MIETSPIEGEL 2017 STADT SEEELZE

Die Seite wird erstellt Florian Klaus
 
WEITER LESEN
MIETSPIEGEL 2017 STADT SEEELZE
STADT SEEELZE

MIETSPIEGEL 2017
MIETSPIEGEL 2017 STADT SEEELZE
Vorwort

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

ich freue mich, dass der neue Mietspiegel für das Stadt-
gebiet Seelze vorliegt. Damit verfügen wir über hilfreiche
Informationen zum derzeitigen Mietpreisgefüge in Seelze
und erhalten eine Übersicht über die ortsübliche Miete für
Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Be-
schaffenheit und Lage.

Die Mietspiegelkommission hat für jede der 21 Städte und
Gemeinden in der Region Hannover separate Erhebungen
und Auswertungen durchgeführt. Zahlreiche Mieter und
Vermieter wurden auch hier in Seelze befragt, um die Miet-
spiegeltabelle erstellen zu können. Allen, die sich an dieser
Befragung beteiligt haben, möchte ich herzlich danken.

Der Mietspiegel, der alle zwei Jahre aktualisiert wird, dient
als Orientierungshilfe, sorgt für Transparenz und liefert Anhaltspunkte für eine angemessene
Mietpreisgestaltung. Mögen recht viele Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt Nutzen daraus
ziehen!

Dies wünscht Ihr

Detlef Schallhorn
Bürgermeister

2
Mietspiegel 2017

Inhaltsverzeichnis

        Hinweise zum Mietspiegel der Stadt Seelze                                                      4
1       Erstellung                                                                                     4
2       Geltungsbereich                                                                                4
3       Zweck des Mietspiegels                                                                         4
4       Begriffsbestimmungen                                                                           5
4.1     Mietebegriff                                                                                   5
4.2     Wohnwertkriterien                                                                              5
4.2.1   Art                                                                                            5
4.2.2   Wohnungsgröße                                                                                  5
4.2.3   Beschaffenheit                                                                                 6
4.2.4   Ausstattung                                                                                    6
4.2.5   Wohnlage                                                                                       7
5       Anwendung                                                                                      7
5.1     Mietspiegel der Stadt Seelze 2017                                                              8

Anlage 1                                                                                               8
Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) (Stand 24. Mai 2016)                                      8

Anlage 2                                                                                               10
Auszug aus der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung WoFIV)
(Stand 25. November 2003)                                                                              10

Anlage 3                                                                                               12
Weitere Informationen und Ansprechpartner                                                              12

                                                                                                       3
Hinweise zum Mietspiegel der                                       und deren Miethöhe deshalb einer Preisbindung
Stadt Seelze                                                       unterliegt,
                                                              –    Wohnungen mit gemäß Mietvertrag gewerblich
1         Erstellung                                               oder teilgewerblich genutzten Räumen,
Der Mietspiegel wurde als qualifizierter Mietspiegel ge-      –    Werks-, Dienst- oder Hausmeisterwohnungen,
mäß § 558d BGB unter Leitung der Region Hannover,
                                                              –    Wohnungen in Heimen und Anstalten,
begleitet durch eine Mietspiegelkommission, gemein-
sam und einvernehmlich fortgeschrieben. An dieser             –    Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch
Kommission waren beteiligt:                                        vermietet ist,
                                                              –    Wohnungen während der Laufzeit einer Staffel-
-       die Regionsverwaltung Hannover, Dezernat für So-           (§ 557a BGB) oder Indexmietvereinbarung (§ 557b
        ziale Infrastruktur, Fachbereich Soziales,                 BGB),
-       Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Planen         –    Wohnungen mit Zeitmietvereinbarungen und festen
        und Stadtentwicklung                                       Mietzinsvereinbarungen über eine Zeitdauer von
                                                                   mehr als drei Jahren, und zwar während der Dauer
-       die Städte Garbsen und Langenhagen als Vertreter
                                                                   der Mietzinsvereinbarung,
        der weiteren regionsangehörigen Städte und Ge-
        meinden                                               –    möbliert oder teilmöbliert vermietete Wohnungen,1
-       Deutscher Mieterbund Hannover                         –    Wohnungen, deren Küche, Toilette oder Bad, wenn
                                                                   vorhanden, von anderen Mietparteien mitbenutzt
-       Haus- und Grundeigentum Hannover
                                                                   werden.
-       ArGeWo – Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunter-
        nehmen in der Region Hannover
                                                              3        Zweck des Mietspiegels
-       IVD Nord-West
                                                              Der Mietspiegel stellt, neben der Benennung von drei
-       Amtsgericht Hannover                                  vergleichbaren Wohnungen, dem Sachverständigen-
-       GEWOS (als Mietspiegelersteller)                      gutachten und der Auskunft aus einer Mietdatenbank,
                                                              eine der gesetzlichen Möglichkeiten für die Ermittlung
Die Daten des Mietspiegels beruhen auf einer von GE-          der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558a BGB dar.
WOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung          Auf seiner Grundlage können sich die Mietvertragspar-
GmbH, Hamburg, im Auftrag der Region Hannover mit             teien bei bestehenden Mietverhältnissen in einem fai-
dem Stichtag 1. April 2016 bei Mietern und Vermietern         ren Interessenausgleich über eine angemessene Miet-
durchgeführten, empirischen Repräsentativerhebung.            höhe einigen, ohne selbst Vergleichsobjekte ermitteln
                                                              oder erhebliche Kosten für Gutachten aufwenden zu
Der Mietspiegel gibt Auskunft über die in der Stadt zu        müssen. Sofern wie im vorliegenden Fall ein qualifi-
diesem Zeitpunkt üblicherweise gezahlten Mieten für           zierter Mietspiegel vorhanden ist, hat der Vermieter in
verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Grö-           seinem Mieterhöhungsverlangen die ortsübliche Ver-
ße, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, die soge-           gleichsmiete lt. Mietspiegel dem Mieter mitzuteilen,
nannte „ortsübliche Vergleichsmiete“.                         wenn der Mietspiegel Angaben zu diesem Wohnraum
                                                              enthält. Hierbei reicht es aus, wenn die verlangte Miete
Dieser Mietspiegel ist ein „qualifizierter Mietspiegel“       innerhalb der im Mietspiegel ausgewiesenen Spanne
i. S. von § 558d BGB und wurde vom Rat der Stadt an-          liegt. Diese Vorschrift gilt auch dann, wenn der Ver-
erkannt.                                                      mieter sich auf ein anderes Begründungsmittel als den
                                                              Mietspiegel stützen will. Im Gerichtsverfahren hat der
                                                              qualifizierte Mietspiegel die Vermutung der Richtigkeit
2         Geltungsbereich                                     für sich.
Dieser Mietspiegel gilt grundsätzlich für alle vermiete-
ten Wohnungen im Stadtgebiet, ausgenommen ist fol-            Der Vermieter kann verlangen, dass der Mieter einer
gender Wohnraum:                                              Mieterhöhung bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichs-
                                                              miete zustimmt, wenn folgende Voraussetzungen er-
                                                              füllt sind:
–       Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern,
                                                              –    Die Miete der Wohnung ist seit mindestens einem
–       Wohnungen, deren Erstellung oder Modernisierung            Jahr unverändert (ausgenommen Mieterhöhungen
        mit Mitteln öffentlicher Haushalte gefördert wurden

                                                              1
                                                                  Unter Möblierung/Teilmöblierung werden nicht Einbauküchen,
                                                                  Einbauschränke, Durchreichen u. Ä. verstanden.
    4
Mietspiegel 2017

      wegen Modernisierung oder höherer Betriebskos-       –   Ausstattung,
      ten),
                                                           –   Beschaffenheit.
–     eine Mieterhöhung ist nach dem Mietvertrag nicht
      ausgeschlossen,                                      Dabei wird das Merkmal Beschaffenheit durch das Bau-
                                                           alter des Gebäudes bzw. der Wohnung (bei nachträgli-
–     der verlangte Mietzins hat sich innerhalb eines
                                                           cher Errichtung einer Wohnung in einem bestehenden
      Zeitraums von drei Jahren nicht um mehr als 20 %
                                                           Gebäude) abgebildet.
      erhöht (ausgenommen Mieterhöhungen wegen
      Modernisierung oder höherer Betriebskosten).
                                                           Aus den zwei Merkmalen Wohnungsgröße und Baualter
                                                           ergibt sich in der Mietspiegeltabelle das Feld, mit dem
Der Mietspiegel gibt in jedem Mietspiegelfeld für die
                                                           man eine bestimmte Wohnung vergleichen und den in
erhobenen Mietwerte den Mittelwert (das arithmeti-
                                                           Frage kommenden Mittelwert und die Mietenspanne
sche Mittel) und eine Mietenspanne an, die sich aus den
                                                           ablesen kann. Über die Einordnung der Wohnung inner-
inneren vier Fünfteln der gemessenen Mietenverteilun-
                                                           halb der Spanne entscheidet die Anzahl der in dieser
gen ergibt. D. h. es sind bei der Datenerhebung sowohl
                                                           Broschüre aufgeführten Ausstattungsmerkmale. Dage-
marktübliche Mieten unterhalb als auch oberhalb der
                                                           gen werden die Kriterien „Art“ und „Wohnlage“ nur
Mietenspannen gefunden worden. Dieses kann gege-
                                                           indirekt berücksichtigt.
benenfalls bei der Bewertung besonderer individueller
Wohnungseigenschaften Berücksichtigung finden.
                                                           Wie die einzelne Wohnung im Mietspiegel einzuordnen
                                                           ist, kann erst nach eingehender Prüfung und Anwen-
Bei Neuvermietung können vom Mietspiegel ab-
                                                           dung der nachfolgenden Hinweise entschieden wer-
weichende Mieten vereinbart werden. Dabei sind die
                                                           den.
Bestimmungen des Wirtschaftsstrafgesetzes gegen
Mietpreisüberhöhungen und des Strafgesetzbuches ge-
gen Mietwucher zu beachten. Diese knüpfen an eine          4.2.1 Art
erhebliche Überschreitung der ortsüblichen Vergleichs-
                                                           Dieses Wohnwertkriterium ist im Mietspiegel nicht
miete an.
                                                           direkt einbezogen. Mit der Art der Wohnung sind vor
                                                           allem die Gebäudeart und die Anzahl der Wohnungen
4       Begriffsbestimmungen                               im Gebäude gemeint.

4.1     Mietebegriff                                       Im Mietspiegel sind nur Mieten von Wohnungen in
                                                           Mehrfamilienhäusern mit drei und mehr Wohnungen
Bei den im Mietspiegel ausgewiesenen Beträgen han-         berücksichtigt. Hierzu gehören auch vermietete Eigen-
delt es sich um die monatliche Nettokaltmiete pro          tumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Mieten für
Quadratmeter Wohnfläche. Dies ist der im Rahmen            Wohnungen in Gebäuden mit geringerer Wohnungs-
des Mietvertrags bzw. der letzten Mieterhöhung ver-        anzahl können deshalb nicht unmittelbar aus dem
einbarte Mietzins für die Überlassung der Wohnung          Mietspiegel abgelesen werden.
einschließlich etwaiger in ihm enthaltener Moderni-
sierungs- und Instandsetzungszuschläge, jedoch ohne
Betriebs- und Heizkosten. Bei diesen Nettokaltmieten       4.2.2 Wohnungsgröße
ist davon auszugehen, dass mieterseitig eine vertrag-      Die Wohnungsgröße bestimmt sich nach der Wohnflä-
liche Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsre-     che in Quadratmetern. Zu ihrer genauen Berechnung
paraturen besteht. Hat der Vermieter die Verpflichtung     empfiehlt sich die Anwendung der Verordnung zur Be-
zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, so erhöht      rechnung der Wohnfläche (vgl. Anlage 2).
sich im Regelfall die monatliche ortsübliche Vergleichs-
miete.                                                     Als Wohnungsgröße ist für den Mietspiegel die Wohn-
                                                           fläche hinter der Wohnungstür ohne Zusatzräume au-
4.2     Wohnwertkriterien                                  ßerhalb der Wohnung, wie z. B. Keller oder Bodenraum,
                                                           maßgebend. Balkone, Terrassen, Loggien und Dach-
Im Allgemeinen hängt die Höhe der Miete einer Woh-         gärten können bis höchstens zur Hälfte ihrer Fläche
nung von den Merkmalen Art, Wohnungsgröße, Aus-            bei der Ermittlung der Wohnungsgröße eingerechnet
stattung, Beschaffenheit und Wohnlage ab. Von diesen       werden.
fünf sogenannten Wohnwertkriterien wurden drei di-
rekt in den Mietspiegel einbezogen:
–     Wohnungsgröße,

                                                                                                               5
Im Mietspiegel werden die Wohnungen in vier Größen-      nicht der Fall ist, können keine Werte aus dem Miet-
klassen eingeteilt:                                      spiegel abgelesen werden.

                                                         Unter einer Sammelheizung sind alle Heizungsarten
–       25 bis unter 45 m²
                                                         zu verstehen, bei denen die Wärme- und Energieer-
–       45 bis unter 65 m²                               zeugung von einer zentralen Stelle aus erfolgt und alle
                                                         Wohnräume erwärmt werden. Eine Etagenheizung ist
–       65 bis unter 85 m²
                                                         einer Sammelheizung gleichzusetzen, wenn sie sämt-
–       85 m² und mehr.                                  liche Wohnräume erwärmt und die Brennstoffversor-
                                                         gung automatisch, also nicht von Hand, erfolgt.
4.2.3 Beschaffenheit
                                                         Weiterhin sind 20 Ausstattungsmerkmale mit unter-
Das Wohnwertmerkmal „Beschaffenheit“ bezieht sich        schiedlichen Gewichtungen für die Einordnung einer
auf Bauweise, Zuschnitt und baulichen Zustand des Ge-    Wohnung in den Mietspiegel relevant. Insgesamt kön-
bäudes und der Wohnung. Es wird im Mietspiegel durch     nen 27 Punkte erreicht werden.
das Baualter wiedergegeben, weil die grundsätzliche
Beschaffenheit verschiedener Wohnungen wesentlich        Die Gewichtung erfolgt in einem Punktesystem. Es wer-
durch die während bestimmter Zeitperioden übliche        den zwei Punkte für Ausstattungsmerkmale vergeben,
Bauweise charakterisiert wird. Maßgeblich für das Bau-   die sich tendenziell stärker auf den Mietpreis auswirken
alter ist die Bezugsfertigkeit der Wohnung. Dies gilt    können. Alle anderen Ausstattungsmerkmale erhalten
auch bei Wiederaufbau, Wiedererstellung, Ausbau oder     einen Punkt. Die Ausstattungsmerkmale und deren Ge-
Erweiterung von bestehenden Gebäuden.                    wichtung sind dabei wie folgt festgelegt:

Das Baualter soll dabei nicht schematisch berücksich-                                               Punkte-
                                                          Ausstattungsmerkmal
tigt werden. Im Grenzbereich zwischen zwei Baualtern                                                vergabe
kann es gerechtfertigt sein, die Wohnung höher oder       Küche
niedriger einzustufen.                                    Komplett ausgestattete Küche mit
                                                          Herd, Spüle, Kühlschrank, Arbeits-           2
Im Mietspiegel werden folgende Baualtersklassen un-       platte sowie Schränken
terschieden:
                                                          hochwertige Küchengeräte (z. B. Glas-
                                                          keramik-Kochmulde,     Ceran-Koch-
–       bis 1967                                          feld, Einbaukühlschrank, Geschirr-           1
–       1968 bis 1994                                     spülmaschine, Gefrierschrank oder
                                                          -truhe, Mikrowellenherd)
–       1995 bis 29.2.2016
                                                          Warmwasserversorgung                         1
Grundsätzlich werden modernisierte Wohnungen in das       Keramische Bodenfliesen oder gleich-
                                                                                                       1
Baualter der Ersterrichtung eingeordnet. Eine abwei-      wertiger Bodenbelag
chende Einordnung kann im Einzelfall dann gerecht-        Bad
fertigt sein, wenn der durch eine mit wesentlichem
                                                          Zusätzliches separates WC (Gäste-
Bauaufwand durchgeführte Modernisierung geschaffe-                                                     2
                                                          WC)
ne Wohnwert dieses rechtfertigt.
                                                          Separate Dusche zur vorhandenen
                                                                                                       1
                                                          Badewanne
4.2.4 Ausstattung
                                                          Neuwertige bzw. moderne Badaus-
Maßgeblich ist allein die Wohnungs- und Gebäudeaus-                                                    1
                                                          stattung
stattung, die durch den Vermieter gestellt wurde. Vom
                                                          Keramische     Bodenfliesen     oder
Mieter auf eigene Kosten geschaffene Ausstattungs-                                                     1
                                                          gleichwertiger Bodenbelag
merkmale bleiben unberücksichtigt.
                                                          Versorgungs- und Entsorgungsleitun-
Die Ausstattung wird im Mietspiegel in zweierlei Weise    gen überwiegend nicht freiliegend
berücksichtigt:                                           (die Zuleitungen, die sich direkt am
                                                                                                       1
                                                          WC, dem Waschbecken oder der
Zum einen wird davon ausgegangen, dass die Wohnun-        Heizung befinden, sind damit nicht
gen vermieterseitig mit Bad, WC und Sammelheizung         gemeint)
ausgestattet ist. Für Wohnungen, bei denen dieses         Fußbodenheizung                              2
                                                          Bad mit Fenster                              2

    6
Mietspiegel 2017

    Wohnung allgemein                                     –   13 bis 15 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord-
                                                              nung in die untere Hälfte der Differenz zwischen
    Parkett oder aufgearbeiteter/neuer                        Mittelwert und Spannenoberwert
    Dielenboden in mindestens einem           2
    Raum                                                  –   16 bis 27 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord-
                                                              nung in die obere Hälfte der Differenz zwischen Mit-
    Isolierverglasung                         1
                                                              telwert und Spannenoberwert
    Gegensprechanlage mit Türöffner           1
    Kabelanschluss oder Gemeinschafts-                    Innerhalb der sich nach dieser Einordnung einer kon-
                                              1
    satellitenanlage                                      kreten Wohnung in das Tabellenraster des Mietspiegels
    Balkon, Terrasse, Loggia oder Dach-                   dann noch ergebenden restlichen Mietenspanne kön-
    garten (Mindesttiefe 1 m, keine bau-      2           nen weitere, noch nicht berücksichtigte Ausstattungs-
    liche Beeinträchtigung)                               merkmale der Wohnung und/oder des Gebäudes –
                                                          ebenso wie ihr Fehlen – berücksichtigt werden.
    Gartennutzung (nur dem jeweiligen
    Mieter zugängliche und zur Verfü-         1
    gung stehende Grünfläche)                             4.2.5 Wohnlage
    Aufzug im Haus                            1           Die Wohnlage wird im Mietspiegel nicht unmittelbar
                                                          berücksichtigt, da sich Mietpreisunterschiede nach
    Abschließbarer Fahrradabstellraum
                                                          Wohnlage bislang nicht in wesentlichem Ausmaß he-
    innerhalb oder außerhalb des Ge-          1
                                                          rausgebildet haben. Dessen ungeachtet lassen sich in
    bäudes
                                                          Einzelfällen unterschiedliche Wohnlagequalitäten fest-
    Energetik                                             stellen, die unterschiedliche Miethöhen rechtfertigen.
    Wohnungen in Gebäuden mit einem                       Diese Unterschiede können innerhalb der Mietenspan-
    Energieverbrauchswert inkl. Warm-                     ne zusätzlich zu den Ausstattungsmerkmalen (s. 4.2.4)
    wasserbereitung von                                   berücksichtigt werden.
    - 130 kWh/m²a oder besser in
       vor 1960 errichteten Gebäuden
    - 120 kWh/m²a oder besser in                          5     Anwendung
       zwischen 1961 und 1977 errich-         2           Der Mietspiegel wird durch die zwei Wohnwertmerk-
       teten Gebäuden                                     male Größe und Baualter der Wohnungen gebildet. Um
    - 90 kWh/m²a oder besser in                           das für eine bestimmte Wohnung in Betracht kommen-
       zwischen 1978 und 1994 errich-                     de Mietspiegelfeld zu finden, ist folgendermaßen vor-
       teten Gebäuden                                     zugehen:
    - 70 kWh/m²a oder besser in ab
       1995 errichteten Gebäuden
                                                          1. Feststellen der Wohnungsgröße (Diese Angabe
    Gesamtpunktzahl      (Ausstattungs-                      kann man aus den Mietvertragsunterlagen oder der
                                             27
    punkte)                                                  Betriebskostenabrechnung entnehmen.)
                                                          2. Feststellen des Baualters
Die Energieverbrauchswerte können aus dem Ener-
gieverbrauchsausweis für das Gebäude entnommen            Aus der Kombination der Merkmale Wohnungsgröße
werden. Wenn der Verbrauchskennwert nur ohne              und Baualter ergibt sich das entsprechende Tabellen-
Warmwasserbereitung vorliegt, sind vor der Vergabe        feld des Mietspiegels, aus dem man Mittelwert und
der Ausstattungspunkte pauschal 20 kWh/m²a hinzu-         Mietpreisspanne ablesen kann.
zurechnen.
                                                          Abschließend ist die Wohnung innerhalb der Mieten-
Die Summe der vorhandenen Ausstattungspunkte aus          spanne anhand der Anzahl der vorhandenen weiteren
der Liste entscheidet darüber, in welchen Bereich der     Wohnungsausstattungen nach dem in Abschnitt 4.2.4
Mietenspanne innerhalb eines Mietspiegelfeldes eine       dargestellten Regelwerk einzuordnen.
konkrete Wohnung einzuordnen ist. Dabei gelten fol-
gende Regeln:                                             Dazu ein Beispiel:
–     0 bis 9 Ausstattungspunkte vorhanden = Einordnung   Eine Wohnung wurde 1965 errichtet und ist 58 m²
      in die untere Hälfte der Differenz zwischen Span-   groß. Damit gehört sie in das Mietspiegelfeld A2 (Bau-
      nenunterwert und Mittelwert                         altersklasse bis 1967, Wohnungsgröße 45 m² bis unter
–     10 bis 12 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord-    65 m²). Der Mittelwert in Feld A2 beträgt 5,43 €/m²
      nung in die obere Hälfte der Differenz zwischen     Nettokaltmiete monatlich, die Mietenspanne liegt zwi-
      Spannenunterwert und Mittelwert                     schen 5,00 und 6,01 €/m².

                                                                                                               7
Die Wohnung ist folgendermaßen ausgestattet:                          Anlage 1
–       Warmwasserversorgung in der Küche                             Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
                                                                      (Stand 24. Mai 2016)
–       Keramische Bodenfliesen oder gleichwertiger Bo-
        denbelag im Bad                                               § 557 Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Ge-
–       Versorgungs- und Entsorgungsleitungen im Bad                  setz
        überwiegend nicht freiliegend
                                                                      (1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien
–       Bad mit Fenster                                                   eine Erhöhung der Miete vereinbaren.
–       Isolierverglasung
–       Gegensprechanlage mit Türöffner                               (2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Ver-
                                                                          tragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als
–       Kabelanschluss oder Gemeinschaftssatellitenanlage                 Indexmiete nach § 557b vereinbaren.
–       Balkon, Terrasse, Loggia oder Dachgarten (Mindest-
        tiefe 1 m, keine bauliche Beeinträchtigung)                   (3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen
–       Aufzug im Haus                                                    nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen,
                                                                          soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung
–       Abschließbarer Fahrradabstellraum innerhalb oder                  ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den
        außerhalb des Gebäudes                                            Umständen ergibt.
–       Die Wohnung hat einen Energieverbrauchswert inkl.
        Warmwasserbereitung von 120 kWh/m²a oder bes-                 (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein-
        ser in zwischen 1961 und 1977 errichteten Gebäu-                  barung ist unwirksam.
        den.
Damit hat die Wohnung 14 Ausstattungspunkte und ist                   § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichs-
in die untere Hälfte der Differenz zwischen Mittelwert                miete
und Spannenoberwert einzuordnen. Die Differenz zwi-
schen Mittelwert und Spannenoberwert beträgt im Feld                  (1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhö-
A2 0,58 €/m². Somit liegt die ortsübliche Vergleichs-                     hung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmie-
miete für die Beispielwohnung in der Mietenspanne                         te verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu
zwischen 5,43 und 5,72 €/m².                                              dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten
                                                                          unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann
5.1       Mietspiegel Stadt Seelze 2017                                   frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung
                                                                          geltend gemacht werden. Erhöhungen nach den §§
                                                                          559 bis 560 werden nicht berücksichtigt.
                                           1968 bis      1995 bis
                             bis 1967
                                            1994        29.02.2016

                                A             B             C         (2) Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus
                                                                          den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder
    25 m² bis unter            5,57
        45 m²
                      1
                            5,10 - 6,16                                   einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum
                                                                          vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaf-
    45 m² bis unter            5,43          5,56          7,88
        65 m²
                      2
                            5,00 - 6,01   5,20 - 5,98   7,32 - 8,10
                                                                          fenheit und Lage einschließlich der energetischen
                                                                          Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten vier
    65 m² bis unter
                      3
                               5,27          5,55          6,88           Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560
        85 m²               4,86 - 5,80   5,37 - 5,83   5,27 - 7,76
                                                                          abgesehen, geändert worden sind. Ausgenommen
    85 m² und mehr    4
                               5,41          5,22          6,92           ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz
                            4,78 - 6,01   4,84 - 5,64   5,92 - 8,02
                                                                          oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage
                                                  © GEWOS 2016            festgelegt worden ist.
Legende:         Arithmetisches Mittel
                 Unterwert und Oberwert                               (3) Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete in-
                 der 4/5-Spanne                                           nerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach den
              Grau hinterlegte Felder haben aufgrund                      §§ 559 bis 560 abgesehen, nicht um mehr als 20
              einer geringen Anzahl von Mietwerten nur                    vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze). Der Pro-
              eine bedingte Aussagekraft. In Leerfeldern                  zentsatz nach Satz 1 beträgt 15 vom Hundert, wenn
              konnte keine ausreichende Anzahl von                        die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit
              Mietwerten erhoben werden.                                  Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen

    8
Mietspiegel 2017

   in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemein-         (3) Enthält ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d Abs. 1),
   de besonders gefährdet ist und diese Gebiete nach           bei dem die Vorschrift des § 558d Abs. 2 einge-
   Satz 3 bestimmt sind. Die Landesregierungen wer-            halten ist, Angaben für die Wohnung, so hat der
   den ermächtigt, diese Gebiete durch Rechtsverord-           Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen diese
   nung für die Dauer von jeweils höchstens fünf Jah-          Angaben auch dann mitzuteilen, wenn er die Miet-
   ren zu bestimmen.                                           erhöhung auf ein anderes Begründungsmittel nach
                                                               Absatz 2 stützt.
(4) Die Kappungsgrenze gilt nicht
                                                           (4) Bei der Bezugnahme auf einen Mietspiegel, der
   1. wenn eine Verpflichtung des Mieters zur Aus-
                                                               Spannen enthält, reicht es aus, wenn die verlangte
   		 gleichszahlung nach den Vorschriften über den
                                                               Miete innerhalb der Spanne liegt. Ist in dem Zeit-
   		 Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungs-
                                                               punkt, in dem der Vermieter seine Erklärung abgibt,
   		 wesen wegen des Wegfalls der öffentlichen
                                                               kein Mietspiegel vorhanden, bei dem § 558c Abs.
   		 Bindung erloschen ist und
                                                               3 oder § 558d Abs. 2 eingehalten ist, so kann auch
   2. soweit die Erhöhung den Betrag der zuletzt               ein anderer, insbesondere ein veralteter Mietspie-
   		zu entrichtenden Ausgleichszahlung nicht                  gel oder ein Mietspiegel einer vergleichbaren Ge-
   		 übersteigt.                                              meinde verwendet werden.
   Der Vermieter kann vom Mieter frühestens vier
   Monate vor dem Wegfall der öffentlichen Bin-            (5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein-
   dung verlangen, ihm innerhalb eines Monats über             barung ist unwirksam.
   die Verpflichtung zur Ausgleichszahlung und über
   deren Höhe Auskunft zu erteilen. Satz 1 gilt entspre-   § 558b Zustimmung zur Mieterhöhung
   chend, wenn die Verpflichtung des Mieters zur Leis-
   tung einer Ausgleichszahlung nach den §§ 34 bis 37      (1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt,
   des Wohnraumförderungsgesetzes und den hierzu               schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des drit-
   ergangenen landesrechtlichen Vorschriften wegen             ten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhö-
   Wegfalls der Mietbindung erloschen ist.                     hungsverlangens.

(5) Von dem Jahresbetrag, der sich bei einer Erhöhung      (2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum
    auf die ortsübliche Vergleichsmiete ergäbe, sind           Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zu-
    Drittmittel im Sinne des § 559a abzuziehen, im Falle       gang des Verlangens zustimmt, kann der Vermie-
    des § 559a Abs. 1 mit 11 vom Hundert des Zuschus-          ter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage
    ses.                                                       muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben
                                                               werden.
(6) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein-
    barung ist unwirksam.                                  (3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausge-
§ 558a Form und Begründung der Mieterhöhung                    gangen, das den Anforderungen des § 558a nicht
                                                               entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit
(1) Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem              nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlan-
    Mieter in Textform zu erklären und zu begründen.           gens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem
                                                               Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu.
(2) Zur Begründung kann insbesondere Bezug genom-
    men werden auf                                         (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein-
                                                               barung ist unwirksam.
   1. einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d),
   2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank (§ 558e),
                                                           § 558c Mietspiegel
   3. ein mit Gründen versehenes Gutachten eines
   		 öffentlich bestellten und vereidigten Sachver-       (1) Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsüb-
   		 ständigen,                                               liche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von
                                                               der Gemeinde oder von Interessenvertretern der
   4. entsprechende Entgelte für einzelne vergleich-
                                                               Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder
   		 bare Wohnungen; hierbei genügt die Benennung
                                                               anerkannt worden ist.
   		 von drei Wohnungen.

                                                                                                                  9
(2) Mietspiegel können für das Gebiet einer Gemeinde          Anlage 2
    oder mehrerer Gemeinden oder für Teile von Ge-
    meinden erstellt werden.                                  Auszug aus der Verordnung zur Berechnung der
                                                              Wohnfläche (Wohnflächenverordnung WoFIV) (Stand
(3) Mietspiegel sollen im Abstand von zwei Jahren der         25. November 2003)
    Marktentwicklung angepasst werden.
                                                              § 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche

(4) Gemeinden sollen Mietspiegel erstellen, wenn hier-        (1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die
    für ein Bedürfnis besteht und dies mit einem ver-             Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser
    tretbaren Aufwand möglich ist. Die Mietspiegel und            Verordnung anzuwenden.
    ihre Änderungen sollen veröffentlicht werden.
                                                              (2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2
(5) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechts-            zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3
    verordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vor-                zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzu-
    schriften über den näheren Inhalt und das Verfahren           rechnen.
    zur Aufstellung und Anpassung von Mietspiegeln zu
    erlassen.
                                                              § 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen

§ 558d Qualifizierter Mietspiegel                             (1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grund-
                                                                  flächen der Räume, die ausschließlich zu dieser
(1) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der       Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohn-
    nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen               heims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur
    erstellt und von der Gemeinde oder von Interessen-            alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch
    vertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt             die Bewohner bestimmt sind.
    worden ist.
                                                              2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von
(2) Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von
    zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen.                 1. Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen
    Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung              			 nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie
    des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preis-           2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,
    indexes für die Lebenshaltung aller privaten Haus-
    halte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach         wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder der
    vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu      Wohnheim gehören.
    erstellen.
                                                              (3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen fol-
(3) Ist die Vorschrift des Absatzes 2 eingehalten, so wird        gender Räume:
    vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel
    bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichs-            1. Zubehörräume, insbesondere:
    miete wiedergeben.                                        			 a) Kellerräume,
                                                              			 b) Abstellräume und Kellerersatzräume außer-
§ 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Miet-              						 halb der Wohnung,
erhöhung                                                      			 c) Waschküchen,

(1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558          			 d) Bodenräume,
    oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum            			 e) Trockenräume,
    Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der
                                                              			 f)   Heizungsräume und
    Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außer-
    ordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats             			 g) Garagen,
    kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhö-
                                                                 2. Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stel-
    hung nicht ein.
                                                                 		lenden Anforderungen des Bauordnungsrechts
                                                                 		 der Länder genügen, sowie
(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein-
    barung ist unwirksam.                                        3. Geschäftsräume.

10
Mietspiegel 2017

§ 3 Ermittlung der Grundfläche                               Ist die Grundfläche nach einer Bauzeichnung ermit-
                                                             telt worden und ist abweichend von dieser Bau-
(1) Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen zwi-          zeichnung gebaut worden, ist die Grundfläche durch
    schen den Bauteilen zu ermitteln; dabei ist von der      Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder
    Vorderkante der Bekleidung der Bauteile auszuge-         auf Grund einer berichtigten Bauzeichnung neu zu
    hen. Bei fehlenden begrenzenden Bauteilen ist der        ermitteln.
    bauliche Abschluss zu Grunde zu legen.

(2) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind namentlich    § 4 Anrechnung der Grundflächen
    einzubeziehen die Grundflächen von
   1. Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und         Die Grundflächen
   		 Fensterumrahmungen,                                 1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe
   2. Fuß-, Sockel- und Schrammleisten,                      von mindestens zwei Metern sind vollständig,

   3. fest eingebauten Gegenständen, wie z. B. Öfen,      2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe
   		 Heiz- und Klimageräten, Herden, Bade- oder             von mindestens einem Meter und weniger als zwei
   		 Duschwannen,                                           Metern sind zur Hälfte,

   4. freiliegenden Installationen,                       3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern
                                                             und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen
   5. Einbaumöbeln und                                       Räumen sind zur Hälfte,
   6. nicht ortsgebundenen,      versetzbaren   Raum-     4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen
   		 teilern.                                               sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch
                                                             zur Hälfte
(3) Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer     anzurechnen.
    Betracht die Grundflächen von
   1. Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidun-
      gen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn
      sie eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufwei-
      sen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quad-
      ratmeter beträgt,
   2. Treppen mit über drei Steigungen und deren
      Treppenabsätze,
   3. Türnischen und
   4. Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht
      bis zum Fußboden herunterreichen oder bis
      zum Fußboden herunterreichen und 0,13
      Meter oder weniger tief sind.

(4) Die Grundfläche ist durch Ausmessung im fertig ge-
    stellten Wohnraum oder auf Grund einer Bauzeich-
    nung zu ermitteln. Wird die Grundfläche auf Grund
    einer Bauzeichnung ermittelt, muss diese
   1. für ein Genehmigungs-, Anzeige-, Genehmi-
      gungsfreistellungs- oder ähnliches Verfahren
      nach dem Bauordnungsrecht der Länder gefer-
      tigt oder, wenn ein bauordnungsrechtliches
      Verfahren nicht erforderlich ist, für ein solches
      geeignet sein und
   2. die Ermittlung der lichten Maße zwischen den
      Bauteilen im Sinne des Absatzes 1 ermög-
      lichen.

                                                                                                              11
Anlage 3
Weitere Informationen und Ansprechpartner
Stadt Seelze
Herr Bernd Rutsch
Rathausplatz 1
30926 Seelze
Tel.: 0 51 37/8 28- 3 24

Weiterhin beraten auch die jeweiligen Vertretungen
von Mietern und Vermietern.

                                                     Impressum

                                                     Herausgeber
                                                     Stadt Seelze
                                                     Der Bürgermeister
                                                     Rathausplatz 1
                                                     30926 Seelze
                                                     Telefon    (0 51 37) 8 28- 0
                                                     Telefax    (0 51 37) 8 28- 1 99
                                                     E-Mail     info@stadt-seelze.de
                                                     Internet   www.seelze.de

                                                     Satz, Layout und Druck
                                                     Region Hannover
                                                     Team Medienservice und Post

12
Sie können auch lesen