MIETSPIEGEL 2021 STADT NEUSTADT AM RÜBENBERGE
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STADT NEUSTADT AM RÜBENBERGE MIETSPIEGEL 2021
Vorwort Liebe Bürgerinnen und Bürger, alle zwei Jahre wird für die Region Hannover ein neuer qualifizierter Mietspiegel erstellt, so auch für Neustadt a. Rbge. Der Mietspiegel gilt mit Ausnahmen grundsätzlich für alle vermieteten Wohnungen im Neustädter Land und gibt Auskunft über die in der Stadt üblicherweise gezahlten Mieten für die verschiedenen Wohnungstypen. Damit bekommen Sie einen Über- blick und können die Mieten für die Objekte bezüglich der Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage besser miteinander vergleichen. Der vorliegende Mietspiegel soll Ihnen somit als Orientierungshilfe bei Mietangele- genheiten aller Art dienen. Der vorliegende qualifizierte Mietspiegel ist damit eine verlässliche Quelle für Mieter sowie Vermieter und gibt damit beiden Vertragspartei- en einen guten Anhaltspunkt. Dominic Herbst Bürgermeister
Mietspiegel 2021 Inhaltsverzeichnis Hinweise zum Mietspiegel der Stadt Neustadt am Rübenberge 4 1 Erstellung 4 2 Geltungsbereich 4 3 Zweck des Mietspiegels 4 4 Begriffsbestimmungen 5 4.1 Mietbegriff 5 4.2 Wohnwertmerkmale 5 4.2.1 Art 5 4.2.2 Wohnungsgröße 5 4.2.3 Beschaffenheit 6 4.2.4 Ausstattung 6 4.2.5 Wohnlage 7 5 Anwendung 7 5.1 Mietspiegel der Stadt Neustadt am Rübenberge 2021 8 Anlage 1 9 Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) (Stand 1. Juli 2021) 9 Anlage 2 10 Auszug aus der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung WoFIV) (Stand 25. November 2003) 10 Weitere Informationen und Ansprechpersonen 12
Hinweise zum Mietspiegel der 2 Geltungsbereich Stadt Neustadt am Rübenberge Dieser Mietspiegel gilt grundsätzlich für alle vermie- teten Wohnungen im Stadtgebiet, ausgenommen ist 1 Erstellung folgender Wohnraum: • Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, Der Mietspiegel wurde als qualifizierter Mietspiegel ge- mäß § 558d BGB unter Leitung der Region Hannover, • Wohnungen, deren Erstellung oder Modernisierung begleitet durch eine Mietspiegelkommission, gemein- mit Mitteln öffentlicher Haushalte gefördert wurde sam und einvernehmlich neu erstellt. An dieser Kom- und deren Miethöhe deshalb einer Preisbindung un- mission waren beteiligt: terliegt, • Regionsverwaltung Hannover, Dezernat für Soziale • Wohnungen mit gemäß Mietvertrag gewerblich Infrastruktur, Fachbereich Soziales oder teilgewerblich genutzten Räumen, • Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Planen • Werks-, Dienst- oder Hausmeisterwohnungen, und Stadtentwicklung • Wohnungen in Heimen und Anstalten, • die Städte Garbsen, Langenhagen und Springe als • Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Ge- Vertreterinnen der weiteren regionsangehörigen brauch vermietet ist (Zeitmietvertrag maximal ein Städte und Gemeinden Jahr), • Deutscher Mieterbund Hannover • Wohnungen während der Laufzeit einer Staffel- • Haus- und Grundeigentum Hannover (§ 557a BGB) oder Indexmietvereinbarung (§ 557b BGB), • ArGeWo – Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunter nehmen in der Region Hannover • Wohnungen mit Zeitmietvereinbarungen und festen Mietzinsvereinbarungen über eine Zeitdauer von • IVD Nord mehr als drei Jahren, und zwar während der Dauer • Amtsgericht Hannover der Mietzinsvereinbarung, • ANALYSE & KONZEPTE immo.consult GmbH • möbliert oder teilmöbliert vermietete Wohnungen1 (als Mietspiegelerstellerin) • Wohnungen, deren Küche, Toilette oder Bad, wenn Die Daten des Mietspiegels beruhen auf einer von vorhanden, von anderen Mietparteien mitbenutzt ANALYSE & KONZEPTE immo.consult GmbH, Hamburg, werden. im Auftrag der Region Hannover mit dem Stichtag 1. Januar 2021 bei Mieterinnen und Mietern sowie Ver- mieterinnen und Vermietern durchgeführten, empiri- 3 Zweck des Mietspiegels schen Repräsentativerhebung. Der Mietspiegel gibt Auskunft über die in der Stadt zu Der Mietspiegel stellt, neben der Benennung von drei diesem Zeitpunkt üblicherweise gezahlten Mieten für vergleichbaren Wohnungen, dem Sachverständigen- verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Grö- gutachten und der Auskunft aus einer Mietdatenbank, ße, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, die soge- eine der gesetzlichen Möglichkeiten für die Ermittlung nannte „ortsübliche Vergleichsmiete“. der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558a BGB dar. Dieser Mietspiegel ist ein „qualifizierter Mietspiegel“ Auf seiner Grundlage können sich die Mietvertrags i. S. von § 558d BGB und wurde vom Verwaltungsaus- parteien bei bestehenden Mietverhältnissen in einem schuss der Stadt anerkannt. fairen Interessenausgleich über eine angemessene Miethöhe einigen, ohne selbst Vergleichsobjekte ermit- Die in dieser Mietspiegelbroschüre zugrunde gelegten teln oder erhebliche Kosten für Gutachten aufwenden Rechtsgrundlagen entsprechen dem Stand vom 1. Juli zu müssen. Sofern wie im vorliegenden Fall ein qua- 2021. Ggf. später eintretende Änderungen der recht- lifizierter Mietspiegel vorhanden ist, hat die Vermie- lichen Rahmenbedingungen, welche die Anwendung terin bzw. der Vermieter im Mieterhöhungsverlangen des Mietspiegels betreffen, können nicht berücksichtigt die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel der werden. Sie sind aber durch die Anwenderinnen und Mieterin bzw. dem Mieter mitzuteilen, wenn der Miet- Anwender des Mietspiegels zu beachten. spiegel Angaben zu diesem Wohnraum enthält. Hierbei reicht es aus, wenn die verlangte Miete innerhalb der im Mietspiegel ausgewiesenen Spanne liegt. Diese Vor- 1 Unter Möblierung/Teilmöblierung werden nicht Einbauküchen, Einbauschränke, Durchreichen u. Ä. verstanden. 4
Mietspiegel 2021 schrift gilt auch dann, wenn die Vermieterin bzw. der 4.2 Wohnwertmerkmale Vermieter sich auf ein anderes Begründungsmittel als den Mietspiegel stützen will. Im Gerichtsverfahren hat Im Allgemeinen hängt die Höhe der Miete einer Woh- der qualifizierte Mietspiegel die Vermutung der Richtig- nung von den Merkmalen Art, Wohnungsgröße, Aus- keit für sich. stattung, Beschaffenheit und Wohnlage ab. Von diesen fünf sogenannten Wohnwertmerkmalen wurden drei Die Vermieterin bzw. der Vermieter kann verlangen, direkt in den Mietspiegel einbezogen: dass die Mieterin bzw. der Mieter einer Mieterhöhung bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete zu- • Wohnungsgröße, stimmt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: • Ausstattung, • Die Miete der Wohnung ist seit mindestens einem • Beschaffenheit. Jahr unverändert (ausgenommen Mieterhöhungen wegen Modernisierung oder höherer Betriebskosten), Dabei wird das Merkmal Beschaffenheit durch das Bau- alter des Gebäudes bzw. der Wohnung (bei nachträgli- • eine Mieterhöhung ist nach dem Mietvertrag nicht cher Errichtung einer Wohnung in einem bestehenden ausgeschlossen, Gebäude) abgebildet. • der verlangte Mietzins hat sich innerhalb eines Zeit- Aus den zwei Merkmalen Wohnungsgröße und Baualter raums von drei Jahren nicht um mehr als 20 % erhöht ergibt sich in der Mietspiegeltabelle das Feld, mit dem (ausgenommen Mieterhöhungen wegen Modernisie- man eine bestimmte Wohnung vergleichen und den in rung oder höherer Betriebskosten). Frage kommenden Mittelwert und die Mietenspanne Der Mietspiegel gibt in jedem Mietspiegelfeld für die ablesen kann. Über die Einordnung der Wohnung inner- erhobenen Mietwerte den Mittelwert (das arithmeti- halb der Spanne entscheidet die Anzahl der in dieser sche Mittel) und eine Mietenspanne an, die sich aus den Broschüre aufgeführten Ausstattungsmerkmale. Dage- inneren vier Fünfteln der gemessenen Mietenverteilun- gen werden die Kriterien „Art“ und „Wohnlage“ nur gen ergibt. D. h. es sind bei der Datenerhebung sowohl indirekt berücksichtigt. marktübliche Mieten unterhalb als auch oberhalb der Wie die einzelne Wohnung im Mietspiegel einzuordnen Mietenspannen gefunden worden. Dieses kann gege- ist, kann erst nach eingehender Prüfung und Anwen- benenfalls bei der Bewertung besonderer individueller dung der nachfolgenden Hinweise entschieden wer- Wohnungseigenschaften Berücksichtigung finden. den. Bei Neuvermietung können vom Mietspiegel abwei- chende Mieten vereinbart werden. Dabei sind die 4.2.1 Art Bestimmungen des Wirtschaftsstrafgesetzes gegen Mietpreisüberhöhungen und des Strafgesetzbuches Dieses Wohnwertmerkmal ist im Mietspiegel nicht direkt gegen Mietwucher zu beachten. Diese knüpfen an eine einbezogen. Mit der Art der Wohnung sind vor allem erhebliche Überschreitung der ortsüblichen Vergleichs- die Gebäudeart und die Anzahl der Wohnungen im Ge- miete an. bäude gemeint. Im Mietspiegel sind nur Mieten von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit drei und mehr Wohnungen 4 Begriffsbestimmungen berücksichtigt. Hierzu gehören auch vermietete Eigen- tumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Mieten für 4.1 Mietbegriff Wohnungen in Gebäuden mit geringerer Wohnungs anzahl können deshalb nicht unmittelbar aus dem Bei den im Mietspiegel ausgewiesenen Beträgen han- Mietspiegel abgelesen werden. delt es sich um die monatliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche. Dies ist der im Rahmen des Mietvertrags bzw. der letzten Mieterhöhung vereinbarte 4.2.2 Wohnungsgröße Mietzins für die Überlassung der Wohnung einschließ- lich etwaiger in ihm enthaltener Modernisierungs- und Die Wohnungsgröße bestimmt sich nach der Wohnflä- Instandsetzungszuschläge, jedoch ohne Betriebs- und che in Quadratmetern. Zu ihrer genauen Berechnung Heizkosten. Bei diesen Nettokaltmieten ist grundsätz- empfiehlt sich die Anwendung der Verordnung zur Be- lich davon auszugehen, dass seitens der Mieterin bzw. rechnung der Wohnfläche (vgl. Anlage 2). des Mieters eine vertragliche Verpflichtung zur Durch- führung der Schönheitsreparaturen besteht. 5
Als Wohnungsgröße ist für den Mietspiegel die Wohn- 4.2.4 Ausstattung fläche hinter der Wohnungstür ohne Zusatzräume außerhalb der Wohnung, wie z. B. Keller oder Boden Maßgeblich ist allein die Wohnungs- und Gebäudeaus- raum, maßgebend. Balkone, Terrassen, Loggien und stattung, die durch die Vermieterin bzw. den Vermie- Dachgärten können bis höchstens zur Hälfte ihrer Flä- ter gestellt wurde. Von der Mieterin bzw. vom Mieter che bei der Ermittlung der Wohnungsgröße eingerech- auf eigene Kosten geschaffene Ausstattungsmerkmale net werden. bleiben unberücksichtigt. Im Mietspiegel werden die Wohnungen in vier Größen- Die Ausstattung wird im Mietspiegel in zweierlei Weise klassen eingeteilt: berücksichtigt: • bis unter 45 m² Zum einen wird davon ausgegangen, dass die Wohnung seitens der Vermieterin bzw. des Vermieters mit Bad, • 45 bis unter 65 m² WC und einer Heizung ausgestattet ist, die alle Wohn- • 65 bis unter 85 m² räume beheizt. Letzteres umfasst Fern-, Block-, Zentral- oder Etagenheizungen sowie Nachtspeicherheizungen, • 85 m² und mehr falls diese in allen Wohnräumen vorhanden sind. Die Brennstoffversorgung muss dabei automatisch, also 4.2.3 Beschaffenheit nicht von Hand, erfolgen. Für Wohnungen, bei denen diese Merkmale nicht vorhanden sind, können keine Das Wohnwertmerkmal „Beschaffenheit“ bezieht sich Werte aus dem Mietspiegel abgelesen werden. auf Bauweise, Zuschnitt und baulichen Zustand des Zum anderen sind 20 Ausstattungsmerkmale mit un- Gebäudes und der Wohnung. Es wird im Mietspiegel terschiedlichen Gewichtungen für die Einordnung einer durch das Baualter wiedergegeben, weil die grund- Wohnung in den Mietspiegel relevant. Insgesamt kön- sätzliche Beschaffenheit verschiedener Wohnungen nen 27 Punkte erreicht werden. wesentlich durch die während bestimmter Zeitperio- den übliche Bauweise charakterisiert wird. Maßgeblich Die Gewichtung erfolgt in einem Punktesystem. Es für das Baualter ist die Bezugsfertigkeit der Wohnung. werden zwei Punkte für Ausstattungsmerkmale verge- Dies gilt auch bei Wiederaufbau, Wiedererstellung, ben, die sich tendenziell stärker auf den Mietpreis aus- Ausbau oder Erweiterung von bestehenden Gebäuden. wirken können. Alle anderen Ausstattungsmerkmale Das Baualter soll dabei nicht schematisch berücksich- erhalten einen Punkt. Die Ausstattungsmerkmale und tigt werden. Im Grenzbereich zwischen zwei Baualtern deren Gewichtung sind dabei wie folgt festgelegt: kann es gerechtfertigt sein, die Wohnung höher oder niedriger einzustufen. Punkte- Im Mietspiegel für Neustadt am Rübenberge werden Ausstattungsmerkmal vergabe folgende Baualtersklassen unterschieden: Küche • bis 1960 Komplett ausgestattete Küche mit Herd, • 1961 - 1994 Spüle, Kühlschrank, Arbeitsplatte sowie 2 • 1995 - 2020 Schränken Grundsätzlich werden modernisierte Wohnungen in Hochwertiges Küchengerät (z. B. Glas- das Baualter der Ersterrichtung eingeordnet. Eine keramik- (etwa „Ceran“) oder Induk- abweichende Einordnung kann im Einzelfall dann ge- tionskochfeld, Einbaukühlschrank, Ge- 1 rechtfertigt sein, wenn der durch eine mit wesentli- schirrspülmaschine, Gefrierschrank oder chem Bauaufwand durchgeführte Modernisierung ge- -truhe, Mikrowellenherd) schaffene Wohnwert dieses rechtfertigt. Warmwasserversorgung 1 Keramische Bodenfliesen oder gleich- 1 wertiger Bodenbelag Bad Zusätzliches separates WC (Gäste-WC) 2 Separate Dusche zur vorhandenen Bade- 1 wanne 6
Mietspiegel 2021 Neuwertige bzw. moderne Badausstat- der Ausstattungspunkte pauschal 20 kWh/(m²·a) hin- 1 tung zuzurechnen. Die Summe der vorhandenen Ausstattungspunkte aus Keramische Bodenfliesen oder gleich- 1 der Liste entscheidet darüber, in welchen Bereich der wertiger Bodenbelag Mietenspanne innerhalb eines Mietspiegelfeldes eine Versorgungs- und Entsorgungsleitungen konkrete Wohnung einzuordnen ist. Dabei gelten fol- überwiegend nicht freiliegend (die Zu- gende Regeln: leitungen, die sich direkt am WC, dem 1 • 0 bis 9 Ausstattungspunkte vorhanden = Einordnung Waschbecken oder der Heizung befinden, in die untere Hälfte der Differenz zwischen Span- sind damit nicht gemeint) nenunterwert und Mittelwert Fußbodenheizung 2 • 10 bis 12 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord- Bad mit Fenster 2 nung in die obere Hälfte der Differenz zwischen Spannenunterwert und Mittelwert Wohnung allgemein • 13 bis 15 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord- Parkett oder aufgearbeiteter/neuer Die- 2 nung in die untere Hälfte der Differenz zwischen lenboden in mindestens einem Raum Mittelwert und Spannenoberwert Isolierverglasung 1 • 16 bis 27 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord- Gegensprechanlage mit Türöffner 1 nung in die obere Hälfte der Differenz zwischen Mit- telwert und Spannenoberwert Kabelanschluss oder Gemeinschaftssatel- 1 litenanlage Innerhalb der sich nach dieser Einordnung einer kon- kreten Wohnung in das Tabellenraster des Mietspie- Balkon, Terrasse, Loggia oder Dachgarten gels dann noch ergebenden restlichen Mietenspanne (Mindesttiefe 1 m, keine bauliche Beein- 2 können weitere, noch nicht berücksichtigte Ausstat- trächtigung) tungsmerkmale der Wohnung und/oder des Gebäudes Gartennutzung (nur dem jeweiligen Mie- – ebenso wie ihr Fehlen – berücksichtigt werden. ter zugängliche und zur Verfügung ste- 1 hende Grünfläche) 4.2.5 Wohnlage Aufzug im Haus 1 Die Wohnlage wird im Mietspiegel nicht unmittelbar Abschließbarer Fahrradabstellraum in- 1 berücksichtigt, da sich Mietpreisunterschiede nach nerhalb oder außerhalb des Gebäudes Wohnlage bislang nicht in wesentlichem Ausmaß he- Energetik rausgebildet haben. Dessen ungeachtet lassen sich in Einzelfällen unterschiedliche Wohnlagequalitäten fest- Wohnungen in Gebäuden mit einem stellen, die unterschiedliche Miethöhen rechtfertigen. Energieverbrauchswert inkl. Warmwas- Diese Unterschiede können innerhalb der Mietenspan- serbereitung von ne zusätzlich zu den Ausstattungsmerkmalen (s. 4.2.4) – 130 kWh/(m²·a) oder besser in bis berücksichtigt werden. 1960 errichteten Gebäuden – 120 kWh/(m²·a) oder besser in zwi- schen 1961 und 1977 errichteten Ge- 2 bäuden 5 Anwendung – 90 kWh/(m²·a) oder besser in zwischen 1978 und 1994 errichteten Gebäuden Der Mietspiegel wird durch die zwei Wohnwertmerk- – 70 kWh/(m²·a) oder besser in zwischen male Größe und Baualter der Wohnung gebildet. Um 1995 und 2014 errichteten Gebäuden das für eine bestimmte Wohnung in Betracht kommen- – 55 kWh/(m²·a) oder besser in ab 2015 de Mietspiegelfeld zu finden, ist folgendermaßen vor- errichteten Gebäuden zugehen: Gesamtpunktzahl (Ausstattungspunkte) 27 1. Feststellen der Wohnungsgröße (Diese Angabe kann man aus den Mietvertragsunterlagen oder der Be- Die Energieverbrauchswerte können aus dem Ener- triebskostenabrechnung entnehmen.) giegieverbrauchsausweis für das Gebäude entnom- 2. Feststellen des Baualters men werden. Wenn der Verbrauchskennwert nur ohne Warmwasserbereitung vorliegt, sind vor der Vergabe 7
Aus der Kombination der Merkmale Wohnungsgröße Berechnungsbeispiel Feld B2: und Baualter ergibt sich das entsprechende Tabellen- Baualtersklasse 1961 bis 1994 (Spalte B), Wohnungs- feld des Mietspiegels, aus dem man Mittelwert und größe 45 m² bis unter 65 m² (Zeile 2) Mietpreisspanne ablesen kann. Spannenunterwert1: 4,85 €, Mittelwert2: 5,79 €, Span- Abschließend ist die Wohnung innerhalb der Mieten- nenoberwert3: 6,91 € spanne anhand der Anzahl der vorhandenen weiteren Wohnungsausstattungen nach dem in Abschnitt 4.2.4 Anzahl Ausstattungsmerkmale dargestellten Regelwerk einzuordnen. 0 bis 9 10 bis 12 13 bis 15* 16 bis 27 Dazu ein Beispiel: Vergleichsmiete pro m2 Eine Wohnung wurde 1965 errichtet und ist 58 m² groß. 4,85 € 5,32 € 5,79 € 6,35 € 6,91 € Damit gehört sie in das Mietspiegelfeld B2 (Baual tersklasse 1961 bis 1994, Wohnungsgröße 45 m² bis un Spannen- Mittelwert2 Spannen- ter 65 m²). Der Mittelwert in Feld B2 beträgt 5,79 € m² unterwert1 oberwert3 Nettokaltmiete monatlich, die Mietenspanne liegt zwischen 4,85 bis 6,91 €/m². * Bei 14 Ausstattungsmerkmalen liegt die ortsübliche Die Wohnung ist folgendermaßen ausgestattet: Vergleichsmiete zwischen 5,79 €/m² und 6,35 €/m² • Warmwasserversorgung in der Küche • Keramische Bodenfliesen oder gleichwertiger 5.1 Mietspiegel der Stadt Neustadt am Rübenberge Bodenbelag im Bad 2021 • Versorgungs- und Entsorgungsleitungen im Bad überwiegend nicht freiliegend 1961 1995 Baualtersklasse bis 1960 • Bad mit Fenster bis 1994 bis 2020 • Isolierverglasung A B C Wohnungsgröße • Gegensprechanlage mit Türöffner 5,47 5,61 7,45 Unter 45 m² 1 • Kabelanschluss oder Gemeinschaftssatellitenanlage 4,73 - 6,12 4,83 - 6,72 5,16 - 10,27 • Balkon, Terrasse, Loggia oder Dachgarten (Mindest- 45 m² bis 5,79 5,79 7,00 tiefe 1 m, keine bauliche Beeinträchtigung) 2 unter 65 m² 4,95 - 7,20 4,85 - 6,91 5,28 - 9,07 • Aufzug im Haus 65 m² bis 5,67 5,63 7,06 • Abschließbarer Fahrradabstellraum innerhalb oder 3 unter 85 m² 4,94 - 6,79 4,82 - 6,55 5,08 - 9,18 außerhalb des Gebäudes • Die Wohnung hat einen Energieverbrauchswert inkl. 5,44 5,69 7,48 85 m² und mehr 4 Warmwasserbereitung von 120 kWh/m²a oder bes- 4,14 - 6,89 4,62 - 7,12 5,03 - 9,97 ser in zwischen 1961 und 1977 errichteten Gebäu- den. Damit hat die Wohnung 14 Ausstattungspunkte und ist Legende: 1. Zeile: Arithmetisches Mittel in die untere Hälfte der Differenz zwischen Mittelwert 2. Zeile: Unter- und Oberwert und Spannenoberwert einzuordnen. Die Differenz zwi- der 4/5-Spanne schen Mittelwert und Spannenoberwert beträgt im Feld Das Feld C1 hat aufgrund einer geringen B2 1,12 €/m². Somit liegt die ortsübliche Vergleichs- Anzahl von Mietwerten nur eine bedingte miete für die Beispielwohnung in der Mietenspanne Aussagekraft (10 bis 29 Mietwerte). zwischen 5,79 €/m² und 6,35 €/m². 8
Mietspiegel 2021 Anlage 1 (4) Die Kappungsgrenze gilt nicht Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) 1. wenn eine Verpflichtung des Mieters zur Aus- (Stand 1. Juli 2021) gleichszahlung nach den Vorschriften über den Abbau der Fehlsubventionierung im Woh- § 557 Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz nungswesen wegen des Wegfalls der öffentli- chen Bindung erloschen ist und (1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien 2. soweit die Erhöhung den Betrag der zuletzt zu eine Erhöhung der Miete vereinbaren. entrichtenden Ausgleichszahlung nicht über- (2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Ver- steigt. tragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als Der Vermieter kann vom Mieter frühestens vier Indexmiete nach § 557b vereinbaren. Monate vor dem Wegfall der öffentlichen Bindung (3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen verlangen, ihm innerhalb eines Monats über die nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, Verpflichtung zur Ausgleichszahlung und über deren soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung Höhe Auskunft zu erteilen. Satz 1 gilt entsprechend, ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den wenn die Verpflichtung des Mieters zur Leistung ei- Umständen ergibt. ner Ausgleichszahlung nach den §§ 34 bis 37 des Wohnraumförderungsgesetzes und den hierzu er- (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein- gangenen landesrechtlichen Vorschriften wegen barung ist unwirksam. Wegfalls der Mietbindung erloschen ist. (5) Von dem Jahresbetrag, der sich bei einer Erhöhung § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichs- auf die ortsübliche Vergleichsmiete ergäbe, sind miete Drittmittel im Sinne des § 559a abzuziehen, im Falle (1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhö- des § 559a Abs. 1 mit 8 Prozent des Zuschusses. hung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmie- (6) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein- te verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu barung ist unwirksam. dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung § 558a Form und Begründung der Mieterhöhung geltend gemacht werden. Erhöhungen nach den (1) Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt. Mieter in Textform zu erklären und zu begründen. (2) Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus (2) Zur Begründung kann insbesondere Bezug genom- den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder men werden auf einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum ver- gleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit 1. einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d), und Lage einschließlich der energetischen Ausstat- 2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank tung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jah- (§ 558e), ren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden sind. Ausgenommen 3. ein mit Gründen versehenes Gutachten eines ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz öffentlich bestellten und vereidigten Sachver- oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage ständigen, festgelegt worden ist. 4. entsprechende Entgelte für einzelne vergleich- (3) Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete in- bare Wohnungen; hierbei genügt die Benen- nerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach den nung von drei Wohnungen. §§ 559 bis 560 abgesehen, nicht um mehr als 20 (3) Enthält ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d Abs. 1), vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze). Der Pro- bei dem die Vorschrift des § 558d Abs. 2 eingehalten zentsatz nach Satz 1 beträgt 15 vom Hundert, wenn ist, Angaben für die Wohnung, so hat der Vermieter die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit in seinem Mieterhöhungsverlangen diese Angaben Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen auch dann mitzuteilen, wenn er die Mieterhöhung in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde auf ein anderes Begründungsmittel nach Absatz 2 besonders gefährdet ist und diese Gebiete nach Satz stützt. 3 bestimmt sind. Die Landesregierungen werden er- mächtigt, diese Gebiete durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens fünf Jahren zu be- stimmen. 9
(4) Bei der Bezugnahme auf einen Mietspiegel, der schriften über den näheren Inhalt und das Verfahren Spannen enthält, reicht es aus, wenn die verlangte zur Aufstellung und Anpassung von Mietspiegeln zu Miete innerhalb der Spanne liegt. Ist in dem Zeit- erlassen. punkt, in dem der Vermieter seine Erklärung abgibt, kein Mietspiegel vorhanden, bei dem § 558c Abs. § 558d Qualifizierter Mietspiegel 3 oder § 558d Abs. 2 eingehalten ist, so kann auch ein anderer, insbesondere ein veralteter Mietspie- (1) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der gel oder ein Mietspiegel einer vergleichbaren Ge- nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen meinde verwendet werden. erstellt und von der Gemeinde oder von Interessen- (5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein- vertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt barung ist unwirksam. worden ist. (2) Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von § 558b Zustimmung zur Mieterhöhung zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Da- bei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des (1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisinde- schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten xes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungs in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier verlangens. Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstel- len. (2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zu- (3) Ist die Vorschrift des Absatzes 2 eingehalten, so wird gang des Verlangens zustimmt, kann der Vermie- vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel be- ter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage zeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben wiedergeben. werden. (3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausge- § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Miet- gangen, das den Anforderungen des § 558a nicht erhöhung entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlan- (1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 gens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu. Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außer- (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein- ordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats barung ist unwirksam. kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhö- hung nicht ein. § 558c Mietspiegel (2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein- barung ist unwirksam. (1) Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsüb liche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Ver- Anlage 2 mieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder an- erkannt worden ist. Auszug aus der Verordnung zur Berechnung (2) Mietspiegel können für das Gebiet einer Gemeinde der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung WoFIV) oder mehrerer Gemeinden oder für Teile von Ge- (Stand 25. November 2003) meinden erstellt werden. § 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche (3) Mietspiegel sollen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. (1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die (4) Gemeinden sollen Mietspiegel erstellen, wenn hier- Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser für ein Bedürfnis besteht und dies mit einem ver- Verordnung anzuwenden. tretbaren Aufwand möglich ist. Die Mietspiegel und (2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach ihre Änderungen sollen veröffentlicht werden. § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach (5) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechts- § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche verordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vor- anzurechnen. 10
Mietspiegel 2021 § 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen 5. Einbaumöbeln und nicht ortsgebundenen, versetzbaren Raumteilern. 6. (1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grund- flächen der Räume, die ausschließlich zu dieser (3) Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohn- Betracht die Grundflächen von heims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur 1. Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidun- alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch gen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn die Bewohner bestimmt sind. sie eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufwei- (2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von sen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Qua dratmeter beträgt, 1. Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie 2. Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze, 2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, 3. Türnischen und wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören. 4. Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis (3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen fol- zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Me- gender Räume: ter oder weniger tief sind. 1. Zubehörräume, insbesondere: (4) Die Grundfläche ist durch Ausmessung im fertig ge- a. Kellerräume, stellten Wohnraum oder auf Grund einer Bauzeich- nung zu ermitteln. Wird die Grundfläche auf Grund b. Abstellräume und Kellerersatzräume einer Bauzeichnung ermittelt, muss diese außerhalb der Wohnung, 1. für ein Genehmigungs-, Anzeige-, Genehmi- c. Waschküchen, gungsfreistellungs- oder ähnliches Verfahren d. Bodenräume, nach dem Bauordnungsrecht der Länder ge- fertigt oder, wenn ein bauordnungsrechtliches e. Trockenräume, Verfahren nicht erforderlich ist, für ein solches f. Heizungsräume und geeignet sein und g. Garagen, 2. die Ermittlung der lichten Maße zwischen den Bauteilen im Sinne des Absatzes 1 ermöglichen. 2. Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stel- lenden Anforderungen des Bauordnungsrechts Ist die Grundfläche nach einer Bauzeichnung ermittelt der Länder genügen, sowie worden und ist abweichend von dieser Bauzeichnung gebaut worden, ist die Grundfläche durch Ausmessung 3. Geschäftsräume. im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer berichtigten Bauzeichnung neu zu ermitteln. § 3 Ermittlung der Grundfläche (1) Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen zwi- § 4 Anrechnung der Grundflächen schen den Bauteilen zu ermitteln; dabei ist von der Die Grundflächen Vorderkante der Bekleidung der Bauteile auszuge- hen. Bei fehlenden begrenzenden Bauteilen ist der 1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe bauliche Abschluss zu Grunde zu legen. von mindestens zwei Metern sind vollständig, (2) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind namentlich 2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe einzubeziehen die Grundflächen von von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte, 1. Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und Fensterumrahmungen, 3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen 2. Fuß-, Sockel- und Schrammleisten, Räumen sind zur Hälfte, 3. fest eingebauten Gegenständen, wie z. B. 4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen Öfen, Heiz- und Klimageräten, Herden, Bade- sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch oder Duschwannen, zur Hälfte 4. freiliegenden Installationen, anzurechnen. 11
Weitere Informationen und Ansprechpersonen Stadt Neustadt am Rübenberge Tel. 0 50 32 / 84 – 0 Weiterhin beraten auch die jeweiligen Vertretungen von Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern. ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– IMPRESSUM Herausgeber Stadt Neustadt am Rübenberge Der Bürgermeister Nienburger Straße 31 31535 Neustadt a. Rbge. Telefon (0 50 32) 84 - 0 Telefax (0 50 32) 84 - 4 30 E-Mail stadtverwaltung@neustadt-a-rbge.de Internet www.neustadt-a-rbge.de Foto Seite 2: Jesse Wiebe Druck Region Hannover, Team Medienservice
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