Älter werden in Rheinberg - Ausgabe 2021
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Alle Dienste auf einen Blick Ambulante Pflege, stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, haushaltsnahe Dienste, Kurberatung, familienbegleitender Dienst, Hilfen für Kinder, Jugendliche & Familien, Migrationsberatung, Suchtberatung, Schulbetreuung, schulische Integrationshilfe, sozialtherapeutische Tagesbetreuung, Sozialtrainings, allgemeine Sozialberatung, integrierte Versorgung, Waldzeltplatz Leucht, Seniorenbüro, Caritas-Service Geschäftsstelle Moers Caritasverband Moers-Xanten e.V. Neustraße 35 · 47441 Moers Tel. 0 28 41 / 90 10 - 0 Web www.caritas-moers-xanten.de Mail info@caritas-moers-xanten.de
Grußwort des Bürgermeisters GRUSSWORT DES BÜRGERMEISTERS Liebe Rheinbergerinnen und Sie können sich also bereits im Inhaltsverzeichnis an Rheinberger, den Farben orientieren und finden diese durchgängig in der Broschüre wieder. In bewährter Form finden Sie wir freuen uns, dass Sie mit die- Kontaktadressen und Ansprechpartner zu Fragen rund ser Broschüre eine aktualisierte um Renten und Wohnen, Gesundheit und Pflege, aber Ausgabe des bewährten Seni- auch Bildung, Kultur, Sport und Freizeit. Eine Broschüre orenwegweisers für die Stadt wie diese kann nur einen Überblick geben – Informa- Rheinberg in den Händen halten. tionen erhalten Sie unter den jeweiligen genannten Wir möchten damit älteren und Kontaktdaten. älter werdenden Menschen, die das Berufsleben hinter sich gelassen haben, Anregungen und Hilfestellungen Diesen und allen Menschen, die sich hauptamtlich, für den neuen Lebensabschnitt des „Un“Ruhestandes vor allem aber auch ehrenamtlich für Seniorinnen und geben. Viele Fragen mögen sich stellen, aber auch Senioren einsetzen, danken wir sehr herzlich. Dies gilt Chancen und Möglichkeiten bieten. Immer mehr Men- für den Seniorenbeirat, aber auch den Akteuren in den schen werden älter, immer mehr ältere Menschen sind Seniorentreffs und Seniorengruppen in Rheinberg. auch in diesem Lebensabschnitt aktiv, neugierig und engagiert. Und diese Gruppe wird bedingt durch den Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern, dass sie demografischen Wandel in den kommenden Jahren sich auch weiterhin in Rheinberg wohlfühlen. Anregun- immer größer. gen, Vorschläge, aber auch Kritik dürfen Sie gern an uns, die Mitarbeitenden im Fachbereich Jugend und Mit dieser inzwischen schon 7. Auflage des Senioren- Soziales, aber auch dem Seniorenbeirat als Interessen- wegweisers haben wir daher wieder viele Informatio- vertretung der Seniorinnen und Senioren äußern. nen zusammengestellt. Wir möchten damit einen Bei- Mit den besten Grüßen für einen erfüllten trag leisten, Sie, die bereits zur Gruppe der Senioren „Un“Ruhestand zählen, aber auch Sie, die Sie vielleicht in Kürze das Alter erreichen, über die Bandbreite der Angebote für Ihr ältere Menschen in Rheinberg informieren und unse- ren Beitrag dazu leisten, dass sie aktiv und selbstbe- stimmt leben können und bei Bedarf geeignete Unter- stützungs- und Hilfsangebote finden. Wir hoffen, dass Dietmar Heyde die farbige Darstellung Ihnen bei der Orientierung hilft. Bürgermeister 1
Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS Grußwort des Bürgermeisters 1 Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle (KoKoBe) 14 1. Beratungs- und Informationsmöglichkeiten Ergänzende unabhängige bei der Stadt Rheinberg 4 Teilhabeberatung (EUTB®) 15 Fachbereich Jugend und Soziales 4 Sozialverband VdK 15 Pflegeberatung4 Demenzberatung16 Hospiz- und Palliativberatung 17 Rentenberatung5 Gerontopsychiatrische Beratungsstelle 18 Behindertenbeauftragte5 Die Tafel 18 App-Angebot „Gut versorgt in ...“ 5 Seniorenbeirat6 3. Finanzielle Unterstützung 19 Stadtverwaltung Rheinberg – Stadthaus 7 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII – Büro des Bürgermeisters 7 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung19 Bürgerbüro8 Hilfe zum Lebensunterhalt 20 Gemeindeorgane/Schiedsamt 9 Hilfe zur Pflege/Pflegewohngeld 20 Gleichstellungsbeauftragte10 Wohngeld21 Leistungen der Pflegekasse 21 2. Weitere Beratungsstellen und Hilfe für Gehörlose 24 Kontaktpersonen11 Leistungen für Blinde 24 Kreis Wesel – Beratung für Schwerbehinderte 11 Schwerbehindertenausweis25 Heimaufsicht des Kreises Wesel 11 Betreuungsstelle/Vorsorgevollmacht11 4. Pflegedienstleistungen 27 Wohnberatungsstelle Kreis Wesel 12 Senioren- und Pflegeeinrichtungen 27 Beratung des Kreises Wesel für Kurzzeitpflege/Tagespflege29 Suchterkrankte13 Ambulante Pflegedienste 30 Runder Tisch Ältere Menschen 13 Mahlzeitendienst/Essen auf Rädern 31 LEADER-Nachbarschaftsberatung14 Hausnotruf31 2
Inhaltsverzeichnis 5. Wohnen im Alter 32 7. Gesundheitswesen 43 Seniorengerechtes Wohnen 32 Apotheken-Notdienst43 Betreutes Wohnen/ Krankentransporte43 Service-Wohnen in Rheinberg 32 Krankenhäuser43 Notfall-Nummern45 6. Aktiv im Alter 34 Seniorengemeinschaften Impressum45 in politischen Parteien 34 (Senioren-)Begegnungsstätten und 8. Sonstiges 46 Treffpunkte34 Selbsthilfegruppen46 Haus der Generationen Rheinberg 37 Testamentsangelegenheiten 47 Volkshochschule (VHS) 38 Bürgerbus Rheinberg 48 Büchereien38 Kulturelle Angebote 39 Inserentenverzeichnis48 Kirchengemeinden40 Sportmöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren 42 Ehrenamtsbörse42 Bargeld ist einfach. Wenn Ihr Geld zu Ihnen kommt. Ein Service exklusiv für ältere oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Kunden der Sparkasse am Niederrhein. Sie bestellen und wir liefern Ihnen Ihren gewünschten Betrag direkt zu Ihnen nach Hause. Informationen erhalten Sie bei unseren Geschäftsstellen oder im Internet. www.sparkasse-am-niederrhein.de 18_0845 Anz_Bargeld ist einfach_190x42.indd 1 29.03.18 09:32 3
1. Beratungs- und Informationsmöglichkeiten bei der Stadt Rheinberg 1. BERATUNGS- UND INFORMATIONSMÖGLICHKEITEN BEI DER STADT RHEINBERG Fachbereich Jugend und Soziales Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der Pflegeberatung des Kreises Wesel Öffnungszeiten des Fachbereiches: (www.kreis-wesel.de/de/themen/pflege/). Montag und Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Wir beraten: Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und • Pflegebedürftige 13:00 – 17:00 Uhr • von Pflegebedürftigkeit Bedrohte Freitag 08:30 – 12:00 Uhr • Angehörige dieser Personenkreise Pflegeberatung Bei Bedarf vereinbaren wir für Sie weitere Ter- mine oder Gespräche (z. B. in Rentenangelegenhei- Seit vielen Jahren führt die Stadt Rheinberg eine ten, Rundfunkgebührenangelegenheiten, Schwer- trägerunabhängige Pflegeberatung durch. behindertenangelegenheiten, Grundsicherung und Barrierefreiheit). Die Aufgaben der Beratungsstelle sind: • Beratung in allen Fragen des Alters; Stadt Rheinberg • trägerunabhängige Beratung gem. § 4 Landespfle- Fachbereich Jugend und Soziales gegesetz NRW; Frau Bomastyk • Beratung über die Leistungen des Pflegeversiche- Goldstraße 14, 47495 Rheinberg rungsgesetzes SGB XI; Tel.: 02843 171361 oder 0171 7601608 • Beratung über die Leistungen des SGB XII bzgl. E-Mail: bozena.bomastyk@rheinberg.de ambulanter und stationärer Leistungen; • Beratung über das Angebot an komplementären, ambulanten, teilstationären und stationären Einrich- tungen im Beratungsbezirk, d. h. Information über das Angebot an hauswirtschaftlichen Hilfen, ambu- lanten Pflegediensten, Tagespflege, Kurzzeitpflege und stationärer Pflege 4
1. Beratungs- und Informationsmöglichkeiten bei der Stadt Rheinberg Rentenberatung Behindertenbeauftragte Die Rentenstelle steht bei allen Fragen rund um die Haben Sie oder ein Angehöriger eine Behinderung und gesetzliche Rentenversicherung zur Verfügung. haben Sie Fragen hierzu? Die Behindertenbeauftragte steht Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen gerne zur Es erfolgt eine kostenlose Antragsaufnahme für alle Verfügung und hilft Ihnen auch bei Kontakten mit Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und Erwerbsmin- Behörden und anderen Institutionen, z. B. bei der For- derungsrenten. Weitere Aufgaben bzw. Dienstleistun- mulierung von Anträgen und Widersprüchen. gen der Rentenstelle sind: • Umwandlung und Weiterzahlung bereits bewilligter Weiterhin hält sie Informationen zur Freizeit- und Renten Lebensgestaltung für Sie bereit. Sollten Sie auf Barrie- • Hilfen bei Kontenklärungen und Anerkennung ver- ren stoßen, sprechen Sie Frau Echstenkämper an. schiedenster rentenrechtlicher Zeiten • kostenlose Fotokopien und Beglaubigen von Unter- Die Beratung erfolgt gerne auch telefonisch. Falls Frau lagen, die für die Rententräger wichtig sind Echstenkämper nicht erreichbar sein sollte, sprechen • Bereitstellung von Informationsmaterialien zu Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Sie ruft zurück! Rentenfragen • Beantragung der Berechnung Ihres aktuellen Ren- Besuchen Sie auch die Homepage des Landesbehin- tenanspruchs durch den Rentenversicherungsträger dertenbeauftragten: www.lbb.nrw.de • Aufnahme und Entgegennahme von Anträgen auf Heilverfahren und Reha-Maßnahmen Monika Echstenkämper • Beratung bei der Abfassung und Begründung von Kapellenweg 4, 47495 Rheinberg Widerspruchsverfahren Tel.: 02843 97023 E-Mail: monika.echstenkaemper@t-online.de Stadt Rheinberg Fachbereich Jugend und Soziales App-Angebot „Gut versorgt in ...“ Frau Nowak Orsoyer Straße 18 „Gut versorgt in …“ ist eine Senioren- und Gesundheits- Zimmer 26 app für ältere Menschen und deren Angehörige. Sie Tel.: 02843 171-328 umfasst ein Informationsportal zu den Themen „Rund ums Älterwerden“ und kombiniert diese barrierearm mit einem lokalen Adressverzeichnis der jeweiligen Stadt, wie u. a. Ärzte, Beratungsstellen, Pflegedienste, 5
1. Beratungs- und Informationsmöglichkeiten bei der Stadt Rheinberg Freizeit sowie Beauty und Wellness. Die Nutzer fin- die im Seniorenbeirat mitgestalten und mitwirken den so schnell und unkompliziert den richtigen möchten, sind dazu herzlich eingeladen. Ansprechpartner. Die Behindertenbeauftragte der Stadt Rheinberg Auch für Rheinberg wurde diese App initi- gehört dem Seniorenbeirat als beratendes Mitglied an. iert und wird fortlaufend mit neuen Anbie- tern und Dienstleistern aktualisiert. Besu- Die Sitzungen des Seniorenbeirates finden mindestens chen Sie die Homepage unter viermal im Jahr statt. Interessierte Bürgerinnen und https://gut-versorgt-in.de/ oder laden Sie Bürger können gerne an den Sitzungen teilnehmen. die App mit Ihrem iOS oder Android Smartphone kos- tenlos herunter! Wenn Sie den QR-Code einscannen, Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen älterer Men- führt er Sie direkt zum Download der App. schen in Rheinberg und setzt sich für ihre Belange ein. Er wirkt beratend mit bei Themen, Maßnahmen und Seniorenbeirat Planungen, die ältere Menschen betreffen. Damit ver- steht er sich als Bindeglied zwischen Seniorinnen und Der Seniorenbeirat ist ein Gremium der Stadt Rhein- Senioren, der Stadtverwaltung und dem Rat der Stadt. berg, das ehrenamtlich tätig ist. Er besteht aus neun Mitgliedern, die vom zuständigen Ausschuss für Fami- Ratsuchenden bietet der Seniorenbeirat Information lie, Soziales und Senioren bestellt werden. Menschen, und Orientierung, z. B. durch regelmäßig stattfindende Sprechstunden. Der Seniorenbeirat hat das Ziel, die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben in Rheinberg zu fördern und zu stärken. Dafür entwickelt der Seni- orenbeirat Ideen und gibt Anregungen. Zudem pflegt er Kontakt und Austausch zu anderen Einrichtungen, die mit und für ältere Menschen arbeiten. Auch sind über den Seniorenbeirat Notfalldosen und Notfallkar- ten erhältlich. Der Seniorenbeirat möchte durch seine Arbeit dazu Seniorenbeirat mit dem Bürgermeister (vorne Mitte), der beitragen, dass ältere und alte Menschen – unabhän- Fachbereichsleiterin und dem gewählten Sprecher-Team gig von ihrer persönlichen Lebenssituation – gut und 6
1. Beratungs- und Informationsmöglichkeiten bei der Stadt Rheinberg gerne in Rheinberg leben können. Ihre Anliegen und der Stadt Rheinberg. Weitere Informationen erhalten Wünsche sollen gehört werden. Sie auf der Homepage unter www.rheinberg.de. Mehr über den Seniorenbeirat der Stadt Rheinberg Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbei- erfahren Sie unter www.seniorenbeirat-rheinberg.de. ter der Stadtverwaltung Rheinberg auch telefonisch für Gerne können Sie per E-Mail: seniorenbeirat.rheinberg@ Rückfragen oder für eventuelle Terminabsprachen zur web.de oder telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen. Verfügung. Seniorenbüro: Alte Kellnerei, Innenwall 104 Büro des Bürgermeisters Die derzeitigen Mitglieder sind: Glückwünsche zu Ehejubiläen und Geburtstagen Die Stadtverwaltung Rheinberg gratuliert gerne zu Mitglieder Stellvertreter besonderen Ehejubiläen (goldene, diamantene, eiserne Wolfgang Bente Ingrid Botzen-Paul und Gnaden-Hochzeit). Ehepaare, die sich über eine Annegret Braun Daam Buitelaar Gratulation des Bürgermeisters (oder seines Stellver- Klaus Buchloh Marian Markowski treters/seiner Stellvertreterin) und der z uständigen Annemarie Khannak Beate Möller Ortsvorsteherin freuen würden, werden gebeten, Annelie Mai Christa Noy 8 Wochen vor dem Tag der standesamtlichen Trauung Jürgen Prenzlow Regina Tepe einen entsprechenden Hinweis an die Verwaltung zu Bärbel Reining-Bender Rudolf Wolf geben. Hierzu reicht ein Anruf unter der unten angege- Mobil: 0172 9885190 benen Rufnummer. Die Presse (RP, NRZ sowie Nieder- Jutta Simon rhein Nachrichten) wird gerne informiert, wenn dies Margit van Wesel der Wunsch der Jubilare ist. Selbstverständlich ist die- ser Service für Sie kostenlos. Stadtverwaltung Rheinberg – Stadthaus Auch gratuliert die Stadt ihren Altersjubilaren zum 80., Allgemeine Öffnungszeiten: 90., 95. und ab dem 100. Lebensjahr. Altersbedingt ist Montag – Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr es jedoch nicht immer einfach, eine Gratulation in Form Montag – Mittwoch 13:00 Uhr – 16:00 Uhr eines persönlichen Besuches der zuständigen Orts Donnerstag 13:00 Uhr – 17:00 Uhr vorsteherin oder des Bürgermeisters bzw. stellvertr. Bürgermeisters zu verabreden. Die Ortsvorsteherinnen Bitte beachten Sie mögliche abweichende Öffnungs- sind daher gebeten worden, sich vor einem jeden zeiten für bestimmte Fachbereiche bzw. Einrichtungen Besuch bei den Altersjubilaren telefonisch anzumelden, 7
1. Beratungs- und Informationsmöglichkeiten bei der Stadt Rheinberg um nachzufragen, ob eine Gratulation erwünscht wird. Bezirk Rheinberg 3: Orsoy, Orsoyerberg Da immer mehr Rheinberger/-innen nicht mehr im örtli- Frau Karin Karl, Unter dem Berg 15, 47495 Rheinberg, chen Telefonbuch verzeichnet sind, wird es zunehmend Tel.: 02844 900743 schwieriger, die Jubilare zu erreichen. Von daher bittet die Verwaltung um Ihr Verständnis, dass eine persönli- Bezirk Rheinberg 4: Budberg, Eversael, Vierbaum che Gratulation in diesem Fall nicht erfolgen kann. Frau Martina Nürenberg, Sandweg 17, 47495 Rheinberg, Tel.: 02843 9598909 Stadt Rheinberg Bürgermeister Dietmar Heyde: Bürgerbüro Büro des Bürgermeisters Frau Elke Danners Sie finden das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rhein- Stadthaus, Kirchplatz 10 berg im Erdgeschoss des Stadthauses, direkt im Zimmer 142 Bereich der Eingangshalle. Ein behindertengerechter Tel.: 02843 171-102 Zugang ist vorhanden. Stellvertretende Bürgermeister/-in: Öffnungszeiten: Herr Heinz Engelke, 1. stellvertretender Bürgermeister Montag und Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und Am Fullacker 11, 47495 Rheinberg 13:00 – 16:00 Uhr Tel.: 02844 2029 Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Frau Karin Winkel, 2. stellvertretende Bürgermeisterin Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und Narzissenstraße 3, 47495 Rheinberg 13:00 – 19:00 Uhr Tel.: 02843 80323 Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Ortsvorsteherinnen: Jeden ersten Donnerstag im Monat besteht die Mög- Bezirk Rheinberg 1: Rheinberg-Innenstadt, lichkeit, in der Zeit von 19:00 bis 20:00 Uhr, das Bür- Millingen, Alpsray gerbüro zu besuchen, jedoch nur nach telefonischer Frau Franziska Bröcking, Gelderstraße 13, Terminabsprache. 47495 Rheinberg, Tel.: 0172 5432211 (Tel.: 02843 171-309, Mo. – Fr. 09:00 – 12:00 Uhr) Bezirk Rheinberg 2: Borth, Wallach, Ossenberg Frau Petra Christel Hoster, Borther Straße 241 a, 47495 Rheinberg, Tel.: 02802 6828 8
1. Beratungs- und Informationsmöglichkeiten bei der Stadt Rheinberg Stadt Rheinberg Schiedsamt Fachbereich Sicherheit und Ordnung Für Bürgerinnen und Bürger besteht das Angebot, sich Frau Jaspers-Warnke bei Streitigkeiten, die nicht im Miteinander gelöst wer- Stadthaus, Kirchplatz 10 den können, an das Schiedsamt zu wenden. Es ist eine Zimmer 24 Stelle zur Streitschlichtung, für die die am Schluss auf- Tel.: 02843 171-309 geführten Schiedspersonen zuständig sind. Die Palette an Themen ist umfassend. Gemeindeorgane/Schiedsamt Schiedsfrauen und Schiedsmänner führen Vermitt- Gemeindeorgane lungsgespräche mit dem Ziel, eine nachhaltige und Im Ratsinformationssystem auf der Homepage der dauerhafte Beilegung von Konflikten zu erzielen. Sie Stadt Rheinberg erhalten Sie umfassende Informatio- handeln getreu „Schlichten statt Richten“ oder „Vertra- nen über: gen ist besser als Klagen“. Die Schiedspersonen hören • Fraktionen und Gremien des Rates der Stadt in den Schlichtungsgesprächen aktiv zu, bemühen Rheinberg sich um eine ruhige und entspannte Atmosphäre und • Kommunendaten, Ortsvorsteher und stellvertre- versuchen, die unterschiedlichen Interessen auszuglei- tende Bürgermeister chen. Im Endeffekt wollen sie dazu beitragen, dass die • Sitzungstermine des Rates und seiner Ausschüsse beiden Parteien eine einvernehmliche Lösung finden, • Tagesordnungen und Vorlagen um den sozialen Frieden wiederherzustellen. • Volltextrecherche in allen Ratsunterlagen und das • Ortsrecht Haben sich die Parteien beim Schlichtungsgespräch gütlich geeinigt, ist der Streit beendet und die Sache Stadt Rheinberg erledigt. Sind die Schlichtungsbemühungen erfolg- Fachbereich Personal und Organisation los, erhält der Antragsteller eine Bescheinigung, die Frau Lange ihn zur Aufnahme eines Klageverfahrens vor Gericht Stadthaus, Kirchplatz 10 berechtigt. Zimmer 137 Tel.: 02843 171-115 Schiedsamtsbezirk Rheinberg I (Rheinberg, Annaberg, Winterswick, Alpsray und Millingen) Hermann Bergs Am Kanal 21, 47495 Rheinberg Tel.: 02843 160332 9
1. Beratungs- und Informationsmöglichkeiten bei der Stadt Rheinberg Schiedsamtsbezirk Rheinberg II Gleichstellungsbeauftragte engagieren sich: (Orsoy + Orsoyer Berg) • für faire Chancen für Frauen und Männer Sonja Engelmann • für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie Rheinkamper Straße 22, 47495 Rheinberg • für mehr Frauen in Politik und Führungsebenen Tel.: 02843 990407 • für den Abbau von stereotypen Geschlechterrollen in der Gesellschaft Schiedsamtsbezirk Rheinberg III • für den Abbau von Benachteiligungen am (Budberg, Eversael und Vierbaum) Arbeitsmarkt Hans Broens • für eine frauenfreundliche Stadtplanung und Infra- Am Alten Graben 56, 47495 Rheinberg struktur und Tel.: 02843 1590 • gegen Gewalt an Frauen, Männern und Kindern Schiedsamtsbezirk Rheinberg IV In Fällen von Gewalt an Frauen steht das Hilfetelefon (Borth, Wallach und Ossenberg) kostenfrei zur Verfügung: 08000 116 016 Uwe Walde Am Wiesenrain 23, 47495 Rheinberg Stadt Rheinberg Tel.: 0151 67525751 Gleichstellungsbeauftragte Frau Becker Gleichstellungsbeauftragte Goldstraße 14 Tel.: 02843 171-429 Gleichstellung Mann und Frau „… Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichbe- rechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Artikel 3, Abs. 2 Grundgesetz Trotz rechtlicher Gleichstellung sieht die gesellschaft- liche Wirklichkeit von Frauen und Männern heute noch ganz anders aus. In vielen Bereichen sind Frauen nicht gleichberechtigt. Die unterschiedlichen Lebenswelten von Frauen und Männern finden in Vorhaben und Maß- nahmen noch immer wenig Berücksichtigung. Schloss Ossenberg 10
2. Weitere Beratungsstellen und Kontaktpersonen 2. WEITERE BERATUNGSSTELLEN UND KONTAKTPERSONEN Kreis Wesel – Beratung für Schwerbehinderte behördliche Qualitätssicherung zu sorgen. Rechtliche Grundlage ist das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG). Personen, die dauernd (voraussichtlich länger als Die Heimaufsicht ist Anlaufstelle für die in den Einrich- 6 Monate) körperlich, geistig oder seelisch beeinträch- tungen lebenden Menschen, deren Angehörige und/ tigt sind, können beim zuständigen Fachdienst des oder Betreuerinnen oder Betreuer und die dort arbei- Kreises Wesel einen Antrag auf Feststellung des Gra- tenden Beschäftigten. Sie informiert diesen Perso- des der Behinderung stellen. nenkreis über heimrechtliche Belange und nimmt sich ihrer Sorge und Nöte an. Kreis Wesel Fachdienst 56 (Schwerbehindertenausweise) Kreis Wesel – Heimaufsicht Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel Herr Fuhr Servicebüro Raum 44 (Erdgeschoss) Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel Tel.: 0281 2074980 Zimmer 345, 3. OG E-Mail: schwerbehindertenausweise@kreis-wesel.de Tel.: 0281 207-2345 Fax: 0281 207-672345 Für Auskünfte und Anträge bei der Stadtverwaltung E-Mail: harald.fuhr@kreis-wesel.de Rheinberg wenden Sie sich bitte an Betreuungsstelle/Vorsorgevollmacht Stadt Rheinberg Fachbereich Jugend und Soziales Bei der Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht Frau Nowak legen Sie selbst eine Person Ihres Vertrauens fest, die Orsoyer Straße 18 dann allgemein oder beschränkt bevollmächtigt ist, Zimmer 26 einzelne Angelegenheiten in Ihrem Sinne zu erledigen, Tel.: 02843 171-328 wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind. Sie soll- ten daher mit der von Ihnen ausgesuchten Person ent- Heimaufsicht des Kreises Wesel sprechende Gespräche führen. Vordrucke können Sie aus dem Internet selbst ausdrucken. Grundsätzlich Die Heimaufsicht hat die Aufgabe, Einrichtungen, die ist es nicht unbedingt notwendig, hierfür einen Notar Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pfle- aufzusuchen. Sind Sie selbst nicht mehr in der Lage, gebedürftige Menschen und Menschen mit Behinde- Ihre Angelegenheiten zu regeln, und haben Sie keine rung anbieten, zu informieren, zu beraten und für die entsprechende Vorsorge getroffen, muss das Amts- 11
2. Weitere Beratungsstellen und Kontaktpersonen Wohnberatungsstelle Kreis Wesel Die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Lebensgestal- tung verändern sich mit zunehmendem Alter. Wenn Sie so lange wie möglich in Ihren vier Wänden leben möchten, sollten Sie Ihre Wohnung frühzeitig entspre- chend verändern. Unfallquellen müssen beseitigt wer- den, vieles sollte bequemer für Sie werden. Oft sind es Bahnhof in Rheinberg nur Kleinigkeiten, die verändert werden müssen. Der handwerkliche und finanzielle Aufwand für eine alters- gericht einen Betreuer für Sie bestellen. Grundsätzlich gerechte Wohnungsanpassung ist viel geringer, als Sie hat die Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht Vor- denken. Aber auch größere Maßnahmen lohnen sich. rang vor dem amtlich bestellten Betreuer. Wohnungsanpassungen machen vielleicht einen Bei der Patientenverfügung legen Sie ebenfalls selbst Umzug ins Altersheim überflüssig. Darüber hinaus gibt eine Person Ihres Vertrauens fest, die über medizini- es die sogenannten altengerechten Wohnungen, die sche Maßnahmen im Rahmen Ihrer Gesundheit ent- aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert scheidet, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage werden. Sie befinden sich in Mietshäusern im Erd- sind. Es ist ratsam, sich hinsichtlich des Inhaltes der geschoss oder im ersten Obergeschoss. Diese Woh- Patientenverfügung durch Ihren Hausarzt beraten zu nungen haben zwar nicht alle Merkmale einer reinen lassen. Altenwohnung, sind aber auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an: Wohnberatungsstelle für den Kreis Wesel Kreis Wesel – Betreuungsstelle Caritasverband für die Dekanate Dinslaken und Wesel Herr Feist in Kooperation mit dem Caritasverband Moers-Xanten Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel Tel.: 0281 207-2448 Wir wollen, dass Sie so lange wie möglich zu Hause bleiben können. Die Mitarbeiter der Wohnberatungs- Herr Feist ist jeden ersten Montag im Monat von stellen beraten Sie zu allen Fragen des barrierefreien 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Nebenstelle, Orsoyer Wohnens. Dazu gehören Informationen und Planun- Straße 18, in Rheinberg nach telefonischer Termin gen zu möglichen Umbaumaßnahmen, deren Finan- absprache anzutreffen. zierung, Hilfsmittelberatung, aber auch Unterstützung 12
2. Weitere Beratungsstellen und Kontaktpersonen bei Anträgen, Gespräche mit den Vermietern, Pflege- Kreis Wesel – Sozialpsychiatrischer Dienst kassen, Handwerkern oder Behörden. Die Beratung ist Verwaltungsgebäude Moers kostenfrei und erfolgt nach Terminabsprache bei Ihnen Frau Wolf zu Hause, selbst wenn Sie nicht betroffen sind. Sie Mühlenstraße 9–11, 47441 Moers steht allen Menschen im Kreis Wesel zur Verfügung. Zimmer 138, 1. OG Tel.: 02841 202-1138 Caritasverband Wesel Fax: 02841 202-671138 Frau Füting, Frau Testroet und Herr Saddeler E-Mail: judith.wolf@kreis-wesel.de Tel.: 0281 34178-25 Fax: 0281 34178-22 Runder Tisch Ältere Menschen E-Mail: wohnberatungsstelle@caritas-wesel.de Der „Runde Tisch Ältere Menschen im Kreis Wesel“ hat Caritasverband Moers-Xanten e. V. die Aufgabe, die Verwaltung und die politischen Gre- Birgit Meschendörfer mien des Kreises von Weisungen unabhängig, über- Augustastraße 7–9, 47441 Moers konfessionell, überparteilich und verbandsunabhängig Tel.: 02841 880483-2 zu unterrichten und zu beraten. Er tagt in nicht öffent- Fax: 02841 8804837 licher Sitzung. Ziel ist es, die Interessen der älteren www.caritas-moers-xanten.de Generationen zu vertreten und die Entscheidungsgre- mien des Kreises Wesel im Sinne der älteren Men- Auf Wunsch Hausbesuch möglich! schen zu beeinflussen. Der Seniorenbeirat der Stadt Rheinberg ist hier ebenfalls vertreten. Beratung des Kreises Wesel für Suchterkrankte Kreis Wesel – Hilfen in besonderen Lebenslagen Das Angebot des Sozialpsychiatrischen Dienstes rich- Geschäftsstelle Runder Tisch Ältere Menschen tet sich an Menschen mit psychischen Störungen oder Heide Westrich Erkrankungen, mit psychischen Behinderungen, mit Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel einer Abhängigkeitserkrankung wie Alkoholabhängig- Tel.: 0281 207-3355 keit, Medikamentenabhängigkeit, Spielsucht, Online- Fax: 0281 207-673355 Sucht, in akuten Lebenskrisen sowie an Personen, die E-Mail: heide.westrich@kreis-wesel.de als Angehörige oder sonstige Bezugspersonen Hilfe www.pflege-kreis-wesel.de oder Beratung wünschen. Beratung und Unterstützung erfolgen durch individuelle Hilfsangebote. 13
2. Weitere Beratungsstellen und Kontaktpersonen LEADER-Nachbarschaftsberatung • Behördengängen • Vermittlung von Beratung zu Patientenverfügungen, Nachbarschaftsberatung – was ist das? Vorsorgevollmachten etc. „So lange wie möglich in den eigenen vier Wänden • Vermittlung von Gesprächen, Besuchen und sozia- leben …“ ist ein Ziel der meisten hilfsbedürftigen Men- len Kontakten schen aller Altersgruppen. Diese große Aufgabe gilt es • Inanspruchnahme von Angeboten der auf mehrere Schultern zu verteilen. Hierzu ist ein viel- Wohlfahrtsträger fältiges Unterstützungsnetzwerk notwendig. • Erledigung des täglichen Schriftverkehrs • Problemlagen in alltäglichen Situationen Ziel der Nachbarschaftsberatung ist es, dieses hel- fende Netzwerk aufzubauen und zu nutzen. Es geht LAG Niederrhein e. V. darum, auf nachbarschaftlicher Ebene Sorgen und Andreas Cziudej Nöte zu erkennen, der Einsamkeit entgegenzuwirken Nachbarschaftskoordinator für die Stadt Rheinberg und entsprechende Hilfen durch Ehrenamtliche zu ver- Mobil: 0151 21989854 mitteln. Die kostenfreie Beratung für Hilfesuchende E-Mail: andreas.cziudej@rheinberg.de und Angehörige ist vertraulich und trägerunabhängig. Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle Wir vermitteln Ihnen in schwierigen Lebenssituatio- (KoKoBe) nen die passende Hilfe. Gerne besuchen wir Sie, neben unseren Sprechstunden, zu Hause in Ihrer vertrauten Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle für Umgebung. Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Darüber hinaus ist die KoKoBe eine Anlaufstelle für Wir sind Ansprechpartner für: Angehörige oder Fachleute. Ziel dabei ist die Unter- • Fragen zu Hilfsmöglichkeiten in Ihrem direkten stützung, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, aber Umfeld, die Ihr Leben leichter machen auch regionale Angebote zu bündeln und zu vernetzen. • Unterstützung und Begleitung bei Behördengängen • Vermittlung zu Beratungsstellen (z. B. Wohnraum KoKoBe beratung, Pflegeberatung, ambulante Pflege etc.) Frau Lenz • Informationen zu sozialen Angeboten (Senioren- Haagstraße 7 a, 46519 Alpen treffs, Demenzcafés etc.) Mobil: 0162 7823647 E-Mail: kokobealpen@lvr.de Unsere ehrenamtlichen Nachbarschaftsberaterer/ www.kokobe-kreis-wesel.de -innen bieten Unterstützung bei: Termine nach Absprache. Hausbesuche möglich. 14
2. Weitere Beratungsstellen und Kontaktpersonen Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Beratungsbüros: (EUTB®) Standort Moers Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist Hanns-Albeck-Platz 2, 47441 Moers eine Beratungsstelle nach dem Bundesteilhabege- Tel.: 02841 9000-31 oder 9000-32 setz (BTHG) § 32 SGB IX. Hier werden Menschen, die eine Behinderung haben oder von einer Behinderung Sprechzeiten: bedroht sind, in allen Fragen zur Rehabilitation, zur Montag 15:00 – 18:00 Uhr Teilhabe am Arbeitsleben und zur Bildung, zur sozia- Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr len Teilhabe und zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie nach Vereinbarung beraten und unterstützt. Die EUTB® unterstützt die Beratung von Menschen mit Behinderung für Men- Standort Wesel schen mit Behinderung. Viktoriastraße 10, 46483 Wesel Tel.: 0281 16435886 oder 16435887 Sprechzeiten: Mittwoch 15:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung E-Mail: info@teilhabeberatung-kreis-wesel.de www.teilhabeberatung-kreis-wesel.de Sozialverband VdK Der VdK ist der Sozialverband für alle Bürger, die Unterstützung in sozialrechtlichen Fragen suchen, sich mit Erfolg für soziale Gerechtigkeit einsetzen wollen und in einer starken Gemeinschaft ihre Freizeit gestal- ten möchten. Wenn Ihr Recht gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern gerichtlich erstritten werden muss, vertreten wir Sie vor Gericht. Am Hasenpfad in Rheinberg 15
2. Weitere Beratungsstellen und Kontaktpersonen Es wird beraten in den Bereichen Arbeitslosenrecht, Sowohl die Demenzerkrankung als auch die Depres- Berufsgenossenschaften, Grundsicherungsrecht, sion erfordern fachärztliche Betreuung und ein ver- Krankenversicherungsrecht, Pflegeversicherungsrecht, lässliches persönliches Umfeld des Betroffenen. Rentenrecht, Schwerbehindertenrecht und soziales Entschädigungsrecht. Angebote für Angehörige von Menschen mit Demenz Gesprächskreis im St. Nikolaus Hospital Rheinberg Sozialverband VdK Bettina Schilling Geschäftsstelle Rheinberg Orsoyer Straße 55, 47495 Rheinberg Innenwall 51, 47495 Rheinberg Zimmer 2.32, 2. OG Tel.: 02843 9592-0 Tel.: 02843 179-23303 E-Mail: bettina.schilling@st-josef-moers.de Sprechstunde: Treffen: jeden dritten Dienstag im Monat Jeden Mittwoch von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr – 14:30 – 16:00 Uhr ohne Terminvereinbarung. Regionalbüro Niederrhein Alter, Pflege und Demenz Demenzberatung St. Bonifatius-Haus Franz-Etzel-Platz 15, 46483 Wesel Rein medizinisch gesehen versteht man unter Demenz Tel.: 0281 34178-23 eine Erkrankung des Gehirns, bei der vor allem das Fax: 0281 34178-13 Gedächtnis mit der Zeit immer mehr Gedächtnislücken E-Mail: rb-niederrhein@caritas-wesel.de aufweist. Oftmals kommt eine psychische Verände- rung im Sinne einer Depression hinzu, da die Betrof- Deutsche Alzheimer-Gesellschaft fenen die negativen Veränderungen bemerken, aber Über die Service-Nummer 01803 171017 oder im ihnen gegenüber hilflos sind. Internet unter www.deutsche-alzheimer.de können Sie sich als Betroffener, Angehöriger und Ratsuchen- Durch eine frühzeitige Diagnose gewinnen Patienten der bundesweit von der Deutschen Alzheimer-Gesell- wertvolle Lebenszeit. Im günstigen Fall kann der schaft für 9 Cent pro Minute – aus Handynetzen nicht Krankheitsverlauf durch Medikamente verlangsamt erreichbar – qualifiziert beraten lassen. und dadurch Lebensqualität gewonnen werden. Für vorsorgende Maßnahmen bleibt mehr Zeit, um für Kreis Wesel Erkrankte ein Netzwerk an Hilfen aufzubauen und Ent- Der Kreis Wesel bietet online einen Demenzwegweiser scheidungen für den späteren Verlauf der Krankheit zu an, welcher in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. treffen. www.kreis-wesel.de/themen/demenzwegweiser 16
2. Weitere Beratungsstellen und Kontaktpersonen Hospiz- und Palliativberatung tung“, bei der umfassend über lindernde Maßnahmen im Verlauf einer schweren Erkrankung informiert wird. Unheilbar kranken und schwerstkranken Menschen soll ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod Wir bieten Schwerkranken und Sterbenden sowie ihren ermöglicht werden. Sterbebegleitung bietet diese Hilfe Angehörigen Unterstützung, Entlastung, Begleitung in der letzten Lebensphase eines Menschen an. Hos- und palliativpflegerische Beratung in ihrem häuslichen pizdienste, Hospize, Palliativteams und Palliativsta- Umfeld. tionen versorgen und begleiten Sterbenskranke und ihre Angehörigen zu Hause (ambulant), teilstationär ALPHA Rheinland oder stationär. In jedem Fall stehen eine ganzheitliche Ansprechstelle im Land Nordrhein-Westfalen Betreuung und Begleitung der Menschen im Zentrum. zur Palliativversorgung, Hospizarbeit und Angehörigenbegleitung Stationäres Hospiz Haus Sonnenschein Heinrich-Sauer-Straße 15, 53111 Bonn Orsoyer Straße 55, 47495 Rheinberg Tel.: 0228 746547 Tel.: 02843 179-22500 Fax: 02843 179-24400 Nordrhein-Westfalen verfügt über ein dichtes Netz von Unterstützungs- und Hilfsangeboten für Menschen mit Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst schweren, lebensverkürzenden Erkrankungen und ihre Hospiz Haus Sonnenschein Angehörigen. Hospizdienste und Teams der spezialisier- Orsoyer Straße 55, 47495 Rheinberg ten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) begleiten Koordinatorin: Bettina Borowski und versorgen die Betroffenen in ihrer vertrauten häusli- Tel.: 02843 179-22182 oder 0170 7339199 chen Umgebung und im Pflegeheim. Stationäre Hospize Fax: 02843 179-24400 und Palliativstationen in Krankenhäusern bieten Hilfe, E-Mail: bettina.borowski@st-josef-moers.de wenn die Versorgung zu Hause nicht möglich ist. Was ist ein ambulanter Hospiz- und Palliativbera- ALPHA – Die Ansprechstelle im Land Nordrhein-West- tungsdienst? Menschen mit schweren und unheilba- falen zur Palliativversorgung, Hospizarbeit und Ange- ren Erkrankungen wünschen sich oft eine Betreuung in hörigenbegleitung informiert kostenfrei über diese der vertrauten häuslichen Umgebung. Mit dem Begriff Strukturen, vermittelt Hilfsangebote in den Regionen „Hospiz“ werden alle Angebote bezeichnet, die den und ist im Auftrag des NRW-Ministeriums für Arbeit, Betroffenen und ihren Familien Unterstützung anbieten. Gesundheit und Soziales tätig. Adressen in Ihrer Nähe Dazu gehören vor allem eine einfühlsame psychoso- und viele weitere Informationen im Internet unter ziale Begleitung sowie die „palliativpflegerische Bera- www.alpha-nrw.de. 17
2. Weitere Beratungsstellen und Kontaktpersonen Gerontopsychiatrische Beratungsstelle Die Tafel St. Nikolaus Hospital Rheinberg Die Rheinberger Tafel gibt jeden Dienstag wöchentlich Bettina Schilling Lebensmittelspenden zu folgenden Zeiten aus: Orsoyer Straße 55, 47495 Rheinberg Tel.: 02843 179-23303 • 12:00 – 13:00 Uhr für Menschen mit Behinderungen Fax: 02843 179-24150 und die unter Betreuung stehen, • 13:00 – 14:00 Uhr für Senioren (Alter 65+) oder Sprechzeiten: Bescheinigung durch den Rentenausweis, Montag, Dienstag und Mittwoch • 14:30 – 16:30 Uhr für alle weiteren Kunden. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Ab 14:30 Uhr öffnet auch die KaffeeTAFEL. In freundli- • Beratung und Unterstützung für Seniorinnen und cher Umgebung gibt es hier Getränke und Gebäck, um Senioren mit psychischen Erkrankungen im Alter, die Wartezeit angenehmer zu gestalten. Dieses Ange- wie die Demenz vom Alzheimertyp, andere Demenz- bot kann von allen genutzt werden. formen, Altersdepression etc. • Beratung für Angehörige Rheinberger Tafel im Pfarrheim St. Anna An der St.-Anna-Kirche 2, 47495 Rheinberg Der Rheindeich bei Orsoy 18
3. Finanzielle Unterstützung 3. FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben: • Personen, die die Altersgrenze erreicht haben und • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräf- ten und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung setzen also voraus, dass Hilfebedürftigkeit vorliegt. Stadt Rheinberg Fachbereich Jugend und Soziales Frau Twardzik Am Hegerbecken im Stadtpark Orsoyer Straße 18 Zimmer 28 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII – Tel.: 02843 171-319 Grundsicherung im Alter und bei Buchstabe A – K Erwerbsminderung Stadt Rheinberg Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde- Fachbereich Jugend und Soziales rung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII tritt ein, Frau Kiwitt wenn entweder aus Altersgründen nicht mehr erwartet Orsoyer Straße 18 werden kann, dass die materielle Notlage einer Person Zimmer 27 durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit überwunden Tel.: 02843 171-322 wird, oder die Ausübung einer Erwerbstätigkeit aus Buchstabe L – Z gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht möglich ist. 19
3. Finanzielle Unterstützung Hilfe zum Lebensunterhalt Anspruch auf Pflegehilfsmittel sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat jeder Mensch Anspruch, der den notwendigen Lebensunterhalt weder In den Fällen, in denen die häusliche Pflege nicht aus- aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und reicht und die Pflegebedürftigen die Kosten einer Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mithilfe anderer stationären Pflege nicht durch Leistungen der Pflege- bestreiten kann. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass versicherung oder aus eigenen Mitteln (Einkommen kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung und Vermögen) tragen können, werden diese von der im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vier- Sozialhilfe übernommen. Einkommen und Vermögen ten Kapitel des SGB XII oder der Grundsicherung für werden bei der Gewährung von Sozialhilfe angerech- Arbeitsuchende nach dem SGB II besteht. net. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die Investitionskosten werden von der Pflegeversicherung Stadt Rheinberg nicht übernommen. Diese Kosten werden bei Hilfe Fachbereich Jugend und Soziales bedürftigkeit von der Sozialhilfe übernommen. Frau Aldenhoff Orsoyer Straße 18 Pflegewohngeld Zimmer 5 Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen können Tel.: 02843 171-301 für ihre Heimbewohnerinnen und -bewohner bei voll- stationärer Unterbringung einen Zuschuss zu den Hilfe zur Pflege/Pflegewohngeld Investitionskosten beantragen. Hilfe zur Pflege Die Tagessätze der Pflegeeinrichtungen setzen sich Die Leistungen der Hilfe zur Pflege entsprechen weit- aus verschiedenen Kosten zusammen, unter anderem gehend den Leistungsarten der Pflegeversicherung. aus den Investitionskosten, die dem Träger von Pfle- Gegenüber dem bisherigen Recht sind die Leistun- geeinrichtungen im Zusammenhang mit der Erstel- gen der Hilfe zur Pflege mit der Einführung des neuen lung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden Pflegebedürftigkeitsbegriffs insbesondere um ambu- entstehen. lante und stationäre Betreuungsleistungen erweitert worden. In vollstationären Einrichtungen wird dieser Zuschuss als sogenanntes Pflegewohngeld gewährt. Dieses ist Grundsätzlich erhalten nur Pflegebedürftige der Pfle- jedoch vom Einkommen und Vermögen der jeweili- gegrade 2 bis 5 die Leistungen der Hilfe zur Pflege. gen pflegebedürftigen Person abhängig. Dieses ist bei Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben einen Antragstellung nachzuweisen. 20
3. Finanzielle Unterstützung Stadt Rheinberg Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Fachbereich Jugend und Soziales schriftlichen Antrag bei der Wohngeldstelle stellen, in Frau Brey deren Bereich Ihre Wohnung liegt und Sie die entspre- Orsoyer Straße 18 chenden Voraussetzungen nachweisen. Zimmer 8 Tel.: 02843 171-320 Stadt Rheinberg Buchstabe A – H Fachbereich Jugend und Soziales Herr van Gember Stadt Rheinberg Orsoyer Straße 18 Fachbereich Jugend und Soziales Zimmer 6 Frau Schoof Tel.: 02843 171-332 Orsoyer Straße 18 Zimmer 10 Leistungen der Pflegekasse Tel.: 02843 171-428 Buchstabe I – N Ambulante Leistungen/Häusliche Pflege Leistungen der häuslichen Pflege erhalten Pflege Stadt Rheinberg bedürftige, die im eigenen Haushalt oder einem Haus- Fachbereich Jugend und Soziales halt, in dem sie aufgenommen sind, gepflegt werden. Frau Schünke Hierbei kann zwischen verschiedenen Leistungen Orsoyer Straße 18 gewählt werden. Zimmer 10 Tel.: 02843 171-318 Sollten Sie die monatlichen Kosten der erforderlichen Buchstabe O – Z ambulanten Pflege nicht durch das eigene Einkommen und Vermögen decken können, sind neben den Leis- Wohngeld tungen der Pflegekasse auch Leistungen der Sozial- hilfe möglich. Dieses gilt unter bestimmten Vorausset- Das Wohngeld hilft einkommensschwachen Mie- zungen auch für individuelle wohnumfeldverbessernde tern von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentü- Maßnahmen. mern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen die Wohnkosten zu senken. Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt. 21
3. Finanzielle Unterstützung Entlastungsbetrag Geldleistung Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch Pflegegeldleistungen können gezahlt werden, sofern auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu die Pflege im häuslichen Bereich durch Verwandte 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro oder Bekannte durchgeführt wird. Das Pflegegeld wird im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflege an die zu pflegende Person gezahlt. grades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pfle- Pflegesachleistung gender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender Wird ein Pflegebedürftiger zu Hause von Pflegekräf- in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung ten eines zugelassenen Pflegedienstes gepflegt, über- der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der nimmt die Pflegekasse die Kosten für die Grundpflege Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. und hauswirtschaftliche Versorgung. Kombinationsleistung Die Kombinationsleistung ist eine Mischung der Pflege durch eine private Pflegeperson und eine Pflegefach- Unterstützung und Entlastung kraft eines ambulanten Pflegedienstes. durch die Der kassenzugelassene Betreuungsdienst für pflegebedürftige Menschen. Wohnumfeldverbesserung HAUSHALTSNAHE Pflegekassen können bis zu 4.000 Euro je Gesamt- DIENSTLEISTUNG, maßnahme für die individuelle Wohnumfeldverbesse- BETREUUNG UND rung zahlen. Hierunter fällt z. B. der Einbau eines Trep- BEGLEITUNG IM ALLTAG Ab jetzt auch in Wir rechnen den penliftes, der Umbau von barrierefreien Zugängen oder pe n, Rhei nb er g, Al rt , Entlastungsbetrag von ebenerdigen Duschen, damit es pflegebedürfti- Kamp- Li nt fo von 125 Euro/Monat Sonsbeck un d direkt mit der gen Personen ermöglicht wird, sich weiterhin in ihrem Xanten Pflegekasse ab. gewohnten Wohnumfeld aufhalten zu können. Vollstationäre Pflege/Heimkosten Ist die häusliche Pflege nicht mehr möglich oder Kostenüber nahme du - kommt diese nicht mehr in Betracht, ist ein Umzug rch alle Pflegekasse n in eine Pflegeeinrichtung oft nicht zu vermeiden. Die Weseler Straße 165 · 46537 Dinslaken möglich Tel.: 02064 6217170 · Fax: 02064 6217171 Steffen Gleim Pflegekassen übernehmen die pflegebedingten Auf- Mobil: 0174 7766220 Inhaber wendungen einschließlich der Aufwendungen für die info@alltagshelden.nrw · www.alltagshelden.nrw Betreuung und Aufwendungen für Leistungen der 22
Stiftung Krankenhaus Bethanien medizinischen Behandlungspflege bis zum Höchst SENIORENSTIFT BETHANIEN betrag des jeweiligen Pflegegrades. In guter Gesellschaft Sollten Sie die monatlichen Kosten des Pflegeheims nicht durch das eigene Einkommen und Vermögen decken können, sind neben den Leistungen der Pfle- gekasse Leistungen der Sozialhilfe möglich. Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege/ Tages- und Nachtpflege Trotz aller Bemühungen, die häusliche Pflege zu ermöglichen, kann es im Verlaufe eines Pflegefalls oder auch aufgrund einer individuellen Situation mög- lich werden, dass die häusliche Pflege nicht sicherge- • Das Seniorenstift Bethanien betreut Das Seniorenstift und pflegt 206 Menschen, auch in Zahlen stellt werden kann. Aus diesem Grund gibt es Leistun- kurzzeitig, rund um die Uhr. • 206 Betten gen für die Tages- und Nachtpflege. Es handelt sich • 172 Zimmer • Die Nähe zum Krankenhaus Bethanien um eine teilstationäre Pflege, z. B. bei Berufstätigkeit gewährleistet jederzeit eine • 138 Einzelzimmer der Pflegeperson neben der Pflege. zuverlässige medizinische Versorgung. • 34 Doppelzimmer • Ein großes Team aus Ehrenamtlichen Wir informieren Reichen vorübergehend weder die häusliche Pflege ermöglicht die Teilhabe am und beraten noch die Aufnahme in eine Einrichtung der Tages- gesellschaftlichen Leben. Sie gerne. und Nachtpflege aus, kann eine vorübergehende Auf- • Ein umfangreiches Freizeitangebot KONTAKT nahme in eine zugelassene vollstationäre Einrichtung bietet viele Möglichkeiten der Seniorenstift Abwechslung. Dazu zählen auch Bethanien erfolgen. Die Kurzzeitpflege kommt z. B. direkt nach regelmäßige Feste und Wittfeldstraße 31 einer stationären Behandlung in Betracht, wenn in der Veranstaltungen im Haus. 47441 Moers Wohnung des Berechtigten Umbauarbeiten erforder- Das Seniorenstift ist mit dem 02841/200-2101 seniorenstift@ lich sind, wenn die Pflegeperson die Pflege noch nicht EUREGIO MRSA-net Qualitäts- und bethanienmoers.de erbringen kann, wenn noch zu klären ist, ob und in Transparenzsiegel ausgezeichnet. www.bethanien- Das Siegel bescheinigt Gesundheits- welcher Form Pflege stattfinden muss. Kurzzeitpflege einrichtungen, die Etablierung von moers.de/seniorenstift kann für die Dauer von bis zu 8 Wochen und einem Maßnahmen gegen multiresistente Keime. Betrag i. H. v. 1.612 Euro im Kalenderjahr beansprucht werden. 23
3. Finanzielle Unterstützung Auflistung über die Höhe der von der Pflegekasse gewährten Leistungen (Stand 10/2019): Pflegegrad Geldleistungen Pflegesachleistung Leistungen Leistungen teilstationäre vollstationäre Pflege Tages- und Nachtpflege 1 0,00 € 0,00 € 125,00 € 0,00 € 2 316,00 € 689,00 € 770,00 € 689,00 € 3 545,00 € 1.298,00 € 1.262,00 € 1.298,00 € 4 728,00 € 1.612,00 € 1.775,00 € 1.612,00 € 5 901,00 € 1.995,00 € 2.005,00 € 1.995,00 € Für Zeiten der Krankheit, des Urlaubs oder einer sons- des Antragseingangs. Bei Vorliegen der Vorausset- tigen Verhinderung der Pflegeperson kann Verhinde- zungen wird die betreffende Leistung rückwirkend rungspflege für bis zu längstens 6 Wochen je Kalen- gewährt. Für den Antrag benötigen Sie eine HNO-ärzt- derjahr in Anspruch genommen werden, der max. liche Bescheinigung. Anspruch ist auf 1.612 Euro je Kalenderjahr begrenzt. Stadt Rheinberg Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können kom- Fachbereich Jugend und Soziales biniert werden. Frau Brey/Frau Schoof/Frau Schünke Orsoyer Straße 18 Hilfe für Gehörlose Zimmer 8/Zimmer 10 Tel.: 02843 171-320/-428/-318 Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebens- jahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzen- Leistungen für Blinde der Schwerhörigkeit erhalten eine Hilfe von 77 Euro im Monat. Blindengeld Blinde Menschen haben in Nordrhein-Westfalen Der Antrag auf Gehörlosengeld kann sowohl beim (NRW) Anspruch auf Blindengeld in folgender Höhe Landschaftsverband Rheinland – LVR als auch bei der (Stand: 01.07.2019): Stadtverwaltung Rheinberg eingereicht werden. Für • Kinder und Jugendliche: 370,59 Euro die Bearbeitung ist grundsätzlich der LVR zuständig. • Erwachsene unter 60 Jahre: 739,91 Euro Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat • Erwachsene über 60 Jahre: 473,00 Euro 24
3. Finanzielle Unterstützung Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen gen (zum Beispiel: Wohngeld, Leistungen nach dem und Vermögen gewährt. Blinde Menschen, die das SGB II/SGB XII) nicht als Einkommen gewertet. 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten den Diffe- renzbetrag von 266,91 Euro als ergänzende Blinden- Der Antrag auf Blindengeld bzw. auf Hilfen für hoch- hilfe nach dem SGB XII, wenn Einkommen und Vermö- gradig sehbehinderte Menschen kann sowohl beim gen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. LVR als auch bei der Stadt Rheinberg bzw. dem Kreis Wesel eingereicht werden. Für die Bearbeitung ist Als blind gelten Personen, deren besseres Auge eine grundsätzlich der LVR zuständig. Sehschärfe von nicht mehr als zwei Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist. Beim erstma- Stadt Rheinberg ligen Antrag ist eine augenärztliche Bescheinigung Fachbereich Jugend und Soziales erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenaus- Frau Brey/Frau Schoof/Frau Schünke weis ist bereits das Merkzeichen „Bl“ eingetragen. Orsoyer Straße 18 Zimmer 8/Zimmer 10 Hilfen für hochgradig sehbehinderte Menschen Tel.: 02843 171-320/-428/-318 Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Sehbehinderung Schwerbehindertenausweis bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe von 77 Euro im Monat. Abhängig vom Grad der Behinderung (GdB) sowie von den im Schwerbehindertenausweis eingetrage- Voraussetzungen: nen Merkzeichen können Menschen mit einer Schwer- • Mindestalter: 16 Jahre behinderung zahlreiche Vergünstigungen erhalten • Das bessere Auge weist mit Gläserkorrektion ohne (Auswahl). besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als fünf Prozent oder eine gleichwertige Behindertenparkplätze Einschränkung auf. Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „aG“ oder • Eine augenärztliche Bescheinigung. „BI“ können beim zuständigen Straßenverkehrsamt • Ausreichend ist auch das Merkzeichen H im SB- eine Ausnahmegenehmigung (Parkausweis) einholen. Ausweis sowie 100 Prozent, welche sich ausschließ- Diese umfasst u. a. Parken im eingeschränkten Hal- lich auf die hochgradige Sehbehinderung beziehen. teverbot und auf Anwohnerparkplätzen für bis zu drei Stunden sowie an Parkuhren bzw. Parkscheinautoma- Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und ten gebührenfrei und ohne zeitliche Begrenzung. Vermögen gezahlt. Sie wird bei anderen Sozialleistun- 25
3. Finanzielle Unterstützung Kfz-Steuer den sogenannten Pauschbetrag ohne Nachweis von Von der Kfz-Steuer sind behinderte Halter eines Kraft- tatsächlich entstandenen Kosten steuerlich geltend fahrzeugs mit den Merkzeichen „BI“, „H“ oder „aG“ macht oder die echten Kosten absetzt. Abzugsfähig befreit. Zusätzlich dürfen sie eine Wertmarke erwer- sind u. a.: ben, die zur Freifahrt im öffentlichen Personennahver- • Krankheitskosten aus akutem Anlass kehr berechtigt. Gehbehinderte („G“) und Gehörlose • Aufwendungen für eine krankheits- oder behinde- („GI“) können wählen, ob sie die Freifahrt im öffentli- rungsbedingte Heimunterbringung chen Personennahverkehr oder eine um 50 Prozent • Kosten für die behinderungsbedingte Umrüstung reduzierte Kfz-Steuer bevorzugen. eines Kfz Steuerermäßigungen Unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Steuerermäßigungen sind bei den Werbungskosten, Verkehrsmitteln außergewöhnlichen Belastungen und Pauschbeträ- Voraussetzung ist eine gültige Wertmarke sowie das gen möglich. Der Steuerpflichtige kann wählen, ob er Merkzeichen „G“, „aG“, „BI“, „H“ oder „GI“. Personen mit den Merkzeichen „BI“ oder „H“ erhalten die Wertmarke kostenlos. Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „aG“ dürfen hingegen sowohl die Freifahrt (gültige Wertmarke erforderlich) als auch eine Kfz-Steuerbe- freiung beanspruchen. Rundfunkermäßigung Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merk- zeichen „RF“ eingetragen ist, haben Sie Anspruch auf eine Gebührenermäßigung. Der Bezug von Grund sicherungs-/Sozialleistungen kann einen Anspruch auf Gebührenbefreiung rechtfertigen. Stadt Rheinberg Fachbereich Jugend und Soziales Frau Nowak Orsoyer Straße 18 Zimmer 26 Die Ossenberger Mühle im Jahr 1994 Tel.: 02843 171-328 26
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