SPORTPOLITIK Grundlagen, Entwicklungen, Perspektiven - EOC EU Office

Die Seite wird erstellt Vincent Hennig
 
WEITER LESEN
SPORTPOLITIK Grundlagen, Entwicklungen, Perspektiven - EOC EU Office
EUROPÄISCHE
SPORTPOLITIK
Grundlagen, Entwicklungen, Perspektiven
SPORTPOLITIK Grundlagen, Entwicklungen, Perspektiven - EOC EU Office
VORWORT

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages nimmt
die europäische Sportpolitik immer mehr Gestalt an. Die Mitteilung
der Europäischen Kommission zur „Europäischen Dimension des
Sports“ vom 18. Januar 2011 und der von den EU-Sportministern
am 20. Mai 2011 verabschiedete Arbeitsplan Sport greifen eine Rei-
he von Themen auf, die auch für den organisierten Sport in Deutsch-
land von höchster Bedeutung sind.
Diese Entwicklungen waren der Anlass für das EOC EU-Büro, den          1
vorliegenden Leitfaden zur europäischen Sportpolitik zu erstellen.
Er soll interessierten Sportverbänden und -vereinen einen Überblick
über sportrelevante Entwicklungen auf europäischer Ebene bieten
und deren Bedeutung für den deutschen Sport aufzeigen. Neben
detaillierten Informationen zu Akteuren, rechtlichem Rahmen und
Entscheidungsstrukturen enthält der Leitfaden auch eine ausführ-
liche Darstellung einzelner Themenfelder, die von Medienrechten
über Glücksspiel und Sportwetten bis hin zum Ehrenamt und Integ-
ration durch Sport reichen. Darüber hinaus bietet er auch praktische
Ratschläge und wichtige Kontaktadressen.
Die in der Broschüre behandelte Themenvielfalt macht deutlich, dass
sich der Sport – wie andere gesellschaftliche Bereiche auch – inten-
siv mit den Aktivitäten der Europäischen Union auseinandersetzen
muss. Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen versichern, dass der
DOSB gemeinsam mit dem EOC EU-Büro die Interessen des deut-
schen Sports auf europäischer Bühne auch in Zukunft wirksam ver-
treten wird.
Ich hoffe, dass der Leitfaden, der die erstmals 2009 erschienene
DOSB-Broschüre „Sportförderung in der EU“ ergänzt, auf Ihre Zu-
stimmung stößt und darüber hinaus einen Beitrag zur Sensibilisie-
rung des deutschen Sports für europäische Themen leistet.

Dr. Michael Vesper
Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes
SPORTPOLITIK Grundlagen, Entwicklungen, Perspektiven - EOC EU Office
INHALTSVERZEICHNIS

                                                                                                                        Vorwort……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 1
                                                                                                                        EUROPÄISCHE SPORTPOLITIK: ENTWICKLUNG UND PERSPEKTIVEN…………………………………………… 5
                                                                                                                           Meilensteine………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 6
                                                                                                                           Wichtige sportrelevante Urteile des EuGH……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 7

                                                                                                                        RECHTLICHER RAHMEN……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 9
                                                                                                                           Artikel 165 ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 10
                                                                                                                           Einfluss anderer EU-Politiken auf den Sport ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 11
                                                                                                                           Autonomie und besondere Merkmale des Sports …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 13

                                                                                                                        INSTITUTIONELLE STRUKTUREN…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 15
                                                                                                                           Die Europäische Union ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 16
                                                                                                                           Andere europäische und internationale Organisationen………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 19
                                                                                                                           Dialog mit dem organisierten Sport ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 21

                                                                                                                        THEMENFELDER…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 23
                                                                                                                           ORGANISATION DES SPORTS……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 23
                                                                                                                              Freizügigkeit und Nicht-Diskriminierung……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 23
                                                                                                                              Gleichbehandlung von Sportlern aus Drittstaaten …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 26
                                                                                                                              Visapolitik…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 27
                                                                                                                              Spielervermittler……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 29
                                                                                                                              Bekämpfung von Korruption und Spielmanipulation ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 31
                                                                                                                           WIRTSCHAFTLICHE DIMENSION DES SPORTS …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 33
IMPRESSUM                                                                                                                     EU-Förderprogramme für den Sport ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 33
Herausgeber:                            EOC EU Office                                                                         Medienrechte …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 36
                                        Avenue de Cortenbergh 52                                                              Glücksspiel und Sportwetten……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 38
                                        B-1000 Brussels
                                                                                                                              Geistige Eigentumsrechte …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 40
Verantwortlich:                         Folker Hellmund (Director EOC EU Office)
                                                                                                                              Lizenzierungssysteme…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 42
Redaktion:                              Stephan Dietzen, Merle Stöcker, Folker Hellmund                                       Staatliche Beihilfen ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 43
Fotos:                                  EOC: S.18, S.41                                                                       Steuerpolitik ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 44
                                        Manfred Schillings/DTTB: S.3
                                        DBB/Camera 4: S.25, S.49                                                           SOZIALE DIMENSION DES SPORTS………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 46
                                        © picture alliance/Julian Stratenschulte: S.65                                        Schutz Minderjähriger…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 46
                                        © picture alliance/Hendrik Schmidt: S.69
                                                                                                                              Entwicklungszusammenarbeit…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 48
                                        © picture alliance/Bjoern Hake/Pressefoto ULMER: S.45
                                        Fotolia: S.8, S.34,S.53, S.56, S.60                                                   Kampf gegen Doping……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 50
                                        DPPI: S.5, S.6, S.7, S.9, S.13, S.15, S.18, S.20, S.21,                               Sport und Gesundheit…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 52
                                        S.22, S.23, S.26, S.27, S.30, S. 32, S.39, S.47, S.71
                                        DOSB: S.11, S.41                                                                      Jugend ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 54
                                                                                                                              Sport und Bildung …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 55
Version:                                Dezember 2011
                                                                                                                              Sport und Ehrenamt ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 57
Design:                                 www.spade.be
                                                                                                                              Sport und Integration …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 59
                                                                                                                              Sozialer Dialog ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 61
Copyright © EOC EU Office, 2011. All rights reserved.                                                                         Sport und Umwelt …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 62
Legal notice: The present guide intends to provide general information on the European Union’s policies with
regard to sport. The opinions expressed therein do not reflect the official position of the EOC EU Office. Moreover,    Europäische Kommissare und sportrelevante Themen …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………         63
the EOC EU Office is not liable for information contained in this brochure. While every reasonable effort has been      Deutsche Vertreter in EU-Sportgremien ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………       66
made to ensure its accuracy, exhaustivity and reliability, the information is provided without warranty of any kind,    Wichtige Adressen von EU-Institutionen ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………      68
either expressed or implied. For any further information we advise you to consult the respective legal documents as
published in the Official Journal of the European Union. The EOC EU Office remains at your entire disposal in case of   Nützliche Internetadressen …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………       70
further questions: info@euoffice.eurolympic.org.                                                                        Wichtige Dokumente ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………          70
SPORTPOLITIK Grundlagen, Entwicklungen, Perspektiven - EOC EU Office
ABKÜRZUNGEN
                                                                                           EUROPÄISCHE
                                                                                           SPORTPOLITIK:
    AdR		          Ausschuss der Regionen                                                  ENTWICKLUNG UND
                                                                                           PERSPEKTIVEN
    AEUV		         Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

    CAS		          Court of Arbitration and Sport / Internationaler Sportgerichtshof

    EOC		European Olympic Committees / Europäische Olympische Komitees

    EUR		          Euro

    EuGH		         Europäischer Gerichtshof                                                Die Europäische Union hatte lange Zeit keine eigenständige Sportpolitik. Den-
    EWG		          Europäische Wirtschaftsgemeinschaft                                     noch entfalteten EU-Politiken aus anderen Bereichen, wie z.B. Binnenmarkt oder
                                                                                           Wettbewerb, erheblichen Einfluss auf die wirtschaftlichen Aktivitäten des Sports.
    EWS		          Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss                           Aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage wurde die Entwicklung des Sports
    IOC		          International Olympic Committee / Internationales Olympisches Komitee   in Europa maßgeblich von der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs
                                                                                           (EuGH) geprägt. In einer Reihe von Einzelfallentscheidungen wie Walrave-Koch
    NADA		         Nationale Anti-Doping Agentur                                           (1974), Dona (1976), Bosman (1995), Deliège (2000) oder Lehtonen (2000) etablierte
    WADA		         Welt Anti-Doping Agentur                                                der Gerichtshof das Prinzip, dass der Sport EU-Recht unterliegt, sobald es sich um
                                                                                           eine wirtschaftliche Aktivität handelt. Erst das Weißbuch Sport (2007) legte den
                                                                                           Grundstein für eine umfassendere europäische Sportpolitik. Eine neue Ära für
                                                                                           den Sport begann mit dem Lissabon-Vertrag: Mit Artikel 165 erhielt die EU erst-
4
                                                                                           mals eine Kompetenz für den Sport. In jüngster Zeit hat die europäische Sport-
                                                                                           politik an Fahrt aufgenommen: Am 18. Januar 2011 nahm die Kommission die
                                                                                           Mitteilung „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“ an. Am 20. Mai
                                                                                           2011 verabschiedeten die EU-Sportminister ihren Arbeitsplan Sport. Ab 2014 wird
                                                                                           es voraussichtlich ein eigenes Sportförderprogramm geben. Wie sich die europä-
                                                                                           ische Sportpolitik entwickelt hat und was der deutsche Sport in Zukunft von der
                                                                                           EU erwarten kann, erfahren Sie in diesem Kapitel.
SPORTPOLITIK Grundlagen, Entwicklungen, Perspektiven - EOC EU Office
MEILENSTEINE                                                                                                                                                                                                    WICHTIGE
                                                                                                                                                                                                                    SPORTRELEVANTE
                                                                                                                                                                                                                    URTEILE DES EuGH

    2011: EU-ARBEITSPLAN SPORT                                                                                                                                                                                      1974: FALL WALRAVE UND KOCH
    Am 20. Mai haben die EU-Sportminister in Brüssel einen „Arbeits-                                                                                                                                                Die Rechtssache Walrave und Koch (1974) ist das erste Urteil des
    plan für den Sport“ angenommen. Der Arbeitsplan, der auf eine                                                                                                                                                   EuGH mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Sport. Gegenstand
    Initiative der ungarischen Ratspräsidentschaft zurückgeht, schafft                                                                                                                                              des Verfahrens war eine Satzungsregelung der „Union Cycliste
    einen Rahmen für eine verstärkte Kooperation zwischen den EU-Mit-                                                                                                                                               Internationale“ (UCI). Die Niederländer Walrave und Koch wollten
    gliedstaaten. Der Arbeitsplan legt die Prioritäten der Sportminister                                                                                                                                            bei Bahnradmeisterschaften als Schrittmacher für Fahrer aus anderen
    bis 2014 fest und enthält einen Zeitplan zur Umsetzung konkreter                                                                                                                                                Nationen fungieren, was aber gegen die zuvor erlassene Satzungsän-
    Ziele. Darüber hinaus sieht der Arbeitsplan die Schaffung von sechs                                                                                                                                             derung der UCI verstieß. Walrave und Koch klagten, da sie ihr Recht
    themenspezifischen „Expertengruppen“ vor (siehe Kapitel „Institu-                                                                                                                                               auf freie Berufsausübung innerhalb der Europäischen Wirtschaftsge-
    tionelle Strukturen“, S. 16 ff.). Bis 2014 haben die Sportminister                                                                                                                                              meinschaft (EWG) beeinträchtigt sahen. In seinem Urteil entschied
    folgende Prioritäten festgelegt:                                                                                                                                                                                der EuGH, dass der Sport EU-Recht unterliegt, sobald er eine wirt-
                                                                                                                                                                                                                    schaftliche Aktivität darstellt. Darüber hinaus stellte der Gerichtshof
       ›› Integrität des Sports – Kampf gegen Doping, Spielmani-
                                                                                                                                                                                                                    klar, dass das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsan-
           pulation, Good Governance
                                                                           Bedeutung des Sports erstmals rechtlich anerkannt. In Artikel 165                                                                        gehörigkeit auch für Sportverbände gilt. Eine Ausnahme könne nur
       ›› S
           oziale Dimension des Sports – Gesundheit, soziale Inte-        verpflichtet sich die EU, zur „Förderung der europäischen Dimension        Die europäische Sportpolitik wird in den kommenden            im Fall rein sportlicher Regeln gemacht werden. Die Entscheidung
          gration durch Sport, Bildung und Ehrenamt                        des Sports“ beizutragen und „dabei dessen besondere Merkmale,              Jahren an Bedeutung gewinnen:                                 des Gerichtshofs stellt die Grundlage für das Bosman-Urteil aus dem
                                                                           dessen auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen sowie                                                                           Jahr 1995 dar.
       ›› W
           irtschaftliche Dimension des Sports – nachhaltige                                                                                             ›› D ie Europäische Kommission wird mit der Umset-
          Finanzierung des Breitensports, „faktengestützte Politikge-      dessen soziale und pädagogische Funktion“ zu berücksichtigen.
                                                                           Mit dem Lissabon-Vertrag ändert sich der rechtliche Rahmen. Die                    zung der in der Mitteilung „Entwicklung der europä-   1995: BOSMAN-URTEIL
          staltung“                                                                                                                                           ischen Dimension des Sports“ genannten Maßnah-
                                                                           institutionellen Strukturen sowie die Formen der Zusammenarbeit                                                                          Auslöser für die wegweisende Entscheidung des Gerichtshofs war
    Diese Liste kann von der jeweiligen Ratspräsidentschaft im Lichte      im Sportbereich werden stärker formalisiert. Weitere Informationen                 men beginnen.
                                                                                                                                                                                                                    eine Schadensersatzklage des belgischen Profi-Fußballers Jean-
    aktueller Entwicklungen erweitert werden. Auf Grundlage eines Um-      hierzu sind den nachfolgenden Kapiteln zu entnehmen.                           ›› Die auf Grundlage des Arbeitsplans der Sport-         Marc Bosman, der vom belgischen Verein RFC Lüttich zum franzö-
    setzungsberichts der Kommission, der Ende 2013 vorliegen soll,                                                                                            minister eingerichteten Expertengruppen werden        sischen Zweitligisten USL Dünkirchen wechseln wollte. Der Transfer
    wird dann im ersten Halbjahr 2014 ein neuer Arbeitsplan erarbeitet.                                                                                       ihre Arbeit aufnehmen und bis Ende 2013 erste
                                                                           2007: WEIßBUCH SPORT                                                                                                                     scheiterte, weil sich beide Clubs nicht auf eine Ablösesumme eini-
6                                                                                                                                                             konkrete Arbeitsergebnisse vorlegen.                  gen konnten. Bosman sah hierin eine Einschränkung seiner Arbeit-
                                                                                                                                                                                                                                                                                              7
    2011: MITTEILUNG DER EUROPÄISCHEN                                     Das „Weißbuch Sport“ (2007) war das erste Dokument, in dem sich die            ›› Die EU-Sportminister werden ihre Kooperation im       nehmerfreizügigkeit. Bosman klagte auch gegen eine FIFA-Regel,
           KOMMISSION „ENTWICKLUNG DER                                     Europäische Kommission umfassend mit dem Themenkomplex „Euro-                      Sportbereich ausweiten.                               nach denen nur eine bestimmte Anzahl von Ausländern in einer
           EUROPÄISCHEN DIMENSION DES SPORTS“                              päische Union und Sport“ auseinandergesetzt hat. Das Weißbuch Sport                                                                      Mannschaft eingesetzt werden durften. Der Gerichtshof bekräftigte
                                                                                                                                                          ›› Ab 2014 wird aller Voraussicht nach ein Sport-
                                                                           hebt die Rolle des Sports im Alltag der EU-Bürger hervor und betont                                                                      in seinem Urteil, dass der Sport EU-Recht unterliege, sobald er eine
    Im Januar 2011 hat die europäische Kommission ihre lang erwar-                                                                                            förderprogramm (als Teil des Rahmenprogramms
                                                                           seinen Beitrag zu anderen EU-Politikbereichen. Nach eigenen Angaben                                                                      wirtschaftliche Aktivität darstellt. Darüber hinaus erklärte der EuGH
    tete Mitteilung „Entwicklung der europäischen Dimension des                                                                                               „Erasmus for all“) geschaffen.
                                                                           verfolgte die Kommission mit dem Weißbuch Sport folgende Ziele:                                                                          auch Ausländerklauseln, die die Anzahl von ausländischen Profi-
    Sports“ vorgelegt. In dem Dokument legt die Kommission erstmals        Eine strategische Diskussion zur Rolle des Sports in Europa anzuregen;     Aus diesen Gründen wird es für den deutschen Sport in
    nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages dar, wie die in Art. 165                                                                                Zukunft immer wichtiger, zu sportrelevanten EU-Themen         spielern in nationalen Ligen beschränken, als nicht vereinbar mit
                                                                           die Sichtbarkeit des Sports in der EU zu erhöhen; die Bedürfnisse und                                                                    EU-Recht. Das Urteil ermöglichte Profifußballern auch, nach Ablauf
    des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)       Besonderheiten des Sportsektors darzustellen; mehr Klarheit bei der        Stellung zu beziehen.
    genannte „Europäische Dimension des Sports“ konkret umgesetzt                                                                                                                                                   ihres Vertrags ablösefrei zu einem anderen Club in der EU zu wech-
                                                                           Anwendung des EU-Gemeinschaftsrechts auf den Sport zu schaffen.                                                                          seln. Das Bosman-Urteil hatte weitreichende Folgen für die Transfer-
    werden soll. Die Mitteilung ergänzt das Weißbuch Sport aus dem         Das Weißbuch Sport gliederte sich in drei Teile: 1. Die gesellschaft-
    Jahr 2007 und folgt dessen Gliederung in drei zentrale Themen-                                                                                                                                                  regelungen in europäischen Fußballligen sowie für die Arbeitnehmer-
                                                                           liche Rolle des Sports; 2. Die wirtschaftliche Dimension des Sports;                                                                     freizügigkeit von Profisportlern.
    bereiche (Gesellschaftliche Rolle des Sports, Wirtschaftliche          3. Die Organisation des Sports. Der mit dem Weißbuch verbundene
    Dimension des Sports und Organisation des Sports). Parallel dazu       Aktionsplan „Pierre de Coubertin“ listet die künftigen sportbezogenen
    hat die Kommission auch ein Arbeitspapier zur Freizügigkeit von                                                                                                                                                 2000: DELIÈGE-URTEIL
                                                                           Aktivitäten der EU auf, zusammengefasst in 53 Einzelmaßnahmen (z.B.
    Profi- und Amateursportlern herausgegeben. In Reaktion auf die         Entwicklung von Leitlinien zur körperlichen Aktivität, Ausschreibung ei-                                                                 In diesem Urteil bestätigte der Gerichtshof, dass die Auswahl von
    Mitteilung der Kommission haben die Sportminister im Mai einen         ner Studie zur Finanzierung des Breitensports etc.). In einem weiteren                                                                   Athleten, die an internationalen Meisterschaften und Wettkämpfen
    Arbeitsplan Sport angenommen. Das Europäische Parlament hat in         Begleitdokument zum Weißbuch Sport bietet die Kommission erstmals                                                                        teilnehmen, den nationalen Sportverbänden obliegt. Laut EuGH stellt
    einem eigenen Bericht des Abgeordneten Fisas im November 2011          auch einen umfassenden Überblick über die gegenwärtige Rechtsla-                                                                         die Zusammenstellung der nationalen Auswahlmannschaften ein
    zur Mitteilung der Kommission Stellung genommen.                       ge im Hinblick auf die „Autonomie des Sports“ sowie die Anwendung                                                                        wesentliches Element der Organisation des Sports dar und ist mit
                                                                           des EU-Rechts auf den Sport. Insbesondere werden die einschlägigen                                                                       EU-Recht vereinbar. Die Entscheidung des Gerichtshofs bekräftigt
    2009: LISSABON-VERTRAG UND „SPORTARTIKEL“                              Urteile des Europäischen Gerichtshofs von „Walrave-Koch“ (1974)                                                                          die besonderen Merkmale des Sports und die Autonomie von Sport-
    Mit dem zum 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Lissabon-Vertrag      bis „Bosman“ (1995) dargestellt. Mit dem Weißbuch Sport, das vom                                                                         organisationen im Hinblick auf die Festlegung eigener sportlicher
    erhält der Sport erstmals eine Grundlage in den europäischen Ver-      organisierten Sport einhellig begrüßt wurde, legte die Kommission den                                                                    Regeln.
    trägen. In Artikel 6 und Artikel 165 AEUV wird die gesellschaftliche   Grundstein für eine eigene europäische Sportpolitik.
    EUROPÄISCHE SPORTPOLITIK: ENTWICKLUNG UND PERSPEKTIVEN                                                                                                                                                              EUROPÄISCHE SPORTPOLITIK: ENTWICKLUNG UND PERSPEKTIVEN
SPORTPOLITIK Grundlagen, Entwicklungen, Perspektiven - EOC EU Office
RECHTLICHER
                                                                                                                                                 RAHMEN
    2006: MECA-MEDINA URTEIL                                               2010: FALL BERNARD / OLYMPIQUE LYONNAIS
    In der Rechtssache Meca-Medina ging es um die Vereinbarkeit            In der Rechtssache „Bernard / Olympique Lyonnais“ bestätigte          Mit Art. 165 AEUV erhält der Sport erstmals eine rechtliche Grundlage in den
    von Anti-Doping Regeln mit EU-Wettbewerbsrecht. Zwei Profi-            der Europäische Gerichtshof die im Bosman-Urteil entwickelten         europäischen Verträgen. Die Aufnahme des Sports in das neue Vertragswerk
    schwimmer hatten gegen eine Dopingsperre des internationalen           Grundprinzipien. Nach Ansicht der Luxemburger Richter stellen
                                                                                                                                                 wurde vom organisierten Sport nahezu einmütig begrüßt. Um bessere Förder-
    Schwimmverbands (Fédération Internationale de Natation, FINA)          Regelungen, die einen Fußballprofi verpflichten, seinen ersten Ar-
    zunächst erfolglos Einspruch vor dem Sportschiedsgericht (CAS)         beitsvertrag mit dem Verein zu unterschreiben, der ihn ausgebildet    möglichkeiten und mehr Rechtssicherheit für den Sport in Europa zu erreichen,
    in Lausanne eingelegt und dann die Europäische Kommission und          hat, eine Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit dar. Fußball-   hatten sich Sportorganisationen schon seit dem Jahr 2002 für die Aufnahme einen
    den EuGH angerufen. Die Sportler argumentierten, die Anti-Doping       vereine dürfen aber eine Ausbildungsentschädigung verlangen, wenn
                                                                                                                                                 eigenen „Sportartikels“ in den europäischen Verfassungsentwurf ausgesprochen.
    Regeln des IOC verstießen in der von der FINA durchgeführten Form      Nachwuchsspieler ihren ersten Profivertrag mit einem anderen Verein
    gegen die EU-Wettbewerbsbestimmungen. In seinem Urteil befand          abschließen. Die Höhe dieser Entschädigung muss sich anteilmäßig
                                                                                                                                                 Trotz des Fehlens einer expliziten Rechtsgrundlage hatte die Europäische Kommis-
    der EuGH, dass die in Frage stehende Anti-Doping Regelung mit          an den Gesamtkosten orientieren, die der Verein für die Ausbildung
    europäischem Recht vereinbar sei. Gleichzeitig urteilten die Richter   aller Nachwuchsspieler tatsächlich aufgewendet hat. Die Forderung     sion schon mit dem 2007 veröffentlichten „Weißbuch Sport“ und dem damit ver-
    aber, dass eine solche Prüfung immer im Einzelfall vorgenommen         von Olympique Lyonnais, die Höhe der Ausbildungsvergütung an          bundenen Aktionsplan „Pierre de Coubertin“ den Grundstein für eine europäische
    werden müsse. Einer generellen Ausnahme sportlicher Regeln vom         das künftige Gehalt des Spielers beim neuen Club zu koppeln, wurde
                                                                                                                                                 Sportpolitik gelegt. Auswirkungen auf den Sport hatten seit jeher auch:
    Anwendungsbereich des EU-Rechts erteilte der Gerichtshof damit         vom EuGH zurückgewiesen.
    eine Absage. Hieraus folgt, dass im Prinzip jede sportliche Regel
                                                                                                                                                   ›› A
                                                                                                                                                       ndere EU-Politiken (z.B. in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Strukturpo-
    vom Gerichtshof auf ihre Übereinstimmung mit EU-Recht untersucht
    und einem so genannten „Verhältnismäßigkeitstest“ unterworfen                                                                                     litik, Kultur)
    werden kann. Danach prüft das Gericht, ob die Regelungen geeignet
    sind, die gewünschten Ziele zu erreichen und nicht über das dafür                                                                              ›› D
                                                                                                                                                       as EU-Recht (insbesondere die Vorschriften zu Binnenmarkt und Wettbe-
    notwendige Maß hinausgehen. Aus diesem Prüfungsvorbehalt des                                                                                      werb)
    EuGH resultiert eine erhebliche Rechtsunsicherheit für Sportverbän-
    de bei der Festlegung der eigenen sportlichen Regeln. Das Meca-                                                                                ›› Die Rechtssprechung des EuGH
    Medina Urteil ist vom organisierten Sport als „Rückschlag für das
8   europäische Sportmodell“ gewertet worden.

    EUROPÄISCHE SPORTPOLITIK: ENTWICKLUNG UND PERSPEKTIVEN
SPORTPOLITIK Grundlagen, Entwicklungen, Perspektiven - EOC EU Office
ARTIKEL 165

     BEDEUTUNG                                     KOMPETENZEN                                    UMSETZUNG IN
     UND INHALT                                    DER EU                                         DER PRAXIS
     DES SPORT-                                    Der Wortlaut des Art. 165 ist sehr allgemein   Im Januar 2011 hat die Europäische Kom-
                                                   und vage gehalten. Sehr klar hingegen wer-     mission die Mitteilung „Entwicklung der
     ARTIKELS                                      den die Zuständigkeiten der EU sowie die       europäischen Dimension des Sports“ veröf-
                                                   Grenzen ihrer Tätigkeit umschrieben. Unter     fentlicht. In diesem rechtlich nicht binden-
     Art. 165 AEUV überträgt der EU die Kom-       Beachtung des Subsidiaritätsprinzips darf      den Dokument befasst sich die Kommission
     petenz, zur „Förderung einer europäischen     die EU im Sportbereich nur eine „unterstüt-    mit der Frage, wie die europäische Dimen-
     Dimension des Sports“ beizutragen. Dabei      zende“ Funktion ausüben – der Sport bleibt     sion des Sports in die Praxis umgesetzt
     hat sie dessen „besondere Merkmale, des-      hauptsächlich Sache der Mitgliedsstaaten       werden soll. Die Mitteilung ergänzt das
     sen auf freiwilligem Engagement basierende    und der Sportverbände.                         Weißbuch Sport aus dem Jahr 2007. Im Mai
     Strukturen sowie dessen soziale und päda-                                                    2011 haben die EU-Sportminister darüber
     gogische Funktion“ zu berücksichtigen. Als    Die EU kann folgende „ergänzende, koordi-
                                                                                                  hinaus einen Arbeitsplan Sport angenom-
     spezifische Ziele einer künftigen EU-Tätig-   nierende oder unterstützende Maßnahmen“
                                                                                                  men. Dieser Arbeitsplan legt die Prioritäten
     keit nennt Artikel 165:                       ergreifen:
                                                                                                  der Sportminister im Bereich Sport bis 2014
        ›› Die Förderung der Fairness und            ›› Empfehlungen                             fest und beinhaltet konkrete Zielvorgaben.     EINFLUSS ANDERER EU-POLITIKEN AUF
            Offenheit von Sportwettkämpfen            ›› 
                                                         Fördermaßnahmen (z.B. Sportför-          Sowohl die in der Mitteilung als auch im
        ›› Die Förderung der Zusammenarbeit             derprogramm)                             Arbeitsplan der Sportminister genannten
                                                                                                  Prioritäten und Maßnahmen sollen in den
                                                                                                                                                 DEN SPORT
            zwischen den für den Sport zustän-     Empfehlungen werden auf Vorschlag der Eu-
            digen Organisationen                                                                  nächsten Jahren umgesetzt werden.
                                                   ropäischen Kommission vom Sportminister-
        ›› Den Schutz der körperlichen und        rat angenommen. Fördermaßnahmen werden
            seelischen Unversehrtheit von          gemeinsam von Rat und Europäischem Par-
10          Sportlern, insbesondere jüngerer       lament im Rahmen des dafür vorgesehenen                                                                                                                                                                                                    11
                                                                                                                                                 Neben der durch Art. 165 neu geschaffenen Rechtsgrundlage haben          ›› Zentralvermarktung von Medien- und Fernsehrechten
            Sportler.                              Haushaltsverfahrens angenommen.                                                               auch EU-Politiken aus anderen Bereichen (z.B. Bildung, Gesundheit,       ›› Urheber-, Produkt- und Leistungsschutzrechte von Sportver-
                                                   Beide Instrumente sind für die Mitgliedstaa-                                                  Kultur, Beschäftigung und Soziales) Auswirkungen auf den Sport.              anstaltern
                                                   ten rechtlich jedoch nicht bindend. Was die                                                   Hieran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Zudem unterliegt
                                                                                                                                                                                                                          ›› Glücksspiel und Sportwetten
                                                   EU auf Grundlage des Art. 165 nicht darf:                                                     der Sport auch weiterhin – sobald er eine wirtschaftliche Aktivität
                                                                                                                                                 darstellt – den einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts. Diesen         ›› Staatliche Beihilfen für Sportverbände- und vereine (z.B. zur
                                                      ›› N ationale Rechts- und Verwaltungs-                                                                                                                                 Finanzierung von Sportinfrastruktur)
                                                                                                                                                 Grundsatz hat der Europäische Gerichtshof in langjähriger Rechts-
                                                          vorschriften harmonisieren
                                                                                                                                                 sprechung etabliert. Die Anwendung des EU-Rechts auf den Sport        In der Praxis erweist sich die Anwendung dieser Regeln auf den
                                                      ›› Verordnungen oder Richtlinien er-                                                      ist vor allem in folgenden Bereichen von Bedeutung:                   Sport nicht immer als einfach. Dies hat folgende Gründe:
                                                          lassen
                                                                                                                                                    ›› B innenmarkt (Art. 45-66 AEUV) – Freizügigkeit, freier            ›› Der Sport hat neben seiner wirtschaftlichen auch eine sozia-
                                                   Damit schließt Art. 165 aus, dass auf seiner
                                                                                                                                                        Dienstleistungs- und Kapitalverkehr                               le und erzieherische Funktion
                                                   Grundlage Europäische „Sportgesetzge-
                                                   bung“ betrieben wird.                                                                            ›› Wettbewerb (Art. 101-109 AEUV) – Einschränkung des                ›› Der Sport in Europa ist durch eine enge Verflechtung zwi-
                                                                                                                                                        Wettbewerbs, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stel-           schen Profi- und Amateursport gekennzeichnet
                                                                                                                                                        lung, staatliche Beihilfen
                                                                                                                                                 In diesen Bereichen kann die EU auch stärker „regulativ“ tätig wer-
                                                                                                                                                 den. Die EU-Vorschriften zu Binnenmarkt und Wettbewerb spielen
                                                                                                                                                 insbesondere bei den folgenden für den Sport relevanten Themen
                                                                                                                                                 eine Rolle:
                                                                                                                                                    ›› Arbeitnehmerfreizügigkeit von Profisportlern
                                                                                                                                                    ›› Transferregeln
                                                                                                                                                    ›› Ausländerquoten und Förderung einheimischer Sporttalente
                                                                                                                                                        (z.B. „Home-grown-players“-Regel der UEFA)

     RECHTLICHER RAHMEN                                                                                                                                                                                                                                            RECHTLICHER RAHMEN
SPORTPOLITIK Grundlagen, Entwicklungen, Perspektiven - EOC EU Office
BEWERTUNG
     Art. 165 verpflichtet die EU dazu, bei künftigen Maßnahmen die        Als problematisch für den Sport hat sich auch die Rechtssprechung
     „besonderen Merkmale“ des Sports angemessen zu berücksich-            des Europäischen Gerichtshofs erwiesen. Im sogenannten Meca-
     tigen. Gleichzeitig enthält Art. 165 kein explizites Bekenntnis zur   Medina Urteil aus dem Jahr 2006 hatte der EuGH entschieden,
     Autonomie des Sports. Es fehlt eine klare Aussage, was unter der      dass im Prinzip jede sportliche Regel auf ihre Vereinbarkeit mit eu-
     Formulierung „besondere Merkmale des Sports“ genau zu verstehen       ropäischem Wettbewerbsrecht überprüft werden könne. Aus diesem
     ist. Welche Auswirkungen dieses in der Praxis haben wird lässt sich
     schwer abschätzen. Folgende Aktivitäten auf europäischer Ebene
     könnten die Autonomie von Sportorganisationen tangieren:
                                                                           „Prüfungsvorbehalt“ resultiert eine erhebliche Rechtsunsicherheit für
                                                                           Sportverbände bei der Festlegung der eigenen sportlichen Regeln.
                                                                           Als abschließendes Fazit zum Art. 165 AEUV lässt sich festhalten:
                                                                                                                                                   AUTONOMIE UND
        ›› Im Rahmen eines Arbeitsdokuments zum Thema „Sport und
            Arbeitnehmerfreizügigkeit“ vom 18. Januar 2011 befasst
            sich die Europäische Kommission mit der Frage, wie die
                                                                               ›› A rt. 165 AEUV schafft entgegen der Erwartungen nicht mehr
                                                                                   Rechtssicherheit für den Sport.
                                                                               ›› Art. 165 AEUV begründet keine generelle Ausnahme des
                                                                                                                                                   BESONDERE MERKMALE
                                                                                                                                                   DES SPORTS
            umfangreichen Bestimmungen zur Antidiskriminierung ana-
            log auf Veranstaltungen des Amateurssports ausgeweitet                 Sports von EU-Recht, sondern bestenfalls eine „sport-
            werden könnten (unter Anwendung von Art. 6, 18, 21 und                 freundlichere Auslegung“ bestimmter Bestimmungen durch
            165 AEUV).                                                             die Europäische Kommission und den EuGH.
        ›› Auf Grundlage von Art. 83 AEUV, der die Zusammenarbeit         Positiv bleibt hingegen festzuhalten:
            der Mitgliedstaaten im Bereich organisierter Kriminalität          ›› P olitisch: Art. 165 AEUV erkennt die bedeutende Rolle des
            regelt, arbeiten Mitgliedstaaten und Europäische Kommis-
            sion gegenwärtig daran, gemeinsame Straftatbestände und
                                                                                   Sports auf europäischer Ebene an. Die Förderung einer eu-       BEDEUTUNG FÜR                                                            VEREINS- UND
                                                                                   ropäischen Dimension des Sports wird als explizites Ziel in
            Mindestsanktionen für den Handel mit Dopingsubstanzen
            festzulegen.
                                                                                   die EU-Verträge aufgenommen.                                    DEN SPORT                                                                VERBANDS-
                                                                               ›› Institutionell: Art. 165 legt die rechtliche Basis für die
        ›› Im Rahmen einer eigenen Expertengruppe befassen sich
            Mitgliedstaaten und Europäische Kommission mit dem
                                                                                   Etablierung eines formellen Sportministerrats und für eine
                                                                                   verstärkte Kooperation zwischen den europäischen Sport-
                                                                                                                                                                                                                            AUTONOMIE
            Thema Good Governance im Sport. Wie weit und auf welcher                                                                               Die Organisation des Sports beruht maßgeblich auf dem Prinzip der        Die Vereins- und Verbandsautonomie bezeichnet das Recht von
12                                                                                 ministern.                                                      Vereins- und Verbandsautonomie. In Deutschland ist diese als Be-         Vereinen und Verbänden zur selbstständigen Regelung ihrer inneren    13
            Rechtsgrundlage tatsächlich in die Organisationsfreiheit der
            Sportverbände eingegriffen werden wird, kann derzeit noch          ›› Finanziell: Art. 165 bietet eine rechtliche Grundlage für die   standteil der Vereinigungsfreiheit durch Artikel 9 Grundgesetz verfas-   Angelegenheiten. Wesentliche Elemente sind:
            nicht abschließend beantwortet werden.                                 Schaffung eines eigenen Sportförderprogramms und die            sungsrechtlich geschützt. Artikel 165 AEUV enthält keinen expliziten
                                                                                                                                                                                                                               ››    as Recht zur eigenen Rechtssetzung (z.B. Satzung)
                                                                                                                                                                                                                                    D
                                                                                   Voraussetzung für eine bessere Einbeziehung des Sports in       Hinweis zur Autonomie des Sports, erkennt aber die „besonderen
                                                                                   andere EU-Politikbereiche.                                      Merkmale des Sports“ an. Möglichen Bestrebungen auf europäischer            ››   Das Recht zur Selbstverwaltung
                                                                                                                                                   Ebene, die Vereins- und Verbandsautonomie zu untergraben, gilt              ››   Das Recht zur Festlegung verbindlicher Sportregeln
                                                                                                                                                   es, sich auch in Zukunft zu widersetzen. Mehr Rechtssicherheit für          ››   Die Durchführung von Sportveranstaltungen und Wettkämpfen
                                                                                                                                                   Verbände und Vereine im Hinblick auf die Festlegung ihrer eigenen
                                                                                                                                                                                                                               ››    Eigene Sportgerichtsbarkeit (wie z.B. Schiedsgerichte)
     POSITIONIERUNG                                                                                                                                sportlichen Regeln bleibt eine der Hauptforderungen des organisi-
                                                                                                                                                   erten Sports in Deutschland und in Europa.                               Die Organisationsstruktur des Sports ist durch seinen pyramiden-
     DES ORGANISIERTEN                                                                                                                                                                                                      förmigen Aufbau gekennzeichnet. Weltweit gilt das „Ein-Verbands-
                                                                                                                                                                                                                            Prinzip“: Für nahezu jede Sportart gibt es nur einen Weltverband
     SPORTS                                                                                                                                                                                                                 (im Fußball z.B. FIFA), der sich wiederum aus regionalen Dachver-
                                                                                                                                                                                                                            bänden (wie z.B. UEFA für Europa) und nur einem Fachverband pro
     Das IOC hat im Januar diesen Jahres ein Positionspapier zur Ausle-        ›› D
                                                                                   iskussionen anregen und gemeinsame Positionen entwick-                                                                                  Land (z.B. DFB in Deutschland) zusammensetzt. Die Grundlage der
     gung des Art. 165 AEUV herausgeben, das zusammen mit dem EOC                 eln                                                                  WEITERE INFORMATIONEN                                                Pyramidenstruktur bilden die Vereine. Der Sport in Europa ist zu-
     EU-Büro in Brüssel erarbeitet wurde und einige Kernforderungen an         ›› 
                                                                                  Konkrete Forderungen unter Einbeziehung bestehender                                                                                       dem durch die enge Verflechtung von Profi- und Amateursport sowie
     die Adresse der EU-Institutionen enthält. Auch der deutsche Sport                                                                                     ››                                                               durch das Prinzip des Auf- und Abstiegs gekennzeichnet.
                                                                                  Netzwerke vertreten
     sollte den Entwicklungen auf europäischer Ebene stärker Rechnung                                                                                      ›› 
                                                                                                                                                                                                                            Im Weißbuch Sport (2007) und in der Mitteilung zur „Entwicklung
     tragen:
                                                                                                                                                                                                                            einer europäischen Dimension des Sports“ (2011) erkennt die EU-
        ›› P roaktiv agieren und das Heft des Handelns nicht der EU                                                                                                                                                        Kommission die Vereins- und Verbandsautonomie als Grundprinzip
            überlassen                                                                                                                                                                                                      der Organisationsstruktur des Sports an. Beide Dokumente haben
                                                                                                                                                           ››                                                              allerdings keinen rechtsverbindlichen Charakter und verweisen
                                                                                                                                                                                                                            zudem auf die anzuwendenden Regeln des Gemeinschaftsrechts,
                                                                                                                                                                                                                            wodurch die vermeintliche Autonomie des Sports eine wesentliche
                                                                                                                                                                                                                            Einschränkung erfährt.
     RECHTLICHER RAHMEN                                                                                                                                                                                                                                                 RECHTLICHER RAHMEN
SPORTPOLITIK Grundlagen, Entwicklungen, Perspektiven - EOC EU Office SPORTPOLITIK Grundlagen, Entwicklungen, Perspektiven - EOC EU Office
Sie können auch lesen