Änderung des Flächennutzungsplanes - VR Plus Handels- und Dienstleistungszentrum Lüchow - Samtgemeinde ...
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138. Änderung des Flächennutzungsplanes VR Plus Handels- und Dienstleistungszentrum Lüchow Kurzerläuterung zur frühzeitigen Unterrichtung gemäß § 3(1) und 4(1) BauGB zur frühzeitigen Unterrichtung gemäß § 3(1) und § 4(1) BauGB Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Rathaus - Bauen und öffentliche Ordnung – Udo Schulz Theodor-Körner-Str. 14 Dipl.- Ing. Stadtplaner Henrik Böhme 29439 Lüchow (Wendland) Göttien 24 29482 Küsten Tel.: 05841/126-610 Tel. 05841 – 961266 E-mail: udo.schulz@luechow-wendland.de h.boehme@planb.one
SG Lüchow (Wendland) – 138. Änderung des Flächennutzungsplanes Flächennutzungsplan (FNP) - Bestand vor der Änderung - Bereich: Stadt Lüchow, Am Brennereiweg
SG Lüchow (Wendland) – 138. Änderung des Flächennutzungsplanes 138. Änderung des Flächennutzungs- planes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Bereich: Stadt Lüchow, Am Brennereiweg
SG Lüchow (Wendland) – 138. Änderung des Flächennutzungsplanes Ausgangslage - Betriebsentwicklung der VR PLUS Altmark-Wendland eG Die VR PLUS Altmark-Wendland eG hat sich in den letzten Jahren durch diverse Fusionen zu einer der größten gemischtwirtschaftlich tätigen Kreditgenossenschaft in Deutschland entwickelt. Durch die Gemischtwirtschaftlichkeit, bedingt durch die konsequente Integration von diversen Unternehmen aus dem Agar- und Raiffeisensektor, unterscheidet sich die VR PLUS Altmark-Wendland eG deutlich von anderen eher finanzwirtschaftlich ausgerichteten Genossenschaftsbanken. Neben dem klassischen Geschäftsfeld Bank (Finanz- und Bankdienstleistungen aller Art) bildet den Hauptschwerpunkt das Geschäftsfeld Agrar, das viele frühere Raiffeisenstandorte in der Region umfasst. Zum Geschäftsfeld Agrar gehören auch Warengeschäfte (mit Getreide, Kartoffeln, Ölsaaten, Futtermittel, Düngemittel, Pflanzenschutz, Saatgut, etc.), Lager- und Logistikdienstleistungen (Raiffeisenlager, Häfen), Futtermittelherstellung, Viehhandel sowie sonstige Unternehmen aus der Agrarwirtschaft. Der Geschäftsfeld Energie umfasst den Handel mit Energie, Mineralöl und Brennstoffen, Energieerzeugung (BGA) und den Betrieb eines regionalen Tankstellennetzes. Beim Geschäftsfeld Technik handelt es sich im Wesentlichen um den Verkauf von Landmaschinen sowie der Betrieb von Landmaschinenwerkstätten. Einzelhandel an Endverbraucher erfolgt im Geschäftsfeld Märkte durch den Betrieb von Raiffeisenmärkten. Diese weisen standortabhängig eine unterschiedliche Größe und Sortimentsbreite auf, wobei das Kerngeschäft typischerweise im Sortimentsbereich Haus/Garten bzw. im Baustoffhandel/ Baumarktbereich liegt. Das Geschäftsgebiet der VR PLUS Altmark-Wendland eG mit Hauptsitz in Lüchow (Wendland) umfasst das „Vier-Länder-Eck“ von Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Hier ist die Genossenschaft mit ihren Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen mit 16 Bankgeschäftsstellen und mit 24 Tankstellen, neun Landtechnikstandorten, 14 VR PLUS-Märkten (Raiffeisen-Märkte) davon vier mit Baustoffabteilung, einem Bau- und Dachdeckerzentrum, 33 landwirtschaftlichen Lagerstellen, einem Kraftfutterwerk, einer Saatgutaufbereitungsanlage, einer Gaststätte und einem landwirtschaftlichen Betrieb vertreten. In Lüchow selbst betreibt die VR Plus sechs Standorte. Entwicklungsperspektive – Strukturwandel Der Bank-, Raiffeisen- und Agrarsektor befindet sich in einem grundlegenden Strukturwandel. Die Genossenschaft muss ihre Geschäftstätigkeit permanent zukunftssicher weiterentwickeln und an die neuen gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen anpassen (Digitalisierung, Technisierung der Landwirtschaft, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, etc.). Das macht in baulicher Hinsicht eine Neuordnung, Modernisierung und Umbau bestehender Bank- und Raiffeisenstandorte erforderlich. Aber auch in personeller Hinsicht ist eine kontinuierliche Schulung und Weiterbildung die Mitarbeiter erforderlich, um unter diesen sich wandelnden Rahmenbedingungen zukunftsfähig zu bleiben. Daher sollen am Hauptsitz auch eine „Zukunftswerkstatt“ eingerichtet werden. Planungsanlass – Investitionen in Lüchow Die VR PLUS Altmark-Wendland eG beabsichtigt, in den kommenden Jahren rund 11 Millionen Euro in den Standort Lüchow zu investieren. Der im Oktober 2020 beschlossene Entwicklungsplan der VRPLUS sieht für Lüchow folgende Maßnahmen vor: 1. Das bisher als Hauptsitz fungierende Volksbankgebäude im Amtsweg Nr. 4 ist zu klein geworden, um die stetig wachsende Zahl an Geschäftsstellen und Mitarbeitern der Genossenschaft und seiner Tochterfirmen zu verwalten (2019: 944 Mitarbeiter und 75 Auszubildene). Vor diesem Hintergrund plant die VR PLUS eine neue Hauptgeschäftsstelle im Mittelzentrum Lüchow zu errichten. Das nicht mehr benötigt Bankgebäude im Amtsweg Nummer 4 soll an die Samtgemeinde veräußert und als Rathaus der Stadt und Samtgemeinde Lüchow (Wendland) umgenutzt werden. 2. Für den örtlichen Bankkundenverkehr soll eine - im Stadtzentrum gelegene - Bankfiliale in der Langen Straße Nr. 19 umgebaut und modernisiert werden. Dort, in zentraler und fußläufig gut erreichbarer Lage, sollen der Bankservice und die Beratung für Privatkunden gebündelt werden. 3. Am östlichen Rand der Innenstadt soll auf dem ehemaligen LBAG-Gelände am Kleinbahnhof Nr. 5 ein neues Finanz- und Handelszentrum (für ca. 9 Mio Euro) errichtet werden. Das mehrgeschossige Bürogebäude soll ca. 120 Mitarbeitern Platz bieten, so dass erstmals Mitarbeiter aus allen Geschäftsfeldern - Bank, Agrar, Energie Markt und Technik - unter einem Dach zusammenarbeiten können. Das neue Finanz- und Handelszentrum und die zugehörigen Stellplätze sollen zwischen der alten LBAG-Technikwerkstatt und der neuen Werkstatthalle der VR Technik errichtet werden. Zu diesem Zweck werden nicht mehr benötigte Gebäude in diesem Bereich rückgebaut. 4. Neben dem neuen Finanz- und Handelszentrum soll die „alte Landtechnikwerkstatt“ zu einem Veranstaltungs-, Schulungs- und Entwicklungszentrum („Zukunftswerkstatt“) umgebaut werden.
SG Lüchow (Wendland) – 138. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehendes Bankgebäude am Amtsweg 4 bietet keine baulichen Erweiterungsoptionen PLANUNGSKONZEPT FÜR LÜCHOW Umnutzung des Bankgebäudes am Amtsweg 4 als Rathaus der Samtgemeinde Lüchow (W.) Neubau eines Bank- und Verwaltungsgebäudes auf dem früheren LBAG-Grundstück VR PLUS Altmark-Wendland eG - Standorte in über 50 Ortschaften in 4 Bundesländern - mehr als 1.000 Mitarbeiter - Bedarf für neuen Hauptverwaltungssitz in zentraler Lage Modernisierung der Bankfiliale Das Mittelzentrum Lüchow (W.) ist für den zentralen am Lüchower Marktplatz Verwaltungssitz räumlich optimal gelegen. für den Privatkundenverkehr
SG Lüchow (Wendland) – 138. Änderung des Flächennutzungsplanes Planungserfordernis – planungsrechtliche Sicherung des Hauptsitzes / Umnutzung und Weiterentwicklung im Bestand Die VR PLUS Altmark-Wendland eG hat Anfang 2020 einen Antrag an die Stadt Lüchow (Wendland) gestellt, einen Bebauungsplan für die bauleitplanerische Absicherung und Weiterentwicklung des Betriebsstandortes der VR Plus Am Kleinbahnhof in Lüchow (Wendland) aufzustellen. Im gleichen Zuge wurde auch ein Antrag an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gestellt, im Parallelverfahren eine Flächennutzungsplanän- derung für dieses Plangebiet durchzuführen. Durch die Bauleitplanung soll der zukünftige Hauptsitz der Genossenschaft planungsrechtlich abgesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Der verkehrsgünstig gelegene, weitgehend bebaute ehemalige LBAG-Standort am östlichen Stadteingang weist bereits ein breites, raiffeisentypisches Nutzungsspektrum auf und bietet noch relativ viel Raum für weitere Umnutzungen im Bestand. Im neuen Bebauungsplan sollen alle standortverträglichen Nutzungen aus den betriebstypischen Geschäftsfeldern Bank, Agrar, Energie Markt und Technik sowie die geplante Zukunftswerkstatt zugelassen werden. Perspektivisch ist auch eine geringfügige Erweiterung des Standortes nördlich der neuen Werkstatthalle entlang der Umgehungsstraße angedacht, z,B. um dort einen Raiffeisenmarkt zu platzieren oder um die Techniksparte zu erweitern. Konkrete Planungen für einen solchen Markt bestehen noch nicht. Die planungsrechtliche Option für einen Raiffeisenmarkt mit bis zu 2.000 qm VK soll im Bauleitplanverfahren mit vorbereitet werden. Planungsziele Die Stadt Lüchow (Wendland) und die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) begrüßen die Planungen der VR PLUS Altmark-Wendland eG und haben vor diesem Hintergrund die Aufstellungsbeschlüsse zur Durchführung eines parallelen Bauleitplanverfahrens gefasst. Die Planung steht aus folgenden Gründen im öffentlichen Interesse: 1. Der östliche Stadteingang von Lüchow wird durch den Bau des neuen Finanz- und Handelszentrums städtebaulich aufgewertet und funktional gestärkt. 2. Weitere bauliche Maßnahmen z.B. zur Entwicklung eines Raiffeisenmarktes, zur Modernisierung des gegenüberliegenden Tankstellestandortes oder zur Schaffung eines Gastronomieangebotes sind auf mittelfristige Sicht zu erwarten und werden zu einer weiteren funktionalen Stärkung sowie zu einer stadtgestalterischen Aufwertung des östlichen Stadteinganges „Am Kleinbahnhof“ führen. 3. Das Mittelzentrum Lüchow (Wendland) und die örtliche Wirtschaft werden durch die Standortentscheidung der VRPLUS und durch die damit verbundenen Investitionen wesentlich gestärkt werden. 4. Die Planungen der VRPLUS werden zur Schaffung weiterer Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze in Lüchow führen. 5. Die Planung zielt weitgehend auf einen flächensparenden Umbau im Siedlungsbestand. Die strukturreichen Teichgrundstücke, die rückwärtig an den VRPLUS-Standort angrenzen, werden weitgehend planerisch erhalten. Maßnahmen zum Artenschutz und zur naturschutzrechtlichen Kompensation der neu vorbereiteten Eingriffe sind in der Planung berücksichtigt. 6. Die Stadt und die Samtgemeinde erhalten durch die Aufgabe des VRPLUS-Bankgebäudes am Amtsweg Nr. 4 eine optimale Chance, das seit Jahren bestehende „Rathausproblem“ zu lösen. Das in den 70iger Jahren erstellte Rathaus wird als nicht mehr sanierungsfähig eingestuft. Für einen Neubau fehlt ein Standort. Das freiwerdende Bankgebäude ist von Raumangebot und von der Lage her für eine Umnutzung sehr gut geeignet. Die vorhandenen Stellplätze am Rathaus könnten nach der Umnutzung weiter genutzt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes“ Am Brennereiweg“ und der 138. Änderung des Flächennutzungsplanes wird insbesondere folgenden im § 1 und 1a Baugesetzbuch genannten öffentlichen Belangen entsprochen: - den Belangen der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung, - der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile sowie die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, - den Belangen des Bildungswesens - den Belangen des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, - den Belangen der Innenentwicklung und des sparsamen Umganges mit Grund und Boden.
SG Lüchow (Wendland) – 138. Änderung des Flächennutzungsplanes Lüchow Am Kleinbahnhof - VR Plus Agrar / VR Plus Energie Planungsanlass 1 • Neubau eines Finanz- und Handelszentrums (Hauptzentrale für 120 Mitarbeiter auf dem ehemaligen LBAG-Grundstück Am Kleinbahnhof Nr. 5 • Umbau der „Alten Landtechnikwerkstatt“ zu einem Veranstaltungs-, Schulungs- und Entwicklungs- zentrum („Zukunftswerkstatt“) Planungsanlass 2 • Entwicklungsoption für einen großflächigen Raiffeisenmarkt mit ca. 2.000 m² VK nördlich der VR Plus Technik Werkstatt an der Umgehungsstraße (eine konkrete Planung liegt noch nicht vor) Planungsziele • Bauleitplanerische Absicherung des VR Plus Hauptstandortes Am Kleinbahnhof in Lüchow • Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten für das auf vielen Geschäftsfeldern tätige Unternehmen • flächenmäßige Erweiterung in geringem Umfang • ansonsten Optionen für Erneuerung im Bestand Lüchow Am Kleinbahnhof - VR Plus Technik
SG Lüchow (Wendland) – 138. Änderung des Flächennutzungsplanes Finanz- und Handelszentrum Architektin: Gabriele Meyer-Herms, Vorabzug 14.12.2020 Bauherr: VR Plus Altmark Wendland eG, Am Kleinbahnhof 5, 29439 Lüchow • Das Finanz- und Handelszentrum (Stand Vorplanung) kann nach § 34 BauGB ohne B-Plan zugelassen werden. • Für eine weitergehende Entwicklung des Standortes ist ein B-Plan erforderlich. EJZ 16.10.2020: So soll es aussehen, das neue Finanz- und Handels-zentrum der VR Plus am Kleinbahnhof. Das FHZ für etwa 120 Mitarbeiter soll bis 2023 entstehen. Geschätzte Kosten: neun Millionen Euro. Grafik.: VR Plus
SG Lüchow (Wendland) – 138. Änderung des Flächennutzungsplanes Luftbild – Lage des Plangebiets Das Plangebiet (5,44 ha) umfasst folgende Flächen: 1. Betriebsgelände VR PLUS Altmark-Wendland eG, Am Kleinbahnhof 5, 29439 Lüchow 2. angrenzende Teichgrundstücke am Brennereiweg
SG Lüchow (Wendland) – 138. Änderung des Flächennutzungsplanes Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Ortsrecht / B-Pläne Die gewerblich genutzten Grundstücke sind als Innenbereich einzustufen. Teichgrundstücke und Kleingärten sind als Außenbereich einzustufen.
SG Lüchow (Wendland) – 138. Änderung des Flächennutzungsplanes Landkreis Lüchow-Dannenberg Regionales Raumordnungs- programm 2004 Lüchow (Wendland) ist im RROP 2004 als Mittelzentrum festgelegt. Das Plangebiet im Südosten der Kernstadt ist als weiße Fläche (bzw. Stadtgebiet) dargestellt. Im Bereich der ehemaligen B493 führt ein regional bedeut- samer Wanderweg (Fahrradfahren) in die Innenstadt. Im Osten grenzt das Plangebiet direkt an die Lüchower Ortsumgehungsstraße, die als eine Hauptverkehrsstraße von überregionaler Bedeutung festgelegt ist. Westlich des Plangebietes ist eine sonstige Eisenbahn- strecke, mit dem Bahnhof Lüchow als Haltepunkt dargestellt (außer Betrieb). An der Bahnlinie verläuft auch eine Rohrfern- leitung für Gas. Die weitgehend unbebauten Flächen südostlich des Plangebietes sind als Vorranggebiete für Siedlungsentwicklung (hellrote Flächen) im RROP gesichert. Im weiteren Umfeld verläuft der Königs- horster Kanal von SW nach NO, der als Vorranggebiet für Natur und Landschaft mit linienhafter Auprägung dargestellt ist. Die umliegenden Flächen sind teilweise als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft dargestellt. Die Darstellungen des RROP 2004 stehen der Planung nicht entgegen.
SG Lüchow (Wendland) – 138. Änderung des Flächennutzungsplanes Das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen in der aktuellen Fassung vom 01.02.2017 definiert die landesplanerischen Ziele, die im Rahmen von Neuansiedlungen bzw. Erweiterungen von großflächigen Einzelhandelsvorhaben zu berücksichtigen sind. Konzentrationsgebot LROP 2.3.04 Das Konzentrationsgebot (Neue Einzelhandelsgroßprojekte sind nur innerhalb des zentralen Siedlungsgebietes des jeweiligen Zentralen Ortes zulässig) wird bei dieser vollends Planung eingehalten. Der geplante Standort liegt am östliche Rand des zentralen Siedlungsgebiets des Mittelzentrum Lüchow (Wendland).. Integrationsgebot LROP 2.3. 05 Nach dem Integrationsgebot sind neue Einzelhandelsgroßprojekte, deren Kernsortimente zentrenrelevant sind, nur innerhalb der städtebaulich integrierten Lagen zulässig. Bei Plangebiet welches im Bereich Am Kleinbahnhof liegt handelt es sich nicht um eine städtebaulich integrierte Lage. Nach dem Einzelhandelsentwicklungskonzept für die Stadt Lüchow (CIMA 2012) ist der Bereich Am Kleinbahnhof in gleicherweise wie der Fachmarktstandort Seerauer Straße für die weitere Ansiedlung vor den großflächigen Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten geeignet. Der geplante Raiffeisenmarkt entspricht hinsichtlich der Sortimentszusammensetzung diesen Vorgaben. Abstimmungsgebot LROP 2.3.07 Das Abstimmungsgebot (Neue Einzelhandelsgroßprojekte sind abzustimmen) wird eingehalten durch die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung von Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen des Bauleitplanverfahrens. Kongruenzgebot LROP 2.3.03 In einem Mittelzentrum soll das Einzugsgebiet eines neuen Einzelhandelsgroßprojektes in Bezug auf seine aperiodischen Sortimente den maßgeblichen Kongruenzraum nicht wesentlich überschreiten (Kongruenzgebot aperiodisch mittelzentral). (…) Eine wesentliche Überschreitung ist gegeben, wenn mehr als 30 vom Hundert des Vorhabenumsatzes mit Kaufkraft von außerhalb des maßgeblichen Kongruenzraumes erzielt würde.(…) Der maßgebliche Kongruenzraum ist im RROP 2004 im Ziel 1.6.02 folgendermaßen festgelegt: Dem Mittelzentrum Lüchow werden alle Gemeinden und gemeindefreien Gebiete im Landkreis als Mittelbereich zugeordnet. Das Einzugsgebiet des geplanten Raiffeisenmarktes wird nicht wesentlich über den festgesetzten Grundversorgungsbereich des Mittelzentrum Lüchow hinausreichen, denn in vielen Grundzentren sind bereits Raiffeisenmärkte vorhanden. Die landesplanerische Vorgabe (Kongruenzgebot aperiodisch mittelzentral) wird sicher eingehalten. Beeinträchtigungsverbot LROP 2.3.08 Ausgeglichene Versorgungsstrukturen und deren Verwirklichung, die Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte und integrierter Versorgungsstandorte sowie die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung dürfen durch neue Einzelhandelsgroßprojekte nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Der geplante Raiffeisenmarkt würde den Standort Am Kleinbahnhof, der bereits durch die Fachmärkte von HolzHerbst und Schütte geprägt ist, gut ergänzen. Dadurch könnte der östliche Orteingang der Stadt Lüchow (Wendland) städtebaulich aufgewertet und funktional gestärkt werden. Das Einzelhandelsentwicklungskonzept (CIMA 2012) für die Stadt Lüchow (Wendland) bestätigt diese Auffassung.
SG Lüchow (Wendland) – 138. Änderung des Flächennutzungsplanes
SG Lüchow (Wendland) – 138. Änderung des Flächennutzungsplanes
SG Lüchow (Wendland) – 138. Änderung des Flächennutzungsplanes Schutzgebiete Quelle: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz Folgende Schutzgebiete befinden sich in der weiteren Umgebung des Plangebiets: Das FFH Gebiet „Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwässern mit der EU- Kennzahl 2832-331 liegt in ca.460 m Entfernung in westlicher Richtung (Jeetzel) und in ca.465 m Entfernung in südöstlicher Richtung (Königshorster Kanal). In ca. 1100 m Entfernung in nordwest- licher Richtung (rötliche Fläche) befindet sich ein für Brutvögel wertvolle Bereich von landesweiter Bedeutung (Plaater Marsch). In ca. 475m Entfernung in südlicher Richtung befindet sich ein für Gastvögel wertvoller Bereich (orangene Schraffur) von regionaler Bedeutung. In ca. 450m Entfernung in südlicher Richtung befinden sich beidseits der Jeetzel Biotope (blaß rotorange Fläche) die im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung aufgenommen worden sind. Zusammenfassend ist festzustellen, das das Plangebiet hinreichend Abstand zu naturschutzrechtlich festgelegten Schutzgebieten aufweist, so dass keine Betroffenheit zu erwarten ist.
SG Lüchow (Wendland) – 138. Änderung des Flächennutzungsplanes Biotopkartierung Planungsgruppe Marienau Aug. 2020
SG Lüchow (Wendland) – 138. Änderung des Flächennutzungsplanes Brutvogelkartierung Planungsgruppe Marienau Aug. 2020
SG Lüchow (Wendland) – 138. Änderung des Flächennutzungsplanes IST-ZUSTAND wirksame F-Plandarst. PLAN-ZUSTAND nach 138. ÄNDERUNG Bau- und Verkehrsflächen 5,35 ha Bau- und Verkehrsflächen 4,27 ha Flächen für Bahnanlagen 0,24 ha Sondergebiet VR Handels- und 4,27 ha (aus Urfassung 1978) Dienstleistungszentrum Gewerbegebiet GE 4,73 ha (aus Urfassung 1978) Gewerbegebiet GE 0,29 ha (aus 39. Änderung 1998) Sondergebiet Einkauf 0,09 ha (aus 50. Änderung - 2004) Grünflächen / Sonstiges 0,09 ha Grünflächen / Sonstiges 1,17 ha Korridor für Ortsumgehung 0,09 ha Grünfläche Teichgrundstück 1,17 ha (aus 39. Änderung) privat Plangebiet, gesamt 5,44 ha Plangebiet, gesamt 5,44 ha Flächenbilanz 138. FNP-Änderung Jan. 2021 Ergebnis: Durch die 138. FNP-Änderung werden Bau- und Verkehrsflächen um 1,08 ha zurückgenommen. Ein naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist auf der Ebene des F-Planes nicht erforderlich. Im parallel aufgestelltem Bebauungsplan ist eine Eingriffsregelung erforderlich. Im B-Plan sind Festsetzungen zur naturschutzrechtlichen Kompensation und zum Artenschutz getroffen.
SG Lüchow (Wendland) – 138. Änderung des Flächennutzungsplanes Verfahren Die Planung wird im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch mit Umweltprüfung durchgeführt. Zu diesem Zweck sind Umweltuntersuchungen zur Biotoperfassung sowie zur Erfassung des Brutvogel-, Fledermaus- und Amphibienbestandes im Plangebiet am Brennereiweg beauftragt worden (siehe Artenschutzfachbeitrag vom 23.11.2020). Eine komplette Begründung mit Umweltbericht wird erst zur zweiten Beteiligung vorgelegt werden. Die 138. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird im Parallelverfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan Am Brennereiweg ist aus den zukünftigen Darstellungen der 138 FNP-Änderung entwickelt. Es wird ein Städtebaulicher Vertrag zur Sicherung der Kompensationsmaßnahme im Plangebiet Teil B erforderlich. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit Anfang 2021 soll eine frühzeitige Behördenbeteiligung und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Die vorliegenden Unterlagen dienen dazu, die Öffentlichkeit und die Behörden frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen, wesentlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Die Öffentlichkeit erhält hierdurch Gelegenheit, sich gemäß § 3 (1) BauGB frühzeitig zur Planung zu äußern. Die von der Planung berührten Behörden werden gemäß § 4 (1) BauGB aufgefordert, sich auch zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 BauGB zu äußern. Verfügbarer Daten / Informationen für den Planungsstandort Umweltkartenserver des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (online 2020): https://www.umweltkarten- niedersachsen.de NIBIS, Niedersächsisches Bodeninformationssystem (online 2020): http://nibis.lbeg.de/cardomap3/?TH=510# Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung Niedersachsen (online 2020): Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung. Orthophotos und Karten. Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung (Hg) (1980): Geographische Landesaufnahme 1:200.000. Naturräumliche Gliederung. Blatt 58 Lüneburg. vgl. http://geographie.giersbeck.de/karten/ Umweltbundesamt (online 2020): http://gis. uba.de/Website/luft/index.html Landkreis Lüchow-Dannenberg, Kartendienst (online 2020): https://lkdan.maps.arcgis.com/home/index.html Landkreis Lüchow-Dannenberg (2004): Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Lüchow-Dannenberg Samtgemeinde Lüchow (Wendland): Flächennutzungsplan der ehem. Samtgemeinde Lüchow pgm, Planungsgemeinschaft Marienau (2020): Biotopkartierung pgm, Planungsgemeinschaft Marienau (2020): Artenschutzfachbeitrag. Bauleitplanung Lüchow. Am Brennereiweg. Stand 23.11.2020 Böhme, H. (2020): naturschutzrechtliche Eingriffs- Ausgleichsbilanz zum Bebauungsplan Am Brennereiweg Land Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2007): Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände (Abstandserlass) CIMA GmbH 2012, Einzelhandelsentwicklungskonzept für die Stadt Lüchow (Wendland)
SG Lüchow (Wendland) – 138. Änderung des Flächennutzungsplanes Standortalternativen Die VR PLUS Altmark-Wendland eG hat sich entschieden, seine Hauptzentrale in Lüchow (Wendland) neu zu bauen, da Lüchow mittig im Geschäftsgebiet der VRPLUS liegt. Der ehemalige LBAG-Standort Am Kleinbahnhof weist hinreichend Raum für das Neubauvorhaben aus. Die VR PLUS verfügt dort einen umfangreichen Anlagenbestand, der teilweise einer Umnutzung bedarf. Insofern ist es zweckmäßig, an dieser Stelle zu investieren. Der Standort ist durch seine Nähe zur Ortsumgehungsstraße verkehrlich gut erschlossen. Gleichzeitig reicht das Plangebiet dicht an der Lüchower Kernstadt heran, die sich bis zum Ende der Salzwedeler Straße erstreckt. Für die geplante Zukunftswerkstatt könnten sich Synergieeffekte mit den in der Alten Post ansässigen Einrichtungen (Grüne Werkstatt, Kreativlabor Postlab, Wirtschaftsförderung, Bauwerk Regionalförderung) ergeben. Auch für die Ansiedlung eines Raiffeisenmarkt bietet der Standort Synergieeffekte, weil der Standort Kleinbahnhof durch Fachmärkte aus dem Bau- und Gartensektor (Schütte Baustoffhandel, Hagebaumarkt, Holzhandlung Herbst, Der Grüne Betrieb) und durch den betriebseigenen Agrarhandel (Landmaschinenverkauf, Futtermittel- und Brennstoffverkauf) entsprechend vorgeprägt ist. Vor diesem Hintergrund ermöglicht die vorliegende Planung die funktionale Weiterentwicklung und Verdichtung eines bestehenden Fachmarkt- und Fachhandelsstandortes in verkehrsgünstiger und innenstadtnaher Lage im Mittelzentrum Lüchow. Aus Sicht der kommunalen Planungsträger gibt es keine besser geeigneten Standortalternativen zum Plangebiet am Brennereiweg. Um das hier angestrebten Planungsziel zu erreichen, einen überregional bedeutsamen Raiffeisenstandort in seinem Fortbestand und in seiner Entwicklung zu sichern und zu stärken, ist die vorliegende Bauleitplanung in Lüchow alternativlos. Planungsalternativen Zu Planungsbeginn wurden verschiedene Erweiterungsvarianten geprüft. Eine Weiterentwicklung des Standortes nach Westen, Osten oder Süden kommt aufgrund bestehender Bau- und Verkehrsflächen nicht in Betracht. Eine Erweiterung ist nur nach Norden im Bereich der ehemaligen Kleingärten sowie im Bereich der Grünen Insel möglich, die sich rückwärtig an den VRPlus-Standort anschließt. Die maximale Planungsalternative wäre eine komplette Überplanung der „Grünen Insel“. Diese Maximalvariante ist aber weder im Interesse der Eigentümer noch der VRPLUS, denn für die Eingriffe in die struktureichen Teichgrundstücke wären sehr umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Nach Rücksprache mit den Grundeigentümern soll die strukturreichen Teichgrundstücke weitmöglichst in der bisherigen Form erhalten bleiben. Nur der verlärmte Bereich an der Ortsumgehungsstraße soll in Teilen einer gewerbliche Umnutzung zugeführt werden können. Bezüglich der Art der baulichen Nutzung wurde als weitere Planungsalternative die Ausweisung eines Gewerbegebietes geprüft. In Gewerbegebieten sind aber großflächige Einzelhandelsbetriebe grundsätzlich nicht zulässig. Zudem handelt es sich hier um einen besonderen Betriebsstandort, der eine sehr hohe Nutzungsbandbreite (vom Getreidesilo bis zur Zukunftswerkstatt) aufweist. Durch die Zugehörigkeit zu einem gemischtwirtschaftlichen Unternehmen ist aber sichergestellt, dass es kein relevanten Störungen und Immissionskonflikte innerhalb des Gebietes geben kann. Wesentliche Hinweise zum Planungskonzept Um die hier anstehende Planungsaufgabe sachgerecht zu lösen, bedarf es der Definition eines standortspezifischen Sondergebietes nach § 11 BauGB. Das geplante Sondergebiet VR Handels- und Dienstleistungszentrum dient vorwiegend der Unterbringung eines gemischtwirtschaftlich tätigen Unternehmens insbesondere in den Sektoren Bank- und Finanzdienstleistungen, Agrarwirtschaft, Landtechnik, Energiehandel, Lager - und Logistik. Ein großflächiger Raiffeisenmarkt (mit max. 2.000 qm VK) sowie gebietsverträgliche Ergänzungsnutzungen (z.B. ein betriebliches Schulungszentrum, Gastronomie, Energiezentrale, etc.) sind zulässig. Der immissionsrechtliche Schutzanspruch ist dem eines Gewerbegebietes gleichgestellt. Das Planungskonzept ist im Detail im nachgeordneten Bebauungsplan Am Brennereiweg festgelegt in den zeichnerischen Festsetzungen für die Plangebiete Teil A und B und in den textlichen Festsetzungen. Eine ausführliche Begründung erfolgt erst im zweiten Beteiligungsverfahren.
SG Lüchow (Wendland) – 138. Änderung des Flächennutzungsplanes Auswirkungen auf Belange des Immissionsschutzes / Störfallschutzes Das überplante Betriebsgelände hat sich bisher als immissionsverträglich erwiesen. Angesichts der nächstgelegenen Wohnbauten in ca. 150 m Entfernung nordöstlich des Plangebietes (Schutzstatus MI) ist eine immissionsrechtliche Einschränkung dieses Gewerbestandortes nach dem NRW- Abstandserlass im Bebauungsplan vorgesehen. Auch Störfallbetriebe sollten im Regelfall ausgeschlossen werden. Dadurch können Immissionskonflikte und Störfallgefahren hinreichend sicher vermieden werden. Standortverträgliche Ausnahmen sollten möglich bleiben. Wesentliche Auswirkungen auf Belange von Natur und Landschaft Schutzgut Fläche: Die Siedlungsgrenzen von Lüchow werden durch die vorliegende Bauleitplanung nicht nach außen verschoben (Flächengröße Plangebiet 5,44 ha). Die vorliegende Planung nutzt für die Ausweisung des Sondergebietes (4,27 ha) innenliegende Flächenpotenziale eines alten Bahn-, Ziegelei- und Gewerbestandortes und hat daher keine erheblichen, nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche. Im Flächennutzungsplan wird der Umfang an Bau- und Verkehrsflächen reduziert, weil die strukturreichen Teichgrundstücke überwiegend nicht mehr als Gewerbeflächen, sondern als Grünflächen (1,17 ha) ausgewiesen werden. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes werden daher keine Eingriffe in Natur- und Landschaft vorbereitet. Schutzgut Boden: Durch die neu zugelassene Erweiterung und Nachverdichtung wird im Bebauungsplan real eine zusätzliche Bodenversieglung von bis zu 8.320 qm planerisch ermöglicht. Der Boden verliert in den überbauten Bereichen auf Dauer seine natürliche Funktionsfähigkeit als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Wasserfilter und -speicher, Bodenpuffer und Produktionsstandort sowie seine Funktion für die Klimaregulierung. Schutzgut Pflanzen: Mit der Realisierung der Planung geht auf der Bebauungsplansplanebene bis zu 0,83 ha Lebensraum für die Pflanzenwelt dauerhaft verloren. Bau- und anlagebedingt sind folgende Biotope betroffen: Grünland, Grün- und Ruderalflächen, drei Hybrid-Pappeln, ein strukturreicher Kleingarten mit Gartenlaube. Bei dem Grünland handelt es sich um eine nährstoffreiche Nasswiese, ein gesetzlich geschütztes Biotop, das als Ersatz im Plangebiet Teil B im größeren Umfang neu entwickelt werden soll. Drei alte Pappeln am Brennereiweg können nicht zur Erhaltung gesichert werden. Ersatzweise soll eine Baumreihe am Rand des Sondergebietes entwickelt werden. Schutzgut Fauna: Bau- und anlagebedingt wird Lebensraum für die Fauna durch die Beseitigung von Biotopstrukturen im Plangebiet verloren gehen. Betroffen sind neben vegetationsbestimmten Biotopen auch zwei Lager- bzw. Werkstattgebäude mit Brutplätzen von Mehlschwalbe und Haussperling. Zudem werden Tiere sowohl in der Bauphase als auch in der Betriebsphase durch Lärm-, Licht- und Abgasemissionen sowie eine Zunahme der Frequentierung gestört und kleinräumig verdrängt. Unter Berücksichtigung der Kompensationsmaßnahmen sowie der im Artenschutzfachbeitrag von PGM (2020) aufgeführten Maßnahmen zum Artenschutz verbleiben jedoch keine erheblichen, nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere. Folgende konfliktvermeidende Maßnahmen sind im Bebauungsplan berücksichtigt: - besondere Fällzeitenregelung zum Schutz von streng geschützten Arten (V1) gemäß textlicher Festsetzung Nr. 4.1 - besondere Bauzeitenregelung zum Schutz von streng geschützten Arten (V2) gemäß textlicher Festsetzung Nr. 4.2 - Maßnahmen zum Funktionserhalt von Fortpflanzungsstätten streng geschützter Arten (V3) gemäß textlicher Festsetzung Nr. 4.3 - Vorkehrungen zur Minimierung von Lichtemissionen (V3) – gemäß textlicher Festsetzung Nr. 4.4. Schutzgut Landschaft: Mit den geplanten Neubauten am Brennereiweg wird der Ortsrand stärker baulich geprägt. Dennoch stellt die Neubebauung keinen erheblichen Eingriff in das Schutzgut Landschaftsbild dar, weil sie in ihrer Wirkung gegenüber der erheblichen Vorbelastung, insbesondere durch die hohen Silo-Bauwerke, deutlich zurücktritt und die Eingrünung der Ortslage, insbesondere durch die bestehenden Heckenstrukturen an der Umgehungsstraße, weitgehend erhalten bleibt. Beeinträchtigungen des benachbarten privaten Teichgrundstücks werden durch eine randliche Gehölzpflanzung verringert. Die Baumreihe trägt Bei der Planung handelt es sich weiten Teilen um eine flächensparende Innenentwicklung, bei der bauliche Eingriffe in den unberührten Landschaftsraum vermieden werden (Vermeidung von Landschaftsverbrauch). Kompensationsfläche: Im Bebauungsplan wird eine Grünlandflache, die bisher sehr intensiv bewirtschaftet wird, in eine gesetzlich geschützte Nasswiese bzw. zu artenreichem Feucht- und Nassgrünland umgewandelt. Die Herstellung, Entwicklung und dauerhafte Pflege der Ersatzfläche ist in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes ist eine Kompensation nicht erforderlich.
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