MIETSPIEGEL 2021 STADT BURGDORF - Hannover.de
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STADT BURGDORF MIETSPIEGEL 2021
Vorwort Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger, Burgdorf ist nach wie vor ein gefragter Wohnstandort und die Nachfrage nach Woh nungen ist unverändert hoch. Der Wohnungsmarkt in unserer Stadt ist in Bewegung und entwickelt sich permanent weiter. Umso wichtiger ist es, allen Beteiligten eine fundierte und verlässliche Übersicht der ortsüblichen Mieten zur Verfügung zu stel len. Mit diesem sechsten qualifizierten Mietspiegel stellen die Stadt Burgdorf und die Region Hannover ein Instrument zur Verfügung, das die ortsübliche Miethöhe rechtssicher abbildet. Die Übersicht enthält die gezahlten Mieten für Wohnraum ver gleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Die Daten schaffen eine repräsentative und rechtssichere Grundlage für die Mietpreisgestaltung und bieten sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Vermieterinnen und Vermieter Transparenz und Orientierung bei der Aushandlung des Mietpreises. Der Mietspiegel 2021 ist auf der städtischen Homepage unter www.burgdorf.de kostenlos abrufbar. Wie in den vergangenen Jahren wird er sicher gerne als Orientie rungsmittel auf dem Wohnungsmarkt genutzt. Mein Dank gilt besonders allen Mieterinnen und Mietern, Vermieterinnen und Ver mietern, die freiwillig an der Mietspiegelbefragung teilgenommen haben. Nur durch Ihre Unterstützung war es möglich, diese repräsentative Mietpreisübersicht für unser Stadtgebiet zu erstellen. Ich hoffe, dass der neue Mietspiegel Sie bei der Gestaltung der Mietverträge gut unterstützen wird. Burgdorf, im September 2021 Armin Pollehn (Bürgermeister)
Mietspiegel 2021 Inhaltsverzeichnis Hinweise zum Mietspiegel der Stadt Burgdorf 4 1 Erstellung 4 2 Geltungsbereich 4 3 Zweck des Mietspiegels 4 4 Begriffsbestimmungen 5 4.1 Mietbegriff 5 4.2 Wohnwertmerkmale 5 4.2.1 Art 5 4.2.2 Wohnungsgröße 5 4.2.3 Beschaffenheit 6 4.2.4 Ausstattung 6 4.2.5 Wohnlage 7 5 Anwendung 7 5.1 Mietspiegel der Stadt Burgdorf 2021 8 Anlage 1 9 Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) (Stand 1. Juli 2021) 9 Anlage 2 10 Auszug aus der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung WoFIV) (Stand 25. November 2003) 10 Weitere Informationen und Ansprechpersonen 12
Hinweise zum Mietspiegel der 2 Geltungsbereich Stadt Burgdorf Dieser Mietspiegel gilt grundsätzlich für alle vermie teten Wohnungen im Stadtgebiet, ausgenommen ist 1 Erstellung folgender Wohnraum: • Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, Der Mietspiegel wurde als qualifizierter Mietspiegel ge mäß § 558d BGB unter Leitung der Region Hannover, • Wohnungen, deren Erstellung oder Modernisierung begleitet durch eine Mietspiegelkommission, gemein mit Mitteln öffentlicher Haushalte gefördert wurde sam und einvernehmlich neu erstellt. An dieser Kom und deren Miethöhe deshalb einer Preisbindung un mission waren beteiligt: terliegt, • Regionsverwaltung Hannover, Dezernat für Soziale • Wohnungen mit gemäß Mietvertrag gewerblich oder Infrastruktur, Fachbereich Soziales teilgewerblich genutzten Räumen, • Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Planen • Werks-, Dienst- oder Hausmeisterwohnungen, und Stadtentwicklung • Wohnungen in Heimen und Anstalten, • die Städte Garbsen, Langenhagen und Springe als • Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch Vertreterinnen der weiteren regionsangehörigen vermietet ist (Zeitmietvertrag maximal ein Jahr), Städte und Gemeinden • Wohnungen während der Laufzeit einer Staffel- • Deutscher Mieterbund Hannover (§ 557a BGB) oder Indexmietvereinbarung (§ 557b • Haus- und Grundeigentum Hannover BGB), • ArGeWo – Arbeitsgemeinschaft der Wohnungs • Wohnungen mit Zeitmietvereinbarungen und festen unternehmen in der Region Hannover Mietzinsvereinbarungen über eine Zeitdauer von mehr als drei Jahren, und zwar während der Dauer • IVD Nord der Mietzinsvereinbarung, • Amtsgericht Hannover • möbliert oder teilmöbliert vermietete Wohnungen1 • ANALYSE & KONZEPTE immo.consult GmbH • Wohnungen, deren Küche, Toilette oder Bad, wenn (als Mietspiegelerstellerin) vorhanden, von anderen Mietparteien mitbenutzt Die Daten des Mietspiegels beruhen auf einer von werden. ANALYSE & KONZEPTE immo.consult GmbH, Hamburg, im Auftrag der Region Hannover mit dem Stichtag 1. Januar 2021 bei Mieterinnen und Mietern sowie 3 Zweck des Mietspiegels Vermieterinnen und Vermietern durchgeführten, empi rischen Repräsentativerhebung. Der Mietspiegel stellt, neben der Benennung von drei Der Mietspiegel gibt Auskunft über die in der Stadt vergleichbaren Wohnungen, dem Sachverständigen zu diesem Zeitpunkt üblicherweise gezahlten Mieten gutachten und der Auskunft aus einer Mietdatenbank, für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, eine der gesetzlichen Möglichkeiten für die Ermittlung Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, die so der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558a BGB dar. genannte „ortsübliche Vergleichsmiete“. Auf seiner Grundlage können sich die Mietvertragspar Dieser Mietspiegel ist ein „qualifizierter Mietspiegel“ teien bei bestehenden Mietverhältnissen in einem fairen i. S. von § 558d BGB und wurde vom Rat der Stadt an Interessenausgleich über eine angemessene Miethöhe erkannt. einigen, ohne selbst Vergleichsobjekte ermitteln oder erhebliche Kosten für Gutachten aufwenden zu müs Die in dieser Mietspiegelbroschüre zugrunde gelegten sen. Sofern wie im vorliegenden Fall ein qualifizierter Rechtsgrundlagen entsprechen dem Stand vom 1. Juli Mietspiegel vorhanden ist, hat die Vermieterin bzw. der 2021. Ggf. später eintretende Änderungen der recht Vermieter im Mieterhöhungsverlangen die ortsübliche lichen Rahmenbedingungen, welche die Anwendung Vergleichsmiete laut Mietspiegel der Mieterin bzw. dem des Mietspiegels betreffen, können nicht berücksichtigt Mieter mitzuteilen, wenn der Mietspiegel Angaben zu werden. Sie sind aber durch die Anwenderinnen und diesem Wohnraum enthält. Hierbei reicht es aus, wenn Anwender des Mietspiegels zu beachten. die verlangte Miete innerhalb der im Mietspiegel aus gewiesenen Spanne liegt. Diese Vorschrift gilt auch dann, wenn die Vermieterin bzw. der Vermieter sich 1 Unter Möblierung/Teilmöblierung werden nicht Einbauküchen, Einbauschränke, Durchreichen u. Ä. verstanden. 4
Mietspiegel 2021 auf ein anderes Begründungsmittel als den Mietspiegel 4.2 Wohnwertmerkmale stützen will. Im Gerichtsverfahren hat der qualifizierte Mietspiegel die Vermutung der Richtigkeit für sich. Im Allgemeinen hängt die Höhe der Miete einer Woh nung von den Merkmalen Art, Wohnungsgröße, Aus Die Vermieterin bzw. der Vermieter kann verlangen, stattung, Beschaffenheit und Wohnlage ab. Von diesen dass die Mieterin bzw. der Mieter einer Mieterhöhung fünf sogenannten Wohnwertmerkmalen wurden drei bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete zu direkt in den Mietspiegel einbezogen: stimmt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: • Wohnungsgröße, • Die Miete der Wohnung ist seit mindestens einem Jahr unverändert (ausgenommen Mieterhöhungen • Ausstattung, wegen Modernisierung oder höherer Betriebskos • Beschaffenheit. ten), Dabei wird das Merkmal Beschaffenheit durch das Bau • eine Mieterhöhung ist nach dem Mietvertrag nicht alter des Gebäudes bzw. der Wohnung (bei nachträgli ausgeschlossen, cher Errichtung einer Wohnung in einem bestehenden • der verlangte Mietzins hat sich innerhalb eines Gebäude) abgebildet. Zeitraums von drei Jahren nicht um mehr als 20 % Aus den zwei Merkmalen Wohnungsgröße und Baualter erhöht (ausgenommen Mieterhöhungen wegen ergibt sich in der Mietspiegeltabelle das Feld, mit dem Modernisierung oder höherer Betriebskosten). man eine bestimmte Wohnung vergleichen und den in Der Mietspiegel gibt in jedem Mietspiegelfeld für die Frage kommenden Mittelwert und die Mietenspanne erhobenen Mietwerte den Mittelwert (das arithmeti ablesen kann. Über die Einordnung der Wohnung inner sche Mittel) und eine Mietenspanne an, die sich aus den halb der Spanne entscheidet die Anzahl der in dieser inneren vier Fünfteln der gemessenen Mietenverteilun Broschüre aufgeführten Ausstattungsmerkmale. Dage gen ergibt. D. h. es sind bei der Datenerhebung sowohl gen werden die Kriterien „Art“ und „Wohnlage“ nur marktübliche Mieten unterhalb als auch oberhalb der indirekt berücksichtigt. Mietenspannen gefunden worden. Dieses kann gege Wie die einzelne Wohnung im Mietspiegel einzuordnen benenfalls bei der Bewertung besonderer individueller ist, kann erst nach eingehender Prüfung und Anwen Wohnungseigenschaften Berücksichtigung finden. dung der nachfolgenden Hinweise entschieden wer Bei Neuvermietung können vom Mietspiegel abwei den. chende Mieten vereinbart werden. Dabei sind die Be stimmungen des Wirtschaftsstrafgesetzes gegen Miet 4.2.1 Art preisüberhöhungen und des Strafgesetzbuches gegen Mietwucher zu beachten. Diese knüpfen an eine erheb Dieses Wohnwertmerkmal ist im Mietspiegel nicht liche Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete direkt einbezogen. Mit der Art der Wohnung sind vor an. allem die Gebäudeart und die Anzahl der Wohnungen im Gebäude gemeint. Im Mietspiegel sind nur Mieten von Wohnungen in 4 Begriffsbestimmungen Mehrfamilienhäusern mit drei und mehr Wohnungen berücksichtigt. Hierzu gehören auch vermietete Eigen 4.1 Mietbegriff tumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Mieten für Wohnungen in Gebäuden mit geringerer Wohnungs Bei den im Mietspiegel ausgewiesenen Beträgen han anzahl können deshalb nicht unmittelbar aus dem delt es sich um die monatliche Nettokaltmiete pro Mietspiegel abgelesen werden. Quadratmeter Wohnfläche. Dies ist der im Rahmen des Mietvertrags bzw. der letzten Mieterhöhung vereinbarte Mietzins für die Überlassung der Wohnung einschließ 4.2.2 Wohnungsgröße lich etwaiger in ihm enthaltener Modernisierungs- und Instandsetzungszuschläge, jedoch ohne Betriebs- und Die Wohnungsgröße bestimmt sich nach der Wohn Heizkosten. Bei diesen Nettokaltmieten ist grundsätz fläche in Quadratmetern. Zu ihrer genauen Berechnung lich davon auszugehen, dass seitens der Mieterin bzw. empfiehlt sich die Anwendung der Verordnung zur Be des Mieters eine vertragliche Verpflichtung zur Durch rechnung der Wohnfläche (vgl. Anlage 2). führung der Schönheitsreparaturen besteht. 5
Als Wohnungsgröße ist für den Mietspiegel die Wohn 4.2.4 Ausstattung fläche hinter der Wohnungstür ohne Zusatzräume außerhalb der Wohnung, wie z. B. Keller oder Boden Maßgeblich ist allein die Wohnungs- und Gebäude raum, maßgebend. Balkone, Terrassen, Loggien und ausstattung, die durch die Vermieterin bzw. den Ver Dachgärten können bis höchstens zur Hälfte ihrer Fläche mieter gestellt wurde. Von der Mieterin bzw. vom bei der Ermittlung der Wohnungsgröße eingerechnet Mieter auf eigene Kosten geschaffene Ausstattungs werden. merkmale bleiben unberücksichtigt. Im Mietspiegel werden die Wohnungen in vier Größen Die Ausstattung wird im Mietspiegel in zweierlei Weise klassen eingeteilt: berücksichtigt: • bis unter 45 m² Zum einen wird davon ausgegangen, dass die Wohnung seitens der Vermieterin bzw. des Vermieters mit Bad, • 45 bis unter 65 m² WC und einer Heizung ausgestattet ist, die alle Wohn • 65 bis unter 85 m² räume beheizt. Letzteres umfasst Fern-, Block-, Zentral- oder Etagenheizungen sowie Nachtspeicherheizungen, • 85 m² und mehr falls diese in allen Wohnräumen vorhanden sind. Die Brennstoffversorgung muss dabei automatisch, also 4.2.3 Beschaffenheit nicht von Hand, erfolgen. Für Wohnungen, bei denen diese Merkmale nicht vorhanden sind, können keine Das Wohnwertmerkmal „Beschaffenheit“ bezieht sich Werte aus dem Mietspiegel abgelesen werden. auf Bauweise, Zuschnitt und baulichen Zustand des Ge Zum anderen sind 20 Ausstattungsmerkmale mit un bäudes und der Wohnung. Es wird im Mietspiegel durch terschiedlichen Gewichtungen für die Einordnung einer das Baualter wiedergegeben, weil die grundsätzliche Wohnung in den Mietspiegel relevant. Insgesamt kön Beschaffenheit verschiedener Wohnungen wesentlich nen 27 Punkte erreicht werden. durch die während bestimmter Zeitperioden übliche Bauweise charakterisiert wird. Maßgeblich für das Bau Die Gewichtung erfolgt in einem Punktesystem. Es alter ist die Bezugsfertigkeit der Wohnung. Dies gilt werden zwei Punkte für Ausstattungsmerkmale verge auch bei Wiederaufbau, Wiedererstellung, Ausbau oder ben, die sich tendenziell stärker auf den Mietpreis aus Erweiterung von bestehenden Gebäuden. wirken können. Alle anderen Ausstattungsmerkmale erhalten einen Punkt. Die Ausstattungsmerkmale und Das Baualter soll dabei nicht schematisch berücksich deren Gewichtung sind dabei wie folgt festgelegt: tigt werden. Im Grenzbereich zwischen zwei Baualtern kann es gerechtfertigt sein, die Wohnung höher oder niedriger einzustufen. Punkte- Ausstattungsmerkmal Im Mietspiegel für Burgdorf werden folgende Baualters vergabe klassen unterschieden: Küche • bis 1960 Komplett ausgestattete Küche mit Herd, • 1961 - 1994 Spüle, Kühlschrank, Arbeitsplatte sowie 2 Schränken • 1995 - 2020 Hochwertiges Küchengerät (z. B. Glas Grundsätzlich werden modernisierte Wohnungen in das keramik- (etwa „Ceran“) oder Induk Baualter der Ersterrichtung eingeordnet. Eine abwei tionskochfeld, Einbaukühlschrank, Ge 1 chende Einordnung kann im Einzelfall dann gerechtfer schirrspülmaschine, Gefrierschrank oder tigt sein, wenn der durch eine mit wesentlichem Bau -truhe, Mikrowellenherd) aufwand durchgeführte Modernisierung geschaffene Wohnwert dieses rechtfertigt. Warmwasserversorgung 1 Keramische Bodenfliesen oder gleich 1 wertiger Bodenbelag Bad Zusätzliches separates WC (Gäste-WC) 2 Separate Dusche zur vorhandenen Bade 1 wanne 6
Mietspiegel 2021 Neuwertige bzw. moderne Badausstat Warmwasserbereitung vorliegt, sind vor der Vergabe 1 tung der Ausstattungspunkte pauschal 20 kWh/(m²·a) hin zuzurechnen. Keramische Bodenfliesen oder gleich 1 Die Summe der vorhandenen Ausstattungspunkte aus wertiger Bodenbelag der Liste entscheidet darüber, in welchen Bereich der Versorgungs- und Entsorgungsleitungen Mietenspanne innerhalb eines Mietspiegelfeldes eine überwiegend nicht freiliegend (die Zu konkrete Wohnung einzuordnen ist. Dabei gelten fol leitungen, die sich direkt am WC, dem 1 gende Regeln: Waschbecken oder der Heizung befinden, • 0 bis 9 Ausstattungspunkte vorhanden = Einordnung sind damit nicht gemeint) in die untere Hälfte der Differenz zwischen Span Fußbodenheizung 2 nenunterwert und Mittelwert Bad mit Fenster 2 • 10 bis 12 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord nung in die obere Hälfte der Differenz zwischen Wohnung allgemein Spannenunterwert und Mittelwert Parkett oder aufgearbeiteter/neuer Die 2 • 13 bis 15 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord lenboden in mindestens einem Raum nung in die untere Hälfte der Differenz zwischen Isolierverglasung 1 Mittelwert und Spannenoberwert Gegensprechanlage mit Türöffner 1 • 16 bis 27 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord nung in die obere Hälfte der Differenz zwischen Mit Kabelanschluss oder Gemeinschaftssatel 1 telwert und Spannenoberwert litenanlage Innerhalb der sich nach dieser Einordnung einer kon Balkon, Terrasse, Loggia oder Dachgarten kreten Wohnung in das Tabellenraster des Mietspie (Mindesttiefe 1 m, keine bauliche Beein 2 gels dann noch ergebenden restlichen Mietenspanne trächtigung) können weitere, noch nicht berücksichtigte Ausstat Gartennutzung (nur dem jeweiligen Mie tungsmerkmale der Wohnung und/oder des Gebäudes ter zugängliche und zur Verfügung ste 1 – ebenso wie ihr Fehlen – berücksichtigt werden. hende Grünfläche) Aufzug im Haus 1 4.2.5 Wohnlage Abschließbarer Fahrradabstellraum inner 1 Die Wohnlage wird im Mietspiegel nicht unmittelbar halb oder außerhalb des Gebäudes berücksichtigt, da sich Mietpreisunterschiede nach Energetik Wohnlage bislang nicht in wesentlichem Ausmaß he rausgebildet haben. Dessen ungeachtet lassen sich in Wohnungen in Gebäuden mit einem Einzelfällen unterschiedliche Wohnlagequalitäten fest Energieverbrauchswert inkl. Warmwas stellen, die unterschiedliche Miethöhen rechtfertigen. serbereitung von Diese Unterschiede können innerhalb der Mietenspan – 130 kWh/(m²·a) oder besser in bis ne zusätzlich zu den Ausstattungsmerkmalen (s. 4.2.4) 1960 errichteten Gebäuden berücksichtigt werden. – 120 kWh/(m²·a) oder besser in zwi schen 1961 und 1977 errichteten Ge bäuden 2 – 90 kWh/(m²·a) oder besser in zwischen 5 Anwendung 1978 und 1994 errichteten Gebäuden – 70 kWh/(m²·a) oder besser in zwischen Der Mietspiegel wird durch die zwei Wohnwertmerk 1995 und 2014 errichteten Gebäuden male Größe und Baualter der Wohnung gebildet. Um – 55 kWh/(m²·a) oder besser in ab 2015 das für eine bestimmte Wohnung in Betracht kommen errichteten Gebäuden de Mietspiegelfeld zu finden, ist folgendermaßen vor zugehen: Gesamtpunktzahl (Ausstattungspunkte) 27 1. Feststellen der Wohnungsgröße (Diese Angabe kann man aus den Mietvertragsunterlagen oder der Be Die Energieverbrauchswerte können aus dem Ener triebskostenabrechnung entnehmen.) gieverbrauchsausweis für das Gebäude entnommen 2. Feststellen des Baualters werden. Wenn der Verbrauchskennwert nur ohne 7
Aus der Kombination der Merkmale Wohnungsgröße Berechnungsbeispiel Feld B2: und Baualter ergibt sich das entsprechende Tabellen Baualtersklasse 1961 bis 1994 (Spalte B), Wohnungs feld des Mietspiegels, aus dem man Mittelwert und größe 45 m² bis unter 65 m² (Zeile 2) Mietpreisspanne ablesen kann. Spannenunterwert1: 6,00 €, Mittelwert2: 6,95 €, Span Abschließend ist die Wohnung innerhalb der Mieten nenoberwert3: 8,07 € spanne anhand der Anzahl der vorhandenen weiteren Wohnungsausstattungen nach dem in Abschnitt 4.2.4 Anzahl Ausstattungsmerkmale dargestellten Regelwerk einzuordnen. 0 bis 9 10 bis 12 13 bis 15* 16 bis 27 Dazu ein Beispiel: Vergleichsmiete pro m2 Eine Wohnung wurde 1965 errichtet und ist 58 m² groß. 6,00 € 6,48 € 6,95 € 7,51 € 8,07 € Damit gehört sie in das Mietspiegelfeld B2 (Baual tersklasse 1961 bis 1994, Wohnungsgröße 45 m² bis Spannen- Mittelwert2 Spannen- unter 65 m²). Der Mittelwert in Feld B2 beträgt 6,95 €/ unterwert1 oberwert3 m² Nettokaltmiete monatlich, die Mietenspanne liegt zwischen 6,00 bis 8,07 €/m². * Bei 14 Ausstattungsmerkmalen liegt die ortsübliche Die Wohnung ist folgendermaßen ausgestattet: Vergleichsmiete zwischen 6,95 €/m² und 7,51 €/m² • Warmwasserversorgung in der Küche • Keramische Bodenfliesen oder gleichwertiger Boden 5.1 Mietspiegel der Stadt Burgdorf 2021 belag im Bad • Versorgungs- und Entsorgungsleitungen im Bad 1961 1995 überwiegend nicht freiliegend Baualtersklasse bis 1960 bis 1994 bis 2020 • Bad mit Fenster A B C Wohnungsgröße • Isolierverglasung 5,80 6,77 8,41 • Gegensprechanlage mit Türöffner Unter 45 m² 1 5,06 - 6,45 5,99 - 7,88 6,13 - 11,23 • Kabelanschluss oder Gemeinschaftssatellitenanlage 45 m² bis 6,12 6,95 7,97 • Balkon, Terrasse, Loggia oder Dachgarten (Mindest 2 unter 65 m² 5,28 - 7,53 6,00 - 8,07 6,25 - 10,03 tiefe 1 m, keine bauliche Beeinträchtigung) • Aufzug im Haus 65 m² bis 6,00 6,79 8,02 3 unter 85 m² 5,27 - 7,12 5,97 - 7,71 6,04 - 10,14 • Abschließbarer Fahrradabstellraum innerhalb oder außerhalb des Gebäudes 5,77 6,85 8,44 85 m² und mehr 4 • Die Wohnung hat einen Energieverbrauchswert inkl. 4,47 - 7,22 5,78 - 8,28 5,99 - 10,93 Warmwasserbereitung von 120 kWh/m²a oder bes ser in zwischen 1961 und 1977 errichteten Gebäu den. Legende: 1. Zeile: Arithmetisches Mittel Damit hat die Wohnung 14 Ausstattungspunkte und ist 2. Zeile: Unter- und Oberwert in die untere Hälfte der Differenz zwischen Mittelwert der 4/5-Spanne und Spannenoberwert einzuordnen. Die Differenz zwi Das Feld C1 hat aufgrund einer geringen schen Mittelwert und Spannenoberwert beträgt im Feld Anzahl von Mietwerten nur eine bedingte B2 1,12 €/m². Somit liegt die ortsübliche Vergleichs Aussagekraft (10 bis 29 Mietwerte). miete für die Beispielwohnung in der Mietenspanne zwischen 6,95 €/m² und 7,51 €/m². 8
Mietspiegel 2021 Anlage 1 (4) Die Kappungsgrenze gilt nicht, Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) 1. wenn eine Verpflichtung des Mieters zur Aus (Stand 1. Juli 2021) gleichszahlung nach den Vorschriften über den Abbau der Fehlsubventionierung im Woh § 557 Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz nungswesen wegen des Wegfalls der öffentli chen Bindung erloschen ist und (1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien 2. soweit die Erhöhung den Betrag der zuletzt zu eine Erhöhung der Miete vereinbaren. entrichtenden Ausgleichszahlung nicht über (2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Ver steigt. tragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als Der Vermieter kann vom Mieter frühestens vier Monate Indexmiete nach § 557b vereinbaren. vor dem Wegfall der öffentlichen Bindung verlangen, (3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen ihm innerhalb eines Monats über die Verpflichtung zur nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, Ausgleichszahlung und über deren Höhe Auskunft zu soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung erteilen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verpflich ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den tung des Mieters zur Leistung einer Ausgleichszahlung Umständen ergibt. nach den §§ 34 bis 37 des Wohnraumförderungsgeset zes und den hierzu ergangenen landesrechtlichen Vor (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein schriften wegen Wegfalls der Mietbindung erloschen barung ist unwirksam. ist. (5) Von dem Jahresbetrag, der sich bei einer Erhöhung § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichs- auf die ortsübliche Vergleichsmiete ergäbe, sind miete Drittmittel im Sinne des § 559a abzuziehen, im Falle (1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhö des § 559a Abs. 1 mit 8 Prozent des Zuschusses. hung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmie (6) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein te verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu barung ist unwirksam. dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung § 558a Form und Begründung der Mieterhöhung geltend gemacht werden. Erhöhungen nach den (1) Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt. Mieter in Textform zu erklären und zu begründen. (2) Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus (2) Zur Begründung kann insbesondere Bezug genom den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder men werden auf einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum ver gleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit 1. einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d), und Lage einschließlich der energetischen Ausstat 2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank (§ 558e), tung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jah ren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 3. ein mit Gründen versehenes Gutachten eines abgesehen, geändert worden sind. Ausgenommen öffentlich bestellten und vereidigten Sachver ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz ständigen, oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage 4. entsprechende Entgelte für einzelne vergleich festgelegt worden ist. bare Wohnungen; hierbei genügt die Benen (3) Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete nung von drei Wohnungen. innerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach (3) Enthält ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d Abs. 1), den §§ 559 bis 560 abgesehen, nicht um mehr als bei dem die Vorschrift des § 558d Abs. 2 eingehalten 20 vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze). Der ist, Angaben für die Wohnung, so hat der Vermieter Prozentsatz nach Satz 1 beträgt 15 vom Hundert, in seinem Mieterhöhungsverlangen diese Angaben wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung auch dann mitzuteilen, wenn er die Mieterhöhung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingun auf ein anderes Begründungsmittel nach Absatz 2 gen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Ge stützt. meinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete nach Satz 3 bestimmt sind. Die Landesregierungen (4) Bei der Bezugnahme auf einen Mietspiegel, der werden ermächtigt, diese Gebiete durch Rechtsver Spannen enthält, reicht es aus, wenn die verlangte ordnung für die Dauer von jeweils höchstens fünf Miete innerhalb der Spanne liegt. Ist in dem Zeit Jahren zu bestimmen. punkt, in dem der Vermieter seine Erklärung abgibt, 9
kein Mietspiegel vorhanden, bei dem § 558c Abs. 3 § 558d Qualifizierter Mietspiegel oder § 558d Abs. 2 eingehalten ist, so kann auch ein anderer, insbesondere ein veralteter Mietspie (1) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der gel oder ein Mietspiegel einer vergleichbaren Ge nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen meinde verwendet werden. erstellt und von der Gemeinde oder von Interessen vertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein worden ist. barung ist unwirksam. (2) Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Da § 558b Zustimmung zur Mieterhöhung bei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisinde (1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, xes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungs Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstel verlangens. len. (2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum (3) Ist die Vorschrift des Absatzes 2 eingehalten, so wird Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zu vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel be gang des Verlangens zustimmt, kann der Vermie zeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete ter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage wiedergeben. muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden. § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Miet- (3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausge erhöhung gangen, das den Anforderungen des § 558a nicht entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit (1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlan oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum gens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu. Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außer (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein ordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats barung ist unwirksam. kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhö hung nicht ein. § 558c Mietspiegel (2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein barung ist unwirksam. (1) Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübli che Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Ver Anlage 2 mieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder an erkannt worden ist. Auszug aus der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung WoFIV) (2) Mietspiegel können für das Gebiet einer Gemeinde (Stand 25. November 2003) oder mehrerer Gemeinden oder für Teile von Ge meinden erstellt werden. § 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche (3) Mietspiegel sollen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. (1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser (4) Gemeinden sollen Mietspiegel erstellen, wenn hier Verordnung anzuwenden. für ein Bedürfnis besteht und dies mit einem ver tretbaren Aufwand möglich ist. Die Mietspiegel und (2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach ihre Änderungen sollen veröffentlicht werden. § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche (5) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechts anzurechnen. verordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vor schriften über den näheren Inhalt und das Verfahren zur Aufstellung und Anpassung von Mietspiegeln zu erlassen. 10
Mietspiegel 2021 § 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen 5. Einbaumöbeln und 6. nicht ortsgebundenen, versetzbaren Raumteilern. (1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grund flächen der Räume, die ausschließlich zu dieser (3) Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohn Betracht die Grundflächen von heims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur 1. Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie die Bewohner bestimmt sind. eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweisen (2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratme ter beträgt, 1. Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie 2. Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze, 2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, 3. Türnischen und wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören. 4. Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis (3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen fol zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Me gender Räume: ter oder weniger tief sind. 1. Zubehörräume, insbesondere: (4) Die Grundfläche ist durch Ausmessung im fertig ge a. Kellerräume, stellten Wohnraum oder auf Grund einer Bauzeich nung zu ermitteln. Wird die Grundfläche auf Grund b. Abstellräume und Kellerersatzräume einer Bauzeichnung ermittelt, muss diese außerhalb der Wohnung, 1. für ein Genehmigungs-, Anzeige-, Genehmi c. Waschküchen, gungsfreistellungs- oder ähnliches Verfahren d. Bodenräume, nach dem Bauordnungsrecht der Länder ge fertigt oder, wenn ein bauordnungsrechtliches e. Trockenräume, Verfahren nicht erforderlich ist, für ein solches f. Heizungsräume und geeignet sein und g. Garagen, 2. die Ermittlung der lichten Maße zwischen den Bauteilen im Sinne des Absatzes 1 ermöglichen. 2. Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stel lenden Anforderungen des Bauordnungsrechts Ist die Grundfläche nach einer Bauzeichnung ermittelt der Länder genügen, sowie worden und ist abweichend von dieser Bauzeichnung gebaut worden, ist die Grundfläche durch Ausmessung 3. Geschäftsräume. im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer berichtigten Bauzeichnung neu zu ermitteln. § 3 Ermittlung der Grundfläche (1) Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen zwi § 4 Anrechnung der Grundflächen schen den Bauteilen zu ermitteln; dabei ist von der Die Grundflächen Vorderkante der Bekleidung der Bauteile auszuge hen. Bei fehlenden begrenzenden Bauteilen ist der 1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten bauliche Abschluss zu Grunde zu legen. Höhe von mindestens zwei Metern sind voll ständig, (2) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind namentlich einzubeziehen die Grundflächen von 2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weni 1. Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und ger als zwei Metern sind zur Hälfte, Fensterumrahmungen, 3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimm 2. Fuß-, Sockel- und Schrammleisten, bädern und ähnlichen nach allen Seiten ge 3. fest eingebauten Gegenständen, wie z. B. Öfen, schlossenen Räumen sind zur Hälfte, Heiz- und Klimageräten, Herden, Bade- oder 4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Ter Duschwannen, rassen sind in der Regel zu einem Viertel, 4. freiliegenden Installationen, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen. 11
Weitere Informationen und Ansprechpersonen Stadt Burgdorf Wirtschaftsförderungs- und Liegenschaftsabteilung Vor dem Hannoverschen Tor 1 31303 Burgdorf Gesine Nämsch Telefon 0 51 36/8 98 - 1 36 Melanie Höthker Telefon 0 51 36/8 98 - 1 37 Hinweis: Durch die Stadt Burgdorf kann lediglich eine „Lese- und Interpretationshilfe“ des Mietspiegels, jedoch keine Rechtsberatung in mietrechtlichen Angelegenheiten erfolgen. Weiterhin beraten auch die jeweiligen Vertretungen von Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern. ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– IMPRESSUM Herausgeber Stadt Burgdorf Der Bürgermeister Vor dem Hannoverschen Tor 1 31303 Burgdorf Telefon (0 51 36) 8 98 - 0 Telefax (0 51 36) 8 98 - 1 12 E-Mail info@burgdorf.de Internet www.burgdorf.de Foto Seite 2: Stadt Burgdorf Druck Region Hannover, Team Medienservice
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