Lagebericht 2020 des Bistums Osnabrück
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Lagebericht Bistum Osnabrück – Berichtsjahr 2020 1. Grundlagen des Bistum Osnabrück Das Bistum Osnabrück ist nach kanonischem Recht eine öffentliche juristische Person (can 116 § 1 Codex Iuris Canonici (CIC)) und trägt die säkulare Rechts- form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Bischof von Osnabrück ist Dr. Franz-Josef Bode, der das Bistum leitet und nach außen vertritt. Der Generalvikar des Bischofs leitet die Verwaltungsbehörde des Bistums, das Bischöfliche Generalvikariat mit Sitz in Osnabrück, und vertritt kraft Amtes das Bistum nach außen. Der Generalvikar vertritt den Bischof und steht ihm bei der Leitung des Bistums in allen Verwaltungsangelegenheiten (Exeku- tive) zur Seite. Das Amt des Generalvikars wurde im September 2020 neu be- setzt: Bis zum 20.09.2020 war Domkapitular Theo Paul Generalvikar, seit dem 21.09.2020 ist Domkapitular Ulrich Beckwermert Generalvikar. Das Bistum Osnabrück liegt im Nordwesten Deutschlands und erstreckt sich auf einer Fläche von 12.580 km2 von Ostfriesland mit den Nordseeinseln über das Emsland, die Grafschaft Bentheim, das Osnabrücker Land und Diepholz bis nach Bremen, südlich der Lesum. Sie umfasst damit Teile der Bundesländer Nieder- sachsen und Bremen. Seit 1995 gehört das Bistum Osnabrück zur zu diesem Zeit- punkt neu errichteten Kirchenprovinz Hamburg. Das Bistum ist in 10 Dekanate und 208 (2019: 208) Kirchengemeinden untergliedert. Zum Stichtag 31.12.2020 lebten im Bistum Osnabrück insgesamt 539.935 Katho- liken (2019: 546.667). Insgesamt waren im Berichtsjahr 2020 740 (2019: 750) Seelsorgerinnen und Seelsorger im Bistum Osnabrück tätig. Die verschiedenen Berufsgruppen sind in Tabelle 1 dargestellt: Tabelle 1 Berufsgruppe 31.12.2020 31.12.2019 Priester (incl. Ruhestandsgeistliche) 312 320 • Inkardiniert im Bistum Osnabrück 227 232 • Weltpriester 33 34 • Ordenspriester 52 54 Ständige Diakone 91 92 • Hauptberufliche Diakone 23 23 • Diakone im Nebenberuf 31 32 • Diakone im Ruhestand 37 37 Pastoralreferenten 99 104 Gemeindereferenten 238 234 Summe 740 750 Im Jahr 2020 empfingen im Bistum Osnabrück 3.184 (2019: 4.196) Menschen das Sakrament der Taufe. Im gleichen Jahr empfingen 3.719 (2019: 4.330) Kinder ihre Erstkommunion, 2.575 (2019: 3.862) Jugendliche und Erwachsene das Sak- rament der Firmung. 184 (2019: 914) Paare spendeten sich das Ehesakrament. Im Jahr 2020 erklärten 4.074 oder 0,75% (2019: 5.209 oder 0,95%) der Katholi- kinnen und Katholiken des Bistums Osnabrück ihren Austritt aus der katho- 1
lischen Kirche, 5.245 (2019: 4.979) Verstorbene wurden kirchlich bestattet. Ins- besondere der Einbruch der Anzahl kirchlicher Trauungen, aber auch Rückgänge anderer kirchlicher Feierlichkeiten und Kirchenbesuche im Jahr 2020 sind zu großen Teilen auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. An den beiden Erhebungsstichtagen besuchten durchschnittlich 33.386 (2019: 52.380) Kirchenbesucher die insgesamt 416 (2019: 439) wöchentlich stattfin- denden Sonntags- oder Vorabendgottesdienste. Regelmäßig nahmen 6,18 % (2019: 9,58 %) der Gläubigen an einem Sonntagsgottesdienst im Bistum Osnab- rück teil. Eine besondere Auswirkung hatte auch hier die Corona-Pandemie mit dem ersten Lockdown in den Monaten März – April, währenddessen Präsenzgot- tesdienste behördlich untersagt waren. Das Bistum Osnabrück hat mit großer Ak- zeptanz und großer Nachfrage seit März 2020 regelmäßig Sonntags- und Werk- tagsgottesdienste im LiveStream aus dem Dom zu Osnabrück übertragen. Mit Lo- ckerung der behördlichen Auflagen und Wiederzulassen von Präsenzgottesdiens- ten ist das Bistum Osnabrück dazu übergegangen, in der Regel den Vorabendgot- tesdienst zu Sonn- und Festtagen aus dem Dom zu Osnabrück via LiveStream zu übertragen. Dieses Angebot stößt bis in den Sommer 2021 hinein weiterhin auf großes Interesse. Die Zahl der durchschnittlichen Online-Abrufe übersteigt die Zahl der physisch vorhandenen Plätze im Dom deutlich. Auch weitere Kirchenge- meinden übertragen im Bistum Osnabrück regelmäßig Gottesdienste via Live- Stream. Die langfristige Entwicklung der Zahl der Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen ist der Tabelle 2 (Seite 3) sowie der Grafik 1 (Seite 4) zu entneh- men, der unmittelbare Vergleich der Jahre 2019 zu 2020 der Tabelle 3 (Seite 5) sowie der Graphik 2 (Seite 6). Die langfristige Entwicklung der Katholikenzahl, der Kirchenüber- und -rücktritte und den Vergleich der Katholikenzahl im Ver- hältnis zur Zahl der Gottesdienstbesucher zeigen die Grafiken 3 – 5 (Seiten 7-9). 2
Tabelle 2 3
Grafik 1 4
Tabelle 3 5
Grafik 2 6
Grafik 3 7
Grafik 4 8
Grafik 5 9
Das Bistum ist eine nicht-gewinnorientierte Organisation. Mit ihrem wirtschaftli- chen Handeln, der Erzielung von Erträgen und dem Aufbau von Vermögen, för- dert sie die Erfüllung ihrer Grundaufträge Verkündigung, Liturgie und Diakonie. Das Bistum, wie auch andere kirchliche Rechtsträger, übernimmt im Rahmen des in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Subsidiaritätsprinzips auch öffentli- che Aufgaben und erhält hierfür öffentliche Zuschüsse. Daneben bringt das Bis- tum eigene finanzielle Mittel für die Ausübung der öffentlichen Aufgaben ein. Zu diesen öffentlichen Aufgaben zählen z.B. Leistungen der Jugend-, Alten- und Krankenhilfe, die Flüchtlingshilfe oder Aufgaben aus den Bereichen Caritas und Bildung, z.B. der Betrieb von Kindertagesstätten oder Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Das Bistum Osnabrück bilanziert seit dem Berichtsjahr 2011 nach dem kaufmän- nischen System. Rechtsgrundlage für die Rechnungslegung ist die Haushalts- und Kassenordnung für das Bistum Osnabrück (HKO). 2. Allgemeine wirtschaftliche Situation im Berichtsjahr a. Gesamte volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen 2020 startete die deutsche Wirtschaft wie auch die Weltwirtschaft sehr stark: In Europa und den USA verzeichneten insbesondere die Aktienmärkte bis Anfang März 2020 Höchststände. Mit Ausbruch der Pandemie sind die Konjunktur und der Arbeitsmarkt eingebrochen, haben sich aber im Verlauf des Jahres 2020 bis hin zum Jahresende wieder stabilisiert. Insbesondere in den Monaten März – Mai waren die Finanzmärkte äußerst volatil und von hoher Unsicherheit geprägt. Viele Unternehmen zeigten Kurzarbeit an – ein absoluter Höchststand hierzu lag im April mit mehr als 8 Mio. Kurzarbeitsanzeigen für Beschäftigte vor. Die Bun- desregierung steuerte durch Erleichterungen bei der Anzeige für Kurzarbeit, der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, vereinfachten Stundungsmöglichkeiten für Mieten und Steuern sowie speziellen Nothilfeprogrammen gegen die Finanz- und Wirtschaftskrise an. Die erste Corona-Welle konnte Deutschland mit einem harten Lockdown von weniger als zwei Monaten im Vergleich zu anderen europä- ischen Ländern relativ schnell und ohne offensichtliche massive Verwerfungen bewältigen. Insbesondere konnten dramatische Überlastsituationen in Kranken- häusern, wie sie in Italien, Spanien oder den USA aufgetreten sind, vermieden werden. Im Herbst stiegen die Corona-Infektionen an, scharfe Gegenmaßnahmen wurden erst ergriffen, als bereits ein exponentielles Wachstum der Neuinfektio- nen festgestellt wurde. Exponentiell steigende Inzidenzzahlen erforderten die Ausrufung eines eingeschränkten Lockdowns ab November sowie eines umfas- senden harten Lockdowns ab Mitte Dezember 2020. Durch die von Bund und Ländern bereitgestellten Hilfsgelder und weitere Stützungsmaßnahmen konnten größere Insolvenzhäufungen vermieden werden. Abzuwarten bleibt, wie der Übergang auf die Post-Corona-Zeit in den verschiedenen Sektoren der Volkswirt- schaft gelingen wird. In Südostasien ist dieser Übergang bereits im Jahr 2020 gut gelungen: Das frühzeitige Überwinden der Corona-Einbrüche insbesondere in China führte zu einer raschen Erholung im Konsum- und Investitionsgüterbe- reich. Dadurch entspannte sich auch die wirtschaftliche Situation in der deut- schen Industrie, Kurzarbeit in diesem Sektor konnte zurückgefahren werden, die Exporte laufen wieder auf Vor-Krisen-Niveau. Anders verhält es sich im Dienst- leistungssektor, der durch den Lockdown seit November 2020 bis über das 10
Jahresende 2020 hinaus in einer weiterhin sehr angespannten Situation ist. Ins- besondere gilt dies für den Gastronomie- und Beherbergungssektor sowie den Einzelhandel. Insgesamt ist das Bruttoinlandsprodukt zum ersten Mal seit der Finanzkrise 2009 geschrumpft: Gegenüber dem Vorjahr ist das Bruttoinlandsprodukt um 5,0% gesunken (2019: +0,6%). Der Rückgang des Bruttoinlandsprodukts zeigt sich in einem Rückgang der privaten Konsumausgaben um -6,0% (2019: +1,6%) sowie der Bruttoinvestitionen um -6,8% (2019: -1,7%). Allein der staatliche Kon- sum hat gegenüber dem Vorjahr um 3,9% zugenommen (2019: +2,5%). Auf die Veränderung des Bruttoinlandsprodukts in Höhe von -5,0% entfallen -1,1%- Punkte auf den Außenbeitrag (=Saldo aus Im- und Exporten) sowie -3,9%-Punkte auf die inländische Verwendung. Die inländische Verwendung setzt sich wie folgt zusammen: -1,5%-Punkte Bruttoinvestitionen, -3,2%-Punkte privater Konsum sowie +0,7%-Punkte Konsumausgaben des Staates. 2020 hat der Staat ein Finanzierungsdefizit von 139,6 Mrd. Euro erzielt – 2019 schloss der Staat jedoch noch mit einem Überschuss in Höhe von 49,8 Mrd. Euro ab. Die Defizitquote, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, verfehlte mit 4,2% den Referenzwert des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts deutlich. 2019 hatte der Staat noch eine Überschussquote von 1,5% erzielt. Die Anwendung der sog. Maastricht-Kriterien ist für 2020 und 2021 vor dem Hintergrund der Corona- Pandemie jedoch ausgesetzt worden. Die Staatsverschuldung stieg zum ersten Mal seit 2011. Das Defizit selbst ist das zweithöchste seit der deutschen Wieder- vereinigung. Die Entwicklung am Arbeitsmarkt ist für das Bistum Osnabrück, die deutlich über 80% ihrer jährlichen Einnahmen aus Kirchensteuern generiert, von besonderer Bedeutung: Die Arbeitslosenquote lag zum 31.12.2020 bei 5,9% (2019: 5,0%). Die Anzahl der Arbeitslosen stieg um 0,43 Mio. auf 2,7 Mio. (2019: 2,27 Mio.). Die Anzahl der Erwerbstätigen fiel 2020 mit 44,8 Mio. um 1,1% niedriger als im Vor- jahr (2019: 45,3 Mio., +0,9%) aus. Die Erwerbstätigkeit war zuvor seit 2006 stetig von Jahr zu Jahr angestiegen. Rückläufig war im Jahr 2020 insbesondere die An- zahl geringfügig Beschäftigter sowie Selbstständiger. Im Bundesland Niedersachsen betrug die Arbeitslosenquote zum 31.12.2020 5,8% (2019: 5,0%). Deutlich gestiegen gegenüber dem Vorjahr ist die Arbeitslo- senquote zum 31.12.2020 auch im Bundesland Bremen auf nun 11,2% (2019: 9,9%). Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (ohne reine Gemeinde- steuern) sanken im Haushaltsjahr 2020 gegenüber dem Jahr 2019 um -7,3% (2019: +2,8%). Dabei sank das Aufkommen der Lohnsteuer im Jahr 2020 um -5,1% (2019: +5,5%), die veranlagte Einkommenssteuer um -8,9% (2019: +5,5%). Insbesondere die Einkommensteuer erholte sich nach starken Einbrü- chen im 2. Quartal 2020 deutlich im 4. Quartal 2020. Der Rückgang fiel dadurch insgesamt deutlich niedriger aus als ursprünglich prognostiziert. 11
Die Abgeltungssteuer auf Zins- und Veräußerungserträge stieg bundesweit im Jahr 2020 um +25,3% (2019: -25,3%). Die Steuern vom Umsatz sanken im Haus- haltsjahr 2020 um -10,1% (2019: +3,6%) gegenüber dem Haushaltsjahr 2019. Im Jahr 2020 belief sich im Bistum Osnabrück der Anteil der Kircheneinkommen- steuer unter Einbeziehung der Abgeltungssteuer auf 34,37% (2019: 34,79%). Dementsprechend betrug die Kirchenlohnsteuer 65,63% (2019: 65,21%) des Ge- samt-Kirchensteueraufkommens. Das Kirchensteueraufkommen im Bistum Osnabrück sank im Jahr 2020 unter Einbeziehung der Abgeltungssteuer um insgesamt -3,85% (2019: +2,54%). Im Bistumsteil Niedersachsen sind die Einbrüche deutlich unterschiedlich ausgefal- len im Vergleich zum Bistumsteil Bremen: Die Kirchenlohnsteuer sank im Bis- tumsteil Niedersachsen um -3,41% (2019: +3,86%), im Bistumsteil Bremen um -1,89% (2019: +4,44%). Die Kircheneinkommensteuer sank im Bistumsteil Niedersachsen um -7,96% (2019: +2,23%). Im Bistumsteil Bremen brach das Kircheneinkommensteueraufkommen mit -15,11% (2019: +1,01%) deutlich stär- ker ein. Die Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer stieg im Bistum Osnabrück im Jahr 2020 mit +32,94% (2019: -20,26%) deutlich stärker als das Gesamtauf- kommen im Bund mit +25,3%. Die Entwicklung des Kirchensteueraufkommens im Bistum Osnabrück ist in den Grafiken 6 und 7 (Seite 13) dargestellt. 12
Grafik 6 Entwicklung des Kirchensteueraufkommens des Bistums Osnabrück 2013 bis 2020 Brutto 160,0 148,5 Mio. Euro 144,8 142,8 140,0 135,9 130,8 127,7 125,6 120,0 116,3 100,0 96,8 93,2 93,8 88,7 84,1 81,8 77,3 80,0 72,7 60,0 50,4 51,6 51,7 46,7 47,2 49 43,6 43,8 40,0 20,0 0,0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Kirchenlohnsteuer Kircheneinkommensteuer incl. Abgeltungssteuer Gesamtaufkommen Grafik 7 Entwicklung des Gesamt-Kirchensteueraufkommens aller (Erz)-Bistümer in Deutschland im Vergleich zur Entwicklung im Bistum Osnabrück (ohne Clearing) (Ausgangsbasis 2013 = 100 %; incl. Abgeltungssteuer) 140% 120% 100% 80% 60% 40% 20% 0% 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Gesamtaufkommen Bistümer Deutschland Gesamtaufkommen Bistum Osnabrück 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Mio. Euro 5.632,60 5.880,80 6.293,60 6.353,80 6.646,00 6.865,80 6.992,50 6.671,10 Mio. Euro 116,3 127,7 125,6 130,8 135,9 144,8 148,5 142,8 13
Der Aktienmarkt erlebte im Jahr 2020 eine turbulente, insgesamt jedoch starke Entwicklung. Der DAX legte gegenüber dem Vorjahr um 3,5% oder 470 Punkte auf 13.719 Punkte (2019: 13.249 Punkte) zu. Auch der Dow Jones legte um 7,2% oder 2.068 Punkte eine starke Wertentwicklung vor und schloss bei 30.606 Punk- ten (2019: 28.538 Punkte). Der Euro hat im Laufe des Jahres 2020 von 1,12 Dol- lar pro Euro auf 1,22 Dollar pro Euro aufgewertet. Die durchschnittliche Rendite von zehnjährigen Bundesanleihen hat sich 2020 auf -0,47% (2019: -0,21%) wei- ter verschlechtert. Die Entwicklung der Verbraucherpreise fiel mit +0,5% deutlich geringer aus als im Vorjahr (2019: +1,4%). Die Dämpfung des Anstiegs ist zum einen auf die tem- porär im 2. Halbjahr 2020 abgesenkte Umsatzsteuer zurückzuführen, zum ande- ren auf den Verfall des Ölpreises auf dem Weltmarkt im 1. Halbjahr 2020. Im Ge- genzug haben sich die Strompreise um 3% erhöht. Bereinigt um die Effekte aus Energiepreisen wären die Verbraucherpreise um +1,1% gestiegen und hätten da- mit in etwa auf dem Niveau des Vorjahres gelegen. b. Kirchenspezifische Rahmenbedingungen im Bistum Osnabrück Die Aktivitäten des Bistums werden im Wesentlichen durch die Einnahmen aus Kirchensteuern finanziert. Insgesamt beliefen sich die Erträge des Bistums aus Kirchensteuermitteln (Kirchenlohn- und Kircheneinkommensteuer sowie Abgel- tungssteuer) und aus Clearing-Mitteln (interdiözesane Kirchenlohnsteuerver- rechnung) auf 160.758 T€ (2019: 161.397 T€). Bei Gesamterträgen des Bistums (incl. Rücklagenentnahmen) in Höhe von 191.544 T€ (2019: 191.761 T€) wurden insgesamt 83,93% (2019: 84,17%) aller Einnahmen des Bistums Osnabrück aus der Kirchensteuer sowie aus Clearing-Mitteln generiert. Diese hohe Kirchensteu- erquote verdeutlicht die besondere Relevanz der Kirchensteuer für die Gesamtfi- nanzierung des Bistums Osnabrück und seine vielfältigen Einrichtungen. Für die Einnahmesituation des Bistums stellen die Entwicklung der Lohn- und Einkom- mensteuer, aber auch die demografische Entwicklung und Entwicklung der Kir- chenmitgliederzahl die wesentlichen Einflussfaktoren dar. Von besonderer Bedeutung ist die absehbare demografische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland: Die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre) ist rückläufig, die Zahl der Menschen im Rentenalter steigt wei- ter an. Diese demografische Entwicklung lässt erwarten, dass das Kirchensteuer- aufkommen in Deutschland insgesamt, aber auch im Bistum Osnabrück, in den kommenden Jahren stark rückläufig sein wird. Die Anzahl der Kirchenaustritte ist mit 4.074 Austritten gegenüber dem Vorjahr (2019: 5.209) deutlich rückläufig. Unter Einrechnung von Taufen, Austritten und Sterbefällen hat die Zahl der Kirchenmitglieder im langjährigen Mittel um -0,6% p.a. abgenommen. Das oben dargestellte Gesamt-Kirchensteueraufkommen beinhaltet auch die Ein- nahmen aus dem so genannten Clearing-Verfahren, einem alljährlich durchge- führten Verfahren zur wohnortbezogenen Zuordnung der Kirchenlohnsteuer. Im Clearing-Verfahren aller Bistümer ergeben sich regelmäßig erhebliche Zahlungs- ströme, da einzelne Bistümer Steuerzahlungen erhalten, die anderen Bistümern zuzuordnen sind. Das Bistum Osnabrück erhält aus dem Clearing-Verfahren 14
regelmäßig, allerdings nicht in jedem Abrechnungsjahr, erhebliche Zahlungen. Da das Clearing-Verfahren eine Vorlaufzeit von vier Jahren hat, ergeben sich teil- weise mit einer erheblichen Verzögerung Ausgleichsnotwendigkeiten. Das Bis- tum Osnabrück hat hierfür eine spezielle Rücklage gebildet, die allerdings in den vergangenen Jahren nicht in Anspruch genommen werden musste. c. Corona Aufgrund des Ausbruchs der Corona-Pandemie war das Jahr 2020 von hoher Un- sicherheit und hoher Volatilität geprägt. Mit Verhängung des ersten Lockdowns schnellten die Anzeigen für Kurzarbeit auf ein nie dagewesenes Rekordhoch. Da Kurzarbeitergeld selbst steuer- und sozial- versicherungsfrei ist, traten im Bistum Osnabrück erhebliche Ausfälle an Kirchen- lohnsteuer ein. Einkommensteuerpflichtige Unternehmen beantragten insbeson- dere zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 in großem Umfang Stundungen ihrer Steuervorauszahlungen und -zahlungen. Analog dazu musste das Bistum zu- nächst ebenfalls erhebliche Ausfälle an Kircheneinkommensteuer hinnehmen. Während sich die kumulierten monatlichen Veränderungsraten in der Kirchen- lohnsteuer im Verlauf des 2. Halbjahres 2020 bei durchschnittlich -3,2% einpen- delten, reduzierte sich die kumulierte monatliche Veränderungsrate der Kirchen- einkommensteuer stetig von -17,3% auf -8,3%. Um auf die Corona-Pandemie zu reagieren, hat das Bistum Osnabrück im April 2020 einen Investitionsvorbehalt und einen Einstellungsstopp ausgesprochen. Der Investitionsvorbehalt wurde für Bauprojekte angewandt, die noch nicht be- gonnen waren oder die sich noch in der Planung befanden. Im Bereich der Schu- len, Kirchengemeinden und des Bistums konnte so eine Investitionssumme von 2 Mio. Euro gesammelt werden, deren Ausgabe zur Schonung der Liquidität auf Folgejahre verschoben werden konnte. Im weiteren Verlauf der Pandemie stellte sich dann eine differenzierte Situation dar: Bei allen wirtschaftlichen Problemen hatten viele Geschäftspartner des Bistums offenbar keine wesentlichen Liquidi- tätsprobleme. Infolgedessen musste das Bistum nahezu keine Forderungsausfälle verzeichnen. Mietstundungen wurden insbesondere im gewerblichen Bereich ge- währt; auch hier sind bislang keine nennenswerten Ausfälle identifiziert worden. Unter den durch das Bistum geförderten Zuweisungsempfängern waren insbe- sondere die Bildungshäuser von Umsatzausfällen und Betriebsschließungen be- troffen. Die meisten Einrichtungen mussten seit März 2020 durchgängig Kurzar- beit anmelden, wenn auch in unterschiedlichen Ausmaßen. Nicht vor unmittel- bare finanzielle Engpässe, aber vor große organisatorische Schwierigkeiten wa- ren die Kindertagesstätten und Schulen gestellt: sich häufig ändernde behördli- che Vorgaben zu Öffnung, Regel- und Sonderbetrieb sowie Notbetreuung waren zu bewältigen. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe war insbesondere der Wegfall der regulären Schulformen eine Herausforderung. Die Alten- und Pflege- einrichtungen waren durch die besondere Vulnerabilität der von ihnen betreuten Personen seit März 2020 weitgehend von der Außenwelt abgeschottet, mit allen Problemen in der Betreuung und Pflege, die damit einhergingen. Die Kranken- häuser waren durch besondere intensivmedizinische Anforderungen sowie den Ausfall elektiver Behandlungen wirtschaftlich und organisatorisch stark bean- sprucht. In wirtschaftlicher Hinsicht federten die Krankenhausnotprogramme 15
des Bundes die Ertragslage der Krankenhäuser insbesondere in der ersten Phase der Corona-Pandemie sehr gut ab. Die Kirchengemeinden wiederum mussten während der ersten Corona-Welle durch die Untersagung von Gottesdiensten und Präsenzveranstaltungen neue Formen des Gemeindelebens entwickeln. Auch nach Aufhebung des ersten Lockdowns mussten bewährte und beliebte Angebote wie Sommerlager oder Pfarrfeste ausgesetzt werden. Die behördlich angeordne- ten Kontaktbeschränkungen aufgrund der zweiten Corona-Welle stellten erneut hohe Anforderungen an das pastorale Leben in den Kirchengemeinden. Das Bistum hat trotz der Ausfälle an Kirchensteuereinnahmen die bereits gegebe- nen Zusagen an Zuwendungsempfänger aufrechterhalten. Für das Haushaltsjahr 2021 hat das Bistum die Ausfälle aus dem Jahr 2020 dadurch kompensiert, dass alle Zuweisungen und Zuwendungen pauschal um 10% gekürzt wurden. 3. Lage und Entwicklung des Bistums Osnabrück im Berichtsjahr 2020 Insgesamt ist das Bistum Osnabrück gut durch das turbulente Jahr 2020 gekom- men. Neben den coronabedingten Einnahmeausfällen an Kirchensteuern mussten insbesondere viele organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um die hygie- netechnischen Anforderungen im Berufsalltag umzusetzen. Neben der Ausstat- tung mit Desinfektionsmitteln und medizinischen Masken mussten die Arbeitsab- läufe stärker digitalisiert werden, um den Mitarbeitern mobiles Arbeiten zu er- möglichen. Die in diesem Zusammenhang identifizierten Rückstände in der Digi- talisierung konnten zumindest provisorisch überbrückt werden. Mittlerweile hat sich eine hybride Arbeitsorganisation gut etabliert, d.h. Mitarbeiter arbeiten im Wechsel mobil oder in Präsenz. Für die Zukunft ist es jedoch erforderlich, weiter in die Digitalisierung der Arbeitsabläufe zu investieren und die entsprechenden Digitalisierungsprozesse voranzutreiben. a. Vermögenslage Die Bilanzsumme des Bistums Osnabrück stieg um 6.759 T€ auf 334.618 T€ zum Bilanzstichtag 31.12.2020 (2019: 327.859 T€) an. Das ist ein Anstieg des Bilanz- volumens um 2,1%, im Wesentlichen bedingt durch einen Anstieg der Finanzan- lagen. Das Bistum verfügte zum 31.12.2020 über Finanzanlagen im Gesamtvolumen von 211.786 T€ (2019: 191.747 T€). Der Anstieg um 20.039 T€ ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Wertpapiere des Anlagevermögens um 26.587 T€ (Wert zum 31.12.2020: 179.150 T€, 2019: 152.563 T€) zurückzuführen. Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sind um 4.079 T€ auf 2.931 T€ (2019: 7.010 T€) gesunken. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf den Aus- gleich einer Forderung gegen das Sondervermögen (Versorgungsfonds) zurück- zuführen. Die liquiden Mittel des Bistums beliefen sich zum Bilanzstichtag 31.12.2020 auf 20.668 T€ (2019: 26.842 T€) und lagen damit um 6.174 T€ unter dem Bestand zum 31.12.2019. 16
Die Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände sind zum 31.12.2020 auf einen Bilanzwert von 99.233 T€ (2019: 102.260 T€) gesunken. Der Rückgang korrespondiert mit dem planmäßigen Werteverzehr der Vermögensgegenstände. Abgesehen von den Schulgrundstücken verfügt das Bistum selbst nach wie vor über nur wenige bebaute Grundstücke im Eigentum. Einen Überblick über die Vermögenslage gibt die nachfolgende Tabelle, die aus der Bilanz abgeleitet wurde: Bezeichnung 31.12.2020 31.12.2019 Veränderungen Vermögen Tsd. € Tsd. € Tsd. € Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 99.233 102.260 -3.027 Beteiligungen und Ausleihungen 32.636 39.184 -6.548 Wertpapiere des Anlagevermögens 179.150 152.563 26.587 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.931 7.010 -4.079 Liquide Mittel 20.668 26.842 -6.174 Summe Aktiva 334.618 327.859 6.759 Die Finanzanlagen des Bistums werden im Wesentlichen als Wertpapiere in ver- schiedenen Spezialfonds sowie in Direktanlagen gehalten. Soweit das Bistum zur Verbesserung der eigenen Ertragslage Aktien und Unternehmensanleihen im Wertpapierbestand hält, werden diese in verschiedenen Spezialfonds nach unter- schiedlichen Kriterien verwaltet. Die Spezialfonds werden bei verschiedenen Ka- pitalanlagegesellschaften geführt und sind nach unterschiedlichen Quoten in den Anlageinstrumenten (festverzinsliche Wertpapiere, Aktien, Immobilienfonds) in- vestiert, um so eine möglichst breite Risikostreuung zu erreichen und auch dau- erhaft zu gewährleisten. Die Wertpapiere werden regelmäßig auf die Einhaltung der Nachhaltigkeitsgrundsätze überprüft. Das übrige Vermögen des Bistums ist im Wesentlichen auf Festgeld- und Spar- konten bei verschiedenen Banken angelegt. Auch hier erfolgt eine Geldanlage ausschließlich unter Befolgung der kirchenrechtlichen Normen, wonach auf eine angemessen ausgewogene Fälligkeitsstruktur geachtet wird, aber auch auf eine jederzeit ausreichende Liquidität sowie eine ausreichende Bonität des Emitten- ten bei einer angemessenen Rendite. Das bilanzielle Eigenkapital des Bistums Osnabrück beläuft sich zum Bilanzstich- tag 31.12.2020 auf 78.664 T€ (2019: 126.204 T€). Der Rückgang um 47.540 T€ ist vor allem durch den weiteren Anstieg der Pensionsrückstellungen bedingt. Erstmalig wird ein Defizitvortrag in Höhe von 43.976 T€ in der Bistumsbilanz ausgewiesen. Darüber hinaus wurden zweckbestimmte Rücklagen in Höhe von 156 T€ (Wert zum 31.12.2020: 122.640 T€, 2019: 122.796 T€) sowie die allge- meinen Rücklagen vollständig aufgelöst (Wert zum 31.12.2020: 0 T€, 2019: 3.407 T€). Der Defizitvortrag wurde gebildet, um den starken Anstieg der Rück- stellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen um 54.946 T€ zu 17
kompensieren (Bilanzwert zum 31.12.2020: 211.115 T€, 2019: 156.169 T€). Der Anteil der Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen am Gesamt- kapital steigt damit auf 63,1% (2019: 47,6%). Die Eigenkapitalquote hat sich dementsprechend deutlich verschlechtert: Nach 38,5% zum Bilanzstichtag 31.12.2019 ist die Eigenkapitalquote zum Bilanzstich- tag 31.12.2020 auf 23,5% zurückgegangen. Die Kapitalstruktur ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle, die ebenfalls aus der Bilanz abgeleitet wurde: Bezeichnung 31.12.2020 31.12.2019 Veränderungen Kapital Tsd. € Tsd. € Tsd. € Eigenkapital 78.664 126.203 -47.539 davon allgemeine Rücklage 0 3.407 -3.407 davon Defizitvortrag -43.976 0 -43.976 davon Zweckrücklage 122.640 122.796 -156 Sonderposten 63 57 6 Rückstellungen 236.074 178.969 57.105 davon Pensionsverpflichtungen 155.832 111.209 44.623 davon Beihilfeverpflichtungen 55.283 44.960 10.323 sonstige Rückstellungen 24.959 22.800 2.159 Verbindlichkeiten 19.816 22.629 -2.813 Summe Passiva 334.618 327.859 6.759 Nach den Rücklage-Richtlinien, die Teil der Bilanzierungsrichtlinien des Bistums sind, hat das Bistum eine allgemeine Rücklage von mindestens 25 % des durch- schnittlichen Volumens des Ergebnishaushaltes der letzten drei abgeschlossenen Haushaltsjahre vorzuhalten. Bei konsequenter Anwendung dieser Vorschrift der Rücklage-Richtlinien wäre ein Rücklagenbestand in der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 45.156 T€ (2019: 43.869 T€) als Allgemeine Rücklage zu bilden und tatsächlich auch dauerhaft vom Bistum vorzuhalten. Der tatsächliche Bestand der Allgemeinen Rücklage belief sich zum 31.12.2020 jedoch auf 0 T€ (2019: 3.407 T€), so dass eine Unterdeckung in Höhe von 45.156 T€ (2019: 40.462 T€) be- steht. b. Finanzlage Das Bistum Osnabrück verfügte zum 31.12.2020 über liquide Mittel in Höhe von 20.668 T€ (2019: 26.842 T€). Kredite hat das Bistum Osnabrück nicht aufgenommen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten können jederzeit durch ausreichende liquide Mittel, auch unter Berücksichtigung von Forderungen, bedient werden, so dass die Zahlungsverpflichtungen ganzjährig termingerecht erfüllt werden konnten. 18
Der nachfolgend abgebildete Liquiditätsstatus zu Buchwerten zeigt die Verände- rung des Netto-Geldvermögens und dessen Komponenten zum Ende des Wirt- schaftsjahres 2020 auf: Liquiditätsstatus 31.12.2020 31.12.2019 T€ T€ Liquide Mittel = 20.668 26.842 Liquidität I. Grades Kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.931 7.010 Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten -24.247 -24.639 Liquidität II. Grades -648 9.213 Mittelfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten -20.528 -20.791 Liquidität III. Grades -21.176 -11.578 Die Kapitalflussrechnung stellt sich wie folgt dar: 2020 2019 T€ T€ Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 13.395 13.678 Cashflow aus Investitionstätigkeit -19.569 -14.849 Finanzierungstätigkeit (Saldo) 0 0 Gesamt-Cashflow des Jahres -6.174 -1.171 Liquide Mittel zu Beginn des Jahres 26.842 28.013 Liquide Mittel am Ende des Jahres 20.668 26.842 c. Ertragslage Die Gesamt-Ergebnisrechnung des Bistums Osnabrück für das Jahr 2020 weist bei Erträgen von insgesamt 187.319 T€ (2019: 187.669 T€) und Aufwendungen in Höhe von 183.211 T€ (2019: 179.843 T€) zunächst ein positives Gesamtergeb- nis in Höhe von 4.107 T€ (2019: 7.826 T€) aus. Das Volumen der Ergebnisrech- nung für das Jahr 2020 lag um 6.589 T€ über dem Wirtschaftsplan des Bistums Osnabrück für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Fassung des Nachtragshaushalts- planes. Ursprünglich war der Haushaltsplan für das Jahr 2020 mit einem Volu- men in Höhe von 188.846 T€ aufgestellt worden, im Wege des Nachtragshaus- halts aber um insgesamt 3.891 T€ auf das Gesamtvolumen von 184.955 T€ ge- senkt worden. Das Bistum Osnabrück konnte das Wirtschaftsjahr 2020 mit einem Jahresergeb- nis von 4.107 T€ (2019: 7.826 T€) abschließen. Dabei fiel das operative Ergebnis 19
um 4.004 T€ schlechter aus als im Vorjahr, das Finanzergebnis dagegen verbes- serte sich 2020 um 281 T€. Im Einzelnen stellt sich die Ergebnisrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt dar: 2020 (in T€) 2019 (in T€) 1. Ordentliche Erträge a) Kirchensteuern und Clearing 160.758 161.397 b) Zuweisungen, Zuschüsse, Umlagen 7.212 6.683 c) Spenden, Kollekten und ähnliche Erträge 3.069 3.666 d) Erträge aus Beiträgen und Umlagen 576 573 e) Privatrechtliche Erträge 657 573 f) Kostenerstattungen 1.936 2.062 g) Erstattungen Personalkosten 3.716 3.590 h) Erstattungen Versorgungsaufwendungen 5.399 5.312 i) Übrige betriebliche Erträge 1 80 183.325 183.936 2. Ordentliche Aufwendungen a) Kirchensteuern und Clearing 5.692 5.922 b) Personalaufwand (aktives Personal) 71.707 66.889 c) Versorgungsaufwendungen 6.779 6.871 d) Abschreibungen 3.447 3.444 e) Zuweisungen/Zuschüsse 62.676 61.786 f) Investitionszuweisungen 12.689 14.254 g) Allgemeine Umlagen 4.114 4.006 h) Weiterleitung Spenden, Kollekten u. ä. 2.911 3.405 i) Sonstige betriebliche Aufwendungen 12.511 12.556 182.525 179.133 3. Finanzergebnis a) Finanzerträge 3.567 3.323 b) Finanzaufwendungen 264 300 3.304 3.023 4. Ordentliches Ergebnis 4.103 7.826 5. Außerordentliches Ergebnis 4 0 6. Jahresergebnis vor Rücklagenentnahmen/-zuführungen 4.107 7.826 7. Rücklagenentnahmen/Rücklagenzuführungen a) Rücklagenentnahmen 4.225 4.092 b) Rücklagenzuführungen 8.332 11.918 8. Ergebnis aus interner Leistungsverrechnung a) Erträge aus internen Leistungsverrechnungen 422 410 b) Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 422 410 9. Jahresergebnis 0 0 20
Das Jahresergebnis 2020 wurde von verschiedenen Faktoren wesentlich mitbe- stimmt: Im Berichtsjahr 2020 verzeichnete das Bistum Einnahmen aus Kirchensteuern und Clearing-Zahlungen in Höhe von insgesamt 160.758 T€ (2019: 161.397). Gegen- über dem Vorjahr ist dies ein Rückgang von 639 T€. Die sonstigen ordentlichen Erträge des Bistums aus Zuweisungen, Zuschüssen und Umlagen sowie aus Spenden, Kollekten und Kostenerstattungen blieben insgesamt auf dem Vorjahresniveau. Insbesondere die Einnahmen aus Kollekten sind auf- grund der Corona-Beschränkungen von Gottesdiensten mit 3.069 T€ deutlich nied- riger ausgefallen als im Vorjahr (2019: 3.666 T €). Insgesamt liegen die sonstigen ordentlichen Erträge wieder auf Vorjahresniveau. Das Finanzergebnis des Jahres 2020 verbesserte sich nochmals um 9,3% (2019: +125,8%) auf insgesamt 3.304 T€ (2019: 3.023 T€). Die Verbesserung konnte so- wohl durch Steigerung der Erträge als auch durch Verminderung der Aufwendun- gen erzielt werden. Dieses Ergebnis ist sehr erfreulich, insbesondere vor dem Hin- tergrund der corona-pandemiebedingten Turbulenzen auf den Finanzmärkten. Auf der Kostenseite haben sich die Personal- und Versorgungsaufwendungen im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 4.727 T€ (2019: 1.739 T€) deutlich erhöht. Die Aufwendungen für Zuweisungen, Zuschüsse und Umlagen sind um 567 T€ (2019: 252 T€) erneut leicht zurückgegangen. Hierzu hat insbesondere der Inves- titionsvorbehalt beigetragen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit einer Höhe von 12.511 T€ leicht unter Vorjahresniveau (2019: 12.556 T€). Im Jahr 2020 hat das Bistum an die Kirchengemeinden Schlüsselzuweisungen – ohne Investitionszuweisungen – in Höhe von ca. 17,3 Mio. € (2019: 16,6 Mio. €) gezahlt. Bereits seit dem Jahr 2011 erhalten die Caritasverbände Zuweisungen in Koppe- lung an die Entwicklung des Kirchensteueraufkommens. Insoweit zahlte das Bis- tum Osnabrück im Jahr 2020 an den Diözesan-Caritasverband und den Landescari- tasverband Bremen Bistumszuschüsse in Höhe von insgesamt 6,5% des geplanten Kirchensteueraufkommens. Die Bezüge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst stiegen im Jahr 2020 durchschnittlich um 2,0 % (2019: +3,1%). Die Entwicklung des Haushaltsvolumens und seine Aufgliederung in der längerfris- tigen Entwicklung der Jahre 2015 bis 2020 ergibt sich aus der Tabelle 4 (Seite 22). 21
Tabelle 4 22
4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht a. Risiken Ein wesentliches Risiko für die wirtschaftliche Lage und Finanzkraft des Bistums Osnabrück stellt die Belastung des Bistums aus Pensionszusagen gegenüber Priestern, Beamten in der Bistumsverwaltung und Lehrkräften an den verschie- denen Schulen in Trägerschaft der Schulstiftung, für die letztlich das Bistum Osn- abrück die Gewährleistung übernommen hat, dar. Das Bistum hat gegenüber den Priestern und den Beamten eine eigene und originäre Versorgungsverpflichtung, gegenüber den Lehrkräften eine aus der Satzung der Schulstiftung und der darin übernommenen Garantie eine abgeleitete mittelbare Versorgungsverpflichtung, die auch für die Zukunft sicherzustellen ist. Nach dem Gründungsvertrag für die Gemeinsame Versorgungskasse, die von den Bistümern Hildesheim und Osnabrück sowie vom Bischöflich Münsterschen Offi- zialat Vechta im Jahr 1992 gegründet wurde, gibt es eine gesamtschuldnerische Haftung der Gründungsbistümer für die nicht gedeckten Versorgungsverpflich- tungen aus der Gemeinsamen Versorgungskasse (GVK). Das vom Land Nieder- sachsen genehmigte Gründungsstatut der GVK sieht ausdrücklich eine gesamt- schuldnerische Haftung der Gründungsmitglieder für den Fall vor, dass das Ver- mögen der GVK zur Versorgung der dort angemeldeten Lehrkräfte nicht ausrei- chend sein sollte. Eine vergleichbare Situation besteht darüber hinaus für die ver- beamteten Lehrer in den Schulen in Trägerschaft der Schulstiftung, da das vom Land Niedersachsen genehmigte Statut für die Gründung der Schulstiftung des Bistums ebenfalls vorsieht, dass das Bistum Osnabrück diejenigen Mittel aufzu- bringen hat, die die Schulstiftung nicht aus eigenen Mitteln oder aus Drittmitteln aufzubringen vermag. Das gilt analog auch für die Schulen in Trägerschaft der Schulstiftung in Bremen und die dort gebildeten speziellen Versorgungsrückla- gen. Zur Absicherung dieses Risikos hat das Bistum u. a. mit Wirkung zum 01.01.2003 einen eigenen Versorgungsfonds als unselbständiges Sondervermögen errichtet, über den die Versorgungsansprüche für die Priester sowie die Beamten in der Bistumsverwaltung abgesichert werden. Die Versorgung der verbeamteten Lehr- kräfte an den Schulen der Schulstiftung erfolgt zum Teil über die Gemeinsame Versorgungskasse (GVK) und zum Teil auch unmittelbar über den Versorgungs- fonds des Bistums. Die Pensionsansprüche der verbeamteten Lehrkräfte an den Schulen der Schulstiftung im Land Bremen sind über die St. Willehad-Stiftung, ei- nem eigenen Versorgungsfonds, der bei der Schulstiftung geführt wird, abgesi- chert. Die Versorgungsfonds des Bistums, der Gemeinsamen Versorgungskasse und des St. Willehad-Stiftungs-Pensionsfonds der Schulstiftung sind nach wie vor nicht ausfinanziert. Die Deckungslücke hat sich im Berichtsjahr erneut deutlich um 44.653 T€ auf 155.322 T€ (2019: 110.669 T€) erhöht. Ursächlich hierfür ist die Absenkung des Rechnungszinses von zuletzt 2,71% im Jahr 2019 auf 2,3% im Jahr 2020. Auch zukünftig ist mit einem weiteren Absen- ken des Rechnungszinses zu rechnen und infolgedessen mit weiteren sprunghaf- ten Nachreservierungsbedarfen. Auch weitere Neuverbeamtungen haben zu dem 23
erheblichen Anstieg der Pensionsrückstellungen und der Deckungslücke beige- tragen. Die Kapitalanlagen zur Bedeckung der Verpflichtungen sind deutlich ge- ringer angestiegen als die Verbindlichkeiten. Insbesondere der hohe Anteil an festverzinslichen Wertpapieren wirft deutlich geringere Renditen ab als für die Kompensierung der gesenkten Rechnungszinsen auf der Passivseite erforderlich wäre. Im Berichtsjahr setzte die Europäische Zentralbank ihre „Null-Zins-Politik“ fort. Zukünftig sind zwar moderate Zinserhöhungsschritte denkbar. Jedoch wer- den diese Zinserhöhungen weder zu signifikanten laufenden Erträgen aus fest- verzinslichen Wertpapieren führen, noch werden sie ausreichen, um ein weiteres Absinken des Rechnungszinses in den nächsten Jahren zu vermeiden. Aus den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen resultieren derzeit nur bilanzielle Risiken. Die Liquidität ist ungefährdet, da derzeit deutlich mehr Anwärter als lau- fende Versorgungsempfänger existieren. Gleichwohl sind die Ein- und Auszah- lungsströme aus den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen sorgfältig zu monito- ren. Die weitere Entwicklung insbesondere der Verbindlichkeiten aus Pensions- verpflichtungen und die Ausgestaltung der die Verpflichtungen bedeckenden Ka- pitalanlagen wird im Sommer 2021 durch eine umfassende Asset-Liability-Ma- nagement-Studie untersucht. Sie wird die Basis für eine Optimierung der strategi- schen Kapitalanlagen für die Bedeckung der eingegangenen Verbindlichkeit dar- stellen. Zusätzlich zu den Pensionsverpflichtungen für die Priester, die verbeamteten Mitarbeiter der Bistumsverwaltung und die Lehrkräfte bestehen auch für den Ru- hestand dieser Personengruppen ergänzende Beihilfeverpflichtungen für Krank- heitsfälle. Die Beihilfeverpflichtungen sind ihrer Höhe nach an die Höhe der Pen- sionsrückstellungen gekoppelt. Zum 31.12.2020 sind die Rückstellungen für Bei- hilfeverpflichtungen um 10.323 T€ auf 55.283 T€ (2019: 44.960 T€) gestiegen. Ein weiterer wesentlicher Risikofaktor für die Wirtschafts- und Finanzlage des Bistums besteht im Instandhaltungsbedarf von Immobilien. Gebäude im Besitz des Bistums selbst, Gebäude der Kirchengemeinden, aber auch einige Gebäude der Schulstiftung weisen einen teilweise erheblichen Sanierungsbedarf auf, der nur unter Inanspruchnahme von Bistumsmitteln finanziert werden kann und muss. Mit sinkenden Kirchenmitgliederzahlen sind insbesondere Gebäude in Be- sitz der Kirchengemeinden sorgfältig daraufhin zu prüfen, für welche Zwecke sie zukünftig genutzt werden können und sollen. Instandhaltungsmaßnahmen sind auf diese Prüfungen hin zu dimensionieren. Der hohe Sanierungsstau auch bei Gebäuden im Besitz des Bistums steht oftmals einer sachgerechten und wirt- schaftlich einträglichen Nutzung entgegen. Der Bauboom der letzten Jahre setzt sich uneingeschränkt fort und führt zu einem hohen Nachfragedruck in allen Bau- gewerken. Sanierungsmaßnahmen sind deshalb häufig nur mit hohen Kostenstei- gerungen der Baukosten durchzuführen. Hohe Materialkostensteigerungen üben einen zusätzlichen Kostendruck aus. Der Sanierungsstau kann dadurch nur ver- zögert aufgelöst werden. Ein weiteres Risiko für die nachhaltige Entwicklung der Finanz- und Vermögens- lage des Bistums stellt die Entwicklung der Kirchenmitgliederzahl dar. Es ist da- von auszugehen, dass die Zahl der Kirchenmitglieder weiter sinkt. Dadurch sind geringere Kirchensteuereinnahmen in der Zukunft zu erwarten. Damit die Kirche 24
ihren Aufgaben auch zukünftig gerecht werden kann, ist deshalb neben einer Fo- kussierung von Aufgaben auch die Erarbeitung alternativer Finanzierungsmög- lichkeiten dringend erforderlich. Die nach wie vor sehr hohe Kirchenlohnsteuer- quote zeigt, dass das Steueraufkommen im Bistum Osnabrück stark mit der Ent- wicklung am Arbeitsmarkt und der tariflichen Einkommensentwicklung korre- liert. Die Zahl der Kirchenaustritte ist im Jahr 2020 mit 4.074 (2019: 5.209) Kirchen- mitglieder zwar um 1.135 geringer als im Vorjahr, aber dennoch auf weiterhin hohem Niveau. Auch die Zahl der Taufen war mit 3.184 um -24,9% zurückgegan- gen (2019: 4.196, -3,8%). Noch stärker eingebrochen sind kirchliche Trauungen, die mit 183 Spendungen des Ehesakramentes bei nur noch 20% des Vorjahres liegen (2019: 914). Während der Lockdown-Phasen im Jahr 2020 wurden viele Familienfeste abgesagt oder verschoben, darunter offensichtlich auch viele Tau- fen und Trauungen. Ob Trauungen und/oder Taufen nach Abklingen der Corona- Pandemie nachgeholt werden, bleibt abzuwarten. Im Jahr 2020 haben im Durch- schnitt ca. 33.000 Menschen die regelmäßigen Sonntagsgottesdienste besucht, was einer Quote von 6,18% (2019:9,58%) entspricht. Näheres kann Tabelle 1 (Seite 1) sowie den Grafiken 3 (Seite 7) und 5 (Seite 9) entnommen werden. Die Bistumsleitung ist wie in den Vorjahren darum bemüht, insbesondere durch Verstärkung des Angebotes an Kindertagesstätten im Bistum Osnabrück junge Familien wertschätzend anzusprechen und mit offenen Armen in der Kirche zu empfangen. Auch zukünftig werden weitere Kindertagesstätten und Gruppen in bestehenden Kindertagesstätten ihre Arbeit aufnehmen und so Platz bieten für immer mehr zu betreuende Kinder. Mit den Angeboten kirchlicher Schulen erschließt sich die Bistum Osnabrück ebenfalls große Chancen, handelt sich aber auch finanzielle Risiken ein. Der all- tägliche Austausch in den Schulgemeinschaften, der von wechselseitigem Lernen geprägt ist, ist von hohem Wert. Die Schaffung von Beamtenstellen für die Lehrer- schaft führt jedoch zu einem weiteren Anwachsen von Pensionsverpflichtungen des Bistums. 2020 fanden im Bistum Osnabrück zwei Priesterweihen statt. Zurzeit bereiten sich 5 Theologiestudenten auf den Priesterberuf vor. Die Tatsache, dass die Zahl der Priester deutlich rückläufig ist, wird im Bistum dadurch kompensiert, dass mehr Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten ihren Dienst tun. Die Entwicklung in den Jahren 2011 bis 2020 ist der Tabelle 5 (Seite 26) zu entneh- men. Zur Entlastung der leitenden Geistlichen sind in den vergangenen Jahren mehr und mehr pastorale Koordinatorinnen und Koordinatoren mit ihrem neuen Dienst betraut worden. Hiermit sind steigende Personalkosten verbunden. Ein erhöhter Personaleinsatz, aber auch tarifliche Personalkostensteigerungen führen zu weiteren Erhöhungen der Personalkosten. Die Personalkostenquote ist im Bistum in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Für die Zukunft ist die- ser Entwicklung durch eine Dämpfung der Stellenentwicklung entgegenzuwirken. Andernfalls wird die dringend gebotene Haushaltskonsolidierung scheitern. Für verschiedene Einrichtungen im Bistum hat das Bistum Osnabrück Bürgschaf- ten übernommen und Darlehen gewährt, vor einigen Jahren aber bereits 25
beschlossen, zur Reduzierung der daraus erwachsenen Risiken keine neuen Bürgschaften zu übernehmen und keine neuen Darlehen zu gewähren. Die in der Haushalts- und Kassenordnung vorgesehene Sicherheitsrückstellung ist sat- zungsgemäß dotiert. Tabelle 5 26
b. Chancen Die sich verknappenden Mittel aufgrund langfristig sinkender Kirchensteuerein- nahmen führen zwangsläufig zukünftig zu einer Neuausrichtung der Prioritäten- setzung. Einige Angebote werden künftig nicht mehr aus Bistumsmitteln heraus finanziert werden können. Einige Angebote werden durch andere Finanzierungs- möglichkeiten aufrechterhalten werden können, andere nicht. So schmerzhaft der Prozess der Bewertung und Neuausrichtung der Mittelallokation ist, bietet er doch die Möglichkeit, Angebote und Leistungen zu hinterfragen und eine umfas- sende Neuausrichtung auch der pastoralen Angebote herbeizuführen. Hoheitliche Bereiche, die nur durch Steuermittel finanziert werden können, sind anders zu steuern als Bereiche, die auch durch andere Modelle, z.B. pay-per-use, Paten- schaften, Fundraising-Aktivitäten etc. finanziert werden können. Durch die Corona-Pandemie wurden neue Arbeitsformen, aber auch neue pasto- rale Angebote entwickelt. Beides, Digitalisierung der Arbeitswelt und Digitalisie- rung der Pastoral, erfordern Investitionen. Durch eine konsequente Ausrichtung und Modernisierung wird es jedoch gelingen, auch künftig unterschiedliche Be- völkerungsgruppen zu erreichen und auch als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben. Das Bistum kann somit auch dem Fachkräftemangel aktiv begegnen. c. Prognosebericht Die Kirchenfinanzierung in Deutschland insgesamt, auch im Bistum Osnabrück, ist nach wie vor fundamental auf das deutsche Kirchensteuersystem gestützt. Dieses System ist nach unserer Einschätzung in seinem Bestand derzeit nicht ge- fährdet. Gefährdungen gehen dagegen von rückläufigen Zahlen der Kirchenmit- glieder aus. Die hohe Zahl an Kurzarbeit sowie eine ansteigende Arbeitslosigkeit aufgrund der Corona-Pandemie werden mindestens 2020 zu Einbrüchen in der Kirchenlohnsteuer führen. Aufgrund der wirtschaftlichen Lockdown-Phasen im Frühjahr 2020 sowie ab Herbst 2020 steigt das Risiko von Insolvenzen und damit das Risiko für Einschnitte in der Kircheneinkommensteuer. Neben den Einbrüchen beim Kirchensteueraufkommen sind für das Bistum ins- besondere Rückgänge im Finanzergebnis sowie weitere Ergebnisbelastungen durch Einnahmeausfälle aufgrund behördlich angeordneter Schließungen sowie ausbleibender Spenden und Kollekten zu erwarten. Auch bei der Entwicklung der Kirchenaustritte sind angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung im Zuge der Corona-Pandemie eher negative Auswirkungen zu erwarten. Die Mittelfristige Finanzplanung, die dem Kirchensteuerrat jährlich vorgelegt wird, weist aus, dass die Bistumshaushalte bei gleichbleibendem Ausgabeverhal- ten in den kommenden Jahren nicht ausgeglichen werden können. Es ist deshalb notwendig, die Aufgaben zu konsolidieren und dadurch auch Ausgaben des Bis- tums zu reduzieren. Einen entsprechenden Zukunftsprozess hat Bischof Dr. Bode bereits initiiert. Nach einer bistumsinternen Klausurtagung Anfang 2021 wurden für die unterschiedlichen Bereiche Arbeitsgruppen gebildet, die eine pastorale und wirtschaftliche Analyse unterschiedlicher Aktivitätsfelder durchführen. Der Zukunftsprozess wird getragen vom Gemeinsamen Rat, dem Meta-Gremium ver- schiedener Berufsgruppen und gewählter Vertreter der Mitglieder des Bistums. Die Beratungs- und Beschlussgremien des Bistums, insbesondere der 27
Kirchensteuerrat und der Diözesan-Vermögensverwaltungsrat, werden regelmä- ßig über die aktuelle Entwicklung informiert und um Beratung gebeten. Die bestehenden und erkannten wirtschaftlichen Risiken werden durch ein inter- nes Risikomanagementsystem unterjährig erfasst und bewertet. Nach unserer Einschätzung ist gewährleistet, dass auf sich entwickelnde fehlerhafte Strukturen kurzfristig eingewirkt werden kann. 5. Gremienstruktur Diözesan-Vermögensverwaltungsrat Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 hat Herr Bischof Dr. Franz-Josef Bode eine neue Rechtsgrundlage für die Arbeit des Diözesan-Vermögensverwaltungsrates geschaf- fen. Dem Diözesan-Vermögensverwaltungsrat gehören für eine Amtszeit von jeweils fünf Jahren bis zu fünf vom Bischof auf Vorschlag des Kirchensteuerrates ernannte Personen an, die nicht in der bischöflichen Verwaltung tätig sein dürfen. So ist eine größere Unabhängigkeit der Mitglieder gewährleistet, was gleichzeitig zu einer ob- jektiveren Meinungsbildung bei relevanten Entscheidungen führen kann. Vorsitzen- der des Diözesan-Vermögensverwaltungsrates, allerdings ohne eigenes Stimmrecht, ist der Generalvikar. Mitglieder des Diözesan-Vermögensverwaltungsrates sind im Berichtsjahr: Generalvikar Theo Paul (bis 20.9.2020), Generalvikar Ulrich Beckwermert (ab 21.9.2020), Dr. Reinhold Kassing (stellvertretender Vorsitzender), Andreas Heuer, Anne Lahrmann, Prof. Dr. Felix Osterheider, Margret Tegeler-Pleye. Geschäftsführer des Diözesan-Vermögensverwaltungsrates war im Berichtsjahr bis zum 30.4.2020 Finanzdirektor Joachim Schnieders, Osnabrück, der auch Ökonom des Bistums und des Bischöflichen Stuhls war; ab dem 1.5.2020 Dr. Astrid Kreil-Sauer, Osnabrück, Finanzdirektorin und Ökonomin des Bistums und des Bischöflichen Stuhls. Der Diözesan-Vermögensverwaltungsrat berät den Haushaltsplan und die Jahres- rechnungen des Bistums und nimmt die ihm kirchenrechtlich und staatskirchen- rechtlich zugewiesenen Zustimmungs- und Anhörungsrechte bei den verschiedenen Akten der diözesanen Vermögensverwaltung wahr. Er tagt im Regelfall monatlich. Kirchensteuerrat Zu den wichtigsten Aufgaben des im Bistum Osnabrück bestehenden Kirchensteuer- rates gehört die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und den Jahresabschluss des Bistums, aber auch die Beratung und Beschlussfassung über grundlegende Finanzierungsfragen im Bistum. Darüber hinaus fasst der Kirchensteuerrat jährlich die Kirchensteuerbeschlüsse für die Bistumsteile Niedersachsen und Bremen des Bistums Osnabrück und berät den 28
Bischof in allen allgemeinen wirtschaftlichen Fragen. Der Kirchensteuerrat gibt auch Empfehlungen zu grundsätzlichen finanziellen Fragestellungen. Seit dem Jahr 2014 werden dem Kirchensteuerrat auch die Jahresabschlüsse des Bi- schöflichen Stuhls zu Osnabrück sowie des Domkapitels vorgelegt. Alle Jahresab- schlüsse werden grundsätzlich zuvor von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft, damit eine wirksame und effektive externe Kontrolle des Finanzgebarens im Bistum Osnabrück insgesamt ermöglicht wird. Die Prüfung der Jahresabschlüsse des Bis- tums und des Bischöflichen Stuhls durch einen Wirtschaftsprüfer erfolgt bereits seit Jahrzehnten. Unter dem Vorsitz des Generalvikars gehören dem Kirchensteuerrat zehn gewählte Mitglieder aus den zehn Dekanaten des Bistums an. Jeweils ein Mitglied des Kirchen- steuerrates wird vom Priesterrat und vom Katholikenrat des Bistums gewählt und vier Mitglieder hat Bischof Dr. Franz-Josef Bode satzungsgemäß in den Kirchensteu- errat berufen. Mitglieder kraft Amtes sind Generalvikar und Finanzdirektor/ Finanz- direktorin. Im Berichtsjahr hatte Generalvikar Theo Paul bis zum 20.9.2020 somit den Vorsitz des Kirchensteuerrates inne, ab dem 21.9.2020 Generalvikar Ulrich Beckwermert. Finanzdirektor Joachim Schnieders (Ökonom des Bistums und des Bi- schöflichen Stuhls) gehörte dem Kirchensteuerrat bis zum 30.4.2020 an, seit dem 1.5.2020 ist Finanzdirektorin Dr. Astrid Kreil-Sauer (Ökonomin des Bistums und des Bischöflichen Stuhls) Mitglied im Kirchensteuerrat. Die Abteilungsleiterinnen und die Abteilungsleiter des Bischöflichen Generalvikaria- tes Osnabrück können an den Sitzungen des Kirchensteuerrates beratend teilneh- men, ebenso wie der Pressesprecher des Bistums, Herrmann Haarmann (bis zum 30.9.2020) bzw. Kai Mennigmann (seit dem 1.10.2020), und der Leiter des Referates Bistumshaushalt/Kirchensteuern/Versicherungen, Herr Gerhard Brinkmann. Auch die Mitglieder des Diözesan-Vermögensverwaltungsrates können an den Sit- zungen des Kirchensteuerrates teilnehmen. Der Kirchensteuerrat hat für Kirchensteuererlassanträge einen so genannten „Er- lassausschuss“ gebildet, der im Einzelfall über Erlassanträge berät und entscheidet. Die gewählten Mitglieder des Kirchensteuerrates sind jeweils für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt, zuletzt am 25. Mai 2019. Eine Übersicht über die amtierenden Mitglieder des Kirchensteuerrates zeigt die Tabelle 6 (Seite 30). 29
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