Lagebericht 2020 des Bistums Osnabrück

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Lagebericht 2020 des Bistums Osnabrück
Lagebericht 2020
des Bistums Osnabrück

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Lagebericht 2020 des Bistums Osnabrück
Lagebericht Bistum Osnabrück – Berichtsjahr 2020
  1. Grundlagen des Bistum Osnabrück
     Das Bistum Osnabrück ist nach kanonischem Recht eine öffentliche juristische
     Person (can 116 § 1 Codex Iuris Canonici (CIC)) und trägt die säkulare Rechts-
     form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

     Bischof von Osnabrück ist Dr. Franz-Josef Bode, der das Bistum leitet und nach
     außen vertritt. Der Generalvikar des Bischofs leitet die Verwaltungsbehörde des
     Bistums, das Bischöfliche Generalvikariat mit Sitz in Osnabrück, und vertritt kraft
     Amtes das Bistum nach außen. Der Generalvikar vertritt den Bischof und steht
     ihm bei der Leitung des Bistums in allen Verwaltungsangelegenheiten (Exeku-
     tive) zur Seite. Das Amt des Generalvikars wurde im September 2020 neu be-
     setzt: Bis zum 20.09.2020 war Domkapitular Theo Paul Generalvikar, seit dem
     21.09.2020 ist Domkapitular Ulrich Beckwermert Generalvikar.

     Das Bistum Osnabrück liegt im Nordwesten Deutschlands und erstreckt sich auf
     einer Fläche von 12.580 km2 von Ostfriesland mit den Nordseeinseln über das
     Emsland, die Grafschaft Bentheim, das Osnabrücker Land und Diepholz bis nach
     Bremen, südlich der Lesum. Sie umfasst damit Teile der Bundesländer Nieder-
     sachsen und Bremen. Seit 1995 gehört das Bistum Osnabrück zur zu diesem Zeit-
     punkt neu errichteten Kirchenprovinz Hamburg. Das Bistum ist in 10 Dekanate
     und 208 (2019: 208) Kirchengemeinden untergliedert.

     Zum Stichtag 31.12.2020 lebten im Bistum Osnabrück insgesamt 539.935 Katho-
     liken (2019: 546.667). Insgesamt waren im Berichtsjahr 2020 740 (2019: 750)
     Seelsorgerinnen und Seelsorger im Bistum Osnabrück tätig. Die verschiedenen
     Berufsgruppen sind in Tabelle 1 dargestellt:

                                                                           Tabelle 1
      Berufsgruppe                                          31.12.2020     31.12.2019
      Priester (incl. Ruhestandsgeistliche)                        312            320
         • Inkardiniert im Bistum Osnabrück                        227            232
         • Weltpriester                                             33              34
         • Ordenspriester                                           52              54
      Ständige Diakone                                              91              92
         • Hauptberufliche Diakone                                  23              23
         • Diakone im Nebenberuf                                    31              32
         • Diakone im Ruhestand                                     37              37
      Pastoralreferenten                                            99            104
      Gemeindereferenten                                           238            234
      Summe                                                        740            750

     Im Jahr 2020 empfingen im Bistum Osnabrück 3.184 (2019: 4.196) Menschen das
     Sakrament der Taufe. Im gleichen Jahr empfingen 3.719 (2019: 4.330) Kinder
     ihre Erstkommunion, 2.575 (2019: 3.862) Jugendliche und Erwachsene das Sak-
     rament der Firmung. 184 (2019: 914) Paare spendeten sich das Ehesakrament.
     Im Jahr 2020 erklärten 4.074 oder 0,75% (2019: 5.209 oder 0,95%) der Katholi-
     kinnen und Katholiken des Bistums Osnabrück ihren Austritt aus der katho-
                                                                                   1
Lagebericht 2020 des Bistums Osnabrück
lischen Kirche, 5.245 (2019: 4.979) Verstorbene wurden kirchlich bestattet. Ins-
besondere der Einbruch der Anzahl kirchlicher Trauungen, aber auch Rückgänge
anderer kirchlicher Feierlichkeiten und Kirchenbesuche im Jahr 2020 sind zu
großen Teilen auf die Corona-Pandemie zurückzuführen.

An den beiden Erhebungsstichtagen besuchten durchschnittlich 33.386 (2019:
52.380) Kirchenbesucher die insgesamt 416 (2019: 439) wöchentlich stattfin-
denden Sonntags- oder Vorabendgottesdienste. Regelmäßig nahmen 6,18 %
(2019: 9,58 %) der Gläubigen an einem Sonntagsgottesdienst im Bistum Osnab-
rück teil. Eine besondere Auswirkung hatte auch hier die Corona-Pandemie mit
dem ersten Lockdown in den Monaten März – April, währenddessen Präsenzgot-
tesdienste behördlich untersagt waren. Das Bistum Osnabrück hat mit großer Ak-
zeptanz und großer Nachfrage seit März 2020 regelmäßig Sonntags- und Werk-
tagsgottesdienste im LiveStream aus dem Dom zu Osnabrück übertragen. Mit Lo-
ckerung der behördlichen Auflagen und Wiederzulassen von Präsenzgottesdiens-
ten ist das Bistum Osnabrück dazu übergegangen, in der Regel den Vorabendgot-
tesdienst zu Sonn- und Festtagen aus dem Dom zu Osnabrück via LiveStream zu
übertragen. Dieses Angebot stößt bis in den Sommer 2021 hinein weiterhin auf
großes Interesse. Die Zahl der durchschnittlichen Online-Abrufe übersteigt die
Zahl der physisch vorhandenen Plätze im Dom deutlich. Auch weitere Kirchenge-
meinden übertragen im Bistum Osnabrück regelmäßig Gottesdienste via Live-
Stream.

Die langfristige Entwicklung der Zahl der Taufen, Erstkommunionen, Firmungen
und Trauungen ist der Tabelle 2 (Seite 3) sowie der Grafik 1 (Seite 4) zu entneh-
men, der unmittelbare Vergleich der Jahre 2019 zu 2020 der Tabelle 3 (Seite 5)
sowie der Graphik 2 (Seite 6). Die langfristige Entwicklung der Katholikenzahl,
der Kirchenüber- und -rücktritte und den Vergleich der Katholikenzahl im Ver-
hältnis zur Zahl der Gottesdienstbesucher zeigen die Grafiken 3 – 5 (Seiten 7-9).

                                                                                2
Tabelle 2

       3
Grafik 1

      4
Tabelle 3

       5
Grafik 2

      6
Grafik 3

      7
Grafik 4

      8
Grafik 5

      9
Das Bistum ist eine nicht-gewinnorientierte Organisation. Mit ihrem wirtschaftli-
   chen Handeln, der Erzielung von Erträgen und dem Aufbau von Vermögen, för-
   dert sie die Erfüllung ihrer Grundaufträge Verkündigung, Liturgie und Diakonie.

   Das Bistum, wie auch andere kirchliche Rechtsträger, übernimmt im Rahmen des
   in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Subsidiaritätsprinzips auch öffentli-
   che Aufgaben und erhält hierfür öffentliche Zuschüsse. Daneben bringt das Bis-
   tum eigene finanzielle Mittel für die Ausübung der öffentlichen Aufgaben ein. Zu
   diesen öffentlichen Aufgaben zählen z.B. Leistungen der Jugend-, Alten- und
   Krankenhilfe, die Flüchtlingshilfe oder Aufgaben aus den Bereichen Caritas und
   Bildung, z.B. der Betrieb von Kindertagesstätten oder Schulen und Einrichtungen
   der Erwachsenenbildung.

   Das Bistum Osnabrück bilanziert seit dem Berichtsjahr 2011 nach dem kaufmän-
   nischen System. Rechtsgrundlage für die Rechnungslegung ist die Haushalts- und
   Kassenordnung für das Bistum Osnabrück (HKO).

2. Allgemeine wirtschaftliche Situation im Berichtsjahr
       a. Gesamte volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen
   2020 startete die deutsche Wirtschaft wie auch die Weltwirtschaft sehr stark: In
   Europa und den USA verzeichneten insbesondere die Aktienmärkte bis Anfang
   März 2020 Höchststände. Mit Ausbruch der Pandemie sind die Konjunktur und
   der Arbeitsmarkt eingebrochen, haben sich aber im Verlauf des Jahres 2020 bis
   hin zum Jahresende wieder stabilisiert. Insbesondere in den Monaten März – Mai
   waren die Finanzmärkte äußerst volatil und von hoher Unsicherheit geprägt.
   Viele Unternehmen zeigten Kurzarbeit an – ein absoluter Höchststand hierzu lag
   im April mit mehr als 8 Mio. Kurzarbeitsanzeigen für Beschäftigte vor. Die Bun-
   desregierung steuerte durch Erleichterungen bei der Anzeige für Kurzarbeit, der
   Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, vereinfachten Stundungsmöglichkeiten
   für Mieten und Steuern sowie speziellen Nothilfeprogrammen gegen die Finanz-
   und Wirtschaftskrise an. Die erste Corona-Welle konnte Deutschland mit einem
   harten Lockdown von weniger als zwei Monaten im Vergleich zu anderen europä-
   ischen Ländern relativ schnell und ohne offensichtliche massive Verwerfungen
   bewältigen. Insbesondere konnten dramatische Überlastsituationen in Kranken-
   häusern, wie sie in Italien, Spanien oder den USA aufgetreten sind, vermieden
   werden. Im Herbst stiegen die Corona-Infektionen an, scharfe Gegenmaßnahmen
   wurden erst ergriffen, als bereits ein exponentielles Wachstum der Neuinfektio-
   nen festgestellt wurde. Exponentiell steigende Inzidenzzahlen erforderten die
   Ausrufung eines eingeschränkten Lockdowns ab November sowie eines umfas-
   senden harten Lockdowns ab Mitte Dezember 2020. Durch die von Bund und
   Ländern bereitgestellten Hilfsgelder und weitere Stützungsmaßnahmen konnten
   größere Insolvenzhäufungen vermieden werden. Abzuwarten bleibt, wie der
   Übergang auf die Post-Corona-Zeit in den verschiedenen Sektoren der Volkswirt-
   schaft gelingen wird. In Südostasien ist dieser Übergang bereits im Jahr 2020 gut
   gelungen: Das frühzeitige Überwinden der Corona-Einbrüche insbesondere in
   China führte zu einer raschen Erholung im Konsum- und Investitionsgüterbe-
   reich. Dadurch entspannte sich auch die wirtschaftliche Situation in der deut-
   schen Industrie, Kurzarbeit in diesem Sektor konnte zurückgefahren werden, die
   Exporte laufen wieder auf Vor-Krisen-Niveau. Anders verhält es sich im Dienst-
   leistungssektor, der durch den Lockdown seit November 2020 bis über das
                                                                                  10
Jahresende 2020 hinaus in einer weiterhin sehr angespannten Situation ist. Ins-
besondere gilt dies für den Gastronomie- und Beherbergungssektor sowie den
Einzelhandel.

Insgesamt ist das Bruttoinlandsprodukt zum ersten Mal seit der Finanzkrise
2009 geschrumpft: Gegenüber dem Vorjahr ist das Bruttoinlandsprodukt um
5,0% gesunken (2019: +0,6%). Der Rückgang des Bruttoinlandsprodukts zeigt
sich in einem Rückgang der privaten Konsumausgaben um -6,0% (2019: +1,6%)
sowie der Bruttoinvestitionen um -6,8% (2019: -1,7%). Allein der staatliche Kon-
sum hat gegenüber dem Vorjahr um 3,9% zugenommen (2019: +2,5%). Auf die
Veränderung des Bruttoinlandsprodukts in Höhe von -5,0% entfallen -1,1%-
Punkte auf den Außenbeitrag (=Saldo aus Im- und Exporten) sowie -3,9%-Punkte
auf die inländische Verwendung. Die inländische Verwendung setzt sich wie folgt
zusammen: -1,5%-Punkte Bruttoinvestitionen, -3,2%-Punkte privater Konsum
sowie +0,7%-Punkte Konsumausgaben des Staates.

2020 hat der Staat ein Finanzierungsdefizit von 139,6 Mrd. Euro erzielt – 2019
schloss der Staat jedoch noch mit einem Überschuss in Höhe von 49,8 Mrd. Euro
ab. Die Defizitquote, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, verfehlte mit 4,2% den
Referenzwert des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts deutlich. 2019
hatte der Staat noch eine Überschussquote von 1,5% erzielt. Die Anwendung der
sog. Maastricht-Kriterien ist für 2020 und 2021 vor dem Hintergrund der Corona-
Pandemie jedoch ausgesetzt worden. Die Staatsverschuldung stieg zum ersten
Mal seit 2011. Das Defizit selbst ist das zweithöchste seit der deutschen Wieder-
vereinigung.

Die Entwicklung am Arbeitsmarkt ist für das Bistum Osnabrück, die deutlich über
80% ihrer jährlichen Einnahmen aus Kirchensteuern generiert, von besonderer
Bedeutung: Die Arbeitslosenquote lag zum 31.12.2020 bei 5,9% (2019: 5,0%).
Die Anzahl der Arbeitslosen stieg um 0,43 Mio. auf 2,7 Mio. (2019: 2,27 Mio.). Die
Anzahl der Erwerbstätigen fiel 2020 mit 44,8 Mio. um 1,1% niedriger als im Vor-
jahr (2019: 45,3 Mio., +0,9%) aus. Die Erwerbstätigkeit war zuvor seit 2006 stetig
von Jahr zu Jahr angestiegen. Rückläufig war im Jahr 2020 insbesondere die An-
zahl geringfügig Beschäftigter sowie Selbstständiger.

Im Bundesland Niedersachsen betrug die Arbeitslosenquote zum 31.12.2020
5,8% (2019: 5,0%). Deutlich gestiegen gegenüber dem Vorjahr ist die Arbeitslo-
senquote zum 31.12.2020 auch im Bundesland Bremen auf nun 11,2% (2019:
9,9%).

Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (ohne reine Gemeinde-
steuern) sanken im Haushaltsjahr 2020 gegenüber dem Jahr 2019 um -7,3%
(2019: +2,8%). Dabei sank das Aufkommen der Lohnsteuer im Jahr 2020
um -5,1% (2019: +5,5%), die veranlagte Einkommenssteuer um -8,9% (2019:
+5,5%). Insbesondere die Einkommensteuer erholte sich nach starken Einbrü-
chen im 2. Quartal 2020 deutlich im 4. Quartal 2020. Der Rückgang fiel dadurch
insgesamt deutlich niedriger aus als ursprünglich prognostiziert.

                                                                               11
Die Abgeltungssteuer auf Zins- und Veräußerungserträge stieg bundesweit im
Jahr 2020 um +25,3% (2019: -25,3%). Die Steuern vom Umsatz sanken im Haus-
haltsjahr 2020 um -10,1% (2019: +3,6%) gegenüber dem Haushaltsjahr 2019.

Im Jahr 2020 belief sich im Bistum Osnabrück der Anteil der Kircheneinkommen-
steuer unter Einbeziehung der Abgeltungssteuer auf 34,37% (2019: 34,79%).
Dementsprechend betrug die Kirchenlohnsteuer 65,63% (2019: 65,21%) des Ge-
samt-Kirchensteueraufkommens.

Das Kirchensteueraufkommen im Bistum Osnabrück sank im Jahr 2020 unter
Einbeziehung der Abgeltungssteuer um insgesamt -3,85% (2019: +2,54%). Im
Bistumsteil Niedersachsen sind die Einbrüche deutlich unterschiedlich ausgefal-
len im Vergleich zum Bistumsteil Bremen: Die Kirchenlohnsteuer sank im Bis-
tumsteil Niedersachsen um -3,41% (2019: +3,86%), im Bistumsteil Bremen
um -1,89% (2019: +4,44%). Die Kircheneinkommensteuer sank im Bistumsteil
Niedersachsen um -7,96% (2019: +2,23%). Im Bistumsteil Bremen brach das
Kircheneinkommensteueraufkommen mit -15,11% (2019: +1,01%) deutlich stär-
ker ein. Die Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer stieg im Bistum Osnabrück
im Jahr 2020 mit +32,94% (2019: -20,26%) deutlich stärker als das Gesamtauf-
kommen im Bund mit +25,3%.

Die Entwicklung des Kirchensteueraufkommens im Bistum Osnabrück ist in den
Grafiken 6 und 7 (Seite 13) dargestellt.

                                                                            12
Grafik 6
   Entwicklung des Kirchensteueraufkommens des Bistums Osnabrück 2013 bis 2020 Brutto
       160,0
                                                                                                                                   148,5
Mio. Euro

                                                                                                                  144,8                                142,8
       140,0                                                                                       135,9
                                                                                    130,8
                                                  127,7             125,6

       120,0                 116,3

       100,0                                                                                                               96,8
                                                                                                           93,2                            93,8
                                                                                            88,7
                                                                            84,1
                                                           81,8
                                        77,3
        80,0
                     72,7

        60,0
                                               50,4                                                           51,6            51,7
                                                                               46,7            47,2                                               49
                        43,6                                     43,8
        40,0

        20,0

            0,0
                       2013                 2014             2015             2016            2017           2018            2019            2020

                  Kirchenlohnsteuer                   Kircheneinkommensteuer incl. Abgeltungssteuer                       Gesamtaufkommen

                                                                                   Grafik 7
  Entwicklung des Gesamt-Kirchensteueraufkommens aller (Erz)-Bistümer in Deutschland im
               Vergleich zur Entwicklung im Bistum Osnabrück (ohne Clearing)
                    (Ausgangsbasis 2013 = 100 %; incl. Abgeltungssteuer)
140%

120%

100%

 80%

 60%

 40%

 20%

  0%
              2013                   2014                 2015              2016            2017             2018                 2019             2020

                  Gesamtaufkommen Bistümer Deutschland                                      Gesamtaufkommen Bistum Osnabrück

                            2013                 2014              2015            2016            2017           2018             2019                2020
   Mio. Euro         5.632,60           5.880,80            6.293,60         6.353,80        6.646,00       6.865,80        6.992,50         6.671,10
   Mio. Euro                116,3               127,7             125,6            130,8           135,9          144,8            148,5           142,8

                                                                                                                                                               13
Der Aktienmarkt erlebte im Jahr 2020 eine turbulente, insgesamt jedoch starke
Entwicklung. Der DAX legte gegenüber dem Vorjahr um 3,5% oder 470 Punkte
auf 13.719 Punkte (2019: 13.249 Punkte) zu. Auch der Dow Jones legte um 7,2%
oder 2.068 Punkte eine starke Wertentwicklung vor und schloss bei 30.606 Punk-
ten (2019: 28.538 Punkte). Der Euro hat im Laufe des Jahres 2020 von 1,12 Dol-
lar pro Euro auf 1,22 Dollar pro Euro aufgewertet. Die durchschnittliche Rendite
von zehnjährigen Bundesanleihen hat sich 2020 auf -0,47% (2019: -0,21%) wei-
ter verschlechtert.

Die Entwicklung der Verbraucherpreise fiel mit +0,5% deutlich geringer aus als
im Vorjahr (2019: +1,4%). Die Dämpfung des Anstiegs ist zum einen auf die tem-
porär im 2. Halbjahr 2020 abgesenkte Umsatzsteuer zurückzuführen, zum ande-
ren auf den Verfall des Ölpreises auf dem Weltmarkt im 1. Halbjahr 2020. Im Ge-
genzug haben sich die Strompreise um 3% erhöht. Bereinigt um die Effekte aus
Energiepreisen wären die Verbraucherpreise um +1,1% gestiegen und hätten da-
mit in etwa auf dem Niveau des Vorjahres gelegen.

    b. Kirchenspezifische Rahmenbedingungen im Bistum Osnabrück
Die Aktivitäten des Bistums werden im Wesentlichen durch die Einnahmen aus
Kirchensteuern finanziert. Insgesamt beliefen sich die Erträge des Bistums aus
Kirchensteuermitteln (Kirchenlohn- und Kircheneinkommensteuer sowie Abgel-
tungssteuer) und aus Clearing-Mitteln (interdiözesane Kirchenlohnsteuerver-
rechnung) auf 160.758 T€ (2019: 161.397 T€). Bei Gesamterträgen des Bistums
(incl. Rücklagenentnahmen) in Höhe von 191.544 T€ (2019: 191.761 T€) wurden
insgesamt 83,93% (2019: 84,17%) aller Einnahmen des Bistums Osnabrück aus
der Kirchensteuer sowie aus Clearing-Mitteln generiert. Diese hohe Kirchensteu-
erquote verdeutlicht die besondere Relevanz der Kirchensteuer für die Gesamtfi-
nanzierung des Bistums Osnabrück und seine vielfältigen Einrichtungen. Für die
Einnahmesituation des Bistums stellen die Entwicklung der Lohn- und Einkom-
mensteuer, aber auch die demografische Entwicklung und Entwicklung der Kir-
chenmitgliederzahl die wesentlichen Einflussfaktoren dar.

Von besonderer Bedeutung ist die absehbare demografische Entwicklung in der
Bundesrepublik Deutschland: Die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter
(15 bis 65 Jahre) ist rückläufig, die Zahl der Menschen im Rentenalter steigt wei-
ter an. Diese demografische Entwicklung lässt erwarten, dass das Kirchensteuer-
aufkommen in Deutschland insgesamt, aber auch im Bistum Osnabrück, in den
kommenden Jahren stark rückläufig sein wird.

Die Anzahl der Kirchenaustritte ist mit 4.074 Austritten gegenüber dem Vorjahr
(2019: 5.209) deutlich rückläufig. Unter Einrechnung von Taufen, Austritten und
Sterbefällen hat die Zahl der Kirchenmitglieder im langjährigen Mittel um -0,6%
p.a. abgenommen.

Das oben dargestellte Gesamt-Kirchensteueraufkommen beinhaltet auch die Ein-
nahmen aus dem so genannten Clearing-Verfahren, einem alljährlich durchge-
führten Verfahren zur wohnortbezogenen Zuordnung der Kirchenlohnsteuer. Im
Clearing-Verfahren aller Bistümer ergeben sich regelmäßig erhebliche Zahlungs-
ströme, da einzelne Bistümer Steuerzahlungen erhalten, die anderen Bistümern
zuzuordnen sind. Das Bistum Osnabrück erhält aus dem Clearing-Verfahren
                                                                                14
regelmäßig, allerdings nicht in jedem Abrechnungsjahr, erhebliche Zahlungen. Da
das Clearing-Verfahren eine Vorlaufzeit von vier Jahren hat, ergeben sich teil-
weise mit einer erheblichen Verzögerung Ausgleichsnotwendigkeiten. Das Bis-
tum Osnabrück hat hierfür eine spezielle Rücklage gebildet, die allerdings in den
vergangenen Jahren nicht in Anspruch genommen werden musste.

    c. Corona
Aufgrund des Ausbruchs der Corona-Pandemie war das Jahr 2020 von hoher Un-
sicherheit und hoher Volatilität geprägt.

Mit Verhängung des ersten Lockdowns schnellten die Anzeigen für Kurzarbeit auf
ein nie dagewesenes Rekordhoch. Da Kurzarbeitergeld selbst steuer- und sozial-
versicherungsfrei ist, traten im Bistum Osnabrück erhebliche Ausfälle an Kirchen-
lohnsteuer ein. Einkommensteuerpflichtige Unternehmen beantragten insbeson-
dere zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 in großem Umfang Stundungen
ihrer Steuervorauszahlungen und -zahlungen. Analog dazu musste das Bistum zu-
nächst ebenfalls erhebliche Ausfälle an Kircheneinkommensteuer hinnehmen.
Während sich die kumulierten monatlichen Veränderungsraten in der Kirchen-
lohnsteuer im Verlauf des 2. Halbjahres 2020 bei durchschnittlich -3,2% einpen-
delten, reduzierte sich die kumulierte monatliche Veränderungsrate der Kirchen-
einkommensteuer stetig von -17,3% auf -8,3%.

Um auf die Corona-Pandemie zu reagieren, hat das Bistum Osnabrück im April
2020 einen Investitionsvorbehalt und einen Einstellungsstopp ausgesprochen.
Der Investitionsvorbehalt wurde für Bauprojekte angewandt, die noch nicht be-
gonnen waren oder die sich noch in der Planung befanden. Im Bereich der Schu-
len, Kirchengemeinden und des Bistums konnte so eine Investitionssumme von
2 Mio. Euro gesammelt werden, deren Ausgabe zur Schonung der Liquidität auf
Folgejahre verschoben werden konnte. Im weiteren Verlauf der Pandemie stellte
sich dann eine differenzierte Situation dar: Bei allen wirtschaftlichen Problemen
hatten viele Geschäftspartner des Bistums offenbar keine wesentlichen Liquidi-
tätsprobleme. Infolgedessen musste das Bistum nahezu keine Forderungsausfälle
verzeichnen. Mietstundungen wurden insbesondere im gewerblichen Bereich ge-
währt; auch hier sind bislang keine nennenswerten Ausfälle identifiziert worden.

Unter den durch das Bistum geförderten Zuweisungsempfängern waren insbe-
sondere die Bildungshäuser von Umsatzausfällen und Betriebsschließungen be-
troffen. Die meisten Einrichtungen mussten seit März 2020 durchgängig Kurzar-
beit anmelden, wenn auch in unterschiedlichen Ausmaßen. Nicht vor unmittel-
bare finanzielle Engpässe, aber vor große organisatorische Schwierigkeiten wa-
ren die Kindertagesstätten und Schulen gestellt: sich häufig ändernde behördli-
che Vorgaben zu Öffnung, Regel- und Sonderbetrieb sowie Notbetreuung waren
zu bewältigen. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe war insbesondere der
Wegfall der regulären Schulformen eine Herausforderung. Die Alten- und Pflege-
einrichtungen waren durch die besondere Vulnerabilität der von ihnen betreuten
Personen seit März 2020 weitgehend von der Außenwelt abgeschottet, mit allen
Problemen in der Betreuung und Pflege, die damit einhergingen. Die Kranken-
häuser waren durch besondere intensivmedizinische Anforderungen sowie den
Ausfall elektiver Behandlungen wirtschaftlich und organisatorisch stark bean-
sprucht. In wirtschaftlicher Hinsicht federten die Krankenhausnotprogramme
                                                                              15
des Bundes die Ertragslage der Krankenhäuser insbesondere in der ersten Phase
   der Corona-Pandemie sehr gut ab. Die Kirchengemeinden wiederum mussten
   während der ersten Corona-Welle durch die Untersagung von Gottesdiensten und
   Präsenzveranstaltungen neue Formen des Gemeindelebens entwickeln. Auch
   nach Aufhebung des ersten Lockdowns mussten bewährte und beliebte Angebote
   wie Sommerlager oder Pfarrfeste ausgesetzt werden. Die behördlich angeordne-
   ten Kontaktbeschränkungen aufgrund der zweiten Corona-Welle stellten erneut
   hohe Anforderungen an das pastorale Leben in den Kirchengemeinden.

   Das Bistum hat trotz der Ausfälle an Kirchensteuereinnahmen die bereits gegebe-
   nen Zusagen an Zuwendungsempfänger aufrechterhalten. Für das Haushaltsjahr
   2021 hat das Bistum die Ausfälle aus dem Jahr 2020 dadurch kompensiert, dass
   alle Zuweisungen und Zuwendungen pauschal um 10% gekürzt wurden.

3. Lage und Entwicklung des Bistums Osnabrück im Berichtsjahr 2020
   Insgesamt ist das Bistum Osnabrück gut durch das turbulente Jahr 2020 gekom-
   men. Neben den coronabedingten Einnahmeausfällen an Kirchensteuern mussten
   insbesondere viele organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um die hygie-
   netechnischen Anforderungen im Berufsalltag umzusetzen. Neben der Ausstat-
   tung mit Desinfektionsmitteln und medizinischen Masken mussten die Arbeitsab-
   läufe stärker digitalisiert werden, um den Mitarbeitern mobiles Arbeiten zu er-
   möglichen. Die in diesem Zusammenhang identifizierten Rückstände in der Digi-
   talisierung konnten zumindest provisorisch überbrückt werden. Mittlerweile hat
   sich eine hybride Arbeitsorganisation gut etabliert, d.h. Mitarbeiter arbeiten im
   Wechsel mobil oder in Präsenz. Für die Zukunft ist es jedoch erforderlich, weiter
   in die Digitalisierung der Arbeitsabläufe zu investieren und die entsprechenden
   Digitalisierungsprozesse voranzutreiben.

       a. Vermögenslage
   Die Bilanzsumme des Bistums Osnabrück stieg um 6.759 T€ auf 334.618 T€ zum
   Bilanzstichtag 31.12.2020 (2019: 327.859 T€) an. Das ist ein Anstieg des Bilanz-
   volumens um 2,1%, im Wesentlichen bedingt durch einen Anstieg der Finanzan-
   lagen.

   Das Bistum verfügte zum 31.12.2020 über Finanzanlagen im Gesamtvolumen von
   211.786 T€ (2019: 191.747 T€). Der Anstieg um 20.039 T€ ist im Wesentlichen
   auf den Anstieg der Wertpapiere des Anlagevermögens um 26.587 T€ (Wert zum
   31.12.2020: 179.150 T€, 2019: 152.563 T€) zurückzuführen.

   Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sind um 4.079 T€ auf 2.931 T€
   (2019: 7.010 T€) gesunken. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf den Aus-
   gleich einer Forderung gegen das Sondervermögen (Versorgungsfonds) zurück-
   zuführen.

   Die liquiden Mittel des Bistums beliefen sich zum Bilanzstichtag 31.12.2020 auf
   20.668 T€ (2019: 26.842 T€) und lagen damit um 6.174 T€ unter dem Bestand
   zum 31.12.2019.

                                                                                 16
Die Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände sind zum 31.12.2020
     auf einen Bilanzwert von 99.233 T€ (2019: 102.260 T€) gesunken. Der Rückgang
     korrespondiert mit dem planmäßigen Werteverzehr der Vermögensgegenstände.

     Abgesehen von den Schulgrundstücken verfügt das Bistum selbst nach wie vor
     über nur wenige bebaute Grundstücke im Eigentum.

     Einen Überblick über die Vermögenslage gibt die nachfolgende Tabelle, die aus
     der Bilanz abgeleitet wurde:

Bezeichnung                                         31.12.2020   31.12.2019   Veränderungen

Vermögen                                                Tsd. €       Tsd. €          Tsd. €

Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände       99.233      102.260          -3.027
Beteiligungen und Ausleihungen                          32.636       39.184          -6.548
Wertpapiere des Anlagevermögens                        179.150      152.563          26.587

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände            2.931        7.010           -4.079
Liquide Mittel                                          20.668       26.842           -6.174

Summe Aktiva                                          334.618      327.859            6.759

     Die Finanzanlagen des Bistums werden im Wesentlichen als Wertpapiere in ver-
     schiedenen Spezialfonds sowie in Direktanlagen gehalten. Soweit das Bistum zur
     Verbesserung der eigenen Ertragslage Aktien und Unternehmensanleihen im
     Wertpapierbestand hält, werden diese in verschiedenen Spezialfonds nach unter-
     schiedlichen Kriterien verwaltet. Die Spezialfonds werden bei verschiedenen Ka-
     pitalanlagegesellschaften geführt und sind nach unterschiedlichen Quoten in den
     Anlageinstrumenten (festverzinsliche Wertpapiere, Aktien, Immobilienfonds) in-
     vestiert, um so eine möglichst breite Risikostreuung zu erreichen und auch dau-
     erhaft zu gewährleisten. Die Wertpapiere werden regelmäßig auf die Einhaltung
     der Nachhaltigkeitsgrundsätze überprüft.

     Das übrige Vermögen des Bistums ist im Wesentlichen auf Festgeld- und Spar-
     konten bei verschiedenen Banken angelegt. Auch hier erfolgt eine Geldanlage
     ausschließlich unter Befolgung der kirchenrechtlichen Normen, wonach auf eine
     angemessen ausgewogene Fälligkeitsstruktur geachtet wird, aber auch auf eine
     jederzeit ausreichende Liquidität sowie eine ausreichende Bonität des Emitten-
     ten bei einer angemessenen Rendite.

     Das bilanzielle Eigenkapital des Bistums Osnabrück beläuft sich zum Bilanzstich-
     tag 31.12.2020 auf 78.664 T€ (2019: 126.204 T€). Der Rückgang um 47.540 T€
     ist vor allem durch den weiteren Anstieg der Pensionsrückstellungen bedingt.
     Erstmalig wird ein Defizitvortrag in Höhe von 43.976 T€ in der Bistumsbilanz
     ausgewiesen. Darüber hinaus wurden zweckbestimmte Rücklagen in Höhe von
     156 T€ (Wert zum 31.12.2020: 122.640 T€, 2019: 122.796 T€) sowie die allge-
     meinen Rücklagen vollständig aufgelöst (Wert zum 31.12.2020: 0 T€, 2019:
     3.407 T€). Der Defizitvortrag wurde gebildet, um den starken Anstieg der Rück-
     stellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen um 54.946 T€ zu

                                                                                          17
kompensieren (Bilanzwert zum 31.12.2020: 211.115 T€, 2019: 156.169 T€). Der
      Anteil der Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen am Gesamt-
      kapital steigt damit auf 63,1% (2019: 47,6%).

      Die Eigenkapitalquote hat sich dementsprechend deutlich verschlechtert: Nach
      38,5% zum Bilanzstichtag 31.12.2019 ist die Eigenkapitalquote zum Bilanzstich-
      tag 31.12.2020 auf 23,5% zurückgegangen.

      Die Kapitalstruktur ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle, die ebenfalls aus
      der Bilanz abgeleitet wurde:

Bezeichnung                                       31.12.2020    31.12.2019   Veränderungen

Kapital                                               Tsd. €        Tsd. €           Tsd. €
Eigenkapital                                          78.664       126.203          -47.539
         davon allgemeine Rücklage                         0         3.407           -3.407
         davon Defizitvortrag                        -43.976             0          -43.976
         davon Zweckrücklage                         122.640       122.796             -156

Sonderposten                                             63            57                 6

Rückstellungen                                       236.074       178.969          57.105
          davon Pensionsverpflichtungen              155.832       111.209          44.623
          davon Beihilfeverpflichtungen               55.283        44.960          10.323
          sonstige Rückstellungen                     24.959        22.800           2.159

Verbindlichkeiten                                     19.816        22.629           -2.813

Summe Passiva                                       334.618       327.859            6.759

      Nach den Rücklage-Richtlinien, die Teil der Bilanzierungsrichtlinien des Bistums
      sind, hat das Bistum eine allgemeine Rücklage von mindestens 25 % des durch-
      schnittlichen Volumens des Ergebnishaushaltes der letzten drei abgeschlossenen
      Haushaltsjahre vorzuhalten. Bei konsequenter Anwendung dieser Vorschrift der
      Rücklage-Richtlinien wäre ein Rücklagenbestand in der Allgemeinen Rücklage in
      Höhe von 45.156 T€ (2019: 43.869 T€) als Allgemeine Rücklage zu bilden und
      tatsächlich auch dauerhaft vom Bistum vorzuhalten. Der tatsächliche Bestand der
      Allgemeinen Rücklage belief sich zum 31.12.2020 jedoch auf 0 T€ (2019: 3.407
      T€), so dass eine Unterdeckung in Höhe von 45.156 T€ (2019: 40.462 T€) be-
      steht.

         b. Finanzlage
      Das Bistum Osnabrück verfügte zum 31.12.2020 über liquide Mittel in Höhe von
      20.668 T€ (2019: 26.842 T€).

      Kredite hat das Bistum Osnabrück nicht aufgenommen.

      Die kurzfristigen Verbindlichkeiten können jederzeit durch ausreichende liquide
      Mittel, auch unter Berücksichtigung von Forderungen, bedient werden, so dass
      die Zahlungsverpflichtungen ganzjährig termingerecht erfüllt werden konnten.

                                                                                         18
Der nachfolgend abgebildete Liquiditätsstatus zu Buchwerten zeigt die Verände-
        rung des Netto-Geldvermögens und dessen Komponenten zum Ende des Wirt-
        schaftsjahres 2020 auf:

Liquiditätsstatus

                                                               31.12.2020     31.12.2019
                                                                       T€             T€
  Liquide Mittel =                                                20.668         26.842
  Liquidität I. Grades

  Kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände       2.931          7.010
  Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten              -24.247        -24.639
  Liquidität II. Grades                                             -648          9.213
  Mittelfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten            -20.528        -20.791
  Liquidität III. Grades                                         -21.176        -11.578

Die Kapitalflussrechnung stellt sich wie folgt dar:

                                                                    2020            2019
                                                                       T€              T€
  Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit                        13.395          13.678

  Cashflow aus Investitionstätigkeit                               -19.569        -14.849

  Finanzierungstätigkeit (Saldo)                                        0              0

  Gesamt-Cashflow des Jahres                                        -6.174         -1.171

  Liquide Mittel zu Beginn des Jahres                              26.842          28.013

  Liquide Mittel am Ende des Jahres                                20.668          26.842

            c. Ertragslage
        Die Gesamt-Ergebnisrechnung des Bistums Osnabrück für das Jahr 2020 weist
        bei Erträgen von insgesamt 187.319 T€ (2019: 187.669 T€) und Aufwendungen
        in Höhe von 183.211 T€ (2019: 179.843 T€) zunächst ein positives Gesamtergeb-
        nis in Höhe von 4.107 T€ (2019: 7.826 T€) aus. Das Volumen der Ergebnisrech-
        nung für das Jahr 2020 lag um 6.589 T€ über dem Wirtschaftsplan des Bistums
        Osnabrück für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Fassung des Nachtragshaushalts-
        planes. Ursprünglich war der Haushaltsplan für das Jahr 2020 mit einem Volu-
        men in Höhe von 188.846 T€ aufgestellt worden, im Wege des Nachtragshaus-
        halts aber um insgesamt 3.891 T€ auf das Gesamtvolumen von 184.955 T€ ge-
        senkt worden.

        Das Bistum Osnabrück konnte das Wirtschaftsjahr 2020 mit einem Jahresergeb-
        nis von 4.107 T€ (2019: 7.826 T€) abschließen. Dabei fiel das operative Ergebnis

                                                                                      19
um 4.004 T€ schlechter aus als im Vorjahr, das Finanzergebnis dagegen verbes-
      serte sich 2020 um 281 T€.

      Im Einzelnen stellt sich die Ergebnisrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020 wie
      folgt dar:
                                                         2020 (in T€)     2019 (in T€)

1. Ordentliche Erträge
a) Kirchensteuern und Clearing                                160.758         161.397
b) Zuweisungen, Zuschüsse, Umlagen                              7.212           6.683
c) Spenden, Kollekten und ähnliche Erträge                      3.069           3.666
d) Erträge aus Beiträgen und Umlagen                              576             573
e) Privatrechtliche Erträge                                       657             573
f) Kostenerstattungen                                           1.936           2.062
g) Erstattungen Personalkosten                                  3.716           3.590
h) Erstattungen Versorgungsaufwendungen                         5.399           5.312
i) Übrige betriebliche Erträge                                      1              80
                                                              183.325         183.936
2. Ordentliche Aufwendungen
a) Kirchensteuern und Clearing                                  5.692           5.922
b) Personalaufwand (aktives Personal)                          71.707          66.889
c) Versorgungsaufwendungen                                      6.779           6.871
d) Abschreibungen                                               3.447           3.444
e) Zuweisungen/Zuschüsse                                       62.676          61.786
f) Investitionszuweisungen                                     12.689          14.254
g) Allgemeine Umlagen                                           4.114           4.006
h) Weiterleitung Spenden, Kollekten u. ä.                       2.911           3.405
i) Sonstige betriebliche Aufwendungen                          12.511          12.556
                                                              182.525         179.133
3. Finanzergebnis
a) Finanzerträge                                                3.567            3.323
b) Finanzaufwendungen                                             264              300
                                                                3.304            3.023
4. Ordentliches Ergebnis                                        4.103            7.826
5. Außerordentliches Ergebnis                                        4                 0
6. Jahresergebnis vor Rücklagenentnahmen/-zuführungen           4.107            7.826

7. Rücklagenentnahmen/Rücklagenzuführungen
a) Rücklagenentnahmen                                            4.225           4.092
b) Rücklagenzuführungen                                          8.332          11.918
8. Ergebnis aus interner Leistungsverrechnung
a) Erträge aus internen Leistungsverrechnungen                    422              410
b) Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen                 422              410
9. Jahresergebnis                                                   0                0

                                                                                   20
Das Jahresergebnis 2020 wurde von verschiedenen Faktoren wesentlich mitbe-
stimmt:

Im Berichtsjahr 2020 verzeichnete das Bistum Einnahmen aus Kirchensteuern und
Clearing-Zahlungen in Höhe von insgesamt 160.758 T€ (2019: 161.397). Gegen-
über dem Vorjahr ist dies ein Rückgang von 639 T€.

Die sonstigen ordentlichen Erträge des Bistums aus Zuweisungen, Zuschüssen und
Umlagen sowie aus Spenden, Kollekten und Kostenerstattungen blieben insgesamt
auf dem Vorjahresniveau. Insbesondere die Einnahmen aus Kollekten sind auf-
grund der Corona-Beschränkungen von Gottesdiensten mit 3.069 T€ deutlich nied-
riger ausgefallen als im Vorjahr (2019: 3.666 T €). Insgesamt liegen die sonstigen
ordentlichen Erträge wieder auf Vorjahresniveau.

Das Finanzergebnis des Jahres 2020 verbesserte sich nochmals um 9,3% (2019:
+125,8%) auf insgesamt 3.304 T€ (2019: 3.023 T€). Die Verbesserung konnte so-
wohl durch Steigerung der Erträge als auch durch Verminderung der Aufwendun-
gen erzielt werden. Dieses Ergebnis ist sehr erfreulich, insbesondere vor dem Hin-
tergrund der corona-pandemiebedingten Turbulenzen auf den Finanzmärkten.

Auf der Kostenseite haben sich die Personal- und Versorgungsaufwendungen im
Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 4.727 T€ (2019: 1.739 T€) deutlich erhöht.
Die Aufwendungen für Zuweisungen, Zuschüsse und Umlagen sind um 567 T€
(2019: 252 T€) erneut leicht zurückgegangen. Hierzu hat insbesondere der Inves-
titionsvorbehalt beigetragen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit einer Höhe von 12.511 T€
leicht unter Vorjahresniveau (2019: 12.556 T€).

Im Jahr 2020 hat das Bistum an die Kirchengemeinden Schlüsselzuweisungen –
ohne Investitionszuweisungen – in Höhe von ca. 17,3 Mio. € (2019: 16,6 Mio. €)
gezahlt.

Bereits seit dem Jahr 2011 erhalten die Caritasverbände Zuweisungen in Koppe-
lung an die Entwicklung des Kirchensteueraufkommens. Insoweit zahlte das Bis-
tum Osnabrück im Jahr 2020 an den Diözesan-Caritasverband und den Landescari-
tasverband Bremen Bistumszuschüsse in Höhe von insgesamt 6,5% des geplanten
Kirchensteueraufkommens.

Die Bezüge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst stiegen im
Jahr 2020 durchschnittlich um 2,0 % (2019: +3,1%).

Die Entwicklung des Haushaltsvolumens und seine Aufgliederung in der längerfris-
tigen Entwicklung der Jahre 2015 bis 2020 ergibt sich aus der Tabelle 4 (Seite 22).

                                                                                 21
Tabelle 4

      22
4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
       a. Risiken
   Ein wesentliches Risiko für die wirtschaftliche Lage und Finanzkraft des Bistums
   Osnabrück stellt die Belastung des Bistums aus Pensionszusagen gegenüber
   Priestern, Beamten in der Bistumsverwaltung und Lehrkräften an den verschie-
   denen Schulen in Trägerschaft der Schulstiftung, für die letztlich das Bistum Osn-
   abrück die Gewährleistung übernommen hat, dar. Das Bistum hat gegenüber den
   Priestern und den Beamten eine eigene und originäre Versorgungsverpflichtung,
   gegenüber den Lehrkräften eine aus der Satzung der Schulstiftung und der darin
   übernommenen Garantie eine abgeleitete mittelbare Versorgungsverpflichtung,
   die auch für die Zukunft sicherzustellen ist.

   Nach dem Gründungsvertrag für die Gemeinsame Versorgungskasse, die von den
   Bistümern Hildesheim und Osnabrück sowie vom Bischöflich Münsterschen Offi-
   zialat Vechta im Jahr 1992 gegründet wurde, gibt es eine gesamtschuldnerische
   Haftung der Gründungsbistümer für die nicht gedeckten Versorgungsverpflich-
   tungen aus der Gemeinsamen Versorgungskasse (GVK). Das vom Land Nieder-
   sachsen genehmigte Gründungsstatut der GVK sieht ausdrücklich eine gesamt-
   schuldnerische Haftung der Gründungsmitglieder für den Fall vor, dass das Ver-
   mögen der GVK zur Versorgung der dort angemeldeten Lehrkräfte nicht ausrei-
   chend sein sollte. Eine vergleichbare Situation besteht darüber hinaus für die ver-
   beamteten Lehrer in den Schulen in Trägerschaft der Schulstiftung, da das vom
   Land Niedersachsen genehmigte Statut für die Gründung der Schulstiftung des
   Bistums ebenfalls vorsieht, dass das Bistum Osnabrück diejenigen Mittel aufzu-
   bringen hat, die die Schulstiftung nicht aus eigenen Mitteln oder aus Drittmitteln
   aufzubringen vermag. Das gilt analog auch für die Schulen in Trägerschaft der
   Schulstiftung in Bremen und die dort gebildeten speziellen Versorgungsrückla-
   gen.

   Zur Absicherung dieses Risikos hat das Bistum u. a. mit Wirkung zum 01.01.2003
   einen eigenen Versorgungsfonds als unselbständiges Sondervermögen errichtet,
   über den die Versorgungsansprüche für die Priester sowie die Beamten in der
   Bistumsverwaltung abgesichert werden. Die Versorgung der verbeamteten Lehr-
   kräfte an den Schulen der Schulstiftung erfolgt zum Teil über die Gemeinsame
   Versorgungskasse (GVK) und zum Teil auch unmittelbar über den Versorgungs-
   fonds des Bistums. Die Pensionsansprüche der verbeamteten Lehrkräfte an den
   Schulen der Schulstiftung im Land Bremen sind über die St. Willehad-Stiftung, ei-
   nem eigenen Versorgungsfonds, der bei der Schulstiftung geführt wird, abgesi-
   chert.

   Die Versorgungsfonds des Bistums, der Gemeinsamen Versorgungskasse und des
   St. Willehad-Stiftungs-Pensionsfonds der Schulstiftung sind nach wie vor nicht
   ausfinanziert. Die Deckungslücke hat sich im Berichtsjahr erneut deutlich um
   44.653 T€ auf 155.322 T€ (2019: 110.669 T€) erhöht.

   Ursächlich hierfür ist die Absenkung des Rechnungszinses von zuletzt 2,71% im
   Jahr 2019 auf 2,3% im Jahr 2020. Auch zukünftig ist mit einem weiteren Absen-
   ken des Rechnungszinses zu rechnen und infolgedessen mit weiteren sprunghaf-
   ten Nachreservierungsbedarfen. Auch weitere Neuverbeamtungen haben zu dem
                                                                                   23
erheblichen Anstieg der Pensionsrückstellungen und der Deckungslücke beige-
tragen. Die Kapitalanlagen zur Bedeckung der Verpflichtungen sind deutlich ge-
ringer angestiegen als die Verbindlichkeiten. Insbesondere der hohe Anteil an
festverzinslichen Wertpapieren wirft deutlich geringere Renditen ab als für die
Kompensierung der gesenkten Rechnungszinsen auf der Passivseite erforderlich
wäre. Im Berichtsjahr setzte die Europäische Zentralbank ihre „Null-Zins-Politik“
fort. Zukünftig sind zwar moderate Zinserhöhungsschritte denkbar. Jedoch wer-
den diese Zinserhöhungen weder zu signifikanten laufenden Erträgen aus fest-
verzinslichen Wertpapieren führen, noch werden sie ausreichen, um ein weiteres
Absinken des Rechnungszinses in den nächsten Jahren zu vermeiden.

Aus den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen resultieren derzeit nur bilanzielle
Risiken. Die Liquidität ist ungefährdet, da derzeit deutlich mehr Anwärter als lau-
fende Versorgungsempfänger existieren. Gleichwohl sind die Ein- und Auszah-
lungsströme aus den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen sorgfältig zu monito-
ren. Die weitere Entwicklung insbesondere der Verbindlichkeiten aus Pensions-
verpflichtungen und die Ausgestaltung der die Verpflichtungen bedeckenden Ka-
pitalanlagen wird im Sommer 2021 durch eine umfassende Asset-Liability-Ma-
nagement-Studie untersucht. Sie wird die Basis für eine Optimierung der strategi-
schen Kapitalanlagen für die Bedeckung der eingegangenen Verbindlichkeit dar-
stellen.

Zusätzlich zu den Pensionsverpflichtungen für die Priester, die verbeamteten
Mitarbeiter der Bistumsverwaltung und die Lehrkräfte bestehen auch für den Ru-
hestand dieser Personengruppen ergänzende Beihilfeverpflichtungen für Krank-
heitsfälle. Die Beihilfeverpflichtungen sind ihrer Höhe nach an die Höhe der Pen-
sionsrückstellungen gekoppelt. Zum 31.12.2020 sind die Rückstellungen für Bei-
hilfeverpflichtungen um 10.323 T€ auf 55.283 T€ (2019: 44.960 T€) gestiegen.

Ein weiterer wesentlicher Risikofaktor für die Wirtschafts- und Finanzlage des
Bistums besteht im Instandhaltungsbedarf von Immobilien. Gebäude im Besitz
des Bistums selbst, Gebäude der Kirchengemeinden, aber auch einige Gebäude
der Schulstiftung weisen einen teilweise erheblichen Sanierungsbedarf auf, der
nur unter Inanspruchnahme von Bistumsmitteln finanziert werden kann und
muss. Mit sinkenden Kirchenmitgliederzahlen sind insbesondere Gebäude in Be-
sitz der Kirchengemeinden sorgfältig daraufhin zu prüfen, für welche Zwecke sie
zukünftig genutzt werden können und sollen. Instandhaltungsmaßnahmen sind
auf diese Prüfungen hin zu dimensionieren. Der hohe Sanierungsstau auch bei
Gebäuden im Besitz des Bistums steht oftmals einer sachgerechten und wirt-
schaftlich einträglichen Nutzung entgegen. Der Bauboom der letzten Jahre setzt
sich uneingeschränkt fort und führt zu einem hohen Nachfragedruck in allen Bau-
gewerken. Sanierungsmaßnahmen sind deshalb häufig nur mit hohen Kostenstei-
gerungen der Baukosten durchzuführen. Hohe Materialkostensteigerungen üben
einen zusätzlichen Kostendruck aus. Der Sanierungsstau kann dadurch nur ver-
zögert aufgelöst werden.

Ein weiteres Risiko für die nachhaltige Entwicklung der Finanz- und Vermögens-
lage des Bistums stellt die Entwicklung der Kirchenmitgliederzahl dar. Es ist da-
von auszugehen, dass die Zahl der Kirchenmitglieder weiter sinkt. Dadurch sind
geringere Kirchensteuereinnahmen in der Zukunft zu erwarten. Damit die Kirche
                                                                                24
ihren Aufgaben auch zukünftig gerecht werden kann, ist deshalb neben einer Fo-
kussierung von Aufgaben auch die Erarbeitung alternativer Finanzierungsmög-
lichkeiten dringend erforderlich. Die nach wie vor sehr hohe Kirchenlohnsteuer-
quote zeigt, dass das Steueraufkommen im Bistum Osnabrück stark mit der Ent-
wicklung am Arbeitsmarkt und der tariflichen Einkommensentwicklung korre-
liert.

Die Zahl der Kirchenaustritte ist im Jahr 2020 mit 4.074 (2019: 5.209) Kirchen-
mitglieder zwar um 1.135 geringer als im Vorjahr, aber dennoch auf weiterhin
hohem Niveau. Auch die Zahl der Taufen war mit 3.184 um -24,9% zurückgegan-
gen (2019: 4.196, -3,8%). Noch stärker eingebrochen sind kirchliche Trauungen,
die mit 183 Spendungen des Ehesakramentes bei nur noch 20% des Vorjahres
liegen (2019: 914). Während der Lockdown-Phasen im Jahr 2020 wurden viele
Familienfeste abgesagt oder verschoben, darunter offensichtlich auch viele Tau-
fen und Trauungen. Ob Trauungen und/oder Taufen nach Abklingen der Corona-
Pandemie nachgeholt werden, bleibt abzuwarten. Im Jahr 2020 haben im Durch-
schnitt ca. 33.000 Menschen die regelmäßigen Sonntagsgottesdienste besucht,
was einer Quote von 6,18% (2019:9,58%) entspricht. Näheres kann Tabelle 1
(Seite 1) sowie den Grafiken 3 (Seite 7) und 5 (Seite 9) entnommen werden.
Die Bistumsleitung ist wie in den Vorjahren darum bemüht, insbesondere durch
Verstärkung des Angebotes an Kindertagesstätten im Bistum Osnabrück junge
Familien wertschätzend anzusprechen und mit offenen Armen in der Kirche zu
empfangen. Auch zukünftig werden weitere Kindertagesstätten und Gruppen in
bestehenden Kindertagesstätten ihre Arbeit aufnehmen und so Platz bieten für
immer mehr zu betreuende Kinder.

Mit den Angeboten kirchlicher Schulen erschließt sich die Bistum Osnabrück
ebenfalls große Chancen, handelt sich aber auch finanzielle Risiken ein. Der all-
tägliche Austausch in den Schulgemeinschaften, der von wechselseitigem Lernen
geprägt ist, ist von hohem Wert. Die Schaffung von Beamtenstellen für die Lehrer-
schaft führt jedoch zu einem weiteren Anwachsen von Pensionsverpflichtungen
des Bistums.

2020 fanden im Bistum Osnabrück zwei Priesterweihen statt. Zurzeit bereiten
sich 5 Theologiestudenten auf den Priesterberuf vor. Die Tatsache, dass die Zahl
der Priester deutlich rückläufig ist, wird im Bistum dadurch kompensiert, dass
mehr Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten ihren Dienst tun. Die
Entwicklung in den Jahren 2011 bis 2020 ist der Tabelle 5 (Seite 26) zu entneh-
men. Zur Entlastung der leitenden Geistlichen sind in den vergangenen Jahren
mehr und mehr pastorale Koordinatorinnen und Koordinatoren mit ihrem neuen
Dienst betraut worden. Hiermit sind steigende Personalkosten verbunden.

Ein erhöhter Personaleinsatz, aber auch tarifliche Personalkostensteigerungen
führen zu weiteren Erhöhungen der Personalkosten. Die Personalkostenquote ist
im Bistum in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Für die Zukunft ist die-
ser Entwicklung durch eine Dämpfung der Stellenentwicklung entgegenzuwirken.
Andernfalls wird die dringend gebotene Haushaltskonsolidierung scheitern.

Für verschiedene Einrichtungen im Bistum hat das Bistum Osnabrück Bürgschaf-
ten übernommen und Darlehen gewährt, vor einigen Jahren aber bereits
                                                                              25
beschlossen, zur Reduzierung der daraus erwachsenen Risiken keine neuen
Bürgschaften zu übernehmen und keine neuen Darlehen zu gewähren. Die in der
Haushalts- und Kassenordnung vorgesehene Sicherheitsrückstellung ist sat-
zungsgemäß dotiert.

                                                                   Tabelle 5

                                                                         26
b. Chancen
Die sich verknappenden Mittel aufgrund langfristig sinkender Kirchensteuerein-
nahmen führen zwangsläufig zukünftig zu einer Neuausrichtung der Prioritäten-
setzung. Einige Angebote werden künftig nicht mehr aus Bistumsmitteln heraus
finanziert werden können. Einige Angebote werden durch andere Finanzierungs-
möglichkeiten aufrechterhalten werden können, andere nicht. So schmerzhaft
der Prozess der Bewertung und Neuausrichtung der Mittelallokation ist, bietet er
doch die Möglichkeit, Angebote und Leistungen zu hinterfragen und eine umfas-
sende Neuausrichtung auch der pastoralen Angebote herbeizuführen. Hoheitliche
Bereiche, die nur durch Steuermittel finanziert werden können, sind anders zu
steuern als Bereiche, die auch durch andere Modelle, z.B. pay-per-use, Paten-
schaften, Fundraising-Aktivitäten etc. finanziert werden können.

Durch die Corona-Pandemie wurden neue Arbeitsformen, aber auch neue pasto-
rale Angebote entwickelt. Beides, Digitalisierung der Arbeitswelt und Digitalisie-
rung der Pastoral, erfordern Investitionen. Durch eine konsequente Ausrichtung
und Modernisierung wird es jedoch gelingen, auch künftig unterschiedliche Be-
völkerungsgruppen zu erreichen und auch als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben.
Das Bistum kann somit auch dem Fachkräftemangel aktiv begegnen.

    c. Prognosebericht
Die Kirchenfinanzierung in Deutschland insgesamt, auch im Bistum Osnabrück,
ist nach wie vor fundamental auf das deutsche Kirchensteuersystem gestützt.
Dieses System ist nach unserer Einschätzung in seinem Bestand derzeit nicht ge-
fährdet. Gefährdungen gehen dagegen von rückläufigen Zahlen der Kirchenmit-
glieder aus. Die hohe Zahl an Kurzarbeit sowie eine ansteigende Arbeitslosigkeit
aufgrund der Corona-Pandemie werden mindestens 2020 zu Einbrüchen in der
Kirchenlohnsteuer führen. Aufgrund der wirtschaftlichen Lockdown-Phasen im
Frühjahr 2020 sowie ab Herbst 2020 steigt das Risiko von Insolvenzen und damit
das Risiko für Einschnitte in der Kircheneinkommensteuer.

Neben den Einbrüchen beim Kirchensteueraufkommen sind für das Bistum ins-
besondere Rückgänge im Finanzergebnis sowie weitere Ergebnisbelastungen
durch Einnahmeausfälle aufgrund behördlich angeordneter Schließungen sowie
ausbleibender Spenden und Kollekten zu erwarten. Auch bei der Entwicklung der
Kirchenaustritte sind angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung im Zuge der
Corona-Pandemie eher negative Auswirkungen zu erwarten.

Die Mittelfristige Finanzplanung, die dem Kirchensteuerrat jährlich vorgelegt
wird, weist aus, dass die Bistumshaushalte bei gleichbleibendem Ausgabeverhal-
ten in den kommenden Jahren nicht ausgeglichen werden können. Es ist deshalb
notwendig, die Aufgaben zu konsolidieren und dadurch auch Ausgaben des Bis-
tums zu reduzieren. Einen entsprechenden Zukunftsprozess hat Bischof Dr. Bode
bereits initiiert. Nach einer bistumsinternen Klausurtagung Anfang 2021 wurden
für die unterschiedlichen Bereiche Arbeitsgruppen gebildet, die eine pastorale
und wirtschaftliche Analyse unterschiedlicher Aktivitätsfelder durchführen. Der
Zukunftsprozess wird getragen vom Gemeinsamen Rat, dem Meta-Gremium ver-
schiedener Berufsgruppen und gewählter Vertreter der Mitglieder des Bistums.
Die Beratungs- und Beschlussgremien des Bistums, insbesondere der
                                                                                27
Kirchensteuerrat und der Diözesan-Vermögensverwaltungsrat, werden regelmä-
   ßig über die aktuelle Entwicklung informiert und um Beratung gebeten.

   Die bestehenden und erkannten wirtschaftlichen Risiken werden durch ein inter-
   nes Risikomanagementsystem unterjährig erfasst und bewertet. Nach unserer
   Einschätzung ist gewährleistet, dass auf sich entwickelnde fehlerhafte Strukturen
   kurzfristig eingewirkt werden kann.

5. Gremienstruktur
Diözesan-Vermögensverwaltungsrat
Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 hat Herr Bischof Dr. Franz-Josef Bode eine neue
Rechtsgrundlage für die Arbeit des Diözesan-Vermögensverwaltungsrates geschaf-
fen. Dem Diözesan-Vermögensverwaltungsrat gehören für eine Amtszeit von jeweils
fünf Jahren bis zu fünf vom Bischof auf Vorschlag des Kirchensteuerrates ernannte
Personen an, die nicht in der bischöflichen Verwaltung tätig sein dürfen. So ist eine
größere Unabhängigkeit der Mitglieder gewährleistet, was gleichzeitig zu einer ob-
jektiveren Meinungsbildung bei relevanten Entscheidungen führen kann. Vorsitzen-
der des Diözesan-Vermögensverwaltungsrates, allerdings ohne eigenes Stimmrecht,
ist der Generalvikar.

Mitglieder des Diözesan-Vermögensverwaltungsrates sind im Berichtsjahr:

Generalvikar Theo Paul (bis 20.9.2020),
Generalvikar Ulrich Beckwermert (ab 21.9.2020),
Dr. Reinhold Kassing (stellvertretender Vorsitzender),
Andreas Heuer,
Anne Lahrmann,
Prof. Dr. Felix Osterheider,
Margret Tegeler-Pleye.

Geschäftsführer des Diözesan-Vermögensverwaltungsrates war im Berichtsjahr bis
zum 30.4.2020 Finanzdirektor Joachim Schnieders, Osnabrück, der auch Ökonom des
Bistums und des Bischöflichen Stuhls war; ab dem 1.5.2020 Dr. Astrid Kreil-Sauer,
Osnabrück, Finanzdirektorin und Ökonomin des Bistums und des Bischöflichen
Stuhls.

Der Diözesan-Vermögensverwaltungsrat berät den Haushaltsplan und die Jahres-
rechnungen des Bistums und nimmt die ihm kirchenrechtlich und staatskirchen-
rechtlich zugewiesenen Zustimmungs- und Anhörungsrechte bei den verschiedenen
Akten der diözesanen Vermögensverwaltung wahr. Er tagt im Regelfall monatlich.

Kirchensteuerrat
Zu den wichtigsten Aufgaben des im Bistum Osnabrück bestehenden Kirchensteuer-
rates gehört die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und den
Jahresabschluss des Bistums, aber auch die Beratung und Beschlussfassung über
grundlegende Finanzierungsfragen im Bistum.

Darüber hinaus fasst der Kirchensteuerrat jährlich die Kirchensteuerbeschlüsse für
die Bistumsteile Niedersachsen und Bremen des Bistums Osnabrück und berät den

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Bischof in allen allgemeinen wirtschaftlichen Fragen. Der Kirchensteuerrat gibt auch
Empfehlungen zu grundsätzlichen finanziellen Fragestellungen.

Seit dem Jahr 2014 werden dem Kirchensteuerrat auch die Jahresabschlüsse des Bi-
schöflichen Stuhls zu Osnabrück sowie des Domkapitels vorgelegt. Alle Jahresab-
schlüsse werden grundsätzlich zuvor von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft,
damit eine wirksame und effektive externe Kontrolle des Finanzgebarens im Bistum
Osnabrück insgesamt ermöglicht wird. Die Prüfung der Jahresabschlüsse des Bis-
tums und des Bischöflichen Stuhls durch einen Wirtschaftsprüfer erfolgt bereits seit
Jahrzehnten.

Unter dem Vorsitz des Generalvikars gehören dem Kirchensteuerrat zehn gewählte
Mitglieder aus den zehn Dekanaten des Bistums an. Jeweils ein Mitglied des Kirchen-
steuerrates wird vom Priesterrat und vom Katholikenrat des Bistums gewählt und
vier Mitglieder hat Bischof Dr. Franz-Josef Bode satzungsgemäß in den Kirchensteu-
errat berufen. Mitglieder kraft Amtes sind Generalvikar und Finanzdirektor/ Finanz-
direktorin. Im Berichtsjahr hatte Generalvikar Theo Paul bis zum 20.9.2020 somit
den Vorsitz des Kirchensteuerrates inne, ab dem 21.9.2020 Generalvikar Ulrich
Beckwermert. Finanzdirektor Joachim Schnieders (Ökonom des Bistums und des Bi-
schöflichen Stuhls) gehörte dem Kirchensteuerrat bis zum 30.4.2020 an, seit dem
1.5.2020 ist Finanzdirektorin Dr. Astrid Kreil-Sauer (Ökonomin des Bistums und des
Bischöflichen Stuhls) Mitglied im Kirchensteuerrat.

Die Abteilungsleiterinnen und die Abteilungsleiter des Bischöflichen Generalvikaria-
tes Osnabrück können an den Sitzungen des Kirchensteuerrates beratend teilneh-
men, ebenso wie der Pressesprecher des Bistums, Herrmann Haarmann (bis zum
30.9.2020) bzw. Kai Mennigmann (seit dem 1.10.2020), und der Leiter des Referates
Bistumshaushalt/Kirchensteuern/Versicherungen, Herr Gerhard Brinkmann.

Auch die Mitglieder des Diözesan-Vermögensverwaltungsrates können an den Sit-
zungen des Kirchensteuerrates teilnehmen.

Der Kirchensteuerrat hat für Kirchensteuererlassanträge einen so genannten „Er-
lassausschuss“ gebildet, der im Einzelfall über Erlassanträge berät und entscheidet.

Die gewählten Mitglieder des Kirchensteuerrates sind jeweils für eine Amtszeit von
sechs Jahren gewählt, zuletzt am 25. Mai 2019. Eine Übersicht über die amtierenden
Mitglieder des Kirchensteuerrates zeigt die Tabelle 6 (Seite 30).

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