Politische Gemeinde Altnau
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Politische Gemeinde Altnau EINLADUNG zur Gemeindeversammlung Donnerstag, 26. November 2020, 19.30 Uhr in der MZH Schwärzi Orientierungsversammlung Dienstag, 17. November 2020, 19.30 Uhr in der MZH Schwärzi Die Versammlungen werden unter den Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG, des Kantons Thurgau und dem bewilligten Schutzkonzept durchgeführt. Diese Broschüre enthält die Botschaften und Anträge des Gemeinderates sowie eine Kurzfassung des Budgets 2021. Ausführliche Budgetunterlagen können entweder bei der Gemeindeverwaltung ab- geholt oder auf der Gemeindehomepage www.altnau.ch heruntergeladen werden.
Botschaft zur Budgetgemeinde Traktanden 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. November 2019 2. Rahmenkredit Areal Krone 3. Kreditbegehren 4. Budget 2021 5. Reglement Kommunikationsnetz 6. Einbürgerungen 6.1 Herr Louis Brockmeier 6.2 Herr Elmas Elmazi mit Sohn Elon 6.3 Frau Monika Kilian-Eichenlaub 6.4 Herr Benjamin Redder mit Tochter Grace und Sohn William 6.5 Familie Pia und Torsten Rothstein mit Tochter Stella 6.6 Herr Gowthamen Selvaratnam 6.7 Frau Romy Guntlisbergen 6.8 Herr Dieter Tyrchan 7. Verschiedenes und Umfrage 3
Botschaft zur Budgetgemeinde Traktandum 1 Protokoll der Gemeindeversammlung Gemeindeversammlung zum Budget 2020 Donnerstag, 21. November 2019 im Martinshaus 1. Eröffnung Gemeindepräsident Hans Feuz heisst um 20.20 Uhr 70 Altnauerinnen und Altnauer sowie 2 Personen mit Nie- derlassungsbewilligung zur Gemeindeversammlung im Martinshaus willkommen. Neuzuzüger und Jungbürger sind leider keine anwesend. Begrüsst werden auch die Pressevertreter Frau Martina Eggenberger (Thurgauer Zeitung) und Herr Hanspeter Trionfini (Allgemeiner Anzeiger), die beide als Altnauer Einwohner auch stimmbe- rechtigt sind. Gemäss dem Gemeindepräsidenten haben die Anwesenden heute die Möglichkeit, über 6 Kreditbegehren zu befinden, detaillierte Auskünfte zum Budget 2020 zu erhalten sowie im Anschluss über den Gemeindehaus- halt abzustimmen. Ausserdem entscheidet die Stimmbürgerschaft über ein Einbürgerungsgesuch. Ordentlicher Versammlungsablauf Der Gemeindepräsident erwähnt ordnungshalber die wichtigsten Regeln der Gemeindeversammlung und kommt zu den üblichen Eröffnungsformalitäten. Stimmenzähler Als Stimmenzähler amten die 4 gewählten Urnenoffizianten: Anja Tuor, Manuela Iten, Marina Wittwer-Coco und Manfred Irsch. Einwände Der Vorsitzende stellt fest, dass rechtzeitig zur Gemeindeversammlung eingeladen wurde. Gegen die Ver- sammlung, die Reihenfolge der Traktanden oder die Anwesenheit von Anwesenden, werden keine Einwände geltend gemacht. Stimmregister Stimmberechtigte 1435 anwesend 70 (4,878%) teilnehmende Ausländer 2 (ohne Stimmrecht) Presse 2 (beide stimmberechtigt) Gäste 0 Traktanden 1. Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 22. August 2019 2. Kreditbegehren a) Strassen- und Werksanierung Schochenwinkel b) Sanierung Trafostation Wuhrwiesen c) Ringschluss Wasserversorgung untere Wigartenstrasse d) Sanierung Zubenerstrasse e) Sanierung Kirchplatz / Lothalde f) Projektierungskredit Kroneareal (Finanzvermögen) 3. Budget 2020 4. Einbürgerungen Frau Christine Strub mit Anna und Nicolas 5. Verschiedenes und Umfrage 4
Botschaft zur Budgetgemeinde Traktandenliste Es wird keine Änderung oder Ergänzung der Traktandenliste beantragt. 1. Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 22. August 2019 Die anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger genehmigen das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. August 2019 ohne Gegenstimme. 2. Kreditbegehren Bevor über die Kreditbegehren befunden wird, informiert der Gemeindepräsident über deren Auswirkungen im Gemeindehaushalt. Aus der gut dargestellten Präsentation geht klar hervor, dass die geplanten Investitionen mit eigenen Mitteln oder bereits getätigten Rückstellungen finanziert werden können. Auch wenn das beste- hende Gasthaus Krone zu einem Gästehaus mit Studios und Wohnungen umgebaut und ein Restaurantneubau durch die Gemeinde erstellt werden müsste, hat dies, der tiefen Zinsen sei Dank, keine wesentlichen Auswir- kungen auf die Gemeindefinanzen. Es kann sogar weiterhin mit einer moderaten Senkung des Steuerfusses gerechnet werden. Zum zweiten Mal werden die Investitionsvorhaben in der Botschaft einzeln und detailliert aufgeführt. Der Ge- meindepräsident orientiert die Anwesenden deshalb nur kurz über den Inhalt der Projekte und Kreditbegehren die das Verwaltungsvermögen betreffen (2a – 2e). Anders sieht die Sachlage beim Projektierungskredit für das Kroneareal (Finanzvermögen) aus. Hier holt Gemeindepräsident Hans Feuz weiter aus, obwohl er bereits an der Orientierungsversammlung vom 12.11.2019 ausführlich informiert hat. Er teilt den Anwesenden mit, dass der Gemeinderat weiterhin hinter dem Projekt Krone stehe, nachdem das damalige Gremium das Gasthaus aus guten Gründen gekauft habe. Der Gemeindepräsident stellt klar, dass das bestehende Gebäude nur nach einer umfassenden Renovation die heute geltenden Anforderungen und Standards erreichen kann. Um der Stimmbürgerschaft anlässlich der Rechnungsgemeinde vom 3. Juni 2020 oder einer ausserordentlichen Ge- meindeversammlung genaue Zahlen über die Gesamtkosten der Neugestaltung Kroneareal vorlegen zu kön- nen, beantragt der Gemeinderat einen Projektierungskredit in der Höhe von Fr. 135’000.–. 2.a Strassen- und Werksanierung Schochenwinkel Es gibt keine Wortmeldung zu diesem Kreditbegehren. 2.b Sanierung Trafostation Wuhrwiesen Auch zu diesem Begehren gehen keine Wortmeldungen ein. 2.c Ringschluss Wasserversorgung untere Wigartenstrasse Keine Wortmeldungen zu diesem Antrag. 2.d Sanierung Zubenerstrasse Auch zu dieser Vorlage gehen keine Wortmeldungen ein. 2.e Sanierung Kirchplatz / Lothalde Zu dieser Vorlage gehen keine Wortmeldungen ein. 2.f Projektierungskredit Kroneareal (Finanzvermögen) Auch zu dieser Vorlage gehen keine Wortmeldungen ein. Abstimmung Kreditbegehren 2a – 2e Die Gemeindeversammlung genehmigt die Kreditbegehren 2a – 2e grossmehrheitlich. Abstimmung Projektierungskredit Kroneareal (2f) Die Gemeindeversammlung genehmigt den Kroneareal-Projektierungskredit über Fr. 135’000.– grossmehr- heitlich. 5
Botschaft zur Budgetgemeinde 3. Budget 2020 Der Gemeindepräsident erklärt, dass das Budget 2020 anlässlich der Orientierungsversammlung vom Dienstag, 12. November 2019 detailliert besprochen wurde und erwähnt deshalb nur noch die wichtigsten Ausgabenpunkte. Nach diesen Informationen gliedert der Gemeindepräsident das Budget in 3 separate Teile. Diskussion Investitionsrechnung Es gehen keine Wortmeldungen ein. Diskussion Budget Steuerfuss Die Diskussion wird nicht genützt. Diskussion Steuerfuss Die Diskussion wird nicht genützt. Antrag Gemeinderat Der Gemeinderat beantragt der Stimmbürgerschaft, das Budget 2020 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 19’270.– zu genehmigen und den Steuerfuss bei 60% zu belassen. Abstimmung Die Gemeindeversammlung genehmigt sowohl das Budget 2020 als auch die Beibehaltung des Steuerfusses bei 60% ohne Gegenstimme. 4. Einbürgerungen An der heutigen Gemeindeversammlung haben die anwesenden Stimmberechtigten über das Einbürgerungs- gesuch von Frau Christine Eva Strub mit den Kindern Nicolas und Anna zu befinden. Beratung Die Antragstellerin stellt sich in kurzen Worten persönlich vor und nennt die Beweggründe, die sie zu diesem Schritt veranlasst haben. Während der Beratung über den Einbürgerungsantrag durch die Gemeindeversamm- lung verlässt die Antragstellerin den Saal. Zum Einbürgerungsgesuch gehen keine Wortmeldungen ein. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, Christine, Nicolas und Anna Strub in das Bürgerrecht der Gemeinde Altnau aufzunehmen. Abstimmung Die Gemeindeversammlung erteilt Frau Christine Strub und ihren Kindern Nicolas und Anna das Altnauer Ge- meindebürgerrecht einstimmig. 5. Verschiedenes und Umfrage Nachdem Gemeindepräsident Hans Feuz heute keine weiteren Informationen weiterzugeben hat, eröffnet er das Traktandum Umfrage. Spielplatz Überbauung Raiffeisenbank Fritz Aeberhard erkundigt sich beim Gemeinderat nach dem noch fehlenden Spielplatz bei der Raiffeisenüber- bauung. Seiner Meinung nach müsse beim Bau von Mehrfamilienhäusern, von Gesetzes wegen, ein Spiel- platz erstellt werden. Der Gemeindepräsident erklärt, dass die Raiffeisenbank verpflichtet sei, einen Spielplatz zu bauen. Sobald der Rückbau des Bankprovisorium-Geländes abgeschlossen sei, werde der Spielplatzbau an die Hand ge- nommen. Verzögern könne sich dies nur dann, wenn für das Rückbaugelände sogleich ein Bauprojekt einge- reicht würde. Die Erstellungspflicht würde dann für die ganze Überbauung gelten. 6
Botschaft zur Budgetgemeinde Es gehen keine weiteren Wortmeldungen ein. Gemeindepräsident Hans Feuz bedankt sich für das Interesse am Dorfgeschehen, für alle geleisteten Arbei- ten und gibt das Wort an Gemeinderätin Moni Brauchli weiter. Die Gemeinderätin weist kurz auf die nächstens anstehenden Anlässe hin. So kann bereits am Freitag, 29.11.2019, der traditionelle Laternliweg begangen werden. Bis am 20. Dezember beleuchtet der Dorfverein jeden Freitag sowie ausserordentlich am Samstag, 7.12.2019, den idyllischen Weg von der Landi dem Bach entlang bis zum Moggenweiher und weiter bis zum Gasthaus Schwanen. Speziell bedankt sich die Gemeinde- rätin bei den Schülern der Klassen Auer und Carmo, die die heurige Weihnachtsgeschichte verfasst haben. Die Adventsfensterdaten waren gemäss Moni Brauchli auch heuer rasch ausgebucht. Die Gemeinderätin empfiehlt allen Anwesenden den Besuch der immer sehr phantasievoll gestalteten Fenster bei einem abendli- chen Spaziergang. Nach diesen Veranstaltungshinweisen schliesst die Gemeinderätin die Gemeindeversammlung um 21.20 Uhr. Für die Richtigkeit: Der Gemeindeschreiber Remo Dietsche 7
Botschaft zur Budgetgemeinde Traktandum 2 Rahmenkredit Areal Krone 1. Kurzfassung 2007/2008 konnte die Gemeinde Altnau das direkt am Hafen liegende Grundstück Nr. 8 «Areal Krone» erwer- ben. Ab 2015 hat der Gemeinderat mehrere Varianten zur langfristigen Optimierung des Betriebs wie auch der baulichen Substanz des als Kulturobjekt geschützten Gebäudes prüfen lassen. Als Ergebnis dieser Abklärungen hat sich einerseits herausgestellt, dass das Gasthaus Krone am Ende seiner Lebensdauer angelangt und in einem so schlechten Zustand ist, dass eine vollständige Instandsetzung des Gebäudes als Restaurant/Gasthaus mit unverhältnismässig hohen und zukünftig nicht zu erwirtschaftenden Kosten verbunden wäre, ohne dass die betrieblichen Voraussetzungen einer modernen Gastronomie erfüllt werden könnten. Andererseits haben die Abklärungen jedoch gezeigt, dass ein östlich des Gasthauses Krone angeordneter Neubau mit Restaurationsbetrieb, in Kombination mit einer Beschränkung der Nutzung im bestehenden Gebäude auf Beherbergung, Wohnen und Nebenräume für das neu zu erstellende Restaurant, eine zukunfts- fähige Lösung wäre. Daher schlägt der Gemeinderat den Stimmenden vor, das Gasthaus Krone zu sanieren und in ein Beherber- gungs-, Wohn- und Gewerbehaus umzuwandeln, daneben ein pavillonartiges Restaurant zu erstellen und das Areal Krone mit einer ganzheitlichen Aussenraumgestaltung zu versehen. Mit dieser Lösung kann die Infra- struktur auf einen zeitgemässen Stand gebracht und gleichzeitig auch das gesamte Areal weiter aufgewertet werden. Im Rahmen des Projektes können zudem die betrieblichen Abläufe und das Ankommen der Gäste am Hafen Altnau weiter optimiert und verbessert werden. Die Gesamtkosten für die Realisierung belaufen sich insgesamt auf Fr. 6’650’000.–. 8
Botschaft zur Budgetgemeinde 2. Ausgangslage Allgemeines Das Areal Krone, bzw. das Gasthaus Krone, befindet sich im Finanzvermögen der Gemeinde Altnau. Finanz- vermögen sollte den steuerfinanzierten Gemeindehaushalt nicht belasten. Im Erneuerungsfonds für Liegen- schaften im Finanzvermögen dürften sich bis Ende 2021 rund Fr. 1,3 Mio. für die Sanierung des Gasthauses Krone befinden. Zonenordnung Gemeinde Altnau Für das Areal Krone und die umliegenden Parzellen besteht ein Gestaltungsplan. Das Areal befindet sich in der Intensiverholungszone, die Bauten und Anlagen wie Parkanlagen, Parkplätze, etc. sowie Restaurants, Ho- tels, bewirtschaftete Parahotellerie und Dienstleistungsbetriebe, die dem Erholungszweck dienen, umfasst. Andere Gewerbebetriebe sowie reine Wohnbauten sind nicht zulässig, Wohnbauten mit einem Anteil an ge- werblicher Nutzung hingegen schon. Dadurch können insbesondere östlich des Areals Krone weitere Bauten, auch mit Wohnungen, entstehen. Gestaltungsplan Hafen Mit Inkrafttreten der Teiländerung des Gestaltungsplans Hafen 2019 besteht heute die Möglichkeit, auf einem zusätzlichen Baufeld innerhalb des Areal Krone einen eingeschossigen, pavillonartigen Restaurantbau zu er- stellen. Dafür muss jedoch das Kulturdenkmal Gasthaus Krone freigestellt und unter anderem der Wintergar- ten entfernt werden. Gasthaus Krone Aufgrund einer Gebäudeanalyse, weiterer betrieblicher- und raumplanerischer Abklärungen, gesetzlichen Vor- gaben (Energiegesetz, Behindertengleichstellungsgesetz, Brandschutz) muss festgestellt werden, dass für das Gebäude Gasthaus Krone in der heutigen Form ein Investitionsstau von mehreren Millionen Franken be- steht und die Gemeinde ihre Vorbildfunktion in diversen Bereichen nicht wahrnimmt. Das Gasthaus Krone muss in jedem Fall im Minergie-Baustandard oder dem Standard «Nachhaltiges Bauen» saniert werden. Verbleibt das Restaurant im Gasthaus Krone, ergeben sich aufgrund der Gastro-Nutzung be- deutend höhere Anforderungen mit Kostenfolge, unter anderem an den Brandschutz, die Statik und den Schall- schutz. Ebenfalls müsste das ganze Gebäude behindertengerecht ausgestaltet sein, die WC-Anlagen für die Gäste verlegt und dadurch das Restaurant verkleinert werden. Aus denkmalpflegerischer Sicht darf heute an der Fassade weder etwas verändert noch hinzugefügt werden. Die Geschossigkeit bleibt ebenso erhalten wie der aufwendige Betrieb von zwei Küchen, was die Rentabilität und die Vermietbarkeit an einen engagierten Gastronomen einschränkt. Die Kosten im Vergleich zu einer Umnutzung in ein Beherbergungs-, Wohn- und Gewerbehaus würden, bei einer Wertberichtigung von bis zu drei Millionen Franken und tieferer Rentabilität um rund 20 – 30% höher ausfallen. 3. Chronologie 2007 bis 2020 2007/2008 Die Liegenschaft Krone mit der Parzelle Nr. 8 (Areal Krone) wurde gekauft und ein erstes Mal durch den Gemeinderat verpachtet. 2009/ Der Gemeinderat verpachtete das Gasthaus Krone an die heutigen Pächter. 2013/ Eine Weiterentwicklung des Areal Krone in Zusammenarbeit mit Thurgau Tourismus wurde geprüft. Ge- plant war der Neubau eines Hotels östlich des Gasthauses Krone. 2014/ Das Hotelprojekt wurde aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen abgeschrieben und nicht mehr weiterverfolgt. 9
Botschaft zur Budgetgemeinde 2015/ Der Gemeinderat stufte im Zuge seiner Legislaturplanung die zukünftigen Chancen und Risiken des Areal Krone gleichermassen als hoch ein. Er beschloss einen Investitionsstopp und beauftragte die Krone- kommission, Abklärungen einzuleiten. Ein Ausschuss der Kronekommission, mit Beizug eines Architekten so- wie Fachpersonen aus der Gastronomie, beurteilte den Zustand des Gasthaus Krone als im baulichen Zustand kritisch und in Bezug auf die räumlichen und strukturellen Verhältnisse als nicht zeitgemäss. 2016/ Der Gemeinderat erteilte daraufhin den Auftrag zur Erstellung einer Gebäudeanalyse. Diese kam zum Schluss, dass eine stufenweise Sanierung unwirtschaftlich wäre und nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen würde. Bei einer kompletten Sanierung, welche der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand ent- sprechen würde, müsste in jedem Fall, je nach Zustand des Gebäudes, welcher noch im Rahmen eines Projektes genauer geprüft werden müsste, mit Kosten zwischen 3,0 bis 4,0 Mio. Franken gerechnet werden. Diese Investition würde aber die Wirtschaftlichkeit des Gasthaus Krone, welches ursprünglich als Doppel- wohnhaus errichtet wurde, nicht wesentlich verbessern. Aufgrund dieser Ergebnisse prüfte die Kronekommission alternative Varianten wie den Anbau eines Pavillons ans Gasthaus Krone für Sanitär- und Erschliessungsan- lagen, Veränderungen der inneren Struktur der Krone für eine bessere wirtschaftliche Nutzung sowie die Erstellung eines Restaurant-Neubaus, bei gleichzeitiger Umnutzung der Krone in den ursprünglichen Zustand eines Wohn- und Beherbergungshauses. Anbauten oder der Bau eines Restaurants auf dem Areal Krone wür- den aber in jedem Fall eine Gestaltungsplanänderung nach sich ziehen, da die Errichtung von weiteren Bau- ten auf dem Areal nicht erlaubt ist. Insgesamt wurden sieben Varianten geprüft. 2017/ Der Gemeinderat beurteilte die vorgeschlagenen Varianten und diskutierte auch einen Verkauf des Kroneareals. Ein Verkauf kam und kommt für den Gemeinderat jedoch nicht in Frage, denn es war und ist für den Gemeinderat unzweifelhaft von höchstem Interesse, dass eine Gemeinde auf ihrem Gebiet Grundstücke an strategischer Lage besitzt und deren Nutzung selber bestimmen kann. Er stellte ebenfalls fest, dass der durch die Gebäudeanalyse ausgewiesene Investitionsbedarf nur mit jährlichen und ausserordentlichen Einlagen in einen Erneuerungsfonds getätigt werden könnte. Das vom Gemeinderat vorgelegte Reglement Erneuerungs- fonds für Liegenschaften des Finanzvermögens wurde danach an der Gemeindeversammlung im Frühling ge- nehmigt. Ebenfalls beschloss er, die Stimmenden an einer öffentlichen Orientierung im April zu befragen. An dieser Veranstaltung waren die Stimmenden der Meinung, der Gemeinderat solle zwei Varianten prüfen. Ei- nerseits die umfassende Sanierung des Gasthaus Krone und einen Restaurantneubau auf einem neuen Bau- feld auf dem Areal, finanziert durch die Gemeinde und andererseits, die umfassende Sanierung des Gasthaus Krone und die Vergabe des Baufeldes im Baurecht an einen Investor, welcher ein Restaurant auf seine Kosten erstellt. Dementsprechend erteilte der Gemeinderat der Kronekommission den Auftrag, ein Investorendossier für das Baurecht zu erstellen und mit dem Amt für Raumentwicklung die Bedingungen für ein zusätzliches Bau- feld auf dem Areal Krone zu diskutieren. 2018/ Das Amt für Raumentwicklung stellte die Errichtung eines Baufeldes unter folgenden Bedingungen in Aussicht: Der Baukörper des künftigen Restaurants muss eingeschossig sein, beim Baudenkmal Gasthaus Krone müssen die Anbauten (Wintergarten) zurückgebaut werden, es müssen zur Beurteilung Architektur- studien vorliegen und die Aussenraumgestaltung muss gesamtheitlich geplant werden. Daraufhin erteilte der Gemeinderat den beiden Architekturbüros G2 und Schloss Brunegg einen Studienauftrag für den Restaurant- neubau auf dem Baufeld. Die Kronekommission begann, mit externer Unterstützung, mit der Investorensuche. Ein Baurechtsvertrag wurde erarbeitet, vom Gemeinderat genehmigt und die Eckpunkte wurden im Investoren- dossier festgehalten. 2019/ Die Teiländerung des Gestaltungsplanes wurde ohne Einsprachen genehmigt. Gespräche mit Investo- ren für das Baufeld im Baurecht wurden vertieft geführt und im Herbst aus folgenden Gründen eingestellt: neben dem eingeschränkten Mitspracherecht auf dem Areal und der Ausgestaltung des zu erstellenden Res- taurants wären die Kosten, welche bei einem sogenannten Heimfall in 30 oder mehr Jahren auf die Gemeinde zukommen würden, schwer zu kalkulieren. Je nach Berechnung des Heimfalls müsste ein höherer Rückkaufs- preis durch die Gemeinde bezahlt werden als die Erstellungskosten des Restaurantneubaus heute wären. Auch erscheint es dem Gemeinderat nicht richtig, ein Projekt zur erarbeiten, bei welchem die Lösung der 10
Botschaft zur Budgetgemeinde Aufgabe und deren Finanzierung der nächsten Generation aufgebürdet würde. Nach diesem Entscheid erar- beitete die Kronekommission ein Realisierungskonzept für das Areale Krone und der Gemeinderat stellte an der Gemeindeversammlung im November einen Kreditantrag für die Ausarbeitung eines Vorprojekts für das Gasthaus Krone, die Aussenraumgestaltung und die Kostenermittlung für den Restaurantneubau. Diesem An- trag stimmte die Gemeindeversammlung zu. Anschliessend führte ein Beurteilungsgremium, mit externer Un- terstützung, ein Planerwahlverfahren durch. Aus neun Architekturbüros wurde mittels eines Kriterienkatalogs ein Planungsbüro ausgewählt. 2020/ Der Gemeinderat setzte je einen Bauausschuss für das Vorprojekt Gasthaus Krone, Aussenraumgestaltung und Restaurantneubau ein. Ebenfalls wurde ein Beirat aus Mitgliedern der Kronekommission, der Hafenkom- mission sowie Stimmenden gebildet, welcher die Ergebnisse der drei Ausschüsse an zwei Sitzungen beurteil- te und Empfehlungen abgab. Zur Ermittlung des Mietertrags und des Wertes des Gasthaus Krone und des Restaurantneubaus wurden unabhängige Schätzungen in Auftrag gegeben. Der Gemeinderat verabschiedete schliesslich anlässlich zweier Sitzungen im September das Realisierungskonzept, den Rahmenkredit sowie das Finanzierungskonzept zur Antragstellung an die Gemeindeversammlung vom 26. November 2020. 4. Anforderungen und Ziele des Realisierungsprojekts Nachstehend die wichtigsten Anforderungen und Ziele: – Das touristische und gastronomische Angebot soll ortsverträglich und attraktiv ausgebaut und gefestigt werden. – Eine Architektur, welche erhöhten Ansprüchen genügt und die zusammen mit der neuen Umgebungsgestal- tung als Ganzes überzeugt und so das Hafenareal in einer stimmigen Weise weiter aufwertet. – Die Gemeinde nimmt bezüglich Gleichberechtigung (Behindertengleichstellungsgesetz), Energie und Denk- malpflege ihre Vorbildfunktion wahr. – Das sanierte Gasthaus Krone sowie der Restaurantneubau müssen nach der nötigen buchhalterischen Wertberichtigung langfristig auch für die nächste Generation wirtschaftlich tragbar sein. – Ein funktionales Restaurant mit Aussenbereichen, das für unterschiedliche Gästegruppen die passende Atmosphäre und Stimmung bietet aber dennoch im Betrieb, trotz der grossen Tagesschwankungen, effizi- ent ist. – Die Jahrespacht für den Pächter wird marktkonform berechnet. Die Wohnungsmieten sollen auch an dieser Lage erschwinglich sein. 11
Botschaft zur Budgetgemeinde 5. Vorhaben Projektperimeter Der Projektperimeter umfasst das Grundstück mit seinen Anlagen und einen Teilbereich der Hafenstrasse. Aussenraumgestaltung Die Aussenraumgestaltung ist das zentrale und verbindende Element der ganzen Entwicklung des Areals Krone. Eine Vielzahl von Anspruchsgruppen begegnet sich innerhalb des Areals, auf dem nahe gelegenen Hafen- gelände und dem Seeufer. Die Ankunft beim Restaurant und das Erreichen des Sees mit seiner Steg- und Hafenanlage soll strukturiert und harmonisch erscheinen. Auf die Trennung und den Einklang von Verkehrs- und Nutzflächen (Ein- und Auswassern von Schiffen) sowie bewusst geschaffenen Freiräumen wird ein beson- deres Augenmerk gelegt. Ebenso sind für die in Zukunft bestimmenden Mobilitätsformen zeitgemässe Infra- strukturen und Anlagen an noch zu bestimmenden Standorten zu erstellen. Ein Schwerpunkt soll insbesondere bei Fussgängern, Velofahrern und der E-Mobilität gelegt werden. Ebenso soll die Promenade mit vielfältigen Verweilgelegenheiten aufgewertet werden. Das Parkierungskonzept sieht zwei Kurzzeitpark- plätze für Hafenlieger und Anlieferung direkt vor dem Hafen, zwei Parkplätze für Hafenmeister und Werkhof, 12 Parkplätze fürs Gasthaus Krone,10 Motorradparkplätze und eine Vielzahl von Veloparkplätzen in Sichtweite vor. Die 22 öffentlichen Parkplätze werden bewirtschaftet. Auch ein System in Kooperation mit dem Restau- rantbetreiber, welches es erlaubt, dass Restaurant-Gäste vergünstigt oder gratis parkieren können, ist denkbar. 12
Botschaft zur Budgetgemeinde Die Kosten für die Aussenraumgestaltung gliedern sich wie folgt: Hafenstrasse Fr. 70ʼ000.– Promenade Fr. 240ʼ000.– Restaurant/Gasthaus Krone Fr. 510ʼ000.– Kostenvoranschlag Aussenraumgestaltung +/-10 % (Exkl. genehmigte Honorare Vorprojekt von Fr. 15ʼ000.–) (Beträge in Fr.) Vorbereitungsarbeiten 5ʼ000 Anlage 800ʼ000 100% Gärnterarbeiten 120ʼ000 15.0 Ausstattung, Geräte 60ʼ000 7.5 Oberbau/ Belagsarbeiten 500ʼ000 62.5 Honorare 120ʼ000 15.0 Baunebenkosten 15ʼ000 Total 820ʼ000 13
Botschaft zur Budgetgemeinde Restaurantneubau Neben dem Gasthaus Krone soll das neue Restaurant in einem einstöckigen Pavillon mit Küche, Infrastruktur und rund 100 Sitzplätzen im Inneren entstehen, die wahlweise durch eine Raumtrennung aufgeteilt werden können. Im Weiteren sind ca. 80 Aussensitzplätze im gedeckten offenen Teil und ca. 120 Sitzplätze in der an- grenzenden Gartenwirtschaft vorgesehen. Ebenfalls soll eine Essens- und Getränkeausgabestelle integriert werden, welche als Selbstbedienungstheke oder als Buffet/Bar für den Aussenbereich dienen kann. Weitere Lager- und Waschräume sind im Untergeschoss des Gasthaus Krone integriert. Die Wärmeerzeugung erfolgt mittels Erdsonden-/Wärmepumpen. Die Heizanlage wird ebenfalls im Gasthaus Krone untergebracht. Auf dem Dach des Restaurantneubaus wird eine Photovoltaikanlage installiert, welche den Jahresenergiebedarf beider Gebäude mehr als decken kann. Das kulinarische Angebot soll die Gästebedürfnisse breit abdecken und im klassischen Sinne ein Gastrono- miebetrieb sein, der zum Verweilen und Geniessen an diesem einmaligen Ort einlädt. Potentielle Gäste sind Einheimische, Vereine der Region, touristische Gäste, Passanten zu Fuss und mit Fahrrad, Fischer und Hafen- lieger, Hafenbesucher und Benutzer der Passagierschiffe. Das Restaurant soll während mindestens zehn Monaten im Jahr geöffnet sein. In der Sommersaison ganztags und ohne Ruhetag, im Frühjahr und Spätherbst mit evtl. reduzierten Öffnungstagen und -zeiten. Das Angebot aus Küche und Keller soll, angepasst an dieses Konzept, regional, frisch und auf die Lage am See ausgerichtet sein. Im Restaurant und im Gartenrestaurant muss ein bedienter Service angeboten werden. Im «Biergarten» kann, vor allem in der Hochsaison, auch ein Selbstbedienungskonzept angewendet werden. Natürlich wäre auch hier die aktive Bedienung wünschenswert. 14
Botschaft zur Budgetgemeinde Die Kosten für den Restaurantneubau gliedern sich wie folgt: Gebäude inkl. Küche Fr. 2ʼ300ʼ000.– Photovoltaikanlage Fr. 80ʼ000.– Gebäude Fr./m3 Fr. 834.– Kostenvoranschlag Restaurantneubau +/-10 % (Exkl. genehmigte Honorare Vorprojekt von Fr. 35ʼ000.–) (Beträge in Fr.) Vorbereitungsarbeiten 45ʼ000 Gebäude 2ʼ285ʼ000 100% Baugrube 40ʼ000 1.7 Rohbau 1 510ʼ000 22.4 Rohbau 2 250ʼ000 10.9 Elektroanlagen 190ʼ000 8.3 HLK- Anlagen, Gebäudeautomation 340ʼ000 14.9 Sanitäranlagen 400ʼ000 17.5 Ausbau 1 65ʼ000 2.8 Ausbau 2 180ʼ000 7.9 Honorare 310ʼ000 13.6 Baunebenkosten 50ʼ000 Total 2ʼ380ʼ000 15
Botschaft zur Budgetgemeinde Gasthaus Krone Das Projekt wurde mit der Denkmalpflege vorbesprochen und für gut befunden. Das ganze Gebäude wird aus- sen nach denkmalpflegerischen Grundsätzen saniert. Innen muss das Gebäude komplett entkernt werden. Alle Zwischenböden sowie das Kellergewölbe genügen den statischen Anforderungen nicht. Ein GEAK (Gebäudeenergieausweis) wurde erarbeitet. Die Krone verbraucht heute Gas im Umfang von ca. 85ʼ000 kWh und Strom von ca. 100ʼ000 bis 110ʼ000 kWh im Jahr. Durch Minergie-Bauweise, eine moderne Wärmeerzeugungsanlage und dem Stand der Technik entsprechende elektrische Verbraucher würden die renovierte Krone und der Restaurant-Neubau zusammen einen Gesamt- energieverbrauch von ca. 1 ⁄4 bis 1 ⁄3 des ursprünglichen Werts erreichen. Allein die zusätzlich geplante PV- Anlage auf dem Restaurant-Neubau würde den Gesamtenergieverbrauch mehr als decken. Dachgeschoss Vier Studios 16
Botschaft zur Budgetgemeinde Obergeschoss Zwei Wohnungen Erdgeschoss Zwei Wohnungen Untergeschoss 17
Botschaft zur Budgetgemeinde Im Gasthaus Krone steht das Untergeschoss hauptsächlich dem Betreiber, bzw. Pächter des Restaurants zur Verfügung. Darin untergebracht sind zusätzliche Lager-, Personal- und Technikräume. In diesen soll auch die gemeinsame Heizung beider Gebäude untergebracht werden. Im Dachgeschoss werden 4 Studios eingebaut, die unmöbliert dem Pächter des Restaurants übergeben werden. Dieser möbliert und bewirtschaftet diese ganzjährig, selbständig und auf eigene Rechnung. Im Ober- und im Erdgeschoss werden drei Wohnungen für die private Nutzung eingebaut sowie eine Wohnung, welche gewerblich, im Sinne einer Ange- stellten/Pächter-Wohnung, dem Pächter zur Verfügung steht. Die Wohnungen sollen durch die Gemeinde vermietet werden, wobei andere Lösungen mit dem Pächter des Restaurants möglich sind. Die Gemeinde wird jedoch die Rahmenbedingungen für die Vermietungen bestimmen (Höhe der Miete, Wohnsitznahme, usw.). Die Verwaltung der Liegenschaft Gasthaus Krone soll extern vergeben werden. 18
Botschaft zur Budgetgemeinde Die Kosten für das Gasthaus Krone gliedern sich wie folgt: Gebäude Fr. 3ʼ450ʼ000.– Gebäude Fr./m3 Fr. 881.– Kostenvoranschlag Gasthaus Krone +/-10% (Exkl. genehmigte Honorare Vorprojekt von Fr. 115ʼ000.-) (Beträge in Fr.) Vorbereitungsarbeiten 170ʼ000 Gebäude 3ʼ230ʼ000 100% Baugrube 15ʼ000 0.5 Rohbau 1 1ʼ010ʼ000 31.3 Rohbau 2 545ʼ000 16.8 Elektroanlagen 180ʼ000 5.6 HLK- Anlagen, Gebäudeatomation 115ʼ000 3.6 Sanitäranlagen 360ʼ000 11.1 Transportanlagen, Lageranlagen 45ʼ000 1.4 Ausbau 1 210ʼ000 6.5 Ausbau 2 210ʼ000 6.5 Honorare 540ʼ000 16.7 Baunebenkosten 50ʼ000 Total 3ʼ450ʼ000 6. Kosten Der Rahmenkredit basiert auf einem Vorprojekt und einem Kostenvoranschlag mit einer Genauigkeit von +/- 10% inkl. MWST (Kostenindex Okt.2020). Kostenvoranschlag total +/-10 % (Beträge in Fr.) Bruttokredit Nettokredit Aussenraumgestaltung 820ʼ000 820ʼ000 Restaurantneubau 2ʼ380ʼ000 2ʼ360ʼ000 Förderbeitrag PV-Anlage 20ʼ000 Gasthaus Krone 3ʼ450ʼ000 3ʼ255ʼ000 Fördergelder Energiegesetz 105ʼ000 Beiträge Denkmalschutz 90ʼ000 Total 6ʼ650ʼ000 6ʼ435ʼ000 Der Rahmenkredit beträgt brutto Fr. 6ʼ650ʼ000.–. Abzüglich der Förderbeiträge von Fr. 215ʼ000.– ist mit einer Investitionssumme von Fr. 6ʼ435ʼ000.– zu rechnen. 19
Botschaft zur Budgetgemeinde 7. Finanzierung und Folgekosten Anlagekosten der Promenade und der Hafenstrasse (Verwaltungsvermögen) Von den Gesamtinvestitionen Fr. 6ʼ435‘000.– (netto) fallen Fr. 240ʼ000.– auf die Promenade und Fr. 70ʼ000.– auf die Hafenstrasse. Die Ausgaben führen in den entsprechenden Funktionen zu Abschreibungen oder Auf- wänden in der Erfolgsrechnung und werden aus Steuermitteln finanziert. Anlagekosten der Hochbauten, bzw. «Areal Krone» (Finanzvermögen) Von den Gesamtinvestitionen Fr. 6ʼ435ʼ000.– (netto) fallen insgesamt Fr. 5ʼ615ʼ000.– auf die zwei Hochbauten, zuzüglich Fr. 510ʼ000.– auf deren unmittelbare Aussenraumgestaltung. Die Ausgaben führen in der entspre- chenden Funktion zu Aufwänden in der Erfolgsrechnung und sollen aus den künftigen Miet-/Pachterträgen finanziert werden. Jährlicher Miet- und Pachtertrag, Aufwendungen (Finanzvermögen) Der zu erwartende Ertrag (Mietertrag Gasthaus Krone, Pachtertrag Restaurant-Neubau) wurde von einer Liegenschaftenverwaltungsfirma, zwei Liegenschaftenschätzern sowie durch Anfragen bei vergleichbaren Objekten in der Region bemessen. Je nach Ausgestaltung des Pachtvertrages und den Umsatzerwartungen liegt der Ertrag des Areals bei Fr. 260ʼ000.– bis Fr. 280ʼ000.–. Dem gegenüber stehen Aufwände für Grund- und Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Einlagen in den Erneuerungsfonds (1% vom Gebäudeversicherungswert der beiden Hochbauten), Zinsen (0,4 % auf 10 Jahre) und hoher Erneuerungsbedarf (Gastroküche) von insgesamt ca. Fr. 135ʼ000.–. Dies ergibt, konservativ be- trachtet, einen zu erwartenden Nettoertrag von jährlich Fr. 125ʼ000.–, bei gleichzeitiger Einlage von Fr. 60ʼ000.– in den Erneuerungsfonds für Liegenschaften des Finanzvermögens. «Areal Krone» (Finanzvermögen) spezialfinanziert Der Gemeinderat schlägt vor, das Areal Krone in Zukunft spezialfinanziert, analog dem Bootshafen, zu führen. Dafür muss in einem zweiten Schritt, sollten die Stimmenden dem Rahmenkredit zustimmen, im kommenden Jahr ein Reglement erarbeitet werden, welches festhält, dass das Areal Krone nach den Grundsätzen der Eigenwirtschaftlichkeit geführt wird. Damit wird auch die Grundlage geschaffen, die Liegenschaften teilweise der MWST zu unterstellen (gewerblicher Teil). Das Führen einer Spezialfinanzierung erhöht zudem die Trans- parenz der Haushaltsführung der Gemeinde für die Stimmenden und ermöglicht, ausserhalb des steuerfinan- zierten Gemeindehaushalts einen Teil der zu erwartenden Wertberichtigung auf die Spezialfinanzierung «Areal Krone» vorzutragen. Mit den zu erwartenden Erträgen dürfte diese Spezialfinanzierung innerhalb von vier Jahren ausgeglichen sein. Buchwert/Wertberichtigung (Finanzvermögen) Die Investition von Fr. 6ʼ125ʼ000.– soll einerseits durch die zum Ausführungszeitpunkt geäufneten Einlagen in den Erneuerungsfonds, den Verzehr des Eigenkapitals des steuerfinanzierten Gemeindehaushalts (Wertbe- richtigung) sowie zu Lasten der zu bildenden Spezialfinanzierung «Areal Krone» (Wertberichtigung) gedeckt werden. Die verbleibenden Anlagekosten, bzw. der Buchwert nach Abschluss der Investition von Fr. 5ʼ300ʼ000.– werden aktiviert und durch den künftigen Miet-/Pachtertrag finanziert. (Beträge in Fr.) Areal Krone Buchwert vor Investition 1’200’000 Investition Finanzvermögen Anlagekosten (Nettokredit) 6’125’000 Total vor Wertberichtigung 7’325’000 ./. Auflösung bzw. Entnahme Stand zum Ausführungszeitpunkt -1’320’000 aus Erneuerungsfonds ./. Wertberichtigung Verzehr Eigenkapital -250’000 (Erfolgsrechnung Steuerhaushalt) ./. Wertberichtigung Entnahme aus Spezialfinanzierung -455’000 «Areal Krone» Areal Krone Buchwert nach Abschluss der 5’300’000 Investition und Wertberichtigung 20
Botschaft zur Budgetgemeinde Seite 20 Botschaft zur Budgetgemeinde Prognose zukünftige Spezialfinanzierung Areal Krone in Fr. 1‘000.- Prognosezukünftige Prognose zukünftige Spezialfinanzierung Spezialfinanzierung Areal Areal Krone Krone in Fr. 1‘000.- in Fr. 1ʼ000.– 400 300 300 200 200 100 100 0 0 -100 -100 -200 -200 -300 -300 -400 -400 -500 -500 2022 2022 2023 2023 2024 2024 2025 2025 2026 2026 2027 2027 2028 2028 Prognose Erneuerungsfonds Liegenschaften des Finanzvermögens in Fr. 1‘000.- Prognose Erneuerungsfonds Liegenschaften des Finanzvermögens in Fr. 1ʼ000.– 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 8. Termine 8. Termine Die DieBauarbeiten Bauarbeiten für für denden Restaurantneubau sollen sollen Restaurantneubau im Herbst im 2021 beginnen. Herbst Somit besteht 2021 beginnen. Somitdie Möglichkeit, besteht dieimMög- Juli 2022 im lichkeit, dasJuli Restaurant 2022 das in Betrieb zu nehmen. Restaurant Der Beginn in Betrieb der Sanierungs- zu nehmen. Der Beginnundder Umnutzungsarbeiten Sanierungs- undbeim Umnut- Gasthaus Krone sind zungsarbeiten beim fürGasthaus den Zeitraum zwischen Krone Februar sind für 2022 und Januar den Zeitraum 2023Februar zwischen geplant. 2022 Der vollständige und Januar Be-2023 zug des Gasthaus Krone wird daher voraussichtlich spätestens 2023 erfolgen. Die Gewinnung der Pächterin/ geplant. Der vollständige Bezug des Gasthaus Krone wird daher voraussichtlich spätestens 2023 des Pächters soll im Frühling 2021 erfolgen. erfolgen. Die Gewinnung der Pächterin soll im Frühling 2021 erfolgen. Antrag Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, der Gemeinderat beantragt Ihnen, den Rahmen- kredit Areal Krone mit einer Gesamtsumme von Fr. 6ʼ650ʼ000.– (Kostenindex Stand Okt. 2020), inkl. MWST, zu genehmigen. Antrag 21 Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, der Gemeinderat beantragt Ihnen, den Rah- menkredit Areal Krone mit einer Gesamtsumme von Fr. 6'650'000.- (Kostenindex Stand Okt. 2020), inkl. MWST, zu genehmigen.
Botschaft zur Budgetgemeinde Traktandum 3 Kreditbegehren Allgemeines Die Verpflichtungskredite werden jeweils mit Bruttosummen unterbreitet. Die Aktivierungsgrenze richtet sich nach den Rechnungslegungsgrundsätzen der Gemeinde und beträgt Fr. 50ʼ000.–. Budget 2021 Mit dem Budget 2021 sind noch nicht genehmigte Objektkredite in das Verwaltungsvermögen von brutto Fr. 601ʼ000.– vorgesehen. Die Auswirkungen dieser Investitionen sind im Budget 2021 berücksichtigt und können aus eigener Kraft, ohne zusätzliche Verschuldung bei gleichbleibendem Steuerfuss, finanziert werden. Übersicht Kreditbegehren a) Fr. 70ʼ000.– Deckbelag Unterdorfstrasse b) Fr. 230ʼ000.– Sanierung Bremenstrasse c) Fr. 181ʼ000.– Sanierung Bündtstrasse Nord d) Fr. 120ʼ000.– Masterplan Güttingerstrasse West Fr. 601ʼ000.– Total Kredite a) bis d) Der Gemeinderat schlägt der Gemeindeversammlung die Genehmigung der Kredite a) bis d) in einer Abstimmung vor. a) Deckbelag Unterdorfstrasse Die Unterdorfstrasse wurde 2010 inkl. aller Werkleitungen erneuert. Mit dem Einbau des noch fehlenden Deck- belags kann der langfristige Werterhalt der Unterdorfstrasse gesichert werden. Die Arbeiten sollen 2021 erfolgen. Objektkredit: Fr. 70ʼ000.– Finanzierung: Die Kostenberechnung geht von folgenden Kostenanteilen aus. Fr. 70ʼ000.– Gemeindestrasse Die Ausgaben führen im entsprechenden Bereich zu Abschreibungen oder Aufwänden in der Erfolgsrechnung und werden aus Steuermitteln finanziert. 22
Botschaft zur Budgetgemeinde b) Sanierung Bremenstrasse Bei der Bremenstrasse soll die in die Jahre gekommene Fahrbahn inkl. der Randabschlüsse, im bestehenden Umfang, erneuert werden. Vorgängig werden die Wasserleitung und ein Teilbereich des Elektrizitätsnetzes, inkl. der Hausanschlüsse, erneuert und an die heutigen technischen Anforderungen angepasst. Die Arbeiten sollen 2021 erfolgen. Objektkredit: Fr. 230ʼ000.– Finanzierung: Die Kostenberechnung geht von folgenden Kostenanteilen aus. Fr. 170ʼ000.– Gemeindestrasse Fr. 40ʼ000.– Wasserversorgung Fr. 15ʼ000.– Elektrizitätswerk Fr. 5ʼ000.– Gasversorgung Die Ausgaben führen in den entsprechenden Bereichen zu Abschreibungen oder Aufwänden in der Erfolgs- rechnung. Während im Bereich Gemeindestrassen die Ausgaben aus Steuermitteln finanziert werden, werden die weiteren Ausgaben aus den Gebühren der jeweiligen Werke finanziert. c) Sanierung Bündtstrasse Nord 23
Botschaft zur Budgetgemeinde Im nördlichen Teil der Bündtstrasse sollen die Fahrbahn erneuert und die fehlende Strassenbeleuchtung installiert werden. Vorgängig werden die Wasserleitung und ein Teilbereich des Elektrizitätsnetzes, inkl. der Hausan- schlüsse, erneuert und an die heutigen technischen Anforderungen angepasst. Die Arbeiten sollen 2021 erfolgen. Objektkredit: Fr. 181ʼ000.– Finanzierung: Die Kostenberechnung geht von folgenden Kostenanteilen aus. Fr. 80ʼ000.– Gemeindestrasse Fr. 70ʼ000.– Wasserversorgung Fr. 25ʼ000.– Elektrizitätswerk Fr. 6ʼ000.– Strassenbeleuchtung Die Ausgaben führen in den entsprechenden Bereichen zu Abschreibungen oder Aufwänden in der Erfolgs- rechnung. Während im Bereich Gemeindestrassen und Beleuchtung die Ausgaben aus Steuermitteln finanziert werden, werden die weiteren Ausgaben aus den Gebühren der jeweiligen Werke finanziert. d) Masterplan Güttingerstrasse West 24
Botschaft zur Budgetgemeinde Ausgangslage Das umrandete Entwicklungsgebiet befindet sich im Ortszentrum von Altnau, im Kreuzungsbereich Bahnhof- strasse – Güttingerstrasse – Scherzingerstrasse und umfasst die Parzellen Nr. 201, 1212, 204, 203, 777 und 205 sowie den dazugehörigen Strassenraum (Kantonsstrasse) der Güttingerstrasse/Kirchstrasse und des Kreuzungsumfelds. Im Rahmen des Masterplans zur Innenentwicklung wurde das Gebiet als Entwicklungsgebiet, resp. als Um- strukturierungsgebiet bezeichnet. Im neuen Zonenplan ist dementsprechend eine Zentrumszone Z3 mit einer Gestaltungsplanpflicht festgelegt worden. Gleichzeitig ist ein Teil des Gebietes mit der Ortsbild- und Umge- bungsschutzzone überlagert worden. Ein wichtiger Teil ist auch die Gestaltung des Strassenraums. Zusammen mit dem Entwicklungsgebiet und dem südlich liegenden Schulhaus soll die Güttingerstrasse aufgewertet werden. Die Güttinger- und die Scherzingerstrasse sollen zudem so umgestaltet werden, dass der Zubringer- verkehr zur geplanten OLS möglichst gelenkt werden kann. Ausführungsziel des Gemeinderats Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, dass für die Entwicklung des Zentrums Leitplanken gesetzt werden können. Aus diesem Grunde soll ein Masterplan erarbeitet werden, der aufzeigt, wie sich das Gebiet ortsbaulich, unter Berücksichtigung der empfindlichen Lage, entwickelt und wie der öffentliche Raum gestaltet werden kann. Um die bestmögliche Antwort zur Entwicklung des Dorfkerns zu erhalten, soll vorgängig ein Studienauftrag, unter Einbezug aller Grundeigentümer, durchgeführt werden. Das Resultat dieses Studienauf- trags dient als Grundlage für den Masterplan, welcher wiederum die Leitplanken für die zukünftige Ausarbei- tung eines Gestaltungsplans setzen soll. Kantonale Förderung Aufgrund der regionalen Auswirkungen, welche eine Umgestaltung des Strassenraums im Zentrum von Altnau auf den Zubringerverkehr zur OLS und des Langsamverkehrs aus den umliegenden Gemeinden zum Sekundarschulzentrum haben könnte, leistet der Kanton einen Beitrag für die informelle Planung in der Höhe von Fr. 30ʼ000.–. Die Ausarbeitung des Masterplans soll 2021 erfolgen. Der Kanton beteiligt sich mit Fr. 30ʼ000.– am Kredit. Nettokredit Gemeinde Fr. 90ʼ000.– Objektkredit: Fr. 120ʼ000.– Finanzierung: Die Kostenberechnung geht von folgenden Kostenanteilen aus. Fr. 90ʼ000.– Netto Raumordnung Die Ausgaben führen im entsprechenden Bereich zu Belastungen in der Erfolgsrechnung und werden aus Steuermitteln finanziert. Antrag Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, der Gemeinderat beantragt Ihnen, die Kredite a) bis d) mit einer Gesamtsumme von Fr. 601ʼ000.– zu genehmigen. 25
Botschaft zur Budgetgemeinde Traktandum 4 Budget 2021 Budgetvoranschlag 2021 der Politischen Gemeinde Altnau Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Mit dieser Botschaft unterbreitet Ihnen der Gemeinderat das Budget für das Jahr 2021. Eckwerte Bei einem gleichbleibenden Steuerfuss von 60 % resultiert ein Ertragsüberschuss von Fr. 19ʼ000.–. Die Gesamt- rechnung (Erfolgs- und Investitionsrechnung) sieht ein positives Ergebnis vor. Es können alle Investitionen aus eigener Kraft finanziert und die Fremdverschuldung, im Hinblick auf zukünftige Investitionen, weiter reduziert werden. Zusammengefasst Im August 2020 wohnten 2353 Personen in Altnau. Die Wohnbevölkerung der Gemeinde Altnau ist also um rund 4% gewachsen. Im kommenden Jahr dürfte das Wachstum der Wohnbevölkerung hingegen deutlich ge- ringer, unter 2%, ausfallen. Die Höhe der Steuereinnahmen ist durch die zurzeit herrschende wirtschaftliche Situation schwer zu bemessen. Nach Prüfung aller Grundlagen und der Beurteilung der gemeindeeigenen Situation, rechnet der Gemeinderat im Vergleich zum Budget 2020 mit in etwa gleichbleibenden Steuereinnahmen. Das heisst, das erste Mal seit Jahren wurde kein Wachstum des Steuerertrags budgetiert. Im Bereich Gesundheit steigen die Mehrausgaben ungebremst weiter an. Insbesondere die Beiträge für Pfle- gefinanzierung und Spitexleistungen haben sich in den letzten vier Jahren um 60% auf rund Fr. 380ʼ000.– erhöht. Der Personalaufwand steigt leicht an. Die angekündigte Pensenerhöhung im Werkhof wurde durch höhere Aufwände bei der Pflege der gemeindeeigenen Liegenschaften, der Freizeitanlagen, der Biodiversitätsstrategie und des Bachunterhalts nötig. Beim Sachaufwand und beim Finanzaufwand wurden tiefere Ausgaben budge- tiert als 2020. 2021 sind Bruttoinvestitionen von Fr. 320ʼ000.– ins Strassennetz sowie Fr. 70ʼ000.– in die Wasserversorgung geplant. In den vergangenen Jahren konnten alle geplanten und nötigen Investitionen getätigt werden, sodass für 2021 eine tiefere Investitionstätigkeit vorgesehen werden kann. Somit besteht, wie bekannt, einzig beim Gasthaus Krone sowie beim Kommunikationsnetz ein ausgewiesener Investitionsstau. Beim Gasthaus Krone legt der Gemeinderat mit dieser Botschaft ein Sanierungs- und Entwicklungskonzept vor und mit der Reglements- änderung könnten die Weichen für eine nachhaltige Entwicklung des Kommunikationsnetzes gelegt werden. Es darf festgestellt werden, dass durch konsequente Haushaltspolitik die Verschuldung bei Geldinstituten in den vergangenen sechs Jahren bis Ende 2021 voraussichtlich um rund 3,5 Mio. Franken auf 2,0 Mio. Franken reduziert werden kann. Dies eröffnet nun die Möglichkeit, den Investitionsstau beim Gasthaus Krone aufzulö- sen. Allgemeine Ziele des Gemeinderats für das Budget 2021 1. Selbstfinanzierungsgrad über 100% 2. Steuerfuss 60% 3. Budget mit Vorschlag 4. Einlage in den Erneuerungsfonds für die Liegenschaften im Finanzvermögen von Fr. 100ʼ000.– 5. Wachstum Personalaufwand max. 1,0% Die Budget-Ziele des Gemeinderats konnten eingehalten werden. Der Personalaufwand steigt einzig durch den höheren Arbeitsaufwand im Werkhof. Im Vergleich der letzten zehn Jahre fiel die Kostenentwicklung beim Personalaufwand mit 3,5% bedeutend tiefer aus als das Wachstum der Bevölkerung mit 15%. 26
Botschaft zur Budgetgemeinde Botschaft Botschaftzur zurBudgetgemeinde Budgetgemeinde Botschaft zur Budgetgemeinde Botschaft zur Botschaft zur Budgetgemeinde Budgetgemeinde Entwicklung Personalaufwand in Fr. 1`000.- Entwicklung Entwicklung Personalaufwand Personalaufwand in in Fr. Fr.1`000.- 1`000.- Entwicklung Entwicklung Entwicklung Personalaufwandinin Personalaufwand Personalaufwand inFr. Fr.1`000.- Fr. 1`000.- 1`000.- Entwicklung Personalaufwand in Fr. 1ʼ000.– 1600 1600 1600 1400 1600 1600 1600 1400 1400 1161 1178 1185 1170 1150 1174 1172 1151 1181 1205 1200 1161 1161 1178 1185 1185 1170 1170 1150 1174 1174 1172 1172 1151 1181 1181 1205 1205 1400 1400 1400 1185 1170 1185 1178 1185 1178 1150 1151 1181 1205 1200 1200 1161 1178 1161 1161 1170 1150 1170 1174 1172 1174 1150 1174 1150 1172 1151 1151 1181 1000 1200 1200 1200 1000 1000 800 1000 1000 1000 800 800 600 800 800 800 600 600 400 600 600 600 400 400 200 400 400 400 200 2000 200 200 200 0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 0 0 00 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2012 2013 2012 2013 2012 2013 2013 2014 2014 2015 2015 2016 2016 2017 2017 2018 2018 2019 2019 2020 2020 2021 2012 Investitionsrechnung 2014 2014 2015 2015 2016 2016 2017 2017 2018 2018 2019 2020 2021 Investitionsrechnung Investitionsrechnung Im vorliegenden Budget sind die Auswirkungen der in Traktandum 3 a) bis e) beantragten Objektkre- Investitionsrechnung Investitionsrechnung Investitionsrechnung Investitionsrechnung Im vorliegenden Im dite vorliegenden Budget Budget berücksichtigt. sinddie Alle sind dieAuswirkungen Auswirkungen Investitionen können aus derder in Traktandum in Traktandum eigener 3 a)3bis Kraft finanziert a) e) bis e) beantragten beantragten werden. Objektkre- Objektkredite be- Im ImImIm vorliegenden vorliegenden vorliegenden vorliegenden dite Budget Budget Budget Budget berücksichtigt. Alle sindsind sind sinddiedie die die Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen Investitionen können ausderder der der in in in in eigener Traktandum Traktandum Traktandum Traktandum Kraft 33 3a)a) a) finanziert bis bisbis e) e) werden.e) beantragten beantragten beantragten Objektkre- Objektkre- rücksichtigt. dite Alle Investitionen berücksichtigt. Alle können Investitionen aus eigener können ausKraft finanziert eigener Kraft werden. finanziert werden. ditedite dite berücksichtigt. berücksichtigt. berücksichtigt. Alle Alle Alle Investitionen Investitionen Investitionen können können können aus aus aus eigener eigener eigener Kraft Kraft Kraft finanziert finanziert werden. werden. Erfolgsrechnung Erfolgsrechnung Erfolgsrechnung Das vorliegende Budget weist gegenüber dem Budget 2020 Mehrausgaben im Bereich Gesundheit Erfolgsrechnung Erfolgsrechnung Erfolgsrechnung Erfolgsrechnung Dasvorliegende vorliegende Budget weist gegenüber dem Budget 2020 „Studienauftrag Mehrausgaben im Bereich Gesundheit Das aus. Budget Ebenfalls sind dieweist gegenüber Auswirkungen dem Budget desdem 2020 Mehrausgaben Kreditbegehrens im Bereich / im Gesundheit Masterplan aus. Eben- Zentrum“ Das Das Das aus. vorliegende vorliegende vorliegende vorliegende Ebenfalls Budget Budget Budget Budget sind die weist weist weist weist gegenüber gegenüber gegenüber gegenüber Auswirkungen dem dem dem des Budget Budget Budget Budget Kreditbegehrens 2020 2020 2020 2020 Mehrausgaben Mehrausgaben Mehrausgaben „Studienauftrag im im / Bereich Bereich Bereich Masterplan Gesundheit Gesundheit Zentrum“ falls sind die Auswirkungen des Kreditbegehrens «Studienauftrag / Masterplan Zentrum» enthalten. enthalten. aus.aus. aus. Ebenfalls Ebenfalls enthalten. sind Ebenfallssind Ebenfalls sind sinddie Auswirkungendes dieAuswirkungen die Auswirkungen Auswirkungen des des des Kreditbegehrens Kreditbegehrens Kreditbegehrens Kreditbegehrens „Studienauftrag „Studienauftrag „Studienauftrag / Masterplan // Masterplan Masterplan Zentrum“ Zentrum“ enthalten. enthalten. betrieblicher Aufwand, inklusive Werke enthalten. enthalten. Entwicklung Entwicklung betrieblicher Aufwand, inklusive Werke Entwicklung betrieblicher Aufwand, inklusive Werke Entwicklung Entwicklung Entwicklung betrieblicher betrieblicher betrieblicher Aufwand, Aufwand, Aufwand, inklusive inklusive inklusive Werke Werke Werke B 2021 B 2020 R 2019 Entwicklung betrieblicher Aufwand, inklusive Werke B 2021 B 2020 R 2019 31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 3'721'105 2021 3'548'600 B2021 B 2020 3'414'295 R 2019 31 Sach- und übriger Betriebsaufwand BB 2021 3'721'105 BB 2020 2020 3'548'600 R 2019 3'414'295 33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 826'350 890'150 840'143 3131 31 Sach- Sach- Sach- Sach- und und und übriger übriger übriger Betriebsaufwand Betriebsaufwand Betriebsaufwand Betriebsaufwand 33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 3'721'105 3'721'105 3'721'105 826'350 3'548'600 3'548'600 3'548'600 890'150 3'414'295 3'414'295 840'143 36 TransferaufwandVerwaltungsvermögen 2'198'300 3333 33 Abschreibungen Abschreibungen Abschreibungen Abschreibungen 36 Transferaufwand Verwaltungsvermögen Verwaltungsvermögen Verwaltungsvermögen 826'350 2'142'450 826'350 826'350 2'198'300 890'150 2'022'057 890'150 890'150 2'142'450 840'143 840'143 2'022'057 36 36 Transferaufwand Transferaufwand Transferaufwand 36 Transferaufwand 2'198'300 2'198'300 2'142'450 2'198'300 2'142'450 2'022'057 2'142'450 2'022'057 Entwicklung Betrieblicher Aufwand, ohne Werke EntwicklungBetrieblicher Entwicklung BetrieblicherAufwand, Aufwand,ohne ohne Werke Werke Entwicklung Entwicklung Betrieblicher Betrieblicher Aufwand, Aufwand, ohne ohne Werke Werke B 2021 B 2020 R 2019 Entwicklung Entwicklung Betrieblicher Betrieblicher Aufwand, Aufwand, ohne ohne Werke Werke B 2021 B 2020 R 2019 31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 1'288‘015 1'300‘930 1‘331‘487 31 Sach- und übriger Betriebsaufwand BB 2021 B2021 2021 1'300‘930 1'288‘015 BB 2020 B2020 R 2019 2020 1‘331‘487 R 2019 33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 708‘150 700‘250 658‘415 3131 31 33 31 Sach- Sach- Sach- und und und übriger übriger übriger Abschreibungen Sach- und übriger Betriebsaufwand Betriebsaufwand Betriebsaufwand Verwaltungsvermögen Betriebsaufwand 1'288‘015 1'288‘015 708‘150 1'288‘015 1'300‘930 1'300‘930 700‘250 1'300‘930 1‘331‘487 658‘415 1‘331‘487 36 TransferaufwandVerwaltungsvermögen 1‘818‘200 1‘751‘150 1‘630‘218 3333 33 36 33 Abschreibungen Abschreibungen Abschreibungen Transferaufwand Abschreibungen Verwaltungsvermögen Verwaltungsvermögen Verwaltungsvermögen 708‘150 708‘150 1‘818‘200 708‘150 1‘751‘150 700‘250 700‘250 658‘415 700‘250 1‘630‘218 658‘415 3636 36 36 Transferaufwand Transferaufwand Transferaufwand Transferaufwand 1‘818‘200 1‘818‘200 1‘818‘200 1‘751‘150 1‘751‘150 1‘751‘150 1‘630‘218 1‘630‘218 Entwicklung Personalaufwand, inklusive Werke Entwicklung Personalaufwand, inklusive Werke Entwicklung Entwicklung Personalaufwand,inklusive Personalaufwand, inklusive inklusive Werke Werke B 2021 B 2020 R 2019 Entwicklung Entwicklung Entwicklung Personalaufwand, Personalaufwand, Personalaufwand, inklusive Werke Werke B 2021 B 2020 R 2019 3000/3010 Behörde, Verwaltung inklusive Werke 1‘041‘800 1‘018‘800 1‘007‘341 3000/3010 Behörde, Verwaltung BB 2021 2021 1‘041‘800 B 2021 B B 2020 2020 1‘018‘800 R 2019 1‘007‘341 B 2020 132‘595 R 2019 3050-3055 3000/3010 3000/3010 AG-Beiträge Behörde, Behörde, Verwaltung Verwaltung 130‘300 1‘041‘800 135‘800 1‘018‘800 3000/3010 3050-3055 3000/3010 Behörde, Behörde, Verwaltung AG-Beiträge Verwaltung 1‘041‘800 130‘300 1‘041‘800 1‘018‘800 135‘800 1‘018‘800 1‘007‘341 132‘595 1‘007‘341 3090/3099 3050-3055 3050-3055 Übriger Personalaufwand AG-Beiträge AG-Beiträge 33‘050 130‘300 26‘450 135‘800 17‘006 3050-3055 3090/3099 3050-3055 AG-Beiträge Übriger Personalaufwand AG-Beiträge 130‘300 130‘300 135‘800 33‘050 135‘800 132‘595 26‘450 17‘006 132‘595 -3090/3099 Höhere Besoldung Übriger durch Pensenerhöhung Personalaufwand im Werkhof. 33‘050 26‘450 3090/3099 3090/3099 -3090/3099 Übriger Übriger Höhere Besoldung Personalaufwand Personalaufwand durch Pensenerhöhung im Werkhof. Übriger Personalaufwand 33‘050 33‘050 26‘450 26‘450 17‘006 17‘006 - --- Höhere Höhere Höhere Besoldung Besoldung Besoldung Höhere Besoldung durch durch durch durch Pensenerhöhungim Pensenerhöhung Pensenerhöhung imWerkhof. im Werkhof. Werkhof. Entwicklung Fiskalertrag 40Pensenerhöhung im Werkhof. Entwicklung Fiskalertrag 40 Entwicklung Entwicklung Fiskalertrag Fiskalertrag 40 40 B 2021 B 2020 R 2019 Entwicklung Entwicklung Fiskalertrag Fiskalertrag 40 40 B 2021 B 2020 R 2019 Entwicklung Fiskalertrag 4000-4002 Natürliche 40 Personen 2'750'000 2'680'000 2'885‘733 4000-4002 Natürliche Personen BB 2021 2021 2'750'000 B 2020 B 2020 2'680'000 R 2019 2'885‘733 4008 Feuerwehrpflichtersatzabgabe 4000-4002 4000-4002 Natürliche Natürliche Personen Personen B 2021 2'680'000 166'000 2'750'000 B 2020 2'885‘733 139'000 R 2019 157'238 4000-4002 Natürliche Personen 4008 Feuerwehrpflichtersatzabgabe 2'750'000 166'000 2'680'000 139'000 157'238 4000-4002 4010 4008 Natürliche Juristische Personen Personen Feuerwehrpflichtersatzabgabe 2'750'000 135'000 166'000 2'680'000 135'000 139'000 2'885‘733 182'857 4008 4008 4010 Feuerwehrpflichtersatzabgabe Feuerwehrpflichtersatzabgabe Juristische Personen 166'000 135'000 139'000 135'000 157'238 182'857 4008 4010 Feuerwehrpflichtersatzabgabe 4033 Juristische Hundesteuer Personen 166'000 135'000 16'000 135'000 139'000 15'000 157'238 15'764 4010 4010 4033 Juristische Juristische Hundesteuer Personen Personen 135'000 16'000 135'000 15'000 182'857 15'764 -4033 4010 Steuerfuss 60 Juristische %. Personen 135'000 135'000 182'857 - 4033 4033 - Hundesteuer Hundesteuer Hundesteuer Steuerfuss Die 60 %. Feuerwehrpflichtersatzabgabe beträgt 15 %. 16'000 16'000 15'000 15'000 15'764 4033 Hundesteuer - -- Steuerfuss Steuerfuss Steuerfuss Die 60 6060 %. %.%. Feuerwehrpflichtersatzabgabe beträgt 15 %. 16'000 15'000 15'764 - - -- Die Steuerfuss Die Die 60 %. Feuerwehrpflichtersatzabgabe Feuerwehrpflichtersatzabgabebeträgt Feuerwehrpflichtersatzabgabe beträgt beträgt1515 15%.%. %. - Die Feuerwehrpflichtersatzabgabe beträgt 15 %. 2627 26 26 26
Sie können auch lesen