2 Bondorfer Nachrichten - Gemeinde Bondorf

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2 Bondorfer Nachrichten - Gemeinde Bondorf
Gemeinde
                                                                    bondorf
Bondorfer Nachrichten
M I T T E I LU N G S B L AT T D E R G E M E I N D E B O N D O R F

       Diese Ausgabe erscheint auch online – www.bondorf.de
                      Freitag, 11. Januar 2019                      Nr.   2
2 Bondorfer Nachrichten - Gemeinde Bondorf
Bondorfer Nachrichten
2                                                                                                                   Nummer 2 · Freitag, 11. Januar 2019

                         Vorankündigung                                                   Sternsinger besuchen das Bondorfer Rathaus
                                                                                          Auch in diesem Jahr waren die Sternsinger wieder in Bondorf
                                                                                          unterwegs. „Wir gehören zusammen“. Mit dieser Botschaft
                                                                                          haben die Sternsinger im Jahr 2019 deutlich gemacht, dass
                                                                                          sie sich auch an die Seite von Kindern mit Behinderung stel-
                                                                                          len. Die diesjährige Aktion Dreikönigssingen will mit dem ge-
                                                                                          sammelten Geld Familien unterstützen, in denen Kinder mit
                                                                                          Behinderung leben.
                                                                                          Auch im Bondorfer Rathaus war eine Sternsingergruppe und
       N E U J A H R S E M P FA N G                                                       überbrachte Gottes Segen für das neue Jahr.
     DER GEMEINDE BONDORF
             Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
        wir möchten Sie gerne darüber informieren,
                         dass am
                  Sonntag, den 20. Januar 2019
    im Kornsaal der Zehntscheuer der alljährliche Neu-
    jahrsempfang in Verbindung mit einem ökumeni-
    schen Gottesdienst stattfinden wird.
    Der ökumenische Gottesdienst beginnt um 10.00
    Uhr und im Anschluss daran findet ab 11.00 Uhr der
    Neujahrsempfang der Gemeinde statt.
                                                                                                                                Bild: Gemeinde Bondorf
    Das Familienzentrum übernimmt wie in den vergan-
                                                                                          Bürgermeister Dürr bedankte sich bei den Sternsingern für
    genen Jahren kostenlos die Kinderbetreuung in den                                     den Besuch und die Bereitschaft der Kinder- und Jugendli-
    Räumen des Familienzentrums (Hindenburgstraße                                         chen, sich in den Ferien für diese ausgesprochen gute Sache
    90) ab 11.00 Uhr.                                                                     zu engagieren.
                                                                                          Ein herzliches Dankeschön geht auch an alle Helferinnen
    Wir möchten Sie zum Neujahrsempfang bereits                                           und Helfer und Unterstützer, die es ermöglichen, dass die
    heute herzlich einladen.                                                              Sternsinger alljährlich in Bondorf unterwegs sein können.

 Christbaumsammlung am Samstag, 12. Januar 2019
 Weihnachten ist vorbei – der Weihnachtsbaum abgeschmückt – aber wohin damit???
                    Wie jedes Jahr sammeln wir auch im Jahr 2019 wieder Ihre Christbäume ein.
                    Bitte stellen Sie Ihren abgeschmückten Baum ab 9.00 Uhr gut sichtbar vor Ihrem Haus bereit.
                    Wir bitten Sie, wenn möglich den Unkostenbeitrag von 2,50 Euro nicht am Baum zu befestigen, sondern
                    passend vorbereitet zu haben, wir werden dann bei Ihnen läuten. Bei Mehrfamilienhäusern deshalb bitte
                    den Baum mit Namen kennzeichnen.
 Der Erlös kommt zur Hälfte dem Kinderheim Nethanja Narsapur in Indien zu, die andere Hälfte wird für die Jungschar-Arbeit vor
 Ort verwendet. Vielen herzlichen Dank dafür!

                                         Salonlöwen-
                                           gebrüll
                                          Samstag, 19. Januar 2019                                              MUSIKCOMEDY
                                          Zehntscheuer – 20:00 Uhr                                              im Stil der 20er Jahre
Vorverkauf bei Schreibwaren Herbstreit, Hindenburgstr. 30 (Tel. 0 74 57 - 9 17 33) – 15,00 / 18,00 Euro (Abendkasse) oder über               www.fkk-bondorf.de
2 Bondorfer Nachrichten - Gemeinde Bondorf
Bondorfer Nachrichten
         Nummer 2 · Freitag, 11. Januar 2019                                                                                   3

                                                                  Straßensperrungen aufgrund der Fasnets-
  Mit einer guten Tat ins neue                                    veranstaltung am Sonntag, 13. Januar 2019
  Jahr starten – DRK ruft für                                     Die Narrenzunft Bondorf e.V. richtet in Bondorf vom 11.01. bis
                                                                  13. Januar 2019 eine Fasnetsverantaltung aus. Hierfür werden
  die Patientenversorgung zur                                     am Sonntag, 13. Januar 2019 in der Zeit von 8.00 bis 21.00 Uhr
                                                                  Streckenabschnitte der Alte Herrenberger Straße und der
  Blutspende auf                                                  Hindenburgstraße voll gesperrt und die Straßen Gartenstra-
  Die nächste Blutspendemöglichkeit bietet das DRK am             ße, Lammgasse, Hochwiesenstraße, Grabenstraße und Lange
                                                                  Gasse teilweise gesperrt. Wir bitten die Sperrungen und die
  Montag, 14. Januar 2019
                                                                  Umleitungen entsprechend der beigefügten Pläne zu beach-
  von 15.30 bis 19.30 Uhr
                                                                  ten. Vielen Dank.
  Gemeindehalle / Schule, Schulstraße 10
  71159 MÖTZINGEN
  Bei einer Bluttransfusion spielt die Blutgruppe eine
  wichtige Rolle, denn passt diese zwischen Spender
  und Empfänger nicht, kann es zu lebensbedrohlichen
  Nebenwirkungen kommen. Der DRK-Blutspendedienst
  muss daher für die Krankenhäuser in den unterschied-
  lichen Blutgruppen die notwendigen Spenden bereit-
  stellen. Dabei spielt auch die Zeit eine Rolle. Während
  beispielsweise die roten Blutkörperchen 42 Tage haltbar
  sind, sind die Blutplättchen nur vier Tage für die Transfusi-
  on einsetzbar. Langfristige Vorräte können nicht angelegt
  werden. Die Bürger sind aufgerufen dazu beizutragen,
  dass genügend Blutpräparate in der Region bereitstehen.
  Warum also nicht gemeinsam mit Freunden, Familie und
  Kollegen bei der Blutspende mit einer guten Tat ins neue
  Jahr starten.
  Jede Spende zählt. Blut spenden kann jeder Gesunde
  von 18 bis zum 73. Geburtstag, Erstspender dürfen je-
  doch nicht älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende
  gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärzt-
  liche Untersuchung. Die eigentliche Blutspende dauert
  nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung
  und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute
  Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die ein ganzes Le-
  ben retten kann. Bitte zur Blutspende den Personalaus-
  weis mitbringen.
  Alternative Blutspendetermine und weitere Informa-
  tionen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien
  Hotline (08 00) 1 19 49 11 und im Internet unter www.
  blutspende.de erhältlich.

Herzliche Einladung zum Gesprächskreis
für betreuende und pflegende Angehörige
                  Zum Januartermin wird herzlich eingeladen.
                  Wir treffen uns am 15. Januar 2019 um 9.30
                  Uhr im Rathaus Bondorf, im Trauzimmer, Erd-
                  geschoss (Achtung: neuer Ort!). Wir werden
uns austauschen über das Thema Ernährungsaufnahme bei
entscheidungsunfähigen Menschen, für die wir Verantwor-
tung haben. Was ist, wenn jemand sich weigert, Nahrung zu
sich zu nehmen oder aufgrund von Schluckstörungen eine
künstliche Ernährung angezeigt wäre.
Jede(r) ist herzlich eingeladen. Auch Schnupperbesuche sind
möglich. Es gibt Getränke und Kaffee.
Weitere Informationen bei
Fr. Stukenborg, Telefon (0 74 57) 9 46 39 69
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                        Bevölkerungspyramide
    Stand: 31.12.2018
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          Nummer 2 · Freitag, 11. Januar 2019                                                                                  5

                                                                 Als Gehweg gelten alle dem öffentlichen Fußgängerverkehr
       Amtliche Bekanntmachungen                                 gewidmeten Flächen, ohne Rücksicht auf den Ausbauzustand.
                                                                 Sind solche nicht vorhanden, gelten als Gehwege die seitlichen
Winterdienst Räum- und Streuplan                                 Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 m. Als
                                                                 Gehwege gelten auch die Verbindungswege in den Neubauge-
der Gemeinde Bondorf                                             bieten und im Ortskern einschließlich der Treppenanlagen.
Nun ist es wieder soweit, die weiße Jahreszeit hat begonnen.     Verantwortlich sind die Eigentümer und Besitzer der Grundstü-
Nach § 41 Abs. 1 Straßengesetz obliegt es den Gemeinden im       cke, die an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätze angrenzen
Rahmen des Zumutbaren die Straßen innerhalb der geschlosse-      oder von diesem einen Zugang haben. Besitzer sind Mieter
nen Ortschaften zu reinigen, bei Schneehäufungen zu räumen       oder Pächter, die das Grundstück ganz oder teilweise gebrau-
sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Damit auch in      chen. Sind mehrere Personen gemeinsam verpflichtet, so haben
diesem Jahr die Straßen und Parkplätze in der Gemeinde recht-    sie durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ih-
zeitig geräumt bzw. gestreut werden, wurden hinsichtlich der     nen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Die
Dringlichkeit folgende Reihenfolgen festgelegt:                  Gehwege und die gleichzusetzenden Flächen sind mindestens
                                                                 in einer Breite von 1,50 m von Schnee und auftauendem Eis frei-
Einsatzbereich Fahrzeug 1:                                       zumachen.
Hindenburgstraße, Ergenzinger Straße, Mötzinger Straße,          Als Straßenanlieger gelten auch die Eigentümer und Besitzer sol-
Bahnhofstraße bis zum Öschelbronner Weg und der Kurzzeit-        cher Grundstücke, die von der Straße durch eine im Eigentum
parkzone am Bahnhof, Lilienstraße, Asternweg, Nelkenstraße,      der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast stehende
Tulpenstraße, Zollweg, Reuter Steig, Goethestraße, Öhlisbrun-    unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen
nenweg, Alte Herrenberger Straße bis zum Öschelbronner Weg,      Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 Meter, bei be-
Öschelbronner Weg, Sonnenblumenring und Schlehenstraße,          sonders breiten Straßen nicht mehr als die Hälfte der Straßen-
Speckgasse, Pfarrgasse, Brühlstraße, Alte Herrenberger Straße    breite beträgt (§ 41 Abs. 6 Straßengesetz).
ab Kindergarten, Hainbuchenstraße, Lehrerparkplatz Schule,       Der geräumte Schnee und das auftauende Eis sind dem restli-
Parkplatz Rathaus, Parkplatz hinter der Sparkasse.               chen Teil des Gehwegs, so weit der Platz dafür nicht reicht, am
Danach erfolgt das Räumen der restlichen Straßen im Bereich      Rande der Fahrbahn anzuhäufen. Nach Eintreten von Tauwetter
Bondorf Nord und Uhlandsiedlung, Herdweghöfe, Weildörfer         sind die Straßenrinnen und Straßeneinläufe so freizumachen,
Höfe und die restlichen Straßen des Baugebiets Am Öschel-        dass das Schmutzwasser abfließen kann. Für jedes Hausgrund-
bronner Weg und das Baugebiet Backenschlag.                      stück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindes-
                                                                 tens 1 m zu räumen. Durch die Schneeanhäufungen dürfen kei-
Einsatzbereich Fahrzeug 2                                        ne Durchfahrbehinderungen für die Räumfahrzeuge und den
Nebringer Straße, Grabenstraße, Seebronner Straße, Hinden-       Durchgangsverkehr entstehen.
burgstraße, Oberer Hauserweg, Gewerbegebiet „Am Römer-           Bei Schnee- und Eisglätte sind die Gehwege sowie die Zugänge
feld“ mit Auffahrt zur B 28 a, Kreuzungsbereich Horber Straße/   zur Fahrbahn rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie von Fußgän-
Mötzinger Straße, Sudetenstraße, Gartenstraße, Lammgasse,        gern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorg-
Hochwiesenstraße, Lange Gasse, Gewerbegebiet Zehntscheu-         falt möglichst gefahrlos benutzt werden können. Zum Bestreu-
er, Zehntscheuerweg und Wengertsteig, Baugebiet Bondorf          en ist möglichst abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder
Süd, Haitinger Höfe, Wurmfeld, Hailfinger Weg 1, Zehntscheu-     Asche zu verwenden. Die Verwendung von auftauenden Streu-
erparkplatz, sonstige Straßen.                                   mitteln (Salz) ist grundsätzlich verboten, darf aber ausnahms-
Bitte beachten Sie, dass die Räum- und Streufahrzeuge ihre       weise bei Eisregen verwendet werden.
Aufgaben nur dann erfüllen können, wenn ihnen eine aus-          Die Gehwege müssen werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags
reichende Fahrbahnbreite (mindestens 3 m) zur Verfügung          bis 8.30 Uhr geräumt werden und gestreut sein. Im Bedarf ist das
steht. Ist diese Restfahrbahnbreite zwischen den parkenden       Räumen und Streuen im Laufe des Tages zu wiederholen. Die
Autos nicht mehr vorhanden, kann die Straße nicht geräumt        Pflicht endet um 20.00 Uhr.
werden. Weiter wird gebeten Fahrzeuge, sofern möglich, auf
privaten oder öffentlichen Stellplätzen abzustellen und auch     Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Anlieger für Unfall-
Wendeplatten von parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Sie          schäden, die auf Nichterfüllung der Streupflicht zurückzuführen
ermöglichen somit nicht nur unserem Winterdienst, sondern        sind, voll haftbar sind.
auch Müllfahrzeugen, Rettungsdienst und Feuerwehr ein je-
derzeitiges ungehindertes Durchkommen im Winter.
                                                                 Gemeinderatssitzung
Räum- und Streupflicht der Anlieger
                                                                 Am Donnerstag, 17. Januar 2019 findet um 19.00 Uhr im Sit-
– Hinweis zum Winterdienst –
                                                                 zungssaal des Rathauses eine Gemeinderatssitzung statt.
Auch die Straßenanlieger müssen ihrer Verpflichtung, die sich
                                                                 Öffentliche Beratung:
aus der Streupflichtsatzung der Gemeinde ergibt, nachkom-
men. Aus diesem Grund möchten wir an dieser Stelle auf die       1.	Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse aus der letzten
Räum- und Streupflichten der Straßenanlieger hinweisen, damit         Sitzung
Gefahren und Unfälle durch Schnee- und Eisglätte vermieden       2. Regionale P & R – Förderung
werden können.                                                        hier: Parkhaus am Bondorfer Bahnhof
Die Streupflichtsatzung der Gemeinde Bondorf vom 7. Dezem-       3. 	Feststellung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das
ber 1989 enthält folgende Regelungen:                                 Haushaltsjahr 2019
Die Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließ-     4. Gemeindewerke Bondorf + Wasser l Parken l Energie +
lich der Ortsdurchfahrten sind zu reinigen, bei Schneeanhäu-     	hier: Feststellung des Wirtschaftsplans für das Wirtschafts-
fungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.        jahr 2019
2 Bondorfer Nachrichten - Gemeinde Bondorf
Bondorfer Nachrichten
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5. Kommunalwahlen 2019                                             Öffentliche Festsetzung
    hier: Bildung des Gemeindewahlausschusses
6.	Verkauf von Wohnbaugrundstücken im Baugebiet „Am
                                                                   der Grundsteuer 2019
    Öschelbronner Weg“                                             1. Festsetzung der Grundsteuer 2019
    hier: Änderung der Vergaberichtlinien                             • Der Gemeinderat der Gemeinde Bondorf hat durch Hebe-
7. Gemeindewerke Bondorf + Wasser l Parken l Energie +                   satzsatzung vom 9. November 2006 die Hebesätze für die
	hier: Errichtung einer Ladestation für Elektromobilität in der         Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2007 festgesetzt auf:
    Lange Gasse                                                       – 320 vom Hundert für die Betriebe der Land- und Forstwirt-
8. Spenden und Sponsoring                                               schaft (Grundsteuer A)
	hier: Annahme von Spenden und Zuwendungen im Zeit-                  – 320 vom Hundert für die Grundstücke (Grundsteuer B)
    raum Juli bis Dezember 2018
9. Baugenehmigungsanträge und Bauvoranfragen                         Diese Hebesätze gelten auch für 2019.
10. Bekanntgaben                                                     • Für alle Steuerschuldner, bei denen seit dem Erlass der letz-
11. Anfragen aus dem Gemeinderat                                        ten Grundsteuerjahresbescheide im Jahr 2011 keine Än-
                                                                        derung in der Steuerfestsetzung eingetreten ist, wird die
Erläuterungen zur öffentlichen Beratung                                 Grundsteuer 2019 in derselben Höhe durch diese öffentli-
ZU TOP 1                                                                che Bekanntmachung festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt
Die in der vergangenen Gemeinderatssitzung gefassten nichtöf-           gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes.
fentlichen Beschlüsse werden bekanntgegeben.                         • Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentli-
ZU TOP 2                                                                chen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein,
Um die Innenstädte der Mittel- und Oberzentren vom Pkw-Ver-             wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbe-
kehr zu entlasten, den ÖPNV zu stärken und den Menschen der             scheid zugegangen wäre.
Region einen attraktiveren Umstieg zum Zug zu ermöglichen ist
                                                                   2. Zahlung
der Verband Region Stuttgart auf die Gemeinde zugegangen. Es
besteht die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung beim      Steuerbetrag, Fälligkeitstermin/e und Zahlungsweise bleiben
Bau und Betrieb von P+R-Anlagen.                                   unverändert, sie ergeben sich aus dem zuletzt ergangenen
                                                                   Grundsteuerbescheid.
ZU TOP 3
Von der Gemeindeverwaltung wurde in der Zwischenzeit der           Die Grundsteuer muss gemäß der Fälligkeitstermine des zuletzt
Haushaltsplan mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 fertig-   ergangenen Grundsteuerbescheids fristgerecht bezahlt werden.
gestellt. Das Planwerk wird dem Gemeinderat präsentiert und        Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird die Grundsteu-
zur Beschlussfassung vorgeschlagen.                                er zu den festgesetzten Fälligkeitsterminen vom angegebenen
                                                                   Konto abgebucht.
ZU TOP 4
Der Gemeinderat fasste im November 2016 den Beschluss, für         3. Rechtsbehelfsbelehrung
die Bereiche Wasserversorgung, Parken und Energie die Ge-
                                                                   Gegen die durch diese öffentliche Bekanntmachung bewirk-
meindewerke Bondorf zu gründen. Für das Jahr 2019 ist daher
                                                                   te Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach der
ein Wirtschaftsplan zu erstellen, der dem Gemeinderat zur Be-
                                                                   Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Wider-
schlussfassung vorgeschlagen wird.
                                                                   spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde-
ZU TOP 5                                                           verwaltung Bondorf, Hindenburgstraße 33, 71149 Bondorf ein-
Für die am 26. Mai 2019 stattfindenden Europa- und Kommu-          zulegen.
nalwahlen muss der Gemeindewahlausschuss gewählt werden.
ZU TOP 6                                                           4. Auskunft
Für eine Ausschreibung von Wohnbauplätzen im Baugebiet             Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung Bondorf, Steueramt,
„Am Öschelbronner Weg“ sollen die Anzahl der auszuschrei-          Hindenburgstraße 33, Zimmer 6, Frau Wolfer und Frau Floth-
benden Wohnbauplätze, die Vergaberichtlinien und der Ablauf        mann, Telefon (0 74 57) 93 93-22. Wenn sie ein SEPA-Basislast-
der Vergabe beschlossen werden.                                    schriftmandat erteilen möchten, wenden sie sich bitte an Frau
ZU TOP 7                                                           Engelmann Telefon 93 93-18
Die EnBW hat auf Anfrage der Verwaltung ein Angebot für die
Errichtung und den Betrieb einer Ladestation für Elektromobi-      Bondorf, den 7. Januar 2019
lität in der Straße Lange Gasse unterbreitet. Der Gemeinderat      gez. Bernd Dürr
wird über die Errichtung der E-Ladestation entscheiden.            Bürgermeister
ZU TOP 8
Zweimal jährlich entscheidet der Gemeinderat über die Annah-
me von Spenden und Zuwendungen an die Gemeinde Bondorf.            Informationen zur Grundsteuer 2019
ZU TOP 9
Der Gemeinderat hat über die Erteilung des Einvernehmens           Bezüglich der Bescheide:
der Gemeinde bei Befreiungen und Ausnahmen im Rahmen               – 	Die Grundsteuer wird durch öffentliche Bekanntmachung
des Baugenehmigungsverfahrens und bei der Bebauung von                 festgesetzt (§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz).
Grundstücken, die sich nicht innerhalb eines Bebauungsplans        – 	Sie erhalten erst wieder einen Grundsteuerbescheid wenn
befinden, zu entscheiden.                                              sich Ihre Grundsteuer ändert.
Die Einwohnerschaft ist zu der öffentlichen Beratung herzlich      	Bitte bewahren Sie deshalb den Grundsteuerbescheid von
eingeladen.                                                            2011 oder nachfolgende Änderungsbescheide gut auf, da sie
Eine nichtöffentliche Beratung schließt sich an.                       die Grundlage für Ihre künftigen Grundsteuerzahlungen sind.
2 Bondorfer Nachrichten - Gemeinde Bondorf
Bondorfer Nachrichten
          Nummer 2 · Freitag, 11. Januar 2019                                                                                    7

–	Bitte teilen Sie uns Änderungen (Adresse, Erbfall, Namensän-    Wir bitten Sie deshalb, uns dieses zu erteilen. Sollten Sie dazu
   derungen...) umgehend unter Telefon (0 74 57) 93 93-22 oder     Fragen haben, steht Ihnen Frau Engelmann unter Telefon
   per E-Mail: gemeinde@bondorf.de mit.                            (0 74 57) 93 93-18 oder per E-Mail: gemeinde@bondorf.de ger-
                                                                   ne zur Verfügung.
Bezüglich der Zahlung und der Fälligkeit der Grundsteuer:
Bitte beachten Sie die, auf dem Grundsteuerbescheid ausge-
wiesenen, Fälligkeiten (15.02./15.05./15.08./15.11.) Die Grund-
steuer kann auf Antrag auch einmal jährlich am 01.07. eines
                                                                   Mitteilung an die Waldbesitzer
Jahres entrichtet werden.                                          auf Gemarkung Bondorf
Die Umstellung auf Jahreszahlung erfolgt allerdings erst im Fol-   Waldwege im Bernloch und Fichten
gejahr. Die Fälligkeiten des laufenden Jahres können nicht ge-
ändert werden. Die beantragte Zahlungsweise bleibt solange         Notwendiger Rückschnitt des Überhangs zur Wiederherstel-
maßgebend, bis eine Änderung gewünscht wird. Der Antrag            lung des Lichtraumprofils
kann sowohl schriftlich als auch telefonisch gestellt werden.      Schotterwege im Wald dienen unter anderem auch der Holzab-
                                                                   fuhr von fertig aufbereitetem Stamm- und Industrieholz. Seite-
– Sie nehmen nicht am Einzugsverfahren teil:
                                                                   näste angrenzender Waldbäume, die im Laufe der Jahre in den
	Die Grundsteuerraten sind, wie auf Ihrem aktuellen Bescheid      Waldweg hineinwachsen, behindern die Befahrung der Wege
  aufgedruckt, auch in den Folgejahren, ohne weitere Auffor-       mit den zur Holzabfuhr eingesetzten LKW. Die Äste müssen des-
  derung fristgerecht zu bezahlen. Bitte beachten Sie auch die     halb in regelmäßigen Abständen bis zu einer Höhe von 5,00 m
  unten aufgeführten Vorteile eines SEPA-Lastschriftmandates.      so eingekürzt werden, dass ein LKW wieder ungehindert passie-
  Auch Sie können davon profitieren.                               ren kann.
– Sie nehmen bereits am Einzugsverfahren teil:                     Den Überhang zu beseitigen und damit das sogenannte Licht-
	Die Grundsteuer wird weiterhin zu den Fälligkeitsterminen        raumprofil des Weges wieder herzustellen, ist – rechtlich gese-
  automatisch von Ihrem Konto eingezogen.                          hen – zunächst die Aufgabe jedes einzelnen Waldbesitzers. Da
                                                                   diese Aufgabe aber von der Mehrzahl der Waldbesitzer tech-
Eigentumswechsel:                                                  nisch kaum zu bewältigen ist ohne die eigene Sicherheit zu ge-
Wird ein Grundstück veräußert, so bleibt der Eigentümer, dem       fährden, hat das Amt für Forsten gemeinsam mit der Gemeinde
das Grundstück zu Beginn des Jahres (01.01.) gehört hat, Steu-     Bondorf beschlossen, eine Fachfirma mit der Durchführung der
erschuldner für das gesamte Veräußerungsjahr. Eine Zurech-         Arbeiten zu beauftragen. Der Rückschnitt erfolgt dabei vollma-
nung auf den neuen Eigentümer erfolgt erst im Folgejahr. Eine      schinell. Soweit möglich, werden die abgeschnittenen und her-
Vereinbarung im Kaufvertrag, dass die Grundsteuer ab einem         untergefallenen Seitenäste in einem zweiten Arbeitsdurchgang
vereinbarten Termin vom Erwerber bezahlt werden muss, hat          mit einem Mulchgerät zerkleinert. Die Mulchreste verbleiben
nur privatrechtliche Bedeutung und hebt die öffentlich-rechtli-    auf den Wegebanketten. Das ist ein hoch effektives und in den
che Steuerschuldnerschaft nicht auf. Die Grundsteuer muss der      öffentlichen Wäldern übliches Verfahren.
Veräußerer dann selbst vom Erwerber anfordern. Wir können in       Da eine Umlegung der anfallenden Kosten auf die einzelnen
diesen Fällen keine Aufteilung vornehmen.                          Waldbesitzer in Waldgebieten mit kleinparzelliertem Privatwald
Änderungen in den Eigentumsverhältnissen müssen Sie uns            nicht in vernünftigem Verhältnis zum Aufwand steht, wurde ver-
nicht mitteilen, wir erhalten hierüber automatisch einen Grund-    einbart, dass die Gemeinde die Kosten für den Unternehme-
steuermessbescheid vom Finanzamt.                                  reinsatz übernimmt.
Hinweise zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates              Die Arbeiten werden im Laufe des Februar 2019 durchgeführt.
                                                                   Frühester Beginn ist der 1. Februar
Vorteile:
                                                                   Grundsätzlich besteht für jeden Waldbesitzer selbstverständlich
kein Überwachen von Zahlungsterminen
                                                                   die Möglichkeit, die Arbeiten im Vorfeld selbst durchzuführen,
kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen
                                                                   sofern es sich um Bäume handelt, die auf seinem Grundstück
kein Weg zur Bank
                                                                   stehen. Die Privatwaldbesitzer sollten in diesem Fall den Rück-
kein lästiger Mahnbrief mit mindestens 4,00 Euro Mahngebühr        schnitt bis spätestens 31. Januar vornehmen. Bei der Durchfüh-
kein versehentliches Zuvielbezahlen                                rung der Arbeiten sind unbedingt die einschlägigen Vorschriften
kein Säumniszuschlag (bis zu 12 % jährlich)                        zur Unfallverhütung zu beachten. Das ungesicherte Besteigen
kein Risiko*                                                       einer Leiter sollte unterbleiben, ebenso das Hineinstehen in die
*Sie können jeden ausgeführten Einzug innerhalb von 6 Wo-          Frontladerschaufel eines Schleppers. Am sichersten sind die Ar-
chen durch Ihre Bank stornieren lassen und jederzeit die uns       beiten vom Boden aus mit einer Stangensäge für die Ästung von
erteilte Ermächtigung widerrufen.                                  Wald-bäumen zu erledigen. Eine solche Säge kann bei der FBG
Das SEPA-Lastschriftmandat ist vorteilhaft für Sie und rationell   Bondorf ausgeliehen werden.
für uns.                                                           Gez. U. Alber (Forstrevierstelle Jettingen)

                     Gemeinde
                                                            Besuchen Sie uns auf unserer Homepage
                  bondorf
                                                            www.bondorf.de
2 Bondorfer Nachrichten - Gemeinde Bondorf
Bondorfer Nachrichten
8                                                                                                Nummer 2 · Freitag, 11. Januar 2019

                   Übersicht über die wichtigsten Abgabearten
                                                    Übersicht über die wichtigsten Abgabearten

A. Steuern

    1.   Realsteuern                                                                                              Hebesatz

         Grundsteuer A                                    - seit 01.01.2007 -                                      320 v.H.
         Grundsteuer B                                    - seit 01.01.2004 -                                      320 v.H.
         Gewerbesteuer                                    - seit 01.01.2007 -                                      340 v.H.

    2. Hundesteuer
         - seit 01.01.2004 -
         Ersthund                                                                                                108,00 €
         Zweithund                                                                                               216,00 €
         Zwingersteuer                                                                                           324,00 €

    3. Vergnügungssteuer                                                                                        Steuersatz
         - seit 01.01.2018 -                                                                                           20%

B. Gebühren

    1.   Betreuungsangebote am Schulzentrum Bondorf

         a) Verlässliche Grundschule
         - seit 01.09.2010 -
         Die Gebühren für die Betreuung in der "Verlässlichen Grundschule" bemessen
         sich ähnlich wie die Kindergartengebühren nach der Anzahl der Kinder einer
         Familie unter 18 Jahren (Sozialstaffelung). Besuchen mehrere Kinder aus einer
         Familie gleichzeitig diese Einrichtung, so wird der jeweilige Betrag je Kind erhoben:

                                                              5 Tage/Wo.        4 Tage/Wo.   3 Tage/Wo.        2 Tage/Wo.         1 Tag/Wo.
         für 1 Kind aus einer Familie
         mit 1 Kind unter 18 Jahren:                              50,00 €          40,00 €       30,00 €           20,00 €             10,00 €
         für 1 Kind aus einer Familie
         mit 2 Kindern unter 18 Jahren:                           35,00 €          28,00 €        21,00 €          14,00 €             7,00 €
         für 1 Kind aus einer Familie
         mit 3 Kindern unter 18 Jahren:                           25,00 €          20,00 €        15,00 €          10,00 €             5,00 €
         für 1 Kind aus einer Familie
         mit 4 oder mehr Kindern unter 18 Jahren:                 20,00 €          16,00 €        12,00 €           8,00 €             4,00 €

         b) Nachmittagsbetreuung am Schulzentrum Bondorf
         - seit 01.09.2014 -
         Diese Gebühren werden entsprechend der Inanspruchnahme in Tagen je Woche
         erhoben und betragen bei:

         Nachmittagsbetreuung bis                               16.00 Uhr        17.00 Uhr   Mittagessen
         bei 4 Nachmittagen                                       56,00 €          78,40 €       57,00 €
         bei 3 Nachmittagen                                       42,00 €          58,80 €       43,00 €
         bei 2 Nachmittagen                                       28,00 €          39,20 €       29,00 €
         bei 1 Nachmittag                                         14,00 €          19,60 €        15,00 €
         Bei der Betreuung von Kindern in Ausnahme-/Notfallsituationen werden 5,00 € je Nachmittag
         erhoben.

         c) Betreuung an Nachmittagsschultagen
2 Bondorfer Nachrichten - Gemeinde Bondorf
bei 3 Nachmittagen                                   42,00 €          58,80 €          43,00 €
   bei 2 Nachmittagen                                   28,00 €          39,20 €          29,00 €
   bei Bondorfer
       1 NachmittagNachrichten                          14,00 €             19,60 €       15,00 €
   Bei Nummer
       der Betreuung   von 11.
               2 · Freitag, Kindern
                               Januarin2019
                                        Ausnahme-/Notfallsituationen werden 5,00 € je Nachmittag                                  9
   erhoben.

   c) Betreuung an Nachmittagsschultagen
    - seit 01.09.2016 -

   (je Schulnachmittag/monatlich) im Zeitraum
   11:15 Uhr - 14:05 Uhr                                14,00 €
   11:15 Uhr - 14:05 Uhr und
   15:35 Uhr - 16:00 Uhr                                17,00 €
   11:15 Uhr - 14:05 Uhr und
   15:35 Uhr - 17:00 Uhr                                22,50 €
   15:35 Uhr - 16:00 Uhr                                    3,00 €
   15:35 Uhr - 17:00 Uhr                                    9,00 €

   d) Mittagstisch
   - seit 01.09.2014 -
   Wird der Mittagstisch in Anspruch genommen, so beträgt die
   Gebühr je Essen                                                                                            4,00 €

2. Kindergarten
   - seit 01.09.2018 -
   Die Benutzungsgebühren im Kindergarten (Elternbeiträge) werden entsprechend
   des sog. "Landesrichtsatzes" mit einer Sozialstaffelung nach der Anzahl der
   Kinder einer Familie unter 18 Jahren erhoben. Besuchen mehrere Kinder aus
   einer Familie gleichzeitig den Kindergarten, so wird der jeweilige Betrag je
   Kind erhoben. Für den Besuch einer Regelgruppe gelten folgende Beträge:

   für 1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind                                                                124,00 €
   für 1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern                                                             95,00 €
   für 1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern                                                             63,00 €
   für 1 Kind aus einer Familie mit 4 u. mehr Kindern                                                      21,00 €

   Zu den Benutzungsgebühren für die Kindergärten mit verlängerten Öffnungszeiten / zusammen-
   hängenden Öffnungszeiten und die Betreuungsform mit der Auswahl zwischen zusammen-
   hängender Öffnungszeit und erweiterter Regelöffnungszeit wird zu den Benutzungsgebühren
   ein Zuschlag in Höhe von 25 %, gerundet auf volle Euro, erhoben.

   Kindergartengebührenmodelle mit tageweiser Auswahl zwischen Ganztagesbetreuung, Regel- und
   zusammenhängender Öffnungszeit ab 01.09.2018 (Gebühren je Kind)

      für 1 Kind aus einer Familie mit einem                                  Anzahl Tage Regel-/Z-Zeit
               Kind unter 18 Jahren                     0               1                2                3               4
                                5                 260,00 €
     Anzahl Tage

                                4                                    241,00 €
      ganztags

                                3                                                     222,00 €
                                2                                                                     203,00 €
                                 1                                                                                     184,00 €

       für 1 Kind aus einer Familie mit zwei                                  Anzahl Tage Regel-/Z-Zeit
              Kindern unter 18 Jahren                   0               1                2                3               4
                                5                  255,00 €
     Anzahl Tage

                                4                                    236,00 €
      ganztags

                                3                                                     212,00 €
                                2                                                                     188,00 €
                                 1                                                                                     164,00 €

        für 1 Kind aus einer Familie mit drei                                 Anzahl Tage Regel-/Z-Zeit
               Kindern unter 18 Jahren
Kindern unter 18 Jahren                 0                1              2                3                4
                                          5                 255,00 €

          Anzahl Tage
                                          4                                  236,00 €

           ganztags
                                          3                                                  212,00 €   Bondorfer Nachrichten
10                                        2                                                         Nummer 2188,00
                                                                                                             · Freitag,
                                                                                                                     € 11. Januar 2019
                                           1                                                                                  164,00 €

             für 1 Kind aus einer Familie mit drei                                   Anzahl Tage Regel-/Z-Zeit
                    Kindern unter 18 Jahren                     0                1              2                3                4
                                          5                 250,00 €
          Anzahl Tage
                    e

                                          4                                  231,00 €
           ganztags

                                          3                                                 202,00 €
                                          2                                                                  173,00 €
                                           1                                                                                  148,00 €

             für 1 Kind aus einer Familie mit vier                                   Anzahl Tage Regel-/Z-Zeit
                    Kindern unter 18 Jahren                     0                1              2                3                4
                                          5                 240,00 €
          Anzahl Tage

                                          4                                  224,00 €
           ganztags

                                          3                                                  188,00 €
                                          2                                                                  152,00 €
                                           1                                                                                  116,00 €

     Pauschalbeträge für Mittagstisch
                                                                                          Tage je Woche
                                         Essen                   5               4              3                2                1
      Je Kind                        pro Monat                66,00 €         53,00 €        40,00 €          27,00 €          14,00 €

     Gebührenmodelle für Kinderkrippe bzw. altersgemischte Ganztagesbetreuung ab 01.09.2018
                                                           Anzahl Tage
     Gebühren je Kind
                                                                1               2                3               4                5
                           Krippengruppe                    125,00 €         200,00 €        275,00 €        350,00 €         425,00 €
                           Altersgemischte Gruppe           106,00 €         166,00 €        226,00 €        286,00 €         345,00 €

3. Friedhofgebühren
     - seit 21.11.2015, zuletzt geändert 06.04.2017 -

     1.                  Verwaltungsgebühren
     1.1                 Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals                                               20,00 €
     1.2                 Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern
     1.2.1               im Einzelfall                                                                                            20,00 €
     1.2.2               Dauerzulassung                                                                                          200,00 €
     1.3                 Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen                                                       20,00 €

     2.                  Benutzungsgebühren
     2.1                 Gebühren für die Bestattung
     2.1.1               in einem Einzelwahlgrab, einem Reihengrab, einem
                         Rasenreihengrab und die Erstbestattung in einem
                         doppelbreiten Wahlgrab                                                                                  500,00 €
     2.1.2               Erstbestattung in einem doppeltiefen Wahlgrab*
                         sowie Zweitbestattungen in einem doppelbreiten /
                         doppeltiefen Wahlgrab                                                                                   750,00 €
     2.1.3               in einem Urnenwahlgrab Erde                                                                             250,00 €
     2.1.4               in einem Urnenwahlgrab Nische                                                                           200,00 €
     2.1.5               in einem Kindergrab                                                                                     400,00 €
     2.1.6               in einem Urnenwahl-Baumgrab                                                                             250,00 €
     2.1.7               Zuschlag zu den Gebühren nach 2.1.1 bis 2.1.6 für Bestattungen
                         an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
                         - Erdbestattungen                                                                                       250,00 €
                         - Urnenbestattung in einem Urnenwahlgrab Erde/Baum                                                       150,00 €
                         - Urnenbestattung in einem Urnenwahlgrab Nische                                                          130,00 €
2.1.4      in einem Urnenwahlgrab Nische                                                          200,00 €
   2.1.5      in einem Kindergrab                                                                    400,00 €
   2.1.6      in einem Urnenwahl-Baumgrab                                                            250,00 €
           Bondorfer Nachrichten
   2.1.7 Nummer
            Zuschlag  zu den
                2 · Freitag, 11.Gebühren   nach 2.1.1 bis 2.1.6 für Bestattungen
                                 Januar 2019                                                                     11
            an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
              - Erdbestattungen                                                                      250,00 €
              - Urnenbestattung in einem Urnenwahlgrab Erde/Baum                                      150,00 €
              - Urnenbestattung in einem Urnenwahlgrab Nische                                         130,00 €

   2.2.1.1    Einzelgrab / Einzelwahlgrab / Rasenreihengrab                                         1.600,00 €
   2.2        Grabnutzungsgebühren
   2.2.1.2    Kindergrab                                                                             520,00 €
   2.2.1      Reihengräber
   2.2.2      Wahlgräber
   2.2.2.1    Wahlgrab doppelbreit                                                                  2.950,00 €
   2.2.2.2    Wahlgrab doppeltief*                                                                  2.100,00 €
   2.2.2.3    Urnenwahlgrab Erde                                                                     800,00 €
   2.2.2.4    Urnenwahlgrab Nische                                                                  1.000,00 €
   2.2.2.5    Urnenwahl-Baumgrab                                                                     900,00 €
   2.2.2.6    Verlängerung von Nutzungsrechten nach § 12 Abs. 6 Friedhofssatzung:
              Die Gebühren 2.2.2.1 bis 2.2.2.4 werden anteilig nach dem Verhältnis der erneuten
              Nutzungdauer zur gesamten Nutzungsperiode berechnet. Es findet eine monatsgenaue
              Abrechnung statt. Angefangene Monate werden voll berechnet.

   2.3        Pflegegebühren
   2.3.1      für ein Rasenreihengrab                                                               1.500,00 €
   2.3.2      für ein Urnenwahl-Baumgrab                                                              150,00 €

   2.4        Sonstige Grabausstattung
   2.4.1      Abdeckplatte Urnennische                                                                130,00 €
   2.4.2      Namenstafel Urnenwahl-Baumgrab                                                           75,00 €
              (ohne Beschriftung und Montage)

   2.5        Gebühren für die Aussegnungshalle
   2.5.1      Benutzung der Aussegnungshalle                                                         250,00 €
   2.5.2      Benutzung des Aufbahrungsraums
   2.5.2.1    bis zu einer Benutzung von 5 Stunden                                                    90,00 €
   2.5.2.2    bei einer Benutzung von mehr als 5 Stunden                                             200,00 €

   2.6        Gebühren für die Grabeinfassungen und Wegeplatten
   2.6.1      Reihengräber / Einzelwahlgrab                                                          265,00 €
   2.6.2      Rasenreihengrab                                                                         150,00 €
   2.6.3      Wahlgrab doppelbreit                                                                   385,00 €
   2.6.4      Urnenwahlgrab Erde                                                                     200,00 €

   2.7        Sonstige Leistungen
              Für sonstige Leistungen wird der entstandene Sach- und Personalaufwand
              berechnet.

   3.         Kostenersatz für das Abräumen von Gräbern
   3.1        Reihengrab / Rasenreihengrab                                                            150,00 €
   3.2        Kindergrab                                                                              50,00 €
   3.3        Doppelwahlgrab                                                                          175,00 €
   3.4        Urnengrab                                                                                75,00 €
   * Angebot musste mangels freier Flächen im Jahr 2007 eingestellt werden; vgl. GR-Beschluss vom
    15.11.2007.

4. Abwasserbeseitigung
   - ab 01.01.2019 -

   4.1        Schmutzwassergebühr je m³ Abwasser                                                        2,04 €
   4.2        Niederschlagswassergebühr je m² versiegelter Fläche                                      0,40 €
3.2         Kindergrab                                                                                                  50,00 €
          3.3         Doppelwahlgrab                                                                                              175,00 €
          3.4         Urnengrab                                                                    Bondorfer Nachrichten 75,00 €
12                                                                                          Nummer 2vom
          * Angebot musste mangels freier Flächen im Jahr 2007 eingestellt werden; vgl. GR-Beschluss · Freitag, 11. Januar 2019
           15.11.2007.

     4. Abwasserbeseitigung
          - ab 01.01.2019 -

          4.1         Schmutzwassergebühr je m³ Abwasser                                                                           2,04 €
          4.2         Niederschlagswassergebühr je m² versiegelter Fläche                                                          0,40 €

     5. Wasserversorgung
          - ab 01.01.2019 -

          Wasserzins je m³ Wasserbezug                                                                                               2,11 €
          zuzügl. Grundgebühren und der gesetzl. MWSt.

  C. Beiträge
      - seit 01.01.2018 -

     1.   Abwasserbeitrag
          Kanalbeitrag je m² Nutzungsfläche                                                                                         5,30 €
          Klärbeitrag je m² Nutzungsfläche                                                                                          1,40 €

     2. Wasserversorgungsbeitrag
          Betrag je m² Nutzungsfläche                                                                                               3,75 €
          zuzügl. der gesetzl. MWSt

     3. Erschließungsbeitrag
          Der Erschließungsbeitrag wird ebenfalls nach dem Maßstab der Nutzungsfläche
          erhoben. Der Anteil der Gemeinde beträgt 5 % des beitragsfähigen Erschließungs-
          aufwands.

     Die angegebenen Beträge beziehen sich jeweils auf eine zulässige eingeschossige
     Bebauung. Ist nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans eine mehrge-
     schossige Bebauung zulässig, so werden die satzungsgemäßen Zuschläge erhoben.

                                                                       den. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirt-
            Die Gemeinde informiert                                    schaftliche und soziale Entscheidungen in Bund und Ländern,
                                                                       stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und den interes-
Mikrozensus 2019 befasst sich vertieft                                 sierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Die Daten des
                                                                       Mikrozensus werden kontinuierlich über das gesamte Jahr ver-
mit Fragen zur Krankenversicherung                                     teilt von Erhebungsbeauftragten erhoben. Knapp 1 000 Haus-
Interviewer befragen rund 51 000 Haushalte in Baden-Würt-              halte werden pro Woche in Baden-Württemberg befragt.
temberg                                                                Wer wird für die Erhebung ausgewählt? In einem mathema-
Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina             tischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Ge-
Brenner, informiert die Presse, dass der Mikrozensus 2019 be-          bäudeteile gezogen. Erhebungsbeauftragte ermitteln vor Ort,
ginnt. Über das ganze Jahr 2019 werden dazu in über 900 Ge-            welche Haushalte in den ausgewählten Gebäuden wohnen und
meinden rund 51 000 Haushalte in Baden-Württemberg von                 kündigen sich bei diesen mit einem handschriftlich ergänzten
Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt.                    Ankündigungsschreiben mit Terminvorschlag an. Für die ausge-
Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen              wählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden inner-
Lage der Bevölkerung werden 2019 vertieft Fragen zur Kranken-          halb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im
versicherung erhoben. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind für          Rahmen des Mikrozensus befragt.
die Planung in Politik und Verwaltung von großer Bedeutung,            Wie läuft die Befragung ab? Erhebungsbeauftragte des Statisti-
stellt Frau Dr. Brenner fest. Sie bittet die ausgewählten Haushalte    schen Landesamtes Baden-Württemberg suchen die Haushalte
um ihre Mitwirkung.                                                    zum vorgeschlagenen Termin auf und bitten sie um die Aus-
Was ist der Mikrozensus? Der Mikrozensus ist eine amtliche             künfte. Die Erhebungsbeauftragten erfassen die Antworten mit
Haushaltsbefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die          einem Laptop. Sie weisen sich mittels eines Interviewer-Auswei-
wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt wer-        ses als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Würt-
Bondorfer Nachrichten
           Nummer 2 · Freitag, 11. Januar 2019                                                                                       13

temberg aus. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder        Frostschäden an Wasserleitungen
von einer volljährigen Person erteilt werden.
Die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungsbeauf-
                                                                      und Wasserzähler
tragten ist für die Haushalte die einfachste und zeitsparendste       Immer wieder treten während der Frostperiode Schäden an den
Form der Auskunftserteilung. Alternativ besteht die Möglichkeit,      Wasserzählern und Hausanschlüssen auf.
den Fragebogen in Papierform selbst auszufüllen. Alle erhobe-         Nach § 21 Abs. 3 Wasserversorgungssatzung sind die Wasser-
nen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem               abnehmer verpflichtet, Wasserleitungen und Wasserzähler vor
Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch             Frost und anderen Schäden zu schützen.
veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statisti-
                                                                      Für alle Hauseigentümer und -besitzer ist es im eigenen Interes-
schen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregier-
                                                                      se erforderlich, Wasserleitungen und Wässerzähler an Außen-
ten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.
                                                                      wänden oder in kalten Räumen zu ummanteln oder auf andere
Weitere Informationen zum Mikrozensus:                                Weise einzuhüllen, damit das Einfrieren verhindert wird.
www.statistik-bw.de/DatenMelden/Mikrozensus
                                                                      Schäden am Wasserzähler und an der Hausanschlussleitung ge-
Kontakt:                                                              hen zu Lasten der Wasserabnehmer.
Pressestelle, Telefon (07 11) 6 41-24 51, pressestelle@stala.bwl.de   Um Frostschäden an den Wasserleitungen und –zählern zu ver-
                                                                      meiden, ist es notwendig, folgende Vorkehrungen bei Eintritt
Fachliche Rückfragen: Telefon (07 11) 6 41-25 13 oder -2523,
                                                                      niedriger Außentemperaturen zu treffen:
mikrozensus@stala.bwl.de
                                                                      • Fenster, Türen, Keller- und Untergeschossräume geschlossen
                                                                        halten, insbesondere Zugluft vermeiden.
                                                                      • Luftdurchlässiges Mauerwerk abdichten
Die GMS Bondorf/Gäufelden startet                                     • Garten- und Sommerleitungen und Leitungen in frostgefähr-
den Schulbetrieb in Nebringen                                           deten unbewohnten Räumen und Gebäuden absperren und
                                                                        entleeren.
Ein herzliches Willkommen im neuen Schulgebäude wünsch-               • Absperrventile in Kellern und Speichern auf Dichtigkeit
te Konrektorin Ulrike Franke am Montagmorgen den gespannt               prüfen, evtl. Instand setzen, besonders wichtig auch Absperr-
wartenden Schülerinnen und Schülern, die sich in der neuen              hähne schließen.
Aula versammelt hatten. Auch die Bürgermeister von Gäufelden          • Wasserzähler und Zuleitungsrohre in nicht frostsicheren
und Bondorf, Johannes Buchter und Bernd Dürr, ließen es sich            Räumen und hinter dem Zähler mit Isoliermaterial um­wickeln.
nicht nehmen die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräf-           Bei Wasserzählschächten im Freien, Holzzwischenboden ein-
te persönlich zu begrüßen.                                              legen und den Hohlraum mit Isoliermaterial, Tüchern oder
Danach wurden die Kinder von ihren Klassenlehrern in Empfang            dergleichen umwickeln.
genommen und in ihre neuen Klassenzimmer begleitet. Auch
das Gebäude und seine Umgebung wurden ausführlich besich-
tigt. Auf einer bereit gestellten Tafel konnten die ersten Eindrü-
                                                                       Ferienbetreuung 2019
cke notiert werden. Es wird gelobt, dass das Gebäude so schön          Die Gemeinde Bondorf bietet im Jahr 2019 in den Winter-,
hell und geräumig und die Klassenzimmer schön eingerichtet             Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien Betreuungsan-
seien. Ein Kind schreibt: „Ich fühle mich hier schon wohl“.            gebote für 6 – 10 jährige Kinder im Jugendhaus und in den
Bürgermeister Johannes Buchter bedankte sich bei Bürgermeis-           Räumen der Schulbetreuung an.
ter Bernd Dürr und dem Bondorfer Gemeinderat für die gute Zu-          Die Ferienbetreuung bietet jede Menge Spaß und Action.
sammenarbeit und die Entscheidung, die Gemeinschaftsschule             Outdoor-Aktivitäten je nach Wetter und Jahreszeit, bunte
am Standort Gäufelden – Nebringen zusammenzuführen.                    Basteleien, Spiele für drinnen und draußen, zum Rennen
                                                                       und Sitzen, alleine oder mit vielen, Kochaktionen, Über-
                                                                       raschungskino und vieles mehr! Im Ferienlager werden wir
                                                                       sogar einmal zusammen im Jugendhaus übernachten, inklu-
                                                                       sive einer tollen Nachtaktion! Unser Jahresthema für 2019
                                                                       lautet: „Zeitreise“.
                                                                       Für 10 – 13 jährige Jungs und Mädchen wird in der FerienWo-
                                                                       che ein abwechslungsreiches Programm angeboten. Ausflü-
                                                                       ge, Spiele, Turniere, Kreativangebote und vieles mehr sorgen
                                                                       für jede Menge Spaß im und ums Jugendhaus!
                                                                       Bei Interesse bitten wir Sie, die Anmeldung für die Betreu-
                                                                       ung spätestens 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Betreuung
                                                                       in den Briefkasten des Rathauses einzuwerfen. Die Anmel-
                                                                       dung ist verbindlich. Eine Stornierung der Anmeldung ist bis
                                                                       14 Tage vor Beginn der Betreuung kostenfrei, danach wird der
                                                                       volle Betrag fällig.
                                                                       Ansprechpartner Ferienbetreuung:
                                                                       Frau Flothmann, (Rathaus Zimmer 6)
                                                                       Telefon (0 74 57) 93 93-22, daniela.flothmann@bondorf.de
                                                                       Frau Wolfer, melanie.wolfer@bondorf.de
                                                                       Ansprechpartner FerienLager/FerienWoche:
                                                                       Frau Möllenbeck, Jugendreferat, Telefon (0 74 57) 73 13 18,
                                                                       jugendreferat@bondorf.de
                                        Bild: Gemeinde Gäufelden
Bondorfer Nachrichten                                                                              Bondorfer Nachrichten
14           Nummer $ausgabe$ · $datum{dddd, d. mmmm yyyy}$                                              Nummer 2 · Freitag, 11. Januar 2019               3

Anmeldung für die Ferienbetreuung 2019
Ich möchte mein Kind für folgenden Zeitraum anmelden:

                                   Kosten/Tage         Uhrzeit            Mittagessen       Teiln.       Veranstalter                Betreuungsort

 Winterferien
  04.03.-08.03.2019               75,- € / 5 Tage
                                                       7.30-16.00          Nein            min. 6       Ferienbetreuung             Schule
                                   20,- € / 5 Essen                        Ja
 Osterferien                       60,- € / 4 Tage
  15.04.-18.04.2019               16,- € / 4 Essen                        Nein
  23.04.–26.04.2019                                   7.30-16.00                           min. 6       Ferienbetreuung             Schule
                                   60,- € / 4 Tage                         Ja
                                   16,- € / 4 Essen
 Pfingstferien
  11.06.-14.06.2019               60,- € / 4 Tage
                                                       7.30-16.00          Nein            min. 6       Ferienbetreuung             Schule
                                   16,- € / 4 Essen                        Ja
 Zeltlager des CVJM
 16.06-21.06.2019                                            Infos/Anmeldung: https://www.cvjm-bondorf.de

 FeWo-Ferienwoche
 (f. 10–13-Jährige)                65,- € / 5 Tage     7.30-15.00         Inklusive         min. 6       Jugendreferat               Jugendhaus
  29.07.-02.08.2019

                                                                                                                                                               
 Sommerferien
                                   75,- € / 5 Tage
  29.07.-02.08.2019
  05.08.-09.08.2019
                                   20,- € / 5 Essen
                                                       7.30-16.00          Nein            min. 6       Ferienbetreuung             Schule
                                   75,- € /5 Tage                          Ja
                                   20,- € /5 Essen
 FeLa – Ferienlager
 (mit einer Übern.)                65,- € / 5 Tage     7.30-15.00         Inklusive         max. 30      Jugendreferat               Jugendhaus
  12.08.-16.08.2019
 Herbstferien
  28.-31.10.2019                  60,-€ / 4 Tage
                                                       7.30-16.00          Nein            min. 6       Ferienbetreuung             Schule
                                   16,-€ / 4 Essen                         Ja
Name der Sorgeberechtigten:                                                  SEPA-Basislastschriftmandat
                                                                             Gemeinde Bondorf, Hindenburgstr. 33, 71149 Bondorf
                                                                             Gläubiger-Identifikationsnummer: DE11ZZZ00000231116
Straße:                                                                      Mandatsreferenz: Ferienbetreuung
                                                                             Ich ermächtige (Wir ermächtigen) die Gemeinde Bondorf,
PLZ/Ort:
                                                                              einmalig eine Zahlung        wiederkehrende Zahlungen
Telefon (auch im Notfall):
                                                                             von meinem (unserem) Konto mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zu-
Mobil (auch im Notfall):                                                     gleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von der Gemein-
                                                                             de Bondorf auf mein (unser) Konto gezogene(n) Lastschrift(en) einzulösen.
                                                                             Hinweis: Ich kann (wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit
Name des Kindes:                                                             dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gel-
                                                                             ten dabei die mit meinem (unseren) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
 m         w                                                               Zahlungspflichtiger (Kontoinhaber)
Geburtstag des Kindes:
Ich bin damit einverstanden, dass Fotos von meinem Kind für Öffentlich-      Name, Vorname / Firma:
keitsarbeit bzw. zur Präsentation auf der Homepage verwendet werden:
                                                                             Straße und Hausnummer:
 ja         nein
Bemerkungen (Allergien, Medikamente,…):                                      PLZ und Ort:

                                                                             Kreditinstitut (Name):

                                                                             BIC:
Ich habe von den oben stehenden Informationen Kenntnis genommen
                                                                             IBAN: DE
und erkläre mich mit diesen einverstanden.

Unterschrift der/des Sorgeberechtigten                                       Ort, Datum:                                Unterschrift / en:
Bondorfer Nachrichten
            Nummer 2 · Freitag, 11. Januar 2019                                                                               15

Zugmaschinenaktion                                                Standesamtliche Nachrichten
Der TÜV führt im Januar die Zugmaschinenaktion „Frühjahr
2019“ durch.                                                      Dezember
Tag:        19. Januar 2019                                       Eheschließungen
Uhrzeit: 11.00 bis 12.00 Uhr                                      Thierry Remi Salens und Daniela Salens, geb. Plakinger
Ort:        Auto Krauss, Benzstraße 11, Bondorf                   Tobias Klein und Daniela Klein, geb. Herwanger
Der Preis für eine landwirtschaftliche Zugmaschine beträgt
45,90 Euro.                                                       Sterbefälle
Wir bitten Sie den Betrag passend bereitzuhalten.                 Inge Erika Arndt, geb. Müller 73 Jahre
Bitte bringen Sie die zur Prüfung notwendigen Papiere mit.        Sofern Sie eine Veröffentlichung Ihrer Personenstandsdaten
                                                                  wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihr Standesamt, Bürger-
                                                                  büro, Zimmer 3.
Defibrillatoren in der Gemeinde Bondorf
An folgenden Stellen im Ort stehen für Notfälle Defibrillatoren
bereit:                                                           Wir gratulieren
Volksbankfiliale Bondorf (Zugang rund um die Uhr)                 Am 14. Januar 2019 Frau Ilse Buhl zum 80. Geburtstag
Im Schalterraum des Gebäudes Hindenburgstraße 54 über dem         Wir gratulieren unseren Jubilaren recht herzlich und wünschen
Briefkasten. In Notfällen kann mit dem Notruftelefon rund um      ihnen alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen!
die Uhr die Leitstelle des Deutschen Roten Kreuzes erreicht
werden, um die Sicherungsbox des Defibrillators zu dessen Ent-
nahme öffnen zu lassen. Außerdem besteht auch die Möglich-
keit mit diesem Telefon einen Notruf abzusetzen, um Hilfeleis-
tungen durch den Rettungsdienst und einen Notarzt zu erhalten.

Seniorenzentrum „Am Rosengarten“                                  ZeitTausch Bondorf
(Zugang rund um die Uhr)
                                                                  Heute Abend Infoveranstaltung
Im Eingangsbereich links neben der Anmeldung.
                                                                  ZeitTausch Bondorf: Jahresstart heute Abend
Zehntscheuer                                                      Das ZeitTausch-Team wünscht allen BondorferInnen ein gutes
Im Erdgeschoss des Wohnhauses zwischen den Eingangstüren          neues Jahr voll Gesundheit und Lebensfreude.
der Damen- und Behindertentoilette.                               Wir schauen gerne auf das vergangene Jahr mit tollen gemein-
                                                                  samen Projekten zurück. Im Januar begangen wir mit Tipps, wie
Gäuhalle
                                                                  die Inserate interessant gestaltet werden können. Weiter ging es
Im Regieraum, rechts an der Wand.                                 mit einem gemütlichen Spieleabend. Traditionell hielten wir im
                                                                  März unsere Mitgliederversammlung. Die internationale Wo-
Praxis Dr. Maisch
                                                                  che begleiteten wir mit einem Vortrag über eine USA-Reise. Im
In der Praxis im Gebäude Ergenzinger Str. 22 (Seniorenwohnan-     Juni verwöhnten wir uns mit leckeren Cocktails. Nach der Som-
lage) steht während den Praxisöffnungszeiten ein Defibrillator    merpause eröffnete traditionell die Boule-Gruppe das zweite
zur Verfügung.                                                    Halbjahr mit „Boule avec plaisir“ und wir radelten Mitte Septem-
Für öffentliche Feste oder Veranstaltungen in Bondorf kann bei    ber nach Tailfingen zur gemütlichen Einkehr. Unser Highlight im
Voranmeldung im Rathaus (EG) bei Herrn Ruf Telefon 93 93-19       Oktober war die „kunterbunte Tafel“ im Bürgersaal, der auch
ein Defibrillator ausgeliehen werden.                             dieses Jahr zu unserem großen Treffen wieder voll besucht war.
                                                                  Die Vorweihnachtszeit nutzen wir zum Basteln schöner Verpa-
                                                                  ckungen und Weihnachtskarten und im Dezember gab es den
Abfall- / Wertstoffentsorgung                                     traditionellen Plätzchentausch bei einem gemütlichen Beisam-
                                                                  mensein.
Wertstoffhof Bondorf, Boschstraße 22                              Nun freuen wir uns auf das neue Programm 2019, das wieder
                                                                  sehr abwechslungsreich gestaltet wurde.
Öffnungszeiten: Mittwoch und Freitag 15.00 bis 18.00 Uhr,
		              Samstag 9.00 bis 15.00 Uhr                        Wenn Sie sich schon immer gefragt haben, was der ZeitTausch
                                                                  bedeutet und neugierig sind, kommen Sie doch heute Abend zu
Häckselplatz                                                      unserem Treffen.
Ein frei zugänglicher Platz befindet sich im Gewerbegebiet,       Wir laden Sie alle herzlich um 18.00 Uhr ins Jugendhaus ein und
Benzstraße.                                                       stellen Ihnen den ZeitTausch vor. Auch unsere Mitglieder sind
Für weitere Informationen besuchen Sie die Homepage des           eingeladen, gemeinsam das neue Tausch-Jahr zu begrüßen und
Abfallwirtschaftsbetriebs www.awb-bb.de oder wenden sich an       interessante Tausch-Objekte mitzubringen. Wir freuen uns auf
die Kundenhotline: (0 70 31) 6 63-15 50.                          Euch!
                                                                  Sehr gerne können Sie auch unter Gemeinwesenreferat Bondorf,
    Stellen Sie bitte die Tonne am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr mit      Hindenburgstraße 33, 71149 Bondorf, Telefon (0 74 57) 93 93 93
    dem Griff in Richtung Straße bereit.                          oder Email: zeittausch@bondorf.de Kontakt mit uns aufnehmen.
    Abholung Restmüll: Donnerstag, 17. Januar 2019                Alle wichtigen Informationen zum ZeitTausch Bondorf finden
                                                                 Sie auf unserer Homepage unter www.zeittausch.bondorf.de
Bondorfer Nachrichten
16                                                                                        Nummer 2 · Freitag, 11. Januar 2019

Boule-Gruppe: montags ab 17.00 bis ca. 19.30 Uhr                      Es sind Anfänger und Fortgeschrittene herzlich eingeladen. Sie
und freitags ab 16.00 Uhr                                             können den ComputerTreff regelmäßig oder nach Bedarf besu-
Die Gruppe hat die Saison bereits am Montag begonnen und              chen. Eigene Geräte (Laptops, Handys, Smartphones, Tablets)
trifft sich im Mehrzweckraum der Seniorenwohnanlage, Er-              können mitgebracht werden.
genzinger Str. 24 („VHS-Raum“) gespielt. Bei gutem Wetter auf         Neue Besucherinnen und Besucher – auch aus anderen Ge-
der Boule-Anlage bei den Sportplätzen. Zu diesem kostenfrei-          meinden – sind im ComputerTreff herzlich willkommen!
en Angebot des ZeitTauschs Bondorf sind ausdrücklich auch
Nicht-Mitglieder eingeladen. Das Boule-Spielen ist ein schönes        Tipps des Monats Januar: Tastaturkurzbefehle in Windows
Angebot für Menschen (auch mit gesundheitlichen Einschrän-            Gewusst wie- Tastenkürzel machen das Leben leichter. Neu in
kungen) aller Altersgruppen. Für Kinder ist dieser Sport ab ei-       2019 informieren wir Sie über Tastaturkurzbefehle für Windows
nem Alter von etwa 10 Jahren geeignet. Wer Interesse an einer         10. Dabei handelt es sich um Tasten oder Tastenkombinationen,
Teilnahme hat, melde sich bitte bei Ulrich Junginger per Mail uli.j   mit denen Aktionen ausgeführt werden können, für die Sie nor-
@t-online.de (oder Telefon (0 74 57) 81 21, Mailbox). Wir freuen      malerweise eine Maus verwenden. Probieren Sie es doch mal
uns auf neue Mitspieler!                                              aus!
                                                                      Tastaturkurzbefehl: STRG + X für Aktion:
                                                                      Ausgewähltes Element ausschneiden.
                                                                      Tastaturkurzbefehl: STRG + C für Aktion:
                                                                      Ausgewähltes Element kopieren.
Mittagstisch                                                          Tastaturkurzbefehl: STRG + V für Aktion:
                                                                      Ausgewähltes Element einfügen.
Bondorfer Bürger Bus                                                  Tastaturkurzbefehl: STRG + Z für Aktion:
Der Bondorfer Bürger Bus wird in Kooperation der Gemeinde             Aktion rückgängig machen.
Bondorf, des Seniorenzentrums Am Rosengarten und ehren-
amtlicher Helfer angeboten. Dieser Fahrdienst ist ein freiwilliger
und unverbindlicher Hol- und Bring Dienst für Senioren und
Personen über 18 Jahren. Auch für kleine Gruppen. Die Nutzung
des Bondorfer Bürger Busses ist kostenfrei. Der Bondorfer Bürger
Bus bringt Sie innerhalb Bondorfs beispielsweise zum Einkauf,
Friseur, zu Bekannten, Ärzten oder Therapeuten. Auch ein Hol-
                                                                      Bücherei Bondorf
und Bring Service zu der am Donnerstagnachmittag stattfinden-
den Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz ist möglich.             Hindenburgstraße 90, Telefon (0 74 57) 61 06
Das Seniorenzentrum Am Rosengarten stellt einen Bus zur Ver-          E-Mail: buecherei@bondorf.de
fügung. Der Einstieg in den Bus ist auch für gehbehinderte Men-       www.buecherei.bondorf.de
schen leicht zu bewältigen. Rollstuhlfahrer können transportiert      Onlinekatalog: www.bibkat.de/bondorf
werden, sie müssen allerdings in der Lage sein, sich mit Unter-       Öffnungszeiten:
stützung vom Rollstuhl auf einen Sitz umzusetzen. Rollstühle          Montag:                                      9.00 bis 11.00 Uhr
und Rollatoren können verstaut werden.                                Donnerstag und Freitag:                     16.00 bis 19.00 Uhr
Ein Team von Ehrenamtlichen übernimmt die Fahrten und freut           Samstag:                                    10.00 bis 12.00 Uhr
sich über Fahrgäste!
Der Bondorfer Bürger Bus fährt immer donnerstags von 8.00 bis         Vorlesestunde für Kinder
18.00 Uhr.                                                            Am Freitag, 18. Januar 2019 findet ab 16.00 Uhr wieder eine
Generell ist eine Anmeldung über die Gemeindeverwaltung               Vorlesestunde für Kinder im Alter von 4 – 7 Jahren statt. Dabei
jeweils bis Mittwoch, 16.00 Uhr möglich unter Telefon (0 74 57)       werden die Geschichten „Die Nacht im Zauberwald“ und „Der
93 93-0. Sollte das Telefon einmal nicht besetzt sein, sprechen       kleine Pelz“ vorgelesen. Wir freuen uns auf viele interessierte
Sie bitte auf den Anrufbeantworter.                                   kleine Zuhörer. Gleichzeitig findet vom Familienzentrum das
                                                                      Büchereicafé statt.

                                                                      Buchtipp
                                                                      Schwarzwälder Tapas – Das Kochbuch
                                                                      Die Autoren Verena Scheidel und Manuel Wassmer zählen zu
                                                                      Deutschlands besten Hobbyköchen und präsentieren in die-
ComputerTreff                                                         sem Buch über 130 kreative Tapasrezepte, von neu interpretier-
                                                                      ten badischen und schwäbischen Klassikern im Miniformat bis
ComputerTreff: Nächstes Treffen und Tipp des Monats                   zu völlig neuen Kreationen rund um die Schwarzwälder Küche
Der nächste ComputerTreff findet am Mittwoch, 16. Januar 2019         und deren schmackhafter Zutaten.
von 15.00 bis 17.00 Uhr im Seniorenzentrum Am Rosengarten,            Klein, lecker und absolut partytauglich, versprechen die neuen
Hindenburgstraße 2, Bondorf statt.                                    Tapas für Sie und Ihre Gäste Geschmackserlebnisse der ganz
Der ComputerTreff ist ein unverbindliches und kostenfreies An-        besonderen Art. Die Rezepte sind toll erklärt und problemlos
gebot, um Fragen rund um den PC zu klären. Der ComputerTreff          nachzukochen. Von einfach bis anspruchsvoll – für jeden Ge-
ist ein Angebot in Zusammenarbeit der Gemeinde Bondorfs,              schmack ist etwas dabei. Natalie Lumpp, eine der bekanntesten
des Seniorenzentrums Am Rosengarten und eines Teams von               Weinexpertinnen Deutschlands, begleitet alle Tapaskreationen
Ehrenamtlichen. Bei jedem Treffen sind mehrere Betreuer an-           auf ihre bekannt charmante Art mit ausführlichen regionalen
wesend, um den Besuchern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.         Weinempfehlungen.
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