Landkurier - Amt Bützow-Land
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Bützower Amtsblatt der Gemeinden: Lan d k urie r Baumgarten • Bernitt • Dreetz • Jürgenshagen • Klein Belitz • Penzin • Rühn Steinhagen • Tarnow • Warnow • Zepelin • der Stadt Bützow und des Amtes Bützow-Land Bützow Jahrgang 17 Mittwoch, 5. Mai 2021 Nummer 05 Dorfkirche Qualitz Foto: Christin Drühl
• HEUTE IM AMTSBLATT Achtung: Bitte beachten Sie stets die aktuell gültige Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern. Diese finden Sie auf den Seiten der Landesregierung www.regierung-mv.de oder informieren Sie sich auf www.buetzow.de. Amtliche Bekanntmachungen Weitere amtliche Bekanntmachungen, Mitteilungen und der Gemeinden Baumgarten, Bernitt, Dreetz, Jürgenshagen, Klein Informationen Belitz, Penzin, Rühn, Steinhagen, Tarnow, Warnow, Zepelin, der • Umfrage: Ein Seniorenzentrum für Bernitt? 13 Stadt Bützow und des Amtes Bützow-Land • Termine Schrottcontainerbereitstellung 14 Stadt Bützow + + + Ende der amtlichen Bekanntmachungen + + + • Sitzungstermine der Ausschüsse der Stadtvertretung 3 Das Amt Bützow-Land gratuliert • Bekanntgabe der Beschlüsse der Stadtvertretersitzung vom den Altersjubilaren April und Mai15 12.04.20213 • Ausschreibung Grundstück zur Wohnbauentwicklung 3 Verwaltungsbericht des Bürgermeisters vom 12.04.202116 • Aufstellungsbeschluss 11. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Bützow für das Gebiet gelegen zwischen Gedichte17 der Straße „An der Bleiche“ und dem Bützower See 4 Nachrichten aus der Stadt Bützow und dem Amt Bützow-Land • Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen • Buchtipps aus der Bibliothek im Krummen Haus 17 Bebauungsplan Nr. 7 der Stadt Bützow • Kleine Forscher im Hort am Schlossplatz 18 „CoWorking-Park am Bützower See“ 5 • Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 5. Änderung Kirchliche Nachrichten des Flächennutzungsplanes der Stadt Bützow • Katholische Kirchengemeinde „St. Antonius“ in Bützow 18 „Gewerbegebiet Nord“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 6 • Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Bützow • Satzung der Stadt Bützow über den Bebauungsplan Nr. 18 im Bereich Bützow, Baumgarten, Tarnow 19 „Am Bützower See“ für das Gebiet gelegen südlich • Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Bützow (Baptisten) 20 des Bützower Sees und nördlich des Sportplatzes 7 • Kirchengemeinden Bernitt und Neukirchen 20 • Evangelisch-Reformierte Kirche in Mecklenburg-Bützow 20 Gemeinde Baumgarten • Dritte Satzung zur Änderung der Satzung Fürsorge/Seelsorge/Beratungen der Gemeinde Baumgarten über die Erhebung • Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 21 von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge • Kontakt IB - Beratungsstelle für Betroffene des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Warnow“ 8 von häuslicher Gewalt 21 • Vierte Satzung zur Änderung der Satzung • Hinweis zur kostenfreien, telefonischen der Gemeinde Baumgarten über die Erhebung Rentenberatung21 von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ 9 Gemeinde Dreetz Bitte beachten Sie: Sollte das Rathaus aus Infektionsschutz- • Vierte Satzung zur Änderung der Satzung gründen für den Publikumsverkehr verschlossen sein, der Gemeinde Dreetz über die Erhebung von achten Sie bitte auf die Hinweise unter www.buetzow.de Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des oder informieren Sie sich telefonisch unter 038461 50-0. Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ 10 Gemeinde Penzin • Jahresabschluss 2020 Gemeinde Penzin 11 • 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Penzin für das Haushaltsjahr 2021 11 • Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Penzin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge desWasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ 11 Gemeinde Steinhagen Foto: pixabay.com • Auftragsvergabe lt. § 20 VOB/A 12 Kontakt Bürgerbüro: Kontakt für Fragen rund um das Amtsblatt: Sie haben eine Frage an die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros Stadt Bützow oder möchten wegen einer dringlichen Angelegenheit einen Am Markt 1, 18246 Bützow persönlichen Termin vereinbaren, dann wählen Sie bitte folgen- Ansprechpartnerin: Stefanie Höter de Telefonnummern: Tel.: 038461 50-114 038461 50-180, -181, -182, -120 Fax: 038461 50-101 Oder schreiben Sie eine E-Mail an buergerbuero@buetzow.de. E-Mail: stefanie.hoeter@buetzow.de ! Die nächste Ausgabe des Bützower Landkuriers erscheint am Mittwoch, dem 2. Juni 2021. Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist Mittwoch, der 12. Mai 2021. ! 2 Amt Bützow-Land | Nr. 05/2021
• AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachungen der Stadt Bützow Sitzungstermine der Ausschüsse der Stadtvertretung Bützow Öffentliche Bekanntmachung Am Montag, dem 17.05.2021, findet eine Sitzung mit öffentlichen Betreff: 16. Sitzung und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten statt. Sitzungstermin: Dienstag, d. 26.05.2021, 18:30 Uhr Ort: Ratssaal Gremium: Hauptausschuss Betreff: 23. Sitzung Am Mittwoch, dem 27.05.2021, findet eine Sitzung mit öffentlichen Sitzungstermin: Montag, d. 17.05.2021, 18:30 Uhr und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten statt. Ort: Ratssaal Gremium: Ausschuss für Bildung und Soziales Am Montag, dem 25.05.2021, findet eine Sitzung mit öffentlichen Betreff: 16. Sitzung und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten statt. Sitzungstermin: Mittwoch, d. 27.05.2021, 18:30 Uhr Ort: Ratssaal Gremium: Finanzausschuss Betreff: 16. Sitzung Am Montag, dem 31.05.2021, findet eine Sitzung mit öffentlichen Sitzungstermin: Montag, d. 25.05.2021, 18:30 Uhr und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten statt. Ort: Ratssaal Gremium: Stadtvertretung Am Dienstag, dem 26.05.2021, findet eine Sitzung mit öffentlichen Betreff: 16. Sitzung und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten statt. Sitzungstermin: Montag, d. 31.05.2021, 18:30 Uhr Ort: Ratssaal Gremium: Bauausschuss Auf der Stadtvertretersitzung am 12.04.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst: BÜZ/0265/2021 Abwägungsbeschluss: Entwurf Bebauungsplan BÜZ/0273/2021 Auslegungsbeschluss: 5. Änderung Flächennut- Nr. 18 der Stadt Bützow „Am Bützower See“ zungsplan der Stadt Bützow „Gewerbegebiet BÜZ/0266/2021 Satzungsbeschluss: Bebauungsplan Nr. 18 der Nord“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stadt Bützow „Am Bützower See“ BÜZ/0277/2021 Neufassung der Geschäftsordnung für die Stadt- BÜZ/0272/2021 Abwägungsbeschluss: Vorentwurf 5. Änderung vertretung Bützow Flächennutzungsplan der Stadt Bützow „Gewer- BÜZ/0287/2021 Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes begebiet Nord“ §§ 24 ff Ausschreibung Die Stadt Bützow schreibt hiermit ein Grundstück zur Wohnbauentwicklung aus Die Stadt Bützow bietet ein Grundstück - gelegen in landschaftlich Das Grundstück ist nicht baureif. Der Gut- reizvoller Lage - zum Kauf an. achter hat die Fläche in Stufe 1 „Bauerwar- Lage: zwischen Fritz-Reuter-Allee (Gummiweg) tungsland“ eingestuft. und dem Wohngebiet Leninring. Gute und Eine Entwicklung zum allgemeinen Wohn- ruhige Lage. Öffentliche Einrichtungen und gebiet gem. § 4 BauNVO im Bereich Le- Einkaufsmöglichkeiten im Stadtzentrum sind ninring - Gartenstraße - Fritz-Reuter-Allee fußläufig in ca. 5 Gehminuten erreichbar. An- von Bützow ist laut bereits vorliegenden grenzend befinden sich Erholungsflächen Stellungnahmen des Landkreises Rostock sowie umliegend EFH/MFH im allgemeinen (Umweltamt) aus dem Jahr 2016 grundsätz- Wohngebiet (WA) innerhalb der Ortslage lich möglich. Bützow. Das Grundstück liegt innerhalb der Verkaufsbedingung: 1. Ziel ist es, für das o. g. Grundstück inner- Kleingartenanlage „Warnowgrund“. halb von zwei Jahren nach Kaufvertrags- Grundstück: ca. 20.000 m², Flur 8, Teilfläche aus Flurstück abschluss die Bauleitplanung abzuschlie- 241/3 in der Gemarkung Bützow ßen. Verkehrswert: 155.000,- € 2. Innerhalb weiterer 18 Monate sind die Beschreibung: Die Lage des Grundstücks ist im Flächennut- Grundstücksbildung und deren Erschlie- zungsplan als Grünfläche ausgewiesen. Das ßung zu realisieren. Grundstück befindet sich als Außenbereich 3. Der Käufer hat mit der Stadt im Vorfeld ei- im Innenbereich. Die Fläche ist überwiegend nen städtebaulichen Vertrag zu schließen. brachliegend, unkultiviert und noch mit Alt- 4. Die Verpflichtungen aus Ziffer 1 bis 3 muss bestandsbebauungen (ehem. Gartenlauben im Kaufvertrag vom Käufer übernommen u. tlw. Einfriedungen) versehen. werden. 3 Amt Bützow-Land | Nr. 05/2021 3
Mit dem Kaufantrag einzureichen sind ein Nutzungs- sowie Finan- Die Angebotsfrist endet am 30. Juni 2021, um 15:00 Uhr. Angebote zierungskonzept, ein Finanzierungsnachweis eines europäischen nach dem Termin können keine Berücksichtigung finden. Kreditinstituts und ein Bauzeitenplan. Für Inhalt und Richtigkeit der Ausschreibungs- und Verkaufsun- Die Stadt behält sich die Vergabe nach Prüfung des einzurei- terlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. chenden Nutzungskonzeptes mit Kaufpreisgebot und Finanzie- Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt eines Beschlusses durch rungsbestätigung vor. die Stadtvertretung der Stadt Bützow. Die Zuschlagserteilung er- Aussagefähige Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte folgt durch freihändige Vergabe und ist nicht an das Höchstgebot schriftlich im verschlossenen Umschlag bis zum 30.06.2021 an: gebunden. Die Stadt Bützow behält sich das Recht vor, die Aus- schreibung ohne Angabe von Gründen für ungültig zu erklären. Stadt Bützow, Weitere Auskünfte erteilt: Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246 FB Bauen & Stadtentwicklung/ Bützow, Frau Hirte/Tel. 038461 50-230 Grundstücksangelegenheiten, Datenschutz: Am Markt 1, 18246 Bützow Die Stadt Bützow ist zur Einhaltung der EU-Datenschutzgrund- mit dem Vermerk: verordnung verpflichtet. Die Erklärung zum Umgang mit perso- Ausschreibung „Gummiweg“ nenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www. - bitte nicht öffnen - buetzow.de/Datenschutz. Lageplan zur Ausschreibung „Gummiweg“ Aufstellungsbeschluss 11. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Bützow für das Gebiet gelegen zwischen der Straße „An der Bleiche“ und dem Bützower See Die Stadtvertretung Bützow hat in ihrer Sitzung am 15.03.2021 im plan Nr. 7 für den Neubau eines CoWorking-Areals zu entwickeln. Beschluss Nr. BÜZ/0254/2021 die Aufstellung der 11. Änderung Der 4 ha große Geltungsbereich der 11. Änderung des Flächen- des Flächennutzungsplanes der Stadt Bützow für das Gebiet ge- nutzungsplanes der Stadt Bützow liegt in der Gemarkung Bützow legen zwischen der Straße „An der Bleiche“ und dem Bützower und umfasst die Flurstücke 90, 88/2, 87/2,86, 84/13, 84/3, 85/10, See beschlossen. 85/12, 85/13, und teilw. 84/11 Im ausgewiesenen Geltungsbereich der 11. Änderung des Flä- Plangebiet wird umgrenzt: chennutzungsplanes der Stadt Bützow wird die Festsetzung lm Norden: von den Grundstücken am Bützower See „Grünfläche“ in ein „Sonstiges Sondergebiet - CoWorking“ nach Im Osten: von der Schul- und Vereinssportanlage § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) umgewandelt. „Am Wall“ Mit dieser Änderung sollen die planerischen Voraussetzungen lm Westen: von der Gartenanlage „Am Hopfenwall“ geschaffen werden, um einen Vorhabenbezogenen Bebauungs- lm Süden: von der Straße „An der Bleiche“ 4 Amt Bützow-Land | Nr. 05/2021
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB be- Bützow, den 05.05.2021 kannt gemacht. Zusätzlich kann der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung auf der Internetseite https://www.buetzow.de/Dienste-und-Leistungen/Aktuelles/ Bauleitplanungsverfahren eingesehen werden. Christian Grüschow Bürgermeister Lageplan: rot umrandete Fläche: Geltungsbereich der 11. Änderung F-Plan Bützow Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 der Stadt Bützow „CoWorking-Park am Bützower See“ Die Stadtvertretung Bützow hat in ihrer Sitzung am 15.03.2021 Lageplan: rot umrandete Fläche: Geltungsbereich des VE-Planes im Beschluss Nr. BÜZ/0256/2021 die Aufstellung des Vorhaben- Nr. 7 der Stadt Bützow bezogenen Bebauungsplan Nr. 7 der Stadt Bützow „CoWorking am Bützower See“ beschlossen. Mit der Erarbeitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 der Stadt Bützow „CoWorking am Bützower See“ sollen die planerischen Voraussetzungen zur Errichtung eines großräu- migen naturbelassenen CoWorking - Areals geschaffen werden, welche Büroräume, Unterkünfte, Gemeinschafts- und Aufenthalts- räume für dezentral tätige Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Firmen im gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus anbieten. Das 4 ha große Plangebiet liegt in der Gemarkung Bützow und umfasst die Flurstücke 90, 88/2, 87/2,86, 84/13, 84/3, 85/10, 85/12, 85/13, und teilw. 84/11. Plangebiet wird umgrenzt: lm Norden: von den Grundstücken am Bützower See Im Osten: von der Schul- und Vereinssportanlage „Am Wall“ lm Westen: von der Gartenanlage „Am Hopfenwall“ lm Süden: von der Straße „An der Bleiche“ Bützow, den 05.05.2021 Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB be- kannt gemacht. Zusätzlich kann der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung auf der Internetseite https://www.buetzow.de/Dienste-und-Leistungen/Aktuelles/ Christian Grüschow Bauleitplanungsverfahren eingesehen werden. Bürgermeister 5 Amt Bützow-Land | Nr. 05/2021 5
Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bützow „Gewerbegebiet Nord“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Die Bützower Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 15.04.2021 Umweltbericht/Begründung mit Beschluss Nr. BÜZ/0273/2021, den Entwurf der 5. Änderung Betrachtet wurden die Auswirkungen auf die Umweltbelange des Flächennutzungsplanes der Stadt Bützow „Gewerbegebiet Schutzgebiete und Schutzobjekte des Naturschutzes nach Lan- Nord“, die Begründung sowie den Umweltbericht gebilligt und desnaturschutzgesetz, Tiere und Pflanzen (einschließlich ihrer die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Lebensräume), Fläche, Boden, Grund- und Oberflächenwasser, BauGB beschlossen. Klima und Luft, Wirkungsgefüge der Komponenten des Natur- Im Rahmen der 5. Änderung der Flächennutzungsplanung wird haushaltes, Landschaft, Biologische Vielfalt, Mensch, Vermei- eine Fläche für die Landwirtschaft in eine gewerbliche Bauflä- dung von Emissionen, Sachgerechter Umgang mit Abwässern che umgewandelt, die eine spätere verbindliche Bauleitplanung und Abfällen sowie Wechselwirkungen zwischen den einzelnen vorbereiten soll. Belangen der Schutzgüter Tiere/Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/ Die ca. 36 ha große Änderungsfläche liegt im Norden der Stadt Luft, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter. Bützow an der Landesstraße L11 und wird im Südwesten durch Dargestellt werden auf Basis des Kartierberichtes und der über- die Gemarkungsgrenze Neuendorf begrenzt. Die nordwestliche schläglichen Eingriffs-/Ausgleichsbewertung Maßnahmen zur Grenze bildet der Neuendorfer Weg. Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswir- kungen sowie grünordnerische Gestaltungsmaßnahmen. Lageplan: Der Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag weist auf die Rastge- bietssituation des Bützower Sees (Seeanflug), den Seeadlerhorst (Horstschutzzone, SPA-relevante Art) und die FFH-relevanten Arten Rotbauchunke, Fischotter und Biber hin und gibt Empfeh- lungen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen. Weiterhin werden aus Sicht des Wasserschutzes Hinweise und Auflagen in der Abarbeitung der Schutzbelange insbesonde- re in Hinblick auf notwendige Fachgutachten bezüglich des Trinkwasserschutzgebietes und der Wasserrahmenrichtlinie ge- geben. Stellungnahmen • des Landkreises Rostock vom 22.08.2018 mit Hinweisen - des Amtes für Kreisentwicklung zum Lärmschutz - der Unteren Naturschutzbehörde zum Alleen- und Artenschutz - der Untere Bodenschutzbehörde zum Bodenschutz • des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittle- res Mecklenburg vom 21.08.2018 mit Hinweisen zur Ermittlung von alternativen Flächen, Ergänzung zur Einhaltung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bezogen auf die Warnow und Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Nebel, Betrachtung der Auswirkungen auf den Grundwasser- Stadt Bützow „Gewerbegebiet Nord“ bestehend aus der Plan- körper und zu BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen zeichnung, Begründung, Umweltbericht und den bereits vorlie- in Umgebung des Plangebietes. gende umweltrelevanten Stellungnahmen liegen in der Zeit • des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ vom vom 14.05.2021 bis zum 16.06.2021 13.08.2018 mit Hinweisen zu Gewässern 2. Ordnung • der Bauernverband Bützow mit Hinweisen zur Neuinanspruch- im Bützower Rathaus, Am Markt 1, 18246 Bützow, im Eingangs- nahme landwirtschaftlicher Flächen (Flächenverbrauch) und foyer, während folgender Dienststunden sowie nach vorheriger Bodenwerten Vereinbarung zu anderen Zeiten zur Einsichtnahme aus. Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Während der Auslegungsfrist können von jedermann Äußerungen Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zur Planung schriftlich (auch per E-Mail an ute.brott@buetzow.de) 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächenut- Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zungsplanes der Stadt Bützow unberücksichtigt bleiben. 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Zusätzlich werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und die Planunterlagen auf der Internetseite https://www.buet- Wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie zow.de/Dienste-und-Leistungen/Aktuelles/Bauleitplanungsver- ist das Rathaus verschlossen, der Zugang zu den Auslegungs- fahren veröffentlicht. Die Planunterlagen sind außerdem auf dem unterlagen wird aber gewährt. Bitte rufen Sie im Sachgebiet Landesportal https://bplan.geodaten-mv.de/ einsehbar. Bauleitplanung unter 038461 50-223 bzw. 50-226 an, um Einlass Bützow, den 05.05.2021 zu erhalten. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erfor- derlich. Es liegen folgende umweltbezogene Informationen und Stel- lungnahmen zur Planung vor: Gutachten Kartierbericht Avifauna und Amphibien von biota - Institut für Christian Grüschow ökologische Forschung und Planung GmbH vom 31.07.2017 Bürgermeister 6 Amt Bützow-Land | Nr. 05/2021
Satzung der Stadt Bützow über den Bebauungsplan Nr. 18 „Am Bützower See“ für das Gebiet gelegen südlich des Bützower Sees und nördlich des Sportplatzes Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Die Stadtvertretung der Stadt Bützow hat in ihrer Sitzung am nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und 12.04.2021 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 mit der der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb Gebietsbezeichnung „Am Bützower See“, bestehend aus der eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beschlossen. geltend gemacht worden sind. Die von der Stadt Bützow beschlossene Satzung über den Bebau- Lageplan: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 der ungsplan Nr. 18 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch Stadt Bützow (BauGB) bekannt gemacht. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Satzung, die da- zugehörige Begründung sowie die der Satzung zugrunde lie- genden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) ab diesem Tage im Fachbereich Bauen & Stadtentwicklung der Stadt Bützow, Am Markt 1, 18246 Bützow, während der Dienstzeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die Satzungsunterlagen sind darüber hinaus auch auf der Internetseite www.buetzow.de der Stadt Bützow einsehbar. Unbeachtlich werden: 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form- vorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be- achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verlet- zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschä- Geltungsbereich der Satzung über den Bebauungsplan NR. 18 digungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung „Am Bützower See“ durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschä- Bützow, den 05.05.2021 digungsansprüchen wird hingewiesen. Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Meck- lenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 sind nach § 5 Abs. 5 KV Christian Grüschow M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie Bürgermeister IMPRESSUM: Bützower Landkurier – Mitteilungsblatt mit amtlichen Bekanntmachungen Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG genpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar Fax 039931/5 79-30 gefordert werden. E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind aus- drücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister Sonderfarben werden von uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papier- unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: beschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe Jan Gohlke unter Anschrift des Verlages. keine Garantie übernehmen. Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Auflage: 8.800 Exemplare; Erscheinung: Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Verviel- monatlich am 1. Mittwoch im Monat fältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten un- sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzei- 7 Amt Bützow-Land | Nr. 05/2021 7
Bekanntmachungen der Gemeinde Baumgarten Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Baumgarten über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Warnow“ Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklen- Je Beitragseinheit ergibt sich für 2021 ein Betrag von 16,78 €. burg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung Erläuterung zu 1.: vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), des § 3 des Gesetzes über die Hier handelt es sich um den vom Wasser- und Bodenverband Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) (GVOBl. „Obere Warnow“ im Beschluss festgelegten Beitragssatz von M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2008 (GVOBl. 15,25 € je BE. M-V S. 499), sowie der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgaben- gesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntgabe vom 12.04.2005 Erläuterungen zu 2.: (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli Hier wird ein pauschaler Verwaltungskostenzuschlag von 10 % auf 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung durch die den Beitrag des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Warnow“ Gemeindevertretung vom 16.03.2021 folgende Satzung erlassen. erhoben. Artikel 1 Erläuterungen zu Beitragseinheiten (BE): Gebührenmaßstab und Gebührensatz Die Berechnung der BE ist identisch mit der des WBV. Die Bei- § 3 Abs. (1) Satz 2 erhält folgende Fassung: tragseinheit berechnet sich immer ausgehend von einer Fläche Der Hebesatz beträgt 16,78 € je Berechnungseinheit (BE). und wird für Bescheidzwecke m²-genau für jede Nutzungsart eines jeden Grundstücks errechnet. Diese Fläche wird zunächst immer § 3 Abs. (3) erhält folgende Fassung: mit einem der Beitragsklasse entsprechenden Faktor multipliziert Die Gebühr beträgt für 10.000 m² (hier: 1,0). Die Beitragsklasse wiederum ist abhängig von der zu Nutzungsart BE unterhaltenden Grabenlänge in der Gemeinde bezogen auf einen a) Landwirtschaftsflächen, Sport-, Freizeit-, Erholung, Hektar (hier 16,33 m/ha). Je nach Nutzungsart kann diese Fläche Friedhof 1,0 mit einem Zu- oder Abschlag belegt oder ohne nutzungsartab- b) Waldfläche, Stehende Gewässer, Gehölz, Sumpf, hängigen Zu- oder Abschlag sein. Unland, Vegetationslose Fläche 0,5 c) Fließgewässer 0,1 Nutzungsart Zu-/Abschlag d) Wege 2,0 a) Landwirtschaftsflächen, Sport-, Freizeit-, ohne Zu- oder e) Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Erholung, Friedhof Abschlag Straßen 4,0 b) Waldfläche, Stehende Gewässer, Gehölz, Sumpf, Unland, Artikel 2 Vegetationslose Fläche 50 % Abschlag Entstehung der Gebührenschuld, Erhebungszeitraum, c) Fließgewässer 90 % Abschlag Festsetzung und Fälligkeit d) Wege 100 % Zuschlag § 5 Abs. (2) Satz 3 erhält folgende Fassung: e) Wohnbaufläche, Industrie- und In den folgenden Jahren wird die Gebühr jeweils nach § 28 Absatz Gewerbefläche, Straßen 300 % Zuschlag 1 bis 3 Grundsteuergesetz (GrStG) fällig. Beispiel: 1 ha Acker (Nutzungsart Nr. a)) Artikel 3 = 1 ha * 1,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 1) * 1,0 Inkrafttreten (ohne Auf- oder Abschlag) = 16,78 BE § 7 erhält folgende Fassung: Beispiel: 1 ha Wald (Nutzungsart Nr. b)) Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. = 1 ha * 1,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 1) * 0,5 Baumgarten, den 16.03.2021 (50%-iger Abschlag) = 8,39 BE Beispiel: 1 ha Fließgewässer (Nutzungsart Nr. c)) = 1 ha * 1,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 1) * 0,1 (90%-iger Abschlag) = 1,68 BE Beispiel: 1 ha Wege (Nutzungsart Nr. d)) Anlage = 1 ha * 1,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 1) * 2,0 Kalkulation der Gebühr (100%-iger Zuschlag) = 33,56 BE Beispiel: 1 ha Wohnbaufläche (Nutzungsart Nr. e)) Kalkulation Beiträge Wasser- und = 1 ha * 1,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 1) * 4,0 Bodenverband Gemeinde Baumgarten (300%-iger Zuschlag) = 67,12 BE für das Jahr 2019 für den Wasser- und Bekanntmachung Hiermit wird die vorstehende Satzung öffentlich bekannt ge- Bodenverband „Obere Warnow“ macht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Die Kalkulation erfolgt auf Grundlage des Beschlusses 3/20 des Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße ent- Wasser- und Bodenverbandes „Obere Warnow“ vom 29.09.2020 sprechend § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend für das Jahr 2021. gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Die Gebühr besteht aus zwei Teilen und wird auf eine noch zu Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. Gemäß § 48 Abs. 3 der KV M-V wird darauf hingewiesen, dass erklärende Beitragseinheit (BE) bezogen: jeder Einsicht in die Satzung und ihre Anlagen nehmen kann. 1. der Gebühr für die allgemeine Gewässerunterhaltung und 2. dem Verwaltungskostenanteil. Bützow, den 05.05.2021 8 Amt Bützow-Land | Nr. 05/2021
Vierte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Baumgarten über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklen- Erläuterungen zu 2.: burg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung Hier wird ein pauschaler Verwaltungskostenzuschlag von 10 % auf vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), des § 3 des Gesetzes über die den Beitrag des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) (GVOBl. erhoben. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl. Erläuterungen zu Beitragseinheiten (BE): M-V S. 338), sowie der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgaben- Die Berechnung der BE ist identisch mit der des WBV. Die Bei- gesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntgabe vom 12.04.2005 tragseinheit berechnet sich immer ausgehend von einer Fläche (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli und wird für Bescheidzwecke m²-genau für jede Nutzungsart eines 2016 (GVOBl. M-V S. 584) wird nach Beschlussfassung durch die jeden Grundstücks errechnet. Diese Fläche wird zunächst immer Gemeindevertretung vom 17.03.2021 folgende Satzung erlassen. mit einem der Beitragsklasse entsprechenden Faktor multipliziert (hier: 2,0). Die Beitragsklasse wiederum ist abhängig von der zu Artikel 1 unterhaltenden Grabenlänge in der Gemeinde bezogen auf einen Gebührenmaßstab und Gebührensatz Hektar (hier 19,11 m/ha). Je nach Nutzungsart kann diese Fläche § 3 Abs. (3) erhält folgende Fassung: mit einem Zu- oder Abschlag belegt oder ohne nutzungsartab- Die Gebühr beträgt für 10.000 m² hängigen Zu- oder Abschlag sein. Nutzungsart BE Nutzungsart Zu-/Abschlag a) Vegetation, Acker-, Garten- und Brachland 2,00 a) Vegetation, Acker-, Garten- und ohne Zu- oder b) Wohnbauflächen, Industrie- und Gewerbeflächen, Brachland Abschlag Flächen gemischteNutzung 12,00 b) Wohnbauflächen, Industrie- und Gewer- c) Straßenverkehr, Wege, Plätze 10,00 beflächen, Flächen gemischte Nutzung Zuschlag 500 % d) Tagebau, Grube, Steinbruch 6,00 c) Straßenverkehr, Wege, Plätze Zuschlag 400 % e) Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen, Grünanlagen, d) Tagebau, Grube, Steinbruch Zuschlag 200 % Kleingärten,Friedhöfe 1,20 e) Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen, f) Grünland, Waldfläche, Gehölz, Grünanlagen, Kleingärten,Friedhöfe Abschlag 40 % Unland/Vegetationslose Fläche 1,00 f) Grünland, Waldfläche, Gehölz, g) Heide, Moor, Sumpf 0,60 Unland/Vegetationslose Fläche Abschlag 50 % h) Fließgewässer und stehende Gewässer 0,40 g) Heide, Moor, Sumpf Abschlag 70 % h) Fließgewässer und stehende Gewässer Abschlag 80 % Artikel 2 Inkrafttreten Beispiel: 1 ha Acker (Nutzungsart Nr. a)) § 7 erhält folgende Fassung: = 1 ha * 2,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 11) * 1,0 (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. (ohne Zu- oder Abschlag) = 2,00 BE (2) Gleichzeitig tritt die dritte Satzung zur Änderung der Satzung Beispiel: 1 ha Wohnbaufläche (Nutzungsart Nr. b)) der Gemeinde Baumgarten über die Erhebung von Gebühren zur = 1 ha * 2,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 11) * 6,0 Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverban- (500%-iger Zuschlag) = 12,00 BE des „Warnow-Beke“ vom 10.05.2019 außer Kraft. Beispiel: 1 ha Straßenverkehr (Nutzungsart Nr. c)) Baumgarten, den 17.03.2021 = 1 ha * 2,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 11) * 5,0 (400%-iger Zuschlag) = 10,00 BE Beispiel: 1 ha Tagebau (Nutzungsart Nr. d)) = 1 ha * 2,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 11) * 3,0 (200%-iger Zuschlag) = 6,00 BE Beispiel: 1 ha Erholungsflächen (Nutzungsart Nr. e)) Anlage =1 ha * 2,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 11) * 0,6 Kalkulation der Gebühr (40%-iger Abschlag) = 1,20 BE Kalkulation Beiträge Wasser- und Beispiel: 1 ha Grünland, Wald (Nutzungsart Nr. f)) =1 ha * 2,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 11) * 0,5 Bodenverband Gemeinde Baumgarten (50%-iger Abschlag) = 1,00 BE für das Jahr 2021 für den Wasser- und Beispiel: 1 ha Sumpf (Nutzungsart Nr. g)) Bodenverband „Warnow-Beke“ =1 ha * 2,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 11) * 0,3 (70%-iger Abschlag) = 0,60 BE Die Kalkulation erfolgt auf Grundlage des Beitragsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ vom 11.01.2021 Beispiel: 1 ha Gewässer (Nutzungsart Nr. h)) =1 ha * 2,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 11) * 0,2 für das Jahr 2021. (80%-iger Abschlag) = 0,40 BE Die Gebühr besteht aus zwei Teilen und wird auf eine noch zu Bekanntmachung erklärende Beitragseinheit (BE) bezogen: Hiermit wird die vorstehende Satzung öffentlich bekannt ge- 1. der Gebühr für die allgemeine Gewässerunterhaltung und macht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und 2. dem Verwaltungskostenanteil. Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße ent- Je Beitragseinheit ergibt sich für 2021 ein Betrag von 9,13 €. sprechend § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend Erläuterung zu 1.: gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Hier handelt es sich um den vom Wasser- und Bodenverband Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. „Warnow-Beke“ im Bescheid festgelegten Beitragssatz von 8,30 Gemäß § 48 Abs. 3 der KV M-V wird darauf hingewiesen, dass jeder Einsicht in die Satzung und ihre Anlagen nehmen kann. € je BE (siehe Bescheid vom WBV „Warnow-Beke“ vom 11.01.2021 für das Jahr 2021 mit 4.824,17 BE). Bützow, den 05.05.2021 9 Amt Bützow-Land | Nr. 05/2021 9
Bekanntmachungen der Gemeinde Dreetz Vierte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Dreetz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklen- Erläuterungen zu 2.: burg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung Hier wird ein pauschaler Verwaltungskostenzuschlag von 10 % auf vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), des § 3 des Gesetzes über die den Beitrag des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) (GVOBl. erhoben. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl. Erläuterungen zu Beitragseinheiten (BE): M-V S. 338), sowie der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgaben- Die Berechnung der BE ist identisch mit der des WBV. Die Bei- gesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntgabe vom 12.04.2005 tragseinheit berechnet sich immer ausgehend von einer Fläche (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli und wird für Bescheidzwecke m²-genau für jede Nutzungsart eines 2016 (GVOBl. M-V S. 584) wird nach Beschlussfassung durch die jeden Grundstücks errechnet. Diese Fläche wird zunächst immer Gemeindevertretung vom 19.03.2021 folgende Satzung erlassen. mit einem der Beitragsklasse entsprechenden Faktor multipliziert Artikel 1 (hier: 1,8). Die Beitragsklasse wiederum ist abhängig von der zu Gebührenmaßstab und Gebührensatz unterhaltenden Grabenlänge in der Gemeinde bezogen auf einen § 3 Abs. (3) erhält folgende Fassung: Hektar (hier 17,20 m/ha). Je nach Nutzungsart kann diese Fläche Die Gebühr beträgt für 10.000 m² mit einem Zu- oder Abschlag belegt oder ohne nutzungsartab- hängigen Zu- oder Abschlag sein. Nutzungsart BE a) Vegetation, Acker-, Garten- und Brachland 1,80 Nutzungsart Zu-/Abschlag b) Wohnbauflächen, Industrie- und Gewerbeflächen, a) Vegetation, Acker-, Garten- und ohne Zu- oder Flächengemischte Nutzung 10,80 Brachland Abschlag c) Straßenverkehr, Wege, Plätze 9,00 b) Wohnbauflächen, Industrie- und Gewer- d) Tagebau, Grube, Steinbruch 5,40 beflächen, Flächen gemischte Nutzung Zuschlag 500 % e) Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen, c) Straßenverkehr, Wege, Plätze Zuschlag 400 % Grünanlagen, Kleingärten, Friedhöfe 1,08 d) Tagebau, Grube, Steinbruch Zuschlag 200 % f) Grünland, Waldfläche, Gehölz, e) Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen, Unland/Vegetationslose Fläche 0,90 Grünanlagen, Kleingärten, Friedhöfe Abschlag 40 % g) Heide, Moor, Sumpf 0,54 f) Grünland, Waldfläche, Gehölz, h) Fließgewässer und stehende Gewässer 0,36 Unland/Vegetationslose Fläche Abschlag 50 % g) Heide, Moor, Sumpf Abschlag 70 % Artikel 2 h) Fließgewässer und stehende Gewässer Abschlag 80 % Inkrafttreten Beispiel: 1 ha Acker (Nutzungsart Nr. a)) § 7 erhält folgende Fassung: = 1 ha * 1,8 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 9) * 1,0 (ohne (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Zu- oder Abschlag) = 1,80 BE (2) Gleichzeitig tritt die dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Dreetz über die Erhebung von Gebühren zur De- Beispiel: 1 ha Wohnbaufläche (Nutzungsart Nr. b)) ckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes = 1 ha * 1,8 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 9) * 6,0 „Warnow-Beke“ vom 10.05.2019 außer Kraft. (500%-iger Zuschlag) = 10,80 BE Beispiel: 1 ha Straßenverkehr (Nutzungsart Nr. c)) Dreetz, den 19.03.2021 = 1 ha * 1,8 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 9) * 5,0 (400%-iger Zuschlag) = 9,00 BE Beispiel: 1 ha Tagebau (Nutzungsart Nr. d)) = 1 ha * 1,8 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 9) * 3,0 (200%-iger Zuschlag) = 5,40 BE Anlage Beispiel: 1 ha Erholungsflächen (Nutzungsart Nr. e)) Kalkulation der Gebühr = 1 ha * 1,8 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 9) * 0,6 (40%-iger Abschlag) = 1,08 BE Kalkulation Beiträge Wasser- und Beispiel: 1 ha Grünland, Wald (Nutzungsart Nr. f)) = 1 ha * 1,8 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 9) * 0,5 Bodenverband Gemeinde Dreetz (50%-iger Abschlag) = 0,90 BE für das Jahr 2021 für den Wasser- und Beispiel: 1 ha Sumpf (Nutzungsart Nr. g)) = 1 ha * 1,8 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 9) * 0,3 Bodenverband „Warnow-Beke“ (70%-iger Abschlag) = 0,54 BE Die Kalkulation erfolgt auf Grundlage des Beitragsbescheides des Beispiel: 1 ha Gewässer (Nutzungsart Nr. h)) Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ vom 11.01.2021 = 1 ha * 1,8 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 9) * 0,2 für das Jahr 2021. (80%-iger Abschlag) = 0,36 BE Die Gebühr besteht aus zwei Teilen und wird auf eine noch zu Bekanntmachung erklärende Beitragseinheit (BE) bezogen: Hiermit wird die vorstehende Satzung öffentlich bekannt ge- 1. der Gebühr für die allgemeine Gewässerunterhaltung und macht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und 2. dem Verwaltungskostenanteil. Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße ent- Je Beitragseinheit ergibt sich für 2021 ein Betrag von 9,13 €. sprechend § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend Erläuterung zu 1.: gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Hier handelt es sich um den vom Wasser- und Bodenverband Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. „Warnow-Beke“ im Bescheid festgelegten Beitragssatz von 8,30 Gemäß § 48 Abs. 3 der KV M-V wird darauf hingewiesen, dass € je BE (siehe Bescheid vom WBV „Warnow-Beke“ vom 11.01.2021 jeder Einsicht in die Satzung und ihre Anlagen nehmen kann. für das Jahr 2021 mit 702,36 BE). Bützow, den 05.05.2021 10 Amt Bützow-Land | Nr. 05/2021
Bekanntmachungen der Gemeinde Penzin Öffentliche Bekanntmachung - Jahresabschluss 2020 Gemeinde Penzin Die Gemeindevertretung Penzin hat in ihrer Sitzung am 25.03.2021 Bützow wie folgt: auf der Grundlage des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Montag 09:00 - 12:00 Uhr Landes M-V in der zurzeit geltenden Fassung (KV M-V) den Jah- Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und resabschluss für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen und der 13:00 - 17:00 Uhr Bürgermeisterin die Entlastung erteilt. Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde 13:00 - 17:00 Uhr Penzin und die Erläuterungen einschließlich des Berichts nach Freitag 09:00 - 12:00 Uhr § 44 Abs. 4 KV M-V liegen vom 10. - 21. Mai 2021 in der Finanz- verwaltung, Bereich Kasse, der geschäftsführenden Gemeinde öffentlich aus. des Amtes Bützow-Land, der Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246 Bützow, den 05.05.2021 Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Penzin für das Haushaltsjahr 2021 Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V ihrer Anlagen erfolgt vom 10. - 21.05.2021 in der Finanzverwaltung, der Rechtsaufsichtsbehörde per E-Mail am 30.03.2021 angezeigt Bereich Kasse, der geschäftsführenden Gemeinde des Amtes worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzun- Bützow-Land, der Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246 Bützow gen. wie folgt: Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushalts- Montag 09:00 - 12:00 Uhr jahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Form- 13:00 - 17:00 Uhr vorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entspre- Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr chend § 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, 13:00 - 17:00 Uhr Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Die öffentliche Auslegung der Nachtragshaushaltssatzung und Bützow, den 05.05.2021 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Penzin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklen- Artikel 2 burg-Vorpommern(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung Inkrafttreten vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), des § 3 des Gesetzes über die § 7 erhält folgende Fassung: Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) (GVOBl. (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl. (2) Gleichzeitig tritt die zweite Satzung zur Änderung der Satzung M-V S. 338), sowie der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgaben- der Gemeinde Penzin über die Erhebung von Gebühren zur De- gesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntgabe vom 12.04.2005 ckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli „Warnow-Beke“ vom 22.03.2019 außer Kraft. 2016 (GVOBl. M-V S. 584) wird nach Beschlussfassung durch die Penzin, den 25.03.2021 Gemeindevertretung vom 25.03.2021 folgende Satzung erlassen. Artikel 1 Gebührenmaßstab und Gebührensatz § 3 Abs. (3) erhält folgende Fassung: Anlage Die Gebühr beträgt für 10.000 m² Kalkulation der Gebühr Nutzungsart BE a) Vegetation, Acker-, Garten- und Brachland 2,50 Kalkulation Beiträge Wasser- und b) Wohnbauflächen, Industrie- und Gewerbeflächen, Bodenverband Gemeinde Penzin Flächen gemischteNutzung 15,00 c) Straßenverkehr, Wege, Plätze 12,50 für das Jahr 2021 für den Wasser- und d) Tagebau, Grube, Steinbruch 7,50 Bodenverband „Warnow-Beke“ e) Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen, Grünanlagen, Kleingärten,Friedhöfe 1,50 Die Kalkulation erfolgt auf Grundlage des Beitragsbescheides des f) Grünland, Waldfläche, Gehölz, Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ vom 11.01.2021 Unland/Vegetationslose Fläche 1,25 für das Jahr 2021. g) Heide, Moor, Sumpf 0,75 Die Gebühr besteht aus zwei Teilen und wird auf eine noch zu h) Fließgewässer und stehende Gewässer 0,50 erklärende Beitragseinheit (BE) bezogen: 11 Amt Bützow-Land | Nr. 05/2021 11
1. der Gebühr für die allgemeine Gewässerunterhaltung und Beispiel: 1 ha Acker (Nutzungsart Nr. a)) 2. dem Verwaltungskostenanteil. = 1 ha * 2,5 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 17) * 1,0 Je Beitragseinheit ergibt sich für 2021 ein Betrag von 9,13 €. (ohne Zu- oder Abschlag) = 2,50 BE Erläuterung zu 1.: Beispiel: 1 ha Wohnbaufläche (Nutzungsart Nr. b)) Hier handelt es sich um den vom Wasser- und Bodenverband = 1 ha * 2,5 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 17) * 6,0 „Warnow-Beke“ im Bescheid festgelegten Beitragssatz von (500%-iger Zuschlag) = 15,00 BE 8,30 € je BE (siehe Bescheid vom WBV „Warnow-Beke“ vom Beispiel: 1 ha Straßenverkehr (Nutzungsart Nr. c)) 11.01.2021 für das Jahr 2021 mit 1.557,51 BE). = 1 ha * 2,5 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 17) * 5,0 Erläuterungen zu 2.: (400%-iger Zuschlag) = 12,50 BE Hier wird ein pauschaler Verwaltungskostenzuschlag von 10 % auf Beispiel: 1 ha Tagebau (Nutzungsart Nr. d)) den Beitrag des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ = 1 ha * 2,5 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 17) * 3,0 erhoben. (200%-iger Zuschlag) = 7,50 BE Erläuterungen zu Beitragseinheiten (BE): Beispiel: 1 ha Erholungsflächen (Nutzungsart Nr. e)) Die Berechnung der BE ist identisch mit der des WBV. Die Bei- = 1 ha * 2,5 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 17) * 0,6 tragseinheit berechnet sich immer ausgehend von einer Fläche (40%-iger Abschlag) = 1,50 BE und wird für Bescheidzwecke m²-genau für jede Nutzungsart eines jeden Grundstücks errechnet. Diese Fläche wird zunächst immer Beispiel: 1 ha Grünland, Wald (Nutzungsart Nr. f)) mit einem der Beitragsklasse entsprechenden Faktor multipliziert = 1 ha * 2,5 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 17) * 0,5 (hier: 2,5). Die Beitragsklasse wiederum ist abhängig von der zu (50%-iger Abschlag) = 1,25 BE unterhaltenden Grabenlänge in der Gemeinde bezogen auf einen Beispiel: 1 ha Sumpf (Nutzungsart Nr. g)) Hektar (hier 28,41 m/ha). Je nach Nutzungsart kann diese Fläche = 1 ha * 2,5 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 17) * 0,3 mit einem Zu- oder Abschlag belegt oder ohne nutzungsartab- (70%-iger Abschlag) = 0,75 BE hängigen Zu- oder Abschlag sein. Beispiel: 1 ha Gewässer (Nutzungsart Nr. h)) Nutzungsart Zu-/Abschlag = 1 ha * 2,5 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 17) * 0,2 a) Vegetation, Acker-, Garten- und ohne Zu- oder (80%-iger Abschlag) = 0,50 BE Brachland Abschlag b) Wohnbauflächen, Industrie- und Gewer- Bekanntmachung beflächen, Flächen gemischte Nutzung Zuschlag 500 % Hiermit wird die vorstehende Satzung öffentlich bekannt ge- c) Straßenverkehr, Wege, Plätze Zuschlag 400 % macht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und d) Tagebau, Grube, Steinbruch Zuschlag 200 % Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße ent- e) Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen, sprechend § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend Grünanlagen, Kleingärten, Friedhöfe Abschlag 40 % gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von f) Grünland, Waldfläche, Gehölz, Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. Unland/Vegetationslose Fläche Abschlag 50 % Gemäß § 48 Abs. 3 der KV M-V wird darauf hingewiesen, dass g) Heide, Moor, Sumpf Abschlag 70 % jeder Einsicht in die Satzung und ihre Anlagen nehmen kann. h) Fließgewässer und stehende Gewässer Abschlag 80 % Bützow, den 05.05.2021 Bekanntmachungen der Gemeinde Steinhagen Bekanntmachung über vergebene Aufträge lt. § 20 VOB/A Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung Art und Umfang der Leistung 450 m³ Erdbau, 860 m² Planum/Verdichtung, 860 m² Frostschutzschicht 25 cm, 800 m² Schottertragschicht 15 cm, 200 m Bankette, 680 m² Asphaltfahrbahn, 10 m² Betonsteinpflaster,16 m Hoch-/Rundbord, 20 m Tiefbord 8x20, 26 m Rasenbord, 24 m Kunststoffrohrleitung DN 150, 1 St. Einlauf, 5 St. Lichtraumprofil, 36 m Fuge nach ZTV-Fug, 95 m Leerrohr KG DN 100 Ort der Ausführung 18246 Neuendorf, Gemeinde Steinhagen Voraussichtlicher Zeitraum der 22.03.2021 bis 26.04.2021 Leistungserbringung/Durchführungszeitraum Auftragnehmer KEMNA Schwerin Tief- und Straßenbau GmbH Am Consrader Berg, 19086 Consrade Bekanntmachung Die Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite https://www.buetzow.de/ Auftraggeber Gemeinde Steinhagen über Amt Bützow-Land, FB Bauen und Stadtentwicklung Am Markt 1, 18246 Bützow Telefon: 038461 50-227 Fax: 038461 50-100 E-Mail: olaf.pfotenhauer@buetzow.de Datum der Veröffentlichung 05.05.2021 Auftragswert (netto) 62.462,63 € Vergabenummer 12 Amt Bützow-Land | Nr. 05/2021
Weitere amtliche Bekanntmachungen, Mitteilungen und Informationen Liebe Bürger*innen der Gemeinde Bernitt und des Amtes Bützow-Land, am Standort der „Alten Kindertagesstätte“ in Bernitt möchten sorgung, ein Dorfladen, ein zentraler Treffpunkt, ein lebendiges wir in Zusammenarbeit mit dem DRK ein neues Projekt ins Le- Dorf und eine gute Verkehrsanbindung. Das alles können wir in ben rufen. Gerade im 3. Lebensabschnitt sollte die Möglichkeit Bernitt bieten. Unterstützen Sie uns hier durch die Beteiligung gegeben sein, diesen in einem bekannten sozialen Umfeld oder an der Umfrage. einem Ortswechsel nach eigener Wahl genießen zu können unter Birgit Czarschka Beachtung der Daseinsvorsorge. Dazu zählt die ärztliche Ver- Bürgermeisterin Gemeinde Bernitt Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Güstrow e. V. Ein Seniorenzentrum für Bernitt? - Ihre Meinung zum Bau einer Senioreneinrichtung - Im Rahmen gemeinsamer Überlegungen zum Bau einer Einrich- Grundvoraussetzung für jede weitere Planung ist die Akzeptanz tung für das selbstbestimmte Leben von Senior*innen möchten in der Bevölkerung und Ihr Interesse und Wunsch zur Nutzung. wir, das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Güstrow e. V., Ihre Ihre Meinung dient uns dabei als Fundament unserer Entschei- Meinung erfragen! dungshilfe. Nachdem die Bürgermeisterin der Gemeinde, Frau Czarschka, Wir würden uns sehr über Ihre Teilnahme an dieser Befragung mit dem Wunsch der Umnutzung der ehemaligen Kita an uns freuen. herangetreten ist, prüfen wir den Bedarf, die Eignung sowie Diese umfasst 13 Fragen und kann in 10 bis 15 Minuten ausgefüllt die baulichen Voraussetzungen des Objektes zum Bau für werden. Senior*Innen. Bitte werfen Sie den ausgefüllten Fragebogen in den Brief- Unsere Ideen umfassen: kasten des Dorfladens Bernitt oder senden Sie diesen an • Senioren-Wohngemeinschaften birgit.czarschka@gmx.de • Tagespflegen * Bei dieser Umfrage gelten die Datenschutzbestimmungen des • betreutes Wohnen DRK Kreisverband Güstrow e. V. Die Auswertung der Daten er- • Senioren-/Pflegeheim folgt anonym und somit sind keine Rückschlüsse auf einzelne • ganzheitliche Quartierskonzepte Personen möglich. Fragen zum Bauvorhaben O Tagespflege (gemeinschaftliche Unternehmungen im oder außerhalb des Objektes und Sie wohnen weiterhin 1. Wie seniorengerecht finden Sie Ihre Gemeinde aktuell? zu Hause) O Ich bin damit sehr zufrieden O Sonstiges:��������������������������������������������������������������������������� O Ich bin damit zufrieden O Ich bin damit weniger zufrieden 5. Haben Sie Verwandte, die Sie bei Ihrer Pflege unterstüt- O Ich bin damit überhaupt nicht zufrieden zen könnten oder sich an Ihrer Pflege beteiligen wollen? O ja O nein 2. Können Sie sich dieses Projekt für sich selbst vorstellen? O ja O nein 6. Wie selbstbestimmt und eigenständig leben Sie derzeit? O sehr O ein bisschen O wenig O gar nicht 3. Können Sie sich dieses Projekt für Ihre Angehörigen/ Bekannten/Freunde vorstellen? 7. Welche Aussagen treffen auf Sie zu? O ja O nein O Ich gehe noch einkaufen und kümmere mich um meine Wohnung 3.1.Wenn ja: Wann könnten Sie sich eine Nutzung vorstellen? O Ich verrichte noch die Gartenarbeit Wenn nein: überspringen Sie diese Frage. O Ich kann mich noch selbstständig pflegen O sofort O in 1 - 2 Jahren O in 5 Jahren O später O Die eigenständige Pflege fällt mir schwer O Ich möchte so lang es geht eigenständig leben und mein 4. Welche Art der seniorengerechten Nutzung der ehe- Leben selbstbestimmt führen maligen Kita interessiert Sie? O Ich bräuchte ein wenig Unterstützung in meinem Alltag O Betreutes Wohnen („eigene 4 Wände” mit Begegnungs- O Ich bräuchte intensive Unterstützung in meinem Alltag O Ich kann ohne Unterstützung nicht mehr leben stätte und Serviceleistungen) O Ich möchte gern in meinem eigenen Zuhause leben O Seniorenwohngruppen - WG (eigenes Schlafzim- O Ich möchte in eine seniorengerechte Anlage ziehen mer, gemeinsames Bad und Wohnzimmer, auch für O Ich möchte nur tagsüber ein wenig Unterstützung erhalten Besucher*Innen, stundenweiser Seniorenbetreuer*In) O Senioren-/Pflegeheim (examinierten Gesundheits- und 8. Was können Sie sich in den Räumlichkeiten darüber Krankenpfleger*Innen, in stationären Einrichtungen in hinaus vorstellen? freundliche Atmosphäre, komfortabler Ausstattung und O Gemeinschaftsraum Verpflegung) O Sportraum 13 Amt Bützow-Land | Nr. 05/2021 13
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