Liebe Einwohnerinnen und Einwohner des Amtsbereiches Züssow, sehr geehrte Gäste, Amt Züssow
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ZÜSSOWER AMTSBLATT BEKANNTMACHUNGEN UND INFORMATIONEN DES AMTES ZÜSSOW mit der amtsangehörenden Stadt Gützkow und den Gemeinden Bandelin, Gribow, Groß Kiesow, Groß Polzin, Karlsburg, Klein Bünzow, Murchin, Rubkow, Schmatzin, Wrangelsburg, Ziethen und Züssow Jahrgang 16 Mittwoch, den 09. Dezember 2020 Nummer 12 Liebe Einwohnerinnen und Einwohner des Amtsbereiches Züssow, sehr geehrte Gäste, in wenigen Tagen ist Heiligabend. Am Ende des Jahres schauen wir zurück und blicken gleichzei- tig in das Kommende. Die letzten Monate waren Corona-bedingt außergewöhnlich. Die aktuelle Situation wird uns leider auch noch etwas weiter begleiten und es wird dauern, bis wir alle wie gewohnt unseren Alltag bestreiten können. Besonders in dieser Zeit ist gesellschaftlicher Zusammenhalt und Engagement wichtig und dafür möchten wir uns bei Ihnen recht herzlich bedanken. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie eine schöne Weihnachtszeit und für das Jahr 2021 viel Gesundheit, Glück und Erfolg. Jutta Dinse Amtsvorsteherin Gemeinde Bandelin Gemeinde Gribow Gemeinde Groß Kiesow Jana von Behren Thomas Peterson Dr. Astrid Zschiesche Bürgermeisterin Bürgermeister Bürgermeisterin Gemeinde Groß Polzin Stadt Gützkow Gemeinde Karlsburg Sebastian Hornburg Jutta Dinse Mathias Bartoszewski Bürgermeister Bürgermeisterin Bürgermeister Gemeinde Klein Bünzow Gemeinde Murchin Gemeinde Rubkow Karl Jürgens Peter Dinse Holger Wendt Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Gemeinde Schmatzin Gemeinde Wrangelsburg Gemeinde Ziethen Jan-Henrik Hempel Paul Juds Werner Schmoldt Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Postwurfsendung sämtliche Haushalte Gemeinde Züssow Jörg Buchholz Bürgermeister „Amtliches Bekanntmachungsblatt“ - kostenlos
Züssow –2– Nr. 12/2020 Inhaltsverzeichnis Seite Bekanntmachungen und Informationen des Amtes Züssow 1. Öffnungszeiten des Amtes 2 2. Sprechzeiten der Amtsvorsteherin und Öffnungszeiten des Amtes Züssow der Bürgermeister 3 3. Erreichbarkeit der Mitarbeiter des Amtes 4 Bürgerbüros Gützkow und Züssow 4. Öffnungszeiten der Bibliotheken 5 Dienstag 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr 5. Sprechzeiten der Schiedsstelle des Amtes Züssow 5 Donnerstag 8:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr 6. Sitzungstermine5 Freitag 8:00 - 12:00 Uhr 7. Jahresrechnung 2019 Amt Züssow 5 8. Änderungen ab Januar 2021 im Bereich der Bürgerbüro Ziethen Kindertagesförderung in Kita und Kindertagespflege 6 Dienstag 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Bekanntmachungen und Informationen der Gemeinden Donnerstag - geschlossen - außerhalb der Öffnungszeiten 1. Beschlüsse der Gemeindevertretung Bandelin sind Terminvereinbarungen möglich vom 29.10.2020 6 Freitag 8:00 - 12:00 Uhr 2. Beschlüsse der Gemeindevertretung Gribow vom 29.10.2020 6 3. Jahresrechnung 2019 Gribow 7 Liebe Bürgerinnen und Bürger, 4. Informationen aus der Gemeinde Gribow 7 5. Weihnachtsgrüße von der Bürgermeisterin 8 wir möchten Sie informieren, dass die Bürgerbüros der 6. Beschlüsse der Gemeindevertretung Groß Polzin Amtsverwaltung vom 19.10.2020 8 Bürgerbüro Züssow, 7. Bekanntmachung der Gemeinde Groß Polzin über den Beschluss der Gemeindevertretung Groß Polzin Dorfstraße 6 in 17495 Züssow, vom 17.08.2020 über die Aufstellung des vorzeitigen Be- Bürgerbüro Gützkow, bauungsplanes Nr. 1 „Wasserwanderrastplatz“ Pommersche Straße 27 in 17506 Gützkow, der Gemeinde Groß Polzin 8 Bürgerbüro Ziethen, 8. Jahresrechnung 2019 Groß Polzin 9 Dorfstraße 68 A in 17390 Ziethen 9. Beschlüsse der Stadtvertretung Gützkow zu den bekannten Öffnungszeiten für alle Verwaltungs- vom 12.11.2020 9 10. Bekanntmachung der Stadt Gützkow über die leistungen erreichbar sind. Genehmigung der 7. Änderung des Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nach Flächennutzungsplanes der Stadt Gützkow i. V. m. vorheriger telefonischer Terminvereinbarung per- Bebauungsplan Nr. 14 „Erweiterung des Lidl-Marktes sönlich, ansonsten telefonisch oder per E-Mail für Sie an der Greifswalder Straße“ in der Fassung da. von 09-2020 10 11. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Gützkow über Alle E-Mail-Adressen und Telefonnummern finden Sie den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 14 im Züssower AmtsbIatt oder auf der Homepage des „Erweiterung des Lidl-Marktes an der Greifswalder Amtes unter https://www.amt-zuessow.de/Amt-Zues- Straße“ der Stadt Gützkow in der Fassung von 09-2020 10 sow/Verwaltung/. 12. Jahresrechnung 2019 Gützkow 11 Bitte beachten Sie bei einer persönlichen Vorsprache 13. Weihnachtsgrüße von der Bürgermeisterin Folgendes: aus der Stadt Gützkow 11 14. Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Karlsburg 12 • Der Einlass in die Bürgerbüros erfolgt nur nach 15. Weihnachtsgrüße vom Bürgermeister Aufforderung. aus der Gemeinde Murchin 13 • Innerhalb der Gebäude ist grundsätzlich eine 16. Informationen aus der Gemeinde Murchin 13 Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die 17. Satzung über die Erhebung einer Abstandsregelung von 1,5 Metern zu anderen Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Rubkow 13 Personen einzuhalten. 18. Jahresrechnung 2019 Wrangelsburg 15 • Die Kontaktdaten der Besucher/-innen (Name, 19. Beschlüsse der Gemeindevertretung Züssow Vorname, Anschrift, Telefonnummer) werden vom 29.10.2020 16 erfasst. Wir gratulieren17 • Besucher/ -innen mit akuten Atemwegserkran- Schulen und Kita kungen dürfen die Gebäude nicht betreten, sofern 1. Kita Bummi 17 sie nicht durch ein ärztliches Attest nachweisen können, dass sie nicht an COVID-19 erkrankt sind. Kultur und Sport • Zahlungen sind nur bargeldlos mit EC-Karte 1. Volkssolidarität Ortsgruppe Lühmannsdorf 18 möglich. 2. Landfrauenverein Groß Kiesow 18 Kirchennachrichten Wir bitten Sie um Verständnis und danken für Ihre Un- 1. Nachrichten der Kirchengemeinden terstützung. Groß Bünzow - Schlatkow - Ziethen 18 Bleiben Sie gesund! 2. Nachrichten der Kirchengemeinden Züssow - Ranzin - Zarnekow 20 Jutta Dinse Sandra Jantz 3. Der Kirchenbote 21 Amtsvorsteherin Leitende Verwaltungsbeamtin Weitere Informationen und Bekanntmachungen Züssow, den 01.09.2020 1. Tourenplan Papierentsorgung ALBA 2021 23
Nr. 12/2020 –3– Züssow Sprechzeiten der Amtsvorsteherin Name Wochentag/Monat Zeit Ort Jutta Dinse Dienstag 16:00 - 18:00 Uhr Rathaus in Gützkow Dienstag und Donnerstag nach telefonischer Vereinbarung, Bürgerbüro in Züssow und in Ziethen Tel.: 038355 643160 Sprechzeiten der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Gemeinde/ Bürgermeister Wochentag/Monat Zeit Ort Stadt Bandelin Jana von Behren 1. Donnerstag im Monat 18:00 - 19:00 Uhr Gemeinderaum, und nach Vereinbarung Bandelin, Heckenweg 21 B Tel.: 0172 4831916 Gribow Thomas Peterson von Montag bis Freitag 09:00 - 18:00 Uhr Tel.: 0170 5045438 Groß Kiesow Dr. Astrid Zschiesche nach Vereinbarung unter Tel.: 0176 43505910 Groß Polzin Sebastian Hornburg 1. Donnerstag im Monat oder 18:00 - 19:00 Uhr Gemeinderaum in Quilow nach telefonischer Absprache (ehemaliger Konsum) Tel.: 03836 202183 Gützkow Jutta Dinse Dienstag, 16:00 - 18:00 Uhr im Rathaus Gützkow Tel.: 0172 3111265 Karlsburg Mathias Bartoszewski 1. und 3. Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr Gemeindezentrum, Giesekenhäger Reihe 33, Lühmannsdorf 2. und 4. Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr Haus der Gemeinde, Schulstr. 27 a, Karlsburg Klein Bünzow Karl Jürgens 1. Dienstag im Monat, 16:00 - 17:00 Uhr Gemeindezentrum, Tel.: 0170 4685575 Bahnhof 35, Klein Bünzow Murchin Peter Dinse dienstags oder nach Vereinba- 17:00 - 18:00 Uhr Gemeindebüro Murchin, rung Dorfstraße 50, Tel.: 03971 258867 Rubkow Holger Wendt 1. und letzter Dienstag im Monat 17:00 - 18:00 Uhr Gemeindebüro Rubkow oder nach Vereinbarung unter Tel.: 0170 2910807 Schmatzin Jan-Henrik Hempel Nach Vereinbarung unter Tel.: 0175 1661003 Wrangelsburg Paul Juds 2. und 4. Freitag im Monat 16:30 - 17:00 Uhr Bürocontainer Wrangelsburg, oder nach telefonischer Schlossplatz 6 Absprache Tel.: 0160 8304020 Ziethen Werner Schmoldt 1. und letzten Montag im Monat 16:30 - 17:30 Uhr Bürgermeisterzimmer oder nach Tel.: Vereinbarung in Ziethen (Tel.: 03971 833526 oder Tel.: 0151 72117159 Züssow Jörg Buchholz 3. Dienstag im Monat 17:00 - 18:00 Uhr Gemeinderaum Schulstr. 1, Züssow Kontaktdaten der Amtsvorsteherin, der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister: Name E-Mail Postanschrift Amtsvorsteherin Jutta Dinse j.dinse@amt-zuessow.de Amtsvorsteherin: Jana von Behren bgm.bandelin@amt-zuessow.de Amt Züssow Thomas Peterson bgm.gribow@amt-zuessow.de Dorfstraße 6 Dr. Astrid Zschiesche bgm.grosskiesow@amt-zuessow.de 17495 Züssow Sebastian Hornburg bgm.grosspolzin@amt-zuessow.de Jutta Dinse bgm.guetzkow@amt-zuessow.de Postanschrift Mathias Bartoszewski bgm.karlsburg@amt-zuessow.de Bürgermeister/innen: Karl Jürgens bgm.kleinbuenzow@amt-zuessow.de Gemeinde (Name der Gemeinde) Peter Dinse bgm.murchin@amt-zuessow.de Amt Züssow Holger Wendt bgm.rubkow@amt-zuessow.de Dorfstraße 6 Jan-Henrik Hempel bgm.schmatzin@amt-zuessow.de 17495 Züssow Paul Juds bgm.wrangelsburg@amt-zuessow.de Werner Schmoldt bgm.ziethen@amt-zuessow.de Jörg Buchholz bgm.zuessow@amt-zuessow.de
Züssow –4– Nr. 12/2020 Erreichbarkeit der Ortsvorsteher der Gemeinde Karlsburg Ortsteil Karlsburg: Ortsvorsteher: Christoph Hasenbank 0160 2449977 Mo. - Fr. c.hasenbank@gmx.de Stellvertreter: Marion Wilke Ortsteil Lühmannsdorf: Ortsvorsteher: Sylvia Boldt 038355 12886 Mo. - Fr. (Anrufbeantworter ist geschaltet) Stellvertreter: Kati Vilbrandt 0162 1092083 Mo. - Fr. Erreichbarkeit der Mitarbeiter des Amtes Züssow Leitende Verwaltungsbeamtin (LVB) Sitz: 17495 Züssow, Dorfstraße 6 Postanschrift: Amt Züssow, Dorfstraße 6, 17495 Züssow LVB Frau Jantz s.jantz@amt-zuessow.de Sekretariat Amtsvorsteherin/LVB Frau Garbe 038355 643-160 i.garbe@amt-zuessow.de Fachbereich Zentrale Verwaltung Sitz: 17495 Züssow, Dorfstraße 6 Postanschrift: Amt Züssow, Dorfstraße 6, 17495 Züssow Leitung des Fachbereiches Frau Witschel 038355 643-121 b.witschel@amt-zuessow.de Sekretariat Amtsvorsteherin/LVB Frau Garbe 038355 643-160 i.garbe@amt-zuessow.de Zentrale Servicestelle für Gremien Frau Schwärig 038355 643-112 k.schwaerig@amt-zuessow.de Verwaltungsorganisation 038355 643-121 Personalverwaltung Frau Winkler 038355 643-114 c.winkler@amt-zuessow.de Personalangelegenheiten Frau Ehrhardt 038355 643-115 k.ehrhardt@amt-zuessow.de Informationstechnik Herr Habeck 038355 643-123 a.habeck@amt-zuessow.de Wahlen/Sonstige Zentrale Dienste/ Homepage Herr Gumprecht 038355 643-111 p.gumprecht@amt-zuessow.de Sonstige Zentrale Dienste/Gremien/ Frau Holzportz 038355 643-120 p.holzportz@amt-zuessow.de Amtsblatt Stabstelle: Zentrale Steuerung und Controlling Frau Kloker 038355 643-332 r.kloker@amt-zuessow.de Fachbereich Finanzen Sitz: 17390 Ziethen, Dorfstraße 68 A Postanschrift: Amt Züssow, Dorfstraße 6, 17495 Züssow Leitung des Fachbereiches Frau Ploetz 038355 643-322 a.ploetz@amt-zuessow.de Haushaltswesen/Beiträge Herr Kraffzig 038355 643-313 k.kraffzig@amt-zuessow.de Haushaltswesen/Abgaben/Steuern Herr Krüger 038355 643-337 o.krueger@amt-zuessow.de Abgaben/Steuern Frau Morgenstern 038355 643-312 i.morgenstern@amt-zuessow.de Geschäftsbuchhaltung Frau Turski 038355 643-342 u.turski@amt-zuessow.de Geschäftsbuchhaltung Frau Göritz 038355 643-318 m.goeritz@amt-zuessow.de Kassenleitung Frau Henkel 038355 643-319 e.henkel@amt-zuessow.de Kasse Frau Legat 038355 643-338 a.legat@amt-zuessow.de Vollstreckung Frau Krüger 038355 643-336 a.krueger@amt-zuessow.de Fachbereich Bau- und Grundstücksmanagement Sitz: 17506 Gützkow, Pommersche Str. 27 Postanschrift: Amt Züssow, Dorfstraße 6, 17495 Züssow Leitung des Fachbereiches Herr Saß 038355 643-218 r.sass@amt-zuessow.de Hoch-/Tiefbau/Vergabe Herr Braun 038355 643-227 m.braun@amt-zuessow.de Hoch-/Tiefbau Frau Reishaus 038355 643-226 b.reishaus@amt-zuessow.de Hoch-/Tiefbau/Gebäude-/ Grundstücksmanagement Herr Kruse 038355 643-229 e.kruse@amt-zuessow.de Bauleitplanung/Bauordnung Frau Gurr 038355 643-216 s.gurr@amt-zuessow.de Straßenwesen/Bäume Herr Gebhardt 038355 643-217 m.gebhardt@amt-zuessow.de Straßenwesen/Bäume Herr Schmidt 038355 643-221 h.schmidt@amt-zuessow.de Liegenschaften Frau Eberhardt 038355 643-215 k.eberhardt@amt-zuessow.de Gebäude-/Grundstücksmanagement/ Friedhofswesen Frau Schult 038355 643-222 k.schult@amt-zuessow.de Gebäude-/Grundstücksmanagement/ Pachten Frau Schlotmann 038355 643-213 m.schlotmann@amt-zuessow.de
Nr. 12/2020 –5– Züssow Fachbereich Bürgerdienste Sitz: 17390 Ziethen, Dorfstraße 68 A Postanschrift: Amt Züssow, Dorfstraße 6, 17495 Züssow Leitung des Fachbereiches Frau Baumgardt 038355 643-335 d.baumgardt@amt-zuessow.de Bürgerbüro Gützkow Einwohnermeldewesen/Wohngeld Frau Schmidt 038355 643-223 s.schmidt@amt-zuessow.de Bürgerbüro Gützkow Wohngeld Frau Brauer 038355 643-219 s.brauer@amt-zuessow.de Bürgerbüro Ziethen Einwohnermeldewesen Frau Mauritz 038355 643-324 m.mauritz@amt-zuessow.de Bürgerbüro Züssow Einwohnermeldewesen Frau Zeising 038355 643-127 p.zeising@amt-zuessow.de Öffentliche Sicherheit und Ordnung/ Herr Schuricke/ a.schuricke@amt-zuessow.de Wild- und Jagdschaden/Schiedsstelle Herr Geetz 038355 643-330 k.geetz@amt-zuessow.de Brandschutz/Gewerbe Herr Reichel 038355 643-331 a.reichel@amt-zuessow.de Übernahme Teilnahmebeiträge Kita/Tagespflege (Verpflegungskosten, event. Platzkosten)/Anspruchsfeststellung für Kita-/Tagespflegeplatz Frau Sommer 038355 643-326 l.sommer@amt-zuessow.de Standesamt Frau Illig 038355 643-327 d.illig@amt-zuessow.de Schulverwaltung/Kita Frau Kejla 038355 643-311 i.kejla@amt-zuessow.de Faxanschluss Gützkow 038353 611-10 Faxanschluss Ziethen 03971 2081-20 Faxanschluss Züssow 038355 643-99 E-Mail info@amt-zuessow.de Öffnungszeiten der Bibliothek Jahresrechnung 2019 Amt Züssow in Gützkow Der Amtsausschuss Züssow hat auf seiner Sitzung am Tel.: 038353 50622 16.09.2020 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 festgestellt. Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr Der Amtsvorsteherin wird lt. § 60 der Kommunalverfassung für M-V die Entlastung erteilt. Öffnungszeiten der Bibliothek Die Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Prüfbe- in Züssow richt des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Züs- Dienstag, 12.01. 15:15 - 17:00 Uhr sow für das Haushaltsjahr 2019 können im Amt Züssow, Bürgerbüro Ziethen, 17390 Ziethen Dorfstraße 68 A, Zim- mer 110, innerhalb der kommenden sieben Werktage auf Sprechzeit der Schiedsstelle die Bekanntmachung zu den öffentlichen Sprechzeiten, des Amtes Züssow nur nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden. Schiedsfrau: Dr. Ursula von der Gönne-Stübing Tel. 038355 6238 Züssow, den 11.11.2020 Stellvertretende Schiedsfrau: Diane Steiner-Springborn Wochentag/Monat: 1. Dienstag im Monat Zeit: 17:00 - 18:00 Uhr Ort: Bürgerbüro in Ziethen Sitzungstermine 11.12.2020 Gemeindevertretung Murchin Bekanntmachungsvermerk: 14.12.2020 Gemeindevertretung Groß Polzin Datum der Öffentlichen Bekanntmachung gemäß 14.12.2020 Gemeindevertretung Klein Bünzow Hauptsatzung im Internet auf www.amt-zuessow.de, 15.12.2020 Gemeindevertretung Karlsburg unter Bekanntmachungen/Öffentliche Bekanntmachun- 16.12.2020 Gemeindevertretung Rubkow 16.12.2020 Gemeindevertretung Schmatzin gen (Amt, Gemeinden) am 16.11.2020 17.12.2020 Stadtvertretung Gützkow Veröffentlichung einer Druckausgabe am 09.12.2020 17.12.2020 Gemeindevertretung Züssow im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Züssower Amts- blatt“ Nr. 12/2020 Informationen: www.amt-zuessow.de/sitzungskalender
Züssow –6– Nr. 12/2020 Änderungen ab Januar 2021 im Bereich der Kindertagesförderung in Kita und Kindertagespflege Informationen über die Zuständigkeit der Aufgabenwahrnehmung zur Prüfung des Anspruches auf Übernahme des Kostenbeitrages Beschlüsse der Gemeindevertretung gemäß § 90 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Ziff. 3 SGB VIII vom 29.10.2020 i. V. m. § 29 Abs. 2 KiföG M-V und der Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung der Ge- Bedarfsprüfung gemäß §§ 6 Abs. 2 bis 5, 7 Abs. 3 meinde Bandelin und 5 KiföG M-V ab Januar 2021 Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Neu- fassung der Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Aufgrund der geänderten Gesetzeslage seit Januar 2020 in Bandelin. der Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern und der damit einhergehenden Elternbeitragsfreiheit mussten Abstimmungsergebnis: Änderungen in der Zuständigkeit bei der o. g. Aufgaben- Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 wahrnehmung vorgenommen werden. Dies bedeutet, dass 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung die Bearbeitung der Anträge der Eltern, die bisher durch von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen die Ämter und amtsfreien Gemeinden vorgenommen wur- des Wasser- und Bodenverbandes für die Gemeinde de, ab Januar 2021 wieder im Landkreis Vorpommern- Bandelin Greifswald erfolgt. Die Gemeindevertretung Bandelin beschließt die 2. Sat- Dazu können Eltern die Anträge auf Übernahme der Ver- zung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Ge- pflegungskosten und auf Prüfung des Anspruches auf bühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Was- einen Krippen-, Kindergarten-, Hort- oder Tagespflege- ser- und Bodenverbandes für die Gemeinde Bandelin mit platz auf der Internetseite des Landkreises Vorpommern- der dazugehörigen Kalkulation. Greifswald herunterladen und online an das Abstimmungsergebnis: Jugendamt@kreis-vg.de Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 oder per Post an den Nichtöffentlicher Teil Landkreis Vorpommern-Greifswald • Beschluss zur Auftragsvergabe - Beschaffung von Jugendamt Dienst- und Schutzbekleidung für die Freiwillige An der Kürassierkaserne 9 Feuerwehr Bandelin 17309 Pasewalk versenden. Für Fragen stehen Ihnen folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung: Beschlüsse der Gemeindevertretung Frau Heike Zscherper: Tel. 03834 87602697 oder Heike.Zscherper@kreis-vg.de vom 29.10.2020 Frau Martina Ast: Tel. 03834 87602230 Öffentlicher Teil: oder Martina.Ast@kreis-vg.de Annahme einer Spende Herr Bianko Bähr: Tel. 03834 87602720 Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der oder Bianko.Bähr@kreis-vg.de Spende der Jagdgenossenschaft Gribow in Höhe von 1.300,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Gribow. Die o. g. Anträge finden Sie auf der Internetseite unter: Landkreis Vorpommern-Greifswald, 51 Jugendamt, Kin- Abstimmungsergebnis: dertageseinrichtung | Tagespflege, Dokumente, Kind | För- Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 derung von Kindern in Kitas und Tagespflege oder Kind | Aufhebung der Beschlüsse Gr/2015/011 „Satzung über Erstattung der Verpflegungskosten die Stundung, die Niederschlagung und den Erlass von Ebenso können Sie die Anträge in den Kitas oder bei den Ansprüchen der Gemeinde Gribow“ und Gr/2019/026 „1. Tagespflegepersonen bzw. bei den o. g. Mitarbeitern er- Satzung zur Änderung der Satzung über die Stundung, halten. die Niederschlagung und den Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Gribow“ Für Eltern, die bereits einen Bescheid zur Übernah- Die Beschlüsse der Gemeindevertretung Nr. Gr/2015/011 me der Verpflegungskosten erhalten haben, gel- „Satzung über die Stundung, die Niederschlagung und ten diese bis zum Ende der Bewilligung weiter. der Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Gribow“ vom Sie müssen keine neuen Anträge stellen, wenn diese über 27.05.2015 und Nr. Gr/2019/026 „1. Satzung zur Änderung den Januar 2021 hinaus gültig sind. der Satzung über die Stundung, die Niederschlagung und leiches gilt für befristete Bescheide zur Ganztagsförde- den Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Gribow“ vom rung Ihrer Kinder. 10.12.2019 werden aufgehoben. Karina Kaiser Gerd Hamm Abstimmungsergebnis: Dezernentin Amtsleiter Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Nr. 12/2020 –7– Züssow Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 der Gemein- Gut gerüstet in das neue Jahr de Gribow Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bei der diesjährigen Sitzung der Jagdgenossenschaft Gribow, wurde der Beschluss gefasst die Pachteinnahmen der Wald- Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Am- und Landbesitzer an die Feuerwehr zu spenden. Freudig über- tes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Gribow rascht von dieser Spende, galt es einen Verwendungszweck zu die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019. finden. Schnell wurde die Entscheidung getroffen, die Summe Abstimmungsergebnis: in die Beschaffung von Einsatzmaterial zu investieren. Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Wir haben Material für die Bekämpfung von Wald- und Ve- Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr getationsbränden beschafft. D-Schläuche, Verteiler, spezi- 2019 elle Strahlrohre und Schlauchtragekörbe. Durch ihr geringes Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Peterson, Gewicht und den deutlich reduzierten Wasserbedarf, genau Thomas) das richtige Material. Die häufigen Einsätze bei Acker- und Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Buschbränden haben gezeigt, daß Gewicht und Wasserbedarf Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Am- entscheidende Faktoren für die schnelle Bekämpfung solcher tes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Gribow Brände sind. lt. § 60 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Wer bei hohen sommerlichen Temperaturen zu solchen Ein- Haushaltsjahr 2019. sätzen gerufen wird, weiß diese Vorteile sehr zu schätzen. Abstimmungsergebnis: Die Zusammenarbeit zwischen den Bauern, Jägern und den Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Feuerwehren funktioniert in unserer Gegend sehr gut. 1. Änderung der Feuerwehrgebührensatzung der Ge- Wir bedanken uns für diese Spende bei der Jagdgenossen- meinde Gribow schaft Gribow und hoffen auf weiterhin gute Zusammenarbeit. Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende 1. Änderung der Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Gribow. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Nichtöffentlicher Teil • Beschluss zum Auftrag - Tiefbauarbeiten und Mit- verlegung von Straßenbeleuchtungskabeln im Zuge des Breitbandausbaus • Auftragsvergabe - Errichtung der Straßenbeleuch- tungsanlagen in Gribow und Glödenhof Jahresrechnung 2019 Gemeinde Gribow Die Gemeindevertretung Gribow hat auf ihrer Sitzung am 29.10.2020 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 festgestellt. Dem Bürgermeister wird lt. § 60 der Kommunalverfassung für M-V die Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Prüfbe- richt des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Züs- sow für das Haushaltsjahr 2019 können im Amt Züssow, Bürgerbüro Ziethen, 17390 Ziethen Dorfstraße 68 A, Zim- mer 110, innerhalb der kommenden sieben Werktage auf die Bekanntmachung zu den öffentlichen Sprechzeiten, nur nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden. Gribow, den 24.11.2020 Bekanntmachungsvermerk: Datum der Öffentlichen Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung im Internet auf www.amt-zuessow.de, unter Bekanntmachungen/Öffentliche Bekanntmachun- gen (Amt, Gemeinden) am 30.11.2020. Veröffentlichung einer Druckausgabe am 09.12.2020 im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Züssower Amts- blatt“ Nr. 12/2020.
Züssow –8– Nr. 12/2020 Bekanntmachung der Gemeinde Groß Polzin über den Beschluss Weihnachtsgrüße der Gemeindevertretung Groß Polzin von der Bürgermeisterin vom 17.08.2020 über die Aufstellung Liebe Einwohner der Gemeinde Groß Kiesow, des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 1 ein seltsames Jahr geht zu Ende. Ich möchte mich bei allen „Wasserwanderrastplatz“ bedanken, die mich trotz aller Widrigkeiten bei der Ge- der Gemeinde Groß Polzin meindearbeit unterstützt haben. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Polzin hat Ihnen und Ihren Familien wünsche ich, auch im Namen in ihrer öffentlichen Sitzung am 17.08.2020 für den im an- der Gemeindevertretung, ein schönes besinnliches Weih- liegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbe- nachtsfest und kommen Sie gesund ins neue Jahr. reich die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. Ihre Bürgermeisterin 1 „Wasserwanderrastplatz“ der Gemeinde Groß Polzin be- Dr. Astrid Zschiesche schlossen. 1. Geltungsbereich Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebau- ungsplans ist in der beigefügten Karte dargestellt. Das Plangebiet, gelegen in der Gemarkung Quilow, Flur 1, auf folgenden Flurstücken, jeweils teilweise, 47, 455, 463, wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch die Straße nach Quilow im Süden: durch die Peene im Osten: durch den angrenzenden Uferbereich Beschlüsse der Gemeindevertretung im Westen: durch den angrenzenden Uferbereich vom 19.10.2020 Die Größe des Plangebietes beträgt 831 m², ca. 0,1 ha. Öffentlicher Teil: Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 der Gemein- de Groß Polzin Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Am- tes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Groß Pol- zin die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Entlastung der Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2019 Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Am- tes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Groß Pol- zin lt. § 60 KV M-V die Entlastung der Bürgermeister Herrn Silvio Grabowski für die jeweilige Dauer seiner Amtszeit im Haushaltsjahr 2019. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Am- tes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Groß Pol- 2. Anlass, Ziel und Zweck der Planaufstellung zin lt. § 60 KV M-V die Entlastung der Bürgermeister Herrn Planungsanlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Sebastian Hornburg für die jeweilige Dauer seiner Amts- „Wasserwanderrastplatz“ der Gemeinde Groß Polzin ist die zeit im Haushaltsjahr 2019. Absicht der Gemeinde, die Fläche im Süden der Ortslage Abstimmungsergebnis: für einen Wasserwanderrastplatz an der Peene weiter zu Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 entwickeln. Die bestehende Anlage soll ertüchtigt werden. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Nichtöffentlicher Teil Voraussetzungen zur Umsetzung dieses gemeindlichen • Beschluss zum Abschluss eines Vertrages über die Entwicklungsschrittes. Durchführung des Straßenwinterdienstes im Gebiet Im Planungsbereich besteht bereits ein Wasserwanderrast- der Gemeinde Groß Polzin platz. An dieser Stelle wird der seit langer Zeit bestehende
Nr. 12/2020 –9– Züssow Anlegepunkt der Personenfähre Stolpe, auf der Südseite, und Stolpmühle auf der Nordseite, genutzt. Bekanntmachungsvermerk: Für den bereits bestehenden Wasserwanderrastplatz auf Datum der Öffentlichen Bekanntmachung gemäß der nördlichen Peeneseite gibt es keinen Bebauungsplan. Hauptsatzung im Internet auf www.amt-zuessow.de, Die Aufstellung ist notwendig für den geplanten Umbau, unter Bekanntmachungen/Öffentliche Bekanntmachun- also einer Ertüchtigung der Bestandssituation, mit der sich gen (Amt, Gemeinden) am 16.11.2020 funktional und umweltseitig die Bedingungen wesentlich Veröffentlichung einer Druckausgabe am 09.12.2020 verbessern werden. Es soll dafür die baurechtliche Grund- im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Züssower Amts- lage durch die Gemeinde geschaffen werden. blatt“ Nr. 12/2020 3. Die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 1 „Wasserwanderrastplatz“ der Gemeinde Groß Polzin ist in der Sitzung am 17.08.2020 beschlossen worden. Die Erstellung des Bebauungsplanes wird im regulären Verfahren nach § 3 BauGB durchgeführt. Die Erstellung des Bebauungsplanes wird im zweistufigen Beschlüsse der Stadtvertretung Verfahren mit Umweltbericht durchgeführt. vom 12.11.2020 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Öffentlicher Teil: Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen der öffentlichen Ausle- Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 der Stadt gung der Vorentwurfsunterlagen für die Dauer eines Mo- Gützkow nats. Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt 5. Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Am- Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß §2 Abs. 1 tes Züssow beschließt die Stadtvertretung die Jahresrech- BauGB ortsüblich bekannt gemacht. nung der Stadt Gützkow für das Haushaltsjahr 2019. Groß Polzin, den 17.11.2020 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2019 Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: Jutta Dinse Verfahrensvermerk: Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bekanntgemacht entsprechend der Hauptsatzung der Ge- Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Am- meinde Groß Polzin im „Züssower Amtsblatt“ am 09.12.2020. tes Züssow beschließt die Stadtvertretung Gützkow lt. § 60 KV M-V die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haus- haltsjahr 2019. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Gemeindliches Einvernehmen zur Vereinbarung über Jahresrechnung 2019 Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung nach § 24 Gemeinde Groß Polzin KiföG M-V ab 01.09.2020 für die Kindertagesstätte „Pe- Die Gemeindevertretung Groß Polzin hat auf ihrer Sitzung eneflöhe“ in Gützkow am 19.10.2020 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr Die Stadtvertretung Gützkow erteilt das gemeindliche Ein- 2019 festgestellt. vernehmen zur Vereinbarung über Leistung, Entgelt und Den Bürgermeistern wird lt. § 60 der Kommunalverfassung Qualitätsentwicklung nach § 24 KiföG M-V ab 01.09.2020 für für M-V die Entlastung erteilt. die Kindertagesstätte „Peeneflöhe“ in Gützkow. Die Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Prüfbe- Abstimmungsergebnis: richt des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Züs- Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 sow für das Haushaltsjahr 2019 können im Amt Züssow, Bürgerbüro Ziethen, 17390 Ziethen Dorfstraße 68 A, Zim- Nichtöffentlicher Teil mer 110, innerhalb der kommenden sieben Werktage auf die Bekanntmachung zu den öffentlichen Sprechzeiten, • Grundstücksverkauf in der Ortslage Gützkow, nur nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen Gemarkung Wieck C werden. • Auftragsvergabe Kauf und Einbau eines Groß Polzin, den 11.11.2020 Löschwassertanks für den OT Dargezin - Vorwerk • Beratung über Vergabe des Stromliefervertrages für die Stadt Gützkow • Maklerauftrag für den Verkauf bebauter Grundstücke
Züssow – 10 – Nr. 12/2020 Bekanntmachung der Stadt Gützkow sige Nutzung durch die 7. Änderung des Flächennutzungs- planes i. V. m. Bebauungsplan Nr. 14 „Erweiterung des Lidl- über die Genehmigung der 7. Änderung Marktes an der Greifswalder Straße“ der Stadt Gützkow und des Flächennutzungsplanes der Stadt über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Gützkow i. V. m. Bebauungsplan Nr. 14 Nach § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes M-V kann „Erweiterung des Lidl-Marktes an der ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in Greifswalder Straße“ in der Fassung diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres der öffentli- von 09-2020 chen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Für die von der Stadtvertretung der Stadt Gützkow auf ih- Stadt Gützkow, den 01.12.2020 rer Sitzung vom 06.08.2020 beschlossene 7. Änderung des Flächennutzungsplanes i. V. m. Bebauungsplan Nr. 14 „Er- weiterung des Lidl-Marktes an der Greifswalder Straße“ der Stadt Gützkow ist mit Schreiben vom 16.11.2020 unter dem Aktenzeichen 04360-20-40 gem. § 6 Abs. 1 BauGB die Ge- nehmigung mit Auflagen erteilt worden. Die Auflagen wur- den erfüllt. Verfahrensvermerk: Die Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungs- Bekannt gemacht entsprechend der Hauptsatzung der planes i. V. m. Bebauungsplan Nr. 14 „Erweiterung des Lidl- Stadt Gützkow im „Züssow Amtsblatt“ am 09.12.2020 Marktes an der Greifswalder Straße“ der Stadt Gützkow wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes i. V. m. Be- bauungsplan Nr. 14 „Erweiterung des Lidl-Marktes an der Greifswalder Straße“ der Stadt Gützkow tritt mit Ablauf des 09.12.2020 in Kraft. Jedermann kann die 7. Änderung des Flächennutzungspla- Amtliche Bekanntmachung der Stadt nes i. V. m. Bebauungsplan Nr. 14 „Erweiterung des Lidl- Marktes an der Greifswalder Straße“ der Stadt Gützkow Gützkow über den Satzungsbeschluss mit Begründung und Umweltbericht, der zusammenfassen- zum Bebauungsplan Nr. 14 den Erklärung sowie den der Planung zugrundeliegenden Rechtsvorschriften ab diesem Tag im Amt Züssow, Bürger- „Erweiterung des Lidl-Marktes an büro Gützkow, Fachbereich Bau- und Grundstücksmanage- der Greifswalder Straße“ der Stadt ment, Pommersche Straße 27, 17506 Gützkow während fol- gender Zeiten Gützkow in der Fassung von 09-2020 Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Die Stadtvertretung der Stadt Gützkow hat auf ihrer Sit- Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr zung vom 06.08.2020 den Bebauungsplan Nr. 14 „Erwei- Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr terung des Lidl-Marktes an der Greifswalder Straße“ der Stadt Gützkow bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und sowie nach Terminabsprache einsehen und über den In- dem Text (Teil B) einschließlich der baugestalterischen halt Auskunft verlangen. Ein Termin kann telefonisch unter Festsetzungen gemäß Landesbauordnung Mecklenburg- 038355 643216 vereinbart werden. Die aktuellen Hygienevor- Vorpommern als Satzung beschlossen. schriften sind zu beachten. Der Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 14 „Erweite- Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes i. V. m. Be- rung des Lidl-Marktes an der Greifswalder Straße“ der bauungsplan Nr. 14 „Erweiterung des Lidl-Marktes an der Stadt Gützkow wird hiermit bekannt gemacht. Greifswalder Straße“ der Stadt Gützkow mit Begründung und Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklä- Planausschnitt rung wird gemäß § 10a Absatz 2 BauGB zusätzlich im Inter- net unter der Adresse - https://www.amt-zuessow.de/gemeinden/guetzkow/orts- recht, zur Einsichtnahme und zum Abruf bereitgehalten. Gemäß § 215 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beacht- liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 7. Änderung des Flächennutzungs- planes i. V. m. Bebauungsplan Nr. 14 „Erweiterung des Lidl- Marktes an der Greifswalder Straße“ oder der Satzung der Stadt Gützkow schriftlich gegenüber der Stadt Gützkow un- ter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachver- haltes geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zuläs-
Nr. 12/2020 – 11 – Züssow Der Bebauungsplan Nr. 14 „Erweiterung des Lidl-Marktes Jahresrechnung 2019 Stadt Gützkow an der Greifswalder Straße“ der Stadt Gützkow tritt mit Ab- lauf des 09.12.2020 in Kraft. Die Stadtvertretung Gützkow hat auf ihrer Sitzung am Jedermann kann die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 14 12.11.2020 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 „Erweiterung des Lidl-Marktes an der Greifswalder Stra- der Stadt Gützkow festgestellt. ße“ der Stadt Gützkow und die Begründung mit Umwelt- Der Bürgermeisterin wird lt. § 60 der Kommunalverfassung bericht, der zusammenfassenden Erklärung sowie den für M-V die Entlastung erteilt. der Planung zugrundeliegenden Rechtsvorschriften im Amt Züssow, Bürgerbüro Gützkow, Fachbereich Bau- und Die Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Prüfbe- Grundstücksmanagement, Pommersche Straße 27, 17506 richt des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Züs- Gützkow während der Öffnungszeiten sow für das Haushaltsjahr 2019 können im Amt Züssow, Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Bürgerbüro Ziethen, 17390 Ziethen Dorfstraße 68 A, Zim- Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr mer 110, innerhalb der kommenden sieben Werktage auf Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr die Bekanntmachung zu den öffentlichen Sprechzeiten und/oder nach Terminabsprache einsehen und über den eingesehen werden. Inhalt Auskunft verlangen. Gützkow, den 24.11.2020 Ein Termin kann telefonisch unter 038355 643216 verein- bart werden. Die aktuellen Hygienevorschriften sind zu beachten. Gemäß § 215 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be- Bekanntmachungsvermerk: achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis Datum der Öffentlichen Bekanntmachung gemäß des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und Hauptsatzung im Internet auf www.amt-zuessow.de, nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des unter Bekanntmachungen/Öffentliche Bekanntmachun- Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres gen (Amt, Gemeinden) am 16.11.2020 seit Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 14 „Erwei- Veröffentlichung einer Druckausgabe am 09.12.2020 terung des Lidl-Marktes an der Greifswalder Straße“ oder im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Züssower Amts- der Satzung der Stadt Gützkow schriftlich gegenüber der blatt“ Nr. 12/2020 Stadt Gützkow unter Darlegung des die Verletzung be- gründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. Weihnachtsgrüße von der 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zu- Bürgermeisterin aus der Stadt Gützkow lässige Nutzung durch den Bebauungsplan Nr. 14 „Erwei- terung des Lidl-Marktes an der Greifswalder Straße“ der Werte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gützkow Stadt Gützkow und über das Erlöschen von Entschädi- und den dazugehörigen Ortsteilen, gungsansprüchen wird hingewiesen. wieder neigt sich ein Jahr seinem Ende zu. Nach § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes M-V kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, Diesmal ein Jahr voller Anstrengungen und die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Ge- Entbehrlichkeit, aber auch voller Freude setzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres der und Erfolge - das Coronajahr, so wie es in öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht die Geschichte eingehen wird. werden. Seit dem Frühjahr müssen wir auf vieles verzichten, haben Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14 „Erweiterung ständig neue Regeln einzuhalten und für Viele ist es auch des Lidl-Marktes an der Greifswalder Straße“ der Stadt eine einsame Zeit. Wollen wir gemeinsam hoffen, dass die- Gützkow mit Begründung und der zusammenfassenden se Zeit bald vorbei ist. Erklärung wird gemäß § 10a Absatz 2 BauGB zusätzlich im Neben diesen negativen Ereignissen können wir aber auch Internet unter der Adresse - https://www.amt-zuessow.de/ auf ein positives Jahr zurückblicken. gemeinden/guetzkow/ortsrecht/, zur Einsichtnahme und Nach über zwei Jahren Bauzeit sind die Sanierungsarbei- zum Abruf bereitgehalten. ten für ca. 3,2 Mio. Euro am Schloss abgeschlossen. Die Stadt Gützkow, den 01.12.2020 Schüler und Lehrer des Gymnasiums konnten den top aus- gestatteten Bau wieder übernehmen. Mein Dank gilt allen Beteiligten an der Vorbereitung und Sanierung des Schlos- ses. Dank auch allen Geldgebern. Der Gehweg zum See sollte zwar am 30.10. dieses Jahres fertig sein, doch noch ist es nicht soweit. Ich hoffe die Fir- Verfahrensvermerk: ma schafft es bis Jahresende. Dann kann man wieder ge- Bekannt gemacht entsprechend der Hauptsatzung der fahrlos spazieren gehen. Stadt Gützkow im „Züssower Amtsblatt“ am 09.12.2020 Der erneuerte Rundweg um den See und die aufgestellten Sportgeräte laden dazu ein. Der Radwanderrastplatz in Kölzin ist ein Hingucker und ruft schon einige Neuanmelder auf den Plan. Das Minibolz- feld an der Schule wird von den Kindern und Jugendlichen mit großem Eifer genutzt. Sehr gut wurde der Wassersport-
Züssow – 12 – Nr. 12/2020 park am und im Kosenowsee angenommen. Ein Dank an als Radweg gewidmet. Der genannte Bereich verläuft auf die Betreiber und auf ein Neues 2021. den Flurstücken 209/7, 208/1, 208/7 und 209/9 der Flur 2 in Dies sind nur einige Erfolge in der Stadt. der Gemarkung Karlsburg. Leider gibt es auch Negatives zu berichten. So musste ich Die Flurkarte und die Unterlagen mit der genau ersichtli- die kleine Kapelle im Park sperren. Steine bröckeln ab chen Lage des Geh- und Radweges liegen dazu in der Zeit und stellen eine Gefahr dar. Diese Kapelle wird sehr gern für Trauungen genutzt und sollte daher schnellstmöglich vom 10.12.2020 bis 11.01.2021 saniert werde. Die Stadt stellt in ihren Haushalt 2021 eine Im Amt Züssow, Bürgerbüro Gützkow, Fachbereich Bau- Geldsumme ein, welche aber für eine vollständige Sanie- und Grundstücksmanagement, Pommersche Straße 27, rung nicht reich. Daher mein Spendenaufruf an Alle. Hin- 17506 Gützkow während folgender Zeiten: sichtlich Fördermittel wird geschaut. Ärgerlich ist die Sauberkeit in der Stadt. Obwohl wir in der dienstags von 8:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 18:00 Uhr glücklichen Lage sind, hier im Ort einen Wertstoffhof zu donnerstags von 8:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 16:00 Uhr haben, wo jeder seinen Müll hinbringen kann, sieht es oft freitags von 8:00 - 12:00 Uhr sehr schmutzig aus. Die Containerstellplätze sind keine für jedermann öffentlich aus. Müllhalde. In der Teichstraße, um die jungen Bäume, sieht es wöchentlich aus als wäre eine Alkoholverkostung durch- Rechtsbehelfsbelehrung geführt worden. Dabei stehen die Glasbehälter kaum 100 Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach m entfernt. Dies sind nur einige Beispiele. Die Stadtarbei- Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider- ter sind nicht eingestellt, um immer wieder diesen Unrat spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ge- zu beräumen. Jeder sollte seinen eigenen Müll entsorgen. meinde Karlsburg über Amt Züssow, Dorfstr. 6, 17495 Züs- Falschparken, zu schnelles Fahren in der Stadt sind leider sow einzulegen. auch zur Gewohnheit geworden. Karlsburg, den 06.11.2020 Aber die erleuchtete Tanne auf dem Marktplatz entschä- digt zurzeit für die negativen Dinge. Ein Dank an die Familie Werner Schulz, sie sind die Spender dieses Baumes. Auf Grund der Coronavorschrif- Bartoszewski ten konnte er in diesem Jahr nicht durch die Kinder ge- Bürgermeister schmückt werden. Vieles könnte noch aufgezählt werden, ob positiv oder ne- Anlage Übersichtskarte gativ. Ich möchte mich bei allen Bürgern die zur guten Entwick- lung der Stadt beigetragen haben, recht herzlich bedan- ken. An alle anderen möchte ich appellieren zu überlegen, was kann jeder selbst zur Verbesserung beitragen. Ich bin für jeden positiven Gedanken offen. Für die Adventszeit und das bevorstehende Weihnachts- fest wünsche ich Ihnen allen schöne, ruhige, besinnliche Tage im Kreise Ihrer Familie und einen guten Rutsch ins neue Jahr. All Ihre Wünsche möchten in Erfüllung gehen und bleiben Sie gesund! Ihre Bürgermeisterin Jutta Dinse Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Karlsburg Die Gemeindevertretung der Gemeinde Karlsburg hat in ihrer Sitzung am 06.10.2020 unter der Beschluss-Nr. B/GV/Ka/2020/051 folgendes beschlossen: Die Gemeinde Karlsburg widmet als Träger der Straßen- baulast gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrwG M-V) den neu gebauten Geh- und Radweg hinter dem sich im Bau befindlichen Feuerwehrgerätehaus an der B 109 dem öf- fentlichen Verkehr. Der Weg wird dem öffentlichen Fuß- gängerverkehr als Gehweg bzw. dem fließenden Verkehr
Nr. 12/2020 – 13 – Züssow Die Gemeindevertretung bedankt sich sowohl beim Lie- feranten und dessen Montagefirma, als auch bei den Ge- meindearbeitern für die gute Arbeit. Wir hoffen, dass diese schönen Spielplätze lange erhalten bleiben und wünschen den Kindern der Gemeinde viel Spaß beim Erobern. P. Dinse Weihnachtsgrüße vom Bürgermeister Bürgermeister aus der Gemeinde Murchin Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Murchin, ich wünsche Ihnen allen ein frohes, friedvolles und besinnliches Weihnachtsfest sowie Tage der Ruhe und Entspannung, in denen Sie neue Kraft für das kom- mende Jahr schöpfen können. Ihnen allen für 2021 alles Gute, viel Glück, Zufriedenheit und vor allen Dingen beste Gesundheit und mögen sich im neuen Jahr all unsere Hoffnungen verwirklichen. Das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel möchte ich auch zum Anlass nehmen, um all denen zu danken, die daran mitgearbeitet haben, die Gemeinde Murchin so- wie die Ortsteile Lentschow, Libnow, Pinnow und Rel- zow lebens- und vor allem liebenswert zu gestalten. Spielanlage Murchin Besonders möchte ich mich auch bei all diejenigen be- danken, die bisher während der Corona-Pandemie, die erforderliche Umsicht, Geduld und Verständnis aufge- bracht haben. Satzung über die Erhebung Ihr Bürgermeister einer Zweitwohnungssteuer Peter Dinse in der Gemeinde Rubkow (Zweitwohnungssteuersatzung) Präambel Auf der Grundlage des § 5 (1) der Kommunalverfassung für Informationen aus der Gemeinde das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fas- Murchin sung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom Liebe Einwohnerinnen und Einwohner 23.Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), sowie der § 1 bis 3 und der Gemeinde Murchin, 17 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklen- burg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekannt- die Gemeindevertretung freut sich sehr, dass am 24.11.2020 machung vom 12. April 2005 (GVOBL. M-V S. 146), zuletzt die Spielplätze in den Orten Murchin, Pinnow, Libnow und geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 09. April 2020 Lentschow fertiggestellt wurden und nun an euch, liebe (GVOBL.M-V S 166, 179) wird nach Beschlussfassung durch Kinder, zum Spielen und Toben freigegeben werden kön- die Gemeindevertretung Rubkow vom 14.10.2020 folgende nen. Satzung erlassen: Unsere Gemeinde hatte im Frühjahr 2020 Fördermittel für §1 die 4 Spielplätze beantragt und erfreulicher Weise mit Be- Allgemeines scheid vom 14.07.2020 auch für alle 4 Spielplätze erhalten. Die Gemeinde Rubkow erhebt eine Zweitwohnungssteuer. Die Gesamtinvestitionssumme für die Geräte und deren Montage beträgt rund 56.200 Euro. Zuzurechnen ist noch §2 der Sand für den Fallschutz mit 215 Tonnen. Daraus erge- Steuergegenstand ben sich Kosten in Höhe von 2300 Euro. (1) Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweit- Die Zuwendung, die über das Staatliche Amt für Land- wohnung im Gemeindegebiet. wirtschaft und Umwelt Stralsund ausgereicht wird, beträgt (2) Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand ne- 52.400 Euro und entspricht einer 90%igen Förderung. ben seiner Hauptwohnung in melderechtlichem Sinne für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Nach Ausschreibung konnte der Hersteller „Sauerland Lebensbedarf seiner Familienmitglieder mindestens 2 Spielgeräte GmbH“ aus 33154 Salzkotten-Niederntudorf Monate innehat. Eine Wohnung verliert die Eigenschaft mit der Lieferung der Spielgeräte beauftragt werden. Vor einer Zweitwohnung nicht dadurch, dass ihr Inhaber sie Ort montiert wurden diese dann durch das Subunterneh- zeitweilig zu anderen als den vorgenannten Zwecken nutzt. men des Lieferanten „Grünanlagenservice Gädke GmbH & (3) Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder um- Co. KG“ aus 16909 Wittstock an der Dosse. schlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen be- Das Ausheben der Gruben und das Einbringend es Sandes stimmt ist und zu dem in vertretbarer Nähe eine Küche für den Fallschutz erfolgte in Eigenregie der Gemeinde. oder Kochnische sowie eine Toilette gehören.
Züssow – 14 – Nr. 12/2020 (4) Der Zweitwohnungssteuer unterfallen nicht Garten- §5 lauben im Sinne des § 3 Abs. 2 und des § 20a des Bun- Steuersatz deskleingartengesetzes (BKleingG) vom 28. Februar 1983 Die Steuer beträgt 10 % des jährlichen Mietaufwandes. (BGBI. 1 5. 210), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes §6 vom 19. September 2006 (BGBI. 1 5. 2146) geändert worden Entstehung und Ende der Steuerpflicht, Fälligkeit der ist in der jeweils geltenden Fassung. Dies gilt nicht für Gar- Steuerschuld tenlauben nach § 20a Nr. 8 des Bundeskleingartengeset- (1) Die Steuerpflicht entsteht am 1. Januar des jeweiligen zes, deren Inhaber vor dem 3. Oktober 1990 eine Befugnis Kalenderjahres, frühestens jedoch mit Inkrafttreten dieser zur dauernden Nutzung der Laube zu Wohnzwecken erteilt Satzung. Ist eine Wohnung erst nach dem 1. Januar des je- wurde oder die dauernd zu Wohnzwecken genutzt werden. weiligen Kalenderjahres als Zweitwohnung zu beurteilen, (5) Das Innehaben einer aus beruflichen Gründen über- so entsteht die Steuerschuld am ersten Tag des darauffol- wiegend gehaltenen Zweitwohnung einer nicht dauernd genden Kalendermonats. getrennt lebenden, verheirateten oder eine eingetragene Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, Lebenspartnerschaft führende Person, deren eheliche in dem der Steuerpflichtige die Wohnung aufgibt. Bei Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, unter- Übernahme einer Zweitwohnung von einem bisher Steuer- liegt nicht der Zweitwohnungssteuer. pflichtigen beginnt die Steuerpflicht mit dem Beginn des (6) Dritte und weitere Wohnungen im Gemeindegebiet un- auf die Übernahme folgenden Kalendermonats. terliegen nicht der Zweitwohnungssteuer. (2) Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt. Steuerjahr §3 ist das Kalenderjahr. Steuerpflichtiger (3) Sind mehrere Personen, die nicht zu einer Familie ge- (1) Steuerpflichtig ist der Inhaber einer im Gemeindegebiet hören, gemeinschaftlich Inhaber einer Zweitwohnung, so liegenden Zweitwohnung. Inhaber einer Zweitwohnung ist kann die Gesamtsteuer durch die Anzahl der Inhaber ge- derjenige, dem die Verfügungsbefugnis über die Wohnung teilt und für den einzelnen Inhaber entsprechend anteilig als Eigentümer, Mieter oder als sonstiger Dauernutzungs- festgesetzt werden. Die Bestimmungen des § 3, Abs. 2 (Ge- berechtigter zusteht. samtschuldner) bleiben unberührt. Dies gilt auch bei unentgeltlicher Nutzung. (4) Die Steuer wird in vierteljährigen Teilbeträgen zum 15. (2) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber einer Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Zweitwohnung, so sind sie Gesamtschuldner. die Vergangenheit nachzuzahlende Steuerbeträge werden (3) Steuerpflichtige im Sinne dieser Satzung sind nicht Kur- innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbe- und Feriengäste als Mieter von Ferienhäusern, Wohnungen scheids fällig. oder Zimmern, soweit die Nutzungsdauer unter einem Mo- (5) Auf Antrag kann abweichend vom Absatz 1 die nat liegt. Gebühr am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet wer- §4 den. Der Antrag muss bis zum 30. September des voran- Steuermaßstab gegangenen Kalenderjahres gestellt werden. Die bean- (1) Die Steuerschuld wird nach dem jährlichen Mietauf- tragte Zahlungsweise bleibt so lange maßgebend, bis ihre wand berechnet. Änderung beantragt wird; die Änderung muss spätestens (2) Der jährliche Mietaufwand ist das Gesamtentgelt, das bis zum 30. September des vorangegangenen Jahres bean- der Steuerpflichtige für die Benutzung der Wohnung auf- tragt werden. grund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand im §7 Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für ein Jahr zu Anzeigepflicht entrichten hat (Jahresrohmiete). (1) Das lnnehaben einer Zweitwohnung oder deren Aufga- (3) An Stelle des Betrages nach Absatz 2 gilt als jährlicher be ist der Gemeinde innerhalb einer Woche anzuzeigen. Mietaufwand die übliche Miete für solche Wohnungen, die (2) Der Inhaber der Zweitwohnung ist verpflichtet, der Ge- eigengenutzt, ungenutzt, zum vorübergehenden Gebrauch meinde alle erforderlichen Angaben zur Ermittlung des oder unentgeltlich überlassen sind. Die übliche Miete wird Mietaufwandes gemäß § 4 zu machen. in Anlehnung an die Jahresrohmiete geschätzt, die für Räu- §8 me gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung re- Erklärung zur Zweitwohnungssteuer gelmäßig gezahlt wird. Die Werte werden nach Maßgabe (1) Der Inhaber einer Zweitwohnung ist zur Angabe einer der Anlage berücksichtigt, die Bestandteil dieser Satzung Erklärung verpflichtet. Zur Abgabe einer Erklärung ist auch ist. verpflichtet, wer hierzu vom Amt Züssow aufgefordert wird. (4) Zeiten des Wohnungsleerstandes, für die eine Eigen- (2) Der Steuerpflichtige hat innerhalb eines Monats nach nutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen wor- Aufforderung oder bei Änderung des Steuermaßstabes den ist, sind grundsätzlich den Zeiträumen zuzurechnen, nach § 4 eine Erklärung gemäß dem Formblatt des Amtes in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Le- Züssow abzugeben. bensbedarfes vorgehalten wird. (3) Diese Erklärung ist vom Steuerpflichtigen eigenhändig (5) Die Vorschriften des § 79 des Bewertungsgesetzes i. zu unterschreiben. d. F. der Bekanntmachung vom 01. Februar 1991 (BGBI. 1 (4) Diese Angaben in der Erklärung sind durch geeignete S. 230), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes Unterlagen nachzuweisen. vom 12. Dezember 2019 (BGBI. I S. 2451, 2486), finden ent- sprechende Anwendung. Die maßgebliche Wohnfläche ist §9 nach den § 42 bis 44 der Zweiten Berechnungsverordnung Ordnungswidrigkeiten i. d. F. der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990 (BGBI. (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Steuerpflichtiger oder 1, S. 2178), zuletzt geändert durch Artikel 78 Abs. 2 G vom bei Wahrnehmung der Angelegenheit eines Steuerpflichti- 23. November 2007 (BGBI. I S 2614, 2628), zu ermitteln. gen leichtfertig
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