VERHANDLUNGSSCHRIFT - ÖVP Unterach am Attersee

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2/2014                    VERHANDLUNGSSCHRIFT

über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde
Unterach am Attersee am Donnerstag, dem 5.6.2014.

Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtsgebäudes
Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr

ANWESENDE:

      1. Bürgermeister Engelbert Gnigler               als Vorsitzender
      2. Vizebgm. Georg Baumann
      3. GV. Dr. Hadmar Lanz
      4. EGR Irene Bandera
      5. GR. Mag. Gerhard Reichl
      6. GR. Hedwig Hutterer
      7. EGR Karl Klein
      8. GR. Eva Slama
      9. EGR Armin Pölzleithner
      10.GR. Michel Pukhart
      11.GR. Rabas Franz
      12.GV. Karl Baier
      13.GR. Franz Schindlauer
      14. GR. Petra Eichinger
      15.EGR Dr. Walter Titze
      16. GR. Adelheid Mayrhofer
      17. EGR. Mag. Gerhard Mayrhofer
      18. GR. Matthias Schindlauer
      19. GR. Ing. Rudolf Roither

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Wolfgang Freunberger MBA MPA zugleich
auch Schriftführer

Es fehlen entschludigt: GV. Campestrini Peter, GR. Ernst Schmidinger, GR. Josef
Steinbichler GR. Josef Schindlauer, GR. Angela Thurner

Fachkundige Personen(§ 66 Abs. 2 OÖ GemO. 1990): ---
Es fehlen: ---

Der Vorsitzende stellt fest, dass

a.)    alle Mitglieder und Ersatzmitglieder des Gemeinderates nachweislich und
zeitgerecht zur gegenständlichen Sitzung des Gemeinderates eingeladen wurden
und die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister, einberufen wurde.
b.)    Beschlussfähigkeit gegeben ist.
c.)    das Protokoll der letzten Sitzung vom 20.03.2014 an die Fraktionen zuge-
stellt wurde und dieses während der Sitzung noch zur Einsicht aufliegt und nach
der Sitzung als genehmigt gilt, sofern keine Einsprüche erfolgen.
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                                         TAGESORDNUNG:

 1.    Bericht des Bürgermeisters;
 2.    Bericht aus den Ausschüssen
 3.    Abschluss Pachtvertrag Minigolfplatz mit Fr. Simone Schneider- Stenkewitz, Beschlussfassung;
 4.    Grenzbereinigung für die Liegenschaft Kirchenplatz 1, gem. Entwurf Frischling & Partner-ZT, Beschluss-
       fassung;
 5.    Mitgliedschaft Regionalmanagement Mondseeland, Beratung über künftige Ausrichtung der Region
       und gegebenenfalls Beitritt zu Regatta, Beschlussfassung;
 6.    Einleitung der Änderung des ÖEK und in weiterer Folge des Flächenwidmungsplans in Bezug auf ein
       gefördertes Wohnbauprojekt im Bereich Au, Beschlussfassung;
 7.    Bebauungsplan Nr. 5 - Änderung Nr. 1 (Fa. Kajagu), Abschluss des Stellungnahme- Verfahrens, Be-
       schlussfassung;;
 8.    Beratung über Situierung eines Alten- u. Pflegeheimes, Beschlussfassung;
 9.    Schaffung dritte Kindergartengruppe, Baumaßnahmen, Provisorium, Beschlussfassung;
 10.   Beschluss von Vergaberichtlinien für den Schülerhort der Gemeinde Unterach am Attersee, Beschluss-
       fassung;
 11.   Verlängerung des Pachtvertrages für den Strandbadbetrieb, Beschlussfassung;
 12.   Beratung über das Brückenprojekt der Fam. Gnigler Engelbert u. Roswitha am Mitterfeldweg;
 13.   Allfälliges;

 14.   Bürgerfragestunde;

Der Bürgermeister ersucht nach der Begrüßung, sich für eine Gedenkminute für den verstorbenen
Altbürgermeister Perner, von den Sitzen zu erheben.

Zunächst ersucht der Bürgermeister um Aufnahme eines Dringlichkeitsantrages in die ggstl. Tages-
ordnung. Gegenstand ist der Finanzierungsplan des für die FF. Buchenort angekauften Kleinlösch-
fahrzeuges, das bereits in Verwendung ist.

                            AMTSVORTRAG- Dringlichkeitsantrag

Gegenstand: Ankauf KLF-A für die Freiwillige Feuerwehr Buchenort, Finanzie-
rungsplan, Beschlussfassung;
Sachverhaltsdarstellung: Der Gemeinderat hat am 9.2.2009 den Grundsatzbeschluss
über den Ankauf eines Kleinlöschfahrzeuges KLF-A, gefasst, der vorliegende Finanzie-
rungsplan ist noch zu beschließen.
Für den BZ- Antrag ist ein solcher Beschluss nachzuholen.
Finanzierungsplan:
Kosten Fahrzeug                 -94.370,00
(Normkosten)
Beihilfe LFV Oö                  30.000,00
BZ 2014                          24.000,00
BZ 2015                          24.000,00
Beitrag FFB                        8.143,00
Anteil oH 2014                     8.227,00
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Rechtliche Grundlage:
§ 3 Oö. Feuerwehrgesetz 1996 idgF
§ 56 Oö GemO 1990 idgF, in Bezug auf Ausgabengrenzen der Gemeindeorgane

Beschlussempfehlung:
---

Hinweis:
Das Fahrzeug wurde über eine gemeinsame Beschaffungsaktion durch den Landes- Feu-
erwehrverband angekauft und ist bereits in Dienst gestellt.

Über Antrag des Bürgermeisters wird der vorstehende Dringlichkeitsantrag ein-
stimmig in die Tagesordnung aufgenommen und vor dem Tagesordnungspunkt
Allfälliges behandelt werden.

Zu Punkt 1.) der TO.: Bericht des Bürgermeisters

a.)   Bushaltestelle an der B151 - Bereich Kohlstatt
Die ggstl. Bushaltestelle ist fertiggestellt und wird von den Bussen auch schon
angefahren.

b.)   Sanierung Jeritzastraße
Mit der Sanierung des letzten Teilstückes der Jeritzastraße wird im Herbst be-
gonnen werden. Auf Grund von festgestellten Schäden bei den Regenwasserka-
naldurchlässen durch die Straße konnte eine Sanierung vor der Sommersaison
nicht mehr stattfinden.

c.)    Wanderwegbrücke über den Oberleitnergraben
Die besagte Brücke am Roiderweg ist derzeit in Planung. Das Projekt muss aber
auch bei der Wasserrechtsbehörde, zwar im vereinfachten Verfahren, aber den-
noch eingereicht werden. Die Kosten dafür werden etwa € 8.000 betragen. Über
Ansuchen des Bürgermeisters wird der Tourismusverein Unterach einen Kosten-
anteil von € 1.000 übernehmen. Das entsprechende wasserrechtliche Projekt
wird von der Kanzlei Dr. Häupl als Wasserbautechnikbüro ausgearbeitet.

d.)    Partnership Day mit der Fa. Sandoz
Mit dieser Firma hat es wiederum einen Partnership Day gegeben. Die Fa. Sandoz
hat wieder freiwillig bei der Firma angestellte Personen für Arbeiten, die der öf-
fentlichen Hand dienen, zur Verfügung gestellt. Es wurde unter anderem das
ÖWR-Bootshaus neu gestrichen, gärtnerische Arbeiten an der Seepromenade er-
ledigt, in der Schule Chemie-Unterricht erteilt, eine Lesestunde abgehalten. Dar-
über hinaus wurden die Laufbahn und die Sandgrube im Außenbereich der Schule
vom Unkraut befreit und benützbar gemacht, und vor dem Amtsgebäude der
Eingangsbereich gesäubert. Die beteiligten Personen waren mit Begeisterung am
Werk und der Vorsitzende dankt an dieser Stelle nochmals der Fa. Sandoz für
diesen Partnership Day.
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e.)    Projekt Sozialer Warenkorb
In Kooperation mit dem Sparmarkt Hieke ist der Soziale Warenkorb ein erfolgrei-
ches Projekt. Viele Leute haben dieses bereits unterstützt. Es werden beim Kauf-
haus von Kunden lang haltbare Lebensmittel wie Mehl, Salz, Zucker oder Öle an-
gekauft. Diese werden dann in einem bestimmten Warenkorb im Kassenbereich
abgelegt. Eine Dame aus Oberburgau, Frau Metzler, die auch im Sozialmarkt in
Mondsee arbeitet, nimmt diese Produkte dann nach Mondsee mit. Der Bürger-
meister ersucht an dieser Stelle um Unterstützung für dieses Projekt und stellt
fest, dass dies ein Projekt ist, das direkt hilft.

f.)   Sturmwarnanlage
Die Betreuung oder Instandhaltung der Sturmwarnanlage am Attersee wurde
vom mehrgemeindigen Tourismusverband gekündigt. Es liegt ein diesbezügliches
Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung vor, wonach die Erhaltungspflicht
nach den Bestimmungen des Katastrophenschutzplanes in den Bereich der Ge-
meinden verlagert ist. Von den Gemeinden des Attersees wurde versucht, dage-
gen Argumente darzulegen, z.B. dass im Katastrophenschutzplan Warnanlagen
oder –leuchten nicht beinhaltet wären oder dass die Nutznießer des Attersees,
sprich die österr. Bundesforste, diese Aufgabe übernehmen sollte. Diese Argu-
mente wurden allerdings durch das Land OÖ. vom Tisch gewischt. Somit wurde
die Last wieder auf die Gemeinden abgewälzt. Die Bürgermeister der Attersee-
Gemeinden werden trotzdem noch versuchen, die Lasten hinsichtlich der In-
standhaltung der Sturmwarnanlage von den Gemeinden abzuzwenden.

g.)   Stand up Paddeling

Im Strandbad wird es heuer eine neue Sportart, nämlich das Stand up Paddeling,
geben (Paddeln auf einem Surfbrett stehend). Dies wird von einer Firma aus
Seewalchen angeboten und es wird dafür eine Symbolpacht von € 100,-- pro
Jahr verlangt werden.

h.)   Begehung der Wanderwege
Es hat eine Begehung der Wanderwege statt gefunden und die notwendigen Aus-
besserungsarbeiten wurden durchgeführt. Auch der Weg über die Ackeralm zum
Schwarzensee ist wieder begehbar.

i.)   Wanderweg Druckerhof Richtung Unterach
Der Wanderweg vom Druckerhof Richtung Unterach in der Nähe des Schiliftes
wurde am heutigen Tag in Stand gesetzt. Hier habe auch Herr Erich Windhager
mitgeholfen und der Bürgermeister möchte auch hier noch diesbezüglich seinen
Dank aussprechen.

j.)    Burggrabenklamm
Die Bauarbeiten in der Burggrabenklamm wurden gestartet. Diese werden unge-
fähr 2 Monate betragen. Sobald die Burggrabenklamm eröffnet ist, wird das öf-
fentlich bekannt gegeben.
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Zu Punkt 2.) der TO.: Berichte aus den Ausschüssen

Es liegen keine Berichte aus den Ausschüssen vor.

Zu Punkt 3.) der TO.: AMTSVORTRAG, Gegenstand:
Abschluss Pachtvertrag Minigolfplatz mit Fr. Simone Schneider-
Stenkewitz, Beschlussfassung;

Sachverhaltsdarstellung:
Gemäß der Vereinbarung mit dem Land OÖ als Grundeigentümer ist die Minigolfanlage
dem jeweiligen Pächter des Tennisplatz- Buffets zu verpachten.
Aufgrund des Pächterwechsels ist der Vertrag neu abzuschließen.

Rechtliche Grundlage:
Privatrechtliche Tourismuseinrichtung

Vertragstext:                     BESTANDSVERTRAG

abgeschlossen zwischen

der Gemeinde Unterach am Attersee als Bestandgeberin, einerseits, und

Frau Simone Schneider- Stenkewitz, geb. am 14.04.1963, wohnhaft Kohlstatt 2 G,
4866 Unterach a.A., als Bestandnehmerin, andererseits,

wie folgt:

                                              I. Vertragsobjekt

Vertragsobjekt ist die im Eigentum der Gemeinde Unterach am Attersee stehende, auf dem Grundstück 21 u.
22/1, KG Unterach errichtete Minigolfanlage.
Vertragsobjekt ist auch das gesamte Inventar und die Geräte der Minigolfanlage laut der dem Vertrag beilie-
genden Inventarliste sowie auf der Minigolfanlage bestehenden Baulichkeiten.

                                          II. Bestandsvereinbarung

Die Gemeinde Unterach am Attersee, im folgenden kurz Bestandgeberin genannt, verpachtet an Frau Simone
Schneider- Stenkewitz., im folgenden kurz Bestandnehmerin genannt, und diese pachtet das im Vertragspunkt
I. beschriebene Vertragsobjekt.

                                              III. Vertragsdauer

Das Bestandverhältnis beginnt am 06.06.2014.
Als Vertragsdauer ist grundsätzlich ein Zeitraum bis zum 31.12.2016 vorgesehen. Jeder der Vertragsteile ist
aber berechtigt, das Bestandsverhältnis, ohne Angabe von Gründen, bis 31. Dezember eines jeden Jahres auf-
zukündigen. Die Aufkündigung hat mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen. Die Aufkündigung wird sofort
wirksam.
Die Bestandgeberin ist zur vorzeitigen Auflösung des Bestandsverhältnisses berechtigt, wenn
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    a) die Bestandsnehmerin mit der Bezahlung des Bestandszinses, der Betriebskosten, einer allfälligen
       Wertsicherung oder sonst einer Leistung aus diesem Vertrag mehr als 2 Wochen ab Fälligkeit in Verzug
       ist,
    b) die Bestandnehmerin sonst einer in diesem Vertrag übernommenen wesentlichen Verpflichtung, trotz
       schriftlicher Abmahnung, nicht ordnungsgemäß oder zeitgerecht nachkommt,
    c) die Bestandnehmerin vom Bestandobjekt einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht,
    d) die Bestandnehmerin das Bestandobjekt ganz oder teilweise weiter verpachtet oder den Betrieb an
       dritte Personen weitergibt.

Bei Vorliegen eines der hier angeführten Auflösungsgründe kann die Bestandgeberin den Bestandvertrag frist-
los für aufgelöst erklären und die sofortige Räumung und Übergabe des Bestandobjektes durch die Bestand-
nehmerin begehren.

                                     IV. Bestandzins und Betriebskosten

    1) Als Bestandzins wird ein Betrag von € 1.680,-- (in Worten: Euro eintausend- sechshundertachtzig) jähr-
       lich vereinbart. In diesem Betrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
    2) Es wird die Wertbeständigkeit der Bestandzinsforderung vereinbart. Es wird Wertsicherung dieses Be-
       trages vereinbart. Als Wertsicherungsbasis wird der Verbraucherpreis von der Statistik Austria, Aus-
       gangsbasis ist der für Jänner 2014 (VPI 2010) verlautbarte Indexzahl, bestimmt.
       Änderungen bis 5 % nach oben als auch nach unten bleiben unberücksichtigt.
    3) Der Bestandzins ist bis 1.Mai eines jeden Jahres zur Zahlung fällig.
    4) Die Betriebskosten trägt die Bestandnehmerin. Sofern die Betriebskosten nicht der Bestandnehmerin
       direkt zur Zahlung vorgeschrieben werden, verpflichtet sich die Bestandnehmerin, die Betriebskosten
       der Bestandgeberin binnen 14 Tagen nach Vorschreibung zu ersetzen.
    5) Die Bestandnehmerin verpflichtet sich, die Gemeinde Unterach a.A. hinsichtlich aller mit dem Betrieb
       der Minigolfanlage im Zusammenhang stehenden Steuern, öffentlichen Abgaben und Beiträge klag-
       und schadlos zu halten, soweit diese nicht ausdrücklich von der Gemeinde Unterach a.A. zur Bezah-
       lung übernommen wurden.
    6) Die Eintrittsgebühren stehen der Bestandnehmerin zu. Bezüglich der Höhe der Eintrittsgebühren ist
       das Einvernehmen mit der Gemeinde Unterach a.A. herzustellen.

                        V. Zustand, Erhaltung und Rückstellung des Bestandobjektes

    1) Die Bestandnehmerin übernimmt das im Eigentum der Gemeinde Unterach a.A.
       stehende Inventar und die Geräte laut einer zu erstellenden Inventarliste und bestätigt mit Unterferti-
       gung der Inventarliste, dass sie die dort angeführten Geräte und Einrichtungsgegenstände in ord-
       nungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand übernommen hat. Der Bestandnehmerin haftet der
       Gemeinde Unterach a.A. für die ordnungsgemäße und fachgerechte Bedienung, Wartung und Aufbe-
       wahrung der übernommenen Geräte.
    2) Die Bestandnehmerin verpflichtet sich, die gesamte Anlage in ordnungsgemäßem
       Zustand zu erhalten, zu pflegen und zu reinigen.
    3) Sollten an der Anlage oder an Geräten Schäden entstehen oder Investitionen erforderlich sein, ist die
       Bestandnehmerin verpflichtet, der Gemeinde Unterach a.A. den Schadenseintritt zu melden bzw. der
       Gemeinde Unterach a.A. den Investitionsbedarf bekannt zu geben. Die Gemeinde Unterach a.A. ist
       verpflichtet, aufgetretene Schäden zu beheben und erforderliche Reparaturen an der Minigolfanlage
       und den dazugehörigen Baulichkeiten und Geräten, nach Maßgabe vorhandener Mittel, durchzufüh-
       ren. Die Bestandnehmerin ist nicht berechtigt, selbst Reparaturen oder sonstige Veränderungen am
       Vertragsobjekt durchzuführen.
    4) Die Bestandnehmerin ist verpflichtet, nach Saisonende die Minigolfanlage winterfest zu machen.

                                                VI. Betriebszeiten
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   Die Bestandnehmerin erklärt, dass sie hinsichtlich der Öffnungszeiten im Interesse der Öffentlichkeit und
   der Gäste handelt und von der Gemeinde Unterach a.A. an die Bestandnehmerin herangetragene Wünsche
   hinsichtlich der Betriebszeiten angemessen berücksichtigen wird.

                                      VII. Freier Zutritt der Bestandgeberin

   Die Gemeinde Unterach a.A. ist berechtigt, die Minigolfanlage jederzeit durch den Bürgermeister oder eine
   von ihm beauftragte Person überprüfen zu lassen.

                                           VIII. Kosten und Gebühren

   Die Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Errichtung dieses Vertrages werden von der Be-
   standnehmerin getragen.

                                                 IX. Schriftform

   Es wird ausdrücklich die Schriftlichkeit dieses Vertrages vereinbart. Mündliche Abreden verlieren somit bei
   Unterfertigung dieses Vertrages ihre Gültigkeit. Auch Änderungen oder Zusätze zu diesem Vertrag haben
   nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Ebenso bedarf das Abgehen von der hiermit ver-
   einbarten Schriftlichkeit der Schriftform.

                                                 X. Ausfertigungen
   Dieser Vertrag wird in einer Urschrift errichtet, die für die Bestandnehmerin bestimmt ist. Die Bestandge-
   berin erhält eine Kopie des Vertrages.

   Bestandnehmerin                                         Für die Bestandgeberin

                                       Unterach a.A., am ………………….

Der Bürgermeister stellt den Tageordnungspunkt 3.) zur Diskussion. Es gibt kei-
ne Diskussionsbeiträge. Er stellt den Antrag auf Beschlussfassung des vorstehen-
den Pachtvertrages mit Frau Simone Schneider-Stenkewitz.

Zu Punkt 4.) der TO.: AMTSVORTRAG,

Gegenstand:
Grenzbereinigung für die Liegenschaft Kirchenplatz 1, gem. Entwurf
Frischling & Partner-ZT, Beschlussfassung;
Sachverhaltsdarstellung:
Auf Initiative des Bauamtes sollte bei der Liegenschaft Kirchenplatz 1 eine Grenzberichti-
gung erfolgen. Grund dafür ist, dass in der Vergangenheit durch Baumaßnahmen am Ge-
bäude die offenbar nicht festgestellten Grundgrenzen beeinträchtigt wurden.
Aus Gründen der Zweckmäßigkeit sollte hier eine Korrektur erfolgen. Das Vermessungs-
büro hat dazu einen Vorschlag erarbeitet, welcher im Anhang ersichtlich ist.
Die orange Fläche wäre dem Grundstück .75, KG Unterach zuzuschreiben (12 m²), die
übrigen Flächen (blau- 23 m² Dachfläche, grün- 8 m² überbaute Fläche verbleiben im
öffentl. Gut).
Die Kosten sind von den Konsenswerbern zu tragen.
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Rechtliche Grundlage:
§ 67 Abs. 3 Oö. GemO 1990 idgF

Entwurf Vermessungsplan siehe nächste Seite!
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Nach Verlesung des Amtsvortrages erklärt der Bürgermeister anhand einer an die
Wand geworfenen Skizze die Situation zeigt die Grundflächen, um die es in die-
sem Antrag geht. Er stellt weiters fest, dass dieses Haus bereits vor Generatio-
nen in dieser Art und Weise wie es jetzt da steht, gebaut wurde. Er könne sich
nicht erinnern, dass es einmal anders ausgesehen hätte. Allerdings wurde von
der Baubehörde festgestellt, dass im Zuge der Erneuerung des Wintergartens,
dass die Grundgrenzen nicht stimmen. Der Bürgermeister berichtet weiter, dass
der Vorschlag an die Hauseigentümerschaft wäre, dass die verbaute Fläche die
Grenze des Grundstückes bildet und der derzeit nicht zum Haus gehörende Win-
tergarten dazu kommt. Die Fläche des Wintergartens beträgt 12 m². Nun ersucht
der Vorsitzende um Diskussionsbeiträge.

GR Mag. Reichl meldet sich zu Wort und stellt grundsätzlich fest, dass es die
Meinung der ÖVP-Fraktion sei, dass Fehler aus der Vergangenheit bereinigt wer-
den sollten. Er ist aber andererseits der Meinung, dass Gemeindeeigentum nicht
unentgeltlich aus der Hand gegeben werden soll, auch, wenn das Verschulden
nicht bei den jetzigen Hauseigentümern liegt. Er würde vorschlagen, die 12 m²
Grund zu einem angemessenen Preis an die Eigentümergemeinschaft zu verkau-
fen. Daher stellt er den Antrag, dass diese Grundfläche um € 110,--/m² an die
Eigentümergemeinschaft abgetreten wird.

Herr GV Baier stellt fest, dass sich die Fraktionen kurz geschlossen und das ge-
meinsam festgelegt hätten. Er ist jedenfalls der Meinung, das öffentlicher Grund-
besitz nicht einfach so verschenkt werden soll sondern zu einem angemessenen
Betrag, in diesem Fall € 1.320, an den neuen Eigentümer übergehen soll.

GR Hutterer meldet sich zu Wort und regt an, dass bei sämtlichen künftigen Bau-
vorhaben die Gebäude auf dem jeweiligen Baugrundstück eingemessen werden.
Sie erklärt, dass das im Land Salzburg üblich wäre. In der Vergangenheit wären
immer wieder Situationen aufgetreten, wo die Gebäudegrenzen nicht mit jenen
im Kataster übereinstimmen würden. Ihr wäre bewusst, dass dies gesetzlich
nicht vorgeschrieben wäre, aber die Gemeinde könne dies bei jedem Bauvorha-
ben veranlassen.

GV Baier stellt in seiner Wortmeldung fest, dass im konkreten Fall dieses quasi
Vergehen der Überbauung bereits vor mehr als 40 Jahren statt gefunden habe
und hier jetzt keine Schuld bei der Gemeinde zu suchen sei. Allerdings könne
man in Zukunft überlegen, diese Bauwerke einmessen zu lassen. Es stelle sich
aber hier die Frage, wer die Bezahlung übernimmt.

GR Hutterer wirft ein, dass natürlich der Bauwerber diese Vermessung zu bezah-
len habe.

Der Vorsitzende wirft ein, dass ein Bauwerber das Gebäude dorthin zu bauen hat,
wo die Bauverhandlung festgelegt wurde und dass es dort Abweichungen nicht
gibt sondern dass es Abweichungen zur Bauverhandlung nicht gibt. Er stellt fest,
dass er sehr genau darauf achtet, dass das, was verhandelt wurde, auch einge-
halten wird. Darüber hinaus stellt er fest, das ihm das hier selbst nicht aufgefal-
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len ist und er muss sich hier auf das Bauamt verlassen können, dass Differenzen,
zwischen Plan und Natur ihm auch gemeldet werden.

Der Bürgermeister lässt nun über den Antrag des Herrn Mag. Reichl abstimmen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Zu Punkt 5.) der TO.:                     AMTSVORTRAG

Gegenstand:
 5. Mitgliedschaft Regionalmanagement Mondseeland, Beratung über künftige
     Ausrichtung der Region und gegebenenfalls Beitritt zu Regatta,
     Beschlussfassung;

Sachverhaltsdarstellung:
Aufgrund landesrechtlicher Vorgaben ist die EU-Förderregion Mondseeland gezwungen,
sich mit anderen Förderregionen zusammen zu schließen.
Bei der Sitzung des Vorstandes von RegMo am 22.5. wurde mehrheitlich beschlossen,
sich mit der Fuschlsee-Region zusammen zu schließen.

Unterach finanziert den Bestand der RegMo mit € 6.789,83 für 2014 mit.

Die Option zum Verbleib bei RegMo besteht ebenso, wie der Beitritt zu Regatta.
Entsprechende Schreiben untenstehend.

Rechtliche Grundlage:

Beschlussempfehlung:
---
Von: Gemeinde (Gemeinde Unterach am Attersee) [mailto:gemeinde@unterach-attersee.ooe.gv.at]
Gesendet: Dienstag, 27. Mai 2014 08:07
An: 'Leo Gander'
Cc: Weiterleitung BGM Unterach am Attersee
Betreff: Mitgliedschaft Regatta

Sehr geehrter Herr Geschäftsführer,
lieber Leo!

Der Gemeinderat wird am 5.6.2014 über die weitere Ausrichtung der Gemeinde Unterach, hinsichtlich der Zuge-
hörigkeit zu einer Leader- Region beraten.
Aus diesem Grund ersuche ich Dich, nach Möglichkeit bis dahin zu erheben, ob seitens Regatta die grundsätzli-
che Bereitschaft besteht, Unterach als Mitglied aufzunehmen.

Mit der Bitte um eine zeitnahe Antwort und besten Grüßen!

Wolfgang Freunberger

Wolfgang Freunberger MBA MPA
Amtsleiter
Gemeindeamt Unterach am Attersee
Hauptstraße 9
4866 Unterach a.A.
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Tel.: (+43) 07665/8255-13, Fax DW 19
gemeinde@unterach–attersee.ooe.gv.at
www.unterach.at

Lieber Wolfgang !
Seitens der REGATTA besteht jedenfalls die Bereitschaft ! Ich persönlich würde mich darüber sehr freuen.
Ich leite dein Mail an den REGATTA-Obmann Bgm. Mag. Johann Reiter weiter, der diesbezüglich - „offiziell“
an die Gemeinde gerichtet - antworten wird.
Ich hoffe, dies ist in deinem Sinne.

Mit freundlichen Grüßen,

Mag. Leo Gander
GF REGATTA - LEADER-Verein Attersee-Attergau
Hauptstraße 17
4863 Seewalchen a. Attersee
Tel: 07662-29199, 0664-5016505
Mail: leader@regatta.co.at

Sehr geehrter Herr Amtsleiter ! Lieber Wolfgang !

GF Leo Gander hat mir die untenstehende Anfrage zur Beantwortung weitergeleitet.

Im Vorstand des Regionalentwicklungsvereins Attersee-Attergau ist über eine Mitgliedschaft der Gemeinde
Unterach bereits mehrmals grundsätzlich diskutiert und diese befürwortet worden.

Daher kann ich guten Gewissens mitteilen, dass eine Mitgliedschaft der Gemeinde Unterach in der REGATTA
begrüßt werden würde.

Formell ist dazu gemäß unserer Statuten ein Beschluss der Vollversammlung notwendig. Ohne dieser Entschei-
dung vorgreifen zu wollen, sollte das aus meiner persönlichen Sicht aber kein Problem darstellen.

Wir in der REGATTA würden uns über den Beitritt der Gemeinde Unterach sehr freuen. Mit Unterach wäre unse-
re LEADER-Region am Attersee und im Attergau harmonisch abgerundet.

Für nähere Informationen und weiterführende Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung.

Da wir am 5. Juni unsere REGATTA-Vollversammlung und das jährliche REGATTA-Forum haben, können wir
leider nicht zur GR-Sitzung nach Unterach kommen.

Mit freundlichen Grüßen aus Seewalchen

Bgm. Mag. Johann Reiter
REGATTA-Obmann
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Der Bürgermeister ergänzt dazu einige Details über die künftige Verteilung von
€ 47,4 Mio. Die Regionen, die ungefähr € 2,5 Mio. pro Region an verteilten Gel-
dern ausmachen wird. Der Bürgermeister berichtet über Verhandlungen, die es
zwischen der Region Mondseeland und der REGATTA (Region Attersee-Attergau)
gegeben habe. Es wurde aber kein positives Verhandlungsergebnis erzielt. Die
Region Mondseeland hat in Vertretung durch Bürgermeister Gaderer von St. Lo-
renz und Fr. Bürgermeisterin Höllwarth-Kaiser von Oberhofen mit der Fuschlsee-
Region verhandelt und es wurde ein gutes Ergebnis erzielt. Bei der Vorstandssit-
zung von REGMO am 22.5.2014 wurde mit einem Abstimmungs-ergebnis von
10:3 beschlossen, mit der Region Fuschlsee eine Partnerschaft einzugehen. Nach
Diskussion im Vorstand der Gemeinde Unterach wurde dort festgehalten, für ei-
nen Zusammenschluss der Region Mondseeland mit der Region REGATTA zu
stimmen. So hat sein Abstimmungsverhalten dort im Vorstand ausgesehen. Auch
der Bürgermeister von Mondsee, Herr Feurhuber, habe für dieses Modell ge-
stimmt sowie auch die Landtagsabgeordnete, Frau Langer-Weninger. Die Ge-
meinde Mondsee wird in 14 Tagen über eine Zugehörigkeit zur REGATTA oder
Region Mondsee-Fuschlsee entscheiden.

Der Bürgermeister eröffnet die Diskussion.

Vizebgm. Baumann meldet sich zu Wort und stellt fest, dass er in den letzten
Tagen von vielen Personen beider Regionen kontaktiert wurde, um sich für den
Verbleib oder den Beitritt der jeweiligen Region auszusprechen. Für seine Frakti-
on ist es eher stimmig, sich der REGATTA anzuschließen, dies alleine schon aus
14

der Tatsache, dass Unterach am Attersee liegt. Es gebe darüber hinaus allerdings
auch viele Gründe, bei der Region Mondseeland zu verbleiben. Nachdem sich
auch der Obmann des Tourismusvereins Unterach dafür ausgesprochen hat, dass
Unterach REGATTA angehören soll, habe man sich dazu entschieden, dafür zu
stimmen. Darüber hinaus haben die Bürgermeister Gaderer und Reiter versi-
chert, dass die Zusammenarbeit zwischen den Regionen REGMO, REFS und RE-
GATTA auch zukünftig bestehen bleiben wird. Für ihn wäre ein Zusammenschluss
von REGMO und REGATTA überhaupt die Idealvorstellung, auch im Hinblick auf
die Landesausstellung 2020. Der Bürgermeister erklärt die auf der Leinwand dar-
gestellten Förderregionen.

EGR Dr. Titze stellt die Frage an den Bürgermeister, wie es mit bereits einge-
reichten Projekten derzeit aussieht.

Der Bürgermeister antwortet, dass alle bisher eingereichte und genehmigten Pro-
jekte bis zum ersten Halbjahr 2015 abgewickelt sein müssen.

EGR Dr. Titze stellt konkret die Frage über das Projekt Schuster-Roither Haus. Er
habe dafür die Zusage eine Förderung in Höhe von € 300.000,-- gehabt. Er wur-
de dann gebeten, auf die Förderung in dieser Periode zu verzichten, um diese
dann in der nächsten Förderperiode wieder zugesagt zu bekommen. Herr Dr. Tit-
ze stellt fest, dass diese Aussage von Herrn Pühringer war. Und jetzt stellt er
fest, dass dies Schall und Rauch sei. Er drückt sein Verwundern darüber aus,
dass für das Geld, das in der letzten Förderperiode für Unterach noch vorhanden
war, ein Kletterturm für € 150.000,-- gebaut werden würde. Er stellt die Frage,
ob dieses Projekt mehr wert wäre als das Projekt des Schuster-Roither Hauses.
Darüber hinaus stellt er fest, dass er sich an der Nase herum geführt fühlt. Es
stünde jetzt nicht einmal fest, zu welcher Region Unterach gehört. Und er stellt
schon die Frage, wie das in Zukunft ablaufen soll.

Der Bürgermeister erklärt, dass die Leader Förderperiode mit 2013 ausgelaufen
sei. Alle Leader Regionen müssten somit wieder neu starten. Das sind die Vorga-
ben des Landes und auch die Zusammenlegung kleinerer Regionen mit größeren.
Der Bürgermeister fährt fort, dass seiner Meinung nach ab Oktober 2014 die Pro-
jekte wieder eingereicht werden müssen. Die Einreichung muss ordentlich und
vollständig sein. Ansonsten läuft man Gefahr, nicht zur Verteilung der Mittel zu-
gelassen zu werden. Soviel er Kenntnis hat, soll dieses Projekt unter der Prämis-
se Dorferneuerung und Kultur wieder eingereicht werden. Und die Aussagen, die
von Seiten des Landes her getätigt worden sind, stellt er mit Bedauern fest. Es
entzieht sich das seiner Kenntnis. Er stellt aber fest, dass die verschiedenen Pro-
jekte nicht alle aus ein und demselben Topf gefördert werden sondern, dass es
auch Sachgebiete gebe, z.B. Sport oder Kultur. Daher müsste man auch hier dif-
ferenzieren.
15

EGR Dr. Titze stellt fest, dass laut Aussagen der Regionalmanagerin von REGMO
erklärt wurde, dass es genügend Geldmittel für andere Projekte gebe. Nun nach
der Neuorientierung sehe dies alles anders aus.

Der Bürgermeister führt ergänzend aus, dass in Zukunft die für eine Leader-
Region vorhandenen Finanzmittel in der Region vergeben und nicht mehr vom
Amt der OÖ. Landesregierung verteilt werden. Aus diesem Grund stellt der Bür-
germeister fest, dass es vor allem an uns selbst liegen wird, in den Genuss von
Fördermitteln zu kommen. Der Bürgermeister erklärt dazu, dass er sicher sei,
dass das Projekt Schuster-Roither Haus eines der ersten Projekte sein wird, das
neu eingereicht werden wird.

Der Bürgermeister stellt die Frage nach Diskussionsbeiträgen zum Beitritt zu ei-
ner der angebotenen Regionen.

GV Baier meldet sich zu Wort und erklärt, dass wir bei beiden Regionen als Ge-
meinde Unterach quasi am Ende dieser Region sitzen. Trotzdem sind in den ab-
gelaufenen Perioden der Gemeinde Unterach als Mitglied der Region Mondseeland
ganz schöne Projekte gefördert worden. Auch mit der Region REGATTA wurden
Projekte ausgeführt wie z.B. die „Beschilderung Neu“ der Attersee-Region.

GV Baier betont, dass, wenn die Kooperation REGMO und Region Fuschlsee nicht
zustande käme, es passieren könnte, dass die Gemeinde Unterach in der Luft
hängt, weil man im Nachhinein nicht Teil der Region REGATTA werden könne.
Um hier nicht auf der Strecke zu bleiben, sieht es die SPÖ-Fraktion als sinnvoll
an, sich REGATTA anzuschließen. Und er stellt fest, dass die SPÖ-Fraktion für den
Beitritt zur REGATTA stimmen wird.

GR Hutterer stellt fest, dass Unterach deshalb als Mitgliedsgemeinde einer För-
derregion so hofiert wird, weil wir keine Abgangsgemeinde und daher Vollzahler
sind. Die Abgangsgemeinden zahlen alle einen Bruchteil von dem, was die Ge-
meinde Unterach zu leisten hat. Daher sind wir als Mitgliedsgemeinde begehrt.
Sie stellt weiter fest, dass es für Unterach interessanter wäre, REGATTA bei zu
treten als bei der Region Mondseeland zu bleiben, wenn die Region Fuschlsee
dort dazu kommt.

GV Baier stellt fest, dass sich die Gemeinde Unterach mit ihrem Beitrag zur Aus-
finanzierung des Sekretariats für das Regionalmanagement Mondseeland mit be-
teiligt hat und ein weiterer Beitrag für REGATTA für 2014 nicht zu bezahlen ist.
Dies wurde mit den Vertretern der REGATTA bereits ausverhandelt.

EGR Dr. Titze stellt nochmals die Frage, ob das Projekt, das bei REGMO einge-
reicht wurde, mit dem Beitritt zur REGATTA dann obsolet wäre.

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass er sich dafür einsetzen wird, dass das Pro-
jekt bei REGATTA weiter behandelt wird. Er erklärt weiter, dass man sich darum
kümmern wird, dass das dort entsprechend weiter verfolgt wird.
16

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister über
den Antrag des Gemeindevorstandes Baier abstimmen, wonach die Gemeinde
Unterach aus dem Regionalmanagement Mondseeland austritt und der REGATTA
beitritt.

Die Abstimmung erfolgt einstimmig im Sinne des Antrages.

                                   AMTSVORTRAG
Gegenstand:
 6. Einleitung der Änderung des ÖEK und in weiterer Folge des Flächenwid-
    mungsplans in Bezug auf ein gefördertes Wohnbauprojekt im Bereich Au,
    Beschlussfassung;

Sachverhaltsdarstellung:
Im Bereich Au wird eine Liegenschaft zum Kauf angeboten, die, zusammen mit benach-
barten Grundstücken für einen geförderten Wohnbau geeignet erscheint.
Von einer Privatinitiative wurde eine Petition zur Errichtung von leistbaren, geförderten
Wohnobjekten eingebracht, die auf die Dringlichkeit einer solchen Maßnahme hinweist.
Der Bürgermeister hat mit der Wohnbaugesellschaft GSG, die sich an einem solchen Pro-
jekt interessiert zeigt, sowie auch mit den entsprechenden Grundeigentümern Gespräche
geführt. Diese sind positiv verlaufen.
Zur Realisierung des Projektes ist die Änderung der Flächenwidmung, zunächst für die
zwei Grundstücke 958/1 (Bes. Friedl Monika) und 954/3 (Hammerl Andreas) notwendig,
das ÖEK soll, unter Einbeziehung der Grundstücke 961/1, 962 und 968, ebenfalls geän-
dert werden.
Die ‚ergänzende Stellungnahme des Ortsplaners ist in Arbeit und wird zeitgerecht vorlie-
gen.
17
18

Nach Verlesung des Amtsvortrages berichtet der Bürgermeister, dass er auch mit
der Innviertler Siedlungsgenossenschaft ISG über die Bebauung des Grundstü-
ckes am Hugo-Wolf-Weg, das hinter der Wohnanlage liegt, Gespräche geführt
habe. Man habe im Bau- und Raumplanungsausschuss darüber gesprochen, für
dieses Grundstück die Rückwidmung in Grünland zu empfehlen, nachdem es von
der ISG keinerlei Signale gegeben habe, dass dort eine Bebauung stattfinden
würde. Der Bürgermeister berichtet weiter, dass nach erneuten Gesprächen mit
der ISG von dieser Seite signalisiert wurde, dieses Grundstück doch bebauen zu
wollen. Es wären allerdings vorher einige Details abzuklären. Unter anderem wä-
re das geogene Baugrundrisiko zu prüfen. Der Bürgermeister stellt fest, dass es
positiv wäre, wenn dieses Projekt ebenfalls zustande käme.

Er ersucht nun um Diskussion zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt. An-
hand eines Orthofotos auf der Leinwand erklärt der Bürgermeister die Lage der
betreffenden Grundstücke.

GR Hutterer meldet sich zu Wort und berichtet, dass sie mit dem Geschäftsführer
der ISG telefoniert habe, um ihn davon in Kenntnis zu setzen, dass dieses Bau-
grundstück im Ausmaß von knapp 2500 m² eine Baulücke bilde. Sie wollte
nochmals in Erfahrung bringen, ob dieses Grundstück zurück gewidmet werden
soll. Der Geschäftsführer habe ihr gegenüber erklärt, dass die ISG schon aus bi-
lanztechnischen Gründen es sich nicht leisten könne, das Grundstück rückwid-
men zu lassen. Herr Pernsteiner habe folgendes Schreiben an sie gerichtet:

Von: Pernsteiner Herwig [mailto:Pernsteiner@isg-wohnen.at]
Gesendet: Donnerstag, 05. Juni 2014 16:17
An: office@ferienhaus-obertauern.at
Cc: office@hutterer-zt.at
Betreff: Grundstück Unterach
Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrte Frau Bauausschuss-Obfrau Hutterer,

die ISG ist Eigentümerin einer derzeit noch unbebauten und als Bauland gewidmeten Grundstücksflä-
che nördlich der bestehenden Bebauung am Hugo-Wolf-Weg mit rund 2.499 m² (Grundstück Nummer
261 des GB 50111). Die ISG beabsichtigt, vorbehaltlich einer Zuerkennung von Wohnbauförderungs-
mitteln des Landes Oberösterreich, im Jahr 2015 oder 2016 eine mehrgeschossige Wohnbebauung
(in der von der Gemeinde gewünschten Rechtsform Miete, Miete mit Kaufoption oder Eigentum) zu
errichten. Wir haben schon in der Vergangenheit einige Wohnbauten in Ihrer geschätzten Gemeinde
errichtet, die wir auch nachhaltig verwalten. Aus diesem Grund, und der noch vorrätigen Grundstücks-
reserve, wollen wir die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Unterach fortsetzen. Darüber hinaus
können wir uns vorstellen, weitere Liegenschaften zu erwerben, um die Wohnungspolitik der Gemein-
de (im Sinne der Gemeinde) aktiv zu unterstützen.

Beste Grüße & Dank Herwig Pernsteiner

Nach Verlesung des vorstehenden Schreibens an Frau Hutterer stellt der Bürgermeister fest,
dass er dieses bereits kenne und bestätigt die Angaben, die hier gemacht wurden.
19

Frau Hutterer erwähnt, dass dort zwölf Wohneinheiten machbar wären. Der Bürgermeister
wirft ein, dass es noch nicht einmal eine Planung gebe.

Frau Hutterer erwidert , dass die ISG eine Planungsabteilung habe, die den Plan innerhalb
kürzester Zeit fertigstellen könne.

Der Bürgermeister erklärt das Wort an Herrn GR Mag. Reichl. Dieser führt aus, dass es
grundsätzlich zu begrüßen sei, wenn die Gemeinde Grund für gemeinnützigen Wohnbau zur
Verfügung stellen würde. Das gegenständliche Projekt würde allerdings wiederum der
negativen Baulandbilanz, die es seit Jahren in der Gemeinde Unterach gibt, Vorschub
leisten. Darüber hinaus erinnert er daran, dass man darüber gesprochen habe, diese Gründe
als Gewerbegründe mit Wohneinheiten widmen zu wollen. Diese Gründe wären die letzten in
der Gemeinde, die sich für diese Art der Bebauung als geeignet darstellen würden. Darüber
hinaus ist er der Meinung, dass so ein Projekt nicht ohne Anrainerbeteiligung bzw.
Information der Anrainer begonnen werden soll. Die Ortsplanerin habe ebenfalls in ihrem
Schreiben zum Ausdruck gebracht, dass sie das Projekt nicht als unproblematisch ansieht.
GR Mag. Reichl weist weiters auf die im Schreiben der Ortsplanerin festgestellte Problematik
bei den Lärmschutzeinrichtungen gegenüber der Bundesstraße hin und ist der Meiung, dass
man dieses Projhekt nicht in einem schnellen Verfahren abwickeln könne. GR Mag. Reichl
ist der Meinung, dass das Projekt der ISG schneller realisiert werden könnte, nachdem es
bereits ein gewidmetes Baugrundstück gibt. Noch dazu würde eine Rückwidmung dieses
Grundstückes möglicherweise Schadensersatzansprüche an die Gemeinde Unterach durch
die ISG mit sich bringen. Der ÖVP-Fraktion wäre auch nicht verständlich, warum dieses
Verfahren     jetzt   hier   aus     dem    Gesamtverfahren     der   Überarbeitung     des
Flächenwidmungsplanes heraus gegriffen wird. Seiner Meinung nach wäre derzeit die
Zuständigkeit für diese Diskussion im Bauausschuss und nicht im Gemeinderat.

Der Bürgermeister anwortet in seinen Ausführungen folgender Maßen: Es ist grundsätzlich
nicht vorgesehen, diese Grundflächen, die er jetzt für den geförderten Wohnbau ins Auge
gefasst hat, als Gewerbegebiet zu widmen. Zur Besprechung über das aktuelle Projekt hat
es ein Gespräch des Bau- und Raumplanungsausschusses mit der Ortsplanerin gegeben.
Frau GR Hedwig Hutterer als Obfrau des Bau- und Raumplanungsausschusses war damals
an der Teilnahme verhindert. Es hat offenbar niemand von der ÖVP Fraktion Zeit gehabt, an
diesem Gespräch teil zu nehmen. Bei diesem Gespräch wurden die Bedenken geäußert,
aber es ist in einem Gespräch mit der GSG das Resultat erzielt worden, man könne die
Stellungnahme der Ortsplanerin so und so interpretieren, man könne sie negativ oder auch
positiv interpretieren. Seiner Meinung nach ist der geförderte Wohnbau in Unterach von
öffentlichem Interesse und daher würden auch die Genehmigungen vom Land her seiner
Meinung nach nicht versagt werden. Er stellt fest, dass dieses Projekt mit jenem am Hugo-
Wolf-Weg nichts zu tun hat. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass man genau wisse,
dass, wenn das Projekt heute nicht beschlossen werden würde, dieses nicht mehr realisiert
werden könnte, weil der Liegenschaftsbesitzer DI. Werner Schnetzer seine Liegenschaft dort
so schnell wie möglich verkaufen möchte. Er wird sein Objekt an Private verkaufen und muss
sich nicht mehr an Zusagen an die Gemeinde gebunden fühlen und auf einen etwaigen
Beschluss des Gemeinderates warten. Er weist darauf hin, dass es auch die Möglichkeit gibt,
dass man beim Grundstück der ISG zum Schluss kommen könnte, dass auf Grund der
geologischen Stellungnahme der Hang nicht bebaut werden kann. Dann hätte man wieder
keine Möglichkeit für einen geförderten Wohnbau. Der Bürgermeister erklärt, dass er hier
ganz bewusst den Vorwurf an die ÖVP-Fraktion richtet, dass immer wieder absichtlich
Bemühungen für den geförderten Wohnbau in Unterach zunichte gemacht werden würden.
20

In einer weiteren sehr emotionellen Wormeldung stellt der Bürgermeister fest, dass die ÖVP-
Fraktion die Jungen, die jungen Familien und Jugendlichen, die sich hier keine leistbare
Wohnung mieten könnten, vor den Kopf stößt und sie zum Wegzug zwingen würde. Man
solle den Jugendlichen direkt sagen, dass sie in Unterach nicht gebraucht werden. Man solle
der Schulleitung sagen, dass die Schule in absehbarer Zeit mangels Kindern dreiklassig sein
würde. Es wird so nicht weiter gehen. Unterach würde ein sterbendes Dorf werden, wenn
man hier nicht wohnen könne. Wenn man selbst in seinem Haus sitze und die Zukunft der
eigenen Familie gesichert sei, dann könne man leicht über andere urteilen. Es soll jedem in
dieser Runde klar sein, dass es nicht allen in Unterach so gut geht. Und wenn diese
Widmung heute nicht beschlossen wird, ist dieses Projekt gestorben. Er habe schon lange
um ein enstprechendes Projekt gekämpft. Auch beim Projekt damals am Sportplatz hat man
es gut gemacht und es ist verhindert worden. Er möchte noch einmal darauf aufmerksam
machen, dass, wenn der Beschluss heute nicht gefällt wird, dieses Projekt gestorben ist.
Aber es ist klar, dass der Eigentümer der einen Liegenschaft, nämlich Herr DI. Schnetzer,
und das macht er ihm absolut nicht zum Vorwurf, wenn es keinen GR-Beschluss gibt, seine
Liegenschaft an jemand anderen verkaufen wird. Der Geschäftsführer der ISG habe ihm
gegenüber schon ganz andere Äußerungen getätigt, z.B., dass dieses Grundstück der
Meinung der ISG nach nicht zu bebauen wäre. Er habe in einem Gespräch mit der ISG
festgestellt, dass es sehr positiv wäre, wenn die ISG das Grundstück bebauen würde und
dass es noch positiver für den Ort wäre, wenn es zwei Möglichkeiten für den Bau von
geförderten Wohnungen gebe. Er wäre froh, wenn es heute einen positiven Beschluss gebe.
Und er weist noch einmal darauf hin, dass, wenn der Beschluss heute nicht gefällt wird, das
laut der Tagesordnung gegenständliche Projekt nicht mehr realisierbar wäre. Der
Bürgermeister stellt nochmals fest, dass die Verquickung mit der Problematik der
Baulandreserven nichts mit dem Projekt zu tun habe.

GR Adelheid Mayrhofer meldet sich zu Wort und erklärt in Richtung des GR Mag. Reichl,
dass Herr Reichl sich zu wenig mit jungen Leuten unterhält, die dringend eine Wohnung
brauchen würden, eine Wohnung, die leistbar wäre und man müsste die Wohnungs- und
Lebenshaltungskosten im Auge behalten. Sie stellt nochmals fest, dass im Ort Wohnungen
für junge Menschen dringend notwendig seien.

GR Mag. Reichl stellt fest, dass es der ÖVP-Fraktion in keiner Weise darum ginge,
Wohnraum zu verhindern sondern er weist darauf hin, dass in der Vergangenheit unter dem
Pseudonym „leistbare Wohnbauprojekte“ Projekte wie z.B. jenes der Fa. Procon in Kohlstatt,
die jetzt schon jahrelang leer stehen würden, genhemigt worden seien,. Damals sei es auch
Absicht der Gemeinde Unterach gewesen, Wohnraum für Unteracher Bürger zu
erschwinglichen Preisen errichten zu lassen. Das Resultat wäre gewesen, dass man sich die
Reihenhäuser nicht leisten könnte. Das weitere, westlich davon gelegene Objekt ist nicht
einmal zur Realisierung gekommen. Mag. Reichl weist nun auf vereinzelte Passagen der
Stellungnahme der Raumplanerin bezüglich des gegeständlichen Projektes hin, wonach die
Raumplanerin darauf verweist, dass bei Beginn des Verfahrens für die Überarbeitung des
Flächenwidmungsplanes diese Umwidmung nicht geplant gewesen sei. Er verweist im
Besonderen darauf, dass Grundflächen für Gewerbegründe dadurch entfallen würden und
Wohnbau besser näher dem Ortszentrum situiert werden sollte. Er weist somit gegenüber
dem Bürgermeister mit Nachdruck zurück, dass dieser in öffentlicher Sitzung ständig
behaupte, dass GR Mag. Reichl die Unwahrheit sage. GR Mag. Reichl stellt ausdrücklich
fest, dass er sich das nicht gefallen lassen wird.
21

Nach Gesprächspassagen, die auf Grund des Durcheinanderredens nicht protokollierbar
sind, führt GR Mag. Reichl weiters Teile des Schreibens der Ortsplanerin aus. Er verweist
auf die Forderung der Raumplanerin nach dreigeschossigem Wohnbau und auf den
Lärmschutz entlang der Attersee-Bundesstraße hin. Die Aussage der Raumplanerin wäre
nicht unbedingt positiv und wenn er einer jener jungen Unteracher wäre, die hier eine
Wohnung suchen würden, dann würde er lieber im Bereich des Hugo-Wolf-Weges als im
Bereich Au wohnen. Er stellt nochmals fest, dass das die sachliche Interpretation der ÖVP-
Fraktion wäre und keine Unterstellungen.

Der Bürgermeister weist Mag. Reichl darauf hin, dass er, falls er es nicht wisse, selbst
oberhalb der B 151 wohne und eine ähnliche Lärmbelastung wie die gegenständlichen
Grundstücke ertragen müsste. Er weist ihn nochmals darauf hin, dass er nomal wissen
müsste, wo er wohnt. Er, der Bürgermeister wäre selbst nicht ganz glücklich mit den
Ausführungen der Raumplanerin. Man hätte das ausdiskutiert und er hätte nicht erwartet,
dass das trotz allem in diesem Thema kommen würde. Es hat beim Gespräch anders
geklungen. Man habe die schriftliche Stellungnahme der Raumplanerin noch unter Zeitdruck
angefordert, um sie bei dieser Sitzung zeitgerecht zu haben, aber er weist nochmals darauf
hin, dass leider niemand von der ÖVP-Fraktion Zeit gehabt habe, zu dieser Besprechung mit
Raumplanerin und der Vertretung der GSG zu kommen. Der Vorsitzende stellt weiters fest,
dass es schwer wäre, wenn Wohnbebauung dort nicht stattfinden dürfe. Dann könne man
sich beispielsweise auch nicht vorstellen, wie in der Gemeinde Attersee im
Kreuzungsbereich an der Straße nach St. Georgen der geförderte Wohnbau direkt neben der
Straße genehmigt worden wäre. Auch in der Gemeinde Lenzing sind ähnliche Situationen
Realität. Der Bürgermeister stellt erneut fest, dass die Stellungnahme der Raumplanerin
seiner Meinung nach nicht so gemeint gewesen sei wie sie nun interpretiert werde. Er stellt
weiters fest, dass er damit gerechnet habe, dass es wieder die Intention gebe, im
Gemeinderat etwas zu verhindern. Er apelliert aber noch einmal an die Vernunft und daran,
die Zustimmung zu überlegen. Wenn eine Wohnbaugenossenschaft wie die GSG, die keine
kleine Wohnbaugenossenschaft sei und überall in diesem Gebiet geförderten Wohnbau
anbiete, bereit sei, hier dieses Projekt durchzuführen, sollte man sich auch dazu durchringen
können, dem zuzustimmen. Seiner Meinung nach ist hier auch noch eine Genehmigung des
Landes OÖ. notwendig. Man müsste dann auch bei künftigen privaten Umwidmungen eine
Bürgerbefragung durchführen, wenn man hier die Bürger befragt. Seiner Meinung nach wäre
das nicht so eine große Sache, um eine Bürgerbefragung für notwendig zu erachten. Er stellt
fest, dass keines der Siedlungsprojekte in Unterach störend oder landschaftsschädigend
wäre. Und er weist noch einmal darauf hin, dass man sich, wenn man selbst auf der sicheren
Seite wäre, seiner Meinung nach nicht mit einem derartigen Projekt identifizieren kann. Es
entzieht sich jedenfalls seiner Kenntnis. Er habe täglich im Büro und bei den Bürgern immer
wieder die Aussagen gehört, dass die Gemeinde etwas unternehmen soll, um Wohnungen
für junge Leute anbieten zu können. Und er weist darauf hin, das er bezüglich dessen,
wovon Frau Hutterer gesprochen hat, schon lange mit der ISG verhandle. Das wäre aber für
ihn kein Rettungsanker hinsichtlich der präkeren Wohnungssituation. Die ISG habe seiner
Meinung nach erst umgeschwenkt, als das Damoklesschwert der Rückwidmung des
Grundtückes über ihr geschwebt sei und er stellt fest, dass es keinerlei Rechtsanspruch auf
eine Entschädigung bei Rückwidmung des Grundstückes gebe. Frau Hutterer solle nicht
Behauptungen aufstellen, die nicht stimmen. Es gebe keine Möglichkeit der
Entschädigungsforderung bei der Rückwidmung von Grundstücken. Der Bürgermeister stellt
diese Behauptung absolut in Abrede.
22

GR Hutterer stellt erneut fest, dass der Bürgermeister genau wissen, dass jede Gemeinde
schadensersatzpflichtig wäre, wenn eine Baulücke zurück gewidmet werden würde.

Der Bürgermeister behauptet, dass die Größe der Baulücke unter 2.000 m² betragen müsse,
damit die Gemeinde nicht schadenersatzpflichtig werde.

GR Hutterer stellt fest, dass der Bauauschuss mit der Überarbeitung des
Flächenwidmungsplanes so gut wie fertig wäre. Im örtlichen Entwickungskonzept sei die
gegenständliche Fläche als Gewerbegebiet ausgewiesen.

Der Bürgermeister erklärt, dass das nicht wahr wäre.

GR Hutterer stellt fest, dass sie das so in Erinnerung habe. Möglicherweise habe der
Bürgermeister andere Unterlagen als sie. Sie versteht nicht, warum dieses Projekt jetzt
vorgezogen werden müsse.

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass es deshalb vorgezogen werden müsse, weil ein
Anrainer, nämlich herr DI. Schnetzer, sein Haus verkaufen möchte.

GR Hutterer erklärt, dass er das Haus auch ohne Umwidmung verkaufen könnte.

Darauf antwortet der Bürgermeister, dass, wenn Herr DI. Schnetzer das Haus ohne
Umwidmung der anderen Flächen verkaufen würde, dann wäre das Projekt des geförderten
Wohnbaues dort gestorben und somit hätte die ÖVP-Fraktion das Projekt verhindert. Der
Bürgermeister stellt fest, dass er nicht glaubt, dass Herr DI. Schnetzer nicht länger zuwarten
wird.

Frau Hutterer behauptet, dass Herr Schnetzer einen Vertrag mit der GSG habe und sie bis
zum heutigen Tag keine Äußerung der GSG gehöret habe, obwohl dieser Vertrag am
30.5.2014 ausgelaufen sei.

Der Bürgermeister erklärt, dass es überhaupt keinen Sinn habe, wenn die GSG mit Herrn
Schnetzer einen Vertrag oder eine Vereinbarung abschließe, wenn der Gemeinderat der
Umwidmung der anderen Grundstücke nicht zustimme. Auch mit den anderen
Grundeigentümern würde somit keine Vereinbarung zustande kommen. Er, der Vorsitzende
habe es kommen sehen, dass alles verhindert wird und er sei froh, dass die jungen
Mitbürger, die anwesend seien, das alles hören.

GR Hutterer erklärt, dass der Bürgermeister wissen müsste, wie lange eine Umwidmung
dauere. Als Beispiel führt sie das Umwidmungsverfahren Löschenberger an.

Der Vorsitzende erklärt weiter in einer emotionalen Wortmeldung, dass, wenn der
Gemeinderat hier zusammenhelfen würde, die Widmungen schneller durchgeführt werden
könnten. Dies wisse GR Hutterer genauso gut wie er.

EGR Dr. Titze stellt die Frage, welche Alternativen man den Jugendlichen sonst anbieten
könnte.

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass er keine Alternativen wisse. Er versuche seit
Jahrzehnten, ein entsprechendes Projekt realisieren zu können.

GR Hutterer erklärt, dass sie gehört habe, dass die Fa. Sandoz ihre Liegenschaften im Ort
verkaufen möchte. Das wären ja Wohnungen.
23

Der Bürgermeister weist Frau Hutterer zurecht, sie möge hier nicht etwas fantasieren, was
sie irgendwo gehört habe. So etwas solle man hier im Gemeinderat überhaupt nicht sagen.

EGR Dr. Titze führt weiter aus, dass seiner Kenntnis nach seit vorigem Jahr neun Familien
aus Unterach abgewandert seien. Er zähle hier Fakten auf und stelle keine
Schuldzuweisungen fest. Er stelle nur fest, dass es nun, die Möglichkeit einer Widmung
gebe. Er stellt weiters fest, dass er im Hinblick darauf, dass die Jugend in Unterach
Wohnungen braucht und die Wohnungen auch vertretbar (=leistbar) sein sollten. Er weist auf
die Reihenhäuser in Kohlstatt hin, die für Jugendliche Werber auf Grund ihres Preises nicht
verfügbar und somit nicht leistbar wären. Er führt weiter aus, dass für ihn Lärmschutz gefällig
ausgeführt werden kann. Er streut ein, dass einer seiner Söhne bereits nach Mondsee
übersiedelt ist, weil er hier keinen Wohnraum zur Verfügung hat. Zwei seiner Kinder möchten
künftig gerne nach Unterach siedeln. So gesehen möchte er apellieren, diesen Beschluss
nicht zu verhindern.

GR Hutterer beginnt auszuführen, dass es nichts damit zu tun habe, dass das Projekt zu
verhindern wäre.

Der Bürgermeister unterbricht und weist sie darauf hin, dass sie dann sprechen könne, wenn
sie sich zu Wort meldet. Das dürfe sie mit Handzeichen machen. Es wäre nun GV Baier am
Wort. Herr Baier habe sich vorher gemeldet, sie könne nach Herrn Baier sprechen, wenn sie
möchte.

GV Baier stellt fest, dass der geförderte Wohnbau in Unterach seit Jahren verfolgt werden
würde. Es sei ein ÖVP-Mandatar gewesen, der an das Land geschrieben habe, dass in der
Gemeinde Unterach kein geförderter Wohnbau von Nöten sei. Dies wäre damals beim
Projekt beim Fußballplatz der Fall gewesen. Und er weist darauf hin, wie schwierig es in
Unterach wäre, in relativer Ortsnähe Gründe für einen geförderten Wohnbau für Jungfamilien
widmen zu können. Herr Baier führt weiter aus, dass es jetzt deshalb Zeitnot gebe, weil Herr
DI. Schnetzer seine Liegenschaft verkaufen möchte und die übrigen 3.000 m² nicht für einen
geförderten Wohnbau geeignet wären. Darüber hinaus würden Gewerbegrundstücke in
diesem Bereich Schwierigkeiten bereiten. Er stellt fest, dass dort keine Bereitschaft besteht,
für andere Zwecke auch nur einen Zentimeter Grund herzugeben. Man habe bereits mit allen
dort befindlichen Grundeigentümern gesprochen. Es wäre nun gerade eine einmalige und
einzige Chance, die Liegenschaft Schnetzer und zwei weitere Grundstücke zu erwerben und
dort diesen geförderten Wohnbau zu realisieren. Eine andere Möglichkeit gebe es nicht. GV
Baier verweist auf die bestehenden gewidmeten Baugründe, die von niemandem verkauft
werden würden. Es würde darüber hinaus auch keine Bereitschaft bestehen,
Rückwidmungen von Baugrundstücken durchführen zu lassen. Es gebe schlicht und einfach
keine Möglichkeit, sich in der Baulandbilanz zu bewegen. Die Entwicklung des Ortes stehe
bereits seit Jahrzehnten und die ÖVP Unterach verhindere seit Jahrzehnten jeden möglichen
Wohnbau. Er verweist noch einmal, dass diese Situation eine einmalige wäre, weil Herr
Schnetzer seine Liegenschaft verkaufen würde und zwei weitere Grundnachbarn bereit
wären, ihre Grundstücke mit zu verkaufen. Ansonsten wäre diese Möglichkeit nicht gegeben
gewesen. Er verstehe daher nicht, wie man hier argumentieren könne, man sollte das mit
dem normalen Flächenwidmungsverfahren mit machen. Um auf die Umwidmung
Löschenberger zurück zu kommen, stellt Herr GV Baier fest, dass hier andere Kräfte des
Landes am Werk gewesen wären, um die Umwidmung dort zu verhindern. Deswegen habe
es so lange gedauert. Er stellt fest, dass seine Fraktion dafür wäre, der
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