Mind-Maps Strafrecht AT - Autoren: Martin Malkus, Roger Pierenkemper, Marburg
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Lerngruppe schnellere Mitschrift Vorbereitung der Vorlesungen = weniger Ablenkung Zuhören verstehen vertraute Struktur schnelleres Lesen von Lehrbüchern/Skripten auch ideal für: vertrauter I nhalt lesen Kampf gegen Vergessen! regelmäßig Lehrbücher nach 1 Tag wiederholen Skripte und nach 1 Woche Fälle von nach 1 Monat Tipps zum Niederle vertiefen vor Klausuren Benutzen von MindMaps Vorlesung Gelesenes ergänzen Fälle, Klausuren in Ordner sammeln in Stichworten als Erinnerung aus dem Gedächtnis selber malen alles vergessen? dann nochmal! vergleichen Tipps zum Benutzen dieser MindMaps.mmap - 14.01.2009 - The Mindjet Team
Notwehr RWK Notstand Einwilligung Vorsatz ~ = Analoge Anwendung Entscheidungen/ Fälle obj. Sorgfaltspflichtverletzung fahrlässig Theorie Übersicht subj. TB Irrtum Problem Rücktritt Allg Rechtsfolge unmittelbares Ansetzen Begriffe & Def. Versuch Voraussetzungen Zeitpunkt Kausalität Rechtsgüterschutz obj. Zurechnung Bildererläuterung Pflichtwidrigkeitszusammenhang beachte in Prüfung Garantenstellung Ingerenz Qualifikation Unterlassen sonstiges Strafzumessung §25 II OTB §25 I, 2.Alt Konkurrenzen Täterschaft T+T (TNT) §27 §26 Vollendung 3. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT.mmap - 08.01.2009 - Mindjet
Aufgaben u. Zwecke 5 Garantiefunktionen 6 Allg. 7 Grundlagen Strafbarkeit Einteilung Delikte 8 41 Konkurrenzen 35 Abgrenzung 36 mittelbare §25 I Alt.2 Kausalität 10 Täterschaft 37 Mittäterschaft §25 II Objektiv Objektive Zurechnung 11 39 Tatbestand Anstiftung 34. T+T 38. Teilnahme 12 Beihilfe Vorsatz 40 siehe Mindmaps StrafBT Subjektiv Akzessorietätslockerung §28 Irrtum 13 Vorsatz Fahrlässigkeit Kombination Strafrecht AT - Inhaltsverzeichnis 33 15 § 32 Notwehr 32. Fahrlässigkeitstat § 34 Rf. Notstand 16 9. vorsätzliches Erfolgsdelikt 31 14. Rwk Garantenstellung 30. unecht 29. vorsätzliches 17 § 127 StPO FestnahmeR Unterlassungsdelikt Einwilligung 18 Notstände nach BGB 19 26 unmittelbares Ansetzen 27 § 24 20 § 33 Notwehrexzess Rücktritt 25. versuchtes 28 besondere Deliktsformen 22 Begehungsdelikt 21. Irrtümer ETBI actio libera in causa 23 Schuld § 35 Entschuldigender Notstand 24 4. - Malkus-Pierenkemper - StrafR AT - Überblick.mmap - 08.01.2009 -
Individual RG höchstpersönliche Eigentum andere wenn Rechtsordnungen RG Allgemeinheit unzureichender z.B. ZivilR Schutz ultima ratio Kombination möglich z.B. §306a Rechtsgüterschutz möglich Ausn.: Leben rechtfertigende Einwilligung nicht möglich "Insel-Beispiel" Kant + Hegel Vergeltungstheorien absolute Aufgaben & Zwecke repressive Wirkung Strafrecht Sühnetheorie Feuerbach Straftheorien Abschreckung Generalprävention Allgemeinheit relative Wahrung Liszt Rechtsfriedens Spezialprävention Täter Mittelpunkt h.M Gesamtwürdigung Vereinigungstheorie § 46 StGB 5. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT- Aufgaben Zwecke Strafrecht.mmap - 08.01.2009 -
Nichtaufklärbarkeit Postpendenz zeitliches in dubio + Präpendenz Art.103 II Stufenverhältnis das Mindere verfassungskonform sonst Lücken Tatsachenalternativität unechte auch Art.7 I EMRK, §§1,2 StGB Tatbestandsalternativität Art.103 II GG in dubio pro reo bedarf rechtsethische Wahlfeststellung Vergleichbarkeit nicht Änderung Rspr. annähernd gleicher Vorwurf echte nicht VerfahrensR + Verjährung Prüfung als unerträglicher wäre zweifellos Widerspruch Rückwirkungs- Radbruchsche verbot Mauerschützen- Formel Gerechtigkeit fall Wortlaut grammatische BGHSt 39,1 Stellung im Normengefüge systematisch Garantie- nulla poena nullum Ratio funktionen crimen sine lege teleologisch des Voraussetzungen historische Strafrechts hinreichend Rechtsfolgen arg. Art.1 GG bestimmt lebenslange Auslegungs- Bestimmtheits- z.B. Grafitti z.B. Mordmerkmale nicht §303 I Einführung §303 II Freiheitsstrafe methoden gebot restriktiv verfassungskonforme insbes. Fahrlässigkeitstaten ErgänzungsTBe GemeinschaftfR konforme z.B. §90 BGB grds. Anwendung BGB Einheitlichkeit nullum crimen Ausnahme: Rechtsordnung sine lege scripta z.B. Geburt Besonderheiten alic abzulehnen Verbot GewohnheitsR Ablehnung Übertragung ZüchtigungsR Grundgedanke Gesetzesanalogie Prinzipentwicklung mehreren Vorschriften Rechtsanalogie keine ~ zu Lasten Täters Analogieverbot z.B. §123 durch Anrufe, stattdessen Auslegung §240 gilt nicht für StPO 6. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT Garantiefunktionen Strafrechts.mmap - 08.01.2009 -
/= Tierangriffe menschliches Verhalten aber: Hetzen des Hundes = menschl. Strafen §§38 ff. dualistisches RF äußerlich erkennbar /= Gedanken, Wünsche Maßregeln System Besserung Sicherung Schlaf Reflexe /= RF Tat vis compulsiva vis absoluta vom Willen getragen volltrunken Hypnose Grundform Deliktes automatische Verhaltensweisen Grundtatbestand Geprägestraftatbestandes Unternehmensstrafbarkeit Handlungsbegriff gewollte Veränderung Außenwelt naturalistisch kausal Vorsatzprüfung in Schuld Ausbau Tatbestandes abschließende zweckbezogen Qualifikation/ finale Handlungslehre zwingende Regelung Privilegierung Vorsatzprüfung subj. TB Theorien z.B. §§250, 218 III Grundlagen soziale Sozialerheblichkeit Privilegierung sperrt Quali Strafbarkeit z.B. §224 Persönlichkeitsäußerung unselbstständige Quali personale Roxin z.B. §§249, 252 (ver-) selbstständig(t)e Entfernung Grunddelikt Abwandlung eigener Unwert Systematik StGB m.M Tatbestand + RW nach Schuldprüfung 2 stufiger Aufbau zusammen z.B. §243 Regelbsp. Lehre negativen Strafzumessungsregeln Tbmerkmale /= zwingend Prüfungsaufbau 1871 z.B. Diebstahl / Betrug 3 stufiger Aufbau Alternativität h.M. z.B. §246 AuffangTB 7. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Grundlagen Strafbarkeit.mmap - 08.01.2009 -
widerlegbare Vermutung vorliegen schweren Falles Regelbsp. Besonders schwere z.B. §243 I Nr.1-7 Mindeststrafe über Fälle - Regelbsp. §12 1 Jahr Verbrechen Verbrechen / §15 Vorsatz Vorsatz / Vergehen Versuchsstrafbarkeit §23 I wichtig für: Vertrauen Fahrlässigkeit versuchte Beteiligung §30 Ausbleiben Erfolges Abgrenzung Erfolg = Eintritt in Außenwelt z.B. §223 Eintritt bes. Erfolges z.B. §§227, 239a Versuch steht Erfolgsqualifikation Vollendung gleich Erfolgs- / mind. Fahrlässigkeit Folge §18 Unternehmensdelikte Vollendung / z.B. §§184, 307,309, 316c, 357 Unternehmung Tätigkeitsdelikte Glaube der Falschaussage Tätigkeits- = bloßes Tätigwerden ausreichend egal z.B. §153 keine bes. Voraus. Täterqualität Allg. bes. Verhaltensunwert z.B. §303 Eigenhändige~ Verletzung z.B. §§173, 153 ff., 323a Einteilung §§315a, 306b II §14 I wer aufgeführt konkret Allg. / Delikte Verletzungs- / entscheidend mittelbare Eigenhändig/ Gefährdungsdelikte konkrete Gefahr nicht nötig Täterschaft Sonderdelikte abstrakt Gefährdung z.B. §§306a I, 323a, 316,c strafbegründend Sonderdelikte echte abstrakt bei §28 entscheidend konkret z.B. Volksverhetzung strafschärfend unecht Aufrechterhaltung rw Zustandes Dauerdelikt = Schwerpunkt z.B. §§123, 239 h.M. Vorwerfbarkeit Abgrenzung Zustandsdelikt = bloße Erzeugung rw Zustandes z.B. §323c echte Begehung/ Dauerdelikte bis Dauer- / Unterlassung wichtig Beendigung Unterlassungs~ Zustandsdelikte §§13 i.V.m. XXX Teilnahme Zustandsdelikte mit unechte Eintritt Zustandes 8. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Einteilung Delikte.mmap - 08.01.2009 -
Täter/Tatobjekt abhängig vom Delikt jedes menschliche Objektiv Tathandlung Verhalten Kausalität objektive Zurechnung Wissen Verwirklichung Strafverfolgungs- TB Vorsatz voraussetzungen Arten Strafbarkeits- Fahrlässigkeit Strafzumessungsebene bedingungen & RF zum Tatzeitpunkt Subjektiv sonst. subj. TBM TB error in persona aberratio ictus §19 Alter Irrtümer Irrtum Kausalverlauf alic §20 seelische Störung Tatbestandsvarianten Schuld- (un-) Umstände außerhalb Tatbestandes schweren fähigkeit Gewalttaten 3,3 muss nicht vom Vorsatz umfasst sein Promille Trunkenheit objektive Bedingung Irrtümer unbeachtlich Schuldunfähigkeit Strafbarkeit 3,0 Promille Vorsätzliches z.B. §231 Schlägerei Erfolgsdelikt z.B.§§186, 283 VI, 283d IV, 323a str. ETBI Schuldformen §18 nicht anwendbar Verbotsirrtum §17 Schuld Notwehr §32 Erlaubnisirrtum persönliche Vorwerfbarkeit Notstand §34 Doppelirrtum defensiv §228 BGB zivilR Notstand Notwehrexzess §33 aggressiv §904 BGB entsch. Notstand §35 RWK Einwilligung/ Einverständnis übergesetzlicher Notstand Entschuldigungsgründe §127 StPO Unzumutbarkeit rechtfertigende Pflichtenkollision normgemäßen Verhaltens Irrtum Entschuldigungsgründe 9. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Vorsätzliches Erfolgsdelikt.mmap - 07.01.2009 -
conditio sine Äquivalenztheorie qua non M.M. Einschränkung der Anwendung conditio-Formel Adäquanztheorie Äquivalenztheorie überholende außerhalb allg. normale Kausalität Lebenserfahrung Kausalität strafrechtlicher relevanter Erfolg Abbruch Relevanztheorie Erstbedingung MM. neue Ursachenreihe keine Kausalität unabhängige Handlungen geben Erfolg des Ersten jede für sich ausreichend auch kausal Dritte unerheblich Modifikation Herz OP Fall conditio-Formel arg. sonst keine alternative Vollendungsstrafbarkeit nötig nur atypische Kausalität Kausalität Kausalität abbrechende Korrektur über obj. Kausalität Zurechenbarkeit Rücklichterfall (-) zusammen Erfolg Zurechnung BGHSt 4, 360 Korrektur über Irrtum conditio-Formel immer nur Versuch kumulative Kausalität Anwendung conditio-Formel unerheblich konkreter Erfolg hypothetische Schläge androhen entscheidend Kausalität Fenster springen Kausalität gegeben atypische Kausalität Korrektur über obj. Zurechnung 10. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Kausalität.mmap - 07.01.2009 -
ist Erfolg Konsequenz normative Verhaltens? Wertung keine Strafbarkeit Teilnahme rechtlich missbilligte Gefahr §§20, 35 e.A. gemeinsamer Problemstellung Def. Realisierung Drogenkonsum konkreten Erfolg Einwiligungsfähigkeit h.M. nicht Geschäftsfähigkeit (+) Aufforderung pflichtwidriges e.A. zur Vorverhalten arg. gefährlichen Garantenstellung durch Abgrenzung Tatmittelüberlassung? erlaubten Risiko Flugreise (-) Schaffung rechtlich h.M. relevanten Risikos atypische arg. Unterlaufen unvorhersehbare Straffreiheit Verläufe Einzelfall abhängig schieß auf mich! eigenverantwortliche Selbstgefährdung Übertretung schützender offensichtlicht Verhaltensnorm? Grenzen str. unvernünftig? Operationsverweigerung nach Unfall Auto Geschwindigkeitsfall Abgrenzung Risikozusammenhang dort Zurechnung gegeben Fremdgefährdung - Schutzzweck Norm Radleuchtenfall RGSt 63, 392 zeitliche Reihenfolge Beteiligungsbeiträge e.A. Wann liegt Objektive Kenntnis Gefahr + Sachlage sie vor? Zurechnung nicht zurechenbarer Erfolg a.A. (-) überlegenes Wissen Dritter keine psychische z.B. h.M. Beihilfe nach Tatherrschaft + Verantwortung h.M. Abstiftung z.B. abstellen auf Fahrzeugführer a.A. Rechtfertigung §34 Risikoverringerung Feuerwehrmann wirft Kind aus BGH NJW 1966, 1823 brennendem Haus um es zu retten Bratpfannen Fall BGH NStZ 2001, 29 Gnadenschuss Fall Schäden Retter Dazwischentreten rechtmäßiges Alternativverhalten insbes. Brandstiftung Retterschäden Dritter / Regressfälle Fahrlässigkeitsdelikten Ausnahme: völlig unvernünftiger Einsatz Eintritt auch mit an Sicherheit pflichtgemäßen grenzender e.A. Adäquanzzusammenhang Wahrscheinlichkeit Verhalten Realisierung neuer a.A. Abgrenzung nach selbstständiger Gefahr? keine Verwirklichung Risikos Verantwortungsbereichen h.M. in dubio pro reo kein Pflichtwidrigkeits- Zusammenhang Problem a.A. Risikoerhöhungslehre bei Zweifeln Lastwagen-Fall BGHSt 11, 1 11. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Objektive Zurechnung.mmap - 08.01.2009 -
nur eines erreichbar Vorsatz bzgl. mehrer Tatopfer bei unterschiedlicher Schwere Delikte Gesetzeskonkurrenz Versuch leichteren Delikts fällt weg e.A. Unwert Alternativ-Vorsatzes con. dolus alternativus? Idealkonkurrenz Versuch + Vollendung h.M. unabhängig von Schwere Delikte §8 Zeitpunkt Gegenstände realen Welt Ausführung deskriptive Eintritt in Versuchsstadium §16 I 1 z.B. fremd, zueignen Simultanitätsprinzip normative auch Paralellwertung Laiensphäre Koinzidenzprinzip genannt sofern zum TB gehörig zum Zeitpunkt evtl. RWK nicht des Erfolgseintritts Erfolgsdelikte wesentliche Grundzüge nicht strafbar der Handlung Geschehensablauf dolus subsequens innerhalb vorhersehbaren nachträgliche Billigung auch "um zu" Absicht die Merkmale TBM Vorsatz Quali Haupttäter zielgerichteter dd1 Qualifikationen Teilnehmern Erfolgswillen Vorsatz Begehung Bezugspunkt Wortlaut Indiz Ausnahme ErfolgsQuali sicheres Wissen Vorsatz nötig dd2 Priviligierende Umstände Willenselement unerheblich evtl. §16 II Synthese Theorien Vorsatz nicht zum TB möglich gehaltender Erfolg Vorsatz Regelbsp.? Begehung billigend in Kauf genommen Rspr. subjektives Element außerhalb TB Regelbsp. auch Gleichgültigkeit Arten Vertrauen Nichteintritt Fahrlässigkeit kein Vorsatz nötig nicht TBM besonders schwere möglich halten trotzdem Handeln (Tatumstände) Folge ErfolgsQuali Möglichkeitstheorie voluntatives e.A. Element objektive Bedingung Strafbarkeit keine Berücksichtigung Zielen con de wahrscheinlich halten Wahrscheinlichkeitstheorie a.A. con Wollenselement sachgedankliches Mitbewusstsein ausreichend voluntative Theorie Kenntnis a.A. Tatumstände Betonung Wollenselements abzugrenzen bewusster Franksche Formel Fahrlässigkeit 12. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Vorsatz.mmap - 07.01.2009 -
Vorsatz = Tatsachenkenntnis e.A. Differenzierung nach Art Bewertungen Außerstrafrechtliche Tatsachen §16 a.A. Verbots- u. Strafrechtliche Tatsachen §17 TB-Irrtum Tatsachen u. rechtliche ergeben Vorsatz = §16 Paralellwertung Laiensphäre h.M. Rose Rosahl Handlungsobjekt Hoferbenfall aber kein objektive Versuch am subjektiv andere Verwirklichung vermeintlichen gleichwertige Opfer dann Unbeachtlichkeit Handlungsobjekte e.A. unerheblich arg. einheitlicher Täter error in Tatvorsatz Auswirkung Beachtlichkeit a.A. persona vel Irrtum TB Varianten objecto ungleichwertige Fahrlässigkeit + unterstellen genereller Objekte §16 I 1 Versuch Vorstellung bei qualitativer h.M. Vergleichbarkeit Auswirkung Beteiligten siehe T+T actio libera in causa sieh alic bei Erfolgsdelikten wesentliche Umrisse ausreichend Irrtum Abirrung Tat keine andere Bewertung unwesentlicher Irrtum = Ungleichwertigkeit beachtlich rechtfertigen Objekte anvisiert Versuch & krasses abweichen Fahrlässigkeit Ausnahme: Gleichwertigkeitstheorie e.A. BGHSt 7, 325; BGHSt 14, 193 Blutrausch, Vollendung & Versuch Jauchegrube aberratio ictus Konkretisierungstheorie dolus generalis gleichwertige Versuch & Fahrlässigkeit Objekte h.M. zu weit e.A. con. Irrtum arg. §16 I 1 kein dolus generalis Kausalverlauf Koinzidenz Tatplantheorie a.A. a.A. Versuch u. Fahrlässigkeit insbes. Tatplan entscheidend mehraktige Lehre objektiven Zurechnung Geschehen einheitliches Geschehen h.L. h.M. nur aberratio ictus Zusammentreffen Vorsatz Grundzüge Tat aberratio ictus & str. normative Begrenzung error in persona Vorsatzes Rspr. wesentliche Abweichung? 13. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Irrtum beim subjektiven TB.mmap - 08.01.2009 -
Notwehr Notwehrlage zuerst spezielle vor zivilrechtliche Notwehrhandlung Gebotenheit allgemeinen Prüfungs- subjektives Rechtfertigungselement §34 zum Schluss reihenfolge Irrtumsfragen defensiv §228 ZivilR aggressiv §904 nur bei Notstandslage Unterlassungsdelikten rechtfertigende Rechtswidrigkeit Notstandshandlung arg. sonst Pflichtenkollision rechtfertigender Abwägung besteht keine Notstand § 34 Handlungspflicht Angemessenheit ZüchtigungsR - subjektives Element (...) Irrtümer FestnahmeR §127 StPO tb Einwilligung = Einverständnis Selbsthilfe §§229, 230 BGB ausdrücklich Einwilligung rf Einwilligung konkludent Einverständnis mutmaßliche 14. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Rechtswidrigkeit.mmap - 08.01.2009 -
subjektiv unerheblich Wortlaut e.A. Arg. bedarf Kenntnis keine Notwehr objektiv gerechtfertigt alle RG /= §34 Versuch ohne Willen Angriff e.A. Notwehrlage h.M. gegenwärtig vollendete rw Tat Rspr. rw kein Entfallen Handlungsunrechts Verteidigung arg. Notwehrhandlung erforderlich entscheidend bei objektiv nicht subj. Element Fahrlässigkeitsdelikten geboten gerechtfertigt denkt ETBI aber... Verteidigungswille jedes menschliche Tiere wenn Werkzeug Verhalten ETBI Irrtum über Bagatelle Putativnotwehr Ausnahme kein Scheinangriff Abgrenzung Scherzangriff ETBI Werkzeug gegen RG jedes Verhalten (Drittwirkung) Angreifers Beendigung Angriff Verteidigung (-) e.A. Arg. Begriff beitragen sofortigen nur §34 Beendigung durch Unterlassen? (+) keine Güterabwägung Recht weicht nicht Unrecht e.A. §13 h.M. Erforderlichkeit Angriff a.A. §323c schlichte Verkennen ETBI relativ mildestes Mittel Rechtspflicht objektiv ex ante Beurteilung jedes Gut Vorsicht schuldlos Intimsspähre Ehre taugliches RG Bild Eigentum... auch Nothilfe Handelnden fehlendes Spannungsverhältnis Rechtsbewährungsinteresse (-) RG Staates Grantenstellung Ehegatten Arg. stützen berufen durch Polizei (-) soweit öR ges. Grundlage Einschränkung h.M. krasses Notwehr §32 Kirschbaumfall (Opa im Missverhältnis auch fahrlässiges + unbewusstes Verhalten h.M. Rollstuhl schießt auf stehlende Kinder im Baum) umschlagen droht... keine Notwehr h.M. auch Wdh. Arg. er ist Angreifer (-)Präventive Abwehr Stufenverhältnis Notwehrlage (-) Dauergefahr h.L. unmittelbar bevorstehen Arg. Angriff bleibt rw erst wirksam Absichtsprovokation e.A. werden con. Risikospähre Fahrlässigkeit Angreifers actio illicita gegenwärtig Selbstsschussanlage Strafbarkeit Notwehrhandlung aber fehlende in causa a.A. Erforderlichkeit gerade stattfinden Wideraufleben Notwehr bei Überreaktionen noch kein Abschluss Notwehrprovokation Gebotenheit sozialunethisches Verhalten noch andauern auch Flucht sonstiges objektive Sachlage Stufen-Theorie ( - ) Notwehr vorwerfbares h.M. Verhalten Widerspruch Rechtsordnung jede Verletzung Verhaltenspflichten nur rw Vorverhalten h.L. keine Notwehr gegen Notwehr Verkennung eines vermeintlich drohenden ausrüsten mit Abwehrmittel Angriffs, der tatsächlich nicht gegeben ist uneingeschränktes R h.M. (+) wenn drohender Erfolg Unwert Abwehrprovokation e.A. (-) Notwehr RW Sorgfaltswidrigkeit a.A. a.A. (+) bei fehlender Handlungsbefugnis ausreichend? Daschner Fall Einschränkung extreme Handlungsunrecht nötig (-) Konfliktsituationen h.M. h.M. Arg. kein Güterabwägung bedarf Sorgfaltswidrigkeit nur sozialethische Schranken keine VHM Prüfung keine Schuld nötig Einschränkung (-) durch Art.2 h.M. arg. Addressat nur der Staat EMRK? 15. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Notwehr §32.mmap - 08.01.2009 -
nur Gefahr nicht Angriff Abgrenzung Notwehr Abwägung RG ETBI Irrtum Rettungswille siehe Notwehr subjektiver TB Notstandslage Erforderlichkeit Notstandshandlung Abwägung Angemessenheit z.B. Duldungspflichten rechtliche-/ sozialethische Schranken subjektives Element Feuerwehr Polizei Schaden Gefahr wahrscheinlich arg. §35 e.A. kein Notstand Unterschied bei Abwägung §§228/904 drohend h.M. schuldhaftes Verursachen? Rechtfertigender Notstandslage unmitelbar bevor Bestrafung wegen Notstand §§34 gegenwärtig Fahrlässigkeit Damokles illicita in causa a.A. Zumutbarkeit StGB, 16 OWig auch Dauergefahr Hinnehmens alle RG §34 e.A. wenn keine arg. Grund Konfliktlage RG auch der staatl. Hilfe unerheblich Allgemeinheit Angemessenheit /= §32 Nötigungsnotstand nur §35 Abwehr rw keine Lösung h.M. siehe §32 arg. erforderlich Seite des Unrechts Notstandshandlung zum Ausweichen gehalten Zwangsblutabnahme Fall (+) Abwägung nicht angemessen h.M. geschütztes RG nur §35 Eingriff essentiellen muss überwiegen Kern GR (+) §34 Abwägung auch Gefahr Schaden Schutz + Beistandspflichten a.A. Grenze Duldungspflicht con (-) wenn rechtliches Verfahren möglich 16. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Rechtfertigender Notstand §§34 StGB, 16 OWig.mmap - 08.01.2009 -
jedermann Festnahmewille frischer Tat in Kenntnis Sachlage subjektives RF- Element Festnahmegründe Verhältnismäßigkeit subj. Element Ausnahme gegen Wille Polizei Vergehen Verbrechen jedermann nur unbedingt erforderliche FestnahmeR Maßnahmen Verhältnismäßigkeit §127 StPO nicht ernsthafte Gesundheitsschädigung am Tatort gestellt rechtswidrige Tat nötig sonst nur ETBI sonst kein NotwehrR fluchtverdächtig h.M. Differenzierung zwischen I + II Unmöglichkeit arg. Festnahmegründe Schutz über geringere Identitätsfeststellung §229 BGB Anforderungen frischer Tat betroffen dringender Tatverdacht reicht a.A. arg. RG-Schutz 17. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-FestnahmeR §127 StPO.mmap - 08.01.2009 -
bei Verletzung z.B. §248b, 123, 242, von Willen 177, 239,240,249 anstelle z.B. Täuschung Einwilligungserklärung Handeln materiellen Irrtümer unbeachtlich Interesse Betroffenen Problem h.M. Tatzeitpunkt hyp. Wille arg. tatsächliches Vorliegen Willensmangel TB ausschließendes (-) bei Täuschung/ Drohung erkennbaren nicht bei a.A. entgegenstehendem Einverständnis con Eindringen nicht wertend Geldscheinfall Prinzip mangelnden Willen Interesses mutmaßliche keine Kenntnis Täters dann Versuch Unfall bester Freund wenn keine Befragung möglich Irrtum §16 im Interesse handeln bedarf auch Prüfung Betroffenen subjektives Element e.A. immer KV lege artis Zulässigkeit RG disponibel? h.M. Einwilligung bei Einwilligung ausreichende Aufklärung (-) RG Allgemeinheit ärztlicher Einwilligung/ ausdrücklich konkludent lege artis Einverständnis Heileingriff Einverständnis Körper im Ganzen a.A. Verzicht vor Verletzung arg. Erfolgstheorie keine Genehmigung geistige sittliche Reife Einsichtsfähigkeit Umfang RG-Verletzung arg. §216 e.A. (-) h.M. Willenserklärungstheorie Kundgabe abstellen auf Tatumstände Außen? Grad Gefährdung a.A. innerlich außreichend Fahrlässigkeitsgrad entscheidend: bei fahrlässiger h.M. (+) Tötung? h.M. generell unwiksam Gewicht Handlungszwecke rf Einwilligung nur Einwilligung in a.A. (-) wenn RG bezogen Gefährdung nicht Tötung arg. freie Willensbildung e.A. generell (-) Drohung a.A. nur wenn §240 nach Ausmaß Sado Maso Sittenwidrigkeit §228 Grenze Todesgefahr Tat sittenwidrig nicht Einwilligung 18. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Einwilligung Einverständnis.mmap - 08.01.2009 -
Gefahr nicht von Sache drohende Gefahr Rechtsgut Abwendung Einwirkung erforderlich Aggressivnotstand §904 Schaden unverhältnismäßig größer subjektiv: Rettungswille Notstände nach BGB durch Sache drohende Gefahr Abwendung notwendig Bedrohung unverhältnismäßig groß Defensivnotstand §228 subjektiv: Rettungswille 19. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Notstände nach BGB.mmap - 07.01.2009 -
trotz Wortlaut Entschuldigung nicht Rechtfertigung Einordnung nur bei fahrlässiger Provokation rw gegenwärtiger Angriff §32 (-) über erforderliche h.M. vorgefasster Rspr. gebotene Abwehr hinaus Entschluss arg. Intensivernotwehrexzess provozierte arg. Wortlaut möglich Notwehrlage Vergleich extensiver Exzess entschuldigender a.A. auch zeitliche Grenzen Notstand arg. Überschreitung Bewusstsein zeitlicher Notwehr Grenzen a.A. §33 Notwehr Überschreitung Exzess con. wenn nicht dann ETBI bewusst Irrtum Vorliegen nur nachzeitiger Notwehrlage & Überschreiten Gebotenen Verwirrung, Furcht, Schrecken kein §33 h.M. Abgrenzung Wut Hass allg. Irrtumsregeln Putativ Notwehr stenische Exzess dürfen nicht überwiegen §33~ a.A. Mitursächlichkeit ausreichend Asthenische hoher Grad erforderlich Affekte e.A. (-) §33 bewusstes Überschreiten egal h.M. Arg. Psyche 20. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-§33 Notwehr Exzess.mmap - 08.01.2009 -
ETBI und Erlaubnis/Verbotsirrtum Kenntnis fehlendes spezifischer hält in §32 Tötung für Unrechtsbewusstsein RG-Verletzung generell zulässig z.B. Unrechts- keine Kenntnis Tatbestandes nötig bewusstsein Ausgleich eines Irrtums durch Doppelirrtum anderen? Täter glaubt kein Ausgleich möglich h.M. Unrecht begehen z.B. Wahndelikt + Verbotsirrtum Schuld- fehlendes Unrechts- Irrtümer bewusstsein indirekter Verbotsirrtum ohne Schuld wenn unvermeidbar Annahme Rechtfertigung Berücksichtigung §17 direkter Kenntnisse Fähigkeiten siehe .map ETBI Verbotsirrtum ETBI Vermeidbarkeit? Anlass Erkundigung hyp. Kausalität z.B. ZüchtigungsR Erlaubnisexistenzirrtum Erlaubnisirrtum Umfang Rechtfertigung Erlaubnisumfangsirrtum §17 anwendbar 21. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Schuld- Irrtümer.mmap - 08.01.2009 -
nach Vorstellung hypothetische Irrenden Prüfung Klausur Bewusstsein RW Fahrlässigkeits Delikt dolus malus Prüfung Vorsatzbestandteil nicht vergessen RF. §16 I S.1 Vorsatztheorien con. später eingefügt nur Entschuldigung - §17 spricht dagegen Irrtum e.A. Kompensation Erfolgsunrechts vermeidbar Zirkelschluss Arg. R.F. unmittelbare con Anwendung §16 I S.1 Lehre negative Handeln im Vertrauen (+) Erlaubnistatbestandsirrtum Tatbestandsmerkmale Unrecht nicht = Unrecht a.A. möglich halten con. Wortlaut §16 Gleichgültigkeit ausreichend? (-) Differenzierung RF. §17 Verbotsirrtum Unrechtsbewusstsein sicheres Wissen bei Vermeidbarkeit: §49 I Notwehr Schuldelement h.M. bei Unvermeidbarkeit keine strenge Fahrlässigkeitsbestrafung mögich halten Notstand Schuldtheorie beim ungerechte Ergebnisse Sachverhaltsirrtum Differenzierung Erlaubnisirrtum/ Erlaubnisirrtum §17 Erlaubnistatbestandsirrtum rechtsfolgenverweisende Schuldtheorie nur Entfall Vorsatzschuldvorwurfs e.A. eingeschränkte wichtig bei Teilnehmerstrafbarkeit Schuldtheorie nur RF des §16 I (h.M) reine eingeschränkte Schuldtheorie a.A. §16 I analog 22. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Erlaubnistatbestandsirrtum.mmap - 08.01.2009 -
Ingangsetzen Geschehensablauf zu Ende in Schuldunfähigkeit Arg. §323a nur geringe Strafe e.A. Anwendung alic fahrlässiges Versetzen vorsätzliche Begehung Unterscheidung keine Anwendung vorsätzliches Versetzen Begriff h.M. fahrlässige alic fahrlässiges Begehen Vorsatz/ arg. §20 i.V.m. GR Fahrlässigkeit Vorverlagern Tat nur Versuch i.V.m. Fahrlässigkeit Vergleich mittelbare sich selbst Werkzeug h.L. Täterschaft Auswirkungen mittelbare Täterschaft Wortlaut §25 arg. con. error in persona Irrtum bleibt unbeachtlich Rspr. GewohnheitsR Schuldlösung Ausnahmetheorie Ausnahme zu §20 con. Wortlaut Actio libera in causa weite Auslegung Tatbegehung Ausdehnungstheorie Tatbegriff §315c con §§20, 16, 17 keine Strafbarkeit nicht bei Trinken kein Führen Straßenverkehrs- h.M. Verkehrsdelikten Tatbestandslösung delikte relevante Handlung betrinken Trunkenheitsfahrt Begründungen mittelbare Täterschaft auch ohne alic §222!!! Vorverlegunggstheorie fahrlässige eigenhändige Delikte Erfolgsdelikte Schuldprinzip arg. con Bestimmtheitsgrundsatz Analogieverbot Versuchsgrundsätze schlechthin Ablehnung a.A. Koinzidenzprinzip arg. §20 Handlungspflicht Gesetzgeber 23. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Actio libera in causa.mmap - 07.01.2009 -
gegenwärtige Lebensgefahr keine überwiegenden RG kein §§34, 35 arg. Selbsterhaltung ethische geringes Übel Gesamtwertung Beschränkung: Leib eigene übergesetzlicher Abgrenzung Leben Freiheit Notstand Rechtfertigung RG Nahestehender keine Zumutbarkeit Anlehnung §35 I 2 Hinnehmens Teilnahme möglich mit Gefahrabwendungswille Irrtum §35 II Zumutbarkeit Hinnehmens Leben Notstandsgüter Leib pflichtwidriges Verhalten h.M. Freiheit Selbstverursachung siehe §34 schuldhaftes Verhalten gegenwärtige Wahrscheinlichkeit a.A. Gefahr Schadens Einschränkung Notstandslage Bademeister besondere unmittelbar bevorstehend Schutzpflichten §35 I 2 Rechtsverhältnisse auch Dauergefahr Garantenstellung §13 Disproportionalität RG Entschuldigender Notstand §35 von sich zwingen zu Abwehr Gefahr von Angehörigen §11 I strafbaren von Nahestehenden Verhalten nicht anders Grundsatz Erforderlichkeit keine Abwehr Notstands- (-) §32 gegen Angreifer abwendbar zumutbares geeignetes handlung mildestes Mittel kein überwiegen Nötigungs (-)§34 der Interessen Notstand Grundsatz Verhältnismäßigkeit zwischen RG nur §35 h.M. subj. Element in Kenntnis Umstände §35 II Irrtümer Rettungswille Wille Gefahrenabwehr 24. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT- Entschuldigender Notstand §35.mmap - 08.01.2009 -
fehlgeschlagener Versuch unbeendet I 1 1.Alt beendet I 1 2.Alt beendeter untauglicher Alleintäter §24 I Versuch §24 I 2 Unterlassungsversuch objektive Versuchstheorien mehrere Beteiligte §24 II Rücktritt §24 Gefährdung von RG e.A. bei bes. Deliktsformen (...) Strafbarkeit untauglichen Versuchs con. subjektive Versuchstheorien unechten Unterlassungsdelikt Rspr. Betätigung rechtsfeindlichen Willens mittelbarer Täterschaft con. Vorbereitung straflos Strafgründe Mittäterschaft Versuchs dualistisch vermeintlicher Mittäterschaft Roxin objektiv + subjektiv versuchter Anstiftung Regelbsp. Eindruckstheorien unmittelbares h.L. erschütternder Rechtseindruck ErfolgsQualis Ansetzen bei: alic grds. straflos Ausnahme §30 II 1. Phase Tatentschluss Unterscheidung §16 I 1 Vollendung/Versuch grds. straflos kein konkretes Wissen nötig Vorbereitung §§149, 310, 234a III h.M. 2. Phase z.B. Wollen Vollendung Delikts Def. Ausnahmen Versuch Abgrenzung Tatgeneigtheit unbedingt + endgültig §§22, 23 I, 12 subjektiv objektive Eindruckstheorie (-) Fahrlässigkeitsdelikts + wenn Ausführung nur noch von Bedingung abhängt Arg. §11 I (-) Unternehmensdelikte + wenn Reihenfolge nicht feststeht Jagdwilderei Versuch Stadien 3. Phase Verwirklichung wenn entgegen (-) nicht möglich Vorstellung Delikts h.M. begriffllich nicht möglich Regelbsp Tatsubjekt/ Tatobjekt/ Tatmittel evt Indiz schwerer Fall unbeachtliche Irrtümer RF. untauglicher Strafbarkeit bleibt Versuch Erfüllung aller TB-Merkmale §23 III Vollendung §23 III Trottelprivileg Tatentschluss grob 4. Phase Unterscheidung wichtig Verjährung Umkehrschluss unverständiger Tatentschluss liegt vor Versuch wichtig Beteiligung doch Hexerei Abschluss tatsächlicher Hinsicht nicht strafbar z.B. Delikte überschießender Beendigung Innentendenz §§242, 249, 263 Irrtum Strafbarkeit straflos 5. Phase Dauerdelikte umgekehrter direkter Verbotsirrtum h.M. auch Qualis möglich umgekehrter direkter Wahndelikt Subsumtionsirrtum umgekehrte Erlaubnisirrtum 25. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Versuch §§22, 23 I, 12.mmap - 08.01.2009 -
subjektiv: "jetzt geht's los" nur wenn Gesamtwürdigung objektiv keine Zwischenakte bedarf vollständige Eindruckstheorie h.M. e.A. Verwirklichung Betätigung rechtsfeindlichen Willens Abgrenzung arg. Wortlaut §22 straflosen Def. Sphärentheorie Vorbereitung a.A. wie TB Merkmale Eindringen in Opfersphäre GrundTB (+) & Regelbsp. Versuch typisierter erhöhter Unrechtsgehalt a.A. Gefährdungstheorie arg. a.A. Systematik Regelbsp. Analogieverbot con Täter hat Teilverwirklichung TB-Merkmal erfüllt s.o. GrundTB Versuch (+) & Regelbesp Versuch kein Problem Normalfall beendeter Versuch h.M. GrundTB Versuch & Regelbesp (+) Giftfalle aus der Hand geben notwendige h.M. Mitwirkung Opfers vgl. mittelbare Täterschaft bei Möglichhalten erst wenn auch Rspr. nur bei Verdichtung Gefahr Verwirklichung Grunddelikts nur straflose Vorbereitung Vorstellung Pfefferfall wenn nachfolgend h.M. Täters alles erst dann Quali & Privileg. abhängig Nötige zur nach subjektiv objektiv vom Tatplan eins ausreichend Verwirklichung z.B. §§240,249 zusammengesetzte Delikte sonst. Vorfeld (-) ansetzen Handlungen Kofferraum Fall BGH NJW 2002, 1057 Selbstansetzen eines jeden Einzellösung enger räumlich Zwischengeschehen zeitlicher nach Vorstellung entscheidend Zusammenhang aller setzt einer an Unmittelbares h.M. Ansetzen Wegfall Vornahme Handlung arg. Vergleichbarkeit Rücktrittsmöglichkeit Gesamtlösung con. Tatmittlers unmittelbaren Täterschaft e.A. §24 II arg. Beginn Einwirkungshandlung V-Mann-Fall Verstoß Münzhändler-Fall a.A. Unmittelbarkeitserfordernis Mittäterschaft weite Gesamtlösung con §22 abstellen objektive Tatbeiträge h.M. vermeintlicher wie beendeter Versuch sonst Strafbarkeitslücken §30 II arg. Mittäterschaft mittelbarer aus den Händen geben nach seiner Vorstellung enge Gesamtlösung Täterschaft unmittelbare konkrete keine Aufspaltung nur kurze Zeitspannen arg. a.A. h.M. Gefährdung Glaube an Tatplan nicht ausreichend nur §30 II spätestens Handlung Alternativformel: Tatmittlers siehe Unterlassungsdelikt unechten Unterlassungsdelikt 26. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Unmittelbares Ansetzen.mmap - 08.01.2009 -
unbeendet/beendet unerheblich Ausnahme nicht Weiterhandeln bedarf aktives Gegensteuern §24 II 1 Verhinderung Vollendung mehreren Beteiligten §24 II §24 II 2 Var.1 Bemühung §24 II 2 Var.2 kein kausaler Tatbeitrag ErfolgsverhinderungsBemühung auch hier Rücktritt möglich bedarf aktives Gegensteuern persönlicher Strafaufhebungsgrund keine Mittäter Zurechnung siehe Unterlassungsdelikt Problem Mittels Unterlassung nicht Gefährlichkeit Opferschutz nicht Rückkehr Legalität erkannt Strafzwecktheorie objektiv Vertrauen Recht Täter misslungen/untauglich Zweck beendeter untauglicher Allg. h.M. Bemühen Verhinderung Versuch §24 I 2 Kriminalpol. Theorie Goldene Brücke aktiv Verhinderung Belohnung Vollendung Tat Gnaden-Theorie Unterlassen nicht ausreichend con. Strafrecht keine weiteren Voraussetzungen h.M. §24 I 1, 2.Alt beendeter Bestleistungstheorie Versuch Wortlaut a.A. con Möglichkeit Vollendung Erkennen Unmöglichkeit ohne zeitliche aufgeben ausreichend Rücktritt §24 Def. Zäsur Herbeiführung Erfolges solange nicht erkannt auch untauglichen Versuch Scheitern Vorsicht Spezialität wenn nicht sicher dann offen lassen Freiwilligkeit Begriff Tat komplette Aufgabe isolierte Betrachtung Ausdehnung unangemesse e.A. Einzelaktstheorie Tatbegriffs Art.103 con. Beschränkung con. Rücktrittszweck Abstand konkreter Ausführungshandlung endgültig einfacherer Rücktritt arg. keine Rückkehr Legalität a.A. con weitere Möglichkeiten Planungshorizont Verwirklichung con. Privilegierung Planenden fehlgeschlagener Abstand nehmen konkreter Tat Versuch h.M. Möglichkeit Vollendung ich will nicht obwohl ich kann Rücktrittshorizont einheitlicher Franksche Formel §24 I 1, 1.Alt Gesamtbetrachtungslehre ich kann nicht obwohl ich will Vorgang e.A. unbeendeter eher Fehlschlag Versuch arg. Opferschutz con. aus sich selbst =Erreichen von Zwischenzielen Anstoß von Außen möglich freiwillige Aufgabe fehlgeschlagener Versuch autonom e.A. auch Furcht/ Erschrecken con. keine gesetzliche Stütze normativ Zurückfinden Recht a.A. h.M. Denkzettelfälle unerheblich h.M. arg. Wortlaut §24: Tat Druck/ innerer Zwang heteronom Veränderung Sachlage BGHSt 39, 221 noch nicht alles getan wenn nach Tatplan e.A. Tatplantheorie wann? Lehr vom Rücktrittshorizont keine Privilegierung h.M. krimineller Energie arg. 27. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Rücktritt §24.mmap - 07.01.2009 -
§139 IV 1 z.B. Schusswaffe ins Gebüsch §306e II werfen i.R.v. §250 314a III kein Teilrücktritt Rspr. h.M. tätige Reue Wortlaut Rücktritts keine ~ fehlende Unternehmensdelikte (+) §24 ~ Rücktritt Regelungslücke arg. h.L. Versuch Quali? arg. Unrechtsreduzierung §11 I siehe Vorsatz Rücktritt nicht möglich Fahrlässigkeits Delikt Unternehmensdelikten Versuch ErfolgsQuali? evtl. tätige Reue Vorstellung mehrer nötiger Tatakte str. §24 I/ 24 II (-) h.M. §24 II Zweck Rücktritts arg. h.M. erhöhte Rücktritt bes. Versuch Gefährlichkeit (+) arg. Rücktritt trotz Deliktsformen mittelbarer Vorsatzaufgabe arg. a.A. Vollendung? Täterschaft? nur Fahrlässigkeit arg. keine e.A. nicht möglich Entschlussfähigkeit bedingt vorsätzlicher Versuch (-) Erreichen zwischenzeitliches Ausnahme Versuch möglich Handlungsziel Versuch alic Fehlschlag möglich §24 I a.A. Denkzettelfall Rückkehr Legalität arg. §24 ~ siehe T+T keine Schlechterstellung Täters arg. Versuch Rauschtat Versuch Anstiftung 28. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Rücktritt bes. Deliktsformen.mmap - 08.01.2009 -
einfach möglich am Unterlassungsdelikt mehere Pers. - ein Unterlassungsdelikt bedarf durch Unterlassen Garantenstellung T+T unechte Delikte i.V.m. §13 Omissiv-Delikte keine Erfolgsabwendungspflicht Herleitung Solidarpflicht z.B. §138, 323c, Vorsatz TB durch Unterlassen 142 II, 123 I Alt.2 echte Garantenpflicht Tatentschluss Nichtvornahme gebotener Handlung Kenntnis vorsätzliches Abwendbarkeit physisch reale Möglichkeit Handlung letzt mögliche Zumutbarkeit Handlung Abwendung Ausschluss wenn sonst Straflücken Pflichtverletzung z.B. §13 e.A. Rettung Drtiter con. verstreichen ersten unmittelbares Möglichkeit Ansetzen straflose Vorbereitung a.A. con Unterlassungsdelikte nach Vorstellung konkrete Gefährdung echte nur §138 III, Bankrott §283 V h.M. aus der Hand geben versuchtes Abgrenzung wenn mehrdeutig bedarf aktives Gegensteuern fahrlässige Unterlassen subsidiär möglich keine unzureichenden Mittel Begehung Unterlassen bei fahrlässiges unechte Garantenpflicht sicherste Mittel arg. es gibt nur e.A. beendeten Versuch beim welches Mittel? unbeendeten irgendein Mittel Rücktritt a.A. arg. Unterscheidung unbeendet beendet kein Rücktritt Rspr. auch beim untauglichen? §24~ h.L. 29. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Unterlassungsdelikte.mmap - 08.01.2009 -
Tatsubjekt Tatobjekt Eintritt der Erfolges sonst Versuch Nichtvornahme gebotenen Handlung §323c tritt zurück I. TB Möglichkeit gebotenen Handlung Garantenstellung Konkurrenzen Entsprechungsklausel hyp. Kausalität & Zurechnung subj. TB Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens II. RWK Schuld III. Schuld gleichwertige Pflichten Abgrenzung Tun Unterlassen z.B. Rettungsmöglichkeit Schwerpunkt RW-Pflichtenkollision Vorwerfbarkeit Schwester oder h.M. Verlobte con. Beliebigkeit Nichtvornahme a.A. Energieeinsatz gebotenen Wissen um TB-Merkmale Handlung Fahrlässigkeit §17 Vorsätzliches im Irrtum Garantenstellung Zeitpunkt subjektiver TB unechtes Tuns Unterlassungsdelikt bei Rettungshandlung Effektivität Quasi-Kausalität modifizierte conditio... h.M. Risikoverringerungslehre tatsächliche Hinsicht Ausweitung Strafbarkeit rechtliche Hinsicht Hyp. Kausalität unechtes Delikt wird konkretes a.A. Möglichkeit Vornahme con. Zurechnung Versetzen Zustand Gefährdungsdelikt gebotenen Handlung omissio libera Unmöglichkeit Nichtvereinbarkeit Gleichstellung in causa Strafbarkeit (+) Erschwerung ausreichend Beihilfe Gleichstellung Unterlassen Tun = Rechtspflicht Handeln unproblematisch Erfolgsdelikten z.B. §263 Täuschung, Entsprechungsklausel verhaltensgebundene 240,211 Heimtücke Delikte Garantenstellung 30. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Vorsätzliches unechtes Unterlassungsdelikt.mmap - 08.01.2009 -
= Rechtspflicht zum Handeln §1353ff, 1626 ff. auseinanderleben z.B. Notwehr e.A. (+) (+) e.A. RG-Schutz bei aus gerader (-) h.M. Linie pflichtgemäßem Effektivität (-) keine Güterabwägung in §32 Vorverhalten? Familien- h.M. gemeinschaft keine Schlechterstellung gegenüber Unbeteiligten arg. Scheidung keine Privilegierung Angreifers e.A. nötig FamR zerstrittene Ehegatten Ausgangspunkt §1353 jedoch Einzelfallbetrachtung h.M. Überdehnung BGHSt 37, 106 arg. Ledersprayfall Schuldprinzip (+) nur strafR-fahrlässiges Vorverhalten e.A. e.A. vorangegangenes Familienbande gefährdendes Verhalten Pflichtwidrigkeit im zivilR Sinne Geschwister tatsächliches a.A. VertrauensVerh. a.A. Notwehr Fall Bestimmtheitsgrds. (+) Ingerenz Beschützergarantien/ Vermeide- Obhutspflichten e.A. durch erlaubtes Verantwortlichkeit Arg. erhöhendes Verhalten? z.B. Bergkameraden Gefahrengemeinschaft nicht bei Rauschgift Zechen RWK nötig Garantenstellung §13 restriktiv h.M. nicht WG Arg. bedarf besonderen vertraglich Vertrauensverhältnises Differenzierung a.A. auch bei Notstand? freiwillige tatsächliche Babysitter keine Unterscheidung e.A. Übernahme Gastwirte, Taxifahrer (+) h.M. z.B. Staatsanwalt... Ingerenz Amtsträger außerhalb Meldepflicht Straftaten? (-) Dienstzeiten? restriktive nur bei bes. öInteresse Auslegung h.L. RW Verhalten ohne §13 arg. Zurechnungszusammenhang Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit auch Eintritt bei normaler Geschwindigkeit z.B. Überwachungs-Garanten Sicherungspflichten meist Realisierung geschaffenen Risikos (-) Atomkraftwerk, Tierhalter, Mieter Umdeutung Begehungs- in Streupflicht, KFZ-Besitzer Unterlassungsdelikt e.A. nur Kenntnis VSP TDG keine Rücktrittspflicht arg. vorsätzlicher Provider? auch §323c noch möglich Tat? Access Provider (- (+) Eltern Verantwortlichkeit Pflicht erst Recht Vorsatz Gefahrenquellen Psychos schon Fahrlässigkeit = Garantenstellung Beaufsichtigung h.M. Dritter Kausalität nötig arg. Strafbarkeit Anstifters sonst Lücken Aufklärungspflicht h.M. Arzt Aidskranken? 31. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Garantenstellung.mmap - 07.01.2009 -
Außerachtlassen der im Verkehr erforderl. Sorgfalt bei Vorhersehbarkeit des Erfolges subjektive Def. individuelles können Sorgfaltspflichtsverletzung individuelle Betrachtung Schuld unbewusste ~ Vorhersehbarkeit bewusste ~ dolus eventualis Leichtfertigkeit zB § 251 Arten Rf-Wille Fahrlässigkeitsdelikt Verwirklichung egal Unkenntnis Rf-Lage TB Erfolg durch Handlung kein Erfolgsunrecht arg. conditio sine qua non Rwk Kausalität objektive Sorgfaltspflichtsverletzung Pflichtwidrigkeits- I. TB zusammenhang objektive Zurechnung Risikozusammenhang Schutzzeck Norm Eintritt Sicherheit Wahrscheinlichkeit rechnen müssen pflichtgemäßem Verhalten nicht objektive Vorhersehbarkeit Kausalverlauf & Erfolg eingetreten wäre h.M. II. Rwk Risikoerhöhungslehre Fahrlässigkeitsschuld Unrechtsbewusstsein Umdeutung in Gefährdungsdelikt a.A. con. sujektive Sorgfaltspflichtsverletzung III. Schuld auch bei wesentlichen BGH NJW sorgfaltswidrigem subjektive 2005, 915 Vorhersehbarkeit Kausalverlaufs Autobahnraserfall Opferverhaltem Fahrlässiges Ende Schutznorm Autonomie Begehungsdelikt § 15: nur strafbar, wenn gesetzl. normiert wenn schon arg. arg. kein Vorsatz vgl. Vorsatz Pflichtwidrigkeits- Mittäterschaft nicht möglich denn schon Einschränkung durch Zusammenhang Allg. §16 I nicht möglich Eigenverantwortlichkeit überlegenes Wissen Anstiftung nicht möglich Ausnahme Drogenkonsum, Arztverweigerung, HIV objektive Verhaltensnormen Verletzung unterbrechen Zurechenbarkeit Zurechnung Indiz außer Acht z.B. StVO keine Verwirklichung lassen Sorgfalt konkreten Gefahr auch aus Verkehrssitte sog. Regressverbot Dazwischentreten ergänzende Dritter Verstoß Vorschriften Gesamtbetrachtung Schutz vor Dritten besonner Dritter in Herbeiführen Ausnahme Lage & sozialer Rolle Auffahrfälle h.M. Maß Verhaltens Dritter Berücksichtigung Sorgfalt objektive Sonderwissen & RGSt 63, 392 RisikoZusammenhang Sorgfaltspflichts- Sonderkönnen? Anleuchtfall Schutzzweck Norm verletzung Begrenzung Sorgfaltspflicht auf siehe auch .map objektive Zurechnung Pflichtwidrigkeit VertrauensGrds. erlaubtes Risiko Kein Einstellen Dritter z.B. Fußgänger nicht auf Straße laufen 32. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Fahrlässiges Begehungsdelikt.mmap - 08.01.2009 -
§11 II Regelfall EQ Teilnahme möglich e.A. Allg. Ausnahme §315c Vorsatz allein nicht strafbar §§26, 27 bedürfen Vorsatz con. §29 Verwirklichung Grunddelikt §29 nur Schuld a.A. con. (-) konkrete Gefahr, Eintritt bes. Tatfolge §18 Regelbsp. §18 ~ Anstiftung & Fahrlässigkeit Folge fahrlässige a.A. Teilnahme tatbestandsspezifischer Grunddelikt u. Folge Analogieverbot Gefahrzusammenhang con. Rechtfertigung Strafandrohung kein intendierte Strafbarkeit Aufbau mind. Fahrlässigkeit nicht möglich bzgl. Folge doppelter Anstiftervorsatz h.M. objektive arg. objektive Sorgfaltspflichtverletzung Fahrlässigkeits- Element Kausalverlauf Vorhersehbarkeit (+) schweren Folge Einsichtsfähigkeit e.A. Fähigkeiten & Kenntnisse arg. subjektives Element Einfluss verminderter kein Einfluß Steuerungsfähigkeit? h.M. Realisierung grunddeliktsspezifischen Gefahr tatbestandsspezifischer §227 Unmittelbarkeit- Anstiftung Gefahrzusammenhang Zusammenhang Mittäterschaft Beteiligung EQ Zurechenbarkeit §29 Vorsatz-Fahrlässigkeits GTB nur versucht Folge eingetreten Kombination SchußlösFall beim Gefahrzusammenhang keine Verwirklichung Erfolges Eingreifen Dritter e.A. Lethalitätslehre enge Auslegung Hochsitzfall BGHSt 31, 96 1. arg. hohe Strafandrohung Zurechnung weite Auslegung Flucht h.L. Selbstschädigung Rötzel Fall Opfers h.M. Zusammenhang besteht BGH NJW 1971, 152 arg. Risiko Ausgangs GTB verwirklicht Folge versucht BGHSt 48, 34 Hetzjagd Fall Versuch EQ 2. ist möglich möglich (-) 3. Versuch & Versuch e.A. siehe 1. Erfolgsunrecht arg. (-) versuchte EQ (+) arg. Verstoß Art.103 a.A. Entfallen Anknüpfungspunkts h.M. Rücktritt Versuch EQ Wertung §11 II arg. bei Eintritt Folge? con. Analogieverbot Art.103 II 33. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Vorsatz-Fahrlässigkeits Kombination.mmap - 08.01.2009 -
gegenüber Begehungstäter Abgrenzung nach Tatherrschaft & Randfigur Lit. Täterwille entscheidend Rspr. dualistisches Prinzip differenziert Einheitstäter nur Fahrlässigkeit OWI Beschützergarant = Täter nach Garantenpflicht Allg. Vorteil Zurechenbarkeit Überwachergarant = Teilnehmer e.A. durch e.A. dual auch Fahrlässigkeit con. in dubio... Unterlassen? Pflichtdelikt gibt Täterschaft Entsprechungsklausel a.A. con. evtl. §27 durch kein Täterqualität pflichtwidriges negativ Selektion Unterlassen wenn (-) eindeutige Fälle positiv Selektion selbst TB verwirklicht Täterschaft Problematische Fälle Akzessorietät Teilnahme Teilnehmer als Tatopfer notwendige Teilnahme Bestimmung §25 I, 1.Alt Handlungsherrschaft unmittelbare doppelter Anstiftervorsatz übergeordnete Wissens/ Teilnahme Vorsatz Willensherrschaft Fahrlässigkeits Kombi. durch Unterlassen? Auswirkung eip Anstifter Anstiftung durch Strafbarkeitsmangel Werkzeuges Verknüpfung eip & T+T mittelbare §25 I, 2.Alt Täter hinter Täter zugleich Tatopfer Versuch versuchte Anstiftung Exzess Anstiftung zum Versuch Versuch Irrtümer Rücktritt funktionelle Tatherrschaft "Hilfeleisten" Teilnahme objektives Kausalit Zurechnung §§26, 27 Tatplan Merkmal gemeinsamer Tatentschluss durch neutrales Verhalten? zum Täterschaft §25 I, II objektiver Tatbeitrag Unterlassen durch sukzessive Mittäterschaft sukzessive Beihilfe Mittäterschaft §25 II Mittäterexzess eip beim Auswirkung doppelter Gehilfenvorsatz Beihilfe Mittäter Tatnächsten ETBI Haupttäter Irrtümer zum Versuch Versuch versuchte Beihilfe fahrlässige Mittäterschaft? Beihilfe zur Teilnahme Prüfungsaufbau Teilnahme am EQ Exzess eep 34. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-T+T.mmap - 08.01.2009 -
nach Kausalität objektiv Tatherrschaftslehre arg. im subjektiven TB Prüfungsstandort subjektive Theorie beim Vorsatz Anstiftung & mittelbare Täterschaft Beilhilfe + Mittäterschaft Relevanz Prinzip limitierten Akzessorietät Grund: Tatherrschaftslehre Verbindung objektiv & subjektiv vom Vorsatz in Händen halten umfasst Geschehensablauf stoppen o. ablaufen lenken & beherrschen h.L. eigenhändige z.B. §323a fördern Täterschaft Delikte Teilnehmer Aussagedelikte Teilnahme Subjektsquali. funktionale Amtsdelikte strafbegründend Tatherrschaft gemeinschaftliche Begehung echte Negativ- Selektion Sonderdelikte ganz oder teilweise problematische strafschärfende Wirkung selbst vornehmen Fälle unechte uneigentliche formal objektive keine Erklärung Betrachtung Amtsdelikte z.B. §120 mittelbarer Täterschaft e.A. con. §§142, 266 eindeutige Pflichtdelikte Unterlassungsdelikte subjektive Theorie Fälle eigenhändige Verwirklichkung Anknüpfung Willensrichtung Grad eigen Interesses RGSt 74,84 Badewannenfall Umfang Tatbeteiligung Rspr. Positiv- Selektion Tatherrschaft/ Wille Tatherrschaft jedoch BGHSt 18,87 §25 arg. Staschynski-Fall früher nur animus Theorie 35. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Abgrenzung Täterschaft Teilnahme.mmap - 08.01.2009 -
Abgrenzung Vorbereitungshandlung bestimmt ansetzen entlassen Einwirkungsbereich bewusstes keine Verantwortlichkeit nach §29 aus der Hand geben oder! Exzess Überschreiten soweit nicht gewusst keine Zwischenschritte h.L. AlternativFormel §26 (+) Hintermann denkt schuldhaft erst bei notwendige Mitwirkung Opfers Hintermann §26 Selbstschädigung Versuch Vordermann Tatmittler tatsächlichem §30 ungewisses Hintermann denkt vorsätzlich Erscheinen Erscheinen sonst fahrlässige Tat Rspr. gewisses e.A. Versuch mit §25 I 2.Alt Abschluss Handlung Erscheinen §26 Hintermann denkt schuldlos Hintermann §25 I 2.Alt., a majore ad minus h.M. Vordermann Täter Einschluss Mauerschützen Anstiftervorsatz staatlicher Organisationsherrschaft "Rädchen im System" Irrtümer e.A. Versuch mit §25 I 2.Alt Tatherrschaft nach Intensität Einwirkung Hintermann denkt unvorsätzlich Anstiftung s.o. h.M. h.M. (+) mittelbare Täterschaft e.A. aberratio ictus strenge Verantwortungstheorie a.A. nur Anstiftung Katzenkönig Fall Ausnutzen vermeidbarer Differenzierung eip Vordermann eingeschränkte Verantwortungstheorie Verbotsirrtums Auswirkung Hintermann? dann ictus a.A. Selbstindividualisierung Irrender beherrschbar? a.A. eip BGHSt 35, 347 überlassen Auswahl arg. Gefährlichkeit trotz dolosem Werkzeug §25 I, 2.Alt. Täter durch überlegenes Wissen hinter z.B. Amtsdelikte Tätertauglichkeit Täter "Dohna-Fall" nicht eigenhändige Begehung (Lehrbuch-Klassiker) tatbestandsmäßige manipulierter error in persona obj. TB Handlung Tatmittlers (+) zurechenbarer Tatherrschaftslehre Wissensherrschaft h.M. Verursachungsbeitrag arg. Identitätstäuschung subjektive Theorie Werkzeugs unmittelbare Nebentäterschaft a.A. bzgl obj. TB Mittelbare Täter einschließlich Wissen Allg. TB Vorsatz §15 Anstiftung schaft §25 I, 2.Alt subj. TB Wollen Handeln Rspr. Täterwillen a.A. Vordermanns omnimodo facturus con. deliktsspezifische Merkmale Selbstverletzung/ TB Verschiebung §28 II Selbsttötung Pflichtverletzung Selbstschädigung für mittelbare bei Pflichtdelikten objektiv TB-los/ mittelbarer Täterschaft Täterschaft ausreichend nicht TB-mäßig e.A. con fehlende Einwirkung qualifikationslos doloses Werkzeug normative Tatherrschaft h.M. Falle Wissens/ Willens- h.M. unmittelbare Täterschaft zB A bittet B ihm Koffer zu geben. B hält Herrschaft A für Eigentümer, tatsächlich Koffer des C Herrschaft kraft Wissens BGHSt 43,177 z.B. Giftfalle RGSt 39,39 Gummiballfall Tatherrschaft kreiert keine Herrschaft ohne Vorsatz absichtslos NichtGarant auf Garant unmittelbare Begehung keine Kontrolle e.A. doloses Werkzeug arg. unechtes Unterlassen (+) §25 I 2.Alt Garant auf Garant in mittelbarerT Tatherrschaft h.M. Strafbarkeitsmangel arg. Werkzeugs Mauerschützen Ausnutzen Polizei (-) z.B. RM keine durch h.L. Einflussnahme arg. Kenntnis & Ausnutzen Unterlassen? Garant hindert bewirken Schützling nicht (+) unmittelbares Unterlassen z.B. Nötigungsherrschaft Schuldlosigkeit (+) §25 I 2.Alt (+) Täter hinter Täter unvermeidbarer schuldlos/ Rspr. mittelbare Täterschaft möglich Verbotsirrtum schuldunfähig Zurechenbarkeit arg. ersetzt Tun Teilnahme möglich zur mittelbaren Täterschaft Abgrenzung nötig h.M. ETBI Ausnutzen o. Herbeiführen Herrschaft trotzdem nötig 36. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Mittelbare Täterschaft §25 I, 2.Alt.mmap - 08.01.2009 -
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