Leitfaden für die einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung - Deutscher Verband für Landschaftspflege
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Deutscher Verband für Landschaftspflege Leitfaden für die einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung Nr. 24 der DVL-Schriftenreihe „Landschaft als Lebensraum“
Deutscher Verband für Landschaftspflege Impressum Leitfaden für die einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung Herausgeber: Deutscher Verband für Landschaftspflege e. V. (DVL) Foto Titelseite / Rückseite: © Peter Roggenthin Konzeption: Isabell Raschke, Dr. Jürgen Metzner, Prof. Dr. Eckhard Jedicke Redaktion: Isabell Raschke, Dr. Jürgen Metzner In Zusammenarbeit mit: Tobias Pape (grünweg Projektmanagement & Beratung, www.gruenweg.net), Christina Kretzschmar, Dr. Helge Neumann Layout & Satz: Nicole Sillner, www.almagrafica.de Bezug über Deutscher Verband für Landschaftspflege e. V. (DVL) Promenade 9, D-91522 Ansbach E-Mail: bestellung@lpv.de www.landschaftspflegeverband.de Fachbetreuung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): Dr. Norbert Kowarsch Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne die Zustimmung des Herausgebers unzulässig. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigungen, Übersetzungen und Mikroverfilmungen sowie die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Zitiervorschlag: Deutscher Verband für Landschaftspflege e. V. (2018) Leitfaden für die einzel- betriebliche Biodiversitätsberatung, Nr. 24 der DVL-Schriftenreihe „Landschaft als Lebensraum“ ISSN 2197-5876 Gedruckt auf 100 % Blauer Engel Recyclingpapier © Deutscher Verband für Landschaftspflege e. V., Ansbach 2018 Das Projekt „Modellhafte Umsetzung von betrieblichen Maßnahmen für Biodiversität und Entwicklung von Qualitätsstandards für Beratungsinstrumente“ wurde gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und gefördert über die Bundes- anstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Förderkennzeichen 2814BM070 im Rahmen der Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Förderung von Modell- und Demonstrations- vorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der Biologischen Vielfalt.
Inhalt 1. Einleitung 9 2. Biodiversitätsberatung – Grundlagen 13 2.1 Begriffsabgrenzungen und Definitionen 13 2.2 Ziele der Biodiversitätsberatung 14 2.3 Beratungsablauf 16 2.4 Methoden der Beratung 17 2.5 Integration von Maßnahmen in Betrieb und Landschaft 19 2.6 Voraussetzungen bei Beratungsorganisationen 19 3. Erforderliche Qualifikationen für Beratungskräfte 23 3.1 Kenntnisbereiche im Überblick 23 3.2 Förderrecht und Fördermöglichkeiten 25 3.3 Naturschutzrecht 29 4. Beratungsinhalte und Grundkenntnisse in Bezug auf Nutzungs- bzw. Biotoptypen 31 4.1 Hofstelle 31 4.2 Ackerbiotope 33 4.2.1 Flachgründige Äcker 39 4.2.2 Äcker auf Sandböden 41 4.2.3 Äcker der Gunststandorte 42 4.2.4 Organische und temporär überschwemmte Böden 44 4.3 Grünlandbiotope 46 4.3.1 Wiesen 51 4.3.1.1 Intensivwiesen 51 4.3.1.2 Extensive Mähwiesen 52
6/7 4.3.2 Weiden und Mähweiden 55 4.3.3 Besondere Grünlandbiotope 59 4.3.3.1 Heidebiotope und Magerrasen 59 4.3.3.2 Salzgrünland 61 4.3.3.3 Feucht- und Nassgrünland 64 4.4 Streuobstbiotope 67 4.5 Gewässerbiotope und Flussauen 69 4.5.1 Gewässerbiotope und Flussauen allgemein 69 4.5.2 Kleingewässer und ihre Saumstrukturen 73 4.6 Gehölzbiotope 75 4.6.1 Hecken, Feldgehölze und Einzelbäume 75 4.6.2 Waldränder 78 4.7 Steinriegel und Trockenmauern 80 4.8 Rebkulturen und Rebbrachen 82 4.9 Gemüse- und Intensivobstkulturen 86 5. Mustervorlagen 89 5.1 Betriebsspiegel 89 5.2 Dokumentation für den Betrieb 97 6. Dank 98
8/9 1. Einleitung Um die Arten- und Strukturvielfalt in der Kultur- Ergebnis eines hierzu durchgeführten Modell- und landschaft gemeinsam mit der Landwirtschaft zu Demonstrationsvorhabens unter dem Titel „Modell- fördern, braucht es ein Bündel an (förder)politi- hafte Umsetzung von betrieblichen Maßnahmen schen Maßnahmen. Als zentraler Erfolgsfaktor, für Biodiversität und Entwicklung von Qualitäts- um diese optimal zu nutzen, gilt die einzelbetrieb- standards für Beratungsinstrumente“, das von liche Biodiversitätsberatung. In den letzten Jahren 2015 bis 2018 durchgeführt wurde.5 haben zahlreiche Akteure aus Verwaltung und Aufbauend auf diesen Erfahrungen und auf der Be- Verbänden in verschiedenen Bundesländern Be- ratungstätigkeit der Landschaftspflegeverbände hat ratungsmethoden entwickelt und Erfahrungen der DVL gemeinsam mit Expertinnen und Experten in der Anwendung gesammelt. In der Förder- im Rahmen des Projektes: periode 2014–2020 bieten acht Bundesländer eine ELER-Förderung für die einzelbetriebliche –– Schulungsreihen zur Biodiversitätsberatung kon- Biodiversitätsberatung1 an: Baden-Württem- zipiert und durchgeführt sowie Materialien und berg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Handlungsempfehlungen für die Beratung er- Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, stellt, Thüringen und Schleswig-Holstein. Standardi- –– gemeinsam mit Landschaftspflegeverbänden sierte Beratungsangebote bilden z. B. der „Fokus in 4 Modellregionen, in Bayern, Hessen, Nord- Naturtag“2, der „Partnerbetrieb Naturschutz“ in rhein-Westfalen und Thüringen, 16 land- Rheinland-Pfalz3 und der „Betriebsplan Natur“4 in wirtschaftliche Betriebe beraten, um die Sachsen. Somit besteht eine große Vielfalt metho- Praxistauglichkeit der vermittelten Kenntnisse discher Ansätze, die sich in Beratungsintensität, und Leitlinien durch Betriebe und Beratungs- Schwerpunkt- und Zielsetzung sowie finanziellen kräfte zu evaluieren, Erfordernissen teilweise stark unterscheiden. Auch für die Auswahl der Beratungskräfte gibt es in den –– die (Zwischen-)Ergebnisse in Expertenworkshops Ländern teilweise festgelegte Auswahlverfahren. und bilateralen Gesprächen mit Beratungs- organisationen, Beraterinnen und Beratern, Ein allgemeingültiger Qualitätsstandard für die Verwaltung und Wissenschaft diskutiert und einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung, der weiterentwickelt. gleichzeitig regionale Besonderheiten berück- sichtigt, existiert derzeit jedoch nicht. Der DVL Dieser Leitfaden fasst die aus den Projektergeb- hat daher verschiedene Beratungsansätze in den nissen abgeleiteten inhaltlichen und methodischen Bundesländern und von Modellprojekten analysiert, Standards als Handlungsleitlinie für die praktische Qualitätsstandards abgeleitet und in der Praxis eva- Beratung komprimiert zusammen. Dabei stehen vor luiert. Die vorliegende Publikation ist das zentrale allem die ELER-geförderten Beratungsangebote im 1 Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (2017): Naturschutzberatung in den Ländern. In: https://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/de/themen/naturschutzberatung/ beratung-in-den-laendern/. Abruf: 23.6.2017. 2 Jedelhauser, M., E. Meyerhoff, V. Heiringhoff Campos, R. Grosskopf und K. Schertler (2017): Fokus-Naturtag - einzelbetriebliche Naturschutzberatung für landwirtschaftliche Betriebe. Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung eines neuen Beratungskonzepts. In: Naturschutz und Landschaftsplanung 49 (1): 11–18. 3 Ministeriumfür Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (o. D.): Partnerbetrieb Naturschutz. In: http://www.partnerbetrieb-naturschutz.rlp.de. Abruf: 7.2.2017. 4 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (2014): Grundsätzlicher Ablauf Betriebsplan Natur. 5 gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages
Fokus. Im Sinne einer Checkliste werden die zent- Landwirtschaftsverwaltungen, öffentliche und ralen Themen und Methoden aufgelistet und ge- private Auftraggebende sowie die Aus- und eignete Informationsquellen genannt. Er soll und Fortbildung. kann nicht die Lektüre von Fachliteratur ersetzen, Kapitel 2 beschreibt Grundlagen und geht auf Ablauf sondern allen eine Hilfestellung bieten, die in Ver- und Methoden der Beratung ein. In Kapitel 3 wer- waltung und Praxis daran arbeiten, qualifizierte den allgemeine Anforderungen an die Qualifikation effektive Biodiversitätsberatung in der Fläche zu der Beratungskräfte genannt. Je nach Region und etablieren. Standort unterscheiden sich die Beratungsinhalte Soll Biodiversitätsberatung erfolgreich sein, und somit auch die erforderlichen Kenntnisse der so benötigt sie ausreichend attraktive Förder- Beraterinnen und Berater. Daher sind in Kapitel 4 bedingungen. Ebenso wichtig ist es, dass eine ge- einige Fachgrundlagen für die wichtigsten Biotop- nügende Zahl umfassend und aktuell ausgebildeter bzw. Nutzungstypen zusammengefasst, ergänzt Fachkräfte bereitsteht. Der Leitfaden richtet sich durch Hinweise zu relevanter Literatur. Hilfreiche somit an die Beratungspraxis, Naturschutz- und Beratungsmaterialien finden sich in Kapitel 5.
Einleitung 10/11 © Helge Neumann
© Peter Roggenthin
12/13 2. Biodiversitätsberatung – Grundlagen 2.1 Begriffsabgrenzungen und Definitionen Der vorliegende Leitfaden bezieht sich auf eine Der Begriff einzelbetriebliche Naturschutzberatung einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung. Im Rah- wurde 2001 durch das Kompetenzzentrum Öko- men der Beratung werden landwirtschaftliche landbau (KÖN) geprägt (van Elsen et al., 2003). Betriebe unter Einbeziehung der Flächen des ge- Sie versteht sich als Spezialberatung in Ergänzung samten Betriebes beraten. zur betriebswirtschaftlichen Anbauberatung und Ziel ist es, Erhalt und Förderung der biologischen grenzt sich ab von einer flächen- oder programm- Vielfalt optimal in den Gesamtbetrieb zu integrie- bezogenen Naturschutzberatung (Abbildung 1). ren und dadurch eine bessere Erfüllung der natur- Denn die Beratung setzt am Naturschutzinteresse schutzfachlichen Ziele im Betrieb zu erreichen. Für und -bedarf der Landwirtinnen und Landwirte an den Betrieb muss durch die Beratung damit zu- (van Esen, 2005). Maßnahmenvorschläge werden gleich ein erkennbarer betriebsindividueller Mehr- daher gemeinsam von Beratungskraft und Be- wert erzielt werden. Dieser Mehrwert sollte aus triebsleitung entwickelt und sind auf die jeweilige (Weiter-)Bildung und Motivation, Qualifizierung Situation des individuellen Betriebs abgestimmt. Die zur Antragsstellung für Fördermaßnahmen sowie Umsetzung auf dem Betrieb erfolgt freiwillig. Ge- einer besseren Außendarstellung des Betriebes in meinsam mit den Betrieben entwickelte Lösungen der Öffentlichkeit bestehen (Landschaftspflegeverband sind deshalb oft langfristiger und tragfähiger. Nordwestsachsen e. V. und Büchner & Scholz, 2014). Gesamtbetriebliche Biodiversitätsberatung Biodiversität / Naturschutz Landwirtschaft / Betriebswirtschaft Einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung (Biodiversität/Naturschutz und Landwirtschaft i.d.R. ohne betriebswirtschaftliche Beratung) Gruppenberatung, Flächenbezogene Feldtage, etc. Naturschutzberatung, maßnahmenbezogene Programmberatung Abbildung 1: In diesem Leitfaden steht der Begriff „Biodiversitätsberatung“ für eine „einzelbetriebliche Biodiversitäts- beratung“. Im Gegensatz dazu steht eine „gesamtbetrieblichen Biodiversitätsberatung“. Sie beinhaltet zusätzlich eine betriebs- wirtschaftliche Beratung (Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, 2012). Eigene Darstellung.
Biodiversität beinhaltet per Definition die „Variabili- Weil Erhalt und Förderung der Biodiversität in tät unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, Agrarlandschaften untrennbar mit dem Schutz (...) dies umfasst die Vielfalt innerhalb der Arten von Boden und Wasser, Klima und Luft sowie der und zwischen den Arten und die Vielfalt der Öko- Erholungsfunktion von Landschaften verknüpft systeme“ (United Nations, 1992). Der Fokus der Bio- sind, sollten auch Ziele und Maßnahmen zu deren diversitätsberatung im Sinne dieses Leitfadens liegt Schutz und Entwicklung mitberücksichtigt werden. daher auf dem Erhalt und der Entwicklung von: Insofern werden die folgenden Begriffe teilweise synonym verwendet, wobei Naturschutz und Agrar- –– Agrarökosystemen mit ihren Nutzflächen, stand- umwelt breiter zu definieren sind: orttypischen Strukturen und naturnahen Land- schaftselementen, –– Biodiversitätsberatung, –– naturschutzfachlich wertvollen Agrarbiotopen, –– Natur(schutz)beratung, –– wildlebenden Arten in Agrarökosystemen. –– Agrarumweltberatung. Die Vielfalt der genetischen Ressourcen ist ebenfalls Der vorliegende Leitfaden bezieht sich auf die Bestandteil der Biodiversität und kann darüber hin- einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung, die vor aus Inhalt der Biodiversitätsberatung sein. Im Rah- allem die Biodiversität in den o. g. drei Dimensionen men des Leitfadens liegt jedoch der Schwerpunkt im Gesamtbetrieb im Fokus hat. auf den o. g. Aspekten. 2.2 Ziele der Biodiversitätsberatung Ziel der Biodiversitätsberatung ist die Umsetzung –– spezifischer Biodiversitätsschutz und hoch- naturschutzfachlich erforderlicher, effektiver Maß- wertige biodiversitätsfördernde Maßnahmen in nahmen, die zum Betrieb und in den Betriebsablauf Schwerpunktgebieten des Naturschutzes, passen. Oft wird der Erfolg der Beratung allein –– dabei Umsetzung von Maßnahmen sowohl auf am Abfluss von Fördermitteln für biodiversitäts- den Nutzflächen als auch auf angrenzenden fördernde Maßnahmen gemessen. Kompetente und die Agrarlandschaft (vor allem linienförmig) und praxisnahe Beratung sollte jedoch auch Wissen durchziehenden Strukturen. zur Umsetzung von Maßnahmen und Kenntnisse von Zusammenhängen zwischen Biodiversität und Mit Hilfe der Biodiversitätsberatung sollen je nach Produktion vermitteln. So sensibilisiert Beratung Sichtweise des jeweiligen Akteurs (Abbildung 2) fol- Landwirtinnen und Landwirte für die Bedeutung gende Ziele erreicht werden: der Artenvielfalt auf dem Betrieb und motiviert dazu, Maßnahmen umzusetzen. Diese Sensibilisie- (1) Aus Sicht der landwirtschaftlichen Betriebe rung führt möglicherweise erst mittelfristig zu Ver- soll Beratung: änderungen in der Wirtschaftsweise und ist schwer zu quantifizieren (Chevillat et al., 2017; van Elsen, –– den Betrieben die fachlichen Hintergründe von 2005). Daher kann der Fördermittelabfluss kein al- Naturschutzmaßnahmen verständlich machen leiniges Erfolgskriterium sein. und Eigeninteresse wecken, Biodiversitätsberatung deckt verschiedene Themen- –– gemeinsam mit dem Betrieb eine biodiversitäts- felder ab (ergänzt nach Jedicke, 2017): fördernde Betriebsphilosophie entwickeln, –– Erhalt und Entwicklung von Biodiversität in der –– Wünsche der Betriebe nach naturschutz- Normallandschaft, optimierten Wirtschaftsweisen realisieren,
Biodiversitätsberatung – Grundlagen 14/15 –– durch einen kooperativen Ansatz betriebs- (3) Aus Sicht der Verwaltung soll Beratung: individuelle Maßnahmen entwickeln, deren Um- –– die Akzeptanz der Maßnahmen verbessern, ins- setzung auf freiwilliger Basis erfolgt, besondere durch –– die wirtschaftliche Bilanz der Betriebe durch pass- -- bessere Integration in die betrieblichen genaue und optimierte Inanspruchnahme von Abläufe, Fördermitteln verbessern, -- erhöhte Transparenz, Wissenstransfer und ko- –– zwischen Betrieb und Fachbehörden vermitteln operative Erarbeitung von Lösungen, und sich für die Belange des Betriebs einsetzen, wo diese naturschutzfachlich relevant sind, -- Vermittlung zwischen Naturschutz und Land- wirtschaft und ohne Wahrnehmung hoheit- –– fachlich begründet bei der Imageverbesserung in licher Aufgaben, der Bevölkerung helfen, –– zum effizienteren Einsatz von Fördermitteln bei- –– bei der Entwicklung eines Vermarktungskonzepts tragen, der biodiversitätsfördernden Produktion unter- stützen. –– Betriebe langfristig begleiten und Erfolgskontrolle unterstützen, –– Fehlerrisiken minimieren. (2) Aus Sicht des Naturschutzes und der Land- schaftspflege soll Beratung: –– zur Umsetzung von mehr und hochwertigeren Naturschutzmaßnahmen beitragen, denn in- Be tr formierte Landwirtinnen und Landwirte über- ie be utz nehmen selbst Verantwortung, insbesondere für sch -- die Sicherung und Zunahme von Populationen wildlebender Arten in Agrarökosystemen, tur -- Erhalt, Qualitätssteigerung und Neuschaffung Na naturschutzfachlich hochwertiger Agrarbio- tope und Strukturen, –– die Integrierbarkeit von Naturschutzan for der ungen in die betrieblichen Abläufe verbessern, altu ng Ve r w –– zum effizienteren Einsatz von Fördermitteln bei- tragen, –– Betriebe langfristig konstruktiv begleiten und Abbildung 2: Da Betriebe mit Erhalt und Förderung der bio- eine Erfolgskontrolle für Naturschutzmaßnahmen logischen Vielfalt Gemeinwohlleistungen erbringen, muss unterstützen, Biodiversitätsberatung neben den Anforderungen der land- wirtschaftlichen Betriebe auch die des Naturschutzes und –– helfen, den Rückzug der Landwirtschaft aus der der Landschaftspflege sowie der Verwaltung integrieren. Sie unterscheidet sich somit von anderen landwirtschaftlichen Fläche zu verhindern (besonders in Ungunst- Beratungen, die allein als Dienstleistung für die Betriebe an- lagen). geboten werden.
2.3 Beratungsablauf Umfang und Dauer einer Biodiversitätsberatung vorzubereiten. Durch einen standardisierten Be- können sehr unterschiedlich sein und hängen ratungsablauf und die Nutzung vereinheitlichter von der jeweiligen Betriebssituation und dem Be- Unterlagen können Effizienz und Qualität der Be- ratungsziel ab. ratung gesichert werden. Abbildung 3 beschreibt Dennoch hilft es, sich an einem Beratungsschema ein solches idealtypisches Ablaufschema als Leitlinie. zu orientieren und sich strukturiert auf die Beratung Vorarbeiten Planung Umsetzung le he ie e hm rZ äc ng pr de na ng ng es g nu uf nu ng itu un sg g ta la un ra ere ch ng tu üf re lp ak er ei pr ei Be eit be tu ai sz rti nt er bl w et r Au Ka Vo Üb Ko A D g g n ge n ng it g be un un io tio un lä tu at ar tz tig eu ta ch ei itu ts ne en tr rs gl ch ei S Be vo hk r be um si T- Ve be lic IS en gs e ok tig nt bs ng un hm D ffe is ie tu tz na fr Ö tr se er ng Be aß m w La M U Be Abbildung 3: Idealtypischer Ablauf der Biodiversitätsberatung. Beratungsschritte zusammengestellt aus bestehenden Be- ratungsmethoden. Besonders empfohlene Beratungsschritte sind fett hervorgehoben. Nicht hervorgehobene Schritte werden bei Bedarf umgesetzt (RASCHKE, 2018). Wichtige Schritte bei der Beratung sind: –– Kontaktaufnahme/Vorgespräch mit dem Betrieb Betriebsgebäuden –– Vernetzung mit Behörden, anderen Fachbe- –– Bewertung der Ist-Situation auf dem Betrieb mit ratungskräften, Landschaftspflegeverbänden, Hilfe eines Betriebsspiegels (Vorlage siehe Kapitel 5) Naturschutzverbänden, ehrenamtlichen Art- –– ggf. ergänzende Erfassung von Arten oder Schutzgebietsbetreuern, Maschinenringen regionales Netzwerk nutzen –– Ableitung der Biodiversitätsziele für die Flächen des Betriebs –– Recherche betriebliche Situation, naturschutz- fachliche Daten/Kulissen –– Erarbeitung und Abstimmung von Maßnahmen- vorschlägen, inkl. Recherche relevanter Förde- –– Gespräch vor Ort mit (Teil-)Betriebsbesichtigung rungs- und Finanzierungsoptionen von Eigentums- und Pachtflächen einschließlich
Biodiversitätsberatung – Grundlagen 16/17 –– ggf. weitere Beratungsgespräche nach Maß- –– ggf. Überprüfung der Maßnahmenumsetzung nahmenvorauswahl –– langfristige weitere Betreuung des Betriebs –– betriebsindividuelle Dokumentation mit Informa- Die konkreten Beratungsinhalte orientieren sich an tionen für den Betrieb (Vorlage siehe Kapitel 5) den Gegebenheiten auf dem Betrieb und in der –– Detailplanung der Maßnahmenumsetzung Region. Auf die einzelnen Beratungsinhalte wird in Kapitel 4 eingegangen. Beratungsunterlagen fin- –– Begleitung der Maßnahmenumsetzung den sich in Kapitel 5. –– ggf. Öffentlichkeitsarbeit, Auszeichnung des Be- triebs 2.4 Methoden der Beratung Die Beratung soll in Anlehnung an den in Abbil Im Beratungsprozess hört die Beratungskraft zu, dung 4 gezeigten Ablauf als kollegiale Zusammen- fragt nach, fasst zusammen, gibt Sachinformation arbeit von Beratungskraft und Landwirtin oder und konkretisiert. Wichtig bei der Beratung ist, Landwirt betrachtet werden. Dabei kommen so- dass das Ergebnis zu jeder Zeit offen und die Um- wohl inhaltliche Methoden als auch Methoden der setzung freiwillig ist. Fertige Pläne oder Entwürfe Beziehungsarbeit zum Einsatz. können Widerstände hervorrufen. Sowohl die Ge- sprächsführung als auch die Inhalte sind an den Bedürfnissen und Erfahrungen der Betriebsleitung auszurichten. Bei jeder betriebsindividuellen Be- Ziel- und Auftragsklärung ratung muss die Beratungskraft erkennen, für Ziele, Wünsche, Inhalte welche Form der Kommunikation/Beratung die Verfügbare Zeit Landwirtin oder der Landwirt empfänglich ist und welche Erfahrungen es auf dem Betrieb bereits gibt. Diese Erfahrungen sollten zur Entwicklung der Maßnahmenvorschläge genutzt werden. So wird auch sichergestellt, dass die Maßnahmen in den Gemeinsame Entwicklung des Betriebsablauf passen und überhaupt umgesetzt Lösungswegs werden können. Wurden negative Erfahrungen mit Bestandsaufnahme dem Naturschutz gemacht, gilt es diese zunächst Erarbeitung und Diskussion von zu besprechen und Vorbehalte nach Möglichkeit Maßnahmenvorschlägen abzubauen. Statt Problemen sollten die Potenziale des Betriebes hervorgehoben werden. Für den Betrieb relevante Themen werden dann an- schaulich und verständlich dargestellt. Durch inhalt- Zielvereinbarung liche Methoden, z. B. über eine Punktbewertung der Visualisierung, Dokumentation Biodiversitätsleistungen des Betriebs, beispielhafte der Ergebnisse Deckungsbeitragsrechnungen, Karten, Bilder oder (Vorbereitung) Antragstellung Erfahrungsberichte kann die Beratung Aspekte der biodiversitätsfördernden Wirtschaftsweise kom- Abbildung 4: Am Anfang des Beratungsprozesses steht die munizieren, die der Landwirtin oder dem Landwirt Ziel- und Auftragsklärung. Es folgt eine Abstimmungsphase vorher nicht bewusst waren. Im Optimalfall entsteht über den Lösungsweg und am Ende eine Zielvereinbarung. Eigene Darstellung. eine Win-win-Situation für Naturschutz und Betrieb.
Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und Einfühlungsvermögen. Hilfreich ist ein ge- ist der Aufbau eines vertrauensvollen Verhältnisses. meinsamer regionaler, sozialer und/oder beruflicher Deshalb sollte Beratung grundsätzlich als mit- Hintergrund – Beratungskraft und Adressierte soll- tel- bis langfristiger Prozess angelegt sein. Außer- ten „eine Sprache sprechen“ und auf Augenhöhe dem wichtig sind Authentizität, Glaubwürdigkeit kommunizieren (Gossler, 2009). Abbildung 5: Karten und Maßnahmensteckbriefe sind wichtige Hilfsmittel bei der Beratung. © Christoph Gasse, DVL Schleswig-Holstein
Biodiversitätsberatung – Grundlagen 18/19 2.5 Integration von Maßnahmen in Betrieb und Landschaft Vorgeschlagene Maßnahmen sollten zu den be- –– Welche Fördermöglichkeiten stehen zur Ver- trieblichen Flächen und Arbeitsabläufen passen und fügung? müssen gleichzeitig naturschutzfachlich sinnvoll –– Welche Flächen sind Eigentumsflächen, bei sein. Folgende Aspekte sind dabei zu beachten (er- denen keine Absprache mit der Verpächterin gänzt nach Oppermann et al., 2018): oder dem Verpächter erfolgen muss? Aus betrieblicher Sicht: Aus naturschutzfachlicher Sicht: –– Welche Flächen sind aus betriebswirtschaftlicher –– Welche Schutzgebiete, prioritären Arten oder und/oder arbeitswirtschaftlicher Sicht besonders Habitate kommen auf dem Betrieb und auf an- geeignet für biodiversitätsfördernde Maß- grenzenden Flächen vor? nahmen? –– Welche Maßnahmen passen in den Landschafts- –– Kann auch mit Maßnahmenumsetzung der Futter raum und entwickeln dessen Potenziale am besten? bedarf tierhaltender Betriebe gedeckt werden? –– Welche Flächen und Maßnahmen sind als –– Welcher Maschinenpark steht dem Betrieb zur Baustein für den Biotopverbund oder für Verfügung? Natura-2000-Kohärenzflächen zur räumlichen –– Welche Maßnahmen auf der Hofstelle passen zu Vernetzung des Schutzgebietssystems besonders den Betriebsabläufen? geeignet? –– Werden Arbeitsspitzen durch Maßnahmen ver- –– Welche vorhandenen Strukturen oder Standorte schärft oder reduziert? sind besonders für Maßnahmen geeignet? –– Gibt es bereits Vorkommen von Problemarten, –– Welche Maßnahmen werden durch Lage, Boden die sich durch die Maßnahmen weiter etablieren und Klima der Betriebsflächen begünstigt? oder aber wirksam reduziert könnten? –– Können die Maßnahmen in fachlich sinnvollem –– Wie ändert sich der Deckungsbeitrag durch die Umfang und für einen sinnvollen Zeitraum um- Maßnahmenumsetzung? gesetzt werden? 2.6 Voraussetzungen bei Beratungsorganisationen Die Erfahrung zeigt: Qualifizierte Beratung Landschaftspflegeverbände) als auch selbständig verbessert die Akzeptanz für biodiversitätsfördernde tätige Beratungskräfte sein – insbesondere letztere Maßnahmenprogramme und fördert die sollten dann aber durch eine Koordinations- oder Zielgenauigkeit und Effizienz der Maßnahmen (z. B. Vernetzungsstelle intensiv begleitet werden. Als Chevillat et al., 2017; Tietz et al., 2016). Neben der Voraussetzungen für Beratungsorganisationen bzw. Verfügbarkeit praxistauglicher Förderprogramme übergeordnete koordinierende Stellen sollten diese und einer ausreichenden Qualifizierung der (vgl. auch Gossler, 2009; Meyerhoff, 2007; van Elsen Beratungskräfte bildet die Beratungsorganisation et al., 2004; van Elsen, 2005): (oder ggf. die selbstständig tätige Beratungskraft) das dritte Glied der Voraussetzungen eines guten Beratungserfolgs. Anbietende der –– keine hoheitlichen Aufgaben und Kontroll- Beratung können sowohl Organisationen (wie funktion haben,
–– langfristig vor Ort und bei allen Fragen zum Interessen des Naturschutzes klar vertreten, aber Naturschutz greifbar sein, auch vor landwirtschaftlichem Hintergrund rela- tivieren zu können, –– den Betrieben bereits bekannt sein und einen guten Ruf besitzen, –– Zugang zu naturschutzfachlichen und betrieb- lichen Daten haben, –– regional verankert und mit anderen Fachbe- ratungen, Behörden, Verbänden gut vernetzt –– eine besondere Eignung für die Biodiversitäts- sein, beratung aufweisen, d. h. diese als Spezial- beratung anbieten können, –– mit der Abwicklung von Förderprogrammen ver- traut sein, –– Weiterqualifizierung und Vernetzung der Be- ratungskräfte ermöglichen. –– eine Vermittlerrolle an der Schnittstelle von Naturschutz und Landwirtschaft einnehmen, um Abbildung 6: Biodiversitätsfördernde Maßnahmen müssen naturschutzfachlich sinnvoll sein und in den Betriebsablauf pas- sen. Die Maßnahmenvorschläge werden gemeinsam von Berater und Landwirt erarbeitet. © Peter Roggenthin
Biodiversitätsberatung – Grundlagen 20/21 Weiterführende Literatur: Chevillat, V., S. Stöckli, Birrer. S. und M. Jenny (2017): Mehr und qualitativ wertvollere Biodiversitätsförderflä- chen dank Beratung. In: Agrarforschung Schweiz 8 (6): 232–239. Gossler, P. (2009): Integration von Landwirtschaft und Naturschutz. Das Modellvorhaben „Partnerbetrieb Naturschutz“ Rheinland-Pfalz. Trierer Arbeitsberichte zur Stadt- und Wirtschaftsgeographie Nr. 3. Jedicke, E. (2017): Welches Wissen und welche Fähigkeiten sollten Studierende lernen, um Naturberatung qualifiziert leisten zu können? Naturberatung für die Landwirtschaft in Ausbildung und Politik – Per- spektiven für die Stärkung der Naturberatung und -umsetzung auf landwirtschaftlichen Betrieben, 10.5.2017, Vilm. Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen e. V. und Büchner & Scholz (2014): Methodenentwicklung und Er- probung eines Ansatzes der Information von Landnutzern zur Abstimmung von Naturschutzmaß- nahmen für den Betrieb. Projekt im Auftrag des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Unveröffentlichter Abschlussbericht. Meyerhoff, E. (2007): Entwicklung der Naturschutzberatung – Sechs Jahre einzelbetriebliche Naturschutz- beratung in Niedersachsen. In: van Elsen, T. (Hrsg.): Von der einzelbetrieblichen Naturschutzberatung im Ökolandbau zum Gesamtbetriebskonzept: 16–24. Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (2012): Leitfaden für die gesamt- betriebliche Biodiversitätsberatung. Neumann, H., J.-M. Carstens und U. Dierking (2015): Praxiserprobung eines neuen Bewertungsverfahrens für Biodiversitätsleistungen landwirtschaftlicher Betriebe. In: Naturschutz und Landschaftsplanung 45 (5): 142–148. Oppermann, R., E. Meyerhoff und T. van Elsen (2006): Naturschutzberatung für die Landwirtschaft. Einführende Beratermaterialien. BfN-Skripten (162). Bundesamt für Naturschutz, Bonn. Oppermann, R., L. Sutcliffe und T. Lepp (2018): Naturberatung für die Landwirtschaft. Leitfaden zur einzel- betrieblichen Naturberatung und Umsetzung von Maßnahmen mit der Landwirtschaft. Institut für Agrarökologie und Biodiversität. Raschke, I. (2018): Biodiversitätsberatung nah an der Praxis. In: B&B Agrar 71 (3): 11–13. Schertler, K. und A. Bilau (2010): Kulturlandpläne – Umsetzung von mehr Naturschutzmassnahmen auf Bio- höfen. Abschlussbericht. Bioland Beratung GmbH. Tietz, A., R. Grajewski, J. Anter, M. Bathke, A. Bergschmidt, R. Dickel, W. Eberhardt, H. Ebers, B. Fährmann, B. Fengler, B. Forstner, K. Franz, A. Moser, A. Pufahl, P. Raue, K. Reiter, Roggendorf W., A. Sander, G. Schwarz und M. Spengler (2016): Ex-post-Bewertung. PROFIL – Programm zur Förderung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2007 bis 2013. Braunschweig: Thünen-Institut. United Nations (1992): Convention on Biological Diversity (CBD). van Elsen, T. (Hrsg.) (2005): Einzelbetriebliche Naturschutzberatung – ein Erfolgsrezept für mehr Naturschutz in der Landwirtschaft. Beiträge zur Tagung vom 6.-8. Oktober in Witzenhausen. van Elsen, T., E. Keufer, A. Gosse und J. Diener (2003): Naturschutzberatung für den Ökologischen Landbau – eine Projektstudie zur Integration von Naturschutzzielen auf Biohöfen. Abschlussbericht zum Pro- jekt 02OE459. Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL), Witzenhausen. van Elsen, T., E. Meyerhoff, R. Oppermann und N. Wiersbinski (2004): Naturschutzberatung für die Landwirtschaft – Ergebnisse des 1. Trainingsseminares vom 16.-20. Februar 2004 am Bundesamt für Naturschutz Internationale Naturschutzakademie Insel Vilm. In: BfN-Skripten 119.
© Peter Roggenthin
22/23 3. Erforderliche Qualifikationen für Beratungskräfte 3.1 Kenntnisbereiche im Überblick Um die in Kapitel 2 beschriebenen Anforderungen Biodiversitätsberatung entwickelt und durchgeführt an die Biodiversitätsberatung zu erfüllen, sind (siehe Kapitel 1). In Modellregionen wurden die spezielle Qualifikationen der Beratungskräfte er- vermittelten Kenntnisse in die Beratungspraxis um- forderlich. Neben Grundkenntnissen im Bereich gesetzt und von Betrieben und Beratungskräften Naturschutz, Landwirtschaft, Ökonomie und Um- evaluiert. Die hier beschriebenen Qualifikationen welt- und Agrarrecht müssen die Beratenden die sind Ergebnis dieser Zusammenarbeit mit der Praxis. naturschutzfachlichen Besonderheiten der Region Die Anforderungen an die Fähigkeiten und Kennt- abdecken, die regionalen Herausforderungen und nisse der Beratungskräfte wurden in ähnlicher Form die gängige landwirtschaftliche Praxis sowie Förder auch aus wissenschaftlicher Sicht beschrieben (Jedi- möglichkeiten für biodiversitätsfördernde Maß cke, 2017; Oppermann et al., 2018). nahmen kennen. Aufgabe ist es, Potenziale für Die Qualifikationen können von einem Beratungs- Biodiversität und Landwirtschaft auf dem Betrieb zu team – bestehend aus einer Spezialistin oder einem erkennen und sinnvolle Ziele und Maßnahmen ab- Spezialisten für Naturschutz und einem Pendant aus zuleiten. Außer Sachkenntnis sind Kompetenzen in der Landwirtschaft – oder von einer Beratungskraft verschiedenen methodischen, sozialen und persön- mit ausreichenden Kenntnissen in allen Bereichen lichen Soft Skills wichtig für die Beratungsarbeit. abgedeckt werden. Wichtig ist, dass die für die Der DVL hat auf Basis der Beratungserfahrung der jeweilige Region relevanten Themen fundiert und Landschaftspflegeverbände gemeinsam mit Ex- gebündelt mit den Landwirten und Landwirtinnen pertinnen und Experten eine Schulungsreihe zur erarbeitet und diskutiert werden können. Soft Skills Ökonomie regionales Umwelt- & Netzwerk Agrarrecht Naturschutz- Beratungskraft / Kenntnisse fachliche Beratungsteam Landwirtschaft Kenntnisse Abbildung 7: Neben fachlichen Kenntnissen müssen Beratungskräfte auch Soft Skills für die Beratungsarbeit mitbringen und in ein Netzwerk aus regionalen Akteuren eingebunden sein. Eigene Darstellung.
Naturschutzfachliche Kenntnisse –– Bedeutung und Herausforderungen der Land- wirtschaft in der Region; –– Vorkommen, Merkmale und Ökologie von Arten (u. a. Flora, Vögel, Tagfalter, Heuschrecken) und –– Wirkung der Landnutzung auf die Biodiversität Biozönosen auf den Betriebsflächen und in deren und Möglichkeiten der Integration biodiversi- Umgebung sowie deren Ansprüche und Ab- tätsfördernder Maßnahmen, inkl. deren Aus- hängigkeiten in Bezug zur landwirtschaftlichen wirkungen auf die Produktion. Nutzung; –– Methoden der Erfassung/des Monitorings und Kenntnisse zur Ökonomie der Bewertung von Artvorkommen; –– aktuelle Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten –– relevante Biotoptypen (u. a. FFH-Lebensraum- in der Region (Agrarförderung der 1. und 2. typen, naturschutzrechtlich geschützte Biotop- Säule, Naturschutzförderung, weitere Förder- typen) und deren Veränderungen durch ver programme, Stiftungen, naturschutzrechtliche schiedene Nutzungsweisen; Kompensation, siehe Kapitel 3.2); –– Biotopkartierungen, naturschutzfachliche Ku- –– Agrar(förder)politik mit Antragstellung, Bewirt- lissen und Planungsverfahren, Entwicklungs- schaftungsterminen, Kontrollen und Sanktions- ziele, Schutz konzepte sowie deren Umsetzung risiken, betriebsökonomische Grundlagen wie (z. B. Landschaftsplanung, Natura-2000-Mana Deckungsbeitragsrechnungen. gement-/Bewirtschaftungspläne); –– Umgang mit Geographischen Informations- systemen (GIS); Kenntnisse zum Umwelt- und Agrarrecht –– mögliche Maßnahmen zur Erhaltung und Förde- –– Naturschutzrecht und dessen Auslegung, z. B. rung der Biodiversität; Bundesnaturschutzgesetz und Naturschutzgesetz des Landes, EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie –– Erkennen von Bodenarten und Bodentypen, und deren landesspezifische Umsetzung (siehe deren Merkmalen und Bewertung sowie Einflüsse Kapitel 3.3); landwirtschaftlicher Nutzungen auf Grund- und Oberflächenwasser; –– betrieblich relevante Schutzgebiete und deren Auflagen; –– Klimawirksamkeit von Landnutzungen und Möglichkeiten klimaschonender Landwirtschaft. –– sonstige betrieblich relevante rechtliche Vor- gaben, insbesondere Wasserrecht (inkl. EU-Wasserrahmenrichtlinie), Bodenschutzrecht Kenntnisse Landwirtschaft (Bundesbodenschutzgesetz und -verordnung), –– ackerbauliche Praktiken: Kulturarten, Frucht- Düngerecht, Pflanzenschutz- und Tierschutzrecht; folgen, Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz, Dün- –– Verwaltungsstrukturen und Ansprechpersonen. gung, Aussaat, Pflege, Ernte; –– Grünlandnutzung: Kulturarten, Produktions- technik, Nutzungsintensitäten und -arten, inkl. Soft Skills Nutztierarten- und -rassen, Besatzdichten, –– persönliche Soft Skills: z. B. Selbstvertrauen, Weidemanagement; Belastbarkeit, Selbstreflexion, Neugier und Be- –– Formen der Tierhaltung und ihrer Auswirkungen geisterungsfähigkeit/Motivation, um Interessen auf Betrieb und Umwelt; des Naturschutzes authentisch zu kommunizieren; –– Sonderkulturen: Kulturarten, Möglichkeiten bei deren –– soziale Kompetenzen: z. B. Kommunikations- Neuanlage, Bodenbearbeitung, Unternutzungen, fähigkeit, Empathie, Menschenkenntnis, Kritik Pflanzenschutz, Düngung, Pflege und Ernte; fähigkeit und angemessener Umgangsstil, um
Erforderliche Qualifikationen für Beratungskräfte 24/25 naturschutzfachliche Zusammenhänge anschau- passende, naturschutzfachlich sinnvolle Maß- lich und überzeugend zu kommunizieren und nahmen für den Betrieb zu identifizieren. gemeinsam auf Augenhöhe Lösungen für den Betrieb zu entwickeln; Netzwerk –– methodische Soft Skills: z. B. unterschiedliche Me- –– Vernetzung mit anderen Fachberatungen (Ge- thoden der Gesprächsführung, Grundlagen der wässerschutzberatung, Offizialberatung u. a.); Mediation, um im Beratungsgespräch angemessen –– Vernetzung mit Agrarverwaltungen, Unteren und auf die individuellen Bedingungen/Bedarfe ein- Oberen Naturschutzbehörden, Naturschutzver- gehen zu können, Präsentationstechniken und bänden, Landschaftspflegeverbänden, Wasser- Umgang mit neuen Medien, um naturschutz- wirtschaft, Jägerschaft, Flurneuordnung u. a.; fachliche Zusammenhänge und die Möglichkeiten des Betriebs anschaulich darzustellen, struktu- –– Vernetzung mit anderen Biodiversitäts- rierte, zielorientierte Arbeitsweise, analytische beratenden, Erfahrungsaustausch und Weiter- Fähigkeiten und Problemlösungskompetenz, um bildung. Weiterführende Literatur Jedicke, E. (2017): Welches Wissen und welche Fähigkeiten sollten Studierende lernen, um Naturberatung qualifiziert leisten zu können? Naturberatung für die Landwirtschaft in Ausbildung und Politik – Per spektiven für die Stärkung der Naturberatung und -umsetzung auf landwirtschaftlichen Betrieben, 10.5.2017, Vilm. Oppermann, R., L. Sutcliffe und N. Wiersbinski (2018): Beratung für Natur und Landwirtschaft. Endbericht zum F+E-Vorhaben „Naturschutzberatung in der neuen Förderperiode der GAP“ (FKZ 3515 8008 00). Abruf: 17.1.2018. 3.2 Förderrecht und Fördermöglichkeiten Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) setzt landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand die Rahmenbedingungen für das Wirtschaften der (GLÖZ) und Grundanforderungen an die Be- Betriebe. Bei der Beratung müssen diese Rahmen- triebsführung (GAB), bedingungen berücksichtigt werden. Die GAP wird –– Greening-Prämie mit obligatorischen Maßnahmen jeweils für eine Förderperiode von sieben Jahren der Anbaudiversifizierung, des Erhalts von Dauer- festgelegt. Die folgenden Informationen beziehen grünland und Ökologischen Vorrangflächen. sich auf die Förderperiode 2014–2020. Zum Zeit- punkt der Veröffentlichung des Leitfadens lagen 2. Säule – Entwicklungsprogramme des Euro- allein die Legislativvorschläge der EU-Kommission päischen Landwirtschaftsfonds für die Ent- zur künftigen GAP nach 2020 vor. wicklung des ländlichen Raums (ELER) 1. Säule ELER-Fördermaßnahmen des jeweiligen Landes mit Bezug zum Agrarumweltschutz: –– Direktzahlungen und Cross-Compliance-Rege- lungen, u. a. mit Verpflichtungen zum Guten –– Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
und Vertragsnaturschutz (ELER-Art. 28), E. Besonders nachhaltige Verfahren bei Dauerkulturen –– Maßnahmen des Tierschutzes (ELER-Art. 30) und Förderung des Ökolandbaus (ELER-Art. 29), F. Besonders tiergerechte Haltungsverfahren –– Investitionen und Projekte im Bereich des Natur- G. Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressour- schutzes in der Kulturlandschaft (Natürliches cen in der Landwirtschaft Erbe, ELER-Art. 17, 20, 35), H. Nicht-produktiver investiver Naturschutz –– Ausgleichszahlungen für Landnutzer bei Natur- Auch diese Fördermaßnahmen finden sich im Inter- schutz- oder Wasserschutzauflagen (ELER-Art. 30), net auf den Seiten der Landwirtschaftsverwaltung –– Waldumweltmaßnahmen für Forstbesitzer (ELER- des jeweiligen Bundeslandes. Art. 34 und 25), –– Informationsmaßnahmen und FFH- oder Natur- Programme der Länder für Naturschutz und schutzberatungen für Landnutzer (ELER-Art. 14 Landschaftspflege und 15). Neben den o. g. EU- oder GAK-kofinanzierten Pro- grammen bieten einige Bundesländer auch aus- Eine jeweils aktuelle Übersicht über Fördermöglich- schließlich länderfinanzierte Fördermöglichkeiten keiten des Bundes und der ELER-Programme bieten an. In Bayern gibt es beispielsweise die Richtlinien das Bundesministerium für Ernährung und Landwirt- zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und schaft (BMEL) www.bmel.de Agrarpolitik und Artenschutzes, der Landschaftspflege sowie der die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume naturverträglichen Erholung in Naturparken (Land- (DVS) www.netzwerk-laendlicher-raum.de schaftspflege- und Naturpark-Richtlinien − LNPR). ELER Natur und Umwelt im ELER. Landes- spezifische Informationen sind über die Homepages der Landwirtschafts- und Naturschutzverwaltung in Kompensationsmaßnahmen den Bundesländern zu erhalten. Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft müssen durch die Verursachenden über Aus- gleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der werden. Rechtliche Grundlagen sind das Bundes- Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) naturschutzgesetz (BNatschG), das Baugesetz- Über Förderbereich 4 der Gemeinschaftsaufgabe buch (BauGB) sowie die Naturschutzgesetze und Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten- Kompensationsverordnungen der Bundesländer schutzes (GAK) werden den Ländern Bundesmittel (z. B. BayKompV). Mit der Umsetzung der erforder- für markt- und standorangepasste Landbewirt- lichen Aufwertung von Biotopen werden häufig schaftung (MSL) zur Verfügung gestellt. Der Stiftungen oder Landschaftspflegeverbände beauf- GAK-Rahmenplan 2017 – 2020 umfasst folgende tragt. Diese setzen die Maßnahmen gemeinsam Maßnahmen: mit ortsansässigen landwirtschaftlichen Betrieben um. In der Biodiversitätsberatung sind vor allem A. Zusammenarbeit im ländlichen Raum Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen für eine markt- und standortangepasste (PIK) interessant: Weiterhin bewirtschaftete Flä- Landbewirtschaftung chen werden durch Nutzungsänderung, z. B. Ex- B. Ökologischer Landbau und andere besonders tensivierung und ersteinrichtende Maßnahmen nachhaltige gesamtbetriebliche Verfahren (z. B. Pflanzungen, Einsaat, Mähgutübertragung) naturschutzfachlich aufgewertet und der Be- C. Besonders nachhaltige Verfahren des Acker- trieb wird für Aufwendungen und verminderte baus oder bei einjährigen Kulturen Erträge entschädigt. Die Flächen sind grundbuch- D. Besonders nachhaltige Verfahren auf dem rechtlich zu sichern und müssen so lange zur Ver- Dauergrünland fügung stehen, wie der Eingriff wirksam ist. Eine
Erforderliche Qualifikationen für Beratungskräfte 26/27 Doppelförderung von Kompensationsmaßnahmen Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem durch geförderten Vertragsnaturschutz muss aus- (InVeKoS) geschlossen werden (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und Bayerische Akademie Nach EU-Recht werden Direktzahlungen und flä- für Naturschutz und Landschaftspflege, 2015). chen- und tierbezogene Maßnahmen der 2. Säule über das Integrierte Verwaltungs- und Kontroll- system (InVeKoS) abgewickelt. Hier sind alle bei- Sonstige Programme für Biotop- und hilfefähigen Betriebsflächen registriert und mit Artenschutz einem Flächenidentifikator versehen. Auf Basis Auch Programme der Kommunen und Landkreise, dieser Daten stellen die Betriebe ihre digitalen Bundesländer und Stiftungen für Biotopschutz und geografischen Sammelanträge6 für u. a. die Basis- -pflege sowie spezielle Artenschutzprogramme kön- und Greening-Prämie. Auch bei der Verwaltungs- nen zur Finanzierung von biodiversitätsfördernden kontrolle werden diese Angaben zu Grunde gelegt. Maßnahmen genutzt werden. Abbildung 8: Auch bei der Antragstellung kann die Beraterin unterstützen. © Peter Roggenthin 6 auch als Gemeinsamer Antrag oder Mehrfachantrag bezeichnet (Begriffe je nach Bundesland unterschiedlich)
Weiterführende Literatur Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und Bayerische Akademie für Naturschutz und Land schaftspflege (2015): Naturschutzrechtliche Kompensation in Bayern. Ziele und Umsetzung der Baye rischen Kompensationsverordnung. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2015): Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland. Ausgabe 2015. Bonn. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2017): Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Ver- besserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ für den Zeitraum 2017–2020. Sonderrahmen- plan: Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels (2009–2025), Sonderrahmenplan: Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes. Bonn. Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (2015): ELER in Deutschland. Maßnahmensteckbriefe 2014–2020. Übersicht über die Nationale Rahmenregelung und die Programme der Länder. Abbildung 9: Für naturschutzfachlich wertvolle Flächen gelten besondere Bewirtschaftungsbedingungen. Qualifizierte Be- ratung unterstützt die Betriebe bei der Umsetzung. © Peter Roggenthin
Erforderliche Qualifikationen für Beratungskräfte 28/29 3.3 Naturschutzrecht Das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 die Umsetzung des Naturschutzes sind die Länder soll zum Erhalt wertvoller Lebensräume und selte- zuständig. Ansprechpartner bei praktischen Fragen ner Tier- und Pflanzenarten beitragen. Es resultiert der Anwendung des Naturschutzrechts sind in der aus der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richt- Regel die Unteren Naturschutzbehörden. linie) und der Vogelschutzrichtlinie. Die Anhänge Biodiversitätsberatung muss diesen Regelungen I-V der FFH-Richtlinie listen Lebensräume und Arten Rechnung tragen. Daher sind naturschutzfachliche auf, die die jeweiligen Mitgliedsstaaten besonders Regelungen wichtiges Grundlagenwissen: schützen müssen. Die Mitgliedsstaaten sind ver- pflichtet, eine Verschlechterung des Erhaltungs- –– Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) und Natur- zustandes von Lebensraumtypen und Habitaten schutzgesetz des Landes inklusive Regelungen sowie erhebliche Störungen von Arten vermeiden. zu z. B. Schutzgebieten und entsprechenden Anforderungen an die Bewirtschaftung nach In Deutschland setzt das BNatschG die beiden §§ 24-30 BNatschG und Einschränkungen zur EU-Richtlinien in nationales Recht um. Es ist die Ausbringung von Pflanzen gebietsfremder Arten wichtigste rechtliche Grundlage des Naturschutzes nach §40(4) BNatSchG; in Deutschland und beinhaltet darüber hinaus u. a. Vorgaben zum Arten- und Gebietsschutz, Regelun- –– EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie mit Arten und gen zur Landschaftsplanung, zur Kompensation Lebensräumen der Anhänge sowie ausgewiesene von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie zu Vogelschutz- und FFH-Gebiete, entsprechende Biotopverbund und -vernetzung. Das BNatschG Management-/Bewirtschaftungspläne und An- wird durch Landesnaturschutzgesetze ergänzt. Für forderungen an die Bewirtschaftung. Weiterführende Literatur Deutscher Verband für Landschaftspflege e. V. (2018): Natura 2000 – Lebensraum für Mensch und Natur. Leit- faden zur Umsetzung. DVL-Schriftenreihe „Landschaft als Lebensraum“ Nr. 25 im Erscheinen. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist. Bundesnatur- schutzgesetz (BNatSchG) (2009). Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Er- haltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) Amtsblatt Nr. L 20 vom 26/1/2010, S. 7–25. Vogelschutzrichtlinie (2009). Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Amtsblatt Nr. L 206 vom 22/07/1992 S. 7–50. Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie (FFH-Richtlinie) (1992). Schubert, R. und T. Adam (2016): Gebietseigenes Saatgut und gebietseigene Gehölze in Sachsen. Herkunfts- sicherung, Ausschreibung und Verwendung. Deutscher Verband für Landschaftspflege e. V., Ansbach.
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30/31 4. Beratungsinhalte und Grundkenntnisse in Bezug auf Nutzungs- bzw. Biotoptypen Im Folgenden werden Inhalte einer umfassenden Stichpunkte rasch abprüfen, welche Aspekte be- Biodiversitätsberatung genannt sowie auf die dazu sonders relevant sein können. Dieses ersetzt nicht notwendigen Grundkenntnisse eingegangen. Inhal- einen notwendigen fachlichen Hintergrund der te und erforderliche Kenntnisse richten sich nach Beratenden und die weitergehende Nutzung von den in der Region vorkommenden Nutzungs- und Fachliteratur. Die aufgeführte Literatur ist nicht als Biotoptypen. vollständige Literaturliste zu dem jeweiligen Thema zu verstehen. Sie soll Hinweise für ein weiteres Der Leitfaden bezieht sich dabei auf folgende Nut- Selbststudium geben. Im konkreten Beratungsfall zungs- bzw. Biotoptypen: wird es i. d. R. sinnvoll bzw. notwendig sein, wei- –– Hofstelle tere Fachliteratur zu Rate zu ziehen. Informations- quellen stehen am Ende jeden Nutzungstyps bzw. –– Ackerbiotope der jeweiligen Unterkategorie. –– Grünlandbiotope I. d. R. orientiert sich jedes Kapitel an einem einheit- –– Streuobstbiotope lichen Schema: –– Gewässerbiotope und Flussauen –– Ziele des Naturschutzes –– Gehölzbiotope –– Kenntnisse – Naturschutz –– Steinriegel und Trockenmauern –– Bedeutung für die Landwirtschaft –– Rebkulturen und Rebbrachen –– Kenntnisse – Landwirtschaft –– Gemüse- und Intensivobstkulturen –– Biodiversitätsfördernde Bewirtschaftungs- möglichkeiten und Maßnahmen Zunächst wird auf allgemeine Inhalte und Kennt- –– Kenntnisse – Biodiversitätsfördernde Bewirt- nisse des jeweiligen Nutzungstyps eingegangen. schaftung In den Unterkategorien werden nur die für diese Unterkategorie wichtigen Themen ergänzt. Es emp- –– Literatur fiehlt sich also z. B. zuerst das Kapitel 4.2 Ackerbio- Nicht in allen Kapiteln sind alle o. g. Kategorien re- tope zu studieren und dann tiefer einzusteigen in levant. Auch wird in den jeweiligen Unterkapiteln die Unterkategorie 4.2.1 Flachgründige Äcker. nur auf zusätzliche Informationen eingegangen. Die Inhalte sind nur im Sinne einer Checkliste Entsprechend sind ggf. nicht alle Kategorien genannt: Die Beratenden sollen anhand der aufgelistet. 4.1 Hofstelle Ziele des Naturschutzes –– Erhalten und Schaffen von Lebensräumen und Reproduktionsstätten für Insekten, Vögel, Fledermäuse und Amphibien –– Erhalten oder Ansiedeln von einheimischen Wildpflanzen, u. a. Förderung der Ruderalflora
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