Mind-Maps Strafrecht AT - Autoren: Martin Malkus, Roger Pierenkemper, Marburg

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Mind-Maps Strafrecht AT - Autoren: Martin Malkus, Roger Pierenkemper, Marburg
Mind-Maps
     Strafrecht AT

             Autoren:

Martin Malkus, Roger Pierenkemper,
             Marburg
Mind-Maps Strafrecht AT - Autoren: Martin Malkus, Roger Pierenkemper, Marburg
Lerngruppe
                   schnellere Mitschrift
                                              Vorbereitung der Vorlesungen
        = weniger Ablenkung Zuhören
                                                                                                                                 verstehen
                             vertraute Struktur        schnelleres Lesen von
                                                       Lehrbüchern/Skripten        auch ideal für:
                               vertrauter I nhalt
                                                                                                                     lesen

              Kampf gegen Vergessen!
                                               regelmäßig                                                                        Lehrbücher
                  nach 1 Tag
                                               wiederholen                                                                       Skripte und
              nach 1 Woche                                                                                                       Fälle von
               nach 1 Monat                                                                           Tipps zum                  Niederle
                                                                                                                    vertiefen
               vor Klausuren                                                                         Benutzen von
                                                                                                      MindMaps
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                                  Gelesenes         ergänzen

                          Fälle, Klausuren                                     in Ordner sammeln
                          in Stichworten
                          als Erinnerung                                                                            aus dem Gedächtnis
                                                                                                                    selber malen
                                                               alles vergessen?
                                                               dann nochmal!

                                                                                      vergleichen

Tipps zum Benutzen dieser MindMaps.mmap - 14.01.2009 - The Mindjet Team
Mind-Maps Strafrecht AT - Autoren: Martin Malkus, Roger Pierenkemper, Marburg
Notwehr

                                                                                          RWK
                                                                            Notstand

                                                                          Einwilligung

                                                      Vorsatz

                                                                                                                                   ~ = Analoge Anwendung
                                                                                                                                                 Entscheidungen/ Fälle

     obj.
     Sorgfaltspflichtverletzung
                                               fahrlässig
                                                                                                                                     Theorie

                                                                                                                                     Übersicht
                                                                          subj. TB
                                                      Irrtum
                                                                                                                                            Problem

                                   Rücktritt

                                                                                                                         Allg        Rechtsfolge
                  unmittelbares Ansetzen
                                                                                                                                     Begriffe & Def.
                                                      Versuch

                                                                                                                                     Voraussetzungen

                                                                                                                                           Zeitpunkt
                                                             Kausalität

                                                                                                                                     Rechtsgüterschutz
                                                   obj. Zurechnung
                                                                                         Bildererläuterung
       Pflichtwidrigkeitszusammenhang

                                                                                                                                                 beachte in Prüfung

                         Garantenstellung
     Ingerenz

                                                                                                                                Qualifikation
                                                       Unterlassen

                                                                                                             sonstiges          Strafzumessung
                                  §25 II
                                                                             OTB
                           §25 I, 2.Alt
                                                                                                                                Konkurrenzen

                          Täterschaft

                                                T+T (TNT)
                                    §27

                                    §26

                                                            Vollendung

3. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT.mmap - 08.01.2009 - Mindjet
Mind-Maps Strafrecht AT - Autoren: Martin Malkus, Roger Pierenkemper, Marburg
Aufgaben u. Zwecke             5

                                                                                                                                  Garantiefunktionen         6

                                                                                                                         Allg.                                         7
                                                                                                                                  Grundlagen Strafbarkeit

                                                                                                                                  Einteilung Delikte     8
                                                             41

                                                                          Konkurrenzen

                                                   35      Abgrenzung

          36                   mittelbare §25 I Alt.2

                                                                                                                                                                                  Kausalität              10
                                                            Täterschaft
               37               Mittäterschaft §25 II
                                                                                                                                                                 Objektiv

                                                                                                                                                                                 Objektive Zurechnung               11

                          39                                                                                                                Tatbestand
                                     Anstiftung                                   34. T+T

                                                         38. Teilnahme                                                                                                                                12
                               Beihilfe                                                                                                                                            Vorsatz
                     40

   siehe Mindmaps StrafBT                                                                                                                                            Subjektiv
                                       Akzessorietätslockerung §28

                                                                                                                                                                                        Irrtum            13
                          Vorsatz Fahrlässigkeit
                          Kombination                                                            Strafrecht AT -
                                                                                               Inhaltsverzeichnis

                33                                                                                                                                                                 15
                                                                                                                                                          § 32 Notwehr

                                                              32. Fahrlässigkeitstat

                                                                                                                                                          § 34 Rf. Notstand              16
                                                                                                                    9. vorsätzliches
                                                                                                                    Erfolgsdelikt

          31                                                                                                                                14. Rwk
                    Garantenstellung
                                              30. unecht            29. vorsätzliches                                                                                                                17
                                                                                                                                                          § 127 StPO FestnahmeR
                                                                    Unterlassungsdelikt

                                                                                                                                                          Einwilligung            18

                                                                                                                                                          Notstände nach BGB                    19
                                              26        unmittelbares Ansetzen

                                                    27       § 24                                                                                                                          20
                                                                                                                                                         § 33 Notwehrexzess
                                                                      Rücktritt         25. versuchtes
                           28        besondere Deliktsformen                                                                                                                                22
                                                                                        Begehungsdelikt                                                  21. Irrtümer
                                                                                                                                                                                 ETBI

                                                                                                                                                         actio libera in causa             23
                                                                                                                                            Schuld

                                                                                                                                                         § 35 Entschuldigender Notstand                        24

4. - Malkus-Pierenkemper - StrafR AT - Überblick.mmap - 08.01.2009 -
Mind-Maps Strafrecht AT - Autoren: Martin Malkus, Roger Pierenkemper, Marburg
Individual RG      höchstpersönliche
                                                                                                                                               Eigentum
                                andere                  wenn
                                Rechtsordnungen                                                                             RG Allgemeinheit
                                                        unzureichender
                                z.B. ZivilR             Schutz
                                                                           ultima ratio                                     Kombination möglich        z.B. §306a

                                                                                                        Rechtsgüterschutz                                    möglich     Ausn.: Leben
                                                                                                                            rechtfertigende Einwilligung
                                                                                                                                                             nicht möglich

        "Insel-Beispiel"       Kant + Hegel

                        Vergeltungstheorien
                                                absolute                            Aufgaben & Zwecke
                        repressive Wirkung
                                                                                        Strafrecht
                              Sühnetheorie

        Feuerbach                                                Straftheorien
    Abschreckung           Generalprävention
    Allgemeinheit
                                                  relative                                              Wahrung
                Liszt                                                                                   Rechtsfriedens
                           Spezialprävention
   Täter Mittelpunkt

                            h.M
           Gesamtwürdigung           Vereinigungstheorie
                    § 46 StGB

5. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT- Aufgaben Zwecke Strafrecht.mmap - 08.01.2009 -
Nichtaufklärbarkeit
                                                                              Postpendenz
                                                     zeitliches in dubio
                                                                              + Präpendenz

                                                               Art.103 II
                                        Stufenverhältnis das Mindere
                         verfassungskonform
                         sonst Lücken
          Tatsachenalternativität       unechte
                                                                                                                               auch Art.7 I EMRK, §§1,2 StGB
           Tatbestandsalternativität                                                                          Art.103 II GG
                                                                             in dubio pro reo
             bedarf rechtsethische                     Wahlfeststellung
             Vergleichbarkeit                                                                                                     nicht Änderung Rspr.
        annähernd gleicher Vorwurf         echte
                                                                                                                                  nicht VerfahrensR + Verjährung
           Prüfung als                                                                                                                                                       unerträglicher
           wäre zweifellos                                                                                                                                                   Widerspruch
                                                                                                              Rückwirkungs-                              Radbruchsche
                                                                                                              verbot              Mauerschützen-         Formel              Gerechtigkeit
                                                                                                                                  fall
                                            Wortlaut        grammatische                                                                                        BGHSt 39,1

                        Stellung im Normengefüge             systematisch                        Garantie-                        nulla poena nullum
                                                   Ratio
                                                                                                funktionen                        crimen sine lege
                                                              teleologisch
                                                                                                    des                                              Voraussetzungen
                                                               historische                      Strafrechts                       hinreichend        Rechtsfolgen
   arg. Art.1 GG                                                                                                                  bestimmt
   lebenslange                                                                 Auslegungs-                    Bestimmtheits-                         z.B. Grafitti
                      z.B. Mordmerkmale                                                                                                              nicht §303 I    Einführung §303 II
   Freiheitsstrafe                                                             methoden                       gebot
                      restriktiv                   verfassungskonforme
                                                                                                                                  insbes.
                                                                                                                                  Fahrlässigkeitstaten       ErgänzungsTBe
                                            GemeinschaftfR konforme
       z.B. §90 BGB       grds. Anwendung BGB
                                                           Einheitlichkeit                                                       nullum crimen
                                    Ausnahme:              Rechtsordnung                                                         sine lege scripta
                 z.B. Geburt        Besonderheiten                                                                               alic abzulehnen
                                                                                                              Verbot
                                                                                                              GewohnheitsR       Ablehnung
                               Übertragung                                                                                       ZüchtigungsR
                               Grundgedanke          Gesetzesanalogie

                         Prinzipentwicklung
                         mehreren Vorschriften          Rechtsanalogie

                                             keine ~ zu Lasten Täters        Analogieverbot
                                             z.B. §123 durch Anrufe,
                                             stattdessen Auslegung
                                             §240
                                                      gilt nicht für StPO

6. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT Garantiefunktionen Strafrechts.mmap - 08.01.2009 -
/= Tierangriffe
                                                                                                                                 menschliches Verhalten
                                                                                                                                                               aber: Hetzen des Hundes = menschl.
                                       Strafen      §§38 ff.
                                                    dualistisches RF                                                             äußerlich erkennbar      /= Gedanken, Wünsche
                                 Maßregeln          System
                                 Besserung
                                 Sicherung                                                                                                                        Schlaf
                                                                                                                                                                  Reflexe
                                                                                                                                                          /=
                                                                          RF Tat                                                                                                        vis compulsiva
                                                                                                                                                                  vis absoluta
                                                                                                                                 vom Willen getragen
                                                                                                                                                                       volltrunken
                                                                                                                                                                       Hypnose
                        Grundform Deliktes                                                                                                                             automatische Verhaltensweisen
                                                   Grundtatbestand
                 Geprägestraftatbestandes                                                                                                                              Unternehmensstrafbarkeit
                                                                                                           Handlungsbegriff
                                                                                                                                                                           gewollte Veränderung Außenwelt
                                                                                                                                              naturalistisch kausal
                                                                                                                                                                           Vorsatzprüfung in Schuld
                        Ausbau Tatbestandes
                         abschließende                                                                                                                                      zweckbezogen
                                                      Qualifikation/                                                                          finale Handlungslehre
                         zwingende Regelung           Privilegierung                                                                                                        Vorsatzprüfung subj. TB
                                                                                                                                 Theorien
                            z.B. §§250, 218 III                                            Grundlagen                                         soziale     Sozialerheblichkeit
                    Privilegierung sperrt Quali                                            Strafbarkeit
                           z.B. §224                                                                                                                           Persönlichkeitsäußerung
                                           unselbstständige Quali                                                                             personale
                                                                                                                                                               Roxin
                           z.B. §§249, 252         (ver-)
                                                   selbstständig(t)e
                   Entfernung Grunddelikt          Abwandlung
                           eigener Unwert                                Systematik StGB
                                                                                                                                                   m.M
                                                                                                                                                   Tatbestand + RW
                nach Schuldprüfung                                                                                            2 stufiger Aufbau    zusammen
            z.B. §243     Regelbsp.                                                                                                                Lehre negativen
                                          Strafzumessungsregeln
                                                                                                                                                   Tbmerkmale
                        /= zwingend
                                                                                                          Prüfungsaufbau                           1871
                         z.B. Diebstahl / Betrug                                                                              3 stufiger Aufbau
                                                        Alternativität                                                                             h.M.

                                         z.B. §246        AuffangTB

7. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Grundlagen Strafbarkeit.mmap - 08.01.2009 -
widerlegbare Vermutung
            vorliegen schweren Falles
                                               Regelbsp.         Besonders schwere
                      z.B. §243 I Nr.1-7                                                                                                     Mindeststrafe über
                                                                 Fälle - Regelbsp.
                                                                                                                                    §12      1 Jahr Verbrechen

                                                                                                                Verbrechen /
                                                   §15 Vorsatz         Vorsatz /                                Vergehen                           Versuchsstrafbarkeit §23 I
                                                                                                                                    wichtig für:
                    Vertrauen
                                                                       Fahrlässigkeit                                                              versuchte Beteiligung §30
                    Ausbleiben Erfolges            Abgrenzung
                                                                                                                                       Erfolg = Eintritt in Außenwelt         z.B. §223

                                                                                                                                                                  Eintritt bes. Erfolges     z.B. §§227, 239a
                Versuch steht                                                                                                          Erfolgsqualifikation
                Vollendung gleich                                                                               Erfolgs- /                                        mind. Fahrlässigkeit Folge §18
                                           Unternehmensdelikte         Vollendung /
   z.B. §§184, 307,309, 316c, 357
                                                                       Unternehmung                             Tätigkeitsdelikte                                                                             Glaube der
                                                                                                                                                                                                              Falschaussage
                                                                                                                                       Tätigkeits- = bloßes Tätigwerden ausreichend                           egal
                                                                                                                                                                                                 z.B. §153
              keine bes. Voraus. Täterqualität        Allg.

            bes. Verhaltensunwert                                                                                                                              z.B. §303
                                           Eigenhändige~                                                                                      Verletzung
          z.B. §§173, 153 ff., 323a
                                                                                                   Einteilung                                                                  §§315a, 306b II
            §14 I      wer aufgeführt                                                                                                                           konkret
                                                                  Allg. /                            Delikte     Verletzungs- /
           entscheidend mittelbare                                Eigenhändig/                                   Gefährdungsdelikte                                             konkrete Gefahr nicht nötig
           Täterschaft                                            Sonderdelikte                                                                                 abstrakt
                                                                                                                                              Gefährdung                        z.B. §§306a I, 323a, 316,c
          strafbegründend                   Sonderdelikte
                                echte                                                                                                                           abstrakt
     bei §28 entscheidend                                                                                                                                       konkret         z.B. Volksverhetzung

           strafschärfend      unecht
                                                                                                                                                              Aufrechterhaltung rw Zustandes
                                                                                                                                          Dauerdelikt =
                                            Schwerpunkt                                                                                                       z.B. §§123, 239
                                 h.M.       Vorwerfbarkeit
                                                                    Abgrenzung                                                            Zustandsdelikt =      bloße Erzeugung rw Zustandes

                                      z.B. §323c     echte                          Begehung/                                                              Dauerdelikte bis
                                                                                                                 Dauer- /
                                                                                    Unterlassung                                          wichtig          Beendigung
                                                                 Unterlassungs~                                  Zustandsdelikte
                            §§13 i.V.m. XXX                                                                                               Teilnahme        Zustandsdelikte mit
                                                   unechte
                                                                                                                                                           Eintritt Zustandes

8. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Einteilung Delikte.mmap - 08.01.2009 -
Täter/Tatobjekt       abhängig vom Delikt

                                                                                                                                                       jedes menschliche
                                                                                                                      Objektiv      Tathandlung        Verhalten

                                                                                                                                    Kausalität
                                                                                                                                    objektive Zurechnung

                                                                                                                                                      Wissen
                                                                                                                                                      Verwirklichung
                                            Strafverfolgungs-                                                                        TB Vorsatz
                                            voraussetzungen                                                                                           Arten
                                                                     Strafbarkeits-
                                                                                                                                         Fahrlässigkeit
                                     Strafzumessungsebene            bedingungen &
                                                                     RF                                                                          zum Tatzeitpunkt

                                                                                                                      Subjektiv      sonst. subj. TBM
                                                                                                             TB

                                                                                                                                                   error in persona
                                                                                                                                                   aberratio ictus
                                            §19 Alter                                                                                Irrtümer
                                                                                                                                                   Irrtum Kausalverlauf
                   alic       §20 seelische Störung                                                                                                Tatbestandsvarianten
                                                         Schuld- (un-)
                                                                                                                                                   Umstände außerhalb Tatbestandes
      schweren                                           fähigkeit
      Gewalttaten 3,3                                                                                                                              muss nicht vom Vorsatz umfasst sein
      Promille               Trunkenheit                                                                              objektive Bedingung          Irrtümer unbeachtlich
    Schuldunfähigkeit                                                                                                 Strafbarkeit
    3,0 Promille                                                                       Vorsätzliches                                               z.B. §231 Schlägerei
                                                                                       Erfolgsdelikt                                               z.B.§§186, 283 VI, 283d IV, 323a str.
                                                ETBI     Schuldformen                                                                              §18 nicht anwendbar

               Verbotsirrtum       §17
                                                                           Schuld                             Notwehr §32
                        Erlaubnisirrtum     persönliche Vorwerfbarkeit
                                                                                                              Notstand §34
                          Doppelirrtum                                                                                             defensiv §228 BGB
                                                                                                              zivilR Notstand
                    Notwehrexzess §33                                                                                              aggressiv §904 BGB
                  entsch. Notstand §35                                                                 RWK    Einwilligung/
                                                                                                              Einverständnis
                         übergesetzlicher
                         Notstand              Entschuldigungsgründe                                          §127 StPO
             Unzumutbarkeit                                                                                   rechtfertigende Pflichtenkollision
             normgemäßen Verhaltens
         Irrtum Entschuldigungsgründe

9. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Vorsätzliches Erfolgsdelikt.mmap - 07.01.2009 -
conditio sine
                                                                                                                Äquivalenztheorie      qua non

                                                                                                                                      M.M.
                                                                                                                                      Einschränkung der
                  Anwendung conditio-Formel                                                                     Adäquanztheorie       Äquivalenztheorie

                                                         überholende                                                                  außerhalb allg.
                                                                                     normale Kausalität                               Lebenserfahrung
                                                         Kausalität
                                                                                                                                     strafrechtlicher
                                                                                                                                     relevanter Erfolg
     Abbruch                                                                                                    Relevanztheorie
     Erstbedingung                                                                                                                   MM.
                          neue Ursachenreihe

                              keine Kausalität                                                         unabhängige Handlungen geben Erfolg
                              des Ersten
                                                                                                       jede für sich ausreichend
           auch kausal
                             Dritte unerheblich                                                        Modifikation
          Herz OP Fall                                                                                 conditio-Formel      arg. sonst keine
                                                                                      alternative                           Vollendungsstrafbarkeit
                                                                                                       nötig
          nur atypische                                                 Kausalität    Kausalität
          Kausalität                                    abbrechende
    Korrektur über obj.                                 Kausalität
    Zurechenbarkeit          Rücklichterfall (-)                                                       zusammen Erfolg
                                                                                                                           Zurechnung
          BGHSt 4, 360                                                                                 Korrektur über
                                                                                                                           Irrtum
                               conditio-Formel                                                         immer nur Versuch
                                                                                      kumulative
                                                                                      Kausalität       Anwendung conditio-Formel
                                     unerheblich
                                konkreter Erfolg        hypothetische
                                                                                                    Schläge androhen
                                entscheidend            Kausalität                                  Fenster springen
                                                                                                    Kausalität gegeben
                                                                                     atypische
                                                                                     Kausalität     Korrektur über
                                                                                                    obj. Zurechnung

10. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Kausalität.mmap - 07.01.2009 -
ist Erfolg Konsequenz           normative
                                                                                                                                                 Verhaltens?                     Wertung

                                                     keine Strafbarkeit Teilnahme                                                                          rechtlich
                                                                                                                                                           missbilligte Gefahr
                                          §§20, 35    e.A.
                                                                      gemeinsamer                                       Problemstellung          Def.      Realisierung
                                                                      Drogenkonsum                                                                         konkreten Erfolg
                       Einwiligungsfähigkeit
                                                      h.M.
                    nicht Geschäftsfähigkeit

                                   (+)
                                                                                                                                                                                               Aufforderung
            pflichtwidriges                   e.A.                                                                                                                                             zur
            Vorverhalten          arg.                                                                                                                                                         gefährlichen
                                                          Garantenstellung durch                                                                                      Abgrenzung
                                                          Tatmittelüberlassung?                                                                                       erlaubten Risiko         Flugreise
                                    (-)                                                                                              Schaffung rechtlich
                                             h.M.                                                                                    relevanten Risikos           atypische
                  arg. Unterlaufen                                                                                                                                unvorhersehbare
                  Straffreiheit                                                                                                                                   Verläufe
                                   Einzelfall abhängig            schieß auf mich!       eigenverantwortliche
                                                                                         Selbstgefährdung                                                             Übertretung schützender
                                   offensichtlicht                                                                                                                    Verhaltensnorm?
               Grenzen str.        unvernünftig?         Operationsverweigerung
                                                         nach Unfall                                                                                                           Auto Geschwindigkeitsfall

                                                Abgrenzung
                                                                                                                                     Risikozusammenhang
            dort Zurechnung gegeben             Fremdgefährdung                                                                      - Schutzzweck Norm
                                                                                                                                                                                 Radleuchtenfall      RGSt 63, 392
          zeitliche Reihenfolge Beteiligungsbeiträge           e.A.
                                                                         Wann liegt                              Objektive
                        Kenntnis Gefahr + Sachlage                       sie vor?                               Zurechnung                         nicht zurechenbarer Erfolg
                                                               a.A.
                      (-) überlegenes Wissen Dritter                                                                                                                          keine psychische
                                                                                                                                                   z.B.            h.M.       Beihilfe
               nach Tatherrschaft + Verantwortung
                                                               h.M.                                                                                Abstiftung
                  z.B. abstellen auf Fahrzeugführer
                                                                                                                                                                   a.A.       Rechtfertigung §34
                                                                                                                        Risikoverringerung

                                                                                                                                                   Feuerwehrmann wirft Kind aus
                         BGH NJW 1966, 1823                                                                                                        brennendem Haus um es zu retten
                                                          Bratpfannen Fall

                         BGH NStZ 2001, 29
                                                       Gnadenschuss Fall

                                     Schäden Retter
                                                                                   Dazwischentreten                                              rechtmäßiges Alternativverhalten
                               insbes. Brandstiftung
                                                             Retterschäden         Dritter / Regressfälle                                        Fahrlässigkeitsdelikten
                              Ausnahme: völlig
                              unvernünftiger Einsatz                                                                                             Eintritt auch            mit an Sicherheit
                                                                                                                                                 pflichtgemäßen           grenzender
                                            e.A. Adäquanzzusammenhang                                                                                                     Wahrscheinlichkeit
                                                                                                                                                 Verhalten
              Realisierung neuer                 a.A. Abgrenzung nach
              selbstständiger Gefahr?                                                                                                            keine Verwirklichung Risikos
                                                 Verantwortungsbereichen
                                                                                                                                                                    h.M.       in dubio pro reo
                                                                                                                    kein Pflichtwidrigkeits-
                                                                                                                    Zusammenhang                     Problem
                                                                                                                                                                    a.A.      Risikoerhöhungslehre
                                                                                                                                                     bei
                                                                                                                                                     Zweifeln

                                                                                                                                                                               Lastwagen-Fall              BGHSt 11, 1

11. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Objektive Zurechnung.mmap - 08.01.2009 -
nur eines erreichbar             Vorsatz bzgl. mehrer Tatopfer

               bei unterschiedlicher Schwere Delikte
                                                                  Gesetzeskonkurrenz
                  Versuch leichteren Delikts fällt weg
                                                                                                   e.A.
                                             Unwert Alternativ-Vorsatzes              con.
                                                                                                             dolus alternativus?

                                         Idealkonkurrenz Versuch + Vollendung
                                                                                                   h.M.
                                                   unabhängig von Schwere Delikte

                                                   §8 Zeitpunkt                                                                                                                       Gegenstände realen Welt
                                                   Ausführung                                                                                                       deskriptive

                                Eintritt in Versuchsstadium            §16 I 1                                                                                                      z.B. fremd, zueignen
                                                                       Simultanitätsprinzip                                                                         normative
                                        auch                                                                                                                                        Paralellwertung Laiensphäre
                                        Koinzidenzprinzip
                                        genannt                                                                                                                                       sofern zum TB gehörig
                                                                                                             zum Zeitpunkt                                          evtl. RWK
                                         nicht des Erfolgseintritts
                                                                                                                                                                    Erfolgsdelikte            wesentliche Grundzüge
                            nicht strafbar                                  der Handlung                                                                            Geschehensablauf
                                                   dolus subsequens                                                                                                                           innerhalb vorhersehbaren
                  nachträgliche Billigung

                                                       auch "um zu"         Absicht                                                                                                       die Merkmale
                                                                                                                                                           TBM
                                                                                                                                                                                                             Vorsatz Quali Haupttäter
                                                                    zielgerichteter          dd1                                                                    Qualifikationen       Teilnehmern
                                                                    Erfolgswillen                                                                                                                            Vorsatz Begehung
                                                                                                                                     Bezugspunkt
                                                                     Wortlaut Indiz                                                                                                       Ausnahme ErfolgsQuali

                                                                  sicheres Wissen                                                                                                                    Vorsatz nötig
                                                                                             dd2                                                                    Priviligierende Umstände
                                                    Willenselement unerheblich                                                                                                                       evtl. §16 II

                        Synthese Theorien                                                                                          Vorsatz                                                nicht zum TB
                möglich gehaltender Erfolg                                                                                                                                                                           Vorsatz
                                                                                                                                                                        Regelbsp.?                                   Begehung
               billigend in Kauf genommen             Rspr.                                                                                                                               subjektives Element
                                                                                                                                                                                          außerhalb TB               Regelbsp.
                       auch Gleichgültigkeit                                                              Arten
      Vertrauen Nichteintritt Fahrlässigkeit                                                                                                                                    kein Vorsatz nötig
                                                                                                                                                           nicht TBM            besonders schwere
           möglich halten trotzdem Handeln                                                                                                                 (Tatumstände)        Folge ErfolgsQuali
                          Möglichkeitstheorie                           voluntatives
                                                       e.A.             Element                                                                                                 objektive Bedingung Strafbarkeit
      keine Berücksichtigung Zielen          con
                                                                                              de
                       wahrscheinlich halten
                 Wahrscheinlichkeitstheorie            a.A.
                        con Wollenselement                                                                                                                       sachgedankliches
                                                                                                                                                                 Mitbewusstsein ausreichend
                          voluntative Theorie                                                                                                Kenntnis
                                                       a.A.                                                                                  Tatumstände
                 Betonung Wollenselements

                                                         abzugrenzen bewusster
                         Franksche Formel                Fahrlässigkeit

12. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Vorsatz.mmap - 07.01.2009 -
Vorsatz = Tatsachenkenntnis             e.A.

                     Differenzierung nach Art Bewertungen
                        Außerstrafrechtliche Tatsachen §16            a.A.
                                                                                   Verbots- u.
                              Strafrechtliche Tatsachen §17
                                                                                   TB-Irrtum
                               Tatsachen u. rechtliche
    ergeben Vorsatz = §16      Paralellwertung Laiensphäre
                                                                      h.M.                                                                         Rose Rosahl
                                                                                                                          Handlungsobjekt
                                                                                                                                                   Hoferbenfall

                                                                                                                                                                                          aber kein
                                                  objektive                                                                                                                               Versuch am
                            subjektiv andere      Verwirklichung                                                                                                                          vermeintlichen
                                                                                                                                             gleichwertige                                Opfer
                                                                                                                                                                         dann
                                       Unbeachtlichkeit                                                                                      Handlungsobjekte
                                                               e.A.                                                                                                      unerheblich      arg. einheitlicher
                                                                                                                          Täter
                                                                                                       error in                                                                           Tatvorsatz
                                                                                                                          Auswirkung
                                           Beachtlichkeit      a.A.                                    persona vel
                                                                             Irrtum TB
                                                                             Varianten                 objecto                               ungleichwertige                       Fahrlässigkeit +
                                unterstellen genereller                                                                                      Objekte                  §16 I 1      Versuch
                                Vorstellung
                                       bei qualitativer        h.M.
                                       Vergleichbarkeit                                                                   Auswirkung Beteiligten            siehe T+T

                                                                                                                          actio libera in causa       sieh alic
                                                          bei Erfolgsdelikten
                                                     wesentliche Umrisse
                                                     ausreichend
                                                                                                     Irrtum                   Abirrung Tat
                                                 keine andere Bewertung
                    unwesentlicher Irrtum =                                                                                   Ungleichwertigkeit            beachtlich
                                                 rechtfertigen
                                                                                                                              Objekte                       anvisiert Versuch &
                                      krasses abweichen                                                                                                     Fahrlässigkeit
                                                                 Ausnahme:
                                                                                                                                                               Gleichwertigkeitstheorie
                                                                                                                                                   e.A.
                         BGHSt 7, 325; BGHSt 14, 193           Blutrausch,                                                                                     Vollendung & Versuch
                                                               Jauchegrube                                    aberratio
                                                                                                              ictus                                            Konkretisierungstheorie
                             dolus generalis                                                                                  gleichwertige                    Versuch & Fahrlässigkeit
                                                                                                                              Objekte              h.M.
                            zu weit               e.A.
                                        con.                                         Irrtum                                                                    arg. §16 I 1       kein dolus generalis
                                                                                     Kausalverlauf
                                 Koinzidenz                                                                                                                    Tatplantheorie
                                                  a.A.                                                                                             a.A.
                   Versuch u. Fahrlässigkeit                     insbes.                                                                                       Tatplan entscheidend
                                                                 mehraktige
               Lehre objektiven Zurechnung                       Geschehen
                    einheitliches Geschehen       h.L.                                                                                               h.M.         nur aberratio ictus
                                                                                                                     Zusammentreffen
                     Vorsatz Grundzüge Tat                                                                           aberratio ictus &               str.
                    normative Begrenzung                                                                             error in persona
                    Vorsatzes
                                                 Rspr.
                 wesentliche Abweichung?

13. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Irrtum beim subjektiven TB.mmap - 08.01.2009 -
Notwehr       Notwehrlage
    zuerst               spezielle vor
    zivilrechtliche                                                                                              Notwehrhandlung              Gebotenheit
                         allgemeinen
                                                 Prüfungs-                                                       subjektives Rechtfertigungselement
                      §34 zum Schluss            reihenfolge
                                                                                                                 Irrtumsfragen

                                                                                                                                                   defensiv §228
                                                                                                                                       ZivilR
                                                                                                                                                   aggressiv §904

     nur bei                                                                                                                                     Notstandslage
     Unterlassungsdelikten
                                     rechtfertigende
                                                                             Rechtswidrigkeit                                                    Notstandshandlung
            arg. sonst               Pflichtenkollision                                                      rechtfertigender
                                                                                                                                                 Abwägung
            besteht keine                                                                                    Notstand                  § 34
            Handlungspflicht                                                                                                                     Angemessenheit
                                      ZüchtigungsR -                                                                                             subjektives Element
                                                               (...)
                                                                                                                                                 Irrtümer
                           FestnahmeR §127 StPO

                                                                                                                   tb Einwilligung = Einverständnis
                        Selbsthilfe §§229, 230 BGB
                                                                                                                                      ausdrücklich
                                                                                                Einwilligung
                                                                                                                   rf Einwilligung    konkludent
                                                                                                Einverständnis
                                                                                                                                      mutmaßliche

14. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Rechtswidrigkeit.mmap - 08.01.2009 -
subjektiv unerheblich
                                                                               Wortlaut                       e.A.
                                                                                                   Arg.

                                                        bedarf Kenntnis          keine Notwehr
                                                                                                                       objektiv gerechtfertigt                                                                                          alle RG      /= §34
                                                                               Versuch                                 ohne Willen                                                                                        Angriff
                                                                                                   e.A.
                                                                                                                                                                                                       Notwehrlage
                                                                                                              h.M.                                                                                                        gegenwärtig
                                                                 vollendete rw Tat               Rspr.                                                                                                                    rw

                                               kein Entfallen Handlungsunrechts                                                                                                                                                Verteidigung
                                                                                                   arg.
                                                                                                                                                                                                       Notwehrhandlung         erforderlich
                        entscheidend bei                                                                                  objektiv nicht
                                                                                                                                                          subj. Element
                        Fahrlässigkeitsdelikten                                                                                                                                                                                geboten
                                                                                                                          gerechtfertigt denkt
                                                                                                               ETBI       aber...                                                                      Verteidigungswille

                                                                                                                                                                                                                                    jedes menschliche          Tiere wenn Werkzeug
                                                                                                                                                                                                                                    Verhalten
                                                                                                                             ETBI      Irrtum                                                                                                                  über Bagatelle

                                                                                                                                                                                                                                                            Putativnotwehr

                                                                 Ausnahme                                                                                                                                                           kein Scheinangriff      Abgrenzung
                                                                                                                                                                                                                                                            Scherzangriff           ETBI
                                                                 Werkzeug                     gegen RG          jedes Verhalten
                                                                 (Drittwirkung)               Angreifers        Beendigung Angriff       Verteidigung                                                                                                                    (-)
                                                                                                                                                                                                                                                               e.A.      Arg. Begriff
                                                                                                            beitragen sofortigen                                                                                                                                         nur §34
                                                                                                            Beendigung                                                                                                              durch Unterlassen?                   (+)
                                                              keine Güterabwägung                  Recht weicht nicht Unrecht                                                                                                                                            e.A. §13
                                                                                                                                                                                                                                                               h.M.
                                                                                                                                       Erforderlichkeit                                                              Angriff                                             a.A. §323c schlichte
                                                                         Verkennen ETBI                   relativ mildestes Mittel                                                                                                                                       Rechtspflicht
                                                                                                  objektiv ex ante Beurteilung                                                                                                                           jedes Gut
                                                              Vorsicht schuldlos                                                                                                                                                                         Intimsspähre Ehre
                                                                                                                                                                                                                                    taugliches RG        Bild Eigentum...             auch Nothilfe
                                                              Handelnden
                                                                                                      fehlendes
                                         Spannungsverhältnis                                          Rechtsbewährungsinteresse                                                                                                                          (-) RG Staates
                                         Grantenstellung                Ehegatten
                                                                                                                                                                                                                                                                                Arg. stützen
                                                                                                                                                                                                                                    berufen durch
                                                                                                                                                                                                                                    Polizei              (-) soweit öR          ges. Grundlage
                                                                               Einschränkung                h.M.
                                                                                                                      krasses                                                     Notwehr §32
                                                                   Kirschbaumfall (Opa im                             Missverhältnis
                                                                                                                                                                                                                                    auch fahrlässiges + unbewusstes Verhalten               h.M.
                                                                   Rollstuhl schießt auf stehlende
                                                                   Kinder im Baum)
                                                                                                                                                                                                                                                                               umschlagen droht...
                                          keine Notwehr
                                                                h.M.                                                                                                                                                                                                           auch Wdh.
                                   Arg. er ist Angreifer
                                                                                                                                                                                                                                                                               (-)Präventive Abwehr
                                         Stufenverhältnis                                                                                                                                       Notwehrlage                                                                    (-) Dauergefahr
                                                                h.L.                                                                                                                                                                      unmittelbar bevorstehen
                                  Arg. Angriff bleibt rw                                                                                                                                                                                                                                                             erst wirksam
                                                                          Absichtsprovokation                                                                                                                                                                                                               e.A.     werden
   con. Risikospähre    Fahrlässigkeit
   Angreifers                                actio illicita                                                                                                                                                          gegenwärtig                                                  Selbstsschussanlage
                        Strafbarkeit                                                                                                                            Notwehrhandlung                                                                                                                             aber fehlende
                                             in causa           a.A.                                                                                                                                                                                                                                        Erforderlichkeit
                                                                                                                                                                                                                                          gerade stattfinden
                Wideraufleben Notwehr        bei Überreaktionen                                                                                                                                                                                                   noch kein Abschluss
                                                                                                               Notwehrprovokation        Gebotenheit
                                           sozialunethisches Verhalten                                                                                                                                                                    noch andauern           auch Flucht
                                                                                   sonstiges                                                                                                                                                                      objektive Sachlage
                             Stufen-Theorie        ( - ) Notwehr                   vorwerfbares
                                                                        h.M.       Verhalten
                                                                                                                                                                                                                               Widerspruch Rechtsordnung               jede Verletzung Verhaltenspflichten

                                            nur rw Vorverhalten         h.L.                                                                                                                                                   keine Notwehr gegen Notwehr
                                                                                                                                                                                                                                                           Verkennung eines vermeintlich drohenden
                                     ausrüsten mit Abwehrmittel                                                                                                                                                                                            Angriffs, der tatsächlich nicht gegeben ist
                                  uneingeschränktes R            h.M.                                                                                                                                                                                                 (+) wenn drohender Erfolg Unwert
                                                                          Abwehrprovokation                                                                                                                                                                e.A.

                                               (-) Notwehr                                                                                                                                                           RW        Sorgfaltswidrigkeit
                                                                 a.A.                                                                                                                                                                                      a.A.       (+) bei fehlender Handlungsbefugnis
                                                                                                                                                                                                                               ausreichend?
                                                                               Daschner Fall               Einschränkung extreme                                                                                                                                      Handlungsunrecht nötig
                                                                                  (-)                      Konfliktsituationen
                                                                                               h.M.                                                                                                                                                        h.M.       Arg. kein Güterabwägung
                                                                                                                                                                                                                                                                      bedarf Sorgfaltswidrigkeit
                                                                nur sozialethische Schranken                   keine VHM Prüfung                                                                                               keine Schuld nötig

                                                                                                                     Einschränkung
                                                                                        (-)                          durch Art.2
                                                                                                 h.M.
                                                   arg. Addressat nur der Staat                                      EMRK?

15. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Notwehr §32.mmap - 08.01.2009 -
nur Gefahr nicht Angriff
                                                                                                                       Abgrenzung Notwehr     Abwägung RG

                                                                             ETBI
                                                                                        Irrtum

                                                   Rettungswille
                                                  siehe Notwehr              subjektiver TB                                                 Notstandslage
                                                                                                                                                                     Erforderlichkeit
                                                                                                                                            Notstandshandlung        Abwägung
                                                                                                                                                                     Angemessenheit
                      z.B. Duldungspflichten       rechtliche-/ sozialethische Schranken                                                    subjektives Element

                                                                Feuerwehr
                                                                Polizei                                                                                                  Schaden
                                                                                                                                                            Gefahr       wahrscheinlich
                  arg. §35        e.A. kein Notstand
                                                                                                                                                                               Unterschied
                             bei Abwägung                                                                                                                                      §§228/904            drohend
                                                 h.M.         schuldhaftes
                                                              Verursachen?                                   Rechtfertigender        Notstandslage
                                                                                                                                                                               unmitelbar bevor
   Bestrafung wegen                                                                                           Notstand §§34                                 gegenwärtig
   Fahrlässigkeit                                                                                                                                                                                        Damokles
                             illicita in causa   a.A.                            Zumutbarkeit                 StGB, 16 OWig                                                    auch Dauergefahr
                                                                                 Hinnehmens
                                                                                                                                                                     alle RG
                               §34
                                         e.A.                                                                                                                                            wenn keine
        arg. Grund Konfliktlage                                                                                                                             RG       auch der            staatl. Hilfe
        unerheblich                                                                                                                                                  Allgemeinheit
                                                                                                 Angemessenheit                                                                          /= §32
                                                       Nötigungsnotstand
                          nur §35                                                                Abwehr
       rw keine Lösung                  h.M.                                                                                                                                            siehe §32
                               arg.                                                                                                                                  erforderlich
     Seite des Unrechts
                                                                                                                                       Notstandshandlung             zum Ausweichen gehalten
                                        Zwangsblutabnahme Fall
                                           (+) Abwägung
                                      nicht angemessen          h.M.
                                                                                                                                                        geschütztes RG
                                                 nur §35                Eingriff essentiellen
                                                                                                                                                        muss überwiegen
                                                                        Kern GR
                                                 (+) §34                                                                              Abwägung          auch Gefahr Schaden
                          Schutz + Beistandspflichten            a.A.
                      Grenze Duldungspflicht            con

                                                   (-) wenn rechtliches Verfahren möglich

16. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Rechtfertigender Notstand §§34 StGB, 16 OWig.mmap - 08.01.2009 -
jedermann
                              Festnahmewille
                                                                                                              frischer Tat
                      in Kenntnis Sachlage          subjektives RF- Element
                                                                                                              Festnahmegründe

                                                                                                                  Verhältnismäßigkeit
                                                                                                              subj. Element

                                                                                                                             Ausnahme gegen
                                                                                                                             Wille Polizei
      Vergehen Verbrechen                                                                             jedermann
              nur unbedingt
              erforderliche                                                       FestnahmeR
              Maßnahmen                          Verhältnismäßigkeit               §127 StPO
   nicht ernsthafte
   Gesundheitsschädigung
                                                                                                                     am Tatort gestellt
                                                                                                                               rechtswidrige Tat nötig
                                                                                                                               sonst nur ETBI
                                                                                                                                        sonst kein NotwehrR
                                           fluchtverdächtig                                                          h.M.
                                                                                                                                        Differenzierung zwischen I + II
                                      Unmöglichkeit                                                                            arg.
                                                                Festnahmegründe                                                         Schutz über       geringere
                                      Identitätsfeststellung
                                                                                                                                        §229 BGB          Anforderungen
                                                                                               frischer Tat
                                                                                               betroffen                       dringender
                                                                                                                               Tatverdacht
                                                                                                                               reicht
                                                                                                                     a.A.
                                                                                                                               arg. RG-Schutz

17. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-FestnahmeR §127 StPO.mmap - 08.01.2009 -
bei Verletzung          z.B. §248b, 123, 242,
                                                                                                                                               von Willen              177, 239,240,249

                                        anstelle                                                                                                                           z.B. Täuschung
                                        Einwilligungserklärung         Handeln materiellen                                                                                           Irrtümer unbeachtlich
                                                                       Interesse Betroffenen                                                          Problem              h.M.
                                    Tatzeitpunkt       hyp. Wille                                                                                                                    arg. tatsächliches Vorliegen
                                                                                                                                                      Willensmangel

                                                                                                                     TB ausschließendes                                              (-) bei Täuschung/ Drohung
                                                    erkennbaren        nicht bei                                                                                           a.A.
                                                                       entgegenstehendem                             Einverständnis                                                  con Eindringen nicht wertend
                       Geldscheinfall     Prinzip mangelnden           Willen
                                          Interesses                                           mutmaßliche                                     keine Kenntnis Täters          dann Versuch
               Unfall bester Freund
                                                              wenn keine Befragung möglich
                                                                                                                                               Irrtum §16
                                           im Interesse handeln         bedarf auch
                                   Prüfung Betroffenen                  subjektives Element
                                                                e.A.

                                        immer KV
                  lege artis                                                                                                                                Zulässigkeit          RG disponibel?
                                                       h.M.
                                 Einwilligung bei                                                                                                           Einwilligung
   ausreichende Aufklärung                                                                                                                                                        (-) RG Allgemeinheit
                                                                                ärztlicher                     Einwilligung/                                               ausdrücklich konkludent
                       lege artis Einverständnis
                                                                                Heileingriff                  Einverständnis
    Körper im Ganzen                                   a.A.                                                                                                 Verzicht       vor Verletzung
                          arg.
                                   Erfolgstheorie                                                                                                                          keine Genehmigung

                                                                                                                                                                                      geistige sittliche Reife
                                                                                                                                                            Einsichtsfähigkeit
                                                                                                                                                                                      Umfang RG-Verletzung
                                                                 arg. §216     e.A. (-)
                                                                                                                                                                                    h.M.      Willenserklärungstheorie
                                                                                                                                                                Kundgabe
                                            abstellen auf Tatumstände
                                                                                                                                                                Außen?
                                  Grad Gefährdung                                                                                                                                   a.A.      innerlich außreichend
                                 Fahrlässigkeitsgrad      entscheidend:                         bei fahrlässiger
                                                                               h.M. (+)         Tötung?                                                                                    h.M.      generell unwiksam
                        Gewicht Handlungszwecke                                                                                     rf Einwilligung
                                     nur Einwilligung in                                                                                                                                   a.A.    (-) wenn RG bezogen
                                     Gefährdung nicht Tötung           arg.                                                                                 freie Willensbildung
                                                                                                                                                                                                        e.A. generell (-)
                                                                                                                                                                                           Drohung
                                                                                                                                                                                                        a.A. nur wenn §240

                                                                                                                                                                                                            nach Ausmaß
                                                                                                                                                                                            Sado Maso
                                                                                                                                                            Sittenwidrigkeit §228                           Grenze Todesgefahr
                                                                                                                                                                                            Tat sittenwidrig nicht Einwilligung

18. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Einwilligung Einverständnis.mmap - 08.01.2009 -
Gefahr nicht von Sache
                                                                                          drohende Gefahr Rechtsgut
                                                                                          Abwendung Einwirkung erforderlich
                                                               Aggressivnotstand §904
                                                                                              Schaden unverhältnismäßig größer
                                                                                          subjektiv: Rettungswille

        Notstände nach BGB

                                                                                                durch Sache
                                                                                            drohende Gefahr
                                                                                            Abwendung
                                                                                            notwendig

                                                                                                Bedrohung unverhältnismäßig groß

                                                                  Defensivnotstand §228     subjektiv: Rettungswille

19. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Notstände nach BGB.mmap - 07.01.2009 -
trotz Wortlaut
                                                                                                             Entschuldigung       nicht Rechtfertigung
                                                                                             Einordnung

                   nur bei fahrlässiger
                   Provokation                                                                                                       rw gegenwärtiger Angriff         §32

                             (-)                                                                                                     über erforderliche
                                                                                                                          h.M.
       vorgefasster                   Rspr.                                                                                          gebotene Abwehr hinaus
       Entschluss           arg.                                                                                                     Intensivernotwehrexzess
                                                    provozierte
                                                                                                                                     arg. Wortlaut
                       möglich                      Notwehrlage
   Vergleich                                                                                                                         extensiver Exzess
   entschuldigender                       a.A.
                                                                                                                                     auch zeitliche Grenzen
   Notstand                  arg.                                                               Überschreitung
                                                                                                                                              Bewusstsein zeitlicher
                                                                                                Notwehr Grenzen           a.A.
                                                                               §33 Notwehr                                                    Überschreitung
                                                                                 Exzess                                              con.     wenn nicht
                                                                                                                                                                  dann ETBI
                                                                                                                                              bewusst
                 Irrtum Vorliegen
                                                                                                                                     nur nachzeitiger
                 Notwehrlage &
                 Überschreiten
                 Gebotenen
                                                                                                                                 Verwirrung, Furcht, Schrecken
                 kein §33
                                   h.M.                                                                                          Abgrenzung          Wut Hass
      allg. Irrtumsregeln                        Putativ Notwehr                                                                 stenische
                                                 Exzess                                                                                              dürfen nicht überwiegen
                      §33~         a.A.                                                                                          Mitursächlichkeit ausreichend
                                                                                                          Asthenische            hoher Grad erforderlich
                                                                                                          Affekte
                                                                                                                                                           e.A.     (-) §33
                                                                                                                                     bewusstes
                                                                                                                                     Überschreiten                  egal
                                                                                                                                                           h.M.
                                                                                                                                                                    Arg. Psyche

20. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-§33 Notwehr Exzess.mmap - 08.01.2009 -
ETBI und
            Erlaubnis/Verbotsirrtum                                                                                       Kenntnis
                                                  fehlendes                                                               spezifischer
    hält in §32 Tötung für                        Unrechtsbewusstsein                                                     RG-Verletzung
    generell zulässig               z.B.                                                                   Unrechts-
                                                                                                                          keine Kenntnis Tatbestandes nötig
                                                                                                           bewusstsein
                          Ausgleich eines
                          Irrtums durch                                       Doppelirrtum
                          anderen?
                                                     Täter glaubt
       kein Ausgleich möglich              h.M.      Unrecht begehen

       z.B. Wahndelikt + Verbotsirrtum

                                                                                               Schuld-                    fehlendes Unrechts-
                                                                                               Irrtümer                   bewusstsein

                                           indirekter Verbotsirrtum                                                       ohne Schuld wenn unvermeidbar

                                        Annahme Rechtfertigung                                                                                  Berücksichtigung
                                                                                                          §17 direkter                          Kenntnisse Fähigkeiten
                                       siehe .map ETBI                                                    Verbotsirrtum
                                                                 ETBI                                                     Vermeidbarkeit?       Anlass Erkundigung
                                                                                                                                                hyp. Kausalität
              z.B. ZüchtigungsR            Erlaubnisexistenzirrtum           Erlaubnisirrtum

                  Umfang
                  Rechtfertigung
                                           Erlaubnisumfangsirrtum
                 §17 anwendbar

21. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Schuld- Irrtümer.mmap - 08.01.2009 -
nach
                                       Vorstellung       hypothetische
                                       Irrenden          Prüfung
                                                                                  Klausur                                         Bewusstsein RW
                                                  Fahrlässigkeits Delikt                                                                                  dolus malus
                                                                                  Prüfung                                         Vorsatzbestandteil
                                                  nicht vergessen
                                                                                                                                  RF. §16 I S.1
                                                                                                            Vorsatztheorien                                     con. später eingefügt
          nur Entschuldigung            -                                                                                            §17 spricht dagegen

              Irrtum
                                              e.A.                                                                                                            Kompensation Erfolgsunrechts
              vermeidbar
    Zirkelschluss                Arg.                                                                                                                         R.F. unmittelbare
                        con
                                                                                                                                                              Anwendung §16 I S.1
                                                                                                                              Lehre negative
     Handeln im Vertrauen          (+)                                                Erlaubnistatbestandsirrtum              Tatbestandsmerkmale                  Unrecht nicht = Unrecht
                                              a.A.             möglich halten                                                                                 con. Wortlaut §16
            Gleichgültigkeit                                   ausreichend?
                                    (-)

                     Differenzierung                                                                                                       RF. §17 Verbotsirrtum
                                                                                            Unrechtsbewusstsein
    sicheres Wissen                                                                                                                        bei Vermeidbarkeit: §49 I
                              Notwehr                                                       Schuldelement
                                              h.M.                                                                                         bei Unvermeidbarkeit keine
                                                                                                                     strenge               Fahrlässigkeitsbestrafung
     mögich halten         Notstand                                                                                  Schuldtheorie
                                                                                                                                                                            beim
                                                                                                                                                  ungerechte Ergebnisse     Sachverhaltsirrtum
                                Differenzierung Erlaubnisirrtum/
    Erlaubnisirrtum §17         Erlaubnistatbestandsirrtum

             rechtsfolgenverweisende Schuldtheorie
                     nur Entfall Vorsatzschuldvorwurfs
                                                                   e.A.         eingeschränkte
                     wichtig bei Teilnehmerstrafbarkeit
                                                                                Schuldtheorie
                                            nur RF des §16 I                    (h.M)
                    reine eingeschränkte Schuldtheorie
                                                                   a.A.
                                                §16 I analog

22. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Erlaubnistatbestandsirrtum.mmap - 08.01.2009 -
Ingangsetzen Geschehensablauf
                                                                                                                       zu Ende in Schuldunfähigkeit
                                                                                                                       Arg. §323a nur geringe Strafe

                                                                                                                       e.A.    Anwendung alic
                                      fahrlässiges Versetzen
                                      vorsätzliche Begehung
                                                                  Unterscheidung                                               keine Anwendung
                                    vorsätzliches Versetzen                                           Begriff          h.M.
            fahrlässige alic        fahrlässiges Begehen          Vorsatz/                                                     arg. §20 i.V.m. GR
                                                                  Fahrlässigkeit                                       Vorverlagern Tat

              nur Versuch i.V.m.
              Fahrlässigkeit
    Vergleich mittelbare                                                                                                                      sich selbst Werkzeug
                                           h.L.
    Täterschaft                                          Auswirkungen                                           mittelbare Täterschaft                 Wortlaut §25
                               arg.                                                                                                           con.
                                                         error in persona
      Irrtum bleibt unbeachtlich        Rspr.                                                                                                                   GewohnheitsR
                                                                                                                                          Schuldlösung
                                                                                                                Ausnahmetheorie           Ausnahme zu §20
                                                                                                                                          con. Wortlaut
                                                                            Actio libera in causa
                                                                                                                                             weite Auslegung Tatbegehung
                                                                                                                Ausdehnungstheorie                                   Tatbegriff
                                   §315c                                                                                                     con §§20, 16, 17
                    keine Strafbarkeit
                                                                                                                                                                                    nicht bei
                 Trinken kein Führen              Straßenverkehrs-                                                                                                        h.M.      Verkehrsdelikten
                                                                                                                                               Tatbestandslösung
                                                  delikte

                                                                                                                                               relevante Handlung         betrinken

                        Trunkenheitsfahrt                                                  Begründungen                                                   mittelbare Täterschaft
                        auch ohne alic §222!!!                                                                  Vorverlegunggstheorie
                                                        fahrlässige                                                                                                eigenhändige Delikte
                                                        Erfolgsdelikte
                                                                                                                                                                   Schuldprinzip
                                                                                                                                               arg.
                                                                                                                                                          con      Bestimmtheitsgrundsatz
                                                                                                                                                                   Analogieverbot
                                                                                                                                                                   Versuchsgrundsätze

                                                                                                                         schlechthin Ablehnung
                                                                                                                a.A.                     Koinzidenzprinzip
                                                                                                                         arg. §20
                                                                                                                                         Handlungspflicht Gesetzgeber

23. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Actio libera in causa.mmap - 07.01.2009 -
gegenwärtige
                                                                 Lebensgefahr
                                                                                                                                      keine überwiegenden RG
                                                                  kein §§34, 35
                                                                                                                                      arg. Selbsterhaltung
                                                              ethische
                                           geringes Übel      Gesamtwertung                                                           Beschränkung: Leib       eigene
                                                                                      übergesetzlicher          Abgrenzung            Leben Freiheit
                                                                                      Notstand                  Rechtfertigung                                 RG Nahestehender
                                                           keine Zumutbarkeit
                               Anlehnung §35 I 2           Hinnehmens                                                                 Teilnahme möglich

                                                 mit Gefahrabwendungswille                                                            Irrtum §35 II

                                 Zumutbarkeit Hinnehmens                                                                                                                   Leben
                                                                                                                                                      Notstandsgüter       Leib
           pflichtwidriges
           Verhalten           h.M.                                                                                                                                        Freiheit
                                           Selbstverursachung                                                                                                             siehe §34
             schuldhaftes
             Verhalten                                                                                                                                gegenwärtige        Wahrscheinlichkeit
                               a.A.
                                                                                                                                                      Gefahr              Schadens
                                                                        Einschränkung                                        Notstandslage
   Bademeister                              besondere                                                                                                                     unmittelbar bevorstehend
                     Schutzpflichten                                    §35 I 2
                                            Rechtsverhältnisse                                                                                                            auch Dauergefahr
                                         Garantenstellung §13
                                        Disproportionalität RG
                                                                                                  Entschuldigender
                                                                                                    Notstand §35                                               von sich

                                                      zwingen zu                                                                            Abwehr Gefahr      von Angehörigen §11 I
                                                      strafbaren                                                                                               von Nahestehenden
                                                      Verhalten
                                                                                                                                            nicht anders     Grundsatz Erforderlichkeit
                                                  keine Abwehr                                                         Notstands-
                                       (-) §32    gegen Angreifer                                                                           abwendbar        zumutbares geeignetes
                                                                                                                       handlung
                                                                                                                                                             mildestes Mittel
                                                 kein überwiegen                  Nötigungs
                                       (-)§34    der Interessen                   Notstand                                                        Grundsatz
                                                                                                                                                  Verhältnismäßigkeit       zwischen RG
                                                  nur §35        h.M.
                                                                                                                                 subj. Element
                                                                                                                                 in Kenntnis Umstände
                                                              §35 II
                                                                           Irrtümer                          Rettungswille       Wille Gefahrenabwehr

24. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT- Entschuldigender Notstand §35.mmap - 08.01.2009 -
fehlgeschlagener Versuch
                   unbeendet I 1 1.Alt
                      beendet I 1 2.Alt
              beendeter untauglicher            Alleintäter §24 I
              Versuch §24 I 2
               Unterlassungsversuch                                                                                                           objektive Versuchstheorien
                                    mehrere Beteiligte §24 II               Rücktritt §24                                                     Gefährdung von RG
                                                                                                                                      e.A.
                             bei bes. Deliktsformen          (...)                                                                                    Strafbarkeit untauglichen Versuchs
                                                                                                                                              con.

                                                                                                                                               subjektive Versuchstheorien
                                                unechten
                                                Unterlassungsdelikt                                                                   Rspr.    Betätigung rechtsfeindlichen Willens

                                           mittelbarer Täterschaft                                                                             con.     Vorbereitung straflos
                                                                                                                    Strafgründe
                                                      Mittäterschaft                                                Versuchs                   dualistisch
                                    vermeintlicher Mittäterschaft                                                                     Roxin
                                                                                                                                               objektiv + subjektiv
                                            versuchter Anstiftung
                                                          Regelbsp.                                                                           Eindruckstheorien
                                                                               unmittelbares                                          h.L.
                                                                                                                                              erschütternder Rechtseindruck
                                                      ErfolgsQualis            Ansetzen bei:
                                                                     alic
                                                                                                                                                                  grds. straflos          Ausnahme §30 II
                                                                                                                                  1. Phase    Tatentschluss
                                                          Unterscheidung
                                            §16 I 1       Vollendung/Versuch
                                                                                                                                                                 grds. straflos
                           kein konkretes Wissen nötig                                                                                        Vorbereitung                                     §§149, 310, 234a III
                                                                     h.M.                                                         2. Phase                                           z.B.
                              Wollen Vollendung Delikts                      Def.                                                                                Ausnahmen
                                                                                                   Versuch
                  Abgrenzung Tatgeneigtheit             unbedingt + endgültig
                                                                                                 §§22, 23 I, 12                                              subjektiv objektive Eindruckstheorie
                                                                                                                                                             (-) Fahrlässigkeitsdelikts
                                          + wenn Ausführung nur noch von
                                          Bedingung abhängt                                                                                                                                        Arg. §11 I
                                                                                                                                                             (-) Unternehmensdelikte
                                       + wenn Reihenfolge nicht feststeht                                                                                                                          Jagdwilderei
                                                                                                                                              Versuch
                                                                                                                  Stadien         3. Phase
              Verwirklichung         wenn entgegen                                                                                                                                           (-)
              nicht möglich          Vorstellung
                                                                                                                  Delikts
                                                                                                                                                                                   h.M.      begriffllich nicht möglich
                                                                                                                                                                 Regelbsp
                    Tatsubjekt/ Tatobjekt/ Tatmittel                                                                                                                                         evt Indiz schwerer Fall
                    unbeachtliche Irrtümer
                                                    RF.              untauglicher
                          Strafbarkeit bleibt                        Versuch                                                                                   Erfüllung aller TB-Merkmale
                                                                     §23 III                                                                  Vollendung
         §23 III Trottelprivileg                                                       Tatentschluss
                                     grob                                                                                         4. Phase    Unterscheidung wichtig Verjährung
       Umkehrschluss                 unverständiger
       Tatentschluss liegt vor       Versuch                                                                                                  wichtig Beteiligung

                doch Hexerei                                                                                                                                    Abschluss tatsächlicher Hinsicht
                nicht strafbar
                                                                                                                                                                z.B. Delikte überschießender
                                                                                                                                              Beendigung        Innentendenz                               §§242, 249, 263
                           Irrtum Strafbarkeit        straflos
                                                                                                                                  5. Phase
                                                                                                                                                                Dauerdelikte
                                     umgekehrter direkter
                                     Verbotsirrtum                                                                                                                       h.M.
                                                                                                                                              auch Qualis möglich
                                     umgekehrter direkter              Wahndelikt
                                     Subsumtionsirrtum
                                            umgekehrte
                                            Erlaubnisirrtum

25. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Versuch §§22, 23 I, 12.mmap - 08.01.2009 -
subjektiv: "jetzt geht's los"
                               nur wenn Gesamtwürdigung                                                                                                               objektiv keine Zwischenakte
                                           bedarf vollständige                                                                                                                                         Eindruckstheorie
                                                                          h.M.                                                                                                              e.A.
                                           Verwirklichung                                                                                                                                              Betätigung rechtsfeindlichen Willens
                                                                                                                                                                          Abgrenzung
                                             arg. Wortlaut §22                                                                                                            straflosen
                                                                                                                                                             Def.                                      Sphärentheorie
                                                                                                                                                                          Vorbereitung      a.A.
                                             wie TB Merkmale                                                                                                                                           Eindringen in Opfersphäre
                                                                                   GrundTB (+) & Regelbsp. Versuch
                                typisierter erhöhter
                                Unrechtsgehalt                                                                                                                                              a.A.       Gefährdungstheorie
                                                                arg.      a.A.
                                            Systematik                                                                   Regelbsp.
                                     Analogieverbot             con                                                                                           Täter hat                  Teilverwirklichung
                                                                                                                                                              TB-Merkmal erfüllt
                                                            s.o.         GrundTB Versuch (+) & Regelbesp Versuch

                                                 kein Problem                                                                                                                         Normalfall beendeter Versuch
                                                                         h.M.
                                                                                  GrundTB Versuch & Regelbesp (+)                                                                                                Giftfalle
                                                                                                                                                                                                                             aus der Hand geben
                                                                                                                                                                                      notwendige                 h.M.
                                                                                                                                                                                      Mitwirkung Opfers                      vgl. mittelbare Täterschaft

                                                                                                                                                                                                                              bei Möglichhalten
                                                                            erst wenn auch                                                                                                                       Rspr.
                                                                                                                                                                                                                              nur bei Verdichtung Gefahr
                                                                            Verwirklichung
                                                                            Grunddelikts                                                                                                                                      nur straflose Vorbereitung
                                                                                                                                                              Vorstellung                                   Pfefferfall
                                                                         wenn nachfolgend       h.M.
                                                                                                                                                              Täters alles
                                                                         erst dann                        Quali & Privileg.                                                                                                         abhängig
                                                                                                                                                              Nötige zur                                    nach subjektiv
                                                                                                                                                                                                            objektiv                vom Tatplan
                                            eins ausreichend                                                                                                  Verwirklichung
                                            z.B. §§240,249                zusammengesetzte Delikte                                                                                    sonst. Vorfeld                                       (-) ansetzen
                                                                                                                                                                                      Handlungen
                                                                                                                                                                                                                 Kofferraum Fall
                                                                                                                                                                                                                                           BGH NJW 2002, 1057
                                             Selbstansetzen
                                             eines jeden                Einzellösung                                                                                                                                                        enger räumlich
                                                                                                                                                                                                            Zwischengeschehen               zeitlicher
                                      nach Vorstellung                                                                                                                                                      entscheidend                    Zusammenhang
                                      aller setzt einer an                                                                                   Unmittelbares
                                                         h.M.                                                                                  Ansetzen
                          Wegfall                                                                                                                                                                  Vornahme
                                                                                                                                                                                                   Handlung         arg. Vergleichbarkeit
                          Rücktrittsmöglichkeit                        Gesamtlösung
                                                         con.                                                                                                                                      Tatmittlers      unmittelbaren Täterschaft
                                                                                                                                                                                         e.A.
                                             §24 II      arg.
                                                                                                                                                                                                   Beginn
                                                                                                                                                                                                   Einwirkungshandlung
                                               V-Mann-Fall
                                                                                                                                                                                                            Verstoß
                                          Münzhändler-Fall                                                                                                                               a.A.               Unmittelbarkeitserfordernis
                                                                                             Mittäterschaft
                           weite Gesamtlösung                                                                                                                                                      con      §22
                abstellen objektive Tatbeiträge          h.M.
                                                                       vermeintlicher                                                                                                              wie beendeter Versuch
       sonst Strafbarkeitslücken §30 II        arg.                    Mittäterschaft
                                                                                                                                                                    mittelbarer                    aus den Händen geben             nach seiner Vorstellung
                           enge Gesamtlösung                                                                                                                        Täterschaft
                                                                                                                                                                                                   unmittelbare konkrete
                     keine Aufspaltung                                                                                                                                                                                             nur kurze Zeitspannen
                                               arg.      a.A.                                                                                                                            h.M.      Gefährdung
   Glaube an Tatplan nicht ausreichend
                                      nur §30 II                                                                                                                                                                             spätestens
                                                                                                                                                                                                                             Handlung
                                                                                                                                                                                                   Alternativformel:         Tatmittlers

                                                                                                   siehe
                                                                                                   Unterlassungsdelikt

                                                                                                                              unechten
                                                                                                                              Unterlassungsdelikt

26. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Unmittelbares Ansetzen.mmap - 08.01.2009 -
unbeendet/beendet unerheblich
                                               Ausnahme nicht
                                               Weiterhandeln            bedarf aktives Gegensteuern

                                                                    §24 II 1 Verhinderung Vollendung
                                                                                                                    mehreren Beteiligten §24 II
                                                                            §24 II 2 Var.1 Bemühung
                                                                     §24 II 2 Var.2
                                   kein kausaler Tatbeitrag          ErfolgsverhinderungsBemühung

                                                                                            auch hier Rücktritt möglich
                                                                                       bedarf aktives Gegensteuern                                                                    persönlicher
                                                                                                                                                                                      Strafaufhebungsgrund      keine Mittäter Zurechnung
                                                                     siehe Unterlassungsdelikt              Problem Mittels
                                                                                                                                      Unterlassung
                                                                                                                                                                                                                                     nicht Gefährlichkeit    Opferschutz

                                                                nicht                                                                                                                                                                Rückkehr Legalität
                                                                erkannt                                                                                                                                      Strafzwecktheorie
                                                                                 objektiv                                                                                                                                            Vertrauen Recht
                                                                Täter            misslungen/untauglich                                                                                           Zweck
                                                                                                                    beendeter untauglicher                                  Allg.                                                    h.M.
                                                                              Bemühen Verhinderung                  Versuch §24 I 2
                                                                                                                                                                                                             Kriminalpol. Theorie      Goldene Brücke

                            aktiv       Verhinderung                                                                                                                                                                                Belohnung
                                        Vollendung Tat                                                                                                                                                       Gnaden-Theorie
   Unterlassen nicht ausreichend                                                                                                                                                                                                    con. Strafrecht
           keine weiteren Voraussetzungen           h.M.        §24 I 1, 2.Alt
                                                                beendeter
                       Bestleistungstheorie
                                                                Versuch
                           Wortlaut                  a.A.
                                           con
                                                                                                                                                                                                              Möglichkeit Vollendung

                                                                                                                                                                                                                                  Erkennen Unmöglichkeit        ohne zeitliche
                                                                                                            aufgeben ausreichend                            Rücktritt §24                                              Def.                                     Zäsur
                                                                                                                                                                                                                                  Herbeiführung Erfolges
                                                                             solange nicht
                                                                             erkannt                 auch untauglichen Versuch
                                                                                                                                                                                                                                                              Scheitern
                                                                                            Vorsicht Spezialität                                                                                              wenn nicht sicher       dann offen lassen       Freiwilligkeit
                                                                                                                        Begriff Tat

                                                                              komplette Aufgabe                                                                                                                                                                        isolierte Betrachtung
                                                            Ausdehnung                                                                                                                                                                                                           unangemesse
                                                                                                             e.A.                                                                                                                               Einzelaktstheorie
                                                            Tatbegriffs           Art.103       con.                                                                                                                                                                             Beschränkung
                                                                                                                                                                                                                                                                       con.
                                                                                                                                                                                                                                                                                 Rücktrittszweck
                                                    Abstand konkreter Ausführungshandlung                                 endgültig                                                                                                                                              einfacherer Rücktritt
                                                                                                                                                                                                                                                                       arg.
                                                              keine Rückkehr Legalität                       a.A.
                                                                                                 con                                                                                                               weitere Möglichkeiten        Planungshorizont
                                                                                                                                                                                                                   Verwirklichung                                      con.      Privilegierung Planenden
                                                                                                                                                                                    fehlgeschlagener
                                                                                 Abstand nehmen
                                                                                 konkreter Tat                                                                                      Versuch
                                                                                                             h.M.                                                                                                                                                                                        Möglichkeit
                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Vollendung
                                   ich will nicht obwohl ich kann                                                                                                                                                                                                                Rücktrittshorizont      einheitlicher
                                                                         Franksche Formel                                                  §24 I 1, 1.Alt                                                                                       Gesamtbetrachtungslehre
                                   ich kann nicht obwohl ich will                                                                                                                                                                                                                                        Vorgang
                                                                                                     e.A.                                  unbeendeter
                                                                eher Fehlschlag                                                            Versuch                                                                                                                               arg.    Opferschutz
                                                                                        con.

                                                            aus sich selbst                                                                                                                                                         =Erreichen von Zwischenzielen
                                              Anstoß von Außen möglich                                          freiwillige Aufgabe                                                                                                         fehlgeschlagener Versuch
                                                                                    autonom                                                                                                                                         e.A.
                                                 auch Furcht/ Erschrecken                                                                                                                                                                   con. keine gesetzliche Stütze
                                    normativ Zurückfinden Recht           a.A.                       h.M.                                                                                                     Denkzettelfälle                unerheblich
                                                                                                                                                                                                                                    h.M.
                                                                                                                                                                                                                                             arg. Wortlaut §24: Tat
                                                   Druck/ innerer Zwang
                                                                                  heteronom
                                                 Veränderung Sachlage                                                                                                                                                               BGHSt 39, 221

                                             noch nicht alles getan         wenn nach Tatplan
                                                                                                        e.A.
                                                                                  Tatplantheorie
                                                                                                                    wann?
                                                                Lehr vom Rücktrittshorizont
                                                                keine Privilegierung                    h.M.
                                                                krimineller Energie           arg.

27. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Rücktritt §24.mmap - 07.01.2009 -
§139 IV 1                                                                     z.B. Schusswaffe ins Gebüsch
                                                            §306e II                                                                  werfen i.R.v. §250
                                                            314a III                                                                               kein Teilrücktritt
                                                                                                                                      Rspr.
                               h.M.                                        tätige Reue                                                             Wortlaut Rücktritts
                                         keine ~
        fehlende                         Unternehmensdelikte                                                                                     (+) §24 ~
                                                                                                           Rücktritt
        Regelungslücke         arg.                                                                                                   h.L.
                                                                                                           Versuch Quali?                        arg.     Unrechtsreduzierung

                                            §11 I
                                                                                                                                                        siehe Vorsatz
                         Rücktritt nicht möglich                                                                                                        Fahrlässigkeits Delikt
                                                            Unternehmensdelikten                                 Versuch ErfolgsQuali?
                               evtl. tätige Reue

                  Vorstellung mehrer nötiger Tatakte
                                                                                                                                              str. §24 I/ 24 II
                                              (-)
                                                       h.M.                                                                                             §24 II
                    Zweck Rücktritts        arg.
                                                                                                                                              h.M.                erhöhte
                                                                                         Rücktritt bes.            Versuch                                        Gefährlichkeit
                                             (+)                                                                                                        arg.
                                                                       Rücktritt trotz
                                                                                         Deliktsformen             mittelbarer
                     Vorsatzaufgabe         arg.       a.A.            Vollendung?                                 Täterschaft?
                            nur Fahrlässigkeit
                                                                                                                                                               arg. keine
                                                                                                                            e.A.      nicht möglich            Entschlussfähigkeit
                         bedingt vorsätzlicher Versuch
    (-) Erreichen
    zwischenzeitliches         Ausnahme             Versuch                                                                           möglich
    Handlungsziel                                                                                         Versuch alic
                               Fehlschlag           möglich                                                                           §24 I
                                                                                                                            a.A.
                                                                        Denkzettelfall                                                            Rückkehr Legalität
                                                                                                                                      arg.

                                                    §24 ~
                                                                                                                                   siehe T+T
         keine Schlechterstellung Täters             arg.       Versuch Rauschtat                    Versuch Anstiftung

28. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Rücktritt bes. Deliktsformen.mmap - 08.01.2009 -
einfach möglich          am Unterlassungsdelikt

                        mehere Pers. - ein Unterlassungsdelikt
                                                     bedarf                   durch Unterlassen
                                                     Garantenstellung                                 T+T                                          unechte      Delikte i.V.m. §13

                                                                                                                                                              Omissiv-Delikte
                                                                                                                                                              keine
                                                                                                                                                              Erfolgsabwendungspflicht
                                                                                                                                                              Herleitung Solidarpflicht
                                                                                                                                                              z.B. §138, 323c,
                              Vorsatz TB durch Unterlassen                                                                                                    142 II, 123 I Alt.2
                                                                                                                                                   echte
                                Garantenpflicht                            Tatentschluss                                                                                Nichtvornahme gebotener Handlung
                                                            Kenntnis                                                              vorsätzliches
                                Abwendbarkeit                                                                                                                           physisch reale Möglichkeit Handlung

                                        letzt mögliche                                                                                                                  Zumutbarkeit Handlung
                                        Abwendung                                                                                                             Ausschluss wenn sonst
                            Straflücken                                                                                                                       Pflichtverletzung             z.B. §13
                                                                e.A.
                            Rettung Drtiter          con.

                                verstreichen ersten                     unmittelbares
                                Möglichkeit                             Ansetzen
                     straflose Vorbereitung                     a.A.
                                                      con                                                  Unterlassungsdelikte
                              nach Vorstellung
                              konkrete Gefährdung                                                                                                   echte      nur §138 III, Bankrott §283 V
                                                               h.M.
                              aus der Hand geben
                                                                                              versuchtes                                                          Abgrenzung         wenn mehrdeutig
                       bedarf aktives Gegensteuern                                                                                                                fahrlässige        Unterlassen subsidiär
                                                                 möglich
                        keine unzureichenden Mittel                                                                                                               Begehung           Unterlassen bei
                                                                                                                                    fahrlässiges    unechte                          Garantenpflicht
                     sicherste Mittel
                 arg. es gibt nur          e.A.
                 beendeten Versuch

   beim                                                welches Mittel?
   unbeendeten      irgendein Mittel                                           Rücktritt
                                           a.A.
              arg. Unterscheidung
              unbeendet beendet

                       kein Rücktritt       Rspr.
                                                         auch beim
                                                         untauglichen?
                                 §24~         h.L.

29. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Unterlassungsdelikte.mmap - 08.01.2009 -
Tatsubjekt
                                                                                                                                         Tatobjekt

                                                                                                                                         Eintritt der Erfolges     sonst Versuch

                                                                                                                                         Nichtvornahme gebotenen Handlung
                                                               §323c tritt zurück
                                                                                                                               I. TB     Möglichkeit gebotenen Handlung
                                                                                                                                         Garantenstellung
                                                                                          Konkurrenzen
                                                                                                                                         Entsprechungsklausel
                                                                                                                                         hyp. Kausalität & Zurechnung
                                                                                                                                         subj. TB
                                   Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens                                                         II. RWK
                                                                                          Schuld
                                                                                                                               III. Schuld

                                       gleichwertige Pflichten                                                                                                                Abgrenzung Tun
                                                                                                                                                                              Unterlassen
                                        z.B.
                                        Rettungsmöglichkeit                                                                                                                       Schwerpunkt
                                                                        RW-Pflichtenkollision                                                                                     Vorwerfbarkeit
                                        Schwester oder
                                                                                                                                                                       h.M.
                                        Verlobte                                                                                                                                  con. Beliebigkeit
                                                                                                                                             Nichtvornahme             a.A.       Energieeinsatz
                                                                                                                                             gebotenen
                                           Wissen um TB-Merkmale                                                                             Handlung                          Fahrlässigkeit
                                  §17
                                                                                                            Vorsätzliches                                                      im
                                             Irrtum Garantenstellung                                                                                                           Zeitpunkt
                                                                                    subjektiver TB
                                                                                                              unechtes                                                         Tuns
                                                                                                         Unterlassungsdelikt                                           bei Rettungshandlung Effektivität
                                         Quasi-Kausalität
                       modifizierte conditio...        h.M.

                    Risikoverringerungslehre                                                                                                                     tatsächliche Hinsicht
            Ausweitung Strafbarkeit                                                                                                                              rechtliche Hinsicht
                                                                                 Hyp. Kausalität
     unechtes Delikt wird konkretes                    a.A.                                                                Möglichkeit Vornahme
                                             con.                                Zurechnung                                                                                            Versetzen Zustand
     Gefährdungsdelikt                                                                                                     gebotenen Handlung                    omissio libera        Unmöglichkeit
   Nichtvereinbarkeit Gleichstellung                                                                                                                             in causa
                                                                                                                                                                                       Strafbarkeit (+)
               Erschwerung ausreichend              Beihilfe

                                                               Gleichstellung
                                                               Unterlassen Tun                                                                       = Rechtspflicht Handeln
                                                               unproblematisch
                                                               Erfolgsdelikten
                  z.B. §263 Täuschung,
                                                                                        Entsprechungsklausel
                                                      verhaltensgebundene
                  240,211 Heimtücke                   Delikte                                                          Garantenstellung

30. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Vorsätzliches unechtes Unterlassungsdelikt.mmap - 08.01.2009 -
= Rechtspflicht zum Handeln

                                                                                                                                                                                                                   §1353ff, 1626 ff.
                                                                                                                                                                                                                                              auseinanderleben
                                                                                                   z.B. Notwehr
                                                                                                                                                                                                                                              e.A.     (+)
                                                                                                        (+)
                                                                                                                 e.A.
                                                                                           RG-Schutz                                                                                                                                                            bei
                                                                                                                                   aus                                                                                                                          gerader
                                                                                                        (-)                                                                                                                                   h.M.              Linie
                                                                                                                                   pflichtgemäßem                                                                      Effektivität                    (-)
                                                   keine Güterabwägung in §32                                                      Vorverhalten?                                                                       Familien-
                                                                                                                 h.M.                                                                                                  gemeinschaft
                          keine Schlechterstellung gegenüber Unbeteiligten                             arg.                                                                                                                                                               Scheidung
                                               keine Privilegierung Angreifers                                                                                                                                                                                   e.A.     nötig
                                                                                                                                                                                                      FamR
                                                                                                                                                                                                                                              zerstrittene
                                                                                                                                                                                                                                              Ehegatten                   Ausgangspunkt §1353
                                                                                                                                                                                                                                                                          jedoch Einzelfallbetrachtung
                                                                                                                                                                                                                                                                 h.M.             Überdehnung
                                                                                     BGHSt 37, 106                                                                                                                                                                        arg.
                                                                                                                  Ledersprayfall                                                                                                                                                  Schuldprinzip

                                                                                                                                                                                                                                                 (+)
                         nur strafR-fahrlässiges Vorverhalten               e.A.                                                                                                                                                       e.A.
                                                                                                   vorangegangenes                                                                                                                               Familienbande
                                                                                                   gefährdendes Verhalten
                              Pflichtwidrigkeit im zivilR Sinne                                                                                                                                                    Geschwister                   tatsächliches
                                                                            a.A.
                                                                                                                                                                                                                                                 VertrauensVerh.
                                                                                                                                                                                                                                       a.A.
                                                                           Notwehr Fall                                                                                                                                                          Bestimmtheitsgrds.
                                                             (+) Ingerenz                                                                                               Beschützergarantien/
                                           Vermeide-
                                                                                                                                                                        Obhutspflichten
                                                                                         e.A.          durch erlaubtes
                                           Verantwortlichkeit              Arg.                        erhöhendes Verhalten?                                                                                                       z.B. Bergkameraden
                                                                                                                                                                                                     Gefahrengemeinschaft          nicht bei Rauschgift Zechen
                                                              RWK nötig                                                                             Garantenstellung
                                                   §13 restriktiv                      h.M.                                                                                                                                        nicht WG
                                                                           Arg.
                                                                                                                                                                                                                     bedarf besonderen
                                                                                                                                                                                                     vertraglich     Vertrauensverhältnises
                                                              Differenzierung                   a.A.
                                                                                                              auch bei Notstand?                                                                     freiwillige tatsächliche      Babysitter
                                                       keine Unterscheidung                     e.A.                                                                                                 Übernahme
                                                                                                                                                                                                                                   Gastwirte, Taxifahrer
                                                                    (+)      h.M.                                                                                                                                     z.B. Staatsanwalt...
                                                                                                                                      Ingerenz
                                                                                                                                                                                                     Amtsträger       außerhalb           Meldepflicht Straftaten?
                                                                     (-)                                                                                                                                              Dienstzeiten?
                                            restriktive                                                                                                                                                                                   nur bei bes. öInteresse
                                            Auslegung                         h.L.
                                                                                            RW Verhalten ohne
                                            §13                 arg.                        Zurechnungszusammenhang

                                        Unfall mit überhöhter
                                        Geschwindigkeit auch
                                        Eintritt bei normaler
                                        Geschwindigkeit                       z.B.

                                                                                                                                                                                               Überwachungs-Garanten            Sicherungspflichten
                                         meist Realisierung geschaffenen Risikos
                                                                                     (-)                                                                                                               Atomkraftwerk, Tierhalter, Mieter
                                     Umdeutung Begehungs- in                                                                                                                                           Streupflicht, KFZ-Besitzer
                                     Unterlassungsdelikt                                        e.A.                                                                                                                              nur Kenntnis
                                                                                                                                                                                               VSP                     TDG
                                            keine Rücktrittspflicht               arg.                             vorsätzlicher                                                                       Provider?
                                        auch §323c noch möglich                                                    Tat?                                                                                                Access Provider (-

                                                                                   (+)                                                                                                                               Eltern
                                                                                                                                                                       Verantwortlichkeit      Pflicht
   erst Recht Vorsatz                                                                                                                                                  Gefahrenquellen                               Psychos
                        schon Fahrlässigkeit = Garantenstellung                                                                                                                                Beaufsichtigung
                                                                                                h.M.                                                                                           Dritter               Kausalität nötig
                                                                                  arg.
                         Strafbarkeit Anstifters       sonst Lücken                                                                                                                                                                                          Aufklärungspflicht
                                                                                                                                                                                                                                                h.M.
                                                                                                                                                                                                                     Arzt Aidskranken?

31. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Garantenstellung.mmap - 07.01.2009 -
Außerachtlassen der im Verkehr erforderl.
                                                                                                                                                    Sorgfalt bei Vorhersehbarkeit des
                                                                                                                                                    Erfolges
                                                                    subjektive                                                      Def.
                                         individuelles können       Sorgfaltspflichtsverletzung

                                               individuelle Betrachtung                                  Schuld                                                  unbewusste ~
                                                                                Vorhersehbarkeit
                                                                                                                                                                 bewusste ~                dolus eventualis

                                                                                                                                                                 Leichtfertigkeit      zB § 251
                                                                                                                                               Arten
                                                Rf-Wille Fahrlässigkeitsdelikt
                                                                                         Verwirklichung
                                                                             egal        Unkenntnis Rf-Lage                                                                   TB Erfolg durch Handlung
                                                  kein Erfolgsunrecht          arg.                                                                                                            conditio sine qua non
                                                                                                                   Rwk                                                        Kausalität

                                                                                                                                                                              objektive Sorgfaltspflichtsverletzung
                                                                                                                                                                                                          Pflichtwidrigkeits-
                                                                                                                                                                  I. TB                                   zusammenhang
                                                                                                                                                                              objektive Zurechnung        Risikozusammenhang
                                                                                                                                                                                                          Schutzzeck Norm
                                    Eintritt Sicherheit Wahrscheinlichkeit
                                                                                                                                                                                                                  rechnen müssen
                                    pflichtgemäßem Verhalten nicht
                                                                                                                                                                              objektive Vorhersehbarkeit          Kausalverlauf & Erfolg
                                    eingetreten wäre                                  h.M.
                                                                                                                                                                  II. Rwk
                                                    Risikoerhöhungslehre
                                                                                                                                                                                    Fahrlässigkeitsschuld         Unrechtsbewusstsein
                                Umdeutung in Gefährdungsdelikt                        a.A.
                                                                        con.
                                                                                                                                                                                    sujektive Sorgfaltspflichtsverletzung
                                                                                                                                                                  III. Schuld
                                                                 auch bei                                                                                                                                     wesentlichen
                          BGH NJW                                sorgfaltswidrigem                                                                                                  subjektive
                          2005, 915                                                                                                                                                 Vorhersehbarkeit          Kausalverlaufs
                                         Autobahnraserfall       Opferverhaltem

                                                                                                                            Fahrlässiges
                           Ende Schutznorm
                           Autonomie                                                                                      Begehungsdelikt               § 15: nur strafbar, wenn gesetzl. normiert
                                 wenn schon       arg.                                                                                                                                       arg. kein Vorsatz
               vgl. Vorsatz                                                                  Pflichtwidrigkeits-                                        Mittäterschaft nicht möglich
                                 denn schon
                                                             Einschränkung durch             Zusammenhang
                                                                                                                                            Allg.       §16 I nicht möglich
                                                             Eigenverantwortlichkeit
                         überlegenes
                         Wissen                                                                                                                         Anstiftung nicht möglich
                                           Ausnahme

                               Drogenkonsum,
                               Arztverweigerung, HIV                                                                 objektive
                                                                                                                                                                                                      Verhaltensnormen          Verletzung
                            unterbrechen Zurechenbarkeit                                                             Zurechnung                                                                                                 Indiz
                                                                                                                                                                                außer Acht            z.B. StVO
                                      keine Verwirklichung                                                                                                                      lassen Sorgfalt
                                      konkreten Gefahr                                                                                                                                                auch aus Verkehrssitte
                                       sog. Regressverbot        Dazwischentreten
                                                                                                                                                                                           ergänzende
                                                                 Dritter
                       Verstoß Vorschriften                                                                                                                                                Gesamtbetrachtung
                       Schutz vor Dritten                                                                                                                                                              besonner Dritter in
                          Herbeiführen          Ausnahme                                                                                                                                               Lage & sozialer Rolle
        Auffahrfälle                                                                                                                                                            h.M.       Maß
                          Verhaltens Dritter                                                                                                                                                                   Berücksichtigung
                                                                                                                                                                                           Sorgfalt
                                                                                                                                               objektive                                                       Sonderwissen &
                                               RGSt 63, 392                              RisikoZusammenhang                                    Sorgfaltspflichts-                                              Sonderkönnen?
                                                                   Anleuchtfall          Schutzzweck Norm                                      verletzung
                                                                                                                                                                                                        Begrenzung Sorgfaltspflicht
                                                                                                                                                                                                                               auf
                                                                   siehe auch .map objektive Zurechnung                                                                                                                        Pflichtwidrigkeit
                                                                                                                                                                                VertrauensGrds.
                                                                                                                                                                                erlaubtes Risiko        Kein Einstellen        Dritter

                                                                                                                                                                                                        z.B. Fußgänger
                                                                                                                                                                                                        nicht auf Straße
                                                                                                                                                                                                        laufen

32. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Fahrlässiges Begehungsdelikt.mmap - 08.01.2009 -
§11 II
                                                                                                                     Regelfall EQ
                                              Teilnahme möglich         e.A.
                                                                                                             Allg.   Ausnahme §315c     Vorsatz allein nicht strafbar
                        §§26, 27 bedürfen Vorsatz               con.

                                                                 §29                                                                   Verwirklichung Grunddelikt
                                       §29 nur Schuld                   a.A.
                                                               con.                                                                                                            (-) konkrete Gefahr,
                                                                                                                                       Eintritt bes. Tatfolge        §18       Regelbsp.
                                                               §18 ~
                           Anstiftung & Fahrlässigkeit Folge                         fahrlässige
                                                                        a.A.         Teilnahme                                         tatbestandsspezifischer             Grunddelikt u. Folge
                                       Analogieverbot                                                                                  Gefahrzusammenhang
                                                                con.                                                                                                       Rechtfertigung Strafandrohung
                        kein intendierte Strafbarkeit
                                                                                                                           Aufbau      mind. Fahrlässigkeit
                                                   nicht möglich                                                                       bzgl. Folge
                          doppelter Anstiftervorsatz                    h.M.                                                           objektive
                                                                arg.                                                                                             objektive Sorgfaltspflichtverletzung
                                                                                                                                       Fahrlässigkeits-
                                                                                                                                       Element                                           Kausalverlauf
                                                                                                                                                                 Vorhersehbarkeit
                             (+)                                                                                                                                                         schweren Folge

   Einsichtsfähigkeit                  e.A.                                                                                                                          Fähigkeiten & Kenntnisse
                            arg.                                                                                                       subjektives Element
                                                  Einfluss verminderter
                 kein Einfluß                     Steuerungsfähigkeit?
                                       h.M.
                                                                                                                                                                Realisierung grunddeliktsspezifischen Gefahr
                                                                                                                          tatbestandsspezifischer               §227 Unmittelbarkeit-
                                          Anstiftung                                                                      Gefahrzusammenhang                    Zusammenhang
                                       Mittäterschaft
                                                               Beteiligung EQ
                             Zurechenbarkeit §29                                          Vorsatz-Fahrlässigkeits                              GTB nur versucht             Folge eingetreten
                                                                                               Kombination
                                                                                                                                               SchußlösFall
                   beim Gefahrzusammenhang
                                                                                                                                                          keine Verwirklichung Erfolges
              Eingreifen Dritter
                                                                                                                                               e.A.       Lethalitätslehre         enge Auslegung
                                         Hochsitzfall
                 BGHSt 31, 96                                                                                                           1.
                                                                                                                                                          arg. hohe Strafandrohung
           Zurechnung
                                                                                                                                                          weite Auslegung
           Flucht               h.L.                            Selbstschädigung
                                          Rötzel Fall           Opfers                                                                         h.M.       Zusammenhang besteht

           BGH NJW 1971, 152                                                                                                                              arg.       Risiko Ausgangs

                                                                                                                                               GTB verwirklicht            Folge versucht
                BGHSt 48, 34
                                       Hetzjagd Fall                                                                 Versuch EQ         2.
                                                                                                                                               ist möglich

                                                                                                                                                                        möglich
                                                         (-)                                                                            3. Versuch & Versuch
                                                                 e.A.                                                                                                   siehe 1.
                              Erfolgsunrecht            arg.
                                                                                                                                                  (-) versuchte EQ
                                                        (+)                                                                                       arg. Verstoß Art.103
                                                                                                                                        a.A.
            Entfallen Anknüpfungspunkts                          h.M.          Rücktritt Versuch EQ                                                          Wertung §11 II
                                                     arg.                      bei Eintritt Folge?                                                con.
                 Analogieverbot Art.103 II

33. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Vorsatz-Fahrlässigkeits Kombination.mmap - 08.01.2009 -
gegenüber Begehungstäter
           Abgrenzung nach Tatherrschaft & Randfigur              Lit.

                            Täterwille entscheidend            Rspr.
                                                                                                                         dualistisches Prinzip
                                        differenziert                                                                    Einheitstäter nur Fahrlässigkeit OWI
         Beschützergarant = Täter       nach
                                        Garantenpflicht                                                        Allg.                                       Vorteil Zurechenbarkeit
   Überwachergarant = Teilnehmer                                 e.A.              durch                                 e.A. dual auch Fahrlässigkeit
                                                                                                                                                           con.       in dubio...
                                                                                   Unterlassen?
                         Pflichtdelikt gibt Täterschaft
                      Entsprechungsklausel                       a.A.
                                                      con.

                                    evtl. §27 durch                                                                                                                                                kein Täterqualität
                                    pflichtwidriges                                                                                                                        negativ Selektion
                                    Unterlassen              wenn (-)                                                                              eindeutige Fälle
                                                                                                                                                                           positiv Selektion       selbst TB verwirklicht

                                                                                                                            Täterschaft            Problematische Fälle
                                                                            Akzessorietät
                                                                                                                            Teilnahme
                                                                Teilnehmer als Tatopfer
                                                                  notwendige Teilnahme
                                                         Bestimmung                                                                                                §25 I, 1.Alt Handlungsherrschaft
                                                                                                                                                 unmittelbare
                                                      doppelter
                                                      Anstiftervorsatz                                                                                                        übergeordnete Wissens/
                                             Teilnahme Vorsatz                                                                                                                Willensherrschaft
                                             Fahrlässigkeits Kombi.                                                                                                           durch Unterlassen?
                                           Auswirkung eip Anstifter             Anstiftung                                                                                    durch Strafbarkeitsmangel Werkzeuges
                                                 Verknüpfung eip &                                       T+T                                     mittelbare §25 I, 2.Alt      Täter hinter Täter
                                                 zugleich Tatopfer
                                                                                                                                                                              Versuch
                                versuchte Anstiftung
                                                                                                                                                                              Exzess
                            Anstiftung zum Versuch              Versuch
                                                                                                                                                                              Irrtümer
                                               Rücktritt
                                                                                                                                                                             funktionelle Tatherrschaft
                                                               "Hilfeleisten"                Teilnahme                                                                                                                      objektives
                                                  Kausalit Zurechnung                        §§26, 27                                                                                                            Tatplan    Merkmal
                                                                                                                                                                             gemeinsamer Tatentschluss
                                           durch neutrales Verhalten?
                                                  zum
                                                                                                                   Täterschaft §25 I, II
                                                                                                                                                                             objektiver Tatbeitrag
                                                               Unterlassen
                                                 durch                                                                                                                       sukzessive Mittäterschaft
                                          sukzessive Beihilfe                                                                                    Mittäterschaft §25 II       Mittäterexzess

                                                                                                                                                                                         eip beim            Auswirkung
                                             doppelter Gehilfenvorsatz            Beihilfe                                                                                                                   Mittäter
                                                                                                                                                                                         Tatnächsten
                                                         ETBI Haupttäter                                                                                                     Irrtümer

                                                        zum                                                                                                                  Versuch
                                                                    Versuch
                                        versuchte Beihilfe                                                                                                                   fahrlässige Mittäterschaft?
                                                Beihilfe zur Teilnahme                                                                                                       Prüfungsaufbau
                                                       Teilnahme am EQ
                                                                     Exzess
                                                                         eep

34. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-T+T.mmap - 08.01.2009 -
nach Kausalität
                             objektiv                Tatherrschaftslehre
                                            arg.

                        im subjektiven TB
                                                                              Prüfungsstandort
                                                         subjektive Theorie
                                 beim Vorsatz

                                                                                                                               Anstiftung & mittelbare Täterschaft
                                                                                                                               Beilhilfe + Mittäterschaft
                                                                                                                  Relevanz                 Prinzip limitierten Akzessorietät
                                                                                                                               Grund:
                                           Tatherrschaftslehre
                        Verbindung objektiv & subjektiv
                   vom Vorsatz             in Händen halten
                   umfasst                 Geschehensablauf

         stoppen o. ablaufen            lenken & beherrschen           h.L.
                                                                                                                                                 eigenhändige         z.B. §323a
                                        fördern                                                     Täterschaft                                  Delikte
                                                    Teilnehmer                                                                                                        Aussagedelikte
                                                                                                    Teilnahme
                                                                                                                                                                                Subjektsquali.
        funktionale                                                                                                                                                                                   Amtsdelikte
                                                                                                                                                                                strafbegründend
        Tatherrschaft         gemeinschaftliche Begehung                                                                                                              echte
                                                                                                                                  Negativ-
                                                                                                                                  Selektion      Sonderdelikte
              ganz oder teilweise                                                  problematische                                                                                  strafschärfende Wirkung
              selbst vornehmen                                                     Fälle                                                                              unechte      uneigentliche
                                              formal objektive
   keine Erklärung                            Betrachtung                                                                                                                          Amtsdelikte z.B. §120
   mittelbarer Täterschaft                                            e.A.
                                  con.                                                                                                                               §§142, 266
                                                                                                                  eindeutige                     Pflichtdelikte
                                                                                                                                                                     Unterlassungsdelikte
                                          subjektive Theorie
                                                                                                                  Fälle
                                                                                                                                                 eigenhändige Verwirklichkung
                             Anknüpfung Willensrichtung
                                    Grad eigen Interesses                                                                                                                                RGSt 74,84
                                                                                                                                                             Badewannenfall
                                   Umfang Tatbeteiligung             Rspr.                                                        Positiv-
                                                                                                                                  Selektion
                     Tatherrschaft/ Wille Tatherrschaft                                                                                          jedoch                                     BGHSt 18,87
                                                   §25       arg.                                                                                            Staschynski-Fall

                                                                                                                                                             früher nur animus Theorie

35. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Abgrenzung Täterschaft Teilnahme.mmap - 08.01.2009 -
Abgrenzung
                                                                                                                                           Vorbereitungshandlung
                                                                                                                                           bestimmt
                                                                                                                                                        ansetzen
                                                                                                                 entlassen Einwirkungsbereich
                                                                                                                                                                                                                                                bewusstes                   keine Verantwortlichkeit nach §29
                                                                             aus der Hand geben oder!                                                                                                                              Exzess       Überschreiten
                                                                                                                                                                                                                                                                            soweit nicht gewusst
                                                                                  keine Zwischenschritte         h.L.
                                                                                          AlternativFormel                                                                                                                                                                                           §26 (+)
                                                                                                                                                                                                                                                                  Hintermann denkt schuldhaft
                                                                       erst bei                                                  notwendige Mitwirkung Opfers                                                             Hintermann §26
                                                                                                                                 Selbstschädigung                   Versuch                                               Vordermann Tatmittler
                                                                       tatsächlichem                                                                                                                                                                                                                  §30
                                                                                            ungewisses                                                                                                                                                            Hintermann denkt vorsätzlich
                                                                       Erscheinen           Erscheinen                                                                                                                                                                                                sonst fahrlässige Tat
                                                                                                                Rspr.
                                                                                             gewisses                                                                                                                                                                                                 e.A.         Versuch mit §25 I 2.Alt
                                                                 Abschluss Handlung          Erscheinen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   §26
                                                                                                                                                                                                                                                                   Hintermann denkt schuldlos
                                                                                                                                                                                                                          Hintermann §25 I 2.Alt.,                                                                 a majore ad minus
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      h.M.
                                                                                                                                                                                                                          Vordermann Täter                                                                         Einschluss
                                                                                                     Mauerschützen                                                                                                                                                                                                 Anstiftervorsatz
                                                                                                                            staatlicher Organisationsherrschaft
                                                                                             "Rädchen im System"
                                                                                                                                                                                                          Irrtümer                                                                                          e.A. Versuch mit §25 I 2.Alt
                                          Tatherrschaft nach Intensität Einwirkung                                                                                                                                                                                 Hintermann denkt unvorsätzlich                        Anstiftung s.o.
                                                                                              h.M.                                                                                                                                                                                                          h.M.
                                                             (+) mittelbare Täterschaft
                                                                                                                                                                                                                                                                    e.A.      aberratio ictus
                                                      strenge Verantwortungstheorie
                                                                                              a.A.
                                                                         nur Anstiftung
                                                                                                         Katzenkönig Fall               Ausnutzen vermeidbarer                                                                                                                Differenzierung
                                                                                                                                                                                                                          eip Vordermann
                                            eingeschränkte Verantwortungstheorie                                                        Verbotsirrtums                                                                    Auswirkung Hintermann?                                                               dann ictus
                                                                                              a.A.                                                                                                                                                                            Selbstindividualisierung
                                                               Irrender beherrschbar?                                                                                                                                                                               a.A.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                         eip
                                                                                 BGHSt 35, 347                                                                                                                                                                                überlassen Auswahl
                                                                                                                                                                                                                                                                                                         arg. Gefährlichkeit
                                                                                 trotz dolosem Werkzeug §25 I, 2.Alt.                                               Täter
                                                                                 durch überlegenes Wissen                                                           hinter                                                                                        z.B. Amtsdelikte
                                                                                                                                                                                                                                   Tätertauglichkeit
                                                                                                                                                                    Täter
                                                                                                                "Dohna-Fall"
                                                                                                                                                                                                                                   nicht eigenhändige Begehung
                                                                                                                (Lehrbuch-Klassiker)
                                                                                                                                                                                                                                   tatbestandsmäßige
                                                                                                       manipulierter error in persona                                                                                obj. TB
                                                                                                                                                                                                                                   Handlung Tatmittlers
                                                                                                                           (+)
                                                                                                                                                                                                                                   zurechenbarer                        Tatherrschaftslehre
                                                                                              Wissensherrschaft                    h.M.                                                                                            Verursachungsbeitrag
                                                                                                                          arg.                Identitätstäuschung                                                                                                       subjektive Theorie
                                                                                                                                              Werkzeugs
                                                                                           unmittelbare Nebentäterschaft            a.A.                                                                                                                               bzgl obj. TB
                                                                                                                                                                               Mittelbare Täter                                                                        einschließlich Wissen
                                                                                                                                                                                                                                    Allg. TB Vorsatz §15
                                                                                                                  Anstiftung                                                  schaft §25 I, 2.Alt                    subj. TB                                          Wollen Handeln
                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Rspr. Täterwillen
                                                                                                                                    a.A.                                                                                                                               Vordermanns
                                                                                              omnimodo facturus           con.
                                                                                                                                                                                                                                    deliktsspezifische Merkmale

                                                                  Selbstverletzung/                                                                                                                                  TB Verschiebung §28 II
                                                                  Selbsttötung
                                   Pflichtverletzung                                                                                                                                                                                                                  Selbstschädigung
               für mittelbare      bei Pflichtdelikten                                      objektiv TB-los/                                                                                                                                                          mittelbarer Täterschaft
               Täterschaft         ausreichend                                              nicht TB-mäßig                                                                                                                                                 e.A.
                                                                                                                                                                                                                                                                      con      fehlende Einwirkung
                                                                  qualifikationslos
                                                                  doloses Werkzeug
                   normative Tatherrschaft          h.M.                                                                                                                                                                                     Falle
                                                                                                                                                                                                      Wissens/ Willens-                                    h.M.       unmittelbare Täterschaft

          zB A bittet B ihm Koffer zu geben. B hält
                                                                                                                                                                                                      Herrschaft
          A für Eigentümer, tatsächlich Koffer des C          Herrschaft kraft Wissens                                                                                                                                                                                                BGHSt 43,177
                                                                                                                                                                                                                                                           z.B. Giftfalle

                         RGSt 39,39
                                           Gummiballfall
                                                                                                                                                                                                                                                 Tatherrschaft kreiert
                                keine Herrschaft                                               ohne Vorsatz
                                                                      absichtslos                                                                                                                               NichtGarant auf Garant           unmittelbare Begehung
                       keine Kontrolle                e.A.            doloses Werkzeug
                                             arg.
                                                                                                                                                                                                                                        unechtes Unterlassen
                                  (+) §25 I 2.Alt                                                                                                                                                               Garant auf Garant       in mittelbarerT
                         Tatherrschaft                h.M.                                                              Strafbarkeitsmangel
                                             arg.                                                                       Werkzeugs                                                                                                     Mauerschützen
                                                                       Ausnutzen Polizei                                                                                                                                                         (-)
                                                                                                z.B.
                                                                                                           RM                                                                                                                                                 keine
                                                                                                                                                                                           durch                                      h.L.                    Einflussnahme
                                                                                                                                                                                                                                                 arg.
                                                                Kenntnis & Ausnutzen
                                                                                                                                                                                           Unterlassen?         Garant hindert
                                                    bewirken                                                                                                                                                    Schützling nicht                 (+) unmittelbares Unterlassen
                  z.B. Nötigungsherrschaft          Schuldlosigkeit
                                                                         (+) §25 I 2.Alt                                                                                                                                                             (+)
                                                                                                                                                                                                                                                     Täter hinter Täter
                                                                       unvermeidbarer         schuldlos/                                                                                                                              Rspr.
                                mittelbare Täterschaft möglich         Verbotsirrtum          schuldunfähig                                                                                                                                                       Zurechenbarkeit
                                                                                                                                                                                                                                                     arg.         ersetzt Tun
                                              Teilnahme möglich
            zur mittelbaren Täterschaft       Abgrenzung nötig
                                                                          h.M.      ETBI
                                               Ausnutzen o. Herbeiführen
                                                                                 Herrschaft trotzdem nötig

36. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Mittelbare Täterschaft §25 I, 2.Alt.mmap - 08.01.2009 -
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