WEBINAR MAKO 2020 WAS KOMMT? WAS BLEIBT? WAS IST ZU TUN? - E.KUNDENSERVICE NETZ GMBH
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Agenda 1. Einordnung des Themas & aktuelle Situation 2. Prozessuale Änderungen 3. Einführungsszenario 4. Diskussion und Fragen 2
Die Mako 2020 ist Bestandteil des Zielmodells Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende GDEW: 2016 Messtellenbetriebsgesetz (MsbG) Interimsmodell Zielmodell seit 01.10.2017 MaKo 2020 01.12.2019 3
Die Änderungen betreffen alle Marktteilnehmer Neue Verantwortlichkeiten und Mechanismen Völlig neues Paradigma im Messwertversand Maßgebliche Prozesse aus der GPKE, WIM, MPES bis hin zur MaBiS ändern sich Jede Marktrolle und jeder Marktteilnehmer ist betroffen! Auswirkungen auf den Kunden! 4
Wir Wirstehen stehenkurz kurzvor vorInkrafttreten Inkrafttretender derneuen neuenProzesse Prozesse Klage von BBH (15 Stadtwerke) gegen den BNetzA-Beschluss zurKlage Makovon BBHist(15 2020 Stadtwerke) gegen den BNetzA-Beschluss abgelehnt zur Mako 2020 ist abgelehnt Erste Umsetzungsfragen durch BDEW seit Ende Mai veröffentlicht Erste Umsetzungsfragen durch BDEW seit Ende Mai veröffentlicht Verschiedene Anwendungshilfen wurden Ende Mai veröffentlicht, zurVerschiedene Anwendungshilfen Mako 2020 sind wurden weitere im Juni/Juli Ende Mai veröffentlicht, avisiert zur Mako 2020 sind weitere im Juni/Juli avisiert Weitere Veröffentlichungen wie das Feinkonzept Weitere Veröffentlichungen Einführungsszenario geplant wie das Feinkonzept Einführungsszenario geplant 5
Agenda 1. Einordnung des Themas & aktuelle Situation 2. Prozessuale Änderungen 3. Einführungsszenario 4. Diskussion und Fragen 6
Sternförmige Verteilung der Messwerte durch MSB Interimsmodell: kettenförmige Kommunikation betrifft nur Strom, nicht Gas nur vom MSB versendete Werte zulässig für NNA, MSB NB LF Bilanzierung oder MMMA Formelberechnung, Plausibilisierung und Ersatzwertbildung erfolgt im Backend des MSB, Mako 2020: nicht im SMGW sternförmige Kommunikation NB gibt Ablesezyklus (z.B. jährlich, monatlich) vor, Ablesetermin legt MSB fest NB LF NB muss Profildefinitionen und Profile MSB an MSB übermitteln ÜNB 7
Sternförmige Verteilung der Messwerte durch MSB Interimsmodell: kettenförmige Kommunikation Ab dem 01.12.19 ist ausschließlich MSB für den Versand von Werten verantwortlich, auch für historische Werte MSB NB LF Alle Marktrollen haben den Marktlokationen für historische Zeitscheiben den zugehörigen gMSB zuzuordnen Mako 2020: sternförmige Kommunikation Anforderung von Werten oder Reklamationsprozess von Werten vor dem 01.12.2019 erfolgt über gMSB NB LF MSB ÜNB 8
Unterschiedliche MSB an MeLo und MaLo möglich Berechnung der Werte einer Marktlokation aus mehreren Messlokationen MSB MSB MSB der MeLo schickt bis spätestens 09:30 Uhr MeLo 1 MeLo 2 Werte an MSB der MaLo MSB der MaLo versendet Werte bis spätestens 11:00 Uhr sternförmig an Marktpartner MSB MaLo NB muss Berechnungsformel an MSB übermitteln Neues Format UTILTS, veröffentlicht durch BNetzA ÜNB am 07.06.19 LF NB bei iMS Komplexe Berechnungsformeln werden bilateral übermittelt Zusätzliche Übermittlung an LF ab 01.10.2020 9
Austausch der Werte in der WiM detailliert beschrieben Tabelle der zu übermittelnden Werte regelt… welcher Marktpartner in welcher Frist und in welchem Intervall welche Werte für die Markt- oder Messlokation für welche Kategorie und Messtechnik für welchen Auslöser bzw. Verwendungszweck …Werte vom MSB erhält. 10
Komplexere Austauschprozesse durch neue Aufgaben beim ÜNB ÜNB ist für die Aggregation der MaLo mit iMS BIKO BKV (RLM und SLP) verantwortlich SLP-Bilanzierung auf Basis von JVP, nur synthetisches Verfahren ÜNB NB bleibt für viele Stammdaten NB weiterhin führend LF Aufteilung der Aggregationszuständigkeit sorgt für höheren Stammdatenaufwand bestehende neue Austauschprozesse 11 Austauschprozesse mit dem ÜNB
Prozess Stammdatensynchronisation ist abhängig von Aggregationsverantwortung Auslösender Prozess ist bilanzierungsrelevante Änderung oder Wechsel des MSB Stammdatensynchronisation erfolgt unabhängig von der Aggregationsverantwortung LF entscheidet auf Basis seiner Datenlage, ob er Stammdatensynchronisation an den ÜNB weiterleitet Bei Aggregationsverantwortung NB Bei Aggregationsverantwortung ÜNB SDÄ SDÄ Antwort Antwort LF NB LF NB Stammdatensynch. Stammdatensynch. ÜNB Stammdatensynch. Stammdatensynch. Stammdatensynch. LF ergänzt seine Sicht, ÜNB übernimmt Stammdaten von NB Bei Abweichungen Clearing durch NB 12
Neue Summenzeitreihen und Kategorien durch Übertragung der Aggregationsverantwortung für BKA Bezeichnung der SZR Verantwortlich Empfänger Bezugszeitraum Aggregation abrechnungsrelevant Bilanzierungsgebietssummenzeitreihen NB ÜNB Monat BG, SpE, ZRT Ja Kategorie B (neu) BIKO Bilanzierungsgebietssummenzeitreihen ÜNB NB Tag BG, SpE, ZRT Nein Kategorie C (neu) Bilanzkreissummenzeitreihen BKV NB Monat BG, BK ZRT Ja Kategorie A BIKO Bilanzkreissummenzeitreihen BKV ÜNB Monat BG, BK ZRT Ja Kategorie B (neu) BIKO Bilanzkreissummenzeitreihen ÜNB BKV Tag BG, BK ZRT Nein Kategorie C (neu) Lieferantensummenzeitreihen Kategorie A NB LF Monat BG, BK, LF, ZRT Nein Lieferantensummenzeitreihen Kategorie B (neu) ÜNB LF Monat BG, BK, LF, ZRT Nein
Wegfall des Erstaufschlags in der KBKA und neue Fristen BKA (ohne KBKA) KBKA Bedeutung Erstaufschlag im Rahmen der Abstimmung und Übermittlung der NZR. KBKA entfällt ersatzlos Erstaufschlag der abrechnungsrelevanten BG-SZR (Kategorie B). 1. WT –10. WT ./. Änderungen nach dem Alle in diesem Intervall gelieferten Versionen (Zuordnungsversion) der Summenzeitreihen erhalten immer den Datenstatus 12. WT nur noch mit „Abrechnungsdaten“. Zustimmung des BKV Erstaufschlag der abrechnungsrelevanten BK-SZR (Kategorie A und Kategorie B). abrechnungsrelevant 1. WT – 12. WT ./. Alle in diesem Intervall gelieferten Versionen (Zuordnungsversion) der Summenzeitreihen erhalten immer den Datenstatus „Abrechnungsdaten“. 31. WT – Clearingphase für BG-SZR (Kategorie B) 13. WT – 30. WT Ende 7. Monat und BK-SZR (Kategorie A und Kategorie B). 1. WT des 8. Monats 31. WT – 34. WT – 8. WT des 8. Clearingphase für DZÜ Monats
Deltazeitreihenübertrag als neuer Prozess ÜNB hat die Aggregationsverantwortung, die Stammdatenverantwortung liegt jedoch beim NB ÜNB Prüfmitteilung DZÜ DZÜ- ÜNB-DZR: Saldo aller abrechnungsrelevanten Datenstatus DZÜ Korrekturliste BK-SZR, BG-SZR (und DZÜ) DZÜ DZÜ-Liste DZÜ: Energiemenge der ungeklärten Clearingfälle auf Ebene der Marktlokation zum Ablauf der Weiterleitung DZÜ Clearingfrist, für die aus Sicht des ÜNB der NB/ MSB verantwortlich ist BIKO NB Prüfmitteilung DZÜ Datenstatus DZÜ 31. WT 34. WT ÜNB ermittelt ungeklärte NB prüft DZÜ-Liste Clearingfälle ÜNB übermittelt NB übermittelt Prüfmitteilung DZÜ-Liste und DZÜ und Korrekturliste 15
BKV kann Aggregationsebene frei wählen BNetzA-Leitplanke „Aggregation auf Ebene Regelzone“ nicht umsetzbar, da finanzielle Verantwortung beim NB Bestellprozess der Aggregationsebene beim ÜNB für BKV neu eingeführt Ab-/Bestellung der Aggregationsebene RZ BKV ÜNB Default-Einstellung beim ÜNB ist die Regelzone, Änderung auf Bilanzierungsgebiet durch Abbestellung möglich Bestellprozess bezieht sich immer auf alle Summenzeitreihen des Bilanzkreises Bei negativer Prüfmitteilung fällt Aggregationsebene immer auf Ebene des Bilanzierungsgebiets zurück (je Summenzeitreihe) 16
Weitere Änderungen Versand Lieferschein vor Netznutzungsabrechnung beinhaltet Abrechnungsmengen des Rechnungszeitraums und eventuelle Leistungsspitzen auch für Pauschalanlagen Verkürzte Identifikationsfrist (1 Werktag), wenn Identifikation über MaLo-ID erfolgen soll Nur in den Prozessen Lieferbeginn und Kündigung Verkürzte Fristen Stammdatenänderung Frist für die Antwort auf eine Stammdatenänderung von 10 auf 3 Werktage verkürzt Ersatzloser Wegfall der Zuordnungsliste Keine rückwirkenden An-/Abmeldungen bei iMS möglich Zuordnungsermächtigung auch bei Personenidentität notwendig betrifft auch bestehende Zuordnungsermächtigungen 17
Agenda 1. Einordnung des Themas & aktuelle Situation 2. Prozessuale Änderungen 3. Einführungsszenario 4. Diskussion und Fragen 18
Detaillierter Zeitplan Einführungsszenario Prinzip für Verantwortungsübergang vom NB auf MSB: Ab dem 01.12.2019 ist allen Marktlokationen zugehörige gMSB zuzuordnen Die Umstellung auf den wMSB muss bis zum 01.02.2020 abgeschlossen sein Bei 1:1 Beziehungen zwischen MaLo und MeLo sind abweichende MSB möglich 01.12.2019 01.02.2020 01.04.2020 01.05.2020 01.06.2020 - Fehlende Zuordnungs- - Messwertversand durch - Zuordnung einer - Übermittlung von - Erstmaliger - Erstmaliger ermächtigungen von MSB MaLo zur tägl. BK- Versand von Versand des BKV an NB - Versand von MaLo- Datenaggregation Summenzeitreihe Summenzeit- DZÜ und der - Übermittlung von Stammdaten und beim ÜNB von ÜNB an reihen und DZÜ-Liste Lokationsbündel von NB Berechnungsformeln an - Aktivierung/ NB/BKV Clearinglisten durch den ÜNB an MSB MSB Deaktivierung durch ÜNB - Aufbau der neuen - Lieferscheinprozess MaBiS-ZP durch Kommunikations- - Stammdatensynchronisation ÜNB verbindungen zwischen - Übermittlung Liste - Abbestellung der den Marktrollen Profildefinitionen und von Aggregationsebene normierten Profilen an ÜNB Regelzone durch BKV und MSB möglich 19
Diskussion und Fragen 20
Vielen Dank! Kontakt Christian Theermann Steffen Franz Mobil: +49 151 111 972 23 Mobil: +49 172 106 9226 E-Mail: christian.theermann@eon-energie.com E-Mail: steffen.franz@eon-energie.com e.kundenservice Netz e.kundenservice Netz Steindamm 100 Steindamm 100 20099 Hamburg 20099 Hamburg www.eknetz.de www.eknetz.de kontakt@eknetz.de kontakt@eknetz.de 21
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