Politische Gemeinde Altnau

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EINLADUNG
zur Gemeindeversammlung
Donnerstag, 26. November 2020,
19.30 Uhr in der MZH Schwärzi

Orientierungsversammlung Dienstag, 17. November 2020,
19.30 Uhr in der MZH Schwärzi

Die Versammlungen werden unter den Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG, des Kantons Thurgau
und dem bewilligten Schutzkonzept durchgeführt.

Diese Broschüre enthält die Botschaften und Anträge des Gemeinderates sowie eine Kurzfassung
des Budgets 2021. Ausführliche Budgetunterlagen können entweder bei der Gemeindeverwaltung ab-
geholt oder auf der Gemeindehomepage www.altnau.ch heruntergeladen werden.
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Botschaft zur Budgetgemeinde

Traktanden

1.    Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. November 2019

2.    Rahmenkredit Areal Krone

3.    Kreditbegehren

4.    Budget 2021

5.    Reglement Kommunikationsnetz

6.    Einbürgerungen
6.1   Herr Louis Brockmeier
6.2   Herr Elmas Elmazi mit Sohn Elon
6.3   Frau Monika Kilian-Eichenlaub
6.4   Herr Benjamin Redder mit Tochter Grace und Sohn William
6.5   Familie Pia und Torsten Rothstein mit Tochter Stella
6.6   Herr Gowthamen Selvaratnam
6.7   Frau Romy Guntlisbergen
6.8   Herr Dieter Tyrchan

7.    Verschiedenes und Umfrage

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Protokoll der Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlung zum Budget 2020
Donnerstag, 21. November 2019
im Martinshaus

1. Eröffnung
Gemeindepräsident Hans Feuz heisst um 20.20 Uhr 70 Altnauerinnen und Altnauer sowie 2 Personen mit Nie-
derlassungsbewilligung zur Gemeindeversammlung im Martinshaus willkommen. Neuzuzüger und Jungbürger
sind leider keine anwesend. Begrüsst werden auch die Pressevertreter Frau Martina Eggenberger (Thurgauer
Zeitung) und Herr Hanspeter Trionfini (Allgemeiner Anzeiger), die beide als Altnauer Einwohner auch stimmbe-
rechtigt sind.
Gemäss dem Gemeindepräsidenten haben die Anwesenden heute die Möglichkeit, über 6 Kreditbegehren zu
befinden, detaillierte Auskünfte zum Budget 2020 zu erhalten sowie im Anschluss über den Gemeindehaus-
halt abzustimmen. Ausserdem entscheidet die Stimmbürgerschaft über ein Einbürgerungsgesuch.

Ordentlicher Versammlungsablauf
Der Gemeindepräsident erwähnt ordnungshalber die wichtigsten Regeln der Gemeindeversammlung und
kommt zu den üblichen Eröffnungsformalitäten.

Stimmenzähler
Als Stimmenzähler amten die 4 gewählten Urnenoffizianten:
Anja Tuor, Manuela Iten, Marina Wittwer-Coco und Manfred Irsch.

Einwände
Der Vorsitzende stellt fest, dass rechtzeitig zur Gemeindeversammlung eingeladen wurde. Gegen die Ver-
sammlung, die Reihenfolge der Traktanden oder die Anwesenheit von Anwesenden, werden keine Einwände
geltend gemacht.

Stimmregister
Stimmberechtigte                                  1435
anwesend                                          70 (4,878%)
teilnehmende Ausländer                            2 (ohne Stimmrecht)
Presse                                            2 (beide stimmberechtigt)
Gäste		                                           0

Traktanden
1.    Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 22. August 2019
2.    Kreditbegehren
      a) Strassen- und Werksanierung Schochenwinkel
      b) Sanierung Trafostation Wuhrwiesen
      c) Ringschluss Wasserversorgung untere Wigartenstrasse
      d) Sanierung Zubenerstrasse
      e) Sanierung Kirchplatz / Lothalde
      f) Projektierungskredit Kroneareal (Finanzvermögen)
3.    Budget 2020
4.    Einbürgerungen
      Frau Christine Strub mit Anna und Nicolas
5.    Verschiedenes und Umfrage

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Traktandenliste
Es wird keine Änderung oder Ergänzung der Traktandenliste beantragt.

1.    Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 22. August 2019
Die anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger genehmigen das Protokoll der Gemeindeversammlung
vom 22. August 2019 ohne Gegenstimme.

2.     Kreditbegehren
Bevor über die Kreditbegehren befunden wird, informiert der Gemeindepräsident über deren Auswirkungen im
Gemeindehaushalt. Aus der gut dargestellten Präsentation geht klar hervor, dass die geplanten Investitionen
mit eigenen Mitteln oder bereits getätigten Rückstellungen finanziert werden können. Auch wenn das beste-
hende Gasthaus Krone zu einem Gästehaus mit Studios und Wohnungen umgebaut und ein Restaurantneubau
durch die Gemeinde erstellt werden müsste, hat dies, der tiefen Zinsen sei Dank, keine wesentlichen Auswir-
kungen auf die Gemeindefinanzen. Es kann sogar weiterhin mit einer moderaten Senkung des Steuerfusses
gerechnet werden.

Zum zweiten Mal werden die Investitionsvorhaben in der Botschaft einzeln und detailliert aufgeführt. Der Ge-
meindepräsident orientiert die Anwesenden deshalb nur kurz über den Inhalt der Projekte und Kreditbegehren
die das Verwaltungsvermögen betreffen (2a – 2e). Anders sieht die Sachlage beim Projektierungskredit für das
Kroneareal (Finanzvermögen) aus. Hier holt Gemeindepräsident Hans Feuz weiter aus, obwohl er bereits an
der Orientierungsversammlung vom 12.11.2019 ausführlich informiert hat. Er teilt den Anwesenden mit, dass
der Gemeinderat weiterhin hinter dem Projekt Krone stehe, nachdem das damalige Gremium das Gasthaus
aus guten Gründen gekauft habe. Der Gemeindepräsident stellt klar, dass das bestehende Gebäude nur nach
einer umfassenden Renovation die heute geltenden Anforderungen und Standards erreichen kann. Um der
Stimmbürgerschaft anlässlich der Rechnungsgemeinde vom 3. Juni 2020 oder einer ausserordentlichen Ge-
meindeversammlung genaue Zahlen über die Gesamtkosten der Neugestaltung Kroneareal vorlegen zu kön-
nen, beantragt der Gemeinderat einen Projektierungskredit in der Höhe von Fr. 135’000.–.

2.a   Strassen- und Werksanierung Schochenwinkel
      Es gibt keine Wortmeldung zu diesem Kreditbegehren.

2.b   Sanierung Trafostation Wuhrwiesen
      Auch zu diesem Begehren gehen keine Wortmeldungen ein.

2.c   Ringschluss Wasserversorgung untere Wigartenstrasse
      Keine Wortmeldungen zu diesem Antrag.

2.d   Sanierung Zubenerstrasse
      Auch zu dieser Vorlage gehen keine Wortmeldungen ein.

2.e   Sanierung Kirchplatz / Lothalde
      Zu dieser Vorlage gehen keine Wortmeldungen ein.

2.f   Projektierungskredit Kroneareal (Finanzvermögen)
      Auch zu dieser Vorlage gehen keine Wortmeldungen ein.

Abstimmung Kreditbegehren 2a – 2e
Die Gemeindeversammlung genehmigt die Kreditbegehren 2a – 2e grossmehrheitlich.

Abstimmung Projektierungskredit Kroneareal (2f)
Die Gemeindeversammlung genehmigt den Kroneareal-Projektierungskredit über Fr. 135’000.– grossmehr-
heitlich.

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3.    Budget 2020
Der Gemeindepräsident erklärt, dass das Budget 2020 anlässlich der Orientierungsversammlung vom Dienstag,
12. November 2019 detailliert besprochen wurde und erwähnt deshalb nur noch die wichtigsten Ausgabenpunkte.
Nach diesen Informationen gliedert der Gemeindepräsident das Budget in 3 separate Teile.

Diskussion Investitionsrechnung
Es gehen keine Wortmeldungen ein.

Diskussion Budget Steuerfuss
Die Diskussion wird nicht genützt.

Diskussion Steuerfuss
Die Diskussion wird nicht genützt.

Antrag Gemeinderat
Der Gemeinderat beantragt der Stimmbürgerschaft, das Budget 2020 mit einem Ertragsüberschuss von
Fr. 19’270.– zu genehmigen und den Steuerfuss bei 60% zu belassen.

Abstimmung
Die Gemeindeversammlung genehmigt sowohl das Budget 2020 als auch die Beibehaltung des Steuerfusses
bei 60% ohne Gegenstimme.

4. Einbürgerungen
An der heutigen Gemeindeversammlung haben die anwesenden Stimmberechtigten über das Einbürgerungs-
gesuch von Frau Christine Eva Strub mit den Kindern Nicolas und Anna zu befinden.

Beratung
Die Antragstellerin stellt sich in kurzen Worten persönlich vor und nennt die Beweggründe, die sie zu diesem
Schritt veranlasst haben. Während der Beratung über den Einbürgerungsantrag durch die Gemeindeversamm-
lung verlässt die Antragstellerin den Saal.
Zum Einbürgerungsgesuch gehen keine Wortmeldungen ein.

Antrag
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, Christine, Nicolas und Anna Strub in das Bürgerrecht
der Gemeinde Altnau aufzunehmen.

Abstimmung
Die Gemeindeversammlung erteilt Frau Christine Strub und ihren Kindern Nicolas und Anna das Altnauer Ge-
meindebürgerrecht einstimmig.

5. Verschiedenes und Umfrage
Nachdem Gemeindepräsident Hans Feuz heute keine weiteren Informationen weiterzugeben hat, eröffnet er
das Traktandum Umfrage.

Spielplatz Überbauung Raiffeisenbank
Fritz Aeberhard erkundigt sich beim Gemeinderat nach dem noch fehlenden Spielplatz bei der Raiffeisenüber-
bauung. Seiner Meinung nach müsse beim Bau von Mehrfamilienhäusern, von Gesetzes wegen, ein Spiel-
platz erstellt werden.
Der Gemeindepräsident erklärt, dass die Raiffeisenbank verpflichtet sei, einen Spielplatz zu bauen. Sobald
der Rückbau des Bankprovisorium-Geländes abgeschlossen sei, werde der Spielplatzbau an die Hand ge-
nommen. Verzögern könne sich dies nur dann, wenn für das Rückbaugelände sogleich ein Bauprojekt einge-
reicht würde. Die Erstellungspflicht würde dann für die ganze Überbauung gelten.

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Es gehen keine weiteren Wortmeldungen ein.

Gemeindepräsident Hans Feuz bedankt sich für das Interesse am Dorfgeschehen, für alle geleisteten Arbei-
ten und gibt das Wort an Gemeinderätin Moni Brauchli weiter.

Die Gemeinderätin weist kurz auf die nächstens anstehenden Anlässe hin. So kann bereits am Freitag,
29.11.2019, der traditionelle Laternliweg begangen werden. Bis am 20. Dezember beleuchtet der Dorfverein
jeden Freitag sowie ausserordentlich am Samstag, 7.12.2019, den idyllischen Weg von der Landi dem Bach
entlang bis zum Moggenweiher und weiter bis zum Gasthaus Schwanen. Speziell bedankt sich die Gemeinde-
rätin bei den Schülern der Klassen Auer und Carmo, die die heurige Weihnachtsgeschichte verfasst haben.

Die Adventsfensterdaten waren gemäss Moni Brauchli auch heuer rasch ausgebucht. Die Gemeinderätin
empfiehlt allen Anwesenden den Besuch der immer sehr phantasievoll gestalteten Fenster bei einem abendli-
chen Spaziergang.

Nach diesen Veranstaltungshinweisen schliesst die Gemeinderätin die Gemeindeversammlung um 21.20 Uhr.

		                                               Für die Richtigkeit:
		                                               Der Gemeindeschreiber
		                                               Remo Dietsche

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Rahmenkredit Areal Krone

1. Kurzfassung
2007/2008 konnte die Gemeinde Altnau das direkt am Hafen liegende Grundstück Nr. 8 «Areal Krone» erwer-
ben. Ab 2015 hat der Gemeinderat mehrere Varianten zur langfristigen Optimierung des Betriebs wie auch der
baulichen Substanz des als Kulturobjekt geschützten Gebäudes prüfen lassen.
Als Ergebnis dieser Abklärungen hat sich einerseits herausgestellt, dass das Gasthaus Krone am Ende seiner
Lebensdauer angelangt und in einem so schlechten Zustand ist, dass eine vollständige Instandsetzung des
Gebäudes als Restaurant/Gasthaus mit unverhältnismässig hohen und zukünftig nicht zu erwirtschaftenden
Kosten verbunden wäre, ohne dass die betrieblichen Voraussetzungen einer modernen Gastronomie erfüllt
werden könnten.
Andererseits haben die Abklärungen jedoch gezeigt, dass ein östlich des Gasthauses Krone angeordneter
Neubau mit Restaurationsbetrieb, in Kombination mit einer Beschränkung der Nutzung im bestehenden
Gebäude auf Beherbergung, Wohnen und Nebenräume für das neu zu erstellende Restaurant, eine zukunfts-
fähige Lösung wäre.
Daher schlägt der Gemeinderat den Stimmenden vor, das Gasthaus Krone zu sanieren und in ein Beherber-
gungs-, Wohn- und Gewerbehaus umzuwandeln, daneben ein pavillonartiges Restaurant zu erstellen und das
Areal Krone mit einer ganzheitlichen Aussenraumgestaltung zu versehen. Mit dieser Lösung kann die Infra-
struktur auf einen zeitgemässen Stand gebracht und gleichzeitig auch das gesamte Areal weiter aufgewertet
werden. Im Rahmen des Projektes können zudem die betrieblichen Abläufe und das Ankommen der Gäste am
Hafen Altnau weiter optimiert und verbessert werden. Die Gesamtkosten für die Realisierung belaufen sich
insgesamt auf Fr. 6’650’000.–.

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2. Ausgangslage

Allgemeines
Das Areal Krone, bzw. das Gasthaus Krone, befindet sich im Finanzvermögen der Gemeinde Altnau. Finanz-
vermögen sollte den steuerfinanzierten Gemeindehaushalt nicht belasten. Im Erneuerungsfonds für Liegen-
schaften im Finanzvermögen dürften sich bis Ende 2021 rund Fr. 1,3 Mio. für die Sanierung des Gasthauses
Krone befinden.

Zonenordnung Gemeinde Altnau
Für das Areal Krone und die umliegenden Parzellen besteht ein Gestaltungsplan. Das Areal befindet sich in
der Intensiverholungszone, die Bauten und Anlagen wie Parkanlagen, Parkplätze, etc. sowie Restaurants, Ho-
tels, bewirtschaftete Parahotellerie und Dienstleistungsbetriebe, die dem Erholungszweck dienen, umfasst.
Andere Gewerbebetriebe sowie reine Wohnbauten sind nicht zulässig, Wohnbauten mit einem Anteil an ge-
werblicher Nutzung hingegen schon. Dadurch können insbesondere östlich des Areals Krone weitere Bauten,
auch mit Wohnungen, entstehen.

Gestaltungsplan Hafen
Mit Inkrafttreten der Teiländerung des Gestaltungsplans Hafen 2019 besteht heute die Möglichkeit, auf einem
zusätzlichen Baufeld innerhalb des Areal Krone einen eingeschossigen, pavillonartigen Restaurantbau zu er-
stellen. Dafür muss jedoch das Kulturdenkmal Gasthaus Krone freigestellt und unter anderem der Wintergar-
ten entfernt werden.

Gasthaus Krone
Aufgrund einer Gebäudeanalyse, weiterer betrieblicher- und raumplanerischer Abklärungen, gesetzlichen Vor-
gaben (Energiegesetz, Behindertengleichstellungsgesetz, Brandschutz) muss festgestellt werden, dass für
das Gebäude Gasthaus Krone in der heutigen Form ein Investitionsstau von mehreren Millionen Franken be-
steht und die Gemeinde ihre Vorbildfunktion in diversen Bereichen nicht wahrnimmt.
Das Gasthaus Krone muss in jedem Fall im Minergie-Baustandard oder dem Standard «Nachhaltiges Bauen»
saniert werden. Verbleibt das Restaurant im Gasthaus Krone, ergeben sich aufgrund der Gastro-Nutzung be-
deutend höhere Anforderungen mit Kostenfolge, unter anderem an den Brandschutz, die Statik und den Schall-
schutz. Ebenfalls müsste das ganze Gebäude behindertengerecht ausgestaltet sein, die WC-Anlagen für die
Gäste verlegt und dadurch das Restaurant verkleinert werden. Aus denkmalpflegerischer Sicht darf heute an
der Fassade weder etwas verändert noch hinzugefügt werden. Die Geschossigkeit bleibt ebenso erhalten wie
der aufwendige Betrieb von zwei Küchen, was die Rentabilität und die Vermietbarkeit an einen engagierten
Gastronomen einschränkt.
Die Kosten im Vergleich zu einer Umnutzung in ein Beherbergungs-, Wohn- und Gewerbehaus würden, bei
einer Wertberichtigung von bis zu drei Millionen Franken und tieferer Rentabilität um rund 20 – 30% höher
ausfallen.

3. Chronologie 2007 bis 2020

2007/2008 Die Liegenschaft Krone mit der Parzelle Nr. 8 (Areal Krone) wurde gekauft und ein erstes Mal durch
den Gemeinderat verpachtet.

2009/ Der Gemeinderat verpachtete das Gasthaus Krone an die heutigen Pächter.

2013/ Eine Weiterentwicklung des Areal Krone in Zusammenarbeit mit Thurgau Tourismus wurde geprüft. Ge-
plant war der Neubau eines Hotels östlich des Gasthauses Krone.

2014/ Das Hotelprojekt wurde aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen abgeschrieben und nicht mehr
weiterverfolgt.

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2015/ Der Gemeinderat stufte im Zuge seiner Legislaturplanung die zukünftigen Chancen und Risiken des
Areal Krone gleichermassen als hoch ein. Er beschloss einen Investitionsstopp und beauftragte die Krone-
kommission, Abklärungen einzuleiten. Ein Ausschuss der Kronekommission, mit Beizug eines Architekten so-
wie Fachpersonen aus der Gastronomie, beurteilte den Zustand des Gasthaus Krone als im baulichen Zustand
kritisch und in Bezug auf die räumlichen und strukturellen Verhältnisse als nicht zeitgemäss.

2016/ Der Gemeinderat erteilte daraufhin den Auftrag zur Erstellung einer Gebäudeanalyse. Diese kam zum
Schluss, dass eine stufenweise Sanierung unwirtschaftlich wäre und nicht den gesetzlichen Vorgaben
entsprechen würde. Bei einer kompletten Sanierung, welche der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand ent-
sprechen würde, müsste in jedem Fall, je nach Zustand des Gebäudes, welcher noch im Rahmen eines
Projektes genauer geprüft werden müsste, mit Kosten zwischen 3,0 bis 4,0 Mio. Franken gerechnet werden.
Diese Investition würde aber die Wirtschaftlichkeit des Gasthaus Krone, welches ursprünglich als Doppel-
wohnhaus errichtet wurde, nicht wesentlich verbessern. Aufgrund dieser Ergebnisse prüfte die Kronekommission
alternative Varianten wie den Anbau eines Pavillons ans Gasthaus Krone für Sanitär- und Erschliessungsan-
lagen, Veränderungen der inneren Struktur der Krone für eine bessere wirtschaftliche Nutzung sowie die
Erstellung eines Restaurant-Neubaus, bei gleichzeitiger Umnutzung der Krone in den ursprünglichen Zustand
eines Wohn- und Beherbergungshauses. Anbauten oder der Bau eines Restaurants auf dem Areal Krone wür-
den aber in jedem Fall eine Gestaltungsplanänderung nach sich ziehen, da die Errichtung von weiteren Bau-
ten auf dem Areal nicht erlaubt ist. Insgesamt wurden sieben Varianten geprüft.

2017/ Der Gemeinderat beurteilte die vorgeschlagenen Varianten und diskutierte auch einen Verkauf des
Kroneareals. Ein Verkauf kam und kommt für den Gemeinderat jedoch nicht in Frage, denn es war und ist für
den Gemeinderat unzweifelhaft von höchstem Interesse, dass eine Gemeinde auf ihrem Gebiet Grundstücke an
strategischer Lage besitzt und deren Nutzung selber bestimmen kann. Er stellte ebenfalls fest, dass der durch
die Gebäudeanalyse ausgewiesene Investitionsbedarf nur mit jährlichen und ausserordentlichen Einlagen in
einen Erneuerungsfonds getätigt werden könnte. Das vom Gemeinderat vorgelegte Reglement Erneuerungs-
fonds für Liegenschaften des Finanzvermögens wurde danach an der Gemeindeversammlung im Frühling ge-
nehmigt. Ebenfalls beschloss er, die Stimmenden an einer öffentlichen Orientierung im April zu befragen. An
dieser Veranstaltung waren die Stimmenden der Meinung, der Gemeinderat solle zwei Varianten prüfen. Ei-
nerseits die umfassende Sanierung des Gasthaus Krone und einen Restaurantneubau auf einem neuen Bau-
feld auf dem Areal, finanziert durch die Gemeinde und andererseits, die umfassende Sanierung des Gasthaus
Krone und die Vergabe des Baufeldes im Baurecht an einen Investor, welcher ein Restaurant auf seine Kosten
erstellt. Dementsprechend erteilte der Gemeinderat der Kronekommission den Auftrag, ein Investorendossier
für das Baurecht zu erstellen und mit dem Amt für Raumentwicklung die Bedingungen für ein zusätzliches Bau-
feld auf dem Areal Krone zu diskutieren.

2018/ Das Amt für Raumentwicklung stellte die Errichtung eines Baufeldes unter folgenden Bedingungen in
Aussicht: Der Baukörper des künftigen Restaurants muss eingeschossig sein, beim Baudenkmal Gasthaus
Krone müssen die Anbauten (Wintergarten) zurückgebaut werden, es müssen zur Beurteilung Architektur-
studien vorliegen und die Aussenraumgestaltung muss gesamtheitlich geplant werden. Daraufhin erteilte der
Gemeinderat den beiden Architekturbüros G2 und Schloss Brunegg einen Studienauftrag für den Restaurant-
neubau auf dem Baufeld. Die Kronekommission begann, mit externer Unterstützung, mit der Investorensuche.
Ein Baurechtsvertrag wurde erarbeitet, vom Gemeinderat genehmigt und die Eckpunkte wurden im Investoren-
dossier festgehalten.

2019/ Die Teiländerung des Gestaltungsplanes wurde ohne Einsprachen genehmigt. Gespräche mit Investo-
ren für das Baufeld im Baurecht wurden vertieft geführt und im Herbst aus folgenden Gründen eingestellt:
neben dem eingeschränkten Mitspracherecht auf dem Areal und der Ausgestaltung des zu erstellenden Res-
taurants wären die Kosten, welche bei einem sogenannten Heimfall in 30 oder mehr Jahren auf die Gemeinde
zukommen würden, schwer zu kalkulieren. Je nach Berechnung des Heimfalls müsste ein höherer Rückkaufs-
preis durch die Gemeinde bezahlt werden als die Erstellungskosten des Restaurantneubaus heute wären.
Auch erscheint es dem Gemeinderat nicht richtig, ein Projekt zur erarbeiten, bei welchem die Lösung der

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Botschaft zur Budgetgemeinde

Aufgabe und deren Finanzierung der nächsten Generation aufgebürdet würde. Nach diesem Entscheid erar-
beitete die Kronekommission ein Realisierungskonzept für das Areale Krone und der Gemeinderat stellte an
der Gemeindeversammlung im November einen Kreditantrag für die Ausarbeitung eines Vorprojekts für das
Gasthaus Krone, die Aussenraumgestaltung und die Kostenermittlung für den Restaurantneubau. Diesem An-
trag stimmte die Gemeindeversammlung zu. Anschliessend führte ein Beurteilungsgremium, mit externer Un-
terstützung, ein Planerwahlverfahren durch. Aus neun Architekturbüros wurde mittels eines Kriterienkatalogs
ein Planungsbüro ausgewählt.

2020/ Der Gemeinderat setzte je einen Bauausschuss für das Vorprojekt Gasthaus Krone, Aussenraumgestaltung
und Restaurantneubau ein. Ebenfalls wurde ein Beirat aus Mitgliedern der Kronekommission, der Hafenkom-
mission sowie Stimmenden gebildet, welcher die Ergebnisse der drei Ausschüsse an zwei Sitzungen beurteil-
te und Empfehlungen abgab. Zur Ermittlung des Mietertrags und des Wertes des Gasthaus Krone und des
Restaurantneubaus wurden unabhängige Schätzungen in Auftrag gegeben. Der Gemeinderat verabschiedete
schliesslich anlässlich zweier Sitzungen im September das Realisierungskonzept, den Rahmenkredit sowie
das Finanzierungskonzept zur Antragstellung an die Gemeindeversammlung vom 26. November 2020.

4. Anforderungen und Ziele des Realisierungsprojekts
Nachstehend die wichtigsten Anforderungen und Ziele:
– Das touristische und gastronomische Angebot soll ortsverträglich und attraktiv ausgebaut und gefestigt
   werden.
– Eine Architektur, welche erhöhten Ansprüchen genügt und die zusammen mit der neuen Umgebungsgestal-
   tung als Ganzes überzeugt und so das Hafenareal in einer stimmigen Weise weiter aufwertet.
– Die Gemeinde nimmt bezüglich Gleichberechtigung (Behindertengleichstellungsgesetz), Energie und Denk-
  malpflege ihre Vorbildfunktion wahr.
– Das sanierte Gasthaus Krone sowie der Restaurantneubau müssen nach der nötigen buchhalterischen
   Wertberichtigung langfristig auch für die nächste Generation wirtschaftlich tragbar sein.
– Ein funktionales Restaurant mit Aussenbereichen, das für unterschiedliche Gästegruppen die passende
   Atmosphäre und Stimmung bietet aber dennoch im Betrieb, trotz der grossen Tagesschwankungen, effizi-
   ent ist.
– Die Jahrespacht für den Pächter wird marktkonform berechnet. Die Wohnungsmieten sollen auch an dieser
  Lage erschwinglich sein.

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5. Vorhaben

Projektperimeter
Der Projektperimeter umfasst das Grundstück mit seinen Anlagen und einen Teilbereich der Hafenstrasse.

Aussenraumgestaltung
Die Aussenraumgestaltung ist das zentrale und verbindende Element der ganzen Entwicklung des Areals Krone.
Eine Vielzahl von Anspruchsgruppen begegnet sich innerhalb des Areals, auf dem nahe gelegenen Hafen-
gelände und dem Seeufer. Die Ankunft beim Restaurant und das Erreichen des Sees mit seiner Steg- und
Hafenanlage soll strukturiert und harmonisch erscheinen. Auf die Trennung und den Einklang von Verkehrs-
und Nutzflächen (Ein- und Auswassern von Schiffen) sowie bewusst geschaffenen Freiräumen wird ein beson-
deres Augenmerk gelegt. Ebenso sind für die in Zukunft bestimmenden Mobilitätsformen zeitgemässe Infra-
strukturen und Anlagen an noch zu bestimmenden Standorten zu erstellen. Ein Schwerpunkt soll
insbesondere bei Fussgängern, Velofahrern und der E-Mobilität gelegt werden. Ebenso soll die Promenade
mit vielfältigen Verweilgelegenheiten aufgewertet werden. Das Parkierungskonzept sieht zwei Kurzzeitpark-
plätze für Hafenlieger und Anlieferung direkt vor dem Hafen, zwei Parkplätze für Hafenmeister und Werkhof,
12 Parkplätze fürs Gasthaus Krone,10 Motorradparkplätze und eine Vielzahl von Veloparkplätzen in Sichtweite
vor. Die 22 öffentlichen Parkplätze werden bewirtschaftet. Auch ein System in Kooperation mit dem Restau-
rantbetreiber, welches es erlaubt, dass Restaurant-Gäste vergünstigt oder gratis parkieren können, ist denkbar.

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Botschaft zur Budgetgemeinde

Die Kosten für die Aussenraumgestaltung gliedern sich wie folgt:
Hafenstrasse                      Fr. 70ʼ000.–
Promenade                         Fr. 240ʼ000.–
Restaurant/Gasthaus Krone         Fr. 510ʼ000.–

Kostenvoranschlag Aussenraumgestaltung +/-10 %
(Exkl. genehmigte Honorare Vorprojekt von Fr. 15ʼ000.–)
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Vorbereitungsarbeiten                                                       5ʼ000
Anlage                                                                    800ʼ000              100%
Gärnterarbeiten                                                           120ʼ000               15.0
Ausstattung, Geräte                                                        60ʼ000                7.5
Oberbau/ Belagsarbeiten                                                   500ʼ000               62.5
Honorare                                                                  120ʼ000               15.0
Baunebenkosten                                                             15ʼ000
Total                                                                     820ʼ000

                                                                                                  13
Botschaft zur Budgetgemeinde

Restaurantneubau
Neben dem Gasthaus Krone soll das neue Restaurant in einem einstöckigen Pavillon mit Küche, Infrastruktur
und rund 100 Sitzplätzen im Inneren entstehen, die wahlweise durch eine Raumtrennung aufgeteilt werden
können. Im Weiteren sind ca. 80 Aussensitzplätze im gedeckten offenen Teil und ca. 120 Sitzplätze in der an-
grenzenden Gartenwirtschaft vorgesehen. Ebenfalls soll eine Essens- und Getränkeausgabestelle integriert
werden, welche als Selbstbedienungstheke oder als Buffet/Bar für den Aussenbereich dienen kann. Weitere
Lager- und Waschräume sind im Untergeschoss des Gasthaus Krone integriert. Die Wärmeerzeugung erfolgt
mittels Erdsonden-/Wärmepumpen. Die Heizanlage wird ebenfalls im Gasthaus Krone untergebracht. Auf dem
Dach des Restaurantneubaus wird eine Photovoltaikanlage installiert, welche den Jahresenergiebedarf beider
Gebäude mehr als decken kann.

Das kulinarische Angebot soll die Gästebedürfnisse breit abdecken und im klassischen Sinne ein Gastrono-
miebetrieb sein, der zum Verweilen und Geniessen an diesem einmaligen Ort einlädt. Potentielle Gäste sind
Einheimische, Vereine der Region, touristische Gäste, Passanten zu Fuss und mit Fahrrad, Fischer und Hafen-
lieger, Hafenbesucher und Benutzer der Passagierschiffe. Das Restaurant soll während mindestens zehn
Monaten im Jahr geöffnet sein. In der Sommersaison ganztags und ohne Ruhetag, im Frühjahr und Spätherbst
mit evtl. reduzierten Öffnungstagen und -zeiten. Das Angebot aus Küche und Keller soll, angepasst an dieses
Konzept, regional, frisch und auf die Lage am See ausgerichtet sein. Im Restaurant und im Gartenrestaurant
muss ein bedienter Service angeboten werden. Im «Biergarten» kann, vor allem in der Hochsaison, auch ein
Selbstbedienungskonzept angewendet werden. Natürlich wäre auch hier die aktive Bedienung wünschenswert.

14
Botschaft zur Budgetgemeinde

Die Kosten für den Restaurantneubau gliedern sich wie folgt:
Gebäude inkl. Küche               Fr. 2ʼ300ʼ000.–
Photovoltaikanlage                Fr.    80ʼ000.–
Gebäude Fr./m3                    Fr.       834.–

Kostenvoranschlag Restaurantneubau +/-10 %
(Exkl. genehmigte Honorare Vorprojekt von Fr. 35ʼ000.–)
                                                               (Beträge in Fr.)
Vorbereitungsarbeiten                                                  45ʼ000
Gebäude                                                             2ʼ285ʼ000              100%
Baugrube                                                               40ʼ000                1.7
Rohbau 1                                                              510ʼ000               22.4
Rohbau 2                                                              250ʼ000               10.9
Elektroanlagen                                                        190ʼ000                8.3
HLK- Anlagen, Gebäudeautomation                                       340ʼ000               14.9
Sanitäranlagen                                                        400ʼ000               17.5
Ausbau 1                                                               65ʼ000                2.8
Ausbau 2                                                              180ʼ000                7.9
Honorare                                                              310ʼ000               13.6
 Baunebenkosten                                                        50ʼ000
 Total                                                              2ʼ380ʼ000

                                                                                              15
Botschaft zur Budgetgemeinde

Gasthaus Krone
Das Projekt wurde mit der Denkmalpflege vorbesprochen und für gut befunden. Das ganze Gebäude wird aus-
sen nach denkmalpflegerischen Grundsätzen saniert. Innen muss das Gebäude komplett entkernt werden.
Alle Zwischenböden sowie das Kellergewölbe genügen den statischen Anforderungen nicht. Ein GEAK
(Gebäudeenergieausweis) wurde erarbeitet. Die Krone verbraucht heute Gas im Umfang von ca. 85ʼ000 kWh
und Strom von ca. 100ʼ000 bis 110ʼ000 kWh im Jahr.
Durch Minergie-Bauweise, eine moderne Wärmeerzeugungsanlage und dem Stand der Technik entsprechende
elektrische Verbraucher würden die renovierte Krone und der Restaurant-Neubau zusammen einen Gesamt-
energieverbrauch von ca. 1 ⁄4 bis 1 ⁄3 des ursprünglichen Werts erreichen. Allein die zusätzlich geplante PV-
Anlage auf dem Restaurant-Neubau würde den Gesamtenergieverbrauch mehr als decken.

Dachgeschoss
Vier Studios

16
Botschaft zur Budgetgemeinde

Obergeschoss
Zwei Wohnungen

Erdgeschoss
Zwei Wohnungen

Untergeschoss

                                          17
Botschaft zur Budgetgemeinde

Im Gasthaus Krone steht das Untergeschoss hauptsächlich dem Betreiber, bzw. Pächter des Restaurants zur
Verfügung. Darin untergebracht sind zusätzliche Lager-, Personal- und Technikräume. In diesen soll auch die
gemeinsame Heizung beider Gebäude untergebracht werden. Im Dachgeschoss werden 4 Studios eingebaut,
die unmöbliert dem Pächter des Restaurants übergeben werden. Dieser möbliert und bewirtschaftet diese
ganzjährig, selbständig und auf eigene Rechnung. Im Ober- und im Erdgeschoss werden drei
Wohnungen für die private Nutzung eingebaut sowie eine Wohnung, welche gewerblich, im Sinne einer Ange-
stellten/Pächter-Wohnung, dem Pächter zur Verfügung steht. Die Wohnungen sollen durch die Gemeinde
vermietet werden, wobei andere Lösungen mit dem Pächter des Restaurants möglich sind. Die Gemeinde wird
jedoch die Rahmenbedingungen für die Vermietungen bestimmen (Höhe der Miete, Wohnsitznahme, usw.).
Die Verwaltung der Liegenschaft Gasthaus Krone soll extern vergeben werden.

18
Botschaft zur Budgetgemeinde

Die Kosten für das Gasthaus Krone gliedern sich wie folgt:
Gebäude 		Fr. 3ʼ450ʼ000.–
Gebäude Fr./m3		Fr.                         881.–

Kostenvoranschlag Gasthaus Krone +/-10%
(Exkl. genehmigte Honorare Vorprojekt von Fr. 115ʼ000.-)

                                                                      (Beträge in Fr.)
Vorbereitungsarbeiten                                                        170ʼ000
Gebäude                                                                    3ʼ230ʼ000                  100%
Baugrube                                                                       15ʼ000                   0.5
Rohbau 1                                                                    1ʼ010ʼ000                  31.3
Rohbau 2                                                                      545ʼ000                  16.8
Elektroanlagen                                                                180ʼ000                   5.6
HLK- Anlagen, Gebäudeatomation                                                115ʼ000                   3.6
Sanitäranlagen                                                                360ʼ000                  11.1
Transportanlagen, Lageranlagen                                                 45ʼ000                   1.4
Ausbau 1                                                                      210ʼ000                   6.5
Ausbau 2                                                                      210ʼ000                   6.5
Honorare                                                                      540ʼ000                  16.7
Baunebenkosten                                                                50ʼ000
Total                                                                      3ʼ450ʼ000

6. Kosten
Der Rahmenkredit basiert auf einem Vorprojekt und einem Kostenvoranschlag mit einer Genauigkeit von +/- 10%
inkl. MWST (Kostenindex Okt.2020).

Kostenvoranschlag total +/-10 %
                                                                      (Beträge in Fr.)
                                                                        Bruttokredit             Nettokredit
Aussenraumgestaltung                                                         820ʼ000               820ʼ000
Restaurantneubau                                                           2ʼ380ʼ000             2ʼ360ʼ000
Förderbeitrag PV-Anlage                 20ʼ000

Gasthaus Krone                                                             3ʼ450ʼ000              3ʼ255ʼ000
Fördergelder Energiegesetz             105ʼ000
Beiträge Denkmalschutz                  90ʼ000
Total                                                                      6ʼ650ʼ000              6ʼ435ʼ000

Der Rahmenkredit beträgt brutto Fr. 6ʼ650ʼ000.–. Abzüglich der Förderbeiträge von Fr. 215ʼ000.– ist mit einer
Investitionssumme von Fr. 6ʼ435ʼ000.– zu rechnen.

                                                                                                         19
Botschaft zur Budgetgemeinde

7. Finanzierung und Folgekosten

Anlagekosten der Promenade und der Hafenstrasse (Verwaltungsvermögen)
Von den Gesamtinvestitionen Fr. 6ʼ435‘000.– (netto) fallen Fr. 240ʼ000.– auf die Promenade und Fr. 70ʼ000.–
auf die Hafenstrasse. Die Ausgaben führen in den entsprechenden Funktionen zu Abschreibungen oder Auf-
wänden in der Erfolgsrechnung und werden aus Steuermitteln finanziert.

Anlagekosten der Hochbauten, bzw. «Areal Krone» (Finanzvermögen)
Von den Gesamtinvestitionen Fr. 6ʼ435ʼ000.– (netto) fallen insgesamt Fr. 5ʼ615ʼ000.– auf die zwei Hochbauten,
zuzüglich Fr. 510ʼ000.– auf deren unmittelbare Aussenraumgestaltung. Die Ausgaben führen in der entspre-
chenden Funktion zu Aufwänden in der Erfolgsrechnung und sollen aus den künftigen Miet-/Pachterträgen
finanziert werden.

Jährlicher Miet- und Pachtertrag, Aufwendungen (Finanzvermögen)
Der zu erwartende Ertrag (Mietertrag Gasthaus Krone, Pachtertrag Restaurant-Neubau) wurde von einer
Liegenschaftenverwaltungsfirma, zwei Liegenschaftenschätzern sowie durch Anfragen bei vergleichbaren
Objekten in der Region bemessen. Je nach Ausgestaltung des Pachtvertrages und den Umsatzerwartungen
liegt der Ertrag des Areals bei Fr. 260ʼ000.– bis Fr. 280ʼ000.–.
Dem gegenüber stehen Aufwände für Grund- und Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Einlagen in den
Erneuerungsfonds (1% vom Gebäudeversicherungswert der beiden Hochbauten), Zinsen (0,4 % auf 10 Jahre)
und hoher Erneuerungsbedarf (Gastroküche) von insgesamt ca. Fr. 135ʼ000.–. Dies ergibt, konservativ be-
trachtet, einen zu erwartenden Nettoertrag von jährlich Fr. 125ʼ000.–, bei gleichzeitiger Einlage von Fr. 60ʼ000.–
in den Erneuerungsfonds für Liegenschaften des Finanzvermögens.

«Areal Krone» (Finanzvermögen) spezialfinanziert
Der Gemeinderat schlägt vor, das Areal Krone in Zukunft spezialfinanziert, analog dem Bootshafen, zu führen.
Dafür muss in einem zweiten Schritt, sollten die Stimmenden dem Rahmenkredit zustimmen, im kommenden
Jahr ein Reglement erarbeitet werden, welches festhält, dass das Areal Krone nach den Grundsätzen der
Eigenwirtschaftlichkeit geführt wird. Damit wird auch die Grundlage geschaffen, die Liegenschaften teilweise
der MWST zu unterstellen (gewerblicher Teil). Das Führen einer Spezialfinanzierung erhöht zudem die Trans-
parenz der Haushaltsführung der Gemeinde für die Stimmenden und ermöglicht, ausserhalb des steuerfinan-
zierten Gemeindehaushalts einen Teil der zu erwartenden Wertberichtigung auf die Spezialfinanzierung
«Areal Krone» vorzutragen. Mit den zu erwartenden Erträgen dürfte diese Spezialfinanzierung innerhalb von
vier Jahren ausgeglichen sein.

Buchwert/Wertberichtigung (Finanzvermögen)
Die Investition von Fr. 6ʼ125ʼ000.– soll einerseits durch die zum Ausführungszeitpunkt geäufneten Einlagen in
den Erneuerungsfonds, den Verzehr des Eigenkapitals des steuerfinanzierten Gemeindehaushalts (Wertbe-
richtigung) sowie zu Lasten der zu bildenden Spezialfinanzierung «Areal Krone» (Wertberichtigung) gedeckt
werden. Die verbleibenden Anlagekosten, bzw. der Buchwert nach Abschluss der Investition von Fr. 5ʼ300ʼ000.–
werden aktiviert und durch den künftigen Miet-/Pachtertrag finanziert.
                                                                            (Beträge in Fr.)
Areal Krone                     Buchwert vor Investition                                              1’200’000
Investition Finanzvermögen      Anlagekosten (Nettokredit)                         6’125’000
                                Total vor Wertberichtigung                                            7’325’000
./. Auflösung bzw. Entnahme Stand zum Ausführungszeitpunkt                        -1’320’000
    aus Erneuerungsfonds
./. Wertberichtigung            Verzehr Eigenkapital                                -250’000
                                (Erfolgsrechnung Steuerhaushalt)
./. Wertberichtigung            Entnahme aus Spezialfinanzierung                    -455’000
                                «Areal Krone»
Areal Krone                     Buchwert nach Abschluss der                                           5’300’000
                                Investition und Wertberichtigung

20
Botschaft zur Budgetgemeinde

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 Prognose zukünftige Spezialfinanzierung Areal Krone in Fr. 1‘000.-
Prognosezukünftige
Prognose  zukünftige Spezialfinanzierung
                   Spezialfinanzierung Areal Areal
                                             Krone Krone    in Fr. 1‘000.-
                                                   in Fr. 1ʼ000.–

   400
 300
   300
 200
   200
 100
   100
    0
        0
-100
  -100
-200
  -200
-300
  -300
-400
  -400
-500
  -500
             2022
              2022         2023
                            2023          2024
                                           2024         2025
                                                         2025          2026
                                                                       2026          2027
                                                                                     2027           2028
                                                                                                    2028

Prognose Erneuerungsfonds Liegenschaften des Finanzvermögens in Fr. 1‘000.-
Prognose Erneuerungsfonds Liegenschaften des Finanzvermögens in Fr. 1ʼ000.–

  1400

  1200

  1000

   800

   600

   400

   200

        0
            2019      2020      2021      2022      2023       2024      2025      2026      2027      2028

8. Termine      8. Termine
Die
DieBauarbeiten
      Bauarbeiten für für
                       denden
                           Restaurantneubau    sollen sollen
                                Restaurantneubau      im Herbst
                                                             im 2021 beginnen.
                                                                Herbst         Somit besteht
                                                                        2021 beginnen.   Somitdie Möglichkeit,
                                                                                                  besteht dieimMög-
Juli 2022 im
 lichkeit, dasJuli
               Restaurant
                   2022 das  in Betrieb zu nehmen.
                                Restaurant           Der Beginn
                                             in Betrieb          der Sanierungs-
                                                          zu nehmen.   Der Beginnundder
                                                                                     Umnutzungsarbeiten
                                                                                        Sanierungs- undbeim  Umnut-
Gasthaus   Krone sind
 zungsarbeiten     beim fürGasthaus
                            den Zeitraum  zwischen
                                       Krone        Februar
                                              sind für       2022 und Januar
                                                        den Zeitraum         2023Februar
                                                                       zwischen    geplant. 2022
                                                                                            Der vollständige
                                                                                                  und Januar Be-2023
zug des Gasthaus Krone wird daher voraussichtlich spätestens 2023 erfolgen. Die Gewinnung der Pächterin/
 geplant. Der vollständige Bezug des Gasthaus Krone wird daher voraussichtlich spätestens 2023
des Pächters soll im Frühling 2021 erfolgen.
erfolgen. Die Gewinnung der Pächterin soll im Frühling 2021 erfolgen.
  Antrag
  Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, der Gemeinderat beantragt Ihnen, den Rahmen-
  kredit Areal Krone mit einer Gesamtsumme von Fr. 6ʼ650ʼ000.– (Kostenindex Stand Okt. 2020),
  inkl. MWST, zu genehmigen.

Antrag                                                                                                      21
Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, der Gemeinderat beantragt Ihnen, den Rah-
menkredit Areal Krone mit einer Gesamtsumme von Fr. 6'650'000.- (Kostenindex Stand Okt.
2020), inkl. MWST, zu genehmigen.
Botschaft zur Budgetgemeinde

                                                                                            Traktandum 3

Kreditbegehren
Allgemeines
Die Verpflichtungskredite werden jeweils mit Bruttosummen unterbreitet. Die Aktivierungsgrenze richtet sich
nach den Rechnungslegungsgrundsätzen der Gemeinde und beträgt Fr. 50ʼ000.–.

Budget 2021
Mit dem Budget 2021 sind noch nicht genehmigte Objektkredite in das Verwaltungsvermögen von brutto
Fr. 601ʼ000.– vorgesehen. Die Auswirkungen dieser Investitionen sind im Budget 2021 berücksichtigt und können
aus eigener Kraft, ohne zusätzliche Verschuldung bei gleichbleibendem Steuerfuss, finanziert werden.

Übersicht Kreditbegehren
a)   Fr.		 70ʼ000.–           Deckbelag Unterdorfstrasse
b)   Fr. 		 230ʼ000.–         Sanierung Bremenstrasse
c)   Fr.		 181ʼ000.–          Sanierung Bündtstrasse Nord
d)   Fr. 		 120ʼ000.–         Masterplan Güttingerstrasse West

      Fr.		 601ʼ000.–         Total Kredite a) bis d)

Der Gemeinderat schlägt der Gemeindeversammlung die Genehmigung der Kredite a) bis d) in einer Abstimmung
vor.

a) Deckbelag Unterdorfstrasse

Die Unterdorfstrasse wurde 2010 inkl. aller Werkleitungen erneuert. Mit dem Einbau des noch fehlenden Deck-
belags kann der langfristige Werterhalt der Unterdorfstrasse gesichert werden.

Die Arbeiten sollen 2021 erfolgen.

Objektkredit: 		              Fr. 70ʼ000.–
Finanzierung:		               Die Kostenberechnung geht von folgenden Kostenanteilen aus.
				                          Fr. 70ʼ000.–      Gemeindestrasse

Die Ausgaben führen im entsprechenden Bereich zu Abschreibungen oder Aufwänden in der Erfolgsrechnung
und werden aus Steuermitteln finanziert.

22
Botschaft zur Budgetgemeinde

b) Sanierung Bremenstrasse

Bei der Bremenstrasse soll die in die Jahre gekommene Fahrbahn inkl. der Randabschlüsse, im bestehenden
Umfang, erneuert werden. Vorgängig werden die Wasserleitung und ein Teilbereich des Elektrizitätsnetzes,
inkl. der Hausanschlüsse, erneuert und an die heutigen technischen Anforderungen angepasst.

Die Arbeiten sollen 2021 erfolgen.

Objektkredit:  Fr.		 230ʼ000.–
Finanzierung:		Die Kostenberechnung geht von folgenden Kostenanteilen aus.
		             Fr. 		 170ʼ000.– Gemeindestrasse
		             Fr.		 40ʼ000.–   Wasserversorgung
		             Fr.		 15ʼ000.–   Elektrizitätswerk
		             Fr. 		 5ʼ000.–   Gasversorgung

Die Ausgaben führen in den entsprechenden Bereichen zu Abschreibungen oder Aufwänden in der Erfolgs-
rechnung. Während im Bereich Gemeindestrassen die Ausgaben aus Steuermitteln finanziert werden, werden
die weiteren Ausgaben aus den Gebühren der jeweiligen Werke finanziert.

c) Sanierung Bündtstrasse Nord

                                                                                                    23
Botschaft zur Budgetgemeinde

Im nördlichen Teil der Bündtstrasse sollen die Fahrbahn erneuert und die fehlende Strassenbeleuchtung installiert
werden. Vorgängig werden die Wasserleitung und ein Teilbereich des Elektrizitätsnetzes, inkl. der Hausan-
schlüsse, erneuert und an die heutigen technischen Anforderungen angepasst.

Die Arbeiten sollen 2021 erfolgen.

Objektkredit: 		Fr.		 181ʼ000.–
Finanzierung:		Die Kostenberechnung geht von folgenden Kostenanteilen aus.
			Fr.                 80ʼ000.– Gemeindestrasse
			Fr.                 70ʼ000.– Wasserversorgung
			Fr.                 25ʼ000.– Elektrizitätswerk
			Fr.                  6ʼ000.– Strassenbeleuchtung

Die Ausgaben führen in den entsprechenden Bereichen zu Abschreibungen oder Aufwänden in der Erfolgs-
rechnung. Während im Bereich Gemeindestrassen und Beleuchtung die Ausgaben aus Steuermitteln finanziert
werden, werden die weiteren Ausgaben aus den Gebühren der jeweiligen Werke finanziert.

d) Masterplan Güttingerstrasse West

24
Botschaft zur Budgetgemeinde

Ausgangslage
Das umrandete Entwicklungsgebiet befindet sich im Ortszentrum von Altnau, im Kreuzungsbereich Bahnhof-
strasse – Güttingerstrasse – Scherzingerstrasse und umfasst die Parzellen Nr. 201, 1212, 204, 203, 777 und
205 sowie den dazugehörigen Strassenraum (Kantonsstrasse) der Güttingerstrasse/Kirchstrasse und des
Kreuzungsumfelds.

Im Rahmen des Masterplans zur Innenentwicklung wurde das Gebiet als Entwicklungsgebiet, resp. als Um-
strukturierungsgebiet bezeichnet. Im neuen Zonenplan ist dementsprechend eine Zentrumszone Z3 mit einer
Gestaltungsplanpflicht festgelegt worden. Gleichzeitig ist ein Teil des Gebietes mit der Ortsbild- und Umge-
bungsschutzzone überlagert worden. Ein wichtiger Teil ist auch die Gestaltung des Strassenraums. Zusammen
mit dem Entwicklungsgebiet und dem südlich liegenden Schulhaus soll die Güttingerstrasse aufgewertet
werden. Die Güttinger- und die Scherzingerstrasse sollen zudem so umgestaltet werden, dass der Zubringer-
verkehr zur geplanten OLS möglichst gelenkt werden kann.

Ausführungsziel des Gemeinderats
Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, dass für die Entwicklung des Zentrums Leitplanken gesetzt
werden können. Aus diesem Grunde soll ein Masterplan erarbeitet werden, der aufzeigt, wie sich das Gebiet
ortsbaulich, unter Berücksichtigung der empfindlichen Lage, entwickelt und wie der öffentliche Raum gestaltet
werden kann. Um die bestmögliche Antwort zur Entwicklung des Dorfkerns zu erhalten, soll vorgängig ein
Studienauftrag, unter Einbezug aller Grundeigentümer, durchgeführt werden. Das Resultat dieses Studienauf-
trags dient als Grundlage für den Masterplan, welcher wiederum die Leitplanken für die zukünftige Ausarbei-
tung eines Gestaltungsplans setzen soll.

Kantonale Förderung
Aufgrund der regionalen Auswirkungen, welche eine Umgestaltung des Strassenraums im Zentrum von Altnau
auf den Zubringerverkehr zur OLS und des Langsamverkehrs aus den umliegenden Gemeinden zum
Sekundarschulzentrum haben könnte, leistet der Kanton einen Beitrag für die informelle Planung in der Höhe
von Fr. 30ʼ000.–.

Die Ausarbeitung des Masterplans soll 2021 erfolgen.

Der Kanton beteiligt sich mit    Fr. 30ʼ000.–		am Kredit.
Nettokredit Gemeinde			          Fr. 90ʼ000.–

Objektkredit:				                Fr. 120ʼ000.–

Finanzierung:					Die Kostenberechnung geht von folgenden Kostenanteilen aus.
					             Fr. 90ʼ000.–		Netto Raumordnung

Die Ausgaben führen im entsprechenden Bereich zu Belastungen in der Erfolgsrechnung und werden aus
Steuermitteln finanziert.

  Antrag
  Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, der Gemeinderat beantragt Ihnen, die Kredite
  a) bis d) mit einer Gesamtsumme von Fr. 601ʼ000.– zu genehmigen.

                                                                                                         25
Botschaft zur Budgetgemeinde

                                                                                              Traktandum 4

Budget 2021
Budgetvoranschlag 2021 der Politischen Gemeinde Altnau

Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Mit dieser Botschaft unterbreitet Ihnen der Gemeinderat das Budget für das Jahr 2021.

Eckwerte
Bei einem gleichbleibenden Steuerfuss von 60 % resultiert ein Ertragsüberschuss von Fr. 19ʼ000.–. Die Gesamt-
rechnung (Erfolgs- und Investitionsrechnung) sieht ein positives Ergebnis vor. Es können alle Investitionen aus
eigener Kraft finanziert und die Fremdverschuldung, im Hinblick auf zukünftige Investitionen, weiter reduziert
werden.

Zusammengefasst
Im August 2020 wohnten 2353 Personen in Altnau. Die Wohnbevölkerung der Gemeinde Altnau ist also um
rund 4% gewachsen. Im kommenden Jahr dürfte das Wachstum der Wohnbevölkerung hingegen deutlich ge-
ringer, unter 2%, ausfallen. Die Höhe der Steuereinnahmen ist durch die zurzeit herrschende wirtschaftliche
Situation schwer zu bemessen. Nach Prüfung aller Grundlagen und der Beurteilung der gemeindeeigenen
Situation, rechnet der Gemeinderat im Vergleich zum Budget 2020 mit in etwa gleichbleibenden Steuereinnahmen.
Das heisst, das erste Mal seit Jahren wurde kein Wachstum des Steuerertrags budgetiert.
Im Bereich Gesundheit steigen die Mehrausgaben ungebremst weiter an. Insbesondere die Beiträge für Pfle-
gefinanzierung und Spitexleistungen haben sich in den letzten vier Jahren um 60% auf rund Fr. 380ʼ000.–
erhöht.
Der Personalaufwand steigt leicht an. Die angekündigte Pensenerhöhung im Werkhof wurde durch höhere
Aufwände bei der Pflege der gemeindeeigenen Liegenschaften, der Freizeitanlagen, der Biodiversitätsstrategie
und des Bachunterhalts nötig. Beim Sachaufwand und beim Finanzaufwand wurden tiefere Ausgaben budge-
tiert als 2020.
2021 sind Bruttoinvestitionen von Fr. 320ʼ000.– ins Strassennetz sowie Fr. 70ʼ000.– in die Wasserversorgung
geplant. In den vergangenen Jahren konnten alle geplanten und nötigen Investitionen getätigt werden, sodass
für 2021 eine tiefere Investitionstätigkeit vorgesehen werden kann. Somit besteht, wie bekannt, einzig beim
Gasthaus Krone sowie beim Kommunikationsnetz ein ausgewiesener Investitionsstau. Beim Gasthaus Krone
legt der Gemeinderat mit dieser Botschaft ein Sanierungs- und Entwicklungskonzept vor und mit der Reglements-
änderung könnten die Weichen für eine nachhaltige Entwicklung des Kommunikationsnetzes gelegt werden.
Es darf festgestellt werden, dass durch konsequente Haushaltspolitik die Verschuldung bei Geldinstituten in
den vergangenen sechs Jahren bis Ende 2021 voraussichtlich um rund 3,5 Mio. Franken auf 2,0 Mio. Franken
reduziert werden kann. Dies eröffnet nun die Möglichkeit, den Investitionsstau beim Gasthaus Krone aufzulö-
sen.

Allgemeine Ziele des Gemeinderats für das Budget 2021
1.   Selbstfinanzierungsgrad über 100%
2.   Steuerfuss 60%
3.   Budget mit Vorschlag
4.   Einlage in den Erneuerungsfonds für die Liegenschaften im Finanzvermögen von Fr. 100ʼ000.–
5.   Wachstum Personalaufwand max. 1,0%

Die Budget-Ziele des Gemeinderats konnten eingehalten werden. Der Personalaufwand steigt einzig durch
den höheren Arbeitsaufwand im Werkhof. Im Vergleich der letzten zehn Jahre fiel die Kostenentwicklung beim
Personalaufwand mit 3,5% bedeutend tiefer aus als das Wachstum der Bevölkerung mit 15%.

26
Botschaft zur Budgetgemeinde
                                                                                   Botschaft
                                                                                    Botschaftzur
                                                                                               zurBudgetgemeinde
                                                                                                   Budgetgemeinde
                                                                                   Botschaft zur Budgetgemeinde
                                                                                   Botschaft zur
                                                                                   Botschaft zur Budgetgemeinde
                                                                                                 Budgetgemeinde
  Entwicklung Personalaufwand in Fr. 1`000.-
 Entwicklung
  Entwicklung Personalaufwand
              Personalaufwand in in Fr.
                                    Fr.1`000.-
                                         1`000.-
  Entwicklung
 Entwicklung
Entwicklung   Personalaufwandinin
              Personalaufwand
            Personalaufwand     inFr.
                                    Fr.1`000.-
                                   Fr.  1`000.-
                                        1`000.-
  Entwicklung Personalaufwand in Fr. 1ʼ000.–
  1600
  1600
  1600
  1400
  1600
  1600
1600
  1400
  1400       1161  1178  1185  1170  1150  1174  1172                                              1151   1181              1205
  1200       1161
            1161   1178  1185
                          1185 1170
                                1170 1150  1174
                                            1174 1172
                                                  1172                                             1151   1181
                                                                                                            1181            1205
                                                                                                                              1205
  1400
  1400
1400
                         1185 1170
                         1185
                   1178 1185
                   1178               1150                                                           1151 1181              1205
  1200
  1200       1161 1178
            1161
           1161                1170 1150
                               1170        1174 1172
                                           1174
                                     1150 1174
                                     1150        1172                                              1151
                                                                                                   1151   1181
  1000
  1200
  1200
1200
  1000
  1000
   800
  1000
  1000
1000
   800
   800
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   800
   800
 800
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   600
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   600
   600
 600
   400
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   400
   400
 400
   200
   2000
   200
   200
 200  0     2012    2013               2014       2015         2016         2017        2018         2019       2020         2021
     0
   0 00     2012    2013               2014       2015         2016         2017        2018         2019       2020         2021
            2012    2013
            2012 2013
            2012    2013
                   2013                2014
                                      2014         2015
                                                  2015          2016
                                                               2016          2017
                                                                            2017          2018
                                                                                        2018           2019
                                                                                                    2019          2020
                                                                                                                2020           2021
         2012
   Investitionsrechnung                2014
                                     2014         2015
                                                 2015          2016
                                                              2016          2017
                                                                           2017         2018
                                                                                       2018         2019        2020         2021
    Investitionsrechnung
    Investitionsrechnung
    Im   vorliegenden Budget sind die Auswirkungen der in Traktandum 3 a) bis e) beantragten Objektkre-
   Investitionsrechnung
    Investitionsrechnung
  Investitionsrechnung
Investitionsrechnung
    Im vorliegenden
    Im
    dite vorliegenden    Budget
                        Budget
          berücksichtigt.           sinddie
                            Alle sind     dieAuswirkungen
                                               Auswirkungen
                                   Investitionen    können aus derder    in Traktandum
                                                                     in Traktandum
                                                                    eigener              3 a)3bis
                                                                               Kraft finanziert   a) e)
                                                                                                      bis e) beantragten
                                                                                                         beantragten
                                                                                                      werden.                  Objektkre-
                                                                                                                           Objektkredite be-
   Im
ImImIm  vorliegenden
         vorliegenden
        vorliegenden
      vorliegenden
    dite                 Budget
                         Budget
                         Budget
                       Budget
          berücksichtigt.   Alle sindsind
                                    sind
                                    sinddiedie
                                          die
                                          die   Auswirkungen
                                               Auswirkungen
                                               Auswirkungen
                                             Auswirkungen
                                   Investitionen    können    ausderder
                                                                   der
                                                                  der  in in
                                                                         in
                                                                        in
                                                                    eigener  Traktandum
                                                                            Traktandum
                                                                            Traktandum
                                                                           Traktandum
                                                                               Kraft         33  3a)a)
                                                                                                a)
                                                                                       finanziert    bis
                                                                                                     bisbis
                                                                                                          e)
                                                                                                          e)
                                                                                                      werden.e)    beantragten
                                                                                                              beantragten
                                                                                                             beantragten          Objektkre-
                                                                                                                               Objektkre-
    rücksichtigt.
  dite             Alle Investitionen
          berücksichtigt.   Alle         können
                                   Investitionen   aus   eigener
                                                     können    ausKraft   finanziert
                                                                      eigener   Kraft werden.
                                                                                         finanziert     werden.
ditedite
  dite    berücksichtigt.
          berücksichtigt.
       berücksichtigt.      Alle
                            Alle
                          Alle     Investitionen
                                  Investitionen
                                Investitionen       können
                                                   können
                                                  können      aus
                                                              aus
                                                             aus    eigener
                                                                    eigener
                                                                  eigener      Kraft
                                                                               Kraft
                                                                              Kraft   finanziert
                                                                                     finanziert       werden.
                                                                                                     werden.
    Erfolgsrechnung
    Erfolgsrechnung
    Erfolgsrechnung
    Das vorliegende Budget weist gegenüber dem Budget 2020 Mehrausgaben im Bereich Gesundheit
  Erfolgsrechnung
    Erfolgsrechnung
  Erfolgsrechnung
Erfolgsrechnung
    Dasvorliegende
           vorliegende    Budget     weist   gegenüber      dem    Budget     2020 „Studienauftrag
                                                                                      Mehrausgaben             im    Bereich Gesundheit
    Das
    aus.                Budget
            Ebenfalls sind    dieweist   gegenüber
                                    Auswirkungen       dem   Budget
                                                         desdem        2020 Mehrausgaben
                                                              Kreditbegehrens                       im Bereich  / im Gesundheit
                                                                                                                   Masterplan    aus. Eben-
                                                                                                                                 Zentrum“
Das Das
  Das
    aus.   vorliegende
           vorliegende
           vorliegende
        vorliegende
            Ebenfalls     Budget
                          Budget
                          Budget
                        Budget
                        sind  die     weist
                                     weist
                                     weist
                                   weist     gegenüber
                                             gegenüber
                                            gegenüber
                                          gegenüber
                                    Auswirkungen             dem
                                                            dem
                                                           dem
                                                         des        Budget
                                                                   Budget
                                                                  Budget
                                                                 Budget
                                                              Kreditbegehrens  2020
                                                                              2020
                                                                              2020
                                                                             2020        Mehrausgaben
                                                                                      Mehrausgaben
                                                                                    Mehrausgaben
                                                                                      „Studienauftrag         im
                                                                                                             im /       Bereich
                                                                                                                     Bereich
                                                                                                                    Bereich
                                                                                                                   Masterplan    Gesundheit
                                                                                                                              Gesundheit
                                                                                                                                 Zentrum“
    falls sind die Auswirkungen des Kreditbegehrens «Studienauftrag / Masterplan Zentrum» enthalten.
    enthalten.
aus.aus.
  aus.     Ebenfalls
        Ebenfalls
    enthalten.          sind
            Ebenfallssind
           Ebenfalls   sind
                        sinddie      Auswirkungendes
                              dieAuswirkungen
                              die   Auswirkungen
                                    Auswirkungen          des
                                                         des
                                                        des    Kreditbegehrens
                                                              Kreditbegehrens
                                                              Kreditbegehrens
                                                            Kreditbegehrens             „Studienauftrag
                                                                                     „Studienauftrag
                                                                                    „Studienauftrag                / Masterplan
                                                                                                              // Masterplan
                                                                                                                   Masterplan       Zentrum“
                                                                                                                                 Zentrum“
  enthalten.
    enthalten. betrieblicher Aufwand, inklusive Werke
  enthalten.
enthalten.
    Entwicklung
    Entwicklung betrieblicher Aufwand, inklusive Werke
    Entwicklung betrieblicher Aufwand, inklusive Werke
  Entwicklung
    Entwicklung
  Entwicklung         betrieblicher
                      betrieblicher
                     betrieblicher       Aufwand,
                                         Aufwand,
                                        Aufwand,        inklusive
                                                       inklusive
                                                      inklusive       Werke
                                                                    Werke
                                                                   Werke                      B 2021                B 2020        R 2019
Entwicklung        betrieblicher      Aufwand,      inklusive     Werke                       B 2021                B 2020        R 2019
      31 Sach- und übriger Betriebsaufwand                                                  3'721'105
                                                                                                    2021 3'548'600
                                                                                                B2021                 B  2020 3'414'295
                                                                                                                                     R 2019
      31 Sach- und übriger Betriebsaufwand                                                   BB 2021
                                                                                            3'721'105              BB 2020
                                                                                                                       2020
                                                                                                                  3'548'600       R 2019
                                                                                                                                3'414'295
      33  Abschreibungen       Verwaltungsvermögen                                            826'350              890'150       840'143
 3131 31  Sach-
          Sach-
          Sach-
       Sach-      und
                  und
                und    übriger
                       übriger
                     übriger     Betriebsaufwand
                                 Betriebsaufwand
                                  Betriebsaufwand
                              Betriebsaufwand
      33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen                                                 3'721'105
                                                                                               3'721'105
                                                                                           3'721'105
                                                                                              826'350             3'548'600
                                                                                                                     3'548'600
                                                                                                                 3'548'600
                                                                                                                   890'150         3'414'295
                                                                                                                                3'414'295
                                                                                                                                 840'143
      36  TransferaufwandVerwaltungsvermögen                                                2'198'300
 3333 33  Abschreibungen
          Abschreibungen
          Abschreibungen
       Abschreibungen
      36  Transferaufwand      Verwaltungsvermögen
                               Verwaltungsvermögen
                            Verwaltungsvermögen                                                 826'350 2'142'450
                                                                                             826'350
                                                                                            826'350
                                                                                            2'198'300                 890'150 2'022'057
                                                                                                                   890'150
                                                                                                                  890'150
                                                                                                                  2'142'450         840'143
                                                                                                                                 840'143
                                                                                                                                2'022'057
      36
     36   Transferaufwand
          Transferaufwand
          Transferaufwand
 36 Transferaufwand                                                                         2'198'300
                                                                                               2'198'300 2'142'450
                                                                                           2'198'300              2'142'450     2'022'057
                                                                                                                     2'142'450 2'022'057
    Entwicklung Betrieblicher Aufwand, ohne Werke
    EntwicklungBetrieblicher
    Entwicklung       BetrieblicherAufwand,
                                         Aufwand,ohne  ohne    Werke
                                                            Werke
    Entwicklung
  Entwicklung         Betrieblicher
                     Betrieblicher       Aufwand,
                                        Aufwand,       ohne
                                                      ohne     Werke
                                                              Werke                           B 2021                B 2020        R 2019
Entwicklung
   Entwicklung     Betrieblicher
                      Betrieblicher    Aufwand,
                                         Aufwand,    ohne
                                                        ohne Werke
                                                               Werke                          B 2021                B 2020        R 2019
      31 Sach- und übriger Betriebsaufwand                                                  1'288‘015             1'300‘930     1‘331‘487
      31 Sach- und übriger Betriebsaufwand                                                   BB 2021
                                                                                                B2021
                                                                                                    2021 1'300‘930
                                                                                            1'288‘015              BB 2020
                                                                                                                      B2020       R 2019
                                                                                                                         2020 1‘331‘487
                                                                                                                                     R 2019
      33  Abschreibungen       Verwaltungsvermögen                                            708‘150              700‘250       658‘415
 3131 31
      33
     31   Sach-
          Sach-
       Sach-      und
                  und
                und    übriger
                       übriger
                     übriger
          Abschreibungen
          Sach-   und  übriger   Betriebsaufwand
                                 Betriebsaufwand
                              Betriebsaufwand
                               Verwaltungsvermögen
                                  Betriebsaufwand                                           1'288‘015
                                                                                           1'288‘015
                                                                                              708‘150
                                                                                               1'288‘015          1'300‘930
                                                                                                                 1'300‘930
                                                                                                                   700‘250
                                                                                                                     1'300‘930  1‘331‘487
                                                                                                                                 658‘415
                                                                                                                                   1‘331‘487
      36  TransferaufwandVerwaltungsvermögen                                                1‘818‘200             1‘751‘150     1‘630‘218
 3333 33
      36
     33   Abschreibungen
          Abschreibungen
       Abschreibungen
          Transferaufwand
          Abschreibungen       Verwaltungsvermögen
                            Verwaltungsvermögen
                               Verwaltungsvermögen                                           708‘150
                                                                                            708‘150
                                                                                            1‘818‘200
                                                                                                708‘150 1‘751‘150  700‘250
                                                                                                                  700‘250        658‘415
                                                                                                                      700‘250 1‘630‘218
                                                                                                                                    658‘415
 3636 36
     36   Transferaufwand
          Transferaufwand
       Transferaufwand
          Transferaufwand                                                                  1‘818‘200
                                                                                           1‘818‘200
                                                                                               1‘818‘200          1‘751‘150
                                                                                                                 1‘751‘150
                                                                                                                    1‘751‘150   1‘630‘218
                                                                                                                                   1‘630‘218
    Entwicklung Personalaufwand, inklusive Werke
    Entwicklung Personalaufwand, inklusive Werke
    Entwicklung
  Entwicklung         Personalaufwand,inklusive
                     Personalaufwand,           inklusive
                                               inklusive     Werke
                                                             Werke                              B 2021               B 2020       R 2019
Entwicklung
    Entwicklung
   Entwicklung     Personalaufwand,
                     Personalaufwand,
                      Personalaufwand,        inklusive     Werke
                                                           Werke                                B 2021               B 2020       R 2019
      3000/3010 Behörde,         Verwaltung inklusive Werke                                   1‘041‘800            1‘018‘800    1‘007‘341
      3000/3010 Behörde, Verwaltung                                                           BB 2021
                                                                                                   2021
                                                                                              1‘041‘800
                                                                                                   B 2021           B
                                                                                                                    B   2020
                                                                                                                       2020
                                                                                                                   1‘018‘800      R  2019
                                                                                                                                1‘007‘341
                                                                                                                        B 2020 132‘595
                                                                                                                                     R 2019
      3050-3055
      3000/3010
     3000/3010      AG-Beiträge
                    Behörde,
                   Behörde,      Verwaltung
                                Verwaltung                                                     130‘300
                                                                                             1‘041‘800              135‘800
                                                                                                                   1‘018‘800
 3000/3010
      3050-3055
     3000/3010   Behörde,
                    Behörde, Verwaltung
                    AG-Beiträge  Verwaltung                                                 1‘041‘800
                                                                                               130‘300
                                                                                                1‘041‘800         1‘018‘800
                                                                                                                    135‘800
                                                                                                                      1‘018‘800 1‘007‘341
                                                                                                                                  132‘595
                                                                                                                                   1‘007‘341
      3090/3099
      3050-3055
     3050-3055      Übriger   Personalaufwand
                    AG-Beiträge
                    AG-Beiträge                                                                 33‘050
                                                                                               130‘300               26‘450
                                                                                                                    135‘800       17‘006
 3050-3055
      3090/3099
     3050-3055    AG-Beiträge
                    Übriger   Personalaufwand
                    AG-Beiträge                                                               130‘300
                                                                                                  130‘300 135‘800
                                                                                                33‘050                 135‘800 132‘595
                                                                                                                     26‘450       17‘006
                                                                                                                                    132‘595
    -3090/3099
          Höhere Besoldung
                   Übriger        durch   Pensenerhöhung
                             Personalaufwand                     im   Werkhof.                  33‘050               26‘450
      3090/3099
 3090/3099
    -3090/3099      Übriger
                  Übriger
          Höhere Besoldung    Personalaufwand
                           Personalaufwand
                                  durch Pensenerhöhung im Werkhof.
                    Übriger Personalaufwand                                                    33‘050
                                                                                                   33‘050           26‘450
                                                                                                                        26‘450    17‘006
                                                                                                                                     17‘006
- --- Höhere
          Höhere
         Höhere    Besoldung
                   Besoldung
                 Besoldung
         Höhere Besoldung
                                  durch
                                 durch
                               durch
                                  durch
                                          Pensenerhöhungim
                                         Pensenerhöhung
                                        Pensenerhöhung           imWerkhof.
                                                                im    Werkhof.
                                                                     Werkhof.
    Entwicklung       Fiskalertrag      40Pensenerhöhung im Werkhof.
    Entwicklung Fiskalertrag 40
    Entwicklung
  Entwicklung         Fiskalertrag
                     Fiskalertrag       40
                                       40                                                     B 2021              B 2020         R 2019
Entwicklung
    Entwicklung    Fiskalertrag
                     Fiskalertrag    40
                                      40                                                      B 2021              B 2020         R 2019
  Entwicklung         Fiskalertrag
      4000-4002 Natürliche              40
                                  Personen                                                 2'750'000            2'680'000       2'885‘733
      4000-4002 Natürliche Personen                                                         BB 2021
                                                                                                2021
                                                                                           2'750'000              B 2020
                                                                                                                  B  2020
                                                                                                                2'680'000        R 2019
                                                                                                                                2'885‘733
      4008   Feuerwehrpflichtersatzabgabe
      4000-4002
     4000-4002      Natürliche
                    Natürliche    Personen
                                 Personen                                                       B 2021 2'680'000
                                                                                             166'000
                                                                                           2'750'000                 B 2020 2'885‘733
                                                                                                                  139'000           R 2019
                                                                                                                                 157'238
 4000-4002        Natürliche   Personen
      4008 Feuerwehrpflichtersatzabgabe                                                   2'750'000
                                                                                             166'000          2'680'000
                                                                                                                  139'000        157'238
     4000-4002
      4010
     4008           Natürliche
             Juristische          Personen
                           Personen
             Feuerwehrpflichtersatzabgabe                                                     2'750'000
                                                                                             135'000
                                                                                            166'000                2'680'000
                                                                                                                  135'000
                                                                                                                  139'000          2'885‘733
                                                                                                                                 182'857
 4008 4008
      4010   Feuerwehrpflichtersatzabgabe
           Feuerwehrpflichtersatzabgabe
             Juristische Personen                                                          166'000
                                                                                             135'000             139'000
                                                                                                                  135'000        157'238
                                                                                                                                 182'857
     4008
     4010    Feuerwehrpflichtersatzabgabe
      4033 Juristische
             Hundesteuer  Personen                                                             166'000 135'000
                                                                                              16'000
                                                                                            135'000                 139'000
                                                                                                                   15'000           157'238
                                                                                                                                  15'764
 4010 4010
      4033   Juristische
           Juristische
             Hundesteuer   Personen
                        Personen                                                           135'000
                                                                                              16'000             135'000
                                                                                                                   15'000        182'857
                                                                                                                                  15'764
    -4033
     4010 Steuerfuss   60
             Juristische   %.
                           Personen                                                            135'000              135'000         182'857
    - 4033
 4033
    -
             Hundesteuer
             Hundesteuer
           Hundesteuer
          Steuerfuss
          Die          60 %.
              Feuerwehrpflichtersatzabgabe            beträgt   15  %.
                                                                                              16'000
                                                                                            16'000                 15'000
                                                                                                                  15'000          15'764
     4033    Hundesteuer
- -- Steuerfuss
          Steuerfuss
         Steuerfuss
          Die          60
                     6060  %.
                         %.%.
              Feuerwehrpflichtersatzabgabe            beträgt 15 %.
                                                                                                16'000               15'000          15'764
   -
- -- Die Steuerfuss
         Die
          Die          60  %.
              Feuerwehrpflichtersatzabgabe
              Feuerwehrpflichtersatzabgabebeträgt
            Feuerwehrpflichtersatzabgabe              beträgt
                                                      beträgt1515
                                                                15%.%.
                                                                    %.
   - Die Feuerwehrpflichtersatzabgabe beträgt 15 %.

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                                                                                                                                   26
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