Landschaftspflegeverband schafft neue Lebensräume für Bachmuscheln und Azurjungfern
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Ausgabe 01 (22.01.2021) – 31. Jahrgang der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Reinsdorf Landschaftspflegeverband schafft neue Lebensräume für Bachmuscheln und Azurjungfern Die Kleine Helme zwischen Voigtstedt und Ar- Als eine der ersten Maßnahmen wurden drei be- tern ist ein unscheinbares Gewässer, das sich reits angelegte Flachwasserzonen, sogenannte beschaulich durch Acker und Wiesen schlän- Laichtaschen, entlang der Kleinen Helme ent- gelt. Es ist kaum zu glauben, dass sich hier ei- krautet, entschlammt und der Wasserzulauf op- nes der letzten Vorkommen der vom Aussterben timiert. Durch die starke Verschlammung war bedrohten Bachmuschel in Thüringen befindet. die Funktion als Laichhabitat für Fische nicht Auch die sehr seltenen Helm- und Vogel-Azur- mehr gegeben, da diese einen kiesigen Unter- jungfern, zwei europäisch geschützte Kleinli- grund benötigen. Durch die Optimierung der bellenarten, sind hier noch häufig zu beobach- Laichtaschen sollen die Wirtsfische der Bach- ten. Um dieses für Nordthüringen einzigartige muschel gefördert werden. Die Larve der Bach- Kleinod zu erhalten und zu entwickeln, setzt muschel benötigt Wirtsfische, wie Elritzen oder der Landschaftspflegeverband Südharz/Kyff- Döbel, um sich an deren Kiemen oder Flossen häuser e.V. in Zusammenarbeit mit der Unten festzusetzen und sich zu einer Jungmuschel zu Naturschutzbehörde des Kyffhäuserkreises und entwickeln. Im Sommer 2021 soll die Wirts- dem langjährigen Artenkenner und Gebiet- fischpopulation durch den Einsatz geeigneter sexperten Herrn Lothar Buttstedt angepasste Arten, v.a. Elritzen, in das Gewässer zusätzlich Schutzmaßnahmen um. stabilisiert werden. Im Rahmen des EFRE-Projektes „Biotoperhal- tende Maßnahmen für Bachmuschel, Helm- und Vogel-Azurjungfer im FFH-Gebiet Nr. 184“, welches 2019 startete, werden die Lebensräu- me dieser geschützten Arten an der Kleinen Helme und einigen Nebengräben verbessert. Lesen Sie bitte weiter auf Seite 9. Azurjungfer Foto: LPV Südharz/Kyffhäuser
Amtsblatt -2- Ausgabe 01 (22.01.2021) – 31. Jahrgang Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten (KOBB) Wichtige Mailadressen und Telefonnummern Polizeihauptmeister Herr Mädel............................... Tel. 36 44 21 Di von 09.00 bis 18.00 Uhr - Markt 14, 06556 Artern Notrufe Polizei .................................................................36 10 / 1 10 Mailadressen und Telefonnummern Feuerwehr ......................................................................1 12 der Ortschaftsbürgermeister Medizinischer Notdienst ..........................................11 61 17 Notdienstsprechstunde: DRK-Manniske-Krankenhaus Bad Frankenhausen Artern obm-artern@artern.de 0172 / 81 55 529 Mi, Fr: 16.00 - 19.00 Uhr Heygendorf obm-heygendorf@artern.de 0152 / 28 66 44 08 u. Sa, So, Feier- u. Brückentage, 0 34 66 / 31 99 09 24.12, 31.12.: 10.00 - 16.00 Uhr Voigtstedt obm-voigtstedt@artern.de 0 34 66 / 32 27 03 Frauenhaus Sondershausen ......................0175 / 82 92 967 Schönfeld obm-schoenfeld@artern.de 0 172 / 37 42 379 Notfalldienste Rettungsleitstelle Nordhausen.............03632 / 59330 od. 31 Sprechzeiten der Ortschaftsbürgermeister Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband ..................................0172 / 7 98 54 90 Artern, (Oberer Hof) Di von 17.00 bis 18.00 Uhr Abwasserzweckverband Heygendorf Di von 17.00 bis 18.00 Uhr „Thüringer Pforte“ Oldisleben ...................0172 / 8 66 35 18 Voigtstedt Di von 17.00 bis 18.30 Uhr Mitnetz Strom ..............................................0800 2 30 50 70 Schönfeld (nur telefonisch) Mitnetz Gas .................................................0800 2 20 09 22 Mitgas ........................................................0800 / 6 86 11 77 Telefonnummern der Gemeinden Borxleben .......................................................0 34 66 / 31 99 01 Stadt Artern Gehofen ............................0172 / 3567827 u. 0 34 66 / 33 94 98 Kalbsrieth .......................................................0 34 66 / 30 22 22 Verwaltungsgebäude: Rathaus, Markt 14, Mönchpfiffel / Nikolausrieth ................................0 34 6 52 / 2 13 E-mail: info@artern.de, homepage: www.artern.de Reinsdorf ...........................................................0163/ 42 03 939 Sprechzeiten: Montag 8.00-12.00 Uhr Sprechzeiten der Bürgermeister in den Gemeinden Dienstag 8.00-12.00 u. 13.00-18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Borxleben Di von 16.30 bis 18.00 Uhr Donnerstag 8.00-12.00 u. 13.00-15.30 Uhr Mönchpfiffel-Nikolausrieth Di von 16.30 bis 18.00 Uhr Freitag 8.00-12.00 Uhr Gehofen Di von 17.30 bis 18.30 Uhr Kalbsrieth Di von 18.00 bis 19.30 Uhr Stadt Artern Reinsdorf Di von 18.30 bis 19.30 Uhr Tel.: (Zentrale)..................................................... 34 66 / 32 55- 0 Fax: (Sekretariat) ..........................................................32 55 50 Kindertagesstätten Stadt Artern Fax: (Einwohnermeldeamt) ..........................................32 55 42 Fax: (Standesamt).........................................................32 55 47 Kindergarten Magdalenenstraße Sekretariat Bürgermeister ..............................................32 55 10 Magdalenenstraße 2 ......................................................30 24 96 Leiter Hauptamt ..............................................................32 55 55 Kindertagesstätte „Bummi“ Kämmerer .......................................................................32 55 18 Einbecker Straße 7 ........................................................32 00 98 Leiterin Bauamt ..............................................................32 55 22 Kinderhaus „Regenbogen“ Leiter Ordnungsamt ........................................................32 55 26 An der Promenade ........................................................32 16 79 Soziales ..........................................................................32 55 43 Heygendorf: Kindertagesstätte „Riethspatzen“ Einwohnermeldeamt .......................................................32 55 41 Helmestraße 4 .................................................0 34 66 / 31 99 05 Einwohnermeldeamt .......................................................32 55 38 Voigtstedt: Kindertagesstätte „Am Storchennest“ Stadtkasse .....................................................................32 55 40 Rosengasse 21 a ............................................0 34 66 / 32 27 04 Stadtkasse/Mahnwesen .................................................32 55 39 Finanzen/Kasse ..............................................................32 55 11 Kindertagesstätten der Gemeinden VO/Kasse ......................................................................32 55 17 Steuern ..........................................................................32 55 15 Gehofen: Kindertagesstätte „Sonnenblume“ Steuern ...........................................................................32 55 16 Gerstengarten 14 ..............................................0 34 66 / 3 11 79 Liegenschaften ...............................................................32 55 34 Kalbsrieth: Kindertagesstätte „Zwergenland“ Liegenschaften ..............................................................32 55 31 Hofgasse 88 ....................................................0 34 66 / 32 23 48 Ordnungsamt ..................................................................32 55 28 Reinsdorf: Kindertagesstätte „Kindernest“ Ordnungsamt .................................................................32 55 25 Krumme Straße 2 ..............................................0 34 66 / 3 12 66 Ordnungsamt .................................................................32 55 21 Standesamt/Urkundenstelle ...........................................32 55 24 Schuleinrichtungen Personal..........................................................................32 55 30 Personal .........................................................................32 55 36 Grundschule Archiv .............................................................................32 55 35 H.-Hoffmann-v.-Fallersleben-Straße 1 ...........................30 22 43 Bauamt/Stadtsanierung ................................................32 55 27 Staatliche Gemeinschaftsschule (Di. 13. 00 - 18.00 Uhr nur nach tel. Terminvereinbarung) J.G. Borlach, Am Königstuhl 9 .........................................33 66 0 Feuerwehrtechnisches Zentrum FTZ Staatl. regionales Förderzentrum Artern, Hüttenstraße 7 ................................................................32 49 78 Kirchstr. 5/6 ....................................................................33 92 44 Feuerwehrstützpunkt Salzdamm 46a .............................30 24 35 Stiftung Finneck, Finneck-Werkstätten, Stadtinformation, über Uwe Hagel, Markt 2....................32 27 10 Otto-Brünner-Str. 8 .................................7 40 130 / Fax 74 01 31 Stadtbibliothek, Leipziger Str. 14 ....................................32 49 87 Volkshochschule Bauhof u. Friedhofsverwaltung, Sangerh. Str. 12 d.........30 49 48 Puschkinstr. 58 ............................................................7 40 75 10 Fax ..................................................................................33 98 66 Mo-Do 08.00 - 12.30 Uhr u. 13.00 - 15.30 Uhr, Mi geschl., Fr 08.00 - 11.30 Uhr, Bürgerbüro Sole-Schwimmbad, Saline..............................0160 / 95 87 27 66 Bürgerbüro, Artern, An d. Promenade 10 .......................74 19 50 IHK Büro, Puschkinstraße 58 (jeden 2. - 4. Donnerstag im Monat) ...................03631 / 9 08 20
Amtsblatt -3- Ausgabe 01 (22.01.2021) – 31. Jahrgang Thüringer Landesamt für Zahnärzte Bodenmanagement und Geoinformation Dipl.-Stom. Edith Bachmann, Wasserstraße 8..................3 10 29 Katasterbereich Artern, Zahnärztin D. Kircheis, R.-Breitscheid-Straße 2 ............30 22 90 Alte Poststraße 10 ......................................... 03 61 / 57-4 18 40 Dipl.-Stom. Isa Griebsch, Harzstraße 25 .......................32 23 11 ............................................................ Fax 03 61 / 57-4 18 42 22 Dr. med. dent. Anne Griebsch, Harzstraße 25 ................32 23 11 Dipl.-Stom. Ronald Landes, Harzstraße 16 ...................30 24 46 Dr. med. Wolfgang Reymann, Passage am Markt .........30 25 04 Beratungs- und Begegnungsstätten Dipl.-Stom. Antje Kulas, Leipziger Straße 17 ...................3 10 22 Begegnungsstätte „Zum Lebensbaum“, Wasserstraße 15-17 .......................................................33 97 50 Zahntechnik Beratungsstelle für Selbsthilfe, Robert Wohland GmbH, Domacker 2 ............................36 46 80 An der Promenade 10 ...................................................74 19 41 Flemming Dental Zahntechnik Artern, Saline 3 .............30 23 56 Pro Familia, Wasserstr. 1 ................................................32 20 64 Suchtberatung des Diakonischen Werkes, Fräuleinstr. 12 ................................................................32 20 76 Apotheken / Physiotherapie / Pflegedienste / Hospiz- VdK, Leipziger Str. 17 .....................................................32 17 70 Alten- und Pflegeheime / Logopädie / Ergotherapie / Beratungsstelle u. Familienentlastender Dienst der Lebenshilfe, Einbecker Str. 8 ....................................32 28 38 Aratora-Apotheke ...........................................................32 39 72 Volkssolidarität Artern e.V., Leipziger Str. 32 ..................30 24 63 Engel-Apotheke ..............................................................30 24 77 Thür. Arbeitsloseninitiative (TALI) - Soziale Arbeit - e.V., Löwen-Apotheke .............................................................30 24 88 Straße der Jugend 12a ..................................................32 25 92 Physiotherapie G. Peter, Schlossstr. 5 ...........................30 22 95 Suppenküche der TALI ..................................................32 25 92 Physiotherapie Hübner/Lerch, Puschkinstraße 57 ...........3 10 73 Freizeitzentrum ..............................................................30 28 59 Physiotherapie Heike Brock, Wasserstraße 7.................33 90 11 Jugendberufshilfe Thüringen e.V., Priv. Pflegedienst „Humanitas“, Promenade 15/16 .........31 98 29 Kompetenzagentur Ritterstr. 8d (Oberer Hof) ..0160 / 7 18 14 08 Priv. Pflegedienst „Ingari“, Wasserstraße 25 ..................32 11 11 Soziale Dienste der Justiz, Bewährungs- und Gerichtshilfe, Pflegedienst Trägerwerk Soziale Dienste, Rudolf-Breitscheid-Straße 22 .........................................36 44 33 Wasserstraße 16/17 .......................................................33 97 40 ThINKA Artern, Einbecker Str. 6 .................................7 40 44 57 Pflegedienst der Volkssolidarität, Leipziger Straße 24 ........................................................30 24 63 Abwasserzweckverbände DRK-Pflegedienst, Puschkinstraße 23 ..........................33 71 20 Tagespflege „Schmückeblick“ Claudia Funda Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband (KAT) Brauereistraße 3 ..........................................................74 07 989 Am Westbahnhof, 06556 Artern Hospiz-Dienst, Harzstraße 16 ..........................0172 / 3 58 79 68 Telefon .................................................................0 34 66 / 32 90 Alten- und Pflegeheim „Haus Anna am Park“ ..............7 43 85 00 Telefax ............................................................0 34 66 / 32 91 00 DRK-Altenheim, Einbecker Str. 9 .....................................3 37 50 E-Mail ............................................................info@kat-artern.de Logopädische Praxis B. Heyser, Schlossstraße 15 ........30 22 40 Sprechzeiten: Ergotherapiepraxis, Leipziger Str. 29 .............................32 49 11 Dienstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr Ergotherapie „Einklang‘: Herrnstraße 4 .......................7 43 96 15 Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“ (AZV) Praxis f. Ergotherapie, A. Sieler, Leipziger Straße 33 .....74 08 90 Karl-Marx-Str. 12, 06578 Oldisleben E-Mail ..........................................info@azv-thueringer-pforte.de Sprechzeiten: Ärzte, Zahnärzte, medizinische Einrichtungen Dienstag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Gehofen: Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr Physiotherapie Edda Haustein Telefonnummern der Geschäftsstelle Bahnhofstraße 21 ............................................0 34 66 / 32 06 91 Fax ..................................................................03 46 73 / 9 14 62 Reinsdorf: Gebührenerhebung / Kasse ...........................03 46 73 / 9 14 61 Dipl.-Med. Jürgen Sonnefeld Werkleiter .......................................................03 46 73 / 9 98 77 Hauptstraße 98 ................................................0 34 66 / 30 27 37 Finanzen ..........................................................03 46 73 / 9 98 78 Zahnarzt Dr. Norbert Pfrogner Niederschlagswasser/Fäkalschlammentsorgung ....03 46 73 / 9 14 63 Bergstraße 5 ....................................................0 34 66 / 30 29 18 Allgemeine Verwaltung / Sekretariat ...............03 46 73 / 9 98 79 Physiotherapie und Bäderpraxis Brigitte Helmboldt Störfälle können nach Dienstschluss und an Wochenenden unter folgender Rufnummer angezeigt werden: Reihe 7 ..............................................................0 34 66 / 3 12 54 ...........................................................................0172 / 8 6635 18 Ärzte • Allgemeinmedizin Facharzt Gerhard Gottelt, Schillerstr. 65.........................30 26 73 Facharzt Stephan Gottelt, Schillerstr. 65 ........................30 26 73 Impressum Dipl.-Med. Jürgen Sonnefeld, Puschkinstr. 52 ................32 11 83 Amtsblatt der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Fachärzte Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Reinsdorf Herausgeber: Stadt Artern und die Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel- FÄ f. Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Frau Jessica Reimann, Nikolausrieth und Reinsdorf Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fräuleinstraße 8..............................................................32 24 44 Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für amtlichen Teil: Die Bürgermeister für ihren ter- www.fraeuleinstrasse.de ritorialen Bereich: Blümel, (Artern) Franke (Borxleben), Koch (Gehofen), Ludwig (Kalbsrieth), Kummer (Mönchpfiffel-Nikolausrieth), Schmidt (Reinsdorf) Verantwortlich für nichtamtlichen Dipl.-Med. Jens Thieme, Hautarzt, Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Adina Puschkinstraße 37 ............................................................3 10 97 Thielicke, erreichbar unter Tel.: 0175 / 1168550, E-Mail: a.thielicke@wittich-langewiesen.de und Petra Helbing, erreichbar unter Tel.: 0174 / 9257020, E-Mail: p.helbing@wittich-langewiesen.de FÄ f. Augenheilkunde Frau D. Wagner, Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Nordhäuserstr. 13 ........................................................3 64 47 60 Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte An- zeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Priv.-Doz. Dr. med. Ulrich Lotze, FA für Innere Medizin, Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. Wasserstr. 18 ...............................................................7 40 20 20 gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei Praxis Peschka, Anne Peschka, FÄ für HNO, unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe Alexander F. Peschka, FA für Innere Medizin keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatz- leistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: In der Regel monatlich, kostenlos an alle mit hausärztlicher Tätigkeit Haushaltungen im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von Notfall- und Intensivmedizin, Infektiologie 2,50 € (inkl. Porto und gesetzlicher MWSt.) beim Verlag bestellen. Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist Puschkinstraße 61 ........................................................740 44 04 ausschließlich die jeweilige Partei/politische Gruppierung verantwortlich. ...............................................................................Fax 740 44 05
Amtsblatt -4- Ausgabe 01 (22.01.2021) – 31. Jahrgang Nächster Redaktionsschluss Bekanntmachung Planverfahren zur Aufstellung der 4. Änderung des Dienstag, den 16.02.2021 Flächennutzungsplanes der Stadt Artern hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- Nächster Erscheinungstermin teiligung gemäß § 3 (1) BauGB Die Stadt Artern beabsichtigt ihren wirksamen Flächennutzungs- Freitag, den 26.02.2021 plan im Bereich der Reinsdorfer Straße / Unstrutstraße zu än- dern. Die räumliche Lage des zu ändernden Teilbereiches des im Übrigen fortgeltenden Flächennutzungsplanes ist aus der mitver- öffentlichten Planskizze ersichtlich. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes soll dazu dienen, Amtliche Bekanntmachungen der die planungsrechtlichen Entwicklungsgrundlagen gemäß 8 (2) Stadt Artern im Kyffhäuserkreis BauGB für den parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungs- plan Nr. 18 „Sondergebiet Handel, Reinsdorfer Straße in Artern“ für den Neubau eines Rewe- Marktes zuzüglich eines Textilfach- marktes zu schaffen, um den Bereich als ergänzenden Einzel- Öffentliche Bekanntmachung handelsstandort auszubauen. Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind der Offenlegung über die Fortfüh- zurzeit verfügbar: Landesentwicklungsprogramm Thüringen rung des Liegenschaftskatasters 2025 (LEP 2025), Regionalplan Nordthüringen 2012 (RP-NT 2012) und der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Artern Durch das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinforma- (ohne Ortsteile). tion, Katasterbereich Artern, wurde das Liegenschaftskataster fortgeführt. Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Artern zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Folgende/s Flurstück/e ist/sind von der Fortführung betroffen: Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend Gemarkung Artern, fest, dass folgende Ermittlungen bzw. Maßnahmen im Rahmen Flur 12, Flurstück/e: 5/1 (alt); 5/6, 5/7, 5/8 ,5/9 (neu) des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen sind: Der/Die entsprechende/n Fortführungsnachweis/e kann/können - Erarbeitung des Umweltberichtes, von dem/n Grundstückseigentümer/n sowie dem/den Inhaber/n - Einholung der Stellungnahmen der Fachbehörden. grundstücksgleicher Rechte Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen des Vorentwurfs vom 29.01.2021 der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt auf Grund- bis lage des § 3 (1) des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsge- 01.03.2021 mäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19·Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - Plan- in der Zeit: SiG) vom 20. Mai 2020 durch die Veröffentlichung aller Planun- Sprechzeiten des Katasterbereich Artern terlagen im Internet. Di 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, Mo, Mi, Do 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung werden Fr 08:00 - 12:00 Uhr vom 01.02.2021 bis einschließlich 05.03.2021 im Internet unter in den Räumen des Landesamtes für Bodenmanagement und der Adresse https://www.artern.de zur öffentlichen Einsichtnah- Geoinformation, Katasterbereich Artern, Alte Poststraße 10, me bereitgestellt. 06556 Artern eingesehen werden. Entsprechend § 3 (2) PlanSiG werden die o.g. Planungsunter- Während der derzeitigen Einschränkungen infolge der CO- lagen als zusätzliches Informationsangebot in der Zeit vom VID-19 Pandemie ist eine schriftliche Kontaktaufnahme 01.02.2021 bis einschließlich 05.03.2021 im Bauamt der Stadt (Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Artern, Zimmer 19, während der folgenden Sprechzeiten, öffent- Katasterbereich Artern, Alte Poststraße 10, 06556 Artern lich ausgelegt: oder per E-Mail poststelle.artern@tlbg.thueringen.de) oder Sprechzeiten: eine telefonische Kontaktaufnahme (0361 5741840) erforder- Montag 8.00 - 12.00 Uhr lich. Wir bitten um Verständnis. Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinfor- mationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) be- Freitag 8.00 - 12.00 Uhr kannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, Die bestehenden Hygienemaßnahmen sind dabei zu beachten. wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Eine telefonische Terminvereinbarung zur Einsichtnahme ist kein Widerspruch eingelegt wurde. zwingend erforderlich und unter 03466/325527 zu vereinbaren. Fachliche und inhaltliche Erörterungen und Auskünfte zur o.a. Rechtsbehelfsbelehrung 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Artern sind Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann inner- innerhalb der Sprechzeiten, nach gesonderter Terminabsprache halb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem möglich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katas- schriftlich oder während der Sprechzeiten bzw. nach gesonderter terbereich Artern, Alte Poststraße 10, 06556 Artern Widerspruch Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht erhoben werden. werden. Artern, den 05.01.2021 Die gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführende öffentliche Aus- Im Auftrag legung der o.a. Planunterlagen mit Begründung der Stadt gez. Michael Rapp Artern ist hiervon nicht betroffen. Ort und Zeitpunkt dieser Katasterbereichsleiter Auslegung werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Amtsblatt -5- Ausgabe 01 (22.01.2021) – 31. Jahrgang Anlage: Übersichtsplan 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Artern Artern, den 08.01.2021 Blümel Bürgermeister der Stadt Artern Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Artern; Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen des Entwurfs des Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 Bebauungsplanes Nr. 18 „Sondergebiet Handel, Reinsdorfer „Sondergebiet Handel, Reinsdorfer Straße in Artern“ Straße in Artern“ erfolgt auf Grundlage des § 3 (1) des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmi- der Stadt Artern gungsverfahren während der COVID-19·Pandemie (Planungssi- cherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20. Mai 2020 durch die Ver- hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlichung aller Planunterlagen im Internet. Der Stadtrat der Stadt Artern hat auf seiner 8. Arbeitstagung am 08.06.2020 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Sondergebiet Handel, 18 „Sondergebiet Handel, Reinsdorfer Straße in Artern“ gefasst. Reinsdorfer Straße in Artern“, bestehend aus der Planzeichnung Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten sowie den textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließ- Planskizze ersichtlich. lich aller Anlagen und dem Umweltbericht sowie den wesentli- In der Folge der Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzei- chen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen tige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vom (29.06.2020 werden vom 01.02.2021 bis einschließlich 05.03.2021 im In- bis einschließlich 31.07.2020) wurde der Planvorentwurf überar- ternet unter der Adresse https://www.artern.de zur öffentlichen beitet und ergänzt. Einsichtnahme bereitgestellt. Der Bebauungsplan soll dazu dienen, den Neubau eines Rewe- Entsprechend § 3 (2) PlanSiG werden die o.g. Planungsunter- Marktes zuzüglich eines Textilfachmarktes planungsrechtlich zu lagen als zusätzliches Informationsangebot in der Zeit vom ermöglichen und den Bereich als ergänzenden Einzelhandelss- 01.02.2021 bis einschließlich 05.03.2021 im Bauamt der Stadt tandort auszubauen. Artern, Zimmer 19, während der folgenden Sprechzeiten, öffent- lich ausgelegt:
Amtsblatt -6- Ausgabe 01 (22.01.2021) – 31. Jahrgang Sprechzeiten: - Schallimmissionsprognose, Montag 8.00 - 12.00 Uhr - Auswirkungsanalyse Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr - die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezo- genen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr öffentlicher Belange zu den Themen Eingriffsausgleichsmaß- Freitag 8.00 - 12.00 Uhr nahmen, Hinweise zum Artenschutz (Zauneidechse), Hin- Die bestehenden Hygienemaßnahmen sind dabei zu beachten. weise zur Pflanzenauswahl, Begrenzung Schallimmissionen, Eine telefonische Terminvereinbarung zur Einsichtnahme ist Abfall, ÖPNV, Sicherung Löschwasser, Geologie, bodengeo- zwingend erforderlich und unter 03466/325527 zu vereinbaren. logischer Bodenschutz, Trinkwasserversorgung, Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung. Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus: Stellungnahmen können von jedermann während der Ausle- - Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und Ar- gungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach tenschutzfachbeitrag mit Aussagen zu den Schutzgütern gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift Mensch, Boden, Wasser, Klima / Luft, Arten und Lebensge- vorgebracht werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen meinschaften, Landschaftsbild, Kultur- und sonstigen Sach- und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszei- gütern, ten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Anlage: Übersichtsplan zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Sondergebiet Handel - Reinsdorfer Straße“ der Stadt Artern Artern, den 08.01.2021 Blümel Bürgermeister der Stadt Artern
Amtsblatt -7- Ausgabe 01 (22.01.2021) – 31. Jahrgang Festsetzung der Grund- und Hundesteuer Amtliche Bekanntmachungen für das Kalenderjahr 2021 der Stadt Artern durch der Gemeinden öffentliche Bekanntmachung Die Grundsteuer für das Jahr 2021 wird laut § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. S. 965) in der Festsetzung der Grund- und Hundesteuer jeweils aktuellen Fassung durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem für das Kalenderjahr 2021 Vorjahr unverändert. Sie betragen der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, für die Ortschaft Artern: Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Reinsdorf durch öf- - für land- und forstwirtschaftliche Flächen (A) 400 v.H. fentliche Bekanntmachung - für die Grundstücke (B) 415 v.H. Die Grundsteuer für das Jahr 2021 wird laut § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. S. 965) in der für die Ortschaft Heygendorf: jeweils aktuellen Fassung durch öffentliche Bekanntmachung - für land- und forstwirtschaftliche Flächen (A) 313 v.H. festgesetzt. Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem - für die Grundstücke (B) 422 v.H. Vorjahr unverändert. Sie betragen für die Ortschaft Schönfeld: für die Gemeinde Borxleben: - für land- und forstwirtschaftliche Flächen (A) 400 v.H. - für land- und forstwirtschaftliche Flächen (A) 300 v.H. - für die Grundstücke (B) 415 v.H. - für die Grundstücke (B) 402 v.H. für die Ortschaft Voigtstedt: für die Gemeinde Gehofen: - für land- und forstwirtschaftliche Flächen (A) 313 v.H. - für land- und forstwirtschaftliche Flächen (A) 313 v.H. - für die Grundstücke (B) 422 v.H. - für die Grundstücke (B) 430 v.H. für die Gemeinde Kalbsrieth: Diese Regelung gilt entsprechend auch für die gemäß aktueller - für land- und forstwirtschaftliche Flächen (A) 315 v.H. Satzung festgesetzten Hundesteuern in der jeweiligen Ortschaft. - für die Grundstücke (B) 425 v.H. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden Ände- für die Gemeinde Mönchpfiffel-Nikolausrieth: rungsbescheide erteilt. - für land- und forstwirtschaftliche Flächen (A) 271 v.H. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuer- - für die Grundstücke (B) 389 v.H. festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechts- wirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher für die Gemeinde Reinsdorf: Steuerbescheid zugegangen wäre. Die für die Veranlagung not- - für land- und forstwirtschaftliche Flächen (A) 315 v.H. wendigen Unterlagen können bei der Stadtverwaltung Artern, - für die Grundstücke (B) 425 v.H. Markt 14 in 06556 Artern - Zimmer 10 - während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. Diese Regelung gilt entsprechend auch für die gemäß aktueller Die Beträge werden zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Satzung festgesetzten Hundesteuern in der jeweiligen Gemein- Jahres fällig. Bei Jahreszahlern wird der Gesamtbetrag zum de. 01.07. fällig. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern Falls Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden Ände- die Beträge zu den oben genannten Fälligkeiten abgebucht. Alle rungsbescheide erteilt. Steuerzahler, die bisher am Bankeinzugsverfahren nicht teilneh- men, werden aufgefordert, spätestens bis zu jenen Zeitpunkten Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuer- festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechts- die fälligen Zahlungen zu entrichten, um Mahngebühren und wirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Säumniszuschläge zu vermeiden. Steuerbescheid zugegangen wäre. Die für die Veranlagung not- Rechtsmittelbelehrung: wendigen Unterlagen können bei der Stadtverwaltung Artern, Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats Markt 14 in 06556 Artern - Zimmer 10 - während der allgemeinen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erhoben Dienstzeiten eingesehen werden. werden. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Die Beträge werden zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des der Stadtverwaltung Artern, Postfach 1129, 06551 Artern oder Jahres fällig. Bei Jahreszahlern wird der Gesamtbetrag zum Markt 14, 06556 Artern zu erheben. 01.07. fällig. Bitte beachten Sie: Falls Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden Die Einlegung des Einspruchs ändert nichts an der fristgerech- die Beträge zu den oben genannten Fälligkeiten abgebucht. Alle ten Zahlungspflicht. Steuerzahler, die bisher am Bankeinzugsverfahren nicht teilneh- Artern, den 06.01.2021 men, werden aufgefordert, spätestens bis zu jenen Zeitpunkten Blümel die fälligen Zahlungen zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Bürgermeister Rechtsmittelbelehrung: Bitte erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung oder überwei- Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats sen Sie die Beträge rechtzeitig auf folgendes Konto: nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erhoben Kyffhäusersparkasse werden. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Artern, Postfach 1129, 06551 Artern oder IBAN: DE92 8205 5000 3400 0064 31 Markt 14, 06556 Artern zu erheben. BIC: HELADEF1KYF Bitte beachten Sie: Die Einlegung des Einspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht. Artern, den 06.01.2021 Blümel Bürgermeister Bitte erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung oder überwei- sen Sie die Beträge rechtzeitig auf folgendes Konto:
Amtsblatt -8- Ausgabe 01 (22.01.2021) – 31. Jahrgang für die Gemeinde Borxleben: für die Gemeinde Mönchpfiffel-Nikolausrieth: Kyffhäusersparkasse Kyffhäusersparkasse IBAN: DE90 8205 5000 3400 0080 19 IBAN: DE39 8205 5000 3000 0051 87 BIC: HELADEF1KYF BIC: HELADEF1KYF für die Gemeinde Gehofen: für die Gemeinde Reinsdorf: Kyffhäusersparkasse Kyffhäusersparkasse IBAN: DE34 8205 5000 3400 0164 96 IBAN: DE32 8205 5000 3400 0155 62 BIC: HELADEF1KYF BIC: HELADEF1KYF für die Gemeinde Kalbsrieth: Kyffhäusersparkasse IBAN: DE22 8205 5000 3400 0165 18 BIC: HELADEF1KYF Gemeinde Gehofen Bekanntmachungsvermerk zum Haushaltssicherungskonzept 2020 Der vom Gemeinderat der Gemeinde Gehofen am 30.07.2020 vom 22.01.2021 bis zum 05.02.2021 in Zimmer 4 der Stadtver- beschlossenen 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungs- waltung Artern, Markt 14 in 06556 Artern, während der Dienst- konzeptes für die Jahre 2014 - 2023 wurde mit Schreiben der stunden Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Kyffhäuserkreis, vom 21.12.2020 die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt. Die montags 08.00 - 12.00 Uhr Bekanntmachung erfolgt im „Amtsblatt der Stadt Artern und der dienstags 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Niko- mittwochs 08.00 - 12.00 Uhr lausrieth und Reinsdorf“. donnerstags 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Gehofen den 04.01.2021 freitags 08.00 - 12.00 Uhr Koch zur Einsichtnahme ausgelegt. Bürgermeister Darüber hinaus wird sie in Zimmer 7 der Stadtverwaltung Artern, Die öffentliche Auslegung der 6. Fortschreibung des Haushalts- Markt 14 in 06556 Artern bis zum Ende des festgelegten Konso- sicherungskonzeptes der Gemeinde Gehofen für die Jahre 2014 lidierungszeitraums zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. - 2023 beginnt mit der heutigen Bekanntgabe. Sie ist im Zeitraum Ende amtlicher Teil Allgemeine Mitteilungen und Informationen Anpassung Aktivzeiten telefonische Impfterminvergabe Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 Uhr bis 17 Uhr zur Entlastung der Telefonleitungen in der Vermittlungszentra- Mittwoch und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr le (116 117) während des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, ist Axel Scheid eine Anpassung der Aktivzeiten notwendig. Leiter des Stabes Über die Rufnummer 03643 4950 490 können jetzt Impftermi- THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT ne zu folgenden Zeiten vereinbart werden:
Amtsblatt -9- Ausgabe 01 (22.01.2021) – 31. Jahrgang Landschaftspflegeverband schafft neue Lebensräume für Bachmuscheln und Azurjungfern Fortsetzung der Titelseite Am Ufer der Kleinen Helme und den Nebengräben kommen natürlicherweise die Wasserpflanzen Brunnenkresse und Berle vor. Viele Gewässerabschnitte sind aber mit Röhricht zugewach- sen, sodass diese Arten dort kaum zu finden sind. Deshalb wur- den sogenannte Längsbermen eingerichtet. Diese von Wasser überfluteten Stufen in der Uferböschung wurden in geeigneten Abschnitten der Kleinen Helme östlich von Artern angelegt und mit Berle und Brunnenkresse bepflanzt. So wird den seltenen Azurjungfern ein geeigneter Lebensraum gegeben. Sie benöti- gen langsam fließende, flache, aber dauerhaft wasserführende Gräben und die Wasserpflanzen in flachen Uferbereichen zur Eiablage. Um weitere Lebensräume in den Nebengräben zu ermöglichen, sind für den Graben 38 und den Graben nordöstlich Voigtstedt Räumungs- und Pflegemaßnahmen geplant. Der Graben 38 wurde bereits 2019 geräumt und die Uferböschung gemäht, so- dass er wieder ausreichend Wasser führt und besonnte Stellen als Libellenhabitat vorhanden sind. Für den Graben nordöstlich Voigtstedt erfolgte im September 2020 bereits eine teilweise Entschlammung der Laichtasche II im Oktober 2019 durch die Räumung und ein Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen. Hier Landschaftsbaufirma Foto: LPV Südharz/Kyffhäuser sind noch die restliche Räumung sowie der Anschluss an die Kleine Helme über eine Rohrleitung geplant, um den Graben wieder ganzjährig mit Wasser zu versorgen und so den Libellen und ihren Larven einen Lebensraum zu bieten. Der Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V. als Pro- jektträger steht Ihnen bei Fragen zum aktuellen Stand des Pro- jektes unter 03631/4994485 gern zur Verfügung. Natura 2000-Station Südharz/Kyffhäuser In den kommenden Wochen wird die Natura 2000-Station Süd- harz/Kyffhäuser Pflegemaßnahmen im FFH-Gebiet „Espersted- ter Ried - Salzstellen bei Artern“, südwestlich der Gemeinde Kachstedt durchführen. Eine Besonderheit des Gebiets sind die Binnensalzstellen. Hier kommen viele seltene, an hohe Salzkon- zentrationen angepasste Pflanzen- und Tierarten wie Salzbunge, Salz-Steinklee und Salz-Hasenohr vor. Diese Standorte benöti- gen eine extensive Nutzung, da sonst, wie auch hier geschehen, eine Veränderung der Artenzusammensetzung durch Sukzessi- on droht. Die Binnensalzstellen werden von Schilf überwuchert und die seltenen Arten verdrängt. Um diese besonderen Lebens- räume zu erhalten, werden auf etwa 0,65 Hektar, bestehend aus vier nicht zusammenhängenden Flächen, angepasste Pflege- maßnahmen durchgeführt. Zwei der Binnensalzflächen werden von Schilf überwuchert. Für den Erhalt der seltenen Biotope ist es notwendig, das überwu- chernde Schilf zurückzudrängen. Das temporär überstaute Ge- biet kann derzeit aber nur schwer bewirtschaftet werden. Durch Anlage zweier kleiner Feuchtmulden wird das Wasser aus der Fläche gezogen, wodurch eine naturschutzkonforme Nutzung möglich wird. Außerdem dienen die Flutmulden einer Vielzahl von Amphibien und Insekten als Reproduktions- und Nahrungs- habitat. Insbesondere Kreuz- und Wechselkröte benötigen tem- porär bespannte und voll besonnte Gewässer. Mitarbeiter der Landschaftsbaufirma Gebhardt bei der Bepflan- Auf den drei östlich gelegenen Einzelflächen werden die schüt- zung der neuangelegten Längsberme an der Kleinen Helme im zenwerten Offenlandbiotope durch sich sukzessiv ausbreitende Oktober 2020 Foto: LPV Südharz/Kyffhäuser Gebüsche und Pioniergehölze verdrängt. Auf diesen Flächen wird ein Teil der Gehölze entfernt und der verbleibende Baum- bestand gepflegt. Um die Flächen langfristig in einem günstigen Im Sommer 2020 wurden an der Brücke in Helmfeld bei Ar- Zustand zu halten, wird sie weiterhin durch den Landwirtschafts- tern eine Pegellatte gesetzt und eine Drucksonde zur Wasser- betrieb Helm aus Schönfeld naturschonend bewirtschaftet. standsaufzeichnung an das Brückenprofil installiert. Dadurch Die Maßnahmen wurden von der Natura 2000 Station Südharz/ können die Wasserstände der Kleinen Helme erfasst und stän- Kyffhäuser in Absprache mit den zuständigen Naturschutzbehör- dig kontrolliert werden. Der Zufluss in die Kleine Helme kann auf den und den Flächeneigentümern geplant. Die Umsetzung er- dieser Grundlage an die Artenschutzbelange angepasst werden, folgt durch die Landschaftspflegefirma Götze aus Sondershau- sodass die Laichtaschen der Wirtsfische und die Längsbermen sen. Finanziert wird das Projekt durch den Freistaat Thüringen bei niedrigem Wasserstand nicht trockenfallen. über das Förderprogramm NALAP (Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen). Der Abschluss des Projekts ist für den Oktober 2021 geplant. Eine langfristige, artenschutzfreundliche Bewirtschaftung der Der Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V., Träger Gewässer wird auch danach sichergestellt. Hierfür soll der Ge- der Natura 2000-Station, steht Ihnen bei Fragen zum aktuellen wässerunterhaltungsplan der Kleinen Helme an den Artenschutz Stand der Arbeiten unter 03631/499 44 85 gern zur Verfügung. angepasst werden.
Amtsblatt - 10 - Ausgabe 01 (22.01.2021) – 31. Jahrgang Tourenplan 2021 KAT Artern zeit verschönert zu haben. Vielleicht haben Sie den einen oder anderen Tipp ausprobiert. Ort vom /bis Christin Jordanland Voigtstedt Januar Vorsitzende WIR für Artern e.V. Mönchpfiffel/Nikolausrieth Januar Kontakt: 0176/82103243; wirfuerartern@outlook.de Artern Januar / Februar Heygendorf Januar / Februar Überraschung für die Grundschüler Gehofen März / April in Artern Borxleben Juli Da staunten die Schüler der Grundschule „Am Königstuhl“ sehr, Kachstedt Juli als die Weihnachtswichtel vom Verein „WIR für Artern e.V.“ am Ritteburg August / September Montag für jede Klasse ein großes Paket vor den schön ge- Schönfeld August / September schmückten Baum auf dem Schulhof ablegten. Für jedes Kind Kalbsrieth September / Oktober war darin liebevoll verpackt ein Weihnachtsgeschenk mit Sport- beutel, Trinkpäckchen, Flummi und kleinen Süßigkeiten. So eine Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband Überraschung hatte keiner erwartet. Bartels Umso größer war die Freude. Werkleiter Alle Schüler sagen herzlich DANKESCHÖN. „WIR für Artern e.V.“ Arterner Weihnachtswichtel Im alten Jahr konnten viele Kinder keinen Weih- nachtsmarkt besuchen. Sie durften kein weih- nachtliches Programm aufführen, kein Kinder- punsch trinken und Karussell fahren. Das ganze Jahr war komisch - war geprägt von „Corona“. Unse- re Kinder durften und dürfen ganz viele Dinge die Ihnen Spaß machen, nicht mehr tun. Sie waren so stark in dieser Zeit und müssen es jetzt wieder sein! Und gerade aus diesem Grund woll- ten WIR gemeinsam mit Jessica Jordanland-Becker (Fitness- & Gesundheitskurse in Artern) den Kindern eine kleine Aufmerk- samkeit zukommen lassen. Die Weihnachtswichtel waren vor den Weihnachtsfeiertagen noch fleißig und konnten den drei Arterner Kindergärten sowie der Grundschule Artern eine kleine Überraschung zukommen lassen. Neben weihnachtlichen Basteltipps und Plätzchenrezep- Freude schenken in der Weihnachtszeit ten gab es für jedes Kind einen Turnbeutel und ein paar Kleinig- keiten dazu. Feiern, Ausflüge, gemeinsame Spielnachmittage sowie zahl- 26 Pakete für 14 Kindergartengruppen, 12 Schulklassen - fast reiche Besuche von Verwandten und Bekannten gehören zum 440 Kinder. Unser Überraschungspaket haben WIR kurz vor dem Betreuungsangebot für alle Senioren im DRK Alten- und Pflege- Lockdown in einer gefühlten Nacht und Nebel-Aktion an die Kita- heim Artern „Am Königstuhl“. Leiterinnen sowie deren Vertretung und an die Direktorin über- Und jedes Jahr in der Weihnachtszeit haben Schüler der Grund- geben. schule kleine Programme mit Liedern, Gedichten und Tänzen im Eingangsbereich aufgeführt. Doch diesmal war alles anders. Kontakte waren und sind eingeschränkt und Feiern nicht mög- lich. Also überlegten die Schüler der dritten Klassen, wie sie den Senioren trotzdem eine Freude bereiten können. So entstanden wunderschöne, selbst gebastelte Karten mit Weihnachtsbäumen und Kugeln, mit Weihnachtsmännern und Sternen und einem Text, der das Herz berührt: Ich wünsche dir für diesen Advent einen Engel, der deinen Namen kennt, einen Engel, der schützend hinter dir steht und dich hält, wenn der Winterwind stärker weht, einen Engel, der deine Welt heller macht und der über dich und dein Leben wacht. Frohe Weihnachten wünschen Ihnen die Schüler der dritten Klasse Alle Schüler hoffen, dass sie damit vielen Bewohnern des Pfle- geheimes ein klein wenig Freude schenken können. Wir hoffen, damit den Kindern sowie ihren Eltern eine kleine Freude bereiten zu haben sowie die gemeinsame Weihnachts-
Amtsblatt - 11 - Ausgabe 01 (22.01.2021) – 31. Jahrgang Hurra, hurra - die Slackline ist endlich da Das Hohe-Schrecke-Journal ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Naturschutzgroßprojektes Hohe Schrecke. Es wird kostenlos an Das Spielen im alle Haushalte in der Region verteilt, um die Bürgerinnen und Freien ist ein fester Bürger umfassend über das Projekt zu informieren. Zugleich Bestandteil unse- werden mehrere hundert Exemplare an interessierte Leserin- res Alltags im Kin- nen und Leser im gesamten Bundesgebiet verschickt und damit derhaus Regen- überregional für einen Besuch in der Hohen Schrecke geworben. bogen in Artern. Die Auflage beträgt 8.000 Stück. Herstellung, Druck und Ver- Egal ob Klettern, teilung werden zu 90 Prozent vom Bundesamt für Naturschutz Rutschen, Fußball mit Mitteln des Bundesumweltministeriums sowie vom Thürin- spielen, im Sand gischen Umweltministerium gefördert. Die Naturstiftung David bauen oder Roller übernimmt die restlichen 10 Prozent der Kosten und wird dabei fahren jedes Kind von der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt (ZGF), dem Um- liebt es sich in sei- weltverband BUND und der Regina Bauer Stiftung unterstützt. nen Fähigkeiten auszuprobieren. Christin Brauer Deshalb kauften Projektbüro „Hohe Schrecke“ wir von einer an- Heidelbergstr. 1, 06577 An der Schmücke onymen Spende Tel: 034673 7802-90 (2019) eine Slack- projektbuero@naturstiftung-david.de line, die das Be- www.hohe-schrecke.de wegungsangebot im Außengelände Information der Verbraucherzentrale erweitern sollte. Doch viele Monate mussten unsere Kinder auf den Aufbau warten. Marktstammdatenregister Zahlreiche Spenden wurden gesammelt bis am 5. Oktober Bag- Meldefrist für PV-Anlagen, Batteriespei- ger und Radlader der Firma „Landschaftsbau Andreas Jordan- cher und Blockheizkraftwerke läuft bald land“ anrückten. Innerhalb von 2 Tagen bauten sie die Slackline ab auf. Voller Vorfreude verfolgten unsere Kinder das Baugeschehen. Ein paar Wochen haben Verbraucher noch Zeit, um ihre Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Seit 2 Monaten balancieren nun unsere Kinder täglich auf der Blockheizkraftwerke im Marktstammdatenregister anzumel- Slackline hin und her. Die Kinder, Eltern und Mitarbeiterinnen aus den. Die Registrierung funktioniert kostenlos über ein On- dem Kinderhaus Regenbogen bedanken sich bei line-Portal. Ohne Anmeldung erhalten Anlageneigentümer keine Einspeisevergütung mehr und riskieren ein Bußgeld. Engel-Apotheke, Inh. Kristina Fliege Am 31. Januar 2021 läuft für Verbraucher die Frist ab, ältere Kyffhäusersparkasse Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke Sanitär Reiber, Inh. Thomas Rumpf (BHKW) im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren. Schinköthe GmbH Die Frist gilt für Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb ge- Schmuck und Uhren Keller, Inh. Juliane Günther nommen wurden. Auch bereits im vorausgegangenen PV-Mel- Tischlerei Czekalla deportal der Bundesnetzagentur registrierte Anlagen müssen zusätzlich im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Zahnarztpraxis Doreen Kircheis Wir für Artern e.V. So funktioniert die Registrierung Betreiber einer Photovoltaikanlage oder eines BHKW können die für ihre finanzielle Unterstützung. Registrierung online auf der Seite www.marktstammdatenregis- Das Kinderhaus Regenbogen ter.de vornehmen. Die kostenlose Registrierung ist sowohl für den Anlagenbetreiber selbst wie auch für jede Anlage erforder- lich. Auch Batteriespeicher, die häufig in Verbindung mit Photo- Das neue Hohe-Schrecke-Journal voltaikanlagen betrieben werden, müssen registriert werden. Die im Briefkasten Registrierung erfolgt in drei Stufen: 1. Registrierung des Benutzers des Marktstammdatenregisters Aktuelle Ausgabe berichtet über Pla- 2. Registrierung des Anlagenbetreibers nungen, Projekte, Menschen und Aus- 3. Registrieren der Anlagen flugsziele rund um die Hohe Schrecke Bereits am 15. Januar ging allen Haushalten Für die komplette Registrierung werden Adress- und Kontaktda- rund um die Hohe Schrecke zusammen mit dem ten, eine E-Mail-Adresse und das Geburtsdatum benötigt. Zur Heimat Echo das aktuelle Hohe-Schrecke-Jour- Anlage selbst müssen Anlagenbetreiber Angaben zum Standort, nal zu. Ausgabe 21 dokumentiert einmal mehr zum Datum der Inbetriebnahme und zu technischen Merkmalen die vielfältigen Aktivitäten der Naturstiftung Da- sowie zum Netzbetreiber machen. Am Ende der Registrierung vid und des Vereins Hohe Schrecke - Alter Wald erhalten Verbraucher eine Meldebescheinigung. mit Zukunft e. V. in und um den Hohe-Schre- Personenbezogene und vertrauliche Daten sind später nicht öf- cke-Wald. Leserinnen und Leser erfahren mehr zum aktuellen fentlich einsehbar. Verfahren zur Erweiterung des Naturschutzgroßgebietes Hohe Neue Anlagen müssen bereits registriert sein Schrecke - Umweltministerin Anja Siegesmund beantwortet hier- Anlagen, die nach dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wur- zu Fragen aus der Region. Interessierte erhalten außerdem ei- den, müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im nen Einblick in die aufwändige Sanierung eines Teiches auf dem MaStR registriert werden. ehemaligen Militärgelände. Ein Rückblick auf die vergangenen Die Registrierungspflicht gilt für alle ortsfesten Anlagen zur sechs Monate zeigt, dass sich trotz der Einschränkungen durch Stromerzeugung und Batteriespeicher, die an das Stromnetz an- die Pandemie Vieles im Projektgebiet getan hat: So hat sich geschlossen sind. Auch ortsfeste kleine Balkon-Solargeräte und die Hängeseilbrücke zum Besuchermagneten entwickelt, der Batteriespeicher müssen registriert werden. Für Elektroautos Rabenswald-Erlebnisweg wurde eröffnet und neue Landschafts- und Ladestation gilt diese Pflicht nicht. führerinnen und Landschaftsführer haben ihr Zertifikat erhalten. Weiterhin im Heft: ein Ortsporträt über das „Backofendorf“ Lan- Meldepflicht auch für Anlagen ohne EEG-Förderung genroda, ein Bericht über die „Zwiebelmetropole“ Heldrungen, Verbraucher, die gegen die Registrierungspflicht verstoßen, ris- Ausflugstipps, Veranstaltungshinweise sowie das beliebte Kreuz- kieren ein Bußgeld und können ihre Einspeisevergütung für den worträtsel. Strom verlieren. Auch wenn man den Termin verpasst, bleibt die Verpflichtung zur Meldung bestehen und sollte schnellstmöglich Das Projektteam wünscht viel Freude beim Lesen! nachgeholt werden. Und sie gilt auch für Anlagen, die ab Januar 2021 keine EEG-Förderung mehr erhalten.
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