Älter werden in Rheinberg - Ausgabe 2021

 
WEITER LESEN
Älter werden in Rheinberg - Ausgabe 2021
Älter werden
  in Rheinberg

Ausgabe 2021
Älter werden in Rheinberg - Ausgabe 2021
Alle Dienste auf einen Blick

Ambulante Pflege,
stationäre Pflege,
Kurzzeitpflege,
Tagespflege,
haushaltsnahe Dienste,
Kurberatung,
familienbegleitender Dienst,
Hilfen für Kinder, Jugendliche & Familien,
Migrationsberatung,
Suchtberatung,
Schulbetreuung,
schulische Integrationshilfe,
sozialtherapeutische Tagesbetreuung,
Sozialtrainings,
allgemeine Sozialberatung,
integrierte Versorgung,
Waldzeltplatz Leucht,
Seniorenbüro,
Caritas-Service

Geschäftsstelle Moers

Caritasverband Moers-Xanten e.V.
Neustraße 35 · 47441 Moers
Tel.   0 28 41 / 90 10 - 0
Web www.caritas-moers-xanten.de
Mail info@caritas-moers-xanten.de
Älter werden in Rheinberg - Ausgabe 2021
Grußwort des Bürgermeisters

GRUSSWORT DES BÜRGERMEISTERS

                      Liebe Rheinbergerinnen und            Sie können sich also bereits im Inhaltsverzeichnis an
                      Rheinberger,                          den Farben orientieren und finden diese durchgängig
                                                            in der Broschüre wieder. In bewährter Form finden Sie
                     wir freuen uns, dass Sie mit die-      Kontaktadressen und Ansprechpartner zu Fragen rund
                     ser Broschüre eine aktualisierte       um Renten und Wohnen, Gesundheit und Pflege, aber
                     Ausgabe des bewährten Seni-            auch Bildung, Kultur, Sport und Freizeit. Eine Broschüre
                     orenwegweisers für die Stadt           wie diese kann nur einen Überblick geben – Informa-
                     Rheinberg in den Händen halten.        tionen erhalten Sie unter den jeweiligen genannten
                     Wir möchten damit älteren und          Kontaktdaten.
älter werdenden Menschen, die das Berufsleben hinter
sich gelassen haben, Anregungen und Hilfestellungen         Diesen und allen Menschen, die sich hauptamtlich,
für den neuen Lebensabschnitt des „Un“Ruhestandes           vor allem aber auch ehrenamtlich für Seniorinnen und
geben. Viele Fragen mögen sich stellen, aber auch           Senioren einsetzen, danken wir sehr herzlich. Dies gilt
Chancen und Möglichkeiten bieten. Immer mehr Men-           für den Seniorenbeirat, aber auch den Akteuren in den
schen werden älter, immer mehr ältere Menschen sind         Seniorentreffs und Seniorengruppen in Rheinberg.
auch in diesem Lebensabschnitt aktiv, neugierig und
engagiert. Und diese Gruppe wird bedingt durch den          Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern, dass sie
demografischen Wandel in den kommenden Jahren               sich auch weiterhin in Rheinberg wohlfühlen. Anregun-
immer größer.                                               gen, Vorschläge, aber auch Kritik dürfen Sie gern an
                                                            uns, die Mitarbeitenden im Fachbereich Jugend und
Mit dieser inzwischen schon 7. Auflage des Senioren-        Soziales, aber auch dem Seniorenbeirat als Interessen-
wegweisers haben wir daher wieder viele Informatio-         vertretung der Seniorinnen und Senioren äußern.
nen zusammengestellt. Wir möchten damit einen Bei-          Mit den besten Grüßen für einen erfüllten
trag leisten, Sie, die bereits zur Gruppe der Senioren      „Un“Ruhestand
zählen, aber auch Sie, die Sie vielleicht in Kürze das
Alter erreichen, über die Bandbreite der Angebote für       Ihr
ältere Menschen in Rheinberg informieren und unse-
ren Beitrag dazu leisten, dass sie aktiv und selbstbe-
stimmt leben können und bei Bedarf geeignete Unter-
stützungs- und Hilfsangebote finden. Wir hoffen, dass       Dietmar Heyde
die farbige Darstellung Ihnen bei der Orientierung hilft.   Bürgermeister
                                                                                                                       1
Älter werden in Rheinberg - Ausgabe 2021
Inhaltsverzeichnis

    INHALTSVERZEICHNIS
    Grußwort des Bürgermeisters                   1      Koordinierungs-, Kontakt- und
                                                          Beratungsstelle (KoKoBe)              14
    1. Beratungs- und Informationsmöglichkeiten           Ergänzende unabhängige
       bei der Stadt Rheinberg                 4         Teilhabeberatung (EUTB®)              15
      Fachbereich Jugend und Soziales             4      Sozialverband VdK                     15
      Pflegeberatung4                                    Demenzberatung16
                                                          Hospiz- und Palliativberatung         17
      Rentenberatung5
                                                          Gerontopsychiatrische Beratungsstelle 18
      Behindertenbeauftragte5
                                                          Die Tafel                             18
      App-Angebot „Gut versorgt in ...“           5
      Seniorenbeirat6                                  3. Finanzielle Unterstützung               19
      Stadtverwaltung Rheinberg – Stadthaus       7      Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII –
      Büro des Bürgermeisters                     7      Grundsicherung im Alter und bei
                                                          Erwerbsminderung19
      Bürgerbüro8
                                                          Hilfe zum Lebensunterhalt                 20
      Gemeindeorgane/Schiedsamt                   9
                                                          Hilfe zur Pflege/Pflegewohngeld           20
      Gleichstellungsbeauftragte10
                                                          Wohngeld21
                                                          Leistungen der Pflegekasse                21
    2. Weitere Beratungsstellen und
                                                          Hilfe für Gehörlose                       24
       Kontaktpersonen11
                                                          Leistungen für Blinde                     24
      Kreis Wesel – Beratung für Schwerbehinderte 11
                                                          Schwerbehindertenausweis25
      Heimaufsicht des Kreises Wesel             11
      Betreuungsstelle/Vorsorgevollmacht11             4. Pflegedienstleistungen                  27
      Wohnberatungsstelle Kreis Wesel            12      Senioren- und Pflegeeinrichtungen 27
      Beratung des Kreises Wesel für                      Kurzzeitpflege/Tagespflege29
      Suchterkrankte13                                   Ambulante Pflegedienste           30
      Runder Tisch Ältere Menschen               13      Mahlzeitendienst/Essen auf Rädern 31
      LEADER-Nachbarschaftsberatung14                    Hausnotruf31
2
Älter werden in Rheinberg - Ausgabe 2021
Inhaltsverzeichnis

5. Wohnen im Alter                                                32 7. Gesundheitswesen                                                                 43
  Seniorengerechtes Wohnen                                        32          Apotheken-Notdienst43
  Betreutes Wohnen/                                                            Krankentransporte43
  Service-Wohnen in Rheinberg                                     32          Krankenhäuser43
                                                                               Notfall-Nummern45
6. Aktiv im Alter                                                 34
  Seniorengemeinschaften                                                   Impressum45
  in politischen Parteien         34
  (Senioren-)Begegnungsstätten und                                         8. Sonstiges                                                                   46
  Treffpunkte34                                                               Selbsthilfegruppen46
  Haus der Generationen Rheinberg 37                                          Testamentsangelegenheiten 47
  Volkshochschule (VHS)           38                                          Bürgerbus Rheinberg       48
  Büchereien38
  Kulturelle Angebote             39                                      Inserentenverzeichnis48
  Kirchengemeinden40
  Sportmöglichkeiten
  für Seniorinnen und Senioren    42
  Ehrenamtsbörse42

                                                 Bargeld ist einfach.
                                                 Wenn Ihr Geld zu Ihnen kommt.
                                                 Ein Service exklusiv für ältere oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Kunden der Sparkasse am Niederrhein.
                                                 Sie bestellen und wir liefern Ihnen Ihren gewünschten Betrag direkt zu Ihnen nach Hause. Informationen
                                                 erhalten Sie bei unseren Geschäftsstellen oder im Internet.

      www.sparkasse-am-niederrhein.de

 18_0845 Anz_Bargeld ist einfach_190x42.indd 1                                                                                                  29.03.18 09:32   3
Älter werden in Rheinberg - Ausgabe 2021
1. Beratungs- und Informationsmöglichkeiten bei der Stadt Rheinberg

    1. BERATUNGS- UND INFORMATIONSMÖGLICHKEITEN BEI DER STADT RHEINBERG

    Fachbereich Jugend und Soziales                          Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der
                                                             Pflegeberatung des Kreises Wesel
    Öffnungszeiten des Fachbereiches:                        (www.kreis-wesel.de/de/themen/pflege/).
    Montag und Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr und
                         13:00 – 16:00 Uhr                   Wir beraten:
    Donnerstag           08:30 – 12:00 Uhr und               • Pflegebedürftige
                         13:00 – 17:00 Uhr                   • von Pflegebedürftigkeit Bedrohte
    Freitag              08:30 – 12:00 Uhr                   • Angehörige dieser Personenkreise

    Pflegeberatung                                           Bei Bedarf vereinbaren wir für Sie weitere Ter-
                                                             mine oder Gespräche (z. B. in Rentenangelegenhei-
    Seit vielen Jahren führt die Stadt Rheinberg eine        ten, Rundfunkgebührenangelegenheiten, Schwer-
    trägerunabhängige Pflegeberatung durch.                  behindertenangelegenheiten, Grundsicherung und
                                                             Barrierefreiheit).
    Die Aufgaben der Beratungsstelle sind:
    • Beratung in allen Fragen des Alters;                   Stadt Rheinberg
    • trägerunabhängige Beratung gem. § 4 Landespfle-        Fachbereich Jugend und Soziales
      gegesetz NRW;                                          Frau Bomastyk
    • Beratung über die Leistungen des Pflegeversiche-       Goldstraße 14, 47495 Rheinberg
      rungsgesetzes SGB XI;                                  Tel.: 02843 171361 oder 0171 7601608
    • Beratung über die Leistungen des SGB XII bzgl.         E-Mail: bozena.bomastyk@rheinberg.de
      ambulanter und stationärer Leistungen;
    • Beratung über das Angebot an komplementären,
      ambulanten, teilstationären und stationären Einrich-
      tungen im Beratungsbezirk, d. h. Information über
      das Angebot an hauswirtschaftlichen Hilfen, ambu-
      lanten Pflegediensten, Tagespflege, Kurzzeitpflege
      und stationärer Pflege

4
Älter werden in Rheinberg - Ausgabe 2021
1. Beratungs- und Informationsmöglichkeiten bei der Stadt Rheinberg

Rentenberatung                                        Behindertenbeauftragte

Die Rentenstelle steht bei allen Fragen rund um die   Haben Sie oder ein Angehöriger eine Behinderung und
gesetzliche Rentenversicherung zur Verfügung.         haben Sie Fragen hierzu? Die Behindertenbeauftragte
                                                      steht Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen gerne zur
Es erfolgt eine kostenlose Antragsaufnahme für alle   Verfügung und hilft Ihnen auch bei Kontakten mit
Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und Erwerbsmin-   Behörden und anderen Institutionen, z. B. bei der For-
derungsrenten. Weitere Aufgaben bzw. Dienstleistun-   mulierung von Anträgen und Widersprüchen.
gen der Rentenstelle sind:
• Umwandlung und Weiterzahlung bereits bewilligter    Weiterhin hält sie Informationen zur Freizeit- und
   Renten                                             Lebensgestaltung für Sie bereit. Sollten Sie auf Barrie-
• Hilfen bei Kontenklärungen und Anerkennung ver-     ren stoßen, sprechen Sie Frau Echstenkämper an.
   schiedenster rentenrechtlicher Zeiten
• kostenlose Fotokopien und Beglaubigen von Unter-    Die Beratung erfolgt gerne auch telefonisch. Falls Frau
   lagen, die für die Rententräger wichtig sind       Echstenkämper nicht erreichbar sein sollte, sprechen
• Bereitstellung von Informationsmaterialien zu       Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Sie ruft zurück!
   Rentenfragen
• Beantragung der Berechnung Ihres aktuellen Ren-     Besuchen Sie auch die Homepage des Landesbehin-
   tenanspruchs durch den Rentenversicherungsträger   dertenbeauftragten: www.lbb.nrw.de
• Aufnahme und Entgegennahme von Anträgen auf
   Heilverfahren und Reha-Maßnahmen                   Monika Echstenkämper
• Beratung bei der Abfassung und Begründung von       Kapellenweg 4, 47495 Rheinberg
   Widerspruchsverfahren                              Tel.: 02843 97023
                                                      E-Mail: monika.echstenkaemper@t-online.de
Stadt Rheinberg
Fachbereich Jugend und Soziales                       App-Angebot „Gut versorgt in ...“
Frau Nowak
Orsoyer Straße 18                                     „Gut versorgt in …“ ist eine Senioren- und Gesundheits-
Zimmer 26                                             app für ältere Menschen und deren Angehörige. Sie
Tel.: 02843 171-328                                   umfasst ein Informationsportal zu den Themen „Rund
                                                      ums Älterwerden“ und kombiniert diese barrierearm
                                                      mit einem lokalen Adressverzeichnis der jeweiligen
                                                      Stadt, wie u. a. Ärzte, Beratungsstellen, Pflegedienste,
                                                                                                                 5
Älter werden in Rheinberg - Ausgabe 2021
1. Beratungs- und Informationsmöglichkeiten bei der Stadt Rheinberg

    Freizeit sowie Beauty und Wellness. Die Nutzer fin-        die im Seniorenbeirat mitgestalten und mitwirken
    den so schnell und unkompliziert den richtigen             möchten, sind dazu herzlich eingeladen.
    Ansprechpartner.
                                                               Die Behindertenbeauftragte der Stadt Rheinberg
                 Auch für Rheinberg wurde diese App initi-     gehört dem Seniorenbeirat als beratendes Mitglied an.
                 iert und wird fortlaufend mit neuen Anbie-
                 tern und Dienstleistern aktualisiert. Besu-   Die Sitzungen des Seniorenbeirates finden mindestens
                 chen Sie die Homepage unter                   viermal im Jahr statt. Interessierte Bürgerinnen und
                 https://gut-versorgt-in.de/ oder laden Sie    Bürger können gerne an den Sitzungen teilnehmen.
    die App mit Ihrem iOS oder Android Smartphone kos-
    tenlos herunter! Wenn Sie den QR-Code einscannen,          Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen älterer Men-
    führt er Sie direkt zum Download der App.                  schen in Rheinberg und setzt sich für ihre Belange ein.
                                                               Er wirkt beratend mit bei Themen, Maßnahmen und
    Seniorenbeirat                                             Planungen, die ältere Menschen betreffen. Damit ver-
                                                               steht er sich als Bindeglied zwischen Seniorinnen und
    Der Seniorenbeirat ist ein Gremium der Stadt Rhein-        Senioren, der Stadtverwaltung und dem Rat der Stadt.
    berg, das ehrenamtlich tätig ist. Er besteht aus neun
    Mitgliedern, die vom zuständigen Ausschuss für Fami-       Ratsuchenden bietet der Seniorenbeirat Information
    lie, Soziales und Senioren bestellt werden. Menschen,      und Orientierung, z. B. durch regelmäßig stattfindende
                                                               Sprechstunden.

                                                               Der Seniorenbeirat hat das Ziel, die Teilhabe älterer
                                                               Menschen am gesellschaftlichen Leben in Rheinberg
                                                               zu fördern und zu stärken. Dafür entwickelt der Seni-
                                                               orenbeirat Ideen und gibt Anregungen. Zudem pflegt
                                                               er Kontakt und Austausch zu anderen Einrichtungen,
                                                               die mit und für ältere Menschen arbeiten. Auch sind
                                                               über den Seniorenbeirat Notfalldosen und Notfallkar-
                                                               ten erhältlich.

                                                               Der Seniorenbeirat möchte durch seine Arbeit dazu
    Seniorenbeirat mit dem Bürgermeister (vorne Mitte), der    beitragen, dass ältere und alte Menschen – unabhän-
    Fachbereichsleiterin und dem gewählten Sprecher-Team       gig von ihrer persönlichen Lebenssituation – gut und
6
Älter werden in Rheinberg - Ausgabe 2021
1. Beratungs- und Informationsmöglichkeiten bei der Stadt Rheinberg

gerne in Rheinberg leben können. Ihre Anliegen und       der Stadt Rheinberg. Weitere Informationen erhalten
Wünsche sollen gehört werden.                            Sie auf der Homepage unter www.rheinberg.de.

Mehr über den Seniorenbeirat der Stadt Rheinberg         Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
erfahren Sie unter www.seniorenbeirat-rheinberg.de.      ter der Stadtverwaltung Rheinberg auch telefonisch für
Gerne können Sie per E-Mail: seniorenbeirat.rheinberg@   Rückfragen oder für eventuelle Terminabsprachen zur
web.de oder telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen.       Verfügung.

Seniorenbüro: Alte Kellnerei, Innenwall 104              Büro des Bürgermeisters

Die derzeitigen Mitglieder sind:                         Glückwünsche zu Ehejubiläen und Geburtstagen
                                                         Die Stadtverwaltung Rheinberg gratuliert gerne zu
Mitglieder                   Stellvertreter              besonderen Ehejubiläen (goldene, diamantene, eiserne
Wolfgang Bente               Ingrid Botzen-Paul          und Gnaden-Hochzeit). Ehepaare, die sich über eine
Annegret Braun               Daam Buitelaar              Gratulation des Bürgermeisters (oder seines Stellver-
Klaus Buchloh                Marian Markowski            treters/seiner Stellvertreterin) und der z­ uständigen
Annemarie Khannak            Beate Möller                Ortsvorsteherin freuen würden, werden gebeten,
Annelie Mai                  Christa Noy                 8 Wochen vor dem Tag der standesamtlichen Trauung
Jürgen Prenzlow              Regina Tepe                 einen entsprechenden Hinweis an die Verwaltung zu
Bärbel Reining-Bender        Rudolf Wolf                 geben. Hierzu reicht ein Anruf unter der unten angege-
Mobil: 0172 9885190                                      benen Rufnummer. Die Presse (RP, NRZ sowie Nieder-
Jutta Simon                                              rhein Nachrichten) wird gerne informiert, wenn dies
Margit van Wesel                                         der Wunsch der Jubilare ist. Selbstverständlich ist die-
                                                         ser Service für Sie kostenlos.
Stadtverwaltung Rheinberg – Stadthaus
                                                         Auch gratuliert die Stadt ihren Altersjubilaren zum 80.,
Allgemeine Öffnungszeiten:                               90., 95. und ab dem 100. Lebensjahr. Altersbedingt ist
Montag – Freitag    08:30 Uhr – 12:00 Uhr                es jedoch nicht immer einfach, eine Gratulation in Form
Montag – Mittwoch   13:00 Uhr – 16:00 Uhr                eines persönlichen Besuches der zuständigen Orts­
Donnerstag          13:00 Uhr – 17:00 Uhr                vorsteherin oder des Bürgermeisters bzw. stellvertr.
                                                         Bürgermeisters zu verabreden. Die Ortsvorsteherinnen
Bitte beachten Sie mögliche abweichende Öffnungs-        sind daher gebeten worden, sich vor einem jeden
zeiten für bestimmte Fachbereiche bzw. Einrichtungen     Besuch bei den Altersjubilaren telefonisch anzumelden,
                                                                                                                    7
Älter werden in Rheinberg - Ausgabe 2021
1. Beratungs- und Informationsmöglichkeiten bei der Stadt Rheinberg

    um nachzufragen, ob eine Gratulation erwünscht wird.       Bezirk Rheinberg 3: Orsoy, Orsoyerberg
    Da immer mehr Rheinberger/-innen nicht mehr im örtli-      Frau Karin Karl, Unter dem Berg 15, 47495 Rheinberg,
    chen Telefonbuch verzeichnet sind, wird es zunehmend       Tel.: 02844 900743
    schwieriger, die Jubilare zu erreichen. Von daher bittet
    die Verwaltung um Ihr Verständnis, dass eine persönli-     Bezirk Rheinberg 4: Budberg, Eversael, Vierbaum
    che Gratulation in diesem Fall nicht erfolgen kann.        Frau Martina Nürenberg, Sandweg 17,
                                                               47495 Rheinberg, Tel.: 02843 9598909
    Stadt Rheinberg
    Bürgermeister Dietmar Heyde:                               Bürgerbüro
    Büro des Bürgermeisters
    Frau Elke Danners                                          Sie finden das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rhein-
    Stadthaus, Kirchplatz 10                                   berg im Erdgeschoss des Stadthauses, direkt im
    Zimmer 142                                                 Bereich der Eingangshalle. Ein behindertengerechter
    Tel.: 02843 171-102                                        Zugang ist vorhanden.

    Stellvertretende Bürgermeister/-in:                        Öffnungszeiten:
    Herr Heinz Engelke, 1. stellvertretender Bürgermeister     Montag und Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und
    Am Fullacker 11, 47495 Rheinberg                                               13:00 – 16:00 Uhr
    Tel.: 02844 2029                                           Mittwoch            08:00 – 12:00 Uhr und
                                                                                   13:00 – 18:00 Uhr
    Frau Karin Winkel, 2. stellvertretende Bürgermeisterin     Donnerstag          08:00 – 12:00 Uhr und
    Narzissenstraße 3, 47495 Rheinberg                                             13:00 – 19:00 Uhr
    Tel.: 02843 80323                                          Freitag             08:00 – 12:00 Uhr

    Ortsvorsteherinnen:                                        Jeden ersten Donnerstag im Monat besteht die Mög-
    Bezirk Rheinberg 1: Rheinberg-Innenstadt,                  lichkeit, in der Zeit von 19:00 bis 20:00 Uhr, das Bür-
    Millingen, Alpsray                                         gerbüro zu besuchen, jedoch nur nach telefonischer
    Frau Franziska Bröcking, Gelderstraße 13,                  Terminabsprache.
    47495 Rheinberg, Tel.: 0172 5432211                        (Tel.: 02843 171-309, Mo. – Fr. 09:00 – 12:00 Uhr)

    Bezirk Rheinberg 2: Borth, Wallach, Ossenberg
    Frau Petra Christel Hoster, Borther Straße 241 a,
    47495 Rheinberg, Tel.: 02802 6828
8
1. Beratungs- und Informationsmöglichkeiten bei der Stadt Rheinberg

Stadt Rheinberg                                       Schiedsamt
Fachbereich Sicherheit und Ordnung                    Für Bürgerinnen und Bürger besteht das Angebot, sich
Frau Jaspers-Warnke                                   bei Streitigkeiten, die nicht im Miteinander gelöst wer-
Stadthaus, Kirchplatz 10                              den können, an das Schiedsamt zu wenden. Es ist eine
Zimmer 24                                             Stelle zur Streitschlichtung, für die die am Schluss auf-
Tel.: 02843 171-309                                   geführten Schiedspersonen zuständig sind. Die Palette
                                                      an Themen ist umfassend.
Gemeindeorgane/Schiedsamt
                                                      Schiedsfrauen und Schiedsmänner führen Vermitt-
Gemeindeorgane                                        lungsgespräche mit dem Ziel, eine nachhaltige und
Im Ratsinformationssystem auf der Homepage der        dauerhafte Beilegung von Konflikten zu erzielen. Sie
Stadt Rheinberg erhalten Sie umfassende Informatio-   handeln getreu „Schlichten statt Richten“ oder „Vertra-
nen über:                                             gen ist besser als Klagen“. Die Schiedspersonen hören
• Fraktionen und Gremien des Rates der Stadt          in den Schlichtungsgesprächen aktiv zu, bemühen
  Rheinberg                                           sich um eine ruhige und entspannte Atmosphäre und
• Kommunendaten, Ortsvorsteher und stellvertre-       versuchen, die unterschiedlichen Interessen auszuglei-
  tende Bürgermeister                                 chen. Im Endeffekt wollen sie dazu beitragen, dass die
• Sitzungstermine des Rates und seiner Ausschüsse     beiden Parteien eine einvernehmliche Lösung finden,
• Tagesordnungen und Vorlagen                         um den sozialen Frieden wiederherzustellen.
• Volltextrecherche in allen Ratsunterlagen und das
• Ortsrecht                                           Haben sich die Parteien beim Schlichtungsgespräch
                                                      gütlich geeinigt, ist der Streit beendet und die Sache
Stadt Rheinberg                                       erledigt. Sind die Schlichtungsbemühungen erfolg-
Fachbereich Personal und Organisation                 los, erhält der Antragsteller eine Bescheinigung, die
Frau Lange                                            ihn zur Aufnahme eines Klageverfahrens vor Gericht
Stadthaus, Kirchplatz 10                              berechtigt.
Zimmer 137
Tel.: 02843 171-115                                   Schiedsamtsbezirk Rheinberg I (Rheinberg,
                                                      Annaberg, Winterswick, Alpsray und Millingen)
                                                      Hermann Bergs
                                                      Am Kanal 21, 47495 Rheinberg
                                                      Tel.: 02843 160332

                                                                                                                  9
1. Beratungs- und Informationsmöglichkeiten bei der Stadt Rheinberg

     Schiedsamtsbezirk Rheinberg II                             Gleichstellungsbeauftragte engagieren sich:
     (Orsoy + Orsoyer Berg)                                     • für faire Chancen für Frauen und Männer
     Sonja Engelmann                                            • für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie
     Rheinkamper Straße 22, 47495 Rheinberg                     • für mehr Frauen in Politik und Führungsebenen
     Tel.: 02843 990407                                         • für den Abbau von stereotypen Geschlechterrollen in
                                                                  der Gesellschaft
     Schiedsamtsbezirk Rheinberg III                            • für den Abbau von Benachteiligungen am
     (Budberg, Eversael und Vierbaum)                             Arbeitsmarkt
     Hans Broens                                                • für eine frauenfreundliche Stadtplanung und Infra-
     Am Alten Graben 56, 47495 Rheinberg                          struktur und
     Tel.: 02843 1590                                           • gegen Gewalt an Frauen, Männern und Kindern

     Schiedsamtsbezirk Rheinberg IV                             In Fällen von Gewalt an Frauen steht das Hilfetelefon
     (Borth, Wallach und Ossenberg)                             kostenfrei zur Verfügung: 08000 116 016
     Uwe Walde
     Am Wiesenrain 23, 47495 Rheinberg                          Stadt Rheinberg
     Tel.: 0151 67525751                                        Gleichstellungsbeauftragte
                                                                Frau Becker
     Gleichstellungsbeauftragte                                 Goldstraße 14
                                                                Tel.: 02843 171-429
     Gleichstellung Mann und Frau
     „… Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat
     fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichbe-
     rechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf
     die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Artikel 3,
     Abs. 2 Grundgesetz

     Trotz rechtlicher Gleichstellung sieht die gesellschaft-
     liche Wirklichkeit von Frauen und Männern heute noch
     ganz anders aus. In vielen Bereichen sind Frauen nicht
     gleichberechtigt. Die unterschiedlichen ­Lebenswelten
     von Frauen und Männern finden in Vorhaben und Maß-
     nahmen noch immer wenig Berücksichtigung.                  Schloss Ossenberg

10
2. Weitere Beratungsstellen und Kontaktpersonen

2. WEITERE BERATUNGSSTELLEN UND KONTAKTPERSONEN

Kreis Wesel – Beratung für Schwerbehinderte                behördliche Qualitätssicherung zu sorgen. Rechtliche
                                                           Grundlage ist das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG).
Personen, die dauernd (voraussichtlich länger als          Die Heimaufsicht ist Anlaufstelle für die in den Einrich-
6 Monate) körperlich, geistig oder seelisch beeinträch-    tungen lebenden Menschen, deren Angehörige und/
tigt sind, können beim zuständigen Fachdienst des          oder Betreuerinnen oder Betreuer und die dort arbei-
Kreises Wesel einen Antrag auf Feststellung des Gra-       tenden Beschäftigten. Sie informiert diesen Perso-
des der Behinderung stellen.                               nenkreis über heimrechtliche Belange und nimmt sich
                                                           ihrer Sorge und Nöte an.
Kreis Wesel
Fachdienst 56 (Schwerbehindertenausweise)                  Kreis Wesel – Heimaufsicht
Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel                          Herr Fuhr
Servicebüro Raum 44 (Erdgeschoss)                          Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel
Tel.: 0281 2074980                                         Zimmer 345, 3. OG
E-Mail: schwerbehindertenausweise@kreis-wesel.de           Tel.: 0281 207-2345
                                                           Fax: 0281 207-672345
Für Auskünfte und Anträge bei der Stadtverwaltung          E-Mail: harald.fuhr@kreis-wesel.de
Rheinberg wenden Sie sich bitte an
                                                           Betreuungsstelle/Vorsorgevollmacht
Stadt Rheinberg
Fachbereich Jugend und Soziales                            Bei der Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht
Frau Nowak                                                 legen Sie selbst eine Person Ihres Vertrauens fest, die
Orsoyer Straße 18                                          dann allgemein oder beschränkt bevollmächtigt ist,
Zimmer 26                                                  einzelne Angelegenheiten in Ihrem Sinne zu erledigen,
Tel.: 02843 171-328                                        wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind. Sie soll-
                                                           ten daher mit der von Ihnen ausgesuchten Person ent-
Heimaufsicht des Kreises Wesel                             sprechende Gespräche führen. Vordrucke können Sie
                                                           aus dem Internet selbst ausdrucken. Grundsätzlich
Die Heimaufsicht hat die Aufgabe, Einrichtungen, die       ist es nicht unbedingt notwendig, hierfür einen Notar
Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pfle-         aufzusuchen. Sind Sie selbst nicht mehr in der Lage,
gebedürftige Menschen und Menschen mit Behinde-            Ihre Angelegenheiten zu regeln, und haben Sie keine
rung anbieten, zu informieren, zu beraten und für die      entsprechende Vorsorge getroffen, muss das Amts-
                                                                                                                       11
2. Weitere Beratungsstellen und Kontaktpersonen

                                                               Wohnberatungsstelle Kreis Wesel

                                                               Die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Lebensgestal-
                                                               tung verändern sich mit zunehmendem Alter. Wenn
                                                               Sie so lange wie möglich in Ihren vier Wänden leben
                                                               möchten, sollten Sie Ihre Wohnung frühzeitig entspre-
                                                               chend verändern. Unfallquellen müssen beseitigt wer-
                                                               den, vieles sollte bequemer für Sie werden. Oft sind es
     Bahnhof in Rheinberg                                      nur Kleinigkeiten, die verändert werden müssen. Der
                                                               handwerkliche und finanzielle Aufwand für eine alters-
     gericht einen Betreuer für Sie bestellen. Grundsätzlich   gerechte Wohnungsanpassung ist viel geringer, als Sie
     hat die Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht Vor-        denken. Aber auch größere Maßnahmen lohnen sich.
     rang vor dem amtlich bestellten Betreuer.
                                                               Wohnungsanpassungen machen vielleicht einen
     Bei der Patientenverfügung legen Sie ebenfalls selbst     Umzug ins Altersheim überflüssig. Darüber hinaus gibt
     eine Person Ihres Vertrauens fest, die über medizini-     es die sogenannten altengerechten Wohnungen, die
     sche Maßnahmen im Rahmen Ihrer Gesundheit ent-            aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert
     scheidet, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage     werden. Sie befinden sich in Mietshäusern im Erd-
     sind. Es ist ratsam, sich hinsichtlich des Inhaltes der   geschoss oder im ersten Obergeschoss. Diese Woh-
     Patientenverfügung durch Ihren Hausarzt beraten zu        nungen haben zwar nicht alle Merkmale einer reinen
     lassen.                                                   Altenwohnung, sind aber auf die Bedürfnisse älterer
                                                               Menschen zugeschnitten.
     Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an:
                                                               Wohnberatungsstelle für den Kreis Wesel
     Kreis Wesel – Betreuungsstelle                            Caritasverband für die Dekanate Dinslaken und Wesel
     Herr Feist                                                in Kooperation mit dem Caritasverband Moers-Xanten
     Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel
     Tel.: 0281 207-2448                                       Wir wollen, dass Sie so lange wie möglich zu Hause
                                                               bleiben können. Die Mitarbeiter der Wohnberatungs-
     Herr Feist ist jeden ersten Montag im Monat von           stellen beraten Sie zu allen Fragen des barrierefreien
     14:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Nebenstelle, Orsoyer       Wohnens. Dazu gehören Informationen und Planun-
     Straße 18, in Rheinberg nach telefonischer Termin­        gen zu möglichen Umbaumaßnahmen, deren Finan-
     absprache anzutreffen.                                    zierung, Hilfsmittelberatung, aber auch Unterstützung
12
2. Weitere Beratungsstellen und Kontaktpersonen

bei Anträgen, Gespräche mit den Vermietern, Pflege-      Kreis Wesel – Sozialpsychiatrischer Dienst
kassen, Handwerkern oder Behörden. Die Beratung ist      Verwaltungsgebäude Moers
kostenfrei und erfolgt nach Terminabsprache bei Ihnen    Frau Wolf
zu Hause, selbst wenn Sie nicht betroffen sind. Sie      Mühlenstraße 9–11, 47441 Moers
steht allen Menschen im Kreis Wesel zur Verfügung.       Zimmer 138, 1. OG
                                                         Tel.: 02841 202-1138
Caritasverband Wesel                                     Fax: 02841 202-671138
Frau Füting, Frau Testroet und Herr Saddeler             E-Mail: judith.wolf@kreis-wesel.de
Tel.: 0281 34178-25
Fax: 0281 34178-22                                       Runder Tisch Ältere Menschen
E-Mail: wohnberatungsstelle@caritas-wesel.de
                                                         Der „Runde Tisch Ältere Menschen im Kreis Wesel“ hat
Caritasverband Moers-Xanten e. V.                        die Aufgabe, die Verwaltung und die politischen Gre-
Birgit Meschendörfer                                     mien des Kreises von Weisungen unabhängig, über-
Augustastraße 7–9, 47441 Moers                           konfessionell, überparteilich und verbandsunabhängig
Tel.: 02841 880483-2                                     zu unterrichten und zu beraten. Er tagt in nicht öffent-
Fax: 02841 8804837                                       licher Sitzung. Ziel ist es, die Interessen der älteren
www.caritas-moers-xanten.de                              Generationen zu vertreten und die Entscheidungsgre-
                                                         mien des Kreises Wesel im Sinne der älteren Men-
Auf Wunsch Hausbesuch möglich!                           schen zu beeinflussen. Der Seniorenbeirat der Stadt
                                                         Rheinberg ist hier ebenfalls vertreten.
Beratung des Kreises Wesel für Suchterkrankte
                                                         Kreis Wesel – Hilfen in besonderen Lebenslagen
Das Angebot des Sozialpsychiatrischen Dienstes rich-     Geschäftsstelle Runder Tisch Ältere Menschen
tet sich an Menschen mit psychischen Störungen oder      Heide Westrich
Erkrankungen, mit psychischen Behinderungen, mit         Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel
einer Abhängigkeitserkrankung wie Alkoholabhängig-       Tel.: 0281 207-3355
keit, Medikamentenabhängigkeit, Spielsucht, Online-      Fax: 0281 207-673355
Sucht, in akuten Lebenskrisen sowie an Personen, die     E-Mail: heide.westrich@kreis-wesel.de
als Angehörige oder sonstige Bezugspersonen Hilfe        www.pflege-kreis-wesel.de
oder Beratung wünschen. Beratung und Unterstützung
erfolgen durch individuelle Hilfsangebote.

                                                                                                                    13
2. Weitere Beratungsstellen und Kontaktpersonen

     LEADER-Nachbarschaftsberatung                              • Behördengängen
                                                                • Vermittlung von Beratung zu Patientenverfügungen,
     Nachbarschaftsberatung – was ist das?                        Vorsorgevollmachten etc.
     „So lange wie möglich in den eigenen vier Wänden           • Vermittlung von Gesprächen, Besuchen und sozia-
     leben …“ ist ein Ziel der meisten hilfsbedürftigen Men-      len Kontakten
     schen aller Altersgruppen. Diese große Aufgabe gilt es     • Inanspruchnahme von Angeboten der
     auf mehrere Schultern zu verteilen. Hierzu ist ein viel-     Wohlfahrtsträger
     fältiges Unterstützungsnetzwerk notwendig.                 • Erledigung des täglichen Schriftverkehrs
                                                                • Problemlagen in alltäglichen Situationen
     Ziel der Nachbarschaftsberatung ist es, dieses hel-
     fende Netzwerk aufzubauen und zu nutzen. Es geht           LAG Niederrhein e. V.
     darum, auf nachbarschaftlicher Ebene Sorgen und            Andreas Cziudej
     Nöte zu erkennen, der Einsamkeit entgegenzuwirken          Nachbarschaftskoordinator für die Stadt Rheinberg
     und entsprechende Hilfen durch Ehrenamtliche zu ver-       Mobil: 0151 21989854
     mitteln. Die kostenfreie Beratung für Hilfesuchende        E-Mail: andreas.cziudej@rheinberg.de
     und Angehörige ist vertraulich und trägerunabhängig.
                                                                Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle
     Wir vermitteln Ihnen in schwierigen Lebenssituatio-        (KoKoBe)
     nen die passende Hilfe. Gerne besuchen wir Sie, neben
     unseren Sprechstunden, zu Hause in Ihrer vertrauten        Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle für
     Umgebung.                                                  Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung.
                                                                Darüber hinaus ist die KoKoBe eine Anlaufstelle für
     Wir sind Ansprechpartner für:                              Angehörige oder Fachleute. Ziel dabei ist die Unter-
     • Fragen zu Hilfsmöglichkeiten in Ihrem direkten           stützung, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, aber
       Umfeld, die Ihr Leben leichter machen                    auch regionale Angebote zu bündeln und zu vernetzen.
     • Unterstützung und Begleitung bei Behördengängen
     • Vermittlung zu Beratungsstellen (z. B. Wohnraum­         KoKoBe
       beratung, Pflegeberatung, ambulante Pflege etc.)         Frau Lenz
     • Informationen zu sozialen Angeboten (Senioren-           Haagstraße 7 a, 46519 Alpen
       treffs, Demenzcafés etc.)                                Mobil: 0162 7823647
                                                                E-Mail: kokobealpen@lvr.de
     Unsere ehrenamtlichen Nachbarschaftsberaterer/             www.kokobe-kreis-wesel.de
     -innen bieten Unterstützung bei:                           Termine nach Absprache. Hausbesuche möglich.
14
2. Weitere Beratungsstellen und Kontaktpersonen

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung                  Beratungsbüros:
(EUTB®)
                                                         Standort Moers
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist          Hanns-Albeck-Platz 2, 47441 Moers
eine Beratungsstelle nach dem Bundesteilhabege-          Tel.: 02841 9000-31 oder 9000-32
setz (BTHG) § 32 SGB IX. Hier werden Menschen, die
eine Behinderung haben oder von einer Behinderung        Sprechzeiten:
bedroht sind, in allen Fragen zur Rehabilitation, zur    Montag      15:00 – 18:00 Uhr
Teilhabe am Arbeitsleben und zur Bildung, zur sozia-     Dienstag    09:00 – 12:00 Uhr
len Teilhabe und zur Sicherung des Lebensunterhaltes     sowie nach Vereinbarung
beraten und unterstützt. Die EUTB® unterstützt die
Beratung von Menschen mit Behinderung für Men-           Standort Wesel
schen mit Behinderung.                                   Viktoriastraße 10, 46483 Wesel
                                                         Tel.: 0281 16435886 oder 16435887

                                                         Sprechzeiten:
                                                         Mittwoch      15:00 – 18:00 Uhr
                                                         Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr
                                                         sowie nach Vereinbarung

                                                         E-Mail: info@teilhabeberatung-kreis-wesel.de
                                                         www.teilhabeberatung-kreis-wesel.de

                                                         Sozialverband VdK

                                                         Der VdK ist der Sozialverband für alle Bürger, die
                                                         Unterstützung in sozialrechtlichen Fragen suchen, sich
                                                         mit Erfolg für soziale Gerechtigkeit einsetzen wollen
                                                         und in einer starken Gemeinschaft ihre Freizeit gestal-
                                                         ten möchten. Wenn Ihr Recht gegenüber Behörden
                                                         und Sozialversicherungsträgern gerichtlich erstritten
                                                         werden muss, vertreten wir Sie vor Gericht.
Am Hasenpfad in Rheinberg

                                                                                                                   15
2. Weitere Beratungsstellen und Kontaktpersonen

     Es wird beraten in den Bereichen Arbeitslosenrecht,     Sowohl die Demenzerkrankung als auch die Depres-
     Berufsgenossenschaften, Grundsicherungsrecht,           sion erfordern fachärztliche Betreuung und ein ver-
     Krankenversicherungsrecht, Pflegeversicherungsrecht,    lässliches persönliches Umfeld des Betroffenen.
     Rentenrecht, Schwerbehindertenrecht und soziales
     Entschädigungsrecht.                                    Angebote für Angehörige von Menschen mit Demenz
                                                             Gesprächskreis im St. Nikolaus Hospital Rheinberg
     Sozialverband VdK                                       Bettina Schilling
     Geschäftsstelle Rheinberg                               Orsoyer Straße 55, 47495 Rheinberg
     Innenwall 51, 47495 Rheinberg                           Zimmer 2.32, 2. OG
     Tel.: 02843 9592-0                                      Tel.: 02843 179-23303
                                                             E-Mail: bettina.schilling@st-josef-moers.de
     Sprechstunde:                                           Treffen: jeden dritten Dienstag im Monat
     Jeden Mittwoch von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr –            14:30 – 16:00 Uhr
     ohne Terminvereinbarung.
                                                             Regionalbüro Niederrhein Alter, Pflege und Demenz
     Demenzberatung                                          St. Bonifatius-Haus
                                                             Franz-Etzel-Platz 15, 46483 Wesel
     Rein medizinisch gesehen versteht man unter Demenz      Tel.: 0281 34178-23
     eine Erkrankung des Gehirns, bei der vor allem das      Fax: 0281 34178-13
     Gedächtnis mit der Zeit immer mehr Gedächtnislücken     E-Mail: rb-niederrhein@caritas-wesel.de
     aufweist. Oftmals kommt eine psychische Verände-
     rung im Sinne einer Depression hinzu, da die Betrof-    Deutsche Alzheimer-Gesellschaft
     fenen die negativen Veränderungen bemerken, aber        Über die Service-Nummer 01803 171017 oder im
     ihnen gegenüber hilflos sind.                           Internet unter www.deutsche-alzheimer.de können
                                                             Sie sich als Betroffener, Angehöriger und Ratsuchen-
     Durch eine frühzeitige Diagnose gewinnen ­Patienten     der bundesweit von der Deutschen Alzheimer-Gesell-
     wertvolle Lebenszeit. Im günstigen Fall kann der        schaft für 9 Cent pro Minute – aus Handynetzen nicht
     Krankheitsverlauf durch Medikamente verlangsamt         erreichbar – qualifiziert beraten lassen.
     und dadurch Lebensqualität gewonnen werden. Für
     vorsorgende Maßnahmen bleibt mehr Zeit, um für          Kreis Wesel
     Erkrankte ein Netzwerk an Hilfen aufzubauen und Ent-    Der Kreis Wesel bietet online einen ­Demenzwegweiser
     scheidungen für den späteren Verlauf der Krankheit zu   an, welcher in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird.
     treffen.                                                www.kreis-wesel.de/themen/demenzwegweiser
16
2. Weitere Beratungsstellen und Kontaktpersonen

Hospiz- und Palliativberatung                              tung“, bei der umfassend über lindernde Maßnahmen
                                                           im Verlauf einer schweren Erkrankung informiert wird.
Unheilbar kranken und schwerstkranken Menschen
soll ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod                Wir bieten Schwerkranken und Sterbenden sowie ihren
ermöglicht werden. Sterbebegleitung bietet diese Hilfe     Angehörigen Unterstützung, Entlastung, Begleitung
in der letzten Lebensphase eines Menschen an. Hos-         und palliativpflegerische Beratung in ihrem häuslichen
pizdienste, Hospize, Palliativteams und Palliativsta-      Umfeld.
tionen versorgen und begleiten Sterbenskranke und
ihre Angehörigen zu Hause (ambulant), teilstationär        ALPHA Rheinland
oder stationär. In jedem Fall stehen eine ganzheitliche    Ansprechstelle im Land Nordrhein-Westfalen
Betreuung und Begleitung der Menschen im Zentrum.          zur Palliativversorgung, Hospizarbeit und
                                                           Angehörigenbegleitung
Stationäres Hospiz Haus Sonnenschein                       Heinrich-Sauer-Straße 15, 53111 Bonn
Orsoyer Straße 55, 47495 Rheinberg                         Tel.: 0228 746547
Tel.: 02843 179-22500
Fax: 02843 179-24400                                       Nordrhein-Westfalen verfügt über ein dichtes Netz von
                                                           Unterstützungs- und Hilfsangeboten für Menschen mit
Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst            schweren, lebensverkürzenden Erkrankungen und ihre
Hospiz Haus Sonnenschein                                   Angehörigen. Hospizdienste und Teams der spezialisier-
Orsoyer Straße 55, 47495 Rheinberg                         ten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) begleiten
Koordinatorin: Bettina Borowski                            und versorgen die Betroffenen in ihrer vertrauten häusli-
Tel.: 02843 179-22182 oder 0170 7339199                    chen Umgebung und im Pflegeheim. Stationäre Hospize
Fax: 02843 179-24400                                       und Palliativstationen in Krankenhäusern bieten Hilfe,
E-Mail: bettina.borowski@st-josef-moers.de                 wenn die Versorgung zu Hause nicht möglich ist.

Was ist ein ambulanter Hospiz- und Palliativbera-          ALPHA – Die Ansprechstelle im Land Nordrhein-West-
tungsdienst? Menschen mit schweren und unheilba-           falen zur Palliativversorgung, Hospizarbeit und Ange-
ren Erkrankungen wünschen sich oft eine Betreuung in       hörigenbegleitung informiert kostenfrei über diese
der vertrauten häuslichen Umgebung. Mit dem Begriff        Strukturen, vermittelt Hilfsangebote in den Regionen
„Hospiz“ werden alle Angebote bezeichnet, die den          und ist im Auftrag des NRW-Ministeriums für Arbeit,
Betroffenen und ihren Familien Unterstützung anbieten.     Gesundheit und Soziales tätig. Adressen in Ihrer Nähe
Dazu gehören vor allem eine einfühlsame psychoso-          und viele weitere Informationen im Internet unter
ziale Begleitung sowie die „palliativpflegerische Bera-    www.alpha-nrw.de.
                                                                                                                       17
2. Weitere Beratungsstellen und Kontaktpersonen

     Gerontopsychiatrische Beratungsstelle               Die Tafel

     St. Nikolaus Hospital Rheinberg                     Die Rheinberger Tafel gibt jeden Dienstag wöchentlich
     Bettina Schilling                                   Lebensmittelspenden zu folgenden Zeiten aus:
     Orsoyer Straße 55, 47495 Rheinberg
     Tel.: 02843 179-23303                               • 12:00 – 13:00 Uhr für Menschen mit Behinderungen
     Fax: 02843 179-24150                                  und die unter Betreuung stehen,
                                                         • 13:00 – 14:00 Uhr für Senioren (Alter 65+) oder
     Sprechzeiten:                                         Bescheinigung durch den Rentenausweis,
     Montag, Dienstag und Mittwoch                       • 14:30 – 16:30 Uhr für alle weiteren Kunden.
     09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
                                                         Ab 14:30 Uhr öffnet auch die KaffeeTAFEL. In freundli-
     • Beratung und Unterstützung für Seniorinnen und    cher Umgebung gibt es hier Getränke und Gebäck, um
       Senioren mit psychischen Erkrankungen im Alter,   die Wartezeit angenehmer zu gestalten. Dieses Ange-
       wie die Demenz vom Alzheimertyp, andere Demenz-   bot kann von allen genutzt werden.
       formen, Altersdepression etc.
     • Beratung für Angehörige                           Rheinberger Tafel
                                                         im Pfarrheim St. Anna
                                                         An der St.-Anna-Kirche 2, 47495 Rheinberg
     Der Rheindeich bei Orsoy

18
3. Finanzielle Unterstützung

3. FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

                                                        Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei
                                                        Erwerbsminderung haben:
                                                        • Personen, die die Altersgrenze erreicht haben und
                                                        • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
                                                          und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,

                                                        sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht
                                                        ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräf-
                                                        ten und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen
                                                        und Vermögen, sicherstellen können. Leistungen der
                                                        Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
                                                        setzen also voraus, dass Hilfebedürftigkeit vorliegt.

                                                        Stadt Rheinberg
                                                        Fachbereich Jugend und Soziales
                                                        Frau Twardzik
Am Hegerbecken im Stadtpark                             Orsoyer Straße 18
                                                        Zimmer 28
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII –              Tel.: 02843 171-319
Grundsicherung im Alter und bei                         Buchstabe A – K
Erwerbsminderung
                                                        Stadt Rheinberg
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde-       Fachbereich Jugend und Soziales
rung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII tritt ein,    Frau Kiwitt
wenn entweder aus Altersgründen nicht mehr erwartet     Orsoyer Straße 18
werden kann, dass die materielle Notlage einer Person   Zimmer 27
durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit überwunden        Tel.: 02843 171-322
wird, oder die Ausübung einer Erwerbstätigkeit aus      Buchstabe L – Z
gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht möglich ist.

                                                                                                                19
3. Finanzielle Unterstützung

     Hilfe zum Lebensunterhalt                                  Anspruch auf Pflegehilfsmittel sowie Maßnahmen zur
                                                                Verbesserung des Wohnumfeldes.
     Auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat jeder Mensch
     Anspruch, der den notwendigen Lebensunterhalt weder        In den Fällen, in denen die häusliche Pflege nicht aus-
     aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und           reicht und die Pflegebedürftigen die Kosten einer
     Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mithilfe anderer   ­stationären Pflege nicht durch Leistungen der Pflege-
     bestreiten kann. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass        versicherung oder aus eigenen Mitteln (Einkommen
     kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung             und Vermögen) tragen können, werden diese von der
     im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vier-            Sozialhilfe übernommen. Einkommen und Vermögen
     ten Kapitel des SGB XII oder der Grundsicherung für         werden bei der Gewährung von Sozialhilfe angerech-
     Arbeitsuchende nach dem SGB II besteht.                     net. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die
                                                                 Investitionskosten werden von der Pflegeversicherung
     Stadt Rheinberg                                             nicht übernommen. Diese Kosten werden bei Hilfe­
     Fachbereich Jugend und Soziales                             bedürftigkeit von der Sozialhilfe übernommen.
     Frau Aldenhoff
     Orsoyer Straße 18                                          Pflegewohngeld
     Zimmer 5                                                   Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ­können
     Tel.: 02843 171-301                                        für ihre Heimbewohnerinnen und -bewohner bei voll-
                                                                stationärer Unterbringung einen Zuschuss zu den
     Hilfe zur Pflege/Pflegewohngeld                            Investi­tionskosten beantragen.

     Hilfe zur Pflege                                           Die Tagessätze der Pflegeeinrichtungen setzen sich
     Die Leistungen der Hilfe zur Pflege entsprechen weit-      aus verschiedenen Kosten zusammen, unter anderem
     gehend den Leistungsarten der Pflegeversicherung.          aus den Investitionskosten, die dem Träger von Pfle-
     Gegenüber dem bisherigen Recht sind die Leistun-           geeinrichtungen im Zusammenhang mit der Erstel-
     gen der Hilfe zur Pflege mit der Einführung des neuen      lung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden
     Pflegebedürftigkeitsbegriffs insbesondere um ambu-         entstehen.
     lante und stationäre Betreuungsleistungen erweitert
     worden.                                                    In vollstationären Einrichtungen wird dieser Zuschuss
                                                                als sogenanntes Pflegewohngeld gewährt. Dieses ist
     Grundsätzlich erhalten nur Pflegebedürftige der Pfle-      jedoch vom Einkommen und Vermögen der jeweili-
     gegrade 2 bis 5 die Leistungen der Hilfe zur Pflege.       gen pflegebedürftigen Person abhängig. Dieses ist bei
     Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben einen            Antragstellung nachzuweisen.
20
3. Finanzielle Unterstützung

Stadt Rheinberg                                      Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen
Fachbereich Jugend und Soziales                      schriftlichen Antrag bei der Wohngeldstelle stellen, in
Frau Brey                                            deren Bereich Ihre Wohnung liegt und Sie die entspre-
Orsoyer Straße 18                                    chenden Voraussetzungen nachweisen.
Zimmer 8
Tel.: 02843 171-320                                  Stadt Rheinberg
Buchstabe A – H                                      Fachbereich Jugend und Soziales
                                                     Herr van Gember
Stadt Rheinberg                                      Orsoyer Straße 18
Fachbereich Jugend und Soziales                      Zimmer 6
Frau Schoof                                          Tel.: 02843 171-332
Orsoyer Straße 18
Zimmer 10                                            Leistungen der Pflegekasse
Tel.: 02843 171-428
Buchstabe I – N                                      Ambulante Leistungen/Häusliche Pflege
                                                     Leistungen der häuslichen Pflege erhalten Pflege­
Stadt Rheinberg                                      bedürftige, die im eigenen Haushalt oder einem Haus-
Fachbereich Jugend und Soziales                      halt, in dem sie aufgenommen sind, gepflegt ­werden.
Frau Schünke                                         Hierbei kann zwischen verschiedenen Leistungen
Orsoyer Straße 18                                    gewählt werden.
Zimmer 10
Tel.: 02843 171-318                                  Sollten Sie die monatlichen Kosten der erforderlichen
Buchstabe O – Z                                      ambulanten Pflege nicht durch das eigene Einkommen
                                                     und Vermögen decken können, sind neben den Leis-
Wohngeld                                             tungen der Pflegekasse auch Leistungen der Sozial-
                                                     hilfe möglich. Dieses gilt unter bestimmten Vorausset-
Das Wohngeld hilft einkommensschwachen Mie-          zungen auch für individuelle wohnumfeldverbessernde
tern von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentü-     Maßnahmen.
mern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen die
Wohnkosten zu senken. Wohngeld wird als Miet- oder
Lastenzuschuss gezahlt.

                                                                                                               21
3. Finanzielle Unterstützung

     Entlastungsbetrag                                                                        Geldleistung
     Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch                                     Pflegegeldleistungen können gezahlt werden, sofern
     auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu                                           die Pflege im häuslichen Bereich durch Verwandte
     125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro                                     oder Bekannte durchgeführt wird. Das Pflegegeld wird
     im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflege­                                 an die zu pflegende Person gezahlt.
     grades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen
     für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pfle-                                  Pflegesachleistung
     gender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender                                        Wird ein Pflegebedürftiger zu Hause von Pflegekräf-
     in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur ­Förderung                                  ten eines zugelassenen Pflegedienstes gepflegt, über-
     der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der                                         nimmt die Pflegekasse die Kosten für die Grundpflege
     Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.                                      und hauswirtschaftliche Versorgung.

                                                                                              Kombinationsleistung
                                                                                              Die Kombinationsleistung ist eine Mischung der Pflege
                                                                                              durch eine private Pflegeperson und eine Pflegefach-
              Unterstützung und Entlastung
                                                                                              kraft eines ambulanten Pflegedienstes.
                        durch die                                     Der kassenzugelassene
                                                                    Betreuungsdienst für
                                                                 pflegebedürftige Menschen.
                                                                                              Wohnumfeldverbesserung
                                                                        HAUSHALTSNAHE         Pflegekassen können bis zu 4.000 Euro je Gesamt-
                                                                        DIENSTLEISTUNG,       maßnahme für die individuelle Wohnumfeldverbesse-
                                                                        BETREUUNG UND         rung zahlen. Hierunter fällt z. B. der Einbau eines Trep-
                                                                      BEGLEITUNG IM ALLTAG
         Ab jetzt auch
                           in
                                                                         Wir rechnen den
                                                                                              penliftes, der Umbau von barrierefreien Zugängen oder
                         pe  n,
        Rhei nb er g, Al
                           rt ,
                                                                        Entlastungsbetrag     von ebenerdigen Duschen, damit es pflegebedürfti-
          Kamp-   Li nt fo
                                                                       von 125 Euro/Monat
          Sonsbeck un
                            d
                                                                          direkt mit der
                                                                                              gen Personen ermöglicht wird, sich weiterhin in ihrem
               Xanten                                                    Pflegekasse ab.       gewohnten Wohnumfeld aufhalten zu können.

                                                                                              Vollstationäre Pflege/Heimkosten
                                                                                              Ist die häusliche Pflege nicht mehr möglich oder
                                                    Kostenüber
                                                 nahme du       -                             kommt diese nicht mehr in Betracht, ist ein Umzug
                                                           rch alle
                                                  Pflegekasse
                                                               n                              in eine Pflegeeinrichtung oft nicht zu vermeiden. Die
      Weseler Straße 165 · 46537 Dinslaken           möglich
      Tel.: 02064 6217170 · Fax: 02064 6217171                           Steffen Gleim        Pflegekassen übernehmen die pflegebedingten Auf-
      Mobil: 0174 7766220
                                                                            Inhaber           wendungen einschließlich der Aufwendungen für die
      info@alltagshelden.nrw · www.alltagshelden.nrw
                                                                                              Betreuung und Aufwendungen für Leistungen der
22
Stiftung Krankenhaus Bethanien

medizinischen Behandlungspflege bis zum Höchst­            SENIORENSTIFT BETHANIEN

betrag des jeweiligen Pflegegrades.
                                                           In guter Gesellschaft
Sollten Sie die monatlichen Kosten des Pflegeheims
nicht durch das eigene Einkommen und Vermögen
decken können, sind neben den Leistungen der Pfle-
gekasse Leistungen der Sozialhilfe möglich.

Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege/
Tages- und Nachtpflege
Trotz aller Bemühungen, die häusliche Pflege zu
ermöglichen, kann es im Verlaufe eines Pflegefalls
oder auch aufgrund einer individuellen Situation mög-
lich werden, dass die häusliche Pflege nicht sicherge-     • Das Seniorenstift Bethanien betreut     Das Seniorenstift
                                                             und pflegt 206 Menschen, auch            in Zahlen
stellt werden kann. Aus diesem Grund gibt es Leistun-        kurzzeitig, rund um die Uhr.            • 206 Betten
gen für die Tages- und Nachtpflege. Es handelt sich                                                  • 172 Zimmer
                                                           • Die Nähe zum Krankenhaus Bethanien
um eine teilstationäre Pflege, z. B. bei Berufstätigkeit     gewährleistet jederzeit eine            • 138 Einzelzimmer
der Pflegeperson neben der Pflege.                           zuverlässige medizinische Versorgung.   • 34 Doppelzimmer

                                                           • Ein großes Team aus Ehrenamtlichen      Wir informieren
Reichen vorübergehend weder die häusliche Pflege             ermöglicht die Teilhabe am              und beraten
noch die Aufnahme in eine Einrichtung der Tages-             gesellschaftlichen Leben.               Sie gerne.
und Nachtpflege aus, kann eine vorübergehende Auf-         • Ein umfangreiches Freizeitangebot       KONTAKT
nahme in eine zugelassene vollstationäre Einrichtung         bietet viele Möglichkeiten der          Seniorenstift
                                                             Abwechslung. Dazu zählen auch           Bethanien
erfolgen. Die Kurzzeitpflege kommt z. B. direkt nach         regelmäßige Feste und                   Wittfeldstraße 31
einer stationären Behandlung in Betracht, wenn in der        Veranstaltungen im Haus.                47441 Moers
Wohnung des Berechtigten Umbauarbeiten erforder-           Das Seniorenstift ist mit dem
                                                                                                     02841/200-2101
                                                                                                     seniorenstift@
lich sind, wenn die Pflegeperson die Pflege noch nicht     EUREGIO MRSA-net Qualitäts- und
                                                                                                     bethanienmoers.de
erbringen kann, wenn noch zu klären ist, ob und in         Transparenzsiegel ausgezeichnet.
                                                                                                     www.bethanien-
                                                           Das Siegel bescheinigt Gesundheits-
welcher Form Pflege stattfinden muss. Kurzzeitpflege       einrichtungen, die Etablierung von
                                                                                                     moers.de/seniorenstift
kann für die Dauer von bis zu 8 Wochen und einem           Maßnahmen gegen multiresistente Keime.
Betrag i. H. v. 1.612 Euro im Kalenderjahr beansprucht
werden.

                                                                                                                              23
3. Finanzielle Unterstützung

     Auflistung über die Höhe der von der Pflegekasse gewährten Leistungen (Stand 10/2019):
      Pflegegrad     Geldleistungen    Pflegesachleistung           Leistungen          Leistungen teilstationäre
                                                               vollstationäre Pflege    Tages- und Nachtpflege
           1               0,00 €               0,00 €                125,00 €                     0,00 €
           2            316,00 €              689,00 €                770,00 €                  689,00 €
           3            545,00 €            1.298,00 €              1.262,00 €                 1.298,00 €
           4            728,00 €            1.612,00 €              1.775,00 €                 1.612,00 €
           5            901,00 €            1.995,00 €              2.005,00 €                 1.995,00 €

     Für Zeiten der Krankheit, des Urlaubs oder einer sons-   des Antragseingangs. Bei Vorliegen der Vorausset-
     tigen Verhinderung der Pflegeperson kann Verhinde-       zungen wird die betreffende Leistung rückwirkend
     rungspflege für bis zu längstens 6 Wochen je Kalen-      gewährt. Für den Antrag benötigen Sie eine HNO-ärzt-
     derjahr in Anspruch genommen werden, der max.            liche Bescheinigung.
     Anspruch ist auf 1.612 Euro je Kalenderjahr begrenzt.
                                                              Stadt Rheinberg
     Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können kom-       Fachbereich Jugend und Soziales
     biniert werden.                                          Frau Brey/Frau Schoof/Frau Schünke
                                                              Orsoyer Straße 18
     Hilfe für Gehörlose                                      Zimmer 8/Zimmer 10
                                                              Tel.: 02843 171-320/-428/-318
     Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebens-
     jahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzen-       Leistungen für Blinde
     der Schwerhörigkeit erhalten eine Hilfe von 77 Euro im
     Monat.                                                   Blindengeld
                                                              Blinde Menschen haben in Nordrhein-Westfalen
     Der Antrag auf Gehörlosengeld kann sowohl beim           (NRW) Anspruch auf Blindengeld in folgender Höhe
     Landschaftsverband Rheinland – LVR als auch bei der      (Stand: 01.07.2019):
     Stadtverwaltung Rheinberg eingereicht werden. Für        • Kinder und Jugendliche: 370,59 Euro
     die Bearbeitung ist grundsätzlich der LVR zuständig.     • Erwachsene unter 60 Jahre: 739,91 Euro
     Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat          • Erwachsene über 60 Jahre: 473,00 Euro
24
3. Finanzielle Unterstützung

Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen            gen (zum Beispiel: Wohngeld, Leistungen nach dem
und Vermögen gewährt. Blinde Menschen, die das          SGB II/SGB XII) nicht als Einkommen gewertet.
60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten den Diffe-
renzbetrag von 266,91 Euro als ergänzende Blinden-      Der Antrag auf Blindengeld bzw. auf Hilfen für hoch-
hilfe nach dem SGB XII, wenn Einkommen und Vermö-       gradig sehbehinderte Menschen kann sowohl beim
gen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.              LVR als auch bei der Stadt Rheinberg bzw. dem Kreis
                                                        Wesel eingereicht werden. Für die Bearbeitung ist
Als blind gelten Personen, deren besseres Auge eine     grundsätzlich der LVR zuständig.
Sehschärfe von nicht mehr als zwei Prozent oder eine
gleichwertige Einschränkung aufweist. Beim erstma-      Stadt Rheinberg
ligen Antrag ist eine augenärztliche Bescheinigung      Fachbereich Jugend und Soziales
erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenaus-     Frau Brey/Frau Schoof/Frau Schünke
weis ist bereits das Merkzeichen „Bl“ eingetragen.      Orsoyer Straße 18
                                                        Zimmer 8/Zimmer 10
Hilfen für hochgradig sehbehinderte Menschen            Tel.: 02843 171-320/-428/-318
Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten auf
Antrag zum Ausgleich der durch die Sehbehinderung       Schwerbehindertenausweis
bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe von 77 Euro
im Monat.                                               Abhängig vom Grad der Behinderung (GdB) sowie
                                                        von den im Schwerbehindertenausweis eingetrage-
Voraussetzungen:                                        nen Merkzeichen können Menschen mit einer Schwer-
• Mindestalter: 16 Jahre                                behinderung zahlreiche Vergünstigungen erhalten
• Das bessere Auge weist mit Gläserkorrektion ohne      (Auswahl).
  besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von
  nicht mehr als fünf Prozent oder eine gleichwertige   Behindertenparkplätze
  Einschränkung auf.                                    Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „aG“ oder
• Eine augenärztliche Bescheinigung.                    „BI“ können beim zuständigen Straßenverkehrsamt
• Ausreichend ist auch das Merkzeichen H im SB-         eine Ausnahmegenehmigung (Parkausweis) einholen.
  Ausweis sowie 100 Prozent, welche sich ausschließ-    Diese umfasst u. a. Parken im eingeschränkten Hal-
  lich auf die hochgradige Sehbehinderung beziehen.     teverbot und auf Anwohnerparkplätzen für bis zu drei
                                                        Stunden sowie an Parkuhren bzw. Parkscheinautoma-
Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und          ten gebührenfrei und ohne zeitliche Begrenzung.
Vermögen gezahlt. Sie wird bei anderen Sozialleistun-
                                                                                                               25
3. Finanzielle Unterstützung

     Kfz-Steuer                                                den sogenannten Pauschbetrag ohne Nachweis von
     Von der Kfz-Steuer sind behinderte Halter eines Kraft-    tatsächlich entstandenen Kosten steuerlich geltend
     fahrzeugs mit den Merkzeichen „BI“, „H“ oder „aG“         macht oder die echten Kosten absetzt. Abzugsfähig
     befreit. Zusätzlich dürfen sie eine Wertmarke erwer-      sind u. a.:
     ben, die zur Freifahrt im öffentlichen Personennahver-    • Krankheitskosten aus akutem Anlass
     kehr berechtigt. Gehbehinderte („G“) und Gehörlose        • Aufwendungen für eine krankheits- oder behinde-
     („GI“) können wählen, ob sie die Freifahrt im öffentli-      rungsbedingte Heimunterbringung
     chen Personennahverkehr oder eine um 50 Prozent           • Kosten für die behinderungsbedingte Umrüstung
     reduzierte Kfz-Steuer bevorzugen.                            eines Kfz

     Steuerermäßigungen                                        Unentgeltliche Beförderung in öffentlichen
     Steuerermäßigungen sind bei den Werbungskosten,           Verkehrsmitteln
     außergewöhnlichen Belastungen und Pauschbeträ-            Voraussetzung ist eine gültige Wertmarke sowie das
     gen möglich. Der Steuerpflichtige kann wählen, ob er      Merkzeichen „G“, „aG“, „BI“, „H“ oder „GI“. Personen mit
                                                               den Merkzeichen „BI“ oder „H“ erhalten die Wertmarke
                                                               kostenlos. Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen
                                                               „aG“ dürfen hingegen sowohl die Freifahrt (gültige
                                                               Wertmarke erforderlich) als auch eine Kfz-Steuerbe-
                                                               freiung beanspruchen.

                                                               Rundfunkermäßigung
                                                               Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merk-
                                                               zeichen „RF“ eingetragen ist, haben Sie Anspruch auf
                                                               eine Gebührenermäßigung. Der Bezug von Grund­
                                                               sicherungs-/Sozialleistungen kann einen Anspruch auf
                                                               Gebührenbefreiung rechtfertigen.

                                                               Stadt Rheinberg
                                                               Fachbereich Jugend und Soziales
                                                               Frau Nowak
                                                               Orsoyer Straße 18
                                                               Zimmer 26
     Die Ossenberger Mühle im Jahr 1994                        Tel.: 02843 171-328
26
Sie können auch lesen