Malwettbewerb im "Bienenhaus" - Amt Züssow

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Malwettbewerb im "Bienenhaus" - Amt Züssow
ZÜSSOWER AMTSBLATT
                                      BEKANNTMACHUNGEN UND
                                      INFORMATIONEN DES AMTES ZÜSSOW
                                      mit der amtsangehörenden Stadt Gützkow
                                      und den Gemeinden Bandelin, Gribow, Groß Kiesow, Groß Polzin,
                                      Karlsburg, Klein Bünzow, Murchin, Rubkow, Schmatzin, Wrangelsburg,
                                      Ziethen und Züssow

                                      Jahrgang 17                        Mittwoch, den 14. Juli 2021                     Nummer 07

                                        Malwettbewerb im „Bienenhaus“

                                       Während der Aktionswochen Anfang Juni fand in der Kita Bienenhaus in Groß Kiesow ein
                                       Malwettbewerb statt.
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                       Dabei sind zahlreiche bunte Kunstwerke entstanden, die dann am 11. Juni 2021 prämiert worden
                                       sind.
                                       Weitere Unternehmungen der Kita Bienenhaus finden Sie auf Seite 16.

                                                               „Amtliches Bekanntmachungsblatt“ - kostenlos
Malwettbewerb im "Bienenhaus" - Amt Züssow
Züssow                                                   –2–                                                  Nr. 07/2021
Inhaltsverzeichnis
Bekanntmachungen und Informationen des Amtes Züssow
1. Sprechzeiten der Amtsvorsteherin
    und der Bürgermeister                               3
2. Erreichbarkeit der Mitarbeiter des Amtes             4     Öffnungszeiten des Amtes Züssow
3. Öffnungszeiten der Bibliotheken                      5
                                                               Liebe Bürgerinnen und Bürger,
4. Erreichbarkeit der Schiedsstelle des Amtes Züssow    5
5. Sitzungstermine5                                           aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens
6. Wahlbekanntmachung - Übergang eines Sitzes in der           gelten in den Bürgerbüros der Amtsverwaltung
    Gemeindevertretung Bandelin                         6
                                                                        Bürgerbüro Züssow,
7. Bekanntmachung über die Wahl der Wahlleiterin und
    ihrer Stellvertreterin                              6              Dorfstraße 6
8. 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Züssow für das                in 17495 Züssow,
    Haushaltsjahr 2021                                  6              Bürgerbüro Gützkow,
9. Spendenbekanntmachung 2020                           8
                                                                        Pommersche Straße 27
10. Fundsachen8
11. Kinderfreizeitbonus für Familien mit Wohngeld       8              in 17506 Gützkow,
12. Beschlüsse des Amtsausschusses Amt Züssow                           Bürgerbüro Ziethen,
    vom 08.06.2021                                      9
                                                                        Dorfstraße 68 A
Bekanntmachungen und Informationen der Gemeinden                        in 17390 Ziethen
1. Beschlüsse der Gemeindevertretung Bandelin
    vom 03.06.2021                                  10        weiterhin Zugangsbeschränkungen und die Bürgerbüros
2. Beschlüsse der Gemeindevertretung Gribow                    sind bis auf Weiteres für den regulären Besucherverkehr
    vom 01.06.2021                                  11        geschlossen.
3. Beschlüsse der Gemeindevertretung Gribow
    vom 15.06.2021                                  11        Sie können die Bürgerbüros nur noch mit einem vorher
4. Beschlüsse der Gemeindevertretung Groß Kiesow vom           vereinbarten Termin betreten.
    31.05.202111
                                                               Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben für alle Ver-
5. Beschlüsse der Gemeindevertretung Groß Kiesow vom
    28.06.202111                                              waltungsleistungen telefonisch, per E-Mail oder Brief
6. Beschlüsse der Gemeindevertretung Groß Polzin               erreichbar. Alle E-Mail-Adressen und Telefonnummern
    vom 07.06.2021                                  11        finden Sie im Züssower Amtsblatt oder auf der Home-
7. Beschlüsse der Stadtvertretung Gützkow                      page des Amtes unter https://www.amt-zuessow.de/Amt-
    vom 17.06.2021                                  12        Zuessow/Verwaltung/. Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem
8. Grundstücksangebote in der Stadt Gützkow         12
                                                               Besuch einen Termin direkt mit den Mitarbeiterinnen
9. Beschlüsse der Gemeindevertretung Karlsburg
    vom 27.05.2021                                  13        und Mitarbeitern in den Fachbereichen.
10. Beschlüsse der Gemeindevertretung Murchin
                                                               Folgende Bestimmungen sind beim Betreten und im
    vom 28.06.2021                                  14
                                                               gesamten Verwaltungsgebäude zu beachten:
Wir gratulieren14                                             • Der Einlass in die Bürgerbüros erfolgt nur nach Auf-
Schulen und Kita                                                  forderung.
1. Jede Menge Feierlichkeiten in der Kita Bandelin    15      • Innerhalb der Gebäude ist eine medizinische Ge-
2. Ein kunterbunter Bienenspaß                        15         sichtsmaske (zum Beispiel OP-Maske gemäß EN
3. Malwettbewerb im Bienenhaus                        16         14683) oder Atemschutzmaske (gemäß Anlage der
4. Vermisst - Detektivjagd in der Kita Bienenhaus     16         Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung - SchutzmV
5. Kindertag in der Kita Bummi                        16         in der jeweils aktuellen Fassung, zum Beispiel
6. Kita Tausendfüßler -                                           FFP2-Maske) zu tragen und die Abstandsregelung
   Tatütata, der Kindertag 2021 ist da!                17        von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
7.   Die Grundschule Züssow sucht                              • Alle Besucher/-innen werden gebeten, sich die Hän-
     für das Schuljahr 2021/2022 LESEPATEN            18         de zu desinfizieren (Desinfektionsmittelspender
Kirchennachrichten                                                ist am Eingang vorhanden).
1. Nachrichten der Kirchengemeinden                            • Die Kontaktdaten der Besucher/-innen (Name, Vor-
    Groß Bünzow - Schlatkow - Ziethen                 18         name, Anschrift, Telefonnummer) werden erfasst.
2. Nachrichten der Kirchengemeinden                            • Besucher/-innen mit akuten Atemwegserkrankun-
    Züssow - Ranzin - Zarnekow                        20         gen sollen die Gebäude nicht betreten.
3. Der Kirchenbote                                    21
                                                               • Zahlungen sind nur bargeldlos möglich.
Kultur und Sport
1. Jugendclub in Karlsburg und Lühmannsdorf                    Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Unter-
    wieder offen                                      23      stützung. Bleiben Sie gesund!
2. Veranstaltungsankündigung des Kulturfelder e. V.   23
                                                               Jutta Dinse           Sandra Jantz
Weitere Informationen und Bekanntmachungen
                                                               Amtsvorsteherin       Leitende Verwaltungsbeamtin
1. Bekanntmachung des WBV „Ryck-Ziese“                23
2. Amtsgericht Greifswald - Terminsbestimmung                  Züssow, den 27.01.2021
   Zwangsvollstreckung Murchin, OT Relzow             23
Malwettbewerb im "Bienenhaus" - Amt Züssow
Nr. 07/2021                                             –3–                                                     Züssow
Sprechzeiten der Amtsvorsteherin
Name           Wochentag/Monat             Zeit                                 Ort
Jutta Dinse    Dienstag                    16:00 - 18:00 Uhr                    Rathaus in Gützkow
               Dienstag und Donnerstag     nach telefonischer Vereinbarung,     Bürgerbüro in Züssow und in Ziethen
                                           Tel.: 038355 643160

Sprechzeiten der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
Gemeinde/        Bürgermeister           Wochentag/Monat                 Zeit                Ort
Stadt
Bandelin         Jana von Behren       1. Donnerstag im Monat            18:00 - 19:00 Uhr Gemeinderaum,
                                       und nach Vereinbarung                               Bandelin, Heckenweg 21 B
                                       Tel.: 01523 8782483
Gribow           Thomas Peterson       von Montag bis Freitag            09:00 - 18:00 Uhr
                                       Tel.: 0170 5045438
Groß Kiesow      Dr. Astrid Zschiesche nach Vereinbarung unter
                                       Tel.: 0176 43505910
Groß Polzin      Sebastian Hornburg 1. Donnerstag im Monat oder          18:00 - 19:00 Uhr Gemeinderaum in Quilow
                                       nach telefonischer Absprache                        (ehemaliger Konsum)
                                       Tel.: 03836 202183
Gützkow          Jutta Dinse           Dienstag,                         16:00 - 18:00 Uhr im Rathaus Gützkow
                                       Tel.: 0172 3111265
Karlsburg        Mathias Bartoszewski nach Vereinbarung
                                       unter Tel. 0171 5406158
Klein Bünzow     Karl Jürgens          1. Dienstag im Monat,             16:00 - 17:00 Uhr Gemeindezentrum,
                                       Tel.: 0170 4685575                                  Bahnhof 35, Klein Bünzow
Murchin          Peter Dinse           Dienstag oder nach Vereinba-      17:00 - 18:00 Uhr Gemeindebüro Murchin,
                                       rung                                                Dorfstraße 50
                                       Tel.: 03971 258867
Rubkow           Holger Wendt          Nach Vereinbarung unter
                                       Tel.: 0170 2910807
Schmatzin        Jan-Henrik Hempel     Nach Vereinbarung unter
                                       Tel.: 0175 1661003
Wrangelsburg     Paul Juds             2. und 4. Freitag im Monat        16:30 - 17:00 Uhr Bürocontainer
                                       oder nach telefonischer Abspra-                     Wrangelsburg,
                                       che                                                 Schlossplatz 6
                                       Tel.: 0160 8304020
Ziethen          Werner Schmoldt       1. und letzten Montag im Monat    16:30 - 17:30 Uhr Bürgermeisterzimmer
                                       oder nach Tel.: Vereinbarung                        in Ziethen
                                       (Tel.: 03971 833526 oder
                                       Tel.: 0151 72117159
Züssow           Jörg Buchholz         3. Dienstag im Monat              17:00 - 18:00 Uhr Gemeinderaum Schulstr. 1,
                                                                                           Züssow

Kontaktdaten der Amtsvorsteherin, der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister:
Name                               E-Mail                                        Postanschrift
Amtsvorsteherin Jutta Dinse        j.dinse@amt-zuessow.de                        Amtsvorsteherin:
Jana von Behren                    bgm.bandelin@amt-zuessow.de                   Amt Züssow
Thomas Peterson                    bgm.gribow@amt-zuessow.de                     Dorfstraße 6
Dr. Astrid Zschiesche              bgm.grosskiesow@amt-zuessow.de                17495 Züssow
Sebastian Hornburg                 bgm.grosspolzin@amt-zuessow.de
Jutta Dinse                        bgm.guetzkow@amt-zuessow.de                   Postanschrift
Mathias Bartoszewski               bgm.karlsburg@amt-zuessow.de                  Bürgermeister/innen:
Karl Jürgens                       bgm.kleinbuenzow@amt-zuessow.de               Gemeinde (Name der Gemeinde)
Peter Dinse                        bgm.murchin@amt-zuessow.de                    Amt Züssow
Holger Wendt                       bgm.rubkow@amt-zuessow.de                     Dorfstraße 6
Jan-Henrik Hempel                  bgm.schmatzin@amt-zuessow.de                  17495 Züssow
Paul Juds                          bgm.wrangelsburg@amt-zuessow.de
Werner Schmoldt                    bgm.ziethen@amt-zuessow.de
Jörg Buchholz                      bgm.zuessow@amt-zuessow.de
Malwettbewerb im "Bienenhaus" - Amt Züssow
Züssow                                                    –4–                                              Nr. 07/2021
Erreichbarkeit der Ortsvorsteher der Gemeinde Karlsburg
Ortsteil Karlsburg:
Ortsvorsteher:      Christoph Hasenbank 0160 2449977               Mo. - Fr.
                                        c.hasenbank@gmx.de
Stellvertreter:     Marion Wilke

Ortsteil Lühmannsdorf:
Ortsvorsteher:    Sylvia Boldt            038355 12886             Mo. - Fr. (Anrufbeantworter ist geschaltet)
Stellvertreter:   Kati Vilbrandt          0162 1092083             Mo. - Fr.

Erreichbarkeit der Mitarbeiter des Amtes Züssow
Leitende Verwaltungsbeamtin (LVB)
Sitz: 17495 Züssow, Dorfstraße 6
Postanschrift: Amt Züssow, Dorfstraße 6, 17495 Züssow

LVB                                       Frau Jantz                               s.jantz@amt-zuessow.de
Sekretariat Amtsvorsteherin/LVB           Frau Garbe            038355 643-160     i.garbe@amt-zuessow.de

Fachbereich Zentrale Verwaltung
Sitz: 17495 Züssow, Dorfstraße 6
Postanschrift: Amt Züssow, Dorfstraße 6, 17495 Züssow

Leitung des Fachbereiches                 Frau Witschel         038355 643-121     b.witschel@amt-zuessow.de
Sekretariat Amtsvorsteherin/LVB           Frau Garbe            038355 643-160     i.garbe@amt-zuessow.de
Zentrale Servicestelle für Gremien        Frau Schwärig         038355 643-112     k.schwaerig@amt-zuessow.de
Verwaltungsorganisation                   Frau Holzportz        038355 643-117     p.holzportz@amt-zuessow.de
Personalverwaltung                        Frau Winkler          038355 643-114     c.winkler@amt-zuessow.de
Personalangelegenheiten                   Frau Ehrhardt         038355 643-115     k.ehrhardt@amt-zuessow.de
Informationstechnik                       Herr Habeck           038355 643-123     a.habeck@amt-zuessow.de
Wahlen/Sonstige Zentrale Dienste/
Homepage                                  Herr Gumprecht        038355 643-111     p.gumprecht@amt-zuessow.de
Sonstige Zentrale Dienste/Gremien/
Amtsblatt                                 Frau Tramp            038355 643-120     j.tramp@amt-zuessow.de

Stabstelle:
Zentrale Steuerung und Controlling        Frau Kloker           038355 643-332     r.kloker@amt-zuessow.de

Fachbereich Finanzen
Sitz: 17390 Ziethen, Dorfstraße 68 A
Postanschrift: Amt Züssow, Dorfstraße 6, 17495 Züssow

Leitung des Fachbereiches                 Frau Ploetz           038355 643-322     a.ploetz@amt-zuessow.de
Haushaltswesen/Beiträge                   Herr Kraffzig         038355 643-313     k.kraffzig@amt-zuessow.de
Haushaltswesen/Abgaben/Steuern            Herr Krüger           038355 643-337     o.krueger@amt-zuessow.de
Abgaben/Steuern                           Frau Morgenstern      038355 643-312     i.morgenstern@amt-zuessow.de
Geschäftsbuchhaltung                      Frau Turski           038355 643-342     u.turski@amt-zuessow.de
Geschäftsbuchhaltung                      Frau Göritz           038355 643-318     m.goeritz@amt-zuessow.de
Kassenleitung                             Frau Henkel           038355 643-319     e.henkel@amt-zuessow.de
Kasse                                     Frau Legat            038355 643-338     a.legat@amt-zuessow.de
Vollstreckung                             Frau Krüger           038355 643-336     a.krueger@amt-zuessow.de

Fachbereich Bau- und Grundstücksmanagement
Sitz: 17506 Gützkow, Pommersche Str. 27
Postanschrift: Amt Züssow, Dorfstraße 6, 17495 Züssow

Leitung des Fachbereiches                 Herr Saß              038355 643-218     r.sass@amt-zuessow.de
Hoch-/Tiefbau/Vergabe                     Herr Braun            038355 643-227     m.braun@amt-zuessow.de
Hoch-/Tiefbau                             Frau Reishaus         038355 643-226     b.reishaus@amt-zuessow.de
Hoch-/Tiefbau/Gebäude-/
Grundstücksmanagement                     Herr Kruse            038355 643-229     e.kruse@amt-zuessow.de
Bauleitplanung/Bauordnung                 Frau Gurr             038355 643-216     s.gurr@amt-zuessow.de
Straßenwesen/Bäume                        Herr Gebhardt         038355 643-217     m.gebhardt@amt-zuessow.de
Straßenwesen/Bäume                        Herr Schmidt          038355 643-221     h.schmidt@amt-zuessow.de
Liegenschaften                            Frau Eberhardt        038355 643-215     k.eberhardt@amt-zuessow.de
Malwettbewerb im "Bienenhaus" - Amt Züssow
Nr. 07/2021                                               –5–                                                    Züssow
Gebäude-/Grundstücksmanagement/
Friedhofswesen                             Frau Schult           038355 643-222      k.schult@amt-zuessow.de
Gebäude-/Grundstücksmanagement/
Pachten                                    Frau Schlotmann       038355 643-213      m.schlotmann@amt-zuessow.de

Fachbereich Bürgerdienste
Sitz: 17390 Ziethen, Dorfstraße 68 A
Postanschrift: Amt Züssow, Dorfstraße 6, 17495 Züssow

Leitung des Fachbereiches                  Frau Baumgardt        038355 643-335      d.baumgardt@amt-zuessow.de
Bürgerbüro Gützkow
Einwohnermeldewesen/Wohngeld               Frau Schmidt          038355 643-223      s.schmidt@amt-zuessow.de
Bürgerbüro Gützkow
Wohngeld                                   Frau Brauer           038355 643-219      s.brauer@amt-zuessow.de
Bürgerbüro Ziethen
Einwohnermeldewesen                        Frau Mauritz          038355 643-324      m.mauritz@amt-zuessow.de
Bürgerbüro Züssow
Einwohnermeldewesen                        Frau Zeising          038355 643-127      p.zeising@amt-zuessow.de
Öffentliche Sicherheit und Ordnung/        Herr Geetz                                k.geetz@amt-zuessow.de
Wild- und Jagdschaden/Schiedsstelle                              038355 643-330
Brandschutz/Gewerbe                        Herr Reichel          038355 643-331      a.reichel@amt-zuessow.de
Standesamt                                 Frau Illig            038355 643-327      d.illig@amt-zuessow.de
Schulverwaltung/Kita                       Frau Kejla            038355 643-311      i.kejla@amt-zuessow.de

Faxanschluss Gützkow                                             038353 611-10
Faxanschluss Ziethen                                             03971 2081-20
Faxanschluss Züssow                                              038355 643-99
E-Mail                                                                               info@amt-zuessow.de

Öffnungszeiten der Bibliothek                                Öffnungszeiten der Vereinsbibliothek
in Gützkow                                                   „Pommerscher Greif“
Tel.: 038353 50622                                           Die Bibliothek öffnet turnusmäßig an jedem dritten Sams-
                                                             tag im Monat von 10:00 - 16:00 Uhr und für Einzelbesuche
Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr                                nach Vereinbarung mit den Betreuern.
                                                             Abweichungen auf Grund von Feiertagen oder anderen
Öffnungszeiten der Bibliothek                                Veranstaltungen möglich.
                                                             Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie auf der
in Züssow                                                    Internetseite des Vereins: https://www.pommerscher-greif.
(unter Einhaltung der Coronabestimmungen)                    de/eventleser/öffnungstag-greif-bibliothek-in-züssow-324.
                                                             html
Dienstag, 10.08. 15:15 - 17:00 Uhr
                                                             Öffnungstage 2021 (vorbehaltlich der jeweiligen Coro-
Dienstag, 14.09. 15:15 - 17:00 Uhr
                                                             na-Bechränkungen)
Dienstag, 12.10. 15:15 - 17:00 Uhr
                                                             Bitte setzen Sie sich zur Sicherheit vorab mit der Biblio-
                                                             theksbetreuung in Verbindung.
Öffnungszeiten der Bibliothek                                17. Juli, 07. August, 18. September, 16. Oktober, 20. Novem-
in Karlsburg                                                 ber, 18. Dezember
                                                             Bibliothek Pommerscher Greif, Gustav-Jahn-Straße 1 (Brü-
Ab Juli ist die Gemeindebibliothek wieder geöffnet.          derhaus), 17495 Züssow, Tel. 038 355 160166
(unter Einhaltung der Coronabestimmungen)                    E-Mail: bibliothek@pommerscher-greif.de
Dienstag      17:00 - 18:00 Uhr   im Haus der Gemeinde in
                                  Karlsburg                  Sprechzeit der Schiedsstelle
                                                             des Amtes Züssow
 Die nächste Ausgabe des                                     Schiedsfrau:           Dr. Ursula von der Gönne-Stübing
 Züssower Amtsblattes erscheint                              Stellvertretende
                                                                                    Tel. 038355 6238
                                                                                    Diane Steiner-Springborn
 am Mittwoch, dem 11.08.2021                                 Schiedsfrau:

 Abgabetermin für Beiträge und Veranstaltungs-
 hinweise (letzter Abgabetag im Amt Züssow,                  Sitzungstermine
 Zentrale Verwaltung) ist der 28.07.2021                     29.07.2021     Gemeindevertretung Bandelin
                                                             Informationen: www.amt-zuessow.de/sitzungskalender
Malwettbewerb im "Bienenhaus" - Amt Züssow
Züssow                                                   –6–                                                                             Nr. 07/2021
Öffentliche Bekanntmachung                                   kanntmachung unter Angabe der Gründe bei der Wahllei-
                                                             tung zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende
Nach § 9 Abs. 3 Satz 2 des Landes- und Kommu-                Wirkung.
nalwahlgesetzes des Landes Mecklenburg-Vor-                  Züssow, den 07.06.2021
pommern (LKWG M-V)
Der Amtsausschuss des Amtes Züssow hat in seiner Sit-
zung am 08.06.2021
                  Frau Sandra Jantz
         Amt Züssow, Dorfstraße 6, 17495 Züssow              Bekanntmachungsvermerk:
zur Wahlleiterin des Amtes Züssow und                        Datum der Öffentlichen Bekanntmachung gemäß Haupt-
                                                             satzung im Internet auf www.amt-zuessow.de, unter Be-
                 Frau Bärbel Witschel                        kanntmachungen/ Wahlen am 07.06.2021
         Amt Züssow, Dorfstraße 6, 17495 Züssow
                                                             Veröffentlichung einer Druckausgabe am 14.07.2021 im
zu ihrer Stellvertreterin gewählt.                           amtlichen Bekanntmachungsblatt „Züssower Amtsblatt“
Züssow, den 14.06.2021                                       Nr. 07/2021

                                                             1. Nachtragshaushaltssatzung
                                                             des Amtes Züssow
                                                             für das Haushaltsjahr 2021
Bekanntmachungsvermerk:                                      Aufgrund des § 45 i. V. m. §§ 47, 48 der Kommunalverfas-
Datum der Öffentlichen Bekanntmachung gemäß Haupt-           sung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach
satzung im Internet auf www.amt-zuessow.de, unter Be-        Beschluss des Amtsausschusses vom 08.06.2021 und nach
kanntmachungen/Wahlen am 14.06.2021                          Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises
Veröffentlichung einer Druckausgabe am 14.07.2021 im         Vorpommern-Greifswald folgende 1. Nachtragshaushalts-
amtlichen Bekanntmachungsblatt „Züssower Amtsblatt“          satzung erlassen:
Nr. 07/2021                                                  §1
                                                             Ergebnis- und Finanzhaushalt
Amt Züssow                                                   Der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021
Wahlleitung                                                  werden
                                                                                                 von bisher       auf
Wahlbekanntmachung                                                                                     EUR       EUR
                                                             1. im Ergebnishaushalt
Übergang eines Sitzes in der Gemeindevertretung                      der Gesamtbetrag der
                                                                     Erträge                      4.825.800 4.849.200
Bandelin
                                                                     der Gesamtbetrag der
Gemäß § 46 Abs. 5 des Landes- und Kommunalwahlgeset-                 Aufwendungen                 4.934.700 4.929.400
zes (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010, zuletzt geändert               das Jahresergebnis nach
durch Gesetz vom 10. April 2019 i. V. m. § 46 Abs. 3 der             Veränderung der Rückla-
Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) vom 2.                    gen von                       -108.900 -80.200
März 2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. De-     2. im Finanzhaushalt
zember 2018 gebe ich bekannt:                                     a) der Gesamtbetrag der lau-
                                                                     fenden Einzahlungen          4.780.000 4.811.840
Bei den Kommunalwahlen im Land Mecklenburg-Vorpom-
                                                                     der Gesamtbetrag der lau-
mern vom 26.05.2019 ist in der Gemeinde Bandelin
                                                                     fenden Auszahlungen 1        4.779.800 4.775.640
                  Herr Erhard Spiering                               der jahresbezogene Saldo
aus dem Wahlvorschlag der Unabhängigen Wählergemein-                 der laufenden Ein- und
schaft Bandelin (UWB) gewählt worden.                                Auszahlungen                       200    36.200
                                                                  b) der Gesamtbetrag der Ein-
Herr Erhard Spiering hat gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 1 LKWG M-V
                                                                     zahlungen aus der Investi-
auf seinen Sitz in der Gemeindevertretung Bandelin mit
                                                                     tionstätigkeit                 448.600 445.100
Wirkung zum 31.05.2021 verzichtet.
                                                                     der Gesamtbetrag der Aus-
Damit geht der Sitz in der Gemeindevertretung Bandelin               zahlungen aus der Investi-
für die laufende Wahlperiode auf                                     tionstätigkeit                 698.800 731.300
                 Frau Rebecca Menzlin                                der Saldo der Ein- und
                                                                     Auszahlungen aus der
als Ersatzperson aus dem Wahlvorschlag der Unabhängi-                Investitionstätigkeit         -250.200 -286.200
gen Wählergemeinschaft Bandelin (UWB) über.                  festgesetzt.
Entsprechend § 46 Absatz 4 LKWG i. V. m. § 35 LKWG ist       ----
gegen die Feststellung der Wahlleitung Einspruch zulässig.   1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und In-

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach der Be-     vestitionsförderungsmaßnahmen
Malwettbewerb im "Bienenhaus" - Amt Züssow
Nr. 07/2021                                              –7–                                                    Züssow
§2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt                                von bisher 0 EUR     auf 0 EUR.
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt                von bisher 0 EUR           auf 0 EUR.
§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt                         von bisher 478.000 EUR     auf 481.100 EUR.
§5
Hebesätze
entfällt
§6
Amtsumlage
1. Die Amtsumlage wird                                                       von bisher 22,933 v. H.     auf 23,109 v. H.
   der Umlagegrundlagen festgesetzt.
2. Die Schulumlage wird                                                      von bisher 10,856 v. H.     auf 10,800 v. H.
   der Umlagegrundlagen festgesetzt.
§7
Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen
beträgt                                                                 statt bisher    45,85 Vollzeitäquivalente (VzÄ)
                                                                        nunmehr         47,35 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§8
Weitere Vorschriften
1. Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 12 Satz 2 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro
   festgesetzt.
2. Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs.1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausge-
   nommen:
   - Interne Leistungsverrechnungen
   - Abschreibungen
   - Einstellungen in Rücklagen
   - Personalaufwendungen/Versorgungsaufwendungen
3. Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs.2 GemHVO
   jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:
   - Personalaufwendungen/Versorgungsaufwendungen
   - Interne Leistungsverrechnungen
   - Abschreibungen
   - Einstellung in Rücklagen
   - Sonstige Personal-und Versorgungsaufwendungen
4. Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines
   Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
5. Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen
   aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Nachrichtliche Angaben:
1. zum Ergebnishaushalt
   das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres                    von bisher                     1.690.631,00 EUR
                                                                        auf voraussichtlich            1.719.331,00 EUR.
2. zum Finanzhaushalt
   der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember
   des Haushaltsjahres                                                  von bisher                      1.166.095,62 EUR
                                                                        auf voraussichtlich            1.202.095,62 EUR.
3. zum Eigenkapital
   der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres von bisher                          1.831.495,97 EUR
                                                                    auf voraussichtlich                1.831.495,97 EUR.
Züssow, den 08.06.2021
Malwettbewerb im "Bienenhaus" - Amt Züssow
Züssow                                                    –8–                                                  Nr. 07/2021
Hinweis:                                                      Fundsachen
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haus-
haltsjahr 2021 ist gemäß §§ 47 Absatz 2, 48 Absatz 1 KV M-V   Schlüsselbund
                                                              Am 31.05.2021 wurde bei der Polizeistation in Züssow ein
der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.06.2021
                                                              Schlüsselbund abgegeben.
angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichti-
                                                              Der Eigentümer kann sich an den Fachbereich Bürgerdienste
gen Festsetzungen.
                                                              in Ziethen wenden.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und
Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstö-        Kamera der Firma „Kodak“
ße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des         Am 14.06.2021 wurde beim Ordnungsamt im Amt Züssow
Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines             eine Kamera der Firma „Kodak“ abgegeben.
                                                              Der Eigentümer kann sich an den Fachbereich Bürgerdienste
Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die
                                                              in Ziethen wenden.
Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt-
machungsvorschriften.                                         Ansprechpartner im Amt:
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsicht-    Herr Geetz
nahme                                                         Tel.: 038355 643-330, E-Mail: k.geetz@amt-zuessow.de
                  vom Montag, 21.06.2021
                bis Montag, den 12.07.2021                    Kinderfreizeitbonus
während der Öffnungszeiten des Amtes Züssow im Amt            für Familien mit Wohngeld
Züssow, Bürgerbüro Ziethen, Dorfstraße 68 A, Zimmer 106       Die aufgrund der Corona-Pandemie erfolgten Einschränkun-
öffentlich aus.                                               gen haben gerade Kinder und Jugendliche stark belastet.
Bekannt gemacht auf der Homepage www.amt-zuessow.de           Die Bundesregierung hat deshalb das Aktionsprogramm
unter Bekanntmachungen am 17.06.2021                          „Aufholen nach Corona 2021/2022“ beschlossen. Ein wesent-
Veröffentlichung einer Textfassung am 14.07.2021 im Züsso-    licher Bestandteil des Aktionsprogramms ist der Kinder-
wer Amtsblatt Nr. 07/2021                                     freizeitbonus.

Züssow, den 08.06.2021                                        Was ist der Kinderfreizeitbonus?
                                                              Der Kinderfreizeitbonus soll bedürftige Familien und Fa-
                                                              milien mit geringem Einkommen dabei unterstützen, dass
                                                              ihre Kinder Angebote zur Freizeitgestaltung wahrnehmen
                                                              und Versäumtes nachholen können.
                                                              Es handelt sich um eine Einmalzahlung in Höhe von 100
                                                              Euro pro Kind und Jugendlichen unter 18 Jahren.
Einsichtnahme                                                 Wer erhält den Kinderfreizeitbonus?
in die Spendenberichte                                        Nicht alle Familien erhalten den Kinderfreizeitbonus. Er wird
Entsprechend § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung Meck-         nur gewährt, wenn für den Monat August 2021 bestimmte
lenburg-Vorpommern hat jede Gemeinde jährlich einen           Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe
Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die        oder SGB II-Leistungen („Hartz IV“) bezogen werden.
Zuwendungszwecke der Spenden anzugeben sind, zu er-           Die Auszahlung für Familien mit Wohngeld erfolgt durch die
stellen.                                                      Familienkasse.
Der jeweils aktuelle Bericht zu den Spenden ist der Öffent-   Der Kinderfreizeitbonus wird nicht auf andere Sozialleis-
lichkeit zugänglich zu machen.                                tungen angerechnet und zusätzlich zu den Leistungen für
Die Spendenberichte für das Haushaltsjahr 2020 können         Bildung und Teilhabe gewährt.
im Amt Züssow, Fachbereich Finanzen im Bürgerbüro in          Muss der Kinderfreizeitbonus beantragt werden?
Ziethen, Dorfstraße 68A, 17390 Ziethen, Zimmer 110 wäh-
                                                              Das hängt davon ab, ob Sie neben dem Wohngeld auch noch
rend der Öffnungszeiten vom 15.07.2021 bis zum 28.07.2021     Kinderzuschlag von der Familienkasse beziehen.
nur nach telefonischer Absprache eingesehen werden.
                                                              Beziehen Sie im August 2021 Kinderzuschlag und Wohngeld,
Weitere Termine für die Einsichtnahme sind nach Verein-       wird Ihnen der Kinderfreizeitbonus automatisch und ohne
barung möglich.                                               Antrag ausgezahlt.
Ansprechpartner: Frau Henkel Telefon-Nr.: 038355 643319
                                                              Wenn Sie im August 2021 Wohngeld, aber keinen Kinder-
Amt Züssow                                                    zuschlag beziehen, stellen Sie bitte einen Antrag auf den
Fachbereich Finanzen                                          Kinderfreizeitbonus bei Ihrer Familienkasse. Dem Antrag
                                                              ist eine Kopie des Wohngeld-Bewilligungsbescheides bei-
Bekanntmachungsvermerk:
                                                              zufügen.
Datum der Öffentlichen Bekanntmachung gemäß Haupt-
satzung im Internet auf www.amt-zuessow.de, unter Be-         Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie
kanntmachungen/ Öffentliche Bekanntmachungen (Amt,            unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/
Gemeinden) am 16.06.2021                                      kinderfreizeitbonus.

Veröffentlichung einer Druckausgabe am 14.07.2021 im          Bei Fragen zum Kinderfreizeitbonus und zum Antragsver-
amtlichen Bekanntmachungsblatt „Züssower Amtsblatt“           fahren wenden Sie sich bitte an Ihre Familienkasse.
Nr. 07/2021                                                   Ihre Wohngeldbehörde
Malwettbewerb im "Bienenhaus" - Amt Züssow
Nr. 07/2021                                                                                  –9–                                                                 Züssow

Beschlüsse des Amtsausschusses vom 08.06.2021
Öffentlicher Teil:
Wahl des Wahlleiters und seines Stellvertreters                                                    deren Verhinderung Frau Bärbel Witschel, Fachbereichslei-
(Neubesetzung entsprechend § 9 Absatz 3 LKWG-MV)                                                   terin Zentrale Verwaltung, mit der ständigen Vertretung des
Der Amtsausschuss Züssow wählt entsprechend § 9 Abs. 3                                             Amtes in der Mitgliederversammlung des Zweckverbandes
des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vor-                                              Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (ZV
pommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V)                                                eGo-MV).
eine gemeinsame Wahlleitung.                                                                       Der Beschluss des Amtsausschusses Züssow AA/2019/033
Zur Wahlleiterin wird Frau Sandra Jantz - Leitende Verwal-                                         vom 23.07.2019 wird aufgehoben.
tungsbeamtin des Amtes Züssow gewählt                                                              Abstimmungsergebnis:
und                                                                                                Ja-Stimmen: 13     Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
zur Stellvertretenden Wahlleiterin wird Frau Bärbel Witschel
- Fachbereichsleiterin Zentrale Verwaltung gewählt.                                                1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushalts-
Abstimmungsergebnis:                                                                               plan des Amtes für das Haushaltsjahr 2021
Ja-Stimmen: 13      Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0                                                Aufgrund des § 45 i. V. m. §§ 47, 48 der Kommunalverfassung
                                                                                                   des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss
Vertretung des Amtes Züssow im Zweckverband Elektroni-                                             des Amtsausschusses vom 08.06.2021 und nach Vorlage
sche Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)                                                 bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpom-
Der Amtsausschuss bevollmächtigt die Leitende Verwal-                                              mern-Greifswald folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung
tungsbeamtin des Amtes Züssow, Frau Sandra Jantz, bei                                              erlassen:

§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 werden
                                                                                                                                           von bisher                auf
                                                                                                                                                 EUR                EUR
1. im Ergebnishaushalt
       der Gesamtbetrag der Erträge                                                                                                         4.825.800          4.849.200
       der Gesamtbetrag der Aufwendungen                                                                                                    4.934.700          4.929.400
       das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von                                                                                 -108.900            -80.200
2. im Finanzhaushalt
    a) der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen                                                                                          4.780.000          4.811.840
       der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1]                                                                                       4.779.800          4.775.640
       der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen                                                                               200             36.200
    b) der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit                                                                        448.600            445.100
       der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                                                                        698.800            731.300
       der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                                                                     -250.200           -286.200
festgesetzt.
§2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt                                                                             von bisher 0 EUR         auf 0 EUR.
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt                                                                   von bisher 0 EUR         auf 0 EUR.
§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt                                                                             von bisher 478.000 EUR   auf 481.100 EUR.
§5
Hebesätze
entfällt

----
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Malwettbewerb im "Bienenhaus" - Amt Züssow
Züssow                                                  – 10 –                                             Nr. 07/2021
§6
Amtsumlage
1. Die Amtsumlage wird                                       von bisher 22,933 v. H.                    auf 23,109 v. H.
   der Umlagegrundlagen festgesetzt.
2. Die Schulumlage wird                                      von bisher 10,856 v. H.                    auf 10,800 v. H.
   der Umlagegrundlagen festgesetzt.
§7
Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan
ausgewiesenen Stellen beträgt                                      statt bisher        45,85 Vollzeitäquivalente (VzÄ)
                                                                   nunmehr             47,35 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§8
Weitere Vorschriften
1. Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 12 Satz 2 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro
   festgesetzt.
2. Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs.1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen aus-
   genommen:
   - Interne Leistungsverrechnungen
   - Abschreibungen
   - Einstellungen in Rücklagen
   - Personalaufwendungen/Versorgungsaufwendungen
3. Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemH-
   VO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart
   erklärt:
   - Personalaufwendungen/Versorgungsaufwendungen
   - Interne Leistungsverrechnungen
   - Abschreibungen
   - Einstellung in Rücklagen
   - Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen
4. Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines
   Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
5. Gemäß § 14 Abs.4 GemHVO Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen
   aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Nachrichtliche Angaben:
1. zum Ergebnishaushalt
   das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres                         von bisher               1.690.631,00 EUR
                                                                             auf voraussichtlich      1.719.331,00 EUR.
2. zum Finanzhaushalt
   der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des
   Haushaltsjahres                                                           von bisher               1.166.095,62 EUR
                                                                             auf voraussichtlich     1.202.095,62 EUR.
3. zum Eigenkapital
   der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres          von bisher                1.831.495,97 EUR
                                                                             auf voraussichtlich      1.831.495,97 EUR.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13  Nein-Stimmen: 0       Enthaltungen: 0

Nichtöffentlicher Teil
-   Beschluss zur Auftragsvergabe der Reinigung der Peenetalschule Gützkow
-   Beschluss zur Auftragsvergabe
    * Digitale Infrastruktur Peenetal-Schule Gützkow, Los Errichtung Datennetz
-   Beschluss zur Auftragsvergabe
    * Digitale Infrastruktur Grundschule Züssow, Los Errichtung Datennetz

Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 03.06.2021
Nichtöffentlicher Teil
•   Stellenbesetzung: Einstellung eines Gemeindehilfsarbeiters zum 01.07.2021 auf Basis eines Minijobs
•   Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes in Kuntzow - abgelehnt
Nr. 07/2021                                           – 11 –                                                Züssow
                                                           Beschlüsse der Gemeindevertretung
                                                           vom 28.06.2021
Beschlüsse der Gemeindevertretung
                                                           Öffentlicher Teil:
vom 01.06.2021                                             Stellungnahme der Gemeinde Groß Kiesow zum Entwurf
                                                           der 1. Änderung und 1. Ergänzung des B-Planes Nr. 2
Öffentlicher Teil:
                                                           „Mühlenbergstraße“ Gemeinde Bandelin in der Fassung
Übertragung der Zuschlags- und Auftragserteilung auf       von 02-2021
den Bürgermeister für die Beschaffung von Dienst- und      Die Gemeindevertretung berät über den Entwurf zur 1.
Schutzbekleidung für die Freiwillige Feuerwehr Gribow      Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2
Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung der      „Mühlenbergstraße“ Gemeinde Bandelin Fassung 02/2021
Zuschlags- und Auftragserteilung auf den Bürgermeister     und hat dazu keine Bedenken, Anregungen und Hinweise.
für die Beschaffung von Dienst- und Schutzbekleidung für   Abstimmungsergebnis:
die Freiwillige Feuerwehr Gribow.                          Ja-Stimmen: 10    Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Abstimmungsergebnis:
                                                           Stellungnahme zum Neubau einer Sende- und Emp-
Ja-Stimmen: 7      Nein-Stimmen: -    Enthaltungen: -
                                                           fangsanlage für mobiles Breitband - Suchkreisinforma-
                                                           tion
Beschlüsse                                                 Die Gemeindevertretung Groß Kiesow berät über den
der Gemeindevertretung                                     Neubau einer Sende- und Empfangsanlage für mobiles
                                                           Breitband. Die Gemeindevertretung begrüßt grundsätz-
vom 15.06.2021                                             lich den mobilen Breitbandausbau, hält den vorgeschlage-
                                                           nen Standort einer Sende- und Empfangsanlage jedoch für
Nichtöffentlicher Teil:                                    zu ortsnah. Sie schlägt zwei alternative Standorte weiter
•   Befristete Einstellung eines geringfügig Beschäftig-   außerhalb der Ortslage vor:
    ten (Minijob)                                          Alte Sandkuhle Klein Kiesow
•   Befristete Einstellung eines geringfügig Beschäftig-   Gemarkung Klein Kiesow, Flur 3, Flurstück 87 (Eigentümer:
    ten (Minijob)                                          Gemeinde Groß Kiesow)
•   Befristete Einstellung eines geringfügig Beschäftig-   Nutzungsart: Tagebau, Grube
    ten (Minijob)
                                                           und
                                                           Silo Klein Kiesow
                                                           Gemarkung Klein Kiesow, Flur 3, Flurstück 86 (Eigentümer:
                                                           Marko Schmidt)
                                                           Nutzungsart: Landwirtschaftliche Fläche, Gewerbe- und
Beschlüsse                                                 Industriefläche (Lagerplatz).
der Gemeindevertretung                                     Abstimmungsergebnis:
vom 31.05.2021                                             Ja-Stimmen: 10  Nein-Stimmen: 0       Enthaltungen: 0
Übertragung der Zuschlags- und Auftragserteilung           Nichtöffentlicher Teil
auf die Bürgermeisterin für die Beschaffung „Mann-
                                                           •   Beschluss über einen Grundstücksverkauf - be-
schaftstransportwagen Freiwillige Feuerwehr Groß Kie-
                                                               bautes Grundstück in der Ortslage Groß Kiesow,
sow“
                                                               Schulstraße 9 *ehemalige Schule
Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung der
Zuschlags- und Auftragserteilung auf die Bürgermeisterin
für die Beschaffung des Mannschaftstransportwagens für
die Freiwillige Feuerwehr Groß Kiesow.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10     Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0         Beschlüsse der Gemeindevertretung
Satzungsänderung des Zweckverbandes Wasser/Abwas-
                                                           vom 07.06.2021
ser Boddenküste (ZWAB)- zur Kenntnis genommen -
                                                           Öffentlicher Teil:
Nichtöffentlicher Teil                                     Grundsatzbeschluss „Photovoltaik- Projekt Groß Polzin“
•   Beschluss über einen Grundstückserwerb in der          Die Gemeindevertretung Groß Polzin befürwortet grund-
    Ortslage Groß Kiesow - bebautes Grundstück und         sätzlich die Planung, Errichtung und den Betrieb von Pho-
    rückständiger Straßenerwerb                            tovoltaikfreiflächenanlagen. Die in Betracht kommenden
•   Beschluss über einen Grundstücksverkauf - unbe-        Flächen werden unter Berücksichtigung der naturschutz-
    bautes Grundstück in der Ortslage Groß Kiesow          rechtlichen und sonstigen rechtlichen Belange in geson-
    - zurückgestellt -                                     derter Beschlussfassung festgelegt.
•   Beschaffung eines 100 m³ Löschwassertanks für          Abstimmungsergebnis:
    Schlagtow Meierei                                      Ja-Stimmen: 5      Nein-Stimmen: 0    Enthaltungen: 0
Züssow                                                  – 12 –                                              Nr. 07/2021
Nichtöffentlicher Teil                                       Annahme einer Spende
                                                             Die Stadtvertretung Gützkow beschließt die Annah-
•   Anschaffung von Löschwasservorratsbehältern mit
                                                             me einer Spende von Herrn Andre König in Höhe von
    100 m³ Fassungsvermögen anstatt Löschwasser-
                                                             100,00 € für die Bepflanzung und Pflege der Blumenam-
    brunnen für Groß Polzin und Pätschow
                                                             peln im Stadtgebiet Gützkow.
•   Beschäftigungsfördermaßnahme: Teilhabe am Ar-
                                                             Abstimmungsergebnis:
    beitsmarkt nach § 16i SGB II
                                                             Ja-Stimmen: 12     Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
•   Auftragsvergabe - Sand für Volleyballplatz Quilow
                                                             Annahme einer Spende
                                                             Die Stadtvertretung Gützkow beschließt die Annahme ei-
                                                             ner Spende von Herrn Mario Schumann in Höhe von 200,00
                                                             € für die Bepflanzung und Pflege der Blumenampeln im
                                                             Stadtgebiet Gützkow.
Beschlüsse der Stadtvertretung                               Abstimmungsergebnis:
vom 17.06.2021                                               Ja-Stimmen: 12    Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Öffentlicher Teil:                                           Annahme einer Spende
                                                             Die Stadtvertretung Gützkow beschließt die Annahme
Grundsatzbeschluss „Zukunft durch Zusammenarbeit in          einer Spende von Herrn Fred Witte in Höhe von
der Pomerania-Region“                                        200,00 € für die Bepflanzung und Pflege der Blumenam-
Die Stadtvertretung Gützkow fasst den Grundsatzbe-           peln im Stadtgebiet Gützkow.
schluss den Versammlungsraum in der Feuerwehr Gützkow        Abstimmungsergebnis:
für die Zusammenarbeit in der Pomerania-Region herzu-        Ja-Stimmen: 12     Nein-Stimmen: 0    Enthaltungen:
richten.
Abstimmungsergebnis:                                         Nichtöffentlicher Teil
Ja-Stimmen: 12    Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0            •   Beschluss über einen Grundstücksverkauf - unbe-
                                                                 bautes Grundsück im Gewerbegebiet Greifswalder
Annahme einer Spende
                                                                 Straße
Die Stadtvertretung Gützkow beschließt die Annahme ei-
                                                             •   Grundsatzbeschluss über den Verkauf von zwei er-
ner Spende von Frau Iris Görs in Höhe von 300,00 € für die
                                                                 schlossenen Baugrundstücken in Gützkow
Schlosskapelle in Gützkow.                                       -   Am Mühlenberg 3/Am Mühlenberg 4
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12     Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
                                                             Grundstücksangebote
Annahme einer Spende
Die Stadtvertretung Gützkow beschließt die Annahme           in der Stadt Gützkow
einer Spende von Herrn Manfred Ide in Höhe von 100,00
€ für die Bepflanzung und Pflege der Blumenampeln im         Das Amt Züssow schreibt für die Stadt Gützkow
Stadtgebiet Gützkow.                                         zwei erschlossene Baugrundstücke zur Wohnbe-
Abstimmungsergebnis:                                         bauung zum Verkauf aus.
Ja-Stimmen: 12    Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0            Lage und Grundstücksdaten
                                                             Die Grundstücke befinden sich in der Kleinstadt Gützkow, im
Annahme einer Spende                                         Verwaltungsbereich des Landkreises Vorpommern-Greifs-
Die Stadtvertretung Gützkow beschließt die Annahme ei-       wald, etwa 17 km südlich der Universitäts- und Hansestadt
ner Spende von Frau Iris Görs in Höhe von 200,00 € für       Greifswald.
die Bepflanzung und Pflege der Blumenampeln im Stadt-        Über die nördlich gelegene Bundesstraße B 111 besteht
gebiet Gützkow.                                              ein guter Anschluss an das überregionale Straßennetz. Die
Abstimmungsergebnis:                                         Bundesautobahn A 20 ist über die Anschlussstelle Gützkow
Ja-Stimmen: 12    Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0            erreichbar.
Annahme einer Spende                                         Grundstücksbeschreibung
Die Stadtvertretung Gützkow beschließt die Annahme ei-       Anschrift
ner Spende von Herrn Peter Schmidt in Höhe von 200,00        Am Mühlenberg 3
€ für die Bepflanzung und Pflege der Blumenampeln im         17506 Gützkow    mit einer Größe von ca. 650 m²
Stadtgebiet Gützkow.
                                                             Am Mühlenberg 4
Abstimmungsergebnis:
                                                             17506 Gützkow       mit einer Größe von ca. 649 m²
Ja-Stimmen: 12    Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
                                                             Die Grundstücke sind derzeit unbebaut.
Annahme einer Spende                                         Ein positiver Bauvorbescheid zur Errichtung von zwei Ein-
Die Stadtvertretung Gützkow beschließt die Annahme ei-       familienwohnhäusern liegt vor.
ner Spende von Frau Jutta Dinse in Höhe von 200,00 € für
                                                             Konditionen
die Bepflanzung und Pflege der Blumenampeln im Stadt-        Die Grundstücksvergabe erfolgt auf der Grundlage des Be-
gebiet Gützkow.                                              schlusses der Stadtvertretung.
Abstimmungsergebnis:                                         Die Ausschreibung wird am 14.07.2021 eröffnet. Gebote
Ja-Stimmen: 12    Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0            können innerhalb einer Frist bis zum 27.08.2021 abgege-
Nr. 07/2021                                              – 13 –                                                   Züssow
ben werden. Ausschlaggebend für die Fristwahrung ist der      Abstimmungsergebnis:
Poststempel.                                                  Ja-Stimmen: 12  Nein-Stimmen: 0         Enthaltungen: 0
Anträge sind nur für ein Baugrundstück mit einem Gebot,
                                                              Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der
welches mindestens für
                                                              Aufgaben des Brandschutzes der Gemeinde Wrangelsburg
Am Mühlenberg 3 (ca. 650 m²)           = 62,00 €/m²           Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss einer
Am Mühlenberg 4 (ca. 649 m²)           = 62,00 €/m²
                                                              Vereinbarung zur Übernahme der Aufgaben nach dem Brand-
betragen muss, in einem verschlossenen Umschlag mit dem       schutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpom-
Vermerk „Nicht öffnen! Ausschreibung Baugrundstück Gütz-      mern der Gemeinde Wrangelsburg.
kow + Parzellenangabe“ an das Amt Züssow, SB Liegenschaf-
                                                              Abstimmungsergebnis:
ten, Dorfstraße 6 in 17495 Züssow, zu richten. Unabdingbar
                                                              Ja-Stimmen: 13     Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
ist die Einreichung von Unterlagen zur Absicherung der Fi-
nanzierung.                                                   Grundsatzbeschluss zur Umbenennung der Straßennamen
Der Verkauf des Grundstücks erfolgt zweckgebunden mit         in der Gemeinde Karlsburg
der Auflage zur Errichtung eines Wohnhauses.                  Die Gemeindevertretung Karlsburg beschließt den Grund-
Alle mit dem Grundstückserwerb verbundenen Kosten trägt       satzbeschluss zur Umbenennung der Straßennamen im Ge-
der Erwerber.                                                 meindegebiet.
Die Vergabe steht unter Vorbehalt der Zustimmung der po-      Abstimmungsergebnis:
litischen Gremien.                                            Ja-Stimmen: 2     Nein-Stimmen: 9   Enthaltungen: 1
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme
an der Ausschreibung nicht ab. Die Stadt Gützkow ist nicht    Anpassung der Garagenmietverträge im Rahmen der Ein-
verpflichtet, dem Anbieter des höchsten Gebotes den Zu-       führung von § 2b UStG
schlag zu erteilen.                                           Die Gemeindevertretung beschließt, dass alle Garagenmiet-
Die Stadt Gützkow behält sich das Recht vor, die Ausschrei-   verträge ab dem 01.01.2023 zusätzlich zur Miete die Zahlung
bung ohne Angaben von Gründen jederzeit für ungültig zu       der Umsatzsteuer in Höhe des Regelsteuersatzes von derzeit
erklären.                                                     19 % vorzusehen haben.
                                                              Darüber hinaus beschließt die Gemeindevertretung, dass
Weitere Auskünfte erteilt das Amt Züssow,
Fachbereich Bau- und Grundstücksmanagement, Liegen-           ab dem 01.01.2023 der Betrag der derzeit separat zu zah-
schaften,                                                     lenden Grundsteuer je Garage in Höhe von 10,68 €/Jahr in
Tel. 038355 643215, E-Mail: k.eberhardt@amt-zuessow.de        die Garagenmiete mit aufgenommen wird, sodass diese ab
                                                              diesem Zeitpunkt 110,68 €/Jahr betragen wird. Die Grund-
                                                              steuererhebung für die Garage beim Mieter wird ab diesem
                                                              Zeitpunkt im Gegenzug entfallen.
                                                              Die Mieter haben sodann ab dem 01.01.2023 jährlich 110,68 €
                                                              Miete zuzüglich derzeit 21,03 € Umsatzsteuer für eine Garage
                                                              an die Gemeinde zu zahlen. Dieser Gesamt-Jahresbetrag von
                                                              131,71 € entspricht einer Monatsmiete von 10,98 €.
                                                              Abstimmungsergebnis:
                                                              Ja-Stimmen: 11       Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
                                                              Annahme einer Spende
                                                              Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Spen-
                                                              de von Frau Franziska Ohlrich in Höhe von 700,00 € für die
                                                              Freiwillige Feuerwehr Lühmannsdorf.
                                                              Abstimmungsergebnis:
                                                              Ja-Stimmen: 13     Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
                                                              Annahme einer Spende
                                                              Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Spen-
                                                              de von Herrn Tino Große in Höhe von 400,00 € für die Frei-
                                                              willige Feuerwehr Karlsburg.
                                                              Abstimmungsergebnis:
                                                              Ja-Stimmen: 12     Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
                                                              Spendenübersicht 2020 - zur Kenntnis genommen -
                                                              Satzungsänderung des Zweckverbandes Wasser/Abwas-
                                                              ser Boddenküste (ZWAB)
                                                              Der Bürgermeister erklärt die Informationsvorlage. Herrn
Beschlüsse der Gemeindevertretung                             Kohnert lag die Vorlage nicht vor. Die Gemeinde möchte in
                                                              dieser Sitzung einen Beschluss zum Sachverhalt fassen. Herr
vom 27.05.2021
                                                              Bartoszewski lässt darüber abstimmen.
Wahl eines Mitglieds (Gemeindevertreter*in) in den Fi-        Abstimmungsergebnis:
nanzausschuss der Gemeindevertretung Karlsburg - Wie-         Ja-Stimmen: 8      Nein-Stimmen: 1      Enthaltungen: 3
derbesetzung
Die Gemeindevertretung Karlsburg beschließt, Herrn René       - Beschluss zur Satzungsänderung im nichtöffentlichen
Burat als Mitglied in den Finanzausschuss zu wählen.          Teil -
Züssow                                                – 14 –                                             Nr. 07/2021
Nichtöffentlicher Teil
•   2. Änderung zum Nutzungsvertrag „Reha-Sport“
    vom 12.07.2017                                        Beschlüsse der Gemeindevertretung
•   Stellungnahme gemäß § 11 der 9. BImSchV und Er-       vom 28.06.2021
    teilung Einvernehmen gemäß § 36 BauGB
•   Antrag auf Erlass                                     Öffentlicher Teil:
•   Antrag auf Erlass                                     Annahme einer Sachspende
•   Antrag auf Erlass                                     Die Gemeindevertretung Murchin beschließt die Sachspende
                                                          der Agrar GmbH Murchin im Wert von 500,00 € anzunehmen.
•   Personalangelegenheit: befristete Einstellung
                                                          Abstimmungsergebnis:
•   Information zur Auftragsvergabe
                                                          Ja-Stimmen: 5      Nein-Stimmen: 0     Enthaltungen: 0
    * Neubau Feuerwehrgerätehaus Karlsburg - Los 16
                                                          Annahme einer Spende
    Fliesenarbeiten - zur Kenntnis genommen -             Die Gemeindevertretung Murchin beschließt die Annahme
•   Information zur Auftragsvergabe                       der Spende von der Firma Agrar GmbH Murchin aus Pinnow
    * Neubau Feuerwehrgerätehaus Karlsburg - Los 17       in Höhe von 2.000,00 €. Die Spende soll für die Erweiterung
    Malerarbeiten - zur Kenntnis genommen -               der Spielplätze in der Gemeinde eingesetzt werden.
•   Information zur Auftragsvergabe                       Abstimmungsergebnis:
    * Neubau Feuerwehrgerätehaus Karlsburg - Los 18       Ja-Stimmen: 5      Nein-Stimmen: 0     Enthaltungen: 0
    Bodenbelagsarbeiten - zur Kenntnis genommen -         Nichtöffentlicher Teil
•   Information zur Auftragsvergabe                       •    Antrag auf Erlass * abgelehnt
    * Neubau Feuerwehrgerätehaus Karlsburg - Los 24       •    Bevollmächtigung Auftragsvergaben - Ertüchtigung
    Rüttelboden - zur Kenntnis genommen -                      Sanitärgebäude Waldbad Pinnow
Nr. 07/2021                                               – 15 –                                                   Züssow

Jede Menge Feierlichkeiten in der Kita Bandelin
Nach langer, langer Zeit dürfen nun endlich wieder alle        de natürlich auch ausgiebig zu Musik getanzt. Abgerundet
Kinder in unsere Kindertagesstätte „Knirpsenland“, der         wurde der Tag dann noch mit einem leckeren Wassereis.
Volkssolidarität Nordost e. V. besuchen. Dies sollte An-       Die nächste Feierlichkeit ließ nicht lang auf sich warten.
lass sein, um zu feiern. So kam es uns gelegen, dass am        Denn am 18.06.2021 wurde es Zeit die „Großen“ Kinder zu
Dienstag, den 01.06.2021 Kindertag war. Wir informierten       verabschieden. Nicht mehr lang‘ dann werden sie nämlich
die Eltern, dass wir an diesem Tag unsere Feier durchfüh-      Schulkinder sein. Trotz der kurzfristigen Corona-Lockerun-
ren wollen. Dazu planten und organisierten die Erzieher        gen übten die acht Vorschulkinder noch ein Gedicht ein,
ein reichhaltiges Frühstücksbuffet und jedes Kind konnte       um es ihren Eltern an dem Abend vorzuführen. Jedes Kind
                                                               bekam ein, auf sich abgestimmtes, „Kindergartenzeugnis“,
sich verkleiden, wenn es wollte. Am Tag zuvor dekorierten
                                                               seinen Portfolio-Ordner, eine kleine Schultüte und ein
wir die Einrichtung mit Luftballons, Luftschlangen und Gir-
                                                               selbstgestaltetes T-Shirt mit dem Aufdruck: „Schulanfän-
landen und die ersten Kinderaugen begannen zu leuchten.
                                                               ger 2021“. Die Eltern organisierten kurzfristig ein kleines
Alle waren aufgeregt und freuten sich auf den großen Tag.      Grill-Buffet. Wofür wir uns nochmal bei allen recht herzlich
Unser Buffet sollte den Anfang machen, danach trafen sich      bedanken möchten.
alle Gruppen auf dem Hof. Dort wartete, eine Schminke-
cke, Sackhüpfen, Eierlauf und eine Seifenblasenstation auf     Eine schöne Sommerzeit
die Kinder. Wie es sich für eine richtige Feier gehört, wur-   Wünscht Ihnen das Team der Kita „Knirpsenland“

  Ein kunterbunter Bienenspaß
  2 Aktionswochen vom 31.5. - 11.6.2021
  Mit viel Einsatz haben die Kinder und die Erzieherinnen
  der Kindertagesstätte „Bienenhaus“ in Groß Kiesow ihre
  zwei Aktionswochen abgeschlossen. Jeden Tag haben
  die Kinder etwas Neues erlebt.

                                                               Den krönenden Abschluss dieser ereignisreichen Tage
                                                               bildete ein kleines, farbenfrohes Indianer- und Cowboy-
                                                               fest. Bei diesem wurden die Kinder am Nachmittag von
                                                               den Erzieherinnen geschminkt und verkleidet. Nach ei-
                                                               ner stärkenden Kaffeemahlzeit gingen alle auf den Hof
  Neben bunten Seifenblasen, spannenden Wettspielen            des „Bienenhauses“, um mit spannenden Wettkämpfen
  und einer entspannten Vorlesestunde, gab es auch noch:       und einer Mutprobe zu beginnen.
  Alle Mädchen und Jungen wurden am Ende der Veranstaltung mit einer Tombola und einer Urkundenvergabe über-
  rascht. Dies sorgte für strahlende Augen bei allen Kindern.
Züssow                                                    – 16 –                                            Nr. 07/2021
Malwettbewerb im „Bienenhaus“                                 Tomaten und Erdbeeren einsetzen. Ganz eifrig kümmern
                                                              sich die Kleinsten um ihre Pflanzen und gießen diese
Während der Aktionswochen im „Bienenhaus“ in Groß             regelmäßig. Das Staunen der Kinder zu erleben und das
Kiesow erhielten die Kinder die Möglichkeit, an einem         Beobachten, wie aus einer kleinen Pflanze eine essbare
Malwettbewerb teilzunehmen. Unter dem Motto „ICH und          Frucht wird, bringt den Kleinsten die Wunder der Natur
meine Kita Bienenhaus“ hatten sie zwei Wochen Zeit, um        näher. Unsere ersten Erfolge konnten wir schon gemein-
ihre Ideen und Fantasien auf das Papier zu bringen. Dabei     sam ernten und genießen. Aber auch der Spaß darf nicht
sind zahlreiche bunte Kunstwerke entstanden, die dann         fehlen.
am 11. Juni 2021 prämiert worden sind. Die Erzieherinnen      Um die warmen Tage für die Kinder so erträglich wie mög-
der Kita „Bienenhaus“ möchten sich nun noch einmal für        lich zu machen, veranstalteten wir eine große Matschparty.
die Teilnahme bei allen Kindern bedanken!                     Wir überfluteten unseren Sandkasten und förderten die
                                                              Sensorik auf alle erdenkliche Arten.
                                                              Liebe Grüße und bleiben Sie gesund.
 Vermisst!                                                    Das Team der Kita „Bummi“

 Zudem wurden am 11.6.2021 unsere „Schlaubienen“ mit
 einer spannenden Detektivjagd verabschiedet. Am frü-
 hen Vormittag brachen sie auf, um bei einer kniffligen
 Spurensuche unseren vermissten Praktikanten „Valdi“
 wiederzufinden. Im Anschluss wurde von den jüngeren
 Bienen ein kleines Programm aufgeführt, dann erhielt
 jedes Vorschulkind eine bunte Zuckertüte, die den
 Startschuss für einen neuen Lebensabschnitt gab.
 Wir wünschen allen Kindern und Eltern erholsame
 Sommerferien!
 Eure Erzieherinnen der Kita „Bienenhaus“

Kindertag in der Kita Bummi
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
nachdem die Kinder so lange Zeit auf alles verzichten
mussten, wollten wir ihnen einen unvergesslichen Kinder-
tag ermöglichen.
Gemeinsam starteten wir mit einem großen, sehr vielfälti-
gen Brunch und guter Musik in den Tag. In enger Zusam-
menarbeit mit unseren Eltern konnten wir eine Kremser-
fahrt mit einem Traktor organisieren. Die bunt gestalteten
Stöcke der Kinder schmückten nicht nur unseren Zaun,
sondern auch den Kremser. Nachdem wir durch die um-
liegenden Dörfer fuhren, gab es noch etwas Leckeres vom
Grill und frisch von den Eltern zubereiteten Nudelsalat in
ganz verschiedenen Varianten. Als kleines Highlight des
Tages wurden für die Kinder aus Ballons verschiedene Tie-
re gebastelt und eine kleine Schminkstation angeboten.
Natürlich haben wir das schöne Wetter genutzt, um den
Sommer bei uns in die Kita einziehen zu lassen. Gemein-
sam mit den Käferkindern pflanzten wir Blumen in Kübel
und legten ein Hochbeet an. Hier konnten sie Kohlrabi,
Nr. 07/2021                                                                      – 17 –                                                                         Züssow

Tatütata, der Kindertag 2021 ist da!
Den diesjährigen Kindertag feierten die Kinder der Kita                                Schlauch, ein Helm und Flammen dazu … zur Freiwilligen
„Tausendfüßler“ in Karlsburg mit einer Yogawanderung                                   Feuerwehr Karlsburg liefen sie alle im Nu´!
durch das schöne Dorf.                                                                 Die Feuerwehr Karlsburg begrüßte uns dann mit Blaulicht
                                                                                       und Glückwünschen über das Fahrzeugmikrofon. Was folg-
                                                                                       te waren Spiele, Snacks und tolle Überraschungen für die
                                                                                       Kinder.
                                                                                       Ein sehr schöner und aufregender Vormittag für Groß und
                                                                                       Klein.
                                                                                       An dieser Stelle bedanken wir uns als Kita „Tausendfüßler“
                                                                                       nochmals für die tolle Zusammenarbeit und den schönen
                                                                                       Vormittag bei der Freiwilligen Feuerwehr Karlsburg.
                                                                                       Minea Strohwald
                                                                                       Erzieherin

Verschiedene Hinweise ließen viel Platz zum Ausprobieren
& Entdecken. Vor allem aber konnten die Kinder Yoga in
verschiedensten Variationen erfahren. Unter anderem mit
dem stimmungsvollen Yoga Stopptanz & den gewürfel-
ten Yogaübungen unter Zunahme des Schwungtuches. Im
Karlsburger Park entdeckten die Kinder ein Steinhäufchen,
dessen bunte Steine den Finalen Hinweis lieferten. Ein

 IMPRESSUM:
 Mitteilungsblatt mit amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Züssow – mit der amtsangehörenden Stadt Gützkow und den Gemeinden Bandelin, Gribow, Groß Kiesow,
 Groß Polzin, Karlsburg, Klein Bünzow, Murchin, Rubkow, Schmatzin, Wrangelsburg, Ziethen und Züssow.

 Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG                        Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der
 Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30      auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen
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 unter Anschrift des Verlages.                                                 unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwie-
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