SPORTPOLITIK Grundlagen, Entwicklungen, Perspektiven - EOC EU Office
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VORWORT Sehr geehrte Leserinnen und Leser, mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages nimmt die europäische Sportpolitik immer mehr Gestalt an. Die Mitteilung der Europäischen Kommission zur „Europäischen Dimension des Sports“ vom 18. Januar 2011 und der von den EU-Sportministern am 20. Mai 2011 verabschiedete Arbeitsplan Sport greifen eine Rei- he von Themen auf, die auch für den organisierten Sport in Deutsch- land von höchster Bedeutung sind. Diese Entwicklungen waren der Anlass für das EOC EU-Büro, den 1 vorliegenden Leitfaden zur europäischen Sportpolitik zu erstellen. Er soll interessierten Sportverbänden und -vereinen einen Überblick über sportrelevante Entwicklungen auf europäischer Ebene bieten und deren Bedeutung für den deutschen Sport aufzeigen. Neben detaillierten Informationen zu Akteuren, rechtlichem Rahmen und Entscheidungsstrukturen enthält der Leitfaden auch eine ausführ- liche Darstellung einzelner Themenfelder, die von Medienrechten über Glücksspiel und Sportwetten bis hin zum Ehrenamt und Integ- ration durch Sport reichen. Darüber hinaus bietet er auch praktische Ratschläge und wichtige Kontaktadressen. Die in der Broschüre behandelte Themenvielfalt macht deutlich, dass sich der Sport – wie andere gesellschaftliche Bereiche auch – inten- siv mit den Aktivitäten der Europäischen Union auseinandersetzen muss. Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen versichern, dass der DOSB gemeinsam mit dem EOC EU-Büro die Interessen des deut- schen Sports auf europäischer Bühne auch in Zukunft wirksam ver- treten wird. Ich hoffe, dass der Leitfaden, der die erstmals 2009 erschienene DOSB-Broschüre „Sportförderung in der EU“ ergänzt, auf Ihre Zu- stimmung stößt und darüber hinaus einen Beitrag zur Sensibilisie- rung des deutschen Sports für europäische Themen leistet. Dr. Michael Vesper Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes
INHALTSVERZEICHNIS Vorwort……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 1 EUROPÄISCHE SPORTPOLITIK: ENTWICKLUNG UND PERSPEKTIVEN…………………………………………… 5 Meilensteine………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 6 Wichtige sportrelevante Urteile des EuGH……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 7 RECHTLICHER RAHMEN……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 9 Artikel 165 ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 10 Einfluss anderer EU-Politiken auf den Sport ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 11 Autonomie und besondere Merkmale des Sports …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 13 INSTITUTIONELLE STRUKTUREN…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 15 Die Europäische Union ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 16 Andere europäische und internationale Organisationen………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 19 Dialog mit dem organisierten Sport ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 21 THEMENFELDER…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 23 ORGANISATION DES SPORTS……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 23 Freizügigkeit und Nicht-Diskriminierung……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 23 Gleichbehandlung von Sportlern aus Drittstaaten …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 26 Visapolitik…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 27 Spielervermittler……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 29 Bekämpfung von Korruption und Spielmanipulation ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 31 WIRTSCHAFTLICHE DIMENSION DES SPORTS …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 33 IMPRESSUM EU-Förderprogramme für den Sport ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 33 Herausgeber: EOC EU Office Medienrechte …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 36 Avenue de Cortenbergh 52 Glücksspiel und Sportwetten……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 38 B-1000 Brussels Geistige Eigentumsrechte …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 40 Verantwortlich: Folker Hellmund (Director EOC EU Office) Lizenzierungssysteme…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 42 Redaktion: Stephan Dietzen, Merle Stöcker, Folker Hellmund Staatliche Beihilfen ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 43 Fotos: EOC: S.18, S.41 Steuerpolitik ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 44 Manfred Schillings/DTTB: S.3 DBB/Camera 4: S.25, S.49 SOZIALE DIMENSION DES SPORTS………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 46 © picture alliance/Julian Stratenschulte: S.65 Schutz Minderjähriger…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 46 © picture alliance/Hendrik Schmidt: S.69 Entwicklungszusammenarbeit…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 48 © picture alliance/Bjoern Hake/Pressefoto ULMER: S.45 Fotolia: S.8, S.34,S.53, S.56, S.60 Kampf gegen Doping……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 50 DPPI: S.5, S.6, S.7, S.9, S.13, S.15, S.18, S.20, S.21, Sport und Gesundheit…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 52 S.22, S.23, S.26, S.27, S.30, S. 32, S.39, S.47, S.71 DOSB: S.11, S.41 Jugend ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 54 Sport und Bildung …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 55 Version: Dezember 2011 Sport und Ehrenamt ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 57 Design: www.spade.be Sport und Integration …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 59 Sozialer Dialog ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 61 Copyright © EOC EU Office, 2011. All rights reserved. Sport und Umwelt …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 62 Legal notice: The present guide intends to provide general information on the European Union’s policies with regard to sport. The opinions expressed therein do not reflect the official position of the EOC EU Office. Moreover, Europäische Kommissare und sportrelevante Themen ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 63 the EOC EU Office is not liable for information contained in this brochure. While every reasonable effort has been Deutsche Vertreter in EU-Sportgremien …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 66 made to ensure its accuracy, exhaustivity and reliability, the information is provided without warranty of any kind, Wichtige Adressen von EU-Institutionen …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 68 either expressed or implied. For any further information we advise you to consult the respective legal documents as published in the Official Journal of the European Union. The EOC EU Office remains at your entire disposal in case of Nützliche Internetadressen ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 70 further questions: info@euoffice.eurolympic.org. Wichtige Dokumente ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 70
ABKÜRZUNGEN EUROPÄISCHE SPORTPOLITIK: AdR Ausschuss der Regionen ENTWICKLUNG UND PERSPEKTIVEN AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union CAS Court of Arbitration and Sport / Internationaler Sportgerichtshof EOC European Olympic Committees / Europäische Olympische Komitees EUR Euro EuGH Europäischer Gerichtshof Die Europäische Union hatte lange Zeit keine eigenständige Sportpolitik. Den- EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft noch entfalteten EU-Politiken aus anderen Bereichen, wie z.B. Binnenmarkt oder Wettbewerb, erheblichen Einfluss auf die wirtschaftlichen Aktivitäten des Sports. EWS Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss Aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage wurde die Entwicklung des Sports IOC International Olympic Committee / Internationales Olympisches Komitee in Europa maßgeblich von der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geprägt. In einer Reihe von Einzelfallentscheidungen wie Walrave-Koch NADA Nationale Anti-Doping Agentur (1974), Dona (1976), Bosman (1995), Deliège (2000) oder Lehtonen (2000) etablierte WADA Welt Anti-Doping Agentur der Gerichtshof das Prinzip, dass der Sport EU-Recht unterliegt, sobald es sich um eine wirtschaftliche Aktivität handelt. Erst das Weißbuch Sport (2007) legte den Grundstein für eine umfassendere europäische Sportpolitik. Eine neue Ära für den Sport begann mit dem Lissabon-Vertrag: Mit Artikel 165 erhielt die EU erst- 4 mals eine Kompetenz für den Sport. In jüngster Zeit hat die europäische Sport- politik an Fahrt aufgenommen: Am 18. Januar 2011 nahm die Kommission die Mitteilung „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“ an. Am 20. Mai 2011 verabschiedeten die EU-Sportminister ihren Arbeitsplan Sport. Ab 2014 wird es voraussichtlich ein eigenes Sportförderprogramm geben. Wie sich die europä- ische Sportpolitik entwickelt hat und was der deutsche Sport in Zukunft von der EU erwarten kann, erfahren Sie in diesem Kapitel.
MEILENSTEINE WICHTIGE SPORTRELEVANTE URTEILE DES EuGH 2011: EU-ARBEITSPLAN SPORT 1974: FALL WALRAVE UND KOCH Am 20. Mai haben die EU-Sportminister in Brüssel einen „Arbeits- Die Rechtssache Walrave und Koch (1974) ist das erste Urteil des plan für den Sport“ angenommen. Der Arbeitsplan, der auf eine EuGH mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Sport. Gegenstand Initiative der ungarischen Ratspräsidentschaft zurückgeht, schafft des Verfahrens war eine Satzungsregelung der „Union Cycliste einen Rahmen für eine verstärkte Kooperation zwischen den EU-Mit- Internationale“ (UCI). Die Niederländer Walrave und Koch wollten gliedstaaten. Der Arbeitsplan legt die Prioritäten der Sportminister bei Bahnradmeisterschaften als Schrittmacher für Fahrer aus anderen bis 2014 fest und enthält einen Zeitplan zur Umsetzung konkreter Nationen fungieren, was aber gegen die zuvor erlassene Satzungsän- Ziele. Darüber hinaus sieht der Arbeitsplan die Schaffung von sechs derung der UCI verstieß. Walrave und Koch klagten, da sie ihr Recht themenspezifischen „Expertengruppen“ vor (siehe Kapitel „Institu- auf freie Berufsausübung innerhalb der Europäischen Wirtschaftsge- tionelle Strukturen“, S. 16 ff.). Bis 2014 haben die Sportminister meinschaft (EWG) beeinträchtigt sahen. In seinem Urteil entschied folgende Prioritäten festgelegt: der EuGH, dass der Sport EU-Recht unterliegt, sobald er eine wirt- schaftliche Aktivität darstellt. Darüber hinaus stellte der Gerichtshof ›› Integrität des Sports – Kampf gegen Doping, Spielmani- klar, dass das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsan- pulation, Good Governance Bedeutung des Sports erstmals rechtlich anerkannt. In Artikel 165 gehörigkeit auch für Sportverbände gilt. Eine Ausnahme könne nur ›› S oziale Dimension des Sports – Gesundheit, soziale Inte- verpflichtet sich die EU, zur „Förderung der europäischen Dimension Die europäische Sportpolitik wird in den kommenden im Fall rein sportlicher Regeln gemacht werden. Die Entscheidung gration durch Sport, Bildung und Ehrenamt des Sports“ beizutragen und „dabei dessen besondere Merkmale, Jahren an Bedeutung gewinnen: des Gerichtshofs stellt die Grundlage für das Bosman-Urteil aus dem dessen auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen sowie Jahr 1995 dar. ›› W irtschaftliche Dimension des Sports – nachhaltige ›› D ie Europäische Kommission wird mit der Umset- Finanzierung des Breitensports, „faktengestützte Politikge- dessen soziale und pädagogische Funktion“ zu berücksichtigen. Mit dem Lissabon-Vertrag ändert sich der rechtliche Rahmen. Die zung der in der Mitteilung „Entwicklung der europä- 1995: BOSMAN-URTEIL staltung“ ischen Dimension des Sports“ genannten Maßnah- institutionellen Strukturen sowie die Formen der Zusammenarbeit Auslöser für die wegweisende Entscheidung des Gerichtshofs war Diese Liste kann von der jeweiligen Ratspräsidentschaft im Lichte im Sportbereich werden stärker formalisiert. Weitere Informationen men beginnen. eine Schadensersatzklage des belgischen Profi-Fußballers Jean- aktueller Entwicklungen erweitert werden. Auf Grundlage eines Um- hierzu sind den nachfolgenden Kapiteln zu entnehmen. ›› Die auf Grundlage des Arbeitsplans der Sport- Marc Bosman, der vom belgischen Verein RFC Lüttich zum franzö- setzungsberichts der Kommission, der Ende 2013 vorliegen soll, minister eingerichteten Expertengruppen werden sischen Zweitligisten USL Dünkirchen wechseln wollte. Der Transfer wird dann im ersten Halbjahr 2014 ein neuer Arbeitsplan erarbeitet. ihre Arbeit aufnehmen und bis Ende 2013 erste 2007: WEIßBUCH SPORT scheiterte, weil sich beide Clubs nicht auf eine Ablösesumme eini- 6 konkrete Arbeitsergebnisse vorlegen. gen konnten. Bosman sah hierin eine Einschränkung seiner Arbeit- 7 2011: MITTEILUNG DER EUROPÄISCHEN Das „Weißbuch Sport“ (2007) war das erste Dokument, in dem sich die ›› Die EU-Sportminister werden ihre Kooperation im nehmerfreizügigkeit. Bosman klagte auch gegen eine FIFA-Regel, KOMMISSION „ENTWICKLUNG DER Europäische Kommission umfassend mit dem Themenkomplex „Euro- Sportbereich ausweiten. nach denen nur eine bestimmte Anzahl von Ausländern in einer EUROPÄISCHEN DIMENSION DES SPORTS“ päische Union und Sport“ auseinandergesetzt hat. Das Weißbuch Sport Mannschaft eingesetzt werden durften. Der Gerichtshof bekräftigte ›› Ab 2014 wird aller Voraussicht nach ein Sport- hebt die Rolle des Sports im Alltag der EU-Bürger hervor und betont in seinem Urteil, dass der Sport EU-Recht unterliege, sobald er eine Im Januar 2011 hat die europäische Kommission ihre lang erwar- förderprogramm (als Teil des Rahmenprogramms seinen Beitrag zu anderen EU-Politikbereichen. Nach eigenen Angaben wirtschaftliche Aktivität darstellt. Darüber hinaus erklärte der EuGH tete Mitteilung „Entwicklung der europäischen Dimension des „Erasmus for all“) geschaffen. verfolgte die Kommission mit dem Weißbuch Sport folgende Ziele: auch Ausländerklauseln, die die Anzahl von ausländischen Profi- Sports“ vorgelegt. In dem Dokument legt die Kommission erstmals Eine strategische Diskussion zur Rolle des Sports in Europa anzuregen; Aus diesen Gründen wird es für den deutschen Sport in nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages dar, wie die in Art. 165 Zukunft immer wichtiger, zu sportrelevanten EU-Themen spielern in nationalen Ligen beschränken, als nicht vereinbar mit die Sichtbarkeit des Sports in der EU zu erhöhen; die Bedürfnisse und EU-Recht. Das Urteil ermöglichte Profifußballern auch, nach Ablauf des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Besonderheiten des Sportsektors darzustellen; mehr Klarheit bei der Stellung zu beziehen. genannte „Europäische Dimension des Sports“ konkret umgesetzt ihres Vertrags ablösefrei zu einem anderen Club in der EU zu wech- Anwendung des EU-Gemeinschaftsrechts auf den Sport zu schaffen. seln. Das Bosman-Urteil hatte weitreichende Folgen für die Transfer- werden soll. Die Mitteilung ergänzt das Weißbuch Sport aus dem Das Weißbuch Sport gliederte sich in drei Teile: 1. Die gesellschaft- Jahr 2007 und folgt dessen Gliederung in drei zentrale Themen- regelungen in europäischen Fußballligen sowie für die Arbeitnehmer- liche Rolle des Sports; 2. Die wirtschaftliche Dimension des Sports; freizügigkeit von Profisportlern. bereiche (Gesellschaftliche Rolle des Sports, Wirtschaftliche 3. Die Organisation des Sports. Der mit dem Weißbuch verbundene Dimension des Sports und Organisation des Sports). Parallel dazu Aktionsplan „Pierre de Coubertin“ listet die künftigen sportbezogenen hat die Kommission auch ein Arbeitspapier zur Freizügigkeit von 2000: DELIÈGE-URTEIL Aktivitäten der EU auf, zusammengefasst in 53 Einzelmaßnahmen (z.B. Profi- und Amateursportlern herausgegeben. In Reaktion auf die Entwicklung von Leitlinien zur körperlichen Aktivität, Ausschreibung ei- In diesem Urteil bestätigte der Gerichtshof, dass die Auswahl von Mitteilung der Kommission haben die Sportminister im Mai einen ner Studie zur Finanzierung des Breitensports etc.). In einem weiteren Athleten, die an internationalen Meisterschaften und Wettkämpfen Arbeitsplan Sport angenommen. Das Europäische Parlament hat in Begleitdokument zum Weißbuch Sport bietet die Kommission erstmals teilnehmen, den nationalen Sportverbänden obliegt. Laut EuGH stellt einem eigenen Bericht des Abgeordneten Fisas im November 2011 auch einen umfassenden Überblick über die gegenwärtige Rechtsla- die Zusammenstellung der nationalen Auswahlmannschaften ein zur Mitteilung der Kommission Stellung genommen. ge im Hinblick auf die „Autonomie des Sports“ sowie die Anwendung wesentliches Element der Organisation des Sports dar und ist mit des EU-Rechts auf den Sport. Insbesondere werden die einschlägigen EU-Recht vereinbar. Die Entscheidung des Gerichtshofs bekräftigt 2009: LISSABON-VERTRAG UND „SPORTARTIKEL“ Urteile des Europäischen Gerichtshofs von „Walrave-Koch“ (1974) die besonderen Merkmale des Sports und die Autonomie von Sport- Mit dem zum 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Lissabon-Vertrag bis „Bosman“ (1995) dargestellt. Mit dem Weißbuch Sport, das vom organisationen im Hinblick auf die Festlegung eigener sportlicher erhält der Sport erstmals eine Grundlage in den europäischen Ver- organisierten Sport einhellig begrüßt wurde, legte die Kommission den Regeln. trägen. In Artikel 6 und Artikel 165 AEUV wird die gesellschaftliche Grundstein für eine eigene europäische Sportpolitik. EUROPÄISCHE SPORTPOLITIK: ENTWICKLUNG UND PERSPEKTIVEN EUROPÄISCHE SPORTPOLITIK: ENTWICKLUNG UND PERSPEKTIVEN
RECHTLICHER RAHMEN 2006: MECA-MEDINA URTEIL 2010: FALL BERNARD / OLYMPIQUE LYONNAIS In der Rechtssache Meca-Medina ging es um die Vereinbarkeit In der Rechtssache „Bernard / Olympique Lyonnais“ bestätigte Mit Art. 165 AEUV erhält der Sport erstmals eine rechtliche Grundlage in den von Anti-Doping Regeln mit EU-Wettbewerbsrecht. Zwei Profi- der Europäische Gerichtshof die im Bosman-Urteil entwickelten europäischen Verträgen. Die Aufnahme des Sports in das neue Vertragswerk schwimmer hatten gegen eine Dopingsperre des internationalen Grundprinzipien. Nach Ansicht der Luxemburger Richter stellen wurde vom organisierten Sport nahezu einmütig begrüßt. Um bessere Förder- Schwimmverbands (Fédération Internationale de Natation, FINA) Regelungen, die einen Fußballprofi verpflichten, seinen ersten Ar- zunächst erfolglos Einspruch vor dem Sportschiedsgericht (CAS) beitsvertrag mit dem Verein zu unterschreiben, der ihn ausgebildet möglichkeiten und mehr Rechtssicherheit für den Sport in Europa zu erreichen, in Lausanne eingelegt und dann die Europäische Kommission und hat, eine Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit dar. Fußball- hatten sich Sportorganisationen schon seit dem Jahr 2002 für die Aufnahme einen den EuGH angerufen. Die Sportler argumentierten, die Anti-Doping vereine dürfen aber eine Ausbildungsentschädigung verlangen, wenn eigenen „Sportartikels“ in den europäischen Verfassungsentwurf ausgesprochen. Regeln des IOC verstießen in der von der FINA durchgeführten Form Nachwuchsspieler ihren ersten Profivertrag mit einem anderen Verein gegen die EU-Wettbewerbsbestimmungen. In seinem Urteil befand abschließen. Die Höhe dieser Entschädigung muss sich anteilmäßig Trotz des Fehlens einer expliziten Rechtsgrundlage hatte die Europäische Kommis- der EuGH, dass die in Frage stehende Anti-Doping Regelung mit an den Gesamtkosten orientieren, die der Verein für die Ausbildung europäischem Recht vereinbar sei. Gleichzeitig urteilten die Richter aller Nachwuchsspieler tatsächlich aufgewendet hat. Die Forderung sion schon mit dem 2007 veröffentlichten „Weißbuch Sport“ und dem damit ver- aber, dass eine solche Prüfung immer im Einzelfall vorgenommen von Olympique Lyonnais, die Höhe der Ausbildungsvergütung an bundenen Aktionsplan „Pierre de Coubertin“ den Grundstein für eine europäische werden müsse. Einer generellen Ausnahme sportlicher Regeln vom das künftige Gehalt des Spielers beim neuen Club zu koppeln, wurde Sportpolitik gelegt. Auswirkungen auf den Sport hatten seit jeher auch: Anwendungsbereich des EU-Rechts erteilte der Gerichtshof damit vom EuGH zurückgewiesen. eine Absage. Hieraus folgt, dass im Prinzip jede sportliche Regel ›› A ndere EU-Politiken (z.B. in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Strukturpo- vom Gerichtshof auf ihre Übereinstimmung mit EU-Recht untersucht und einem so genannten „Verhältnismäßigkeitstest“ unterworfen litik, Kultur) werden kann. Danach prüft das Gericht, ob die Regelungen geeignet sind, die gewünschten Ziele zu erreichen und nicht über das dafür ›› D as EU-Recht (insbesondere die Vorschriften zu Binnenmarkt und Wettbe- notwendige Maß hinausgehen. Aus diesem Prüfungsvorbehalt des werb) EuGH resultiert eine erhebliche Rechtsunsicherheit für Sportverbän- de bei der Festlegung der eigenen sportlichen Regeln. Das Meca- ›› Die Rechtssprechung des EuGH Medina Urteil ist vom organisierten Sport als „Rückschlag für das 8 europäische Sportmodell“ gewertet worden. EUROPÄISCHE SPORTPOLITIK: ENTWICKLUNG UND PERSPEKTIVEN
ARTIKEL 165 BEDEUTUNG KOMPETENZEN UMSETZUNG IN UND INHALT DER EU DER PRAXIS DES SPORT- Der Wortlaut des Art. 165 ist sehr allgemein Im Januar 2011 hat die Europäische Kom- und vage gehalten. Sehr klar hingegen wer- mission die Mitteilung „Entwicklung der ARTIKELS den die Zuständigkeiten der EU sowie die europäischen Dimension des Sports“ veröf- Grenzen ihrer Tätigkeit umschrieben. Unter fentlicht. In diesem rechtlich nicht binden- Art. 165 AEUV überträgt der EU die Kom- Beachtung des Subsidiaritätsprinzips darf den Dokument befasst sich die Kommission petenz, zur „Förderung einer europäischen die EU im Sportbereich nur eine „unterstüt- mit der Frage, wie die europäische Dimen- Dimension des Sports“ beizutragen. Dabei zende“ Funktion ausüben – der Sport bleibt sion des Sports in die Praxis umgesetzt hat sie dessen „besondere Merkmale, des- hauptsächlich Sache der Mitgliedsstaaten werden soll. Die Mitteilung ergänzt das sen auf freiwilligem Engagement basierende und der Sportverbände. Weißbuch Sport aus dem Jahr 2007. Im Mai Strukturen sowie dessen soziale und päda- 2011 haben die EU-Sportminister darüber gogische Funktion“ zu berücksichtigen. Als Die EU kann folgende „ergänzende, koordi- hinaus einen Arbeitsplan Sport angenom- spezifische Ziele einer künftigen EU-Tätig- nierende oder unterstützende Maßnahmen“ men. Dieser Arbeitsplan legt die Prioritäten keit nennt Artikel 165: ergreifen: der Sportminister im Bereich Sport bis 2014 ›› Die Förderung der Fairness und ›› Empfehlungen fest und beinhaltet konkrete Zielvorgaben. EINFLUSS ANDERER EU-POLITIKEN AUF Offenheit von Sportwettkämpfen ›› Fördermaßnahmen (z.B. Sportför- Sowohl die in der Mitteilung als auch im ›› Die Förderung der Zusammenarbeit derprogramm) Arbeitsplan der Sportminister genannten Prioritäten und Maßnahmen sollen in den DEN SPORT zwischen den für den Sport zustän- Empfehlungen werden auf Vorschlag der Eu- digen Organisationen nächsten Jahren umgesetzt werden. ropäischen Kommission vom Sportminister- ›› Den Schutz der körperlichen und rat angenommen. Fördermaßnahmen werden seelischen Unversehrtheit von gemeinsam von Rat und Europäischem Par- 10 Sportlern, insbesondere jüngerer lament im Rahmen des dafür vorgesehenen 11 Neben der durch Art. 165 neu geschaffenen Rechtsgrundlage haben ›› Zentralvermarktung von Medien- und Fernsehrechten Sportler. Haushaltsverfahrens angenommen. auch EU-Politiken aus anderen Bereichen (z.B. Bildung, Gesundheit, ›› Urheber-, Produkt- und Leistungsschutzrechte von Sportver- Beide Instrumente sind für die Mitgliedstaa- Kultur, Beschäftigung und Soziales) Auswirkungen auf den Sport. anstaltern ten rechtlich jedoch nicht bindend. Was die Hieran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Zudem unterliegt ›› Glücksspiel und Sportwetten EU auf Grundlage des Art. 165 nicht darf: der Sport auch weiterhin – sobald er eine wirtschaftliche Aktivität darstellt – den einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts. Diesen ›› Staatliche Beihilfen für Sportverbände- und vereine (z.B. zur ›› N ationale Rechts- und Verwaltungs- Finanzierung von Sportinfrastruktur) Grundsatz hat der Europäische Gerichtshof in langjähriger Rechts- vorschriften harmonisieren sprechung etabliert. Die Anwendung des EU-Rechts auf den Sport In der Praxis erweist sich die Anwendung dieser Regeln auf den ›› Verordnungen oder Richtlinien er- ist vor allem in folgenden Bereichen von Bedeutung: Sport nicht immer als einfach. Dies hat folgende Gründe: lassen ›› B innenmarkt (Art. 45-66 AEUV) – Freizügigkeit, freier ›› Der Sport hat neben seiner wirtschaftlichen auch eine sozia- Damit schließt Art. 165 aus, dass auf seiner Dienstleistungs- und Kapitalverkehr le und erzieherische Funktion Grundlage Europäische „Sportgesetzge- bung“ betrieben wird. ›› Wettbewerb (Art. 101-109 AEUV) – Einschränkung des ›› Der Sport in Europa ist durch eine enge Verflechtung zwi- Wettbewerbs, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stel- schen Profi- und Amateursport gekennzeichnet lung, staatliche Beihilfen In diesen Bereichen kann die EU auch stärker „regulativ“ tätig wer- den. Die EU-Vorschriften zu Binnenmarkt und Wettbewerb spielen insbesondere bei den folgenden für den Sport relevanten Themen eine Rolle: ›› Arbeitnehmerfreizügigkeit von Profisportlern ›› Transferregeln ›› Ausländerquoten und Förderung einheimischer Sporttalente (z.B. „Home-grown-players“-Regel der UEFA) RECHTLICHER RAHMEN RECHTLICHER RAHMEN
BEWERTUNG Art. 165 verpflichtet die EU dazu, bei künftigen Maßnahmen die Als problematisch für den Sport hat sich auch die Rechtssprechung „besonderen Merkmale“ des Sports angemessen zu berücksich- des Europäischen Gerichtshofs erwiesen. Im sogenannten Meca- tigen. Gleichzeitig enthält Art. 165 kein explizites Bekenntnis zur Medina Urteil aus dem Jahr 2006 hatte der EuGH entschieden, Autonomie des Sports. Es fehlt eine klare Aussage, was unter der dass im Prinzip jede sportliche Regel auf ihre Vereinbarkeit mit eu- Formulierung „besondere Merkmale des Sports“ genau zu verstehen ropäischem Wettbewerbsrecht überprüft werden könne. Aus diesem ist. Welche Auswirkungen dieses in der Praxis haben wird lässt sich schwer abschätzen. Folgende Aktivitäten auf europäischer Ebene könnten die Autonomie von Sportorganisationen tangieren: „Prüfungsvorbehalt“ resultiert eine erhebliche Rechtsunsicherheit für Sportverbände bei der Festlegung der eigenen sportlichen Regeln. Als abschließendes Fazit zum Art. 165 AEUV lässt sich festhalten: AUTONOMIE UND ›› Im Rahmen eines Arbeitsdokuments zum Thema „Sport und Arbeitnehmerfreizügigkeit“ vom 18. Januar 2011 befasst sich die Europäische Kommission mit der Frage, wie die ›› A rt. 165 AEUV schafft entgegen der Erwartungen nicht mehr Rechtssicherheit für den Sport. ›› Art. 165 AEUV begründet keine generelle Ausnahme des BESONDERE MERKMALE DES SPORTS umfangreichen Bestimmungen zur Antidiskriminierung ana- log auf Veranstaltungen des Amateurssports ausgeweitet Sports von EU-Recht, sondern bestenfalls eine „sport- werden könnten (unter Anwendung von Art. 6, 18, 21 und freundlichere Auslegung“ bestimmter Bestimmungen durch 165 AEUV). die Europäische Kommission und den EuGH. ›› Auf Grundlage von Art. 83 AEUV, der die Zusammenarbeit Positiv bleibt hingegen festzuhalten: der Mitgliedstaaten im Bereich organisierter Kriminalität ›› P olitisch: Art. 165 AEUV erkennt die bedeutende Rolle des regelt, arbeiten Mitgliedstaaten und Europäische Kommis- sion gegenwärtig daran, gemeinsame Straftatbestände und Sports auf europäischer Ebene an. Die Förderung einer eu- BEDEUTUNG FÜR VEREINS- UND ropäischen Dimension des Sports wird als explizites Ziel in Mindestsanktionen für den Handel mit Dopingsubstanzen festzulegen. die EU-Verträge aufgenommen. DEN SPORT VERBANDS- ›› Institutionell: Art. 165 legt die rechtliche Basis für die ›› Im Rahmen einer eigenen Expertengruppe befassen sich Mitgliedstaaten und Europäische Kommission mit dem Etablierung eines formellen Sportministerrats und für eine verstärkte Kooperation zwischen den europäischen Sport- AUTONOMIE Thema Good Governance im Sport. Wie weit und auf welcher Die Organisation des Sports beruht maßgeblich auf dem Prinzip der Die Vereins- und Verbandsautonomie bezeichnet das Recht von 12 ministern. Vereins- und Verbandsautonomie. In Deutschland ist diese als Be- Vereinen und Verbänden zur selbstständigen Regelung ihrer inneren 13 Rechtsgrundlage tatsächlich in die Organisationsfreiheit der Sportverbände eingegriffen werden wird, kann derzeit noch ›› Finanziell: Art. 165 bietet eine rechtliche Grundlage für die standteil der Vereinigungsfreiheit durch Artikel 9 Grundgesetz verfas- Angelegenheiten. Wesentliche Elemente sind: nicht abschließend beantwortet werden. Schaffung eines eigenen Sportförderprogramms und die sungsrechtlich geschützt. Artikel 165 AEUV enthält keinen expliziten ›› as Recht zur eigenen Rechtssetzung (z.B. Satzung) D Voraussetzung für eine bessere Einbeziehung des Sports in Hinweis zur Autonomie des Sports, erkennt aber die „besonderen andere EU-Politikbereiche. Merkmale des Sports“ an. Möglichen Bestrebungen auf europäischer ›› Das Recht zur Selbstverwaltung Ebene, die Vereins- und Verbandsautonomie zu untergraben, gilt ›› Das Recht zur Festlegung verbindlicher Sportregeln es, sich auch in Zukunft zu widersetzen. Mehr Rechtssicherheit für ›› Die Durchführung von Sportveranstaltungen und Wettkämpfen Verbände und Vereine im Hinblick auf die Festlegung ihrer eigenen ›› Eigene Sportgerichtsbarkeit (wie z.B. Schiedsgerichte) POSITIONIERUNG sportlichen Regeln bleibt eine der Hauptforderungen des organisi- erten Sports in Deutschland und in Europa. Die Organisationsstruktur des Sports ist durch seinen pyramiden- DES ORGANISIERTEN förmigen Aufbau gekennzeichnet. Weltweit gilt das „Ein-Verbands- Prinzip“: Für nahezu jede Sportart gibt es nur einen Weltverband SPORTS (im Fußball z.B. FIFA), der sich wiederum aus regionalen Dachver- bänden (wie z.B. UEFA für Europa) und nur einem Fachverband pro Das IOC hat im Januar diesen Jahres ein Positionspapier zur Ausle- ›› D iskussionen anregen und gemeinsame Positionen entwick- Land (z.B. DFB in Deutschland) zusammensetzt. Die Grundlage der gung des Art. 165 AEUV herausgeben, das zusammen mit dem EOC eln WEITERE INFORMATIONEN Pyramidenstruktur bilden die Vereine. Der Sport in Europa ist zu- EU-Büro in Brüssel erarbeitet wurde und einige Kernforderungen an ›› Konkrete Forderungen unter Einbeziehung bestehender dem durch die enge Verflechtung von Profi- und Amateursport sowie die Adresse der EU-Institutionen enthält. Auch der deutsche Sport ›› durch das Prinzip des Auf- und Abstiegs gekennzeichnet. Netzwerke vertreten sollte den Entwicklungen auf europäischer Ebene stärker Rechnung ›› Im Weißbuch Sport (2007) und in der Mitteilung zur „Entwicklung tragen: einer europäischen Dimension des Sports“ (2011) erkennt die EU- ›› P roaktiv agieren und das Heft des Handelns nicht der EU Kommission die Vereins- und Verbandsautonomie als Grundprinzip überlassen der Organisationsstruktur des Sports an. Beide Dokumente haben ›› allerdings keinen rechtsverbindlichen Charakter und verweisen zudem auf die anzuwendenden Regeln des Gemeinschaftsrechts, wodurch die vermeintliche Autonomie des Sports eine wesentliche Einschränkung erfährt. RECHTLICHER RAHMEN RECHTLICHER RAHMEN
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