LEITFADEN: PFLEGE UND ENTWICKLUNG VON LIBELLENGRÄBEN - EMPFEHLUNGEN ZUR GRABENPFLE GE FÜR DIE HELM- UND VOGEL-AZURJUNGFER COENAGRION MERCURIALE ...
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Leitfaden: Pflege und Entwicklung von Libellengräben Empfehlungen zur Grabenpflege für die Helm- und Vogel-azurjungfer (Coenagrion mercuriale und C. ornatum)
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 2
Inhalt
1 Einleitung ������������������������������������������������������������������������������������� 4
2 Lebensraum Graben ��������������������������������������������������������������������� 4
3 Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) ��������������������������������� 6
4 Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) ������������������������������������ 8
5 Gefährdungsfaktoren von Helm- und Vogel-Azurjungfer
an Gräben ���������������������������������������������������������������������������������� 10
6 Rechtlicher Rahmen ������������������������������������������������������������������� 12
7 Grabenunterhaltung und -entwicklung ��������������������������������������� 13
Mahd 14
Mulchen/Schlegeln 15
Entbuschung 16
Bauliche Maßnahmen 16
Randstreifen – Pufferzonen 18
Biotopverbund 18
Grabenmanagement 18
8 Zielkonflikte ������������������������������������������������������������������������������� 19
9 Förderinstrumente �������������������������������������������������������������������� 21
10 Einbindung von Behörden, Kommunen und Interessen-
gruppen ������������������������������������������������������������������������������������� 22
11 Quellen & weiterführende Literatur ������������������������������������������� 23
Titelbild: Paarungsrad von Coenagrion mercuriale (N. Steffan 2014)Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 3
Abbildungsverzeichnis
01 Wiesengraben im mittleren Mindeltal (M. Kön- 16 Unterhaltungsmaßnahmen in Abhängigkeit der
gisdorfer 2016) 4 Phänologie der Helm- und Vogel-Azurjungfer (LARS
consult)12
02 Bachröhricht mit Berle bei Eppisburg (M. Kön-
gisdorfer 2019) 4 17 Quellaustritt (Kreis) und Verlauf des neu gestal-
teten Grabens (Pfeile) (Kartenquelle: Bayernatlas)13
03 Paarungsrad von Coenagrion mercuriale (N.
Steffan 2014) 6 18 Quellbach mit Weidefläche bei Thierhaupten
(M. Königsdorfer 2017) 14
04 Nahaufnahme des Kopf, Thorax und zweiten
Abdominalsegments von C. mercuriale (N. Steffan 19 Mahd mit dem Messerbalken-Ausleger und der
2016)6 Grabenmähmaschine mit Rechen (C. Eglseer)15
05 Zeichnung auf dem zweiten Abdominalsegments 20 Balkenmäher als Selbstfahrer (V. Weitmann)15
von C. mercuriale, vergrößert (J. Jedicke 2020) 6
21 Mähkombination aus Balkenmäher und Bandre-
06 Verbreitung der Helm-Azurjungfer in Bayern chen (M. Schneider)15
(verändert nach Bay. LfU, Stand 2016) 7
22 Mähgutaufnahme mit dem Grashäcksler (S.
07 Paarungsrad von Coenagrion ornatum bei der Kling)15
Eiablage (N. Steffan 2012) 8
23 Gehölzaufwuchs an einem Wiesengraben im
08 Zeichnung auf dem zweiten Abdominalsegments Mindeltal (J. Jedicke 2019) 16
von C. mercuriale, vergrößert (J. Jedicke 2020) 8
24 Grabenentbuschung mit dem Forstmulchgerät
09 Nahaufnahme von C. mercuriale (N. Steffan am Baggerausleger (M. Köngisdorfer)16
2012)8
25 Schematische Darstellung von libellengerechten
10 Verbreitung der Vogel-Azurjungfer in Bayern Uferabflachungen an Gräben (LARS consult) 17
(Bay. LfU, Stand 2016) 9
26 Schematische Darstellung Absetzbecken (Land-
11 Intensive Ausbringung von Gülle führt zu starken schaftspflegekonzept Bayern, Band II.10 Gräben,
Nährstoffeinträgen im angrenzenden Graben (S. ANL, Stand 1994) 17
Kling 2019) 10
27 Absetzbecken bei Eppisburg (M. Königsdorfer
12 Verschlammung eines Grabens bei Eppisburg 2019) 17
(M. Königsdorfer 2017) 10
28 Hochstaudenflur am Graben im Mindeltal bei
13 22 cm Schlammablagerungen konnten in einem Thannhausen (M. Königsdorfer 2016) 18
Graben bei Eppisburg gemessen werden (M. Kö-
29 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling auf Wie-
nigsdorfer 2019) 10
senknopf 20
14 Ein Graben bei Ziemetshausen ist durch
30 Biber oder Biberdamm 20
Schilfröhricht völlig verwachsen und wird so für die
beiden Mercuriale-Arten unattraktiv (M. Königs- 31 Austausch zum angepassten Management für
dorfer 2019). 11 die Helm- und Vogel-Azurjungfer im Ostallgäu (M.
Königsdorfer 2018)22
15 Biberdämme tragen zu einem eingeschränkten
Abfluss bei und verstärken die negativen Effekte von 32 Grabenmanagement - Beteiligungsprozess der
Verkrautung und Verschlammung (M. Schneider Interessengruppen (LARS consult) 22
2017). 11Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 4
1 Einleitung 2 Lebensraum Graben
Ursprünglich bewohnten die zwei gefährdeten Gräben sind künstlich angelegte Gewässer, die
Kleinlibellenarten Helm-Azurjungfer (Coenagrion für die landwirtschaftliche Nutzung innerhalb von
mercuriale) und Vogel-Azurjungfer (Coenagrion Mooren und Flussniederungen unerlässlich sind, da
ornatum) natürliche Quellmoore und Bachläufe. sie Feuchtwiesen, Niedermoore und Auen entwäs-
Bedingt durch den Strukturwandel in der Landwirt- sern und dadurch bewirtschaftbar machen. Auch
schaft wurden viele dieser Primärhabitate beseitigt wenn sie sich durch ihre Entwässerungswirkung
oder durch Nährstoffeinträge und Gewässerausbau negativ auf Moore und Feuchtwiesen auswirken
stark beeinträchtigt. Aktuell stellen Entwässe- sowie ständig menschlichen Eingriffen in Form von
rungsgräben von Wiesen und Mooren als Ersatz- Sohlräumungen und -mahd ausgesetzt sind, können
habitate letzte Rückzugsräume für die Helm- und Gräben wichtige Rückzugs- und Ersatzlebensräume
Vogel-Azurjungfer sowie weitere gefährdete Libel- für Tier- und Pflanzenarten bieten. So entwickeln
lenarten dar – an die Pflege dieser Gräben werden sich je nach Standortbedingungen entlang der
aus naturschutzfachlicher Sicht damit besondere Uferböschungen häufig feuchte Hochstaudenfluren
Ansprüche gestellt. In diesem Leitfaden werden und Feuchtgebüsche, innerhalb des Wasserkörpers
praktische Informationen zur Pflege und Entwick- Schilf- und Bachröhrichte sowie Seggenriede. Inner-
lung von Libellengräben gegeben sowie die Biologie halb von Grabensystemen können unter anderem
beider Arten, mögliche Zielkonflikte, Maßnahmen Biber, Fische, Amphibien, die Bachmuschel und
zur Grabenunterhaltung, der rechtliche Rahmen, zahlreiche Wasserinsekten vorkommen.
verfügbare Förderinstrumente sowie die Einbin-
Typische und häufige Libellenarten an Gräben,
dung von Behörden, Kommunen und Interessen-
die jedoch auch innerhalb anderer Gewässerty-
gruppen erläutert.
pen vorkommen können, sind unter anderem die
Blauflügel-Prachtlibelle (Calopteryx virgo) und die
Gefleckte Prachtlibelle (Calopteryx splendens),
01 Wiesengraben im mittleren Mindeltal 02 Bachröhricht mit Berle (Berula erecta) bei Eppis-
(M. Königsdorfer 2016) burg (M. Königsdorfer 2019)Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 5
die Gemeine Federlibelle (Platycnemis pennipes),
die Frühe Adonislibelle (Pyrrhosoma nymphula),
die Gemeine Pechlibelle (Ischnura elegans) und
die Gemeine Heidelibelle (Sympetrum vulgatum).
Nach Sohlräumungen bzw. in Gräben mit geringem
Vegetationsaufkommen können auch gefährdete
Pionierarten wie der Südliche und Kleine Blaupfeil
(Orthetrum brunneum und O. coerulescens) oder
die Kleine Pechlibelle (Ischnura pumilio) auftreten.
Ganz besondere Ansprüche an Gräben haben die
beiden seltenen und stark gefährdeten Libellen-
arten Helm- und Vogel-Azurjungfer (Coenagrion
mercuriale und C. ornatum), die ausschließlich in
grundwasserbeeinflussten Gräben mit niederwüch-
siger Vegetation vorkommen.
Gräben unterscheiden sich grundsätzlich von natur-
nahen Bächen durch folgende Parameter:
▪▪ linearer Verlauf ohne Breiten- und Tiefenvarianz
▪▪ hohe Verschlammungstendenz auf Grund gerin-
ger Fließgeschwindigkeiten und Nährstoff- so-
wie Sedimenteinträgen aus den angrenzenden
landwirtschaftlich genutzten Flächen
▪▪ verminderte Sauerstoffversorgung und hohe
sommerliche Wassertemperaturen auf Grund
des meist geringen GefällesLeitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 6
3 Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale)
▪▪ Aussehen: Die Helm-Azurjungfer hat eine Kör- (Kastner E.A., 2015), Eiablage an Wasserpflan-
perlänge von ca. 3 cm. Sie ist auf dem Thorax zen an der Wasseroberfläche (Mitte Juni – Mitte
und den Hinterleibssegmenten schwarz-blau August, Eientwicklung bis ca. Mitte September),
gezeichnet. Während die Weibchen nur schwer Larven leben 1-2 Jahre am Gewässergrund, eine
an der Form ihres Pronotums von anderen zeitweise Austrocknung der Gräben scheint
Arten zu unterscheiden sind, erkennt man die Art zu tolerieren, Schlupf ab Mitte Mai mit
die Männchen an ihrer typischen „Wikinger- Schwerpunkt im Juni.
helm-Zeichnung“ auf dem zweiten Hinterleibs- ▪▪ Habitatnutzung im Alpenvorland: 500-900 m
segment. NN, kalkreiche Quellaustritte und Rieselfluren,
▪▪ Gefährdung und Schutz: Rote Liste Bayern 1, Mehlprimel-Kopfbinsenriede (Schoenetum
Deutschland 2, Anhang II FFH-Richtlinie furruginei) bzw. Davallseggenriede (Caricetum
▪▪ Verbreitungsschwerpunkt in Bayern: Südlich davallianae).
der Donau in Schwaben und Oberbayern. In ▪▪ Habitatnutzung außerhalb des Alpenvorlan-
Schwaben sind 85 ASK-Fundorte (Stand 2001- des: 400-500 m NN, grundwasserbeeinflusste
2019) bekannt. Diese liegen innerhalb von Gräben in Flusstälern und Niedermooren mit
Quellstandorten im Alpenvorland und in Gräben niederwüchsigen Bachröhrichten (Glycero-Spar-
im mittleren Mindel- und Günztal, im Westall- ganion), typische Arten: Aufrechter Merk (Sium
gäu nördlich Lindau, im Zusamtal bei Ziemets- erectum), Bachbunge (Veronica beccabunga),
hausen, im Donautal südlich von Dillingen Brunnenkresse (Nasturtium officinale), Sumpf-
sowie im Lechtal östlich von Gersthofen. und Teich-Schachtelhalmarten (Equisetum
▪▪ Biologie: Imagines fliegen zwischen Mitte Mai palustre und E. fluviatile), Wasser-Ehrenpreis
und Mitte August (Maximum Mitte Juni – Mitte (Veronica anagallis-aquatica) und Wasserminze
Juli) und können mindestens 42 Tage alt werden (Mentha aquatica).
04
03 Paarungsrad von Coenagrion mercu-
riale (N. Steffan 2014)
04 Nahaufnahme des Kopf, Thorax und
zweiten Abdominalsegments von C. mer-
curiale (N. Steffan 2016)
05 Zeichnung auf dem zweiten Abdomi-
nalsegments von C. mercuriale, vergrö-
03
ßert (J. Jedicke 2020) 05Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 7
▪▪ Habitatansprüche an Gräben: Fließendes, sau- 1 % der Individuen legt Entfernungen über 1 km
erstoffreiches Wasser mit Grundwassereinfluss, zurück. Es wurde eine maximale Wanderent-
freier Flugraum im Grabenprofil mit Besonnung, fernung von 6,6 km festgestellt. Wanderungen
lückige Vegetationsdeckung der Sohle, Bö- werden entlang von Gräben, aber auch unab-
schungsvegetation außerhalb des Grabenpro- hängig von Gewässerstrukturen zurückgelegt
fils, geringe Schlammauflage. (Kastner E.A., 2015).
▪▪ Ausbreitungs-/Wanderungsverhalten: Orts-
gebundene Art, der Hauptteil der Individuen
(ca. 80 %) bewegt sich nur innerhalb von 100 m
entlang der besiedelten Grabenabschnitte. Nur
Alpenvorland
06 Verbreitung der Helm-Azurjungfer in Bayern (verändert nach Bay. LfU, Stand 2016)Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 8
4 Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum)
▪▪ Aussehen: Die Vogel-Azurjungfer ist der ▪▪ Biologie: Imagines fliegen zwischen Mitte
Helm-Azurjungfer sehr ähnlich, hat die glei- Mai und Anfang August (Maximum ab Anfang
che schwarz-blaue Färbung auf dem Thorax Juni – Mitte Juli, maximales Alter der Imagines
und den Hinterleibssegmenten und erreicht mind. 29 Tage, Kastner E.A., 2015), Eiablage an
ebenfalls eine Körperlänge von ca. 3 cm. Die Wasserpflanzen an der Wasseroberfläche (Max.
Männchen erkennt man an ihrer vogelähnlichen Mitte Juni – Anfang August, Eientwicklung bis
Zeichnung auf dem zweiten Hinterleibsseg- Anfang September), Larven leben 1-2 Jahre
ment. am Gewässergrund, eine zeitweise Austrock-
▪▪ Gefährdung und Schutz: Rote Liste Bayern 2, nung der Gräben scheint die Art zu tolerieren,
Deutschland 2, Anhang II FFH-Richtlinie Schlupf ab Mitte Mai, Schwerpunkt im Juni.
▪▪ Verbreitungsschwerpunkte in Bayern: Mittel- ▪▪ Habitatansprüche im Allgemeinen: 300-550 m
franken, Schwäbisches Donautal und oberbayer. NN, grundwasserbeeinflusste, wärmebegüns-
Donaumoos, Münchner Schotterebene sowie tigte Gräben in Flusstälern und Niedermooren
Unteres Isartal. In Schwaben sind 46 ASK-Fund- mit niederwüchsigen Bachröhrichten (Gly-
orte (Stand 2001-2019) bekannt. Diese liegen cero-Sparganion), typische Pflanzenarten: siehe
innerhalb von Gräben im Donautal nördlich Helm-Azurjungfer.
Günzburg, südlich Dillingen und bei Schwennin- ▪▪ Habitatansprüche an Gräben: fließendes, sau-
gen, im Lechtal bei Thierhaupten, im Winterrie- erstoffreiches Wasser mit Grundwassereinfluss,
der Ried und östlich von Pöttmes. erträgt geringeren Sauerstoffgehalt und höhere
07 Paarungsrad von Coenagrion orna-
tum bei der Eiablage (N. Steffan 2012)
08 Zeichnung auf dem zweiten Ab-
dominalsegments von C. mercuriale,
vergrößert (J. Jedicke 2020) 08
09 Nahaufnahme von C. mercuriale
(N. Steffan 2012)
07 09Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 9
Wassertemperaturen als Helm-Azurjungfer,
freier Flugraum im Grabenprofil mit Besonnung,
lückige Vegetationsdeckung der Sohle, Bö-
schungsvegetation außerhalb des Grabenpro-
fils, geringe Schlammauflage.
▪▪ Ausbreitungs-/Wanderungsverhalten: Orts-
gebundene Art, der Hauptteil der Individuen
(>60%) bewegt sich nur innerhalb von 100 m
entlang der besiedelten Grabenabschnitte.
Allerdings wurde eine maximale Wanderent-
fernung von ca. 1 km festgestellt (Kastner E.A.,
2015).
10 Verbreitung der Vogel-Azurjungfer in Bayern (Bay. LfU, Stand 2016)Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 10
5 Gefährdungsfaktoren von Helm- und Vogel-Azurjungfer an
Gräben
In Bezug auf die Larven sind der Zustrom von ▪▪ Nährstoff- und Sedimenteinträge, Verschlam-
Grundwasser, eine zumindest geringe Fließge- mung: Auf Grund unmittelbar angrenzender
schwindigkeit und eine weitgehend kiesig-sandige landwirtschaftlicher Nutzung mit entspre-
Sohle sowie Besonnung die wesentlichen Voraus- chenden Nährstoff- und Sedimenteinträgen,
setzungen für eine Besiedelung. Die Imagines be- kommt es durch direkte Einspülung oder über
nötigen für die Paarung und Eiablage einen weitge- das Grundwasser zu verstärktem Pflanzen-/
hend freien und besonnten Flugraum innerhalb des Algenwachstum, Verkrautung und auch Schlam-
Grabenprofils und lichte Bestände von Wasserpflan- mablagerungen. Dies führt zu einem Sauerstoff-
zen im Bereich des Wasserspiegels. Da die Vorkom- defizit für die Larven und zu einer erhöhten
men beider Arten außerhalb des Alpenvorlandes Häufigkeit von Sohlräumungen, um den Abfluss
auf Entwässerungsgräben beschränkt sind, hängen der Gräben und damit die Entwässerungswir-
die wesentlichen Gefährdungsfaktoren mit der kung für die angrenzenden landwirtschaftlichen
landwirtschaftlichen Nutzung im Umfeld besiedelter Flächen aufrecht zu erhalten.
Gräben und der Grabenunterhaltung zusammen.
Folgende konkrete Gefährdungsfaktoren lassen sich
ableiten:
11 Intensive Ausbrin-
gung von Gülle führt zu
starken Nährstoffeinträ-
gen im angrenzenden
Graben (S. Kling 2019)
12 Verschlammung
eines Grabens bei Eppis-
burg (M. Königsdorfer
2017)
13 22 cm Schlammab-
lagerungen konnten
in einem Graben bei
Eppisburg gemessen
werden (M. Königsdor-
11
fer 2019)
12 13Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 11
14
15
14 Ein Graben bei Ziemetshausen ist durch Schilfröhricht völlig verwachsen und wird so für die beiden Coen-
agrion-Arten unattraktiv (M. Königsdorfer 2019).
15 Biberdämme tragen zu einem eingeschränkten Abfluss bei und verstärken die negativen Effekte von Ver-
krautung und Verschlammung (M. Schneider 2017).
▪▪ Verkrautung der Sohle und Verbuschung der ▪▪ Sohlräumung: In der Folge von Verkrautung
Böschungen: Häufig sind auf Grund der nähr- und Verschlammung werden Sohlräumungen
stoffreichen Verhältnisse Gräben mit Hoch- notwendig, die wiederum die an der Sohle
stauden, Schilfröhricht oder Gehölzen völlig lebenden Larven gefährden.
verwachsen und bieten für die Imagines keinen ▪▪ Austrocknung: Seit den 2000er Jahren fallen
freien Flugraum innerhalb des Grabenprofils zur immer häufiger bisher besiedelte Gräben insbe-
Paarung oder Eiablage. Darüber hinaus kann sondere während der Sommermonate trocken.
Verbuschung zur Beschattung von Grabenab- Zwar konnten sich bisher die betroffenen Be-
schnitten führen und eine Besiedelung verhin- stände zumindest auf einem niedrigen Niveau
dern. halten, langfristig ist jedoch bei anhaltenden
▪▪ Eingeschränkter Abfluss - Rückstau: Der Was- sommerlichen Trockenperioden mit dem Ausfall
serabfluss kann durch starke Verkrautung, aber von Populationen innerhalb trockengefallener
auch durch Biberdämme eingeschränkt werden. Grabensysteme zu rechnen.
Dies verstärkt die oben beschriebenen Effekte
einer Verkrautung und Verschlammung.Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 12
6 Rechtlicher Rahmen Weiterführende Informationen (Links):
▪▪ Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts, kurz
Für Gräben als Gewässer der 3. Ordnung besteht für Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
die Kommune die Unterhaltspflicht (§ 22 BayWG).
▪▪ Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege,
Daher sind alle Maßnahmen mit der zuständigen
kurz Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Kommune abzustimmen. Darüber hinaus sind bei
allen Arbeiten am und im Gewässer die Vorgaben ▪▪ Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
des Wasserhaushaltsgesetzes sowie des Bayeri- ▪▪ Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der
schen Wassergesetzes zu berücksichtigen. Landschaft und die Erholung in der freien Natur,
kurz Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNat-
Da bei den Unterhaltungs- und Entwicklungsmaß-
SchG)
nahmen in den Naturhaushalt eingegriffen wird,
auch wenn diese dem Erhalt der Zielarten Helm-
und Vogel-Azurjungfer dienen, sind die Vorgaben
des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bzw.
des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG),
insbesondere
▪▪ § 30 BNatSchG Gesetzlich geschützte Biotope u.
Art. 23 BayNatSchG
▪▪ § 39 BNatSchG Allgemeiner Schutz wildleben-
der Tiere und Pflanzen und
▪▪ § 44 BNatSchG Besonderer Artenschutz zu
beachten.
16 Unterhaltungsmaßnahmen in Abhängigkeit der Phänologie der Helm- und Vogel-Azurjungfer (LARS
consult)
Zeitplan Grabenunterhaltung und -Entwicklung
Arbeiten an und
Grabenunterhaltung
in der Gewässersohle
und -Entwicklung
Entbuschung Entbuschung
1. Mahd 2. Mahd
und Mähgut-
und Mähgutentfernung
entfernung
Helm- und Vogelazurjungfer
Imago
Entwicklungszyklus
Ei an Wasserpflanze
Larve an Gewässergrund
Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov DezLeitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 13
7 Grabenunterhaltung und -entwicklung
Die regelmäßige Grabenunterhaltung muss an den ▪▪ dass der Grundwassereinfluss bestehen bleibt,
Entwicklungszyklus der beiden Zielarten angepasst ▪▪ die Fließgeschwindigkeit nicht wesentlich ver-
sein, um den dauerhaften Erhalt der vorhandenen ändert wird,
Populationen zu gewährleisten. In Abb. 16 sind die
▪▪ das Gewässerprofil dem Wasserdargebot ange-
an die Phänologie der beiden Zielarten angepassten
passt ist (mind. 10 cm Niedrigwasserstand!) und
Zeiten der Unterhaltungsmaßnahmen dargestellt.
▪▪ besonnte Grabenabschnitte vorhanden sind.
Vor einer Umgestaltung bzw. Veränderungen von
Ein Beispiel für eine gelungene Gewässergestaltung
Entwässerungsgräben ist im Hinblick auf die beiden
ist die Renaturierung eines Quellgerinnes bei Thier-
Zielarten Helm- und Vogel-Azurjungfer eine genaue
haupten durch den LPV Landkreis Augsburg mit der
Analyse der hydrologischen Gegebenheiten sowie
Neuansiedelung der Vogel-Azurjungfer.
der Geländemorphologie im Vorfeld notwendig. Bei
allen Maßnahmen ist u.a. zu gewährleisten,
17 Quellaustritt (Kreis) und
Verlauf des neu gestalteten
Grabens (Pfeile) (Karten-
quelle: Bayernatlas)Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 14
18 Quellbach mit Weidefläche bei Thierhaupten (M. Königsdorfer 2017)
Zur Aufrechterhaltung der Entwässerungsfunktion Besonnung sowie ein offener Flugraum im Graben-
von Gräben sind regelmäßige Eingriffe in Form von profil über der Sohle gewährleistet. Die Libellen
Sohlräumungen und -mahd notwendig. Aber auch werden durch die Mahd nur kurzfristig gestört und
im Hinblick auf ihre Funktion als Rückzugs- und sind unmittelbar nach dem Mahdvorgang wieder
Ersatzlebensräume für Tier- und Pflanzenarten am Gewässer anwesend.
sind Unterhaltungsmaßnahmen notwendig, da die
Bei entsprechend starkem Aufwuchs ist ein zweiter
Gräben ansonsten verkrauten, verschlammen und
Schnitt ab Mitte September notwendig.
verbuschen.
Grundsätzlich sollten einseitig auf ca. 30 % der
Im Folgenden werden die an Gräben mit Vorkom-
gemähten Grabenlänge Abschnitte der Böschungs-
men der Helm- und Vogelazurjungfer notwendigen
und Ufervegetation ungemäht bleiben. Dies ist
Unterhaltungsmaßnahmen dargestellt.
jedoch von den Gegebenheiten vor Ort abhängig
und sollte im Rahmen der Erstellung von Pflegekon-
zepten im Vorfeld mit den Naturschutzbehörden
Mahd fachlich abgestimmt werden.
Mähgutentfernung unmittelbar nach der
Die Mahd der Böschungen und Sohle reduziert
Mahd
die Notwendigkeit von Sohlräumungen und ist für
die Eignung der Gräben während der Flugzeit der Das Mähgut muss unmittelbar anschließend an die
Libellen essentiell. Deshalb sollte diese zu Beginn Mahd entfernt werden, da während des Mähvor-
der Flugzeit zwischen Mitte Mai und Mitte Juni gangs das Mähgut in den Graben fällt, den Wasser-
erfolgen. Durch die Entfernung des Aufwuchses körper verdeckt und so der Graben zur Eiablage für
wird während der Hauptflugzeit eine ausreichende die Libellen nicht nutzbar ist.Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 15
Mähgutverwendung/-entsorgung Mulchen/Schlegeln
Ablagerung von Mähgut in Gewässernähe ist zu
vermeiden. Gängige Verfahren zur Verwendung des Die Gewässerböschungen sollen nicht gemulcht
Mähguts sind Kompostierung mit späterer Aus- oder geschlegelt werden, da die Nährstoffe des
bringung auf Ackerflächen und die Verwendung als Mähguts dem Gewässersystem so nicht entzogen
Rohfaserrationen in Biogasanlagen. werden, die Böschungsvegetation verfilzt und eut-
rophiert sowie bei Regen das Mähgut in den Graben
Mahd und Mähgutaufnahme – Technik/Ma- geschwemmt wird und zur Nährstoffanreicherung
schineneinsatz beiträgt. Eine Alternative zum herkömmlichen
Mulchen kann der sogenannte „Ökomulchkopf“
▪▪ Grabenmähmaschine mit Messerbalken und
sein, der das Mulchmaterial auswirft und so den
Bandrechen an einem Gerät
Abtransport gewährleistet (Ansprechpartner LPV
▪▪ Messerbalken am Einachsschlepper und als Unterallgäu).
Anbaugerät am Ausleger
▪▪ Bandrechen bzw. Schwader am Einachsschlep- 19 Grabenmähmaschine mit Messerbalken und
per und als Anbaugerät am Ausleger Bandrechen (C. Eglseer)
▪▪ Mähgutaufnahme mit Ladewagen 20 Balkenmäher als Selbstfahrer (V. Weitmann)
Der Einsatz von Mähkörben ist nicht zu empfehlen, 21 Mähkombination aus Balkenmäher und Bandre-
da dabei häufig in die Sohle eingegriffen wird und chen (M. Schneider)
so Libellenlarven und andere Wasserorganismen 22 Mähgutaufnahme mit dem Grashäcksler
aus dem Gewässer entfernt werden. (S. Kling)
19 20
21 22Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 16
23 Gehölzaufwuchs an einem Wiesengraben im 24 Grabenentbuschung mit dem Forstmulchgerät
Mindeltal (J. Jedicke 2019) am Baggerausleger (M. Köngisdorfer)
Entbuschung eingetieft werden. Das Räumgut sollte am Gewäs-
serrand einige Tage gelagert werden, um Wasseror-
Entbuschungen sind an den Grabenabschnitten not- ganismen eine Rückwanderung zu ermöglichen. Die
wendig, an denen das Grabenprofil verschattet bzw. Räummaßnahme sollte naturschutzfachlich beglei-
Böschungen oder Sohle mit Gehölzen bewachsen tet werden.
sind. Für eine dauerhafte Mähbarkeit der Gräben, Technik: Gitterschaufel und Drehkopf. Damit wird in
sind die Wurzelstöcke zu entfernen. Entbuschungen Fließrichtung und nicht wie herkömmlich quer zum
dürfen ausschließlich zwischen Oktober und Febru- Gewässer gearbeitet. Kein Einsatz der Grabefräse!
ar (§ 39 BNatschG) erfolgen.
Uferabflachungen
Bauliche Maßnahmen Für eine naturnahe Entwicklung, aber auch um
die maschinelle Mähbarkeit zu gewährleisten, sind
die Ufer mit einer Neigung von mindestens 1:4 zu
Sohlräumungen gestalten. Bei der Abflachung darf nicht in die Sohle
eingriffen werden, um Beeinträchtigungen von Li-
Um Sohlräumungen so lange wie möglich zu ver- bellenlarven zu vermeiden. Es ist darauf zu achten,
meiden, sind die Gräben regelmäßig zu mähen. Ab- dass die Gewässerbreite dem Wasserdargebot ent-
flusshindernisse sollten punktuell entfernt werden, spricht und Niedrig-Wasserstände von mindestens
bevor längere Abschnitte geräumt werden. Wenn 10 cm aufrechterhalten bleiben. Arbeiten im Ge-
Sohlräumungen unvermeidbar sind, dann dürfen wässer bzw. der Sohle sollten wie auch die Sohlräu-
diese nur zwischen Mitte September und Mitte mungen ausschließlich zwischen Mitte September
November während frostfreier Perioden erfolgen, und Mitte November stattfinden.
um eine Schädigung von Gewässerorganismen so
gering wie möglich zu halten. Zwischen Mitte Sep-
Absetzbecken
tember und Mitte November ist die Fortpflanzungs-
phase für die meisten Organismen abgeschlossen Um die Häufigkeit von Sohlräumungen zu reduzie-
und die Winterstarre/-ruhe hat noch nicht begon- ren, sollten Absetzbecken zur Nährstoffpufferung
nen. Vorhandene Tiere sind vor dem Winter noch angelegt werden. Die Becken sind regelmäßig zu
bewegungsfähig und können den eingesetzten entschlammen, um weitreichende Grabenräumun-
Maschinen am ehesten ausweichen. Die Räumung gen zu verhindern. Die Maßnahmenzeiträume soll-
von maximal 30 % je Graben/-system ist in einem ten zwischen Mitte September und Mitte November
maximal 5-jährigen Turnus durchzuführen. Die liegen. Vor baulichen Maßnahmen ist die Notwen-
Gewässer dürfen durch die Räumung nicht weiter digkeit von wasserrechtlichen Verfahren zu prüfen.Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 17 25 26 27 25 Schematische Darstellung von libellengerechten Uferabflachungen an Gräben (LARS consult) 26 Schematische Darstellung Absetzbecken (Landschaftspflegekonzept Bayern, Band II.10 Gräben, ANL, Stand 1994) 27 Absetzbecken bei Eppisburg (M. Königsdorfer 2019)
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 18
Randstreifen – Pufferzonen Grabenmanagement
Ungedüngte Randstreifen von 5 – 10 m, im Idealfall Für einen dauerhaften Erhalt der wenigen noch
bis zu 20 m, entlang der Gräben reduzieren Nähr- vorhandenen Helm- und Vogel-Azurjungfer-Popula-
stoffeinträge und die Einschwemmung von Sedi- tionen in Schwaben ist, wie oben beschrieben, ein
menten. Gewässerbegleitende landwirtschaftliche umfangreicher Maßnahmenkatalog anzuwenden.
Wirtschaftswege können dabei die Funktion der Dieser ist für die betroffenen Kommunen (Unter-
Nährstoff- und Sedimentpufferung übernehmen. haltspflicht der Kommune für Gewässer 3. Ordnung
Hochstauden- und Krautsäume dienen den Imagi- = Gräben, § 22 BayWG) in der Regel nicht zu bewäl-
nes als Ruhe- und Schutzstreifen. tigen. Deshalb hat sich für den Unterhalt und die
Gewässerentwicklung der Einsatz eines Grabenma-
nagements bewährt. Der oder die Graben-
managerIn plant die jährlichen Unterhaltungsmaß-
Biotopverbund
nahmen, stimmt diese mit allen zu beteiligenden
Interessengruppen ab, stellt Förderanträge, beauf-
Beide Arten sind weitgehend ortsgebunden und der
tragt und überwacht die Ausführung der Maßnah-
Großteil der Individuen bewegt sich nur innerhalb
men.
von ca. 100 m entlang der besiedelten Grabenab-
schnitte. Dennoch können Wanderbewegungen Voraussetzung für ein nachhaltig erfolgreiches
über mehrere Kilometer stattfinden, die zur Besie- Grabenmanagement ist, dass alle am Graben
delung neuer Gewässerabschnitte führen können durchzuführenden Arbeiten, nicht nur die Natur-
und einen genetischen Austausch ermöglichen. schutzmaßnahmen, in einer Hand liegen und eigen-
Daher sollten die zwischen bestehenden Populatio- verantwortlich durchgeführt werden. Dazu gehört
nen vorhandenen Grabensysteme als Verbundach- selbstverständlich auch die intensive Abstimmung
sen geeignet sein (weitgehend offene Böschungen der Maßnahmen zwischen den Interessengruppen:
mit geringer Gehölzdeckung und freiem Flugraum Anlieger, Landwirte, Kommunen und Fachbehörden
innerhalb des Grabenprofils). (insbesondere Wasserwirtschaft und Naturschutz).
28 Hochstaudenflur am Graben im Mindeltal bei Thannhausen (M. Königsdorfer 2016)Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 19
Erste Ansprechpartner für ein Grabenmanagement Lebensraumansprüche von Pionier-Libellen-
sind die Landschaftspflegeverbände (LPV). Beispie- arten an Gräben
le für ein gelungenes Grabenmanagement sind
Sofern Pionierarten (z.B. Kleiner Blaupfeil, Klei-
Donautal-Aktiv e.V. im Landkreis Dillingen oder die
ne Pechlibelle, Südlicher Blaupfeil) vorkommen,
Landschaftspflegeverbände Günzburg und Unterall-
sollten 30 % der Sohle vegetationsfrei sein bzw.
gäu, die in sensiblen Grabensystemen für die Kom-
nur lückige Vegetationsbestände aufweisen. Dies
munen den Gewässerunterhalt komplett überneh-
widerspricht nicht grundsätzlich den Maßnahmen
men und eigenverantwortlich durchführen.
für die Helm- und Vogelazurjungfer. Zur Förderung
Unterstützend können Gebietsbetreuer, z.B. im der Pionierarten müsste allerdings die Grabensohle
Naturpark Augsburg-Westliche Wälder für die früher einseitig geräumt werden, da die Helm- und
Helm-Azurjungfer-Populationen im Zusamtal oder Vogel-Azurjungfer eine deutlich höhere Vegetati-
Naturschutzverbände und Institutionen wie die onsdichte ertragen, aber auch bei lichteren Bestän-
Stiftung Kulturlandschaft Günztal im Landkreis Un- den vorkommen.
terallgäu an der Maßnahmenumsetzung mitwirken.
Anpassung der Böschungsmahd an den Ent-
Wichtige begleitende Maßnahmen zum Aufbau
wicklungszyklus des Dunklen Wiesenknopf-
bzw. zur Initiierung eines Grabenmanagements bzw. Ameisenbläulings (Phengaris nausithous)
von Schutzmaßnahmen können Artenhilfs- und
Biodiversitätsprojekte sein, wie zum Beispiel die Bei Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Amei-
Biodiversitätsprojekte „Bachmuschel- und Libellen- senbläuling und seiner Raupenwirtspflanze Großer
bäche im Landkreis Unterallgäu“ (Träger LPV und Wiesenknopf ist zwingend eine Bewirtschaftungs-
Bund Naturschutz, Förderung durch den Landkreis ruhe zwischen dem 15.06. und dem 31.08. ent-
Unterallgäu und Bayer. Naturschutzfonds) oder „Li- lang der Grabenböschungen einzuhalten, um den
bellengräben in Schwaben“ (Finanzierung RvS). Entwicklungszyklus der Art nicht zu beeinträchtigen.
Diese Auflage widerspricht nicht den empfohlenen
Im Rahmen des Biodiversitätsprojektes „Bachmu- Mahdterminen für die Libellenarten.
schel- und Libellenbäche im Landkreis Unterallgäu“
kümmern sich interessierte Laien als „Libellenpa-
Biber
ten“ um ausgewählte Libellengräben. Nach einer
biologischen Fortbildung suchen die Libellenpaten Bei der Besiedelung von Gräben durch den Biber
ihre Gewässerabschnitte nach Libellen ab und sen- kann es durch Biberdämme zu einer reduzierten
den Fotos zur Nachbestimmung durch Fachleute in Fließgeschwindigkeit mit Sauerstoffreduktion,
eine Cloud. Das erhöht das Interesse an der Natur, Rückstau und in der Folge verstärkter Verschlam-
bringt neue Libellenfunde und schafft Aufmerksam- mung von Grabenabschnitten kommen. Deshalb
keit für eine angepasste Grabenpflege. muss bei Vorkommen von Bibern in Gräben mit
Helm- und Vogel-Azurjungfer ein Bibermanagement
Teil des Libellenmanagements sein. Der Biber ist in
Schwaben in allen außeralpinen Fließgewässersys-
temen verbreitet und hat in Bayern einen günstigen
Erhaltungszustand. Daher sind Vorkommen der
8 Zielkonflikte beiden Libellenarten als prioritär gegenüber Biber-
vorkommen einzustufen.
Die oben beschriebenen Maßnahmen zum Schutz Zunächst ist zu prüfen, ob Beeinträchtigungen in
und zur Entwicklung der Libellen an Gräben sind an Hinblick auf die Fließgeschwindigkeit und Rückstau
die Biologie der Zielarten Helm- und Vogel-Azur- durch den Biber innerhalb der Fortpflanzungsbe-
jungfer angepasst. Dabei kann es zu Zielkonflikten reiche der beiden Libellenarten vorhanden sind.
mit weiteren an Gräben vorkommenden Arten In diesem Fall sind nach Erteilung entsprechender
kommen, die entsprechend abzuwägen und zu Ausnahmegenehmigungen und in enger Abstim-
minimieren sind.Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 20
mung mit der Unteren Naturschutzbehörde Maß- erfolgen, während die Böschungs- und Sohlmahd
nahmen, z.B. Gehölzrodungen, Biberschutzgitter, entlang der Gräben bereits zwischen Mitte Mai und
Elektrozäune sowie die regelmäßige Entfernung von Mitte Juni durchgeführt werden sollte.
Biberdämmen, zu ergreifen.
Innerhalb der Böschungen und Uferzonen der
zu mähenden Gräben sind keine Brutplätze von
Bachmuschel
Wiesenbrütern zu erwarten, allerdings können im
Mit der Bachmuschel sind in der Regel keine Ziel- Umfeld der Gräben zum Beispiel der Große Brach-
konflikte vorhanden, da keine gravierend widerspre- vogel oder Kiebitz brüten und Jungvögel in die Bö-
chenden Lebensraumansprüche mit den Libellen- schungssäume führen. Dies ist vor der Grabenmahd
arten vorliegen. Da die Libellenarten eher langsam zu prüfen. Bereiche mit dem Verdacht auf Jungvögel
fließende und besonnte Gewässer, die Bachmuschel sind großzügig von der Mahd auszusparen, da sie
beschattete, schnell fließende Gewässer benötigen, auch als Rückzugsraum für die Jungenaufzucht
sollten Maßnahmenplanungen an Gewässern mit dienen können.
Vorkommen beider Artengruppen auf einander
abgestimmt werden. Vegetation
Brutvögel Entlang von Gräben können Vegetations- und
Lebensraumtypen nach der bayerischen Biotopkar-
Innerhalb der Böschungen und Uferzonen der
tierung bzw. des Anhangs I der FFH-Richtlinie, wie
Gräben können Röhrichtbrüter, insbesondere der
zum Beispiel Feuchte Hochstaudenfluren, Fließge-
Sumpfrohrsänger brüten. Um einen Verstoß gegen
wässer mit flutender Wasservegetation, Feucht-
das Tötungsverbot nach § 44 BNatschG zu ver-
und Initialgebüsche oder Gewässerbegleitgehölze
meiden, sind grundsätzlich im Vorfeld der Mahd
vorkommen. Im Rahmen der Maßnahmenplanung
zwischen Mitte Mai und Mitte Juni die zu mähen-
ist die Biotopkartierung auszuwerten. Bei einer
den Abschnitte auf Brutvögel zu prüfen (u.a. durch
Betroffenheit entsprechender Vegetationstypen hat
Verhören der besetzten Reviere mit Lokalisation der
die Maßnahmenumsetzung in enger Abstimmung
ungefähren Brutplätze) und vorhandene Brutplätze
mit der UNB zu erfolgen.
großzügig, jedoch nur punktuell von der Mahd zu
verschonen.
Häufig befinden sich Libellengräben in Wiesenbrü-
tergebieten. Mahd oder Bodenbearbeitung sollten
in Wiesenbrütergebieten nicht vor dem 15. Juni
29 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 30 Biberdamm (C. Meyer 2019)
(C. Meyer 2018)Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 21
9 Förderinstrumente
Für Maßnahmen an Gräben und deren Umfeld Es sind nur die Kosten über die LNPR förderfähig,
stehen in Bayern Förderprogramme der Landwirt- die über die Standardunterhaltung (Schlegeln/Mul-
schafts-, Naturschutz- und Wasserwirtschaftsbehör- chen) hinausgehen!
den zur Verfügung.
Der Flächenerwerb für Naturschutzzwecke ist auch
Da in den meisten Fällen die Gräben in öffentlichem über die LNPR förderfähig.
Eigentum liegen und die Kommunen unterhalts-
pflichtig sind und die Wasserwirtschaft keine spezi- Vertragsnaturschutzprogramm - Förderung
ellen Artenschutzmaßnahmen fördert, werden die von landwirtschaftlichen Betrieben
an die Helm- und Vogel-Azurjungfer angepassten
Unterhalts- und Entwicklungsmaßnahmen in der ▪▪ Brachlegung auf Acker mit Selbstbegrünung aus
Regel von Landschaftspflegeverbänden durchge- Artenschutzgründen (H12-H14)
führt und über die Landschaftspflege und Natupark- ▪▪ extensive Mähnutzung naturschutzfachlich
richtlinie (LNPR) gefördert. wertvoller Lebensräume (H21-H26, F22-F26)
Sofern sich Gräben in Privateigentum befinden bzw. Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm-
sich Maßnahmen auf landwirtschaftliche Flächen im Förderung von landwirtschaftlichen Betrie-
Umfeld der Gräben beziehen, können Fördermittel ben
über KULAP oder VNP Anwendung finden. Darüber
hinaus sind in Zusammenarbeit mit einem Land- ▪▪ Gewässer- und Erosionsschutzstreifen mit
schaftspflege- oder Naturschutzverband auch Maß- Verzicht auf jegliche Düngung und chemischen
nahmen nach der LNPR (siehe unten) förderfähig. Pflanzenschutz auf Grünland und Acker (B 30,
32, 33, 34)
Im Folgenden werden die angebotenen Fördermaß- ▪▪ Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserwirt-
nahmen entlang von Gräben bzw. angrenzenden schaftlich sensiblen Gebieten (B 39)
Flächen dargestellt. Für weitere Informationen
können die Links unter den Quellenangaben genutzt Flächenerwerb – Förderung über den Bayer-
werden. ischen Naturschutzfonds
Landschaftspflege und Naturparkrichtlinie ▪▪ Für den Flächenerwerb für Naturschutzzwecke
(LNPR) - Förderung von anerkannten Natur- kann beim Bayerischen Naturschutzfonds An-
schutz- und Landschaftspflegeverbänden trag auf Förderung gestellt werden.
Einmalige Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnah- Wasserwirtschaft
men sowie wiederkehrende Pflegemaßnahmen, die
nicht über das VNP förderfähig sind, werden über Die Unterhaltspflicht für Gräben (Gewässer 3. Ord-
die Unteren Naturschutzbehörden beantragt. Die nung) liegt bei der Kommune (§ 22 BayWG). Inso-
Förderbescheide werden von der Höheren Natur- fern sind Fördermaßnahmen der Wasserwirtschaft
schutzbehörde bewilligt. im Wesentlichen auf Kommunen beschränkt. Diese
sind in der aktuellen Fassung der Richtlinien für
Bei der Förderung von Unterhaltungsmaßnahmen, Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben
insbesondere der regelmäßigen Mahd der Böschun- (RZWas) zu entnehmen. Dabei werden jedoch keine
gen und Sohle, dürfen keine zusätzlichen Fördermit- speziellen Artenschutzmaßnahmen, wie sie für die
tel für die Gewässerunterhaltung der Wasserwirt- Helm- und Vogelazurjungfer notwendig sind, geför-
schaft beantragt werden (siehe unten)! dert. Werden Förderprogramme des Naturschutzes
(VNP, LNPR) angewendet, dürfen keine zusätzlichen
Mittel aus der wasserwirtschaftlichen Förderung für
den Gewässerunterhalt beantragt werden!Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 22
10 Einbindung von Behörden, Kommunen und Interessengrup-
pen
Für eine konfliktfreie und nachhaltige, an die Helm- beantragen Landschaftspflegeverbände (LPV) die
und Vogel-Azurjungfer angepasste Grabenunterhal- Maßnahmen, führen sie vor Ort aus und moderie-
tung ist ein Austausch mit den Interessengruppen ren die Abstimmung zwischen den Interessengrup-
vor Ort eine wichtige Voraussetzung. Dazu gehören pen. Ein regelmäßiger Austausch findet zwischen
die Kommunen als Unterhaltspflichtige, Anlieger LPV, Kommune und Naturschutzbehörden statt. Es
und Landwirte, die zuständigen Fachbehörden der hängt vom Einzelfall ab, ob darüber hinaus regel-
Land- und Wasserwirtschaft sowie des Naturschut- mäßige Abstimmungen in Form von einem Runden
zes, je nach Bedarf die Fischerei- und Jagdberech- Tisch oder nur nach Bedarf mit den weiteren Betei-
tigten sowie Naturschutzverbände. In der Regel ligten notwendig sind.
32
31 Austausch zum angepassten Management für die Helm- und Vogel-Azurjungfer im Ostallgäu (M. Königs-
dorfer 2018)
32 Grabenmanagement - Beteiligungsprozess der Interessengruppen (LARS consult)
Fachbehörden
Wasserwirtschaft
Landwirtschaft
Anlieger Landwirte
Höhere
Obere
Kommune Landschaftspflegeverband Naturschutzbehörde
Untere
Untere
Fischerei- und
Naturschutzverbände
33 JagdberechtigteLeitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 23
11 Quellen & weiterführende Literatur
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Landschaftspflegeverband Unterallgäu (Stand
2018): Libellen im Unterallgäu - Perfektion. Eleganz.
Design. Präzision., Biodiversitätsprojekt Bachmu-Impressum
Herausgeber: Regierung von Schwaben
Fronhof 10, 86152 Augsburg
Internet: www.regierung.schwaben.bayern.de
E-Mail: poststelle@reg-schw.bayern.de
Stand: Oktober 2020
© RvS, alle Rechte vorbehalten
Dieser Leitfaden ist im Rahmen des Biodiversitäts-
projekts „Libellengräben in Schwaben“ entstanden.
Bearbeiter: Martin Königsdorfer, LARS consult
Betreuung: Josephine Jedicke und Christopher
Meyer, Regierung von Schwaben
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