Mercedes-Benz Special Terms 2020 - Auszug: Nachhaltigkeit und Umweltschutz - Daimler ...

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Mercedes-Benz
Special Terms 2020
Auszug: Nachhaltigkeit und Umweltschutz
MERCEDES-BENZ SPECIAL TERMS 2020 | AUSZUG NACHHALTIGKEIT UND UMWELTSCHUTZ                                                              1

Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Die nachfolgenden Nachhaltigkeitsbestimmungen definieren            überprüfen und der Partner wird auf Anfrage von Daimler seine
die Standards und Anforderungen von Daimler an die Partner:         Maßnahmen nachweisen. Bei bestehenden Verdachtsmomenten
die Einhaltung international anerkannter Menschen- und Arbeit-      bezüglich einer etwaigen Nicht-Einhaltung dieser Standards in
nehmerrechte, die Ächtung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit,        der Lieferkette ist der Partner verpflichtet, diesen nachzugehen
die Einhaltung und Förderung von geschäftsethischem Verhalten       und Daimler hierüber zu informieren.
und die Einhaltung gesetzlicher Normen und Umweltrichtlinien
sowie vorsorgenden Umweltschutz sowie die Einhaltung tier-          3. Freie Wahl der Beschäftigung
schutzrechtlicher Regelungen. Die Nachhaltigkeitsbestimmungen
basieren auf den Daimler „Supplier Sustainability Standards“        Der Partner wird niemanden gegen seinen Willen beschäftigen
und unseren unternehmensweiten „Grundsätzen zur sozialen            oder zur Arbeit zwingen. Die Beschäftigten müssen die Freiheit
Verantwortung“. Außerdem orientieren sie sich an international      haben, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer angemesse-
anerkannten Prinzipien des Global Compact der Vereinten Na-         nen Frist zu kündigen. Von den Beschäftigten darf nicht verlangt
tionen (www.unglobalcompact.org) und den geltenden Mindest-         werden, ihren Ausweis, Reisepass oder ihre Arbeitsgenehmigung
standards der internationalen Arbeitsorganisation „International    als Vorbedingung für die Beschäftigung auszuhändigen. Der Part-
Labour Organization“ der UN www.ilo.org).                           ner ist insbesondere dazu verpflichtet, die Anforderungen des
                                                                    ILO-Übereinkommens Nr. 29 zu beachten. Der Partner hat seine
                                                                    Lieferanten und deren Vorlieferanten entsprechend zu verpflich-
Der Partner verpflichtet sich zur                                   ten und hat diesbezüglich Kontrollmaßnahmen durchzuführen.
Einhaltung der folgenden Standards:
                                                                    4. Vereinigungsfreiheit, Recht auf Kollektivverhandlung
I. Standards zu Arbeitsbedingungen/Personal
                                                                    Arbeiter müssen offen mit der Unternehmensleitung über die
1.   Löhne und Sozialleistungen, Arbeitszeiten                      Arbeitsbedingungen kommunizieren können, ohne Repressalien,
                                                                    in welcher Form auch immer, befürchten zu müssen. Sie müssen
Vergütung und Sozialleistungen sind gemäß den Grundprinzipien       das Recht, jedoch nicht die Pflicht, haben, sich zusammenzu-
zu Mindestlöhnen, Überstunden und gesetzlich vorgeschriebenen       schließen, einer Gewerkschaft beizutreten, eine Vertretung zu
Sozialleistungen zu gewährleisten. Die Arbeitszeiten müssen den     ernennen und sich in eine solche wählen zu lassen. Maßgeblich
geltenden Gesetzen oder, soweit diese ein höheres Maß an Schutz     sind hier die ILO-Übereinkommen 87 und 98.
gewährleisten, den Branchenstandards entsprechen, mindestens
jedoch die einschlägigen ILO-Konventionen einhalten. Überstun-      5. Diskriminierungsverbot
den sollten nur freiwillig erbracht werden müssen und den Be-
schäftigten ist nach 6 aufeinander folgenden Arbeitstagen min-      Die Diskriminierung von Mitarbeitern in jeglicher Form ist un-
destens ein freier Tag zu gewähren.                                 zulässig. Unzulässig ist insbesondere eine Benachteiligung auf-
                                                                    grund Geschlecht, Ethnie, Kaste, Hautfarbe, Behinderung, Ge-
2. Verhinderung von Kinderarbeit                                    werkschaftszugehörigkeit, politischer Überzeugung, Herkunft,
                                                                    Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung.
Der Partner sichert für sein Unternehmen zu, dass die Herstellung   Der Partner ist mindestens dazu verpflichtet, Maßnahmen zu er-
bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische     greifen, um Diskriminierungen im Sinne der ILO-Übereinkommen
Kinderarbeit im Sinn des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt         Nr. 111 und 100 zu vermeiden.
bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die
sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus an-           6. Gesundheit und Sicherheit
deren anwendbaren nationalen oder internationalen Vorschrif-
ten zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit ergeben.        Der Partner gewährleistet als Arbeitgeber die Arbeitssicherheit
Des Weiteren sichert der Partner zu, dass sein Unternehmen,         und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der na-
seine Lieferanten und deren Vorlieferanten aktive und zielfüh-      tionalen Bestimmungen und unterstützt eine ständige Weiterent-
rende Maßnahmen ergriffen haben, um ausbeuterische Kinder-          wicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.
arbeit im Sinn des ILO-Übereinkommens Nr. 182 bei Herstellung
bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte auszuschließen.
Der Partner wird seine Lieferanten und deren Vorlieferanten
entsprechend verpflichten und diesbezüglich Kontrollmaßnah-
men durchführen. Daimler wird den Inhalt dieser Zusicherung
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II. Business-Ethik-Standards                                         III. Sorgfaltspflichten im Zusammenhang
                                                                          mit Menschenrechten
1.   Korruptionsbekämpfung und Compliance
                                                                     1.   Implementierung von Sorgfaltsmaßnahmen
Der Partner ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder            im Zusammenhang mit Menschenrechten
Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen
Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den       Der Partner verpflichtet sich, sofern er Produkte liefert oder
Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung,          Leistungen erbringt, in deren Wertschöpfungskette potentiell
Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner        negative Auswirkungen auf Menschenrechte zu befürchten sind,
beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann.           in seinem Unternehmen Prozesse zur menschenrechtlichen
Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rück-       Sorgfaltspflicht zu etablieren (z.B. Risikomanagementsystem)
tritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden       und auf Basis dessen systematische und angemessene Sorg-
Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu.         faltsmaßnahmen im Zusammenhang mit Menschenrechten zu
                                                                     ergreifen. Maßgeblich sind hierfür die Vorgaben der UN Leit-
Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet,          prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (nachstehend
alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden         „UN Leitprinzipien“ genannt) sowie die jeweils relevanten OECD
Gesetze und Regelungen einzuhalten.                                  Leitsätze und Prinzipien. Gemäß der UN Leitprinzipien gestaltet
                                                                     der Partner Angemessenheit und Umfang dieser Maßnahmen
2. Sicherheit und Qualität                                           nach Größe und Umsatz seines Unternehmens, der Art des Pro-
                                                                     dukts bzw. der Leistung sowie nach der Herkunft des Produkts
Alle Produkte und Leistungen müssen bei Lieferung die vertrag-       bzw. der Leistung und der darin enthaltenen Rohstoffe, und ins-
lich festgelegten Qualitäts- und Sicherheitskriterien erfüllen und   besondere nach den damit assoziierten Risiken.
für ihren Verwendungszweck sicher genutzt werden können.
                                                                     Der Partner hat Daimler unaufgefordert über identifizierte Risi-
3. Technical Compliance                                              ken und/oder mitigierende Maßnahmen zu informieren und hat
                                                                     Daimler zudem auf Anfrage eine Dokumentation seiner Sorg-
Der Partner hat die technischen Regelungen, welche gemäß den         faltsmaßnahmen zu übermitteln.
vertraglichen Vereinbarungen mit dem Partner auf seinen Liefer-
gegenstand Anwendung finden (z.B. Verordnungen, Richtlinien,         Daimler ist berechtigt, die vom Partner etablierten Prozesse zur
Gesetze und technische Standards), unter Berücksichtigung der        menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, die Prozesse zur Schaf-
Zielsetzung der jeweiligen Regelung, einzuhalten. Der Partner        fung von Transparenz sowie die vom Partner ergriffenen Sorg-
hat ferner innerhalb seiner Organisation geeignete Strukturen        faltsmaßnahmen im Zusammenhang mit Menschenrechten zu
zu schaffen, um die Einhaltung dieser technischen Regelungen         kontrollieren und zu auditieren oder durch einen von Daimler
während des Produktentstehungsprozesses sicherzustellen.             beauftragten Dritten kontrollieren oder auditieren zu lassen.
Diese sollen insbesondere der Orientierung und Hilfestellung für     Daimler kann die Informationen und Erkenntnisse aus diesen
die Mitarbeiter des Partners dienen sowie Aspekte der techni-        Kontrollen, Audits und Maßnahmen zur Erfüllung von gesetzlichen
schen Konformität, Integrität und des ethischen Verständnisses       Verpflichtungen, wie sie z.B. im Rahmen von Berichtspflichten
angemessen berücksichtigen.                                          bestehen, verwenden.

Der Partner hat die Anforderungen des VDA-Bandes Produkt-            2. Transparenzschaffung
integrität einzuhalten und umzusetzen. Dabei bleibt es jedoch
dem Partner überlassen, ob er einen Product Safety and Confor-       Als Voraussetzung für die im obigen Abschnitt III.1 genannte
mity Representative (PSCR) einrichtet oder hierauf verzichtet.       Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsmaßnahmen stellt der
                                                                     Partner durch interne Prozesse Transparenz in seiner Lieferkette
Erlangt der Partner Kenntnis von Tatsachen, die den Verdacht         her, um menschenrechtliche Risiken zu identifizieren und gegebe-
auf einen Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben oder Regularien         nenfalls entsprechende Gegen- und Kontrollmaßnahmen veran-
mit Bezug zu Zertifizierung, Emissionen und Produktsicherheit        lassen zu können. Der Partner hat dabei den Vorgaben der jeweils
mit Auswirkungen auf Daimler begründen, hat der Partner dies         relevanten OECD Leitsätze und Prinzipien zu folgen.
Daimler unverzüglich in Textform, gemäß des tCMS Eskalations-
modells, mitzuteilen und, sofern ein solcher Verstoß in der Ver-     Im Rahmen der Lieferung der Produkte oder Erbringung der
antwortung des Partners liegen kann, den Sachverhalt umge-           Leistungen hat der Partner im risikobasierten Bedarfsfall die
hend aufzuklären. Der Partner wird im Rahmen des Vertretbaren        Kontrolle und Auditierung seiner Lieferanten und Vorlieferanten
nach besten Kräften darauf hinwirken, eine gleichartige Verpflich-   durch Daimler oder durch einen von Daimler beauftragten Drit-
tung in Verträgen mit Zulieferern und/oder Vorlieferanten von        ten zu ermöglichen.
zertifizierungs-, emissions- oder produktsicherheitsrelevanten
Teilen aufzunehmen, wonach entsprechende Verdachtsmitteilun-         Der Partner hat menschenrechtlich kritische „Knotenpunkte“
gen durch Zulieferer und/oder Vorlieferanten an den Partner zu       (wie z.B. Minen, Schmelzen und Raffinerien) zu identifizieren.
erfolgen haben.
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Auf Anfrage hat der Partner Daimler über solche menschen-         den Einsatz von ressourcenschonenden Materialien zu fördern
rechtlich kritische „Knotenpunkte“ zu informieren (Firma und      und ein entsprechendes Angebot abzugeben. Der Rezyklat-An-
Produktionsstandort des „Knotenpunktes“). Daimler hat sich        teil im Polymer (ohne Füllstoffe und Additive) darf 10 % nicht
den UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ver-      unterschreiten. Der Rezyklat-Anteil im Polymer kann bis zu
pflichtet und strebt an, solche menschenrechtlich kritischen      100 % betragen, sofern die technischen Anforderungen an die
„Knotenpunkte“ in der Daimler Lieferkette zu veröffentlichen;     Komponente erfüllt werden. Unter Rezyklat ist ein Material zu
der Partner erklärt sich bereit, dieses Ziel zu unterstützen.     verstehen, das aus zurückgewonnenem [verwendetem] Mate-
                                                                  rial mit Hilfe eines Herstellungsverfahrens aufbereitet und zu
                                                                  einem Endprodukt oder einem Bestandteil eines Endprodukts
IV. Allgemeine Umweltstandards und                                verarbeitet wurde. Definition gemäß DIN EN ISO 14021 Um-
    Umweltverträglichkeit                                         weltkennzeichnungen und -deklarationen – Umweltbezogene
                                                                  Anbietererklärungen.
1.   Allgemeine Umweltverantwortung, umweltfreundliche
     Produktion und Produkte                                      Im Hinblick auf die Lieferung von Kunststoff-Komponenten ist
                                                                  der Partner verpflichtet, den Einsatz von Rezyklaten in IMDS zu
Daimler bekennt sich zu einem integrierten Umweltschutz, der      dokumentieren. Im Reiter „Rezyklat“ ist der genaue Rezyklat-An-
an den Ursachen ansetzt, die Auswirkungen der Produktions-        teil [Massen-%] anzugeben. Weitere Informationen finden sich im
prozesse und der Produkte auf die Umwelt bereits im Voraus        IMDS FAQ – Daimler IMDS Lieferanteninformation:
beurteilt und sie in die unternehmerischen Entscheidungen ein-    www.mdsystem.com.
bezieht. Dabei werden Produktionsprozesse und Produkte un-
ter ganzheitlichen Gesichtspunkten möglichst ressourcenscho-      Produktionsmaterial-Lieferanten sind verpflichtet, bis spätestens
nend und umweltverträglich gestaltet.                             zwei Jahre nach Abschluss des Liefervertrages ein zertifiziertes
                                                                  Umweltmanagementsystem gemäß ISO 14001, EMAS oder ver-
Die MBN 10183 Verwertungsgerechte Fahrzeugentwicklung ist         gleichbaren Standards einzuführen, während der gesamten Lauf-
zu berücksichtigen.                                               zeit der Geschäftsbeziehung zu Daimler zu betreiben und ein
                                                                  entsprechendes Zertifikat vorzulegen. Der Nachweis ist mittels
Der Partner wird im Hinblick auf den Umweltschutz nach dem        einer Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesell-
Vorsorgeprinzip verfahren, Initiativen zur Förderung von mehr     schaft zu erbringen. Rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer ist
Umweltverantwortung ergreifen und die Entwicklung und Ver-        ein erneuertes Zertifikat vorzulegen.
breitung umweltfreundlicher Technologien fördern. Er wird in
allen Phasen der Produktion einen hohen Umweltschutz gewähr-      Auf Verlangen von Daimler müssen auch Nicht-Produktionsma-
leisten. Dazu gehört eine proaktive Vorgehensweise, um die        terial-Lieferanten die oben genannten Verpflichtungen hinsicht-
Folgen von Unfällen, die sich negativ auf die Umwelt auswirken    lich eines Umweltmanagementsystems erfüllen.
können, zu vermeiden oder zu minimieren. Besondere Bedeu-
tung kommt dabei der Anwendung und Weiterentwicklung von          2. Erstellung von Recycling- und Entsorgungskonzepten
ressourcenschonenden Technologien — geprägt durch den Ein-           für die gelieferten Produkte
satz von Strategien zur Emissionsreduzierung, Wasser- und Ener-
gieeinsparung, Einsatz von Rezyklaten und nachwachsenden          Im Zusammenhang mit der Altfahrzeugverordnung ist der
Rohstoffen, Wiederverwendung und Wiederaufbereitung — zu.         Partner verpflichtet, Folgendes sicherzustellen:

Alle entlang der Lieferkette hergestellten Produkte müssen die    ― Erstellung und Übermittlung eines bauteilbezogenen Kon-
Umweltschutzstandards ihres jeweiligen Marktsegments erfüllen.      zeptes zur Trockenlegung und Schadstoffentfrachtung
Dies schließt alle bei der Produktion eingesetzten Materialien
und Stoffe ein. Chemikalien und andere Stoffe, die bei Freiset-   ― Einhaltung der Kennzeichnungsstandards VDA 260 und
zung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, müssen identifiziert     MB-Norm 33035 für Werkstoffe und Bauteile
sein. Für sie ist vom Partner ein Gefahrenstoff-Management ein-
zurichten, damit sie durch geeignete Vorgehensweisen sicher       ― Bereitstellung eines Verwertungskonzepts für ausgewählte
gehandhabt, transportiert, gelagert, wiederaufbereitet oder         Zulieferteile nach Abstimmung mit Daimler
wiederverwendet und entsorgt werden können.

Für Fahrzeuge der Geschäftsfelder Mercedes-Benz Cars und
Mercedes-Benz Vans sind Kunststoff-Komponenten aus Ther-
moplasten grundsätzlich für den Einsatz von Kunststoff-Rezyk-
laten und/oder nachwachsenden Rohstoffen (ressourcenscho-
nende Materialien) vorgesehen. Der Partner verpflichtet sich,
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3. Bestätigung/Einhaltung von Stoffverboten
                                                                          Sollte der Einsatz solcher Stoffe unvermeidlich sein, ist
Stoffe, die gesetzlichen Beschränkungen oder Verboten unterlie-           dieser nur zulässig, wenn er zuvor schriftlich oder in Text-
gen, dürfen nur nach Maßgabe dieser Vorschriften (z. B. Chemi-            form durch den Bauteilverantwortlichen (BTV) (ggf. in Ab-
kalienverbotsverordnung, Altfahrzeug-Verordnung, REACH-Ver-               stimmung mit der Werkstofffachabteilung bei Daimler) ge-
ordnung (EG) Nr. 1907/2006) in den gelieferten Materialien oder           nehmigt wurde. Der Partner hat spätestens mit Erreichen
Teilen oder in den darin enthaltenen Erzeugnissen enthalten               des „latest application date“ (18 Monate vor „sunset date“)
sein. Daimler setzt voraus, dass der Partner die Verpflichtungen          dem BTV nachzuweisen, dass er oder einer seiner Lieferan-
nach diesen Vorschriften kennt und erfüllen wird. Deshalb muss            ten oder deren Vorlieferanten einen Zulassungsantrag für
der Partner Folgendes sicherstellen:                                      die erforderliche Verwendung gestellt hat. Ansonsten hat
                                                                          der Partner weitere Maßnahmen einzuleiten, die sicherstel-
― Bereitstellung von korrekten und vollständigen IMDS (Inter-             len, dass die Vorgaben der REACH-VO eingehalten werden.
  national Material Data System) Materialdatenblättern (ab
  2003) ist sowohl für alle neuen und geänderten Teile als                Auch auf Kandidatenlistenstoffe muss bei Neuentwicklungen
  auch für alle als Ersatzteil im Ersatzteilwesen gekennzeich-            vorsorglich verzichtet werden, wenn unter technischen und
  neten Unterstrukturteile und/oder enthaltenen Betriebs-                 ökonomischen Randbedingungen Alternativen existieren.
  stoffe kostenfrei zu gewährleisten und hat im Rahmen von                Wenn keine Alternativen existieren, ist das mit Daimler
  Neu- und Änderungsbemusterungen bis spätestens 2 Mo-                    abzustimmen.
  nate nach Blank-Freigabe (QG D) zu erfolgen. Fehlerhafte
  Materialdatenblätter (MDB) werden abgelehnt und müssen                  Aktuelle Übersichten der Kandidatenliste sowie des Anhang
  bis 3 Monate nach der Blank-Freigabe korrigiert werden.                 XIV finden sich auf der Homepage der ECHA unter:
  Grundlegend zur Freigabe siehe IMDS FAQ - Daimler IMDS
  Lieferanteninformation zu MDB Prüfung: www.mdsystem.com.                echa.europa.eu/web/guest/candidate-list-table und
  Bisher nicht bereitgestellte MDB können nachgefordert                   echa.europa.eu/authorisation-list
  werden. Obwohl bei Übernahme-, Norm- und KTO-Teilen bei
  Verwendung in neuen Baureihen in der Regel keine Bemus-                 Beinhaltet ein Bauteil einen im Anhang XIV der Verordnung
  terung erfolgt, sind auch zu diesen Teilen oder zu den darin            1907/2006/EG gelisteten Stoff, so hat der Partner den
  enthaltenen Erzeugnissen auf entsprechende Nachforderung                BTV/Ansprechpartner im Lieferantenmanagement unmittel-
  MDB bereitzustellen.                                                    bar zu informieren, um die Planung zur Substitution oder ggf.
                                                                          zu sonstigen Aktivitäten bzgl. Einhaltung der REACH-Vorga-
― Registrierung, Nicht-Zulassung und Notifizierung von Stoffen:           ben (z. B. Zulassung der relevanten Inhaltsstoffe) einzuleiten.
  Der Partner stellt sicher, dass Stoffe, Stoffe in Zubereitungen         Ersatzteillieferanten wenden sich diesbezüglich an den ent-
  und Stoffe in Erzeugnissen, die eine Registrierung benötigen,           sprechenden Ansprechpartner im After-Sales-Bereich.
  nur an Daimler geliefert werden, wenn sie nach Art. 5 und
  Art. 6 oder Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 1907/2006/EG für           ― Besonders besorgniserregende Inhaltsstoffe (SVHC) in
  die Verwendung bei Daimler registriert sind. Er stellt in glei-       Bauteilen, Ersatzteilen, Zubehör, Accessoires und Verpa-
  cher Weise sicher, dass Stoffe in gelieferten Erzeugnissen,           ckungen: Soweit die gelieferten Teile oder darin enthaltene
  für die nach Art. 7 Abs. 2 eine Notifizierungspflicht besteht,        Erzeugnisse Stoffe zu einem Anteil von mehr als 0,1 Ge-
  die Notifizierung durch ihn oder — falls das Erzeugnis nicht          wichts-% besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) ent-
  selbst von ihm hergestellt oder importiert wurde — einen              halten, die in der sogenannten Kandidatenliste gemäß Art.
  Lieferanten oder Vorlieferanten erfolgt ist oder alternativ der       59 Abs. 1 der Verordnung 1907/2006/EG veröffentlicht wer-
  Stoff für die vorgesehene Verwendung registriert ist (Art. 7          den, ist der Partner verpflichtet, unaufgefordert mit der Lie-
  Abs. 6).                                                              ferung sämtliche Informationen gemäß Art. 33 Abs. 1 der
                                                                        Verordnung 1907/2006/EG bereit- zustellen. Dies gilt auch
    Sollten registrierungspflichtige Stoffe nicht registriert sein      dann, wenn ein solcher Stoff erst während der laufenden
    oder Stoffe des Anhangs XIV der Verordnung 1907/2006/               Lieferbeziehung in die Kandidatenliste aufgenommen wird.
    EG im Lieferzeitpunkt für die vertraglich vorgesehenen Ver-         Die Informationen sind in schriftlicher Form, vorzugsweise
    wendungen nicht zugelassen sein oder eine nach Art. 7               über IMDS, mitzuteilen.
    Abs. 2 erforderliche Notifizierung fehlen, ist der Partner ver-
    pflichtet, unmittelbar mit dem REACH-Ansprechpartner von          ― Bestätigung und Einhaltung der Stoffverbote nach Altfahr-
    Daimler Kontakt aufzunehmen: reach-kontakt@daimler.com.             zeugverordnung (z. B. Chrom-(VI)- Freiheit) gemäß den
                                                                        vereinbarten Umstellungsszenarien
― Regelung für Stoffe, die im Anhang XIV der
  REACH-Verordnung gelistet sind                                      ― Einhaltung der Stoffnegativliste nach DBL 8585
  Generell muss bei der Neuentwicklung eines Bauteils auf In-
  haltsstoffe, die im Anhang XIV der Verordnung 1907/2006/            ― Empfehlungen zur weiteren Minimierung der
  EG (REACH) aufgeführt sind, verzichtet werden.                        Innenraumemissionen
MERCEDES-BENZ SPECIAL TERMS 2020 | AUSZUG NACHHALTIGKEIT UND UMWELTSCHUTZ                                                           5

― Allergene und sensibilisierende Stoffe (H317 und H334)           5. Transparenz, Umweltziele und -maßnahmenpläne
  sind zu vermeiden
                                                                   Partner, die die Geschäftsfelder Mercedes-Benz Cars und/oder
― Minimierung der Innenraumemissionen, insbesondere                Mercedes-Benz Vans mit Produktionsmaterial beliefern, haben
  Einhaltung der in der DBL 5430 gelisteten Grenzwerte             die untenstehenden Kennzahlen im Hinblick auf diese Lieferun-
                                                                   gen pro Kalenderjahr zu erfassen. Der Partner hat die Kennzah-
4. Ganzheitliche Bilanzierung zur kontinuierlichen                 len mindestens für einen Zeitraum von 10 Jahren nach Ablauf
   Verbesserung von Produkten und Produktion                       des jeweiligen Kalenderjahres aufzubewahren. Der Partner hat
                                                                   Daimler diese Kennzahlen auf Anfrage von Daimler mitzuteilen.
Daimler führt Ökobilanzen in Anlehnung an ISO 14040 ff. zur Be-    Die Bereitstellung der Daten dient zur Beurteilung der umwelt-
stimmung und Verbesserung des umweltlichen Gesamtprofils           bezogenen Leistung des Partners. Die Kennzahlen sind:
durch.
                                                                   ― Gesamtenergieaufwand in MWh;
Der Partner stellt Daimler deshalb auf Anfrage Informationen
über die relevanten Produkte, Werkstoffe und Prozesse zur Ver-     ― Zusammensetzung der verwendeten Energieträger in
fügung. Daimler sichert zu, dass diese Informationen streng ver-     Anteilen;
traulich behandelt und nur für den Zweck der ganzheitlichen
Bilanzierung verwendet werden.                                     ― CO2-eq. Emissionen aus Scope 1, 2, nach GHG Protokoll in t;

Der Partner wird sich nach besten Kräften darum bemühen,           ― Anteil Primär- und Sekundärmaterialien in %;
solche Angaben auch von seinen Lieferanten und deren Vorlie-
feranten (Rohstoff-, Halbzeughersteller, Energieversorger, Rest-   ― Gesamtwasserverbrauch in m³;
stoffverwerter, usw.) zu erhalten. Die Vertraulichkeitserklärung
gilt insoweit entsprechend.                                        ― Prozessabwasser im m³;

Um einen standardisierten, methodisch abgesicherten Informa-       ― Abfall zur Beseitigung in t;
tionsfluss zu gewährleisten, bietet Daimler eine Heranführung an
die Technik der ganzheitlichen Bilanzierung an, um ggf. gemein-    ― Abfall zur Verwertung in t;
same Analysen durchzuführen.
                                                                   ― VOC Emissionen (volatile organic compound) in t.
Die Datenbereitstellung muss mit einem festgelegten Dokumen-
tationsformat (VDA-Datenerhebungsformat für Ökobilanzen)
erfolgen. Der Zeitraum sowie die Datenqualität sind zwischen       V. Tierschutz
Daimler und dem Partner abzustimmen.                               Der Partner verpflichtet sich, die anwendbaren Gesetze und
                                                                   Regelungen zum Tierschutz im Rahmen seiner Geschäftsbe-
Für alle Fragen und Problemstellungen steht die Abteilung „Um-     ziehungen mit Daimler einzuhalten.
weltgerechte Produktentwicklung“ (QM/RZU) zur Verfügung.

                                                                   VI. Weitergabe der Standards I-V in der Lieferkette
                                                                   Der Partner wird die Inhalte dieser Nachhaltigkeitsstandards
                                                                   (vgl. Abschnitt I-V) an seine Lieferanten weitergeben, diese
                                                                   entsprechend verpflichten und die Einhaltung der Nachhaltig-
                                                                   keitsstandards in der Lieferkette prüfen.
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