Pension und Rente im öffentlichen Dienst - Den sorgenfreien Ruhestand richtig planen

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Pension und Rente im öffentlichen Dienst - Den sorgenfreien Ruhestand richtig planen
Pension
und Rente
im öffentlichen Dienst

     Den
sorgenfreien
 Ruhestand
   richtig
   planen
Pension und Rente im öffentlichen Dienst - Den sorgenfreien Ruhestand richtig planen
INHALTSVERZEICHNIS
 5 SORGENFREI IN DEN RUHESTAND         42 Renten bei verminderter Erwerbs-
 5 Renten für Angestellte und             fähigkeit
   Pensionen für Beamte                44 Hinterbliebenenrenten
 8 Gesetzliche Rente und Zusatzrente   46 Versorgungsausgleich und Renten-
   für Angestellte                        splitting
16 Pensionen für Beamte                48 Rentenunterlagen und Rentenantrag
20 Zusätzliche private Renten          51 Die Renteninformation auf einen
   für Angestellte und Beamte             Blick
                                       54 Rente im Ausland
                                       55 Zusatzrente im öffentlichen Dienst
23 RENTENPLANUNG FÜR                   57 Wie Zusatzrenten ab 2002 berechnet
   ANGESTELLTE                            werden
23 Gesetzliche Rente als               61 Startgutschriften bis Ende 2001
   Grundversorgung                     66 Wie sich die gemischte Zusatzrente
24 Welche Zeiten für die gesetzliche      berechnet
   Rente zählen                        69 Zusätzlich vorsorgen:
27 Pflichtbeitragszeiten sammeln          mit einer freiwilligen Betriebsrente
34 Wann freiwillige Beiträge
   möglich sind
35 Wann Zeiten ohne Beiträge zählen    81   PENSIONSPLANUNG FÜR BEAMTE
36 Wie aus Verdiensten Punkte und      81   Beamtenpension als Vollversorgung
   Rentenansprüche werden              85   Welche Zeiten für die Pension zählen
39 Wie die gesetzliche Rente           96   Ihren persönlichen Ruhegehaltssatz
   berechnet wird                           berechnen
Pension und Rente im öffentlichen Dienst - Den sorgenfreien Ruhestand richtig planen
98   So berechnet sich die Pension       145 Altersteilzeit: Königsweg für
101   Pension bei Dienstunfähigkeit           Rentner und Pensionäre
105   Pension für Hinterbliebene          149 Mit Abschlag früher in Rente
107   Wenn Pensionäre weitere Renten          oder Pension
      beziehen                            158 Hinzuverdienst: Rente oder
109   Von der Bruttopension zur               Pension aufbessern
      Nettopension                        160 Später in Rente oder Pension
111   Nach einer Scheidung:
      Versorgungsausgleich
112   Altersgeld für ausgeschiedene       163 SOZIALABGABEN UND
      Beamte                                  STEUERN SPAREN
114   Versorgungsauskunft und -bescheid   163 Sozialabgaben und Steuern
115   Zeiten als Angestellter:                im Berufsleben
      Anrechnung von Renten aus           169 Sozialabgaben im Ruhestand
      Pflichtbeiträgen                    177 Steuern im Ruhestand
119   Zusätzlich vorsorgen:
      Renten aus freiwilligen Beiträgen
                                           188   SERVICE
                                          188    Adressen
131 FRÜHER IN DEN RUHESTAND?              188    Literatur
131 Wie lange soll ich noch arbeiten?     189    Glossar
132 Ohne Abschlag früher in Rente oder    202    Register
    Pension                               208    Impressum
Pension und Rente im öffentlichen Dienst - Den sorgenfreien Ruhestand richtig planen
SORGENFREI IN DEN
                                                                                             5

RUHESTAND
Auch Staatsdiener müssen finanziell für ihr Alter vorsorgen. Ange-
stellte im öffentlichen Dienst beziehen zwar neben der gesetzlichen
Rente noch eine Zusatzrente, doch diese bröckelt immer mehr.
Selbst die um ihre Pension beneideten Beamten müssen finanzielle
Einschnitte hinnehmen. Eine rechtzeitige und geschickte Altersvor-
sorge tut daher auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst not.

RENTEN FÜR ANGESTELLTE UND PENSIONEN FÜR BEAMTE
Wann kann ich in den Ruhestand gehen?          stellten und Beamten findet oft gar nicht
Wie hoch wird meine Rente oder Pension         statt, obwohl es dreimal so viel Angestell-
sein? Was kann ich zur Schließung der Ver-     te im öffentlichen Dienst gibt wie Beamte.
sorgungslücke noch tun? Diese drei Fragen
stellen sich auch 6,5 Millionen Beschäftigte   Kündigungsschutz und Unkündbarkeit
im öffentlichen Dienst, die später einmal in   Fakt ist: Es gibt für Beschäftigte im
Rente oder Pension gehen werden.               öffentlichen Dienst keine grundsätzliche
   Nach landläufiger Meinung geht es den       Unkündbarkeit im juristischen Sinn. An-
Staatsdienern finanziell besonders gut im      gestellte im öffentlichen Dienst genießen
Alter. Sie sind unkündbar und erhalten         nur in den alten Bundesländern nach
später eine sichere Pension, die mindes-       einer Beschäftigungsdauer von mindes-
tens doppelt so hoch ausfällt wie die ge-      tens 15 Jahren bei demselben öffentli-
setzliche Rente. Doch diese weitverbreite-     chen Arbeitgeber und nach vollendetem
te Meinung ist viel zu pauschal und daher      40. Lebensjahr einen persönlichen Kündi-
bestenfalls halbwahr, da sie nur auf be-       gungsschutz. Das heißt, ihnen kann bei
stimmte Beamte zutrifft. Umgangssprach-        Erfüllung dieser Bedingungen nur aus
lich werden aber alle Beschäftigten im öf-     wichtigem Grund gekündigt werden.
fentlichen Dienst als Staatsdiener bezeich-    Betriebsbedingte Gründe für eine Kündi-
net. Eine Unterscheidung zwischen Ange-        gung scheiden also aus.
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6       SORGENFREI IN DEN RUHESTAND

    Beamte auf Lebenszeit sind zwar grund-        Fernbleibens vom Dienst. Das oberste
    sätzlich nicht kündbar. Sie können aber       Verwaltungsgericht hielt die Disziplinarver-
    entlassen werden, wenn sie in einem ge-       fügung für rechtens und setzte lediglich
    richtlichen Disziplinarverfahren wegen ei-    den Betrag der Geldbuße auf 300 Euro
    nes schweren Dienstvergehens verurteilt       herab.
    wurden. Sie müssten allerdings schon die
    berühmten goldenen Löffel gestohlen und       Sinkendes Renten- und Pensionsniveau
    eine Freiheitsstrafe von mindestens einem     Die Altersversorgung im öffentlichen
    Jahr bekommen haben, um entlassen zu          Dienst ist auch nicht mehr das, was sie
    werden.                                       einmal war. Angestellte im öffentlichen
       Richtig ist demnach: Beamte auf Le-        Dienst erhalten neben der gesetzlichen
    benszeit und mindestens 40-jährige Ange-      Rente zwar eine Zusatzrente. Deren Ni-
    stellte im öffentlichen Dienst, die bereits   veau sinkt aber seit der Reform der Zu-
    15 Jahre lang bei demselben Arbeitgeber       satzversorgung im öffentlichen Dienst im
    im Tarifgebiet West beschäftigt sind, müs-    Jahr 2001 immer mehr. Eine weitere Sen-
    sen zumindest keine Arbeitslosigkeit be-      kung ist bereits fest eingeplant. Zudem
    fürchten. Diese beiden Gruppen sind prak-     wird von der Zusatzrente im öffentlichen
    tisch unkündbar, sofern sie sich nichts zu-   Dienst seit 2004 der volle Beitrag zur ge-
    schulden kommen lassen.                       setzlichen Kranken- und Pflegeversiche-
                                                  rung von fast 18 Prozent abgezogen.
    Streikverbot für Beamte                          Das Niveau der Beamtenpensionen ist
    Beamte haben im Gegensatz zu Angestell-       von 2003 bis 2012 um insgesamt gut
    ten im öffentlichen Dienst und Arbeitneh-     4 Prozent gesunken. Dadurch wurde die
    mern in der Privatwirtschaft jedoch kein      Senkung des Rentenniveaus wirkungs-
    Streikrecht, wie das Bundesverwaltungs-       gerecht auf die Beamtenversorgung über-
    gericht am 27. Februar 2014 nochmals          tragen. Weitere Einschnitte in der Zukunft
    bestätigt hat (Az. BVerwG 2 C 1.13). Das      werden diskutiert und sind vorhersehbar,
    beamtenrechtliche Streikverbot leitet sich    wenn das Rentenniveau wie geplant wei-
    laut Bundesverwaltungsgericht aus den         ter sinken sollte.
    hergebrachten Grundsätzen des Berufsbe-
    amtentums nach Artikel 33 Absatz 5 des        Angestellter oder Beamter? Die Unterschiede
    Grundgesetzes ab und ist daher weiterhin      Die Altersversorgungssysteme der An-
    gültig.                                       gestellten im öffentlichen Dienst und der
       Im Streitfall war eine beamtete Lehrerin   Beamten sind grundverschieden. Wegen
    in Nordrhein-Westfalen drei Tage dem          dieser Systemunterschiede fallen auch die
    Unterricht ferngeblieben, da sie an Warn-     Antworten auf die drei Kernfragen –
    streiks teilgenommen hatte. Sie erhielt       Ruhestandsbeginn, Höhe der Rente oder
    eine Disziplinarverfügung und eine Geld-      Pension und Höhe der Versorgungslü-
    buße von 1 500 Euro wegen unerlaubten         cke – sehr unterschiedlich aus.
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RENTEN F Ü R A N G E S T E LL T E UN D P EN S I O N EN F Ü R BE A M T E   7

Gleiche Arbeit und gleicher Lohn                  Rente und Zusatzrente vor Sozialabgaben
Trotz dieser Unterschiede gibt es selbst-         und Steuern, stets hinter der Bruttopensi-
verständlich eine Reihe von Gemeinsam-            on der Beamten zurück. In aller Regel liegt
keiten. Angestellte im öffentlichen Dienst        ebenfalls die Nettogesamtrente nach Ab-
und Beamte arbeiten oft am gleichen Ar-           zug der Steuern und der Beiträge zur
beitsplatz und erledigen meist auch die           gesetzlichen Kranken- und Pflegeversiche-
gleiche Arbeit. Beispiel: Verwaltungsange-        rung mehr oder minder deutlich unter der
stellte und -beamte sind in derselben             Nettopension.
Stadtverwaltung tätig, oder angestellte
und verbeamtete Lehrer unterrichten an            Unterschiedliche Alterssicherungssysteme
derselben Schule. Bei gleicher Position           Die unterschiedliche Höhe von Gesamt-
und gleichem Alter liegen zumindest auch          renten und Pensionen ergibt sich aus den
die Bruttogehälter für Angestellte und Be-        völlig verschiedenen Alterssicherungs-
amte auf ungefähr gleicher Höhe.                  systemen für ehemalige Angestellte und
                                                  Beamte. Die Angestellten im öffentlichen
Ungleiche Nettogehälter                           Dienst erhalten neben der gesetzlichen
Unterschiedlich hoch fallen jedoch bereits        Rente noch eine Zusatzrente, also insge-
die Nettogehälter aus, da Beamte nicht            samt zwei Renten. Zwar bekommen die
sozialversicherungspflichtig sind und ins-        Beamten im Ruhestand keine Rente, son-
besondere keinen Arbeitnehmeranteil zur           dern ausschließlich eine Pension. Diese
Renten- und Arbeitslosenversicherung              liegt aber sowohl brutto als auch netto
zahlen müssen. Fast alle Beamten sind             fast immer über der Gesamtrente für ehe-
privat krankenversichert und zahlen Bei-          malige Angestellte mit gleichen Grund-
träge zur privaten Kranken- und Pflegever-        gehältern und ebenso langen Zeiten im
sicherung für den Teil, der nicht durch die       öffentlichen Dienst.
staatliche Beihilfe in Höhe von mindestens
50 Prozent der beihilfefähigen Krankheits-
kosten abgedeckt ist.
   Das Nettogehalt eines Beamten liegt
aber auch nach Abzug des Beitrags zur
privaten Kranken- und Pflegeversicherung
über dem Nettogehalt eines Angestellten
mit gleich hohem Bruttogehalt.

Ungleiche Gesamtrenten und Pensionen
Die finanziellen Unterschiede setzen sich
im Ruhestand fort. Beispielsweise bleibt
bereits die Bruttogesamtrente der Ange-
stellten, also die Summe aus gesetzlicher
8

    GESETZLICHE RENTE UND ZUSATZRENTE
    FÜR ANGESTELLTE
    Rund 4,6 Millionen Menschen arbeiten          sind. Eine fast identische Zusatzversor-
    als Angestellte im öffentlichen Dienst.       gung gibt es für Angestellte im kirchlichen
    Ihre Zahl ist in den letzten 20 Jahren um     Dienst.
    30 Prozent gesunken. Rund die Hälfte
    der tarifbeschäftigten Arbeitnehmer ist       Zwei getrennte Systeme
    beim jeweiligen Bundesland angestellt         Ein Angestellter im öffentlichen Dienst,
    und knapp jeder Dritte bei der Gemeinde.      der in den Ruhestand geht, erhält seine
    Jeder dritte Angestellte im öffentlichen      Gesamtrente also aus zwei getrennten
    Dienst übt eine Teilzeitbeschäftigung aus.    Systemen – der gesetzlichen Rentenversi-
       Als Angestellter beziehungsweise           cherung und der Zusatzversorgung des
    tarifbeschäftigter Arbeitnehmer (zum          öffentlichen Dienstes.
    Beispiel Verwaltungsangestellter oder            Für die gesetzliche Rente ist die Deut-
    angestellter Lehrer) haben Sie einen Ar-      sche Rentenversicherung zuständig und
    beitsvertrag mit Ihrem öffentlichen Ar-       für die Zusatzrente die Versorgungsanstalt
    beitgeber (Bund, Land oder Kommune)           des Bundes und der Länder (VBL) oder
    abgeschlossen und sind in der gesetz-         eine andere Zusatzversorgungskasse.
    lichen Rentenversicherung pflichtversi-          Auf die gesetzliche Rente hat jeder
    chert. Daher erhalten Sie wie jeder ande-     Arbeitnehmer Anspruch, sofern er eine
    re Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft       sozialversicherungspflichtige Beschäfti-
    später eine gesetzliche Rente.                gung ausgeübt und die Wartezeit von fünf
       Hinzu kommt für Sie noch eine Zusatz-      Jahren erfüllt hat. Diese gesetzliche Rente
    rente im öffentlichen Dienst, da Sie zu-      stellt somit die Grundversorgung dar.
    sätzlich in einer Zusatzversorgungskasse         Alles, was im öffentlichen Dienst über
    des öffentlichen Dienstes pflichtversichert   diese Grundversorgung hinausgeht, wird
GESETZLIC H E RE N T E U N D Z U S A T ZR E N T E F ÜR A N G ES T E L L TE   9

Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst           die Gesamtrente, so hoch liegen wie die
genannt. Diese Zusatzversorgung ist eine          Pension von vergleichbaren Beamten.
Pflichtversicherung und wird überwiegend          Spätestens seit der am 1. Januar 2002 in
vom öffentlichen Arbeitgeber finanziert.          Kraft getretenen Reform der Zusatzversor-
Schon dadurch unterscheidet sie sich von          gung im öffentlichen Dienst wird dieses
der betrieblichen Altersversorgung in der         Ziel nicht mehr verfolgt. Ab 2002 ist die
Privatwirtschaft.                                 Berechnung der Zusatzrente völlig abge-
                                                  koppelt von der Ermittlung der gesetzli-
Gesetzliche Rente plus Zusatzrente                chen Rente. Zusatzrente und gesetzliche
Das Ziel der Zusatzversorgung für Ange-           Rente sind also voneinander unabhängig.
stellte im öffentlichen Dienst ist einfach        Eine Anrechnung der gesetzlichen Rente
zu umreißen: Die Arbeitnehmer und Tarif-          bei der Ermittlung der Gesamtrente wie
beschäftigten in Bund, Ländern und Ge-            früher findet nicht mehr statt. Davon, dass
meinden inklusive Zweckverbänden sollen           Arbeitnehmer mit Beamten im Ruhestand
im Ruhestand neben der gesetzlichen               finanziell völlig gleichgestellt werden sol-
Rente eine Zusatzrente erhalten. Die Zu-          len, ist heute keine Rede mehr.
satzversorgung oder Zusatzrente ergänzt
somit die Grundversorgung und damit die           Faustformeln zur Rentenhöhe
gesetzliche Rente.                                Für die Höhe der gesetzlichen Rente gibt
                                                  es eine ganz grobe Faustformel: Rund ein
      HÖHE VON GESETZLICHER RENTE                 Prozent des Bruttoendgehalts vor Renten-
      UND ZUSATZRENTE                             beginn mal Anzahl der Beitragsjahre. Wer
Die Höhe der gesetzlichen Rente und               also beispielsweise bis zur Rente auf
Zusatzrente im öffentlichen Dienst ist in         40 Beitragsjahre kommt, könnte nach die-
erster Linie abhängig von den Einkommen           ser sehr stark vereinfachten Formel zurzeit
und den entsprechend gezahlten Beiträ-            mit einer gesetzlichen Rente in Höhe von
gen. Gleich hohe Beiträge führen zu               rund 40 Prozent seines letzten Bruttoge-
gleich hohen Renten. Je höher die Ein-            halts rechnen – vorausgesetzt, er hat im
kommen und damit die darauf zu zahlen-            Vergleich zum Durchschnittsverdiener im-
den Pflichtversicherungsbeiträge und je           mer etwa gleich viel verdient.
länger die Pflichtversicherungszeiten, des-          Die Zusatzrente im öffentlichen
to höher die Rente. Bei der Zusatzversor-         Dienst, die bis Ende 2001 noch rund die
gung im öffentlichen Dienst gilt dieses           Hälfte der gesetzlichen Rente ausmach-
Äquivalenzprinzip allerdings erst ab Ein-         te, wird nach 40 Pflichtversicherungsjah-
führung der sogenannten Punkterente im            ren grob geschätzt im Durchschnitt nur
Jahr 2002.                                        bei einem Drittel der gesetzlichen Rente
                                                  und somit bei durchschnittlich 13 Pro-
In früheren Zeiten sollte die Summe von           zent des Bruttoendgehalts liegen. Je
gesetzlicher Rente und Zusatzrente, also          nach Geburtsjahrgang und Eintrittsalter
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