MAGISTRAT DER STADT WIEN - WKO
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MAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 21 MA 21 - Plan Nr. 8228 Wien, 21. März 2018 Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Kagraner Platz, Breitenleer Straße, Markomannenstraße, Linienzug 1-2 (Ernst- Jandl-Weg), Linienzug 2-3 (Theodor-Kramer- Straße), Linienzug 3-5, Haberergasse, Linienzug 6-7 Straße (Code 09743), Linienzug 7-8, Am langen Felde und Linienzug 9-10 (Praunweg) im 22. Bezirk, Kat. G. Kagran Beilagen: Antrag und Plan 1:2000 Erläuterungsbericht 1 - FB für ein Verfahren gemäß § 2 der Bauordnung (BO) für Wien zur Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes. Lage und Charakteristik des Plangebiets Das ca. 20 ha große Plangebiet befindet sich im 22. Bezirk in der Katastralgemeinde Kagran. Abgegrenzt wird das Plangebiet im Süden durch den Kagraner Platz, im Osten durch die Breitenleer Straße und die Markomannenstraße, im Westen zum Teil durch die Haberergasse und im Norden durch den Ernst-Jandl-Weg. Ein Großteil des Plangebiets besteht aus den weitgehend brachliegenden Produktions- und Lagerflächen eines ehemaligen Fenster- und Türenbetriebs Am langen Felde. Am Kagraner Platz sowie am Ernst-Jandl-Weg sind in den letzten Jahren neue Wohnhausanlagen entstanden. Die restlichen Flächen weisen Großteils einen Wohnhausbestand aus unterschiedlichsten Bauphasen auf. In der Bertha-von-Suttner-Gasse bestehen große Sportflächen und Freiflächen einer Volksschule sowie eines Kindergartens.
Plan Nr. 8228 Erläuterungsbericht 1 - FB - 2 von 16 Historische Entwicklung Kagran blieb lange Zeit dörflich, doch in den 1970er Jahren wurden nordöstlich des historischen Ortskerns auf den Trabrenngründen an der Wagramer Straße große Wohnhausanlagen der Gemeinde Wien errichtet. Im selben Jahrzehnt wurde Wiens größtes Einkaufzentrum, das Donauzentrum, im Süden des Ortskerns Kagran eröffnet. Der Einsturz der Reichsbrücke brachte 1976 Dynamik in den Wiener U-Bahn-Bau. In die neue Reichsbrücke wurde eine U-Bahn-Trasse eingeplant. Somit konnte das nördliche Donauufer früher als erwartet mit einem U-Bahn-Anschluss versorgt und die U-Bahnlinie U1 am 3. September 1982 eröffnet werden. Seither stellt Kagran das Zentrum der Donaustadt dar. 2006 wurde die U-Bahn-Trasse bis Leopoldau verlängert und somit gewann der Kagraner Platz mit der gleichnamigen U1-Station an großer Bedeutung als einer der wichtigsten Knotenpunkte für den öffentlichen Verkehr im Norden der Donau. Die bauliche Entwicklung im Plangebiet zeigt unterschiedliche Nutzungen, Gebäudealter und Bebauungsdichten auf. Anfang des 20. Jahrhunderts siedelte sich im Norden des landwirtschaftlich geprägten Marchfelddorfs Kagran das Familienunternehmen Hrachowina an. Die Firma war mehr als 100 Jahre als Fenster- und Türenproduzent tätig. Zwischenzeitlich wurde die Produktion an dem Standort stillgelegt. Aufgrund des Bevölkerungswachstums in Wien wurden in den letzten Jahrzehnten mehrere Wohnbauprojekte in der Donaustadt realisiert. Von Einfamilienhäusern aus den 1850er Jahren am Kagraner Platz bis mehrgeschossigen Wohnhausanlagen aus 2017 findet sich die Wohnbebauung in allen Formen und Arten im Plangebiet wieder. Gebietsdaten Im betrachteten Stadtteil leben derzeit ca. 2.700 Personen. Über die Zahl der Beschäftigten und der Betriebe lässt die Größe der statistischen Zähleinheit im Gebiet keine genauen Angaben zu. Die Arbeitsstätten im Plangebiet sind - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - einige Unternehmen Am langen Felde, eine Volksschule im Bereich Bertha-von-Suttner- Gasse/Markomannenstraße, ein Möbelhaus und eine Apotheke in der Breitenleer Straße sowie ein Motorradshop am Kagraner Platz. Darüber hinaus befinden sich drei Kindergärten verteilt im Plangebiet. Gegebenheiten im Plangebiet Bau- und Nutzungsbestand: In der Mitte des Plangebiets bestehen die großflächigen Produktionsstätten des ehemaligen Fenster- und Türenbetriebs. Die Produktionshallen und übrigen Betriebsgebäude in der Breitenleer Straße, Am langen Felde und am Kagraner Platz weisen einen Altbestand aus den 1970er Jahren auf. Entlang der Theodor-Kramer-Straße und südlich des Ernst-Jandl-
Plan Nr. 8228 Erläuterungsbericht 1 - FB - 3 von 16 Wegs wurden sieben- bis neungeschossige Wohnhausanlagen mit dazugehörigen Grünflächen errichtet. Entlang der Markomannenstraße befinden sich eine Volksschule und ein Kindergarten mit großzügigen Freiflächen. Am langen Felde und am Kagraner Platz herrschen hauptsächlich Wohngebäude in geschlossener Bauweise vor. Im gesamten Plangebiet gibt es unterschiedliche Formen der Wohnnutzung. Eingeschossige Einfamilienhäuser aus den 1850er Jahren am Kagraner Platz, sieben- bis neungeschossige Wohnhausanlagen an der Theodor-Kramer-Straße aus den 1970er Jahren, die Kleingartensiedlung an der Haberergasse aus den 1940er Jahren und neue Wohnhausanlagen an der Bertha-von-Suttner-Gasse sowie am Kagraner Platz zeigen die vielfältigen Wohnbauformen aus unterschiedlichsten Zeitalter im Plangebiet auf. Freiflächen und Grünräume: Südlich der Bertha-von-Suttner-Gasse befinden sich große Sportplätze und unbebaute Flächen. Im Westen des Plangebiets zwischen dem Friedhof Kagran und Am langen Felde sind verwachsene, waldähnliche Grünflächen zu sehen. Am Kagraner Platz im Blockinneren befinden sich private Grünflächen sowie versiegelte Hofflächen. Eigentumsverhältnisse: Die Grundstücke im Plangebiet befinden sich im Privateigentum sowie im Besitz der Stadt Wien und von Wohnbaugenossenschaften. Infrastruktur: Im Plangebiet besteht eine Volksschule, mehrere Kindergärten, Sportplätze und eine Apotheke. Direkt am Kagraner Platz rund um die U-Bahn-Station sind mehrere Nahversorgungseinrichtungen und das Einkaufszentrum K1 mit verschiedenen Geschäften zu finden. Entlang der Breitenleer Straße sind weitere zwei Supermärkte situiert, womit die Nahversorgung des Plangebiets sichergestellt ist. Verkehrssituation: Das Plangebiet liegt drei Gehminuten von der Haltestelle Kagraner Platz entfernt, die eine der wichtigsten Knotenpunkte für den öffentlichen Verkehr im Norden der Donau ist (U1, Straßenbahn, Busse). Durch die Straßenbahnlinie 26 und die Autobuslinie 24A (Stationen: Kraygasse und Markomannenstraße) wird das Plangebiet direkt an das öffentliche Netz angebunden. An das Straßennetz für den Individualverkehr ist das Plangebiet über die lokalen Straßen und hochrangigen Erschließungsstraßen wie die Wagramer Straße und die Breitenleer Straße angeschlossen.
Plan Nr. 8228 Erläuterungsbericht 1 - FB - 4 von 16 Umweltsituation Auf den unversiegelten wohnungs- und wohngebietsbezogenen Frei- und Grünflächen besteht zum Teil raumwirksame Vegetation. Laut der Karte Wiener Umweltgut wird ein Großteil des Plangebiets in der historischen Landschaftsentwicklung als Verkehrs- und Industrieflächen eingestuft. Das Plangebiet ist Lebensraum von Schmetterlingen und Säugetieren. Es bestehen keine naturschutzrechtlichen Festsetzungen und Verordnungen für das Plangebiet. Rechtslage Bisherige und derzeit bestehende Zielsetzungen bzw. Festlegungen der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne: Das Plandokument 4760 aus dem Jahr 1969 sah für die Grundflächen südlich der Bertha- von-Suttner-Gasse eine Wohnbauentwicklung bis zur Bauklasse III und eine Grünlandfestsetzung entlang der angedachten Verlängerung der Eipeldauer Straße vor. Weiters wurde die Bauklasse für das Betriebsareal nördlich Am langen Felde auf II erhöht. Mit dem Plandokument 5080 aus dem Jahr 1972 wurden die Wohngebiet- und die Grünlandfestsetzung (Epk) südlich der Bertha-von-Suttner-Gasse auf Betriebsbaugebiet in Bauklasse II abgeändert. Die Grundflächen entlang der Markomannenstraße wurden als Grünland/Erholungsgebiet Sport- und Spielplätze (Esp) festgesetzt und die Bauklassen für die Schul- bzw. Kindergartenfläche wurden von II auf I bzw. von II auf III abgeändert. Im Plandokument 5144 aus dem Jahr 1972 wurde die Breite der Verbindungsstraße zwischen Am langen Felde und der verlängerten Eipeldauer Straße im Westen des Betriebsareals von 40,0 m auf 17,0 m reduziert. Im Plandokument 6301 aus dem Jahr 1995 wurde die Verlängerung der Eipeldauer Straße nicht mehr quer durch das Betriebsareal vorgesehen. Die Grundflächen des Fenster- und Türenbetriebs wurden zusammenhängend als Gemischtes Baugebiet/Betriebsbaugebiet in Bauklasse II mit der Zusatzfestlegung einer maximalen Bebaubarkeit von 70%, geschlossene Bauweise mit der Möglichkeit zur Unterbrechung festgesetzt. Darüber hinaus wurde die straßenseitige Grundfläche entlang Am langen Felde als Gemischtes Baugebiet/Geschäftsviertel in Bauklasse II mit der Möglichkeit zur Unterbrechung festgesetzt. Mit dem Plandokument 7444 wurde der zusammenhängende Grünflächenbestand im Baublock zwischen Kagraner Platz und Am langen Felde mit der Festsetzung einer gärtnerischen Ausgestaltung gesichert. Zusätzlich wurde der Praunweg als Fußweg festgesetzt um eine fußläufige Verbindung in der Nord-Süd Achse herzustellen.
Plan Nr. 8228 Erläuterungsbericht 1 - FB - 5 von 16 Derzeit sind im Plangebiet folgende Plandokumente gültig: PD 7183, Beschluss des Gemeinderates vom 26. Februar 1999, Pr. Zl. 19 GPZ/1999 PD 7444, Beschluss des Gemeinderates vom 19. Dezember 2003, Pr. Zl. 5283/2003–GSV PD 7671, Beschluss des Gemeinderates vom 28. Juni 2006, Pr. Zl. 2410/2006–GSV Übergeordnete Konzepte Im Leitbild über die Siedlungsentwicklung des Stadtentwicklungsplans 2025 (STEP 2025) wird der Bereich, in dem sich das Plangebiet befindet, als „Weiterentwicklungsgebiet“ gekennzeichnet. Der Stadtentwicklungsplan für Wien STEP 2025 hat als Ziel die Weiterentwicklung des bebauten Stadtgebietes und Vorsorge für die Stadterweiterung zu treffen. Dabei sollen kompakte Bauformen in qualitätsvoller Dichte das Siedlungswachstum in Grenzen halten. Stadtwachstum ohne Flächen- und Ressourcenverschwendung sowie ein effizienter und effektiver Einsatz öffentlicher Mittel sind wesentliche Zielsetzungen. Bauliche Entwicklungen entlang öffentlicher Verkehrsmittel orientieren sich künftig an Dichten von mindestens 1,5 Nettogeschoßflächenzahl. Neue Stadtquartiere sollen urbane Qualität und Vielfältigkeit bieten, leistbar sein sowie allen Aspekten der Nachhaltigkeit gerecht werden. Qualitätsvolle Urbanität soll durch feinmaschige Wegenetze, angemessene Größen der Baublöcke, eine funktionierende soziale Infrastruktur sowie Nahversorgungseinrichtungen, durch hohe Wohnqualität durch Alltagstauglichkeit des Wohnbaus und ein differenziertes Angebot an öffentlichen Plätzen, Grün- und Freiflächen erreicht werden. Die Grünflächen im Westen des Plangebiets und der Kagraner Platz sind im Fachkonzept Grün- und Freiraum als lineare Grün- und Freiraumverbindungen eingestuft, mit der vorrangigen Aufgabe einer fußläufigen und fahrradtauglichen Vernetzung einzelner Stadtquartiere zu nächstgelegenen Zielpunkten des Alltagslebens sowie zu Grün- und Erholungsräumen. Im Fachkonzept Mobilität sind Maßnahmen festgelegt, wie die verkehrlichen Zielvorgaben des Stadtentwicklungsplans 2025 erreicht werden sollen. Relevant ist das Ziel für ganz Wien, dass bis 2025 80 Prozent der Alltagswege der Wienerinnen und Wiener mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden. Gemäß dem am 28. Juni 2017 vom Gemeinderat beschlossenen Fachkonzept Produktive Stadt sind auch integrierte Einzelstandorte, d.h. Betriebsstandorte außerhalb der im Fachkonzept planlich dargestellten Betriebszonen, grundsätzlich zu sichern. Eine Umwandlung kann nur erfolgen, wenn der Standort nachweislich nicht mehr (weiter) betrieblich genutzt werden kann. Beim Gewerbeareal Am langen Felde ONr. 55-57 bzw. ONr. 46, für das im gegenständlichen Planentwurf eine Auflassung der Widmung
Plan Nr. 8228 Erläuterungsbericht 1 - FB - 6 von 16 Betriebsbaugebiet vorgesehen ist, handelt es sich um einen solchen integrierten Einzelstandort. Der Standort des Betriebs wird übersiedelt und aufgrund der zentralen Lage erscheint stadtstrukturell eine Umnutzung für Wohnen sinnvoll. Lange vor Beschluss des Fachkonzepts Produktive Stadt wurden daher bereits Schritte zur Umwandlung des Standortes getroffen und so war auch der städtebauliche Wettbewerb, der für den Nordteil die Grundlage für den gegenständlichen Planentwurf darstellt, bereits abgeschlossen. Aus den genannten Gründen wird für das Areal Am langen Felde ONr. 55-57 sowie ONr. 46 eine Umwandlung ohne die hierfür im Fachkonzept geforderten Nachweise vorgeschlagen. Eine vergleichbare Vorgangsweise des Nutzungswandels wird auch für die Grundflächen Am langen Felde 59-63A vorgeschlagen. Die Grundflächen eines kleinen Baustoffhandels sollen ebenfalls im Zusammenhang mit der im Gang befindlichen Umstrukturierung von Gewerbeflächen nördlich des Kagraner Platzes („Kagraner Laberl“) im Zuge der Neufestsetzung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans „Am langen Felde“ entsprechend mitbehandelt werden. In Bezug auf die Grundsätze des barrierefreien Planens und Bauens sowie des Gender Mainstreaming ist auf eine ausreichende und sichere Durchwegung des Gebiets, auf die fußläufige Erreichbarkeit von öffentlichen bzw. sozialen Einrichtungen und Einrichtungen der Nahversorgung und auf gute Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu achten. Laut STEP 2025 ist ein Energiekonzept für Stadtteile/Quartiere vorzulegen, mit folgenden Zielen: Vermeidung von CO2-Emissionen, die Steigerung der Energieeffizienz, Wirtschaft- lichkeit, Versorgungssicherheit, die Nutzung erneuerbarer Energien-vor-Ort, die intelligente und optimierte Nutzung leitungsgebundener Energieträger (z.B.: dezentrale Wärmenetze, Abwärme, etc.) und die Umsetzung von Energiespeichermöglichkeiten zur Optimierung zur Nutzung lokaler Potenziale. Diese Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ziele der Smart City Rahmenstrategie (Beschluss des Gemeinderates Juni 2014) und der Erreichung der Klimaschutzziele der Europäischen Union (diverse Richtlinien und Strategien). Maßgebliche Entwicklungen und Planungen Aufgrund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung für die Stadt Wien, soll künftig mehr leistbarer Wohnraum geschaffen werden. Aufgrund des Standortwechsels des Fenster- und Türenbetriebs Hrachowina wird das ehemalige Betriebsareal für anderwärtige Nutzungen frei. Das Areal weist eine günstige Lage im Stadtgebiet auf und ist mit Infrastruktureinrichtungen wie z. B. Schulen und Kindergärten, Geschäften oder Nahversorgern gut ausgestattet. Auch die Nähe zur U-Bahn am Kagraner Platz steigert die
Plan Nr. 8228 Erläuterungsbericht 1 - FB - 7 von 16 Standortgunst. Ziel ist es, die Flächen zur Errichtung von Wohnungen umzunutzen. Unter den angeführten Rahmenbedingungen wurde zwischen September 2016 und Februar 2017 ein nicht offener städtebaulicher Wettbewerb mit einem vorgeschalteten, offenen, teilweise anonymen Bewerbungsverfahren abgehalten. Das überarbeitete Ergebnis sieht die Kombination von breiten Sockelzonen und punktuellen Überhöhungen in einer kompakten Bebauung für ein gemischt genutztes Quartier, mit zusammenhängenden Freiräumen sowie einer Parkanlage vor. Im gesamten Projektgebiet verteilen sich die Gebäudehöhen sehr dynamisch und weisen Gebäude mit drei bis acht Geschossen, punktuell bis elf Geschossen auf. Die drei Hochpunkte mit maximalen Höhen bis 35,0 m befinden sich in der Mitte und im Süden des Projektgebiets. Die Quartiersplätze rund um die Hochpunkte ermöglichen Aufenthalts- und Begegnungsräume für die BewohnerInnen im Projektgebiet. Die Nord-Süd gerichteten Quartiersgassen sorgen für die fußläufige Vernetzung im Projektgebiet und mit den umgebenden Stadtteilen. Auf den aufgelassenen Gewerbeflächen südlich Am langen Felde soll ebenfalls eine Wohnbauentwicklung stattfinden. Die Gebäudehöhen und Dichten sollen sich an den im Umfeld üblichen orientieren um den Charakter des Ortskerns Kagran weitgehend zu erhalten. Die dargestellten Entwicklungen und Planungen stellen die wichtigen Rücksichten gemäß § 1 Abs. 4 der BO für Wien dar, die für eine Bearbeitung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes im gegenständlichen Gebiet sprechen. Ziele der Bearbeitung Mit der vorliegenden Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes werden daher insbesondere folgende Ziele bzw. Entwicklungen im Plangebiet angestrebt: Unter Berücksichtigung der übergeordneten Konzepte und der maßgeblichen Entwicklungen und Planungen soll Am langen Felde und am Kagraner Platz eine ergänzende Wohn- und Mischnutzung entstehen. Das neue Entwicklungsgebiet soll mit den bestehenden Wohnquartieren fußläufig vernetzt werden. Von den geplanten Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und dem neu entstehenden Grün- und Freiraum sollen auch die Bewohnerinnen und Bewohner des Umfelds profitieren. Auf Qualitäten des öffentlichen Raums und die Grundsätze des alltagsgerechten Planens und Bauens im Sinne des Gender Mainstreamings soll besondere Rücksicht genommen werden.
Plan Nr. 8228 Erläuterungsbericht 1 - FB - 8 von 16 Mit der vorliegenden Bearbeitung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes werden daher insbesondere folgende Ziele bzw. Entwicklungen im Plangebiet angestrebt: • Erhaltung von und Vorsorge für Flächen für den erforderlichen Wohnraum unter besonderer Beachtung der Bevölkerungsentwicklung und der Ansprüche der Bevölkerung an ein zeitgemäßes Wohnen • Erhaltung von und Vorsorge für die erforderlichen Flächen für Arbeitsstätten und zur Erbringung von Dienstleistungen jeder Art unter Bedachtnahme auf die wirtschaftliche Entwicklung, auf räumlich-funktionelle Nahebeziehungen und die zeitgemäßen Bedürfnisse der Bevölkerung • Angemessene Vielfalt und Ausgewogenheit der Nutzungen unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten und Zusammenhänge • Erhaltung beziehungsweise Herbeiführung von Umweltbedingungen, die gesunde Lebensgrundlagen, insbesondere für Wohnen, Arbeit und Freizeit sichern, und Schaffung von Voraussetzungen für einen möglichst sparsamen und ökologisch verträglichen Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen sowie dem Grund und Boden • Größtmöglicher Schutz vor Belästigungen, insbesondere durch Lärm, Staub und Gerüche • Vorsorge für der Erholung dienende Grünflächen • Vorsorge für zeitgemäße Verkehrsflächen zur Befriedigung des Verkehrsbedürfnisses der Bevölkerung und der Wirtschaft • Vorsorge für zeitgemäße Einrichtungen zur Versorgung, insbesondere in Bezug auf Energie • Vorsorge für Flächen für der Öffentlichkeit dienende Einrichtungen, insbesondere für Bildungs- und soziale Zwecke. • Herbeiführung eines den zeitgemäßen Vorstellungen entsprechenden örtlichen Stadtbildes • Berücksichtigung der Grundsätze des barrierefreien Planens und Bauens Festsetzungen Um die angeführten Ziele zu erreichen werden unter Bedachtnahme auf den Bau- und Nutzungsbestand sowie auf die bau- und liegenschaftsrechtliche Situation folgende Festsetzungen vorgeschlagen: Allgemeine Bestimmungen Aus ökologischen Gründen soll bestimmt werden, dass oberirdisch bebaubare, jedoch unbebaut bleibende Grundflächen, mit Ausnahme von unbedingt erforderlichen Park-,
Plan Nr. 8228 Erläuterungsbericht 1 - FB - 9 von 16 Rangier- und Manipulationsflächen, gärtnerisch auszugestalten sind. Ebenfalls aus ökologischen Gründen wird bestimmt, dass die zur Errichtung gelangenden Dächer von Gebäuden mit einer bebauten Fläche von mehr als 12 m² bis zu einer Dachneigung von 15° entsprechend dem Stand der Technik zu begrünen sind. In Abstimmung mit WienKanal soll unter Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit der Kanalisation die Einleitungsmenge von Niederschlagswässern in den Kanal im Neubaufall 0,007 l/sek pro m² der Fläche des jeweiligen Bauplatzes, Bauloses bzw. Trennstückes nicht überschreiten. Die Einleitung von Schmutzwasser soll von dieser Beschränkung unberührt bleiben. Um das Erscheinungsbild vom alten Ortskern sowie die bestehende Bebauungsstruktur am Kagraner Platz zu bewahren sollen die Baumassen im Bereich der Orientierungsnummern Kagraner Platz 19-28 an den öffentlichen Verkehrsflächen zugewandten Fronten nicht gestaffelt werden und die Dachneigung soll zwischen 25 Grad und 45 Grad betragen. Der First ist parallel zur Baulinie herzustellen. Bereich zwischen Ernst-Jandl-Weg und Bertha-von-Suttner-Gasse Die Widmung Wohngebiet, die Bauklassen I bis V und die Fluchtlinien folgen weitgehend dem Bestand. Bei der Grundfläche W II g BB1 (Unterbrechung der geschlossenen Bauweise) im Norden der Bertha-von-Suttner-Gasse wird eine Fluchtlinienanpassung an den Bestand vorgeschlagen. Für die zwischen den Wohnhäusern verbleibenden, zum Teil als Spielflächen ausgestalteten Bereiche soll die gärtnerische Ausgestaltung vorgeschrieben werden. Die Überbauung des Ernst-Jandl-Wegs soll entsprechend dem Bestand durch eine Festsetzung in zwei Ebenen berücksichtigt werden, wobei der Raum bis 3,0 m über dem angrenzenden Niveau der öffentlichen Verkehrsfläche und der Raum darüber dem Bauland/Wohngebiet, Bauklasse V in geschlossener Bauweise zugeordnet werden (BB3). Der an der Markomannenstraße befindliche Kindergarten soll durch die Festlegung von Bauland/Wohngebiet, Bauklasse II in der geschlossenen Bauweise (BB1) und die in der Bertha-von-Suttner-Gasse befindliche Volksschule durch die Festlegung von Bauland/Wohngebiet, Bauklasse III, in der geschlossenen Bauweise mit Unterbrechungsmöglichkeit (BB1) Erweiterungsoptionen ermöglichen. Die Bebauungsbestimmung „Öffentliche Zwecke“ für die diese beiden Grundflächen ist bereits abgelaufen. Zur Sicherung der N-S Durchgängigkeit soll der gemäß Rechtslage gewidmete öffentliche Durchgang (öDg) wieder vorgeschlagen werden. Entlang der Markomannenstraße soll auf der mit P BB4 bezeichneten, der Errichtung von Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen vorbehaltenen Grundfläche die Gebäudehöhe maximal 6,0 m betragen, um bei Bedarf gedeckte Stellplätze errichten zu können.
Plan Nr. 8228 Erläuterungsbericht 1 - FB - 10 von 16 Bereich zwischen Bertha-von-Suttner-Gasse und Breitenleer Straße Um den Bestand zu berücksichtigen soll für die Grundfläche westlich der Esp-Flächen weiterhin die Widmung Bauland/Gemischtes Baugebiet, Bauklasse III, geschlossene Bauweise mit der Möglichkeit zur Unterbrechung festgesetzt werden. Die Grundstücke der Stadt Wien im Bereich Markomannenstraße/Bertha-von-Suttner-Gasse sollen bestandsgemäß als Grünland/Erholungsgebiet/Spiel- und Sportplatz (Esp) festgesetzt werden. Die Grenzlinien sollen an den Kataster angepasst werden, um Eigentumsverhältnisse zu berücksichtigen. Entsprechend der gültigen Rechtslage und um die Errichtung von erforderlichen Sporthallen bzw. entsprechenden Folgeeinrichtungen zu ermöglichen soll die maximale Gebäudehöhe 10,0 m (BB5) bzw. 6,0 m (BB6) und die bebaute Fläche nicht mehr als 300 m² betragen (BB6). Um unbebaute Bereiche zu Nachbarliegenschaften sicherstellen zu können, soll auf der mit BB7 gekennzeichneten Grundfläche im Esp sowie auf gärtnerisch auszugestaltenden Flächen die oberirdische Bebauung untersagt werden. Für die Grundflächen des bestehenden Möbelhandels nördlich der Breitenleer Straße soll weiterhin Bauland/Gemischtes Baugebiet-Betriebsbaugebiet, Bauklasse II, mit der Zusatzfestlegung einer maximalen Bebaubarkeit von 70 % der Bauplatzfläche, geschlossene Bauweise mit der Möglichkeit zur Unterbrechung festgesetzt werden. Für die Grundfläche im Eckbereich Am langen Felde/Breitenleer Straße soll - um den Bestand zu berücksichtigen - die Widmung Gemischtes Baugebiet, Bauklasse I, mit der Zusatzfestlegung einer maximalen Bebaubarkeit von 30 % der Bauplatzfläche, geschlossene Bauweise mit der Möglichkeit zur Unterbrechung festgesetzt werden. Zusätzlich soll der 5,0 m tiefe Vorgarten in diesem Bereich weitergeführt werden, um einerseits den Straßenraum in Norden der Breitenleer Straße einheitlich gestalten zu können und andererseits für die zukünftige mögliche Bebauungen einen gewissen Abstand vor der stark befahrenen Straße (Kreuzungsbereich) zu sichern. Im Norden der Grundfläche zwischen dem Möbelhaus und dem Bestand soll der Bereich weiterhin als gärtnerisch auszugestaltende Fläche berücksichtigt werden um den Abstand zum Betrieb zu sichern. Bereich zwischen Bertha-von-Suttner-Gasse und Am langen Felde „Strukturgebiet“ In Anlehnung an das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs soll für die Grundflächen des ehemaligen Betriebsareals nördlich Am langen Felde die Grundlage für eine Wohnbauentwicklung mit gemischten Nutzungen geschaffen werden. Aufgrund der Entwicklungsabsichten auf den benachbarten Flächen im Osten (StrE7) werden diese Grundflächen in der Planung ebenfalls berücksichtigt. Die mit StrE1, StrE2, StrE3, StrE4, StrE5, StrE6 & StrE7 gekennzeichneten Grundflächen bilden ein Strukturgebiet. Das Bebauungskonzept sieht langgestreckte Baukörper in der Nord-Süd-Achse, sowie einige
Plan Nr. 8228 Erläuterungsbericht 1 - FB - 11 von 16 quer gelegene Baukörper in der Mitte des Projektgebiets vor. Durch den breit angelegten Sockel können Flächen für gemischte Nutzungen in den Erdgeschossbereichen geschaffen werden. Durch die von den Bauträgern hier geplanten Sozial- und Handelseinrichtungen sollen belebte Erdgeschosszonen realisiert werden und durch die unterschiedlichen Wohnformen wie Seniorenwohnheim, betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung, SOS-Kinderdorf usw. sollen im Plangebiet gemischte Nutzungen entstehen. In den Struktureinheiten sollen maximale Gebäudehöhen bzw. höchste zulässige Höhen der Bauwerke definiert werden um Gestaltungsfreiheit bei der Umsetzung zu ermöglichen. Bei der Höhenentwicklung im Projektgebiet soll auf die benachbarte Bebauung in Norden und Süden Rücksicht genommen werden. Demzufolge sollen die maximalen Gebäudehöhen in der StrE1, StrE4, StrE5 & StrE7 mit 22,0 m und in der StrE2, StrE3 & StrE6 mit 25,0 m festgesetzt werden. Ausgenommen sind die mit BB10 gekennzeichneten Grundflächen, um auf diesen Grundflächen im Mittel- und Südteil des Projektgebiets die Errichtung von punktuellen Hochpunkten bis maximal 35,0 m zu ermöglichen. Auf der mit BB11 gekennzeichneten Fläche soll ein städtebaulicher Schwerpunkt festgesetzt werden, um basierend auf das Wettbewerbsergebnis die Errichtung eines Hochpunktes Am langen Felde zu ermöglichen. Damit wird städtebaulich der hier projektierte Platzbereich und gleichzeitig Quartierseingang im Stadtteil markiert und schafft Aufmerksamkeit im Straßenraum. Der oberste Abschluss der hier zur Errichtung gelangenden Bauwerke soll einschließlich allfälliger raumbildender Dachaufbauten gemäß § 81 Abs. 6 und 7 der BO für Wien nicht mehr als 35,0 m über dem anschließenden Gelände liegen, um Hochhäuser zu vermeiden. Durch die Flexibilität der Anordnung der Bauwerke und die Beschränkungen der Gebäudehöhen in den jeweiligen Struktureinheiten soll eine dynamische Höhenentwicklung im Projektgebiet erzielt werden. Um die Grünflächenversorgung in der Nachbarschaft zu sichern bzw. die Naherholung im Plangebiet zu ermöglichen wird vorgeschlagen die außerhalb der Baufluchtlinien gelegene Grundflächen und die oberirdisch bebaubaren, jedoch unbebaut bleibenden Grundflächen gärtnerisch auszugestalten. In den G-Bereichen soll zur Ermöglichung von Baumpflanzungen (Wurzelraum) das Maß der unterirdischen Gebäude begrenzt werden. Um die gewünschte flexible und differenzierte Höhenentwicklung zu ermöglichen, wird vorgeschlagen die Struktureinheiten mit einem höchsten zulässigen Ausmaß des umbaubaren Raums sowie einer Wohnnutzfläche gemäß der Berechnung nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – (WWFSG) 1989, § 2 Z 9 – basierend auf den städtebaulichen Planungen – festzusetzen. Städtebaulicher Leitgedanke ist, dass punktuelle Baukörper für Wohnungen auf einem einheitlichen, relativ niedrigen Sockel, der 8,0 m nicht überschreiten soll, erzielt werden sollen. Der oberirdisch umbaute Raum der Bauwerke über dem anschließenden Gelände darf höchstens in StrE1 in Summe
Plan Nr. 8228 Erläuterungsbericht 1 - FB - 12 von 16 82.050 m³, in StrE2 in Summe 132.200 m³, in StrE3 in Summe 70.000 m³, in StrE4 in Summe 10.100 m³, in StrE5 in Summe 37.300 m³ und in der StrE6 in Summe 76.800 m³ und in StrE7 in Summe 45.000 m³ betragen. Darüber hinaus darf die Wohnnutzfläche gemäß § 2 Z 9 des WWFSG 1989 i.d.g.F. von überwiegend über dem anschließenden Gelände liegenden Räumen höchstens in StrE1 in Summe 17.700 m2, in StrE2 in Summe 27.000 m2, in StrE3 in Summe 16.600 m2, in StrE4 in Summe 2.500 m2, in StrE5 in Summe 8.900 m2, StrE6 in Summe 18.200 m2 und in StrE7 in Summe 10.400 m2 betragen, um Vorsorge für erforderlichen Wohnraum zu treffen. Bei Teilung auf mehrere Bauplätze ist dieses Ausmaß nach dem Verhältnis der Größe der jeweiligen Teile der Bauplätze aufzuteilen. Es kann dadurch die Ausnutzbarkeit der Flächen beschränkt werden, gleichzeitig wird der Planungsspielraum auf diesen Flächen nicht eingeschränkt. Bei der Bemessung der zulässigen Gesamtsumme an Wohnnutzungen werden die Kapazitäten der sozialen Infrastruktur berücksichtigt. Um im Projektgebiet eine Vielzahl an unterschiedlichen Nutzungen einzubetten und damit verschiedene Bedürfnisse der Bevölkerung abzudecken werden laut Bebauungskonzept Flächen für Sondernutzungen in StrE1 und StrE2 vorgesehen. In StrE1 soll Vorsorge für eine Kinderbetreuungseinrichtung getroffen werden, um den zukünftigen Bedarf an Kindergartenplätzen im Plangebiet abzudecken. Mindestens 1.300 m² der zur Errichtung gelangenden Nutzflächen gemäß § 2 Z 9 des WWFSG 1989 i.d.g.F. von überwiegend über dem anschließenden Gelände liegenden Räumen sollen der Nutzung als Bildungs- und Betreuungseinrichtung für Kinder vorbehalten. Weiters sollen in StrE2 mindestens 7.000 m² der zur Errichtung gelangenden Wohnnutzflächen gemäß § 2 Z 9 des WWFSG 1989 i.d.g.F. von überwiegend über dem anschließenden Gelände liegenden Räumen der Nutzung als Sozial- oder Betreuungseinrichtung vorbehalten werden um im Projektgebiet Flächen für alternative Wohnformen für Senioren und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu berücksichtigen. Zwischen den langgestreckten Baukörpern sollen die Quartiersgassen eine lineare Verbindung zwischen Am langen Felde und der Bertha-von-Suttner-Gasse bilden. Die Durchwegung soll in der Nord-Süd-Achse zwischen den Buchstaben A-B bzw. C-D sichergestellt werden. Durch das Buchstabenpaar E-F soll eine Verbindung zwischen der Markomannenstraße und dem Stadtteilpark (Epk) geschaffen werden. Daher sollen die Grundflächen zwischen den Buchstabenpaaren für 5,0 m breite, die Buchstabenpaare verbindende öffentliche Durchgänge (öDg) im Niveau der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche von oberirdischer Bebauung freigehalten werden. Um im Projektgebiet freie Aufenthaltsflächen zu schaffen sieht das Bebauungskonzept drei platzartige Bereiche vor.
Plan Nr. 8228 Erläuterungsbericht 1 - FB - 13 von 16 Der Bereich Am langen Felde soll als Vorplatz und die beiden Bereiche in der Mitte des Projektgebiets sollen als Quartiersplätze ausgestaltet werden um die Freiraumversorgung der BewohnerInnen in ihrem Wohngebiet zu steigern. Bereich zwischen Am langen Felde und Kagraner Platz Bis auf das ehemalige Betriebsareal sollen die Grundflächen zwischen Am langen Felde und Kagraner Platz bestandsgemäß als Bauland/Gemischtes Baugebiet in Bauklasse I mit Beschränkungen der Gebäudehöhen im Blockinneren auf 6,0 m bzw. 6,5 m sowie auf 7,5 m für die straßenseitige Bebauung, in geschlossener Bauweise festgesetzt werden. Teilweise soll die bebaubare Fläche auf 50 % bzw. auf 65 % der jeweiligen Teile des Bauplatzes beschränkt werden. Im Bereich zwischen Kagraner Platz ONr. 21 und 25 soll die straßenseitige Beschränkung der Gebäudehöhe ebenfalls auf 7,5 m festgesetzt werden, um eine einheitliche Bebauungshöhe wie die benachbarten Gebäude zu erzielen. Durch die Beschränkung der Gebäudehöhe soll die kleinteilige Struktur weiterhin geschützt werden. Das ehemalige Betriebsareal (Am langen Felde 46 bzw. Kagraner Platz 26) soll in drei bebaubare Flächen geteilt werden um die umgebende Bebauungsstruktur im Blockinneren bzw. entlang der Straße aufzunehmen. Als städtebauliche Antwort auf die gegenüberliegende Neubebauung soll angrenzend an Am langen Felde nunmehr Bauland/Gemischtes Baugebiet, Bauklasse I mit Gebäudehöhenbeschränkung auf 7,5 m und geschlossener Bauweise mit Möglichkeit zur Unterbrechung vorgeschlagen werden. Für den Bereich im Blockinneren wird Bauland/Gemischtes Baugebiet, Bauklasse I, mit der Zusatzfestlegung einer maximalen Bebaubarkeit von 50 % des jeweiligen Teiles des Bauplatzes, geschlossene Bauweise mit der Möglichkeit zur Unterbrechung vorgeschlagen um eine lockere Bebauung mit höheren Baukörpern zu ermöglichen. Um einen gestalterischen Übergang zwischen den straßenseitigen Grundflächen zur Breitenleer Straße hin und der neuen Wohnbauentwicklung zu ermöglichen soll ein Bereich im Blockinneren als Bauland/Gemischtes Baugebiet, Bauklasse I mit Gebäudehöhenbeschränkung auf 7,5 m, mit der Zusatzfestlegung einer maximalen Bebaubarkeit von 50 % des jeweiligen Teiles des Bauplatzes und geschlossene Bauweise mit Möglichkeit zur Unterbrechung festgesetzt werden. Die bestehende gärtnerisch auszugestaltende Grundfläche in der Mitte des Baublocks soll erhalten werden, um kleinteilige Grünversorgung im Plangebiet zu sichern. Um einen Abstand zwischen der Neubebauung und der bestehenden gärtnerisch auszugestaltenden Fläche zu sichern, werden 3,0 m breite Abstandsflächen vorgeschlagen. Die Überbauung des Praunweges im Westen des Plangebiets soll entsprechend dem Bestand durch eine Festsetzung in zwei Ebenen berücksichtigt werden, wobei der Raum bis 3,0 m über dem angrenzenden Niveau der öffentlichen Verkehrsfläche und der Raum
Plan Nr. 8228 Erläuterungsbericht 1 - FB - 14 von 16 darüber dem Bauland/Gemischtes Baugebiet, Bauklasse I zugeordnet werden (BB8). Dadurch soll die fußläufige lineare Verbindung zwischen Am langen Felde und Kagraner Platz gesichert werden. Eine weitere, ergänzende fußläufige Durchwegung des Neubaugebietes in Verlängerung des öffentlichen Durchgangs nördlich Am langen Felde soll hier durch die Buchstaben H-I gesichert werden. Der öffentliche Durchgang soll mit einer Breite von 5,0 m und im Fall einer Überbauung mit einer lichten Höhe von 3,0 m vorgeschlagen werden. Grünland Epk & Eklw Im Westen des Plangebiets besteht eine verwachsene baum- und buschbestandene Grünfläche, welche mit angrenzenden Freiflächen bis zur Bertha-von-Suttner-Gasse zu einem ca. 1,3 ha großen Stadtteilpark (Epk) ausgestaltet werden soll, um die Grün- und Freiflächenversorgung für die bestehende und neue Bevölkerung im Gebiet zu sichern. Um die öffentliche Zugänglichkeit zum Stadtteilpark und die Vernetzung mit den Grünflächen der neuen Siedlung zu ermöglichen, soll entlang der mit BB9 gekennzeichnete Grenzlinie die Errichtung von Einfriedungen untersagt werden. Die Liegenschaften südlich des Kagraner Friedhofs sollen weiterhin als Grünland/Erholungsgebiet-Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen festgesetzt werden (Eklw). Der mit EklwP gekennzeichnete, geplant gewesene Parkplatz soll umgelegt werden um eine Zufahrt über die Haberergasse zu ermöglichen. Die Grundfläche ist der Errichtung von Gemeinschaftsanlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen vorbehalten. Um die kleinteiligen Grünflächenanteile am Parkplatz zu sichern, sollen die befestigten Flächen dabei höchstens 80 % der Grundfläche in Anspruch nehmen dürfen (BB2). Verkehrsflächen Gemäß Fachkonzept Mobilität des STEP 2025 soll für die Ausgestaltung von Verkehrsflächen mit einer Gesamtbreite von 11,0 m und mehr bestimmt werden, dass entlang der Fluchtlinien Gehsteige mit jeweils mindestens 2,0 m Breite herzustellen sind. Für Straßen, deren Breite aufgrund der Bestands- bzw. Rechtssituation mit weniger als 11,0 m (wieder) festgesetzt wird, soll im Einzelfall die Ausgestaltung des Straßenquerschnittes auf Grund der lokalen Situation im Rahmen eines Detailprojektes geprüft werden. Aus den örtlichen Gegebenheiten ergibt sich, ob und in welcher Breite ein Gehsteig erforderlich ist. Um diesen Planungen nicht vorzugreifen, soll für Verkehrsflächen unter 11,0 m Breite eine derartige Festsetzung nicht erfolgen.
Plan Nr. 8228 Erläuterungsbericht 1 - FB - 15 von 16 Bestandsgemäß bzw. der Rechtslage folgend sowie zur Gliederung des Straßenraumes soll in der Theodor-Kramer-Straße, Bertha-von-Suttner-Gasse und Am langen Felde Vorsorge für die Pflanzung bzw. Erhaltung von mindestens einer Baumreihe getroffen werden. Zur Sicherung der bestehenden Grünfläche in der Theodor-Kramer-Straße soll hier ein entsprechender Querschnitt in den Planentwurf aufgenommen werden. Eine südlich der Kleingartenanlage vorgesehene Straßenverbindung soll nicht weiter verfolgt werden und stattdessen parallel zum 9,0 m breit geplanten Parkplatz (EklwP) ein 5,0 m breiter Fußweg errichtet werden um eine fußgänger- und fahrradfreundliche Verbindung zu und aus dem Stadtteilpark zu schaffen. Durch die Anlage eines Wendeplatzes kann hier die winterliche Betreuung bzw. Müllabfuhr abgewickelt werden. Mittels Ausweisung einer Ein- und Ausfahrtensperre soll im Fußweg der übrige KFZ-Verkehr ausgeschlossen werden. Um einem vermehrten KFZ-Verkehr in der Bertha-von-Suttner-Gasse entgegen zu wirken soll eine Ein- und Ausfahrtensperre festgesetzt und damit die Lage lediglich einer neuen Tiefgaragenzufahrt definiert werden. Durch die Festsetzung eines Fußwegabschnitts in der Bertha-von-Suttner-Gasse soll hier gleichzeitig ein möglicher Durchgangsverkehr verhindert werden. Zur Sicherung einer bestehenden Fernwärmeleitung soll westlich der Markomannenstraße eine 2,0 m breite Einbautentrasse (Ebt) vorgeschlagen werden. Sonstige Anmerkungen Durch die vorgeschlagenen Bebauungsbestimmungen und das damit ermöglichte Stadtentwicklungsvorhaben werden aus derzeitiger Sicht folgende infrastrukturelle und sonstige Erfordernisse, die der Unterstützung der Verwirklichung der Planungsziele dienen, ausgelöst: • Technische Infrastruktur (Ampelregelung Kreuzung Am langen Felde / Breitenleer Straße, öffentliche Durchgänge) • Soziale Infrastruktur (Schule, Kindergarten) • Grüne Infrastruktur (Ausgestaltung der Epk-Fläche) • Leistbares Wohnen (hoher Anteil an gefördertem Wohnbau) • Städtebauliche Qualitäten und Sonstiges (Gestaltung des öffentlichen Raums, Erdgeschoßnutzung, Maßnahmen in den Bereichen Mobilität, Energie etc.) Umwelterwägungen Es ist nicht zu erwarten, dass aufgrund des vorliegenden Entwurfes Projekte entstehen werden, die gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl. Nr. 697/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2005, einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind, da keines der in Anhang I genannten Vorhaben zutrifft bzw. nicht zu erwarten ist, dass einer der Schwellenwerte überschritten wird. Europaschutzgebiete (§ 22
Plan Nr. 8228 Erläuterungsbericht 1 - FB - 16 von 16 des Wiener Naturschutzgesetzes) werden vom vorliegenden Plan nicht berührt. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 1a der BO für Wien war daher nicht erforderlich. Aus den zuvor genannten Gründen unterscheiden sich die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des vorliegenden Entwurfs nicht (erheblich) von jenen, die aufgrund der schon zuvor bestehenden Rahmensetzung eingetreten wären. Es war daher auch gemäß § 2 Abs. 1b keine Umweltprüfung durchzuführen. Nach Abschluss des Verfahrens gemäß § 2 der Bauordnung für Wien könnte der in Beilage 1 enthaltene Antrag der beschlussfassenden Körperschaft vorgelegt werden. Sachbearbeiter: Für den Abteilungsleiter: Dipl.-Ing. Eren Ergin Tel.: +43 1 4000 88162 Dipl.-Ing. Gregor Puscher
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