MIETSPIEGEL 2021 GEMEINDE WENNIGSEN (DEISTER) - Hannover.de
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GEMEINDE WENNIGSEN (DEISTER) MIETSPIEGEL 2021
Mietspiegel 2021 Inhaltsverzeichnis Hinweise zum Mietspiegel der Gemeinde Wennigsen (Deister) 4 1 Erstellung 4 2 Geltungsbereich 4 3 Zweck des Mietspiegels 4 4 Begriffsbestimmungen 5 4.1 Mietbegriff 5 4.2 Wohnwertmerkmale 5 4.2.1 Art 5 4.2.2 Wohnungsgröße 5 4.2.3 Beschaffenheit 6 4.2.4 Ausstattung 6 4.2.5 Wohnlage 7 5 Anwendung 7 5.1 Mietspiegel der Gemeinde Wennigsen (Deister) 2021 8 Anlage 1 9 Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) (Stand 1. Juli 2021) 9 Anlage 2 10 Auszug aus der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung WoFIV) (Stand 25. November 2003) 10 Weitere Informationen und Ansprechpersonen 12
Hinweise zum Mietspiegel 2 Geltungsbereich der Gemeinde Wennigsen (Deister) Dieser Mietspiegel gilt grundsätzlich für alle vermiete- ten Wohnungen im Gemeindegebiet, ausgenommen 1 Erstellung ist folgender Wohnraum: • Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, Der Mietspiegel wurde als qualifizierter Mietspiegel ge- mäß § 558d BGB unter Leitung der Region Hannover, • Wohnungen, deren Erstellung oder Modernisierung begleitet durch eine Mietspiegelkommission, gemein- mit Mitteln öffentlicher Haushalte gefördert wurde sam und einvernehmlich neu erstellt. An dieser Kom- und deren Miethöhe deshalb einer Preisbindung mission waren beteiligt: unterliegt, • Regionsverwaltung Hannover, Dezernat für Soziale • Wohnungen mit gemäß Mietvertrag gewerblich Infrastruktur, Fachbereich Soziales oder teilgewerblich genutzten Räumen, • Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Planen • Werks-, Dienst- oder Hausmeisterwohnungen, und Stadtentwicklung • Wohnungen in Heimen und Anstalten, • die Städte Garbsen, Langenhagen und Springe als • Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Ge- Vertreterinnen der weiteren regionsangehörigen brauch vermietet ist (Zeitmietvertrag maximal ein Städte und Gemeinden Jahr), • Deutscher Mieterbund Hannover • Wohnungen während der Laufzeit einer Staffel- • Haus- und Grundeigentum Hannover (§ 557a BGB) oder Indexmietvereinbarung (§ 557b BGB), • ArGeWo – Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunter- nehmen in der Region Hannover • Wohnungen mit Zeitmietvereinbarungen und festen Mietzinsvereinbarungen über eine Zeitdauer von • IVD Nord mehr als drei Jahren, und zwar während der Dauer • Amtsgericht Hannover der Mietzinsvereinbarung, • ANALYSE & KONZEPTE immo.consult GmbH • möbliert oder teilmöbliert vermietete Wohnungen1 (als Mietspiegelerstellerin) • Wohnungen, deren Küche, Toilette oder Bad, wenn Die Daten des Mietspiegels beruhen auf einer von vorhanden, von anderen Mietparteien mitbenutzt ANALYSE & KONZEPTE immo.consult GmbH, Hamburg, werden. im Auftrag der Region Hannover mit dem Stichtag 1. Januar 2021 bei Mieterinnen und Mietern sowie Ver- mieterinnen und Vermietern durchgeführten, empiri- 3 Zweck des Mietspiegels schen Repräsentativerhebung. Der Mietspiegel gibt Auskunft über die in der Gemein- Der Mietspiegel stellt, neben der Benennung von drei de zu diesem Zeitpunkt üblicherweise gezahlten Mie- vergleichbaren Wohnungen, dem Sachverständigengut- ten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer achten und der Auskunft aus einer Mietdatenbank, eine Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, die der gesetzlichen Möglichkeiten für die Ermittlung der sogenannte „ortsübliche Vergleichsmiete“. ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558a BGB dar. Auf Dieser Mietspiegel ist ein „qualifizierter Mietspiegel“ seiner Grundlage können sich die Mietvertragspartei- i. S. von § 558d BGB und wurde vom Rat der Gemeinde en bei bestehenden Mietverhältnissen in einem fairen anerkannt. Interessenausgleich über eine angemessene Miethöhe einigen, ohne selbst Vergleichsobjekte ermitteln oder Die in dieser Mietspiegelbroschüre zugrunde gelegten erhebliche Kosten für Gutachten aufwenden zu müs- Rechtsgrundlagen entsprechen dem Stand vom 1. Juli sen. Sofern wie im vorliegenden Fall ein qualifizierter 2021. Ggf. später eintretende Änderungen der recht- Mietspiegel vorhanden ist, hat die Vermieterin bzw. der lichen Rahmenbedingungen, welche die Anwendung Vermieter im Mieterhöhungsverlangen die ortsübliche des Mietspiegels betreffen, können nicht berücksichtigt Vergleichsmiete laut Mietspiegel der Mieterin bzw. dem werden. Sie sind aber durch die Anwenderinnen und Mieter mitzuteilen, wenn der Mietspiegel Angaben zu Anwender des Mietspiegels zu beachten. diesem Wohnraum enthält. Hierbei reicht es aus, wenn die verlangte Miete innerhalb der im Mietspiegel aus- gewiesenen Spanne liegt. Diese Vorschrift gilt auch 1 Unter Möblierung/Teilmöblierung werden nicht Einbauküchen, Einbauschränke, Durchreichen u. Ä. verstanden. 4
Mietspiegel 2021 dann, wenn die Vermieterin bzw. der Vermieter sich 4.2 Wohnwertmerkmale auf ein anderes Begründungsmittel als den Mietspiegel stützen will. Im Gerichtsverfahren hat der qualifizierte Im Allgemeinen hängt die Höhe der Miete einer Woh- Mietspiegel die Vermutung der Richtigkeit für sich. nung von den Merkmalen Art, Wohnungsgröße, Aus- stattung, Beschaffenheit und Wohnlage ab. Von diesen Die Vermieterin bzw. der Vermieter kann verlangen, fünf sogenannten Wohnwertmerkmalen wurden drei dass die Mieterin bzw. der Mieter einer Mieterhöhung direkt in den Mietspiegel einbezogen: bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete zu- stimmt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: • Wohnungsgröße, • Die Miete der Wohnung ist seit mindestens einem • Ausstattung, Jahr unverändert (ausgenommen Mieterhöhungen • Beschaffenheit. wegen Modernisierung oder höherer Betriebskosten), Dabei wird das Merkmal Beschaffenheit durch das Bau- • eine Mieterhöhung ist nach dem Mietvertrag nicht alter des Gebäudes bzw. der Wohnung (bei nachträgli- ausgeschlossen, cher Errichtung einer Wohnung in einem bestehenden • der verlangte Mietzins hat sich innerhalb eines Gebäude) abgebildet. Zeitraums von drei Jahren nicht um mehr als 20 % Aus den zwei Merkmalen Wohnungsgröße und Baualter erhöht (ausgenommen Mieterhöhungen wegen ergibt sich in der Mietspiegeltabelle das Feld, mit dem Modernisierung oder höherer Betriebskosten). man eine bestimmte Wohnung vergleichen und den in Der Mietspiegel gibt in jedem Mietspiegelfeld für die Frage kommenden Mittelwert und die Mietenspanne erhobenen Mietwerte den Mittelwert (das arithmeti- ablesen kann. Über die Einordnung der Wohnung inner- sche Mittel) und eine Mietenspanne an, die sich aus den halb der Spanne entscheidet die Anzahl der in dieser inneren vier Fünfteln der gemessenen Mietenverteilun- Broschüre aufgeführten Ausstattungsmerkmale. Dage- gen ergibt. D. h. es sind bei der Datenerhebung sowohl gen werden die Kriterien „Art“ und „Wohnlage“ nur marktübliche Mieten unterhalb als auch oberhalb der indirekt berücksichtigt. Mietenspannen gefunden worden. Dieses kann gege- Wie die einzelne Wohnung im Mietspiegel einzu- benenfalls bei der Bewertung besonderer individueller ordnen ist, kann erst nach eingehender Prüfung und Wohnungseigenschaften Berücksichtigung finden. Anwendung der nachfolgenden Hinweise entschieden Bei Neuvermietung können vom Mietspiegel abwei- werden. chende Mieten vereinbart werden. Dabei sind die Bestimmungen des Wirtschaftsstrafgesetzes gegen 4.2.1 Art Mietpreisüberhöhungen und des Strafgesetzbuches ge- gen Mietwucher zu beachten. Diese knüpfen an eine Dieses Wohnwertmerkmal ist im Mietspiegel nicht erhebliche Überschreitung der ortsüblichen Vergleichs- direkt einbezogen. Mit der Art der Wohnung sind vor miete an. allem die Gebäudeart und die Anzahl der Wohnungen im Gebäude gemeint. Im Mietspiegel sind nur Mieten von Wohnungen in 4 Begriffsbestimmungen Mehrfamilienhäusern mit drei und mehr Wohnungen berücksichtigt. Hierzu gehören auch vermietete Eigen- 4.1 Mietbegriff tumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Mieten für Wohnungen in Gebäuden mit geringerer Wohnungs- Bei den im Mietspiegel ausgewiesenen Beträgen han- anzahl können deshalb nicht unmittelbar aus dem delt es sich um die monatliche Nettokaltmiete pro Mietspiegel abgelesen werden. Quadratmeter Wohnfläche. Dies ist der im Rahmen des Mietvertrags bzw. der letzten Mieterhöhung vereinbarte Mietzins für die Überlassung der Wohnung einschließ- 4.2.2 Wohnungsgröße lich etwaiger in ihm enthaltener Modernisierungs- und Instandsetzungszuschläge, jedoch ohne Betriebs- und Die Wohnungsgröße bestimmt sich nach der Wohnflä- Heizkosten. Bei diesen Nettokaltmieten ist grundsätz- che in Quadratmetern. Zu ihrer genauen Berechnung lich davon auszugehen, dass seitens der Mieterin bzw. empfiehlt sich die Anwendung der Verordnung zur des Mieters eine vertragliche Verpflichtung zur Durch- Berechnung der Wohnfläche (vgl. Anlage 2). führung der Schönheitsreparaturen besteht. 5
Als Wohnungsgröße ist für den Mietspiegel die 4.2.4 Ausstattung Wohnfläche hinter der Wohnungstür ohne Zusatz- räume außerhalb der Wohnung, wie z. B. Keller oder Maßgeblich ist allein die Wohnungs- und Gebäudeaus- Bodenraum, maßgebend. Balkone, Terrassen, Loggien stattung, die durch die Vermieterin bzw. den Vermie- und Dachgärten können bis höchstens zur Hälfte ihrer ter gestellt wurde. Von der Mieterin bzw. vom Mieter Fläche bei der Ermittlung der Wohnungsgröße einge- auf eigene Kosten geschaffene Ausstattungsmerkmale rechnet werden. bleiben unberücksichtigt. Im Mietspiegel werden die Wohnungen in vier Größen- Die Ausstattung wird im Mietspiegel in zweierlei Weise klassen eingeteilt: berücksichtigt: • bis unter 45 m² Zum einen wird davon ausgegangen, dass die Wohnung seitens der Vermieterin bzw. des Vermieters mit Bad, • 45 bis unter 65 m² WC und einer Heizung ausgestattet ist, die alle Wohn- • 65 bis unter 85 m² räume beheizt. Letzteres umfasst Fern-, Block-, Zentral- oder Etagenheizungen sowie Nachtspeicherheizungen, • 85 m² und mehr falls diese in allen Wohnräumen vorhanden sind. Die Brennstoffversorgung muss dabei automatisch, also 4.2.3 Beschaffenheit nicht von Hand, erfolgen. Für Wohnungen, bei denen diese Merkmale nicht vorhanden sind, können keine Das Wohnwertmerkmal „Beschaffenheit“ bezieht sich Werte aus dem Mietspiegel abgelesen werden. auf Bauweise, Zuschnitt und baulichen Zustand des Zum anderen sind 20 Ausstattungsmerkmale mit unter Gebäudes und der Wohnung. Es wird im Mietspiegel schiedlichen Gewichtungen für die Einordnung einer durch das Baualter wiedergegeben, weil die grund- Wohnung in den Mietspiegel relevant. Insgesamt kön- sätzliche Beschaffenheit verschiedener Wohnungen nen 27 Punkte erreicht werden. wesentlich durch die während bestimmter Zeitperio- den übliche Bauweise charakterisiert wird. Maßgeblich Die Gewichtung erfolgt in einem Punktesystem. Es wer- für das Baualter ist die Bezugsfertigkeit der Wohnung. den zwei Punkte für Ausstattungsmerkmale vergeben, Dies gilt auch bei Wiederaufbau, Wiedererstellung, die sich tendenziell stärker auf den Mietpreis auswirken Ausbau oder Erweiterung von bestehenden Gebäuden. können. Alle anderen Ausstattungsmerkmale erhalten einen Punkt. Die Ausstattungsmerkmale und deren Ge- Das Baualter soll dabei nicht schematisch berücksich- wichtung sind dabei wie folgt festgelegt: tigt werden. Im Grenzbereich zwischen zwei Baualtern kann es gerechtfertigt sein, die Wohnung höher oder niedriger einzustufen. Punkte- Ausstattungsmerkmal Im Mietspiegel für Wennigsen (Deister) werden folgen- vergabe de Baualtersklassen unterschieden: Küche • bis 1960 Komplett ausgestattete Küche mit Herd, • 1961 - 1994 Spüle, Kühlschrank, Arbeitsplatte sowie 2 Schränken • 1995 - 2020 Hochwertiges Küchengerät (z. B. Glas- Grundsätzlich werden modernisierte Wohnungen keramik- (etwa „Ceran“) oder Induk- in das Baualter der Ersterrichtung eingeordnet. Eine tionskochfeld, Einbaukühlschrank, Ge- 1 abweichende Einordnung kann im Einzelfall dann schirrspülmaschine, Gefrierschrank oder gerechtfertigt sein, wenn der durch eine mit wesent- -truhe, Mikrowellenherd) lichem Bauaufwand durchgeführte Modernisierung geschaffene Wohnwert dieses rechtfertigt. Warmwasserversorgung 1 Keramische Bodenfliesen oder gleich- 1 wertiger Bodenbelag Bad Zusätzliches separates WC (Gäste-WC) 2 Separate Dusche zur vorhandenen Bade- 1 wanne 6
Mietspiegel 2021 Neuwertige bzw. moderne Badausstat- Warmwasserbereitung vorliegt, sind vor der Vergabe 1 tung der Ausstattungspunkte pauschal 20 kWh/(m²·a) hin- zuzurechnen. Keramische Bodenfliesen oder gleich- 1 Die Summe der vorhandenen Ausstattungspunkte aus wertiger Bodenbelag der Liste entscheidet darüber, in welchen Bereich der Versorgungs- und Entsorgungsleitungen Mietenspanne innerhalb eines Mietspiegelfeldes eine überwiegend nicht freiliegend (die Zu- konkrete Wohnung einzuordnen ist. Dabei gelten fol- leitungen, die sich direkt am WC, dem 1 gende Regeln: Waschbecken oder der Heizung befinden, • 0 bis 9 Ausstattungspunkte vorhanden = Einordnung sind damit nicht gemeint) in die untere Hälfte der Differenz zwischen Span- Fußbodenheizung 2 nenunterwert und Mittelwert Bad mit Fenster 2 • 10 bis 12 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord- nung in die obere Hälfte der Differenz zwischen Wohnung allgemein Spannenunterwert und Mittelwert Parkett oder aufgearbeiteter/neuer Die- 2 • 13 bis 15 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord- lenboden in mindestens einem Raum nung in die untere Hälfte der Differenz zwischen Isolierverglasung 1 Mittelwert und Spannenoberwert Gegensprechanlage mit Türöffner 1 • 16 bis 27 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord- nung in die obere Hälfte der Differenz zwischen Mit- Kabelanschluss oder Gemeinschaftssatel- 1 telwert und Spannenoberwert litenanlage Innerhalb der sich nach dieser Einordnung einer kon- Balkon, Terrasse, Loggia oder Dachgarten kreten Wohnung in das Tabellenraster des Mietspie- (Mindesttiefe 1 m, keine bauliche Beein- 2 gels dann noch ergebenden restlichen Mietenspanne trächtigung) können weitere, noch nicht berücksichtigte Ausstat- Gartennutzung (nur dem jeweiligen Mie- tungsmerkmale der Wohnung und/oder des Gebäudes ter zugängliche und zur Verfügung ste- 1 – ebenso wie ihr Fehlen – berücksichtigt werden. hende Grünfläche) Aufzug im Haus 1 4.2.5 Wohnlage Abschließbarer Fahrradabstellraum inner 1 Die Wohnlage wird im Mietspiegel nicht unmittelbar halb oder außerhalb des Gebäudes berücksichtigt, da sich Mietpreisunterschiede nach Energetik Wohnlage bislang nicht in wesentlichem Ausmaß he- rausgebildet haben. Dessen ungeachtet lassen sich in Wohnungen in Gebäuden mit einem Einzelfällen unterschiedliche Wohnlagequalitäten fest- Energieverbrauchswert inkl. Warmwas- stellen, die unterschiedliche Miethöhen rechtfertigen. serbereitung von Diese Unterschiede können innerhalb der Mietenspan- – 130 kWh/(m²·a) oder besser in bis ne zusätzlich zu den Ausstattungsmerkmalen (s. 4.2.4) 1960 errichteten Gebäuden berücksichtigt werden. – 120 kWh/(m²·a) oder besser in zwi- schen 1961 und 1977 errichteten Ge- 2 bäuden – 90 kWh/(m²·a) oder besser in zwischen 5 Anwendung 1978 und 1994 errichteten Gebäuden – 70 kWh/(m²·a) oder besser in zwischen Der Mietspiegel wird durch die zwei Wohnwertmerk- 1995 und 2014 errichteten Gebäuden male Größe und Baualter der Wohnung gebildet. Um – 55 kWh/(m²·a) oder besser in ab 2015 das für eine bestimmte Wohnung in Betracht kommen- errichteten Gebäuden de Mietspiegelfeld zu finden, ist folgendermaßen vor- Gesamtpunktzahl (Ausstattungspunkte) 27 zugehen: 1. Feststellen der Wohnungsgröße (Diese Angabe kann Die Energieverbrauchswerte können aus dem Ener- man aus den Mietvertragsunterlagen oder der Be- gieverbrauchsausweis für das Gebäude entnommen triebskostenabrechnung entnehmen.) werden. Wenn der Verbrauchskennwert nur ohne 2. Feststellen des Baualters 7
Aus der Kombination der Merkmale Wohnungsgröße Berechnungsbeispiel Feld B2: und Baualter ergibt sich das entsprechende Tabellen- Baualtersklasse 1961 bis 1994 (Spalte B), Wohnungs- feld des Mietspiegels, aus dem man Mittelwert und größe 45 m² bis unter 65 m² (Zeile 2) Mietpreisspanne ablesen kann. Spannenunterwert1: 5,24 €, Mittelwert2: 6,19 €, Span- Abschließend ist die Wohnung innerhalb der Mieten- nenoberwert3: 7,31 € spanne anhand der Anzahl der vorhandenen weiteren Wohnungsausstattungen nach dem in Abschnitt 4.2.4 Anzahl Ausstattungsmerkmale dargestellten Regelwerk einzuordnen. 0 bis 9 10 bis 12 13 bis 15* 16 bis 27 Dazu ein Beispiel: Vergleichsmiete pro m2 Eine Wohnung wurde 1965 errichtet und ist 58 m² groß. 5,24 € 5,72 € 6,19 € 6,75 € 7,31 € Damit gehört sie in das Mietspiegelfeld B2 (Baual tersklasse 1961 bis 1994, Wohnungsgröße 45 m² bis un Spannen- Mittelwert2 Spannen- ter 65 m²). Der Mittelwert in Feld B2 beträgt 6,19 €/m² unterwert1 oberwert3 Nettokaltmiete monatlich, die Mietenspanne liegt zwi- schen 5,24 bis 7,31 €/m². * Bei 14 Ausstattungsmerkmalen liegt die ortsübliche Die Wohnung ist folgendermaßen ausgestattet: Vergleichsmiete zwischen 6,19 €/m² und 6,75 €/m² • Warmwasserversorgung in der Küche • Keramische Bodenfliesen oder gleichwertiger Boden 5.1 Mietspiegel der Gemeinde Wennigsen (Deister) belag im Bad 2021 • Versorgungs- und Entsorgungsleitungen im Bad überwiegend nicht freiliegend 1961 1995 Baualtersklasse bis 1960 • Bad mit Fenster bis 1994 bis 2020 • Isolierverglasung A B C Wohnungsgröße • Gegensprechanlage mit Türöffner 5,73 6,01 7,91 Unter 45 m² 1 • Kabelanschluss oder Gemeinschaftssatellitenanlage 4,99 - 6,38 5,23 - 7,12 5,63 - 10,73 • Balkon, Terrasse, Loggia oder Dachgarten (Mindest- 45 m² bis 6,05 6,19 7,46 tiefe 1 m, keine bauliche Beeinträchtigung) 2 unter 65 m² 5,21 - 7,46 5,24 - 7,31 5,74 - 9,53 • Aufzug im Haus 65 m² bis 5,93 6,03 7,52 • Abschließbarer Fahrradabstellraum innerhalb oder 3 unter 85 m² 5,20 - 7,05 5,21 - 6,95 5,54 - 9,64 außerhalb des Gebäudes • Die Wohnung hat einen Energieverbrauchswert inkl. 5,70 6,08 7,94 85 m² und mehr 4 Warmwasserbereitung von 120 kWh/m²a oder bes- 4,40 - 7,15 5,02 - 7,52 5,49 - 10,43 ser in zwischen 1961 und 1977 errichteten Gebäu- den. Damit hat die Wohnung 14 Ausstattungspunkte und ist Legende: 1. Zeile: Arithmetisches Mittel in die untere Hälfte der Differenz zwischen Mittelwert 2: Zeile: Unter- und Oberwert der 4/5-Spanne und Spannenoberwert einzuordnen. Die Differenz zwi- Das Feld C1 hat aufgrund einer geringen schen Mittelwert und Spannenoberwert beträgt im Feld Anzahl von Mietwerten nur eine bedingte B2 1,12 €/m². Somit liegt die ortsübliche Vergleichs- Aussagekraft (10 bis 29 Mietwerte). miete für die Beispielwohnung in der Mietenspanne zwischen 6,19 €/m² und 6,75 €/m². 8
Mietspiegel 2021 Anlage 1 (4) Die Kappungsgrenze gilt nicht Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) 1. wenn eine Verpflichtung des Mieters zur Aus- (Stand 1. Juli 2021) gleichszahlung nach den Vorschriften über den Abbau der Fehlsubventionierung im Woh- § 557 Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz nungswesen wegen des Wegfalls der öffentli- chen Bindung erloschen ist und (1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien 2. soweit die Erhöhung den Betrag der zuletzt zu eine Erhöhung der Miete vereinbaren. entrichtenden Ausgleichszahlung nicht über- (2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Ver- steigt. tragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als Der Vermieter kann vom Mieter frühestens vier Indexmiete nach § 557b vereinbaren. Monate vor dem Wegfall der öffentlichen Bindung (3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen verlangen, ihm innerhalb eines Monats über die nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, Verpflichtung zur Ausgleichszahlung und über deren soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung Höhe Auskunft zu erteilen. Satz 1 gilt entsprechend, ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den wenn die Verpflichtung des Mieters zur Leistung ei- Umständen ergibt. ner Ausgleichszahlung nach den §§ 34 bis 37 des Wohnraumförderungsgesetzes und den hierzu er- (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein- gangenen landesrechtlichen Vorschriften wegen barung ist unwirksam. Wegfalls der Mietbindung erloschen ist. (5) Von dem Jahresbetrag, der sich bei einer Erhöhung § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichs- auf die ortsübliche Vergleichsmiete ergäbe, sind Dritt- miete mittel im Sinne des § 559a abzuziehen, im Falle des (1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhö- § 559a Abs. 1 mit 8 Prozent des Zuschusses. hung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmie- (6) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein- te verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu barung ist unwirksam. dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung § 558a Form und Begründung der Mieterhöhung geltend gemacht werden. Erhöhungen nach den (1) Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt. Mieter in Textform zu erklären und zu begründen. (2) Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus (2) Zur Begründung kann insbesondere Bezug genom- den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder men werden auf einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum ver- gleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit 1. einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d), und Lage einschließlich der energetischen Ausstat- 2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank tung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jah- (§ 558e), ren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden sind. Ausgenommen 3. ein mit Gründen versehenes Gutachten eines ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz öffentlich bestellten und vereidigten Sachver- oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage ständigen, festgelegt worden ist. 4. entsprechende Entgelte für einzelne vergleich- (3) Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete in- bare Wohnungen; hierbei genügt die Benen- nerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach den nung von drei Wohnungen. §§ 559 bis 560 abgesehen, nicht um mehr als 20 (3) Enthält ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d Abs. 1), vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze). Der Pro- bei dem die Vorschrift des § 558d Abs. 2 einge- zentsatz nach Satz 1 beträgt 15 vom Hundert, wenn halten ist, Angaben für die Wohnung, so hat der die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen die- Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in se Angaben auch dann mitzuteilen, wenn er die einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde be- Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel sonders gefährdet ist und diese Gebiete nach Satz 3 nach Absatz 2 stützt. bestimmt sind. Die Landesregierungen werden ermächtigt, diese Gebiete durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens fünf Jahren zu bestimmen. 9
(4) Bei der Bezugnahme auf einen Mietspiegel, der orschriften über den näheren Inhalt und das Ver- V Spannen enthält, reicht es aus, wenn die verlangte fahren zur Aufstellung und Anpassung von Mietspie- Miete innerhalb der Spanne liegt. Ist in dem Zeit- geln zu erlassen. punkt, in dem der Vermieter seine Erklärung abgibt, kein Mietspiegel vorhanden, bei dem § 558c Abs. 3 § 558d Qualifizierter Mietspiegel oder § 558d Abs. 2 eingehalten ist, so kann auch ein anderer, insbesondere ein veralteter Mietspie- (1) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der gel oder ein Mietspiegel einer vergleichbaren Ge- nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen meinde verwendet werden. erstellt und von der Gemeinde oder von Interessen- (5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein- vertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt barung ist unwirksam. worden ist. (2) Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von § 558b Zustimmung zur Mieterhöhung zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Da- bei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des (1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisinde- schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des drit- xes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte ten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhö- in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier hungsverlangens. Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstel- len. (2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zu- (3) Ist die Vorschrift des Absatzes 2 eingehalten, so wird gang des Verlangens zustimmt, kann der Vermie- vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel be- ter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage zeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben wiedergeben. werden. (3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausge- § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Miet- gangen, das den Anforderungen des § 558a nicht erhöhung entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlan- (1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 gens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu. Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außer- (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein- ordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats barung ist unwirksam. kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhö- hung nicht ein. § 558c Mietspiegel (2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein- barung ist unwirksam. (1) Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsüb liche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Anlage 2 Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. Auszug aus der Verordnung zur Berechnung (2) Mietspiegel können für das Gebiet einer Gemeinde der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung WoFIV) oder mehrerer Gemeinden oder für Teile von Ge- (Stand 25. November 2003) meinden erstellt werden. § 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche (3) Mietspiegel sollen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. (1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die (4) Gemeinden sollen Mietspiegel erstellen, wenn hier- Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser für ein Bedürfnis besteht und dies mit einem ver- Verordnung anzuwenden. tretbaren Aufwand möglich ist. Die Mietspiegel und (2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach ihre Änderungen sollen veröffentlicht werden. § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach (5) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzurechnen. 10
Mietspiegel 2021 § 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen 5. Einbaumöbeln und 6. nicht ortsgebundenen, versetzbaren Raumtei- (1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grund- lern. flächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohn- (3) Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer heims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur Betracht die Grundflächen von alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch 1. Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, die Bewohner bestimmt sind. freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie eine (2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweisen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt, 1. Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie 2. Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze, 2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, 3. Türnischen und wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören. 4. Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum (3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen fol- Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder gender Räume: weniger tief sind. 1. Zubehörräume, insbesondere: (4) Die Grundfläche ist durch Ausmessung im fertig ge- a. Kellerräume, stellten Wohnraum oder auf Grund einer Bauzeich- nung zu ermitteln. Wird die Grundfläche auf Grund b. Abstellräume und Kellerersatzräume einer Bauzeichnung ermittelt, muss diese außerhalb der Wohnung, 1. für ein Genehmigungs-, Anzeige-, Genehmigungs- c. Waschküchen, freistellungs- oder ähnliches Verfahren nach dem d. Bodenräume, Bauordnungsrecht der Länder gefertigt oder, wenn ein bauordnungsrechtliches Verfahren nicht erfor- e. Trockenräume, derlich ist, für ein solches geeignet sein und f. Heizungsräume und 2. die Ermittlung der lichten Maße zwischen den g. Garagen, Bauteilen im Sinne des Absatzes 1 ermöglichen. 2. Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stel- Ist die Grundfläche nach einer Bauzeichnung ermit- lenden Anforderungen des Bauordnungsrechts telt worden und ist abweichend von dieser Bau- der Länder genügen, sowie zeichnung gebaut worden, ist die Grundfläche durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder 3. Geschäftsräume. auf Grund einer berichtigten Bauzeichnung neu zu ermitteln. § 3 Ermittlung der Grundfläche (1) Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen zwi- § 4 Anrechnung der Grundflächen schen den Bauteilen zu ermitteln; dabei ist von der Die Grundflächen Vorderkante der Bekleidung der Bauteile auszuge- hen. Bei fehlenden begrenzenden Bauteilen ist der 1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe bauliche Abschluss zu Grunde zu legen. von mindestens zwei Metern sind vollständig, (2) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind namentlich 2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe einzubeziehen die Grundflächen von von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte, 1. Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und Fensterumrahmungen, 3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen 2. Fuß-, Sockel- und Schrammleisten, Räumen sind zur Hälfte, 3. fest eingebauten Gegenständen, wie z. B. Öfen, 4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen Heiz- und Klimageräten, Herden, Bade- oder sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch Duschwannen, zur Hälfte 4. freiliegenden Installationen, anzurechnen. 11
Weitere Informationen und Ansprechpersonen Gemeinde Wennigsen (Deister) Hauptstraße 1-2 30974 Wennigsen (Deister) Team Soziales Tel.: 0 51 03 / 70 07 – 51 E-Mail: soziales@wennigsen.de Weiterhin beraten auch die jeweiligen Vertretungen von Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern. ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– IMPRESSUM Herausgeber Gemeinde Wennigsen (Deister) Der Bürgermeister Hauptstraße 1 - 2 30974 Wennigsen (Deister) Druck Region Hannover, Team Medienservice
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