Malwettbewerb im "Bienenhaus" - Amt Züssow
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ZÜSSOWER AMTSBLATT BEKANNTMACHUNGEN UND INFORMATIONEN DES AMTES ZÜSSOW mit der amtsangehörenden Stadt Gützkow und den Gemeinden Bandelin, Gribow, Groß Kiesow, Groß Polzin, Karlsburg, Klein Bünzow, Murchin, Rubkow, Schmatzin, Wrangelsburg, Ziethen und Züssow Jahrgang 17 Mittwoch, den 14. Juli 2021 Nummer 07 Malwettbewerb im „Bienenhaus“ Während der Aktionswochen Anfang Juni fand in der Kita Bienenhaus in Groß Kiesow ein Malwettbewerb statt. Postwurfsendung sämtliche Haushalte Dabei sind zahlreiche bunte Kunstwerke entstanden, die dann am 11. Juni 2021 prämiert worden sind. Weitere Unternehmungen der Kita Bienenhaus finden Sie auf Seite 16. „Amtliches Bekanntmachungsblatt“ - kostenlos
Züssow –2– Nr. 07/2021 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen und Informationen des Amtes Züssow 1. Sprechzeiten der Amtsvorsteherin und der Bürgermeister 3 2. Erreichbarkeit der Mitarbeiter des Amtes 4 Öffnungszeiten des Amtes Züssow 3. Öffnungszeiten der Bibliotheken 5 Liebe Bürgerinnen und Bürger, 4. Erreichbarkeit der Schiedsstelle des Amtes Züssow 5 5. Sitzungstermine5 aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens 6. Wahlbekanntmachung - Übergang eines Sitzes in der gelten in den Bürgerbüros der Amtsverwaltung Gemeindevertretung Bandelin 6 Bürgerbüro Züssow, 7. Bekanntmachung über die Wahl der Wahlleiterin und ihrer Stellvertreterin 6 Dorfstraße 6 8. 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Züssow für das in 17495 Züssow, Haushaltsjahr 2021 6 Bürgerbüro Gützkow, 9. Spendenbekanntmachung 2020 8 Pommersche Straße 27 10. Fundsachen8 11. Kinderfreizeitbonus für Familien mit Wohngeld 8 in 17506 Gützkow, 12. Beschlüsse des Amtsausschusses Amt Züssow Bürgerbüro Ziethen, vom 08.06.2021 9 Dorfstraße 68 A Bekanntmachungen und Informationen der Gemeinden in 17390 Ziethen 1. Beschlüsse der Gemeindevertretung Bandelin vom 03.06.2021 10 weiterhin Zugangsbeschränkungen und die Bürgerbüros 2. Beschlüsse der Gemeindevertretung Gribow sind bis auf Weiteres für den regulären Besucherverkehr vom 01.06.2021 11 geschlossen. 3. Beschlüsse der Gemeindevertretung Gribow vom 15.06.2021 11 Sie können die Bürgerbüros nur noch mit einem vorher 4. Beschlüsse der Gemeindevertretung Groß Kiesow vom vereinbarten Termin betreten. 31.05.202111 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben für alle Ver- 5. Beschlüsse der Gemeindevertretung Groß Kiesow vom 28.06.202111 waltungsleistungen telefonisch, per E-Mail oder Brief 6. Beschlüsse der Gemeindevertretung Groß Polzin erreichbar. Alle E-Mail-Adressen und Telefonnummern vom 07.06.2021 11 finden Sie im Züssower Amtsblatt oder auf der Home- 7. Beschlüsse der Stadtvertretung Gützkow page des Amtes unter https://www.amt-zuessow.de/Amt- vom 17.06.2021 12 Zuessow/Verwaltung/. Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem 8. Grundstücksangebote in der Stadt Gützkow 12 Besuch einen Termin direkt mit den Mitarbeiterinnen 9. Beschlüsse der Gemeindevertretung Karlsburg vom 27.05.2021 13 und Mitarbeitern in den Fachbereichen. 10. Beschlüsse der Gemeindevertretung Murchin Folgende Bestimmungen sind beim Betreten und im vom 28.06.2021 14 gesamten Verwaltungsgebäude zu beachten: Wir gratulieren14 • Der Einlass in die Bürgerbüros erfolgt nur nach Auf- Schulen und Kita forderung. 1. Jede Menge Feierlichkeiten in der Kita Bandelin 15 • Innerhalb der Gebäude ist eine medizinische Ge- 2. Ein kunterbunter Bienenspaß 15 sichtsmaske (zum Beispiel OP-Maske gemäß EN 3. Malwettbewerb im Bienenhaus 16 14683) oder Atemschutzmaske (gemäß Anlage der 4. Vermisst - Detektivjagd in der Kita Bienenhaus 16 Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung - SchutzmV 5. Kindertag in der Kita Bummi 16 in der jeweils aktuellen Fassung, zum Beispiel 6. Kita Tausendfüßler - FFP2-Maske) zu tragen und die Abstandsregelung Tatütata, der Kindertag 2021 ist da! 17 von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. 7. Die Grundschule Züssow sucht • Alle Besucher/-innen werden gebeten, sich die Hän- für das Schuljahr 2021/2022 LESEPATEN 18 de zu desinfizieren (Desinfektionsmittelspender Kirchennachrichten ist am Eingang vorhanden). 1. Nachrichten der Kirchengemeinden • Die Kontaktdaten der Besucher/-innen (Name, Vor- Groß Bünzow - Schlatkow - Ziethen 18 name, Anschrift, Telefonnummer) werden erfasst. 2. Nachrichten der Kirchengemeinden • Besucher/-innen mit akuten Atemwegserkrankun- Züssow - Ranzin - Zarnekow 20 gen sollen die Gebäude nicht betreten. 3. Der Kirchenbote 21 • Zahlungen sind nur bargeldlos möglich. Kultur und Sport 1. Jugendclub in Karlsburg und Lühmannsdorf Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Unter- wieder offen 23 stützung. Bleiben Sie gesund! 2. Veranstaltungsankündigung des Kulturfelder e. V. 23 Jutta Dinse Sandra Jantz Weitere Informationen und Bekanntmachungen Amtsvorsteherin Leitende Verwaltungsbeamtin 1. Bekanntmachung des WBV „Ryck-Ziese“ 23 2. Amtsgericht Greifswald - Terminsbestimmung Züssow, den 27.01.2021 Zwangsvollstreckung Murchin, OT Relzow 23
Nr. 07/2021 –3– Züssow Sprechzeiten der Amtsvorsteherin Name Wochentag/Monat Zeit Ort Jutta Dinse Dienstag 16:00 - 18:00 Uhr Rathaus in Gützkow Dienstag und Donnerstag nach telefonischer Vereinbarung, Bürgerbüro in Züssow und in Ziethen Tel.: 038355 643160 Sprechzeiten der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Gemeinde/ Bürgermeister Wochentag/Monat Zeit Ort Stadt Bandelin Jana von Behren 1. Donnerstag im Monat 18:00 - 19:00 Uhr Gemeinderaum, und nach Vereinbarung Bandelin, Heckenweg 21 B Tel.: 01523 8782483 Gribow Thomas Peterson von Montag bis Freitag 09:00 - 18:00 Uhr Tel.: 0170 5045438 Groß Kiesow Dr. Astrid Zschiesche nach Vereinbarung unter Tel.: 0176 43505910 Groß Polzin Sebastian Hornburg 1. Donnerstag im Monat oder 18:00 - 19:00 Uhr Gemeinderaum in Quilow nach telefonischer Absprache (ehemaliger Konsum) Tel.: 03836 202183 Gützkow Jutta Dinse Dienstag, 16:00 - 18:00 Uhr im Rathaus Gützkow Tel.: 0172 3111265 Karlsburg Mathias Bartoszewski nach Vereinbarung unter Tel. 0171 5406158 Klein Bünzow Karl Jürgens 1. Dienstag im Monat, 16:00 - 17:00 Uhr Gemeindezentrum, Tel.: 0170 4685575 Bahnhof 35, Klein Bünzow Murchin Peter Dinse Dienstag oder nach Vereinba- 17:00 - 18:00 Uhr Gemeindebüro Murchin, rung Dorfstraße 50 Tel.: 03971 258867 Rubkow Holger Wendt Nach Vereinbarung unter Tel.: 0170 2910807 Schmatzin Jan-Henrik Hempel Nach Vereinbarung unter Tel.: 0175 1661003 Wrangelsburg Paul Juds 2. und 4. Freitag im Monat 16:30 - 17:00 Uhr Bürocontainer oder nach telefonischer Abspra- Wrangelsburg, che Schlossplatz 6 Tel.: 0160 8304020 Ziethen Werner Schmoldt 1. und letzten Montag im Monat 16:30 - 17:30 Uhr Bürgermeisterzimmer oder nach Tel.: Vereinbarung in Ziethen (Tel.: 03971 833526 oder Tel.: 0151 72117159 Züssow Jörg Buchholz 3. Dienstag im Monat 17:00 - 18:00 Uhr Gemeinderaum Schulstr. 1, Züssow Kontaktdaten der Amtsvorsteherin, der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister: Name E-Mail Postanschrift Amtsvorsteherin Jutta Dinse j.dinse@amt-zuessow.de Amtsvorsteherin: Jana von Behren bgm.bandelin@amt-zuessow.de Amt Züssow Thomas Peterson bgm.gribow@amt-zuessow.de Dorfstraße 6 Dr. Astrid Zschiesche bgm.grosskiesow@amt-zuessow.de 17495 Züssow Sebastian Hornburg bgm.grosspolzin@amt-zuessow.de Jutta Dinse bgm.guetzkow@amt-zuessow.de Postanschrift Mathias Bartoszewski bgm.karlsburg@amt-zuessow.de Bürgermeister/innen: Karl Jürgens bgm.kleinbuenzow@amt-zuessow.de Gemeinde (Name der Gemeinde) Peter Dinse bgm.murchin@amt-zuessow.de Amt Züssow Holger Wendt bgm.rubkow@amt-zuessow.de Dorfstraße 6 Jan-Henrik Hempel bgm.schmatzin@amt-zuessow.de 17495 Züssow Paul Juds bgm.wrangelsburg@amt-zuessow.de Werner Schmoldt bgm.ziethen@amt-zuessow.de Jörg Buchholz bgm.zuessow@amt-zuessow.de
Züssow –4– Nr. 07/2021 Erreichbarkeit der Ortsvorsteher der Gemeinde Karlsburg Ortsteil Karlsburg: Ortsvorsteher: Christoph Hasenbank 0160 2449977 Mo. - Fr. c.hasenbank@gmx.de Stellvertreter: Marion Wilke Ortsteil Lühmannsdorf: Ortsvorsteher: Sylvia Boldt 038355 12886 Mo. - Fr. (Anrufbeantworter ist geschaltet) Stellvertreter: Kati Vilbrandt 0162 1092083 Mo. - Fr. Erreichbarkeit der Mitarbeiter des Amtes Züssow Leitende Verwaltungsbeamtin (LVB) Sitz: 17495 Züssow, Dorfstraße 6 Postanschrift: Amt Züssow, Dorfstraße 6, 17495 Züssow LVB Frau Jantz s.jantz@amt-zuessow.de Sekretariat Amtsvorsteherin/LVB Frau Garbe 038355 643-160 i.garbe@amt-zuessow.de Fachbereich Zentrale Verwaltung Sitz: 17495 Züssow, Dorfstraße 6 Postanschrift: Amt Züssow, Dorfstraße 6, 17495 Züssow Leitung des Fachbereiches Frau Witschel 038355 643-121 b.witschel@amt-zuessow.de Sekretariat Amtsvorsteherin/LVB Frau Garbe 038355 643-160 i.garbe@amt-zuessow.de Zentrale Servicestelle für Gremien Frau Schwärig 038355 643-112 k.schwaerig@amt-zuessow.de Verwaltungsorganisation Frau Holzportz 038355 643-117 p.holzportz@amt-zuessow.de Personalverwaltung Frau Winkler 038355 643-114 c.winkler@amt-zuessow.de Personalangelegenheiten Frau Ehrhardt 038355 643-115 k.ehrhardt@amt-zuessow.de Informationstechnik Herr Habeck 038355 643-123 a.habeck@amt-zuessow.de Wahlen/Sonstige Zentrale Dienste/ Homepage Herr Gumprecht 038355 643-111 p.gumprecht@amt-zuessow.de Sonstige Zentrale Dienste/Gremien/ Amtsblatt Frau Tramp 038355 643-120 j.tramp@amt-zuessow.de Stabstelle: Zentrale Steuerung und Controlling Frau Kloker 038355 643-332 r.kloker@amt-zuessow.de Fachbereich Finanzen Sitz: 17390 Ziethen, Dorfstraße 68 A Postanschrift: Amt Züssow, Dorfstraße 6, 17495 Züssow Leitung des Fachbereiches Frau Ploetz 038355 643-322 a.ploetz@amt-zuessow.de Haushaltswesen/Beiträge Herr Kraffzig 038355 643-313 k.kraffzig@amt-zuessow.de Haushaltswesen/Abgaben/Steuern Herr Krüger 038355 643-337 o.krueger@amt-zuessow.de Abgaben/Steuern Frau Morgenstern 038355 643-312 i.morgenstern@amt-zuessow.de Geschäftsbuchhaltung Frau Turski 038355 643-342 u.turski@amt-zuessow.de Geschäftsbuchhaltung Frau Göritz 038355 643-318 m.goeritz@amt-zuessow.de Kassenleitung Frau Henkel 038355 643-319 e.henkel@amt-zuessow.de Kasse Frau Legat 038355 643-338 a.legat@amt-zuessow.de Vollstreckung Frau Krüger 038355 643-336 a.krueger@amt-zuessow.de Fachbereich Bau- und Grundstücksmanagement Sitz: 17506 Gützkow, Pommersche Str. 27 Postanschrift: Amt Züssow, Dorfstraße 6, 17495 Züssow Leitung des Fachbereiches Herr Saß 038355 643-218 r.sass@amt-zuessow.de Hoch-/Tiefbau/Vergabe Herr Braun 038355 643-227 m.braun@amt-zuessow.de Hoch-/Tiefbau Frau Reishaus 038355 643-226 b.reishaus@amt-zuessow.de Hoch-/Tiefbau/Gebäude-/ Grundstücksmanagement Herr Kruse 038355 643-229 e.kruse@amt-zuessow.de Bauleitplanung/Bauordnung Frau Gurr 038355 643-216 s.gurr@amt-zuessow.de Straßenwesen/Bäume Herr Gebhardt 038355 643-217 m.gebhardt@amt-zuessow.de Straßenwesen/Bäume Herr Schmidt 038355 643-221 h.schmidt@amt-zuessow.de Liegenschaften Frau Eberhardt 038355 643-215 k.eberhardt@amt-zuessow.de
Nr. 07/2021 –5– Züssow Gebäude-/Grundstücksmanagement/ Friedhofswesen Frau Schult 038355 643-222 k.schult@amt-zuessow.de Gebäude-/Grundstücksmanagement/ Pachten Frau Schlotmann 038355 643-213 m.schlotmann@amt-zuessow.de Fachbereich Bürgerdienste Sitz: 17390 Ziethen, Dorfstraße 68 A Postanschrift: Amt Züssow, Dorfstraße 6, 17495 Züssow Leitung des Fachbereiches Frau Baumgardt 038355 643-335 d.baumgardt@amt-zuessow.de Bürgerbüro Gützkow Einwohnermeldewesen/Wohngeld Frau Schmidt 038355 643-223 s.schmidt@amt-zuessow.de Bürgerbüro Gützkow Wohngeld Frau Brauer 038355 643-219 s.brauer@amt-zuessow.de Bürgerbüro Ziethen Einwohnermeldewesen Frau Mauritz 038355 643-324 m.mauritz@amt-zuessow.de Bürgerbüro Züssow Einwohnermeldewesen Frau Zeising 038355 643-127 p.zeising@amt-zuessow.de Öffentliche Sicherheit und Ordnung/ Herr Geetz k.geetz@amt-zuessow.de Wild- und Jagdschaden/Schiedsstelle 038355 643-330 Brandschutz/Gewerbe Herr Reichel 038355 643-331 a.reichel@amt-zuessow.de Standesamt Frau Illig 038355 643-327 d.illig@amt-zuessow.de Schulverwaltung/Kita Frau Kejla 038355 643-311 i.kejla@amt-zuessow.de Faxanschluss Gützkow 038353 611-10 Faxanschluss Ziethen 03971 2081-20 Faxanschluss Züssow 038355 643-99 E-Mail info@amt-zuessow.de Öffnungszeiten der Bibliothek Öffnungszeiten der Vereinsbibliothek in Gützkow „Pommerscher Greif“ Tel.: 038353 50622 Die Bibliothek öffnet turnusmäßig an jedem dritten Sams- tag im Monat von 10:00 - 16:00 Uhr und für Einzelbesuche Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr nach Vereinbarung mit den Betreuern. Abweichungen auf Grund von Feiertagen oder anderen Öffnungszeiten der Bibliothek Veranstaltungen möglich. Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie auf der in Züssow Internetseite des Vereins: https://www.pommerscher-greif. (unter Einhaltung der Coronabestimmungen) de/eventleser/öffnungstag-greif-bibliothek-in-züssow-324. html Dienstag, 10.08. 15:15 - 17:00 Uhr Öffnungstage 2021 (vorbehaltlich der jeweiligen Coro- Dienstag, 14.09. 15:15 - 17:00 Uhr na-Bechränkungen) Dienstag, 12.10. 15:15 - 17:00 Uhr Bitte setzen Sie sich zur Sicherheit vorab mit der Biblio- theksbetreuung in Verbindung. Öffnungszeiten der Bibliothek 17. Juli, 07. August, 18. September, 16. Oktober, 20. Novem- in Karlsburg ber, 18. Dezember Bibliothek Pommerscher Greif, Gustav-Jahn-Straße 1 (Brü- Ab Juli ist die Gemeindebibliothek wieder geöffnet. derhaus), 17495 Züssow, Tel. 038 355 160166 (unter Einhaltung der Coronabestimmungen) E-Mail: bibliothek@pommerscher-greif.de Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr im Haus der Gemeinde in Karlsburg Sprechzeit der Schiedsstelle des Amtes Züssow Die nächste Ausgabe des Schiedsfrau: Dr. Ursula von der Gönne-Stübing Züssower Amtsblattes erscheint Stellvertretende Tel. 038355 6238 Diane Steiner-Springborn am Mittwoch, dem 11.08.2021 Schiedsfrau: Abgabetermin für Beiträge und Veranstaltungs- hinweise (letzter Abgabetag im Amt Züssow, Sitzungstermine Zentrale Verwaltung) ist der 28.07.2021 29.07.2021 Gemeindevertretung Bandelin Informationen: www.amt-zuessow.de/sitzungskalender
Züssow –6– Nr. 07/2021 Öffentliche Bekanntmachung kanntmachung unter Angabe der Gründe bei der Wahllei- tung zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Nach § 9 Abs. 3 Satz 2 des Landes- und Kommu- Wirkung. nalwahlgesetzes des Landes Mecklenburg-Vor- Züssow, den 07.06.2021 pommern (LKWG M-V) Der Amtsausschuss des Amtes Züssow hat in seiner Sit- zung am 08.06.2021 Frau Sandra Jantz Amt Züssow, Dorfstraße 6, 17495 Züssow Bekanntmachungsvermerk: zur Wahlleiterin des Amtes Züssow und Datum der Öffentlichen Bekanntmachung gemäß Haupt- satzung im Internet auf www.amt-zuessow.de, unter Be- Frau Bärbel Witschel kanntmachungen/ Wahlen am 07.06.2021 Amt Züssow, Dorfstraße 6, 17495 Züssow Veröffentlichung einer Druckausgabe am 14.07.2021 im zu ihrer Stellvertreterin gewählt. amtlichen Bekanntmachungsblatt „Züssower Amtsblatt“ Züssow, den 14.06.2021 Nr. 07/2021 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Züssow für das Haushaltsjahr 2021 Bekanntmachungsvermerk: Aufgrund des § 45 i. V. m. §§ 47, 48 der Kommunalverfas- Datum der Öffentlichen Bekanntmachung gemäß Haupt- sung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach satzung im Internet auf www.amt-zuessow.de, unter Be- Beschluss des Amtsausschusses vom 08.06.2021 und nach kanntmachungen/Wahlen am 14.06.2021 Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Veröffentlichung einer Druckausgabe am 14.07.2021 im Vorpommern-Greifswald folgende 1. Nachtragshaushalts- amtlichen Bekanntmachungsblatt „Züssower Amtsblatt“ satzung erlassen: Nr. 07/2021 §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Amt Züssow Der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 Wahlleitung werden von bisher auf Wahlbekanntmachung EUR EUR 1. im Ergebnishaushalt Übergang eines Sitzes in der Gemeindevertretung der Gesamtbetrag der Erträge 4.825.800 4.849.200 Bandelin der Gesamtbetrag der Gemäß § 46 Abs. 5 des Landes- und Kommunalwahlgeset- Aufwendungen 4.934.700 4.929.400 zes (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010, zuletzt geändert das Jahresergebnis nach durch Gesetz vom 10. April 2019 i. V. m. § 46 Abs. 3 der Veränderung der Rückla- Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) vom 2. gen von -108.900 -80.200 März 2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. De- 2. im Finanzhaushalt zember 2018 gebe ich bekannt: a) der Gesamtbetrag der lau- fenden Einzahlungen 4.780.000 4.811.840 Bei den Kommunalwahlen im Land Mecklenburg-Vorpom- der Gesamtbetrag der lau- mern vom 26.05.2019 ist in der Gemeinde Bandelin fenden Auszahlungen 1 4.779.800 4.775.640 Herr Erhard Spiering der jahresbezogene Saldo aus dem Wahlvorschlag der Unabhängigen Wählergemein- der laufenden Ein- und schaft Bandelin (UWB) gewählt worden. Auszahlungen 200 36.200 b) der Gesamtbetrag der Ein- Herr Erhard Spiering hat gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 1 LKWG M-V zahlungen aus der Investi- auf seinen Sitz in der Gemeindevertretung Bandelin mit tionstätigkeit 448.600 445.100 Wirkung zum 31.05.2021 verzichtet. der Gesamtbetrag der Aus- Damit geht der Sitz in der Gemeindevertretung Bandelin zahlungen aus der Investi- für die laufende Wahlperiode auf tionstätigkeit 698.800 731.300 Frau Rebecca Menzlin der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der als Ersatzperson aus dem Wahlvorschlag der Unabhängi- Investitionstätigkeit -250.200 -286.200 gen Wählergemeinschaft Bandelin (UWB) über. festgesetzt. Entsprechend § 46 Absatz 4 LKWG i. V. m. § 35 LKWG ist ---- gegen die Feststellung der Wahlleitung Einspruch zulässig. 1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und In- Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach der Be- vestitionsförderungsmaßnahmen
Nr. 07/2021 –7– Züssow §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von bisher 0 EUR auf 0 EUR. §3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt von bisher 0 EUR auf 0 EUR. §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt von bisher 478.000 EUR auf 481.100 EUR. §5 Hebesätze entfällt §6 Amtsumlage 1. Die Amtsumlage wird von bisher 22,933 v. H. auf 23,109 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. 2. Die Schulumlage wird von bisher 10,856 v. H. auf 10,800 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. §7 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt statt bisher 45,85 Vollzeitäquivalente (VzÄ) nunmehr 47,35 Vollzeitäquivalente (VzÄ). §8 Weitere Vorschriften 1. Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 12 Satz 2 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. 2. Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs.1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausge- nommen: - Interne Leistungsverrechnungen - Abschreibungen - Einstellungen in Rücklagen - Personalaufwendungen/Versorgungsaufwendungen 3. Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs.2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: - Personalaufwendungen/Versorgungsaufwendungen - Interne Leistungsverrechnungen - Abschreibungen - Einstellung in Rücklagen - Sonstige Personal-und Versorgungsaufwendungen 4. Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 5. Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. Nachrichtliche Angaben: 1. zum Ergebnishaushalt das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres von bisher 1.690.631,00 EUR auf voraussichtlich 1.719.331,00 EUR. 2. zum Finanzhaushalt der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres von bisher 1.166.095,62 EUR auf voraussichtlich 1.202.095,62 EUR. 3. zum Eigenkapital der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres von bisher 1.831.495,97 EUR auf voraussichtlich 1.831.495,97 EUR. Züssow, den 08.06.2021
Züssow –8– Nr. 07/2021 Hinweis: Fundsachen Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haus- haltsjahr 2021 ist gemäß §§ 47 Absatz 2, 48 Absatz 1 KV M-V Schlüsselbund Am 31.05.2021 wurde bei der Polizeistation in Züssow ein der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.06.2021 Schlüsselbund abgegeben. angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichti- Der Eigentümer kann sich an den Fachbereich Bürgerdienste gen Festsetzungen. in Ziethen wenden. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstö- Kamera der Firma „Kodak“ ße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Am 14.06.2021 wurde beim Ordnungsamt im Amt Züssow Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines eine Kamera der Firma „Kodak“ abgegeben. Der Eigentümer kann sich an den Fachbereich Bürgerdienste Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die in Ziethen wenden. Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt- machungsvorschriften. Ansprechpartner im Amt: Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsicht- Herr Geetz nahme Tel.: 038355 643-330, E-Mail: k.geetz@amt-zuessow.de vom Montag, 21.06.2021 bis Montag, den 12.07.2021 Kinderfreizeitbonus während der Öffnungszeiten des Amtes Züssow im Amt für Familien mit Wohngeld Züssow, Bürgerbüro Ziethen, Dorfstraße 68 A, Zimmer 106 Die aufgrund der Corona-Pandemie erfolgten Einschränkun- öffentlich aus. gen haben gerade Kinder und Jugendliche stark belastet. Bekannt gemacht auf der Homepage www.amt-zuessow.de Die Bundesregierung hat deshalb das Aktionsprogramm unter Bekanntmachungen am 17.06.2021 „Aufholen nach Corona 2021/2022“ beschlossen. Ein wesent- Veröffentlichung einer Textfassung am 14.07.2021 im Züsso- licher Bestandteil des Aktionsprogramms ist der Kinder- wer Amtsblatt Nr. 07/2021 freizeitbonus. Züssow, den 08.06.2021 Was ist der Kinderfreizeitbonus? Der Kinderfreizeitbonus soll bedürftige Familien und Fa- milien mit geringem Einkommen dabei unterstützen, dass ihre Kinder Angebote zur Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen können. Es handelt sich um eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro pro Kind und Jugendlichen unter 18 Jahren. Einsichtnahme Wer erhält den Kinderfreizeitbonus? in die Spendenberichte Nicht alle Familien erhalten den Kinderfreizeitbonus. Er wird Entsprechend § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung Meck- nur gewährt, wenn für den Monat August 2021 bestimmte lenburg-Vorpommern hat jede Gemeinde jährlich einen Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die oder SGB II-Leistungen („Hartz IV“) bezogen werden. Zuwendungszwecke der Spenden anzugeben sind, zu er- Die Auszahlung für Familien mit Wohngeld erfolgt durch die stellen. Familienkasse. Der jeweils aktuelle Bericht zu den Spenden ist der Öffent- Der Kinderfreizeitbonus wird nicht auf andere Sozialleis- lichkeit zugänglich zu machen. tungen angerechnet und zusätzlich zu den Leistungen für Die Spendenberichte für das Haushaltsjahr 2020 können Bildung und Teilhabe gewährt. im Amt Züssow, Fachbereich Finanzen im Bürgerbüro in Muss der Kinderfreizeitbonus beantragt werden? Ziethen, Dorfstraße 68A, 17390 Ziethen, Zimmer 110 wäh- Das hängt davon ab, ob Sie neben dem Wohngeld auch noch rend der Öffnungszeiten vom 15.07.2021 bis zum 28.07.2021 Kinderzuschlag von der Familienkasse beziehen. nur nach telefonischer Absprache eingesehen werden. Beziehen Sie im August 2021 Kinderzuschlag und Wohngeld, Weitere Termine für die Einsichtnahme sind nach Verein- wird Ihnen der Kinderfreizeitbonus automatisch und ohne barung möglich. Antrag ausgezahlt. Ansprechpartner: Frau Henkel Telefon-Nr.: 038355 643319 Wenn Sie im August 2021 Wohngeld, aber keinen Kinder- Amt Züssow zuschlag beziehen, stellen Sie bitte einen Antrag auf den Fachbereich Finanzen Kinderfreizeitbonus bei Ihrer Familienkasse. Dem Antrag ist eine Kopie des Wohngeld-Bewilligungsbescheides bei- Bekanntmachungsvermerk: zufügen. Datum der Öffentlichen Bekanntmachung gemäß Haupt- satzung im Internet auf www.amt-zuessow.de, unter Be- Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie kanntmachungen/ Öffentliche Bekanntmachungen (Amt, unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/ Gemeinden) am 16.06.2021 kinderfreizeitbonus. Veröffentlichung einer Druckausgabe am 14.07.2021 im Bei Fragen zum Kinderfreizeitbonus und zum Antragsver- amtlichen Bekanntmachungsblatt „Züssower Amtsblatt“ fahren wenden Sie sich bitte an Ihre Familienkasse. Nr. 07/2021 Ihre Wohngeldbehörde
Nr. 07/2021 –9– Züssow Beschlüsse des Amtsausschusses vom 08.06.2021 Öffentlicher Teil: Wahl des Wahlleiters und seines Stellvertreters deren Verhinderung Frau Bärbel Witschel, Fachbereichslei- (Neubesetzung entsprechend § 9 Absatz 3 LKWG-MV) terin Zentrale Verwaltung, mit der ständigen Vertretung des Der Amtsausschuss Züssow wählt entsprechend § 9 Abs. 3 Amtes in der Mitgliederversammlung des Zweckverbandes des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vor- Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (ZV pommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) eGo-MV). eine gemeinsame Wahlleitung. Der Beschluss des Amtsausschusses Züssow AA/2019/033 Zur Wahlleiterin wird Frau Sandra Jantz - Leitende Verwal- vom 23.07.2019 wird aufgehoben. tungsbeamtin des Amtes Züssow gewählt Abstimmungsergebnis: und Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 zur Stellvertretenden Wahlleiterin wird Frau Bärbel Witschel - Fachbereichsleiterin Zentrale Verwaltung gewählt. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushalts- Abstimmungsergebnis: plan des Amtes für das Haushaltsjahr 2021 Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Aufgrund des § 45 i. V. m. §§ 47, 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss Vertretung des Amtes Züssow im Zweckverband Elektroni- des Amtsausschusses vom 08.06.2021 und nach Vorlage sche Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpom- Der Amtsausschuss bevollmächtigt die Leitende Verwal- mern-Greifswald folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung tungsbeamtin des Amtes Züssow, Frau Sandra Jantz, bei erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 werden von bisher auf EUR EUR 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge 4.825.800 4.849.200 der Gesamtbetrag der Aufwendungen 4.934.700 4.929.400 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -108.900 -80.200 2. im Finanzhaushalt a) der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen 4.780.000 4.811.840 der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] 4.779.800 4.775.640 der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen 200 36.200 b) der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 448.600 445.100 der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 698.800 731.300 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit -250.200 -286.200 festgesetzt. §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von bisher 0 EUR auf 0 EUR. §3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt von bisher 0 EUR auf 0 EUR. §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt von bisher 478.000 EUR auf 481.100 EUR. §5 Hebesätze entfällt ---- [1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Züssow – 10 – Nr. 07/2021 §6 Amtsumlage 1. Die Amtsumlage wird von bisher 22,933 v. H. auf 23,109 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. 2. Die Schulumlage wird von bisher 10,856 v. H. auf 10,800 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. §7 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt statt bisher 45,85 Vollzeitäquivalente (VzÄ) nunmehr 47,35 Vollzeitäquivalente (VzÄ). §8 Weitere Vorschriften 1. Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 12 Satz 2 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. 2. Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs.1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen aus- genommen: - Interne Leistungsverrechnungen - Abschreibungen - Einstellungen in Rücklagen - Personalaufwendungen/Versorgungsaufwendungen 3. Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemH- VO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: - Personalaufwendungen/Versorgungsaufwendungen - Interne Leistungsverrechnungen - Abschreibungen - Einstellung in Rücklagen - Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen 4. Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 5. Gemäß § 14 Abs.4 GemHVO Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. Nachrichtliche Angaben: 1. zum Ergebnishaushalt das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres von bisher 1.690.631,00 EUR auf voraussichtlich 1.719.331,00 EUR. 2. zum Finanzhaushalt der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres von bisher 1.166.095,62 EUR auf voraussichtlich 1.202.095,62 EUR. 3. zum Eigenkapital der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres von bisher 1.831.495,97 EUR auf voraussichtlich 1.831.495,97 EUR. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Nichtöffentlicher Teil - Beschluss zur Auftragsvergabe der Reinigung der Peenetalschule Gützkow - Beschluss zur Auftragsvergabe * Digitale Infrastruktur Peenetal-Schule Gützkow, Los Errichtung Datennetz - Beschluss zur Auftragsvergabe * Digitale Infrastruktur Grundschule Züssow, Los Errichtung Datennetz Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 03.06.2021 Nichtöffentlicher Teil • Stellenbesetzung: Einstellung eines Gemeindehilfsarbeiters zum 01.07.2021 auf Basis eines Minijobs • Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes in Kuntzow - abgelehnt
Nr. 07/2021 – 11 – Züssow Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 28.06.2021 Beschlüsse der Gemeindevertretung Öffentlicher Teil: vom 01.06.2021 Stellungnahme der Gemeinde Groß Kiesow zum Entwurf der 1. Änderung und 1. Ergänzung des B-Planes Nr. 2 Öffentlicher Teil: „Mühlenbergstraße“ Gemeinde Bandelin in der Fassung Übertragung der Zuschlags- und Auftragserteilung auf von 02-2021 den Bürgermeister für die Beschaffung von Dienst- und Die Gemeindevertretung berät über den Entwurf zur 1. Schutzbekleidung für die Freiwillige Feuerwehr Gribow Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung der „Mühlenbergstraße“ Gemeinde Bandelin Fassung 02/2021 Zuschlags- und Auftragserteilung auf den Bürgermeister und hat dazu keine Bedenken, Anregungen und Hinweise. für die Beschaffung von Dienst- und Schutzbekleidung für Abstimmungsergebnis: die Freiwillige Feuerwehr Gribow. Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Abstimmungsergebnis: Stellungnahme zum Neubau einer Sende- und Emp- Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - fangsanlage für mobiles Breitband - Suchkreisinforma- tion Beschlüsse Die Gemeindevertretung Groß Kiesow berät über den der Gemeindevertretung Neubau einer Sende- und Empfangsanlage für mobiles Breitband. Die Gemeindevertretung begrüßt grundsätz- vom 15.06.2021 lich den mobilen Breitbandausbau, hält den vorgeschlage- nen Standort einer Sende- und Empfangsanlage jedoch für Nichtöffentlicher Teil: zu ortsnah. Sie schlägt zwei alternative Standorte weiter • Befristete Einstellung eines geringfügig Beschäftig- außerhalb der Ortslage vor: ten (Minijob) Alte Sandkuhle Klein Kiesow • Befristete Einstellung eines geringfügig Beschäftig- Gemarkung Klein Kiesow, Flur 3, Flurstück 87 (Eigentümer: ten (Minijob) Gemeinde Groß Kiesow) • Befristete Einstellung eines geringfügig Beschäftig- Nutzungsart: Tagebau, Grube ten (Minijob) und Silo Klein Kiesow Gemarkung Klein Kiesow, Flur 3, Flurstück 86 (Eigentümer: Marko Schmidt) Nutzungsart: Landwirtschaftliche Fläche, Gewerbe- und Beschlüsse Industriefläche (Lagerplatz). der Gemeindevertretung Abstimmungsergebnis: vom 31.05.2021 Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Übertragung der Zuschlags- und Auftragserteilung Nichtöffentlicher Teil auf die Bürgermeisterin für die Beschaffung „Mann- • Beschluss über einen Grundstücksverkauf - be- schaftstransportwagen Freiwillige Feuerwehr Groß Kie- bautes Grundstück in der Ortslage Groß Kiesow, sow“ Schulstraße 9 *ehemalige Schule Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung der Zuschlags- und Auftragserteilung auf die Bürgermeisterin für die Beschaffung des Mannschaftstransportwagens für die Freiwillige Feuerwehr Groß Kiesow. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschlüsse der Gemeindevertretung Satzungsänderung des Zweckverbandes Wasser/Abwas- vom 07.06.2021 ser Boddenküste (ZWAB)- zur Kenntnis genommen - Öffentlicher Teil: Nichtöffentlicher Teil Grundsatzbeschluss „Photovoltaik- Projekt Groß Polzin“ • Beschluss über einen Grundstückserwerb in der Die Gemeindevertretung Groß Polzin befürwortet grund- Ortslage Groß Kiesow - bebautes Grundstück und sätzlich die Planung, Errichtung und den Betrieb von Pho- rückständiger Straßenerwerb tovoltaikfreiflächenanlagen. Die in Betracht kommenden • Beschluss über einen Grundstücksverkauf - unbe- Flächen werden unter Berücksichtigung der naturschutz- bautes Grundstück in der Ortslage Groß Kiesow rechtlichen und sonstigen rechtlichen Belange in geson- - zurückgestellt - derter Beschlussfassung festgelegt. • Beschaffung eines 100 m³ Löschwassertanks für Abstimmungsergebnis: Schlagtow Meierei Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Züssow – 12 – Nr. 07/2021 Nichtöffentlicher Teil Annahme einer Spende Die Stadtvertretung Gützkow beschließt die Annah- • Anschaffung von Löschwasservorratsbehältern mit me einer Spende von Herrn Andre König in Höhe von 100 m³ Fassungsvermögen anstatt Löschwasser- 100,00 € für die Bepflanzung und Pflege der Blumenam- brunnen für Groß Polzin und Pätschow peln im Stadtgebiet Gützkow. • Beschäftigungsfördermaßnahme: Teilhabe am Ar- Abstimmungsergebnis: beitsmarkt nach § 16i SGB II Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 • Auftragsvergabe - Sand für Volleyballplatz Quilow Annahme einer Spende Die Stadtvertretung Gützkow beschließt die Annahme ei- ner Spende von Herrn Mario Schumann in Höhe von 200,00 € für die Bepflanzung und Pflege der Blumenampeln im Stadtgebiet Gützkow. Beschlüsse der Stadtvertretung Abstimmungsergebnis: vom 17.06.2021 Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Öffentlicher Teil: Annahme einer Spende Die Stadtvertretung Gützkow beschließt die Annahme Grundsatzbeschluss „Zukunft durch Zusammenarbeit in einer Spende von Herrn Fred Witte in Höhe von der Pomerania-Region“ 200,00 € für die Bepflanzung und Pflege der Blumenam- Die Stadtvertretung Gützkow fasst den Grundsatzbe- peln im Stadtgebiet Gützkow. schluss den Versammlungsraum in der Feuerwehr Gützkow Abstimmungsergebnis: für die Zusammenarbeit in der Pomerania-Region herzu- Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: richten. Abstimmungsergebnis: Nichtöffentlicher Teil Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 • Beschluss über einen Grundstücksverkauf - unbe- bautes Grundsück im Gewerbegebiet Greifswalder Annahme einer Spende Straße Die Stadtvertretung Gützkow beschließt die Annahme ei- • Grundsatzbeschluss über den Verkauf von zwei er- ner Spende von Frau Iris Görs in Höhe von 300,00 € für die schlossenen Baugrundstücken in Gützkow Schlosskapelle in Gützkow. - Am Mühlenberg 3/Am Mühlenberg 4 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Grundstücksangebote Annahme einer Spende Die Stadtvertretung Gützkow beschließt die Annahme in der Stadt Gützkow einer Spende von Herrn Manfred Ide in Höhe von 100,00 € für die Bepflanzung und Pflege der Blumenampeln im Das Amt Züssow schreibt für die Stadt Gützkow Stadtgebiet Gützkow. zwei erschlossene Baugrundstücke zur Wohnbe- Abstimmungsergebnis: bauung zum Verkauf aus. Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Lage und Grundstücksdaten Die Grundstücke befinden sich in der Kleinstadt Gützkow, im Annahme einer Spende Verwaltungsbereich des Landkreises Vorpommern-Greifs- Die Stadtvertretung Gützkow beschließt die Annahme ei- wald, etwa 17 km südlich der Universitäts- und Hansestadt ner Spende von Frau Iris Görs in Höhe von 200,00 € für Greifswald. die Bepflanzung und Pflege der Blumenampeln im Stadt- Über die nördlich gelegene Bundesstraße B 111 besteht gebiet Gützkow. ein guter Anschluss an das überregionale Straßennetz. Die Abstimmungsergebnis: Bundesautobahn A 20 ist über die Anschlussstelle Gützkow Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 erreichbar. Annahme einer Spende Grundstücksbeschreibung Die Stadtvertretung Gützkow beschließt die Annahme ei- Anschrift ner Spende von Herrn Peter Schmidt in Höhe von 200,00 Am Mühlenberg 3 € für die Bepflanzung und Pflege der Blumenampeln im 17506 Gützkow mit einer Größe von ca. 650 m² Stadtgebiet Gützkow. Am Mühlenberg 4 Abstimmungsergebnis: 17506 Gützkow mit einer Größe von ca. 649 m² Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Die Grundstücke sind derzeit unbebaut. Annahme einer Spende Ein positiver Bauvorbescheid zur Errichtung von zwei Ein- Die Stadtvertretung Gützkow beschließt die Annahme ei- familienwohnhäusern liegt vor. ner Spende von Frau Jutta Dinse in Höhe von 200,00 € für Konditionen die Bepflanzung und Pflege der Blumenampeln im Stadt- Die Grundstücksvergabe erfolgt auf der Grundlage des Be- gebiet Gützkow. schlusses der Stadtvertretung. Abstimmungsergebnis: Die Ausschreibung wird am 14.07.2021 eröffnet. Gebote Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 können innerhalb einer Frist bis zum 27.08.2021 abgege-
Nr. 07/2021 – 13 – Züssow ben werden. Ausschlaggebend für die Fristwahrung ist der Abstimmungsergebnis: Poststempel. Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Anträge sind nur für ein Baugrundstück mit einem Gebot, Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der welches mindestens für Aufgaben des Brandschutzes der Gemeinde Wrangelsburg Am Mühlenberg 3 (ca. 650 m²) = 62,00 €/m² Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss einer Am Mühlenberg 4 (ca. 649 m²) = 62,00 €/m² Vereinbarung zur Übernahme der Aufgaben nach dem Brand- betragen muss, in einem verschlossenen Umschlag mit dem schutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpom- Vermerk „Nicht öffnen! Ausschreibung Baugrundstück Gütz- mern der Gemeinde Wrangelsburg. kow + Parzellenangabe“ an das Amt Züssow, SB Liegenschaf- Abstimmungsergebnis: ten, Dorfstraße 6 in 17495 Züssow, zu richten. Unabdingbar Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 ist die Einreichung von Unterlagen zur Absicherung der Fi- nanzierung. Grundsatzbeschluss zur Umbenennung der Straßennamen Der Verkauf des Grundstücks erfolgt zweckgebunden mit in der Gemeinde Karlsburg der Auflage zur Errichtung eines Wohnhauses. Die Gemeindevertretung Karlsburg beschließt den Grund- Alle mit dem Grundstückserwerb verbundenen Kosten trägt satzbeschluss zur Umbenennung der Straßennamen im Ge- der Erwerber. meindegebiet. Die Vergabe steht unter Vorbehalt der Zustimmung der po- Abstimmungsergebnis: litischen Gremien. Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: 9 Enthaltungen: 1 Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Stadt Gützkow ist nicht Anpassung der Garagenmietverträge im Rahmen der Ein- verpflichtet, dem Anbieter des höchsten Gebotes den Zu- führung von § 2b UStG schlag zu erteilen. Die Gemeindevertretung beschließt, dass alle Garagenmiet- Die Stadt Gützkow behält sich das Recht vor, die Ausschrei- verträge ab dem 01.01.2023 zusätzlich zur Miete die Zahlung bung ohne Angaben von Gründen jederzeit für ungültig zu der Umsatzsteuer in Höhe des Regelsteuersatzes von derzeit erklären. 19 % vorzusehen haben. Darüber hinaus beschließt die Gemeindevertretung, dass Weitere Auskünfte erteilt das Amt Züssow, Fachbereich Bau- und Grundstücksmanagement, Liegen- ab dem 01.01.2023 der Betrag der derzeit separat zu zah- schaften, lenden Grundsteuer je Garage in Höhe von 10,68 €/Jahr in Tel. 038355 643215, E-Mail: k.eberhardt@amt-zuessow.de die Garagenmiete mit aufgenommen wird, sodass diese ab diesem Zeitpunkt 110,68 €/Jahr betragen wird. Die Grund- steuererhebung für die Garage beim Mieter wird ab diesem Zeitpunkt im Gegenzug entfallen. Die Mieter haben sodann ab dem 01.01.2023 jährlich 110,68 € Miete zuzüglich derzeit 21,03 € Umsatzsteuer für eine Garage an die Gemeinde zu zahlen. Dieser Gesamt-Jahresbetrag von 131,71 € entspricht einer Monatsmiete von 10,98 €. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Annahme einer Spende Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Spen- de von Frau Franziska Ohlrich in Höhe von 700,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Lühmannsdorf. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Annahme einer Spende Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Spen- de von Herrn Tino Große in Höhe von 400,00 € für die Frei- willige Feuerwehr Karlsburg. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Spendenübersicht 2020 - zur Kenntnis genommen - Satzungsänderung des Zweckverbandes Wasser/Abwas- ser Boddenküste (ZWAB) Der Bürgermeister erklärt die Informationsvorlage. Herrn Beschlüsse der Gemeindevertretung Kohnert lag die Vorlage nicht vor. Die Gemeinde möchte in dieser Sitzung einen Beschluss zum Sachverhalt fassen. Herr vom 27.05.2021 Bartoszewski lässt darüber abstimmen. Wahl eines Mitglieds (Gemeindevertreter*in) in den Fi- Abstimmungsergebnis: nanzausschuss der Gemeindevertretung Karlsburg - Wie- Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 3 derbesetzung Die Gemeindevertretung Karlsburg beschließt, Herrn René - Beschluss zur Satzungsänderung im nichtöffentlichen Burat als Mitglied in den Finanzausschuss zu wählen. Teil -
Züssow – 14 – Nr. 07/2021 Nichtöffentlicher Teil • 2. Änderung zum Nutzungsvertrag „Reha-Sport“ vom 12.07.2017 Beschlüsse der Gemeindevertretung • Stellungnahme gemäß § 11 der 9. BImSchV und Er- vom 28.06.2021 teilung Einvernehmen gemäß § 36 BauGB • Antrag auf Erlass Öffentlicher Teil: • Antrag auf Erlass Annahme einer Sachspende • Antrag auf Erlass Die Gemeindevertretung Murchin beschließt die Sachspende der Agrar GmbH Murchin im Wert von 500,00 € anzunehmen. • Personalangelegenheit: befristete Einstellung Abstimmungsergebnis: • Information zur Auftragsvergabe Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 * Neubau Feuerwehrgerätehaus Karlsburg - Los 16 Annahme einer Spende Fliesenarbeiten - zur Kenntnis genommen - Die Gemeindevertretung Murchin beschließt die Annahme • Information zur Auftragsvergabe der Spende von der Firma Agrar GmbH Murchin aus Pinnow * Neubau Feuerwehrgerätehaus Karlsburg - Los 17 in Höhe von 2.000,00 €. Die Spende soll für die Erweiterung Malerarbeiten - zur Kenntnis genommen - der Spielplätze in der Gemeinde eingesetzt werden. • Information zur Auftragsvergabe Abstimmungsergebnis: * Neubau Feuerwehrgerätehaus Karlsburg - Los 18 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Bodenbelagsarbeiten - zur Kenntnis genommen - Nichtöffentlicher Teil • Information zur Auftragsvergabe • Antrag auf Erlass * abgelehnt * Neubau Feuerwehrgerätehaus Karlsburg - Los 24 • Bevollmächtigung Auftragsvergaben - Ertüchtigung Rüttelboden - zur Kenntnis genommen - Sanitärgebäude Waldbad Pinnow
Nr. 07/2021 – 15 – Züssow Jede Menge Feierlichkeiten in der Kita Bandelin Nach langer, langer Zeit dürfen nun endlich wieder alle de natürlich auch ausgiebig zu Musik getanzt. Abgerundet Kinder in unsere Kindertagesstätte „Knirpsenland“, der wurde der Tag dann noch mit einem leckeren Wassereis. Volkssolidarität Nordost e. V. besuchen. Dies sollte An- Die nächste Feierlichkeit ließ nicht lang auf sich warten. lass sein, um zu feiern. So kam es uns gelegen, dass am Denn am 18.06.2021 wurde es Zeit die „Großen“ Kinder zu Dienstag, den 01.06.2021 Kindertag war. Wir informierten verabschieden. Nicht mehr lang‘ dann werden sie nämlich die Eltern, dass wir an diesem Tag unsere Feier durchfüh- Schulkinder sein. Trotz der kurzfristigen Corona-Lockerun- ren wollen. Dazu planten und organisierten die Erzieher gen übten die acht Vorschulkinder noch ein Gedicht ein, ein reichhaltiges Frühstücksbuffet und jedes Kind konnte um es ihren Eltern an dem Abend vorzuführen. Jedes Kind bekam ein, auf sich abgestimmtes, „Kindergartenzeugnis“, sich verkleiden, wenn es wollte. Am Tag zuvor dekorierten seinen Portfolio-Ordner, eine kleine Schultüte und ein wir die Einrichtung mit Luftballons, Luftschlangen und Gir- selbstgestaltetes T-Shirt mit dem Aufdruck: „Schulanfän- landen und die ersten Kinderaugen begannen zu leuchten. ger 2021“. Die Eltern organisierten kurzfristig ein kleines Alle waren aufgeregt und freuten sich auf den großen Tag. Grill-Buffet. Wofür wir uns nochmal bei allen recht herzlich Unser Buffet sollte den Anfang machen, danach trafen sich bedanken möchten. alle Gruppen auf dem Hof. Dort wartete, eine Schminke- cke, Sackhüpfen, Eierlauf und eine Seifenblasenstation auf Eine schöne Sommerzeit die Kinder. Wie es sich für eine richtige Feier gehört, wur- Wünscht Ihnen das Team der Kita „Knirpsenland“ Ein kunterbunter Bienenspaß 2 Aktionswochen vom 31.5. - 11.6.2021 Mit viel Einsatz haben die Kinder und die Erzieherinnen der Kindertagesstätte „Bienenhaus“ in Groß Kiesow ihre zwei Aktionswochen abgeschlossen. Jeden Tag haben die Kinder etwas Neues erlebt. Den krönenden Abschluss dieser ereignisreichen Tage bildete ein kleines, farbenfrohes Indianer- und Cowboy- fest. Bei diesem wurden die Kinder am Nachmittag von den Erzieherinnen geschminkt und verkleidet. Nach ei- ner stärkenden Kaffeemahlzeit gingen alle auf den Hof Neben bunten Seifenblasen, spannenden Wettspielen des „Bienenhauses“, um mit spannenden Wettkämpfen und einer entspannten Vorlesestunde, gab es auch noch: und einer Mutprobe zu beginnen. Alle Mädchen und Jungen wurden am Ende der Veranstaltung mit einer Tombola und einer Urkundenvergabe über- rascht. Dies sorgte für strahlende Augen bei allen Kindern.
Züssow – 16 – Nr. 07/2021 Malwettbewerb im „Bienenhaus“ Tomaten und Erdbeeren einsetzen. Ganz eifrig kümmern sich die Kleinsten um ihre Pflanzen und gießen diese Während der Aktionswochen im „Bienenhaus“ in Groß regelmäßig. Das Staunen der Kinder zu erleben und das Kiesow erhielten die Kinder die Möglichkeit, an einem Beobachten, wie aus einer kleinen Pflanze eine essbare Malwettbewerb teilzunehmen. Unter dem Motto „ICH und Frucht wird, bringt den Kleinsten die Wunder der Natur meine Kita Bienenhaus“ hatten sie zwei Wochen Zeit, um näher. Unsere ersten Erfolge konnten wir schon gemein- ihre Ideen und Fantasien auf das Papier zu bringen. Dabei sam ernten und genießen. Aber auch der Spaß darf nicht sind zahlreiche bunte Kunstwerke entstanden, die dann fehlen. am 11. Juni 2021 prämiert worden sind. Die Erzieherinnen Um die warmen Tage für die Kinder so erträglich wie mög- der Kita „Bienenhaus“ möchten sich nun noch einmal für lich zu machen, veranstalteten wir eine große Matschparty. die Teilnahme bei allen Kindern bedanken! Wir überfluteten unseren Sandkasten und förderten die Sensorik auf alle erdenkliche Arten. Liebe Grüße und bleiben Sie gesund. Vermisst! Das Team der Kita „Bummi“ Zudem wurden am 11.6.2021 unsere „Schlaubienen“ mit einer spannenden Detektivjagd verabschiedet. Am frü- hen Vormittag brachen sie auf, um bei einer kniffligen Spurensuche unseren vermissten Praktikanten „Valdi“ wiederzufinden. Im Anschluss wurde von den jüngeren Bienen ein kleines Programm aufgeführt, dann erhielt jedes Vorschulkind eine bunte Zuckertüte, die den Startschuss für einen neuen Lebensabschnitt gab. Wir wünschen allen Kindern und Eltern erholsame Sommerferien! Eure Erzieherinnen der Kita „Bienenhaus“ Kindertag in der Kita Bummi Liebe Leserinnen, liebe Leser, nachdem die Kinder so lange Zeit auf alles verzichten mussten, wollten wir ihnen einen unvergesslichen Kinder- tag ermöglichen. Gemeinsam starteten wir mit einem großen, sehr vielfälti- gen Brunch und guter Musik in den Tag. In enger Zusam- menarbeit mit unseren Eltern konnten wir eine Kremser- fahrt mit einem Traktor organisieren. Die bunt gestalteten Stöcke der Kinder schmückten nicht nur unseren Zaun, sondern auch den Kremser. Nachdem wir durch die um- liegenden Dörfer fuhren, gab es noch etwas Leckeres vom Grill und frisch von den Eltern zubereiteten Nudelsalat in ganz verschiedenen Varianten. Als kleines Highlight des Tages wurden für die Kinder aus Ballons verschiedene Tie- re gebastelt und eine kleine Schminkstation angeboten. Natürlich haben wir das schöne Wetter genutzt, um den Sommer bei uns in die Kita einziehen zu lassen. Gemein- sam mit den Käferkindern pflanzten wir Blumen in Kübel und legten ein Hochbeet an. Hier konnten sie Kohlrabi,
Nr. 07/2021 – 17 – Züssow Tatütata, der Kindertag 2021 ist da! Den diesjährigen Kindertag feierten die Kinder der Kita Schlauch, ein Helm und Flammen dazu … zur Freiwilligen „Tausendfüßler“ in Karlsburg mit einer Yogawanderung Feuerwehr Karlsburg liefen sie alle im Nu´! durch das schöne Dorf. Die Feuerwehr Karlsburg begrüßte uns dann mit Blaulicht und Glückwünschen über das Fahrzeugmikrofon. Was folg- te waren Spiele, Snacks und tolle Überraschungen für die Kinder. Ein sehr schöner und aufregender Vormittag für Groß und Klein. An dieser Stelle bedanken wir uns als Kita „Tausendfüßler“ nochmals für die tolle Zusammenarbeit und den schönen Vormittag bei der Freiwilligen Feuerwehr Karlsburg. Minea Strohwald Erzieherin Verschiedene Hinweise ließen viel Platz zum Ausprobieren & Entdecken. Vor allem aber konnten die Kinder Yoga in verschiedensten Variationen erfahren. Unter anderem mit dem stimmungsvollen Yoga Stopptanz & den gewürfel- ten Yogaübungen unter Zunahme des Schwungtuches. Im Karlsburger Park entdeckten die Kinder ein Steinhäufchen, dessen bunte Steine den Finalen Hinweis lieferten. Ein IMPRESSUM: Mitteilungsblatt mit amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Züssow – mit der amtsangehörenden Stadt Gützkow und den Gemeinden Bandelin, Gribow, Groß Kiesow, Groß Polzin, Karlsburg, Klein Bünzow, Murchin, Rubkow, Schmatzin, Wrangelsburg, Ziethen und Züssow. Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigen- preisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse Verantwortlich für den amtlichen Teil: Die Amtsvorsteherin kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unter Anschrift des Verlages. unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwie- dergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier ver- öffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Auflage: 6.300 Exemplare; Erscheinung: monatlich Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Bezug: Amt Züssow, Dorfstraße 6, Tel. 03 83 55/643-0, Fax 03 83 55/64 399 Das Mitteilungsblatt kann gegen Porto- und Versandkosten in der Pressestelle der Verwaltung auf Antrag abonniert werden. Einzelne Exemplare sind im Verlag erhältlich (bis zu 4 Wochen nach Erscheinen).
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