Pension und Rente im öffentlichen Dienst - Den sorgenfreien Ruhestand richtig planen
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INHALTSVERZEICHNIS
5 SORGENFREI IN DEN RUHESTAND 42 Renten bei verminderter Erwerbs-
5 Renten für Angestellte und fähigkeit
Pensionen für Beamte 44 Hinterbliebenenrenten
8 Gesetzliche Rente und Zusatzrente 46 Versorgungsausgleich und Renten-
für Angestellte splitting
16 Pensionen für Beamte 48 Rentenunterlagen und Rentenantrag
20 Zusätzliche private Renten 51 Die Renteninformation auf einen
für Angestellte und Beamte Blick
54 Rente im Ausland
55 Zusatzrente im öffentlichen Dienst
23 RENTENPLANUNG FÜR 57 Wie Zusatzrenten ab 2002 berechnet
ANGESTELLTE werden
23 Gesetzliche Rente als 61 Startgutschriften bis Ende 2001
Grundversorgung 66 Wie sich die gemischte Zusatzrente
24 Welche Zeiten für die gesetzliche berechnet
Rente zählen 69 Zusätzlich vorsorgen:
27 Pflichtbeitragszeiten sammeln mit einer freiwilligen Betriebsrente
34 Wann freiwillige Beiträge
möglich sind
35 Wann Zeiten ohne Beiträge zählen 81 PENSIONSPLANUNG FÜR BEAMTE
36 Wie aus Verdiensten Punkte und 81 Beamtenpension als Vollversorgung
Rentenansprüche werden 85 Welche Zeiten für die Pension zählen
39 Wie die gesetzliche Rente 96 Ihren persönlichen Ruhegehaltssatz
berechnet wird berechnen98 So berechnet sich die Pension 145 Altersteilzeit: Königsweg für
101 Pension bei Dienstunfähigkeit Rentner und Pensionäre
105 Pension für Hinterbliebene 149 Mit Abschlag früher in Rente
107 Wenn Pensionäre weitere Renten oder Pension
beziehen 158 Hinzuverdienst: Rente oder
109 Von der Bruttopension zur Pension aufbessern
Nettopension 160 Später in Rente oder Pension
111 Nach einer Scheidung:
Versorgungsausgleich
112 Altersgeld für ausgeschiedene 163 SOZIALABGABEN UND
Beamte STEUERN SPAREN
114 Versorgungsauskunft und -bescheid 163 Sozialabgaben und Steuern
115 Zeiten als Angestellter: im Berufsleben
Anrechnung von Renten aus 169 Sozialabgaben im Ruhestand
Pflichtbeiträgen 177 Steuern im Ruhestand
119 Zusätzlich vorsorgen:
Renten aus freiwilligen Beiträgen
188 SERVICE
188 Adressen
131 FRÜHER IN DEN RUHESTAND? 188 Literatur
131 Wie lange soll ich noch arbeiten? 189 Glossar
132 Ohne Abschlag früher in Rente oder 202 Register
Pension 208 ImpressumSORGENFREI IN DEN
5
RUHESTAND
Auch Staatsdiener müssen finanziell für ihr Alter vorsorgen. Ange-
stellte im öffentlichen Dienst beziehen zwar neben der gesetzlichen
Rente noch eine Zusatzrente, doch diese bröckelt immer mehr.
Selbst die um ihre Pension beneideten Beamten müssen finanzielle
Einschnitte hinnehmen. Eine rechtzeitige und geschickte Altersvor-
sorge tut daher auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst not.
RENTEN FÜR ANGESTELLTE UND PENSIONEN FÜR BEAMTE
Wann kann ich in den Ruhestand gehen? stellten und Beamten findet oft gar nicht
Wie hoch wird meine Rente oder Pension statt, obwohl es dreimal so viel Angestell-
sein? Was kann ich zur Schließung der Ver- te im öffentlichen Dienst gibt wie Beamte.
sorgungslücke noch tun? Diese drei Fragen
stellen sich auch 6,5 Millionen Beschäftigte Kündigungsschutz und Unkündbarkeit
im öffentlichen Dienst, die später einmal in Fakt ist: Es gibt für Beschäftigte im
Rente oder Pension gehen werden. öffentlichen Dienst keine grundsätzliche
Nach landläufiger Meinung geht es den Unkündbarkeit im juristischen Sinn. An-
Staatsdienern finanziell besonders gut im gestellte im öffentlichen Dienst genießen
Alter. Sie sind unkündbar und erhalten nur in den alten Bundesländern nach
später eine sichere Pension, die mindes- einer Beschäftigungsdauer von mindes-
tens doppelt so hoch ausfällt wie die ge- tens 15 Jahren bei demselben öffentli-
setzliche Rente. Doch diese weitverbreite- chen Arbeitgeber und nach vollendetem
te Meinung ist viel zu pauschal und daher 40. Lebensjahr einen persönlichen Kündi-
bestenfalls halbwahr, da sie nur auf be- gungsschutz. Das heißt, ihnen kann bei
stimmte Beamte zutrifft. Umgangssprach- Erfüllung dieser Bedingungen nur aus
lich werden aber alle Beschäftigten im öf- wichtigem Grund gekündigt werden.
fentlichen Dienst als Staatsdiener bezeich- Betriebsbedingte Gründe für eine Kündi-
net. Eine Unterscheidung zwischen Ange- gung scheiden also aus.6 SORGENFREI IN DEN RUHESTAND
Beamte auf Lebenszeit sind zwar grund- Fernbleibens vom Dienst. Das oberste
sätzlich nicht kündbar. Sie können aber Verwaltungsgericht hielt die Disziplinarver-
entlassen werden, wenn sie in einem ge- fügung für rechtens und setzte lediglich
richtlichen Disziplinarverfahren wegen ei- den Betrag der Geldbuße auf 300 Euro
nes schweren Dienstvergehens verurteilt herab.
wurden. Sie müssten allerdings schon die
berühmten goldenen Löffel gestohlen und Sinkendes Renten- und Pensionsniveau
eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Die Altersversorgung im öffentlichen
Jahr bekommen haben, um entlassen zu Dienst ist auch nicht mehr das, was sie
werden. einmal war. Angestellte im öffentlichen
Richtig ist demnach: Beamte auf Le- Dienst erhalten neben der gesetzlichen
benszeit und mindestens 40-jährige Ange- Rente zwar eine Zusatzrente. Deren Ni-
stellte im öffentlichen Dienst, die bereits veau sinkt aber seit der Reform der Zu-
15 Jahre lang bei demselben Arbeitgeber satzversorgung im öffentlichen Dienst im
im Tarifgebiet West beschäftigt sind, müs- Jahr 2001 immer mehr. Eine weitere Sen-
sen zumindest keine Arbeitslosigkeit be- kung ist bereits fest eingeplant. Zudem
fürchten. Diese beiden Gruppen sind prak- wird von der Zusatzrente im öffentlichen
tisch unkündbar, sofern sie sich nichts zu- Dienst seit 2004 der volle Beitrag zur ge-
schulden kommen lassen. setzlichen Kranken- und Pflegeversiche-
rung von fast 18 Prozent abgezogen.
Streikverbot für Beamte Das Niveau der Beamtenpensionen ist
Beamte haben im Gegensatz zu Angestell- von 2003 bis 2012 um insgesamt gut
ten im öffentlichen Dienst und Arbeitneh- 4 Prozent gesunken. Dadurch wurde die
mern in der Privatwirtschaft jedoch kein Senkung des Rentenniveaus wirkungs-
Streikrecht, wie das Bundesverwaltungs- gerecht auf die Beamtenversorgung über-
gericht am 27. Februar 2014 nochmals tragen. Weitere Einschnitte in der Zukunft
bestätigt hat (Az. BVerwG 2 C 1.13). Das werden diskutiert und sind vorhersehbar,
beamtenrechtliche Streikverbot leitet sich wenn das Rentenniveau wie geplant wei-
laut Bundesverwaltungsgericht aus den ter sinken sollte.
hergebrachten Grundsätzen des Berufsbe-
amtentums nach Artikel 33 Absatz 5 des Angestellter oder Beamter? Die Unterschiede
Grundgesetzes ab und ist daher weiterhin Die Altersversorgungssysteme der An-
gültig. gestellten im öffentlichen Dienst und der
Im Streitfall war eine beamtete Lehrerin Beamten sind grundverschieden. Wegen
in Nordrhein-Westfalen drei Tage dem dieser Systemunterschiede fallen auch die
Unterricht ferngeblieben, da sie an Warn- Antworten auf die drei Kernfragen –
streiks teilgenommen hatte. Sie erhielt Ruhestandsbeginn, Höhe der Rente oder
eine Disziplinarverfügung und eine Geld- Pension und Höhe der Versorgungslü-
buße von 1 500 Euro wegen unerlaubten cke – sehr unterschiedlich aus.RENTEN F Ü R A N G E S T E LL T E UN D P EN S I O N EN F Ü R BE A M T E 7
Gleiche Arbeit und gleicher Lohn Rente und Zusatzrente vor Sozialabgaben
Trotz dieser Unterschiede gibt es selbst- und Steuern, stets hinter der Bruttopensi-
verständlich eine Reihe von Gemeinsam- on der Beamten zurück. In aller Regel liegt
keiten. Angestellte im öffentlichen Dienst ebenfalls die Nettogesamtrente nach Ab-
und Beamte arbeiten oft am gleichen Ar- zug der Steuern und der Beiträge zur
beitsplatz und erledigen meist auch die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversiche-
gleiche Arbeit. Beispiel: Verwaltungsange- rung mehr oder minder deutlich unter der
stellte und -beamte sind in derselben Nettopension.
Stadtverwaltung tätig, oder angestellte
und verbeamtete Lehrer unterrichten an Unterschiedliche Alterssicherungssysteme
derselben Schule. Bei gleicher Position Die unterschiedliche Höhe von Gesamt-
und gleichem Alter liegen zumindest auch renten und Pensionen ergibt sich aus den
die Bruttogehälter für Angestellte und Be- völlig verschiedenen Alterssicherungs-
amte auf ungefähr gleicher Höhe. systemen für ehemalige Angestellte und
Beamte. Die Angestellten im öffentlichen
Ungleiche Nettogehälter Dienst erhalten neben der gesetzlichen
Unterschiedlich hoch fallen jedoch bereits Rente noch eine Zusatzrente, also insge-
die Nettogehälter aus, da Beamte nicht samt zwei Renten. Zwar bekommen die
sozialversicherungspflichtig sind und ins- Beamten im Ruhestand keine Rente, son-
besondere keinen Arbeitnehmeranteil zur dern ausschließlich eine Pension. Diese
Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt aber sowohl brutto als auch netto
zahlen müssen. Fast alle Beamten sind fast immer über der Gesamtrente für ehe-
privat krankenversichert und zahlen Bei- malige Angestellte mit gleichen Grund-
träge zur privaten Kranken- und Pflegever- gehältern und ebenso langen Zeiten im
sicherung für den Teil, der nicht durch die öffentlichen Dienst.
staatliche Beihilfe in Höhe von mindestens
50 Prozent der beihilfefähigen Krankheits-
kosten abgedeckt ist.
Das Nettogehalt eines Beamten liegt
aber auch nach Abzug des Beitrags zur
privaten Kranken- und Pflegeversicherung
über dem Nettogehalt eines Angestellten
mit gleich hohem Bruttogehalt.
Ungleiche Gesamtrenten und Pensionen
Die finanziellen Unterschiede setzen sich
im Ruhestand fort. Beispielsweise bleibt
bereits die Bruttogesamtrente der Ange-
stellten, also die Summe aus gesetzlicher8
GESETZLICHE RENTE UND ZUSATZRENTE
FÜR ANGESTELLTE
Rund 4,6 Millionen Menschen arbeiten sind. Eine fast identische Zusatzversor-
als Angestellte im öffentlichen Dienst. gung gibt es für Angestellte im kirchlichen
Ihre Zahl ist in den letzten 20 Jahren um Dienst.
30 Prozent gesunken. Rund die Hälfte
der tarifbeschäftigten Arbeitnehmer ist Zwei getrennte Systeme
beim jeweiligen Bundesland angestellt Ein Angestellter im öffentlichen Dienst,
und knapp jeder Dritte bei der Gemeinde. der in den Ruhestand geht, erhält seine
Jeder dritte Angestellte im öffentlichen Gesamtrente also aus zwei getrennten
Dienst übt eine Teilzeitbeschäftigung aus. Systemen – der gesetzlichen Rentenversi-
Als Angestellter beziehungsweise cherung und der Zusatzversorgung des
tarifbeschäftigter Arbeitnehmer (zum öffentlichen Dienstes.
Beispiel Verwaltungsangestellter oder Für die gesetzliche Rente ist die Deut-
angestellter Lehrer) haben Sie einen Ar- sche Rentenversicherung zuständig und
beitsvertrag mit Ihrem öffentlichen Ar- für die Zusatzrente die Versorgungsanstalt
beitgeber (Bund, Land oder Kommune) des Bundes und der Länder (VBL) oder
abgeschlossen und sind in der gesetz- eine andere Zusatzversorgungskasse.
lichen Rentenversicherung pflichtversi- Auf die gesetzliche Rente hat jeder
chert. Daher erhalten Sie wie jeder ande- Arbeitnehmer Anspruch, sofern er eine
re Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft sozialversicherungspflichtige Beschäfti-
später eine gesetzliche Rente. gung ausgeübt und die Wartezeit von fünf
Hinzu kommt für Sie noch eine Zusatz- Jahren erfüllt hat. Diese gesetzliche Rente
rente im öffentlichen Dienst, da Sie zu- stellt somit die Grundversorgung dar.
sätzlich in einer Zusatzversorgungskasse Alles, was im öffentlichen Dienst über
des öffentlichen Dienstes pflichtversichert diese Grundversorgung hinausgeht, wirdGESETZLIC H E RE N T E U N D Z U S A T ZR E N T E F ÜR A N G ES T E L L TE 9
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst die Gesamtrente, so hoch liegen wie die
genannt. Diese Zusatzversorgung ist eine Pension von vergleichbaren Beamten.
Pflichtversicherung und wird überwiegend Spätestens seit der am 1. Januar 2002 in
vom öffentlichen Arbeitgeber finanziert. Kraft getretenen Reform der Zusatzversor-
Schon dadurch unterscheidet sie sich von gung im öffentlichen Dienst wird dieses
der betrieblichen Altersversorgung in der Ziel nicht mehr verfolgt. Ab 2002 ist die
Privatwirtschaft. Berechnung der Zusatzrente völlig abge-
koppelt von der Ermittlung der gesetzli-
Gesetzliche Rente plus Zusatzrente chen Rente. Zusatzrente und gesetzliche
Das Ziel der Zusatzversorgung für Ange- Rente sind also voneinander unabhängig.
stellte im öffentlichen Dienst ist einfach Eine Anrechnung der gesetzlichen Rente
zu umreißen: Die Arbeitnehmer und Tarif- bei der Ermittlung der Gesamtrente wie
beschäftigten in Bund, Ländern und Ge- früher findet nicht mehr statt. Davon, dass
meinden inklusive Zweckverbänden sollen Arbeitnehmer mit Beamten im Ruhestand
im Ruhestand neben der gesetzlichen finanziell völlig gleichgestellt werden sol-
Rente eine Zusatzrente erhalten. Die Zu- len, ist heute keine Rede mehr.
satzversorgung oder Zusatzrente ergänzt
somit die Grundversorgung und damit die Faustformeln zur Rentenhöhe
gesetzliche Rente. Für die Höhe der gesetzlichen Rente gibt
es eine ganz grobe Faustformel: Rund ein
HÖHE VON GESETZLICHER RENTE Prozent des Bruttoendgehalts vor Renten-
UND ZUSATZRENTE beginn mal Anzahl der Beitragsjahre. Wer
Die Höhe der gesetzlichen Rente und also beispielsweise bis zur Rente auf
Zusatzrente im öffentlichen Dienst ist in 40 Beitragsjahre kommt, könnte nach die-
erster Linie abhängig von den Einkommen ser sehr stark vereinfachten Formel zurzeit
und den entsprechend gezahlten Beiträ- mit einer gesetzlichen Rente in Höhe von
gen. Gleich hohe Beiträge führen zu rund 40 Prozent seines letzten Bruttoge-
gleich hohen Renten. Je höher die Ein- halts rechnen – vorausgesetzt, er hat im
kommen und damit die darauf zu zahlen- Vergleich zum Durchschnittsverdiener im-
den Pflichtversicherungsbeiträge und je mer etwa gleich viel verdient.
länger die Pflichtversicherungszeiten, des- Die Zusatzrente im öffentlichen
to höher die Rente. Bei der Zusatzversor- Dienst, die bis Ende 2001 noch rund die
gung im öffentlichen Dienst gilt dieses Hälfte der gesetzlichen Rente ausmach-
Äquivalenzprinzip allerdings erst ab Ein- te, wird nach 40 Pflichtversicherungsjah-
führung der sogenannten Punkterente im ren grob geschätzt im Durchschnitt nur
Jahr 2002. bei einem Drittel der gesetzlichen Rente
und somit bei durchschnittlich 13 Pro-
In früheren Zeiten sollte die Summe von zent des Bruttoendgehalts liegen. Je
gesetzlicher Rente und Zusatzrente, also nach Geburtsjahrgang und EintrittsalterSie können auch lesen