Markel Pro IT Alles zum Thema IT-Dienstleister
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Markel Pro IT Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE Sophienstraße 26 │ 80333 München │ Telefon: +49 89 8908 316 50 │ www.markel.de │ service@markel.de
Ihr heutiger Referent Daniel Blazquez Senior Underwriter VSH & Cyber „Ich arbeite gerne bei Markel weil das Unternehmen großes Potential hat“ Langjährige Erfahrung in der Versicherungsbranche Bei Markel Seit 2016 Verantwortlich für VSH und Cyber
Was ist ein Vermögensschaden? Unterschied echte und unechte Vermögensschäden Berufliches Risiko • Auch genannt „reiner Vermögensschaden“ Echter • Ein Schaden der weder ein Personen- oder Sachschaden ist oder aus solchen resultiert Vermögensschaden • Auch: Verlust, Veränderung, Blockade von elektronischen Daten (!) Betriebsstättenrisiko • Auch genannt „Vermögensfolgeschaden“ Unechter • Finanzielle Nachteile die sich aus Personen- und Sachschäden ergeben Vermögensschaden • Deckungssumme für Personen-und Sachschaden (Achtung: Sublimits!) Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Schadenursachen Echte Vermögensschäden passieren durch ver… Verschreiben (Zahlendreher in wichtigen Dokumenten) Verlesen (wichtige Details überlesen) Vergessen (vergessen von wichtigen Details) Verpassen (von wichtigen Fristen) Versprechen (falsche Auskünfte) Echte Vermögensschäden Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Mechanismus im Schadenfall Versicherungsnehmer, Versicherer, Anspruchsteller Leistung Versicherungs- Anspruchsteller nehmer Anspruch Versicherer Prüfung Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Leistungen der Vermögensschadenhaftpflicht Deckung und Abwehr • Platzhalter • Platzhalter Deckung berechtigter Ansprüche Abwehr unberechtigter Ansprüche • Übernahme der notwendigen gerichtlichen • Übernahme der notwendigen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, z.B. Anwälte, und außergerichtlichen Kosten, z.B. Anwälte, Gutachter, Zeugen, Gerichtskosten, Gutachter, Zeugen, Gerichtskosten, Reisekosten Reisekosten • Schadenminderungs- und Schadenregulierungskosten • Schadenersatz Dritter • entgangener Gewinn Dritter • vergebliche Aufwendungen Dritter Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Die IT-Branche Tätigkeitsfelder Gestalten Planen Webseiten Netzwerke Beraten Vermitteln Berufsrisiko Software Durchführung Prüfen u.v.m. Kompabilität Sicherheits- risiko Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Tätigkeitsbereiche Welche Berufsgruppen lassen sich bei Markel absichern? Weitere Tätigkeiten auf Anfrage IT-Dienstleistungen Online-Dienstleistungen • Softwareentwickler • Internet/ TK/ Service Provider • Datenbank-entwickler • Internetagentur • iPhone/Android Entwickler • E-commerce und E-banking Informatiker • VoIP Experten • Java Entwickler • SEO/SEM Consultant • SAP Entwickler • Web Developer • Cloud Computing Spezialist IT- und TK-Beratung Hardware und Netzwerk • IT Berater/EDV Berater • Hardware-hersteller/händler/ • IT Projektleiter entwickler • EDV Sachverständige • Netzwerk Administrator • SAP Berater • System Administrator • Datenschutzbeauftragter • PC Techniker • IT (Interims) Manager • Rechenzentrum • Change Manager • Webhoster Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Zahlen, Daten, Fakten Die IT-Branche in Deutschland Hardware Software Umsatz: 23 Mrd. € Umsatz: 21,6 Mrd. € Anzahl der Unternehmen Anzahl der Beschäftigten 87.487 (ohne freiberufliche Berater) 881.500 Forecast Cloud Computing 2020 39 Mrd. € Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
04 Schadenbeispiele & Deckungsbausteine
Schadenbeispiel I Fehler bei der Hardwareplanung • Ein IT Systemhaus ist mit der Neuanschaffung eines Servers für 200 Mitarbeiter beauftragt. • Jedoch wurde ein System angeschafft, dass nur für 150 Mitarbeiter geeignet ist und bei 200 Mitarbeitern zu langsam läuft und häufig abstürzt. • Der Auftraggeber macht entgangenen Gewinn für die Ausfallzeiten und Stillstandszeiten und Schadensersatz für die Austauschanschaffungen in Höhe von 84.000 € geltend. Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Schadenbeispiel II Nichterfüllung • Ein Software-Dienstleister ist mit der Sicherung der IT Systeme eines Kunden beauftragt. • Leider vergisst dieser die Sicherheitseinstellungen zu aktualisieren und der Kunde wird Opfer eines Cyber-Angriffs. • Der Auftraggeber verlangt von dem IT-Dienstleister den entgangenen Gewinn für die Ausfallzeiten sowie die Kosten für die Wiederherstellung der Systeme, Programme und Daten. Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Deckungsinhalte Vermögensschadenhaftpflicht Die wichtigsten Elemente Schlecht- oder Nichterfüllung IT Unternehmen Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Schadenbeispiel III Verzögerte Leistungserbringung • Ein IT Unternehmen wird mit der Einführung eines neuen Bestandsverwaltungssystems bei einem Versicherungsunternehmen beauftragt. • Jedoch wird das Projekt wegen Fehlern seitens des IT Unternehmens verzögert. • Das Versicherungsunternehmen macht je Monat Verzögerung einen Schadensersatz von 150.000 € geltend. Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Deckungsinhalte Vermögensschadenhaftpflicht Die wichtigsten Elemente Verzögerte Schlecht- oder Leistungs- Nichterfüllung erbringung IT Unternehmen Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Schadenbeispiel IV Unbrauchbares Computersystem • Ein IT Unternehmensberater wird mit der Einführung eines Warenwirtschaftssystems beauftrag. • Der Unternehmensberater analysiert die Bedürfnisse des Unternehmens und empfiehlt ein bestimmtes System. • Nach Einführung des neuen Systems wird festgestellt, dass dieses über keine ausreichenden Kapazitäten für die Größe des Unternehmens verfügt. • Das gerade installierte System muss entfernt und eine neue Software erworben und implementiert werden. • Durch den Erwerb neuer Software-Lizenzen sowie zusätzliche Kosten der Umrüstung entsteht ein finanzieller Schaden in Höhe von 45.000 €. Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Deckungsinhalte Vermögensschadenhaftpflicht Die wichtigsten Elemente Verzögerte Leistungs- erbringung Schlecht- oder Fehlberatung Nichterfüllung IT Unternehmen Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Schadenbeispiel V Laxer Umgang mit Projektdaten • Ein IT Büro nimmt an einer großen Ausschreibung für den Entwurf einer Software teil. Ein IT Freelancer wird damit beauftragt das System fertig zu stellen. • Auf dem Weg zu einer Messe sieht die Konkurrenz den Entwurf bzw. das Angebot für die Ausschreibung, weil er im Zug gearbeitet hat (oder er lässt die Entwürfe sogar liegen). • Die Konkurrenz gelangt an den Entwurf und übernimmt Teile daraus und passt den eigenen Preis des Angebotes an und erhält den Zuschlag. • Das IT Büro verklagt den Freelancer auf entgangenen Gewinn der Ausschreibung und fordert die festgelegte Vertragsstrafe. Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Deckungsinhalte Vermögensschadenhaftpflicht Die wichtigsten Elemente Verzögerte Leistungs- Fehlberatung erbringung Verletzung von Schlecht- oder Geheimhaltungs- Nichterfüllung pflichten IT Unternehmen Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Schadenbeispiel VI Laxer Umgang mit Kundendaten • Ein IT Dienstleister ändert Funktionalitäten bei dem Webshop eines Kunden. Dabei vergisst er die Kundendatenbankdomain wieder zu verschlüsseln. • Knapp 5.000 Kundendaten sind für jeden leicht zugänglich im Internet abrufbar. • Hacker entdecken die Lücke und kopieren die Dateien. Diese beinhalten Namen, Adressen und Zahlungsdaten. Diese werden in der Folge dazu verwendet Kreditkartenbetrug zu begehen. • Die Banken der Geschädigten werden darüber informiert, dass die Daten von dem VN offen ins Netz gestellt wurden. Die Banken fordern entsprechenden Schadenersatz, die der Webshop-Betreiber vom IT Dienstleister als Regress fordert. Die Bundesdatenschutzbehörde verhängt darüber hinaus eine Strafe in Höhe von 50.000 €. Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Deckungsinhalte Vermögensschadenhaftpflicht Die wichtigsten Elemente Fehlberatung Verzögerte Verletzung von Leistungs- Geheimhaltungs- erbringung pflichten Verletzung von Schlecht- oder IT Datenschutz- Nichterfüllung Unternehmen gesetzen Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Schadenbeispiel VII Viren und Malware • Ein IT-Unternehmen implementiert ein Shopping-Tool für einen Spielwaren-Zulieferer. • Ein neuer Mitarbeiter loggt sich mit seinem Laptop ins Firmennetzwerk des Kunden ein. Dabei wird ein bis dato nicht registrierter Virus ins Netzwerk des Auftraggebers eingeschleust. • Der Schaden wird erst nach drei Tagen festgestellt, das gesamte interne Netz ist zwischenzeitlich befallen. • Bis zum Abschluss der Entseuchung steht der Betrieb still. • Das Unternehmen verklagt den Dienstleister auf Sachschaden und entgangenen Gewinn in Höhe von 600.000 €. Ein Vergleich wird verhandelt. Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Deckungsinhalte Vermögensschadenhaftpflicht Die wichtigsten Elemente Verletzung von Fehlberatung Geheimhaltungs- pflichten Verzögerte Verletzung von Leistungs- Datenschutz- erbringung gesetzen IT Weitergabe von Schlecht- oder Viren und Nichterfüllung Unternehmen Malware Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Schadenbeispiel VIII Weitergabe des Schadens • Ein IT Dienstleister ist mit dem Hosting der Daten und Programme eines Mittelständlers beauftragt. • Hierfür mietet der Dienstleister auf eigenen Namen Serverkapazität bei einem großen Telekommunikationsunternehmen an. Bei diesem kommt es auf Grund technischer Probleme zu einem großflächigem Ausfall der Systeme. • Der Auftraggeber macht auf Grund vertraglicher Vereinbarungen Schadenersatzansprüche beim IT Dienstleister geltend. Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Deckungsinhalte Vermögensschadenhaftpflicht Die wichtigsten Elemente Verletzung von Geheimhaltungs - pflichten Verletzung Fehlberatung von Datenschutz- gesetzen Verzögerte Weitergabe Leistungs- von Viren und erbringung Malware Verschuldens- Schlecht- oder IT Nichterfüllung unabhängige Unternehmen Haftung Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Schadenbeispiel IX Unlautere Werbung & Marke-, Domain-, Urheberrechtsverletzung • Ein Webdesigner lädt für die Webseite seines Kunden urheberrechtlich geschützte Bilder eines Fußballstadions hoch und stellt diese auf der Webseite des Kunden online. • Dritte (Lizenzinhaber, Privatpersonen) erkennen sich bzw. ihren markenrechtlich geschützten Inhalt wieder und mahnen den Kunden ab. • Kosten für die eigene Rechtsanwaltsberatung sowie Lizenzgebühren und evtl. Schadenersatz Dritter entstehen. • Mythos: „Mehr als 10 Leute auf einem Foto machen das Foto lizenzfrei“ Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Deckungsinhalte Vermögensschadenhaftpflicht Die wichtigsten Elemente Verletzung Verletzung von von Geheimhaltungs Datenschutz- - pflichten gesetzen Weitergabe Fehlberatung von Viren und Malware Verzögerte Verschuldens- Leistungs- unabhängige erbringung Haftung Verletzung gewerblicher Schlecht- oder IT Schutzrechte, Nichterfüllung Unternehmen Veröffentlich- ungsrechte Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Schadenbeispiel X Bewerbungshopper • In einer Stellenausschreibung eines IT Unternehmens wird das Wort „jung“ verwendet und ein abgelehnter Bewerber gehobenen Alters verklagt das ausschreibende Unternehmen wegen Diskriminierung. • Er klagt auf drei Monatsgehälter. • Auch unberechtigte Ansprüche erzeugen Kosten! Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
05 Das Produkt Markel Pro IT 04/2019
Versicherte Tätigkeit • Offene Berufsbilddeckung • Zukunftssicher: Keine Einschränkungen des Versicherungsschutzes für neue Tätigkeiten nach Versicherungsbeginn • Tätigkeiten weltweit versichert • Öffentlich/rechtliche, gesetzliche und vertragliche Haftung • Es gilt alles Versichert was nicht explizit ausgeschlossen ist! Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Versicherungsleistung • Vertragsstrafen bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten • Datenschutzvereinbarungen und pauschalen Schadenersatz • Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) • Verstöße gegen Wettbewerb und Werbung • Eigenschaden bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers • Vertrauens- und Betrugsschäden • Obhutsschadenversicherung für gemietete, geliehene oder gepachtete Gegenstände Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Versicherungsleistung • Mitversicherung von freien Mitarbeiter und Subunternehmern • Ansprüche aufgrund der Verzögerung einer Leistung • Daten- und Cyber-Drittschäden • Verletzung gewerblicher Schutzrechte wie zum Beispiel • Patent-, Marken-, Domain, Lizenz und Urheberrechte • Ansprüche wegen Veröffentlichungen im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen (zum Beispiel auf Webseiten, in den sozialen Medien oder auf Blogs) Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Versicherungsleistung (optional) • Cyber- und Dateneigenschadenversicherung (optional) • D&O-Außenhaftungsversicherung (optional) • Vermögenseigenschadenversicherung durch mitversicherte Personen und Key-Man- Absicherung (optional) Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Neuheiten Markel Pro IT 04/2019 • Versicherungssummen stehen dreifach zur Verfügung • Patenthaftpflicht (nicht nur Rechtschutz) • Erweiterung der Eigenschadenversicherung durch mitversicherte Personen um die Key-Man- Absicherung • Erweiterung der versicherten Tätigkeit um Projektvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung • Keine Beschränkung mehr bei der Nachmeldefrist • Nachhaftung bei dauerhafter Aufgabe der Versicherungstätigkeit • Keine Entschädigungsgrenze mehr für pauschalen Schadenersatz und Vertragsstrafen bei Verletzung von Datenschutzvereinbarungen Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Neuheiten Markel Pro IT 04/2019 • Cyber Präventionsbaustein Basis von Perseus beitragsneutral mitversichert • Einmalige IT-Sicherheitsprüfung mit Wizzard, • Online-Schulung Cybersicherheit mit Prüfung und Zertifikat, • Online-Schulung Datenschutz mit Prüfung und Zertifikat, • Browser-Check, • Passwort-Generator, • Einmalige simulierte Phishing-E-Mail, • Kundenbereich mit Mitarbeiterstatistik (bis zu 3 Mitarbeiter des Versicherungsnehmers können eingeladen werden). Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
06 Vertriebsunterlagen
Das Antragsmodell • Nur 7 Fragen zum Risiko • Digital beschreibbar • Beispiele für versicherte Tätigkeiten Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Das Antragsmodell • Beitrag selbst berechnen • Optionale Selbstbehalte mit Nachlässen • Optionale Bausteine wählbar Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Das Antragsmodell • Betriebshaftpflicht bis € 10 Mio. wählbar • Selbstrechnendes PDF • Beginn 3 Monate in die Vergangenheit und 12 Monate in die Zukunft Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
07 Über Markel
Markel Zahlen, Daten & Fakten Markel Insurance SE Seit 10.2018 deutscher Versicherer Spezialist VSH & D&O Dynamisches Team aus 35 Mitarbeitern Markel Corporation Gegründet 1930 in Richmond von Sam Markel 15.600 Mitarbeiter in 21 Ländern 6,1 Mrd. USD Bruttoprämien 2017 Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
Das Maklerportal www.markel.de/maklerportal Immer auf dem neusten Stand • Keine Zugangsbeschränkung • Immer die aktuellsten Unterlagen Sämtliche Unterlagen & Informationen • alle Unterlagen zur Vertriebsunterstützung • Antragsmodelle und Fragebögen • Erklärfilme und Aktionen • Alle Ansprechpartner auf einen Blick Alles zum Thema IT-Dienstleister Markel Insurance SE
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