Landesgruppensitzungen Herbst 2019 - Informationen für Eisenbahnen - Verband Deutscher ...
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Übersicht Aus der Eisenbahnpolitik Zukunftsbündnis Schiene Masterplan Schienengüterverkehr Gleisanschlusscharta Digitalisierung Schienengüterverkehr SGFFG Reaktivierung von Schienenstrecken Bundeseisenbahngebührenverordnung SNB 2021 — Entfall Rahmenverträge — Umsetzung Schienenlärmschutzgesetz — Anreizsystem Schienengüterverkehr Rechtliches zur Vegetationskontrolle DB Energie / Verfahren des Bundesnetzagentur
SGFFG Aktuelle Entwicklungen Finanzierung Neuanträge 2019 ca. 43 Mio. Euro, davon für 2019 ca. 30 Mio. Euro Finanzierungsvolumen aus Anträgen früherer Jahre für 2019: ca. 20 Mio. Euro Beihilferecht Seit 2016 wird die beihilferechtliche Relevanz des SGFFG diskutiert Die Zuwendungsbescheide stehen seitdem unter Vorbehalt BMVI hat die KOM um Prüfung der beihilferechtlichen Relevanz des SGFFG gebeten Kernsätze eines im Sommer 2019 übersandtren Antwortschreibens der KOM — „In Anbetracht der vorgenannten Fakten und Verpflichtungen ist die Generaldirektion Wettbewerb der vorläufigen Auffassung, dass die oben beschriebene Maßnahme (gemeint ist das SGFFG, SK) keine staatliche Beihilfe … darzustellen scheint, sofern alle vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind.“ — „… nehmen wir mit diesem Schreiben zur Kenntnis, dass die deutschen Behörden beabsichtigen, die Anmeldung im Zusammenhang mit der hier behandelten Sache offiziell zurückzuziehen.“
SGFFG Aktuelle Entwicklungen Da die Hafenbahnen von der KOM als „gewidmete Infrastruktur“ im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts eingestuft werden, werden Investitionszuschüsse an Hafenbahnen von der KOM als Beihilfe betrachtet. Solche Beihilfen sind jedoch gemäß AGVO (VO (EU) 2017/1084) zulässig. Sie bedürfen damit keiner besonderen Genehmigung durch die EU-Kommission. Das EBA wird die Richtlinie zum Vollzug des SGFFG so anpassen, dass das bisherige Förderverfahren grundsätzlich weitergeführt werden kann. Der bislang in den Förderbescheiden enthaltene Beihilfevorbehalt kann somit künftig entfallen. Aus Sicht des VDV ist nun auch der Weg offen für eine Novellierung des Gesetzes auf Grundlage der Bundesratsinitiative.
AG 1 Deutschland-Takt — UAG „Etappierung Deutschland-Takt“: zunächst Prüfung von Maßnahmen auf Relevanz für den Deutschland-Takt (Horizont bis Fahrplan 2025), Ergebnis = Input für die Kommunikationsstrategie (siehe unten) Abschluss vorauss. Ende Oktober, danach Abstimmung für 2026 ff. — UAG „Regulierung“ Fragen/Konsequenzen rund um die Trassenzuweisung Marktrahmen Personenverkehr ist ebenfalls noch offen — Kommunikation Entwicklung einer zielgruppengerechte Kommunikation für Gesamtkonzept und Meilensteine — Vorlage Rahmenkonzept vor Veröffentlichung des dritten Gutachterentwurfs Anfang 2020 (inkl. Infrastrukturliste)
AG 2 Infrastrukturausbau — 12 prioritäre Maßnahmen zur Engpassbeseitigung Großknoten (Hamburg, Hannover, Köln, Frankfurt am Main, Mannheim, München) 740-Meter-Netz Optimiertes Alpha E mit Bremen (Hamburg/Bremen - Hannover) Rhein-Ruhr-Express (RRX) ABS Hagen - Siegen - Hanau (Ruhr-Sieg) ABS/NBS Hanau - Würzburg / Fulda - Erfurt NBS Frankfurt - Mannheim ABS/NBS Molzau - Graben Neudorf - Karlsruhe Ostkorridor, einschließlich Uelzen - Stendal ABS/NBS Karlsruhe - Basel ABS/NBS Hannover – Bielefeld – Hamm ABS/NBS Burgsinn – Gemünden – Würzburg – Nürnberg — Hochlaufende Finanzierungslinie von aktuell 1,6 Mrd. Euro auf ca. 2,0 Mrd. Euro im Jahr 2022 / 2023 und einer weiteren Erhöhung auf über 3 Mrd. Euro — Neuer Finanzierungstopf für kleine und mittlere Maßnahmen außerhalb des Bedarfsplans
AG 4 Lärmemissionen senken — AG wird um das Thema Klimaschutz im Schienenverkehr erweitert Verlagerung von Verkehr auf die Schiene wird für CO2-Einsparung eine große Rolle spielen verschiedene Maßnahmen angedacht — Anpassung Infrastruktur an Klimawandel; Ausweichstrecken — CO2-speichernde Vegetation — Neuschaffung § 24 AEG zur Klarstellung der Verantwortlichkeiten (Analogie zum Bundesfernstraßengesetz) — Harmonisierung Lärmaktionsplanung und Lärmsanierung Priorisierung zukünftig aus Ergebnissen der Lärmaktionsplanung — Vorschlag zur Berücksichtigung von Abstellgeräuschen in der Lärmsanierung Aggregate bei modernen Fahrzeugen meist auf dem Dach Förderung von Maßnahmen (Infrastruktur, Fahrzeuge), Ausschreibungskonzept lärmoptimierte Fahrzeuge — Betrachtung der Lärmemissionen von Gleisbaumaschinen beim UBA Quellenangaben 9 TT.MM.JJJJ Präsentationstitel (bitte über die Kopf- und Fußzeile einfügen)
AG 5 Innovationen fördern — Das Deutsche Schienenverkehrs- forschungszentrum ist im Frühsommer 2019 gegründet worden — Personelle Besetzung der Leitungsfunktionen steht kurz bevor — Derzeit erhebliche Unterfinanzierung BHH 2019 ff. 4 Mio. Euro erforderlich im BHH 2020 20 Mio. Euro 10 TT.MM.JJJJ Präsentationstitel (bitte über die Kopf- und Fußzeile einfügen)
AG 6 Fachkräfte Vorgeschlagene Sofortmaßnahmen (Förderung durch das BMVI) Stufe 1 Förderung der Ausbildungskosten von Triebfahrzeugführerinnen und Förderung der Tf- Triebfahrzeugführern in Eisenbahnverkehrsunternehmen in Höhe von 50% Ausbildung in EVU`s der pauschalisierten betrieblichen Ausbildungskosten. Stufe 1 Orchestrierung Datenbasierte Vom BMBF finanzierte Untersuchung zur volkswirtschaftlichen Bedeutung durch Studie und Systemrelevanz der Mobilitätsbranche (Eisenbahn, ÖPNV, …) auf Mobilitätsbranche Grundlage ihrer Beschäftigungswirkung in den Kern- und Peripheriesektoren Branchenimage- Kampagne Stufe 2 Zukunfts- konferenz Aus- und • Verkehrsverträge mit festgelegten Ausbildungsquoten für die EVU`s Eisenbahn (Erstausbildung und Funktionsausbildung) Weiterbildungspakt • Selbstverpflichtung der EVU`s für Erstausbildung und Funktionsausbildung Schiene • … Branchendialog/ Dialog und Labor in einem Leuchtturmprojekt, in dem EVU`s, EIU`s, Zukunftslabor Verbände, Gewerkschaften und Politik zu den Zukunftsfragen von Arbeit, Berufe, gute Arbeit, Berufen, Bildung in der Eisenbahnbranche arbeiten Digitalisierung
Masterplan Schienengüterverkehr
Masterplan Schienengüterverkehr Aktuelle Schwerpunkte Trassenpreisförderung Förderung der TP der DB Netz läuft seit Mitte 2018. Bund fördert mit 350 Mio. Euro/a. Bisher keine Förderung der TP der NE. BHH 2020: VA beantragt 25 Mio. Euro/a Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr Entwurf BHH 2020: 20 Mio. Euro Notifizierung der Förder-Ril wurde eingeleitet Förderung ggf. ab Frühjahr 2020 möglich Kontinuierliche Umsetzung der 66 Einzelmaßnahmen des Masterplans Monitoring in einer von BMVI und VDV gemeinsam gesteuerten AG Sofortmaßnahmen des Masterplans für das Zukunftsbündnis Schiene: Neu- und Ausbaumaßnahmen mit den notwendigen finanziellen Mitteln hinterlegen und die Umsetzung beschleunigen Modernisierung des Schienengüterverkehrs mit Hilfe einer bedarfsgerechten Ausstattung des Bundesprogramms Zukunft Schienengüterverkehr und des Bundesforschungsprogramms Förderung der Anlagenpreise und Reduzierung der energie- und klimabezogenen Abgaben und Steuern
Gleisanschlusscharta
Warum die Initiative des VDV? Analyse − massiver Rückgang der Gleisanschlüsse − Zukunft des Wagenladungsverkehrs ist unklar − Ganzzugverkehr: Sendungsstrukturen werden immer kleinteiliger − Einzelwagenverkehr: stagnierende Mengen/ unter wirtschaftlichem Druck − Mengensteigerung auf der Schiene nur im Kombinierten Verkehr (KV) Verkehrspolitische Auswirkungen − Kann der KV über große Terminals die gewünschte Verkehrsverlagerung alleine stemmen? − Verkehrsverlagerung mit immer weniger Gleisanschlüssen und kundennahen Zugangsstellen realistisch? − Wir meinen nein! Zeit ist gekommen, eine Initiative pro Gleisanschlüsse und kundennahen Zugangsstellen zu starten. 15
Wie ist die Initiative angelegt? • Verbände können die Charta mitzeichnen • Unternehmen/Institutionen können sie unterstützen • Breites Bündnis soll Charta bekannter machen und politischen Rückenwind erzeugen • Die Charta ist eine Ergänzung und Konkretisierung des Masterplans Schienengüterverehr und ähnelt diesem auch bewusst in Optik und Struktur 16
Welche Verbände haben die Charta mitgezeichnet? 17
Was steht in der Charta? –Die 9 Handlungsfelder 1. Bürokratie abbauen und Regularien vereinfachen 2. Gleisanschlussförderung verbessern 3. Kosten für den Anschluss ans öffentliche Netz senken 4. Risiken für die Betreiber minimieren — Vorgelagerte Infrastrukturen sichern und leistungsfähiger machen — Bedienung sicherstellen 5. Gewerbeflächen an Schiene anbinden, Flächen sichern und trimodale/ multimodale Knoten stärken 6. Multimodalität fördern 7. Industrie, Handel und Logistik von den Vorteilen eines eigenen Gleisanschlusses überzeugen 8. Neue Transportkonzepte über Gleisanschlüsse und kundennahe Zugangsstellen realisieren 9. Innovationen auf erster/letzter Meile voranbringen 18
Was können Sie konkret tun? − Werden Sie Unterstützer der Gleisanschluss-Charta! − Ihre Unterstützungserklärung ist mit einem „Gefällt mir“ gleichzusetzen. − Sie erhalten dann aktuelle Informationen über den Stand der Umsetzung der einzelnen Vorschläge. − Bei Bedarf können sie ihre Meinung und Anregungen auch zu Detailfragen äußern. − E-Mail mit einem kurzen Text oder Formular genügt − Werbung bei Kunden, Partnern und Lieferanten für die Charta − Auch kommunale Einrichtungen und IHKen können die Charta unterstützen. 19
Weitere Informationen inkl. Kurz- und Langfassung der Charta www.gleisanschluss-charta.de
Digitalisierung Schienengüterverkehr
Status der Digitalisierung im Schienengüterverkehr Digitalisierung / Wesentliche benötigte Technologien in Entwicklung, in Pilotphase oder Umsetzung: Automatisierung Automatische Kupplung, Automatische Bremsprobe, Standards Telematik Fahrzeuge & Infrastr. (TIS / ITSS), wayside monitoring, … — Info-Austausche tw. etabliert/gesetzlich vorgesehen (z B TAF TSI) Digitalisierung — kein durchgehender digitaler Info-Austausch in Transportkette: transportrelevanter - unvollständige digitale Standards (max. 10 von > 40 standardisiert) Informationsfluss - unvollständige digitale Stammdaten (Fahrzeuge, Infrastruktur, Sehr hohes Produktivitätspotential Personale, Services, Werkstätten, …) durch — unzureichende Transparenz über ad-hoc-Ressourcenverfügbar- keiten (Fahrzeuge, Infrastruktur, Personale, …) - digitale Standards für — Arbeitsfortschritt zu Standards Info-Austausch im Sektor gering Informationsaustausch (Fehlen eines Gesamtkonzepts, Ressourcenknappheit) - „rail freight data hub“* — Diverse Projekte zur Digitalisierung laufen (meistens unverbunden) — Verbindung der vielfältigen vorhandenen IT-Systeme durch individuelle Schnittstellen ist zu aufwändig — Datendrehscheibe/data hub für KV-Akteure in Entwicklung (KV 4.0) * sektorweite Daten-Drehscheibe mit berechtigungsgesteuertem data access
Ausweg aus Effizienz- und Rückstandsfalle SGV Digitale Plattformen Straße ̶ Bereits hohe Durchdringung der Straßenlogistik mit IT-Lösungen ̶ Vernetzung Lieferkette Sender bis Empfänger, Frachtbörsen, Zusatzdienste, … ̶ Nutzungsgebühren Digitaler Abstand Schiene – Straße wächst ständig Sektorweiter rail freight data hub stellt die Weichen für Ein-/Überholen der Straße und deutliche Produktivitätssteigerungen über Vernetzung aller Akteure
Digitale Plattformen für die Straße - intelligente Vernetzung, mehr Transparenz Apps zur Berechnung Ladungssicherung, Kontrolle Temperatur/Druck Lkw-Reifen in Echtzeit, Überwachung Trailer/Kühlaggregat, Infos zu Markttrends und Branchenterminen, günstige Tankstellen, Parkmöglichkeiten entlang Route, Optimierung Laderaum, Erinnerung an Ruhezeiten, Einschalten der Scheinwerfer … Telematik meldet kontinuierlich Status der Fahrzeugsysteme … perspektivisch in Vernetzung mit Werkstätten Echtzeit-Diagnosen und vorausschauende Wartung der Fahrzeuge Vernetzung gesamte Lieferkette von Auftraggeber bis Empfänger … alle Logistikdaten zusammenführen und je nach Prozess in sinnhafte Abhängigkeiten stellen … wertschöpfende Zusatzinformationen / Handlungs- empfehlungen für Anwender insbesondere für KMU … Erhöhung Auslastung, damit mehr Umsatz/Profit „Vernetzung funktioniert nur, wenn alle mitmachen. Offene Plattformen sind das Gebot der Stunde.“ … globalen, digitalen Wertschöpfungsprozess vollständig transparent machen … alle relevanten Daten, die an jedem Prozessschritt von Sender bis Empfänger entstehen Möglichst viele Daten aus vielen verschiedenen Quellen sammeln, verdichten und über von Partnern entwickelte Anwendungen vermarkten. Geld verdienen mit Gebühren für die Nutzung der Services … kleine und mittelständische Kunden haben Zugang zu den Cargoline-Partnern über die digitale Plattform Cargoboard … … erweiterte Navigation direkt zur Abladestelle am Zielpunkt, Dokumentation Auslieferungsprozesse, sofortige transparante Preisangebote in Echtzeit … lückenlose Vermarktung freier Laderaumkapazitäten, Ergänzung durch weitere Aufträge entlang der Strecke … berücksichtigt Lenk- Sendungsverfolgung … Avisierung, Transportversicherung … und Ruhezeiten des Fahrers oder vereinbarte Service-Level-Agreements, Transport-/Abladezeiten … Verkehrsrundschau 05/2019 www.eurotransport.de
Rail Freight Data Hub: Digitaler Informationsaustausch zwischen den beteiligten Akteuren im SGV EVUs Transportplan/ KV 4.0 BvSE -auftrag (Wayside Betreiber Track&Trace Zustandsinfo monitoring, der Schienen- ETA, Zuglauf- Fzg. Hafen, wege infos Laufleistung Anschliesser, Terminal, …) 1-x (EIU) Info wayside Kapazitäten Provider usw. monitoring Ressourcen Energie Halter Fahr- zeuge/ECMs Vermieter Stamm- Wagenliste/ daten Fzg. „Bremszettel“ Ressourcen (Loks, Rangier- Stamm- DL, Tf, Wgm,…) Andere daten Infra Daten data hubs Werkstätten Herkunft der Informationen/ Akteure beliebig aus D/EU
Nächste Schritte AUFBAU GOVERNANCE GOV LIVE Beteiligung Finanzierung Organisationsform Förderoptionen Vertragliche Ausgestaltung Priorisierung Use Cases VORBEREITUNG AUSSCHREIBUNG AUSSCHREIBUNGS- AUSWAHL PRODUKT- BEGLEITUNG PARTNER MANAGEMENT Schärfung Use Cases und Prioritäre Use cases Ableitung erster Schärfung Produkt „Rail Freight Data Hub“: Datenstandards Designprinzipien, UX Research, Technische Anforderungen 2-Tages-Workshop zur AGILE Vorauswahl Anbieter und Alt-Systeme und Priorisierung und ENTWICKLUNG Erstellung Ausschreibungsunterlagen Abstimmung Use Cases Erstellung qualitativer Use Case Katalog STAKEHOLDERZENTRIERTE TRANSFORMATION Vorphase Vorprojektphase Projektphase (Phase 0, AP2 + Priorisierung) (AP 1, Phase 1 in Chart 4) Hubentwicklung (AP1, Phase 2 + AP2) OKT NOV DEZ JAN FEB MÄR APR MAI JUN
Erneute Initiative für zusätzliche Gebühren für die Eisenbahnen
Entwurf einer Verordnung zur Regelung gebührenrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich (Stand: 23.05.2019) — Mantelverordnung Artikel 1: Besondere Gebührenverordnung für individuell zurechenbare öffentliche Leis- tungen der Bundesnetzagentur im Bereich der Eisenbahnregulierung (EReg- BGebV) Artikel 2: Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung Artikel 3: Inkrafttreten
Entwurf einer Verordnung zur Regelung gebührenrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich (Stand: 23.05.2019) — EReg-BGebV-E: Schaffung neuer Gebührentatbestände zur kostendeckenden Abrechnung eines Aufgabenzuwachses bei der BNetzA als Folge des ERegG bislang: 15 Gebührentatbestände für individuell zurechenbare öffentli- jetzt: 31 Gebührentatbestände che Leistungen 3 Komplexitätsstufen einfache mittelschwere Fälle komplexe falls Auskunftsbescheid erforderlich: Einstufung in die nächsthöhere Komplexitäts- stufe Gebühr nach Zeitaufwand: 100 EUR/Stunde Achtung: Rückwirkung auf den 24.05.2019 (Beginn der Verbändeanhörung)
Auf der Agenda: Reaktivierung von Eisenbahnstrecken
Bilanz seit der Bahnreform Zwischen 1994 und 2019 wurden insgesamt − 827 Kilometer für den Personenverkehr − 359 Kilometer für den Güterverkehr wieder in Betrieb genommen. In diesem Zeitraumwurde auf 3.600 Kilometern der Personenverkehr abbestellt.
Reaktivierte Strecken 1994-2019 Die Erfahrungen mit Reaktivierungen waren nahezu immer gut
Gründe für die Reaktivierung − Erweiterungsfunktion: Erschließung weiteren Fahrgastpotenzials durch Verlängerung bestehender SPNV-Linien. Vorteil: Die Linie existiert schon und erreicht durch Umlauferweiterung bzw. Koppelungen von Umläufen mehr Fahrgäste. − Verbindungsfunktion: Einrichtung einer bisher fehlenden SPNV-Relation zwischen aufkommensstarken Räumen. Ziel: verbesserte Verbindung von Zentren, die unterschiedlichen Kategorien angehören können. − Erschließungsfunktion: Erschließung einer bisher vom SPNV unterversorgten Region zur Herstellung eines besseren Grundangebotes im öffentlichen Verkehr. Dabei steht die strukturelle Stärkung der Region durch eine klassische Flächenbedienung im Vordergrund. − Entlastungsfunktion: Entlastung bestehender Verkehrswege in Ballungsräumen und Ballungsrandzonen durch Verlagerung von Verkehr auf die Schiene. Im Vordergrund steht dabei die Bewältigung bestehender Verkehrsnachfrage, die auf der Straße nicht mehr zu akzeptablen Bedingungen befriedigt werden kann.
Gründe für die Reaktivierung − Fernverkehrsfunktion: Verbesserung des Angebots oder der Qualität des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV). Reaktivierungen können auch für den SPFV sinnvoll sein, vor allem zur Schließung von Netzlücken und zur Schaffung von Bypässen in Ballungsräumen. − Europäische Integrationsfunktion: Herstellung einer fehlenden grenzüberschreitenden Verbindung. − Güterverkehrsfunktion: Reaktivierung zur verbesserten Durchführung des Güterverkehrs. Vorteile können in der Verkürzung einer nachgefragten Verkehrsverbindung, aber auch in der Vereinfachung des Betriebes durch Vermeidung eines Fahrtrichtungswechsels oder der Umfahrung eines überlasteten Knotens liegen. Über die hauptsächlich mit ihrer Funktion für den Güterverkehr begründeten Reaktivierungen hinaus bietet die bessere Erschließung der Fläche durch Eisenbahninfrastruktur auch eine größere Chance für die Rückkehr eines Teils des Güterverkehrs auf die Schiene
Gründe für die Reaktivierung − Resilienzfunktion: Reaktivierung zur Verbesserung der Stabilität des Betriebs. Sinn der Reaktivierung ist es in diesem Falle, bei Betriebsstörungen, Baustellen und hoher Nachfrage Alternativrouten zu einer besonders wichtigen bzw. überlasteten Strecke zu bieten.
Reaktivierungsvorschläge des VDV Reaktivierung ist auf 186 Strecken mit 3.072 km Länge sinnvoll!
Finanzierungsmöglichkeiten − Unterhalt der Strecke wird durch Trassenpreise abgegolten; diese reichen in aller Regel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes aus − Kosten für Ertüchtigung/Ausbau: − Regionalisierungsmittel des Landes − GVFG-Bundesmittel (Öffnung des Bundesprogramms für kleinere Maßnahmen absehbar) − Sonderprogramm des Bundes: Koalitionsvertrag S. 77: „Wir wollen Bundesmittel für den Betrieb von Schienennebenstrecken zur Verfügung stellen sowie ein Programm zur Förderung der Mobilität im ländlichen Raum auflegen. Wir wollen Bahnhöfe und - haltestellen in den Regionen halten“ − „Standardisierte Bewertung“ zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit von Projekten wird überarbeitet, was absehbar Reaktivierungen erleichtern wird − Anleitung zum Vorgehen im VDV-Leitfaden zur Reaktivierung von Eisenbahnstrecken − https://www.vdv.de/vdv-leitfaden-zur-reaktivierung-von-eisenbahnstrecken.pdfx
Anreizsystem Schienengüterverkehr SNB 2021 DB Netz AG
Einführung Anreizsystem Schienengüterverkehr Hintergrund — Europäisches Recht und ERegG verpflichten die Infrastrukturbetreiber zur Einführung eines Anreizsystems (Verminderung von Störungen, Erhöhung der Leistungsfähigkeit) — BNetzA hatte Regelungen eines Anreizsystems im Rahmen der SNB 2018 und 2019 zurückgewiesen. — DB Netz AG hat im Dez. Kundendialog zur Weiterentwicklung des Anreizsystems gestartet. — Für den Personenverkehr wurde das Anreizsystem durch eine unterjährige Änderung der SNB 2019 bereits eingeführt. — Die Regelungen des Anreizsystems für den Schienengüterverkehr liegen in den beabsichtigten Änderungen der DB Netz AG für die SNB 2021 vor.
Eckpunkte Anreizsystem (SNB 2021) — Einführung für SchGV ab Fahrplanwechsel 12/2020 — Ziel: Anreizsetzung für DB Netz AG und EVU zur Minimierung von Störungen und zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Schienennetzes — Grundprinzip: Malus für die Verursachung zusätzlicher Verspätungen (im Vergleich zum Fahrplan) zwischen zwei aufeinanderfolgenden Betriebsstellen — Messgröße: Zusatzverspätungsminuten — Alle Züge werden im AS berücksichtigt ) 40
Eckpunkte Anreizsystem (SNB 2021) — Kriterien für die Anreizrelevanz von Zusatzverspätungen Es handelt sich um eine anreizrelevante Verspätungsursache (Kodierung) Schwellenwerte für Zusatzverspätung werden überschritten (nach Verkehrsarten unterschiedlich, Differenzierung nach P-Sensibilität) Schwellenwert für Endpünktlichkeit wird überschritten (nur Güterverkehr, Differenzierung nach P-Sensibilität) — Schwellenwert für Zusatzverspätung im SchGV pünktlichkeitssensibel 5:30 min nicht- pünktlichkeitssensibel 30:30 min — Schwellenwert für Endpünktlichkeit im SchGV pünktlichkeitssensibel 30:59 min nicht- pünktlichkeitssensibel 120:59 min 41
Eckpunkte Anreizsystem (SNB 2021) — Deklaration der Pünktlichkeitssensibilität EVU entscheidet bei Trassenbestellung Bei fehlender Mitteilung des EVU setzt DB Netz auf nicht- pünktlichkeitssensibel Express- oder Schnelltrassen sind immer pünktlichkeitssensibel — Anreizentgelte alle Verspätungsursachen ohne baustellenbedingte baustellenbedingte Verspätungen Verspätungen P-sensible Trassen 0,50 Euro 5,00 Euro Nicht p-sensible Trassen 0,10 Euro 1,00 Euro — Abrechnung der Anreizentgelte erfolgt monatlich 42
Grundsätzliche Bewertung — Aus Sicht des VDV erfüllt der vorliegende Ansatz eines fahrplanbasierten Anreizsystems grundsätzlich die Anforderungen des ERegG. — Im Kundendialog sind die von der Bundesnetzagentur angeführten bisherigen Ablehnungsgründe diskutiert worden. Für die überwiegende Zahl dieser Aspekte wurden tragfähige Lösungen entwickelt. — Die wirtschaftlichen Folgen und die Anreizwirkung des Systems sind völlig offen. Prüf- und ggf. Revisionsklausel insbesondere für die Höhe der Anreizentgelte — Auch das Streitbeilegungssystems sollte unter Revisionsvorbehalt stehen.
Einführung Anreizsystem Schienengüterverkehr Konkreter Änderungsbedarf — Unterwegs-Schwelle für die Anreizrelevanz von Zusatzverspätungs- minuten nicht sachgerecht — Anreizwirkung wird durch Unterwegs- Schwelle v. a. bei nicht PÜ-sensiblen Trassen erheblich vermindert. — Zusatzverspätungen im nicht-PÜ sensiblen Güterverkehr können zu mehrstündigen Endverspätungen ohne eine einzige anreizrelevante Verspätungsminute auflaufen — VDV: Einheitlicher Schwellenwert von 3:30 Minuten über alle Verkehrsarten aus. — Außerdem: IT-gestütztes Korrekturverfahren dringend erforderlich.
Umsetzung Schienenlärmschutzgesetz SNB 2021 DB Netz AG
Umsetzung Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG)in den SNB-E der DB Netz AG — Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2020 tritt das SchlärmschG in Kraft — Der Einsatz lauter Güterwagen ist dann in D grundsätzlich verboten — Zuständigkeit für die Überwachung liegt grundsätzlich beim EBA — DB Netz AG (generell BdS) unterliegt bestimmten Kontroll- und Meldepflichten (SNB-E 2021) — Regelungen zur Umsetzung in den SNB 2021 der DB Netz AG gehen zum Teil deutlich über die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen hinausgehen: Zugangsberechtigte sollen innerhalb von 3 Wochen für jede Zugfahrt die vollständige Wagenliste des Zuges zu übermitteln Zugangsberechtigte sollen außerdem alle Zugausfälle an die DB Netz AG melden Bei mehrfachen Falschanmeldungen im Sinne des SchlärmschG soll der ZB zu einem Audit zur Prüfung der internen Prozesse verpflichtet werden VDV-Vorschlag: — Daten über „Zugnummer“, „Wagennummer“ und „laut/leise/laut mit Befreiung“ wird 12 Monate (vgl. § 8 Abs. 4 SchlärmschG) vorgehalten und auf Anfrage der DB Netz AG übermittelt (vorzugsweise über eine Datenschnittstelle) — Stichprobe der DB Netz AG zur Erfüllung ihrer Prüfpflichten gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 SchlärmschG wird aus den tatsächlich durchgeführten Zugfahrten gezogen. — Das unter Zif. 2.12.4 der SNB 2021 vorgesehene Auditverfahren soll, da im SchlärmschG nicht vorgesehen, ersatzlos entfallen.
Regulierung von Wartungseinrchtungen
Zur Regulierung von Wartungseinrichtungen Wartungseinrichtungen sind „derzeit“ nahezu vollständig befreit (§ 63 ERegG); Regelung ist (national) befristet bis Ende 2020 (§ 81 Abs. 2 ERegG), wird teilweise — „Die Regulierungsbehörde erstellt nach Maßgabe des § 65 zum 31. Dezember 2018 einen Bericht für die Bundesregierung zur Frage, ob auf den Märkten für Wartungseinrichtungen Verhältnisse bestehen, die einem unverfälschten Wettbewerb entsprechen.“ (§ 64 ERegG) — Entwurf des Berichts liegt aktuell zur Konsultation vor; Stellungnahmefrist: 30. November 2019 — Einschätzungen der BNetzA dürften wesentlich für die zukünftige Praxis sein (Stichwort Ausnahmen, siehe unten) — In jedem Fall gehen die Informationspflichten von Werkstattbetreibern weiter als bisher. Denn zwischenzeitlich: DVO (EU) 2017/2177 vom 22. November 2017 über den Zugang zu Serviceeinrichtungen und schienenverkehrsbezogenen Leistungen — geht dem ERegG vor! — darin keine Unterscheidung zwischen Serviceeinrichtungen verschiedener Funktionalitäten (also auch keine besondere Behandlung von Wartungseinrichtungen) — darin aber Ausnahmemöglichkeiten, die im Unterschied zu heute bei der BNetzA beantragt und von dieser entschieden werden (Hinweise und Leitlinien unter www.bundesnetzagentur.de) — „Bisher liegen viel zu wenig Anträge vor!“ Nationale Gesetzgebung weiter relevant für die von der DVO nicht betroffenen Bereiche (z. B. Entgeltbildung/-maßstab) Weitere Informationen im Mitgliederbereich von www.vdv.de, Fachbereich Eisenbahnrecht (ER)
49 Quelle: Bundesnetzagentur
Vegetationskotrolle im Eisenbahnrecht
Rechtliches zur Vegetationskontrolle — Problem: zunehmende Beeinträchtigungen des Eisenbahnverkehrs bei Extremwetterlagen (Stürme, Starkregen) ursächlich vor allem in den Gleisbereich stürzende Bäume — Lösung: § 24 AEG-E*): neuer Rechtsrahmen für Schutzmaßnahmen zur besseren Vegeta- tionskontrolle dient der Verringerung der von Privatgrundstücken ausgehenden vegetations- bedingten Störungen des Betriebsablaufs bei den Eisenbahnen Pflicht zur Abwendung möglicher Beeinträchtigungen soll künftig auch in Bezug auf Drittgrundstücke beim EIU liegen rechtliche Handlungsmöglichkeiten des EIU analog § 11 FStrG einschließlich Pflicht zum Ersatz von Aufwendungen und Schäden *)Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich (Stand: 14.06.2019) 51
Rechtliches zur Vegetationskontrolle — VDV: netter Ansatz – aber so nicht! Grundstückseigentümer und -besitzer müssen die Pflichtigen bleiben! ggf. Recht zur Ersatzvornahme für EIU Schweizer Modell (Art. 21 Abs. 1 EBG): „Art. 21 Beschränkungen im Interesse der Sicherheit der Eisenbahn (1) Wird die Sicherheit der Eisenbahn durch Arbeiten, Anlagen, Bäume oder Un- ternehmen Dritter beeinträchtigt, so ist auf Begehren des Eisenbahnunterneh- mens Abhilfe zu schaffen. Ist eine Verständigung darüber unter den Beteiligten nicht möglich, so bestimmt auf Antrag des Eisenbahnunternehmens nach Anhö- rung der Beteiligten das BAV die zu treffenden Maßnahmen. Inzwischen sind al- le die Sicherheit der Eisenbahn beeinträchtigenden Einwirkungen zu unterlas- sen. In besonders dringlichen Fällen kann das Eisenbahnunternehmen die zur Abwendung der Gefahr notwendigen Maßnahmen selbst treffen.“
DB Energie / Verfahren der Bundesnetzagentur
DB Energie / Verfahren des Bundesnetzagentur Missbrauchsverfahren BK6-17-259 — Beschluss vom 25. Juli 2019 — DB Energie verstößt (erheblich) gegen die Pflicht, effizienten Netzzugang zu gewähren. — DB Energie wird aufgefordert, alle noch ausstehenden Netznutzungs- und Bilanzkreisabrechnungen bis zum 1. November 2019 zu stellen. — Bei allen künftigen Rechnungen sind die vereinbarten Fristen einzuhalten. — Sofern dies nicht eingehalten wird, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 1 Mio. € angedroht. — Ob Beschwerde erhoben wurde, ist derzeit nicht bekannt. Festlegungsverfahren BK6-19-016 — Konsultation über die Regelung des Zugangs zum Bahnstromnetz ist abgeschlossen — Termin mit Marktteilnehmern, die eine Stellungnahme abgegeben haben, im September (10 Stellungnahmen, darunter 1 Energieversorger, 1 RA-Kanzlei für 11 Weitere (EVU, Dienstleister, Verband)) — VDV hat nicht Stellung genommen
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