Lage der Union 2018: Eine voll ausgerüstete Europäische Grenz- und Küstenwache - Fragen und Antworten - Europa EU

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Europäische Kommission - Factsheet

Lage der Union 2018: Eine voll ausgerüstete Europäische Grenz- und
Küstenwache – Fragen und Antworten

Straßburg, 12. September 2018
*

Weshalb schlägt die Kommission vor, die Europäische Grenz- und
Küstenwache zu stärken?
Auf der diesjährigen Junitagung des Europäischen Rates bekräftigten die Führungsspitzen der EU die
Notwendigkeit einer wirksameren Kontrolle der EU-Außengrenzen und kamen überein, dass die Rolle
der Europäischen Grenz- und Küstenwache „durch eine Aufstockung der Mittel und ein erweitertes
Mandat weiter ausgebaut werden“ sollte. Europa muss seine Außengrenzen wirksam schützen,
Rückkehr- und Rückführungsmaßnahmen verbessern und ein hohes Maß an Sicherheit in der Union
gewährleisten können.
Die Europäische Grenz- und Küstenwache, die im Jahr 2016 auf Vorschlag der Kommission in
Rekordzeit eingerichtet wurde, ebnete diesbezüglich neue Wege für die EU. Durch sie konnten in den
letzten zwei Jahren bedeutende Fortschritte erzielt werden. Da jedoch die Entsendung von
Bediensteten und die Bereitstellung von Ausrüstung auf freiwilliger Basis durch die Mitgliedstaaten
erfolgten, kam es laufend zu Engpässen, die die Wirkung der gemeinsamen Aktionen beeinträchtigt
haben. Die Kommission schlägt mit Blick auf die Arbeit der vergangenen zwei Jahre und die Forderung
des Europäischen Rates vor, die Mittel der Europäische Grenz- und Küstenwache aufzustocken und ihr
Mandat zu erweitern, damit sie den Aufgaben gerecht werden kann, die mit dem wirksamen Schutz der
EU-Außengrenzen einhergehen und in der EU uneingeschränkte Solidarität in den Bereichen Migration
und Grenzmanagement gewährleistet wird.
Durch die neue ständige Reserve von 10 000 Einsatzkräften mit Durchführungsbefugnissen und eigener
Ausrüstung wird die EU in der Lage sein, wenn nötig jederzeit und überall – sowohl an den
Außengrenzen der EU als auch in Drittstaaten – eingreifen zu können. Diese Reserve wird über ein
erweitertes Mandat hinsichtlich der Rückkehr und Rückführung verfügen und eng mit der neuen
Asylagentur der EU zusammenarbeiten.
Wodurch zeichnet sich die neue ständige Reserve mit 10 000 Einsatzkräften
der EU aus?
Der heutige Vorschlag umfasst:
    - Eine zuverlässige Eingreiftruppe: In der ständigen Reserve werden Bedienstete der Agentur
      sowie von den Mitgliedstaaten entsandte oder abgeordnete Grenzschutzbeamte und
      Sachverständige für Rückkehr/Rückführung zusammenarbeiten. Die Reserve wird 2020 mit 10 000
      Einsatzkräften voll einsatzfähig sein.
    - Mehr Aufgaben und Befugnisse. Die Bediensteten der ständigen Reserve werden in gleichem
      Maße wie Grenzschutzbeamte und Sachverständige für Rückführungen der Mitgliedstaaten
      Grenzkontrollen und Rückkehr- und Rückführungsmaßnahmen durchführen können. Dazu gehören
      Aufgaben mit Durchführungsbefugnissen, damit sie ihrer operativen Rolle gerecht werden können.
      Unter der Leitung und Kontrolle des Einsatzmitgliedstaats werden sie an den Außengrenzen
      Personenkontrollen durchführen, die Einreise an den Grenzübergangsstellen gestatten oder
      verweigern, Reisedokumente abstempeln, Patrouillen an den Grenzen durchführen und Personen
      aufgreifen dürfen, die irregulär die Grenze überschritten haben. Die Bediensteten werden ferner
      bei Rückkehrverfahren mitwirken, d. h. sie werden insbesondere Rückführungsentscheidungen
      ausarbeiten oder Nicht-EU-Bürger, gegen die eine Rückführungsentscheidung ergangen ist,
      begleiten.
    - Eigene Ausrüstung: Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache wird ihre eigene
      Ausrüstung wie Schiffe, Flugzeuge und Fahrzeuge anschaffen, sodass sie jederzeit für alle
      notwendigen Einsätze zur Verfügung steht. Die Kommission hat im EU-Haushalt 2021-2027
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insgesamt 2,2 Milliarden Euro vorgesehen, damit die Agentur nicht nur die für ihre Einsätze an
    Land, auf See und in der Luft benötigte Ausrüstung anschaffen, sondern auch warten und
    betreiben kann.
  - Mehr Unterstützung bei der Rückkehr/Rückführung: Die Agentur wird neben der
    Organisation und Finanzierung gemeinsamer Rückführungsaktionen auch Rückführungsverfahren in
    den Mitgliedstaaten unterstützen, so auch beispielsweise die Ermittlung von Drittstaatsangehörigen
    ohne gültige Aufenthaltserlaubnis, die Beschaffung von Reisedokumenten und die Ausarbeitung
    von Rückführungsentscheidungen für nationale Behörden. Die endgültigen
    Rückführungsentscheidungen werden auch künftig von den Mitgliedstaaten erlassen.
  - Intensivere Zusammenarbeit mit Drittstaaten: Die Agentur kann mit vorheriger Zustimmung
    des betreffenden Landes gemeinsame Maßnahmen einleiten und Bedienstete in Länder außerhalb
    der EU entsenden, wobei die derzeitige Einsatzbeschränkung auf Nachbarländer der EU aufgehoben
    wird.
  - Voll ausgebildete Einsatzkräfte und hohe fachliche Standards: Die Einsatzkräfte der
    ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache werden ein gemeinsames Training
    absolvieren, damit ein hoher fachlicher Standard und eine gemeinsame Einsatzkultur gewährleistet
    werden.
  - Außenstellen: Die Agentur wird vorübergehende Außenstellen in den Mitgliedstaaten einrichten,
    in denen operative Maßnahmen durchgeführt werden. Dadurch wird eine enge Zusammenarbeit
    mit den nationalen Behörden erleichtert und ein reibungsloser Ablauf der Tätigkeiten der Agentur
    gewährleistet.
  - Mehr finanzielle Mittel: Für den Zeitraum 2019-2020 werden insgesamt 1,3 Milliarden EUR für
    den vorgeschlagenen Ausbau der Europäischen Grenz- und Küstenwache benötigt. Für den
    nächsten Haushaltszeitraum (2021-2027) wird eine Mittelausstattung von insgesamt
    11,3 Milliarden EUR vorgeschlagen.
Wie erfolgt der Aufbau der ständigen Reserve, damit 2020 ein
Personalbestand von 10 000 Einsatzkräften erreicht wird?
In den Vorschlag über den Personalbestand sind die Erfahrungen und operativen Erfordernisse der
letzten Jahre eingeflossen. Damit soll sichergestellt werden, dass die EU für aktuelle Anforderungen
sowie künftige Herausforderungen an den Außengrenzen gerüstet ist. Die Reserve wird 2020 mit
10 000 Mitarbeitern voll einsatzfähig sein und auf einer verpflichtenden und verhältnismäßigen
Beteiligung aller Mitgliedstaaten beruhen. Dabei wird auf die bestehenden Regelungen für die
gemeinsame Nutzung von Personal zurückgegriffen.
Für die ständige Reserve werden zunächst hauptsächlich Bedienstete der Mitgliedstaaten für
kurzfristige oder langfristige Einsätze entsandt werden. Bis 2020 sollen neben 7 000 Bediensteten für
den kurzfristigen Einsatz insgesamt 1 500 Bedienstete für den langfristigen Einsatz zur Verfügung
stehen und einsatzbereit sein. Darüber hinaus sollen 1 500 Bedienstete der Agentur in den Jahren
2019 und 2020 eingestellt und geschult werden und 2020 einsatzbereit sein. Diese Staffelung
ermöglicht eine vollständige Einsatzbereitschaft der ständigen Reserve bis zum Jahr 2020.
Der Pool mit nationalen Bediensteten im kurzfristigen Einsatz wird schrittweise durch Bedienstete der
Agentur und die von den Mitgliedstaaten entsandten Bediensteten für den langfristigen Einsatz
abgelöst, um sicherzustellen, dass die Agentur mit der notwendigen Planbarkeit und Flexibilität
arbeiten kann.
Wie berechnet sich der Beitrag jedes einzelnen Mitgliedstaats zur ständigen
Reserve?
Die Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten beruhen auf dem Verteilungsschlüssel, der 2016 von den
Mitgliedstaaten für die Beiträge zum Soforteinsatzpool festgelegt und vereinbart wurde. Der
Soforteinsatzpool wird letztendlich ersetzt, und seine Aufgaben werden von der ständigen Reserve der
Europäischen Grenz- und Küstenwache übernommen. Der dazugehörige Verteilungsschlüssel hat zur
erfolgreichen Schaffung des Pools beigetragen und gilt als zuverlässige und konkrete Lösung im Geiste
der europäischen Solidarität.
Werden die Kosten der Mitgliedstaaten für die von ihnen für die ständige
Reserve bereitgestellten Grenzschutzbeamten erstattet?
Die Mitgliedstaaten werden durch die Abordnung eigener Mitarbeiter zur ständigen Reserve beitragen.
Alle Kosten im Zusammenhang mit der Entsendung dieser Bediensteten für die ständige Reserve
werden von der Agentur getragen.
Um auf nationaler Ebene eventuelle personelle Lücken auszugleichen, wird im Rahmen des
Haushaltsplans der Europäischen Grenz- und Küstenwache ein entsprechendes System für die
finanzielle Unterstützung eingerichtet. Damit soll gewährleistet werden, dass die Mitgliedstaaten
Bedienstete, die in der ständigen Reserve eingesetzt sind, durch neue Mitarbeiter ersetzen können. So
können die Mitgliedstaaten die Kapazitäten ihrer nationalen Grenzbehörden vollständig
aufrechterhalten und ausreichend Personal für die ständige Reserve entsenden. Um eine zuverlässige
langfristige Planung zu ermöglichen, wird die finanzielle Unterstützung anhand der Zahl der
voraussichtlich abzuordnenden Einsatzkräfte berechnet. Dieser Betrag wird auch die Anzahl der
tatsächlich von den Mitgliedstaaten kurzfristig entsandten Einsatzkräfte widerspiegeln.
Wird die Europäische Grenz- und Küstenwache aufgrund ihres erweiterten
Mandats künftig anstelle der Mitgliedstaaten für den Schutz der EU-
Außengrenzen zuständig sein?
Nein. Das erweiterte Mandat bedeutet nicht, dass die Europäische Grenz- und Küstenwache künftig
anstelle der Mitgliedstaaten für den Schutz der Außengrenzen der Union zuständig ist. Dies ist und
bleibt ein Vorrecht der Mitgliedstaaten. Die Europäische Grenz- und Küstenwache wird jedoch im
Rahmen ihres neuen Mandats weitere Unterstützungsaufgaben wahrnehmen und ihre neuen
Kapazitäten nutzen, damit die EU vor Ort bestmöglich Unterstützung leisten kann und
uneingeschränkte Solidarität der EU mit den unter Druck stehenden Mitgliedstaaten gewährleistet ist.
Alle Maßnahmen der Europäischen Grenz- und Küstenwache unterliegen der Leitung und Kontrolle des
Einsatzmitgliedstaats. Die von der ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache
entsendeten Teams werden ihre Aufgaben und Pflichten im Einklang mit den Weisungen der Teamleiter
des Einsatzlands erfüllen.
Wann kann die ständige Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache
tätig werden, um die Mitgliedstaaten zu unterstützen?
Die ständige Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache kann in folgenden Fällen tätig
werden:
  - Auf Ersuchen eines Mitgliedstaats: Die Mitgliedstaaten können jederzeit die Unterstützung der
    Europäischen Grenz- und Küstenwache anfordern. Bei einem solchen Ersuchen kann der
    Exekutivdirektor der Agentur beschließen, operative Unterstützung zu leisten, indem er aus der
ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache Unterstützungsteams für Grenz-,
    Rückkehr- oder Migrationsmanagement entsendet. Solche Entsendungen basieren auf einem
    Einsatzplan, der zwischen der Agentur und dem betreffenden Mitgliedstaat vereinbart wird.
  - In Notsituationen: Die Entscheidung über die Einleitung eines Noteinsatzes ohne Ersuchen eines
    Mitgliedstaats wird nur als letztes Mittel getroffen, wenn die Interessen der Union dies erfordern.
    Dies kann der Fall sein, wenn die Wirksamkeit der Kontrollen an den Außengrenzen so weit
    reduziert ist, dass der Schengen-Raum in seiner Funktionsfähigkeit gefährdet ist (wenn ein
    Mitgliedstaat infolge einer Gefährdungsbeurteilung nicht die notwendigen Maßnahmen trifft oder
    bei einem unverhältnismäßig hohen Druck an den Außengrenzen die Agentur nicht um
    ausreichende Unterstützung gebeten hat oder die Unterstützung nicht umsetzt). In einem solchen
    Fall sieht der Vorschlag vor, dass die Kommission (und nicht der Rat, wie in der geltenden
    Verordnung vorgesehen) (mit einem Durchführungsbeschluss) beschließen kann, die Agentur mit
    der Durchführung geeigneter operativer Maßnahmen zu betrauen. Die Agentur erstellt dann in
    Zusammenarbeit mit dem betreffenden Mitgliedstaat einen Einsatzplan; der Mitgliedstaat trägt
    dafür Sorge, dass der Plan umgesetzt wird.
Wie werden die Grundrechte im Rahmen der Einsätze der Europäischen
Grenz- und Küstenwache gewährleistet?
Die Tätigkeiten der Agentur unterliegen genau festgelegten Grundrechtsgarantien unter vollständiger
Einhaltung des EU-Rechts. Die Agentur hat im Einklang mit den Bestimmungen der aktuellen
Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache eine Grundrechtsstrategie ausgearbeitet
und ein Konsultationsforum für die unabhängige Beratung in Grundrechtsfragen eingerichtet. Ein
Beschwerdemechanismus wurde eingerichtet und ein spezieller Grundrechtsbeauftragter unterstützt die
Agentur bei ihrer Grundrechtsstrategie, überwacht deren Einhaltung und die Wahrung der Grundrechte.
Wird die Europäische Grenz- und Küstenwache in Drittstaaten tätig werden
können?
Nach den derzeitigen Vorschriften kann die Agentur im Rahmen von zuvor geschlossenen
Vereinbarungen bereits gemeinsame Aktionen durchführen und Einsatzkräfte in Nachbarländer der EU
entsenden (eine solche Vereinbarung wurde bereits mit Albanien geschlossen, weitere Vereinbarungen
mit einer Reihe von Ländern des westlichen Balkans werden derzeit verhandelt).
Mit dem heutigen Vorschlag wird es möglich sein, auch mit nicht benachbarten Ländern solche
Vereinbarungen zu schließen, sodass die Europäische Grenz- und Küstenwache vor Ort unter anderem
auch in Herkunfts- und Transitländern Unterstützung im Bereich Grenzmanagement und
Migrationssteuerung leisten kann. Dazu gehören die Unterstützung bei Rückkehr- und
Rückführungsmaßnahmen, beispielsweise die Organisation und die Koordinierung von
Rückführungsaktionen der Einsatzländer oder gemeinsame Aktionen unter Beteiligung der EU-
Mitgliedstaaten.
Darüber hinaus wird die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache weiterhin Informationen
mit den zuständigen Behörden in Drittländern austauschen und Verbindungsbeamte entsenden, um
vertrauenswürdige Informationskanäle aufzubauen, darunter zu Tendenzen der irregulären Migration.
Wie wird die neu aufgestellte Europäische Agentur für die Grenz- und
Küstenwache Rückführungs- und Rückkehrmaßnahmen gezielter
unterstützen?
Die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Rückkehr/Rückführung irregulärer Migranten ist eine der
Hauptaufgaben der Europäischen Grenz- und Küstenwache. Die Mitgliedstaaten sind auch künftig für
die Ausstellung und Vollstreckung von Rückkehrentscheidungen zuständig, jedoch kann die
Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache Rückführungen aus eigener Initiative
vorschlagen, gemeinsame Rückführungsmaßnahmen finanzieren und die freiwillige Rückkehr von
Migranten unterstützen.
Seit Januar 2017 wurden drei Rückführungspools eingerichtet, die sich aus Begleitpersonen,
Beobachtern und Rückführungsexperten zusammensetzen. Sie stehen für Einsätze in den
Mitgliedstaaten zur Verfügung, insbesondere für Länder, die besonderem Druck ausgesetzt sind. 2017
wurden 14 884 Personen mit Unterstützung der Europäischen Grenz- und Küstenwache rückgeführt,
weitere 8 966 Rückführungen fanden von Januar bis August 2018 statt.
Die Kommission hat heute vorgeschlagen, die Unterstützungsfunktion der Europäischen Grenz- und
Küstenwache weiter auszubauen, sodass sie die Mitgliedstaaten künftig bei der Durchführung von
Rückführungsverfahren unterstützen kann, u. a. bei der Vorbereitung von Rückkehrentscheidungen,
der Ermittlung von rückzuführenden Personen und der Beschaffung von Reisedokumenten. Die Agentur
wird ferner Drittstaaten bei Rückführungsmaßnahmen in andere Länder unterstützen. Ihr Mandat wird
so erweitert, dass sie künftig personenbezogene Daten verarbeiten und im Rahmen von
Rückführungsmaßnahmen Informationen mit Drittländern austauschen kann. Dies wird zu effizienteren
Rückführungen beitragen und eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige Migrationssteuerung bilden.
Dürfen die EU-Grenzschutzbeamten Waffen mit sich führen?
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Befugnisse dürfen Einsatzkräfte der ständigen Reserve
Dienstwaffen, Munition und Ausrüstung mitführen, sofern dies vom Einsatzmitgliedstaat genehmigt ist
und mit dem nationalen Recht in Einklang steht. Dienstwaffen dürfen nur in Ausnahmefällen und unter
genau festgelegten Bedingungen verwendet werden.
Dienstwaffen, Munition und Ausrüstung dürfen zum Zwecke der Notwehr und der Nothilfe für
Teammitglieder oder andere Personen gemäß dem nationalen Recht des Einsatzmitgliedstaats
eingesetzt werden.
Für alle Einsatzkräfte der ständigen Reserve gelten strikte Vorschriften: Die abgeordneten und
entsandten Mitarbeiter sind an die Rechtsvorschriften ihres Herkunftsmitgliedstaats und das
Agenturpersonal an den Verhaltenskodex der Agentur gebunden, wobei die uneingeschränkte Achtung
der EU-Rechtsvorschriften und der Grundrechte sicherzustellen ist.
Ähnliche Regelungen gelten bereits für die Entsendung von Grenzschutzbeamten in einen anderen
Mitgliedstaat. Mit den neuen Vorschriften werden diese Regelungen künftig für alle Mitglieder der
ständigen Reserve gelten, d. h. auch für das Agenturpersonal. Dies ist notwendig, um sicherzustellen,
dass alle Mitglieder der ständigen Reserve wirksam eingesetzt werden und die üblichen Aufgaben von
Grenzschutzbeamten wahrnehmen können.
Wie wird die Arbeitsweise der Europäischen Grenz- und Küstenwache
verbessert?
Der heutige Vorschlag enthält eine Reihe von Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass die
Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache und die für Grenzmanagement und Rückkehr-
/Rückführungsmaßnahmen zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten – die gemeinsam die
Europäische Grenz- und Küstenwache bilden – auf der Grundlage einer gemeinsamen europäischen
Grenzmanagementstrategie zusammenarbeiten und besser Informationen austauschen und ihre
Arbeiten koordinieren können.
Es wird ein mehrjähriger strategischer Politikzyklus für ein integriertes europäisches
Grenzmanagement eingeführt, um gemeinsame politische Ziele festzulegen und die Strategien der
EU und der Mitgliedstaaten für ein integriertes Grenzmanagement aufeinander abzustimmen.
Grundlage hierfür bildet eine strategische Risikoanalyse, die von der Agentur alle zwei Jahre erstellt
wird, und allgemeine politische Leitlinien für die kommenden Jahre enthält.
Mit dem heutigen Vorschlag werden auch die Frühwarnmechanismen der Europäischen Grenz- und
Küstenwache ausgebaut und ihre Funktion in den Bereichen Risikoanalyse und integrierte Planung von
Grenzmanagementmaßnahmen gestärkt. Ferner soll anhand einer Fähigkeitenentwicklungsplanung
sichergestellt werden, dass die Verfahren für die Rekrutierung von Personal und den Erwerb von
Ausrüstung zwischen der Agentur und den Behörden der Mitgliedstaaten gut aufeinander abgestimmt
sind.
Welche Rolle würde die Europäische Agentur für die Grenz- und
Küstenwache in künftigen „kontrollierten Zentren“ spielen?
In solchen künftigen Zentren könnte die Agentur Teams der Europäischen Grenz- und Küstenwache im
Rahmen von Teams zur Unterstützung des Migrationsmanagements entsenden, um die Mitgliedstaaten
zu unterstützen. Wie im Non-Paper der Kommission zu kontrollierten Zentren vom 24. Juli 2018
dargelegt, könnten solche Zentren eingerichtet werden, um die Anträge von in der EU ausgeschifften
Personen zu registrieren und zu bearbeiten, damit rasch zwischen Schutzbedürftigen und Personen, die
kein Aufenthaltsrecht in der EU haben, unterschieden werden kann. Die Europäische Grenz- und
Küstenwache würde bei der Identifizierung und Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht in
der EU unterstützen. Sie würde eng mit der Asylagentur der Europäischen Union zusammenarbeiten,
deren Aufgabe es wäre, bei der Bearbeitung von Asylanträgen Unterstützung zu leisten.
Inwiefern wird sich der Haushalt der Agentur ändern? Wie wird die
vorgeschlagene ständige Reserve finanziert?
Die Agentur wird für die Jahre 2019 und 2020 zusätzliche Mittel erhalten, um die ständige Reserve der
Europäischen Grenz- und Küstenwache einzurichten und eigene Ausrüstung anzuschaffen. Zusätzlich
zu den für 2019 und 2020 im Rahmen des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens veranschlagten
Mitteln sind dafür insgesamt 577,5 Mio. EUR erforderlich.
Für den Zeitraum 2021-2027 werden insgesamt 11,3 Mrd. EUR benötigt, um den erweiterten Aufgaben
und Funktionen der Agentur Rechnung zu tragen. Die Mittel sind im Wesentlichen für die Einrichtung
und den Betrieb der ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache erforderlich,
einschließlich der Anschaffung eigener Ausrüstung der Agentur.
Was ist das Europäische Grenzüberwachungssystem und welche
Verbesserungen schlägt die Kommission vor?
Das Europäische Grenzüberwachungssystem (EUROSUR) ist ein gemeinsamer Rahmen für den
Informationsaustausch und die Zusammenarbeit aller Behörden, die in der EU für die Überwachung der
Land- und Seeaußengrenzen zuständig sind. Mit Blick auf Zwischenfälle und die Migrationssteuerung ist
das Europäische Grenzüberwachungssystem für eine rasche und umfassende Lageerfassung
unerlässlich und bietet eine gemeinsame Risikoanalyse sowie einen Reaktionsmechanismus auf lokaler,
nationaler oder EU-Ebene.
Mit dem heutigen Vorschlag wird das Europäische Grenzüberwachungssystem von einem technischen
Informationssystem zu einem echten Governance-Rahmen für den Informationsaustausch und die
Zusammenarbeit zwischen den für das Grenzmanagement zuständigen nationalen Behörden der
Mitgliedstaaten und der Agentur weiterentwickelt. Sein Geltungsbereich wird erweitert und künftig auch
Informationen über Kontrollen an den Grenzübergangsstellen und die Überwachung der Luftgrenzen
umfassen. Die EU wird somit künftig besser gerüstet sein, um Krisensituationen an den EU-
Außengrenzen und in Drittstaaten aufzudecken, zu antizipieren und darauf entsprechend zu reagieren.
Was ist FADO („False and authentic Documents Online“ - Gefälschte und
echte Dokumente online) und weshalb schlägt die Kommission vor, dieses
System der Agentur zu übertragen?
Das „FADO“-System ist ein europäisches Bildspeicherungssystem, über das die Mitgliedstaaten
Informationen über echte und gefälschte Dokumente austauschen. Dieses gemeinsame System ist ein
sehr nützliches Instrument zur Bekämpfung von Dokumentenbetrug, da dadurch falsche Dokumente
leichter aufgedeckt werden können.
Die Kommission schlägt vor, FADO in den Rahmen der Europäischen Agentur für die Grenz- und
Küstenwache einzubeziehen, damit das einschlägige technische Know-how der Agentur gezielt genutzt
werden kann. Die Agentur wird das System vom Generalsekretariat des Rates übernehmen und hat
den Auftrag, es an den aktuellen und künftigen Bedarf anzupassen.
Weitere Informationen
Website zur Lage der Union 2018
Pressemitteilung: Europäische Kommission schlägt letzte Elemente für einen Kompromiss über
Migrationspolitik und Grenzreform vor
Factsheets, Rechtsvorschriften und andere nützliche Unterlagen sind hier abrufbar.

**aktualisiert am 12.09.2018 um 10.31 Uhr
                                                                                       MEMO/18/5715

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