Markel Pro IT Alles zum Thema IT-Dienstleister

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Markel Pro IT Alles zum Thema IT-Dienstleister
Markel Pro IT
Alles zum Thema IT-Dienstleister

Markel Insurance SE
Sophienstraße 26 │ 80333 München │ Telefon: +49 89 8908 316 50 │ www.markel.de │ service@markel.de
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„Innovationen geben der Zukunft eine Zukunft. “*
*Prof. Dr. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger
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Ihr heutiger Referent
Daniel Blazquez

                        Senior Underwriter VSH & Cyber

                        „Ich arbeite gerne bei Markel weil das Unternehmen großes
                        Potential hat“

                        Langjährige Erfahrung in der Versicherungsbranche

                        Bei Markel Seit 2016

                        Verantwortlich für VSH und Cyber
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01   Die Vermögensschadenhaftpflicht
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Was ist ein Vermögensschaden?
Unterschied echte und unechte Vermögensschäden

                                            Berufliches Risiko
                                                                     • Auch genannt „reiner Vermögensschaden“
   Echter                                                            • Ein Schaden der weder ein Personen- oder
                                                                       Sachschaden ist oder aus solchen resultiert
   Vermögensschaden                                                  • Auch: Verlust, Veränderung, Blockade von
                                                                       elektronischen Daten (!)

                                             Betriebsstättenrisiko
                                                                     • Auch genannt „Vermögensfolgeschaden“
   Unechter                                                          • Finanzielle Nachteile die sich aus Personen- und
                                                                       Sachschäden ergeben
   Vermögensschaden                                                  • Deckungssumme für Personen-und Sachschaden
                                                                       (Achtung: Sublimits!)

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Schadenursachen
Echte Vermögensschäden passieren durch ver…

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                                             (Zahlendreher in
                                                wichtigen
                                              Dokumenten)

                                                                                  Verlesen (wichtige
                                                                                  Details überlesen)
                                               Vergessen
                                          (vergessen von
                                       wichtigen Details)
                                                                                       Verpassen (von
                                                                                       wichtigen Fristen)

                                                Versprechen (falsche
                                                         Auskünfte)

                                                                                              Echte Vermögensschäden

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Mechanismus im Schadenfall
Versicherungsnehmer, Versicherer, Anspruchsteller
                                                    Leistung

                             Versicherungs-
                                                                    Anspruchsteller
                                nehmer

                                                      Anspruch

                                                    Versicherer

                                                      Prüfung

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Leistungen der Vermögensschadenhaftpflicht
Deckung und Abwehr

• Platzhalter                                                 • Platzhalter
  Deckung berechtigter Ansprüche                                Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Übernahme der notwendigen gerichtlichen                     • Übernahme der notwendigen gerichtlichen
    und außergerichtlichen Kosten, z.B. Anwälte,                  und außergerichtlichen Kosten, z.B. Anwälte,
    Gutachter, Zeugen, Gerichtskosten,                            Gutachter, Zeugen, Gerichtskosten,
    Reisekosten                                                   Reisekosten
  • Schadenminderungs- und
    Schadenregulierungskosten
  • Schadenersatz Dritter
  • entgangener Gewinn Dritter
  • vergebliche Aufwendungen Dritter

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Die IT Branche
03   Ihre Kunden, ihre Risiken
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Die IT-Branche
Tätigkeitsfelder

             Gestalten                  Planen                                                      Webseiten            Netzwerke

                         Beraten                 Vermitteln
                                                                                    Berufsrisiko              Software        Durchführung

              Prüfen                    u.v.m.                                                     Kompabilität     Sicherheits-
                                                                                                                       risiko

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Tätigkeitsbereiche
Welche Berufsgruppen lassen sich bei Markel absichern?                            Weitere
                                                                              Tätigkeiten auf
                                                                                  Anfrage

  IT-Dienstleistungen                    Online-Dienstleistungen
  •   Softwareentwickler                 •   Internet/ TK/ Service Provider
  •   Datenbank-entwickler               •   Internetagentur
  •   iPhone/Android Entwickler          •   E-commerce und E-banking
      Informatiker                       •   VoIP Experten
  •   Java Entwickler                    •   SEO/SEM Consultant
  •   SAP Entwickler                     •   Web Developer
                                         •   Cloud Computing Spezialist

  IT- und TK-Beratung                    Hardware und Netzwerk
  •   IT Berater/EDV Berater             •   Hardware-hersteller/händler/
  •   IT Projektleiter                       entwickler
  •   EDV Sachverständige                •   Netzwerk Administrator
  •   SAP Berater                        •   System Administrator
  •   Datenschutzbeauftragter            •   PC Techniker
  •   IT (Interims) Manager              •   Rechenzentrum
  •   Change Manager                     •   Webhoster

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Zahlen, Daten, Fakten
Die IT-Branche in Deutschland

                 Hardware                                        Software
           Umsatz: 23 Mrd. €                              Umsatz: 21,6 Mrd. €

       Anzahl der Unternehmen                           Anzahl der Beschäftigten

  87.487 (ohne freiberufliche Berater)                            881.500

                                Forecast Cloud Computing 2020
                                          39 Mrd. €

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04   Schadenbeispiele & Deckungsbausteine
Schadenbeispiel I
Fehler bei der Hardwareplanung

• Ein IT Systemhaus ist mit der Neuanschaffung eines Servers für
  200 Mitarbeiter beauftragt.
• Jedoch wurde ein System angeschafft, dass nur für 150
  Mitarbeiter geeignet ist und bei 200 Mitarbeitern zu langsam läuft
  und häufig abstürzt.
• Der Auftraggeber macht entgangenen Gewinn für die
  Ausfallzeiten und Stillstandszeiten und Schadensersatz für die
  Austauschanschaffungen in Höhe von 84.000 € geltend.

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Schadenbeispiel II
Nichterfüllung

• Ein Software-Dienstleister ist mit der Sicherung der IT Systeme
  eines Kunden beauftragt.
• Leider vergisst dieser die Sicherheitseinstellungen zu
  aktualisieren und der Kunde wird Opfer eines Cyber-Angriffs.
• Der Auftraggeber verlangt von dem IT-Dienstleister den
  entgangenen Gewinn für die Ausfallzeiten sowie die Kosten für
  die Wiederherstellung der Systeme, Programme und Daten.

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Deckungsinhalte Vermögensschadenhaftpflicht
Die wichtigsten Elemente

                                        Schlecht- oder
                                        Nichterfüllung

                                              IT
                                         Unternehmen

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Schadenbeispiel III
Verzögerte Leistungserbringung

• Ein IT Unternehmen wird mit der Einführung eines neuen
  Bestandsverwaltungssystems bei einem
  Versicherungsunternehmen beauftragt.
• Jedoch wird das Projekt wegen Fehlern seitens des IT
  Unternehmens verzögert.
• Das Versicherungsunternehmen macht je Monat Verzögerung
  einen Schadensersatz von 150.000 € geltend.

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Deckungsinhalte Vermögensschadenhaftpflicht
Die wichtigsten Elemente

                                                                         Verzögerte
                                  Schlecht- oder
                                                                         Leistungs-
                                  Nichterfüllung
                                                                         erbringung

                                                            IT
                                                       Unternehmen

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Schadenbeispiel IV
Unbrauchbares Computersystem

• Ein IT Unternehmensberater wird mit der Einführung eines
  Warenwirtschaftssystems beauftrag.
• Der Unternehmensberater analysiert die Bedürfnisse des
  Unternehmens und empfiehlt ein bestimmtes System.
• Nach Einführung des neuen Systems wird festgestellt, dass
  dieses über keine ausreichenden Kapazitäten für die Größe des
  Unternehmens verfügt.
• Das gerade installierte System muss entfernt und eine neue
  Software erworben und implementiert werden.
• Durch den Erwerb neuer Software-Lizenzen sowie zusätzliche
  Kosten der Umrüstung entsteht ein finanzieller Schaden in Höhe
  von 45.000 €.

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Deckungsinhalte Vermögensschadenhaftpflicht
Die wichtigsten Elemente

                                                                   Verzögerte
                                                                   Leistungs-
                                                                   erbringung

                                       Schlecht- oder
                                                                                Fehlberatung
                                       Nichterfüllung

                                                                      IT
                                                                 Unternehmen

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Schadenbeispiel V
Laxer Umgang mit Projektdaten

• Ein IT Büro nimmt an einer großen Ausschreibung für den
  Entwurf einer Software teil. Ein IT Freelancer wird damit
  beauftragt das System fertig zu stellen.
• Auf dem Weg zu einer Messe sieht die Konkurrenz den Entwurf
  bzw. das Angebot für die Ausschreibung, weil er im Zug
  gearbeitet hat (oder er lässt die Entwürfe sogar liegen).
• Die Konkurrenz gelangt an den Entwurf und übernimmt Teile
  daraus und passt den eigenen Preis des Angebotes an und
  erhält den Zuschlag.
• Das IT Büro verklagt den Freelancer auf entgangenen Gewinn
  der Ausschreibung und fordert die festgelegte Vertragsstrafe.

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Deckungsinhalte Vermögensschadenhaftpflicht
Die wichtigsten Elemente

                                                        Verzögerte
                                                        Leistungs-             Fehlberatung
                                                        erbringung

                                                                                               Verletzung von
                                       Schlecht- oder
                                                                                              Geheimhaltungs-
                                       Nichterfüllung
                                                                                                  pflichten
                                                                         IT
                                                                    Unternehmen

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Schadenbeispiel VI
Laxer Umgang mit Kundendaten

• Ein IT Dienstleister ändert Funktionalitäten bei dem Webshop
  eines Kunden. Dabei vergisst er die Kundendatenbankdomain
  wieder zu verschlüsseln.
• Knapp 5.000 Kundendaten sind für jeden leicht zugänglich im
  Internet abrufbar.
• Hacker entdecken die Lücke und kopieren die Dateien. Diese
  beinhalten Namen, Adressen und Zahlungsdaten. Diese werden
  in der Folge dazu verwendet Kreditkartenbetrug zu begehen.
• Die Banken der Geschädigten werden darüber informiert, dass
  die Daten von dem VN offen ins Netz gestellt wurden. Die
  Banken fordern entsprechenden Schadenersatz, die der
  Webshop-Betreiber vom IT Dienstleister als Regress fordert. Die
  Bundesdatenschutzbehörde verhängt darüber hinaus eine Strafe
  in Höhe von 50.000 €.

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Deckungsinhalte Vermögensschadenhaftpflicht
Die wichtigsten Elemente

                                                                      Fehlberatung

                                                 Verzögerte                           Verletzung von
                                                 Leistungs-                          Geheimhaltungs-
                                                 erbringung                              pflichten

                                                                                             Verletzung von
                                       Schlecht- oder                      IT
                                                                                              Datenschutz-
                                       Nichterfüllung                 Unternehmen
                                                                                                gesetzen

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Schadenbeispiel VII
Viren und Malware

• Ein IT-Unternehmen implementiert ein Shopping-Tool für einen
  Spielwaren-Zulieferer.
• Ein neuer Mitarbeiter loggt sich mit seinem Laptop ins
  Firmennetzwerk des Kunden ein. Dabei wird ein bis dato nicht
  registrierter Virus ins Netzwerk des Auftraggebers eingeschleust.
• Der Schaden wird erst nach drei Tagen festgestellt, das gesamte
  interne Netz ist zwischenzeitlich befallen.
• Bis zum Abschluss der Entseuchung steht der Betrieb still.
• Das Unternehmen verklagt den Dienstleister auf Sachschaden
  und entgangenen Gewinn in Höhe von 600.000 €. Ein Vergleich
  wird verhandelt.

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Deckungsinhalte Vermögensschadenhaftpflicht
Die wichtigsten Elemente

                                                                                   Verletzung von
                                                              Fehlberatung        Geheimhaltungs-
                                                                                      pflichten

                                               Verzögerte                                           Verletzung von
                                               Leistungs-                                            Datenschutz-
                                               erbringung                                              gesetzen

                                                                              IT                          Weitergabe von
                                       Schlecht- oder
                                                                                                            Viren und
                                       Nichterfüllung                    Unternehmen                         Malware

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Schadenbeispiel VIII
Weitergabe des Schadens

• Ein IT Dienstleister ist mit dem Hosting der Daten und
  Programme eines Mittelständlers beauftragt.
• Hierfür mietet der Dienstleister auf eigenen Namen
  Serverkapazität bei einem großen
  Telekommunikationsunternehmen an. Bei diesem kommt es auf
  Grund technischer Probleme zu einem großflächigem Ausfall der
  Systeme.
• Der Auftraggeber macht auf Grund vertraglicher Vereinbarungen
  Schadenersatzansprüche beim IT Dienstleister geltend.

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Deckungsinhalte Vermögensschadenhaftpflicht
Die wichtigsten Elemente

                                                                           Verletzung von
                                                                           Geheimhaltungs
                                                                             - pflichten     Verletzung
                                                          Fehlberatung                          von
                                                                                            Datenschutz-
                                                                                              gesetzen

                                             Verzögerte                                                     Weitergabe
                                             Leistungs-                                                    von Viren und
                                             erbringung                                                      Malware

                                                                                                               Verschuldens-
                                       Schlecht- oder                            IT
                                       Nichterfüllung                                                          unabhängige
                                                                            Unternehmen                           Haftung

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Schadenbeispiel IX
Unlautere Werbung & Marke-, Domain-, Urheberrechtsverletzung

• Ein Webdesigner lädt für die Webseite seines Kunden
  urheberrechtlich geschützte Bilder eines Fußballstadions hoch
  und stellt diese auf der Webseite des Kunden online.
• Dritte (Lizenzinhaber, Privatpersonen) erkennen sich bzw. ihren
  markenrechtlich geschützten Inhalt wieder und mahnen den
  Kunden ab.
• Kosten für die eigene Rechtsanwaltsberatung sowie
  Lizenzgebühren und evtl. Schadenersatz Dritter entstehen.
• Mythos: „Mehr als 10 Leute auf einem Foto machen das Foto
  lizenzfrei“

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Deckungsinhalte Vermögensschadenhaftpflicht
Die wichtigsten Elemente

                                                                                           Verletzung
                                                                        Verletzung von
                                                                                              von
                                                                        Geheimhaltungs
                                                                                          Datenschutz-
                                                                          - pflichten
                                                                                            gesetzen
                                                                                                          Weitergabe
                                                         Fehlberatung                                    von Viren und
                                                                                                           Malware

                                            Verzögerte                                                              Verschuldens-
                                            Leistungs-                                                              unabhängige
                                            erbringung                                                                 Haftung

                                                                                                                          Verletzung
                                                                                                                         gewerblicher
                                       Schlecht- oder                                 IT
                                                                                                                         Schutzrechte,
                                       Nichterfüllung                            Unternehmen                             Veröffentlich-
                                                                                                                          ungsrechte

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Schadenbeispiel X
Bewerbungshopper

• In einer Stellenausschreibung eines IT Unternehmens wird das
  Wort „jung“ verwendet und ein abgelehnter Bewerber
  gehobenen Alters verklagt das ausschreibende Unternehmen
  wegen Diskriminierung.
• Er klagt auf drei Monatsgehälter.
• Auch unberechtigte Ansprüche erzeugen Kosten!

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05   Das Produkt
     Markel Pro IT 04/2019
Versicherte Tätigkeit

• Offene Berufsbilddeckung
• Zukunftssicher: Keine Einschränkungen des
  Versicherungsschutzes für neue Tätigkeiten nach
  Versicherungsbeginn
• Tätigkeiten weltweit versichert
• Öffentlich/rechtliche, gesetzliche und vertragliche
  Haftung
• Es gilt alles Versichert was nicht explizit
  ausgeschlossen ist!

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Versicherungsleistung

• Vertragsstrafen bei Verletzung von
  Geheimhaltungspflichten
• Datenschutzvereinbarungen und pauschalen
  Schadenersatz
• Ansprüche nach dem Allgemeinen
  Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
• Verstöße gegen Wettbewerb und Werbung
• Eigenschaden bei berechtigtem Rücktritt des
  Auftraggebers
• Vertrauens- und Betrugsschäden
• Obhutsschadenversicherung für gemietete,
  geliehene oder gepachtete Gegenstände

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Versicherungsleistung

• Mitversicherung von freien Mitarbeiter und
  Subunternehmern
• Ansprüche aufgrund der Verzögerung einer
  Leistung
• Daten- und Cyber-Drittschäden
• Verletzung gewerblicher Schutzrechte wie zum
  Beispiel
• Patent-, Marken-, Domain, Lizenz und
  Urheberrechte
• Ansprüche wegen Veröffentlichungen im
  Zusammenhang mit Produkten und
  Dienstleistungen (zum Beispiel auf Webseiten, in
  den sozialen Medien oder auf Blogs)

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Versicherungsleistung (optional)

• Cyber- und Dateneigenschadenversicherung
  (optional)

• D&O-Außenhaftungsversicherung (optional)

• Vermögenseigenschadenversicherung durch
  mitversicherte Personen und Key-Man-
  Absicherung (optional)

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Neuheiten Markel Pro IT 04/2019

• Versicherungssummen stehen dreifach zur
  Verfügung
• Patenthaftpflicht (nicht nur Rechtschutz)
• Erweiterung der Eigenschadenversicherung durch
  mitversicherte Personen um die Key-Man-
  Absicherung
• Erweiterung der versicherten Tätigkeit um
  Projektvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung
• Keine Beschränkung mehr bei der Nachmeldefrist
• Nachhaftung bei dauerhafter Aufgabe der
  Versicherungstätigkeit
• Keine Entschädigungsgrenze mehr für pauschalen
  Schadenersatz und Vertragsstrafen bei Verletzung
  von Datenschutzvereinbarungen

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Neuheiten Markel Pro IT 04/2019

• Cyber Präventionsbaustein Basis von Perseus
  beitragsneutral mitversichert
• Einmalige IT-Sicherheitsprüfung mit Wizzard,
• Online-Schulung Cybersicherheit mit Prüfung und Zertifikat,
• Online-Schulung Datenschutz mit Prüfung und Zertifikat,
• Browser-Check,
• Passwort-Generator,
• Einmalige simulierte Phishing-E-Mail,
• Kundenbereich mit Mitarbeiterstatistik (bis zu 3 Mitarbeiter
  des Versicherungsnehmers können eingeladen werden).

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06   Vertriebsunterlagen
Das Antragsmodell

• Nur 7 Fragen zum Risiko

• Digital beschreibbar

• Beispiele für versicherte Tätigkeiten

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Das Antragsmodell

• Beitrag selbst berechnen

• Optionale Selbstbehalte mit Nachlässen

• Optionale Bausteine wählbar

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Das Antragsmodell

• Betriebshaftpflicht bis € 10 Mio. wählbar

• Selbstrechnendes PDF

• Beginn 3 Monate in die Vergangenheit und 12
  Monate in die Zukunft

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07   Über Markel
Markel
Zahlen, Daten & Fakten

  Markel Insurance SE
  Seit 10.2018 deutscher Versicherer
  Spezialist VSH & D&O
  Dynamisches Team aus 35 Mitarbeitern

  Markel Corporation
  Gegründet 1930 in Richmond von Sam Markel
  15.600 Mitarbeiter in 21 Ländern
  6,1 Mrd. USD Bruttoprämien 2017

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Das Maklerportal
www.markel.de/maklerportal

Immer auf dem neusten Stand
•   Keine Zugangsbeschränkung
•   Immer die aktuellsten Unterlagen

Sämtliche Unterlagen & Informationen
•   alle Unterlagen zur Vertriebsunterstützung
•   Antragsmodelle und Fragebögen
•   Erklärfilme und Aktionen
•   Alle Ansprechpartner auf einen Blick

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Die Academy
www.academy.markel.de

Webinare & Videos
      Kostenlos
      Einfache Bedienung
      Live und auf Band
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      Kurz und einfach
      Zu verschiedenen Themen
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      Akkreditierter Bildungsdienstleister
      Ihre Aufmerksamkeit wird belohnt!
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