach be- sonders wichtig? Wo sehen Sie Herausforderungen oder Verbes- serungsbedarf? Wie soll sich unser Gemeinwesen Ihrer Meinung nach weiterentwickeln? Die Zukunftswerkstatt findet am Donnerstag, den 8. Juli 2021 von 18:00 bis 21:00 Uhr in der Auerbachhalle statt. Zur besse- ren Planung bitten wir Sie darum, sich bis Montagmittag im Rat- haus bei Frau Rubant telefonisch (07181 8007-11) oder per E- Mail an rubant@urbach.de anzumelden. Die aktuellen Corona-Regelungen sind einzuhalten. Die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt werden am 15. Juli 2021 von 18.30 bis 20.30 Uhr in der Auerbachhalle der Öffent- lichkeit vorgestellt. Auch dazu sind Sie herzlich eingeladen! Die Ergebnisse werden außerdem dokumentiert und fließen in die weitere Konzepterarbeitung ein. Das „Gemeindeentwicklungs- konzept | URBACH 2035“ wird vom Gemeinderat voraussichtlich Die Hausarztpraxis Dr. Scherer/Dr. Kraiß erhält eine Sonderra- in der zweiten Jahreshälfte verabschiedet. tion von Dosen mit den Impfstoffen Johnson und Biontech. Diese werden am kommenden Dienstag, wie hier im März, in Wir freuen uns auf Ihr Kommen und Ihre Anregungen zur zukünf- der Auerbachhalle verabreicht. tigen Entwicklung der Gemeinde Urbach. Vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung! 3
Donnerstag, 01. Juli 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 26 Pilotprojekt Virtuelles Rathaus - Gemeindeverwal- wendung der Kamera oder des Mikrofons. Es ist einer WebRTC- tung Urbach bietet ab 1. Juli Video-Termine an Anwendung nicht möglich, ohne Zustimmung des Nutzers auf ein internes Gerät zuzugreifen. Nach der Gemeinde Winterbach startet nun auch die Gemeinde Urbach ein Pilotprojekt zusammen mit der Netze BW GmbH und Wie ist es mit dem Datenschutz? bietet in einer zweimonatigen Testphase ab 1. Juli 2021 Videoter- mine an. Die Teilnahme an der Videoberatung ist selbstverständlich freiwil- lig und nur ein Weg der Kommunikation. Alle Vorgaben der Daten- Verschiedene Themenbereiche können statt persönlich oder nur schutzgrundverordnung werden eingehalten. Genaueres können telefonisch während der Testphase online erledigt werden. Sie Sie unserer Datenschutzerklärung auf unserer Homepage ent- haben Fragen zu Bebauungsplänen oder brauchen Hilfe bei der nehmen. Die Daten im Online Tool werden auch gemäß eines da- Kindergartenanmeldung, der Gewerbeanmeldung oder der Hun- tenschutzrechtlichen Löschkonzeptes gelöscht. Das Gespräch desteueranmeldung etc., dann testen Sie zusammen mit uns wird weder aufgezeichnet noch anderweitig verwendet oder ge- diese Form der Kommunikation mit dem Rathaus. Fragen Sie speichert. beim jeweiligen Sachbearbeiter nach, ob Ihr Anliegen per Video- termin möglich ist. Wir werden an dieser Stelle in den folgenden Wochen weitere In- fos zum Projekt „Virtuelles Urbacher Rathaus“ veröffentlichen, Die Gemeindeverwaltung ist derzeit dabei, die technischen und das am 1. Juli in Betrieb gehen wird. (datenschutz)rechtlichen Voraussetzungen für diesen neuen Ser- vice zu schaffen und die Mitarbeiter*innen, die ab 1. Juli mit dieser Sofware arbeiten werden, damit vertraut zu machen und sie zu schulen. Gegenüber den handelsüblichen gebräuchlichen Programmen für Videokonferenzen wie „Teams“ von Microsoft oder „GoTo Meeting“ kann man mit dem Programm der EnBW auch Doku- mente (z.B. Anträge) hin und her schicken und sie gemeinsam mit dem/der Sachbearbeiter*in vom Rathaus gemeinsam online am Bildschirm ausfüllen, ohne dass ein persönliches Erscheinen im Rathaus erforderlich ist. Was dazu beim ratsuchenden Bürger*in an Technik erforderlich sein wird und Antworten auf zu erwartende Fragen erfahren Sie nachfolgend: So wie auf diesem Beispielfoto könnte es ab 1. Juli aussehen, Welche technischen Voraussetzungen sind nötig? wenn Sie online mit Ihrem(r) Sachbearbeiter*in im Urbacher Rat- haus in Kontakt treten wollen. Nähere Infos dazu folgen in den Alle Gesprächspartner benötigen für die Videoberatung ein digi- nächsten Wochen. tales Endgerät, eine Internetverbindung, einen gängigen Browser und eine Kamera sowie ein Mikrofon. Tipp für die optimalen Vo- raussetzungen: Das Tragen von Headsets auf beiden Seiten si- chert eine gute Sprechqualität. Haben Sie eine schlechte Inter- netverbindung kann auch selektiv das Videobild deaktiviert Wir sind umgezogen: werden. Ab sofort finden Sie uns hier: Stuttgarter Straße 85 Auf welchen Geräten kann die Videoberatung durchgeführt werden? in 73630 Remshalden Es werden Desktops, Laptops, Tablets und Smartphones mit den Gebührenfreie Rufnummer: 0800 0542542 aktuellen Betriebssystemen Windows 10, iOS, OS X und Android unterstützt. Auf den mobilen Geräten muss keine App installiert werden. Welche Browser werden unterstützt? Neue Coronaverordnung trat zum Es werden alle aktuellen Versionen von Chrome, Firefox, Opera, Wochenbeginn in Kraft Safari, Edge unterstützt. Es ist kein Browser-Plugin notwendig. Die Landesregierung hat zum 28.06.2021 die CoronaVO grundle- Achten Sie bitte darauf, dass Sie die aktuelle Version installiert gend überarbeitet und dem deutlich entspannteren Infektionsge- haben. In der Einladungsmail, die Sie erhalten werden, ist ein Link schehen angepasst. Die neu eingeführten vier Inzidenzstufen er- für einen Technikcheck enthalten. So können Sie vor dem Termin möglichen so wieder mehr Alltag in den verschiedenen testen, ob der Browser die Anwendung unterstützt. Lebensbereichen, ziehen aber auch eine klare Bremse ein, wenn die Zahlen, z. B. bei einer Ausbreitung der so genannten „Delta- Ist das Gespräch abhörsicher? Variante“, wieder ansteigen sollten. Dort steht auch die Komplett- Die Verschlüsselung ist ein integraler Bestandteil der auf dem fassung der aktuellen CoronaVO zum Download zur Verfügung. WebRTC Standard basierenden Lösung und wird für alle Teile Diese gilt vorläufig bis zum 25. Juli 2021. des Verbindungsaufbaus und der Aufrechterhaltung einer Verbin- Was erlaubt ist bei welchen Inzidenz-Stufen, kann der folgenden dung erzwungen. Die Verschlüsselung erfolgt über mehrere Stu- Übersicht entnommen werden sowie als PDF-Datei auf der fen. Dieser Technologie-Stapel bietet eine maximale Sicherheit. Homepage der Gemeinde unter www.urbach.de heruntergeladen Kann ich den Zugriff der Kamera und des Mikrofons selbst werden. steuern? Weitere tagesaktuelle Informationen finden Sie auch auf den Sei- Kamera und Mikrofon können jederzeit bei Bedarf deaktiviert ten der Landesregierung unter www.baden-wuerttemberg.de oder aktiviert werden. Der Browser verlangt in Kombination mit und zu den Inzidenzen und dem Infektionsgeschehen im Rems- WebRTC immer eine ausdrückliche Genehmigung für die Ver- Murr-Kreis unter www.rems-murr-kreis.de. 4
Donnerstag, 01. Juli 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 26 Lockerungen mit vier Inzidenzstufen Ab 28. Juni 2021 treten weitere Lockerungen in Kraft. Lockerungen treten nach 5 Tagen in der niedrigeren Inzidenzstufe in Kraft, Verschärfungen nach 5 Tagen in der nächsthöheren Inzidenzstufe. Stand: 25. Juni 2021 – weitere Informationen und FAQ auf Baden-Württemberg.de Grundsätzlich gilt: Abstand Hygiene Medizinische Corona-App Regelmäßig halten praktizieren Maske tragen nutzen lüften Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt weiterhin generell bestehen. Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre » Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig) » In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen, Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben. » Im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann Schnell- und Selbsttests (für bestimmte Dienstleistungen und Angebote erforderlich) dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. » Hierfür können kostenlose Bürgertests oder Angebote von Arbeitgeber*innen, Schulen und Anbieter*innen von Dienstleistungen genutzt werden. » Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht (z.B. durch Dienstleister*innen oder Arbeitgeber*innen) durchführen und bescheinigen lassen. » Schüler*innen können einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen (max. 60 Stunden alt) vorlegen. » Für asymptomatische Kinder bis einschließlich fünf Jahre gilt keine Testpflicht. Legende Nachweislich geimpft, genesen oder getestet Datenverarbeitung erforderlich Hygienekonzept erforderlich Zusätzliche Masken- pflicht 1 5
Donnerstag, 01. Juli 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 26 Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 Lebensbereiche (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) 2 Haushalte, max. 5 Personen 4 Haushalte, max. 15 Personen Kontakt- (Kinder dieser Haus- max. 25 Personen beschränkungen (Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kin- halte bis einschließlich der bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.) (Geimpfte sowie gene- 13 Jahre zählen nicht sene Personen werden mit.) nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenle- ben zählen als ein Haus- halt.) Im Freien: max. Im Freien: max. 300 Personen 200 Personen Im Freien und in Im Freien und in Private geschlossenen geschlossenen Veranstaltungen Räumen: max. Räumen: max. In geschlossenen In geschlossenen 50 Personen 10 Personen Ohne Abstandsgebot Räumen: max. Räumen: max. und ohne Maskenpflicht 300 Personen mit 200 Personen mit (wie Geburtstage, Hochzeitsfeiern etc.) Im Freien: max. Im Freien: max. 1.500 Personen 750 Personen Im Freien: max. Im Freien: max. über 300 Personen über 200 Personen 500 Personen 250 Personen mit mit Öffentliche Veranstaltungen In geschlossenen In geschlossenen (wie Theater, Oper, Räumen: max. Räumen: max. Konzert, Flohmarkt, 500 Personen 250 Personen Stadtfest etc.) Oder: max. 30 % Oder: max. 20 % der Kapazität der Kapazität In geschlossenen In geschlossenen Oder: max. 60 % Oder: max. 60 % Räumen: max. Räumen: max. der Kapazität ohne der Kapazität ohne 200 Personen 100 Personen Abstandsgebot mit Abstandsgebot mit 2 6
Donnerstag, 01. Juli 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 26 Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 Lebensbereiche (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) Im Freien: 1 Person je ange- Im Freien und in fangene 20 m² mit geschlossenen Freizeit- Im Freien und in geschlossenen Räumen: einrichtungen Räumen ohne Beschränkung der (wie Freizeitparks, Personenanzahl Hochseilgärten, 1 Person je ange- Schwimmbädern etc.) In geschlossenen fangene 10 m² mit Räumen: geschlossen Im Freien: max. 100 Personen mit Ohne Beschränk- Außerschulische ung der Personen- und berufliche Ohne besondere Regelung und ohne Bildung anzahl mit Beschränkung der Personenanzahl In geschlossenen (wie Volkshochschulen, Räumen: max. Jungendkunstgruppen 20 Personen mit etc.) Im Freien und in geschlossenen Im Freien und in Räumen: Kultur- Im Freien und in geschlossenen geschlossenen einrichtungen Räumen ohne Beschränkung der Räumen: (wie Galerien, Museen, Personenanzahl 1 Person je ange- Bibliotheken, Archive, fangene 10 m² mit 1 Person je ange- Gedenkstätten etc.) fangene 20 m² mit Im Freien: ohne Beschränkung der Im Freien: ohne Personenanzahl Beschränkung der mit Ohne besondere Regelung und Personenanzahl Gastronomie und Ohne besondere ohne Vergnügungs- Regelung und Beschränkung der stätten ohne Personenanzahl In geschlossenen In geschlossenen (wie Restaurants, Beschränkung der Räumen: Räumen: Kneipen, Imbisse, Personenanzahl In geschlossenen 1 Person je 2,5 m² 1 Person je 2,5 m² Spielhallen etc.) Räumen: mit mit Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot 3 7
Donnerstag, 01. Juli 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 26 Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 Lebensbereiche (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) mit Nutzung durch Angehörige der Einrichtung ohne besondere Regelungen gestattet Betriebskantinen und Mensen 1 Person je angefangene 10 m² Einzelhandel Für Einzelhandel, der nicht der Ohne besondere Regelungen Grundversorgung dient: (sowie Dienstleistungs- /Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr) Wenn Maske nicht Wenn Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, mit dauerhaft getragen Körpernahe werden kann, mit Dienstleistungen Im Freien und in Im Freien und in geschlossenen geschlossenen Räumen: Im Freien und in Im Freien und in Räumen: 1 Person je ange- geschlossenen geschlossenen 1 Person je ange- fangene 3 m² Räumen: Räumen: fangene 7 m² Messen Oder: ohne Oder: 1 Person je Beschränkung der angefangene 3 m² Personananzahl 1 Person je ange- 1 Person je ange- mit mit fangene 10 m² mit fangene 20 m² mit mit Beherbergung Ohne besondere Regelungen bei Anreise und anschließendem Testnachweis alle 3 Tage 4 8
Donnerstag, 01. Juli 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 26 Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 Lebensbereiche (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) Touristischer Verkehr max. 75% der zu- max. 50% der zu- (wie Schifffahrt, Seil- Ohne Beschränkung der lässigen Fahr- lässigen Fahr- bahnen, touristischer Personenanzahl gastanzahl mit gastanzahl mit Busverkehr etc.) 1 Person je ange- fangene 10 m² mit Diskotheken Geschlossen (Resultate der Modell- projekte sollen abge- wartet werden) 1 Person je ange- fangene 10 m² mit Mit Prostitutions- Geschlossen stätten Raumnutzung nur durch 2 Personen Im Freien: max. 25 Personen mit Im Freien und in geschlossenen Räumen: keine Im Freien und in geschlossenen Personen- Räumen: ohne besondere beschränkung mit In geschlossenen Regelungen Räumen: max. 14 Personen mit Sport 5 9
Donnerstag, 01. Juli 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 26 Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 Lebensbereiche (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) Im Freien: max. Im Freien: max. 1.500 Personen 750 Personen über 300 Personen über 200 Personen Im Freien: max. Im Freien: max. 500 Personen mit 250 Personen mit In geschlossenen In geschlossenen Räumen: max. Räumen: max. 500 Personen 250 Personen Wettkampf- veranstaltungen Oder: max. 30 % Oder: max. 20 % im Sport der Kapazität der Kapazität In geschlossenen In geschlossenen Oder: max. 60 % Oder: max. 60 % Räumen: max. Räumen: max. der Kapazität ohne der Kapazität ohne 200 Personen mit 100 Personen mit Abstandsgebot mit Abstandsgebot mit Stromausfall in Urbach Gespräch ein individuelles Angebot für unsere Energieprodukte erstellen. Selbstverständlich sind die geltenden Corona-Schutz- Am Abend des 23.06.2021 kam es um circa 19:22 Uhr maßnahmen für uns obligatorisch. zu einem Stromausfall in Teilen von Urbach, von dem zehn Trafostationen betroffen waren. • Rathaus Urbach: Montags zwischen 15:00 - 18:00 Uhr • Rathaus Kernen-Rommelshausen: Die Ursache war ein Unwetter, welches zu einer Mittel- Dienstags zwischen 15:00 - 18:00 Uhr spannungsstörung auf der Freileitung zwischen den Umspann- • Altes Rathaus Winterbach: werken in der „Adalbert-Stifter-Straße“ und „Am Bärenbach“ ge- Mittwochs zwischen 15:00 - 18:00 Uhr führt hat. Dank des schnellen Einsatzes des REMSTALWERKs wurden 60 Prozent des betroffenen Gebiets bereits um 20:12 Uhr Als Kunde vom REMSTALWERK profitieren Sie von günstigen wieder mit Strom versorgt. Um 20:25 Uhr war die komplette Strom- und Gaspreisen und unterstützen gleichzeitig die Region. Stromversorgung schließlich wiederhergestellt. Der Schaden wird Informationen rund um die Produkte und Tarife des REMSTAL- schnellstmöglich behoben. WERKs erhalten Sie auch auf unserer Webseite unter www.remstal- Für weiterführende Fragen stehen wir Ihnen unter 0800 0542542 werk.de oder telefonisch unter 0800 0542542 (gebührenfrei). (gebührenfrei) von Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 12:30 Uhr gerne zur Verfügung. Burgstraße vom 12. bis 14. Juli 2021 Bitte beachten Sie, dass wir im Falle einer Stromstörung (!) unter voll gesperrt – 0800 1135000 (gebührenfrei) sieben Tage die Woche und 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar sind. Linien- und Schulbus werden umgeleitet Ihre REMSTALWERK Netzgesellschaft GmbH Wegen Bauarbeiten an einem Wohnhausneubau in der Burgstraße muss diese von Montag, 12. Juli bis Mitt- woch 14. Juli 2021 im Abschnitt zwischen Einmün- dung Brunnenstraße und Einmündung Dammweg voll Das REMSTALWERK begrüßt Sie wieder gesperrt werden. im Rathaus Die Schul- und Linienbusse der Linien 243A und 249 fahren an Die Lage der Corona-Pandemie verbessert sich tag- diesen Tagen die Haltestellen in der Unteren Seehalde und in der täglich und ermöglicht dadurch eine schrittweise Burgstraße nicht an. Für die Haltestellen Burgstraße wird in der Rückkehr zu einem „normalen“ Alltag. Dies veranlasst Haubersbronner Straße eine Ersatzhaltestelle eingerichtet. auch uns, die Beratungs- und Servicezeiten in den Rathäusern nach monatelanger Abwesenheit wieder aufzuneh- Der übrige Verkehr wird gebeten, über die Straßen Innerer6 See men. Am meisten freuen wir uns dabei auf den persönlichen Kon- und Dammweg bzw. Brunnenstraße und Hohenackerstraße aus- takt mit unseren Kunden und allen, die es werden wollen. Kom- zuweichen. men Sie einfach vorbei und lassen Sie sich bei einem persönlichen Um Verständnis wird gebeten! 10
Donnerstag, 01. Juli 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 26 Sommerferienprogramm Liebe Kinder, das lange Warten hat ein Ende. Endlich ist unser Sommerferienprogramm fertig. Ein Programm voller Spiel, Spaß und Action erwartet Euch. Nähere Informationen zu den einzelnen Programmpunkten findet Ihr auf unserer Homepage unter www.urbach.de. Viel Spaß wünscht Euch das Sachgebiet Bildung und Erziehung sowie alle Mitwirkenden vom Sommerferien- programm. Urbacher Sommerferienprogramm 2021 Nr. Name Ort Datum Ansprechpartner und Anmeldung Uhrzeit Alter Gebühr 1. Übernachtungsparty in der Mediathek Mediathek Urbach 30.07.-.31.07.2021Frau Hilian 07181 993337 18:15 Uhr 8 bis 12 4€ mediathek@urbach.de bis 10 Uhr hilian@urbach.de 2. Biblische Kunstwerkstatt für Kinder Johannes-Brenz- 02.08. - 04.08.21 Pfarrer Klaus Dieterle 15.00 Uhr 6 bis 12 2€ Gemeindehaus Klaus.Dieterle@elkw.de 3. Filzen im Hühnerstall Kelterhalde 16 02.08.2021 Jutta Singer 07181 884012 15.00 Uhr 7 bis 17 21 € jutta.singer@online.de 4. Filzen im Hühnerstall Kelterhalde 16 03.08.2021 Jutta Singer 07181 884012 15.00 Uhr 7 bis 17 21 € jutta.singer@online.de 5. Erlebnis Wald An den 6 Wegen 03.08.2021 Rudolf Berkemer 07181 22038 14.00 Uhr 8 bis 12 5€ ruube69@gmail.com 6. Wasser-Action-Tag JuZe Urbach 04.08.2021 Dominic Eigner 07181 488019 12.00 Uhr ab 10 Jugendhaus@urbach.de 7. Spiele-Vormittag in der Mediathek Mediathek Urbach 06.08.2021 Anne-Katrin Knapp 07181 9.00 Uhr ab 6 1,50 € 993337 knapp@urbach.de 8. Graffitiworkshop JuZe Urbach 11.08.2021 Dominic Eigner 07181 488019 10.00 Uhr ab 10 Jugendhaus@urbach.de 9. Sport, Spiel uns Spaß (zwei Gruppen) Parkplatz Wittumhalle 11.08.2021 Petra Danner 07181 87334 Carmen 9.30 Uhr 6 bis 10 Speidler 07181 884815 scu- oder 13.30 turnen@web.de Uhr 10. Zirkustage für Kinder Pfarramt Nord, 17.08. - 20.08.21 Pfarrer Klaus Dieterle Kirchgasse 4 Klaus.Dieterle@elkw.de 11. Sommergeschichten, mal lustig, mal Mediathek Urbach 20.08.2021 Anne-Katrin Knapp 07181 9.30 Uhr 6 bis 10 2€ spannend! Dazu malen und basteln wir… 993337 knapp@urbach.de 12. Räuber und Gendarm Ev. Gemeindehaus 23.08.2021 Joshua Senk 0174 9018373 17.00 Uhr 8 bis 12 jugendreferent@evangelische- kirche-urbach.de 13. Wanderung zum Bärenbachsee mit Hag Parkplatz 25.08.2021 j.schlotz@web.de Schwäbischer 9.00 Uhr Ourdoor-Kid Abzeichen (es gibt am Albverein mit den Waldpädagogen 11.08. und am 18.08. jeweils einen und dem OGV Vorbereitungsnachmittag) 14. "Es war einmal" … Märchennachmittag Mediathek Urbach 25.08.2021 Fiona Hillian 07181 993337 14.00 Uhr ab 4 in der Mediathek hillian@urbach.de 15. Mein Tag bei der Feuerwehr Feuerwehrhaus 31.08.2021 Sven Diederichs 07181 9802785 14:00 Uhr ab 9 jugendleiter@feuerwehr-urbach.de 16. "Wiese und Wasser" Seestraße bei der 31.08.2021 Rudolf Berkemer 07181 22038 14.00 Uhr 8 bis 12 5€ Geburtstagskastanie ruube69@gmail.com 17. "Auf die Tasten, fertig, los!" Musikschule Egelhof, 06.09.2021 Silvia Hof 07181 81193 17.00 Uhr 7 bis 15 3€ Eberhardstr. 48 musikschule.egelhof@arcor.de 18. "Gitarre spielen macht Spaß!" Musikschule Egelhof, 06.09.2021 Silvia Hof 07181 81193 17.00 Uhr 7 bis 15 3€ Eberhardstr. 48 musikschule.egelhof@arcor.de 19. Kinder machen Zirkus Festplatz Gänswasen, 06.09. + 07.09.21 Monika Riedesel 0170 2703906 10.00 Uhr 5 bis 16 5€ Plüderhausen mitmachzirkus-piccolo@gmx.de 20. Kindertanz Workshop Tanzschule Beier, 06.09. + 07.09. +Jürgen Hertweck 07181 61185 16.00 Uhr 5 bis 6 Schorndorf 08.09.21 info@tanzschule-beier.de 21. HipHop Workshop Tanzschule Beier, 06.09. + 07.09. +Jürgen Hertweck 07181 61185 16.00 Uhr 7 bis 8 Schorndorf 08.09.21 info@tanzschule-beier.de 22. HipHop Workshop Tanzschule Beier, 06.09. + 07.09. +Jürgen Hertweck 07181 61185 17.00 Uhr 9 bis 11 Schorndorf 08.09.21 info@tanzschule-beier.de 23. HipHop Workshop Tanzschule Beier, 06.09. + 07.09. +Jürgen Hertweck 07181 61185 17.00 Uhr 12 bis 18 Schorndorf 08.09.21 info@tanzschule-beier.de 24. Jumpstyle Tanzschule Beier, 08.09.2021Jürgen Hertweck 07181 61185 18.00 Uhr 13 bis 18 Schorndorf 11 info@tanzschule-beier.de 25. Prä Ballett Tanzschule Beier, 09.09.2021 Jürgen Hertweck 07181 61185 16.00 Uhr 4 bis 5 Schorndorf info@tanzschule-beier.de
21. HipHop Workshop Tanzschule Beier, 06.09. + 07.09. + Jürgen Hertweck 07181 61185 16.00 Uhr 7 bis 8 Schorndorf 08.09.21 info@tanzschule-beier.de 22. HipHop Workshop Tanzschule Beier, 06.09. + 07.09. + Jürgen Hertweck 07181 61185 17.00 Uhr 9 bis 11 Donnerstag, 01. Juli 2021 Schorndorf 08.09.21 Urbacher info@tanzschule-beier.de Mitteilungen Nummer 26 23. HipHop Workshop Tanzschule Beier, 06.09. + 07.09. + Jürgen Hertweck 07181 61185 17.00 Uhr 12 bis 18 Schorndorf 08.09.21 info@tanzschule-beier.de 24. Jumpstyle Tanzschule Beier, 08.09.2021 Jürgen Hertweck 07181 61185 18.00 Uhr 13 bis 18 Schorndorf info@tanzschule-beier.de 25. Prä Ballett Tanzschule Beier, 09.09.2021 Jürgen Hertweck 07181 61185 16.00 Uhr 4 bis 5 Schorndorf info@tanzschule-beier.de 26. Ballett Tanzschule Beier, 09.09.2021 Jürgen Hertweck 07181 61185 17.00 Uhr 6 bis 8 Schorndorf info@tanzschule-beier.de 27. Jazz Dance Workshop Tanzschule Beier, 09.09.2021 Jürgen Hertweck 07181 61185 18.00 Uhr 8 bis 14 Schorndorf info@tanzschule-beier.de 28. Jazz Dance Workshop Tanzschule Beier, 09.09.2021 Jürgen Hertweck 07181 61185 19.00 Uhr ab 15 Schorndorf info@tanzschule-beier.de 29. Kinderparty Tanzschule Beier, 10.09.2021 Jürgen Hertweck 07181 61185 15.00 Uhr 4 bis6 Schorndorf info@tanzschule-beier.de 30. HipHop Party Tanzschule Beier, 10.09.2021 Jürgen Hertweck 07181 61185 17.00 Uhr 7 bis 11 Schorndorf info@tanzschule-beier.de 31. Handball - Lauf dich frei, ich spiel dich Foyer Hohberghalle 10.09.2021 Udo Dolch 01636058669 udo- 16.00 Uhr 9 bis 13 an! Plüderhausen dolch@web.de 32. Einradfahren für Anfänger und Auerbachhalle Direkt beim Jochen Bühner 0176 40523916 13.30 Uhr ab 6 35 € Fortgeschrittene Veranstalter Jochenbuehner@web.de erfragen! Bitte direkt beim Veranstalter/Ansprechpartner anmelden! Genauere Informationen und Beschreibungen der einzelnen Programmpunkte können auf der Hompage: www.urbach.de eingesehen werden Viel Spaß! „Der Bewegte Weg“ – sechs Übungsstationen für Körper und Seele. Besuchen Sie den „Bewegten Weg“ im Urbacher Schlosspark. Einfache Bewegungsübungen, die in kurzen Worten und Bildern beschrieben werden, laden zum Mitmachen ein. Atemübungen und Naturbegegnungen führen zu achtsamem Innehalten und Entspannung. An insgesamt sechs Stationen nehmen Sie Irene von Lübtow und die Dienstags-Yoga-Gruppe mit zu einem nach- haltigen, barrierefreien Spaziergang im wunderschönen Ambiente des Urbacher Schlossparks. Lassen Sie sich überraschen und folgen Sie auf Ihre Weise den Angeboten. Der Weg beginnt bei Station 1 unter der Linde am Haupteingang des Alexanderstifts. Weiter geht es mit dem Uhrzeigersinn, einmal durch den Schlosspark, bis Sie wieder am Ausgangspunkt an- kommen. Besuchen Sie den Weg gerne öfters! Genießen Sie das wunderschöne Ambiente des Urbacher Einfache Übungen laden zum Mitmachen ein. Schlossparks auf Ihre Weise. 12
Donnerstag, 01. Juli 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 26 meindeverwaltung nach den Beschlüssen und Anordnungen Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeorgane (Erledigungsaufgaben) Die gesetzlichen Erledigungsaufgaben Grundsteuer – Jahreszahler a) die technischen Angelegenheiten bei der verbindlichen Zum 1. Juli wird die Grundsteuer bei den „Jahreszahlern“ fällig. Bauleitplanung und der Durchführung von Bodenordnungs- Bitte beachten Sie: Bei der Grundsteuer bleibt Steuerschuldner maßnahmen, sowie von Maßnahmen nach dem Städte- für das gesamte Kalenderjahr, wer am 1. Januar eines Jahres Ei- bauförderungsgesetz und gentümer des Grundstückes war, auch wenn während des Jah- b) die Planung, Bauleitung und örtliche Bauaufsicht bei den res ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Vorhaben des Hoch- und Tiefbaus; Sind Sie Abbucher? c) die Unterhaltung und den Ausbau Gewässer zweiter Ord- Der Einzug erfolgt von dem angegebenen Konto. nung; Nichtabbucher – d) die Abgaben-, Kassen- und Rechnungsgeschäfte werden bitten wir um termingerechte Überweisung unter Angabe des Bu- zunächst nicht auf den Verband übertragen. chungszeichens. (3) Der Verband erfüllt anstelle der Mitgliedsgemeinden in eigener Möchten Sie abbuchen lassen oder als Jahreszahler zukünftig Zuständigkeit die folgenden Aufgaben (Erfüllungsaufgaben): Ihre Grundsteuer am 1. Juli zahlen? 1. Gesetzliche Erfüllungsaufgaben: Sie können das jederzeit veranlassen! die vorbereitende Bauleitplanung Durch Ihre Zustimmung am Abbuchungsverfahren sparen Sie 2. Weitere Erfüllungsaufgaben: Gebühren, die Verwaltungsarbeit wird rationalisiert und Steuer- a) Der Verband hat die Aufgabe, seinen Mitgliedern trink- gelder werden gespart. bares Wasser einschließlich des Wassers für Feuer- V o r t e i l e, die auch Sie überzeugen: löschzwecke zusätzlich zu liefern. - vgl. § 10 - • Sie können keinen Zahlungstermin vergessen b) Der Verband errichtet und betreibt für die Verbandsge- • Mahngebühren und Säumniszuschläge können nicht entstehen meinden eine Sammelkläranlage und die erforderlichen • Keine Wege zur Gemeindekasse oder Bank Hauptsammel- und Sammelkanäle zur gemeinsamen • Ihre Abbuchungsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden Ableitung und Reinigung des in den Verbandsgemein- den anfallenden Abwassers. - vgl. § 11 - Formulare liegen im Rathaus aus oder werden Ihnen gerne zuge- stellt. (4) Der Verband nimmt ferner die ihm sonst noch durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes übertragenen Aufgaben wahr. Telefonisch erreichen Sie uns unter: (5) Der Verband kann weitere Aufgaben anstelle einer oder beider 07181/8007-22 Frau Anton (Kasse) Mitgliedsgemeinden wahrnehmen. Über solche weiteren Auf- -26 Frau Schmid (Veranlagung) gaben ist jeweils eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwi- schen der betreffenden Mitgliedsgemeinde und dem Verband Gemeindeverwaltungsverband bzw. zwischen beiden Mitgliedsgemeinden und dem Verband Plüderhausen – Urbach zu schließen. § 3 Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarung Sofern der Verband nach § 60 GemO in die Rechtsstellung von Mitgliedsgemeinden bei Zweckverbänden, Planungsverbänden nach dem Baugesetzbuch oder öffentlich-rechtlichen Vereinba- rungen eintritt, gilt folgendes: Verbandssatzung 1. Sind in die Verbandsversammlung eines Zweckverbandes oder Aufgrund von § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zu- Planungsverbandes mehrere Vertreter des Verbandes zu ent- sammenarbeit in der Fassung vom 16.09.1974 (einschl. Änderun- senden, so können die Mitgliedsgemeinden, in deren Rechts- gen) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden- stellung der Verband eingetreten ist, Vorschläge für die Wahl Württemberg beschließt die Verbandsversammlung am 06. Mai der weiteren Vertreter machen. 2021 folgende Neufassung der Verbandssatzung. 2. In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vorgesehene Mitwir- kungsrechte werden vom Verband im Benehmen mit den Mit- § 1 Mitglieder, Name und Sitz des Verbandes gliedsgemeinden wahrgenommen, in deren Rechtsstellung er (1) Die Gemeinden Plüderhausen und Urbach eingetreten ist. (im folgenden Text: „Mitgliedsgemeinden“ genannt) bilden den Gemeindeverwaltungsverband „Plüderhausen-Urbach“. § 4 Organe des Verbandes (2) Der Gemeindeverwaltungsverband hat seinen Sitz in Plüder- Organe des Verbandes sind: hausen. - die Verbandsversammlung, - der Verbandsvorsitzende § 2 Aufgaben des Verbandes (1) Der Verband berät die Mitgliedsgemeinden bei der Wahrneh- § 5 Verbandsversammlung mung ihrer Aufgaben. Bei Angelegenheiten, die andere Mit- (1) Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Verban- gliedsgemeinden berühren und eine gemeinsame Abstim- des. Sie ist für alle Angelegenheiten des Verbandes zuständig, mung erfordern, haben sich die Mitgliedsgemeinden der für die nicht die Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden ge- Beratung durch den Verband zu bedienen. geben ist, insbesondere für: (2) Der Verband erledigt für die Mitgliedsgemeinden in deren Na- 1. die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellver- men die folgenden Angelegenheiten und Geschäfte der Ge- treter, 13
Donnerstag, 01. Juli 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 26 2. die Wahl weiterer Vertreter in die Verbandsversammlung (4) Die Niederschrift über die Verhandlung der Verbandsver- von Zweckverbänden oder Planungsverbänden nach sammlung ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu un- § 205 BauGB, terzeichnen. Sie ist den Mitgliedern der Verbandsversamm- lung innerhalb von zwei Monaten zur Kenntnis zu bringen. 3. die Änderung der Verbandssatzung sowie die Auflösung des Verbandes, § 7 Verbandsvorsitzender 4. die Entscheidung über die Einrichtung eines beratenden (1) Soweit das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit und Gremiums, diese Verbandssatzung keine Bestimmung über den Ver- 5. die Beschlussfassung über Anträge auf weitere Zustän- bandsvorsitzenden enthalten, finden auf diesen die Vorschrif- digkeiten des Verbandes, ten der Gemeindeordnung über den Bürgermeister entspre- 6. den Erlass von Satzungen des Verbandes einschließlich chende Anwendung. der Haushaltssatzung, (2) Der Verbandsvorsitzende und 3 Stellvertreter werden in der ersten Sitzung der Verbandsversammlung nach jeder regel- 7. die Feststellung von Wirtschaftsplänen für Sondervermö- mäßigen Neubestellung der weiteren Vertreter nach § 5 Abs. 2 gen mit Sonderrechnung, Satz 2 gewählt. Scheiden sie vorzeitig aus der Verbandsver- 8. den Erlass von Tarifordnungen für die Inanspruchnahme sammlung aus, findet für den Rest ihrer Amtszeit eine Neu- der Einrichtungen und Dienstleistungen des Verbandes, wahl statt. 9. die Feststellung der Jahresrechnung, (3) Der Vorsitzende und der 2. Stellvertreter werden aus den Mit- gliedern der Verbandsversammlung der einen Gemeinde ge- 10. die Aufstellung des Flächennutzungsplanes, wählt, der 1. und der 3. Stellvertreter aus den Mitgliedern der 11. die Entscheidung über die Errichtung, wesentliche Erwei- anderen Gemeinde. terung und Aufhebung von Einrichtungen des Verbandes (4) Dem Verbandsvorsitzenden werden unabhängig von Abs. 1 (§ 2 Abs. 3) und der Verbandsverwaltung, folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen: 12. die Ausführung der Vorhaben des Haushaltsplanes, ein- 1. Die Anstellung, Entlohnung und Entlassung von Beschäf- schließlich der Vergabe von Lieferungen von Gegenstän- tigten bis Entgeltgruppe 8 und Aushilfskräften. den über einen Betrag von mehr als 35.000,00 EUR im 2. Die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehalts- Einzelfall, sofern es sich nicht um Aufgaben der laufenden vorschüssen bis zu zwei Monatsverdiensten. Verwaltung handelt, 3. Die Ausführung der Vorhaben des Haushalts einschl. der 13. die Beschlussfassung über Maßnahmen, die sich erheb- Vergabe von Bauleistungen und die Lieferung von Gegen- lich auf den Haushalt des Verbandes auswirken oder die ständen bis zum Betrag von 35.000,00 EUR im einzelnen kommunalpolitisch besonders bedeutsam sind, Fall - Bewirtschaftungsbefugnis -, soweit es sich nicht um 14. die Entscheidung über die Ernennung, Anstellung und Aufgaben der laufenden Verwaltung handelt. Entlassung der Beamten und der sonstigen leitenden Be- 4. Die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmä- diensteten des Verbandes, ßigen Ausgaben und zur Verwendung von Deckungsre- 15. die Beschlussfassung über die Höhe der Abfindung aus- serven bis zu 5.000,00 EUR im Einzelfall. scheidender Mitgliedsgemeinden. 5. Die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausge- (2) Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern wiesenen Freigebigkeitsleistungen bis zu 1.500,00 EUR im der Mitgliedsgemeinden und 8 weiteren Vertretern, von denen Einzelfall. je 4 auf die Gemeinde Plüderhausen und die Gemeinde Ur- 6. Den Verzicht auf Ansprüche des Gemeindeverwaltungs- bach entfallen. Die weiteren Vertreter einer jeden Mitgliedsge- verbandes und die Niederschlagung solcher Ansprüche, meinde werden nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemein- die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss deräte von dem neugebildeten Gemeinderat aus seiner Mitte von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschla- gewählt. Scheidet ein weiterer Vertreter vorzeitig aus dem gung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständ- Gemeinderat oder der Verbandsversammlung aus, wird für nis des Gemeindeverwaltungsverbandes im Einzelfall den Rest der Amtszeit ein neuer weiterer Vertreter gewählt. 2.000,00 EUR nicht übersteigt. (3) Von den Gemeinderäten der Verbandsgemeinden werden 7. Die Stundung von Forderungen im Einzelfall. Stellvertreter entsprechend der Zahl der ordentlichen Mitglie- 1. bis zu 6 Monaten in unbeschränkter Höhe; der in der Verbandsversammlung gewählt, die diese im Ver- 2. bis zu 12 Monaten und bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,00 EUR. hinderungsfalle vertreten. 8. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder be- (4) Die Stimmen jedes Verbandsmitgliedes (Abs. 2) dürfen nur weglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder einheitlich abgegeben werden (§ 13 Abs. 2 GKZ). Pachtwert von 5.000,00 EUR im Einzelfall. § 6 Geschäftsgang 9. Veräußerungen und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen (1) Auf die Verbandsversammlung finden die Bestimmungen der Rechten im Wert bis zu 25.000,00 EUR im Einzelfall. Gemeindeordnung über den Geschäftsgang des Gemeinde- rats entsprechende Anwendung, soweit sich aus dem Zweck- 10. Veräußerungen von beweglichem Vermögen bis zu verbandsgesetz und dieser Verbandssatzung nichts anderes 5.000,00 EUR im Einzelfall. ergibt. 11. Abschluss, Änderung oder Aufhebung von Versicherungs- (2) Die Verbandsversammlung ist einzuberufen, wenn es die Ge- verträgen. schäftslage erfordert. 12. Die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sachverstän- (3) Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindes- diger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten in der tens die Hälfte aller Mitglieder anwesend und jede Mitglieds- Verbandsversammlung. gemeinde vertreten ist und wenn die Sitzung ordnungsgemäß 13. Die Stellungnahme zu Bauanträgen als Angrenzer i.S.v. geleitet wird. § 55 LBO. 14
Donnerstag, 01. Juli 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 26 § 8 Verbandsverwaltung - die Hauptleitung abzweigend von der LW-Leitung im Söndle (1) Zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 2 stellt der Verband Be- bis zum Hochbehälter Sandbühl, einschl. Übergabeschacht amte oder Beschäftigte mit der Befähigung zum Gemeinde- im Söndle auf Flst.Nr. 1600/2 Markung Plüderhausen, fachbeamten bzw. Gemeindefachbediensteten und sonstige - der Hochbehälter Sandbühl nebst Einrichtungen, soweit Bedienstete nach Maßgabe des Stellenplans ein. Er kann diese Verbandsleitungen betreffen, auch die sonstigen Bediensteten zu hauptamtlichen Beamten ernennen. - die Hauptleitung vom Hochbehälter Sandbühl bis zum Ver- teilerpunkt im Rilkeweg, (2) Verletzt ein Bediensteter nach Abs. 1 in Ausübung einer Ver- bandsaufgabe nach § 2 Abs. 3 und 4 die einem Dritten gegen- - das Schachtbauwerk im Rilkeweg, einschl. der Einrichtun- über obliegende Verpflichtung, so haftet der Verband. Bei ei- gen, ner Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 und 2 für eine Mitgliedsgemeinde - Aichenbachhof - Übergabeschacht auf Flst. Nr. 97 Gemar- haftet die Mitgliedsgemeinde kung Aichenbachhof. (3) Der Zweckverband kann sich zur verwaltungsmäßigen Erledi- (2) Die bereits vorhandenen örtlichen Anlagen bleiben im Eigen- gung seiner Aufgaben auch Bediensteter und sächlicher tum der Mitgliedsgemeinden. Die Mitgliedsgemeinden sind Verwaltungsmittel der Mitgliedsgemeinden bedienen (Verwal- dem Verband gegenüber verpflichtet, die örtlichen Anlagen tungsleihe). Der Zweckverband ersetzt der jeweiligen ordnungsgemäß zu unterhalten. Vor einer Änderung ihrer An- Mitgliedsgemeinde die ihr durch Inanspruchnahme ihrer Be- lagen, die auf den Wasserbezug vom Verband einen größeren diensteten und ihrer sächlichen Verwaltungsmittel entstande- Einfluss haben, müssen sie sich mit dem Verband ins Beneh- nen Kosten. Die Einzelheiten werden jeweils in einer öffent- men setzen. lich-rechtlichen Vereinbarung geregelt. (3) An den von der Landeswasserversorgung dem Verband zu- § 9 Allgemeine Finanzierung stehenden Jahreshöchstbezugsrechten stehen den Mit- gliedsgemeinden zu: (1) Die jährlichen Aufwendungen des Gemeindeverwaltungsver- bandes werden, soweit keine anderen Einnahmen zur Verfü- a) der Gemeinde Plüderhausen 28,7384 l/sek. gung stehen, auf die Verbandsmitglieder umgelegt (Jahres- b) der Gemeinde Urbach 27,2616 l/sek. umlage). (4) Jede Gemeinde ist verpflichtet, die Wasserentnahme aus den Die Jahresumlage setzt sich zusammen aus der Betriebskos- Verbandsanlagen so zu gestalten, dass die Bezugsrechte der tenumlage und der Zinsumlage. anderen Mitgliedsgemeinden nicht beeinträchtigt werden. (2) Die Betriebskostenumlage wird nach folgender Maßgabe auf (5) Die Betriebskostenumlage umfasst die nach betriebswirt- die Mitgliedsgemeinden verteilt. schaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten einschließ- a) Die allgemeinen Verwaltungskosten werden nach dem lich der Abschreibungen, jedoch ohne Zinsaufwand. Andere Verhältnis der Einwohnerzahlen umgelegt. Es sind die Einnahmen, erhaltene Zinszuschüsse und die Auflösung der amtlichen Zahlen des Statistischen Landesamtes Baden- Ertragszuschüsse vermindern die Betriebskostenumlage. Württemberg, bezogen auf den 30.06. des jeweiligen Vor- a) Die jährlichen Abschreibungen auf das bestehende Anla- jahres, maßgebend. gevermögen (Abs. 1) werden mit 41 v.H. der Gemeinde b) Für Aufwendungen der Aufgaben nach § 2 Abs. 3 Ziff. 1 Plüderhausen und mit 59 % der Gemeinde Urbach zuge- gilt der jeweils im Haushaltsplan festgelegte Umlagesatz. rechnet. c) Für die Betriebskostenumlage der Wasserversorgung und b) Die jährlichen Abschreibungen künftig entstehenden Anla- der Abwasserbeseitigung gelten die speziellen Regelun- gevermögens, sowie die Verwaltungskosten, werden den gen der §§ 10 und 11. Mitgliedsgemeinden entsprechend dem Verhältnis der (3) Die Zinsumlage umfasst den jährlichen Brutto-Zinsaufwand Jahreshöchstbezugsrechte (Abs. 3) zugerechnet. (ohne Kürzung um evtl. Zinszuschüsse) abzgl. etwaiger Zins- c) Die Kosten für den Wasserbezug vom Zweckverband einnahmen und wird auf die Mitgliedsgemeinden aufgeteilt Landeswasserversorgung werden unter Zugrundelegung unter Beachtung der Finanzierungsregelungen der §§ 9, 10 der Regelung in dem Vertrag mit der Landeswasserver- und 11, im Übrigen zu gleichen Teilen. sorgung auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt. Soweit (4) Die Umlage ist mit je einem Zwölftel auf Monatsanfang zur Zahlungen ohne Rücksicht auf die Höhe des Wasserver- Zahlung fällig. Solange die Höhe noch nicht endgültig festge- brauchs erfolgen müssen, sind hierzu die Mitgliedsge- stellt ist, haben die Mitgliedsgemeinden Abschlagszahlungen meinden mit den in Abs. 3 genannten Bezugsquoten be- nach Maßgabe des Haushaltsplanes zu leisten. teiligt. (5) Die gesamten Kosten für die Anschaffung bzw. Herstellung d) Die sonstigen Betriebskosten werden auf die Mitgliedsge- der Verbandsanlagen trägt der Gemeindeverwaltungsver- meinden entsprechend dem Verhältnis des jeweiligen, band. Für die Finanzierung der Ausgaben für Investitionen jährlichen Wasserverbrauchs umgelegt. und Investitionsförderungsmaßnahmen erhebt der Verband eine Vermögensumlage nach Maßgabe der Regelungen in (6) Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler festgestellt. den §§ 10 und 11. Investitionen und Investitionsförderungs- Sie stehen im Eigentum und in der Unterhaltung des Verban- maßnahmen, die nicht die Aufgaben der Abwasserbeseiti- des. Jede Mitgliedsgemeinde ist berechtigt, auf ihre Kosten gung und Wasserversorgung betreffen, werden gesondert einen Kontrollzähler setzen zu lassen. Das Nähere über die umgelegt. Der Umlagesatz ist im Haushaltsplan festzulegen. Berücksichtigung der Angaben des zweiten Zählers und über Auf Anforderung des Verbandes sind auf die Vermögensum- die Ermittlung des Wasserverbrauchs beim Ausfall der Zähler lage Abschlagszahlungen zu leisten. wird jeweils durch eine gesonderte Vereinbarung im Einzelfall geregelt. § 10 Besondere Bestimmungen für den Bereich der Wasser- (7) Die Umlage wird jährlich abgerechnet. Bis zur endgültigen versorgung Feststellung der Jahresumlage haben die Mitgliedsgemein- (1) Einrichtungen, die im Eigentum und in der Unterhaltungslast den Abschlagszahlungen nach Maßgabe des Haushaltsplans des Verbandes stehen, sind zu leisten. 15
Donnerstag, 01. Juli 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 26 (8) Die Kosten der Anschaffung, Erweiterung oder Änderung der (5) Sofern die Eigenmittel, Zuweisungen, Zuschüsse und Kredite Betriebsanlagen, sowie die Kosten der betriebsnotwendigen den jährlichen Finanzbedarf des Vermögenshaushalts über- Vorratshaltung werden vom Verband, soweit eigene Mittel steigen, wird der Unterschiedsbetrag an die Mitgliedsge- oder Zuschüsse Dritter nicht ausreichen, durch Darlehen fi- meinden als Einlagenerstattung abgeführt. Die Erstattung er- nanziert. folgt im Verhältnis der aufgebrachten Mittel. (9) Zur Beschaffung der eigenen Mittel kann der Verband eine (6) Die Betriebskostenumlage umfasst die nach betriebswirt- besondere Umlage (Vermögensumlage) nach dem Schlüssel schaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten einschl. der des Abs. 5 b) erheben. Die aufgebrachten Beträge gelten als Abschreibungen, jedoch ohne den Zinsaufwand. Andere Ein- Eigenkapital der Mitgliedsgemeinden. nahmen, erhaltene Zinszuschüsse und die Auflösung der Er- tragszuschüsse vermindern die Betriebskostenumlage. (10) Sofern die Eigenmittel, Zuweisungen, Zuschüsse und Kredite den jährlichen Finanzbedarf des Finanzhaushaltes überstei- a) Die jährlichen Abschreibungen auf das Anlagevermögen gen, wird der Unterschiedsbetrag an die Verbandsmitglieder werden auf die Mitgliedsgemeinden entsprechend der an- als Einlagenerstattung abgeführt. Die Erstattung erfolgt im teiligen Finanzierung der jeweiligen Investitionen aufge- Verhältnis der aufgebrachten Kapitalanteile. teilt: (11) Die Neuabgabe von Wasser durch die Mitgliedsgemeinden - auf Investitionen bis einschl. dem Rechnungsjahr 1976 an Abnehmer außerhalb ihres Versorgungsgebiets bedarf der beträgt der Anteil Plüderhausen 46 v.H. und der Anteil Zustimmung der Verbandsversammlung. Für sie kann ein be- Urbach 54 v.H. sonderer Zuschlag festgesetzt werden. - auf Investitionen ab dem Rechnungsjahr 1977 werden die Abschreibungen den Mitgliedsgemeinden zu glei- § 11 Besondere Bestimmungen für den Bereich Abwasserbe- chen Teilen zugerechnet. seitigung b) Entsprechend a) wird mit den erhaltenen Ertrags- und Ka- (1) Der Kläranlage darf nur solches Abwasser zugeführt werden, pitalzuschüssen verfahren. das der Reinigungskraft der Anlagen entspricht. Maßgebend c) Die Kosten für die Unterhaltung des Zuleitungskanals, so- sind hier die jeweils geltenden Richtlinien des Bundes und wie für den Betrieb und die Unterhaltung aller Einrichtun- des Landes Baden-Württemberg über die Beschaffenheit gen der Sammelkläranlage, werden zu gleichen Teilen auf einzuleitender Abwasser. Außerdem ist die jeweilige Be- die beiden Mitgliedsgemeinden umgelegt. Sollten die der triebserlaubnis (wasserrechtliche Erlaubnis) für die Kläran- Kläranlage zufließenden Abwassermengen (aus beiden lage zu beachten. Erforderlichenfalls sind den einzelnen In- Mitgliedsgemeinden) um mehr als 10 % voneinander ab- direkteinleitern unter Zugrundelegung der Erlaubnisurkunde weichen, ist ein neuer Kostenverteilungsmodus festzule- über die Einleitung von Abwasser aus der Kläranlage des gen. Verbandes in die Rems und zur Verhinderung einer Schädi- gung der Verbandsanlagen entsprechende Auflagen zu ma- d) Zur Messung des Abwassers nach c) sind an den erforder- chen. Die Mitgliedsgemeinden sind verpflichtet, entspre- lichen Stellen geeignete Messeinrichtungen in die Haupt- chende Bestimmungen in ihre Satzungen über die sammelkanäle (Zuleitungskanäle) eingebaut. Entwässerung von Grundstücken (Abwasserbeseitigungs- (7) Über diese Umlage wird jährlich abgerechnet; bis zur Fest- satzung) aufzunehmen. stellung der Jahresumlage kann der Verband angemessene (2) Die Anlagen des Verbandes umfassen alle Bauten und techn. Abschlagszahlungen verlangen. Einrichtungen in der Kläranlage in Urbach (Flst. Nr. 608 Mar- (8) Zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen teilt der Verband kung Unterurbach) den Mitgliedsgemeinden die auf sie entfallenden Werte des - den Zuleitungskanal ab Schacht 427 a Richtung Kläranlage Anlagennachweises einschl. der erhaltenen Ertrags- und Ka- pitalzuschüsse mit. - den Ausleitungskanal in die Rems (einschl. der dazugehö- renden Schachtbauwerke) (9) Erweiterungen der Anlagen sind von der Mitgliedsgemeinde zu tragen, die die Erweiterung veranlasst; ggfls. ist ein Vertei- - den Zuleitungskanal aus Richtung Urbach von Schacht 3 lerschlüssel festzulegen. bis zum Schacht 427 b (10) Die Mitgliedsgemeinden übertragen dem Verband das Recht, - anteilig am Zuleitungskanal aus Richtung Plüderhausen ab im Verbandsgebiet die zum Schutze und zum Betrieb der An- Schacht 420 bis zum Schacht 427 a; die Unterhaltungslast lagen des Verbandes erforderlichen Vorschriften zu erlassen. trifft hierbei die Gemeinde Plüderhausen. Ansonsten wird Die Mitgliedsgemeinden verpflichten sich, diese Vorschriften auf die Vereinbarung vom 15.04.1987 verwiesen. durchzuführen und ihre Einhaltung wirkungsvoll zu überwa- (3) Die Mittel für die Erstellung der erforderlichen Anlagen ein- chen. Die vom Verband hiernach erlassenen Vorschriften ge- schließlich Nebenkosten werden vom Verband, soweit ei- hen den von den einzelnen Gemeinden erlassenen Vorschrif- gene Mittel oder Zuschüsse Dritter nicht ausreichen, durch ten vor, falls letztere nicht weitergehend sind. Darlehen finanziert. (11) Die Mitgliedsgemeinden verpflichten sich, Gesuche um An- (4) Zur Beschaffung der eigenen Mittel kann der Verband eine schluss an die öffentlichen Kanäle dem Verband vorzulegen, Umlage (Vermögensumlage) erheben. Die aufgebrachten Be- wenn eine Vorbehandlung der Abwässer notwendig werden träge gelten als Eigenkapital der Mitgliedsgemeinden. kann. Kann eine Mitgliedsgemeinde den auf sie entfallenden Umla- § 12 Öffentliche Bekanntmachungen genanteil nicht aus eigenen Mitteln aufbringen, werden die fehlenden Mittel vom Verband im Wege der Schuldaufnahme Öffentliche Bekanntmachungen des Verbandes erfolgen durch beschafft. Die Mitgliedsgemeinden haben in diesem Fall für Einrücken in die Amtsblätter der Mitgliedsgemeinden bzw. die den Teil des Darlehens, der auf sie entfällt, die Zins- und Til- Schorndorfer Nachrichten. gungslasten zu übernehmen. Der Mitgliedsgemeinde steht es frei, ihren Darlehensanteil vorzeitig ganz oder teilweise zu § 13 Aufnahme und Ausscheiden von Verbandsmitgliedern tilgen, wenn dies nach den Darlehensbedingungen möglich (1) Weitere Gemeinden können in den Verband nur zu Beginn ist. eines Rechnungsjahres aufgenommen werden. 16
Sie können auch lesen