Landesgruppensitzungen Herbst 2019 - Informationen für Eisenbahnen - Verband Deutscher ...

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Landesgruppensitzungen Herbst 2019 - Informationen für Eisenbahnen - Verband Deutscher ...
Landesgruppensitzungen
Herbst 2019

- Informationen für Eisenbahnen -
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Übersicht

Aus der Eisenbahnpolitik
   Zukunftsbündnis Schiene
   Masterplan Schienengüterverkehr
   Gleisanschlusscharta
   Digitalisierung Schienengüterverkehr
   SGFFG
   Reaktivierung von Schienenstrecken
   Bundeseisenbahngebührenverordnung
   SNB 2021
     — Entfall Rahmenverträge
     — Umsetzung Schienenlärmschutzgesetz
     — Anreizsystem Schienengüterverkehr
   Rechtliches zur Vegetationskontrolle
   DB Energie / Verfahren des Bundesnetzagentur
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SGFFG - Schienengüterfernverkehrsnetz-
förderungsgesetz
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SGFFG
Aktuelle Entwicklungen
Finanzierung
 Neuanträge 2019 ca. 43 Mio. Euro, davon für 2019 ca. 30 Mio. Euro
 Finanzierungsvolumen aus Anträgen früherer Jahre für 2019: ca. 20 Mio. Euro

Beihilferecht
 Seit 2016 wird die beihilferechtliche Relevanz des SGFFG diskutiert
 Die Zuwendungsbescheide stehen seitdem unter Vorbehalt
 BMVI hat die KOM um Prüfung der beihilferechtlichen Relevanz des SGFFG gebeten
 Kernsätze eines im Sommer 2019 übersandtren Antwortschreibens der KOM
   — „In Anbetracht der vorgenannten Fakten und Verpflichtungen ist die Generaldirektion
      Wettbewerb der vorläufigen Auffassung, dass die oben beschriebene Maßnahme
      (gemeint ist das SGFFG, SK) keine staatliche Beihilfe … darzustellen scheint, sofern
      alle vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind.“
   — „… nehmen wir mit diesem Schreiben zur Kenntnis, dass die deutschen Behörden
      beabsichtigen, die Anmeldung im Zusammenhang mit der hier behandelten Sache
      offiziell zurückzuziehen.“
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SGFFG
Aktuelle Entwicklungen
 Da die Hafenbahnen von der KOM als „gewidmete Infrastruktur“ im Sinne des
    europäischen Wettbewerbsrechts eingestuft werden, werden Investitionszuschüsse an
    Hafenbahnen von der KOM als Beihilfe betrachtet.
   Solche Beihilfen sind jedoch gemäß AGVO (VO (EU) 2017/1084) zulässig. Sie bedürfen
    damit keiner besonderen Genehmigung durch die EU-Kommission.
   Das EBA wird die Richtlinie zum Vollzug des SGFFG so anpassen, dass das bisherige
    Förderverfahren grundsätzlich weitergeführt werden kann.
   Der bislang in den Förderbescheiden enthaltene Beihilfevorbehalt kann somit künftig
    entfallen.
   Aus Sicht des VDV ist nun auch der Weg offen für eine Novellierung des Gesetzes auf
    Grundlage der Bundesratsinitiative.
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Zukunftsbündnis Schiene
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AG 1 Deutschland-Takt
— UAG „Etappierung Deutschland-Takt“:
   zunächst Prüfung von Maßnahmen auf Relevanz für den Deutschland-Takt (Horizont
    bis Fahrplan 2025), Ergebnis = Input für die Kommunikationsstrategie (siehe unten)
   Abschluss vorauss. Ende Oktober, danach Abstimmung für 2026 ff.

— UAG „Regulierung“
   Fragen/Konsequenzen rund um die Trassenzuweisung
   Marktrahmen Personenverkehr ist ebenfalls noch offen

— Kommunikation
   Entwicklung einer zielgruppengerechte Kommunikation für Gesamtkonzept und
    Meilensteine
  — Vorlage Rahmenkonzept vor Veröffentlichung des dritten Gutachterentwurfs Anfang
    2020 (inkl. Infrastrukturliste)
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AG 2 Infrastrukturausbau
— 12 prioritäre Maßnahmen zur Engpassbeseitigung
   Großknoten (Hamburg, Hannover, Köln, Frankfurt am Main, Mannheim, München)
   740-Meter-Netz
   Optimiertes Alpha E mit Bremen (Hamburg/Bremen - Hannover)
   Rhein-Ruhr-Express (RRX)
   ABS Hagen - Siegen - Hanau (Ruhr-Sieg)
   ABS/NBS Hanau - Würzburg / Fulda - Erfurt
   NBS Frankfurt - Mannheim
   ABS/NBS Molzau - Graben Neudorf - Karlsruhe
   Ostkorridor, einschließlich Uelzen - Stendal
   ABS/NBS Karlsruhe - Basel
   ABS/NBS Hannover – Bielefeld – Hamm
   ABS/NBS Burgsinn – Gemünden – Würzburg – Nürnberg
— Hochlaufende Finanzierungslinie
   von aktuell 1,6 Mrd. Euro auf ca. 2,0 Mrd. Euro im Jahr 2022 / 2023 und einer
    weiteren Erhöhung auf über 3 Mrd. Euro
— Neuer Finanzierungstopf für kleine und mittlere Maßnahmen außerhalb des
  Bedarfsplans
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AG 4 Lärmemissionen senken
— AG wird um das Thema Klimaschutz im Schienenverkehr erweitert
   Verlagerung von Verkehr auf die Schiene wird für CO2-Einsparung eine große Rolle spielen
   verschiedene Maßnahmen angedacht
    — Anpassung Infrastruktur an Klimawandel; Ausweichstrecken
    — CO2-speichernde Vegetation
    — Neuschaffung § 24 AEG zur Klarstellung der Verantwortlichkeiten (Analogie zum
       Bundesfernstraßengesetz)
— Harmonisierung Lärmaktionsplanung und Lärmsanierung
   Priorisierung zukünftig aus Ergebnissen der Lärmaktionsplanung
— Vorschlag zur Berücksichtigung von Abstellgeräuschen in der Lärmsanierung
   Aggregate bei modernen Fahrzeugen meist auf dem Dach
   Förderung von Maßnahmen (Infrastruktur, Fahrzeuge), Ausschreibungskonzept lärmoptimierte
     Fahrzeuge
— Betrachtung der Lärmemissionen von Gleisbaumaschinen beim UBA

Quellenangaben

9                TT.MM.JJJJ Präsentationstitel (bitte über die Kopf- und Fußzeile einfügen)
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AG 5 Innovationen fördern

— Das Deutsche Schienenverkehrs-
     forschungszentrum ist im
     Frühsommer 2019 gegründet worden

— Personelle Besetzung der
     Leitungsfunktionen steht kurz bevor

— Derzeit erhebliche Unterfinanzierung
        BHH 2019 ff. 4 Mio. Euro
        erforderlich im BHH 2020 20
          Mio. Euro

10           TT.MM.JJJJ Präsentationstitel (bitte über die Kopf- und Fußzeile einfügen)
AG 6 Fachkräfte

  Vorgeschlagene Sofortmaßnahmen (Förderung durch das BMVI)
          Stufe 1

                                  Förderung der Ausbildungskosten von Triebfahrzeugführerinnen und
     Förderung der Tf-
                               Triebfahrzeugführern in Eisenbahnverkehrsunternehmen in Höhe von 50%
    Ausbildung in EVU`s                  der pauschalisierten betrieblichen Ausbildungskosten.
         Stufe 1
                                                                                                           Orchestrierung
      Datenbasierte            Vom BMBF finanzierte Untersuchung zur volkswirtschaftlichen Bedeutung           durch
          Studie                 und Systemrelevanz der Mobilitätsbranche (Eisenbahn, ÖPNV, …) auf
     Mobilitätsbranche        Grundlage ihrer Beschäftigungswirkung in den Kern- und Peripheriesektoren    Branchenimage-
                                                                                                              Kampagne

          Stufe 2                                                                                            Zukunfts-
                                                                                                             konferenz
         Aus- und             • Verkehrsverträge mit festgelegten Ausbildungsquoten für die EVU`s            Eisenbahn
                                (Erstausbildung und Funktionsausbildung)
    Weiterbildungspakt        • Selbstverpflichtung der EVU`s für Erstausbildung und Funktionsausbildung
         Schiene              • …

     Branchendialog/
                                  Dialog und Labor in einem Leuchtturmprojekt, in dem EVU`s, EIU`s,
      Zukunftslabor
                               Verbände, Gewerkschaften und Politik zu den Zukunftsfragen von Arbeit,
    Berufe, gute Arbeit,                  Berufen, Bildung in der Eisenbahnbranche arbeiten
      Digitalisierung
Masterplan Schienengüterverkehr
Masterplan Schienengüterverkehr
Aktuelle Schwerpunkte
Trassenpreisförderung
 Förderung der TP der DB Netz läuft seit Mitte 2018. Bund fördert mit 350 Mio. Euro/a.
 Bisher keine Förderung der TP der NE. BHH 2020: VA beantragt 25 Mio. Euro/a
Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr
 Entwurf BHH 2020: 20 Mio. Euro
 Notifizierung der Förder-Ril wurde eingeleitet
 Förderung ggf. ab Frühjahr 2020 möglich
Kontinuierliche Umsetzung der 66 Einzelmaßnahmen des Masterplans
 Monitoring in einer von BMVI und VDV gemeinsam gesteuerten AG
Sofortmaßnahmen des Masterplans für das Zukunftsbündnis Schiene:
 Neu- und Ausbaumaßnahmen mit den notwendigen finanziellen Mitteln hinterlegen
   und die Umsetzung beschleunigen
 Modernisierung des Schienengüterverkehrs mit Hilfe einer bedarfsgerechten
   Ausstattung des Bundesprogramms Zukunft Schienengüterverkehr und des
   Bundesforschungsprogramms
 Förderung der Anlagenpreise und Reduzierung der energie- und klimabezogenen
   Abgaben und Steuern
Gleisanschlusscharta
Warum die Initiative des VDV?

     Analyse
     −   massiver Rückgang der Gleisanschlüsse
     −   Zukunft des Wagenladungsverkehrs ist unklar
     −   Ganzzugverkehr: Sendungsstrukturen werden immer kleinteiliger
     −   Einzelwagenverkehr: stagnierende Mengen/ unter wirtschaftlichem Druck
     −   Mengensteigerung auf der Schiene nur im Kombinierten Verkehr (KV)
     Verkehrspolitische Auswirkungen
     − Kann der KV über große Terminals die gewünschte Verkehrsverlagerung alleine
       stemmen?
     − Verkehrsverlagerung mit immer weniger Gleisanschlüssen und kundennahen
       Zugangsstellen realistisch?
     − Wir meinen nein! Zeit ist gekommen, eine Initiative pro Gleisanschlüsse und
       kundennahen Zugangsstellen zu starten.

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Wie ist die Initiative angelegt?

     •   Verbände können die Charta mitzeichnen
     •   Unternehmen/Institutionen können sie unterstützen
     •   Breites Bündnis soll Charta bekannter machen und politischen Rückenwind
         erzeugen
     •   Die Charta ist eine Ergänzung und Konkretisierung des Masterplans
         Schienengüterverehr und ähnelt diesem auch bewusst in Optik und Struktur

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Welche Verbände haben die Charta mitgezeichnet?

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Was steht in der Charta? –Die 9 Handlungsfelder
1.   Bürokratie abbauen und Regularien vereinfachen
2.   Gleisanschlussförderung verbessern
3.   Kosten für den Anschluss ans öffentliche Netz senken
4.   Risiken für die Betreiber minimieren
      — Vorgelagerte Infrastrukturen sichern und leistungsfähiger machen
      — Bedienung sicherstellen
5.   Gewerbeflächen an Schiene anbinden, Flächen sichern und trimodale/ multimodale
     Knoten stärken
6.   Multimodalität fördern
7.   Industrie, Handel und Logistik von den Vorteilen eines eigenen Gleisanschlusses
     überzeugen
8.   Neue Transportkonzepte über Gleisanschlüsse und kundennahe Zugangsstellen
     realisieren
9.   Innovationen auf erster/letzter Meile voranbringen

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Was können Sie konkret tun?

     −   Werden Sie Unterstützer der Gleisanschluss-Charta!

     −   Ihre Unterstützungserklärung ist mit einem „Gefällt mir“ gleichzusetzen.
     −   Sie erhalten dann aktuelle Informationen über den Stand der Umsetzung der
         einzelnen Vorschläge.
     −   Bei Bedarf können sie ihre Meinung und Anregungen auch zu Detailfragen äußern.

     −   E-Mail mit einem kurzen Text oder Formular genügt

     −   Werbung bei Kunden, Partnern und Lieferanten für die Charta

     −   Auch kommunale Einrichtungen und IHKen können die Charta unterstützen.

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Weitere Informationen inkl. Kurz- und Langfassung der Charta

     www.gleisanschluss-charta.de
Digitalisierung Schienengüterverkehr
Status der Digitalisierung im Schienengüterverkehr

  Digitalisierung /     Wesentliche benötigte Technologien in Entwicklung, in Pilotphase oder Umsetzung:
  Automatisierung       Automatische Kupplung, Automatische Bremsprobe, Standards Telematik
Fahrzeuge & Infrastr.   (TIS / ITSS), wayside monitoring, …

                        — Info-Austausche tw. etabliert/gesetzlich vorgesehen (z B TAF TSI)
    Digitalisierung     — kein durchgehender digitaler Info-Austausch in Transportkette:
 transportrelevanter        - unvollständige digitale Standards (max. 10 von > 40 standardisiert)
  Informationsfluss         - unvollständige digitale Stammdaten (Fahrzeuge, Infrastruktur,
                                                                                                           Sehr hohes Produktivitätspotential
                              Personale, Services, Werkstätten, …)
                                                                                                                        durch
                        —   unzureichende Transparenz über ad-hoc-Ressourcenverfügbar-
                            keiten (Fahrzeuge, Infrastruktur, Personale, …)                                - digitale Standards für
                        —   Arbeitsfortschritt zu Standards Info-Austausch im Sektor gering                  Informationsaustausch
                            (Fehlen eines Gesamtkonzepts, Ressourcenknappheit)
                                                                                                           - „rail freight data hub“*
                        —   Diverse Projekte zur Digitalisierung laufen (meistens unverbunden)
                        —   Verbindung der vielfältigen vorhandenen IT-Systeme durch
                            individuelle Schnittstellen ist zu aufwändig
                        —   Datendrehscheibe/data hub für KV-Akteure in Entwicklung (KV 4.0)         * sektorweite Daten-Drehscheibe mit
                                                                                                       berechtigungsgesteuertem data access
Ausweg aus Effizienz- und Rückstandsfalle

         SGV                                Digitale Plattformen Straße

                 ̶   Bereits hohe Durchdringung der Straßenlogistik mit IT-Lösungen
                 ̶   Vernetzung Lieferkette Sender bis Empfänger, Frachtbörsen, Zusatzdienste, …
                 ̶   Nutzungsgebühren

                               Digitaler Abstand
                               Schiene – Straße
                                wächst ständig

                        Sektorweiter rail freight data hub stellt die Weichen
                           für Ein-/Überholen der Straße und deutliche
                     Produktivitätssteigerungen über Vernetzung aller Akteure
Digitale Plattformen für die Straße - intelligente Vernetzung,
mehr Transparenz

 Apps zur Berechnung Ladungssicherung, Kontrolle Temperatur/Druck Lkw-Reifen in Echtzeit,
 Überwachung Trailer/Kühlaggregat, Infos zu Markttrends und Branchenterminen, günstige Tankstellen,
 Parkmöglichkeiten entlang Route, Optimierung Laderaum, Erinnerung an Ruhezeiten,
 Einschalten der Scheinwerfer …

 Telematik meldet kontinuierlich Status der Fahrzeugsysteme … perspektivisch in Vernetzung mit
 Werkstätten Echtzeit-Diagnosen und vorausschauende Wartung der Fahrzeuge

 Vernetzung gesamte Lieferkette von Auftraggeber bis Empfänger … alle Logistikdaten zusammenführen
 und je nach Prozess in sinnhafte Abhängigkeiten stellen … wertschöpfende Zusatzinformationen / Handlungs-
 empfehlungen für Anwender insbesondere für KMU … Erhöhung Auslastung, damit mehr Umsatz/Profit                        „Vernetzung funktioniert nur, wenn alle mitmachen.
                                                                                                                         Offene Plattformen sind das Gebot der Stunde.“
 … globalen, digitalen Wertschöpfungsprozess vollständig transparent machen … alle relevanten Daten, die an
 jedem Prozessschritt von Sender bis Empfänger entstehen

 Möglichst viele Daten aus vielen verschiedenen Quellen sammeln, verdichten und über von Partnern
 entwickelte Anwendungen vermarkten. Geld verdienen mit Gebühren für die Nutzung der Services                          … kleine und mittelständische Kunden haben Zugang zu den
                                                                                                                       Cargoline-Partnern über die digitale Plattform Cargoboard …
 … erweiterte Navigation direkt zur Abladestelle am Zielpunkt, Dokumentation Auslieferungsprozesse,                    sofortige transparante Preisangebote in Echtzeit … lückenlose
 Vermarktung freier Laderaumkapazitäten, Ergänzung durch weitere Aufträge entlang der Strecke … berücksichtigt Lenk-   Sendungsverfolgung … Avisierung, Transportversicherung …
 und Ruhezeiten des Fahrers oder vereinbarte Service-Level-Agreements, Transport-/Abladezeiten …
                                                                                                                       Verkehrsrundschau 05/2019
 www.eurotransport.de
Rail Freight Data Hub: Digitaler Informationsaustausch
zwischen den beteiligten Akteuren im SGV

                                     EVUs
                                                                    Transportplan/
                                                                                                         KV 4.0               BvSE
                                                                       -auftrag                                            (Wayside
                  Betreiber                         Track&Trace                      Zustandsinfo                         monitoring,
                der Schienen-                       ETA, Zuglauf-                        Fzg.                                Hafen,
                    wege                                infos                        Laufleistung                         Anschliesser,
                                                                                                                          Terminal, …)
                   1-x (EIU)

                                              Info wayside                                 Kapazitäten                                      Provider
                                                                         usw.
                                               monitoring                                  Ressourcen                                       Energie

                   Halter Fahr-
                   zeuge/ECMs                                                                                             Vermieter
                                                      Stamm-                          Wagenliste/
                                                     daten Fzg.                      „Bremszettel“                        Ressourcen
                                                                                                                          (Loks, Rangier-
                                                                       Stamm-
                                                                                                                          DL, Tf, Wgm,…)
                                   Andere                             daten Infra
                                                                                                              Daten
                                  data hubs                                                                 Werkstätten

  Herkunft der Informationen/
  Akteure beliebig aus D/EU
Nächste Schritte

AUFBAU GOVERNANCE                                                                                                            GOV LIVE
    Beteiligung                                                    Finanzierung
    Organisationsform                                              Förderoptionen
    Vertragliche Ausgestaltung

Priorisierung Use Cases              VORBEREITUNG AUSSCHREIBUNG                                 AUSSCHREIBUNGS- AUSWAHL           PRODUKT-
                                                                                                BEGLEITUNG      PARTNER          MANAGEMENT
 Schärfung Use Cases und               Prioritäre Use cases
  Ableitung erster                      Schärfung Produkt „Rail Freight Data Hub“:
  Datenstandards                         Designprinzipien, UX Research, Technische
                                         Anforderungen
 2-Tages-Workshop zur                                                                                                              AGILE
                                        Vorauswahl Anbieter und Alt-Systeme und
  Priorisierung und                                                                                                              ENTWICKLUNG
                                         Erstellung Ausschreibungsunterlagen
  Abstimmung Use Cases
 Erstellung qualitativer
  Use Case Katalog                                                                    STAKEHOLDERZENTRIERTE TRANSFORMATION

              Vorphase                                                       Vorprojektphase                                       Projektphase
    (Phase 0, AP2 + Priorisierung)                                       (AP 1, Phase 1 in Chart 4)                             Hubentwicklung (AP1,
                                                                                                                                   Phase 2 + AP2)

     OKT                 NOV             DEZ               JAN               FEB                 MÄR         APR          MAI               JUN
Erneute Initiative für zusätzliche Gebühren
für die Eisenbahnen
Entwurf einer Verordnung zur Regelung gebührenrechtlicher
Vorschriften im Eisenbahnbereich (Stand: 23.05.2019)
— Mantelverordnung
     Artikel 1:
         Besondere Gebührenverordnung für individuell zurechenbare öffentliche Leis-
           tungen der Bundesnetzagentur im Bereich der Eisenbahnregulierung (EReg-
           BGebV)
     Artikel 2:
         Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung
     Artikel 3:
         Inkrafttreten
Entwurf einer Verordnung zur Regelung gebührenrechtlicher
Vorschriften im Eisenbahnbereich (Stand: 23.05.2019)
— EReg-BGebV-E:
     Schaffung neuer Gebührentatbestände zur kostendeckenden Abrechnung eines
      Aufgabenzuwachses bei der BNetzA als Folge des ERegG
         bislang: 15 Gebührentatbestände          für individuell zurechenbare öffentli-
         jetzt: 31 Gebührentatbestände            che Leistungen
     3 Komplexitätsstufen
         einfache
         mittelschwere          Fälle
         komplexe
     falls Auskunftsbescheid erforderlich: Einstufung in die nächsthöhere Komplexitäts-
      stufe
     Gebühr nach Zeitaufwand: 100 EUR/Stunde
     Achtung: Rückwirkung auf den 24.05.2019 (Beginn der Verbändeanhörung)
Auf der Agenda: Reaktivierung von
Eisenbahnstrecken
Bilanz seit der Bahnreform
Zwischen 1994 und 2019 wurden insgesamt
− 827 Kilometer für den Personenverkehr
− 359 Kilometer für den Güterverkehr
wieder in Betrieb genommen.

In diesem Zeitraumwurde auf 3.600 Kilometern der Personenverkehr abbestellt.
Reaktivierte Strecken 1994-2019
                             Die Erfahrungen mit Reaktivierungen
                             waren nahezu immer gut
Gründe für die Reaktivierung
− Erweiterungsfunktion: Erschließung weiteren Fahrgastpotenzials durch Verlängerung
  bestehender SPNV-Linien. Vorteil: Die Linie existiert schon und erreicht durch
  Umlauferweiterung bzw. Koppelungen von Umläufen mehr Fahrgäste.

− Verbindungsfunktion: Einrichtung einer bisher fehlenden SPNV-Relation zwischen
  aufkommensstarken Räumen. Ziel: verbesserte Verbindung von Zentren, die
  unterschiedlichen Kategorien angehören können.

− Erschließungsfunktion: Erschließung einer bisher vom SPNV unterversorgten Region zur
  Herstellung eines besseren Grundangebotes im öffentlichen Verkehr. Dabei steht die
  strukturelle Stärkung der Region durch eine klassische Flächenbedienung im
  Vordergrund.

− Entlastungsfunktion: Entlastung bestehender Verkehrswege in Ballungsräumen und
  Ballungsrandzonen durch Verlagerung von Verkehr auf die Schiene. Im Vordergrund
  steht dabei die Bewältigung bestehender Verkehrsnachfrage, die auf der Straße nicht
  mehr zu akzeptablen Bedingungen befriedigt werden kann.
Gründe für die Reaktivierung
− Fernverkehrsfunktion: Verbesserung des Angebots oder der Qualität des
  Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV). Reaktivierungen können auch für den SPFV
  sinnvoll sein, vor allem zur Schließung von Netzlücken und zur Schaffung von Bypässen
  in Ballungsräumen.

− Europäische Integrationsfunktion: Herstellung einer fehlenden grenzüberschreitenden
  Verbindung.

− Güterverkehrsfunktion: Reaktivierung zur verbesserten Durchführung des
  Güterverkehrs. Vorteile können in der Verkürzung einer nachgefragten
  Verkehrsverbindung, aber auch in der Vereinfachung des Betriebes durch Vermeidung
  eines Fahrtrichtungswechsels oder der Umfahrung eines überlasteten Knotens liegen.
  Über die hauptsächlich mit ihrer Funktion für den Güterverkehr begründeten
  Reaktivierungen hinaus bietet die bessere Erschließung der Fläche durch
  Eisenbahninfrastruktur auch eine größere Chance für die Rückkehr eines Teils des
  Güterverkehrs auf die Schiene
Gründe für die Reaktivierung
− Resilienzfunktion: Reaktivierung zur Verbesserung der Stabilität des Betriebs. Sinn der
  Reaktivierung ist es in diesem Falle, bei Betriebsstörungen, Baustellen und hoher
  Nachfrage Alternativrouten zu einer besonders wichtigen bzw. überlasteten Strecke zu
  bieten.
Reaktivierungsvorschläge des VDV

                              Reaktivierung ist auf 186 Strecken
                              mit 3.072 km Länge sinnvoll!
Finanzierungsmöglichkeiten
− Unterhalt der Strecke wird durch Trassenpreise abgegolten; diese reichen in aller Regel
  zur Gewährleistung des laufenden Betriebes aus
− Kosten für Ertüchtigung/Ausbau:
  − Regionalisierungsmittel des Landes
  − GVFG-Bundesmittel (Öffnung des Bundesprogramms für kleinere Maßnahmen
     absehbar)
  − Sonderprogramm des Bundes: Koalitionsvertrag S. 77: „Wir wollen Bundesmittel für
     den Betrieb von Schienennebenstrecken zur Verfügung stellen sowie ein Programm
     zur Förderung der Mobilität im ländlichen Raum auflegen. Wir wollen Bahnhöfe und -
     haltestellen in den Regionen halten“
  − „Standardisierte Bewertung“ zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit von Projekten wird
     überarbeitet, was absehbar Reaktivierungen erleichtern wird
− Anleitung zum Vorgehen im VDV-Leitfaden zur Reaktivierung von Eisenbahnstrecken
  − https://www.vdv.de/vdv-leitfaden-zur-reaktivierung-von-eisenbahnstrecken.pdfx
Anreizsystem Schienengüterverkehr
SNB 2021 DB Netz AG
Einführung Anreizsystem Schienengüterverkehr
Hintergrund
— Europäisches Recht und ERegG verpflichten die Infrastrukturbetreiber zur Einführung
  eines Anreizsystems (Verminderung von Störungen, Erhöhung der Leistungsfähigkeit)

— BNetzA hatte Regelungen eines Anreizsystems im Rahmen der SNB 2018 und 2019
  zurückgewiesen.

— DB Netz AG hat im Dez. Kundendialog zur Weiterentwicklung des Anreizsystems
  gestartet.

— Für den Personenverkehr wurde das Anreizsystem durch eine unterjährige Änderung der
  SNB 2019 bereits eingeführt.

— Die Regelungen des Anreizsystems für den Schienengüterverkehr liegen in den
  beabsichtigten Änderungen der DB Netz AG für die SNB 2021 vor.
Eckpunkte Anreizsystem (SNB 2021)

— Einführung für SchGV ab Fahrplanwechsel 12/2020

— Ziel: Anreizsetzung für DB Netz AG und EVU zur Minimierung von Störungen und zur
     Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Schienennetzes

— Grundprinzip: Malus für die Verursachung zusätzlicher Verspätungen (im Vergleich zum
     Fahrplan) zwischen zwei aufeinanderfolgenden Betriebsstellen

— Messgröße: Zusatzverspätungsminuten

— Alle Züge werden im AS berücksichtigt

                   )

40
Eckpunkte Anreizsystem (SNB 2021)
— Kriterien für die Anreizrelevanz von Zusatzverspätungen
      Es handelt sich um eine anreizrelevante Verspätungsursache (Kodierung)
      Schwellenwerte für Zusatzverspätung werden überschritten (nach Verkehrsarten
       unterschiedlich, Differenzierung nach P-Sensibilität)
      Schwellenwert für Endpünktlichkeit wird überschritten (nur Güterverkehr,
       Differenzierung nach P-Sensibilität)

— Schwellenwert für Zusatzverspätung im SchGV
      pünktlichkeitssensibel 5:30 min
      nicht- pünktlichkeitssensibel 30:30 min

— Schwellenwert für Endpünktlichkeit im SchGV
      pünktlichkeitssensibel 30:59 min
      nicht- pünktlichkeitssensibel 120:59 min

41
Eckpunkte Anreizsystem (SNB 2021)
— Deklaration der Pünktlichkeitssensibilität
      EVU entscheidet bei Trassenbestellung
      Bei fehlender Mitteilung des EVU setzt DB Netz auf nicht- pünktlichkeitssensibel
      Express- oder Schnelltrassen sind immer pünktlichkeitssensibel

— Anreizentgelte

                                 alle Verspätungsursachen ohne   baustellenbedingte
                                       baustellenbedingte          Verspätungen
                                          Verspätungen

      P-sensible Trassen                   0,50 Euro                 5,00 Euro

      Nicht p-sensible Trassen             0,10 Euro                 1,00 Euro

— Abrechnung der Anreizentgelte erfolgt monatlich

42
Grundsätzliche Bewertung
— Aus Sicht des VDV erfüllt der vorliegende Ansatz eines fahrplanbasierten Anreizsystems
  grundsätzlich die Anforderungen des ERegG.
— Im Kundendialog sind die von der Bundesnetzagentur angeführten bisherigen
  Ablehnungsgründe diskutiert worden. Für die überwiegende Zahl dieser Aspekte
  wurden tragfähige Lösungen entwickelt.
— Die wirtschaftlichen Folgen und die Anreizwirkung des Systems sind völlig offen.
   Prüf- und ggf. Revisionsklausel insbesondere für die Höhe der Anreizentgelte
— Auch das Streitbeilegungssystems sollte unter Revisionsvorbehalt stehen.
Einführung Anreizsystem Schienengüterverkehr
Konkreter Änderungsbedarf
— Unterwegs-Schwelle für die
  Anreizrelevanz von Zusatzverspätungs-
  minuten nicht sachgerecht
— Anreizwirkung wird durch Unterwegs-
  Schwelle v. a. bei nicht PÜ-sensiblen
  Trassen erheblich vermindert.
— Zusatzverspätungen im nicht-PÜ
  sensiblen Güterverkehr können zu
  mehrstündigen Endverspätungen ohne
  eine einzige anreizrelevante
  Verspätungsminute auflaufen
— VDV: Einheitlicher Schwellenwert von
  3:30 Minuten über alle Verkehrsarten
  aus.

— Außerdem: IT-gestütztes
  Korrekturverfahren dringend erforderlich.
Umsetzung Schienenlärmschutzgesetz
SNB 2021 DB Netz AG
Umsetzung Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG)in den
SNB-E der DB Netz AG
— Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2020 tritt das SchlärmschG in Kraft
— Der Einsatz lauter Güterwagen ist dann in D grundsätzlich verboten
— Zuständigkeit für die Überwachung liegt grundsätzlich beim EBA
— DB Netz AG (generell BdS) unterliegt bestimmten Kontroll- und Meldepflichten (SNB-E 2021)
— Regelungen zur Umsetzung in den SNB 2021 der DB Netz AG gehen zum Teil deutlich über die
  gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen hinausgehen:
   Zugangsberechtigte sollen innerhalb von 3 Wochen für jede Zugfahrt die vollständige
     Wagenliste des Zuges zu übermitteln
   Zugangsberechtigte sollen außerdem alle Zugausfälle an die DB Netz AG melden
   Bei mehrfachen Falschanmeldungen im Sinne des SchlärmschG soll der ZB zu einem Audit zur
     Prüfung der internen Prozesse verpflichtet werden
VDV-Vorschlag:
  — Daten über „Zugnummer“, „Wagennummer“ und „laut/leise/laut mit Befreiung“ wird 12 Monate
     (vgl. § 8 Abs. 4 SchlärmschG) vorgehalten und auf Anfrage der DB Netz AG übermittelt
     (vorzugsweise über eine Datenschnittstelle)
  — Stichprobe der DB Netz AG zur Erfüllung ihrer Prüfpflichten gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 SchlärmschG
     wird aus den tatsächlich durchgeführten Zugfahrten gezogen.
  — Das unter Zif. 2.12.4 der SNB 2021 vorgesehene Auditverfahren soll, da im SchlärmschG nicht
     vorgesehen, ersatzlos entfallen.
Regulierung von Wartungseinrchtungen
Zur Regulierung von Wartungseinrichtungen
Wartungseinrichtungen sind „derzeit“ nahezu vollständig befreit (§ 63 ERegG); Regelung ist (national) befristet bis Ende 2020 (§ 81 Abs. 2 ERegG),
wird teilweise
— „Die Regulierungsbehörde erstellt nach Maßgabe des § 65 zum 31. Dezember 2018 einen Bericht für die Bundesregierung zur Frage, ob auf den
     Märkten für Wartungseinrichtungen Verhältnisse bestehen, die einem unverfälschten Wettbewerb entsprechen.“ (§ 64 ERegG)
— Entwurf des Berichts liegt aktuell zur Konsultation vor; Stellungnahmefrist: 30. November 2019
— Einschätzungen der BNetzA dürften wesentlich für die zukünftige Praxis sein (Stichwort Ausnahmen, siehe unten)
— In jedem Fall gehen die Informationspflichten von Werkstattbetreibern weiter als bisher.

Denn zwischenzeitlich: DVO (EU) 2017/2177 vom 22. November 2017 über den Zugang zu Serviceeinrichtungen und schienenverkehrsbezogenen
Leistungen
— geht dem ERegG vor!
— darin keine Unterscheidung zwischen Serviceeinrichtungen verschiedener Funktionalitäten (also auch keine besondere Behandlung von
     Wartungseinrichtungen)
— darin aber Ausnahmemöglichkeiten, die im Unterschied zu heute bei der BNetzA beantragt und von dieser entschieden werden (Hinweise und
     Leitlinien unter www.bundesnetzagentur.de)
— „Bisher liegen viel zu wenig Anträge vor!“

Nationale Gesetzgebung weiter relevant für die von der DVO nicht betroffenen Bereiche (z. B. Entgeltbildung/-maßstab)

Weitere Informationen im Mitgliederbereich von www.vdv.de, Fachbereich Eisenbahnrecht (ER)
49

Quelle: Bundesnetzagentur
Vegetationskotrolle im Eisenbahnrecht
Rechtliches zur Vegetationskontrolle
— Problem:
      zunehmende Beeinträchtigungen des Eisenbahnverkehrs bei Extremwetterlagen
       (Stürme, Starkregen)
          ursächlich vor allem in den Gleisbereich stürzende Bäume
— Lösung:
      § 24 AEG-E*): neuer Rechtsrahmen für Schutzmaßnahmen zur besseren Vegeta-
       tionskontrolle
          dient der Verringerung der von Privatgrundstücken ausgehenden vegetations-
             bedingten Störungen des Betriebsablaufs bei den Eisenbahnen
          Pflicht zur Abwendung möglicher Beeinträchtigungen soll künftig auch in
             Bezug auf Drittgrundstücke beim EIU liegen
               rechtliche Handlungsmöglichkeiten des EIU analog § 11 FStrG
               einschließlich Pflicht zum Ersatz von Aufwendungen und Schäden

                                                     *)Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im
                                                     Eisenbahnbereich (Stand: 14.06.2019)

51
Rechtliches zur Vegetationskontrolle
— VDV:
    netter Ansatz – aber so nicht!
          Grundstückseigentümer und -besitzer müssen die Pflichtigen bleiben!
          ggf. Recht zur Ersatzvornahme für EIU
    Schweizer Modell (Art. 21 Abs. 1 EBG):

          „Art. 21 Beschränkungen im Interesse der Sicherheit der Eisenbahn
          (1) Wird die Sicherheit der Eisenbahn durch Arbeiten, Anlagen, Bäume oder Un-
          ternehmen Dritter beeinträchtigt, so ist auf Begehren des Eisenbahnunterneh-
          mens Abhilfe zu schaffen. Ist eine Verständigung darüber unter den Beteiligten
          nicht möglich, so bestimmt auf Antrag des Eisenbahnunternehmens nach Anhö-
          rung der Beteiligten das BAV die zu treffenden Maßnahmen. Inzwischen sind al-
          le die Sicherheit der Eisenbahn beeinträchtigenden Einwirkungen zu unterlas-
          sen. In besonders dringlichen Fällen kann das Eisenbahnunternehmen die zur
          Abwendung der Gefahr notwendigen Maßnahmen selbst treffen.“
DB Energie / Verfahren der Bundesnetzagentur
DB Energie / Verfahren des Bundesnetzagentur
Missbrauchsverfahren BK6-17-259
— Beschluss vom 25. Juli 2019
— DB Energie verstößt (erheblich) gegen die Pflicht, effizienten Netzzugang zu gewähren.
— DB Energie wird aufgefordert, alle noch ausstehenden Netznutzungs- und
  Bilanzkreisabrechnungen bis zum 1. November 2019 zu stellen.
— Bei allen künftigen Rechnungen sind die vereinbarten Fristen einzuhalten.
— Sofern dies nicht eingehalten wird, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 1 Mio. € angedroht.
— Ob Beschwerde erhoben wurde, ist derzeit nicht bekannt.

Festlegungsverfahren BK6-19-016
— Konsultation über die Regelung des Zugangs zum Bahnstromnetz ist abgeschlossen
— Termin mit Marktteilnehmern, die eine Stellungnahme abgegeben haben, im September
   (10 Stellungnahmen, darunter 1 Energieversorger, 1 RA-Kanzlei für 11 Weitere (EVU,
   Dienstleister, Verband))
— VDV hat nicht Stellung genommen
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