VERHANDLUNGSSCHRIFT - ÖVP Unterach am Attersee
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1 2/2014 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Unterach am Attersee am Donnerstag, dem 5.6.2014. Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtsgebäudes Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr ANWESENDE: 1. Bürgermeister Engelbert Gnigler als Vorsitzender 2. Vizebgm. Georg Baumann 3. GV. Dr. Hadmar Lanz 4. EGR Irene Bandera 5. GR. Mag. Gerhard Reichl 6. GR. Hedwig Hutterer 7. EGR Karl Klein 8. GR. Eva Slama 9. EGR Armin Pölzleithner 10.GR. Michel Pukhart 11.GR. Rabas Franz 12.GV. Karl Baier 13.GR. Franz Schindlauer 14. GR. Petra Eichinger 15.EGR Dr. Walter Titze 16. GR. Adelheid Mayrhofer 17. EGR. Mag. Gerhard Mayrhofer 18. GR. Matthias Schindlauer 19. GR. Ing. Rudolf Roither Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Wolfgang Freunberger MBA MPA zugleich auch Schriftführer Es fehlen entschludigt: GV. Campestrini Peter, GR. Ernst Schmidinger, GR. Josef Steinbichler GR. Josef Schindlauer, GR. Angela Thurner Fachkundige Personen(§ 66 Abs. 2 OÖ GemO. 1990): --- Es fehlen: --- Der Vorsitzende stellt fest, dass a.) alle Mitglieder und Ersatzmitglieder des Gemeinderates nachweislich und zeitgerecht zur gegenständlichen Sitzung des Gemeinderates eingeladen wurden und die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister, einberufen wurde. b.) Beschlussfähigkeit gegeben ist. c.) das Protokoll der letzten Sitzung vom 20.03.2014 an die Fraktionen zuge- stellt wurde und dieses während der Sitzung noch zur Einsicht aufliegt und nach der Sitzung als genehmigt gilt, sofern keine Einsprüche erfolgen.
2 TAGESORDNUNG: 1. Bericht des Bürgermeisters; 2. Bericht aus den Ausschüssen 3. Abschluss Pachtvertrag Minigolfplatz mit Fr. Simone Schneider- Stenkewitz, Beschlussfassung; 4. Grenzbereinigung für die Liegenschaft Kirchenplatz 1, gem. Entwurf Frischling & Partner-ZT, Beschluss- fassung; 5. Mitgliedschaft Regionalmanagement Mondseeland, Beratung über künftige Ausrichtung der Region und gegebenenfalls Beitritt zu Regatta, Beschlussfassung; 6. Einleitung der Änderung des ÖEK und in weiterer Folge des Flächenwidmungsplans in Bezug auf ein gefördertes Wohnbauprojekt im Bereich Au, Beschlussfassung; 7. Bebauungsplan Nr. 5 - Änderung Nr. 1 (Fa. Kajagu), Abschluss des Stellungnahme- Verfahrens, Be- schlussfassung;; 8. Beratung über Situierung eines Alten- u. Pflegeheimes, Beschlussfassung; 9. Schaffung dritte Kindergartengruppe, Baumaßnahmen, Provisorium, Beschlussfassung; 10. Beschluss von Vergaberichtlinien für den Schülerhort der Gemeinde Unterach am Attersee, Beschluss- fassung; 11. Verlängerung des Pachtvertrages für den Strandbadbetrieb, Beschlussfassung; 12. Beratung über das Brückenprojekt der Fam. Gnigler Engelbert u. Roswitha am Mitterfeldweg; 13. Allfälliges; 14. Bürgerfragestunde; Der Bürgermeister ersucht nach der Begrüßung, sich für eine Gedenkminute für den verstorbenen Altbürgermeister Perner, von den Sitzen zu erheben. Zunächst ersucht der Bürgermeister um Aufnahme eines Dringlichkeitsantrages in die ggstl. Tages- ordnung. Gegenstand ist der Finanzierungsplan des für die FF. Buchenort angekauften Kleinlösch- fahrzeuges, das bereits in Verwendung ist. AMTSVORTRAG- Dringlichkeitsantrag Gegenstand: Ankauf KLF-A für die Freiwillige Feuerwehr Buchenort, Finanzie- rungsplan, Beschlussfassung; Sachverhaltsdarstellung: Der Gemeinderat hat am 9.2.2009 den Grundsatzbeschluss über den Ankauf eines Kleinlöschfahrzeuges KLF-A, gefasst, der vorliegende Finanzie- rungsplan ist noch zu beschließen. Für den BZ- Antrag ist ein solcher Beschluss nachzuholen. Finanzierungsplan: Kosten Fahrzeug -94.370,00 (Normkosten) Beihilfe LFV Oö 30.000,00 BZ 2014 24.000,00 BZ 2015 24.000,00 Beitrag FFB 8.143,00 Anteil oH 2014 8.227,00
3 Rechtliche Grundlage: § 3 Oö. Feuerwehrgesetz 1996 idgF § 56 Oö GemO 1990 idgF, in Bezug auf Ausgabengrenzen der Gemeindeorgane Beschlussempfehlung: --- Hinweis: Das Fahrzeug wurde über eine gemeinsame Beschaffungsaktion durch den Landes- Feu- erwehrverband angekauft und ist bereits in Dienst gestellt. Über Antrag des Bürgermeisters wird der vorstehende Dringlichkeitsantrag ein- stimmig in die Tagesordnung aufgenommen und vor dem Tagesordnungspunkt Allfälliges behandelt werden. Zu Punkt 1.) der TO.: Bericht des Bürgermeisters a.) Bushaltestelle an der B151 - Bereich Kohlstatt Die ggstl. Bushaltestelle ist fertiggestellt und wird von den Bussen auch schon angefahren. b.) Sanierung Jeritzastraße Mit der Sanierung des letzten Teilstückes der Jeritzastraße wird im Herbst be- gonnen werden. Auf Grund von festgestellten Schäden bei den Regenwasserka- naldurchlässen durch die Straße konnte eine Sanierung vor der Sommersaison nicht mehr stattfinden. c.) Wanderwegbrücke über den Oberleitnergraben Die besagte Brücke am Roiderweg ist derzeit in Planung. Das Projekt muss aber auch bei der Wasserrechtsbehörde, zwar im vereinfachten Verfahren, aber den- noch eingereicht werden. Die Kosten dafür werden etwa € 8.000 betragen. Über Ansuchen des Bürgermeisters wird der Tourismusverein Unterach einen Kosten- anteil von € 1.000 übernehmen. Das entsprechende wasserrechtliche Projekt wird von der Kanzlei Dr. Häupl als Wasserbautechnikbüro ausgearbeitet. d.) Partnership Day mit der Fa. Sandoz Mit dieser Firma hat es wiederum einen Partnership Day gegeben. Die Fa. Sandoz hat wieder freiwillig bei der Firma angestellte Personen für Arbeiten, die der öf- fentlichen Hand dienen, zur Verfügung gestellt. Es wurde unter anderem das ÖWR-Bootshaus neu gestrichen, gärtnerische Arbeiten an der Seepromenade er- ledigt, in der Schule Chemie-Unterricht erteilt, eine Lesestunde abgehalten. Dar- über hinaus wurden die Laufbahn und die Sandgrube im Außenbereich der Schule vom Unkraut befreit und benützbar gemacht, und vor dem Amtsgebäude der Eingangsbereich gesäubert. Die beteiligten Personen waren mit Begeisterung am Werk und der Vorsitzende dankt an dieser Stelle nochmals der Fa. Sandoz für diesen Partnership Day.
4 e.) Projekt Sozialer Warenkorb In Kooperation mit dem Sparmarkt Hieke ist der Soziale Warenkorb ein erfolgrei- ches Projekt. Viele Leute haben dieses bereits unterstützt. Es werden beim Kauf- haus von Kunden lang haltbare Lebensmittel wie Mehl, Salz, Zucker oder Öle an- gekauft. Diese werden dann in einem bestimmten Warenkorb im Kassenbereich abgelegt. Eine Dame aus Oberburgau, Frau Metzler, die auch im Sozialmarkt in Mondsee arbeitet, nimmt diese Produkte dann nach Mondsee mit. Der Bürger- meister ersucht an dieser Stelle um Unterstützung für dieses Projekt und stellt fest, dass dies ein Projekt ist, das direkt hilft. f.) Sturmwarnanlage Die Betreuung oder Instandhaltung der Sturmwarnanlage am Attersee wurde vom mehrgemeindigen Tourismusverband gekündigt. Es liegt ein diesbezügliches Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung vor, wonach die Erhaltungspflicht nach den Bestimmungen des Katastrophenschutzplanes in den Bereich der Ge- meinden verlagert ist. Von den Gemeinden des Attersees wurde versucht, dage- gen Argumente darzulegen, z.B. dass im Katastrophenschutzplan Warnanlagen oder –leuchten nicht beinhaltet wären oder dass die Nutznießer des Attersees, sprich die österr. Bundesforste, diese Aufgabe übernehmen sollte. Diese Argu- mente wurden allerdings durch das Land OÖ. vom Tisch gewischt. Somit wurde die Last wieder auf die Gemeinden abgewälzt. Die Bürgermeister der Attersee- Gemeinden werden trotzdem noch versuchen, die Lasten hinsichtlich der In- standhaltung der Sturmwarnanlage von den Gemeinden abzuzwenden. g.) Stand up Paddeling Im Strandbad wird es heuer eine neue Sportart, nämlich das Stand up Paddeling, geben (Paddeln auf einem Surfbrett stehend). Dies wird von einer Firma aus Seewalchen angeboten und es wird dafür eine Symbolpacht von € 100,-- pro Jahr verlangt werden. h.) Begehung der Wanderwege Es hat eine Begehung der Wanderwege statt gefunden und die notwendigen Aus- besserungsarbeiten wurden durchgeführt. Auch der Weg über die Ackeralm zum Schwarzensee ist wieder begehbar. i.) Wanderweg Druckerhof Richtung Unterach Der Wanderweg vom Druckerhof Richtung Unterach in der Nähe des Schiliftes wurde am heutigen Tag in Stand gesetzt. Hier habe auch Herr Erich Windhager mitgeholfen und der Bürgermeister möchte auch hier noch diesbezüglich seinen Dank aussprechen. j.) Burggrabenklamm Die Bauarbeiten in der Burggrabenklamm wurden gestartet. Diese werden unge- fähr 2 Monate betragen. Sobald die Burggrabenklamm eröffnet ist, wird das öf- fentlich bekannt gegeben.
5 Zu Punkt 2.) der TO.: Berichte aus den Ausschüssen Es liegen keine Berichte aus den Ausschüssen vor. Zu Punkt 3.) der TO.: AMTSVORTRAG, Gegenstand: Abschluss Pachtvertrag Minigolfplatz mit Fr. Simone Schneider- Stenkewitz, Beschlussfassung; Sachverhaltsdarstellung: Gemäß der Vereinbarung mit dem Land OÖ als Grundeigentümer ist die Minigolfanlage dem jeweiligen Pächter des Tennisplatz- Buffets zu verpachten. Aufgrund des Pächterwechsels ist der Vertrag neu abzuschließen. Rechtliche Grundlage: Privatrechtliche Tourismuseinrichtung Vertragstext: BESTANDSVERTRAG abgeschlossen zwischen der Gemeinde Unterach am Attersee als Bestandgeberin, einerseits, und Frau Simone Schneider- Stenkewitz, geb. am 14.04.1963, wohnhaft Kohlstatt 2 G, 4866 Unterach a.A., als Bestandnehmerin, andererseits, wie folgt: I. Vertragsobjekt Vertragsobjekt ist die im Eigentum der Gemeinde Unterach am Attersee stehende, auf dem Grundstück 21 u. 22/1, KG Unterach errichtete Minigolfanlage. Vertragsobjekt ist auch das gesamte Inventar und die Geräte der Minigolfanlage laut der dem Vertrag beilie- genden Inventarliste sowie auf der Minigolfanlage bestehenden Baulichkeiten. II. Bestandsvereinbarung Die Gemeinde Unterach am Attersee, im folgenden kurz Bestandgeberin genannt, verpachtet an Frau Simone Schneider- Stenkewitz., im folgenden kurz Bestandnehmerin genannt, und diese pachtet das im Vertragspunkt I. beschriebene Vertragsobjekt. III. Vertragsdauer Das Bestandverhältnis beginnt am 06.06.2014. Als Vertragsdauer ist grundsätzlich ein Zeitraum bis zum 31.12.2016 vorgesehen. Jeder der Vertragsteile ist aber berechtigt, das Bestandsverhältnis, ohne Angabe von Gründen, bis 31. Dezember eines jeden Jahres auf- zukündigen. Die Aufkündigung hat mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen. Die Aufkündigung wird sofort wirksam. Die Bestandgeberin ist zur vorzeitigen Auflösung des Bestandsverhältnisses berechtigt, wenn
6 a) die Bestandsnehmerin mit der Bezahlung des Bestandszinses, der Betriebskosten, einer allfälligen Wertsicherung oder sonst einer Leistung aus diesem Vertrag mehr als 2 Wochen ab Fälligkeit in Verzug ist, b) die Bestandnehmerin sonst einer in diesem Vertrag übernommenen wesentlichen Verpflichtung, trotz schriftlicher Abmahnung, nicht ordnungsgemäß oder zeitgerecht nachkommt, c) die Bestandnehmerin vom Bestandobjekt einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht, d) die Bestandnehmerin das Bestandobjekt ganz oder teilweise weiter verpachtet oder den Betrieb an dritte Personen weitergibt. Bei Vorliegen eines der hier angeführten Auflösungsgründe kann die Bestandgeberin den Bestandvertrag frist- los für aufgelöst erklären und die sofortige Räumung und Übergabe des Bestandobjektes durch die Bestand- nehmerin begehren. IV. Bestandzins und Betriebskosten 1) Als Bestandzins wird ein Betrag von € 1.680,-- (in Worten: Euro eintausend- sechshundertachtzig) jähr- lich vereinbart. In diesem Betrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. 2) Es wird die Wertbeständigkeit der Bestandzinsforderung vereinbart. Es wird Wertsicherung dieses Be- trages vereinbart. Als Wertsicherungsbasis wird der Verbraucherpreis von der Statistik Austria, Aus- gangsbasis ist der für Jänner 2014 (VPI 2010) verlautbarte Indexzahl, bestimmt. Änderungen bis 5 % nach oben als auch nach unten bleiben unberücksichtigt. 3) Der Bestandzins ist bis 1.Mai eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. 4) Die Betriebskosten trägt die Bestandnehmerin. Sofern die Betriebskosten nicht der Bestandnehmerin direkt zur Zahlung vorgeschrieben werden, verpflichtet sich die Bestandnehmerin, die Betriebskosten der Bestandgeberin binnen 14 Tagen nach Vorschreibung zu ersetzen. 5) Die Bestandnehmerin verpflichtet sich, die Gemeinde Unterach a.A. hinsichtlich aller mit dem Betrieb der Minigolfanlage im Zusammenhang stehenden Steuern, öffentlichen Abgaben und Beiträge klag- und schadlos zu halten, soweit diese nicht ausdrücklich von der Gemeinde Unterach a.A. zur Bezah- lung übernommen wurden. 6) Die Eintrittsgebühren stehen der Bestandnehmerin zu. Bezüglich der Höhe der Eintrittsgebühren ist das Einvernehmen mit der Gemeinde Unterach a.A. herzustellen. V. Zustand, Erhaltung und Rückstellung des Bestandobjektes 1) Die Bestandnehmerin übernimmt das im Eigentum der Gemeinde Unterach a.A. stehende Inventar und die Geräte laut einer zu erstellenden Inventarliste und bestätigt mit Unterferti- gung der Inventarliste, dass sie die dort angeführten Geräte und Einrichtungsgegenstände in ord- nungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand übernommen hat. Der Bestandnehmerin haftet der Gemeinde Unterach a.A. für die ordnungsgemäße und fachgerechte Bedienung, Wartung und Aufbe- wahrung der übernommenen Geräte. 2) Die Bestandnehmerin verpflichtet sich, die gesamte Anlage in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, zu pflegen und zu reinigen. 3) Sollten an der Anlage oder an Geräten Schäden entstehen oder Investitionen erforderlich sein, ist die Bestandnehmerin verpflichtet, der Gemeinde Unterach a.A. den Schadenseintritt zu melden bzw. der Gemeinde Unterach a.A. den Investitionsbedarf bekannt zu geben. Die Gemeinde Unterach a.A. ist verpflichtet, aufgetretene Schäden zu beheben und erforderliche Reparaturen an der Minigolfanlage und den dazugehörigen Baulichkeiten und Geräten, nach Maßgabe vorhandener Mittel, durchzufüh- ren. Die Bestandnehmerin ist nicht berechtigt, selbst Reparaturen oder sonstige Veränderungen am Vertragsobjekt durchzuführen. 4) Die Bestandnehmerin ist verpflichtet, nach Saisonende die Minigolfanlage winterfest zu machen. VI. Betriebszeiten
7 Die Bestandnehmerin erklärt, dass sie hinsichtlich der Öffnungszeiten im Interesse der Öffentlichkeit und der Gäste handelt und von der Gemeinde Unterach a.A. an die Bestandnehmerin herangetragene Wünsche hinsichtlich der Betriebszeiten angemessen berücksichtigen wird. VII. Freier Zutritt der Bestandgeberin Die Gemeinde Unterach a.A. ist berechtigt, die Minigolfanlage jederzeit durch den Bürgermeister oder eine von ihm beauftragte Person überprüfen zu lassen. VIII. Kosten und Gebühren Die Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Errichtung dieses Vertrages werden von der Be- standnehmerin getragen. IX. Schriftform Es wird ausdrücklich die Schriftlichkeit dieses Vertrages vereinbart. Mündliche Abreden verlieren somit bei Unterfertigung dieses Vertrages ihre Gültigkeit. Auch Änderungen oder Zusätze zu diesem Vertrag haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Ebenso bedarf das Abgehen von der hiermit ver- einbarten Schriftlichkeit der Schriftform. X. Ausfertigungen Dieser Vertrag wird in einer Urschrift errichtet, die für die Bestandnehmerin bestimmt ist. Die Bestandge- berin erhält eine Kopie des Vertrages. Bestandnehmerin Für die Bestandgeberin Unterach a.A., am …………………. Der Bürgermeister stellt den Tageordnungspunkt 3.) zur Diskussion. Es gibt kei- ne Diskussionsbeiträge. Er stellt den Antrag auf Beschlussfassung des vorstehen- den Pachtvertrages mit Frau Simone Schneider-Stenkewitz. Zu Punkt 4.) der TO.: AMTSVORTRAG, Gegenstand: Grenzbereinigung für die Liegenschaft Kirchenplatz 1, gem. Entwurf Frischling & Partner-ZT, Beschlussfassung; Sachverhaltsdarstellung: Auf Initiative des Bauamtes sollte bei der Liegenschaft Kirchenplatz 1 eine Grenzberichti- gung erfolgen. Grund dafür ist, dass in der Vergangenheit durch Baumaßnahmen am Ge- bäude die offenbar nicht festgestellten Grundgrenzen beeinträchtigt wurden. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit sollte hier eine Korrektur erfolgen. Das Vermessungs- büro hat dazu einen Vorschlag erarbeitet, welcher im Anhang ersichtlich ist. Die orange Fläche wäre dem Grundstück .75, KG Unterach zuzuschreiben (12 m²), die übrigen Flächen (blau- 23 m² Dachfläche, grün- 8 m² überbaute Fläche verbleiben im öffentl. Gut). Die Kosten sind von den Konsenswerbern zu tragen.
9 Nach Verlesung des Amtsvortrages erklärt der Bürgermeister anhand einer an die Wand geworfenen Skizze die Situation zeigt die Grundflächen, um die es in die- sem Antrag geht. Er stellt weiters fest, dass dieses Haus bereits vor Generatio- nen in dieser Art und Weise wie es jetzt da steht, gebaut wurde. Er könne sich nicht erinnern, dass es einmal anders ausgesehen hätte. Allerdings wurde von der Baubehörde festgestellt, dass im Zuge der Erneuerung des Wintergartens, dass die Grundgrenzen nicht stimmen. Der Bürgermeister berichtet weiter, dass der Vorschlag an die Hauseigentümerschaft wäre, dass die verbaute Fläche die Grenze des Grundstückes bildet und der derzeit nicht zum Haus gehörende Win- tergarten dazu kommt. Die Fläche des Wintergartens beträgt 12 m². Nun ersucht der Vorsitzende um Diskussionsbeiträge. GR Mag. Reichl meldet sich zu Wort und stellt grundsätzlich fest, dass es die Meinung der ÖVP-Fraktion sei, dass Fehler aus der Vergangenheit bereinigt wer- den sollten. Er ist aber andererseits der Meinung, dass Gemeindeeigentum nicht unentgeltlich aus der Hand gegeben werden soll, auch, wenn das Verschulden nicht bei den jetzigen Hauseigentümern liegt. Er würde vorschlagen, die 12 m² Grund zu einem angemessenen Preis an die Eigentümergemeinschaft zu verkau- fen. Daher stellt er den Antrag, dass diese Grundfläche um € 110,--/m² an die Eigentümergemeinschaft abgetreten wird. Herr GV Baier stellt fest, dass sich die Fraktionen kurz geschlossen und das ge- meinsam festgelegt hätten. Er ist jedenfalls der Meinung, das öffentlicher Grund- besitz nicht einfach so verschenkt werden soll sondern zu einem angemessenen Betrag, in diesem Fall € 1.320, an den neuen Eigentümer übergehen soll. GR Hutterer meldet sich zu Wort und regt an, dass bei sämtlichen künftigen Bau- vorhaben die Gebäude auf dem jeweiligen Baugrundstück eingemessen werden. Sie erklärt, dass das im Land Salzburg üblich wäre. In der Vergangenheit wären immer wieder Situationen aufgetreten, wo die Gebäudegrenzen nicht mit jenen im Kataster übereinstimmen würden. Ihr wäre bewusst, dass dies gesetzlich nicht vorgeschrieben wäre, aber die Gemeinde könne dies bei jedem Bauvorha- ben veranlassen. GV Baier stellt in seiner Wortmeldung fest, dass im konkreten Fall dieses quasi Vergehen der Überbauung bereits vor mehr als 40 Jahren statt gefunden habe und hier jetzt keine Schuld bei der Gemeinde zu suchen sei. Allerdings könne man in Zukunft überlegen, diese Bauwerke einmessen zu lassen. Es stelle sich aber hier die Frage, wer die Bezahlung übernimmt. GR Hutterer wirft ein, dass natürlich der Bauwerber diese Vermessung zu bezah- len habe. Der Vorsitzende wirft ein, dass ein Bauwerber das Gebäude dorthin zu bauen hat, wo die Bauverhandlung festgelegt wurde und dass es dort Abweichungen nicht gibt sondern dass es Abweichungen zur Bauverhandlung nicht gibt. Er stellt fest, dass er sehr genau darauf achtet, dass das, was verhandelt wurde, auch einge- halten wird. Darüber hinaus stellt er fest, das ihm das hier selbst nicht aufgefal-
10 len ist und er muss sich hier auf das Bauamt verlassen können, dass Differenzen, zwischen Plan und Natur ihm auch gemeldet werden. Der Bürgermeister lässt nun über den Antrag des Herrn Mag. Reichl abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Punkt 5.) der TO.: AMTSVORTRAG Gegenstand: 5. Mitgliedschaft Regionalmanagement Mondseeland, Beratung über künftige Ausrichtung der Region und gegebenenfalls Beitritt zu Regatta, Beschlussfassung; Sachverhaltsdarstellung: Aufgrund landesrechtlicher Vorgaben ist die EU-Förderregion Mondseeland gezwungen, sich mit anderen Förderregionen zusammen zu schließen. Bei der Sitzung des Vorstandes von RegMo am 22.5. wurde mehrheitlich beschlossen, sich mit der Fuschlsee-Region zusammen zu schließen. Unterach finanziert den Bestand der RegMo mit € 6.789,83 für 2014 mit. Die Option zum Verbleib bei RegMo besteht ebenso, wie der Beitritt zu Regatta. Entsprechende Schreiben untenstehend. Rechtliche Grundlage: Beschlussempfehlung: --- Von: Gemeinde (Gemeinde Unterach am Attersee) [mailto:gemeinde@unterach-attersee.ooe.gv.at] Gesendet: Dienstag, 27. Mai 2014 08:07 An: 'Leo Gander' Cc: Weiterleitung BGM Unterach am Attersee Betreff: Mitgliedschaft Regatta Sehr geehrter Herr Geschäftsführer, lieber Leo! Der Gemeinderat wird am 5.6.2014 über die weitere Ausrichtung der Gemeinde Unterach, hinsichtlich der Zuge- hörigkeit zu einer Leader- Region beraten. Aus diesem Grund ersuche ich Dich, nach Möglichkeit bis dahin zu erheben, ob seitens Regatta die grundsätzli- che Bereitschaft besteht, Unterach als Mitglied aufzunehmen. Mit der Bitte um eine zeitnahe Antwort und besten Grüßen! Wolfgang Freunberger Wolfgang Freunberger MBA MPA Amtsleiter Gemeindeamt Unterach am Attersee Hauptstraße 9 4866 Unterach a.A.
11 Tel.: (+43) 07665/8255-13, Fax DW 19 gemeinde@unterach–attersee.ooe.gv.at www.unterach.at Lieber Wolfgang ! Seitens der REGATTA besteht jedenfalls die Bereitschaft ! Ich persönlich würde mich darüber sehr freuen. Ich leite dein Mail an den REGATTA-Obmann Bgm. Mag. Johann Reiter weiter, der diesbezüglich - „offiziell“ an die Gemeinde gerichtet - antworten wird. Ich hoffe, dies ist in deinem Sinne. Mit freundlichen Grüßen, Mag. Leo Gander GF REGATTA - LEADER-Verein Attersee-Attergau Hauptstraße 17 4863 Seewalchen a. Attersee Tel: 07662-29199, 0664-5016505 Mail: leader@regatta.co.at Sehr geehrter Herr Amtsleiter ! Lieber Wolfgang ! GF Leo Gander hat mir die untenstehende Anfrage zur Beantwortung weitergeleitet. Im Vorstand des Regionalentwicklungsvereins Attersee-Attergau ist über eine Mitgliedschaft der Gemeinde Unterach bereits mehrmals grundsätzlich diskutiert und diese befürwortet worden. Daher kann ich guten Gewissens mitteilen, dass eine Mitgliedschaft der Gemeinde Unterach in der REGATTA begrüßt werden würde. Formell ist dazu gemäß unserer Statuten ein Beschluss der Vollversammlung notwendig. Ohne dieser Entschei- dung vorgreifen zu wollen, sollte das aus meiner persönlichen Sicht aber kein Problem darstellen. Wir in der REGATTA würden uns über den Beitritt der Gemeinde Unterach sehr freuen. Mit Unterach wäre unse- re LEADER-Region am Attersee und im Attergau harmonisch abgerundet. Für nähere Informationen und weiterführende Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung. Da wir am 5. Juni unsere REGATTA-Vollversammlung und das jährliche REGATTA-Forum haben, können wir leider nicht zur GR-Sitzung nach Unterach kommen. Mit freundlichen Grüßen aus Seewalchen Bgm. Mag. Johann Reiter REGATTA-Obmann
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13 Der Bürgermeister ergänzt dazu einige Details über die künftige Verteilung von € 47,4 Mio. Die Regionen, die ungefähr € 2,5 Mio. pro Region an verteilten Gel- dern ausmachen wird. Der Bürgermeister berichtet über Verhandlungen, die es zwischen der Region Mondseeland und der REGATTA (Region Attersee-Attergau) gegeben habe. Es wurde aber kein positives Verhandlungsergebnis erzielt. Die Region Mondseeland hat in Vertretung durch Bürgermeister Gaderer von St. Lo- renz und Fr. Bürgermeisterin Höllwarth-Kaiser von Oberhofen mit der Fuschlsee- Region verhandelt und es wurde ein gutes Ergebnis erzielt. Bei der Vorstandssit- zung von REGMO am 22.5.2014 wurde mit einem Abstimmungs-ergebnis von 10:3 beschlossen, mit der Region Fuschlsee eine Partnerschaft einzugehen. Nach Diskussion im Vorstand der Gemeinde Unterach wurde dort festgehalten, für ei- nen Zusammenschluss der Region Mondseeland mit der Region REGATTA zu stimmen. So hat sein Abstimmungsverhalten dort im Vorstand ausgesehen. Auch der Bürgermeister von Mondsee, Herr Feurhuber, habe für dieses Modell ge- stimmt sowie auch die Landtagsabgeordnete, Frau Langer-Weninger. Die Ge- meinde Mondsee wird in 14 Tagen über eine Zugehörigkeit zur REGATTA oder Region Mondsee-Fuschlsee entscheiden. Der Bürgermeister eröffnet die Diskussion. Vizebgm. Baumann meldet sich zu Wort und stellt fest, dass er in den letzten Tagen von vielen Personen beider Regionen kontaktiert wurde, um sich für den Verbleib oder den Beitritt der jeweiligen Region auszusprechen. Für seine Frakti- on ist es eher stimmig, sich der REGATTA anzuschließen, dies alleine schon aus
14 der Tatsache, dass Unterach am Attersee liegt. Es gebe darüber hinaus allerdings auch viele Gründe, bei der Region Mondseeland zu verbleiben. Nachdem sich auch der Obmann des Tourismusvereins Unterach dafür ausgesprochen hat, dass Unterach REGATTA angehören soll, habe man sich dazu entschieden, dafür zu stimmen. Darüber hinaus haben die Bürgermeister Gaderer und Reiter versi- chert, dass die Zusammenarbeit zwischen den Regionen REGMO, REFS und RE- GATTA auch zukünftig bestehen bleiben wird. Für ihn wäre ein Zusammenschluss von REGMO und REGATTA überhaupt die Idealvorstellung, auch im Hinblick auf die Landesausstellung 2020. Der Bürgermeister erklärt die auf der Leinwand dar- gestellten Förderregionen. EGR Dr. Titze stellt die Frage an den Bürgermeister, wie es mit bereits einge- reichten Projekten derzeit aussieht. Der Bürgermeister antwortet, dass alle bisher eingereichte und genehmigten Pro- jekte bis zum ersten Halbjahr 2015 abgewickelt sein müssen. EGR Dr. Titze stellt konkret die Frage über das Projekt Schuster-Roither Haus. Er habe dafür die Zusage eine Förderung in Höhe von € 300.000,-- gehabt. Er wur- de dann gebeten, auf die Förderung in dieser Periode zu verzichten, um diese dann in der nächsten Förderperiode wieder zugesagt zu bekommen. Herr Dr. Tit- ze stellt fest, dass diese Aussage von Herrn Pühringer war. Und jetzt stellt er fest, dass dies Schall und Rauch sei. Er drückt sein Verwundern darüber aus, dass für das Geld, das in der letzten Förderperiode für Unterach noch vorhanden war, ein Kletterturm für € 150.000,-- gebaut werden würde. Er stellt die Frage, ob dieses Projekt mehr wert wäre als das Projekt des Schuster-Roither Hauses. Darüber hinaus stellt er fest, dass er sich an der Nase herum geführt fühlt. Es stünde jetzt nicht einmal fest, zu welcher Region Unterach gehört. Und er stellt schon die Frage, wie das in Zukunft ablaufen soll. Der Bürgermeister erklärt, dass die Leader Förderperiode mit 2013 ausgelaufen sei. Alle Leader Regionen müssten somit wieder neu starten. Das sind die Vorga- ben des Landes und auch die Zusammenlegung kleinerer Regionen mit größeren. Der Bürgermeister fährt fort, dass seiner Meinung nach ab Oktober 2014 die Pro- jekte wieder eingereicht werden müssen. Die Einreichung muss ordentlich und vollständig sein. Ansonsten läuft man Gefahr, nicht zur Verteilung der Mittel zu- gelassen zu werden. Soviel er Kenntnis hat, soll dieses Projekt unter der Prämis- se Dorferneuerung und Kultur wieder eingereicht werden. Und die Aussagen, die von Seiten des Landes her getätigt worden sind, stellt er mit Bedauern fest. Es entzieht sich das seiner Kenntnis. Er stellt aber fest, dass die verschiedenen Pro- jekte nicht alle aus ein und demselben Topf gefördert werden sondern, dass es auch Sachgebiete gebe, z.B. Sport oder Kultur. Daher müsste man auch hier dif- ferenzieren.
15 EGR Dr. Titze stellt fest, dass laut Aussagen der Regionalmanagerin von REGMO erklärt wurde, dass es genügend Geldmittel für andere Projekte gebe. Nun nach der Neuorientierung sehe dies alles anders aus. Der Bürgermeister führt ergänzend aus, dass in Zukunft die für eine Leader- Region vorhandenen Finanzmittel in der Region vergeben und nicht mehr vom Amt der OÖ. Landesregierung verteilt werden. Aus diesem Grund stellt der Bür- germeister fest, dass es vor allem an uns selbst liegen wird, in den Genuss von Fördermitteln zu kommen. Der Bürgermeister erklärt dazu, dass er sicher sei, dass das Projekt Schuster-Roither Haus eines der ersten Projekte sein wird, das neu eingereicht werden wird. Der Bürgermeister stellt die Frage nach Diskussionsbeiträgen zum Beitritt zu ei- ner der angebotenen Regionen. GV Baier meldet sich zu Wort und erklärt, dass wir bei beiden Regionen als Ge- meinde Unterach quasi am Ende dieser Region sitzen. Trotzdem sind in den ab- gelaufenen Perioden der Gemeinde Unterach als Mitglied der Region Mondseeland ganz schöne Projekte gefördert worden. Auch mit der Region REGATTA wurden Projekte ausgeführt wie z.B. die „Beschilderung Neu“ der Attersee-Region. GV Baier betont, dass, wenn die Kooperation REGMO und Region Fuschlsee nicht zustande käme, es passieren könnte, dass die Gemeinde Unterach in der Luft hängt, weil man im Nachhinein nicht Teil der Region REGATTA werden könne. Um hier nicht auf der Strecke zu bleiben, sieht es die SPÖ-Fraktion als sinnvoll an, sich REGATTA anzuschließen. Und er stellt fest, dass die SPÖ-Fraktion für den Beitritt zur REGATTA stimmen wird. GR Hutterer stellt fest, dass Unterach deshalb als Mitgliedsgemeinde einer För- derregion so hofiert wird, weil wir keine Abgangsgemeinde und daher Vollzahler sind. Die Abgangsgemeinden zahlen alle einen Bruchteil von dem, was die Ge- meinde Unterach zu leisten hat. Daher sind wir als Mitgliedsgemeinde begehrt. Sie stellt weiter fest, dass es für Unterach interessanter wäre, REGATTA bei zu treten als bei der Region Mondseeland zu bleiben, wenn die Region Fuschlsee dort dazu kommt. GV Baier stellt fest, dass sich die Gemeinde Unterach mit ihrem Beitrag zur Aus- finanzierung des Sekretariats für das Regionalmanagement Mondseeland mit be- teiligt hat und ein weiterer Beitrag für REGATTA für 2014 nicht zu bezahlen ist. Dies wurde mit den Vertretern der REGATTA bereits ausverhandelt. EGR Dr. Titze stellt nochmals die Frage, ob das Projekt, das bei REGMO einge- reicht wurde, mit dem Beitritt zur REGATTA dann obsolet wäre. Der Bürgermeister erklärt dazu, dass er sich dafür einsetzen wird, dass das Pro- jekt bei REGATTA weiter behandelt wird. Er erklärt weiter, dass man sich darum kümmern wird, dass das dort entsprechend weiter verfolgt wird.
16 Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister über den Antrag des Gemeindevorstandes Baier abstimmen, wonach die Gemeinde Unterach aus dem Regionalmanagement Mondseeland austritt und der REGATTA beitritt. Die Abstimmung erfolgt einstimmig im Sinne des Antrages. AMTSVORTRAG Gegenstand: 6. Einleitung der Änderung des ÖEK und in weiterer Folge des Flächenwid- mungsplans in Bezug auf ein gefördertes Wohnbauprojekt im Bereich Au, Beschlussfassung; Sachverhaltsdarstellung: Im Bereich Au wird eine Liegenschaft zum Kauf angeboten, die, zusammen mit benach- barten Grundstücken für einen geförderten Wohnbau geeignet erscheint. Von einer Privatinitiative wurde eine Petition zur Errichtung von leistbaren, geförderten Wohnobjekten eingebracht, die auf die Dringlichkeit einer solchen Maßnahme hinweist. Der Bürgermeister hat mit der Wohnbaugesellschaft GSG, die sich an einem solchen Pro- jekt interessiert zeigt, sowie auch mit den entsprechenden Grundeigentümern Gespräche geführt. Diese sind positiv verlaufen. Zur Realisierung des Projektes ist die Änderung der Flächenwidmung, zunächst für die zwei Grundstücke 958/1 (Bes. Friedl Monika) und 954/3 (Hammerl Andreas) notwendig, das ÖEK soll, unter Einbeziehung der Grundstücke 961/1, 962 und 968, ebenfalls geän- dert werden. Die ‚ergänzende Stellungnahme des Ortsplaners ist in Arbeit und wird zeitgerecht vorlie- gen.
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18 Nach Verlesung des Amtsvortrages berichtet der Bürgermeister, dass er auch mit der Innviertler Siedlungsgenossenschaft ISG über die Bebauung des Grundstü- ckes am Hugo-Wolf-Weg, das hinter der Wohnanlage liegt, Gespräche geführt habe. Man habe im Bau- und Raumplanungsausschuss darüber gesprochen, für dieses Grundstück die Rückwidmung in Grünland zu empfehlen, nachdem es von der ISG keinerlei Signale gegeben habe, dass dort eine Bebauung stattfinden würde. Der Bürgermeister berichtet weiter, dass nach erneuten Gesprächen mit der ISG von dieser Seite signalisiert wurde, dieses Grundstück doch bebauen zu wollen. Es wären allerdings vorher einige Details abzuklären. Unter anderem wä- re das geogene Baugrundrisiko zu prüfen. Der Bürgermeister stellt fest, dass es positiv wäre, wenn dieses Projekt ebenfalls zustande käme. Er ersucht nun um Diskussion zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt. An- hand eines Orthofotos auf der Leinwand erklärt der Bürgermeister die Lage der betreffenden Grundstücke. GR Hutterer meldet sich zu Wort und berichtet, dass sie mit dem Geschäftsführer der ISG telefoniert habe, um ihn davon in Kenntnis zu setzen, dass dieses Bau- grundstück im Ausmaß von knapp 2500 m² eine Baulücke bilde. Sie wollte nochmals in Erfahrung bringen, ob dieses Grundstück zurück gewidmet werden soll. Der Geschäftsführer habe ihr gegenüber erklärt, dass die ISG schon aus bi- lanztechnischen Gründen es sich nicht leisten könne, das Grundstück rückwid- men zu lassen. Herr Pernsteiner habe folgendes Schreiben an sie gerichtet: Von: Pernsteiner Herwig [mailto:Pernsteiner@isg-wohnen.at] Gesendet: Donnerstag, 05. Juni 2014 16:17 An: office@ferienhaus-obertauern.at Cc: office@hutterer-zt.at Betreff: Grundstück Unterach Wichtigkeit: Hoch Sehr geehrte Frau Bauausschuss-Obfrau Hutterer, die ISG ist Eigentümerin einer derzeit noch unbebauten und als Bauland gewidmeten Grundstücksflä- che nördlich der bestehenden Bebauung am Hugo-Wolf-Weg mit rund 2.499 m² (Grundstück Nummer 261 des GB 50111). Die ISG beabsichtigt, vorbehaltlich einer Zuerkennung von Wohnbauförderungs- mitteln des Landes Oberösterreich, im Jahr 2015 oder 2016 eine mehrgeschossige Wohnbebauung (in der von der Gemeinde gewünschten Rechtsform Miete, Miete mit Kaufoption oder Eigentum) zu errichten. Wir haben schon in der Vergangenheit einige Wohnbauten in Ihrer geschätzten Gemeinde errichtet, die wir auch nachhaltig verwalten. Aus diesem Grund, und der noch vorrätigen Grundstücks- reserve, wollen wir die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Unterach fortsetzen. Darüber hinaus können wir uns vorstellen, weitere Liegenschaften zu erwerben, um die Wohnungspolitik der Gemein- de (im Sinne der Gemeinde) aktiv zu unterstützen. Beste Grüße & Dank Herwig Pernsteiner Nach Verlesung des vorstehenden Schreibens an Frau Hutterer stellt der Bürgermeister fest, dass er dieses bereits kenne und bestätigt die Angaben, die hier gemacht wurden.
19 Frau Hutterer erwähnt, dass dort zwölf Wohneinheiten machbar wären. Der Bürgermeister wirft ein, dass es noch nicht einmal eine Planung gebe. Frau Hutterer erwidert , dass die ISG eine Planungsabteilung habe, die den Plan innerhalb kürzester Zeit fertigstellen könne. Der Bürgermeister erklärt das Wort an Herrn GR Mag. Reichl. Dieser führt aus, dass es grundsätzlich zu begrüßen sei, wenn die Gemeinde Grund für gemeinnützigen Wohnbau zur Verfügung stellen würde. Das gegenständliche Projekt würde allerdings wiederum der negativen Baulandbilanz, die es seit Jahren in der Gemeinde Unterach gibt, Vorschub leisten. Darüber hinaus erinnert er daran, dass man darüber gesprochen habe, diese Gründe als Gewerbegründe mit Wohneinheiten widmen zu wollen. Diese Gründe wären die letzten in der Gemeinde, die sich für diese Art der Bebauung als geeignet darstellen würden. Darüber hinaus ist er der Meinung, dass so ein Projekt nicht ohne Anrainerbeteiligung bzw. Information der Anrainer begonnen werden soll. Die Ortsplanerin habe ebenfalls in ihrem Schreiben zum Ausdruck gebracht, dass sie das Projekt nicht als unproblematisch ansieht. GR Mag. Reichl weist weiters auf die im Schreiben der Ortsplanerin festgestellte Problematik bei den Lärmschutzeinrichtungen gegenüber der Bundesstraße hin und ist der Meiung, dass man dieses Projhekt nicht in einem schnellen Verfahren abwickeln könne. GR Mag. Reichl ist der Meinung, dass das Projekt der ISG schneller realisiert werden könnte, nachdem es bereits ein gewidmetes Baugrundstück gibt. Noch dazu würde eine Rückwidmung dieses Grundstückes möglicherweise Schadensersatzansprüche an die Gemeinde Unterach durch die ISG mit sich bringen. Der ÖVP-Fraktion wäre auch nicht verständlich, warum dieses Verfahren jetzt hier aus dem Gesamtverfahren der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes heraus gegriffen wird. Seiner Meinung nach wäre derzeit die Zuständigkeit für diese Diskussion im Bauausschuss und nicht im Gemeinderat. Der Bürgermeister anwortet in seinen Ausführungen folgender Maßen: Es ist grundsätzlich nicht vorgesehen, diese Grundflächen, die er jetzt für den geförderten Wohnbau ins Auge gefasst hat, als Gewerbegebiet zu widmen. Zur Besprechung über das aktuelle Projekt hat es ein Gespräch des Bau- und Raumplanungsausschusses mit der Ortsplanerin gegeben. Frau GR Hedwig Hutterer als Obfrau des Bau- und Raumplanungsausschusses war damals an der Teilnahme verhindert. Es hat offenbar niemand von der ÖVP Fraktion Zeit gehabt, an diesem Gespräch teil zu nehmen. Bei diesem Gespräch wurden die Bedenken geäußert, aber es ist in einem Gespräch mit der GSG das Resultat erzielt worden, man könne die Stellungnahme der Ortsplanerin so und so interpretieren, man könne sie negativ oder auch positiv interpretieren. Seiner Meinung nach ist der geförderte Wohnbau in Unterach von öffentlichem Interesse und daher würden auch die Genehmigungen vom Land her seiner Meinung nach nicht versagt werden. Er stellt fest, dass dieses Projekt mit jenem am Hugo- Wolf-Weg nichts zu tun hat. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass man genau wisse, dass, wenn das Projekt heute nicht beschlossen werden würde, dieses nicht mehr realisiert werden könnte, weil der Liegenschaftsbesitzer DI. Werner Schnetzer seine Liegenschaft dort so schnell wie möglich verkaufen möchte. Er wird sein Objekt an Private verkaufen und muss sich nicht mehr an Zusagen an die Gemeinde gebunden fühlen und auf einen etwaigen Beschluss des Gemeinderates warten. Er weist darauf hin, dass es auch die Möglichkeit gibt, dass man beim Grundstück der ISG zum Schluss kommen könnte, dass auf Grund der geologischen Stellungnahme der Hang nicht bebaut werden kann. Dann hätte man wieder keine Möglichkeit für einen geförderten Wohnbau. Der Bürgermeister erklärt, dass er hier ganz bewusst den Vorwurf an die ÖVP-Fraktion richtet, dass immer wieder absichtlich Bemühungen für den geförderten Wohnbau in Unterach zunichte gemacht werden würden.
20 In einer weiteren sehr emotionellen Wormeldung stellt der Bürgermeister fest, dass die ÖVP- Fraktion die Jungen, die jungen Familien und Jugendlichen, die sich hier keine leistbare Wohnung mieten könnten, vor den Kopf stößt und sie zum Wegzug zwingen würde. Man solle den Jugendlichen direkt sagen, dass sie in Unterach nicht gebraucht werden. Man solle der Schulleitung sagen, dass die Schule in absehbarer Zeit mangels Kindern dreiklassig sein würde. Es wird so nicht weiter gehen. Unterach würde ein sterbendes Dorf werden, wenn man hier nicht wohnen könne. Wenn man selbst in seinem Haus sitze und die Zukunft der eigenen Familie gesichert sei, dann könne man leicht über andere urteilen. Es soll jedem in dieser Runde klar sein, dass es nicht allen in Unterach so gut geht. Und wenn diese Widmung heute nicht beschlossen wird, ist dieses Projekt gestorben. Er habe schon lange um ein enstprechendes Projekt gekämpft. Auch beim Projekt damals am Sportplatz hat man es gut gemacht und es ist verhindert worden. Er möchte noch einmal darauf aufmerksam machen, dass, wenn der Beschluss heute nicht gefällt wird, dieses Projekt gestorben ist. Aber es ist klar, dass der Eigentümer der einen Liegenschaft, nämlich Herr DI. Schnetzer, und das macht er ihm absolut nicht zum Vorwurf, wenn es keinen GR-Beschluss gibt, seine Liegenschaft an jemand anderen verkaufen wird. Der Geschäftsführer der ISG habe ihm gegenüber schon ganz andere Äußerungen getätigt, z.B., dass dieses Grundstück der Meinung der ISG nach nicht zu bebauen wäre. Er habe in einem Gespräch mit der ISG festgestellt, dass es sehr positiv wäre, wenn die ISG das Grundstück bebauen würde und dass es noch positiver für den Ort wäre, wenn es zwei Möglichkeiten für den Bau von geförderten Wohnungen gebe. Er wäre froh, wenn es heute einen positiven Beschluss gebe. Und er weist noch einmal darauf hin, dass, wenn der Beschluss heute nicht gefällt wird, das laut der Tagesordnung gegenständliche Projekt nicht mehr realisierbar wäre. Der Bürgermeister stellt nochmals fest, dass die Verquickung mit der Problematik der Baulandreserven nichts mit dem Projekt zu tun habe. GR Adelheid Mayrhofer meldet sich zu Wort und erklärt in Richtung des GR Mag. Reichl, dass Herr Reichl sich zu wenig mit jungen Leuten unterhält, die dringend eine Wohnung brauchen würden, eine Wohnung, die leistbar wäre und man müsste die Wohnungs- und Lebenshaltungskosten im Auge behalten. Sie stellt nochmals fest, dass im Ort Wohnungen für junge Menschen dringend notwendig seien. GR Mag. Reichl stellt fest, dass es der ÖVP-Fraktion in keiner Weise darum ginge, Wohnraum zu verhindern sondern er weist darauf hin, dass in der Vergangenheit unter dem Pseudonym „leistbare Wohnbauprojekte“ Projekte wie z.B. jenes der Fa. Procon in Kohlstatt, die jetzt schon jahrelang leer stehen würden, genhemigt worden seien,. Damals sei es auch Absicht der Gemeinde Unterach gewesen, Wohnraum für Unteracher Bürger zu erschwinglichen Preisen errichten zu lassen. Das Resultat wäre gewesen, dass man sich die Reihenhäuser nicht leisten könnte. Das weitere, westlich davon gelegene Objekt ist nicht einmal zur Realisierung gekommen. Mag. Reichl weist nun auf vereinzelte Passagen der Stellungnahme der Raumplanerin bezüglich des gegeständlichen Projektes hin, wonach die Raumplanerin darauf verweist, dass bei Beginn des Verfahrens für die Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes diese Umwidmung nicht geplant gewesen sei. Er verweist im Besonderen darauf, dass Grundflächen für Gewerbegründe dadurch entfallen würden und Wohnbau besser näher dem Ortszentrum situiert werden sollte. Er weist somit gegenüber dem Bürgermeister mit Nachdruck zurück, dass dieser in öffentlicher Sitzung ständig behaupte, dass GR Mag. Reichl die Unwahrheit sage. GR Mag. Reichl stellt ausdrücklich fest, dass er sich das nicht gefallen lassen wird.
21 Nach Gesprächspassagen, die auf Grund des Durcheinanderredens nicht protokollierbar sind, führt GR Mag. Reichl weiters Teile des Schreibens der Ortsplanerin aus. Er verweist auf die Forderung der Raumplanerin nach dreigeschossigem Wohnbau und auf den Lärmschutz entlang der Attersee-Bundesstraße hin. Die Aussage der Raumplanerin wäre nicht unbedingt positiv und wenn er einer jener jungen Unteracher wäre, die hier eine Wohnung suchen würden, dann würde er lieber im Bereich des Hugo-Wolf-Weges als im Bereich Au wohnen. Er stellt nochmals fest, dass das die sachliche Interpretation der ÖVP- Fraktion wäre und keine Unterstellungen. Der Bürgermeister weist Mag. Reichl darauf hin, dass er, falls er es nicht wisse, selbst oberhalb der B 151 wohne und eine ähnliche Lärmbelastung wie die gegenständlichen Grundstücke ertragen müsste. Er weist ihn nochmals darauf hin, dass er nomal wissen müsste, wo er wohnt. Er, der Bürgermeister wäre selbst nicht ganz glücklich mit den Ausführungen der Raumplanerin. Man hätte das ausdiskutiert und er hätte nicht erwartet, dass das trotz allem in diesem Thema kommen würde. Es hat beim Gespräch anders geklungen. Man habe die schriftliche Stellungnahme der Raumplanerin noch unter Zeitdruck angefordert, um sie bei dieser Sitzung zeitgerecht zu haben, aber er weist nochmals darauf hin, dass leider niemand von der ÖVP-Fraktion Zeit gehabt habe, zu dieser Besprechung mit Raumplanerin und der Vertretung der GSG zu kommen. Der Vorsitzende stellt weiters fest, dass es schwer wäre, wenn Wohnbebauung dort nicht stattfinden dürfe. Dann könne man sich beispielsweise auch nicht vorstellen, wie in der Gemeinde Attersee im Kreuzungsbereich an der Straße nach St. Georgen der geförderte Wohnbau direkt neben der Straße genehmigt worden wäre. Auch in der Gemeinde Lenzing sind ähnliche Situationen Realität. Der Bürgermeister stellt erneut fest, dass die Stellungnahme der Raumplanerin seiner Meinung nach nicht so gemeint gewesen sei wie sie nun interpretiert werde. Er stellt weiters fest, dass er damit gerechnet habe, dass es wieder die Intention gebe, im Gemeinderat etwas zu verhindern. Er apelliert aber noch einmal an die Vernunft und daran, die Zustimmung zu überlegen. Wenn eine Wohnbaugenossenschaft wie die GSG, die keine kleine Wohnbaugenossenschaft sei und überall in diesem Gebiet geförderten Wohnbau anbiete, bereit sei, hier dieses Projekt durchzuführen, sollte man sich auch dazu durchringen können, dem zuzustimmen. Seiner Meinung nach ist hier auch noch eine Genehmigung des Landes OÖ. notwendig. Man müsste dann auch bei künftigen privaten Umwidmungen eine Bürgerbefragung durchführen, wenn man hier die Bürger befragt. Seiner Meinung nach wäre das nicht so eine große Sache, um eine Bürgerbefragung für notwendig zu erachten. Er stellt fest, dass keines der Siedlungsprojekte in Unterach störend oder landschaftsschädigend wäre. Und er weist noch einmal darauf hin, dass man sich, wenn man selbst auf der sicheren Seite wäre, seiner Meinung nach nicht mit einem derartigen Projekt identifizieren kann. Es entzieht sich jedenfalls seiner Kenntnis. Er habe täglich im Büro und bei den Bürgern immer wieder die Aussagen gehört, dass die Gemeinde etwas unternehmen soll, um Wohnungen für junge Leute anbieten zu können. Und er weist darauf hin, das er bezüglich dessen, wovon Frau Hutterer gesprochen hat, schon lange mit der ISG verhandle. Das wäre aber für ihn kein Rettungsanker hinsichtlich der präkeren Wohnungssituation. Die ISG habe seiner Meinung nach erst umgeschwenkt, als das Damoklesschwert der Rückwidmung des Grundtückes über ihr geschwebt sei und er stellt fest, dass es keinerlei Rechtsanspruch auf eine Entschädigung bei Rückwidmung des Grundstückes gebe. Frau Hutterer solle nicht Behauptungen aufstellen, die nicht stimmen. Es gebe keine Möglichkeit der Entschädigungsforderung bei der Rückwidmung von Grundstücken. Der Bürgermeister stellt diese Behauptung absolut in Abrede.
22 GR Hutterer stellt erneut fest, dass der Bürgermeister genau wissen, dass jede Gemeinde schadensersatzpflichtig wäre, wenn eine Baulücke zurück gewidmet werden würde. Der Bürgermeister behauptet, dass die Größe der Baulücke unter 2.000 m² betragen müsse, damit die Gemeinde nicht schadenersatzpflichtig werde. GR Hutterer stellt fest, dass der Bauauschuss mit der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes so gut wie fertig wäre. Im örtlichen Entwickungskonzept sei die gegenständliche Fläche als Gewerbegebiet ausgewiesen. Der Bürgermeister erklärt, dass das nicht wahr wäre. GR Hutterer stellt fest, dass sie das so in Erinnerung habe. Möglicherweise habe der Bürgermeister andere Unterlagen als sie. Sie versteht nicht, warum dieses Projekt jetzt vorgezogen werden müsse. Der Bürgermeister erklärt dazu, dass es deshalb vorgezogen werden müsse, weil ein Anrainer, nämlich herr DI. Schnetzer, sein Haus verkaufen möchte. GR Hutterer erklärt, dass er das Haus auch ohne Umwidmung verkaufen könnte. Darauf antwortet der Bürgermeister, dass, wenn Herr DI. Schnetzer das Haus ohne Umwidmung der anderen Flächen verkaufen würde, dann wäre das Projekt des geförderten Wohnbaues dort gestorben und somit hätte die ÖVP-Fraktion das Projekt verhindert. Der Bürgermeister stellt fest, dass er nicht glaubt, dass Herr DI. Schnetzer nicht länger zuwarten wird. Frau Hutterer behauptet, dass Herr Schnetzer einen Vertrag mit der GSG habe und sie bis zum heutigen Tag keine Äußerung der GSG gehöret habe, obwohl dieser Vertrag am 30.5.2014 ausgelaufen sei. Der Bürgermeister erklärt, dass es überhaupt keinen Sinn habe, wenn die GSG mit Herrn Schnetzer einen Vertrag oder eine Vereinbarung abschließe, wenn der Gemeinderat der Umwidmung der anderen Grundstücke nicht zustimme. Auch mit den anderen Grundeigentümern würde somit keine Vereinbarung zustande kommen. Er, der Vorsitzende habe es kommen sehen, dass alles verhindert wird und er sei froh, dass die jungen Mitbürger, die anwesend seien, das alles hören. GR Hutterer erklärt, dass der Bürgermeister wissen müsste, wie lange eine Umwidmung dauere. Als Beispiel führt sie das Umwidmungsverfahren Löschenberger an. Der Vorsitzende erklärt weiter in einer emotionalen Wortmeldung, dass, wenn der Gemeinderat hier zusammenhelfen würde, die Widmungen schneller durchgeführt werden könnten. Dies wisse GR Hutterer genauso gut wie er. EGR Dr. Titze stellt die Frage, welche Alternativen man den Jugendlichen sonst anbieten könnte. Der Bürgermeister erklärt dazu, dass er keine Alternativen wisse. Er versuche seit Jahrzehnten, ein entsprechendes Projekt realisieren zu können. GR Hutterer erklärt, dass sie gehört habe, dass die Fa. Sandoz ihre Liegenschaften im Ort verkaufen möchte. Das wären ja Wohnungen.
23 Der Bürgermeister weist Frau Hutterer zurecht, sie möge hier nicht etwas fantasieren, was sie irgendwo gehört habe. So etwas solle man hier im Gemeinderat überhaupt nicht sagen. EGR Dr. Titze führt weiter aus, dass seiner Kenntnis nach seit vorigem Jahr neun Familien aus Unterach abgewandert seien. Er zähle hier Fakten auf und stelle keine Schuldzuweisungen fest. Er stelle nur fest, dass es nun, die Möglichkeit einer Widmung gebe. Er stellt weiters fest, dass er im Hinblick darauf, dass die Jugend in Unterach Wohnungen braucht und die Wohnungen auch vertretbar (=leistbar) sein sollten. Er weist auf die Reihenhäuser in Kohlstatt hin, die für Jugendliche Werber auf Grund ihres Preises nicht verfügbar und somit nicht leistbar wären. Er führt weiter aus, dass für ihn Lärmschutz gefällig ausgeführt werden kann. Er streut ein, dass einer seiner Söhne bereits nach Mondsee übersiedelt ist, weil er hier keinen Wohnraum zur Verfügung hat. Zwei seiner Kinder möchten künftig gerne nach Unterach siedeln. So gesehen möchte er apellieren, diesen Beschluss nicht zu verhindern. GR Hutterer beginnt auszuführen, dass es nichts damit zu tun habe, dass das Projekt zu verhindern wäre. Der Bürgermeister unterbricht und weist sie darauf hin, dass sie dann sprechen könne, wenn sie sich zu Wort meldet. Das dürfe sie mit Handzeichen machen. Es wäre nun GV Baier am Wort. Herr Baier habe sich vorher gemeldet, sie könne nach Herrn Baier sprechen, wenn sie möchte. GV Baier stellt fest, dass der geförderte Wohnbau in Unterach seit Jahren verfolgt werden würde. Es sei ein ÖVP-Mandatar gewesen, der an das Land geschrieben habe, dass in der Gemeinde Unterach kein geförderter Wohnbau von Nöten sei. Dies wäre damals beim Projekt beim Fußballplatz der Fall gewesen. Und er weist darauf hin, wie schwierig es in Unterach wäre, in relativer Ortsnähe Gründe für einen geförderten Wohnbau für Jungfamilien widmen zu können. Herr Baier führt weiter aus, dass es jetzt deshalb Zeitnot gebe, weil Herr DI. Schnetzer seine Liegenschaft verkaufen möchte und die übrigen 3.000 m² nicht für einen geförderten Wohnbau geeignet wären. Darüber hinaus würden Gewerbegrundstücke in diesem Bereich Schwierigkeiten bereiten. Er stellt fest, dass dort keine Bereitschaft besteht, für andere Zwecke auch nur einen Zentimeter Grund herzugeben. Man habe bereits mit allen dort befindlichen Grundeigentümern gesprochen. Es wäre nun gerade eine einmalige und einzige Chance, die Liegenschaft Schnetzer und zwei weitere Grundstücke zu erwerben und dort diesen geförderten Wohnbau zu realisieren. Eine andere Möglichkeit gebe es nicht. GV Baier verweist auf die bestehenden gewidmeten Baugründe, die von niemandem verkauft werden würden. Es würde darüber hinaus auch keine Bereitschaft bestehen, Rückwidmungen von Baugrundstücken durchführen zu lassen. Es gebe schlicht und einfach keine Möglichkeit, sich in der Baulandbilanz zu bewegen. Die Entwicklung des Ortes stehe bereits seit Jahrzehnten und die ÖVP Unterach verhindere seit Jahrzehnten jeden möglichen Wohnbau. Er verweist noch einmal, dass diese Situation eine einmalige wäre, weil Herr Schnetzer seine Liegenschaft verkaufen würde und zwei weitere Grundnachbarn bereit wären, ihre Grundstücke mit zu verkaufen. Ansonsten wäre diese Möglichkeit nicht gegeben gewesen. Er verstehe daher nicht, wie man hier argumentieren könne, man sollte das mit dem normalen Flächenwidmungsverfahren mit machen. Um auf die Umwidmung Löschenberger zurück zu kommen, stellt Herr GV Baier fest, dass hier andere Kräfte des Landes am Werk gewesen wären, um die Umwidmung dort zu verhindern. Deswegen habe es so lange gedauert. Er stellt fest, dass seine Fraktion dafür wäre, der
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