Lokales Planungsdokument 2021

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Stand: 19.10.2020

                 Lokales Planungsdokument 2021
                      für den dezentralen Planungsprozess im SGB II des

                                 Jobcenters Kreis Warendorf

Inhalt:

          A. Finanzielle und personelle Ausstattung des Jobcenters

          B. Prioritäre Ziele und Themen des Jobcenters 2021

          C. Rahmenbedingungen in Zeiten der Corona-Pandemie

          D. Geplante Handlungsansätze zu den Schwerpunktthemen der Steuerung

             1. Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vermeiden und
                verringern (einschl. soziale Teilhabe und Coaching)
             2. Gleichberechtigte Förderung und Integration von Frauen und Männern
                verbessern
             3. Menschen mit Migrationshintergrund in Arbeit und Ausbildung integrieren
                (einschl. geflüchtete Menschen)
             4. Digitalisierung optimieren
             5. Weiteres lokales Schwerpunktthema des Jobcenters

          E. Ausschöpfung interner Potentiale
A. Finanzielle und personelle Ausstattung des Jobcenters

Budget (EGT, VWT, Umschichtungen):

Dem Jobcenter stehen nach aktueller Prognose für das Haushaltsjahr 2021 voraussichtlich 14,4 Mio.
€ im Verwaltungsbudget und 13,0 Mio. € im Eingliederungstitel zur Verfügung. Das Jobcenter plant
danach, rd. 1 Mio. € aus dem Eingliederungstitel in das Verwaltungsbudget umzuschichten, sodass
im Verwaltungsbudget 15,4 Mio. € und im Eingliederungstitel inklusive Werkcampus rd. 12 Mio. €
zur Verfügung stehen.

Personal (derzeitige Personalsituation, geplante Veränderungen, Betreuungsschlüssel):

Aus Sicht des Kreises Warendorf hat das Personal bei der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II
eine wichtige Schlüsselfunktion. Der Entwurf des Stellenplans 2021 sieht für das Jobcenter gemäß
der Prognose der Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten keine
Veränderung des „bemessenen“ Bereiches vor. Damit ist der Bereich von Integrationsfachkräften
und Leistungssachbearbeitern gemeint, der sich in Abhängigkeit von der Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften berechnet.

Gleichwohl sind weitere Unterstützungsaufgaben für die Erreichung der geschäftspolitischen Ziele
notwendig, so dass die Anzahl der Planstellen im Jobcenter, bei entsprechendem Votum der
Entscheidungsgremien um 2,0 erhöht werden soll (1,0 IT-Fachbetreuung = jeweils 0,5 in beiden
operativen Bereichen und 1,0 BuT).

Die dann neue Gesamtkapazität in Höhe von 207 Planstellen beinhaltet neben den Stellen für die
Sachgebiete aktivierende und passive Leistungen sowie der Verwaltung von rd. 186 Kapazitäten auch
die Stellen für den Bereich Bildung und Teilhabe (BuT) mit 10,5 Stellen, die Unterhaltsheranziehung
SGB II mit 6,5 Stellen und das Datenmanagementsystem (IT/ E-Akte).

Für eine erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung ist ein guter Betreuungsschlüssel unerlässlich.

Im Bereich der Leistungsgewährung gilt grundsätzlich ein Betreuungsschlüssel von 1:130 BG. Bei
Vorliegen einer besonderen Situation oder der Betreuung einer speziellen Personengruppe wird
hiervon abgewichen. So gilt z.B. für ein Stadtgebiet mit sehr hohem Migrationsanteil ein
Betreuungsschlüssel von 1:110 BG und bei der Betreuung der Selbstständigen ein
Betreuungsschlüssel von 1:75 BG. Im Integrationsbereich gilt kreisweit ein Betreuungsschlüssel von
1:150 ELB.

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B. Prioritäre Ziele und Themen des Jobcenters 2021
Bitte benennen Sie kurz Ihre konkreten geschäftspolitischen Ziele für 2021, sortiert nach der Priorität (max.
5).

    1.   Jugendförderung u.a. durch den Ausbau der Jugendberufsagentur, bei der insbesondere die
         Schnittstelle zu den Schulen systematisch optimiert und ausgebaut werden soll; außerdem durch
         erneute Ausweitung der BuT-Förderfelder Lernförderung und soziokulturelle Teilhabe.
         Ausbildungsförderung, keine Ausbildungsaufnahme soll in Zeiten von Corona scheitern.

    2.   Ausbau der integrierten Sozialraumplanung. Die Verweisberatung, der (digitale) Wissenstransfer
         sowie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Hilfeträgern soll optimiert werden. Dadurch
         sollen Effizienz und Transparenz gesteigert und Doppelstrukturen reduziert werden.

    3.   Perspektivwechsel und verstärkte Vertrauensbildung zwischen JC und LB: Die Behördenbrille soll
         verstärkt abgesetzt und die Brille der Leistungsberechtigten aufgesetzt werden, um
         Zugangshindernisse zu identifizieren und zu reduzieren. Außerdem soll u.a. durch Vertrauensbildung
         die Anzahl von Widersprüchen gegen rechtmäßige Bescheide gesenkt werden.

    4.   Frühzeitige Aktivierung, Förderung und Steigerung der Integrationsquote von Frauen

    5.   Nachhaltige Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund

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C. Rahmenbedingungen in Zeiten der Corona-Pandemie
  (Herausforderungen, wie Struktur der Leistungsbezieher, Aufnahmefähigkeit/Bedarfe des
  Arbeitsmarktes, Maßnahmeinhalte/-formate)

  -   Alg II Beziehende stehen verstärkt in Konkurrenz zu marktnäheren Bewerbenden
  -   Geringere Nachfrage am Arbeitsmarkt
  -   Große Ungewissheit hinsichtlich der (welt-)wirtschaftlichen Entwicklung und damit der des
      Arbeitsmarktes; die Planzahlen 2021 erscheinen daher so wenig valide wie selten zuvor
  -   Ungewissheit, ob Maßnahmen trotz Corona wie geplant durchgeführt werden können (z.B.
      als Präsenzmaßnahme).
  -   Ungewissheit, ob die JC-Mitarbeitenden in gewohntem Umfang eingesetzt werden können,
      oder ob z.B. durch Krankheit oder insb. hilfsweisen Einsatz im Gesundheitsbereich
      Ressourcen für das Kerngeschäft verloren gehen.

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D. Geplante Handlungsansätze zu den Schwerpunktthemen der Steuerung

D.1 Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vermeiden und
verringern (einschl. soziale Teilhabe und Coaching)
Welche Handlungsbedarfe sehen Sie?

- Jugendliche und junge Erwachsene erreichen und überzeugen; unser Motto: Je früher ein Euro
investiert wird, umso größer ist seine Wirkung

- Bedarfsgerecht weitere Partner in die Fallbearbeitung einbinden; den (digitalen) Wissenstransfer
unter verbessern, und zwar unter konsequenter und systematischer Beachtung des Datenschutzes;
Aufbau von Produktionsnetzwerken in Regionen mit verdichteten Problemlagen
(Sozialraumorientierung)

- Schulabschlüsse ermöglichen/ verbessern

- Sozio-kulturelle Teilhabe ermöglichen

- Diskrepanz Ausbildungsmarkt und Wünsche der Jugendlichen

- Aufsuchendes Fallmanagement für Langzeitleistungsbeziehende, die nur schwer erreicht werden
können

- Verstärkte Nutzung der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II

- Schaffung niederschwelliger gemeinnütziger Förderangebote in Seniorenheimen oder
Behinderteneinrichtungen

- Ressourcen erkennen und nutzbar machen

- Rollenverständnisse aufbrechen

- Motivation und Zuversicht steigern

- Familienfreundliche Arbeitszeiten der Arbeitgebenden (passgenaue Vermittlung)

- Zugangshindernisse reduzieren und komplexe SGB II-Materie verständlicher machen.

Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen?

- Ausweitung niederschwelliger Zugänge in die Beratung

- Steigerung der Integrationszahlen U 25 im Vergleich zu 2020

- Mindestens die Anzahl der Ausbildungsaufnahmen erreichen wie 2020

- Keine arbeitslosen U25 länger als 3 Monate ohne Angebot, lückenlose Förderketten schaffen

- Erhöhung des Anteils eingebundener Partner in die Fallbearbeitung

- Erhöhung der Anzahl Beratungen in der Jugendberufsagentur, Ausbau der Schnittstelle in den
Schulen

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- Erhöhung der Inanspruchnahme der Leistungen für Lernförderung und soziokulturellen Teilhabe
(BuT)

- Anzahl der Widersprüche gegen rechtmäßige Bescheide senken

- Abgestimmte Schweigepflichtsentbindungen mit den wichtigsten Partnern entwickeln

- Perspektivwechsel forcieren u.a. durch den Einstieg in regelmäßige Kundenbefragungen und die
standardisierte Einbeziehung von LB bei der „Produktentwicklung“.

- Aktivierung und soziale Teilhabe für Familien im Langzeitleistungsbezug

- Aufbau von Produktionsnetzwerken

- Förderungen nach § 16i SGB II

- Förderungen nach § 16e SGB II

- Reduzierung des Bestands an LZB

Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant?

- Projekt „ANNA“ (u.a. Förderung (Allein)Erziehender, Perspektivwechsel, (digitaler) Wissenstransfer

- Umsetzung des Transferkonzepts „Soziale Dienstleistungen Hand in Hand…“ in Ahlen und Beckum

- Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen, Ausbau der Schnittstelle in den Schulen;
wenigstens 2 weitere Schulen sollen verfestigt in die JBA einbezogen werden

- Angebote der Leistungen für Bildung und Teilhabe insbesondere Lernförderung und soziokulturellen
Teilhabe aktiv bewerben; Ausbau der momentan bereits rd. 25 Lernstandorte im Kreis Warendorf
auf weitere Schulen

- Überprüfung der Betreuungsschlüssel und der Kontaktdichte bei U25

- Stringentere Umsetzung des Fachkonzepts BG-Betreuung

- Fortführung LWL Projekt Careleaver mit Jugendamt (über § 16h SGB II)

- Fortführung Maßnahme „restart“ (über § 16h SGB II)

- Aufsuchendes Fallmanagement für Langzeitleistungsbeziehende durch den Werkcampus am
Standort Ennigerloh

- Schaffung niederschwelliger gemeinnütziger Förderangebote in Seniorenheimen oder
Behinderteneinrichtungen durch Ausweitung von Arbeitsgelegenheiten

- Umsetzung Teilhabechancengesetz durch AGS in Zusammenarbeit mit spezialisierten pAp

- Übergänge aus THCG in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

- Verstärkte Nutzung der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II

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Wer sind Ihre Kooperationspartner?

- Wohlfahrtsverbände

- Kommunen

- Bildungs- und Beschäftigungsträger

- BA

- Arbeitgeber

- Schulen

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D.2 Gleichberechtigte Förderung und Integration von Frauen und Männern
verbessern
Welche Handlungsbedarfe sehen Sie?

- Rollenverständnisse aufbrechen, und zwar bei LB und Mitarbeitenden

- Motivation zur Arbeitsaufnahme fördern

- berufliche Orientierung

- Arbeitgebende mit familienfreundlichen Rahmenbedingungen gewinnen

Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen?

- Steigerung der Integrationen und Integrationsquote der Frauen

- Erhöhung der Aktivierungsquote von Frauen

- Erhöhte Sensibilisierung auch der Mitarbeitenden für das Thema

Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant?

- Konsequente Umsetzung der BG-Betreuung

- Jobmesse für Erziehende

- intensivierte Netzwerkarbeit vor Ort in den Kommunen (Café Kinderwagen)

- Zusammenarbeit mit Familienzentren

- Angebote für Erziehende mit Kindern unter 3 Jahren

- Identifizierung von familienfreundlichen Unternehmen

- Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Themen (Kinderbetreuung, Rechte und Pflichten,
Minijob, Teilzeitausbildung)

- Bewerbung der Erziehenden bei Arbeitgebenden

- Fortführung interner Schulungen

Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen?

- Wohlfahrtsverbände

- Kommunen

- Bildungs- und Beschäftigungsträger

- BA

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- Arbeitgebende

- Experten zB von Hochschulen

- Familienzentren

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D.3 Menschen mit Migrationshintergrund in Arbeit und Ausbildung
integrieren (einschl. geflüchtete Menschen)
Welche Handlungsbedarfe sehen Sie?

- Nach Ablauf Sprachförderung nahtlose Integration in Ausbildung und Arbeit

- Integration von geflüchteten Frauen

- Angebote für „Verweigernde“

Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen?

- Konsequente Beratung und Aktivierung zur Zielerreichung Integration

- Kein Flüchtling ohne Angebot

- Frühzeitige Beratung von geflüchteten Frauen, denen nach § 10 SGB II die Arbeitsaufnahme noch
nicht zumutbar ist.

Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant?

- spezialisierte Ansprechpartner für Flüchtlinge

- Schulung der Mitarbeitenden

- Einsatz von Geflüchteten als Ansprechpersonen für Flüchtlinge

- Koordination der Sprachkurse zusammen mit BAMF und Trägern

- Keine arbeitslosen Flüchtlinge bleiben länger als 3 Monate ohne Angebot, lückenlose Förderketten
schaffen

- Teilqualifikationen ermöglichen insbesondere im Handwerk

- Angebote der Leistungen für Bildung und Teilhabe insbesondere Lernförderung und soziokulturellen
Teilhabe aktiv bewerben

- Informationsveranstaltungen für Frauen zu verschiedenen Themen (Kinderbetreuung, Rechte und
Pflichten, Minijob, Teilzeitausbildung)

Wer sind Ihre Kooperationspartner?

- BAMF

- Wohlfahrtsverbände

- Kommunen

- Bildungs- und Beschäftigungsträger

- BA

- Arbeitgebende

- Schulen
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D.4 Digitalisierung optimieren
Ausgangssituation (Stand der Digitalisierung, intern, externer online-Zugang, Softwarehersteller)

Die Corona Pandemie hat verdeutlicht, wie wichtig die Erbringung von Dienstleistungen in digitaler
Form ist. So konnten mit der E-Akte notwendige Redundanzen gebildet und die Auszahlung der
existenzsichernden Leistungen gewährleistet werden. Das Jobcenter Kreis Warendorf hat zudem die
ersten Online-Anträge bereitgestellt. Weitere Digitalisierungsschritte sollen kontinuierlich erfolgen.

Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen?

Die Digitalisierung ist ein schrittweiser, langjähriger Prozess und wird die bisherigen Formate der
Interaktionen zwischen Leistungsberechtigten und Verwaltung – zumindest mittelbar – nicht
ablösen, aber - zur Steigerung der Bürgerorientierung und der Verwaltungseffizienz - in einem nicht
unerheblichen Umfang ergänzen.

Dazu zählt auch der Aufbau einer digitalen Beratungsstruktur, so dass entsprechend des
Gesprächsgegenstandes und des Zieles des Kontaktes auch Beratungen von Leistungsberechtigten in
digitaler Form von „Videokonferenzen“ und „Telefonie“ durchgeführt werden können.

Zudem sollen Förderangebote von Bildungsträgern zunehmend auch alternativ und digital angeboten
werden können. Gleiches gilt für Jobcenter interne Vorhaben. Durch digitale Angebote für LB erfolgt
gleichzeitig deren Vorbereitung auf die Arbeitswelt 4.0.

Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant?

Jede Anlaufstelle soll zum Zwecke der Online-Beratung zumindest einen PC erhalten, der mit Kamera
und Mikrofon ausgestattet ist. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass aufgrund der dezentralen
Aufstellung des Jobcenters mit 15 Liegenschaften in allen 13 Städten und Gemeinden des Kreises
Warendorf auch die Durchführung von internen Videokonferenzen nicht nur zurzeit von Corona viele
Wege spart und die Kommunikation verbessert. Dafür ist geplant weitere 20 PC im Jobcenter mit
Kamera und Mikrofonen auszustatten sowie die notwendige Netzwerkstruktur aufzubauen.

Weitere Projekte stellen die Einführung von LKom LISSA, die Weiterentwicklung der E-Akte (z.B. QR-
Code) und der Start der Entwicklung einer Scan-App zum Hochladen von Unterlagen durch den
Leistungsberechtigen dar. Ergänzt werden diese Planungen durch weitere Videos zur Information der
Leistungsberechtigten und die Möglichkeit, Webinare zu erstellen.

Diese Digitalisierungsschritte des Jobcenters fügen sich nahtlos in die Digitalisierungsstrategie des
Kreises Warendorf ein.

Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen?

- Firma LÄMMERZAHL
- Bildungsträger
- Kreisverwaltung

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D.5 Weiteres lokales Schwerpunktthema des JC 2021
Unter B. haben Sie Ihre prioritären Ziele und Themen für 2021 benannt. Bitte stellen Sie im Folgenden das
wichtigste Schwerpunktthema Ihres JC für 2021 dar, welches nicht bereits unter D.1 bis D.4 benannt wurde.

Thema: Ausweitung des Work-First Ansatzes durch den Werkcampus

Was ist der Anlass für Ihre Wahl und wie ist die Ausgangslage?

Der sogenannte Werkcampus als zertifizierte eigenständige Einheit des Jobcenters erbringt
Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III.

Gerade für Neuantragstellende ist dieser Ansatz besonders gut geeignet, da das Jobcenter lediglich
eine Moderationsfunktion wahrnimmt und auf Augenhöhe mit den ELB dem Motto folgt „Es ist Ihr
Job einen Job zu finden!“ Dieser Ansatz ist besonders für die in 2021 zu erwartende erhöhte Anzahl
an Neuantragstellenden geeignet.

Was wollen Sie konkret erreichen?

Unverzügliche Eingliederung von Neuantragstellenden in Ausbildung und Arbeit

Welche Aktivitäten haben Sie geplant?

Aufgrund der guten Erfahrungen mit der Dienstleistung, insbesondere bei der Umsetzung des „Work-
First Ansatzes“, soll die Leistung an einem weiteren Standort erbracht werden. Durch die
Zurverfügungstellung von Laptops, soll diese Dienstleistung auch digital ermöglicht werden.

Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen?

- Arbeitgebende

- Kammern

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E. Ausschöpfung interner Potentiale
Wo liegen die internen Verbesserungspotentiale Ihres Jobcenters? Welche Ansatzpunkte sollen in
2021 verfolgt werden, um die Performance des Jobcenters weiterzuentwickeln? Bitte benennen Sie
bis zu drei Themen.

1. Internes Potential

Thema

Einführung eines Fallsteuerungsmodells

Geplante Weiterentwicklung in 2021

- Realistische Ziele von SGB II-Kunden, d. h. kleinschrittige Ziele und keine Parallelstrategien

- Einen stringenten Beratungsprozess, d. h. Bedarf, Ziel, und Handlungsplanung sind in sich schlüssig

- Workshops

- Anpassung der Fachaufsicht

- Einbeziehung der regionalen Bildungsträgerlandschaft

- Einbeziehung der Mitarbeitenden

- Implementierung in neues Fachverfahren

- Ressourcen und Stärken: Wir betrachten die Kunden mit einem „frischen Blick“

- Einheitliche Haltungen der Mitarbeitenden und Führungskräfte sowie ein klares Bewusstsein für
Aufgaben, Beratungsrollen und –phasen

2. Internes Potential

Thema

Qualitätsarbeit / Steigerung der Beratungsqualität

Geplante Weiterentwicklung in 2021

Bessere „Übersetzung“/Erläuterung der komplexen SGB II-Materie; jährliche Durchführung von
Kundenbefragungen; Schulung der Beratungsqualität im Sachgebiet pL; Vereinfachung von
Schreiben, Flyern … ohne Rechtsqualität

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3. Internes Potential

Thema

Arbeitswelt 4.0 - Stärkung der Eigenverantwortung und Potentialentfaltung der Mitarbeitenden

Geplante Weiterentwicklung in 2021

- Fortführung der Projektarbeit mit flachen Hierarchien – z.B. bei der Umfeldgestaltung JC

- Dezentralen Zuständigkeiten z.B. Fortführung bei der EGT-Bewirtschaftung

- Erprobung neuer Kommunikationsformate – evtl. Wahl von Vertrauensleuten, Menimeter-
Umfragen etc.

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