LEITFADEN: PFLEGE UND ENTWICKLUNG VON LIBELLENGRÄBEN - EMPFEHLUNGEN ZUR GRABENPFLE GE FÜR DIE HELM- UND VOGEL-AZURJUNGFER COENAGRION MERCURIALE ...

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Leitfaden: Pflege und Entwicklung von
Libellengräben
Empfehlungen zur Grabenpflege für die Helm- und
Vogel-azurjungfer (Coenagrion mercuriale und C. ornatum)
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Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben      2

Inhalt

1    Einleitung ������������������������������������������������������������������������������������� 4
2    Lebensraum Graben ��������������������������������������������������������������������� 4
3    Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) ��������������������������������� 6
4    Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) ������������������������������������ 8
5    Gefährdungsfaktoren von Helm- und Vogel-Azurjungfer
     an Gräben ���������������������������������������������������������������������������������� 10
6    Rechtlicher Rahmen ������������������������������������������������������������������� 12
7    Grabenunterhaltung und -entwicklung ��������������������������������������� 13
     Mahd                                                                                           14
     Mulchen/Schlegeln                                                                              15
     Entbuschung                                                                                    16
     Bauliche Maßnahmen                                                                             16
     Randstreifen – Pufferzonen                                                                     18
     Biotopverbund                                                                                  18
     Grabenmanagement                                                                               18

8    Zielkonflikte ������������������������������������������������������������������������������� 19
9    Förderinstrumente �������������������������������������������������������������������� 21
10   Einbindung von Behörden, Kommunen und Interessen-
     gruppen ������������������������������������������������������������������������������������� 22
11   Quellen & weiterführende Literatur ������������������������������������������� 23

     Titelbild: Paarungsrad von Coenagrion mercuriale (N. Steffan 2014)
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Abbildungsverzeichnis

01 Wiesengraben im mittleren Mindeltal (M. Kön-           16 Unterhaltungsmaßnahmen in Abhängigkeit der
gisdorfer 2016)                                4         Phänologie der Helm- und Vogel-Azurjungfer (LARS
                                                          consult)12
02 Bachröhricht mit Berle bei Eppisburg (M. Kön-
gisdorfer 2019)                                 4        17 Quellaustritt (Kreis) und Verlauf des neu gestal-
                                                          teten Grabens (Pfeile) (Kartenquelle: Bayernatlas)13
03 Paarungsrad von Coenagrion mercuriale (N.
Steffan 2014)                                     6      18 Quellbach mit Weidefläche bei Thierhaupten
                                                          (M. Königsdorfer 2017)                       14
04 Nahaufnahme des Kopf, Thorax und zweiten
Abdominalsegments von C. mercuriale (N. Steffan           19 Mahd mit dem Messerbalken-Ausleger und der
2016)6                                                   Grabenmähmaschine mit Rechen (C. Eglseer)15

05 Zeichnung auf dem zweiten Abdominalsegments            20 Balkenmäher als Selbstfahrer (V. Weitmann)15
von C. mercuriale, vergrößert (J. Jedicke 2020) 6
                                                          21 Mähkombination aus Balkenmäher und Bandre-
06 Verbreitung der Helm-Azurjungfer in Bayern             chen (M. Schneider)15
(verändert nach Bay. LfU, Stand 2016)             7
                                                          22 Mähgutaufnahme mit dem Grashäcksler (S.
07 Paarungsrad von Coenagrion ornatum bei der             Kling)15
Eiablage (N. Steffan 2012)                   8
                                                          23 Gehölzaufwuchs an einem Wiesengraben im
08 Zeichnung auf dem zweiten Abdominalsegments            Mindeltal (J. Jedicke 2019)               16
von C. mercuriale, vergrößert (J. Jedicke 2020) 8
                                                          24 Grabenentbuschung mit dem Forstmulchgerät
09 Nahaufnahme von C. mercuriale (N. Steffan              am Baggerausleger (M. Köngisdorfer)16
2012)8
                                                          25 Schematische Darstellung von libellengerechten
10 Verbreitung der Vogel-Azurjungfer in Bayern            Uferabflachungen an Gräben (LARS consult)      17
(Bay. LfU, Stand 2016)                            9
                                                          26 Schematische Darstellung Absetzbecken (Land-
11 Intensive Ausbringung von Gülle führt zu starken       schaftspflegekonzept Bayern, Band II.10 Gräben,
Nährstoffeinträgen im angrenzenden Graben (S.             ANL, Stand 1994)                               17
Kling 2019)                                     10
                                                          27 Absetzbecken bei Eppisburg (M. Königsdorfer
12 Verschlammung eines Grabens bei Eppisburg              2019)                                       17
(M. Königsdorfer 2017)                      10
                                                          28 Hochstaudenflur am Graben im Mindeltal bei
13 22 cm Schlammablagerungen konnten in einem             Thannhausen (M. Königsdorfer 2016)           18
Graben bei Eppisburg gemessen werden (M. Kö-
                                                          29 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling auf Wie-
nigsdorfer 2019)                            10
                                                          senknopf                                    20
14 Ein Graben bei Ziemetshausen ist durch
                                                          30 Biber oder Biberdamm                          20
Schilfröhricht völlig verwachsen und wird so für die
beiden Mercuriale-Arten unattraktiv (M. Königs-           31 Austausch zum angepassten Management für
dorfer 2019).                                     11     die Helm- und Vogel-Azurjungfer im Ostallgäu (M.
                                                          Königsdorfer 2018)22
15 Biberdämme tragen zu einem eingeschränkten
Abfluss bei und verstärken die negativen Effekte von      32 Grabenmanagement - Beteiligungsprozess der
Verkrautung und Verschlammung (M. Schneider               Interessengruppen (LARS consult)            22
2017).                                           11
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1      Einleitung                                       2       Lebensraum Graben
Ursprünglich bewohnten die zwei gefährdeten             Gräben sind künstlich angelegte Gewässer, die
Kleinlibellenarten Helm-Azurjungfer (Coenagrion         für die landwirtschaftliche Nutzung innerhalb von
mercuriale) und Vogel-Azurjungfer (Coenagrion           Mooren und Flussniederungen unerlässlich sind, da
ornatum) natürliche Quellmoore und Bachläufe.           sie Feuchtwiesen, Niedermoore und Auen entwäs-
Bedingt durch den Strukturwandel in der Landwirt-       sern und dadurch bewirtschaftbar machen. Auch
schaft wurden viele dieser Primärhabitate beseitigt     wenn sie sich durch ihre Entwässerungswirkung
oder durch Nährstoffeinträge und Gewässerausbau         negativ auf Moore und Feuchtwiesen auswirken
stark beeinträchtigt. Aktuell stellen Entwässe-         sowie ständig menschlichen Eingriffen in Form von
rungsgräben von Wiesen und Mooren als Ersatz-           Sohlräumungen und -mahd ausgesetzt sind, können
habitate letzte Rückzugsräume für die Helm- und         Gräben wichtige Rückzugs- und Ersatzlebensräume
Vogel-Azurjungfer sowie weitere gefährdete Libel-       für Tier- und Pflanzenarten bieten. So entwickeln
lenarten dar – an die Pflege dieser Gräben werden       sich je nach Standortbedingungen entlang der
aus naturschutzfachlicher Sicht damit besondere         Uferböschungen häufig feuchte Hochstaudenfluren
Ansprüche gestellt. In diesem Leitfaden werden          und Feuchtgebüsche, innerhalb des Wasserkörpers
praktische Informationen zur Pflege und Entwick-        Schilf- und Bachröhrichte sowie Seggenriede. Inner-
lung von Libellengräben gegeben sowie die Biologie      halb von Grabensystemen können unter anderem
beider Arten, mögliche Zielkonflikte, Maßnahmen         Biber, Fische, Amphibien, die Bachmuschel und
zur Grabenunterhaltung, der rechtliche Rahmen,          zahlreiche Wasserinsekten vorkommen.
verfügbare Förderinstrumente sowie die Einbin-
                                                        Typische und häufige Libellenarten an Gräben,
dung von Behörden, Kommunen und Interessen-
                                                        die jedoch auch innerhalb anderer Gewässerty-
gruppen erläutert.
                                                        pen vorkommen können, sind unter anderem die
                                                        Blauflügel-Prachtlibelle (Calopteryx virgo) und die
                                                        Gefleckte Prachtlibelle (Calopteryx splendens),

01 Wiesengraben im mittleren Mindeltal                  02 Bachröhricht mit Berle (Berula erecta) bei Eppis-
(M. Königsdorfer 2016)                                  burg (M. Königsdorfer 2019)
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die Gemeine Federlibelle (Platycnemis pennipes),
die Frühe Adonislibelle (Pyrrhosoma nymphula),
die Gemeine Pechlibelle (Ischnura elegans) und
die Gemeine Heidelibelle (Sympetrum vulgatum).
Nach Sohlräumungen bzw. in Gräben mit geringem
Vegetationsaufkommen können auch gefährdete
Pionierarten wie der Südliche und Kleine Blaupfeil
(Orthetrum brunneum und O. coerulescens) oder
die Kleine Pechlibelle (Ischnura pumilio) auftreten.

Ganz besondere Ansprüche an Gräben haben die
beiden seltenen und stark gefährdeten Libellen-
arten Helm- und Vogel-Azurjungfer (Coenagrion
mercuriale und C. ornatum), die ausschließlich in
grundwasserbeeinflussten Gräben mit niederwüch-
siger Vegetation vorkommen.

Gräben unterscheiden sich grundsätzlich von natur-
nahen Bächen durch folgende Parameter:

▪▪   linearer Verlauf ohne Breiten- und Tiefenvarianz
▪▪   hohe Verschlammungstendenz auf Grund gerin-
     ger Fließgeschwindigkeiten und Nährstoff- so-
     wie Sedimenteinträgen aus den angrenzenden
     landwirtschaftlich genutzten Flächen
▪▪   verminderte Sauerstoffversorgung und hohe
     sommerliche Wassertemperaturen auf Grund
     des meist geringen Gefälles
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3        Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale)

▪▪    Aussehen: Die Helm-Azurjungfer hat eine Kör-             (Kastner E.A., 2015), Eiablage an Wasserpflan-
      perlänge von ca. 3 cm. Sie ist auf dem Thorax            zen an der Wasseroberfläche (Mitte Juni – Mitte
      und den Hinterleibssegmenten schwarz-blau                August, Eientwicklung bis ca. Mitte September),
      gezeichnet. Während die Weibchen nur schwer              Larven leben 1-2 Jahre am Gewässergrund, eine
      an der Form ihres Pronotums von anderen                  zeitweise Austrocknung der Gräben scheint
      Arten zu unterscheiden sind, erkennt man                 die Art zu tolerieren, Schlupf ab Mitte Mai mit
      die Männchen an ihrer typischen „Wikinger-               Schwerpunkt im Juni.
      helm-Zeichnung“ auf dem zweiten Hinterleibs-       ▪▪    Habitatnutzung im Alpenvorland: 500-900 m
      segment.                                                 NN, kalkreiche Quellaustritte und Rieselfluren,
▪▪    Gefährdung und Schutz: Rote Liste Bayern 1,              Mehlprimel-Kopfbinsenriede (Schoenetum
      Deutschland 2, Anhang II FFH-Richtlinie                  furruginei) bzw. Davallseggenriede (Caricetum
▪▪    Verbreitungsschwerpunkt in Bayern: Südlich               davallianae).
      der Donau in Schwaben und Oberbayern. In           ▪▪    Habitatnutzung außerhalb des Alpenvorlan-
      Schwaben sind 85 ASK-Fundorte (Stand 2001-               des: 400-500 m NN, grundwasserbeeinflusste
      2019) bekannt. Diese liegen innerhalb von                Gräben in Flusstälern und Niedermooren mit
      Quellstandorten im Alpenvorland und in Gräben            niederwüchsigen Bachröhrichten (Glycero-Spar-
      im mittleren Mindel- und Günztal, im Westall-            ganion), typische Arten: Aufrechter Merk (Sium
      gäu nördlich Lindau, im Zusamtal bei Ziemets-            erectum), Bachbunge (Veronica beccabunga),
      hausen, im Donautal südlich von Dillingen                Brunnenkresse (Nasturtium officinale), Sumpf-
      sowie im Lechtal östlich von Gersthofen.                 und Teich-Schachtelhalmarten (Equisetum
▪▪    Biologie: Imagines fliegen zwischen Mitte Mai            palustre und E. fluviatile), Wasser-Ehrenpreis
      und Mitte August (Maximum Mitte Juni – Mitte             (Veronica anagallis-aquatica) und Wasserminze
      Juli) und können mindestens 42 Tage alt werden           (Mentha aquatica).

                                                          04

                                                         03 Paarungsrad von Coenagrion mercu-
                                                         riale (N. Steffan 2014)
                                                         04 Nahaufnahme des Kopf, Thorax und
                                                         zweiten Abdominalsegments von C. mer-
                                                         curiale (N. Steffan 2016)
                                                         05 Zeichnung auf dem zweiten Abdomi-
                                                         nalsegments von C. mercuriale, vergrö-
 03
                                                         ßert (J. Jedicke 2020)                     05
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▪▪   Habitatansprüche an Gräben: Fließendes, sau-          1 % der Individuen legt Entfernungen über 1 km
     erstoffreiches Wasser mit Grundwassereinfluss,        zurück. Es wurde eine maximale Wanderent-
     freier Flugraum im Grabenprofil mit Besonnung,        fernung von 6,6 km festgestellt. Wanderungen
     lückige Vegetationsdeckung der Sohle, Bö-             werden entlang von Gräben, aber auch unab-
     schungsvegetation außerhalb des Grabenpro-            hängig von Gewässerstrukturen zurückgelegt
     fils, geringe Schlammauflage.                         (Kastner E.A., 2015).
▪▪   Ausbreitungs-/Wanderungsverhalten: Orts-
     gebundene Art, der Hauptteil der Individuen
     (ca. 80 %) bewegt sich nur innerhalb von 100 m
     entlang der besiedelten Grabenabschnitte. Nur

                                                                                          Alpenvorland

06 Verbreitung der Helm-Azurjungfer in Bayern (verändert nach Bay. LfU, Stand 2016)
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4        Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum)

▪▪    Aussehen: Die Vogel-Azurjungfer ist der             ▪▪    Biologie: Imagines fliegen zwischen Mitte
      Helm-Azurjungfer sehr ähnlich, hat die glei-              Mai und Anfang August (Maximum ab Anfang
      che schwarz-blaue Färbung auf dem Thorax                  Juni – Mitte Juli, maximales Alter der Imagines
      und den Hinterleibssegmenten und erreicht                 mind. 29 Tage, Kastner E.A., 2015), Eiablage an
      ebenfalls eine Körperlänge von ca. 3 cm. Die              Wasserpflanzen an der Wasseroberfläche (Max.
      Männchen erkennt man an ihrer vogelähnlichen              Mitte Juni – Anfang August, Eientwicklung bis
      Zeichnung auf dem zweiten Hinterleibsseg-                 Anfang September), Larven leben 1-2 Jahre
      ment.                                                     am Gewässergrund, eine zeitweise Austrock-
▪▪    Gefährdung und Schutz: Rote Liste Bayern 2,               nung der Gräben scheint die Art zu tolerieren,
      Deutschland 2, Anhang II FFH-Richtlinie                   Schlupf ab Mitte Mai, Schwerpunkt im Juni.

▪▪    Verbreitungsschwerpunkte in Bayern: Mittel-         ▪▪    Habitatansprüche im Allgemeinen: 300-550 m
      franken, Schwäbisches Donautal und oberbayer.             NN, grundwasserbeeinflusste, wärmebegüns-
      Donaumoos, Münchner Schotterebene sowie                   tigte Gräben in Flusstälern und Niedermooren
      Unteres Isartal. In Schwaben sind 46 ASK-Fund-            mit niederwüchsigen Bachröhrichten (Gly-
      orte (Stand 2001-2019) bekannt. Diese liegen              cero-Sparganion), typische Pflanzenarten: siehe
      innerhalb von Gräben im Donautal nördlich                 Helm-Azurjungfer.
      Günzburg, südlich Dillingen und bei Schwennin-      ▪▪    Habitatansprüche an Gräben: fließendes, sau-
      gen, im Lechtal bei Thierhaupten, im Winterrie-           erstoffreiches Wasser mit Grundwassereinfluss,
      der Ried und östlich von Pöttmes.                         erträgt geringeren Sauerstoffgehalt und höhere

                                                          07 Paarungsrad von Coenagrion orna-
                                                          tum bei der Eiablage (N. Steffan 2012)
                                                          08 Zeichnung auf dem zweiten Ab-
                                                          dominalsegments von C. mercuriale,
                                                          vergrößert (J. Jedicke 2020)               08

                                                          09 Nahaufnahme von C. mercuriale
                                                          (N. Steffan 2012)

 07                                                        09
LEITFADEN: PFLEGE UND ENTWICKLUNG VON LIBELLENGRÄBEN - EMPFEHLUNGEN ZUR GRABENPFLE GE FÜR DIE HELM- UND VOGEL-AZURJUNGFER COENAGRION MERCURIALE ...
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben   9

     Wassertemperaturen als Helm-Azurjungfer,
     freier Flugraum im Grabenprofil mit Besonnung,
     lückige Vegetationsdeckung der Sohle, Bö-
     schungsvegetation außerhalb des Grabenpro-
     fils, geringe Schlammauflage.
▪▪   Ausbreitungs-/Wanderungsverhalten: Orts-
     gebundene Art, der Hauptteil der Individuen
     (>60%) bewegt sich nur innerhalb von 100 m
     entlang der besiedelten Grabenabschnitte.
     Allerdings wurde eine maximale Wanderent-
     fernung von ca. 1 km festgestellt (Kastner E.A.,
     2015).

10 Verbreitung der Vogel-Azurjungfer in Bayern (Bay. LfU, Stand 2016)
LEITFADEN: PFLEGE UND ENTWICKLUNG VON LIBELLENGRÄBEN - EMPFEHLUNGEN ZUR GRABENPFLE GE FÜR DIE HELM- UND VOGEL-AZURJUNGFER COENAGRION MERCURIALE ...
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben       10

5      Gefährdungsfaktoren von Helm- und Vogel-Azurjungfer an
       Gräben

In Bezug auf die Larven sind der Zustrom von           ▪▪    Nährstoff- und Sedimenteinträge, Verschlam-
Grundwasser, eine zumindest geringe Fließge-                 mung: Auf Grund unmittelbar angrenzender
schwindigkeit und eine weitgehend kiesig-sandige             landwirtschaftlicher Nutzung mit entspre-
Sohle sowie Besonnung die wesentlichen Voraus-               chenden Nährstoff- und Sedimenteinträgen,
setzungen für eine Besiedelung. Die Imagines be-             kommt es durch direkte Einspülung oder über
nötigen für die Paarung und Eiablage einen weitge-           das Grundwasser zu verstärktem Pflanzen-/
hend freien und besonnten Flugraum innerhalb des             Algenwachstum, Verkrautung und auch Schlam-
Grabenprofils und lichte Bestände von Wasserpflan-           mablagerungen. Dies führt zu einem Sauerstoff-
zen im Bereich des Wasserspiegels. Da die Vorkom-            defizit für die Larven und zu einer erhöhten
men beider Arten außerhalb des Alpenvorlandes                Häufigkeit von Sohlräumungen, um den Abfluss
auf Entwässerungsgräben beschränkt sind, hängen              der Gräben und damit die Entwässerungswir-
die wesentlichen Gefährdungsfaktoren mit der                 kung für die angrenzenden landwirtschaftlichen
landwirtschaftlichen Nutzung im Umfeld besiedelter           Flächen aufrecht zu erhalten.
Gräben und der Grabenunterhaltung zusammen.

Folgende konkrete Gefährdungsfaktoren lassen sich
ableiten:

                                                                                    11 Intensive Ausbrin-
                                                                                    gung von Gülle führt zu
                                                                                    starken Nährstoffeinträ-
                                                                                    gen im angrenzenden
                                                                                    Graben (S. Kling 2019)
                                                                                    12 Verschlammung
                                                                                    eines Grabens bei Eppis-
                                                                                    burg (M. Königsdorfer
                                                                                    2017)
                                                                                    13 22 cm Schlammab-
                                                                                    lagerungen konnten
                                                                                    in einem Graben bei
                                                                                    Eppisburg gemessen
                                                                                    werden (M. Königsdor-
 11
                                                                                    fer 2019)

 12                                                     13
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben     11

 14

 15

14 Ein Graben bei Ziemetshausen ist durch Schilfröhricht völlig verwachsen und wird so für die beiden Coen-
agrion-Arten unattraktiv (M. Königsdorfer 2019).
15 Biberdämme tragen zu einem eingeschränkten Abfluss bei und verstärken die negativen Effekte von Ver-
krautung und Verschlammung (M. Schneider 2017).

▪▪    Verkrautung der Sohle und Verbuschung der           ▪▪   Sohlräumung: In der Folge von Verkrautung
      Böschungen: Häufig sind auf Grund der nähr-              und Verschlammung werden Sohlräumungen
      stoffreichen Verhältnisse Gräben mit Hoch-               notwendig, die wiederum die an der Sohle
      stauden, Schilfröhricht oder Gehölzen völlig             lebenden Larven gefährden.
      verwachsen und bieten für die Imagines keinen       ▪▪   Austrocknung: Seit den 2000er Jahren fallen
      freien Flugraum innerhalb des Grabenprofils zur          immer häufiger bisher besiedelte Gräben insbe-
      Paarung oder Eiablage. Darüber hinaus kann               sondere während der Sommermonate trocken.
      Verbuschung zur Beschattung von Grabenab-                Zwar konnten sich bisher die betroffenen Be-
      schnitten führen und eine Besiedelung verhin-            stände zumindest auf einem niedrigen Niveau
      dern.                                                    halten, langfristig ist jedoch bei anhaltenden
▪▪    Eingeschränkter Abfluss - Rückstau: Der Was-             sommerlichen Trockenperioden mit dem Ausfall
      serabfluss kann durch starke Verkrautung, aber           von Populationen innerhalb trockengefallener
      auch durch Biberdämme eingeschränkt werden.              Grabensysteme zu rechnen.
      Dies verstärkt die oben beschriebenen Effekte
      einer Verkrautung und Verschlammung.
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben                         12

6                            Rechtlicher Rahmen                                       Weiterführende Informationen (Links):

                                                                                      ▪▪    Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts, kurz
Für Gräben als Gewässer der 3. Ordnung besteht für                                          Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
die Kommune die Unterhaltspflicht (§ 22 BayWG).
                                                                                      ▪▪    Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege,
Daher sind alle Maßnahmen mit der zuständigen
                                                                                            kurz Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Kommune abzustimmen. Darüber hinaus sind bei
allen Arbeiten am und im Gewässer die Vorgaben                                        ▪▪    Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
des Wasserhaushaltsgesetzes sowie des Bayeri-                                         ▪▪    Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der
schen Wassergesetzes zu berücksichtigen.                                                    Landschaft und die Erholung in der freien Natur,
                                                                                            kurz Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNat-
Da bei den Unterhaltungs- und Entwicklungsmaß-
                                                                                            SchG)
nahmen in den Naturhaushalt eingegriffen wird,
auch wenn diese dem Erhalt der Zielarten Helm-
und Vogel-Azurjungfer dienen, sind die Vorgaben
des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bzw.
des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG),
insbesondere

▪▪                     § 30 BNatSchG Gesetzlich geschützte Biotope u.
                       Art. 23 BayNatSchG
▪▪                     § 39 BNatSchG Allgemeiner Schutz wildleben-
                       der Tiere und Pflanzen und
▪▪                     § 44 BNatSchG Besonderer Artenschutz zu
                       beachten.

16 Unterhaltungsmaßnahmen in Abhängigkeit der Phänologie der Helm- und Vogel-Azurjungfer (LARS
consult)

                                                       Zeitplan Grabenunterhaltung und -Entwicklung

                                                                                                                           Arbeiten an und
Grabenunterhaltung

                                                                                                                        in der Gewässersohle
 und -Entwicklung

                              Entbuschung                                                                                                 Entbuschung

                                                                     1. Mahd                                                  2. Mahd
                                                                  und Mähgut-
                                                                                                                         und Mähgutentfernung
                                                                   entfernung
Helm- und Vogelazurjungfer

                                                                                       Imago
    Entwicklungszyklus

                                                                                           Ei an Wasserpflanze

                                                                        Larve an Gewässergrund

                             Jan       Feb   März   April      Mai             Juni         Juli        Aug      Sept           Okt             Nov     Dez
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben       13

7      Grabenunterhaltung und -entwicklung

Die regelmäßige Grabenunterhaltung muss an den         ▪▪   dass der Grundwassereinfluss bestehen bleibt,
Entwicklungszyklus der beiden Zielarten angepasst      ▪▪   die Fließgeschwindigkeit nicht wesentlich ver-
sein, um den dauerhaften Erhalt der vorhandenen             ändert wird,
Populationen zu gewährleisten. In Abb. 16 sind die
                                                       ▪▪   das Gewässerprofil dem Wasserdargebot ange-
an die Phänologie der beiden Zielarten angepassten
                                                            passt ist (mind. 10 cm Niedrigwasserstand!) und
Zeiten der Unterhaltungsmaßnahmen dargestellt.
                                                       ▪▪   besonnte Grabenabschnitte vorhanden sind.
Vor einer Umgestaltung bzw. Veränderungen von
                                                       Ein Beispiel für eine gelungene Gewässergestaltung
Entwässerungsgräben ist im Hinblick auf die beiden
                                                       ist die Renaturierung eines Quellgerinnes bei Thier-
Zielarten Helm- und Vogel-Azurjungfer eine genaue
                                                       haupten durch den LPV Landkreis Augsburg mit der
Analyse der hydrologischen Gegebenheiten sowie
                                                       Neuansiedelung der Vogel-Azurjungfer.
der Geländemorphologie im Vorfeld notwendig. Bei
allen Maßnahmen ist u.a. zu gewährleisten,

                                                                                17 Quellaustritt (Kreis) und
                                                                                Verlauf des neu gestalteten
                                                                                Grabens (Pfeile) (Karten-
                                                                                quelle: Bayernatlas)
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben    14

18 Quellbach mit Weidefläche bei Thierhaupten (M. Königsdorfer 2017)

Zur Aufrechterhaltung der Entwässerungsfunktion         Besonnung sowie ein offener Flugraum im Graben-
von Gräben sind regelmäßige Eingriffe in Form von       profil über der Sohle gewährleistet. Die Libellen
Sohlräumungen und -mahd notwendig. Aber auch            werden durch die Mahd nur kurzfristig gestört und
im Hinblick auf ihre Funktion als Rückzugs- und         sind unmittelbar nach dem Mahdvorgang wieder
Ersatzlebensräume für Tier- und Pflanzenarten           am Gewässer anwesend.
sind Unterhaltungsmaßnahmen notwendig, da die
                                                        Bei entsprechend starkem Aufwuchs ist ein zweiter
Gräben ansonsten verkrauten, verschlammen und
                                                        Schnitt ab Mitte September notwendig.
verbuschen.
                                                        Grundsätzlich sollten einseitig auf ca. 30 % der
Im Folgenden werden die an Gräben mit Vorkom-
                                                        gemähten Grabenlänge Abschnitte der Böschungs-
men der Helm- und Vogelazurjungfer notwendigen
                                                        und Ufervegetation ungemäht bleiben. Dies ist
Unterhaltungsmaßnahmen dargestellt.
                                                        jedoch von den Gegebenheiten vor Ort abhängig
                                                        und sollte im Rahmen der Erstellung von Pflegekon-
                                                        zepten im Vorfeld mit den Naturschutzbehörden
Mahd                                                    fachlich abgestimmt werden.

                                                        Mähgutentfernung unmittelbar nach der
Die Mahd der Böschungen und Sohle reduziert
                                                        Mahd
die Notwendigkeit von Sohlräumungen und ist für
die Eignung der Gräben während der Flugzeit der         Das Mähgut muss unmittelbar anschließend an die
Libellen essentiell. Deshalb sollte diese zu Beginn     Mahd entfernt werden, da während des Mähvor-
der Flugzeit zwischen Mitte Mai und Mitte Juni          gangs das Mähgut in den Graben fällt, den Wasser-
erfolgen. Durch die Entfernung des Aufwuchses           körper verdeckt und so der Graben zur Eiablage für
wird während der Hauptflugzeit eine ausreichende        die Libellen nicht nutzbar ist.
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben   15

Mähgutverwendung/-entsorgung                           Mulchen/Schlegeln
Ablagerung von Mähgut in Gewässernähe ist zu
vermeiden. Gängige Verfahren zur Verwendung des        Die Gewässerböschungen sollen nicht gemulcht
Mähguts sind Kompostierung mit späterer Aus-           oder geschlegelt werden, da die Nährstoffe des
bringung auf Ackerflächen und die Verwendung als       Mähguts dem Gewässersystem so nicht entzogen
Rohfaserrationen in Biogasanlagen.                     werden, die Böschungsvegetation verfilzt und eut-
                                                       rophiert sowie bei Regen das Mähgut in den Graben
Mahd und Mähgutaufnahme – Technik/Ma-                  geschwemmt wird und zur Nährstoffanreicherung
schineneinsatz                                         beiträgt. Eine Alternative zum herkömmlichen
                                                       Mulchen kann der sogenannte „Ökomulchkopf“
▪▪    Grabenmähmaschine mit Messerbalken und
                                                       sein, der das Mulchmaterial auswirft und so den
      Bandrechen an einem Gerät
                                                       Abtransport gewährleistet (Ansprechpartner LPV
▪▪    Messerbalken am Einachsschlepper und als         Unterallgäu).
      Anbaugerät am Ausleger
▪▪    Bandrechen bzw. Schwader am Einachsschlep-       19 Grabenmähmaschine mit Messerbalken und
      per und als Anbaugerät am Ausleger               Bandrechen (C. Eglseer)
▪▪    Mähgutaufnahme mit Ladewagen                     20 Balkenmäher als Selbstfahrer (V. Weitmann)
Der Einsatz von Mähkörben ist nicht zu empfehlen,      21 Mähkombination aus Balkenmäher und Bandre-
da dabei häufig in die Sohle eingegriffen wird und     chen (M. Schneider)
so Libellenlarven und andere Wasserorganismen          22 Mähgutaufnahme mit dem Grashäcksler
aus dem Gewässer entfernt werden.                      (S. Kling)

 19                                                     20

 21                                                     22
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben       16

23 Gehölzaufwuchs an einem Wiesengraben im              24 Grabenentbuschung mit dem Forstmulchgerät
Mindeltal (J. Jedicke 2019)                             am Baggerausleger (M. Köngisdorfer)

Entbuschung                                             eingetieft werden. Das Räumgut sollte am Gewäs-
                                                        serrand einige Tage gelagert werden, um Wasseror-
Entbuschungen sind an den Grabenabschnitten not-        ganismen eine Rückwanderung zu ermöglichen. Die
wendig, an denen das Grabenprofil verschattet bzw.      Räummaßnahme sollte naturschutzfachlich beglei-
Böschungen oder Sohle mit Gehölzen bewachsen            tet werden.
sind. Für eine dauerhafte Mähbarkeit der Gräben,        Technik: Gitterschaufel und Drehkopf. Damit wird in
sind die Wurzelstöcke zu entfernen. Entbuschungen       Fließrichtung und nicht wie herkömmlich quer zum
dürfen ausschließlich zwischen Oktober und Febru-       Gewässer gearbeitet. Kein Einsatz der Grabefräse!
ar (§ 39 BNatschG) erfolgen.
                                                        Uferabflachungen

Bauliche Maßnahmen                                      Für eine naturnahe Entwicklung, aber auch um
                                                        die maschinelle Mähbarkeit zu gewährleisten, sind
                                                        die Ufer mit einer Neigung von mindestens 1:4 zu
Sohlräumungen                                           gestalten. Bei der Abflachung darf nicht in die Sohle
                                                        eingriffen werden, um Beeinträchtigungen von Li-
Um Sohlräumungen so lange wie möglich zu ver-           bellenlarven zu vermeiden. Es ist darauf zu achten,
meiden, sind die Gräben regelmäßig zu mähen. Ab-        dass die Gewässerbreite dem Wasserdargebot ent-
flusshindernisse sollten punktuell entfernt werden,     spricht und Niedrig-Wasserstände von mindestens
bevor längere Abschnitte geräumt werden. Wenn           10 cm aufrechterhalten bleiben. Arbeiten im Ge-
Sohlräumungen unvermeidbar sind, dann dürfen            wässer bzw. der Sohle sollten wie auch die Sohlräu-
diese nur zwischen Mitte September und Mitte            mungen ausschließlich zwischen Mitte September
November während frostfreier Perioden erfolgen,         und Mitte November stattfinden.
um eine Schädigung von Gewässerorganismen so
gering wie möglich zu halten. Zwischen Mitte Sep-
                                                        Absetzbecken
tember und Mitte November ist die Fortpflanzungs-
phase für die meisten Organismen abgeschlossen          Um die Häufigkeit von Sohlräumungen zu reduzie-
und die Winterstarre/-ruhe hat noch nicht begon-        ren, sollten Absetzbecken zur Nährstoffpufferung
nen. Vorhandene Tiere sind vor dem Winter noch          angelegt werden. Die Becken sind regelmäßig zu
bewegungsfähig und können den eingesetzten              entschlammen, um weitreichende Grabenräumun-
Maschinen am ehesten ausweichen. Die Räumung            gen zu verhindern. Die Maßnahmenzeiträume soll-
von maximal 30 % je Graben/-system ist in einem         ten zwischen Mitte September und Mitte November
maximal 5-jährigen Turnus durchzuführen. Die            liegen. Vor baulichen Maßnahmen ist die Notwen-
Gewässer dürfen durch die Räumung nicht weiter          digkeit von wasserrechtlichen Verfahren zu prüfen.
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben   17

 25

 26

 27

25 Schematische Darstellung von libellengerechten Uferabflachungen an Gräben (LARS consult)
26 Schematische Darstellung Absetzbecken (Landschaftspflegekonzept Bayern, Band II.10 Gräben, ANL,
Stand 1994)
27 Absetzbecken bei Eppisburg (M. Königsdorfer 2019)
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben    18

Randstreifen – Pufferzonen                             Grabenmanagement

Ungedüngte Randstreifen von 5 – 10 m, im Idealfall     Für einen dauerhaften Erhalt der wenigen noch
bis zu 20 m, entlang der Gräben reduzieren Nähr-       vorhandenen Helm- und Vogel-Azurjungfer-Popula-
stoffeinträge und die Einschwemmung von Sedi-          tionen in Schwaben ist, wie oben beschrieben, ein
menten. Gewässerbegleitende landwirtschaftliche        umfangreicher Maßnahmenkatalog anzuwenden.
Wirtschaftswege können dabei die Funktion der          Dieser ist für die betroffenen Kommunen (Unter-
Nährstoff- und Sedimentpufferung übernehmen.           haltspflicht der Kommune für Gewässer 3. Ordnung
Hochstauden- und Krautsäume dienen den Imagi-          = Gräben, § 22 BayWG) in der Regel nicht zu bewäl-
nes als Ruhe- und Schutzstreifen.                      tigen. Deshalb hat sich für den Unterhalt und die
                                                       Gewässerentwicklung der Einsatz eines Grabenma-
                                                       nagements bewährt. Der oder die Graben-
                                                       managerIn plant die jährlichen Unterhaltungsmaß-
Biotopverbund
                                                       nahmen, stimmt diese mit allen zu beteiligenden
                                                       Interessengruppen ab, stellt Förderanträge, beauf-
Beide Arten sind weitgehend ortsgebunden und der
                                                       tragt und überwacht die Ausführung der Maßnah-
Großteil der Individuen bewegt sich nur innerhalb
                                                       men.
von ca. 100 m entlang der besiedelten Grabenab-
schnitte. Dennoch können Wanderbewegungen              Voraussetzung für ein nachhaltig erfolgreiches
über mehrere Kilometer stattfinden, die zur Besie-     Grabenmanagement ist, dass alle am Graben
delung neuer Gewässerabschnitte führen können          durchzuführenden Arbeiten, nicht nur die Natur-
und einen genetischen Austausch ermöglichen.           schutzmaßnahmen, in einer Hand liegen und eigen-
Daher sollten die zwischen bestehenden Populatio-      verantwortlich durchgeführt werden. Dazu gehört
nen vorhandenen Grabensysteme als Verbundach-          selbstverständlich auch die intensive Abstimmung
sen geeignet sein (weitgehend offene Böschungen        der Maßnahmen zwischen den Interessengruppen:
mit geringer Gehölzdeckung und freiem Flugraum         Anlieger, Landwirte, Kommunen und Fachbehörden
innerhalb des Grabenprofils).                          (insbesondere Wasserwirtschaft und Naturschutz).

28 Hochstaudenflur am Graben im Mindeltal bei Thannhausen (M. Königsdorfer 2016)
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben      19

Erste Ansprechpartner für ein Grabenmanagement          Lebensraumansprüche von Pionier-Libellen-
sind die Landschaftspflegeverbände (LPV). Beispie-      arten an Gräben
le für ein gelungenes Grabenmanagement sind
                                                        Sofern Pionierarten (z.B. Kleiner Blaupfeil, Klei-
Donautal-Aktiv e.V. im Landkreis Dillingen oder die
                                                        ne Pechlibelle, Südlicher Blaupfeil) vorkommen,
Landschaftspflegeverbände Günzburg und Unterall-
                                                        sollten 30 % der Sohle vegetationsfrei sein bzw.
gäu, die in sensiblen Grabensystemen für die Kom-
                                                        nur lückige Vegetationsbestände aufweisen. Dies
munen den Gewässerunterhalt komplett überneh-
                                                        widerspricht nicht grundsätzlich den Maßnahmen
men und eigenverantwortlich durchführen.
                                                        für die Helm- und Vogelazurjungfer. Zur Förderung
Unterstützend können Gebietsbetreuer, z.B. im           der Pionierarten müsste allerdings die Grabensohle
Naturpark Augsburg-Westliche Wälder für die             früher einseitig geräumt werden, da die Helm- und
Helm-Azurjungfer-Populationen im Zusamtal oder          Vogel-Azurjungfer eine deutlich höhere Vegetati-
Naturschutzverbände und Institutionen wie die           onsdichte ertragen, aber auch bei lichteren Bestän-
Stiftung Kulturlandschaft Günztal im Landkreis Un-      den vorkommen.
terallgäu an der Maßnahmenumsetzung mitwirken.
                                                        Anpassung der Böschungsmahd an den Ent-
Wichtige begleitende Maßnahmen zum Aufbau
                                                        wicklungszyklus des Dunklen Wiesenknopf-
bzw. zur Initiierung eines Grabenmanagements bzw.       Ameisenbläulings (Phengaris nausithous)
von Schutzmaßnahmen können Artenhilfs- und
Biodiversitätsprojekte sein, wie zum Beispiel die       Bei Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Amei-
Biodiversitätsprojekte „Bachmuschel- und Libellen-      senbläuling und seiner Raupenwirtspflanze Großer
bäche im Landkreis Unterallgäu“ (Träger LPV und         Wiesenknopf ist zwingend eine Bewirtschaftungs-
Bund Naturschutz, Förderung durch den Landkreis         ruhe zwischen dem 15.06. und dem 31.08. ent-
Unterallgäu und Bayer. Naturschutzfonds) oder „Li-      lang der Grabenböschungen einzuhalten, um den
bellengräben in Schwaben“ (Finanzierung RvS).           Entwicklungszyklus der Art nicht zu beeinträchtigen.
                                                        Diese Auflage widerspricht nicht den empfohlenen
Im Rahmen des Biodiversitätsprojektes „Bachmu-          Mahdterminen für die Libellenarten.
schel- und Libellenbäche im Landkreis Unterallgäu“
kümmern sich interessierte Laien als „Libellenpa-
                                                        Biber
ten“ um ausgewählte Libellengräben. Nach einer
biologischen Fortbildung suchen die Libellenpaten       Bei der Besiedelung von Gräben durch den Biber
ihre Gewässerabschnitte nach Libellen ab und sen-       kann es durch Biberdämme zu einer reduzierten
den Fotos zur Nachbestimmung durch Fachleute in         Fließgeschwindigkeit mit Sauerstoffreduktion,
eine Cloud. Das erhöht das Interesse an der Natur,      Rückstau und in der Folge verstärkter Verschlam-
bringt neue Libellenfunde und schafft Aufmerksam-       mung von Grabenabschnitten kommen. Deshalb
keit für eine angepasste Grabenpflege.                  muss bei Vorkommen von Bibern in Gräben mit
                                                        Helm- und Vogel-Azurjungfer ein Bibermanagement
                                                        Teil des Libellenmanagements sein. Der Biber ist in
                                                        Schwaben in allen außeralpinen Fließgewässersys-
                                                        temen verbreitet und hat in Bayern einen günstigen
                                                        Erhaltungszustand. Daher sind Vorkommen der
8       Zielkonflikte                                   beiden Libellenarten als prioritär gegenüber Biber-
                                                        vorkommen einzustufen.
Die oben beschriebenen Maßnahmen zum Schutz             Zunächst ist zu prüfen, ob Beeinträchtigungen in
und zur Entwicklung der Libellen an Gräben sind an      Hinblick auf die Fließgeschwindigkeit und Rückstau
die Biologie der Zielarten Helm- und Vogel-Azur-        durch den Biber innerhalb der Fortpflanzungsbe-
jungfer angepasst. Dabei kann es zu Zielkonflikten      reiche der beiden Libellenarten vorhanden sind.
mit weiteren an Gräben vorkommenden Arten               In diesem Fall sind nach Erteilung entsprechender
kommen, die entsprechend abzuwägen und zu               Ausnahmegenehmigungen und in enger Abstim-
minimieren sind.
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben    20

mung mit der Unteren Naturschutzbehörde Maß-            erfolgen, während die Böschungs- und Sohlmahd
nahmen, z.B. Gehölzrodungen, Biberschutzgitter,         entlang der Gräben bereits zwischen Mitte Mai und
Elektrozäune sowie die regelmäßige Entfernung von       Mitte Juni durchgeführt werden sollte.
Biberdämmen, zu ergreifen.
                                                        Innerhalb der Böschungen und Uferzonen der
                                                        zu mähenden Gräben sind keine Brutplätze von
Bachmuschel
                                                        Wiesenbrütern zu erwarten, allerdings können im
Mit der Bachmuschel sind in der Regel keine Ziel-       Umfeld der Gräben zum Beispiel der Große Brach-
konflikte vorhanden, da keine gravierend widerspre-     vogel oder Kiebitz brüten und Jungvögel in die Bö-
chenden Lebensraumansprüche mit den Libellen-           schungssäume führen. Dies ist vor der Grabenmahd
arten vorliegen. Da die Libellenarten eher langsam      zu prüfen. Bereiche mit dem Verdacht auf Jungvögel
fließende und besonnte Gewässer, die Bachmuschel        sind großzügig von der Mahd auszusparen, da sie
beschattete, schnell fließende Gewässer benötigen,      auch als Rückzugsraum für die Jungenaufzucht
sollten Maßnahmenplanungen an Gewässern mit             dienen können.
Vorkommen beider Artengruppen auf einander
abgestimmt werden.                                      Vegetation

Brutvögel                                               Entlang von Gräben können Vegetations- und
                                                        Lebensraumtypen nach der bayerischen Biotopkar-
Innerhalb der Böschungen und Uferzonen der
                                                        tierung bzw. des Anhangs I der FFH-Richtlinie, wie
Gräben können Röhrichtbrüter, insbesondere der
                                                        zum Beispiel Feuchte Hochstaudenfluren, Fließge-
Sumpfrohrsänger brüten. Um einen Verstoß gegen
                                                        wässer mit flutender Wasservegetation, Feucht-
das Tötungsverbot nach § 44 BNatschG zu ver-
                                                        und Initialgebüsche oder Gewässerbegleitgehölze
meiden, sind grundsätzlich im Vorfeld der Mahd
                                                        vorkommen. Im Rahmen der Maßnahmenplanung
zwischen Mitte Mai und Mitte Juni die zu mähen-
                                                        ist die Biotopkartierung auszuwerten. Bei einer
den Abschnitte auf Brutvögel zu prüfen (u.a. durch
                                                        Betroffenheit entsprechender Vegetationstypen hat
Verhören der besetzten Reviere mit Lokalisation der
                                                        die Maßnahmenumsetzung in enger Abstimmung
ungefähren Brutplätze) und vorhandene Brutplätze
                                                        mit der UNB zu erfolgen.
großzügig, jedoch nur punktuell von der Mahd zu
verschonen.

Häufig befinden sich Libellengräben in Wiesenbrü-
tergebieten. Mahd oder Bodenbearbeitung sollten
in Wiesenbrütergebieten nicht vor dem 15. Juni

29 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling                  30 Biberdamm (C. Meyer 2019)
(C. Meyer 2018)
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben     21

9       Förderinstrumente
Für Maßnahmen an Gräben und deren Umfeld                 Es sind nur die Kosten über die LNPR förderfähig,
stehen in Bayern Förderprogramme der Landwirt-           die über die Standardunterhaltung (Schlegeln/Mul-
schafts-, Naturschutz- und Wasserwirtschaftsbehör-       chen) hinausgehen!
den zur Verfügung.
                                                         Der Flächenerwerb für Naturschutzzwecke ist auch
Da in den meisten Fällen die Gräben in öffentlichem      über die LNPR förderfähig.
Eigentum liegen und die Kommunen unterhalts-
pflichtig sind und die Wasserwirtschaft keine spezi-     Vertragsnaturschutzprogramm - Förderung
ellen Artenschutzmaßnahmen fördert, werden die           von landwirtschaftlichen Betrieben
an die Helm- und Vogel-Azurjungfer angepassten
Unterhalts- und Entwicklungsmaßnahmen in der             ▪▪   Brachlegung auf Acker mit Selbstbegrünung aus
Regel von Landschaftspflegeverbänden durchge-                 Artenschutzgründen (H12-H14)
führt und über die Landschaftspflege und Natupark-       ▪▪   extensive Mähnutzung naturschutzfachlich
richtlinie (LNPR) gefördert.                                  wertvoller Lebensräume (H21-H26, F22-F26)

Sofern sich Gräben in Privateigentum befinden bzw.       Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm-
sich Maßnahmen auf landwirtschaftliche Flächen im        Förderung von landwirtschaftlichen Betrie-
Umfeld der Gräben beziehen, können Fördermittel          ben
über KULAP oder VNP Anwendung finden. Darüber
hinaus sind in Zusammenarbeit mit einem Land-            ▪▪   Gewässer- und Erosionsschutzstreifen mit
schaftspflege- oder Naturschutzverband auch Maß-              Verzicht auf jegliche Düngung und chemischen
nahmen nach der LNPR (siehe unten) förderfähig.               Pflanzenschutz auf Grünland und Acker (B 30,
                                                              32, 33, 34)
Im Folgenden werden die angebotenen Fördermaß-           ▪▪   Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserwirt-
nahmen entlang von Gräben bzw. angrenzenden                   schaftlich sensiblen Gebieten (B 39)
Flächen dargestellt. Für weitere Informationen
können die Links unter den Quellenangaben genutzt        Flächenerwerb – Förderung über den Bayer-
werden.                                                  ischen Naturschutzfonds
Landschaftspflege und Naturparkrichtlinie                ▪▪   Für den Flächenerwerb für Naturschutzzwecke
(LNPR) - Förderung von anerkannten Natur-                     kann beim Bayerischen Naturschutzfonds An-
schutz- und Landschaftspflegeverbänden                        trag auf Förderung gestellt werden.
Einmalige Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnah-           Wasserwirtschaft
men sowie wiederkehrende Pflegemaßnahmen, die
nicht über das VNP förderfähig sind, werden über         Die Unterhaltspflicht für Gräben (Gewässer 3. Ord-
die Unteren Naturschutzbehörden beantragt. Die           nung) liegt bei der Kommune (§ 22 BayWG). Inso-
Förderbescheide werden von der Höheren Natur-            fern sind Fördermaßnahmen der Wasserwirtschaft
schutzbehörde bewilligt.                                 im Wesentlichen auf Kommunen beschränkt. Diese
                                                         sind in der aktuellen Fassung der Richtlinien für
Bei der Förderung von Unterhaltungsmaßnahmen,            Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben
insbesondere der regelmäßigen Mahd der Böschun-          (RZWas) zu entnehmen. Dabei werden jedoch keine
gen und Sohle, dürfen keine zusätzlichen Fördermit-      speziellen Artenschutzmaßnahmen, wie sie für die
tel für die Gewässerunterhaltung der Wasserwirt-         Helm- und Vogelazurjungfer notwendig sind, geför-
schaft beantragt werden (siehe unten)!                   dert. Werden Förderprogramme des Naturschutzes
                                                         (VNP, LNPR) angewendet, dürfen keine zusätzlichen
                                                         Mittel aus der wasserwirtschaftlichen Förderung für
                                                         den Gewässerunterhalt beantragt werden!
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben     22

10      Einbindung von Behörden, Kommunen und Interessengrup-
        pen

Für eine konfliktfreie und nachhaltige, an die Helm-          beantragen Landschaftspflegeverbände (LPV) die
und Vogel-Azurjungfer angepasste Grabenunterhal-              Maßnahmen, führen sie vor Ort aus und moderie-
tung ist ein Austausch mit den Interessengruppen              ren die Abstimmung zwischen den Interessengrup-
vor Ort eine wichtige Voraussetzung. Dazu gehören             pen. Ein regelmäßiger Austausch findet zwischen
die Kommunen als Unterhaltspflichtige, Anlieger               LPV, Kommune und Naturschutzbehörden statt. Es
und Landwirte, die zuständigen Fachbehörden der               hängt vom Einzelfall ab, ob darüber hinaus regel-
Land- und Wasserwirtschaft sowie des Naturschut-              mäßige Abstimmungen in Form von einem Runden
zes, je nach Bedarf die Fischerei- und Jagdberech-            Tisch oder nur nach Bedarf mit den weiteren Betei-
tigten sowie Naturschutzverbände. In der Regel                ligten notwendig sind.

 32

31 Austausch zum angepassten Management für die Helm- und Vogel-Azurjungfer im Ostallgäu (M. Königs-
dorfer 2018)
32 Grabenmanagement - Beteiligungsprozess der Interessengruppen (LARS consult)

                                                    Fachbehörden
                                                   Wasserwirtschaft
                                                    Landwirtschaft

               Anlieger                                                                       Landwirte

                                                                               Höhere
                                                                               Obere
               Kommune                      Landschaftspflegeverband                  Naturschutzbehörde
                                                                               Untere
                                                                               Untere

                           Fischerei- und
                                                                             Naturschutzverbände
          33              Jagdberechtigte
Leitfaden Pflege und Entwicklung von Libellengräben     23

11      Quellen & weiterführende Literatur

Quellen                                                    schel- und Libellen-Bäche im Landkreis Unterallgäu,
                                                           (www.azurjungfer.de).
ANL Bayern (1994): Landschaftspflegekonzept Bay-           LUBW (2000): Unterhaltung und Pflege von Gräben,
ern, Band II.10 Gräben, München.                           Karlsruhe (www4.lubw.baden-wuerttem-berg.de/
Bayer. LfU (2015): Arbeitshilfe: Unterhaltung von          servlet/is/15384/unterhaltung_und_pflege_von_
Gräben, Augsburg (https://www.lfu.bayern.de/was-           graeben.pdf?command=downloadContent&filena-
ser/gewaessernachbarschaften/themen/graeben/               me=unterhaltung_und_pflege_von_graeben.pdf).
doc/arbeitshilfe.pdf).                                     NLWKN (2017): Leitfaden Artenschutz – Gewässe-
Bayer. LfU (2016): Auszug Artenschutzkartierung            runterhaltung/Artensteckbriefe: Helmazurjungfer
Bayern: Nachweiskarten Libellen in Bayern, Stand           und Vogelazurjungfer ().
13.04.2016 (https://www.lfu.bayern.de/natur/
artenschutzkartierung/libellen/doc/libellen_
ask_2016.pdf)                                              Weiterführende Literatur
Burbach, K., Faltin, I., Königsdorfer, M., Krach, E. &
Winterholler, M. (1996): Coenagrion ornatum in             Bayerisches Kulturlandschafts- und Vertrags-
Bayern – Libellula 15: 131-168.                            naturschutzprogramm
Burbach, K. & Königsdorfer, M. (1998): Vogela-             ▪▪   https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/ag-
zurjungfer – Artkapitel in Burbach, K. & Kuhn, K.               rarpolitik/dateien/massnahmenuebersicht_vnp.
(1998): Libellen in Bayern. Ulmer Verlag, Stuttgart.            pdf
Burbach, K. & Kuhn, K. (1998): Libellen in Bayern.         ▪▪   http://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/ag-
Ulmer Verlag, Stuttgart.                                        rarpolitik/dateien/massnahmenuebersicht_ku-
                                                                lap.pdf
Burbach, K. & Winterholler, M. (2017): Libellen –
                                                           ▪▪   https://www.stmuv.bayern.de/themen/natur-
die Luftakrobaten Bayerns. ANLiegen Natur 39(2),
                                                                schutz/naturschutzfoerderung/landschaftspfle-
Laufen.
                                                                ge_naturparkrichtlinien/index.htm
Kastner, F., Buchwald, R. & Willen, M. (2015): Arten-
hilfsprogramme für die FFH-Libellenarten Aeshna            Flächenerwerb
viridis, Coenagrion mercuriale und Coenagrion              ▪▪   https://www.naturschutzfonds.bayern.de/foer-
ornatum in NW-Deutschland. Unveröff. Abschlußbe-                derung/
richt des gleichnamigen DBU-Projektes, Oldenburg.
                                                           Gesetze (vgl. Kapitel 6 Rechtlicher Rahmen)
Königsdorfer, M. (1996): Sonderuntersuchungs-
programm Vogelazurjungfer im Dillinger Ried im
Rahmen des Gesamtökologischen Gutachtens                   Wasserwirtschaft
Donauried – unveröff. Gutachten i. A. Bayer. StM f.        ▪▪   https://www.gesetze-bayern.de/Content/Docu-
Landesentw. u. Umweltfragen, München.                           ment/BayVV_7538_U_589
Kuhn, K. (1998): Helmazurjungfer - Artkapitel in           ▪▪   https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasser-
Burbach, K. & Kuhn, K. (1998): Libellen in Bayern.              wirtschaft/foerderung/index.htm
Ulmer Verlag, Stuttgart.

Landschaftspflegeverband Unterallgäu (Stand
2018): Libellen im Unterallgäu - Perfektion. Eleganz.
Design. Präzision., Biodiversitätsprojekt Bachmu-
Impressum
Herausgeber: 	Regierung von Schwaben
		            Fronhof 10, 86152 Augsburg
Internet:     www.regierung.schwaben.bayern.de
E-Mail: 		    poststelle@reg-schw.bayern.de
Stand: 		            Oktober 2020
© RvS, alle Rechte vorbehalten

Dieser Leitfaden ist im Rahmen des Biodiversitäts-
projekts „Libellengräben in Schwaben“ entstanden.

Bearbeiter: 	Martin Königsdorfer, LARS consult

Betreuung: 	Josephine Jedicke und Christopher
		Meyer, Regierung von Schwaben

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