EIN:BLICK 1 Kindheit und Jugend - Orientierungshilfe zum Thema Behinderungen - Universität Innsbruck

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EIN:BLICK 1 Kindheit und Jugend - Orientierungshilfe zum Thema Behinderungen - Universität Innsbruck
EIN:BLICK 1
Kindheit und Jugend
Orientierungshilfe zum Thema Behinderungen


Die Redaktion dankt den zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialministeriumservice, des Sozialministeri-
ums und allen anderen Stellen, die durch ihre Fachkenntnis zur Verwirklichung dieser Broschürenreihe wesentlich beigetra-
gen haben.

IMPRESSUM
Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Stubenring 1, 1010 Wien­
• Redaktion: Nagy Vilmos, IV/A/10 • Druckvorstufe: Type & Publish KG • Druck: Universitätsdruckerei Klampfer GmbH
• 7. überarbeitete Auflage: Juni 2015, ISBN 978-3-85010-232-2 • Alle Rechte vorbehalten: Zu beziehen bei über das Bestell-
service des Sozialministeriums unter 0800 20 20 74 oder https://broschuerenservice.sozialministerium.at.
Jede Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche Zustimmung des Medieninhabers unzulässig. Dies gilt insbeson-
dere für jede Art der Vervielfältigung, der Übersetzung, der Mikroverfilmung, der Wiedergabe in Fernsehen und Hörfunk,
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INHALTSVERZEICHNIS

INHALTSVERZEICHNIS
EINLEITUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

KIND UND FAMILIE. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Es ist normal verschieden zu sein. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Ist mein Kind tatsächlich behindert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Wie wird sich mein Kind entwickeln? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Mit wem kann ich über meine Sorgen reden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Wie kann ich mein Kind am besten fördern? Wer unterstützt mich dabei? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Unsere Wohnung muss behindertengerecht ­umgebaut werden. Was ist dabei zu beachten?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Wer unterstützt uns bei den durch die Behinderung auftretenden Mehrkosten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Wer versorgt mein pflegebedürftiges Kind, wenn ich kurzzeitig verhindert bin?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Sollte mein Kind schwerst erkranken, was kann ich tun, um es selbst betreuen zu können? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

KIND UND SOZIALE GRUPPE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            21
Was bedeutet das Prinzip der Inklusion für die ­Erziehung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           21
Wie finde ich einen geeigneten Kindergarten für mein Kind?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              22
Was bedeutet das verpflichtende Kindergartenjahr für uns? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              23
Mein Kind braucht spezielle Unterstützung und Therapie. Wie kann ich sie finden und finanzieren?. . . . . . . . . . . . .                                                        24
Kann mein Kind mit seinen bisherigen Freundinnen und Freunden in dieselbe Schule gehen? . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                        25
Wie ist das mit dem sonderpädagogischen ­Förderbedarf?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              26
Wohin können wir uns wenden, wenn wir uns in der Wahrung der Bildungschancen unseres
behinderten Kindes diskriminiert fühlen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 27
Wie geht es nach der Volksschulzeit weiter? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  28

                                                                                                                                                                                         1
INHALTSVERZEICHNIS

Wer hilft beim Transport unseres Kindes? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Mein Kind ist schwerstbehindert. Was würde eine Heimunterbringung für uns alle bedeuten? . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

BERUF. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   32
Wodurch kann mein Kind bei der Berufswahl unterstützt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            32
... und was sind eigentlich begünstigte Behinderte?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               41
… und wie ist mein behindertes Kind vor ­Diskriminierung in der Arbeitswelt geschützt?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                      41
... und wenn Berufsausübung nicht mehr in Frage kommt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       42

LEBENSWELT. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        44
Was bedeutet Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im täglichen Leben? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                         44
Was sind die Rechtsfolgen einer Verletzung des ­Diskriminierungsverbotes und wie komme ich als
Betroffene/r zu meinem Recht?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   44
Was kann mir und meinem Kind sonst noch helfen, unser Leben gut zu bewältigen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                         45
Gibt es spezielle Freizeit- und Sportangebote für mein Kind?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    47
Mein Kind wird erwachsen. Was bedeutet das für seine und unsere Zukunft? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   48
Kann mein Kind denn woanders wohnen als ­zuhause?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     48
Wer nimmt meine Interessen und die meines behinderten Kindes wahr, wenn ich dazu
nicht (mehr) in der Lage bin?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               49

ANHANG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
* Adressen –8 Webseiten / Links. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
& Broschüren, Informationsmaterial, Downloads. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72

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EINLEITUNG

EINLEITUNG                                                   Orientierung erleichtern. Die Angaben können deshalb
                                                             nicht immer ins Detail gehen. Zur Beurteilung von Einzel-
Menschen mit Behinderung und die Personen in ih-             fällen sind ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen
rem Umfeld sehen sich im Alltag häufig vor Hürden und        maßgebend. Für speziellere Fragen wenden Sie sich bitte
Schwierigkeiten. Für eine mögliche Lösung dieser Pro-        an die im Heft angeführten Institutionen. Seit 1.6.2014
bleme bedarf es angesichts der ziemlich verwirrenden         steht Ihnen das SOZIALMINISTERIUMSERVICE (vormals
Vielfalt von Zuständigkeiten, Anlaufstellen und Unterstüt-   Bundessozialamt) weiterhin mit seinen Mitarbeiterinnen
zungsangeboten vorerst einmal der Orientierung. Einen        und Mitarbeitern als erste Anlaufstelle für alle Fragen zum
„EIN:BLICK“ soll Ihnen die vorliegende Schriftenreihe des    Thema Behinderung zur Verfügung.
Sozialministeriums bieten.
                                                             Zusätzlichen Einblick bietet Ihnen der Anhang, in dem Sie
Wir waren bestrebt, von Fragen auszugehen, die Sie per-      die Adressen der wichtigsten Einrichtungen sowie weitere
sönlich stellen könnten, und haben Informationen zu fol-     von uns zusammengestellte Broschüren und Downloads
genden Themenbereichen für Sie aufbereitet:                  finden. Finanzielle Leistungen werden in den einzelnen
                                                             Broschüren nur allgemein behandelt. Um Ihnen besseren
   EIN:BLICK 1    Kindheit und Jugend                        Zugang zu den für Sie in Frage kommenden Unterstützun-
   EIN:BLICK 2    Arbeit                                     gen, Befreiungen, Ermäßigungen etc. zu ermöglichen,
   EIN:BLICK 3    Rehabilitation                             haben wir diese Informationen in einem eigenen Heft „Fi-
   EIN:BLICK 4    Seniorinnen und Senioren                   nanzielles“ zusammengefasst. Damit soll Ihnen möglichst
   EIN:BLICK 5    Pflege                                     umfassende Information in bedarfsgerechter Gliederung
   EIN:BLICK 6    Sozialentschädigung                        angeboten werden. Als eigenes Heft kann es auch leichter
   EIN:BLICK 7    Finanzielles                               auf dem neuesten Stand gehalten werden.
   EIN:BLICK 8    Gleichstellung
                                                             Die letzte Gesamtauflage stammt aus dem Jahre 2013.
„EIN:BLICK“ vermittelt eine Übersicht und soll Ihnen die     Seither sind die Hefte je nach Bedarf einzeln überarbeitet

                                                                                                                      3
Einleitung

und aufgelegt worden. Nunmehr liegt die 7. Gesamtauf­
lage vor, mit der wir Ihnen die wichtigsten Informationen
zum Thema Behinderung mit aktuellem Stand 2015 an­
bieten können.

Wir möchten Sie aber auch einladen, die Homepage des
Sozialministeriums 8 sozialministerium.at zu besuchen.
Hier finden Sie viele nützliche Informationen und haben
u. a. auch die Möglichkeit, „EIN:BLICK“-Texte nach Belie-
ben herunterzuladen.

Die Redaktion

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Kind und Familie

KIND UND FAMILIE                                             Diese Broschüre soll Ihnen ein paar Antworten geben.
                                                             Sie soll Ihnen darüber hinaus – und das ist uns wichtig –
Es ist normal verschieden zu sein                            deutlich machen, dass auch andere betroffene Eltern vor
                                                             ähnlichen Fragen und Problemen gestanden sind und ihre
Liebe Eltern!                                                persönlichen Erfahrungen gemacht haben. Wir wollen Sie
                                                             anregen, mit solchen Eltern in Kontakt zu treten.
Ein Kind zu bekommen ist vergleichbar mit einer gut ge-
planten Reise, die auch Unerwartetes mit sich bringen        Ein behindertes Kind zu haben, kann eine Familie ganz
kann. Sie haben sich in den letzten Wochen und Mona-         schön verändern. Es bedeutet eine Herausforderung für
ten damit auseinandersetzen müssen, dass Ihr Kind            die Betroffenen, Eltern, Großeltern, Nachbarn, uns alle.
eine Behinderung hat. Dieser Prozess bringt häufig auch      Diese Broschüre soll eine kleine Unterstützung sein.
schmerzliche Erfahrungen. Ihr Kind ist anders, als Sie es
erwartet hatten, anders als der Durchschnitt. Es ist viel-   Ist mein Kind tatsächlich behindert?
leicht schwerer für Sie als für andere Eltern, neben den
Problemen auch die schönen Seiten des Lebens mit Ihrem       Diese Frage zu beantworten, ist nicht immer sofort mög-
Kind zu sehen und diese zu genießen. Und Sie sind mit        lich. Manche Behinderungen zeigen sich nach ein paar
unerwarteten Fragen konfrontiert, auf die Sie noch Ant-      Monaten, andere wirken sich später aus. Denken Sie bei-
worten suchen. Fragen, die Ihr eigenes Verhältnis zu Ihrem   spielsweise an Gehörlosigkeit. Sie wird oft erst dann be-
Kind betreffen, Ihre familiäre Situation, die Zukunftsaus-   merkt, wenn das Kind sprechen lernen sollte.
sichten Ihres Kindes, mögliche Förderungen und Hilfsmit-
tel. Sie suchen vielleicht einen geeigneten Kindergarten-    Die im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Routineuntersu-
platz oder überlegen die beste Schulform. Wie alle Eltern,   chungen sollen Ihnen Sicherheit über die Entwicklung Ih-
wollen Sie optimale Lösungen finden. Sie brauchen dazu       res Kindes geben. Wenn Ihr Kind z. B. den Kopf nicht heben
auch Informationen, die nicht ohne Weiteres allgemein        kann, seine Arme und Beine besonders schlaff sind, wenn
zugänglich sind.                                             es nie, selten oder schwach auf Singen, Kitzeln, Streicheln

                                                                                                                       5
Kind und Familie

reagiert oder Sie sonst irgendwelche Besonderheiten be-       Sie sich nicht genau nachzufragen. Lassen Sie sich die
merken, dann sollten Sie sich jedenfalls mit Ihrem Kinder-    einzelnen Symptome und Untersuchungsergebnisse ge-
arzt/Ihrer Kinderärztin, einer Mütterberatungsstelle, einer   nau erklären. Je besser Sie deren Bedeutung im Einzelnen
Krankenhausambulanz oder der Beratung und Diagnostik          beurteilen können, umso mehr verstehen Sie Zusammen-
für Kinder und Jugendliche des Sozialministeriumservice       hänge und notwendige Fördermaßnahmen. Sollten Sie
in Verbindung setzen (* siehe Anhang).                        keine befriedigende Antwort auf Ihre Fragen bekommen,
                                                              suchen Sie andere Ärzte/Ärztinnen oder Betreuungsein-
Wie wird sich mein Kind entwickeln?                           richtungen auf. Sie brauchen, um Ihr Kind optimal un-
                                                              terstützen zu können, eine/n Vertrauensarzt / -ärztin und
Es gibt Behinderungen, die sofort nach der Geburt erkenn-     Therapeuten/Therapeutin, mit denen Sie reden können.
bar sind. Es gibt auch Erfahrungswerte, sodass ungefähr       Nur dort, wo Sie sich wohl fühlen, fühlt sich auch Ihr Kind
abschätzbar ist, in welche Richtung die weitere Entwick-      wohl. Nur dort, wo gegenseitige Achtung, Verständnis und
lung gehen wird. In diesen Fällen werden auch sofort ge-      Wohlwollen spürbar sind, kann zielführende Therapie
zielte Förderung, Therapie und medizinische Behandlung        durchgeführt werden.
einsetzen können.
                                                              Ein Kriterium für die weitere Entwicklung Ihres Kindes ist
Vielfach lässt sich jedoch gerade bei sehr kleinen Kindern    vor allem möglichst frühzeitig einsetzende und geziel-
noch nicht absehen, wie schwer eine Behinderung ist,          te Förderung. Therapeuten und Therapeutinnen können
welche Organe und Funktionen betroffen sind. Meistens         auch Ihnen viel Unterstützung bieten. Sie beraten Sie in
kann auch noch keine eindeutige Diagnose gestellt wer-        Erziehungsfragen oder auch über geeignetes Spielzeug,
den. Vor dem Kleinkindalter kann die Ärztin/der Arzt meist    besprechen mit Ihnen Entwicklungsfortschritte Ihres Kin-
nur Vermutungen über Ursachen der Behinderung und die         des, bieten Hilfe zur Alltagsbewältigung und begleiten
weitere Entwicklung Ihres Kindes äußern. Jede gründliche      und unterstützen Sie.
fachärztliche Untersuchung ermöglicht aber festzustellen,
wo bei Ihrem Kind Beeinträchtigungen vorliegen. Scheuen       Förderung findet aber nicht nur in der Therapie- oder

6
Kind und Familie

Frühförderstunde statt, sondern umfasst den gesamten       Mit wem kann ich über meine Sorgen reden?
Tagesablauf. Die Therapeuten bzw. Therapeutinnen wer-
den Ihnen vorschlagen, speziell auf Ihr Kind abgestimmte   Das Sozialministeriumservice bietet in den Landesstellen
Übungen im Alltag durchzuführen. Je besser Sie über Ihr    Burgenland, Steiermark und in Teilen Wiens in Koopera­
Kind Bescheid wissen, umso mehr werden Sie auch die        tion mit den Ländern unter der Bezeichnung „Beratung
Gründe für diese Übungen verstehen. Ganz unbewusst         und­Diagnostik für Kinder und Jugendliche“ medizinische,
werden Sie die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit an Ihr     und psychologische Untersuchung, Diagnostik, Beratung
Kind weitergeben, umso leichter fallen Ihnen beiden die    und Betreuung sowie Hilfestellung und Beratung in sozi-
Übungen und umso besser können Sie Ihr Kind dazu moti-     alen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten von
vieren. Das wird manchmal besser, manchmal schlechter      Familien mit Kindern mit Behinderung an.
gelingen.
                                                           Darüber hinaus gibt es in den einzelnen Bundesländern
Ein paar Beispiele:                                        spezialisierte Einrichtungen z. B. Vereine, Ambulatorien,
                                                           die Information und Beratung bei Fragen zur körperlichen,
»» das Kind in einer bestimmten Haltung schlafen legen     geistigen und seelischen Entwicklung von Kindern anbie-
»» dem Kind Gegenstände in eine bestimmte Hand geben       ten (z. B. die Ambulatorien der Vereinigung zugunsten kör-
»» mit dem Kind Körperübungen wie in die Höhe heben,       per- und mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher –
   drehen, schupfen, schaukeln etc. häufig wiederholen     VKKJ in Wien und Niederösterreich oder der Arbeitskreis
»» zeichnen, malen, Sandspiel/Wasseraktionen               für Vorsorge- und Sozialmedizin in Vorarlberg).
»» mit bestimmten Spielen das Auffassungs- und Konzen-
   trationsvermögen stärken                                In jeder Landesstelle des Sozialministeriumservice wer-
»» durch geduldiges Warten das Selbständigwerden Ihres     den Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
   Kindes unterstützen                                     und deren Familien über die im Zusammenhang mit der
                                                           Behinderung stehenden sozialen, rechtlichen und finan-
                                                           ziellen Unterstützungsangebote grundsätzlich informiert

                                                                                                                    7
Kind und Familie

und gezielt an die jeweils regional zuständigen Stellen       Wie kann ich mein Kind am besten fördern?
verwiesen.                                                    Wer unterstützt mich dabei?

Für Fragen zur Pflege von Angehörigen hat das Sozialmi-       Frühförderung befasst sich einerseits mit Familienbeglei-
nisterium seit 1998 ein spezielles Beratungsangebot ein-      tung, andererseits mit der umfassenden Förderung des
gerichtet. Das Pflegetelefon richtet sich an alle Personen,   behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindes.
die Angehörige pflegen oder in anderer Form mit den Pro-      Frühförderung ist der Oberbegriff für ein Angebot speziell
blemen von Pflege konfrontiert sind. Das Angebot umfasst      für Kinder in den ersten Lebensjahren und deren Familien,
Informationen über Betreuungsmöglichkeiten zu Hause,          das sowohl medizinische als auch psychologische und
über Hilfsmittel, Heilbehelfe und Wohnungsadaptierun-         pädagogische Aspekte umfasst. Besonders wichtig ist
gen, über sozialrechtliche Angelegenheiten und finanziel-     dabei die interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiede-
le Hilfen bzw. Förderungen, über Selbsthilfegruppen und       ner Fachleute wie Psychologen und Psychologinnen, Ärzte
vieles andere mehr. Weiteres dazu entnehmen Sie bitte         und Ärztinnen, Sozialarbeiter/innen, Psychotherapeuten
dem * Anhang.                                                 und -therapeutinnen, Logopäden und Logopädinnen, Mu-
                                                              siktherapeuten und -therapeutinnen, Heilpädagogische
                                                              Frühförderer und -förderinnen mit den Eltern.
    Für genauere Auskünfte steht Ihnen die jeweilige
    Landesstelle des Sozialministeriumservice als Kom-
                                                              Frühförderung versteht das Kind nicht nur als ein Indivi-
    petenzzentrum in allen Angelegenheiten von Men-
                                                              duum, sondern auch als Teil eines Systems, einer Gruppe
    schen mit Behinderung gerne zur Verfügung (* siehe
                                                              – der Familie. Die heilpädagogische Frühförderung hat die
    ­Anhang).
                                                              Aufgabe, die Familie des behinderten oder entwicklungs-
                                                              verzögerten Kindes unterstützend zu begleiten. Gele-
                                                              genheit zur Aussprache und Erziehungsberatung werden
                                                              ebenfalls geboten. Die Behinderung eines Kindes führt
                                                              oft dazu, dass die Beziehung zwischen Mutter und Kind

8
Kind und Familie

besonders eng wird. Darauf geht der Frühförderer/die          und Freizeitaktivitäten zu finden. Zu diesem Thema fin-
Frühförderin ein, versucht aber, wo immer das möglich ist,    den Sie in dieser Broschüre weitere Informationen unter
auch Vater, Geschwister und andere Familienmitglieder         è „Mein Kind braucht spezielle Unterstützung und The-
einzubeziehen.                                                rapie. Wie kann ich sie finden und finanzieren?“ auf der
                                                              Seite 24.
Frühförderzentren und stationäre Einrichtungen bieten Ih-
nen die Möglichkeit, an einem Ort verschiedene Fachleute      Frühförderung wird in den einzelnen Bundesländern von
zu kontaktieren. Diese können mit Ihnen ihr Angebot und       unterschiedlichen privaten Trägern angeboten. Adressen
dessen optimalen Einsatz besprechen und sich unterei­         von Frühförderinstitutionen finden Sie im * Anhang auf-
nander koordinieren.                                          gelistet.

Ambulante Frühförderung und im speziellen Hausfrüh-           Unsere Wohnung muss behindertengerecht
förderung werden in der häuslichen Umgebung durchge-          ­umgebaut werden. Was ist dabei zu beachten?
führt. Dadurch wird die zeitliche Belastung der Familie
verringert. Im Gegensatz zur ungewohnten Atmosphäre           Hat Ihr Kind eine körperliche Behinderung, wird mögli-
eines Ambulatoriums wird bei der Betreuung zuhause auf        cherweise eine entsprechende Wohnungsadaptierung
das Wohlbefinden der Kinder stärker geachtet und zusätz-      notwendig sein. Bevor Sie eine Beratungsstelle aufsu-
liche Stresssituationen werden vermieden.                     chen, entwickeln Sie Ihre eigenen Vorstellungen über
                                                              eventuell notwendige Maßnahmen. Anschließend können
Die „optimale“ Förderung für das Kind zu finden, ohne das     Sie dann mit Expertinnen und Experten einen Umbauplan
Familienleben zu beeinträchtigen, erweist sich oftmals als    erarbeiten.
schwieriger Balanceakt. Hinter dem Wunsch, alles nur Er-
denkliche für das behinderte Kind zu tun, verbirgt sich die   Entscheidend ist vorerst, wie sich die Behinderung Ihres
Gefahr der Überförderung und der Überforderung des Kin-       Kindes nach Prognose der Ärzte und Ärztinnen voraus-
des. Es gilt also, die richtige Gewichtung von F­ örderung    sichtlich weiterentwickeln wird. Lassen Sie in Ihrer Fan-

                                                                                                                      9
Kind und Familie

tasie einen Tagesablauf der gesamten Familie vorüberzie-           ten Menschen die Fortbewegung und sind ungeeignet
hen und halten Sie all jene Tätigkeiten schriftlich fest, von      für Rollstühle.
denen Sie glauben, dass in nächster oder auch fernerer          »» Ist das Bett des Kindes nicht zu niedrig? Ein Bett in
Zukunft Schwierigkeiten auftreten könnten. Bedenken Sie            Sitzhöhe und ein Freiraum von ca. 150 cm Breite neben
dabei, dass Ihr Kind älter und schwerer wird und nicht             einer Längsseite des Bettes erleichtern die Arbeit der
mehr ständig von Ihnen getragen und gehoben werden                 Pflegeperson und den Wechsel zwischen Bett und
kann. Außerdem sollen alle Maßnahmen Ihrem Kind zu                 Rollstuhl.
einem möglichst unabhängigen, selbständigen Tagesab-
lauf verhelfen. Lassen Sie Ihrer Vorstellung freien Lauf,       Haben Sie eine Vorstellung von den Erfordernissen Ihrer
trennen Sie sich, wenn nötig, von derzeitigen Zimmerauf-        künftigen Wohnung, sollten Sie sich jedenfalls mit ei-
teilungen und Raumgestaltungen:                                 nem Experten/einer Expertin beraten. Er/Sie kann Ihnen
                                                                noch ganz spezielle Tipps geben und Sie über die Mög-
»» Vielleicht ist eine neue Zimmeraufteilung sinnvoll?          lichkeiten finanzieller Unterstützung von Bund, Sozial-
»» Vielleicht ist ein Wohnungstausch einfacher und kos-         versicherung und Land beraten. Diese Beratung findet
   tengünstiger?                                                im Rahmen der sozialen Rehabilitation künftig durch die
»» Wie gelangen Sie oder Ihr Kind von der Straße ins Stie-      jeweiligen Einrichtungen Ihres Bundeslandes statt. Au-
   genhaus bzw. in die Wohnung, sind Stufen zu über­            ßerdem bieten einzelne Behindertenorganisationen Be-
   winden, wie viele sind es und wie hoch sind sie?             ratung an.
»» Welche Türen sind in Ihrer Wohnung; lassen sie sich
   leicht öffnen? Schiebetüren sind oft eine praktische         Weitere wichtige Informationen zum behindertengerech-
   Lösung.                                                      ten Umbau Ihrer Wohnung finden Sie in der Broschüre
»» Sind die Fußböden in Ihrer Wohnung gleit- und rutsch-        & BARRIERE:FREI! – Handbuch für barrierefreies Woh­
   sicher? Schmutzabstreifer sind oft eine Stolperfalle.        nen, Sozialministerium.
   Hochflorige Teppichböden erschweren gehbehinder-

10
Kind und Familie

Wer unterstützt uns bei den durch die Behinderung             Für die medizinischen Maßnahmen (z. B. Medikamente,
auftretenden Mehrkosten?                                      Untersuchungen, Behandlungen und Heilbehelfe) wen-
                                                              den Sie sich an die zuständige Krankenversicherung. Kin-
Die Österreichische Bundesregierung hat sich im Nationa-      der sind fast immer bei ihren Eltern mitversichert.
len Aktionsplan Behinderung 2012–2020 (NAP Behinde-
rung) für eine umfassende gleichberechtigte Teilhabe von      Auch die zuständige Pensionsversicherung und die je-
Menschen mit Behinderungen ausgesprochen. In einem            weilige Landesregierung leisten finanzielle Unterstützung
eigenen Unterkapitel sind spezielle Zielsetzungen und         beim Ankauf von Hilfsmitteln, bei Wohnungsumbauten
Maßnahmen für die Inklusion behinderter Kinder in die Ge-     oder anderen notwendigen Maßnahmen (Therapien,
sellschaft enthalten. Erziehung, Schul- und Berufsausbil-     Transporthilfen etc.). Zusätzliche Unterstützung kann
dung, Gesundheit, Rehabilitation, Sport und Freizeitmög-      vom Sozialministeriumservice (Unterstützungsfonds für
lichkeiten sollen allen Kindern zugänglich sein und so eine   Menschen mit Behinderung), vom Bundesministerium für
möglichst vollständige berufliche und soziale Teilhabe        Familien und Jugend (Familienhärteausgleich), und von
entsprechend den individuellen Möglichkeiten des einzel-      privaten Vereinigungen geleistet werden.
nen Kindes fördern. Informationen zum NAP Behinderung
finden Sie unter & NATIONALER AKTIONSPLAN BEHINDE­
                                                               Klarheit, ob Sie nach den geltenden Bestimmungen
RUNG 2012–2020, Sozialministerium und auf der Websei-
                                                               Ansprüche haben, erhalten Sie durch Anfrage bei den
te des Sozialministeriums (siehe Link im Anhang unter 8).
                                                               zuständigen Stellen.
Für die finanzielle Unterstützung sind unterschiedliche
Kostenträger verantwortlich, sodass oft langwierige An-       Der Mutter-Kind-Pass ist ein Instrument der Dokumenta-
tragsverfahren bei unterschiedlichen Stellen notwendig        tion für die ärztliche Betreuung von Müttern, Säuglingen
sind. Scheuen Sie sich nicht, diesen manchmal mühsa-          und Kleinkindern und dient dazu, die Entwicklung der Kin-
men Weg auf sich zu nehmen. Vorweg ein paar prinzipielle      der in den ersten Lebensjahren medizinisch zu begleiten.
Zuständigkeiten:                                              Vorgesehen sind fünf Schwangeren- und neun Kindes­

                                                                                                                      11
Kind und Familie

untersuchungen bis Ende des fünften Lebensjahres. Diese      Ist Ihr Kind „erheblich behindert“, können Sie beim zu-
kostenlosen Untersuchungen sollen Ihnen die Sicherheit       ständigen Finanzamt den Antrag auf den Bezug der erhöh­
geben, dass sich Ihr Kind entsprechend seinen Mög­           ten Familienbeihilfe stellen. Eine erhebliche Behinderung
lichkeiten entwickelt. Nutzen Sie dieses Angebot. Mehr       im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967
dazu auf der Webseite des Gesundheitsministeriums (sie-      liegt vor, wenn ein Kind an einer nicht nur vorübergehen-
he Anhang unter 8) und in der Broschüre & UNSER BABY         den (d. h. voraussichtlich mehr als drei Jahre dauernden)
KOMMT (Begleitbroschüre zum Mutter-Kind-Pass), BMG.          gesundheitlichen Beeinträchtigung leidet und der Grad
                                                             der Behinderung mindestens 50% beträgt oder das Kind
Außerdem sind die fünf Untersuchungen während der            voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den
Schwangerschaft und die ersten fünf Untersuchungen des       Unterhalt zu verschaffen.
Kindes eine der Voraussetzungen für den Bezug des Kin-
derbetreuungsgeldes in voller Höhe. Wird der Nachweis        Dazu benötigen Sie den bei den Finanzämtern aufliegen-
nicht fristgerecht erbracht, wird das Kinderbetreuungs-      den Antrag auf Gewährung des Erhöhungsbetrages zur
geld – je nach gewählter Bezugsvariante – ab einem be-       Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung, den Sie
stimmten Lebensmonat des Kindes halbiert. Für die Wahl       sich auch von der Webseite des Finanzministeriums be-
der Bezugsvariante steht auf der Website des Familienmi-     sorgen können (siehe Anhang unter 8). Weitere Informa-
nisteriums der Kinderbetreuungsgeld-Vergleichsrechner        tionen zur erhöhten Familienbeihilfe finden Sie auch auf
zur Verfügung (siehe Anhang unter 8).                        der Webseite des BMFJ (siehe Anhang unter 8).

Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre       Nach der Antragstellung werden Sie von dem/der ärztli-
& KINDERBETREUUNGSGELD – Bessere Vereinbarkeit               chen Sachverständigen des Sozialministeriumservice zur
von Familie und Beruf, BMFJ und in & EIN:BLICK 7 – Fi­       ärztlichen Untersuchung Ihres Kindes eingeladen, um
nanzielles, Sozialministerium bzw. im Internet auf 8 help.   den Grad der Behinderung festzustellen. Sofern die oben
gv.at/ unter Familie und Partnerschaft / Geburt / Mutter-    angeführten gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
Kind-Pass.                                                   erhalten Sie zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe

12
Kind und Familie

einen Erhöhungsbetrag von EUR 150,00 (Genaueres dazu       Mehr Informationen zum Pflegegeld erhalten Sie in der
siehe & EIN:BLICK 7 – Finanzielles, Sozialministerium).    Broschüre & EIN:BLICK 5 – Pflege, Sozialministerium. Da-
                                                           rüber hinaus bietet Ihnen das Sozialministerium seit 1998
Die Pflege Ihres behinderten Kindes wird für Sie neben     ein umfassendes Beratungsangebot rund um die Themen
gesteigertem Zeitaufwand auch erhöhte finanzielle Be-      Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen älteren und
lastung bedeuten. Das Pflegegeld kann Ihnen als Beitrag    behinderten Menschen an. Die Mitarbeiter/innen des
zur Deckung dieser Kosten dienen. Je nach Pflegebe-        Pflegetelefons beraten Sie u. a. zu Fragen des Pflegegel-
darf erhalten Sie Pflegegeld in 7 Stufen von EUR 154,20    des, der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von
(ab 1.1.2016 EUR 157,30) bis EUR 1.655,80 monatlich (ab    pflegenden Angehörigen, der Pflege- und Familienhos-
1.1.2016 EUR 1.688,90). Das Pflegegeld wird ab Geburt      pizkarenz, zu (finanziellen) Unterstützungsmöglichkeiten
des Kindes geleistet. Wenn Sie Familienhospizkarenz oder   für pflegende Angehörige sowie auch über Selbsthilfean-
Pflegekarenz/Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen, besteht    gebote für Betroffene und Angehörige. Das Pflegetelefon
ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld. Näheres hierzu    steht neben pflegebedürftigen Personen und pflegenden
finden Sie unter è „Sollte mein Kind schwerst erkranken,   Angehörigen auch privaten und öffentlichen Einrichtun-
was kann ich tun, um es selbst betreuen zu können?“ auf    gen mit Rat und Tat zur Verfügung. Anschrift und Telefon-
Seite 18.                                                  nummer entnehmen Sie bitte dem * Anhang.

Beachten Sie bitte, dass von der Erhöhung der Familien­    Darüber hinaus bietet Ihnen das Sozialministerium mit
beihilfe für erheblich behinderte Kinder ein Betrag von    seiner Internetplattform 8 pflegedaheim.at die Möglich-
EUR 60,00 auf das Pflegegeld angerechnet wird. So wird     keit, sich rasch und unbürokratisch zu Fragen der Pflege
beispielsweise für die Pflege Ihres behinderten Kindes     Ihres/r Angehörigen zu informieren. Diese Plattform für
vom Pflegegeld der Stufe 2 (EUR 284,30 ab 1.1.2016         pflegende Angehörige bietet Basisinformationen und
EUR 290,00) der Betrag von EUR 60,00 abgezogen, so-        Tipps rund um die Pflege zu Hause an.
dass als Auszahlungsbetrag an Pflegegeld monatlich
EUR 224,30 und ab 1.1.2016 EUR 230,00 verbleibt.           Wenn Sie von der Pflege Ihres behinderten Kindes über-
                                                           wiegend in Anspruch genommen werden, sodass Sie

                                                                                                                   13
Kind und Familie

nicht berufstätig sein können, haben Sie die Möglichkeit,      »» gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die
sich in der Pensionsversicherung kostenlos selbst zu ver-         Pflege in häuslicher Umgebung
sichern. Dazu müssen Sie gleichzeitig Anspruch auf die         »» das Ausscheiden aus der Pflichtversicherung oder aus
erhöhte Familienbeihilfe haben. Weitere Voraussetzung             der oben erwähnten Selbstversicherung wegen Pflege
ist, dass Sie mit Ihrem Kind im Inland in einem gemeinsa-         Ihres behinderten Kindes
men Haushalt leben. Die kostenlose Selbstversicherung          »» bei Ausscheiden aus der Pflichtversicherung das Vor-
ist seit 1.1.2013 unter bestimmten Voraussetzungen bis            liegen folgender Versicherungszeiten:
zu zehn Jahre rückwirkend möglich und endet längstens             – 60 Versicherungsmonate oder
mit der Vollendung des 40. Lebensjahres Ihres Kindes.             – 12 Monate innerhalb der letzten 24 Monate, oder
Die monatliche Beitragsgrundlage liegt im Jahr 2015 bei           – 3 Versicherungsmonate jährlich innerhalb der letzten
EUR 1.214,00. Zuständig ist die Pensionsversicherungsan-             5 Jahre.
stalt, bei der Sie zuletzt versichert waren. Sollten Sie zu-
vor noch nicht versichert gewesen sein, so können Sie die      Die monatliche Beitragsgrundlage wird aus dem durch-
Selbstversicherung bei der Pensionsversicherungsanstalt        schnittlichen Bruttoarbeitsverdienst des Kalenderjahres
beantragen (* siehe Anhang – siehe auch & EIN:BLICK 5          vor dem Ausscheiden aus der Beschäftigung ermittelt.
– Pflege, Sozialministerium).                                  Die Beitragsgrundlage beträgt im Jahr 2015 mindestens
                                                               EUR 744,00 und höchstens EUR 5.425,00.
Darüber hinaus gibt es für Sie die Möglichkeit der begüns­
tigten Weiterversicherung in der Pensionsversicherung,         Die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege
wenn Sie sich ausschließlich der Pflege eines/r nahen          naher Angehöriger kann auch neben einer aufgrund einer
Angehörigen, also Ihres behinderten Kindes widmen. Vor-        Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in An-
aussetzung dafür ist                                           spruch genommen werden. Voraussetzungen dazu sind

»» Anspruch des/der pflegebedürftigen Angehörigen auf          »» Anspruch des/der pflegebedürftigen Angehörigen auf
   Pflegegeld zumindest der Stufe 3                               Pflegegeld zumindest der Stufe 3

14
Kind und Familie

»» erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die       Bitte beachten Sie:
   Pflege in häuslicher Umgebung                             Seit 1. August 2009 übernimmt der Bund die Beiträge
»» Wohnsitz im Inland                                        der freiwilligen Weiter- oder Selbstversicherung in der
                                                             Pensionsversicherung ab der Pflegegeldstufe 3 unbe-
Als monatliche Beitragsgrundlage gilt im Jahr 2015 ein Be-   fristet und zur Gänze. Dies bietet Ihnen als pflegende/n
trag von EUR 1.694,39                                        Angehörige/n die Möglichkeit, kostenlos Versicherungs-
                                                             zeiten zu erwerben.
Seit 1. Jänner 2013 können sich Personen, die sich der
Pflege eines behinderten Kindes widmen, auf Antrag bei       Beim Finanzamt können Sie behinderungsbedingte Mehr-
sozialer Schutzbedürftigkeit in der Krankenversicherung      kosten folgendermaßen geltend machen:
selbstversichern, sofern sie nicht in der Krankenversiche-
rung pflichtversichert und nicht anspruchsberechtigte/r      Wenn Sie oder Ihr/e Partner/in für ein behindertes Kind,
Angehörige/r einer in der Krankenversicherung pflichtver-    für das Sie oder der/die Partner/in keine erhöhte Fami-
sicherten Person sind. Voraussetzung hierfür ist             lienbeihilfe und kein Pflegegeld erhalten, den Kinderab-
                                                             setzbetrag beanspruchen, steht Ihnen je nach Grad der
»» die überwiegende Beanspruchung der Arbeitskraft           Behinderung ein pauschalierter Freibetrag zu. Sie können
   durch die Pflege des Kindes                               aber anstelle dieses Pauschalbetrages auch Ihre tatsäch-
»» der gemeinsame Haushalt                                   lichen Aufwendungen geltend machen. Wenn Sie pflege-
»» Bezug der erhöhten Familienbeihilfe                       bedingte Geldleistungen (Pflegegeld) erhalten, werden
»» Wohnsitz im Inland                                        diese auf Ihre Aufwendungen angerechnet.

Die kostenlose Selbstversicherung ist längstens bis zur      Ebenso können für Krankendiätverpflegung pauschale
Vollendung des 40. Lebensjahres Ihres Kindes möglich.        Freibeträge berücksichtigt werden. Bei geringem Einkom-
Zuständig für die Selbstversicherung in der Krankenver­      men können Sie um Befreiung von Rezept- und Kranken-
sicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes     scheingebühr (bei der zuständigen Krankenkasse), Rund-
ist die jeweilige Krankenkasse.

                                                                                                                    15
Kind und Familie

funkgebühr bzw. Zuschuss zum Fernsprechentgelt (bei         Urlaub ist daher besonders wichtig. Wesentlich dabei ist,
GIS Gebühren Info Service) ansuchen. Detaillierte Infor-    dass Sie dann die Sicherheit haben, dass Ihr Kind gut auf-
mationen finden Sie auch in der Broschüre & EIN:BLICK 7     gehoben und versorgt ist und Sie sich die nächsten Tage
– Finanzielles, Sozialministerium.                          und Wochen keine Gedanken zu machen brauchen.

                                                            Daher besteht die Möglichkeit, Ihnen als pflegende/n
     Für genauere Auskünfte steht Ihnen die jeweilige       Angehörige/n für die Zeit Ihrer Verhinderung eine Zuwen-
     ­Landesstelle des Sozialministeriumservice als Kom-    dung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Be-
      petenzzentrum in allen Angelegenheiten von Men-       hinderung zu gewähren. Voraussetzung dazu ist, dass
      schen mit Behinderung gerne zur Verfügung (* siehe
     Anhang).                                               »» Ihrem/r Angehörigen zumindest ein Pflegegeld der
                                                               Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz gebührt,
                                                            »» Sie Ihre/n Angehörige/n seit mindestens einem Jahr
Wer versorgt mein pflegebedürftiges Kind, wenn ich             überwiegend pflegen, und
kurzzeitig verhindert bin?                                  »» Sie wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wich-
                                                               tigen Gründen verhindert sind.
Jeder Mensch braucht von Zeit zu Zeit Urlaub, Erholung,
Abwechslung vom Alltag. Ganz besonders wichtig sind         Bei der Pflege von minderjährigen pflegebedürftigen Kin-
solche Erholungsphasen dann, wenn Menschen unter            dern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr reicht bereits ein
ständiger psychischer Anspannung stehen. Die Pflege ei-     Pflegegeld der Stufe 1 aus. Weitere Informationen finden
nes Menschen kann neben der körperlichen Anstrengung        Sie auf 8 sozialministeriumservice.at unter dem Pfad
eine besondere psychische Belastung bedeuten. Einer-        Pflege/Pflegende Angehörige.
seits lastet die Verantwortung für den anderen vorwiegend
auf Ihnen als Hauptpflegeperson, andererseits erfordert     Nicht selten, und von der öffentlichen Wahrnehmung zu-
die ständige Verfügbarkeit oft viel Kraft. Regelmäßiger     meist unbemerkt, wird die regelmäßige Pflege, Betreuung

16
Kind und Familie

oder Unterstützung eines anderen Familienmitglieds von      soll einen Beitrag zur Abdeckung jener Kosten darstel-
Kindern und Jugendlichen in dieser Familie übernommen.      len, die wegen der Verhinderung der Hauptpflegeperson
Die hilfebedürftigen Angehörigen, meist ein Elternteil,     für eine professionelle oder private Ersatzpflege anfallen.
Geschwister oder Großeltern, leiden zumeist an einer        Ansuchen auf Gewährung einer Zuwendung sind beim So-
chronischen oder psychischen Erkrankung oder an einer       zialministeriumservice einzubringen.
Behinderung. Diese pflegenden Kinder und Jugendli­
chen, auch Young Carers genannt, können bei Vorliegen       Die Unterstützung beträgt bei
der Voraussetzungen Zuwendungen zu den Kosten für die
Ersatzpflege erhalten. Um ihre besondere Situation zu be-   »»   Pflegegeld Stufe 1, 2 oder 3 höchstens   EUR 1.200,00
rücksichtigen sind ebenso altersadäquate Verhinderungs-     »»   Pflegegeld Stufe 4 höchstens 		          EUR 1.400,00
gründe zu beachten, welche sich beispielsweise infolge      »»   Pflegegeld Stufe 5 höchstens		           EUR 1.600,00
der Schul- oder Berufsausbildung ergeben. Beispiele         »»   Pflegegeld Stufe 6 höchstens		           EUR 2.000,00
dafür sind Schulschikurs, Projektwoche, Sprachreise, Be-    »»   Pflegegeld Stufe 7 höchstens 		          EUR 2.200,00
rufsschulbesuch, etc.

Betroffene Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern und          Für genauere Auskünfte steht Ihnen die jeweilige
Pädagogen / -innen können sich an Superhands, die In-            ­Landesstelle des Sozialministeriumservice als Kom-
ternetplattform für Kinder und Jugendliche, die zuhause           petenzzentrum in allen Angelegenheiten von Men-
ein Familienmitglied pflegen, wenden (siehe im Anhang             schen mit Behinderung gerne zur Verfügung (* siehe
unter 8). Mehr zum Thema Young Carers finden Sie in der           Anhang).
Broschüre & EIN:BLICK 5 – Pflege, Sozialministerium,
­sowie auf der Webseite 8 pflegedaheim.at.

Die Zuwendung, die gewährt wird, wenn das Einkommen
der Pflegeperson eine gewisse Grenze nicht übersteigt,

                                                                                                                         17
Kind und Familie

Sollte mein Kind schwerst erkranken, was kann ich             ten Sie Bezieher/in von Arbeitslosengeld oder Notstands-
tun, um es selbst betreuen zu können?                         hilfe sein, können Sie sich zur Begleitung Ihres Kindes von
                                                              der Leistung abmelden, und müssen in dieser Zeit auch
Zur Begleitung Ihres schwersterkrankten Kindes können         nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen). Beides
Sie sich von der Arbeitsleistung freistellen lassen oder      können Sie bei Ihrem/r Arbeitgeber/in unter Bekanntgabe
eine Änderung der Arbeitszeit verlangen (eine so ge­­nannte   von Beginn und Dauer der Maßnahme vorerst für maximal
Familienhospizkarenz / Familienhospizteilzeit). So kön­       fünf Monate schriftlich beantragen. Die schriftliche Be-
nen Sie bei Ihrem schwersterkrankten Kind zu Hause            kanntgabe sollte spätestens fünf Tage vor dem beabsich-
bleiben und es begleiten. Die Begleitung eines schwerst­      tigten Antritt erfolgen. Sie müssen dafür den Grund für die
erkrankten Kindes können Sie aber nur in Anspruch neh-        Maßnahme (z. B. durch mündliche Mitteilung oder – was
men, wenn Sie mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt            zweckmäßig erscheint – durch ärztliche Bescheinigung)
leben (gleiches gilt für Wahl- und Pflegekinder). Seit 2006   und das Verwandtschaftsverhältnis zum Kind glaubhaft
ist auch die Begleitung eines im gemeinsamen Haushalt         machen. Eine Verlängerung auf insgesamt neun Monate
lebenden schwersterkrankten Stiefkindes oder Kindes           ist zulässig. Diese sollten Sie spätestens 10 Tage vor der
des/der Lebensgefährten / -in zulässig. In Anpassung an       beabsichtigten Verlängerung schriftlich melden.
das 2009 geschaffene Bundesgesetz über die eingetrage-
ne Partnerschaft kann die Familienhospizkarenz nunmehr        Innerhalb dieser Fristen kann der/die Arbeitgeber/in da-
auch für im gemeinsamen Haushalt lebende schwerster-          gegen Klage bei Gericht einbringen. Sie können jedoch
krankte Kinder des/der eingetragenen Partners / Partnerin     auch in diesem Fall die Familienhospizkarenz vorerst an-
in Anspruch genommen werden.                                  treten. Nur wenn das Gericht eine einstweilige Verfügung
                                                              erlässt, mit der der Antritt der Familienhospizkarenz we-
Bei der Familienhospizkarenz handelt es sich um eine Ka-      gen dringender betrieblicher Erfordernisse bis auf Weite-
renz (= Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall    res untersagt wird, können Sie die Familienhospizkarenz
des Entgeltes), bei der Familienhospizteilzeit um eine He-    vorerst nicht in Anspruch nehmen.
rabsetzung bzw. Änderung der Lage Ihrer Arbeitszeit (Soll-

18
Kind und Familie

Ab Bekanntgabe der Familienhospizkarenz bis vier Wo-         Rahmen einer Familienhospizkarenz begleiten oder zu
chen nach deren Ende sind Sie vor Kündigung oder Ent­        diesem Zweck Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit vereinba-
lassung geschützt. Als weitere Absicherung sind Sie          ren, gibt es für die Dauer dieser Karenzierung bzw. Teilzeit
während der Karenz weiterhin kranken- und pensionsver-       ein Pflegekarenzgeld. Das Pflegekarenzgeld erhalten Sie
sichert. Außerdem bleiben Ihnen auch Ihre Abfertigungs-      grundsätzlich in Höhe des Arbeitslosengeldes (55 % des
ansprüche erhalten. Ebenso besteht die Möglichkeit,          täglichen Nettoeinkommens) zumindest jedoch in Höhe
wenn Ihr (minderjähriges) Kind Pflegegeld ab der Stufe 1     der Geringfügigkeitsgrenze (EUR 405,98/mtl. im Jahr
bezieht, mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten Pflegekarenz oder      2015), höchstens in der Höhe von rund EUR 1.400/mtl.
Pflegeteilzeit für ein bis drei Monate zu vereinbaren. Die   Bei einer vereinbarten Pflegeteilzeit gebührt das Pflegeka-
Möglichkeit der Pflegekarenz besteht auch für Beziehe-       renzgeld aliquot. Für unterhaltsberechtigte Kinder haben
rInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung.      Sie Anspruch auf einen Kinderzuschlag. Zuständig für den
Während einer Pflegekarenz ist man jedenfalls kranken-       Vollzug des Pflegekarenzgeldes ist das Sozialministerium-
und pensionsversichert. Die Beiträge hierfür werden vom      service, Landesstelle Steiermark (* siehe Anhang).
Bund übernommen.
                                                             Darüber hinaus bietet das Bundesministerium für Famili-
Grundsätzlich kann Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für      en und Jugend (BMFJ) die Möglichkeit einer finanziellen
ein und dieselbe zu pflegende/betreuende Person nur          Unterstützung für pflegende Angehörige in Form eines
einmal vereinbart werden. Nur im Fall einer Erhöhung der     Härteausgleiches für höchstens neun Monate an. Voraus-
Pflegegeldstufe der zu pflegenden/betreuenden Person         setzung dafür ist, dass infolge der Karenz eine finanzielle
ist einmalig eine neuerliche Vereinbarung der Pflegeka-      Notsituation eintritt. Dies ist dann der Fall, wenn das ge-
renz oder Pflegeteilzeit zulässig.                           wichtete Durchschnitts-Haushaltseinkommen (abhängig
                                                             von Anzahl und Alter der Personen) infolge des Wegfalls
Der gänzliche Entfall des Einkommens kann aber erheb-        des Einkommens unter EUR 850,00 pro Monat sinkt. Die
liche finanzielle Belastungen verursachen. Um Personen       durchschnittliche Höhe der Zuwendungen betrug 2013
zu unterstützen, die ihre schwersterkrankten Kinder im       EUR 791,32 pro Monat (in einer Bandbreite von EUR 33,00

                                                                                                                       19
Kind und Familie

bis EUR 2.015,00 pro Monat in Abhängigkeit vom jewei-       Verfahren auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes
ligen Haushaltseinkommen). Auf diese finanzielle Unter-     können über Antrag Vorschüsse gewährt werden. Diese
stützung besteht kein Rechtsanspruch, bei Vorliegen aller   werden in pauschalierter Höhe mindestens im Ausmaß
Voraussetzungen kann jedoch mit einer Unterstützung ge-     der Stufe 3 gewährt. Wird bereits Pflegegeld der Stufe 3
rechnet werden.                                             bezogen, so werden die Vorschüsse mindesten in Höhe
                                                            der Stufe 4 ausbezahlt. Weitere Informationen finden Sie
Der Antrag auf Pflegekarenzgeld wird zur Überprüfung, ob    in der Broschüre & EIN:BLICK 5 – Pflege, Sozialministe-
ein Anspruch auf eine Leistung aus dem Familienhospiz-      rium: Für telefonische Auskünfte steht Ihnen das Pflege­
karenz-Härteausgleich besteht, vom Sozialministerium-       telefon gerne zur Verfügung (* siehe Anhang).
service nach Berechnung des Pflegekarenzgeldes auto-
matisch an das Familienministerium weitergeleitet.

Weitere Informationen über Einkommensgrenze und An-
tragstellung erhalten Sie beim Familienservice (* siehe
Anhang) und im Internet auf der Webseite des BMFJ (Link
siehe Anhang unter 8) bzw. in den Broschüren & FAMI­
LIENHOSPIZKARENZ und & EIN:BLICK 7 – Finanzielles,
Sozialministerium. Für telefonische Anfragen steht Ihnen
außerdem das Pflegetelefon gerne zur Verfügung (* sie-
he Anhang).

Als weitere Maßnahme der finanziellen Absicherung wur-
de im Bundespflegegeldgesetz die Möglichkeit geschaf-
fen, das Pflegegeld direkt an die Pflegeperson auszuzah-
len, sofern keine stationäre Pflege vorliegt. Bei offenen

20
KIND UND SOZIALE GRUPPE

KIND UND SOZIALE GRUPPE                                        Kinder gleich wichtig. Zahlreiche praktische Erfahrungen
                                                               und auch wissenschaftliche Untersuchungen der letzten
Was bedeutet das Prinzip der Inklusion für die                 Jahre zeigen, dass von der sozialen Situation in integrier-
­Erziehung?                                                    ten Gruppen alle Kinder, die behinderten und die nicht
                                                               behinderten, profitieren.
Galt bislang die Integration von behinderten Kindern als
Leitlinie in Erziehungs- und Bildungsfragen, so geht man       Gemeinsam ist der Integrations- als auch der Inklusions-
heute vom Prinzip der Inklusion von Menschen mit Behin-        pädagogik auch die Kritik, dass Schüler/innen mit Behin-
derung in allen Lebensbereichen aus. Dieses Prinzip ist        derung vom Besuch allgemeiner Schulen oftmals ausge-
auch in der 2006 verabschiedeten UN-Konvention über            schlossen würden. Nur eine gemeinsame Schule für alle
die Rechte von Menschen mit Behinderungen verankert            Kinder und Jugendlichen könne diesen Verhältnissen ent-
(siehe auch & EIN:BLICK 8 – Gleichstellung, Sozialmi-          gegenwirken. Sowohl Anhänger der Integration als auch
nisterium) und findet auch in der Strategie der österreichi-   solche der Inklusion treten für das Recht aller Schülerin-
schen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Konventi-           nen und Schüler ein, unabhängig von ihren Fähigkeiten
on seinen Niederschlag (& NATIONALER AKTIONSPLAN               oder Beeinträchtigungen sowie ihrer ethnischen, kultu-
BEHINDERUNG 2012–2020, Sozialministerium).                     rellen oder sozialen Herkunft, gemeinsam unterrichtet zu
                                                               werden.
Beide Prinzipien versuchen ein Gegengewicht gegen
Ausgrenzung und Diskriminierung zu schaffen und dazu           Der Begriff der Integration unterscheidet sich aber von je-
beizutragen, dass es gerade für junge Menschen zur             nem der Inklusion auch dadurch, dass es bei der Integra-
Selbstverständlichkeit wird, auch Spielpartner/innen und       tion von Menschen immer noch darum geht, Unterschiede
Freundinnen und Freunde zu haben, die z. B. in ihren Aus-      wahrzunehmen und zuerst Getrenntes wieder zu verei-
drucksmöglichkeiten, ihrem Tempo oder ihrer Leistungs-         nen. Inklusion hingegen versteht sich in Bezug auf Schu-
fähigkeit anders sind. Es geht somit auch um soziales          le als ein Konzept, das davon ausgeht, dass alle Schüler
Lernen und das ist für behinderte und nicht behinderte         und Schülerinnen mit ihrer Vielfalt an Kompetenzen und

                                                                                                                        21
KIND UND SOZIALE GRUPPE

­ iveaus aktiv am Unterricht teilnehmen. Alle erleben und
N                                                               ersten Schritt in die Selbständigkeit. Lassen Sie sich von
nehmen Gemeinschaft wahr, in der jede/r Einzelne sei-           Fachleuten, die Ihr Kind betreuen, über die am besten
nen/ihren sicheren Platz hat und somit eine Teilnahme für       geeignete Form der Kindergartenunterbringung beraten.
alle Schülerinnen und Schüler am Unterricht möglich ist.        Besichtigen Sie auch selbst die in Frage kommenden
                                                                Gruppen und besprechen Sie alle Möglichkeiten. Gerade
Sie als Eltern können und sollen selbst entscheiden, ob         im Kindergarten, wo noch weniger Leistungsdruck als in
Sie Ihr behindertes Kind in einer integrierten Gruppe oder      der Schule besteht, ist die Motivation zur Aufnahme von
in einer Sondereinrichtung unterbringen wollen, um seine        Kindern mit Behinderungen doch größer. Andererseits
Entwicklungschancen am besten zu wahren. Prüfen Sie             können Sie als Eltern eines behinderten Kindes auch hier
vorher die Rahmenbedingungen genau und lassen Sie               schon Schwierigkeiten haben, eine geeignete Einrichtung
sich von Fachleuten Ihres Vertrauens beraten.                   zu finden, da es darauf keinen Rechtsanspruch gibt und
                                                                viele Kindergärten personell und räumlich nicht entspre-
Möglicherweise werden Sie bei vorbereitenden Gesprä-            chend ausgestattet sind.
chen auch auf Skepsis oder Ablehnung stoßen. Dahinter
steht oft einfach Uninformiertheit und Angst vor dem Un-        Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Ihr Kind mit son-
gewohnten. Lassen Sie sich dadurch nicht entmutigen.            derpädagogischem Förderbedarf in einem allgemeinen
Sprechen Sie ausführlich über Ihr Kind, seine Möglichkei-       Kindergarten, einem Kindergarten mit Integrationsgruppen
ten und seine Bedürfnisse. Nehmen Sie Kontakt zu Eltern-        oder einem heilpädagogischen bzw. Sonderkindergarten
initiativen oder Vereinen auf, die sich oft schon jahrelang     unterzubringen. Gemeinsame Erziehung bedeutet gerade
mit diesem Thema auseinander setzen (* siehe Anhang).           im Vorschulalter für alle Kinder eine große Chance, weil
                                                                Kinder noch weniger Vorurteile haben und weil das soziale
Wie finde ich einen geeigneten Kindergarten für                 Lernen in allen Kindergärten eine wichtige Rolle spielt.
mein Kind?
                                                                Achten Sie bei Ihrer Entscheidung auf die Rahmenbedin-
Der Eintritt in den Kindergarten bedeutet für Ihr Kind ­einen   gungen: Gruppengröße, räumliche Gegebenheiten, Fach-

22
KIND UND SOZIALE GRUPPE

personal, Therapiemöglichkeiten etc. Informieren Sie die       vier Tagen pro Woche. Der zeitliche Umfang der Besuchs-
Kindergärtner/innen genau über die Möglichkeiten und           pflicht entspricht dem Schulunterrichtsjahr unter Berück-
Bedürfnisse Ihres Kindes. Wenn Sie sich für einen allge-       sichtigung von Schulferien und schulfreien Tagen. Drei
meinen Kindergarten entscheiden, könnte es hilfreich           zusätzliche Urlaubswochen sind möglich.
sein, bei einem vorbereitenden Elterntreffen auch die El-
tern der anderen Kinder zu informieren und so in Ihr Vor-      Für diese Kinder ist der Besuch der institutionellen Kin-
haben einzubeziehen.                                           derbetreuung im Ausmaß von 20 Wochenstunden am Vor-
                                                               mittag kostenlos. Für längere Betreuung, die Betreuung
Derzeit gibt es insgesamt zu wenige Betreuungseinrich-         am Morgen, zu Mittag, die Verpflegung, Ferienzeiten und
tungen für Kinder. Dies trifft besonders für integrative Be-   besondere Angebote (z. B. Musik, Bewegung, Sprachen,
treuungsformen zu. Das erklärte politische Ziel der Bun-       kleine Gruppen, Montessori, Bastelbeiträge etc.) können
desregierung ist es, bei der Schaffung zusätzlicher und        weiterhin Kostenbeiträge eingehoben werden.
dem Ausbau bestehender Betreuungsplätze auf den Be-
darf, pädagogische Erfordernisse, familienähnliche, kind-      Sie als Eltern können und sollen selbst frei entscheiden,
gerechte, kundenorientierte und flexible Strukturen sowie      und nach genauem Abwägen aller Vor- und Nachteile, ob
auf die spezifische Situation allein erziehender Elternteile   Sie Ihr Kind mit seinen besonderen Bedürfnissen in einer
Rücksicht zu nehmen.                                           integrativen Gruppe oder in einer Sondereinrichtung un-
                                                               terbringen möchten. Prüfen Sie vorher die Rahmenbedin-
Was bedeutet das verpflichtende Kindergartenjahr               gungen genau und lassen Sie sich von Fachleuten Ihres
für uns?                                                       Vertrauens beraten.

Seit September 2010 gilt für alle Kinder die bis 31. 8. ihr    Sollten Sie dennoch zu dem Entschluss kommen, dass der
fünftes Lebensjahr vollenden, eine Pflicht zum Besuch          Kindergartenbesuch eine zu große Belastung für Ihr Kind
einer institutionellen Kinderbetreuung. Die wöchentliche       darstellt, so können Sie eine Ausnahmebewilligung bean-
Besuchspflicht umfasst 16 bis 20 Stunden an mindestens         tragen und ihr Kind zu Hause betreuen.

                                                                                                                      23
KIND UND SOZIALE GRUPPE

Die Befreiung von der Besuchspflicht erfordert einen        Das Leben mit einem behinderten Kind bringt auch mit
schriftlichen Antrag der Eltern bzw. sonstigen mit der      sich, dass man sich oft auf langjährige Therapien einstel-
Obsorge betrauten Personen und hat in Abwägung des          len muss. Dies ist für Eltern und Kind nicht immer einfach.
Rechts des Kindes auf Bildung, der berechtigten Interes-    Es bedeutet einerseits die eigentlichen Therapiestunden
sen der Eltern bzw. sonstigen mit der Obsorge betrauten     beim Logopäden/bei der Logopädin, dem/der Physiothe-
Personen sowie durch der den Einrichtungsbesuch verur-      rapeuten / -in etc., andererseits gehören auch bestimmte
sachten Belastungen für das Kind zu erfolgen.               Übungen dazu, die Sie nach den Angaben eines Therapeu-
                                                            ten / einer Therapeutin mit Ihrem Kind zuhause durchfüh-
Genauere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie      ren sollen. Das kann Ihren Umgang miteinander belasten.
bei den Ämtern der Landesregierung (* siehe Anhang).        Zum einen wollen Sie möglichst unbeschwert und „nor-
                                                            mal“ mit Ihrem Kind umgehen, zum anderen sollen Sie es,
Mein Kind braucht spezielle Unterstützung und The-          soweit das möglich ist, auch im Alltag fördern. Versuchen
rapie. Wie kann ich sie finden und finanzieren?             Sie dabei nicht um jeden Preis, bestimmte Therapieziele
                                                            bei Ihrem Kind zu erreichen, sondern verlassen Sie sich
Es gibt zahlreiche Therapieformen, die für die Bedürfnis-   soweit wie möglich auf seine Bereitwilligkeit zum spiele-
se behinderter Kinder entwickelt worden sind. Zu den        rischen Üben.
häufigsten zählen Logopädie bei Störungen der Sprache
oder des Sprachverständnisses, Physiotherapie bei Be-       Und bedenken Sie bitte, dass ein Mehr von Therapiear-
wegungsstörungen, Ergotherapie und Musiktherapie z. B.      ten oder -einheiten nicht unbedingt ein Mehr an Entwick-
bei Wahrnehmungs- oder Persönlichkeitsstörungen, etwa       lungsförderung für Ihr Kind bedeutet. Therapie soll anre-
bei Störungen der motorischen Koordination. Lassen Sie      gen und fördern; sie kann nur wirken, wenn sie Ihrem Kind
sich bezüglich Art und Dauer von Therapien und eventuel-    auch Freude macht und wenn auch Sie selbst dadurch
len Kombinationen von den Sie begleitenden Fachleuten       nicht überfordert werden, etwa durch lange und häufige
beraten.                                                    Fahrtwege.

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