Mind-Maps Strafrecht AT - Autoren: Martin Malkus, Roger Pierenkemper, Marburg
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Lerngruppe
schnellere Mitschrift
Vorbereitung der Vorlesungen
= weniger Ablenkung Zuhören
verstehen
vertraute Struktur schnelleres Lesen von
Lehrbüchern/Skripten auch ideal für:
vertrauter I nhalt
lesen
Kampf gegen Vergessen!
regelmäßig Lehrbücher
nach 1 Tag
wiederholen Skripte und
nach 1 Woche Fälle von
nach 1 Monat Tipps zum Niederle
vertiefen
vor Klausuren Benutzen von
MindMaps
Vorlesung
Gelesenes ergänzen
Fälle, Klausuren in Ordner sammeln
in Stichworten
als Erinnerung aus dem Gedächtnis
selber malen
alles vergessen?
dann nochmal!
vergleichen
Tipps zum Benutzen dieser MindMaps.mmap - 14.01.2009 - The Mindjet TeamNotwehr
RWK
Notstand
Einwilligung
Vorsatz
~ = Analoge Anwendung
Entscheidungen/ Fälle
obj.
Sorgfaltspflichtverletzung
fahrlässig
Theorie
Übersicht
subj. TB
Irrtum
Problem
Rücktritt
Allg Rechtsfolge
unmittelbares Ansetzen
Begriffe & Def.
Versuch
Voraussetzungen
Zeitpunkt
Kausalität
Rechtsgüterschutz
obj. Zurechnung
Bildererläuterung
Pflichtwidrigkeitszusammenhang
beachte in Prüfung
Garantenstellung
Ingerenz
Qualifikation
Unterlassen
sonstiges Strafzumessung
§25 II
OTB
§25 I, 2.Alt
Konkurrenzen
Täterschaft
T+T (TNT)
§27
§26
Vollendung
3. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT.mmap - 08.01.2009 - MindjetAufgaben u. Zwecke 5
Garantiefunktionen 6
Allg. 7
Grundlagen Strafbarkeit
Einteilung Delikte 8
41
Konkurrenzen
35 Abgrenzung
36 mittelbare §25 I Alt.2
Kausalität 10
Täterschaft
37 Mittäterschaft §25 II
Objektiv
Objektive Zurechnung 11
39 Tatbestand
Anstiftung 34. T+T
38. Teilnahme 12
Beihilfe Vorsatz
40
siehe Mindmaps StrafBT Subjektiv
Akzessorietätslockerung §28
Irrtum 13
Vorsatz Fahrlässigkeit
Kombination Strafrecht AT -
Inhaltsverzeichnis
33 15
§ 32 Notwehr
32. Fahrlässigkeitstat
§ 34 Rf. Notstand 16
9. vorsätzliches
Erfolgsdelikt
31 14. Rwk
Garantenstellung
30. unecht 29. vorsätzliches 17
§ 127 StPO FestnahmeR
Unterlassungsdelikt
Einwilligung 18
Notstände nach BGB 19
26 unmittelbares Ansetzen
27 § 24 20
§ 33 Notwehrexzess
Rücktritt 25. versuchtes
28 besondere Deliktsformen 22
Begehungsdelikt 21. Irrtümer
ETBI
actio libera in causa 23
Schuld
§ 35 Entschuldigender Notstand 24
4. - Malkus-Pierenkemper - StrafR AT - Überblick.mmap - 08.01.2009 -Individual RG höchstpersönliche
Eigentum
andere wenn
Rechtsordnungen RG Allgemeinheit
unzureichender
z.B. ZivilR Schutz
ultima ratio Kombination möglich z.B. §306a
Rechtsgüterschutz möglich Ausn.: Leben
rechtfertigende Einwilligung
nicht möglich
"Insel-Beispiel" Kant + Hegel
Vergeltungstheorien
absolute Aufgaben & Zwecke
repressive Wirkung
Strafrecht
Sühnetheorie
Feuerbach Straftheorien
Abschreckung Generalprävention
Allgemeinheit
relative Wahrung
Liszt Rechtsfriedens
Spezialprävention
Täter Mittelpunkt
h.M
Gesamtwürdigung Vereinigungstheorie
§ 46 StGB
5. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT- Aufgaben Zwecke Strafrecht.mmap - 08.01.2009 -Nichtaufklärbarkeit
Postpendenz
zeitliches in dubio
+ Präpendenz
Art.103 II
Stufenverhältnis das Mindere
verfassungskonform
sonst Lücken
Tatsachenalternativität unechte
auch Art.7 I EMRK, §§1,2 StGB
Tatbestandsalternativität Art.103 II GG
in dubio pro reo
bedarf rechtsethische Wahlfeststellung
Vergleichbarkeit nicht Änderung Rspr.
annähernd gleicher Vorwurf echte
nicht VerfahrensR + Verjährung
Prüfung als unerträglicher
wäre zweifellos Widerspruch
Rückwirkungs- Radbruchsche
verbot Mauerschützen- Formel Gerechtigkeit
fall
Wortlaut grammatische BGHSt 39,1
Stellung im Normengefüge systematisch Garantie- nulla poena nullum
Ratio
funktionen crimen sine lege
teleologisch
des Voraussetzungen
historische Strafrechts hinreichend Rechtsfolgen
arg. Art.1 GG bestimmt
lebenslange Auslegungs- Bestimmtheits- z.B. Grafitti
z.B. Mordmerkmale nicht §303 I Einführung §303 II
Freiheitsstrafe methoden gebot
restriktiv verfassungskonforme
insbes.
Fahrlässigkeitstaten ErgänzungsTBe
GemeinschaftfR konforme
z.B. §90 BGB grds. Anwendung BGB
Einheitlichkeit nullum crimen
Ausnahme: Rechtsordnung sine lege scripta
z.B. Geburt Besonderheiten alic abzulehnen
Verbot
GewohnheitsR Ablehnung
Übertragung ZüchtigungsR
Grundgedanke Gesetzesanalogie
Prinzipentwicklung
mehreren Vorschriften Rechtsanalogie
keine ~ zu Lasten Täters Analogieverbot
z.B. §123 durch Anrufe,
stattdessen Auslegung
§240
gilt nicht für StPO
6. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT Garantiefunktionen Strafrechts.mmap - 08.01.2009 -/= Tierangriffe
menschliches Verhalten
aber: Hetzen des Hundes = menschl.
Strafen §§38 ff.
dualistisches RF äußerlich erkennbar /= Gedanken, Wünsche
Maßregeln System
Besserung
Sicherung Schlaf
Reflexe
/=
RF Tat vis compulsiva
vis absoluta
vom Willen getragen
volltrunken
Hypnose
Grundform Deliktes automatische Verhaltensweisen
Grundtatbestand
Geprägestraftatbestandes Unternehmensstrafbarkeit
Handlungsbegriff
gewollte Veränderung Außenwelt
naturalistisch kausal
Vorsatzprüfung in Schuld
Ausbau Tatbestandes
abschließende zweckbezogen
Qualifikation/ finale Handlungslehre
zwingende Regelung Privilegierung Vorsatzprüfung subj. TB
Theorien
z.B. §§250, 218 III Grundlagen soziale Sozialerheblichkeit
Privilegierung sperrt Quali Strafbarkeit
z.B. §224 Persönlichkeitsäußerung
unselbstständige Quali personale
Roxin
z.B. §§249, 252 (ver-)
selbstständig(t)e
Entfernung Grunddelikt Abwandlung
eigener Unwert Systematik StGB
m.M
Tatbestand + RW
nach Schuldprüfung 2 stufiger Aufbau zusammen
z.B. §243 Regelbsp. Lehre negativen
Strafzumessungsregeln
Tbmerkmale
/= zwingend
Prüfungsaufbau 1871
z.B. Diebstahl / Betrug 3 stufiger Aufbau
Alternativität h.M.
z.B. §246 AuffangTB
7. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Grundlagen Strafbarkeit.mmap - 08.01.2009 -widerlegbare Vermutung
vorliegen schweren Falles
Regelbsp. Besonders schwere
z.B. §243 I Nr.1-7 Mindeststrafe über
Fälle - Regelbsp.
§12 1 Jahr Verbrechen
Verbrechen /
§15 Vorsatz Vorsatz / Vergehen Versuchsstrafbarkeit §23 I
wichtig für:
Vertrauen
Fahrlässigkeit versuchte Beteiligung §30
Ausbleiben Erfolges Abgrenzung
Erfolg = Eintritt in Außenwelt z.B. §223
Eintritt bes. Erfolges z.B. §§227, 239a
Versuch steht Erfolgsqualifikation
Vollendung gleich Erfolgs- / mind. Fahrlässigkeit Folge §18
Unternehmensdelikte Vollendung /
z.B. §§184, 307,309, 316c, 357
Unternehmung Tätigkeitsdelikte Glaube der
Falschaussage
Tätigkeits- = bloßes Tätigwerden ausreichend egal
z.B. §153
keine bes. Voraus. Täterqualität Allg.
bes. Verhaltensunwert z.B. §303
Eigenhändige~ Verletzung
z.B. §§173, 153 ff., 323a
Einteilung §§315a, 306b II
§14 I wer aufgeführt konkret
Allg. / Delikte Verletzungs- /
entscheidend mittelbare Eigenhändig/ Gefährdungsdelikte konkrete Gefahr nicht nötig
Täterschaft Sonderdelikte abstrakt
Gefährdung z.B. §§306a I, 323a, 316,c
strafbegründend Sonderdelikte
echte abstrakt
bei §28 entscheidend konkret z.B. Volksverhetzung
strafschärfend unecht
Aufrechterhaltung rw Zustandes
Dauerdelikt =
Schwerpunkt z.B. §§123, 239
h.M. Vorwerfbarkeit
Abgrenzung Zustandsdelikt = bloße Erzeugung rw Zustandes
z.B. §323c echte Begehung/ Dauerdelikte bis
Dauer- /
Unterlassung wichtig Beendigung
Unterlassungs~ Zustandsdelikte
§§13 i.V.m. XXX Teilnahme Zustandsdelikte mit
unechte
Eintritt Zustandes
8. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Einteilung Delikte.mmap - 08.01.2009 -Täter/Tatobjekt abhängig vom Delikt
jedes menschliche
Objektiv Tathandlung Verhalten
Kausalität
objektive Zurechnung
Wissen
Verwirklichung
Strafverfolgungs- TB Vorsatz
voraussetzungen Arten
Strafbarkeits-
Fahrlässigkeit
Strafzumessungsebene bedingungen &
RF zum Tatzeitpunkt
Subjektiv sonst. subj. TBM
TB
error in persona
aberratio ictus
§19 Alter Irrtümer
Irrtum Kausalverlauf
alic §20 seelische Störung Tatbestandsvarianten
Schuld- (un-)
Umstände außerhalb Tatbestandes
schweren fähigkeit
Gewalttaten 3,3 muss nicht vom Vorsatz umfasst sein
Promille Trunkenheit objektive Bedingung Irrtümer unbeachtlich
Schuldunfähigkeit Strafbarkeit
3,0 Promille Vorsätzliches z.B. §231 Schlägerei
Erfolgsdelikt z.B.§§186, 283 VI, 283d IV, 323a str.
ETBI Schuldformen §18 nicht anwendbar
Verbotsirrtum §17
Schuld Notwehr §32
Erlaubnisirrtum persönliche Vorwerfbarkeit
Notstand §34
Doppelirrtum defensiv §228 BGB
zivilR Notstand
Notwehrexzess §33 aggressiv §904 BGB
entsch. Notstand §35 RWK Einwilligung/
Einverständnis
übergesetzlicher
Notstand Entschuldigungsgründe §127 StPO
Unzumutbarkeit rechtfertigende Pflichtenkollision
normgemäßen Verhaltens
Irrtum Entschuldigungsgründe
9. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Vorsätzliches Erfolgsdelikt.mmap - 07.01.2009 -conditio sine
Äquivalenztheorie qua non
M.M.
Einschränkung der
Anwendung conditio-Formel Adäquanztheorie Äquivalenztheorie
überholende außerhalb allg.
normale Kausalität Lebenserfahrung
Kausalität
strafrechtlicher
relevanter Erfolg
Abbruch Relevanztheorie
Erstbedingung MM.
neue Ursachenreihe
keine Kausalität unabhängige Handlungen geben Erfolg
des Ersten
jede für sich ausreichend
auch kausal
Dritte unerheblich Modifikation
Herz OP Fall conditio-Formel arg. sonst keine
alternative Vollendungsstrafbarkeit
nötig
nur atypische Kausalität Kausalität
Kausalität abbrechende
Korrektur über obj. Kausalität
Zurechenbarkeit Rücklichterfall (-) zusammen Erfolg
Zurechnung
BGHSt 4, 360 Korrektur über
Irrtum
conditio-Formel immer nur Versuch
kumulative
Kausalität Anwendung conditio-Formel
unerheblich
konkreter Erfolg hypothetische
Schläge androhen
entscheidend Kausalität Fenster springen
Kausalität gegeben
atypische
Kausalität Korrektur über
obj. Zurechnung
10. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Kausalität.mmap - 07.01.2009 -ist Erfolg Konsequenz normative
Verhaltens? Wertung
keine Strafbarkeit Teilnahme rechtlich
missbilligte Gefahr
§§20, 35 e.A.
gemeinsamer Problemstellung Def. Realisierung
Drogenkonsum konkreten Erfolg
Einwiligungsfähigkeit
h.M.
nicht Geschäftsfähigkeit
(+)
Aufforderung
pflichtwidriges e.A. zur
Vorverhalten arg. gefährlichen
Garantenstellung durch Abgrenzung
Tatmittelüberlassung? erlaubten Risiko Flugreise
(-) Schaffung rechtlich
h.M. relevanten Risikos atypische
arg. Unterlaufen unvorhersehbare
Straffreiheit Verläufe
Einzelfall abhängig schieß auf mich! eigenverantwortliche
Selbstgefährdung Übertretung schützender
offensichtlicht Verhaltensnorm?
Grenzen str. unvernünftig? Operationsverweigerung
nach Unfall Auto Geschwindigkeitsfall
Abgrenzung
Risikozusammenhang
dort Zurechnung gegeben Fremdgefährdung - Schutzzweck Norm
Radleuchtenfall RGSt 63, 392
zeitliche Reihenfolge Beteiligungsbeiträge e.A.
Wann liegt Objektive
Kenntnis Gefahr + Sachlage sie vor? Zurechnung nicht zurechenbarer Erfolg
a.A.
(-) überlegenes Wissen Dritter keine psychische
z.B. h.M. Beihilfe
nach Tatherrschaft + Verantwortung
h.M. Abstiftung
z.B. abstellen auf Fahrzeugführer
a.A. Rechtfertigung §34
Risikoverringerung
Feuerwehrmann wirft Kind aus
BGH NJW 1966, 1823 brennendem Haus um es zu retten
Bratpfannen Fall
BGH NStZ 2001, 29
Gnadenschuss Fall
Schäden Retter
Dazwischentreten rechtmäßiges Alternativverhalten
insbes. Brandstiftung
Retterschäden Dritter / Regressfälle Fahrlässigkeitsdelikten
Ausnahme: völlig
unvernünftiger Einsatz Eintritt auch mit an Sicherheit
pflichtgemäßen grenzender
e.A. Adäquanzzusammenhang Wahrscheinlichkeit
Verhalten
Realisierung neuer a.A. Abgrenzung nach
selbstständiger Gefahr? keine Verwirklichung Risikos
Verantwortungsbereichen
h.M. in dubio pro reo
kein Pflichtwidrigkeits-
Zusammenhang Problem
a.A. Risikoerhöhungslehre
bei
Zweifeln
Lastwagen-Fall BGHSt 11, 1
11. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Objektive Zurechnung.mmap - 08.01.2009 -nur eines erreichbar Vorsatz bzgl. mehrer Tatopfer
bei unterschiedlicher Schwere Delikte
Gesetzeskonkurrenz
Versuch leichteren Delikts fällt weg
e.A.
Unwert Alternativ-Vorsatzes con.
dolus alternativus?
Idealkonkurrenz Versuch + Vollendung
h.M.
unabhängig von Schwere Delikte
§8 Zeitpunkt Gegenstände realen Welt
Ausführung deskriptive
Eintritt in Versuchsstadium §16 I 1 z.B. fremd, zueignen
Simultanitätsprinzip normative
auch Paralellwertung Laiensphäre
Koinzidenzprinzip
genannt sofern zum TB gehörig
zum Zeitpunkt evtl. RWK
nicht des Erfolgseintritts
Erfolgsdelikte wesentliche Grundzüge
nicht strafbar der Handlung Geschehensablauf
dolus subsequens innerhalb vorhersehbaren
nachträgliche Billigung
auch "um zu" Absicht die Merkmale
TBM
Vorsatz Quali Haupttäter
zielgerichteter dd1 Qualifikationen Teilnehmern
Erfolgswillen Vorsatz Begehung
Bezugspunkt
Wortlaut Indiz Ausnahme ErfolgsQuali
sicheres Wissen Vorsatz nötig
dd2 Priviligierende Umstände
Willenselement unerheblich evtl. §16 II
Synthese Theorien Vorsatz nicht zum TB
möglich gehaltender Erfolg Vorsatz
Regelbsp.? Begehung
billigend in Kauf genommen Rspr. subjektives Element
außerhalb TB Regelbsp.
auch Gleichgültigkeit Arten
Vertrauen Nichteintritt Fahrlässigkeit kein Vorsatz nötig
nicht TBM besonders schwere
möglich halten trotzdem Handeln (Tatumstände) Folge ErfolgsQuali
Möglichkeitstheorie voluntatives
e.A. Element objektive Bedingung Strafbarkeit
keine Berücksichtigung Zielen con
de
wahrscheinlich halten
Wahrscheinlichkeitstheorie a.A.
con Wollenselement sachgedankliches
Mitbewusstsein ausreichend
voluntative Theorie Kenntnis
a.A. Tatumstände
Betonung Wollenselements
abzugrenzen bewusster
Franksche Formel Fahrlässigkeit
12. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Vorsatz.mmap - 07.01.2009 -Vorsatz = Tatsachenkenntnis e.A.
Differenzierung nach Art Bewertungen
Außerstrafrechtliche Tatsachen §16 a.A.
Verbots- u.
Strafrechtliche Tatsachen §17
TB-Irrtum
Tatsachen u. rechtliche
ergeben Vorsatz = §16 Paralellwertung Laiensphäre
h.M. Rose Rosahl
Handlungsobjekt
Hoferbenfall
aber kein
objektive Versuch am
subjektiv andere Verwirklichung vermeintlichen
gleichwertige Opfer
dann
Unbeachtlichkeit Handlungsobjekte
e.A. unerheblich arg. einheitlicher
Täter
error in Tatvorsatz
Auswirkung
Beachtlichkeit a.A. persona vel
Irrtum TB
Varianten objecto ungleichwertige Fahrlässigkeit +
unterstellen genereller Objekte §16 I 1 Versuch
Vorstellung
bei qualitativer h.M.
Vergleichbarkeit Auswirkung Beteiligten siehe T+T
actio libera in causa sieh alic
bei Erfolgsdelikten
wesentliche Umrisse
ausreichend
Irrtum Abirrung Tat
keine andere Bewertung
unwesentlicher Irrtum = Ungleichwertigkeit beachtlich
rechtfertigen
Objekte anvisiert Versuch &
krasses abweichen Fahrlässigkeit
Ausnahme:
Gleichwertigkeitstheorie
e.A.
BGHSt 7, 325; BGHSt 14, 193 Blutrausch, Vollendung & Versuch
Jauchegrube aberratio
ictus Konkretisierungstheorie
dolus generalis gleichwertige Versuch & Fahrlässigkeit
Objekte h.M.
zu weit e.A.
con. Irrtum arg. §16 I 1 kein dolus generalis
Kausalverlauf
Koinzidenz Tatplantheorie
a.A. a.A.
Versuch u. Fahrlässigkeit insbes. Tatplan entscheidend
mehraktige
Lehre objektiven Zurechnung Geschehen
einheitliches Geschehen h.L. h.M. nur aberratio ictus
Zusammentreffen
Vorsatz Grundzüge Tat aberratio ictus & str.
normative Begrenzung error in persona
Vorsatzes
Rspr.
wesentliche Abweichung?
13. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Irrtum beim subjektiven TB.mmap - 08.01.2009 -Notwehr Notwehrlage
zuerst spezielle vor
zivilrechtliche Notwehrhandlung Gebotenheit
allgemeinen
Prüfungs- subjektives Rechtfertigungselement
§34 zum Schluss reihenfolge
Irrtumsfragen
defensiv §228
ZivilR
aggressiv §904
nur bei Notstandslage
Unterlassungsdelikten
rechtfertigende
Rechtswidrigkeit Notstandshandlung
arg. sonst Pflichtenkollision rechtfertigender
Abwägung
besteht keine Notstand § 34
Handlungspflicht Angemessenheit
ZüchtigungsR - subjektives Element
(...)
Irrtümer
FestnahmeR §127 StPO
tb Einwilligung = Einverständnis
Selbsthilfe §§229, 230 BGB
ausdrücklich
Einwilligung
rf Einwilligung konkludent
Einverständnis
mutmaßliche
14. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Rechtswidrigkeit.mmap - 08.01.2009 -subjektiv unerheblich
Wortlaut e.A.
Arg.
bedarf Kenntnis keine Notwehr
objektiv gerechtfertigt alle RG /= §34
Versuch ohne Willen Angriff
e.A.
Notwehrlage
h.M. gegenwärtig
vollendete rw Tat Rspr. rw
kein Entfallen Handlungsunrechts Verteidigung
arg.
Notwehrhandlung erforderlich
entscheidend bei objektiv nicht
subj. Element
Fahrlässigkeitsdelikten geboten
gerechtfertigt denkt
ETBI aber... Verteidigungswille
jedes menschliche Tiere wenn Werkzeug
Verhalten
ETBI Irrtum über Bagatelle
Putativnotwehr
Ausnahme kein Scheinangriff Abgrenzung
Scherzangriff ETBI
Werkzeug gegen RG jedes Verhalten
(Drittwirkung) Angreifers Beendigung Angriff Verteidigung (-)
e.A. Arg. Begriff
beitragen sofortigen nur §34
Beendigung durch Unterlassen? (+)
keine Güterabwägung Recht weicht nicht Unrecht e.A. §13
h.M.
Erforderlichkeit Angriff a.A. §323c schlichte
Verkennen ETBI relativ mildestes Mittel Rechtspflicht
objektiv ex ante Beurteilung jedes Gut
Vorsicht schuldlos Intimsspähre Ehre
taugliches RG Bild Eigentum... auch Nothilfe
Handelnden
fehlendes
Spannungsverhältnis Rechtsbewährungsinteresse (-) RG Staates
Grantenstellung Ehegatten
Arg. stützen
berufen durch
Polizei (-) soweit öR ges. Grundlage
Einschränkung h.M.
krasses Notwehr §32
Kirschbaumfall (Opa im Missverhältnis
auch fahrlässiges + unbewusstes Verhalten h.M.
Rollstuhl schießt auf stehlende
Kinder im Baum)
umschlagen droht...
keine Notwehr
h.M. auch Wdh.
Arg. er ist Angreifer
(-)Präventive Abwehr
Stufenverhältnis Notwehrlage (-) Dauergefahr
h.L. unmittelbar bevorstehen
Arg. Angriff bleibt rw erst wirksam
Absichtsprovokation e.A. werden
con. Risikospähre Fahrlässigkeit
Angreifers actio illicita gegenwärtig Selbstsschussanlage
Strafbarkeit Notwehrhandlung aber fehlende
in causa a.A. Erforderlichkeit
gerade stattfinden
Wideraufleben Notwehr bei Überreaktionen noch kein Abschluss
Notwehrprovokation Gebotenheit
sozialunethisches Verhalten noch andauern auch Flucht
sonstiges objektive Sachlage
Stufen-Theorie ( - ) Notwehr vorwerfbares
h.M. Verhalten
Widerspruch Rechtsordnung jede Verletzung Verhaltenspflichten
nur rw Vorverhalten h.L. keine Notwehr gegen Notwehr
Verkennung eines vermeintlich drohenden
ausrüsten mit Abwehrmittel Angriffs, der tatsächlich nicht gegeben ist
uneingeschränktes R h.M. (+) wenn drohender Erfolg Unwert
Abwehrprovokation e.A.
(-) Notwehr RW Sorgfaltswidrigkeit
a.A. a.A. (+) bei fehlender Handlungsbefugnis
ausreichend?
Daschner Fall Einschränkung extreme Handlungsunrecht nötig
(-) Konfliktsituationen
h.M. h.M. Arg. kein Güterabwägung
bedarf Sorgfaltswidrigkeit
nur sozialethische Schranken keine VHM Prüfung keine Schuld nötig
Einschränkung
(-) durch Art.2
h.M.
arg. Addressat nur der Staat EMRK?
15. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Notwehr §32.mmap - 08.01.2009 -nur Gefahr nicht Angriff
Abgrenzung Notwehr Abwägung RG
ETBI
Irrtum
Rettungswille
siehe Notwehr subjektiver TB Notstandslage
Erforderlichkeit
Notstandshandlung Abwägung
Angemessenheit
z.B. Duldungspflichten rechtliche-/ sozialethische Schranken subjektives Element
Feuerwehr
Polizei Schaden
Gefahr wahrscheinlich
arg. §35 e.A. kein Notstand
Unterschied
bei Abwägung §§228/904 drohend
h.M. schuldhaftes
Verursachen? Rechtfertigender Notstandslage
unmitelbar bevor
Bestrafung wegen Notstand §§34 gegenwärtig
Fahrlässigkeit Damokles
illicita in causa a.A. Zumutbarkeit StGB, 16 OWig auch Dauergefahr
Hinnehmens
alle RG
§34
e.A. wenn keine
arg. Grund Konfliktlage RG auch der staatl. Hilfe
unerheblich Allgemeinheit
Angemessenheit /= §32
Nötigungsnotstand
nur §35 Abwehr
rw keine Lösung h.M. siehe §32
arg. erforderlich
Seite des Unrechts
Notstandshandlung zum Ausweichen gehalten
Zwangsblutabnahme Fall
(+) Abwägung
nicht angemessen h.M.
geschütztes RG
nur §35 Eingriff essentiellen
muss überwiegen
Kern GR
(+) §34 Abwägung auch Gefahr Schaden
Schutz + Beistandspflichten a.A.
Grenze Duldungspflicht con
(-) wenn rechtliches Verfahren möglich
16. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Rechtfertigender Notstand §§34 StGB, 16 OWig.mmap - 08.01.2009 -jedermann
Festnahmewille
frischer Tat
in Kenntnis Sachlage subjektives RF- Element
Festnahmegründe
Verhältnismäßigkeit
subj. Element
Ausnahme gegen
Wille Polizei
Vergehen Verbrechen jedermann
nur unbedingt
erforderliche FestnahmeR
Maßnahmen Verhältnismäßigkeit §127 StPO
nicht ernsthafte
Gesundheitsschädigung
am Tatort gestellt
rechtswidrige Tat nötig
sonst nur ETBI
sonst kein NotwehrR
fluchtverdächtig h.M.
Differenzierung zwischen I + II
Unmöglichkeit arg.
Festnahmegründe Schutz über geringere
Identitätsfeststellung
§229 BGB Anforderungen
frischer Tat
betroffen dringender
Tatverdacht
reicht
a.A.
arg. RG-Schutz
17. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-FestnahmeR §127 StPO.mmap - 08.01.2009 -bei Verletzung z.B. §248b, 123, 242,
von Willen 177, 239,240,249
anstelle z.B. Täuschung
Einwilligungserklärung Handeln materiellen Irrtümer unbeachtlich
Interesse Betroffenen Problem h.M.
Tatzeitpunkt hyp. Wille arg. tatsächliches Vorliegen
Willensmangel
TB ausschließendes (-) bei Täuschung/ Drohung
erkennbaren nicht bei a.A.
entgegenstehendem Einverständnis con Eindringen nicht wertend
Geldscheinfall Prinzip mangelnden Willen
Interesses mutmaßliche keine Kenntnis Täters dann Versuch
Unfall bester Freund
wenn keine Befragung möglich
Irrtum §16
im Interesse handeln bedarf auch
Prüfung Betroffenen subjektives Element
e.A.
immer KV
lege artis Zulässigkeit RG disponibel?
h.M.
Einwilligung bei Einwilligung
ausreichende Aufklärung (-) RG Allgemeinheit
ärztlicher Einwilligung/ ausdrücklich konkludent
lege artis Einverständnis
Heileingriff Einverständnis
Körper im Ganzen a.A. Verzicht vor Verletzung
arg.
Erfolgstheorie keine Genehmigung
geistige sittliche Reife
Einsichtsfähigkeit
Umfang RG-Verletzung
arg. §216 e.A. (-)
h.M. Willenserklärungstheorie
Kundgabe
abstellen auf Tatumstände
Außen?
Grad Gefährdung a.A. innerlich außreichend
Fahrlässigkeitsgrad entscheidend: bei fahrlässiger
h.M. (+) Tötung? h.M. generell unwiksam
Gewicht Handlungszwecke rf Einwilligung
nur Einwilligung in a.A. (-) wenn RG bezogen
Gefährdung nicht Tötung arg. freie Willensbildung
e.A. generell (-)
Drohung
a.A. nur wenn §240
nach Ausmaß
Sado Maso
Sittenwidrigkeit §228 Grenze Todesgefahr
Tat sittenwidrig nicht Einwilligung
18. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Einwilligung Einverständnis.mmap - 08.01.2009 -Gefahr nicht von Sache
drohende Gefahr Rechtsgut
Abwendung Einwirkung erforderlich
Aggressivnotstand §904
Schaden unverhältnismäßig größer
subjektiv: Rettungswille
Notstände nach BGB
durch Sache
drohende Gefahr
Abwendung
notwendig
Bedrohung unverhältnismäßig groß
Defensivnotstand §228 subjektiv: Rettungswille
19. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Notstände nach BGB.mmap - 07.01.2009 -trotz Wortlaut
Entschuldigung nicht Rechtfertigung
Einordnung
nur bei fahrlässiger
Provokation rw gegenwärtiger Angriff §32
(-) über erforderliche
h.M.
vorgefasster Rspr. gebotene Abwehr hinaus
Entschluss arg. Intensivernotwehrexzess
provozierte
arg. Wortlaut
möglich Notwehrlage
Vergleich extensiver Exzess
entschuldigender a.A.
auch zeitliche Grenzen
Notstand arg. Überschreitung
Bewusstsein zeitlicher
Notwehr Grenzen a.A.
§33 Notwehr Überschreitung
Exzess con. wenn nicht
dann ETBI
bewusst
Irrtum Vorliegen
nur nachzeitiger
Notwehrlage &
Überschreiten
Gebotenen
Verwirrung, Furcht, Schrecken
kein §33
h.M. Abgrenzung Wut Hass
allg. Irrtumsregeln Putativ Notwehr stenische
Exzess dürfen nicht überwiegen
§33~ a.A. Mitursächlichkeit ausreichend
Asthenische hoher Grad erforderlich
Affekte
e.A. (-) §33
bewusstes
Überschreiten egal
h.M.
Arg. Psyche
20. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-§33 Notwehr Exzess.mmap - 08.01.2009 -ETBI und
Erlaubnis/Verbotsirrtum Kenntnis
fehlendes spezifischer
hält in §32 Tötung für Unrechtsbewusstsein RG-Verletzung
generell zulässig z.B. Unrechts-
keine Kenntnis Tatbestandes nötig
bewusstsein
Ausgleich eines
Irrtums durch Doppelirrtum
anderen?
Täter glaubt
kein Ausgleich möglich h.M. Unrecht begehen
z.B. Wahndelikt + Verbotsirrtum
Schuld- fehlendes Unrechts-
Irrtümer bewusstsein
indirekter Verbotsirrtum ohne Schuld wenn unvermeidbar
Annahme Rechtfertigung Berücksichtigung
§17 direkter Kenntnisse Fähigkeiten
siehe .map ETBI Verbotsirrtum
ETBI Vermeidbarkeit? Anlass Erkundigung
hyp. Kausalität
z.B. ZüchtigungsR Erlaubnisexistenzirrtum Erlaubnisirrtum
Umfang
Rechtfertigung
Erlaubnisumfangsirrtum
§17 anwendbar
21. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Schuld- Irrtümer.mmap - 08.01.2009 -nach
Vorstellung hypothetische
Irrenden Prüfung
Klausur Bewusstsein RW
Fahrlässigkeits Delikt dolus malus
Prüfung Vorsatzbestandteil
nicht vergessen
RF. §16 I S.1
Vorsatztheorien con. später eingefügt
nur Entschuldigung - §17 spricht dagegen
Irrtum
e.A. Kompensation Erfolgsunrechts
vermeidbar
Zirkelschluss Arg. R.F. unmittelbare
con
Anwendung §16 I S.1
Lehre negative
Handeln im Vertrauen (+) Erlaubnistatbestandsirrtum Tatbestandsmerkmale Unrecht nicht = Unrecht
a.A. möglich halten con. Wortlaut §16
Gleichgültigkeit ausreichend?
(-)
Differenzierung RF. §17 Verbotsirrtum
Unrechtsbewusstsein
sicheres Wissen bei Vermeidbarkeit: §49 I
Notwehr Schuldelement
h.M. bei Unvermeidbarkeit keine
strenge Fahrlässigkeitsbestrafung
mögich halten Notstand Schuldtheorie
beim
ungerechte Ergebnisse Sachverhaltsirrtum
Differenzierung Erlaubnisirrtum/
Erlaubnisirrtum §17 Erlaubnistatbestandsirrtum
rechtsfolgenverweisende Schuldtheorie
nur Entfall Vorsatzschuldvorwurfs
e.A. eingeschränkte
wichtig bei Teilnehmerstrafbarkeit
Schuldtheorie
nur RF des §16 I (h.M)
reine eingeschränkte Schuldtheorie
a.A.
§16 I analog
22. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Erlaubnistatbestandsirrtum.mmap - 08.01.2009 -Ingangsetzen Geschehensablauf
zu Ende in Schuldunfähigkeit
Arg. §323a nur geringe Strafe
e.A. Anwendung alic
fahrlässiges Versetzen
vorsätzliche Begehung
Unterscheidung keine Anwendung
vorsätzliches Versetzen Begriff h.M.
fahrlässige alic fahrlässiges Begehen Vorsatz/ arg. §20 i.V.m. GR
Fahrlässigkeit Vorverlagern Tat
nur Versuch i.V.m.
Fahrlässigkeit
Vergleich mittelbare sich selbst Werkzeug
h.L.
Täterschaft Auswirkungen mittelbare Täterschaft Wortlaut §25
arg. con.
error in persona
Irrtum bleibt unbeachtlich Rspr. GewohnheitsR
Schuldlösung
Ausnahmetheorie Ausnahme zu §20
con. Wortlaut
Actio libera in causa
weite Auslegung Tatbegehung
Ausdehnungstheorie Tatbegriff
§315c con §§20, 16, 17
keine Strafbarkeit
nicht bei
Trinken kein Führen Straßenverkehrs- h.M. Verkehrsdelikten
Tatbestandslösung
delikte
relevante Handlung betrinken
Trunkenheitsfahrt Begründungen mittelbare Täterschaft
auch ohne alic §222!!! Vorverlegunggstheorie
fahrlässige eigenhändige Delikte
Erfolgsdelikte
Schuldprinzip
arg.
con Bestimmtheitsgrundsatz
Analogieverbot
Versuchsgrundsätze
schlechthin Ablehnung
a.A. Koinzidenzprinzip
arg. §20
Handlungspflicht Gesetzgeber
23. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Actio libera in causa.mmap - 07.01.2009 -gegenwärtige
Lebensgefahr
keine überwiegenden RG
kein §§34, 35
arg. Selbsterhaltung
ethische
geringes Übel Gesamtwertung Beschränkung: Leib eigene
übergesetzlicher Abgrenzung Leben Freiheit
Notstand Rechtfertigung RG Nahestehender
keine Zumutbarkeit
Anlehnung §35 I 2 Hinnehmens Teilnahme möglich
mit Gefahrabwendungswille Irrtum §35 II
Zumutbarkeit Hinnehmens Leben
Notstandsgüter Leib
pflichtwidriges
Verhalten h.M. Freiheit
Selbstverursachung siehe §34
schuldhaftes
Verhalten gegenwärtige Wahrscheinlichkeit
a.A.
Gefahr Schadens
Einschränkung Notstandslage
Bademeister besondere unmittelbar bevorstehend
Schutzpflichten §35 I 2
Rechtsverhältnisse auch Dauergefahr
Garantenstellung §13
Disproportionalität RG
Entschuldigender
Notstand §35 von sich
zwingen zu Abwehr Gefahr von Angehörigen §11 I
strafbaren von Nahestehenden
Verhalten
nicht anders Grundsatz Erforderlichkeit
keine Abwehr Notstands-
(-) §32 gegen Angreifer abwendbar zumutbares geeignetes
handlung
mildestes Mittel
kein überwiegen Nötigungs
(-)§34 der Interessen Notstand Grundsatz
Verhältnismäßigkeit zwischen RG
nur §35 h.M.
subj. Element
in Kenntnis Umstände
§35 II
Irrtümer Rettungswille Wille Gefahrenabwehr
24. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT- Entschuldigender Notstand §35.mmap - 08.01.2009 -fehlgeschlagener Versuch
unbeendet I 1 1.Alt
beendet I 1 2.Alt
beendeter untauglicher Alleintäter §24 I
Versuch §24 I 2
Unterlassungsversuch objektive Versuchstheorien
mehrere Beteiligte §24 II Rücktritt §24 Gefährdung von RG
e.A.
bei bes. Deliktsformen (...) Strafbarkeit untauglichen Versuchs
con.
subjektive Versuchstheorien
unechten
Unterlassungsdelikt Rspr. Betätigung rechtsfeindlichen Willens
mittelbarer Täterschaft con. Vorbereitung straflos
Strafgründe
Mittäterschaft Versuchs dualistisch
vermeintlicher Mittäterschaft Roxin
objektiv + subjektiv
versuchter Anstiftung
Regelbsp. Eindruckstheorien
unmittelbares h.L.
erschütternder Rechtseindruck
ErfolgsQualis Ansetzen bei:
alic
grds. straflos Ausnahme §30 II
1. Phase Tatentschluss
Unterscheidung
§16 I 1 Vollendung/Versuch
grds. straflos
kein konkretes Wissen nötig Vorbereitung §§149, 310, 234a III
h.M. 2. Phase z.B.
Wollen Vollendung Delikts Def. Ausnahmen
Versuch
Abgrenzung Tatgeneigtheit unbedingt + endgültig
§§22, 23 I, 12 subjektiv objektive Eindruckstheorie
(-) Fahrlässigkeitsdelikts
+ wenn Ausführung nur noch von
Bedingung abhängt Arg. §11 I
(-) Unternehmensdelikte
+ wenn Reihenfolge nicht feststeht Jagdwilderei
Versuch
Stadien 3. Phase
Verwirklichung wenn entgegen (-)
nicht möglich Vorstellung
Delikts
h.M. begriffllich nicht möglich
Regelbsp
Tatsubjekt/ Tatobjekt/ Tatmittel evt Indiz schwerer Fall
unbeachtliche Irrtümer
RF. untauglicher
Strafbarkeit bleibt Versuch Erfüllung aller TB-Merkmale
§23 III Vollendung
§23 III Trottelprivileg Tatentschluss
grob 4. Phase Unterscheidung wichtig Verjährung
Umkehrschluss unverständiger
Tatentschluss liegt vor Versuch wichtig Beteiligung
doch Hexerei Abschluss tatsächlicher Hinsicht
nicht strafbar
z.B. Delikte überschießender
Beendigung Innentendenz §§242, 249, 263
Irrtum Strafbarkeit straflos
5. Phase
Dauerdelikte
umgekehrter direkter
Verbotsirrtum h.M.
auch Qualis möglich
umgekehrter direkter Wahndelikt
Subsumtionsirrtum
umgekehrte
Erlaubnisirrtum
25. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Versuch §§22, 23 I, 12.mmap - 08.01.2009 -subjektiv: "jetzt geht's los"
nur wenn Gesamtwürdigung objektiv keine Zwischenakte
bedarf vollständige Eindruckstheorie
h.M. e.A.
Verwirklichung Betätigung rechtsfeindlichen Willens
Abgrenzung
arg. Wortlaut §22 straflosen
Def. Sphärentheorie
Vorbereitung a.A.
wie TB Merkmale Eindringen in Opfersphäre
GrundTB (+) & Regelbsp. Versuch
typisierter erhöhter
Unrechtsgehalt a.A. Gefährdungstheorie
arg. a.A.
Systematik Regelbsp.
Analogieverbot con Täter hat Teilverwirklichung
TB-Merkmal erfüllt
s.o. GrundTB Versuch (+) & Regelbesp Versuch
kein Problem Normalfall beendeter Versuch
h.M.
GrundTB Versuch & Regelbesp (+) Giftfalle
aus der Hand geben
notwendige h.M.
Mitwirkung Opfers vgl. mittelbare Täterschaft
bei Möglichhalten
erst wenn auch Rspr.
nur bei Verdichtung Gefahr
Verwirklichung
Grunddelikts nur straflose Vorbereitung
Vorstellung Pfefferfall
wenn nachfolgend h.M.
Täters alles
erst dann Quali & Privileg. abhängig
Nötige zur nach subjektiv
objektiv vom Tatplan
eins ausreichend Verwirklichung
z.B. §§240,249 zusammengesetzte Delikte sonst. Vorfeld (-) ansetzen
Handlungen
Kofferraum Fall
BGH NJW 2002, 1057
Selbstansetzen
eines jeden Einzellösung enger räumlich
Zwischengeschehen zeitlicher
nach Vorstellung entscheidend Zusammenhang
aller setzt einer an Unmittelbares
h.M. Ansetzen
Wegfall Vornahme
Handlung arg. Vergleichbarkeit
Rücktrittsmöglichkeit Gesamtlösung
con. Tatmittlers unmittelbaren Täterschaft
e.A.
§24 II arg.
Beginn
Einwirkungshandlung
V-Mann-Fall
Verstoß
Münzhändler-Fall a.A. Unmittelbarkeitserfordernis
Mittäterschaft
weite Gesamtlösung con §22
abstellen objektive Tatbeiträge h.M.
vermeintlicher wie beendeter Versuch
sonst Strafbarkeitslücken §30 II arg. Mittäterschaft
mittelbarer aus den Händen geben nach seiner Vorstellung
enge Gesamtlösung Täterschaft
unmittelbare konkrete
keine Aufspaltung nur kurze Zeitspannen
arg. a.A. h.M. Gefährdung
Glaube an Tatplan nicht ausreichend
nur §30 II spätestens
Handlung
Alternativformel: Tatmittlers
siehe
Unterlassungsdelikt
unechten
Unterlassungsdelikt
26. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Unmittelbares Ansetzen.mmap - 08.01.2009 -unbeendet/beendet unerheblich
Ausnahme nicht
Weiterhandeln bedarf aktives Gegensteuern
§24 II 1 Verhinderung Vollendung
mehreren Beteiligten §24 II
§24 II 2 Var.1 Bemühung
§24 II 2 Var.2
kein kausaler Tatbeitrag ErfolgsverhinderungsBemühung
auch hier Rücktritt möglich
bedarf aktives Gegensteuern persönlicher
Strafaufhebungsgrund keine Mittäter Zurechnung
siehe Unterlassungsdelikt Problem Mittels
Unterlassung
nicht Gefährlichkeit Opferschutz
nicht Rückkehr Legalität
erkannt Strafzwecktheorie
objektiv Vertrauen Recht
Täter misslungen/untauglich Zweck
beendeter untauglicher Allg. h.M.
Bemühen Verhinderung Versuch §24 I 2
Kriminalpol. Theorie Goldene Brücke
aktiv Verhinderung Belohnung
Vollendung Tat Gnaden-Theorie
Unterlassen nicht ausreichend con. Strafrecht
keine weiteren Voraussetzungen h.M. §24 I 1, 2.Alt
beendeter
Bestleistungstheorie
Versuch
Wortlaut a.A.
con
Möglichkeit Vollendung
Erkennen Unmöglichkeit ohne zeitliche
aufgeben ausreichend Rücktritt §24 Def. Zäsur
Herbeiführung Erfolges
solange nicht
erkannt auch untauglichen Versuch
Scheitern
Vorsicht Spezialität wenn nicht sicher dann offen lassen Freiwilligkeit
Begriff Tat
komplette Aufgabe isolierte Betrachtung
Ausdehnung unangemesse
e.A. Einzelaktstheorie
Tatbegriffs Art.103 con. Beschränkung
con.
Rücktrittszweck
Abstand konkreter Ausführungshandlung endgültig einfacherer Rücktritt
arg.
keine Rückkehr Legalität a.A.
con weitere Möglichkeiten Planungshorizont
Verwirklichung con. Privilegierung Planenden
fehlgeschlagener
Abstand nehmen
konkreter Tat Versuch
h.M. Möglichkeit
Vollendung
ich will nicht obwohl ich kann Rücktrittshorizont einheitlicher
Franksche Formel §24 I 1, 1.Alt Gesamtbetrachtungslehre
ich kann nicht obwohl ich will Vorgang
e.A. unbeendeter
eher Fehlschlag Versuch arg. Opferschutz
con.
aus sich selbst =Erreichen von Zwischenzielen
Anstoß von Außen möglich freiwillige Aufgabe fehlgeschlagener Versuch
autonom e.A.
auch Furcht/ Erschrecken con. keine gesetzliche Stütze
normativ Zurückfinden Recht a.A. h.M. Denkzettelfälle unerheblich
h.M.
arg. Wortlaut §24: Tat
Druck/ innerer Zwang
heteronom
Veränderung Sachlage BGHSt 39, 221
noch nicht alles getan wenn nach Tatplan
e.A.
Tatplantheorie
wann?
Lehr vom Rücktrittshorizont
keine Privilegierung h.M.
krimineller Energie arg.
27. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Rücktritt §24.mmap - 07.01.2009 -§139 IV 1 z.B. Schusswaffe ins Gebüsch
§306e II werfen i.R.v. §250
314a III kein Teilrücktritt
Rspr.
h.M. tätige Reue Wortlaut Rücktritts
keine ~
fehlende Unternehmensdelikte (+) §24 ~
Rücktritt
Regelungslücke arg. h.L.
Versuch Quali? arg. Unrechtsreduzierung
§11 I
siehe Vorsatz
Rücktritt nicht möglich Fahrlässigkeits Delikt
Unternehmensdelikten Versuch ErfolgsQuali?
evtl. tätige Reue
Vorstellung mehrer nötiger Tatakte
str. §24 I/ 24 II
(-)
h.M. §24 II
Zweck Rücktritts arg.
h.M. erhöhte
Rücktritt bes. Versuch Gefährlichkeit
(+) arg.
Rücktritt trotz
Deliktsformen mittelbarer
Vorsatzaufgabe arg. a.A. Vollendung? Täterschaft?
nur Fahrlässigkeit
arg. keine
e.A. nicht möglich Entschlussfähigkeit
bedingt vorsätzlicher Versuch
(-) Erreichen
zwischenzeitliches Ausnahme Versuch möglich
Handlungsziel Versuch alic
Fehlschlag möglich §24 I
a.A.
Denkzettelfall Rückkehr Legalität
arg.
§24 ~
siehe T+T
keine Schlechterstellung Täters arg. Versuch Rauschtat Versuch Anstiftung
28. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Rücktritt bes. Deliktsformen.mmap - 08.01.2009 -einfach möglich am Unterlassungsdelikt
mehere Pers. - ein Unterlassungsdelikt
bedarf durch Unterlassen
Garantenstellung T+T unechte Delikte i.V.m. §13
Omissiv-Delikte
keine
Erfolgsabwendungspflicht
Herleitung Solidarpflicht
z.B. §138, 323c,
Vorsatz TB durch Unterlassen 142 II, 123 I Alt.2
echte
Garantenpflicht Tatentschluss Nichtvornahme gebotener Handlung
Kenntnis vorsätzliches
Abwendbarkeit physisch reale Möglichkeit Handlung
letzt mögliche Zumutbarkeit Handlung
Abwendung Ausschluss wenn sonst
Straflücken Pflichtverletzung z.B. §13
e.A.
Rettung Drtiter con.
verstreichen ersten unmittelbares
Möglichkeit Ansetzen
straflose Vorbereitung a.A.
con Unterlassungsdelikte
nach Vorstellung
konkrete Gefährdung echte nur §138 III, Bankrott §283 V
h.M.
aus der Hand geben
versuchtes Abgrenzung wenn mehrdeutig
bedarf aktives Gegensteuern fahrlässige Unterlassen subsidiär
möglich
keine unzureichenden Mittel Begehung Unterlassen bei
fahrlässiges unechte Garantenpflicht
sicherste Mittel
arg. es gibt nur e.A.
beendeten Versuch
beim welches Mittel?
unbeendeten irgendein Mittel Rücktritt
a.A.
arg. Unterscheidung
unbeendet beendet
kein Rücktritt Rspr.
auch beim
untauglichen?
§24~ h.L.
29. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Unterlassungsdelikte.mmap - 08.01.2009 -Tatsubjekt
Tatobjekt
Eintritt der Erfolges sonst Versuch
Nichtvornahme gebotenen Handlung
§323c tritt zurück
I. TB Möglichkeit gebotenen Handlung
Garantenstellung
Konkurrenzen
Entsprechungsklausel
hyp. Kausalität & Zurechnung
subj. TB
Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens II. RWK
Schuld
III. Schuld
gleichwertige Pflichten Abgrenzung Tun
Unterlassen
z.B.
Rettungsmöglichkeit Schwerpunkt
RW-Pflichtenkollision Vorwerfbarkeit
Schwester oder
h.M.
Verlobte con. Beliebigkeit
Nichtvornahme a.A. Energieeinsatz
gebotenen
Wissen um TB-Merkmale Handlung Fahrlässigkeit
§17
Vorsätzliches im
Irrtum Garantenstellung Zeitpunkt
subjektiver TB
unechtes Tuns
Unterlassungsdelikt bei Rettungshandlung Effektivität
Quasi-Kausalität
modifizierte conditio... h.M.
Risikoverringerungslehre tatsächliche Hinsicht
Ausweitung Strafbarkeit rechtliche Hinsicht
Hyp. Kausalität
unechtes Delikt wird konkretes a.A. Möglichkeit Vornahme
con. Zurechnung Versetzen Zustand
Gefährdungsdelikt gebotenen Handlung omissio libera Unmöglichkeit
Nichtvereinbarkeit Gleichstellung in causa
Strafbarkeit (+)
Erschwerung ausreichend Beihilfe
Gleichstellung
Unterlassen Tun = Rechtspflicht Handeln
unproblematisch
Erfolgsdelikten
z.B. §263 Täuschung,
Entsprechungsklausel
verhaltensgebundene
240,211 Heimtücke Delikte Garantenstellung
30. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Vorsätzliches unechtes Unterlassungsdelikt.mmap - 08.01.2009 -= Rechtspflicht zum Handeln
§1353ff, 1626 ff.
auseinanderleben
z.B. Notwehr
e.A. (+)
(+)
e.A.
RG-Schutz bei
aus gerader
(-) h.M. Linie
pflichtgemäßem Effektivität (-)
keine Güterabwägung in §32 Vorverhalten? Familien-
h.M. gemeinschaft
keine Schlechterstellung gegenüber Unbeteiligten arg. Scheidung
keine Privilegierung Angreifers e.A. nötig
FamR
zerstrittene
Ehegatten Ausgangspunkt §1353
jedoch Einzelfallbetrachtung
h.M. Überdehnung
BGHSt 37, 106 arg.
Ledersprayfall Schuldprinzip
(+)
nur strafR-fahrlässiges Vorverhalten e.A. e.A.
vorangegangenes Familienbande
gefährdendes Verhalten
Pflichtwidrigkeit im zivilR Sinne Geschwister tatsächliches
a.A.
VertrauensVerh.
a.A.
Notwehr Fall Bestimmtheitsgrds.
(+) Ingerenz Beschützergarantien/
Vermeide-
Obhutspflichten
e.A. durch erlaubtes
Verantwortlichkeit Arg. erhöhendes Verhalten? z.B. Bergkameraden
Gefahrengemeinschaft nicht bei Rauschgift Zechen
RWK nötig Garantenstellung
§13 restriktiv h.M. nicht WG
Arg.
bedarf besonderen
vertraglich Vertrauensverhältnises
Differenzierung a.A.
auch bei Notstand? freiwillige tatsächliche Babysitter
keine Unterscheidung e.A. Übernahme
Gastwirte, Taxifahrer
(+) h.M. z.B. Staatsanwalt...
Ingerenz
Amtsträger außerhalb Meldepflicht Straftaten?
(-) Dienstzeiten?
restriktive nur bei bes. öInteresse
Auslegung h.L.
RW Verhalten ohne
§13 arg. Zurechnungszusammenhang
Unfall mit überhöhter
Geschwindigkeit auch
Eintritt bei normaler
Geschwindigkeit z.B.
Überwachungs-Garanten Sicherungspflichten
meist Realisierung geschaffenen Risikos
(-) Atomkraftwerk, Tierhalter, Mieter
Umdeutung Begehungs- in Streupflicht, KFZ-Besitzer
Unterlassungsdelikt e.A. nur Kenntnis
VSP TDG
keine Rücktrittspflicht arg. vorsätzlicher Provider?
auch §323c noch möglich Tat? Access Provider (-
(+) Eltern
Verantwortlichkeit Pflicht
erst Recht Vorsatz Gefahrenquellen Psychos
schon Fahrlässigkeit = Garantenstellung Beaufsichtigung
h.M. Dritter Kausalität nötig
arg.
Strafbarkeit Anstifters sonst Lücken Aufklärungspflicht
h.M.
Arzt Aidskranken?
31. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Garantenstellung.mmap - 07.01.2009 -Außerachtlassen der im Verkehr erforderl.
Sorgfalt bei Vorhersehbarkeit des
Erfolges
subjektive Def.
individuelles können Sorgfaltspflichtsverletzung
individuelle Betrachtung Schuld unbewusste ~
Vorhersehbarkeit
bewusste ~ dolus eventualis
Leichtfertigkeit zB § 251
Arten
Rf-Wille Fahrlässigkeitsdelikt
Verwirklichung
egal Unkenntnis Rf-Lage TB Erfolg durch Handlung
kein Erfolgsunrecht arg. conditio sine qua non
Rwk Kausalität
objektive Sorgfaltspflichtsverletzung
Pflichtwidrigkeits-
I. TB zusammenhang
objektive Zurechnung Risikozusammenhang
Schutzzeck Norm
Eintritt Sicherheit Wahrscheinlichkeit
rechnen müssen
pflichtgemäßem Verhalten nicht
objektive Vorhersehbarkeit Kausalverlauf & Erfolg
eingetreten wäre h.M.
II. Rwk
Risikoerhöhungslehre
Fahrlässigkeitsschuld Unrechtsbewusstsein
Umdeutung in Gefährdungsdelikt a.A.
con.
sujektive Sorgfaltspflichtsverletzung
III. Schuld
auch bei wesentlichen
BGH NJW sorgfaltswidrigem subjektive
2005, 915 Vorhersehbarkeit Kausalverlaufs
Autobahnraserfall Opferverhaltem
Fahrlässiges
Ende Schutznorm
Autonomie Begehungsdelikt § 15: nur strafbar, wenn gesetzl. normiert
wenn schon arg. arg. kein Vorsatz
vgl. Vorsatz Pflichtwidrigkeits- Mittäterschaft nicht möglich
denn schon
Einschränkung durch Zusammenhang
Allg. §16 I nicht möglich
Eigenverantwortlichkeit
überlegenes
Wissen Anstiftung nicht möglich
Ausnahme
Drogenkonsum,
Arztverweigerung, HIV objektive
Verhaltensnormen Verletzung
unterbrechen Zurechenbarkeit Zurechnung Indiz
außer Acht z.B. StVO
keine Verwirklichung lassen Sorgfalt
konkreten Gefahr auch aus Verkehrssitte
sog. Regressverbot Dazwischentreten
ergänzende
Dritter
Verstoß Vorschriften Gesamtbetrachtung
Schutz vor Dritten besonner Dritter in
Herbeiführen Ausnahme Lage & sozialer Rolle
Auffahrfälle h.M. Maß
Verhaltens Dritter Berücksichtigung
Sorgfalt
objektive Sonderwissen &
RGSt 63, 392 RisikoZusammenhang Sorgfaltspflichts- Sonderkönnen?
Anleuchtfall Schutzzweck Norm verletzung
Begrenzung Sorgfaltspflicht
auf
siehe auch .map objektive Zurechnung Pflichtwidrigkeit
VertrauensGrds.
erlaubtes Risiko Kein Einstellen Dritter
z.B. Fußgänger
nicht auf Straße
laufen
32. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Fahrlässiges Begehungsdelikt.mmap - 08.01.2009 -§11 II
Regelfall EQ
Teilnahme möglich e.A.
Allg. Ausnahme §315c Vorsatz allein nicht strafbar
§§26, 27 bedürfen Vorsatz con.
§29 Verwirklichung Grunddelikt
§29 nur Schuld a.A.
con. (-) konkrete Gefahr,
Eintritt bes. Tatfolge §18 Regelbsp.
§18 ~
Anstiftung & Fahrlässigkeit Folge fahrlässige
a.A. Teilnahme tatbestandsspezifischer Grunddelikt u. Folge
Analogieverbot Gefahrzusammenhang
con. Rechtfertigung Strafandrohung
kein intendierte Strafbarkeit
Aufbau mind. Fahrlässigkeit
nicht möglich bzgl. Folge
doppelter Anstiftervorsatz h.M. objektive
arg. objektive Sorgfaltspflichtverletzung
Fahrlässigkeits-
Element Kausalverlauf
Vorhersehbarkeit
(+) schweren Folge
Einsichtsfähigkeit e.A. Fähigkeiten & Kenntnisse
arg. subjektives Element
Einfluss verminderter
kein Einfluß Steuerungsfähigkeit?
h.M.
Realisierung grunddeliktsspezifischen Gefahr
tatbestandsspezifischer §227 Unmittelbarkeit-
Anstiftung Gefahrzusammenhang Zusammenhang
Mittäterschaft
Beteiligung EQ
Zurechenbarkeit §29 Vorsatz-Fahrlässigkeits GTB nur versucht Folge eingetreten
Kombination
SchußlösFall
beim Gefahrzusammenhang
keine Verwirklichung Erfolges
Eingreifen Dritter
e.A. Lethalitätslehre enge Auslegung
Hochsitzfall
BGHSt 31, 96 1.
arg. hohe Strafandrohung
Zurechnung
weite Auslegung
Flucht h.L. Selbstschädigung
Rötzel Fall Opfers h.M. Zusammenhang besteht
BGH NJW 1971, 152 arg. Risiko Ausgangs
GTB verwirklicht Folge versucht
BGHSt 48, 34
Hetzjagd Fall Versuch EQ 2.
ist möglich
möglich
(-) 3. Versuch & Versuch
e.A. siehe 1.
Erfolgsunrecht arg.
(-) versuchte EQ
(+) arg. Verstoß Art.103
a.A.
Entfallen Anknüpfungspunkts h.M. Rücktritt Versuch EQ Wertung §11 II
arg. bei Eintritt Folge? con.
Analogieverbot Art.103 II
33. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Vorsatz-Fahrlässigkeits Kombination.mmap - 08.01.2009 -gegenüber Begehungstäter
Abgrenzung nach Tatherrschaft & Randfigur Lit.
Täterwille entscheidend Rspr.
dualistisches Prinzip
differenziert Einheitstäter nur Fahrlässigkeit OWI
Beschützergarant = Täter nach
Garantenpflicht Allg. Vorteil Zurechenbarkeit
Überwachergarant = Teilnehmer e.A. durch e.A. dual auch Fahrlässigkeit
con. in dubio...
Unterlassen?
Pflichtdelikt gibt Täterschaft
Entsprechungsklausel a.A.
con.
evtl. §27 durch kein Täterqualität
pflichtwidriges negativ Selektion
Unterlassen wenn (-) eindeutige Fälle
positiv Selektion selbst TB verwirklicht
Täterschaft Problematische Fälle
Akzessorietät
Teilnahme
Teilnehmer als Tatopfer
notwendige Teilnahme
Bestimmung §25 I, 1.Alt Handlungsherrschaft
unmittelbare
doppelter
Anstiftervorsatz übergeordnete Wissens/
Teilnahme Vorsatz Willensherrschaft
Fahrlässigkeits Kombi. durch Unterlassen?
Auswirkung eip Anstifter Anstiftung durch Strafbarkeitsmangel Werkzeuges
Verknüpfung eip & T+T mittelbare §25 I, 2.Alt Täter hinter Täter
zugleich Tatopfer
Versuch
versuchte Anstiftung
Exzess
Anstiftung zum Versuch Versuch
Irrtümer
Rücktritt
funktionelle Tatherrschaft
"Hilfeleisten" Teilnahme objektives
Kausalit Zurechnung §§26, 27 Tatplan Merkmal
gemeinsamer Tatentschluss
durch neutrales Verhalten?
zum
Täterschaft §25 I, II
objektiver Tatbeitrag
Unterlassen
durch sukzessive Mittäterschaft
sukzessive Beihilfe Mittäterschaft §25 II Mittäterexzess
eip beim Auswirkung
doppelter Gehilfenvorsatz Beihilfe Mittäter
Tatnächsten
ETBI Haupttäter Irrtümer
zum Versuch
Versuch
versuchte Beihilfe fahrlässige Mittäterschaft?
Beihilfe zur Teilnahme Prüfungsaufbau
Teilnahme am EQ
Exzess
eep
34. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-T+T.mmap - 08.01.2009 -nach Kausalität
objektiv Tatherrschaftslehre
arg.
im subjektiven TB
Prüfungsstandort
subjektive Theorie
beim Vorsatz
Anstiftung & mittelbare Täterschaft
Beilhilfe + Mittäterschaft
Relevanz Prinzip limitierten Akzessorietät
Grund:
Tatherrschaftslehre
Verbindung objektiv & subjektiv
vom Vorsatz in Händen halten
umfasst Geschehensablauf
stoppen o. ablaufen lenken & beherrschen h.L.
eigenhändige z.B. §323a
fördern Täterschaft Delikte
Teilnehmer Aussagedelikte
Teilnahme
Subjektsquali.
funktionale Amtsdelikte
strafbegründend
Tatherrschaft gemeinschaftliche Begehung echte
Negativ-
Selektion Sonderdelikte
ganz oder teilweise problematische strafschärfende Wirkung
selbst vornehmen Fälle unechte uneigentliche
formal objektive
keine Erklärung Betrachtung Amtsdelikte z.B. §120
mittelbarer Täterschaft e.A.
con. §§142, 266
eindeutige Pflichtdelikte
Unterlassungsdelikte
subjektive Theorie
Fälle
eigenhändige Verwirklichkung
Anknüpfung Willensrichtung
Grad eigen Interesses RGSt 74,84
Badewannenfall
Umfang Tatbeteiligung Rspr. Positiv-
Selektion
Tatherrschaft/ Wille Tatherrschaft jedoch BGHSt 18,87
§25 arg. Staschynski-Fall
früher nur animus Theorie
35. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Abgrenzung Täterschaft Teilnahme.mmap - 08.01.2009 -Abgrenzung
Vorbereitungshandlung
bestimmt
ansetzen
entlassen Einwirkungsbereich
bewusstes keine Verantwortlichkeit nach §29
aus der Hand geben oder! Exzess Überschreiten
soweit nicht gewusst
keine Zwischenschritte h.L.
AlternativFormel §26 (+)
Hintermann denkt schuldhaft
erst bei notwendige Mitwirkung Opfers Hintermann §26
Selbstschädigung Versuch Vordermann Tatmittler
tatsächlichem §30
ungewisses Hintermann denkt vorsätzlich
Erscheinen Erscheinen sonst fahrlässige Tat
Rspr.
gewisses e.A. Versuch mit §25 I 2.Alt
Abschluss Handlung Erscheinen
§26
Hintermann denkt schuldlos
Hintermann §25 I 2.Alt., a majore ad minus
h.M.
Vordermann Täter Einschluss
Mauerschützen Anstiftervorsatz
staatlicher Organisationsherrschaft
"Rädchen im System"
Irrtümer e.A. Versuch mit §25 I 2.Alt
Tatherrschaft nach Intensität Einwirkung Hintermann denkt unvorsätzlich Anstiftung s.o.
h.M. h.M.
(+) mittelbare Täterschaft
e.A. aberratio ictus
strenge Verantwortungstheorie
a.A.
nur Anstiftung
Katzenkönig Fall Ausnutzen vermeidbarer Differenzierung
eip Vordermann
eingeschränkte Verantwortungstheorie Verbotsirrtums Auswirkung Hintermann? dann ictus
a.A. Selbstindividualisierung
Irrender beherrschbar? a.A.
eip
BGHSt 35, 347 überlassen Auswahl
arg. Gefährlichkeit
trotz dolosem Werkzeug §25 I, 2.Alt. Täter
durch überlegenes Wissen hinter z.B. Amtsdelikte
Tätertauglichkeit
Täter
"Dohna-Fall"
nicht eigenhändige Begehung
(Lehrbuch-Klassiker)
tatbestandsmäßige
manipulierter error in persona obj. TB
Handlung Tatmittlers
(+)
zurechenbarer Tatherrschaftslehre
Wissensherrschaft h.M. Verursachungsbeitrag
arg. Identitätstäuschung subjektive Theorie
Werkzeugs
unmittelbare Nebentäterschaft a.A. bzgl obj. TB
Mittelbare Täter einschließlich Wissen
Allg. TB Vorsatz §15
Anstiftung schaft §25 I, 2.Alt subj. TB Wollen Handeln
Rspr. Täterwillen
a.A. Vordermanns
omnimodo facturus con.
deliktsspezifische Merkmale
Selbstverletzung/ TB Verschiebung §28 II
Selbsttötung
Pflichtverletzung Selbstschädigung
für mittelbare bei Pflichtdelikten objektiv TB-los/ mittelbarer Täterschaft
Täterschaft ausreichend nicht TB-mäßig e.A.
con fehlende Einwirkung
qualifikationslos
doloses Werkzeug
normative Tatherrschaft h.M. Falle
Wissens/ Willens- h.M. unmittelbare Täterschaft
zB A bittet B ihm Koffer zu geben. B hält
Herrschaft
A für Eigentümer, tatsächlich Koffer des C Herrschaft kraft Wissens BGHSt 43,177
z.B. Giftfalle
RGSt 39,39
Gummiballfall
Tatherrschaft kreiert
keine Herrschaft ohne Vorsatz
absichtslos NichtGarant auf Garant unmittelbare Begehung
keine Kontrolle e.A. doloses Werkzeug
arg.
unechtes Unterlassen
(+) §25 I 2.Alt Garant auf Garant in mittelbarerT
Tatherrschaft h.M. Strafbarkeitsmangel
arg. Werkzeugs Mauerschützen
Ausnutzen Polizei (-)
z.B.
RM keine
durch h.L. Einflussnahme
arg.
Kenntnis & Ausnutzen
Unterlassen? Garant hindert
bewirken Schützling nicht (+) unmittelbares Unterlassen
z.B. Nötigungsherrschaft Schuldlosigkeit
(+) §25 I 2.Alt (+)
Täter hinter Täter
unvermeidbarer schuldlos/ Rspr.
mittelbare Täterschaft möglich Verbotsirrtum schuldunfähig Zurechenbarkeit
arg. ersetzt Tun
Teilnahme möglich
zur mittelbaren Täterschaft Abgrenzung nötig
h.M. ETBI
Ausnutzen o. Herbeiführen
Herrschaft trotzdem nötig
36. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Mittelbare Täterschaft §25 I, 2.Alt.mmap - 08.01.2009 -Sie können auch lesen