076110/EU XXVII.GP Eingelangt am 11/10/21 - Parlament
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076110/EU XXVII.GP Eingelangt am 11/10/21 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.9.2021 COM(2021) 590 final MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Migrations- und Asylbericht DE DE www.parlament.gv.at
1. EINLEITUNG Mit dem neuen Migrations- und Asylpaket, das die Kommission im September 2020 angenommen hat, hat sie einen Neubeginn vorgeschlagen. Das Paket gewährleistet aufgrund seiner umfassenden Gestaltung ein solides und ausgewogenes Migrations- und Asylsystem, das den Herausforderungen der Zukunft gewachsen ist. Es baut auf der erheblichen Intensivierung der Arbeiten auf, die in den jüngsten Jahren im Migrationsbereich geleistet wurden. Erreicht wurden Investitionen und operative Unterstützung für unter Druck geratene Mitgliedstaaten, neue Instrumente zur Verstärkung der Außengrenzen und wirksamere EU-Agenturen, eine engere Zusammenarbeit mit wichtigen externen Partnern, um die EU-Ziele im Migrationsbereich über alle Routen hinweg gesamtheitlich angehen zu können, sowie neue gesetzgeberische Entwicklungen. Das Paket enthält einen detaillierten Fahrplan1 der entscheidenden Schritte. Viele dieser Schritte wurden bereits im Laufe des vergangenen Jahres umgesetzt oder vorangebracht, aber es gibt noch einiges zu tun. Ein rascher Wandel der Migrationslagen kann einen erheblichen Druck auf die Außengrenze der EU bewirken. Ungeachtet seiner geografischen Lage kann jeder Mitgliedstaat mit komplexen Herausforderungen im Bereich der Migration konfrontiert werden. Mitunter ist dies darauf zurückzuführen, dass Schutzbedürftige ihre Heimatorte verlassen; Ursache dafür können Konflikte, Klimawandel, Demografie, Menschenrechtsverletzungen oder fehlender Zugang zu Grundversorgung sein. Aber es besteht immer das Risiko neuartiger Herausforderungen. Die jüngsten staatlich gesteuerten Migrationsbewegungen wie jene, die Belarus als politisches Mittel zur Destabilisierung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten initiiert hat, sind ein anschauliches Beispiel hierfür. Auf etablierten Routen wie der zentralen Mittelmeerroute wurde im Jahr 2021 ein erneuter Anstieg der Migration verzeichnet. Die Krise in Afghanistan könnte die Gefahr von Vertreibung, Migrationsbewegungen in der Region und Migrantenschleusung in die EU weiter erhöhen. Die Afghanistan-Krise hat auch umfassende weltweite Anstrengungen angestoßen, die Krise durch humanitäre Hilfe2 vor Ort, Evakuierung und Neuansiedlung von Menschen, die internationalen Schutz benötigen, sowie durch Unterstützung der Nachbarländer Afghanistans, die Flüchtlinge aufnehmen, anzugehen. Die EU und die Mitgliedstaaten sollten im Rahmen des Pakets zur Unterstützung Afghanistans, das in der Rede der Präsidentin von der Leyen zur Lage der Union angekündigt wurde, alles in ihren Kräften Stehende tun, sowohl in unmittelbarer Zukunft als auch im Hinblick auf die mittel- und langfristigen Bedürfnisse. Diese Ereignisse zeigen, dass die zwingende Notwendigkeit eines tragfähigen europäischen Asyl- und Migrationsrahmens nach wie vor besteht. Mit diesem gemeinsamen Rahmen müssen die vielfachen Herausforderungen, vor denen die EU steht, bewältigt werden: Männern, Frauen und Kindern, die in der EU ankommen, müssen Sicherheit, Klarheit und menschenwürdige Bedingungen geboten werden, die Fähigkeit der EU zu einem wirksamen Grenzmanagement muss gestärkt, die Migrantenschleusung bekämpft, die Zahl der irregulären Routen verringert, 1 Der aktuelle Umsetzungsstand des Fahrplans ist in Anhang 1 dieser Mitteilung dargelegt. 2 Die humanitäre Hilfe der EU beruht auf den Grundsätzen der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit und wird ausschließlich auf der Grundlage des Bedarfs geleistet. Sie wird nicht durch politische, strategische, militärische oder wirtschaftliche Ziele beeinflusst (Mitteilung über humanitäre Maßnahmen der EU: neue Herausforderungen, unveränderte Grundsätze, COM(2021) 110). 1 www.parlament.gv.at
eine wirksamere Rückführung in enger partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Herkunfts-, Transit- und Zielländern gewährleistet und nachhaltige und sichere legale Wege gefördert werden. Er sollte der Bevölkerung zeigen, dass Migration ein normaler und beherrschbarer Aspekt des modernen Lebens ist, der durch wirksame und humane Zusammenarbeit bewältigt werden kann. Auf EU-Ebene muss sowohl im Inneren als auch im Äußeren noch einiges getan werden. Auch wenn der Fortschritt im auswärtigen Bereich entscheidend ist, muss er durch interne Fortschritte ergänzt werden, um die umfassende Migrations- und Asylpolitik der EU zu vervollständigen. Dies erfordert vor allem den Abschluss der gesetzgeberischen Arbeit an den Vorschlägen im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakets3. Ein weiterer wichtiger Baustein wird die Umsetzung der im Juni 2021 dargelegten Schengen-Strategie4 sein. In den kommenden Monaten wird die Kommission Vorschläge zu den übrigen im Fahrplan skizzierten Initiativen unterbreiten. Der vorliegende Bericht enthält eine Bestandsaufnahme der Fortschritte und der wichtigsten Entwicklungen in der Migrations- und Asylpolitik während der letzten eineinhalb Jahre, umreißt den Kontext, in dem Fortschritte angestrebt werden, benennt die wichtigsten Herausforderungen und stellt die Fortschrittsperspektiven heraus, unter Darlegung der Schritte, die zu einer robusteren, tragfähigeren und gerechteren Migrations- und Asylpolitik führen werden. 2. SACHSTAND BEI DEN WICHTIGSTEN ROUTEN Insgesamt liegt die Gesamtzahl der irregulären Migranten auf allen Routen deutlich unter dem vor der Krise von 2015 verzeichneten Stand – sogar unter Berücksichtigung der pandemiebedingten Einschränkung sämtlicher Aktivitäten im Zeitraum 2020-2021. Allerdings hat die Zahl der irregulären Grenzübertritte an allen EU-Außengrenzen in den neun Monaten des Jahres 2021 wieder zugenommen und ist auf etwa 120 000 angestiegen, gegenüber nahezu 77 000 im gleichen Zeitraum 2020 und etwas mehr als 91 000 im gleichen Zeitraum des Jahres 2019. 3 COM(2020) 609 vom 23.9.2020. 4 COM(2021) 277 vom 2.6.2021. 2 www.parlament.gv.at
Irreguläre Grenzübertritte auf den drei Hauptrouten (Quelle: Frontex) 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 Mär Mai Nov Mär Mai Nov Mär Mai Nov Mär Mai Nov Mär Mai Nov Mär Mai Nov Mär Mai Nov Mär Mai Jan Sep Jan Sep Jan Sep Jan Sep Jan Sep Jan Sep Jan Sep Jan Jul Jul Jul Jul Jul Jul Jul Jul 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Westliche Mittelmeerroute Zentrale Mittelmeerroute Östliche Mittelmeerroute Auf der zentralen Mittelmeerroute wurde im Laufe des Jahres 2021 von allen Routen der höchste Anstieg (+ 82 %) verzeichnet. Während sich die Gesamtzahl der Ankünfte in Malta im Jahr 2021 auf 470 belief, was einem Rückgang um 78 % gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 2020 entspricht, ist dies im Zusammenhang mit dem drastischen Anstieg der Grenzübertritte nach Italien – insgesamt mehr als 41 000 Ankünfte – zu betrachten, bei denen in nahezu der Hälfte der Fälle Libyen das Ausgangsland war. Auch die Migration aus Tunesien erreicht im Vergleich zu den Vorjahren weiterhin einen hohen Stand und macht 2021 bislang fast 40 % der irregulären Ankünfte in Italien aus. Ein weiterer bedeutender Trend ist die Zunahme der direkt in Italien ankommenden Personen im Vergleich zu jenen, die im Rahmen von Such- und Rettungseinsätzen ins Land gebracht werden. Die Gesamtzahl der diesjährigen Ankünfte in Spanien liegt bei 25 852 (Stand: 19. September 2021), was einem Anstieg um 54 % gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 2020 entspricht. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass sich die Zahl der Neuankünfte auf den Kanarischen Inseln mehr als verdoppelt hat. Das wichtigste Ausgangsland bei der Migration über die westliche Mittelmeerroute in das spanische Festland ist Algerien, gefolgt von Marokko. Bei der Atlantikroute mit Ziel Kanarische Inseln sind die bedeutendsten Ausgangsländer Marokko, Mauretanien und Senegal. Auf der östlichen Mittelmeerroute sind die Zahlen für 2021 gegenüber dem Vorjahr rückläufig, wobei im laufenden Jahr in Griechenland ein erheblicher Rückgang der Einreisen um 58 % verzeichnet wurde. Im Gegensatz dazu stieg die Zahl der Einreisen nach Zypern im Jahr 2021 um rund 47 % an, und bei der Zahl der direkt aus der Türkei nach Italien gelangenden Personen wurde ein beträchtlicher Anstieg um 208 % festgestellt, was in absoluten Zahlen 6 175 Grenzübertritten im Jahr 2021 entspricht (gegenüber 2 007 im Jahr 2020). In Zypern wurden im Jahr 2021 bislang 6 026 Ankünfte in den von der Regierung kontrollierten Landesteilen gemeldet: 5 413 nach der Überquerung der Grünen Linie und 613 direkt per Boot, verglichen mit etwa 4 100 Einreisen über die Grüne Linie und den Seeweg im 3 www.parlament.gv.at
selben Zeitraum des letzten Jahres. Im gesamten Verlauf des vergangenen Jahres wurden 5 400 Ankünfte über die Grüne Linie und 496 per Boot direkt in die von der Regierung Zyperns kontrollierten Landesteile registriert, und zwar aus Libanon, Syrien oder der Türkei (334 aus der Türkei). Eine besorgniserregende Entwicklung ist die Instrumentalisierung der Migration für politische Zwecke an verschiedenen EU-Außengrenzen.5 Das eklatanteste Ereignis war jedoch die von Belarus organisierte staatlich geförderte Migrantenschleusung in die EU im Juni 2021. Sie erfolgte im Anschluss an die politischen Unruhen in Belarus und die internationale Reaktion auf die erzwungene Landung eines Passagierflugzeugs in Minsk. Es wurden Flüge und interne Reisen organisiert, um die Durchreise von Migranten zuerst nach Litauen und dann nach Lettland und Polen zu ermöglichen, wobei es sich bei diesen Personen größtenteils um irakische Staatsangehörige handelte. In Litauen erhöhte sich die Zahl der irregulären Neuankünfte gegenüber 2020 um ein 50-Faches, und Polen und Lettland verzeichneten ebenfalls einen erheblichen Anstieg irregulärer Grenzübertritte aus Belarus. Aufgrund der konzertierten Bemühungen der EU (siehe unten) ist die Zahl der täglichen irregulären Einreisen stark zurückgegangen, aber der Migrationsdruck aus Belarus hält an. Ein weiteres Beispiel dafür, dass sich verändernde Muster ständig im Auge behalten werden müssen, ist der Anstieg der von EU-Gebiet ausgehenden Überquerungen des Ärmelkanals in das Vereinigte Königreich. Bis September 2021 wurden 13 500 Überquerungsversuche dieser Art registriert, gegenüber 8 500 im gesamten Jahr 2020. Die irregulären Einreisen aus Afghanistan in die EU haben sich seit den jüngsten Umbrüchen nicht wesentlich verändert. Die EU und die Mitgliedstaaten haben jedoch ihre Entschlossenheit bekräftigt, aus den Erfahrungen der Vergangenheit zu lernen und sich durch koordiniertes Vorgehen der humanitären Herausforderung zu stellen und auf potenzielle Migrationsbewegungen und neue Sicherheitsrisiken vorbereitet zu sein. Lage in Afghanistan – Sofortmaßnahmen der EU Nach den dramatischen Ereignissen in Afghanistan ist die politische und sicherheitspolitische Lage nach wie vor höchst instabil. Allein in diesem Jahr wurden rund 635 000 Afghanen zu Binnenvertriebenen, während Schätzungen zufolge bereits über zwei Millionen registrierte Flüchtlinge in der Region aufgenommen wurden, neben schätzungsweise drei Millionen nicht registrierten Flüchtlingen. Eine Reihe von EU-Maßnahmen ist in Arbeit. • Evakuiert wurden alle örtlichen Bediensteten der EU mit Angehörigen sowie eine beträchtliche Zahl von Personen mit engen Verbindungen zur EU oder zu Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten sollten die bestehenden Möglichkeiten voll ausschöpfen, um den unmittelbaren Bedürfnissen evakuierter afghanischer Staatsangehöriger gerecht zu werden, unter anderem durch Rückgriff auf nicht ausgeschöpfte Mittel im Rahmen bestehender nationaler Programme. Eine weitere Zusammenarbeit ist erforderlich, um die Evakuierung der schutzbedürftigsten Afghanen fortzusetzen, insbesondere derjenigen, deren Leben gefährdet ist, wie Menschenrechtsverteidiger, Richter und Justizangehörige, Medienschaffende und Aktivisten der Zivilgesellschaft. • Die humanitären Partner der EU sind weiterhin dort im Einsatz, wo die Sicherheitslage vor Ort dies zulässt. Die geleistete Hilfe umfasst Gesundheitsdienste, Nahrungsmittelversorgung, Nothilfe im 5 Erklärung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 6. März 2020 und Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24./25. Juni 2021. 4 www.parlament.gv.at
Bereich Wasser- und Sanitärversorgung sowie Soforthilfe für kürzlich Vertriebene. Auf der VN- Ministertagung auf hoher Ebene zur humanitären Lage in Afghanistan vom 13. September kündigten die EU und ihre Mitgliedstaaten eine Mittelzusage von insgesamt rund 677 Mio. EUR an. Dies umfasst auch humanitäre Hilfe der EU in Höhe von über 200 Mio. EUR im Jahr 2021. • Am 7. Oktober wird ein hochrangiges EU-Forum zum Thema Bereitstellung von Schutz für gefährdete Afghanen stattfinden, an dem Außen- und Innenminister teilnehmen werden, um umfassende nachhaltige Lösungen für afghanische Staatsangehörige zu erörtern, die am dringendsten internationalen Schutz benötigen. Diese Lösungen umfassen künftige Neuansiedlungsbemühungen der EU sowie ergänzende legale Wege wie Familienzusammenführung, Patenschaftsprogramme oder Aufnahme zu Studien- oder Arbeitszwecken, mit zusätzlicher finanzieller Unterstützung der EU, um politischen Verpflichtungen und Integrationsbemühungen der Mitgliedstaaten gerecht zu werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte afghanischen Menschenrechtsverteidigern, Richtern und Angehörigen der Justiz, Medienschaffenden und Aktivisten der Zivilgesellschaft gewidmet werden, deren Leben auf dem Spiel steht. • Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 21. September 2021 wird die EU auch eine regionale politische Plattform für die Zusammenarbeit mit den unmittelbaren Nachbarn Afghanistans einrichten, die zur Verhinderung negativer Ausstrahlungseffekte in der Nachbarschaft beitragen und Unterstützung im Hinblick auf die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und die regionale wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie den Bedarf an humanitärer Hilfe und Schutz bieten soll. • Um sicherzustellen, dass die Lage in Afghanistan nicht zu neuen Sicherheitsbedrohungen für Unionsbürger führt, wurde ein Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung in Afghanistan ausgearbeitet und dem Ständigen Ausschuss der EU für innere Sicherheit (COSI) vorgelegt. Im Rahmen einer der empfohlenen Maßnahmen wird der COSI beauftragt, ein Protokoll zu billigen, das ein dreistufiges Verfahren für verstärkte Sicherheitskontrollen aller Personen festlegt, die infolge der Entwicklungen in Afghanistan die Außengrenzen der EU überschreiten oder überschritten haben; mit Unterstützung der EU-Agenturen wird dies zeitnahe, einheitliche und verstärkte Sicherheitskontrollen zur Ermittlung von Personen ermöglichen, die eine Gefahr für die innere Sicherheit der EU darstellen könnten. Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24./25. Juni hat die Kommission gemeinsam mit dem Hohen Vertreter einen Aktionsplan zu Migration als Reaktion auf die Ereignisse in Afghanistan vorgelegt, in dem unmittelbare und kurzfristige Maßnahmen der EU herausgestellt werden, die die von den Ministern auf der außerordentlichen Tagung des Rates (Justiz und Inneres) vom 31. August abgegebene Erklärung widerspiegeln. Die mittel- und langfristigen Maßnahmen der EU im Sinne dieser Erklärung werden in weiterer Folge in diesem Bericht ausgeführt. 3. MIGRATIONSMANAGEMENT IN DER EU Auswirkungen von COVID-19 auf das Migrationsmanagement Die COVID-19-Pandemie hat 2020 sowohl die legale als auch die irreguläre Migration erheblich beeinträchtigt und mehrere neue Herausforderungen für das Migrationsmanagement mit sich gebracht – zugleich hat die Pandemie auch gezeigt, dass ausländische Arbeitnehmer eine Schlüsselrolle in der Wirtschaft der EU spielen und dass solche legalen Migrationswege unentbehrlich sind. Der weltweite Rückgang der Visumanträge war auch in der EU zu beobachten: Im Jahr 2020 wurden in den Mitgliedstaaten 2,9 Millionen Kurzaufenthaltsvisa beantragt, was einem 5 www.parlament.gv.at
Rückgang um 83 % gegenüber 2019 entspricht. Mehrere Mitgliedstaaten haben Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass Drittstaatsangehörige, die aufgrund von Reisebeschränkungen nicht in der Lage sind, die EU zu verlassen, sich nicht in einer irregulären Situation wiederfinden. Durch die Pandemie geriet auch die Registrierung neuer Asylanträge vorübergehend ins Stocken. Die 485 000 Anträge auf internationalen Schutz, die 2020 in der Ländergruppe EU+6 gestellt wurden, stellen einen Rückgang um etwa ein Drittel gegenüber den Zahlen für 2019 dar, und die Zahl der Anträge im Jahr 2021 liegt unter dem Stand vor der Pandemie7, auch wenn einige Mitgliedstaaten einen Anstieg verzeichnet haben. Die Pandemie hat auch bewirkt, dass weniger Asylbewerber gemäß dem Dublin-Verfahren an den für die Prüfung des Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat überstellt wurden, sodass 2020 nur halb so viele Fälle wie 2019 registriert wurden.8 2021 bleibt die Zahl der Überstellungen bislang auf einem niedrigen Stand. Asylanträge 2020-2021 in der EU + (Quelle: EASO) Die zur Eindämmung der Pandemie eingeführten Reisebeschränkungen haben auch die erfolgreiche Durchführung von Rückführungen erschwert. Die Zahl der zur Rückkehr verpflichtenden Entscheidungen ging 2020 um 19 % gegenüber dem Jahr 2019 zurück, aber die Zahl der tatsächlich durchgeführten Rückführungen in Drittländer hat sich mehr als halbiert.9 2020 fiel die Rückkehrquote auf unter 18 %, gegenüber 29 % im Vorjahr. Die Rückführungsaktionen werden allmählich wieder aufgenommen, da die Reisebeschränkungen schrittweise aufgehoben werden. Einige Länder halten jedoch an den während der Pandemie eingeführten Beschränkungen fest. Nachdem die Türkei die von Griechenland ausgehenden Rückführungsaktionen im März 2020 aufgrund der Pandemie ausgesetzt hat, wird die EU die 6 EU+ bezeichnet die 27 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und die Schweiz. 7 Wie im Jahr 2020 verzeichnet Deutschland die meisten Anträge, gefolgt von Frankreich und Spanien. Im Verhältnis zur Bevölkerung erhielt Zypern die meisten Anträge, gefolgt von Malta und Griechenland. Im Jahr 2021 wurden bisher von syrischen Staatsangehörigen die meisten Erstanträge gestellt, gefolgt von Staatsangehörigen Afghanistans, Pakistans, Iraks und der Türkei. 8 Die Gesamtannahmequote für Entscheidungen über Dublin-Anträge lag 2020 bei 59 %, was einen Rückgang im dritten Jahr in Folge darstellt. Vier Länder – Deutschland, Frankreich, Griechenland und die Niederlande – haben mehr als drei Viertel aller Überstellungen durchgeführt. 9 Im Jahr 2020 ergingen in den Mitgliedstaaten fast 400 000 Rückkehrentscheidungen, die in mehr als 70 000 Fällen tatsächlich zur Rückkehr geführt haben. 6 www.parlament.gv.at
Türkei weiterhin nachdrücklich auffordern, die Wiederaufnahme der Rückführungen zu ermöglichen und so die im Rahmen der Erklärung EU-Türkei eingegangene Verpflichtung zu erfüllen. Während dieses Zeitraums bemühte sich die Kommission, die Mitgliedstaaten bei der Minimierung der Auswirkungen der Pandemie zu unterstützen. Dies umfasste Hinweise10, praktische Unterstützung durch Agenturen und den Austausch bewährter Verfahren in Bereichen wie der Befragung über eine Fernverbindung und der Online-Durchführung von Verfahren11. Außerdem wurden die Finanzierungsvorschriften geändert, um das Risiko von Verzögerungen zu minimieren und die Anforderungen an Kontrollen und Prüfungen anzupassen, um Maßnahmen wie eine stärkere Nutzung digitaler Nachweise zu ermöglichen.12 Auch für besondere Bedürfnisse wurden Zuschüsse in Höhe von 25,3 Mio. EUR bereitgestellt, um die Kapazitäten Griechenlands zur Bewältigung von COVID-19 in Aufnahmeeinrichtungen und öffentlichen Krankenhäusern zu stärken, wobei auch Unterstützung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union (UCPM) durch Beiträge von 14 Mitgliedstaaten bereitgestellt wurde. Insgesamt haben die Erfahrungen mit der Pandemie einmal mehr deutlich gemacht, wie wichtig es ist, einen moderneren und kohärenteren Ansatz für das Migrationsmanagement zu entwickeln. Ein zeitnaher Informationsaustausch erwies sich als wesentlich, wobei sich der Vorsorge- und Krisenplan der EU für Migration13 als wertvolle Plattform für den Austausch über die Reaktion auf die Pandemie herausgestellt hat. Grenzmanagement und Frontex Das Inkrafttreten der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache im Dezember 2019 war ein großer Fortschritt im Bereich des Grenzmanagements und ein gutes Beispiel der europäischen Integration im Bereich des Managements der Außengrenzen. Die ersten Teams der ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache wurden seit dem 1. Januar 2021 erfolgreich entsandt. Die Einstellung und Schulung des Personals der ständigen Reserve muss jedoch beschleunigt werden. Drei Viertel der 700 Mitglieder des Statutspersonals, deren Entsendung bis Januar 2021 vorgesehen war, wurden bislang tatsächlich entsandt. Es sollten zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, um das für 2021 festgelegte Ziel zu erreichen und um die für 2022 vorgesehene Einstellung der zusätzlichen 500 Mitglieder des Statutspersonals sicherzustellen. Die Abordnung von Grenzschützern und anderen Beamten durch die Mitgliedstaaten muss ebenfalls beschleunigt werden. Die Zahl der Mitarbeiter, die der Agentur von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden, liegt immer noch weit unter den in der Verordnung vereinbarten Zielen. Bis spätestens 2027 sollte die Agentur in der Lage sein, 10 Mitteilung der Kommission – COVID-19: Hinweise zur Umsetzung der einschlägigen EU-Bestimmungen im Bereich der Asyl- und Rückführungsverfahren und zur Neuansiedlung (2020/C 126/02 vom 17. April 2020). 11 Beispielsweise die Arbeit des Europäischen Migrationsnetzwerks und der Europäischen Website für Integration. 12 Durchführungsverordnung (EU) 2020/1019 der Kommission vom 13. Juli 2020. Die Verordnung (EU) 2020/1543 wurde überarbeitet, um die für die Einreichung von Zahlungsanträgen und die Aufhebung von Mittelbindungen geltenden Fristen so anzupassen, dass das Aufhebungsrisiko verringert wird. 13 Empfehlung der Kommission über einen Vorsorge- und Krisenmanagementmechanismus der EU für Migration (Vorsorge- und Krisenplan für Migration), C(2020) 6469 vom 23.9.2020. 7 www.parlament.gv.at
10 000 Einsatzkräfte für die ständige Reserve zu mobilisieren. Um sicherzustellen, dass die Agentur die Mitgliedstaaten in schwierigen Situationen wirksam unterstützen kann, bis die ständige Reserve vollständig aufgebaut ist, steht bis 2024 eine 1 500 Einsatzkräfte umfassende Reserve für Soforteinsätze (d. h. Kategorie 4 der ständigen Reserve) zur Verfügung.14 Die Bedeutung und der Mehrwert der operativen Unterstützung durch Frontex für Mitgliedstaaten, die mit irregulärer Migration konfrontiert sind, sind weiterhin offensichtlich. Die jüngsten Ereignisse an der Grenze zu Belarus haben bestätigt, dass das neue Mandat für Frontex sowohl für die Vorsorge als auch für die Reaktionsfähigkeit, die für eine sofortige operative Reaktion benötigt werden, dringend erforderlich ist. Im Rahmen der laufenden operativen Tätigkeiten werden derzeit in großem Umfang Grenzschutz- und Küstenwachepersonal, Experten und Ausrüstung in Griechenland, Italien, Spanien, Bulgarien, Rumänien, Litauen und den Westbalkanländern eingesetzt.15 Die Kommission hat die Vorwürfe eines unangemessenen Verhaltens von Personalmitgliedern der europäischen Grenz- und Küstenwache an den Außengrenzen der EU sehr ernst genommen. Zwar ist es wichtig, die Außengrenzen zu schützen, doch müssen alle ergriffenen Maßnahmen verhältnismäßig und notwendig sein und die Grundrechte und -werte, einschließlich des Rechts auf Asyl, wahren. Im Jahr 2021 wurden die Tätigkeiten und Verfahren der Agentur von mehreren Kontrollgremien der EU überprüft, insbesondere von der Frontex-Kontrollgruppe des LIBE- Ausschusses des Europäischen Parlaments, der EU-Bürgerbeauftragten, dem Europäischen Rechnungshof und der Arbeitsgruppe „Grundrechte und rechtlich-operative Aspekte der Einsätze“ des Frontex-Verwaltungsrats. Zwar wurde keine Verletzung der Menschenrechte durch Frontex-Personal bestätigt, doch wiesen die jeweiligen Kontrollorgane auf verschiedene Mängel hin und gaben Empfehlungen für Verbesserungen ab. Die Agentur kommt diesen Empfehlungen derzeit nach. Die Kommission begrüßt den verstärkten Rahmen der Agentur für die Überwachung der Grundrechte und die Ernennung des Grundrechtsbeauftragten von Frontex, der sein Amt am 1. Juni 2021 angetreten hat. Er wird derzeit von 20 der insgesamt 40 vorgesehenen Grundrechtebeobachter unterstützt. Die Agentur sollte diesen Überwachungsrahmen nun vollständig umsetzen und die verbleibenden 20 Grundrechtebeobachter zeitnah einstellen. Die Zusammenarbeit von Frontex mit Partnern in Drittländern umfasst nun Statusvereinbarungen mit Albanien, Montenegro und Serbien16, wobei ein Statusabkommen mit 14 Gegliedert in drei Kategorien von Personal, spätestens ab 2027: 3 000 Einsatzkräfte des Statutspersonals (Kategorie 1) und 7 000 kurz- und langfristig abgeordnete nationale Experten aus den Mitgliedstaaten (Kategorien 2 und 3). Die 1 500 Einsatzkräfte umfassende Reserve für Soforteinsätze (Kategorie 4 der ständigen Reserve) kann aktiviert werden, wenn die Einsatzkräfte der Kategorien 1, 2 und 3 bereits vollständig entsendet wurden. 15 Im Rahmen laufender Operationen disloziert sind derzeit insgesamt 1 982 Beamte der ständigen Reserve und andere Experten, vier Offshore-Patrouillenschiffe, 19 Küstenpatrouillenschiffe, 32 Küstenpatrouillenboote, 13 Grenzüberwachungsfahrzeuge, drei Wärmebildfahrzeuge, 121 Patrouillenfahrzeuge, drei Flugzeuge, acht Hubschrauber, 21 Kameras, 75 Nachtsichtbrillen, 29 mobile Büros, 27 CO₂-Detektoren und acht Herzschlagdetektoren. 16 Frontex disloziert derzeit 110 Beamte der ständigen Reserve für ihre gemeinsamen Land- und Seeeinsätze in Albanien, 25 Beamte für ihre gemeinsamen Land- und Seeeinsätze in Montenegro und rund 50 Beamte für ihren gemeinsamen Landeinsatz in Serbien. 8 www.parlament.gv.at
Nordmazedonien noch unterzeichnet werden muss. Eine Statusvereinbarung mit Bosnien und Herzegowina wurde im Januar 2019 paraphiert, von Bosnien und Herzegowina jedoch noch nicht unterzeichnet. Um die Zusammenarbeit mit Partnerländern weiter zu beschleunigen, wird die Kommission bis Ende 2021 ein Muster einer Arbeitsvereinbarung und ein Muster einer Statusvereinbarung annehmen, um einen Rahmen für die Zusammenarbeit von Frontex mit Drittländern zu schaffen.17 Vorgesehen ist, dass die Möglichkeit gemeinsamer Einsätze an den Grenzen zwischen Drittländern mit der neuen Musterstatusvereinbarung konkretisiert wird. Seit 2020 wurden Arbeitsvereinbarungen zwischen Frontex und der Republik Guinea und Georgien gebilligt und eine solche Vereinbarung mit Albanien überarbeitet, um eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen der Agentur und diesen Ländern zu ermöglichen.18 Die kürzlich erfolgte Einrichtung einer speziell mit der Rückkehr befassten Abteilung und die künftige Ernennung eines stellvertretenden Exekutivdirektors für Rückkehr werden die Fähigkeit der Agentur stärken, die Mitgliedstaaten in allen Bereichen im Zusammenhang mit Rückkehr, Rückübernahme und Wiedereingliederung zu unterstützen. Der in Kürze zu ernennende Rückkehrkoordinator wird die Koordinierung und Kohärenz der Praktiken der Mitgliedstaaten im Bereich der Rückkehr fördern, sicherstellen, dass diese mit den Rückübernahmeverfahren in Einklang stehen, und die Umsetzung von Solidaritätsmaßnahmen im Bereich der Rückkehr fördern, indem er als Vermittler im Zusammenhang mit Rückkehrpatenschaften fungiert. Die Rückkehrkoordinierung wird ein hochrangiges Netz von Vertretern der Mitgliedstaaten leiten und eng mit dem für Rückkehrangelegenheiten zuständigen stellvertretenden Exekutivdirektor von Frontex zusammenarbeiten. Trotz der pandemiebedingten Beschränkungen nähert sich die Zahl der Rückführungsaktionen von Frontex wieder dem Stand vor COVID-19. Bislang hat Frontex im laufenden Jahr 232 Rückführungsaktionen der Mitgliedstaaten im Rahmen von Charterflügen in 28 Nicht-EU- Länder koordiniert und nahezu 8 000 Drittstaatsangehörige rückgeführt. Dies entspricht in etwa einer Verdoppelung gegenüber dem Jahr 2020.19 Frontex unterstützt auch die freiwillige Rückkehr und freiwillige Ausreisen und hat im Jahr 2021 (Stand: 5. September) bislang 2 741 Personen eine Rückkehr per Linienflug erleichtert. Die jüngsten Ereignisse an den Außengrenzen haben die wichtige Rolle von Frontex bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten und bei der Förderung, Koordinierung und Mitwirkung an der Entwicklung eines gemeinsamen integrierten Grenzmanagements der EU bestätigt. Eine starke, wirksame und gut funktionierende Europäische Grenz- und Küstenwache muss ein gemeinsames Ziel der EU sein, und dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission kommt allen eine Rolle bei der Gewährleistung einer rechenschaftspflichtigen und wirksamen Agentur zu. Darüber hinaus spielen die Mitgliedstaaten über den Verwaltungsrat 17 Die Kommission entwickelt außerdem Musterbestimmungen zur Harmonisierung des Informationsaustauschs zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Rahmen des Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR). 18 Von der Kommission ausgehandelte und von der Union mit Drittländern geschlossene Statusvereinbarungen sind erforderlich, damit Frontex Grenzschutzbeamte mit Exekutivbefugnissen in das Hoheitsgebiet von Drittländern entsenden kann. Eine andere Art der Zusammenarbeit zwischen Frontex und Drittländern beruht in der Regel auf bilateralen Arbeitsvereinbarungen, die von der Agentur und den zuständigen Behörden des Nicht-EU-Landes gemäß Artikel 73 Absatz 4 der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache unterzeichnet werden. 19 7 952 Rückführungen per Charterflug in 28 Bestimmungsorte und 3 981 Rückführungen per Linienflug im Jahr 2020. 9 www.parlament.gv.at
eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung einer verantwortungsvollen Verwaltung, guten Führung und vollständigen Transparenz der Agentur, was angesichts der Erweiterung der Aufgaben der Agentur umso wichtiger ist. Die Kommission wird weiterhin mit Frontex und ihrem Verwaltungsrat zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass innerhalb der Agentur ein angemessenes System von Kontrolle und Gegenkontrolle Anwendung findet, sodass eine Kultur der Transparenz und Rechenschaftspflicht gestärkt und die Achtung der Grundrechte sichergestellt wird. Die langjährigen Bemühungen der Kommission um die ordnungsgemäße Ausführung des Mandats der Agentur werden fortgesetzt. Schließlich wird die Kommission bis Ende 2021 ein Strategiepapier vorlegen, mit dem der mehrjährige Strategiezyklus eingeleitet wird und das in den nächsten fünf Jahren als Grundlage für die Beratungen über das integrierte europäische Grenzmanagement auf EU-Ebene dienen wird. Unterstützung im Asylbereich und operative Unterstützung durch das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen 2020 jährte sich die vollständige Aufnahme der Tätigkeit des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) zum zehnten Mal. Das EASO leistet Mitgliedstaaten, die unter Druck stehen, operative Unterstützung im Einklang mit den bilateralen Einsatzplänen, die es mit sieben Mitgliedstaaten – Zypern, Griechenland, Italien, Malta, Spanien, Litauen und Lettland – vereinbart hat. Derzeit nehmen 1 007 entsandte Experten und Mitarbeiter an diesen EASO-Einsätzen teilt. Die Unterstützung ist an die Bedürfnisse der einzelnen Mitgliedstaaten angepasst und kann entweder Unterstützung zur zügigeren Bearbeitung von Asylanträgen oder die Unterstützung der nationalen Aufnahmesysteme umfassen, um sicherzustellen, dass die Standards den Anforderungen des EU-Besitzstands im Asylbereich entsprechen. Der Mangel an von den Mitgliedstaaten entsandten Experten stellt nach wie vor eine Herausforderung dar und hindert das EASO daran, seine Aufgaben in vollem Umfang wahrzunehmen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, in größerem Umfang Experten für EASO-Einsätze zu entsenden. Inzwischen wurde eine Einigung über ein neues, gestärktes Mandat für eine neue Asylagentur der Europäischen Union erzielt. Dies sollte ein Inkrafttreten bis Ende des Jahres ermöglichen. Die verstärkte Agentur wird durch eine umfassendere operative und technische Unterstützung der Mitgliedstaaten sowie durch gemeinsame operative Standards, Indikatoren, Leitlinien und bewährte Verfahren zur Umsetzung des EU-Asylrechts dazu beitragen, effizientere und kohärentere Asylsysteme zu schaffen. Dies bedeutet auch eine bessere Überwachung der Asyl- und Aufnahmesysteme der Mitgliedstaaten, um eine einheitlichere Praxis zu gewährleisten; zudem werden zusätzliche Garantien und Maßnahmen eingeführt, um die Einhaltung der Grundrechte zu gewährleisten. Das neue Mandat sieht zudem die Einrichtung eines Asyl- Einsatzpools von 500 Experten aus den Mitgliedstaaten vor, auf das die Agentur unmittelbar zurückgreifen kann. Der Beitrag jedes Mitgliedstaats zu diesem Pool ist in der Verordnung über das neue Mandat festgelegt. 10 www.parlament.gv.at
Direkte Unterstützung für Mitgliedstaaten, die mit Herausforderungen im Bereich Migration konfrontiert sind In den vergangenen sechs Jahren hat die Kommission die am stärksten von irregulärer Migration betroffenen Mitgliedstaaten kontinuierlich operativ, technisch und finanziell unterstützt. Die EU-Finanzierung war von entscheidender Bedeutung, und die für den nächsten Finanzierungszeitraum vereinbarte erhöhte Mittelausstattung für Migrations- und Grenzpolitik sind ein Beweis für die Wirksamkeit dieser Solidarität. Unterstützung wird in unterschiedlicher Form geleistet. In einigen Fällen, so z. B. in Griechenland, hat die langfristige Unterstützung den Aufbau neuer Arbeitsstrukturen und einer soliden und nachhaltigen Grundlage für die Zusammenarbeit ermöglicht. EU-Unterstützung für Griechenland Seit der Migrationskrise von 2015 leistet die EU Griechenland erhebliche operative und finanzielle Unterstützung. x Die von der EU bereitgestellten Finanzmittel belaufen sich inzwischen auf über 3,3 Mrd. EUR. Durch diese Finanzmittel konnten die Aufnahmekapazitäten, die Lebensbedingungen und die medizinische Versorgung von Flüchtlingen und Migranten verbessert und die Asylverfahren beschleunigt, die Rückkehrquoten gesteigert und der Grenzschutz verbessert werden. Außerdem konnte dadurch den Schutzbedürftigsten wie unbegleiteten Minderjährigen noch mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Erstmals seit 2016 ist die Anzahl der Migranten auf den Ägäischen Inseln gesunken, und zwar auf ca. 5 000 gegenüber 30 000 im Juni 2020. x Nach den Bränden vom September 2020, bei denen das Aufnahme- und Identifizierungszentrum Moria auf Lesbos zerstört wurde, hat die Kommission unmittelbar gehandelt, um Unterstützung und Schutz zu bieten. Sie finanzierte die sofortige Verbringung unbegleiteter Minderjähriger auf das Festland, und bisher wurden über 8 400 Flüchtlinge und schutzbedürftige Minderjährige von Lesbos auf das Festland verbracht. Genauso wichtig waren die umfangreichen Arbeiten, mit denen das temporäre Lager Mavrovouni winterfest gemacht wurde. x Neben bilateralen Beiträgen haben 14 Länder20 ihre Solidarität mit Griechenland bekundet, indem sie nach dem Brand Unterstützung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union geleistet haben. Die EU koordinierte die Lieferung von über 171 000 Ausrüstungsgegenständen für Unterkünfte und finanzierte den Transport nach Griechenland mit. x Im September 2020 ist die Zusammenarbeit durch eine neue Europäische Taskforce für das Migrationsmanagement in eine neue Phase eingetreten. Die Taskforce arbeitet eng mit den griechischen Behörden und EU-Agenturen zusammen, um neue Mehrzweck-Aufnahme- und Identifizierungszentren zu errichten und die Aufnahmebedingungen entsprechend den EU- Rechtsvorschriften und -Standards zu verbessern. Der Bau von Aufnahmezentren auf fünf griechischen Inseln, wozu auch die Errichtung einer größeren neuen Einrichtung auf Lesbos gehört, wird mit einem Zuschuss von 276 Mio. EUR unterstützt. Das neue Zentrum auf Samos wurde am 18. September 2021 eingeweiht. Die Zentren auf Kos und Leros werden spätestens Ende 2021 eröffnet, und im Herbst wird mit den Arbeiten für das Zentrum auf Lesbos begonnen. x Als wichtigen Teil dieser Arbeiten die Kommission und die griechischen Behörden derzeit einen unabhängigen und glaubwürdigen Überwachungsmechanismus aus, der dazu beitragen wird, dass Grundrechtsverletzungen an den Grenzen verhindert werden und sichergestellt wird, dass es 20 Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, die Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern. 11 www.parlament.gv.at
Verfahren für eine effektive Untersuchung angeblicher derartiger Verstöße gibt. Dies sollte in der Folge EU-weit durch den Kommissionsvorschlag für die Screening-Verordnung erreicht werden, mit der für alle Mitgliedstaaten ein unabhängiger Überwachungsmechanismus an den Außengrenzen geschaffen wird. In Kroatien ist im Sommer ein unabhängiger Überwachungsmechanismus für die Grenzüberwachung in Kraft getreten, mit dem die Transparenz der Untersuchungen und die vollständige Einhaltung der Grundrechte gewährleistet werden sollen. Auch durch eine rasche Reaktion auf eine sich rapide verändernde Lage hat die EU Unterstützung geleistet. Bei dem jüngsten plötzlichen Anstieg irregulärer Grenzübertritte aus Belarus hat die EU in Rekordzeit operative, finanzielle und diplomatische Unterstützung miteinander verknüpft, um die unerwartete Krise an der östlichen EU-Außengrenze zu bewältigen. Die Reaktion der EU auf die Ankunft Geflüchteter aus Belarus Im Sommer 2021 wurde Litauen mit einem jähen Anstieg des Migrationsdrucks an seiner Grenze zu Belarus konfrontiert. Später ermunterte Belarus auch zu irregulären Grenzübertritten nach Lettland und Polen. Die EU hat die Aktivitäten von Belarus scharf verurteilt und rasch mit einem breiten Spektrum von Instrumenten reagiert: x EU-Agenturen leisteten zeitnah konkrete Unterstützung. Innerhalb von Tagen nach dem Ersuchen Litauens um einen Soforteinsatz zu Grenzsicherungszwecken leistete Frontex zusätzliche Unterstützung. An den Einsätzen in den drei Mitgliedstaaten sind nunmehr 103 Frontex-Beamte beteiligt. Im Juli begann auch das EASO mit ersten Einsätzen in Litauen, wo es derzeit 56 Experten einsetzt; außerdem sind in Lettland 10 EASO-Experten tätig. x Als EU-Soforthilfe wurden Litauen über 36,7 Mio. EUR bereitgestellt, um den dringendsten Bedürfnissen der Asylbewerber gerecht zu werden und ihnen materielle Hilfe und eine temporäre Unterkunft zu bieten. Dies wird auch dazu beitragen, etwaige Opfer von Menschenhandel aufzuspüren und Personen zu helfen, die internationalen Schutz benötigen. Die Bedarfsentwicklung wird weiterhin ständig überprüft. Litauen hat auch das Katastrophenschutzverfahren der Union aktiviert, und 18 Mitgliedstaaten und Norwegen haben dem Aufruf Folge geleistet. x Die Kommission und Frontex arbeiten eng mit den einschlägigen Behörden in Litauen zusammen, um die Rückführungskapazitäten Litauens zu steigern; sie ermöglichen den Austausch mit anderen Mitgliedstaaten über bewährte Verfahren und leisten fachliche und operative Beratung über Rückführungsverfahren. x Die gemeinsamen Bemühungen mit den wichtigsten beteiligten Herkunfts- und Transitländern wurden intensiviert, was insbesondere dazu führte, dass Irak beschloss, Flüge nach Minsk zeitweise auszusetzen und die freiwillige Rückkehr aus Litauen zu erleichtern. x Der diplomatische Druck auf Belarus wurde erhöht, wobei nicht außer Acht gelassen wurde, dass die belarussische Bevölkerung unterstützt werden muss. Die politische Instrumentalisierung der Migration ist für die EU nicht hinnehmbar und wird nicht zur Aufhebung der Sanktionen führen. Die Kommission schlägt jetzt auch die teilweise Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens der EU mit Belarus vor. Außerdem unterstützt sie die Mitgliedstaaten durch die Erleichterung und Koordinierung freiwilliger Umsiedlungen. Mithilfe des im Rahmen der Erklärung von Malta von 2019 vereinbarten Mechanismus koordiniert die Kommission mit Unterstützung des EASO 12 www.parlament.gv.at
Umsiedlungen, wenn nach Such- und Rettungseinsätzen Menschen in Italien und auf Malta ausgeschifft werden. Seit Anfang 2019 wurden über 2 100 Asylbewerber in andere EU- Mitgliedstaaten verbracht.21 Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten immer wieder auf, bis zum Vorliegen eines berechenbareren Solidaritätsmechanismus einen Beitrag zur freiwilligen Umsiedlung zu leisten, und koordiniert die diesbezüglichen Bemühungen regelmäßig. Dieser Prozess wird fortgesetzt, auch um noch nicht eingelöste Zusagen aus der Zeit vor 2021 zu erfüllen und die begrenzten neuen Zusagen von 2021 für Ausschiffungen umzusetzen. Im Rahmen des im März 2020 vorgelegten Aktionsplans für Sofortmaßnahmen zur Unterstützung Griechenlands22 wurden bis Anfang September 2021 insgesamt 4 307 Personen gemäß dieser Regelung aus Griechenland umgesiedelt, darunter 984 unbegleitete Minderjährige. Diese Bemühungen stellen einen konkreten Schritt zu einer in die Praxis umgesetzten europäischen Solidarität dar. Derartige Ad-hoc-Maßnahmen sind jedoch weder ausreichend noch nachhaltig. Sie machen deutlich, dass ein berechenbarerer Solidaritätsmechanismus erforderlich ist, wie dies im Vorschlag für eine Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement vorgesehen ist. Unerlaubter Ortswechsel innerhalb der EU Der unerlaubte Ortswechsel von Asylbewerbern innerhalb der EU untergräbt die Glaubwürdigkeit und Integrität des Asylsystems. Die Pandemie hat die Lage weiter verkompliziert, da unter anderem Überstellungen nach der Dublin-Verordnung erschwert wurden (siehe oben). In den ersten acht Monaten von 2021 trat bei 131 000 von den nationalen Behörden registrierten Asylanträgen ein Treffer „Kategorie 1 – Kategorie 1“ in Eurodac auf, was bedeutet, dass die Person bereits mindestens einen Asylantrag in einem anderen Mitgliedstaat gestellt hat.23 Im gleichen Zeitraum trat bei 23 000 Asylanträgen (Daten der Kategorie 1 in Eurodac) ein Treffer mit Daten auf, die nach einem illegalen Überschreiten der Außengrenze erfasst worden waren (Daten der Kategorie 2 in Eurodac). Dass Anträge in zwei oder mehr Mitgliedstaaten oder in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen, in dem der illegale Grenzübertritt festgestellt wurde, registriert wurden, kann in einigen Fällen jedoch auf eine Überstellung nach der Dublin-Verordnung zurückzuführen sein; dann liegt kein „unerlaubter Ortswechsel“ vor. Schließlich führten im gleichen Zeitraum 71 620 Anfragen in Eurodac im Zusammenhang mit Fingerabdrücken illegal aufhältiger Personen (Daten der Kategorie 3 in Eurodac) zu einem Treffer mit Daten der Kategorie 1, was bedeutet, dass eine Person sich nach der Registrierung ihres Asylantrags in einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat begeben hat, in dem sie als illegal aufhältig aufgegriffen wurde. Es ist schwierig, verlässliche Daten über den Umfang unerlaubter Ortswechsel innerhalb der EU zu erheben, aber die Eurodac-Daten geben einen gewissen Aufschluss über Ausreisen und Zielländer. Einige Mitgliedstaaten werden auch mit einer Zunahme unerlaubter Ortswechsel von Personen konfrontiert, die bereits internationalen Schutz genießen und die sich mit legalen Reisepapieren, welche von dem Mitgliedstaat ausgestellt wurden, der ihnen den Schutzstatus 21 1 145 aus Italien und 959 aus Malta. 22 IP/20/384, Lage an der griechischen Grenze (europa.eu). 23 Quelle: Eurodac. Im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres waren nur 97 000 Treffer zu verzeichnen, im gleichen Zeitraum von 2019 hingegen 153 000. Die Anzahl der Treffer entspricht nicht der Anzahl der Personen (ein und dieselbe Person kann mehrere Treffer auslösen), aber diese Zahlen verdeutlichen die Trends. 13 www.parlament.gv.at
gewährt hat, legal in einen anderen Mitgliedstaat begeben, dort zum zweiten Mal internationalen Schutz beantragen und länger als die zulässigen 90 Tage bleiben. Beide Arten des unerlaubten Ortswechsels behindern das reibungslose Funktionieren des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, das auf dem gegenseitigen Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten beruht, und setzen die nationalen Asylsysteme unnötig unter Druck. Die Kommission arbeitet derzeit mit den betroffenen Mitgliedstaaten an kurzfristigen Lösungen. Darunter fallen die Erleichterung von Überstellungen nach der Dublin-Verordnung während der Pandemie und eine stärkere Unterstützung der Integration derjenigen, die internationalen Schutz genießen. Das Vorgehen gegen den unerlaubten Ortswechsel war ein wichtiges Ziel der Vorschläge des Pakets, um das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten zu verstärken. Die vorgeschlagene Anerkennungsverordnung zielt darauf ab, vorhandene Anreize für einen unerlaubten Ortswechsel wie die erheblichen Unterschiede bei den Anerkennungsquoten in den Mitgliedstaaten sowie die Ungleichheiten bei den Rechten und Integrationsaussichten derjenigen, die internationalen Schutz genießen, abzubauen. Durch die für die Richtlinie über Aufnahmebedingungen vorgeschlagenen Änderungen würde festgelegt, dass die Aufnahmebedingungen nur im zuständigen Mitgliedstaat gewährt werden sollten. Durch die Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement würden Anreize für den unerlaubten Ortswechsel verringert, indem bei anerkannten Flüchtlingen Überstellungen nach der Dublin- Verordnung zugelassen wären, die Definition der Familienangehörigen auf Geschwister und die in Transitländern gegründeten Familien ausgedehnt würde und die verfahrensbezogenen Anreize für unerlaubten Ortswechsel und Untertauchen beseitigt würden. Die vorgeschlagene Neufassung der Eurodac-Verordnung enthält eine Reihe von Verbesserungen, die nicht nur wesentlich für den Interoperabilitätsrahmen sind, sondern auch zu einer besseren Prävention und Nachverfolgung unerlaubter Ortswechsel beitragen würden. Finanzierung Die finanzielle Unterstützung der EU für die Mitgliedstaaten im Bereich Migration und Asyl wurde im Finanzierungszeitraum 2021-2027 erhöht, um die Ziele des neuen Pakets zu fördern. Die einschlägigen Basisrechtsakte für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), das Instrument für Grenzmanagement und Visa (BMVI) und den Fonds für die innere Sicherheit (ISF) sind am 15. Juli 2021 in Kraft getreten.24 Als nächstes müssen die Mitgliedstaaten ihre Programme für den Zeitraum 2021-2027 förmlich vorlegen, die die Kommission innerhalb von fünf Monaten billigen muss. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten in dieser Programmplanungsphase weiterhin unterstützen, damit die Mittel entsprechend den festgestellten Bedürfnissen und den Prioritäten der EU strukturiert und strategisch zugewiesen werden. Die neuen Fonds belaufen sich auf 18 Mrd. EUR (gegenüber 12,4 Mrd. EUR im vorigen Zeitraum), sodass mehr Finanzmittel zur Verfügung stehen, um auf die Bedürfnisse vor Ort zu reagieren. Um das Problem mangelnder Flexibilität anzugehen, wurde für einen unvorhersehbaren Mittelbedarf und neue Prioritäten eine thematische Fazilität eingeführt, unter die zwischen 30 % und 42,5 % der Mittel fallen. Zum ersten Mal werden die drei Fonds zur Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen gehören, unter die auch andere 24 Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (EU) 2021/1147, Instrument für Grenzmanagement und Visa (EU) 2021/1148, Fonds für die innere Sicherheit (EU) 2021/1149. 14 www.parlament.gv.at
Fonds mit geteilter Mittelverwaltung fallen, was eine größere Kohärenz bei den EU-Ausgaben und eine stärkere Konzentration auf die übergreifenden Ziele und die Grundrechte ermöglicht. EU-Finanzierung: Asyl und Migration, Grenzen und Visa, Innere Sicherheit *Zahlen in Mrd. EUR 9,882 10 6,382 1,931 2021-2027 5 7,595 2,727 1,215 2014-2020 0 AMIF ISF-BV / BMVI ISF-P / ISF 2014-2020 2021-2027 Der den Programmen der Mitgliedstaaten zugewiesene Finanzierungsanteil beträgt je nach Fond bis zu 70 %. Ca. 10 % der Gesamtmittel werden den Mitgliedstaaten mittelfristig anhand aktualisierter Kriterien einschließlich der Absorptionsraten zugewiesen. Auf diese Weise können die Mitgliedstaaten in strategische, gut strukturierte Systeme für das Migrationsmanagement investieren und sicherstellen, dass die Soforthilfe sich in unvorhergesehenen Krisen auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren kann. 4. VERSTÄRKUNG DES RECHTSRAHMENS Die anhaltenden Migrationsprobleme an verschiedenen Stellen der EU-Außengrenzen, aber auch innerhalb des Schengen-Raums machen die bestehenden Unzulänglichkeiten offenkundig. Die Erfahrungen mit Belarus haben überaus deutlich gemacht, dass irreguläre Migration alle Mitgliedstaaten treffen kann. Bis zu einer umfassenden Reform des Asyl- und Migrationssystems der EU, wie im September 2020 im neuen Paket dargelegt, wird die EU verwundbarer und schlechter vorbereitet bleiben, um auf Veränderungen zu reagieren. Die Gesetzgebungsvorschläge im Rahmen des Pakets stellen ein übergreifendes Konzept dar, das alle Aspekte der Migrations- und Asylpolitik abdeckt und einen Ausgleich zwischen den Interessen und Bedürfnissen aller Mitgliedstaaten begünstigt. Das Paket enthält Garantien dafür, dass jeder Mitgliedstaat die Asylanträge behandeln wird, für die er zuständig ist, und dass ein strukturierter, berechenbarer Solidaritätsmechanismus sicherstellen wird, dass kein Mitgliedstaat unverhältnismäßig belastet wird. Für die Verwirklichung einer wahrhaft gemeinsamen Migrations- und Asylpolitik bedarf es des politischen Willens und einer politischen Vision sowie der Beteiligung und des Engagements aller. Ein Jahr nach der Vorstellung des neuen Pakets sind auf fachlicher Ebene gute Fortschritte erzielt worden, aber die politische Einigung über einige Schlüsselelemente liegt noch in weiter Ferne. 15 www.parlament.gv.at
Ein wichtiger Fortschritt bei der legalen Migration wurde im Mai 2021 durch die politische Einigung über die neue Richtlinie über die Blaue Karte erzielt. Mit dem neuen System werden effiziente Regeln eingeführt, um hochqualifizierte Arbeitnehmer in die EU zu locken; dazu gehören flexiblere Aufnahmebedingungen, verbesserte Rechte und die Möglichkeit, sich einfacher in andere Mitgliedstaaten zu begeben und dort zu arbeiten. Die Fortschritte bei der Blauen Karte und der Asylagentur der Europäischen Union (siehe oben) zeigen, dass es möglich ist, voranzukommen und bei den Reformen im Migrations- und Asylbereich Kompromisse zu erzielen. Die Beratungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat unter Führung der Ratsvorsitze müssen sich nunmehr darauf konzentrieren, nach und nach in den Verhandlungen über die übrigen anhängigen Gesetzgebungsvorschläge entscheidende Fortschritte zu machen. Eine weitere wichtige Maßnahme des Fahrplans zur Umsetzung des Pakets, die Schengen- Strategie25 zur Verstärkung des Schengen-Raums der Freizügigkeit, wurde im Juni angenommen und wird nunmehr umgesetzt. Die Folgemaßnahmen umfassen unter anderem den anstehenden Vorschlag zum Schengener Grenzkodex. Auch in der neuen europäischen Kontaktgruppe für Suche und Rettung und im Schengen-Forum laufen wichtige Arbeiten. Die Unterstützung der Akteure ist ausschlaggebend dafür, dass die neuen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden und dort wirken, wo sie am meisten gebraucht werden. Einige Vorschläge des Pakets sind weit fortgeschritten und würden der Sicherheit unserer Außengrenzen und der Kohärenz der Reaktion der EU auf neue Herausforderungen unmittelbar zugutekommen. Der Eurodac-Vorschlag wird für den Interoperabilitätsrahmen von wesentlicher Bedeutung sein und ist eine der letzten Komponenten für die Vervollständigung unseres Grenzmanagementsystems, mit einem Mehrwert für die innere Sicherheit und ein besseres Migrationsmanagement. Das neue Eurodac wird dazu beitragen, unerlaubte Ortswechsel und irreguläre Migration aufzuspüren und die Aussichten für die Rückkehr zu verbessern. Die Europäische Kommission sieht der Annahme des Berichts des Europäischen Parlaments erwartungsvoll entgegen und legt dem Rat nahe, sich rasch auf ein Verhandlungsmandat zu verständigen. Die Lage in Afghanistan macht erneut deutlich, dass es zwingend geboten ist, durch ein gemeinsames Vorgehen der EU gefährdeten Menschen, die internationalen Schutz benötigen, einen sicheren Weg nach Europa zu bieten. Nach der 2018 zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielten vorläufigen Einigung über die Verordnung über den Neuansiedlungsrahmen der Union müssen weitere Fortschritte erzielt werden, damit die EU in Zukunft über einen soliden und berechenbaren Neuansiedlungsrahmen und Strategien für die Aufnahme aus humanitären Gründen verfügt. Die EU wird allerdings nur dann einen hinreichend soliden Rahmen für Migration und Asyl schaffen können, wenn spürbare Fortschritte bei sämtlichen Vorschlägen, einschließlich der wichtigsten Rechtsinstrumente über Migrationsmanagement und Asyl, erzielt werden. Im Rat sollten die laufenden Arbeiten an der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement und der Asylverfahrensverordnung so bald wie möglich abgeschlossen werden; dies gilt auch für die Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt, die auf diesen beiden Rechtsakten aufbaut. Die Kommission geht davon aus, dass der 25 COM(2021) 277 vom 2.6.2021. 16 www.parlament.gv.at
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