Landkurier - Amt Bützow-Land

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Landkurier - Amt Bützow-Land
Bützower
 Amtsblatt der Gemeinden:
                          Lan d k urie r
 Baumgarten • Bernitt • Dreetz • Jürgenshagen • Klein Belitz • Penzin • Rühn
 Steinhagen • Tarnow • Warnow • Zepelin • der Stadt Bützow und des Amtes Bützow-Land
                                                                                                Bützow

 Jahrgang 17                          Mittwoch, 5. Mai 2021                                Nummer 05

Dorfkirche Qualitz                                                                     Foto: Christin Drühl
Landkurier - Amt Bützow-Land
• HEUTE IM AMTSBLATT
    Achtung: Bitte beachten Sie stets die aktuell gültige Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern. Diese finden
    Sie auf den Seiten der Landesregierung www.regierung-mv.de oder informieren Sie sich auf www.buetzow.de.

Amtliche Bekanntmachungen                                            Weitere amtliche Bekanntmachungen, Mitteilungen und
der Gemeinden Baumgarten, Bernitt, Dreetz, Jürgenshagen, Klein       Informationen
Belitz, Penzin, Rühn, Steinhagen, Tarnow, Warnow, Zepelin, der       • Umfrage: Ein Seniorenzentrum für Bernitt?                13
Stadt Bützow und des Amtes Bützow-Land                               • Termine Schrottcontainerbereitstellung                   14

Stadt Bützow                                                         + + + Ende der amtlichen Bekanntmachungen + + +
• Sitzungstermine der Ausschüsse der Stadtvertretung     3
                                                                     Das Amt Bützow-Land gratuliert
• Bekanntgabe der Beschlüsse der Stadtvertretersitzung vom
                                                                     den Altersjubilaren April und Mai15
    12.04.20213
• Ausschreibung Grundstück zur Wohnbauentwicklung        3          Verwaltungsbericht des Bürgermeisters vom 12.04.202116
• Aufstellungsbeschluss 11. Änderung Flächennutzungsplan
    der Stadt Bützow für das Gebiet gelegen zwischen                 Gedichte17
    der Straße „An der Bleiche“ und dem Bützower See     4          Nachrichten aus der Stadt Bützow und dem Amt Bützow-Land
• Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen                    • Buchtipps aus der Bibliothek im Krummen Haus       17
    Bebauungsplan Nr. 7 der Stadt Bützow                             • Kleine Forscher im Hort am Schlossplatz            18
    „CoWorking-Park am Bützower See“                     5
• Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 5. Änderung                Kirchliche Nachrichten
    des Flächennutzungsplanes der Stadt Bützow                       • Katholische Kirchengemeinde „St. Antonius“ in Bützow     18
    „Gewerbegebiet Nord“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB          6          • Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Bützow
• Satzung der Stadt Bützow über den Bebauungsplan Nr. 18                 im Bereich Bützow, Baumgarten, Tarnow                  19
    „Am Bützower See“ für das Gebiet gelegen südlich                 • Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Bützow (Baptisten)   20
    des Bützower Sees und nördlich des Sportplatzes      7          • Kirchengemeinden Bernitt und Neukirchen                  20
                                                                     • Evangelisch-Reformierte Kirche in Mecklenburg-Bützow     20
Gemeinde Baumgarten
• Dritte Satzung zur Änderung der Satzung                            Fürsorge/Seelsorge/Beratungen
   der Gemeinde Baumgarten über die Erhebung                         • Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst       21
   von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge                     • Kontakt IB - Beratungsstelle für Betroffene
   des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Warnow“               8        von häuslicher Gewalt                    21
• Vierte Satzung zur Änderung der Satzung                            • Hinweis zur kostenfreien, telefonischen
   der Gemeinde Baumgarten über die Erhebung                             Rentenberatung21
   von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
   Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“                    9
Gemeinde Dreetz                                                       Bitte beachten Sie: Sollte das Rathaus aus Infektionsschutz-
• Vierte Satzung zur Änderung der Satzung                             gründen für den Publikumsverkehr verschlossen sein,
   der Gemeinde Dreetz über die Erhebung von                          achten Sie bitte auf die Hinweise unter www.buetzow.de
   Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des                      oder informieren Sie sich telefonisch unter 038461 50-0.
   Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“                   10
Gemeinde Penzin
• Jahresabschluss 2020 Gemeinde Penzin                11
• 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Penzin
   für das Haushaltsjahr 2021                         11
• Dritte Satzung zur Änderung der Satzung
   der Gemeinde Penzin über die Erhebung von
   Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge desWasser-
   und Bodenverbandes „Warnow-Beke“                   11
Gemeinde Steinhagen                                                    Foto: pixabay.com
• Auftragsvergabe lt. § 20 VOB/A                              12

    Kontakt Bürgerbüro:                                              Kontakt für Fragen rund um das Amtsblatt:
    Sie haben eine Frage an die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros    Stadt Bützow
    oder möchten wegen einer dringlichen Angelegenheit einen         Am Markt 1, 18246 Bützow
    persönlichen Termin vereinbaren, dann wählen Sie bitte folgen-   Ansprechpartnerin:   Stefanie Höter
    de Telefonnummern:                                               Tel.:                038461 50-114
    038461 50-180, -181, -182, -120                                  Fax:                 038461 50-101
    Oder schreiben Sie eine E-Mail an buergerbuero@buetzow.de.       E-Mail:              stefanie.hoeter@buetzow.de

!       Die nächste Ausgabe des Bützower Landkuriers erscheint am Mittwoch, dem 2. Juni 2021.
               Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist Mittwoch, der 12. Mai 2021.                                       !
2      Amt Bützow-Land | Nr. 05/2021
Landkurier - Amt Bützow-Land
• AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bekanntmachungen der Stadt Bützow
Sitzungstermine der Ausschüsse der Stadtvertretung Bützow
Öffentliche Bekanntmachung
Am Montag, dem 17.05.2021, findet eine Sitzung mit öffentlichen            Betreff:             16. Sitzung
und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten statt.                          Sitzungstermin:      Dienstag, d. 26.05.2021, 18:30 Uhr
                                                                           Ort:                 Ratssaal
Gremium:             Hauptausschuss
Betreff:             23. Sitzung                                           Am Mittwoch, dem 27.05.2021, findet eine Sitzung mit öffentlichen
Sitzungstermin:      Montag, d. 17.05.2021, 18:30 Uhr                      und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten statt.
Ort:                 Ratssaal
                                                                           Gremium:             Ausschuss für Bildung und Soziales
Am Montag, dem 25.05.2021, findet eine Sitzung mit öffentlichen            Betreff:             16. Sitzung
und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten statt.                          Sitzungstermin:      Mittwoch, d. 27.05.2021, 18:30 Uhr
                                                                           Ort:                 Ratssaal
Gremium:             Finanzausschuss
Betreff:             16. Sitzung                                           Am Montag, dem 31.05.2021, findet eine Sitzung mit öffentlichen
Sitzungstermin:      Montag, d. 25.05.2021, 18:30 Uhr                      und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten statt.
Ort:                 Ratssaal
                                                                           Gremium:             Stadtvertretung
Am Dienstag, dem 26.05.2021, findet eine Sitzung mit öffentlichen          Betreff:             16. Sitzung
und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten statt.                          Sitzungstermin:      Montag, d. 31.05.2021, 18:30 Uhr
                                                                           Ort:                 Ratssaal
Gremium:             Bauausschuss

Auf der Stadtvertretersitzung am 12.04.2021 wurden
folgende Beschlüsse gefasst:
BÜZ/0265/2021 Abwägungsbeschluss: Entwurf Bebauungsplan                    BÜZ/0273/2021 Auslegungsbeschluss: 5. Änderung Flächennut-
              Nr. 18 der Stadt Bützow „Am Bützower See“                                  zungsplan der Stadt Bützow „Gewerbegebiet
BÜZ/0266/2021 Satzungsbeschluss: Bebauungsplan Nr. 18 der                                Nord“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
              Stadt Bützow „Am Bützower See“                               BÜZ/0277/2021 Neufassung der Geschäftsordnung für die Stadt-
BÜZ/0272/2021 Abwägungsbeschluss: Vorentwurf 5. Änderung                                 vertretung Bützow
              Flächennutzungsplan der Stadt Bützow „Gewer-                 BÜZ/0287/2021 Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes
              begebiet Nord“                                                             §§ 24 ff

Ausschreibung
Die Stadt Bützow schreibt hiermit

ein Grundstück zur Wohnbauentwicklung aus
Die Stadt Bützow bietet ein Grundstück - gelegen in landschaftlich                            Das Grundstück ist nicht baureif. Der Gut-
reizvoller Lage - zum Kauf an.                                                                achter hat die Fläche in Stufe 1 „Bauerwar-
Lage:                zwischen Fritz-Reuter-Allee (Gummiweg)                                   tungsland“ eingestuft.
                     und dem Wohngebiet Leninring. Gute und                                   Eine Entwicklung zum allgemeinen Wohn-
                     ruhige Lage. Öffentliche Einrichtungen und                               gebiet gem. § 4 BauNVO im Bereich Le-
                     Einkaufsmöglichkeiten im Stadtzentrum sind                               ninring - Gartenstraße - Fritz-Reuter-Allee
                     fußläufig in ca. 5 Gehminuten erreichbar. An-                            von Bützow ist laut bereits vorliegenden
                     grenzend befinden sich Erholungsflächen                                  Stellungnahmen des Landkreises Rostock
                     sowie umliegend EFH/MFH im allgemeinen                                   (Umweltamt) aus dem Jahr 2016 grundsätz-
                     Wohngebiet (WA) innerhalb der Ortslage                                   lich möglich.
                     Bützow. Das Grundstück liegt innerhalb der            Verkaufsbedingung: 1. Ziel ist es, für das o. g. Grundstück inner-
                     Kleingartenanlage „Warnowgrund“.                                            halb von zwei Jahren nach Kaufvertrags-
Grundstück:          ca. 20.000 m², Flur 8, Teilfläche aus Flurstück                             abschluss die Bauleitplanung abzuschlie-
                     241/3 in der Gemarkung Bützow                                               ßen.
Verkehrswert:        155.000,- €                                                              2. Innerhalb weiterer 18 Monate sind die
Beschreibung:        Die Lage des Grundstücks ist im Flächennut-                                 Grundstücksbildung und deren Erschlie-
                     zungsplan als Grünfläche ausgewiesen. Das                                   ßung zu realisieren.
                     Grundstück befindet sich als Außenbereich                                3. Der Käufer hat mit der Stadt im Vorfeld ei-
                     im Innenbereich. Die Fläche ist überwiegend                                 nen städtebaulichen Vertrag zu schließen.
                     brachliegend, unkultiviert und noch mit Alt-                             4. Die Verpflichtungen aus Ziffer 1 bis 3 muss
                     bestandsbebauungen (ehem. Gartenlauben                                      im Kaufvertrag vom Käufer übernommen
                     u. tlw. Einfriedungen) versehen.                                            werden.

                                                                       3                               Amt Bützow-Land | Nr. 05/2021       3
Landkurier - Amt Bützow-Land
Mit dem Kaufantrag einzureichen sind ein Nutzungs- sowie Finan-    Die Angebotsfrist endet am 30. Juni 2021, um 15:00 Uhr. Angebote
zierungskonzept, ein Finanzierungsnachweis eines europäischen      nach dem Termin können keine Berücksichtigung finden.
Kreditinstituts und ein Bauzeitenplan.                             Für Inhalt und Richtigkeit der Ausschreibungs- und Verkaufsun-
Die Stadt behält sich die Vergabe nach Prüfung des einzurei-       terlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
chenden Nutzungskonzeptes mit Kaufpreisgebot und Finanzie-         Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt eines Beschlusses durch
rungsbestätigung vor.                                              die Stadtvertretung der Stadt Bützow. Die Zuschlagserteilung er-
Aussagefähige Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte               folgt durch freihändige Vergabe und ist nicht an das Höchstgebot
schriftlich im verschlossenen Umschlag bis zum 30.06.2021 an:      gebunden. Die Stadt Bützow behält sich das Recht vor, die Aus-
                                                                   schreibung ohne Angabe von Gründen für ungültig zu erklären.
         Stadt Bützow,                                             Weitere Auskünfte erteilt: Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246
         FB Bauen & Stadtentwicklung/                              Bützow, Frau Hirte/Tel. 038461 50-230
         Grundstücksangelegenheiten,
                                                                   Datenschutz:
         Am Markt 1, 18246 Bützow                                  Die Stadt Bützow ist zur Einhaltung der EU-Datenschutzgrund-
         mit dem Vermerk:                                          verordnung verpflichtet. Die Erklärung zum Umgang mit perso-
         Ausschreibung „Gummiweg“                                  nenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.
         - bitte nicht öffnen -                                    buetzow.de/Datenschutz.

Lageplan zur Ausschreibung „Gummiweg“

Aufstellungsbeschluss 11. Änderung Flächennutzungsplan
der Stadt Bützow für das Gebiet gelegen zwischen der Straße
„An der Bleiche“ und dem Bützower See
Die Stadtvertretung Bützow hat in ihrer Sitzung am 15.03.2021 im   plan Nr. 7 für den Neubau eines CoWorking-Areals zu entwickeln.
Beschluss Nr. BÜZ/0254/2021 die Aufstellung der 11. Änderung       Der 4 ha große Geltungsbereich der 11. Änderung des Flächen-
des Flächennutzungsplanes der Stadt Bützow für das Gebiet ge-      nutzungsplanes der Stadt Bützow liegt in der Gemarkung Bützow
legen zwischen der Straße „An der Bleiche“ und dem Bützower        und umfasst die Flurstücke 90, 88/2, 87/2,86, 84/13, 84/3, 85/10,
See beschlossen.                                                   85/12, 85/13, und teilw. 84/11
Im ausgewiesenen Geltungsbereich der 11. Änderung des Flä-         Plangebiet wird umgrenzt:
chennutzungsplanes der Stadt Bützow wird die Festsetzung           lm Norden: von den Grundstücken am Bützower See
„Grünfläche“ in ein „Sonstiges Sondergebiet - CoWorking“ nach      Im Osten:   von der Schul- und Vereinssportanlage
§ 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) umgewandelt.                               „Am Wall“
Mit dieser Änderung sollen die planerischen Voraussetzungen        lm Westen: von der Gartenanlage „Am Hopfenwall“
geschaffen werden, um einen Vorhabenbezogenen Bebauungs-           lm Süden: von der Straße „An der Bleiche“

4   Amt Bützow-Land | Nr. 05/2021
Landkurier - Amt Bützow-Land
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB be-                   Bützow, den 05.05.2021
kannt gemacht.
Zusätzlich kann der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung auf
der Internetseite
https://www.buetzow.de/Dienste-und-Leistungen/Aktuelles/
Bauleitplanungsverfahren
eingesehen werden.                                                         Christian Grüschow
                                                                           Bürgermeister

Lageplan: rot umrandete Fläche: Geltungsbereich der 11. Änderung F-Plan Bützow

Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7
der Stadt Bützow „CoWorking-Park am Bützower See“
Die Stadtvertretung Bützow hat in ihrer Sitzung am 15.03.2021              Lageplan: rot umrandete Fläche: Geltungsbereich des VE-Planes
im Beschluss Nr. BÜZ/0256/2021 die Aufstellung des Vorhaben-               Nr. 7 der Stadt Bützow
bezogenen Bebauungsplan Nr. 7 der Stadt Bützow „CoWorking
am Bützower See“ beschlossen.
Mit der Erarbeitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 7 der Stadt Bützow „CoWorking am Bützower See“ sollen
die planerischen Voraussetzungen zur Errichtung eines großräu-
migen naturbelassenen CoWorking - Areals geschaffen werden,
welche Büroräume, Unterkünfte, Gemeinschafts- und Aufenthalts-
räume für dezentral tätige Unternehmerinnen und Unternehmer
sowie Firmen im gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus
anbieten.
Das 4 ha große Plangebiet liegt in der Gemarkung Bützow und
umfasst die Flurstücke 90, 88/2, 87/2,86, 84/13, 84/3, 85/10, 85/12,
85/13, und teilw. 84/11.

Plangebiet wird umgrenzt:
lm Norden: von den Grundstücken am Bützower See
Im Osten:   von der Schul- und Vereinssportanlage „Am Wall“
lm Westen: von der Gartenanlage „Am Hopfenwall“
lm Süden: von der Straße „An der Bleiche“                                  Bützow, den 05.05.2021

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB be-
kannt gemacht.
Zusätzlich kann der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung auf
der Internetseite
https://www.buetzow.de/Dienste-und-Leistungen/Aktuelles/                   Christian Grüschow
Bauleitplanungsverfahren eingesehen werden.                                Bürgermeister

                                                                       5                             Amt Bützow-Land | Nr. 05/2021    5
Landkurier - Amt Bützow-Land
Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 5. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Bützow „Gewerbegebiet Nord“
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Bützower Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 15.04.2021   Umweltbericht/Begründung
mit Beschluss Nr. BÜZ/0273/2021, den Entwurf der 5. Änderung      Betrachtet wurden die Auswirkungen auf die Umweltbelange
des Flächennutzungsplanes der Stadt Bützow „Gewerbegebiet         Schutzgebiete und Schutzobjekte des Naturschutzes nach Lan-
Nord“, die Begründung sowie den Umweltbericht gebilligt und       desnaturschutzgesetz, Tiere und Pflanzen (einschließlich ihrer
die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2      Lebensräume), Fläche, Boden, Grund- und Oberflächenwasser,
BauGB beschlossen.                                                Klima und Luft, Wirkungsgefüge der Komponenten des Natur-
Im Rahmen der 5. Änderung der Flächennutzungsplanung wird         haushaltes, Landschaft, Biologische Vielfalt, Mensch, Vermei-
eine Fläche für die Landwirtschaft in eine gewerbliche Bauflä-    dung von Emissionen, Sachgerechter Umgang mit Abwässern
che umgewandelt, die eine spätere verbindliche Bauleitplanung     und Abfällen sowie Wechselwirkungen zwischen den einzelnen
vorbereiten soll.                                                 Belangen der Schutzgüter Tiere/Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/
Die ca. 36 ha große Änderungsfläche liegt im Norden der Stadt     Luft, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter.
Bützow an der Landesstraße L11 und wird im Südwesten durch        Dargestellt werden auf Basis des Kartierberichtes und der über-
die Gemarkungsgrenze Neuendorf begrenzt. Die nordwestliche        schläglichen Eingriffs-/Ausgleichsbewertung Maßnahmen zur
Grenze bildet der Neuendorfer Weg.                                Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswir-
                                                                  kungen sowie grünordnerische Gestaltungsmaßnahmen.
Lageplan:                                                         Der Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag weist auf die Rastge-
                                                                  bietssituation des Bützower Sees (Seeanflug), den Seeadlerhorst
                                                                  (Horstschutzzone, SPA-relevante Art) und die FFH-relevanten
                                                                  Arten Rotbauchunke, Fischotter und Biber hin und gibt Empfeh-
                                                                  lungen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen.
                                                                  Weiterhin werden aus Sicht des Wasserschutzes Hinweise und
                                                                  Auflagen in der Abarbeitung der Schutzbelange insbesonde-
                                                                  re in Hinblick auf notwendige Fachgutachten bezüglich des
                                                                  Trinkwasserschutzgebietes und der Wasserrahmenrichtlinie ge-
                                                                  geben.
                                                                  Stellungnahmen
                                                                  • des Landkreises Rostock vom 22.08.2018 mit Hinweisen
                                                                      - des Amtes für Kreisentwicklung zum Lärmschutz
                                                                      - der Unteren Naturschutzbehörde zum Alleen- und
                                                                          Artenschutz
                                                                      - der Untere Bodenschutzbehörde zum Bodenschutz
                                                                  • des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittle-
                                                                      res Mecklenburg vom 21.08.2018 mit Hinweisen zur Ermittlung
                                                                      von alternativen Flächen, Ergänzung zur Einhaltung der Ziele
                                                                      der Wasserrahmenrichtlinie bezogen auf die Warnow und
Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der             Nebel, Betrachtung der Auswirkungen auf den Grundwasser-
Stadt Bützow „Gewerbegebiet Nord“ bestehend aus der Plan-             körper und zu BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen
zeichnung, Begründung, Umweltbericht und den bereits vorlie-          in Umgebung des Plangebietes.
gende umweltrelevanten Stellungnahmen liegen in der Zeit          • des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ vom
            vom 14.05.2021 bis zum 16.06.2021                         13.08.2018 mit Hinweisen zu Gewässern 2. Ordnung
                                                                  • der Bauernverband Bützow mit Hinweisen zur Neuinanspruch-
im Bützower Rathaus, Am Markt 1, 18246 Bützow, im Eingangs-           nahme landwirtschaftlicher Flächen (Flächenverbrauch) und
foyer, während folgender Dienststunden sowie nach vorheriger          Bodenwerten
Vereinbarung zu anderen Zeiten zur Einsichtnahme aus.
Montag              09:00 Uhr bis 12:00 Uhr                       Während der Auslegungsfrist können von jedermann Äußerungen
Dienstag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und                   zur Planung schriftlich (auch per E-Mail an ute.brott@buetzow.de)
                    13:00 Uhr bis 17:00 Uhr                       oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht
                                                                  werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können
Mittwoch            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                                                                  bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächenut-
Donnerstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
                                                                  zungsplanes der Stadt Bützow unberücksichtigt bleiben.
                    13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
                                                                  Zusätzlich werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung
Freitag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                                                                  und die Planunterlagen auf der Internetseite https://www.buet-
Wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie            zow.de/Dienste-und-Leistungen/Aktuelles/Bauleitplanungsver-
ist das Rathaus verschlossen, der Zugang zu den Auslegungs-       fahren veröffentlicht. Die Planunterlagen sind außerdem auf dem
unterlagen wird aber gewährt. Bitte rufen Sie im Sachgebiet       Landesportal https://bplan.geodaten-mv.de/ einsehbar.
Bauleitplanung unter 038461 50-223 bzw. 50-226 an, um Einlass     Bützow, den 05.05.2021
zu erhalten. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erfor-
derlich.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen und Stel-
lungnahmen zur Planung vor:
Gutachten
Kartierbericht Avifauna und Amphibien von biota - Institut für    Christian Grüschow
ökologische Forschung und Planung GmbH vom 31.07.2017             Bürgermeister

6   Amt Bützow-Land | Nr. 05/2021
Landkurier - Amt Bützow-Land
Satzung der Stadt Bützow über den Bebauungsplan Nr. 18
„Am Bützower See“ für das Gebiet gelegen südlich des Bützower Sees
und nördlich des Sportplatzes
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Die Stadtvertretung der Stadt Bützow hat in ihrer Sitzung am                  nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und
12.04.2021 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 mit der                  der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb
Gebietsbezeichnung „Am Bützower See“, bestehend aus der                       eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beschlossen.                    geltend gemacht worden sind.
Die von der Stadt Bützow beschlossene Satzung über den Bebau-                 Lageplan: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 der
ungsplan Nr. 18 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch                  Stadt Bützow
(BauGB) bekannt gemacht.
Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 tritt am Tag ihrer
Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Satzung, die da-
zugehörige Begründung sowie die der Satzung zugrunde lie-
genden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) ab diesem Tage
im Fachbereich Bauen & Stadtentwicklung der Stadt Bützow, Am
Markt 1, 18246 Bützow, während der Dienstzeiten einsehen und
Auskunft über den Inhalt verlangen. Die Satzungsunterlagen sind
darüber hinaus auch auf der Internetseite www.buetzow.de der
Stadt Bützow einsehbar.
Unbeachtlich werden:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche
    Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form-
    vorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be-
    achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis
    des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
    Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verlet-
zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4
BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschä-                   Geltungsbereich der Satzung über den Bebauungsplan NR. 18
digungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung               „Am Bützower See“
durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschä-
                                                                              Bützow, den 05.05.2021
digungsansprüchen wird hingewiesen.
Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Meck-
lenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V
erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 sind nach § 5 Abs. 5 KV                 Christian Grüschow
M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie                    Bürgermeister

 IMPRESSUM:
 Bützower Landkurier – Mitteilungsblatt mit amtlichen Bekanntmachungen
 Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG                       genpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder
 Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90,                        anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar
 Fax 039931/5 79-30                                                           gefordert werden.
 E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de                               Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind aus-
                                                                              drücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw.
 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister
                                                                              Sonderfarben werden von uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können
 Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.)
                                                                              Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papier-
 unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil:
                                                                              beschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe
 Jan Gohlke unter Anschrift des Verlages.
                                                                              keine Garantie übernehmen.
 Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de                                         Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
                                                                              Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos,
 Auflage: 8.800 Exemplare; Erscheinung:                                      Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Verviel-
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Landkurier - Amt Bützow-Land
Bekanntmachungen der Gemeinde Baumgarten
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Baumgarten
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Obere Warnow“
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklen-          Je Beitragseinheit ergibt sich für 2021 ein Betrag von 16,78 €.
burg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung             Erläuterung zu 1.:
vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), des § 3 des Gesetzes über die   Hier handelt es sich um den vom Wasser- und Bodenverband
Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) (GVOBl.              „Obere Warnow“ im Beschluss festgelegten Beitragssatz von
M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2008 (GVOBl.      15,25 € je BE.
M-V S. 499), sowie der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgaben-
gesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntgabe vom 12.04.2005           Erläuterungen zu 2.:
(GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli        Hier wird ein pauschaler Verwaltungskostenzuschlag von 10 % auf
2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung durch die          den Beitrag des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Warnow“
Gemeindevertretung vom 16.03.2021 folgende Satzung erlassen.           erhoben.

Artikel 1                                                              Erläuterungen zu Beitragseinheiten (BE):
Gebührenmaßstab und Gebührensatz                                       Die Berechnung der BE ist identisch mit der des WBV. Die Bei-
§ 3 Abs. (1) Satz 2 erhält folgende Fassung:                           tragseinheit berechnet sich immer ausgehend von einer Fläche
Der Hebesatz beträgt 16,78 € je Berechnungseinheit (BE).               und wird für Bescheidzwecke m²-genau für jede Nutzungsart eines
                                                                       jeden Grundstücks errechnet. Diese Fläche wird zunächst immer
§ 3 Abs. (3) erhält folgende Fassung:
                                                                       mit einem der Beitragsklasse entsprechenden Faktor multipliziert
Die Gebühr beträgt für 10.000 m²
                                                                       (hier: 1,0). Die Beitragsklasse wiederum ist abhängig von der zu
Nutzungsart                                                     BE     unterhaltenden Grabenlänge in der Gemeinde bezogen auf einen
a) Landwirtschaftsflächen, Sport-, Freizeit-, Erholung,
                                                                       Hektar (hier 16,33 m/ha). Je nach Nutzungsart kann diese Fläche
     Friedhof                                                   1,0
                                                                       mit einem Zu- oder Abschlag belegt oder ohne nutzungsartab-
b) Waldfläche, Stehende Gewässer, Gehölz, Sumpf,
                                                                       hängigen Zu- oder Abschlag sein.
     Unland, Vegetationslose Fläche                             0,5
c) Fließgewässer                                                0,1     Nutzungsart                                       Zu-/Abschlag
d) Wege                                                         2,0     a) Landwirtschaftsflächen, Sport-, Freizeit-,    ohne Zu- oder
e) Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche,                             Erholung, Friedhof                                Abschlag
     Straßen                                                    4,0     b) Waldfläche, Stehende Gewässer,
                                                                            Gehölz, Sumpf, Unland,
                              Artikel 2                                     Vegetationslose Fläche                       50 % Abschlag
    Entstehung der Gebührenschuld, Erhebungszeitraum,                   c) Fließgewässer                                 90 % Abschlag
                    Festsetzung und Fälligkeit                          d) Wege                                         100 % Zuschlag
§ 5 Abs. (2) Satz 3 erhält folgende Fassung:                            e) Wohnbaufläche, Industrie- und
In den folgenden Jahren wird die Gebühr jeweils nach § 28 Absatz            Gewerbefläche, Straßen                     300 % Zuschlag
1 bis 3 Grundsteuergesetz (GrStG) fällig.
                                                                       Beispiel: 1 ha Acker (Nutzungsart Nr. a))
                           Artikel 3                                   = 1 ha * 1,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 1) * 1,0
                         Inkrafttreten                                 (ohne Auf- oder Abschlag) = 16,78 BE
§ 7 erhält folgende Fassung:
                                                                       Beispiel: 1 ha Wald (Nutzungsart Nr. b))
Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.                            = 1 ha * 1,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 1) * 0,5
Baumgarten, den 16.03.2021                                             (50%-iger Abschlag) = 8,39 BE
                                                                       Beispiel: 1 ha Fließgewässer (Nutzungsart Nr. c))
                                                                       = 1 ha * 1,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 1) * 0,1
                                                                       (90%-iger Abschlag) = 1,68 BE
                                                                       Beispiel: 1 ha Wege (Nutzungsart Nr. d))
Anlage                                                                 = 1 ha * 1,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 1) * 2,0
Kalkulation der Gebühr                                                 (100%-iger Zuschlag) = 33,56 BE
                                                                       Beispiel: 1 ha Wohnbaufläche (Nutzungsart Nr. e))
Kalkulation Beiträge Wasser- und                                       = 1 ha * 1,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 1) * 4,0
Bodenverband Gemeinde Baumgarten                                       (300%-iger Zuschlag) = 67,12 BE
für das Jahr 2019 für den Wasser- und                                  Bekanntmachung
                                                                       Hiermit wird die vorstehende Satzung öffentlich bekannt ge-
Bodenverband „Obere Warnow“                                            macht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und
Die Kalkulation erfolgt auf Grundlage des Beschlusses 3/20 des         Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße ent-
Wasser- und Bodenverbandes „Obere Warnow“ vom 29.09.2020               sprechend § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend
für das Jahr 2021.                                                     gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von
Die Gebühr besteht aus zwei Teilen und wird auf eine noch zu           Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.
                                                                       Gemäß § 48 Abs. 3 der KV M-V wird darauf hingewiesen, dass
erklärende Beitragseinheit (BE) bezogen:
                                                                       jeder Einsicht in die Satzung und ihre Anlagen nehmen kann.
1. der Gebühr für die allgemeine Gewässerunterhaltung und
2. dem Verwaltungskostenanteil.                                        Bützow, den 05.05.2021

8    Amt Bützow-Land | Nr. 05/2021
Landkurier - Amt Bützow-Land
Vierte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Baumgarten
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklen-              Erläuterungen zu 2.:
burg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung                 Hier wird ein pauschaler Verwaltungskostenzuschlag von 10 % auf
vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), des § 3 des Gesetzes über die       den Beitrag des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“
Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) (GVOBl.                  erhoben.
M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl.          Erläuterungen zu Beitragseinheiten (BE):
M-V S. 338), sowie der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgaben-               Die Berechnung der BE ist identisch mit der des WBV. Die Bei-
gesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntgabe vom 12.04.2005               tragseinheit berechnet sich immer ausgehend von einer Fläche
(GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli            und wird für Bescheidzwecke m²-genau für jede Nutzungsart eines
2016 (GVOBl. M-V S. 584) wird nach Beschlussfassung durch die              jeden Grundstücks errechnet. Diese Fläche wird zunächst immer
Gemeindevertretung vom 17.03.2021 folgende Satzung erlassen.               mit einem der Beitragsklasse entsprechenden Faktor multipliziert
                                                                           (hier: 2,0). Die Beitragsklasse wiederum ist abhängig von der zu
                             Artikel 1                                     unterhaltenden Grabenlänge in der Gemeinde bezogen auf einen
             Gebührenmaßstab und Gebührensatz                              Hektar (hier 19,11 m/ha). Je nach Nutzungsart kann diese Fläche
§ 3 Abs. (3) erhält folgende Fassung:                                      mit einem Zu- oder Abschlag belegt oder ohne nutzungsartab-
Die Gebühr beträgt für 10.000 m²                                           hängigen Zu- oder Abschlag sein.
Nutzungsart                                                    BE           Nutzungsart                                      Zu-/Abschlag
a) Vegetation, Acker-, Garten- und Brachland                  2,00          a) Vegetation, Acker-, Garten- und              ohne Zu- oder
b) Wohnbauflächen, Industrie- und Gewerbeflächen,                               Brachland                                        Abschlag
    Flächen gemischteNutzung                                 12,00          b) Wohnbauflächen, Industrie- und Gewer-
c) Straßenverkehr, Wege, Plätze                              10,00              beflächen, Flächen gemischte Nutzung       Zuschlag 500 %
d) Tagebau, Grube, Steinbruch                                 6,00          c) Straßenverkehr, Wege, Plätze                Zuschlag 400 %
e) Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen, Grünanlagen,                     d) Tagebau, Grube, Steinbruch                  Zuschlag 200 %
    Kleingärten,Friedhöfe                                     1,20          e) Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen,
f) Grünland, Waldfläche, Gehölz,                                                Grünanlagen, Kleingärten,Friedhöfe          Abschlag 40 %
    Unland/Vegetationslose Fläche                             1,00          f) Grünland, Waldfläche, Gehölz,
g) Heide, Moor, Sumpf                                         0,60              Unland/Vegetationslose Fläche               Abschlag 50 %
h) Fließgewässer und stehende Gewässer                        0,40          g) Heide, Moor, Sumpf                           Abschlag 70 %
                                                                            h) Fließgewässer und stehende Gewässer          Abschlag 80 %
                                Artikel 2
                             Inkrafttreten                                 Beispiel: 1 ha Acker (Nutzungsart Nr. a))
§ 7 erhält folgende Fassung:                                               = 1 ha * 2,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 11) * 1,0
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.                            (ohne Zu- oder Abschlag) = 2,00 BE
(2) Gleichzeitig tritt die dritte Satzung zur Änderung der Satzung         Beispiel: 1 ha Wohnbaufläche (Nutzungsart Nr. b))
der Gemeinde Baumgarten über die Erhebung von Gebühren zur                 = 1 ha * 2,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 11) * 6,0
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverban-                  (500%-iger Zuschlag) = 12,00 BE
des „Warnow-Beke“ vom 10.05.2019 außer Kraft.                              Beispiel: 1 ha Straßenverkehr (Nutzungsart Nr. c))
Baumgarten, den 17.03.2021                                                 = 1 ha * 2,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 11) * 5,0
                                                                           (400%-iger Zuschlag) = 10,00 BE
                                                                           Beispiel: 1 ha Tagebau (Nutzungsart Nr. d))
                                                                           = 1 ha * 2,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 11) * 3,0
                                                                           (200%-iger Zuschlag) = 6,00 BE
                                                                           Beispiel: 1 ha Erholungsflächen (Nutzungsart Nr. e))
Anlage
                                                                           =1 ha * 2,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 11) * 0,6
Kalkulation der Gebühr                                                     (40%-iger Abschlag) = 1,20 BE
Kalkulation Beiträge Wasser- und                                           Beispiel: 1 ha Grünland, Wald (Nutzungsart Nr. f))
                                                                           =1 ha * 2,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 11) * 0,5
Bodenverband Gemeinde Baumgarten                                           (50%-iger Abschlag) = 1,00 BE
für das Jahr 2021 für den Wasser- und                                      Beispiel: 1 ha Sumpf (Nutzungsart Nr. g))
Bodenverband „Warnow-Beke“                                                 =1 ha * 2,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 11) * 0,3
                                                                           (70%-iger Abschlag) = 0,60 BE
Die Kalkulation erfolgt auf Grundlage des Beitragsbescheides des
Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ vom 11.01.2021                    Beispiel: 1 ha Gewässer (Nutzungsart Nr. h))
                                                                           =1 ha * 2,0 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 11) * 0,2
für das Jahr 2021.
                                                                           (80%-iger Abschlag) = 0,40 BE
Die Gebühr besteht aus zwei Teilen und wird auf eine noch zu
                                                                           Bekanntmachung
erklärende Beitragseinheit (BE) bezogen:                                   Hiermit wird die vorstehende Satzung öffentlich bekannt ge-
1. der Gebühr für die allgemeine Gewässerunterhaltung und                  macht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und
2. dem Verwaltungskostenanteil.                                            Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße ent-
Je Beitragseinheit ergibt sich für 2021 ein Betrag von 9,13 €.             sprechend § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend
Erläuterung zu 1.:                                                         gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von
Hier handelt es sich um den vom Wasser- und Bodenverband                   Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.
„Warnow-Beke“ im Bescheid festgelegten Beitragssatz von 8,30               Gemäß § 48 Abs. 3 der KV M-V wird darauf hingewiesen, dass
                                                                           jeder Einsicht in die Satzung und ihre Anlagen nehmen kann.
€ je BE (siehe Bescheid vom WBV „Warnow-Beke“ vom 11.01.2021
für das Jahr 2021 mit 4.824,17 BE).                                        Bützow, den 05.05.2021

                                                                       9                               Amt Bützow-Land | Nr. 05/2021     9
Landkurier - Amt Bützow-Land
Bekanntmachungen der Gemeinde Dreetz
Vierte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Dreetz
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklen-          Erläuterungen zu 2.:
burg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung             Hier wird ein pauschaler Verwaltungskostenzuschlag von 10 % auf
vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), des § 3 des Gesetzes über die   den Beitrag des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“
Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) (GVOBl.              erhoben.
M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl.      Erläuterungen zu Beitragseinheiten (BE):
M-V S. 338), sowie der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgaben-           Die Berechnung der BE ist identisch mit der des WBV. Die Bei-
gesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntgabe vom 12.04.2005           tragseinheit berechnet sich immer ausgehend von einer Fläche
(GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli        und wird für Bescheidzwecke m²-genau für jede Nutzungsart eines
2016 (GVOBl. M-V S. 584) wird nach Beschlussfassung durch die          jeden Grundstücks errechnet. Diese Fläche wird zunächst immer
Gemeindevertretung vom 19.03.2021 folgende Satzung erlassen.           mit einem der Beitragsklasse entsprechenden Faktor multipliziert
                             Artikel 1                                 (hier: 1,8). Die Beitragsklasse wiederum ist abhängig von der zu
             Gebührenmaßstab und Gebührensatz                          unterhaltenden Grabenlänge in der Gemeinde bezogen auf einen
§ 3 Abs. (3) erhält folgende Fassung:                                  Hektar (hier 17,20 m/ha). Je nach Nutzungsart kann diese Fläche
Die Gebühr beträgt für 10.000 m²                                       mit einem Zu- oder Abschlag belegt oder ohne nutzungsartab-
                                                                       hängigen Zu- oder Abschlag sein.
Nutzungsart                                                    BE
a) Vegetation, Acker-, Garten- und Brachland                  1,80      Nutzungsart                                      Zu-/Abschlag
b) Wohnbauflächen, Industrie- und Gewerbeflächen,                       a) Vegetation, Acker-, Garten- und               ohne Zu- oder
     Flächengemischte Nutzung                                10,80          Brachland                                        Abschlag
c) Straßenverkehr, Wege, Plätze                               9,00      b) Wohnbauflächen, Industrie- und Gewer-
d) Tagebau, Grube, Steinbruch                                 5,40          beflächen, Flächen gemischte Nutzung       Zuschlag 500 %
e) Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen,                              c) Straßenverkehr, Wege, Plätze                Zuschlag 400 %
     Grünanlagen, Kleingärten, Friedhöfe                      1,08      d) Tagebau, Grube, Steinbruch                  Zuschlag 200 %
f) Grünland, Waldfläche, Gehölz,                                        e) Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen,
     Unland/Vegetationslose Fläche                            0,90          Grünanlagen, Kleingärten, Friedhöfe         Abschlag 40 %
g) Heide, Moor, Sumpf                                         0,54      f) Grünland, Waldfläche, Gehölz,
h) Fließgewässer und stehende Gewässer                        0,36          Unland/Vegetationslose Fläche               Abschlag 50 %
                                                                        g) Heide, Moor, Sumpf                           Abschlag 70 %
                                Artikel 2                               h) Fließgewässer und stehende Gewässer          Abschlag 80 %
                             Inkrafttreten
                                                                       Beispiel: 1 ha Acker (Nutzungsart Nr. a))
§ 7 erhält folgende Fassung:
                                                                       = 1 ha * 1,8 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 9) * 1,0 (ohne
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.                        Zu- oder Abschlag) = 1,80 BE
(2) Gleichzeitig tritt die dritte Satzung zur Änderung der Satzung
der Gemeinde Dreetz über die Erhebung von Gebühren zur De-             Beispiel: 1 ha Wohnbaufläche (Nutzungsart Nr. b))
ckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes              = 1 ha * 1,8 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 9) * 6,0
„Warnow-Beke“ vom 10.05.2019 außer Kraft.                              (500%-iger Zuschlag) = 10,80 BE
                                                                       Beispiel: 1 ha Straßenverkehr (Nutzungsart Nr. c))
Dreetz, den 19.03.2021
                                                                       = 1 ha * 1,8 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 9) * 5,0
                                                                       (400%-iger Zuschlag) = 9,00 BE
                                                                       Beispiel: 1 ha Tagebau (Nutzungsart Nr. d))
                                                                       = 1 ha * 1,8 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 9) * 3,0
                                                                       (200%-iger Zuschlag) = 5,40 BE
Anlage                                                                 Beispiel: 1 ha Erholungsflächen (Nutzungsart Nr. e))
Kalkulation der Gebühr                                                 = 1 ha * 1,8 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 9) * 0,6
                                                                       (40%-iger Abschlag) = 1,08 BE
Kalkulation Beiträge Wasser- und                                       Beispiel: 1 ha Grünland, Wald (Nutzungsart Nr. f))
                                                                       = 1 ha * 1,8 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 9) * 0,5
Bodenverband Gemeinde Dreetz                                           (50%-iger Abschlag) = 0,90 BE
für das Jahr 2021 für den Wasser- und                                  Beispiel: 1 ha Sumpf (Nutzungsart Nr. g))
                                                                       = 1 ha * 1,8 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 9) * 0,3
Bodenverband „Warnow-Beke“                                             (70%-iger Abschlag) = 0,54 BE
Die Kalkulation erfolgt auf Grundlage des Beitragsbescheides des       Beispiel: 1 ha Gewässer (Nutzungsart Nr. h))
Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ vom 11.01.2021                = 1 ha * 1,8 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 9) * 0,2
für das Jahr 2021.                                                     (80%-iger Abschlag) = 0,36 BE
Die Gebühr besteht aus zwei Teilen und wird auf eine noch zu           Bekanntmachung
erklärende Beitragseinheit (BE) bezogen:                               Hiermit wird die vorstehende Satzung öffentlich bekannt ge-
1. der Gebühr für die allgemeine Gewässerunterhaltung und              macht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und
2. dem Verwaltungskostenanteil.                                        Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße ent-
Je Beitragseinheit ergibt sich für 2021 ein Betrag von 9,13 €.         sprechend § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend
Erläuterung zu 1.:                                                     gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von
Hier handelt es sich um den vom Wasser- und Bodenverband               Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.
„Warnow-Beke“ im Bescheid festgelegten Beitragssatz von 8,30           Gemäß § 48 Abs. 3 der KV M-V wird darauf hingewiesen, dass
€ je BE (siehe Bescheid vom WBV „Warnow-Beke“ vom 11.01.2021           jeder Einsicht in die Satzung und ihre Anlagen nehmen kann.
für das Jahr 2021 mit 702,36 BE).                                      Bützow, den 05.05.2021

10    Amt Bützow-Land | Nr. 05/2021
Bekanntmachungen der Gemeinde Penzin
Öffentliche Bekanntmachung - Jahresabschluss 2020 Gemeinde Penzin
Die Gemeindevertretung Penzin hat in ihrer Sitzung am 25.03.2021            Bützow wie folgt:
auf der Grundlage des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung des                Montag                   09:00 - 12:00 Uhr
Landes M-V in der zurzeit geltenden Fassung (KV M-V) den Jah-               Dienstag                 09:00 - 12:00 Uhr und
resabschluss für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen und der                                          13:00 - 17:00 Uhr
Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.                                     Mittwoch                 09:00 - 12:00 Uhr
                                                                            Donnerstag               09:00 - 12:00 Uhr und
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde
                                                                                                     13:00 - 17:00 Uhr
Penzin und die Erläuterungen einschließlich des Berichts nach
                                                                            Freitag                  09:00 - 12:00 Uhr
§ 44 Abs. 4 KV M-V liegen vom 10. - 21. Mai 2021 in der Finanz-
verwaltung, Bereich Kasse, der geschäftsführenden Gemeinde                  öffentlich aus.
des Amtes Bützow-Land, der Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246                Bützow, den 05.05.2021

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Penzin für das Haushaltsjahr 2021
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V                ihrer Anlagen erfolgt vom 10. - 21.05.2021 in der Finanzverwaltung,
der Rechtsaufsichtsbehörde per E-Mail am 30.03.2021 angezeigt               Bereich Kasse, der geschäftsführenden Gemeinde des Amtes
worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzun-               Bützow-Land, der Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246 Bützow
gen.                                                                        wie folgt:
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushalts-                Montag                  09:00 - 12:00 Uhr
jahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.                          Dienstag                09:00 - 12:00 Uhr und
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Form-                                       13:00 - 17:00 Uhr
vorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entspre-                Mittwoch                09:00 - 12:00 Uhr
chend § 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht                 Donnerstag              09:00 - 12:00 Uhr und
werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,                                     13:00 - 17:00 Uhr
Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.                              Freitag                 09:00 - 12:00 Uhr
Die öffentliche Auslegung der Nachtragshaushaltssatzung und                 Bützow, den 05.05.2021

Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Penzin
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklen-                                              Artikel 2
burg-Vorpommern(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung                                                Inkrafttreten
vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), des § 3 des Gesetzes über die        § 7 erhält folgende Fassung:
Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) (GVOBl.                   (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl.           (2) Gleichzeitig tritt die zweite Satzung zur Änderung der Satzung
M-V S. 338), sowie der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgaben-                der Gemeinde Penzin über die Erhebung von Gebühren zur De-
gesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntgabe vom 12.04.2005                ckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
(GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli             „Warnow-Beke“ vom 22.03.2019 außer Kraft.
2016 (GVOBl. M-V S. 584) wird nach Beschlussfassung durch die               Penzin, den 25.03.2021
Gemeindevertretung vom 25.03.2021 folgende Satzung erlassen.
                             Artikel 1
             Gebührenmaßstab und Gebührensatz
§ 3 Abs. (3) erhält folgende Fassung:                                       Anlage
Die Gebühr beträgt für 10.000 m²                                            Kalkulation der Gebühr
Nutzungsart                                                    BE
a) Vegetation, Acker-, Garten- und Brachland                  2,50          Kalkulation Beiträge Wasser- und
b) Wohnbauflächen, Industrie- und Gewerbeflächen,                           Bodenverband Gemeinde Penzin
     Flächen gemischteNutzung                                15,00
c) Straßenverkehr, Wege, Plätze                              12,50          für das Jahr 2021 für den Wasser- und
d) Tagebau, Grube, Steinbruch                                 7,50          Bodenverband „Warnow-Beke“
e) Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen,
     Grünanlagen, Kleingärten,Friedhöfe                       1,50          Die Kalkulation erfolgt auf Grundlage des Beitragsbescheides des
f) Grünland, Waldfläche, Gehölz,                                            Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ vom 11.01.2021
     Unland/Vegetationslose Fläche                            1,25          für das Jahr 2021.
g) Heide, Moor, Sumpf                                         0,75          Die Gebühr besteht aus zwei Teilen und wird auf eine noch zu
h) Fließgewässer und stehende Gewässer                        0,50          erklärende Beitragseinheit (BE) bezogen:

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1. der Gebühr für die allgemeine Gewässerunterhaltung und          Beispiel: 1 ha Acker (Nutzungsart Nr. a))
2. dem Verwaltungskostenanteil.                                    = 1 ha * 2,5 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 17) * 1,0
Je Beitragseinheit ergibt sich für 2021 ein Betrag von 9,13 €.     (ohne Zu- oder Abschlag) = 2,50 BE
Erläuterung zu 1.:                                                 Beispiel: 1 ha Wohnbaufläche (Nutzungsart Nr. b))
Hier handelt es sich um den vom Wasser- und Bodenverband           = 1 ha * 2,5 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 17) * 6,0
„Warnow-Beke“ im Bescheid festgelegten Beitragssatz von            (500%-iger Zuschlag) = 15,00 BE
8,30 € je BE (siehe Bescheid vom WBV „Warnow-Beke“ vom             Beispiel: 1 ha Straßenverkehr (Nutzungsart Nr. c))
11.01.2021 für das Jahr 2021 mit 1.557,51 BE).                     = 1 ha * 2,5 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 17) * 5,0
Erläuterungen zu 2.:                                               (400%-iger Zuschlag) = 12,50 BE
Hier wird ein pauschaler Verwaltungskostenzuschlag von 10 % auf    Beispiel: 1 ha Tagebau (Nutzungsart Nr. d))
den Beitrag des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“           = 1 ha * 2,5 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 17) * 3,0
erhoben.                                                           (200%-iger Zuschlag) = 7,50 BE
Erläuterungen zu Beitragseinheiten (BE):                           Beispiel: 1 ha Erholungsflächen (Nutzungsart Nr. e))
Die Berechnung der BE ist identisch mit der des WBV. Die Bei-      = 1 ha * 2,5 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 17) * 0,6
tragseinheit berechnet sich immer ausgehend von einer Fläche       (40%-iger Abschlag) = 1,50 BE
und wird für Bescheidzwecke m²-genau für jede Nutzungsart eines
jeden Grundstücks errechnet. Diese Fläche wird zunächst immer      Beispiel: 1 ha Grünland, Wald (Nutzungsart Nr. f))
mit einem der Beitragsklasse entsprechenden Faktor multipliziert   = 1 ha * 2,5 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 17) * 0,5
(hier: 2,5). Die Beitragsklasse wiederum ist abhängig von der zu   (50%-iger Abschlag) = 1,25 BE
unterhaltenden Grabenlänge in der Gemeinde bezogen auf einen       Beispiel: 1 ha Sumpf (Nutzungsart Nr. g))
Hektar (hier 28,41 m/ha). Je nach Nutzungsart kann diese Fläche    = 1 ha * 2,5 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 17) * 0,3
mit einem Zu- oder Abschlag belegt oder ohne nutzungsartab-        (70%-iger Abschlag) = 0,75 BE
hängigen Zu- oder Abschlag sein.                                   Beispiel: 1 ha Gewässer (Nutzungsart Nr. h))
 Nutzungsart                                      Zu-/Abschlag     = 1 ha * 2,5 (Faktor entsprechend Beitragsklasse 17) * 0,2
 a) Vegetation, Acker-, Garten- und              ohne Zu- oder     (80%-iger Abschlag) = 0,50 BE
     Brachland                                        Abschlag
 b) Wohnbauflächen, Industrie- und Gewer-                          Bekanntmachung
     beflächen, Flächen gemischte Nutzung       Zuschlag 500 %     Hiermit wird die vorstehende Satzung öffentlich bekannt ge-
 c) Straßenverkehr, Wege, Plätze                Zuschlag 400 %     macht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und
 d) Tagebau, Grube, Steinbruch                  Zuschlag 200 %     Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße ent-
 e) Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen,                        sprechend § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend
     Grünanlagen, Kleingärten, Friedhöfe         Abschlag 40 %     gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von
 f) Grünland, Waldfläche, Gehölz,                                  Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.
     Unland/Vegetationslose Fläche               Abschlag 50 %     Gemäß § 48 Abs. 3 der KV M-V wird darauf hingewiesen, dass
 g) Heide, Moor, Sumpf                           Abschlag 70 %     jeder Einsicht in die Satzung und ihre Anlagen nehmen kann.
 h) Fließgewässer und stehende Gewässer          Abschlag 80 %     Bützow, den 05.05.2021

Bekanntmachungen der Gemeinde Steinhagen

Bekanntmachung über vergebene Aufträge lt. § 20 VOB/A
Verfahrensart                                     Öffentliche Ausschreibung
Art und Umfang der Leistung                       450 m³ Erdbau, 860 m² Planum/Verdichtung, 860 m² Frostschutzschicht 25 cm,
                                                  800 m² Schottertragschicht 15 cm, 200 m Bankette, 680 m² Asphaltfahrbahn, 10 m²
                                                  Betonsteinpflaster,16 m Hoch-/Rundbord, 20 m Tiefbord 8x20, 26 m Rasenbord,
                                                  24 m Kunststoffrohrleitung DN 150, 1 St. Einlauf, 5 St. Lichtraumprofil, 36 m Fuge
                                                  nach ZTV-Fug, 95 m Leerrohr KG DN 100
Ort der Ausführung                                18246 Neuendorf, Gemeinde Steinhagen
Voraussichtlicher Zeitraum der                    22.03.2021 bis 26.04.2021
Leistungserbringung/Durchführungszeitraum
Auftragnehmer                             KEMNA Schwerin Tief- und Straßenbau GmbH
                                          Am Consrader Berg, 19086 Consrade
Bekanntmachung                            Die Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite https://www.buetzow.de/
Auftraggeber                              Gemeinde Steinhagen über Amt Bützow-Land, FB Bauen und Stadtentwicklung
                                          Am Markt 1, 18246 Bützow
Telefon:                                  038461 50-227
Fax:                                      038461 50-100
E-Mail:                                   olaf.pfotenhauer@buetzow.de
Datum der Veröffentlichung                05.05.2021
Auftragswert (netto)                      62.462,63 €
Vergabenummer

12    Amt Bützow-Land | Nr. 05/2021
Weitere amtliche Bekanntmachungen, Mitteilungen
und Informationen

 Liebe Bürger*innen der Gemeinde Bernitt und des Amtes Bützow-Land,
 am Standort der „Alten Kindertagesstätte“ in Bernitt möchten          sorgung, ein Dorfladen, ein zentraler Treffpunkt, ein lebendiges
 wir in Zusammenarbeit mit dem DRK ein neues Projekt ins Le-           Dorf und eine gute Verkehrsanbindung. Das alles können wir in
 ben rufen. Gerade im 3. Lebensabschnitt sollte die Möglichkeit        Bernitt bieten. Unterstützen Sie uns hier durch die Beteiligung
 gegeben sein, diesen in einem bekannten sozialen Umfeld oder          an der Umfrage.
 einem Ortswechsel nach eigener Wahl genießen zu können unter          Birgit Czarschka
 Beachtung der Daseinsvorsorge. Dazu zählt die ärztliche Ver-          Bürgermeisterin Gemeinde Bernitt

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Güstrow e. V.

Ein Seniorenzentrum für Bernitt?
- Ihre Meinung zum Bau einer Senioreneinrichtung -
Im Rahmen gemeinsamer Überlegungen zum Bau einer Einrich-              Grundvoraussetzung für jede weitere Planung ist die Akzeptanz
tung für das selbstbestimmte Leben von Senior*innen möchten            in der Bevölkerung und Ihr Interesse und Wunsch zur Nutzung.
wir, das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Güstrow e. V., Ihre          Ihre Meinung dient uns dabei als Fundament unserer Entschei-
Meinung erfragen!                                                      dungshilfe.
Nachdem die Bürgermeisterin der Gemeinde, Frau Czarschka,              Wir würden uns sehr über Ihre Teilnahme an dieser Befragung
mit dem Wunsch der Umnutzung der ehemaligen Kita an uns                freuen.
herangetreten ist, prüfen wir den Bedarf, die Eignung sowie            Diese umfasst 13 Fragen und kann in 10 bis 15 Minuten ausgefüllt
die baulichen Voraussetzungen des Objektes zum Bau für                 werden.
Senior*Innen.                                                          Bitte werfen Sie den ausgefüllten Fragebogen in den Brief-
Unsere Ideen umfassen:                                                 kasten des Dorfladens Bernitt oder senden Sie diesen an
• Senioren-Wohngemeinschaften                                          birgit.czarschka@gmx.de
• Tagespflegen                                                         * Bei dieser Umfrage gelten die Datenschutzbestimmungen des
• betreutes Wohnen                                                     DRK Kreisverband Güstrow e. V. Die Auswertung der Daten er-
• Senioren-/Pflegeheim                                                 folgt anonym und somit sind keine Rückschlüsse auf einzelne
• ganzheitliche Quartierskonzepte                                      Personen möglich.

 Fragen zum Bauvorhaben                                                   O Tagespflege (gemeinschaftliche Unternehmungen im
                                                                            oder außerhalb des Objektes und Sie wohnen weiterhin
 1. Wie seniorengerecht finden Sie Ihre Gemeinde aktuell?                   zu Hause)
    O Ich bin damit sehr zufrieden                                        O Sonstiges:���������������������������������������������������������������������������
    O Ich bin damit zufrieden
    O Ich bin damit weniger zufrieden                                  5. Haben Sie Verwandte, die Sie bei Ihrer Pflege unterstüt-
    O Ich bin damit überhaupt nicht zufrieden                             zen könnten oder sich an Ihrer Pflege beteiligen wollen?
                                                                          O ja       O nein
 2. Können Sie sich dieses Projekt für sich selbst vorstellen?
    O ja        O nein                                                 6. Wie selbstbestimmt und eigenständig leben Sie derzeit?
                                                                          O sehr     O ein bisschen O wenig O gar nicht
 3. Können Sie sich dieses Projekt für Ihre Angehörigen/
    Bekannten/Freunde vorstellen?                                      7. Welche Aussagen treffen auf Sie zu?
    O ja       O nein                                                     O Ich gehe noch einkaufen und kümmere mich um meine
                                                                            Wohnung
 3.1.Wenn ja: Wann könnten Sie sich eine Nutzung vorstellen?              O Ich verrichte noch die Gartenarbeit
     Wenn nein: überspringen Sie diese Frage.                             O Ich kann mich noch selbstständig pflegen
     O sofort   O in 1 - 2 Jahren O in 5 Jahren O später                  O Die eigenständige Pflege fällt mir schwer
                                                                          O Ich möchte so lang es geht eigenständig leben und mein
 4. Welche Art der seniorengerechten Nutzung der ehe-                       Leben selbstbestimmt führen
    maligen Kita interessiert Sie?                                        O Ich bräuchte ein wenig Unterstützung in meinem Alltag
    O Betreutes Wohnen („eigene 4 Wände” mit Begegnungs-                  O Ich bräuchte intensive Unterstützung in meinem Alltag
                                                                          O Ich kann ohne Unterstützung nicht mehr leben
      stätte und Serviceleistungen)                                       O Ich möchte gern in meinem eigenen Zuhause leben
    O Seniorenwohngruppen - WG (eigenes Schlafzim-                        O Ich möchte in eine seniorengerechte Anlage ziehen
      mer, gemeinsames Bad und Wohnzimmer, auch für                       O Ich möchte nur tagsüber ein wenig Unterstützung erhalten
      Besucher*Innen, stundenweiser Seniorenbetreuer*In)
    O Senioren-/Pflegeheim (examinierten Gesundheits- und              8. Was können Sie sich in den Räumlichkeiten darüber
      Krankenpfleger*Innen, in stationären Einrichtungen in               hinaus vorstellen?
      freundliche Atmosphäre, komfortabler Ausstattung und                O Gemeinschaftsraum
      Verpflegung)                                                        O Sportraum

                                                                  13                                        Amt Bützow-Land | Nr. 05/2021                        13
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