2 Bondorfer Nachrichten - Gemeinde Bondorf
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Gemeinde bondorf Bondorfer Nachrichten M I T T E I LU N G S B L AT T D E R G E M E I N D E B O N D O R F Diese Ausgabe erscheint auch online – www.bondorf.de Freitag, 11. Januar 2019 Nr. 2
Bondorfer Nachrichten 2 Nummer 2 · Freitag, 11. Januar 2019 Vorankündigung Sternsinger besuchen das Bondorfer Rathaus Auch in diesem Jahr waren die Sternsinger wieder in Bondorf unterwegs. „Wir gehören zusammen“. Mit dieser Botschaft haben die Sternsinger im Jahr 2019 deutlich gemacht, dass sie sich auch an die Seite von Kindern mit Behinderung stel- len. Die diesjährige Aktion Dreikönigssingen will mit dem ge- sammelten Geld Familien unterstützen, in denen Kinder mit Behinderung leben. Auch im Bondorfer Rathaus war eine Sternsingergruppe und N E U J A H R S E M P FA N G überbrachte Gottes Segen für das neue Jahr. DER GEMEINDE BONDORF Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir möchten Sie gerne darüber informieren, dass am Sonntag, den 20. Januar 2019 im Kornsaal der Zehntscheuer der alljährliche Neu- jahrsempfang in Verbindung mit einem ökumeni- schen Gottesdienst stattfinden wird. Der ökumenische Gottesdienst beginnt um 10.00 Uhr und im Anschluss daran findet ab 11.00 Uhr der Neujahrsempfang der Gemeinde statt. Bild: Gemeinde Bondorf Das Familienzentrum übernimmt wie in den vergan- Bürgermeister Dürr bedankte sich bei den Sternsingern für genen Jahren kostenlos die Kinderbetreuung in den den Besuch und die Bereitschaft der Kinder- und Jugendli- Räumen des Familienzentrums (Hindenburgstraße chen, sich in den Ferien für diese ausgesprochen gute Sache 90) ab 11.00 Uhr. zu engagieren. Ein herzliches Dankeschön geht auch an alle Helferinnen Wir möchten Sie zum Neujahrsempfang bereits und Helfer und Unterstützer, die es ermöglichen, dass die heute herzlich einladen. Sternsinger alljährlich in Bondorf unterwegs sein können. Christbaumsammlung am Samstag, 12. Januar 2019 Weihnachten ist vorbei – der Weihnachtsbaum abgeschmückt – aber wohin damit??? Wie jedes Jahr sammeln wir auch im Jahr 2019 wieder Ihre Christbäume ein. Bitte stellen Sie Ihren abgeschmückten Baum ab 9.00 Uhr gut sichtbar vor Ihrem Haus bereit. Wir bitten Sie, wenn möglich den Unkostenbeitrag von 2,50 Euro nicht am Baum zu befestigen, sondern passend vorbereitet zu haben, wir werden dann bei Ihnen läuten. Bei Mehrfamilienhäusern deshalb bitte den Baum mit Namen kennzeichnen. Der Erlös kommt zur Hälfte dem Kinderheim Nethanja Narsapur in Indien zu, die andere Hälfte wird für die Jungschar-Arbeit vor Ort verwendet. Vielen herzlichen Dank dafür! Salonlöwen- gebrüll Samstag, 19. Januar 2019 MUSIKCOMEDY Zehntscheuer – 20:00 Uhr im Stil der 20er Jahre Vorverkauf bei Schreibwaren Herbstreit, Hindenburgstr. 30 (Tel. 0 74 57 - 9 17 33) – 15,00 / 18,00 Euro (Abendkasse) oder über www.fkk-bondorf.de
Bondorfer Nachrichten Nummer 2 · Freitag, 11. Januar 2019 3 Straßensperrungen aufgrund der Fasnets- Mit einer guten Tat ins neue veranstaltung am Sonntag, 13. Januar 2019 Jahr starten – DRK ruft für Die Narrenzunft Bondorf e.V. richtet in Bondorf vom 11.01. bis 13. Januar 2019 eine Fasnetsverantaltung aus. Hierfür werden die Patientenversorgung zur am Sonntag, 13. Januar 2019 in der Zeit von 8.00 bis 21.00 Uhr Streckenabschnitte der Alte Herrenberger Straße und der Blutspende auf Hindenburgstraße voll gesperrt und die Straßen Gartenstra- Die nächste Blutspendemöglichkeit bietet das DRK am ße, Lammgasse, Hochwiesenstraße, Grabenstraße und Lange Gasse teilweise gesperrt. Wir bitten die Sperrungen und die Montag, 14. Januar 2019 Umleitungen entsprechend der beigefügten Pläne zu beach- von 15.30 bis 19.30 Uhr ten. Vielen Dank. Gemeindehalle / Schule, Schulstraße 10 71159 MÖTZINGEN Bei einer Bluttransfusion spielt die Blutgruppe eine wichtige Rolle, denn passt diese zwischen Spender und Empfänger nicht, kann es zu lebensbedrohlichen Nebenwirkungen kommen. Der DRK-Blutspendedienst muss daher für die Krankenhäuser in den unterschied- lichen Blutgruppen die notwendigen Spenden bereit- stellen. Dabei spielt auch die Zeit eine Rolle. Während beispielsweise die roten Blutkörperchen 42 Tage haltbar sind, sind die Blutplättchen nur vier Tage für die Transfusi- on einsetzbar. Langfristige Vorräte können nicht angelegt werden. Die Bürger sind aufgerufen dazu beizutragen, dass genügend Blutpräparate in der Region bereitstehen. Warum also nicht gemeinsam mit Freunden, Familie und Kollegen bei der Blutspende mit einer guten Tat ins neue Jahr starten. Jede Spende zählt. Blut spenden kann jeder Gesunde von 18 bis zum 73. Geburtstag, Erstspender dürfen je- doch nicht älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärzt- liche Untersuchung. Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die ein ganzes Le- ben retten kann. Bitte zur Blutspende den Personalaus- weis mitbringen. Alternative Blutspendetermine und weitere Informa- tionen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline (08 00) 1 19 49 11 und im Internet unter www. blutspende.de erhältlich. Herzliche Einladung zum Gesprächskreis für betreuende und pflegende Angehörige Zum Januartermin wird herzlich eingeladen. Wir treffen uns am 15. Januar 2019 um 9.30 Uhr im Rathaus Bondorf, im Trauzimmer, Erd- geschoss (Achtung: neuer Ort!). Wir werden uns austauschen über das Thema Ernährungsaufnahme bei entscheidungsunfähigen Menschen, für die wir Verantwor- tung haben. Was ist, wenn jemand sich weigert, Nahrung zu sich zu nehmen oder aufgrund von Schluckstörungen eine künstliche Ernährung angezeigt wäre. Jede(r) ist herzlich eingeladen. Auch Schnupperbesuche sind möglich. Es gibt Getränke und Kaffee. Weitere Informationen bei Fr. Stukenborg, Telefon (0 74 57) 9 46 39 69
Bondorfer Nachrichten Nummer 2 · Freitag, 11. Januar 2019 5 Als Gehweg gelten alle dem öffentlichen Fußgängerverkehr Amtliche Bekanntmachungen gewidmeten Flächen, ohne Rücksicht auf den Ausbauzustand. Sind solche nicht vorhanden, gelten als Gehwege die seitlichen Winterdienst Räum- und Streuplan Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 m. Als Gehwege gelten auch die Verbindungswege in den Neubauge- der Gemeinde Bondorf bieten und im Ortskern einschließlich der Treppenanlagen. Nun ist es wieder soweit, die weiße Jahreszeit hat begonnen. Verantwortlich sind die Eigentümer und Besitzer der Grundstü- Nach § 41 Abs. 1 Straßengesetz obliegt es den Gemeinden im cke, die an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätze angrenzen Rahmen des Zumutbaren die Straßen innerhalb der geschlosse- oder von diesem einen Zugang haben. Besitzer sind Mieter nen Ortschaften zu reinigen, bei Schneehäufungen zu räumen oder Pächter, die das Grundstück ganz oder teilweise gebrau- sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Damit auch in chen. Sind mehrere Personen gemeinsam verpflichtet, so haben diesem Jahr die Straßen und Parkplätze in der Gemeinde recht- sie durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ih- zeitig geräumt bzw. gestreut werden, wurden hinsichtlich der nen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Dringlichkeit folgende Reihenfolgen festgelegt: Gehwege und die gleichzusetzenden Flächen sind mindestens in einer Breite von 1,50 m von Schnee und auftauendem Eis frei- Einsatzbereich Fahrzeug 1: zumachen. Hindenburgstraße, Ergenzinger Straße, Mötzinger Straße, Als Straßenanlieger gelten auch die Eigentümer und Besitzer sol- Bahnhofstraße bis zum Öschelbronner Weg und der Kurzzeit- cher Grundstücke, die von der Straße durch eine im Eigentum parkzone am Bahnhof, Lilienstraße, Asternweg, Nelkenstraße, der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast stehende Tulpenstraße, Zollweg, Reuter Steig, Goethestraße, Öhlisbrun- unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen nenweg, Alte Herrenberger Straße bis zum Öschelbronner Weg, Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 Meter, bei be- Öschelbronner Weg, Sonnenblumenring und Schlehenstraße, sonders breiten Straßen nicht mehr als die Hälfte der Straßen- Speckgasse, Pfarrgasse, Brühlstraße, Alte Herrenberger Straße breite beträgt (§ 41 Abs. 6 Straßengesetz). ab Kindergarten, Hainbuchenstraße, Lehrerparkplatz Schule, Der geräumte Schnee und das auftauende Eis sind dem restli- Parkplatz Rathaus, Parkplatz hinter der Sparkasse. chen Teil des Gehwegs, so weit der Platz dafür nicht reicht, am Danach erfolgt das Räumen der restlichen Straßen im Bereich Rande der Fahrbahn anzuhäufen. Nach Eintreten von Tauwetter Bondorf Nord und Uhlandsiedlung, Herdweghöfe, Weildörfer sind die Straßenrinnen und Straßeneinläufe so freizumachen, Höfe und die restlichen Straßen des Baugebiets Am Öschel- dass das Schmutzwasser abfließen kann. Für jedes Hausgrund- bronner Weg und das Baugebiet Backenschlag. stück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindes- tens 1 m zu räumen. Durch die Schneeanhäufungen dürfen kei- Einsatzbereich Fahrzeug 2 ne Durchfahrbehinderungen für die Räumfahrzeuge und den Nebringer Straße, Grabenstraße, Seebronner Straße, Hinden- Durchgangsverkehr entstehen. burgstraße, Oberer Hauserweg, Gewerbegebiet „Am Römer- Bei Schnee- und Eisglätte sind die Gehwege sowie die Zugänge feld“ mit Auffahrt zur B 28 a, Kreuzungsbereich Horber Straße/ zur Fahrbahn rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie von Fußgän- Mötzinger Straße, Sudetenstraße, Gartenstraße, Lammgasse, gern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorg- Hochwiesenstraße, Lange Gasse, Gewerbegebiet Zehntscheu- falt möglichst gefahrlos benutzt werden können. Zum Bestreu- er, Zehntscheuerweg und Wengertsteig, Baugebiet Bondorf en ist möglichst abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Süd, Haitinger Höfe, Wurmfeld, Hailfinger Weg 1, Zehntscheu- Asche zu verwenden. Die Verwendung von auftauenden Streu- erparkplatz, sonstige Straßen. mitteln (Salz) ist grundsätzlich verboten, darf aber ausnahms- Bitte beachten Sie, dass die Räum- und Streufahrzeuge ihre weise bei Eisregen verwendet werden. Aufgaben nur dann erfüllen können, wenn ihnen eine aus- Die Gehwege müssen werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags reichende Fahrbahnbreite (mindestens 3 m) zur Verfügung bis 8.30 Uhr geräumt werden und gestreut sein. Im Bedarf ist das steht. Ist diese Restfahrbahnbreite zwischen den parkenden Räumen und Streuen im Laufe des Tages zu wiederholen. Die Autos nicht mehr vorhanden, kann die Straße nicht geräumt Pflicht endet um 20.00 Uhr. werden. Weiter wird gebeten Fahrzeuge, sofern möglich, auf privaten oder öffentlichen Stellplätzen abzustellen und auch Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Anlieger für Unfall- Wendeplatten von parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Sie schäden, die auf Nichterfüllung der Streupflicht zurückzuführen ermöglichen somit nicht nur unserem Winterdienst, sondern sind, voll haftbar sind. auch Müllfahrzeugen, Rettungsdienst und Feuerwehr ein je- derzeitiges ungehindertes Durchkommen im Winter. Gemeinderatssitzung Räum- und Streupflicht der Anlieger Am Donnerstag, 17. Januar 2019 findet um 19.00 Uhr im Sit- – Hinweis zum Winterdienst – zungssaal des Rathauses eine Gemeinderatssitzung statt. Auch die Straßenanlieger müssen ihrer Verpflichtung, die sich Öffentliche Beratung: aus der Streupflichtsatzung der Gemeinde ergibt, nachkom- men. Aus diesem Grund möchten wir an dieser Stelle auf die 1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse aus der letzten Räum- und Streupflichten der Straßenanlieger hinweisen, damit Sitzung Gefahren und Unfälle durch Schnee- und Eisglätte vermieden 2. Regionale P & R – Förderung werden können. hier: Parkhaus am Bondorfer Bahnhof Die Streupflichtsatzung der Gemeinde Bondorf vom 7. Dezem- 3. Feststellung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das ber 1989 enthält folgende Regelungen: Haushaltsjahr 2019 Die Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließ- 4. Gemeindewerke Bondorf + Wasser l Parken l Energie + lich der Ortsdurchfahrten sind zu reinigen, bei Schneeanhäu- hier: Feststellung des Wirtschaftsplans für das Wirtschafts- fungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. jahr 2019
Bondorfer Nachrichten 6 Nummer 2 · Freitag, 11. Januar 2019 5. Kommunalwahlen 2019 Öffentliche Festsetzung hier: Bildung des Gemeindewahlausschusses 6. Verkauf von Wohnbaugrundstücken im Baugebiet „Am der Grundsteuer 2019 Öschelbronner Weg“ 1. Festsetzung der Grundsteuer 2019 hier: Änderung der Vergaberichtlinien • Der Gemeinderat der Gemeinde Bondorf hat durch Hebe- 7. Gemeindewerke Bondorf + Wasser l Parken l Energie + satzsatzung vom 9. November 2006 die Hebesätze für die hier: Errichtung einer Ladestation für Elektromobilität in der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2007 festgesetzt auf: Lange Gasse – 320 vom Hundert für die Betriebe der Land- und Forstwirt- 8. Spenden und Sponsoring schaft (Grundsteuer A) hier: Annahme von Spenden und Zuwendungen im Zeit- – 320 vom Hundert für die Grundstücke (Grundsteuer B) raum Juli bis Dezember 2018 9. Baugenehmigungsanträge und Bauvoranfragen Diese Hebesätze gelten auch für 2019. 10. Bekanntgaben • Für alle Steuerschuldner, bei denen seit dem Erlass der letz- 11. Anfragen aus dem Gemeinderat ten Grundsteuerjahresbescheide im Jahr 2011 keine Än- derung in der Steuerfestsetzung eingetreten ist, wird die Erläuterungen zur öffentlichen Beratung Grundsteuer 2019 in derselben Höhe durch diese öffentli- ZU TOP 1 che Bekanntmachung festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt Die in der vergangenen Gemeinderatssitzung gefassten nichtöf- gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes. fentlichen Beschlüsse werden bekanntgegeben. • Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentli- ZU TOP 2 chen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, Um die Innenstädte der Mittel- und Oberzentren vom Pkw-Ver- wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbe- kehr zu entlasten, den ÖPNV zu stärken und den Menschen der scheid zugegangen wäre. Region einen attraktiveren Umstieg zum Zug zu ermöglichen ist 2. Zahlung der Verband Region Stuttgart auf die Gemeinde zugegangen. Es besteht die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung beim Steuerbetrag, Fälligkeitstermin/e und Zahlungsweise bleiben Bau und Betrieb von P+R-Anlagen. unverändert, sie ergeben sich aus dem zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid. ZU TOP 3 Von der Gemeindeverwaltung wurde in der Zwischenzeit der Die Grundsteuer muss gemäß der Fälligkeitstermine des zuletzt Haushaltsplan mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 fertig- ergangenen Grundsteuerbescheids fristgerecht bezahlt werden. gestellt. Das Planwerk wird dem Gemeinderat präsentiert und Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird die Grundsteu- zur Beschlussfassung vorgeschlagen. er zu den festgesetzten Fälligkeitsterminen vom angegebenen Konto abgebucht. ZU TOP 4 Der Gemeinderat fasste im November 2016 den Beschluss, für 3. Rechtsbehelfsbelehrung die Bereiche Wasserversorgung, Parken und Energie die Ge- Gegen die durch diese öffentliche Bekanntmachung bewirk- meindewerke Bondorf zu gründen. Für das Jahr 2019 ist daher te Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach der ein Wirtschaftsplan zu erstellen, der dem Gemeinderat zur Be- Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Wider- schlussfassung vorgeschlagen wird. spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde- ZU TOP 5 verwaltung Bondorf, Hindenburgstraße 33, 71149 Bondorf ein- Für die am 26. Mai 2019 stattfindenden Europa- und Kommu- zulegen. nalwahlen muss der Gemeindewahlausschuss gewählt werden. ZU TOP 6 4. Auskunft Für eine Ausschreibung von Wohnbauplätzen im Baugebiet Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung Bondorf, Steueramt, „Am Öschelbronner Weg“ sollen die Anzahl der auszuschrei- Hindenburgstraße 33, Zimmer 6, Frau Wolfer und Frau Floth- benden Wohnbauplätze, die Vergaberichtlinien und der Ablauf mann, Telefon (0 74 57) 93 93-22. Wenn sie ein SEPA-Basislast- der Vergabe beschlossen werden. schriftmandat erteilen möchten, wenden sie sich bitte an Frau ZU TOP 7 Engelmann Telefon 93 93-18 Die EnBW hat auf Anfrage der Verwaltung ein Angebot für die Errichtung und den Betrieb einer Ladestation für Elektromobi- Bondorf, den 7. Januar 2019 lität in der Straße Lange Gasse unterbreitet. Der Gemeinderat gez. Bernd Dürr wird über die Errichtung der E-Ladestation entscheiden. Bürgermeister ZU TOP 8 Zweimal jährlich entscheidet der Gemeinderat über die Annah- me von Spenden und Zuwendungen an die Gemeinde Bondorf. Informationen zur Grundsteuer 2019 ZU TOP 9 Der Gemeinderat hat über die Erteilung des Einvernehmens Bezüglich der Bescheide: der Gemeinde bei Befreiungen und Ausnahmen im Rahmen – Die Grundsteuer wird durch öffentliche Bekanntmachung des Baugenehmigungsverfahrens und bei der Bebauung von festgesetzt (§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz). Grundstücken, die sich nicht innerhalb eines Bebauungsplans – Sie erhalten erst wieder einen Grundsteuerbescheid wenn befinden, zu entscheiden. sich Ihre Grundsteuer ändert. Die Einwohnerschaft ist zu der öffentlichen Beratung herzlich Bitte bewahren Sie deshalb den Grundsteuerbescheid von eingeladen. 2011 oder nachfolgende Änderungsbescheide gut auf, da sie Eine nichtöffentliche Beratung schließt sich an. die Grundlage für Ihre künftigen Grundsteuerzahlungen sind.
Bondorfer Nachrichten Nummer 2 · Freitag, 11. Januar 2019 7 – Bitte teilen Sie uns Änderungen (Adresse, Erbfall, Namensän- Wir bitten Sie deshalb, uns dieses zu erteilen. Sollten Sie dazu derungen...) umgehend unter Telefon (0 74 57) 93 93-22 oder Fragen haben, steht Ihnen Frau Engelmann unter Telefon per E-Mail: gemeinde@bondorf.de mit. (0 74 57) 93 93-18 oder per E-Mail: gemeinde@bondorf.de ger- ne zur Verfügung. Bezüglich der Zahlung und der Fälligkeit der Grundsteuer: Bitte beachten Sie die, auf dem Grundsteuerbescheid ausge- wiesenen, Fälligkeiten (15.02./15.05./15.08./15.11.) Die Grund- steuer kann auf Antrag auch einmal jährlich am 01.07. eines Mitteilung an die Waldbesitzer Jahres entrichtet werden. auf Gemarkung Bondorf Die Umstellung auf Jahreszahlung erfolgt allerdings erst im Fol- Waldwege im Bernloch und Fichten gejahr. Die Fälligkeiten des laufenden Jahres können nicht ge- ändert werden. Die beantragte Zahlungsweise bleibt solange Notwendiger Rückschnitt des Überhangs zur Wiederherstel- maßgebend, bis eine Änderung gewünscht wird. Der Antrag lung des Lichtraumprofils kann sowohl schriftlich als auch telefonisch gestellt werden. Schotterwege im Wald dienen unter anderem auch der Holzab- fuhr von fertig aufbereitetem Stamm- und Industrieholz. Seite- – Sie nehmen nicht am Einzugsverfahren teil: näste angrenzender Waldbäume, die im Laufe der Jahre in den Die Grundsteuerraten sind, wie auf Ihrem aktuellen Bescheid Waldweg hineinwachsen, behindern die Befahrung der Wege aufgedruckt, auch in den Folgejahren, ohne weitere Auffor- mit den zur Holzabfuhr eingesetzten LKW. Die Äste müssen des- derung fristgerecht zu bezahlen. Bitte beachten Sie auch die halb in regelmäßigen Abständen bis zu einer Höhe von 5,00 m unten aufgeführten Vorteile eines SEPA-Lastschriftmandates. so eingekürzt werden, dass ein LKW wieder ungehindert passie- Auch Sie können davon profitieren. ren kann. – Sie nehmen bereits am Einzugsverfahren teil: Den Überhang zu beseitigen und damit das sogenannte Licht- Die Grundsteuer wird weiterhin zu den Fälligkeitsterminen raumprofil des Weges wieder herzustellen, ist – rechtlich gese- automatisch von Ihrem Konto eingezogen. hen – zunächst die Aufgabe jedes einzelnen Waldbesitzers. Da diese Aufgabe aber von der Mehrzahl der Waldbesitzer tech- Eigentumswechsel: nisch kaum zu bewältigen ist ohne die eigene Sicherheit zu ge- Wird ein Grundstück veräußert, so bleibt der Eigentümer, dem fährden, hat das Amt für Forsten gemeinsam mit der Gemeinde das Grundstück zu Beginn des Jahres (01.01.) gehört hat, Steu- Bondorf beschlossen, eine Fachfirma mit der Durchführung der erschuldner für das gesamte Veräußerungsjahr. Eine Zurech- Arbeiten zu beauftragen. Der Rückschnitt erfolgt dabei vollma- nung auf den neuen Eigentümer erfolgt erst im Folgejahr. Eine schinell. Soweit möglich, werden die abgeschnittenen und her- Vereinbarung im Kaufvertrag, dass die Grundsteuer ab einem untergefallenen Seitenäste in einem zweiten Arbeitsdurchgang vereinbarten Termin vom Erwerber bezahlt werden muss, hat mit einem Mulchgerät zerkleinert. Die Mulchreste verbleiben nur privatrechtliche Bedeutung und hebt die öffentlich-rechtli- auf den Wegebanketten. Das ist ein hoch effektives und in den che Steuerschuldnerschaft nicht auf. Die Grundsteuer muss der öffentlichen Wäldern übliches Verfahren. Veräußerer dann selbst vom Erwerber anfordern. Wir können in Da eine Umlegung der anfallenden Kosten auf die einzelnen diesen Fällen keine Aufteilung vornehmen. Waldbesitzer in Waldgebieten mit kleinparzelliertem Privatwald Änderungen in den Eigentumsverhältnissen müssen Sie uns nicht in vernünftigem Verhältnis zum Aufwand steht, wurde ver- nicht mitteilen, wir erhalten hierüber automatisch einen Grund- einbart, dass die Gemeinde die Kosten für den Unternehme- steuermessbescheid vom Finanzamt. reinsatz übernimmt. Hinweise zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates Die Arbeiten werden im Laufe des Februar 2019 durchgeführt. Frühester Beginn ist der 1. Februar Vorteile: Grundsätzlich besteht für jeden Waldbesitzer selbstverständlich kein Überwachen von Zahlungsterminen die Möglichkeit, die Arbeiten im Vorfeld selbst durchzuführen, kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen sofern es sich um Bäume handelt, die auf seinem Grundstück kein Weg zur Bank stehen. Die Privatwaldbesitzer sollten in diesem Fall den Rück- kein lästiger Mahnbrief mit mindestens 4,00 Euro Mahngebühr schnitt bis spätestens 31. Januar vornehmen. Bei der Durchfüh- kein versehentliches Zuvielbezahlen rung der Arbeiten sind unbedingt die einschlägigen Vorschriften kein Säumniszuschlag (bis zu 12 % jährlich) zur Unfallverhütung zu beachten. Das ungesicherte Besteigen kein Risiko* einer Leiter sollte unterbleiben, ebenso das Hineinstehen in die *Sie können jeden ausgeführten Einzug innerhalb von 6 Wo- Frontladerschaufel eines Schleppers. Am sichersten sind die Ar- chen durch Ihre Bank stornieren lassen und jederzeit die uns beiten vom Boden aus mit einer Stangensäge für die Ästung von erteilte Ermächtigung widerrufen. Wald-bäumen zu erledigen. Eine solche Säge kann bei der FBG Das SEPA-Lastschriftmandat ist vorteilhaft für Sie und rationell Bondorf ausgeliehen werden. für uns. Gez. U. Alber (Forstrevierstelle Jettingen) Gemeinde Besuchen Sie uns auf unserer Homepage bondorf www.bondorf.de
Bondorfer Nachrichten 8 Nummer 2 · Freitag, 11. Januar 2019 Übersicht über die wichtigsten Abgabearten Übersicht über die wichtigsten Abgabearten A. Steuern 1. Realsteuern Hebesatz Grundsteuer A - seit 01.01.2007 - 320 v.H. Grundsteuer B - seit 01.01.2004 - 320 v.H. Gewerbesteuer - seit 01.01.2007 - 340 v.H. 2. Hundesteuer - seit 01.01.2004 - Ersthund 108,00 € Zweithund 216,00 € Zwingersteuer 324,00 € 3. Vergnügungssteuer Steuersatz - seit 01.01.2018 - 20% B. Gebühren 1. Betreuungsangebote am Schulzentrum Bondorf a) Verlässliche Grundschule - seit 01.09.2010 - Die Gebühren für die Betreuung in der "Verlässlichen Grundschule" bemessen sich ähnlich wie die Kindergartengebühren nach der Anzahl der Kinder einer Familie unter 18 Jahren (Sozialstaffelung). Besuchen mehrere Kinder aus einer Familie gleichzeitig diese Einrichtung, so wird der jeweilige Betrag je Kind erhoben: 5 Tage/Wo. 4 Tage/Wo. 3 Tage/Wo. 2 Tage/Wo. 1 Tag/Wo. für 1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren: 50,00 € 40,00 € 30,00 € 20,00 € 10,00 € für 1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 35,00 € 28,00 € 21,00 € 14,00 € 7,00 € für 1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren: 25,00 € 20,00 € 15,00 € 10,00 € 5,00 € für 1 Kind aus einer Familie mit 4 oder mehr Kindern unter 18 Jahren: 20,00 € 16,00 € 12,00 € 8,00 € 4,00 € b) Nachmittagsbetreuung am Schulzentrum Bondorf - seit 01.09.2014 - Diese Gebühren werden entsprechend der Inanspruchnahme in Tagen je Woche erhoben und betragen bei: Nachmittagsbetreuung bis 16.00 Uhr 17.00 Uhr Mittagessen bei 4 Nachmittagen 56,00 € 78,40 € 57,00 € bei 3 Nachmittagen 42,00 € 58,80 € 43,00 € bei 2 Nachmittagen 28,00 € 39,20 € 29,00 € bei 1 Nachmittag 14,00 € 19,60 € 15,00 € Bei der Betreuung von Kindern in Ausnahme-/Notfallsituationen werden 5,00 € je Nachmittag erhoben. c) Betreuung an Nachmittagsschultagen
bei 3 Nachmittagen 42,00 € 58,80 € 43,00 € bei 2 Nachmittagen 28,00 € 39,20 € 29,00 € bei Bondorfer 1 NachmittagNachrichten 14,00 € 19,60 € 15,00 € Bei Nummer der Betreuung von 11. 2 · Freitag, Kindern Januarin2019 Ausnahme-/Notfallsituationen werden 5,00 € je Nachmittag 9 erhoben. c) Betreuung an Nachmittagsschultagen - seit 01.09.2016 - (je Schulnachmittag/monatlich) im Zeitraum 11:15 Uhr - 14:05 Uhr 14,00 € 11:15 Uhr - 14:05 Uhr und 15:35 Uhr - 16:00 Uhr 17,00 € 11:15 Uhr - 14:05 Uhr und 15:35 Uhr - 17:00 Uhr 22,50 € 15:35 Uhr - 16:00 Uhr 3,00 € 15:35 Uhr - 17:00 Uhr 9,00 € d) Mittagstisch - seit 01.09.2014 - Wird der Mittagstisch in Anspruch genommen, so beträgt die Gebühr je Essen 4,00 € 2. Kindergarten - seit 01.09.2018 - Die Benutzungsgebühren im Kindergarten (Elternbeiträge) werden entsprechend des sog. "Landesrichtsatzes" mit einer Sozialstaffelung nach der Anzahl der Kinder einer Familie unter 18 Jahren erhoben. Besuchen mehrere Kinder aus einer Familie gleichzeitig den Kindergarten, so wird der jeweilige Betrag je Kind erhoben. Für den Besuch einer Regelgruppe gelten folgende Beträge: für 1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind 124,00 € für 1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern 95,00 € für 1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern 63,00 € für 1 Kind aus einer Familie mit 4 u. mehr Kindern 21,00 € Zu den Benutzungsgebühren für die Kindergärten mit verlängerten Öffnungszeiten / zusammen- hängenden Öffnungszeiten und die Betreuungsform mit der Auswahl zwischen zusammen- hängender Öffnungszeit und erweiterter Regelöffnungszeit wird zu den Benutzungsgebühren ein Zuschlag in Höhe von 25 %, gerundet auf volle Euro, erhoben. Kindergartengebührenmodelle mit tageweiser Auswahl zwischen Ganztagesbetreuung, Regel- und zusammenhängender Öffnungszeit ab 01.09.2018 (Gebühren je Kind) für 1 Kind aus einer Familie mit einem Anzahl Tage Regel-/Z-Zeit Kind unter 18 Jahren 0 1 2 3 4 5 260,00 € Anzahl Tage 4 241,00 € ganztags 3 222,00 € 2 203,00 € 1 184,00 € für 1 Kind aus einer Familie mit zwei Anzahl Tage Regel-/Z-Zeit Kindern unter 18 Jahren 0 1 2 3 4 5 255,00 € Anzahl Tage 4 236,00 € ganztags 3 212,00 € 2 188,00 € 1 164,00 € für 1 Kind aus einer Familie mit drei Anzahl Tage Regel-/Z-Zeit Kindern unter 18 Jahren
Kindern unter 18 Jahren 0 1 2 3 4 5 255,00 € Anzahl Tage 4 236,00 € ganztags 3 212,00 € Bondorfer Nachrichten 10 2 Nummer 2188,00 · Freitag, € 11. Januar 2019 1 164,00 € für 1 Kind aus einer Familie mit drei Anzahl Tage Regel-/Z-Zeit Kindern unter 18 Jahren 0 1 2 3 4 5 250,00 € Anzahl Tage e 4 231,00 € ganztags 3 202,00 € 2 173,00 € 1 148,00 € für 1 Kind aus einer Familie mit vier Anzahl Tage Regel-/Z-Zeit Kindern unter 18 Jahren 0 1 2 3 4 5 240,00 € Anzahl Tage 4 224,00 € ganztags 3 188,00 € 2 152,00 € 1 116,00 € Pauschalbeträge für Mittagstisch Tage je Woche Essen 5 4 3 2 1 Je Kind pro Monat 66,00 € 53,00 € 40,00 € 27,00 € 14,00 € Gebührenmodelle für Kinderkrippe bzw. altersgemischte Ganztagesbetreuung ab 01.09.2018 Anzahl Tage Gebühren je Kind 1 2 3 4 5 Krippengruppe 125,00 € 200,00 € 275,00 € 350,00 € 425,00 € Altersgemischte Gruppe 106,00 € 166,00 € 226,00 € 286,00 € 345,00 € 3. Friedhofgebühren - seit 21.11.2015, zuletzt geändert 06.04.2017 - 1. Verwaltungsgebühren 1.1 Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals 20,00 € 1.2 Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern 1.2.1 im Einzelfall 20,00 € 1.2.2 Dauerzulassung 200,00 € 1.3 Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen 20,00 € 2. Benutzungsgebühren 2.1 Gebühren für die Bestattung 2.1.1 in einem Einzelwahlgrab, einem Reihengrab, einem Rasenreihengrab und die Erstbestattung in einem doppelbreiten Wahlgrab 500,00 € 2.1.2 Erstbestattung in einem doppeltiefen Wahlgrab* sowie Zweitbestattungen in einem doppelbreiten / doppeltiefen Wahlgrab 750,00 € 2.1.3 in einem Urnenwahlgrab Erde 250,00 € 2.1.4 in einem Urnenwahlgrab Nische 200,00 € 2.1.5 in einem Kindergrab 400,00 € 2.1.6 in einem Urnenwahl-Baumgrab 250,00 € 2.1.7 Zuschlag zu den Gebühren nach 2.1.1 bis 2.1.6 für Bestattungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen - Erdbestattungen 250,00 € - Urnenbestattung in einem Urnenwahlgrab Erde/Baum 150,00 € - Urnenbestattung in einem Urnenwahlgrab Nische 130,00 €
2.1.4 in einem Urnenwahlgrab Nische 200,00 € 2.1.5 in einem Kindergrab 400,00 € 2.1.6 in einem Urnenwahl-Baumgrab 250,00 € Bondorfer Nachrichten 2.1.7 Nummer Zuschlag zu den 2 · Freitag, 11.Gebühren nach 2.1.1 bis 2.1.6 für Bestattungen Januar 2019 11 an Samstagen, Sonn- und Feiertagen - Erdbestattungen 250,00 € - Urnenbestattung in einem Urnenwahlgrab Erde/Baum 150,00 € - Urnenbestattung in einem Urnenwahlgrab Nische 130,00 € 2.2.1.1 Einzelgrab / Einzelwahlgrab / Rasenreihengrab 1.600,00 € 2.2 Grabnutzungsgebühren 2.2.1.2 Kindergrab 520,00 € 2.2.1 Reihengräber 2.2.2 Wahlgräber 2.2.2.1 Wahlgrab doppelbreit 2.950,00 € 2.2.2.2 Wahlgrab doppeltief* 2.100,00 € 2.2.2.3 Urnenwahlgrab Erde 800,00 € 2.2.2.4 Urnenwahlgrab Nische 1.000,00 € 2.2.2.5 Urnenwahl-Baumgrab 900,00 € 2.2.2.6 Verlängerung von Nutzungsrechten nach § 12 Abs. 6 Friedhofssatzung: Die Gebühren 2.2.2.1 bis 2.2.2.4 werden anteilig nach dem Verhältnis der erneuten Nutzungdauer zur gesamten Nutzungsperiode berechnet. Es findet eine monatsgenaue Abrechnung statt. Angefangene Monate werden voll berechnet. 2.3 Pflegegebühren 2.3.1 für ein Rasenreihengrab 1.500,00 € 2.3.2 für ein Urnenwahl-Baumgrab 150,00 € 2.4 Sonstige Grabausstattung 2.4.1 Abdeckplatte Urnennische 130,00 € 2.4.2 Namenstafel Urnenwahl-Baumgrab 75,00 € (ohne Beschriftung und Montage) 2.5 Gebühren für die Aussegnungshalle 2.5.1 Benutzung der Aussegnungshalle 250,00 € 2.5.2 Benutzung des Aufbahrungsraums 2.5.2.1 bis zu einer Benutzung von 5 Stunden 90,00 € 2.5.2.2 bei einer Benutzung von mehr als 5 Stunden 200,00 € 2.6 Gebühren für die Grabeinfassungen und Wegeplatten 2.6.1 Reihengräber / Einzelwahlgrab 265,00 € 2.6.2 Rasenreihengrab 150,00 € 2.6.3 Wahlgrab doppelbreit 385,00 € 2.6.4 Urnenwahlgrab Erde 200,00 € 2.7 Sonstige Leistungen Für sonstige Leistungen wird der entstandene Sach- und Personalaufwand berechnet. 3. Kostenersatz für das Abräumen von Gräbern 3.1 Reihengrab / Rasenreihengrab 150,00 € 3.2 Kindergrab 50,00 € 3.3 Doppelwahlgrab 175,00 € 3.4 Urnengrab 75,00 € * Angebot musste mangels freier Flächen im Jahr 2007 eingestellt werden; vgl. GR-Beschluss vom 15.11.2007. 4. Abwasserbeseitigung - ab 01.01.2019 - 4.1 Schmutzwassergebühr je m³ Abwasser 2,04 € 4.2 Niederschlagswassergebühr je m² versiegelter Fläche 0,40 €
3.2 Kindergrab 50,00 € 3.3 Doppelwahlgrab 175,00 € 3.4 Urnengrab Bondorfer Nachrichten 75,00 € 12 Nummer 2vom * Angebot musste mangels freier Flächen im Jahr 2007 eingestellt werden; vgl. GR-Beschluss · Freitag, 11. Januar 2019 15.11.2007. 4. Abwasserbeseitigung - ab 01.01.2019 - 4.1 Schmutzwassergebühr je m³ Abwasser 2,04 € 4.2 Niederschlagswassergebühr je m² versiegelter Fläche 0,40 € 5. Wasserversorgung - ab 01.01.2019 - Wasserzins je m³ Wasserbezug 2,11 € zuzügl. Grundgebühren und der gesetzl. MWSt. C. Beiträge - seit 01.01.2018 - 1. Abwasserbeitrag Kanalbeitrag je m² Nutzungsfläche 5,30 € Klärbeitrag je m² Nutzungsfläche 1,40 € 2. Wasserversorgungsbeitrag Betrag je m² Nutzungsfläche 3,75 € zuzügl. der gesetzl. MWSt 3. Erschließungsbeitrag Der Erschließungsbeitrag wird ebenfalls nach dem Maßstab der Nutzungsfläche erhoben. Der Anteil der Gemeinde beträgt 5 % des beitragsfähigen Erschließungs- aufwands. Die angegebenen Beträge beziehen sich jeweils auf eine zulässige eingeschossige Bebauung. Ist nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans eine mehrge- schossige Bebauung zulässig, so werden die satzungsgemäßen Zuschläge erhoben. den. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirt- Die Gemeinde informiert schaftliche und soziale Entscheidungen in Bund und Ländern, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und den interes- Mikrozensus 2019 befasst sich vertieft sierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Die Daten des Mikrozensus werden kontinuierlich über das gesamte Jahr ver- mit Fragen zur Krankenversicherung teilt von Erhebungsbeauftragten erhoben. Knapp 1 000 Haus- Interviewer befragen rund 51 000 Haushalte in Baden-Würt- halte werden pro Woche in Baden-Württemberg befragt. temberg Wer wird für die Erhebung ausgewählt? In einem mathema- Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina tischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Ge- Brenner, informiert die Presse, dass der Mikrozensus 2019 be- bäudeteile gezogen. Erhebungsbeauftragte ermitteln vor Ort, ginnt. Über das ganze Jahr 2019 werden dazu in über 900 Ge- welche Haushalte in den ausgewählten Gebäuden wohnen und meinden rund 51 000 Haushalte in Baden-Württemberg von kündigen sich bei diesen mit einem handschriftlich ergänzten Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Ankündigungsschreiben mit Terminvorschlag an. Für die ausge- Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen wählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden inner- Lage der Bevölkerung werden 2019 vertieft Fragen zur Kranken- halb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im versicherung erhoben. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind für Rahmen des Mikrozensus befragt. die Planung in Politik und Verwaltung von großer Bedeutung, Wie läuft die Befragung ab? Erhebungsbeauftragte des Statisti- stellt Frau Dr. Brenner fest. Sie bittet die ausgewählten Haushalte schen Landesamtes Baden-Württemberg suchen die Haushalte um ihre Mitwirkung. zum vorgeschlagenen Termin auf und bitten sie um die Aus- Was ist der Mikrozensus? Der Mikrozensus ist eine amtliche künfte. Die Erhebungsbeauftragten erfassen die Antworten mit Haushaltsbefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die einem Laptop. Sie weisen sich mittels eines Interviewer-Auswei- wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt wer- ses als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Würt-
Bondorfer Nachrichten Nummer 2 · Freitag, 11. Januar 2019 13 temberg aus. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder Frostschäden an Wasserleitungen von einer volljährigen Person erteilt werden. Die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungsbeauf- und Wasserzähler tragten ist für die Haushalte die einfachste und zeitsparendste Immer wieder treten während der Frostperiode Schäden an den Form der Auskunftserteilung. Alternativ besteht die Möglichkeit, Wasserzählern und Hausanschlüssen auf. den Fragebogen in Papierform selbst auszufüllen. Alle erhobe- Nach § 21 Abs. 3 Wasserversorgungssatzung sind die Wasser- nen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem abnehmer verpflichtet, Wasserleitungen und Wasserzähler vor Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch Frost und anderen Schäden zu schützen. veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statisti- Für alle Hauseigentümer und -besitzer ist es im eigenen Interes- schen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregier- se erforderlich, Wasserleitungen und Wässerzähler an Außen- ten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet. wänden oder in kalten Räumen zu ummanteln oder auf andere Weitere Informationen zum Mikrozensus: Weise einzuhüllen, damit das Einfrieren verhindert wird. www.statistik-bw.de/DatenMelden/Mikrozensus Schäden am Wasserzähler und an der Hausanschlussleitung ge- Kontakt: hen zu Lasten der Wasserabnehmer. Pressestelle, Telefon (07 11) 6 41-24 51, pressestelle@stala.bwl.de Um Frostschäden an den Wasserleitungen und –zählern zu ver- meiden, ist es notwendig, folgende Vorkehrungen bei Eintritt Fachliche Rückfragen: Telefon (07 11) 6 41-25 13 oder -2523, niedriger Außentemperaturen zu treffen: mikrozensus@stala.bwl.de • Fenster, Türen, Keller- und Untergeschossräume geschlossen halten, insbesondere Zugluft vermeiden. • Luftdurchlässiges Mauerwerk abdichten Die GMS Bondorf/Gäufelden startet • Garten- und Sommerleitungen und Leitungen in frostgefähr- den Schulbetrieb in Nebringen deten unbewohnten Räumen und Gebäuden absperren und entleeren. Ein herzliches Willkommen im neuen Schulgebäude wünsch- • Absperrventile in Kellern und Speichern auf Dichtigkeit te Konrektorin Ulrike Franke am Montagmorgen den gespannt prüfen, evtl. Instand setzen, besonders wichtig auch Absperr- wartenden Schülerinnen und Schülern, die sich in der neuen hähne schließen. Aula versammelt hatten. Auch die Bürgermeister von Gäufelden • Wasserzähler und Zuleitungsrohre in nicht frostsicheren und Bondorf, Johannes Buchter und Bernd Dürr, ließen es sich Räumen und hinter dem Zähler mit Isoliermaterial umwickeln. nicht nehmen die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräf- Bei Wasserzählschächten im Freien, Holzzwischenboden ein- te persönlich zu begrüßen. legen und den Hohlraum mit Isoliermaterial, Tüchern oder Danach wurden die Kinder von ihren Klassenlehrern in Empfang dergleichen umwickeln. genommen und in ihre neuen Klassenzimmer begleitet. Auch das Gebäude und seine Umgebung wurden ausführlich besich- tigt. Auf einer bereit gestellten Tafel konnten die ersten Eindrü- Ferienbetreuung 2019 cke notiert werden. Es wird gelobt, dass das Gebäude so schön Die Gemeinde Bondorf bietet im Jahr 2019 in den Winter-, hell und geräumig und die Klassenzimmer schön eingerichtet Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien Betreuungsan- seien. Ein Kind schreibt: „Ich fühle mich hier schon wohl“. gebote für 6 – 10 jährige Kinder im Jugendhaus und in den Bürgermeister Johannes Buchter bedankte sich bei Bürgermeis- Räumen der Schulbetreuung an. ter Bernd Dürr und dem Bondorfer Gemeinderat für die gute Zu- Die Ferienbetreuung bietet jede Menge Spaß und Action. sammenarbeit und die Entscheidung, die Gemeinschaftsschule Outdoor-Aktivitäten je nach Wetter und Jahreszeit, bunte am Standort Gäufelden – Nebringen zusammenzuführen. Basteleien, Spiele für drinnen und draußen, zum Rennen und Sitzen, alleine oder mit vielen, Kochaktionen, Über- raschungskino und vieles mehr! Im Ferienlager werden wir sogar einmal zusammen im Jugendhaus übernachten, inklu- sive einer tollen Nachtaktion! Unser Jahresthema für 2019 lautet: „Zeitreise“. Für 10 – 13 jährige Jungs und Mädchen wird in der FerienWo- che ein abwechslungsreiches Programm angeboten. Ausflü- ge, Spiele, Turniere, Kreativangebote und vieles mehr sorgen für jede Menge Spaß im und ums Jugendhaus! Bei Interesse bitten wir Sie, die Anmeldung für die Betreu- ung spätestens 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Betreuung in den Briefkasten des Rathauses einzuwerfen. Die Anmel- dung ist verbindlich. Eine Stornierung der Anmeldung ist bis 14 Tage vor Beginn der Betreuung kostenfrei, danach wird der volle Betrag fällig. Ansprechpartner Ferienbetreuung: Frau Flothmann, (Rathaus Zimmer 6) Telefon (0 74 57) 93 93-22, daniela.flothmann@bondorf.de Frau Wolfer, melanie.wolfer@bondorf.de Ansprechpartner FerienLager/FerienWoche: Frau Möllenbeck, Jugendreferat, Telefon (0 74 57) 73 13 18, jugendreferat@bondorf.de Bild: Gemeinde Gäufelden
Bondorfer Nachrichten Bondorfer Nachrichten 14 Nummer $ausgabe$ · $datum{dddd, d. mmmm yyyy}$ Nummer 2 · Freitag, 11. Januar 2019 3 Anmeldung für die Ferienbetreuung 2019 Ich möchte mein Kind für folgenden Zeitraum anmelden: Kosten/Tage Uhrzeit Mittagessen Teiln. Veranstalter Betreuungsort Winterferien 04.03.-08.03.2019 75,- € / 5 Tage 7.30-16.00 Nein min. 6 Ferienbetreuung Schule 20,- € / 5 Essen Ja Osterferien 60,- € / 4 Tage 15.04.-18.04.2019 16,- € / 4 Essen Nein 23.04.–26.04.2019 7.30-16.00 min. 6 Ferienbetreuung Schule 60,- € / 4 Tage Ja 16,- € / 4 Essen Pfingstferien 11.06.-14.06.2019 60,- € / 4 Tage 7.30-16.00 Nein min. 6 Ferienbetreuung Schule 16,- € / 4 Essen Ja Zeltlager des CVJM 16.06-21.06.2019 Infos/Anmeldung: https://www.cvjm-bondorf.de FeWo-Ferienwoche (f. 10–13-Jährige) 65,- € / 5 Tage 7.30-15.00 Inklusive min. 6 Jugendreferat Jugendhaus 29.07.-02.08.2019 Sommerferien 75,- € / 5 Tage 29.07.-02.08.2019 05.08.-09.08.2019 20,- € / 5 Essen 7.30-16.00 Nein min. 6 Ferienbetreuung Schule 75,- € /5 Tage Ja 20,- € /5 Essen FeLa – Ferienlager (mit einer Übern.) 65,- € / 5 Tage 7.30-15.00 Inklusive max. 30 Jugendreferat Jugendhaus 12.08.-16.08.2019 Herbstferien 28.-31.10.2019 60,-€ / 4 Tage 7.30-16.00 Nein min. 6 Ferienbetreuung Schule 16,-€ / 4 Essen Ja Name der Sorgeberechtigten: SEPA-Basislastschriftmandat Gemeinde Bondorf, Hindenburgstr. 33, 71149 Bondorf Gläubiger-Identifikationsnummer: DE11ZZZ00000231116 Straße: Mandatsreferenz: Ferienbetreuung Ich ermächtige (Wir ermächtigen) die Gemeinde Bondorf, PLZ/Ort: einmalig eine Zahlung wiederkehrende Zahlungen Telefon (auch im Notfall): von meinem (unserem) Konto mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zu- Mobil (auch im Notfall): gleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von der Gemein- de Bondorf auf mein (unser) Konto gezogene(n) Lastschrift(en) einzulösen. Hinweis: Ich kann (wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit Name des Kindes: dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gel- ten dabei die mit meinem (unseren) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. m w Zahlungspflichtiger (Kontoinhaber) Geburtstag des Kindes: Ich bin damit einverstanden, dass Fotos von meinem Kind für Öffentlich- Name, Vorname / Firma: keitsarbeit bzw. zur Präsentation auf der Homepage verwendet werden: Straße und Hausnummer: ja nein Bemerkungen (Allergien, Medikamente,…): PLZ und Ort: Kreditinstitut (Name): BIC: Ich habe von den oben stehenden Informationen Kenntnis genommen IBAN: DE und erkläre mich mit diesen einverstanden. Unterschrift der/des Sorgeberechtigten Ort, Datum: Unterschrift / en:
Bondorfer Nachrichten Nummer 2 · Freitag, 11. Januar 2019 15 Zugmaschinenaktion Standesamtliche Nachrichten Der TÜV führt im Januar die Zugmaschinenaktion „Frühjahr 2019“ durch. Dezember Tag: 19. Januar 2019 Eheschließungen Uhrzeit: 11.00 bis 12.00 Uhr Thierry Remi Salens und Daniela Salens, geb. Plakinger Ort: Auto Krauss, Benzstraße 11, Bondorf Tobias Klein und Daniela Klein, geb. Herwanger Der Preis für eine landwirtschaftliche Zugmaschine beträgt 45,90 Euro. Sterbefälle Wir bitten Sie den Betrag passend bereitzuhalten. Inge Erika Arndt, geb. Müller 73 Jahre Bitte bringen Sie die zur Prüfung notwendigen Papiere mit. Sofern Sie eine Veröffentlichung Ihrer Personenstandsdaten wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihr Standesamt, Bürger- büro, Zimmer 3. Defibrillatoren in der Gemeinde Bondorf An folgenden Stellen im Ort stehen für Notfälle Defibrillatoren bereit: Wir gratulieren Volksbankfiliale Bondorf (Zugang rund um die Uhr) Am 14. Januar 2019 Frau Ilse Buhl zum 80. Geburtstag Im Schalterraum des Gebäudes Hindenburgstraße 54 über dem Wir gratulieren unseren Jubilaren recht herzlich und wünschen Briefkasten. In Notfällen kann mit dem Notruftelefon rund um ihnen alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen! die Uhr die Leitstelle des Deutschen Roten Kreuzes erreicht werden, um die Sicherungsbox des Defibrillators zu dessen Ent- nahme öffnen zu lassen. Außerdem besteht auch die Möglich- keit mit diesem Telefon einen Notruf abzusetzen, um Hilfeleis- tungen durch den Rettungsdienst und einen Notarzt zu erhalten. Seniorenzentrum „Am Rosengarten“ ZeitTausch Bondorf (Zugang rund um die Uhr) Heute Abend Infoveranstaltung Im Eingangsbereich links neben der Anmeldung. ZeitTausch Bondorf: Jahresstart heute Abend Zehntscheuer Das ZeitTausch-Team wünscht allen BondorferInnen ein gutes Im Erdgeschoss des Wohnhauses zwischen den Eingangstüren neues Jahr voll Gesundheit und Lebensfreude. der Damen- und Behindertentoilette. Wir schauen gerne auf das vergangene Jahr mit tollen gemein- samen Projekten zurück. Im Januar begangen wir mit Tipps, wie Gäuhalle die Inserate interessant gestaltet werden können. Weiter ging es Im Regieraum, rechts an der Wand. mit einem gemütlichen Spieleabend. Traditionell hielten wir im März unsere Mitgliederversammlung. Die internationale Wo- Praxis Dr. Maisch che begleiteten wir mit einem Vortrag über eine USA-Reise. Im In der Praxis im Gebäude Ergenzinger Str. 22 (Seniorenwohnan- Juni verwöhnten wir uns mit leckeren Cocktails. Nach der Som- lage) steht während den Praxisöffnungszeiten ein Defibrillator merpause eröffnete traditionell die Boule-Gruppe das zweite zur Verfügung. Halbjahr mit „Boule avec plaisir“ und wir radelten Mitte Septem- Für öffentliche Feste oder Veranstaltungen in Bondorf kann bei ber nach Tailfingen zur gemütlichen Einkehr. Unser Highlight im Voranmeldung im Rathaus (EG) bei Herrn Ruf Telefon 93 93-19 Oktober war die „kunterbunte Tafel“ im Bürgersaal, der auch ein Defibrillator ausgeliehen werden. dieses Jahr zu unserem großen Treffen wieder voll besucht war. Die Vorweihnachtszeit nutzen wir zum Basteln schöner Verpa- ckungen und Weihnachtskarten und im Dezember gab es den Abfall- / Wertstoffentsorgung traditionellen Plätzchentausch bei einem gemütlichen Beisam- mensein. Wertstoffhof Bondorf, Boschstraße 22 Nun freuen wir uns auf das neue Programm 2019, das wieder sehr abwechslungsreich gestaltet wurde. Öffnungszeiten: Mittwoch und Freitag 15.00 bis 18.00 Uhr, Samstag 9.00 bis 15.00 Uhr Wenn Sie sich schon immer gefragt haben, was der ZeitTausch bedeutet und neugierig sind, kommen Sie doch heute Abend zu Häckselplatz unserem Treffen. Ein frei zugänglicher Platz befindet sich im Gewerbegebiet, Wir laden Sie alle herzlich um 18.00 Uhr ins Jugendhaus ein und Benzstraße. stellen Ihnen den ZeitTausch vor. Auch unsere Mitglieder sind Für weitere Informationen besuchen Sie die Homepage des eingeladen, gemeinsam das neue Tausch-Jahr zu begrüßen und Abfallwirtschaftsbetriebs www.awb-bb.de oder wenden sich an interessante Tausch-Objekte mitzubringen. Wir freuen uns auf die Kundenhotline: (0 70 31) 6 63-15 50. Euch! Sehr gerne können Sie auch unter Gemeinwesenreferat Bondorf, Stellen Sie bitte die Tonne am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr mit Hindenburgstraße 33, 71149 Bondorf, Telefon (0 74 57) 93 93 93 dem Griff in Richtung Straße bereit. oder Email: zeittausch@bondorf.de Kontakt mit uns aufnehmen. Abholung Restmüll: Donnerstag, 17. Januar 2019 Alle wichtigen Informationen zum ZeitTausch Bondorf finden Sie auf unserer Homepage unter www.zeittausch.bondorf.de
Bondorfer Nachrichten 16 Nummer 2 · Freitag, 11. Januar 2019 Boule-Gruppe: montags ab 17.00 bis ca. 19.30 Uhr Es sind Anfänger und Fortgeschrittene herzlich eingeladen. Sie und freitags ab 16.00 Uhr können den ComputerTreff regelmäßig oder nach Bedarf besu- Die Gruppe hat die Saison bereits am Montag begonnen und chen. Eigene Geräte (Laptops, Handys, Smartphones, Tablets) trifft sich im Mehrzweckraum der Seniorenwohnanlage, Er- können mitgebracht werden. genzinger Str. 24 („VHS-Raum“) gespielt. Bei gutem Wetter auf Neue Besucherinnen und Besucher – auch aus anderen Ge- der Boule-Anlage bei den Sportplätzen. Zu diesem kostenfrei- meinden – sind im ComputerTreff herzlich willkommen! en Angebot des ZeitTauschs Bondorf sind ausdrücklich auch Nicht-Mitglieder eingeladen. Das Boule-Spielen ist ein schönes Tipps des Monats Januar: Tastaturkurzbefehle in Windows Angebot für Menschen (auch mit gesundheitlichen Einschrän- Gewusst wie- Tastenkürzel machen das Leben leichter. Neu in kungen) aller Altersgruppen. Für Kinder ist dieser Sport ab ei- 2019 informieren wir Sie über Tastaturkurzbefehle für Windows nem Alter von etwa 10 Jahren geeignet. Wer Interesse an einer 10. Dabei handelt es sich um Tasten oder Tastenkombinationen, Teilnahme hat, melde sich bitte bei Ulrich Junginger per Mail uli.j mit denen Aktionen ausgeführt werden können, für die Sie nor- @t-online.de (oder Telefon (0 74 57) 81 21, Mailbox). Wir freuen malerweise eine Maus verwenden. Probieren Sie es doch mal uns auf neue Mitspieler! aus! Tastaturkurzbefehl: STRG + X für Aktion: Ausgewähltes Element ausschneiden. Tastaturkurzbefehl: STRG + C für Aktion: Ausgewähltes Element kopieren. Mittagstisch Tastaturkurzbefehl: STRG + V für Aktion: Ausgewähltes Element einfügen. Bondorfer Bürger Bus Tastaturkurzbefehl: STRG + Z für Aktion: Der Bondorfer Bürger Bus wird in Kooperation der Gemeinde Aktion rückgängig machen. Bondorf, des Seniorenzentrums Am Rosengarten und ehren- amtlicher Helfer angeboten. Dieser Fahrdienst ist ein freiwilliger und unverbindlicher Hol- und Bring Dienst für Senioren und Personen über 18 Jahren. Auch für kleine Gruppen. Die Nutzung des Bondorfer Bürger Busses ist kostenfrei. Der Bondorfer Bürger Bus bringt Sie innerhalb Bondorfs beispielsweise zum Einkauf, Friseur, zu Bekannten, Ärzten oder Therapeuten. Auch ein Hol- Bücherei Bondorf und Bring Service zu der am Donnerstagnachmittag stattfinden- den Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz ist möglich. Hindenburgstraße 90, Telefon (0 74 57) 61 06 Das Seniorenzentrum Am Rosengarten stellt einen Bus zur Ver- E-Mail: buecherei@bondorf.de fügung. Der Einstieg in den Bus ist auch für gehbehinderte Men- www.buecherei.bondorf.de schen leicht zu bewältigen. Rollstuhlfahrer können transportiert Onlinekatalog: www.bibkat.de/bondorf werden, sie müssen allerdings in der Lage sein, sich mit Unter- Öffnungszeiten: stützung vom Rollstuhl auf einen Sitz umzusetzen. Rollstühle Montag: 9.00 bis 11.00 Uhr und Rollatoren können verstaut werden. Donnerstag und Freitag: 16.00 bis 19.00 Uhr Ein Team von Ehrenamtlichen übernimmt die Fahrten und freut Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr sich über Fahrgäste! Der Bondorfer Bürger Bus fährt immer donnerstags von 8.00 bis Vorlesestunde für Kinder 18.00 Uhr. Am Freitag, 18. Januar 2019 findet ab 16.00 Uhr wieder eine Generell ist eine Anmeldung über die Gemeindeverwaltung Vorlesestunde für Kinder im Alter von 4 – 7 Jahren statt. Dabei jeweils bis Mittwoch, 16.00 Uhr möglich unter Telefon (0 74 57) werden die Geschichten „Die Nacht im Zauberwald“ und „Der 93 93-0. Sollte das Telefon einmal nicht besetzt sein, sprechen kleine Pelz“ vorgelesen. Wir freuen uns auf viele interessierte Sie bitte auf den Anrufbeantworter. kleine Zuhörer. Gleichzeitig findet vom Familienzentrum das Büchereicafé statt. Buchtipp Schwarzwälder Tapas – Das Kochbuch Die Autoren Verena Scheidel und Manuel Wassmer zählen zu Deutschlands besten Hobbyköchen und präsentieren in die- ComputerTreff sem Buch über 130 kreative Tapasrezepte, von neu interpretier- ten badischen und schwäbischen Klassikern im Miniformat bis ComputerTreff: Nächstes Treffen und Tipp des Monats zu völlig neuen Kreationen rund um die Schwarzwälder Küche Der nächste ComputerTreff findet am Mittwoch, 16. Januar 2019 und deren schmackhafter Zutaten. von 15.00 bis 17.00 Uhr im Seniorenzentrum Am Rosengarten, Klein, lecker und absolut partytauglich, versprechen die neuen Hindenburgstraße 2, Bondorf statt. Tapas für Sie und Ihre Gäste Geschmackserlebnisse der ganz Der ComputerTreff ist ein unverbindliches und kostenfreies An- besonderen Art. Die Rezepte sind toll erklärt und problemlos gebot, um Fragen rund um den PC zu klären. Der ComputerTreff nachzukochen. Von einfach bis anspruchsvoll – für jeden Ge- ist ein Angebot in Zusammenarbeit der Gemeinde Bondorfs, schmack ist etwas dabei. Natalie Lumpp, eine der bekanntesten des Seniorenzentrums Am Rosengarten und eines Teams von Weinexpertinnen Deutschlands, begleitet alle Tapaskreationen Ehrenamtlichen. Bei jedem Treffen sind mehrere Betreuer an- auf ihre bekannt charmante Art mit ausführlichen regionalen wesend, um den Besuchern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Weinempfehlungen.
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