Lokales Planungsdokument 2021
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Stand: 19.10.2020 Lokales Planungsdokument 2021 für den dezentralen Planungsprozess im SGB II des Jobcenters Kreis Warendorf Inhalt: A. Finanzielle und personelle Ausstattung des Jobcenters B. Prioritäre Ziele und Themen des Jobcenters 2021 C. Rahmenbedingungen in Zeiten der Corona-Pandemie D. Geplante Handlungsansätze zu den Schwerpunktthemen der Steuerung 1. Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vermeiden und verringern (einschl. soziale Teilhabe und Coaching) 2. Gleichberechtigte Förderung und Integration von Frauen und Männern verbessern 3. Menschen mit Migrationshintergrund in Arbeit und Ausbildung integrieren (einschl. geflüchtete Menschen) 4. Digitalisierung optimieren 5. Weiteres lokales Schwerpunktthema des Jobcenters E. Ausschöpfung interner Potentiale
A. Finanzielle und personelle Ausstattung des Jobcenters Budget (EGT, VWT, Umschichtungen): Dem Jobcenter stehen nach aktueller Prognose für das Haushaltsjahr 2021 voraussichtlich 14,4 Mio. € im Verwaltungsbudget und 13,0 Mio. € im Eingliederungstitel zur Verfügung. Das Jobcenter plant danach, rd. 1 Mio. € aus dem Eingliederungstitel in das Verwaltungsbudget umzuschichten, sodass im Verwaltungsbudget 15,4 Mio. € und im Eingliederungstitel inklusive Werkcampus rd. 12 Mio. € zur Verfügung stehen. Personal (derzeitige Personalsituation, geplante Veränderungen, Betreuungsschlüssel): Aus Sicht des Kreises Warendorf hat das Personal bei der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II eine wichtige Schlüsselfunktion. Der Entwurf des Stellenplans 2021 sieht für das Jobcenter gemäß der Prognose der Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten keine Veränderung des „bemessenen“ Bereiches vor. Damit ist der Bereich von Integrationsfachkräften und Leistungssachbearbeitern gemeint, der sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften berechnet. Gleichwohl sind weitere Unterstützungsaufgaben für die Erreichung der geschäftspolitischen Ziele notwendig, so dass die Anzahl der Planstellen im Jobcenter, bei entsprechendem Votum der Entscheidungsgremien um 2,0 erhöht werden soll (1,0 IT-Fachbetreuung = jeweils 0,5 in beiden operativen Bereichen und 1,0 BuT). Die dann neue Gesamtkapazität in Höhe von 207 Planstellen beinhaltet neben den Stellen für die Sachgebiete aktivierende und passive Leistungen sowie der Verwaltung von rd. 186 Kapazitäten auch die Stellen für den Bereich Bildung und Teilhabe (BuT) mit 10,5 Stellen, die Unterhaltsheranziehung SGB II mit 6,5 Stellen und das Datenmanagementsystem (IT/ E-Akte). Für eine erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung ist ein guter Betreuungsschlüssel unerlässlich. Im Bereich der Leistungsgewährung gilt grundsätzlich ein Betreuungsschlüssel von 1:130 BG. Bei Vorliegen einer besonderen Situation oder der Betreuung einer speziellen Personengruppe wird hiervon abgewichen. So gilt z.B. für ein Stadtgebiet mit sehr hohem Migrationsanteil ein Betreuungsschlüssel von 1:110 BG und bei der Betreuung der Selbstständigen ein Betreuungsschlüssel von 1:75 BG. Im Integrationsbereich gilt kreisweit ein Betreuungsschlüssel von 1:150 ELB. 2
B. Prioritäre Ziele und Themen des Jobcenters 2021 Bitte benennen Sie kurz Ihre konkreten geschäftspolitischen Ziele für 2021, sortiert nach der Priorität (max. 5). 1. Jugendförderung u.a. durch den Ausbau der Jugendberufsagentur, bei der insbesondere die Schnittstelle zu den Schulen systematisch optimiert und ausgebaut werden soll; außerdem durch erneute Ausweitung der BuT-Förderfelder Lernförderung und soziokulturelle Teilhabe. Ausbildungsförderung, keine Ausbildungsaufnahme soll in Zeiten von Corona scheitern. 2. Ausbau der integrierten Sozialraumplanung. Die Verweisberatung, der (digitale) Wissenstransfer sowie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Hilfeträgern soll optimiert werden. Dadurch sollen Effizienz und Transparenz gesteigert und Doppelstrukturen reduziert werden. 3. Perspektivwechsel und verstärkte Vertrauensbildung zwischen JC und LB: Die Behördenbrille soll verstärkt abgesetzt und die Brille der Leistungsberechtigten aufgesetzt werden, um Zugangshindernisse zu identifizieren und zu reduzieren. Außerdem soll u.a. durch Vertrauensbildung die Anzahl von Widersprüchen gegen rechtmäßige Bescheide gesenkt werden. 4. Frühzeitige Aktivierung, Förderung und Steigerung der Integrationsquote von Frauen 5. Nachhaltige Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund 3
C. Rahmenbedingungen in Zeiten der Corona-Pandemie (Herausforderungen, wie Struktur der Leistungsbezieher, Aufnahmefähigkeit/Bedarfe des Arbeitsmarktes, Maßnahmeinhalte/-formate) - Alg II Beziehende stehen verstärkt in Konkurrenz zu marktnäheren Bewerbenden - Geringere Nachfrage am Arbeitsmarkt - Große Ungewissheit hinsichtlich der (welt-)wirtschaftlichen Entwicklung und damit der des Arbeitsmarktes; die Planzahlen 2021 erscheinen daher so wenig valide wie selten zuvor - Ungewissheit, ob Maßnahmen trotz Corona wie geplant durchgeführt werden können (z.B. als Präsenzmaßnahme). - Ungewissheit, ob die JC-Mitarbeitenden in gewohntem Umfang eingesetzt werden können, oder ob z.B. durch Krankheit oder insb. hilfsweisen Einsatz im Gesundheitsbereich Ressourcen für das Kerngeschäft verloren gehen. 4
D. Geplante Handlungsansätze zu den Schwerpunktthemen der Steuerung D.1 Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vermeiden und verringern (einschl. soziale Teilhabe und Coaching) Welche Handlungsbedarfe sehen Sie? - Jugendliche und junge Erwachsene erreichen und überzeugen; unser Motto: Je früher ein Euro investiert wird, umso größer ist seine Wirkung - Bedarfsgerecht weitere Partner in die Fallbearbeitung einbinden; den (digitalen) Wissenstransfer unter verbessern, und zwar unter konsequenter und systematischer Beachtung des Datenschutzes; Aufbau von Produktionsnetzwerken in Regionen mit verdichteten Problemlagen (Sozialraumorientierung) - Schulabschlüsse ermöglichen/ verbessern - Sozio-kulturelle Teilhabe ermöglichen - Diskrepanz Ausbildungsmarkt und Wünsche der Jugendlichen - Aufsuchendes Fallmanagement für Langzeitleistungsbeziehende, die nur schwer erreicht werden können - Verstärkte Nutzung der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II - Schaffung niederschwelliger gemeinnütziger Förderangebote in Seniorenheimen oder Behinderteneinrichtungen - Ressourcen erkennen und nutzbar machen - Rollenverständnisse aufbrechen - Motivation und Zuversicht steigern - Familienfreundliche Arbeitszeiten der Arbeitgebenden (passgenaue Vermittlung) - Zugangshindernisse reduzieren und komplexe SGB II-Materie verständlicher machen. Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen? - Ausweitung niederschwelliger Zugänge in die Beratung - Steigerung der Integrationszahlen U 25 im Vergleich zu 2020 - Mindestens die Anzahl der Ausbildungsaufnahmen erreichen wie 2020 - Keine arbeitslosen U25 länger als 3 Monate ohne Angebot, lückenlose Förderketten schaffen - Erhöhung des Anteils eingebundener Partner in die Fallbearbeitung - Erhöhung der Anzahl Beratungen in der Jugendberufsagentur, Ausbau der Schnittstelle in den Schulen 5
- Erhöhung der Inanspruchnahme der Leistungen für Lernförderung und soziokulturellen Teilhabe (BuT) - Anzahl der Widersprüche gegen rechtmäßige Bescheide senken - Abgestimmte Schweigepflichtsentbindungen mit den wichtigsten Partnern entwickeln - Perspektivwechsel forcieren u.a. durch den Einstieg in regelmäßige Kundenbefragungen und die standardisierte Einbeziehung von LB bei der „Produktentwicklung“. - Aktivierung und soziale Teilhabe für Familien im Langzeitleistungsbezug - Aufbau von Produktionsnetzwerken - Förderungen nach § 16i SGB II - Förderungen nach § 16e SGB II - Reduzierung des Bestands an LZB Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant? - Projekt „ANNA“ (u.a. Förderung (Allein)Erziehender, Perspektivwechsel, (digitaler) Wissenstransfer - Umsetzung des Transferkonzepts „Soziale Dienstleistungen Hand in Hand…“ in Ahlen und Beckum - Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen, Ausbau der Schnittstelle in den Schulen; wenigstens 2 weitere Schulen sollen verfestigt in die JBA einbezogen werden - Angebote der Leistungen für Bildung und Teilhabe insbesondere Lernförderung und soziokulturellen Teilhabe aktiv bewerben; Ausbau der momentan bereits rd. 25 Lernstandorte im Kreis Warendorf auf weitere Schulen - Überprüfung der Betreuungsschlüssel und der Kontaktdichte bei U25 - Stringentere Umsetzung des Fachkonzepts BG-Betreuung - Fortführung LWL Projekt Careleaver mit Jugendamt (über § 16h SGB II) - Fortführung Maßnahme „restart“ (über § 16h SGB II) - Aufsuchendes Fallmanagement für Langzeitleistungsbeziehende durch den Werkcampus am Standort Ennigerloh - Schaffung niederschwelliger gemeinnütziger Förderangebote in Seniorenheimen oder Behinderteneinrichtungen durch Ausweitung von Arbeitsgelegenheiten - Umsetzung Teilhabechancengesetz durch AGS in Zusammenarbeit mit spezialisierten pAp - Übergänge aus THCG in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung - Verstärkte Nutzung der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II 6
Wer sind Ihre Kooperationspartner? - Wohlfahrtsverbände - Kommunen - Bildungs- und Beschäftigungsträger - BA - Arbeitgeber - Schulen 7
D.2 Gleichberechtigte Förderung und Integration von Frauen und Männern verbessern Welche Handlungsbedarfe sehen Sie? - Rollenverständnisse aufbrechen, und zwar bei LB und Mitarbeitenden - Motivation zur Arbeitsaufnahme fördern - berufliche Orientierung - Arbeitgebende mit familienfreundlichen Rahmenbedingungen gewinnen Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen? - Steigerung der Integrationen und Integrationsquote der Frauen - Erhöhung der Aktivierungsquote von Frauen - Erhöhte Sensibilisierung auch der Mitarbeitenden für das Thema Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant? - Konsequente Umsetzung der BG-Betreuung - Jobmesse für Erziehende - intensivierte Netzwerkarbeit vor Ort in den Kommunen (Café Kinderwagen) - Zusammenarbeit mit Familienzentren - Angebote für Erziehende mit Kindern unter 3 Jahren - Identifizierung von familienfreundlichen Unternehmen - Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Themen (Kinderbetreuung, Rechte und Pflichten, Minijob, Teilzeitausbildung) - Bewerbung der Erziehenden bei Arbeitgebenden - Fortführung interner Schulungen Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen? - Wohlfahrtsverbände - Kommunen - Bildungs- und Beschäftigungsträger - BA 8
- Arbeitgebende - Experten zB von Hochschulen - Familienzentren 9
D.3 Menschen mit Migrationshintergrund in Arbeit und Ausbildung integrieren (einschl. geflüchtete Menschen) Welche Handlungsbedarfe sehen Sie? - Nach Ablauf Sprachförderung nahtlose Integration in Ausbildung und Arbeit - Integration von geflüchteten Frauen - Angebote für „Verweigernde“ Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen? - Konsequente Beratung und Aktivierung zur Zielerreichung Integration - Kein Flüchtling ohne Angebot - Frühzeitige Beratung von geflüchteten Frauen, denen nach § 10 SGB II die Arbeitsaufnahme noch nicht zumutbar ist. Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant? - spezialisierte Ansprechpartner für Flüchtlinge - Schulung der Mitarbeitenden - Einsatz von Geflüchteten als Ansprechpersonen für Flüchtlinge - Koordination der Sprachkurse zusammen mit BAMF und Trägern - Keine arbeitslosen Flüchtlinge bleiben länger als 3 Monate ohne Angebot, lückenlose Förderketten schaffen - Teilqualifikationen ermöglichen insbesondere im Handwerk - Angebote der Leistungen für Bildung und Teilhabe insbesondere Lernförderung und soziokulturellen Teilhabe aktiv bewerben - Informationsveranstaltungen für Frauen zu verschiedenen Themen (Kinderbetreuung, Rechte und Pflichten, Minijob, Teilzeitausbildung) Wer sind Ihre Kooperationspartner? - BAMF - Wohlfahrtsverbände - Kommunen - Bildungs- und Beschäftigungsträger - BA - Arbeitgebende - Schulen 10
D.4 Digitalisierung optimieren Ausgangssituation (Stand der Digitalisierung, intern, externer online-Zugang, Softwarehersteller) Die Corona Pandemie hat verdeutlicht, wie wichtig die Erbringung von Dienstleistungen in digitaler Form ist. So konnten mit der E-Akte notwendige Redundanzen gebildet und die Auszahlung der existenzsichernden Leistungen gewährleistet werden. Das Jobcenter Kreis Warendorf hat zudem die ersten Online-Anträge bereitgestellt. Weitere Digitalisierungsschritte sollen kontinuierlich erfolgen. Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen? Die Digitalisierung ist ein schrittweiser, langjähriger Prozess und wird die bisherigen Formate der Interaktionen zwischen Leistungsberechtigten und Verwaltung – zumindest mittelbar – nicht ablösen, aber - zur Steigerung der Bürgerorientierung und der Verwaltungseffizienz - in einem nicht unerheblichen Umfang ergänzen. Dazu zählt auch der Aufbau einer digitalen Beratungsstruktur, so dass entsprechend des Gesprächsgegenstandes und des Zieles des Kontaktes auch Beratungen von Leistungsberechtigten in digitaler Form von „Videokonferenzen“ und „Telefonie“ durchgeführt werden können. Zudem sollen Förderangebote von Bildungsträgern zunehmend auch alternativ und digital angeboten werden können. Gleiches gilt für Jobcenter interne Vorhaben. Durch digitale Angebote für LB erfolgt gleichzeitig deren Vorbereitung auf die Arbeitswelt 4.0. Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant? Jede Anlaufstelle soll zum Zwecke der Online-Beratung zumindest einen PC erhalten, der mit Kamera und Mikrofon ausgestattet ist. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass aufgrund der dezentralen Aufstellung des Jobcenters mit 15 Liegenschaften in allen 13 Städten und Gemeinden des Kreises Warendorf auch die Durchführung von internen Videokonferenzen nicht nur zurzeit von Corona viele Wege spart und die Kommunikation verbessert. Dafür ist geplant weitere 20 PC im Jobcenter mit Kamera und Mikrofonen auszustatten sowie die notwendige Netzwerkstruktur aufzubauen. Weitere Projekte stellen die Einführung von LKom LISSA, die Weiterentwicklung der E-Akte (z.B. QR- Code) und der Start der Entwicklung einer Scan-App zum Hochladen von Unterlagen durch den Leistungsberechtigen dar. Ergänzt werden diese Planungen durch weitere Videos zur Information der Leistungsberechtigten und die Möglichkeit, Webinare zu erstellen. Diese Digitalisierungsschritte des Jobcenters fügen sich nahtlos in die Digitalisierungsstrategie des Kreises Warendorf ein. Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen? - Firma LÄMMERZAHL - Bildungsträger - Kreisverwaltung 11
D.5 Weiteres lokales Schwerpunktthema des JC 2021 Unter B. haben Sie Ihre prioritären Ziele und Themen für 2021 benannt. Bitte stellen Sie im Folgenden das wichtigste Schwerpunktthema Ihres JC für 2021 dar, welches nicht bereits unter D.1 bis D.4 benannt wurde. Thema: Ausweitung des Work-First Ansatzes durch den Werkcampus Was ist der Anlass für Ihre Wahl und wie ist die Ausgangslage? Der sogenannte Werkcampus als zertifizierte eigenständige Einheit des Jobcenters erbringt Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III. Gerade für Neuantragstellende ist dieser Ansatz besonders gut geeignet, da das Jobcenter lediglich eine Moderationsfunktion wahrnimmt und auf Augenhöhe mit den ELB dem Motto folgt „Es ist Ihr Job einen Job zu finden!“ Dieser Ansatz ist besonders für die in 2021 zu erwartende erhöhte Anzahl an Neuantragstellenden geeignet. Was wollen Sie konkret erreichen? Unverzügliche Eingliederung von Neuantragstellenden in Ausbildung und Arbeit Welche Aktivitäten haben Sie geplant? Aufgrund der guten Erfahrungen mit der Dienstleistung, insbesondere bei der Umsetzung des „Work- First Ansatzes“, soll die Leistung an einem weiteren Standort erbracht werden. Durch die Zurverfügungstellung von Laptops, soll diese Dienstleistung auch digital ermöglicht werden. Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen? - Arbeitgebende - Kammern 12
E. Ausschöpfung interner Potentiale Wo liegen die internen Verbesserungspotentiale Ihres Jobcenters? Welche Ansatzpunkte sollen in 2021 verfolgt werden, um die Performance des Jobcenters weiterzuentwickeln? Bitte benennen Sie bis zu drei Themen. 1. Internes Potential Thema Einführung eines Fallsteuerungsmodells Geplante Weiterentwicklung in 2021 - Realistische Ziele von SGB II-Kunden, d. h. kleinschrittige Ziele und keine Parallelstrategien - Einen stringenten Beratungsprozess, d. h. Bedarf, Ziel, und Handlungsplanung sind in sich schlüssig - Workshops - Anpassung der Fachaufsicht - Einbeziehung der regionalen Bildungsträgerlandschaft - Einbeziehung der Mitarbeitenden - Implementierung in neues Fachverfahren - Ressourcen und Stärken: Wir betrachten die Kunden mit einem „frischen Blick“ - Einheitliche Haltungen der Mitarbeitenden und Führungskräfte sowie ein klares Bewusstsein für Aufgaben, Beratungsrollen und –phasen 2. Internes Potential Thema Qualitätsarbeit / Steigerung der Beratungsqualität Geplante Weiterentwicklung in 2021 Bessere „Übersetzung“/Erläuterung der komplexen SGB II-Materie; jährliche Durchführung von Kundenbefragungen; Schulung der Beratungsqualität im Sachgebiet pL; Vereinfachung von Schreiben, Flyern … ohne Rechtsqualität 13
3. Internes Potential Thema Arbeitswelt 4.0 - Stärkung der Eigenverantwortung und Potentialentfaltung der Mitarbeitenden Geplante Weiterentwicklung in 2021 - Fortführung der Projektarbeit mit flachen Hierarchien – z.B. bei der Umfeldgestaltung JC - Dezentralen Zuständigkeiten z.B. Fortführung bei der EGT-Bewirtschaftung - Erprobung neuer Kommunikationsformate – evtl. Wahl von Vertrauensleuten, Menimeter- Umfragen etc. 14
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