LEITFADEN: PFLEGE UND ENTWICKLUNG VON LIBELLENGRÄBEN - EMPFEHLUNGEN ZUR GRABENPFLE GE FÜR DIE HELM- UND VOGEL-AZURJUNGFER COENAGRION MERCURIALE ...
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Leitfaden: Pflege und Entwicklung von Libellengräben Empfehlungen zur Grabenpflege für die Helm- und Vogel-azurjungfer (Coenagrion mercuriale und C. ornatum)
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 2 Inhalt 1 Einleitung ������������������������������������������������������������������������������������� 4 2 Lebensraum Graben ��������������������������������������������������������������������� 4 3 Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) ��������������������������������� 6 4 Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) ������������������������������������ 8 5 Gefährdungsfaktoren von Helm- und Vogel-Azurjungfer an Gräben ���������������������������������������������������������������������������������� 10 6 Rechtlicher Rahmen ������������������������������������������������������������������� 12 7 Grabenunterhaltung und -entwicklung ��������������������������������������� 13 Mahd 14 Mulchen/Schlegeln 15 Entbuschung 16 Bauliche Maßnahmen 16 Randstreifen – Pufferzonen 18 Biotopverbund 18 Grabenmanagement 18 8 Zielkonflikte ������������������������������������������������������������������������������� 19 9 Förderinstrumente �������������������������������������������������������������������� 21 10 Einbindung von Behörden, Kommunen und Interessen- gruppen ������������������������������������������������������������������������������������� 22 11 Quellen & weiterführende Literatur ������������������������������������������� 23 Titelbild: Paarungsrad von Coenagrion mercuriale (N. Steffan 2014)
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 3 Abbildungsverzeichnis 01 Wiesengraben im mittleren Mindeltal (M. Kön- 16 Unterhaltungsmaßnahmen in Abhängigkeit der gisdorfer 2016) 4 Phänologie der Helm- und Vogel-Azurjungfer (LARS consult)12 02 Bachröhricht mit Berle bei Eppisburg (M. Kön- gisdorfer 2019) 4 17 Quellaustritt (Kreis) und Verlauf des neu gestal- teten Grabens (Pfeile) (Kartenquelle: Bayernatlas)13 03 Paarungsrad von Coenagrion mercuriale (N. Steffan 2014) 6 18 Quellbach mit Weidefläche bei Thierhaupten (M. Königsdorfer 2017) 14 04 Nahaufnahme des Kopf, Thorax und zweiten Abdominalsegments von C. mercuriale (N. Steffan 19 Mahd mit dem Messerbalken-Ausleger und der 2016)6 Grabenmähmaschine mit Rechen (C. Eglseer)15 05 Zeichnung auf dem zweiten Abdominalsegments 20 Balkenmäher als Selbstfahrer (V. Weitmann)15 von C. mercuriale, vergrößert (J. Jedicke 2020) 6 21 Mähkombination aus Balkenmäher und Bandre- 06 Verbreitung der Helm-Azurjungfer in Bayern chen (M. Schneider)15 (verändert nach Bay. LfU, Stand 2016) 7 22 Mähgutaufnahme mit dem Grashäcksler (S. 07 Paarungsrad von Coenagrion ornatum bei der Kling)15 Eiablage (N. Steffan 2012) 8 23 Gehölzaufwuchs an einem Wiesengraben im 08 Zeichnung auf dem zweiten Abdominalsegments Mindeltal (J. Jedicke 2019) 16 von C. mercuriale, vergrößert (J. Jedicke 2020) 8 24 Grabenentbuschung mit dem Forstmulchgerät 09 Nahaufnahme von C. mercuriale (N. Steffan am Baggerausleger (M. Köngisdorfer)16 2012)8 25 Schematische Darstellung von libellengerechten 10 Verbreitung der Vogel-Azurjungfer in Bayern Uferabflachungen an Gräben (LARS consult) 17 (Bay. LfU, Stand 2016) 9 26 Schematische Darstellung Absetzbecken (Land- 11 Intensive Ausbringung von Gülle führt zu starken schaftspflegekonzept Bayern, Band II.10 Gräben, Nährstoffeinträgen im angrenzenden Graben (S. ANL, Stand 1994) 17 Kling 2019) 10 27 Absetzbecken bei Eppisburg (M. Königsdorfer 12 Verschlammung eines Grabens bei Eppisburg 2019) 17 (M. Königsdorfer 2017) 10 28 Hochstaudenflur am Graben im Mindeltal bei 13 22 cm Schlammablagerungen konnten in einem Thannhausen (M. Königsdorfer 2016) 18 Graben bei Eppisburg gemessen werden (M. Kö- 29 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling auf Wie- nigsdorfer 2019) 10 senknopf 20 14 Ein Graben bei Ziemetshausen ist durch 30 Biber oder Biberdamm 20 Schilfröhricht völlig verwachsen und wird so für die beiden Mercuriale-Arten unattraktiv (M. Königs- 31 Austausch zum angepassten Management für dorfer 2019). 11 die Helm- und Vogel-Azurjungfer im Ostallgäu (M. Königsdorfer 2018)22 15 Biberdämme tragen zu einem eingeschränkten Abfluss bei und verstärken die negativen Effekte von 32 Grabenmanagement - Beteiligungsprozess der Verkrautung und Verschlammung (M. Schneider Interessengruppen (LARS consult) 22 2017). 11
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 4 1 Einleitung 2 Lebensraum Graben Ursprünglich bewohnten die zwei gefährdeten Gräben sind künstlich angelegte Gewässer, die Kleinlibellenarten Helm-Azurjungfer (Coenagrion für die landwirtschaftliche Nutzung innerhalb von mercuriale) und Vogel-Azurjungfer (Coenagrion Mooren und Flussniederungen unerlässlich sind, da ornatum) natürliche Quellmoore und Bachläufe. sie Feuchtwiesen, Niedermoore und Auen entwäs- Bedingt durch den Strukturwandel in der Landwirt- sern und dadurch bewirtschaftbar machen. Auch schaft wurden viele dieser Primärhabitate beseitigt wenn sie sich durch ihre Entwässerungswirkung oder durch Nährstoffeinträge und Gewässerausbau negativ auf Moore und Feuchtwiesen auswirken stark beeinträchtigt. Aktuell stellen Entwässe- sowie ständig menschlichen Eingriffen in Form von rungsgräben von Wiesen und Mooren als Ersatz- Sohlräumungen und -mahd ausgesetzt sind, können habitate letzte Rückzugsräume für die Helm- und Gräben wichtige Rückzugs- und Ersatzlebensräume Vogel-Azurjungfer sowie weitere gefährdete Libel- für Tier- und Pflanzenarten bieten. So entwickeln lenarten dar – an die Pflege dieser Gräben werden sich je nach Standortbedingungen entlang der aus naturschutzfachlicher Sicht damit besondere Uferböschungen häufig feuchte Hochstaudenfluren Ansprüche gestellt. In diesem Leitfaden werden und Feuchtgebüsche, innerhalb des Wasserkörpers praktische Informationen zur Pflege und Entwick- Schilf- und Bachröhrichte sowie Seggenriede. Inner- lung von Libellengräben gegeben sowie die Biologie halb von Grabensystemen können unter anderem beider Arten, mögliche Zielkonflikte, Maßnahmen Biber, Fische, Amphibien, die Bachmuschel und zur Grabenunterhaltung, der rechtliche Rahmen, zahlreiche Wasserinsekten vorkommen. verfügbare Förderinstrumente sowie die Einbin- Typische und häufige Libellenarten an Gräben, dung von Behörden, Kommunen und Interessen- die jedoch auch innerhalb anderer Gewässerty- gruppen erläutert. pen vorkommen können, sind unter anderem die Blauflügel-Prachtlibelle (Calopteryx virgo) und die Gefleckte Prachtlibelle (Calopteryx splendens), 01 Wiesengraben im mittleren Mindeltal 02 Bachröhricht mit Berle (Berula erecta) bei Eppis- (M. Königsdorfer 2016) burg (M. Königsdorfer 2019)
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 5 die Gemeine Federlibelle (Platycnemis pennipes), die Frühe Adonislibelle (Pyrrhosoma nymphula), die Gemeine Pechlibelle (Ischnura elegans) und die Gemeine Heidelibelle (Sympetrum vulgatum). Nach Sohlräumungen bzw. in Gräben mit geringem Vegetationsaufkommen können auch gefährdete Pionierarten wie der Südliche und Kleine Blaupfeil (Orthetrum brunneum und O. coerulescens) oder die Kleine Pechlibelle (Ischnura pumilio) auftreten. Ganz besondere Ansprüche an Gräben haben die beiden seltenen und stark gefährdeten Libellen- arten Helm- und Vogel-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale und C. ornatum), die ausschließlich in grundwasserbeeinflussten Gräben mit niederwüch- siger Vegetation vorkommen. Gräben unterscheiden sich grundsätzlich von natur- nahen Bächen durch folgende Parameter: ▪▪ linearer Verlauf ohne Breiten- und Tiefenvarianz ▪▪ hohe Verschlammungstendenz auf Grund gerin- ger Fließgeschwindigkeiten und Nährstoff- so- wie Sedimenteinträgen aus den angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ▪▪ verminderte Sauerstoffversorgung und hohe sommerliche Wassertemperaturen auf Grund des meist geringen Gefälles
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 6 3 Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) ▪▪ Aussehen: Die Helm-Azurjungfer hat eine Kör- (Kastner E.A., 2015), Eiablage an Wasserpflan- perlänge von ca. 3 cm. Sie ist auf dem Thorax zen an der Wasseroberfläche (Mitte Juni – Mitte und den Hinterleibssegmenten schwarz-blau August, Eientwicklung bis ca. Mitte September), gezeichnet. Während die Weibchen nur schwer Larven leben 1-2 Jahre am Gewässergrund, eine an der Form ihres Pronotums von anderen zeitweise Austrocknung der Gräben scheint Arten zu unterscheiden sind, erkennt man die Art zu tolerieren, Schlupf ab Mitte Mai mit die Männchen an ihrer typischen „Wikinger- Schwerpunkt im Juni. helm-Zeichnung“ auf dem zweiten Hinterleibs- ▪▪ Habitatnutzung im Alpenvorland: 500-900 m segment. NN, kalkreiche Quellaustritte und Rieselfluren, ▪▪ Gefährdung und Schutz: Rote Liste Bayern 1, Mehlprimel-Kopfbinsenriede (Schoenetum Deutschland 2, Anhang II FFH-Richtlinie furruginei) bzw. Davallseggenriede (Caricetum ▪▪ Verbreitungsschwerpunkt in Bayern: Südlich davallianae). der Donau in Schwaben und Oberbayern. In ▪▪ Habitatnutzung außerhalb des Alpenvorlan- Schwaben sind 85 ASK-Fundorte (Stand 2001- des: 400-500 m NN, grundwasserbeeinflusste 2019) bekannt. Diese liegen innerhalb von Gräben in Flusstälern und Niedermooren mit Quellstandorten im Alpenvorland und in Gräben niederwüchsigen Bachröhrichten (Glycero-Spar- im mittleren Mindel- und Günztal, im Westall- ganion), typische Arten: Aufrechter Merk (Sium gäu nördlich Lindau, im Zusamtal bei Ziemets- erectum), Bachbunge (Veronica beccabunga), hausen, im Donautal südlich von Dillingen Brunnenkresse (Nasturtium officinale), Sumpf- sowie im Lechtal östlich von Gersthofen. und Teich-Schachtelhalmarten (Equisetum ▪▪ Biologie: Imagines fliegen zwischen Mitte Mai palustre und E. fluviatile), Wasser-Ehrenpreis und Mitte August (Maximum Mitte Juni – Mitte (Veronica anagallis-aquatica) und Wasserminze Juli) und können mindestens 42 Tage alt werden (Mentha aquatica). 04 03 Paarungsrad von Coenagrion mercu- riale (N. Steffan 2014) 04 Nahaufnahme des Kopf, Thorax und zweiten Abdominalsegments von C. mer- curiale (N. Steffan 2016) 05 Zeichnung auf dem zweiten Abdomi- nalsegments von C. mercuriale, vergrö- 03 ßert (J. Jedicke 2020) 05
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 7 ▪▪ Habitatansprüche an Gräben: Fließendes, sau- 1 % der Individuen legt Entfernungen über 1 km erstoffreiches Wasser mit Grundwassereinfluss, zurück. Es wurde eine maximale Wanderent- freier Flugraum im Grabenprofil mit Besonnung, fernung von 6,6 km festgestellt. Wanderungen lückige Vegetationsdeckung der Sohle, Bö- werden entlang von Gräben, aber auch unab- schungsvegetation außerhalb des Grabenpro- hängig von Gewässerstrukturen zurückgelegt fils, geringe Schlammauflage. (Kastner E.A., 2015). ▪▪ Ausbreitungs-/Wanderungsverhalten: Orts- gebundene Art, der Hauptteil der Individuen (ca. 80 %) bewegt sich nur innerhalb von 100 m entlang der besiedelten Grabenabschnitte. Nur Alpenvorland 06 Verbreitung der Helm-Azurjungfer in Bayern (verändert nach Bay. LfU, Stand 2016)
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 8 4 Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) ▪▪ Aussehen: Die Vogel-Azurjungfer ist der ▪▪ Biologie: Imagines fliegen zwischen Mitte Helm-Azurjungfer sehr ähnlich, hat die glei- Mai und Anfang August (Maximum ab Anfang che schwarz-blaue Färbung auf dem Thorax Juni – Mitte Juli, maximales Alter der Imagines und den Hinterleibssegmenten und erreicht mind. 29 Tage, Kastner E.A., 2015), Eiablage an ebenfalls eine Körperlänge von ca. 3 cm. Die Wasserpflanzen an der Wasseroberfläche (Max. Männchen erkennt man an ihrer vogelähnlichen Mitte Juni – Anfang August, Eientwicklung bis Zeichnung auf dem zweiten Hinterleibsseg- Anfang September), Larven leben 1-2 Jahre ment. am Gewässergrund, eine zeitweise Austrock- ▪▪ Gefährdung und Schutz: Rote Liste Bayern 2, nung der Gräben scheint die Art zu tolerieren, Deutschland 2, Anhang II FFH-Richtlinie Schlupf ab Mitte Mai, Schwerpunkt im Juni. ▪▪ Verbreitungsschwerpunkte in Bayern: Mittel- ▪▪ Habitatansprüche im Allgemeinen: 300-550 m franken, Schwäbisches Donautal und oberbayer. NN, grundwasserbeeinflusste, wärmebegüns- Donaumoos, Münchner Schotterebene sowie tigte Gräben in Flusstälern und Niedermooren Unteres Isartal. In Schwaben sind 46 ASK-Fund- mit niederwüchsigen Bachröhrichten (Gly- orte (Stand 2001-2019) bekannt. Diese liegen cero-Sparganion), typische Pflanzenarten: siehe innerhalb von Gräben im Donautal nördlich Helm-Azurjungfer. Günzburg, südlich Dillingen und bei Schwennin- ▪▪ Habitatansprüche an Gräben: fließendes, sau- gen, im Lechtal bei Thierhaupten, im Winterrie- erstoffreiches Wasser mit Grundwassereinfluss, der Ried und östlich von Pöttmes. erträgt geringeren Sauerstoffgehalt und höhere 07 Paarungsrad von Coenagrion orna- tum bei der Eiablage (N. Steffan 2012) 08 Zeichnung auf dem zweiten Ab- dominalsegments von C. mercuriale, vergrößert (J. Jedicke 2020) 08 09 Nahaufnahme von C. mercuriale (N. Steffan 2012) 07 09
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 9 Wassertemperaturen als Helm-Azurjungfer, freier Flugraum im Grabenprofil mit Besonnung, lückige Vegetationsdeckung der Sohle, Bö- schungsvegetation außerhalb des Grabenpro- fils, geringe Schlammauflage. ▪▪ Ausbreitungs-/Wanderungsverhalten: Orts- gebundene Art, der Hauptteil der Individuen (>60%) bewegt sich nur innerhalb von 100 m entlang der besiedelten Grabenabschnitte. Allerdings wurde eine maximale Wanderent- fernung von ca. 1 km festgestellt (Kastner E.A., 2015). 10 Verbreitung der Vogel-Azurjungfer in Bayern (Bay. LfU, Stand 2016)
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 10 5 Gefährdungsfaktoren von Helm- und Vogel-Azurjungfer an Gräben In Bezug auf die Larven sind der Zustrom von ▪▪ Nährstoff- und Sedimenteinträge, Verschlam- Grundwasser, eine zumindest geringe Fließge- mung: Auf Grund unmittelbar angrenzender schwindigkeit und eine weitgehend kiesig-sandige landwirtschaftlicher Nutzung mit entspre- Sohle sowie Besonnung die wesentlichen Voraus- chenden Nährstoff- und Sedimenteinträgen, setzungen für eine Besiedelung. Die Imagines be- kommt es durch direkte Einspülung oder über nötigen für die Paarung und Eiablage einen weitge- das Grundwasser zu verstärktem Pflanzen-/ hend freien und besonnten Flugraum innerhalb des Algenwachstum, Verkrautung und auch Schlam- Grabenprofils und lichte Bestände von Wasserpflan- mablagerungen. Dies führt zu einem Sauerstoff- zen im Bereich des Wasserspiegels. Da die Vorkom- defizit für die Larven und zu einer erhöhten men beider Arten außerhalb des Alpenvorlandes Häufigkeit von Sohlräumungen, um den Abfluss auf Entwässerungsgräben beschränkt sind, hängen der Gräben und damit die Entwässerungswir- die wesentlichen Gefährdungsfaktoren mit der kung für die angrenzenden landwirtschaftlichen landwirtschaftlichen Nutzung im Umfeld besiedelter Flächen aufrecht zu erhalten. Gräben und der Grabenunterhaltung zusammen. Folgende konkrete Gefährdungsfaktoren lassen sich ableiten: 11 Intensive Ausbrin- gung von Gülle führt zu starken Nährstoffeinträ- gen im angrenzenden Graben (S. Kling 2019) 12 Verschlammung eines Grabens bei Eppis- burg (M. Königsdorfer 2017) 13 22 cm Schlammab- lagerungen konnten in einem Graben bei Eppisburg gemessen werden (M. Königsdor- 11 fer 2019) 12 13
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 11 14 15 14 Ein Graben bei Ziemetshausen ist durch Schilfröhricht völlig verwachsen und wird so für die beiden Coen- agrion-Arten unattraktiv (M. Königsdorfer 2019). 15 Biberdämme tragen zu einem eingeschränkten Abfluss bei und verstärken die negativen Effekte von Ver- krautung und Verschlammung (M. Schneider 2017). ▪▪ Verkrautung der Sohle und Verbuschung der ▪▪ Sohlräumung: In der Folge von Verkrautung Böschungen: Häufig sind auf Grund der nähr- und Verschlammung werden Sohlräumungen stoffreichen Verhältnisse Gräben mit Hoch- notwendig, die wiederum die an der Sohle stauden, Schilfröhricht oder Gehölzen völlig lebenden Larven gefährden. verwachsen und bieten für die Imagines keinen ▪▪ Austrocknung: Seit den 2000er Jahren fallen freien Flugraum innerhalb des Grabenprofils zur immer häufiger bisher besiedelte Gräben insbe- Paarung oder Eiablage. Darüber hinaus kann sondere während der Sommermonate trocken. Verbuschung zur Beschattung von Grabenab- Zwar konnten sich bisher die betroffenen Be- schnitten führen und eine Besiedelung verhin- stände zumindest auf einem niedrigen Niveau dern. halten, langfristig ist jedoch bei anhaltenden ▪▪ Eingeschränkter Abfluss - Rückstau: Der Was- sommerlichen Trockenperioden mit dem Ausfall serabfluss kann durch starke Verkrautung, aber von Populationen innerhalb trockengefallener auch durch Biberdämme eingeschränkt werden. Grabensysteme zu rechnen. Dies verstärkt die oben beschriebenen Effekte einer Verkrautung und Verschlammung.
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 12 6 Rechtlicher Rahmen Weiterführende Informationen (Links): ▪▪ Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts, kurz Für Gräben als Gewässer der 3. Ordnung besteht für Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Kommune die Unterhaltspflicht (§ 22 BayWG). ▪▪ Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, Daher sind alle Maßnahmen mit der zuständigen kurz Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Kommune abzustimmen. Darüber hinaus sind bei allen Arbeiten am und im Gewässer die Vorgaben ▪▪ Bayerisches Wassergesetz (BayWG) des Wasserhaushaltsgesetzes sowie des Bayeri- ▪▪ Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der schen Wassergesetzes zu berücksichtigen. Landschaft und die Erholung in der freien Natur, kurz Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNat- Da bei den Unterhaltungs- und Entwicklungsmaß- SchG) nahmen in den Naturhaushalt eingegriffen wird, auch wenn diese dem Erhalt der Zielarten Helm- und Vogel-Azurjungfer dienen, sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bzw. des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG), insbesondere ▪▪ § 30 BNatSchG Gesetzlich geschützte Biotope u. Art. 23 BayNatSchG ▪▪ § 39 BNatSchG Allgemeiner Schutz wildleben- der Tiere und Pflanzen und ▪▪ § 44 BNatSchG Besonderer Artenschutz zu beachten. 16 Unterhaltungsmaßnahmen in Abhängigkeit der Phänologie der Helm- und Vogel-Azurjungfer (LARS consult) Zeitplan Grabenunterhaltung und -Entwicklung Arbeiten an und Grabenunterhaltung in der Gewässersohle und -Entwicklung Entbuschung Entbuschung 1. Mahd 2. Mahd und Mähgut- und Mähgutentfernung entfernung Helm- und Vogelazurjungfer Imago Entwicklungszyklus Ei an Wasserpflanze Larve an Gewässergrund Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 13 7 Grabenunterhaltung und -entwicklung Die regelmäßige Grabenunterhaltung muss an den ▪▪ dass der Grundwassereinfluss bestehen bleibt, Entwicklungszyklus der beiden Zielarten angepasst ▪▪ die Fließgeschwindigkeit nicht wesentlich ver- sein, um den dauerhaften Erhalt der vorhandenen ändert wird, Populationen zu gewährleisten. In Abb. 16 sind die ▪▪ das Gewässerprofil dem Wasserdargebot ange- an die Phänologie der beiden Zielarten angepassten passt ist (mind. 10 cm Niedrigwasserstand!) und Zeiten der Unterhaltungsmaßnahmen dargestellt. ▪▪ besonnte Grabenabschnitte vorhanden sind. Vor einer Umgestaltung bzw. Veränderungen von Ein Beispiel für eine gelungene Gewässergestaltung Entwässerungsgräben ist im Hinblick auf die beiden ist die Renaturierung eines Quellgerinnes bei Thier- Zielarten Helm- und Vogel-Azurjungfer eine genaue haupten durch den LPV Landkreis Augsburg mit der Analyse der hydrologischen Gegebenheiten sowie Neuansiedelung der Vogel-Azurjungfer. der Geländemorphologie im Vorfeld notwendig. Bei allen Maßnahmen ist u.a. zu gewährleisten, 17 Quellaustritt (Kreis) und Verlauf des neu gestalteten Grabens (Pfeile) (Karten- quelle: Bayernatlas)
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 14 18 Quellbach mit Weidefläche bei Thierhaupten (M. Königsdorfer 2017) Zur Aufrechterhaltung der Entwässerungsfunktion Besonnung sowie ein offener Flugraum im Graben- von Gräben sind regelmäßige Eingriffe in Form von profil über der Sohle gewährleistet. Die Libellen Sohlräumungen und -mahd notwendig. Aber auch werden durch die Mahd nur kurzfristig gestört und im Hinblick auf ihre Funktion als Rückzugs- und sind unmittelbar nach dem Mahdvorgang wieder Ersatzlebensräume für Tier- und Pflanzenarten am Gewässer anwesend. sind Unterhaltungsmaßnahmen notwendig, da die Bei entsprechend starkem Aufwuchs ist ein zweiter Gräben ansonsten verkrauten, verschlammen und Schnitt ab Mitte September notwendig. verbuschen. Grundsätzlich sollten einseitig auf ca. 30 % der Im Folgenden werden die an Gräben mit Vorkom- gemähten Grabenlänge Abschnitte der Böschungs- men der Helm- und Vogelazurjungfer notwendigen und Ufervegetation ungemäht bleiben. Dies ist Unterhaltungsmaßnahmen dargestellt. jedoch von den Gegebenheiten vor Ort abhängig und sollte im Rahmen der Erstellung von Pflegekon- zepten im Vorfeld mit den Naturschutzbehörden Mahd fachlich abgestimmt werden. Mähgutentfernung unmittelbar nach der Die Mahd der Böschungen und Sohle reduziert Mahd die Notwendigkeit von Sohlräumungen und ist für die Eignung der Gräben während der Flugzeit der Das Mähgut muss unmittelbar anschließend an die Libellen essentiell. Deshalb sollte diese zu Beginn Mahd entfernt werden, da während des Mähvor- der Flugzeit zwischen Mitte Mai und Mitte Juni gangs das Mähgut in den Graben fällt, den Wasser- erfolgen. Durch die Entfernung des Aufwuchses körper verdeckt und so der Graben zur Eiablage für wird während der Hauptflugzeit eine ausreichende die Libellen nicht nutzbar ist.
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 15 Mähgutverwendung/-entsorgung Mulchen/Schlegeln Ablagerung von Mähgut in Gewässernähe ist zu vermeiden. Gängige Verfahren zur Verwendung des Die Gewässerböschungen sollen nicht gemulcht Mähguts sind Kompostierung mit späterer Aus- oder geschlegelt werden, da die Nährstoffe des bringung auf Ackerflächen und die Verwendung als Mähguts dem Gewässersystem so nicht entzogen Rohfaserrationen in Biogasanlagen. werden, die Böschungsvegetation verfilzt und eut- rophiert sowie bei Regen das Mähgut in den Graben Mahd und Mähgutaufnahme – Technik/Ma- geschwemmt wird und zur Nährstoffanreicherung schineneinsatz beiträgt. Eine Alternative zum herkömmlichen Mulchen kann der sogenannte „Ökomulchkopf“ ▪▪ Grabenmähmaschine mit Messerbalken und sein, der das Mulchmaterial auswirft und so den Bandrechen an einem Gerät Abtransport gewährleistet (Ansprechpartner LPV ▪▪ Messerbalken am Einachsschlepper und als Unterallgäu). Anbaugerät am Ausleger ▪▪ Bandrechen bzw. Schwader am Einachsschlep- 19 Grabenmähmaschine mit Messerbalken und per und als Anbaugerät am Ausleger Bandrechen (C. Eglseer) ▪▪ Mähgutaufnahme mit Ladewagen 20 Balkenmäher als Selbstfahrer (V. Weitmann) Der Einsatz von Mähkörben ist nicht zu empfehlen, 21 Mähkombination aus Balkenmäher und Bandre- da dabei häufig in die Sohle eingegriffen wird und chen (M. Schneider) so Libellenlarven und andere Wasserorganismen 22 Mähgutaufnahme mit dem Grashäcksler aus dem Gewässer entfernt werden. (S. Kling) 19 20 21 22
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 16 23 Gehölzaufwuchs an einem Wiesengraben im 24 Grabenentbuschung mit dem Forstmulchgerät Mindeltal (J. Jedicke 2019) am Baggerausleger (M. Köngisdorfer) Entbuschung eingetieft werden. Das Räumgut sollte am Gewäs- serrand einige Tage gelagert werden, um Wasseror- Entbuschungen sind an den Grabenabschnitten not- ganismen eine Rückwanderung zu ermöglichen. Die wendig, an denen das Grabenprofil verschattet bzw. Räummaßnahme sollte naturschutzfachlich beglei- Böschungen oder Sohle mit Gehölzen bewachsen tet werden. sind. Für eine dauerhafte Mähbarkeit der Gräben, Technik: Gitterschaufel und Drehkopf. Damit wird in sind die Wurzelstöcke zu entfernen. Entbuschungen Fließrichtung und nicht wie herkömmlich quer zum dürfen ausschließlich zwischen Oktober und Febru- Gewässer gearbeitet. Kein Einsatz der Grabefräse! ar (§ 39 BNatschG) erfolgen. Uferabflachungen Bauliche Maßnahmen Für eine naturnahe Entwicklung, aber auch um die maschinelle Mähbarkeit zu gewährleisten, sind die Ufer mit einer Neigung von mindestens 1:4 zu Sohlräumungen gestalten. Bei der Abflachung darf nicht in die Sohle eingriffen werden, um Beeinträchtigungen von Li- Um Sohlräumungen so lange wie möglich zu ver- bellenlarven zu vermeiden. Es ist darauf zu achten, meiden, sind die Gräben regelmäßig zu mähen. Ab- dass die Gewässerbreite dem Wasserdargebot ent- flusshindernisse sollten punktuell entfernt werden, spricht und Niedrig-Wasserstände von mindestens bevor längere Abschnitte geräumt werden. Wenn 10 cm aufrechterhalten bleiben. Arbeiten im Ge- Sohlräumungen unvermeidbar sind, dann dürfen wässer bzw. der Sohle sollten wie auch die Sohlräu- diese nur zwischen Mitte September und Mitte mungen ausschließlich zwischen Mitte September November während frostfreier Perioden erfolgen, und Mitte November stattfinden. um eine Schädigung von Gewässerorganismen so gering wie möglich zu halten. Zwischen Mitte Sep- Absetzbecken tember und Mitte November ist die Fortpflanzungs- phase für die meisten Organismen abgeschlossen Um die Häufigkeit von Sohlräumungen zu reduzie- und die Winterstarre/-ruhe hat noch nicht begon- ren, sollten Absetzbecken zur Nährstoffpufferung nen. Vorhandene Tiere sind vor dem Winter noch angelegt werden. Die Becken sind regelmäßig zu bewegungsfähig und können den eingesetzten entschlammen, um weitreichende Grabenräumun- Maschinen am ehesten ausweichen. Die Räumung gen zu verhindern. Die Maßnahmenzeiträume soll- von maximal 30 % je Graben/-system ist in einem ten zwischen Mitte September und Mitte November maximal 5-jährigen Turnus durchzuführen. Die liegen. Vor baulichen Maßnahmen ist die Notwen- Gewässer dürfen durch die Räumung nicht weiter digkeit von wasserrechtlichen Verfahren zu prüfen.
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 17 25 26 27 25 Schematische Darstellung von libellengerechten Uferabflachungen an Gräben (LARS consult) 26 Schematische Darstellung Absetzbecken (Landschaftspflegekonzept Bayern, Band II.10 Gräben, ANL, Stand 1994) 27 Absetzbecken bei Eppisburg (M. Königsdorfer 2019)
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 18 Randstreifen – Pufferzonen Grabenmanagement Ungedüngte Randstreifen von 5 – 10 m, im Idealfall Für einen dauerhaften Erhalt der wenigen noch bis zu 20 m, entlang der Gräben reduzieren Nähr- vorhandenen Helm- und Vogel-Azurjungfer-Popula- stoffeinträge und die Einschwemmung von Sedi- tionen in Schwaben ist, wie oben beschrieben, ein menten. Gewässerbegleitende landwirtschaftliche umfangreicher Maßnahmenkatalog anzuwenden. Wirtschaftswege können dabei die Funktion der Dieser ist für die betroffenen Kommunen (Unter- Nährstoff- und Sedimentpufferung übernehmen. haltspflicht der Kommune für Gewässer 3. Ordnung Hochstauden- und Krautsäume dienen den Imagi- = Gräben, § 22 BayWG) in der Regel nicht zu bewäl- nes als Ruhe- und Schutzstreifen. tigen. Deshalb hat sich für den Unterhalt und die Gewässerentwicklung der Einsatz eines Grabenma- nagements bewährt. Der oder die Graben- managerIn plant die jährlichen Unterhaltungsmaß- Biotopverbund nahmen, stimmt diese mit allen zu beteiligenden Interessengruppen ab, stellt Förderanträge, beauf- Beide Arten sind weitgehend ortsgebunden und der tragt und überwacht die Ausführung der Maßnah- Großteil der Individuen bewegt sich nur innerhalb men. von ca. 100 m entlang der besiedelten Grabenab- schnitte. Dennoch können Wanderbewegungen Voraussetzung für ein nachhaltig erfolgreiches über mehrere Kilometer stattfinden, die zur Besie- Grabenmanagement ist, dass alle am Graben delung neuer Gewässerabschnitte führen können durchzuführenden Arbeiten, nicht nur die Natur- und einen genetischen Austausch ermöglichen. schutzmaßnahmen, in einer Hand liegen und eigen- Daher sollten die zwischen bestehenden Populatio- verantwortlich durchgeführt werden. Dazu gehört nen vorhandenen Grabensysteme als Verbundach- selbstverständlich auch die intensive Abstimmung sen geeignet sein (weitgehend offene Böschungen der Maßnahmen zwischen den Interessengruppen: mit geringer Gehölzdeckung und freiem Flugraum Anlieger, Landwirte, Kommunen und Fachbehörden innerhalb des Grabenprofils). (insbesondere Wasserwirtschaft und Naturschutz). 28 Hochstaudenflur am Graben im Mindeltal bei Thannhausen (M. Königsdorfer 2016)
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 19 Erste Ansprechpartner für ein Grabenmanagement Lebensraumansprüche von Pionier-Libellen- sind die Landschaftspflegeverbände (LPV). Beispie- arten an Gräben le für ein gelungenes Grabenmanagement sind Sofern Pionierarten (z.B. Kleiner Blaupfeil, Klei- Donautal-Aktiv e.V. im Landkreis Dillingen oder die ne Pechlibelle, Südlicher Blaupfeil) vorkommen, Landschaftspflegeverbände Günzburg und Unterall- sollten 30 % der Sohle vegetationsfrei sein bzw. gäu, die in sensiblen Grabensystemen für die Kom- nur lückige Vegetationsbestände aufweisen. Dies munen den Gewässerunterhalt komplett überneh- widerspricht nicht grundsätzlich den Maßnahmen men und eigenverantwortlich durchführen. für die Helm- und Vogelazurjungfer. Zur Förderung Unterstützend können Gebietsbetreuer, z.B. im der Pionierarten müsste allerdings die Grabensohle Naturpark Augsburg-Westliche Wälder für die früher einseitig geräumt werden, da die Helm- und Helm-Azurjungfer-Populationen im Zusamtal oder Vogel-Azurjungfer eine deutlich höhere Vegetati- Naturschutzverbände und Institutionen wie die onsdichte ertragen, aber auch bei lichteren Bestän- Stiftung Kulturlandschaft Günztal im Landkreis Un- den vorkommen. terallgäu an der Maßnahmenumsetzung mitwirken. Anpassung der Böschungsmahd an den Ent- Wichtige begleitende Maßnahmen zum Aufbau wicklungszyklus des Dunklen Wiesenknopf- bzw. zur Initiierung eines Grabenmanagements bzw. Ameisenbläulings (Phengaris nausithous) von Schutzmaßnahmen können Artenhilfs- und Biodiversitätsprojekte sein, wie zum Beispiel die Bei Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Amei- Biodiversitätsprojekte „Bachmuschel- und Libellen- senbläuling und seiner Raupenwirtspflanze Großer bäche im Landkreis Unterallgäu“ (Träger LPV und Wiesenknopf ist zwingend eine Bewirtschaftungs- Bund Naturschutz, Förderung durch den Landkreis ruhe zwischen dem 15.06. und dem 31.08. ent- Unterallgäu und Bayer. Naturschutzfonds) oder „Li- lang der Grabenböschungen einzuhalten, um den bellengräben in Schwaben“ (Finanzierung RvS). Entwicklungszyklus der Art nicht zu beeinträchtigen. Diese Auflage widerspricht nicht den empfohlenen Im Rahmen des Biodiversitätsprojektes „Bachmu- Mahdterminen für die Libellenarten. schel- und Libellenbäche im Landkreis Unterallgäu“ kümmern sich interessierte Laien als „Libellenpa- Biber ten“ um ausgewählte Libellengräben. Nach einer biologischen Fortbildung suchen die Libellenpaten Bei der Besiedelung von Gräben durch den Biber ihre Gewässerabschnitte nach Libellen ab und sen- kann es durch Biberdämme zu einer reduzierten den Fotos zur Nachbestimmung durch Fachleute in Fließgeschwindigkeit mit Sauerstoffreduktion, eine Cloud. Das erhöht das Interesse an der Natur, Rückstau und in der Folge verstärkter Verschlam- bringt neue Libellenfunde und schafft Aufmerksam- mung von Grabenabschnitten kommen. Deshalb keit für eine angepasste Grabenpflege. muss bei Vorkommen von Bibern in Gräben mit Helm- und Vogel-Azurjungfer ein Bibermanagement Teil des Libellenmanagements sein. Der Biber ist in Schwaben in allen außeralpinen Fließgewässersys- temen verbreitet und hat in Bayern einen günstigen Erhaltungszustand. Daher sind Vorkommen der 8 Zielkonflikte beiden Libellenarten als prioritär gegenüber Biber- vorkommen einzustufen. Die oben beschriebenen Maßnahmen zum Schutz Zunächst ist zu prüfen, ob Beeinträchtigungen in und zur Entwicklung der Libellen an Gräben sind an Hinblick auf die Fließgeschwindigkeit und Rückstau die Biologie der Zielarten Helm- und Vogel-Azur- durch den Biber innerhalb der Fortpflanzungsbe- jungfer angepasst. Dabei kann es zu Zielkonflikten reiche der beiden Libellenarten vorhanden sind. mit weiteren an Gräben vorkommenden Arten In diesem Fall sind nach Erteilung entsprechender kommen, die entsprechend abzuwägen und zu Ausnahmegenehmigungen und in enger Abstim- minimieren sind.
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 20 mung mit der Unteren Naturschutzbehörde Maß- erfolgen, während die Böschungs- und Sohlmahd nahmen, z.B. Gehölzrodungen, Biberschutzgitter, entlang der Gräben bereits zwischen Mitte Mai und Elektrozäune sowie die regelmäßige Entfernung von Mitte Juni durchgeführt werden sollte. Biberdämmen, zu ergreifen. Innerhalb der Böschungen und Uferzonen der zu mähenden Gräben sind keine Brutplätze von Bachmuschel Wiesenbrütern zu erwarten, allerdings können im Mit der Bachmuschel sind in der Regel keine Ziel- Umfeld der Gräben zum Beispiel der Große Brach- konflikte vorhanden, da keine gravierend widerspre- vogel oder Kiebitz brüten und Jungvögel in die Bö- chenden Lebensraumansprüche mit den Libellen- schungssäume führen. Dies ist vor der Grabenmahd arten vorliegen. Da die Libellenarten eher langsam zu prüfen. Bereiche mit dem Verdacht auf Jungvögel fließende und besonnte Gewässer, die Bachmuschel sind großzügig von der Mahd auszusparen, da sie beschattete, schnell fließende Gewässer benötigen, auch als Rückzugsraum für die Jungenaufzucht sollten Maßnahmenplanungen an Gewässern mit dienen können. Vorkommen beider Artengruppen auf einander abgestimmt werden. Vegetation Brutvögel Entlang von Gräben können Vegetations- und Lebensraumtypen nach der bayerischen Biotopkar- Innerhalb der Böschungen und Uferzonen der tierung bzw. des Anhangs I der FFH-Richtlinie, wie Gräben können Röhrichtbrüter, insbesondere der zum Beispiel Feuchte Hochstaudenfluren, Fließge- Sumpfrohrsänger brüten. Um einen Verstoß gegen wässer mit flutender Wasservegetation, Feucht- das Tötungsverbot nach § 44 BNatschG zu ver- und Initialgebüsche oder Gewässerbegleitgehölze meiden, sind grundsätzlich im Vorfeld der Mahd vorkommen. Im Rahmen der Maßnahmenplanung zwischen Mitte Mai und Mitte Juni die zu mähen- ist die Biotopkartierung auszuwerten. Bei einer den Abschnitte auf Brutvögel zu prüfen (u.a. durch Betroffenheit entsprechender Vegetationstypen hat Verhören der besetzten Reviere mit Lokalisation der die Maßnahmenumsetzung in enger Abstimmung ungefähren Brutplätze) und vorhandene Brutplätze mit der UNB zu erfolgen. großzügig, jedoch nur punktuell von der Mahd zu verschonen. Häufig befinden sich Libellengräben in Wiesenbrü- tergebieten. Mahd oder Bodenbearbeitung sollten in Wiesenbrütergebieten nicht vor dem 15. Juni 29 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 30 Biberdamm (C. Meyer 2019) (C. Meyer 2018)
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 21 9 Förderinstrumente Für Maßnahmen an Gräben und deren Umfeld Es sind nur die Kosten über die LNPR förderfähig, stehen in Bayern Förderprogramme der Landwirt- die über die Standardunterhaltung (Schlegeln/Mul- schafts-, Naturschutz- und Wasserwirtschaftsbehör- chen) hinausgehen! den zur Verfügung. Der Flächenerwerb für Naturschutzzwecke ist auch Da in den meisten Fällen die Gräben in öffentlichem über die LNPR förderfähig. Eigentum liegen und die Kommunen unterhalts- pflichtig sind und die Wasserwirtschaft keine spezi- Vertragsnaturschutzprogramm - Förderung ellen Artenschutzmaßnahmen fördert, werden die von landwirtschaftlichen Betrieben an die Helm- und Vogel-Azurjungfer angepassten Unterhalts- und Entwicklungsmaßnahmen in der ▪▪ Brachlegung auf Acker mit Selbstbegrünung aus Regel von Landschaftspflegeverbänden durchge- Artenschutzgründen (H12-H14) führt und über die Landschaftspflege und Natupark- ▪▪ extensive Mähnutzung naturschutzfachlich richtlinie (LNPR) gefördert. wertvoller Lebensräume (H21-H26, F22-F26) Sofern sich Gräben in Privateigentum befinden bzw. Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm- sich Maßnahmen auf landwirtschaftliche Flächen im Förderung von landwirtschaftlichen Betrie- Umfeld der Gräben beziehen, können Fördermittel ben über KULAP oder VNP Anwendung finden. Darüber hinaus sind in Zusammenarbeit mit einem Land- ▪▪ Gewässer- und Erosionsschutzstreifen mit schaftspflege- oder Naturschutzverband auch Maß- Verzicht auf jegliche Düngung und chemischen nahmen nach der LNPR (siehe unten) förderfähig. Pflanzenschutz auf Grünland und Acker (B 30, 32, 33, 34) Im Folgenden werden die angebotenen Fördermaß- ▪▪ Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserwirt- nahmen entlang von Gräben bzw. angrenzenden schaftlich sensiblen Gebieten (B 39) Flächen dargestellt. Für weitere Informationen können die Links unter den Quellenangaben genutzt Flächenerwerb – Förderung über den Bayer- werden. ischen Naturschutzfonds Landschaftspflege und Naturparkrichtlinie ▪▪ Für den Flächenerwerb für Naturschutzzwecke (LNPR) - Förderung von anerkannten Natur- kann beim Bayerischen Naturschutzfonds An- schutz- und Landschaftspflegeverbänden trag auf Förderung gestellt werden. Einmalige Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnah- Wasserwirtschaft men sowie wiederkehrende Pflegemaßnahmen, die nicht über das VNP förderfähig sind, werden über Die Unterhaltspflicht für Gräben (Gewässer 3. Ord- die Unteren Naturschutzbehörden beantragt. Die nung) liegt bei der Kommune (§ 22 BayWG). Inso- Förderbescheide werden von der Höheren Natur- fern sind Fördermaßnahmen der Wasserwirtschaft schutzbehörde bewilligt. im Wesentlichen auf Kommunen beschränkt. Diese sind in der aktuellen Fassung der Richtlinien für Bei der Förderung von Unterhaltungsmaßnahmen, Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben insbesondere der regelmäßigen Mahd der Böschun- (RZWas) zu entnehmen. Dabei werden jedoch keine gen und Sohle, dürfen keine zusätzlichen Fördermit- speziellen Artenschutzmaßnahmen, wie sie für die tel für die Gewässerunterhaltung der Wasserwirt- Helm- und Vogelazurjungfer notwendig sind, geför- schaft beantragt werden (siehe unten)! dert. Werden Förderprogramme des Naturschutzes (VNP, LNPR) angewendet, dürfen keine zusätzlichen Mittel aus der wasserwirtschaftlichen Förderung für den Gewässerunterhalt beantragt werden!
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 22 10 Einbindung von Behörden, Kommunen und Interessengrup- pen Für eine konfliktfreie und nachhaltige, an die Helm- beantragen Landschaftspflegeverbände (LPV) die und Vogel-Azurjungfer angepasste Grabenunterhal- Maßnahmen, führen sie vor Ort aus und moderie- tung ist ein Austausch mit den Interessengruppen ren die Abstimmung zwischen den Interessengrup- vor Ort eine wichtige Voraussetzung. Dazu gehören pen. Ein regelmäßiger Austausch findet zwischen die Kommunen als Unterhaltspflichtige, Anlieger LPV, Kommune und Naturschutzbehörden statt. Es und Landwirte, die zuständigen Fachbehörden der hängt vom Einzelfall ab, ob darüber hinaus regel- Land- und Wasserwirtschaft sowie des Naturschut- mäßige Abstimmungen in Form von einem Runden zes, je nach Bedarf die Fischerei- und Jagdberech- Tisch oder nur nach Bedarf mit den weiteren Betei- tigten sowie Naturschutzverbände. In der Regel ligten notwendig sind. 32 31 Austausch zum angepassten Management für die Helm- und Vogel-Azurjungfer im Ostallgäu (M. Königs- dorfer 2018) 32 Grabenmanagement - Beteiligungsprozess der Interessengruppen (LARS consult) Fachbehörden Wasserwirtschaft Landwirtschaft Anlieger Landwirte Höhere Obere Kommune Landschaftspflegeverband Naturschutzbehörde Untere Untere Fischerei- und Naturschutzverbände 33 Jagdberechtigte
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben 23 11 Quellen & weiterführende Literatur Quellen schel- und Libellen-Bäche im Landkreis Unterallgäu, (www.azurjungfer.de). ANL Bayern (1994): Landschaftspflegekonzept Bay- LUBW (2000): Unterhaltung und Pflege von Gräben, ern, Band II.10 Gräben, München. Karlsruhe (www4.lubw.baden-wuerttem-berg.de/ Bayer. LfU (2015): Arbeitshilfe: Unterhaltung von servlet/is/15384/unterhaltung_und_pflege_von_ Gräben, Augsburg (https://www.lfu.bayern.de/was- graeben.pdf?command=downloadContent&filena- ser/gewaessernachbarschaften/themen/graeben/ me=unterhaltung_und_pflege_von_graeben.pdf). doc/arbeitshilfe.pdf). NLWKN (2017): Leitfaden Artenschutz – Gewässe- Bayer. LfU (2016): Auszug Artenschutzkartierung runterhaltung/Artensteckbriefe: Helmazurjungfer Bayern: Nachweiskarten Libellen in Bayern, Stand und Vogelazurjungfer (). 13.04.2016 (https://www.lfu.bayern.de/natur/ artenschutzkartierung/libellen/doc/libellen_ ask_2016.pdf) Weiterführende Literatur Burbach, K., Faltin, I., Königsdorfer, M., Krach, E. & Winterholler, M. (1996): Coenagrion ornatum in Bayerisches Kulturlandschafts- und Vertrags- Bayern – Libellula 15: 131-168. naturschutzprogramm Burbach, K. & Königsdorfer, M. (1998): Vogela- ▪▪ https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/ag- zurjungfer – Artkapitel in Burbach, K. & Kuhn, K. rarpolitik/dateien/massnahmenuebersicht_vnp. (1998): Libellen in Bayern. Ulmer Verlag, Stuttgart. pdf Burbach, K. & Kuhn, K. (1998): Libellen in Bayern. ▪▪ http://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/ag- Ulmer Verlag, Stuttgart. rarpolitik/dateien/massnahmenuebersicht_ku- lap.pdf Burbach, K. & Winterholler, M. (2017): Libellen – ▪▪ https://www.stmuv.bayern.de/themen/natur- die Luftakrobaten Bayerns. ANLiegen Natur 39(2), schutz/naturschutzfoerderung/landschaftspfle- Laufen. ge_naturparkrichtlinien/index.htm Kastner, F., Buchwald, R. & Willen, M. (2015): Arten- hilfsprogramme für die FFH-Libellenarten Aeshna Flächenerwerb viridis, Coenagrion mercuriale und Coenagrion ▪▪ https://www.naturschutzfonds.bayern.de/foer- ornatum in NW-Deutschland. Unveröff. Abschlußbe- derung/ richt des gleichnamigen DBU-Projektes, Oldenburg. Gesetze (vgl. Kapitel 6 Rechtlicher Rahmen) Königsdorfer, M. (1996): Sonderuntersuchungs- programm Vogelazurjungfer im Dillinger Ried im Rahmen des Gesamtökologischen Gutachtens Wasserwirtschaft Donauried – unveröff. Gutachten i. A. Bayer. StM f. ▪▪ https://www.gesetze-bayern.de/Content/Docu- Landesentw. u. Umweltfragen, München. ment/BayVV_7538_U_589 Kuhn, K. (1998): Helmazurjungfer - Artkapitel in ▪▪ https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasser- Burbach, K. & Kuhn, K. (1998): Libellen in Bayern. wirtschaft/foerderung/index.htm Ulmer Verlag, Stuttgart. Landschaftspflegeverband Unterallgäu (Stand 2018): Libellen im Unterallgäu - Perfektion. Eleganz. Design. Präzision., Biodiversitätsprojekt Bachmu-
Impressum Herausgeber: Regierung von Schwaben Fronhof 10, 86152 Augsburg Internet: www.regierung.schwaben.bayern.de E-Mail: poststelle@reg-schw.bayern.de Stand: Oktober 2020 © RvS, alle Rechte vorbehalten Dieser Leitfaden ist im Rahmen des Biodiversitäts- projekts „Libellengräben in Schwaben“ entstanden. Bearbeiter: Martin Königsdorfer, LARS consult Betreuung: Josephine Jedicke und Christopher Meyer, Regierung von Schwaben Diese Druckschrift wird kostenlos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von den Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zweck der Wahlwerbung verwendet wer- den. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Bei publizisti- scher Verwertung – auch von Teilen – wird die Angabe der Quelle und Übersendung eines Belegexemplars erbeten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Die Broschüre wird kostenlos abgegeben, jede entgeltliche Weitergabe ist untersagt. Diese Broschüre wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann dennoch nicht übernommen werden. Für die Inhalte fremder Internetangebote sind wir nicht verantwortlich. BAYERN|DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Tel. 089 122220 oder per E-Mail unter direkt@bayern.de erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayeri- schen Staatsregierung.
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