Lärmbekämpfung in der Schweiz: Grundzüge und Bilanz
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Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EMPA
Laboratoire fédéral d'essai des matériaux et de recherche Überlandstrasse 129
Laboratorio federale di prova dei materiali e di ricerca CH-8600 Dübendorf
Institut federal da controlla da material e da retschertgas Tel. +41-1-823 55 11
Swiss Federal Laboratories for Materials Testing and Research Fax +41-1-821 62 44
Lärmbekämpfung in der Schweiz: Grundzüge und Bilanz
Rev. Referat von Georg Thomann anlässlich der 202. Plenarsitzung des ÖAL
Mit dem Umweltschutzgesetz (USG) und der Lärmschutzverordnung (LSV) steht in der Schweiz seit Mitte der
80er Jahre ein griffiges und schlankes Regelwerk zur Bekämpfung des Lärms zur Verfügung. Gesetz und Ver-
ordnung haben behördenanweisende Funktion. Wenn die Regeln und Vorschriften des USG und der LSV ver-
letzt werden, sind die Behörden zum Handeln verpflichtet. Nachfolgend soll aufgezeigt werden, nach welchen
Prinzipien und Grundsätzen in der Schweiz Lärmbekämpfung betrieben wird. Politische Manipulationen und
finanzielle Engpässe erschweren jedoch die Umsetzung der Lärmschutzvorschriften. Rund 12 Jahre nach In-
krafttreten der LSV zeigt sich deshalb ein zwiespältiges Bild der Lärmbekämpfung in der Schweiz.
Lärmbekämpfung als Aufgabe des Staates und lästigen Einwirkungen schützen. Dabei orientiert
des Lärmverursachers sich das USG am Vorsorge- und Verursacherprin-
Grundsätzlich besteht in jedem Rechtsstaat die zip. Eng damit verbunden sind die Grundsätze der
Möglichkeit, auf zivilrechtlichem Weg gegen einen Sanierung und der Verhältnismässigkeit.
akustischen Störefried vorzugehen. Nach dem Der Lärmverursacher muss mit Massnahmen an
schweizerischen Zivilgesetzbuch ist es beispiels- der Quelle dafür sorgen, dass die Belastung am Ort
weise ungesetzlich, seinen Nachbarn übermässig der Immissionen einen bestimmten Wert nicht
zu belästigen (ZGB Art. 684). Was nun im konkre- überschreitet. Ist dies nicht möglich, muss saniert
ten Einzelfall als übermässige Belästigung zu quali- werden. Dabei versteht das USG unter dem Begriff
fizieren ist, bleibt dem Richter überlassen. Jedes Sanierung lärmmindernde Massnahmen bei der
Gerichtsurteil wird jedoch seinen individuellen Cha- Quelle und auf dem Ausbreitungsweg. Massnah-
rakter erhalten, da es sich immer auf einen Einzel- men beim Empfänger in Form von Schallschutz-
fall bezieht. Unter dem Aspekt einer gewissen fenstern zählen nicht dazu. Sie sind als reine Notlö-
Rechtssicherheit scheint es angebracht, die Lärm- sung zu verstehen. Die Kosten für den vorsorgli-
bekämpfung nicht auf gerichtlichen Urteilen son- chen Lärmschutz, für die Sanierung und für den
dern auf gesetzlichen Regelungen aufzubauen. Schallschutz beim Empfänger tragen grundsätzlich
Diese wären behördenverbindlich und würden ohne die Lärmverursacher. Die Pflicht der Kostenüber-
Einsatz des Justizapparates wirksam. In der nahme bildet denn auch der eigentlichen Antriebs-
Schweiz wurde dieses Konzept der Lärmbekämp- motor der Lärmbekämpfung. Es muss jedoch die
fung 1983 durch das Umweltschutzgesetz (USG) Verhältnismässigkeit zwischen Aufwand und Wir-
und 1986 durch die Lärmschutzverordnung (LSV) kung gewahrt bleiben.
1
verwirklicht. Mitte der 80er Jahre wurde somit in
...die Lärmschutzverordnung enthält die dazu
der Schweiz die Lärmbekämpfung zur öffentlichen
notwendigen Ausführungsbestimmungen
Aufgabe. Die Behörden wurden verpflichtet überall
dort einzugreifen, wo die Vorschriften und Regelun- Die im USG formulierten Grundsätze und Ziele
gen des Umweltschutzes verletzt werden. Die werden in der Lärmschutzverordnung LSV konkreti-
Lärmbekämpfung ist jedoch nicht nur eine Aufgabe siert. Die Lärmschutzverordnung regelt damit den
des Staates sondern auch des Lärmverursachers. Vollzug des Umweltschutzgesetzes im Bereich
Dieser wird nämlich verpflichtet, mit Massnahmen Lärm. Sie besteht aus 4 Hauptteilen. Der erste Teil
an der Quelle, die Emissionen vorsorglich zu be- (Kapitel 3 und 4) behandelt die Lärmquellen und die
grenzen. Pflichten des Anlagebetreibers. Der zweite Teil
(Kapitel 5 und 6) befasst sich mit Bauten und Anla-
Das Umweltschutzgesetz gibt die Stossrichtung gen lärmempfindlicher Nutzung und mit den lärmbe-
an... dingten Beschränkungen der Bautätigkeit. Im dritten
Das Umweltschutzgesetz (USG) will den Menschen Teil (Kapitel 7) sind die allgemeinen Regeln zur
und seine natürliche Umwelt vor schädlichen und Ermittlung der Beurteilungspegel enthalten. Der
1
vierte Teil (Anhänge) gibt die Details dazu an und
Neben dem Umweltschutzgesetz sind öffentlich-rechtliche
Lärmschutzvorschriften im Strassenverkehrsgesetz, Luft-
fahrtgesetz, Eisenbahngesetz, Binnenschiffahrtsgesetz und
Arbeitsgesetz verankert.EMPA, Abteilung Akustik / Lärmbekämpfung 2
LÄRMBEKÄMPFUNG IN DER SCHWEIZ
enthält getrennt nach Lärmart die Belastungs- oder Arbeitsbereich des Menschen, und dies auch
2
grenzwerte. nur, wenn sie geschlossen sind.
Lärmminderung als Regelsystem Entscheidend für das Funktionieren des Systems
sind das richtige Belastungsmass (zur Bestimmung
[Grafik: RH / gt, 1999] des Istwertes), der korrespondierende Belastungs-
grenzwert (Sollwert) und die Massnahmen, welche
bei Überschreiten eines bestimmten Sollwertes
eingeleitet, bzw. verfügt werden. Wie kommt nun
aber der Sollwert (sprich Grenzwert) zustande, bzw.
IST wo kommt er zu liegen und nach welchen Kriterien
(Belastungsmass)
bestimmt man den Istwert (sprich Lärmbelastung)?
Massnahmen
Regeln ?
Lärmbelastung, Lärmstörung und die Grenze
SOLL
des Zumutbaren
(Grenzwert)
Das USG will erreichen, dass die Bevölkerung in
ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gestört wird.
Abbildung 1 Die LSV als Regelsystem. Die Belastung (Istwert)
wird bei den Betroffenen gemessen und mit dem Dabei wird die Grenze der erheblichen Störung des
Sollwert verglichen. Ist die Belastung zu hoch, Wohlbefindens durch den Immissionsgrenzwert
setzen Massnahmen an den Quellen, auf dem 3
(IGW) festgelegt. Die LSV stützt sich bei der Su-
Ausbreitungsweg oder an den Häusern ein.
che nach dem IGW auf umfangreiche soziopsy-
chologische Untersuchungen, die Mitte der 70er
Das Konzept des Lärmschutzes in der Schweiz
Jahre durchgeführt wurden. Dabei wollten die
basiert im Prinzip auf den Vorstellungen eines Re-
Lärmwirkungsforscher von einer repräsentativen
gelsystems (vgl. Abbildung 1). Die Lärmwirkungen
Anzahl von Lärmbetroffenen wissen, wie störend
werden am Wohnort der Betroffenen in Form des
sie einen bestimmten Schallpegel empfinden. In
Belastungsmasses erfasst und mit dem Grenzwert
den Befragungen galt als lärmgestört, wer die Stö-
verglichen. Solange die Belastung unter dem
rung (bei einem vorgegebenen Pegel) auf einer
Grenzwert bleibt, geschieht nichts. Wird der
Skala von 0 (für keine Störung) bis 10 (für sehr
Grenzwert überschritten, setzt der Regelmecha-
starke Störung) mit grösser als 4 angab. Auf diese
nismus an drei möglichen Stellen ein: an der
Weise wurden die mittlere und die starke Störung
Lärmquelle (Motorenkapselungen, Schalldämpfer,
erfasst (vgl. Abbildung 2). Trägt man nun die Befra-
Betriebseinschränkungen), auf dem Ausbreitungs-
gungsergebnisse grafisch auf, erhält man eine S-
weg des Schalls (Schallschutzwände, Schall-
förmige Kurve (Sigmoide). Der IGW wird nun dort
schutzwälle) und am Haus des Empfängers als
festgelegt, wo der Anteil der lärmgestörten Perso-
passiver Schallschutz in Form von Schallschutz-
nen stark ansteigt (Wendepunkt der Kurve, vgl.
fenstern. Diese letzte Massnahme ist jedoch als
Abbildung 3). Für den Strassenlärm befindet sich
Not- oder Verlegenheitslösung zu verstehen. Der
dieser Punkt und somit der IGW für eine stark be-
Einbau von Schallschutzfenstern widerspricht ei-
fahrene Strasse bei 60 dB(A) - „gemessen“ als
gentlich dem Grundgedanken des USG, das die
äquivalenter Dauerschallpegel mit einer Bezugszeit
Entstehung des Lärms an der Quelle (und auf dem
Ausbreitungsweg) verhindern will. Sind Schall- von 16 Stunden.
schutzfenster die einzige Möglichkeit, den Men- Aus dem in Abbildung 3 dargestellten Zusammen-
schen vor Lärm zu schützen, so haben im Prinzip hang zwischen Störung und Lärmbelastung wird
die Regelungen des USG versagt. Denn Schall- ersichtlich, dass die von Mensch zu Mensch unter-
schutzfenster reduzieren allein den Lärm im Wohn- schiedliche Lärmempfindlichkeit es praktisch un-
möglich macht, den IGW so tief anzusetzen, dass
2
Anhänge 3 bis 8: Belastungsgrenzwerte für Strassenver-
sich unterhalb diesem Wert niemand mehr gestört
kehrslärm (Anhang 3), für Eisenbahnlärm (Anhang 4), für fühlt. Wegen der grossen Streuung der individuellen
den Lärm von zivilen Flugplätzen (Anhang 5), für Industrie-
und Gewerbelärm (Anhang 6), für den Lärm von
Befragungsergebnisse werden deshalb in den
Schiessanlagen (Anhang 7) und für Lärm von Militärflug-
plätzen (LSV Anhang 8). Daneben werden in den Anhängen
3
zur LSV die technischen Anforderungen an die USG, Art. 15: Die Immissionsgrenzwerte für Lärm... sind so
Schalldämmung von Fenstern festgelegt (Anhang 1), und die festzulegen, dass nach dem Stand der Wissenschaft oder
Anforderungen an die Berechnungsverfahren und die der Erfahrung Immissionen unterhalb dieser Werte die Be-
Messgeräte beschrieben (Anhang 2). völkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören.
Lärmbekämpfung in der Schweiz (Rev.).docEMPA, Abteilung Akustik / Lärmbekämpfung 3
LÄRMBEKÄMPFUNG IN DER SCHWEIZ
neuesten soziopsychologischen Untersuchungen in ausgeglichen. Als Basis zur Bestimmung der Pe-
der Umgebung der Flughäfen Genf Cointrin und gelkorrekturen dient der Strassenlärm. Die Nivelie-
Zürich Kloten nur die Nennungen 8, 9 und 10 auf rung auf den Störungsgrad des Strassenlärms führt
dem Skalometer zur Bestimmung der noch tolerier- zur Konstruktion des Beurteilungspegels Lr, wel-
baren Immissionen für den Lärm der Landesflug- cher in der LSV als massgebliches Lärmmass ver-
4
häfen verwendet. (Es werden somit in den Unter- wendet wird. Der Lr setzt sich aus einer messbaren,
suchungsergebnissen nur die durch den Fluglärm akustischen Grösse, dem Mittelungspegel Leq, und
stark gestörten Personen berücksichtigt). den bereits erwähnten Pegelkorrekturen K zusam-
Ganz und gar nicht störend Unerträglich störend
men.
Das Gebäude der Belastungsgrenzwerte und die
X Lärmschutzziele
Rund um den IGW gruppiert sich ein komplexes
0 4 8 9 10
System von Belastungsgrenzwerten. Diese sind
Mittlere Störung Starke Störung
[Grafik: RH / gt, 1999] nach Funktion und Lärmempfindlichkeit abgestuft
(vgl. Abbildung 4). Daneben definieren sie den Ort
Abbildung 2 Auf einer Art Thermometer wird der Grad der
und den Umfang der Lärmschutzmassnahmen.
Störung eingezeichnet (0 = keine Störung, 10 =
sehr starke Störung). Die Lärmwirkungsforscher Tag Nacht
bezeichnen dies als Skalometer-Methode. Man ES
PW IGW AW PW IGW AW
spricht auch von der selbsteingestuften Störung.
1 Erholungszonen 50 55 60 40 45 50
Anteil lärmgestörterPersonen
(Nennungen 4 und mehr) 2 Reine Wohnzonen 55 60 70 45 50 65
Strasse
3 Wohn- und 60 65 70 50 55 65
Gewerbezonen
Eisenbahn
40% 4 Industriezonen 65 70 75 55 60 70
Abbildung 4 Belastungsgrenzwerte für den Strassen- und
15% Eisenbahnlärm: Die Grenzwerte sind mehrdimen-
sional differenziert, einerseits nach Tag- und
Nachtzeit, deren Definition je nach Lärmart unter-
K schiedlich ist, andererseits nach der Empfindlich-
keit der Nutzung (4 Empfindlichkeitsstufen ES).
[Grafik: gt, 1999] IGW Pegel in dB
Ausserdem sind sie nach Zweck unterschieden
(PW, IGW, AW) und können je nach Lärmart leicht
Abbildung 3 Beziehung zwischen Lärmbelastung und dem unterschiedlich sein, obschon darauf geachtet
prozentualen Anteil lärmgestörter Personen (Nen- wurde, die zentralen Werte zahlenmässig konstant
nungen von 4 und mehr auf einem Skalometer von zu halten.
0 bis 10) und Bestimmung der Pegelkorrekturen.
Neben Tag- werden auch Nachtgrenzwerte festge-
Zur Kurve: Bei tiefen Pegeln ist der Anteil praktisch
konstant. Im Bereich der hohen Pegel ebenfalls, legt. Dabei liegen die Grenzwerte in der Nacht um
da praktisch alle Personen gestört werden. Im da- 10 dB tiefer als am Tag. Dies entspricht nach
zwischenliegenden, relativ engen Pegelbereich ist menschlichem Empfinden einer Halbierung des
eine starke Zunahme des prozentualen Anteils
Lärms. Auf diese Weise wird dem erhöhten Ruhe-
lärmgestörter Personen feststellbar.
bedürfnis während der Nachtstunden Rechnung
Den umfangreichen Untersuchungen der Lärmwir- getragen. Die Lärmempfindlichkeit hängt nicht nur
kungsforscher kann man auch entnehmen, dass davon ab, ob man wach ist oder schläft, sondern ist
der gleiche akustische Pegel je nachdem, ob es ebenso eine Funktion der Tätigkeit, die man ausübt.
sich um eine Strasse, eine Bahnlinie oder eine In- Im Erholungsheim werden beispielsweise andere
dustrieanlage handelt, eine andere Störwirkung Ansprüche gestellt als in einem Gewerbebetrieb,
aufweist. Damit jedoch die Grenzwerte immer die und wer bei seiner Arbeit Lärm produziert, wird
gleichen Zahlenwerte annehmen, werden diese wahrscheinlich vom Lärm anderer weniger gestört
Differenzen mit sogenannten Pegelkorrekturen (K) als jemand, der einer ruhigen Beschäftigung nach-
geht. Diese Beobachtungen haben zu einer Unter-
4
Nationales Forschungsprogramm NFP 26, Lärmstudie '90, teilung der Belastungsgrenzwerte in 4 Empfindlich-
Bericht-Teil A: Physische Umwelt und ihre gesundheitlichen
Auswirkungen in der Schweiz, Bern 1995. keitsstufen (ES) geführt. Die ES-Zuordnung erfolgt
Lärmbekämpfung in der Schweiz (Rev.).docEMPA, Abteilung Akustik / Lärmbekämpfung 4
LÄRMBEKÄMPFUNG IN DER SCHWEIZ
dabei in der Nutzungsplanung und basiert auf dem Anlage höchstens bis zum Alarmwert, bei einer
zulässigen Störgrad der gewerblichen Nutzung (vgl. öffentlichen oder konzessionierten Anlage dagegen
5
Abbildung 4). sind Erleichterungen über den Alarmwert hinaus
denkbar.
Der IGW ist die zentrale Grösse der Lärmbekämp-
fung. Über dem IGW liegt der Alarmwert (AW), da-
Wenn Erleichterungen, dann
runter der Planungswert (PW). Der IGW markiert passiver Schallschutz ab dem AW!
die Grenze der gerade noch zumutbaren Lärmstö- AW
• Keine lärmempfindlichen Neubauten.
rung. Wird er überschritten, so muss eine beste- Handlungslücke
• Lärmige Anlagen sanieren.
hende Anlage saniert werden (vgl. Abbildung 5). IGW Ziel
• Keine neuen lärmigen Anlagen.
Baubewilligungen in eingezonten Gebieten werden Erleichterungen
• Keine Einzonungen , aber
bei überschrittenen Immissionsgrenzwerten nur eingezonte Grundstücke bebauen.
PW
noch in Ausnahmefällen erteilt.
• Keine Einschränkungen
[Grafik: RH/gt, 1999]
Abbildung 6 Öffentliche, konzessionierte Anlagen können den
AW AW überschreiten, falls an ihrem ungehinderten
• Keine lärmempfindlichen Neubauten. Betrieb ein übergeordnetes Interesse besteht. Ist
• Lärmige Anlagen sanieren. dies der Fall, so müssen auf Kosten des Lärmver-
IGW Ziel ursachers beim Empfänger Schallschutzfenster
• Keine neuen lärmigen Anlagen. eingebaut werden. Zwischen AW und IGW pas-
• Keine Einzonungen , aber siert dagegen nichts (Handlungslücke).
eingezonte Grundstücke bebauen.
PW
• Keine Einschränkungen Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften in die
Praxis und Stand der Lärmbekämpfung
[Grafik: RH / gt, 1999]
Für den Vollzug der Lärmschutzvorschriften sind
Abbildung 5 Die Ziele der Lärmschutzverordnung werden durch
die Kantone und Gemeinden zuständig. Dem pri-
den Immissionsgrenzwert IGW markiert, der PW vaten und öffentlichen Lärmverursacher wird in der
liegt unter dem IGW und dient dem vorsorglichen LSV eine Sanierungsfrist von insgesamt 15 Jahren
Lärmschutz, der AW liegt darüber und legt die
nach Inkrafttreten der Belastungsgrenzwerte einge-
Dringlichkeit von Sanierungen fest.
räumt. Konkret bedeutet dies, dass Strassen, Ei-
Der Planungswert (PW) ist um 5 dB strenger als der senbahnlinien, Industrie- und Gewerbebetriebe,
IGW und dient der lärmschutzgerechten Planung. 300m-Schiessanlagen, Flugfelder und Regional-
Der PW wird damit zum Instrument der Vorsorge. flugplätze bis im Jahre 2002 saniert werden müs-
Es dürfen Bauzonen ausgeschieden und neue An- sen. Die Sanierungsfristen für Militärflugplätze und
lagen nur dann errichtet werden, wenn die Pla- Landesflughäfen laufen hingegen erst in den Jah-
nungswerte eingehalten sind. ren 2010, bzw. 2016 ab, da die entsprechenden
Der Alarmwert (AW) legt die Dringlichkeit von Sa- Belastungsgrenzwerte erst 1995 (Militärflugplätze)
nierungen fest. Lärmbelastungen über dem AW und 2001 (Landesflughäfen) in Form eines revi-
gelten als extrem. Sanierungs- und Lärmschutz- dierten Anhangs 5 und eines neuen Anhangs 8 in
massnahmen sollten deshalb in Gebieten mit der LSV integriert wurden. Die Sanierungsfristen für
Alarmwertüberschreitungen so schnell wie möglich militärische Schiessplätze haben mangels Belas-
realisiert werden. tungsgrenzwerte noch gar nicht zu laufen begon-
nen.
Ein privater Lärmverursacher muss nach dem Wil-
len des Gesetzgebers auf der Immissionsseite den Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
IGW einhalten. Dies gilt grundsätzlich auch für den (BUWAL) erstellte denn auch Ende 1998, über
öffentlichen Lärmverursacher. Falls eine Sanierung zehn Jahre nach Inkrafttreten der Lärmschutzver-
jedoch unverhältnismässig hohe Kosten verursacht, ordnung eine zwiespältige Bilanz. Die Sanierung
sind Erleichterungen möglich. Bei einer privaten von Industrie- und Gewerbeanlagen war problem-
los. Auch bei den 300m-Schiessanlagen traten
5
Für reine Wohnzonen gilt die ES II, für Zonen mit mässig keine nennenswerten Probleme auf, so dass diese
störenden Betrieben die ES III und für Industriezonen mit grösstenteils saniert sind. Dagegen gestaltet sich
stark störenden Betrieben die ES IV. Die ES I wird nur selten
und bei ausgeprägten Lärmschutzbedürfnissen zugeordet. die Sanierung von Verkehrsinfrastrukturanlagen
Für Betriebsräume, in denen ein gewisser Eigenlärm produ- schwieriger als erwartet. Dabei sind die Schwierig-
ziert wird, gelten um 5 dB reduzierte Anforderungen.
Lärmbekämpfung in der Schweiz (Rev.).docEMPA, Abteilung Akustik / Lärmbekämpfung 5
LÄRMBEKÄMPFUNG IN DER SCHWEIZ
keiten nicht auf der technischen sondern haupt- der damit verbundenen Ertragseinbussen betrach-
sächlich auf der finanziellen Seite anzusiedeln. tet. Denn Lärmschutz reduziert nach Meinung
In der Schweiz sind rund 2300 Kilometer Strassen massgeblicher Wirtschaftskreise massiv die Wett-
und 1000 Kilometer des Schienennetzes zu sanie- bewerbsfähigkeit. Er ist scheinbar nicht mehr be-
ren. Die Investitionskosten betragen bei der Strasse zahlbar und trägt die Etikette eines "Luxusguts".
rund 3.5, bei der Eisenbahn rund 2.3 Milliarden Lärmschutz ist dagegen hauptsächlich Gesund-
Franken. Bis heute sind über 300 Sanierungspro- heitsschutz. Er verbessert das Wohbefinden und
jekte über eine Strassenlänge von 340 Kilometern damit die Lebensqualität der lärmgeplagten Bevöl-
im Umfang von rund 1 Milliarde Franken genehmigt kerung. Vom Lärm befreite Menschen sind lei-
worden. Dies entspricht rund 20 Prozent der sanie- stungsfähiger. Sie schlucken weniger Medikamente
rungspflichtigen Strassenabschnitte. Neben dem und verursachen sich und der Gesellschaft weniger
Einbau von Schallschutzfenstern wurden vor allem Kosten.
Lärmschutzwände und –dämme realisiert. Bei der Den Kosten des Lärmschutzes ist somit immer
Eisenbahn dagegen ist man bis heute nicht über die auch der volkswirtschaftliche Nutzen entgegenzu-
Phase der Entwicklung von Sanierungsstrategien halten. Unter diesem Aspekt sollte Politik und Wirt-
hinausgekommen. Zudem ist es äusserst fraglich, schaft die Ziele und Aufgaben im Bereiche des
ob die Bahnen bei der gegenwärtigen Ertragslage Lärmschutzes wieder ernster nehmen und sich
die notwendigen Finanzmittel überhaupt bereitstel- daran machen, diese zeitgerecht umzusetzen – im
len können. Es steht schon heute fest, dass die Interesse der lärmgeplagten Bevölkerung.
Sanierung der Strassen und Eisenbahnlinien nicht
fristgerecht erfolgen wird. Unter den gegebenen
Literaturhinweise
Umständen muss mit Verzögerungen von 5 bis 10
Cercle Bruit Schweiz, c/o Amt für Umweltschutz des Kan-
Jahren gerechnet werden. tons Luzern: Lärm – eine Publikation mit über 40 Artikeln
Hochrechnungen zeigen, dass sich die Kosten für namhafter Autoren rund um das Thema Lärm und Lärmbe-
kämpfung, Luzern, September 1998.
Lärmschutzmassnahmen im Umfeld der Landes-
Hofmann, Robert: 25 Jahre Lärmbekämpfung – eine Bilanz.
flughäfen und Militärflugplätze zwischen 200 und
Schlussvortrag vor dem Akustischen Kolloquium der ETH
300 Millionen Franken bewegen (die Kosten aus Zürich am 30. Juni 1999, EMPA Dübendorf, Oktober 1999.
Entschädigungsforderungen nicht mitgerechnet).
Hofmann, Robert: Lärm und Lärmbekämpfung in der
Der überwiegende Teil dieses Betrages (ca. 85%) Schweiz. Vorlesungsskript ETH Zürich, Abt. VIII, Studien-
fällt im Bereich der Landesflughäfen an. Da am richtung Umweltingenieure, EMPA Dübendorf.
Betrieb der Landesflughäfen ein übergeordnetes
Interesse geltend gemacht wird, bestehen die Wichtige Abkürzungen
Lärmminderungsmassnahmen aus Schallschutz- AW Alarmwert
fenstern beim Empfänger. Obwohl die Flughäfen im BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald u. Landschaft
ES Empfindlichkeitsstufe
Prinzip uneingeschränkt Lärm erzeugen dürfen, IGW Immisionsgrenzwert
hatte sich eine starke Opposition gegen die von Leq aequivalenter Dauerschallpegel
Lr Beurteilungspegel
einer Expertenkommission vorgeschlagenen Bela- LSV Lärmschutzverordnung
stungsgrenzwerte gebildet. Das Ziel der Opponen- PW Planungswert
USG Umweltschutzgesetz
ten ist klar: Sie wollen die Belastungsgrenzwerte so ZGB Zivilgesetzbuch
hoch wie möglich ansetzen, um die Kosten für den
Flughafenbetreiber zu minimieren. Diesem Ansin- Der Autor
nen hatte jedoch das Bundesgericht im Dezember Georg Thomann ist Mitarbeiter der Abteilung Akustik / Lärmbe-
2000 eine klare Abfuhr erteilt. kämpfung an der Eidgenössischen Materialprüfungs- und For-
schungsanstalt (EMPA) in Dübendorf (Schweiz). Er absolvierte
Das Beispiel der Landesflughäfen zeigt die aktuel- das Studium des Umweltingenieur an der Eidgenössischen
len Tendenzen in der schweizerischen Lärmschutz- Technischen Hochschule (ETH) in Zürich und arbeitet seit mehr
politik auf. Es wird deutlich, dass eine griffige Ge- als 5 Jahren an der EMPA. Er leitet die Projekte im Fluglärmbe-
reich und ist an der Fertigstellung seiner Dissertation zum
setzgebung allein noch lange kein Garant für einen Thema "Zuverlässigkeit von Fluglärmberechnungen und die
wirkungsvollen Lärmschutz ist. Es braucht den poli- raumplanerischen sowie wirtschaftlichen Folgen von Berech-
tischen Willen, diesen konsequent umzusetzen. nungs-Unsicherheiten
Dieser fehlt jedoch zusehends. Der Lärmschutz
wird heute von Wirtschaft und Politik einseitig unter
dem Blickwinkel der (eigenen) Aufwendungen und
Lärmbekämpfung in der Schweiz (Rev.).docEidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EMPA Laboratoire fédéral d'essai des matériaux et de recherche Überlandstrasse 129 Laboratorio federale di prova dei materiali e di ricerca CH-8600 Dübendorf Institut federal da controlla da material e da retschertgas Tel. +41-1-823 55 11 Swiss Federal Laboratories for Materials Testing and Research Fax +41-1-821 62 44
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