Brennholz Bestellung Nummer 45 GEISINGER MITTEILUNGEN

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Brennholz Bestellung Nummer 45 GEISINGER MITTEILUNGEN
Mittwoch, 4. November 2020
                              Nummer 45
                                          GEISINGER MITTEILUNGEN
                                          IM MITTELPUNKT
                                          VON TERMINEN UND EREIGNISSEN.

                                          Bestellung
                                          Brennholz
                                          Da sich der Einschlag beim Buchenbrennholz
                                          nach dem Bedarf richtet, bitten wir Sie, die für
                                          den Winter 2021/2022 benötigte Menge bei der
                                          Forstverwaltung zu bestellen. Die Bestellungen
                                          werden nur schriftlich mit dem abgedruckten
                                          Formular entgegen genommen. Das Formular ist
                                          auch auf der städtischen Homepage unter www.
                                          geisingen.de / Rubrik „Rathaus – Bürgerservice
                                          – Formulare“ eingestellt und kann bequem von
                                          zu Hause aus am PC ausgefüllt werden.
                                          Die Preise liegen in diesem Jahr bei:
                                          Brennholz lang, Hartlaubholz
                                          (Buche, Ahorn, Esche)               62,00 €/FM
                                          Brennholz lang, Nadelholz           50,00 €/FM
                                          und sind inkl. MwSt. - frei Wald. Bestelltes Holz
                                          kann nicht mehr zurückgenommen werden.
                                          Das ausgefüllte Formular lassen Sie uns bitte
                                          per Post, per Fax oder per E-Mail zugehen.
                                          Anmeldeschluss ist am 31. Januar 2021.
                                          Die Bestellungen richten Sie bitte an:
                                          Revier Geisingen-Süd, Revierleiter
                                          Hartmut Bertsche, Telefax 07704 807-7041,
                                          E-Mail: h.bertsche@geisingen.de
                                          oder
                                          Revier Geisingen-Nord, Revierleiter
                                          Karl-Ernst Rapp, Telefax 07704 807-7040,
                                          E-Mail: k-e.rapp@geisingen.de
                                          Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die beiden
                                          Revierleiter
Foto: Uschi Dugulin/Pixabay               Hartmut Bertsche, Telefon 07704 807-41 oder
                                          Karl-Ernst Rapp, Telefon 07704 807-40.

     Amtsblatt der Stadt Geisingen mit den Stadtteilen Aulfingen, Gutmadingen, Kirchen-Hausen und Leipferdingen
Brennholz Bestellung Nummer 45 GEISINGER MITTEILUNGEN
2         Nummer 45
          Mittwoch, 4. November 2020                          GEISINGER MITTEILUNGEN

                                                                            Bereitschafts- und Sozialdienste
                                                                            Bereitschaftsdienste
                                                                              Ärztliche Bereitschaft
                                                                              Die Bereitschaftsdienste an den Wochenenden und Feier-
    Diese Ausgabe erscheint auch online                                       tagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: Kostenfreie
                                                                              Rufnummer 116117
    Stadtverwaltung Geisingen                                                 Montag bis Freitag 09.00 bis 19.00 Uhr: docdirekt - Kosten-
    Hauptstraße 36, 78187 Geisingen                                           freie Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und
    Telefon-Zentrale 07704 807-0, Fax 07704 807-32                            Kinderärzten, unter 0711 96589700 oder docdirekt.de (nur
    E-Mail: info@geisingen.de, Homepage: www.geisingen.de                     für gesetzlich Versicherte)
    Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung                                    Apothekennotdienst
    Montag: 08.30 - 11.30 Uhr, Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr,                   Der Notdienst der Apotheke können Sie über die Rufnummer
    Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag: 08.30 - 12.15 Uhr                 0800 00 22 8 33 erfahren (Kurzwahl 22 8 33 von jedem
    Die Mitarbeiter/-innen erreichen Sie auch außerhalb der                   Handy) oder unter www.aponet.de nachlesen.
    Sprechzeiten über die Direktdurchwahl. Darüber hinaus                     Öffnungszeiten der Notfallpraxis am Kreisklinikum Tuttlingen:
    können Sie Termine mit der Verwaltung vereinbaren.                        Montag bis Freitag von 18.00 bis 22.00 Uhr
                                                                              Samstag sowie Sonn- und Feiertag von 08.00 bis 22.00 Uhr
                                                                              Zahnärztlicher Notfalldienst.................01803 222 555-20
                                                                              Fachärzte..................................................07461 1787-0
                                                                              Die Bereitschaftsdienste der Fachärzte sind über die DRK-
                                                                              Leitstelle Tuttlingen zu erfahren.
                                                                            Sozialdienste
                                                                              Sozialstation "St. Beatrix" e.V.
                                                                              Ambulante Kranken- und Altenpflege, Hauswirtschaft, Betreuung,
                                                                              Tagespflege, Pflegeberatung, Betreutes Wohnen usw.
                                                                              Geisingen................................................07704 92233-0
                                                                              AKA-Team Berling GmbH
                                                                              Ambulante Kranken-......................................07462 8035
                                                                              und Altenpflege..................................oder 0175 5543829
Bürgerbüro...................................................807-21/-20       Hospizgruppe & Besuchsdienst Seelsorgeeinheit
Hauptamt / Standesamt................................807-34/-39               Kirchtal-Donau
Hauptamt / Ordnungsamt...............................807-35/-28               Begleitung für Schwerstkranke, Sterbende und ihre Ange-
BM-Sekretariat /Öffentlichkeitsarbeit....................807-30               hörigen: 07704 6819, 0174 3043933, 0173 2403819,
                                                                              0176 47209732
Tourismus / Marketing ……….….…....................807-33
Bauamt*….……..………...............................807-48/-42                     Caritasverband ........................................07704 922263
Kämmerei.......................................807-44/-36/-37/-27             Telefonseelsorge......................................0800 1110111
Kämmerei - Rechnungsamt...................................807-25
Kämmerei - Steuern und Abgaben.........................807-24
Kämmerei - Stadtkasse..................................807-26/-29           Notruf
Forstverwaltung*...........................................807-40/-41        Polizei (Notruf)............................................................110
Bauhof............................................................9220926
Jugendreferat...........................................01746945355          - Polizei Immendingen..................................07462 94640
Landratsamt Tuttlingen...............................07461 926-0             - nach Dienstschluss sowie an Sonn-
    (*Büro: Außenstelle Rathaus, Hauptstraße 15)                               und Feiertagen: Polizei Tuttlingen..................07461 9410
Ortsverwaltung Gutmadingen                                                   DRK Tuttlingen...................................................... 19222
Telefon 07704 234, E-Mail: gutmadingen@t-online.de                           Rettungsdienst, Feuerwehr (Notruf) ........................... 112
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr,                                                   B R A N D F A L L ...................................................... 112
Donnerstag: 18.00 - 21.00 Uhr (19.00 - 20.00 Uhr mit OV*)                    DRK-Krankentransport............................................19222
Ortsverwaltung Kirchen-Hausen                                                Giftnotrufzentrale.......................................... 0761 19240
Telefon 07704 221, E-Mail: kirchen-hausen@t-online.de                        Strom Energiedienst Netz GmbH
Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr,
Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr, 19.00 - 20.00 Uhr*                            - Störungsnummer ...................................07623 92-1818
                                                                             - Servicenummer .....................................07623 92-1800
Ortsverwaltung Aulfingen
                                                                             Gasversorgung
Telefon 07708 388, E-Mail: aulfingen@t-online.de
                                                                              - badenova AG & Co. KG, Tuttlingen ...........07461 9444-0
Montag: 14.00 - 16.30 Uhr und 18.00 - 19.00 Uhr*
Mittwoch: 09.15 - 11.45 Uhr                                                   - Bereitschaftsdienst / Störungsnummer .. 08002 767767
                                                                              - Servicenummer (kostenlos) ................... 08002 838485
Ortsverwaltung Leipferdingen
                                                                             Wasser / Abwasser
Telefon 07708 364, E-Mail: leipferdingen@t-online.de
Mittwoch 09:00 – 11:30 Uhr und 18:00 – 19:00 Uhr,                              - Bereitschaft - städtischer Bauhof ...........07704 9220926
Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr                                                  - nach Dienstschluss
*mit Anwesenheit des Ortsvorstehers                                              sowie an Sonn- und Feiertagen .................0170 9373749
Hinweis: Änderungen der Öffnungszeiten von der Stadt-                          - Verbandskläranlage
verwaltung und den Ortsverwaltungen werden unter den                             Immendingen/Geisingen............................07462 6433
jeweiligen Rubriken bekannt gegeben.                                             Bereitschaft...........................................0170 8603740
Brennholz Bestellung Nummer 45 GEISINGER MITTEILUNGEN
GEISINGER MITTEILUNGEN
                                         Nummer 45
                         Mittwoch, 4. November 2020   3
Brennholz Bestellung Nummer 45 GEISINGER MITTEILUNGEN
4       Nummer 45
        Mittwoch, 4. November 2020                    GEISINGER MITTEILUNGEN

                                                                 Sperrung der Dr.-Arko-Straße
 Aus dem Rathaus
 Amtliche Bekanntmachungen                                       Die Dr.-Arko-Straße ist im Zeitraum vom 9. November bis 23.
                                                                 November 2020 im Bereich des Anwesens Hausnummer 2
                                                                 voll für den Verkehr gesperrt. Die Straßensperrung kann über
 Geisinger Mitteilungen                                          die Banat- bzw. Wildtalstraße umfahren werden.
 erhalten heute alle Haushalte
 Immer gut informiert mit den Geisinger Mitteilungen
                                                                 Besprechung
 Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                   mit den Vereins- und Organisationsvertretern
 mit den „Geisinger Mitteilungen“ erhalten Sie wöchent-
                        lich alle wichtigen Informationen        Zum Treffen der Vereinsvertreter und Organisationen aus der
                        über die Stadt und ihre Stadtteile,      gesamten Raumschaft hatte die Stadtverwaltung am 21. Ok-
                        Entscheidungen der Ortschaftsräte        tober 2020 eingeladen, um die Veranstaltungstermine 2021
                        und des Gemeinderates, Veranstal-        abzustimmen. Außerdem gab es einen kurzen Überblick über
                        tungen, Termine, Kleinanzeigen und       die im Moment aktuelle Corona-Verordnung und eine Vor-
                        viele weitere Informationen.             schau auf das Straßenfest vom 16. bis 18. Juli 2021.
                        Mit der heutigen Ausgabe, die an         Veranstaltungskalender für 2020 steht fest
                        alle Haushalte verteilt wird, soll Ih-   Es wurde wieder eine Anzahl von Veranstaltungsterminen von
 nen ein Eindruck vom vielfältigen Informationsangebot ver-      den Vereinen für das Jahr 2021 gemeldet. Alle Veranstaltun-
 mittelt werden. Wenn Sie unser Amtsblatt noch nicht ken-        gen werden Mitte/Ende Dezember in den Geisinger Mitteilun-
 nen, können Sie die „Geisinger Mitteilungen“ mit einem          gen abgedruckt.
 Probe-Abo gerne testen. Natürlich freuen wir uns, wenn Sie      Sofern noch Termine oder Änderungen in die erste Ausgabe
 sich dann zum Abonnement entscheiden. Damit sind Sie            des Veranstaltungskalenders aufgenommen werden sollen,
 garantiert gut informiert.                                      wird darum gebeten, diese bis spätestens Mittwoch, 18. No-
 Das Probe-Abo erhalten Sie drei Monate gratis; das regu-        vember 2020 bei Frau Regina Zeller, Telefon 07704 807-30
 läre Abonnement kostet derzeit 17,30 € pro Halbjahr. Wei-       oder E-Mail: r.zeller@geisingen.de, zu melden.
 tere Informationen hierzu erhalten Sie unter https://www.       Für den monatlichen Veranstaltungskalender, der in den Gei-
 nussbaum-lesen.de/abonnent-werden/? oder bei Regina             singer Mitteilungen veröffentlicht wird, können Änderungen
 Zeller von der Stadtverwaltung.
                                                                 usw. jederzeit mitgeteilt werden. Im Veranstaltungskalender
 Wir würden uns freuen, Sie als neuen Leser begrüßen zu
                                                                 werden nur diese Termine abgedruckt, welche auch bei der
 dürfen.
                                                                 Stadtverwaltung gemeldet wurden.
 Herzliche Grüße                                                 Weitere Veranstaltungen sollten frühzeitig bei der Stadtver-
 Ihr                                                             waltung angekündigt werden. Bitte achten Sie auch im Jah-
 Martin Numberger                                                resverlauf auf Terminüberschneidungen bei den Veranstal-
 Bürgermeister                                                   tungen – es ist im Interesse jedes Veranstalters.
                                                                 23. Geisinger Straßenfest – 16. bis 18. Juli 2021
Jagdgenossenschaft Geisingen                                     Das 23. Geisinger Straßenfest wird im gewohnten Rahmen
                                                                 geplant. Auftakt am Straßenfest-Freitag ist der Einzug der
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung am Don-             Festwirte mit anschließendem Bieranstich auf der Hauptbüh-
nerstag, 19. November 2020 um 19:30 Uhr in der Grund-            ne beim Rathaus. Für alle 3 Festtage soll wieder ein umfang-
schule Kirchen-Hausen (Pausenhalle).                             reiches Rahmenprogramm stattfinden. Vereine, Gruppen oder
Gemäß § 5 i.v.m. § 8 der Satzung der Jagdgenossenschaft          einzelne Personen, die sich am Unterhaltungsprogramm oder
Geisingen ist bei Neuverpachtung von Jagdbögen des gemein-       als Teilnehmer beteiligen möchten, können sich gerne bei
schaftlichen Jagdbezirks eine Versammlung der Jagdgenos-         der Stadtverwaltung Geisingen, Frau Regina Zeller, Telefon
senschaft durchzuführen. Diese gilt für die gesamte Raum-        07704 807-30 oder E-Mail: r.zeller@geisingen.de melden.
schaft Geisingen. Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist         Wir freuen uns über jeden Beitrag und Teilnahme.
nicht öffentlich (§ 5).                                          Mitte/Ende April werden sich die teilnehmenden Vereine
Tagesordnung:                                                    nochmals zusammensetzen, um gemeinsam über die aktu-
1. Festsetzung der Pachtbedingungen/Pachtvertrag                 elle Corona-Situation zu sprechen und gegebenenfalls Ent-
2. Vergabe der Jagdbögen Kirchen-Hausen 1 bis 4                  scheidungen zu treffen.
3. Übertragung der Verwaltung der JG auf den Stadtrat/Ort-       Verschiedenes
   schaftsrat                                                    Von den Vereinen wurde angeregt, die wiederkehrende Hy-
Die Eigentümer von Grundflächen, die zu einem Jagdbezirk         gieneschulung (Infektionsschutzgesetz) vor dem Straßenfest
gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft (§ 9 Abs. 1 Bun-         durchzuführen. Paul Haug klärte sich bereit die Schulung zu
desjagdgesetz). Eigentümer von Grundflächen, auf denen die       organisieren.
Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossen-       Den Vereinsvertretern wurde mitgeteilt, dass die Hallen, Hüt-
schaft nicht an (z. B. Befriedete Bezirke, Ortsetter).           ten und Toilettenwägen rechtzeitig zu reservieren sind. Zum
Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist unabhängig von            Schluss bedankte sich Herr Numberger bei den Mitwirkenden
der Teilnehmerzahl und der vertretenen Grundstücksflächen        für die Gestaltung des Geisinger Ferienprogramms.
beschlussfähig.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind folgende Regeln
zu beachten:                                                     Grünschnitt-Annahmestellen auf den Stadtteilen
Beim Eintreffen ist bis zum Erreichen des Sitzplatzes ein
Mund-Nasenschutz zu tragen.                                      Schließung der Annahmestellen
Ebenso beim Verlassen der Räumlichkeiten.                        Die Grünschnitt-Annahmestellen auf den Stadtteilen sind nur
Ein Dosierspender zur Handdesinfektion steht am Eingang          noch bis Samstag, 7. November 2020, geöffnet. Zu den übli-
bereit.                                                          chen Öffnungszeiten (siehe Abfallkalender) besteht nochmals
Martin Numberger                                                 die Möglichkeit, Grünschnitt an die Annahmestellen abzuge-
Bürgermeister                                                    ben.
Brennholz Bestellung Nummer 45 GEISINGER MITTEILUNGEN
GEISINGER MITTEILUNGEN
                                                                                                                                     Nummer 45
                                                                                                                     Mittwoch, 4. November 2020                5

                                    Bestellformular Brennholz 2021

                                                                            1. Adressdaten
                                                                            Name | Vorname*

Stadtverwaltung Geisingen                                                   Straße | Hausnummer*

Forstverwaltung
Hauptstraße 36                                                              PLZ | Ort | Ortsteil*

78187 Geisingen
                                                                            Telefon | Mobil*

                                                                            E-Mail

2. Bestelldaten

Bestellmenge Brennholz lang (Festmeter)                                                        FM Hartlaubholz (Buche, Ahorn, Esche)                 62,00 €
                                                                                               FM Nadelholz                                          50,00 €

✔       Diese Bestellung ist für meinen privaten Verbrauch bestimmt.

        Ich verarbeite das Holz im Wald und habe an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang teilgenommen, der den
✔
        Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger entspricht oder die Sachkunde für den Umgang mit der
        Motorsäge im Rahmen einer Berufsausbildung und/oder mehrjähriger beruflicher Tätigkeit in der Holzernte
        erlangt. Ich verwende Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und Bio-Sägekettenhaftöl.

✔       Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Geisingen für den Verkauf von Brennholz im Stadtwald
        Geisingen durch die Forstverwaltung (AGB-Brh) sind mir bekannt. Diese werden von mir ausdrücklich akzeptiert.

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor
Fristablauf überlassen wird - auch durch Rückgewährung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor
Bereitstellung der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Bereitstellung der ersten Teillieferung) und auch
nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß §
312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder
der Sache. Der Widerruf ist an die Adresse der Stadt Geisingen, Hauptstraße 36, 78187 Geisingen zu richten.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für
gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen
ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Das Holz wird am Leistungsort abgeholt.

* Mit Stern gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.
Bemerkung

Ort, Datum                                                                   Unterschrift

Die Bestellung muss bis spätestens 31. Januar 2021 abgegeben werden bei der Stadtverwaltung Geisingen
Revierleiter Hartmut Bertsche | E-Mail: h.bertsche@geisingen.de | Fax 07704 807-7041
Revierleiter Karl-Ernst Rapp | E-Mail: k-e.rapp@geisingen.de | Fax 07704 807-7040
oder den jeweiligen Ortsverwaltungen
Brennholz Bestellung Nummer 45 GEISINGER MITTEILUNGEN
6          Nummer 45
           Mittwoch, 4. November 2020                                             GEISINGER MITTEILUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Verkauf von Brennholz an Verbraucher (AGB-Brh) | Stand: 02.10.2020

1      Geltungsbereich, Allgemeines, Form                          2.4    Zahlungsart, Zahlungsfristen und Abfuhr des 2.9 Holzaufbereitung und Holzlagerung
       von Erklärungen                                                    Holzes                                      a) Der Abtransport des Holzes ist bestandes-, boden- und
                                                                   Bestimmungen zur Zahlungsart, den Zahlungsfristen und            wegeschonend durchzuführen. Wege, Gräben, Böschungen,
1.1    Geltungsbereich                                             der Abfuhr des Holzes werden durch die verkaufende Stelle        Dolen und Durchlässe sind freizuhalten. Eventuelle Schä-
                                                                   geregelt.                                                        den sind vom Käufer / von der Käuferin in einer ihm/ihr ge-
Die AGB-Brh dienen bei deren Anwendung als Grundlage für                                                                            setzten angemessenen Frist zu beheben. Geschieht dies
Brennholzverkäufe an Verbraucher/-innen im Sinne des §             2.5    Gewährleistung, Haftung und Verkehrssiche-                nicht, so ist der/die Waldbesitzende berechtigt, sie auf Kos-
13 BGB und Brennholzverkäufe aus Flächenlosen an Ver-                                                                               ten des Käufers / der Käuferin zu beseitigen oder beseitigen
braucher/-innen im Sinne des § 13 BGB. Bei deren Anwen-
                                                                          rungspflicht
                                                                                                                                    zu lassen.
dung sind sie Bestandteil der Brennholz- und Flächenlos-           a) Die Gewährleistungsrechte des Käufers / der Käuferin
kaufverträge.                                                      richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestim-        b) Aufgearbeitetes Holz darf bis zur von der verkaufenden
                                                                   mungen.                                                          Stelle genannten Abfuhrfrist im Wald gelagert werden. Da-
1.2    Zertifizierung                                              b) Im Übrigen (d.h. soweit keine Gewährleistungsrechte des
                                                                                                                                    bei ist ein Mindestabstand von einem Meter zum Wegrand
                                                                                                                                    einzuhalten. An stehenden Bäumen darf kein Holz aufge-
Ist der/die Waldbesitzer/-in zertifiziert nach PEFC, gelten        Käufers / der Käuferin betroffen sind) haftet der/die Wald-      schichtet werden. Eine Abdeckung des Holzes ist nicht ge-
die einschlägigen Vorschriften des Zertifizierungssystems.         besitzende, seine/ihre Bediensteten, die beauftragte un-         stattet.
Damit ist die Einhaltung von Standards zur nachhaltigen            tere Forstbehörde und ihre Bediensteten im Rahmen der
und umweltgerechten Waldwirtschaft verbunden. Bei Nicht-           verschuldensabhängigen Haftung für Schäden – egal aus
einhalten der Zertifizierungsstandards und der nachfolgen-         welchem Rechtsgrund – jeweils nur insoweit, als der Scha-        3      Spezielle Regelungen Verkauf von
den Vorschriften behält sich die Holzverkaufsstelle oder die       den von ihnen, ihren jeweiligen Organen, Erfüllungsgehilfen
beauftragte untere Forstbehörde oder der/die Waldbesit-            oder gesetzlichen Vertretern vorsätzlich oder grob fahrlässig           Brennholz
zer/-in den künftigen Ausschluss des Käufers / der Käuferin        verursacht wurde. Die Beschränkung auf Vorsatz und grobe
von Holzverkäufen vor. Der/Die Käufer/-in muss sich selbst         Fahrlässigkeit gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der    3.1    Verkaufsgegenstand und –verfahren
erkundigen welche Standards damit verbunden sind.                  Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.          a) Verkaufsgegenstand ist Brennholz ab Waldstraße.
                                                                   Die Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt
1.3    Individuelle Vereinbarungen                                                                                                  b) Abgegebene Bestellungen des Käufers / der Käuferin
                                                                   ferner nicht für die Haftung für Schäden, die aus der Verlet-
                                                                                                                                    sind verbindlich und gelten für das betreffende Forstrevier.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit          zung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfül-
                                                                                                                                    Ersatzweise kann die Bereitstellung auch aus angrenzen-
dem/der Käufer/-in (einschließlich Nebenabreden, Ergän-            lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
                                                                                                                                    den Forstrevieren erfolgen. Das Holz wird möglichst wohnor-
zungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor             überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der/die
                                                                                                                                    tnah bereitgestellt. Sofern die Summe aller eingegangenen
diesen AGB-Brh-Fl. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen        Käufer/-in regelmäßig vertrauen darf) resultieren.
                                                                                                                                    Bestellungen die zur Verfügung stehenden Holzmenge über-
ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Ver-       c) Der/die Käufer/-in hat darauf zu achten, dass von dem         schreitet, werden die Bestellungen nach dem Eingangsda-
trag bzw. die schriftliche Bestätigung des Waldbesitzers /         von ihm/ihr erworbenen bzw. gelagerten Holz keine Gefahr         tum berücksichtigt. Der/die Käufer/-in hat keinen Anspruch
der Waldbesitzerin oder der zuständigen unteren Forstbe-           für Dritte ausgeht und ggf. auf eigene Rechnung geeignete        auf die Bereitstellung des bestellten Brennholzes. Naturge-
hörde empfehlenswert.                                              Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen (Verkehrssi-           mäß kann die Bestellmenge nicht exakt bereitgestellt wer-
                                                                   cherungspflicht). Kommt der/die Käufer/-in dieser Ver-           den, geringe Mehr- oder Mindermengen müssen in Kauf ge-
1.4    Form von Erklärungen                                        pflichtung nicht nach, kann der/die Waldbesitzer/-in oder        nommen werden.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers /            die zuständige untere Forstbehörde auf Rechnung des Käu-
der Käuferin in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung,          fers / der Käuferin tätig werden.                                3.2    Bereitstellung
Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich,        d) Soweit der/die Käufer/-in gemäß gesetzlicher Vorschrif-       Die Bereitstellung findet statt:
d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ab-   ten haftet oder er/sie oder Dritte, deren Verschulden sich
zugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nach-                                                                                  Durch Mitteilung der Bereitstellung durch die verkau-
                                                                   der/die Käufer/-in nach den gesetzlichen Vorschriften zu-              fende Stelle.
weise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation              rechnen lassen muss, schuldhaft vertragliche Pflichten ver-
des/der Erklärenden bleiben unberührt.                                                                                                   Bei Meistgebotsverkäufen mit Erteilung des Zu-
                                                                   letzen, hat er/sie den/die Waldbesitzer/-in, seine/ihre Be-
                                                                                                                                          schlags.
                                                                   diensteten sowie die beauftragte untere Forstbehörde und
1.5    Hinweis auf die Geltung gesetzlicher Vorschrif-             ihre Mitarbeitenden und die verkaufende Stelle und ihren
       ten                                                                                                                          3.3    Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
                                                                   Bediensteten von allen Ansprüchen Dritter einschließlich et-
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben           waiger Anwalts- und Prozesskosten und Zinsen freizustel-         a) Motorsägen-Grundlehrgänge werden nur anerkannt,
nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klar-        len.                                                             wenn sie nach den inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben des
stellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit                                                                         Moduls A der DGUV-Information 214-059 durchgeführt wer-
sie in diesen AGB-Brh-Fl nicht unmittelbar abgeändert oder         2.6    Arbeitssicherheit und Unfallverhütung                     den und diese zusammen mit den inhaltlichen Schwerpunk-
ausdrücklich ausgeschlossen werden.                                                                                                 ten des Lehrganges in der Teilnahmebescheinigung bestä-
                                                                   a) Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in der je-
                                                                                                                                    tigt werden. Oder wenn sie mindestens den Anforderungen
                                                                   weils gültigen Fassung sind einzuhalten.
                                                                                                                                    des Moduls A der DGUV-Information 214-059 entsprechen
2      Verkauf von Brennholz                                       b) Personen, die mit der Motorsäge arbeiten, müssen die          und von einem Unfallversicherungsträger anerkannt oder
                                                                   Teilnahme an einem Motorsägen-Grundlehrgang nachwei-             vom KWF bzw. einer anderen Zertifizierungsstelle zertifiziert
2.1    Verkaufsgegenstand und -verfahren                           sen. Anstelle eines Motorsägenlehrganges kann die Sach-          sind. Beide Varianten gelten für alle absolvierten Motorsä-
                                                                   kunde für den Umgang mit der Motorsäge auch durch den            gen-Grundlehrgänge ab dem 01.01.2016.
a) Die Mitteilung über die Bereitstellung des Brennhol-            Nachweis einer Berufsausbildung und/oder mehrjährigen
zes/Flächenloses gilt als Annahme des mit der Bestellung                                                                            b) Motorsägenlehrgänge die vor dem 01.01.2016 durchge-
                                                                   beruflichen Tätigkeit in der Holzernte erbracht werden.
des Käufers / der Käuferin abgegebenen Angebotes.                                                                                   führt wurden und bis zum 31.12.2019 vom Landesbetrieb
Der/die Käufer/-in wird von der verkaufenden Stelle über           c) Der entsprechende Nachweis (Kopie ausreichend) ist bei        ForstBW anerkannt wurden, gelten weiterhin. Allerdings nur,
den Zeitpunkt der Bereitstellung in Kenntnis gesetzt.              der Arbeit im Wald mitzuführen und auf Verlangen vorzuzei-       wenn bei der Absolvierung des Lehrganges nachweislich
                                                                   gen.                                                             praktische Übungen von Schnitttechniken am liegenden
b) Sofern Brennholz/Flächenlose im Wege einer Versteige-                                                                            Holz durchgeführt wurden.
rung verkauft werden, gelten neben diesen AGB-Brh-Fl die 2.7 Maschinen- und Geräteeinsatz
vor Ort im Versteigerungstermin bekannt gegebenen Ver-
                                                              a) Zulässig sind nur Maschinen, Geräte und Werkzeuge, die
steigerungsbedingungen.
                                                              sich in betriebssicherem Zustand befinden. Beim Einsatz               4      Schlussbestimmungen
2.2 Gefahrenübergang                                          der Motorsäge darf nur Bio-Sägekettenhaftöl sowie Sonder-
                                                              kraftstoff (Alkylatbenzin) verwendet werden.                          4.1    Anzuwendendes Recht
Das Holz gilt mit der Bereitstellung als in den Mitbesitz des                                                                       Auf den Kaufvertrag findet das Recht der Bundesrepublik
Käufers / der Käuferin übergeben. Mit der Übergabe des b) Das Befahren der Bestandesflächen ist verboten.                           Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-
Holzes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der c) Anweisungen der zuständigen Revierleitung und/oder                      Kaufrechts ist ausgeschlossen. Diese Rechtswahl gilt nur in-
zufälligen Verschlechterung auf den/die Käufer/-in über.      des Waldbesitzers / der Waldbesitzerin ist in jedem Fall              soweit, als dem/der Käufer/-in nicht der Schutz entzogen
                                                              Folge zu leisten.                                                     wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des
2.3    Eigentumsvorbehalt                                                                                                           Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Auf-
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt das           2.8    Fahren auf Waldwegen                                      enthalt hat.
Holz im Eigentum und Mitbesitz des/der Waldbesitzenden.            Waldwege sind schonend, höchstens mit einer Geschwin-
Der/die Käufer/-in verpflichtet sich, bis zur vollständigen        digkeit von 30 km/h und nur an Werktagen in der Zeit zwi-        4.2    Hinweis zu Streitbeilegungsverfahren vor ei-
Bezahlung des Kaufpreises nicht über die Sache zu verfü-           schen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang zu befahren.                    ner Verbraucherschlichtungsstelle
gen.                                                               Die Benutzung der Waldwege erfolgt auf eigene Gefahr. Die
                                                                                                                                    Der/die Waldbesitzer/-in und/oder die zuständige untere
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers / der Käuferin,         Fahrerlaubnis bezieht sich ausschließlich auf die für die Auf-
                                                                                                                                    Forstbehörde nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfah-
insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist        arbeitung und den Transport des Holzes notwendigen Fahr-
                                                                                                                                    ren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist
der/die Waldbesitzende berechtigt, nach den gesetzlichen           ten. Wege dürfen nicht durch Abstellen von Fahrzeugen ver-
                                                                                                                                    hierzu auch nicht verpflichtet.
Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf-          sperrt werden. Auf den Waldwegen ist auf Erholungssu-
grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen.                   chende Rücksicht zu nehmen.
GEISINGER MITTEILUNGEN
                                                                                                    Nummer 45
                                                                                    Mittwoch, 4. November 2020           7

 Schadensmeldung
Schadensmeldung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bei der großen Zahl öffentlicher Einrichtungen und umfangreichen Infrastruktur in unserer Raumschaft treten
immer wieder Mängel oder Schäden auf, die Sie frühzeitig entdecken.
Bitte informieren Sie uns, wenn Ihnen etwas auffällt. Nutzen Sie das Angebot „Schadensmeldung“ - füllen Sie
zur Meldung einfach den Vordruck aus und senden Sie diesen an die Stadtverwaltung Geisingen (Fax: 07704
807-32, info@geisingen.de oder Hauptstraße 36, 78187 Geisingen). Im Internet unter www.geisingen.de
können Sie auch jederzeit online ihre Schadensmeldung ausfüllen und versenden.
Wir in der Verwaltung und im Bauhof werden die gemeldeten Mängel so schnell wie möglich beheben.

Die Meldung erfolgt durch:                                                                 (nur für interne Zwecke)

Name, Vorname                         _________________________________________________________

Straße, Ort                           _________________________________________________________

Telefon / Fax / Email                 _________________________________________________________

Schadensinfo:
gesehen am: (Datum)                   __________________

Ortsangabe des Schadens/Mangels       _________________________________________________________

                                      _________________________________________________________

Bitte zutreffendes ankreuzen/ergänzen:

Straßen und Wege / Straßenbeleuchtung
   Gehweg schadhaft                                                 Fahrbahndecke schadhaft (Schlagloch, Absenkung…)
   Hydranten defekt                                                 Verkehrszeichen beschädigt bzw. nicht lesbar
   Einlaufschacht verstopft                                         Schachtdeckel klappert bzw. defekt
   Straßennamenschild beschädigt / nicht lesbar                     Markierungen schlecht erkennbar
   Sträucher/Büsche wachsen in den Gehweg/Straße hinein             Straßenlampe ausgefallen
   Straßenlampe flackert                                            Straßenlampe beschädigt

öffentliche Anlagen
 Bank beschädigt                                                  Bepflanzung beschädigt
 Abfall liegt herum                                               Abfallbehälter voll

öffentliche Einrichtungen
 ___________________________ beschädigt                           ___________________________ defekt
 verunreinigt

Friedhof
 verunreinigt                                                     Müllgefäße voll
 Absenkungen in Wegen

Spielplatzeinrichtungen
 beschädigt                                                       verunreinigt

Sonstiges
 Schutt- und Abfallablagerungen                                   __________________________
                                          Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
8       Nummer 45
        Mittwoch, 4. November 2020                  GEISINGER MITTEILUNGEN

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.
Aufgrund der derzeit schwierigen Situation mit der Corona-
Pandemie ist unsere Haus- und Straßensammlung in Geisin-
gen, sowie auf den Ortsteilen Aulfingen, Gutmadingen, Kir-
chen-Hausen und Leipferdingen nicht durchführbar.
                                                                                     Spruch der Woche
Deshalb bittet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsor-
ge e. V. für die deutschen Kriegsgräberstätten im Ausland                        Die Schwierigkeiten wachsen,
um Ihre Spende.                                                                  je näher man dem Ziele kommt.
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. ist eine                       Johann Wolfgang von Goethe
der ältesten Bürgerinitiativen im Land. Seit über 100 Jahren
leistet der Verein einen wichtigen Beitrag für die Versöhnung
und für den Frieden in Europa. Der Volksbund arbeitet in 46
Ländern, baut und betreut die Ruhestätten von über 2,8 Mio.       Suchen & Finden
deutschen Kriegstoten auf 832 Kriegsgräberstätten. Er ist zu-
dem Träger der freien Jugendhilfe und betreibt seit über 70     Haben Sie auch etwas zu verschenken oder suchen Sie etwas?
Jahren als einziger Kriegsgräberdienst eine eigene Jugend-      Wenn ja, dann können Sie das jeweils bis zum Redaktions-
und Schularbeit. Diese ist Brückenbauer bei internationaler     schluss, montags, 10:00 Uhr (Änderungen bitte beach-
Verständigung.                                                  ten) der Stadtverwaltung, Telefon 07704 807-0 oder unter
Damit der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.         info@geisingen.de mit Angabe aller Daten (Kurzbeschreibung
seine wertvolle Friedensarbeit jedoch weiter fortsetzen kann,   des Gegenstands, Name, Adresse, Telefonnummer) mitteilen.
bitten wir Sie, trotzdem auch dieses Jahr zu spenden.           In der kommenden Ausgabe der „Geisinger Mitteilungen“ wer-
Unser Spendenkonto:                                             den die Mitteilungen dann kostenlos veröffentlicht. Tiere wer-
Volksbund Dt. Kriegsgräberfürsorge e.V., 78462 Konstanz         den aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.
IBAN: DE 81 6905 0001 0000 0122 52
Verwendungszeck: 0031171
Jede Spende ist ein Beitrag für den Frieden gegen Gleichgül-
                                                                  Kurz notiert
tigkeit und Vergessen!
Dankeschön!                                                     Kultusministerium Baden-Württemberg
Ihr Bezirksverband Südbaden-Südwürttemberg                      Lotto Sportjugend-Förderpreis:
                                                                100.000 Euro für vorbildliche Jugendarbeit
Werkstoffhof Geisingen                                          Gemeinsam mit dem Landessportverband und dem Kul-
                                                                tusministerium schreibt Lotto Baden-Württemberg den
Winteröffnungszeiten                                            Sportjugend-Förderpreis aus. Der Wettbewerb richtet sich
Ab Dienstag, 10. November 2020 gelten für den Wertstoffhof      an Sportvereine mit vorbildlicher Jugendarbeit. Wer mitma-
Geisingen die verkürzten Öffnungszeiten.                        chen möchte, stellt das Projekt auf www.sportjugendfoer-
Dienstag      15:00 – 18:00 Uhr                                 derpreis.de ein oder schickt die Bewerbung an Toto-Lotto.
Samstag       10:00 – 13:00 Uhr                                 Teamgeist, Solidarität und Fairplay – das leben die Sportverei-
Bis zum 07. November 2020 hat der Wertstoffhof folgende         ne in Baden-Württemberg. „Unsere Vereine übernehmen eine
Öffnungszeiten:                                                 wichtige gesellschaftliche Aufgabe, gerade auch durch ihre
Dienstag      15:00 – 19:00 Uhr                                 Jugendarbeit“, betont Lotto-Geschäftsführer Georg Wacker.
Donnerstag 15:00 – 19:00 Uhr                                    „Mit unserem Wettbewerb möchten wir das herausragende
Samstag       09:00 – 13:00 Uhr                                 ehrenamtliche Engagement belohnen.“
Wir bitten die Änderung der Öffnungszeiten zu beachten. An-     Prämiert werden Aktionen der Vereinsjugendarbeit aus den
fahrt: von Geisingen auf der Tuttlinger Straße Richtung Im-     Jahren 2019 und 2020. Sie reichen vom Engagement für das
mendingen, neben Gewerbegebiet „DanuVia81“.                     Gemeinwohl über Partizipation von Kindern und Jugendlichen
                                                                bis hin zu Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten. Auch auf
                                                                Angebote der digitalen Jugendarbeit, Projekte zu Inklusion, In-
Neues Verkaufsangebot für die Ortsteile                         tegration und Nachhaltigkeit ist die Jury gespannt. Selten war
Wir kommen zu Ihnen!                                            gesellschaftlicher Zusammenhalt stärker gefragt als in der
Mit unserem Verkaufswagen versorgen wir Sie mit bester          Corona-Krise. Auch hier war und ist auf die Sportvereine Ver-
Qualität.                                                       lass. Mit großer Flexibilität und Kreativität improvisieren sie
Montag                                                          im Trainingsalltag oder unterstützen durch Nachbarschaftshil-
Kirchen-Hausen von 08:00 bis 11:00 Uhr Hauptstraße              fe. Für dieses beispielgebende Engagement vergibt die Jury
                 (Sporthalle)                                   Sonderpreise.
Aulfingen        von 12:00 bis 15:00 Uhr am Rathausplatz        Der Lotto Sportjugend-Förderpreis ist mit insgesamt 100.000
                                                                Euro dotiert. Die Siegerehrung findet im Sommer 2021 im
Samstag
                                                                Europa-Park in Rust statt.
Gutmadingen      von 08:00 bis 11:00 Uhr am Brunnen
                                                                Bewerbungsunterlagen gibt es bei den Sportorganisationen und
Ihr Metzgerei Hoffmann-Team
                                                                in den Lotto-Annahmestellen. Unter www.sportjugendfoerder-
Radolfzeller Straße 17, 78476 Allensbach                        preis.de können Bewerbungen auch online eingereicht werden.
                                                                Teilnahme- bzw. Einsendeschluss ist der 11. Januar 2021.

 Wochenmarkt Geisingen

                                                                     ABSTAND
 Der "Wochenmarkt" findet immer freitags
 von 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr auf dem
 Postplatz in Geisingen statt. Es werden
 verschiedene und natürliche Produkte, u.
 a. aus der Region, angeboten.                                       HALTEN
 - Schauen Sie beim Geisinger Wochenmarkt vorbei -                 Foto: Pekic/E+/Getty Images Plus
GEISINGER MITTEILUNGEN
                                                                                                          Nummer 45
                                                                                          Mittwoch, 4. November 2020       9
 Landkreis Tuttlingen
                                                                  Naturpark Obere Donau
Klinikum                                                          Leibertingen. Der Uhu – König der Eulen.
                                                                  Sonntag, 8. November 2020, 17:00 Uhr. (Anmeldung bis 05.
Vom Klinikum in die Arztpraxis                                    November 2020)
Das Klinikum Landkreis Tuttlingen verabschiedet die Ärztin        Bei einer kleinen Wanderung erkunden die Teilnehmenden
Dr.-medic Irina Simon, welche nach ihrer Facharztweiterbil-       den Lebensraum dieser nachtaktiven Vogelart, lauschen den
dung am Klinikum in eine niedergelassene Praxis wechselt.         Uhu-Rufen in der Dämmerung und besuchen die Uhu-Station
„Wir finden es sehr schade, dass Sie uns verlassen - aber         bei der Burg Wildenstein. Geeignet für Familien. Treffpunkt:
freuen uns, Sie weiterhin als Kooperationspartnerin im Land-      Parkplatz Burg Wildenstein; Gebühr: 4 €; Leitung: Armin Haf-
kreis zu haben“, so der Ärztliche Direktor und Chefarzt der       ner; Anmeldung bis 5. November 2020 beim Haus der Natur,
Medizinischen Klinik I, Dr. Michael Kotzerke.                     Telefon 07466 9280-0, info@nazoberedonau.de.
Dr.-medic Irina Simon arbeitet nun seit Oktober in der Allge-     Hundersingen. Herbstwanderung auf den Spuren der Kelten.
                                                                  Sonntag, 8. November 2020, 13:00 Uhr. (Anmeldung bis 05.
meinarztpraxis Dr. Gollnau in Trossingen.
                                                                  November 2020)
Nach ihrem Studium in Rumänien und ihrer mehrjährigen Tä-
                                                                  Der 8 km lange archäologische Rundwanderweg verbindet
tigkeit in Italien als Fachärztin für Allgemeinmedizin hat sie    seit 1993 die obertägig sichtbaren Denkmäler auf bequemen
ab 2014 am Klinikum Landkreis Tuttlingen die Facharztwei-         Wanderwegen. Auf der gut 3-stündigen Wanderung passieren
terbildung Innere Medizin absolviert. „Wir freuen uns sehr,       die Teilnehmenden Grabhügel, Siedlungsplätze, einen mit-
dass wir so eine engagierte und qualifizierte Ärztin für unser    telalterlichen Fischweiher, Viereckschanzen und eine hoch-
Klinikum und auch für unseren Landkreis gewinnen konnten“,        mittelalterliche Turmburg. Leitung: Sabine Hagmann M. A.,
freut sich der Personalleiter des Klinikums, Oliver Butsch.       Archäologin; Treffpunkt: Parkplatz an der Kreisstraße von
„Wir stehen auch in Zukunft jederzeit hinter ihr, kooperieren     Hundersingen nach Binzwangen auf der rechten Seite; Ge-
und geben Rat“, so Dr. Michael Kotzerke. Dr. Irina Simon ver-     bühr: 3 € pro Person, Kinder sind frei; Anmeldung bis 5. No-
abschiedet sich von ihrer klinischen Tätigkeit mit einem be-      vember 2020 beim Haus der Natur, Telefon 07466 9280-0,
sonderen Dank für die Unterstützung, die sie vom Arbeitgeber      info@nazoberedonau.de
während ihrer Mutterschaft bekommen hat: „Mit 11 Monaten
konnte ich mein Kind in die klinikeigene KiTa bringen. Das hat    Energieagentur Landkreis Tuttlingen
vieles erleichtert“, ergänzte sie.
                                                                  Kostenlose Energieberatung
                                                                  Die nächste kostenlose Energieberatung für Bürger aus dem
                                                                  Landkreis Tuttlingen findet am Montag, 16. November 2020,
                                                                  telefonisch, per E-Mail oder per Video-Chat statt. Sofern Sie
                                                                  eine persönliche Beratung wünschen, finden die Beratungen
                                                                  nach vorheriger Terminvereinbarung in der Energieagentur
                                                                  Landkreis Tuttlingen statt. Es werden die in der Zeit der
                                                                  Corona-Pandemie notwendigen Hygiene-Vorkehrungen durch
                                                                  die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Energie-
                                                                  agentur Landkreis Tuttlingen getroffen. Ein Energieberater
                                                                  der Energieagentur und Verbraucherzentrale informiert Sie
                                                                  neutral und kostenlos zu Themen wie energetische Gebäu-
                                                                  desanierung, dem Einsatz von erneuerbaren Energien, ge-
                                                                  setzlichen Anforderungen und den aktuellen Fördermitteln zu
                                                                  Ihrem Projekt. Alle Beratungstermine müssen vorab zeitlich
                                                                  fixiert werden. Das Büro der Energieagentur Landkreis Tuttlin-
                                                                  gen ist für die Terminvereinbarung telefonisch unter 07461
                                                                  9101350 oder per E-Mail unter info@ea-tut.de erreichbar.
Bei der Verabschiedung von links: Personalleiter des Klini-       Die Beratungen werden gefördert durch das Bundesministeri-
kumsOliver Butsch, Ärztin Dr. Irina Simon und Ärztlicher Direk-   um für Wirtschaft und Energie.
tor undChefarzt des Klinikums Dr. Michael Kotzerke.

Grüße überbringen in Zeiten des Besuchsverbots                     Impressum
                                        Aufgrund des Be-           Herausgeber: Stadt Geisingen. Verantwortlich für den amt-
                                        suchsverbots      im       lichen Inhalt und alle sonstigen Verlautbarungen der Stadt-
                                        Klinikum Landkreis         verwaltung Geisingen ist Bürgermeister Martin Numberger
                                        Tuttlingen weist das       oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für „Was sonst
                                        Klinikum     nochmal       noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum,
                                        auf den Grußkarten-        NUSSBAUM MEDIEN Rottweil GmbH & Co. KG, Dursch-
                                        service der Klinik-        str. 70, 78628 Rottweil, Tel. 0741 5340-0, Fax 07033
                                        mitarbeiter hin. Auf       3204928. Homepage: www.nussbaum-medien.de. Ein-
                                        der Homepage des           zelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu
                                        Klinikums      (www.       entrichtenden Abonnementgebühr. Bezugspreis € 17,30
                                        klinikum-tut.de) gibt      halbj. Das Mitteilungsblatt erscheint i. d. R. wöchentlich
                                        es die Möglichkeit,        am Mittwoch (an Feiertagen am vorhergehenden Werktag),
                                                                   mindestens 46 Ausgaben pro Jahr.
                                        an einen Patienten
                                                                   Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs
                                        im Klinikum in Tutt-
                                                                   GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt,
lingen oder Spaichingen eine Nachricht zu verschicken. Als         Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet:
bunte Grußkarte bringen die Mitarbeiter des Klinikums diese        www.gsvertrieb.de
dann an das Krankenbett des Angehörigen.
10      Nummer 45
        Mittwoch, 4. November 2020                   GEISINGER MITTEILUNGEN

 Abfallkalender                                                    Pflegeheim Haus Wartenberg
Restmülltonne                  in Geisingen                      Liebe Mitbürgerinnen und liebe Mitbürger,
60+120+240+360-                mit Stadtteilen                   liebe Vereine und liebe Ehrenamtliche!
Liter-Behälter                 am Donnerstag,                    Das kulturelle Leben im Pflegeheim ist während der Corona-
Leerung alle 4 Wochen          12. November 2020                 Zeit sehr eingeschränkt. Einige Darbietungen können wir im
Restmülltonne                  in Geisingen                      kleinen Rahmen durchführen. Wir sind dennoch bemüht, un-
(grüner Deckel)                mit Stadtteilen                   sere Bewohnerinnen und Bewohner im Sinne der Inklusion zu
Leerung alle 8 Wochen          am Donnerstag,                    betreuen und zu begleiten.
                               10. Dezember 2020                 Nach langer Überlegung müssen wir Ihnen leider mitteilen,
                                                                 dass der geplante diesjährige Weihnachtsmarkt abgesagt
Biomülltonne                   in Geisingen                      werden muss.
60+120+240+360-                mit Stadtteilen                   Wir finden es zwar sehr schade, hoffen aber zuversichtlich auf
Leerung alle 2 Wochen          am Donnerstag,                    das kommende Jahr.
                               05. November 2020                 Bleiben Sie alle gesund und bleiben Sie uns treu für eine
Papiertonne                    in Geisingen                      weiterhin gute Zusammenarbeit.
240+1100-Liter-                mit Stadtteilen                   Alle zusammen werden wir auch diese Zeit überstehen!
Behälter                       am Donnerstag,                    Es grüßt Sie
Leerung alle 4 Wochen          26. November 2020                 Ihre Öffentlichkeitsgruppe des Pflegeheimes
Werttonne                      in Geisingen
240+1100-Liter-Behälter        mit Stadtteilen                    Für den Inhalt der nachfolgenden Mitteilungen ist der/die jeweilige
Leerung alle 4 Wochen          am Mittwoch,                       Verein/Organisation verantwortlich. Eine Überprüfung durch die
                               18. November 2020                  Gemeinde erfolgt nicht. Die Gemeinde kann deshalb auch keine
Windeltonne                    in Geisingen                       Gewähr für die Richtigkeit übernehmen.
120+240-Liter-Behälter         mit Stadtteilen
Leerung alle 2 Wochen          am Donnerstag,
                               26. November 2020
                                                                   Kirchen
Wertstoffhof Geisingen         Dienstag 15:00 - 19:00 Uhr
                               Donnerstag 15:00 - 19:00 Uhr
                               Samstag 09:00 - 13:00 Uhr         Katholische Kirchengemeinde
Grünschnitt                    Wertstoffhof Geisingen            Kirchtal-Donau - Kirchliche Nachrichten
                               Annahmestellen auf den Stadt-
                               teilen: (samstags geöffnet)       Liebe Mitchristen!
                               Aulfingen: Parkplatz Festhalle,   In unserer Kirchengemeinde Kirchtal-Donau haben wir nun die
                               10:00 bis 10:30 Uhr               Erstkommunions – und Firmgottesdienste nachgeholt und ge-
                               Gutmadingen: Waldstraße 23        feiert. Heilige Geist möge die Kinder und Jugendliche, ja und
                               09:30 bis 10:30 Uhr               alle stärken, damit wir in dieser schwierigen Zeit, Trost und
                               Kirchen-Hausen: Festhalle         Hilfe erfahren.
                               09:30 bis 10:30 Uhr               Ich möchte dazu 2 weitere Abschnitte (223. + 224.), von „Fra-
                               Leipferdingen: Farrenstall        telli tutti" von Papst Franziskus zur Betrachtung weitergeben.
                               09:00 bis 09:45 Uhr               223. Der heilige Paulus bezeichnete eine Frucht des Heiligen
             vermeiden - sortieren - verwerten                   Geistes mit dem griechischen Wort „chrestotes" (Gal 5, 22),
       Abfallberatung beim Landratsamt Tuttlingen,               was einen Seelenzustand ausdrückt, der nicht rau, grob oder
   Telefon 07461 926-3400 || www.abfall-tuttlingen.de            hart ist, sondern gütig und sanft, der stützt und tröstlich ist.
                                                                 Die Person, die diese Eigenschaft besitzt, hilft anderen, ihr
                                                                 Dasein besser zu ertragen, insbesondere die Last der Pro-
                                                                 bleme, Nöte und Ängste. Diese Umgangsart zeigt sich auf
 Wir gratulieren                                                 verschiedene Weise: in einer freundlichen Behandlung, als
                                                                 Sorge, nicht mit Worten oder Gesten zu verletzten, als Be-
                                                                 mühen, die Last der anderen zu erleichtern. Es geht darum,
                                                                 „Worte der Ermutigung" (zu) sagen, die wieder Kraft geben,
                                                                 die aufbauen, die trösten und die anspornen, statt Worte, die
                                                                 demütigen, traurig machen, die ärgern, die herabwürdigen.
                                                                 224. Freundlichkeit befreit uns von der Grausamkeit, die
                                                                 manchmal die menschlichen Beziehungen durchdringt, von
                                                                 der Ängstlichkeit, die uns davon abhält, an andere zu den-
                                                                 ken, von der zerstreuten Bedürfnisbefriedigung, die ignoriert,
                                                                 dass auch andere ein „Recht" darauf haben, glücklich zu
                                                                 sein. Heute hat man oft weder Zeit noch übrige Kräfte, um
  Mit der Veröffentlichung einverstanden:
                                                                 innezuhalten und andere gut zu behandeln, um „Darf ich?“,
Gutmadingen                                                      „Entschuldige!“, „Danke!“ zu sagen. Hin und wieder aber er-
09. November 2020        Frau Ingrid Ranaudo                     scheint wie ein Wunder ein freundlicher Mensch, der seine
                         Hangstraße 9        70. Geburtstag      Ängste und Bedürfnisse beiseitelässt, um aufmerksam zu
                                                                 sein, ein Lächeln zu schenken, ein Wort der Ermutigung zu sa-
                                                                 gen, einen Raum des Zuhörens inmitten von so viel Gleichgül-
                                                                 tigkeit zu ermöglichen. Dieses täglich gelebte Bemühen kann
                                                                 jenes gesunde Zusammenleben schaffen, das Missverständ-
                                                                 nisse überwindet und Konflikte verhindert. Freundlichkeit zu
                                                                 üben ist kein kleines Detail oder eine oberflächliche spießige
GEISINGER MITTEILUNGEN
                                                                                                          Nummer 45
                                                                                          Mittwoch, 4. November 2020   11
Haltung. Da sie Wertschätzung und Respekt voraussetzt, ver-                    Krieg und Gewalt
ändert sie – wenn sie zur Kultur wird – in einer Gesellschaft     10:00 Uhr    Geisingen        Eugen Meyer, Walter, Theresia
tiefgreifend „den Lebensstil" , die sozialen Beziehungen und                   u. Berthold Mayer, Anna u. Jakob Schill, Maria
die Art und Weise, wie Ideen diskutiert und miteinander ver-                   u. Franz Burger u. Angeh.
glichen werden. Freundlichkeit erleichtert die Suche nach                      Im Anschluss gedenken wir den Opfern von
Konsens und öffnet Wege, wo die Verbitterung alle Brücken                      Krieg und Gewalt
zerstören würde.
Ihr Adolf Buhl, Pfr.                                              Beichtgelegenheit
                                                                  Für Beichtgespräche machen Sie bitte einen Termin aus.
Freitag, 6. November 2020 - Hl. Leonhard; Einsiedler
10:00 Uhr Im Heim                Hl. Messe                        Telefonseelsorge
Samstag, 7. November 2020 - Samstag der 31. Woche im              0800 1110111 oder 1110222 gebührenfrei
Jahreskreis                                                       Kontakt und Bürostunden:
14:30 Uhr Hintschingen           Tauffeier des Kindes             Adolf Buhl, Pfarrer Telefon 07704 272
              Bennet Krukenberg                                   adolf.buhl@kath-kirchtal-donau.de
18:00 Uhr Gutmadingen Vorabendmesse                               Benno Nestel, Gemeindereferent
              Hl. Messe für die Gemeinde und Maria u. Karl        benno.nestel@kath-kirchtal-donau.de
              Huber, Giovanni Ranzino
Sonntag, 8. November 2020 - 32. Sonntag im Jahreskreis            Pfarrbüro Geisingen:
8:30 Uhr      Aulfingen          Hl. Messe für die Gemeinde       Frau Anni Mayer
              und Elsa Heizmann u. Erika Gruber u. verst.         Montag, Dienstag u. Freitag 9:00 bis 11:00 Uhr
              Angeh.; Paula u. Mathe Amma u. Angeh.; Her-         Telefon 07704 272
              bert u. Marion Amma u. Angeh.; Angeh. der           info@kath-kirchtal-donau.de
              Fam. Benz-Frank; Auguste u. Xaver Weiler, Erich     anni.mayer@kath-kirchtal-donau.de
              Schmieder; Franziska u. Josef Riedmüller u. An-     Pfarrbüro Leipferdingen:
              geh.; Klara Amma u. verst. Angeh.; Hildegard        Frau Bianca Weber
              Gaißer u. verst. Angeh.; Lydia u. Eugen Meßmer      Montag, Mittwoch u. Freitag 9:00 bis 11:30 Uhr
              u. Angeh.; Katharina Huber u. Annette Erhart;       Telefon 07708 369
              Katharina Burgert u. Angeh.; Lidwina Heizmann       info@kath-kirchtal-donau.de
              u. verst. Angeh.; Rudolf Burgert u. Gerda u. Gre-   bianca.weber@kath-kirchtal-donau.de
              gor Sterk u. Angeh.; Ernst Meßmer u. Angeh.
10:00 Uhr Geisingen              Hl. Messe für die Gemeinde       Spendenkonten:
              und Ernst Engesser, Elisabeth Christ                Kirchenbauförderverein St. Nikolaus Geisingen
10:00 Uhr Kirchen-Hausen Wort–Gottes–Feier                        Sparkasse Schwarzwald–Baar
10:00 Uhr Leipferdingen Wort–Gottes–Feier                         SWIFT-BIC: SOLADES1VSS
14:00 Uhr Hintschingen           Friedhof: Gräberbesuch und       IBAN: DE90 6945 0065 0151 0032 42
              Volkstrauertag                                      Volksbank, Schwarzwald-Baar–Hegau
              Im Anschluss gedenken wir den Opfern von            SWIFT-BIC: GENODE61VS1
              Krieg und Gewalt                                    IBAN: DE21 6949 0000 0026 0215 02
Dienstag, 10. November 2020 - Hl. Leo der Große; Papst ,          Kath. Kirchengemeinde Kirchtal–Donau Pfarrbüro Geisingen
Kirchenlehrer                                                     Sparkasse Schwarzwald-Baar
8:00 Uhr      Geisingen          Kein Schülergottesdienst         SWIFT- BIC: SOLADES1VSS
Mittwoch, 11. November 2020 - Hl. Martin, Bischof von             IBAN: DE39 6945 0065 0240 0184 41
Tours                                                             Verwendungszweck „Name der Pfarrei“
18:30 Uhr Aulfingen              Hl. Messe                        Kath. Kirchengemeinde Kirchtal-Donau Pfarrbüro Leipferdingen
Donnerstag, 12. November 2020 - Hl. Josaphat; Märtyrer            Sparkasse Schwarzwald-Baar
18:30 Uhr Gutmadingen Hl. Messe                                   SWIFT- BIC: SOLADES1VSS
Freitag, 13. November 2020 - Freitag der 32. Woche im             IBAN DE70 6945 0065 0240 0083 77
Jahreskreis                                                       Verwendungszweck „Name der Pfarrei“
10:00 Uhr Im Heim                Hl. Messe                        Rosenkranz in der   Kirchengemeinde Kirchtal-Donau
Samstag, 14. November 2020 - Samstag der 32. Woche im             Geisingen:           mittwochs 18:00 Uhr
Jahreskreis                                                       Kirchen-Hausen:      sonntags    12:00 Uhr
14:00 Uhr Kirchen-Hausen Tauffeier des Kindes                     Aulfingen:           sonntags    13:00 Uhr
              Matheo Keller, Hintschingen                         Leipferdingen:       sonntags    13:30 Uhr
18:30 Uhr     Leipferdingen      Verabschiedung und Vorstellung   Gutmadingen:            -
              der Ministranten Jasmin Heyer, Mona Mutzel, Na-
              talie Weh, Emil Speck, Marian Speck, Niclas Weh,    Wichtige Information
              Nicolai Keller, Jonas Weh, Lara Heizmann, Aaron     Da das Land Baden Württemberg die Pandemiestufe 3 aus-
              Heizmann, Ben Mutzel, Jakob Mohaupt                 gerufen hat, sind wir laut Anwendungserlass von Erzbischof
              Hl. Messe für die Gemeinde und Gertrud u. Otto      Burger vom 21. Oktober 2020 angehalten, von jedem Gottes-
              Riedmüller; Rudolf Fluck u. verst. Angeh.; Mario    dienstteilnehmer den Besuch schriftlich zu erfassen. Es wur-
              Günter Matuschke u. Angeh.; Ernst Hall u. An-       den Zettel vorbereitet die in der Kirche ausliegen und auch
              geh.; Erich Mahler u. Angeh.; für die Gefallenen    gerne schon im Vorfeld in der Kirche geholt werden können.
              u. Vermissten aus den Kriegen                       Jeder Gottesdienstbesucher muss einen Zettel mit Gottes-
Sonntag, 15. November 2020 - Volkstrauertag                       dienstdatum, Name, Vorname/n und Telefonnummer ausfül-
8:30 Uhr      Aulfingen          Wort–Gottes–Feier                len und in den dafür bereit gestellten Karton einwerfen. Wir
              Im Anschluss gedenken wir den Opfern von            haben extra diese Vorgehensweise gewählt, damit es zu kei-
              Krieg und Gewalt                                    ner Ansammlung von Wartenden führt, die sich in eine Liste
8:30 Uhr      Gutmadingen Wort–Gottes–Feier                       eintragen müssen. Sollte jemand den Zettel zu Hause verges-
              Im Anschluss gedenken wir den Opfern von            sen, kann natürlich auch vor Ort noch einer ausgefüllt wer-
              Krieg und Gewalt                                    den. Die Zettel werden nach dem Gottesdienst verschlossen
8:30 Uhr      Kirchen-Hausen Hl. Messe für die Gemeinde           aufbewahrt und nach 4 Wochen vernichtet - die Daten dürfen
              Im Anschluss gedenken wir den Opfern von            ausschließlich zur Kontaktnachverfolgung durch das Gesund-
12      Nummer 45
        Mittwoch, 4. November 2020                    GEISINGER MITTEILUNGEN

heitsamt verwendet werden, falls ein Corona-Fall auftritt.        Erzbischof Stephan Burger
Ein Mund- und Nasenschutz ist während des ganzen Gottes-
dienstes zu tragen.                                               Evangelische Kirchengemeinde
Caritas-Kalender 2021                                             Geisingen
                                 Wer einen Caritas-Tagesab-
                                 reißkalender für 2021 möch-      „Selig sind, die Frieden stiften;
                                 te, kann diesen im Pfarrbü-      denn sie werden Gottes Kinder heißen.“         Matthäus 5,9
                                 ro in Leipferdingen bis zum      Mittwoch, 04. November 2020
                                 8. November 2020 bestellen.      16:00 Uhr Konfirmandenunterricht.
                                 Telefon 07708 369                              (Nähere Infos folgen per E-Mail.)
                                 Der Preis richtet sich nach      Freitag, 06. November 2020
                                 der Bestellmenge ca. 4,50 €      16:30 Uhr Unsere „Libelle“, Bücherei, Shop, hat bis 19.30
                                 pro Stück.                                     Uhr für Euch geöffnet und freut sich über Euren
Pfarrgemeinderat Aulfingen                                                      Besuch.
Wie Sie sicher wissen, konnte bei der letzten Pfarrgemeinde-      Sonntag, 08. November 2020
ratswahl das Gremium in Aulfingen leider nicht voll besetzt,      09:00 Uhr Gottesdienst in Geisingen.
die Aufgaben aber nicht im gleichen Umfang reduziert werden.      Drittletzter Sonn. im Kirchenjahr
Daher starten wir heute einen Aufruf an alle, die sich vorstel-   10:00 Uhr Gottesdienst in Immendingen.
len können, bei der Erledigung dieser Tätigkeit zu unterstüt-                   Pfarrer Dr. Thomas Gerold
zen. Das heißt im Wesentlichen Mithilfe bei der Vorbereitung      Mittwoch, 11. November 2020
kirchlicher Feste, Aufbau unserer schönen Weihnachtskrippe,       Kein Konfirmandenunterricht
Vorbereitung und Begleitung der Sternsinger und ähnlichen
Aktivitäten.                                                                                   Krippenspiel
Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro bei Bianca Weber (Telefon                                   Liebe Kinder,
07708 369 – E-Mail: bianca.weber@kath-kirchtal-donau.de)                                       wir möchten auch in diesem
oder Norbert Amma (Telefon 07708 1016), wenn Sie sich                                          besonderen Jahr ein Krippen-
vorstellen können bei solchen Aufgaben mitzuhelfen.                                            spiel mit Euch vorbereiten.
                                                                                               Wer Lust und Laune hat, ist
Frauengemeinschaft Leipferdingen                                                               bei uns herzlich willkommen.
„Der Herbst ist ein zweiter Frühling, wo jedes Blatt zur Blüte                                 Meldet Euch bitte bei Lilija
wird “(Albert Camus)In schnellen Schritten gehen wir auf das      Gross, Telefon 07704/922009 oder Thomas Gerold, Telefon
Jahresende zu. Durch die Coronakrise ist unser Terminplan         07704 260 an, wenn Ihr dabei sein wollt.
sehr geschrumpft, nach dem Weltgebetstag war der Annatag          Wir beginnen am 15. November 2020 um 10:00 Uhr mit den
der einzige Termin, der von wenigen Frauen wahrgenommen           Proben.
wurde. Leider müssen auch unser Wohlfühlabend mit Frau            Wir freuen uns auf Euch!
Kümpflein sowie unser kleiner Ausflug zur Kürbisbeleuchtung       Euer Krippenspiel-Team
nach Rudolfingen ausfallen. Der Adventskaffee der Seelsor-
geeinheit kann leider nicht stattfinden wie auch unsere Ge-       Alle Veranstaltungen und Termine können Sie auch auf unse-
neralversammlung mit der Adventsfeier. Diese werden wir im        rer Homepage www.markuskirche-geisingen.de einsehen. In
kommenden Frühjahr nachholen, notfalls im Freien.                 unserem Schaukasten vor der Kirche finden Sie immer Infor-
Wir hoffen auf bessere Zeiten im nächsten Jahr und wün-           mationen über aktuelle Veranstaltungen, auch außerhalb von
schen Euch alles Gute, bleibt gesund!                             Geisingen.
Euer Vorstandsteam                                                Pfarramt Geisingen, Kontakt und Bürozeiten:
Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag                Pfarrer Dr. Thomas Gerold
15.11.2020                                                        Thomas.gerold@elkw.de
Liebe Schwestern und Brüder,                                      Reckenbachstr. 4, 78187 Geisingen
„Werde Hoffnungsträger!“ Das ist das Leitwort der diesjäh-        Tel.: 07704/260
rigen Diaspora-Aktion des Bonifatiuswerkes. Hoffnungsträ-         Sekretärin: Andrea Vöckt
ger in der Welt von heute zu sein, ist die Berufung und der       E-Mail: Pfarramt.Geisingen-Tuttlingen@elkw.de
Auftrag von uns Christen. Die christliche Hoffnung erwächst       Bürozeiten:
aus dem Glauben an Jesus Christus. Sie schenkt uns und            Dienstag und Donnerstag von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr.
der ganzen Gesellschaft Orientierung, Mut und Kraft. Auch
in der Diaspora Nord- und Ostdeutschlands, Nordeuropas
und im Baltikum wollen katholische Christen Hoffnungsträger       Hospizgruppe
sein. In Regionen, in denen die große Mehrheit anders- oder       Kath. Kirchengemeinde Kirchtal-Donau
nichtgläubig ist, geben sie der Frohen Botschaft des Evange-      (in ökumenischer Zusammenarbeit)
liums ein Gesicht. Sie sprechen Menschen, denen der Glau-
be fremd geworden ist, auf Gott an. Das Bonifatiuswerk der        Begleitung für Schwerstkranke, Sterbende und ihre Angehö-
deutschen Katholiken unterstützt unsere Glaubensschwes-           rigen: Krankheit, Sterben und Tod gehören zum Leben.
tern und -brüder dort mit jährlich etwa 1.200 Projekten. Es       Die Erfahrung von Verlust und Trauer bleibt niemand erspart.
fördert die Ausbildung von Frauen und Männern, die in der         Die Frauen und Männer der Hospizgruppe sind bereit, Ster-
Seelsorge tätig sind. Es hilft Räume zu schaffen für Begeg-       bende zu begleiten, Angehörige zu unterstützen und Trauern-
nung und Gebet, für Kinder- und Jugendarbeit sowie für den        de zu trösten. Wir haben eine Ausbildung und regelmäßige
Dienst an jenen, die am Rande der Gesellschaft stehen. Auch       Weiterbildungen und unterliegen der Schweigepflicht. Wir sind
katechetisches Material und Fahrzeuge für die weiten Wege         da für alle Menschen, egal welcher Konfession und helfen,
in den Gemeinden werden vom Bonifatiuswerk mitfinanziert.         wenn wir gerufen werden.
Wir bitten Sie, liebe Schwestern und Brüder, anlässlich des       Kontaktpersonen sind:
Diaspora-Sonntags am 15. November um Ihr Gebet und Ihre           Frau Monika Haug,
großzügige Spende bei der Kollekte, damit auch die Christen       Telefon 07704 6819, Handy 0174 3043933 oder
in der nordischen Diaspora dem Leitwort entsprechen können        Frau Hannelore Fromm,
„Werde Hoffnungsträger!“                                          Telefon 07704 6732, Handy 0173 2403819.
Für das Erzbistum Freiburg                                        Wenn wir nicht erreichbar sind, sprechen Sie Ihren Namen
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