MAGISTRAT DER STADT WIEN - WKO

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MAGISTRAT DER STADT WIEN
                                  Magistratsabteilung 21

MA 21 - Plan Nr. 8228                                        Wien, 21. März 2018

Festsetzung des Flächenwidmungsplanes
und des Bebauungsplanes für das Gebiet
zwischen Kagraner Platz, Breitenleer Straße,
Markomannenstraße, Linienzug 1-2 (Ernst-
Jandl-Weg), Linienzug 2-3 (Theodor-Kramer-
Straße), Linienzug 3-5, Haberergasse,
Linienzug 6-7 Straße (Code 09743),
Linienzug 7-8, Am langen Felde und
Linienzug 9-10 (Praunweg) im
22. Bezirk, Kat. G. Kagran

Beilagen:
Antrag und Plan 1:2000

                               Erläuterungsbericht 1 - FB

für ein Verfahren gemäß § 2 der Bauordnung (BO) für Wien zur Festsetzung des
Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes.

Lage und Charakteristik des Plangebiets
Das ca. 20 ha große Plangebiet befindet sich im 22. Bezirk in der Katastralgemeinde Kagran.
Abgegrenzt wird das Plangebiet im Süden durch den Kagraner Platz, im Osten durch die
Breitenleer Straße und die Markomannenstraße, im Westen zum Teil durch die
Haberergasse und im Norden durch den Ernst-Jandl-Weg. Ein Großteil des Plangebiets
besteht aus den weitgehend brachliegenden Produktions- und Lagerflächen eines
ehemaligen Fenster- und Türenbetriebs Am langen Felde. Am Kagraner Platz sowie am
Ernst-Jandl-Weg sind in den letzten Jahren neue Wohnhausanlagen entstanden. Die
restlichen Flächen weisen Großteils einen Wohnhausbestand aus unterschiedlichsten
Bauphasen auf. In der Bertha-von-Suttner-Gasse bestehen große Sportflächen und
Freiflächen einer Volksschule sowie eines Kindergartens.
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Historische Entwicklung
Kagran blieb lange Zeit dörflich, doch in den 1970er Jahren wurden nordöstlich des
historischen Ortskerns auf den Trabrenngründen an der Wagramer Straße große
Wohnhausanlagen der Gemeinde Wien errichtet. Im selben Jahrzehnt wurde Wiens größtes
Einkaufzentrum, das Donauzentrum, im Süden des Ortskerns Kagran eröffnet. Der Einsturz
der Reichsbrücke brachte 1976 Dynamik in den Wiener U-Bahn-Bau. In die neue
Reichsbrücke wurde eine U-Bahn-Trasse eingeplant. Somit konnte das nördliche Donauufer
früher als erwartet mit einem U-Bahn-Anschluss versorgt und die U-Bahnlinie U1 am
3. September 1982 eröffnet werden. Seither stellt Kagran das Zentrum der Donaustadt dar.
2006 wurde die U-Bahn-Trasse bis Leopoldau verlängert und somit gewann der Kagraner
Platz mit der gleichnamigen U1-Station an großer Bedeutung als einer der wichtigsten
Knotenpunkte für den öffentlichen Verkehr im Norden der Donau.

Die bauliche Entwicklung im Plangebiet zeigt unterschiedliche Nutzungen, Gebäudealter und
Bebauungsdichten auf. Anfang des 20. Jahrhunderts siedelte sich im Norden des
landwirtschaftlich geprägten Marchfelddorfs Kagran das Familienunternehmen Hrachowina
an. Die Firma war mehr als 100 Jahre als Fenster- und Türenproduzent tätig.
Zwischenzeitlich wurde die Produktion an dem Standort stillgelegt. Aufgrund des
Bevölkerungswachstums          in   Wien    wurden    in   den    letzten   Jahrzehnten   mehrere
Wohnbauprojekte in der Donaustadt realisiert. Von Einfamilienhäusern aus den 1850er
Jahren am Kagraner Platz bis mehrgeschossigen Wohnhausanlagen aus 2017 findet sich
die Wohnbebauung in allen Formen und Arten im Plangebiet wieder.

Gebietsdaten
Im betrachteten Stadtteil leben derzeit ca. 2.700 Personen. Über die Zahl der Beschäftigten
und der Betriebe lässt die Größe der statistischen Zähleinheit im Gebiet keine genauen
Angaben zu. Die Arbeitsstätten im Plangebiet sind - ohne Anspruch auf Vollständigkeit -
einige Unternehmen Am langen Felde, eine Volksschule im Bereich Bertha-von-Suttner-
Gasse/Markomannenstraße, ein Möbelhaus und eine Apotheke in der Breitenleer Straße
sowie ein Motorradshop am Kagraner Platz. Darüber hinaus befinden sich drei Kindergärten
verteilt im Plangebiet.

Gegebenheiten im Plangebiet
Bau- und Nutzungsbestand:
In der Mitte des Plangebiets bestehen die großflächigen Produktionsstätten des ehemaligen
Fenster- und Türenbetriebs. Die Produktionshallen und übrigen Betriebsgebäude in der
Breitenleer Straße, Am langen Felde und am Kagraner Platz weisen einen Altbestand aus
den 1970er Jahren auf. Entlang der Theodor-Kramer-Straße und südlich des Ernst-Jandl-
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Wegs wurden sieben- bis neungeschossige Wohnhausanlagen mit dazugehörigen
Grünflächen errichtet. Entlang der Markomannenstraße befinden sich eine Volksschule und
ein Kindergarten mit großzügigen Freiflächen. Am langen Felde und am Kagraner Platz
herrschen hauptsächlich Wohngebäude in geschlossener Bauweise vor.
Im gesamten Plangebiet gibt es unterschiedliche Formen der Wohnnutzung. Eingeschossige
Einfamilienhäuser aus den 1850er Jahren am Kagraner Platz, sieben- bis neungeschossige
Wohnhausanlagen       an   der    Theodor-Kramer-Straße      aus    den      1970er    Jahren,    die
Kleingartensiedlung   an    der    Haberergasse     aus   den      1940er     Jahren    und      neue
Wohnhausanlagen an der Bertha-von-Suttner-Gasse sowie am Kagraner Platz zeigen die
vielfältigen Wohnbauformen aus unterschiedlichsten Zeitalter im Plangebiet auf.

Freiflächen und Grünräume:
Südlich der Bertha-von-Suttner-Gasse befinden sich große Sportplätze und unbebaute
Flächen. Im Westen des Plangebiets zwischen dem Friedhof Kagran und Am langen Felde
sind verwachsene, waldähnliche Grünflächen zu sehen. Am Kagraner Platz im Blockinneren
befinden sich private Grünflächen sowie versiegelte Hofflächen.

Eigentumsverhältnisse:
Die Grundstücke im Plangebiet befinden sich im Privateigentum sowie im Besitz der Stadt
Wien und von Wohnbaugenossenschaften.

Infrastruktur:
Im Plangebiet besteht eine Volksschule, mehrere Kindergärten, Sportplätze und eine
Apotheke. Direkt am Kagraner Platz rund um die U-Bahn-Station sind mehrere
Nahversorgungseinrichtungen und das Einkaufszentrum K1 mit verschiedenen Geschäften
zu finden. Entlang der Breitenleer Straße sind weitere zwei Supermärkte situiert, womit die
Nahversorgung des Plangebiets sichergestellt ist.

Verkehrssituation:
Das Plangebiet liegt drei Gehminuten von der Haltestelle Kagraner Platz entfernt, die eine
der wichtigsten Knotenpunkte für den öffentlichen Verkehr im Norden der Donau ist (U1,
Straßenbahn, Busse). Durch die Straßenbahnlinie 26 und die Autobuslinie 24A (Stationen:
Kraygasse und Markomannenstraße) wird das Plangebiet direkt an das öffentliche Netz
angebunden. An das Straßennetz für den Individualverkehr ist das Plangebiet über die
lokalen Straßen und hochrangigen Erschließungsstraßen wie die Wagramer Straße und die
Breitenleer Straße angeschlossen.
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Umweltsituation
Auf den unversiegelten wohnungs- und wohngebietsbezogenen Frei- und Grünflächen
besteht zum Teil raumwirksame Vegetation. Laut der Karte Wiener Umweltgut wird ein
Großteil des Plangebiets in der historischen Landschaftsentwicklung als Verkehrs- und
Industrieflächen eingestuft. Das Plangebiet ist Lebensraum von Schmetterlingen und
Säugetieren. Es bestehen keine naturschutzrechtlichen Festsetzungen und Verordnungen
für das Plangebiet.

Rechtslage
Bisherige      und    derzeit    bestehende      Zielsetzungen      bzw.      Festlegungen    der
Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne:
Das Plandokument 4760 aus dem Jahr 1969 sah für die Grundflächen südlich der Bertha-
von-Suttner-Gasse      eine     Wohnbauentwicklung      bis   zur   Bauklasse     III   und   eine
Grünlandfestsetzung entlang der angedachten Verlängerung der Eipeldauer Straße vor.
Weiters wurde die Bauklasse für das Betriebsareal nördlich Am langen Felde auf II erhöht.
Mit dem Plandokument 5080 aus dem Jahr 1972 wurden die Wohngebiet- und die
Grünlandfestsetzung (Epk) südlich der Bertha-von-Suttner-Gasse auf Betriebsbaugebiet in
Bauklasse II abgeändert. Die Grundflächen entlang der Markomannenstraße wurden als
Grünland/Erholungsgebiet Sport- und Spielplätze (Esp) festgesetzt und die Bauklassen für
die Schul- bzw. Kindergartenfläche wurden von II auf I bzw. von II auf III abgeändert.
Im Plandokument 5144 aus dem Jahr 1972 wurde die Breite der Verbindungsstraße
zwischen Am langen Felde und der verlängerten Eipeldauer Straße im Westen des
Betriebsareals von 40,0 m auf 17,0 m reduziert.
Im Plandokument 6301 aus dem Jahr 1995 wurde die Verlängerung der Eipeldauer Straße
nicht mehr quer durch das Betriebsareal vorgesehen. Die Grundflächen des Fenster- und
Türenbetriebs wurden zusammenhängend als Gemischtes Baugebiet/Betriebsbaugebiet in
Bauklasse II mit der Zusatzfestlegung einer maximalen Bebaubarkeit von 70%,
geschlossene Bauweise mit der Möglichkeit zur Unterbrechung festgesetzt. Darüber hinaus
wurde die straßenseitige Grundfläche entlang Am langen Felde als Gemischtes
Baugebiet/Geschäftsviertel in Bauklasse II mit der Möglichkeit zur Unterbrechung
festgesetzt.
Mit dem Plandokument 7444 wurde der zusammenhängende Grünflächenbestand im
Baublock zwischen Kagraner Platz und Am langen Felde mit der Festsetzung einer
gärtnerischen Ausgestaltung gesichert. Zusätzlich wurde der Praunweg als Fußweg
festgesetzt um eine fußläufige Verbindung in der Nord-Süd Achse herzustellen.
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Derzeit sind im Plangebiet folgende Plandokumente gültig:
PD 7183, Beschluss des Gemeinderates vom 26. Februar 1999, Pr. Zl. 19 GPZ/1999
PD 7444, Beschluss des Gemeinderates vom 19. Dezember 2003, Pr. Zl. 5283/2003–GSV
PD 7671, Beschluss des Gemeinderates vom 28. Juni 2006, Pr. Zl. 2410/2006–GSV

Übergeordnete Konzepte
Im Leitbild über die Siedlungsentwicklung des Stadtentwicklungsplans 2025 (STEP 2025)
wird der Bereich, in dem sich das Plangebiet befindet, als „Weiterentwicklungsgebiet“
gekennzeichnet. Der Stadtentwicklungsplan für Wien STEP 2025 hat als Ziel die
Weiterentwicklung des bebauten Stadtgebietes und Vorsorge für die Stadterweiterung zu
treffen. Dabei sollen kompakte Bauformen in qualitätsvoller Dichte das Siedlungswachstum
in Grenzen halten. Stadtwachstum ohne Flächen- und Ressourcenverschwendung sowie ein
effizienter und effektiver Einsatz öffentlicher Mittel sind wesentliche Zielsetzungen. Bauliche
Entwicklungen entlang öffentlicher Verkehrsmittel orientieren sich künftig an Dichten von
mindestens 1,5 Nettogeschoßflächenzahl. Neue Stadtquartiere sollen urbane Qualität und
Vielfältigkeit bieten, leistbar sein sowie allen Aspekten der Nachhaltigkeit gerecht werden.
Qualitätsvolle Urbanität soll durch feinmaschige Wegenetze, angemessene Größen der
Baublöcke, eine funktionierende soziale Infrastruktur sowie Nahversorgungseinrichtungen,
durch hohe Wohnqualität durch Alltagstauglichkeit des Wohnbaus und ein differenziertes
Angebot an öffentlichen Plätzen, Grün- und Freiflächen erreicht werden.
Die Grünflächen im Westen des Plangebiets und der Kagraner Platz sind im Fachkonzept
Grün- und Freiraum als lineare Grün- und Freiraumverbindungen eingestuft, mit der
vorrangigen Aufgabe einer fußläufigen und fahrradtauglichen Vernetzung einzelner
Stadtquartiere zu nächstgelegenen Zielpunkten des Alltagslebens sowie zu Grün- und
Erholungsräumen.

Im Fachkonzept Mobilität sind Maßnahmen festgelegt, wie die verkehrlichen Zielvorgaben
des Stadtentwicklungsplans 2025 erreicht werden sollen. Relevant ist das Ziel für ganz Wien,
dass bis 2025 80 Prozent der Alltagswege der Wienerinnen und Wiener mit den öffentlichen
Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden.

Gemäß dem am 28. Juni 2017 vom Gemeinderat beschlossenen Fachkonzept Produktive
Stadt sind auch integrierte Einzelstandorte, d.h. Betriebsstandorte außerhalb der im
Fachkonzept    planlich   dargestellten   Betriebszonen,    grundsätzlich    zu   sichern.   Eine
Umwandlung kann nur erfolgen, wenn der Standort nachweislich nicht mehr (weiter)
betrieblich genutzt werden kann. Beim Gewerbeareal Am langen Felde ONr. 55-57 bzw.
ONr. 46, für das im gegenständlichen Planentwurf eine Auflassung der Widmung
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Betriebsbaugebiet vorgesehen ist, handelt es sich um einen solchen integrierten
Einzelstandort. Der Standort des Betriebs wird übersiedelt und aufgrund der zentralen Lage
erscheint stadtstrukturell eine Umnutzung für Wohnen sinnvoll. Lange vor Beschluss des
Fachkonzepts Produktive Stadt wurden daher bereits Schritte zur Umwandlung des
Standortes getroffen und so war auch der städtebauliche Wettbewerb, der für den Nordteil
die Grundlage für den gegenständlichen Planentwurf darstellt, bereits abgeschlossen. Aus
den genannten Gründen wird für das Areal Am langen Felde ONr. 55-57 sowie ONr. 46 eine
Umwandlung ohne die hierfür im Fachkonzept geforderten Nachweise vorgeschlagen. Eine
vergleichbare Vorgangsweise des Nutzungswandels wird auch für die Grundflächen Am
langen Felde 59-63A vorgeschlagen. Die Grundflächen eines kleinen Baustoffhandels sollen
ebenfalls im Zusammenhang mit der im Gang befindlichen Umstrukturierung von
Gewerbeflächen nördlich des Kagraner Platzes („Kagraner Laberl“) im Zuge der
Neufestsetzung     des    Flächenwidmungs-            und    Bebauungsplans       „Am     langen    Felde“
entsprechend mitbehandelt werden.

In Bezug auf die Grundsätze des barrierefreien Planens und Bauens sowie des Gender
Mainstreaming ist auf eine ausreichende und sichere Durchwegung des Gebiets, auf die
fußläufige Erreichbarkeit von öffentlichen bzw. sozialen Einrichtungen und Einrichtungen der
Nahversorgung und auf gute Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu achten.

Laut STEP 2025 ist ein Energiekonzept für Stadtteile/Quartiere vorzulegen, mit folgenden
Zielen: Vermeidung von CO2-Emissionen, die Steigerung der Energieeffizienz, Wirtschaft-
lichkeit, Versorgungssicherheit, die Nutzung erneuerbarer Energien-vor-Ort, die intelligente
und optimierte Nutzung leitungsgebundener Energieträger (z.B.: dezentrale Wärmenetze,
Abwärme, etc.) und die Umsetzung von Energiespeichermöglichkeiten zur Optimierung zur
Nutzung lokaler Potenziale. Diese Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Umsetzung
der Ziele der Smart City Rahmenstrategie (Beschluss des Gemeinderates Juni 2014) und
der Erreichung der Klimaschutzziele der Europäischen Union (diverse Richtlinien und
Strategien).

Maßgebliche Entwicklungen und Planungen
Aufgrund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung für die Stadt Wien, soll künftig mehr
leistbarer Wohnraum geschaffen werden. Aufgrund des Standortwechsels des Fenster- und
Türenbetriebs Hrachowina wird das ehemalige Betriebsareal für anderwärtige Nutzungen
frei.   Das    Areal   weist   eine        günstige   Lage     im   Stadtgebiet     auf    und     ist    mit
Infrastruktureinrichtungen     wie    z.     B.   Schulen    und    Kindergärten,    Geschäften          oder
Nahversorgern gut ausgestattet. Auch die Nähe zur U-Bahn am Kagraner Platz steigert die
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Standortgunst. Ziel ist es, die Flächen zur Errichtung von Wohnungen umzunutzen. Unter
den angeführten Rahmenbedingungen wurde zwischen September 2016 und Februar 2017
ein nicht offener städtebaulicher Wettbewerb mit einem vorgeschalteten, offenen, teilweise
anonymen Bewerbungsverfahren abgehalten. Das überarbeitete Ergebnis sieht die
Kombination von breiten Sockelzonen und punktuellen Überhöhungen in einer kompakten
Bebauung für ein gemischt genutztes Quartier, mit zusammenhängenden Freiräumen sowie
einer Parkanlage vor. Im gesamten Projektgebiet verteilen sich die Gebäudehöhen sehr
dynamisch und weisen Gebäude mit drei bis acht Geschossen, punktuell bis elf Geschossen
auf. Die drei Hochpunkte mit maximalen Höhen bis 35,0 m befinden sich in der Mitte und im
Süden des Projektgebiets. Die Quartiersplätze rund um die Hochpunkte ermöglichen
Aufenthalts- und Begegnungsräume für die BewohnerInnen im Projektgebiet. Die Nord-Süd
gerichteten Quartiersgassen sorgen für die fußläufige Vernetzung im Projektgebiet und mit
den umgebenden Stadtteilen.
Auf den aufgelassenen Gewerbeflächen südlich Am langen Felde soll ebenfalls eine
Wohnbauentwicklung stattfinden. Die Gebäudehöhen und Dichten sollen sich an den im
Umfeld üblichen orientieren um den Charakter des Ortskerns Kagran weitgehend zu
erhalten.

Die dargestellten Entwicklungen und Planungen stellen die wichtigen Rücksichten gemäß
§ 1 Abs. 4 der BO für Wien dar, die für eine Bearbeitung des Flächenwidmungsplanes und
des Bebauungsplanes im gegenständlichen Gebiet sprechen.

Ziele der Bearbeitung
Mit der vorliegenden Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes
werden daher insbesondere folgende Ziele bzw. Entwicklungen im Plangebiet angestrebt:
Unter Berücksichtigung der übergeordneten Konzepte und der maßgeblichen Entwicklungen
und Planungen soll Am langen Felde und am Kagraner Platz eine ergänzende Wohn- und
Mischnutzung entstehen. Das neue Entwicklungsgebiet soll mit den bestehenden
Wohnquartieren fußläufig vernetzt werden. Von den geplanten Einrichtungen der sozialen
Infrastruktur und dem neu entstehenden Grün- und Freiraum sollen auch die Bewohnerinnen
und Bewohner des Umfelds profitieren. Auf Qualitäten des öffentlichen Raums und die
Grundsätze des alltagsgerechten Planens und Bauens im Sinne des Gender Mainstreamings
soll besondere Rücksicht genommen werden.
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Mit der vorliegenden Bearbeitung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes
werden daher insbesondere folgende Ziele bzw. Entwicklungen im Plangebiet angestrebt:
•       Erhaltung von und Vorsorge für Flächen für den erforderlichen Wohnraum unter
        besonderer Beachtung der Bevölkerungsentwicklung und der Ansprüche der
        Bevölkerung an ein zeitgemäßes Wohnen
•       Erhaltung von und Vorsorge für die erforderlichen Flächen für Arbeitsstätten und zur
        Erbringung    von   Dienstleistungen     jeder   Art   unter    Bedachtnahme    auf   die
        wirtschaftliche Entwicklung, auf räumlich-funktionelle Nahebeziehungen und die
        zeitgemäßen Bedürfnisse der Bevölkerung
•       Angemessene Vielfalt und Ausgewogenheit der Nutzungen unter Berücksichtigung
        der räumlichen Gegebenheiten und Zusammenhänge
•       Erhaltung beziehungsweise Herbeiführung von Umweltbedingungen, die gesunde
        Lebensgrundlagen, insbesondere für Wohnen, Arbeit und Freizeit sichern, und
        Schaffung von Voraussetzungen für einen möglichst sparsamen und ökologisch
        verträglichen Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen sowie dem Grund und
        Boden
•       Größtmöglicher Schutz vor Belästigungen, insbesondere durch Lärm, Staub und
        Gerüche
•       Vorsorge für der Erholung dienende Grünflächen
•       Vorsorge      für   zeitgemäße         Verkehrsflächen         zur   Befriedigung     des
        Verkehrsbedürfnisses der Bevölkerung und der Wirtschaft
•       Vorsorge für zeitgemäße Einrichtungen zur Versorgung, insbesondere in Bezug auf
        Energie
•       Vorsorge für Flächen für der Öffentlichkeit dienende Einrichtungen, insbesondere für
        Bildungs- und soziale Zwecke.
•       Herbeiführung eines den zeitgemäßen Vorstellungen entsprechenden örtlichen
        Stadtbildes
•       Berücksichtigung der Grundsätze des barrierefreien Planens und Bauens

Festsetzungen
Um die angeführten Ziele zu erreichen werden unter Bedachtnahme auf den Bau- und
Nutzungsbestand sowie auf die bau- und liegenschaftsrechtliche Situation folgende
Festsetzungen vorgeschlagen:

Allgemeine Bestimmungen
Aus ökologischen Gründen soll bestimmt werden, dass oberirdisch bebaubare, jedoch
unbebaut bleibende Grundflächen, mit Ausnahme von unbedingt erforderlichen Park-,
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Rangier- und Manipulationsflächen, gärtnerisch auszugestalten sind. Ebenfalls aus
ökologischen Gründen wird bestimmt, dass die zur Errichtung gelangenden Dächer von
Gebäuden mit einer bebauten Fläche von mehr als 12 m² bis zu einer Dachneigung von 15°
entsprechend dem Stand der Technik zu begrünen sind.
In Abstimmung mit WienKanal soll unter Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit der
Kanalisation die Einleitungsmenge von Niederschlagswässern in den Kanal im Neubaufall
0,007 l/sek pro m² der Fläche des jeweiligen Bauplatzes, Bauloses bzw. Trennstückes nicht
überschreiten. Die Einleitung von Schmutzwasser soll von dieser Beschränkung unberührt
bleiben.

Um das Erscheinungsbild vom alten Ortskern sowie die bestehende Bebauungsstruktur am
Kagraner Platz zu bewahren sollen die Baumassen im Bereich der Orientierungsnummern
Kagraner Platz 19-28 an den öffentlichen Verkehrsflächen zugewandten Fronten nicht
gestaffelt werden und die Dachneigung soll zwischen 25 Grad und 45 Grad betragen. Der
First ist parallel zur Baulinie herzustellen.

Bereich zwischen Ernst-Jandl-Weg und Bertha-von-Suttner-Gasse
Die Widmung Wohngebiet, die Bauklassen I bis V und die Fluchtlinien folgen weitgehend
dem Bestand. Bei der Grundfläche W II g BB1 (Unterbrechung der geschlossenen
Bauweise) im Norden der Bertha-von-Suttner-Gasse wird eine Fluchtlinienanpassung an den
Bestand vorgeschlagen. Für die zwischen den Wohnhäusern verbleibenden, zum Teil als
Spielflächen ausgestalteten Bereiche soll die gärtnerische Ausgestaltung vorgeschrieben
werden. Die Überbauung des Ernst-Jandl-Wegs soll entsprechend dem Bestand durch eine
Festsetzung in zwei Ebenen berücksichtigt werden, wobei der Raum bis 3,0 m über dem
angrenzenden Niveau der öffentlichen Verkehrsfläche und der Raum darüber dem
Bauland/Wohngebiet, Bauklasse V in geschlossener Bauweise zugeordnet werden (BB3).
Der an der Markomannenstraße befindliche Kindergarten soll durch die Festlegung von
Bauland/Wohngebiet, Bauklasse II in der geschlossenen Bauweise (BB1) und die in der
Bertha-von-Suttner-Gasse        befindliche       Volksschule    durch   die     Festlegung   von
Bauland/Wohngebiet,        Bauklasse       III,    in   der     geschlossenen     Bauweise    mit
Unterbrechungsmöglichkeit          (BB1)          Erweiterungsoptionen        ermöglichen.    Die
Bebauungsbestimmung „Öffentliche Zwecke“ für die diese beiden Grundflächen ist bereits
abgelaufen. Zur Sicherung der N-S Durchgängigkeit soll der gemäß Rechtslage gewidmete
öffentliche Durchgang (öDg) wieder vorgeschlagen werden.
Entlang der Markomannenstraße soll auf der mit P BB4 bezeichneten, der Errichtung von
Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen vorbehaltenen Grundfläche die Gebäudehöhe
maximal 6,0 m betragen, um bei Bedarf gedeckte Stellplätze errichten zu können.
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Bereich zwischen Bertha-von-Suttner-Gasse und Breitenleer Straße
Um den Bestand zu berücksichtigen soll für die Grundfläche westlich der Esp-Flächen
weiterhin die Widmung Bauland/Gemischtes Baugebiet, Bauklasse III, geschlossene
Bauweise mit der Möglichkeit zur Unterbrechung festgesetzt werden. Die Grundstücke der
Stadt     Wien      im     Bereich      Markomannenstraße/Bertha-von-Suttner-Gasse                      sollen
bestandsgemäß als Grünland/Erholungsgebiet/Spiel- und Sportplatz (Esp) festgesetzt
werden.     Die   Grenzlinien        sollen   an      den       Kataster   angepasst     werden,           um
Eigentumsverhältnisse zu berücksichtigen. Entsprechend der gültigen Rechtslage und um
die Errichtung von erforderlichen Sporthallen bzw. entsprechenden Folgeeinrichtungen zu
ermöglichen soll die maximale Gebäudehöhe 10,0 m (BB5) bzw. 6,0 m (BB6) und die
bebaute Fläche nicht mehr als 300 m² betragen (BB6). Um unbebaute Bereiche zu
Nachbarliegenschaften sicherstellen zu können, soll auf der mit BB7 gekennzeichneten
Grundfläche im Esp sowie auf gärtnerisch auszugestaltenden Flächen die oberirdische
Bebauung untersagt werden.
Für die Grundflächen des bestehenden Möbelhandels nördlich der Breitenleer Straße soll
weiterhin   Bauland/Gemischtes         Baugebiet-Betriebsbaugebiet,         Bauklasse        II,     mit   der
Zusatzfestlegung einer maximalen Bebaubarkeit von 70 % der Bauplatzfläche, geschlossene
Bauweise mit der Möglichkeit zur Unterbrechung festgesetzt werden.
Für die Grundfläche im Eckbereich Am langen Felde/Breitenleer Straße soll - um den
Bestand zu berücksichtigen - die Widmung Gemischtes Baugebiet, Bauklasse I, mit der
Zusatzfestlegung einer maximalen Bebaubarkeit von 30 % der Bauplatzfläche, geschlossene
Bauweise mit der Möglichkeit zur Unterbrechung festgesetzt werden. Zusätzlich soll der
5,0 m tiefe Vorgarten in diesem Bereich weitergeführt werden, um einerseits den
Straßenraum in Norden der Breitenleer Straße einheitlich gestalten zu können und
andererseits für die zukünftige mögliche Bebauungen einen gewissen Abstand vor der stark
befahrenen Straße (Kreuzungsbereich) zu sichern. Im Norden der Grundfläche zwischen
dem     Möbelhaus    und     dem     Bestand       soll   der    Bereich   weiterhin   als         gärtnerisch
auszugestaltende Fläche berücksichtigt werden um den Abstand zum Betrieb zu sichern.

Bereich zwischen Bertha-von-Suttner-Gasse und Am langen Felde „Strukturgebiet“
In Anlehnung an das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs soll für die Grundflächen
des ehemaligen Betriebsareals nördlich Am langen Felde die Grundlage für eine
Wohnbauentwicklung mit gemischten Nutzungen geschaffen werden. Aufgrund der
Entwicklungsabsichten auf den benachbarten Flächen im Osten (StrE7) werden diese
Grundflächen in der Planung ebenfalls berücksichtigt. Die mit StrE1, StrE2, StrE3, StrE4,
StrE5, StrE6 & StrE7 gekennzeichneten Grundflächen bilden ein Strukturgebiet. Das
Bebauungskonzept sieht langgestreckte Baukörper in der Nord-Süd-Achse, sowie einige
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quer gelegene Baukörper in der Mitte des Projektgebiets vor. Durch den breit angelegten
Sockel können Flächen für gemischte Nutzungen in den Erdgeschossbereichen geschaffen
werden. Durch die von den Bauträgern hier geplanten Sozial- und Handelseinrichtungen
sollen belebte Erdgeschosszonen realisiert werden und durch die unterschiedlichen
Wohnformen wie Seniorenwohnheim, betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung,
SOS-Kinderdorf usw. sollen im Plangebiet gemischte Nutzungen entstehen.
In den Struktureinheiten sollen maximale Gebäudehöhen bzw. höchste zulässige Höhen der
Bauwerke definiert werden um Gestaltungsfreiheit bei der Umsetzung zu ermöglichen. Bei
der Höhenentwicklung im Projektgebiet soll auf die benachbarte Bebauung in Norden und
Süden Rücksicht genommen werden. Demzufolge sollen die maximalen Gebäudehöhen in
der StrE1, StrE4, StrE5 & StrE7 mit 22,0 m und in der StrE2, StrE3 & StrE6 mit 25,0 m
festgesetzt werden. Ausgenommen sind die mit BB10 gekennzeichneten Grundflächen, um
auf diesen Grundflächen im Mittel- und Südteil des Projektgebiets die Errichtung von
punktuellen Hochpunkten bis maximal 35,0 m zu ermöglichen. Auf der mit BB11
gekennzeichneten Fläche soll ein städtebaulicher Schwerpunkt festgesetzt werden, um
basierend auf das Wettbewerbsergebnis die Errichtung eines Hochpunktes Am langen Felde
zu ermöglichen. Damit wird städtebaulich der hier projektierte Platzbereich und gleichzeitig
Quartierseingang im Stadtteil markiert und schafft Aufmerksamkeit im Straßenraum. Der
oberste Abschluss der hier zur Errichtung gelangenden Bauwerke soll einschließlich
allfälliger raumbildender Dachaufbauten gemäß § 81 Abs. 6 und 7 der BO für Wien nicht
mehr als 35,0 m über dem anschließenden Gelände liegen, um Hochhäuser zu vermeiden.
Durch die Flexibilität der Anordnung der Bauwerke und die Beschränkungen der
Gebäudehöhen in den jeweiligen Struktureinheiten soll eine dynamische Höhenentwicklung
im Projektgebiet erzielt werden. Um die Grünflächenversorgung in der Nachbarschaft zu
sichern bzw. die Naherholung im Plangebiet zu ermöglichen wird vorgeschlagen die
außerhalb der Baufluchtlinien gelegene Grundflächen und die oberirdisch bebaubaren,
jedoch unbebaut bleibenden Grundflächen gärtnerisch auszugestalten. In den G-Bereichen
soll zur Ermöglichung von Baumpflanzungen (Wurzelraum) das Maß der unterirdischen
Gebäude begrenzt werden.
Um die gewünschte flexible und      differenzierte Höhenentwicklung zu ermöglichen, wird
vorgeschlagen die Struktureinheiten mit einem höchsten zulässigen Ausmaß des
umbaubaren Raums sowie einer Wohnnutzfläche gemäß der Berechnung nach dem Wiener
Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – (WWFSG) 1989, § 2 Z 9 –
basierend auf den städtebaulichen Planungen – festzusetzen. Städtebaulicher Leitgedanke
ist, dass punktuelle Baukörper für Wohnungen auf einem einheitlichen, relativ niedrigen
Sockel, der 8,0 m nicht überschreiten soll, erzielt werden sollen. Der oberirdisch umbaute
Raum der Bauwerke über dem anschließenden Gelände darf höchstens in StrE1 in Summe
Plan Nr. 8228 Erläuterungsbericht 1 - FB - 12 von 16

82.050 m³, in StrE2 in Summe 132.200 m³, in StrE3 in Summe 70.000 m³, in StrE4 in
Summe 10.100 m³, in StrE5 in Summe 37.300 m³ und in der StrE6 in Summe 76.800 m³ und
in StrE7 in Summe 45.000 m³ betragen.

Darüber hinaus darf die Wohnnutzfläche gemäß § 2 Z 9 des WWFSG 1989 i.d.g.F. von
überwiegend über dem anschließenden Gelände liegenden Räumen höchstens in StrE1 in
Summe 17.700 m2, in StrE2 in Summe 27.000 m2, in StrE3 in Summe 16.600 m2, in StrE4 in
Summe 2.500 m2, in StrE5 in Summe 8.900 m2, StrE6 in Summe 18.200 m2 und in StrE7 in
Summe 10.400 m2 betragen, um Vorsorge für erforderlichen Wohnraum zu treffen. Bei
Teilung auf mehrere Bauplätze ist dieses Ausmaß nach dem Verhältnis der Größe der
jeweiligen Teile der Bauplätze aufzuteilen. Es kann dadurch die Ausnutzbarkeit der Flächen
beschränkt werden, gleichzeitig wird der Planungsspielraum auf diesen Flächen nicht
eingeschränkt. Bei der Bemessung der zulässigen Gesamtsumme an Wohnnutzungen
werden die Kapazitäten der sozialen Infrastruktur berücksichtigt.
Um im Projektgebiet eine Vielzahl an unterschiedlichen Nutzungen einzubetten und damit
verschiedene Bedürfnisse der Bevölkerung abzudecken werden laut Bebauungskonzept
Flächen für Sondernutzungen in StrE1 und StrE2 vorgesehen.
In StrE1 soll Vorsorge für eine Kinderbetreuungseinrichtung getroffen werden, um den
zukünftigen Bedarf an Kindergartenplätzen im Plangebiet abzudecken. Mindestens 1.300 m²
der zur Errichtung gelangenden Nutzflächen gemäß § 2 Z 9 des WWFSG 1989 i.d.g.F. von
überwiegend über dem anschließenden Gelände liegenden Räumen sollen der Nutzung als
Bildungs- und Betreuungseinrichtung für Kinder vorbehalten.
Weiters sollen in StrE2 mindestens 7.000 m² der zur Errichtung gelangenden
Wohnnutzflächen gemäß § 2 Z 9 des WWFSG 1989 i.d.g.F. von überwiegend über dem
anschließenden       Gelände     liegenden    Räumen     der    Nutzung       als   Sozial-    oder
Betreuungseinrichtung vorbehalten werden um im Projektgebiet Flächen für alternative
Wohnformen     für    Senioren    und   für   Menschen    mit   besonderen      Bedürfnissen    zu
berücksichtigen.
Zwischen den langgestreckten Baukörpern sollen die Quartiersgassen eine lineare
Verbindung zwischen Am langen Felde und der Bertha-von-Suttner-Gasse bilden. Die
Durchwegung soll in der Nord-Süd-Achse zwischen den Buchstaben A-B bzw. C-D
sichergestellt werden. Durch das Buchstabenpaar E-F soll eine Verbindung zwischen der
Markomannenstraße und dem Stadtteilpark (Epk) geschaffen werden. Daher sollen die
Grundflächen zwischen den Buchstabenpaaren für 5,0 m breite, die Buchstabenpaare
verbindende öffentliche Durchgänge (öDg) im Niveau der angrenzenden öffentlichen
Verkehrsfläche von oberirdischer Bebauung freigehalten werden. Um im Projektgebiet freie
Aufenthaltsflächen zu schaffen sieht das Bebauungskonzept drei platzartige Bereiche vor.
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Der Bereich Am langen Felde soll als Vorplatz und die beiden Bereiche in der Mitte des
Projektgebiets sollen als Quartiersplätze ausgestaltet werden um die Freiraumversorgung
der BewohnerInnen in ihrem Wohngebiet zu steigern.

Bereich zwischen Am langen Felde und Kagraner Platz
Bis auf das ehemalige Betriebsareal sollen die Grundflächen zwischen Am langen Felde und
Kagraner Platz bestandsgemäß als Bauland/Gemischtes Baugebiet in Bauklasse I mit
Beschränkungen der Gebäudehöhen im Blockinneren auf 6,0 m bzw. 6,5 m sowie auf 7,5 m
für die straßenseitige Bebauung, in geschlossener Bauweise festgesetzt werden. Teilweise
soll die bebaubare Fläche auf 50 % bzw. auf 65 % der jeweiligen Teile des Bauplatzes
beschränkt werden. Im Bereich zwischen Kagraner Platz ONr. 21 und 25 soll die
straßenseitige Beschränkung der Gebäudehöhe ebenfalls auf 7,5 m festgesetzt werden, um
eine einheitliche Bebauungshöhe wie die benachbarten Gebäude zu erzielen. Durch die
Beschränkung der Gebäudehöhe soll die kleinteilige Struktur weiterhin geschützt werden.
Das ehemalige Betriebsareal (Am langen Felde 46 bzw. Kagraner Platz 26) soll in drei
bebaubare Flächen geteilt werden um die umgebende Bebauungsstruktur im Blockinneren
bzw.   entlang   der    Straße    aufzunehmen.       Als   städtebauliche     Antwort   auf   die
gegenüberliegende Neubebauung soll angrenzend an Am langen Felde nunmehr
Bauland/Gemischtes Baugebiet, Bauklasse I mit Gebäudehöhenbeschränkung auf 7,5 m und
geschlossener Bauweise mit Möglichkeit zur Unterbrechung vorgeschlagen werden. Für den
Bereich im Blockinneren wird Bauland/Gemischtes Baugebiet, Bauklasse I, mit der
Zusatzfestlegung einer maximalen Bebaubarkeit von 50 % des jeweiligen Teiles des
Bauplatzes, geschlossene Bauweise mit der Möglichkeit zur Unterbrechung vorgeschlagen
um eine lockere Bebauung mit höheren Baukörpern zu ermöglichen. Um einen
gestalterischen Übergang zwischen den straßenseitigen Grundflächen zur Breitenleer Straße
hin und der neuen Wohnbauentwicklung zu ermöglichen soll ein Bereich im Blockinneren als
Bauland/Gemischtes Baugebiet, Bauklasse I mit Gebäudehöhenbeschränkung auf 7,5 m, mit
der Zusatzfestlegung einer maximalen Bebaubarkeit von 50 % des jeweiligen Teiles des
Bauplatzes und geschlossene Bauweise mit Möglichkeit zur Unterbrechung festgesetzt
werden.
Die bestehende gärtnerisch auszugestaltende Grundfläche in der Mitte des Baublocks soll
erhalten werden, um kleinteilige Grünversorgung im Plangebiet zu sichern. Um einen
Abstand zwischen der Neubebauung und der bestehenden gärtnerisch auszugestaltenden
Fläche zu sichern, werden 3,0 m breite Abstandsflächen vorgeschlagen.
Die Überbauung des Praunweges im Westen des Plangebiets soll entsprechend dem
Bestand durch eine Festsetzung in zwei Ebenen berücksichtigt werden, wobei der Raum bis
3,0 m über dem angrenzenden Niveau der öffentlichen Verkehrsfläche und der Raum
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darüber dem Bauland/Gemischtes Baugebiet, Bauklasse I zugeordnet werden (BB8).
Dadurch soll die fußläufige lineare Verbindung zwischen Am langen Felde und Kagraner
Platz   gesichert   werden.   Eine   weitere,   ergänzende     fußläufige    Durchwegung    des
Neubaugebietes in Verlängerung des öffentlichen Durchgangs nördlich Am langen Felde soll
hier durch die Buchstaben H-I gesichert werden. Der öffentliche Durchgang soll mit einer
Breite von 5,0 m und im Fall einer Überbauung mit einer lichten Höhe von 3,0 m
vorgeschlagen werden.

Grünland Epk & Eklw
Im Westen des Plangebiets besteht eine verwachsene baum- und buschbestandene
Grünfläche, welche mit angrenzenden Freiflächen bis zur Bertha-von-Suttner-Gasse zu
einem ca. 1,3 ha großen Stadtteilpark (Epk) ausgestaltet werden soll, um die Grün- und
Freiflächenversorgung für die bestehende und neue Bevölkerung im Gebiet zu sichern. Um
die öffentliche Zugänglichkeit zum Stadtteilpark und die Vernetzung mit den Grünflächen der
neuen Siedlung zu ermöglichen, soll entlang der mit BB9 gekennzeichnete Grenzlinie die
Errichtung von Einfriedungen untersagt werden.

Die     Liegenschaften   südlich     des    Kagraner     Friedhofs     sollen   weiterhin   als
Grünland/Erholungsgebiet-Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen festgesetzt werden
(Eklw). Der mit EklwP gekennzeichnete, geplant gewesene Parkplatz soll umgelegt werden
um eine Zufahrt über die Haberergasse zu ermöglichen. Die Grundfläche ist der Errichtung
von Gemeinschaftsanlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen vorbehalten. Um die
kleinteiligen Grünflächenanteile am Parkplatz zu sichern, sollen die befestigten Flächen
dabei höchstens 80 % der Grundfläche in Anspruch nehmen dürfen (BB2).

Verkehrsflächen
Gemäß Fachkonzept        Mobilität   des   STEP 2025 soll für         die Ausgestaltung     von
Verkehrsflächen mit einer Gesamtbreite von 11,0 m und mehr bestimmt werden, dass
entlang der Fluchtlinien Gehsteige mit jeweils mindestens 2,0 m Breite herzustellen sind. Für
Straßen, deren Breite aufgrund der Bestands- bzw. Rechtssituation mit weniger als 11,0 m
(wieder) festgesetzt wird, soll im Einzelfall die Ausgestaltung des Straßenquerschnittes auf
Grund der lokalen Situation im Rahmen eines Detailprojektes geprüft werden. Aus den
örtlichen Gegebenheiten ergibt sich, ob und in welcher Breite ein Gehsteig erforderlich ist.
Um diesen Planungen nicht vorzugreifen, soll für Verkehrsflächen unter 11,0 m Breite eine
derartige Festsetzung nicht erfolgen.
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Bestandsgemäß bzw. der Rechtslage folgend sowie zur Gliederung des Straßenraumes soll
in der Theodor-Kramer-Straße, Bertha-von-Suttner-Gasse und Am langen Felde Vorsorge
für die Pflanzung bzw. Erhaltung von mindestens einer Baumreihe getroffen werden. Zur
Sicherung der bestehenden Grünfläche in der Theodor-Kramer-Straße soll hier ein
entsprechender Querschnitt in den Planentwurf aufgenommen werden.
Eine südlich der Kleingartenanlage vorgesehene Straßenverbindung soll nicht weiter verfolgt
werden und stattdessen parallel zum 9,0 m breit geplanten Parkplatz (EklwP) ein 5,0 m
breiter Fußweg errichtet werden um eine fußgänger- und fahrradfreundliche Verbindung zu
und aus dem Stadtteilpark zu schaffen. Durch die Anlage eines Wendeplatzes kann hier die
winterliche Betreuung bzw. Müllabfuhr abgewickelt werden. Mittels Ausweisung einer Ein-
und Ausfahrtensperre soll im Fußweg der übrige KFZ-Verkehr ausgeschlossen werden. Um
einem vermehrten KFZ-Verkehr in der Bertha-von-Suttner-Gasse entgegen zu wirken soll
eine Ein- und Ausfahrtensperre festgesetzt und damit die Lage lediglich einer neuen
Tiefgaragenzufahrt definiert werden. Durch die Festsetzung eines Fußwegabschnitts in der
Bertha-von-Suttner-Gasse soll hier gleichzeitig ein möglicher Durchgangsverkehr verhindert
werden.
Zur Sicherung einer bestehenden Fernwärmeleitung soll westlich der Markomannenstraße
eine 2,0 m breite Einbautentrasse (Ebt) vorgeschlagen werden.

Sonstige Anmerkungen
Durch     die   vorgeschlagenen   Bebauungsbestimmungen          und   das    damit   ermöglichte
Stadtentwicklungsvorhaben werden aus derzeitiger Sicht folgende infrastrukturelle und
sonstige Erfordernisse, die der Unterstützung der Verwirklichung der Planungsziele dienen,
ausgelöst:
•    Technische Infrastruktur (Ampelregelung Kreuzung Am langen Felde / Breitenleer
     Straße, öffentliche Durchgänge)
•    Soziale Infrastruktur (Schule, Kindergarten)
•    Grüne Infrastruktur (Ausgestaltung der Epk-Fläche)
•    Leistbares Wohnen (hoher Anteil an gefördertem Wohnbau)
•    Städtebauliche Qualitäten und Sonstiges (Gestaltung des öffentlichen Raums,
     Erdgeschoßnutzung, Maßnahmen in den Bereichen Mobilität, Energie etc.)

Umwelterwägungen
Es ist nicht zu erwarten, dass aufgrund des vorliegenden Entwurfes Projekte entstehen
werden, die gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl. Nr. 697/1993, in
der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2005, einer Umweltverträglichkeitsprüfung
zu unterziehen sind, da keines der in Anhang I genannten Vorhaben zutrifft bzw. nicht zu
erwarten ist, dass einer der Schwellenwerte überschritten wird. Europaschutzgebiete (§ 22
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des Wiener Naturschutzgesetzes) werden vom vorliegenden Plan nicht berührt. Eine
Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 1a der BO für Wien war daher nicht erforderlich.
Aus   den   zuvor   genannten     Gründen     unterscheiden     sich   die   voraussichtlichen
Umweltauswirkungen des vorliegenden Entwurfs nicht (erheblich) von jenen, die aufgrund
der schon zuvor bestehenden Rahmensetzung eingetreten wären. Es war daher auch
gemäß § 2 Abs. 1b keine Umweltprüfung durchzuführen.

Nach Abschluss des Verfahrens gemäß § 2 der Bauordnung für Wien könnte der in
Beilage 1 enthaltene Antrag der beschlussfassenden Körperschaft vorgelegt werden.

Sachbearbeiter:                                                 Für den Abteilungsleiter:
Dipl.-Ing. Eren Ergin
Tel.: +43 1 4000 88162

                                                                Dipl.-Ing. Gregor Puscher
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