LEBENSMITTELSICHERHEITSBERICHT 2020 - ZAHLEN, DATEN, FAKTEN AUS ÖSTERREICH Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und ...
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LEBENSMITTELSICHERHEITSBERICHT 2020 ZAHLEN, DATEN, FAKTEN AUS ÖSTERREICH Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
BERICHT NACH § 32 ABS. 1 LMSVG Für den Inhalt verantwortlich: Dr.in Carolin Krejci (BMSGPK) Koordination: DI Dr. Johannes Lückl (AGES) Redaktion: Dr. Ulrich Herzog (BMSGPK) Dr.in Carolin Krejci (BMSGPK) DI Dr. Johannes Lückl (AGES) Dr. Martin Luttenfeldner (BMSGPK) Mag. Rudolf Scherzer (BMSGPK) Dr. Hans Peter Stüger (AGES) Dr.in Christa Wentzel (AGES) weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Nadja Berndl (BMSGPK) Mag.a Sonja Dichtl (BMSGPK) Mag. Manfred Ditto (BMSGPK) Mag.a Antonia Griesbacher (AGES) Dr.in Karin Gromann (BMSGPK) DIin Lisa Hochfellner (AGES) Thomas Kloud, Bakk. techn. (AGES) Dr. Josef Kristof (BMSGPK) Mag. Florian Macher, BSc (BMSGPK) Mag.a Laura-Maria Müller (AGES) Ing.in Mag.a Sanda Pasc-Wandl (BMSGPK)
INHALT Abkürzungsverzeichnis ....................................................................................................................... 5 Tabellenverzeichnis ............................................................................................................................ 6 Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................................ 6 Vorwort ............................................................................................................................................. 7 1 Zusammenfassung ..................................................................................................................... 8 2 Einleitung ................................................................................................................................ 10 3 System der Lebensmittelkontrolle .............................................................................................. 11 3.1 Koordination der Überwachung und Kontrollpläne ...................................................................... 15 3.2 Durchführung der Kontrolle ...................................................................................................... 15 3.3 Untersuchung und Begutachtung .............................................................................................. 18 3.4 Ressourcen .............................................................................................................................. 19 3.5 Maßnahmen ............................................................................................................................. 19 3.6 Österreichisches Lebensmittelbuch und Codexkommission .......................................................... 20 4 Kontrollergebnisse .................................................................................................................... 24 4.1 Ergebnisse Planproben ............................................................................................................. 24 4.2 Aspekte des Täuschungsschutzes .............................................................................................. 30 4.3 Schwerpunktthemen ................................................................................................................ 33 4.4 Proben aus biologischer Produktion ........................................................................................... 44 4.5 Rückstandsuntersuchungen bei tierischen Lebensmitteln ............................................................ 45 4.6 Schlachttier- und Fleischuntersuchungen ................................................................................... 46 4.7 Importkontrollen ...................................................................................................................... 46 4.8 Verdachtsproben ...................................................................................................................... 48 4.9 Revisionen ............................................................................................................................... 49 4.10 Gesundheitsschädliche Proben .................................................................................................. 50 4.11 Schnellwarnsysteme und Information der Öffentlichkeit .............................................................. 51 5 Anhang ................................................................................................................................... 53
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AAC-FF Administrative Assistance and Cooperation Systems Food Fraud AGES Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH BMSGPK Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Δ9-THC delta-9-Tetrahydrocannabinol EFSA Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde E. coli Escherichia coli EK Europäische Kommission ESBL Beta-Laktamasen mit breitem Wirkungsspektrum (Extended-Spectrum-Beta-Laktamasen) EU Europäische Union FAO Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen GE Glycidyl-Fettsäureester GVE Großvieheinheiten GVO gentechnisch veränderte Organismen HACCP Hazard Analysis Critical Control Point ICSMS Information and Communication System on Market Surveillance LMA Lebensmittelaufsicht LMIV Lebensmittelinformationsverordnung LMSB Lebensmittelsicherheitsbericht LMSVG Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz MCPD Monochlorpropandiol MIK Mehrjähriger Integrierter Kontrollplan NEM Nahrungsergänzungsmittel NKP Nationaler Kontrollplan ÖLMB Österreichisches Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) PA Pyrrolizidinalkaloide PAA primäre aromatische Amine PAK polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe PEP Proben aus der Eigenproduktion PFAS per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen POP persistente organische Schadstoffe RASFF Rapid Alert System for Food and Feed (EU-Schnellwarnsystem für Lebens- und Futter- mittel) RAPEX Rapid Exchange System (EU-Schnellwarnsystem nach der Produktsicherheitsrichtlinie) SPA Schwerpunktaktion VTEC/STEC Verotoxin-/Shigatoxinbildende Escherichia coli STP Stichprobe TK tiefgekühlt UK Unterkommission VO Verordnung VZÄ Vollzeitäquivalente WG Warengruppe WHO Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen WVA Wasserversorgungsanlage Lebensmittelsicherheitsbericht 2020 5
TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Betriebe mit Verstößen bei Revisionen durch die Lebensmittelaufsichtsbehörden .................... 8 Tabelle 2: Beanstandungsquoten bei den Gesamtproben ...................................................................... 8 Tabelle 3: Beanstandungsquoten wegen Gesundheitsschädlichkeit ........................................................ 9 Tabelle 4: Planerfüllung bei Probenziehung und Betriebskontrollen (in % der Vorgaben des NKP) ......... 16 Tabelle 5: Personal für Untersuchung und Begutachtung von Proben gemäß LMSVG (in VZÄ) ............... 19 Tabelle 6: Kapitel im ÖLMB ............................................................................................................... 21 Tabelle 7: Leitlinien betreffend die gute Hygienepraxis und die Anwendung der Grundsätze des HACCP 22 Tabelle 8: Schwerpunktaktionen ....................................................................................................... 34 Tabelle 9: Untersuchungsergebnisse von Proben aus biologischer Produktion ...................................... 44 Tabelle 10: Einfuhrkontrollen nicht tierischer Lebensmittel .................................................................. 46 Tabelle 11: Einfuhrkontrollen von biologischen Lebensmitteln ............................................................. 48 Tabelle 12: Einfuhrkontrollen von tierischen Lebensmitteln ................................................................. 48 Tabelle 13: Verstöße bei Revisionen .................................................................................................. 49 Tabelle 14: Beanstandungsgründe bei gesundheitsschädlichen Proben ................................................ 51 Tabelle 15: Proben gesamt ............................................................................................................... 54 Tabelle 16: Planproben ..................................................................................................................... 59 Tabelle 17: Verdachtsproben ............................................................................................................ 77 Tabelle 18: Revisionen bezogen auf die Art der Betriebe..................................................................... 82 Tabelle 19: Ergebnisse der Kontrollen bei Fleischbetrieben gemäß dem Spezifischen Revisionsplan ....... 88 Tabelle 20: Revisionen von Milcherzeugerbetrieben ............................................................................ 91 Tabelle 21: Untersuchte Schlachtungen ............................................................................................. 92 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: System der Lebensmittelkontrolle in Österreich .............................................................. 12 Abbildung 2: System der Grenzkontrolle in Österreich ........................................................................ 13 Abbildung 3: System der Trinkwasserkontrolle in Österreich ............................................................... 14 Lebensmittelsicherheitsbericht 2020 6
VORWORT Sehr geehrte Damen und Herren! Konsumentinnen und Konsumenten muss es ermög licht werden umfassend über die Zusammensetzung und Inhaltsstoffe ihrer Nahrungsmittel informiert zu sein, um eigenverantwortlich Entscheidungen treffen zu können. Daher ist eine Verbesserung der Kenn zeichnung von Lebensmittel zwingend notwendig, um dieses Ziel zu erreichen. Die Sicherheit der Lebensmittel in Österreich hat für mich größte Priorität. Erreicht wird dieses Ziel durch flächendeckende amtliche Überprüfungen von Be trieben im Lebensmittelbereich und strenge Lebens mittelkontrollen. Trotz der durch Covid-19 bedingten schwierigen Situation – Betriebe hatten über einen langen Zeitraum geschlossen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden wurden oft in Krisenstäben eingesetzt …- haben die zuständigen Behörden her vorragende Arbeit im Rahmen des möglichen geleis tet. Detaillierte Ergebnisse über die erhobenen Daten sind im aktuellen Jahresbericht zur Lebensmittelsi cherheit zu finden, u. a. wurden 38.941 Betriebskon trollen von den Lebensmittelaufsichtsbehörden der © BKA/Andy Wenzel Länder durchgeführt und dabei 21.779 Proben unter sucht. Der genauen Analyse der gesundheitsschädli chen Proben ist ein eigenes Kapitel im Lebensmittel sicherheitsbericht gewidmet. Als Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz liegt mir das Thema ge Länder, AGES und Bund haben den Jahresbericht zur sunde und sichere Ernährung besonders am Herzen. Lebensmittelsicherheit gemeinsam erarbeitet. Die Schließlich bildet sie eine wesentliche Säule, um die sorgfältigen Kontrollen aller mit der Lebensmittelsi Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher cherheit betrauten Personen helfen, auch weiterhin zu verbessern und langfristig zu erhalten. Mir ist den hohen Standard der Lebensmittel in Österreich wichtig, das Vertrauen der Bevölkerung in sichere Le zu halten und zum Schutz der Gesundheit der öster bensmittel zu stärken und weiter auszubauen. Auf reichischen Bevölkerung beizutragen. grund der gebündelten Daten, die dieser Bericht jährlich bereitstellt, dient er jeder Leserin und jedem Für diese gute Zusammenarbeit spreche ich allen Be Leser als profunde Quelle bezüglich der Sicherheit teiligten meine Wertschätzung und meinen Dank von Lebensmitteln in Österreich. aus. Österreich ist seit langem dafür bekannt, dass es Le Ihr bensmittel in höchster Qualität und unter Einhaltung Dr. Wolfgang Mückstein strengster Sicherheitsstandards produziert, bereit stellt und exportiert. Nicht nur deshalb wird auch Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und künftig verstärkt auf eine Weiterentwicklung der ös Konsumentenschutz terreichischen Standards und der Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit Bedacht genommen. Lebensmittelsicherheitsbericht 2020 7
1 ZUSAMMENFASSUNG Im Lebensmittelsicherheitsbericht 2020 sind die Er 2020 wurden von den Lebensmittelaufsichtsbehör gebnisse der amtlichen Kontrollen im Jahr 2020 ge den der Länder 29.191 Betriebskontrollen in 24.576 mäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher Betrieben durchgeführt. 3.888 Betriebe (15,8 % der schutzgesetz (LMSVG) dargestellt. Diese Ergebnisse kontrollierten Betriebe) wiesen Verstöße auf. Damit sind das Resultat gemeinsamer Anstrengungen der lag der Anteil an Betrieben mit Verstößen wesentlich Bundesländer, der Agentur für Gesundheit und Er höher als in den Vorjahren. Bedingt durch die nährungssicherheit (AGES) und des Bundesministeri Corona-Pandemie war die Zahl der kontrollierten Be ums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumen triebe 2020 deutlich niedriger. Die Durchführung der tenschutz (BMSGPK). Die Kontrollen erfolgen geplant Kontrollen erfolgte schwerpunktmäßig bei Betrieben unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips und des mit vermuteten bzw. gemeldeten Problemen, was risikobasierten Ansatzes und mit dem Ziel, Lebens sich im Anstieg des Anteils an Betrieben mit Verstö mittelsicherheit und den Schutz der Verbraucherin ßen widerspiegelt. Von den Landesveterinärbehör nen und Verbraucher vor Irreführung zu gewährleis den wurden 8.099 Betriebskontrollen in Fleischbe ten. trieben und 1.651 Betriebskontrollen in Milcherzeu gerbetrieben durchgeführt. Tabelle 1: Betriebe mit Verstößen bei Revisionen durch die Lebensmittelaufsichtsbehörden Kontrollierte Betriebe mit Betriebe mit Ver Jahr Betriebe Verstößen stößen in % 2018 33.187 2.824 8,5 2019 34.722 2.444 7,0 2020 29.191 3.888 15,8 Von der AGES oder den Untersuchungsstellen der beanstandeten Proben lag bei 15,2 %, womit sich Länder Kärnten und Vorarlberg wurden 21.779 Pro der fallende Trend der letzten Jahre auch 2020 fort ben untersucht und begutachtet. Der Anteil an setzte. Tabelle 2: Beanstandungsquoten bei den Gesamtproben Beanstandungsquote in % Jahr gesamt gesundheits ungeeignet Zusammen- Kennzeichnung/ andere schädlich setzung Irreführung 2018 16,9 0,5 2,8 1,5 10,1 3,7 2019 15,7 0,5 3,0 1,9 8,7 3,5 2020 15,2 0,3 2,9 1,5 9,2 3,0 Die Untersuchung und Begutachtung ergab bei beanstandet. Insgesamt lag die Beanstandungs 18.469 Proben (84,8 %) keinen Grund zur Beanstan quote bei 15,2 %. dung. Als gesundheitsschädlich wurden 76 Proben (0,3 %) beurteilt, 638 Proben (2,9 %) wurden als für Wichtig für eine umfassende Bewertung dieser Zah den menschlichen Verzehr ungeeignet/für den be len ist eine differenzierte Betrachtungsweise anhand stimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet bewertet. detaillierterer Auswertungen der Ergebnisse, die aus Die häufigsten Beanstandungsgründe waren Kenn führlich in Kapitel 4 dargestellt sind. zeichnungsmängel und zur Irreführung geeignete In Beispielsweise zeigt eine differenzierte Betrachtung formationen bei 1.994 Proben (9,2 %). Bei 325 Pro der als gesundheitsschädlich beurteilten Proben, ben (1,5 %) entsprach die Zusammensetzung nicht dass die Beanstandungsquote bei Verdachtsproben und 643 Proben (3,0 %) wurden aus diversen ande bei 1,6 % lag, während nur 0,2 % der Planproben ren Gründen (z. B. Wertminderung gemäß gesundheitsschädlich waren. 24 der 76 gesundheits § 5 Abs. 5 Z 4 LMSVG, HygieneVO, Novel Food VO) Lebensmittelsicherheitsbericht 2020 8
schädlichen Proben (31,6 %) wurden wegen mikro (11,8 %) wurden auf Grund ihrer Inhaltsstoffe bzw. bieller Kontaminationen, vor allem mit Bacillus cereus ihrer Zusammensetzung (z. B. Verwechslungsgefahr sowie auch VTEC/STEC und Staphylokokken (mit To von Duschgelen mit Lebensmitteln und Küchenge xinbildung), beanstandet. 22 Beanstandungen räte, die zu hohe Mengen an primären aromatischen (28,9 %) wegen Kontaminanten waren vorwiegend Aminen abgaben) als gesundheitsschädlich beurteilt. auf PAK sowie auch auf Δ9-THC, Blei, Iod und Gly Gesundheitsschädliche Fremdkörper und Verunreini cidyl-Fettsäureester (GE) zurückzuführen. Die 15 ge gungen befanden sich in sechs Proben (7,9 %). sundheitsschädlichen Proben mit Sicherheitsmängeln Keine Probe war wegen ihres Pestizidgehaltes ge (19,7 %) waren alle Spielzeuge. Neun Proben sundheitsschädlich. Tabelle 3: Beanstandungsquoten wegen Gesundheitsschädlichkeit Jahr Probenanzahl gesundheitsschädlich Beanstandungsquote 2018 25.743 120 0,5 % Gesamtproben 2019 25.752 128 0,5 % 2020 21.779 76 0,3 % 2018 21.941 63 0,3 % Planproben 2019 21.850 62 0,3 % 2020 19.534 41 0,2 % 2018 3.802 57 1,5 % Verdachtsproben 2019 3.902 66 1,7 % 2020 2.245 35 1,6 % Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass der risikoba Revisionen, die „richtigen“ Planproben, statistisch sierte Ansatz bei der Planung und Durchführung der abgesichert hinsichtlich des Stichprobenumfanges amtlichen Lebensmittelkontrolle geeignet ist, und repräsentativ gezogen sowie gezielte Verdachts Schwachstellen aufzudecken und Sicherheit best proben sind für eine effiziente und effektive Kontrolle möglich zu garantieren. Mehr Proben bringen nicht ausschlaggebend. automatisch mehr Sicherheit. Risikobasierte Lebensmittelsicherheitsbericht 2020 9
2 EINLEITUNG Das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher besonderen Fällen die Verpflichtung, die Öffentlich schutzgesetz (LMSVG) und das entsprechende Uni keit zu informieren. onsrecht beinhalten Regeln mit dem Ziel, die Lebens mittelsicherheit und den Schutz vor Täuschung zu Im LMSVG ist in § 32 verankert, dass jährlich ein Le gewährleisten. Das Lebensmittelrecht ist EU-weit bensmittelsicherheitsbericht (LMSB) vorzulegen ist. harmonisiert. In jedem Mitgliedsstaat gelten die glei Dieser Bericht soll einen Beitrag zur Transparenz leis chen Vorgaben. Die Kontrolle der Einhaltung der Vor ten und als faktenbezogenes Nachschlagewerk für gaben erfolgt national. alle Interessierten dienen. Alle Unternehmerinnen und Unternehmer in der ge Inhaltlicher Schwerpunkt des LMSB ist die Darstel samten EU haben die lebensmittelrechtlichen lung der Ergebnisse des Vollzugs der amtlichen Le Bestimmungen einzuhalten. Sie müssen Systeme im bensmittelkontrolle gemäß § 31 Abs. 1 LMSVG. Zu plementieren, die die Einhaltung der Vorgaben über sätzlich gibt es noch weitere Berichte wie den Trink wachen und sicherstellen. Auch die Rückverfolgbar wasser-, Zoonosen- und Pestizidrückstandsbericht keit der verwendeten Zutaten muss auf jeder Stufe sowie Berichte zum EU-Schnellwarnsystem für Le der Verarbeitung bis hin zur Abgabe der Waren an bens- und Futtermittel (Rapid Alert System for Food die Endverbraucherinnen und Endverbraucher ge and Feed (RASFF) und zum EU-Schnellwarnsystem währleistet sein. nach der Produktsicherheitsrichtlinie (Rapid Exchange System (RAPEX), die detaillierte Ergeb Mit dem amtlichen Kontrollsystem wird überprüft und nisse aus bestimmten Bereichen der Überwachung dafür gesorgt, dass die Betriebe ihren Verpflichtun der Lebensmittelsicherheit beinhalten. gen auch nachkommen. Darüber hinaus besteht in Lebensmittelsicherheitsbericht 2020 10
3 SYSTEM DER LEBENSMITTELKONTROLLE In Österreich ist die Kontrolle der Waren, die dem die Einhaltung der Vorschriften in allen Mitgliedsstaa LMSVG unterliegen (Lebensmittel, Trinkwasser, Le ten möglichst gleich verlässlich und ausreichend bensmittelkontaktmaterialien, Spielzeuge, kosmeti überprüft wird. Die Berichte werden von der EK ver sche Mittel) in mittelbarer Bundesverwaltung organi öffentlicht (Country Profiles). Werden bei den Über siert. Die Gesetzgebung liegt beim Bund, der Vollzug prüfungen durch die EK Mängel in den nationalen obliegt in mittelbarer Bundesverwaltung den Län Kontrollsystemen festgestellt, werden die Mitglieds dern. Analysiert und begutachtet werden die Proben staaten aufgefordert diese zu beheben. Beim nächs von der AGES oder den Untersuchungsstellen der ten Besuch der EK wird dies überprüft. Länder Kärnten und Vorarlberg (Abbildungen 1, 2 und 3). Die AGES unterstützt das BMSGPK und die Um dem freien Warenverkehr und dem Schutz der Länder zudem mit statistischem und fachlichem Konsumentinnen und Konsumenten gerecht zu wer Knowhow bei der Erstellung des nationalen Kontroll den, sind nicht nur die regelmäßigen Besuche der EK planes (NKP), bei Berichtslegungspflichten und ge etabliert, sondern es existieren auch europäische währleistet den Informationsaustausch zwischen den Warnsysteme zum Austausch von Informationen Bundesländern bzw. in Richtung Europäische Kom über gesundheitsschädliche oder nicht sichere Waren mission (RASFF, RAPEX, ICSMS). Weitere Informati zwischen den für die Überwachung zuständigen Be onen dazu sind dem Mehrjährigen Integrierten Kon hörden der Mitgliedsstaaten. Einerseits ist hier das trollplan zu entnehmen (MIK). RASFF zu nennen (für Lebens- und Futtermittel), an dererseits das RAPEX und das ICSMS (für Spielzeug Die amtliche Überwachung ist ein komplexes System, und kosmetische Mittel). So können Mängel im uni die Koordination der Aufgaben und der beteiligten onsweiten Warenverkehr rasch erkannt, Maßnahmen Stellen obliegt dem BMSGPK. Um einheitliche Kon gesetzt und eventuelle Auswirkungen auf die Konsu trollen und eine risikobasierte Vorgangsweise sicher mentinnen und Konsumenten so gering wie möglich zu stellen, folgt die amtliche Kontrolle in ihrer Tätig gehalten werden. Die Warnmeldungen werden von keit den Grundsätzen der Qualitätssicherung. der EK überblicksmäßig auch der Öffentlichkeit zu gänglich gemacht. Das Lebensmittelrecht ist in der EU harmonisiert. Die Lebensmittel am gesamten EU-Markt unterliegen (RAPEX notifications) den gleichen Sicherheits- und Kennzeichnungsre geln. Zwischen den EU-Mitgliedsstaaten herrscht (RASFF Portal) freier und reger Warenverkehr. Die Kontrolle der Ein (Website von ICSMS) haltung der Vorschriften erfolgt national in der Ver antwortung der Mitgliedsstaaten, die diesbezüglich regelmäßig von der Europäischen Kommission (EK) überprüft werden. So soll sichergestellt werden, dass Lebensmittelsicherheitsbericht 2020 11
Abbildung 1: System der Lebensmittelkontrolle in Österreich Lebensmittelsicherheitsbericht 2020 12
Abbildung 2: System der Grenzkontrolle in Österreich 1 Lebensmittelsicherheitsbericht 2020 13
Abbildung 3: System der Trinkwasserkontrolle in Österreich Lebensmittelsicherheitsbericht 2020 14
3.1 Koordination der Überwachung und Kontrollpläne Das BMSGPK koordiniert die Kontroll- und Überwa Im Rahmen von SPA werden bestimmte Aspekte ge chungstätigkeiten der beteiligten Stellen. Dazu wird zielt kontrolliert. In Anlassfällen erfolgen auch kurz jährlich ein nationaler Kontrollplan (NKP) für Revisio fristig angesetzte SPA. Darüber hinaus gibt es noch nen (Kontrolle der Betriebe) und für Probenziehun SPA im Zuge von Überwachungsprogrammen, die gen erstellt. Dieser gibt den Rahmen für die Tätigkei von der EK vorgegeben werden (z. B. das EU-weite ten der Aufsichtsbehörden in jedem Bundesland und Pestizidkontrollprogramm). der Untersuchungsstellen vor. Betriebe, die Fleisch, Milch und Fische in großen „Planproben“ werden routinemäßig ganzjährig über Mengen verarbeiten (Hochrisikobetriebe), werden das gesamte Warenspektrum verteilt gezogen. Sie zusätzlich im Rahmen einer SPA kontrolliert. Diese gliedern sich in Handelsproben, die ohne eine wei SPA dient zur Überprüfung der Umsetzung der allge tere Tätigkeit an Verbraucherinnen und Verbrau meinen und spezifischen Hygieneanforderungen und cher/Konsumentinnen und Konsumenten weiterge zur Verifizierung der Eigenkontrollen in den zugelas geben werden und eine Übersicht über den Markt lie senen Hochrisikobetrieben. fern, in gezielte Proben im Rahmen von Schwerpunk taktionen (SPA) sowie Proben aus der Eigenproduk Die Ergebnisse sind für die Erörterung spezieller Si tion (PEP) von Waren, die im Betrieb selbst produ cherheitsaspekte und Täuschungsschutzaspekte we ziert, be-, verarbeitet oder behandelt werden. sentlich. Sowohl Handelsproben als auch PEP werden nach ei Neben den Planproben werden auch Proben aus Ver nem risikobasierten Ansatz statistisch geplant. Die dachtsmomenten heraus gezogen („Verdachtspro Ergebnisse aus diesen Probenziehungen ermöglichen ben“). Diese können u. a. durch Wahrnehmungen repräsentative Aussagen zur Lebensmittelsicherheit der Aufsichtsbehörden, aufgrund von Beschwerden und zum Täuschungsschutz. von Konsumentinnen und Konsumenten oder auf grund von behördlichen (national und EU) Hinweisen und Informationen begründet sein. 3.2 Durchführung der Kontrolle Die Durchführung und Organisation der Kontrollen kokategorie zugeordnet, die den jährlichen Auswahl erfolgen in mittelbarer Bundesverwaltung. Unter der satz für Revisionen festlegt (z. B. mindestens einmal Verantwortung der Landeshauptleute werden die pro Jahr bei Betrieben der höchsten Risikokategorie Aufsichtsbehörden der jeweiligen Länder tätig (Le 9). Die tatsächlichen Kontrollfrequenzen und Kon bensmittelaufsicht (LMA), Veterinärbehörde). trolltiefen je Kontrollbesuch werden auf Basis der Ri sikokategorie und des konkreten Betriebsrisikos von den Landeshauptleuten festgesetzt. 3.2.1 Revisionen Die Revisionen in den Fleischbetrieben (Fleischbe- Die Landesbehörden („Lebensmittelinspektorinnen und -verarbeitungsbetriebe, Fleischlieferbetriebe) und Lebensmittelinspektoren“ sowie „tierärztliche sind gesondert ausgewiesen, da für diese Betriebe Lebensmittelinspektorinnen und Lebensmittelinspek ein eigener Revisionsplan erstellt wurde. Die Kon toren“) kontrollieren die Betriebe gemäß den Vorga trollhäufigkeit wird auf Grund der verschiedenen Be ben im Revisionsteil des NKP. U. a. wird bei Revisio triebsarten sowie der Betriebsgröße (Produktionsvo nen überprüft, ob durch entsprechende Eigenkon lumen) festgelegt. trollen der Produkte, der Produktionsvorgänge und der Betriebshygiene ausreichend sichergestellt wird, dass alle Anforderungen der Rechtsvorschriften der 3.2.2 Probenziehungen Europäischen Union und Österreichs erfüllt werden. Ergebnisse der PEP-Probenziehungen unterstützen Probenziehungen erfolgen entsprechend den Vorga die Landesbehörden bei der Überprüfung der be ben des Probenteils des NKP (z. B. nach Betriebsart trieblichen Eigenkontrollen. Die Revisionen erfolgen wie Einzelhandel, Großhandel, Importeure, Gastro risikobasiert, d. h. jeder Betriebsgruppe ist eine Risi nomie oder nach Warengruppe wie Fleisch, Milch, Fi Lebensmittelsicherheitsbericht 2020 15
sche, Obst, Gemüse, Lebensmittelkontaktmateria Tabelle 4 stellt den Erfüllungsgrad der Probenzie lien, Spielzeug, kosmetische Mittel) durch die Auf hung der Planproben sowie der Betriebskontrollen sichtsbehörden der Länder. Die Proben werden der bezogen auf den NKP dar. Die Planerfüllung bei den AGES oder den Untersuchungsstellen der Länder Betriebskontrollen wird als kumulierter Erfüllungs Kärnten oder Vorarlberg zur Analyse und Begutach grad für mehrere Jahre (zwei, drei und fünf Jahre) tung übermittelt. Ergibt die Beurteilung („amtliches berechnet, wobei die verwendeten Zeiträume von Gutachten“) Beanstandungen, muss die zuständige der Risikokategorie der Betriebe abhängen. Landesbehörde Maßnahmen setzen und/oder An zeige erstatten. Tabelle 4: Planerfüllung bei Probenziehung und Betriebskontrollen (in % der Vorgaben des NKP) Bundesland Proben Betriebe Fleischbetriebe Burgenland 101,3 70,7 112,4 Kärnten 80,8 64,8 115,6 Niederösterreich 105,1 54,4 84,6 Oberösterreich 98,5 76,7 120,4 Salzburg 96,9 31,7 34,2 Steiermark 101,1 71,0 100,9 Tirol 99,0 56,5 104,9 Vorarlberg 101,3 59,2 75,1 Wien 109,9 69,1 69,7 101,2 62,5 99,9 Österreich 101,2 62,5 99,9 haben sich für die Durchführung amtlicher Tierärz 3.2.3 Kontrollen von Erzeugnissen tinnen und Tierärzte zu bedienen, welche auch für aus der biologischen Produk Hygienekontrollen in den Betrieben verantwortlich tion bzw. mit geschützten An sind. Zur Unterstützung können die Landeshaupt leute auch „amtliche Fachassistentinnen und Fachas gaben sistenten“ heranziehen, die der Fachaufsicht und der Eine Aufgabe der LMA der Länder ist die Überprü Weisung den amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten fung, ob als „Bio“ deklarierte Erzeugnisse und Pro unterstehen. Diese Möglichkeit wird in einigen gro dukte tatsächlich nach den Vorschriften für die biolo ßen Schlachthöfen genutzt. gische Produktion hergestellt und in Verkehr ge Gemäß EU-Recht muss Fleisch, das zum Genuss für bracht wurden (Marktkontrolle). Ebenso wird die kor den Menschen bestimmt ist, vor der Schlachtung rekte Verwendung von geschützten geographischen (Schlachttieruntersuchung) und danach (Fleischun Angaben oder geschützten Ursprungsangaben sowie tersuchung) oder beim Wild nach dem Erlegen un die korrekte Verwendung der Bezeichnungen von ga tersucht werden. Somit wird jedes Tier vor der rantiert traditionellen Spezialitäten am Markt kontrol Schlachtung auf seinen Gesundheitszustand und liert. Hierzu gehört auch die Überwachung der Tätig seine Identität überprüft. Bei Verdachtsfällen wird keit von Kontrollstellen, die für die Kontrolle dieser entweder ein Schlachtverbot ausgesprochen oder es Produktionsweisen zugelassen sind. erfolgt nach einer gesonderten Schlachtung und spe ziellen Untersuchungen eine spätere Beurteilung des 3.2.4 Schlachttier- und Fleischunter Schlachtkörpers. In freier Wildbahn erfolgt die Unter suchung suchung vor dem Erlegen durch das „Ansprechen des Wildes“ (optische Begutachtung des Tieres). Nach Ein grundlegendes Ziel der Schlachttier- und dem Erlegen erfolgt die Erstuntersuchung durch kun Fleischuntersuchung ist die Gewährleistung von ge- dige Personen (Jägerinnen und Jäger mit entspre nusstauglichem Fleisch. Die Organisation der chender Ausbildung). Daran anschließend findet die Schlachttier- und Fleischuntersuchung im jeweiligen amtliche Fleischuntersuchung im Wildbearbeitungs Bundesland unterliegt den Landeshauptleuten. Diese betrieb statt. Lebensmittelsicherheitsbericht 2020 16
Bei Verdacht auf Fleischmängel werden zusätzliche darf sie dem Zoll zur Einfuhr vorgestellt werden. Ent Untersuchungen wie mikrobiologische Analysen, spricht die Sendung nicht, ist die Ware nicht einfuhr Rückstandsanalysen oder Koch- und Bratproben fähig und darf somit nicht in Verkehr gebracht wer durchgeführt. Für den menschlichen Genuss untaug den. Eine Verständigung über die Abfertigung der liches Fleisch muss fachgerecht entsorgt werden. Sendung wird elektronisch an die örtlich zuständige Behörde des Bestimmungsortes übermittelt. Bei Genusstaugliches Fleisch wird am Schlachthof mit Nichtkonformität mit den Einfuhrbedingungen wird dem Genusstauglichkeitszeichen versehen. Diese die Sendung zurückgewiesen. In diesem Fall werden Kennzeichnung ist EU-weit vorgegeben. Dabei han die Grenzkontrollstellen der EU von der Zurückwei delt es sich um einen ovalen Stempel, der bei öster sung verständigt, es wird eine entsprechende Mel reichischen Schlachthöfen mit AT beginnt. Nur dung im RASFF abgesetzt. Fleisch mit diesem Zeichen darf als Lebensmittel, zur Weiterverarbeitung zu Lebensmitteln oder als Le bensmittelzutat verwendet werden. Aus dem Ge 3.2.6 Trinkwasserkontrolle nusstauglichkeitszeichen sind der Schlachthof und das Fleischuntersuchungsorgan ableitbar, es ist Neben der amtlichen Kontrolle stellt die ver keine Herkunftskennzeichnung. pflichtende Eigenkontrolle durch die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen (WVA) einen wesentli chen Beitrag zur Bereitstellung von einwandfreiem 3.2.5 Importkontrollen Trinkwasser dar. Ziel der Einfuhrkontrollen ist es, sicherzustellen, dass Gemäß § 5 der TrinkwasserVO BGBl. II Nr. 304/2001 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände aus Dritt muss der Betreiber einer WVA mindestens einmal staaten den Bedingungen, die für Sendungen inner jährlich (bei großen Anlagen häufiger) Untersuchun halb der EU gelten, entsprechen. Für die Kontrolle gen des Wassers von der AGES, von den Untersu sind EU-weit harmonisierte Vorschriften anzuwen chungsanstalten der Länder oder von einer gemäß den. Die Importkontrollen werden von den Grenztier § 73 LMSVG hierzu berechtigten Person durchführen ärztinnen und Grenztierärzten des BMSGPK durchge lassen. Die berechtigten Personen sind Spezialistin führt (Abbildung 2). nen und Spezialisten, die ihre spezifische Ausbildung und Praxiserfahrung beim BMSGPK nachweisen müs 3.2.5.1 Kontrolle von Lebensmitteln tieri sen. Die Ergebnisse dieser ausgelagerten Eigenkon schen Ursprungs trolle müssen den Landeshauptleuten (LMA) zur Kenntnis gebracht werden. Bei Mängeln sind vom Be Die Grenzkontrollstellen befinden sich immer an den treiber umgehend Maßnahmen zu setzen und der Außengrenzen der EU. In Österreich sind dies die LMA darüber zu berichten. Flughäfen Wien-Schwechat und Linz. Die Überprü fung umfasst Dokumentenkontrolle und zu einem be Die Daten der Eigenkontrolle dienen als Grundlage stimmten Prozentsatz Nämlichkeitskontrolle und Wa für den Österreichischen Trinkwasserbericht. renuntersuchungen. Nach Abschluss der Kontrolle wird ein Gemeinsames Gesundheitseingangsdoku Die amtliche Kontrolle des Trinkwassers erfolgt durch ment (GGED) ausgestellt. Eine Verständigung über die Landesaufsichtsbehörden wie in den Kapiteln die Abfertigung der Sendung wird elektronisch an die 3.2.1 „Revisionen“ und 3.2.2 „Probenziehungen“ be örtlich zuständige Behörde des Bestimmungsortes schrieben (Abbildung 3). Die Ergebnisse der amtli übermittelt. Bei Nichtkonformität mit den Einfuhrbe chen Kontrolle sind in Kapitel 4.3.1.2 dargestellt. dingungen wird die Sendung zurückgewiesen. In die sem Fall werden die Grenzkontrollstellen der EU von der Zurückweisung verständigt. 3.2.5.2 Kontrolle von nicht tierischen Le bensmitteln EU-einheitliche verstärkte Kontrollen gibt es bei be stimmten nicht tierischen Lebensmitteln basierend auf mehreren spezifischen Rechtsvorschriften. Diese enthalten Vorgaben über die Art und Weise der zu kontrollierenden Waren (Ursprungsland, Waren gruppe, Laboranalysen). Nach Abschluss der Kon trolle wird ein Gemeinsames Gesundheitseingangs dokument (GGED) ausgestellt. Entspricht die Ware, Lebensmittelsicherheitsbericht 2020 17
3.3 Untersuchung und Begutachtung Expertinnen und Experten der AGES sowie der Un Verfälscht sind Lebensmittel, wenn ihnen wertbe tersuchungsstellen der Länder Kärnten und Vorarl stimmende Bestandteile, deren Gehalt vorausgesetzt berg untersuchen und begutachten die amtlich gezo wird, nicht oder nicht ausreichend hinzugefügt oder genen Proben. Die Gutachten gehen an die zustän ganz oder teilweise entzogen wurden oder sie durch dige Landesbehörde und sind Grundlage für allfällige Zusatz oder Nichtentzug wertvermindernder Stoffe Maßnahmen oder Anzeigen. verschlechtert wurden oder ihnen durch Zusätze oder Manipulationen der Anschein einer besseren Be Die Untersuchungen umfassen eine Fülle von zum schaffenheit verliehen oder ihre Minderwertigkeit Teil aufwändig zu bestimmenden Prüfaspekten. Ri überdeckt wurde oder sie nach einer unzulässigen siko, Herkunft, Art, Zusammensetzung und augen Verfahrensart hergestellt wurden. scheinliche Beschaffenheit der Probe bestimmen, welche Analysen durchgeführt werden. Wertgemindert sind Lebensmittel, wenn sie nach der Herstellung (ohne weitere Behandlung) eine er In jedem Fall werden Geruch, Geschmack, Aussehen hebliche Minderung an wertbestimmenden Bestand („organoleptischer Befund“) und die Kennzeichnung teilen oder ihrer spezifischen, wertbestimmenden geprüft (Einhaltung der einschlägigen Bestimmun Wirkung oder Eigenschaft erfahren haben, soweit sie gen, Täuschungskontrolle). Bei besonderen Lebens nicht für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind mittelgruppen können weitere Untersuchungen obli (z. B. Aromaverluste). gatorisch sein. So werden z. B. Fleisch und Fleisch produkte, Milch und Milchprodukte oder Fische auf Irreführend gekennzeichnet sind Lebensmittel das Vorkommen von krankheitserregenden Keimen mit zur Täuschung geeigneten Informationen über (z. B. Salmonellen, Listerien) untersucht. Es erfolgen die Eigenschaften des Lebensmittels wie Art, Identi u. a. auch Untersuchungen auf Schwermetalle (Blei, tät, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Ur Cadmium, Quecksilber), Pestizidrückstände, Konta sprungsland oder Herkunftsort und Methode der Her minanten oder Zusatzstoffe. Neue wissenschaftliche stellung oder Erzeugung oder Informationen über Erkenntnisse, neue Rechtsgrundlagen, neu auftre Wirkungen oder Eigenschaften, die das Lebensmittel tende Gefahren, eine bestimmte Aufmachung oder nicht besitzt. Auch mit Merkmalen zu werben, obwohl eine spezielle Zusammensetzung führen häufig zu ei alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Merkmale ner anlassbezogenen Untersuchung. aufweisen, ist irreführend (Werbung mit Selbstver ständlichkeiten). 3.3.1 Beanstandungsgründe nach Krankheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln dem LMSVG sind verboten. Einem Lebensmittel dürfen keine Ei genschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Hei Folgende Beanstandungsgründe sind im LMSVG ge lung einer menschlichen Krankheit zugeschrieben nannt: oder dieser Eindruck vermittelt werden. Nach der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezo Gesundheitsschädlich sind Lebensmittel, Ge gene Angaben sind Angaben zur Reduzierung eines brauchsgegenstände und kosmetische Mittel, wenn Krankheitsrisikos möglich, wenn sie nach positiver sie geeignet sind, die Gesundheit zu gefährden oder Prüfung durch die EFSA von der EK zugelassen wur zu schädigen (z. B. durch Vorhandensein krankheits den. Eine Übersicht über zugelassene Angaben findet erregender Keime oder verbotener Stoffe sowie sich hier: EU Register on nutrition and health claims. Fremdkörper, die zu Verletzungen führen können). Nachteilige Beeinflussung durch Gebrauchsge Für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind genstände liegt vor, wenn diese bei bestimmungsge Lebensmittel (für den bestimmungsgemäßen mäßem Gebrauch geeignet sind, Lebensmittel oder Gebrauch ungeeignet sind Gebrauchsgegen kosmetische Mittel nachteilig zu beeinflussen. stände bzw. kosmetische Mittel), wenn die bestim mungsgemäße Verwendbarkeit nicht gewährleistet Verstoß gegen eine Verordnung, die nach § 4 ist. Dieser Fall tritt ein, wenn ein Produkt infolge ei Abs. 3, § 6, § 19, § 20 oder § 57 Abs. 1 LMSVG er ner durch Fremdstoffe oder auf andere Weise be lassen wurde. wirkten Kontamination, durch Fäulnis, Verderb oder Zersetzung für den menschlichen Verzehr/Gebrauch Bestimmungen zum Täuschungsschutz gelten ungeeignet geworden ist (z. B. Fleisch, das bei der sinngemäß auch für Gebrauchsgegenstände und organoleptischen Untersuchung negativ auffällt). Lebensmittelsicherheitsbericht 2020 18
kosmetische Mittel. Der Vollzug der Kennzeichnungs Gesundheitsschädliche sowie für den menschlichen bestimmungen bei Gebrauchsgegenständen unter Verzehr ungeeignete Lebensmittel werden zusam liegt nicht dem LMSVG, daher kann die LMA keine mengefasst als „nicht sichere“ Lebensmittel be Maßnahmen setzen. Beanstandungen werden an die zeichnet. dafür zuständige Aufsichtsbehörde im jeweiligen Bundesland weitergeleitet. 3.4 Ressourcen Der Vollzug des LMSVG erfolgt durch Bedienstete der und Tierärzte sind nicht ausschließlich in diesem Auf Länder. Die Untersuchung und Begutachtung der gabengebiet tätig (Quelle: MIK 2020–2022). Proben erfolgt an der AGES und an den Untersu chungsstellen der Länder Kärnten und Vorarlberg. Für die Untersuchung und Begutachtung von amtli chen und privaten Proben stehen in der AGES und Österreichweit stehen 199,9 Lebensmittelaufsichts den Untersuchungsstellen der Länder (Quelle: MIK organe und 18,4 spezielle Lebensmittelaufsichtsor 2020–2022) 195,6 Personen (als VZÄ ausgewiesen) gane für die Vollziehung der Trinkwasserverordnung zur Verfügung. Die Auflistung nach Untersuchungs (in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ausgewiesen) und 851 stellen ist in Tabelle 5 dargestellt. Die Daten der Tierärztinnen und Tierärzte für die Schlachttier- und AGES beinhalten nicht die Unterstützungsleistungen Fleischuntersuchung (in Personen ausgewiesen) für anderer Geschäftsfelder. diese Tätigkeiten zur Verfügung. Diese Tierärztinnen Tabelle 5: Personal für Untersuchung und Begutachtung von Proben gemäß LMSVG (in VZÄ) Untersuchungsstelle VZÄ AGES Geschäftsfeld Lebensmittelsicherheit 171,6 Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit des Landes Vorarlberg 13,3 Institut für Lebensmittelsicherheit, Veterinärmedizin und Umwelt des Landes Kärnten 13,9 3.5 Maßnahmen Werden aufgrund von Betriebsrevisionen oder Be Verpflichtung nicht nach, hat die zuständige Behörde gutachtungen der AGES bzw. der Untersuchungsstel die Ware zu beschlagnahmen. Die AGES informiert len der Länder Kärnten und Vorarlberg Verstöße ge im Auftrag des BMSGPK die Bevölkerung über ein be gen lebensmittelrechtliche Anforderungen evident, stehendes Risiko. Auch Rückrufe von Unternehme muss die zuständige Landesbehörde geeignete Maß rinnen und Unternehmern werden von der AGES im nahmen zur Behebung der Mängel setzen. Dazu zäh Auftrag des BMSGPK wiederholt. Gemäß der „Verord len etwa die Einschränkung oder das Verbot des In nung des Bundesministers für Gesundheit über die verkehrbringens der Ware, die Untersagung der Be Information der Öffentlichkeit durch Lebensmittelun nützung von Räumen oder auch die Schließung eines ternehmer im Einzelhandel“ müssen auch Einzelhan Betriebes. delsunternehmen die Konsumentinnen und Konsu menten mittels Aushang im Geschäft und auf ihrer Werden Produkte als gesundheitsschädlich beurteilt, Homepage über Waren informieren, die sie vertrie ist der verantwortliche Betrieb durch die zuständige ben haben und die als gesundheitsschädlich beurteilt Aufsichtsbehörde sofort zu informieren. Dieser muss wurden, ebenso wie über Lebensmittel, die in Zu umgehend das weitere Inverkehrbringen unterlassen sammenhang mit einem lebensmittelbedingten und von sich aus die Ware vom Markt nehmen (Rück Krankheitsausbruch stehen. nahme oder Rückruf), seine Abnehmerinnen und Ab nehmern informieren und die Bevölkerung warnen, Parallel zu diesen verpflichtenden Schutz- und Infor sollte die Ware die Endkonsumentinnen und Endkon mationsmaßnahmen kann die Landesbehörde auch sumenten bereits erreicht haben. Kommt die Unter jeden Verstoß bei der zuständigen Strafbehörde an nehmerin oder der Unternehmer ihrer bzw. seiner zeigen. Lebensmittelsicherheitsbericht 2020 19
3.6 Österreichisches Lebensmittelbuch und Codexkommission Das Österreichische Lebensmittelbuch (ÖLMB – 2020 wurden in der „UK Hygiene“ zwei Empfehlun Codex Alimentarius Austriacus) dient zur Verlautba gen und in der „UK Spirituosen“ das komplette Kapi rung von Sachbezeichnungen, Begriffsbestimmun tel als Neufassung veröffentlicht: gen, Untersuchungsmethoden und Beurteilungs - Empfehlung für eine Gute Hygienepraxis bei der grundsätzen sowie von Richtlinien für das Inverkehr Herstellung von Primärerzeugnissen für Imke bringen von Waren (§ 76 LMSVG). reien mit bis zu 20 Bienenstöcken Das ÖLMB ist aus rechtlicher Sicht als „objektiviertes - Empfehlung des Codex Alimentarius Austriacus Sachverständigengutachten" einzustufen. Es ist zum COVID-19 Management während der keine Rechtsvorschrift im engeren Sinn. Schlachtung und Fleischzerlegung - Kapitel B 23 „Spirituosen“; diese Neufassung ist Zur Beratung des Bundesministers für Soziales, Ge aufgrund des Geltungsbeginns der relevanten sundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Angele Bestimmungen gemäß Art. 51 Abs. 3 der Verord genheiten sämtlicher lebensmittelrechtlicher Vor nung (EU) 2019/787 (neue Spirituosenverord schriften sowie zur Vorbereitung des ÖLMB ist eine nung) erst ab 25.05.2021 gültig Kommission (Codexkommission) eingerichtet. Ge mäß § 77 LMSVG setzt sich die Kommission neben Im Kapitel B 5 „Konfitüre und andere Obsterzeug den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMSGPK nisse“ wurden in den Absätzen 1.1 Allgemeines, und der AGES oder der Untersuchungsstellen der 2.1.8 Einsatz von Acerolapulver und 2.3.1.2 Kom Länder und nach § 73 LMSVG Berechtigten aus Ver potte aus Steinobst Änderungen durchgeführt. treterinnen und Vertretern bestimmter Bundes- ministerien, den Ländern sowie den Sozialpartnern Im Kapitel B 12 „Kaffee, Kaffeemittel“ wurden Ände zusammen. Die Codexkommission arbeitet nach ei rungen in den Absätzen 1.1.1.4 Wasser-, Koffeingeh ner vom Bundesministerium für Gesundheit und alt, 1.2.1.2 Wasser-, Aschegehalt, 1.3.1.3 Gehalt an Frauen gemäß § 77 Abs. 8 erlassenen Geschäftsord wasserlöslichen Stoffen, 1.5.2.4 Einsatz von Kaffee nung. mitteln und 2.1.1.9 Koffeinfreie Ersatz- und Zusatz mittel durchgeführt. Zur fachlichen Unterstützung und Vorbereitung ihrer Beschlüsse hat die Codexkommission Unterkommis Im Kapitel B 14 „Fleisch und Fleischerzeugnisse“ sionen und Arbeitsgruppen eingesetzt, die unter Be wurde im Absatz C.1.6 Lebensmittel in getrockneter teiligung von Fachexpertinnen und Fachexperten Co oder konzentrierter Form eine Änderung vorgenom dexrichtlinien erarbeiten. Diese werden nach Befas men. sung des Koordinationskomitees der Plenarver Im bestehenden Kapitel B 23 „Spirituosen“ wurden sammlung der Codexkommission zur Beschlussfas im Abschnitt 8 geschützte Angaben von regionaler sung vorgelegt und vom BMSGPK veröffentlicht. Bedeutung und im Anhang 1 Geschützte Angaben Neben der laufenden Aktualisierung der Kapitel im von regionaler Bedeutung – Detaillierte Spezifikatio ÖLMB (Tabelle 6) werden verschiedene Leitlinien be nen – Änderungen durchgeführt (Die bestehende treffend die gute Hygienepraxis und die Anwendung Fassung ist bis 24.05.2021 gültig.). der Grundsätze des Eigenkontrollsystems (Hazard Im Kapitel B 33 „Kosmetische Mittel“ wurde der Ab Analysis Critical Control Point (HACCP)) (Tabelle 7) satz 4 Ätherische Öle und deren Einsatz als oder in ausgearbeitet. einem kosmetischen Mittel ergänzt. Die Codexkommission dient als Forum zur Vorberei Im Kapitel A 5 „Kennzeichnung, Aufmachung“ wurde tung und sozialpartnerschaftlichen Abstimmung der der Anhang 6 Leitlinie über die täuschungsfreie Auf österreichischen Position für europäische und inter machung bei freiwilligen Angaben mit Bezug auf Ur nationale Gremien und wird regelmäßig durch das sprung oder Herkunft des Lebensmittels geändert Präsidium der FAO/WHO Codex Alimentarius-Kom bzw. ergänzt. mission (WECO) mit Fragestellungen aus den Komi tees des FAO/WHO Codex befasst. Weiters dient die In der Leitlinie „Speiseeiserzeugung“ wurde im Ab Codexkommission als Plattform zur Risikokommuni satz 1 / Tüten eine Ergänzung durchgeführt. kation. In der Empfehlung „für die Verwendung von Pflanzen und Pflanzenteilen in Nahrungsergänzungsmitteln“ wurden Änderungen vollzogen. Lebensmittelsicherheitsbericht 2020 20
Die Richtlinie „Untersuchung und Beurteilung von den Absätzen 1 Definition Aktionswert, 8 Acrylamid Eis“ (Trinkwasser in festem Zustand) wurden die Ab und 11 Rechtsgrundlagen (Stand 04/2019) Änderun sätze Präambel / Regelungsbedarf und Probenahme, gen vollzogen. Transport und Untersuchung überarbeitet. Das ÖLMB ist auf der Homepage des BMSGPK unter In der Richtlinie „Weinmischgetränke“ wurden im Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesund Punkt 1. Definition, im Punkt 2. Grundwein, im Punkt heit und auf der Website Österreichisches Lebens 3. Herstellungsverfahren und im Punkt 4. Bezeich mittelbuch abrufbar. nungsvorschriften Änderungen durchgeführt. Im Dokument betreffend Aktionswerte „für be stimmte Kontaminanten in Lebensmitteln“ wurden in Tabelle 6: Kapitel im ÖLMB Nummer Titel des Kapitels A1 Judikatur bei Waren nach dem LMSVG A3 Allgemeine Beurteilungsgrundsätze A4 Aromen, Enzyme, Zusatzstoffe A5 Kennzeichnung, Aufmachung B1 Trinkwasser B2 Speiseeis B3 Honig und andere Imkereierzeugnisse B4 Obst B5 Konfitüre und andere Obsterzeugnisse B6 Sirupe B7 Fruchtsäfte, Gemüsesäfte B8 Essig; Balsamessige; Salatwürzen, Saure Würzen; Essigessenz; Saucen, Cremen, Zubereitun gen auf Essigbasis; andere essigähnliche Würzmittel B 11 Suppenartikel und verwandte Erzeugnisse B 12 Kaffee, Kaffeemittel B 13 Bier B 14 Fleisch und Fleischerzeugnisse B 15 Kakao- und Schokoladeerzeugnisse, Lebensmittel mit Kakaoerzeugnissen oder Schokoladen B 16 Zuckerwaren B 17 Abgefüllte Wässer B 18 Backerzeugnisse B 19 Teigwaren B 20 Mahl- und Schälprodukte B 21 Speisesalz B 22 Zucker und Zuckerarten B 23 Spirituosen B 24 Gemüse und Gemüsedauerwaren B 25 Mayonnaisen und Feinkosterzeugnisse B 26 Erfrischungsgetränke B 27 Pilze und Pilzerzeugnisse B 28 Kräuter und Gewürze B 29 Senf B 30 Speisefette, Speiseöle, Streichfette und andere Fetterzeugnisse Lebensmittelsicherheitsbericht 2020 21
Nummer Titel des Kapitels B 31 Tee und teeähnliche Erzeugnisse B 32 Milch und Milchprodukte B 33 Kosmetische Mittel B 34 Konditorwaren B 35 Fische, Krebse, Weichtiere und daraus hergestellte Erzeugnisse B 36 Gebrauchsgegenstände Tabelle 7: Leitlinien betreffend die gute Hygienepraxis und die Anwendung der Grundsätze des HACCP Hygieneleitlinien Leitlinie zur Sicherung der gesundheitlichen Anforderungen Leitlinie Personalschulung Leitlinie für Einzelhandelsunternehmen Leitlinie für Großküchen, Küchen des Gesundheitswesens und vergleichbare Einrichtung der Gemeinschaftsverpflegung Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in Schutzhütten in Extremlage (einfache Bergsteiger-Unterkünfte im Ge birge) sowie in saisonal bewirtschafteten Almen Leitlinie Schlachtung und Zerlegung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Einhufern sowie bei der Herstellung von Fleischerzeugnissen Leitlinie Schlachtung und Zerlegung von Geflügel Leitlinie bäuerliche Geflügel- und Kaninchenschlachtbetriebe Leitlinie Schlachtung Farmwild Leitlinie Schlachtung und Verarbeitung von Fischen aus Wildfang oder eigener Aquakultur Leitlinie für bäuerliche Milchverarbeitungsbetriebe Leitlinie Milchverarbeitung auf Almen Leitlinie mikrobiologische Kriterien Milch Leitlinie Eierpack- und Eiersammelstellen Leitlinie Imkereien Leitlinie gewerbliche Mühlenbetriebe Leitlinie gewerbliche Bäckereien Leitlinie gewerbliche Konditoreien Leitlinie Teigwaren Leitlinie Speiseeiserzeugung Leitlinie gewerbliche Getränkeherstellungsbetriebe Leitlinie Ölabfüllung in gewerblichen Betrieben Leitlinie bäuerliche Obstverarbeitung Leitlinie für eine gute Hygienepraxis und die Anwendung der Grundsätze des HACCP in Betrieben, die sich mit der Tiefkühllogistik von Tiefkühlprodukten befassen Leitlinie Schankanlagen Leitlinie Hygiene für Caterer Leitlinie Sprossen Leitlinie Transport von Lebensmitteln Hygienisches Feilhalten von Brot und Gebäck zur Selbstbedienung Hygienisches Feilhalten von Süßwaren zur Selbstbedienung Empfehlung zur Verwendung von Stoffhandtüchern als hygienisches Mittel zum Trocknen der Hände Empfehlung für Sanitäreinrichtungen in Betriebsstätten gem. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Lebensmittelsicherheitsbericht 2020 22
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