EIN:BLICK 1 Kindheit und Jugend - Orientierungshilfe zum Thema Behinderungen - Universität Innsbruck
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Die Redaktion dankt den zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialministeriumservice, des Sozialministeri- ums und allen anderen Stellen, die durch ihre Fachkenntnis zur Verwirklichung dieser Broschürenreihe wesentlich beigetra- gen haben. IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Stubenring 1, 1010 Wien • Redaktion: Nagy Vilmos, IV/A/10 • Druckvorstufe: Type & Publish KG • Druck: Universitätsdruckerei Klampfer GmbH • 7. überarbeitete Auflage: Juni 2015, ISBN 978-3-85010-232-2 • Alle Rechte vorbehalten: Zu beziehen bei über das Bestell- service des Sozialministeriums unter 0800 20 20 74 oder https://broschuerenservice.sozialministerium.at. Jede Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche Zustimmung des Medieninhabers unzulässig. Dies gilt insbeson- dere für jede Art der Vervielfältigung, der Übersetzung, der Mikroverfilmung, der Wiedergabe in Fernsehen und Hörfunk, sowie der Verarbeitung und Einspeicherung in elektronische Medien, wie z. B. Internet oder CD-Rom.
INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS EINLEITUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 KIND UND FAMILIE. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Es ist normal verschieden zu sein. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Ist mein Kind tatsächlich behindert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Wie wird sich mein Kind entwickeln? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Mit wem kann ich über meine Sorgen reden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Wie kann ich mein Kind am besten fördern? Wer unterstützt mich dabei? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Unsere Wohnung muss behindertengerecht umgebaut werden. Was ist dabei zu beachten?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Wer unterstützt uns bei den durch die Behinderung auftretenden Mehrkosten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Wer versorgt mein pflegebedürftiges Kind, wenn ich kurzzeitig verhindert bin?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Sollte mein Kind schwerst erkranken, was kann ich tun, um es selbst betreuen zu können? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 KIND UND SOZIALE GRUPPE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Was bedeutet das Prinzip der Inklusion für die Erziehung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Wie finde ich einen geeigneten Kindergarten für mein Kind?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Was bedeutet das verpflichtende Kindergartenjahr für uns? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Mein Kind braucht spezielle Unterstützung und Therapie. Wie kann ich sie finden und finanzieren?. . . . . . . . . . . . . 24 Kann mein Kind mit seinen bisherigen Freundinnen und Freunden in dieselbe Schule gehen? . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Wie ist das mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Wohin können wir uns wenden, wenn wir uns in der Wahrung der Bildungschancen unseres behinderten Kindes diskriminiert fühlen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Wie geht es nach der Volksschulzeit weiter? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 1
INHALTSVERZEICHNIS Wer hilft beim Transport unseres Kindes? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Mein Kind ist schwerstbehindert. Was würde eine Heimunterbringung für uns alle bedeuten? . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 BERUF. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Wodurch kann mein Kind bei der Berufswahl unterstützt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 ... und was sind eigentlich begünstigte Behinderte?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 … und wie ist mein behindertes Kind vor Diskriminierung in der Arbeitswelt geschützt?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 ... und wenn Berufsausübung nicht mehr in Frage kommt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 LEBENSWELT. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Was bedeutet Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im täglichen Leben? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Was sind die Rechtsfolgen einer Verletzung des Diskriminierungsverbotes und wie komme ich als Betroffene/r zu meinem Recht?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Was kann mir und meinem Kind sonst noch helfen, unser Leben gut zu bewältigen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Gibt es spezielle Freizeit- und Sportangebote für mein Kind?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Mein Kind wird erwachsen. Was bedeutet das für seine und unsere Zukunft? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Kann mein Kind denn woanders wohnen als zuhause?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Wer nimmt meine Interessen und die meines behinderten Kindes wahr, wenn ich dazu nicht (mehr) in der Lage bin?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 ANHANG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 * Adressen –8 Webseiten / Links. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 & Broschüren, Informationsmaterial, Downloads. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 2
EINLEITUNG EINLEITUNG Orientierung erleichtern. Die Angaben können deshalb nicht immer ins Detail gehen. Zur Beurteilung von Einzel- Menschen mit Behinderung und die Personen in ih- fällen sind ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen rem Umfeld sehen sich im Alltag häufig vor Hürden und maßgebend. Für speziellere Fragen wenden Sie sich bitte Schwierigkeiten. Für eine mögliche Lösung dieser Pro- an die im Heft angeführten Institutionen. Seit 1.6.2014 bleme bedarf es angesichts der ziemlich verwirrenden steht Ihnen das SOZIALMINISTERIUMSERVICE (vormals Vielfalt von Zuständigkeiten, Anlaufstellen und Unterstüt- Bundessozialamt) weiterhin mit seinen Mitarbeiterinnen zungsangeboten vorerst einmal der Orientierung. Einen und Mitarbeitern als erste Anlaufstelle für alle Fragen zum „EIN:BLICK“ soll Ihnen die vorliegende Schriftenreihe des Thema Behinderung zur Verfügung. Sozialministeriums bieten. Zusätzlichen Einblick bietet Ihnen der Anhang, in dem Sie Wir waren bestrebt, von Fragen auszugehen, die Sie per- die Adressen der wichtigsten Einrichtungen sowie weitere sönlich stellen könnten, und haben Informationen zu fol- von uns zusammengestellte Broschüren und Downloads genden Themenbereichen für Sie aufbereitet: finden. Finanzielle Leistungen werden in den einzelnen Broschüren nur allgemein behandelt. Um Ihnen besseren EIN:BLICK 1 Kindheit und Jugend Zugang zu den für Sie in Frage kommenden Unterstützun- EIN:BLICK 2 Arbeit gen, Befreiungen, Ermäßigungen etc. zu ermöglichen, EIN:BLICK 3 Rehabilitation haben wir diese Informationen in einem eigenen Heft „Fi- EIN:BLICK 4 Seniorinnen und Senioren nanzielles“ zusammengefasst. Damit soll Ihnen möglichst EIN:BLICK 5 Pflege umfassende Information in bedarfsgerechter Gliederung EIN:BLICK 6 Sozialentschädigung angeboten werden. Als eigenes Heft kann es auch leichter EIN:BLICK 7 Finanzielles auf dem neuesten Stand gehalten werden. EIN:BLICK 8 Gleichstellung Die letzte Gesamtauflage stammt aus dem Jahre 2013. „EIN:BLICK“ vermittelt eine Übersicht und soll Ihnen die Seither sind die Hefte je nach Bedarf einzeln überarbeitet 3
Einleitung und aufgelegt worden. Nunmehr liegt die 7. Gesamtauf lage vor, mit der wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema Behinderung mit aktuellem Stand 2015 an bieten können. Wir möchten Sie aber auch einladen, die Homepage des Sozialministeriums 8 sozialministerium.at zu besuchen. Hier finden Sie viele nützliche Informationen und haben u. a. auch die Möglichkeit, „EIN:BLICK“-Texte nach Belie- ben herunterzuladen. Die Redaktion 4
Kind und Familie KIND UND FAMILIE Diese Broschüre soll Ihnen ein paar Antworten geben. Sie soll Ihnen darüber hinaus – und das ist uns wichtig – Es ist normal verschieden zu sein deutlich machen, dass auch andere betroffene Eltern vor ähnlichen Fragen und Problemen gestanden sind und ihre Liebe Eltern! persönlichen Erfahrungen gemacht haben. Wir wollen Sie anregen, mit solchen Eltern in Kontakt zu treten. Ein Kind zu bekommen ist vergleichbar mit einer gut ge- planten Reise, die auch Unerwartetes mit sich bringen Ein behindertes Kind zu haben, kann eine Familie ganz kann. Sie haben sich in den letzten Wochen und Mona- schön verändern. Es bedeutet eine Herausforderung für ten damit auseinandersetzen müssen, dass Ihr Kind die Betroffenen, Eltern, Großeltern, Nachbarn, uns alle. eine Behinderung hat. Dieser Prozess bringt häufig auch Diese Broschüre soll eine kleine Unterstützung sein. schmerzliche Erfahrungen. Ihr Kind ist anders, als Sie es erwartet hatten, anders als der Durchschnitt. Es ist viel- Ist mein Kind tatsächlich behindert? leicht schwerer für Sie als für andere Eltern, neben den Problemen auch die schönen Seiten des Lebens mit Ihrem Diese Frage zu beantworten, ist nicht immer sofort mög- Kind zu sehen und diese zu genießen. Und Sie sind mit lich. Manche Behinderungen zeigen sich nach ein paar unerwarteten Fragen konfrontiert, auf die Sie noch Ant- Monaten, andere wirken sich später aus. Denken Sie bei- worten suchen. Fragen, die Ihr eigenes Verhältnis zu Ihrem spielsweise an Gehörlosigkeit. Sie wird oft erst dann be- Kind betreffen, Ihre familiäre Situation, die Zukunftsaus- merkt, wenn das Kind sprechen lernen sollte. sichten Ihres Kindes, mögliche Förderungen und Hilfsmit- tel. Sie suchen vielleicht einen geeigneten Kindergarten- Die im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Routineuntersu- platz oder überlegen die beste Schulform. Wie alle Eltern, chungen sollen Ihnen Sicherheit über die Entwicklung Ih- wollen Sie optimale Lösungen finden. Sie brauchen dazu res Kindes geben. Wenn Ihr Kind z. B. den Kopf nicht heben auch Informationen, die nicht ohne Weiteres allgemein kann, seine Arme und Beine besonders schlaff sind, wenn zugänglich sind. es nie, selten oder schwach auf Singen, Kitzeln, Streicheln 5
Kind und Familie reagiert oder Sie sonst irgendwelche Besonderheiten be- Sie sich nicht genau nachzufragen. Lassen Sie sich die merken, dann sollten Sie sich jedenfalls mit Ihrem Kinder- einzelnen Symptome und Untersuchungsergebnisse ge- arzt/Ihrer Kinderärztin, einer Mütterberatungsstelle, einer nau erklären. Je besser Sie deren Bedeutung im Einzelnen Krankenhausambulanz oder der Beratung und Diagnostik beurteilen können, umso mehr verstehen Sie Zusammen- für Kinder und Jugendliche des Sozialministeriumservice hänge und notwendige Fördermaßnahmen. Sollten Sie in Verbindung setzen (* siehe Anhang). keine befriedigende Antwort auf Ihre Fragen bekommen, suchen Sie andere Ärzte/Ärztinnen oder Betreuungsein- Wie wird sich mein Kind entwickeln? richtungen auf. Sie brauchen, um Ihr Kind optimal un- terstützen zu können, eine/n Vertrauensarzt / -ärztin und Es gibt Behinderungen, die sofort nach der Geburt erkenn- Therapeuten/Therapeutin, mit denen Sie reden können. bar sind. Es gibt auch Erfahrungswerte, sodass ungefähr Nur dort, wo Sie sich wohl fühlen, fühlt sich auch Ihr Kind abschätzbar ist, in welche Richtung die weitere Entwick- wohl. Nur dort, wo gegenseitige Achtung, Verständnis und lung gehen wird. In diesen Fällen werden auch sofort ge- Wohlwollen spürbar sind, kann zielführende Therapie zielte Förderung, Therapie und medizinische Behandlung durchgeführt werden. einsetzen können. Ein Kriterium für die weitere Entwicklung Ihres Kindes ist Vielfach lässt sich jedoch gerade bei sehr kleinen Kindern vor allem möglichst frühzeitig einsetzende und geziel- noch nicht absehen, wie schwer eine Behinderung ist, te Förderung. Therapeuten und Therapeutinnen können welche Organe und Funktionen betroffen sind. Meistens auch Ihnen viel Unterstützung bieten. Sie beraten Sie in kann auch noch keine eindeutige Diagnose gestellt wer- Erziehungsfragen oder auch über geeignetes Spielzeug, den. Vor dem Kleinkindalter kann die Ärztin/der Arzt meist besprechen mit Ihnen Entwicklungsfortschritte Ihres Kin- nur Vermutungen über Ursachen der Behinderung und die des, bieten Hilfe zur Alltagsbewältigung und begleiten weitere Entwicklung Ihres Kindes äußern. Jede gründliche und unterstützen Sie. fachärztliche Untersuchung ermöglicht aber festzustellen, wo bei Ihrem Kind Beeinträchtigungen vorliegen. Scheuen Förderung findet aber nicht nur in der Therapie- oder 6
Kind und Familie Frühförderstunde statt, sondern umfasst den gesamten Mit wem kann ich über meine Sorgen reden? Tagesablauf. Die Therapeuten bzw. Therapeutinnen wer- den Ihnen vorschlagen, speziell auf Ihr Kind abgestimmte Das Sozialministeriumservice bietet in den Landesstellen Übungen im Alltag durchzuführen. Je besser Sie über Ihr Burgenland, Steiermark und in Teilen Wiens in Koopera Kind Bescheid wissen, umso mehr werden Sie auch die tion mit den Ländern unter der Bezeichnung „Beratung Gründe für diese Übungen verstehen. Ganz unbewusst undDiagnostik für Kinder und Jugendliche“ medizinische, werden Sie die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit an Ihr und psychologische Untersuchung, Diagnostik, Beratung Kind weitergeben, umso leichter fallen Ihnen beiden die und Betreuung sowie Hilfestellung und Beratung in sozi- Übungen und umso besser können Sie Ihr Kind dazu moti- alen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten von vieren. Das wird manchmal besser, manchmal schlechter Familien mit Kindern mit Behinderung an. gelingen. Darüber hinaus gibt es in den einzelnen Bundesländern Ein paar Beispiele: spezialisierte Einrichtungen z. B. Vereine, Ambulatorien, die Information und Beratung bei Fragen zur körperlichen, »» das Kind in einer bestimmten Haltung schlafen legen geistigen und seelischen Entwicklung von Kindern anbie- »» dem Kind Gegenstände in eine bestimmte Hand geben ten (z. B. die Ambulatorien der Vereinigung zugunsten kör- »» mit dem Kind Körperübungen wie in die Höhe heben, per- und mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher – drehen, schupfen, schaukeln etc. häufig wiederholen VKKJ in Wien und Niederösterreich oder der Arbeitskreis »» zeichnen, malen, Sandspiel/Wasseraktionen für Vorsorge- und Sozialmedizin in Vorarlberg). »» mit bestimmten Spielen das Auffassungs- und Konzen- trationsvermögen stärken In jeder Landesstelle des Sozialministeriumservice wer- »» durch geduldiges Warten das Selbständigwerden Ihres den Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen Kindes unterstützen und deren Familien über die im Zusammenhang mit der Behinderung stehenden sozialen, rechtlichen und finan- ziellen Unterstützungsangebote grundsätzlich informiert 7
Kind und Familie und gezielt an die jeweils regional zuständigen Stellen Wie kann ich mein Kind am besten fördern? verwiesen. Wer unterstützt mich dabei? Für Fragen zur Pflege von Angehörigen hat das Sozialmi- Frühförderung befasst sich einerseits mit Familienbeglei- nisterium seit 1998 ein spezielles Beratungsangebot ein- tung, andererseits mit der umfassenden Förderung des gerichtet. Das Pflegetelefon richtet sich an alle Personen, behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindes. die Angehörige pflegen oder in anderer Form mit den Pro- Frühförderung ist der Oberbegriff für ein Angebot speziell blemen von Pflege konfrontiert sind. Das Angebot umfasst für Kinder in den ersten Lebensjahren und deren Familien, Informationen über Betreuungsmöglichkeiten zu Hause, das sowohl medizinische als auch psychologische und über Hilfsmittel, Heilbehelfe und Wohnungsadaptierun- pädagogische Aspekte umfasst. Besonders wichtig ist gen, über sozialrechtliche Angelegenheiten und finanziel- dabei die interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiede- le Hilfen bzw. Förderungen, über Selbsthilfegruppen und ner Fachleute wie Psychologen und Psychologinnen, Ärzte vieles andere mehr. Weiteres dazu entnehmen Sie bitte und Ärztinnen, Sozialarbeiter/innen, Psychotherapeuten dem * Anhang. und -therapeutinnen, Logopäden und Logopädinnen, Mu- siktherapeuten und -therapeutinnen, Heilpädagogische Frühförderer und -förderinnen mit den Eltern. Für genauere Auskünfte steht Ihnen die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice als Kom- Frühförderung versteht das Kind nicht nur als ein Indivi- petenzzentrum in allen Angelegenheiten von Men- duum, sondern auch als Teil eines Systems, einer Gruppe schen mit Behinderung gerne zur Verfügung (* siehe – der Familie. Die heilpädagogische Frühförderung hat die Anhang). Aufgabe, die Familie des behinderten oder entwicklungs- verzögerten Kindes unterstützend zu begleiten. Gele- genheit zur Aussprache und Erziehungsberatung werden ebenfalls geboten. Die Behinderung eines Kindes führt oft dazu, dass die Beziehung zwischen Mutter und Kind 8
Kind und Familie besonders eng wird. Darauf geht der Frühförderer/die und Freizeitaktivitäten zu finden. Zu diesem Thema fin- Frühförderin ein, versucht aber, wo immer das möglich ist, den Sie in dieser Broschüre weitere Informationen unter auch Vater, Geschwister und andere Familienmitglieder è „Mein Kind braucht spezielle Unterstützung und The- einzubeziehen. rapie. Wie kann ich sie finden und finanzieren?“ auf der Seite 24. Frühförderzentren und stationäre Einrichtungen bieten Ih- nen die Möglichkeit, an einem Ort verschiedene Fachleute Frühförderung wird in den einzelnen Bundesländern von zu kontaktieren. Diese können mit Ihnen ihr Angebot und unterschiedlichen privaten Trägern angeboten. Adressen dessen optimalen Einsatz besprechen und sich unterei von Frühförderinstitutionen finden Sie im * Anhang auf- nander koordinieren. gelistet. Ambulante Frühförderung und im speziellen Hausfrüh- Unsere Wohnung muss behindertengerecht förderung werden in der häuslichen Umgebung durchge- umgebaut werden. Was ist dabei zu beachten? führt. Dadurch wird die zeitliche Belastung der Familie verringert. Im Gegensatz zur ungewohnten Atmosphäre Hat Ihr Kind eine körperliche Behinderung, wird mögli- eines Ambulatoriums wird bei der Betreuung zuhause auf cherweise eine entsprechende Wohnungsadaptierung das Wohlbefinden der Kinder stärker geachtet und zusätz- notwendig sein. Bevor Sie eine Beratungsstelle aufsu- liche Stresssituationen werden vermieden. chen, entwickeln Sie Ihre eigenen Vorstellungen über eventuell notwendige Maßnahmen. Anschließend können Die „optimale“ Förderung für das Kind zu finden, ohne das Sie dann mit Expertinnen und Experten einen Umbauplan Familienleben zu beeinträchtigen, erweist sich oftmals als erarbeiten. schwieriger Balanceakt. Hinter dem Wunsch, alles nur Er- denkliche für das behinderte Kind zu tun, verbirgt sich die Entscheidend ist vorerst, wie sich die Behinderung Ihres Gefahr der Überförderung und der Überforderung des Kin- Kindes nach Prognose der Ärzte und Ärztinnen voraus- des. Es gilt also, die richtige Gewichtung von F örderung sichtlich weiterentwickeln wird. Lassen Sie in Ihrer Fan- 9
Kind und Familie tasie einen Tagesablauf der gesamten Familie vorüberzie- ten Menschen die Fortbewegung und sind ungeeignet hen und halten Sie all jene Tätigkeiten schriftlich fest, von für Rollstühle. denen Sie glauben, dass in nächster oder auch fernerer »» Ist das Bett des Kindes nicht zu niedrig? Ein Bett in Zukunft Schwierigkeiten auftreten könnten. Bedenken Sie Sitzhöhe und ein Freiraum von ca. 150 cm Breite neben dabei, dass Ihr Kind älter und schwerer wird und nicht einer Längsseite des Bettes erleichtern die Arbeit der mehr ständig von Ihnen getragen und gehoben werden Pflegeperson und den Wechsel zwischen Bett und kann. Außerdem sollen alle Maßnahmen Ihrem Kind zu Rollstuhl. einem möglichst unabhängigen, selbständigen Tagesab- lauf verhelfen. Lassen Sie Ihrer Vorstellung freien Lauf, Haben Sie eine Vorstellung von den Erfordernissen Ihrer trennen Sie sich, wenn nötig, von derzeitigen Zimmerauf- künftigen Wohnung, sollten Sie sich jedenfalls mit ei- teilungen und Raumgestaltungen: nem Experten/einer Expertin beraten. Er/Sie kann Ihnen noch ganz spezielle Tipps geben und Sie über die Mög- »» Vielleicht ist eine neue Zimmeraufteilung sinnvoll? lichkeiten finanzieller Unterstützung von Bund, Sozial- »» Vielleicht ist ein Wohnungstausch einfacher und kos- versicherung und Land beraten. Diese Beratung findet tengünstiger? im Rahmen der sozialen Rehabilitation künftig durch die »» Wie gelangen Sie oder Ihr Kind von der Straße ins Stie- jeweiligen Einrichtungen Ihres Bundeslandes statt. Au- genhaus bzw. in die Wohnung, sind Stufen zu über ßerdem bieten einzelne Behindertenorganisationen Be- winden, wie viele sind es und wie hoch sind sie? ratung an. »» Welche Türen sind in Ihrer Wohnung; lassen sie sich leicht öffnen? Schiebetüren sind oft eine praktische Weitere wichtige Informationen zum behindertengerech- Lösung. ten Umbau Ihrer Wohnung finden Sie in der Broschüre »» Sind die Fußböden in Ihrer Wohnung gleit- und rutsch- & BARRIERE:FREI! – Handbuch für barrierefreies Woh sicher? Schmutzabstreifer sind oft eine Stolperfalle. nen, Sozialministerium. Hochflorige Teppichböden erschweren gehbehinder- 10
Kind und Familie Wer unterstützt uns bei den durch die Behinderung Für die medizinischen Maßnahmen (z. B. Medikamente, auftretenden Mehrkosten? Untersuchungen, Behandlungen und Heilbehelfe) wen- den Sie sich an die zuständige Krankenversicherung. Kin- Die Österreichische Bundesregierung hat sich im Nationa- der sind fast immer bei ihren Eltern mitversichert. len Aktionsplan Behinderung 2012–2020 (NAP Behinde- rung) für eine umfassende gleichberechtigte Teilhabe von Auch die zuständige Pensionsversicherung und die je- Menschen mit Behinderungen ausgesprochen. In einem weilige Landesregierung leisten finanzielle Unterstützung eigenen Unterkapitel sind spezielle Zielsetzungen und beim Ankauf von Hilfsmitteln, bei Wohnungsumbauten Maßnahmen für die Inklusion behinderter Kinder in die Ge- oder anderen notwendigen Maßnahmen (Therapien, sellschaft enthalten. Erziehung, Schul- und Berufsausbil- Transporthilfen etc.). Zusätzliche Unterstützung kann dung, Gesundheit, Rehabilitation, Sport und Freizeitmög- vom Sozialministeriumservice (Unterstützungsfonds für lichkeiten sollen allen Kindern zugänglich sein und so eine Menschen mit Behinderung), vom Bundesministerium für möglichst vollständige berufliche und soziale Teilhabe Familien und Jugend (Familienhärteausgleich), und von entsprechend den individuellen Möglichkeiten des einzel- privaten Vereinigungen geleistet werden. nen Kindes fördern. Informationen zum NAP Behinderung finden Sie unter & NATIONALER AKTIONSPLAN BEHINDE Klarheit, ob Sie nach den geltenden Bestimmungen RUNG 2012–2020, Sozialministerium und auf der Websei- Ansprüche haben, erhalten Sie durch Anfrage bei den te des Sozialministeriums (siehe Link im Anhang unter 8). zuständigen Stellen. Für die finanzielle Unterstützung sind unterschiedliche Kostenträger verantwortlich, sodass oft langwierige An- Der Mutter-Kind-Pass ist ein Instrument der Dokumenta- tragsverfahren bei unterschiedlichen Stellen notwendig tion für die ärztliche Betreuung von Müttern, Säuglingen sind. Scheuen Sie sich nicht, diesen manchmal mühsa- und Kleinkindern und dient dazu, die Entwicklung der Kin- men Weg auf sich zu nehmen. Vorweg ein paar prinzipielle der in den ersten Lebensjahren medizinisch zu begleiten. Zuständigkeiten: Vorgesehen sind fünf Schwangeren- und neun Kindes 11
Kind und Familie untersuchungen bis Ende des fünften Lebensjahres. Diese Ist Ihr Kind „erheblich behindert“, können Sie beim zu- kostenlosen Untersuchungen sollen Ihnen die Sicherheit ständigen Finanzamt den Antrag auf den Bezug der erhöh geben, dass sich Ihr Kind entsprechend seinen Mög ten Familienbeihilfe stellen. Eine erhebliche Behinderung lichkeiten entwickelt. Nutzen Sie dieses Angebot. Mehr im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 dazu auf der Webseite des Gesundheitsministeriums (sie- liegt vor, wenn ein Kind an einer nicht nur vorübergehen- he Anhang unter 8) und in der Broschüre & UNSER BABY den (d. h. voraussichtlich mehr als drei Jahre dauernden) KOMMT (Begleitbroschüre zum Mutter-Kind-Pass), BMG. gesundheitlichen Beeinträchtigung leidet und der Grad der Behinderung mindestens 50% beträgt oder das Kind Außerdem sind die fünf Untersuchungen während der voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Schwangerschaft und die ersten fünf Untersuchungen des Unterhalt zu verschaffen. Kindes eine der Voraussetzungen für den Bezug des Kin- derbetreuungsgeldes in voller Höhe. Wird der Nachweis Dazu benötigen Sie den bei den Finanzämtern aufliegen- nicht fristgerecht erbracht, wird das Kinderbetreuungs- den Antrag auf Gewährung des Erhöhungsbetrages zur geld – je nach gewählter Bezugsvariante – ab einem be- Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung, den Sie stimmten Lebensmonat des Kindes halbiert. Für die Wahl sich auch von der Webseite des Finanzministeriums be- der Bezugsvariante steht auf der Website des Familienmi- sorgen können (siehe Anhang unter 8). Weitere Informa- nisteriums der Kinderbetreuungsgeld-Vergleichsrechner tionen zur erhöhten Familienbeihilfe finden Sie auch auf zur Verfügung (siehe Anhang unter 8). der Webseite des BMFJ (siehe Anhang unter 8). Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre Nach der Antragstellung werden Sie von dem/der ärztli- & KINDERBETREUUNGSGELD – Bessere Vereinbarkeit chen Sachverständigen des Sozialministeriumservice zur von Familie und Beruf, BMFJ und in & EIN:BLICK 7 – Fi ärztlichen Untersuchung Ihres Kindes eingeladen, um nanzielles, Sozialministerium bzw. im Internet auf 8 help. den Grad der Behinderung festzustellen. Sofern die oben gv.at/ unter Familie und Partnerschaft / Geburt / Mutter- angeführten gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Kind-Pass. erhalten Sie zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe 12
Kind und Familie einen Erhöhungsbetrag von EUR 150,00 (Genaueres dazu Mehr Informationen zum Pflegegeld erhalten Sie in der siehe & EIN:BLICK 7 – Finanzielles, Sozialministerium). Broschüre & EIN:BLICK 5 – Pflege, Sozialministerium. Da- rüber hinaus bietet Ihnen das Sozialministerium seit 1998 Die Pflege Ihres behinderten Kindes wird für Sie neben ein umfassendes Beratungsangebot rund um die Themen gesteigertem Zeitaufwand auch erhöhte finanzielle Be- Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen älteren und lastung bedeuten. Das Pflegegeld kann Ihnen als Beitrag behinderten Menschen an. Die Mitarbeiter/innen des zur Deckung dieser Kosten dienen. Je nach Pflegebe- Pflegetelefons beraten Sie u. a. zu Fragen des Pflegegel- darf erhalten Sie Pflegegeld in 7 Stufen von EUR 154,20 des, der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von (ab 1.1.2016 EUR 157,30) bis EUR 1.655,80 monatlich (ab pflegenden Angehörigen, der Pflege- und Familienhos- 1.1.2016 EUR 1.688,90). Das Pflegegeld wird ab Geburt pizkarenz, zu (finanziellen) Unterstützungsmöglichkeiten des Kindes geleistet. Wenn Sie Familienhospizkarenz oder für pflegende Angehörige sowie auch über Selbsthilfean- Pflegekarenz/Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen, besteht gebote für Betroffene und Angehörige. Das Pflegetelefon ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld. Näheres hierzu steht neben pflegebedürftigen Personen und pflegenden finden Sie unter è „Sollte mein Kind schwerst erkranken, Angehörigen auch privaten und öffentlichen Einrichtun- was kann ich tun, um es selbst betreuen zu können?“ auf gen mit Rat und Tat zur Verfügung. Anschrift und Telefon- Seite 18. nummer entnehmen Sie bitte dem * Anhang. Beachten Sie bitte, dass von der Erhöhung der Familien Darüber hinaus bietet Ihnen das Sozialministerium mit beihilfe für erheblich behinderte Kinder ein Betrag von seiner Internetplattform 8 pflegedaheim.at die Möglich- EUR 60,00 auf das Pflegegeld angerechnet wird. So wird keit, sich rasch und unbürokratisch zu Fragen der Pflege beispielsweise für die Pflege Ihres behinderten Kindes Ihres/r Angehörigen zu informieren. Diese Plattform für vom Pflegegeld der Stufe 2 (EUR 284,30 ab 1.1.2016 pflegende Angehörige bietet Basisinformationen und EUR 290,00) der Betrag von EUR 60,00 abgezogen, so- Tipps rund um die Pflege zu Hause an. dass als Auszahlungsbetrag an Pflegegeld monatlich EUR 224,30 und ab 1.1.2016 EUR 230,00 verbleibt. Wenn Sie von der Pflege Ihres behinderten Kindes über- wiegend in Anspruch genommen werden, sodass Sie 13
Kind und Familie nicht berufstätig sein können, haben Sie die Möglichkeit, »» gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die sich in der Pensionsversicherung kostenlos selbst zu ver- Pflege in häuslicher Umgebung sichern. Dazu müssen Sie gleichzeitig Anspruch auf die »» das Ausscheiden aus der Pflichtversicherung oder aus erhöhte Familienbeihilfe haben. Weitere Voraussetzung der oben erwähnten Selbstversicherung wegen Pflege ist, dass Sie mit Ihrem Kind im Inland in einem gemeinsa- Ihres behinderten Kindes men Haushalt leben. Die kostenlose Selbstversicherung »» bei Ausscheiden aus der Pflichtversicherung das Vor- ist seit 1.1.2013 unter bestimmten Voraussetzungen bis liegen folgender Versicherungszeiten: zu zehn Jahre rückwirkend möglich und endet längstens – 60 Versicherungsmonate oder mit der Vollendung des 40. Lebensjahres Ihres Kindes. – 12 Monate innerhalb der letzten 24 Monate, oder Die monatliche Beitragsgrundlage liegt im Jahr 2015 bei – 3 Versicherungsmonate jährlich innerhalb der letzten EUR 1.214,00. Zuständig ist die Pensionsversicherungsan- 5 Jahre. stalt, bei der Sie zuletzt versichert waren. Sollten Sie zu- vor noch nicht versichert gewesen sein, so können Sie die Die monatliche Beitragsgrundlage wird aus dem durch- Selbstversicherung bei der Pensionsversicherungsanstalt schnittlichen Bruttoarbeitsverdienst des Kalenderjahres beantragen (* siehe Anhang – siehe auch & EIN:BLICK 5 vor dem Ausscheiden aus der Beschäftigung ermittelt. – Pflege, Sozialministerium). Die Beitragsgrundlage beträgt im Jahr 2015 mindestens EUR 744,00 und höchstens EUR 5.425,00. Darüber hinaus gibt es für Sie die Möglichkeit der begüns tigten Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, Die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege wenn Sie sich ausschließlich der Pflege eines/r nahen naher Angehöriger kann auch neben einer aufgrund einer Angehörigen, also Ihres behinderten Kindes widmen. Vor- Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in An- aussetzung dafür ist spruch genommen werden. Voraussetzungen dazu sind »» Anspruch des/der pflegebedürftigen Angehörigen auf »» Anspruch des/der pflegebedürftigen Angehörigen auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 Pflegegeld zumindest der Stufe 3 14
Kind und Familie »» erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Bitte beachten Sie: Pflege in häuslicher Umgebung Seit 1. August 2009 übernimmt der Bund die Beiträge »» Wohnsitz im Inland der freiwilligen Weiter- oder Selbstversicherung in der Pensionsversicherung ab der Pflegegeldstufe 3 unbe- Als monatliche Beitragsgrundlage gilt im Jahr 2015 ein Be- fristet und zur Gänze. Dies bietet Ihnen als pflegende/n trag von EUR 1.694,39 Angehörige/n die Möglichkeit, kostenlos Versicherungs- zeiten zu erwerben. Seit 1. Jänner 2013 können sich Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, auf Antrag bei Beim Finanzamt können Sie behinderungsbedingte Mehr- sozialer Schutzbedürftigkeit in der Krankenversicherung kosten folgendermaßen geltend machen: selbstversichern, sofern sie nicht in der Krankenversiche- rung pflichtversichert und nicht anspruchsberechtigte/r Wenn Sie oder Ihr/e Partner/in für ein behindertes Kind, Angehörige/r einer in der Krankenversicherung pflichtver- für das Sie oder der/die Partner/in keine erhöhte Fami- sicherten Person sind. Voraussetzung hierfür ist lienbeihilfe und kein Pflegegeld erhalten, den Kinderab- setzbetrag beanspruchen, steht Ihnen je nach Grad der »» die überwiegende Beanspruchung der Arbeitskraft Behinderung ein pauschalierter Freibetrag zu. Sie können durch die Pflege des Kindes aber anstelle dieses Pauschalbetrages auch Ihre tatsäch- »» der gemeinsame Haushalt lichen Aufwendungen geltend machen. Wenn Sie pflege- »» Bezug der erhöhten Familienbeihilfe bedingte Geldleistungen (Pflegegeld) erhalten, werden »» Wohnsitz im Inland diese auf Ihre Aufwendungen angerechnet. Die kostenlose Selbstversicherung ist längstens bis zur Ebenso können für Krankendiätverpflegung pauschale Vollendung des 40. Lebensjahres Ihres Kindes möglich. Freibeträge berücksichtigt werden. Bei geringem Einkom- Zuständig für die Selbstversicherung in der Krankenver men können Sie um Befreiung von Rezept- und Kranken- sicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes scheingebühr (bei der zuständigen Krankenkasse), Rund- ist die jeweilige Krankenkasse. 15
Kind und Familie funkgebühr bzw. Zuschuss zum Fernsprechentgelt (bei Urlaub ist daher besonders wichtig. Wesentlich dabei ist, GIS Gebühren Info Service) ansuchen. Detaillierte Infor- dass Sie dann die Sicherheit haben, dass Ihr Kind gut auf- mationen finden Sie auch in der Broschüre & EIN:BLICK 7 gehoben und versorgt ist und Sie sich die nächsten Tage – Finanzielles, Sozialministerium. und Wochen keine Gedanken zu machen brauchen. Daher besteht die Möglichkeit, Ihnen als pflegende/n Für genauere Auskünfte steht Ihnen die jeweilige Angehörige/n für die Zeit Ihrer Verhinderung eine Zuwen- Landesstelle des Sozialministeriumservice als Kom- dung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Be- petenzzentrum in allen Angelegenheiten von Men- hinderung zu gewähren. Voraussetzung dazu ist, dass schen mit Behinderung gerne zur Verfügung (* siehe Anhang). »» Ihrem/r Angehörigen zumindest ein Pflegegeld der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz gebührt, »» Sie Ihre/n Angehörige/n seit mindestens einem Jahr Wer versorgt mein pflegebedürftiges Kind, wenn ich überwiegend pflegen, und kurzzeitig verhindert bin? »» Sie wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wich- tigen Gründen verhindert sind. Jeder Mensch braucht von Zeit zu Zeit Urlaub, Erholung, Abwechslung vom Alltag. Ganz besonders wichtig sind Bei der Pflege von minderjährigen pflegebedürftigen Kin- solche Erholungsphasen dann, wenn Menschen unter dern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr reicht bereits ein ständiger psychischer Anspannung stehen. Die Pflege ei- Pflegegeld der Stufe 1 aus. Weitere Informationen finden nes Menschen kann neben der körperlichen Anstrengung Sie auf 8 sozialministeriumservice.at unter dem Pfad eine besondere psychische Belastung bedeuten. Einer- Pflege/Pflegende Angehörige. seits lastet die Verantwortung für den anderen vorwiegend auf Ihnen als Hauptpflegeperson, andererseits erfordert Nicht selten, und von der öffentlichen Wahrnehmung zu- die ständige Verfügbarkeit oft viel Kraft. Regelmäßiger meist unbemerkt, wird die regelmäßige Pflege, Betreuung 16
Kind und Familie oder Unterstützung eines anderen Familienmitglieds von soll einen Beitrag zur Abdeckung jener Kosten darstel- Kindern und Jugendlichen in dieser Familie übernommen. len, die wegen der Verhinderung der Hauptpflegeperson Die hilfebedürftigen Angehörigen, meist ein Elternteil, für eine professionelle oder private Ersatzpflege anfallen. Geschwister oder Großeltern, leiden zumeist an einer Ansuchen auf Gewährung einer Zuwendung sind beim So- chronischen oder psychischen Erkrankung oder an einer zialministeriumservice einzubringen. Behinderung. Diese pflegenden Kinder und Jugendli chen, auch Young Carers genannt, können bei Vorliegen Die Unterstützung beträgt bei der Voraussetzungen Zuwendungen zu den Kosten für die Ersatzpflege erhalten. Um ihre besondere Situation zu be- »» Pflegegeld Stufe 1, 2 oder 3 höchstens EUR 1.200,00 rücksichtigen sind ebenso altersadäquate Verhinderungs- »» Pflegegeld Stufe 4 höchstens EUR 1.400,00 gründe zu beachten, welche sich beispielsweise infolge »» Pflegegeld Stufe 5 höchstens EUR 1.600,00 der Schul- oder Berufsausbildung ergeben. Beispiele »» Pflegegeld Stufe 6 höchstens EUR 2.000,00 dafür sind Schulschikurs, Projektwoche, Sprachreise, Be- »» Pflegegeld Stufe 7 höchstens EUR 2.200,00 rufsschulbesuch, etc. Betroffene Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern und Für genauere Auskünfte steht Ihnen die jeweilige Pädagogen / -innen können sich an Superhands, die In- Landesstelle des Sozialministeriumservice als Kom- ternetplattform für Kinder und Jugendliche, die zuhause petenzzentrum in allen Angelegenheiten von Men- ein Familienmitglied pflegen, wenden (siehe im Anhang schen mit Behinderung gerne zur Verfügung (* siehe unter 8). Mehr zum Thema Young Carers finden Sie in der Anhang). Broschüre & EIN:BLICK 5 – Pflege, Sozialministerium, sowie auf der Webseite 8 pflegedaheim.at. Die Zuwendung, die gewährt wird, wenn das Einkommen der Pflegeperson eine gewisse Grenze nicht übersteigt, 17
Kind und Familie Sollte mein Kind schwerst erkranken, was kann ich ten Sie Bezieher/in von Arbeitslosengeld oder Notstands- tun, um es selbst betreuen zu können? hilfe sein, können Sie sich zur Begleitung Ihres Kindes von der Leistung abmelden, und müssen in dieser Zeit auch Zur Begleitung Ihres schwersterkrankten Kindes können nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen). Beides Sie sich von der Arbeitsleistung freistellen lassen oder können Sie bei Ihrem/r Arbeitgeber/in unter Bekanntgabe eine Änderung der Arbeitszeit verlangen (eine so genannte von Beginn und Dauer der Maßnahme vorerst für maximal Familienhospizkarenz / Familienhospizteilzeit). So kön fünf Monate schriftlich beantragen. Die schriftliche Be- nen Sie bei Ihrem schwersterkrankten Kind zu Hause kanntgabe sollte spätestens fünf Tage vor dem beabsich- bleiben und es begleiten. Die Begleitung eines schwerst tigten Antritt erfolgen. Sie müssen dafür den Grund für die erkrankten Kindes können Sie aber nur in Anspruch neh- Maßnahme (z. B. durch mündliche Mitteilung oder – was men, wenn Sie mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt zweckmäßig erscheint – durch ärztliche Bescheinigung) leben (gleiches gilt für Wahl- und Pflegekinder). Seit 2006 und das Verwandtschaftsverhältnis zum Kind glaubhaft ist auch die Begleitung eines im gemeinsamen Haushalt machen. Eine Verlängerung auf insgesamt neun Monate lebenden schwersterkrankten Stiefkindes oder Kindes ist zulässig. Diese sollten Sie spätestens 10 Tage vor der des/der Lebensgefährten / -in zulässig. In Anpassung an beabsichtigten Verlängerung schriftlich melden. das 2009 geschaffene Bundesgesetz über die eingetrage- ne Partnerschaft kann die Familienhospizkarenz nunmehr Innerhalb dieser Fristen kann der/die Arbeitgeber/in da- auch für im gemeinsamen Haushalt lebende schwerster- gegen Klage bei Gericht einbringen. Sie können jedoch krankte Kinder des/der eingetragenen Partners / Partnerin auch in diesem Fall die Familienhospizkarenz vorerst an- in Anspruch genommen werden. treten. Nur wenn das Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt, mit der der Antritt der Familienhospizkarenz we- Bei der Familienhospizkarenz handelt es sich um eine Ka- gen dringender betrieblicher Erfordernisse bis auf Weite- renz (= Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall res untersagt wird, können Sie die Familienhospizkarenz des Entgeltes), bei der Familienhospizteilzeit um eine He- vorerst nicht in Anspruch nehmen. rabsetzung bzw. Änderung der Lage Ihrer Arbeitszeit (Soll- 18
Kind und Familie Ab Bekanntgabe der Familienhospizkarenz bis vier Wo- Rahmen einer Familienhospizkarenz begleiten oder zu chen nach deren Ende sind Sie vor Kündigung oder Ent diesem Zweck Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit vereinba- lassung geschützt. Als weitere Absicherung sind Sie ren, gibt es für die Dauer dieser Karenzierung bzw. Teilzeit während der Karenz weiterhin kranken- und pensionsver- ein Pflegekarenzgeld. Das Pflegekarenzgeld erhalten Sie sichert. Außerdem bleiben Ihnen auch Ihre Abfertigungs- grundsätzlich in Höhe des Arbeitslosengeldes (55 % des ansprüche erhalten. Ebenso besteht die Möglichkeit, täglichen Nettoeinkommens) zumindest jedoch in Höhe wenn Ihr (minderjähriges) Kind Pflegegeld ab der Stufe 1 der Geringfügigkeitsgrenze (EUR 405,98/mtl. im Jahr bezieht, mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten Pflegekarenz oder 2015), höchstens in der Höhe von rund EUR 1.400/mtl. Pflegeteilzeit für ein bis drei Monate zu vereinbaren. Die Bei einer vereinbarten Pflegeteilzeit gebührt das Pflegeka- Möglichkeit der Pflegekarenz besteht auch für Beziehe- renzgeld aliquot. Für unterhaltsberechtigte Kinder haben rInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Sie Anspruch auf einen Kinderzuschlag. Zuständig für den Während einer Pflegekarenz ist man jedenfalls kranken- Vollzug des Pflegekarenzgeldes ist das Sozialministerium- und pensionsversichert. Die Beiträge hierfür werden vom service, Landesstelle Steiermark (* siehe Anhang). Bund übernommen. Darüber hinaus bietet das Bundesministerium für Famili- Grundsätzlich kann Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für en und Jugend (BMFJ) die Möglichkeit einer finanziellen ein und dieselbe zu pflegende/betreuende Person nur Unterstützung für pflegende Angehörige in Form eines einmal vereinbart werden. Nur im Fall einer Erhöhung der Härteausgleiches für höchstens neun Monate an. Voraus- Pflegegeldstufe der zu pflegenden/betreuenden Person setzung dafür ist, dass infolge der Karenz eine finanzielle ist einmalig eine neuerliche Vereinbarung der Pflegeka- Notsituation eintritt. Dies ist dann der Fall, wenn das ge- renz oder Pflegeteilzeit zulässig. wichtete Durchschnitts-Haushaltseinkommen (abhängig von Anzahl und Alter der Personen) infolge des Wegfalls Der gänzliche Entfall des Einkommens kann aber erheb- des Einkommens unter EUR 850,00 pro Monat sinkt. Die liche finanzielle Belastungen verursachen. Um Personen durchschnittliche Höhe der Zuwendungen betrug 2013 zu unterstützen, die ihre schwersterkrankten Kinder im EUR 791,32 pro Monat (in einer Bandbreite von EUR 33,00 19
Kind und Familie bis EUR 2.015,00 pro Monat in Abhängigkeit vom jewei- Verfahren auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes ligen Haushaltseinkommen). Auf diese finanzielle Unter- können über Antrag Vorschüsse gewährt werden. Diese stützung besteht kein Rechtsanspruch, bei Vorliegen aller werden in pauschalierter Höhe mindestens im Ausmaß Voraussetzungen kann jedoch mit einer Unterstützung ge- der Stufe 3 gewährt. Wird bereits Pflegegeld der Stufe 3 rechnet werden. bezogen, so werden die Vorschüsse mindesten in Höhe der Stufe 4 ausbezahlt. Weitere Informationen finden Sie Der Antrag auf Pflegekarenzgeld wird zur Überprüfung, ob in der Broschüre & EIN:BLICK 5 – Pflege, Sozialministe- ein Anspruch auf eine Leistung aus dem Familienhospiz- rium: Für telefonische Auskünfte steht Ihnen das Pflege karenz-Härteausgleich besteht, vom Sozialministerium- telefon gerne zur Verfügung (* siehe Anhang). service nach Berechnung des Pflegekarenzgeldes auto- matisch an das Familienministerium weitergeleitet. Weitere Informationen über Einkommensgrenze und An- tragstellung erhalten Sie beim Familienservice (* siehe Anhang) und im Internet auf der Webseite des BMFJ (Link siehe Anhang unter 8) bzw. in den Broschüren & FAMI LIENHOSPIZKARENZ und & EIN:BLICK 7 – Finanzielles, Sozialministerium. Für telefonische Anfragen steht Ihnen außerdem das Pflegetelefon gerne zur Verfügung (* sie- he Anhang). Als weitere Maßnahme der finanziellen Absicherung wur- de im Bundespflegegeldgesetz die Möglichkeit geschaf- fen, das Pflegegeld direkt an die Pflegeperson auszuzah- len, sofern keine stationäre Pflege vorliegt. Bei offenen 20
KIND UND SOZIALE GRUPPE KIND UND SOZIALE GRUPPE Kinder gleich wichtig. Zahlreiche praktische Erfahrungen und auch wissenschaftliche Untersuchungen der letzten Was bedeutet das Prinzip der Inklusion für die Jahre zeigen, dass von der sozialen Situation in integrier- Erziehung? ten Gruppen alle Kinder, die behinderten und die nicht behinderten, profitieren. Galt bislang die Integration von behinderten Kindern als Leitlinie in Erziehungs- und Bildungsfragen, so geht man Gemeinsam ist der Integrations- als auch der Inklusions- heute vom Prinzip der Inklusion von Menschen mit Behin- pädagogik auch die Kritik, dass Schüler/innen mit Behin- derung in allen Lebensbereichen aus. Dieses Prinzip ist derung vom Besuch allgemeiner Schulen oftmals ausge- auch in der 2006 verabschiedeten UN-Konvention über schlossen würden. Nur eine gemeinsame Schule für alle die Rechte von Menschen mit Behinderungen verankert Kinder und Jugendlichen könne diesen Verhältnissen ent- (siehe auch & EIN:BLICK 8 – Gleichstellung, Sozialmi- gegenwirken. Sowohl Anhänger der Integration als auch nisterium) und findet auch in der Strategie der österreichi- solche der Inklusion treten für das Recht aller Schülerin- schen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Konventi- nen und Schüler ein, unabhängig von ihren Fähigkeiten on seinen Niederschlag (& NATIONALER AKTIONSPLAN oder Beeinträchtigungen sowie ihrer ethnischen, kultu- BEHINDERUNG 2012–2020, Sozialministerium). rellen oder sozialen Herkunft, gemeinsam unterrichtet zu werden. Beide Prinzipien versuchen ein Gegengewicht gegen Ausgrenzung und Diskriminierung zu schaffen und dazu Der Begriff der Integration unterscheidet sich aber von je- beizutragen, dass es gerade für junge Menschen zur nem der Inklusion auch dadurch, dass es bei der Integra- Selbstverständlichkeit wird, auch Spielpartner/innen und tion von Menschen immer noch darum geht, Unterschiede Freundinnen und Freunde zu haben, die z. B. in ihren Aus- wahrzunehmen und zuerst Getrenntes wieder zu verei- drucksmöglichkeiten, ihrem Tempo oder ihrer Leistungs- nen. Inklusion hingegen versteht sich in Bezug auf Schu- fähigkeit anders sind. Es geht somit auch um soziales le als ein Konzept, das davon ausgeht, dass alle Schüler Lernen und das ist für behinderte und nicht behinderte und Schülerinnen mit ihrer Vielfalt an Kompetenzen und 21
KIND UND SOZIALE GRUPPE iveaus aktiv am Unterricht teilnehmen. Alle erleben und N ersten Schritt in die Selbständigkeit. Lassen Sie sich von nehmen Gemeinschaft wahr, in der jede/r Einzelne sei- Fachleuten, die Ihr Kind betreuen, über die am besten nen/ihren sicheren Platz hat und somit eine Teilnahme für geeignete Form der Kindergartenunterbringung beraten. alle Schülerinnen und Schüler am Unterricht möglich ist. Besichtigen Sie auch selbst die in Frage kommenden Gruppen und besprechen Sie alle Möglichkeiten. Gerade Sie als Eltern können und sollen selbst entscheiden, ob im Kindergarten, wo noch weniger Leistungsdruck als in Sie Ihr behindertes Kind in einer integrierten Gruppe oder der Schule besteht, ist die Motivation zur Aufnahme von in einer Sondereinrichtung unterbringen wollen, um seine Kindern mit Behinderungen doch größer. Andererseits Entwicklungschancen am besten zu wahren. Prüfen Sie können Sie als Eltern eines behinderten Kindes auch hier vorher die Rahmenbedingungen genau und lassen Sie schon Schwierigkeiten haben, eine geeignete Einrichtung sich von Fachleuten Ihres Vertrauens beraten. zu finden, da es darauf keinen Rechtsanspruch gibt und viele Kindergärten personell und räumlich nicht entspre- Möglicherweise werden Sie bei vorbereitenden Gesprä- chend ausgestattet sind. chen auch auf Skepsis oder Ablehnung stoßen. Dahinter steht oft einfach Uninformiertheit und Angst vor dem Un- Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Ihr Kind mit son- gewohnten. Lassen Sie sich dadurch nicht entmutigen. derpädagogischem Förderbedarf in einem allgemeinen Sprechen Sie ausführlich über Ihr Kind, seine Möglichkei- Kindergarten, einem Kindergarten mit Integrationsgruppen ten und seine Bedürfnisse. Nehmen Sie Kontakt zu Eltern- oder einem heilpädagogischen bzw. Sonderkindergarten initiativen oder Vereinen auf, die sich oft schon jahrelang unterzubringen. Gemeinsame Erziehung bedeutet gerade mit diesem Thema auseinander setzen (* siehe Anhang). im Vorschulalter für alle Kinder eine große Chance, weil Kinder noch weniger Vorurteile haben und weil das soziale Wie finde ich einen geeigneten Kindergarten für Lernen in allen Kindergärten eine wichtige Rolle spielt. mein Kind? Achten Sie bei Ihrer Entscheidung auf die Rahmenbedin- Der Eintritt in den Kindergarten bedeutet für Ihr Kind einen gungen: Gruppengröße, räumliche Gegebenheiten, Fach- 22
KIND UND SOZIALE GRUPPE personal, Therapiemöglichkeiten etc. Informieren Sie die vier Tagen pro Woche. Der zeitliche Umfang der Besuchs- Kindergärtner/innen genau über die Möglichkeiten und pflicht entspricht dem Schulunterrichtsjahr unter Berück- Bedürfnisse Ihres Kindes. Wenn Sie sich für einen allge- sichtigung von Schulferien und schulfreien Tagen. Drei meinen Kindergarten entscheiden, könnte es hilfreich zusätzliche Urlaubswochen sind möglich. sein, bei einem vorbereitenden Elterntreffen auch die El- tern der anderen Kinder zu informieren und so in Ihr Vor- Für diese Kinder ist der Besuch der institutionellen Kin- haben einzubeziehen. derbetreuung im Ausmaß von 20 Wochenstunden am Vor- mittag kostenlos. Für längere Betreuung, die Betreuung Derzeit gibt es insgesamt zu wenige Betreuungseinrich- am Morgen, zu Mittag, die Verpflegung, Ferienzeiten und tungen für Kinder. Dies trifft besonders für integrative Be- besondere Angebote (z. B. Musik, Bewegung, Sprachen, treuungsformen zu. Das erklärte politische Ziel der Bun- kleine Gruppen, Montessori, Bastelbeiträge etc.) können desregierung ist es, bei der Schaffung zusätzlicher und weiterhin Kostenbeiträge eingehoben werden. dem Ausbau bestehender Betreuungsplätze auf den Be- darf, pädagogische Erfordernisse, familienähnliche, kind- Sie als Eltern können und sollen selbst frei entscheiden, gerechte, kundenorientierte und flexible Strukturen sowie und nach genauem Abwägen aller Vor- und Nachteile, ob auf die spezifische Situation allein erziehender Elternteile Sie Ihr Kind mit seinen besonderen Bedürfnissen in einer Rücksicht zu nehmen. integrativen Gruppe oder in einer Sondereinrichtung un- terbringen möchten. Prüfen Sie vorher die Rahmenbedin- Was bedeutet das verpflichtende Kindergartenjahr gungen genau und lassen Sie sich von Fachleuten Ihres für uns? Vertrauens beraten. Seit September 2010 gilt für alle Kinder die bis 31. 8. ihr Sollten Sie dennoch zu dem Entschluss kommen, dass der fünftes Lebensjahr vollenden, eine Pflicht zum Besuch Kindergartenbesuch eine zu große Belastung für Ihr Kind einer institutionellen Kinderbetreuung. Die wöchentliche darstellt, so können Sie eine Ausnahmebewilligung bean- Besuchspflicht umfasst 16 bis 20 Stunden an mindestens tragen und ihr Kind zu Hause betreuen. 23
KIND UND SOZIALE GRUPPE Die Befreiung von der Besuchspflicht erfordert einen Das Leben mit einem behinderten Kind bringt auch mit schriftlichen Antrag der Eltern bzw. sonstigen mit der sich, dass man sich oft auf langjährige Therapien einstel- Obsorge betrauten Personen und hat in Abwägung des len muss. Dies ist für Eltern und Kind nicht immer einfach. Rechts des Kindes auf Bildung, der berechtigten Interes- Es bedeutet einerseits die eigentlichen Therapiestunden sen der Eltern bzw. sonstigen mit der Obsorge betrauten beim Logopäden/bei der Logopädin, dem/der Physiothe- Personen sowie durch der den Einrichtungsbesuch verur- rapeuten / -in etc., andererseits gehören auch bestimmte sachten Belastungen für das Kind zu erfolgen. Übungen dazu, die Sie nach den Angaben eines Therapeu- ten / einer Therapeutin mit Ihrem Kind zuhause durchfüh- Genauere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie ren sollen. Das kann Ihren Umgang miteinander belasten. bei den Ämtern der Landesregierung (* siehe Anhang). Zum einen wollen Sie möglichst unbeschwert und „nor- mal“ mit Ihrem Kind umgehen, zum anderen sollen Sie es, Mein Kind braucht spezielle Unterstützung und The- soweit das möglich ist, auch im Alltag fördern. Versuchen rapie. Wie kann ich sie finden und finanzieren? Sie dabei nicht um jeden Preis, bestimmte Therapieziele bei Ihrem Kind zu erreichen, sondern verlassen Sie sich Es gibt zahlreiche Therapieformen, die für die Bedürfnis- soweit wie möglich auf seine Bereitwilligkeit zum spiele- se behinderter Kinder entwickelt worden sind. Zu den rischen Üben. häufigsten zählen Logopädie bei Störungen der Sprache oder des Sprachverständnisses, Physiotherapie bei Be- Und bedenken Sie bitte, dass ein Mehr von Therapiear- wegungsstörungen, Ergotherapie und Musiktherapie z. B. ten oder -einheiten nicht unbedingt ein Mehr an Entwick- bei Wahrnehmungs- oder Persönlichkeitsstörungen, etwa lungsförderung für Ihr Kind bedeutet. Therapie soll anre- bei Störungen der motorischen Koordination. Lassen Sie gen und fördern; sie kann nur wirken, wenn sie Ihrem Kind sich bezüglich Art und Dauer von Therapien und eventuel- auch Freude macht und wenn auch Sie selbst dadurch len Kombinationen von den Sie begleitenden Fachleuten nicht überfordert werden, etwa durch lange und häufige beraten. Fahrtwege. 24
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