MARISK 7.0 - KRITISCHE WÜRDIGUNG AUS SICHT DER PRAXIS UND ERSTE UMSETZUNGSHINWEISE - KRITISCHE WÜRDIGUNG AUS SICHT DER PRAXIS

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MARISK 7.0 - KRITISCHE WÜRDIGUNG AUS SICHT DER PRAXIS UND ERSTE UMSETZUNGSHINWEISE - KRITISCHE WÜRDIGUNG AUS SICHT DER PRAXIS
MaRisk 7.0 – Kritische Würdigung aus
 Sicht der Praxis und erste
 Umsetzungshinweise
 Vortrag im Rahmen der
 13. Hamburger Bankenaufsicht-Tage
 am 04.11.2020 in Hamburg (und virtuell)

 Prof. Dr. Svend Reuse, MBA
 Dipl.-Betriebsw. (FH) / Dipl.-Inform. (FH)
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 1
MARISK 7.0 - KRITISCHE WÜRDIGUNG AUS SICHT DER PRAXIS UND ERSTE UMSETZUNGSHINWEISE - KRITISCHE WÜRDIGUNG AUS SICHT DER PRAXIS
Gliederung

1. Einleitende Worte

2. Eingeflossene EBA Guidelines

3. Überblick über die Änderungen der MaRisk 7.0

4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0

5. Fazit und Ausblick auf die Zukunft

04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 2
MARISK 7.0 - KRITISCHE WÜRDIGUNG AUS SICHT DER PRAXIS UND ERSTE UMSETZUNGSHINWEISE - KRITISCHE WÜRDIGUNG AUS SICHT DER PRAXIS
Gliederung

1. Einleitende Worte

2. Eingeflossene EBA Guidelines

3. Überblick über die Änderungen der MaRisk 7.0

4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0

5. Fazit und Ausblick auf die Zukunft

04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 3
MARISK 7.0 - KRITISCHE WÜRDIGUNG AUS SICHT DER PRAXIS UND ERSTE UMSETZUNGSHINWEISE - KRITISCHE WÜRDIGUNG AUS SICHT DER PRAXIS
1. Einleitende Worte

• Die MaRisk 7.0 werden die seit 11.2017 geltenden MaRisk 6.0
 ersetzen.
• Primär geht es diesmal um die Umsetzung von EBA Guidelines
 sowie um Klarstellungen bestehender Regelungen.
• Der Entwurf für das Fachgremium MaRisk aus August
 2020 war Basis für die Konsultation.
• Diese startete am 26.10.2020 und endet am 04.12.2020.
• Die vorliegenden Vorträge sind folglich
 mit 9 Tagen Zeitversatz brandaktuell.
• Die finale Version mit den Umsetzungsfristen
 wird Ende des ersten Quartals 2021 erwartet.

 Diese Präsentation hat das Ziel, Ihnen die wesentlichen
 Knackpunkte der MaRisk 7.0 aufzuzeigen und Ihnen erste
 konkrete Umsetzungstipps zu geben.
 Vgl. u.a. BaFin (2020.08); BaFin (2020.10a); BaFin (2020.10b); Witte/Buchholz (2020).
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Gliederung

1. Einleitende Worte

2. Eingeflossene EBA Guidelines

3. Überblick über die Änderungen der MaRisk 7.0

4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0

5. Fazit und Ausblick auf die Zukunft

04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 5
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2. Eingeflossene EBA-Guidelines

 EBA GL 2018/06 EBA GL 2019/02 EBA GL2019/04
 Vgl. EBA (2018.10). Vgl. EBA (2019.02). Vgl. EBA (2019.11).

Inhalte NPE-Management Auslagerungen Management von IKT-
 und Sicherheitsrisiken
Datum 31.10.2018 25.02.2019 28.11.2019
anzuwenden ab: 30.06.2019 30.09.2019 30.06.2020
Umfang 80 Seiten 43 Seiten 25 Seiten
Ist BaFin compliant? Intend to comply, Intend to comply, Intend to comply,
 zum 31.12.2020 zum 31.12.2020 zum 31.12.2020
 Vgl. EBA (2019.06), S. 1 – 2. Vgl. EBA (2020.10), S. 2 – 3. Vgl. EBA (2020.07), S. 2 – 3.

Betroffene MaRisk- AT 2.1, AT 4.2, AT 9 AT 7.3
Passagen AT 4.4.1
 BTO 1.2.4 – 1.2.6
 BTO 1.3.2
 BTR 1
 BT 3.2
Anzahl MaRisk-
Änderungen 21 15 5
 Eigene Darstellung auf Basis vorgenannter Quellen; Kelp (2020), S. 3 – 4; BaFin (2020.10a).
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Gliederung

1. Einleitende Worte

2. Eingeflossene EBA Guidelines

3. Überblick über die Änderungen der MaRisk 7.0

4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0

5. Fazit und Ausblick auf die Zukunft

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3. Überblick über die Änderungen der MaRisk 7.0
3.1. Vorgehensweise

• In Summe existieren 70 Stellen, an denen die MaRisk 7.0
 Änderungen mit sich bringen, die über rein redaktionelle Dinge
 hinausgehen.
• Diese lassen sich nach verschiedenen Ausprägungen analysieren:
 – Würdigung: (J / K / L)
 – Klassifizierung: (Neuerung / Klarstellung)
 – Relevanz: (große Institute / alle Institute)
 – Aufwand: (hoch / mittel / gering)
• Die wesentlichen Erkenntnisse werden
 im Folgenden präsentiert.

 Eigene Darstellung auf Basis BaFin (2020.10b); Reuse (2017.11); Reuse (2016.11), S. 6. Einschätzungen stellen die Meinung des Autors dar.
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3. Überblick über die Änderungen der MaRisk 7.0
3.2. Clusterbildung

a) Umsetzungsaufwand b) Würdigung
 Aufwand Klassifizierung Würdigung Klassifizierung
 Klarst. Neu Klarst. Neu

 hoch 0 11 J 23 26
 mittel 0 23 K 2 12
 gering 25 11 L 0 7
 ∑ 70 25 45 ∑ 70 25 45

• Viele Änderungen nachvollziehbar, aber einige sind durchaus
 diskussionswürdig.
• Nur 2 Änderungen beziehen sich auf große und komplexe
 Institute.
 Eigene Darstellung auf Basis BaFin (2020.10b); Reuse (2017.11); Reuse (2016.11), S. 7. Einschätzungen stellen die Meinung des Autors dar.
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3. Überblick über die Änderungen der MaRisk 7.0
3.2. Clusterbildung

c) Umsetzungsaufwand und Würdigung
 Würdigung Aufwand
 hoch mittel gering

 J 6 11 32

 K 2 9 3

 L 3 3 1
 ∑ 70 11 23 36

 Würdigung Aufwand alle KI Würdigung zus. Aufwand große KI
 hoch mittel gering hoch mittel gering

 J 6 10 31 J 0 1 1

 K 2 9 3 K 0 0 0

 L 3 3 1 L 0 0 0
 ∑ 68 11 22 35 ∑2 0 1 1

• „Schlechte“ Würdigung mit hohem Umsetzungsaufwand gilt es in
 der Praxis zu fokussieren.
 Eigene Darstellung auf Basis BaFin (2020.10b); Reuse (2017.11); Reuse (2016.11), S. 8. Einschätzungen stellen die Meinung des Autors dar.
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3. Überblick über die Änderungen der MaRisk 7.0
3.3. Wesentliche Änderungen
 Themengebiet Anzahl Klassifizierung Wertung Aufwand
 Klarst. Neu J K L hoch mittel gering

 Übergreifendes 1 0 1 1 0 0 0 0 1
 NPL 21 7 14 11 5 5 5 9 7
 Auslagerung 15 5 10 13 2 0 0 7 8
 Beauftragte 1 0 1 0 0 1 0 0 1
 RTF 3 1 2 2 1 0 1 1 1
 Reporting 5 5 0 3 2 0 0 0 5
 Handelsgeschäfte 5 2 3 4 1 0 0 0 5
 Kreditprozesse 7 2 5 4 2 1 0 4 3
 IT 1 0 1 0 1 0 0 1 0
 Notfall 5 0 5 5 0 0 5 0 0
 Liquidität 1 0 1 1 0 0 0 1 0
 OpRisk 4 3 1 4 0 0 0 0 4
 Revision 1 0 1 1 0 0 0 0 1
∑ 70 25 45 49 14 7 11 23 36
  Anhang 1: Management Summary
 Eigene Darstellung auf Basis BaFin (2020.10b). Einschätzungen stellen die Meinung des Autors dar.
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Gliederung

1. Einleitende Worte

2. Eingeflossene EBA Guidelines

3. Überblick über die Änderungen der MaRisk 7.0

4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0

5. Fazit und Ausblick auf die Zukunft

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Anzahl 21  14
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.1. Non Performing Exposures (NPE) Aufwand
 Würd.
 Hoch
 L

1. Anforderungen der MaRisk 7.0-E
 Tz. Wesentlicher Inhalt der Neuerungen (Kurzform)
 AT 2.1 (1) • Anwenderkreis bei NPL-Quote > 5%.
 Erl. • Definition NPE ist in Anlehnung an EBA vorzunehmen.
 AT 4.2 (1) • Es ist eine Strategie für die NPL festzulegen.
 AT 4.2 (3) • Zentrale Bausteine:
 1. Beurteilung Geschäftsumfeld und externe Bedingungen
 2. Entwicklung der kurz- mittel- und langfristigen Strategie
 3. Umsetzung des Implementierungsplans
 • Wesentliche Abweichungen vom Implementierungsplan sind zeitnah
 der Geschäftsleitung und der zuständigen Behörde zu melden,
 sowie geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
 AT 4.4.1 (2) • In Instituten mit NPL > 5% überwacht die Risikocontrollingfunktion die
 Erl. Bestände und Risiken.
 • Regelmäßiges Reporting mit vorgeschriebenen Mindestinhalten.
 BTO 1.2.4 (2) • Für Intensivbetreuungsfälle sind Maßnahmen zum Ziel der
 & Erl. Rückführung in die Normalbetreuung zu ergreifen.
 • In Abhängigkeit von Art, Umfang, Komplexität und Risiko-
 gehalt ist eine Votierung von Markt und Marktfolge erforderlich.
 Eigene Darstellung auf Basis BaFin (2020.10b), z.T. wörtlich übernommen, ohne dies explizit zu kennzeichnen.
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Anzahl 21  14
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.1. Non Performing Exposures (NPE) Aufwand
 Würd.
 Hoch
 L

1. Anforderungen der MaRisk 7.0-E
 Tz. Wesentlicher Inhalt der Neuerungen (Kurzform)
 BTO 1.2.5 (1) • Einheitliche Definition von NPL.
 Erl.
 BTO 1.2.5 (1) • Schaffung von NPL Abwicklungseinheiten bei NPL-Quote > 5%.
 Erl. • Ansiedlung in Problemkreditbearbeitung ist möglich.
 BTO 1.2.5 (2) • Überprüfung der Sicherheiten bei Übergang in die Sanierung.
 & Erl. • Barwertige Herleitung der Verwertungserlöse unter
 Realisationsgesichtspunkten.
 BTO 1.2.5 (8) • Richtlinie für Rettungserwerbe ist zu entwickeln.
 • Diese hat eine beabsichtigte Haltedauer sowie Verfahren zur Bewertung und
 Überprüfung der Vermögenswerte zu enthalten.
 BTO 1.2.5 (9) • Im Rahmen der Überwachung des NPL-Portfolios sind konkrete Fristen für
 den Abbau derselben festzulegen.
 BTO 1.3.2 (2) • Es ist eine Forbearance-Richtlinie zu entwickeln.
 & Erl. • Diese enthält 5 Punkte, die die Effizienz und den Erfolg der
 Maßnahmen sicherstellen sollen.
 • Vieles kann standardisiert abgehandelt werden.
 Eigene Darstellung auf Basis BaFin (2020.10b), z.T. wörtlich übernommen, ohne dies explizit zu kennzeichnen.
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Anzahl 21  14
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.1. Non Performing Exposures (NPE) Aufwand
 Würd.
 Hoch
 L

1. Anforderungen der MaRisk 7.0-E
 Tz. Wesentlicher Inhalt der Neuerungen (Kurzform)
 BTO 1.3.2 (3) • Abgrenzung Forborne und notleidend.
 & Erl. • Es kann grundsätzlich unterschieden werden in:
 1. nicht notleidend (performing forborne exposure)
 2. notleidend (non-performing forborne exposure)
 3. notleidende Risikopositionen (non-performing exposures)
 BTO 1.3.2 (5) • Definition tragfähiger und nicht tragfähiger Forbearance-Maßnahmen.
 & Erl. • Vier Kriterien sind für die Anerkennung der Tragfähigkeit erforderlich.
 BTO 1.3.2 (6) • Forebearance-Maßnahmen müssen überwacht werden.
 & Erl. • Hierzu sind Gesundungsquoten, Zahlungseingänge oder
 Teilabschreibungen zu analysieren.
 BT 3.2 (3) • Bericht über Adressausfallrisiken muss nun zusätzlich enthalten:
  eine gesonderte Darstellung der notleidenden und Forborne-
 Risikopositionen (bei Instituten mit hohem NPL-Bestand) und
  die Entwicklung der erworbenen Vermögenswerte (wenn
 Rettungserwerbe zur NPE-Strategie des Instituts gehören).

 Eigene Darstellung auf Basis BaFin (2020.10b), z.T. wörtlich übernommen, ohne dies explizit zu kennzeichnen.
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Anzahl 21  14
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.1. Non Performing Exposures (NPE) Aufwand
 Würd.
 Hoch
 L

2. Hintergründe und Zusatzinformationen
 – NPL-Quoten im Zeitverlauf, EU, GR, DE, Stand Q2 2020.
 50,00%

 Griechenland
 45,00%

 40,00%

 35,00%

 30,00%
 Deutschland
 NPL Quote in %

 1,25%
 25,00%

 20,00%

 15,00%

 10,00%

 5,00%
 EU
 Deutschland
 0,00%
 2015.06

 2015.09

 2015.12

 2016.03

 2016.06

 2016.09

 2016.12

 2017.03

 2017.06

 2017.09

 2017.12

 2018.03

 2018.06

 2018.09

 2018.12

 2019.03

 2019.06

 2019.09

 2019.12

 2020.03

 2020.06
 Zeitachse

 Deutschland EU Griechenland Grenze NPL 5%

 Eigene Darstellung auf Basis EBA (2020b), S. 12; EBA (2020c); EBA (2017).
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Anzahl 21  14
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.1. Non Performing Exposures (NPE) Aufwand
 Würd.
 Hoch
 L

2. Hintergründe und Zusatzinformationen
 – NPL-Quoten im Zeitverlauf, Größe der Banken, Stand Q2 2020.
 35,00%

 30,00%

 25,00%

 Kleine Banken
 NPL Quote in %

 20,00%

 15,00%
 Mittlere Banken

 10,00%

 Alle Banken

 5,00%

 Große Banken
 0,00%
 2014.09

 2014.12

 2015.03

 2015.06

 2015.09

 2015.12

 2016.03

 2016.06

 2016.09

 2016.12

 2017.03

 2017.06

 2017.09

 2017.12

 2018.03

 2018.06

 2018.09

 2018.12

 2019.03

 2019.06

 2019.09

 2019.12

 2020.03

 2020.06
 Zeitachse

 Kleine Banken Alle Banken Mittlere Banken Grenze NPL 5% Große Banken

 Eigene Darstellung auf Basis EBA (2020a), S. 12; EBA (2020b); EBA (2017) in Anlehnung an KPMG (2019), S. 5.
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Anzahl 21  14
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.1. Non Performing Exposures (NPE) Aufwand
 Würd.
 Hoch
 L

2. Hintergründe und Zusatzinformationen
 – Definition NPL gemäß EBA GL:
 „Notleidende Kredite (non-performing loans, NPLs) [sind]
 Darlehen und Kredite […] die in Übereinstimmung mit Anhang V
 zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der
 Kommission als notleidend eingestuft wurden.“ EBA (2018.10), Tz. 19, S. 6.

 – Die Durchführungsverordnung ist hier kaum hilfreich –
 notleidende Kredite werden hier wenig praxistauglich definiert. Es
 wird nur auf überfällige Forderungen eingegangen. Vgl. EU (2014), S. 410.

 – Letztlich gilt hier der Begriff der „notleidenden Risikopositionen“
 gem. Art. 47a CRR II i.V.m. Art 178 CRR II. Es ist nicht zu
 vernachlässigen, dass dieser über die CRR II modifiziert wurde.
 Vgl. Art. 47a & Art. 178 CRR II (2019).

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Anzahl 21  14
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.1. Non Performing Exposures (NPE) Aufwand
 Würd.
 Hoch
 L

2. Hintergründe und Zusatzinformationen
 – Vereinfachtes Praxisbeispiel Kreissparkasse Düsseldorf:

 Entnommen aus: Kreissparkasse Düsseldorf (2020b), S. 26.
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Anzahl 21  14
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.1. Non Performing Exposures (NPE) Aufwand
 Würd.
 Hoch
 L

2. Hintergründe und Zusatzinformationen
 – Vereinfachtes Praxisbeispiel Kreissparkasse Düsseldorf:

 Entnommen aus: Kreissparkasse Düsseldorf (2020a), S. 3.
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Anzahl 21  14
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.1. Non Performing Exposures (NPE) Aufwand
 Würd.
 Hoch
 L

2. Hintergründe und Zusatzinformationen
 – Vereinfachtes Praxisbeispiel Kreissparkasse Düsseldorf:
 • Stark vereinfachte NPL-Quote:
 50,6 Mio. € +6,6 Mio. € , . €
 NPL − Quote = = 2.039,2 Mio. € = 2,81%
 2.039,2 Mio. €

 • Die Grenze von 5% läge bei:
 2.039,2 Mio. € * 5% = 101,96 Mio. €

 • Hierzu fehlen noch 44,76 Mio. €.

 • Bei Eigenmitteln von 282,8 Mio. € betrüge die 5% NPL-Quote 36%
 der Eigenmittel.

  Wie sehen Sie diese Größen?
 Stark vereinfachte Berechnung auf Basis Kreissparkasse Düsseldorf (2020a), S. 3; Kreissparkasse Düsseldorf (2020b), S. 8, 26.
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Anzahl 21  14
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.1. Non Performing Exposures (NPE) Aufwand
 Würd.
 Hoch
 L

2. Hintergründe und Zusatzinformationen
 – Durch den Backstop gem. Art. 47c CRR II werden notleidende Forder-
 ungen seit dem 26.04.2019 früh zur vollen Wertberichtigung „getrieben“:
 Sicherheit Quelle Anfang d. Jahres X vorzuhaltende Mindestrisikovorsorge
 CRR II
 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

 Unbesichert Art. 47 (2)
 35 100

 Immobilienbesichert Art. 47 (3)
 25 35 55 70 80 85 100

 Andere Sicherheiten Art. 47 (3)
 25 35 55 80 100

 Exportkreditgarantie Art. 47 (4)
 100
 bzw. –versicherung

 – Wird die Mindestvorsorge unterschritten, so sind die Differenzbeträge
 gem. Art. 47c (1) CRR II vom harten Kernkapital abzuziehen.
 – Effekt: 0,56% - 2,05% Kernkapitalquote gem. Schätzung der EBA!
 Vgl. KPMG (2019), S. 21; Art. 47c CRR II (2019).
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 22
Anzahl 21  14
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.1. Non Performing Exposures (NPE) Aufwand
 Würd.
 Hoch
 L

3. Umsetzungstipps
Thema Umsetzungshinweise
Prüfung der 5%- • Dies ist im Rahmen der Risikoinventur regelmäßig zu prüfen und
Hürde als Risikotoleranz aufzunehmen.
 • Wechselwirkungen zum Kreditportfoliomodell sind zu
 berücksichtigen.
 • Die Definitionen sollten hausweit harmonisiert werden – auch in
 Bezug auf die Risikomodelle wie CPV.
 • Es ist darauf zu achten, dass durch zu leichtfertig vergebene
 Forbearances Engagements nicht unnötigerweise der Gruppe der
 NPE zugeordnet werden müssen.
NPL-Strategie • Festlegung einer solchen Strategie.
 • Aufnahme der Kennziffer "NPL > 5%" in die Frühwarnindikatoren.
 • Festlegung eines NPL-Niveaus in der Risikostrategie, was zum
 Risikoappetit des Hauses passt.
 • Es ist darauf zu achten dass Qualität vor Zeit geht – ein „blindes“
 Verwerten und Abwickeln der Forderung ist keine Seite förderlich.
 • Fristen und Abbaupfade müssen konkret erfasst werden.
 • Die Meldungen an Geschäftsleiter und Behörde sind zu regeln.

 Eigene Darstellung.
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Anzahl 21  14
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.1. Non Performing Exposures (NPE) Aufwand
 Würd.
 Hoch
 L

3. Umsetzungstipps
Thema Umsetzungshinweise
NPE bezogene An- • Schaffung eines hausindividuellen NPL-Reportings:
forderungen an die  Definition der Leistungsindikatoren.
Risikocontrolling-  Integration der Kapitalbelastungseffekte in die
Funktionen und Gesamthauskapitalplanung und RTF ( Backstop).
Reporting  Bei NPL > 5%: Darstellung der notleidenden und Forborne-
 Risikopositionen.
  Entwicklung der Rettungserwerbe.
  Stand und Erfolg der Forbearance-Maßnahmen.
  Abgleich mit der NPL-Strategie und den dort festgelegten
 Kennzahlen.
 • Festlegung von Ad-Hoc Meldepflichten auf Einzelfall- und
 Portfoliobasis.
 • Als Reportingrhythmus wird vierteljährlich vorgeschlagen.

 Eigene Darstellung.
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Anzahl 21  14
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.1. Non Performing Exposures (NPE) Aufwand
 Würd.
 Hoch
 L

3. Umsetzungstipps
Thema Umsetzungshinweise
NPE-Abwicklungs- • In Abhängigkeit der 5%-Grenze und der Öffnungsklausel ist die
einheiten (NPE- Schaffung einer solchen Einheit auszugestalten:
Workout Units)  Bei kleinen Instituten ist eine Unterabteilung im Bereich
 Sanierung/Abwicklung denkbar.
  Mögliche Überschneidungen und die daraus resultierenden
 Interessenkonflikte zu den an der Kreditvergabe beteiligten
 Personen sind z.B. im Rahmen eines Audits oder eines
 Workshops zu eruieren und zu dokumentieren.
  Die Clusterung nach Portfolien hat vorab zu erfolgen. In der
 Regel bietet sich die Trennung in Privat- und Firmenkunden an.
  Die Mitarbeiter, die in diesen Einheiten sitzen sollen, sind
 ausreichend zu qualifizieren. Letztlich bietet sich die Mischung
 aus Banksteuerung und Abwicklung an.

 Eigene Darstellung.
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 25
Anzahl 21  14
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.1. Non Performing Exposures (NPE) Aufwand
 Würd.
 Hoch
 L

3. Umsetzungstipps
Thema Umsetzungshinweise
Rettungserwerbe • Die Richtlinie kann kurz formuliert sein, sollte aber tabellarisch
 folgendes enthalten:
  Art der Sicherheit.
  Erwartete Haltedauer der Sicherheit.
  Welche Sicherheit wird wie bewertet?
  Wie oft wird der Sicherheitenwert überprüft?
  Formulierung einer Strategie, wie mit den erworbenen
 Sicherheiten im Nachgang umgegangen werden soll.
Forbearance- • Es ist eine Richtlinie mit den in den MaRisk vorgegebenen
Richtlinie Mindestinhalten zu schaffen.
 • Hierbei sind homogene Portfolios mit weniger komplexen
 Engagements zu definieren, damit vieles über die in der
 Öffnungsklausel enthaltene Standardisierung abgedeckt wird.
 • Es bietet sich hier die Schaffung einer Tabelle an, welche jeder
 Forbearance-Maßnahme die Punkte a) bis e) zuordnet.
 • Tragfähige und nicht-tragfähige Maßnahmen sind zu definieren und
 zu clustern.

 Eigene Darstellung.
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Anzahl 21  14
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4.1. Non Performing Exposures (NPE) Aufwand
 Würd.
 Hoch
 L

4. Finale Würdigung Würdigung L
• Die NPL-Regelungen wirken aus Sicht des
 Referenten sehr prozyklisch.
• Zudem ist die „5%-Hürde“ scheinbar willkürlich hergeleitet.
• Wenn die Problemkreditprozesse nach MaRisk funktionieren, so ist
 der nachgelagerte Teil wie z.B. die Schaffung einer internen „Bad
 Bank“ überflüssig.
• Ein strategisch bedingter zwanghafter Abbau kann schnell zu
 höheren Verlusten als nötig führen.
• Durch die Meldung der Abweichungen vom
 Implementierungsplan an die zuständigen Behörden wird
 Moral Hazard gefördert. Eine Geschäftsleitung könnte
 dann „um jeden Preis" abbauen, bevor der Ziel Pfad nicht
 eingehalten wird – zu Lasten der Bank und des Kunden.
 Eigene Darstellung.
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 27
Anzahl 15  10
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.2. Auslagerungen Aufwand
 Würd.
 Mittel
 J

1. Anforderungen der MaRisk 7.0-E
 Tz. Wesentlicher Inhalt der Neuerungen (Kurzform)
 AT 5 (3) & • Organisationsrichtlinien haben den Lebenszyklus von Auslagerungen zu
 Erl. umfassen.
 • Regelungen zur Verfahrensweise sind nun bei allen Auslagerungen und
 nicht mehr nur bei den wesentlichen erforderlich.
 AT 9 (2) & • Risikoanalyse wird um einige Kriterien ergänzt.
 Erl. • Es sind Szenarioanalysen durchzuführen, bei kleinen
 Instituten kann dies qualitativ erfolgen.
 AT 9 (4) • Auslagerungen dürfen nicht dazu führen, dass das Institut nur noch als leere
 Hülle (empty shell) existiert.
 AT 9 (4) Erl. • Sicherstellung, dass das Auslagerungsunternehmen die Tätigkeiten auch
 wirklich übernehmen darf.
 AT 9 (7) • Die Inhalte des Auslagerungsvertrages werden um mehrere Punkte
 ergänzt.
 AT 9 (7) Erl. • Prüfungsrechte gelten nun auch für nicht-wesentliche Auslagerungen.
 • Verschärfung bei der Einhaltung des Datenschutzes.

 Eigene Darstellung auf Basis BaFin (2020.10b), z.T. wörtlich übernommen, ohne dies explizit zu kennzeichnen.
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 28
Anzahl 15  10
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.2. Auslagerungen Aufwand
 Würd.
 Mittel
 J

1. Anforderungen der MaRisk 7.0-E
 Tz. Wesentlicher Inhalt der Neuerungen (Kurzform)
 AT 9 (10) Erl. • Der Revisionsbeauftragte ist der Geschäftsleitung unmittelbar zu
 unterstellen.
 AT 9 (12) Erl. • Es ist ein zentraler Auslagerungsbeauftragter zu bestimmen.
 • Kleinere, weniger komplexe Institute können diese Funktion
 auch auf ein Mitglied der Geschäftsführung übertragen.
 AT 9 (14) & • Erleichterungen bei Gruppen gem. AT 4.5 oder Finanzverbünden.
 Erl. • Gemeinsamer Notfallplan innerhalb einer Gruppe möglich.
 AT 9 (15) • Auslagerungsregister muss grundsätzlich alle Auslagerungen enthalten.

 Eigene Darstellung auf Basis BaFin (2020.10b), z.T. wörtlich übernommen, ohne dies explizit zu kennzeichnen.
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 29
Anzahl 15  10
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.2. Auslagerungen Aufwand
 Würd.
 Mittel
 J

2. Hintergründe und Zusatzinformationen
 – Aktuelle Presse:

 Datum: 28.02.2020. Entnommen aus Sparkassenzeitung (2020). Datum: 10.12.2019. Entnommen aus FI TS (2019).

 Datum: 26.03.2020. Entnommen aus Handelsblatt (2020). Datum: 18.12.2019. Entnommen aus Handelsblatt (2019).

04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 30
Anzahl 15  10
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.2. Auslagerungen Aufwand
 Würd.
 Mittel
 J

2. Hintergründe und Zusatzinformationen
 – Einschätzung der Banken aus 2018:
 90%

 81%
 80%

 70%

 61%
 60%
 Anteil in %, n = 26 Banken

 50%

 40%

 30% 27%

 19%
 20%

 10% 8% 8%
 5%

 0% 0% 0% 0% 0%
 0%
 Starke Zunahme Leichte Zunahme weder Zu- noch Abnahme Leichte Abnahme Starke Abnahme keine Angabe

 Steuerungsaufwand für Auslagerungen in den letzten 1-2 Jahren Steuerungsaufwand für Auslagerungen in den nächsten 1-2 Jahren

 Eigene Darstellung auf Basis PWC (2018), S. 18.
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 31
Anzahl 15  10
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.2. Auslagerungen Aufwand
 Würd.
 Mittel
 J

3. Umsetzungstipps
Thema Umsetzungshinweise
Organisations- • Hierbei sind neue Dinge zu regeln:
richtlinien  Definition der Phasen der Auslagerung.
  Definition der Grundsätze, Zuständigkeiten und Prozesse.
 • Dies kann im Haus durchaus zu einem höheren Aufwand auch für
 andere Bereiche führen.
Risikoanalyse • Es ist zu überprüfen, ob die Risikoanalyse die Neuerungen
 beinhaltet.
 • Die Szenarioanalysen sind neu und müssen ebenfalls im Rahmen
 der Öffnungsklausel im Haus eingeführt werden. Hier ist Kreativität
 gefragt und es bietet sich eine Abstimmung mit adversen Szenarien
 oder Stresstests in der Banksteuerung an.
Auslagerungs- • Aufnahme der neuen Mindestinhalte in die Standardverträge.
verträge • Schaffung einer Regelung zum Umgang mit dem Altbestand.
Zentraler • Bestimmung eines Mitarbeiters, der fachlich, persönlich und
Auslagerungs- hierarchisch die nötige Durchschlagskraft aufweist.
beauftragter • Ziel ist eine verlässliche Steuerung der Auslagerungen.

 Eigene Darstellung.
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 32
Anzahl 15  10
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.2. Auslagerungen Aufwand
 Würd.
 Mittel
 J

3. Umsetzungstipps
Thema Umsetzungshinweise
Revisions- • Sicherstellung, dass dieser direkt der Geschäftsleitung unterstellt ist.
beauftragter • Es bietet sich zudem eine regelmäßige Berichterstattung des
 Revisionsbeauftragten an den zuständigen Geschäftsleiter an.
Auslagerungs- • Überprüfung des Auslagerungsregisters auf Vollständigkeit.
register • Ergänzung um nicht-wesentliche Auslagerungen.
 • Ergänzung um Gruppenaspekte.
Beaufsichtigung der • Alle Dienstleister sind zu überprüfen:
Dienstleister a) Bestehen Erlaubnisse und Registrierungen zur Ausübung der
 Tätigkeit?
 b) Gibt es Dienstleister für Bankdienstleistungen außerhalb des
 EWR?
 c) Wenn ja: ist die Beaufsichtigung sichergestellt?

 Eigene Darstellung.
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 33
Anzahl 15  10
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.2. Auslagerungen Aufwand
 Würd.
 Mittel
 J

4. Finale Würdigung Würdigung J
• Regelungen zu begrüßen.
• Grund: mehr Durchschlagskraft für die Banken.
• Aufwand für die Umsetzung jedoch hoch.
• Es sollte eine „Altbestandsregelung“ mit Umsetzungsfristen für die
 Institute geben. Die in den EBA GL 2019 02, Tz. 16 erwähnte
 Umsetzungsfrist bis zum 31.12.2021 ist aus Sicht des Referenten
 zu kurz.

 Eigene Darstellung.
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 34
Anzahl 11
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.3. Beauftragte Aufwand
 Würd.
 Gering
 L

1. Anforderungen der MaRisk 7.0-E
 Tz. Wesentlicher Inhalt der Neuerungen (Kurzform)
 AT 4.4.2 (4) Eigenständige Compliance-Einheit
 Erl. • In der eigenständigen Einheit für die Compliance-Funktion dürfen auch
 weitere, Compliance-nahe Bereiche angesiedelt sein (z. B. WpHG-
 Compliance, Geldwäschebeauftragter, Datenschutz).
 • Andere Bereiche (z. B. Auslagerungsmanagement,
 Informationssicherheitsmanagement, Business Continuity Management),
 insbesondere Bereiche, die dem Risikocontrolling zuzuordnen sind, dürfen
 nicht in der Compliance-Einheit angesiedelt werden.

 Eigene Darstellung auf Basis BaFin (2020.10b), z.T. wörtlich übernommen, ohne dies explizit zu kennzeichnen.
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 35
Anzahl 11
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.3. Beauftragte Aufwand
 Würd.
 Gering
 L

2. Hintergründe und Zusatzinformationen
 – Informationssicherheit ist ebenfalls der „2nd Line“ zuzuordnen,
 wie die BaFin selbst ausführt:

 Im Original entnommen aus Gampe (2018).
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 36
Anzahl 11
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.3. Beauftragte Aufwand
 Würd.
 Gering
 L

3. Umsetzungstipps
Thema Umsetzungshinweise
Compliance-Einheit • Die Schaffung einer zentralen Einheit bietet sich an.
 • So sind auch Vertretungsregelungen gerade in kleineren Häusern
 leichter umzusetzen.
Informations- • Abwarten der Ergebnisse der Konsultation.
sicherheit • Es ist aus Sicht des Referenten nicht auszuschließen, dass diese
 restriktive Umsetzung nicht aufrecht erhalten wird.

 Eigene Darstellung
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 37
Anzahl 11
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.3. Beauftragte Aufwand
 Würd.
 Gering
 L

4. Finale Würdigung Würdigung L
• Die explizite Erwähnung der Bereiche WpHG,
 Datenschutz und Geldwäsche zur Zusammenfassung in einer
 Einheit ist positiv zu sehen.
• Dass Informationssicherheit, welche analog der Compliance-
 Funktion der "zweiten Verteidigungslinie" zuzuordnen ist,
 herausgenommen wird, führt gerade in kleineren Häusern zu einem
 hohen Aufwand. Dies wird dadurch bestärkt, dass die
 Vertretungsregelung dann ebenfalls neu gedacht werden muss.
• Auch die anderen dort erwähnten Bereiche gehören oftmals der
 "zweiten Verteidigungslinie" an, was eine Separierung nicht
 rechtfertigt. Diese sind in der Praxis jedoch oft getrennt. Dieses
 Problem ist folglich eher theoretischer Natur.

 Eigene Darstellung
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 38
Anzahl 75
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.4. Kreditprozesse Aufwand
 Würd.
 Mittel
 K

1. Anforderungen der MaRisk 7.0-E
 Tz. Wesentlicher Inhalt der Neuerungen (Kurzform)
 AT 4.3.2 (1) • Im Rahmen der vorzuhaltenden Daten sind insbesondere Daten zu
 Erl. Forderungen und deren Sicherheiten vorzuhalten.
 BTO 1.2 (2) • Die Verfahren zur Wertermittlung von Sicherheiten sind jährlich zu
 überprüfen und von der Geschäftsleitung zu genehmigen.
 BTO 1.2 (3) • Mitarbeiter, die Immobiliensicherheiten bewerten, dürfen nicht in den
 & Erl. Kreditprozess eingebunden sein.
 • Externe Gutachter sind regelmäßig zu überprüfen.
 • Hat ein Wertermittler eine Immobilie zweimal bewertet, so hat eine Rotation
 stattzufinden.
 BTO 1.2 (4) • Werden externe Gutachter herangezogen, so hat das Institut die
 Bewertung zu beurteilen.
 • Ggf. sind eigene Erkenntnisse/Informationen in die Beurteilung einzubauen.
 BTO 1.2.2 (2) • Bei endfälligen Krediten hat eine regelmäßige Überprüfung der
 Erl. Rückzahlungsfähigkeit der Kreditnehmer stattzufinden.
 • Hierbei ist die Finanzlage und die KDF zu analysieren.

 Eigene Darstellung auf Basis BaFin (2020.10b), z.T. wörtlich übernommen, ohne dies explizit zu kennzeichnen.
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 39
Anzahl 75
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.4. Kreditprozesse Aufwand
 Würd.
 Mittel
 K

2. Hintergründe und Zusatzinformationen
  Immobilienpreise und Zinsen
 250 12,00

 Korrelation -0,81
 9,89

 Zins für Wohnungsbaukredite an private Haushalte in %
 9,63

 9,45
 10,00
 9,06

 200

 8,81
 8,69

 8,55
 8,44
 Indexierte Immobilienpreisentwicklung

 8,15

 7,74

 7,52

 7,51

 7,46
 7,34 8,00

 7,09

 6,66
 150

 6,44
 6,40

 5,87

 5,52
 6,00

 5,29

 5,14

 5,03

 4,83
 4,63

 4,60

 4,29
 100

 4,19

 3,73

 3,53
 4,00

 2,84
 2,76

 2,09

 1,83
 50

 1,70
 1,65
 1,49
 2,00

 1,14
 0 0,00

 Zeit

 Zins für Wohnungsbaukredite an private Haushalte Immobilienindex - Eigentum - Neubauwohnung
 Immobilienindex - Wohnungsmiete - Bestand Immobilienindex - Mieten Einzelhandel - 1a-Lage

Eigene Darstellung auf Basis Deutsche Bundesbank (2003); Deutsche Bundesbank (2020). Korrelation mathematisch nicht exakt, aber als Proxy aussagefähig.
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 40
Anzahl 75
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.4. Kreditprozesse Aufwand
 Würd.
 Mittel
 K

3. Umsetzungstipps
Thema Umsetzungshinweise
Bereitstellung von • Ziel ist eine Dateninventur.
Informationen und • Aufgaben für den Kreditbereich:
Daten zu  Überprüfung der technischen Verschlüsselung der Sicherheiten
Forderungen und im Kontext der Darlehen.
deren Sicherheiten  Definition von Gaps.
  Initialisierung eines Nachpflegeprojektes zur Schließung der
 Gaps.
 • Aufgaben für die Banksteuerung:
  Definition der relevanten Daten.
  Anlegen eines Datenverzeichnisses. Dieses enthält
 Dateneigentümer, Quelle, Rhythmus und Art der Aktualisierung.
  Schaffung eines Workflows zur regelmäßigen Aktualisierung.
  Einführung von Qualitätssicherungsprozessen im Rahmen der
 Aktualisierung.
Verfahren zur • Die Genehmigung durch die Geschäftsleitung war bis jetzt nicht so
Wertermittlung von explizit in den MaRisk enthalten.
Sicherheiten • Dieses muss ggf. organisatorisch verankert werden.

 Eigene Darstellung.
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 41
Anzahl 75
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.4. Kreditprozesse Aufwand
 Würd.
 Mittel
 K

3. Umsetzungstipps
Thema Umsetzungshinweise
Wertermittlung von • Folgende Regelungen müssen getroffen werden:
Immobiliensicherheit  Sicherstellung der Rotation.
en  Überprüfung externer Gutachter.
  Umgang mit vereinfachten Gutachten im Rahmen der
 Kleindarlehensgrenze.
  Definition von Interessenkonflikten.
Externe Gutachter • Der Prozess ist dahingehend anzupassen, dass alle Informationen,
 die das Institut über ein Objekt hat, dem Gutachter zur Verfügung
 gestellt werden.
Endfällige Kredite • Bei Verbraucherdarlehen (WIKR) ist dies bereits geregelt und
 dürfte keinen bis wenig Aufwand mit sich bringen.
 • Bei Nicht-Verbrauchern ist ggf. eine Schärfung der nachhaltigen
 KDF-Berechnung erforderlich. So ist zu definieren, welche Annuität
 ein Kunde mindestens tragen können muss, damit die KDF als
 gegeben angenommen wird. Aufteilermaßnahmen sind gesondert zu
 würdigen.

 Eigene Darstellung.
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 42
Anzahl 75
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.4. Kreditprozesse Aufwand
 Würd.
 Mittel
 K

4. Finale Würdigung Würdigung K
• In Bezug auf endfällige Kredite nachvollziehbare
 Änderung.
• Problematisch aus Sicht des Referenten ist die Sichtweise auf
 externe Gutachter. Die Anforderungen der MaRisk bei zertifizierten
 Gutachtern anzuwenden, ist kontraproduktiv und widerspricht aus
 Sicht des Referenten der BelWertV.
• Externe Gutachter werden ja genau deswegen eingeschaltet, um
 einen möglichst objektiven Objektwert zu ermitteln. Eine
 Abwandlung würde indirekt die Kompetenz der Gutachter in Frage
 stellen.
• Zudem wird hierdurch das Problem der Interessenkonflikte
 verschärft. Ein Institut könnte so eher werterhöhende Faktoren in die
 Bewertung einfließen lassen, damit eine am Markt attraktivere
 Kondition umgesetzt werden kann.
 Eigene Darstellung.
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 43
Anzahl 55
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.5. Notfallmanagement Aufwand
 Würd.
 Hoch
 J

1. Anforderungen der MaRisk 7.0-E
 Tz. Wesentlicher Inhalt der Neuerungen (Kurzform)
 AT 7.3 (1) • Ziele zum Notfallmanagement und zum –prozess sind zu definieren.
 • Die Geschäftsleitung hat sich mindestens quartalsweise und
 anlassbezogen über den Zustand des Notfallmanagements schriftlich
 berichten zu lassen.
 AT 7.3 (1) • Zeitkritische Aktivitäten und Prozesse sind solche, bei deren
 Erl. Beeinträchtigung für definierte Zeiträume ein nicht mehr akzeptabler
 Schaden für das Institut zu erwarten ist.
 • Eine Prozesslandkarte dient als Basis für die durchzuführenden
 Auswirkungsanalysen.
 • Auswirkungsanalysen: Welche Folgen hat die Beeinträchtigung von
 Prozessen auf den Geschäftsbetrieb? Es sind (im-)materielle Schäden zu
 schätzen genauso wie die Frage, welcher Zeitpunkt des Ausfalls am
 kritischsten für die Bank ist.
 • In Risikoanalysen (Risk Impact Analysen) für die identifizierten
 zeitkritischen Aktivitäten und Prozesse werden potenzielle Gefährdungen
 identifiziert und bewertet, welche eine Beeinträchtigung der zeitkritischen
 Geschäftsprozesse verursachen können.

 Eigene Darstellung auf Basis BaFin (2020.10b), z.T. wörtlich übernommen, ohne dies explizit zu kennzeichnen.
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 44
Anzahl 55
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.5. Notfallmanagement Aufwand
 Würd.
 Hoch
 J

1. Anforderungen der MaRisk 7.0-E
 Tz. Wesentlicher Inhalt der Neuerungen (Kurzform)
 AT 7.3 (2) • Bei Notfällen ist eine angemessene interne und externe Kommunikation
 sicherzustellen.
 • Im Fall der Auslagerung von zeitkritischen Aktivitäten und Prozessen
 haben das auslagernde Institut und das Auslagerungsunternehmen über
 aufeinander abgestimmte Notfallkonzepte zu verfügen.
 AT 7.3 (2) • Im Notfallkonzept werden Verantwortlichkeiten, Ziele und Maßnahmen zur
 Erl. Fortführung bzw. Wiederherstellung von zeitkritischen Aktivitäten und
 Prozessen bestimmt und Kriterien für die Einstufung sowie für das Auslösen
 der Pläne definiert.
 • Bei den Notfallszenarien sind folgende Szenarien zu berücksichtigen:
  (Teil-)Ausfall eines Standortes (z. B. durch Hochwasser, Großbrand,
 Gebietssperrung, Ausfall der Zutrittskontrolle)
  Erheblicher Ausfall von IT-Systemen oder Kommunikationsinfrastruktur
 (z. B. aufgrund von Fehlern oder Angriffen)
  Ausfall einer kritischen Anzahl von Mitarbeitern (z. B. bei Pandemie,
 Lebensmittelvergiftung, Streik)
  Ausfall von Dienstleistern (z. B. Zulieferer, Stromversorger)

 Eigene Darstellung auf Basis BaFin (2020.10b), z.T. wörtlich übernommen, ohne dies explizit zu kennzeichnen.
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 45
Anzahl 55
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.5. Notfallmanagement Aufwand
 Würd.
 Hoch
 J

1. Anforderungen der MaRisk 7.0-E
 Tz. Wesentlicher Inhalt der Neuerungen (Kurzform)
 AT 7.3 (3) & • Es hat eine regelmäßige Überprüfung des Notfallkonzeptes zu erfolgen.
 Erl. Die Wirksamkeit ist bei zeitkritischen Aktivitäten und Prozessen in alle
 relevanten Szenarien mindestens jährlich und anlassbezogen
 nachzuweisen.
 • Die Ergebnisse sind hinsichtlich notwendiger Verbesserungen zu
 analysieren und den jeweiligen Verantwortlichen schriftlich mitzuteilen.
 • Die Häufigkeit der Überprüfung sollte mit der Gefährdungslage
 korrespondieren. Die Überprüfungen beinhalten die technischen Aspekte,
 Kommunikation, Krisenstab sowie Notfallübungen. Dienstleister sind bei
 allem angemessen einzubinden.

 Eigene Darstellung auf Basis BaFin (2020.10b), z.T. wörtlich übernommen, ohne dies explizit zu kennzeichnen.
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 46
Anzahl 55
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.5. Notfallmanagement Aufwand
 Würd.
 Hoch
 J

2. Hintergründe und Zusatzinformationen
  Aktuelle Presse:

 Datum: 05.03.2020. Entnommen aus Spiegel (2020). Datum: 17.03.2020. Entnommen aus BaFin (2020a).

  Frage 1: Hatten Sie das Thema „Pandemie“ in Ihrer
 Notfallplanung enthalten?

  Frage 2: Was haben Sie aus der Krise gelernt?

04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 47
Anzahl 55
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.5. Notfallmanagement Aufwand
 Würd.
 Hoch
 J

3. Umsetzungstipps
Thema Umsetzungshinweise
Ziele zum • Die Notfallkonzepte sind zu überprüfen:
Notfallmanagement  Ist eine jährliche und anlassbezogene Aktualisierung geregelt?
& Notfall-  Ist die Reportingpflicht in Richtung Geschäftsleitung geregelt?
managementprozess
Zeitkritische • In einem Projekt sollten folgende Dinge geregelt werden:
Aktivitäten  Einführung einer Prozesslandkarte. Dies kann tiefgreifende
Auswirkungs- und Auswirkungen auf die Prozesse vieler Abteilungen haben.
Risikoanalysen  Definition/Überprüfung zeitkritischer Prozesse. Hier hat eine
 Wechselwirkung zur Risikoinventur zu erfolgen.
  Einführung von Auswirkungsanalysen und Risikoanalysen im
 Kontext des OpRisk-Managements.
 • Eine enge Verzahnung zur Risikosteuerung ist hier unerlässlich.
Kommunikation und • Im Rahmen des Projektes ist zu regeln:
abgestimmte  Wer kommuniziert wie an wen?
Notfallpläne  Es ist ein Prozess zur regelmäßigen Abstimmung der
 Notfallkonzepte festzulegen. Da dies ein komplexer iterativer
 Vorgang ist, ist der Aufwand hier besonders hoch.
 Eigene Darstellung.
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 48
Anzahl 55
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.5. Notfallmanagement Aufwand
 Würd.
 Hoch
 J

3. Umsetzungstipps
Thema Umsetzungshinweise
Notfallkonzept und • Im Rahmen des Projektes ist zu regeln:
Notfallszenarien  Erfüllt das Notfallkonzept alle neuen Anforderungen?
  Sind alle vier explizit erwähnten Szenarien ausreichend
 beschrieben?
Überprüfung der • Im Rahmen des Projektes ist zu regeln:
Notfallkonzepte  Ist die regelmäßige Überprüfung mit den nebenstehenden
 Aspekte so verankert?
  Ist die schriftliche Ergebnisdokumentation so angewiesen?
  Entsprechen Notfallübungen den Anforderungen?
  Werden Dienstleister angemessen eingebunden?

 Eigene Darstellung.
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 49
Anzahl 55
4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0 Klass. Neuerung

4.5. Notfallmanagement Aufwand
 Würd.
 Hoch
 J

4. Finale Würdigung Würdigung J
• Grundsätzlich nachvollziehbare Erweiterungen.
• Auch wenn es sich hierbei um aufwendige Verfahren handelt, so
 sind sie sinnvoll.
• Die Corona-Krise hat gezeigt, dass genau diese Analysen
 erforderlich sind, um das Institut in Ausnahmesituationen zu
 schützen.
• Die Schärfungen und Konkretisierungen dienen der
 Sicherstellung der Aktualität der Notfallplanung und sind trotz
 hohem Aufwand zu begrüßen.

 Eigene Darstellung.
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 50
Gliederung

1. Einleitende Worte

2. Eingeflossene EBA Guidelines

3. Überblick über die Änderungen der MaRisk 7.0

4. Schwerpunktthemen der MaRisk 7.0

5. Fazit und Ausblick auf die Zukunft

04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 51
5. Fazit und Ausblick auf die Zukunft
5.1. Zusammenfassung

• Die MaRisk 7.0-E setzen primär drei wichtige EBA Guidelines in
 die Praxis um.
• Einige der Neuerungen sind nachvollziehbar – die Neuerungen in
 Bezug auf die NPL und die Compliance-Organisation hingegen
 oftmals nicht.
• Die Prozyklizität mancher Regelungen wird hierdurch offenbar – es
 muss gelingen, dies im Rahmen der Konsultation abzuschwächen.
 Sonst wird dies nicht nur zu Lasten der Bank, sondern auch zu
 Lasten des Kunden gehen.
• Es bleibt zu hoffen, dass die BaFin trotz des ambitionierten
 Zeitplanes Umsetzungsfristen erlaubt, wie sie es angedeutet hat:
 „Darüber hinaus wird auch nach der Einführung Anfang 2021 die
 geübte Praxis angewendet werden, Übergangsfristen für neue
 Anforderungen zu gewähren, die mit Augenmaß festgelegt werden.“
 BaFin (2020b).
• Dies ist aus Sicht des Referenten unbedingt erforderlich.
04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 52
5. Fazit und Ausblick auf die Zukunft
5.2. Ein „nicht ganz ernst gemeinter“ Ausblick

 Im Original entnommen aus Haitzinger (2011).

04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 53
…noch Fragen?

 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 54
Literaturverzeichnis

BaFin (2020a): "Corona-Virus ist ein erhebliches Risiko für den Finanzsektor", 17.03.2020, erhältlich auf:
 https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2020/fa_bj_2003_Corona.html,
 Abfrage vom 12.10.2020.
BaFin (2020b): Covid-19-Lage: Neue Entwicklungen und wichtige Informationen der BaFin, 12.10.2020, Frage:
 „MaRisk-Novelle: Ist eine Verschiebung der MaRisk-Novelle zu erwarten?“, erhältlich auf:
 https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/CoronaVirus/CoronaVirus_node.html, Abfrage vom 12.10.2020.
BaFin (2020.08): MaRisk 7.0-E – Anlage 1: Erläuterungen zu den MaRisk Stand 10.08.2020, Fassung für das
 Fachgremium MaRisk am 26. und 27.08.2020.
BaFin (2020.10a): Anschreiben zur Konsultation 14/2020 – Mindestanforderungen an das Risikomanagement,
 26.10.2020, erhältlich auf:
 https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Konsultation/2020/kon_14_20_Konsultation_Ma
 Risk.html;jsessionid=B7C0D010E2A035C45A72A82314F3287D.2_cid383, Abfrage vom 26.10.2020.
BaFin (2020.10b): MaRisk, Konsultation 14/2020, Entwurf der MaRisk in der Fassung vom 26.10.2020 (Stand
 09/2020), erhältlich auf:
 https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Konsultation/2020/dl_kon_14_20_MaRisk.pdf?__blob=p
 ublicationFile&v=3, Abfrage vom 26.10.2020.

04.11.2020 Prof. Dr. Svend Reuse Folie 55
Literaturverzeichnis

CRR II (2019): Verordnung (EU) 2019/876 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur
 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Bezug auf die Verschuldungsquote, die strukturelle
 Liquiditätsquote, Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, das
 Gegenparteiausfallrisiko, das Marktrisiko, Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien,
 Risikopositionen gegenüber Organismen für gemeinsame Anlagen, Großkredite, Melde- und
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