Pension und Rente im öffentlichen Dienst - Den sorgenfreien Ruhestand richtig planen
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INHALTSVERZEICHNIS 5 SORGENFREI IN DEN RUHESTAND 42 Renten bei verminderter Erwerbs- 5 Renten für Angestellte und fähigkeit Pensionen für Beamte 44 Hinterbliebenenrenten 8 Gesetzliche Rente und Zusatzrente 46 Versorgungsausgleich und Renten- für Angestellte splitting 16 Pensionen für Beamte 48 Rentenunterlagen und Rentenantrag 20 Zusätzliche private Renten 51 Die Renteninformation auf einen für Angestellte und Beamte Blick 54 Rente im Ausland 55 Zusatzrente im öffentlichen Dienst 23 RENTENPLANUNG FÜR 57 Wie Zusatzrenten ab 2002 berechnet ANGESTELLTE werden 23 Gesetzliche Rente als 61 Startgutschriften bis Ende 2001 Grundversorgung 66 Wie sich die gemischte Zusatzrente 24 Welche Zeiten für die gesetzliche berechnet Rente zählen 69 Zusätzlich vorsorgen: 27 Pflichtbeitragszeiten sammeln mit einer freiwilligen Betriebsrente 34 Wann freiwillige Beiträge möglich sind 35 Wann Zeiten ohne Beiträge zählen 81 PENSIONSPLANUNG FÜR BEAMTE 36 Wie aus Verdiensten Punkte und 81 Beamtenpension als Vollversorgung Rentenansprüche werden 85 Welche Zeiten für die Pension zählen 39 Wie die gesetzliche Rente 96 Ihren persönlichen Ruhegehaltssatz berechnet wird berechnen
98 So berechnet sich die Pension 145 Altersteilzeit: Königsweg für 101 Pension bei Dienstunfähigkeit Rentner und Pensionäre 105 Pension für Hinterbliebene 149 Mit Abschlag früher in Rente 107 Wenn Pensionäre weitere Renten oder Pension beziehen 158 Hinzuverdienst: Rente oder 109 Von der Bruttopension zur Pension aufbessern Nettopension 160 Später in Rente oder Pension 111 Nach einer Scheidung: Versorgungsausgleich 112 Altersgeld für ausgeschiedene 163 SOZIALABGABEN UND Beamte STEUERN SPAREN 114 Versorgungsauskunft und -bescheid 163 Sozialabgaben und Steuern 115 Zeiten als Angestellter: im Berufsleben Anrechnung von Renten aus 169 Sozialabgaben im Ruhestand Pflichtbeiträgen 177 Steuern im Ruhestand 119 Zusätzlich vorsorgen: Renten aus freiwilligen Beiträgen 188 SERVICE 188 Adressen 131 FRÜHER IN DEN RUHESTAND? 188 Literatur 131 Wie lange soll ich noch arbeiten? 189 Glossar 132 Ohne Abschlag früher in Rente oder 202 Register Pension 208 Impressum
SORGENFREI IN DEN 5 RUHESTAND Auch Staatsdiener müssen finanziell für ihr Alter vorsorgen. Ange- stellte im öffentlichen Dienst beziehen zwar neben der gesetzlichen Rente noch eine Zusatzrente, doch diese bröckelt immer mehr. Selbst die um ihre Pension beneideten Beamten müssen finanzielle Einschnitte hinnehmen. Eine rechtzeitige und geschickte Altersvor- sorge tut daher auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst not. RENTEN FÜR ANGESTELLTE UND PENSIONEN FÜR BEAMTE Wann kann ich in den Ruhestand gehen? stellten und Beamten findet oft gar nicht Wie hoch wird meine Rente oder Pension statt, obwohl es dreimal so viel Angestell- sein? Was kann ich zur Schließung der Ver- te im öffentlichen Dienst gibt wie Beamte. sorgungslücke noch tun? Diese drei Fragen stellen sich auch 6,5 Millionen Beschäftigte Kündigungsschutz und Unkündbarkeit im öffentlichen Dienst, die später einmal in Fakt ist: Es gibt für Beschäftigte im Rente oder Pension gehen werden. öffentlichen Dienst keine grundsätzliche Nach landläufiger Meinung geht es den Unkündbarkeit im juristischen Sinn. An- Staatsdienern finanziell besonders gut im gestellte im öffentlichen Dienst genießen Alter. Sie sind unkündbar und erhalten nur in den alten Bundesländern nach später eine sichere Pension, die mindes- einer Beschäftigungsdauer von mindes- tens doppelt so hoch ausfällt wie die ge- tens 15 Jahren bei demselben öffentli- setzliche Rente. Doch diese weitverbreite- chen Arbeitgeber und nach vollendetem te Meinung ist viel zu pauschal und daher 40. Lebensjahr einen persönlichen Kündi- bestenfalls halbwahr, da sie nur auf be- gungsschutz. Das heißt, ihnen kann bei stimmte Beamte zutrifft. Umgangssprach- Erfüllung dieser Bedingungen nur aus lich werden aber alle Beschäftigten im öf- wichtigem Grund gekündigt werden. fentlichen Dienst als Staatsdiener bezeich- Betriebsbedingte Gründe für eine Kündi- net. Eine Unterscheidung zwischen Ange- gung scheiden also aus.
6 SORGENFREI IN DEN RUHESTAND Beamte auf Lebenszeit sind zwar grund- Fernbleibens vom Dienst. Das oberste sätzlich nicht kündbar. Sie können aber Verwaltungsgericht hielt die Disziplinarver- entlassen werden, wenn sie in einem ge- fügung für rechtens und setzte lediglich richtlichen Disziplinarverfahren wegen ei- den Betrag der Geldbuße auf 300 Euro nes schweren Dienstvergehens verurteilt herab. wurden. Sie müssten allerdings schon die berühmten goldenen Löffel gestohlen und Sinkendes Renten- und Pensionsniveau eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Die Altersversorgung im öffentlichen Jahr bekommen haben, um entlassen zu Dienst ist auch nicht mehr das, was sie werden. einmal war. Angestellte im öffentlichen Richtig ist demnach: Beamte auf Le- Dienst erhalten neben der gesetzlichen benszeit und mindestens 40-jährige Ange- Rente zwar eine Zusatzrente. Deren Ni- stellte im öffentlichen Dienst, die bereits veau sinkt aber seit der Reform der Zu- 15 Jahre lang bei demselben Arbeitgeber satzversorgung im öffentlichen Dienst im im Tarifgebiet West beschäftigt sind, müs- Jahr 2001 immer mehr. Eine weitere Sen- sen zumindest keine Arbeitslosigkeit be- kung ist bereits fest eingeplant. Zudem fürchten. Diese beiden Gruppen sind prak- wird von der Zusatzrente im öffentlichen tisch unkündbar, sofern sie sich nichts zu- Dienst seit 2004 der volle Beitrag zur ge- schulden kommen lassen. setzlichen Kranken- und Pflegeversiche- rung von fast 18 Prozent abgezogen. Streikverbot für Beamte Das Niveau der Beamtenpensionen ist Beamte haben im Gegensatz zu Angestell- von 2003 bis 2012 um insgesamt gut ten im öffentlichen Dienst und Arbeitneh- 4 Prozent gesunken. Dadurch wurde die mern in der Privatwirtschaft jedoch kein Senkung des Rentenniveaus wirkungs- Streikrecht, wie das Bundesverwaltungs- gerecht auf die Beamtenversorgung über- gericht am 27. Februar 2014 nochmals tragen. Weitere Einschnitte in der Zukunft bestätigt hat (Az. BVerwG 2 C 1.13). Das werden diskutiert und sind vorhersehbar, beamtenrechtliche Streikverbot leitet sich wenn das Rentenniveau wie geplant wei- laut Bundesverwaltungsgericht aus den ter sinken sollte. hergebrachten Grundsätzen des Berufsbe- amtentums nach Artikel 33 Absatz 5 des Angestellter oder Beamter? Die Unterschiede Grundgesetzes ab und ist daher weiterhin Die Altersversorgungssysteme der An- gültig. gestellten im öffentlichen Dienst und der Im Streitfall war eine beamtete Lehrerin Beamten sind grundverschieden. Wegen in Nordrhein-Westfalen drei Tage dem dieser Systemunterschiede fallen auch die Unterricht ferngeblieben, da sie an Warn- Antworten auf die drei Kernfragen – streiks teilgenommen hatte. Sie erhielt Ruhestandsbeginn, Höhe der Rente oder eine Disziplinarverfügung und eine Geld- Pension und Höhe der Versorgungslü- buße von 1 500 Euro wegen unerlaubten cke – sehr unterschiedlich aus.
RENTEN F Ü R A N G E S T E LL T E UN D P EN S I O N EN F Ü R BE A M T E 7 Gleiche Arbeit und gleicher Lohn Rente und Zusatzrente vor Sozialabgaben Trotz dieser Unterschiede gibt es selbst- und Steuern, stets hinter der Bruttopensi- verständlich eine Reihe von Gemeinsam- on der Beamten zurück. In aller Regel liegt keiten. Angestellte im öffentlichen Dienst ebenfalls die Nettogesamtrente nach Ab- und Beamte arbeiten oft am gleichen Ar- zug der Steuern und der Beiträge zur beitsplatz und erledigen meist auch die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversiche- gleiche Arbeit. Beispiel: Verwaltungsange- rung mehr oder minder deutlich unter der stellte und -beamte sind in derselben Nettopension. Stadtverwaltung tätig, oder angestellte und verbeamtete Lehrer unterrichten an Unterschiedliche Alterssicherungssysteme derselben Schule. Bei gleicher Position Die unterschiedliche Höhe von Gesamt- und gleichem Alter liegen zumindest auch renten und Pensionen ergibt sich aus den die Bruttogehälter für Angestellte und Be- völlig verschiedenen Alterssicherungs- amte auf ungefähr gleicher Höhe. systemen für ehemalige Angestellte und Beamte. Die Angestellten im öffentlichen Ungleiche Nettogehälter Dienst erhalten neben der gesetzlichen Unterschiedlich hoch fallen jedoch bereits Rente noch eine Zusatzrente, also insge- die Nettogehälter aus, da Beamte nicht samt zwei Renten. Zwar bekommen die sozialversicherungspflichtig sind und ins- Beamten im Ruhestand keine Rente, son- besondere keinen Arbeitnehmeranteil zur dern ausschließlich eine Pension. Diese Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt aber sowohl brutto als auch netto zahlen müssen. Fast alle Beamten sind fast immer über der Gesamtrente für ehe- privat krankenversichert und zahlen Bei- malige Angestellte mit gleichen Grund- träge zur privaten Kranken- und Pflegever- gehältern und ebenso langen Zeiten im sicherung für den Teil, der nicht durch die öffentlichen Dienst. staatliche Beihilfe in Höhe von mindestens 50 Prozent der beihilfefähigen Krankheits- kosten abgedeckt ist. Das Nettogehalt eines Beamten liegt aber auch nach Abzug des Beitrags zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung über dem Nettogehalt eines Angestellten mit gleich hohem Bruttogehalt. Ungleiche Gesamtrenten und Pensionen Die finanziellen Unterschiede setzen sich im Ruhestand fort. Beispielsweise bleibt bereits die Bruttogesamtrente der Ange- stellten, also die Summe aus gesetzlicher
8 GESETZLICHE RENTE UND ZUSATZRENTE FÜR ANGESTELLTE Rund 4,6 Millionen Menschen arbeiten sind. Eine fast identische Zusatzversor- als Angestellte im öffentlichen Dienst. gung gibt es für Angestellte im kirchlichen Ihre Zahl ist in den letzten 20 Jahren um Dienst. 30 Prozent gesunken. Rund die Hälfte der tarifbeschäftigten Arbeitnehmer ist Zwei getrennte Systeme beim jeweiligen Bundesland angestellt Ein Angestellter im öffentlichen Dienst, und knapp jeder Dritte bei der Gemeinde. der in den Ruhestand geht, erhält seine Jeder dritte Angestellte im öffentlichen Gesamtrente also aus zwei getrennten Dienst übt eine Teilzeitbeschäftigung aus. Systemen – der gesetzlichen Rentenversi- Als Angestellter beziehungsweise cherung und der Zusatzversorgung des tarifbeschäftigter Arbeitnehmer (zum öffentlichen Dienstes. Beispiel Verwaltungsangestellter oder Für die gesetzliche Rente ist die Deut- angestellter Lehrer) haben Sie einen Ar- sche Rentenversicherung zuständig und beitsvertrag mit Ihrem öffentlichen Ar- für die Zusatzrente die Versorgungsanstalt beitgeber (Bund, Land oder Kommune) des Bundes und der Länder (VBL) oder abgeschlossen und sind in der gesetz- eine andere Zusatzversorgungskasse. lichen Rentenversicherung pflichtversi- Auf die gesetzliche Rente hat jeder chert. Daher erhalten Sie wie jeder ande- Arbeitnehmer Anspruch, sofern er eine re Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft sozialversicherungspflichtige Beschäfti- später eine gesetzliche Rente. gung ausgeübt und die Wartezeit von fünf Hinzu kommt für Sie noch eine Zusatz- Jahren erfüllt hat. Diese gesetzliche Rente rente im öffentlichen Dienst, da Sie zu- stellt somit die Grundversorgung dar. sätzlich in einer Zusatzversorgungskasse Alles, was im öffentlichen Dienst über des öffentlichen Dienstes pflichtversichert diese Grundversorgung hinausgeht, wird
GESETZLIC H E RE N T E U N D Z U S A T ZR E N T E F ÜR A N G ES T E L L TE 9 Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst die Gesamtrente, so hoch liegen wie die genannt. Diese Zusatzversorgung ist eine Pension von vergleichbaren Beamten. Pflichtversicherung und wird überwiegend Spätestens seit der am 1. Januar 2002 in vom öffentlichen Arbeitgeber finanziert. Kraft getretenen Reform der Zusatzversor- Schon dadurch unterscheidet sie sich von gung im öffentlichen Dienst wird dieses der betrieblichen Altersversorgung in der Ziel nicht mehr verfolgt. Ab 2002 ist die Privatwirtschaft. Berechnung der Zusatzrente völlig abge- koppelt von der Ermittlung der gesetzli- Gesetzliche Rente plus Zusatzrente chen Rente. Zusatzrente und gesetzliche Das Ziel der Zusatzversorgung für Ange- Rente sind also voneinander unabhängig. stellte im öffentlichen Dienst ist einfach Eine Anrechnung der gesetzlichen Rente zu umreißen: Die Arbeitnehmer und Tarif- bei der Ermittlung der Gesamtrente wie beschäftigten in Bund, Ländern und Ge- früher findet nicht mehr statt. Davon, dass meinden inklusive Zweckverbänden sollen Arbeitnehmer mit Beamten im Ruhestand im Ruhestand neben der gesetzlichen finanziell völlig gleichgestellt werden sol- Rente eine Zusatzrente erhalten. Die Zu- len, ist heute keine Rede mehr. satzversorgung oder Zusatzrente ergänzt somit die Grundversorgung und damit die Faustformeln zur Rentenhöhe gesetzliche Rente. Für die Höhe der gesetzlichen Rente gibt es eine ganz grobe Faustformel: Rund ein HÖHE VON GESETZLICHER RENTE Prozent des Bruttoendgehalts vor Renten- UND ZUSATZRENTE beginn mal Anzahl der Beitragsjahre. Wer Die Höhe der gesetzlichen Rente und also beispielsweise bis zur Rente auf Zusatzrente im öffentlichen Dienst ist in 40 Beitragsjahre kommt, könnte nach die- erster Linie abhängig von den Einkommen ser sehr stark vereinfachten Formel zurzeit und den entsprechend gezahlten Beiträ- mit einer gesetzlichen Rente in Höhe von gen. Gleich hohe Beiträge führen zu rund 40 Prozent seines letzten Bruttoge- gleich hohen Renten. Je höher die Ein- halts rechnen – vorausgesetzt, er hat im kommen und damit die darauf zu zahlen- Vergleich zum Durchschnittsverdiener im- den Pflichtversicherungsbeiträge und je mer etwa gleich viel verdient. länger die Pflichtversicherungszeiten, des- Die Zusatzrente im öffentlichen to höher die Rente. Bei der Zusatzversor- Dienst, die bis Ende 2001 noch rund die gung im öffentlichen Dienst gilt dieses Hälfte der gesetzlichen Rente ausmach- Äquivalenzprinzip allerdings erst ab Ein- te, wird nach 40 Pflichtversicherungsjah- führung der sogenannten Punkterente im ren grob geschätzt im Durchschnitt nur Jahr 2002. bei einem Drittel der gesetzlichen Rente und somit bei durchschnittlich 13 Pro- In früheren Zeiten sollte die Summe von zent des Bruttoendgehalts liegen. Je gesetzlicher Rente und Zusatzrente, also nach Geburtsjahrgang und Eintrittsalter
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